Zivilrecht - Juristische Fakultät

April 23, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Studieninformationstage 16./17.11.2011

Wintersemester 2011/ 12 Dr. Daniel Kaiser, Leiter des Prüfungsamts der Juristischen Fakultät:

Das Studium der Rechtswissenschaft (Jura)

Themen Grundlegendes zum Studium Studienplan, Stundenplan Orientierungs- und Zwischenprüfung Sprachausbildung Auslandsstudium; Praktika Examensprüfungen Studienberatung Juristischer Vorbereitungsdienst Berufsaussichten

Ausbildungsziel Volljurist/-in Studium 

mind. 4 Jahre (§ 5a DRiG)



9 Semester Regelstudienzeit (§ 3 Abs. 6 JAPrO)

Erstes Juristisches Examen 

Referendar

(kein „Diplomjurist“ oder „Bachelor“) Rechtsreferendariat (2 Jahre) Zweites Juristisches Examen  Assessor

Volljurist/-in: Berufe   

   

Richter / Staatsanwalt Rechtsanwalt Höherer Verwaltungsbeamter / Bürgermeister Notar Unternehmen / Wirtschaft Personalleitung Hochschullaufbahn

Das Jurastudium Jurisprudenz (Rechtsgelehrsamkeit, Rechtskunde, Rechtswissenschaft) = Kulturwissenschaft Im Studium Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsdogmatik und der positiven Normen Frühe Beschäftigung mit der juristischen Literatur: Fachbücher, Fachzeitschriften und richterliche Erkenntnisse.

Interesse am Jurastudium? Problem: kein Schulfach „Jura“ Nur schwache Vorstellung durch Praktika, Fernsehsendungen, Gerechtigkeitsgefühl Gewisse Indizien: Freude an Geschichte, Politik, Deutsch, alten und neuen Sprachen Mathematik = logisches Denken? ⇒ ⇐ Gesetz von Parlamenten, Jurisprudenz als Argumentations- und Streitschlichtungskunst

Befähigung? Schwer feststellbar Schulnote Deutsch: sichere Beherrschung von Rechtschreibung und Zeichensetzung Gute Ausdrucksfähigkeit Konzentriertes Lesen sperriger Texte Freude an Argumentation Konfliktfähigkeit aber: ganz eigene Eignung, erst im Studium feststellbar

Juristisches Handwerkszeug 

gepflegte Sprache



juristische Fachsprache



Technik der Fallbegutachtung



Anfertigung großer Texte Hausarbeiten und zwei- bis fünfstündige Klausuren

Homepage der Juristischen Fakultät: www.jura.uni-heidelberg.de alt: www.jura.uni-hd.de Informationen für Studieninteressierte Adressen, Telefonnummern. Homepage der Universität: www.uni-heidelberg.de Studium – Interesse am Studium Landesjustizprüfungsamt: Pull-Down-Menü: Service → LJPrAmt → Hinweise zum Jurstudium → Merkblätter (*.pdf) zu Praktika, Auslandsaufenthalt, Anmeldung zur Staatsprüfung

Veranstaltungsarten         

Vorlesungen Übungen Arbeitsgemeinschaften Fachschaftstutorien Erstsemesterbetreuung Seminare Kolloquien Praktika Moot Courts

Praxis in der Lehre Anwaltsorientierte Juristenausbildung www.anwaltsorientierung.de 

Lehre durch Richter und Anwälte (neben Referendaren und Doktoranden)





Moot Courts



Praktika

Problem: „Massenfach“, aber: Betreuung u.a. in Tutorien • Tutorien der studentischen Fachschaft • Erstsemesterbetreuung (von der Fakultät organisiert, aus Studiengebühren finanziert) • Arbeitsgemeinschaften • Examenstutorium „HeidelPräp!“ (ab ca. 6. Semester)

Jurastudium: Veranstaltungen Vorlesungen • Inhalt und Methodik einzelner Rechtsgebiete • gedrängter systematischer Vortrag; hohe Ansprüche an Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit der Hörer • Vor und Nachbereitung erforderlich. Eigenstudium selbstverständlicher Bestandteil des Universitätsstudiums. • Übungen = Vorlesungen mit Leistungskontrollen (Hausarbeit, Klausur); hieraus: Orientierungs- und Zwischenprüfung. Arbeitsgemeinschaften, Examenstutorium Klausurenkurse: Examensvorbereitung Seminare: wissenschaftlich intensivste Unterrichtsveranstaltung: Seminararbeit (ca. 20 Seiten ) und Referat und Kolloquien

Arbeitsgemeinschaften für das 1.-4. Semester. Unterricht in kleineren Gruppen. Lehrveranstaltungen der drei Hauptfachgebiete (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht). Ergänzung der Vorlesungen, Falllösungstechnik Vorbereitung auf die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen. Hilfestellung bei der Gestaltung und Durchführung des Studiums.

Arbeitsgemeinschaften: Semesterzuordnung 1. Semester:

3. Semester:

Zivilrecht I und

Zivilrecht III und

Verfassungsrecht I

Strafrecht II

2. Semester: Zivilrecht II,

4. Semester: Verwaltungsrecht

Strafrecht I und

Zivilrecht IV

Verfassungsrecht II

Betreuungsprogramm für Erstsemester Betreuer = Studentin/ Student, die/ der mit überdurchschnittlichem Erfolg die Zwischenprüfung bestanden hat. Gemeinsames Lernen in Kleingruppe (ca. 4-8 Personen) Tutor betreut während des Semesters, gibt praktische Anleitungen, ist Ansprechpartner und Kontaktperson für die Studierenden Bezug zu den Vorlesungen: Besprechung von Urteilen, gemeinsames Lösen von Fällen. Jura „lernen lernen“ Nicht zu verwechseln mit den Erstsemestertutorien der Fachschaft

Studienaufbau: Phasen 

„Grundstudium“ (1.-3. Semester)



„Hauptstudium“ (4.-6. Semester)



Schwerpunktbereichsstudium (5.-8. Sem.)



Examensvorbereitung (7.- x Semester)



Erstes juristisches Examen 

Schwerpunktbereichsprüfung (Universität): 30%



Staatsprüfung (Land): 70%

Jurastudium: Grobaufbau 1. Anfängerübungen: Zwischenprüfung 2. danach: Wahl eines Schwerpunktbereichs: 3. Schwerpunktbereichsstudium in der Regel innerhalb von 2-4 Semestern. 4. Zusatzveranstaltungen, nicht einem bestimmten Semester zuzuordnen. 5. Abschluss des SBs mit Universitätsprüfung 6. Staatsprüfung (mündliche Prüfung: gemeinsam) folgerichtiger Aufbau seines Studiums: Studienplan

Stundenpläne 1. Semester Begrüßungswoche Informationsveranstaltungen, Veranstaltungen der Fachschaft, einige Vorlesungen

Stundenplan der Vorlesungszeit (ab 18.10.10) – Zusätzlich Arbeitsgemeinschaften im Zivilrecht I und Verfassungsrecht I (jeweils Doppelstunden) – Zusätzlich Erstsemestertutorien – Individuell: Zusatzvorlesungen, Sprachkurse etc.

Juristische Fakultät: Stundenplan 1. Fachsemester Wintersemester 2011/2012: Begrüßungswoche (10.-14.10.2011) Zeit 08-09 09-10

Montag

Dienstag

Begrüßung durch das Neue Uni

Brunch mit der Fachschaft

11-12 Johannesgemeinde 12-13 13-14

Wanderung zum gemeinsamen MIttagessen

14-15 15-16

(Treffpunkt: Brunnen auf dem Uniplatz)

Informationen zu Studium und Prüfungen HS 13 Kaiser

HS 13 11.15 Uhr: Einführungstutorium der Fachschaft JurSem Hartmann Verfassungsgeschichte der Neuzeit HS 13

16-17 17-18 18-19 19-20

Donnerstag

Freitag

Hess Grundkurs Zivilrecht I

Rektorat 10-11

Mittwoch

Begrüßung durch Dekan und Studiendekan Neue Aula

Stadtrallye (Start vor dem Juristischen Seminar)

keine Vorlesung Hattenhauer Deutsche Rechtsgeschichte in der ersten Woche!

Ersti-Wochenende mit der Rechtshistorischer Fachschaft in Stadtrundgang Langenscheid Schröder (JurSem) Treffpunkt: JurSem 15 Uhr

ab 20:30 Uhr Fachschafts-

20 Uhr: Kneipentour

Cocktailabend bis Sonntag ab 20 Uhr: Cocktailparty 20:30 Uhr: Fachschafts- ab 19 Uhr: Sitzung

(Uniplatz)

(arthotel)

sitzung Lau-HS JurSem von ELSA im Havana

ca. 13 Uhr

Examensvorbereitung: HeidelPräp!

Klare Studienstruktur 



Grundlagenschein

Hausarbeit und Klausur



Seminar

Fortgeschrittenenübung



Sprachkurs

Hausarbeit und Klausur



Anfängerübung 





Interdisziplinäre Schlüsselqualifikation

 freie Zeiteinteilung, selbstbestimmtes Studium

Unterschiede (Staats-) examen / Bachelor/ Master-System (Noten) Staatsexamensstudiengang: Keine Akkumulierung von Leistungen (Credit Points), sondern: Es zählt nur das Examensergebnis! Ausnahme: • Vorteile guter Noten: • Positiv bei Bewerbung um Stipendien • Bevorzugung bei einem Auswahlverfahren im Rahmen der Schwerpunktbereiche

Unterschiede (Staats-)examen / Bachelor/ Master-System (Prüfungen) Nicht: Jede Veranstaltung (Vorlesung) endet mit einer Prüfung sondern: Studienrelevante Prüfungen nur in „Übungen“ (=Vorlesungen mit Klausur und Hausarbeit) sonst: weitere Studienleistungen als Zulassungsvoraussetzung zur Staatsprüfung Keine Anwesenheitspflicht (-Kontrolle)

Ablauf des Studiums bis zur Zwischenprüfung 1. Semester: Grundkurse, Grundlagenfächer, Vorbereitung auf Prüfungen des zweiten Semesters 2. Semester: Orientierungsprüfung 3. Semester: weitere Teile der Zwischenprüfung Orientierungs- und Zwischenprüfung sind nicht als eigene Prüfungen ausgestaltet, sondern bestehen aus den Anfängerübungen „Semesterferien“: Praktika

„Grundstudium“ Grundkurse (Vorlesungen) im 

Bürgerlichen Recht



Strafrecht



Öffentlichen Recht



Grundlagenfächer  





Römisches Recht Deutsche Rechtsgeschichte Verfassungsgeschichte Rechtsphilosophie

„Grundstudium“ 1. Semester: keine Anfängerübung! 2. Semester Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht 3. Semester: Strafrecht

 sinnvollerweise Grundlagenschein  Orientierungsprüfung Bürgerliches Recht oder Öffentliches Recht  Zwischenprüfung alle drei Scheine

Anfängerübungen Nach Studienplan • im 2. Semester: Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht

• und im 3. Semester: Strafrecht

Übungen: Leistungsnachweis („Schein“) Es wird angeboten: 1 Hausarbeit 2 Klausuren Man muss bestehen: 1 Hausarbeit 1 Klausur

Anfängerübungen HA 

HA 

Strafrecht HA

2.

Zivilrecht

WS 11/12

Kl 1 Kl 2 

3.

Zivilrecht

SS 12

Kl 1 Kl 2 

4.

Zivilrecht

WS 12/13

Kl 1 Kl 2 

Kl 1 Kl 2 

Kl 1 Kl 2 

5.

eine Wiederholungschance

eine Wiederholungschance

eine Wiederholungschance

oder

Zivilrecht

6.

HA 

HA 

HA 

Kl 1 Kl 2 

Öffentl. Recht

Kl 1 Kl 2  Öffentl. Recht

HA 

Kl 1 Kl 2  Öffentl. Recht

Öffentl. Recht

HA 

HA 

Kl 1 Kl 2 



Kl 1 Kl 2  Strafrecht HA



Kl 1 Kl 2  Strafrecht HA

Strafrecht HA





Kl 1 Kl 2 

Anfängerübungen bestanden Bsp. 1 HA 

2.

Zivilrecht

WS 11/12

Kl 1 Kl 2 

Öffentl. Recht

HA 

Kl 1 Kl 2 

Ideal: Übung 3. damitZivilrecht HA  Öffentl. Recht HA und Ideal: Übung Orientierungs und damit SS Kl 1 Kl 2  prüfungKl 1 Kl 2  Orientierungs 2011 bestanden prüfung

Zivilrecht

WS 12/13

Kl 1 Kl 2 

5.

eine Wiederholungschance

oder

Zivilrecht

6.

HA 

Kl 1 Kl 2 



Kl 1 Kl 2  

HA bestanden Öffentl. Recht HA 

4.

Strafrecht HA

Strafrecht HA



Kl 1 Kl 2  Strafrecht HA



Strafrecht HA



Ideal: alle drei Kl 1 Kl 2 Übungen damit und Kl 1 Kl 2  Zwischenprüfung eine Wiederholungschance eine Wiederholungschance bestanden

Öffentl. Recht

HA 

Kl 1 Kl 2 

Kl 1 Kl 2 

Anfängerübungen HA 

2.

Zivilrecht

WS 11/12

Kl 1 Kl 2 

3.

Zivilrecht

SS 12

Kl Übung 1 Kl und 2 

4.



WS 12/13

HA 

damit OPrüfung im 2. Zivilrecht HA Semester bestanden

Kl 1 Kl 2 

5.

eine Wiederholungschance

oder

Zivilrecht

6.

HA 

Kl 1 Kl 2 

Öffentl. Recht

HA 

Kl 1 Kl 2  Öffentl. Recht



Kl 1 Kl 2 

HA 

Strafrecht HA



Kl 1 Kl 2 

Kl 1 Kl 2  Übung im 2. Sem. nichtRecht HA Öffentl. bestanden: imKl 3. Sem. 1 Kl 2  ganz wiederholen! eine Wiederholungschance

Strafrecht HA



Strafrecht HA



HA

Kl 1 Übung im 3.Kl 2  FS nicht eine Wiederholungschance bestanden, da nicht an HA teilgenommen. Strafrecht HA 

Kl 1 Kl 2 

Kl 1 Kl 2 

Öffentl. Recht

Anfängerübungen HA 

2.

Zivilrecht

WS 11/12

Kl 1 Kl 2 

3.

Zivilrecht

SS 12

Kl 1 Kl 2 

HA 

Übung und Zivilrecht HA  damit OWSPrüfung im 3. Kl 2  Kl 1 12/13Semester bestanden eine Wiederholungschance

4.

5.

oder

6.

Zivilrecht

Öffentl. Recht

HA 

Kl 1 Kl 2  Öffentl. Recht

HA 

Kl 1 Kl 2  Öffentl. Recht

HA 

Strafrecht HA



Kl 1 Kl 2  Strafrecht HA



Kl 1 Kl 2 

Kl 1 Kl 2 

eine Wiederholungschance

eine Wiederholungschance

HA ÜbungÖffentl. im 4. Recht HA 

Kl 1 Kl 2

Wenn im 6. bzw. 7. Semester Strafrecht HAHA → Zwischenprüf ung Kl 1 Kl bestanden 2

Semester bestanden Kl 1

Kl 2 

Strafrecht HA



Kl 1 Kl 2 

Zwischenprüfungsordnung Es werden keine Versuche gezählt, sondern nur Fristen Aus einer frühzeitigen Teilnahme an den Übungen entstehen ausschließlich Vorteile Teilnahme erforderlich: 1. Wiederholungsmöglichkeit im 3. Semester nur, wenn im 2. Semester teilgenommen. 2. Wiederholungsmöglichkeit für Übungen im 5. oder 6. Semester nur, wenn bis dahin mind. einmal an Übung teilgenommen.

Hausarbeit: Beispiel Anfängerübung im Bürgerlichen Recht (WS 11/12) •

Der 17-jährige M befindet sich im Besitz einer DVD-Kollektion, die die gesammelten Bud Spencer Filme enthält. Die DVDs hatte er sich ohne Kenntnis seiner Eltern, die den Konsum gewaltverherrlichender Medien grundsätzlich nicht billigen, heimlich von seinem 19-jährigen Freund E ausgeliehen. Der Marktwert der Sammlung beläuft sich auf 100 Euro. M, der seinen Eltern in der Vergangenheit nie Kummer bereitet hat, benötigt dringend Geld. Er nimmt daher Kontakt mit D auf, um über einen Verkauf der DVD-Sammlung zu verhandeln.



In zähen, unverbindlich geführten Vorverhandlungen gelingt es M, D davon zu überzeugen, dass 125 Euro ein angemessener Kaufpreis wären. Allerdings bekommt M noch vor dem Abschluss des Vertrages Gewissensbisse. Außerdem fürchtet er rechtliche Konsequenzen, weshalb er dem D mitteilt, dass er doch nicht verkaufen wolle. D, der zwar das Alter des M kennt, ihn aber für den Eigentümer der DVDs hält, will sich das Geschäft nun nicht mehr entgehen lassen. Er beschließt daher, die Angelegenheit in Bud-Spencer-Manier zu regeln und droht dem M eine Tracht Prügel an, sollte er den Vertragsschluss verweigern. M beugt sich solchen „schlagenden“ Argumenten. Unter dem Eindruck der angedrohten Gewalt veräußert er die DVDs an D zu einem Kaufpreis von 125 Euro. D fordert die Eltern des M zur Erklärung über die Genehmigung des Geschäfts auf.

Hausarbeit: Beispiel (Seite 2) •

Diese gehen auf Grund eines vermeidbaren Irrtums davon aus, dass es sich bei der Kollektion um ein Weihnachtsgeschenk von Ms Onkel O, einem schwarzen Schaf der Familie und begeistertem Kickboxer, handelt. Sie zeigen sich deshalb äußerst erfreut über die Veräußerungsabsicht ihres Sohnes und genehmigen das Geschäft. Ihnen ist dabei allerdings nicht bewusst, dass M den Vertrag nur unter Androhung körperlicher Gewalt abgeschlossen hat. D weiß um die Unkenntnis der Eltern.



E erfährt einige Tage später von dem Geschehen. Er ist sehr verärgert und fragt sich, ob er gegen D vorgehen kann. Es könne nicht sein, dass dieser ihn mit solch rüden Methoden um sein Eigentum bringe. M will sich zu dem Geschehen nicht äußern. Sollte E gegen D nicht vorgehen können, möchte er M in Anspruch nehmen. Auch empört es E, dass die Eltern des M all diesen kriminellen Machenschaften keinen Einhalt geboten haben.



Welche Rechte hat E gegen D, M und die Eltern?

Hausarbeiten • Sachverhalte werden i.d.R. in der letzten Vorlesungswoche ausgegeben. • Bearbeitungszeit ist i.d.R. die gesamte vorlesungsfreie Zeit • Daher eigenverantwortliche Zeitplanung • Abgabe i.d.R in der ersten Vorlesungswoche des neuen Semester

Hausarbeiten Sachverhalte werden i.d.R. in der letzten Vorlesungswoche ausgegeben. Durchschnittliche Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen, Bearbeitungszeit ist i.d.R. die gesamte vorlesungsfreie Zeit Daher eigenverantwortliche Zeitplanung Abgabe i.d.R in der ersten Vorlesungswoche des neuen Semester

Bücher und Bibliotheken • Juristische Literatur vor allem in der Seminarbibliothek, in der UB und in den ergänzenden Spezialinstituten • Bibliotheken sollten bevorzugte Arbeitsstätte sein 

Universitätsbibliothek (3 Mio Bände, 390.000 jurist. Literatur)



Seminarbibliothek (200.000 Bände)



Institutsbibliotheken (152.000 Bände) (z.T. MPI für Völkerrecht) 

Eigene Textproduktion 



Seminararbeiten 



Hausarbeiten Studienarbeit

Wissenschaftliche Arbeiten

Studienplan • Richtschnur, kein Dogma • „Pflichtveranstaltungen“, aber keine Verschulung • Individuelle Interessen → individueller Stundenplan • Logischer Studienaufbau, aber Vorziehen und Nachholen von Veranstaltungen möglich

• Besondere Bedeutung von Grundkursen und Übungen • Studienplan gleich bis Zwischenprüfung, danach zusätzlicher Studienplan gemäß Schwerpunktbereich • Unterschiedlich je nach Studienbeginn SS/ WS

Studienplan Zivilrecht Grundkurs Zivilrecht I (6) AG BGB AT (2)

Öffentliches Recht

Strafrecht

Grundkurs Verfassungsrecht Grundkurs Strafrecht I (2) I (4) AG Verfassungsrecht i (2)

3.Semester

Einführung in die Rechtswissenschaft (1) Grundlagenfächer (2 Fächer empfohlen): Deutsche Rechtsgeschichte (2) Verfassungsgeschichte der Neuzeit (2)

1.Semester

2.Semester

Sonstiges

Gesamt: 8 Std.

Gesamt: 6 Std.

Gesamt: 2 Std.

Gesamt: 5 Std.

Grundkurs Zivilrecht II (4) mit Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger (2) AG Schuldrecht (2)

Grundkurs Verfassungsrecht II (4) mit Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger (2) AG Verfassungsrecht II (2)

Grundkurs Strafrecht II (4) Arbeitsgemeinschaft Strafrecht I (2)

Grundlagenveranstaltungen (wenn nicht schon im ersten Semester besucht):

Gesamt: 8 Std.

Gesamt: 8 Std.

Gesamt: 6 Std.

Vertragliche Schuldverhältnisse (2) Gesetzliche Schuldverhältnisse (2/3) Mobiliarsachenrecht (2) Handelsrecht (1/2) Internationales Privatrecht (2)

Verwaltungsrecht AT (4)

Grundkurs Strafrecht III (3) mit Übung im Strafrecht für Anfänger (2)

Gesamt: 9 (11) Std.

Gesamt: 4 Std.

Römisches Recht (2) Rechtsphilosophie (2)

Gesamtst unden: 21 Std. (inkl. Grundlage nfächer)

Gesamtst unden: 22 Std.

Europarecht I (2) Gesamtst unden: 22 (24) Std.

Gesamt: 7 Std.

Gesamt: 2 Std.

4.Semester

5.Semester

Immobiliarsachenrecht (1/2) Familienrecht (1) Arbeitsrecht (3) Gesellschaftsrecht (2/3) Zivilverfahrensrecht i (2) AG Sachenrecht (2)

Verwaltungsrecht BT I (2) Verwaltungsprozessrecht (2) AG Verwaltungsrecht (2)

Grundkurs Strafrecht IV (2) mit Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene (2)

Europarecht II (2)

Gesamt: 12 (13) Std.

Gesamt: 6 Std.

Gesamt: 4 Std.

Gesamt: 2 Std.

Kreditsicherungsrecht (2) Erbrecht (2) Zivilverfahrensrecht iI (2) Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene (2)

Verwaltungsrecht BT II (2) Strafprozessrecht (4)

Gesamt: 8 Std.

Gesamt: 2 Std.

Europäisches Privatrecht (1/2)

Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (2)

6.Semester Gesamt: 1 (2) Std.

7.Semester

Gesamtstunden: 24 (25) Std.

Veranstaltungen in den Schwerpunktbereichen Gesamtstunden: 14 Std. + SB

Gesamt: 4 Std. Veranstaltungen in den Schwerpunktbereichen

Gesamt: 2 Std.

Examensvorbereitung → Examensvorbereitung → Repetitorium: Repetitorium: Gesetzliche Schuldverhältnisse (2) Öffentliches Recht I (3) Mobiliarsachenrecht (2) Immobiliarsachenrecht (2)

Examensvorbereitung → Repetitorium: Strafrecht I (3)

Veranstaltungen in den Schwerpunktbereichen Schriftliche Studienarbeit

Tutorium (8)

8.Semester

Examensvorbereitung → Examensvorbereitung → Repetitorium: Repetitorium: Öffentliches Recht II (3) BGB AT (2) Allgemeines Schuldrecht + Vertragliche Schuldverhältnisse (3) Zivilverfahrensrecht (1)

Examensvorbereitung → Repetitorium: Strafrecht II (3)

Veranstaltungen in den Schwerpunktbereichen

Tutorium (8)

Gesamtstunden: 3 (4) Std. + SB

Beispiel: Studienplan eines Schwerpunktbereichs (Steuerrecht) •Vorlesungen • Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht 3 SWS [k] • Unternehmenssteuerrecht 2 SWS • Umsatzsteuerrecht 1 SWS • Erbschaftsteuerrecht 1 SWS • Europäisches und Internationales Steuerrecht 2 SWS

•Schlüsselqualifikationen • Kolloquium ges.rechtl. und steuerrechtliche Gestaltung in der Praxis 2 SWS •Seminar im SteuerR 3 SWS •Weitere Angebote • AG im Steuerrecht 2 SWS • Klausurenkurs im Steuerrecht 1 SWS

Internationalität  

   

Sprachkurse (ZSL) Fremdsprachige rechtswissenschaftl. Veranstaltung Auslandssemester ERASMUS LL.M. (im Ausland) Partneruniversitäten    

Cambridge Montpellier Krakau Budapest

Fremdsprachenausbildung Pflicht: • Ein rechtswissenschaftlich geprägter Sprachkurs oder eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung („Sitzschein“) Darüber hinaus: • Teilnahme an weiteren Sprachkursen • „Einführung in das frz./ anglo-am. Recht und die zugehörige Rechtssprache“ (3-Semester.Kurs) • „Latein für Juristen I + II“

Fremdsprachenausbildung • Reine Sprachkurse: möglichst früh • Fachspezifische Sprachkurse: Empfehlungen der Dozenten beachten (meist ab 2. Sem.) • Zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt • Zusatzqualifikation: 3-Semester-Kurs mit abschließender Prüfung der Grundzüge des angloamerikanischen Rechts und des französischen Rechts. Vorlesungen „Einführung in das […] Recht“

Fremdsprachiges Studienprogramm, Übersicht Fremdsprachenveranstaltungen Pflicht: Besuch einer Veranstaltung zur Anmeldung zur Staatsprüfung (= *)

Zusatzqualifikationen

Zentrales Sprachlabor

•Einführung in das angloZahlreiche Sprachkurse: amerikanische Recht Arabisch, Chinesisch, Englisch, •Einführung in das franz. Recht Empfohlen: Besuch mehrerer VerFranzösisch, (= Jeweils 3 Semester, mit anstaltungen; nach Studienplan 2.-7. Italienisch, Japanisch, Semester, Zulassung im 1. Semester möglich. Abschlussprüfung, hohes Polnisch, Sprachniveau. Besuch einzelner Unterschiedliches Sprachniveau. Portugiesisch, Kursteile = * ) Jeweils einsemestrige Kurse in RechtsRussisch, Schwedisch, •In einer Fremdsprache •Arabisch* Spanisch, abgehaltene Lehrveranstaltung* •Italienisch* z.B. Transnational Commercial Law Tschechisch Auch rechtswiss. •Polnisch* •Montpellierseminar * geprägte Sprachkurse: •Englisch (US-amerikanisches Recht)* •Latein für Juristen •Englisch * •Stilübungen für Juristen •Portugiesisch und Brasilianisch* •Französisch * •Einführung in die deutsche •Französisch* Rechtssprache •Spanisch * •Spanisch* •Auslandssemester *

Bsp.: 3-Semester-Kurs: Einführung in das anglo-am. Recht •Einführung in das angloamerikanische Recht und die zugehörige Rechtssprache Zivilrecht, 2st • •Dozent: Prof. Dr. Schwarzkopf •Zeit und Ort: Mi 14-16 Uhr HS 08 •Beginn: 12.10.2011 •Ergänzungsveranstaltung •Zielgruppe: ab 4. Semester •Vorkenntnisse: gute Englischkenntnisse •Kommentar: Einführung in das Common-Law-System; Contract, Criminal and Tort Law. Die Vorlesung wird vorwiegend auf englisch gehalten.

•Introduction to Anglo-American Law, Public Law. 2st • •Dozent: Dingfelder Stone, J.D., LL.M. •Zeit und Ort: Mo 11-13 HS 10 •Beginn: 10.10.2011 •Ergänzungsveranstaltung •Zielgruppe: ab 2. Semester •Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im deutschen Staatsrecht sind nützlich. •Kommentar: Der englischsprachige Kurs beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Grundrechten im amerikanischen Verfassungsrecht: Rede-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit; Todesstrafe; Abtreibung u.a.

3-Semester-Kurse: Prüfung • Zulassungsvoraussetzung: Besuch des dreisemestrigen Kurses, in Ausnahmefällen bereits nach zwei Semestern. Beispiel: Französisches Recht • Zivilrecht: • Teil I : Allgemeine Einführung in das französische Rechtssystem, Familienrecht • Teil II : Schuldrecht (Vertrag und unerlaubte Handlung), Kaufrecht • Teil III: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht • Öffentliches Recht • Verfassungsrecht • Verwaltungsrecht

Einführung in das frz. Recht: Prüfung • Schriftliche Prüfung: • Übersetzung eines Textes aus dem Bereich des französischen Zivilrechts ins Deutsche sowie Ausführungen in französischer Sprache zu Fragen zu diesem Text (2 St.) • Übersetzung eines Textes aus dem Bereich des französischen Öffentlichen Rechts ins Deutsche sowie Ausführungen in französischer Sprache zu Fragen zu diesem Text (2 St.) • ein Gespräch über während des Lehrgangs behandelte juristische Themen des französischen Zivilrechts und Öffentlichen Recht, das in deutscher oder französischer Sprache geführt wird (je ½, insges. 30 Minuten)

Pflichtkurs gem. § 9 JAPrO • Ein Semester (2stündig) ohne Prüfung (=„Sitzschein“) • Wann? Nach Studienplan (irgendwann) 2.-7. Semester • Unterschiedliche Kursarten: • Unterschiedliches Sprachniveau • Unterschiedliche Zielgruppen (1., 2., x-Sem.) • Semesterkurs ./. Blockveranstaltung in Semesterferien • Einführung in die Rechtsordnung ./. Sprachkurs • „normale Lehrveranstaltung“ in Fremdsprache • Sonstige Möglichkeit des Nachweises (z.B. Auslandsaufenthalt, -Studium)

Fremdsprachenausbildung: Angebot der Juristischen Fakultät • § Englisch

• § Arabisch

• § Französisch

• § Polnisch

• § Spanisch • § Italienisch

• § Latein für Juristen

• § Portugiesisch

• § Weiteres geplant

Einführung in das französische Recht und seine Rechtssprache (Block) •

Dozent:

Roselyne Dache-Boucher



Zeit und Ort: Sechs Stunden täglich



Beginn:



Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)



Zielgruppe:



Kommentar: Der Kurs beginnt mit der Darstellung der Architektur des französischen Privatrechts unter besonderer Berücksichtigung der Gerichtsverfassung, der Terminologie, der Struktur der Kassationshofurteile und der Gliederung des „Code Civil“. Nach dieser Untersuchung, werden die allgemeinen Grundlagen des Strafrechts, Familienrechts, Schuldrechts und Gesellschaftsrechts präsentiert. Der Kurs wechselt immer zwischen Theorie und Praxis ab: Lesen und Analyse von Gerichtsurteile, Verträge, Strafbefehle; Übung mit Video und Gespräch.

05.10.2011- 09.10.2011

8:30-16:30 Uhr JurSem ÜR 1 Blockveranstaltung

ab 1. Semester

Einführung in das spanische Recht und seine Rechtssprache • Dozentin:

Lorna García Gerboles, Universidad Complutense de Madrid

• Zeit und Ort:

Mo - Fr

• Blockkurs:

09.30-12.30 Uhr, JurSem ÜR 5

19.03.2012 (2 Wochen)

• Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO) • Zielgruppe:

ab 1. Semester

• Vorkenntnisse: sind

Grundkenntnisse der spanischen Sprache erforderlich.

• Sonstige Hinweise: Die Abschlussprüfung der Veranstaltung findet am letzten Tag des Kurses statt. Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Introduction to American Law • Dozent:

Cynthia Wilke, J.D.

• Zeit und Ort:

Di 11.00-13.00 Uhr,NUni Aula

• Beginn:

25.10.2011

• Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz • Zielgruppe:

ab 1. Semester

• Vorkenntnisse:

Proficiency in English

• Sonstige Hinweise: There will be a required written test at the end of the course.

Einführung in das brasilianische und portugiesische Recht •

Dozentin:

Fabiana Godinhio Mc Arthur, LL.M.



Zeit und Ort:



Beginn:



Vorkenntnisse: Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache sind nicht vorausgesetzt.



Kommentar: Nach einer Einführung in die Staatsorganisation Brasiliens und Portugals werden Fragen des Brasilianischen und Portugiesischen Privatrechts behandelt, nämlich die grundlegenden Begriffe und Rechtsinstitute des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts sowie die entsprechende Terminologie. Darüber hinaus werden Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache gelehrt, während die Studenten, die die Sprache können, sich mit Entscheidungen der brasilianischen und portugiesischen Gerichte beschäftigen.

Mio-Fr 09.00-12.30 Uhr

JurSem HS

06.02.2012 (Zwei Wochen)

Einführung in das polnische Recht und die polnische Rechtssprache •

Dozent:

Dr. Piotr Tereszkiewicz, M.Jur.



Zeit und Ort: Donnerstag 14.00-16.00 Uhr



Beginn:

13.10.2011



Zielgruppe:

ab dem 1. Semester



Vorkenntnisse: Grundkenntnisse der polnischen Sprache sind wünschenswert, aber nicht notwendig



Kommentar: Die Veranstaltung soll den Teilnehmern die Gelegenheit bieten, Kenntnisse der Grundlagen der polnischen Rechtsordnung und Rechtsterminologie zu erwerben. Im Rahmen einer Einführung werden der historische Hintergrund sowie die Grundlagen der polnischen Verfassung behandelt. Schwerpunkt der Veranstaltung bildet das polnische Privatrecht: Im Einzelnen werden die Grundzüge des Schuld-, Sachen-, Handels- und Gesellschafsrechts sowie das polnische Kollisionsrecht erörtert.

EPL Raum 016

Das italienische Recht und die juristische Vertragssprache •

Dozent:

Salvatore Laganà



Zeit und Ort: Freitag 14-17 Uhr

JurSem ÜR 4

ein Montagtermin: 07.11., 18-20 Uhr

• •

Beginn:

14.10.2011



Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Studierenden aller Fachsemester und an Erasmus-Studenten, die Interesse am Thema Rechtsvergleichung haben und die Grundzüge des Italienischen Handels- und Gesellschaftsrechts lernen möchten. Außerdem dient der Kurs auch der Vorbereitung für ein Auslandsstudium oder eine Referendarstation in Italien.



Vorkenntnisse: Es werden Kenntnissen der italienischen Sprache auf dem Niveau B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen gefordert.



Es werden Kursunterlagen in deutscher Sprache ausgehändigt werden.

Einführung in das arabische Recht und die arabische Rechtsterminologie – Öffentliches Recht •

Dozent:

Dr. Bawar Bammarny, LL.M.



Zeit und Ort:



muss im WS 2011/12 leider ausfallen, wird im nächsten Semester nachgeholt.



Zielgruppe: alle Semester, Erasmusstudenten, Studierende der Politologie, Ethnologie, Religionswissenschaft und Islamwissenschaft



Kommentar: In der Vorlesung wird es eine Einführung in die arabische Sprache und arabische Rechtsterminologie geben. Die modernen Kodifikationen der arabischen Länder werden behandelt, aber auch die geschichtlichen Hintergründe, um ein klares Bild zu Besonderheiten des arabischen Rechts darzustellen. Durch Rechtsvergleich werden folgende Fragen beantwortet: Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede haben arabische Länder zueinander? Wie weit ist das Recht dort vom Islam beeinflusst? Welche Konfliktpunkte gibt es mit dem Westen? Wie sind die Zukunftsperspektiven des arabischen Rechts in der immer mehr globalisierten Welt?

Sonderfall: Latein für Juristen I •

Dozent:

Rechtsanwalt A. Nitsch



Zeit und Ort:

Mittwoch



Beginn:

19.10.2011



Ergänzungsveranstaltung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Promotionsordnung: Nachweis ausreichender Lateinkenntnisse), Schwerpunktveranstaltung (SB 1)



Zielgruppe:



Vorkenntnisse: keine.



Die lateinische Sprache ist eines der tragenden Fundamente der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft. Viele Rechtsgrundsätze und Rechtsgedanken werden auch heute noch mit lateinischen Begriffen oder Lehrsätzen bezeichnet, vor allem im Zivilrecht, aber auch im Strafrecht. Die Beschäftigung mit der lateinischen Sprache schult zudem die für Juristen unabdingbare Fähigkeit, Texte sorgfältig zu analysieren und eigene Gedanken präzise zu formulieren. Die Veranstaltung vermittelt in der Form eines Sprachkurses die Grundkenntnisse der lateinischen Sprache anhand einfacher juristischer Texte aus römischer Zeit, darunter Auszüge aus dem Lehrbuch des römischen Juristen Gaius und Fragmente aus dem Corpus Iuris Civilis des oströmischen Kaisers Justinian, dessen Werk nahezu alle modernen Rechtsordnungen maßgeblich beeinflusste.

18.00-20.00 Uhr

NUni HS 06

Studierende ab dem 1. Semester; Doktoranden.

Einführung in das französische Recht – Zivilrecht •

Dozent:

Adrien Bézert, Montpellierassistent



Zeit und Ort:

Mittwoch



Beginn:

12.10.2011



Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz



Zielgruppe:

ab 1. Semester



Vorkenntnisse:

Gute französische Sprachkenntnisse



Ziel der in französischer Sprache gehaltenen Lehrveranstaltung ist es, das Interesse am französischen Zivil- und Wirtschaftsrecht und der Sprache auszubauen. Sie soll die Teilnehmer mit dem Grundzügen eines anderen Rechtssystems vertraut machen und sie sprachlich und juristisch befähigen, selbständig weiterführende Recherchen (z. B. im Rahmen eines Seminars) aus dem Gebiet der Rechtsvergleichung durchzuführen. Ferner bietet die Lehrveranstaltung Studierenden, die an einem Austauchprogramm mit einer französischen Universität teilnehmen wollen, eine Vorbereitung auf das Auslandsstudium.

16.00-18.00 Uhr NUni HS 09

Einführung in das französische Recht – Öffentliches Recht •

Dozent:

Hanna Schröder, LL.M., Forschungsreferentin, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer



Zeit und Ort:

Montag 16.00-18.00 Uhr NUni HS 15



Beginn:

17.10.2011



Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz



Zielgruppe:



Vorkenntnisse: Gute französische Sprachkenntnisse (die Lehrveranstaltung wird in französischer Sprache gehalten).



Kommentar: Die Lehrveranstaltung erstreckt sich über insgesamt drei Semester, in denen ein Überblick über das französische öffentliche Recht vermittelt werden soll. Parallel zum öffentlichen Recht wird ein entsprechender Kurs im Zivilrecht veranstaltet. Die Teilnahme an beiden Kursen berechtigt zur Ablegung einer Prüfung, nach deren erfolgreichem Bestehen ein „Zeugnis über die Kenntnis der Grundzüge des französischen Rechts und der zugehörigen Rechtssprache“ ausgestellt wird.

ab 1. Semester

Einführung in das anglo-amerikanische Recht und die zugehörige Rechtssprache - Zivilrecht • Dozent:

Prof. Dr. iur. Hartmut Schwarzkopf, Professor Maryland University, Rechtsanwalt

• Zeit und Ort: Mittwoch 14.00-16.00 Uhr, NUni HS 08 • Beginn:

12.10.2011

• Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz • Zielgruppe:

ab 4. Semester

• Vorkenntnisse: BGB.

Englischkenntnisse; Vorkenntnisse im

• Kommentar: Principal and Agency Law, Law of Business Associations, Sole Proprietorship, Partnership, Corporation, Other Business Associations.

Introduction to Anglo-American Public Law • Dozent:

John Dingfelder Stone, J.D., LL.M. , Esq.

• Zeit und Ort:

Montag 11-13

• Beginn:

10.10.2011

• Zielgruppe:

ab 2. Semester

HS 10

• Vorkenntnisse: Vorkenntnisse im deutschen Staatsrecht sind nützlich. • Kommentar: Der englischsprachige Kurs beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Grundrechten im amer. Verfassungsrecht: Rede-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit; Todesstrafe; Abtreibung u.a.

Zentrales Sprachlabor (ZSL) Zahlreiche Kurse auf fast jedem Niveau: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch Gebührenpflichtig (keine Refinanzierung durch Fakultät): 4 SWS = 80 Euro; z.T. Gebührennachlass Auch rechtswiss. geprägte Sprachkurse (engl./frz./sp.) + Rhetorikschein als Schlüsselqualifikation

Zentrales Sprachlabor (ZSL) Fremdsprachenausbildung Sprecherziehung und Sprechwissenschaft Plöck 79-81 69117 Heidelberg www.zsl.uni-hd.de

Rechtswissenschaftlich geprägte Sprachkurse Echte Sprachkurse im Gegensatz zu den Einführungen in die Landesrechte der Vorlesungen der Juristischen Fakultäten.

Englisch – Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Kurstyp I (Hörverstehen und Sprechfertigkeit) •

Dozent:

Wanner



Zeit und Ort:

Montag 18.00-19.30 Uhr Plöck 79-81 / Mittwoch 18.00-19.30 Uhr ZSL ÜR 301

• •

Beginn

12.10.2011



Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)



Vorkenntnisse: Absolvierter Brückenkurs II am ZSL oder entsprechende Punktezahl bei der obligatorischen Einstufung.



Kommentar: Lerninhalte: Texte und Übungen vor allem aus dem wirtschaftsenglischen und juristischen Bereich. Lernziele: Schulung aller Grundfertigkeiten; Informationsentnahme aus einschlägigen Texten und Videoepisoden; Abfassung von Inhaltsangaben, reports, Geschäftsbriefen, Memos, Protokolle, etc.



Literaturhinweise: Zusammenhängende Videoepisoden, Handouts, Texte; schriftliches Begleitmaterial wird im Kurs zur Verfügung gestellt.



Sonstige Hinweise:

Klausur, Leistungsnachweis benoteter Schein.

Englisch – Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Kurstyp II (Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck) •

Dozent:

Farhand



Zeit und Ort:

Montag 18.00-19.30 Uhr Plöck 79-81 / Mittwoch 18.00-19.30 Uhr ZSL ÜR 320

• •

Beginn

12.10.2011



Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)



Vorkenntnisse: Absolvierter Brückenkurs II am ZSL oder entsprechende Punktzahl bei der obligatorischen Einstufung.



Kommentar: Bearbeitung von fachbezogenen Texten; Anleitung zum freien Sprechen; Übungen zur Verbesserung aller Grundfertigkeiten; Kurzreferate. Lernziele: Befähigung zum sprachlichen Handeln in einem fachbezogenen Kontext.



Literaturhinweise: Handouts, Grammatikübungen.



Sonstige Hinweise:

Klausur, Leistungsnachweis benoteter Schein.

Französisch – Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Gruppe A •

Dozent:

Koleda



Zeit und Ort: Montag 18.00-19.30 Uhr

Plöck 55 /

Mittwoch 18.00-19.30 Uhr ÜR 107

• •

Beginn:

12.10.2011



Veranstaltung zum Erwerb von Fremdsprachenkompetenz (§ 9 I Nr. 3 JAPrO)



Vorkenntnisse: Brückenkurs am ZSL oder 6 - 7 Jahre Schulfranzösisch



Lernziele: Hörverstehen authentischer Hör- und Videotexte, Argumentieren, Berichten, Vortragen, Referieren. Strategien und Techniken zum Erfassen und Verstehen fachbezogener Texte; fachbezogene Formen schriftlicher Sprachanwendung. Leistungsnachweis: benoteter Schein.

Französisch – Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Gruppe B •

Dozent:

Bebin



Zeit und Ort:

Dienstag

18.00-19.30 Uhr Plöck 79-81 /

Donnerstag 18.00-19.30 Uhr ZSL ÜR 218

• •

Beginn:

13.10.2011



Vorkenntnisse:

Brückenkurs am ZSL oder 6 - 7 Jahre Schulfranzösisch



Lernziele:Hörverstehen authentischer Hör- und Videotexte, Argumentieren, Berichten, Vortragen, Referieren. Strategien und Techniken zum Erfassen und Verstehen fachbezogener Texte; fachbezogene Formen schriftlicher Sprachanwendung. Leistungsnachweis: benoteter Schein. Lerninhalte:



• Politiques d´immigration et d´intégration en France



• Evolution du droit des femmes et de la famille



• Les Francais et le monde des grandes entreprises



Literatur: Videos, Rundfunkaufnahmen, Filme. Schriftliches Begleitmaterial wird im Unterricht zur Verfügung gestellt.

Spanisch – Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Kurstyp II •

(Leseverstehen und schriftlicher Ausdruck)



Dozent:

Villar



Zeit und Ort: Dienstag

17.30-19.00 Uhr

Plöck 79-81 /

Donnerstag 17.30-19.00 Uhr



ZSL ÜR 116



Beginn:

13.10.2011



Voraussetzungen: Brückenkurs am ZSL oder entsprechende sehr gute Kenntnisse.



Lernziele: Entwicklung von Hörverstehen und Sprechfertigkeit; Vermittlung von Diskussionsstrategien. Strategien und Techniken zum Erfassen und Verstehen fachbezogener Texte, fachbezogene Formen schriftli¬cher Sprachanwendung sowie Diskussion entsprechender Texte.



Lerninhalte: Aktuelle Themen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft: Immigration, Rolle der Frau in der Spanisch sprechenden Gesellschaft, Bildung, Erziehung und Familie.

Studienablauf nach der Zwischenprüfung 1. Wahl des Schwerpunktbereichs, SB-Studium 2. Fortgeschrittenen-Übungen, fremdsprachige Veranstaltungen, Schlüsselqualifikationen 3. Anmeldung zur Universitätsprüfung 4. Seminar 5. Studienarbeit (auch: Studienarbeit in Form einer Seminararbeit) 6. „Universitätsexamen“ + Staatsprüfung = Erste juristische Prüfung

Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsprüfung: § 9 JAPrO (1) Zur Staatsprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer 1. die nach § 5 a Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes erforderliche Studienzeit durchlaufen hat und in den zwei der Prüfung unmittelbar vorausgegangenen Semestern an der Universität am Prüfungsort im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war; 2. an der praktischen Studienzeit (§ 5) teilgenommen hat; 3. an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 3 Abs. 5 Satz 2) regelmäßig teilgenommen hat, sofern die Fremdsprachenkompetenz nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen ist. (2) Die Zulassung setzt ferner die erfolgreiche Teilnahme voraus an 1. je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentl. Recht, 2. einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (§ 3 Abs. 1), 3. einem Seminar, 4. einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen (§ 3 Abs. 5 Satz 1).

Fortgeschrittenenübungen Nach Studienplan: 4. Semester: Strafrecht 5. Semester: Zivilrecht 6. Semester: Öffentliches Recht Jeweils eine Hausarbeit und eine Klausur in einem Semester grds. keine Anmeldung erforderlich aber: jeweilige Anfängerübung bestanden Nachweis: Kopie des Scheins in die Hausarbeit legen

Seminare • Große Seminarauswahl • Auch an der Universität Mannheim möglich • Nicht zwingend im „eigenen“ SPB • Als Semesterkurs und Blockveranstaltung • In Heidelberg und andernorts • Sinnvoll auch zur Vorbereitung auf die Studienarbeit im Schwerpunktbereich

Seminare 

Vertiefung wissenschaftlicher Themen



Erarbeitung wissenschaftlicher Arbeitstechnik



Referat und Diskussion



i.d.R. nach der Zwischenprüfung



Themenvielfalt, Beispiele aus WS 2011/12: 



 

"Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. - Bestandsaufnahme Rechtsvergleichung – Rechtsentwicklung" "Rechtsdurchsetzung im Verwaltungsrecht - Aktuelle Entwicklungen im deutschen, griechischen und europäischen Verwaltungsprozessrecht" 6. Heidelberger Verhandlungsworkshop 08.-10.12.2011 Aktuelle Probleme des Betriebsverfassungsrechts

Weitere Seminare im WS 2011 / 12 •Alternativen zum Strafrecht •Die Heidelberger Juristische Fakultät im 18. Jahrhundert •Die pönale Funktion des Schadensersatzrechts im deutschitalienischen Deliktsrecht •Entwicklung des Regulierungsverwaltungsrechts in Europa •Kriminalwissenschaftliches Seminar •Kriminologisches Seminar •Kriminologisches Seminar: Struktur und Wandel von Kriminalität (SB 2)

•Marsilius-Kolleg-Seminar zum Medizinstrafrecht •Seminar zum Gesellschafts- und Unternehmensrecht •Seminar zum Gesellschafts- und Unternehmensrecht •Seminar zum Neuen Europäischen Vertragsrecht •Seminar zum Sozialrecht •Seminar zum Vertragsrecht •Stuttgart 21, Datteln IV und die Loveparade 2010 – Seminar zu aktuellen und grundlegenden Problemen kommunaler Demokratie

Schlüsselqualifikationsveranstaltung § 3 Abs. 5 JAPrO: „Die Universitäten bieten Lehrveranstaltungen an zur exemplarischen Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen wie Grundkenntnisse in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Streitschlichtung, Mediation, Rhetorik, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit.“

Schlüsselqualifikationsveranstaltung Didaktisches Konzept in Heidelberg: = Teil der Schwerpunktbereiche = Teil der anwaltsorientierten Juristenausbildung oder: Rhetorikkurs am Zentralen Sprachlabor an anderen Landesuniversitäten Konzept unterschiedlich (reiner Computerkurs?) Vorsicht: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften/ Wirtschaftspolitik gerade nicht als SQ-Veranstaltung anerkannt!

z.B.: Schüsselqualifikationen Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Zivilrecht Anwaltsorientierte Arbeitsgemeinschaft im Öffentlichen Recht: Die Rolle des Anwalts im Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie bei außergerichtlicher Streitbeilegung Anwaltliche Vertragsgestaltung Techniken außergerichtlicher Streitbeilegung – Verhandlungsführung, Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit siehe v. a.: http://www.anwaltsorientierung.uni-hd.de/

Praktische Studienzeit § 5 JAPrO: (1) Während der vorlesungsfreien Zeit nehmen die Studierenden mindestens drei Monate lang an praktischen Studienzeiten teil. (2) Die praktischen Studienzeiten können bei allen Stellen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, den Studierenden eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln. (3)…, (4)…

Praktika (Anforderungen) • Drei Monate (auch aufgeteilt, mind. 4 Wochen = 1 Monat oder: 2 * 6 Wochen) • In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterzeiten unter http://www.uni-heidelberg.de/studium/termine/index.html ) • Pflichtpraktika nicht vor dem Studium! (Diese sind allerdings zur Studien- und Berufswahl hilfreich • Im In- und Ausland (nicht zwingend deutsches oder EURecht) • Anschauung von der Rechtsanwendung (=kein reines Politik- oder Betriebspraktikum)

Praktika: Arten Gerichte, Verwaltung, Anwaltschaft u.U. Betriebe, private Vereine Einzelpraktikum / Gruppenpraktikum (Beispiel für Gruppenpraktika z.B. bei: Landgericht Heidelberg, Verwaltungsgericht Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim, Staatsanwaltschaft Stuttgart, Ausschreibung siehe: http://www.jum.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1155406/index.html?ROOT=1153239

Zuständig: Landesjustizprüfungsamt. Info-Blatt

)

Spezialisierung: Schwerpunktbereiche 

1: Europäische Privatrechtsgeschichte



2: Kriminalwissenschaften



3: Deutsches und europäisches Verwaltungsrecht



4: Arbeits- und Sozialrecht



5 a: Steuerrecht



5 b: Unternehmensrecht



6: Wirtschaftsrecht und Europarecht



7: Zivilverfahrensrecht



8 a: Internationales Privat- und Verfahrensrecht



8 b: Völkerrecht

Schwerpunktbereich: Zweck Ausbildung im Schwerpunktbereich ergänzt und vertieft die in der Pflichtfachausbildung erworbenen juristischen Kenntnisse Gegenstand der Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich ist ein exemplarisch ausgewählter Rechts- oder Lebensbereich. An den Juristischen Fakultäten teilweise vergleichbares, en detail aber unterschiedliches Lehrangebot → Profilbildung

SB: Zeitpunkt der Wahl Der Schwerpunktbereich kann frühestens – muss aber nicht – nach bestandener Zwischenprüfung gewählt werden. Die frühzeitige Wahl ist sinnvoll, um eine Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden. Andererseits kann eine um ein Semester verschobene Wahl ggf. helfen, sich Klarheit über die eigenen Interessen zu verschaffen. Klarheit verschafft der Besuch der Informationsveranstaltung am Ende jedes Semesters oder ein „Probehören“

Schwerpunktbereichsstudium: Dauer •

individuell



Nach Studienplan vom 5.-9. Semester



u.U. auch in 2 Semestern studierbar



zu jedem Schwerpunktbereich gehören Veranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden.



Veranstaltungen werden z.T. nur im WS oder SS angeboten.



Die Studienarbeit soll in der Regel im 7. FS geschrieben werden.

Abschluss des SB-Studiums: Universitätsprüfung (-Examen) Studienleistungen müssen im SB nicht erbracht werden. Die Teilleistungen der Schwerpunktbereichsprüfung können über mehrere Semester verteilt erbracht werden (und fließen wie folgt in die Endnote der Universitätsprüfung ein):

1. schriftliche Studienarbeit (40 %), 2. Aufsichtsarbeit (30 %), 3. mündlichen Prüfung (30 %).

Anwaltsorientierung = Integration der anwaltlichen Sichtweise in die Ausbildung • Vorlesungen unter Beteiligung von Rechtsanwälten • Anwaltsorientierter Moot Court • Schlüsselqualifikationen • Anwaltsklausuren www.anwaltsorientierung.uni-hd.de

Auslandsstudium

Auslandsstudium

Auslandsstudium / Auslandpraktika umfangreiche Sammlung von Adressen, Katalogen und Vorlesungsverzeichnissen ausländischer Universitäten beim Akademischen Auslandsamt Allgemeine Informationen / Info-Zimmer 135 Infozimmer Studium im Ausland Seminarstraße 2 (Carolinum) 69117 Heidelberg

Auslandsstudium: Möglichkeiten 1. Individuelle Planung des Studiums im Ausland. Nutzung des Angebot des Info-Zimmers 2. Bewerbung für ein Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder einer anderen Stipendienorganisation 3. Teilnahme an einem Austauschprogramm des Landes Baden-Württemberg oder der Universität Heidelberg. Vergabe von Studienplätze gekoppelt mit Stipendien in Form von Gebührenerlass, z. T. auch mit Teil- oder Vollstipendien.

Austauschprogramme (Europa) •ERASMUS-Programme

•Russland: St. Petersburg

•Coimbra Group Student Exchange Network

•Tschechien: Prag

•Großbritannien: Cambridge

•Ungarn: Eötvös-LorándUniversität (ELTE) und Andrássy-Universität Budapest (AUB)

•Polen: Krakau

•SommersprachkursStipendien

Austauschprogramm Heidelberg – Cambridge Cambridge-Assistentin: Christina von Busch Institut für deutsches und europäisches Gesellschaftsund Wirtschaftsrecht, Zimmer 014 Friedrich-Ebert-Platz 2 69117 Heidelberg [email protected] Telefon: 54-7424 www.cambridge.uni-hd.de/

Andrássy-Universität Budapest Studiengänge • International Economy and Business (‚Bologna’Masterstudiengang für Bachelor-Absolventen v.a. aus den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), • Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften (für Absolventen der Rechtswissenschaft, Abschluss: LL.M.), • Internationale Angelegenheiten/Diplomatie (Postgradualer Studiengang für Absolventen aller Fachgebiete, Abschluss: Master of International Affairs als second master), • Mitteleuropäische Studien (Postgradualer Studiengang für Absolventen aller Fachgebiete, Abschluss: Master of Central European Studies als second master).

Andrássy-Universität Budapest Ansprechpartnerin: Christine Müller Universität Heidelberg Akademisches Auslandsamt Seminarstr. 2 69117 Heidelberg Tel.: 06221 54-3697 [email protected]

Austauschprogramme (Asien) •China –Tsinghua Universität Peking –Tsinghua Universität Peking (Graduiertenprogramm) –Hong Kong –Nankai Universität Tianjin •Indien •Israel •Japan

•Korea –Sungkyunkwan University –Sogang University •Singapur •Taiwan –National Taiwan University (NTU) –Wissenschaftleraustausch mit der National Taiwan University (NTU) –National Chengchi University (NCCU)

Weitere Austauschprogramme • Australien • Australien –Melbourne –Südaustralien –Australian Catholic University (ACU) –Monash University • Neuseeland • Amerika

• Brasilien • Chile –Pontificia Universidad Catolica de Chile –Pontificia Universidad Católica de Valparaíso –Universidad de Chile • Kanada • USA

ERASMUS-Programm der Europäischen Kommission zur Studierenden- und Dozentenmobilität

Mobilitätsstipendium ca. 150 € / Monat Stipendiaten sind von den Studiengebühren befreit organisatorische Unterstützung Bewerbung für das darauf folgende akademische Jahr jeweils am Ende des WS in Heidelberg Die Juristische Fakultät Heidelberg ist zurzeit mit folgenden europäischen Rechtsfakultäten durch das ERASMUS-Programm verbunden:

ERASMUS-Programm •Belgien: Leuven •Dänemark: Kopenhagen •Frankreich Lille/Paris, Montpellier I, Nancy, Sorbonne (Paris), Poitiers, Straßburg, Toulouse I •Griechenland: Athen •Großbritannien: Aberystwyth, King's College (London) und Leeds •Italien: Bologna, Ferrara, Salento, Florenz, Salerno, Roma Tre •Litauen: Vilnius •Niederlande Leiden •Norwegen: Bergen

•Polen: Krakau u. Gdansk •Portugal: Porto •Rumänien: Cluj-Napoca •Schweden: Lund u. Uppsala, •Schweiz: Fribourg, Genève, Lausanne u. Neuchâtel •Slowenien: Ljublijana u. Maribor •Spanien: Barcelona, Barcelona Autònoma, Deusto/ Bilbao, La Laguna (Tenerife), Complutense u. San Pablo Ceu (beide Madrid) •Tschechien: Prag •Türkei: Ankara, Yeditepe (Istanbul) •Ungarn: Budapest

ERASMUS-Beauftragte Frau Dr. Nika Witteborg Augustinergasse 9 69117 Heidelberg Tel. 06221 / 54 -27 38 E-mail: [email protected] http://www.jura-hd.de/erasmus

Beispiele für Auslandssemester ohne ERASMUS-Anbindung •Bond University, Gold Coast, Australia •National Taiwan University •SciencesPo Paris •Universidad Católica Andrés Bello, Caracas •Universidad de Castilla-la Mancha, Toledo •Universität Odessa •Universität St. Gallen •Université d`Ottawa •Université de Genève •Université du Luxembourg •University of Cape Town •University of Adelaide

•University of Delhi •University of Durham •University of Kent •University of London •University of Manchester •University of Singapore •University of Sydney •Hebräische Universität von Jerusalem •San Diego State University •Université Antonine (maronitische Privatuniversität, Beirut) •Universidade federal do Rio Grande do Sul, Porto Alegre •American University in Cairo •University of Wollongong, Australia

In Planung: Cornell University Law School http://www.lawschool.cornell.edu/international/st udy_abroad/semester_abroad/heidelberg.cfm

Auslandsstudium freiversuchs-/ verbesserungsversuchsunschädlich § 22 Abs. 2 JAPrO Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 bleiben unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung des Studiums: (...) 2. bis zu drei Semester eines rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums, wenn der Kandidat − an einer ausländischen Universität eingeschrieben war, − in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden, rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen im ausländischen Recht besucht hat, − je Semester mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat und − an der inländischen Universität zum Zwecke des Auslandsstudiums beurlaubt war;

Auslandsstudium freiversuchs-/ verbesserungsversuchsunschädlich In Zweifelsfragen: Erkundigung beim für die Zulassung zum Freiversuch (§ 22) und verbesserungsfähigen Versuch (§ 23 JAPrO) zuständigen Landesjustizprüfungsamt. Merkblatt: http://www.jum.badenwuerttemberg.de/servlet/PB/show/1246238/A uslandsstudium%20%20September%202009.pdf

Auslandsaufenthalt: Vorbereitung Praktikum im Ausland: keine standardisierten Bewerbungsverfahren. Erforderlich sind individuelle Planung und viel Eigeninitiative. gründlichen Vorbereitung, frühzeitige Planung (ein Jahr), z.B. Bewerbung, Finanzierung, Beurlaubung, Anerkennung von Studienleistungen, Versicherung, Visum. Sprachkurse: Zentrales Sprachlabor (allg. + fachspezifisch); Juristische Fakultät; private Sprachschulen; Tandem Sprachprüfungen Bewerbung: Informieren Sie sich frühzeitig über die geforderten Bewerbungsmodalitäten (Verfahren, Fristen usw.) Bewerbungsunterlagen: Informationsbroschüre Studium im Ausland des Akademischen Auslandsamts

Vorbereitung: private Sprachschulen/ Institute/ Sprachpraxis Deutsch-Amerikanisches Institut Heidelberg: http://www.daiheidelberg.de/content/index_ger.html Konfuzius-Institut an der Universität Heidelberg e.V.: http://www.konfuzius-institut-heidelberg.de/institut/index.cfm Montpellierhaus: http://www.montpellierhaus.de/hauptteil_index.html Institut de Français Heidelberg: http://www.institutdefrancaisif2.com/ Heidelberger Pädagogium: http://www.heidelbergerpaedagogium.de/fotos.html etc.

Anrechnung ausl. Studienleistungen • eine Fortgeschrittenenübung • Grundlagenschein • Seminarschein • Schlüsselqualifikationsschein • zur Zeit keine Studienarbeit, da Teil der Universitätsprüfung • Voraussetzungen: Kern des Rechtsgebiets und Vergleichbarkeit der Studienleistung

„studium generale“ http://imperia-apps.urz.uni-heidelberg.de/veranstaltungskalender/uni_hd_veranstaltungen_top.php?rid=1

Zahlreiche Möglichkeiten an der Universität Heidelberg:

Forschen für morgen. 12 Antworten aus 12 Disziplinen der Wissenschaft

Studium Generale

Montagskonferenz Nachhaltige Mobilität im 21.Jahrhundert

Alfred-Weber-Lecture Asia and Europe in a Global Context Baden-Württemberg-Seminar StudienEnde - BerufsEinstieg Collegium Musicum Heidelberger Kolloquium Germanistische Linguistik Das Heidelberger Ärzteorchester: Winterkonzert 2011

Brennpunkte der Biologie Heidelberger Akademie-Vorlesung Forschen für morgen. 12 Antworten aus 12 Disziplinen der Wissenschaft PraxisFORUM. Experten und Studierende im Dialog Ringvorlesung: Einführung in die Geschichte des Alten Orients Physikalische Weihnachtsshow mit Stella und Nova

Marsilius-Studien Ziel der Marsilius-Studien ist es, interdisziplinäre Forschung im Studium zu verankern. Das Lehrangebot gliedert sich in •

Brückenveranstaltungen (in der Regel interdisziplinäre Seminare), die von mindestens zwei Dozentinnen bzw. Dozenten verschiedener Wissenschaftskulturen geleitet werden (SS 2011 z. B.: Organtransplantation zwischen Effektivität und Gerechtigkeit: medizinische, ethische und rechtliche Fragen),



disziplinäre Lehrveranstaltungen für fachfremdes Publikum



und ein fächerübergreifendes Kolloquium zur interdisziplinären Darstellung und Diskussion der eigenen Abschlussarbeit.

Die Marsilius-Studien können ergänzend zum Studium oder zur Promotion belegt werden. Sie stehen allen Interessierten offen. Die Teilnahme wird frühestens ab dem dritten Fachsemester empfohlen. Das MarsiliusKolleg vergibt bei erfolgreicher Teilnahme das Marsilius-Zertifikat. Weitere Informationen: http://www.marsilius-kolleg.uniheidelberg.de/studien/index.html

625 Jahre Ruperto Carola Am 23. Oktober 1385 genehmigt Papst Urban VI. die Errichtung der Universität Heidelberg durch Pfalzgraf und Kurfürst Ruprecht I. in Heidelberg. Der Lehrbetrieb an den zunächst drei Fakultäten Theologie, Jurisprudenz und Philosophie beginnt ein Jahr später, am 18. Oktober 1386. Zwei Jahre später, 1388, folgt die Medizin. Erster Rektor der Hochschule ist der Niederländer Marsilius von Inghen; die ersten Professoren kommen aus Paris und Prag. http://625.uni-heidelberg.de/

Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit Ringvorlesung: (grds. Mittwochs, 19.00 Uhr c.t. im JurSem, Lautenschläger-HS)

20. April 2011 – Prof. Dr. Christian Hattenhauer: Hugo Donellus (1527 – 1591) und sein System – „trefflich und sehr zu empfehlen“. 27. April 2011 – Prof. Dr. Ekkehart Reimer: Salomon Zachariae und seine Bedeutung für das Steuerrecht.

25. Mai 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c. Werner F. Ebke, LL.M. Kodifikation eines Gesellschaftsrechts für Europa? Lehren von Thibaut und Savigny. 01. Juni 2011 – Prof. Dr. Burkhard Hess: Mittermaier. 08. Juni 2011 – Prof. Dr. Stefan J. Geibel: Windscheids Einfluss auf das BGB ausgehend von seinen Heidelberger Jahren.

04. Mai 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger 15. Juni 2011 – Prof. Dr. Thomas Lobinger: Wolfrum: Samuel Pufendorfs Blick auf die Otto von Gierke, Hugo Sinzheimer und der EG. Eine Hypothese. Tarifvertrag im deutschen Arbeitsrecht. 11. Mai 2011 – Prof. Dr. Dres. h.c. Peter- 22. Juni 2011 – Prof. Dr. Christian Baldus: Christian Müller-Graff: Recht überwindet Auslegung nach dem Willen: Rechtsgeschäft Grenzen: Thibaut, Bluntschli und andere. und Gesetz nach Otto Gradenwitz. 18. Mai 2011 – Prof. Dr. Andreas Piekenbrock : Rechtsverlust durch Zeitablauf in zwei Jahrhunderten: Von Thibaut zur Schuldrechtsreform.

06. Juli 2011 – Prof. Dr. Klaus-Peter Schröder: Hans Fehr – Troubadour der deutschen Rechtsgeschichte. 13. Juli 2011 – Prof. Dr. Peter Axer: Otto Mayer, Walter Jellinek, Ernst Forsthoff und das Recht der öffentlichen Sachen.

Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit Ringvorlesung: (grds. Mittwochs, 19.00 Uhr c.t. im JurSem, Lautenschläger-HS) 19. Oktober 2011 – Prof. Dr. Wolfgang Kahl: Walter Jellinek und die schlichte Hoheitsverwaltung.

23. November 2011 – Prof. Dr. Gerhard Dannecker: Die Radbruchsche Formel und ihre Rezeption durch die Rechtsprechung.

26. Oktober 2011 – Prof. Dr. Bernd Grzeszick: Hugo Preuß' Bundesstaatstheorie: Ein früher Entwurf zu einer offenen Staatlichkeit?

30. November 2011 – Prof. Dr. Stephan Kirste: Zeitgerechtigkeit.

02. November 2011 – Prof. Dr. Michael Anderheiden: Zum indirekten Diskurs zwischen Ebert und Anschütz.

7. Dezember 2011 – Prof. Dr. Thomas Pfeiffer: Rolf Serick: Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragungen 14. Dezember 2011 – Prof. Dr. Dieter Dölling: Für eine rechtsstaatliche Strafrechtspflege – zum Werk von Eberhard Schmidt

09. November 2011 – Prof. Dr. Ute Mager: Max Weber und seine Bedeutung 21. Dezember 2011 – Prof. Dr. Herbert Kronke: für die Wissenschaft vom Öffentlichen Max Gutzwiller: Universalgelehrter des Recht. Privatrechts und moralische Instanz 16. November 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp: Gustav Radbruch – eine Suche nach Alternativen zum Strafrecht.

Moot Courts 

fiktive Gerichtsverhandlung



Rhetorik



Seminar



Erfolg der Heidelberger Mannschaften

mehrere Moot Courts •Phillip C. Jessup Moot •Vis Moot Court Court •Europäischer Moot Court

•Anwaltsorientierter Moot Court

•Moot Court im Arbeitsrecht

•Moot Court im Steuerrecht

Zusatzqualifikationen 



Anglo-amerikanisches Recht Französische Recht

(Dreisemestrige Kurse)



Wirtschaftswissenschaften



Deutsche Rechtssprache



Sprachkurse



Rechtsmedizin



Rhetorik



Islamisches Recht

(Einsemestrige Veranstaltungen)

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Dozent: Prof. Dr. H. Sangmeister/Dipl.-Volkswirtin A. Schönstedt, M. A. Zeit und Ort: Dienstag (Vorlesung) 16.15-17.45 Uhr HEU II Donnerstag (Übung) 14.15-15.45 Uhr Beginn:

HEU II

11.10.2011

2+2 SWS Ergänzungsveranstaltung Zielgruppe:

ab 1. Semester

Vorkenntnisse:Keine Kommentar: In der Vorlesung „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ werden betriebsund volkswirtschaftliche Grundlagen behandelt. Die Vorlesung bildet zusammen mit der Vorlesung „Einführung in die Wirtschaftspolitik“, die jeweils im Sommersemester angeboten wird, das wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsangebot für Studierende der Juristischen Fakultät. Ziel der parallel zu der Vorlesung angebotenen Übung ist es, den Vorlesungsstoff an Hand von Übungsaufgaben aufzuarbeiten und zu vertiefen sowie auf die Klausur vorzubereiten.

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften (weitere Hinweise) Literaturhinweise: Bartling, H./ Luzius, F.: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 16. Auflage, München 2008. Bofinger, P.: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, 3. Auflage, München 2011. Felderer, B./ Homburg, S.: Macroeconomics and New Macroe-conomics, Berlin u. a. 2007. Samuelson, P. A./ Nordhaus, W. D.: Volkswirtschaftslehre, 3. Auflage, Heidelberg 2007. Sangmeister, H./ Schönstedt, A.: Volkswirtschaft verstehen ler-nen: Von Arbeitsmarkt bis Zahlungsbilanz für Nicht-Ökonomen, Stuttgart 2011. Sonstige Hinweise: Zur Erlangung eines Leistungsnachweises (mit 6 ECTS) muss die zweistündige Klausur am Ende der Vorlesungszeit mit mindestens der Note 4,0 bestanden werden.

Einführung in die deutsche Rechtssprache Dozent: Dr. Andreas Deutsch, Leiter des Deutschen Rechtswörterbuchs Zeit und Ort: Beginn:

Donnerstag

14.15-15.45 Uhr

NUni HS 10

13.10.2011

Ergänzungsveranstaltung / Veranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen (§ 9 II Nr. 4 JAPrO) Zielgruppe:

v. a. 1. bis 5. Semester; auch für Hörer anderer Fakultäten ; Vorkenntnisse: keine.

Kommentar: Der geschickte Umgang mit Sprache ist das Kapital jedes Juristen. Dies gilt insbesondere für die Rechtssprache, die sich seit jeher erheblich von der Alltagssprache unterscheidet. Die Unterschiede zwischen Rechts- und Allgemeinsprache sollte jeder Jurastudierende reflektieren, um unnötige Missverständnisse – auch später im Beruf – zu vermeiden. Hierzu will die Veranstaltung eine Anleitung geben. Besonderheiten der (deutschen) Rechtssprache werden beleuchtet; hierbei spielen systematische, historische und rhetorische Aspekte gleichermaßen eine Rolle. Vertieft analysiert wird die Sprache des BGB; aber auch die Terminologie des Strafrechts ist Gegenstand der Veranstaltung. Studierende, die eine Schlüsselqualifikation erwerben wollen, erhalten Gelegenheit zu einem Referat (oder Streitgespräch), das hinsichtlich der gelungenen Präsentation und rhetorischen Ausgefeiltheit bewertet wird. Sonstige Hinweise: Rückfragen jederzeit gerne an: [email protected]

Rechtsmedizin für Juristem Dozenten: Prof. Dr. med. K. Yen; Dozenten und Assistenten. Zeit und Ort: Donnerstags 15:00 – 16:00 Uhr Hörsaal Hautklinik (Gebäude 13) Beginn:

13.10.2011

1 SWS

Ergänzungsveranstaltung

Vorkenntnisse: Keine erforderlich 13.10.11 Leichenschau am Fundort (Yen) 20.10.11 Thanatologie (Stein) 27.10.11 Ersticken, Strangulation, Ertrinken (Haffner) 3.11.11 Scharfe Gewalt: „Vitale Reaktionen“(Zimmer) 10.11.11 Stumpfe Gewalt, Schädel-Hirn-Trauma (Dettling)

17.11.11 Forensische Genetik (Weissenberger) 24.11.11 Klinische Rechtsmedizin (Yen) 01.12.11 Forensische Psychopathologie Dettling 08.12.11 Arztrecht. Behandlungsfehler. (Haffner) 15.12.11 Forensische Toxikologie I: Nachweis von Drogen und Betäubungsmitteln (Skopp) 22.12.12 Forensische Toxikologie II: Tödliche Vergiftungen (Schmitt) 12.01.12 Schütteltrauma / SIDS

(Zimmer)

19.01.12 Alkohol: Stoffwechsel und Wirkungen (Strohbeck) 26.01.12 Spurenlage am Fundort (Bux) 02.02.12 Freiwillige Teilnahme an einer Sektion (Yen u. Mitarbeiter)

Weitere Zusatzveranstaltungen Methodenlehre

Stilübungen für Juristen

PD Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) Prof. Dr. Christian Hattenhauer Blockveranstaltung am 25./26.11.2011 Zeit und Ort: Mi 16-18 Uhr HS 10 Beginn: 12.10.2011 ab 3. Semester Zur Einstimmung empfohlen: Norbert Hoerster, Was ist Recht, München 2006, € 10,90. Aktuelle Informationen und Literaturangaben ab Anfang Oktober unter http://jura.michaelgruenberger.de .

ab 2. Semester Neben der Wiederholung grammatischer Grundregeln der deutschen Sprache geht es am Beispiel juristischer Texte um die Merkmale eines ansprechenden allgemeinen und juristischen Sprachstils. Ludwig Reiners, Stilfibel. Der sichere Weg zum guten Deutsch, 1963; Friedrich E. Schapp, Stilfibel für Juristen, 2004. Beschränkung auf 20 Teilnehmer. Anmeldung ab dem 14.11.2011 im Sekretariat des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, Germanistische Abteilung.

„studium generale“ http://imperia-apps.urz.uni-heidelberg.de/veranstaltungskalender/uni_hd_veranstaltungen_top.php?rid=1

Studium Generale Heidelberger Hochschulreden Baden-Württemberg-Seminar Heidelberger Kolloquium Germanistische Linguistik Forschen für morgen. 12 Antworten aus 12 Disziplinen der Wissenschaft Stunde der Universität Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit Heidelberger Vorträge zur Kulturtheorie

Marsilius-Studien Ziel der Marsilius-Studien ist es, interdisziplinäre Forschung im Studium zu verankern. Das Lehrangebot gliedert sich in Brückenveranstaltungen (in der Regel interdisziplinäre Seminare), die von mindestens zwei Dozentinnen bzw. Dozenten verschiedener Wissenschaftskulturen geleitet werden (WS 2011/12 z. B.: Fortschritte und Grenzen der Neurobiologie des Geistes ) •

disziplinäre Lehrveranstaltungen für fachfremdes Publikum



und ein fächerübergreifendes Kolloquium zur interdisziplinären Darstellung und Diskussion der eigenen Abschlussarbeit.

Die Marsilius-Studien können ergänzend zum Studium oder zur Promotion belegt werden. Sie stehen allen Interessierten offen. Die Teilnahme wird frühestens ab dem dritten Fachsemester empfohlen. Das MarsiliusKolleg vergibt bei erfolgreicher Teilnahme das Marsilius-Zertifikat. Weitere Informationen: http://www.marsilius-kolleg.uniheidelberg.de/studien/index.html

625 Jahre Ruperto Carola Am 23. Oktober 1385 genehmigt Papst Urban VI. die Errichtung der Universität Heidelberg durch Pfalzgraf und Kurfürst Ruprecht I. in Heidelberg. Der Lehrbetrieb an den zunächst drei Fakultäten Theologie, Jurisprudenz und Philosophie beginnt ein Jahr später, am 18. Oktober 1386. Zwei Jahre später, 1388, folgt die Medizin. Erster Rektor der Hochschule ist der Niederländer Marsilius von Inghen; die ersten Professoren kommen aus Paris und Prag. http://625.uni-heidelberg.de/

Heidelberger Thesen zu Recht und Gerechtigkeit Ringvorlesung: (grds. Mittwochs, 19.00 Uhr c.t. im JurSem, Lautenschläger-HS)

19. Oktober 2011 – Prof. Dr. Wolfgang Kahl: Walter Jellinek und die schlichte Hoheitsverwaltung.

23. November 2011 – Prof. Dr. Gerhard Dannecker: Die Radbruchsche Formel und ihre Rezeption durch die Rechtsprechung.

26. Oktober 2011 – Prof. Dr. Bernd Grzeszick: Hugo Preuß' Bundesstaatstheorie: Ein früher Entwurf zu einer offenen Staatlichkeit?

30. November 2011 – Prof. Dr. Stephan Kirste: Zeitgerechtigkeit.

02. November 2011 – Prof. Dr. Michael Anderheiden: Zum indirekten Diskurs zwischen Ebert und Anschütz.

7. Dezember 2011 – Prof. Dr. Thomas Pfeiffer: Rolf Serick: Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübertragungen 14. Dezember 2011 – Prof. Dr. Dieter Dölling: Für eine rechtsstaatliche Strafrechtspflege – zum Werk von Eberhard Schmidt

09. November 2011 – Prof. Dr. Ute Mager: Max Weber und seine Bedeutung 21. Dezember 2011 – Prof. Dr. Herbert Kronke: für die Wissenschaft vom Öffentlichen Max Gutzwiller: Universalgelehrter des Recht. Privatrechts und moralische Instanz 16. November 2011 – Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp: Gustav Radbruch – eine Suche nach Alternativen zum Strafrecht.

Erste juristische Prüfung

Erstes Juristisches Examen • Staatsprüfung • (andernorts staatliche Pflichtfachprüfung genannt) • Universitätsprüfung • im Schwerpunktbereich („Schwerpunktbereichsprüfung“, „Universitätsexamen“)

Erste Juristische Prüfung

Universitätsteil (Schwerpunktbereich) Staatsteil

Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Drei Leistungen: 1. Studienarbeit (vierwöchige Hausarbeit): 40% 2. Klausur (5 Stunden): 30% 3. Mündliche Prüfung (mind. 10 min.): 30%

Die Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) Zuständig: Landesjustizprüfungsamt (Abteilung des Justizministeriums) Prüfungsleistungen: A. 6 fünfstündige Klausuren (3 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht: 70% B. Mündliche Prüfung im Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht – jeweils 30 Minuten pro Kandidat: 30%

Examenserfolg 

Dozentenkurs



Probeklausuren



Prüfungssimulation





Kurse der Zentralen Studienberatung Tutorien



HeidelPräp!

www.examensvorbereitung-heidelberg.de

Examensvorbereitung: Heidelpräp! www.examensvorbereitung-heidelberg.de/ Verantwortlicher: Prof. Dr. Thomas Lobinger Organisation: Herr Raubold Friedrich-Ebert-Anlage 6–10 69117 Heidelberg (Dienstzimmer: 36) Telefon: +49 (0)6221/7358480 Fax: +49 (0)6221/54-7710 E-Mail: [email protected]

Mehr als Rep: HeidelPräp! Bestandteile: • Dozentenkurs • Examenstutorium • Klausurentraining • Einzelanalyse • Simulation der mündlichen Examensprüfung

Bausteine: HeidelPräp!

Ende des Studiums Wer die Staatsprüfung und die Universitätsprüfung bestanden hat, erhält vom Landesjustizprüfungsamt auf Antrag das Gesamtzeugnis über die Erste juristische Prüfung. Dies ist Voraussetzung für die Einstellung in den Referendardienst. Dieser Vorbereitungsdienst wird abgeschlossen mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung. Zu den Ergebnissen der Staatsprüfungen, der Ersten juristischen Prüfung und der Universitätsprüfung einige Zahlen zum Abschluss

Teilprüfungsleistungen der Staatsprüfung 6 fünfstündige Klausuren:

Mündliche Prüfung im

• 3 Zivilrecht

 Zivilrecht

• 1 Strafrecht

 Strafrecht

• 2 Öffentliches Recht

 Öffentlichen Recht

• 70%

• 30%

(jeweils 10 min/ Kandidat)

Ende des Studiums • Wer die Staatsprüfung und die Universitätsprüfung bestanden hat, erhält vom Landesjustizprüfungsamt auf Antrag das Gesamtzeugnis über die Erste juristische Prüfung. • Dies ist Voraussetzung für die Einstellung in den Referendardienst. • Dieser Vorbereitungsdienst wird abgeschlossen mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung. • Zu den Ergebnissen der Staatsprüfungen, der Ersten juristischen Prüfung und der Universitätsprüfung einige Zahlen zum Abschluss

Noten • eigenes Notensystem (18-Punkte-Skala) • Eigene Benotungskultur (in Klammern: in den „Scheinen“) • 14,00 - 18,00 Punkte:

Sehr gut (16, 17, 18)

• 11,50 -13,99 Punkte:

Gut (13, 14, 15)

• 9.00 - 11,49 Punkte:

Vollbefriedigend (10, 11, 12)

• 6,50 - 8,99 Punkte:

Befriedigend (7, 8, 9)

• 4,00 - 6,49 Punkte:

Ausreichend (4, 5, 6)

• 1,50 - 3,99 Punkte:

Mangelhaft (1, 2, 3)

• 0,00 - 1,49 Punkte:

Ungenügend (0)

Noten: Examensergebnisse z.B. Staatsteil Baden-Württemberg, Frühjahr 2011



ø Baden-Württemberg

Heidelberg

sehr gut

0;

0,00%

0;

0,00%

gut

24;

3,48%

8;

5,88%

vollbefriedigend

95;

13,79%

26;

19,12%

befriedigend

149; 21,63%

30;

22,06%

ausreichend

170; 24,67%

29;

21,32%

nicht bestanden

251; 36,43%

43;

31,62%

zusammen

689; 100%

136; 100,00%

Weitere Statistiken: http://www.jura.uniheidelberg.de/fakultaet/pruefungsamt.html#Examensstatistiken

Examensergebnisse Ländervergleich Baden-Württemberg – NRW Pflichtfachprüfungen 2008

Baden-Württemberg

NRW

sehr gut

0;

0,0 %

2;

0,1 %

gut

27;

3,8 %

63;

3,3 %

vollbefriedigend

114; 16,1 %

269; 14,0 %

befriedigend

213; 30,0 %

531; 27,6 %

ausreichend

191; 26,9 %

437; 22,7 %

nicht bestanden

165; 23,2 %

625; 32,4 %

zusammen

710

1.927

Quelle: Letzte veröffentlichte Statistik: http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_1634386/DE/Themen/Justizstatistik/Ausbildung/downloads/A usbildungsstatistik2008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Ausbildungsstatistik2008.pdf

Freiversuch („Freischuss“) § 22 JAPrO (Freiversuch) Nimmt ein Kandidat nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium spätestens an der am Ende des achten Semesters beginnenden Staatsprüfung teil und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). Eine mehrmalige Inanspruchnahme dieser Regelung ist ausgeschlossen.

Freiversuch („Freischuss“) Bei Nichtbestehen: zwei weitere Versuche: „Wiederholer“ Bei Bestehen innerhalb eines Jahres Wiederholung zur Verbesserung: „Verbesserer“ In den letzten Jahren stetig sinkende Teilnehmerzahlen. Problem Stoffülle: In nur vier Jahren sind die examensrelevanten Themen (§ 8 JAPrO) kaum zu erlernen.

Verbesserungsfähiger Versuch § 23 JAPrO (Notenverbesserung) (1) Wer die Staatsprüfung nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium bei erstmaliger Teilnahme spätestens an der am Ende des zehnten Semesters beginnenden Prüfung in BadenWürttemberg bestanden hat, kann diese zur Verbesserung der Note spätestens in der übernächsten Prüfung einmal wiederholen.

Verbesserungsfähiger Versuch • existiert nicht in allen Bundesländern • In bis zu 10 Semestern werden die meisten Kandidatinnen und Kandidaten examensreif • Verbesserungsmöglichkeit bis zum 12. Semester nach Wahl – bei Staats- und Universitätsprüfung – nur bei Staatsprüfung – nur bei Universitätsprüfung

Juristischer Vorbereitungsdienst 2 Jahre. Stationen (Stagen): 5 Monate: Zivilrechtsstation 3,5 Monate: Strafrechtsstation 4,5 Monate: Rechtsanwaltsstation I 3,5 Monate: Verwaltungsstation 4,5 Monate: Rechtsanwaltsstation II im 21. Monat: schriftliches Examen 3 Monate: Wahlstation

Weiterbildungsmöglichkeiten 20 Fachanwaltschaften 

jur. Aufbaustudiengänge, Master- (bzw. Magister)studiengänge (z.B. in Heidelberg:) 

LL.M. (Magister legum)



LL.M. international (in Santiago de Chile)



LL.M. Unternehmensrestrukturierung



sonst. Masterstudiengänge (MBA, etc.)



Promotion: Dr. iur.

20 Fachanwaltschaften Arbeitsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Sozialrecht

Bau- und Architektenrecht

Steuerrecht

Erbrecht

Strafrecht

Familienrecht

Transport- und Speditionsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Urheber- und Medienrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht

Verkehrsrecht

InformationstechnologieR

Versicherungsrecht

Insolvenzrecht

Verwaltungsrecht

Medizinrecht

Agrarrecht

Arbeitsmarkt grds. schwierig Dazu z.B. die Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung: „Der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen.“ Stand: Dezember 2005. ArbeitsmarktInformation 1/2006 Weitere Folien mit Zitaten aus dieser Untersuchung.

Anwaltschaft

Verdienst: Erwartungen Gemeinsam mit dem Personalmarketinginstitut Trendence hat das Karrierenetzwerk efellows ( www.e-fellows.net ) im Jahr 2005 seine juristischen Mitglieder nach deren Erwartungen an Arbeitgeber befragt. Demnach gehen die befragten Juristen im Schnitt davon aus, dass sie wöchentlich zirka 55 Stunden arbeiten und ein Jahresgehalt von 52.100 € (einschließlich einer variablen Vergütung) verdienen werden.

Verdienst: Realität sehr unterschiedlich Die persönlichen Qualifikationen sind oft entscheidend für das Gehalt von Berufsanfängern. Ein Prädikatsexamen, ein zusätzlicher LL.M., passende Schwerpunkte oder besondere Spezialkenntnisse können sich ebenso positiv auswirken wie kaufmännisches Grundwissen oder gar ein MBA-Studium. Ein Doktortitel bringt je nach Funktion und Unternehmen bis zu 15.000 € zusätzliches Jahresgehalt ein. Generell gilt, dass Trainees meist weniger verdienen als Direkteinsteiger. Das Einkommen von in Kanzleien angestellten Juristen oder als Freiberufler für Kanzleien arbeitende Juristen schwankt zwischen der Armutsgrenze und einer nach oben nahezu offenen Skala. Kleine und mittlere Rechtsanwaltskanzleien beschäftigen Berufsanfänger oft auf Honorarbasis zu Stundensätzen ab 15 €. Stellen sie ein, dann regelmäßig zu Jahresgehältern, die oft mehr oder weniger deutlich unter 20.000 € und damit weit unter den Verdiensten von Akademikern anderer Studienfachrichtungen beim Berufseinstieg liegen (Einzelfall: 10.000 € plus 30 % Umsatzbeteiligung).

Verdienst: Öffentlicher Dienst Im öffentlichen Dienst richten sich die Gehälter bei Juristen, die als Beamte arbeiten, nach den jeweils gültigen Besoldungsordnungen. Nach der Besoldungsordnung A und der Besoldungsgruppe A13 (das ist die Eingangsgruppe im höheren Dienst) verdient ein 30-jähriger lediger, kinderloser Jurist, der beim Bund beschäftigt ist, in Westdeutschland ohne Einmalzahlung (so genanntes 13. Monatsgehalt) 38.800 € Jahresbrutto. Derselbe kommt als Angestellter auf gut 38.400 € (BAT IIa).

Quelle: Der Arbeitsmarkt für Juristinnen und Juristen Arbeitsmarkt-Information 1/2006 (Bonn 2006) Hrsg.: Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) Stand: Dezember 2005

Studienberatung 

Zentrale Studienberatung (Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung, ZSW) Studienwahl, Formalien der Bewerbung, Prüfungsvorbereitung, Lernmethoden, Berufsberatung



Fachstudienberatung Studienwahl, Schwerpunktbereichswahl, Examensplanung



Agentur für Arbeit: Hochschulteam



Studentenwerk: Sozialberatung



Erasmusbeauftragte, Akademisches Auslandsamt Auslandsaufenthalte



Behindertenbeauftragter

Zentrale Studienberatung (Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung, ZSW)

Entscheidungshilfen bei der Studien- und Berufswahl Unterstützung in schwierigen Phasen Ihres Studiums Realisierung von Studien- und Berufswünschen Orientierung während des Studiums Überlegungen zum Fachwechsel Fragen zu Lernen und Prüfung Persönliche, studienbedingte Probleme

ZSW: Kursangebote »Lernwerkstatt«: (Semesterferien) • Wissenschaftliches Schreiben • Lernen lernen • Rhetorik und Präsentation • Zeitmanagement • Stress professionell bewältigen • Präsentationen für Vortragsscheue [HeidelR@d] - Multimediale Lehrredaktion

»Fit im Studium« (Semester): • Studieren mit Stipendium?! Studienförderwerke stellen sich vor • Umgang mit Lernschwierigkeiten und Prüfung - Kontinuierlich und effektiv lernen • Umgang mit Prüfungsstress • Rhetorik & Präsentation: Aktivierende Referate halten • Know-how der Prüfungsvorbereitung • Warum nicht gleich? "Aufschieberitis" überwinden

Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung (ZSW) Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg Tel.: +49 (0) 6221-54-5454 Telefonzeiten: Mo.-Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-13 Uhr Fax: +49 (0) 6221-54-3850 E-Mail: [email protected] Offene Sprechstunde: Mo., Mi. 10.00 - 13.00 Uhr, Di., Do. 10.00 - 16.00 Uhr, Fr. 10.00 - 12.00 Uhr http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/zsw/

Career Service

Career Service: Veranstaltungen 1. Berufliches Know-how 2. Professionell Bewerben 3. Praktikumsvermittlung Informationsveranstaltungen: Die professionelle Bewerbungsmappe, Das Bewerbungsgespräch, Assessment Center kennen lernen, Case Studies in Bewerberauswahlverfahren, Der erste Arbeitsvertrag

Career Service (weitere Veranstaltungen) Personaldiagnostik und Bewerberauswahl Online-Bewerbung Bewerbungsunterlagen umwandeln für die OnlineBewerbung Messe-Vorbereitung "Hobsons Absolventenkongress" Arbeitszeugnisse richtig verstehen Informationsveranstaltungen für Juristen Career Service & Agentur für Arbeit stellen sich vor

Career Service (weitere Veranstaltungen) Trainingsangebote: Ihr Bewerbungsprofil Bewerbungstraining Selbstpräsentation Assessment Center-Training (halbtägig) Zukunftswerkstatt Bachelor - und was dann? Frauenpower – Optimierung von Eigenpräsentation und Verhandlungstaktiken

Career Service: spezielles Angebot für Juristen Besondere Studien/ Berufssituation → spezielleres Angebot z.B. • Rhetorik und Präsentation für Juristen • MLP Karrieretag • Erfolgreicher Start ins Referendariat www.careerservice.uni-hd.de

Studentenwerk www.studentenwerk.uni-heidelberg.de Beratungs- und Hilfsangebote: • Psychotherapeutische Beratung • Behinderte Studierende • Sozialberatung • Rechtsberatung • Freitische • Versicherungen • ICI • BAföG

InfoCenter in der Triplex- Mensa Universitätsplatz 14 D-69117 Heidelberg Mo-Do 10.00-17.00, Fr 10.00-14.00 Uhr

Fachstudienberatung Dr. Daniel Kaiser, Leiter des Prüfungsamts Mo und Do 09.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr Assessor Martin Wolthusen (v.a. Nebenfach) Mi 09.00-11.00 Uhr Dekanat, Juristisches Seminar, Zimmer 15 & 16

Fachstudienberatung: typische Fragen Allgemeine Probleme im Jurastudium Fristen Orientierungs- und Zwischenprüfung Studiengangswechsel Schwerpunktbereiche: Wahl, Universitätsexamen -----------------------------------------------------------------------Scheine: zuständig Dozenten, Lehrstühle Praktika, Auslandsaufenthalt, Scheine gem. § 9 JAPrO: Fakultät nicht zuständig: im Zweifel direkt an das Landesjustizprüfungsamt wenden!

Studentische Initiativen • Fachschaft • EL§A • StudZR • Hochschulgruppen (Politik, Sport, Kultur) Große Auswahl, siehe „Dschungelbuch“: http://dschungelbuch.fsk.uniheidelberg.de/

Rankings 

CHE (Zeit) 





Spitzengruppe in der Forschung 

Evalag „Das Ausmaß internationaler Kooperation ist bemerkenswert.“

  

Wirtschaftswoche 2008: Platz 1 2009: Platz 6 2010: Platz 4 2011: Platz 3

→ Zusammenschau verschiedener Rankings unter: http://alexanderaber: Rankings grds. kein geeignetes cremich.suite101.de/uni-ranking-Mittel zur Studien(ort)wahl, da die-besten-universitaeten-fuer-juraerhebliche methodische in-deutschland-a103955 : Schwächen. http://www.studisonline.de/StudInfo/uniranking.php Platz 1

Zulassungsbeschränkung: „NC“    

Auswahlverfahren der Hochschule Chancen abhängig von Zahl der Bewerber Härtefallquote, Wartesemester Auswahlverfahren: Entscheidung nach    

Abiturdurchschnittsnote Punkte in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Einschlägige Berufsausbildung (nicht: Praktika) Keine weitere Kriterien (Motivationsschreiben etc.)

Bewerbungschancen „NC“ Wintersemester Sehr schwer zu bestimmen, da von Bewerbersituation abhängig Gute Chancen mit Einserabitur Erfahrungswert 1,7-1,9 Verbesserung oder Verschlechterung durch Noten der Kernfächer 1,7 hat im WS 11/12 z.T. nicht immer ausgereicht.

Sommersemester „NC“: deutlich einfacher, da viel weniger Bewerber Vollständiges Vorlesungsprogramm: „echter Studienbeginn“ Gute Chancen mit Zweierabitur (SS 2011: ca. 2,2-2,4)

Reicht die Abiturdurchschnittsnote nicht aus…. Studienbeginn andernorts (Geheimtipp: Leipzig) Wechsel ins 4. oder 5. Fachsemester nach bestandener Zwischenprüfung!!!

Von einer Bewerbung ins 2. oder 3. Fachsemester ist dringend abzuraten, da unterschiedliche Studiensysteme

Bewerbungsfristen Sommersemester 2012 • ca. 160 Plätze • Online-Bewerbung 01.12.11-15.01.12

Wintersemester 2012/ 13





ca. 330 Plätze Online-Bewerbung 1.6.12-15.07.12

Online-Bewerbung Über die Homepage der Universität Heidelberg (nicht über die Juristische Fakultät) Informationen zur Bewerbung beim Studentensekretariat (nicht bei der Juristischen Fakultät) Anderthalb Monate vor Fristende. www.uni-heidelberg.de → Studium → Interesse am Studium: http://www.uniheidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/

Schnupperstudium Wintersemester 2011/12 • Sie müssen sich NICHT anmelden. • Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen. Die Veranstaltungsräume bieten in der Regel nicht ausreichend Platz für mehrere Personen oder gar größere Gruppen. • Die Vorlesungszeit beginnt am 10. Oktober 2011 und endet am 03. Februar 2012

Schnupperstudium: Rechtswissenschaft / Jura Art der Veranstaltung Vorlesung

Vorlesung

Name der Veranstaltung

Zeit

Ort

Dozent

Einführung in die Rechtswissenschaft

Donnerstag, 16-18 Uhr (bis zum 15.12.2011)

Neue Universität Prof. Baldus Hörsaal 13

Grundkurs Zivilrecht I

Montag, 09-11 Uhr

Neue Universität Prof. Hess Hörsaal 13

Dienstag, 09-11 Uhr Mittwoch, 09-11 Uhr Vorlesung

Grundkurs Strafrecht I

Dienstag, 14-16 Uhr

Vorlesung

Grundkurs Öffentliches Montag, 18-20 Uhr Recht I Freitag, 16-18 Uhr

Vorlesung

Deutsche Rechtsgeschichte

Freitag, 11-13 Uhr

Neue Universität Prof. Hillenkamp Hörsaal 13 Neue Universität Prof. Reimer Hörsaal 13 Neue Universität Aula Neue Universität Prof. Hattenhauer HS 13

Vorbereitung auf das Jurastudium • eigentlich nicht erforderlich. • lieber: Sprachen lernen, (nicht juristische) Praktika, Weltreise etc. • Vorlernen bringt wenig. • Barbara Lange: „Jurastudium erfolgreich. Planung, Lernstrategie, Zeitmanagement, 4. Aufl. 2005. • Johann Braun, Einführung in die Rechtswissenschaft, 4. Aufl. Tübingen 2011. • LEGAL EDUCATION IN GERMANY TODAY by STEFAN KORIOTH, in: WISCONSIN INTERNATIONAL LAW JOURNAL 2006, VOL 24; NUMB 1, pages 85-108 http://hosted.law.wisc.edu/wilj/issues/24/1/korioth.pdf

Noch Fragen?

Fachstudienberatung [email protected] [email protected] [email protected] Tel.: 06221/54 7632 Dr. Daniel Kaiser, Leiter des Prüfungsamts Martin Wolthusen, Ass. iur. (v.a. Nebenfach)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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