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March 2, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-188 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for excellence 4 star

Seminare 2016 für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung

Gemeinsam weiterbilden

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Wir über uns – das DGB-Bildungswerk NRW e.V. Jedes Jahr entscheiden sich rund 45.000 ArbeitnehmerInnen für Bildungsangebote des größten Anbieters von politischer Bildung in Nordrhein-Westfalen. Wenn das kein Kompliment ist! Für unsere SeminarteilnehmerInnen! Zeigt es doch, wie groß das Interesse ist, von den Besten und mit den Besten zu lernen, was für betriebliche Interessenvertretungen wichtig ist. In Seminaren des DGB-Bildungswerks NRW. Um diese Leistung erbringen zu können, stehen uns 2.000 ReferentInnen zur Seite – allesamt ausgewiesene Fachleute aus der betrieblichen Praxis. Sie vereint die Mission, allen gewerkschaftlich Engagierten hochaktuelle Fachinformationen, spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Damit betriebliche Interessenvertretungen überzeugend und wirkungsvoll arbeiten können. Die ReferentInnen sind praxiserfahrene und erfolgreiche Mitglieder von Betriebs- oder Personalräten, Mitarbeiter- oder Schwerbehindertenvertretungen, Vertrauensleute – und sie sind von ver.di. Je nach Thema geben aber auch FachanwältInnen für Arbeitsrecht, ExpertInnen für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Wirtschaft, Betriebswirtschaft und EDV sowie TrainerInnen für Rhetorik und Kommunikation ihr Wissen weiter. Begabte und Berufene, die ebenfalls in themenbezogenen und methodisch-didaktischen Fortbildungen regelmäßig geschult werden, um moderne Schulungsmethoden und erwachsenengerechtes Lernen sicherzustellen.

Impressum Herausgegeben von: DGB-Bildungswerk NRW e.V., Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf, verantwortlich: Elke Hülsmann Konzept: Reineke Marketing, Essen Herstellung/Layout: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln Bildnachweis: Fotos: Martin Lässig, Köln Titel: beet, avocado and arugula sandwich © sarsmis, fotolia © Seite 14: Salt piles in the saline of Janubio in Lanzarote with old toteen © Jörg Hackemann, fotolia Seite 44: Asia Koch mit Wok © RioPatuca Images, fotolia Seite 60: School of tuna © Tommy Schultz, fotolia Seite 72: a_sto / photocase.de Seite 82: Vanille © shocky, fotolia. Kleines Foto: Vanilla beans, Sunil Elias, wikipedia Seite 88: Delicious berries on the table © Yeko Photo Studio, fotolia Seite 118: Pouring milk from a bucket © ZoomTeam, fotolia Seite 140: Picking tea leaves in a tea garden © lily, fotolia Seite 148: Chef preparing meal © shock, fotolia Seite 166: Adorable little girl eating a homemade chocolate cake © canovass, fotolia Seite 182: bernjuer / photocase.de Seite 204: © Olha Afanasieva, 123RF Seite 212: Stuffed Dates © Barbro Bergfeldt, fotolia Seite 232: caffè in villaggio africano © ruticar, fotolia Rezepte: Seite 42: © Corinna Gissemann - Fotolia.com Seite 58: © Joe.Gockel - Fotolia.com Seite 70: © kab-vision - Fotolia.com Seite 86: © Bernd Jürgens - Fotolia.com Seite 116: © Sylvia Bühler Seite 138: © HandmadePictures - Fotolia.com Seite 164: © Gabriele Rohde - Fotolia.com Seite 180: © azurita - Fotolia.com Seite 202: © Igor Dutina - Fotolia.com Seite 222: © Jacek Chabraszewski - Fotolia.com

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Der Bildungsplaner für 2016 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dem neuen Bildungsprogramm für 2016, Wissen à la carte, möchten wir den persönlichen Erfolg und die Freude an verantwortungsvoller Arbeit all jener steigern, die sich in betrieblichen Interessenvertretungen engagieren. Da Menschen das gern tun, worin sie sich kompetent fühlen, erfreuen sich unsere Grundlagenseminare seit Jahren großer Beliebtheit. Und nicht nur diese: Ob arbeits- und tarifrechtliche Kenntnisse, juristisches Fachwissen, Kommunikations- und Leitungskompetenz oder Methodentraining, in diesem Bildungsplaner ist alles zu finden, was für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung fit macht und fit hält. Unsere Seminarangebote richten sich insbesondere an betriebliche Interessenvertretungen der Branchen ❚ Öffentlicher Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Wissenschaft und Forschung, Sozialversicherungen) ❚ Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen ❚ Versorgung und Entsorgung ❚ Verkehr Übrigens: Wir geben unser Wissen auch in Form von InhouseSeminaren und Gremienschulungen weiter. Siehe Seite 233. Gerne beraten wir bei der passenden Seminarauswahl und freuen uns, Sie/dich auf einem unserer nächsten Seminare begrüßen zu können. Mit kollegialen Grüßen Das ver.di-Team im DGB-Bildungswerk NRW e.V.

DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden

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Das Team beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Ihre/deine AnsprechpartnerInnen beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. für Seminare in Kooperation mit ver.di NRW. Bei Fragen zu unseren Seminaren, zur Weiterbildungsberatung und zum Freistellungsanspruch geben unsere Bildungsreferentinnen und -referenten gerne Auskunft.

Bei Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Hotels und Tagungshäusern, Anreise etc. geben unsere Teamassistentinnen und -assistenten gerne Auskunft.

Christel Budnik, Fachbereichsleiterin ver.di Tel.: 0211 17523-190 [email protected]

Christian Lorenz, Bildungsreferent Tel.: 0211 17523-279 [email protected]

Romy Gröne, Teamassistentin Tel.: 0211 17523-208 [email protected]

Ute Sommerfeld, Teamassistentin Tel.: 0211 17523-213 [email protected]

Heike Albersmeier, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-214 [email protected]

Ute Pippert, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-147 [email protected]

Ulrike Witzke, Teamassistentin Tel.: 0211 17523-277 [email protected]

Ellen Waßer, Teamassistentin Tel.: 0211 17523-276 [email protected]

Martina Droll-Ruthenbeck, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-274 [email protected]

Doris Kluthausen, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-207 [email protected]

Jörg Richerzhagen, Teamassistent Tel.: 0211 17523-212 [email protected]

Martin Becker, Teamassistent Tel.: 0211 17523-275 [email protected]

Bianca Herr, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-266 [email protected]

Hildegard Falkenhain, Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-305 [email protected]

Sabine Dederichs-Raulf, Teamassistentin Tel.: 0211 17523-310 [email protected]

Sascha Steffens, Bildungsreferent Tel.: 0211 17523-311 [email protected]

Service? Geht aufs Haus!

Dagmar Acosta Navarro Bildungsreferentin Tel.: 0211 17523-207 -308 [email protected]

Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht

15

Betriebsverfassungsrecht

45

Mitarbeitervertretungsrecht

61

Schwerbehindertenvertretungsrecht

73

Jugend- und Auszubildendenvertretung

83

Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz

89

Thementage

119

Beamtenrecht

141

Tarifseminare öffentlicher Dienst

149

Vorsitzende und besondere Aufgaben in der Interessenvertretung 167

Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Gleichstellung von Frauen und Männern

183

IT und Interessenvertretung

205

Wirtschaftliches Basiswissen

213

Schlüsselkompetenz in der Interessenvertretung

225

Gremienschulungen

233

Service

236

7

8

Menü 2016

9

Betriebsverfassungsgesetz

Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht

Einführung in die Betriebsratsarbeit I

46

Einführung in die Betriebsratsarbeit II

48

Beteiligung des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten

50

Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personal- und Unternehmensplanung

52

LPVG NRW: Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen 2016

16

LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)

20

LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)

Der Wirtschaftsausschuss. Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung

54

24

LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als Initiativ-Instrument der Personalvertretung

Ohne Organisation geht nichts! Rechtliches Basiswissen zur fristgerechten BR-Arbeit

55

26

Protokollführung

56

LPVG NRW: Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Personalplanung

27

Mitarbeitervertretungsrecht

LPVG NRW: „Der Mensch steht im Mittelpunkt – Gute Arbeit in der Dienststelle gestalten“

28

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Einführung in die Aufgaben der Mitarbeitervertretung

62

LPVG NRW: Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit durch zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte

29

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Was hat die MAV mit dem BAT-KF zu tun?

63

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW

30

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar

31

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Dienst- und Schichtplanung innerhalb der speziellen Vorgaben des BAT-KF mitbestimmen

64

Grundlagenseminar – Wie funktioniert das Kirchliche Arbeitsrecht?

65

BPersVG – Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen NRW 2016

32

BPersVG: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)

33

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Kirchengerichtsverfahren/Schlichtungsstelle

66

BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)

34

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – kompakte Mitbestimmung

67

Protokollführung – einfach und rechtssicher

35

Das Personalratsbüro – optimal organisieren

36

Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Strategie-Wege zum MAV-Ziel

68

Das Personalratsbüro – rechtliches Handlungswissen für SekretärInnen des Personalrats

37

Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung

69

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro

38

Schwerbehindertenvertretungsrecht

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro

SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV

74

39

SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach dem SGB IX

75

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Konfliktmanagement für Assistenzkräfte

40

Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX – Aufgaben und Möglichkeiten der SBV

76

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Zeit- und Selbstmanagement für Assistenzkräfte

41

Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht

77

BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten

78

BEM II Praxisseminar

80

Aktuelle Rechtsprechung zum BEM

81

10

JAV-Grundlagenseminar I JAV-Grundlagenseminar II

11

84

Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit

130

85

Thementag: Fürsorgepflicht

131

Thementag: Kündigung Thementag: MitarbeiterInnengespräche

132 133

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz Einführung in das Arbeitsrecht I

90

Thementag: Mediation

134

Einführung in das Arbeitsrecht II

92

Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

135

Arbeitszeitrecht

94

Thementag: Mutterschutz und Elternzeit

136

Aktuelle Rechtsprechung

95

Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

137

Personalgestellung, Leiharbeit und Werkverträge

96

Diskriminierung und Mobbing

97

Teilzeitbeschäftigung

98

Beamtenrecht Beamtenrecht (NRW): Kein Buch mit sieben Siegeln

142

Beamtenrecht (Bund): Kein Buch mit sieben Siegeln

143

Beamtenrecht/Tarifrecht: Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst

144

Beamtenrecht Bund/Land NRW: Versorgungsrecht

145

Befristete Beschäftigung

99

Psychische Belastungen

100

Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen

101

Suchtprävention und Suchtverhalten

102

Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

103

Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit I

104

Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit II

106

Tarifseminare öffentlicher Dienst

Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I

108

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Grundlagen zum TVöD

150

Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II

110

Arbeitszeiten im TVöD

152

Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit

111

Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD VKA

154

Das Rentenpaket

112

Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD

156

Zertifizierte Fortbildung ❚ Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) ❚ Betriebliche Demografieberaterin (IfG)

113 114

Thementage Thementag: Arbeitsvertrag

120

Thementag: Arbeitszeugnisse und Beurteilung

121

Aktuelles aus dem Dienstrecht NRW

146

Beamtenrecht: Aktuelle Rechtsprechung/Neueste Entwicklungen

147

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L

157

Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L

158

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

160

Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ)

161

Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSCHTV)

162

TVöD VKA – Leistungsorientierte Vergütung

163

Thementag: Urlaub

122

Vorsitzende und besondere Aufgaben in der Interessenvertretung

Thementag: Mehrarbeit/Überstunden

123

Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Betriebsrats

Thementag: Betriebsklima

124

Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

125

Kompaktseminar 2: Fit für die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit und den Informationstransfer im Betrieb

170

Thementag: Weisungsrecht

126

Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur im Betrieb

172

Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb

127

Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Personalrats

174

Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten

128

Thementag: Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen

Kompaktseminar 2: Fit für eine transparente und wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit in der Dienststelle

176

129

168

Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur in der Dienststelle 178

12

Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Gleichstellung von Frauen und Männern

13

Wirtschaftliches Basiswissen

Familie, Pflege und Beruf: Vereinbarkeit zahlt sich aus

184

Familienfreundliche Arbeitszeiten

185

Familienfreundliche Arbeitszeiten in Schichtbetrieben

186

Der familienbewusste Betrieb – auch väterfreundlich!

187

Wiedereinstieg in den Beruf

188

Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

189

Betriebswirtschaftliche Grundlagen I: Ein kleines Lexikon für die gesetzliche Interessenvertretung

214

Betriebswirtschaftliche Grundlagen II: Die betriebswirtschaftliche Herausforderung für Interessenvertretungen: Personalplanung und Controlling

215

Jahresabschluss, Bilanzanalyse und Aufbau eines Kennzahlensystems 216 Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW

217

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar

218

Der Wirtschaftsausschuss nach BetrVG – von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung

219

Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten

220

Thementag: Mutterschutz und Elternzeit

190

Teilzeitbeschäftigung

192

Befristete Beschäftigung

193

Zusammenarbeit von Gleichstellungsbeauftragten und Betriebs-/Personalrat I

194

Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I

195

Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung

Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte II

196

Sicher und frei reden vor Gruppen und in Versammlungen

226

Chancengleichheit durch Organisationsentwicklung

197

Erfolgreich verhandeln und in Gesprächen überzeugen

227

Instrumente der Personalplanung und Personalentwicklung

198

Einkommen und Rente – Altersarmut ist weiblich

199

Betriebliche Konflikte bearbeiten – als Interessenvertretung erfolgreicher sein

228

Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten

200

Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Tue Gutes und rede darüber!

229

Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte

201

Betriebs-, Personal- und Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff gestalten und kommunizieren

230

EDV-Seminare für die Interessenvertretung Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES

206

Gremienschulungen

Datenschutz und Auftragsbearbeitung „außer Haus“

207

Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben

208

Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Die Regelung der Nutzung von Internet, E-Mail und sozialer Netze im Betrieb

209

Den Einsatz von GPS-Systemen regeln

210

233

Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht LPVG NRW: Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen 2016

16

LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)

20

LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)

24

LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als Initiativ-Instrument der Personalvertretung

26

LPVG NRW: Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Personalplanung

27

LPVG NRW: „Der Mensch steht im Mittelpunkt – Gute Arbeit in der Dienststelle gestalten“

28

LPVG NRW: Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit durch zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte

29

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW

30

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar

31

BPersVG – Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen NRW 2016

32

BPersVG: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)

33

BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)

34

Protokollführung – einfach und rechtssicher

35

Das Personalratsbüro – optimal organisieren

36

Das Personalratsbüro – rechtliches Handlungswissen für SekretärInnen des Personalrats

37

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro

38

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro

39

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Konfliktmanagement für Assistenzkräfte

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Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Zeit- und Selbstmanagement für Assistenzkräfte

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Grundlagenseminaren für Personalräte beraten Sie Martina Droll-Ruthenbeck, Tel.: 0211 17523-274, [email protected] und Sascha Steffens, Tel.: 0211 17523-311, [email protected] Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätten, Anreise etc.beantworten gern Ulrike Witzke (LPVG), Tel.: 0211 17523-277 oder Jörg Richerzhagen (BPersVG), Tel: 0211 17523-212, [email protected].

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17

LPVG NRW – Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen 2016 Mit diesem Seminar werden die für den Wahlvorstand vorgesehenen bzw. bestellten Beschäftigten rechtzeitig in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gemäß Landespersonalvertretungsgesetz NRW und Wahlordnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ordnungsgemäß wahrzunehmen. Auch Wahlvorstandsmitglieder mit Praxiserfahrung sollten sich für diese Wahl mit den Vorschriften und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um die Personalratswahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.

17.11.2015

13.01.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-155520-743

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165502-743

25.11.2015

13.01.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-155521-743

Bonn, ver.di NRW-Süd Seminarnummer: D3-165590-743

01.12.2015

19.01.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-155524-743

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165503-743

09.12.2015

21.01.2016

Zielgruppe

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-155522-743

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165504-743

Wahlvorstandsmitglieder und Personalratsmitglieder mit jeweiligem Entsendebeschluss

14.12.2015

21.01.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-155523-743

Werne, Hotel am Kloster Seminarnummer: D3-165592-743

07.01.2016

25.01.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165500-743

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165505-743

11.01.2016

27.01.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165501-743

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-165506-743

12.01.2016

01.02.2016

Krefeld, Fabrik Heeder Seminarnummer: D3-165591-743

Siegen, Siegerlandhalle Seminarnummer: D3-165507-743

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Vorbereitung der Personalratswahlen Rechte der Wahlvorstände Aufgaben des Wahlvorstandes Wahlausschreiben Wählerverzeichnis Personenwahl oder Listenwahl Ermittlung des Wahlergebnisses Konstituierende Sitzung

Freistellungen

§ 21 (2) LPVG

§ 42 (5) LPVG

Kosten

Seminarkosten: 154,- Euro inkl. Verpflegung (inkl. USt.)

18

19

02.02.2016

01.03.2016

15.03.2016

05.04.2016

Köln, TRYP by Wyndham Köln City Seminarnummer: D3-165508-743

Bochum, Jahrhunderthaus Seminarnummer: D3-165515-743

Aachen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165521-743

Köln, TRYP by Wyndham Köln City Seminarnummer: D3-165527-743

03.02.2016

02.03.2016

16.03.2016

07.04.2016

Bochum, Jahrhunderthaus Seminarnummer: D3-165509-743

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165516-743

Wuppertal, ver.di-Bezirk Wuppertal-Niederberg Seminarnummer: D3-165522-743

Hamm, ver.di-Bezirk Hamm-Unna Seminarnummer: D3-165528-743

09.02.2016

03.03.2016

17.03.2016

11.04.2016

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-165510-743

Coesfeld, Kolping-Bildungsstätte Seminarnummer: D3-165595-743

Bielefeld, ver.di-Bezirk Bielefeld-Paderborn Seminarnummer: D3-165523-743

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-165529-743

15.02.2016

07.03.2016

22.03.2016

13.04.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165511-743

Köln, TRYP by Wyndham Köln City Seminarnummer: D3-165517-743

Bochum, Jahrhunderthaus Seminarnummer: D3-165524-743

Bielefeld, ver.di-Bezirk Bielefeld-Paderborn Seminarnummer: D3-165530-743

16.02.2016

08.03.2016

30.03.2016

18.04.2016

Bonn, ver.di NRW-Süd Seminarnummer: D3-165593-743

Wuppertal, ver.di-Bezirk Wuppertal-Niederberg Seminarnummer: D3-165518-743

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165525-743

Hagen, ver.di-Bezirk Südwestfalen Seminarnummer: D3-165531-743

17.02.2016

09.03.2016

04.04.2016

Münster, Stadthotel Seminarnummer: D3-165512-743

Krefeld, Fabrik Heeder Seminarnummer: D3-165594-743

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165526-743

22.02.2016

10.03.2016

Hamm, ver.di-Bezirk Hamm-Unna Seminarnummer: D3-165513-743

Münster, Stadthotel Seminarnummer: D3-165519-743

24.02.2016

14.03.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165514-743

Bochum, Jahrhunderthaus Seminarnummer: D3-165520-743

20

21

LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass Personalräte umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und gestaltend im Sinne der Beschäftigten handeln. In diesem Seminar lernen erstmalig und wiedergewählte Personalratsmitglieder ihre vielseitigen Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW kennen und praktisch anwenden und werden über Fragen der Rechtsstellung und der Geschäftsführung des Personalrats informiert. Neben den rechtlichen Grundlagen steht die betriebliche Praxis im Mittelpunkt. Wir zeigen Handlungsoptionen auf und entwickeln gemeinsam, wie Personalräte sich im Rahmen des LPVG NRW aktiv an Entscheidungsprozessen in der Dienststelle beteiligen können. Das Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)“ die erforderlichen Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes im Sinne des § 42 Abs. 5 LPVG.

29.02. – 04.03.2016

22.08. – 26.08.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165532-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165539-743 mit Kinderbetreuung

Themen

18.07. – 22.07.2016

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

❚ ❚ ❚ ❚

Aufbau und Grundlagen des Personalvertretungsgesetzes in NRW Die allgemeinen Aufgaben und die Stellung des Personalrats Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststellenleitung, der JAV, der Schwerbehindertenvertretung, der Gewerkschaft und dem Wirtschaftsausschuss Personalversammlung und aktive Beteiligungsmöglichkeiten der Belegschaft Überblick über die Beteiligungsrechte des Personalrats Freistellungen für die Personalratsarbeit Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 42 (5) LPVG

§ 58 LPVG i.V.m

§ 42 Abs. 5 LPVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 96 (4) SGB

04.07. – 08.07.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165533-743

22.08. – 26.08.2016 Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-165540-743

11.07. – 15.07.2016 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165534-743

29.08. – 02.09.2016 Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165541-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165535-743 mit Kinderbetreuung

29.08. – 02.09.2016

25.07. – 29.07.2016

05.09. – 09.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165536-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165543-743

01.08. – 05.08.2016

05.09. – 09.09.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165537-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165544-743

08.08. – 12.08.2016

12.09. – 16.09.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165538-743 mit Kinderbetreuung

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165545-743

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165542-743

12.09. – 16.09.2016 Meschede, Hennedamm Hotel Seminarnummer: D3-165546-743

22

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19.09. – 23.09.2016

07.11. – 11.11.2016

05.12. – 09.12.2016

Ohne Übernachtung

Oelde, Landhotel Gut Meier-Gresshoff Seminarnummer: D3-165547-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165555-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165563-743

19.09. – 23.09.2016

19.09. – 23.09.2016

07.11. – 11.11.2016

05.12. – 09.12.2016

Oelde, Landhotel Gut Meier-Gresshoff Seminarnummer: D3-165548-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165556-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165564-743

26.09. – 30.09.2016

14.11. – 18.11.2016

12.12. – 16.12.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165549-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165557-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165565-743

26.09. – 30.09.2016

14.11. – 18.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165550-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165558-743

10.10. – 14.10.2016

21.11. – 25.11.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165551-743 mit Kinderbetreuung

Bielefeld, Das Bunte Haus D3-165559-743

21.11. – 25.11.2016 17.10. – 21.10.2016 Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165552-743

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165560-743

28.11. – 02.12.2016 24.10. – 28.10.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165553-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165561-743

28.11. – 02.12.2016 24.10. – 28.10.2016 Meschede, Hennedamm Hotel Seminarnummer: D3-165554-743

Meschede, Hennedamm Hotel Seminarnummer: D3-165562-743

Münster, Stadthotel Münster Seminarnummer: D3-165566-743

17.10. – 21.10.2016 Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-165567-743

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LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2) Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören zum Kerngeschäft von Personalräten. Ergänzend zu dem Seminar „LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht (PR 1)“ wird in diesem Seminar erläutert und geübt, wie Beteiligungsrechte wahrgenommen und durchgesetzt werden. Insbesondere alle Maßnahmen und Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, bilden den Seminarschwerpunkt. Gemeinsam werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, wie Personalräte sich für die Angelegenheiten aller Beschäftigten einsetzen und betriebliche Prozesse beschäftigtenorientiert und konstruktiv mitgestalten und auch initiieren können. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Beteiligung bei personellen und sozialen Angelegenheiten Beteiligung bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Beteiligung bei Arbeitsorganisation und Technikeinsatz Aufgaben der Personalräte bei Organisationsänderungen Prozessorientierte Gestaltung Wirksame Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats bei Schutznormen und Tarifverträgen ❚ Formen und Verfahren bei Initiativen der Personalräte ❚ Einigungsstellenverfahren, Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsgerichtsverfahren ❚ Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle und Vierteljahresgespräche Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 42 (5) LPVG

§ 58 LPVG i.V.m

§ 42 Abs. 5 LPVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 96 (4) SGB

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11.04. – 15.04.2016

10.10. – 14.10.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165568-743

Meschede, Hennedamm Hotel Seminarnummer: D3-165572-743

18.04. – 22.04.2016

14.11. – 18.11.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165569-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165573-743

06.06. – 10.06.2016

12.12. – 16.12.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165570-743

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-165574-743

19.09. – 23.09.2016 Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165571-743

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LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als InitiativInstrument der Personalvertretung

LPVG NRW: Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Personalplanung

Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat geschlossen werden kann und verbindliche Normen enthält, die Sachverhalte (Arbeitszeit, Weiterbildung usw.) regeln. Darüber hinaus sind Dienstvereinbarungen geeignet, bisher nicht konkretisierte Fragen eindeutig zu beschreiben. Der Personalrat kann dadurch maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen. Dienstvereinbarungen sind im Bereich des LPVG NRW generell zulässig. Sämtliche Themen, Angelegenheiten und Maßnahmen, die zu den gesetzlichen Aufgaben des PR gehören, können in der Regel zum Gegenstand von Dienstvereinbarungen (DV) gemacht werden. In diesem Seminar wird ein Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, über den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen vermittelt.

Eine gute und langfristige Personalplanung ist entscheidend für jede erfolgreiche Dienststelle. Personalplanung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Personalbedarfsplanung. Schließlich wird man als Personalrat z. B. mit Mehrarbeit und Überstunden, Fachkräftemangel, befristeten Einstellungen und Leiharbeit konfrontiert. Bei der Personal- und Unternehmensplanung spielen außerdem Themen wie Aus- und Fortbildung, altersgerechtes Arbeiten und Einstellungen sowie Übernahme von Auszubildenden eine wichtige Rolle. In diesem Seminar setzen wir uns mit diesen und weiteren Themen auseinander, werden die Beteiligungsrechte des Personalrats erörtern und mögliche Handlungsstrategien aufzeigen.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung (DV) Inhalte und Themen einer DV Formvorschriften und Wirksamkeit einer DV Wirkung einer DV Zulässigkeit von DV Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, BPersVG, TVöD/TV-L) Durchsetzungsmöglichkeiten einer DV

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Personalpolitik im öffentlichen Dienst Personalplanung versus Personalbedarfsplanung Grundsätze und Arten der Personalplanung Der demografische Wandel Altersgerechtes Arbeiten Prekäre Beschäftigung Aus- und Fortbildung in der Dienststelle Beteiligungsrechte des Personalrats Handlungsstrategien für eine erfolgreiche Personalplanung

Zielgruppe:

Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss

Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss

Freistellungen

§ 42 (5) LPVG

Freistellung

§ 42 (5) LPVG

Themen

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft und Verpflegung

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

02.05. – 03.05.2016

30.05.-31.05.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165575-743

Sundern, Hotel Seegarten D3-165576-743

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LPVG NRW: „Der Mensch steht im Mittelpunkt – Gute Arbeit in der Dienststelle gestalten“ Arbeit ist immer dann gut, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Wer gute Arbeit in der Dienststelle gestalten will, muss sich sowohl mit rechtlichen Rahmenbedingungen und arbeitswissenschaftlichen Grundlagen als auch mit den Möglichkeiten der Initiative des Personalrats (PR) und deren Umsetzung befassen. Das Seminar möchte InteressenvertreterInnen befähigen, sich unter Nutzung der erforderlichen Kenntnisse für gute Arbeit in der Dienststelle einzusetzen und die Beschäftigten zu sensibilisieren. Anhand von praktischen Beispielen wird den TeilnehmerInnen verdeutlicht, wo konkrete Ansatzpunkte für ihre Arbeit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu finden sind. Darüber hinaus vermittelt das Seminar die erforderlichen Beteiligungsrechte des PR rund um das Thema „Gute Arbeit“. Themen

❚ Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland/in der Dienststelle ❚ Gesetzliche Grundlagen ❚ Überblick über neueste arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ❚ Begriff „Gesundheit“ im arbeitswissenschaftlichen Kontext erläutert ❚ Der Index Gute Arbeit ❚ Was ist menschengerechte Arbeit und wie kann dieser Anspruch in der Dienststelle umgesetzt werden? ❚ Arbeitsbedingungen in der Dienststelle messbar machen ❚ Bedeutung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ❚ Beteiligungsrechte des PR ❚ Rolle, Aufgaben und Ziele des PR

Wenn der Personalrat seine Vorstellungen zu bestimmten Beteiligungsrechten durchsetzen möchte oder Anträge des Arbeitgebers ablehnen oder verändern möchte, muss er, um rechtssicher zu handeln, vorgeschriebene Verfahrensabläufe im LPVG NRW beachten. Das LPVG unterscheidet zwischen Verfahren und Aufgaben des Personalrats. Es macht keine inhaltlichen Vorgaben zur PR-Arbeit, der PR kann damit seine Schwerpunkte selbst setzen und eigenständig arbeiten. Er muss auf jeden Fall beachten, dass das LPVG Verfahrensrecht ist und was dies für die Interessenvertretungsarbeit bedeutet. Diese erforderlichen Kenntnisse werden den TeilnehmerInnen im Seminar ausführlich erläutert und in praktischen Beispielen vermittelt. Themen

❚ Initiativanträge, Prozessorientierung und Beteiligungsverfahren ❙ z. B. betriebliche Reorganisation, Auslagerung, Personalentwicklungskonzept/Haushaltssanierung ❙ Betriebliches Gesundheitsmanagement ❙ Einführung Neues Rechnungswesen ❙ Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen ❙ Betrieblicher Gesundheitsschutz ❚ Vierteljahresgespräche ❚ Einigungsstellenverfahren ❚ Beschlussverfahren ❚ Sanktionsrechte Zielgruppe

Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss

Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss Freistellung

Freistellungen

§ 42 (5) LPVG

LPVG NRW: Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit durch zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 42 (5) LPVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

14.11. – 15.11.2016

21.11. – 22.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165577-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-165578-743

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Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW Basiswissen für den Personalrat und den Wirtschaftsausschuss Das in 2011 novellierte LPVG NRW bietet einer zeitgemäßen Interessenvertretung einen breiteren mitbestimmten Raum. Im Rahmen dieser Änderung sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Personalvertretungen besonders berücksichtigt. Mit der Einfügung des § 65 a LPVG NRW soll in den Dienststellen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss (WA) eingerichtet werden. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rechtliche Grundlagen des WA nach § 65 a LPVG NRW Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle Gründung und Zusammensetzung Informationsrechte des Personalrates Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen Der Jahresabschluss Die Wirtschafts- und Finanzplanung Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage

Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung

Das Seminar vermittelt intensive und praktische Einblicke in wichtige wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle und vermittelt anhand diverser Praxisfälle mögliche Handlungsempfehlungen. Des Weiteren werden aktuelle Themen wie beispielsweise Outsourcing und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern intensiv erarbeitet. Dieses Ergänzungsseminar richtet sich an Mitglieder des Personalrats und Wirtschaftsauschusses, die bereits einen Wirtschaftsausschuss gegründet haben oder kurz vor der Gründung stehen und mit Grundzügen des § 65 a LPVG NRW vertraut sind. Themen

❚ Ist-Analyse der bisherigen Tätigkeit ❚ Praxisbeispiele für wirtschaftliche Angelegenheiten gem. § 65 a LPVG NRW ❚ Aufbau und UN-Rechtsformen ❚ Outsourcing und Insourcing – wirtschaftliche Erforderlichkeit überprüfen, Entwicklungen positiv begleiten ❚ Der Wirtschaftsausschuss in der Praxis – Von Sitzungen bis zur Informationsweitergabe Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats und des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 42 (5) LPVG NRW

Freistellung

§ 42 (5) LPVG NRW

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar

§ 96 (4) SGB IX

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

15.02. – 17.02.2016

21.11. – 23.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166100-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166102-743

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

14.09. – 16.09.2016

05.10. – 07.10.2016

12.12. – 14.12.2016

Nümbrecht, Bierenbacher Hof Seminarnummer: D3-166101-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166103-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166104-743

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BPersVG – Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen NRW 2016

BPersVG: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1)

In 2016 finden in den Verwaltungen des Bundes die regelmäßigen Personalratswahlen statt. Mit diesem Seminar werden die Mitglieder des Wahlvorstands rechtzeitig in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gemäß Bundespersonalvertretungsgesetz und Wahlordnung wahrzunehmen. Diese Schulung ist auch für erfahrene Wahlvorstandmitglieder geeignet, da die neueste Rechtsprechung zu den Personalratswahlen entsprechend vermittelt wird.

Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass Personalräte umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und gestaltend im Sinne der Beschäftigten handeln. In diesem Seminar lernen Personalratsmitglieder ihre vielseitigen Aufgaben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz kennen und praktisch anwenden und werden über Fragen der Rechtsstellung und der Geschäftsführung des Personalrats informiert. Neben den rechtlichen Grundlagen steht die betriebliche Praxis im Mittelpunkt. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, die die Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Vorbereitung der Personalratswahlen Rechte der Wahlvorstände Aufgaben des Wahlvorstandes Wahlausschreiben Wählerverzeichnis Personenwahl oder Listenwahl Ermittlung des Wahlergebnisses Konstituierende Sitzung

Zielgruppe

Wahlvorstandsmitglieder und Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellung

§ 24 (2) BPersVG

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Aufbau und Grundlagen des Bundespersonalvertretungsgesetzes Die allgemeinen Aufgaben und die Stellung des Personalrats Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststellenleitung, der JAV, der Schwerbehindertenvertretung und der Gewerkschaft ❚ Überblick über die Beteiligungsrechte des Personalrats ❚ Freistellungen für die Personalratsarbeit ❚ Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Zielgruppe

§ 46 (6) BPersVG

Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung und Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen)

Kosten

Seminarkosten: 150,- Euro inkl. Verpflegung (inkl. USt.)

Freistellung

§ 46 (6) BPersVG

§ 96 (4) SGB IX

26.11.2015

16.02.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-155527-743

Köln, TRYP by Wyndham Köln City Seminarnummer: D3-166161-743

07.12.2015

12.04.2016

27.06. – 01.07.2016

14.11. – 18.11.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-155528-743

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166162-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166163-743

Lennestadt, Hotel Hanfland Seminarnummer: D3-166165-743

Kosten

Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

26.01.2016

26.09. – 30.09.2016

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-166160-743

Oelde, Landhotel Gut Meier Gresshoff Seminarnummer: D3-166164-743

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BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen. Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Beteiligungsrechte des Personalrats insbesondere bei personellen und sozialen Angelegenheiten gehören zum Kerngeschäft von Personalräten. Ergänzend zu dem Seminar „BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1)“ wird in diesem Seminar erläutert und geübt, wie Beteiligungsrechte wahrgenommen und durchgesetzt werden. Insbesondere alle Maßnahmen und Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, bilden den Seminarschwerpunkt. Gemeinsam werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, wie Personalräte sich für die Angelegenheiten aller Beschäftigten einsetzen und betriebliche Prozesse beschäftigtenorientiert und konstruktiv mitgestalten und auch initiieren können. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Stufenvertretung Formen und Verfahren bei Initiativen der Personalräte Einigungsstellen- und Verwaltungsgerichtsverfahren Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Wirksame Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats bei Schutznormen und Tarifverträgen ❚ Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle und Vierteljahresgespräche Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung und Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen)

Protokollführung – einfach und rechtssicher Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen. Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft. Themen

❚ Aufgaben des/der Schriftführers/in ❚ Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll ❚ Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll ❚ Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen ❚ Checkliste für die Tagesordnung ❚ Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie MitarbeiterInnen der Interessenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Freistellung

§ 46 (6) BPersVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

07.03.2016

07.11.2016

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161831-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161833-742

24.10. – 28.10.2016

05.12. – 09.12.2016

20.06.2016

Balve-Eisborn, Hotel Zur Post Seminarnummer: D3-166166-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166167-743

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161832-742

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Das Personalratsbüro – optimal organisieren Viele SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats meistern ihren Job, ohne diesen erlernt zu haben. Oft werden sie ins kalte Wasser geworfen und müssen die klassischen Aufgaben einer guten Sekretärin in kürzester Zeit beherrschen. Zudem müssen sie mehreren Personalratsmitgliedern zielorientiert zuarbeiten und verschiedene Interessen unter einen Hut bringen. In diesem Seminar wird das Know-how vermittelt mit dem Ziel, das Sekretariat des Personalrats perfekt zu organisieren und die Personalratsmitglieder optimal zu entlasten. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden Rationelles, organisiertes Arbeiten, richtige Arbeitseinteilung Terminkoordinierung und -kontrolle Postbearbeitung Modernes Dokumenten-Management Professionelle Informationsaufbereitung, -weitergabe und -kontrolle Umgang mit verschiedenen Arbeitsstilen und Denkstrukturen im Personalratsgremium ❚ Umgang mit Stress und schwierigen Situationen ❚ Prioritäten setzen bei der Aufgabenerledigung ❚ Optimale Teamentlastung und trotzdem Grenzen setzen Zielgruppe

SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Personalratsmitglieder, die mit der Erledigung der verwaltungstechnischen Aufgaben beauftragt wurden

Das Personalratsbüro – rechtliches Handlungswissen für SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats Das Personalratsbüro unterscheidet sich in seiner Arbeit von anderen Sekretariaten dadurch, dass bei vielen Aufgaben Vorgaben des Personalvertretungsgesetzes beachtet werden müssen. Es gilt, Fristen zu überwachen, Formvorschriften zu wahren und eingehende Anforderungen/Anfragen an die richtige Person im Personalrat weiterzuleiten. Dieses Seminar vermittelt SekretärInnen des Personalrats notwendige rechtliche Kenntnisse für die tägliche Arbeit. Themen

❚ Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung ❚ Die organisatorischen und inhaltlichen Ansprüche des/der Vorsitzenden, der Freigestellten, des Gremiums an das Sekretariat ❚ Aufgaben und Zuständigkeiten des/der Personalratsvorsitzenden und dessen/deren StellvertreterIn und des PR-Gremiums ❚ Rechtliche Vorgaben zur Geschäftsführung ❚ Kosten und Sachaufwand der Personalratsarbeit ❚ Personalratssitzung, Einladungen, Unterschriftenliste ❚ Beschlussfassung im Personalrat ❚ Übersicht über Art und Reichweite der Beteiligungsrechte des Personalrats ❚ Beteiligungstatbestände, Fristen, Formvorschriften ❚ Schweigepflicht auch für die Beschäftigten im Personalratsbüro Zielgruppe

Freistellung

Für SekretärInnen/Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG

SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats, die nicht Mitglied des PR sind Freistellung

Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Kosten

11.04. – 12.04.2016

20.06. – 21.06.2016

07.09. – 08.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166172-743

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-166173-743

12.09. – 13.09.2016

Wegberg, Hattingen, Hotel Esser DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166170-743 Seminarnummer: D3-166171-743

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

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Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro

Assistenzkräfte des Personalrats tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der PR-Arbeit bei. Sie ermöglichen, dass sich Vorsitzende und Ausschüsse auf die inhaltliche Arbeit der Interessenvertretung konzentrieren können. Der Arbeitsalltag von Assistenzkräften ist geprägt von vielfältigen Aufgaben, vom Umgang mit sehr unterschiedlichen GesprächspartnerInnen in unterschiedlichen, auch persönlich anstrengenden Situationen. In diesem Seminar lernen die TeilnehmerInnen, ihre Arbeitsweise unter Nutzung der eigenen Stärken zu optimieren, auch in schwierigen Situationen sicher und konstruktiv zu kommunizieren und so das Gremium qualifiziert und vorausschauend zu unterstützen.

Auf Grundlage des Kurses „Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro“ werden die dort vermittelten theoretischen Inputs erweitert und gefestigt. Im Mittelpunkt des Seminares stehen praktische Übungen anhand der konkreten Anliegen/Arbeitssituationen der TeilnehmerInnen.

Themen

❚ Mit klarer und konstruktiver Kommunikation den Arbeitsalltag im PRBüro gestalten ❚ Handwerkszeug für gelingende Kommunikation kennenlernen und zielgerichtet einsetzen ❚ Den Umgang mit schwierigen, auch konfliktbehafteten Situationen analysieren und einen persönlichen, professionellen Umgang damit finden ❚ Die eigenen Stärken kennen und sicher und kompetent einsetzen ❚ Übungen anhand von Beispielen aus dem Arbeitsalltag

Themen

❚ Mit unterschiedlichen KollegInnen klar kommunizieren, sie in ihren Anliegen unterstützen ❚ Schwierigen kommunikativen Situationen professionell begegnen ❚ In hektischen Arbeitssituationen die Ruhe bewahren ❚ Übertragung theoretischer Inputs auf die Arbeit mit dem eigenen Gremium ❚ Kollegiale Beratung, Gesprächstraining Zielgruppe

SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Mitglieder des Personalrats Freistellung

Für Sekretärinnen und Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG

Zielgruppe

Kosten

SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Personalratsmitglieder

Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Freistellung

Für Sekretärinnen/Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

08.03. – 11.03.2016

06.09. – 09.09.2016

Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarnummer: D3-166174-743

Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarnummer: D3-166175-743

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Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Konfliktmanagement für Assistenzkräfte

Das Personalratsbüro – Fit fürs Team Aufbauseminar: Zeit- und Selbstmanagement für Assistenzkräfte

Konflikte machen auch vor der Tür des Personalratsbüros nicht halt. Assistenzkräfte sind – häufig ungewollt – direkt oder indirekt Teil davon. Als erste AnsprechpartnerInnen für PersonalrätInnen und Beschäftigte sind sie persönlich gefordert, den Weg für eine konstruktive Bearbeitung von Interessengegensätzen zu bahnen. Das erfordert persönliche Belastbarkeit und Fachwissen zur Konfliktbearbeitung. Das Seminar bietet die Möglichkeit, vor dem Hintergrund theoretischer Inputs die eigenen Handlungsmöglichkeiten für den Konfliktfall zu erweitern.

Assistenzkräfte sind als organisatorisches Rückgrat des Personalrats und Koordinierungsstelle für die vielfältigen, ständig wechselnden Aufgaben der Interessenvertretungen besonders gefordert, ihre Ressourcen an Zeit und Energie effektiv einzusetzen. In diesem Seminar erlernen sie Methoden, um noch wirkungsvoller und erfolgreicher ihren Beitrag zur Arbeit des Personalrats leisten zu können.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Konflikte aus dem Arbeitsalltag analysieren und bearbeiten Methoden der Konfliktbearbeitung kennen und nutzen Verschiedene Konfliktstrategien kennen und gezielt anwenden Kreative Konfliktlösungen entwickeln Konfliktgespräche führen oder weiterleiten Den eigenen Umgang mit Konflikten reflektieren und erweitern Praktische Übungen anhand der Erfahrungen der TeilnehmerInnen

Themen

❚ Realistische Zeitplanung: Was braucht wie viel Zeit und was erledige ich zuerst? ❚ Prioritäten erkennen: Was ist wirklich wichtig? ❚ Die eigenen Stärken kennen und gezielt einsetzen ❚ Zeitdieben das Handwerk legen ❚ Stressfaktoren minimieren ❚ Störungen beseitigen ❚ Nein-Sagen lernen ❚ Die eigene Balance im Blick behalten

Zielgruppe

Zielgruppe

SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Mitglieder des Personalrats

SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Mitglieder des Personalrats

Freistellung

Freistellung

Für Sekretärinnen und Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG

Für Sekretärinnen/Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

29.06. – 01.07.2016

30.11. – 02.12.2016

Bad Honnef, Seminaris-Hotel Seminarnummer: D3-166176-743

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-166177-743

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Günter Roggenkamp Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e. V.

Düsseldorfer Senfrostbraten benötigt werden: 2 Zwiebeln 4 EL Düsseldorfer Löwensenf 4 Rumpsteaks à 200 g, gut abgehangen Butterschmalz 75 g mittelalter Gouda Salz und Pfeffer Die Zwiebeln in feine Würfelchen schneiden und mit dem Senf vermischen. Die dünngeklopften, gesalzenen und gepfefferten Rumpsteaks auf einer Seite dick mit der Senfmasse bestreichen. Reichlich Butterschmalz in einer Pfanne erhitzen. Parallel dazu den Backofen auf 220 Grad vorheizen. Die Rumpsteaks mit der bestrichenen Seite bei starker Hitze eine Minute lang anbraten, dann wenden und weitere 2 Minuten braten. Das Fleisch aus der Pfanne nehmen und die Seite mit dem Senf-Zwiebelgemisch mit geriebenem Gouda bestreuen und ca. 4-5 Minuten lang im Ofen überbacken. Dazu passen Bratkartoffeln, ein gemischter Salat und ein leckeres Altbier. Liebe Grüße Günter

Betriebsverfassungsgesetz Einführung in die Betriebsratsarbeit I

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Einführung in die Betriebsratsarbeit II

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Beteiligung des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personal- und Unternehmensplanung

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Der Wirtschaftsausschuss. Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung

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Ohne Organisation geht nichts! Rechtliches Basiswissen zur fristgerechten BR-Arbeit

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Protokollführung

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren rund um das Thema Betriebsverfassungsgesetz beraten Sie Bianca Herr, Tel.: 0211 17523-266, [email protected] und Hildegard Falkenhain, Tel.: 0211 17523305, [email protected] Fragen zu freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ute Sommerfeld, Tel.: 0211 17523-213, [email protected].

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Einführung in die Betriebsratsarbeit I: Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsratsaufgaben Betriebsratsarbeit beinhaltet vielfältige Aufgaben und Pflichten: Auf welcher Basis können Betriebsratsmitglieder aktiv werden? Was gehört alles zu ihren Aufgaben, worum müssen sie sich kümmern, worum nicht? Welche Fristen und Formvorschriften müssen sie beachten? Das Handeln des Betriebsrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen von Belegschaft und Arbeitgeber. Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher Beispiele und Fälle erarbeitet. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rolle und Funktion des Betriebsrats Das BetrVG im System der Rechtsordnung Stellung des Betriebsrats in der Betriebsverfassung Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Stellung der Gewerkschaften im Betrieb Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte Einführung in die Geschäftsführung des Betriebsrats Arbeitsbeziehungen und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher Probleme

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 789,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

25.01. – 29.01.2016

15.08. – 19.08.2016

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161800-140

Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarnummer: D3-161804-140

22.02. – 26.02.2016

24.10. – 28.10.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-161801-140

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161805-140

18.04. – 22.04.2016

05.12. – 09.12.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-161802-140

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161806-140

13.06. – 17.06.2016 Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161803-140

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Einführung in die Betriebsratsarbeit II: Beteiligungsrechte und Handlungsfelder Ergänzend zu dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit I“ wird in diesem Seminar behandelt, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu anderen Beteiligungs- und Durchsetzungsrechten bedeutet und welche Regelungsfelder die Beteiligung des Betriebsrats erfordern. Betriebsräte müssen auf Anliegen des Arbeitgebers reagieren, können aber auch die Initiative ergreifen. Gemeinsam wollen wir entwickeln, wie Betriebsräte ihre Beteiligung an betrieblichen Entscheidungsprozessen organisieren.

15.02. – 19.02.2016

15.08. – 19.08.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-161807-140

Morsbach, Landhotel Goldener Acker Seminarnummer: D3-161812-140

07.03. – 11.03.2016

26.09. – 30.09.2016

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161808-140

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161813-140

09.05. – 13.05.2016

24.10. – 28.10.2016

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161809-140

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-161814-140

13.06. – 17.06.2016

07.11. – 11.11.2016

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161810-140

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161815-140

Zielgruppe

11.07. – 15.07.2016

05.12. – 09.12.2016

Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss

Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161811-140

Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161816-140

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Ohne Betriebsrat geht nichts – Bedeutung der Mitbestimmung Übersicht über mitbestimmte Handlungsfelder (§ 87 BetrVG) Die Betriebsvereinbarung als betriebliches Regelungsinstrument Einführung in die Verhandlungstechnik Mitwirkung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99 ff. BetrVG) ❚ Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen (§§ 102 ff. BetrVG) ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte

Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 809,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

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Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsgesetz Beständig ist allein der Wandel Wirtschaftliche Angelegenheiten Wandel heißt ja oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebes oder Unternehmens in kürzester Zeit. Da werden Teilbereiche geschlossen, Abteilungen ausgelagert oder umstrukturiert, es wird ein Betrieb von einem anderen geschluckt und dabei vollkommen neu organisiert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer aber verändern sich für die betroffenen Beschäftigten Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen, oft werden damit auch neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Auf welche Weise der Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit auch beeinflussen kann, klärt das Seminar anhand konkreter Fallbeispiele. Im Mittelpunkt stehen dabei die grundlegenden rechtlichen Bestimmungen sowie Fragen der möglichen Strategie, um Forderungen auch erfolgreich durchzusetzen. Themen

❚ Das frühzeitige Erkennen betrieblicher Veränderungen ❚ Die Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen ❚ Die Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen ❚ Die Informationsrechte des Betriebsrats ❚ Die Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten ❚ Die Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat ❚ Die Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 809,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

22.02. – 26.02.2016

05.09. – 09.09.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-161817-140

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161820-140

04.04. – 08.04.2016

24.10. – 28.10.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-161818-140

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161821-140

13.06. – 17.06.2016 Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161819-140

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Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personal- und Unternehmensplanung Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsgesetz Eine gute und langfristige Personalplanung ist entscheidend für jeden erfolgreichen Betrieb. Personalplanung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Personalbedarfsplanung. Schließlich wird man als Betriebsrat z. B. mit Mehrarbeit und Überstunden, Fachkräftemangel, befristeten Einstellungen und Leiharbeit konfrontiert. Bei der Personal- und Unternehmensplanung spielen außerdem Themen wie Aus- und Fortbildung, altersgerechtes Arbeiten und Einstellungen eine wichtige Rolle. In diesem Seminar setzen wir uns mit diesen und weiteren Themen auseinander, werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats erörtern und mögliche Handlungsstrategien aufzeigen. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Personalplanung/Personalbedarfsplanung Grundsätze bei der Personalplanung Arten der Personalplanung Der demografische Wandel Altersgerechtes Arbeiten Prekäre Beschäftigung Aus- und Fortbildung im Betrieb Beteiligungsrechte des Betriebsrats Handlungsstrategien für eine erfolgreiche Personalplanung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 809,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

01.02. – 05.02.2016

10.10. – 14.10.2016

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161822-140

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-161825-140

14.03. – 18.03.2016

21.11. – 25.11.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-161823-140

Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161826-140

04.07. – 08.07.2016 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-161824-140

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Der Wirtschaftsauschuss Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Um diese umfassenden Aufgaben wahrnehmen zu können, bedarf es neben den Kenntnissen über die eigenen Rechte und Pflichten (Schweigepflicht, Sitzungen etc.) auch betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Dieses Seminar vermittelt Grundwissen, das erforderlich ist, um die Aufgaben als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und/oder Betriebsausschuss wahrnehmen zu können. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des WA Der WA als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen Ziele des Wirtschaftsausschusses Auskunftspflicht des Unternehmers Informationsanspruch und Informationsbedarf Informationsquellen für den WA Betriebliches Rechnungswesen Unterlagen und Informationen anfordern und auswerten Abstimmung zwischen WA und BR/GBR Beurteilung von Wirtschaftslage und Unternehmensentwicklung Unternehmensplanung und -steuerung Aufbau und Gliederung der Bilanz Darstellung des Unternehmenserfolges durch die Gewinn- und Verlustrechnung

Ohne Organisation geht nichts! Rechtliches Basiswissen zur fristgerechten BR-Arbeit Die rechtlich starke Stellung des Betriebsrats ist verbunden mit zahlreichen Vorgaben. Stellungnahmen, Beschlüsse und Widersprüche sind Beweislagen, die bei einem eventuellen gerichtlichen Verfahren als Beweismittel angeführt werden. Zur optimalen Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen sind Formalien zu beachten und Fristen einzuhalten. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch viele Tipps und Tricks zur Vereinfachung und Optimierung des Betriebsratsbüros vermittelt. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Gesetzliche Vorgaben zum Schriftverkehr im BR-Büro Beschlussfassung Bearbeiten von Vorlagen Beschlussweitergabe an den Arbeitgeber Aufgaben und Befugnisse des/der Vorsitzenden Geschäftsordnung Fristenberechnung nach BGB Wo sind nur die Unterlagen geblieben? Aktenpläne, Ablagesysteme Wiedervorlagen, Materialsammlungen Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Gremien

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats mit Entsendebeschluss sowie MitarbeiterInnen im BR-Büro

Zielgruppe

Freistellungen

Mitglieder des Betriebsrats, des Wirtschaftsauschusses mit Entsendebeschluss

§ 37 (6) BetrVG

Freistellungen

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 37 (6) BetrVG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

02.03. – 04.03.2016

19.09. – 21.09.2016

02.05. – 04.05.2016

05.10. – 07.10.2016

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161827-140

Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161828-140

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-161829-140

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-161830-140

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Protokollführung – einfach und rechtssicher Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen. Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft Themen

❚ Aufgaben des/der Schriftführers/in ❚ Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll ❚ Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll ❚ Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen ❚ Checkliste für die Tagesordnung ❚ Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie MitarbeiterInnen der Interessenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

07.03.2016

07.11.2016

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161831-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161833-742

20.06.2016 Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161832-742

Schon gewusst? Aktuelle Rechtsprechung Der Betriebsrat als Gremium muss sich aber über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, um seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. Er kann es daher im Einzelfall für erforderlich halten, dass sich einzelne Betriebsratsmitglieder in entsprechenden Schulungsveranstaltungen über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts informieren. Die Beurteilung der Erforderlichkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu gehören insbesondere die konkreten Seminarinhalte, eine mögliche Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats und eine thematische Spezialisierung einzelner Betriebsratsmitglieder, die Zahl der entsandten Betriebsratsmitglieder, die Größe des Betriebsrats, die letzte Aktualisierung des bereits vorhandenen Wissens und betriebliche Entwicklungen, die es besonders dringlich erscheinen lassen, die Rechtsprechungskenntnisse in bestimmten Fragen zu aktualisieren. Bundesarbeitsgericht AG Beschluss 18.01.2012 1 ABR 73/10

Spaghetti mit Grünkohl (für 4 Personen) Georg Harms Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e. V.

500 g Spaghetti, 1 Zwiebel, 2 Knoblauchzehen, 400 g gewürfelten Knochenschinken (Parma, Serrano, Westfälischen), 1 kg Grünkohl, 3 EL gutes Olivenöl, Salz, Pfeffer, Rosenpaprika, 1 TL Oregano, Rosmarin, 1 Kaffeebecher Gemüsebrühe, Parmesan Grünkohl wie üblich vorbereiten (Blätter von den Strünken ziehen, kalt, warm, kalt, warm wässern, hacken), Zwiebel und Knoblauch fein hacken und mit den Schinkenwürfeln im Olivenöl bei nicht ganz starker Hitze (z. B. Stufe 6 von 9) anschwitzen, wenn zu heiß, spritzt das Öl, den gehackten Grünkohl dazugeben und unter häufigem Rühren und Wenden einige Minuten mitschwitzen lassen. Währenddessen mit Salz, Pfeffer und einer Prise Rosenpaprika würzen, getrockneten Oregano in der Handfläche zerreiben und mit den Rosmarinnadeln (nach Geschmack) zu dem Kohl geben. Jetzt mit der Gemüsebrühe ablöschen, aufkochen und ca. 20 Minuten köcheln lassen. In der Zwischenzeit die Spaghetti al dente kochen, abgießen und unter den Kohl mischen. Mit frisch gehobeltem Parmesan bestreuen. Mmmmmmmh! Gut schmeckt auch eine Handvoll gerösteter Pinienkerne darüber. Und die Schwiegermutter wird nie mehr „Spaghetti Bolognese, aber bitte mit Reis und ohne rote Sauce“ bestellen. Lass’ es Dir schmecken Schorsch

Mitarbeitervertretungsrecht Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Einführung in die Aufgaben der Mitarbeitervertretung

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Was hat die MAV mit dem BAT-KF zu tun?

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Dienst- und Schichtplanung innerhalb der speziellen Vorgaben des BAT-KF mitbestimmen

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Grundlagenseminar – Wie funktioniert das Kirchliche Arbeitsrecht?

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – Kirchengerichtsverfahren/Schlichtungsstelle

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – kompakte Mitbestimmung

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Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Strategie-Wege zum MAV-Ziel

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Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren rund um das Thema „Mitarbeitervertretungsrecht“ berät Sie Dagmar Acosta Navarro: Tel.: 0211 17523-308, [email protected] Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätten, Anreise etc. beantwortet gern Jörg Richerzhagen: Tel.: 0211 17523-212, [email protected]

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung

Einführung in die Aufgaben der Mitarbeitervertretung

Was hat die MAV mit dem BAT-KF zu tun?

Das Seminar vermittelt Basiswissen zum Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD). Es gibt eine erste Übersicht über die Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung (MAV) und vermittelt Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV. An praktischen Beispielen werden im Seminar die rechtlichen Grundlagen vermittelt und in Fallbeispielen Schritte zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der MAV erarbeitet.

Das Seminar vermittelt Basiswissen zum BAT-KF. Der BAT-KF regelt die Arbeitsverhältnisse in Dienststellen und Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie in NRW. An praktischen Beispielen werden Kenntnisse vermittelt und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die den Umgang mit dem BAT-KF vereinfachen.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung Das MVG-EKD im System der Rechtsordnung Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung Betriebsstruktur/Unternehmensstruktur: MAV, GMAV usw. Einführung in die Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung anhand von Praxisbeispielen

Themen

❚ Regelungen des BAT-KF zu: ❙ Rund um den Arbeitsvertrag ❙ Arbeitszeit ❙ Teilzeit und Befristung ❙ Jahressonderzahlung/BSO ❙ Krankheit ❙ Urlaub/Arbeitsbefreiung ❙ Kündigung ❙ Kurzüberblick Eingruppierung/Entgelt

Zielgruppe

Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretungen

Freistellungen

Freistellung

§ 19 (3) MVG

§ 96 (4) SGB IX

§ 19 (3) MVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung

Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

06.06. – 08.06.2016

07.12. – 09.12.2016

25.04. – 29.04.2016

12.09. – 16.09.2016

Haltern, Heimvolkshochschule Seminarnummer: D3-165453-119

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165462-119

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-165454-119

Haltern, Heimvolkshochschule Seminarnummer: D3-165455-119

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretungen

Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretungen

Dienst- und Schichtplanung innerhalb der speziellen Vorgaben des BAT-KF mitbestimmen

Wie funktioniert das Kirchliche Arbeitsrecht?

Entlang der unterschiedlichen Arbeitsorganisation entwickeln sich vielfältige Anforderungen an Arbeitszeitmodelle. Das Seminar vermittelt notwendiges Wissen zur Überwachung und zur Mitgestaltung des BATKF. Wir spannen den Bogen von den allgemeinen Unterrichtungs- und Beratungsrechten aus dem MVG über die oft sehr besonderen Bestimmungen im BAT-KF zu den vielfältigen Möglichkeiten der Einzelfallmitbestimmung und der Dienstvereinbarung. Themen

❚ Arbeitszeitregelungen in den Grenzen von GewO §106 (billiges Ermessen), des Gesundheitsschutzes ArbZG und der Arbeitsverträge BAT-KF ❚ Mitbestimmung bei: Beginn und Ende der Schichten, Pausen, Mehrarbeit und bei der Zuordnung der einzelnen DienstnehmerInnen ❚ Individuelle Arbeitszeitgestaltung, Verteilung über TzBfG, PflegeZG oder BAT-KF ❚ Mitbestimmung im Einzelfall ❚ Dienstvereinbarungen Eckpunkte

Das Seminar gibt einen Einblick in die Grundzüge des Kirchlichen Arbeitsrechts und vermittelt den TeilnehmerInnen einen Überblick über die Unterschiede der verschiedenen Arbeitsrechtsregelungen und deren Bedeutung für die Beschäftigten bzw. die Arbeit der Mitarbeitervertretung. Themen

❚ ❚ ❚ ❚

Wo steht das Kirchliche Arbeitsrecht im deutschen Rechtssystem? Sonderstatus Kirche Formen und Verfahren der Arbeitsrechtsregelung Welches Kirchliche Arbeitsrecht gibt es in Rheinland, Westfalen und Lippe ❚ Im Überblick: BAT-KF, AVR DW EKD, Satzung der Diakonischen Werke ❚ Öffnungsklauseln: Welche Handlungsmöglichkeiten hat die MAV? ❚ Aktuelle Entwicklungen im Kirchlichen Arbeitsrecht Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss Freistellung

§ 19 (3) MVG

Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretungen.

Kosten

Seminarkostenpauschale: 199,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Freistellung

§ 19 (3) MVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

20.06. – 22.06.2016

07.11. – 09.11.2016

10.03.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165456-119

Haltern, Heimvolkshochschule Seminarnummer: D3-165457-119

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165450-119

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Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung

Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung

Kirchengerichtsverfahren/Schlichtungsstelle

Kompakte Mitbestimmung

Was tun, wenn sich Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung nicht einig sind? Wie stellt die MAV einen Antrag an die Schlichtungsstelle/das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten? Welche Rechtsfragen und Streitigkeiten können geklärt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem Grundlagenseminar bearbeitet.

Ergänzend zum Seminar „Einführung zum Mitarbeitervertretungsgesetz“ wird in diesem 5-tägigen Seminar das Verfahren der Mitbestimmung und der Mitberatung nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz vertiefend bearbeitet. Ein wesentliches Ziel des Seminars ist, die Mitglieder der Mitarbeitervertretung dabei zu unterstützen, von der Reaktion auf Maßnahmen der Dienststellenleitung zur Aktion zu kommen, um die Interessen der Mitarbeitenden gezielt durchzusetzen. Die Themen werden mit Hilfe von praxisnahen Fallbeispielen bearbeitet.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚

Kirchengerichtlicher Rechtsschutz – Was ist im MVG hierzu geregelt? Welche Sachverhalte sind schlichtungsfähig? Wie läuft ein Schlichtungsverfahren? Wie geht es weiter, wenn das Schlichtungsergebnis aus der 1. Instanz nicht akzeptiert wird? ❚ Was kostet der kirchengerichtliche Rechtsschutz? ❚ Was ist zu beachten? ❚ Aktuelle Entscheidungen aus Schlichtungsstellen, Kirchengerichten und Kirchengerichtshof

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Mitbestimmungs- und Mitberatungsverfahren Fälle der Mitbestimmung und Mitberatung Informationsrecht der Mitarbeitervertretung Initiativrecht Dienstvereinbarung Umsetzung von MAV-Initiativen bis hin zum Schlichtungsverfahren

Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss

Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss

Freistellung

§ 19 (3) MVG

Freistellung

§ 19 (3) MVG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 199,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung Hinweis

Erforderliches Grundlagenwissen wird vorausgesetzt.

10.05.2016

27.10.2016

11.04. – 15.04.2016

26.09. – 30.09.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165451-119

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165452-119

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-1654558-119

Hattingen, DGB-Bildungsstätte Seminarnummer: D3-165459-119

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Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung

Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung

Strategie-Wege zum MAV-Ziel

Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung

Das Seminar vermittelt Mitarbeitervertretungen vertiefendes Basiswissen für ihre Arbeit. MAV‘en müssen sich mit immer vielfältigeren Problemen auseinandersetzen. Umso notwendiger ist es, Interessenvertretungsarbeit effektiv und effizient zu gestalten. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die TeilnehmerInnen in die Lage versetzt, ihre Arbeit zu optimieren.

„Die MAV ist kein Geheimrat!“ Gute Mitarbeitervertretungsarbeit lebt von ihrer Transparenz. Je klarer sie bei den Mitarbeitenden ankommt, umso erfolgreicher ist sie. An realistischen Fallbeispielen werden die Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung ausführlich und praxisnah bearbeitet.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Konkrete Problembenennung Zieldefinition Systematische Ursachenanalyse Einbeziehung der Beschäftigten: Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiterversammlung usw. Umsetzungs- und Verhandlungsstrategien, Win-Win-Strategien Nutzung gesetzlicher Mitwirkungsrechte Funktion von Dienstvereinbarungen Ziel erreicht? Kontrolle vereinbarter Maßnahmen

Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss Freistellung

§ 19 (3) MVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung Hinweis

Erforderliches Grundlagenwissen wird vorausgesetzt.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeitervertretungsgesetz und Schweigepflicht der MAV Welche Themen sind in der Öffentlichkeitsarbeit zulässig? Urheberrecht: Das Internet lockt mit vielen Materialien zur Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit. Was ist überhaupt erlaubt? Weitere rechtliche Aspekte Strategie und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit Vom bunten Brett bis zum Intranet Von der Idee bis zur Umsetzung Potenziale der verschiedenen Medien Inhaltliche Aufbereitung Zielgerichtete Ansprachen Sondierung: Welches Thema passt zu welchen Medien?

Zielgruppe

Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss Freistellung

§ 19 (3) MVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung Hinweis

Erforderliches Grundlagenwissen wird vorausgesetzt.

29.08. – 31.08.2016

23.11. – 25.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungsstätte Seminarnummer: D3-165460-119

Hattingen, DGB-Bildungsstätte Seminarnummer: D3-165461-119

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Tomatensuppe mit Zimt und Garnelen (für 4 Personen) Für die Suppe: 1 kleine Zwiebel, 80 ml mildes Olivenöl ½ l Gemüsebrühe, 1 Knoblauchzehe, 650 g stückige Tomaten (aus der Dose), einige Stiele Basilikum, 1 Splitter Zimtrinde, Salz und Pfeffer aus der Mühle, Zucker, Chilipulver 1 EL Basilikum (frisch geschnitten) Für die Croutons: 1 Scheibe Toastbrot, 1 EL Butter 1 Stück Zimtrinde Für die Garnelen: 4 Garnelen (á ca. 30 g), 1 TL Olivenöl Je 1 Msp. abgeriebene unbehandelte Zitronen- und Orangenschale, mildes Chilisalz Bernd Wappler Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e. V.

Zubereitung: Für die Suppe die Zwiebel schälen und in feine Würfel schneiden. In einem Topf 1 EL Olivenöl erhitzen und die Zwiebelwürfel darin bei milder Hitze glasig dünsten. Die Brühe dazugießen und knapp unter dem Siedepunkt 5 Minuten ziehen lassen. Den Knoblauch schälen und in Scheiben schneiden. Die Tomaten zur Brühe geben und erhitzen. Den Knoblauch hinzufügen und die Tomatensuppe mit dem Stabmixer pürieren, dabei das restliche Olivenöl nach und nach dazugeben und untermixen. Die Basilikumstiele waschen und trockenschütteln. Den Zimt mit den Basilikumstielen in die Suppe geben, einige Minuten ziehen lassen und wieder entfernen. Die Tomatensuppe mit Salz, Pfeffer und je 1 Prise Zucker und Chilipulver würzen. Für die Croutons das Toastbrot in ½ cm große Würfel schneiden. Die Butter in einer Pfanne erhitzen und die Brotwürfel darin bei milder Hitze rundum goldbraun rösten. Etwas Zimt darüberreiben. Die Garnelen schälen, am Rücken entlang einschneiden und den dunklen Darm entfernen. Die Garnelen waschen, trockentupfen und längs halbieren. In einer Pfanne das Olivenöl erhitzen und die Garnelenhälften darin auf der Hautseite bei mittlerer Hitze 1 bis 2 Minuten braten, bis sie sich aufdrehen. Dann wenden, die Pfanne vom Herd nehmen und die Garnelen in der Resthitze durchziehen lassen. Die Zitronen- und Orangenschale darüberstreuen und mit Chilisalz würzen. Die Tomatensuppe auf vorgewärmte tiefe Teller oder Schälchen verteilen. Die gebratenen Garnelen daraufgeben und die Suppe mit Basilikum und den Zimt-Croutons bestreut servieren.

Schwerbehindertenvertretungsrecht SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV

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SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach dem SGB IX

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Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX – Aufgaben und Möglichkeiten der SBV

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Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht

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BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten

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BEM II Praxisseminar

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Aktuelle Rechtsprechung zum BEM

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren zum Schwerbehindertenvertretungsrecht berät Sie Dagmar Acosta Navarro: Tel.: 0211 17523-308, [email protected] Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected].

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SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV

SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach dem SGB IX

Die Aufgaben der SBV sind vielumfassend und herausfordernd. Mit diesem Seminar erleichtern wir den Einstieg für neu- und wiedergewählte SBV, geben einen Überblick ihrer Aufgaben, Pflichten und Rechte. Ein Kurzüberblick über erste Handlungsschritte und Präventionsmaßnahmen wird gegeben.

Für die Praxis der Schwerbehindertenvertretungen reichen die Kenntnisse zum SGB IX alleine nicht aus. Sie benötigen neben Grundlagen der menschen-/behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen auch Kenntnisse der Gefährdungsbeurteilung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Unterstützung der Betroffenen beim Antrags- sowie Widerspruchsverfahren. In diesem Seminar werden wir die Rechte und Möglichkeiten anhand der gesetzlichen Regelungen erarbeiten und weitere Schritte zur Prävention darstellen.

Themen

❚ Definition: Behinderung, Schwerbehinderung ❚ Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) ❚ Zusammenarbeit SBV und Personalrat, Betriebsrat und Mitarbeitervertretung ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ Arbeitsrechtliche Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen ❚ Bearbeitung von Fallbeispielen anhand betrieblicher Anforderung ❚ Zusammenarbeit mit externen Anlaufstellen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Arbeitsorganisation Antragsverfahren Widerspruchsverfahren Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlagen Gefährdungsbeurteilung ❚ Inklusion ❚ Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

15.02. – 19.02.2016

05.09. – 09.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165350-141

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165352-141

09.05. – 13.05.2016

12.12. – 16.12.2016

22.02. – 24.02.2016

24.10. – 26.10.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165351-141

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165353-141

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165354-141

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165355-141

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Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX – Aufgaben und Möglichkeiten der SBV

Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht

In Ergänzung zum alten Schwerbehindertengesetz ist in § 95 Abs. 1 SGB IX festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung zu unterstützen hat. Diese Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretung erheblich erweitert und umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, die schwerbehinderten Menschen im Rahmen eines Feststellungs- und/oder eines Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragsteller bei der Durchführung zu beraten. Ebenso wird vorgestellt, was zwingend bei Widersprüchen zu beachten ist.

Die Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Diese hat unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Menschen. Dieses Seminar trägt dafür Sorge, dass sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch PR/BR und MAV auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Lage sind und entsprechende Maßnahmen in Betrieb und Dienststelle einleiten können. Konkrete Themen sind abhängig von der aktuellen Rechtsprechung. Bisher geplant sind

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Einführung zur rechtlichen Bedeutung des Widerspruchs Wesen des Widerspruchs Wirkung des begehrten Verwaltungsakts Formulierungsvorschläge für Widersprüche Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruches

Zielgruppe

Schwerbehindertenvertretung sowie Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO

§ 46 (6) BPersVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Sozialgerichtsklage Aktuelle Rechtsprechung Heilungsbewährung (§ 116 SGB IX) Ausführung von Leistungen, persönliches Budget (§ 17 SGB IX) Fallmanagement der Krankenkassen Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung Hinweis: Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

12.04.2016

20.09.2016

02.03.2016

22.11.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165358-141

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165359-141

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165360-141

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165361-141

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BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im novellierten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein noch stärkeres Gewicht erhalten. Mit dem BEM steht den Interessenvertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zur Verfügung. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung ist dabei ein sinnvolles Instrument, um betroffene Beschäftigte besser zu schützen. In diesem Seminar wird alles über die Beteiligungsrechte rund um das BEM und die Folgen bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des BEM wirklich ankommt. Themen

❚ Rechtliche Grundlagen gemäß § 84 SGB IX ❚ Was bedeuten Prävention und BEM? ❚ Beteiligungsrechte von PR, BR, MAV und Schwerbehindertenvertretung ❚ Maßnahmen im Vorfeld ❚ Durchführungsmaßnahmen ❚ Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen/berufliche Wiedereingliederung nach SGB IX ❚ Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ❚ Kommunikation im Integrationsteam ❚ Erarbeitung von Bausteinen für Dienstvereinbarungen/ Betriebsvereinbarungen zum BEM Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

29.02. – 04.03.2016

19.09. – 23.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165362-141

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-165364-141

13.06. – 17.06.2016

05.12. – 09.12.2016

Goch, Sport- und Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-165363-141

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165365-141

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BEM II Praxisseminar Die ersten Schritte im BEM sind gemacht. Der rechtliche Rahmen ist ggf. schon mit einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung gesteckt, die betrieblichen Akteure haben die Arbeit aufgenommen. Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BEM-Seminare, die die Rechtssicherheit aus dem Grundseminar und bereits erste Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit BEM gesammelt haben. Dabei zeigen sich einige Stolpersteine bei z. B. Fragen wie: Wie kann ich mit welchen externen Institutionen zusammenarbeiten? Wie spreche ich Kolleginnen und Kollegen an, bei denen ich Handlungsbedarf vermute? Wie können Kolleginnen und Kollegen BEM als Möglichkeit der Unterstützung statt als Kontrolle wahrnehmen? In diesem Seminar wollen wir uns mit diesen und ähnlichen Fragen auseinandersetzen und die eigenen Handlungsoptionen erweitern. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Ziele, Aufbau und Arbeit des BEM in der Praxis Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Umsetzung des BEM Datenschutz und Schweigepflicht BEM-Prozess und Rollenverständnis Sensible Gesprächsführung Kollegiale Beratung und Fallbesprechung Transfer in die Praxis

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Das Arbeits- und Sozialrecht ist geprägt durch Rechtsprechungen an den Arbeits- und Sozialgerichten. Die Formulierungen der Gesetzestexte werden in der Praxis häufig unterschiedlich ausgelegt. Deswegen ist es für die gesetzliche Interessenvertretung sehr wichtig, sich über die aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. In diesem Seminar geht es gezielt um die Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Die Klage vor dem Arbeits- und dem Sozialgericht Beweislastdarlegung im Prozess Auswirkung einer fehlenden Beteiligung der Interessenvertretung Auswirkungen beim Kündigungsschutzprozess Aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,– Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

02.05. – 04.05.2016

07.11. – 09.11.2016

23.02.2016

15.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-165366-141

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-165367-141

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165370-141

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165371-141

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Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV-Grundlagenseminar I

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JAV-Grundlagenseminar II

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren für Jugend- und Auszubildendenvertretungen berät Sie Bianca Herr, Tel.: 0211 17523-266, [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]

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JAV-Grundlagenseminar I

JAV-Grundlagenseminar II

Einführungsseminar für JAV-Mitglieder

Qualität der Ausbildung durch Mitbestimmung sichern und verbessern

Im Mittelpunkt des Seminars stehen Grundkenntnisse der JAV-Arbeit nach dem BetrVG, LPVG NRW bzw. BPersVG. Ziele und Handlungsmöglichkeiten bei der Interessenvertretung von Jugendlichen und Auszubildenden werden gemeinsam entwickelt, ihre Umsetzung unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen praxisnah geübt. Kenntnisse der für die JAV’en relevanten Gesetze werden ebenfalls vermittelt. Themen

❚ Zuständigkeiten und Aufgaben der JAV gemäß BetrVG/LPVG NRW/BPersVG ❚ Überblick über relevante Gesetze für die Arbeit der JAV, z. B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz etc. ❚ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat ❚ Geschäftsführung der JAV ❚ Aufgaben und Funktionen innerhalb der JAV ❚ Öffentlichkeitsarbeit der JAV ❚ Die Jugend- und Auszubildendenversammlung ❚ Kosten der JAV-Arbeit Zielgruppe

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit Entsendebeschluss Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

Die JAV kann durch die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte gegenüber PR/BR einen großen Beitrag zur Verbesserung und Wahrung der Ausbildungsqualität leisten. Hierzu ist es nötig, entsprechende Beteiligungsverfahren nach dem BetrVG/LPVG/BPersVG zu kennen. Anhand von praktischen Beispielen werden wir die Beteiligungsverfahren und ihre Durchsetzbarkeit vermitteln und gemeinsam Handlungsstrategien zur Ausbildungsqualitätssicherung entwickeln. Themen

❚ Organe des BetrVG/LPVG/BPersVG ❚ Die Beteiligungsarten: Definition Anhörung, Mitwirkung, Mitbestimmung ❚ Initiativrechte der JAV und des BR/PR ❚ Beteiligungsverfahren, Formen und Fristen ❚ Qualitätsmerkmale der Ausbildung ❚ Die Ausbildereignungsverordnung ❚ Ausbildungsplatzbegehungen ❚ Arbeitsschutz für Azubis ❚ Praktische Umsetzungsmöglichkeiten Zielgruppe

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit Entsendebeschluss Freistellungen

Kosten

§ 37 (6) BetrVG

Seminarkosten: 999,- Euro (USt.-frei) incl. Unterkunft/Verpflegung

Kosten

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

Seminarkosten: 999,- Euro (USt.-frei) incl. Unterkunft/Verpflegung

11.01. – 15.01.2016

14.03. – 18.03.2016

04.07. – 08.07.2016

24.10. – 28.10.2016

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161860-142

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161861-142

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161862-142

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-161863-142

Spaghetti

Christina Hunke Referentin für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Mein gesundes und schnelles Rezept für Koch-Muffel: Man nehme lediglich: Spaghetti (gerne Vollkorn, da diese kerniger schmecken) ❚ Kirsch- oder Cocktail-Tomaten ❚ Olivenöl (Walnussöl is´ auch ganz schön legga) ❚ reichlich Knoblauch ❚ getrocknete Chilischoten (Menge je nach persönlicher Schärfe-Resistenz) ❚ „Brunch“ Paprika-Brotaufstrich zum Kochen ❚ 1 Topf + 1 Pfanne Zubereitung: Spaghetti al dente kochen. Tomaten halbieren und in Olivenöl in der Pfanne schmoren. In die Pfanne eine vampirvertreibende Menge Knoblauch geben. Die getrockneten Chilischoten zerbröseln (ich empfehle einen Mörser – die Schleimhäute werden es danken) und nach Geschmack in die Pfanne geben. Wenn die Tomaten weichgekocht sind, einen großen Löffel „Brunch“ zugeben und gut verrühren. Dann die Tomatensauce über die abgetropften Spaghetti geben. Ggf. zum Umrühren noch einen Schuss Öl hinzugeben. Sehr einfach – aber ( je nach Menge von Chili und Knofi) oho! Und ich bin in 10 Minuten fertig mit meiner „Lieblingsbeschäftigung Kochen“. Und wer es doch ein wenig diffiziler mag, kann – je nach Gusto – beispielsweise noch Oliven, Käse (z. B. Feta) oder Walnüsse hinzufügen. Guten Appetit wünscht Christina Hunke

Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz Einführung in das Arbeitsrecht I

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Einführung in das Arbeitsrecht II

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Arbeitszeitrecht

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Aktuelle Rechtsprechung

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Personalgestellung, Leiharbeit und Werkverträge

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Diskriminierung und Mobbing

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Teilzeitbeschäftigung

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Befristete Beschäftigung

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Psychische Belastungen

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Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen

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Suchtprävention und Suchtverhalten

102

Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

103

Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit I

104

Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit II

106

Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I

108

Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II

110

Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit

111

Das Rentenpaket

112

Zertifizierte Fortbildung Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)

113

Zertifizierte Fortbildung Betriebliche Demografieberaterin (IfG)

114

Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren rund um die Themen Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz berät Sie Christian Lorenz, Tel.: 0211 17523-279, [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantworten gern unsere Teamassistentinnen und -assistenten, Tel.: 0211 17523-188, [email protected].

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Einführung in das Arbeitsrecht I Von der Einstellung bis zur Kündigung Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich im Seminar mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie erhalten Einblicke in die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern sowie in die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung in arbeitsrechtlichen Belangen. Schwerpunkte des Seminars sind die Systematik des Arbeitsrechts sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungsschutz. Themen

❚ Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen ❙ Der Umfang des Arbeitsrechts ❙ Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt? ❚ Systematik des Arbeitsrechts ❚ Der Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten: ❙ Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, Schuldrechtsverhältnis, Direktionsrecht, Urlaub, Entgeltfortzahlung ❚ Besondere Arbeitsverhältnisse: ❙ Teilzeit und Befristung, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung ❚ Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ❙ Beendigungsarten, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzgesetz, Formen und Fristen

25.01. – 29.01.2016

29.08. – 02.09.2016

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-166711-120

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166715-120

29.02. – 04.03.2016

17.10. – 21.10.2016

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166712-120

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166716-120

09.05. – 13.05.2016

28.11. – 02.12.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166713-120

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-166717-120

11.07. – 5.07.2016 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166714-120

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 19 (3) MVG

Schon gewusst? Nachtzuschläge bei Amtstätigkeit in der Tagschicht Betriebsratsmitglieder erhalten – auch ohne nachts zu arbeiten – Nachtzuschläge, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben und das Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte. LAG Köln, Urteil 13.12.2013 – 12 Sa 682/13

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Einführung in das Arbeitsrecht II Schutzrechte erfolgreich durchsetzen Ergänzend zu dem Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht I“ erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über die Schutzrechte für ArbeitnehmerInnen, das Tarifvertragsrecht sowie die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Beteiligungsrechte und Überwachungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung gelegt. Bestandteil des Seminars ist ein Besuch des Arbeitsgerichts. Themen

❚ Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Der Schutz besonderer ArbeitnehmerInnengruppen: ❙ Mutterschutzgesetz, Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz) ❙ Schwerbehinderte Menschen (SGB IX) ❙ Jugendarbeitsschutz ❙ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ❚ Verfahrensrecht ❙ Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit ❙ Grundsätze des Klagewegs ❙ Beschlussverfahren/Einigungsstelle ❚ Kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen ❙ Grundlagen und Bedeutung des Tarifvertragsrechtes ❙ Zustandekommen und Inhalt von Tarifverträgen ❙ Wirkung von Tarifverträgen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 19 (3) MVG

15.02. – 19.02.2016

15.08. – 19.08.2016

Kevelaer, Parkhotel Seminarnummer: D3-166718-120

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166721-120

25.04. – 29.04.2016

12.09. – 16.09.2016

Grefrath, Grefrather Hof Seminarnummer: D3-166719-120

Oelde, Landhotel Meyer-Gresshoff Seminarnummer: D3-166722-120

20.06. – 24.06.2016

14.11. – 18.11.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166720-120

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166723-120

Schon gewusst? Arbeitsgerichtsbarkeit Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder über aktuelle Rechtsprechung. Zulässigkeit der Anträge. Bestehen eines besonderen Feststellungsinteresses und eines konkreten Rechtsverhältnisses i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO. hinreichende Bestimmtheit des Verfahrensgegenstands i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme i.S.v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG. Grund- und Spezialwissen. Leitsatz: Es kann im Einzelfall erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG sein, dass sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch den Besuch einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren. 1. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht näher darlegen muss. 2. Der Betriebsrat als Gremium muss ... BAG Beschluss vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10

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Arbeitszeitrecht

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Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrechtspraxis am Bundesarbeitsgericht

Das Thema Arbeitszeit ist eines der größten Konfliktfelder in Dienststellen und Betrieben. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bestandteile des Arbeitszeitrechts. Dabei stehen anhand praktischer Beispiele die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung im Mittelpunkt. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Regelungsbereiche des Arbeitszeitgesetzes Höchstarbeitszeit Ruhepausen/Ruhezeiten Nacht- und Schichtarbeit Sonn- und Feiertagsarbeit Tarifvertragliche Regelungen Voll- und Teilzeitmodelle Arbeitsbereitschaft: ❙ Bereitschaftsdienst ❙ Rufbereitschaft ❙ Überstunden ❚ Urlaubsrecht ❚ Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung bei der Gestaltung von Arbeitszeitregelungen und -modellen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Kein anderer Rechtsbereich ist so stark durch die Rechtsprechung geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht. Für das Gremium der Interessenvertretung besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf dem neuesten Stand zu sein. Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden in verständlicher Form analysiert und besprochen. Der Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist im Rahmen des Seminarablaufs vorgesehen. Themen

❚ Genaue Themen werden der aktuellen Rechtsprechung angepasst und ca. drei Monate vorher bekanntgegeben Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Freistellungen

Hinweis

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Für die Teilnahme an diesem Seminar sind Grundlagenkenntnisse im Arbeitsrecht notwendig.

Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

07.03. – 11.03.2016

07.11. – 11.11.2016

18.04. – 20.04.2016

15.11. – 17.11.2016

Grefrath, Grefrather Hof Seminarnummer: D3-166728-120

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166729-120

Erfurt, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166707-742

Erfurt, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166708-742

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Personalgestellung, Leiharbeit und Werkverträge

Diskriminierung und Mobbing

Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das sog. Stammpersonal wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt – entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (sog. Zeit- oder Leiharbeit), durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (sog. Personalgestellung) bis hin zur Zuweisung von Beamten oder durch Werkverträge in Betrieben und Dienststellen. Sowohl kollektiv- als auch individualrechtlich ergeben sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung, z. B.: Welche Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung? Das Seminar erörtert diese Fragen und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Anhand praktischer Beispiele lernen die Teilnehmenden sowohl Gestaltungsoptionen für betriebliche Regelungen als auch für die Herangehensweise im Individualfall kennen.

Interessenvertretungen, die gegen Diskriminierung und Mobbing vorgehen wollen, benötigen neben Sensibilität und Einfühlungsvermögen Kenntnisse zur Prävention zum Erkennen und Gegensteuern. Neben diesem Wissen vermittelt das Seminar Strategien, um den Arbeitgeber von der Notwendigkeit der Prävention und Intervention zu überzeugen. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Mobbing: Definition, Handlungen, Ablauf, Ursachen und Folgen Rolle und Handlungsmöglichkeiten des/der BR/PR/MAV bei Mobbing Prävention: wirksame Anti-Mobbing-Strategien Erkennen von Mobbing und Abgrenzung zu Konflikten Argumente für Mobbingprävention und Intervention Bausteine für Betriebs-/Dienstvereinbarungen

Zielgruppe

Themen

❚ Rechtsgrundlagen Gestellung, Leiharbeit und Werkverträge: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen einschließlich aktueller Rechtsprechung ❚ Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen gemäß BetrVG, LPVG, BPersVG und MVG bei prekären Arbeitsverhältnissen ❚ Abgrenzung der flexiblen personalpolitischen Maßnahmen und differenziertes Herangehen, um für die Betroffenen den bestmöglichen Schutz zu erzielen ❚ Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen ZeitarbeitnehmerInnen und von Gestellten ❚ Informationsrechte und Informationspflichten von BR, PR und MAV Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung §§ Tipp An einem Mobbing-Seminar teilzunehmen ist für einen Betriebsrat (analog PR/MAV) erforderlich, wenn erste Anzeichen für systematische Schikane durch KollegInnen oder Vorgesetzte erkennbar ist. Der Betriebsrat muss nicht warten, bis eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Ehre oder Gesundheit des Arbeitnehmers eingetreten ist (LAG Hamm vom 07.07.2006 – 11 Sa 1283/05).

Kosten Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

22.06. – 24.06.2016

07.11. – 09.11.2016

25.04. – 27.04.2016

12.09. – 14.09.2016

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166769-742

Kevelaer, Parkhotel Seminarnummer: D3-166770-742

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166763-742

Wegberg, Burg Wegberg Seminarnummer: D3-166741-742

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Teilzeitbeschäftigung

Befristete Beschäftigung

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 2

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilzeitbeschäftigung und verschafft Einblicke in die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie über die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Beamtenrechtliche Fragestellungen können nicht Bestandteil des Seminars sein.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen über die verschiedenen Bereiche der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, klärt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und zeigt die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung auf.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Begriffsbestimmung: Vollzeit, Teilzeit, Minijob Formen der Teilzeitarbeit/Arbeitszeitmodelle Soziale Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung Diskriminierungsverbot Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit/Formvorschriften und Fristen Betriebliche Gründe zur Ablehnung einer Teilzeitforderung Arbeitszeitverlängerung Rechtliche und tarifliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit Urlaub/Arbeitsverhinderung/Freistellung für wichtige Angelegenheiten Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Arten der Befristung Auflösend bedingte Arbeitsverträge Formen der Bestimmung des Befristungszeitpunktes Doppelbefristung Verlängerungsklausel Folgen unwirksamer Befristungen Beendigung befristeter Arbeitsverträge Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Die vorherige Teilnahme an Teil 1 „Teilzeitbeschäftigung“ ist sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2.

18.04. – 20.04.2016

19.09. – 21.09.2016

27.06. – 29.06.2016

14.11. – 16.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166782-742

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166783-742

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166784-742

Essen, IntercityHotel Seminarnummer: D3-166785-742

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Arbeiten bis zum Umfallen? Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Der Stress wächst: Zeitliche Spielräume und die Personalausstattung werden knapper, das Klima rauer, die Beschäftigten kranker. Was ist eigentlich Stress? Was sind psychische Belastungen im Arbeitsleben und was können die betrieblichen Interessenvertretungen tun, um sie zu verringern? Ziel des Seminares ist es, die Handlungsfähigkeit der betrieblichen Interessenvertretungen im Umgang mit psychischen Belastungen zu stärken. In diesem Seminar werden Grundlagen vermittelt und Handlungsorientierung für die betriebliche Arbeit gegeben. Themen

❚ Bestandsaufnahme psychischer Belastungen im Betrieb – was stresst? ❚ Wie wirkt der Stress im Menschen? Welche Folgen hat das? ❚ Psychische Belastungen ermitteln – u.a. Stressbarometer ❚ Integration in die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung ❚ Bewertung von Analyseergebnissen und Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen ❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats, der JAV und der SBV ❚ Erarbeitung von betrieblichen Vorgehensweisen: das Thema zum Thema machen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen Dauererschöpfung oder andere körperliche Symptome als Ursachen von Arbeitsverdichtung und anhaltendem Stress werden von Beschäftigen oftmals zu lange ignoriert – bis zu dem Punkt, an dem die tägliche Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann, häufig bis zum kompletten Zusammenbruch. Das Seminar definiert den Begriff Burnout und benennt betriebliche Ursachen für das Entstehen von psychischen Belastungen, die Burnout auslösen können. Die Pflichten des Arbeitgebers (u.a. Fürsorgepflicht) sowie Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung werden dargestellt und anhand von Praxisbeispielen vertieft. Das Seminar gibt einen Überblick über wirksame Schutzmechanismen gegen Burnout – betrieblich und individuell. Themen

❚ ❚ ❚ ❚

Dauererschöpfung/Burnout: Was steht hinter diesen Begriffen? Mögliche Auslöser und Ursachen des Burnouts Objektive und subjektive Belastungsfaktoren Folgen von Burnout, anhaltendem Stress und Überlastung: individuell – betrieblich – gesamtwirtschaftlich ❚ Burnout-Fallen erkennen und überwinden, Burnout verhindern – Handlungsoptionen erarbeiten ❚ Unterstützungsangebote für betroffene Beschäftigte schaffen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Kosten

13.06. – 15.06.2016

14.11. – 16.11.2016

10.03. – 11.03.2016

24.11. – 25.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166771-742

Essen, IntercityHotel Seminarnummer: D3-166772-742

Düsseldorf, IntercityHotel Seminarnummer: D3-166736-742

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166737-742

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

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Suchtprävention und Suchtverhalten Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung Etwa 2,5 Prozent aller Beschäftigten sind alkoholabhängig; weitere 5-10 Prozent gelten als gefährdet. Hinzu kommen neben Medikamenten- und Drogensucht auch sogenanntes „Leistungsdoping“ und Verhaltenssüchte wie Arbeitssucht. Solche Abhängigkeitserkrankungen haben neben den persönlichen Folgen für die betroffenen Beschäftigten auch für ihr Arbeitsumfeld gravierende Auswirkungen. Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpartner bei Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen im Umgang mit Suchtkrankheiten. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmenden für Suchtgefahren in Betrieb und Dienststelle und vermittelt Handlungsoptionen für den Umgang mit Sucht und Suchtbetroffenen in der Arbeitswelt. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Bestandsaufnahme: Suchtformen am Arbeitsplatz Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt Suchtförderliche und suchtvermeidende Faktoren am Arbeitsplatz Erkennen von Suchtproblemen und -erkrankungen Standards in der betrieblichen Suchtprävention Konzepte der Prävention, der kollegialen Begleitung und Beratung Suchthilfe - die Angebote im Überblick Schwierige Konfliktgespräche – aber wie? Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen Fachgespräch in einer Suchtklinik mit Betroffenen

Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bildet eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In diesem Seminar erlangen die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen rechtliche Kenntnisse und lernen anerkannte Konzepte der Gefährdungsbeurteilung kennen. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie den Prozess der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen und wie dadurch die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen spürbar verbessert werden können. Themen

❚ Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ Beispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung ❚ Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung ❚ Beteiligungsrechte und Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Zielgruppe

Kosten

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft und Verpflegung

27.04. – 29.04.2016

21.09. – 23.09.2016

Ibbenbüren, Ringhotel Mutter Bahr Seminarnummer: D3-166709-742

Ibbenbüren, Ringhotel Mutter Bahr Seminarnummer: D3-166781-74

02.06.2016

22.11.2016

Köln, TRYP by Wyndham Koeln + City Centre Hotel Seminarnummer: D3-166746-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166747-742

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Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit I Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation Arbeitsschutz liegt im Interesse aller Betriebsparteien. Interessenvertretungen haben viele Möglichkeiten, beim Thema Gesundheit mitzugestalten und verfügen über hinreichende Beteiligungsrechte. Ziel ist es, physische und psychische Belastungen so gering wie möglich zu halten. In diesem Einstiegsseminar wird die reformierte Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2.0 vorgestellt und Auswirkungen sowie Handlungsoptionen für betriebliche Interessenvertretungen aufgezeigt. Des Weiteren werden ergonomische Ansprüche an die Arbeitsplatzgestaltung dargestellt, die Arbeit des Arbeitsschutzauschusses vorgestellt und die Zusammenarbeit mit betriebsinternen und -externen Beteiligten erläutert. Themen

❚ Rechtliche Grundlagen DGUV 2.0 ❚ EU-Richtlinien, Arbeitssicherheitsgesetz ASiG; Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung; Arbeitsstättenverordnung, SGB VII ❚ Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen (Beteiligungs-)Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz ❚ Der Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz: Aufgaben und Befugnisse Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

11.04. – 15.04.2016

05.09. – 09.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166724-742

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166726-742

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Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit II Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes In diesem Seminar werden neben den weiterführenden gesetzlichen Grundlagen die jeweiligen Aufgaben und Durchsetzungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen umfassend besprochen. Das Seminar klärt, welche Maßnahmen und Vorschriften grundsätzlich zuerst umgesetzt werden sollten und welche darauf aufbauend folgen. Darüber hinaus werden gemeinsam die jeweilige innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation betrachtet, Sicherheitsschwerpunkte benannt und daraus individuelle Zielsetzungen abgeleitet, um Arbeits- und Gesundheitsschutz als feste Aufgabe vor Ort zu verankern. Teil des Seminars ist der Besuch eines Vertreters der Berufsgenossenschaft, um die Zusammenarbeit mit externen Akteuren zu veranschaulichen.

Zielgruppe

Themen

Die vorherige Teilnahme an Teil 1 ist sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2.

❚ Vertiefung Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ❙ EU-Richtlinien ❙ Vertiefung Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ❙ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA-BV) ❙ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ❚ Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation ❙ Erkennen von Sicherheitsschwerpunkten ❙ Aufgaben der Interessenvertretungen ❙ Durchsetzungsmöglichkeiten ❚ Vorgaben der Berufsgenossenschaften ❙ Begehungen ❙ Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (Vertiefung Gefährdungsbeurteilungen) ❙ Einweisung, Unterweisung, Unfallverhütungsvorschriften ❙ praktische Umsetzung DGUV 2.0 ❚ Schutzgesetze ❙ Arbeitszeitgesetz ❙ Bundesurlaubsgesetz ❚ Kurzer Überblick Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft und Verpflegung

13.06. – 17.06.2016

28.11. – 02.12.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166725-742

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166727-742

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Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsschutzorganisation Tiefgreifende Veränderung der Arbeitsorganisation sowie der demografische Wandel zeigen dringenden Handlungsbedarf bei der psychischen wie physischen Gesundheit von Beschäftigten auf. In vielen Verwaltungen, Betrieben und sozialen Einrichtungen ist das Thema der Mitarbeitergesundheit inzwischen aufgegriffen worden. Es gibt einen Arbeitsschutzausschuss, ein geregeltes BEM-Verfahren, Angebote zur Gesundheitsförderung und im besten Fall sind sogar schon Maßnahmen zur Bewältigung psychischer Belastungen in Angriff genommen worden. Damit diese Strukturen und Einzelmaßnahmen sinnvoll und nachhaltig greifen können, müssen sie miteinander verbunden und in ein System eingebracht werden – eben ein Betriebliches GesundheitsmanagementSystem. Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Interessenvertretungen sind hier vielfältig: Schließlich gilt es, das Betriebliche Gesundheitsmanagement auch als strategisches Instrument zu nutzen, um die Arbeitsbedingungen innerhalb der Organisation kontinuierlich zu verbessern. Das Seminar vermittelt Grundlagen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement-Systems sowie Handlungsstrategien zur Einführung und effektiven Nutzung eines BGM. Themen

❚ Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen Gesundheitsmanagements ❚ Vorhandene betriebliche Strukturen zur Unterstützung erkennen und nutzen ❚ Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheit im Betrieb ❚ Die Gefährdungsbeurteilung als ein BGM-Instrument kennenlernen ❚ Beteiligungsstrategien der Interessenvertretung bei der Einführung und Umsetzung eines BGM ❚ Beispiele guter Praxis Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

13.04. – 15.04.2016

28.09. – 30.09.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166732-742

Hamm, Mercure Hotel Seminarnummer: D3-166733-742

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Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II

Gesund am Arbeitsplatz – gesund in Rente!

Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes

Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit

Dieses Seminar richtet sich an Interessenvertretungen, die bereits Erfahrungen in der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gemacht haben. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, den IstZustand des BGM vor Ort als tragfähiges Gesundheitskonzept für die Beschäftigten kritisch zu prüfen: Vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen in der praktischen Umsetzung reflektieren die Teilnehmenden dessen Stärken sowie Verbesserungspotentiale und planen entsprechende Schritte in der Weiterentwicklung. Darüber hinaus bekommen die Teilnehmenden anhand umfangreicher Fallbeispiele wertvolles Praxiswissen zur Thematik. Themen

❚ Aktuelle Entwicklungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihre Bedeutung für das BGM ❚ BGM – Aushängeschild von Unternehmen/Dienststelle und/oder tragfähige Gesundheitskonzepte für die Beschäftigten? ❚ Analyse der BGM-Bausteine: Was haben wir schon, was fehlt uns noch? ❚ Auf dem Prüfstand: Wie gut ist das eigene BGM vor Ort? ❚ Wie machen es die anderen? Kollegiale Beratung der Teilnehmenden untereinander Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Interessenvertretungen werden zunehmend mit Fragen nach der Rente konfrontiert; viele Beschäftigte wünschen sich einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Vor dem Hintergrund der „Rente mit 67“ verschieben sich dabei Fragen zu Altersteilzeitmodellen hin zu einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Das Seminar klärt eingehend entsprechende Vorschriften zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, zeigt Gestaltungsoptionen zum Übergang in den Ruhestand vor 67 auf und schafft ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines BGM. Themen

❚ Voraussetzungen, Antragsverfahren, Beginn und Höhe verschiedener Renten ❚ Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und aus Altersgründen ❚ Fit für den Job mit Rehabilitation? ❚ Altersteilzeitgesetz/Tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit ❚ Regelungen des Sozialgesetzbuchs bei Erwerbsende ❚ Steuerliche Behandlung von Alterseinkünften ❚ BGM/Gefährdungsbeurteilung: Verpflichtung für den Arbeitgeber ❚ Konkrete Handlungsfelder der Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW §46 (6) BPersVG §19 (3) MVG § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

20.06. – 21.06.2016

10.11. – 11.11.2016

13.06. – 15.06.2016

09.11. – 11.11.2016

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166734-742

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166735-74

Kevelaer, Parkhotel Seminarnummer: D3-165324-742

Willingen, Hotel Best Western Seminarnummer: D3-165325-742

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Das Rentenpaket

Zertifizierte Fortbildung

Auswirkungen auf die Beschäftigten und Interessenvertretungen

Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)

Zum 01.07.14 ist das neue Rentenpaket der Bundesregierung in Kraft getreten. Dieses Tagesseminar gibt einen ersten Kurzüberblick, was Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen bei Rückfragen zu Arbeitszeitmodellen oder Altersteilzeit der Beschäftigten zum Thema Rente beachten müssen. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten für einen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente aufgezeigt.

Betriebliche GesundheitsberaterInnen nehmen eine wichtige Rolle in ihren Unternehmen ein: Sie helfen mit, eine gesündere Arbeitswelt zu schaffen. In Kooperation mit dem Institut für Gesundheitsförderung (IfG) am St. Antonius Krankenhaus Hörstel, der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest bieten wir eine zertifizierte Fortbildung in acht Modulen:

Themen

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Reformen und Wirkungen auf das Rentenniveau Rente mit 63 Die gesetzlichen Grundlagen für die Altersrenten Mütterrente Die zusätzliche Altersvorsorge Wirkungen des Rentenpakets auf die Zusatzversorgung Aktuelle Tarifentwicklung zur Zusatzversorgung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

27.01.2016

10.05.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165326-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165328-742

02.03.2016

23.06.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165327-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-165323-742

Modul 1: Grundlagen betrieblicher Gesundheitspolitik Modul 2: Beratung in der Praxis Modul 3: Leistungen im deutschen Gesundheitssystem Modul 4: Betriebliche Helfer – Grundlagenausbildung Modul 5: Suchtprobleme in der Arbeitswelt Modul 6: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Modul 7: Ergonomie, Bewegungsförderung und gesunde Ernährung als Handlungsfelder betrieblicher Gesundheitspolitik Modul 8: Erfolgreiche Gesundheitsförderung im Betrieb – Beispiele guter Praxis Zielgruppe

Beteiligte am betrieblichen Eingliederungsmanagement, MitarbeiterInnen mit Personalverantwortung, Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigte mit Vertretung von Schwerbehindertenangelegenheiten, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Beschäftigte, die sich zukünftig mit „Gesundheit am Arbeitsplatz“ befassen sollen. Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Informationen zu Terminen, Orten und Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Infoblatt auf unserer Homepage: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Weitere Auskünfte gibt gern Katharina Rischke, Telefon: 0211 17523-281 E-Mail: [email protected]

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Zertifizierte Fortbildung Betriebliche Demografieberaterin (IfG) Betrieblicher Demografieberater (IfG) Als DemografieberaterIn helfen Sie mit, gesunde Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte sicherzustellen und gezieltes Nachwuchs- und Talentmanagement zu betreiben. Sie unterstützen Beschäftigte und Unternehmen, alternsgerechte und altersgerechte Arbeit zu fördern und leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. In Kooperation mit dem Institut für Gesundheitsförderung (IfG) am St. Antonius Krankenhaus Hörstel bieten wir eine zertifizierte Fortbildung; sie umfasst drei Module und eine praxisorientierte Abschlussarbeit. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat des Instituts für Gesundheitsförderung (IfG) bescheinigt. Modul 1: Grundlagen Demografie und Arbeitswelt Modul 2: Beratungskompetenzen unter Berücksichtigung des Lebensalters Modul 3: Wissenstransfer und Altersstrukturanalyse Zielgruppe

ArbeitnehmerInnen, die sich grundlegend mit der demografischen Entwicklung in ihrem Betrieb und den damit verbundenen Fragestellungen und Problemlösungen auseinandersetzen und die für die Anforderungen qualifizierter Beratungsprozesse entsprechende Fähigkeiten erwerben wollen: ❚ Betriebliche GesundheitsberaterInnen/Beteiligte am BEM ❚ Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Beschäftigte mit Vertretung von Schwerbehindertenangelegenheiten ❚ MitarbeiterInnen mit Personalverantwortung/ aus Personalabteilungen ❚ Sicherheitsbeauftragte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit ❚ Beschäftigte, die sich zukünftig mit den betrieblichen Prozessen des demografischen Wandels befassen sollen/wollen Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Informationen zu Terminen, Orten und Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Infoblatt auf unserer Homepage: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Weitere Auskünfte gibt gern Katharina Rischke, Telefon: 0211 17523-281 E-Mail: [email protected]

Maronen-Rosenkohl-Auflauf

Sylvia Bühler ver.di-Bundesvorstand, Leiterin Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen

Sylvia Bühler: „Ich bin seit meinem 14. Lebensjahr Vegetarierin. Aus Protest gegen die Massentierhaltung, aber auch, weil ich nicht am Tod unschuldiger Tiere schuld sein wollte. Erfreulicherweise sind die Zeiten vorbei, in denen man als Vegetarierin die Hauptspeise ohne Fleisch, dafür mit drei Blumenkohlröschen mehr bekam. Heute hat fast jedes Restaurant mehrere vegetarische und oft auch vegane Gerichte zur Auswahl und nicht selten sehe ich die neidvollen Gesichter am Tisch, die an einem lieblos gebratenen Steak kauen, während ich kleine Kunstwerke der vegetarischen Küche auf dem Teller habe. Aber auch Zuhause kann man ohne großen Aufwand wunderbare vegetarische Gerichte zaubern. Das folgende ist ein typisches Herbst-Winter-Essen, zu dem ein spanischer Temperanillo oder auch ein badischer Spätburgunder schmecken.“ Zutaten (für vier Personen): 500 g Farfalle (Schmetterlingsnudeln) 250 g Rosenkohl 200 g Maronen (gibt es gekocht und geschält zu kaufen) 200 g Sauerrahm (10 % Fett) 3 Eier (von glücklichen Hühnern) 100 g geriebener Käse (Gouda oder Emmentaler) 2 Knoblauchzehen Salz, Pfeffer und Muskatnuss Zubereitung: Den Rosenkohl säubern, waschen und halbieren. In leicht sprudelndem Wasser ca. 8 Minuten kochen (dann ist er noch bissfest). Zeitgleich die Farfalle nach Herstellerangaben kochen. In der Zwischenzeit den Backofen auf 200 Grad vorwärmen. Aus dem Sauerrahm, den Eiern und den zerdrückten Knoblauchzehen eine Sauce herstellen. Eine Auflaufform mit Butter einfetten, abwechselnd Farfalle, Rosenkohl und Maronen einfüllen, dann die Hälfte der Rahm-Eiersauce darübergießen und eine weitere Schicht Farfalle, Rosenkohl und Maronen auffüllen. Schließlich den Rest der Sauce und den Überbackkäse darübergeben. Jetzt das Ganze im Ofen ca. 20 Minuten backen.

Thementage Thementag: Arbeitsvertrag

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Thementag: Arbeitszeugnisse und Beurteilung

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Thementag: Urlaub

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Thementag: Mehrarbeit/Überstunden

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Thementag: Betriebsklima

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Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

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Thementag: Weisungsrecht

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Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb

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Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten

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Thementag: Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen

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Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit

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Thementag: Fürsorgepflicht

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Thementag: Kündigung

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Thementag: MitarbeiterInnengespräche

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Thementag: Mediation

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Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

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Thementag: Mutterschutz und Elternzeit

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Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung: Zu den Tagesseminaren erhalten Sie ausführliche Beratung von Hildegard Falkenhain, Tel. 0211 17523-305 oder [email protected] Zu den Tagesseminaren „Mutterschutz und Elternzeit“, „Familienpflegezeitgesetz“ und „Wiedereinstieg“ berät Sie Christian Lorenz unter Tel. 0211 17523-279 oder [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Martin Becker, Tel.: 0211 17523-275, [email protected].

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Thementag: Arbeitsvertrag

Thementag: Arbeitszeugnis und Beurteilung

Formulararbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Eher selten werden Arbeitsbedingungen bei Vertragsabschluss einzeln ausgehandelt, sondern vorformulierte Arbeitsverträge (Formulararbeitsverträge) benutzt. Die Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führte zu einer strengeren Kontrolle dieser Verträge. Das Bundesarbeitsgericht sowie die Instanzgerichte haben mittlerweile zahlreiche Klauseln als unwirksam verworfen. In dem Seminar werden die Grundlagen sowie Folgen der Unwirksamkeit von Formularklauseln erläutert, die aktuelle Rechtsprechung dargestellt sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung aufgezeigt. Themen

❚ Die Vorgaben des Nachweisgesetzes ❚ Überprüfung von Formulararbeitsverträgen: der Begriff der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ ❚ Transparenzgebot und Verstoß gegen gesetzliche Grundgedanken ❚ Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln und deren Rechtsfolgen ❚ Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge ❚ Änderung von Vertragsbedingungen, Versetzungen, Änderungskündigungen ❚ Freiwilligkeitsklauseln, Widerrufsvorbehalt und Ausschlussfristen ❚ Einsichts- und Überwachungsrechte der Interessenvertretung

Die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz erfordert regelmäßig die Beifügung eines Arbeitszeugnisses. Deshalb sollen Arbeitszeugnisse wohlwollend und wahr sein. Durch verschlüsselte Codes wird diese Anforderung scheinbar erfüllt. In diesem Seminar werden differenziert die Unterschiede einfacher und qualifizierter Zeugnisse vorgestellt, deren Bedeutung für die Bewerbung sowie die inzwischen entschlüsselten Codes der Zeugnissprache unter die Lupe genommen. Zu den Schwerpunkten dieses Thementages gehört, wie weit die gesetzlichen Interessenvertretungen die Betroffenen unterstützen können. Themen

❚ Definition Zeugnis/qualifiziertes Zeugnis ❚ Zwischen Wohlwollen und Wahrheit: Welche Formulierungen sind angemessen? ❚ Formalien der Zeugniserteilung ❚ Geheime Codes erkennen und beurteilen ❚ Berichtigung und rechtliche Möglichkeiten bei fehlerhaften Zeugnissen ❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung ❚ Einsichtnahme, Auswertung und Speicherung von Zeugnissen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Zielgruppe

Freistellung

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Freistellung

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

10.05.2016

08.11.2016

01.03.2016

27.09.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161912-742

Dortmund, Hotel Esplande Seminarnummer: D3-161913-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161918-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161919-742

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Thementag: Urlaub

Thementag: Mehrarbeit/Überstunden

§ 7 Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass die Urlaubswünsche der Beschäftigten vorrangig zu berücksichtigen sind. Urlaub ist für viele die schönste Zeit. Spätestens wenn die Planungen beginnen, tauchen Fragen auf. Wann kann ich Urlaub nehmen? Welchen Urlaubsanspruch habe ich? Wer darf wann vorrangig seinen Urlaub nehmen? Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? Unter welchen Umständen kann bereits gewährter Urlaub widerrufen werden? Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? Kann alter Urlaub übertragen werden? Wann kann Urlaub verfallen? Das Seminar informiert über die umfangreichen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den Individualansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen.

Wer differenziert schon zwischen Mehrarbeit und Überstunden? Bedeutet mehr arbeiten gleich, Überstunden zu leisten? Sind „freiwillige“ Überstunden zuschlagspflichtig? Kann ich Überstunden oder Mehrarbeit verweigern? Welche Ausgleiche gibt es für was? Freizeit oder Geld? Dauerthemen der gesetzlichen Interessenvertretungen sind Arbeitszeitfragen, insbesondere Mehrarbeit und Überstunden. Das Seminar klärt die Begriffe, rechtliche Grundlagen und die umfassenden Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.

Themen

❚ Gesetzliche oder tarifliche Urlaubsansprüche ❚ Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung ❚ Überblick über die Rechtsprechung, z. B. Widerruf der Genehmigung, Anordnung von Zwangsurlaub, Anspruch auf Urlaub mit der Familie ❚ Möglichkeiten der Durchsetzung individualrechtlicher Ansprüche Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Themen

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Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitverordnung NRW Überblick über Rechtsprechungen zu Mehrarbeit und Überstunden Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten Initiativmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

12.04.2016

30.08.2016

25.02.2016

08.09.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161906-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161907-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161908-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161909-742

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Thementag: Betriebsklima Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir mit Arbeit. Arbeit bestimmt wichtige Bereiche unseres Lebens. Entsprechenden Einfluss hat das Betriebsklima auf das Wohlbefinden – und somit die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Interessenvertretung kann auf das Betriebsklima positiven Einfluss nehmen und Störfaktoren teilweise beheben oder entschärfen. Wie und durch welche Handlungsschritte dies möglich ist, werden wir in diesem Seminar aufzeigen. Themen

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Wie kann ich das Betriebsklima messen? Welche Einflussfelder gibt es? Wie gehe ich mit Störfaktoren um? Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten Wertschätzende Kommunikation in Betrieb und Dienststelle fördern

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das AGG gebietet eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Diskriminierungen – gleich welcher Art – gar nicht erst zuzulassen gehört zu den allgemeinen Aufgaben betrieblicher Interessenvertretungen. Benachteiligungen z. B. bei Aufstiegschancen oder Eingruppierungen werden nicht immer sofort erkannt. Im Seminar werden die Inhalte der Gesetzesgrundlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des EUGH dazu vorgestellt. Die betrieblichen Interessenvertretungen sensibilisieren sich für die Problemlage und informieren sich über ihre Handlungsmöglichkeiten. Welche individuellen Möglichkeiten Beschäftigte haben, sich gegen Benachteiligungen/Diskriminierungen zu wehren, ist Bestandteil des Thementages. Themen

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Ziel des Gesetzes, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten Rechtsschutz Antidiskriminierungsstelle Aktuelle Rechtsprechung Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der MitarbeiterInnenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

29.02.2016

05.09.2016

09.02.2016

01.09.2016

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161928-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161929-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161900-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161901-742

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Thementag: Weisungsrecht

Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb

Das „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers, auch als Direktionsrecht bekannt, ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Wie weit geht das Direktionsrecht, wo sind Grenzen gesetzt? Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten? Gibt es zu berücksichtigende betriebliche Vereinbarungen? In der Praxis kann es bei Grenzüberschreitungen des Weisungsrechts zu Konflikten kommen. Das Seminar informiert über Reichweite und Grenzen des Weisungsrechtes, die individualrechtlichen Aspekte sowie über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen.

Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse über die umfangreichen Möglichkeiten des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten. Die Teilnehmenden lernen, wie die gesetzlichen Bestimmungen im „Cloudzeitalter“ und in Zeiten sozialer Netze rechtssicher umgesetzt und die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen wahrgenommen werden können.

Themen

❚ Begriffsbestimmung ❚ Weisungsrecht/Direktionsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung und anderer Rechtsnormen ❚ Umfang und Grenzen des Weisungs-/Direktionsrechtes ❚ Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der Rechtsprechung ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen

Themen

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Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe von Personalinformationen Nutzung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen? Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Beispiele aus der betrieblichen Praxis Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

18.02.2016

06.10.2016

15.03.2016

20.09.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161902-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161903-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161904-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161905-742

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Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten

Thementag: Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen

Manche Arbeitgeber werden von ausgeprägten Kontrollbedürfnissen getrieben, anderen ist ein undefinierter Vertrauensvorschuss für das Erreichen der Betriebsergebnisse wichtiger. Wenn die „Kontrolleure“ sich durchsetzen wollen, nutzen sie alle technischen Möglichkeiten wie Videoüberwachung, Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten, organisieren den Einsatz von Privatdetektiven zur Kontrolle von Arbeitsunfähigkeiten oder führen Taschen- und Türkontrollen durch. Welche umfangreichen Beteiligungsrechte die gesetzlichen Interessenvertretungen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen haben, ist ebenso Seminarinhalt wie die Frage, welche zu beachtenden schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten den ebenfalls berechtigten Überprüfungsansprüchen der Arbeitgeber gegenüberstehen.

Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die Abmahnung. Weil sie eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten oder einleiten kann, ist sie so bedeutsam. Arbeitgeber nutzen mitunter auch Ermahnungen und Kritikgespräche als Disziplinierungsinstrumente. Die gesetzlichen Interessenvertretungen benötigen für ihre Arbeit rechtlichen Sachverstand und müssen die qualitativen Unterschiede der Disziplinierungsmaßnahmen kennen und handhaben können. Das Seminar informiert über die Individualrechte der Beschäftigten, die aktuelle Rechtsprechung und die differenzierten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.

Themen

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Datenschutz und Persönlichkeitsrechte Videoüberwachung am Arbeitsplatz Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet Rechtliche Grenzen der Überwachung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Themen

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Rechtsgrundlagen zu Abmahnungen und Ermahnungen Verschiedene Funktionen der Abmahnung Veränderte Rechtsprechung zu Abmahnungsgründen Anlässe und Folgen anderer Disziplinarmaßnahmen Beteiligung von gesetzlichen Interessenvertretungen an Sanktionsmaßnahmen ❚ Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

19.05.2016

25.10.2016

21.04.2016

08.12.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161910-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161911-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161914-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161915-742

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Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit Gesetzliche Interessenvertretungen haben zu bestimmten Themen Verschwiegenheitspflichten, zu anderen Informationspflichten. Für eine wirksame Interessenvertretung ist es wichtig, dies genau unterscheiden zu können. Der Interessenvertretung stellen sich hinsichtlich dieser Problematik viele Fragen, z. B. sind Informationen über bevorstehende Kündigungen, ökonomische Missstände oder Gesundheitsgefährdungen Betriebsgeheimnisse oder notwendiges Wissen zum Schutze der Belegschaft/ArbeitnehmerInnen? Das Seminar klärt über Rechtsgrundlagen auf und sensibilisiert für die zu beachtenden Abgrenzungsfragen zwischen Schweigen oder Reden müssen. Themen

❚ Tarifliche oder arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht als Beschäftigte/r ❚ Schweige-/Geheimhaltungspflicht als gesetzliche Interessenvertretung ❚ Gesetzliche Grundlagen bei kollektiven und individuellen Angelegenheiten ❚ Differenzierung von betriebsinterner und -externer Öffentlichkeitsarbeit ❚ Folgen kollektivrechtlicher und/oder individualrechtlicher Verstöße gegen Schweigegebote ❚ Zusammenarbeit mit Gewerkschaften Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

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Thementag: Fürsorgepflicht Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mit den Beschäftigten fürsorglich umzugehen. Dazu gehört, nicht nur die geleistete Arbeit zu bezahlen, sondern sich in allen Fragen der Arbeitsbedingungen an Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Arbeitsverträge zu halten. In diesem Seminar wird über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Fürsorgepflicht informiert, und es werden die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen aufgezeigt. Themen

❚ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte aus dem Arbeitsvertrag ❚ Begriffsbestimmung und Rechtsgrundlagen der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht ❚ Umfang und verschiedene Formen der Fürsorgepflicht: Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten ❚ Formalrechtliche Folgen der Verletzung von Fürsorgepflichten ❚ Handlungsfelder und Wirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

26.04.2016

03.11.2016

10.03.2016

15.09.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161916-742

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161917-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161922-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161923-742

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Thementag: Kündigung

Thementag: MitarbeiterInnengespräche

Eine Kündigung ohne Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung ist unwirksam. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind aber begrenzt. Für Beschäftigte und gesetzliche Interessenvertretung ist für die Abwehr von Kündigungen entscheidend, ob beurteilt werden kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Das Seminar behandelt praxisnah und verständlich den Kündigungsschutz und stellt die kollektiv- und individualrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vor.

In immer mehr Unternehmen, Dienststellen und Verbänden werden sogenannte Mitarbeitergespräche geführt und teilweise auch Ziele vereinbart. Die Gespräche sind in diesem Kontext zum einen ein Instrument der Personalführung, zum anderen ein Instrument zum Beispiel zur Bemessung leistungsorientierter Bezahlung aufgrund tariflicher Regelungen. Die Arbeitgeber versprechen sich bessere Arbeitsergebnisse und eine höhere Motivation der Belegschaft. Die gesetzlichen Interessenvertretungen müssen sich mit einer Vielzahl von zu beachtenden Fragen auseinandersetzen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse für die gesetzlichen Interessenvertretungen, damit diese von der Gesprächseinführung bis zum Abschlussgespräch die Beschäftigten prozessual begleiten und erfolgreich in die Verhandlungen von Betriebsund Dienstvereinbarungen einsteigen können.

Themen

❚ Kündigungsarten/Kündigungsgründe ❚ Besondere Kündigungsschutzverfahren für besonders Geschützte wie Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende usw. ❚ Kündigungsschutzklage ❚ Weiterbeschäftigungsanspruch ❚ Verfahren beim Arbeitsgericht ❚ Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Themen

❚ Zweck und Ziel von Mitarbeitergesprächen ❚ Warum Zielvereinbarungen schließen? Hintergründe und rechtliche Aspekte ❚ Wie sollten sich die KollegInnen auf das Gespräch vorbereiten? ❚ Ablauf eines Mitarbeitergesprächs, Gesprächsleitfäden ❚ Notwendige Qualifizierungen der Führungskräfte ❚ Welche Ziele können vereinbart werden und wie müssen sie formuliert sein? ❚ MitarbeiterIn und Führungskraft können sich nicht einigen – was ist zu tun? ❚ Rolle und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung ❚ Tipps für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

07.04.2016

10.11.2016

14.04.2016

05.10.2016

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-161926-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161925-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161924-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161927-742

133

134

Thementag: Mediation und ihre Bedeutung für betriebliche Interessenvertretungen

Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur allgemeinen Beilegung von Konflikten und gilt als kostengünstige Alternative zur außergerichtlichen Einigung. Auch die Konfliktbewältigung zwischen betrieblichen Interessenvertretungen und Arbeitgebern könnte einvernehmlich über Mediation erfolgen. Das Seminar zeigt auf, ob und unter welchen Umständen das Mediationsgesetz im Streitfall hilft, die Interessenvertretung in Betrieb/Dienststelle wirksamer durchsetzen zu können.

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bildet eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In diesem Seminar erlangen die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen rechtliche Kenntnisse und lernen anerkannte Konzepte der Gefährdungsbeurteilung kennen. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie den Prozess der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen und wie dadurch die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen spürbar verbessert werden können.

Themen

❚ Überblick Mediationsgesetz ❚ Mediation in der Abgrenzung zur gesetzlich vorgesehenen Konfliktbewältigung (Einigungsstellen oder Gerichtsverfahren) ❚ Beispielhafte Darstellung eines Mediationsverfahrens ❚ Chancen und Risiken von Mediationsverfahren für Interessenvertretungen ❚ Nutzungsmöglichkeiten von Mediation innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung

Themen

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

12.05.2016

27.10.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-161920-742

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-161921-742

❚ Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ Beispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung ❚ Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung ❚ Beteiligungsrechte und Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Zielgruppe

Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

02.06.2016

22.11.2016

Köln, Hotel Tryp by Wyndham Koeln City Centre Seminarnummer: D3-166746-742

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk Seminarnummer: D3-166747-742

135

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Novellierung Pflegezeitgesetz 2015

Novellierung Pflegezeitgesetz 2015

Thementag: Mutterschutz und Elternzeit

Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen; der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. In diesem Seminar werden die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus seit 2015 umfassend und praxistauglich vermittelt.

Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf völlige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert von dem so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Gesetzesreform in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Probleme für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt.

Themen

❚ Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung ❚ Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (seit 2015) ❚ Neue Regelung: Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt ❚ Mutterschutz und Fristen ❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit ❚ Elterngeld, Mutterschutzlohn und -geld ❚ Elternzeit – Anspruch, Dauer, Aufteilung, Partnermonate ❚ Arbeitsplatz nach Rückkehr aus der Elternzeit ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

18.02.2016

Themen

❚ Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten ❚ Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung ❚ Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen ❚ Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz ❚ Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ❚ Befristete Verträge für Vertretungspersonen ❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung ❚ Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten ❚ Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166773-091

Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

06.12.2016 12.05.2016 Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-166774-091

Köln, Hotel TRYP by Wyndham Koeln City Centre Seminarnummer: D3-166775-091

16.06.2016

24.11.2016

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-166776-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166777-091

137

Rote Linsensuppe

Jan-Hendrik Heudtlass Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Zutaten (für vier Personen): 1–2 EL Sonnenblumenöl 200 g rote Linsen 1 Dose geschälte Tomaten 200 ml Kokosmilch 1 TL klare Gemüsebrühe Kräutermeersalz Weitere Zutaten: 30 g Ingwer 1 Zwiebel, 1–2 EL rote Currypaste 100 g Zuckerschoten 200 g Möhren 1 Bund frischer Koriander 125 g Sonnenmais Zubereitung: Ingwer und Zwiebel schälen und fein würfeln. 1 EL Öl in einem Topf erhitzen. Ingwer und Zwiebel dazugeben und anbraten. Die Linsen dazugeben und kurz andünsten. Tomaten zerkleinern und mit der Kokosmilch und 400 ml Wasser dazugeben. Die Suppe ca. 10 Minuten bei kleiner Hitze kochen lassen, bis die Linsen gar sind. In der Zwischenzeit Zuckerschoten waschen und halbieren. Mais abtropfen lassen und kleinschneiden. Möhren schälen und in Streifen schneiden. Restliches Öl erhitzen und die Zuckerschoten, Karottenstreifen und den Mais mit der roten Currypaste anbraten. Die Suppe mit Brühe und Kräutermeersalz würzen und mit dem Gemüse servieren. Mit Koriander bestreuen. Guten Appetit wünscht Jan-Hendrik Heudtlass

Beamtenrecht Beamtenrecht (NRW): Kein Buch mit sieben Siegeln

142

Beamtenrecht (Bund): Kein Buch mit sieben Siegeln

143

Beamtenrecht/Tarifrecht: Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst

144

Beamtenrecht Bund/Land NRW: Versorgungsrecht

145

Aktuelles aus dem Dienstrecht NRW

146

Beamtenrecht: Aktuelle Rechtsprechung/Neueste Entwicklungen

147

Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Einführungs- und Vertiefungsseminaren im Beamtenrecht berät Sie Martina Droll-Ruthenbeck, Tel.: 0211 17523-274, [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]. Mit der in 2009 erfolgten Änderung des § 5 BetrVG werden Beamtinnen und Beamte in privatisierten Betrieben auch vom Betriebsrat vertreten und dürfen in den Betriebsrat gewählt werden.

142

Beamtenrecht (NRW): Kein Buch mit sieben Siegeln

Beamtenrecht (Bund): Kein Buch mit sieben Siegeln

Zur Vertretung der Gruppeninteressen der Beamtinnen und Beamten in Behörden und Verwaltungen ist es unerlässlich, dass sich gesetzliche Interessenvertretungen mit den Neuregelungen sowie den Grundlagen des Dienstrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut machen. Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Beschäftigte noch keine oder als Beamtinnen und Beamte ergänzungsfähige Kenntnisse im Dienstrecht haben.

Zur Vertretung der Gruppeninteressen der Beamtinnen und Beamten in Behörden und Verwaltungen ist es unerlässlich, dass sich gesetzliche Interessenvertretungen mit den Neuregelungen sowie den Grundlagen des Dienstrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut machen. Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Beschäftigte noch keine oder als Beamtinnen und Beamte ergänzungsfähige Kenntnisse im Dienstrecht haben.

Themen

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Überblick über die Grundlagen des Beamtenrechts Systematik der Rechtsgrundlagen Besoldung und Leistungsbezahlung Arbeitszeit und Urlaub, Arbeitszeitverordnungen Personalplanung, Personalentwicklung Grundzüge der Beamtenversorgung Grundzüge des Disziplinarrechts Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Aktuelle Rechtsprechung

Überblick über die Grundlagen des Beamtenrechts Systematik der Rechtsgrundlagen Überblick über Besoldung und Leistungsbezahlung Arbeitszeit und Urlaub Personalplanung, Personalentwicklung Überblick Beamtenversorgung Überblick über das Disziplinarrecht Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Aktuelle Rechtsprechung

Zielgruppe

Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung

Freistellungen

Freistellungen

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

§ 37 (6) BetrVG

§ 96 (4) SGB IX

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

§ 37 (6) BetrVG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung

20.06. – 24.06.2016

13.04. – 15.04.2016

Oelde, Landhotel Gut Meier-Gresshoff Seminarnummer: D3-166151-741

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166152-741

§ 96 (4) SGB IX

143

144

Beamtenrecht/Tarifrecht: Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Tarifbeschäftigte oder als Beamtinnen und Beamte bereits Kenntnisse im Tarif-/Dienstrecht haben und diese erweitern möchten.

Beamtenrecht Bund/Land NRW: Versorgungsrecht Dieses Thema ist insbesondere für die Interessenvertretungen von Bedeutung, denn Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihres Dienstherrn. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteure behandelt. Themen

Themen

❚ Die personelle Auswahl ❙ aus Anlass der Einstellung ❙ der Übertragung von höherwertigen Posten ❚ Bewerbungsverfahren ❚ Dokumentationspflicht des Arbeitgebers ❚ Aktuelle Rechtsprechung des BVerfG, des BAG, des BVerwG Zielgruppe

❚ Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW, BeamtVG, LBeamtVG) ❚ Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats ❚ Rechtsprechung, Praxisfälle Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung

Freistellungen

Freistellungen

Kosten

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

§ 37 (6) BetrVG

Kosten

§ 96 (4) SGB IX

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

§ 37 (6) BetrVG

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Seminarkostenpauschale: 418,-Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung

17.03. – 18.03.2016

20.04.2016

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166153-741

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166155-741

§ 96 (4) SGB IX

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Aktuelles aus dem Dienstrecht NRW Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Tarifbeschäftigte oder als Beamtinnen und Beamte bereits Kenntnisse im Tarif-/Dienstrecht haben und diese erweitern möchten. Themen

❚ Überblick über die Neuregelungen im Dienstrecht NRW ❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

Beamtenrecht: Aktuelle Rechtsprechung/ Neueste Entwicklungen Dieses Seminar ist für erfahrene Personal- und Betriebsräte geeignet, die bereits über Kenntnisse im Bereich des Beamtenrechts verfügen. Es gibt einen Überblick über die sich immer weiter fortentwickelnde Rechtsprechung zum Beamten- und Personalvertretungsrecht. Themen

Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung

❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung ❙ zum Beamtenrecht ❙ zum Dienstrecht ❙ zum Mitbestimmungsrecht

Freistellungen

Zielgruppe

Zielgruppe

§ 37 (6) BetrVG

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung

§ 96 (4) SGB IX

Mitglieder des Personalrats, des Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Übernachtung/Verpflegung

03.11.-04.11.2016

16.06. – 17.06.2016

Hamm, Mercure-Hotel Seminarnummer: D3-166156-741

Hamm, Mercure-Hotel Seminarnummer: D3-166157-741

§ 96 (4) SGB IX

147

Tarifseminare öffentlicher Dienst Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Grundlagen zum TVöD

150

Arbeitszeiten im TVöD

152

Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD VKA

154

Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD

156

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L

157

Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L

158

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

160

Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ)

161

Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSCHTV)

162

TVöD VKA - Leistungsorientierte Vergütung

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren zum TVöD und TV-L berät Sie Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214, [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungshäusern, Anreise etc. beantwortet gern Jörg Richerzhagen

150

151

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD Grundlagen zum TVöD, Allgemeiner Teil (Bund und VKA) Der TVöD gehört zu den wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen des Bundes, der Gemeinden sowie Betrieben, die den TVöD anwenden. Personal- und Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TVöD in der betrieblichen Praxis. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Die Parteien des Tarifvertrags/Tariffähigkeit Die Stellung des Tarifvertrags im Rechtssystem/Tarifvorbehalt Besitzstandswahrung aus dem TV-Ü Kurzüberblick zur Arbeitszeitgestaltung Kurzer Einblick in die Entgeltordnung TVöD Bund und Rahmenbedingungen im Eingruppierungsrecht VKA Entgelt und sonstige Leistungen Urlaub und Arbeitsbefreiung Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übergangs- und Schlussvorschriften Besondere Teile des TVöD Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen. Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

25.01. – 29.01.2016

29.08. – 02.09.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166802-121

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-166804-121

25.04. – 29.04.2016

07.11. – 11.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166803-121

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166805-121

Schon gewusst? Ansprüche aus Tarifvertrag – Günstigkeitsvergleich „Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im Wege des sog. Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen.“ BAG Pressemitteilung Nr. 21/15 Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 -

152

Arbeitszeiten im TVöD Ergänzend zum Seminar »TVöD – Kompaktes Grundlagenwissen« erhalten BR/PR/MAV‘en fundierte Kenntnisse rund um tarifvertragliche Arbeitszeitregelungen. Praxisbezogene Anregungen für die Arbeitszeitgestaltung in Betrieben und Dienststellen stehen ebenso im Mittelpunkt wie die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung des Tarifvertrages: die Überwachungsaufgaben, die Unterrichtungs- und Beratungsrechte, die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte speziell zu Arbeitszeitfragen. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitregelungen Wöchentliche Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit Überstunden/Mehrarbeit Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft Schicht-/Wechselschichtarbeit, Feiertagsarbeit Arbeitszeitkonto, Rahmenarbeitszeit, Arbeitszeitkorridor, Gleitzeit Zeitzuschläge, Faktorisierung, Feiertagszuschläge Wechselschicht und Schichtzulagen Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitszeitgesetz Dienst- und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

09.03. – 11.03.2016

12.09. – 14.09.2016

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166806-121

Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarnummer: D3-166807-12

Im Seminar Arbeitsrecht werden anhand von Beispielen aus der Praxis die gesetzlichen Rahmenbedingungen erörtert.

Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen.

Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für so viel Engagement! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

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155

Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD-VKA Mit der Ablösung des BAT bzw. BMT-G II und MTArb durch den TVöDVKA ist bereits zum Teil eine neue Struktur in der Bezahlung geschaffen worden. Solange die einheitliche Entgeltordnung zwischen den Tarifvertragsparteien des TVöD-VKA noch nicht vereinbart ist, gelten Übergangsund Besitzstandsregelungen. Für die wirksame Interessenvertretung in Betrieben und Dienststellen sind deshalb in der Übergangsphase hinreichende Kenntnisse sowohl des alten Eingruppierungsrechts als auch der Übergangsvorschriften (TVÜ-VKA) erforderlich. Das Seminar vermittelt betrieblichen InteressenvertreterInnen erforderliche Kenntnisse zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst als Grundlage der Entgeltzuordnung des TVöD-VKA. Themen

❚ Grundsätze der Eingruppierung nach BAT/BMT-G ❚ Bedeutung für das neu entstehende Eingruppierungsrecht ❚ Die Anlagen 1a und 1b zum BAT bzw. des Lohngruppenverzeichnisses zum BMT-GII/BZT-G/NRW – Relevanz für das neue Eingruppierungsrecht ❚ Regelungen zur Eingruppierung und Einreihung im Übergang, u.a. S+E ❚ Übergangsvorschriften in den §§ 2, 10 und 17 TVÜ-VKA ❚ Rahmenbedingungen zu einer neuen Entgeltordnung ❚ Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX Kosten

Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Hinweis

Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird vorausgesetzt.

22.02. – 25.02.2016

04.10. – 07.10.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166810-121

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-166812-121

17.05. – 20.05.2016 Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166811-121

156

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Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L Grundlagen zum TV-L

Am 5. September 2013 ist es der Gewerkschaft ver.di gelungen, die Entgeltordnung mit dem Bund zu vereinbaren. Das Inkrafttreten erfolgte am 1. Januar 2014. Alle wesentlichen Aspekte der neuen Entgeltordnung werden hier geschult. Aus diesem Tarifvertrag ergeben sich neue Handlungsoptionen für Betriebs- und Personalräte im Bereich des Bundes. In diesem Seminar werden wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen und anhand praktischer Fallbeispiele erproben.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine der wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen der Länder sowie in Betrieben, die den TV-L anwenden. Personal- und Betriebsräte, Ersatzmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten und rechtssicheren Anwendung des TV-L in der betrieblichen Praxis.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Systematik des Arbeitsrechts Systematik der Eingruppierung Struktur und Inhalte der Entgeltordnung Merkmale der Entgeltgruppen Anforderungen an Stellenbeschreibungen Bildung von Arbeitsvorgängen Überleitung und Strukturausgleich Zulagen und Zuschläge Stufenzuordnung bei Höhergruppierung Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung Änderungen im § 18 TVöD Bund (Leistungsentgelt)

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Die Parteien des Tarifvertrages/Tariffähigkeit Die Stellung des Tarifvertrages im Rechtssystem/Tarifvorbehalt Allgemeine Vorschriften Kurzüberblick: Arbeitszeitregelungen Kurzüberblick: Eingruppierung Entgelt und sonstige Leistungen Urlaub und Arbeitsbefreiung Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Übergangs- und Schlussvorschriften Übersicht der Sonderregelungen Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen. Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Hinweis

Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird vorausgesetzt

Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

29.02. – 04.03.2016

26.09. – 30.09.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166813-121

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166815-121

15.02. – 18.02.2016

23.08. – 26.08.2016

09.05. – 13.05.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166808-121

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166809-121

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-166814-121

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Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L Für den Geltungsbereich TV-L ist für Ein- und Umgruppierungen die Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, die Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies erfordert aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung. In diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Systematik des Arbeitsrechts Übersicht der Entgeltbestandteile Systematik der Eingruppierung Merkmale der Entgeltgruppen Stufenzuordnung Regeln zur Stufenlaufzeit (hemmen und beschleunigen) Bildung von Arbeitsvorgängen Anforderungen an Stellenbeschreibungen Strukturausgleich Zulagen und Zuschläge Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Hinweis

Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TV-L wird vorausgesetzt.

07.03. – 10.03.2016

04.10. – 07.10.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166816-121

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166818-121

06.06. – 09.06.2016 Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166817-121

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Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung im Alter sind bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt. Das Seminar informiert über das Regelwerk der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Es soll die betriebliche Interessenvertretung in die Lage versetzen, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Rente, z. B. Mütterrente und abschlagfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in dem Seminar ebenfalls thematisiert. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Tarifliche Veränderungen bei der Zusatzversorgung Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgungskassen Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen Überleitung von Versicherten Neuberechnung der Startgutschriften Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der Zusatzversorgung ❚ Auswirkungen der Mütterrente auf die Zusatzversorgung ❚ Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren ❚ Aktuelle Rechtsprechung zur Zusatzversorgung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

§ 19 (3) MVG

Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ) für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden Seit 27.02.2010 (rückwirkend zum 01.01.2010) gilt für den öffentlichen Dienst der Gemeinden und des Bundes der TV-FlexAZ. Die verschiedenen Altersteilzeitmodelle, die flexible Altersarbeitszeit (FALTER) sowie die Entgeltund Aufstockungsleistungen stehen hierbei im Mittelpunkt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse, um den Tarifvertrag in der täglichen Praxis kompetent und rechtswirksam anzuwenden. Themen

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Geltungsbereich TVFlex AZ im Überblick Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVFlex AZ Persönliche Voraussetzungen für die Altersteilzeit Entgelt und Aufstockungsleistungen Nebentätigkeiten Verlängerung der Arbeitsphase im Blockmodell bei Krankheit Ende des Arbeitsverhältnisses Betriebs-/Dienstvereinbarungen Flexible Altersarbeitszeit (FALTER) Übergangsvorschriften und Geltungsdauer

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung aus dem Anwendungsbereich TVöD Bund und Gemeinden mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

14.03. – 16.03.2016

24.10. – 26.10.2016

31.05.2016

08.11.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166800-121

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166801-121

Düsseldorf, DGB-Haus D3-166820-121

Düsseldorf, DGB-Haus D3-166821-121

§ 19 (3) MVG

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Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSchTV)

TVöD VKA – Leistungsorientierte Vergütung

Dieser Tarifvertrag ist bereits seit Januar 1987 in Kraft, aber bei vielen Betriebs- und Personalräten nicht präsent. Dieses Tagesseminar vermittelt den Interessenvertretungen die in dem Tarifvertrag enthaltenen Schutzvorschriften für ArbeitnehmerInnen, die von Rationalisierungsmaßnahmen des Arbeitgebers in ihrem Arbeitsverhältnis betroffen sind. Die Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte werden ebenfalls dargestellt.

In diesem Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zur Einführung bzw. Umsetzung leistungsorientierter Vergütung gemäß § 18 TVöD VKA vermittelt. Neben den Inhalten des Tarifvertrages werden insbesondere Tipps und Hilfestellungen für das planvolle Vorgehen dargestellt. Für die Teilnahme ist Grundlagenwissen zum TVöD eine notwendige Voraussetzung. Nach Rücksprache teilen wir gern die aktuellen Seminartermine mit.

Themen

❚ Geltungsbereiche des RatSchTV ❚ Begriffsbestimmung Rationalisierung nach dem TV und den Beteiligungsrechten aus dem BetrVG, BPersVG und LPVG NRW ❚ Vorrang für Arbeitsplatzsicherung ❚ Wie können die §§ zum Thema Qualifizierung aus TV-L, TVöD und TV-N mit angewandt werden? ❚ Besonderer Kündigungsschutz/Entgeltsicherung ❚ Abfindungsregelung RatSchTV nach § 1 a KSchG Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung aus den Anwendungsbereichen TV-L, TVöD, TV-V und TV-N mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellung

§ 37 (6) BetrVG

Inhalte, Methoden, Praxisbeispiele

§ 42 (5) LPVG

§ 46 (6) BPersVG

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

27.04.2016

21.09.2016

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166822-121

Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166823-121

Für individuelle Seminarberatung stehen wir ebenfalls gern zur Verfügung. Es berät sie: Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214 [email protected]

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Lammhackfleisch mit Aprikosen

Jochen Felix Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Für 6 Personen 400 g mageres Lammhack (kann auch Rinderhack sein) 1 TL gemahlener Kreuzkümmel 1/2 TL Cayennepfeffer, Zimt schwarzer Pfeffer, Salz 1 EL Zitronensaft 800 g Staudensellerie 8 Tomaten (etwa 800 g) 1 große Zwiebel 1 Knoblauchzehe 1 Stück frischer Ingwer 12 getrocknete Aprikosen 150 ml Geflügelfond (Glas) 1/2 TL Speisestärke 4 EL Öl Zubereitungszeit: ca. 50 Minuten Hackfleisch mit Kreuzkümmel, Cayennepfeffer, Prise Zimt, Pfeffer, Salz und Zitronensaft verkneten. 30 Minuten kaltstellen. Sellerie waschen, putzen und in feine Scheiben schneiden. Tomaten waschen, halbieren, entkernen und ohne Stielansätze klein würfeln. Zwiebel, Knoblauch und Ingwer schälen, fein hacken. Aprikosen klein würfeln. Fond mit Stärke in einem Topf verrühren. Die Aprikosen darin 5 Minuten leise kochen lassen. Das Öl im Wok (kann auch eine Pfanne sein) stark erhitzen, Sellerie darin 3 Minuten unter Rühren braten. Zwiebel untermischen und 2 Minuten mitbraten, herausheben und warmstellen. Im verbliebenen Öl das Hackfleisch unter Rühren in 7 Minuten braun braten, Knoblauch und Ingwer hinzufügen und 1 Minute mitrösten. Aprikosensauce angießen und aufkochen lassen. Sellerie-ZwiebelMischung und Tomaten hinzufügen und alles bei starker Hitze noch 1 Minute durchrühren. Mit Salz, Pfeffer und Cayennepfeffer kräftig abschmecken und servieren. Ggfs. noch etwas Geflügelfond (Geflügelbrühe) hinzufügen, wenn die Mischung zu trocken erscheint. Als Beilage empfiehlt sich Reis.

Vorsitzende und besondere Aufgaben in der Interessenvertretung Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Betriebsrats

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Kompaktseminar 2: Fit für die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit und den Informationstransfer im Betrieb

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Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur im Betrieb

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Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Personalrats

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Kompaktseminar 2: Fit für eine transparente und wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit in der Dienststelle

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Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur in der Dienststelle

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für eine individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu den Kompaktseminaren berät Sie Christian Lorenz, Tel. 0211 17523 279, [email protected] Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]

Kompaktseminar 1 168

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Fit für die Geschäftsführung des Betriebsrats Rechtliche Grundlagen und die Organisations- und Führungsanforderungen an Vorsitzende, StellvertreterInnen und freigestellte Betriebsratsmitglieder Im Mittelpunkt des Seminars steht die Förderung und Stärkung der Handlungskompetenz des Betriebsrats und die gute Zusammenarbeit im Gremium unter besonderer Berücksichtigung der Betriebskultur. Vermittelt werden die rechtlichen Formalitäten, gute Praxis der Organisation der Betriebsratsarbeit und Ansätze der strategischen Ausrichtung des Gremiums. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Die Aufgabe des/der Vorsitzenden im Betriebsrat Funktion und Bedeutung des/der stellvertretenden Vorsitzenden Aufgabenstellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder Selbstverständnis der Leitungsfunktion und Führungsrolle Handlungskompetenz von Vorsitzenden der Ausschüsse des Betriebsrats Geschäftsführung des Betriebsrats Betriebsratssitzung: Einladung, Leitung, Beschlüsse, Niederschrift Zusammenarbeit mit anderen Gremien (u.a. JAV und SBV) Rechtliche Folgen von Amtspflichtverletzungen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaften

Praktisches Know-how

❚ Führen, leiten oder coachen: Der richtige Führungsstil ❚ Führungsarten und Führungsinstrumente ❚ Grundlagen der Strategieentwicklung: von Zieldefinition bis Erfolgskontrolle ❚ Arbeitsplanung und Arbeitsteilung im Gremium, Zusammenarbeit der Ausschüsse usw. ❚ Analyse der Ausgangslage: Was wird sich im Betrieb verändern? Was plant die Geschäftsleitung? ❚ Welche besonders wichtigen Aufgaben ergeben sich daraus für den BR? ❚ Wie kann der Betriebsrat selber initiativ werden?

Zielgruppe

Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Mit praktischen Übungen

Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab besuchten Seminars enthalten sind.

26.01. – 29.01.2016

02.02. – 05.02.2016

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-166701-130

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166702-130

Kompaktseminar 2 170

Fit für die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit und den Informationstransfer im Betrieb

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Oft wissen die KollegInnen gar nicht, was der Betriebsrat für sie leistet. Gute Arbeit allein reicht nicht aus, sie muss in der internen Öffentlichkeit auch dargestellt werden. Das Seminar vermittelt neben erforderlichem rechtlichen Wissen eine Menge Tipps und Ideen, wie Sie als Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r oder Freigestellte/r mit Ihrem Gremium den Informationstransfer im Betrieb sicherstellen können. Unterstützung kann der Betriebsrat nur von aufgeklärten, gut informierten Beschäftigten erwarten. Das ist mehr als reine Information. Hier geht es um Kommunikation. Den Vorsitzenden, StellvertreterInnen und Freigestellten kommt in diesem Arbeitsfeld eine sehr verantwortungsvolle und koordinierende Aufgabe zu – gerade in Bezug auf die Betriebsversammlung. Sie ist die Plattform, um mit den Beschäftigten (und dem Arbeitgeber) drängende Fragen und brisante Probleme zu diskutieren, die Arbeit des Betriebsrats wirkungsvoll darzustellen und insbesondere für die Vorhaben und Verhandlungen des Betriebsrats Rückendeckung zu bekommen. Themen

❚ Betriebsversammlung – von der Planung bis zur Durchführung ❚ Info-Möglichkeiten der Beschäftigten nach dem Betriebsverfassungsgesetz ❚ Beschränkungen der Informations- und Meinungsfreiheiten ❚ Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des BR ❚ Welche neuen Medien kann der BR (nicht) nutzen? ❚ Sprechstunden des Betriebsrats ❚ Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen ❚ Prozessorientierte Beteiligung

Praktisches Know-how

❚ Wie entwickelt man eine Kommunikationsstrategie? ❚ Aufmerksamkeit ist das wichtigste Gut: Welches Medium, welches Kommunikationsmittel für welchen Zweck? ❚ Sind soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube nur etwas für die Jugend oder können sie auch nützlich in der Betriebsratsarbeit sein? ❚ Wie gestaltet man eine spannende, interessante und mitreißende Betriebsratsversammlung? ❚ Welche Präsentationstechniken können eingesetzt werden? ❚ Wie muss eine gute Rede sein? ❚ Methoden zur Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mit praktischen Übungen

Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab besuchten Seminars enthalten sind. Zielgruppe

Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

19.04. – 22.04.2016

26.04. – 29.04.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166703-130

Düsseldorf, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166704-130

Kompaktseminar 3 172

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Fit für eine positive Konfliktkultur im Betrieb Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und richtig verhandeln im Sinne der Beschäftigten Im Mittelpunkt des Seminars steht die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Was tun, wenn einvernehmliche Regelungen nicht möglich sind? Grundkenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sind wichtig, aber längst nicht alles. Und die besten Absichten und Betriebsratsbeschlüsse nutzen für sich allein nichts, wenn die Umsetzung in die Praxis scheitert. Den Gremienvorsitzenden und ihren StellverteterInnen kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Ihre Verhandlungskompetenz und Konfliktfähigkeit wird erforderlich sein, um die Beschlüsse, Absichten bzw. Forderungen des Betriebsrats überzeugend zu präsentieren und durchzusetzen. Die Umsetzung bisher schon vermittelter Kenntnisse wird anhand alltagstypischer Besprechungs- und Verhandlungssituationen in diesem Seminar trainiert. Themen

❚ ❚ ❚ ❚

Die/der Vorsitzende als VerhandlungspartnerIn des Arbeitgebers Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz Ansprechperson für den Arbeitgeber Regelmäßige gemeinschaftliche Besprechungen des Arbeitgebers und des Betriebsrats ❚ Konfliktregulierung nach dem Gesetz: Beschlussverfahren und Einigungsstelle (jeweilige Möglichkeiten und Grenzen)

Praktisches Know-how

❚ Gesprächs- und Konfliktkultur schaffen bzw. pflegen ❚ Interessen des Arbeitgebers/des Betriebsrats: Ziele des Betriebsrats ❚ Wie geht der Betriebsrat am besten vor? Was tun bei Widerständen und Hindernissen? ❚ Wie können Absichten und Beschlüsse überzeugend präsentiert werden? ❚ Verhandlungstechniken ❚ Erfolgreiche Gesprächsführung ❚ Was tun, wenn die Situation in der Verhandlung bereits aussichtslos erscheint? Mit praktischen Übungen

Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab besuchten Seminars enthalten sind. Zielgruppe

Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

14.06. – 17.06.2016

21.06. – 24.06.2016

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166705-130

Düsseldorf, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166706-130

Kompaktseminar 1 174

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Fit für die Geschäftsführung des Personalrats Rechtliche Grundlagen und die Organisations- und Führungsanforderungen an Vorsitzende, StellvertreterInnen und freigestellte Personalratsmitglieder Im Mittelpunkt des Seminars steht die Förderung und Stärkung der Handlungskompetenz des Personalrats und die gute Zusammenarbeit im Gremium unter besonderer Berücksichtigung der Dienststellenkultur. Vermittelt werden die rechtlichen Formalitäten, gute Praxis der Organisation der Personalratsarbeit und Ansätze der strategischen Ausrichtung des Gremiums. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Die Aufgabe des/der Vorsitzenden im Personalrat Funktion und Bedeutung des/der stellvertretenden Vorsitzenden Aufgabenstellung der freigestellten Personalratsmitglieder Selbstverständnis der Leitungsfunktion und Führungsrolle Handlungskompetenz von Vorsitzenden der Ausschüsse des Personalrats Geschäftsführung des Personalrats Personalratssitzung: Einladung, Leitung, Beschlüsse, Niederschrift Berücksichtigung der Gruppen (ArbeitnehmerInnen und Beamte) Zusammenarbeit mit anderen Gremien (u.a. JAV und SBV) Rechtliche Folgen von Amtspflichtverletzungen Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Gewerkschaften

Mit praktischen Übungen

Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab besuchten Seminars enthalten sind.

Praktisches Know-how

❚ Führen, leiten oder coachen: Der richtige Führungsstil ❚ Führungsarten und Führungsinstrumente ❚ Grundlagen der Strategieentwicklung: von Zieldefinition bis Erfolgskontrolle ❚ Arbeitsplanung und Arbeitsteilung im Gremium, Zusammenarbeit der Ausschüsse usw. ❚ Analyse der Ausgangslage: Was wird sich in der Dienststelle verändern? Was plant die Dienststellenleitung? ❚ Welche besonders wichtigen Aufgaben ergeben sich daraus für den PR? ❚ Wie kann der Personalrat selber initiativ werden?

12.09. – 15.09.2016

05.12. – 08.12.2016

Ascheberg, Hotel Clemens August Seminarnummer: D3-166190-130

Hamm, Mercure Hotel Seminarnummer: D3-166192-130

Kompaktseminar 2 176

Fit für eine transparente und wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit in der Dienststelle

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Oft wissen die KollegInnen gar nicht, was der Personalrat für sie leistet. Gute Arbeit allein reicht nicht aus, sie muss in der internen Öffentlichkeit auch dargestellt werden. Das Seminar vermittelt neben erforderlichem rechtlichen Wissen eine Menge Tipps und Ideen, wie Sie als Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r oder Freigestellte/r mit Ihrem Gremium den Informationstransfer in der Dienststelle sicherstellen können. Unterstützung kann der Personalrat nur von aufgeklärten, gut informierten Beschäftigten erwarten – das ist mehr als reine Information. Hier geht es um Kommunikation. Den Vorsitzenden, StellvertreterInnen und Freigestellten kommt in diesem Arbeitsfeld eine sehr verantwortungsvolle und koordinierende Aufgabe zu, gerade in Bezug auf die Personalversammlung. Sie ist die Plattform, um mit den Beschäftigten (und der Dienststellenleitung) drängende Fragen und brisante Probleme zu diskutieren, die Arbeit des Personalrats wirkungsvoll darzustellen und insbesondere für die Vorhaben und Verhandlungen des Personalrats Rückendeckung zu bekommen. Themen

❚ Personalversammlung – von der Planung bis zur Durchführung ❚ Informationsmöglichkeiten der Beschäftigten nach den Personalvertretungsgesetzen ❚ Beschränkungen der Informations- und Meinungsfreiheiten ❚ Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats ❚ Welche neuen Medien kann der Personalrat (nicht) nutzen? ❚ Sprechstunden des Personalrats ❚ Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen ❚ Prozessorientierte Beteiligung

Praktisches Know-how

❚ Wie entwickelt man eine Kommunikationsstrategie? ❚ Aufmerksamkeit ist das wichtigste Gut: welches Medium, welches Kommunikationsmittel für welchen Zweck? ❚ Sind soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube nur etwas für die Jugend oder können sie auch nützlich in der Personalratsarbeit sein? ❚ Wie gestaltet man eine spannende, interessante und mitreißende Personalversammlung? ❚ Welche Präsentationstechniken können eingesetzt werden? ❚ Wie muss eine gute Rede sein? ❚ Methoden zur Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mit praktischen Übungen

Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab besuchten Seminars enthalten sind.

14.11. – 17.11.2016 Hamm, Mercure Hotel Seminarnummer: D3-166194-130

Kompaktseminar 3 178

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Fit für eine positive Konfliktkultur in der Dienststelle Vertrauensvolle Zusammenarbeit und richtig verhandeln im Sinne der Beschäftigten Im Mittelpunkt des Seminars steht die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung. Was tun, wenn einvernehmliche Regelungen nicht möglich sind? Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Beamtenrechts und der Personalvertretungsrechte sind wichtig – aber längst nicht alles. Und die besten Absichten und Personalratsbeschlüsse nutzen für sich allein nichts, wenn die Umsetzung in die Praxis scheitert. Den Gremienvorsitzenden und ihren StellverteterInnen kommt dabei eine maßgebliche Rolle zu. Ihre Verhandlungskompetenz und Konfliktfähigkeit wird erforderlich sein, um die Beschlüsse, Absichten bzw. Forderungen des Personalrats überzeugend zu präsentieren und durchzusetzen. Die Umsetzung bisher schon vermittelter Kenntnisse wird anhand alltagstypischer Besprechungs- und Verhandlungssituationen in diesem Seminar trainiert. Themen

❚ ❚ ❚ ❚

Die/der Vorsitzende als Verhandlungspartner der Dienststellenleitung Rechtliche Grundlagen nach den Personalvertretungsgesetzen Ansprechperson für den Arbeitgeber Regelmäßige gemeinschaftliche Besprechungen der Dienststellenleitung und des Personalrats ❚ Beteiligung der Stufenvertretung ❚ Konfliktregulierung nach dem Gesetz: Beschlussverfahren und Einigungsstelle (jeweilige Möglichkeiten und Grenzen)

Praktisches Know-how

❚ Gesprächs- und Konfliktkultur „schaffen“ bzw. pflegen ❚ Interessen der Dienststellenleitung/des Personalrats: Ziele des Personalrats. Wie geht der Personalrat am besten vor? Was tun bei Widerständen und Hindernissen? ❚ Wie können Absichten und Beschlüsse überzeugend präsentiert werden? ❚ Verhandlungstechniken ❚ Erfolgreiche Gesprächsführung ❚ Was tun, wenn die Situation in der Verhandlung bereits aussichtslos erscheint? Mit praktischen Übungen

Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab besuchten Seminars enthalten sind. Zielgruppe

Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss Freistellungen

§ 42 (5) LPVG NRW

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 763,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

24.10. – 27.10.2016 Goch, Sport- und Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-166196-130

Rührteig-Waffeln

Gabriele Schmidt Landesbezirksleiterin, ver.di-Landesbezirk NRW

Rezept für 10 Waffeln 125 g Fett (Margarine) 50 g Zucker 1 Päckchen Vanillezucker 2-3 Eier ¼ l Milch 250 g Mehl 1 TL Backpulver Zubereitung: Die Margarine mit Zucker, Vanillezucker und Eiern vermengen. Anschließend abwechselnd Mehl mit der Milch hinzugegeben und der letzten Portion Mehl einen Teelöffel Backpulver hinzugeben. Der Teig muss von der Konsistenz so sein, dass er leicht breiig vom Löffel ins Waffeleisen fließt. Tipp: Ein wenig Mineralwasser (¼ einer 0,2 l-Tasse) lockert den Teig auf. Serviertipp: Mit heißen Kirschen und Sahne und/oder Vanilleeis servieren. Guten Appetit wünscht Gabriele Schmidt

Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Gleichstellung von Frauen und Männern Familie, Pflege und Beruf: Vereinbarkeit zahlt sich aus

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Familienfreundliche Arbeitszeiten

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Familienfreundliche Arbeitszeiten in Schichtbetrieben

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Der familienbewusste Betrieb – auch väterfreundlich!

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Wiedereinstieg in den Beruf

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Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

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Thementag: Mutterschutz und Elternzeit

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Teilzeitbeschäftigung

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Befristete Beschäftigung

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Zusammenarbeit von Gleichstellungsbeauftragten und Betriebs-/Personalrat I

194

Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I

195

Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte II

196

Chancengleichheit durch Organisationsentwicklung

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Instrumente der Personalplanung und Personalentwicklung

198

Einkommen und Rente – Altersarmut ist weiblich

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Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten

200

Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte

201

Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren rund um die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Gleichstellung von Frauen und Männern berät Sie Christian Lorenz, Tel.: 0211 17523-279, [email protected] Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]

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Familie, Pflege und Beruf: Vereinbarkeit zahlt sich aus

Familienfreundliche Arbeitszeiten

Für viele Beschäftige, welche zunehmend familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen, gewinnt die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf immer mehr an Bedeutung. Somit steigen auch die Anforderungen an eine entsprechende Personalpolitik. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein festgeschriebenes Handlungsfeld für BR/PR/MAV und Gleichstellungsbeauftragte. Das Seminar zeigt praxisnahe Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung auf und vermittelt Fakten, um für familienorientierte Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren. Entsprechende betriebliche Lösungsansätze werden im Seminar exemplarisch vorgestellt.

Die Arbeitszeitgestaltung ist ein Arbeitsschwerpunkt der Interessenvertretung. Ebenso besteht ein Gestaltungsauftrag bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Zeitsouveränität ist hierbei ein Schlüsselbereich. Eine große Mehrheit von Beschäftigten benötigt angepasste Arbeitszeitmodelle, um betriebliche Anforderungen und familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gleichzeitig zu bewältigen. Das Seminar vermittelt das erforderliche Wissen zur Thematik, klärt entsprechende Instrumente und zeigt praxisnah und fallbezogen Gestaltungsansätze der betrieblichen Interessenvertretung. Themen

Themen

❚ Vereinbarkeit und Chancengleichheit nach den Betriebs-, Personal- und Gleichstellungsgesetzen ❚ Aufgaben und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Zusammenarbeit mit allen betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Praxisbeispiele familienorientierter Betriebe/Dienststellen, u.a. Betriebs- und Dienstvereinbarungen ❚ Familienorientierte Aus- und Weiterbildung ❚ Familienfreundliche betriebliche Sozialleistungen ❚ Vereinbarkeit als Faktor bei der Personalgewinnung: Sensibilisierung in Betrieb/Dienststelle Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

❚ Elemente vereinbarkeitsorientierter Arbeitszeitkonzepte ❚ Familiengerechte Arbeitszeitmodelle (u.a. Lebensphasenorientierung, vollzeitnahe Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten) ❚ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeitmodelle ❚ Chancen und Risiken flexibler Arbeitszeitmodelle ❚ Praxisbeispiele/Rahmengestaltung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen ❚ Individuelle Ansprüche und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Kosten

Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale 519,- EUR (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

13.06. – 15.06.2016

07.12. – 09.12.2016

09.05. – 11.05.2016

26.10. – 28.10.2016

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166786-091

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166731-091

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166742-091

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166743-091

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Familienfreundliche Arbeitszeiten in Schichtbetrieben

Der familienbewusste Betrieb – auch väterfreundlich!

Viele Beschäftigte benötigen angepasste Arbeitszeitmodelle, um betriebliche Anforderungen und familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gleichzeitig zu bewältigen. Die Gestaltung familienorientierter Arbeitszeiten in Schichtbetrieben muss besondere Kriterien berücksichtigen. Innovative Arbeitszeitmodelle sind hier insbesondere notwendig, um die Beschäftigten gesund und motiviert bis zur Rente im Betrieb zu halten. Das Seminar vermittelt umfassend das erforderliche Wissen und zeigt praxisnah sowie fallbezogen Handlungsansätze für den Gestaltungsauftrag der betrieblichen Interessenvertretung.

Ist der familienbewusste Betrieb bzw. die Dienststelle auch väterfreundlich? Auch Männer haben ein „Vereinbarkeitsproblem“. Sie jonglieren zwischen beruflichen und privaten Verpflichtungen. Dennoch sind sie oft einer betrieblichen Anwesenheitskultur verpflichtet. Nach den gesetzlichen Grundlagen besteht ein Gestaltungsauftrag der Interessenvertretungen. In der Praxis geht das Thema aber häufig im Tagesgeschäft unter. Hier besteht Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der positiven Auswirkungen von Väterfreundlichkeit auf männliches Gesundheitsverhalten versetzt das Seminar betriebliche Interessenvertretungen in die Lage, Männer zu sensibilisieren und zu unterstützen, ihre Wünsche und Interessen nach familiengerechten Arbeitszeiten zu formulieren. Indem männliche Beschäftigte Wünsche artikulieren, verdeutlichen sie gegenüber dem Arbeitgeber, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema für Männer ist.

Themen

❚ Elemente vereinbarkeitsorientierter Arbeitszeitkonzepte ❚ Familiengerechte Arbeitszeitmodelle (u.a. familienorientierte Dienstplangestaltung, Teilzeitmodelle in festen Schichtsystemen) ❚ Individuelle Optionen in Schichtsystemen ❚ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeitmodelle ❚ Chancen und Risiken flexibler Arbeitszeitmodelle ❚ Praxisbeispiele/Rahmengestaltung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen ❚ Individuelle Ansprüche und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

Themen

❚ Rechtsgrundlagen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz ❚ Gestaltung väterbewusster Personalpolitik: innovative Konzepte, die eine bessere Balance zwischen Familie und Beruf auch für Männer ermöglichen, ökonomische Vorteile einer väterfreundlichen Firmenkultur ❚ Konkrete Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Sensibilisierung der männlichen Belegschaft und des Arbeitgebers ❚ Ansprachekonzepte für Männer/Väter in Betrieb oder Dienststelle Zielgruppe

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Kosten

Freistellung

Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

06.06. – 08.06.2016

16.11. – 18.11.2016

21.04.2016

15.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166744-091

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166745-091

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166738-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166739-091

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Rund um den Wiedereinstieg in den Beruf

Novellierung Pflegezeitgesetz 2015

Nach der Familienpause zurück in den Job

Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Fast die Hälfte der Frauen, die derzeit eine Familienpause macht, kehrt zurück in den Beruf. Auch immer mehr Väter übernehmen seit der Einführung des Elterngeldes die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr und stellen in dieser Zeit den Beruf zurück. Die meisten WiedereinsteigerInnen verfügen über qualifizierte Abschlüsse und bringen neben hoher Einsatzbereitschaft vielfältige Kompetenzen mit. Im Seminar stellen wir Möglichkeiten vor, wie der Wiedereinstieg gut organisiert werden kann, zeigen notwendige Rahmenbedingen auf und stellen die Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung dar.

Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf völlige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert vom so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Gesetzesreform in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Probleme für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Anspruchsvoraussetzungen Teilzeitarbeit flexible Arbeitszeiten Arbeitsabläufe familienorientiert gestalten Betriebliche Rahmenbedingungen gestalten Weiterbildungsbedarf und Weiterbildungskosten ermitteln Wiedereinstieg mit Ausstieg vorbereiten Umfangreiche Praxisbeispiele für Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Themen

❚ Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten ❚ Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung ❚ Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen ❚ Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz ❚ sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ❚ befristete Verträge für Vertretungspersonen ❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung ❚ betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten ❚ Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 216,- EUR (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

21.04.2016

08.12.2016

16.06.2016

24.11.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166778-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166779-091

Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-166776-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166777-091

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Novellierung Bundeselterngeldgesetz 2015

Thementag: Mutterschutz und Elternzeit Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen; der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. In diesem Seminar werden die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zum Mutterschutz, zur Elternzeit, zum Elterngeld und zum Elterngeld Plus seit 2015 umfassend und praxistauglich vermittelt Themen

❚ Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung ❚ Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (seit 2015) ❚ neue Regelung: Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt ❚ Mutterschutz und Fristen ❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit ❚ Elterngeld, Mutterschutzlohn und -geld ❚ Elternzeit – Anspruch, Dauer, Aufteilung, Partnermonate ❚ Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus der Elternzeit ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele.

Qualität entsteht in der täglichen Arbeit – immer wieder neu. Dafür setzen wir uns kontinuierlich voll und ganz ein. Für unser Engagement sind wir 2015 mit dem Zertifikat „Recognised for Excellence 4 star“ der European Foundation for Quality Management (EFQM) ausgezeichnet worden.

Kosten

Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

18.02.2016

06.12.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166773-091

Köln, Hotel TRYP by Wyndham Koeln City Centre Seminarnummer: D3-166775-091

12.05.2016 Dortmund, Hotel Esplanade Seminarnummer: D3-166774-091

Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

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Teilzeitbeschäftigung

Befristete Beschäftigung

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 1

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, Teil 2

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilzeitbeschäftigung und verschafft Einblicke in die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Beamtenrechtliche Fragestellungen können nicht Bestandteil des Seminars sein.

Das Seminar vermittelt die Grundlagen über die verschiedenen Bereiche der befristeten Beschäftigungsverhältnisse und klärt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Begriffsbestimmung: Vollzeit, Teilzeit, Minijob Formen der Teilzeitarbeit/Arbeitszeitmodelle Soziale Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung Diskriminierungsverbot Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit/Formvorschriften und Fristen Betriebliche Gründe zur Ablehnung einer Teilzeitforderung Arbeitszeitverlängerung Rechtliche und tarifliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit Urlaub/Arbeitsverhinderung/Freistellung für wichtige Angelegenheiten Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Arten der Befristung Auflösend bedingte Arbeitsverträge Formen der Bestimmung des Befristungszeitpunktes Doppelbefristung Verlängerungsklausel Folgen unwirksamer Befristungen Beendigung befristeter Arbeitsverträge Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung Die vorherige Teilnahme an Teil 1 „Teilzeitbeschäftigung“ ist sinnvoll, jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2.

18.04.-20.04.2016

19.09.-21.09.2016

27.06. – 29.06.2016

14.11. – 16.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166782-742

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166783-742

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166784-742

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166785-742

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Zusammenarbeit von Gleichstellungsbeauftragten und Betriebs-/Personalrat I Interessen gemeinsam durchsetzen In der betrieblichen Praxis agieren Gleichstellungsbeauftragte und Personal-/Betriebsrat häufig nebeneinander, was eine produktive Zusammenarbeit zur Durchsetzung von Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten beeinträchtigt. Dabei sollten GleiB und PR/BR Botschaften und Forderungen wo möglich gemeinsam und wirkungsvoll platzieren. Ziel des Seminars ist es, Aufgabenstellung und Kompetenzen von GleiB und PR/BR zu klären, mögliche Kooperationspotentiale zu erschließen sowie Handlungsstrategien für eine erfolgreich umgesetzte Gleichstellungsarbeit zu entwickeln, die der gesamten Belegschaft dient.

Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I

Gleichstellungsrecht und praktische Umsetzung Das Seminar führt gewählte bzw. bestellte Gleichstellungsbeauftragte in die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit ein und vermittelt eine erste Orientierung im umfassenden Arbeitsauftrag von Gleichstellungsbeauftragten. Eine Auswahl angrenzender Gesetze wird im Seminar vorgestellt und anhand von Praxisübungen und Seminarunterlagen vertieft. Darüber hinaus werden erste Strategien und Handlungshilfen für eine erfolgreiche Gleichstellungs- und Beratungspraxis erarbeitet. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erwerben durch dieses Grundlagenseminar wichtige Kompetenzen der Gleichstellungsarbeit, um erfolgreich in den beruflichen Alltag einsteigen zu können. Themen

Themen

❚ Kurzüberblick Rechtsstellung von GleiB und PR/BR und Rechtsgrundlagen interner Öffentlichkeitsarbeit sowie darin festgeschriebener Aufgaben und Möglichkeiten ❚ Kompetenzüberschneidungen und gemeinsame Zielsetzungen fokussieren ❚ Mögliche Kooperationsfelder in der Zusammenarbeit zur besseren und schnelleren Erreichung gemeinsamer Ziele klären ❚ Aufbereitung geeigneter Themen für die eigene Praxis vor Ort ❚ Beteiligungsorientierung gegenüber Belegschaft Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Einführung in BGleiG, LGG NRW und AGG Grundlagen der Gleichstellungsarbeit Zusammenarbeit mit internen/externen AkteurInnen Überblick über angrenzende Gesetze (Auswahl) Erste Handlungshilfen für einen erfolgreichen beruflichen Alltag Überblick in die interne bzw. externe Öffentlichkeitsarbeit: Welches Medium, welches Kommunikationsmittel für welchen Zweck?

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- EUR (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Seminarkostenpauschale 209,- EUR (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

10.03.2016

06.12.2016

11.04. – 13.04.2016

12.09. – 14.09.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166762-091

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166761-091

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166748-091

Düsseldorf, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166749-091

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Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte II

Gleichstellung in der Kommune

Förderpläne und Öffentlichkeitsarbeit

Chancengleichheit durch Organisationsentwicklung

Ergänzend zum Seminar „Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I“ vermittelt dieses Seminar vertiefend rechtliche und praxisorientierte Kenntnisse im Kontext der Gleichstellungsarbeit. Neben dem Know-how für eine gelingende Öffentlichkeitsarbeit legt das Seminar einen Schwerpunkt auf den Frauenförder- bzw. Gleichstellungsplan als wesentliches Instrument einer erfolgreichen Personalentwicklung und zeigt Handlungsoptionen für seine Entwicklung und Umsetzung auf. Erworbene Kenntnisse aus dem Seminar werden durch praktische Übungseinheiten gefestigt und in aktuelle frauen- und gesellschaftspolitische Themen eingebettet.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens haben kommunale Gleichstellungsbeauftragte ein Mitwirkungsrecht bei allen Vorhaben, welche das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern berühren: Das betrifft fast alle kommunalen Handlungsfelder wie Stadtentwicklung, Wohnen, Kultur und Sport, Beschäftigungsförderung, Bildung, Altern, Kinderbetreuung und ÖPNV – ein umfassender Auftrag für Gleichstellungsbeauftragte. Trotz dieses rechtlich verankerten Auftrages bestehen hier aus verschiedensten Gründen oftmals Ungleichheiten zulasten von Frauen fort. Das Seminar zeigt mithilfe von Ansätzen aus der Organisationsentwicklung (OE), wie Gleichstellung von Frauen und Männern ganzheitlich in Gang gesetzt werden kann und welche Bedingungen für eine nachhaltige Umsetzung in der Kommune notwendig sind. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden im Seminar Handlungsstrategien für die praktische Umsetzung vor Ort erarbeitet.

Themen

❚ Ergänzung ausgewählter angrenzender Gesetze (Auswahl) ❚ Frauenförder-/Gleichstellungsplan als Personalentwicklungsinstrument: Erstellung, Umsetzung und Anpassung ❚ Interne/externe Öffentlichkeitsarbeit: Veranstaltungen erfolgreich initiieren und durchführen ❚ Positionierung und Konzepte von Gleichstellung: Die neue Rolle der Gleichstellungsbeauftragten für Frauen und Männer ❚ Aufbereitung aktueller Themen für die berufliche Interessenvertretung

Themen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

❚ Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen zur Gleichstellung (u.a. Hauptsatzung, Gemeindeordnung NRW, EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene) ❚ Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren (u.a. interne Fachdienste und externe Institutionen) ❚ Veränderungsmanagement und Lernende Organisation – Grundlagen, Nutzen und Handlungsansätze für Gleichstellungsbeauftragte ❚ Integriertes Management – Einführung in ein Konzept der OE, Nutzbarkeit für Gleichstellungsbeauftragte ❚ Einführung in das Projektmanagement ❚ Umgang mit Widerständen und Konflikten, Unterstützung gewinnen ❚ Praxisbeispiele erfolgreicher Gleichstellung in Kommunen

Kosten

Zielgruppe

Seminarkostenpauschale: 519,- EUR (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in NRW

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

Freistellung

§ 16 (2) LGG Kosten

Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

21.11. – 23.11.2016

22.06. – 24.06.2016

09.11. – 11.11.2016

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166764-091

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166755-091

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166756-091

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Instrumente der Personalplanung und Personalentwicklung Gleichstellungsbeauftragte sind gemäß Gesetz (LGG und BGleiG) bei allen wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen frühzeitig zu beteiligen – also auch bei Personalplanungsverfahren und Personalentwicklungsprozessen. Die TeilnehmerInnen lernen anhand von Praxisbeispielen mögliche Handlungsstrategien kennen und entwickeln eigene Ideen, wie der gesetzlich verbriefte Zugang zu diesen Verfahren und Prozessen erfolgreich realisiert werden kann. Neben gängigen Personalplanungsverfahren werden exemplarisch Personalentwicklungskonzepte zur betrieblichen Umsetzung vorgestellt. Themen

❚ Praxiswissen, um in der Personalentwicklung auf Augenhöhe mit der Betriebs- oder Dienststellenleitung agieren zu können ❚ Relevante Bestimmungszahlen weiblicher Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst ❚ Wie funktioniert Personalplanung; welche Hebel bieten sich an? ❚ Handlungsstrategien zur eigenen betrieblichen Umsetzung Zielgruppe

Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 16 (2) LGG

§ 10 (5) BGleiG

Einkommen und Rente – Altersarmut ist weiblich! Durch die Verantwortung für Erziehungs- und Pflegeaufgaben sind Frauen oft nur in geringerem Umfang als Männer erwerbstätig. Durch fehlende Beiträge ist der Zugang zum Rentensystem und damit zu einer ausreichenden Altersvorsorge nur unzureichend gegeben. In der Praxis wird dies oft durch das Modell des männlichen Ernährers kompensiert und somit die Ehe zur alleinigen Versorgungsgrundlage von Frauen. Das Seminar möchte betriebliche Interessenvertretungen befähigen, für Risiken und Abhängigkeitsverhältnisse den Betrieb/die Dienststelle und vor allem die Beschäftigten zu sensibilisieren. Darüber hinaus vermittelt das Seminar die gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Frauen und Rente sowie Minijob für eine kompetente Beratung durch die betriebliche Interessenvertretung. Themen

❚ Gesetzliche Rentenversicherung: Ansprüche durch Kinderund Pflegezeiten nach SGB VI ❚ Rentenansprüche nach Scheidung gem. VersAusglG ❚ Regelungen zum Minijob ❚ Frauen im Niedriglohnsektor – rentenpolitische Bedeutung ❚ Anhebung des Rentenalters bei Frauen ❚ Risikofaktoren für weibliche Unterversorgung im Alter: Arbeitslosigkeit, Familienzeiten, Jobwechsel, familienbedingte Risiken ❚ Einkommens- und Rentenfalle Teilzeit Zielgruppe

Kosten

Seminarkostenpauschale 209,- EUR (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 209,- EUR (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

07.04.2016

22.09.2016

09.06.2016

28.11.2016

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166759-091

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166760-091

Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminarnummer: D3-166751-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166752-091

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... dafür haben wir jetzt wirklich kein Geld!

Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten Haushalts- und Budgetplanungen im öffentlichen Dienst werden oft als Ergebnis unabänderlicher Sachzwänge dargestellt. Als wichtige Steuerungselemente drücken sie jedoch gesellschafts- und gleichstellungspolitische Machtverhältnisse aus: Budgetpolitik ist keinesfalls geschlechtsneutral. Um bei der Ressourcenverteilung mehr Geschlechtergerechtigkeit und Transparenz zu erlangen, wurde als wichtiges Instrument die geschlechtssensible Budget-Erstellung (Genderbudgeting) entwickelt. Das Seminar vermittelt anhand praktischer Beispiele Einblicke in geschlechtersensible Haushalts- bzw. Budgetplanungen und zeigt Handlungsoptionen betrieblicher Interessenvertretungen auf, zu deren Kernaufgaben die Durchsetzung der Gleichberechtigung bzw. tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gehört. Themen

❚ Rechtsgrundlagen: Grundrechte-Charta der EU, GG, BetrVG, LPVG, BPersVG, MVG, BGleiG und LGG ❚ Einführung in die geschlechtergerechte Haushalts-/Budgetgestaltung, um Benachteiligungen aufzudecken, zu vermeiden und Gestaltungschancen zu wahren ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Kooperation und Vernetzung: gemeinsame Ziele besser und schneller erreichen ❚ Informationsmöglichkeiten durch den Wirtschaftsausschuss Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte sind in ihrer täglichen Arbeit auch mit den unterschiedlichsten Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert. Grundkenntnisse des Tarif- und Arbeitsrechtes sind daher auch in der Gleichstellungsarbeit von hoher Bedeutung. Die Teilnehmenden erhalten im Seminar Einblicke in arbeitsrechtliche Grundlagen; praxisnah werden im Seminar die gleichstellungsrechtlichen Belange jeweils dargestellt und Gleichstellungsbeauftragte befähigt, bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent zu handeln. Themen

❚ Umfang und Systematik des Arbeitsrechts ❚ Der Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten Arbeitgeber/ ArbeitnehmerInnen ❚ Besondere Arbeitsverhältnisse ❚ Arbeitnehmerüberlassung, Personalgestellung, Abordnung ❙ Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ❙ Beendigungsarten, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzgesetz ❙ Formen und Fristen, Abmahnung ❙ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ❙ Verfahrensrecht ❙ Grundsätze des Klagewegs ❚ Einigungsstelle ❚ Verfassen von gerichtsfesten Stellungnahmen ❚ Kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen ❚ Grundlagen und Bedeutung des Tarifvertragsrechtes ❚ Zustandekommen und Inhalt von Tarifverträgen ❚ Wirkung von Tarifverträgen Zielgruppe

Gleichstellungsbeauftragte Freistellung

§ 16 (2) LGG

§ 10 (5) BGleiG

Kosten

Kosten

Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

30.06.2016

08.11.2016

25.04. – 27.04.2016

14.09. – 16.09.2016

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166753-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166754-091

Münster, Hotel Bakenhof Seminarnummer: D3-166757-091

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D3-166758-091

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Spitzkohl-Eintopf mit Kartoffeln

Barbara Richter Referentin für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Zutaten für 4 Personen: 800 g Spitzkohl 400 g Kartoffeln 1 Zwiebel 1-2 EL Olivenöl 1500 ml Gemüsebrühe 1 Lorbeerblatt 2 Salbeiblätter 2 TL Petersilie 1 Msp. Pfeffer ¼ TL Meersalz Zubereitung: Den geputzten Spitzkohl halbieren, den Strunk entfernen und in Streifen schneiden. Die Kartoffeln und die Zwiebel schälen und würfeln. Das Olivenöl erhitzen und zuerst die Zwiebel anschwitzen, dann den Spitzkohl dazugeben und zum Schluss die Kartoffelwürfel. Mit der Gemüsebrühe aufgießen und das Lorbeerblatt hinzufügen. Bei schwacher Hitze 30 Minuten köcheln lassen. Wenn der Eintopf fertig ist, das Lorbeerblatt entfernen. Salbeiblätter und Petersilie fein hacken und untermischen. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Tipp: Statt Spitzkohl Chinakohl verwenden und diesen nur 10 Minuten köcheln lassen. Guten Appetit! Barbara Richter

EDV-Seminare für die Interessenvertretung Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES

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Datenschutz und Auftragsbearbeitung „außer Haus“

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Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben

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Die Regelung der Nutzung von Internet, E-Mail und sozialer Netze im Betrieb

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Den Einsatz von GPS-Systemen regeln

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren berät Sie Anne Wellnitz-Kraus, Tel.: 0211 17523-269, [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Katharina Rischke, Tel.: 0211 17523-281, [email protected].

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Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES MES-Systeme – das ist das Zauberwort, wenn es um das Zusammenwachsen von Produktionsprozessen mit der Informationstechnologie geht. Am Ende steht Industrie 4.0, das vollständig auf Basis der Internet-Technologie vernetzte Unternehmen. MES (Manufacturing Execution Systems) versprechen eine Steigerung der Produktivität. Andererseits ermöglichen sie eine lückenlose Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten. Sie verändern die Arbeit, verlangen immer mehr Flexibilität von den Beschäftigten und müssen deshalb gestaltet und geregelt werden. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Gestern BDE – heute MES – morgen Industrie 4.0 Aufbau und Funktionsumfang von MES-Systemen Vorgehensmodelle bei der Einführung Umfassende Datenerfassung und -speicherung Leistungs- und Verhaltenskontrollen Auswirkungen auf die Arbeit Gestaltungsansätze für Betriebsräte Regelungsbereiche in einer Betriebsvereinbarung

Zielgruppe

Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG

§ 96 (4) SGB IX

§ 16 MAVO

Kosten

Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

§ 19 (3) MVG

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Datenschutz bei der Datenverarbeitung „außer Haus“ Eines der aktuellen IT-Schlagworte ist Cloud-Computing. Hierbei werden insbesondere Beschäftigtendaten nicht mehr auf den IT-Anlagen im Betrieb verarbeitet, sondern „irgendwo“ im Internet, bei IT-Dienstleistern oder im Konzernrechenzentrum. Software wie Office 365 wird nicht auf dem PC installiert, sondern per Internet abgerufen. Und wo bleibt der Datenschutz? Themen

❚ Trends der Datenverarbeitung außerhalb von Betrieb und Unternehmen wie Cloud-Computing, Internationalisierung, Shared Services ❚ Grundlegende Anforderungen des BDSG zur Datenverarbeitung und Datennutzung ❚ Externe Datenverarbeitung außerhalb der verantwortlichen Stelle ❚ Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG ❚ Datenverarbeitung in Unternehmensgruppen oder Konzernen ❚ Datenverarbeitung im Ausland ❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats ❚ Handlungsmöglichkeiten für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretungen Zielgruppe

Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 19 (3) MVG

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

08.03.2016

20.04. – 21.04.2016

Bochum, Mercure Hotel Bochum City Seminarnummer: D11-169514-133

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D11-169517-133

§ 96 (4) SGB IX

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Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben IT-/EDV-Systeme regeln Die IT-Anwendungen im Unternehmen werden immer unübersichtlicher, die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig. Daher gehen die meisten Betriebsräte den Weg, eine EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten und zur Beteiligung der Betriebsräte enthält. Themen

❚ IT-Entwicklungstrends in Produktion und Verwaltung; Auswirkungen auf die Beschäftigten ❚ Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung ❚ Gesetzliche Rahmenbedingungen wie Bundesdatenschutzgesetz und europäisches Datenschutzrecht ❚ Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung ❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick ❚ Handlungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung

Die Regelung der Nutzung von Internet, E-Mail und sozialen Netzen im Betrieb Die Nutzung von internetbasierten I+K-Technologien beherrscht die Arbeitswelt in fast allen Branchen. Im Zuge der Verbreitung sozialer Netze in den Betrieben und Dienststellen ergeben sich neue Fragestellungen: Ist der Datenschutz ausreichend geregelt? Sind die arbeits- und persönlichkeitsrechtlichen Interessen der AnwenderInnen von Internet, E-Mail und sozialen Netzen im Betrieb genügend berücksichtigt? Den Betriebs- und Personalräten und den Mitarbeitervertretungen (MAV) werden „Richtlinien“ zur Nutzung des Internets, insbesondere sozialer Netze vorgelegt und die Gremien stehen vor der Herausforderung, die richtigen Freiheitsgrade zu definieren. Themen

Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte und Mitglieder des IT-Ausschusses

❚ Internetdienste im Überblick ❚ Kontrollmöglichkeiten der Internetnutzung ❚ Soziale Netze: Worum geht es bei Web 2.0, Facebook, Twitter, Blogs und Chats? ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen (Datenschutzrecht, Betriebsverfassung) ❚ Inhalte von betrieblichen Regelungen

Freistellungen

Zielgruppe

Zielgruppe

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 19 (3) MVG

§ 46 (6) BPersVG

§ 96 (4) SGB IX

Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragte

Kosten

Freistellungen

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 19 (3) MVG

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

26.04. – 27.04.2016

08.09.2016

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D11-169518-133

Essen, InterCityHotel Seminarnummer: D11-169527-133

§ 96 (4) SGB IX

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Den Einsatz von GPS-Systemen regeln Überwachung verhindern

Willkommen DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Waren GPS-Systeme in den Anfangsjahren zumeist nur in LKW, in Speditionen im Einsatz, so werden sie nun zunehmend auch in Kraftfahrzeugen im Außendienst, z. B. im Vertrieb oder im Kundenservice eingesetzt. Das Überwachungspotenzial ist beträchtlich und der Leistungsdruck bei den MitarbeiterInnen steigt.

in 0 Sekunden geht es weiter

Themen

❚ Aufbau und Funktionsweise moderner GPS-Systeme ❚ Anwendungsbeispiele ❚ Zusammenspiel mit anderen IT-Programmen, z. B. zur Einsatzplanung ❚ Trends und Entwicklungstendenzen der Ortung ❚ Auswirkungen auf die Arbeit ❚ Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen ❚ Eckpunkte einer betrieblichen Regelung Zielgruppe

Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 16 MAVO § 19 (3) MVG

§ 46 (6) BPersVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei), zzgl. Verpflegung

§ 96 (4) SGB IX

Immer wieder mal reinschauen!

Alles, was unsere Website zu bieten hat: Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone. Mit unserer kostenlosen Bildungswerk-App auf kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“ , „App Store“ oder „Windows Phone Store“ herunterladen. Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. www.dgb-bildungswerk-nrw.de

13.09.2016 Düsseldorf, DGB-Haus Seminarnummer: D11-169528-133

Wirtschaftliches Basiswissen Betriebswirtschaftliche Grundlagen I: Ein kleines Lexikon für die gesetzliche Interessenvertretung

214

Betriebswirtschaftliche Grundlagen II: Die betriebswirtschaftliche Herausforderung für Interessenvertretungen: Personalplanung und Controlling

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Jahresabschluss, Bilanzanalyse und Aufbau eines Kennzahlensystems

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Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW

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Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar

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Der Wirtschaftsausschuss nach BetrVG – von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung

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Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Zu Seminaren rund um das Thema Wirtschaftliches Basiswissen berät Sie Sascha Steffens unter Tel.: 0211 17523-311 und [email protected]. Fragen zu freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Ulrike Witzke, Tel.: 0211 17523-277, [email protected].

214

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Betriebswirtschaftliche Grundlagen I

Betriebswirtschaftliche Grundlagen II

Ein kleines Lexikon für die gesetzliche Interessenvertretung

Die betriebswirtschaftliche Herausforderung für Interessenvertretungen: Personalplanung und Controlling

Jeden Tag werden wir mit Fremdwörtern konfrontiert. Auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber werden betriebswirtschaftliche Begriffe genannt, die nur wenige verstehen. Was sich hinter Begriffen wie Cash Flow, strategisches Controlling, fixe Sprungkosten, Break-Even-Point u.a. verbirgt, werden wir in diesem Seminar erläutern und entsprechende Zusammenhänge übersichtlich darstellen. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, um als Interessenvertretung betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und diese für die Belange der Beschäftigten und des Betriebes/der Dienststelle einsetzen zu können.

Fragen Interessenvertretungen in Betrieb oder Dienststelle nach Personalplanungen, erhalten viele die Auskunft, dass es keine konkrete Planung gibt und somit die Interessenvertretung nicht zu beteiligen ist. Zur Personalbemessung werden jedoch Kennzahlen vorgelegt, welche aus betriebswirtschaftlicher Sicht für die weitere Personalentwicklung entscheidend sind. Diese Kennzahlen dienen arbeitgeberseitig somit als Grundlage für Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen, Aus- und Weiterbildung oder gar Kündigungen. In diesem Seminar werden wir die Grundzüge des Personalcontrollings erläutern. Wir stellen dar, welche unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten, Funktionsweisen, und Auswirkungen vermeintlich notwendige betriebswirtschaftliche Entscheidungen haben können. BWL-Kenntnisse sind erforderliche Kenntnisse für die betriebliche Interessenvertretung, um tatsächlich auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung rechtliche Grundlagen Aufbau und Gestaltung Bilanzen lesen wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen und deren Bedeutung Berechnung von Kennzahlen Investitionen und betriebliche Maßnahmen Ableitung von strategischen Entscheidungen aus der Investitionskostenrechnung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte

Themen

❚ Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Controllings ❚ Controllinginstrumente verstehen und anwenden ❚ Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung, unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenrechnung und deren Aufbau und Gestaltung ❚ Kostenrechnungen erstellen und anwenden ❚ Unternehmensplanung, Risikobewertung, Personalplanung Zielgruppe

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte

Kosten

Freistellungen

Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

§ 37 (6) BetrVG § 96 (4) SGB IX

Freistellungen

§ 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

§ 19 (3) MVG

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

07.03. – 09.03.2016

24.10. – 26.10.2016

20.06. – 21.06.2016

05.12. – 06.12.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166105-742

Willingen, Best Western Hotel Seminarnummer: D3-166106-742

Hückeswagen, Haus Hammerstein Seminarnummer: D3-166109-742

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166110-742

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Jahresabschluss, Bilanzanalyse und Aufbau eines Kennzahlensystems In Dienststellen und Betrieben sind die Arbeitgeber verpflichtet, dem Wirtschaftsauschuss oder ggf. der gesetzlichen Interessenvertretung die Jahresbilanzen vorzulegen und zu erläutern. Bilanzzahlen sind die Grundlagen für den Abbau von Stellen, die Verlagerung von Arbeitsplätzen oder anderweitige Sparmaßnahmen. Die Interpretation einer solchen Bilanz ist in vielen Richtungen möglich. Das Seminar behandelt im ersten Teil die Grundlagen des Jahresabschlusses. Hierbei wird der Jahresabschluss nach NKF, HGB und IFRS berücksichtigt. Abschließend werden individualisierte Kennzahlensysteme in der Gruppe erarbeitet, die im Rahmen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss oder Personal- und Betriebsrat bzw. in der Mitarbeitervertretung eingesetzt werden können. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, um als Interessenvertretung betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und diese für die Belange der Beschäftigten und des Betriebes/der Dienststelle einsetzen zu können. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses Gestaltungsspielräume im Jahresabschluss Bilanzkennzahlen und Bilanzanalyse Entwicklung eines Kennzahleninformationssystems Praktische Anwendungsübungen

Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW Basiswissen für Mitglieder des Personalrats und des Wirtschaftsausschusses Das in 2011 novellierte LPVG NRW bietet einer zeitgemäßen Interessenvertretung einen breiteren mitbestimmten Raum. Im Rahmen dieser Änderung sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Personalvertretungen besonders berücksichtigt. Mit der Einführung des § 65 a LPVG NRW soll in den Dienststellen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss (WA) eingerichtet werden. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein. Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rechtliche Grundlagen des WA nach § 65 a LPVG NRW Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle Gründung und Zusammensetzung eines WA Informationsrechte des Personalrates Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen Der Jahresabschluss Die Wirtschafts- und Finanzplanung Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage

Zielgruppe

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte

Mitglieder des Personalrats, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung

Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Freistellungen

§ 42 (5) LPVG NRW

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

15.02.-17.02.2016

21.11.-23.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166100-743

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166102-743

25.04. – 26.04.2016

03.11. – 04.11.2016

14.09.-16.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166107-742

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166108-742

Nümbrecht, Bierenbacher Hof Seminarnummer: D3-166101-743

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Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG II NRW Praxisseminar Das Seminar vermittelt intensive und praktische Einblicke in wichtige wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle und vermittelt anhand diverser Praxisfälle mögliche Handlungsempfehlungen. Des Weiteren werden aktuelle Themen wie beispielsweise Outsourcing und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern intensiv erarbeitet. Dieses Ergänzungsseminar richtet sich an Mitglieder des Personalrats und des Wirtschaftsauschusses, die bereits einen Wirtschaftsausschuss gegründet haben oder kurz vor der Gründung stehen und mit Grundzügen des § 65 a LPVG NRW vertraut sind.

Der Wirtschaftsauschuss nach BetrVG Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Um diese umfassenden Aufgaben wahrnehmen zu können, bedarf es neben den Kenntnissen über die eigenen Rechte und Pflichten (Schweigepflicht, Sitzungen etc.) auch betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Dieses Seminar vermittelt erforderliches Grundwissen, um die Aufgaben als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und/oder Betriebsausschuss wahrnehmen zu können. Themen

Themen

❚ Ist-Analyse der bisherigen Tätigkeit ❚ Praxisbeispiele für wirtschaftliche Angelegenheiten gem. § 65 a LPVG NRW ❚ Aufbau und UN-Rechtsformen ❚ Outsourcing und Insourcing – wirtschaftliche Erforderlichkeit überprüfen, Entwicklungen positiv begleiten ❚ Der Wirtschaftsausschuss in der Praxis – von Sitzungen bis zur Informationsweitergabe Zielgruppe

Mitglieder des Personalrats und des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung Freistellungen

§ 42 (5) LPVG NRW

§ 96 (4) SGB IX

Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des WA Der WA als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen Ziele des Wirtschaftsausschusses Auskunftspflicht des Unternehmers Informationsanspruch und Informationsbedarf Informationsquellen für den WA Betriebliches Rechnungswesen Unterlagen und Informationen anfordern und auswerten Abstimmung zwischen WA und BR/GBR Beurteilung von Wirtschaftslage und Unternehmensentwicklung Unternehmensplanung und -steuerung Aufbau und Gliederung der Bilanz Darstellung des Unternehmenserfolges durch die Gewinn-und Verlustrechnung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats sowie des Wirtschaftsausschusses mit Entsendebeschluss Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG Kosten

Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

05.10. – 07.10.2016

12.12. – 14.12.2016

02.03. – 04.03.2016

19.09. – 21.09.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-166103-743

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-166104-743

Wegberg, Hotel Esser Seminarnummer: D3-161827-140

Goch, Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161828-140

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... dafür haben wir jetzt wirklich kein Geld!

Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten Haushalts- und Budgetplanungen im öffentlichen Dienst werden oft als Ergebnis unabänderlicher Sachzwänge dargestellt. Als wichtige Steuerungselemente drücken sie jedoch gesellschafts- und gleichstellungspolitische Machtverhältnisse aus: Budgetpolitik ist keinesfalls geschlechtsneutral. Um bei der Ressourcenverteilung mehr Geschlechtergerechtigkeit und Transparenz zu erlangen, wurde als wichtiges Instrument die geschlechtssensible Budget-Erstellung (Genderbudgeting) entwickelt. Das Seminar vermittelt anhand praktischer Beispiele Einblicke in geschlechtersensible Haushalts- bzw. Budgetplanungen und zeigt Handlungsoptionen betrieblicher Interessenvertretungen auf, zu deren Kernaufgaben die Durchsetzung der Gleichberechtigung bzw. tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gehört.

BEFRAGUNG 1. Halbj. 2015 Im Seminar Arbeitsrecht werden anhand von Beispielen aus der Praxis die gesetzlichen Rahmenbedingungen erörtert.

Bewertet werden die Organisation, das Seminar, die Seminarunterlagen, die ReferentInnen und das Seminarhaus.

1,4 Gesamtnote

Themen

❚ Rechtsgrundlagen: Grundrechte-Charta der EU, GG, BetrVG, LPVG, BPersVG, MVG, BGleiG und LGG ❚ Einführung in die geschlechtergerechte Haushalts-/Budgetgestaltung, um Benachteiligungen aufzudecken, zu vermeiden und Gestaltungschancen zu wahren ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Kooperation und Vernetzung: gemeinsame Ziele besser und schneller erreichen ❚ Informationsmöglichkeiten durch den Wirtschaftsausschuss Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei) zzgl. Verpflegung

30.06.2016

08.11.2016

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166753-091

Essen, DGB-Haus Seminarnummer: D3-166754-091

Regelmäßig bitten wir um feedback: Wie beurteilen uns unsere Teilnehmenden? Aktuell ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in der betrieblichen Praxis“. 99 % schätzen die „angenehme und kollegiale Lernatmosphäre“. Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe – denn Zufriedenheit ist unser Maßstab. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Cevapcici mit Ajvar und Djuvec-Reis Ajvar: 1 Paprikaschote rot, 1 Paprikaschote gelb, 2 Knoblauchzehen 1 Becher Schmand, Olivenöl, Salz und Pfeffer nach Geschmack

Martin Kordic Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Paprika und Knoblauch klein würfeln und in einer Pfanne mit dem Olivenöl 10 min. anschwitzen. Nun den Schmand zugeben und mit Salz und Pfeffer abschmecken – abkühlen lassen. Djuvec-Reis: 250 g Reis, 500 g Tomaten aus der Dose, 1 TL Paprikapulver 3 Zwiebeln, 2 Knoblauchzehen, Olivenöl, Salz und Pfeffer nach Geschmack Zubereitung: Den Reis in Salzwasser zum Kochen bringen, parallel die kleingeschnittenen Zwiebeln und Knoblauchzehen in einer Pfanne mit Öl anschwitzen. Die Tomaten aus der Dose noch etwas zerkleinern und hinzumischen. Ca. 15 Minuten in der geschlossenen Pfanne auf mittlerer Hitze köcheln lassen. Anschließend das Paprikapulver hinzufügen, salzen und pfeffern. Zum Schluss wird der Reis untergehoben und serviert. Cevapcici: 1 kg Hack, 1 großes Ei, 1 große Zwiebel, 2 Zehen Knoblauch, 75 g Butter, 2 TL Paprikapulver, Salz und Pfeffer nach Geschmack Zwiebel und Knoblauch abziehen und in feine Würfel schneiden. Die Butter zerlassen und die Würfel darin glasig anbraten. Hackfleisch, Ei und die Gewürze miteinander vermischen. Die Zwiebelund Knoblauchwürfel zugeben und rasch untermengen. Die Hackfleischmasse nun etwa 2 Std. kaltstellen, damit die Butter vollständig fest wird. Jetzt kleine Hackfleischröllchen aus dem Teig formen und ohne Fett in einer Pfanne von allen Seiten fertig braten. Guten Appetit! Martin Kordic

Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung Sicher und frei reden vor Gruppen und in Versammlungen

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Erfolgreich verhandeln und in Gesprächen überzeugen

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Betriebliche Konflikte bearbeiten – als Interessenvertretung erfolgreicher sein

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Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Tue Gutes und rede darüber!

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Betriebs-, Personal- und Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff gestalten und kommunizieren

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Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung: Zu den Seminaren Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung erhalten Sie ausführliche Beratung von Hildegard Falkenhain Tel.: 0211 17523-305 oder [email protected] Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantworten gern unsere Teamassistentinnen und -assistenten, Tel.: 0211 17523-188, [email protected].

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Sicher und frei reden vor Gruppen und in Versammlungen

Erfolgreich verhandeln und in Gesprächen überzeugen

Wirkungsvoll und überzeugend auftreten, aktiv auf andere Menschen zugehen und positiv kommunizieren ist eine wesentliche Befähigung für erfolgreiche betriebliche Interessenvertretungsarbeit. Von Betriebs- und Personalräten wird in zunehmendem Maße erwartet, dass sie kurz, prägnant und zielorientiert einen Vortrag halten können. In diesem Seminar werden Sie lernen, vor Gruppen und bei Versammlungen frei zu reden, sicher aufzutreten, Ihr Publikum zu erreichen und neue Impulse erhalten, um sich zu verbessern. Damit erzielen Sie eine größere Sicherheit im Auftreten und in der Vertretung Ihrer vorbereiteten Inhalte und Themen.

Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen müssen Meinungsbildungsprozesse aufnehmen, steuern und organisieren können. In Verhandlungen geht es darum, die definierten Ziele des Gremiums im Interesse der Beschäftigten zu erreichen und ggf. mit Einwänden und Widerständen konstruktiv umzugehen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, Gespräche und Verhandlungen motivierend, überzeugend und erfolgreich zu führen.

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Auftreten vor Gruppen und in Versammlungen Redearten, Aufbau einer Rede, Wirkung einer Rede Respekt vor Zuhörenden; Aufregung/Redehemmung Präsentations- und Visualisierungstechniken Überzeugend argumentieren Übungen mit Beispielen aus der Praxis

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Grundlagen der Kommunikation Theorie und Praxis der Verhandlungsführung Umgang mit schwierigen Gesprächs- oder Verhandlungssituationen Eigene Stärken gezielt einsetzen Praxisbezogene Übungen zu Verhandlungen mit Arbeitgebern

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

08.03. – 10.03.2016

29.11. – 01.12.2016

10.05. – 12.05.2016

08.11. – 10.11.2016

Schleiden, Tagungshotel Eifelkern Seminarnummer: D3-161940-742

Bad Honnef, Hotel Seminaris Seminarnummer: D3-161941-742

Schleiden, Tagungshotel Eifelkern Seminarnummer: D3-161942-742

Bad Honnef, Hotel Seminaris Seminarnummer: D3-161943-742

227

228

Betriebliche Konflikte bearbeiten – als Interessenvertretung erfolgreicher sein

Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Tue Gutes und rede darüber!

Der Arbeitsalltag betrieblicher Interessenvertretungen ist nicht frei von Konflikten. Erwünschte Veränderungen können stocken, Beteiligte werden unzufrieden, Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung gestalten sich schwierig; innerhalb des Gremiums gilt es, Spannungen aufzufangen. Das verlangt persönliche Belastbarkeit sowie erweiterte eigene Handlungskompetenzen. Erforderliches Fachwissen ermöglicht konstruktive Lösungen zur Konfliktbewältigung. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen erfolgreicher Konfliktbearbeitung. In praktischen Übungen werden unterschiedliche Instrumente erprobt.

Jede gewählte Interessenvertretung hat die Beschäftigten auf den Betriebs- oder Personalversammlungen zu informieren und Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus sind die Beschäftigten über den Stand von Verhandlungen stets auf dem Laufenden zu halten. Wie die Arbeit des Gremiums in der betrieblichen Öffentlichkeit wirkungsvoll kommuniziert und positiv dargestellt werden kann, ist Thema dieses Seminars. Es wird als Interessenvertretung wahr- und ernstgenommen, wenn seine Arbeit und Beschlüsse nachvollziehbar und verständlich sind. Im Seminar werden die dafür erforderlichen Kenntnisse und Methoden vermittelt und Kompetenzen gestärkt.

Themen

Themen

❚ ❚ ❚ ❚ ❚

Konfliktsituationen analysieren – Konfliktursachen erkennen Konfliktlösungsstrategien kennenlernen Methoden der Konfliktbearbeitung angemessen nutzen Konflikte reflektieren und eigene Kompetenzen erweitern Kollegiale Fallberatung

Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG

❚ Warum sind die Beschäftigten zu informieren? ❚ Welche rechtlichen Aspekte der innerbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit sind zu beachten? ❚ Zeitpunkt, Zweck und Ziel betrieblicher Informationen ❚ Schnelle, angemessene und nachvollziehbare Informationspolitik ❚ Aufmerksamkeit erzeugen: Flugblatt, Plakat oder Intranet – was kommt bei den Beschäftigten an? ❚ Wie können Texte deutlich und kurz formuliert werden, selbst wenn sie komplexe Sachverhalte darstellen sollen? ❚ Wie präsentiert sich die Interessenvertretung in Personal-, Betriebsoder Mitarbeiterversammlungen wirkungsvoll? ❚ Praktische Übungen und beispielhafte Materialien Zielgruppe

Kosten

Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

17.05. – 20.05.2016

06.12. – 09.12.2016

11.04. – 13.04.2016

23.11. – 25.11.2016

Hattingen, DGB-Bildungszentrum Seminarnummer: D3-161944-742

Bad Honnef, Hotel Seminaris Seminarnummer: D3-161945-742

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-161946-742

Sundern, Hotel Seegarten Seminarnummer: D3-161947-742

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Betriebs-, Personal- und Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff gestalten und kommunizieren Wie man mit einfachsten Mitteln eine Versammlung gestaltet und ihre Themen nachhaltig ins Gespräch bringt, ist Schwerpunkt dieses Seminars. Die Teilnehmenden lernen, die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung transparent zu machen und für ein betriebliches Engagement zu werben. Das Seminar stellt Bausteine einer Versammlung vor, die auch für ungeübte Interessenvertretungen leicht umsetzbar sind. Es geht um pfiffige, freundliche und innovative Ideen, die mit geringstem Zeit-, Personal- und Finanzaufwand umsetzbar sind. Themen

❚ ❚ ❚ ❚

Betriebs-, Personal- oder Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff gestalten Einladungen attraktiv formulieren Präsentieren mit Effekt: mit Filmen und Bildern arbeiten Meinungen und Stimmungen im Betrieb und in der Dienststelle sichtbar machen ❚ Feedback und Dialog durch Moderation ❚ Rechtliche Aspekte einmal anders: Hausrecht und Versammlungsrecht in Händen der gesetzlichen Interessenvertretungen Zielgruppe

Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Freistellungen

§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Kosten

Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung

14.03. – 16.03.2016

19.09. – 21.09.2016

Goch, Sport-und Tagungshotel De Poort Seminarnummer: D3-161948-742

Bielefeld, Das Bunte Haus Seminarnummer: D3-161949-742

Im Seminar Arbeitsrecht werden anhand von Beispielen aus der Praxis die gesetzlichen Rahmenbedingungen erörtert.

Gemeinsam lernen macht Spaß.

Es ist sehr schön zu erleben, dass Teilnehmende sich fit machen und fit halten und dabei immer wieder auf uns setzen. Danke für dieses Vertrauen! Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

Gremienschulungen Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Anfragen, Beratung und Planung: Bianca Herr, Ihre Ansprechpartnerin im verdi-Team des DGB-Bildungswerk NRW, Telefon: 0211 17523-266 E-Mail: [email protected].

Seminare in Kooperation mit den Fachbereichen – auf den Punkt und über den Tellerrand hinaus Beratung und weitere Informationen: Anfragen, Beratung und Planung: Christel Budnik, Ihre Ansprechpartnerin im verdi-Team des DGB-Bildungswerk NRW, Telefon: 0211 17523-190 E-Mail: [email protected].

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Gemeinsam besser werden: Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Manche Betriebs-/Personalratsgremien und Mitarbeitervertretungen möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neu gewähltes Gremium in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will. Oder wenn Wahlen außerhalb des gesetzlichen Wahlzeitraums anstehen. Oder wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir einen genau abgestimmten Service und stellen uns flexibel auf die jeweiligen Anforderungen ein.

Auf den Punkt und über den Tellerrand hinaus: Seminare in Kooperation mit den Fachbereichen Das DGB-Bildungswerk NRW bietet auch im Jahr 2016 für betriebliche Interessenvertretungen aus den verschiedenen Fachbereichen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di speziell zugeschnittene Seminare an. Die Seminare geben Antworten auf aktuelle Fragen sowie Problemstellungen und bieten den Erfahrungsaustausch der Interessenvertretungsmitglieder untereinander. Um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, werden die Seminare per Einzelausschreibung kurzfristig oder mit gesondertem Programm an die Interessenvertretungen der jeweiligen Fachbereiche verschickt.

Möglichkeit 1: Sie wählen ein Seminarthema aus unserem Programm und vereinbaren mit uns Ihren WUNSCHTERMIN.

Anfragen, Beratung und Planung: Christel Budnik, Fachbereichsleiterin in der Kooperation mit ver.di Telefon: 0211 17523-190 E-Mail: [email protected]

Möglichkeit 2: Sie kombinieren bestimmte Schwerpunkte aus verschiedenen Seminarthemen zu Ihrem THEMENMIX.

Gern stehen die zuständigen Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten des DGB-Bildungswerkes NRW e.V. zur Verfügung.

Möglichkeit 3: Sie nennen uns Ihren Wissensbedarf und wir entwickeln für Ihr Gremium ein passgenaues SCHULUNGSKONZEPT. Möglichkeit 4: Sie nutzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre TEAM-ENTWICKLUNG und bei der Erarbeitung von HANDLUNGSSTRATEGIEN. Anfragen, Beratung und Planung: Bianca Herr, Bildungsreferentin Telefon: 0211 17523-266 E-Mail: [email protected]

http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/kontakt/verdi-kooperation/

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ver.di-Bezirke in NRW ver.di-Landesbezirk NRW Karlstraße 123-127 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 61824-0 Fax: 0211 61824-466 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Dortmund Königswall 36 44137 Dortmund Tel.: 0231 913000-0 Fax: 0231 913000-38 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Aachen/Düren/Erft Harscampstraße 20 52062 Aachen Tel.: 0241 94676-0 Fax: 0241 94676-37 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Duisburg/ Niederrhein Kasinostraße 21-23 47051 Duisburg Tel.: 0203 2814-0 Fax: 0203 2814-55 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Essen Teichstraße 4a 45127 Essen Tel.: 0201 24752-0 Fax: 0201 24752-30 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Düsseldorf Sonnenstraße 10 40227 Düsseldorf Tel.: 0211 15970-0 Fax: 0211 15970-150 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Hamm/Unna Bismarckstraße 17-19 59065 Hamm Tel.: 02381 92052-0 Fax: 02381 92052-21 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Emscher-Lippe Nord Kaiserwall 17 45657 Recklinghausen Tel.: 02361 9140-0 Fax: 02361 9140-88 E-Mail: bz.recklinghausen@ verdi.de

ver.di-Bezirk Hellweg/ Hochsauerland Stiftsplatz 11 59872 Meschede Tel.: 0291 95293-0 Fax: 0291 95293-29 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Bielefeld/ Paderborn Oelmühlenstraße 59 33604 Bielefeld Tel.: 0521 41714-0 Fax: 0521 41714-29 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk Bochum/Herne Universitätsstraße 76 44789 Bochum Tel.: 0234 96408-0 Fax: 0234 96408-44 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Emscher-Lippe Süd Weberstraße 18 45879 Gelsenkirchen Tel.: 0209 94094-0 Fax: 0209 94094-34 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Herford/Minden Kreishausstraße 6a 32051 Herford Tel.: 05221 9134-0 Fax: 05221 9134-20 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk Köln Hans-Böckler-Platz 9 50672 Köln Tel.: 0221 48558-300 Fax: 0221 48558-219 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk Linker Niederrhein Virchowstraße 130 (Heeder II) 47805 Krefeld Tel.: 02151 8167-0 Fax: 02151 8167-29 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk Mülheim/ Oberhausen Friedrich-Karl-Straße 24 46045 Oberhausen Tel.: 0208 45671-0 Fax: 0208 456712-20 E-Mail: [email protected]

bitte wählen Sie

ver.di-Bezirk Münsterland Johann-Krane-Weg 16 48149 Münster Tel.: 0251 9330-00 Fax: 0251 93300-44 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk NRW Süd (im DGB-Haus Bonn) Endenicher Straße 127 53115 Bonn Tel.: 0228 9484-0 Fax: 0228 9484-290 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk Rhein-Wupper Gasstraße 10-18, Gebäude G 42657 Solingen Tel.: 0212 20640-0 Fax: 0212 20640-20 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk Südwestfalen Hochstraße 117 a 58095 Hagen Tel.: 02331 1677-1 Fax: 02331 1818-01 E-Mail: [email protected]

ver.di-Bezirk Siegen/Olpe Koblenzer Straße 29 57072 Siegen Tel.: 0271 23886-0 Fax: 0271 23886-10 E-Mail: [email protected] ver.di-Bezirk WuppertalNiederberg Hoeftstraße 4 42103 Wuppertal Tel.: 0202 2813-0 Fax: 0202 2813-200 E-Mail: [email protected]

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Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Entsendung zu Schulungen« frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.

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Wenn der Arbeitgeber blockt – Das »Nein« zur Schulung.

Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG

Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs.

Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt.

g

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Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie ■ für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-)TeilnehmerInnen erforderlich sind ■ die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.

Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR-Mitglieds verhindern will.

Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.

g Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.

g Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

g Mitteilung an den Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

g Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

g

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g

Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen.

Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung betrieblicher Belange bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der zeitlichen Lage der Schulung festhält und begründen oder mit dem Arbeitgeber einen anderen Schulungstermin vereinbaren und dafür Entgegenkommen bei anderen Seminaren vom Arbeitgeber einfordern.

g

g

Das BR-Mitglied nimmt gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teil, wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will.

wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will.

Ausfallkosten Bei Absage ab 3 Wochen vorher. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem ver.di-Bezirk und dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu ver.di einschalten und Rechtsschutz beantragen.

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Betriebsratsbeschluss gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Mitteilung an Arbeitgeber

Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn

Name/Vorname: .......................................................................................

Name/Vorname: .......................................................................................

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung

Titel der Veranstaltung: ............................................................................

Titel der Veranstaltung: ............................................................................

..................................................................................................................

..................................................................................................................

vom ........................................... bis ................................. zu entsenden.

vom .......................................... bis .................................. zu entsenden.

Vorsorglich benennt der Betriebsrat das BR-Mitglied:

Vorsorglich benennt der Betriebsrat das BR-Mitglied:

.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn

.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn

Die Veranstaltung findet statt in ..............................................................

Die Veranstaltung findet statt in ................................................................

Die Kosten werden ca. ..................................................... Euro betragen.

Die Kosten werden ca. .................................................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.

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Der Weg zur Teilnahme für Personalrats-Mitglieder nach § 42 (5) LPVG/§ 46 (6) BPersVG Tagesordnung PR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Entsendung zu Schulungen« frühzeitig zu einer ordentlichen PR-Sitzung ein.

Personalratsbeschluss Freistellung gem. § 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG

Der Personalrat beschließt, den/die KollegIn

g Auswahl PR-Gremium wählt infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie ■ für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-)TeilnehmerInnen erforderlich sind ■ die dienstlichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.

Name/Vorname: ........................................................................................ gem. § 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG zu der Schulungsveranstaltung

g Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten fasst das PR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.

Titel der Veranstaltung: .............................................................................

g

...................................................................................................................

Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Personalrat (gerne auch per Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

vom ......................................... bis ................................... zu entsenden.

g Antrag auf Freistellung PR teilt der Dienststelle den Beschluss mit und beantragt mit Fristsetzung die Freistellung für die Teilnahme an der Veranstaltung (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

g Einladung/Unterlagen PR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Die Dienststelle kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

Wenn die Dienststelle blockt – Das »Nein« zur Schulung Kommt die Dienststelle dem Antrag auf Freistellung nicht nach oder reagiert nicht bis zur gesetzten Frist und Gespräche helfen nicht weiter, so ist ggf. eine schnelle Klärung mittels einstweiliger Verfügung bei den Verwaltungsgerichten notwendig. Wenn die Dienststelle die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist ein verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.

Vorsorglich benennt der Personalrat das PR-Mitglied:

.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn

Die Veranstaltung findet statt in ................................................................

Die Kosten werden ca. .................................................... Euro betragen. (Hinweis: Eine Begründung sollte nicht Teil des Beschlusses sein, damit hier keine vorzeitige Festlegung erfolgt. Sie wird dem Arbeitgeber unabhängig von dem Beschluss mitgeteilt.) Abstimmungsergebnis:

dafür .................... dagegen ................... Enthaltungen ...........................

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Musterantrag auf Freistellung von Personalräten An die Leitung der Dienststelle Name der Dienststelle: ............................................................................. Sehr geehrte Damen und Herren, der Personalrat hat auf der Sitzung am ............................. beschlossen, Herrn/Frau Name/Vorname: ........................................................................................ gem. § 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG zu der Schulungsveranstaltung Titel der Veranstaltung: ...........................................................................

Der Weg zur Teilnahme für SchwerbehindertenVertrauenspersonen nach § 96 (4) SGB IX Auswahl Die Vertrauensperson wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.

g Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit fasst die Vertrauensperson den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.

g Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Vertrauensperson (gerne auch per Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.

g Mitteilung an den Arbeitgeber Die Vertrauensperson teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

..................................................................................................................

g

vom ......................................... bis ................................... zu entsenden.

Einladung/Unterlagen Die Vertrauensperson erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

Vorsorglich benennt der Personalrat das PR-Mitglied: .............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn Die Veranstaltung findet statt in ............................................................... Die Seminarkosten betragen ............. Euro, hinzu kommen Reisekosten.

................................................................................................................... Unterschrift Vorsitzende/r des Personalrats

Wenn der Arbeitgeber blockt – Das »Nein« zur Schulung Kommt der Arbeitgeber dem Antrag auf Freistellung nicht nach oder reagiert nicht bis zur gesetzten Frist und Gespräche helfen nicht weiter, so ist ggf. eine schnelle Klärung mittels einstweiliger Verfügung bei den Arbeitsgerichten notwendig. Wenn der Arbeitgeber die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist ein Beschlussverfahren einzuleiten.

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Musterschreiben für SchwerbehindertenVertrauenspersonen für die Mitteilung an den Arbeitgeber

An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung

Ich habe am .............................................................................................. beschlossen, an der Schulungsveranstaltung

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Tagungshäuser ver.di-Bildungszentrum Das Bunte Haus Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld-Sennestadt Tel.: 05205 9100-0 Fax: 05205 9100-30 www.verdi-das-bunte-haus.de [email protected]

Titel der Veranstaltung: ............................................................................

DGB-Bildungszentrum Hattingen

...................................................................................................................

Am Homberg 44-50 45529 Hattingen Tel.: 02324 508-111 Fax: 02324 508-499 www.hattingen.dgb-bildungswerk.de

vom ................................. bis ............................... in meiner Eigenschaft als Vertrauensperson der Schwerbehinderten teilzunehmen.

Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.

Best Western Hotel Willingen Briloner Str. 54 34508 Willingen Tel.: 05632 9690-0 Fax: 05632 9690-96 www.hotel-willingen.bestwestern.de [email protected]

Mit freundlichem Gruß

................................................................................................................... Unterschrift

Hotel & Restaurant Seegarten Zum Sorpedamm 21 59846 Sundern-Langscheid Tel.: 02935 96460 Fax: 02935 7192 www.hotel-seegarten.com [email protected]

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Infos Landhotel Goldener Acker Zum Goldenen Acker 44 51597 Morsbach Tel.: 02294 8024 Fax: 02294 7375 www.goldener-acker.de [email protected]

Sport- und Tagungshotel De Poort Jahnstraße 6 47574 Goch Tel.: 02823 960-0 Fax: 02823 960-333 www.depoort.de [email protected]

DGB-Haus Friedrich-Ebert-Straße 34-38 40210 Düsseldorf Clowns & Helden Catering Tel.: 0211 1711833 Fax: 0211 17129668 www.clowns-und-helden-catering-service.de [email protected]

Anmeldungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen. Mehrtägige Seminare beinhalten Unterkunft und Vollpension, bei Tagesseminaren die Verpflegung in dem Hotel bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug der gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Im begründeten Einzelfall kann die Teilnahme bei Mehrtages-Seminaren im Hotel bzw. in der Bildungsstätte ohne Übernachtung gebucht werden. Dies ist mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. rechtzeitig vor Seminarbeginn abzustimmen. Der Bezug der gastronomischen Leistungen bleibt davon unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Seminar. Absagen/Ausfallkosten Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage bei uns rechtzeitig eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Beginn von Mehrtages-Seminaren entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab sechs Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM.

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Verbindliche Anmeldung – einfach faxen: 0211 17523-261 – oder per Post!

Seminartitel: ............................................................................................................ Seminar-Nr.: .................................. von: .............................. bis: ............................ Name: ................................................................ Vorname: ...................................

Privatadresse Straße: ..................................................................................................................... PLZ: ....................... Wohnort: ................................................................................ Telefon: ......................................... E-Mail: .............................................................

Adresse der Dienststelle Betrieb: .................................................................................................................... Straße: ..................................................................................................................... PLZ: ....................... Ort: .......................................................................................... Telefon: ........................................................ Fax: ................................................... E-Mail: ..................................................................................................................... Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen): ❏ § 37 (6) BetrVG

❏ § 20 (3) BetrVG

❏ § 42 (5) LPVG

❏ § 46 (6) BPersVG ❏ § 24 (2) BPersVG ❏ § 19 (3) MVG ❏ § 96 (4) SGB IX

❏ § 16 (2) LGG

❏ § 21 (2) LPVG ❏ § 16 MAVO

❏ § 10 (5) BGleichG

Datum: ....................................... Unterschrift: ........................................................

DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-188, Fax: 0211 17523-261 E-Mail: [email protected]

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de

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