Wegweiser - Studentenwerk Potsdam

March 31, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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2013/14

Freizeit/Kultur

Beratung

Wohnen

Hochschulgastronomie

Finanzierung

Studentenwerk

Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau

Gesundheit in besten Händen.

AOK Studenten-Service

AOK STUDENTEN-SERVICE

IHRE EXPERTEN AN DER UNI POTSDAM

Egal ob für Ihr Studium, die Karriere oder das Studentenleben – wir sind überall in Ihrer Nähe.

Universität Potsdam Am Neuen Palais 10 Haus 6 14469 Potsdam 0800 265080 36086 / 87 ass-potsdam@nordost. aok.de

3 Vorwort

› Vorwort Dieser Wegweiser soll allen Studierenden helfen, sich im sozialen Umfeld ihres Studiums in Potsdam, Brandenburg an der Havel bzw. Wildau zurechtzufinden. Natürlich ist es nicht möglich, im Rahmen einer solchen Broschüre­alle Fragen aufzugreifen und umfassend zu beantworten. Es wird jedoch aufgezeigt, wer für welche Sachgebiete zuständig ist und bei der Lösung speziel­ler Probleme behilflich sein kann. Wegen der Vielzahl der von uns be­t­reuten Hochschulen haben wir Informatio­nen zum Studium bewusst ausgelassen. Antworten zu diesen Fragen gibt es im Studienführer, Vorlesungsverzeichnis Karin Bänsch, bzw. in der Beratungsstelle der entsprechenGeschäftsführerin den Hochschule. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann das Studentenwerk Potsdam keine Gewähr übernehmen. Das Aktuellste erfahren Sie immer auf unseren Internetseiten unter: www.studentenwerk-potsdam.de. Wir sind aber für alle Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung dieser Broschüre sehr dankbar. Vielen Dank auch all denen, die durch Informationen und Beiträge an der Erarbeitung des Wegweisers mitgewirkt haben, so wie allen Inserenten, die es durch ihre finanzielle Unterstützung ermöglichen, dass dieses Heft kostenlos abgegeben werden kann. Ich hoffe, dass diese kleine Broschüre Ihnen viele nützliche Tipps gibt. Besonders den Studienanfängern wünsche ich einen guten Start im Land Brandenburg und einen erfolgreichen Einstieg ins Studium.

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Hochschulgastronomie Leistungen und Preise............................. 44 Mensen.................................................. 47 Cafeterien.............................................. 48

Wohnen Studentenwohnheime............................. 52 Wohnsituation....................................... 52 Was bietet das Studentenwerk?............... 53 Antrag für Studentenwohnheimzimmer... 54 Wohnheimtutoren.................................. 57 Wie hoch ist die monatliche Miete?......... 58 Sprechzeiten der Hausmeister................. 64 Private Zimmervermittlung..................... 63 Übersichts-/Lagepläne....................... 66 -71

Sozialberatung....................................... 76 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ........... 77 Sozialhilfe.............................................. 80 Studieren mit Kind.................................. 82 Mutterschaftsgeld.................................. 83 Elterngeld .............................................. 84 Kindergeld ............................................. 86 Kinderzuschlag....................................... 88 Studierendenkindergeld.......................... 88 Kinderbetreuung.................................... 90 Beratung und Hilfe für Behinderte............92 Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden............. 95 Wohnberechtigungsschein...................... 97 Wohngeld.............................................. 98 Gebührenermäßigungen für Rundfunk, Fernsehen und Telefon.......................... 101 Rechtsberatung.................................... 104 Versicherungen.................................... 106 Psychotherapeutische Beratung.............110 Reisen...................................................112 STA Travel Reiseangebote.......................113 Jugendherbergen...................................114 Internationaler Studentenausweis (ISIC)..115 Hochschulen.........................................117

Freizeit und Kultur Potsdam................................................118 Brandenburg an der Havel.....................121 Wildau..................................................122 Studentenwerk Potsdam – kompakt........123 Stichwortverzeichnis.............................125 Impressum.............................................126

Finanzierung

Ausbildungsförderung (BAföG)................ 14 23. BAföG-Novelle.................................. 14 Wer erhält BAföG?.................................. 15 Wo wird der Antrag gestellt?...................18 Wann sollte man den Antrag stellen?....... 20 Wie ist der Höchstsatz des BAföG?.......... 21 Was bestimmt die Höhe des BAföG?......... 22 Wie lange wird BAföG gezahlt?............... 23 BAföG nach Studienabbruch oder Fachrichtungswechsel............................. 24 Zinsloses Darlehen.................................. 26 Stipendien.............................................. 27 Stiftungen.............................................. 28 Bundesversorgungsgesetz ...................... 30 Bildungskredit........................................ 30 Härtefalldarlehen................................... 31 Studienabschlussdarlehen....................... 32 Jobben neben dem Studium..................... 34

Beratung

Hochschulgastronomie

Finanzierung

Einwohnermeldeämter............................ 72 Meldepflicht........................................... 72 Kommunales Begrüßungsgeld.................. 74

Wohnen

Studentenwerk? Nie gehört… ................... 7 Das Studentenwerk Potsdam .................... 8 Service-Point ..........................................12

Beratung

Studentenwerk

Freizeit/Kultur

› Inhalt

Studentenwerk

Inhalt

6 Übersicht: alle Studentenwerke in Deutschland

› Übersicht aller Studentenwerke in Deutschland Kiel SCHLESWIGHOLSTEIN

Rostock

HAMBURG

Greifswald

MECKLENBURGVORPOMMERN

Hamburg BREMEN

Oldenburg

Bremen NIEDERSACHSEN Hannover

Osnabrück Münster

Braunschweig

Bielefeld

NORDRHEIN-WESTFALEN Paderborn Dortmund Essen Göttingen Bochum (Essen-Duisburg) Witten Wuppertal (Witten/Herdecke) Düsseldorf Kassel Köln

Aachen

Siegen

Bonn

HESSEN Marburg

BERLIN Berlin Frankfurt/O. BRANDENBURG

SACHSEN-ANHALT Halle Leipzig

SACHSEN Dresden

Freiberg THÜRINGEN

Gießen

Koblenz

Jena (Thüringen) Chemnitz (Chemnitz-Zwickau)

Frankfurt/M.

RHEINLAND-PFALZ Trier

Potsdam Magdeburg

Mainz Darmstadt

Kaiserslautern SAARLAND Saarbrücken Mannheim

Würzburg

Bayreuth (Oberfranken) Erlangen (Erlangen-Nürnberg)

Heidelberg BAYERN

Karlsruhe

Regensburg (Niederbayern/Oberpfalz)

Stuttgart Tübingen (Tübingen-Hohenheim)

Ulm

BADEN-WÜRTTEMBERG Freiburg

Konstanz (Seezeit Bodensee)

Augsburg München

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› Studentenwerk? Nie gehört … Das werden sich viele fragen, wenn sie das Wort Studentenwerk zum ersten Mal hören. Studiert wird doch eigentlich an einer Uni­versität oder Hochschule. Dort befinden sich die Hörsäle, Seminarräume und Labors. Da wird mir Wissen vermittelt, muss ich zur Prüfung und kann in die Forschung einsteigen. Wozu dann noch ein Studentenwerk? Macht man sich dann aber weitergehende Gedanken, muss man sich fragen: »Wie finanziere ich mein Studium?« – »Wo wohne ich während des Studiums?« – »Wo kann ich gut und preiswert essen?« Es muss also doch noch etwas geben, was das Studium wirtschaft­ lich ermöglicht und seine Durchführung erleichtert. Genau hier setzt die Tätigkeit der Studentenwerke ein. Studentenwerke sind Dienstleistungsunternehmen, die sich um die Belange der Studierenden außerhalb des eigentlichen Studiums kümmern. Dazu gehören die Durchführung des Bundesausbildungsför­derungsgesetzes (BAföG), die Bereitstellung von preisgünstig­em Essen und Zimmern in Studentenwohnanlagen sowie die gesundheitli­che, soziale und kulturelle Betreuung und Beratung der Stu­dierenden. Die Studentenwerke sind überregional im Deutschen Studenten­werk (DSW) zusammengeschlossen. Das DSW organisiert den Erfah­rungsaustausch und den Informationsfluss zwischen den Studentenwerken und führt Schulungen der Mitarbeiter durch. Es vertritt die sozialpolitischen Interessen der Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit, dem Bund und den Ländern. Deutsches Studentenwerk Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Tel.: 030/297 727-10, Fax: -99 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerke.de

Studentenwerk

Studentenwerk

8 Studentenwerk › Das Studentenwerk Potsdam

› Das Studentenwerk Potsdam Auf der Grundlage der Verordnung über die Errichtung von Studentenwerken vom 18. September 1990 nahm das Studentenwerk Potsdam zum 1. Januar 1991 seine Arbeit auf. Es ist für die Betreuung von ca. 30.000 Studierenden zuständig. Diese verteilen sich auf die › Universität Potsdam › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF › Fachhochschule Potsdam › Technische Hochschule Wildau [FH] › Fachhochschule Brandenburg Unsere 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Bereichen Studienfinanzierung (BAföG), Mensen und Cafeterien, Wohnen und Bauen, Soziale Dienste und Zentrale Verwaltung arbeiten, wollen den Studierenden gute Studienbedingungen bieten. Wir sind bestrebt, unseren Service ständig zu verbessern.

Leitbild Das Studentenwerk Potsdam ist ein leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen für Studierende. Es orien­tiert sich an den Wünschen und Bedürfnissen seiner Kunden. Damit schafft es die sozialen Rahmen­bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Das Studentenwerk Potsdam ist ein Teil des Lebensraums Hochschule im Land Brandenburg. Unser Ziel ist Versorgung und Betreuung Studierender in hoher Servicequalität. Leistungswille, Qualität und Kreativität der Bediensteten des Studentenwerks bilden die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen, ebenso Wirtschaftlichkeit und partnerschaft­liche Zusammenarbeit mit den Studierenden, den Hochschulen und den Kommunen.

Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam: Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam Tel.: 03 31/37 06 - 0, Fax: - 125 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk-potsdam.de Das Studentenwerk Potsdam ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Seine Organe sind der Verwal-

Das Studentenwerk Potsdam befindet sich verkehrsgünstig und zentral in den Potsdamer Bahnhofspassagen.

tungsrat und die Ge­schäftsführerin. Der Verwaltungsrat setzt sich aus sechs Studierenden, fünf nicht studentischen Hochschulangehörigen, einer Person des öffentlichen Lebens, einem von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur bestellten Vertreter sowie einem Bediensteten des Studentenwerks zusammen und entscheidet in Angelegenheiten des Studentenwerks, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Finanziert werden die Aufgaben des Studentenwerks zum einen aus eigenen Erträgen der Mensen, Cafeterien und Wohnheime – um nur die größten Bereiche zu nennen – zum anderen aus einer Finanzhilfe des Landes Brandenburg und aus Sozialbeiträgen (Semesterbeitrag) der Studierenden. Zu Beginn jeden Semesters muss jeder Studierende seinen Beitrag in Höhe von zurzeit 50,00 Euro an das Studenten­werk zahlen. Das Geld wird zur Finanzierung der Kernaufgaben des Studentenwerks verwendet. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen bzw. Projekte zur sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Betreuung, Beiträge an Verbände und an die Frei­zeit­unfallversicherung der Studierenden, die Darlehenskasse (Härtefalldarlehen, Studienabschlussdarlehen) sowie Zuwendungen und Freitische für Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, finanziert. Wann und wo diese Beiträge zu entrichten sind und wer von der Beitragszahlung befreit wird, ist in der Beitragsordnung des Studentenwerks Potsdam festgelegt.

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10 Studentenwerk › Das Studentenwerk im Überblick

› Das Studentenwerk Potsdam im Überblick Service-Point Regine Gallinat Zentralabteilung Peter Heiß Sekretariat: Nicole Rochlitz Rechnungswesen Peter Heck Allgemeine Verwaltung Kersten Tota Personalstelle Kerstin Wolf EDV Thomas Gottschlich Sozialberatung Karolin Kozur Jobvermittlung Roswitha Körber Psychotherapeutische Beratung Anne Hermanns

Öffentlichkeitsarbeit Gudrun Wewetzer Amt für Ausbildungsförderung Mike Duckerschein Sekretariat: Sieglinde Ahlefeldt Rückforderung: Barbara Cikrit Hauptsachbearbeiter Widersprüche: Robert Probst HauptsachbearbeiterInnen Astrid Naumann Peter Radeck Caroline Schulz SachbearbeiterInnen Corinna Gonzalez (A, Ba-Bind) Kerstin Bürth (Bine-Bz, C, Da-Dia) Frank Meinzenbach (Dib-Dz, E, Fa-Friek) Luisa Pasewald (Friel-Fz, G, Ha-Hand) Kathleen Götze (Hane-Hz, I, Ja-Jar) Christian Münch (Jas-Jz, Ka-Kos) Simone Mart (Kot-Kz, La-Lemi) Stefanie Götzky (Lemj-Lz, Ma-Meise) Tina Siebert (Meisf-Mz, N, Oa-Oste) René Wünsch (Ostf-Oz, P, Q, Ra-Res) Gabriele Beyer (Ret-Rz, Sa-Scholy) Cindy Bümsen (Scholz-Steina) Michaela Schuster (Steinb-Sz, T, U, X-Z) Doris Wefers (V, W) Dr. Cornelia Hafenmayer (Allg. Beratung)

Verwaltungsrat

Innenrevision Thomas Gottschlich

Geschäftsführerin

Sekretariat Angelika Hauschildt

Karin Bänsch

Wohnen und Bauen Roland Heinke Sekretariat: Petra Lebek Wohnen Ronald Ostermann Zentrale Wohnheimverwaltung Gundel Kühnel, Matthias Eschen, Marina Schwanke Verwaltungseinheit Potsdam, Kaiser-Friedrich-Str. Monika Schildknecht Verwaltungseinheit Potsdam, Forststr. Gunter Ritscher Verwaltungseinheit Golm Mario Mainka Verwaltungseinheit Potsdam, Breite Str. Ralph Rammelt Verwaltungseinheit Potsdam, Park Babelsberg Detlef Gabsch Verwaltungseinheit Studentendorf Potsdam, Stahnsdorfer Str. Frank Körber Verwaltungseinheit Wildau Olaf Kauer Verwaltungseinheit Brandenburg Martin Schäricke Bauen Anett Wallasch

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Mensen und Cafeterien Corinna Hagemeister Sekretariat: Marion Schäfer Zentrale Verwaltung der Mensen und Cafeterien Zentraleinkauf: Richard Stadtkus Mensa Potsdam, Am Neuen Palais Frank Ehrlich Cafeteria Am Neuen Palais Mathias Gutewort Mensa und Cafeterien Golm Ingo Habermann Mensa Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. Gerd Freitag Mensa und Cafeteria Potsdam, Griebnitzsee Elke Kähler Mensa und Cafeteria Brandenburg Norbert Fröhnel Mensa und Cafeteria Wildau Thomas Schreiner Cafeteria »filmriss« Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee Elke Kähler Mensa und Cafeteria Potsdam, Pappelallee Thomas Wiegner Stand: Oktober 2013

12 Studentenwerk › Servicepoint

› Service-Point im Studentenwerk Im Service-Point gibt es Informationen zu den Leistungen des Studentenwerks und es wird Ihnen bei Orientierungsproblemen in der Stadt geholfen. BAföG-Formblätter und die Publikationen des Studenten­­werks sind hier erhältlich und der Internationale Studentenausweis (ISIC) wird verkauft. Ebenso können Sie die Waschkarten für die Automaten in den Wohnheimen kaufen und aufl­aden lassen. Der Service-Point befindet sich im Foyer. In unmittelbarer Nähe laufen die aktuellen Angebote der Jobvermittlung über einen Bildschirm.

Der Service-Point im Foyer des Studentenwerks ist täglich geöffnet – hier liegen auch Infos und Prospekte aus.

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Studentenwerk Potsdam Service-Point Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 225, Fax: - 125 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 14.00 Uhr

14 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

› Ausbildungsförderung »Ohne Moos nichts los!« Dieses Sprichwort hat auch für das Studium seine Gültigkeit. Schließlich benötigt man Studienmaterialien, muss ab und zu mal was essen, wohnt man nicht Zuhause, wird Miete abverlangt, das Studentenwerk braucht den Semester­beitrag und auf die einen oder anderen schönen Dinge des Lebens möchte man auch nicht vollständig verzichten. Auch wenn es eine Reihe von Ver­günstigungen für Studierende gibt, ganz ohne Geld geht es nicht. Deshalb möchten wir auf den folgenden Seiten darüber informieren, wie man als Studierender zu Geld kommen kann. Achtung! Das Studentenwerk Potsdam ist nur für die Gewährung von Ausbildungsförderung zuständig, wenn das Studium oder vorgeschriebene Praktikum in Deutschland durchgeführt wird. Für die Förderung im Ausland gibt es für jedes Land ein speziell benanntes Auslandsamt. Also Studienabschnitte im Ausland rechtzeitig beim Studentenwerk Potsdam anzeigen, um Rückforderungen zu vermeiden. Eine Änderung des Ausbildungsortes ist zwingend anzuzeigen.

23. BAföG-Novelle Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verbesserten sich zum Wintersemester 2010/11. Die Förderungssätze wurden um 2 Prozent und der Elternfreibetrag um 3 Prozent angehoben. Studierende mit eigenem Wohnsitz und eigener Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu 670,00 Euro im Monat beanspruchen. Stipendien, die aus leistungsbezogenen Gründen gezahlt werden, werden nicht durch entsprechende Kürzung des »BAföG« wieder aufgezehrt; sie bleiben daher bis zu 300,00 Euro monatlich anrechnungsfrei. Auch wurde die Altersgrenze bei der Förderung von Masterstudien­gängen von 30 auf 35 Jahre angehoben. Ziel ist es, den Absolventen von Bachelorstudiengängen nach einer ersten

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Wer kann Ausbildungsförderung erhalten? Nach Maßgabe des BAföG besteht für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ein Rechtsan­spruch auf Förderung für eine der Neigung, Eignung und Leistung ent­­sprechenden Ausbildung (§§ 1 und 8 BAföG). Dieser Grundsatz gilt auch für Ausländer, wenn sie die in §8 des BAföG geregelten persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung erfüllen. Da die Veränderungen sehr umfangreich sind, informieren Sie sich bitte im BAföG-Amt. Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht. Diese Eignung wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an einem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt. Im Flyer sind alle Infos und Änderungen kompakt und mit Berechnungsbeispielen vorgestellt.

Finanzierung

Berufsphase auch später noch den Einstieg in ein Masterstudium zu ermöglichen.

16 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

Dirk erhält elternunabhängige Förderung. Er hat bereits eine dreijährige Berufsausbildung absolviert und war anschließend drei Jahre erwerbstätig.

Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Aufnahme des Studiums das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr bereits voll­endet hat. Diese Altersbegrenzung gilt jedoch nicht, wenn die Hochschulzulassung über den zweiten Bildungsweg erworben bzw. nachgeholt wurde oder persönliche bzw. familiäre Gründe ursächlich für die späte Studienaufnahme waren. Derartige Ausnahmevoraussetzungen liegen gemäß § 10 Abs. 3, Satz 2, Nr. 1- 4 BAföG vor, wenn: 1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung zu einer Hochschule erworben hat, 1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,

1b. der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach §7Abs.2 Nr. 2 oder 3 aufnimmt, 2. (weggefallen) 3. Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu be­ginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eige­ nes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder 4. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat. Satz 2, Nr. 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt der Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt. Konkret: Studierende erhalten bei der Erfüllung der Förderungsvoraussetzung Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Ab dem 5. Fachsemester werden Studierende grundsätzlich nur dann weiter gefördert, wenn eine Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass die bis zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden.

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18 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

Wo kann der Antrag gestellt werden? Alle Studierenden › der Universität Potsdam › der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF › der Fachhochschule Potsdam › der Fachhochschule Brandenburg › der Technischen Hochschule Wildau [FH] › der Fachhochschule für Sport und Management › des Theologischen Seminars des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden können ihre Antragsformulare beim Studentenwerk Potsdam erhalten und abgeben.

Seit 2013 ist es auch möglich, den Antrag online auszufüllen: www.bafoeg-brandenburg.de Dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und abgeben bzw. abschicken.

Auskünfte zur Gewährleistung von Ausbildungsförderung und zum Vollzug des BAföG erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Potsdam. Studentenwerk Potsdam Amt für Ausbildungsförderung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 -301, E-Mail: [email protected] 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Allgemeine Beratung außerhalb der Sprechzeiten.

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Amt für Ausbildungsförderung Abteilungsleiter: Mike Duckerschein Tel.: 03 31/37 06 - 300, -301, Fax: -325 E-Mail: [email protected] Buchstaben Bearbeiter/ Telefon: E-mail: …@ -innen 03 31/ studentenwerk 37 06- potsdam.de A, Ba-Bind Corinna Gonzalez - 302 gonzalez@... Bine-Bz, C, Da-Dia Kerstin Bürth - 306 buerth@... Dib-Dz, E, Fa-Friek Frank Meinzenbach - 308 meinzenbach@ Friel-Fz, G, Ha-Hand Luisa Pasewald - 309 pasewald@... Hane-Hz, I, Ja-Jar Kathleen Götze - 319 goetze@... Jas-Jz, Ka-Kos Christian Münch - 320 muench@... Kot-Kz, La-Lemi Simone Mart - 304 mart@... Lemj-Lz, Ma-Meise Stefanie Götzky - 310 goetzky@... Meisf-Mz, N, Oa-Oste Tina Siebert - 305 siebert@... Ostf-Oz, P, Q, Ra-Res René Wünsch - 307 wuensch@... Ret-Rz, Sa-Scholy Gabriele Beyer - 303 beyer@... Scholz-Steina Cindy Bümsen - 323 buemsen@... Steinb-Sz, T, U, X-Z Michaela Schuster - 322 schuster@... V, W Doris Wefers - 316 wefers@... Dr. Cornelia Allgemeine Beratung - 324 hafenmeyer@... Hafenmayer

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Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau werden durch Aushänge an den Fachhochschulen, im Internet und im »Mensabegleiter« bekannt gegeben.

20 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

Wann sollte der Antrag gestellt werden? Der Erstantrag sollte sofort nach Erhalt eines Studienplatzes gestellt werden. Die Immatrikulationsbescheinigung kann später nachge­ reicht werden. Durch eine unverzügliche Antragstellung wird gesichert, dass eventuell auftretende schwierige Fragen und Probleme bei der Antragsbearbeitung frühzeitig geklärt werden können. Ausbildungsförderung wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Bis zur ersten Zahlung ist mit einer Wartezeit von bis zu zehn Wochen ab Antragstellung zu rechnen. Die Erteilung der Bescheide erfolgt schon vorab. Weiterförderungs­ anträge bzw. Wiederholungsanträge sind, um eine möglichst lückenlose Förderung zu gewährleisten, zwei Monate vor Ablauf des jeweili­ gen aktuellen Bewilli­ gungszeitraumes zu stellen.

Der erste Kontakt mit dem BAföG-Amt und den anderen Abteilungen des Studentenwerks wird oft bei den Hochschulinformationstagen geknüpft.

Wie ist der Höchstsatz der Ausbildungsförderung? Der Grundbedarf nach dem BAföG, der im Regelfall jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen geleistet wird, ist davon abhängig, ob der Studierende noch bei den Eltern lebt oder ob er eine eigene Wohnung bewohnt. Wegen dieser unterschiedlichen Bedingungen muss das BAföG von pauschalen Bedarfssätzen ausgehen, die die Basis für die Berechnung bilden. BAföG-Bedarfssätze für Studierende in Deutschland bzw. innerhalb der EU (Angaben in Euro) Bedarfssätze bei den Eltern nicht bei den Eltern für Studierende wohnend wohnend Grundbedarf 373,00 373,00 Bedarf für die Unterkunft 49,00 224,00 Regelbedarf 422,00 597,00 Krankenversicherungszuschlag 62,00 62,00 Pflegeversicherungszuschlag 11,00 11,00 Maximalbedarf 495,00 670,00 Für die Mietkosten wird eine Pauschale gezahlt. Der Umstand, dass Studierende nicht bei den Eltern wohnen, kann durch Vorlage des Mietvertrages oder einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden. Studierende, die mit einem eigenen Kind unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, erhalten zusätzlich den Kinderbetreuungszuschlag. Für das erste Kind gibt es 113,00 Euro im Monat, für jedes weitere Kind 85,00 Euro. Der Zuschlag wird als (Voll-)Zuschuss geleistet, muss also nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Kinderbetreuungszuschlages ist ein entsprechender Antrag, der bis spätestens zum Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes

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22 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen sein muss. Die Zahlung erfolgt für Kinder, die die Altersgrenze von 10 Jahren noch nicht erreicht haben. Wovon wird die Höhe der Ausbildungsförderung bestimmt? Nach dem BAföG bilden Einkommen und Vermögen des Auszubil­ denden, das Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern die kon­kre­ten Berechnungsgrundlagen für die Förderung. Sie sind auch in dieser Reihenfolge zur Anrechnung zu bringen. Reicht bei einem verheirateten Auszubildenden das eigene Einkommen und Ver­ mö­gen sowie das Einkommen seines Ehegatten zur Deckung des Be­darfs nicht aus, ist auch das Einkommen der Eltern anzurechnen. Das Kindergeld gilt seit 01.04.2001 nicht mehr als Einkommen. In den meisten Fällen ist das Einkommen der Eltern des Antragstellers die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Dabei sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend. Die Freibeträge, die bei der Einkommensanrechnung der Eltern zu berücksichtigen sind (Angaben in Euro): › die Eltern sind verheiratet und leben nicht dauernd getrennt 1.605,00 › die Eltern leben dauerhaft getrennt oder sind geschieden (je Elternteil), verwitwet, ledig 1.070,00 › für Kinder des Einkommensbeziehers sowie für weitere dem Einkommensbezieher gegenüber nach dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte 485,00 › für den nicht in Eltern-Kind-Beziehung zum Auszubildenden stehenden Ehegatten des Einkommensbeziehers 535,00

Einkommen der Eltern bleiben gemäß § 11 Abs. 3 BAföG außer Betracht (elternunabhängige Förderung), wenn der Auszubildende bis zum Beginn des Ausbildungsabschnittes a) das 30. Lebensjahr vollendet hat, b) nach Vollendung des 18. Lebensjahres 5 Jahre erwerbstätig war, c) nach Abschluss einer vorhergehenden, mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbil­dung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung ent sprechend länger erwerbstätig war. Dieser Sachverhalt wird grundsätzlich durch das Amt für Ausbildungsförderung geprüft und kann nicht beantragt werden. Wie lange wird die Ausbildungsförderung gezahlt? Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur bis zum Ende der Förderungshöchstdauer, längstens jedoch bis zum letzten Prüfungsteil, gewährt. Über die Förde­rungshöchst-­ dauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungs­förderung nur in bestimmten, im Gesetz geregelten Ausnahmefällen (§ 15 Abs. 3 Nrn. 1-5 BAföG) geleistet. Über mögliche Ausnahmen informiert Sie Ihr BAföG-Amt. Aber auch außerhalb dieser Ausnahmefälle besteht nach dem Ende der Förderungshöchstdauer ein Anspruch auf Hilfe zum Studienabschluss in Form eines verzinsten Bankdarlehens, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde. Auszubildende an Hochschulen, die sich in einem selbstständigen Studiengang befinden, wird als Hilfe zum Studienabschluss für höchstens

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24 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

12 Monate Ausbildungsförderung auch nach dem Ende der Förderungshöchstdauer oder der Förderungsdauer nach (§15) Abs. 3 Nrn. 1, 3 oder 5 geleistet, wenn der Auszubildende spätestens innerhalb von 4 Semestern nach diesem Zeitpunkt zur Abschlussprüfung zugelassen wurde und die Prüfungsstelle bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Kann BAföG nach einem Studienabbruch oder Wechsel der Fachrichtung gewährt werden? Die für den Sachverhalt maßgebliche Regelung des § 7 Abs. 3 BAföG bestimmt, dass Ausbildungsförderung für eine andere Aus­bildung nur geleistet wird, wenn der Auszubildende aus wichti­gem oder unabweisbarem Grund die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt hat. So wird die Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen aus wichti­gem Grund einen Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vollzogen haben. Damit ist ein späterer Wechsel so gut wie ausgeschlossen, wenn der Anspruch auf BAföG nicht entfallen soll. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung unter Berücksichtigung aller im Rahmen des Gesetzes erheblichen Umstände einschließlich der mit der Förderung verbundenen persönlichen und öffentlichen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann. Der wichtige Grund muss sich stets auf die Aufgabe der bisherigen Ausbildung beziehen. Damit ein wichtiger Grund anerkannt werden kann, müssen die erforderlichen Konsequenzen unverzüglich gezogen werden, d.h. die bisherige Ausbildung muss sofort abgebrochen werden. Ob für die bisherige Ausbildung Förderung erbracht wurde, ist bei der Beurteilung des Fachrichtungswechsels unerheblich.

Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn: › der Auszubildende während der Ausbildung die Erkenntnis gewinnt, dass die bisherige Ausbildung nicht seinen Neigungen entspricht (Neigungswandel), › der Auszubildende trotz hinreichender Bemühungen keine durch schnittlichen Leistungen erzielen kann (Eignungsmangel); schlechte Leistungen allein begründen jedoch noch keinen Eignungsmangel; ein Mangel der Eignung zum Studium überhaupt ist kein wichtiger Grund, › ein Wandel der Weltanschauung bei einer weltanschaulich gebundenen Ausbildung vorliegt, › der Auszubildende von einem Parkstudium zum Wunschstudium in sogenannte NC-Fächer wechseln möchte (auch nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters möglich). Eine allgemeine Verschlechterung der Berufsaussichten ist dagegen kein wichtiger Grund. Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch der Aus­bildung wird in der Regel vermutet, dass der Wechsel oder Abbruch aus wichtigem Grund stattfindet, wenn dieser bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgt. Werden aus der aufgegebenen Ausbildung Fachsemester auf die neue Ausbildung angerechnet, sind diese zu berücksichtigen. Ein »unabweisbarer Grund« liegt nur dann vor, wenn keine Wahl mehr zwischen der Fortsetzung des Studiums in der aufgegebenen Fachrichtung und einem Wechsel besteht (Beispiel: unfallbedingte Querschnittslähmung eines Sportstudenten). Das endgültige Nicht­bestehen einer Prüfung ist kein unabweisbarer Grund. Die Gründe für den Wechsel der Fachrichtung sind dem Amt für Ausbildungsförderung schriftlich und nachvollziehbar bekannt zu geben.

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26 Finanzierung › Ausbildungsförderung BAföG

Wie wird das beim Bezug von BAföG gewährte zinslose Darlehen getilgt? Die Verwaltung und Einziehung des beim Bezug von BAföG seit dem Wintersemester 1990/91 eingeführten zinslosen Darlehens an die Studierenden in Höhe von 50 % der gewährten Ausbildungsförderung wird vom Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln durchgeführt. Dieses Amt erteilt den Studierenden etwa vier Jahre und vier Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld festgestellt wird. Zugleich wird dem Studierenden ein Bescheid zugestellt, in dem der Rückzahlungszeitraum und die Höhe der Raten festgesetzt werden. Für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.02.2001 begonnen haben, sind höchstens 10.000 Euro zurückzuzahlen. Einzelfallbezogene Rückfragen oder konkrete Anträge zur Darlehens­tilgung sind aus Zuständigkeitsgründen ausschließlich an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu richten. Gleiches gilt für Mitteilungen über Veränderungen des Wohnortes. Dieses Amt erteilt alle im Rahmen der Darlehenstilgung erforderlichen Bescheide, insbesondere › den Feststellungsbescheid, › den Rückzahlungsbescheid, › den Bescheid über leistungsabhängigen Darlehenserlass, › den Darlehenserlass bei besonders zügigem Studium, › den Darlehenserlass für Behinderte, › den Darlehenserlass bei vorzeitiger Rückzahlung, › den Freistellungsbescheid wegen geringen Einkommens und › den Darlehenserlass wegen Kinderbetreuung. Die Rückzahlungspflicht beginnt im Normalfall fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt seit dem 1. Juli 1990 mindestens 105,00 Euro.

27 Finanzierung › Stipendien

Der Bildungsaufstieg junger Menschen darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Um das zu realisieren, setzt die Bundesregierung auf BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien. Diese drei Instrumente ergänzen sich gegenseitig. Mit dem Deutschlandstipendium soll begabten und leistungsstarken Studierenden in Deutschland der Rücken gestärkt werden. Die Stipendien im Rahmen des nationalen Stipendien­programms werden von den Hochschulen vergeben. Weitere Informationen unter: www.deutschland-stipendium.de Darüber hinaus gibt es noch Stipendien überregionaler Stiftungen. Die Vergabe dieser Stipendien ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Bewerber sollten jedoch beachten, dass Institutionen, die für die Förderung öffentliche Mittel einsetzen, im Sinne des BAföG als Begabtenförderungswerke gelten. Unabhängig von der Höhe des Stipendiums ist in diesem Fall eine Ausbildungsförde­ rung nach dem BAföG ausgeschlossen. Nachfolgend ist eine Aus­wahl von Stiftungen aufgeführt, die auch Studienförde­rung an­ bieten und an die sich Studierende bei entsprechender Eignung wenden können.

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› Stipendien

28 Finanzierung › Stipendien › Stiftungen

› Stiftungen Cusanuswerk Bischöfl. Studienförderung e.V. Baumschulallee 5, 53115 Bonn Tel.: 02 28/98 38 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.cusanuswerk.de Evangelisches Studienwerk e.V. Haus Villigst Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte Tel.: 0 23 04/75 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.evstudienwerk.de Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V. Postfach 120855, 10598 Berlin Tel.: 030/319 981 70-11 Internet: www.eles-studienwerk.de Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Godesberger Allee 149, 53175 Bonn Tel.: 02 28/88 30 Internet: www.fes.de Friedrich-Naumann-Stiftung Abteilung Begabtenförderung Karl-Marx-Str. 2, 14482 Potsdam Tel.: 03 31/70 19 349 Internet: www.freiheit.org Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Tel.: 02 11/77 780 E-Mail: [email protected] Internet: www.Boeckler.de

Für deutsche katholische Studierende mit überdurchschnittlicher Begabung bei aktiver Teilnahme an der Bildungsarbeit des Cusanuswerkes, Ferienakademien etc.

Für evangelische Studierende mit dem Ziel der Fortbildung und Beratung über das Studium hinaus.

Für jüdische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen mit besonderer Begabung.

Für Studierende mit überdurchschnittlicher Qualifikation und aktivem Interesse und Engagement an gesellschaftspolitischen Problemen. Für Studierende mit hoher wissen­ schaftlicher Begabung und politi­ schem und gesellschaftlichem Engagement.

Für Arbeitnehmerkinder in Abhängigkeit von der sozialen Lage und bei gewerkschaftlichem Engagement.

Hanns-Seidel-Stiftung Lazarettstr. 33, 80636 München Tel.: 089/12 580 E-Mail: [email protected] Internet: www.hss.de Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rathausallee 12, 53757 St. Augustin Tel.: 0 22 41/246-23 28 E-Mail: [email protected] Internet: www.kas.de Stiftung der Deutschen Wirtschaft Studienförderwerke Klaus Murmann Breite Str. 29, 10178 Berlin Tel.: 030/20 33 15 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.sdw.org Studienstiftung des Deutschen Volkes e.V. Ahr-Str. 41, 53175 Bonn Tel.: 02 28/82 09 60 E-Mail: [email protected] Internet: www.studienstiftung.de Heinrich-Böll-Stiftung Schumannstr. 8, 10117 Berlin Tel.: 030/28 53 40 Internet: www.boell.de

Für Studierende, von denen besondere wissenschaftliche Leistungen zu erwarten sind und die bereit sind, sich gemeinnützig zu enga­ gieren. Für hochbegabte, politisch engagierte Studierende, die den fach­lichen und politischen Gedankenaustausch pflegen.

Für Studierende aller Fachrichtungen, die grundsätzliche Eignung für Fach- und Führungspositionen erkennen lassen.

Für Studierende mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung, die besondere Leistungen erwarten lassen.

Für Studierende, die in ihrem wissenschaftlichen und persönlichen Profil überdurchschnittliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement erwarten lassen.

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30 Finanzierung › Darlehen

› Darlehen Bundesversorgungsgesetz Anspruch auf Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungs­gesetzes (BVG) haben › Waisen, die Renten oder Waisenhilfe nach dem BVG beziehen sowie › Kriegsbeschädigte, die Rente nach dem BVG beziehen, für ihre Kinder. Auf diese Förderung besteht ein Rechtsanspruch. Studierende, die Anspruch auf diese Beihilfe haben, sollten daher ihren Anspruch möglichst noch vor der Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG geltend machen. Die Anträge sind an die Hauptfürsorgestelle zu richten, in deren Regierungsbezirk der Unterhaltspflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bildungskredit Der Bildungskredit ist eine Fördermöglichkeit für Auszubildende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (Zwischenprüfung muss bestanden sein). Die Leistungen nach dem zweiten Semester müssen nachgewiesen werden. Er kann auch neben BAföG-Leistungen gewährt werden. Maßgebend ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Bewilligung ist im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen einkommensunabhängig, auch von den Eltern. Der Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das in monat­li­chen Raten von 100,00 Euro, 200,00 Euro oder 300,00 Euro ausgezahlt wird. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Der Bildungskredit ist vom Tag der Auszahlung an zu verzinsen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich an dem 6-Monats-EURIBOR zzgl.eines Verwaltungskostenaufschlages in Höhe von einem Prozent. In der Regel werden deutsche Staats-

bürger gefördert. Ausländische Auszubildende müssen noch spezielle Voraussetzungen erfüllen. Eine Förderung ist nur möglich, solange der Auszu­bildende das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Studierende können den Kredit in der Regel nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters erhalten. Bewilligt werden die Leistungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Dorthin richten Sie bitte online oder schriftlich Ihre Anträge. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Internet, beim BVA oder Ihrem BAföG-Amt. Die Leistungsbewilligung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheides. Dieser gibt dem Antragsteller einen Anspruch zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Förderbank. Kontaktadressen: Bundesverwaltungsamt Abt. IV Bildungskredit, 50728 Köln Tel.: 02 28 99/358 - 44 92 Internet: www.bundesverwaltungsamt.de KfW Bankengruppe Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069/74 31-0 Internet: www.kfw-foerderbank.de Ab sofort können sich Studierende bei verschiedenen Banken und Sparkassen oder bei der KfW Förderbank unter www.kfw-foerderbank.de umfassend über einen Studienkredit informieren. Härtefalldarlehen Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, die sich unverschuldet in einer schwierigen finanziellen Lage befinden,

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32 Finanzierung › Darlehen

können über das Amt für Ausbildungsförderung bei der Geschäftsführerin des Studentenwerks ein Härtefalldarlehen be­antragen. Um ein solches Darlehen, das keinen Rechtsanspruch begründet und bis zu max. 500 Euro gewährt werden kann, zu erhalten, muss der Beantragende seine Bedürftigkeit nachweisen. Besondere Umstände, die die Antragstellung auf Gewährung eines Härtefalldarlehens rechtfertigen, können sein: › der vom Antragsteller nicht zu vertretende zeitweise Wegfall der BAföG-Zahlungen, › ein ungedeckter Verlust von Lern- und Arbeitsmitteln, › nichtplanbare Aufwendungen aus Anlass von Erkrankungen, › sonstige, eine Bedürftigkeit zwingend begründende Anlässe, z. B. Aufwendungen für Kinderbetreuung. Weitere Einzelheiten sind der Richtlinie über die Gewährung von Härtefalldarlehen an Studierende im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam, welche im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden kann, zu entnehmen. Studienabschlussdarlehen Der Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam will bedürftigen Studierenden durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Er richtet sich ausschließlich an Studierende im Erststudium, die ihr Studium in längstens zwei Semestern abschließen können. Eine Darlehensgewährung ist ausgeschlossen, wenn die notwendigen Studienaufwendungen, insbesondere die Lebenshaltungskosten, vollständig durch Maßnahmen anderer privater oder staatlicher Träger (bspw. durch den Bildungskredit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung) abgesichert

werden können. Die Darlehenshöhe ist auf den 12-fachen monatlichen Regelbedarfssatz für Studierende, die nicht im Elternhaus leben, begrenzt. Die Auszahlung erfolgt monatlich in einer Höhe von maximal 1/12 der gesamten Darlehenssumme. Für den Antrag sind folgende Unterlagen persönlich im Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks einzureichen: › ausgefüllter Darlehensvertrag auf Formblatt mit Angaben zum Verwendungszweck, › Einkommens- und Vermögensnachweis, Nachweis der Unter- haltspflichten, › Nachweis der Studienleistungen, › Immatrikulationsbestätigung oder Bestätigung, dass sich der Antragsteller im Examen befindet, › Bürgschaftserklärung, › eigene Bankverbindung und Einzugsermächtigung auf Formblatt, › Benennung von zwei Adressgaranten. Weitere Informationen sind der Richtlinie für die Vergabe von Stu­dienabschlussdarlehen durch den Darlehensfonds des Studentenwerks Potsdam zu entnehmen. Sie können im Amt für Ausbildungsförderung eingesehen werden. Darüber hinaus ist eine individuelle Beratung während der allgemeinen Sprechzeiten sowie nach vorheriger Absprache bei Herrn Duckerschein, Zi. 4.23, möglich. Persönliche und diskrete Beratung bei finanziellen Fragen und Problemen.

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34 Finanzierung › Jobs

› Jobben neben dem Studium Viele Studierende arbeiten neben dem Studium oder bessern die Kassenlage während der Semesterferien auf. Sie arbeiten in der Regel in drei Fallgruppen, die hier etwas näher vorgestellt werden. › Fallgruppe 1: Geringfügige Beschäftigung/450-Euro-Job/Minijob (Kombination der Fallgruppe 1 mit der unten beschriebenen Fallgruppe 3 möglich) Hier sind Studierende angesprochen, die auf Dauer angelegte Beschäftigungen als Arbeitnehmer/innen mit einem Monatsentgelt von insgesamt regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro ausüben. Bei mehreren Minijobs gilt das Folgende nicht, wenn die Arbeitverdienste zusammengerechnet mehr als 450,00 Euro je Monat betragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Minijobs bei der MinijobZentrale zu melden. 1. Geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen reduzierten Eigenanteil zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 30 % an die Minijob-Zentrale ab: a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man zwar grundsätzlich steuerpflichtig, der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei einem Minijob aber pauschal mit 2 % übernehmen. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitgeber/innen zahlen 13 % Pauschalbeitrag für die dauerhaft geringfügig Beschäftigten, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also einschließlich der Familienversicherten. Dies gilt nicht bei einer privaten Krankenversicherung.

Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung, pauschale Beiträge fallen nicht an. c) Rentenversicherung: Der Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung. Als Arbeitnehmer/in bleibt man versicherungsfrei, wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 begonnen wurde und das Arbeitsentgelt 400,00 Euro im Monat nicht übersteigt. (Auf die Versicherungsfreiheit können Sie jedoch verzichten und mit relativ niedrigen eigenen Beiträgen vollwertige Beschäftigungszeiten in der Rentenversicherung erwerben.) Für alle anderen 450-Euro-Jobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen wurden, beträgt der Eigenanteil der Arbeitnehmer/innen 3,9 %. Mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kann man sich jederzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist dann allerdings bis zum Ende der Beschäftigung bindend. Lassen Sie sich von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800) beraten, bevor Sie auf die Versicherungspflicht verzichten. Andernfalls könnte beispielsweise eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall oder die Förderung der Riester-Rente entfallen. .

2. Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten Regelfall: Studierende zahlen keine Steuern, keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und einen Eigenanteil von 13,9 % zur Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt pauschal insgesamt 12 % (2 % Lohnsteuer einschließlich Solidaritäts- und Kirchensteuer, 5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung) an die Minijob-Zentrale ab (sonst wie oben).

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36 Finanzierung › Jobs

› Fallgruppe 2: Mehr als geringfügige Beschäftigung Hier sind Studierende angesprochen, die regelmäßig mehr als 450,00 Euro im Monat verdienen. a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2013: 8.130,00 Euro) bleibt, erhält man die Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn die Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird. Dies liegt grundsätzlich vor, wenn Studierende nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen (z.B. Wochenend-oder Nachtarbeit). c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungspflichtig. Allerdings gelten im sogenannten Niedriglohnsektor von 450,01 bis 850,00 Euro/Monat für den Arbeitnehmer reduzierte Rentenbeiträge (Aufstockung auf vollen Beitragsanteil jederzeit möglich). Je nach der Höhe des Lohnes steigt der Rentenbeitrag des Arbeitnehmers gleitend auf den vollen Beitragsanteil von max. 9,45 %, während der Arbeitgeber von 450,01 bis 850,00 Euro/ Monat immer 9,45% zahlt. BAföG-Empfänger aufgepasst: Wenn das monatliche eigene Einkommen mehr als 400,00 Euro beträgt, dann gibt es Abzüge beim BAföG.

› Fallgruppe 3: Jobben während der Semesterferien (Kombination der Fallgruppe 3 mit Fallgruppe 1 möglich) Studierende, die in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) jobben, ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. a) Steuern: Als Arbeitnehmer/in ist man steuerpflichtig. Trotzdem dürfte sich bei Wahl des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit Lohnsteuerkarte im Regelfall keine Steuerbelastung ergeben. Solange das Arbeitsentgelt unter dem Grundfreibetrag (2013: 8.130,00 Euro) bleibt, erhält man die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück. b) Kranken- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, auch wenn die Beschäftigung länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt wird. c) Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer/in ist man grundsätzlich versicherungspflichtig. Beitragssatz 2013: 18,9 %. Die Beiträge tragen grundsätzlich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte, also je 9,45 %. Innerhalb des Niedriglohnsektors ist die Beitragslastverteilung wie unter Fallgruppe 2 dargestellt. Viele müssen ihr Studium selbst finanzieren und arbeiten in einem Minijob.

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38 Finanzierung › Jobvermittlung

Als Arbeitnehmer/in ist man versicherungsfrei, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dabei muss die Beschäftigung aber entweder › im Voraus vertraglich oder › nach Art des Beschäftigungsverhältnisses begrenzt angelegt sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Wer sich nicht unter den Fallgruppen 1-3 wiederfindet, arbeitet wie jede/r normale Arbeitnehmer/in (steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig). Weitere Informationen auch zu Praktika unter: www.minijob-zentrale.de Jobvermittlung im Studentenwerk Unternehmen fast aller Branchen und Privatpersonen wenden sich an das Studentenwerk, um Aushilfskräfte für die Urlaubszeit und in Drucksituationen vermittelt zu bekommen. Für die Arbeit der Jobvermittlung wurden Richtlinien erstellt, die im Studentenwerk Potsdam aushängen und auch im Internet veröffentlicht sind. Die Anmeldung in der Jobvermittlung erfolgt seit Januar 2013 online unter www.jobvermittlung.studentenwerk-potsdam.de. Das gilt auch für Studierende, die bereits bis 2012 in der Jobvermittlung erfasst waren, denn die Stellenvermittlung läuft nur noch über das Onlineportal. Hinterlegen Sie dort auch die notwendigen Dokumente: › aktuelle Immatrikulationsbescheinigung › evtl. Kopie der Arbeitserlaubnis. Nach der Erstanmeldung kommen Sie bitte noch persönlich in die Jobvermittlung.

Bringen Sie die oben genannten Dokumente im Original und 5,00 Euro Gebühr mit. (Die Gebühr fällt nur für die Studierenden an, die bisher noch nicht in der Jobvermittlung registriert sind.) Nach erfolgter »aktiv«- Schaltung können Sie sich die Angebote nicht nur anzeigen lassen, sondern auch Ihr Interesse an einem Job gegenüber dem Studentenwerk signalisieren. Danach erhalten Sie den Vermittlungsschein mit den Daten des Auftraggebers. Bitte nehmen Sie in den folgenden 24 Stunden mit ihm Kontakt auf. Studentenwerk Potsdam Jobvermittlung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) E-Mail: [email protected] Sachbearbeiterin: Roswitha Körber, Tel.: 03 31/37 06 - 251 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Jeder, der bei seiner Tätigkeit erstmalig mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in unmittelbarem Kontakt kommt, muss sich einer Erstbelehrung unterziehen. Dies gilt vor Aufnahme dieser Arbeit. Die dazu notwendige Belehrung und im Anschluss ausgestellte Bescheinigung erhalten Sie in den Gesundheitsämtern.

Uwe Steinbrich/pixelio.de

Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau wer­den durch Aushänge an den Fachhochschulen, im Internet und im »Mensabegleiter« bekannt gegeben. Interessierte Studierende können sich auch an die Arbeitsagenturen in Potsdam und Brandenburg an der Havel wenden.

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40 Finanzierung › Arbeitsrecht für internationale Studierende

Zum 01.01.2013 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt, das Verfahren heißt Elektronische Lohn Steuer Abzugs Merkmale (ELStAM). Es ersetzt die bisherige Papierform. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber. Sollten Sie für das Kalenderjahr 2013 erstmals ein Arbeitsverhältnis beginnen, stellt Ihnen das Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus (sogenannte Ersatzbescheinigung). Gleiches gilt, wenn ein weiteres Arbeitsverhältnis aufgenommen wird.

H. D. Volz/pixelio.de

Arbeitsrecht für international Studierende › Sprachkursbesucher/Studienkollegs Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen oder im Studienkolleg stu­dieren, gelten strengere Bestimmungen als für regulär eingeschriebene Studierende. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit arbeiten - und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit.

› Studierende aus der EU und dem EWR Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Seit Mai 2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende neben dem Studium arbeiten. Für Studierende aus Bulgarien und Rumänien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 120/240 Tage-Regelung. Wenn Sie aus einem dieser beiden Länder kommen, haben Sie nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. › Praktika Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein Praktikum absolvieren, zählt das als reguläre Arbeit selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120-Tage-Guthaben abgezogen. Wenn Sie zum Beispiel schon 120 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für ein Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit einholen. Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums sind. Informieren Sie sich über die aktuellen Jobangebote im Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de!

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42 Finanzierung › Jobvermittlung

Agentur für Arbeit Potsdam PC im Eingangsbereich unter »Teilzeit« Horstweg 102-108, 14482 Potsdam Tel.: 01801/555 111 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Dienstag Donnerstag Freitag

7.30 – 13.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr 7.30 – 12.30 Uhr

H-J Paulsen -Fotolia.com

Agentur für Arbeit Brandenburg Kirchhofstr. 39, 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: 01801/555 111 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr

43 Hochschulgastronomie › Kulinarisches

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ANSPRUCH UND FRISCHE

MENSAVITAL IST EINE MENÜ-LINIE DER STUDENTENWERKE OST.

In allen Mensen des Studentenwerks Potsdam!

44 Hochschulgastronomie › Kulinarisches

› Kulinarisches Leistungen und Preise Eine der Hauptaufgaben des Studentenwerks ist die Versorgung der Studierenden mit Speisen und Getränken in den Cafeterien und Mensen. Dafür zuständig ist die Abteilung Mensen und Cafeterien.

Cafeteria und Mensa (rechts) an der Fachhochschule Potsdam. Auch hier – wie in allen anderen Mensen des Studentenwerks Potsdam – sind Studierendenkinder herzlich willkommen. Rechts: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit modernster Küchentechnik.

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Im letzten Jahr wurden in den Mensaküchen insgesamt 1.520.708 Portionen hergestellt. Die warme Hauptmahlzeit wird durch Suppen, heiße und kalte Snacks sowie eine große Auswahl an Salaten ergänzt. In allen Mensen gelten einheitliche Essenpreise. Essen I Essen II Essen III Alternativ Salatteller

Studierende 1,40 Euro 2,00 Euro 2,50 Euro 2,50 Euro 1,50 Euro

Bedienstete 2,60 Euro 3,35 Euro 3,85 Euro 3,85 Euro 2,35 Euro

Gäste 3,50 Euro 4,50 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro 3,50 Euro

Die freie Auswahl der Beilagen ist durch den Gast in allen Mensen möglich. Die Mensen des Studentenwerks besitzen seit März 2005 das„»Bio-Zertifikat« und dürfen somit Bioprodukte verarbeiten und verkaufen. Auch unsere Cafeterien laden zum Verweilen ein. Alle Verpflegungseinrichtungen sind ganztägig geöffnet und bieten eine vielfältige Pausenverpflegung für den großen und kleinen Hunger sowie Kaffeespezialitäten und Erfrischungsgetränke an.

Hochschulgastronomie

Das Studentenwerk bewirtschaftet zurzeit sieben Mensen an den Universitäts- und Hochschulstandorten Brandenburg, Potsdam­und Wildau. Die verschiedenen Mensaessen – vier bis fünf Gerichte stehen zur Auswahl – werden täglich frisch vor Ort zubereitet und inklusive eines Desserts oder Obst verkauft. Die Essen für Studierende werden anteilig vom Land Brandenburg bezuschusst und können deshalb kostengünstig ausgegeben werden.

46 Hochschulgastronomie › Mensen & Cafeterien

Rechts: Mensa Golm Links: »Die Bohne«, Kaffeebar in Griebnitzsee

Die Mensen und Cafeterien dienen unseren Gästen auch als Orte der Kommunikation und verfügen weitestgehend über neu gestaltete Außenterrassen. Ein beliebter Treffpunkt am Universitätsstandort Griebnitzsee ist unsere Kaffeebar »Die Bohne«, die sich im Foyer des Hörsaal- und Seminargebäudes befindet. Informationen zu Öffnungszeiten, Angeboten, Aktionswochen und Speiseplänen können Sie dem monatlich erscheinenden »Mensa­begleiter«, dem Infoblatt des Studentenwerks Potsdam, entnehmen.­ Er liegt in den Mensen aus. Der »Mensabegleiter« ist auch über das Internet unter www.studentenwerk-potsdam.de abrufbar. Studentenwerk Potsdam Abteilung Mensen und Cafeterien Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) E-Mail: [email protected] Abteilungsleiterin: Corinna Hagemeister Tel.: 03 31/37 06 - 401, Fax: - 425

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Mensen

Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit

Am Neuen Palais

Mo – Do Fr

Golm Mo – Do 9.00 – 19.00 Uhr Fr 9.00 – 15.00 Uhr Griebnitzsee Mo – Do 8.00 – 19.00 Uhr Fr 8.00 – 15.00 Uhr Sa 9.30 – 13.00 Uhr Friedrich- Ebert-Straße

Mo – Do Fr

8.00 – 16.00 Uhr 8.00 – 15.00 Uhr

Pappelallee

Mo – Do Fr Sa

10.30 – 15.00 Uhr 10.30 – 14.30 Uhr 11.00 – 14.00 Uhr

Brandenburg a.d.H.

Mo – Fr

11.00 – 14.00 Uhr

Wildau

Mo – Fr

9.00 – 18.00 Uhr

Mittag: 11.00 – 14.00 Uhr. Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die Öffnungszeiten­. Bitte beachten Sie die Aushänge. Ein Blick in den Speisesaal der Mensa Griebnitzsee.

Hochschulgastronomie

10.00 – 19.00 Uhr 10.00 – 15.00 Uhr

48 Hochschulgastronomie › Mensen & Cafeterien

Cafeterien

Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit

Am Neuen Palais

Mo – Do Fr

8.00 – 17.00 Uhr 8.00 – 14.30 Uhr

»Take & Go«, Golm

Mo – Do Fr

8.00 – 16.00 Uhr 8.00 – 14.30 Uhr

IKMZ, Golm

Mo – Do Fr

9.00 – 17.00 Uhr 9.00 – 15.00 Uhr

»filmriss« Mo – Do Marlene-Dietrich-Allee Fr

8.30 – 17.30 Uhr 8.30 – 14.30 Uhr

Während der vorlesungsfreien Zeit verkürzen sich die Öffnungszeiten­.

Rechts: Die Cafeteria am IKMZ in Golm wurde Frühjahr 2012 eröffnet. Unten, links: Mensa Brandenburg, Andrang an der Kasse, doch es geht flott voran. Unten, rechts: Seit September 2007 haben die Studierenden der TH Wildau eine neue Mensa.

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Öffnungszeiten während der Vorlesungszeit

Kaffeebar »Die Bohne« Mo – Do Griebnitzsee Fr

9.30 – 18.00 Uhr 9.30 – 16.00 Uhr

Pappelallee

Mo – Do Fr

8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 17.00 Uhr

Brandenburg a.d.H.

Mo – Do Fr

8.00 – 18.00 Uhr 8.00 – 15.00 Uhr

Wildau

Mo – Fr

7.30 – 14.30 Uhr

Im Wintersemester sind, in Absprache mit den Hochschulen und in Anlehnung an die Öffnungszeiten der Bibliotheken, zusätzliche Öffnungszeiten vorgesehen. Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort.

Oben: Jeden Tag frisch – hier die Salatauswahl in der Mensa Wildau. Links: Besonders beliebt sind unsere Außenterrassen. Hier vor der Golmer Mensa.

Hochschulgastronomie

Cafeterien

50 Hochschulgastronomie › Mensen & Cafeterien

› einige Impressionen …

Oben: Speisesaal der Mensa Friedrich-Ebert-Straße. Unten: Interessante architektonische Lösung im Durchgang zum Speisesaal der Mensa Griebnitzsee.

Hochschulgastronomie

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Oben, links: Mensa Am Neuen Palais. Oben, rechts: Das schmeckt! Unten: Mensagebäude mit Außenanlage am Universitätskomplex in Golm.

52 Wohnen › Studentenwohnheime

› Studentenwohnheime Wohnsituation Wer in Potsdam, Brandenburg an der Havel oder Wildau studieren möchte und nicht aus der näheren Umgebung kommt, benötigt für die Zeit seines Studiums eine Bleibe. Besonders zu Semester­beginn gibt es eine große Nachfrage nach entsprechendem Wohn­raum. Private Anbieter, die preisgünstig Zimmer bzw. Wohnungen an Studierende vermieten, gibt es nur wenige, und auch die Wohn­heimplätze des Studentenwerks sind begrenzt. Es sei deshalb jedem geraten, sich rechtzeitig um ein Quartier zu kümmern. Sowohl bei privatem Wohnraum als auch bei Zimmern in Studentenwohn­ heimen gilt der Grundsatz: »Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!« Zimmer, die nach Semesterbeginn noch nicht vertraglich gebunden sind, werden bei Bedarf frei vergeben. Sanierung und Neubau von Studentischen Wohnanlagen gehören zu den Aufgaben des Studentenwerks Potsdam. Im Jahr 2013 saniert das Studentenwerk zwei Wohnanlagen in Potsdam und Wildau. Hier in der Potsdamer Innenstadt die Breite Straße 15, 17, 19 und 21.

Was bietet das Studentenwerk? Das Studentenwerk Potsdam bietet den Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Unterkünfte in 35 Wohnheimen mit der Kapazität von 2.941 Zimmern. Wohnberechtigt sind Studierende, deren Heimatwohnsitz sich nicht im öffentlichen Nahverkehrsbereich der Hochschuleinrichtungen befindet. Die Wohnzeit ist im Regelfall bis zum Ablauf des 8. Wohnsemesters befristet. In der »Richtlinie für die Vergabe von Wohnraum an Studierende in Studentenwohnheimen des Studentenwerks Potsdam«, die im Studentenwerk erhältlich und auf der Homepage einzusehen ist, gibt es dazu noch detailliertere Informationen. Das Studentenwerk Potsdam ist ständig bemüht, durch Neubau und Sanierung von Wohnheimen für möglichst viele Studierende günstige Wohnbedingungen zu schaffen. Die Zimmer sind zweckmäßig möbliert. In den Mieten sind alle Nebenkosten inklusive Strom aber zuzüglich Internetzugang enthalten. Mit den Wohnheimen in der Stahnsdorfer Straße wurde im September 1993 eine der modernsten und schönsten Anlagen in Deutschland an die Studierenden übergeben. Studierende mit Kind erhalten, soweit möglich, in Potsdam-Eiche, Kaiser-Friedrich-Str. 135 und in der Breite Straße entsprechend günstige Wohnbedingungen. Körperbehinderten Studierenden stehen in Potsdam in der Stahnsdorfer Straße, in der Wohnanlage Zum Mühlenteich und in der Forststraße spezielle Zimmer zur Verfügung. Auch die Wohnheime in Brandenburg an der Havel und in Wildau entsprechen mit einigen Zimmern den Bedürfnissen körperbehinderter Studierender.

Wohnen

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Kindertagesstätte »klEinstein«

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Universitäts- und Hochschulstandort

54 Wohnen › Studentenwohnheime › Antrag

Wie und wo beantrage ich ein Zimmer im Studentenwohnheim? › Stellen Sie möglichst schnell einen Antrag, wenn Sie die Absicht haben in Brandenburg an der Havel, Potsdam oder Wildau zu studieren, unabhängig davon, ob Sie bereits zugelassen sind oder sich eingeschrieben haben. › Im Internet finden Sie unter www. studentenwerk-potsdam.de das Online-Antragsformular – bitte vollständig ausfüllen und absenden. Sie erhalten eine automatische Bestätigungsnachricht. Zeitnah werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit ge­ Studentisches prüft. Bei Feststellung der Wohnberechtigung erhalten Sie Ihre Bewerbernummer. Geben Sie diese bitte bei jedem Schriftverkehr während Flyer Wohnheime der Bewerbungszeit an. › Senden Sie uns frühestmöglich Ihren Zulassungsbescheid bzw. Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder einen entsprechenden Nachweis über die Aufnahme des Studiums an einer Hochschule/ Universität in unserem Zuständigkeitsbereich, erst dann können Sie ein Angebot von uns erhalten. › Sollten Sie bereits an einer Hochschuleinrichtung, für die das Studentenwerk Potsdam Wohnraum zur Verfügung stellt, immatrikuliert sein, informieren Sie uns bitte umgehend bzw. senden Sie uns eine aktuelle Studienbescheinigung zu. Standorte

Ausstattungen

Mieten

Anträge

Lagepläne

weitere Infos

Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau

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11.04.13 10:32

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Wichtiger Hinweis: Es werden ausschließlich Onlineanträge bearbeitet.

Beide Bilder zeigen Wohnheime in der Forststraße in Potsdam.

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› Wenn wir freie Zimmer haben, erhalten Sie von uns ein Ange­bot. Das Eingangsdatum Ihres Antrages ist entscheidend für die Reihenf­ olge der Vergabe. Bitte beachten Sie das Rückmeldedatum in unserem Angebotsschreiben. Nach diesem Termin verfällt Ihr Antrag. › Teilen Sie uns bitte schriftlich mit (auch per E-Mail), ob Sie unser Angebot annehmen. Vergessen Sie bitte nicht, bei jedem Schrift­­verkehr Ihre Bewerbernummer anzugeben. Mit unserem Angebotsschreiben erhalten Sie von uns einen Termin, bis wann der Vertrag im Studentenwerk Potsdam unterzeichnet sein sollte. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten. Mit Ablauf dieses Termins betrachten wir unser Angebot als nicht mehr bindend. Individuelle Absprachen sind natürlich möglich. › Wenn Sie unser Angebot annehmen, ist bis zur Vertragsunterzeichnung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro fällig, die mit Unterzeichnung des Mietvertrages als Kaution gebucht wird.

56 Wohnen › Studentenwohnheime › Antrag

Sie können vorab überweisen an die: BIC-Code: BE LA DE BE, IBAN: DE90 1005 0000 6607 0192 83 Kontoinhaber: Studentenwerk Potsdam Verwendungszweck: »Reservierungsgebühr, Ihre Mieternummer« (lt. Angebotsschreiben) oder am Tag der Vertragsunterzeichnung direkt in unserer Kasse einzahlen. Studentenwerk Potsdam Wohnen und Bauen Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 501, Fax: - 525 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Abteilungsleiter: Roland Heinke Sachgebietsleiter Wohnen: Ronald Ostermann Tel.: 03 31/3706 - 510, Fax: - 525 E-Mail: [email protected] Sachbearbeiterin für die Antragsbearbeitung: Marina Schwanke Tel.: 03 31/37 06 - 504 E-Mail: [email protected]

Studentenwohnanlage Stahnsdorfer Straße in Potsdam-Babelsberg

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Monatliche Sprechzeiten in Brandenburg und Wildau werden durch Aushänge an den Fachhochschulen, im Internet und im »Mensabegleiter« bekannt gegeben. Wohnheimtutoren Wohnheimtutoren wirken in den Wohnanlagen des Studentenwerks Potsdam beratend. Sie sind selbst Mieter und auch in den Abendstunden und an den Wochenenden ansprechbar. Näheres finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks Potsdam unter: www.studentenwerk-potsdam.de/wohnheimtutoren/ Insbesondere für die Probleme der ausländischen Studierenden haben die Wohnheimtutoren ein offenes Ohr.

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Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen für die angegebenen Wohnheimbereiche Gundel Kühnel, Tel.: 03 31/37 06 - 502 E-Mail: [email protected] › Kaiser-Friedrich-Straße 133/134 › Forststraße, Breite Straße › Brandenburg an der Havel Matthias Eschen, Tel.: 03 31/37 06 - 503 E-Mail: [email protected] › Kaiser-Friedrich-Straße 135 und 142 › Golm › Wildau Marina Schwanke, Tel.: 03 31/37 06 - 504 E-Mail: [email protected] › Park Babelsberg › Stahnsdorfer Straße, Rosenstraße

58 Wohnen › Studentenwohnheime › Miete

› Studentenwohnheime/Miete Lfd. Wohnheim- postalische Anschrift Nr. Bezeichnung

Wohnheime Kaiser-Friedrich-Straße 1 Haus 1 Kaiser-Friedrich-Str. 135 14469 Potsdam 2 Haus 2 Kaiser-Friedrich-Str. 134 14469 Potsdam 3 Haus 3 Kaiser-Friedrich-Str. 133 14469 Potsdam 4 Haus 4 Kaiser-Friedrich-Str. 142 14469 Potsdam Wohnheime Forststraße 5 Haus 1 Forststraße 41–43 14471 Potsdam 6 Haus 2 Forststraße 44–46 14471 Potsdam 7 Haus 3 Forststraße 48–50 »Max-Kade-Haus« 14471 Potsdam Wohnheime Park Babelsberg 8 Haus 1 Park Babelsberg 14 14482 Potsdam 9 Haus 2 Park Babelsberg 14 14482 Potsdam 10 Haus 3 Park Babelsberg 14 14482 Potsdam Wohnungen Hermann-Elflein-Straße 11* Hermann-Elflein-Straße 10 14467 Potsdam

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Lfd. Wohnheim- postalische Anschrift Nr. Bezeichnung

60 Wohnen › Studentenwohnheime › Miete

Lfd. Wohnheim- postalische Anschrift Nr. Bezeichnung

Anzahl der Zimmer

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Wohnheime Brandenburg 31 Haus 1 Campus FH Brandenburg 192 220 – 230 Zanderstr. 10, 10a–10e 14770 Brandenburg an der Havel 32 Haus 2 Zanderstr. 10f–10g 103 220 – 270 14770 Brandenburg an der Havel Wohnheime Wildau 33 Haus 1 Birkenallee 50 130 190 – 210 15745 Wildau 34 Haus 2 Schillerallee 1 100 150 – 320 15745 Wildau 35 Haus 3 Ludwig-Witthöft-Str. 24 97 270 – 290 15745 Wildau Gesamt: 2.941 Die Angaben beziehen sich auf die Konditionen des Mietpoolings (Stand 01.10.09). Die mit * gekennzeichneten Wohnheime haben keine Internet­ anbindung. Die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Hochschulnetzes/Internet wird durch das jeweilige Rechenzentrum der Hochschulen geregelt. Derzeit betragen die Kosten für studentische Mieter 30,00 Euro/Semester.

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Rechts: Bei diesem Wohnheim in Brandenburg an der Havel handelt es sich um den 2. Bauabschnitt einer Wohn­anlage, deren 1. Abschnitt bereits im Jahr 1998 fertig­ gestellt wurde.

Aus Mitteln des Konjunkturpaketes II hat das Studentenwerk Potsdam zwei neue Wohnanlagen in Potsdam und Brandenburg an der Havel gebaut, die mit Beginn des Wintersemesters 2011/12 bezogen werden konnten. Auf dem Campus der Technischen Fachhochschule Wildau wurde im Herbst 2012 eine Wohnanalge für 97 Studierende fertiggestellt.

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Links: Studentenwohnanlage in der Breite Straße 1, 3 und 5 in Potsdam, hier wohnen 149 Studierende. Diese Anlage im Stadtzentrum wurde 2006 saniert.

62 Wohnen › Studentenwohnheime

Am Wissenschafts-und Hochschulstandort Potsdam-Golm ist im Jahr 2011 neuer Wohnraum für 200 Studierende entstanden – die Wohnanlage Zum Mühlenteich 4/6.

Zum Wintersemester 2012/13 zogen in die Wohnanlage Ludwig-Witthöft-Straße 24 auf dem Campus der Technischen Hochschule Wildau 97 Studierende ein. Dieser Neubau wurde aus Eigenmitteln des Studentenwerks Potsdam finanziert.

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Wohnen

Wohnanlage in der Kaiser-Friedrich-Straße am Neuen Palais

Oben: Eingang zum »Max-Kade-Haus«, Wohnanlage in der Forststraße 48-50 in Potsdam

Links: Wohnheim in der Birkenallee in Wildau

64 Wohnen › Studentenwohnheime › Hausmeister

› Sprechzeiten der Hausmeister Potsdam, Stahnsdorfer Straße und Rosenstraße Tel./Fax: 03 31/71 01 44 und Tel.: 03 31/70 47 841, 0173/235 01 25, 0172/398 79 58 E-Mail: [email protected] [email protected] Montag bis Freitag 7.30 – 8.30 Uhr Montag bis Donnerstag 14.00 – 15.00 Uhr Potsdam, Breite Straße Tel./Fax: 03 31/29 20 61 und Tel.: 0173/235 01 21 E-Mail: [email protected] Montag 13.00 – 15.00 Uhr Mittwoch 7.30 – 8.30 Uhr Freitag 9.30 – 11.00 Uhr Golm Tel./Fax: 03 31/977 - 26 73 und Tel.: 0173/235 01 26 E-Mail: [email protected] Montag, Dienstag, Donnerstag 7.30 – 8.00 Uhr, 14.00 – 15.00 Uhr Potsdam, Park Babelsberg Tel./Fax: 03 31/74 09 633 und Tel.: 0172/398 79 59 E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag 7.30 – 8.00 Uhr, 12.30 – 13.00 Uhr Potsdam, Wohnheime Kaiser-Friedrich-Straße Tel./Fax: 03 31/50 50 990 und Tel.: 0173/235 01 27, 0172/398 28 76 E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag 7.30 – 8.00 Uhr Dienstag, Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr

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Potsdam, Forststraße Tel./Fax: 03 31/97 24 18 und Tel.: 0173/235 01 22 E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag 8.00 – 8.30 Uhr Montag, Mittwoch 14.30 – 15.00 Uhr

Wildau, Birkenallee Tel./Fax: 0 33 75/52 06 99 und Tel.: 0173/617 29 26 E-Mail: [email protected] Montag und Mittwoch 7.00 – 9.00 Uhr Wildau, Ludwig-Witthöft-Straße Tel./Fax: 0 33 75/50 84 91 und Tel.: 0173/617 29 26 E-Mail: [email protected] Dienstag und Donnerstag 7.00 – 9.00 Uhr Private Zimmervermittlung Je nach Angebot vermittelt das Studentenwerk Potsdam auch private Zimmer und Wohnungen an Studierende. Interessenten melden sich in der Abteilung Wohnen und Bauen bei Marina Schwanke, Tel.: 03 31 / 37 06 - 504.

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Brandenburg an der Havel, Zanderstraße Tel./Fax: 0 33 81/31 72 75 und Tel.: 0173/235 01 20 E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag 8.00 – 8.30 Uhr Montag 11.30 – 12.30 Uhr Mittwoch 13.00 – 14.00 Uhr Donnerstag 11.30 – 12.30 Uhr

66 Wohnen › Lagepläne

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› Lageplan: Wildau

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Am Wildgarten

Mensa Cafeteria Imbisswagen

Take & Go

Studentenwohnanlage

Tagesmutter (Tagespflegeperson)

Kindertagesstätte »klEinstein« Universitäts- und Hochschul-Standort

Wohnen

Legende

72 Wohnen › Einwohnermeldeämter

› Einwohnermeldeämter Meldepflicht Jeder Mieter ist nach dem Meldegesetz verpflichtet, seinen Einzug bzw. seinen Auszug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen, unabhängig davon, ob es sich um ein Zimmer im Studentenwohnheim oder um privaten Wohnraum handelt. Für die einzelnen Studentenwohnheime sind nachfolgende Einwohnermeldeämter zuständig: › Wohnheime Potsdam, Babelsberg und Potsdam-Golm Stadtverwaltung Potsdam, Bürgerservice Friedrich-Ebert-Str. 79 – 81 (Haupthaus), 14467 Potsdam Tel.: 03 31/289 -11 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.potsdam.de Montag 10.00 – 18.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00 – 14.00 Uhr Sonnabend 8.00 – 12.00 Uhr Links: Sanierte Wohnanlage in Golm Rechts: Wohnanlage in der Zanderstraße in Brandenburg an der Havel

73

› Wohnheime Wildau Stadtverwaltung Wildau, Einwohnermeldeamt Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau Tel.: 0 33 75/50-54, -59, -60 E-Mail: [email protected] Internet: www.wildau.de Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr

Wohnen

› Wohnheime Brandenburg an der Havel Stadtverwaltung Brandenburg, Bürgerservice Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/581 351-63 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-brandenburg.de Montag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

74 Wohnen › Kommunales Begrüßungsgeld

› Kommunales Begrüßungsgeld Potsdam Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 03. April 2013 die alternativlose Einstellung der Gewährung des kommunalen Begrüßungsgeldes für Studierende der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen, diese Mitteilung hat das Studentenwerk Potsdam unmittelbar nach der Stadtverordnetenversammlung erreicht. Der Beschluss greift zum Wintersemester 2013/2014. Das Studentenwerk Potsdam bedauert diese Entscheidung sehr und wertet sie als einen Schritt in die falsche Richtung beim Werben um junge und kluge Köpfe in unserer Region. Nach der Abrechnung für das Sommersemester 2013 endet auch nach fast 12 Jahren die Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt und Studentenwerk, das wesentliche Teile des Verwaltungsaktes übernommen hatte. Wildau Die Stadt Wildau führte das kommunale Begrüßungsgeld für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nach Wildau verlegen, zum Wintersemester 2002/2003 ein. Es werden 50,00 Euro je Semester gezahlt. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung(siehe Einwohnermeldeämter Seiten 72/73). Die Stichtage sind der 31.12. für das Wintersemester und der 30.06. für das Sommersemester. Das Antragsformular ist unter www.wildau.de erhältlich.

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Wohnen

Brandenburg an der Havel Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg hat am 24.08.2005 die Zahlung einer kommunalen Wohnsitzprämie für Studierende der Fachhochschule Brandenburg beschlossen, wenn sie mit Hauptwohnsitz nach Brandenburg ziehen. Die Wohnsitzprämie beträgt 100,00 Euro pro Jahr für die Dauer des Studiums in Brandenburg an der Havel. Die Auszahlung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres. Der Antrag ist für jedes Jahr und bis zum 31.12. des Jahres zu stellen. Die Zahlung der Wohnsitzprämie kann im Bürgerservice und bei den Ortsteilverwaltungen beantragt werden. Das Antragsformular ist unter www.stadt-brandenburg.de erhältlich.

76 Beratung › Beratungsangebote

› Beratungsangebote Neben BAföG, Verpflegung und Wohnen bietet das Studentenwerk Potsdam allen Studierenden noch eine Reihe anderer Dienstleistungen und Informationen an. Zuständig dafür sind die Sozialberatungsstelle und Kinderbetreuung, die Jobvermittlung (Seite 38) und die Psychotherapeutischen Beratungsstellen. Studentenwerk Potsdam Sozialberatungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06-254, Beraterin: Karolin Kozur E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Die monatlichen Sprechzeiten in Brandenburg an der Havel und Wildau werden durch Aushänge an den Fachhochschulen, im Internet und im »Mensabegleiter« bekannt gegeben. Studierende beraten Studierende Auch der AStA der Universität Potsdam bietet im Studentischen Kulturzentrum in der Hermann-Elflein-Str. 10 Beratungsdienste an. Die aktuellen Sprechzeiten sind unter www.asta.uni-potsdam.de zu finden.

77 Beratung › Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Berechtigt (SGB II) sind Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die erwerbsfähig sind (Alg II) und Angehörige (Partner/Kinder), die mit solchen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Sozialgeld). Förderung in besonderen Lebenssituationen ist bei Bedürftigkeit möglich (§ 27 SGB II in Verbindung mit § 21 SGB II): › Schwangere Studierende können nach der 12. Schwangerschafts woche einen Mehrbedarfszuschlag von 17 % des Regelsatzes geltend machen.

Beratung

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Studierende haben dem Gesetz nach (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da sie dem Grunde nach BAföGberechtigt sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Bedürftigkeit vorausgesetzt: › Studierende im Urlaubssemester gemäß § 20 SGB II › Härtefalldarlehen gemäß § 27 (4) SGB II »Leistungen können als Darlehen für Regelbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung und notwendige Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 (5) eine besondere Härte bedeutet.« › ALG-II Leistungen zur Vermeidung einer Zahlungslücke bei Beginn der Ausbildung 
als Darlehen erbracht (§ 27 (4) SGB II) › Sozialgeld für Kinder von Studierenden gemäß § 19 SGB II (abweichende Regelungen bei Schwangerschaft und Elternschaft im Studium werden in der Servicebroschüre »Kinder sind Glück« ausführlich beschrieben)

78 Beratung › Unterkunftskosten

› Alleinerziehende Studierende erhalten 36 % des Regelsatzes mit einem Kind unter 7 Jahren oder bis zu drei Kindern unter 16 Jahren (bei mehr Kindern max. 60 %). › Behinderte Studierende, die Eingliederungshilfe erhalten, können einen Mehrbedarfszuschlag von 35 % beantragen. › Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Neben dem Mehrbedarf werden auch einmalige Beihilfen gewährt, sofern sie »nicht-ausbildungsgeprägt« sind (z.B. Erstausstattung bei Geburt, § 24 (3) SGB II). Unterkunftskosten Studierende, die bei Ihren Eltern wohnen, können einen Wohnkostenzuschuss bei der Agentur für Arbeit oder den zuständigen kommunalen Trägern beantragen. Voraussetzung ist, dass die Wohnkosten nicht durch Unterhaltszahlungen der Eltern oder durch einen Job sichergestellt werden können. Hierbei können sowohl Studierende mit BAföG-Leistungen als auch Studierende, die einkommensoder vermögensbedingt
kein BAföG erhalten, einen Antrag stellen (§ 27 Abs. 3 SGB II). In der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks erhalten Sie Auskünfte und Beratung zu den sozialen Rahmenbedingungen im Studienalltag und hier wird auch für die Potsdamer Studierenden das Begrüßungsgeld bearbeitet.

79 Beratung › Jobcenter

Jobcenter Potsdam Horstweg 102–108, 14478 Potsdam Tel.: 03 31/880 - 60 01, Fax: 03 31/880-66 67 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Montag und Mittwoch 7.30 – 13.00 Uhr Dienstag 7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr

Jobcenter Königs Wusterhausen Max-Werner-Str. 5, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75/279-700, Fax: 0 33 75/527-666 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Montag und Mittwoch 8.00 – 13.00 Uhr Dienstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 13.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr

Beratung

Jobcenter Brandenburg an der Havel Kirchhofstr. 39, 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/20 80 -600 E-Mail: [email protected] Internet: www.arbeitsagentur.de Montag – Donnerstag 7.30 – 13.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 7.30 – 12.30 Uhr

80 Beratung › Sozialhilfe

Sozialhilfe Ebenfalls am 01.01.2005 ist das Gesetz zur Einordnung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch XII in Kraft getreten. Es kennt Unterhaltssicherungsleistungen und die bisher sogenannten Hilfen in beson­deren Lebenslagen. Unterhaltssicherungsleistungen sind einmal Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen ab 65 Jahre sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahre. Personen, die nicht SGB II-berechtigt sind – also solche, die nicht erwerbsfähig sind, was bei schwerbehinderten/pflegebedürftigen Studierenden der Fall sein kann, und auch nicht in einer Bedarfs-

2014

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gemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben – bekommen über das SGB XII ihre notwendigen Unterhaltsleistungen. Zuständig für die SGB XII-Leistungen sind die örtlichen Sozialhilfeträger. Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Haus 2/Bereich Soziale Leistungen nach SGB XII Hegelallee 6 –10, 14469 Potsdam Tel.: 03 31/2 89-21 71, -22 01 E-Mail: [email protected] Internet: www.Potsdam.de Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr

Landratsamt Dahme-Spreewald Sozialamt Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75/26 21 24 E-Mail: [email protected] Internet: www.dahme-spreewald.de Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr

Beratung

Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/58 - 50 01 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-brandenburg.de Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr

82 Studieren mit Kind › Servicebroschüre

› Studieren mit Kind Das Studentenwerk Potsdam hat im April 2010 eine Servicebro­schüre mit dem Titel »Kinder sind Glück« herausgebracht. In Zusammen­arbeit mit den fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks wurde ein Ratgeber über finanzielle und rechtliche Rahmenbedin­­gungen rund um Studium und Schwangerschaft/Elternschaft erstellt. Gleichzeitig ist die Broschüre ein Verzeichnis der wichti­gen Ansprechpartner und -partnerinnen an den einzelnen Hoch­schulen.

Alltag

Angebote

Adressen

Potsdam · Brandenburg an der Havel · Wildau

Studium

Recht

Finanzen

Sie ist in den Bera­tungsstellen bzw. den Büros für familien­freund­liche Hochschule und in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Potsdam erhältlich.

Kinder sind Glück Die neue Auflage erschien 2. überarbeitete Auflage im Oktober 2012. Sie wird kostenlos abgegeben.

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Ratgeber für studierende Eltern und die, die es werden wollen 30.10.12 19:20

83 Studieren mit Kind › Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld der Krankenkassen hat zur Voraussetzung: 1. dass bei Beginn der Mutterschutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht In einem Urlaubssemester (bzw. nur unter Beachtung der bebetreut David seine Tochter, sonderen Kündigungsschutzregeln damit die Mutter ihr Examen des Mutterschutzgesetzes aufgevorbereiten kann. löst wurde) und 2. dass eine eigenständige Mitgliedschaft (nicht Familienversicherung) in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Antragstel­lung (und im Mutterschutz) gegeben ist. In dieser Fallkonstellation wird Mutterschaftsgeld im Zeitraum des Mutterschutzes in Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes gezahlt. Die Krankenkasse übernimmt bis zu 13,00 Euro pro Tag. Falls mehr verdient wurde, wird der Rest vom Arbeitgeber aufgestockt. Familienversicherte und privat Versicherte bekommen das Mutter­schaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Höhe von einmalig 210,00 Euro.

Beratung

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nicht von allen Studentin­nen beansprucht werden kann. Es steht immer im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis, das durch fortgeschrittene Schwangerschaft und Geburt unterbrochen wird (Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen bzw. bei Zwillingen 12 Wochen nach der Geburt).

84 Studieren mit Kind › Elterngeld

Elterngeld Das Elterngeldgesetz gilt für Geburten seit Januar 2007. › Das Elterngeld wird im Kernzeitraum zwölf Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn sich der jeweils andere Partner Zeit für das Kind nimmt und im Beruf kürzer tritt. Die insgesamt 14 Monate können somit frei zwi schen Vater und Mutter aufgeteilt werden, mindestens zwei Monate sind allein für den Vater oder die Mutter reserviert. › Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. › 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300,00 Euro, maximal 1.800,00 Euro werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 30 Stunden pro Woche reduziert wird. › Das Elterngeld wird auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag bedarfsmindernd angerechnet. ABER: Wurde vor der Geburt Einkommen erzielt, ergibt sich ein Elterngeldfreibetrag, der bei der Berechnung vom Leistungsträger unberücksichtigt bleibt. › Eine Absenkung des Elterngeldes ergibt sich, wenn das anrechenbare Einkommen 1.200 Euro/monatlich übersteigt. Die Ersatzrate des Elterngeldes wird auf 65 % abgesenkt (§2Abs. 2 BEEG). › Alleinerziehende, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie Vater- und Muttermonate erfüllen. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit ge­streckt werden, wenn es monatlich nur hälf­tig in Anspruch genommen wird. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses nach der Geburt wird auf das Elterngeld voll angerechnet.

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Elterngeldstelle Bürocontainer 1, Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14461 Potsdam Tel.: 03 31/289 -22 91 und -23 00, Fax: -22 53 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr

Stadtverwaltung Brandenburg Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Elterngeldstelle Wienerstr. 1, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/58-50 51, 58-51 71 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Landkreis Dahme/Spreewald Jugendamt, Elterngeldstelle Beethovenweg 14, 15907 Lübben Tel.: 0 35 46/20 17 42 Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr 12.30 – 16.00 Uhr

Beratung

Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst 57, Finanzhilfe für Familien Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig, Postanschrift: Niemöller Str. 1 Tel.: 0 33 841/910 Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Montag, Donnerstag und Freitag nach vorheriger Absprache

86 Beratung ›mit Studieren Text Kind › Kindergeld

Kindergeld Das duale System (Kindergeld und Kinderfreibetrag – KFB – oder Kindergeld und Kindergeldzuschlag) wurde im Jahr 1996 durch ein sogenanntes Optionsmodell (Kindergeld oder KFB) ersetzt. In der Regel wird das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Ob stattdessen Kinderfreibetrag abzuziehen ist, prüft das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer. Bei ca. 95 % bleibt es auf Grund der Einkommensverteilung beim Kindergeld. Monatliche Kindergeldsätze 1. und 2. Kind je 184,00 Euro 3. Kind 190,00 Euro weitere Kinder je 215,00 Euro Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange es eine Schuloder Berufsausbildung oder ein Studium durchläuft. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in der Ausbildung Kindergeld gezahlt, wenn sie: › den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, › sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben, › eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehrbzw. Zivildienstes.

87 Beratung › Text

Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt. Wird die Ausbil­dung wegen Erkrankung oder Mutterschaft vorübergehend unter­brochen, wird das Kindergeld weiter gezahlt, nicht jedoch während des Bezugs von Elterngeld (Beurlaubung). Seit 2012 wird das Einkommen volljähriger Kinder, die sich in einer Erstausbildung befinden, beim Kindergeld nicht mehr berücksichtigt. Haben Studierende bereits ein Studium oder eine andere Ausbildung abgeschlossen, so wird das Einkommen nur dann berücksichtigt, wenn die Berufstätigkeit unschädlich“ für das Studium ist. In der Regel ist das so, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt.

Beratung

Anträge von Studierenden für ihre Kinder sind bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit zu stellen. Für Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau ist das die Familienkasse in Potsdam.

88 Studieren mit Kind › Kinderzuschlag, Studierendenkindergeld

› Agentur für Arbeit Potsdam Familienkasse Schlaatzweg 1, PF 14462, 14473 Potsdam Tel.: 01801/54 63 37, Fax: 03 31/912 27 29 E-Mail: [email protected] Montag, Dienstag und Freitag 7.30 – 12.30 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr Kinderzuschlag Der Gesetzgeber hat seit Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern eingeführt. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken. Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Empfänger von Arbeitslosengeld II – steht der Kinderzuschlag nicht zu. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit zu beantragen. Studierendenkindergeld Das Studentenwerk Potsdam zahlt für Kinder von Studierenden, die nach dem 01.03.2008 geboren wurden, einmalig ein Studierenden­kindergeld in Höhe von 100,00 Euro. Die Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder. Die Auszahlung des Geldes erfolgt direkt in der Kasse des Studentenwerks Potsdam oder auf formlosen Antrag (Angabe der Bankverbindung nicht vergessen). Mitzubringen oder zu schicken sind

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eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Kind geboren wurde. Studieren beide Elternteile, so kann das Kindergeld nur einmal beantragt werden. Studentenwerk Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 254, E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin ist Sozialberaterin Karolin Kozur. Öffnungszeiten der Sozialberatungsstelle Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Campus Golm – Tagesmutter Gisela Gebhardt im Kreise ihrer Kinder. Die Eltern begleiten die Eingewöhnung.

Nie wieder Schnupfen! Kindersauna in der Kaiser-Friedrich-Str. 135 in Potsdam.

90 Studieren mit Kind › Kinderbetreuung

› Kinderbetreuung Das Studentenwerk Potsdam hat zum Wintersemester 2007/08 eine Kindertagesstätte in der Kaiser-Friedrich-Str.135 in Potsdam eröffnet. Hier können 100 Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum Schuleintritt, deren Eltern an einer der drei Potsdamer Hochschulen studieren oder arbeiten, betreut werden. Nähere Informa­tionen zu pädagogischen Inhalten, zu den Räumlichkeiten, den Öffnungszeiten, der Verpflegung u.a. finden Sie auf unserer Internetseite www.studentenwerk-potsdam.de. Die Kosten der Betreuung sind in der Elternbeitragsordnung geregelt. › Kita »klEinstein« Kindertagesstätte des Studentenwerks Potsdam in Trägerschaft von »Die Kinderwelt GmbH« Kaiser-Friedrich-Str. 135, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/505 45 42 E-Mail: [email protected] Leiterin: Christin Schulz, E-Mail: [email protected]

91 Studieren mit Kind › Betreuung durch Tagespflegepersonen

Die Beratung zur Betreuung von Kindern und die Vergabe der Plätze für die Kita und die Tagespflege an den Hochschulen und den Wohnheimen des Studentenwerks in Potsdam erfolgt über »Die Kinderwelt GmbH«. › Studentenwerk Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 255 (nur zur Sprechzeit) Internet: www.die-kinderwelt.com Sprechzeiten: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Die Vergabe der Plätze für die Tagespflege in Brandenburg an der Havel erfolgt über das Jugendamt der Stadt. › Stadtverwaltung Brandenburg Sachgebiet Kindertagespflegebetreuung Frau Hanf, Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/58 51 64

Beratung

› Betreuung durch Tagespflegepersonen Das Studentenwerk Potsdam bietet Studierenden mit Kindern im Alter von 0–3 Jahren die Betreuung durch Tagespflegepersonen an. Die selbstständigen Tagesmütter oder Tagesväter werden, außer in Brandenburg an der Havel, über »Die Kinderwelt GmbH« koordiniert. Diese Form der Betreuung wird an folgenden Standorten angeboten: › Potsdam Unicampus Golm Kaiser-Friedrich-Str. 142 Pappelallee 6-8 Breite Str. 18 Stahnsdorfer Str. 148 b › Wildau Campus der TH Wildau, Haus 20 › Brandenburg Campus der Fachhochschule Brandenburg

92 Behinderte

› Behinderte Beratung und Hilfe für Behinderte Das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) hat die Informationsbroschüre »Studium und Behinderung« aufgelegt und bietet damit behinderten Studieninteressenten praktische Tipps zu Planung des Studiums sowie einen Überblick über Bera­ tungsangebote, Infor­ ma­tionsquellen und spezielle Hilfsangebote. Die Broschüre nennt Ansprechpartner für Behinderte an den ein­zelnen Hochschulen und örtlichen Studentenwerken sowie wichtige Adressen. Für Sehgeschädigte gibt es diese Broschüre auch in Großdruck, Blindenschrift sowie auf CD. Über das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) kann man diese Broschüre kostenlos erwerben. Sie kann auch über das Internet ausgedruckt werden.

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Beim Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) gibt es die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung: Monbijouplatz 11, 10178 Berlin Tel.: 030/297 727-64 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerke.de/Behinderung

Behinderte Studierende können sich auch an folgende Einrichtungen wenden: › Allgemeiner Behindertenverband Land Brandenburg e.V. Haus 2, Hegelallee 8, 14467 Potsdam Tel.: 03 31/280 38 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.abbev.de Soziale Beratung/tel. Voranmeldung Montag bis Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Freitag 9.00 – 13.00 Uhr

Beratung

Behindertenbeauftragte der Hochschulen › Universität Potsdam: Dr. Irma Bürger, Tel.: 03 31/977 - 14 88 › Fachhochschule Potsdam: Wally Geißler, Tel.: 03 31/580 - 11 16 › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF: Frank-Erik Rühr, Tel.: 03 31/620 25 40 › Fachhochschule Brandenburg: Steffen Kissinger, Tel.: 0 33 81/355 - 150, -151 › Technische Hochschule Wildau [FH]: Wolfgang Kohfall, Tel.: 0 33 75/50 81 80

94 Behinderte

› Stadtverwaltung Potsdam Büro für Chancengleichheit und Vielfalt Beauftragter für Menschen mit Behinderung Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14467 Potsdam Tel.: 03 31/289 10-81, -85 Termine gern nach Vereinbarung › Stadtverwaltung Brandenburg Fachgruppe Gesundheit Behindertenberatung/Frau Linnert Kloster Str. 14, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/58 53 35 E-Mail: [email protected] Montag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 15.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr › Behindertenverband Landkreis Dahme-Spreewald e. V. Karl-Marx-Str. 23 (Ecke Bettina-von-Arnim-Str.1c), 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75/52 45 23, Frau Schirmer E-Mail: [email protected] Montag bis Freitag: Termin nur nach Vereinbarung

95 Ausländische Studierende

› Ausländische Studierende

pixelio.de

Bei der Stadtverwaltung Potsdam in der Friedrich-Ebert-Str. 79/81, Zimmer 207, ist Magdolna Grasnick für rechtliche, soziale und kulturelle Belange der in Potsdam lebenden Ausländer zuständig, Tel.: 03 31/289 10 83. Aranxia kommt aus Spanien und studiert im 6. Semester Lehramt Musik an der Universität Potsdam.

Beratung

Unterstützung und Beratung von ausländischen Studierenden Ausländische Studierende können sich mit allen Fragen an die Akademischen Auslandsämter der Universität Potsdam und der Hochschulen sowie an das Studentenwerk Potsdam wenden. › Universität Potsdam Haus 8, Raum 037, Am Neuen Palais 10 Tel.: 03 31/977 - 17 60 (Sekretariat), - 16 74, Nadja Romanova › Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5, Tel.: 03 31/580 - 20 10, Dr. Uta Kotulla › Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Marlene-Dietrich-Allee 11, Tel.: 03 31/62 02-530, Susan Berg Tel.: 03 31/62 02 - 510 , - 511, Doreen Hörchner › Fachhochschule Brandenburg Magdeburger Str. 50, Tel.: 0 33 81/355-104, Heike Wolf › Technische Hochschule Wildau [FH] Bahnhofstr., Haus 13, Tel.: 0 33 75/508 - 197, Carolina Augspurg, Tel. 0 33 75/508-378, Dr. Angelika Schubert › Studentenwerk Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 4, Tel.: 03 31/37 06 -254, Karolin Kozur

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6 Trier,

74 Tübingen,

96 Ausländische Studierende

In der Stadtverwaltung Brandenburg am Altstädtischen Markt 10 in 14770 Brandenburg an der Havel ist Kathrin Tietz Ansprechpartnerin ausländischer Bürger und Studierender, Tel.: 0 33 81/58 - 16 10. Study in Germany …

Servicepaket Für Studierende aus dem Ausland with the Studentenwerk Service Package haben die Studentenwerke ein Servicefor international students paket entwickelt. Es soll während mit dem ihres Aufenthalts die wichtigsten BereiServicepaket der Studentenwerke che des Lebensunterhalts kostengünsfür internationale Studierende tig absichern und Orientierung und Integration im Gastland erleichtern. Das Servicepaket umfasst folgende Leistungen: › ein Zimmer im Studentenwohnheim, › Mittagessen von Montag bis Freitag in der Mensa, › kostenlose Inanspruchnahme aller weiteren Dienstleistungen des Studentenwerks. Das Servicepaket kostet je Semester 2.220,00 Euro. Auf Wunsch kann der Abschluss einer Krankenversicherung zu den jeweils gültigen Tarifen vermittelt werden. Es ist im Voraus vertraglich zu binden. Zuständig für das Servicepaket im Studentenwerk Potsdam ist Ronald Ostermann, Sachgebietsleiter Wohnen, Tel.: 03 31/37 06-500, -501. E-Mail: [email protected]

97 Wohnberechtigungsschein Beratung › Text

› Wohnberechtigungsschein Studentenfamilien und Studierende in schwieriger sozialer Lage können beim zuständigen Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dem Antrag sind die Nachweise zum BAföG, Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Unterhalt und die Studienbescheinigung beizulegen (wenn vorhanden auch Mietvertrag). › Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Haus 2, Bereich Wohnen Hegelallee 6–10, 14469 Potsdam, Tel.: 03 31/289 26 -70, -72, 289 21 15 E-Mail: [email protected] Internet: www.potsdam.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

› Stadtverwaltung Wildau Bauverwaltung/Wohnungswesen Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau, Tel.: 0 33 75/50 54 12 E-Mail: [email protected] Internet: www.wildau.de Sprechzeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr

Beratung

› Stadtverwaltung Brandenburg Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg a.d.H., Tel.: 0 33 81/58 50 62 E-Mail: [email protected] Internet: www.stadt-brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr

98 Wohngeld

› Wohngeld Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da ihnen Ausbildungsförderung zusteht, in der bereits Kosten für die Unterbringung berücksichtigt wurden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: › Studierende, die »dem Grunde nach« kein BAföG erhalten (z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder der Altersgrenze, bei nicht förderungsfähiger Ausbildung, bei Nichterbringung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG, ausländische Studierende, die die Voraussetzungen des § 8 BAföG nicht erfüllen), › Studierende mit Kindern (ob verheiratet oder nicht) und › verheiratete Studierende (auch ohne Kind), soweit zumindest einer der beiden antragsberechtigt ist, d.h. nicht »dem Grunde nach« förderungsfähig gemäß BAföG ist. › Studierende, die BAföG als Volldarlehen erhalten, haben eben falls Anspruch auf Wohngeld (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG). Bei Studierenden in »eheähnlicher Gemeinschaft« kann davon aus­gegangen werden, dass die Wohngeldstelle von sich aus eine Gleichstellung mit der Ehe vornimmt. Eine Wohngemeinschaft (WG) muss eindeutig als wirtschaftlich getrennte Gemeinschaft erkennbar sein. Kommt bei unverheirateten Partnern aber ein gemeinsames Kind hinzu, wäre in jeder Beziehung ein Verwandschaftsverhältnis ge­ geben. Dann wäre Wohngeld für drei Personen möglich. Achtung! Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt. Es wird im Normalfall ab Beginn des Monats der Antragstellung für 12 Monate gezahlt.

Beratung

99

Studentenwohnanlage Park Babelsberg

100 Wohngeld

› Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Wohngeldstelle Friedrich-Ebert-Str. 79/81, Haus 2, 14469 Potsdam Tel.: 03 31/289 - 39 09, - 3913, - 39 18, - 39 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.potsdam.de/dienstleistung/wohnen/wohngeld Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr › Stadtverwaltung Brandenburg Wohngeldstelle Wiener Str. 1, 14772 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/58 50 80 Internet: www.stadt-brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 15.00 Uhr › Landratsamt Dahme-Spreewald Wohngeldstelle Brückenstr. 41, 15711 Königs Wusterhausen Tel.: 0 33 75/26 21-25 41 Internet: www.dahme-spreewald.de Sprechzeiten: Dienstag 8.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr

101 Gebührenermäßigung

› Gebührenermäßigung Telekommunikation Bei der Vielzahl der Anbieter von Telefon- und Handyverträgen sowie Internetprovidern lohnt es sich, die Konditionen zu vergleichen und besonders auf einen möglichen Rabatt für Studierende zu achten. Im Vorfeld dieser Entscheidung sollte man sich über die eigenen Telefon- und Internetgewohnheiten Gedanken machen, um den für sich günstigsten Tarif herauszufinden. Flatrates oder günstige Verbindungen in bestimmte Mobilfunknetze können helfen, die Kosten niedrig zu halten.

Vergünstigungen Studierende der beiden erstgenannten Personengruppen erhalten netto eine Gutschrift in Höhe von 6,94 Euro pro Monat, Studierende der zuletzt genannten Gruppe erhalten 8,72 Euro monatlich als Gutschrift. Die Vergünstigung kann nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

Beratung

Telekom-Sozialtarif Studierende mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom können den Sozialtarif beantragen. Voraussetzungen: › Befreiung vom Rundfunkbeitrag › Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) › Blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 %

102 Gebührenermäßigung

Für folgende Tarife kann der Telekom-Sozialtarif genutzt werden: www.t-home.de/dlp/agb/pdf/37865.pdf Der Antrag für den Sozialtarif wird im Internet kostenlos als Download zur Verfügung gestellt: hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3370/faq-1001867 Dieser wird ausgefüllt an folgende Adresse geschickt: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn WICHTIG: Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden (zum Beispiel der BAföG-Bescheid).

Der Rundfunkbeitrag Seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr - sondern den Rundfunkbeitrag. Pro Wohnung ist ein pauschaler Beitrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen. Es spielt keine Rolle mehr, wie viel Personen in der Wohnung leben und auch die Anzahl der Empfangsgeräte hat keine Bedeutung mehr. Der neue Rundfunkbeitrag ist in der Regel ein Vorteil für WGs, da nur noch ein Beitrag gezahlt wird. Allerdings müssen Studierende, die keinen Fernseher, Radio oder das Internet nutzen, trotzdem zahlen.

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen: › Studierende, die nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden und nicht bei den Eltern wohnen. Bei der Be­ antragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2,00 Euro bei uns im Sekretariat des BAföG-Amts. › Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach §22 SGB II › Sofern kein BAföG bezogen wird, können Studierende eine Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen, wenn sie in größerem Umfang behindert sind. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Weitere Informationen unter: www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/ rund-um-das-neue-modell.shtml#menschen-mit-behinderung

Beratung

Hauptsitz des Studentenwerks Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/3706 - 301 Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr

104 Rechtsberatung

› Recht Beratungshilfe Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen bedeutet, sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat zu holen. Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte ist kostenlos. Dem/der zuständigen Rechtspfleger/in wird der Sachverhalt geschildert. Darüber hinaus werden dort die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt. Entweder kann der/die Rechtspfleger/in eine Auskunft geben oder es wird ein Berechtigungsschein (Beratungshilfeschein) ausgestellt, mit welchem die ratsuchende Person einen Rechtsanwalt aufsuchen kann. Wer sich anwaltlich beraten lässt, muss 10,00 Euro an den Anwalt oder die Anwältin bezahlen. Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfe erhält man auf Antrag. Die Prozesskostenhilfe übernimmt, je nach einsetzbarem Einkommen, voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts oder der Anwältin. Zur Einkommensberechnung wird das Bruttoeinkommen als Ausgangspunkt genommen, von dem Steuern, Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten abgezogen werden, ebenso Wohnkosten und weitere Freibeträge. Voraussetzung ist, dass der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

105

› Amtsgericht Potsdam Beratungshilfe Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Zimmer 134.2 Tel.: 03 31/20 17- 22 64, Frau Meyer Tel.: 03 31/20 17- 21 45, Frau Grützbach Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 14.30 Uhr Freitag 9.00 – 11.00 Uhr

› Amtsgericht Königs Wusterhausen Friedrich-Engels-Str. 58 + 61A, 15745 Wildau Tel.: 0 33 75/27 10 Internet: www.ag-koenigswusterhausen.brandenburg.de Sprechzeiten: Dienstag 13.00 – 15.00 Uhr Freitag 9.00 – 11.00 Uhr

Beratung

› Amtsgericht Brandenburg Magdeburger Str. 47, 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81/398 500 Internet: www.ag-brandenburg.brandenburg.de Sprechzeiten: Montag 9.00 – 12.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

106 Versicherungen

› Versicherungen Krankenversicherung Jeder Studierende muss vor der Einschreibung an der Hochschule nachweisen, dass er krankenversichert ist. Entsprechende Bescheinigungen werden von den Krankenkassen ausgestellt. Die günstigste Versicherungsform ist die Familienversicherung. Wenn ein Elternteil oder der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhält der Studierende im Rahmen der Familienversicherung alle Leistungen der Krankenkasse zum Nulltarif. Eine Familienversicherung ist jedoch nicht möglich, wenn: › ein Elternteil bzw. der Ehegatte über der sich jährlich verändern den Beitragsbemessungsgrenze verdient und einer privaten Krankenversicherung angehört, › der Studierende das 25. Lebensjahr vollendet hat (Wehr- und Zivildienstzeiten werden hinzugerechnet) und › das eigene Einkommen des Studierenden monatlich 400,00 Euro überschreitet. Studierende, für die eine Familienversicherung nicht in Betracht kommt, müssen eine studentische Krankenversicherung abschlie­ßen, da bis zum 14. Fachsemester, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Versicherungspflicht besteht. Die studentische Krankenversicherung kann in Ausnahmefällen um einen Zeitraum, für den nachweislich das Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich war, verlängert werden. Voraussetzung dazu ist, dass besondere Gründe vorlagen, die eine längere Studienzeit rechtfertigen (z.B. Aufbaustudium ohne Hoch­schulreife über den zweiten Bildungsweg). Auch bestimmte familiäre und persönliche Gründe wie Betreuung erkrankter oder behinderter Angehöriger, eigene Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzu­lassung im Auswahlverfahren, Wehr- und Zivildienst etc. werden anerkannt.

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Seit 01.04.2011 beträgt der Monatsbeitrag 64,77 Euro. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss zur Kranken­versicherung von 62,00 Euro und sind nicht mehr von allen Zuzahlungen befreit. Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse. Informationen auch unter www.studentenwerk-potsdam.de.

Unfallversicherung Jeder Studierende, der an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam studiert und seinen Semesterbeitrag entrichtet hat, ist rund um die Uhr unfallversichert. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung wird Studierenden während der Ausbildung sowie auf dem Weg von und zur Ausbildungsstätte Versicherungsschutz gewährt. Diese Unfallversicherung ist beitragsfrei. Die Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf den Ersatz der Kosten für eine Heilbehandlung, Anspruch auf Rente sowie in begrenztem Umfang auf erforderliche Rehabilitationshilfen bei Dauerschäden, sofern diese nicht eine Krankenkasse übernimmt. Ein Infoblatt zur Unfallversicherung finden Sie zum Ausdruck unter: www.studentenwerk-potsdam.de/dokumente/unfallversicherung.pdf

Beratung

Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung, die Anfang 1995 unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung eingerichtet wurde, dient der Risiko­ absicherung im Pflegefall. Studierende sind in der Regel über die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (zuzüglich der Zeiten von Wehr- und Zivildienst) über ihre Eltern unentgeltlich mitversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. 12,24 Euro bzw. 13,73 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) ist der zu zahlende Beitrag. BAföG-Bezieher erhalten einen Zuschuss von 11,00 Euro.

108 Versicherungen

Zusätzlich besteht für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ein Versicherungsschutz während der Freizeit, Praktika sowie prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule. Für sich im Ausland aufhaltende Studierende besteht dieser Versicherungsschutz nur während der Freizeit. Finanziert wird dieser Versicherungsschutz aus Semesterbeiträgen der Studierenden. Der Leistungsumfang beinhaltet: 40.000,00 Euro für Invalidität mit Mehrleistung 80.000,00 Euro für Vollinvalidität (100 %) 4.000,00 Euro für Tod 5.000,00 Euro für Bergungskosten 5.000,00 Euro für kosmetische Operationen Haftpflichtversicherung Studierende, die unmittelbar nach der Schulausbildung ein Studium aufgenommen haben und zwischenzeitlich nicht beschäftigt waren, sind über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Wehrund Zivildienst gelten dabei nicht als Beschäftigung. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, bei einem nur 50-prozentigen Zuschlag wieder in die Haftpflichtversicherung der Eltern aufgenommen zu werden. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Hausratsversicherung Studierende, die am Hochschulort einen Wohnheimplatz oder einen Zweitwohnsitz haben, sind im Normalfall über die Hausratsver­ sicherung ihrer Eltern mitversichert und müssen keine eigene Versicherung abschließen. Studierende mit einer eigenen Wohnung (Erstwohnsitz) am Hochschulort sollten sich um einen entsprechen­den Versicherungsschutz bemühen.

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Für Studenten

Eintritt Schauspiel 7,50 Euro Studenten-Abonnement 30 € 5 Vorstellungen eigener Wahl Gruppen ab 10 Personen 7 € pro Person

Beratung

2013

110 Beratung

› Hilfe in der Krise Psychotherapeutische Beratung Verunsicherung, Orientierungslosigkeit und psychische Probleme während des Studiums sind nichts Außergewöhnliches. Sie treten gehäuft zu Studienbeginn, mit Trennung vom Elternhaus, bei Studienwechsel, Prüfungen, Ende einer Beziehung und gegen Studienende mit Übergang ins Berufsleben auf. Sie zeigen sich in Form von: › Kontaktproblemen › Lernschwierigkeiten › Prüfungsangst und anderen Ängsten › Partnerproblemen › depressiven Verstimmungen › psychosomatischen Beschwerden › Selbstwertproblemen › schweren psychischen Krisen › Suchtproblemen Die Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Potsdam bietet nach vorheriger Terminabsprache kurzfristig Beratungsgespräche für Studierende, die mit psychischen Problemen nicht allein zurechtkommen. Die Beratung ist streng vertraulich und kostenlos. In den ersten Beratungsgesprächen geht es darum, die aktuelle Situation und mögliche Problemhintergründe zu verstehen. Manchmal genügt das, um die Lage zu klären und eigenständige Lösungen zu finden. Wenn aber der Wunsch oder die Notwendigkeit nach weiterer Beratung/Psychotherapie besteht, dann wird gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht. Auch die telefonische und briefliche Konsultation ist möglich.

111

Studentenwerk Potsdam Psychotherapeutische Beratungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Raum 4.76 Dipl. Psych. Psychotherapeutin Anne Hermanns Tel.: 03 31 /37 06 - 252 E-Mail: [email protected] Sprechzeiten und Terminvereinbarung: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Das Studentenwerk Potsdam bietet darüber hinaus psychotherapeutische Beratungen an der Fachhochschule Brandenburg und der Technischen Hochschule Wildau [FH] an.

› Technische Hochschule Wildau [FH] Haus 15, Raum 103, Psychologe Kai-Uwe Christoph Tel.: 01525/361 83 37 (zur Terminvereinbarung) Termine für die psychotherapeutische Beratung finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Potsdam.

Beratung

› Fachhochschule Brandenburg Wirtschaftswissenschaftliches Zentrum, Raum 002 Psychologin Nicole Kiesow, Tel.: 0 33 81/355 118 (Kontakt ausschließlich während der Sprechzeiten) Sprechzeiten: Montag 8.00 – 12.00 Uhr In der vorlesungsfreien Zeit entfällt die Sprechstunde.

112 Reisen

› Reisen Auslandsaufenthalt Studierende, die in der vorlesungsfreien Zeit an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sind, wenden sich an:

ZAV - Internationaler Personalservice

AUSBILDUNG, PRAKTIKUM, JOB, STUDIUM...

Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung E-Mail: ZAV-Auslandsvermittlung@ arbeitsagentur.de Internet: www.auslandsvermittlung.de Der Flyer »Komm ins Ausland« ist in der Jobvermittlung des Studentenwerks erhältlich.

Komm ins Ausland!

Zentrale Auslandsund Fachvermittlung (ZAV)

Mitfahrzentralen Auswahl von Internetadressen › www.mitfahrzentrale.de › www.citynetz-mitfahrzentrale.de › www.mitfahrgelegenheiten.de › www.hitchhiker.de

113 Reisen › Angebote

STA Travel Reiseangebote für Studis und Jedermann Flug-, Bus-, Pauschalreisen › Dorotheenstr. 30, 10117 Berlin, Tel.: 030/20 16 50 63 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 15.00 Uhr › Bergmannstr. 19, 10961 Berlin, Tel.: 030/531 40 72 10 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr › Hardenbergstr. 9, 10623 Berlin, Tel.: 030/310 00 40 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr › Gleimstr. 28, 10437 Berlin, Tel.: 030/81 79 88 50 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 16.00 Uhr

› Friedrich-Ebert-Str. 16, 14467 Potsdam, Tel.: 03 31/29 70 70 70 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 10.00 – 16.00 Uhr › Tickets zu allen internationalen Flughäfen mit führenden Fluggesellschaften gibt es beim DJH Service Team › Infos zu den speziellen Jugend- und Studententarifen, aber auch zu Sonder tarifen für alle Mitglieder können unter folgender Telefonnummer erfragt werden: 0 52 31/74 01-0.

Beratung

› Taku Str. 47, 14195 Berlin, Tel.: 030/831 10 25 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 10.00 – 19.00 Uhr Samstag 11.00 – 14.00 Uhr

114 Reisen › Jugendherbergen

Jugendherbergen Die Nutzung von Jugendherbergen ist nur mit einer gültigen Mit­gliedskarte des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes möglich. Bis zum vollendeten 26. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, für 12,50 Euro Beitrittsgebühr einen Juniorenausweis zu erwerben. Ab dem 27. Lebensjahr gibt es für 21,00 Euro Beitrittsgebühr den Familien- bzw. Se­ niorenausweis. Dieser ist besonders Ehepaaren, Familien mit Kin­dern und Lebensgemeinschaften zu empfehlen. Vergünstigungen für Studiengruppen, Sektionen, Vereine u. Ä. erhält man mit dem Gruppenleiterausweis, der nur direkt beim Landesverband erhältlich ist. Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. DHJ Service-Center Kluckstr. 3, 10785 Berlin, Tel.: 030/26 49 520 Öffnungszeiten: Montag – Freitag 8.00 – 18.00 Uhr Die Anträge für Ausweise des DJH gibt es auch im Studentenwerk Potsdam. Interessenten melden sich am Service-Point. Anträge und Ausweise jetzt über: Jugendherberge Potsdam – Haus der Jugend Schulstr. 9, 14482 Potsdam, Tel.: 03 31/58 13 - 100

115 Reisen › Internationaler Studentenausweis

Internationaler Studentenausweis (ISIC) Mit dem internationalen Studentenausweis können Schüler (ab 12 Jahre) und Studierende in den Genuss vielfältiger Ermäßigun­gen kommen. 120 Reiseorganisationen aus über 70 Ländern haben sich in der International Student Travel Confederation (ISTC) zusammen­geschlossen. Im »ISIC World Travel Handbook« findet man Infor­ mationen und Hinweise zum Aufenthalt in den betreffenden Län­ dern. Adressen von einigen Reisebüros, an die sich Studierende wenden können, sind ebenfalls in diesem Heft aufgeführt.

Der internationale Studentenausweis kann im Service-Point des Studentenwerks beantragt werden. Mitzubringen sind dafür: › aktuelle Immatrikulationsbescheinigung › ein neueres Passfoto (2,5 x 3,0 cm) › Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass unbedingt die Bestätigung der Wohnanschrift von der Meldebehörde) › 12,00 Euro.

Beratung

Die ISIC Association hat die ISIC-Helpline geschaffen, die rund um die Uhr Anfragen aus aller Welt beantwortet und im Notfall von den ISIC-Inhabern während der Reise in Anspruch genommen werden kann. Über die ISIC-Helpline kann man außerdem Auskünfte für die Reisevorbereitung einholen. ISIC-Inhaber können für den Fall der Fälle mit ISIC-Plus eine Reiseversicherung zu günstigen Konditionen abschließen.

116

117 Hochschulen

› Hochschulen Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam Universität Potsdam Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam

Zentrale: 03 31/977- 0 Zentrale Studienberatung: -1715 AStA: -1225 Internet: www.uni-potsdam.de

Fachhochschule Brandenburg Magdeburger Str. 50 14770 Brandenburg a.d.H.

Zentrale: 0 33 81/355- 0 Studienberatung: -106 AStA: -209 Internet: www.fh-brandenburg.de

Technische Hochschule Wildau [FH] Bahnhofstraße 15745 Wildau

Zentrale: 0 33 75/508-0 Allgemeine Studienberatung: -608 Studentenrat: -563 Internet: www.th-wildau.de

Seit dem Wintersemester 2004/05 verfügen alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks Potsdam über ein Semesterticket. Ansprechpartner zu allen Fragen, die das Ticket betreffen, sind die jeweiligen Studierendenvertretungen (AStA, Studentenrat).

Beratung

Fachhochschule Potsdam Zentrale: 03 31/580 - 00 Kiepenheuerallee 5 Studienberatung: -2093, -2095 14469 Potsdam AStA: -10 98 Internet: www.fh-potsdam.de Filmuniversität Zentrale: 03 31/62 02 - 0 Babelsberg Allgemeine Studienberatung: KONRAD WOLF - 512, -513, - 514 Marlene-Dietrich-Allee 11 Studentenrat: -546 14482 Potsdam www.filmuniversitaet.de

118 Freizeit/Kultur › Potsdam

› Freizeit und Kultur Unter der Rubrik »Freizeit und Kultur« möchten wir einige Einrichtungen in den einzelnen Hochschulorten aufführen, die regelmäßig Veranstaltungen durchführen und für Studierende während ihrer Freizeit von Interesse sein könnten. Potsdam

Vorwahl: 03 31

Potsdam Information Tel.: 275 58 30 Brandenburger Str. 3 Bibliotheken Universitätsbibliothek Hauptbibliothek Tel.: 977-14 01 Am Neuen Palais, Haus 11 (Service-Theke) Sport und Mathematik, Haus 9 Tel.: 977-14 65 (Ausleihe) Tel.: 977-15 41 (Info) Haus 10 Tel.: 977-41 34 (Ausleihe) Tel.: 977-41 49 (Info) Universitätsbibliothek Tel.: 977-22 94 (Ausleihe) IKMZ Golm, Karl-Liebknecht-Str.24/25 Haus 18 Universitätsbibliothek Tel.: 977-33 16 (Ausleihe) Bereichsbibliothek Tel.: 977-33 11 (Info) August-Bebel-Str. 89, Haus 5 Hauptbibliothek der Fachhochschule Potsdam Kiepenheuerallee 5

Tel.: 580 22 -11, -12 (Ausleihe)

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Theater & Kabarett Hans Otto Theater Tel.: 981 18 (Vorverkauf) › Neues Theater am See, Schiffbauergasse 11 › Schlosstheater, Am Neuen Palais › Theaterschiff, In der Alten Fahrt Tel.: 280 01 00 Am Alten Markt 9a 97 23 02 (Kartenverkauf) Kabarett Kabarett am Obelisk Tel.: 29 10 69 Charlottenstr. 31 (Kartenbestellung) Kinos Kino im Filmmuseum Tel.: 271 81-12 (Kasse) Breite Str. 1a Thalia Tel.: 743 70 20 Rudolf-Breitscheid-Str. 50 Tel.: 743 70 30 (Info Box) UCI-Kinowelt Tel.: 233 72 33 Potsdam Hauptbahnhof Museen Filmmuseum, Am Marstall Tel.: 271 81 12 Potsdam Museum, Forum für Kunst Tel.: 289 - 68 68 und Geschichte, Am Alten Markt Naturkundemuseum Tel.: 289 - 67 07 Breite Str. 13

Freizeit/Kultur

Bibliothek der Tel.: 620 24 01 (Ausleihe) Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Marlene-Dietrich-Allee 11 Stadt- und Landesbibliothek im Bildungsforum Am Kanal 47 Tel.: 289 66 66

120 Freizeit/Kultur › Potsdam

Haus der Brandenburgisch- Preußischen Geschichte Kutschstall, Am Neuen Markt Gedenkstätte gegen politische Gewalt Lindenstr. 54 Filmpark Babelsberg Großbeerenstr. (Eingang) Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

Tel.: 721 27 50 (Besucherservice) Tel.: 96 94-202 (Infos) Tel.: 96 94-200, -201 (Gruppenbestellung)

Schwimmhalle Am Stern, Newton-Str. 12 Am Brauhausberg

Tel.: 661 98 41 Tel.: 661 98 51

Tel.: 620 85 50

Tel.: 289 - 61 12

Weitere Veranstaltungsorte Jugend-Kultur-Familienzentrum Tel.: 74 79 70 »Lindenpark« Stahnsdorfer Str. 76/78 Waschhaus gGmbH Tel.: 27 15 60 Schiffbauergasse 6 Studentisches Kulturzentrum Tel.: 647 10 -13, -14 Hermann-Elflein-Str. 10 Studentenkneipe »Pub à la Pub« Tel.: 24 07 26 Breite Str. 1 Autonomes Frauenzentrum Tel.: 90 13 13 Prima Donna, Kultur- und Bildung Tel.: 96 79 32 9 im Frauenzentrum Schiffbauergasse 4 H

121 Freizeit/Kultur › Potsdam + Brandenburg Text

AIDS-Hilfe Potsdam e.V. Kastanienallee 27 www.aidshilfe-Potsdam.de Freiland Friedrich-Engels-Str. 22 Brandenburg an der Havel

Tel.: 95 13 08 51

Tel.: 0176 32 53 93 22 Vorwahl: 0 33 81

Tourist-Information Tel.: 79 63 60 Neustädtischer Markt 3

Theater Brandenburger Theater Grabenstr. 14 Kinos Konzerthaus Filmtheater Steinstr. 20 Museen Museum im Frey-Haus Ritterstr. 96 Dom/Dommuseum Burghof 10 Industriemuseum August-Sonntag-Str. 5

Tel.: 355-160, -167 Fax: 355-162 Tel.: 58 42 03

Tel.: 5 11- 0 Tel.: -111 (Theaterkasse) Tel.: 22 99 35

Tel.: 58 45 01 Tel.: 21 12 221 Tel.: 30 46 46

Freizeit/Kultur

Bibliotheken Bibliothek der Fachhochschule Magdeburger Str. 50 Fouqué Bibliothek Altstädtischer Markt 8

122 Freizeit/Kultur › Brandenburg + Wildau

Schwimmhalle Marienbad Sprengel Str. 1

Tel.: 3 22 78-0

Weitere Veranstaltungsorte IQ Tel.: 355-298 Magdeburger Str. 50 (Studentenkeller der FHB) Jugendkulturfabrik Tel.: 335 80 11 »Haus der Offiziere« Magdeburger Str. 15 Fontane Club Tel.: 79 32 77 Ritterstr. 69 Kunsthalle BRENNABOR Tel.: 511- 0, -122 Geschwister-Scholl-Str. 10 –13 Wildau Bibliotheken Bibliothek der TH Bahnhofstraße Stadtbibliothek Königs Wusterhausen Scheederstr. 1c Stadtbibliothek Wildau Friedrich-Engels-Str. 78 Schwimmhalle »Wildorado« Sport- und Schwimmhalle Jahnstr. 30

Vorwahl: 0 33 75 Tel.: 50 81 23 Tel.: 25 60 13 Tel.: 50 04 20

Tel.: 46 89 90

123 Studentenwerk › kompakt Freizeit/Kultur ›Potsdam Text

› Studentenwerk Potsdam – kompakt Hauptsitz Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Postanschrift: PF 60 13 53, 14413 Potsdam Tel.: 03 31/37 06 - 0, Fax: -125 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwerk-potsdam.de Service-Point Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 225, Fax: - 125 Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 14.00 Uhr Amt für Ausbildungsförderung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 301, Fax: - 325 E-Mail: [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Allgemeine Beratung auch außerhalb der Sprechzeiten Wohnen und Bauen Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 501, Fax: - 525 E-Mail: [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

124 Studentenwerk Potsdam › kompakt

Mensen und Cafeterien Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 401, Fax: - 425 E-Mail: [email protected] Sozialberatungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 -254 E-Mail: [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 1 3.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Psychotherapeutische Beratungsstelle Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Raum 4.76, Tel.: 03 31/37 06 - 252 E-Mail: [email protected] Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr Jobvermittlung Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 251 E-Mail: [email protected] Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr Kinderbetreuung Vergabe der Plätze für die Kita und die Tagespflege erfolgt über »Die Kinderwelt GmbH«. Studentenwerk Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam (Eingang Lange Brücke) Tel.: 03 31/37 06 - 255 (nur zur Sprechzeit) E-Mail: [email protected] Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr

125 Stichwortverzeichnis Freizeit/Kultur › Text

› Stichwortverzeichnis Amt für Ausbildungsförderung..........19, 123 Amtsgericht......................................... 105 Agentur für Arbeit.................................. 40 Agentur für Arbeit Brandenburg............. 42 Agentur für Arbeit Potsdam............... 42, 88 Arbeitslosengeld II ................................. 77 Arbeitslosenversicherung........................ 34 Arbeitsrecht für intern. Studierende........ 40 Ausbildungsförderung............................ 14 Ausländische Studierende....................... 95 BAföG.................................................... 14 BAföG-Antrag........................................ 18 BAföG-Bedarfssätze................................ 21 BAföG-Darlehenstilgung......................... 26 BAföG-Höchstsatz.................................. 21 Begrüßungsgeld, kommunales................. 74 Beihilfen, einmalige................................ 78 Behinderte Studierende ..................... 53, 92 Behindertenverband............................... 93 Beratungshilfeschein............................ 104 Bibliotheken............................ 118, 121, 122 Bildungskredit........................................ 30 Bundesversorgungsgesetz....................... 30 Cafeterien....................................... 48, 124 Cusanuswerk.......................................... 28 Darlehen................................................ 30 Deutsches Studentenwerk........................ 7 Deutschlandstipendium...........................27 DSW......................................................... 7 Einkommenssteuererklärung.............. 34, 36 Einwohnermeldeamt............................... 72 Elterngeld.............................................. 84 Elterngeldstelle....................................... 85 Elternunabhängige Förderung................. 23 Ermäßigungen, Gebühren-.................... 101 Essen...................................................... 45 Essenpreise............................................. 45

Evangelisches Studienwerk...................... 28 Familienkasse......................................... 88 Familienversicherung............................ 106 Finanzierung.......................................... 14 Freizeit..................................................118 Friedrich-Ebert-Stiftung.......................... 28 Friedrich-Naumann-Stiftung................... 28 Haftpflichtversicherung........................108 Hanns-Seidel-Stiftung............................. 29 Hans-Böckler-Stiftung............................ 28 Härtefalldarlehen................................... 31 Hausmeistersprechzeiten ....................... 64 Hausratsversicherung............................108 Heinrich-Böll-Stiftung............................. 29 Hochschulen.........................................117 Impressum............................................126 Internationaler Studentenausweis (ISIC)....115 Jobs....................................................... 34 Jobcenter............................................... 79 Jobvermittlung........................... 12, 38, 124 Jugendamt............................................. 85 Jugendherbergen...................................114 Kabarett...............................................119 Kaution.................................................. 55 Kinderbetreuung............................. 90, 124 Kindergeld............................................. 86 Kindertagesstätte................................... 90 Kinderzuschlag....................................... 88 Kinos............................................ 119, 121 Konrad-Adenauer-Stiftung..................... 29 Krankenversicherung............................ 106 Kultur...................................................118 Lagepläne ......................................... 66 -71 Lohnsteuer............................................. 34 Lohnsteuerkarte, elektronisch ................ 40 Meldepflicht ......................................... 72 Mensen........................................... 45, 124

126 Stichwortverzeichnis

Minijobs................................................. 34 Museen.......................................... 119, 121 Mutterschaftsgeld.................................. 83 Optionsmodell........................................ 86 Organigramm......................................... 10 Pflegeversicherung................................107 Prozesskostenhilfe................................ 104 Psychotherap. Beratungsstelle........ 110, 124 Rechtsberatung.................................... 104 Reisen...................................................112 Rentenversicherung................................ 36 Schwimmhallen.............................. 120, 122 Sehgeschädigte....................................... 92 Semesterbeitrag........................................ 9 Semesterticket.......................................117 Servicepaket.......................................... 96 Service-Point....................................12, 123 Sozialamt............................................... 81 Sozialberatungsstelle.................. 76, 89, 124 Sozialgeld............................................... 77 Sozialhilfe.............................................. 80 Stiftung der Deutschen Wirtschaft.......... 29 Stipendien.............................................. 27 Studentenwerk......................................... 7

Impressum Herausgeber Redaktion Zeichnungen Fotos Titelbild Produktion Auflage

Studentenwerk Potsdam........................... 8 Studentenwohnheime............................. 40 Studentisches Kulturzentrum.................120 Studienabschlussdarlehen....................... 32 Studienstiftung des Deutschen Volkes...... 29 Studieren mit Kind.................................. 82 Studierendenkindergeld.......................... 88 Theater..........................................119, 121 Unfallversicherung................................107 Unterkunftskosten.................................. 78 Veranstaltungsorte......................... 120, 122 Versicherungen.................................... 106 Vorwort................................................... 3 Wohnen.......................................... 52, 123 Wohnberechtigungsschein...................... 97 Wohngeld.............................................. 98 Wohngeldstelle..................................... 100 Wohnheime............................................ 56 Wohnheim-Miete................................... 56 Wohnheimplatz-Antrag.......................... 54 Wohnheimtutor..................................... 57 Wohnsituation....................................... 52 Wohnsitzprämie..................................... 75 Zimmervermittlung, private ................... 65

Studentenwerk Potsdam Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam Gudrun Wewetzer Andrew Ellis Gudrun Wewetzer, Karla Fritze, Martin Wolf, kontur werbeagentur ©WestPic - Fotolia kontur werbeagentur GmbH, Berlin 21. überarbeitete Auflage Juli 2013, 7.500 Exemplare

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