Zivildienst - Caritasverband für den Rhein-Neckar

February 28, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Zivildienst

in Deutschland

Zivildienst in Deutschland

„Engel auf Zeit“......so lautete kürzlich die Schlagzeile einer Reportage über Zivildienstleistende. Diese Worte zeigen, welcher Wandel sich in unserer Gesellschaft zumindest in dieser Frage voll­ zogen hat. Wurden die jungen Männer, die Anfang der 60er Jahre von ihrem Grundrecht aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern zu können, Gebrauch machten und anstelle des Wehrdienstes einen Ersatzdienst ableisteten, noch als Drückeberger bezeichnet, so möchte man heute nicht mehr auf ihre Unterstützung verzichten. Sie prägen das Bild z.B. in Einrichtungen der Altenpflege, der Behindertenhilfe und in Krankenhäusern mit und sind unver­ zichtbare Helfer für viele tägliche und zusätzliche Aufgaben, die das hauptamtliche Personal aus Zeitgründen nicht wahrnehmen kann. Sie bringen an zahlreichen Stellen das Stückchen mehr an Lebensqualität für viele Menschen, die in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind. Dabei entwickelt sich oft ein persönlicher Kontakt, der Dienst wird zu einem Geben und Nehmen. Auch die Zivil­ dienstleistenden nehmen aus der Dienstzeit Erfahrungen mit, die sie ansonsten vielleicht nicht gemacht hätten. Von einigen wird in dieser Ausgabe berichtet. Die Zahl der anerkannten Kriegsdienstverweigerer ist in den über 45 Jahren auf fast drei Millionen angewachsen. Insbesondere die letzten Jahre waren geprägt durch die Diskussion über den Fortbestand der Wehrpflicht und haben auch zu Verunsicherungen bei den Trägern des Zivildienstes geführt. Diese Situation hat sich verändert. Die Bundesregierung hat sich in dem Koalitionsvertrag von 2005 ausdrücklich für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes als Ersatz zum Wehrdienst ausgesprochen. Ausdrücklich betont wird die sozialpolitische Bedeutung des Zivildienstes und aus jugendpolitischer Sicht wird die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen als wichtiges Lernfeld für junge Männer als unbedingt erhaltenswert angesehen. Unsere Aufgabe ist es, das Erreichte nicht nur zu stabilisieren, sondern weiter zu entwickeln. Dazu haben die Zivildienstverwaltung, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, ebenso die Verantwortlichen in über 30.000 anerkannten Beschäftigungsstel­ len heute beste Voraussetzungen.

Helga Roesgen Präsidentin des Bundes­ amtes für den Zivildienst

Diese Broschüre soll einen Überblick über Aufbau und Organisation des Zivildienstes sowie die historische Entwicklung geben. Sie informiert auch über die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten im Zivildienst. Wir – das sind die Beschäftigten des Bundesamtes für den Zivildienst – sind Ansprechpartner für die Kriegsdienstverweigerer, Zivildienstleistenden, Verbände und Beschäftigungsstellen. Ebenso aber auch für Schulen, Lehrerinnen und Lehrer und alle diejenigen, die sich über die Themenbe­ reiche Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst informieren möchten. Wir bieten Rat, Hilfe und Unterstützung an und freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen! Herausgeber: Bundesamt für den Zivildienst Sibille-Hartmann-Str. 2-8 50969 Köln Tel. 0221 3673-0 Fax 0221 3673- 4281

Helga Roesgen Präsidentin des Bundesamtes für den Zivildienst

Redaktion: Claudia Koch Rüdiger Löhle Sibille-Hartmann-Str. 2–8 50969 Köln Tel. 0221 36 73 - 45 31, - 44 75 Fax 0221 36 73-42 81 E-Mail: [email protected] Design und Layout MahrDesign Gestaltete Kommunikation info@mahrdesign Druck: Henke Rollenoffset, Brühl Stand: März 2007

2 Zivildienst

Inhalt

Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst

Verbände

4 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

12 Arbeiterwohlfahrt

13 im gärtnerischen Bereich

14 Deutscher Caritasverband

15 im Altenheim

5 Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst

16 Malteser-Hilfsdienst

17 im Behindertenfahrdienst

18 Deutsches Rotes Kreuz 20 Der PARITÄTISCHE

19 in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung

22 Arbeiter-Samariter-Bund

21 im handwerklichen Bereich

24 Deutsches Jugendherbergswerk

23 im Rettungsdienst

26 Diakonisches Werk

25 in der Jugendherberge

28 Johanniter-Unfall-Hilfe

27 in Werkstätten für Behinderte

30 Deutsche Krankenhausgesellschaft

29 im Mobilen Sozialen Hilfsdienst

32 Deutscher Olympischer SportBund

31 in der Krankenhauspflege

5 Der Beirat für den Zivildienst 6 Das Bundesamt für den Zivildienst 7 Kriegsdienstverweigerung 8 Einberufung 9 Geld-und Sachbezüge 10 Soziale Sicherheit 11 Zivildienstausnahmen

Tätigkeitsbereiche Zivildienst –

33 im Seniorensport

Adressen / Infos

34 im Umweltschutz

36 Anschriften der Verwaltungsstellen 39 Aufgaben und Anschriften der Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer 43 Zivildienstgruppen und -schulen 44 Chronik

Zivildienst 3

Zivildienst in Deutschland

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ursula von der Leyen

Das Bundesamt für den Zivildienst gehört zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Seit dem 23. November 2005 ist Dr. Ursula von der Leyen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie wurde am 8. Oktober 1958 in Brüssel geboren, ist verheiratet und hat sieben Kinder. Von Beruf ist sie approbierte und promovierte Ärztin. Nach Abschluss ihrer Ausbildung war sie als Ärztin an einer Frauenklinik und wis­ senschaftliche Mitarbeiterin an einer medizi­ nischen Hochschule tätig. Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen ist seit 1990 CDU-Mitglied. Von 2001 bis 2004 hatte sie kommunalpolitische Manda­ te in der Region Hannover inne. Vor ihrer Berufung zur Bundesministerin war sie von März 2003 bis November 2005 Niedersäch­ sische Ministerin für Soziales, Frauen, Fami­ lie und Gesundheit. Im Dezember 2004 wurde sie in das Präsidium der CDU Deutschlands gewählt und übernahm im Februar 2005 den Vorsitz der FamilienKommission „Eltern, Kind, Beruf“ der CDU Deutschlands.

In der politischen Arbeit des Ministeriums wird Dr. Ursula von der Leyen unterstützt vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hermann Kues. Der Staatssekretär Gerd Hoofe leitet das Ministerium. Das BMFSFJ gliedert sich in die Fachabteilungen Familie, Ältere Menschen, Gleichstellung, Kinder und Jugend, die Zentralabteilung und den Arbeitsstab Zivildienst. Dem Bundesbeauftragten für den Zivil­ dienst, Dr. Jens Kreuter, untersteht im BMFSFJ der Arbeitsstab Zivildienst. Er führt die dem Bundesministerium auf dem Gebiet des Zivildienstes obliegenden Aufgaben durch. Insbesondere betreut er die Gesetzgebung zur Durchführung des Zivildienstes und entwickelt die Strukturen, in denen dieser staatliche Pflichtdienst bun­ desweit durchzuführen ist. Der Bundesbe­ auftragte regelt auch die Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrts­ pflege, die den größten Teil der Zivildienst­ stellen anbieten.

Dr. Jens Kreuter

Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, ist unter folgender Anschrift erreichbar: Bundesbeauftragter für den Zivildienst Dr. Jens Kreuter im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 53107 Bonn Tel.: 01888 555-2722 Fax: 01888 555-4905 Die Postanschrift des Ministeriums lautet: Alexanderstraße 3 10178 Berlin Tel.: 03018 / 555-0 Fax: 03018 / 555-1145

Dr. Hermann Kues

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Gerd Hoofe

Zivildienst in Deutschland

Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst

„Der Bundesbeauftragte führt die dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf dem Gebiet des Zivildienstes obliegenden Aufgaben durch, soweit dieses nichts anderes bestimmt“, lautet § 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG).

Gegenüber der Öffentlichkeit, den Zivil­ dienstleistenden, den Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern von Beschäftigungs­ stellen im Zivildienst vertritt der Bundesbe­ auftragte für den Zivildienst die Leitung des Ministeriums. Er äußert sich zu grundsätzli­ chen politischen Fragen des Zivildienstes und der Kriegsdienstverweigerung. Der Bundesbeauftragte informiert sich in den Zivildienststellen und Zivildienstschulen sowie in vielen Gesprächen mit Zivildienst­ leistenden über die Lage vor Ort. Regelmä­ ßig berichtet er der Bundesministerin über seine Arbeit und berät sie in Fragen der Kriegsdienstverweigerung und des Zivil­ dienstes. Im Beirat für den Zivildienst hat der Bundesbeauftragte den Vorsitz.

Ansprechpartner und Ombudsmann Dr. Jens Kreuter ist seit dem 1. Oktober 2006 Bundesbeauftragter für den Zivil­ dienst. Wie seine Amtsvorgänger, Dieter Hackler (1991– 2006), Peter Hintze (1983– 1990) und Hans Iven (1970 –1983) ist er Ansprechpartner für die Zivildienstleisten­ den, Zivildienstpflichtigen, Kriegsdienstver­ weigerer und die Zivildienstverwaltung. Der intensive Austausch mit den Zivildienstlei­ stenden in ihren Beschäftigungsstellen und in den Zivildienstschulen ist ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit. Der Bundesbeauf­ tragte versteht sich als Ombudsmann für alle Zivildienstleistenden. In enger Zusammenarbeit mit den Verbän­ den der Freien Wohlfahrtspflege und ande­ ren Trägern von Beschäftigungsstellen des Zivildienstes möchte er dazu beitragen, den Zivildienst als Lerndienst zu gestalten. Die jungen Männer sollen ihre Zivildienstzeit

nicht nur als Pflichtdienst ansehen, sondern auch ihre im Dienst gemachten Erfahrungen stärker für ihre persönliche Entwicklung nut­ zen sowie Querschnitts- und Schlüsselquali­ fikationen für ihr späteres Berufsleben sichern. Zivildienstleistende leisten einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft. Der Bundesbeauftragte setzt sich daher dafür ein, diesen Dienst so zu gestalten, dass sowohl die Gesellschaft als auch die Zivildienstleistenden bestmöglich davon profitieren. Dr. Jens Kreuter wurde am 23. Mai 1965 in Landshut geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder. Als anerkannter Kriegsdienst­ verweigerer hat er statt des Zivildienstes einen „Anderen Dienst im Ausland“ in Isra­ el abgeleistet. Nach dem Studium der evan­ gelischen Theologie und der Rechtswissen­ schaften war er im Kirchenamt der Evange­ lischen Kirche in Deutschland sowie in der Niedersächsischen Staatskanzlei tätig.

Der Beirat für den Zivildienst

Der Beirat hat die Aufga­ be, das Ministerium in Fragen des Zivildienstes zu beraten.

Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen mit den Teilnehmenden der Beiratssitzung vom 15.11. 2006 Foto: BMFSFJ

Er besteht aus einundzwanzig Mitgliedern und setzt sich zusammen aus sieben Vertre­ terinnen oder Vertretern von Interessenver­ bänden der ZDL und KDV, davon vier Zivil­ dienstleistende, sieben Vertreterinnen oder Vertretern der Wohlfahrtsverbände, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der evan­ gelischen und der katholischen Kirche, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Länder und einer Vertreterin oder einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Der Beirat trifft sich einmal pro Halbjahr, den Vorsitz in den Sitzungen führt der Bun­ desbeauftragte für den Zivildienst. Zu den Fragen, mit denen sich der Beirat beschäf­ tigt, gehören neben der Lage im Zivildienst neue Aufgabenbereiche für Zivildienstlei­ stende, Übertragung von Verwaltungsauf­ gaben, Einweisungsdienst, Einführungslehr­ gänge und vieles mehr.

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Bundesamt

Bundesamt für den Zivildienst

Aufgaben – Gliederung – Zuständigkeiten

Entwicklung

Zivildienst

Das Bundesamt für den Zivildienst wurde 1973 als Bundesoberbehörde mit Sitz in Köln im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung errichtet. Seit dem 01.10.1981 gehörte das Bundesamt für den Zivildienst in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, seit 1990 zum Bundesmi­ nisterium für Frauen und Jugend und seit 1994 zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesmi­ nisterium übt die Fach-, Rechts- und Dienst­ aufsicht über das Bundesamt aus.

Das Bundesamt ist zuständig für die Anerken­ nung und Betreuung der Zivildienststellen und für die Heranziehung und Betreuung der Zivil­ dienstpflichtigen. Im letzteren Fall bedeutet dies auch die zivildienstspezifische Ausbildung in den Zivildienstschulen und die fürsorgeri­ sche Betreuung.

Aufbau und Aufgaben Das Bundesamt ist für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Durchfüh­ rung des Zivildienstes zuständig. Es ist die weisungsberechtigte Behörde für Zivil­ dienstleistende und Zivildienststellen. Teile seiner regionalen Verwaltung sind die Zivil­ dienstschulen, die Zivildienstgruppen, die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreu­ er. Insgesamt arbeiten ca. 1.100 Mitarbeite­ rinnen und Mitarbeiter für das Bundesamt.

Angelegenheiten der Tauglichkeit, der Heilfür­ sorge und der Geld- und Sachbezüge für Zivildienstleistende gehören zu den weiteren Aufgaben des Bundesamtes. Um die räumliche Entfernung zur Verwaltung nach Köln zu überbrücken, hat das Bundesamt einen über das gesamte Bundesgebiet verteil­ ten Außendienst. Dazu gehören: Regionalbetreuerinnen / Regionalbetreuer 94 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten das Bundesamt für den Zivildienst innerhalb ihres Bereichs. Sie unterstützen die Zivildienst­ stellen vor Ort und stehen insbesondere den Zivildienstleistenden während ihrer 9-monati­ gen Dienstzeit in vielen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

Zivildienstschulen

Kriegsdienstverweigerung

Verwaltungsstellen und Zivildienstgruppen

Durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes vom 28.02.1983 wurde dem Bundesamt mit Wirkung vom 01.01.1984 die Entscheidung über die Anträge der ungedienten Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweige­ rer aus Gewissensgründen übertragen. Das waren rund 90 Prozent aller Anträge nach Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz. Seit dem 01.11.2003 entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst in einem einheitlichen Ver­ fahren für Soldatinnen, Soldaten, gediente und ungediente Wehrpflichtige über alle Kriegsdienstverweigerungsanträge.

Die Dienststellen, in denen Zivildienst geleistet wird, sind Organisationen, die dem Allgemein­ wohl dienen und vom Bundesamt anerkannt sein müssen. Hierzu gehören vor allem die Wohlfahrtsverbände, Verbände im Umwelt­ schutz und Selbsthilfeeinrichtungen. Auch die Kommunen stellen Zivildienstplätze zur Verfü­ gung. Die Wohlfahrtsverbände sind in ihrem Zusammenschluss, der Bundesarbeitsgemein­ schaft der Freien Wohlfahrtspflege, ständiger Gesprächspartner des Bundes in Zivildienstan­ gelegenheiten. Sie übernehmen in ihren Ver­ waltungsstellen für den Bund einen Teil der notwendigen Verwaltungsaufgaben des Zivil­ dienstes und erhalten dafür eine Kostenerstattung. Die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben wird vom Bundesamt für den Zivil­ dienst kontrolliert.

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Eine wichtige Adresse für Zivildienstleistende – das Kölner Bundesamt

Zivildienstschulen sind zivildienstspezifische Bildungszentren des Bundes. Derzeit stehen 20 staatliche Zivildienstschulen – über ganz Deutschland gestreut – für die Ausbildung der Zivildienstleistenden zur Verfügung. Hier erhalten die Zivildienstleistenden eine Einführung in ihren Dienst und alle damit zusammenhängenden Fragen. Ein Schwer­ punkt des Unterrichts ist dabei die politische Bildung. Teilweise wird an den Zivildienstschulen auch die fachspezifische Einführung durchgeführt, die dann erfolgt, wenn die Art der Tätigkeit im Zivildienst besondere Kenntnisse und Fertig­ keiten erfordert.

KDV-Verfahren

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“, lautet das Grundrecht auf Kriegsdienstverwei­ gerung des Artikels 4 Abs. 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz sieht kein Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor. Nur derjenige, der als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt ist, kann Zivildienst leisten.

Kriegsdienstverweigerung

Verfahren Einzelheiten des Anerkennungsverfahrens sind im Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) geregelt. Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet in einem einheitlichen Anerkennungsverfahren über alle Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist der rechtskräfti­ ge Abschluss des Musterungsverfahrens. Das Ergebnis der Musterung gilt im Falle der Anerkennung als Kriegsdienstverweige­ rer auch für den Zivildienst. Musterung Die Musterung ist eine ärztliche Untersu­ chung, die bei der Bundeswehr durchge­ führt wird, um die gesundheitliche Eignung für den Wehrdienst festzustellen. Die Einla­ dung zur Musterung erfolgt durch das für den Wohnort des Wehrpflichtigen zuständi­ ge Kreiswehrersatzamt, wo die Untersu­ chung auch durchgeführt wird. Ergibt die Musterung, dass der Wehrpflichtige taug­ lich ist, steht er für den Wehrdienst zur Ver­ fügung. Ist er untauglich, braucht er keinen Wehrdienst zu leisten. Antragstellung Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) auf Antrag. Der Antrag ist schriftlich oder zur Nieder­ schrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, bei dem auch die Musterung stattfindet. Das Kreiswehrersatzamt bestätigt den Ein­ gang des Antrags. Erst wenn das Muste­ rungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, leitet das Kreiswehrersatzamt den Antrag mit der Personalakte dem Bundesamt zu. Das Kriegsdienstverweigerungsverfahren wird danach aufgenommen.

Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine persön­ liche ausführliche Begründung für die Gewissensentscheidung sind dem Antrag beizufügen oder nach Aufforderung durch das Bundesamt innerhalb eines Monats einzureichen. Schriftliche Begründung In dieser Begründung ist die Gewissensent­ scheidung darzulegen, die dem Antragstellen­ den zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten. Die Motivation des Einzelnen kann recht unterschiedlich sein. Oft wird die Erziehung zur Gewaltfreiheit herangezogen, aber auch religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe sind ausschlaggebend. Genauso können auch bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenan­ wendung führen, z. B. Gewalterlebnisse, Tod von Verwandten oder Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse. Lebenslauf Der Lebenslauf sollte die wichtigsten Lebens­ daten ohne größere zeitliche Lücken enthal­ ten. Begebenheiten, die in einem Zusammen­ hang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten ebenfalls in den Lebenslauf aufgenommen werden. Durchführung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens Das Bundesamt erkennt die Antragstellenden an, wenn � der Antrag vollständig ist, � die dargelegten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen geeignet sind und � das tatsächliche Gesamtvorbringen und die dem Bundesamt bekannten sonstigen Tatsachen keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben begründen.

Bestehen Zweifel an der Wahrheit der Anga­ ben, so wird den Antragstellenden Gelegen­ heit gegeben, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergänzend zu äußern. Bestehen die Zweifel weiterhin, kann eine mündliche Befragung (Anhörung) erfolgen. Diese Anhö­ rung ist nicht öffentlich. Wird der Antrag abgelehnt, so kann gegen diese Entscheidung Widerspruch erhoben werden. Gegen die im Widerspruchsverfahren getroffene Entscheidung des Bundesamtes kann Klage vor dem zuständigen Verwal­ tungsgericht eingereicht werden. Hinweise für Minderjährige Der Antrag eines ungedienten Wehrpflichti­ gen kann frühestens sechs Monate vor Voll­ endung des 18. Lebensjahres gestellt wer­ den. Einer Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf es nicht. Der Antrag ist schon sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig, wenn ein Antrag des Betroffenen auf vorge­ zogene Ableistung des Zivildienstes beige­ fügt ist, dem sein gesetzlicher Vertreter zugestimmt hat. Das Gleiche gilt, wenn dem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienst­ verweigerer beigefügt sind: 1. der Entwurf einer Verpflichtung nach § 14 c Abs. 1 des Zivildienstgesetzes (Freiwilliges Jahr), 2. die Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Antragstellers, einer solchen Ver­ pflichtung des Antragstellers nach Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zuzustimmen und 3. die Erklärung des Trägers nach § 14 c Abs. 3 des Zivildienstgesetzes, eine solche Verpflichtung mit dem Antrag­ steller nach dessen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abschließen zu wollen. Wer einen der o.g. Anträge stellt, kann bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden.

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Einberufung

Einberufung

Wie finden Zivildienstpflichtige einen Zivildienstplatz? Nach der Anerkennung als Kriegsdienstver­ weigerer kann sich der Anerkannte selbst einen Platz bei einer Dienststelle suchen. Der Zivildienst kann nur in einer anerkann­ ten Zivildienststelle (ZDS) abgeleistet wer­ den. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 40.000 Zivildienststellen mit mehr als 120.000 Zivildienstplätzen. Die meisten dieser Zivildienstplätze sind bei den Wohlfahrtsverbänden, die in diesem Heft vorgestellt werden, eingerichtet. Mit dem Anerkennungsbescheid erhält jeder Kriegsdienstverweigerer das Merk­ blatt „Wichtige Hinweise für anerkannte Kriegsdienstverweigerer“, das u. a. auch Anschriften von Verwaltungsstellen enthält, die bei der Suche nach einem Zivildienst­ platz behilflich sind. Es ist auch möglich, sich unmittelbar an eine Einrichtung zu wenden, bei der Zivildienstleistende tätig sind. Freie Zivildienstplätze sind auch in der „Zivildienstbörse“ auf der Internetseite des Bundesamtes (www.zivildienst.de) einge­ stellt. Hier können freie Zivildienstplätze nach Region, Einberufungstermin oder nach bestimmten Tätigkeiten gesucht werden. Eine Einberufung ist nicht nur am Heimatort möglich, sondern im gesamten Bundesge­ biet. Viele Zivildienstpflichtige nutzen den Zivildienst als Chance, sich z. B. am künfti­ gen Studien- oder Ausbildungsort einzule­ ben oder einfach eine neue Stadt und Umgebung kennenzulernen. Wer also seinen Zivildienst fern der Heimat ableisten will, sollte sich an die regional zuständige Verwaltungsstelle der Wohl­ fahrtsverbände oder eine Zivildienstgruppe des Bundesamtes (siehe Anschriften ab Sei­ te 36) wenden.

Grundsätzlich hat ein Zivildienstpflichtiger keinen Anspruch auf die Einberufung zu einer bestimmten Dienststelle, auf eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Termin. Wenn aber keine wichtigen Gründe (z. B. Verwendungsausschlüsse oder eine vorherige Tätigkeit in der Einrichtung) gegen die Einberufung sprechen, wird dem Einbe­ rufungswunsch im Regelfall gefolgt. Einberufungsvorschlag Werden sich der Zivildienstpflichtige und die Zivildienststelle einig, so unterschreiben

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beide einen Einberufungsvorschlag, der dann von der Zivildienststelle über die Ver­ waltungsstelle an das Bundesamt geschickt wird. Einberufung Anerkannte Kriegsdienstverweigerer kön­ nen nur durch das Bundesamt für den Zivil­ dienst einberufen werden. Es besteht nicht die Möglichkeit, seinen Zivildienst ohne Ein­ berufungsbescheid durch das Bundesamt abzuleisten. Wer sich nicht selbst eine Dienststelle sucht, wird durch das Bundes­ amt auf einen freien Platz einberufen, ohne dass es noch eine Gelegenheit gibt, auf Zeit­ punkt, Ort und Tätigkeit einzuwirken. Unterkunft Der Zivildienstleistende ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Dienstun­ terkunft zu wohnen und an einer Gemein­ schaftsverpflegung teilzunehmen. Für den Fall, dass auf diese Anordnung verzichtet worden ist, kann er in der im Einberufungs­ bescheid angegebenen Wohnung wohnen (Heimschlaferlaubnis). Ein eventueller Woh­ nungswechsel muss der Dienststelle recht­ zeitig angezeigt werden. Dienstverhältnis/Versorgung Wie sein grundwehrdienstleistender Kollege befindet sich der Zivildienstleistende in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhält­ nis. Er erhält durch den Staat eine umfas­ sende Versorgung. Das bedeutet u. a., dass z. B. sein Lebensunterhalt sichergestellt wird durch Verpflegung, Unterbringung, unent­ geltliche Heilfürsorge, kostenlose Familien­ heimfahrten und andere Leistungen. Wie hoch Soldansprüche, Verpflegungsgeld und andere Leistungen sind, ist der Tabelle auf Seite 9 zu entnehmen. Zu den verschiedenen Ansprüchen über die soziale Sicherung oder auch den Rechten und Pflichten der Zivildienstleistenden können beim Bundesamt für den Zivildienst weiterge­ hende Informationen angefordert werden. Vertrauensmann In Dienststellen, in denen 5 oder mehr Zivil­ dienstleistende beschäftigt sind, können die Zivildienstleistenden einen Vertrauensmann wählen.

Durch den Vertrauensmann soll die Beteiligung der Zivildienstleistenden in dienstlichen Angelegenheiten erfolgen. Er sollte beispielsweise angehört werden bei Versetzungen aus dienstlichen Gründen, Umsetzungen innerhalb der Dienststelle, vorzeitiger Beendigung des Dienstverhält­ nisses, sofern das Zivildienstgesetz einen Ermessensspielraum einräumt, bei der Gestaltung des Dienstplans oder vor der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen. Mindestens einmal im Kalenderhalbjahr führen die Präsidentin oder von ihr beauf­ tragte Beschäftigte ein Gespräch mit dem Vertrauensmann. Dies soll dem Vertrauens­ mann die Gelegenheit geben, eventuell auf­ tretende Probleme oder Fragen zu klären. Für das Bundesamt sind diese Gespräche genauso wichtig, um zu erkennen, ob in einer Dienststelle häufig Probleme auftreten und ob Änderungen notwendig sind. Unterhaltssicherung Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sichert den Lebensbedarf des Zivildienstlei­ stenden und seiner Familienangehörigen. Neben allgemeinen Leistungen zum Lebensunterhalt können u. a. Mietbeihilfen, Sonderleistungen (z. B. für einige Versiche­ rungen) und ein so genannter Härteaus­ gleich gewährt werden. Die Unterhaltssicherung ist keine Aufgabe des Bundesamtes, sondern wird von den Gemeinde- bzw. Kreisverwaltungen durch­ geführt. Zuständig ist z. B. die Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Zivildienstleistende vor der Einberufung seinen Hauptwohnsitz hat bzw. hatte. Dort sind auch nähere Informationen zum Unter­ haltssicherungsgesetz erhältlich. Einweisung und Einführungsdienst Der Zivildienstleistende wird in der Zivil­ dienststelle in seine Tätigkeit eingewiesen. Das Bundesamt oder die Verwaltungsstelle ordnet den Zivildienstleistenden während seiner Dienstzeit zu einem Einführungslehr­ gang ab. In diesem Lehrgang werden neben Wesen und Aufgaben des Zivildienstes, Rechte und Pflichten eines Zivildienstlei­ stenden auch staatsbürgerliche Themen vermittelt. Soweit dies möglich und erforder­ lich ist, erfolgt auch eine zweiwöchige Basis­ qualifizierung für die vom Zivildienstleistenden ausgeübte Tätigkeit.

Sold

Sold

Geld- und Sachbezüge Der Zivildienstleistende erhält seinen Sold gemäß der untenstehenden Tabelle zum 15. jeden Monats durch seine Beschäftigungs­ stelle. Das gleiche gilt für sonstige Leistungen wie Verpflegungsgeld, wenn die Dienststelle diese Leistungen nicht in natura gewähren kann oder einvernehmlich ein Verzicht auf die Teilnahme an allen/einzelnen Mahlzei­ ten vereinbart wurde. Der Zivildienstleistende erhält ein Entlas­ sungsgeld; bei Entlassung vor Ablauf des vollen Dienstes wird ein vermindertes Ent­ lassungsgeld gezahlt. Berufsförderung Für die berufliche Weiterbildung können Zivildienstleistende Zuschüsse für Kurse oder Fernunterricht bei der Verwaltungsstelle/Zivil­ dienstgruppe beantragen. Die Dienststelle soll durch eine entgegenkommende Gestaltung des Dienstplanes die Teilnahme ermöglichen. Die Zuschüsse betragen 100% der erstat­ tungsfähigen Kosten, höchstens 665,– €.

Der Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, damit die gesamte Fortbil­ dung bewilligt werden kann. Geht der Antrag erst nach Beendigung der Maßnah­ me in der Dienststelle ein, muss er abge­ lehnt werden. Für ganztätige Berufsförde­ rungsmaßnahmen können insgesamt bis zu 5 Tagen Sonderurlaub gewährt werden.

gewährt werden. Aus wichtigem Grund kann weiter Sonderurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge erteilt werden. Anträge auf Sonderurlaub sind schriftlich zu stellen und zu begründen (ggf. Unterlagen beifügen).

Arbeitszeit

Der Sold ist steuerfrei. Daher wird keine Lohnsteuerkarte in der Dienststelle benö­ tigt. Für Zwecke des Lohnsteuerjahresaus­ gleichs wird von der Dienststelle auf Antrag eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass steuerpflichtige Einkünfte aus dem Zivildienstverhältnis nicht bezogen wurden.

Die Arbeitszeit des Zivildienstleistenden richtet sich nach den Vorschriften, die an dem ihm zugewiesenen Arbeitsplatz für einen vergleichbaren hauptamtlichen Beschäftigten gelten oder gelten würden. Urlaub

Soldstufen

Zivildienstleistende erhalten für eine Dienstzeit von 9 Monaten 20 Werktage Erholungsurlaub (5-Tage-Woche). Der Erholungsurlaub ist rechtzeitig bei der Dienststelle zu beantragen. Neben dem Erholungsurlaub kann unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. aus persönlichen oder familiären Gründen) Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge

Geld- und Sachbezüge der Zivildienstleistenden (Stand: Januar 2007) (Stand: Januar 2007) Sold nach Soldgruppe 1 Sold nach Soldgruppe 2 (ab dem 4. Dienstmonat) Sold nach Soldgruppe 3 (ab dem 7. Dienstmonat)

täglich täglich täglich

Besondere Zuwendung / Weihnachtsgeld Verpflegung Bei genehmigter Selbstverpflegung Bei genehmigter Teilverpflegung einfacher / doppelter Satz für die Teilmahlzeit

Lohnsteuer

€ 7,41 8,18 8,95 172,56

täglich Frühstück Mittagessen Abendessen

im Erholungsurlaub

7,20 1,10/2,20 1,35/2,70 1,15/2,30 7,20

Entschädigung für Abnutzung und etwaige Be­ schädigung eigener Kleidung und Wäsche im Dienst (Arbeitskleidung)

täglich

0,69

Entschädigung für Reinigung der Arbeitskleidung und Wäsche

täglich

0,49

Mobilitätszuschlag Anspruchsberechtigt sind nur die Zivildienstleistenden, deren dienstlich angeordnete Unterkunft

mehr als 30 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Der Mobilitätszuschlag beträgt für jeden Kalender­

tag, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, 0,51 € pro Entfernungskilometer, höchstens jedoch

204,– € je Monat. Der Zuschuss wird monatlich mit dem Sold gezahlt.

Entlassungsgeld:

Das Entlassungsgeld beträgt bei Ableistung der vollen

Dienstzeit (Zivildienst und ggf. Grundwehrdienst) maximal: 690,24 €

Soldgruppen 2 und 3 Mit der Gewährung des Solds der Soldgrup­ pe 2 oder 3 sollen Eignung, Befähigung und Leistung des Zivildienstleistenden gewürdigt und anerkannt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Soldgruppe 2 oder 3 besteht nicht. Die Dienststelle hat die Eig­ nung und Leistung des Dienstleistenden, insbesondere nach seiner Zuverlässigkeit, Bereitschaft zur Mitarbeit und seinen Arbeits­ ergebnissen, zu beurteilen. Der Sold der Soldgruppe 2 kann nach einer Dienstzeit von 3 Monaten, der Sold der Soldgruppe 3 nach einer Dienstzeit von 6 Monaten gewährt werden. Die Gewährung der jeweils höheren Soldgruppe ist der Regelfall. Über die Gewährung des Solds der Soldgrup­ pe 2 bzw. 3 entscheidet die Dienststelle im 3. bzw. 6. Dienstmonat. Die Entscheidung ist dem Zivildienstleistenden mitzuteilen. Stellt die Dienststelle fest, dass Disziplinarmaßnah­ men oder Straftaten in Zusammenhang mit dem Zivildienst der Gewährung der höheren Soldgruppe entgegenstehen oder liegen die erforderliche Eignung, Leistung und Befähi­ gung nicht vor, ist diese Entscheidung zu begründen und dem Dienstleistenden mit Vordruck mitzuteilen. Der Dienstleistende kann wegen der Nicht­ gewährung der Soldgruppe 2 bzw. 3 bei der zuständigen Verwaltungsstellen/Zivildienst­ gruppe Beschwerde einlegen. Gegen die Entscheidung der Verwaltungsstelle/Zivil­ dienstgruppe ist dann Widerspruch beim Bundesamt möglich.

Zivildienst 9

Soziale Sicherheit

Soziale Sicherheit

Krankenversicherung Nach § 35 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes hat der Zivildienstleistende während der Ablei­ stung des Zivildienstes einen unverzichtbaren Anspruch auf unentgeltliche Heilfürsorge. Die zu gewährende Heilfürsorge umfasst ambulante und stationäre vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Behandlungen, die Versorgung mit Arznei- und Verband­ mitteln sowie anderen Hilfs- und Heilmitteln und ggf. Zahnersatz. Die vor Dienstantritt bestehende eigene Pflicht- oder freiwillige Krankenversiche­ rung bei einer gesetzlichen Krankenversi­ cherung, einer landwirtschaftlichen Kran­ kenkasse oder einer Ersatzkasse bleibt ohne Leistungsansprüche daraus während der Ableistung des Zivildienstes aufrechterhal­ ten. Die Beiträge hierzu trägt der Bund. Vor Diensteintritt bestehende Versiche­ rungsverhältnisse bei einer privaten Kran­ kenkasse bleiben für die Dauer des Zivil­ dienstes ohne Leistungsansprüche daraus aufrechterhalten, wenn der Zivildienstlei­ stende mit dem Versicherungsunternehmen eine entsprechende Ruheregelung vereinbart. Die Erstattung von Ruhensbeiträgen für eine private Krankenversicherung kann bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbe­ hörde beantragt werden. Arbeitslosenversicherung Das Bundesamt zahlt pauschal und ohne namentlichen Bezug Beiträge zur Arbeitslo­ senversicherung. Bei Beantragung von Arbeitslosengeld muss die Dienstzeitbe­ scheinigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorlegt werden, die in eigener Zuständigkeit prüft, ob im Einzelfall Ansprü­ che auf Arbeitslosengeld oder andere Lei­ stungen nach dem Recht der Arbeitsförde­ rung bestehen. Bitte unbedingt beachten: Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungs­ verhältnis endet, sind nach § 37 b SGB III 10 Zivildienst

verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agen­ tur für Arbeit arbeitslos zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis der bevorstehenden Arbeitslosigkeit und der Beendigung des Zivildienstverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis von der bevorste­ henden Arbeitslosigkeit zu erfolgen. Diese Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.

Zuständige Unterhaltssicherungsbehörde

Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Zivildienstleistende. Das bedeutet, dass sie sich bei unklarer beruflicher Zukunft nach dem Zivildienst spätestens drei Mona­ te vor dem Dienstzeitende persönlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende melden müssen. Wird dem Zivildienstlei­ stenden eine vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst erst kurzfristig bekannt, muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Kennt­ nisnahme dort melden. Bei verspäteter Mel­ dung können eventuell bereits bestehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld gemindert werden.

100% der tatsächlichen Miete bis zur Höchstgrenze werden erstattet, wenn das Mietverhältnis bei Beginn des Zivildienstes mindestens 6 Monate besteht. Die allgemei­ ne Höchstgrenze kann sich unter bestimm­ ten Voraussetzungen erhöhen.

Arbeitsplatzschutz Der Einberufungsbescheid ist unverzüglich der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vorzu­ legen! Das Arbeitsverhältnis wird durch die Einberufung nicht gelöst. Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird jedoch nicht verlän­ gert. Eine Kündigung aus Anlass des Zivil­ dienstes ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Kleinbetrieben möglich. Geht eine Kündi­ gung nach der Einberufung oder während des Zivildienstes zu, so verlängert sich die übliche Klagefrist. Die Frist selbst beginnt erst zwei Wochen nach Ende des Zivildien­ stes. Unterhaltssicherung Während des Zivildienstes wird der Lebens­ bedarf des Zivildienstleistenden und seiner Familienangehörigen nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) sicher­ gestellt. Dieser Anspruch muss durch Antrag geltend gemacht werden. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, � dass dem Antrag die dafür vorgesehene Durchschrift des Einberufungsbescheides beigefügt wird; � dass der Antrag möglichst bald nach Empfang des Einberufungsbescheides gestellt wird, damit das Geld rechtzeitig auf dem Konto ist; � dass auf keinen Fall die Antragsfrist ver­ säumt wird; 3 Monate nach Beendigung des Zivildienstes sind die Ansprüche, die nicht geltend gemacht werden, erloschen.

Zuständig ist z. B. der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bereich der Zivildienstpflich­ tige zum Zeitpunkt der Einberufung wohnt. An diese Stelle muss der Antrag gerichtet werden, und diese Stelle gibt auch Auskünf­ te im Einzelfall. Mietkosten/Mietwohnung Einem unverheirateten Zivildienstpflichtigen wird Mietbeihilfe gewährt, wenn er für sich eine Wohnung gemietet hat und alleinste­ hend ist.

Ist der Zivildienstpflichtige vor Beginn des Zivildienstes noch nicht 6 Monate Mieter der Wohnung, erhält er – bis zu einer Höchstgrenze – nur 70 % der Miete. Er kann allerdings in Ausnahmefällen 100 % der Miete (bis zur Höchstgrenze) erhalten. Das ist z. B. dann möglich, wenn er kurz vor Zivildienstbeginn gezwungen war, eine eigene Wohnung zu mieten. Für Wohnun­ gen, die nach Zivildienstbeginn gemietet werden, gibt es Mietbeihilfe nur bei drin­ gendem Bedarf. Für unverheiratete Zivildienstpflichtige, die noch im Haushalt der Eltern wohnen, gibt es keine Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssi­ cherungsgesetz. Durch den Wegfall des Ein­ kommens des Zivildienstpflichtigen könnte für die Eltern möglicherweise ein Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz entstehen. Schadensversicherung Versicherungen sind heutzutage unentbehr­ lich. Deshalb werden z. B. die Beiträge für Unfall-, Rechtsschutz-, Diebstahl- und Haft­ pflichtversicherung erstattet, soweit diese Beträge 6 % des bisherigen Nettoeinkom­ mens nicht überschreiten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Abschluss des Vertrages bei Beginn des Zivildienstes mindestens 12 Monate zurückliegt. Ausgenommen sind allerdings alle Versiche­ rungen, die mit dem Halten und Führen von Kraftfahrzeugen zusammenhängen. Inso­ fern wird z. B. bei der Kombination einer all­ gemeinen Rechtsschutzversicherung mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nur der Beitragsanteil für den allgemeinen Rechtsschutz erstattet. Für Lebensversicherungen und Unfallprämi­ en- Rückgewährversicherungen gibt es kei­ ne Leistungen nach dem Unterhaltssiche­ rungsgesetz. Die Beiträge für Lebensversi­ cherungen können aber unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesamt nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz erstattet werden

Ausnahmeregelungen

Wehrdienst­ und Zivildienst­ ausnahmen Durch die Mitwirkung im Zivil- und Kata­ strophenschutz, durch die Ableistung eines Entwicklungsdienstes, eines Freiwilligen Sozialen Jahres / Freiwilligen Ökologischen Jahres oder eines Anderen Dienstes im Aus­ land erlischt die Pflicht, den Zivildienst abzuleisten. Dies gilt nicht für den unbefri­ steten Zivildienst im Verteidigungsfall. Die nachstehend aufgeführten Ersatzdienste können nicht mehr angetreten werden, wenn ein anerkannter Kriegsdienstverwei­ gerer bereits seinen Einberufungsbescheid erhalten hat. Zivil- oder Katastrophenschutz Vor Vollendung des 23. Lebensjahres kann sich ein anerkannter Kriegsdienstverweige­ rer mit Zustimmung der zuständigen Behör­ de auf mindestens 6 Jahre zum ehrenamtli­ chen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichten. Während der Dauer der Verpflichtungszeit wird der Kriegsdienstverweigerer nicht zum Zivil­ dienst herangezogen; es sei denn, dass die zuständige Behörde dem Bundesamt für den Zivildienst anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine Verpflichtung weggefallen sind. Einrichtungen, bei denen eine Verpflichtung zum Zivilschutz oder Katastrophenschutz ein­ gegangen werden kann, sind beispielsweise � � � � � � �

Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund Deutsches Rotes Kreuz Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Johanniter-Unfall-Hilfe Malteser Hilfsdienst Technisches Hilfswerk

Informationen bitte anfordern beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Postfach 1867,

53008 Bonn,

Telefon: 01888 550-0,

Fax: 01888 550-1620,

www.bbk.bund.de, [email protected]

Entwicklungsdienst Nach § 14 a des Zivildienstgesetzes werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes vertraglich zur Lei­ stung eines mindestens 2jährigen Entwick­ lungsdienstes verpflichten und sich in ange­ messener Weise für spätere Tätigkeiten als Entwicklungshelfer fortbilden und das Bun­ desministerium für wirtschaftliche Zusam­ menarbeit und Entwicklung dies bestätigt. Auskünfte erteilen die Entwicklungsdienste und ihre gemeinsame Beratungs- und Anmeldestelle beim Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee“ e.V. Thomas-Mann-Straße 52 53111 Bonn Tel.: 0228 9089910. www.entwicklungsdienst.de [email protected]

Anderer Dienst im Ausland Zivildienstpflichtige werden nach § 14 b Zivildienstgesetz nicht zum Zivildienst her­ angezogen, wenn sie sich für einen unent­ geltlichen Dienst im Ausland vertraglich verpflichtet haben, der mindestens zwei Monate länger dauern muss als der Zivil­ dienst. Der Dienst muss das friedliche Zusammenleben der Völker fördern und kann nur bei einem durch das Bundesmini­ sterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannten Träger abgeleistet werden. Er muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres angetreten sein. Eine Liste dieser anerkannten Träger kann beim Bun­ desamt für den Zivildienst angefordert oder unter www.zivildienst.de herunter geladen werden. Freiwilliges Soziales Jahr/Freiwilliges Ökologisches Jahr Seit dem 01.08.2002 werden Zivildienst­ pflichtige nach § 14 c ZDG nicht zum Zivil­ dienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverwei­ gerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) oder nach dem Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologi­ schen Jahres (FÖJ) schriftlich verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganz­ tägige, auslastende Hilfstätigkeit über min­ destens zwölf Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 24 Tagen Urlaub (Voll­ zeittätigkeit) zu umfassen. Die Verpflich­ tung ist gegenüber einem anerkannten

Träger zu übernehmen. Das Bundesamt für den Zivildienst hat keine Kompetenzen im Bereich der freiwilligen Dienste des FSJ und des FÖJ. Wer einen solchen Dienst leisten will, muss sich selbst um die Verwirklichung seiner Pläne kümmern. Ansprechpartner für interessierte Dienstpflichtige sind die Träger des FSJ/FÖJ. Freies Arbeitsverhältnis Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die – wie die Zeugen Jehovas – aus Gewissens­ gründen gehindert sind, Zivildienst zu lei­ sten, werden zum Zivildienst vorläufig nicht herangezogen, wenn sie erklären, dass sie ein Arbeitsverhältnis mit üblicher Arbeitszeit in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen begründen wollen, oder wenn sie in einem solchen Arbeitsver­ hältnis tätig sind. Ein solches Arbeitsverhält­ nis muss nach Anerkennung als Kriegs­ dienstverweigerer und vor Vollendung des 22. Lebensjahres eingegangen werden und dauert 1 Jahr länger als der Zivildienst, den der anerkannte Kriegsdienstverweigerer ansonsten zu leisten hätte. Zurückstellung und Befreiung vom Zivildienst Das Zivildienstgesetz enthält Regelungen, nach denen bestimmte Personengruppen nicht oder vorübergehend nicht zum Zivil­ dienst herangezogen werden. Hierzu zählt: 1. Wer nicht zivildienstfähig ist 2. Wer vom Zivildienst ausgeschlossen ist (z. B. Verurteilung wegen eines Verbre­ chens zu einer Freiheitsstrafe von min­ destens einem Jahr) 3. Wer vom Zivildienst befreit ist (z. B. Geistliche) 4. Polizeivollzugsbeamte, solange sie im Dienst sind 5. Unabkömmlich gestellte Zivildienst­ pflichtige nur auf Vorschlag der zustän­ digen Verwaltungsbehörde 6. Wer mindestens zwei Geschwister hat, die vollen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen der o.g. Ersatzdienste abge­ leistet haben 7. Wer vom Zivildienst zurückgestellt ist (z. B. Abschluss einer Berufsausbildung oder das Erreichen des 3. Fachsemesters oder eine besondere persönliche Härte) 8. Wer verheiratet ist, eingetragener Lebenspartner ist oder die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerzie­ hender ausübt. Alle diese Ausnahmen können nur berücksich­ tigt werden, wenn entsprechende Informatio­ nen vorliegen. Für die Bearbeitung ist das Bundesamt für den Zivildienst zuständig.

Zivildienst 11

AWO

Hilfsdienst an sozialen Brennpunkten

ZDS: 2.031 ZDP: 5.887

Arbeiterwohlfahrt Die verheerenden Folgen des 1. Weltkrieges – Massenarbeitslosigkeit, Hunger, Elend, Krankheiten, die Schicksale tausender Kriegswaisen – führten 1919 zur Gründung der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Eine der bedeutendsten Frauenrechtlerin­ nen, Marie Juchacz, rief die „Selbsthilfe der Arbeiterschaft“ ins Leben. Soziale Reformen und soziale Sicherheit zu erstreiten waren das politische Ziel der AWO. Die diskrimi­ nierende öffentliche „Armenpflege“ wurde schrittweise überwunden. Im Frühjahr 1933 wurde die AWO von den Nationalsoziali­ sten verboten und zerschlagen. Vermögen, Heime und Einrichtungen wurden beschlag­ nahmt. Führende Frauen und Männer der AWO wurden verfolgt, Marie Juchacz und viele andere mussten Deutschland verlas­ sen. Mit dem Ende des Krieges begann der Wiederaufbau der Bundesrepublik und auch der Wiederaufbau der AWO. Sie wurde 1946 in Hannover als parteipolitisch und konfessionell unabhängige und selbständige Organisation wieder ins Leben gerufen. In der damaligen Ostzone wurde die AWO nicht mehr zugelassen. Erst nach der Wen­ de hat sich die AWO in den fünf neuen Bundesländern mit einem dynamischen Aufbauprozess neugegründet. Heute ist die AWO flächendeckend in Deutschland tätig. Was als Suppenküchen, Nähstuben und Nothilfe begann, hat sich zu einem moder­ nen und aktiven Sozialverband mit einem dichten Netz von Dienstleistungen entwik­ kelt. Praktische und auf die Bedürfnisse der Bürger zugeschnittene soziale Dienste sowie politisches Engagement für einen gesamt­ deutschen Sozialstaat sind das Fundament,

Zivildienst im gärtnerischen und landwirtschaftlichen Bereich

auf dem die AWO steht und handelt. Die AWO bietet soziale Dienstleistungen an, die allen Menschen zur Verfügung stehen: Kin­ dereinrichtungen, Jugendhilfe- und -wohn­ heime, Behindertenhilfe, Sozialberatung für Arbeitslose, Familienhilfe, Pflegedienste, Gesundheitsdienste und Kliniken, Altenar­ beit. Für viele Altenheime, Erholungs- und Kurheime, Krankenhäuser und Sanatorien, aber auch Erziehungs- und Behindertenhei­ me, Frauenhäuser und Kindergärten hat die AWO die Trägerschaft. Mit den rasanten Veränderungen in der Berufs- und Arbeits­ welt und der fortschrittlichen Technologie änderten sich auch die Aufgaben der AWO. Zu den neuen sozialen Herausforderungen gehören die Betreuung der zahlreichen aus­ ländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­ nehmer, die stationäre und ambulante Altenhilfe, die Suchtberatung und sozialpsy­ chologische Betreuung. Die Arbeiterwohlfahrt ist heute einer der größten Wohlfahrtsverbände in der Bundes­ republik Deutschland. Über 450.000 Mit­ glieder, 100.000 ehrenamtlich tätige Frauen und Männer, 148.000 hauptamtlich beschäf­ tige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in über 12.000 Einrichtungen und Diensten einen gewichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit in Deutschland. Auch Zivildienst­ leistende sind für die AWO-Dienststellen wichtige Mitarbeiter und für die betreuten Menschen unverzichtbare Helfer.

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Marie-Juchacz-Haus Oppelner Str. 130 53119 Bonn Telefon: 0228 6685-0 Telefax: 0228 6685-209 Geschäftsstelle Berlin Blücherstraße 62/63 10961 Berlin Telefon: 030 26309-0 Telefax: 030 26309-401 Internet: htttp://www.awo.org E-Mail: [email protected]

Rund 4.500 leisteten 2006 in den verschie­ denen Arbeitsbereichen ihren Dienst, 80 % von ihnen im Pflegebereich, u. a. im Mobi­ len Hilfsdienst, ein Bereich, in dem sie kaum noch entbehrlich sind. Für ihren Dienst am Menschen werden sie in Lehrgängen der AWO vorbereitet. Die AWO hilft grundsätzlich jedem, der in Not ist, ohne Ansehen der Nationalität, der Religionszugehörigkeit, der sozialen Lage und der politischen Überzeugung. „Vor Ort, das Schicksal des einzelnen ist der eigentli­ che Brennpunkt unseres Handelns. Unbüro­ kratisch, flexibel und effizient Hilfe zu lei­ sten, ist dabei unser Leitgedanke“, so beschreibt der Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt die Ziele der AWO.

Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Wilhelm Schmidt

In Einrichtungen, die mit Aufgaben des engeren sozialen Bereichs beschäftigt sind, können ZDL für gärtnerische Tätigkeiten, d. h. für Garten- und Außenarbeiten der Einrichtung, eingesetzt werden. Für Zivildienstpflichtige mit Fachkenntnissen aus dem landwirtschaftlichen Bereich besteht außerdem die Möglichkeit, ihren Dienst in Einrichtungen der landwirtschaftlichen Betriebshilfe abzuleisten. Einzelheiten teilt das Bundesamt auf Anfrage mit.

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Gärtnerischer Bereich

Was im Verborgenen blüht

Weitläufige Grünanlagen verlangen viel Pflege Foto: Alexander Böhring

Ein eher wenig bekannter Bereich des Zivil­ dienstes ist der gärtnerische Dienst. Große Wohlfahrtseinrichtungen haben in Stadt und Land oft weitläufige Grünanlagen. Und auch in den Häusern wollen Flure voller Pflanzen versorgt werden. Im Sommer beginnt für Maximilian um 6.00 Uhr der Frühdienst. Für den Zivildienstlei­ stenden im gärtnerischen Dienst heißt es dann, bevor die Sonne knallt: Wasser marsch, auf alles was grünt und blüht. Das Marie-Juchacz-Altenzentrum in KölnChorweiler ist von weitläufigen Grünanla­ gen umgeben. In diesem Falle heißt das 15 bis 20 Hektar Wegrand- und andere Bereichsbegrünungen, ein großer Innenhof­ garten mit Baumbestand, Teichanlage und Springbrunnen sowie eine Unzahl an Außenblumenkübeln. Und auch im Haus gibt es genug zu tun. Eingangsbereiche, Flure, Veranstaltungssäle, Treppenaufgänge und Balkone oder Terrassen sind ebenfalls mit Pflanzen bestückt. All das bedarf zu jeder Jahreszeit intensiver Pflege. Klein ist das Aufgabengebiet nun wirklich nicht. Gehwege müssen von Unkraut befreit werden, Pflanzen gegossen und gedüngt, Hecken geschnitten und Blumenkübel umgetopft werden. Teich und Springbrun­ nen müssen regelmäßig von Algen befreit, die Bäume geschnitten werden und auch der Rasen mäht sich nicht von selbst. Ein ähnliches Programm hält der Innenbereich des Hauses bereit. Dienstags und freitags steht hier Blumengießen auf dem Stunden­ plan. „Bis wir mit unserem Pflanzenwagen

und den Gießkannen durch alle Flure gekommen sind – das dauert schon eine Weile“, lacht Maximilian. Mehrmals im Jahr fahren die Zivildienstlei­ stenden zum Großmarkt und holen neue Blumen und alles was sonst noch benötigt wird, um die Einrichtung zum „Blühen“ zu bringen. Dünger, Pflanzenschutz und Gar­ tengeräte werden im Keller aufbewahrt. Hier wird auch schon mal eine Pflanze wie­ der hochgepäppelt oder es werden Ableger gezüchtet. Gibt es Probleme mit Pflanzen, sei es bei der Pflege oder durch extreme Witterungsverhältnisse wie im letzten Win­ ter, greifen Maximilian und sein Kollege Dieter auf die Hilfe und den fachmänni­ schen Rat einer Gärtnerei zurück Zur richtigen Pflege der Pflanzen muss man zwar nicht mit dem sprichwörtlichen „Grü­ nen Daumen“ auf die Welt gekommen sein, doch es hilft, wenn man sich im Garten ein wenig auskennt. Deshalb wird der gärtneri­ sche Dienst gerne mit Zivildienstleistenden besetzt, die hier einiges an Erfahrung mit­ bringen. Zusätzlich werden die Zivis in einer drei- bis vierwöchigen Einarbeitungsphase mit den besonderen Anforderungen der jeweiligen Einrichtung vertraut gemacht. Maximilian ist zwar kein gelernter Gärtner, aber er hat sich gezielt für eine Tätigkeit im handwerklich-praktischen Bereich entschie­ den. Der 22jährige kommt aus einem länd­ lichen Gebiet und hat schon im großen Gar­ ten der Eltern gern mitgeholfen. Die Arbeit an der frischen Luft macht ihm Spaß, auch wenn das Einsammeln von Müll auf dem Gelände und die Entleerung der Abfallkörbe mit zu seinem Aufgabengebiet gehört.

Der sommerliche Dienst von 6.00 Uhr bis 14.30 Uhr kann den „Hausgärtner“ auf Zeit nicht schrecken, denn die Zivis wechseln sich mit dem Frühaufstehen ab. Im Winter ist eine Dienstzeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr die Regel. Überhaupt ist im Winter im Außenbereich an Pflanzen und Wegen weniger zu tun, sieht man einmal von gele­ gentlichem Schneeschippen ab. Zu dieser Zeit ertönt der Piepser, den die Jungs wäh­ rend der Arbeit mit sich tragen, öfter. Das heißt, je nach Bedarf springen sie bei der Haustechnik ein oder übernehmen Besor­ gungen für den hauswirtschaftlichen Bereich. Höhepunkt des gärtnerischen Winters ist der große Weihnachtsrummel, bei dem alle Hausbewohner/innen und Beschäftigte mit Weihnachtssternen bedacht werden und eine große Blumentombola stattfindet. Die­ ses Ereignis wird Maximilian jedoch verpas­ sen. Mit dem Sommer geht nämlich auch sein Zivildienst zu Ende. Susanne Wohmann

Zivildienst | 13

Caritas

Caritas heißt Nächstenliebe

ZDS: 6.030 ZDS: 19.997

Deutscher Caritasverband Das Wort „Caritas“ entstammt der lateinischen Sprache und bedeutet soviel wie: Liebe, Nächstenliebe. In der kirchlichen Tradition gehören „Werke der Nächstenliebe“, also Caritas, neben der Verkündigung des Evangeliums und der Feier der Gottesdienste zum Grundvollzug christlichen Lebens.

Deutscher Caritasverband e. V. Karlstraße 40 79104 Freiburg

Weltweit bezeichnet der Name Caritas jenen Arm der katholischen Kirche, der auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe allen Menschen hilft, die Hilfe benötigen. Und damit dies möglichst schnell, wirksam und nachhaltig geschehen kann, wurde 1897 der Deutsche Caritasverband gegründet. Seine Zentrale, die für die rechtlich eigenständigen Mitgliedsverbände vor allem Dienst­ leistungsfunktionen übernimmt, befindet sich seitdem in Freiburg. Der Deutsche Caritasverband gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohl­ fahrtspflege in Deutschland. Er ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohl­ fahrtspflege und Gründungsmitglied der Cari­ tas Internationalis in Rom, der 156 nationale Caritasverbände aus allen Erdteilen ange­ hören. Der Deutsche Caritasverband steht für die Gestaltung einer sozialen Gesellschaft und arbeitet eng mit anderen Trägern sozialer Ver­ antwortung zusammen.

Ein Anwalt für Benachteiligte

Caritas hilft Menschen in Not Menschen in Not in Deutschland erfahren konkrete Hilfe in 27 Diözesan-Caritasverbän­ den, 636 Dekanats-, Bezirks-, Orts- und KreisCaritasverbänden und Sozialberatungsstellen,

in 18 caritativen Fachverbänden wie zum Bei­ spiel im Malteser-Hilfsdienst und in 262 Ordensgemeinschaften und Vereinigungen. In den über 25.000 Caritas-Einrichtungen für Gesundheits-, Jugend-, Familien-, Alten- und Behindertenhilfe sowie in den Einrichtungen für Hilfen in sozialen Notlagen, in den Helfer(innen)gruppen und Selbsthilfegruppen, in der Aus- und Fortbildung arbeiten knapp 500.000 hauptberufliche Mitarbeitende. Dar­ über hinaus engagieren sich weitere 500.000 Menschen ehrenamtlich in den Diensten und Einrichtungen der Caritas. Sie betreuen, pfle­ gen und beraten jährlich über 9,7 Millionen Menschen. Während die Einrichtungen der örtlichen Cari­ tasverbände direkt Hilfe anbieten, trägt die Zentrale des Deutschen Caritasverbandes dazu bei, dass die Mitarbeitenden von Alten­ pflegeheimen und Kindergärten, Krankenhäu­ sern und Sozialstationen, Behinderten- und Jugendheimen, Familien- und Flüchtlingsbera­ tungsstellen professionell arbeiten können. Die Zentrale entwickelt fachliche Grundlagen der sozialen Arbeit weiter und nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen, zum Beispiel die Gestaltung der Sozialgesetzgebung oder der Rahmenbedingungen für soziale Arbeit in Deutschland und der Europäischen Union.

Telefon: 0761 200-0 Telefax: 0761 200-572 Internet: http://www.caritas.de

Not sehen und handeln – das bedeutet für die Caritas, auf offenkundige Not hinzuweisen, verborgene Not aufzudecken und Ursachen zu benennen. Sie entwickelt innovative Hilfskon­ zepte, neue Formen der sozialen Arbeit und bereitet fachliche, politische und finanzielle Lösungswege vor. Sie tritt ein als Anwalt derer, die ihre eigenen Interessen nicht effektiv ver­ treten können. Die Caritas hat dabei nicht nur die Verhältnisse in Deutschland und Europa im Blick, sie weist auch auf globale Ursachen und Wechselwirkungen sozialer Probleme hin. Nicht zuletzt organisiert die Caritas mit ihrem Hilfswerk Caritas international weltweite Kata­ strophen- und Entwicklungshilfe.

Präsident des Deutschen Caritasverban­ des Monsignore Dr. Peter Neher

Angebote der katholischen Kirche an ZDL Viele Zivildienstleistende haben schon an ihnen teilgenommen: Werkwochen. Damit sind Angebote der katholischen Zivildienstseelsorge gemeint, die Themen wie „Verantwortung für die Schöpfung“, „Begeg­ nung mit Leiden, Krankheit und Tod“ oder „Tag im Kloster“ behandeln – und zwar nicht nur theoretisch, sondern mit praktischen Erlebnismöglichkeiten. Sie richten sich an alle katholischen Zivildienstleistenden. Zivildienstleistende erhalten für die Teilnahme an Werkwochen wenigstens einmal Sonderurlaub unter Belassung der Geld- und Sachbezüge. Daneben gibt es noch weitere Angebote: � Neben der Beratung von Kriegsdienstverweigerern stehen die Referenten für Zivildienst in den Diözesen auch für Einzelgespräche über Probleme im Zivildienst und darüber hinaus zur Verfügung. �

Wallfahrten, z. B. nach Santiago de Compostella (Spanien) oder Assisi (Italien).



Begleitgruppen: Hier können Zivildienstleistende regelmäßig einmal in vier bis sechs Wochen Erfahrungen aus ihrem Zivildienst austauschen.

Diese Angebote werden von den Zivildienststellen der Bistümer durchgeführt.

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Weitere Informationen: Bereich Pastoral Kaiserstraße 161 53113 Bonn Tel.: 0228 103-324/-309 Fax: 0228 103-334 E-Mail: [email protected] www.katholische-zivildienstseelsorge.de

Seniorenbetreuung

Entertainer im Pflegeheim

Zivildienst in der Seniorenbetreuung

„Nein, so nicht!“ Simon Lohse springt von seinem Stuhl auf, schnell ist der Zivildienst­ leistende bei der alten Frau, die sich schwankend an einem Rollstuhl festhält. Halb schleift sie den Rollstuhl hinter sich her, halb stützt sie sich auf ihn. Langsam bewegt sich die grauhaarige Dame auf die Stations­ tür zu. „Mein Sohn kommt doch gleich, da muss ich doch da sein“, sagt Frau Elbing. Sanft aber bestimmt hilft Simon ihr, sich wieder in den Rollstuhl zu setzen. Er berührt sie vorsichtig und sagt: „Ihr Sohn kommt doch erst gegen 16 Uhr, da haben Sie noch genug Zeit.“ Simon Lohse ist Zivildienstleistender im Ber­ liner Diakonie-Zentrum Mariendorf. Seit einem halben Jahr arbeitet er in der Kurz­ zeitpflege. Der Umgang mit alten Men­ schen ist etwas völlig Neues für den Abitu­ rienten. „Das konnte ich mir gar nicht vor­ stellen“, sagt Simon. „Deshalb wollte ich Fahrdienst machen.“ Doch da war nichts frei und Simon suchte vor allem schnell einen Zivildienstplatz. Bei der Diakonie in Mariendorf gibt es insgesamt 23 Zivi-Jobs in verschiedenen Abteilungen. Im Bewer­ bungsgespräch wurde Simon der Job in der Pflege angeboten. „Ich hab mir das ange­ guckt und die familiäre Atmosphäre gefiel mir sofort“, erinnert sich Simon. Die Pflege­ station hat insgesamt 12 Plätze. Die Senio­ ren sind jeweils nur kurze Zeit hier, maximal vier Wochen. Die Diakonie-Station dient quasi zur Überbrückung, wenn beispielswei­ se die pflegenden Angehörigen mal Urlaub brauchen, oder selbst aufgrund von gesundheitlichen Problemen ausfallen. „Das hat Vor- und Nachteile“, sagt Simon. „Wenn man mal mit einer aggressiven Per­ son gar nicht zurecht kommt, weiß man, dass sie bald auch wieder weg ist.“ Der Nachteil ist, dass kein Patient lange da bleibt, es also kaum möglich ist, eine feste Beziehung zu einem der Senioren aufzubauen.

„Aber wir haben auch unsere Stammkunden“, sagt Simon. Senioren, die immer wieder nach Mariendorf kommen. Mit seiner ruhigen Art kommt Simon gut mit den Patienten aus und ist selbst immer noch erstaunt: „Das geht total gut.“ Wenn Simon um 6 Uhr 30 zur Frühschicht kommt, hilft er den Patienten beim Aufstehen, Waschen, Windeln – wenn nötig – Ankleiden und Käm­ men. Dann geht es an den Frühstückstisch. Simon schnei­ det das Frühstücksbrot in handliche Stückchen und füttert die Patienten, die nicht mehr alleine essen können. Nächster Pro­ grammpunkt ist für Simon die Unterhal­ tung. „Das macht am meisten Spaß“, sagt er. Der Zivi wird zum Entertainer. Er muss herauskriegen, was die Senioren machen wollen. Vielleicht ‚Mensch ärgere Dich nicht’ spielen oder lieber ‚Bingo’, ‚Wer wird Millionär’ oder wollen sie einfach nur reden, von früher erzählen? Gar nicht so einfach, es allen recht zu machen, vor allem, wenn Simon eine Gruppe mit dementen Patienten betreuen muss. „Am beliebtesten sind die Bewegungsspiele“, erzählt Simon. „Das wird gemacht, damit die Alten nicht ganz einrosten.“ Im großen Gruppenraum bläst Simon Luftballons auf, die die Senioren dann wie Tennisbälle durch den Raum wer­ fen. „Das trainiert die Beweglichkeit, vor allem von Händen und Kopf“, erklärt Simon. „Aber ich muss immer darauf ach­ ten, dass die Patienten sich nicht überneh­ men.“ Nach der „Unterhaltung“ ist Mittagessen. Hier heißt es für Simon wieder: Tisch dek­ ken, Essen klein schneiden, Patienten füt­ tern und schließlich Spülen. Wenig später kann sich Simon sein weißes T-Shirt mit dem

Simon Lohse weckt eine Patientin zum Kaffeetrinken nach dem Mittagsschlaf

Diakonie-Aufdruck ausziehen. Seine Schicht ist vorbei. Offiziell geht sein Dienst bis 14 Uhr 42. Zu der krummen Dienstzeit kommt es, weil in der Kurzzeitpflege auch an Samstagen gearbeitet wird. Jeden Tag ein bisschen weniger und dafür insgesamt einen Tag mehr. So kommt Simon insgesamt auf die vorgeschriebene Dienstzeit. Die Arbeit in der Pflege ist ein Geben und Nehmen. Simon sagt: „Wenn man so merkt, dass man auf einmal unheimlich wichtig ist für eine Person, man Einfluss auf eine Lebensphase nimmt, sich die Leute auf einen freuen, dann ist das immer wieder eine riesige Motivation.“ Simon hat sich durch seine Arbeit in der Pflegestation ver­ ändert. Blöde Witze über Behinderte würde er heute nicht mehr machen. So eng mit Alten und Pflegebedürftigen zusammen zu sein, das hätte er sich noch vor ein paar Monaten nicht vorstellen können. Jetzt ist er stolz, dass er den Job so gut hinbekommt. „Die beste Methode ist eben einfach die Konfrontation!“ Text und Foto: Gerlind Vollmer

Zivildienst im Altenheim

Einsatz im Pflegebereich Die Wahrnehmung von Aufgaben im Pflege­ bereich über einen längeren Zeitraum hinweg soll dem Zivildienstleistenden in der Regel nur nach seiner vorherigen Zustimmung übertragen werden.

Pflegetätigkeiten Grundpflege, Zubettbringen, persönlicher Kontakt (Unterhaltung, pflegerische Gespräche, pflegerische Fürsorge, Rundgänge), persönliche Hilfeleistungen (Hilfe beim Aufstehen, An- und Ausziehen, beim Gehen, bei der Benutzung von Rollstühlen, Beglei­ tung bei Arztbesuchen, Erfüllung persönlicher Son­ derwünsche), Körperpflege (Waschen, Baden ein­ schließlich Mund- und Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege), Hilfeleistungen beim Gebrauch von Nachtstuhl/Urinflaschen (Reichen der Geräte, Lee­ ren, Säubern und Abstellen), Speisenverteilung (Vorbereiten, Anrichten, Servieren und Abräumen der Mahlzeiten, Hilfeleistungen beim Essen).

Freizeitgestaltung Hilfe bei der Programmgestaltung und Durchfüh­ rung von Kursen (Gedächtnistraining, Vorlesestun­ den, Filmvorführungen), Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, zu Einkäufen.

Zivildienst 15

Malteser

Hilfe, die ankommt

ZDS:

Malteser-Hilfsdienst

266

ZDP: 2.356

Malteser Hilfsdienst e.V. Verwaltungsstelle Zivildienst Kalker Hauptstraße 22-24 51103 Köln Telefon: 0221 9822-541 Telefax: 0221 9822-539

Sie arbeiten und betreu­ en, fahren, lehren, pfle­ gen, retten, schützen und stärken – die mehr als 90.000 ordentlichen Mit­ glieder, die der MalteserHilfsdienst bundesweit hat. Hinzu kommen rund 800.000 Fördermitglieder, die die Hilfsorganisation finanziell und ideell unter­ stützen.

In rund 2.000 Gruppen sind 31.000 Helfe­ rinnen und Helfer im aktiven Einsatz: In der Ausbildung der Bevölkerung in „Erster Hil­ fe“ und „Lebensrettenden Sofortmaßnah­ men“, im Rettungs-, Rückhol- und Kran­ kentransportdienst, im Sanitätsdienst bei den unterschiedlichsten Veranstaltungen, im inländischen Katastrophendienst, in der Katastrophenhilfe für das In- und Ausland, im Unfallfolgedienst und in der Malteser Jugendarbeit. Die Aktiven der Malteser bie­ ten zudem auch vielfältige soziale und kari­ tative Dienste für alte, behinderte und kran­ ke Menschen an. So sind die Mitarbeiter im Behindertenfahrdienst, im Mahlzeiten­ dienst, im Mobilen Sozialen Hilfsdienst oder im Hausnotrufdienst tätig. Zivildienstleisten­ de gehören – neben den Haupt- und Ehren­ amtlichen – als ganz unentbehrliche Mitar­ beiter zur Malteser Dienstgemeinschaft.

Als katholische Hilfsorganisation arbeitet der Malteser Hilfsdienst gemäß dem Leitsatz des MalteserRitterordens: „Wahrung des Glau­ bens und Hilfe den Bedürftigen“. Seine geistigen Grundlagen bilden der katholische Glauben, der Ordensauftrag „Dienst am Näch­ sten“ und die staatsbürgerliche Mitverantwortung. Gegründet wurde der Verein 1953 von der Caritas und dem Malteserorden.

Zivildienst im Behindertenfahrdienst

Die ersten Zivildienstleistenden des Malteser Hilfsdienstes traten 1969 im westfälischen Paderborn ihren Dienst an. Heute ist die soziale Arbeit des Malteser Hilfsdienstes ohne die Zivildienstleistenden nicht mehr denkbar. Die jungen Männer arbeiten in nahezu allen Bereichen, sei es nun im Kran­ kentransport, Rettungs-, Bluttransport- und Behindertenfahrdienst oder in den sozialen Diensten. Sie bringen alten und kranken Menschen Essen auf Rädern, pflegen kranke Menschen, sprechen Behinderten Mut zu und betreuen individuell Schwerstbehinderte. Interessenten für den Zivildienst beim Mal­ teser Hilfsdienst können sich an die oben genannte Verwaltungsstelle wenden. Dort erhalten sie Informationen über freie Plätze, Adressen und weitere Auskünfte rund um das Thema Zivildienst.

Präsident des MalteserHilfsdienstes Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin

� Für Kraftfahrzeuge, die von Zivildienstleistenden in Ausübung ihres Dienstes geführt werden sollen, ist eine Fahrzeugvollversicherung nach § 12 Abs. 1 Abschnitt II der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung abzuschließen. � Behinderte, die ihr Kraftfahrzeug von einem Zivildienstleistenden führen lassen wollen, müssen eine entsprechende Versicherung abschließen. � Beim Einsatz von Zivildienstleistenden im Bereich der Personenbe­ förderung sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der StVZO, des Personenbeförderungsgesetzes und der landesrechtlichen Regelungen zu beachten.

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Behindertenfahrdienst

Zivildienst im Tätigkeitsbereich „Behindertenfahr­ dienst” Die rücksichtsvollen Fahrer und fleißigen Helfer im Behindertenfahrdienst

Dabei geht es vereinfacht ausgedrückt, darum – die Bezeichnung lässt es erahnen –, Men­ schen, die ob körperlicher oder geistiger Behinderungen in ihrer Mobilität einge­ schränkt sind, von A nach B zu befördern. Die Kleinbusse sind – wenn nötig – für den Trans­ port von Rollstuhlfahrern umgebaut. Der reguläre Führerschein Klasse B (früher 3er) genügt. Allerdings sollte man ein sicherer Fah­ rer sein, übernimmt man schließlich Verant­ wortung für bis zu neun Fahrgäste. Martin Schmitz kam mit seinem VW-Bus gut zurecht, den er während seiner Zivi-Zeit für das DRK in Frankfurt lenkte. Aber auch er sagt heute, mittlerweile Informatik-Student: „Für jeden ist der Job nicht geeignet.” Denn mit einem Gerücht sollte ein für alle mal aufgeräumt werden: Der BFD ist keineswegs der „schlaue Lenz”, bei dem man den Zivildienst mit dem geringst möglichen Arbeitsaufwand hinter sich bringt. Der Arbeitstag beginnt in der Regel in den frü­ hen Morgenstunden – keine Chance für Lang­ schläfer. Jeder ZDL ist für eine feste Tour ver­ antwortlich. Die kleinen Mitfahrer werden zur Schule oder in den Kindergarten gebracht, Erwachsene zur Arbeit. Bei Behinderten han­ delt es sich dabei meist um die „Lebenshilfe” oder eine ähnliche Einrichtung. Per Handy oder Funk bleibt man mit der Dienststelle in Kontakt. Werden Rollstuhlfahrer befördert, fahren zwei Zivis mit. Frühsportliche Leibeser­ tüchtigung ist inklusive: Warnblinker rein, anhalten, einladen. Abhängig von den baulichen Gegebenheiten am Wohnort des Fahrgastes,

kann das bedeuten, eine 80 Kilogramm schwere Person samt Rollstuhl drei Treppen hinunter zu tragen. Anfangs ist die Handhabe des „Rollis“ ungewohnt. Hilfreiche Kniffe sit­ zen aber bald. In den Bus kommt man ohne Probleme: Eine Rampe erleichtert den Einstieg. An Schienen am Boden wird der Stuhl befe­ stigt. Schließlich soll es eine gemütliche Fahrt werden. Logisch, dass ein Gurt angelegt wird. Nacheinander sammelt man seine Schützlinge ein und bringt sie an ihr Ziel. Jetzt geht’s zurück zur Dienststelle: Kaffee trinken, Zeitung lesen. Dann die Beine hoch? Weit gefehlt. Denn bis man die Leute wieder abholt, ist eine Menge Arbeit zu erledigen. Zum Beispiel Essen auf Rädern ausfahren, dabei gleich abkassieren. Zusätzlich fallen Arzttermine oder persönliche Besorgungen an, die man mit Einzelpersonen wahrnimmt. Behinderte können dafür Berechtigungsschei­ ne beim zuständigen Landratsamt beantragen. Die werden beim Fahrdienst eingelöst. Je nach Wunsch geht’s auf die Bank, zum Einkaufen, zum Optiker.

wegs nur am Steuer sitzen, sondern auch Umgang mit Menschen. Dieser gehört dazu und macht den Job reizvoll. Irgendwann sind alle sicher zu Hause angekommen. Auch der Zivi – vorausgesetzt er muss am Abend nicht einen Patienten zur Dialyse fahren. Wochen­ endarbeit kommt ebenfalls hinzu. Ein Dienst­ plan regelt solche Angelegenheiten. Bereit­ schaftsdienst und Krankentransporte gehören – je nach Dienststelle – ebenso zum Pensum. Ganz wichtig auch: Die Aufgabe ist nichts für Leute mit schwachem Rücken. Derselbe wird nämlich mitunter beim Tragen stark bean­ sprucht. Wer bereit ist, sich auf all dies einzulassen, für den ist der BFD genau das Richtige. So wie für Martin Schmitz. Er hat seine Entscheidung nicht bereut und sagt heute, dass er ein „auf­ merksamerer Autofahrer” in seiner Zivi-Zeit geworden sei. Text und Foto: Christoph Wöhrle

Die Dienstfahrzeuge waschen sich auch nicht von allein. Damit sie schön blitzen, werden sie einmal wöchentlich von außen und innen gereinigt. Dazu Reifendruck und Ölstand prü­ fen, sowie Lichter und Bremsleuchten – alles Zivi-Arbeit! Über den Fahrzeugzustand wird Protokoll geführt. Ein Mitarbeiter der Dienststelle nimmt die Fahrzeuge ab. Bei den Fahrten lernt der ZDL seine Insassen recht gut kennen. BFD heißt nämlich keines­

� Die Verpflichtung zum Erwerb eines Personenbeförderungsscheins besteht z.B. dann, wenn ein genehmigungspflichtiger Mietwagenverkehr im Sinne des § 49 PBefG durchgeführt wird. Hierzu zählen in der Regel der Behindertenfahrdienst, aber auch Gelegenheitsfahrten, wie Ausflugs- oder Ferienfahrten, sofern sie nicht kostenlos sind. Da es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche landesrechtliche Ausführungsbestimmungen gibt, ist genaueres bei den jeweils zustän­ digen Straßenverkehrsbehörden zu erfragen.

� Über die Frage von der Notwendigkeit von Begleitpersonen beim Transport von Schwerbehinderten muss der für die Beförderung verantwortliche Träger der Maßnahme die Entscheidung hierüber in eigener Verantwortung treffen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Beförderung von mehr als 5 geistig behinderten und körperbehinderten Schülerinnen und Schülern den Einsatz einer Begleitperson vorgeschrieben. Nicht zulässig ist der Einsatz von Zivildienstleistenden zu so genannten Krankenfahrten.

Zivildienst | 17

DRK

Am Anfang stand die Hilfe für Verwundete im Krieg

ZDS: 1.952 ZDP: 10.907

Deutsches Rotes Kreuz Die Geschichte des Roten Kreuzes in Deutschland beginnt im Jahr 1863, im selben Jahr als in Genf von einem Fünferkomitee Schweizer Bürger, unter ihnen Henri Dunant, zusammen mit Vertretern von 16 Staaten das Rote Kreuz ins Leben gerufen wurde. Im Jahr 1863 entstand in Stuttgart mit dem Württembergischen Sanitätsverein die erste Rotkreuzgemeinschaft in einem deutschen Land. Längst hat sich das Rote Kreuz von einer Hilfsorganisation in Kriegen zu einer welt­ umspannenden Hilfs- und Wohlfahrtsorga­ nisation entwickelt, die immer dort zu hel­ fen bereit war, wo Hilfe dringend nötig ist. Der tägliche Dienst in den verschiedenen Bereichen des DRK wird durch die Angehö­ rigen der Rotkreuz-Gemeinschaften freiwil­ lig und ehrenamtlich geleistet. In den sozia­ len Diensten und Einrichtungen, etwa in Altenheimen oder Sozialstationen, in Ein­ richtungen der Kinder-, Jugend- und Famili­ enhilfe, im Rettungsdienst und Kranken­ transport, Blutspendedienst oder in den Geschäftsstellen der Verbände tragen rund 91.000 qualifizierte und engagierte hauptamt­ liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Dienst am hilfebedürftigen Mitmenschen.

Deutsches Rotes Kreuz e. V. – Generalsekretariat – Carstennstr. 58 12205 Berlin Telefon: 030 85404-0 Telefax: 030 85404-468 Internet: http://www.rotkreuz.de

Menschen helfen nach dem Maß der Not

Unentbehrliche Zivildienstleistende

Als größte nationale Hilfsgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege nimmt das DRK umfangreiche nationale und internationale Aufgaben wahr. Entspre­ chend seinem Auftrag hilft es den Men­ schen allein nach dem Maß der Not und Hilfsbedürftigkeit, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, soziale Stellung oder politische Zugehörigkeit. Es folgt bei seiner Hilfe – wo immer möglich – dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.

Viele Aufgabenfelder im DRK können zur­ zeit nur durch engagierte Mitarbeit von Zivildienstleistenden ihren heutigen Stan­ dard erreichen. Ihre geleisteten Beiträge sind bedeutsam und schwer ersetzbar.

Größere Hilfsaktionen der vergangenen Jahre waren die Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen von Wetterunbilden, Unglücksfällen in Deutschland und Europa. Dank der Spenden der Bevölkerung konnte das DRK vielen Menschen tatkräftig helfen. Zahlreiche Einrichtungen, wie Krankenhäu­ ser, Kindergärten und Altenheime wurden renoviert und neu ausgestattet.

Zivildienstleistende im DRK sind vorwiegend im Bereich der unmittelbaren sozialen Dien­ ste eingesetzt. Knapp zwei Drittel der rund 8.000 jahresdurchschnittlich im Dienst befindlichen Zivildienstleistenden im DRK sind im Bereich der Sozialarbeit (insbeson­ dere in der Alten- und Pflegehilfe sowie im Betreuungsdienst inkl. des Mobilen Sozialen Hilfsdienstes) und ca. ein Fünftel im Ret­ tungsdienst bzw. Krankentransport einge­ setzt. Neben der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Arbeit ist der Zivildienst zu einer wichtigen Stütze der Rotkreuz-Arbeit insgesamt geworden. Viele junge Männer werden nach Ableistung ihres Zivildienstes im DRK haupt- oder ehrenamtlich aktiv.

Weltweit zählt das Rote Kreuz heute in 185 Ländern etwa 120 Millionen Mitglieder. Dem DRK gehören derzeit knapp 4,3 Millio­ nen Mitglieder an, davon unterstützen rund vier Millionen das Rote Kreuz durch regel­ mäßige Beitragszahlungen als Fördermit­ glieder. DRK Präsident Dr. rer.pol.h.c. Rudolf Seiters

Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung – ISB –

Ziel des Einsatzes Der Einsatz von Zivildienstleistenden in der individuellen Betreuung von Schwerstbehinderten soll es diesen ermöglichen oder erleichtern, in ihrer privaten häuslichen Umgebung zu verbleiben und am allgemeinen Leben (Beruf, Freizeit) teilzunehmen. Freiwilligkeit Für diese Aufgaben kommen nur Zivildienstleistende in Betracht, die sich zu diesem Einsatz freiwillig melden und damit zeigen, dass sie das notwendige soziale Engagement mitbringen.

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ISB

Rührei und Schokolade Dass Helge Gutbrod nicht aus dem Norden stammt, hört man im ersten Satz. In breitem Dialekt erzählt der 20-jährige, wie er sich aus seiner Heimat Heilbronn ins ferne Ham­ burg aufmachte, um bei der Initiative Club 68 Helfer e.V. seinen Zivildienst anzutreten. Gemeinsam mit 50 anderen Zivildienstlei­ stenden kümmert sich Helge in sogenann­ ten Haupt- und Nebenbetreuungen um Menschen mit Handicaps. ISB heißt das im Beamtendeutsch, ausgeschrieben „Indivi­ duelle Schwerstbehindertenbetreuung“. Und der Begriff „individuell“ ist wörtlich zu nehmen. Die Arbeitszeiten sind von Stelle zu Stelle mindestens genauso unterschied­ lich wie die Behinderungen der Schützlinge. Helge kümmert sich in seiner sogenannten „Hauptbetreuung“ um den 18-jährigen Behinderten Markus. Dessen alleinerziehen­ der Vater arbeitet auswärts und ist nur an den Wochenenden zu Hause. Deswegen kümmern sich Montag bis Freitag von 14.30 bis 7.00 Uhr im täglichen Wechsel entweder Helge oder ein Kollege um den Alltagsbedarf des Rollstuhlfahrers und über­ nachten auch in dessen Haus. Um auf ihre Regelarbeitszeit zu kommen, machen sie gelegentlich Nebenbetreuungen. Während der Schulzeit kümmert sich ein Pflegedienst um Markus, der gerade an seinem Haupt­ schulabschluss auf einer Hamburger Berufs­ schule mit integrativem Zweig arbeitet. Helge entschied sich für den Job in der ISB, weil er sich vorgestellt hat, „dass sich durch die individuelle Betreuung ein besonders enger Kontakt mit einer Person, eine tiefere Beziehung aufbauen lässt“. Und diese Ver­ mutung habe sich als richtig erwiesen. So hält der junge Abiturient den kompletten Haushalt von Markus in Schuss, putzt und geht mit ihm auf die Toilette, überprüft jeden Tag seine Hausaufgaben und kauft ein.

Auch Kochen gehört zu seinen Aufgaben, wobei er da noch nicht so viel Erfahrung hat, weil zu Hause in Heilbronn immer die Mama für ihn kochte. Nun steht Helge sel­ ber mit Schürze und Kochbuch vorm Herd. „Natürlich habe ich mich zuvor nie so stark mit dem Kochen beschäftigt, aber es gehört halt dazu und deswegen mach’ ich es. Auch das Putzen ist selbstverständlich, denn ich möchte, dass sich Markus in seinem Haus wohlfühlt.“ Was esse der Rollstuhlfahrer denn am liebsten? „Nun“, so sein Zivi, „wenn es nach ihm gehe, würde er den ganzen Tag seine Lieblingsspeisen essen: Marabou-Schokolade und Magnum-Eis.“ Aber eines Tages habe Helge morgens Rührei gebraten und seitdem sei der 18-jäh­ rige Rollstuhlfahrer ganz wild darauf und verlange fast täglich die Eierspeise in allen Varianten. Um die Toilettengänge zu meistern, benutzt der Zivi als Hilfsmittel eine fahrbare Kran­ konstruktion, einen Lifter. „Am Anfang war ich ziemlich misstrauisch. Ich dachte, jetzt musst du damit einen Menschen hochfah­ ren und ich hatte Angst, dass er mir runter­ rutscht.“ Auch sonst seien natürlich die ersten Toilettengänge mit Markus mit Über­ windung verbunden gewesen. „Ich hatte so etwas ja vorher noch nie gemacht.“ Mittler­ weile sei es zwar nicht seine Lieblingstätig­ keit beim Dienst, aber er habe auch keine besonderen Abneigungen oder Probleme. „Es ist einfach zur Normalität geworden und Markus und ich sind abgelenkt, weil wir viele Späße machen. „Nach dem letzten Essen und dem Anziehen der Abendgarde­ robe kommt erneut der Lifter zum Einsatz, wenn Markus in sein höhenverstellbares Spezialbett gelegt wird.

Zu betonen ist, dass Markus bis auf eine leichte Lernschwäche nur körperlich und nicht geistig behindert ist. Sein Handicap seien von Geburt an schwere Spastiken, Anfälle, die je nach Seelenlage häufiger oder seltener auftreten. Der Zivi selber soll und kann bei einem Anfall nicht viel machen, außer Nähe und Geborgenheit zu vermitteln. „Markus selber hat mir erklärt, es sei von den Schmerzen her, wie wenn man jemand mit einer Nadel in seine Kno­ chen reinstechen würde. Da es für den Kör­ per einen Riesenenergieaufwand darstellt, ist er anschließend meist schlapp und erschöpft.“ Helge hat mehrere Freunde bei ihrer Betreu­ ung begleitet und dort gesehen, dass es auch gut funktioniert, wenn die zu betreu­ ende Person kein einziges Wort sprechen kann. „Man muss und kann sich mit der jeweiligen Situation arrangieren. Man findet immer seine Wege zur Verständigung“, sagt er und seine Augen strahlen Selbstvertrauen und Zuversicht aus. Und was für Erfahrungen wird Helge aus dem Zivildienst mitnehmen? „Ich werde wissen, wie eine behinderte Person den All­ tag bestreitet.“ Und er habe gesehen, wie normal das Leben im Rollstuhl eigentlich sei. „Es gibt zwar kleine Tricks, um möglichst alles machen zu können, aber im Endeffekt ist es für mich nichts Besonderes.“ Text und Foto: Joachim Dethlefs

Technische Hilfsmittel erleichtern das Leben Art der Hilfen Zivildienstleistende können mit folgenden Verrichtungen betraut werden: � Pflegerische Hilfen (z.B. beim Aufstehen, Waschen, Zähneputzen, Käm- men, Benutzen der Toilette, Anziehen), � Hilfen im Haushalt (Reinigen der Wohnung, Zubereitung der Mahlzeiten), � Hilfe außer Haus (Einkäufe, Erledigungen bei Behörden, Geschäftsgänge u.ä., und zwar allein oder als Begleitperson des Schwerstbehinderten), � Hilfen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (Begleitung zur Arbeitsstätte, Hilfen am Arbeitsplatz, z.B. Bedienen technischer Geräte, Herrichten des häuslichen Arbeitsplatzes),

� Hilfen im Rahmen der Freizeitgestaltung (z.B. Hilfeleistung bei sportli­ cher Betätigung, Begleitung zu Veranstaltungen), Studienbegleitung im Inland, soweit der Zivildienstleistende nicht dersel­ ben Fachrichtung wie der Behinderte angehört und nicht an derselben Hochschule immatrikuliert ist. Die von den Zivildienstleistenden wahrzunehmenden Tätigkeiten richten sich im übrigen nach den Bedürfnissen der zu betreuenden Personen. Eine vollständige Aufgabenbeschreibung ist daher nicht möglich.

aus: Merkblatt des BAZ

Zivildienst | 19

DPWV

Pluralität–Offenheit–

Toleranz

Der PARITÄTISCHE

ZDS: 6.835 ZDP: 21.772

Der Paritätische Gesamtverband e. V. Oranienburger Straße 13/14 10178 Berlin Telefon: 030 24636-0 Telefax: 030 24636-110 http://www.paritaet.org/

Der PARITÄTISCHE ist ein Wohlfahrtsverband, der weder kirchlich noch partei­ politisch gebunden ist. In den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt er den Selbst­ hilfegedanken. Fast die Hälfte der Mitgliedsorganisa­ tionen des PARITÄTISCHEN gehört zum SelbsthilfeSektor – darunter viele aus dem Gesundheitsbereich sowie Initiativen von Sozial­ hilfeempfängern, Arbeitslo­ sen und Alleinerziehenden.

1. Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Barbara Stolterfoht Foto: DPWV

Zivildienst im handwerklichen Bereich

Geleitet vom Gedanken der Parität, das heißt der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten, will der PARITÄTISCHE Mittler sein zwischen Generationen und zwi­ schen Weltanschauungen, zwischen traditio­ nellen und modernen Methoden sozialer Arbeit. Vielfalt, Offenheit und Toleranz – das sind die moralischen und ethischen Grundpfei­ ler der Arbeit des PARITÄTISCHEN Wohl­ fahrtsverbandes. Unter dem Dach des Verbandes sind rund 10.000 eigenständige Mitgliedsorganisationen vereint, denen bundesweit mehr als 20.000 Einrichtungen und Dienste angehören – mit 500.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von der Sozialarbeiterin bis zum Verbands-Geschäftsführer. Ehrenamtlich sind im PARITÄTISCHEN mehr als eine Million Menschen tätig. Haupttätigkeitsfelder der Mitgliedsorganisa­ tionen sind Behinderten- und Jugendhilfe sowie Kinderhilfe und Vorschulerziehung und der Bereich Nachbarschaftshilfe. Hinzu kom­ men Altenhilfe, Migration und internationale Hilfe, Arbeitslosen- und Gefährdetenhilfe sowie Erholung und Krankenhilfe. Als Zweckverband fördert der PARITÄTISCHE die Arbeit der Mitgliedsorganisationen: Er ver­ tritt ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung, berät sie in Organisations- und Finanzierungsfragen und bietet Weiterbil­ dungskurse für haupt­ und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.

Zivildienst in unseren Mitgliedsorganisationen So vielseitig wie das Spektrum der Mitglieds­ organisationen ist auch die Arbeit der Zivil­ dienstleistenden im Verband. Aus einer bun­ ten Palette können sie sich Tätigkeitsfelder aussuchen, die ihren Interessen entsprechen – spannend und nah am Menschen, eben mit­ tendrin im Leben. Bundesweit gibt es beim PARITÄTISCHEN fast 6.900 Zivildienststellen mit mehr als 21.000 Plätzen. Ob in der Arbeit mit Kindern und Jugendli­ chen, alten Menschen, Aussiedlern, Sucht­ kranken, Menschen mit Behinderungen oder in Krankenhäusern, es gibt viele wichtige Aufgaben in der Betreuung und Pflege, in handwerklichen und gärtnerischen Aufga­ benfeldern oder in Fahr- und Versorgungs­ diensten, die von Zivildienstleistenden ver­ antwortungsbewusst und kompetent über­ nommen werden. Manchmal ist es auch das „Hineinschnuppern“ in den zukünftigen Job. Zivildienstleistende handeln in ihrem Aufga­ bengebiet selbständig und eigenverantwort­ lich. Um dies zu ermöglichen, sorgt der PARITÄTISCHE für die fachliche Einführung im Arbeitsfeld. Die Mitgliedsorganisation über­ nimmt die Einweisung am Arbeitsplatz.

Wer sich für den Zivildienst im PARITÄTISCHEN interessiert, kann sich an eine der Verwal­ tungsstellen des Verbandes wenden. Dort erhält er Informationen über freie Plätze, Adressen und auch weitere Auskünfte rund um das Thema Zivildienst.

Zivildienstpflichtige können für Tätigkeiten als Handwerker oder Hausmeister eingesetzt werden. Dabei fallen Arbeiten im Werkstattdienst, Wartung von Heizungsanlagen, Röntgen- und Labortätigkeiten, Möbeltransporte, Ein- und Auszüge, Altglasentsorgung, Saisonarbeiten (Schnee räumen, Rasen mähen, Laub harken) oder/und Reparaturarbeiten an. Der ZDL kann in Einrichtungen handwerklich tätig werden, die mit Aufgaben des engeren sozialen Bereichs beschäftigt sind.

20 | Zivildienst

Versorgungsbereich

Zivildienst

im handwerklichen Bereich

Die vier „Exoten“

im Berliner Auguste-Viktoria-Krankenhaus

Ein langer dunkler Kellergang. An der Wand hängen in drei Reihen übereinander dicke Versorgungsrohre. Marcel Brzank läuft rasch. Ab und an muss er den Kopf einzie­ hen, an anderen Stellen über quer liegende Rohre steigen. „Sich hier zurechtzufinden, das ist am Anfang das schwierigste.“ Der Zwanzigjährige ist seit drei Wochen Zivil­ dienstleistender im Auguste-Viktoria-Kran­ kenhaus (AVK) in Berlin-Schöneberg. Mar­ cel ist einer von vier Zivis im handwerklichen Bereich. Eigentlich ist seine Aufgabe, den rund 30 fest angestellten Handwerkern des AVK zuzuarbeiten. Doch zunächst muss er das unterirdische Labyrinth des Kranken­ hauses richtig kennen lernen. Holger Hilgenberg (21) und Matthias Krü­ ger (21) haben den unterirdischen Stadtplan schon verinnerlicht. Die beiden Kfz-Mecha­ niker sind schon seit sieben Monaten Hand­ werker-Zivis im AVK. „Das ist wahnsinnig interessant“, sagt Holger. „Hier kann man mal so richtig in einen anderen Beruf rein­ schnuppern.“ Im Prinzip machen die vier AVK-Zivis alles. Jeden Morgen um sieben Uhr ist Dienstbesprechung. Der Meister teilt die Arbeit zu. Wer von den Handwerkern besonders viel vor hat, dort wo Leute wegen Krankheit oder Urlaub fehlen, da werden die Zivis als zusätzliche Kräfte ein­ geteilt. Matthias Stammplatz ist die Bettenwerkstatt Aber jeder Zivi hat auch seinen Stammplatz. Bei Holger ist es der Bereich Heizung und Sanitär. Er ist dem fest angestellten Installa­ teur zugeordnet. Wenn irgendwo eine Dusche oder ein Waschbecken verstopft ist, oder es wieder Probleme mit dem therapeu­ tischen Schwimmbecken gibt, werden die Handwerker gerufen. Matthias’ Welt sind die Autos. Wenn seine Zivildienstzeit vorbei ist, wird er in seinem alten Betrieb wieder als Kfz-Mechaniker anfangen. Doch für die Zeit seines Zivildien­ stes hat er die Autowerksatt gegen die Bet­ tenwerkstatt getauscht. Etwa 1.000 Betten gibt es im AVK und davon sind immer eini­ ge kaputt. „Die Dinger sind ganz schön kompliziert“, sagt er. Mal klemmt der Pumphebel, mal ist eines der Räder nicht mehr funktionstüchtig oder die Hebeme­ chanik will nicht mehr. Im Keller unter der

Marcel Brzank und Ingo Dokh an einem Motor der Klimaanlage

Station 36 liegt die Bettenwerkstatt. Ein sauber aufgeräumter und gekachelter Raum. Das wichtigste Utensil ist ein Betten­ wender. Eine Vorrichtung, um die schweren Krankenhausbetten einzuspannen, hochzuhe­ ben und umzudrehen. „Sonst käme man gar nicht an die Mechanik dran“, erklärt Matthias, während er mit Schraubenschlüssel und Zange einem blockierten Rad zuleibe rückt. Ein paar geübte Griffe und es dreht sich wieder. Mat­ thias rollt das nächste Bett in die Werkstatt. Doch schon während er es reinschiebt, winkt er ab. „Das ist noch warm. Das ist gar nicht kaputt.“ Durch die Hitze dehnen sich die Metallteile aus, daher funktioniert die Aufstell­ mechanik nicht mehr. „Wenn es abgekühlt ist, geht das alles wieder“, erklärt Matthias fach­ männisch. Zwei Räume weiter, da wo es so laut brummt, ist der Arbeitsplatz von Zivi Ingo Dokh (23). Der gelernte Industriemechani­ ker tauscht einen Motor der Klimaanlage aus. Anschließend setzt er neue Ventilatoren ein. Das hat er schon ein paar Mal gemacht. Interessanter findet er es, wenn er in den OP-Bereich muss. „Das ist schon amüsant da“, sagt er. „Da haben alle diese grünen Kittel und Hauben an, da kann man gar nicht mehr unterscheiden, wer der Arzt und wer der Handwerker ist.“ Beim ersten Mal sei es ein komisches Gefühl gewesen, als er sich in der OP-Schleuse seine eigenen Sachen bis auf die Unterwäsche ausziehen musste, nur um anschließend ein Regal auf­ zustellen. Aber das sind die Regeln in dem geschützten OP-Bereich. Das ist für Ingo immer noch etwas Besonderes: „So was sieht man eben nicht jeden Tag.“

Eine handwerkliche Ausbildung ist Voraussetzung Holger, Matthias, Marcel und Ingo sind zufrieden mit ihrer Zivi-Stelle. Marcel ist sich ganz sicher: „Ein Job in der Pflege, das wäre einfach nichts für mich gewesen.“ Ein wei­ terer Vorteil seiner Zivi-Stelle ist, dass er nicht völlig aus seinem gelernten Beruf raus kommt. „Das ist schon ein Plus für später, wenn man was in der Richtung gemacht hat“, sagt auch der Meister Reinhard Köster. Seit acht Jahren ist er im AVK Leiter des handwerklichen Bereichs. Er hat schon viele Generationen von Zivis betreut und eigentlich immer gute Erfahrungen gemacht. Voraussetzung für eine Zivi-Stelle ist für ihn eine handwerkliche Ausbildung. „Am liebsten stelle ich Leute aus der Metall­ branche an,“ sagt er. „Die sind am flexibel­ sten.“ Im AVK sind über 50 Zivildienstleistende beschäftigt. Die meisten in der Pflege oder im Transport. Die vier Handwerker-Zivis sind da schon die „Exoten“. Text und Foto: Gerlind Vollmer

Zivildienst | 21

ASB

Professionelle und

innovative Hilfen

ZDS:

491

ZDP: 3.800

Arbeiter-Samariter-Bund

Arbeiter-Samariter-Bund

Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. Sülzburgstraße 140 50937 Köln Telefon: 0221 47605-0 Telefax: 0221 47605-288

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband mit 16 Landesverbänden und fast 230 Orts-, Kreis- und Regionalverbänden in ganz Deutschland tätig. Die Dienstleistungen des ASB werden zum großen Teil in 113 gemeinnützigen Gesellschaften organisiert. Seit seiner Gründung 1888 bilden humani­ täre und demokratische Grundsätze die Basis seiner Arbeit im In- und Ausland. Dabei ist der ASB politisch und konfessionell unabhängig. Mehr als eine Million Men­ schen unterstützen den gemeinnützigen Verein inzwischen durch ihre Mitgliedschaft. Der ASB engagiert sich in der ambulanten und stationären Altenhilfe, dem Rettungs­ dienst und Katastrophenschutz, der Kinder­ und Jugendhilfe, der Auslandshilfe, der Hil­ fe für Menschen mit Behinderung oder psy­ chischer Erkrankung sowie der Erste-HilfeAusbildung. Er unterhält ein Bildungswerk in Köln, in dem er Führungskräfte und Mit­ arbeiter fortbildet. Eine besondere Herausforderung sieht der ASB in der Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen. Durch den demo­ graphischen Wandel wird sich der Bedarf in diesem Bereich in den kommenden Jahren noch weiter erhöhen, so dass hier innovati­ ve Konzepte gefragt sind. Neben dem Bereich der Altenhilfe gewinnt beim ASB auch die Kinder- und Jugendhilfe immer mehr an Bedeutung. Die Betreuung von Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen sowie die Veränderungen in der Schulland­ schaft bringen immer neue Aufgabenfelder mit sich. Die wichtigsten Prinzipien seiner Arbeit hat der ASB in einem Leitbild zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem folgende Grundsätze:

22 | Zivildienst

� Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht sein vielfältiges Angebot, das sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orien­ tiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an. � Der ASB kann seine Aufgaben nur ver­ wirklichen, wenn er verantwortungsbe­ wusste und motivierte freiwillig Enga­ gierte sowie hauptamtliche Mitarbeite­ rinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rah­ menbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusam­ men. Dabei tritt der ASB für die Gleich­ stellung von Frauen und Männern ein. � Der ASB unterstützt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Ver­ bänden. In gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange sollen die Eigen­ ständigkeit und Unabhängigkeit der Verbände gewahrt bleiben. � Die Dienstleistungen des ASB sollen den Menschen zu Gute kommen. Dieses Ziel bestimmt seine Regeln und Strukturen. Wesentliche Elemente sind die Rahmen­ vorgaben zur wirtschaftlichen Transparenz und die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eines Ehrenkodex.

Bundesvorsitzender der ASB Dr. Friedhelm Bartels, Foto: ASB

Zurzeit sind rund 1.800 Zivis beim ASB im Einsatz. Viele Dienste wären ohne sie kaum denkbar. Die jungen Männer helfen alten oder behinderten Menschen im Haushalt, gehen für sie Einkaufen oder fahren sie zum Arzt. Die Pflegedienste werden von den Zivis unterstützt, ebenso der Mahlzeiten­ dienst. Für Schwerstbehinderte bedeutet die Betreuung durch einen Zivildienstleistenden oft die einzige Möglichkeit, ein eigenständi­ ges Leben zu führen. Rollstuhlfahrern, die in der Regel öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können, helfen die Zivis aus dem Behindertenfahrdienst. Sie bringen Kinder zur Schule und arbeiten in Krankentransport und Rettungsdienst mit. Je nach Tätigkeitsbereich erhalten die Zivil­ dienstleistenden zusätzlich zu den allgemei­ nen Lehrgängen fachliche Einführungskur­ se, die an anerkannten Zivildienstschulen durchgeführt werden. Zum Beispiel für den Einsatz im Krankentransport bzw. Rettungs­ dienst und in der Individuellen Schwerstbe­ hindertenbetreuung sind solche Facheinfüh­ rungen vorgeschrieben.

Rettungsdienst

Sekunden zählen Es ist Samstag morgen, acht Uhr, Schicht­ wechsel auf der Rettungswache Halle (Westf.). In der zurückliegenden Nacht zog ein heftiges Gewitter über den Kreis Güters­ loh. Fast überall waren die freiwilligen Feu­ erwehren im Einsatz. Schon um halb fünf am Morgen lief die Sirene: Vollalarm für den Löschzug Halle. Natürlich musste auch der Rettungsdienst in dieser Nacht mehrmals raus. Entsprechend müde sind die Kollegen der letzten Schicht, die nach einem 24­ Stunden-Dienst endlich abgelöst werden. Mein Dienst beginnt mit Routine-Aufgaben. Zusammen mit Wilhelm (41), einem haupt­ amtlichen Rettungsassistenten, kontrolliere ich die Ausrüstung des Rettungswagens. Ist sie unvollständig, kann das im Notfall ver­ heerende Folgen haben. Wir checken alle Schubfächer, den Druck auf den Sauerstoff­ flaschen, das EKG … Plötzlich piept der Melder: Wohnungsbrand in Halle. Jetzt muss es schnell gehen. Über Funk erfahren wir den genauen Einsatzort, werfen einen Blick auf die große Karte. Parallel werden der Notarzt des Haller Krankenhauses und die freiwillige Feuerwehr alarmiert. Eine rasante Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn beginnt. Dabei gilt es, so schnell wie mög­ lich, aber trotzdem sicher, den Einsatzort zu erreichen. Zu diesem Zeitpunkt weiß noch niemand genau, was uns an der Einsatzstelle erwar­ tet. Sind noch Personen im Haus, die sich nicht befreien konnten? Gibt es bereits Ver­ letzte mit Rauchgas-Vergiftungen? Oder handelt es sich gar um einen falschen Alarm?

die übrigen Scheiben – aber nichts rührt sich. Jetzt trifft das erste Fahrzeug der Feuerwehr ein, der Einsatzleitwagen, sofort darauf zwei weitere. Die Männer der Feuerwehr arbeiten parallel. Schläuche werden ausgerollt, die Haustür mit schwerem Werkzeug aufgebro­ chen. Mit Atemschutzgerät sucht man nach eingeschlossenen Personen. Indes stellen wir unsere Gerätschaften bereit, den Notfallkoffer und das Beatmungsgerät. Uns bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Dann endlich kommt die erleichternde Meldung: Keine Personen im Haus. Da die Feuerwehr den Brand unter Kontrolle hat, können wir wieder abrücken Im Wachbuch wird dieser Einsatz als „vergebliche Anfahrt“ eingetragen werden. Kaum haben wir uns hingesetzt, meldet sich die zentrale Leitstelle in Gütersloh erneut: Ver­ kehrsunfall mit Radfahrer in Steinhagen. Wie­ der muss der Motor des Wagens alles geben. Auf der B 68 rasen wir in die Nachbargemein­ de, die mit in unserem „Versorgungsbereich“ liegt. An einer Bushaltestelle ist der junge Mann gestürzt, scheinbar ohne Fremdver­ schulden. Seine Kopfplatzwunde wird abge­ tupft und steril bedeckt. Dass der Patient sich an nichts mehr erinnern kann und räumlich sowie zeitlich nicht orientiert ist, lässt den Ver­ dacht auf eine Gehirnerschütterung zu. Wir kontrollieren die Pupillen, messen den Blut­ druck und schauen nach weiteren Verletzun­ gen, etwa Knochenbrüchen. Dann bringen wir den Patienten in die Not­ aufnahme des Krankenhauses Rosenhöhe im benachbarten Bielefeld.

Als wir eintreffen, schlagen aus einem Fenster im Erdgeschoss hohe Flammen. Rauchschwa­ den ziehen die gesamte Straße entlang. Nach­ barn sind aufgeregt und ratlos zugleich. Nie­ mand weiß genau, ob sich noch Personen im Haus befinden. Wir klingeln, hämmern gegen

Als Zivi im Rettungsdienst – das bedeutet, viel Eigeninitiative zu ergreifen. Die ersten drei Monate der Zivi-Zeit sind ganz der Ausbildung gewidmet. In einem vierwöchigen Fachlehrgang werden theoretische Grundlagen vermittelt. Das heißt ganz einfach: viel lernen, wenn man seine Tätigkeit ernst nimmt. Auch angehende Rettungssanitäter müssen sich in die Terminolo­ gie der Mediziner einarbeiten. Sie müssen selbst Verdachts-Diagnosen stellen und das „FachChinesisch“ der Ärzte verstehen lernen (was zum Teufel ist eine „inkarzerierte Hernie“ oder eine „ischämische Myokardnekrose“?). Wer die Zwischenprüfung besteht, wird für einen weiteren Monat ins Klinikpraktikum geschickt. Dort durchläuft man meist drei Sta­ tionen: die Notfall-Aufnahme, die Anästhesie und die Intensivstation. Neben praktischen Fer­ tigkeiten, die man dort wunderbar lernen kann, ist allein schon das „Drumherum“ faszinierend. Wer hat schon einmal die Möglichkeit, bei Operationen live dabei zu sein? Nach dem anschließenden Rettungswachen­ praktikum beginnt der Endspurt: die Prüfungs­ woche. Erst nach der Rettungssanitäter-Prü­ fung trennen sich die Wege der Zivis: Einige sol­ len nur für Krankentransporte eingesetzt wer­ den, andere für den Transport von Blutkonser­ ven. Wieder andere fahren auch auf Rettungs­ und Notarztwagen mit. Aufgabenbereich und Kompetenzen der Zivis variieren je nach Bun­ desland und Dienststelle. Was Wilhelm und mich an besagtem Samstag noch erwartet: ein Krankentransport, ein chirur­ gischer Notfall und ein Suizid-Versuch. Dabei mussten wir zu dritt eine Tür aufdrücken, um überhaupt an die Patientin zu gelangen. Mein Job als „Rettungs-Zivi“ hat einen entscheiden­ den Vorteil: Er ist abwechslungsreich und wird so schnell nicht langweilig. Ob Reanimation oder Geburt im Rettungswagen – kein Einsatz gleicht dem anderen. Stefan Tomik, ZDL

Rettungsdienst – eine verantwortungsvolle Aufgabe

Aufgaben im Notfallrettungsdienst und Krankentransport Beim Einsatz von Dienstleistenden im Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) sind die landesrechtlichen Regelungen zwingend zu beachten. Unabhängig davon gilt folgendes: Dienstleistende, die im Rettungsdienst eingesetzt werden, bedürfen zuvor einer theoretischen und praktischen Mindestausbildung zum Rettungshelfer. Dies gilt auch für den Einsatz im Krankentransport.

Das Mitfahren eines Dienstleistenden in Rettungsdienstfahrzeu­ gen ohne vorherige fachspezifische Einführung ist – auch vor­ übergehend – nicht zulässig, es sei denn, dass er als zusätzlicher Mann zu Ausbildungszwecken mitfährt. Der Einsatz von Dienstleistenden zu so genannten Krankenfahr­ ten (= Beförderungen von Personen, für die der behandelnde Arzt eine Fahrt ohne medizinischen oder sonstigen Betreuungs­ bedarf mit Mietwagen oder Taxi verordnet hat) ist nicht zulässig.

Zivildienst | 23

DJH

Deutsches Jugendherbergswerk Zwischen Sylt im Norden und Oberstdorf im Süden finden sich annähernd 600 Häuser des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH).

Man kann in Jugendherbergen Urlaub machen, sportlich aktiv sein oder sich fortbil­ den: Von Skikursen bis zu Kanufahrten, von Reitausflügen bis zu Selbstverteidigungskur­ sen, und von Umwelt- bis zu Kulturprogram­ men ist hier alles möglich. Familienzimmer, Veranstaltungsräume und Seminarausstattung sind in allen modernen Häusern selbstver­ ständlich; rund 150 Jugendherbergen sind auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Die gemeinnützigen Freizeiteinrichtungen, die vor allem Jugendlichen preisgünstige Über­ nachtungsmöglichkeiten anbieten, registrieren jährlich mehr als zehn Millionen Übernachtun­ gen. Jugendherbergen fördern das gegenseiti­ ge Kennenlernen und damit die Toleranz gegenüber anderen Weltanschauungen und

Vorsitzende des Deutschen Jugendherbergs­ werkes Angela Braasch-Eggert

Lebensweisen. Für diese wichtige gemeinnüt­ zige Arbeit sind Zivildienstleistende unver­ zichtbare Helfer. Sie werden, mit Ausnahme der pädagogischen Betreuung der Gäste, in fast allen Tätigkeitsbereichen einer Jugendher­ berge eingesetzt. Das abwechslungsreiche Aufgabenfeld eines Zivildienstleistenden umfasst das Bereitstellen der Essensportionen, Essensausgabe, Betäti­ gung der Spülmaschine, Herrichten der Gäste­ zimmer bzw. Tagungs- und Aufenthaltsräume,

In einer Jugendherberge fällt viel Arbeit an – auch in der Waschküche müssen Zivis anpacken Foto: Oliver Schwenck

494

ZDP: 1.540

Zivildienst in Jugendherbergen

Es gibt sie an allen touristisch interessanten Orten, in Großstädten und auf dem Land, an der Küste und in den Bergen. Ob Fachwerkge­ bäude, Teil einer mittelalterlichen Stadtmauer, ehemalige Mühle, Schiff oder hochmoderne Übernachtungsstätte. 50 Jugendherbergen befinden sich übrigens in Burgen und Schlös­ sern.

ZDS:

Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. Leonardo-da-Vinci-Weg 1 32760 Detmold Telefon: 05231 9936-0 Telefax. 05231 9936-69 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.jugendherberge.de

Annahme, Einweisung und Beratung der Gäste im Rezeptionsdienst, Reparaturen von Einrichtungsgegenständen usw. Zivildienstleistende handeln in ihrem Aufga­ bengebiet selbstständig und pflichtbewusst. Um dies zu ermöglichen, sorgt der DJHHauptverband für die fachliche Einführung im Arbeitsfeld. Die Jugendherberge übernimmt die Einweisung am Arbeitsplatz. Derzeit sind mehr als 800 Zivildienstleistende – neben den Haupt- und ehrenamtlichen Mitar­ beitern – in den Jugendherbergen im Einsatz. Die Jugendherbergen haben insgesamt 494 Zivildienststellen mit etwa 1.540 Plätzen. Interessenten für den Zivildienst in Jugendher­ bergen können sich an die Verwaltungsstelle des DJH in Detmold wenden. Dort erhalten sie Informationen über freie Plätze, Adressen und weitere Auskünfte rund um das Thema Zivil­ dienst.

Die DJH-Verwaltungsstelle für den Zivildienst ist zu erreichen unter Tel.: 05231 993677, Frau Wilkow (für den Bereich Nord-West, Ost) E-Mail: [email protected],

Tel.: 05231 993657, Frau Rathsack (für den Bereich Süd),

E-Mail: [email protected].

Fax: 05231 993669

Eine Liste mit freien Plätzen findet sich im Internet unter

www.jugendherberge.de

24 | Zivildienst

Versorgungsbereich

ZDL Vincent Granitza an der großen Spülmaschine

Einblicke hinter die Kulissen Die Jugendherberge ist das höchstgelegene Gebäude in der Kleinstadt Oerlinghausen im Lipperland. Hier, auf dem Kamm des Teuto­ burger Waldes, hat Vincent Granitza nach dem Abitur seinen vorübergehenden Arbeits­ platz als Zivildienstleistender. Die Kontaktaufnahme verlief denkbar unkom­ pliziert. „Auf der Homepage habe ich mir die Telefonnummer herausgesucht, angerufen und innerhalb von zehn Minuten war die Sache geklärt“, berichtet der 20-Jährige aus dem benachbarten Bielefeld. Genauso unbü­ rokratisch gestaltet sich auch der Dienst. „Es ist sehr angenehm hier“, meint der Zivi. Seine Frühschicht beginnt um sieben Uhr mor­ gens und endet um 14 Uhr, die Spätdienste gehen von 15 bis 22 Uhr. „So hat man noch etwas vom Tag“, urteilt Vincent Granitza. In der Hochsaison waren allerdings auch schon mal geteilte Schichten und Überstunden erforderlich, „aber wir kriegen ja später einen Ausgleich. Den Dienstplan können wir nach Absprache recht flexibel gestalten.“

Die Jugendherberge Oerlinghausen ist ein typisches Beispiel für die knapp 600 Häuser in Deutschland. Mit den 127 Betten und vier Tagesräumen gleicht die Jugendherberge vie­ len anderen in Deutschland. Es sind vor allem Schulgruppen auf Klassenfahrt, die hier zu Gast sind. Ein wenig Mithilfe vor und nach den Mahlzeiten wird gern gesehen. Die Hauptar­ beit bleibt aber beim Zivildienstleistenden, denn die großen Industriespülmaschinen kön­ nen nur von geschulten Kräften bedient werden. Vincent Granitza bereitet außerdem die Plat­ ten mit Käse- und Wurstaufschnitt vor und ist den Leitern des Hauses, Angelika und Michael Schneider, bei der Essensausgabe behilflich. Abends steht dann noch die Endreinigung der Küche an. Mit der Zimmerreinigung hat er nur gelegentlich zu tun, wenn ein kompletter Wechsel der Gäste ansteht. Sollten die Her­ bergseltern mal nicht anwesend sein, vertritt er sie auch am Telefon. Im Winter, wenn es in der Jugendherberge ruhiger wird, bleibt Zeit für Reparaturen und kleine Bauvorhaben. So müssen die Mülltonnen eine Überdachung erhalten, die Dachrinnen gesäubert, Rauch-

melder eingebaut und Leselampen an den Gästebetten installiert werden. Mit den Schulklassen hat Vincent Granitza gute Erfahrungen gemacht. „Die Lehrer haben die Kinder recht gut im Griff. Es ist nur manchmal unangenehm, wenn ich eine mut­ willig verstopfte Toilette wieder freimachen oder draußen den Müll aufsammeln muss, den die Schüler aus dem Fenster geworfen haben.“ Langeweile kommt in der Jugendherberge nicht auf. „Jetzt merke ich erst, was hinter den Kulissen abläuft“, so der Zivi, „wenn zum Bei­ spiel drei verschiedene Gruppen anreisen, kommt richtig Stress auf. Auch unser Ritter­ bankett, das wir auf Wunsch anbieten, macht viel Arbeit.“ Dennoch fühlt er sich keineswegs überfordert. Vor allem die organisatorischen Abläufe interessieren ihn auch persönlich. „Das ist ein kleiner Einblick in die Arbeitswelt, vielleicht kann ich später einmal davon profi­ tieren.“ Insgesamt seien die Jugendherbergen eine gute Sache. „Ich fahre demnächst nach Berlin, da habe ich dann schon gleich eine Adresse für die Übernachtung.“ Text und Foto: Knut Dinter

Zivildienst im Versorgungsbereich Versorgungstätigkeiten sind Arbeiten nichtpflegerischer Art. Der Einsatz der ZDL erfolgt z.B. in einer Küche, Wäscherei, im Reinigungsdienst oder sonstigen Versor­ gungsarbeiten in der Zivildienststelle.

Zivildienst | 25

Diakonie

Diakonie heißt „Dienst“ Diakonisches Werk Diakonie – das Wort hat einen guten Klang: es heißt auf deutsch schlicht und einfach „Dienst“. Das Diakonische Werk ist der älteste Wohlfahrts­ verband in Deutschland. 157 Jahre alt, im Revolutionsjahr 1848 ent­ standen, kein bisschen angestaubt, aus einer lebendigen Tradition heraus innovativ. „Dienst“ heißt hier nicht nur freundliche, vor allem von gutem Willen getragene Auf­ opferung, sondern zugleich professioneller Einsatz. Jeder zweite Platz in einer Behinder­ teneinrichtung, jeder dritte Kindergarten­ platz in Deutschland findet sich bei der Diakonie, jedes zehnte Krankenhaus wird von der Diakonie betrieben. 402.000 Men­ schen sind hauptamtlich in den 31.000 Ein­ richtungen und Diensten des Wohlfahrts­ verbandes der evangelischen Kirchen beschäftigt. Mehr als 22.000 Zivildienstplätze bieten die verschiedensten Möglichkeiten. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können so in unter­ schiedlichen Bereichen ihren Interessen entsprechend „zivil dienen“. Nachfolgend werden die im gesamten Bundesgebiet angebotenen und interessanten Einsatzfel­ der kurz vorgestellt: In der Betreuung begleiten Zivildienstlei­ stende kranke, behinderte oder alte Men­ schen in stationärer oder ambulanter Behandlung, helfen im Haushalt, versorgen, stützen und unterhalten. In der Pflegehilfe lernen Zivildienstleistende – angeleitet von erfahrenen Mitarbeitern – sich um Hilfsbedürftige zu kümmern, die auf ihre Zuwendung angewiesen sind. Im handwerklichen Bereich sorgen Zivildienst­

leistende mit technischem Verständnis als Hausmeister oder in der Anlagenwartung für einen reibungslosen Ablauf.

ZDS: 8.121 ZDP: 22.508

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. – Dienststelle Berlin – Reichensteiner Weg 24 14195 Berlin Telefon: 030 83001-381 Telefax: 030 83001-780 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: http://www.diakonie.de/zivildienst

In den gärtnerischen und landwirtschaftli­ chen Tätigkeiten pflegen Zivildienstleistende die Grün- und Außenanlagen der sozialen Einrichtungen. In den Versorgungstätigkeiten unterstützen Zivildienstleistende den Betrieb von Hauswirtschaft und beispielsweise Großküchen. In den Fahrdiensten der stationären und ambulanten Einrichtungen der Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe befördern und begleiten Zivildienstleistende Hilfsbe­ dürftige. Grundsätzlich besteht vor der Entscheidung für eine Zivildienststelle das Angebot, die zukünftige Arbeit und die Mitarbeiter ken­ nen zu lernen. Die meisten Stellen regen dazu an, einen oder mehrere Tage zu hospi­ tieren, damit sich die Bewerber selbst ein Bild machen können. Eine gründliche Einarbeitung in die neue Aufgabe und die Begleitung während der Arbeit gehören ebenso selbstverständlich dazu wie die Unterstützung durch das Lehr­ gangs- und Seminarangebot zu fachlichen und persönlichen Fragen aus dem Zivil­ dienstalltag. Der Diakonie war und ist es immer ein wichtiges Anliegen gewesen, den Zivildienstalltag als sinnerfüllte Zeit zu erle­ ben, in der die jungen Männer Erfahrungen im sozialen Bereich machen und ihr Wissen

Einsatz von ZDL in Werkstätten für Behinderte

Präsident des Diakonischen Werkes Klaus-Dieter Kottnik

und ihre Fähigkeiten erweitern können. Die Synode der EKD, das höchste Leitungsgre­ mium der Evangelischen Kirche Deutsch­ lands, hat 1989 bekräftigt, dass es darum gehe, „für die Zivildienstleistenden und gemeinsam mit ihnen einen sinnvollen Ein­ satz zu gestalten und die auf den inneren Frieden gerichteten Bestrebungen diakoni­ scher Arbeit darzustellen und verständlich zu machen.“ Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die einen Zivildienstplatz suchen, finden bei Fragen zur Einberufung in den Zivildienst, zu freien Zivildienststellen, zu Sold, Unter­ bringung oder Verpflegung ausführliche Information und Beratung bei den Zivil­ dienstverwaltungsstellen der Diakonie (Seite 36 ff.).

1. Die Produktion in Werkstätten für Behinderte wird von den Behinderten durchgeführt. Die Zivildienstleistenden sind – je nach Art der vorhandenen Zivildienstplätze – in der persönli­ chen Betreuung der Behinderten, bei Verwaltungstätigkeiten oder bei sonstigen Tätigkeiten einzusetzen, soweit es sich dabei nicht um Tätigkeiten in der Produktion handelt. 2. Von dem unter 1. aufgeführten Grundsatz sind folgende Ausnahmen zulässig:

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Behindertenbetreuung

Zivildienst bei den REHA-Betrieben Erftland Fünf Zivis sind in den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen eingesetzt.

Die REHA-Betriebe Erftland, ansässig in Bergheim-Zieverich, beschäftigen als gemeinnützige GmbH für Rehabilitation zurzeit rund 370 behinderte Mitarbeiterin­ nen und Mitarbeiter aus dem gesamten Erftkreis. Diese sind in unterschiedlichen Arbeitsbereichen tätig und werden von rund 60 Betreuern bei ihrer Arbeit beaufsichtigt. Auch fünf Zivildienstleistende sind in den Betrieben eingesetzt. Die Zivis werden hauptsächlich in den Bereichen Gartenpfle­ ge, Mustermacherei, Lohnabteilung, Druk­ kerei und Zuschnitt mit Aufgaben versehen. Nach einer Einführung in den Betrieb und dem obligatorischen Einführungslehrgang des Bundesamtes für den Zivildienst, lernen die Zivis zunächst durch Rotation die unter­ schiedlichen Arbeitsbereiche der Beschäftig­ ten kennen. So betreut ein Zivi zurzeit eine Arbeitsgruppe in der Druckerei, während Zivi Ralph Schönfeld beim Teppichzuschnitt selber mit Hand anlegen muss, da ihm heu­ te eine ganze Arbeitsgruppe übertragen wurde. Die Zivis Michael Van Cleemput (Lohnabteilung) und Henning Fuss (Muster­ macherei) hingegen können sich mit ihren Gruppen eine kleine Erholungsphase gön­ nen. Sie betreuen die Behinderten vorüber­ gehend beim lustigen Zeitvertreib auf der hauseigenen Kegelbahn im Keller. Die behinderten Mitarbeiter der REHABetriebe arbeiten zur Zeit hauptsächlich für die Teppichindustrie, der größte Auftrags­ bereich ist die Mustermacherei, hier werden

Zivi Ralph Schönfeld beim Teppichzu­ schnitt in den REHA-Betrieben Erftland.

Teppiche nach dem Zuschnitt in entspre­ chenden Mustern aufgeklebt. Als ein mögli­ ches Endprodukt werden Teppichmusterbü­ cher, wie sie beispielsweise in Baumärkten ausliegen, hergestellt. Auch hier ist ein Zivi bei Betreuung und Anleitung mit dabei. Im Bereich Versand läuft in den Betrieben alles zusammen, die zu bearbeitenden Materia­ lien kommen hier ins Haus und sie verlassen es hier fertig verpackt. Speditionen und eigene LKWs transportieren die Produkte der REHA-Betriebe zu den Kunden. In der Lohnabteilung werden einfachere Arbeiten durchgeführt, so dass auch die Behinderten eine Aufgabe finden, für die die anderen Arbeitsbereiche zu anspruchsvoll sind. Einer der Zivis ist für diesen Bereich mit zuständig, er schaut den Mitarbeitern, z. B. beim Sor­ tieren und Verpacken von Katalogen, über die Schulter und fasst gelegentlich mit an. Im Gartenbereich werden externe Aufträge, wie Bäume schneiden und Rasenpflege von behinderten Mitarbeitern ausgeführt, die im Außendienst einsetzbar sind. Ein hauptamt­ licher Betreuer wird im Bereich der Garten­ arbeit ebenfalls von einem Zivi unterstützt. Eine Schreinerei, in der Möbel für den Eigenbedarf des Betriebs hergestellt, aber auch Reparaturen, z. B. an alten oder repa­ raturbedürftigen Tischen und Stühlen von Kinderheimen, durchgeführt werden, ergänzen die Einsatzmöglichkeiten der Mit­ arbeiter. Die Behinderten können neben der Arbeit und dem gelegentlichen Ausruhen beim Kegeln im Keller, auch Sportangebote

2.1. Ein ZDL darf vorübergehend auf dem Arbeitsplatz eines Behinderten eingesetzt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Produktion insgesamt oder zum Erreichen des Tagessolls erforderlich ist; der Einsatz darf je Einzelfall die Dauer von 8 Std. nicht übersteigen; innerhalb dieses Zeitraums hat die Dienststelle durch anderweitige Maßnahmen für Abhilfe zu sorgen. 2.2. Ein ZDL darf zu regelmäßigen Vor- und Nacharbeiten bei der Produktion herangezogen werden (z. B. Material holen, Werkstücke entgraten), soweit diese Arbeiten nicht ebenfalls von Behinderten übernommen werden können.

wahrnehmen und sich in der hauseigenen Kantine stärken. Der Arbeitstag geht in der Regel von 8 Uhr morgens bis 16.15 Uhr am Nachmittag. Die Zivis betonen alle, sich nach einer gewissen Eingewöhnungszeit sehr schnell bei den REHA-Betrieben eingelebt zu haben. Die Arbeit mit den Behinderten macht ihnen großen Spaß. „Die lachen viel, so dass man selber gerne mitlacht!“ erzählt mir Michael und auch Henning findet „die Arbeit (mit den Behinderten) klasse!“ Alle genannten Zivis kommen direkt aus der Umgebung und haben so auch über Freun­ de, Bekannte oder Verwandte von den REHA-Betrieben erfahren. Ihre Zukunftsper­ spektiven sehen die Zivis jedoch nicht in der Behindertenarbeit, Michael beispielsweise möchte Angewandte Informatik in Gum­ mersbach studieren und Henning strebt eine Ausbildung im Medienbereich an. Text und Foto: Marcel Klemm

2.3. Ein ZDL darf zur Hilfestellung bei der Arbeit eines Behinderten herangezogen werden (z. B. Werkstücke festhalten oder Teile anreichen). 2.4. Mit den vorgenannten Regeln kann nicht in jedem Falle eine befriedigende Lösung gefunden werden. Die Grenze zwi­ schen den Tätigkeiten des Dienstleistenden, die noch zur Hilfe bei der Arbeit des Behinderten gehören, und jenen, die schon zum Einsatz in der Produktion zu rechnen sind, ist fließend. In Zweifelsfällen ist daher die Entscheidung des Bundesamtes einzuholen. aus: Merkblatt des BAZ

Zivildienst | 27

JUH

Zuverlässiger Partner und kompetenter Helfer

Die Johanniter

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., ein Werk des Johanniterordens, ist in Deutschland eine der größten Hilfsorganisationen. Mittlerweile sind es rund 1,4 Million Menschen, die die JUH als Mitglieder finanziell und ideell unterstützen.

Präsident der JohanniterUnfall-Hilfe Hans-Peter von Kirchbach

Eine kleine Gruppe von Ärzten und ehren­ amtlichen Helfern improvisierte mit einfachen Mitteln, wobei der Gedanke der christlichen Nächstenliebe bei allen Aktivitä­ ten stets Pate stand. Effektive Arbeit

Fast 19.000 Erwachsene und rund 8.000 Jugendliche engagieren sich ehrenamtlich, die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiterin­ nen und Mitarbeiter beläuft sich auf 8.600. Mit ihren 9 Landesverbänden und über 330 Regional-, Kreis- und Ortsverbänden ist sie in der gesamten Bundesrepublik vertreten. Der Grundgedanke der Johanniter-UnfallHilfe e.V., der Dienst am Nächsten, reicht bis ins Zeitalter der Kreuzzüge zurück. Vor 900 Jahren gründeten Ritter des Kreuzfah­ rerheers zusammen mit Brüdern eines Spitals den „Ritterlichen Orden St. Johannis vom Spital“ im heiligen Land, in Jerusalem. Ganz so alt ist der Ordenssprössling „Johan­ niter-Unfall-Hilfe“ noch nicht. Im Jahre 1952 wurde die JUH, heute vielerorts kurz die Johanniter genannt, gegründet. Der Anfang war bescheiden.

Die Johanniter entwickelten sich zu einer kompetenten und allseits bekannten Hilfsor­ ganisation, wobei mittlerweile der Notarztund Rettungsdienst nur noch einen der Schwerpunkte bildet. So haben die Johanni­ ter ihren Einsatz auf viele Bereiche der Hilfe von Mensch zu Mensch ausgedehnt. Den­ noch gibt es nach wie vor kaum einen Einsatzbereich der „Schnellen Hilfe“ (z. B. bei Blut- und Organspendediensten und Bereitschaftsdiensten bei öffentlichen Ver­ anstaltungen), in dem die Johanniter nicht mitarbeiten. Überall, wo Hilfe nötig ist, sind die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter, die Zivis und FSJ´ler der Johan­ niter zur Stelle. Die anderen Schwerpunk­ te der JUH-Leistungen: die vielfältigen Aufgaben im sozialen Bereich. Auch hier eine breite Palette der Aktivitäten: Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Individuelle Schwerstbe­ hindertenbetreuung, Behindertenfahrdienst, Essen auf Rädern und Hausnotrufdienste.

Einsatz im „Mobilen Sozialen Hilfsdienst“ Die Anerkennung von Mobilen Sozialen Hilfsdiensten als Tätigkeitsbereich für Zivildienstleistende ist unbeschadet der üblichen Anerkennungsvoraussetzungen an die Erfüllung folgender Anforderungen gebunden: 1. Zielgruppe: Zielgruppen der Mobilen Sozialen Hilfsdienste sind alte, kranke, behinderte oder in anderer Weise hilfebedürftige Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. 2. Aufgaben: Die Mobilen Sozialen Hilfsdienste umfassen die Pflege und Betreuung hilfebedürftiger Personen in ihrem häuslichem Umfeld.

28 | Zivildienst

ZDS:

356

ZDP: 2.428

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Bundesgeschäftsstelle Lützowstraße 94 10785 Berlin-Tiergarten Telefon: 030 26997-0 Telefax: 030 26997-555 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Verwaltungsstelle Zivildienst Siegburger Str. 197 50679 Köln Telefon: 0221 99399-320 Telefax: 0221 99399-9320 Internet: http://www.juh.de E-Mail: [email protected] [email protected]

ZDL gerne gesehen Zivildienstleistende sind in all diesen Berei­ chen willkommen. Dieses gilt gleichwohl für ihre vielen unterstützenden Dienste in wei­ teren Einrichtungen der Johanniter und des Johanniterordens. So in Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen aber auch Seniorenwohnheimen und in der Asylbewerberbetreuung. Ausbildungen – vom Lehrgang für den Behindertenfahr­ dienst, über die Ausbildung in den Mobilen Sozialen Hilfsdiensten bis hin zum Rettungs­ assistenten – werden in speziellen Johanni­ ter-Schulen angeboten. So können gesund­ heitlich taugliche Zivildienstleistende die Ausbildung zum Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter absolvieren. Wer soweit gekommen ist, hat innerhalb des JUH-Pro­ gramms die Möglichkeit zur Weiterbildung z. B. im Rahmen von Ausbilderlehrgängen. Diese Ausbildung bietet dem Zivildienstlei­ stenden die Möglichkeit, nach seinem Zivil­ dienst bei den Johannitern oder einer ande­ ren Organisation hauptberuflich Fuß zu fas­ sen. Schon viele JUH-Zivis sind „dabei“ geblieben, weil sie Freu(n)de in der JUH und an der aktiven Hilfe gefunden haben. Dafür steht auch der Leitspruch der Johanniter: Helfen macht Freu(n)de!

Im Einzelnen umfasst dies: a. Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt: Besuchsdienst (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.); Hilfe beim Schriftverkehr, Besorgungen (Behördengänge, Buch- und Zeitschriftenausleihe etc.); Hinbringen, Abholen oder Begleiten bei Besuchen, Veranstaltungen, Ausflügen, Fahrten, Feiern, Spazier­ gängen, Friedhofsbesuchen, sportlichen Veranstaltungen; Hilfe bei aktiver Sportausübung; sonstige Hilfen zur Erhaltung von Kontak­ ten. Reine Fahrdienste wie z. B. Behindertenfahrdienste gehören nicht zum Mobilen Sozialen Hilfsdienst. b. Hilfen im Haushalt: Einkaufen, Wäsche abholen, Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten (z. B. Gemüse putzen, Büchsen öffnen etc.); Reinigen des Geschirrs, Aufräumen, Staubwischen, Reinigen von Badezimmer und WC, Säubern von Böden und Teppichen,

MSHD

Windeln wechseln ohne Scheu

„Es ist so schön, dass du kommst, jetzt wo du doch gar nicht mehr müsstest”, strahlt Ruth Günther und streichelt zärtlich über die Scho­ ko-Ohren des Osterhasen, den sie gerade überreicht bekam. Marcel ist das fast peinlich: „Sie wissen doch, dass ich das gerne mache. Wie geht’s Ihnen denn?” Schnell merkt man: Die beiden haben sich viel zu erzählen. Kein Wunder – so lange wie sie sich nicht mehr gesehen haben. Kennen gelernt haben sie sich während Marcels Zivi-Zeit bei der evangeli­ schen Diakonie-Station Villingen. Da war der 21-Jährige noch öfter gekommen und half als „ihr Zivi” fleißig mit im Haushalt, kaufte für sie ein, wenn der Kühlschrank leerer wurde. Im Mobilen Sozialen Hilfsdienst (MSHD) ist das Teil der Arbeit, die der ZDL erledigt. Vor­ nehmlich alte, gebrechliche Menschen – unter Umständen auch Körperbehinderte – werden im Alltag unterstützt. Bei dem, was sie alleine nicht mehr schaffen. Ohne jene Hilfe müssten viele ins Altenheim. Fenster putzen, Boden schrubben, spülen, Wäsche waschen – all sol­ che Tätigkeiten fallen an. Zudem das Früh­ stück oder das Abendbrot mundgerecht zube­ reiten. „Natürlich gehen wir mit den Leuten auch raus”, fügt Thomas Bartsch hinzu. Er ist einer der Nachfolger von Marcel bei der Sozi­ alstation. Gleich ob es sich um einen Arztbe­ such, Behördengänge oder Spazieren handelt. So lange die Personen selbst in der Lage sind zu laufen – manche mit Krücken oder Geh­ bock –, begleitet er sie wohin es ihnen beliebt. Allerdings heißt der „Gehbock” jetzt „Rolla­ tor” und „Krücken” soll man auch nicht mehr sagen, sie werden neudeutsch „Unterarmgeh­ stützen” genannt. Wegen der diskriminierenden Historie der Begriffe. „Den betroffenen Leuten ist das egal, sie verstehen die neuen Bezeichnungen gar nicht.”

denem Ausmaß. „Bei uns beschränkt sich das auf leichte Aufgaben”, sagt Olaf Henrich, stellvertretender Dienststellenleiter und zuständig für die Zivis der Sozialstation, „wir wollen die jungen Männer nicht überfordern.” Jeder Zeit können die ZDL – meist sind sie allein im Einsatz – per Telefon eine professio­ nelle Pflegekraft erreichen, wenn’s brennt. Geht etwas dem Einzelnen zu weit, akzeptiere man dies ohne wenn und aber, so Olaf Hen­ rich weiter, keiner werde zu etwas gezwun­ gen. Das gilt vor allem für extreme Situatio­ nen, wenn sich etwa jemand erbrochen hat. Trotzdem stellt er klar: „Wir werfen die Zivis ins kalte Wasser. Nach ihrem Einführungslehr­ gang müssen sie sich selbst in den Job hinein­ finden.” Ein Schnuppertag wird potentiellen Bewerbern nahe gelegt. Auch Thomas Bartsch hat dieses Angebot wahrgenommen. „Danach hab’ ich gezweifelt, ob ich’s packe”, erzählt er. „Die erste Windel ist eine echte Hürde.” Aber genau wie die gewechselt werden muss, hilft ein Zivi im MSHD den alten Menschen auch beim Waschen, Baden, Ankleiden, Rasieren und Zähne putzen. Weil letzteres bei vielen älteren Menschen aus einem Gebiss besteht, reinigt man natürlich die Dritten per Hand: Ebenfalls gewöhnungsbedürftig zu Anfang.

Für mögliche Notfälle erhalten die Zivis einen medizinischen Crashkurs, bei dem sie Wissens­ wertes lernen. Einmal hat Thomas eine brenz­ lige Situation erlebt: In der Nacht war einem Mann ein Bilderrahmen auf den Kopf gefallen. Platzwunde. Sofort rief Thomas Ambulanz und Dienststelle an. Ein ordentlicher Schock! Ganz so vertraut wie Marcel mit Ruth Günther ist man sicher nicht gleich mit jedem, den man beim Mobilen Sozialen Hilfsdienst anbefohlen bekommt. Vier Wochen nachdem seine Dienstzeit vorüber war, kam die Dame ins Altenheim. Das lag nicht an seinem Weggang, sondern weil sich ihr körperlicher Zustand ver­ schlechterte. Viertel nach acht. Noch immer sitzt Marcel bei ihr am Bett. Draußen zieht die Dämmerung herauf. Ruth Günther ist gerade eingeschla­ fen. Mitten im Gespräch, wie das eben so pas­ sieren kann, wenn man alt ist. Ganz leise, so leise dass sie es wohl kaum hören könnte, wäre sie wach, haucht er ihr ins Ohr: „Bald komme ich wieder vorbei.” Dann deckt er sie behutsam zu. In dem Moment ist es ganz wie früher. Text und Foto: Christian Wöhrle

Spülen – der MSHD-Zivi hat alles im Griff

Natürlich fallen auch pflegerische Tätigkeiten an: Abhängig von der Dienststelle in verschie­

Fensterputzen, Hilfe beim Reinigen von Gardinen und Vorhängen, Hilfe bei der Wohnungsbeheizung (z. B. Versorgung der Öfen, Heizmaterial besorgen etc.); Hausreinigung nach der Hausordnung (Treppenhaus, Keller, Speicher, Hof und Straße); kleinere praktische Hilfen, die keinen Handwerker erfordern (Türschloss ölen, Bilder aufhängen etc.); Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit Wohnungsrenovierung, sonstige Hilfen im Haushalt. c. Pflegerische und betreuerische Hilfen: Hilfe zur Körperpflege (Waschen, Baden, Rasieren, Haarpflege etc.); Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen; Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Gehen, bei Körperübungen, beim Essen, Bettenmachen und Wechseln der Bettwäsche; Entleeren bzw. Säubern von Nachtstuhl und Urinflaschen; Begleitung zum Arzt und zu Therapien; Beaufsichtigung oder Wartung von Pflege- und Aufsichtsbedürftigen

tagsüber in deren Wohnung bei vorübergehender Abwesenheit der Pflege- oder Aufsichtsperson; Transport von Pflegegeräten; sonstige pflegerische Hilfen. Insbesondere bei pflegerischen Hilfen sind die einschlägigen Bestimmungen zu beachten, die z.B. fachliche Mindestqualifikationen vorschreiben können. Diese Bestimmungen gelten auch für Zivildienstleistende. Pflegerische Aufgaben dürfen Zivildienstleistenden nur übertragen werden, wenn diese auch über die ggf. geforderten Qualifikationen verfügen. Außerdem sind beim Einsatz von ZDL – insbesondere im pflegerischen Bereich – die Intimsphäre und die Geschlechtszugehörigkeit der betreuten Person besonders zu berücksichtigen. aus: Merkblatt des BAZ

Zivildienst | 29

DKG

Hospitäler

leistungsfähiger machen

ZDS:

Deutsche Krankenhausgesellschaft Der Dachverband für das Krankenhauswesen ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit Sitz in Berlin. Ihr gehören die 16 Landeskrankenhausgesellschaften der einzelnen Bundesländer sowie zwölf Spitzenverbände der Krankenhausträger an. Dies sind sowohl die unabhängigen Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, die konfessionellen wie Caritas, Diakonisches Werk, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland als auch der Bundesverband der Privatkrankenanstalten, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag, der Verband der Rentenversiche­ rungsträger sowie der Verband der Universitätskliniken Deutschlands. 1949 gegründet Gegründet wurde die Deutsche Krankenhausgesellschaft, kurz: DKG, im Jahre 1949. In ihrer Satzung machte sie sich zum Ziel, die Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Krankenhauswesens zu unterstützen. Ihr Wirken richtet sich auf den Erhalt und die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser. Als Dachorganisation fühlt sie sich vor allem zuständig für Grundsatzfragen, die nicht nur einzelne Mitglieder betreffen. Hier bringt die DKG ihren Einfluss in die Gesetzgebung bei Bund und Länder ein. Auch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit gehört dazu.

747

ZDP: 8.853 Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. Wegelystraße 3 10623 Berlin Telefon: 030 39801-0 Telefax: 030 39801-3000 Internet: www.dkgev.de E-Mail: [email protected]

Daneben wird auf allen Gebieten des Krankenhauswesens Erfahrungsaustausch gepflegt und gefördert, und die Ministerien und gesetzgebenden Organe werden schon bei der Vorbereitung von Gesetzen und Ver­ ordnungen unterstützt. Schließlich ist die DKG als Verband anerkannter Zivildienststellen auch Mitglied im Beirat für den Zivildienst beim Bundesmini­ sterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 59,6% der derzeit über 80.000 Zivildienst­ leistenden arbeiten in der Tätigkeitsgruppe 01, „Pflegehilfe und Betreuungsdienste“. Neben den Einsatzstätten in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen sowie in Behinder­ tenstätten leisten viele Zivildienstleistende ihren Dienst im Krankenhaus ab.

Stephan (s. nebenstehenden Bericht) ist

einer von vielen Zivildienstleistenden, die an den Kölner Universitätskliniken in rund 30 verschiedenen Bereichen beschäftigt sind. Sie sind damit integriert in eine Institution, deren 4.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kranke Menschen in knapp 1.600 Betten versorgen. Überwiegend sind die Zivildienstleistenden direkt mit pflegerischen Tätigkeiten betraut. Wie in vielen anderen Bereichen gehören sie auch hier inzwischen zum gewohnten Bild.

Präsident der DKG Dr. Rudolf Kösters

Zuständig für Grundsatzfragen

Insgesamt arbeiten in bundesdeutschen

Hospitälern rd. 1,1 Mio. Menschen, d. h.

jeder 33. Erwerbstätige. Um den gesamten

Umfang des Krankenhauswesens zu erfas­

sen, muss man sich noch einige Zahlen vor

Augen führen:

16,8 Mio. Patienten wurden 2004 in bun-

desdeutschen Krankenhäusern behandelt.

Die 531.300 Betten verteilen sich auf 2.166

Einrichtungen.

Zivildienst in der Krankenhauspflege

Zu den Krankenpflegetätigkeiten gehören:

Für Tätigkeiten in der Krankenpflege sind die einschlägigen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Mindestqualifikation des Pflegepersonals zu beachten. Zivildienstleistende erfüllen diese Anforderungen oft nicht. Beim Einsatz von ZDL in diesem Bereich ist daher kritisch zu prüfen, welche Aufgaben dem ZDL eigenverantwortlich übertragen werden können, wann qualifiziertes Fachpersonal zumindest zugegen sein sollte und welche Aufgaben dem Fachpersonal vorbehalten bleiben müssen.

� Körperpflege Mithilfe beim Waschen, Duschen und Baden, Mund-, Haar-, und Nagelpflege, Rasieren; Hilfe bei Ausscheidungen, Gebrauch von Stechbecken und Urinflasche

30 | Zivildienst

� Diagnostik und Therapie Mitarbeit bei Wiegen und Messen von Puls, Temperatur, Blut­ druck; Verabreichung von vorbereiteten Medikamenten (nur im Beisein qualifizierter Fachkräfte); Mithilfe beim An- und Ablegen von Geräten; Mithilfe bei der Vor- oder Nachberei­ tung von Therapien, Eingriffen, Operationen

Krankenhauspflege

Frühschicht auf Ebene 13 Pflegedienst erfordert Zeit

und Zuwendung

Foto: Jens Dietrich/NETZHAUT

Von der 13. Etage des Bettenhauses der Uni­ versitätsklinik vermag man die Kölner Innen­ stadt zu überschauen, Dom und Rheinbrük­ ken. Bei schönem Wetter schweift der Blick bis zum Siebengebirge. Diese Kulisse zu beobach­ ten, über der sich nun langsam die herbstliche Sonne erhebt, bleibt Stephan Wenzel heute morgen aber nicht viel Zeit. Für ihn heißt es im Moment, den schwer­ kranken Krebspatienten von Zimmer 17 aus dem Bett zu holen, ans Becken zu setzen und ihm beim morgendlichen Waschen zu helfen. Zwischendurch räumt er ein wenig im Krankenzimmer auf und bezieht das Bett neu. Stefan Wenzel ist Zivildienstleistender in der Tätigkeitsgruppe 01, „Pflegehilfe und Betreuungsdienste“, wie die offizielle Bezeichnung lautet. Für ihn ist dies der Dienst auf einer der vier Stationen der Ebene 13, die zur inneren Medizin der Kölner Universitätskliniken gehört. Vorwiegend Krebspatienten liegen in den insgesamt 72 Betten dieser Etage. Zuhören ist wichtig An diesem Tag ist recht viel los auf der Station, die drei bettlägerigen Pflegefälle nehmen eine Menge Zeit in Anspruch. Der weitere Vormit­ tag wird mit verschiedenen Arbeiten verbracht: Patientinnen und Patienten müssen für Untersuchungen vorbereitet werden, medizinische Instrumente gereinigt und zur Sterilisation gebracht, Infusionen, Medikamente, Ver-

bandsmaterial sortiert und eingeräumt werden. Zwischendurch kontrolliert Stephan dann bei einigen Kranken Puls oder Blutdruck, erneuert kleinere Verbände oder hängt durchgelaufene Infusionen ab. Dabei gibt es natürlich immer wieder Gelegenheit, mit den Patientinnen und Patienten ins Gespräch zu kommen. „Zuweilen entwickeln sich da richtige Diskussionen, über Kultur, Wirtschaft, Umwelt, die Patienten erzählen von ihrem Beruf, ihrer Familie, vom letzten Urlaub. Da bin ich viel in der Situation des Zuhörers. Überhaupt, zuhören zu können, das ist sehr wichtig, es gibt den Kranken die Möglichkeit, einmal auf andere Gedanken zu kommen, als immer Schmerzen, Krebs und Krankenhaus.“ Gegen 12 Uhr dann endet die Arztvisite. Nun müssen die neuen Verordnungen umgesetzt werden. Stephan bereitet Infusionen vor, schreibt Untersuchungsscheine und heftet Befunde ab.

Die Arbeit ist nicht leicht auf der Station, wo vielen Kranken die Diagnose „Krebs – unheilbar“ gestellt worden ist. Natürlich nahm er am Anfang immer wieder Gedanken von der Arbeit mit nach Hause, verdrängte in der ersten Zeit vor allem die große Anspannung auf der Station. „Erst nach zwei, drei Monaten habe ich richtig begriffen, dass hier so viele Patienten mit aussichtslosen Diagnosen liegen.“ Geholfen hat ihm aber in dieser schwie­ rigen Phase die gute Atmosphäre im Pflegeteam. „Die Schwestern und Ärzte sind sehr offen, man kann mit ihnen gemeinsam anstehende Probleme bewältigen.“ „Was aber immer wieder Kraft gibt“, so bemerkt er zum Schluss, „das sind die positi­ ven Reaktionen der Patienten“, wie die eines 70jährigen schwerkranken Mannes, der ihn eines Morgens mit einem Wink begrüßte und den Worten: „Ah, da kommt ja mein Freund.“ Ralf Groß

� Besonderes Beobachten Beobachten nach Therapien, Eingriffen, Operationen; Narkosewache (gelegentlich unter Anleitung)

� Speiseversorgung Hilfe beim Anrichten, Abräumen, Darreichen von Nahrung;

Tafeldienste

� Betten und Lagern Hilfe beim Aufsetzen, Umsetzen, Aufstehen, Hinlegen, Umbetten und Lagern; Versorgung druckgefährdeter Stellen; Betten machen, Wechsel der Bettwäsche

Für ZDL ausgeschlossen sind Tätigkeiten für die er die vorgeschriebene, fachliche Mindestqualifikation in der Regel nicht erfüllt. Hierzu zählen Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung von Vitalfunktionen, das Verabreichen von Injektionen, Blutzuckermessun­ gen, das Anlegen von Verbänden, die Verabreichung von Sondennahrung, das Legen und Entfernen von Sonden und Kathetern, das Bedienen von med. Geräten (Absauger, Sauerstoffgeräte)

� Mobilisation Hilfe beim Aufstehen, An- und Auskleiden; Begleiten und ggf. Hilfestellung beim Toilettengang; Mithilfe bei therapeutischen oder gymnastischen Übungen; Patientenbegleitdienste

Aus: Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes

Zivildienst | 31

DOSB

Mehr Lebensqualität

Deutscher Olympischer Sportbund ZDS: 270 ZDP: 316 Deutscher Olympischer Sportbund Verwaltungsstelle Zivildienst Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt Telefon: 069 670-0266 Telefax: 069 670-2691 Internet: http://www.dsj.de E-Mail: [email protected]

Sport ist in. Ob der kleine Kicker in der Nachwuchs­ fußballmannschaft, der Judoka, die Radfahrerin, der behinderte Handbal­ ler, die Joggerin, der Brustschwimmer oder die tanzende Seniorin.

Bürger aller sozialer Schichten und aller Altersklassen kicken auf dem grünen Rasen, tummeln sich in Turnhallen oder joggen durch den Wald. Sport als Ausdruck menschlicher Grundbe­ dürfnisse nimmt in der modernen Gesell­ schaft eine zentrale Rolle ein. Sport ver­ mittelt Begegnung und Gesundheit, ist internationale Brücke zwischen Kulturen, Religionen und Generationen und wirkt Identität stiftend und Integration för­ dernd. Er bietet vielfältige Beiträge für Gesundheit und Prävention. In Millionen Stunden ehrenamtlich geleisteter Arbeit stellen Vereine und Verbände dies auf viel­ fältigste Art und Weise unter Beweis. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist am 20. Mai 2006 aus der Ver­ schmelzung des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland entstanden. Zum ersten Präsidenten des DOSB wurde der IOC-Vize­ präsident und Fechtolympiasieger Dr. Tho­ mas Bach gewählt.

Präsident des Deutschen Olympischen Sport­ bundes Dr. Thomas Bach

In Deutschland vertritt der DOSB den Sport gegenüber der Bundesregierung und arbei­ tet mit anderen gesellschaftlichen Kräften zusammen. Er ist eine regierungsunabhängi­ ge, demokratisch verfasste Dachorganisation und mit 95 Mitgliedsorganisationen weltweit größte Sportorganisation mit rund 27 Millio-

Einsatz im sozialen Sport Einrichtungen des Sports können als Beschäftigungsstelle anerkannt werden, wenn sie Beschäftigungsmöglichkeiten der aufgeführten Bereiche nachweisen können. a. Behindertensport mit Geistig-, Körper-, Sinnes- und seelisch Behinderten in Vereinen als auch in Zusammenarbeit mit sonstigen Trägern der Behindertenarbeit (beschützende Werkstätten, Berufsförderungswerke, Berufsbildungswerke etc.). Mitgestaltung des allgemeinen Übungsbetriebes Unterstützung und Betreuung besonderer Angebote wie z. B. the­

rapeutisches Reiten Freizeitgestaltung/Ferienfreizeit mit Behinderten Transportdienste 32 | Zivildienst

nen Mitgliedschaften, mehr als 90.000 Turnund Sportvereinen und 4,5 Millionen ehren­ amtlichen Helferinnen und Helfern. Als Nationales Olympisches Komitee Deutschlands vertritt der DOSB die Ziele der Olympischen Charta und entsendet Mann­ schaften zu Olympischen Spielen. Der DOSB tritt für einen humanen Spitzensport ein und beteiligt sich auf der Basis der „NullToleranz"- Politik des Internationalen Olym­ pischen Komitees auf nationaler und inter­ nationaler Ebene am Kampf gegen Doping. Im Sinne olympischer Solidarität fördert der DOSB die internationale Begegnung und engagiert sich bei der weltweiten Sportent­ wicklung. In Bildung, Erziehung und Wis­ senschaft verbreitet der DOSB den olympi­ schen Gedanken und fördert das Wissen um den Sport. Der DOSB setzt sich für Rahmen­ bedingungen ein, die es Menschen unab­ hängig von Alter, Geschlecht, Religion und sozialer Herkunft ermöglichen, an der Welt des Sports Teil zu haben. Dabei verhilft auch das Engagement der Zivildienstleistenden, die im Sport in beson­ deren sozialen Einrichtungen, wie im Behin­ derten- und Seniorensport, aber auch in Sportgruppen für Ausländer und deren Angehörige eingesetzt sind, den betroffe­ nen Menschen zu mehr Lebensqualität.

b. Seniorensport und Altenhilfe mit Vereinsmitgliedern sowie Bewohnern in Altenheimen, Altenta­ gesstätten, Altenclubs in Vereinen, Altenheimen, Altentagesstätten, Seniorenclubs (keine Ausleihe von Zivildienstleistenden!) Gestaltung und Organisation des Übungsbetriebes, allgemeine Freizeitgestaltung (Spiel, Bewegung, Geselligkeit, Tanz, Wandern,

Radtouren)

Organisation gemeinsamer Besuche von Kulturveranstaltungen

etc.

c. Koronarsport

mit Infarktpatienten bzw. Patienten mit operativen Eingriffen am Herzen nach Klinikaufenthalt aufgrund ärztlicher Empfehlung in

Sport

Zivildienst im Schwimmbad Mitglieder der Behinderten- und Senioren-Leistungsgruppe des SC Wedding im Wasser

Samstag Nachmittag, Kombibad Seestraße im Berliner Wedding. In der Schwimmhalle ist es heiß. Am Beckenrand steht ein abschnallbares Bein, daneben ein einzelner Gummischuh. Ein Stückchen weiter liegen zwei Krücken auf der Bank. Eine Gruppe Schwimmer pflügt durch das 50-Meter-Becken. Im Kraulschlag peit­ schen die Arme und Beine durch das Wasser. Ab und zu hebt sich ein Kopf aus dem Nass: Training der Behindertenschwimmgruppe beim SC Wedding 1929 e.V. „Das sind unsere Leistungsschwimmer“, sagt Thomas Fiolka. Der 20jährige ist selbst Schwimmer, vor allem Wasserballer. Seit einem dreiviertel Jahr ist er Zivildienstleisten­ der beim Schwimmclub Wedding. Von einem Bekannten hatte er von der Möglichkeit gehört, seinen Zivildienst im Sport abzuleisten. Am liebsten hätte er den Zivildienst natürlich in seinem eigenen Verein, dem SV Preußen Berlin, gemacht. Das ist aber nicht möglich. So hat er sich beim SC Wedding beworben. „Ich muss denen wohl ein bisschen sympathisch gewesen sein“, grinst er. Außerdem hatte er Übungsleitererfahrung, denn der aktive Lei­ stungssportler hatte im eigenen Verein bereits das Training der Jugend übernommen. Aller­ dings kannte er sich mit Senioren- und Behin­ dertensport bislang noch gar nicht aus. „Die Älteren, die sind ganz anders“, sagt Thomas. „Bei den Jugendlichen muss man immer moti­ vieren: ‚na, schwimm doch noch mal hundert Meter’ und die hier, die muss ich immer brem­

sen, damit sie sich nicht übernehmen.“ Eine ganz neue Herausforderung für Thomas Fiolka. Das ist vor allem bei dem sogenannten kom­ pensatorischen Sport so. Nach einer Operati­ on kommen ehemalige Patienten zum SC Wedding, um sich einfach ein wenig zu bewe­ gen, vor allem aber um Kondition und Mus­ keln wieder aufzubauen. „Besonders bei den ‚Reißverschlüssen’ – so nennen wir die Leute, die eine Bypass-Operation hinter sich haben, muss man darauf achten, dass sie nicht zuviel tun, denn die sind oft extrem ehrgeizig“, sagt Thomas. Deshalb ist er beim kompensatori­ schen Sport nie allein mit der Gruppe. Dort ist der Zivildienstleistende lediglich Assistenztrai­ ner und unterstützt einen erfahrenen DiplomSportlehrer. Thomas Fiolka ist schon der dritte Zivi, den der Verein beschäftigt hat. „Pro Zivildienstplatz gibt es 25-30 Bewerbun­ gen“, sagt Wolfgang Herrath. Der Bedarf ist da. Als Verein kann der SC Wedding keine Unterkunft stellen oder Mietkosten überneh­ men. „Deshalb ist es für uns wichtig, dass der Zivi am besten noch zu Hause bei Muttern wohnt“, so Wolfgang Herrath. Außerdem sollte er Schwimmer sein, schon Trainererfah­ rung haben und vor allem Bereitschaft zu fle­ xiblen Arbeitszeiten mitbringen. „Denn Zivi bei uns, das ist kein starres Ding.“ Davon kann Thomas Fiolka ein Lied singen. Wenn die Freunde und ehemaligen Kollegen des Steuer­

Vereinen und in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen (Rehabilitationskliniken, Gesundheitsämtern, Krankenkassen), Mitgestaltung und Organisation des Übungsbetriebes unter ärztlicher Aufsicht Mithilfe bei der gesundheitlichen Betreuung der Teilnehmer, Organisation von Veranstaltungen zur Gesundheitserziehung. d. Kompensatorischer Sport mit haltungs-, organleistungs- und koordinationsschwachen Kindern und Jugendlichen sowie mit verhaltensauffälligen und psychosomatisch gestörten Kindern in Zusammenarbeit mit den schulärztlichen Untersuchungsstellen, Sportärzten und Schulträgern Gestaltung und Organisation des Übungsbetriebes, allgemeine Freizeitgestaltung zur Förderung der Integration, Elternarbeit

fachangestellten frei haben, steht er in der Schwimmhalle. Die Trainingszeiten sind eben häufig abends und am Wochenende. Nicht missen möchte Thomas auch die Zusam­ menarbeit mit den erfahrenen Trainern, von denen er schon jede Menge Tricks und Kniffe gelernt hat. Wichtig ist ihm auch der Kontakt zu den Senioren. „Jedes Training ist eine auf­ regende Sache“, sagt Thomas. „Allein schon deshalb, weil die Leute oft von früher erzäh­ len.“ Wolfgang Herrath ergänzt: „Wir haben hier nämlich noch einige, die haben ihren „Zivildienst“ im Weltkrieg gemacht.“ Für die Behindertensportler ist Thomas eine Bereicherung. Statt einem Trainer, stehen jetzt zwei am Beckenrand. Das motiviert zusätzlich. „Auch wenn ich hier nur Co-Trainer bin, wer­ de ich zum Beispiel oft gefragt: ‚Schau Dir doch mal meine Technik bei Rücken an, was kann ich da noch machen, um schneller zu werden?“, sagt Thomas. Dass die Gruppe ihn akzeptiert, freut ihn. Denn das war nicht von Anfang an so. Thomas musste sich erst in sei­ ne Aufgaben hereinfinden. Er musste erst ler­ nen, wie viel die Behinderten alleine machen können, dass sie keine Hilfe beim Umziehen wollen und wie stolz sie sind, wenn sie es bei­ spielsweise geschafft haben, die schwere rote Trennleine selbstständig durch das 50-MeterBecken zu ziehen. Text und Foto: Gerlinde Vollmer

e. Sport in Verbindung mit Integrationsbemühungen mit Kindern ausländischer Arbeitnehmer, von Flüchtlingen und Asylanten durch Gestaltung und Organisation des Übungs- und Spielbetriebes allgemeine Freizeitgestaltung Sportliche Aufgaben in Verbindung mit Integrationsbemühungen allein rechtfertigen keine Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes. Sie können jedoch zusammen mit den unter a) bis d) beschriebenen Tätigkeiten von Zivildienstleistenden erledigt werden. Auszug aus: Merkblatt des BAZ

Zivildienst | 33

Umweltschutz

Im Dienste der Natur

Umweltschutz

ZDS: 2.026 ZDP: 3.867

Nicht nur im sozialen Bereich, auch im Umweltschutz, Naturschutz und in der Landschaftspflege gibt es anerkannte Beschäftigungsstellen für den Zivildienst. Was 1972 als Modellversuch für den Zivildienst begann, hat sich seit 1984 zu einem eigenständigen Aufgabenbereich entwikkelt. Heute leisten in den Umweltschutzeinrich­ tungen fast 3.000 Zivildienstleistende ihren Dienst, wobei die Aufgabenschwerpunkte im praktischen Umweltschutz liegen. Für die Zivildienstleistenden heißt das konkret „warm anziehen“, denn der Einsatz in der freien Natur ist bei jedem Wetter gefragt. Ob Aufforstung von Windbrüchen, Rekultivierung von Abfalldeponien oder die Einrichtung von Krötenschutzzäunen – der Umweltschutz ist ein vielschichtiges und abwechslungsreiches Einsatzfeld.

In Einführungslehrgängen werden die Zivil­ dienstleistenden auf ihre zukünftigen Auf­ gaben im Umweltschutz vorbereitet. Die Zivildienstschule Barth/Gut Glück (Meck­ lenburg-Vorpommern), selbst im Landschaftsschutzgebiet Bodden gelegen, bietet Seminare vom allgemeinen Naturschutz bis hin zu Wald- und Gewässerökologie an. Während dieser Einführungslehrgänge besteht die Möglichkeit zur selbständigen Projektarbeit. Dabei ist man auch gegenüber Eigeninitiativen der Zivildienstleisten­ den sehr aufgeschlossen. So konnte von fünf Zivildienstleistenden ein Natur- und Wanderführer für das Naherholungsgebiet Barth erstellt werden. Ausführliche Informa­ tionen über Zivildienststellen im Umwelt­ schutz sind bei den zuständigen Zivildienst­ gruppen zu erfahren (Anschriften s. S. 36).

Tätigkeitsbereiche für Zivildienstleistende im Umweltschutz, Naturschutz und in der Landschaftspflege Umweltschutz im Sinne des Zivildienstes beinhaltet vorrangig den Schutz der den Menschen umgebenden Natur. Unter diesem Aspekt sollen Zivil- dienstleistende im Umweltschutz insbesondere mit praktischen Aufgaben im Naturschutz, Artenschutz, Boden- und Gewässerschutz eingesetzt werden. Auch der in diesem Zusammenhang zu sehende Einsatz in Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien oder bei Maßnahmen zur Luftreinhaltung ist möglich. Zum erweiterten Begriff des Umweltschutzes in Bezug auf eine schützenswerte Umwelt des Menschen zählt auch der Einsatz von Zivildienstleistenden bei Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Boden- oder Baudenk­ mälern durch staatliche Träger. Hier sind insbesondere Hilfen bei der Erfassung und Dokumentation, der Rettung, Sanierung und Bergung, der Pflege sowie im Informations- und Vermittlungsbereich möglich.

34 | Zivildienst

Schutzstation Wattenmeer

Aktiver Umweltschutz, praktiziert bei der Schutzstation Wattenmeer Foto: Jan Meier

1. Naturschutz und Landschaftspflege a. Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, National­ parks, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) und Erholungsge­ bieten (einschließlich Kontrollgänge und Bepflanzung kleiner Flächen) b. Anlage und Pflege von Besucherlenkungs- und Informationseinrichtungen c. Maßnahmen im Artenschutz (Amphibien, Brutvögel, Fledermäuse, Wildkräuter etc.)

d. Tierbeobachtung

e. Zählungen, Kartierungen, Bestandsaufnahmen f. Renaturierung von wilden und geordneten Abfalldeponien, von Sand­ und Kiesabbaugebieten und von Halden, insbesondere in Bergbaugebie­ ten g. Schutz und Entwicklung von Feuchtgebieten, Mooren, Trockenrasen h. Forstpflege (Abfallbeseitigung und Durchforstung, Aufforstung von

Windbrüchen, Waldbrandflächen u. Ä.) und Forstwegebau

i. Maßnahmen der Verbesserung der Agrarstruktur, Landschaftspflege und Bodenverbesserung

Umweltschutz Wegweisender Zivildienst Wer aber kann besser und treffender über die Aufgaben vor Ort berichten als ein ehe­ maliger Zivildienstleistender? Dr. Peter Pro­ kosch, der 1974/1975 seinen Zivildienst bei der Schutzstation Wattenmeer leistete und heute WWFArktis- Koordinator ist, schreibt dazu: „Das Wattenmeer war und ist für meinen Lebensweg von zentraler und hoch­ motivierender Bedeutung. Von Oslo aus verfolge ich daher mit großem Interesse, was sich dort weiterhin tut. Der Schutzstati­ on Wattenmeer werde ich immer dankbar bleiben für das ganz Besondere, das mir der wegweisende Zivildienst im Wattenmeer bot. Und ich bin mir sicher, dass ich diese Sicht mit vielen meiner ehemaligen Kollegen teile.

An der Nordseeküste – da wackelt nicht nur die Wand. Vielmehr zieht es immer wieder junge Männer aus ganz Deutschland dort­ hin, die ihren Zivildienst im Umweltschutz ableisten möchten. Mit 34 Zivildienstplätzen ist die Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer eine der größten und bekann­ testen Beschäftigungsstellen. Seit 1972 haben über 500 Zivildienstleistende bei den vielfältigen Aufgaben mitgewirkt und dabei alles andere als einen „verlängerten Badeur­ laub“ erlebt. Kontrollgänge bei jedem Wind und Wetter, Ölvögel auszählen oder gestran­ dete Kegelrobben zu bewachen gehört eben­ so zum Zivi-Alltag wie das Bergen und Vermessen von toten Seehunden und Schweinswalen zur Weiterleitung an wis­ senschaftliche Institute. Nichts für zart besaitete Gemüter.

Für mich selbst gehört meine Zivildienstzeit 1974/75 im Zentrum Hörnum/Sylt und auf Hallig Langeneß zu einem meiner wertvoll­ sten Lebensabschnitte. Auch wenn ich schon vorher eine Orientierung in Richtung Naturschutz besaß, so entfachte diese Arbeit doch eine ganz besondere Begeiste­ rung für die faszinierenden Naturphänome­ ne dieses Lebensraumes und konfrontierte mich erstmals auf sehr universelle Weise mit der Herausforderung, Naturschutz selbst zu begreifen und gleichzeitig zu vermitteln. Ich hatte zudem das Glück, gleich zweimal in einer Pionierphase mitgestalten zu dürfen. In den ersten vier Monaten meines Dienstes hieß es, zusammen mit meinem Kollegen Udo Seedorf in Hörnum aus einer maroden Kirchenbaracke ein neues Informationszen­ trum der Schutzstation zu gestalten. Alles musste gleichzeitig geschehen: Einarbeitung in die Wattenmeer-Ökologie, die unmittel­ bare Weitergabe des eben Erlernten an Kin­ der und Erwachsene auf Wattführungen, Verhandlungen mit der Gemeinde, Renovie­ rung des Ausstellungszentrums etc. …

j. Gebietskontrolle und Bewachung von Schutzgebieten, Eingriffsermittlung k. Pflege von öffentlichen Grünanlagen, Spielplätzen, Liegewiesen sowie Forsten der öffentlichen Hand und Privatforsten, soweit diese Bereiche für jedermann unentgeltlich zugänglich sind. l. Bau-, Instandsetzung und Pflege von Schutzhütten, Grillplätzen, Ruhebänken u. Ä. m. Anlage und Auszeichnung von Wanderwegen (einschließlich der notwendigen Wartungsarbeiten) 2. Gewässer-, Luft-, Ressourcen- und Bodenschutz a. Uferbefestigungen b. Vorfluterinstandhaltung c. Renaturierung von Gewässern d. Küstensicherung, Deichbau und Deicherhaltungsmaßnahmen e. Maßnahmen zur Bodenentlastung u. a. eutrophierter Flächen, z. B. Anbau nähr- und schadstoff-reduzierender Pflanzen f. Betreuung von Messnetzen zur Zustandsüberwachung Luft, Wasser, Böden g. Pflegemaßnahmen in Wasserschutzgebieten h. Probeentnahme, -bearbeitung und Laboranalyse

Im Juni 1974 wechselte ich in das alte Schul­ haus auf Hilligenley der Hallig Langeneß. Auch hier Neuanfang. Das Leben in der per­ sönlich meist herzlichen, dem Naturschutz jedoch auch skeptisch gegenüber eingestell­ ten Halliggemeinde war spannend. Von Langeneß aus koordinierte ich bald die Vogel-Bestandserfassungen für alle Betreu­ ungsgebiete der Schutzstation. Aus der Hal­ lig-Begegnung mit dem englischen Ringel­ gansforscher Andrew St. Joseph entwickelte sich für mich ein langjähriges Engagement in der ,Ringelgans-Forschungsgruppe’ des Internationalen Büros für Wasservogelfor­ schung (IWRB). So blieb ich auch nach dem Zivildienst beim Biologiestudium in Bonn eng mit dem Wattenmeer verbunden.“ Engagierter Einsatz fürs Wattenmeer Von den Zivildienstleistenden wird seitens der Schutzstation Wattenmeer mehr ver­ langt als bloßes Interesse am Umweltschutz. Neben naturkundlichen Vorkenntnissen und der Befähigung zur Teamarbeit wird vor allem ein lebendiges Engagement für die Sache des Naturschutzes vorausgesetzt. „Nur dann“, so Vorstandsmitglied Dieter Richter, „werden die Jungs in der Lage sein, den Rund-um-die-Uhr-Dienst auf einer ein­ samen Hallig oder in den turbulenten Zen­ tren des Massentourismus optimal abzulei­ sten.“ Der Naturschutzdienst mit den Zivil­ dienstleistenden zielt zum großen Teil auch darauf ab, Informationen an die Besucherin­ nen und Besucher des Nationalparks zu ver­ mitteln – kompetent, auf frische und erleb­ nisorientierte Art und Weise. Davon profi­ tieren insbesondere Stadtkinder, die nach Erlebnisführungen die Umwelt und den Umweltschutz mit ganz anderen Augen sehen. Den Zivis sei’s gedankt. Rüdiger Löhle

i. Forschungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien (z. B. Windkraft., Photovoltaik, Biogas) 3. Umweltbildung und Besucherinformation a. Durchführung von Exkursionen und Vorträgen zur Verdeutlichung von Umweltbelastungen bzw. gelungenen Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung einer Landschaft b. Demonstrationsvorhaben zur Förderung einer nachhaltigen Entwick­ lung im Umweltbereich c. Entwicklung, Aufbau und Betreuung von Informationsständen, Infor­ mationszentren, Ausstellungen, Führungen, Erstellung und Vertrieb von Informationsmaterial, Film- und Diavorführungen, Analysen und Untersuchungen 4. (staatlicher) Bau- und Bodendenkmalschutz a. Erfassung und Dokumentation von Bau- oder Bodendenkmalen b. Rettung, Sanierung, Bergung von Bau- oder Bodendenkmalen c. Pflegemaßnahmen im Bau- oder Bodendenkmalschutz d. Informations- und Vermittlungsdienst im Bau- oder Bodendenkmalschutz

Zivildienst | 35

Ansprechpartner

Verzeichnis der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege,

der Verwaltungsstellen sowie der Zivildienstgruppen

Bundesweit zuständig Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. – Verwaltungsstelle Zivildienst – Siegburger Str. 197

50679 Köln

Tel. 0221 99399-320

Fax:0221 99399-398

E-Mail: [email protected]

E-Mail: [email protected]

Internet: www.juh.de

Arbeiter-Samariter Bund Deutschland e.V.

Bundesverband

– Verwaltungsstelle Zivildienst –

Sülzburgstraße 140

50937 Köln

Tel. 0221 47605-0

Fax: 0221 47605-288

Zivildienstverwaltungsstelle der Malteser Kalker Hauptstraße 22-24

51103 Köln

Tel. 0221 9822-547

Fax: 0221 9822-539

E-Mail: [email protected]

Internet: www.malteser.de

Deutsche Sportjugend Verwaltungsstelle Zivildienst Otto-Fleck-Schneise 12

60528 Frankfurt/Main

Tel. 069 6700-266

Fax: 069 6702691

Deutsches Jugendherbergswerk Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. Verwaltungsstelle für den Zivildienst Im Gilde-Park

Leonardo–da-Vinci-Weg 1

32760 Detmold

Tel. 05231 9936-0

Fax: 05231 9936-69

E-Mail: [email protected]

Internet: www.jugendherberge.de

Regional zuständig (Nach Postleitzahlen sortiert) Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg – schlesische Oberlausitz e.V. Christoph-Lüders-Straße 47

02826 Görlitz,

Tel. 03581 4848-17 und -18

Fax: 03581 4848-20

E-Mail: [email protected]

Internet: www.zivildienst-sachsen.de/stellen.htm

zuständig für Sachsen und Schlesische Oberlausitz

Zivildienstgruppe Chemnitz Glockenstr. 1

09130 Chemnitz

Tel. 0371 369996-0

Fax: 0371 369996-9

E-Mail: [email protected]

zuständig für Sachsen

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. –

Oranienburger Straße 13 - 14

10178 Berlin

Tel. 030 24636-0

Fax: 030 24636-320

E-Mail: [email protected]

Internet: www.paritaet.org

36 | Zivildienst

-Der Paritätische Wohlfahrtsverband Geschäftsstelle Bezirke Zivildienstverwaltung Kollwitzstr. 94-96

10435 Berlin

Tel. 030 55670520-22

Fax: 030 5532445

zuständig für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-

Vorpommern

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg, Schlesische Oberlausitz (DWBO) – Verwaltungsstelle Zivildienst – Schönhauser Allee 141

10437 Berlin,

Tel. 030 443237-20 bis 23

Fax: 030 443237-24

E-Mail: [email protected]

Internet: www.dwbo.de

zuständig für Mecklenburg-Vorpommern, Berlin,

Brandenburg

Zivildienstgruppe Berlin Emser Straße 43

10719 Berlin

Tel. 030 880357-0

Fax: 030 880357-99

E-Mail: [email protected]

zuständig für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-

Vorpommern

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Berlin – Verwaltungsstelle für den ZivildienstBachestr 11

12161 Berlin

Tel. 030 85005-439

Fax: 030 85005-488

zuständig für Berlin/Mecklenburg-Vorpommern/

Brandenburg

DRK Generalsekretariat Berlin Carstennstr. 58

12205 Berlin

Tel.: 030 85404-4

Fax: 030 85404-450

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e.V. Verwaltungsstelle Zivildienst Liebenwalderstraße 59

13347 Berlin

Tel. 030 457996-60

Fax: 030 457996-89

E-Mail: [email protected]

zuständig für alle neuen Bundesländer

Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. – Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Residenzstr. 90

13409 Berlin

Tel. 030 66633-1081 bis 1083

Fax: 030 66633-1089

E-Mail: [email protected]

zuständig für Berlin, Brandenburg und Landesteil

Vorpommern und das östliche Sachsen

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland Reichensteiner Weg 24

14195 Berlin

Tel.: 030 83001-381

Fax: 030 83001-780

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie.de

Sozialer Friedensdienst e.V. im Bund evangelischer-freikirchlicher Gemeinden in Deutschland Verwaltungsstelle Zivildienst Julius-Körbner-Str. 4

14641 Wustermark,

Tel. 03323 474-120

Fax: 03323 474-121

E-Mail: [email protected]

Internet: www.baptisten.org

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. Rothenbaumchaussee 44

20148 Hamburg

Tel. 040 414023-12

Fax: 040 414023-37

E-Mail: [email protected]

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. – DPWV – Verwaltungsstelle für den Zivildienst Wandsbeker Chaussee 8

22089 Hamburg

Tel. 040 415201-75

Fax: 040 415201-26

E-Mail: [email protected]

Diakonisches Werk Hamburg Diakonie-Hilfswerk der Nordelbischen Ev. Luth. Kirche Verwaltungsstelle Zivildienst Königstraße 54

22767 Hamburg

Tel. 040 30620-235

Fax: 040 30620-365

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie-hamburg.de

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V. Feldstraße 5

24105 Kiel Tel. 0431 5114-141

Fax: 0431 5114-108

E-Mail: [email protected] Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – DPWV – Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Schleswig-Holstein Beseler Allee

5724105 Kiel

Tel. 0431 5602-60

Fax: 0431 5602-78

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Schleswig-Holstein

Klaus-Groth-Platz 1

24105 Kiel

Tel. 0431 5707-450

Fax: 0431 5707-458

zuständig für Schleswig-Holstein und Hamburg

Diakonisches Werk in Schleswig-Holstein Landesverband der Inneren Missionen e.V. Kanalufer 48

24768 Rendsburg,

Tel. 04331 593-155

Fax: 04331 593-238

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner Diakonisches Werk der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg e.V. Kastanienallee 9 - 11

26121 Oldenburg,

Tel. 0441 21001-83/84

Fax: 0441 21001-79

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie-oldenburger-land.de

zuständig auch für das Diakonische. Werk Bremen

und das Diakonische. Werk der Evangelisch-refor­

mierten Kirche in Nordwestdeutschland (Leer)

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Oldenburg e.V. Kaiserstraße 13 - 15

26122 Oldenburg/Oldb.

Tel. 0441 92179-13

Fax: 0441 92179-613

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Weser-Ems e.V. Klingenbergstraße 73

26133 Oldenburg

Tel. 0441 4801-129

Fax: 0441 4801-215

E-Mail: [email protected]

Zuständigkeitsbereich: Niedersachsen, Bremen

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Bremen e.V. Henri-Dunant-Str. 2

28329 Bremen,

Tel. 0421 43638-17

Fax: 0421 43638-20

Diakonisches Werk der Evang.-luth. Landeskirche

Hannovers e.V.

– Verwaltungsstelle Zivildienst –

Ebhardtstraße 3 a

30159 Hannover,

Tel. 0511 3604-278

Fax: 0511 3604-296

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie-hannovers.de

zuständig für Niedersachsen bis auf d. Bereiche der

Diakonischen Werke Braunschweig und Oldenburg

Zivildienstgruppe Hannover Schillerstraße 34

30159 Hannover

Tel. 0511 301868-60

Fax: 0511 301868-69

E-Mail: [email protected]

zuständig für die Bundesländer Bremen, Niedersach­

sen, Hamburg und Schleswig Holstein

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Niedersachsen e.V. Erwinstraße 7

30175 Hannover

Tel. 0511 28000-450

Fax:0511 28000-447

E-Mail: [email protected]

Internet: www.drklvnds.de

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – DPWV - Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Niedersachsen Zeißstraße 60

30519 Hannover

Tel. 0511 98783-10 bis 14

Fax: 0511 98783-25

E-Mail: [email protected]

Internet: www.paritaetischer-zivildienst.de

zuständig für Niedersachsen und Bremen

Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V. Moritzberger Weg 1

31139 Hildesheim

Tel. 05121 938-182

Fax: 05121 938-119 und 139

E-Mail: [email protected]

zuständig für: BS, CS, CUX, GF, GÖ, GS, H, HB, HI,

HH, HM; HOL,LG, NOM, PE, SHG, STD, UE, VER, WF, WOB

Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Am Stadelhof 15

33098 Paderborn,

Tel. 05251 2092-50

Fax: 05251 2092-02

E-Mail: [email protected]

Zentrum für Freiwilligen–Friedens- und Zivildienst der Ev. Kirche in Kurhessen-Waldeck Verwaltungsstelle Zivildienst Lessingstraße 13

34119 Kassel,

Tel. 0561 10991-59

Fax: 0561 10991-69

E-Mail: [email protected]

Internet: www.ekkw.de/kdv_zdl

zuständig für Kurhessen-Waldeck

Diakonisches Werk der Evang.- luth. Landeskirche in Braunschweig Verwaltungsstelle Zivildienst / Haus der Diakonie Klostergang 66

38104 Braunschweig,

Tel. 0531 3703-122

Fax: 0531 3703-099

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie-braunschweig.de

Zivildienstgruppe Magdeburg Sternstraße 8

39104 Magdeburg,

Tel. 0391 535679-0

Fax: 0391 535679-69

E-Mail: [email protected]

zuständig für Sachsen-Anhalt und Thüringen

Der Paritätische Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Verwaltungsstelle für den Zivildienst Halberstädter Straße 168-172

39112 Magdeburg

Tel. 0391 6293310

Fax: 0391 6293355

zuständig für Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V. Auf'm Hennekamp 71

40225 Düsseldorf

Tel. 0211 3104-105/213

Fax 0211 3104-109

E-Mail: [email protected]

E-Mail: [email protected]

Diakonisches Werk der Ev Kirche im Rheinland Referat Zivildienst Lenaustraße 41

40470 Düsseldorf

Tel. 0211 6398-301,-302

Fax: 0211 6398-363

E-Mail: [email protected]

Internet: www.e-k-i-r.de/diakonie

zuständig für die Kirchenkreise Wetzlar und Braunfels

und das Saarland

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – DPWV – Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Nordrhein-Westfalen Loher Straße 7

42283 Wuppertal

Tel. 0202 2822-0

E-Mail: [email protected]

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Westl. Westfalen Kronenstraße 63

44139 Dortmund

Tel. 0231 5483258

Fax: 0231 5483-209

E-Mail: [email protected]

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. – Verwaltungsstelle Rheinland – Lützowstraße 32

45141 Essen

Tel. 0201 3105-207

Fax: 0201 3105-276

E-Mail: [email protected]

zuständig für die Reg.-Bezirke Düsseldorf und Köln

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen Friesenring 32

48147 Münster,

Tel. 0251 2709-160 bis 165

Fax: 0251 2709-169

E-Mail: [email protected]

zuständig für Westfalen und Lippe

Caritasverband für die Diözese Münster e.V. Kardinal-von-Galen-Ring 45

48149 Münster

Tel. 0251 8901-225 oder 329

Fax: 0251 8901-348

E-Mail: [email protected]

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Westfalen-Lippe Sperlichstraße 25

48151 Münster

Tel. 0251 9739-122

Fax: 0251 9739-106

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. Johannisstraße 91

49074 Osnabrück

Tel. 0541 341-54

Fax: 0541 341-984

E-Mail: [email protected]

zuständig auch für Hamburg und Mecklenburg

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. Georgstraße 7

50676 Köln

Tel. 0221 2010-218 / -261

Fax: 0221 2010-377

E-Mail: [email protected]

zuständig für: K, D, W, LEV, BN, NE, ME, RS, SG, GL,

SU, GM, WW, EU, BM

Zivildienstgruppe Köln Bernhard-Feilchenfeld-Straße 9

50964 Köln

Tel. 0221 3673-2649

Fax: 0221 3673-2900

E-Mail: [email protected]

zuständig für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und

Saarland, sowie im Bundesland Nordrhein-Westfalen,

für die Reg.-Bez. Köln und Düsseldorf

Caritasverband für das Bistum Aachen e.V. Kapitelstraße 3

52066 Aachen

Tel. 0241 431-451

Fax: 0241 431-450

E-Mail: [email protected]

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Oppelner Straße 130

53119 Bonn

Tel. 0228 66850

E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle Berlin

Blücherstr. 62/63

10961 Berlin

Tel.: 030 26309-0

Fax: 030 26309-401

Caritasverband für das Bistum Essen e.V. Am Porscheplatz 1

45127 Essen

Tel. 0201 81028-158/159

Fax: 0201 81028-211

E-Mail: [email protected]

Internet: www.caritas-essen.de

Zivildienst | 37

Ansprechpartner Caritasverband Trier Soziale Lerndienste im Bistum Trier Verwaltungsstelle für den Zivildienst Hinter dem Dom 6

54290 Trier

Tel. 0651 7105-401, -402, -403, -564

Fax: 0651 7105-585

E-Mail: [email protected]

Internet: www.soziale-lerndienste.de

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Rheinland/Hessen-Nassau e.V. Zivildienst-Verwaltungsstelle An der Härenwies 31

54296 Trier

Tel.: 0651 93631-20

Fax: 0651 93621-14

E-Mail: [email protected]

Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. / Zivildienstbüro Holzhofstraße 8

55116 Mainz,

Tel. 06131 2826-0

Fax: 06131 2826-192

E-Mail: [email protected]

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz Mitternachtsgasse 4

55116 Mainz

Tel. 06131 2828-115

Fax: 06131 2828-196

Zivildienstgruppe Frankfurt Mainzer Landstraße 78

60038 Frankfurt/Main

Tel. 069 7438907-0

Fax: 069 743890719

E-Mail: [email protected]

zuständig für das Bundesland Hessen und für das

Diakonische Werk Hessen und Nassau

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Hessen e.V. – Verwaltungsstelle für den Zivildienst Auf der Körnerwiese 5

60322 Frankfurt/Main

Tel. 069 95526260

Fax: 069 95526263

E-Mail: [email protected]

Internet: www.paritaet-hessen.org

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hessen-Süd e.V. Zivildienstverwaltungsstelle Borsigallee 19

60388 Frankfurt/Main

Tel. 069 42009-203

Fax: 069 42009-103

E-Mail: [email protected]

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hessen e.V. Abraham-Lincoln-Straße 7

65189 Wiesbaden

Tel. 0611 790955

Fax: 0611 701099

Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. Arbeitsstelle Soziale Dienste Graupfortstraße 5

65549 Limburg

Tel. 06431 997-333

Fax: 06431 997-335

E-Mail: [email protected]

zuständig für die Diözese Fulda

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Rheinland-Pfalz/Saarland – DPWV – Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Försterstraße 39

66111 Saarbrücken,

Tel. 0681 3885-290 bis 293,

Fax: 0681 3885-294

E-Mail: [email protected]

Internet: www.zivildienst.info

38 | Zivildienst

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Saarland e.V. Verwaltungsstelle für den Zivildienst Hohenzollernstraße 45

66117 Saarbrücken

Tel. 0681 58605-119

Fax: 0681 58605-175

E-Mail: [email protected]

zuständig für das Saarland

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Saarland Wilhelm-Heinrich-Straße 9

66117 Saarbrücken

Tel. 0681 5004-124

Fax: 0681 5004-192

Arbeitsstelle Frieden und Umwelt der Evangelischen Kirche der Pfalz Große Himmelsgasse 3

67346 Speyer

Tel. 06232 6715-12

Fax: 06232 6715-67

E-Mail: [email protected]

Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. Obere Langgasse 2

67346 Speyer

Tel. 06232 209-140

Fax: 06232 209-4167

E-Mail: [email protected]

Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Strombergstraße 11

70188 Stuttgart

Tel. 0711 2633-1175

Fax: 0711 2633–1999

E-Mail: [email protected]

Internet: www.caritaszivi.de

Diakonisches Werk der ev. Kirche in Württemberg e.V. Heilbronner Straße 180

70191 Stuttgart,

Tel. 0711 1656-238

Fax: 0711 1656-202

E-Mail: [email protected]

Internet: www.0800zivis.de

zuständig für ganz Württemberg

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Baden-Württemberg e.V. Badstraße 41

70372 Stuttgart

Tel. 0711 5505-176

Fax: 0711 5505-179

Zivildienstgruppe Tübingen Karlstraße 11/1

72072 Tübingen

Tel. 07071 36691-0

Fax: 07071 36691-9

E-Mail: [email protected]

zuständig für das Bundesland Baden-Württemberg

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – DPWV – Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Baden-Württemberg

In Rosenbenz 12

72116 Mössingen

Tel. 07473 3770, Fax: 07473 377-165

E-Mail: [email protected]

Internet: www.kbf.de

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden e.V. Hohenzollernstraße 22

76135 Karlsruhe

Tel. 0721 8207-0

Fax: 0721 8207 600

E-Mail: [email protected]

zuständig für Baden Württemberg

Diakonisches Werk der Ev. Landeskirche in Baden e.V. Vorholzstraße 3

76137 Karlsruhe

Tel. 0721 9349-274

Fax: 0721 9349-297

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie-baden.de

zuständig für ganz Baden

Deutscher Caritasverband e.V. – Arbeitsstelle Zivildienst – Postfach 420

79004 Freiburg im Breisgau

Tel. 0761 200-614

Fax: 0761 200-350

E-Mail: [email protected]

Internet: www.caritas.de

Allgemeine und bundesweite Informationen

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Badisches Rotes Kreuz Schlettstadter 31 - 33

79110 Freiburg

Tel. 0761 88336-430

Fax: 0761 88336-456

Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. Weihbischof-Gnädinger-Haus Referat Zivildienst/Verwaltungsstelle Zivildienst Alois-Eckert-Straße 6

79111 Freiburg/Br.

Tel. 0761 8974–0

Fax: 0761 8974-376

E-Mail: [email protected]

Internet: www.caritaszivi.de

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. Verwaltungsstelle Zivildienst Pater-Rupert-Mayer-Haus

Hirtenstraße 4

80335 München

Tel. 089 55169-0

Fax: 089 55169-269

E-Mail: [email protected]

zuständig für die Diözese Eichstätt

Bayerisches Rotes Kreuz Präsidium Verwaltungsstelle Zivildienst Volkartstraße 83

80636 München

Tel. 089 9241-1320, -1321

Fax: 089 9241-1208

Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern e.V. Zivildienstverwaltung Edelsbergstr. 10

80686 München

Tel. 089 546754-124

Fax: 089 546754-122

E-Mail: [email protected]

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – DPWV – Verwaltungsstelle für den Zivildienst – Bayern Düsseldorfer Straße 22

80804 München

Tel. 089 306110

Internet: www.zivildienst-bayern.de

Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. Auf dem Kreuz 41

86152 Augsburg

Tel. 0821 3156-306

Fax: 0821 3156-336

E-Mail: [email protected]

Zivildienstgruppe Nürnberg Winklerstraße 12

90403 Nürnberg

Tel. 0911 2147288-0

Fax: 0911 2147288-9

E-Mail: [email protected]

zuständig für das Bundesland Bayern

Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Kirche in Bayern e.V. Pirckheimerstraße6

90408 Nürnberg

Tel. 0911 9354-361

Fax: 0911 9354-360

E-Mail: [email protected]

Internet: www.diakonie-bayern.de

Ansprechpartner/Regionalbetreuer/innen Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. Von-der-Tann-Straße 7 93047 Regensburg Tel. 0941 5021-0 Fax: 0941 5021-125 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Caritasverband für die Diözese Passau e.V. Steinweg 8 94032 Passau Tel. 0851 392-0 Fax: 0851 392-177 E-Mail: [email protected]

Caritasverband für die Diözese Würzburg e.V. Verwaltungsstelle Zivildienst Franziskanergasse 3 97070 Würzburg Tel. 0931 38666-715 Fax: 0931 38666-711 E-Mail: [email protected] zuständig auch für die Erzdiözese Bamberg Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V. Wilhelm-Külz-Straße 33 99084 Erfurt Tel. 0361 6729-156 Fax: 0361 6729-133 E-Mail: [email protected] zuständig auch für Sachsen-Anhalt und das westliche Sachsen

Deutsches Rotes Kreuz Heinrich-Heine-Straße 3 99096 Erfurt Tel. 0361 3440-149 Fax: 0361 3440-314 E-Mail: [email protected] zuständig für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen Diakonisches Werk Mitteldeutschlands e.V. Referat Zivildienst Ernst -Thälmann-Straße 90 99817 Eisenach Tel. 03691 810-414 Fax: 03691 810-418 E-Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-mitteldeutschland.de zuständig für Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen

Anschriften der Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer Damit das Bundesamt für den Zivildienst auch vor Ort erreichbar ist, wurde ein Netz von Regionalbetreuer/innen über das gesamte Bundesgebiet aufgebaut. Diese Außendienstbeschäftigten vertreten das Bundesamt für den Zivildienst innerhalb ihres Bereiches, sind die Ansprechpersonen für die Zivildienstleistenden und die Beschäftigungsstellen und sind gemäß § 30 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes Vorgesetzte der Zivildienstleistenden.

Zu den Aufgaben der Regionalbetreuerinnen/Regional­ betreuer gehören: ✖ Beratung und Betreuung von Zivil­ dienstleistenden und Zivildienststellen ✖ Überwachung des Einsatzes von Zivil­ dienstleistenden ✖ Mitwirkung bei und eigenständige Durchführung von Disziplinarverfahren ✖ Mitwirkung bei Strafverfahren, in Haftungsangelegenheiten, in Beschwerdefällen und bei Versetzungen ✖ Durchführung der Besprechungen mit den Vertrauensmännern ✖ Mitwirkung bei der Einrichtung neuer Zivildienststellen und -plätze ✖ Teilnahme an Dienstbesprechungen in den Beschäftigungsstellen Sie sind werktags von 07.30 – 08.30 Uhr telefonisch erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten läuft ein Anrufbeant­ worter. Zusätzlich besteht die Möglich­ keit ein Fax zu schicken.

Zivildienst | 39

Regionalbetreuer/innen

Baden-Württemberg Jörg Maier (Zb 60) Ehrenstraße 27 74889 Sinsheim Tel.: 07266 911510 Fax: 07266 911511 Mannheim, Heidelberg, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis (anteilig) Alfred Braun (Zb 61) Sudetenstraße 56 74211 Leingarten Tel.: 07131 6421237 Fax: 07131 6421238 Heilbronn (Stadt und Kreis), Hohenlohekreis, SchwäbischHall, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis (anteilig) Rainer Paul (Zb 62) Ebertstraße 17a 76135 Karlsruhe Tel.: 0721 8301202 Fax: 0721 8301203 Karlsruhe (Stadt und Kreis), Baden-Baden (Stadt), Rastatt Susanne Erb (Zb 63) Postfach 1228 77902 Lahr Tel.: 07821 909527 Fax: 07821 909548 Ortenaukreis Elvira Kollmeier (Zb 64) Schwabstraße 34 70734 Fellbach Tel.: 0711 3008922 Fax: 0711 3008923 Ludwigsburg (anteilig), RemsMurr-Kreis Andreas Boecker (Zb 65) Tel.: 07195 135280 Fax: 07195 135281 Stuttgart und Kornwestheim Roland Czeschka (Zb 66) Blumhardtstraße 7 73035 Göppingen Tel.: 07161 920962 Fax: 07161 920963 Göppingen, Heidenheim, Reutlingen, Ulm (Stadt), AlbDonau-Kreis Dieter Vetter (Zb 67) Im Gieß 7 73087 Boll Tel.: 07164 800233 Fax: 07164 800234 Böblingen (anteilig), Esslingen, Ostalbkreis Waltraud Sink (Zb 68) Tel.: 07642 926760 Fax: 07642 926761 Emmendingen, Stadt Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald (anteilig), Lörrach Klaus Heinermann (Zb 69) Tel.: 07734 931163 Fax: 07734 931166 Breisgau-Hochschwarzwald (anteilig), Schwarzwald-BaarKreis (anteilig), Tuttlingen (anteilig), Konstanz, Waldshut

40 | Zivildienst

Wolfgang Augustin (Zb 70) Hugo-Herrmann-Straße 3 88213 Ravensburg Tel.: 0751 7915234 Fax: 0751 7915235 Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen (anteilig)

Kurt Welek (Zb 84) Boschstraße 12a 86343 Königsbrunn Tel.: 08231 340899 Fax: 08231 340895 Dillingen, Günzburg, Augsburg (Stadt und Kreis), Memmingen, Neu-Ulm und Unterallgäu

Jürgen-Peter Zeisluft (Zb 71) Sophienstraße 5 76703 Kraichtal Tel.: 07251 618461 Fax: 07251 618462 Böblingen (anteilig), Ludwigsburg (anteilig), Pforzheim (Stadt), Calw, Enzkreis, Freudenstadt

Günther Mäbert (Zb 85) Asamstraße 20 81541 München Tel.: 089 62272888 Fax: 089 62421885 München (Stadt), Teilbereich rechts der Isar, Erding, Landshut (Stadt und Kreis), München (Kreis)

Hans-Joachim Jung (Zb 72) Postfach 0161 72108 Rottenburg a. N. Tel.: 07472 988150 Fax: 07472 988151 Böblingen (anteilig), Freuden­ stadt (anteilig), Rottweil (antei­ lig), Schwarzwald-Baar-Kreis (anteilig), Tuttlingen (anteilig), Tübingen, Zollernalbkreis, Sigma­ ringen (anteilig)

Bayern Bernhard Bayer (Zb 80) Frankenstraße 30 97249 Eisingen Tel.: 09306 983831 Fax: 09306 983832 Aschaffenburg (Stadt und Kreis), Miltenberg, MainSpessart-Kreis, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Kitzingen u. Würzburg (Stadt u. Kreis) Wolfgang Biersack (Zb 81) Kupferstraße 23 90478 Nürnberg Tel.: 0911 4098772 Fax: 0911 4098773 Coburg (Stadt und Kreis), Bamberg (Stadt und Kreis), Kronach, Schweinfurt (Stadt und Kreis), Haßberge, Lichten­ fels, Erlangen (Stadt), ErlangenHöchstadt und Forchheim Peter Michael Bauer (Zb 82) Mondstraße 17a 90513 Zirndorf Tel.: 0911 9657078 Fax: 0911 9657081 Neustadt – Bad Windsheim (Kreis), Ansbach (Stadt u. Kreis), Fürth (Stadt und Kreis) und Nürnberg (Stadt) Peter Weiß (Zb 83) Mühlberg 11 92702 Kohlberg-Röthenbach Tel.: 09608 923868 Fax: 09608 923869 Hof (Stadt und Kreis), Kulmbach, Wunsiedel, Bayreuth (Stadt und Kreis), Tirschenreuth, Weiden (Stadt), NeustadtWaldnaab, Nürnberger Land, Amberg (Stadt), AmbergSulzbach, Schwandorf u. Neumarkt

Albert Draxinger (Zb 86) Carossastraße 6 94104 Tittling Tel.: 08504 954538 Fax: 08504 954539 Regensburg (Stadt und Kreis), Cham (Stadt und Kreis), Strau­ bing, Regen (Stadt und Kreis), Straubing-Bogen, Deggendorf (Stadt und Kreis), DingolfingLandau, Rottal-Inn, FreyungGrafenau, Passau (Stadt u. Kreis) Erwin Betzner (Zb 87) Postfach 10 11 02 86881 Landsberg am Lech Tel.: 08191 427690 Fax: 08191 427691 Landkreise Garmisch-Partenkir­ chen, Landsberg am Lech, Lindau, Oberallgäu, Ostallgäu, Starnberg, Weilheim-Schonau, Städte Kaufbeuren, Kempten im Allgäu Helga Kurz (Zb 88) Jörgstraße 19 80689 München Tel.: 089 70009464 Fax: 089 70009465 München (Stadt-Teilbereich links der Isar), Fürstenfeldbruck Alfons Wittmann (Zb 89) Herderstraße 15 83043 Bad Aibling Tel.: 08061 370852 Fax: 08061 370917 Mühldorf, Altötting, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Mies­ bach, Rosenheim (Stadt und Kreis) Traunstein und Berchtes­ gadener Land Anna-Maria Hansen (Zb 90) Ohmstraße 35 91154 Roth Tel.: 09171 851291 Fax: 09171 851292 Schwabach (Stadt), Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Donau-Ries, Ingolstadt (Stadt), Eichstätt, Kelheim, NeuburgSchrobenhausen, Aichach-Fried­ berg, Pfaffenhofen, Dachau und Freising

Berlin Georg Dombrowski (Zb B1) Postfach 90 01 18 14437 Potsdam Tel.: 0331 5509842 Fax: 0331 5509843 Stadtbezirke Mitte, Kreuzberg (anteilig), Wilmersdorf, Zehlen­ dorf, Schöneberg, Steglitz, Tem­ pelhof, Neukölln Roberto Tscherner (Zb B2) Rue Ambroise Pare 3 13405 Berlin Tel.: 030 41701142 Fax: 030 41701143 Stadtbezirke Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Charlottenburg, Spandau, Weißensee, Pankow, Reinickendorf Erdmute Rausch (Zb B3) Postfach 84 04 18

12534 Berlin

Tel.: 030 65018295

Fax: 030 65018296

Stadtbezirke Friedrichshain,

Treptow, Köpenick, Lichtenberg,

Marzahn, Hohenschönhausen,

Hellersdorf, Kreuzberg (anteilig)

Brandenburg Gretel Ott (Zb G1) Kastanienweg 14 14913 Jüterbog Tel.: 03372 441307 Fax: 03372 441308 Landkreise Havelland, PotsdamMittelmark, Teltow-Flämming und Städte Potsdam, Brandenburg Dorothee Haucke (Zb G2) Postfach 11 09 15201 Frankfurt/Oder Tel.: 0335 2849318 Fax: 0335 2849319 Landkreise Oder-Spree, Märkisch Oderland, Barnim und Stadt Frankfurt/Oder Martina Pfaff (Zb G3) Postfach 13 01 37 03024 Cottbus Tel.: 0355 3556803 Fax: 0355 3556838 Landkreise Elbe-Elster, Ober­ spreewald-Lausitz, SpreeNeiße, Dahme-Spreewald und Stadt Cottbus Christa Nädtke (Zb G4) Tel.: 03393 134158 Fax: 03393 134159 Landkreise Prignitz, OstprignitzRuppin, Oberhavel, Uckermark

Bremen Jens Lubojacky (Zb 06) Tel.: 0421 6208040 Fax: 0421 6208070 Bremen und Bremerhaven

Regionalbetreuer/innen

Hamburg Rolf-Dieter Bruse (Zb 04) Auf dem Heidlande 35

22969 Witzhave

Tel.: 04104 692042

Fax: 04104 692043

Bezirke Wandsbek, Hamburg-

Nord, Bergedorf, Eimsbüttel (nur

Stadtteile Schnelsen und Nien­

dorf)

Birgit Krahmer (Zb 05) Postfach 67 01 31

22341 Hamburg

Tel: 040 239943-64

Fax: 040 239943-65

Bezirke Altona, Hamburg-Mitte,

Harburg, Eimsbüttel (ohne Stadt­

teile Schnelsen und Niendorf)

Hessen Jörg Nikulski (Zb 20) Pideritstraße 2

34128 Kassel

Tel.: 0561 9883953

Fax: 0561 9883954

Kassel (Stadt und Kreis),

Werra-Meißner-Kreis und

Waldeck-Frankenberg

Friedhelm Fleer (Zb 21) Postfach 14 05

35254 Stadtallendorf

Tel.: 06428 448261

Fax: 06428 448264

Fulda, Vogelsbergkreis, Hersfeld-

Rotenburg, Schwalm-

Eder-Kreis und Marburg-Bieden­

kopf

Matthias Hofmann (Zb 22) Postfach 10 04 20

35334 Gießen

Tel.: 0641 5591314

Fax: 0641 5591316

Gießen, Limburg-Weilburg,

Lahn-Dill-Kreis und Wetterau­

kreis (anteilig)

Thomas Ulm (Zb 23) Postfach 31

35645 Waldsolms

Tel.: 06085 988981

Fax: 06085 988982

Wiesbaden, Hochtaunuskreis,

Rheingau-Taunus-Kreis und

Main-Taunus-Kreis

Jochen Weimer (Zb 24) Postfach 11 43

35436 Linden

Tel.: 0641 3011272

Fax: 0641 3011627

Frankfurt am Main und

Wetteraukreis (anteilig)

Gabriele Schwarze-Tufic (Zb 25) Postfach 14 44

61104 Bad Vilbel

Tel.: 06101 407099

Fax: 06101 407180

Offenbach (Stadt und Kreis),

Main-Kinzig-Kreis und Darmstadt

Klaus Eiteneier (Zb 26) Postfach 33

64398 Groß-Bieberau

Tel.: 06162 808988

Fax: 06162 968465

Darmstadt-Dieburg, Bergstraße,

Groß-Gerau und

Odenwaldkreis

Mecklenburg-Vorpommern Holger Kühl (Zb M1) Paul-Müller-Kaempff-Weg 51

18055 Rostock

Tel.: 0381 4402070

Fax: 0381 4402071

Bad Doberan, Rostock,

Nordvorpommern, Demmin

und Güstrow

Silke Volkmann (Zb M2) Tel.: 0381 3643213

Fax: 0381 3643214

Ludwigslust, Schwerin, Parchim,

Nordwestmecklenburg,

Müritz, Wismar

Sigrid Gorny (Zb M3) Tel.: 038322 58520

Fax: 038322 58521

Greifswald, Neubrandenburg,

Mecklenburg-Strelitz, Ostvor­

pommern, Uecker-Randow,

Stralsund, Rügen

Niedersachsen Joachim Fritz (Zb 10) Weidamm 18

26135 Oldenburg

Tel.: 0441 2179024

Fax: 0441 2179052

Oldenburg (Stadt und Kreis),

Diepholz, Nienburg, Delmen­

horst, Verden, Vechta

Gerhard Neumann (Zb 11) Tel.: 04298 468452

Fax: 04298 468453

Wilhelmshaven, Friesland,

Wittmund, Aurich, Emden,

Leer, Ammerland und Cloppen­

burg und Wesermarsch

Wilfried Dörpinghaus (Zb 12) Weizenkamp 30

29574 Ebstorf

Tel.: 05822 946064

Fax: 05822 946065

Uelzen, Lüchow-Dannenberg,

Lüneburg, Gifhorn, Wolfsburg,

Helmstedt und Celle

Walter Keim (Zb 13) Alter Milchpfad 8

27619 Schiffdorf

Tel.: 04706 750001

Fax: 04706 750866

Osterholz, Cuxhaven, Stade,

Harburg, Rotenburg-Wümme

und Soltau-Fallingbostel

Bodo Eike (Zb 14) Bovender Straße 37

37120 Bovenden

Tel.: 05593 802847

Fax: 05593 802849

Braunschweig, Wolfenbüttel,

Goslar, Osterode und

Göttingen

Dieter Warnecke (Zb 15) Silurweg 2

30455 Hannover

Tel.: 0511 2159773

Fax: 0511 2159774

Hannover (Stadt)

Manfred Gröning (Zb 16) An der Mühle 24

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431 906529

Fax: 05431 906530

Osnabrück, Emsland und

Grafschaft Bentheim

Kerstin Seyer (Zb 17) Postfach 64

37542 Kreiensen

Tel.: 05563 999385

Fax: 05563 999486

Hameln-Pyrmont, Holzminden,

Hildesheim, Salzgitter und Nort­

heim

Heinrich Holthaus (Zb 18) Postfach 15 01 11

30970 Wennigsen (Deister)

Tel.: 05109 512089

Fax: 05109 512091

Hannover (Region), Schaumburg

und Peine

Nordrhein-Westfalen Norbert Mehren (Zb 30) Gantesweilerstraße 17a

46483 Wesel

Tel.: 0281 1637649

Fax: 0281 1637650

Borken und Wesel, Kleve

(anteilig)

Birgit Pieszek (Zb 31) Postfach 6304

48033 Münster

Tel.: 0251 3835812

Fax: 0251 3835813

Steinfurt (anteilig) und Münster

Manfred Siegburg (Zb 32) Lippstädter Straße 165

33449 Langenberg-Benteler

Tel.: 05248 821188

Fax: 05248 821288

Lippe und Gütersloh

Bettina Berendes (Zb 33) Am Schulzentrum 5

49143 Bissendorf

Tel.: 05402 641183

Fax: 05402 641184

Bielefeld und Minden-Lübbecke

Peter Galios (Zb 34) Berliner Straße 21

49835 Wietmarschen

Tel.: 05946 995188

Fax: 05946 995241

Recklinghausen, Coesfeld

und Herne

Rudolf Wolter (Zb 35) zurzeit vertreten durch

Rita Jakobs

Tel.: 05401 480833

Fax: 05401 480893

Soest, Hamm und Unna

Andreas Kramme (Zb 36) Nelkenweg 7

58313 Herdecke

Tel.: 02330 603414

Fax: 02330 603512

Ennepe-Ruhr-Kreis, Hagen und

Dortmund

Christof Weller (Zb 37) Kölner Straße 21

57290 Neunkirchen

Tel.: 02735 658836

Fax: 02735 658837

Märkischer Kreis, Olpe und

Siegen-Wittgenstein

Martina Lux (Zb 38) Postfach 11 28

50140 Kerpen

Tel.: 02273 606893

Fax: 02273 606894

Mönchengladbach, Neuss, Vier­

sen, Kleve (anteilig)

Friedrich Wittke (Zb 39) Postfach 11 65

46515 Alpen

Tel.: 02802 807411

Fax: 02802 807705

Duisburg, Oberhausen, Bottrop,

Gelsenkirchen und Kleve (antei­

lig)

Herbert Mackenbrock (Zb 40) In der Wanne 124

44581 Castrop-Rauxel

Tel.: 02305 353087

Fax: 02305 353124

Essen und Bochum

Dietmar Keppler (Zb 41) Fröbelstraße 61

50767 Köln

Tel.: 0221 5345079

Fax: 0221 5345606

Mettmann, Solingen und

Wuppertal

Ulrich Theis (Zb 42) Hauptstraße 109

57587 Birken-Honigsessen

Tel.: 02742 967540

Fax: 02742 967544

Leverkusen, Rheinisch-

Bergischer-Kreis und

Oberbergischer Kreis

Udo Emons (Zb 43) Am Kupferscheid 26

52372 Kreuzau

Tel.: 02422 500561

Fax: 02422 500562

Düren, Aachen und Heinsberg

Stefan Deckert (Zb 44) Sebastian-Kneipp-Straße 24

50226 Frechen

Tel.: 02234 9599091

Fax: 02234 9599092

Köln und Remscheid

Klaus W. Lillard (Zb 45) Postfach 12 14

50102 Bergheim

Tel.: 02271 670927

Fax: 02271 670928

Rhein-Erftkreis und Euskirchen

Zivildienst 41

Regionalbetreuer/innen

Sven Nielsen (Zb 46) Postfach 12 34 53853 Niederkassel Tel.: 02208 901360 Fax: 02208 901361 Mobil: 0173 5493161 Rhein-Sieg-Kreis und Bonn Rainer Karbstein (Zb 47) Biedenkopfer Straße 27 35088 Battenberg Tel.: 06452 931610 Fax: 06452 931611 Hochsauerlandkreis, Paderborn und Höxter Georgios Vasios (Zb 48) Göppinger Straße 11 50739 Köln Tel.: 0221 1704547 Fax: 0221 1704548 Mobil: 0173 5493144 Mülheim, Düsseldorf und Krefeld Rita Jacobs (Zb 49) Im Nordfeld 23 49124 Georgsmarienhütte Tel.: 05401 480833 Fax: 05401 480893 Herford, Warendorf und Steinfurt (anteilig)

Rheinland-Pfalz/ Saarland Klaus-Dieter Heyne (Zb 50) Weissdornweg 34 53177 Bonn Tel.: 0228 3230750 Fax: 0228 3230751 Koblenz, Landkreise Altenkir­ chen, Neuwied, Rhein-LahnKreis, Westerwaldkreis, Mayen-Koblenz Jörg Blaumeiser (Zb 51) Schloßstraße 3 55758 Sien Tel.: 06788 970513 Fax: 06788 970515 St. Wendel, Donnersbergkreis, Bad Kreuznach, Kusel, MainzBingen, Mainz, Alzey-Worms, Worms und Birkenfeld Willi Diemer (Zb 52) Postfach 11 22 66352 Großrosseln Tel.: 06809 702663 Fax: 06809 702664 Saarlouis, Merzig-Wadern, Stadt/Stadtverband Saarbrücken, Saar-Pfalz-Kreis und Neunkirchen Frank-Peter Räder (Zb 53) Max-Pechstein-Straße 8 a 67227 Frankenthal Tel.: 06233 342851 Fax: 06233 342853 Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens, Bad Dürkheim, Landau, Speyer, Südliche Weinstraße, Frankenthal, Ger­ mersheim, Neustadt a. d. W. und Ludwigshafen

42 | Zivildienst

Susanne Arenz (Zb 54) Roonstraße 28 56068 Koblenz Tel.: 0261 1336403 Fax: 0261 1336404 Eifelkreis Bitburg-Prüm, CochemZell, Vulkaneifel, Ahrweiler, Rhein-Hunsrück-Kreis, Bernka­ stel-Wittlich, Trier, Trier-Saarburg

Sachsen Hans-Jürgen Zocher (Zb S1) Heinrich-Zille-Straße 15 01558 Großenhain Tel.: 03522 525576 Fax: 03522 525814 Döbeln, Meißen, Radebeul, Mittweida, Riesa-Großenhain, Kamenz, Hoyerswerda Jürgen Meyer (Zb S2) Tel.: 034204 36129 Fax: 034204 36130 Leipzig, Delitzsch, Leipziger Land, Muldentalkreis, TorgauOschatz Tilman Magirius (Zb S3) Postfach 11 22 09657 Hainichen Tel.: 037207 65838 Fax: 037207 65847 Chemnitz, Annaberg, Freiberg, Mittlerer Erzgebirgskreis, Aue-Schwarzenberg Walter Lang (Zb S4) Querweg 1 01454 Großerkmannsdorf Tel.: 03528 415736 Fax: 03528 415743 Dresden, Sächsische Schweiz, Weißeritzkreis Martina Herzig (Zb S5) Muskauer Straße. 2 02694 Lieske Tel.: 035932 35036 Fax: 035932 35039 Görlitz, Bautzen, Niederschlesi­ scher Oberlausitzkreis, LöbauZittau Peter Busse (Zb S6) Marienstraße 22 08606 Oelsnitz-Vogtland Tel.: 037421 25036 Fax: 037421 25040 Plauen, Zwickau, Chemnitzer Land, Stollberg, Zwickauer Land, Vogtland

Sachsen-Anhalt Joachim Blank (Zb A1) Harsdorfer Straße 4 39108 Magdeburg Tel.: 0391 7362320 Fax: 0391 7362531 Magdeburg, Bördekreis, Halberstadt, Jerichower Land, Ohre-Kreis, Stendal, Altmark­ kreis, Salzwedel

Anke Liebezeit (Zb A2) Postfach 16 21 06396 Bernburg Tel.: 03471 622351 Fax: 03471 622605 Aschersleben-Staßfurt, AnhaltZerbst, Bernburg, Dessau, Köthen, Quedlinburg, Schönebeck, Wittenberg, Wernigerode Marion Köpper (Zb A3) Postfach 20 07 40 06008 Halle Tel.: 0345 6859020 Fax: 0345 6859021 Halle, Burgenlandkreis, Mansfelder Land, MerseburgQuerfurt, Saalkreis, Weißenfels, Bitterfeld, Sangerhausen

Schleswig-Holstein Wolfgang Müller (Zb 01) Zur Allee 4 24796 Bovenau Tel.: 04334 183776 Fax: 04334 183784 Flensburg, Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Dithmarschen und Rendsburg-Eckernförde Barbara Kupsch (Zb 02) Tel.: 04381 404163 Fax: 04381 404195 Neumünster, Kiel, Plön, Ostholstein und Lübeck Reno Schlonsak (Zb 03) Tel.: 038821 65971 Fax: 038821 65972 Mobil: 0173 5493124 Steinburg, Segeberg, Pinneberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg

Thüringen Andreas Ilse (Zb T1) Dorfstraße 28 06647 Tauhardt Tel.: 036377 83577 Fax: 036377 83578 Gera, Jena, Weimar, Weimarer Land, Greiz, Altenburgerland, Saale-Holzlandkreis Frank Koch (Zb T2) Friedebergstraße 19 98544 Zella-Mehlis Tel.: 03682 460854 Fax: 03682 460855 Gotha, Ilm-Kreis, Sonneberg, Saale-Orla-Kreis, SaalfeldRudolstadt Jochen Frischmann (Zb T3) Postfach 20 02 39 98506 Suhl Tel.: 03681 351386 Fax: 03681 351387 Suhl, Wartburgkreis, UnstrutHainich-Kreis, SchmalkaldenMeiningen, Hildburghausen, Eisenach

Joachim Grabietz (Zb T4) Friedrich-Ebert-Straße 33 99096 Erfurt Tel.: 0361 6534251 Fax: 0361 6534252 Erfurt, Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis, Sömmerda

Gruppen/Schulen

Zivildienstgruppen

Zivildienstgruppe Berlin Emser Straße 43 10719 Berlin Tel.: 030 880357-0 Fax: 030 880357-99 [email protected] Zuständig für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Zivildienstgruppe Hannover Schillerstraße 34 30159 Hannover Tel.: 0511 301868-60 Fax: 0511 301868-69 [email protected] Zuständig für Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg

Zivildienstgruppe Chemnitz Glockenstraße 1 09130 Chemnitz Tel.: 0371 369996-0 Fax: 0371 369996-9 [email protected] Zuständig für Sachsen

Zivildienstgruppe Köln Bernh.-Feilchenfeld-Straße 9 50969 Köln Tel.: 0221 3673-2644, -2649 Fax: 0221 3673-2900 [email protected] Zuständig für Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland

Zivildienstgruppe Frankfurt Mainzer Landstraße 78 60327 Frankfurt/Main Tel.: 069 7438907-0 Fax: 069 7438907-19 [email protected] Zuständig für Hessen und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau

Zivildienstgruppe Nürnberg Winklerstraße 12 90403 Nürnberg Tel.: 0911 21472880 Fax: 0911 21472889 [email protected] Zuständig für Bayern Zivildienstgruppe Tübingen Karlstraße 11/1 72072 Tübingen Tel.: 07071 36691-0 bis -3 Fax: 07071 36691-9 [email protected] Zuständig für Baden-Württemberg

Zivildienstgruppe Magdeburg Sternstraße 8 39104 Magdeburg Tel.: 0391 5356790 Fax: 0391 53567969 [email protected] Zuständig für Sachsen-Anhalt und Thüringen

Zivildienstschulen Schule

Durchführung von Einführungslehrgängen seit:

Anschrift

Telefon

Schulleiter/ E-Mail

Zivildienstschule 1 lth Zivildienstschule 2 Bad Staffelstein Zivildienstschule 3 Bocholt Zivildienstschule 4 Waldbröl Zivildienstschule 5 Trier Zivildienstschule 6 Bad Oeynhausen Zivildienstschule 7 Seelbach Zivildienstschule 8 Herdecke Zivildienstschule 9 Spiegelau Zivildienstschule 10 Bodelshausen Zivildienstschule 11 Braunschweig Zivildienstschule 12 Buchholz Zivildienstschule 13 Karlsruhe Zivildienstschule 14 Bremen/Ritterhude Zivildienstschule 15 Kiel Zivildienstschule 16 Wetzlar Zivildienstschule 17 Schleife Zivildienstschule 18 Barth/Gutglück Zivildienstschule 19 Geretsried Zivildienstschule 20 Sondershausen

1971

Kreis Holzminden 37632 Holzen Zur Herrgottsmühle 1 96231 Staffelstein Adenauerallee 59 46399 Bocholt Gneisenaustraße 1 51545 Waldbröl Römerstraße 100 54293 Trier Eschentorstraße 18 32547 Bad Oeynhausen Am Tretenbach 31 77960 Seelbach b. Lahr Ostender Weg 21 58313 Herdecke Schulstraße 28 94518 Spiegelau Ofterdinger Straße 10 72411 Bodelshausen Ackerstraße 75 38126 Braunschweig Hermann-Stöhr-Straße 4 21244 Buchholz Schwarzwaldstraße 78 a 76137 Karlsruhe Ringstraße 9 27721 Ritterhude Faluner Weg 34 24109 Kiel Ernst-Leitz-Straße 49–53 35578 Wetzlar Spremberger Straße 17 02959 Schleife Wiesenweg 13 18356 Fuhlendorf Sudetenstraße 45 82538 Geretsried Panzerstraße 1 99706 Sondershausen

05534 9106-0 05534 9106-44 Fax 09573 9225-0 09573 9225-29 Fax 02871 35-15 oder -16 02871 31875 Fax 02291 5515 oder 92200 02291 1373 Fax 0651 82644-0 0651 82644-13 Fax 05731 30660-0 05731 30660-25 Fax 07823 507-0 07823 507-25 Fax 02330 8090-0 02330 8090-50 Fax 08553 6490 08553 1029 Fax 07471 9585-0 07471 9585-44 Fax 0531 27323-10 0531 27323-99 Fax 04181 289970 04181 289992 Fax 0721 933804-0 0721 933804-33 Fax 04292 81660 04292 816616 Fax 0431 53737-31 0431 53737-55 Fax 06441 92494-0 06441 92494-10 Fax 035773 9046-0 035773 904649 Fax 038231 6622-200 038231 6622-299 Fax 08171 80011-7 08171 80011-5 Fax 03632 7117-10 03632 7117-34 Fax

Rainer Dörnbrack [email protected] Werner Fehl [email protected] Günther Keck [email protected] Edgar Lamm [email protected] Norbert Hasel [email protected] Roland Witulski [email protected] Dr. Heinrich Batscheider [email protected] Günther Kronenbitter [email protected] Klaus-Dieter Grebenstein [email protected] Dr. Michael Wild [email protected] Werner Neumann [email protected] Hans-Ulrich Zastrow (Kommissarischer Leiter) [email protected] Rolf Vogelsberg [email protected] Hans-Ulrich Zastrow [email protected] Dr. Harry Kalinowsky [email protected] Bernd Pinkernell [email protected] Margitta Bergmann [email protected] Dr. Jürgen Westphal [email protected] Christoph Scholz [email protected] Ulrich Fuchs [email protected]

1975 1978 1979 1980 1980 1982 1982 1990 1983 1984 1984 1985 1985 1986 1991 1992 1992 1992 1996

Zivildienst | 43

Chronik

Die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung

Fast 3 Millionen Wehr­ wurden seit und des Zivildienstes seit 1949 pflichtige der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1956 unter Berufung auf den Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

1949: Das Grundgesetz für die Bundesrepu­ blik Deutschland vom 23.05.1949 bestimmt in Artikel 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ 1956: Mit dem 7. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19.03.1956 wird in der Bundesrepublik Deutschland die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. In Artikel 12 Abs. 2 heißt es u. a.: „Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet wer­ den.“

1949

Es muss auch eine Möglichkeit des Ersatz­ dienstes vorgesehen werden, „die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte steht“. Im Wehrpflichtgesetz vom 21.07.1956 heißt es im § 25: „Wer sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt und deshalb den Kriegs­ dienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten“, und an anderer Stelle: „Durch den zivilen Ersatz­ dienst werden Aufgaben des Allgemein­ wohls wahrgenommen.“ 1960: Das am 13.01.1960 verkündete Gesetz über den zivilen Ersatzdienst tritt am 20.01.1960 in Kraft. Gemäß § 1 werden von den Ersatzdienstleistenden Aufgaben durchgeführt, die dem Allgemeinwohl die­ nen. Dazu gehört der Dienst in Kranken­ häusern, Heil- und Pflegeanstalten sowie anderen Einrichtungen, die soziale und gemeinnützige Ziele verfolgen. Das Gesetz schafft auch die verwaltungsmäßige Grund­ lage für den Einsatz von anerkannten Kriegsdienstverweigerern. Die ersten Dienst­ stellen werden eingerichtet und die ersten Ersatzdienstpflichtigen einberufen. Durch­ führung des Ersatzdienstes obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Sozial­ ordnung.

Das Bundesverfassungsgericht erklärt am 20.12.1960 sowohl die allgemeine Wehr­ pflicht als auch die Bestimmungen über den zivilen Ersatzdienst für verfassungsgemäß. Das Gericht führt insbesondere aus, dass der Verfassungsgrundsatz der Verpflichtung zur Wiedervereinigung Deutschlands der allgemeinen Wehrpflicht nicht widerspre­ che. Eine lediglich situationsbedingt begrün­ dete Wehrdienstverweigerung, die etwa den Wehrdienst gegen die Nationale Volks­ armee der DDR, nicht aber gegen andere Angreifer ablehne, könne nach den Grund­ sätzen der Verfassung nicht anerkannt werden. Zulässig sei ausschließlich eine grund­ sätzliche Ablehnung jedes Kriegsdienstes. 1961: Am 10.04.1961 treten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1937/38 an verschiedenen Orten der Bundesrepublik ihren Dienst an (damalige Dauer des Ersatzdienstes = 12 Monate). 1962: Die Volkskammer der DDR beschließt am 24.01.1962 das „Gesetz über die allge­ meine Wehrpflicht“. Die Pflicht, Wehrdienst zu leisten, bezieht sich generell auf den Dienst in der Nationalen Volksarmee. Die Dauer des Wehrdienstes beträgt 18 Monate (von Mai 1990 bis 30.09.1990 12 Monate). 1964: Die DDR schafft am 07.09.1964 mit der „Anordnung des Nationalen Verteidi­ gungsrates über die Aufstellung von Baueinhei­ ten im Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung“ die rechtliche Grundlage eines Wehrersatzdienstes für diejenigen, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnen.

1960

44 | Zivildienst

Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wurde nicht nur im Deutschen Bundestag heftig diskutiert

Im November 1964 werden erstmals 220 Wehrpflichtige als sogenannte Bausoldaten herangezogen und vom zuständigen Verteidi­ gungsministerium für den Bau von militärischen Einrichtungen (u. a. Kasernen) eingesetzt. Die Dauer des Wehrdienstes als Bausoldat beträgt 18 Monate (von Mai 1990 bis 30.09.1990 12 Monate). 1969: Mit Kabinettbeschluss vom 05.11.1969 wird die Einsetzung eines Bundesbeauftragten für den zivilen Ersatzdienst verfügt. Der Bun­ desbeauftragte vertritt u. a. die Leitung des zuständigen Ministeriums in grundsätzlichen politischen Fragen des Zivildienstes gegenüber der Öffentlichkeit, den Zivildienstleistenden und den Organisationen. Die Zeitschrift „Zivildienst“ (anfangs „Der Dienst“, dann „Der Zivildienst“) erscheint erstmalig und entwickelt sich im Laufe der Zeit von einem eher offiziellen Mitteilungsblatt zu einer Informations- und Servicezeitschrift rund um den Zivildienst.

1970

1970: Am 16.04.1970 tritt der frühere SPD­ Bundestagsabgeordnete Hans Iven (1928– 1997) sein Amt als erster Bundesbeauftragter für den zivilen Ersatzdienst an. 1971: Die erste staatliche Zivildienstschule wird auf dem Ith im Weserbergland in Holzen /Kreis Holzminden am 05.10.1971 einge­ weiht. Mit der neuen Einrichtung, die u. a. Erste-Hilfe-Kurse, Unterrichtung über Rechte und Pflichten im Zivildienst sowie staatsbür­ gerlichen Unterricht anbietet, sollen die Ersatzdienstleistenden auf ihren Dienst vor­ bereitet werden.

Chronik

Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann und der Bundesbeauftragte Hans Iven im Gespräch mit Zivildienstleistenden

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das „Postkartenverfahren“ für verfassungswidrig.

1973: Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst vom 25.06. 1973 (BGBl. I S. 669) bringt als wichti­ ges Organisationsgesetz grundsätzliche Neue­ rungen für die Zivildienstleistenden und die Verwaltung des Zivildienstes: � die Umbenennung des „zivilen Ersatz­ dienstes“ in „Zivildienst“, � die Errichtung des Bundesamtes für den Zivildienst als selbständige Bundes­ oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung,

1970

� die gesetzliche Verankerung der Institution des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, � die Errichtung des Beirats für den Zivildienst, � die Möglichkeit, Verwaltungsaufgaben des Zivildienstes an Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zu übertragen. Am 1. Oktober 1973 nimmt das Bundesamt für den Zivildienst in Köln mit 282 Beschäf­ tigten seine Tätigkeit auf. Leiter der neuen Bundesoberbehörde wird Adolf Krep, der dieses Amt bis 30.04.2000 innehat.

Nach diesem Gesetz legen ungediente Erstantragsteller einen Lebenslauf, ein poli­ zeiliches Führungszeugnis und eine Begrün­ dung vor, über die im Bundesamt für den Zivildienst entschieden wird. Hier wird lediglich die Vollständigkeit und die Schlüs­ sigkeit des Antrages überprüft und festge­ stellt, ob sich der Antragsteller in seiner Begründung auf vom Grundgesetz ge­ schützte Gewissensgründe beruft. Die Bereitschaft, den – im Gegensatz zum Grundwehrdienst – um ein Drittel längeren Zivildienst zu leisten, wird als das tragende Indiz der getroffenen Gewissensentschei­ dung gesehen. Das Bundesamt für den Zivildienst besteht zehn Jahre. In dieser Zeit wurden über 200.000 Wehrpflichtige als Kriegsdienstver­ weigerer anerkannt. 1983 leisten 35.000 jun­ ge Männer Zivildienst – viermal soviel wie bei Errichtung des Amtes. Die Zahl der Beschäftig­ ten im Innen- und Außendienst des Bundes­ amtes ist auf über 550 gestiegen. Als Bundesbeauftragter für den Zivildienst nimmt am 27.12.1983 der evangelische Pfar­ rer Peter Hintze seine Tätigkeit auf. 1984: Das KDVNG tritt am 1. Januar in Kraft. Damit übernimmt das Bundesamt als zusätzliche Aufgabe die Prüfung und Entscheidung von Anträgen ungedienter Wehrpflichtiger auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer.

1980

1974: Am 07.03.1974 tagt der Beirat für den Zivildienst zum ersten Mal. Er soll den zuständigen Minister/die zuständige Mini­ sterin in Fragen des Zivildienstes beraten, einschließlich der Frage, welche Aufgaben den Zivildienstpflichtigen außerhalb des sozialen Bereichs zugewiesen werden sollen. 1981: Am 01.10.1981 wechselt die Zustän­ digkeit für den Zivildienst vom Bundes­ ministerium für Arbeit und Sozialordnung zum Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. 1983: Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivil­ dienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuord­ nungsgesetz – KDVNG –) vom 28.02.1983 (BGBl. I S. 203) regelt das Anerkennungsver­ fahren für ungediente Wehrpflichtige neu.

Die Dauer des Zivildienstes beträgt für Antrag­ steller ab dem 1. Januar 20 Monate. 1985: Am 27.03.1985 besucht Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl die von Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel. Dies ist der erste Besuch eines Bundeskanzlers bei Zivildienstleistenden. Mit Urteil vom 24.04.1985 bestätigt das Bundesverfassungsgericht das seit 01.01.1984 geltende Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildien­ stes, insbesondere auch die Dauer der Dienstzeit (1/3 länger als der Wehrdienst).

25jährigen Bestehens des Zivildienstes den Zivildienstleistenden im Namen der gesamten Bundesregierung für ihren Dienst. Am 23.07.1986 besucht Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker die Zivildienst­ leistenden im St.-Lukas-Heim in Papenburg. 1987: Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker empfängt am 03.11.1987 den Beirat für den Zivildienst, um sich über die aktuelle Lage zu informieren. Mit fast 90.000 Zivildienstplätzen ist am Jah­ resende das Ziel des raschen Ausbaus des Zivildienstes zur Sicherung des KDVNG erreicht. Jeder anerkannte Kriegsdienstverwei­ gerer kann auch zum Zivildienst herangezo­ gen werden. 1990: Aufbau des Zivildienstes in der DDR infolge der vom Ministerrat der DDR be­ schlossenen „Verordnung über den Zivil­ dienst“, die am 01.03.1990 in Kraft tritt und bis zum 02.10.1990 besteht.

1990

Wer den Wehrdienst aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnt, hat das Recht, Zivildienst von 12monatiger Dauer zu leisten. Zusätzlich kann jeder Zivildienstpflichtige bis zu dreimal für einen jeweils 2monatigen Dienst herangezogen werden. Die Bonner Koalition beschließt am 13.07.1990, die Wehrdienstdauer von 15 auf 12 Monate zu verkürzen. Der Zivildienst wird von 20 auf 15 Monate verkürzt. Die Zivildienstleistenden können am 30.09.90 vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt 15 Monate oder mehr an Dienstzeit hinter sich haben. Nach Aufteilung des ehemaligen BMJFFG verbleibt der Zivildienst im Bereich des ehemaligen Bundesministeriums für Frauen und Jugend.

1986: Die Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG), Prof. Dr. Rita Süssmuth, dankt in einer Feier­ stunde am 10.04.1986 in Köln anlässlich des Zivildienst | 45

Chronik

Als erster Bundeskanzler besucht Dr. Helmut Kohl den Zivildienst

Durch den Einigungsvertrag vom 23.09. 1990 werden das Kriegsdienstverwei­ gerungs- und das Zivildienstgesetz für das Gebiet der ehemaligen DDR mit Wirkung vom 03.10.1990 in Kraft gesetzt. Seit dem 3. Oktober 1990 ist damit das Bundesamt für den Zivildienst auch für die Durchführung des Zivildienstes in den fünf neuen Bundes­ ländern und Berlin zuständig. Durch das Sechste Überleitungsgesetz vom 25.09.1990 werden das Kriegsdienstverweigerungs- und das Zivildienstgesetz mit Wirkung vom 03.10.1990 für Westberlin in Kraft gesetzt.

1998: Am 26.06.1998 empfangen Bundes­ jugendministerin Claudia Nolte und der Bundesbeauftragte für den Zivildienst Dieter Hackler in Bonn rund 30 Zivildienst­ leistende, die nach dem ICE-Unglück in Eschede am 03.06.1998 bei der Bergung von Verletzten und Toten geholfen hatten, um ihnen persönlich für ihr Engagement zu danken.

1991: Der evangelische Pfarrer Dieter Hackler beginnt am 2. September 1991 seine Tätigkeit als Bundesbeauftragter für den Zivildienst.

2000: Der Zivildienst wird zum 01.07.2000 von 13 auf 11 Monate verkürzt. Zum 30.04.2000 geht Präsident Adolf Krep, der das Bundesamt seit dem ersten Tag des Bestehens geleitet hat, in den Ruhestand. Nachfolger wird Wolfgang Kehm; die Amtseinführung erfolgt am 05.05.2000 durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Christine Bergmann.

1990

1994: Das Zweite Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes tritt in Kraft. Es senkt die gesetzliche Höchstaltersgrenze für eine Ein­ berufung in den Wehr- oder Zivildienst vom vollendeten 28. Lebensjahr auf das voll­ endete 25. Lebensjahr ab. In Ausnahmefäl­ len kann dennoch bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres bzw. 32. Lebensjahres ein­ berufen werden. Weiter wird die Nichther­ anziehung von Dienstpflichtigen in das Zivildienstgesetz aufgenommen, deren Brüder (mindestens 2) den vollen Wehroder Zivildienst abgeleistet haben. Das Bun­ desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird neu geschaffen. 1995: Das Wehrrechtsänderungsgesetz tritt am 22. Dezember in Kraft und enthält als wichtigste Regelung die Verkürzung des Grundwehrdienstes von 12 auf 10 Monate und die des Zivildienstes von 15 auf 13 Mona­ te Dienstzeit ab dem 01.01.96. 1996: Der Zivildienst besteht 35 Jahre. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Claudia Nolte, dankt im Rahmen einer Feierstunde am 26.05.1996 in Bonn allen Zivildienstleistenden für ihr großes Engagement. 1997: Im August 1997 wird erstmals die Marke von 150.000 Zivildienstleistenden überschritten.

46 | Zivildienst

Am 06.07.1998 begrüßt Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog in seinem Berliner Amtssitz Schloß Bellevue Zivildienstleistende aus allen Teilen der Bundesrepublik.

Am 04.05.2000 beruft die Ministerin eine Arbeitsgruppe „Zukunft des Zivildienstes“ unter Vorsitz des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, Dieter Hackler, ein. 2001: Im Rahmen einer Feierstunde wird in Bielefeld-Bethel am 3. April das 40jährige Bestehen des Zivildienstes gewürdigt. Bun­ desministerin Dr. Christine Bergmann bedankt sich bei den bisher über 1,7 Millio­ nen Zivildienstleistenden für den erbrachten wertvollen und wichtigen Dienst für die Gesellschaft.

2002: Das Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Der Zivildienst wird dadurch ab 01.01.2002 von 11 auf 10 Monate verkürzt. Die Dauer einer Verpflichtung im Zivil- und Ka­ tastrophenschutz verkürzt sich von sieben auf sechs Jahre. Die allgemeine Wehrpflicht bleibt verfas­ sungsrechtlich zulässig. Das Bundesverfas­ sungsgericht in Karlsruhe weist in einem am 10. 04. 2002 veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Potsdamer Landgerichts zur Abschaffung der Wehrpflicht als unzulässig ab. Die Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres / Freiwilligen Ökologischen Jahres von anerkannten Kriegsdienstverweigerern wird ab 01.08.2002 als Ersatz für den Zivil­ dienst möglich. Seit dem 01.11.2002 wird das Bundesamt von Dietmar Peikert geleitet. 2003: Im Rahmen seiner Sommerreise trifft sich Bundespräsident Johannes Rau am 14.06.2003 in Leipzig mit Grundwehr­ dienstleistenden und Zivildienstleistenden, um mit ihnen über die Zukunft Deutsch­ lands zu diskutieren. Am 01.10.2003 blickt das Bundesamt für den Zivildienst auf sein 30-jähriges Bestehen zurück.

2000

Auf ihr 30jähriges Bestehen blickt die Zivil­ dienstschule Ith am 24. Oktober zurück. Als erste Bildungseinrichtung dieser Art hat der Ith eine Vorbildfunktion für die im Laufe der Jahre weiter errichteten 19 Zivildienstschu­ len gehabt.

Das neue Kriegsdienstverweigerungsgesetz tritt ab dem 01.11.2003 in Kraft. Das Bun­ desamt für den Zivildienst ist nun für alle Kriegsdienstverweigerungsanträge zustän­ dig. Die noch vorhandenen Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung werden aufgelöst. Für eine Anerkennung werden neben dem Kriegsdienstverweige­ rungsantrag gemäß Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes zukünftig nur noch ein lük­ kenloser Lebenslauf und eine persönliche ausführliche Darlegung der Gewissensent­ scheidung gefordert. Die Vorlage eines Füh­ rungszeugnisses ist nicht erforderlich.

Chronik

Feierstunde zum 40jährigen Bestehen des Zivildienstes am 03.04.2001 in Bielefeld-Bethel

Foto: R.L.

2004: Am 15.01.2004 übergibt die Kommis­ sion „Impulse für die Zivilgesellschaft“ ihren Bericht „Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland“ an die Bun­ desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Schmidt. Eine Anglei­ chung der Zivildienstzeit an die Dauer des Wehrdienstes sowie Ausbau und Aufwertung der Freiwilligendienste für Frauen und Männer sind zwei der Vorschläge aus diesem Bericht.

Dr. Ursula von der Leyen wird am 23.11. 2005 Bundesministerin für Familie, Senio­ ren, Frauen und Jugend. Die neue Bundes­ regierung bekennt sich im Koalitionsvertrag zur allgemeinen Wehrpflicht und damit auch zum Fortbestand des Zivildienstes. 2006: Zum 31.07.2006 tritt der Leiter des Bundesamtes, Dietmar Peikert, in den Ruhestand. Am 01. Oktober übernimmt mit der neuen Präsidentin, Helga Roesgen, erstmals eine Frau die Leitung dieser Behörde. Ebenfalls am 01. Oktober tritt Dr. Jens Kreuter als Bundesbeauftragter für den Zivildienst sein neues Amt an und löst damit Dieter Hackler ab, der diese Aufgabe seit September 1991 wahrnahm.

2006

Durch das 2. Zivildienstgesetzänderungsge­ setz (2. ZDGÄndG) wird die Dauer des Zivil­ dienstes zum 01.10.2004 von 10 Monate auf 9 Monate verkürzt und damit der Zivil­ dienst der Dauer des Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr angeglichen. Außerdem setzt das Gesetz die Altersgren­ ze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichti­ ge in der Regel herangezogen werden kön­ nen, von 25 auf 23 Jahre herab.

2005: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hebt am 19.01.2005 das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf und stellt fest, dass die Einberufungspraxis zur Wehrpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Wehrgerechtigkeit wird durch den Erlass des bereits erwähnten Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zivildienstgesetzes und ande­ rer Vorschriften vom 27. September 2004 gewahrt.

2005

Präsidentin Helga Roesgen und der Bundesbeauftragte Dr. Jens Kreuter während ihrer Amtseinführung am 02.10.2006

Zivildienst | 47

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