Verwaltungsbericht der Stadt Halle 1990-1999

April 25, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download Verwaltungsbericht der Stadt Halle 1990-1999...

Description

Stadt Halle (Saale) 1999

Verwaltungsbericht der Stadt Halle für die Jahre 1990-1999

Der Oberbürgermeister

Impressum: Herausgeber:

Stadt Halle (Saale) - Der Oberbürgermeister

Redaktion:

Ria Steppan, Presse- und Werbeamt Inga Gralow, HossPR Marktkommunikation Nach vorgelegten Berichten der Fachämter

Satz/Layout:

Mike Elstermann

Fotografien:

Grundrun Hensling, Presse- und Werbeamt Antje Schmidt, Presse- und Werbeamt Uwe Jacobshagen Archive städtischer Einrichtungen

Druck:

Stadt Halle

Ausgabe:

April 2000

Internet:

www.halle.de Alle Rechte liegen bei der Stadt Halle (Saale).

Kapitel 0

Verzeichnisse

Einen großen Schritt vorangekommen .................................................................................................... 11 Förderprogramme für den Aufschwung in Halle ..................................................................................... 13 Bürgernahes, dienstleistendes Verwaltungshandeln ................................................................................ 15 Auf dem Weg ins Jahr 2000 - Reformen und Jubiläum............................................................................ 18 A1. Die Stadt Halle (Saale) ..................................................................................................................... 25 1.1. Geographische Daten .............................................................................................................. 25 1.2. Bevölkerung ............................................................................................................................. 25 1.3. Stadtwappen, Farben, Fahne .................................................................................................... 26 1.4. Kurzchronik Verfassung und Verwaltung ................................................................................ 27 A2. Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit ............................................................................................. 33 2.1. Grundlagen der neuen kommunalen Arbeit ............................................................................. 33 2.1.1. Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990................................................................ 33 2.1.2. Kommunalverfassung (KV) der DDR vom 17. Mai 1990 ................................................... 33 2.1.3. Erste Stadtverordnetenver-sammlung (SVV) nach den Kommunalwahlen 1990................. 35 2.1.4. Der Magistrat (Stadtverwaltung) ........................................................................................ 36 2.2. Kommunalwahl 1994............................................................................................................... 38 2.3. Die neue Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GOLSA) ab 1. Juli 1994................. 38 2.3.1. Amtszeit, Stellung und Aufgaben ...................................................................................... 38 2.3.1.1. Der Oberbürgermeister ..................................................................................................... 38 2.3.1.2. Die Beigeordneten ............................................................................................................ 39 2.3.1.3. Der Stadtrat....................................................................................................................... 39 2.3.2. Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten .......................................................................... 39 2.3.3. Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilung .............................................................. 39 2.4. Gesetz zur Änderung der GOLSA............................................................................................. 40 A3. Nationale und internationale Kontakte ............................................................................................. 41 3.1. Städtepartnerschaften ............................................................................................................... 41 3.1.1. Karlsruhe .......................................................................................................................... 41 3.1.2. Linz in Österreich ............................................................................................................. 42 3.1.3. Ufa in Baschkortostan ....................................................................................................... 42 3.1.4. Oulu in Finnland .............................................................................................................. 42 3.2. Städtefreundschaften ................................................................................................................ 43 3.2.1. Hildesheim ....................................................................................................................... 43 3.2.2. Grenoble in Frankreich ..................................................................................................... 43 3.2.3. Coimbra in Portugal.......................................................................................................... 43 A4. Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale) ...................................................................... 45 4.1. Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten ............................................................................... 45 4.2. Ehrung verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger ...................................................................... 45 4.3. Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern zu besonderen Jubiläen............................................ 46 4.4. Eintragungen in städtische Ehrenbücher ................................................................................... 46 4.4.1. "Goldenes Buch"............................................................................................................... 46 4.4.2. Gäste-Buch ....................................................................................................................... 46 4.5. Ordensträger der Stadt Halle (Saale) ..................................................................................... 46 4.5.1. Ehrenbürger der Stadt Halle (Saale)................................................................................... 47 4.5.2. Ordensträger der Stadt Halle (Saale) ................................................................................. 47 B1. Ämter der Stadtverwaltung........................................................................................................... 51 1.1. Fach und Querschnittsämter .................................................................................................... 51 1.2. Zusammenwirken der Ämter .................................................................................................... 52 1.2.1 Zusammenarbeit zwischen Fachämtern................................................................................ 52 1.2.2. Fach- und Querschnittsämter ............................................................................................ 52 1.3. Was Chefsekretariate leisten ................................................................................................. 52 B2 Dezernate mit Ämtern - ihre Entwicklung, Aufgaben und besonderen Leistungen............................. 59 2.1. Bereich Oberbürgermeister ...................................................................................................... 59 2.1.1. Kommunalbüro – Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik...................................... 60 2.1.1.1. Der Stadtrat der Stadt Halle(Saale) .................................................................................... 60 2.1.1.2. Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat................................................................... 61 2.1.1.3. Die Arbeit des Stadtrates ................................................................................................... 61 2.1.1.3.1. Tagungen ...................................................................................................................... 61 2.1.1.3.2. Fraktionen ..................................................................................................................... 61 Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

3

Verzeichniss

Kapitel 0

2.1.1.3.3. Namentliche Auflistung .................................................................................................61 2.1.1.3.4. Niederlegung des Mandates...........................................................................................64 2.1.1.4. Ausschüsse des Stadtrates..................................................................................................64 2.1.1.4.1. Beschließende Ausschüsse im Sinne des § 47 Abs. 1 GOLSA sind:................................65 2.1.1.4.2. Sonstige nach spezialgesetzlichen Regelungen gebildete Ausschüsse ............................65 2.1.1.4.3. Anzahl der Stadträte und sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen........................65 2.1.1.5. Die Ausschüsse - Vorsitzende und Mitglieder (Stand: 12/1997).........................................66 2.1.1.6. Mitglieder in den zeitweiligen Ausschüssen (vgl. Abschnitt 2.1.1.4.2)...............................72 2.1.1.7. Übersichten zur Beschlußfassung .......................................................................................75 2.1.2 Städtische Veranstaltungen mit „Protokoll“ ...........................................................................77 2.1.3. Presse- und Werbeamt (13) ...............................................................................................79 2.1.5. Rechnungsprüfungsamt (14) ..............................................................................................88 2.1.6. Rechtsamt (30)...................................................................................................................90 2.1.7. Gleichstellungsbeauftrage (39) ..........................................................................................94 2.1.8. Stabsstelle Organisation (020) ...........................................................................................98 2.2. Dezernat Verwaltung, Personal und Ordnung ........................................................................100 2.2.1. Hauptamt (10) .................................................................................................................100 2.2.2. Personalamt (11)..............................................................................................................106 2.2.3. Ordnungsamt (32) ...........................................................................................................115 2.2.4. Einwohner- und Statistikamt (33) .....................................................................................128 2.2.6 Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (37) ..............................................139 2.3. Dezernat Finanzen .................................................................................................................148 2.3.1. Kämmerei (20).................................................................................................................148 2.3.2. Stadtkasse (21).................................................................................................................156 2.3.3. Steueramt (22) .................................................................................................................160 2.3.4. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (25).............................................................165 2.4. Dezernat Planen und Umwelt ................................................................................................171 2.4.1. Umweltamt (31) ..............................................................................................................171 2.4.2. Stadtplanungsamt (61) .....................................................................................................180 2.4.4. Bauordnungsamt (63) ......................................................................................................195 2.5. Dezernat Kultur, Bildung und Sport ........................................................................................200 2.5.1. Schulverwaltungsamt (40) ...............................................................................................200 2.5.2. Kulturamt (41) .................................................................................................................215 2.5.2.1. Händels Geburtsstadt - lebendige Musiktraditionen..........................................................218 2.5.2.2. Theater in Halle ................................................................................................................223 2.5.2.3. Stadtgeschichte .................................................................................................................228 2.5.2.4. Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Galerien und Ausstellungen .......................233 2.5.2.5. Von internationalen Kulturtagen bis zum Laternenfest - Veranstaltungsvielfalt in Halle ....235 2.5.2.6. Die Stadtteilkultur entwickelt sich.....................................................................................237 2.5.3 Sport- und Bäderamt (52) ....................................................................................................238 2.6. Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit ............................................................................244 2.6.1. Interessenvertreter im Auftrag der Stadt ...........................................................................244 2.6.2. Sozialamt (50) .................................................................................................................251 2.6.3. Sozialplanungsgruppe (540) ............................................................................................257 2.6.3.1. Jugendamt (51).................................................................................................................260 2.6.3.2. Verwaltung Kindertageseinrichtungen (519) .....................................................................280 2.6.4. Gesundheitsamt (53)........................................................................................................283 2.6.5. Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamt (55)......................................................289 2.7. Dezernat Bauen......................................................................................................................294 2.7.1. Stadtvermessungsamt (62) ...............................................................................................294 2.7.2. Hochbauamt (65) ............................................................................................................297 2.7.3. Tiefbauamt (66) ...............................................................................................................301 2.7.4. Grünflächenamt (67) .......................................................................................................304 2.7.5. Koordinierungsstelle Straßenreinigung (602) ...................................................................308 2.8. Dezernat Wirtschaftsförderung, Liegenschaften u. Beschäftigung ...............................................311 2.8.1. Liegenschaftsamt (23) ......................................................................................................311 2.8.2. Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Arbeitsförderung (80) ......................315 3. Unmittelbare und mittelbare kommunale Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen ..............337

4

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Verzeichnisse

Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Fahne und Stadtwappen .................................................................................................... 26 Abbildung 2: Sitzverteilung in der SVV 1946.......................................................................................... 30 Abbildung 3: SVV 1990.......................................................................................................................... 31 Abbildung 4: Stadrat 1994...................................................................................................................... 32 Abbildung 5: Stadtrat 1994..................................................................................................................... 37 Abbildung 6: OB Dr. Klaus Rauen und der Karlsruher OB a. D. Seiler ................................................... 42 Abbildung 7: Gäste aus Oulu in Halle .................................................................................................... 42 Abbildung 8: Der Hildesheimer OB zu Besuch in Halle ......................................................................... 43 Abbildung 9: OB Dr. K. Rauen, M. Gorbatschow, Dr. H. Kissinger und H. D. Genscher 1993............... 46 Abbildung 10: Dr. Klaus Rauen und die Halloren bei einem Neujahrsempfang...................................... 78 Abbildung 11: Verdingungsverhandlungen........................................................................................... 103 Abbildung 12: Anzahl der Bieter .......................................................................................................... 103 Abbildung 13: Entwicklung der Unfallzahlen (ausgewählte Jahre) ........................................................ 113 Abbildung 14: Fundbüro ...................................................................................................................... 118 Abbildung 15: Anzahl der Gewerbeanzeigen ....................................................................................... 124 Abbildung 16: Auskünfte und Ersuchen ................................................................................................ 124 Abbildung 17: Kontrolleure bei der Arbeit ............................................................................................ 125 Abbildung 18: Anzahl der verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge........................................................ 125 Abbildung 19: Bearbeitete Polizeiakten................................................................................................ 125 Abbildung 20: Bearbeitete Vorgänge Bußgeldstelle .............................................................................. 126 Abbildung 21: Markttreiben.................................................................................................................. 126 Abbildung 22: Eheschließung im Stadthaus .......................................................................................... 137 Abbildung 23: Entwicklung der Anzahl Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle .................................. 138 Abbildung 24: Feuerwehreinsätze ........................................................................................................ 139 Abbildung 25: Einsätze Rettungsdienst ................................................................................................. 139 Abbildung 26: Einsatz des Rettungsdienstes.......................................................................................... 140 Abbildung 27: Haushaltsentwicklung ................................................................................................... 150 Abbildung 28: Zuweisungen und Einkommenssteueranteile ................................................................. 150 Abbildung 29: Anteil Verwaltungshaushalt........................................................................................... 150 Abbildung 30: Kalkulatorische Kosten .................................................................................................. 151 Abbildung 31: Zinseinnahmen ............................................................................................................. 152 Abbildung 32: Zuwendungen ............................................................................................................... 154 Abbildung 33: Grundsteuerentwicklung ............................................................................................... 161 Abbildung 34: Gewerbesteuerentwicklung ........................................................................................... 162 Abbildung 35: Vergnügungssteuer ........................................................................................................ 162 Abbildung 36: Hundesteuerentwicklung ............................................................................................. 163 Abbildung 37: Bearbeitungsstand vermögens-rechtlicher Ansprüche.................................................... 166 Abbildung 38: Widerspruchsverfahren ................................................................................................. 169 Abbildung 39: Klageverfahren .............................................................................................................. 169 Abbildung 40: Beräumung Stadtwehr, August 1997 ............................................................................. 172 Abbildung 41: Hufeisensee................................................................................................................... 173 Abbildung 42: Förderanträge ................................................................................................................ 174 Abbildung 43: Wertstofferfassung ......................................................................................................... 177 Abbildung 44: Anteilmäßiger Vergleich der Wertstofferfassung ............................................................ 177 Abbildung 45: Dr. Friedrich Busmann erläutert ein Bauvorhaben......................................................... 181 Abbildung 46: Bevölkerungswanderung ............................................................................................... 181 Abbildung 47: Urban 21....................................................................................................................... 182 Abbildung 48: Umgestaltete Reilstraße mit Radweg, Haltestelle Hegelstraße ....................................... 183 Abbildung 49: Ortsteil Mötzlich ........................................................................................................... 185 Abbildung 50: Entwicklungsgebiet HEIDE-SÜD vor und nach der Sanierung ....................................... 187 Abbildung 51: Große Märkerstraße Nr. 1 bis 5 um 1880...................................................................... 188 Abbildung 52: Große Märkerstraße Nr. 16 und 17 vor dem Abriß 1978............................................... 189 Abbildung 53: Große Märkerstraße von Norden................................................................................... 193 Abbildung 54: Große Ulrichstraße........................................................................................................ 195 Abbildung 55: Baugenehmigungen....................................................................................................... 197 Abbildung 56: Investitionen.................................................................................................................. 198 Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

5

Verzeichniss

Kapitel 0

Abbildung 57: Beim Bauordnungsamt der Stadt Halle eingegangene Bauanträge und erteilte Baugenehmigungen 1991 bis 1996 im Vergleich...........................................................................199 Abbildung 58: Begrünte Fahrradständer vorm Südstadtgymnasium .......................................................202 Abbildung 59: Unterricht in der BbS VIII...............................................................................................203 Abbildung 60: Sekundarschule Radewell ..............................................................................................205 Abbildung 61: Hort einer Grundschule .................................................................................................207 Abbildung 62: Klassenfrequenzen in den verschiedenen Schulformen..................................................208 Abbildung 63: Aufteilung der Schüler nach Schulformen......................................................................208 Abbildung 64: Schülerwechsel zum Gymnasien ...................................................................................209 Abbildung 65: Gastschulbeiträge ..........................................................................................................209 Abbildung 66: GB-Schule, A.-Lamprecht-Str. 15 ...................................................................................210 Abbildung 67: Torgymnasium ...............................................................................................................210 Abbildung 68: Schüler bei der Esseneinnahme......................................................................................211 Abbildung 69: Gesamt-Besucherentwicklung - ausgewählte kommunaler Einrichtungen der Stadt Halle 1991 bis 1996 im Vergleich...........................................................................................................217 Abbildung 70: Nicolas Mc. Gegan ........................................................................................................218 Abbildung 71: Entwurf für den Händelpreis der Stadt Halle (Saale) von Silke Plathe.............................219 Abbildung 72: Feuerwerk......................................................................................................................220 Abbildung 73: Macbeth, William Shakespeare / Helmut Neumann, Musik: Nervous Breakdown im Opernhaus Halle ...........................................................................................................................223 Abbildung 74: neues theater, Eingang zum Tintenfaß............................................................................224 Abbildung 75: Romeo und Julia, Puppentheater Halle ..........................................................................227 Abbildung 76: „Alles Gute kommt von oben“, Kabarett „Kiebitzensteiner“ ...........................................227 Abbildung 77: Kleiner Hof im Händel-Haus .........................................................................................229 Abbildung 78: Stadtmuseum, Christian-Wolf-Haus ...............................................................................231 Abbildung 79: Kellermagazin Stadtarchiv nach der Sanierung ..............................................................231 Abbildung 80: Steinbildhauersymposium 1996, Peißnitz-Insel..............................................................234 Abbildung 81: Israelische Sängerin Noa im Konzert auf dem Hof der Moritzburg.................................236 Abbildung 82: Schwimmhalle Halle-Neustadt nach der Sanierung, Februar 1997 ................................239 Abbildung 83: Besucherzahlen Bäder ...................................................................................................239 Abbildung 84: Sprungturm in der sanierten Schwimmhalle Halle-Neustadt ..........................................240 Abbildung 85: Anzahl der Haushalte ....................................................................................................251 Abbildung 86: Netto-Sozialhilfeausgaben nach BSHG ..........................................................................252 Abbildung 87: Anzahl der Empfänger von Hilfen ins besonderen Lebenslagen .....................................253 Abbildung 88: Anzahl Sozialhilfeempfänger in Hilfen zur Arbeit ..........................................................255 Abbildung 89: ESF-Maßnahmen und Teilnehmer ..................................................................................255 Abbildung 90: Hilfe zum Lebensunterhalt.............................................................................................256 Abbildung 91: Graffiti ...........................................................................................................................265 Abbildung 92: Maßnahmen der Jugendhilfe..........................................................................................266 Abbildung 93: Verhältnis von Zahlung und Rückforderung nach UVG .................................................268 Abbildung 94: Ich bin für dich da. ........................................................................................................269 Abbildung 95: Hilfen zur Erziehung von 1995 bis 1998 .......................................................................272 Abbildung 96: Altes Gebäude Kinderheim „Klosterstraße“....................................................................276 Abbildung 97: Neues Gebäude Kinderheim „Klosterstraße“..................................................................276 Abbildung 98: Kleiner Leitfaden zum Kindesunterhalt ..........................................................................277 Abbildung 99: Entwicklung des Platzangebotes in den kommunalen Kindereinrichtungen ...................280 Abbildung 100: Kindertagesstätten-Führer.............................................................................................282 Abbildung 101: Niedergelassene Fachärzte ..........................................................................................284 Abbildung 102: Blick in einen modernen Lebensmittelverarbeitungsbetrieb in der Stadt Halle (Saale)..290 Abbildung 103: Taubenhaus - eine Möglichkeit zur Verminderung der Taubenpopulation...................291 Abbildung 104: Schlechte Haltungsbedingungen .................................................................................291 Abbildung 105: Graphische Verteilung der Bearbeitung von Petitionen................................................292 Abbildung 106: Auszug aus der Luftbildkarte Halle-Neustadt, Südpark und B80 ..................................294 Abbildung 107: Digitalisierte Stadtkarte ................................................................................................294 Abbildung 108: Meßtrupp bei der Arbeit ..............................................................................................295 Abbildung 109: Leistungen des Hochbau-amtes im Zoo .......................................................................297 Abbildung 110: Wert- und mengenmäßige Vergaben in die neuen und alten Bundesländer in % ........298 Abbildung 111: Leichtathletikhalle .......................................................................................................299 Abbildung 112: Investive Maßnahmen an kommunaleigenen Gebäuden und baulichen Anlagen ........300 6

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Verzeichnisse

Abbildung 113: Aufwand für Bauunterhaltung an kommunaleigenen Gebäuden / baulichen Anlagen. 300 Abbildung 114: Giebichenstein-Brücke ................................................................................................ 301 Abbildung 115: Lärmschutzwand an der B80....................................................................................... 301 Abbildung 116: Moderne Straßenbeleuchtung in der Richard-Paulik-Straße in Neustadt...................... 302 Abbildung 117: Jahrgangsmäßige Verteilung des finanziellen Aufwandes für Verkehrsanlagen ........... 303 Abbildung 118: Getraudenfriedhof ....................................................................................................... 304 Abbildung 119: Eselsbrunnen ............................................................................................................... 304 Abbildung 120: Blühende Anlagen auf dem Juliot-Curie-Platz ............................................................. 305 Abbildung 121: Blühender Spitzahorn in der Max-Lademann-Straße ................................................... 306 Abbildung 122: Stadtgottesacker .......................................................................................................... 306 Abbildung 123: Anteile Öffentlichen Grün im Stadtgebiet Halle (Saale) in Prozent .............................. 307 Abbildung 124: Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Zeitraum von 1995 bis 1998 ................ 310 Abbildung 125: Bertramstraße 29 links vor, rechts nach der Sanierung ................................................ 312 Abbildung 126: Entwicklung der Mietverträge von 1991 bis 1998 ....................................................... 314 Abbildung 127: Technologie- und Gründerzentrum ............................................................................. 316 Abbildung 128: Verkaufsflächen........................................................................................................... 317 Abbildung 129: Untere Leipziger Straße ............................................................................................... 317 Abbildung 130: Straßentheater ............................................................................................................. 317 Abbildung 131: Einzelhandelsdichte .................................................................................................... 317 Abbildung 132: Gemeinsamer Messestand ........................................................................................... 326

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

7

Verzeichnsse

Kapitel 0

Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Ämterzuordnung (Stand: 31.12.1998).....................................................................................52 Tabelle 2: Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat ........................................................................61 Tabelle 3: Anzahl der Stadtrats-Tagungen ...............................................................................................61 Tabelle 4: Stadtrat 1994, 1997 ................................................................................................................63 Tabelle 5: Empfänge und Veranstaltungen im Stadthaus .........................................................................77 Tabelle 6: Im Berichtszeitraum durch die Stadt geführte Prozesse ...........................................................92 Tabelle 7: Fallzahlen zur Auslastung des Frauenschutzhauses ................................................................95 Tabelle 8: Stelleninhaber M/W................................................................................................................96 Tabelle 9: Fortlaufende Organisationsuchungen (Voll- und Teilzeitstellen insgesamt).............................99 Tabelle 10: Technikeinsatz in den Fachbereichen, Stand 12/98 ............................................................100 Tabelle 11: Entwicklung Beschäftigtenzahlen........................................................................................107 Tabelle 12: Übertragung von Kitas ........................................................................................................107 Tabelle 13: Entwicklung Erzieherinnenzahl...........................................................................................108 Tabelle 14: Weiterbildungsveranstaltungen...........................................................................................109 Tabelle 15: Anbieter und Teilnehmer ....................................................................................................109 Tabelle 16: Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer ..................................................................110 Tabelle 17: ABM bei der Stadt Halle (Saale)..........................................................................................111 Tabelle 18: Fallzahlen des Versicherungsamtes.....................................................................................112 Tabelle 19:Finanzielle Auswirkungen des Unfallgeschehens auf den städtischen Haushalt...................113 Tabelle 20: Aufgabenfelder und Fallzahlen ...........................................................................................113 Tabelle 21: Fallzahlen Ermittlungsaufgaben ..........................................................................................116 Tabelle 22: Anzahl der für Fachämter bearbeiteten Ermittlungen ..........................................................116 Tabelle 23: Anzahl der bearbeitenen Beantragungen ............................................................................118 Tabelle 24: Anzahl der Maßnahmen der Verkehrsorganisation .............................................................119 Tabelle 25: Aufgaben und Tätigkeiten im Sachgebiet Sperrungen .........................................................119 Tabelle 26: Regulierende Maßnahmen für den ÖPNV ..........................................................................121 Tabelle 27: Überblick über Maßnahmen im Güter- und Personenverkehr ............................................121 Tabelle 28: Fallzahlen der Gewerbeüberwachung im Überblick...........................................................123 Tabelle 29: Statistische Übersicht des Dienstleistungsangebotes 1994 bis 1998....................................130 Tabelle 30: Statistik der Ausländerbehörde Halle für die Jahre 1994 bis 1998 ......................................132 Tabelle 31: Statistik der Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle 1990 bis 1998 ...................................138 Tabelle 32: Fallzahlen für den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.............................................141 Tabelle 33: Stärke der Ortswehren ........................................................................................................142 Tabelle 34: Einsatzentwicklung von 1990 bis 1998...............................................................................144 Tabelle 35: Übersicht Haushaltgenehmigungsverfahren........................................................................149 Tabelle 36: Kalkulatorische Kosten und Verwaltungskostenumlage, Angaben in TDM..........................151 Tabelle 37: Sachspenden für Einrichtungen der Stadt ............................................................................152 Tabelle 38: Zuwendungen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ................................................154 Tabelle 39: Grundsteuer........................................................................................................................161 Tabelle 40: Gewerbekapitalsteuer .........................................................................................................161 Tabelle 41: Entwicklung der Hebesätze ................................................................................................162 Tabelle 42: Entwicklung Vergnügungssteuer .........................................................................................162 Tabelle 43: Hundesteuer .......................................................................................................................163 Tabelle 44: Grundsteuer........................................................................................................................163 Tabelle 45: Gewerbesteuer ...................................................................................................................164 Tabelle 46: Vergnügungssteuer .............................................................................................................164 Tabelle 47: Hundesteuer .......................................................................................................................164 Tabelle 48: Steueraufkommen gesamt ...................................................................................................164 Tabelle 49: Fallzahlen im Bereich Untere Wasserbehörde ....................................................................172 Tabelle 50: Gestellte Anträge beim Bauordnungsamt der Stadt Halle 1991 bis 1996 ............................199 Tabelle 51: Erteilte Genehmigungen und angezeigte Baufertigstellungen beim Bauordnungsamt der Stadt Halle 1991 bis 1996.............................................................................................................. 199 Tabelle 52: Arbeitsfelder .......................................................................................................................202 Tabelle 53: Übersicht Fördermitteleinsatz .............................................................................................204 Tabelle 54: Übersicht Schulbaufördermittel ..........................................................................................205 Tabelle 55: Übersicht zur Veränderung der Schullandschaft .................................................................206 8

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Verzeichnisse

Tabelle 56: Reduzierung von Schulstandorten...................................................................................... 206 Tabelle 57: Nachfrage nach Hortplätzen .............................................................................................. 207 Tabelle 58: monatliche Hortbeiträge .................................................................................................... 207 Tabelle 59: Entwicklung der Kosten der Schülerbeförderung ................................................................ 210 Tabelle 60: Essenbeteiligung................................................................................................................. 211 Tabelle 61: Einsatz der Haushaltsmittel von 1991 – 1998..................................................................... 211 Tabelle 62: Übersicht der komplett sanierten Schulen, Ende 1998 ....................................................... 212 Tabelle 63: Anzahl der sanierten Schulturnhallen................................................................................. 212 Tabelle 64: Hauptsächliche Sanierungsmaßnahmen............................................................................. 213 Tabelle 65: Finanzielle Aufwendungen in TDM für die Ausstattung der Schulen .................................. 213 Tabelle 66: Übersicht Computerkabinette ............................................................................................ 214 Tabelle 67: Übersicht Schüler-PC-Technik in Stückzahl und Prozent ................................................... 214 Tabelle 68: Übersicht zu den Inhabern von Händel-Ehrenpreisen und Händel-Förderpreisen .............. 219 Tabelle 69: Aufführungen und Veranstaltungen in den kommunalen Einrichtungen 1991 bis 1997 ..... 226 Tabelle 70: Städtische Sportförderung................................................................................................... 239 Tabelle 71: Sportvereine und deren Mitglieder 1990 bis 1998 ............................................................. 240 Tabelle 72: Entwicklung der Vergabe des „Halle-Paß“ ......................................................................... 254 Tabelle 73: Fallzahlen .......................................................................................................................... 267 Tabelle 74: Übersicht Unterhalt/ Vaterschaft/ Beurkundungen.............................................................. 268 Tabelle 75: Fallzahlen zur Bearbeitung von Unterhaltsfragen ............................................................... 269 Tabelle 76: Anzahl der Pflegekinder/Jahr .............................................................................................. 273 Tabelle 77: Jugendliche/Straftaten......................................................................................................... 274 Tabelle 78: Hilfen/Strafen ..................................................................................................................... 274 Tabelle 79: Heimbelegung ................................................................................................................... 275 Tabelle 80: Heime Auslastung .............................................................................................................. 275 Tabelle 81: Zuschuß der Stadt Halle für die Jugendhilfe 1995 – 1998 ................................................. 277 Tabelle 82: Kommunale Kindereinrichtungen1992 – 1998................................................................... 281 Tabelle 83: Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft 1994 – 1998..................................................... 282 Tabelle 84: Anzahl der Betten - Krankenhausplan LSA ......................................................................... 284 Tabelle 85: Bearbeitung von Petitionen ................................................................................................ 291 Tabelle 86: Anzahl der geborgenen Tiere ............................................................................................ 292 Tabelle 87: Reiseattestierungen (Hunde, Katzen, Vögel) ....................................................................... 292 Tabelle 88: Ausreichung von Beihilfen zur Katzenkastration ................................................................ 292 Tabelle 89: Attestierung von Exportlieferungen..................................................................................... 293 Tabelle 90: Schulungstätigkeit zum Erwerb des .................................................................................... 293 Tabelle 91: Ausgewählte Dienste des Amtes und ihre Entwicklung ...................................................... 296 Tabelle 92: Vergaben des Hochbauamtes............................................................................................. 298 Tabelle 93: Entwicklung der Ausgaben des Tiefbauamtes ..................................................................... 302 Tabelle 94: Tätigkeitsübersicht - Stand 1998 ........................................................................................ 310 Tabelle 95: Kennziffern zu realisierten ausgewählten Handelsvorhaben in Halle ................................. 318 Tabelle 96: Mittel für Arbeitsförderprojekte .......................................................................................... 329 Tabelle 97: Kommunale Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen ............................................ 344

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

9

Einleitung

10

Kapitel 0

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Einleitung

Einen großen Schritt vorangekommen Acht Jahre Verwaltungsarbeit werden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) im vorliegenden Verwaltungsbericht als eine wichtige und notwendige Bilanz sichtbar gemacht und dokumentieren eine mühsame aber auch stabile Entwicklung der bürgernahen kommunalen Verwaltungsarbeit in einer politisch bewegten Zeit. Darüber einen Bericht vorzulegen, ist keine heutige Erfindung. Die Stadt Halle (Saale) hat bereits seit 1856/57 traditionell Verwaltungsberichte erarbeitet. Diese Tradition wurde 1933 mit der Verabschiedung von Oberbürgermeister Dr. Dr. Rive in den Ruhestand, während der Nazizeit und während der DDRPeriode für fast 60 Jahre unterbrochen. Mit dem aktuellen Exemplar wird die über viele Jahrzehnte bewährte Tradition wieder aufgenommen, den Bürgerinnen und Bürgern über die städtische Entwicklung Rechenschaft abzulegen, aber auch wichtige Fakten der Stadtentwicklung zu dokumentieren. Dabei sind die Jahre nach 1990 von besonderer Bedeutung. Der Wechsel von der sozialistischen Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft einerseits und von der zentralistischen Staatsverwaltung zur kommunalen Selbstverwaltung andererseits bedeutete und bedeutet immer noch für die meisten Menschen einen radikalen Wechsel eingeübter und eingewöhnter Verhaltensweisen, der in vielen Fällen mit schmerzlichen Auswirkungen verbunden ist. Dies gilt auch für viele Mitarbeiter der Verwaltungen. Im Zeitpunkt 1990/91 gab es praktisch keine funktionsfähigen Strukturen mehr für eine selbstbewußte kommunale Selbstverwaltung in einem förderalen Staatswesen. Fast 60 Jahre totalitäres Führerprinzip oder kommunistische Zentralsteuerung hatten die Fähigkeit vieler Menschen zu Eigenverantwortung und Initiative eingeschränkt und sowohl Bürgermeister wie Gemeinderäte zu meist nur zur Akklamation benötigten Befehlsempfängern degradiert. Mit Ausnahme der Kirchen, die sich einen gewissen Freiraum bewahren konnten, fehlte es an freien, gesellschaftlich mitgestaltenden Organisationen und Gruppierungen. Die gesamte staatliche Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung mußten also neu aufgebaut werden. Selbstbewußtsein und Bereitschaft zum Mitgestalten, z. B. konkurrierenden Parteien, Organisationen, freien Trägern usw. mußVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

11

Einleitung

Kapitel 0

ten erst wieder geweckt werden, obwohl gerade aus Kreisen der DDR-Opposition, insbesondere auch aus kirchlichen Kreisen viele Menschen bewundernswertes Engagement an den Tag legten und sich mit großem Einsatz, mit Mut zum Risiko und mit Erfolg den neuen Aufgaben stellten. Allerdings war Hilfe aus dem Westen, dessen Strukturen nahezu vollständig übertragen wurden, unverzichtbar, um funktionsfähige Verwaltungen aufzubauen. Daß es mit den Verwaltungshelfern auf allen Ebenen nicht nur positive Erfahrungen gab, darf nicht verschwiegen werden. Darüber darf aber nicht vergessen werden, daß viele Helfer gerade auch aus Partnerstädten mit großem Krafteinsatz und mit Idealismus erfolgreich dabei mithalfen, daß grundlegende Kenntnisse über die Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft an die Träger gerade auch der örtlichen Verwaltungen wieder entwickelt und erworben werden konnten. Gerade die uneigennützige und gern gewährte Hilfe durch die badische Partnerstadt Karlsruhe verdient hier besondere Hervorhebung, ohne daß damit die Hilfen anderer Stadtverwaltungen vergessen sein sollen. Ohne solche Hilfen wäre der Weg zu einer rechtsstaatlich handelnden, leistungsstarken und bürgernahen Kommunalverwaltung in Halle, der längst noch nicht zu Ende gegangen ist, nicht konsequent beschritten worden. Die Heftigkeit und Nachhaltigkeit des Zusammenbruchs der vom Weltmarkt abgeschotteten DDR-Wirtschaft wurde kaum irgendwo bedeutungsgerecht eingeschätzt. Eher herrschte die Meinung vor, daß der liegengebliebene Wirtschaftszug DDR mit der davorgespannten starken Wirtschaftslokomotive der alten Bundesrepublik schnell wieder Fahrt aufnehmen würde. Der so schnelle wirtschaftliche und politische Zusammenbruch der mächtigen Sowjetunion wurde so nicht vorhergesehen und damit auch der Wegfall entscheidender Märkte für DDR-Produkte nicht einkalkuliert. Ein häufig veralteter Maschinenpark, fehlende Eigenkapitaldecken, niedrige Produktivität bestimmten wie fast überall auch in Halle den Niedergang zahlreicher großer und mittlerer Unternehmen in einer von altersher bedeutenden Industrieregion. Zehntausende von Arbeitslosen waren die zwangsläufige Folge. Mangel an verfügbaren Grundstücken, eine desolate Infrastruktur, die Eigentumsproblematik, eine den Entwicklungen in der Region oft nicht genügend berücksichtigende Arbeit der Treuhandanstalt (ganz abgesehen von irrtümlichen oder sogar in einzelnen Fällen kriminell zu wertenden Betriebsschließungen), fehlende Flächen zur Neuansiedlung von damals eher vorhandenen Investoren erschwerten in hohem Maße die Neustrukturierung der kommunalen Wirtschaft. Die Tendenz des sich sprunghaft ausdehnenden Handels, sich auf freie Flächen außerhalb der Städte anzusiedeln, behinderte die Entwicklung zusätzlich. Wenn es auch gelang, mit großen finanziellen Anstrengungen insbesondere der Bundesrepublik die in der Nähe der Stadt gelegenen sogenannten industriellen Kerne Buna und Leuna zu erhalten, und in der Stadt den Waggonbau Ammendorf zu stabilisieren, so waren damit nicht die starken Arbeitsplatzverluste auszugleichen, aber der großindustrielle Charakter blieb - ganz sicher mit äußerst wichtigen erst in Zukunft wirksamen Folgen - erhalten. Daneben wurden in Tausenden neu entstehenden oder wieder auflebenden Handwerksbetrieben ebenso wie im Handel und in anderen Dienstleistungsbereichen viele neue Arbeitsplätze geschaffen, die aber bisher das zahlenmäßige Beschäftigungsdefizit gegenüber DDR-Zahlen nicht egalisieren konnten. Das Hauptaugenmerk mußte deshalb darauf gerichtet werden, die Wirtschaftsstruktur möglichst breit gefächert zu verbessern. Neben zahlreichen öffentlichen Einrichtungen (Landesämter, Landesversicherungsanstalt, Landesarbeitsamt für Sachsen-Anhalt und Thüringen, Landeszentralbank, Bundesgrenzschutz, Nebenstellen des Bundeskasse, Gerichte unterschiedlicher Instanzen u.a.m. mußte natürlich auf Erhaltung und Ansiedlung möglichst vieler gewerblicher Unternehmen Wert gelegt werden. Zur Zeit sind in Halle 1907 Unternehmen in die Rolle der Handwerkskammer eingetragen. Sie geben 17.000 Menschen Brot und Arbeit. 12

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Einleitung

In diesem Zusammenhang ist besonders die gute Kooperation mit der Nachbargemeinde Queis zu erwähnen, mit der zusammen große Areale für Ansiedlung neuer Betriebe erschlossen und vermarktet wurden. Im Gewerbegebiet Halle-Queis sind ca. 1.600 neue Arbeitsplätze entstanden, für die innerhalb der Stadt Flächen gefehlt hätten. Dem Ausbau und der Stärkung der Universität als einen der wichtigsten Entwicklungsfaktoren wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl hier sich deutlich die Gegengründung einer Voll-Universität in Magdeburg bemerkbar macht denn damit werden die ohnedies begrenzten Landesmittel auf mehrere konkurrierende Standorte aufgeteilt. Wichtig war aber ganz besonders, in bemerkenswert guter Kooperation mit der Universität alles zu unternehmen, um den Wissenschaftsstandort Halle weiter zu entwickeln und gleichzeitig einen gewissen Ausgleich für die vielen weggefallenen Arbeitsplätze bei Industrieunternehmen zu schaffen. In hervorragend konstruktivem Miteinander wurden das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das Technologie- und Gründerzentrum und das Biozentrum auf den Weg gebracht. Eine Abteilung des Umweltforschungszentrums Halle-Leipzig wurde errichtet und komplettiert mit Fraunhoferinstitut, Max-Planck-Institut und dem Institut für Biochemie der Pflanzen den naturwissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt der Universität am Weinbergweg. Daß es gelang, mit der Ansiedlung der MDR-Hörfunkzentrale für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch einen Ansatz für die Entwicklung einer Medienszene zu schaffen, ermöglicht in Zukunft die Schaffung eines Medienzentrums in enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen (Universität und Burg Giebichenstein). Mit solchen Ansätzen von Biozentrum bis Medienzentrum verknüpfen sich natürlich Hoffnungen auf dauerhafte Bindung hochwertiger Dienstleister und Ausgründungen weiterer arbeitsplatzschaffender Unternehmen im Umfeld zukunftsrelevanter Techniken. Mit der Gründung der Stadtwerke und ihrer Tochtergesellschaften wurden darüber hinaus erfolgreiche und leistungsstarke Unternehmen neu geschaffen, die etwa 2.000 Beschäftigte haben. Wenn hier auch im Hinblick auf Globalisierung und Liberalisierung des Energiemarktes in Zukunft erneute Strukturveränderungen zu erwarten sind, so ist doch ein solides Fundament eigenwirtschaftlicher Betätigung der Stadt wiederhergestellt bzw. neu aufgebaut.

Förderprogramme für den Aufschwung in Halle "Den Fortschritt verdanken die Menschen den Unzufriedenen." (A. Huxley) Zu den wichtigsten Aufgaben der Stadt zählte die Wiederherstellung und Bewahrung des herausragenden städtebaulichen Erbes. Die im Krieg nur wenig zerstörte Innenstadt mit ihren vielen denkmalwerten Gebäuden hatte einen ebenso tiefgreifenden wie beklagenswerten Niedergang durch systematische Vernachlässigung erfahren. Die kriegsbedingten Schäden potenzierten sich durch jahrzehntelange "Erosion" weiter nicht mehr gepflegter Teile der Innenstadt und der bedeutenden Gründerzeitviertel der Stadt. Wertvolle Zeugen der Stadtgeschichte wurden vernichtet, zumindest aber zu Ruinen. Es freut mich, daß Tausende von Häusern durch private Initiative und auch durch städtische Hilfeleistung und Förderung wieder hergestellt werden konnten und die einstige Schönheit der Stadt wieder erlebbar wird. Dabei kann und darf nicht verschwiegen werden, daß immer noch viel zu tun bleibt, um der Stadt ihre städtebauliche Attraktivität wiederzugeben. Alle Bauvorhaben aufzuzählen, würden den Umfang dieser Veröffentlichung sprengen. Aber einige "Meilensteine" sollten doch hervorgehoben werden. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

13

Einleitung

Kapitel 0

- Die Große Märkerstraße war schon früh (1991) Schwerpunkt des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz, in das bisher 30 Millionen Mark an städtischen, privaten, Bundes- und Landesmitteln investiert wurden. Im Bundeswettbewerb 1992-94 "Erhaltung des historischen Stadtraumes in den neuen Bundesländern und Berlin" wurde das bisher Erreichte mit einer Goldmedaille honoriert. - Das Charlottenviertel beginnt wieder zu leben, wenngleich die mit dem "Charlottencenter" verbundenen Hoffnungen auf eine auch wirtschaftliche Belebung durch Einzelhandel dieser unmittelbar citynahmen Lage nicht in Erfüllung gegangen sind. - Besonders erfreulich ist die allmähliche Restaurierung eines der bedeutendsten Baudenkmale der Stadt, des "Stadtgottesackers", einer nördlich der Alpen einmaligen Campo-Santo-Anlage des Renaissancebaumeisters Nickel Hoffmann. Daß der Friedhof wieder genutzt werden wird, wird zu seiner Erhaltung und zur selbstverständlichen Wiederinbesitznahme auch als innerstädtische Parkanlage beitragen. Gedankt sei hier einer Spenderfamilie, die ihrer Anhänglichkeit an Halle mit einer millionenschweren Stiftung Ausdruck verleiht und den Wiederaufbau damit entscheidend ermöglicht hat. - Ebenso bemerkenswert ist der bauliche wie der geistige Wiederaufstieg der Franckeschen Stiftungen, die ganz wesentlich den "guten Geist" dieser Einrichtung, dem Direktor der Stiftungen, Herr Prof. Raabe, zu verdanken ist. Er hat mit städtischer Unterstützung nicht nur wesentlich zur Restaurierung der "Stadt in der Stadt" beigetragen, sondern auch mit seinen Visionen dazu beiträgt, die geistige Strahlkraft wieder über die Grenzen der Stadt hinaus erlebbar zu machen. Deutlich spürbar ist hier auch der nachhaltige Einsatz des Kuratoriumsvorsitzenden der Stiftungen und Ehrenbürgers der Stadt, Hans Dietrich Genscher, der mit seinem Einsatz beim Bund auch zugleich die Mitförderung durch das Land eingelöst hat. - Nicht vergessen werden dürfen die bedeutenden städtebaulich interessanten Gründerzeitviertel, z. B. Mühlweg- und Paulusviertel, die fast vollständig erhalten und zum erheblichen Teil wiederhergestellt, mit ihren oft reich gestalteten Fassaden und der Vielfalt ihrer Formen wieder neue Attraktivität als Wohnorte ebenso wie für Besucher gewonnen haben. - Mit der Neugestaltung des 1990 völlig verwahrlosten innerstädtischen Bereichs "Spitze" ist ein wichtiger Anstoß zur Stadterneuerung gegeben worden. Wenn auch die ursprüngliche Planung, die auch auf eine großzügige und attraktive Einkaufszone gerichtet war, angesichts der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch nicht vollendet werden konnte und eine große ausgehobene Baugrube jedermann die Unfertigkeit des Projekts deutlich macht, so ist doch ein Neuanfang auch mit ansehnlicher Architektur gelungen. Das neue MDR-Funkhaus, eine "nutzerbezogene Projektentwicklung", bietet den Mitarbeitern der landesübergreifenden Hörfunkprogramme des MDR modernste Arbeitsbedingungen und hat neben der neuen Georg-Friedrich-Händel-HALLE, der größten Konzert- und Veranstaltungshalle des Landes einen hervorragenden Standort im Herzen der City. Das neue Büro- und Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Halle rundet das bisher fertiggestellte Teilensemble dieses neuen Baukomplexes ab. - Die früher bedeutendste Geschäftsstraße der Stadt, die Große Ulrichstraße mit dem angrenzenden Komplex der "Kulturinsel" und dem Universitätsplatz gewinnt Stück um Stück Lebenskraft und Charme zurück und mit dem geplanten Auditorium Maximum der Universität und der konkret geplanten Schließung der Baulücke "Ecke Ulrichstraße/Kleinschmieden" werden 14

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Einleitung

schmerzliche Innenstadtlücken geschlossen und mit neuem Leben erfüllt. Ebenso wird die Musikinsel um das Händel-Haus bald eine beklagenswerte Brache schließen. - Ein ehrgeiziges Vorhaben stellt das Projekt Heide-Süd dar, das auf der größten innerstädtischen Konversionsfläche in Deutschland eine bedeutsame Weiterentwicklung der Stadt beabsichtigt und zugleich Flächen für Eigenheiminteressenten wie für nicht störende Gewerbeansiedlungen zur Verfügung stellt. In 15 bis 20 Jahren wird sich dort, in engem räumlichen Bezug zum naturwissenschaftlichen Campus der Universität ein neuer lebendiger Stadtteil mit neuen Wohn- und hoffentlich auch Arbeitsplätzen entwickelt haben. - Daneben gehören zu den ebenso städtebaulich wie sozial wichtigen Aufgaben die Sanierung, Modernisierung und Wohnumweltverbesserung der Neubaugebiete, häufig auch Plattenbausiedlungen genannt. Die Wohnviertel erfreuen sich, wenn auch in unterschiedlicher Intensität, der Anhänglichkeit ihrer Bewohner, die nicht vergessen, daß seinerzeit bei ihrer Entstehung oft das Ziel langersehnter Wohnwünsche waren. In diesen Vierteln sind bereits Hunderte von Millionen investiert und es bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Verantwortlichen, daß auch hier in Zukunft lebenswerte Wohnquartiere zur Verfügung stehen. Allerdings wird man in besonderer Weise das weitere Wohnverhalten der Bürgerinnen und Bürger beobachten müssen, weil zu befürchten steht, daß mit geänderten Wohnansprüchen und Lebensgewohnheiten Leerstandprobleme nicht nur finanzielle Fragen aufwerfen. Wichtig sind die Ausbildung dieser großen Siedlungskomplexe zu eigen Subzentren (z. B. Ortsteilzentrum Halle-Neustadt) und die Anbindung an die Altstadt durch schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahn Halle-Neustadt) und möglichst viele Arbeitsplätze auch in den Satellitenstädten. Natürlich muß auch die soziale Infrastruktur mit z. B. Beratungsstellen, soziokulturellen Zentren, gastronomischen Treffpunkten, Versammlungsorten u. ä. (z. B. Schafschwingelweg in Heide-Nord, "Pusteblume" in Neustadt) weiterentwickelt werden. Nicht ohne Grund wurde das neue Spaßbad in die Nähe des Wohngebietes Silberhöhe gebracht.

Bürgernahes, dienstleistendes Verwaltungshandeln Seit dem Ausscheiden des großen Oberbürgermeisters Rive mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten hatte es in Halle (wie anderswo) keine demokratisch rechtsstaatliche Kommunalverwaltung mehr gegeben. Auch von wirklicher kommunaler Selbstverwaltung konnte angesichts von "Führerprinzip" oder Parteidiktatur der SED in der DDR nicht gesprochen werden. Folglich konnte es auch kaum Mitarbeiter geben, die den Anforderungen an rechtsstaatlich ausgerichtetes und bürgernahes Verwaltungshandeln gewachsen bzw. darauf vorbereitet waren. Wie in vielen Bereichen des Lebens mußten die "gewendeten" DDR-Bürger sich mit dem neuen Rechts- und Verwaltungssystem, das ihnen gewissermaßen "übergestülpt" worden war, zurechtfinden. Dies galt in besonderem Maße für die vielen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung außerhalb der technischen Berufe, die sich auf einmal aus welchem Beruf auch immer kommend - nach den neuen, bestenfalls ganz oberflächlich bekannten Regeln der "alten" Bundesrepublik verhalten sollten. Dieser Hintergrund macht am ehesten deutlich, warum der Prozeß, eine handlungs- und leistungsfähige Kommunalverwaltung aufzubauen, viel mehr Zeit benötigt als ursprünglich angenommen. Während diese Schwierigkeiten fast überall in den neuen Bundesländern auftraten, kamen für die Stadt Halle "hausgemachte" Schwierigkeiten hinzu. Der nach den Kommunalwahlen 1990 neugewählte Oberbürgermeister war zwar Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

15

Einleitung

Kapitel 0

ein sensibler und intelligenter und als langjähriger Bürger der Stadt Halle mit den Problemen wohl vertrauter und seiner Stadt sehr verbundener Mann, er geriet aber bedauerlicherweise an westliche, bei weitem nicht hinreichend qualifizierte Ratgeber, die ihn in schwerwiegenden Fehlentscheidungen hineinlaufen ließen, die das Vertrauen zwischen Rat und Verwaltung belasteten und die zu parteipolitischen Animositäten hinzutraten. Als dann auch noch Vorwürfe laut wurden, daß er in Stasimitarbeit verstrickt gewesen sei, mußte er zurücktreten. So war die Stadt nur wenig mehr als ein halbes Jahr nach den Wahlen 1990 schon wieder kopflos und es gab ein quälendes Interregium mit praktischem Entwicklungsstillstand (ohne zielsetzende Planung, Nutzen der damals großen Chancen staatlicher und personeller Hilfe aus den alten Ländern und ohne zielstrebigen Aufbau geeigneter Verwaltungsstrukturen). Der schwerwiegendste Vorwurf der aus Verwaltungssicht dem Oberbürgermeister der ersten Monate, aber auch der ebenso unerfahrenen Stadtverordnetenversammlung gemacht werden muß: die Personalauswahl für wichtige Funktionsstellen in der Verwaltung verlief in vielen Fällen ohne eine sorgfältige Prüfung der Eignung der Bewerber. Die unzureichende Verwaltungserfahrung der Auswählenden brachte gutwillige, aber unerfahrene (und manchmal leider auch nicht fortbildungs- oder umschulungswillige und -fähige) Mitarbeiter in Führungsfunktion, weil so vordergründig parteipolitische Aspekte, - wie fast überall - "Machtsicherung" oder Einflußnahme auf die neue Verwaltungsführung am ehesten möglich schien. Diese halleschen Besonderheiten der Unsicherheit im ersten Jahr des Neubeginns (OB-Wechsel und Interregium sowie vorsichtig ausgedrückt mangelnde Umsicht bei vielen Personalentscheidungen) bescherten der Stadt in einer ganz entscheidenden Phase der historischen Umstellung im Konkurrenzkampf mit anderen Kommunen Entwicklungsrückstände. Diese wurden noch dadurch verstärkt, daß der schließlich ergebnislose Kampf um die Funktion als Landeshauptstadt viele städtische Kräfte in einem noch völlig ungefestigten und unfertigen Verwaltungsorganismus banden. Trotz intensiver Anstrengungen ist nach Ansicht vieler dieser damals eingetretene Rückstand im Verhältnis zu anderen Städten bis heute nicht wettgemacht. Nicht mehr wiederkehrende Chancen, z. B. der Sonderfinanzierung und die Suche nach - und von der Verwaltungserfahrung her dringend erforderlichen - personellen Ergänzungen stießen auf einen leergefegten Personalmarkt. Auch war die erste Welle der Wiedervereinigungsbegeisterung bereits abgeebbt, der anfänglich bei persönlichem Engagement noch vorhandene Idealismus weitgehend ausgeschöpft. Schließlich zeigte sich auch, daß das Beharrungsvermögen der altbundesrepublikanischen Führungseliten auf den Verwaltungsebenen (wie in vielen Feldern!) weithin einen Einsatz in den neuen Bundesländern im Wege standen. Daß trotzdem große Erfolge erreicht wurden, hängt mit dem gar nicht hoch genug einzuschätzendem Einsatz der badischen Partnerstadt Karlsruhe und ihres Oberbürgermeisters Prof. Seiler sowie auch der Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktionen im Karlsruher Gemeinderat zusammen. Ohne diese wirksame Hilfe in vielen Verwaltungsbereichen, die auch von der finanziellen Dimension her durchaus beachtlich war, hätte eine angemessene Verwaltungsdienstleistung in den unterschiedlichsten Bereichen noch länger auf sich warten lassen. Schließlich muß in diesem Zusammenhang eine verhängnisvolle Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung erwähnt werden, die sich aufgrund einer rechtlichen Möglichkeit in der damals geltenden Noch-DDR-Kommunalverfassung vom Frühjahr 1990 für eine Magistratsverfassung entschied. Ganz sicher waren hier ehrenwerte Motive der Demokratisierung der Verwaltung für die Entscheidung maßgebend. Daß damit zugleich bei völlig ungeübtem Verwaltungsapparat viel zeitaufwendige Verwaltungsprozeduren die notwendige Folge waren, blieb bei dieser dann nicht mehr änderbaren äußerst nachteiligen strukturellen Grundsatzentscheidung unerkannt. Statt gemeinsam in der Verwaltungs- oder Beigeordnetenkonferenz über konzeptionelle Stadtentwicklung im weitesten Sinne nachzudenken, nahmen Geschäftsordnungsdebatten oder 16

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Einleitung

auch parteipolitisch motivierte Grabenkämpfe viel wertvolle Zeit in Anspruch, ohne daß der Oberbürgermeister solche Debatten durch ein Machtwort beenden konnte. Um das Vertrauen der Einwohner in die neue Verwaltung zu stärken, war viel Fingerspitzengefühl notwendig, um Beschlüsse des Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Die Frage der Aussagekraft der Akten spielte dabei für die tägliche Verwaltungsarbeit eine wichtige Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung des Personals auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Zu Recht verlangten die gewählten Vertreter der Bürgerschaft und große Teile der Öffentlichkeit, daß der demokratische Neubeginn nicht durch solche Mitarbeiter belastet werde, die z. B. als Angehörige oder inoffizielle Mitarbeiter der Stasi oder in leitenden Funktionen der Parteihierarchie der SED persönliche Schuld auf sich geladen hatten. Die Überprüfung der Akten der Gauck-Behörde förderten ca. 100 Personen zu Tage, die entgegen ihren dienstlichen Versicherungen als IM (oder in ähnlicher Weise) sich der Stasi verpflichtet hatten. Nahezu alle entschlossen sich, bei Aufklärung dieses Hintergrundes, durch Auflösungsverträge ihr Dienstverhältnis zur Stadt zu beenden. Insbesondere der Oberbürgermeister hielt es für den Bürger für nicht zumutbar, daß z. B. in der Leistungsverwaltung die Bürger den Mitarbeitern der Stadtverwaltung gegenübertreten, die sie früher "ausspioniert" hatten. Zur Herstellung des Vertrauens in der Verwaltung sollte gar nicht erst der Argwohn entstehen, daß "Spitzel" von einst jetzt über Anträge und Chancen von Antragstellern zu befinden hätten. Dabei wurde konsequent in allen Fällen das Dienstverhältnis beendet, in denen das wahrheitswidrige Verschweigen der Mitwirkung bei der Stasi aufgedeckt wurde. Dazu wurden zwischen dem Arbeitgeber Stadt Halle (Saale) und dem Personalrat konkrete Verfahrensregelungen getroffen. "Was nicht in den Akten steht, existiert nicht." Diese sprichwörtliche Weisheit hatte insbesondere Auswirkungen auf die Arbeit des Liegenschaftsamtes, des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen und vor allem der Wirtschaftsförderung. Gerade an dieser Stelle hatte die zentralistische Staatsverwaltung und die weitgehende Beseitigung des Privateigentums deutliche Spuren hinterlassen und der neu erwachenden Demokratie ein schweres Erbe aufgebürdet. So mancher Investor hätte sich in Halle angesiedelt, wenn alles in den Akten gestanden hätte, was zur Klärung der Eigentumsverhältnisse notwendig war. Im Übrigen wird bei der Diskussion der Eigentumsverhältnisse oft übersehen, daß auch die Kommunen in vielen Fällen ihrer Eigentümerposition und damit die Dispositionsbefugnis über ihre Liegenschaften verloren hatten, die übrigens bis heute nicht vollständig wiederhergestellt sind. Neben den personellen Voraussetzungen mußten auch die äußeren Hilfsmittel geschaffen oder bereitgestellt werden, z.B. geeignete Büros und technische Ausstattungen. Das Ordnungsamt, das Einwohner- und Statistikamt sowie das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst mußten im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung und der damit verbundenen Erfüllung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises neu organisiert bzw. aufgebaut werden. Mit dem neuen Großraumbüro des Einwohner- und Statistikamtes im Inneren des Ratshofes und der Konzentration aller Bereiche des Ordnungsamtes im Stadtteil Neustadt sind die ersten erlebbaren Voraussetzungen für dienstleistendes und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln und zum Schutz der Einwohner geschaffen worden. Im Bereich der Finanzverwaltung konnte erreicht werden, daß trotz aller Schwierigkeiten der kommunale Haushalt in Einnahmen und Ausgaben in den Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

17

Einleitung

Kapitel 0

zurückliegenden Jahren ausgeglichen werden konnte. Verminderte Steuereinnahmen und geringere Bundes- und Landeszuweisungen an den kommunalen Haushalt bedeuteten für die Stadt jedes Jahr eine neue Herausforderung den Haushalt zu konsolidieren. Kämmerei, Steueramt und Stadtkasse leisteten ihren Beitrag, für einem mittelfristigen Zeitraum einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten. Im Rahmen der neuen Steuerungsmodelle ist es trotz angespannter Haushaltslage gelungen, in einigen Fachämtern probeweise mit der Budgetierung zu beginnen. Die Arbeit von Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt war und ist in erster Linie auf die Überprüfung des inneren Verwaltungshandelns ausgerichtet. Der Gesetzgeber hat dem Rechnungsprüfungsamt zur Sicherung seiner Unabhängigkeit eine besondere Stellung unter den Ämtern eingeräumt. Das Amt sicherte im Zusammenwirken von internen und externen Finanzkontrollen, daß der ordnungsgemäße Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauen Finanzmitteln gewährleistet war. Die Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen, war Aufgabe des Rechtsamtes. Satzungsentwürfe der Fachämter, Vertragsentwürfe, Planungs-, Bau-, Sozial- und andere kommunale Rechtsfälle des täglichen Verwaltungshandelns wurden durch das Amt begutachtet. Bürgernähe ist für die Stadtverwaltung ein wichtiger Bestandteil ihrer Aufgabenerfüllung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, war Aufgabe der Hauptverwaltung. Eine moderne und leistungsfähige Verwaltung, die effizient und bürgernah arbeiten will, braucht dazu neben klaren und aufgabengerechten Verwaltungsstrukturen auch modernste Kommunikationstechnik. Dazu mußten Arbeitsabläufe verbessert bzw. vereinfacht und personalwirtschaftliche Überlegungen mit der Haushaltskonsolidierung in Einklang gebracht werden. Der Einsatz der Technik hat sich dabei an der Aufgabenerfüllung für den Bürger orientiert. Die Arbeit des "Schellenmanns", der noch um die Jahrhundertwende in Städten und Gemeinden amtliche Bekanntmachungen verkündete und sich mit der Handschelle Aufmerksamkeit und Gehör verschaffen mußte, leistet in unserer Stadtverwaltung das Presse- und Werbeamt. Es benutzt dazu statt der "Schelle" modernste elektronische Kommunikationssysteme. Durch professionelle Informationsarbeit gestaltete das Amt die Beziehungen zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit so, daß die Stadt das anfängliches Negativimage abstreifen konnte. Amtsblatt und Pressearbeit haben einen entscheidenden Anteil daran, daß die Berichterstattung der Presse im zurückliegenden Zeitraum zunehmend versachlicht werden konnte. Mit dem CityDesign und dem Einstieg in die neuen Medien hat das Presse- und Werbeamt seinen Beitrag zu einem einheitlichen Erscheinungsbild der Stadt geleistet.

Auf dem Weg ins Jahr 2000 - Reformen und Jubiläum Eine Stadtverwaltung verändert sich und zieht Bilanz "Dreifach ist der Schritt der Zeit: zögernd..., pfeilschnell..., ewig...." (Spruch des Konfuzius von Friedrich von Schiller) Wenn man auf die letzten Jahre zurückblickt, so wird jedem Gutwilligen die erfolgreiche Bemühung vieler in Rat und Verwaltung deutlich, Strukturverbesserungen zu erreichen und behutsam, aber konsequent auch Reformen einzu18

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Einleitung

führen. Dabei sind im Dienstleistungsangebot der Stadt beachtliche Verbesserungen erreicht worden, die trotz wichtiger Haushaltskonsolidierungsschritte und einiger Maßnahmen der Verwaltungsrationalisierung (WIBERA-Gutachen) möglich wurden. Auf dieser Linie ist auch in den kommenden Jahren weiterzuarbeiten. Die Verwaltung neigt zwar dazu, ein einmal eingeübtes Verwaltungshandeln möglichst kontinuierlich fortzusetzen. Solches Beharrungsvermögen ist um so verständlicher, wenn man sich vor Augen hält, daß nach der Wende 1990 die meisten Verwaltungsmitarbeiter (oft aus verwaltungsfremden Berufen kommend) ein bis dahin völlig unbekanntes, neues Verwaltungs- und Rechtssystem praktizieren mußten. Das Verändern einer in nicht wenigen Fällen noch nicht einmal sicher angeeigneten Handhabung der neuen Regeln bedeutet erneutes Umdenken, neues Lernen und erneute Mühe. Dennoch ist Verwaltungsreform, d. h. vor allem eine Anpassung an die sich in den 90er Jahren dramatisch ändernden wirtschaftlichen, sozialen und damit auch finanziellen Rahmenbedingungen, eine Forderung, die selbstverständlich auch vor der Stadt Halle nicht Halt machen konnte. Dabei waren und sind zwei Hauptziele zu erreichen: eine quantitative Verminderung des Verwaltungsapparates und eine qualitative Steigerung der Verwaltungsleistung bei Herstellung einer bürgerfreundlichen und transparenten Leistung eines jeden Einzelnen. Zum quantitativen Aspekt ist zunächst darauf hinzuweisen, daß Ende 1990, Anfang 1991 rund 13.500 Mitarbeiter in den Diensten der Stadt standen (größtenteils Vollzeitbeschäftigte), obwohl bereits größere Bereiche (z. B. Stadtreinigung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung) im privatrechtlich organisierte Gesellschaften ausgegliedert waren. Es mußte (die Personalkosten waren der bei weitem größte Ausgabeposten des Stadthaushaltes) bei dieser Ausgangslage jedem Kundigen klar sein, daß die notwendige Anpassung der Tarifstrukturen an das westliche Niveau und der jährlich unaufhaltsame Aufwuchs der Tarifsteigerungen ohne Personalabbau zu einem Sprengsatz für den städtischen Haushalt werden mußte. Der damit notwendige Personalabbau und die Angst der Mitarbeiter vor Arbeitsplatzverlusten (bei einer ohnehin über fast ein Jahrzehnt zwischen 19 und 21 Prozent schwankenden Arbeitslosigkeit) stellten zugleich ein bedeutsames Hindernis für die notwendigen qualitativen Reformen dar. Denn nur zu leicht ließen sich unbequeme Reformversuche als nur vorgeschobene Scheinmaßnahmen zur Verschleierung des Arbeitsplatzabbaus in Mißkredit bringen. Die Verwaltungsführung entschied sich deshalb bewußt dazu, den Reformprozeß so vorzubereiten, daß vor Einleitung von Reformschritten ein Großteil des Personalabbaus abgeschlossen sein sollte. Bis zum Jahr 1997 wurde deshalb die Zahl der Mitarbeiter auf rund 6.000 Vollzeitstellen reduziert, wobei eine nicht unerhebliche Zahl von Arbeitsplätzen nicht vernichtet, sondern auf durch die Stadt - oft zu 100% - bezuschußte sogenannte freie Träger oder auf privatrechtliche Gesellschaften der Stadt übertragen wurden. Die jährliche Gesamtbelastung des städtischen Haushalts wurde auf diese Weise (unter Berücksichtigung des auf andere Haushaltsstellen verlagerten Zuschußaufwandes) um etwa 100 Mio. DM Personalkosten entlastet. Trotz dieser bedeutsamen erfolge muß den Mitarbeitern im Interesse einer weiteren Steigerung des Bürgerservice und zur Vermeidung unnötiger Personalkostensteigerungen eine Reihe weiterer Veränderungen zugemutet werden. So müssen z. B. im Reinigungswesen weitere Privatisierungsschritte getan werden. Auch wird es im Bereich der Kindergärten (Geburtenrückgang) auch Entlassungen überzähliger Erzieherinnen geben müssen. Im Bereich der Schulverwaltung wird die Ausstattung mit nichtpädagogischen Personal sehr kritisch überprüft werden müssen. Außerdem - und erst das kann sich Reform nennen - wird der begonnene Reformprozeß konsequent zu Ende geführt werden müssen. Dabei müssen die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Mitarbeiters als Voraussetzung für die Delegation von Aufgaben von oben nach unten, die Abflachung Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

19

Einleitung

Kapitel 0

der Hierarchien in der Verwaltung und begleitend die möglichst weitgehende Budgetierung eine bessere Ressourcenverwertung und eine sparsame Mittelanwendung ohne Qualitätsverlust bei den Leistungen erzeugen. Zugleich sollte an der besseren Vergleichbarkeit mit anderen Städten gearbeitet werden, die im Reformprozeß zum Teil schon deutlich weiter vorangekommen sind. Keinesfalls dürfen die bereits mit erheblichen Mühen der beteiligten Mitarbeiter erreichten Fortschritte aufgegeben werden. Auch in allen anderen Handlungsfeldern ist die begonnene Arbeit konsequent fortzuführen. In den vor uns liegenden Jahren wird die Verwaltung alle Kraft darauf konzentrieren müssen, daß Industrie, Handel und Gewerbe, Gastronomie und Fremdenverkehr weiter erstarken können. Hier ist an den entsprechenden Rahmenbedingungen für den sektoralen Umbau der Wirtschaft weiter zu arbeiten, obwohl man dabei nicht aus dem Auge verlieren darf, daß die Kommunen in einer sich immer weiter globalisierenden Wirtschaft nur äußerst geringe Handlungsspielräume haben. Hier wird es insbesondere darauf ankommen, das Land und den Bund immer wieder an ihre Verpflichtungen zur Verbesserung der Infrastruktur zu erinnern. Dabei kommt der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur ganz besondere Bedeutung zu. Der steigenden Arbeitslosigkeit sowie den damit verbundenen persönlichen Auswirkungen für die Betroffenen muß entgegengewirkt werden, damit die Ausgaben im sozialen Bereich nicht weiter anwachsen und Mittel für wichtige infrastrukturelle, kulturelle und soziale Vorhaben disponibel bleiben, insbesondere für die Fortsetzung der Maßnahmen im Umfeld des TGZ, Biozentrums und des geplanten Medienzentrums. Die Innenstadt durch Wohnbebauung und Sanierung der Leerstände wieder zu beleben, ist trotz der knappen Kassen ein notwendiges weiteres Ziel. Ebenso muß an der Verbesserung des Wohnumfeldes in den Plattenbausiedlungen und an der Umsetzung des wohnpolitischen Konzeptes weiter gearbeitet werden, auch wenn dies angesichts des weiteren Einwohnerverlustes und des steigenden Wohnungsüberhanges schwieriger wird. Projekte und Konzeptionen zur ICE-Trasse, zum Verkehrspolitischen Leitbild der Stadt, zum Mitteldeutschen Verkehrsverbund, zum Bau der Straßenbahnlinie Neustadt - Hauptbahnhof, zu "Urban 21" warten auf ihre weitere Umsetzung, um Leben, Arbeiten und Wohnen in Halle wieder reizvoller und dauerhaft attraktiv zu machen. Als weiche Standortfaktoren müssen Kultur und Tourismus im engen Zusammenwirken mit der Wirtschaftsförderung die Stadt Halle für Gäste und Investoren gleichermaßen anziehend machen. Die kulturelle Vielfalt der Stadt mit den Entwicklungschancen der Hochschulen, mit der Phantasie der Theaterleute, mit dem Engagement der Musikfreunde und mit der Kreativität der freien Künstler ist dafür eine ideale Voraussetzung. Sie muß deshalb als dauerhafte Faszination, Entwicklungspotential und Gestaltungsfaktor begriffen werden und erhalten bleiben. Wenn im Jahr 2000 die "Diva in Grau" ihr attraktives Großstadtkleid angelegen kann, haben Rat und Verwaltung guten Grund, das 10-jährige Jubiläum der kommunalen Selbstverwaltung mit Stolz zu begehen. Die geduldigen Bürgerinnen und Bürger werden sich dann darüber freuen können, daß Halle trotz einer finanz- und kommunalpolitisch schwierigen Aufbauphase wieder zu einer lebenswerten, attraktiven Stadt im Herzen Deutschlands erblüht. Jedoch ist auch in den kommenden Jahren dafür noch viel Arbeit notwendig; gleichwohl ist ein gutes Stück des noch vor uns liegenden Weges bereits zurückgelegt. Wer nur Defizite, also das Stück des noch vor uns liegenden Weges, sieht, der 20

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

Kapitel 0

Einleitung

sollte sich an den Zustand der Stadt vor dem Fall der Mauer erinnern. Seither hat sich vieles verändert. Diese Umbrüche waren und sind auch heute noch mit gewaltigen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Nur im Bewußtsein dessen kann sich auch das Gemeinwesen verändern: stets mit dem Menschen. Denn Bürgerorientierung die alle auf ihre Fahnen schreiben, bedeutet eine möglichst weitgehende Einbeziehung der Bürger in die Meinungsbildungsprozesse. Der Begriff meint aber auch, daß die notwendigen Entscheidungen im Interessensausgleich so zu treffen sind, daß nicht nur Politikerinteressen befriedigt werden. Es ist der Stadt zu wünschen, daß sie die Kraft besitzt, sich im hektischen Tagesgeschäft immer wieder komplexer Zusammenhänge bewußt zu werden und richtige Schlußfolgerungen auch umzusetzen. Wenn dies gelingt, hat die Stadt bei den großen Jubiläen der nächsten Jahre (2002 - 500 Jahre Universität, 450 Jahre Leopoldina (1878 fester Sitz in Halle), 1200-jähriges Stadtjubiläum 2006) eine gute Gelegenheit, das Erreichte auch überörtlich zu kommunizieren.

Dr. Klaus Rauen Oberbürgermeister

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

21

Einleitung

22

Kapitel 0

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

A Allgemeiner Teil

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999

23

Die Stadt Halle (Saale)

24

Kapitel 1

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 1

Die Stadt Halle (Saale)

A1. Die Stadt Halle (Saale) Die Öffnung der Grenzen hat die Stadt Halle (Saale) in eine zentrale Lage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gebracht. Als größte Stadt Sachsen-Anhalts liegt Halle an den 25 Kilometer langen Ufern der Saale. Ihr Pulsschlag ist am deutlichsten auf dem 87 m über HN (Höhennull) gelegenen Marktplatz mit dem weltbekannten Händeldenkmal zu spüren. Entlang der Meridiane 12 Grad östlicher Länge von Greenwich und 52 Grad nördlicher Breite hat Halle eine Nord-Süd- und Ost-West-Ausdehnung von 16 Kilometern. Die mittlere Ortszeit bleibt gegenüber der mitteleuropäischen Zeit um 12 Minuten zurück.

1.1.

Geographische Daten

80 Kilometer Stadtgrenze umspannen das 135 km² große städtische Areal, dessen Bodenfläche zu mehr als der Hälfte als Landwirtschaftliche, Erholungs-, Wald- und Wasserfläche genutzt wird. Die restliche Fläche teilt sich auf zwischen 25 % Gebäude und Freiflächen, 10 % Verkehrsund Betriebsfläche und 12 % Flächen anderer Nutzung. Halle verfügt über ein 644 Kilometer langes Stadtstraßennetz, davon sind 34 Kilometer Bundes-, 54 km Landes-, 14 km Kreis- und 542 km Kommunalstraßen. Ein 149,8 km langes Streckennetz der Straßenbahn rundet die Potentiale innerstädtischen Nahverkehrs ab.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

1.2.

Bevölkerung

Seit der Wiedervereinigung ist durch unterschiedliche Faktoren ein stetiger Rückgang der Bevölkerung zu verzeichnen. 1990 hatte die Stadt Halle (Saale) etwas mehr als 309.000 Einwohner. Heute sind es noch rund 253.000. In den letzten neun Jahren zogen rund 56.000 Einwohner aus Halle weg. Beliebtestes Abwanderungsgebiet der ehemaligen Hallenser ist der historische Saalkreis, der die Stadt kragenförmig umgibt. Ihn haben vor allem die 30- bis 65-jährigen für sich entdeckt. Weitere Wegzüge erfolgen in die alten Bundesländer und das Ausland. Den jährlichen Abwanderungen stehen etwa 50% Zuzüge, stagnierende Geburten und durchschnittlich gleichbleibende Sterbefälle gegenüber, so daß auch in den nächsten Jahren die Bevölkerungszahl tendenziell leicht sinken wird.

25

Die Stadt Halle (Saale)

1.3.

Stadtwappen, Farben, Fahne

„Das Wappen der Stadt Halle zeigt im weißen (silbernen) Felde eine rote Mondsichel zwischen zwei sechsstrahligen roten Sternen“, so die genaue Beschreibung in einer Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1930. Fachleute definieren darüber hinaus, daß der rote Halbmond nach oben geöffnet ist. In der zitierten Vorschrift heißt es: „Aus diesem Wappen werden die hallischen Stadtfarben hergeleitet. Nach heraldischen Grundsätzen ist die Schildfarbe die Hauptfarbe und hat über bzw. vor der Farbe der Symbole zu stehen“. Wem aus diesen Anweisungen noch nicht deutlich ist, welches die Stadtfarben sind, wird: „Zur Behebung von Zweifeln mitgeteilt, daß die Farben der Stadt Halle weiß-rot sind“, so die alte Vorschrift. In der gültigen Hauptsatzung vom 29.September 1999 heißt es im § 1,

Kapitel 1

Abs. 3: „Die Flagge der Stadt ist rot-weiß längsgestreift mit aufgelegtem Stadtwappen. Die aktuell gültige Beschreibung des Wappens ist in der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) im § 1 Absatz 2 nach zu lesen. Der halbe Mond und die Sterne werden gern als Wahrzeichen der Halloren, wie die Salzwirker genannt werden, gedeutet. Reiche Solevorkommen lockten die ersten Siedler an und brachten der Hansestadt Halle schon im Mittelalter Wohlstand. Aus den Symbolen könnte man schlußfolgern, daß der Halbmond eine Siedepfanne und die Sterne Salzkristalle darstellen Wenn zu feierlichen Anlässen die Stadtflagge gehißt wird, so präsentiert sie sich dem Betrachter am Flaggenmast längs unterteilt in weiß und rot, das Wappen prangt in der Mitte.

Abbildung 1: Fahne und Stadtwappen

26

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

1.4.

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

Kurzchronik Verfassung und Verwaltung

806 Erste urkundliche Erwähnung eines karolingischen Kastells „ad locam qui vocatur Halle“ (bei einem Ort, der Halle genannt wird). 961, 29. Juli In einer Schenkungsurkunde Otto I. wird Giebichenstein mit seiner Salzquelle und Burg erstmals erwähnt. 968 Angliederung von Halle an das neu gegründete Erzbistum Magdeburg 984 Halle erhält das Markt-, Münz- und Zoll- und Bannprivileg. Die mittelalterliche Stadtverfassung 12. Jh. Die Stadt Halle erfährt unter der Ägide Burggraf Wiprecht von Groitzsch eine umfassende Stadterweiterung. 13. Jh. Das Stadtregiment ging von den, als weltliche Vertreter der Magdeburger Erzbischöfe fungierenden Burggrafen auf eine selbständige Behörde, das Consilium (den Rat) über. Zuvor wurden die Burggrafen wurden durch kommunale Vertreter, die Schultheißen, repräsentiert. Zur Ausübung der Amtsgeschäfte war dem Schultheiß ein Schöffenkolleg zur Seite gestellt, daß bis zur Mitte des 13. Jh. ausschließlich durch adlige und altfreie Familien städtische Grundbesitzer besetzt war. Diesem Schöffenkollegium standen neben richterlichen Aufgaben auch zahlreiche Verwaltungsfunktionen zu. 1258 entstand der hallesche Rat als neues Machtorgan des aufstrebenden Handelspatriziat der Pfänner. Dessen Spitze bildeten nach dem Chronisten Dreyhaupt die zwei, vermutlich jährlich wechselnden, Ratsmeister (Proconsuls) Marquard Heydenreich von Graßhof und Konrad von Krosigk und sechs weitere „Rathmannen“ (Consuls). Dem Rat oblag die Entscheidung in Polizei-, Bau- und Handwerkssachen sowie die Bestellung der Vormundschaften. Unter ihrer Herrschaft erreichte die Stadt für lange Zeit weitgehende Autonomie. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

1281 Am 4. März wird die Stadt Halle erstmals in einer Urkunde als Mitglied des Städtebundes der Hanse genannt. Die Hanse sicherte ihren Mitgliedern die erworbenen Privilegien und Freiheiten. 1316 wird in der Willkür (Stadtverfassung) dem Rat „die gantze Gewalt zu allen Dingen ...“ übertragen. In diese Zeit fällt vermutlich auch die Einführung des jährlichen Wechsels des aus 36 Mitgliedern bestehenden Gesamtrates. Ein Ratsmittel aus zwölf Vertretern des Pfännerpatriziat regierte jeweils für ein Jahr. 1419 wurde auf Beschluß des Rates das Vierherrenamt als neuer, rein städtischer Gerichtshof eingerichtet. Ihm gehörten je ein Bürger aus dem Tale und den Innungen sowie zwei Vertreter der Gemeinheiten (Vereinigung der nicht zunftgebundenen Bürger der Stadtviertel) an. 1427 ergaben sich auf Grund sozialer Auseinandersetzungen grundlegende Änderungen in der halleschen Ratsverfassung. Das Pfännerpatriziat mußte an die Vertreter der Innungen und Gemeinheiten je vier Ratssitze abtreten. Neben dem Stadtregiment wurde ein weiterer (i.S. von: erweiterter; Anm. der Autorin) Rat sanktioniert. Ihm gehörten achtzehn Personen an. Darunter befanden sich aus jedem Stadtviertel zwei Meister (insgesamt acht), sieben Meister der großen halleschen Innungen (Krämer, Schuster, Bäcker, Fleischer, Leineweber, Schmiede und Futterer) und drei Oberbornmeister. Dieser weitere Rat besaß gegenüber dem „sitzenden“ oder „engeren“ Rat beratende Funktion. 1478 eroberten die Truppen des Magdeburger Bischofs die Stadt und beendeten die 200-jährige Periode städtischer Autonomie. 1479 erzwang Erzbischof Ernst von Sachsen (14761513) den Austritt der Stadt Halle aus der Hanse und erließ für die Stadt eine neue Regimentsordnung. Er hatte danach das alleinige Recht, die jeweils neu gewählten Ratsherren zu bestätigen.

27

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

1482 löste eine neue Willkür des Erzbischofs die Regimentsordnung ab, durch die er die Gestalt des regierenden Rates der Stadt festlegen konnte. 1503 war die Moritzburg fertig gestellt. Halle wurde bis 1680 Residenzstadt der Magdeburger Erzbischöfe und Administratoren. Unter ihren Einfluß verkam die aus dem 13. Jh. überlieferte „Burding“ (allgemeine Bürgerversammlung) zu einer rein formalen Rolle. 1547 versucht eine Abordnung des Rates erfolglos, von dem in Halle weilenden Kaiser Karl V. die Erhebung zur freien Reichsstadt zu erreichen. 1643 beseitigte der letzte erzstiftliche Administrator, August von Sachsen-Weißenfels (1638-1680), gegen den Willen des Rates die kommunale Finanzhoheit, indem er die städtischen Finanzen einem von ihm ernannten Inspektor unterstellte. 1680 fällt Halle mit dem Tode des letzten Administrators gemäß dem westfälischen Friedensschluß von 1648 an das Kurfürstentum Brandenburg, dem späteren Königreich Preußen und wird immer mehr in staatsverwaltende Strukturen eingegliedert. Die Verwaltung unter den Kurfürsten von Brandenburg 1681 werden die bisher erworbenen gerichtlichen Hoheitsrechte wieder rückgängig gemacht. 1687 Kurfürst Friedrich Wilhelm (1640 - 1688) gibt Halle eine neue Regimentsordnung. Die neue Ordnung sanktionierte die „landesherrliche Beaufsichtigung und Führung“ der städtischen Finanzgeschäfte. Die Anzahl der Ratsangehörigen wurde von 78 auf 28, die der Ratsmittel von drei auf zwei vermindert. Der von zwei, sich halbjährlich ablösenden Ratsmeistern geführte Rat (Ratsmittel), regierte jeweils ein Jahr. 1714 wurde die Landeshauptstadt des Herzogtums Magdeburg von Halle nach Magdeburg verlegt.

28

Kapitel 2

1718/ 1719 Der Preußische König, Friedrich Wilhelm der I. (1713-1740), ernennt auf Lebenszeit den Kriegsrat und Ratsmeister Dr. Andreas von Bastineller zum ersten Oberbürgermeister von Halle. Mit dem neuen Stadtregiment gehen im 18. Jahrhundert die letzten Reste kommunaler Selbständigkeit verloren. Das westfälische Stadtregiment 1807 fiel Halle gemäß den Bestimmungen des Tilsiter Friedensvertrages an das Königreich Westfalen und wurde von Napoleons Bruder regiert. Die Organisation der Verwaltung erfolgte nach französischem Vorbild. 1808 wurde per königlichem Dekret eine neue Verwaltungsordnung erlassen, wonach die Stadt von dem Maire, Ludwig Carl Heinrich Streiber (1767-1828) und ihm beigeordneten drei Adjunkten und zwei Polizeikommissarien zu verwalten war, deren Ernennung ausschließlich dem westfälischen König oblag. 1809 fanden erstmals für jeweils zehn Tage im Jahr die Sitzungen des Municipalrates zu Fragen des städtischen Haushaltes in der großen Konzilienstube des Waage-Gebäudes statt. 1810 Die Einführung der Gewerbefreiheit beendete den jahrhundertelangen Einfluß der Zünfte auf das kommunale Leben. Stadtverwaltung unter königlich preußischer Regierung 1815 wurde Halle nach dem Ende der Befreiungskriege in den Regierungsbezirk Merseburg, der neu geschaffenen preußischen Provinz Sachsen, eingegliedert. Die alten Amtsbezeichnungen (Bürgermeister, Ratmann) wurden für die Stadtverwaltung wieder eingeführt. 1817 Eingemeindung von Glaucha und Neumarkt

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

1818 erfolgte in Analogie zur preußischen Städteordnung die feierliche Amtseinführung der neu gewählten Magistratsmitglieder der vereinigten Stadt. Die Dörfer Angersdorf, Böllberg, Diemitz, Giebichenstein, Passendorf, Wörmlitz, das Stadtvorwerk Gimritz und das Rittergut Freiimfelde bildeten den gleichnamigen Stadtkreis. An der Spitze stand als Landrat der bisherige Maire Streiber, der bis Ende 1827 zugleich als Oberbürgermeister der Stadt fungierte. Das Magistratskollegium bestand aus einem Landrat, in Personalunion auch Oberbürgermeister, einem ersten Stadtrat und Bürgermeister, fünf besoldeten und vier unbesoldeten Stadträten. 1828 fiel im Zuge einer Verwaltungsreorganisation, nach Auflösung des gleichnamigen Stadtkreises die Gesamtstadt Halle unter die Aufsicht der königlichen (Bezirks-) Regierung zu Merseburg. Verwaltung unter revidierter preußischer Städteordnung 1831 Einführung der revidierten preußischen Städteordnung In deren Folge fanden vom 9.-12. Oktober die ersten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Gewählt wurden für die Amtsdauer von drei Jahren 27 Stadtverordnete und ebenso viele Stellvertreter. 1847 am 11. Oktober fand um 14.00 Uhr die erste öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im eigens dafür hergerichteten Saal im zweiten Obergeschoß des südlichen Rathausflügels statt. 1853 trat im Mai eine neue Städteordnung in Kraft. Auf der Grundlage des eingeführten Drei-Klassen-Wahlrechts wählten die zur Einkommensteuer veranlagten Bürger die 42 Stadtverordneten für sechs Jahre. 1855 erforderten die steigenden Einwohnerzahlen im Zuge der beginnenden Industrialisierung die Neueinteilung der Hausnummern nach Straßenzügen. Mit der rasant steigenden Einwohnerzahl sowie der Eingemeindung der Vororte Giebichenstein, Kröllwitz und Trotha erhöhte sich die Anzahl der Stadtverordneten von 42 über 54 bis auf 66. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

1906 umfaßte die Stadtverwaltung neben dem Oberbürgermeister, einen Bürgermeister, sieben besoldete und zehn unbesoldete Stadträte. Zwei Weltkriege beeinflussen die Verwaltungsarbeit 1919 fanden am 2. März die ersten freien, gleichen und geheimen Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung statt. Diese wurden von massiven politischen Unruhen begleitet und in Folge dessen am 11. April für ungültig erklärt. Die 66 Stadtverordneten wurden am 27. April erneut gewählt. Von diesem demokratisch legitimierten Gremium erhielt Dr. Richard Rive, als einer der wenigen Oberbürgermeister des deutschen Kaiserreiches, erneut das Vertrauen für das höchste Amt der Stadtverwaltung. Die städtischen Angelegenheiten konnten in dieser Zeit wieder weitgehend selbst bestimmt werden. Unter seiner verantwortbewußten Führung wurde die Entwicklung der Stadt von 1906 bis 1933 entscheidend geprägt. 1933 wich die kommunale Selbstverwaltung zunehmend den totalitären Strukturen der nationalsozialistischen Diktatur. 1935 wurden gemäß der Deutschen Gemeindeordnung die Gemeinderäte von einem Beauftragten der NSDAP „im Benehmen mit dem Bürgermeister“ auf sechs Jahre berufen. 1936 wurde in der Hauptsatzung der Stadt Halle geregelt, daß dem Oberbürgermeister fünf hauptamtliche und acht ehrenamtliche Beigeordnete zur Seite stehen sollen. Aus den 66 Stadtverordneten wurden 32 Ratsherren. 1945 übernahm am 5. Juli die sowjetische Militäradministration die Verwaltung in Mitteldeutschland. Halle wurde Hauptstadt des aus der preußischen Provinz Sachsen und dem Freistaat Anhalt gebildeten Sachsen-Anhalt. 1946 fanden am 8. September nach langer Zeit die ersten und für lange Zeit die einzigen freien Kommunalwahlen für die 70 Sitze der Stadtver29

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

ordnetenversammlung (SVV) statt. Gemäß dem Wahlergebnis ergab sich folgende Sitzverteilung: Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung 1946 SED

27

AFA (Antifaschistischer Frauen-Ausschuß) CDU

13

29 1

LDPD

Abbildung 2: Sitzverteilung in der SVV 1946 (Quelle: Stadtarchiv)

Stadtverwaltung unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1947 befand die Verwaltungsordnung der Stadt Halle die Stadtverordnetenversammlung noch als „oberstes Willens- und Beschlußorgan der Stadt“. In den Folgejahren wurde sie bis zur Aufgabe der originären Zuständigkeiten völlig abhängig von den Beschlüssen der Machtorgane der SED. Deren hierarchischer Aufbau (Stadtbezirksleitungen, Stadtleitung und Bezirksleitung) war zur Durchsetzung zentralistischer Staatsstrukturen notwendig. 1950 erlaubte ein Beschluß des Landtages von Sachsen-Anhalt großzügige Eingemeindungen. Die Einwohnerzahl wuchs auf rund 300.000 an. 1952 erhielt Halle den Status Bezirkshauptstadt des gleichnamigen Bezirkes. 1967 wurde am 12. Mai die seit 1964 erbaute Chemiearbeiterstadt Halle-West als selbständige Stadt Halle-Neustadt mit allen Rechten ausgegliedert. Bis 1989 arbeiteten die Stadtverwaltungen beider Städte unter der Führung der SED. 1989 fand am 7. Mai die letzte Kommunalwahl auf der Grundlage der Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik statt. 250 Stadtverordnete wurden gewählt. Anläßlich ihrer ersten 30

Kapitel 2

Tagung am 23. Mai wählten diese Dr. Eckhard Pratsch als letzten sozialistischen Oberbürgermeister und weitere 18 hauptamtliche Ratsmitglieder für die verschiedenen Ressorts der Verwaltung. 1989, 7. Oktober Anläßlich der Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag der Gründung der DDR kam es zu Auseinandersetzungen zwischen friedlichen Demonstranten und Staatsorganen. Beginn der „friedlichen Revolution“ in Halle In den folgenden Wochen und Monaten gingen Tausende Hallenser für mehr Demokratie und Freiheit zu den „Montagsdemonstrationen“ auf die Straße. 1989, 23. Oktober Oberbürgermeister, Ratsmitglieder und Abgeordnete der Stadtverordnetenversammlung sprachen mit Montagsdemonstranten erstmals über Veränderungen in den Verhältnissen der DDR. 1989, 2. November Erstes Stadthausgespräch zur demokratischen Erneuerung auf dem Markt. 1989, 12. November Außerordentliche Tagung der Stadtverordnetenversammlung zu den demokratischen Veränderungen in der Stadt. Die Stadtverordnetenversammlung wird sich wieder ihrer Eigenverantwortung bewußt und versucht, selbständig auf die politischen Veränderungen in der Stadt zu reagieren. Die Bezirksleitung der SED läßt dennoch nichts unversucht, die Führungsrolle der SED zu erhalten (11. November 1989 Wahl des neuen Sekretärs und Sekretariats der größten SED-Bezirksleitung der DDR). 1989 November bis 1990 Mai Die Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadtverordneten wird durch die Arbeit des „Runden Tisches“ begleitet und kontrolliert. 1990, 8. Februar Der „Runde Tisch“ spricht drei hauptamtlichen Ratsmitgliedern das Mißtrauen aus und empfiehlt die Selbstauflösung der örtlichen Volksvertretung.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

Kommunale Selbstverwaltung 1990, 6. Mai fanden Kommunalwahlen in Halle und HalleNeustadt in Folge der Volkskammerwahl vom 18. März statt. Es war nach 44 Jahren die erste allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl auf der Grundlage der geltenden Kommunalverfassung der DDR zur Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe. Vom 5. zum 6. Mai 1990, um 0.00 Uhr wurden die Städte Halle und Halle-Neustadt zur Stadt Halle (Saale) vereint. Ebenso ihre gewählten Volksvertretungen. Halle hatte damit 160 für die Dauer von vier Jahren gewählte Stadtverordnete. Gemäß dem Wahlergebnis ergab sich folgende Sitzverteilung: Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung 1990 15

17

47 35

CDU

SPD

Bund Freier Demokraten

übrige

PDS

1990, 3. Oktober Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurden die Länder der DDR Länder der Bundesrepublik Deutschland. Die politische Einheit Deutschlands war vollendet. 1990, 28. Oktober Das Land Sachsen-Anhalt konstituierte sich wieder neu. Magdeburg wurde zur Landeshauptstadt bestimmt. Halle erhielt eines von drei Regierungspräsidien. 1990, 23. November Die Stadtverordnetenversammlung beschloß die Organisationsveränderung für zehn Dezernate und eine neue Ratsmannschaft. 1990, 19. Dezember Die Wahl eines neuen Dezernenten für Inneres scheiterte am Votum der Stadtverordneten.

18

28

1990, 1. Juli Die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR trat in Kraft.

Bündnis 90/Grüne

Abbildung 3: SVV 1990 (Quelle: Stadtarchiv)

1990, 17. Mai CDU, FDP und SPD bildeten auf der Grundlage des § 22 Absatz 5 Kommunalverfassung der DDR vom 17. Mai 1990 in der Stadtverordnetenversammlung eine große Koalition. 1990, 31. Mai Der „Runde Tisch“ beendete seine sechsmonatige Arbeit. 1990, 6. Juni Die Stadtverordnetenversammlung wählte aus der Mitte der Abgeordneten und außerhalb ihrer Reihen gemäß der §§ 27 Absatz 2 und 28 Absatz 1 für die Dauer von vier Jahren Dr. Peter Renger zum Oberbürgermeister und weitere sieben Beigeordnete als Leiter der Dezernate.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

1991, Februar Oberbürgermeister Dr. Peter Renger mußte zurücktreten. Die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Umwelt- und Naturschutz stand amtierend an der Verwaltungsspitze der Stadt. 1991, Mai Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen wurde für die Dauer der Legislaturperiode gemäß § 27 Absatz 2 Kommunalverfassung zum Stadtoberhaupt gewählt. 1994, Januar bis Juli Auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung führten bis zur Wahl von neuen Beigeordneten der Oberbürgermeister und vier Beigeordnete die Amtsgeschäfte weiter. 1994, Mai Zweite Kommunalwahl auf der Grundlage der nunmehr geltenden Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Es wurden 56 Stadträte für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dr. Klaus Rauen wurde für die Dauer von sieben Jahren direkt von den wahlberechtigten Bürgern als Oberbürgermeister mit Sitz und Stimme im Stadtrat wiedergewählt.

31

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

Kapitel 2

Die Sitze im Stadtrat waren gemäß dem Ergebnis der Kommunalwahl wie folgt verteilt:

Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung 1946 PDS

5

2

3

SPD

2 11 1

CDU F.D.P. Bündnis 90/Grüne

13

15 14

Neues Forum

1994, 8. Juli die Stadträte beschlossen, daß sieben Beigeordnete neben dem Oberbürgermeister die verschiedenen Ressorts der Verwaltung leiten. 1994 wurden am 7. September die Hauptsatzung der Stadt Halle und die Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen. Auf deren Grundlage und der geltenden Gemeindeordnung gestaltet sich bis heute die Arbeit der Verwaltung.

Wählergemeinschaft Volkssolidarität Die Grauen Die Republikaner Oberbürgermeister

Abbildung 4: Stadrat 1994 (Quelle: Stadtarchiv)

32

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

A2. Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit Zur letzten Kommunalwahl der DDR am 7. Mai 1989 hat wohl niemand ahnen können, daß sich schon ein Jahr später die Grundlagen für die kommunale Arbeit völlig wandeln würden. Eine zentralistisch und ideologisch dominierte Verwaltungsarbeit, wo die Bürgermeister zu Befehlsempfängern der Parteiführung degradiert waren, durchdrang mit ihrem Verwaltungsapparat alle Bereiche des Lebens. Dies mußte spätestens zu dem Zeitpunkt scheitern, als die Unzufriedenheit der Menschen mit dem sozialistischen System wuchs und die sich abzeichnende demokratische Erneuerung mit den Mitteln der Partei- und Staatsbürokratie nicht aufzuhalten war. Die Ignoranz der wirtschaftlichen und politischen Probleme durch Partei- und Staatsführung beschwor eine erste Welle der Empörung herauf, als die Grenze zwischen der damaligen Volksrepublik Ungarn und der Bundesrepublik Österreich im Juli 1989 geöffnet wurde. Dem Streben vieler tausend Menschen nach Freiheit und Selbstverwirklichung durch eine spektakuläre Massenflucht begegnete eine selbstherrliche DDR-Regierung mit der Parole: „Wir werden ihnen keine Tränen nachweinen.“ Daß es aber mehr war als eine bloße Flucht - nämlich eine Flucht vor der Staatsideologie -, mußte die ignorante Partei- und Staatsführung im November 1989 eingestehen. Die Öffnung der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) war die unausweichliche Folge eines sich grundlegend vollziehenden gesellschaftlichen Wandels und besiegelte endgültig den Verfall der vierzig Jahre dauernden Herrschaft des „demokratischen Zentralismus“.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

2.1.

Grundlagen der neuen kommunalen Arbeit

2.1.1. Kommunalwahlen in der DDR am 6. Mai 1990 Der durch die Montagsdemonstrationen eingeleitete und durch die Arbeit der „Runden Tische“ begleitete gesellschaftliche Umbruch war der Beginn eines Demokratisierungsprozesses, der mit der Auflösung der bestehenden Stadtverordnetenversammlungen, Gemeinderäte, Räte der Städte und Gemeinden, Kreis- und Bezirkstage und den letzten Wahlen zur Volkskammer der DDR im März 1990 endete. Damit war auch der Weg frei für neue allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen auf kommunaler Ebene. Die letzten freien Kommunalwahlen fanden 1946 statt. Den sich überschlagenden Ereignissen zwischen Juli 1989 und Mai 1990 ist es geschuldet, daß mit der demokratischen Erneuerung „von oben nach unten“ begonnen wurde. So fanden die Kommunalwahlen am 6. Mai 1990 statt, ohne daß die Zuständigkeit und die Aufgaben der Gemeindeorgane neu geregelt war. Erst am 17. Mai wurde die Kommunalverfassung durch die am 18. März 1990 neu gewählte Volkskammer, mit Lothar de Maizière als Ministerpräsidenten, beschlossen.

2.1.2. Kommunalverfassung (KV) der DDR vom 17. Mai 1990 Diese Kommunalverfassung war nach dem Einigungsvertrag zeitlich begrenzt fortgeltendes Recht. Das durch die Volkskammer der DDR erlassene „Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)“ setzte Regelungen in Kraft, die dem 33

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung entsprachen und damit dem Gemeinwohl verpflichtet waren. Die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise erhielten damit wieder die Möglichkeit „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln“, so das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) § 1, Abs. 1, 2. HS. und Abs. 2 Zu ihren Selbstverwaltungsaufgaben gehörten: •

• • • • •

• •

34

die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung einschließlich der Standortentscheidung unter Beachtung der Umweltverträglichkeit und des Denkmalschutzes; die Bauleitplanung, die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe; die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs; die Versorgung mit Energie und Wasser; die schadlose Abwasserableitung und Abwasserbehandlung; die Verbesserung der Wohnbedingungen der Einwohner durch den sozialen Wohnungsbau und die Förderung des privaten und genossenschaftlichen Bauens sowie durch eine sozial gerechte Verteilung der Wohnungen; die gesundheitliche und soziale Betreuung; die Sicherung und Förderung eines breiten Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen;

Kapitel 2



• •

die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen sowie des kulturellen Lebens; der Schutz der natürlichen Umwelt und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit und Ordnung.

Durch die Kommunalverfassung wurde der Kommune auch die allgemeine Rechtsfähigkeit juristischer Personen zuerkannt, aufgrund derer sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, aber auch privatrechtlich handeln konnte. In Ausübung ihrer Hoheitsrechte • • • • • • • •

Gebietshoheit, Organisationshoheit, Personalhoheit, Planungshoheit, Finanzhoheit, Steuerhoheit, Satzungshoheit und Kulturhoheit

kann die Kommune damit gem. Art. 28 GG im Rahmen bestehender Bundes- und Landesgesetze ihre Selbstverwaltungsaufgaben wirksam wahrnehmen. Die Organisationshoheit gewährleistet zudem, daß die Kommune ihre innere Verwaltungsorganisation nach eigenem Ermessen einrichten und selbst festlegen kann, wie die Verwaltung aufgebaut sein und arbeiten soll. Diese Organisationshoheit behält die Kommune auch dann, wenn sie ihr übertragene staatliche Aufgaben oder Selbstverwaltungsaufgaben ausführt, zu deren Wahrnehmung sie verpflichtet ist.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

2.1.3. Erste Stadtverordnetenversammlung (SVV) nach den Kommunalwahlen 1990 Die SVV der Stadt Halle (Saale) konstituierte sich nach der Kommunalwahl am 6.5.1990 in ihrer ersten Sitzung am 6. Juni 1990. Sie bestand aufgrund der Zusammenlegung der Städte Halle und Halle-Neustadt aus 160 Abgeordneten in sieben Fraktionen, die für die Dauer von vier Jahren gewählt waren. Ihre Arbeit begann unter der Leitung des ältesten Abgeordneten der SVV, Professor Erwin Andrä (PDS), mit einer vorläufigen Geschäftsordnung. Nach der Wahl der Präsidentin, Heidemarie Eckert (BFD) und sechs Vizepräsidenten (2/CDU; 2/SPD, 1/BFD und 1/Bündnis 90) nahm die Vertretung der Stadt ihre Arbeit mit der Wahl des Oberbürgermeisters und der sieben Stadträte (Leiter der Dezernate) auf. Die Stadt Halle (Saale) hatte demnach mit • • • • • • • •

dem Oberbürgermeister, Dr. Peter Renger (CDU), und dem Stadtrat für Kommunale Wirtschaft, Michael Grygier (CDU), dem Stadtrat für Bildung und Kultur, Karl-Martin Kuntze (CDU), dem Stadtrat für Bau- und Wohnungswesen, Ingo Kautz (CDU), dem Stadtrat Inneres und Recht, Uwe Lühr (BFD) sowie der Stadträtin für Umwelt und Naturschutz, Dagmar Szabados (SPD), der Stadträtin für Gesundheit, Soziale Dienste und Sport, Frau Barbara Scheller (SPD) und dem Stadtrat für Finanzwesen, Gerhard Starrermayr (SPD)

eine erste für die Dauer von vier Jahren gewählte handlungsfähige Verwaltungsspitze. Gemäß der Kommunalverfassung der DDR waren die Aufgaben nach einer dualistisch ausgeprägten Magistratsverfassung verteilt. Danach ist die SVV das Haupt- und Beschlußorgan der Gemeinde. Der von der SVV gewählte Magistrat, der aus dem Oberbürgermeister und den hauptamtlichen Stadträten besteht, ist das Verwaltungsorgan. Beide Gremien sind durch die Kommunalverfassung mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet. Die SVV ist Legislative und Exekutive in einem. Gemäß der Kommunalverfassung § 5 konnte sie durch den Erlaß Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

von Satzungen einerseits Recht setzen, andererseits fällte sie auch Einzelentscheidungen und gab der Verwaltung Anweisungen. Alle ihr ausschließlich obliegenden Aufgaben waren im § 21 Absatz 3 der Kommunalverfassung festgeschrieben. Um die Kommunalverfassung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auszugestalten, beschloss die SVV eine Hauptsatzung. Hierin wurden in Ergänzung der Kommunalverfassung z.B. Festlegungen getroffen, wieviel und welche Ausschüsse zur Erfüllung der Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung gebildet wurden und mit welchen Zuständigkeiten bestimmte Ausschüsse ausgestattet waren, wie die Verwaltungsarbeit organisiert sein sollte (Befugnisse und Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters, Anzahl der Dezernate/Stadträte, Organisation der Sitzungen und Einbeziehung der Einwohner) etc. Hinsichtlich des Ablaufes der SVV und des Verfahrens in den Ausschüssen gab sich die SVV eine Geschäftsordnung. Darin waren z. B. Festlegungen zu den Sitzungen, zur Tagesordnung, zur Öffentlichkeit der Tagesordnungspunkte, zur Beratung der Sitzungsgegenstände, zu Redezeit, Anträgen usw. enthalten. Die Arbeit der SVV efolgte ehrenamtlich und arbeitsteilig, durch beratende und beschließende Ausschüsse. Beschließende Ausschüsse entschieden anstelle der SVV. Die erste SVV nach der Wende hatte 19 Ausschüsse (Vorsitz durch Fraktion): • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Hauptausschuß (CDU) beschließend Personalausschuß (SPD) Unterausschuß gegen Korruption und Amtsmißbrauch (Bündnis 90/Grüne) Finanzausschuß (CDU) beschließend Rechnungsprüfungsausschuß (CDU) beschließend Liegenschaftsausschuß (CDU) Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Regionalplanung und Kommunalwirtschaft (FDP) Bau- und Planungsausschuß (SPD) Bildungsausschuß (SPD) Kulturausschuß (CSU) Ausschuß für Beschwerden und Petitionen (PDS) Umweltausschuß (Bündnis 90/Grüne) Jugendwohlfahrtsausschuß (CDU) Sportausschuß (DA) Gesundheitsausschuß (PDS) Sozialauschuß (PDS) Verkehrsausschuß (FDP) 35

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

• •

Gleichstellungsausschuß (FDP) Ausschuß für Fragen der Kriminalität und der Integration sozial Gefährdeter (SPD).

Kapitel 2

zehn. Mit dem Dienstantritt von Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen arbeitete die Verwaltungsspitze ab Mitte 1991 mit zehn Dezernaten in der folgenden Besetzung:

Darüber hinaus gab es zwei zeitweilige Ausschüsse









Zeitweiliger Ausschuß zur Umstrukturierung des staatlichen ambulanten Gesundheits-, Veterinär- und Apothekenwesens (CDU), zeitweiliger Ausschuß zur Bildung von Stadtwerken

sowie zwei Sonderausschüsse • •

Sonderausschuß HWG und Sonderausschuß PAVEG Passendorf.

Aufgabe der Ausschüsse war es, die Entscheidungen der SVV vorzubereiten sowie fachliche und kommunalpolitisch wichtige Fragen vorzuklären. Die Verteilung des Vorsitzes in den Ausschüssen an die Fraktionen erfolgte gemäß § 26 Absatz 2 Kommunalverfassung im Zugriffsverfahren auf der Grundlage des Wahlergebnisses. Ersten Zugriff auf einen Ausschuß erhielt immer die stärkste Partei, wenn nicht das Verwaltungsressort (Dezernat) durch einen ihrer Partei angehörenden Stadtrat geleitet wurde.

2.1.4. Der Magistrat (Stadtverwaltung) Die Verwaltungsspitze aus Oberbürgermeister und Stadträten (Leiter der Dezernate) wurde von der SVV für die Dauer von vier Jahren gewählt. Ihre erste im Punkt 2.1.3. aufgelistete Zusammensetzung vom 6. Juni 1990 erfuhr schon nach kurzer Zeit Veränderungen. Da die SVV über die Verwaltungsorganisation auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu entscheiden hatte und nicht der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung, gewannen recht schnell parteipolitische Strategien Einfluß auf die Struktur der Verwaltung. Die aus CDU, FDP und SPD gebildete große Koalition wirkte sich insofern nachteilig auf die Organisation der Verwaltung aus, wie die SPD ihrem Wahlergebnis entsprechend und als Koalitionspartner das Recht einforderte, weitere Ämter in der Verwaltung übernehmen zu wollen. Diese politischen Auseinandersetzungen führten bereits im November 1990 zu einer Neugliederung des Magistrats. Mit dem Ausscheiden von einigen Stadträten gab es nochmals personelle Veränderungen und so wurden aus acht Dezernaten 36

• • • • • • • •

Oberbürgermeister, Dr. Klaus Rauen (CDU), Bürgermeisterin und Stadträtin für Umwelt und Naturschutz, Dagmar Szabados (SPD), Stadtrat für Inneres, Dr. Uwe Müller (FDP), Stadtrat für Personalwesen, Verwaltungsorganisation und Wirtschaftsförderung, Hans Strebel (parteilos), Stadtrat für Stadtplanung und Bauwesen, Ingo Kautz (CDU), Stadtrat Bauordnung, Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Wolfgang Heinrich (CDU), Stadtrat für Finanzen, Dr. Norbert Brisken (SPD), Stadtrat für Bildung und Kultur, Karl-Martin Kuntze (CDU), Stadtrat für Jugend und Soziales, Guido Till (SPD), Stadtrat für Gesundheitswesen, Dr. Michael Klapperstück (SPD).

1993 erfolgte nochmals eine inhaltliche Neustrukturierung der Dezernatsbereiche, um die Verwaltungsarbeit effektiver zu gestalten. Die Anzahl der Dezernate aber blieb gleich. Die beiden Baudezernate wurden unter Leitung von Stadtrat Wolfgang Heinrich zusammengeführt. Ingo Kautz behielt seinen Wahlstatus "Stadtrat" und wurde mit Sonderaufgaben für die Entwicklung der Innenstadt betraut. Gemäß der Hauptsatzung wurde die Arbeit des Magistrats auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 Kommunal Verfassung (KV) durchgeführt. Diese Regelung stellte eine weitere Schwierigkeit dar, politisches Taktieren aus dem Verwaltungshandeln herauszuhalten. Die Regelung des § 28 Abs. 4 KV verlangte, daß der Oberbürgermeister die laufenden Verwaltungsangelegenheiten kollektiv erörtert, um eine einheitliche Verwaltungsführung zu sichern. Die Stadträte waren aber innerhalb des hierarchischen Verwaltungsaufbaus keine Untergebenen des Verwaltungschefs, sondern nahezu gleichberechtigte Mitglieder eines regierungsähnlichen Gremiums unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. Damit war der Oberbürgermeister zwar der Leiter der Verwaltung, aber hinsichtlich der rechtlichen Stellung gegenüber den Stadträten Primus inter Pares, also Erster unter Gleichen. Somit war er Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

auch den Mehrheitsbeschlüssen des Magistrats unterworfen, die er nach außen zu vertreten und auszuführen hatte. Bei Meinungsverschiedenheiten in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches hatten die Stadträte das Recht, diese dem Hauptausschuß zu Stellungnahme vorzutragen. Bei Pattsituationen im wöchentlichen Magistratskollegium hatte das zur Folge, daß die bestehenden Meinungsverschiedenheiten in der SVV durch "Kampfabstimmungen" entschieden wurden. Eine erneute Umstrukturierung der Verwaltung war am Ende der ersten Legislaturperiode notwendig, weil die Amtszeit der Stadträte auf Grund der Regelung im § 148 Abs. 2 GOLSA nach den neuen Kommunalwahlen am 30. Juni 1994 endete. Nach der alten Kommunalverfassung waren die Stellen des Oberbürgermeisters und seiner Stadträte zeitgleich besetzt worden, so daß durch die neue gesetzliche Regelung alle neun Stadträte gleichzeitig außer Dienst gestellt

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

waren. Die Wahl und Bestellung von neuen Beigeordneten (bisher Stadträte) als Leiter der Dezernate und hauptamtliche Beamte auf Zeit war gemäß § 66 der GOLSA Aufgabe des Stadtrates (bisher SVV). Dieser wurde am 12. Juni 1994 gewählt und mußte sich erst konstituieren. Zudem mußte der Stadtrat eine die Berufung von Beigeordneten vorsehende Hauptsatzung verabschieden sowie die Ausschreibung der Beigeordnetenstellen, das Bewerberauswahlund Wahlvorbereitungsverfahren einleiten und den Ablauf der Ausschreibungsfrist abwarten. Diese komplizierte Prozedur dauerte Monate. Um die Kontinuität der Verwaltungsführung in dieser schwierigen Situation zu gewährleisten und damit Schaden von der Stadt Halle (Saale) abzuwenden, wurde daheu für eine halbjährige Übergangszeit vom 01. 07 bis zum 31.12.1994 die fortlaufende Leitung der Dezernate durch vier weiter im Dienst bleibende Beigeordnete neben dem Oberbürgermeister gesichert.

Abbildung 5: Stadtrat 1994

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

37

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

2.2.

Kommunalwahl 1994

Die zweite Kommunalwahl am 12. Juni 1994 wurde auf der Grundlage der neuen Kommunalverfassung durchgeführt. Die Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt trat jedoch erst am 1. Juli 1994 in Kraft. Zum Zwecke der Kommunalwahl wurde sie in den §§ 148 bis 150 bereits zum 01. Februar 1994 in Verbindung mit dem Kommunalwahlgesetz sowie der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die zum 01.01.1994 in Kraft traten, rechtsverbindlich. Seitens des Gesetzgebers war damit gemäß §148 Absatz 2 GOLSA verbindlich geregelt, daß die Amtszeit des Oberbürgermeisters und der Stadträte der ersten Ratsperiode am 30. Juni 1994 endete. Während für den Oberbürgermeister die Fortführung der Geschäfte bis zum Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters gemäß §§ 58 Abs. 3 und 148 Abs. 2 GOLSA festgesetzt war, bereitete die Umsetzung dieses Gesetzes in der kommunalen Praxis hinsichtlich der Neubesetzung der Dezernatsleitungen die im Abschnitt 2.1.4. beschriebenen Probleme. Das Kommunalwahlergebnis von 1994 und die Verteilung der 57 Sitze im Stadtrat sind im Kapitel 1, Seite 18 dargestellt. Der Stadtrat wird von einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern geleitet. Zum Vorsitzenden des Stadtrates wurde Dr. Justus Brockmann (SPD) gewählt. Der Oberbürgermeister war seitdem stimmberechtigtes Mitglied des Stadtrates. In seiner Hauptsatzung hatte der Rat die Bildung von elf ständigen Ausschüssen mit zwei Unterausschüssen des Hauptausschusses sowie die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen festgelegt. Gemäß § 47 Abs. 1 GOLSA waren der Hauptausschuß, der Jugendhilfeausschuß, der Vergabeausschuß und der Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften beschließende Ausschüsse. Die Direktwahl des Oberbürgermeisters brachte im ersten Wahlgang für keinen der 17 Bewerber die erforderliche Stimmenmehrheit, so daß die beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl am 26. Juni 1994 zur Stichwahl antraten. Als alter und neuer Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) konnte Dr. Klaus Rauen (CDU) 71.071 der 108.686 abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Das entsprach 65,4 % der abgegebenen Wählerstimmen. Er setze sich damit souverän gegen seinen Mitbewerber, Dr. Wolf38

Kapitel 2

gang Süß (PDS) durch, der 34,5 % der Wählerstimmen erhielt. Die namentliche Auflistung der Fraktionen im Stadtrat und in den Ausschüssen findet sich in den folgenden Kapiteln.

2.3.

Die neue Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GOLSA) ab 1. Juli 1994

Die Beseitigung von Widersprüchen, Lücken und Mängeln in der Kommunalverfassung, die sich in der kommunalen Praxis herausgestellt hatten, machten eine Neuregelung erforderlich. Die neue GOLSA löste die Magistratsverfassung des ersten Ratsperiode durch das Modell der Süddeutschen Ratsverfassung ab. Daraus ergaben sich wichtige Veränderungen für die tägliche Verwaltungsarbeit.

2.3.1. Amtszeit, Stellung und Aufgaben 2.3.1.1.

Der Oberbürgermeister

Der Oberbürgermeister wurde gemäß § 58 Abs. 1 GOLSA in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt von den Bürgern auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Aufgrund dieses Wahlverfahrens wurde die kommunalverfassungsrechtliche Bedeutung des Oberbürgermeisters als Organ der Gemeinde gestärkt. Seine gesetzliche Stellung als Repräsentant der Stadt Halle (Saale), Chef der Verwaltung und als Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beigeordneten, Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung sowie als Mitglied des Stadtrates und Vorsitzender des Hauptausschusses verlieh ihm gegenüber dem Stadtrat ein gewisses Gewicht. Sie verhinderte aber andererseits, daß sich zwei Machtzentren bildeten, die die Handlungsfähigkeit der Verwaltung hemmen oder einschränken konnten.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 2

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

2.3.1.2.

Die Beigeordneten

Mit der neuen Gemeindeordnung wurde auch die hierarchische Dreigliedrigkeit der Verwaltung umgesetzt. Der Oberbürgermeister stand von nunan an der Verwaltungsspitze. Ihm nachgeordnet wurden die durch den Stadtrat auf die Dauer von sieben Jahren hauptamtlichen Beigeordneten der sieben Dezernate. Dem Beigeordneten unterstanden die Amtsleiter der dem Dezernat zugeordneten Ämter. Neben dem Bereich des Oberbürgermeisters gab es seit 1994 folgende Dezernate: I II III IV V VI VII

Verwaltung, Personal und Ordnung Finanzen, offene Vermögensfragen Planen und Umwelt Kultur, Bildung und Sport Jugend, Soziales und Gesundheit Bauen Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften.

2.3.1.3.

Der Stadtrat

Als das zentrale Gesetz der kommunalen Selbstverwaltung stärkte die GOLSA auch die Bedeutung des durch die Bürger für die Dauer von fünf Jahren gewählten Stadtrates. Der Ausschließlichkeitskatalog für die Aufgaben des Rates wurde erheblich erweitert. Darüber hinaus ist der Stadtrat generell in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht in der Zuständigkeit und Aufgabe des Oberbürgermeisters liegen. Diese spezialgesetzlichen Kompetenzen wurden in den Abschnitten Einwohner und Bürger, Gemeinderat, Bürgermeister, Haushaltswirtschaft und Prüfungswesen der GO geregelt. Neu waren auch die Regelungen für die Bildung der Ausschüsse. Danach mußte zunächst festgelegt werden, wieviel Ausschüsse mit welcher ungeraden Anzahl von Mitgliedern gebildet werden sollen. Gemäß dem Harre-NiemeyerVerfahren war danach die Verteilung der Sitze im Ausschuß auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen vorzunehmen. Mehr Basisdemokratie wurde in der GOLSA durch die Erweiterung plebizitärer Elemente wie • •

Direktwahl des Oberbürgermeisters, Vereinfachung für das Einbringen von Einwohneranträgen und Bürgerbegehren und

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil



Durchführung von Einwohnerversammlungen

garantiert.

2.3.2. Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten Die Aufgaben des Oberbürgermeisters und des Stadtrates wurden in der GOLSA festgeschrieben. Der Oberbürgermeister mußte danach einerseits die in § 62 GOLSA gegenüber dem Stadtrat festgeschriebenen Aufgaben erfüllen. Andererseits wurden ihm gemäß § 63 die Aufgaben in der Stadtverwaltung übertragen. Als Hauptorgan der Gemeinde wurde er für alle Angelegenheiten zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig oder ihm bestimmte Aufgaben durch den Rat übertragen wurden. Der Stadtrat war verpflichtet, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Darüber hinaus wurden dem Rat gemäß § 44 Abs. 3 GOLSA 24 Aufgaben übertragen, für die er ausschließlich zuständig sein sollte, d.h. er durfte diese Aufgaben nicht übertragen. Die Handlungsfähigkeit der Kommune war trotz der unterschiedlichen Rechtsstellung von Oberbürgermeister und Stadtrat aufgrund des Zusammenwirkens beider Gemeindeorgane jederzeit gegeben.

2.3.3. Verwaltungsgliederung und Dezernatsverteilung Wie im Abschnitt 2.3.1.2. skizziert, gliedert sich die Verwaltung hierarchisch. Nach der GOLSA ist deren innere Organisation grundsätzlich dreistufig aufgebaut. Der Oberbürgermeister steht als Leiter der Verwaltung an der Spitze. Die zweite Stufe bilden die Dezernate mit den Beigeordneten oder dem Oberbürgermeister als Leiter der eingerichteten Verwaltungsbereiche. Als tragende Organisationseinheit vollziehen die Ämter auf der dritten Stufe die kommunalen Aufgaben. Die Verteilung der Ämter auf die Dezernate oblag gemäß § 63 GOLSA der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Um Kommunalverwaltungen bundesweit vergleichen zu können, wurden diese in Anleh39

Beginn einer neuen Verwaltungsarbeit

Kapitel 2

nung an den Rahmengliederungsplan der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) strukturiert. Danach haben die verschiedenen Ämter bundesweit einheitliche Ordnungsnummern. Ihre Zuordnung zu den jeweiligen Dezernaten kann jedoch unterschiedlich sein. Die Dezernatsgliederung wird nicht selten von den fachlichen Voraussetzungen und beruflichen Erfahrungen der Dezernenten abhängig gemacht. Zum Teil hat auch das politische Kräfteverhältnis im Stadtrat Einfluß auf die Zuordnung der Ämter zu den einzelnen Dezernaten, weil der Stadtrat die Beigeordneten als Leiter der Dezernat wählt.

2.4.

Gesetz GOLSA

zur

Änderung

der

40

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Die gesetzliche Änderung der GOLSA vom 24. März 1997 stärkte die Stellung der Stadträte durch die Zuweisung von mehr Kompetenzen. Sie wagte damit ein Mehr an Demokratie durch die Erweiterung der plebizitäre Elemente für Bürger und Einwohner. Hinsichtlich der Stellung und Aufgabenzuständigkeit des Oberbürgermeisters wurde keine Veränderungen vorgenommen, so daß die neue GOLSA keine unmitttelbaren Auswirkungen auf die innere Verwaltung der Kommune hatten.

Kapitel 3

Nationale und internationale Kontakte

A3. Nationale und internationale Kontakte Die nationalen und internationalen Kontakte der Stadt Halle und ihrer Bürgerinnen und Bürger haben sich seit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten grundlegend gewandelt. Städtepartnerschaften, die zu DDR-Zeiten vorrangig zu Städten im sozialistischen Ausland und insbesondere in der damaligen Sowjetunion bestanden, wurden aufgegeben oder nicht weiter mit Leben erfüllt.

3.1.

Städtepartnerschaften

3.1.1. Karlsruhe Von besonderer Bedeutung ist die Städtepartnerschaft zur Stadt Karlsruhe. Diese konnte 1997 auf ihr zehnjähriges Bestehen zurückblicken. Mit der Stadt Karlsruhe wurde bereits zu DDRZeiten am 21. September 1987 vor dem Hintergrund des Theateraustausches eine Partnerschaft gegründet. Dabei stellten die Probleme der unterschiedlichen Ideologien verpflichteten Stadtverwaltungen, unübersehbare Hindernisse dar. Keiner der beiden Partner hätte damals gedacht, daß sich ein sehr intensiver Kontakt zwischen beiden Städten entwickeln könnte. Auf Grund der veränderten politischen Verhältnisse wurde deshalb die bestehende Städtepartnerschaft am 22. 10. 1990 neu geregelt. Über den gesamten Berichtszeitraum erstreckten sich kontinuierlich beidseitige Kontakte und Aktivitäten. Diese umfaßten sowohl die verschiedenen Bereiche der Stadtverwaltung als auch der Bürgerinnen und Bürger beider Gemeinwesen. Was mit der Gewährung von Verwaltungshilfe in allen Ämtern der Stadtverwaltung begann, fand seine Fortführung in unmittelbaren Kontakten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Städte als auch in Vereinigungen und Institutionen. Zahlreiche, im Genre unterschiedliche, Aktivitäten gestalteten eine lebendige Partnerschaft. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

Vom Jugendaustausch über die Organisation von Ausstellungen unterschiedlichster Inhalte bis hin zu Theater- und Konzertveranstaltungen u. a. des Badischen Staatstheaters Karlsruhe und des Opernhauses Halle läßt sich der Bogen erlebbaren Miteinanders spannen. Kaum einen Lebens- und Arbeitsbereich ließen die vielfältigen Kontakte beider Städte unberührt. Es gab Aufführungen des Badischen Konservatoriums und des Georg-Friedrich-HändelKonservatoriums, Messebeteiligungen an der Karlsruher „Offerta“ gemeinsam mit halleschen Unternehmen, Treffen der Seniorenvereinigungen, partnerschaftliche Beziehungen zwischen Sekundarschulen und Gymnasien, aber auch zwischen schulischen Behinderteneinrichtungen sowie Sportveranstaltungen mit gegenseitiger Beteiligung. Insgesamt hielten im Berichtszeitraum ca. 35 Vereine zwischen beiden Städten ständigen Kontakt. Einen besonderen Stellenwert war dem jährlichen Praktikanteneinsatz von zwei halleschen Studentinnen/Studenten auf Einladung der Stadt Karlsruhe in deren französischer Partnerstadt Nancy beizumessen. Die Stadt Halle (Saale) nutzte dabei den Vorteil der bestehenden Städtepartnerschaft der Stadt Karlsruhe. Gegenseitige Besuche beider Oberbürgermeister mit Vertretern der Verwaltungsspitze sowie Mitgliedern der in den städtischen Parlamenten vertretenen Parteien rundeten das Bild einer aktiven Partnerschaft ab. Abschließend sei darauf hingewiesen, daß durch die Pflege der Beziehungen zur Stadt Karlsruhe weitere Kontakte wiederum zu deren Partnerstädten Nottingham und Nancy zustande gekommen sind. Seit 1993 gestalteten sich z. B. die zweimal jährlich durchgeführten Schüleraustausche zwischen dem High Pavement Sixth College in

41

Nationale und internationale Kontakte

Nottingham und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium zu Höhepunkten im Schulalltag.

Abbildung 6: OB Dr. Klaus Rauen und der Karlsruher OB a. D. Seiler

3.1.2. Linz in Österreich Zwischen beiden Städten besteht seit dem 17.11.1975 ein Partnerschaftsvertrag. Die verschiedenen Kontakte der Stadtverwaltungen und Bürger bzw. Vereine und Institutionen blieben aber in der Intensität der Beziehungen hinter denen mit Karlsruhe und Hildesheim zurück. Von Seiten der Verwaltungsspitze besuchte Oberbürgermeister Dr. Rauen in der Zeit vom 10. bis 13. September 1994 anläßlich der Bruckner-Festspiele auf Einladung seines Amtskollegen Dr. Dobusch die Stadt Linz.

Kapitel 3

3.1.4. Oulu in Finnland Die Stadtfreundschaft zur Stadt Oulu besteht seit dem 26. Oktober 1972. Nach der Wende fand seitens der Stadt Halle (Saale) ein erster Besuch im Dezember 1990 statt. Bürgermeisterin Dagmar Szabados weilte auf Einladung des aus dem Amt scheidenden Oberstadtdirektors, Ilmo Paananen, in Oulu. In den bilateralen Gesprächen am Rande der Feierlichkeiten wurden die freundschaftlichen Beziehungen bekräftigt und darüber beraten, wie die partnerschaftlichen Beziehungen künftig lebendiger gestaltet werden können. In der Folgezeit waren Vertreter der Sozialdemokratischen Stadtratsfraktion von Oulu zu einem einwöchigen Erfahrungsaustausch zu Gast im Umweltamt der Stadt Halle (Saale). Dazu gab es 1991 einen Gegenbesuch von Mitarbeitern des Umweltamtes. Im Bereich Sport haben Basketballer beider Städte 1993 Verbindung miteinander aufgenommen. Darüber hinaus nahmen offizielle Vertreter der Stadt Oulu an der Händel-Festspielwoche 1992 teil. Im Bereich Bildung gab es erste Kontakt zu halleschen Schulen und der Martin-Luther-Universität. Zur Pflege und Intensivierung der Städtepartnerschaft hat sich in Halle ein Initiativkreis zur Beförderung der Städtepartnerschaft Oulu gegründet.

Selbständige Bürgerkontakte sind in den Bereichen: • Seniorenarbeit • Sport- und • Soziales (Telefonfürsorge) bekannt, die z. T. durch die Stadt vermittelt wurden.

3.1.3. Ufa in Baschkortostan

Abbildung 7: Gäste aus Oulu in Halle

Am 26. März 1997 wurde die Städtepartnerschaft mit Ufa, die schon zu DDR-Zeit bestand, wieder belebt und vertraglich auf eine neue Basis gestellt. Darin vereinbarten beide Partner die Erweiterung der Kontakte in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie, Kultur, Bildung und Tourismus.

42

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 3

3.2.

Nationale und internationale Kontakte

Städtefreundschaften

3.2.1. Hildesheim Nach der Wende wurde am 21. April 1990 eine Städtefreundschaft mit der Stadt Hildesheim gegründet. Der Kontakt wurde sowohl von der Verwaltung als auch von den Bürgern beider Städte aktiv gepflegt. Enge Beziehungen bestanen auch zwischen den Verwaltungsspitzen und den Fachämtern, die sich in guter Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch widerspiegeln. Der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim war 1994 und 1995 zu den Händel-Festspielen und in allen Jahren des Berichtszeitraums zum Laternenfest Gast der Stadt Halle (Saale). Aus Anlaß des 5-jährigen Bestehens der Städtefreundschaft war vom 21. bis 23.04.1995 eine Hildesheimer Delegation unter Leitung des Herrn Oberbürgermeisters Kurt Machens Gast in unserer Stadt. Ein Gegenbesuch in Hildesheim erfolgte im Juni 1996 durch Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen und die Beigeordneten. Begegnungen zwischen den Bürgern bzw. Organisationen, Vereinen oder Institutionen wurden durch Personalausstellungen von Künstlern beider Städte, Kontakte zwischen den Bühnen, den Museen, aber auch durch regelmäßige Begegnungen von Sportvereinen und anderen Interessenverbänden gepflegt. Zum Partnerdistrikt Weston-Super-Mare bestanden über die Stadt Hildesheim auch für Halle Kontakte.

3.2.2. Grenoble in Frankreich Die seit 1990 bestehenden städtepartnerschaftlichen Beziehungen gehen auf das Engagement des damaligen Bürgermeisters für Inneres, Uwe Lühr, zurück. Der rege Schriftverkehr zwischen beiden Städten läßt eine vertragliche Städtepartnerschaft vermuten, die jedoch nicht mit einem Vertrag oder einer Urkunde dokumentiert werden kann. Ihre Lebendigkeit findet aber in einer kontinuierlichen Zusammenarbeit über die Fremdenverkehrsvereine und im Jugendaustausch der Schulen ihren Ausdruck. Positive Ansätze partnerschaftlicher Zusammenarbeit waren im Berichtszeitraum: • die Schulpartnerschaft zwischen dem halleschen „Trotha-Gymnasium“ und dem „College des Olympischen Dorfes“ Grenoble und • sich jährlich wiederholende Besuche einer Delegation französischer Mitglieder des „Europäischen Post- und Fernmeldepersonals“ aus Grenoble. Darüber hinaus stellte die Stadt Halle (Saale) im Zeitraum Juli bis August 1995 eine Praktikantenstelle für eine in Grenoble studierende Bürgerin kostenfrei zur Verfügung.

3.2.3. Coimbra in Portugal Die ersten Kontakte zur Stadt Coimbra sind leider nicht mehr nachzuweisen. Allerdings existiert auch hier ein umfangreicher Schriftverkehr, der auf eine bestehende Städtepartnerschaft schließen läßt. Jedoch sind die Kontakte in den letzten Jahren sehr sporadisch, so daß sich keine lebendige Partnerschaft entwickeln konnte. Sie gingen im Berichtszeitraum über den Austausch von Glückwünschen anläßlich der Jahreswechsel nicht hinaus. Wünsche von Bürgern zur Kontaktvermittlung wurden auf gegenseitiger Basis gefördert.

Abbildung 8: Der Hildesheimer OB zu Besuch in Halle

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

43

Nationale und internationale Kontakte

44

Kapitel 3

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 4

Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)

A4. Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale) Keine Leistung, kein Engagement für das Wohl er Stadt und ihrer Bürger soll übersehen oder gar vergessen werden. Deshalb ehrt die Stadt Halle (Saale) Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und engagierte Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen auf die unterschiedlichste Art und Weise. Personen, die sich um die Stadt Halle (Saale) in besonderer Weise verdientgemacht haben, kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden. Es ist die höchste Auszeichnung, die die Stadt zu vergeben hat. Sie wurde im Berichtszeitraum nur an Hans-Dietrich Genscher, gebürtiger Hallenser und Außenminister der Bundesrepublik Deutschland a. D., verliehen. Daneben existiert eine Reihe weiterer Möglichkeiten zur Würdigung.

4.1.

Ehrungen verdienstvoller Persönlichkeiten

Ehrung durch Verleihung des Ehrenbechers der Stadt Halle (Saale) •

1995 an den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr. Gerhard Seiler, für seine Verdienste bei der Neu- und Umstrukturierung der halleschen Stadtverwaltung;



1996 an den Intendanten des "neuen theaters" in Halle (Saale), Peter Sodann, anläßlich seines 60. Geburtstages für seine Verdienste beim Aufbau der Kulturinsel/ neues theater Halle;



1997 an den Direktor der Franckeschen Stiftungen, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Raabe, anläßlich seines 70. Geburtstages in Anerkennung seiner Verdienste um die Franckeschen Stiftungen und die Stadt Halle (Saale). 1999 an den Generalmusikdirektor des Philharmonischen Staatsorchesters, Prof. Heribert Beissel



Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999, Allgemeiner Teil

4.2.

Ehrung verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger

Geehrt werden Menschen für unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit bzw. bei außerordentlicher Zivilcourage oder der Rettung von Leben sowie für besondere gesellschaftliche Leistungen in Kultur, Sport und Wissenschaft durch eine zentrale Veranstaltung des Oberbürgermeisters im Stadthaus mit Überreichung eines Ehrengeschenks der Stadt. Dazu wurden zwischen 1991 und Ende 1997 insgesamt •

300 Silberbarren mit Stadtmotiv und Widmung des Oberbürgermeisters, Dr. Klaus Rauen und



72 Stadttaler mit einem Halle-Motiv überreicht.

1997 wurden alle Mitarbeiter der Hilfsdienste sowie der freiwilligen Feuerwehren geehrt, welche aus dem Bereich Halle und Saalkreis beim "Oder-Hochwasser" im Einsatz waren. 1998 wurden 174 ehrenamtlich Tätige mit der 10 DM-Münze "300 Jahre Franckesche Stiftungen" geehrt.

45

Besondere persönlichkeiten ind der Stadt (Saale)

4.3.

Ehrungen von Bürgerinnen und Bürgern zu besonderen Jubiläen

Von 1990 bis Ende 1998 erhielten • • •

anläßlich des 90. Geburtstages 1.749 anläßlich des 95. Geburtstages 323 anläßlich des 100. Geburtstages sowie darüberliegenden Geburtstages 67

Goldenen Hochzeit 1.385 Diamantenen Hochzeit 171 Eisernen Hochzeit 38 Gnadenhochzeit 2

Bürgerinnen und Bürger Ehrungen durch die Stadt Halle (Saale).

4.4.

Eintragungen in städtische Ehrenbücher

4.4.1. "Goldenes Buch" • • • • • • • • •

1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

15 12 8 3 1 1 4 2 6

Die bedeutendsten durch: 1990

Eintragungen

Bundespräsident Prof. Dr. Roman Herzog

Im Berichtszeitraum 1990 bis 1998 erfolgten insgesamt 38 Eintragungen in das "Gäste-Buch" der Stadt Halle (Saale). Neben bedeutenden Persönlichkeiten des Diplomatischen bzw. Konsularischen Korps sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens haben Vertreter aus Literatur und Kultur ihre Grüße an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) durch einen Eintrag im Gäste-Buch überbracht.

4.5.

Ordensträger der Stadt Halle (Saale)

Für ihr unermüdliches Engagement in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur sowie in anderen Bereichen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Halle (Saale), im Land Sachsen-Anhalt und für die Bundesrepublik Deutschland wurden nachstehende Persönlichkeiten der Stadt Halle (Saale) für ihre Verdienste geehrt:

erfolgten

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl

1991/ 1994 Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker 1993

1995

4.4.2. Gäste-Buch

anläßlich besonderer Hochzeitstage, und zwar zur • • • •

Kapitel 4

Präsident der UdSSR a. D., Michail Gorbatschow

Abbildung 9: Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen, Michail Gorbatschow, Dr. Henry Kissinger und Hans-Dietrich Genscher 1993

Außenminister a. D. der USA, Dr. Henry Kissinger Ehrenbürger der Stadt Halle, Bundesminister a. D. Hans-Dietrich Genscher

46

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 4

Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)

4.5.1. Ehrenbürger der Stadt Halle (Saale) Hans-Dietrich Genscher, MdB

4.5.2. Ordensträger der Stadt Halle (Saale) 1991

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Bethke "Großes Verdienstkreuz mit Stern der Bundesrepublik Deutschland"

1993

Claus Müller "Bundesverdienstkreuz am Bande", "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland"

1995

Inge Glatzel "Bundesverdienstkreuz am Bande", Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland"

1995

Kammersänger Jürgen Krassmann "Bundesverdienstkreuz am Bande" "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland"

1996

Prof. Gerhard Schmitt-Rink "Bundesverdienstkreuz am Bande", "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland"

1997

Uwe Lühr "Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland"

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

47

Besondere persönlichkeiten ind der Stadt (Saale)

48

Kapitel 4

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Allgemeiner Teil

Kapitel 4

Besondere Persönlichkeiten in der Stadt Halle (Saale)

B Besonderer Teil

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

49

50

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 1

B1.

Ämter der Stadtverwaltung

Ämter der Stadtverwaltung

Die nach außen einheitlich unter der Behördenbezeichnung "Stadt Halle (Saale) Der Oberbürgermeister" auftretende kommunale Stadtverwaltung ist entsprechend ihrer Größe in verschiedene Dezernate, Ämter, Abteilungen und Stabsstellen gegliedert. Dabei ist das Dezernat die größte, das Sachgebiet die kleinste Gliederungseinheit. Welche Ämter welchem Dezernat zugeordnet sind, ist den Schaubildern auf den Seiten 53 und 55 zu entnehmen. In der Kommunalverwaltung sind Ämter personell, finanziell, räumlich, organisatorisch und aufgabenmäßig zusammengefaßte Verwaltungseinheiten. Mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten erledigen sie Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder der Kommune übertragene Angelegenheiten. Je nachdem, ob sie dabei ausschließlich nach "innen wirken", Außenwirkung gegenüber den Bürgern und Einwohnern entfalten bzw. Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahrnehmen, werden sie Fach- bzw. Querschnittsämtern unterteilt. Stabsstellen nehmen in der hierarchischen Verwaltungsgliederung eine Sonderstellung ein, da sie meist Spezialaufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von Einrichtungen, die zwar Aufgaben aus dem Bereich der Daseinsvorsorge erfüllen, die jedoch personell, räumlich, aufgabenmäßig und zum Teil organisatorisch und sogar rechtlich von der Stadtverwaltung gelöst sind. Hierzu gehören Museen, Theater, Schulen, Krankenhäuser, Al-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

ten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten, Bäder, Sportanlagen sowie die örtlichen Versorgungsund Verkehrsunternehmen. Sofern sie nicht rechtlich gegenüber der Stadt selbständig sind (wie die kommunalen Eigenunternehmen, z. B. HAVAG und Stadtwerke GmbH), sind die Mitarbeiter dieser Einrichtungen dem Oberbürgermeister dienstlich unterstellt. Die für diese Einrichtungen vorzuhaltenden finanziellen Mittel müssen im jährlichen Haushaltsplan der Stadt Halle (Saale) veranschlagt werden, vgl. auch Besonderer Teil, Kapitel 3, Städtische Beteiligungen.

1.1.

Fach und Querschnittsämter

Durch ein Fachamt werden auf kommunaler Ebene Aufgaben erfüllt, für die die Kommune gemäß GOLSA selbst zuständig ist bzw. die ihr Kraft Gesetzes durch Bund und Land übertragen worden sind. Sie entfalten als Dienstleister für den Bürger überwiegend Außenwirkungen. Querschnittsämter erledigen innerhalb der Kommunalverwaltung die Aufgaben, die für alle Gliederungseinheiten übergreifend erledigt werden können und von zentraler Steuerungsfunktion für die Gesamtverwaltung sind. Sie entfalten damit überwiegend Innenwirkung. Die kommunalen -unternehmen sind Kapitel C dargestellt.

Eigenbetriebe im Besonderen

und Teil,

51

Ämter der Stadtverwaltung

Kapitel 1

Querschnittsämter

020, 10, 11, 13, 14, 20, 30, 39,

Fachämter

21, 22, 23, 25, 31, 32, 33, 34, 37, 40, 41, 50, 51, 519, 52, 53, 540, 55, 601, 602, 61, 611, 62, 63, 65, 66, 67, 80

je 1 Ausländer-, Behinderten- und Kinderbeauftragte(r) 401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, Nachgeornete 421, 422, 441, 443, 444, 451, 452, 453, 461, 463, 464, 472, 473, 477, Einrichtungen 502, 503, 517, 518, 511, 531, 532, Tabelle 1: Ämterzuordnung (Stand: 31.12.1998)

1.2.

Zusammenwirken der Ämter

Das Zusammenwirken der verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung ermöglicht erst die eigenverantwortliche Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Interesse aller Bürger. Die Umsetzung dieses Verwaltungsauftrages zu Beginn einer neu zu strukturierenden Verwaltungsarbeit 1990 wurde durch sich verändernde Aufgaben und Zuständigkeiten für die verschiedenen Ämter zusätzlich erschwert. Wer damals ein Anliegen an die Verwaltung hatte, wurde oftmals mit diesen offensichtlichen Unzulänglichkeiten konfrontiert. Es war nicht selten, daß der Bürger mehrfach "Anlauf" nehmen mußte, um mit seinem Anliegen erfolgreich sein zu können. Daß diese gravierenden Veränderungen in der laufenden Verwaltungstätigkeit dennoch nicht zu größerem Unmut bei der Bevölkerung führten, ist dem Engagement und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu danken. Durch ständige Neu-, Um- und Weiterqualifizierung wurde es in relativ kurzer Zeit möglich, daß sich alle Verwaltungsbereiche auf die neuen gesetzlichen Grundlagen umgestellt hatten. So hat sich im Verlaufe des Berichtszeitraumes ein kooperativer Arbeitsstil zwischen den Ämtern entwickelt, der die Stadtverwaltung sukzessive zum Dienstleister für Bürger veränderte.

1.2.1

Zusammenarbeit zwischen Fachämtern

Über den Aufgabengliederungsplan sind den Ämtern ihre Aufgaben zugewiesen. Sie sind damit für die abschließende Erfüllung der Aufgaben zuständig. Da aber Bürgeranliegen oftmals nicht nur Aufgaben eines Amtes sind, müssen verschiedene Fachämter gemeinsam das gleiche Anliegen bearbeiten. Inwieweit andere Ämter an der Erledigung der Aufgaben mitwir52

ken, ist ebenfalls im Aufgabengliederungsplan festgelegt. Um lange Wege und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, sind aufgabenmäßig eng miteinander verbundene Fachämter in einem Dezernatsbereich zusammengefaßt.

1.2.2. Fach- und Querschnittsämter Querschnittsämter fungieren als zentrale Verwaltungseinheiten. Sie entlasten die Fachämter von allen für die Verwaltung gleichen oder in den verschiedenen Ämtern ähnlich zu erledigenden Aufgaben. Die meisten sind dem Bereich des Oberbürgermeisters zugeordnet. Jede Kommune kann jedoch auf Grund ihrer Organisationshoheit ihre Verwaltungsgliederung entsprechend der personellen und örtlichen Gegebenheiten vornehmen. Die Stadt Halle (Saale) hat die in der Tabelle unter Punkt 1.1. aufgelisteten Querschnittsämter 13, 14, 30, 39 und die Stabsstelle 020 dem Bereich Oberbürgermeister zugeordnet. Hauptamt (10) und Personalamt (11) sind dem Dezernat I, Verwaltung, Personal und Ordnung zugeordnet. Kämmerei (20) und Stadtkasse (21) gehören zum Dezernat II, Finanzen, offene Vermögensfragen. Die Stabsstelle 540 ist während des Berichtszeitraumes zur Erledigung besonderer Aufgaben gebildet worden. Sie gehört wie die Beauftragten entsprechend der ihnen zugewiesenen Aufgaben zum Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit.

1.3.

Was Chefsekretariate leisten

Im hierarchischen Aufbau der Verwaltung gibt es "Chefsekretariate" auf drei Ebenen, das Büro des Oberbürgermeisters, die Dezernatsbüros und Vorzimmer der Amtsleiter. Auf den zwei erst genannten Ebenen sind ihnen Referenten Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 1

Ämter der Stadtverwaltung

und weitere Sachbearbeiter zugeordnet. Die Mitarbeiter der Büros haben organisierende, koordinierende, vorbereitende und verwaltende Aufgaben zu erfüllen bzw. bestimmte Sachgebiete zu bearbeiten. Als Schaltstellen für die jeweilige Verwaltungseinheit flankieren sie die Managementaufgaben des Oberbürgermeisters, der Beigeordneten und Amtsleiter. Daneben sind die Vorzimmer Anlaufstellen, wenn Bürger,

Einwohner oder Gäste der Stadt Auskünfte benötigen oder sich mit einem Anliegen und Beschwerden an die Verwaltung wenden. Die Mitarbeiter der Chefbüros vermitteln Kontakte zu den zuständigen Fachämtern oder leiten die Anliegen und Beschwerden an die zuständigen Stellen weiter.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

53

54

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

10 Hauptamt

01

32 Ordnungsamt

Presse- und Werbeamt

Rechnungsprüfungsamt

Rechtsamt

Büro für 37 Amt für Brand-, GleichstellungsKatastrophenfragen schutz und Rettungsdienst

13

14

30

39

34 Standesamt

33 Einwohnerund Statistikamt

11 Personalamt

D

020 Stabsstelle Organisation

Büro des OB

Verwaltung, Personal und Ordnung

DEZERNAT I

Der Oberbürgermeister

STAND : 1994

25 AROV

22 Steueramt

21 Stadtkasse

20 Kämmerei

Finanzen und offene Vermögensfragen

EZERNAT II

Stadtplanungsamt

Umweltamt

63

Bauordnungsamt

611 Koordinier.stelle Stadtsanierung

61

31

Planen und Umwelt

DEZERNAT III

52 Sport- und Bäderamt

41 Kulturamt

Jugendamt

D

55

53

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Gesundheitsamt

519 Verwaltung KiTa

51

Sozialamt

Jugend, Soziales und Gesundheit

DEZERNAT V

40 Schul50 verwaltungsamt

Kultur, Bildung und Sport

DEZERNAT IV

67 Grünflächenamt

66 Tiefbauamt

65 Hochbauamt

62 Stadtvermessungsamt

Bauen

EZERNAT VI

80 Amt für Wirtsch.-förderung Fremdenverkehr und Beschäftigung

23 Liegenschaftsamt

Wirtschaftsförd., Beschäftigung und Liegenschaften

DEZERNAT VII

56

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

32 Ordnungsamt

33 Einwohner- und Statistikamt

13 Presse- und Werbeamt

14 Rechnungsprüfungsamt

37 Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

020 - Stabsstelle Organisation

39 Büro für Gleichstellungsfragen

21 Stadtkasse

11 Personalamt

020Stabsstelle Organisation

34 Standesamt

20 Kämmerei

10 Hauptamt

01 Büro des OB

40 Schulverwaltungsamt

Frau Szabados

Herr Gärtner

Kultur, Bildung und Sport

DEZERNAT IV

61 Stadtplanungsamt

63 Bauordnungsamt

52 Sport- und Bäderamt

41 Kulturamt 603Stabsstelle Erschließung/ Baukoordination

31 Umweltamt

Herr Heinrich

30 Amt für Rechts- 611Koordin.-Stelle angelegenheiten Stadtsanierung

22 Steueramt

Herr Dr. Rauen

Herr Walther

Vertretung: Frau Szabados

Herr Dr. Busmann

Herr Koch

Herr Dr. Roscher

Herr Dr. Rauen

DEZERNAT III

Finanzen Planen und offene und Umwelt Vermögensfragen

DEZERNAT II

Der Verwaltung, Oberbürgermeister Personal und Ordnung

DEZERNAT I

DEZERNATSVERTEILUNGSPLAN

55 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

53 Gesundheitsamt

519Verwaltung KiTa

51 Jugendamt

50 Sozialamt

Herr Gärtner

Frau Szabados

Jugend, Soziales und Gesundheit

DEZERNAT V

Herr Koch

Herr Walter

Wirtschaftsförd., Beschäftigung und Liegenschaften

DEZERNAT VII

67 Grünflächenamt

66 Tiefbauamt

65 Hochbauamt

80 Amt für Wirtschaftsförderung

62 Stadt23 Liegenschaftsvermessungsamt amt

Herr Dr. Busmann

Herr Heinrich

Bauen

DEZERNAT VI

Stand: 12/ 1998

58

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

B2 Dezernate mit Ämtern - ihre Entwicklung, Aufgaben und besonderen Leistungen In den Abschnitten dieses Kapitels wird über die zu einem Dezernatsbereich gehörenden Ämter mit ihren Aufgaben, ihrer Entwicklung und den besonderen Leistungen der letzten Jahre berichtet. Darüber hinaus wird in knapper Form ein perspektivischer Ausblick gegeben.

• Vorbereitung der Beratungen des Oberbürgermeisters mit den Fraktionsvorsitzenden, • finanzielle und technische Ausstattung der Fraktionen, • Bearbeitung von Hauptsatzungs- und Geschäftsordnungsangelegenheiten.

Auf die vollständige Darstellung aller Aufgaben und besonderen Leistungen kann kein Anspruch erhoben werden.

Die Mitarbeiter dieses Bereiches bereiten für den Oberbürgermeister die Analyse, Lösungsansätze und Darstellung von Grundsatzproblemen vor und begleiten deren Umsetzung in der Verwaltung. Sie wirken mit bei der Entwicklung einer bürgerorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltungstätigkeit und beteiligen sich an der Entwicklung einheitlicher Richtlinien für die Stadtverwaltung.

Für die Gesamtaussagen zum jeweiligen Amt zeichnen die Fachämter selbst verantwortlich. Sofern im Berichtszeitraum die Zugehörigkeit eines Amtes zu einem bestimmten Dezernatsbereich verändert wurde, so ist das im Text zu dem jeweiligen Amt vermerkt. Nachgeordneten Einrichtungen, die über unterschiedliche Betriebsformen verselbständigt wurden, werden im Besonderen Teil, Kapitel 3, genannt.

2.1.

Bereich Oberbürgermeister

Die Aufgaben des Büros des Oberbürgermeisters sind im vorangegangenen Kapitel B1 unter dem Gliederungspunkt 1.3. mitbeschrieben. Darüber hinaus koordiniert das Büro des Oberbürgermeisters insbesondere die Zusammenarbeit mit den sieben Dezernaten sowie das Zusammenwirken aller Bereiche der Stadtverwaltung. Den entsprechenden Mitarbeitern obliegen darüber hinaus die Koordination aller Vorlagen für den Stadtrat und den Hauptausschuß und die damit verbundene Protokolltätigkeit sowie die Beschlußkontrollen. Dem Büro des Oberbürgermeisters wachsen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Fraktionen folgende weitere Aufgaben zu:

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Die im Berichtszeitraum vorgenommen organisatorischen Veränderungen haben an der inhaltlichen Aufgabenverteilung nichts geändert. Heute gehören folgende Organisationseinheiten zum Leitungsbereich des Oberbürgermeisters: 01 - Büro des Oberbürgermeisters mit Kommunalbüro, 020 - Stabsstelle Organisation, 13 - Presse- und Werbeamt, 14 - Rechnungsprüfungsamt, 30 - Rechtsamt und 39 - Gleichstellungsreferat.

59

Dezernate mit Ämtern

2.1.1. Kommunalbüro – Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik Das Kommunalbüro als Verwaltungsabteilung und Dienstleister für den Stadtrat ist 1994 mit Beginn der zweiten Ratsperiode eingerichtet worden. Mit den Sachgebieten Stadtrat und Protokoll hat das Kommunalbüro sowohl Verwaltungs- als auch politische Funktion. Seine Arbeit besteht einerseits in der Vorbereitung, Durchführung, Niederschrift und Nachbereitung der Stadtratssitzungen und der organisatorischen Unterstützung der Ausschußarbeit. Das Kommunalbüro unterstützt ferner die Fraktionen. Es ist ständige Verbindungsstelle zu den Geschäftsstellen der Fraktionen. Es nimmt auch Bürgeranträge entgegen und leitetet diese je nach Zuständigkeit an den Stadtrat oder die Verwaltung weiter. Andererseits werden durch das Sachgebiet Protokoll alle Repräsentationsverpflichtungen für den Oberbürgermeister vorbereitet und organisiert. In den Jahren 1990 bis 1994 wurde die verwaltende Arbeit hinsichtlich der Stadtverordnetenversammlungen vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geleistet. Die Aufgaben aus den protokollarischen Verpflichtungen des Oberbürgermeister wurden durch eine eigenständige Abteilung erfüllt. Das Zusammenspiel von Oberbürgermeister und Stadtrat machte aus verwaltungsorganisatorischer Sicht eine Abteilung im Bereich des Oberbürgermeisters erforderlich, welche die sich aus der Gemeindeordnung ergebenden Aufgaben umsetzt. Darüber hinaus mußte diese Abteilung aber in die Verwaltung eingebunden sein, um als Koordinator die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat weitestgehend reibungslos zu gestalten. Über den Umfang organisatorischer Begleitung des Stadtrates

60

Kapitel 2

und der Ausschüsse informieren die nachfolgenden Gliederungspunkte. Hier ist auch die Arbeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse für die erste und zweite Ratsperiode aufgearbeitet.

2.1.1.1.

Der Stadtrat der Stadt Halle(Saale)

Der Stadtrat vertritt gemäß § 44 Abs. 1 GOLSA die Bürgerschaft und ist das Hauptorgan der Gemeinde. Rechtsgrundlage für die Arbeit des Rates war bis zum 30.06.1994 die Kommunalverfassung der DDR und ist seit dem 1. Juli 1994 die GOLSA (vgl. Kapitel 2), die im Berichtszeitraum weiter verändert wurde. Bei der Erarbeitung des Verwaltungsberichtes wurde aus Gründen der Umfänglichkeit auf die namentliche Erfassung und detaillierte Darstellung der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse verzichtet. In den nachfolgenden Abschnitten sind aber die Aktivitäten der SVV und ihrer Ausschüsse zu Vergleichszwecken statistisch mit bearbeitet. Seit der Kommunalwahl 1994 (vgl. auch Kapitel 2, 2.2.) besteht der Stadtrat aus dem Oberbürgermeister und 56 Mitgliedern in sieben Fraktionen und hat zur Erledigung seiner Aufgaben elf ständige Ausschüsse mit drei Unterausschüssen des Hauptausschusses gebildet. Außerdem wurden vier weitere nach spezieller Gesetzgebung zu bildende Ausschüsse und ein Beirat gebildet. Jede Veränderung im Stadtrat wird durch das Kommunalbüro registriert und statistisch bearbeitet. Somit ist das Kommunalbüro in erster Linie Dienstleister für den Stadtrat, der sich seit 1994 mit den laufenden Änderungen wie folgt darstellte:

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.1.1.2.

Dezernate mit Ämtern

Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat

Zu Beginn der Wahlzeit im Juni 1994

Fraktionen 1994 PDS SPD CDU FDP Bündnis 90/DIE GRÜNEN Neues Forum Wählergemeinschaft Volkssolidarität Die Grauen Die Republikaner Herr Oberbürgermeister, Dr. Rauen

Gesamt:

Veränderte Zusammensetzung im Dezember 1997 Sitze 15 14 13 5 3 2

in % 27 % 25 % 23 % 9% 5% 4%

2 1 1 1

4% 1% 1% 1%

1997 PDS SPD CDU FDP Bündnis 90/Die Grünen Neues Forum Fraktion Volkssolidarität 1990 e. V. Halle/ DIE GRAUEN Graue Panther Herr Mikesch Oberbürgermeister, Dr. Rauen

57

Sitze 15 14 14 5 2 2

in % 26 % 25 % 25 % 9% 3% 3%

3

5%

1 1

2% ..2 %

57

Tabelle 2: Zusammensetzung der Fraktionen im Stadtrat

2.1.1.3.

Die Arbeit des Stadtrates

2.1.1.3.1.

Tagungen

Die Tagungen des Stadtrates erfolgen monatlich. Sie werden nach der Abstimmung der Tagesordnung zwischen dem Vorsitzenden des Stadtrates und dem Oberbürgermeister einberufen. Für die Versendung der Einladungen und der Tagungsunterlagen zeichnet das Kommunalbüro verantwortlich. Jahr ab 7/ 1994 1995 1996 1997 1998 Gesamt

Anzahl der Tagungen 5 10 und 1 11 11 11 48 und 1 Sondersitzung Tabelle 3: Anzahl der Stadtrats-Tagungen

2.1.1.3.2.

Da die von den Fraktionen zu erfüllenden Aufgaben mit dem Umfang der Ratsarbeit gleichfalls gewachsen sind, haben sie Geschäftsstellen eingerichtet. Diese werden von Fraktionsgeschäftsführern geleitet. Sie sind im Haus der Fraktionen, Juliot-Curie-Platz 27/28 untergebracht. Die Geschäftsstellen geben den Fraktionen die Möglichkeit, ihre vielfältigen Aufgaben zu erledigen, insbesondere die Stadtrats- und Ausschußsitzungen vorzubereiten und engen Kontakt mit der Bürgerschaft in Sprechstunden zu pflegen.

2.1.1.3.3.

Namentliche Auflistung

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche personellen Veränderungen innerhalb der zweiten Ratsperiode erfolgten. Zeitpunkt und Gründe der Mandatsveränderungen sind im Punkt 2.1.1.3.4. aufgelistet.

Fraktionen

Die in den Stadtrat der Stadt Halle (Saale) gewählten Bürger gehören in der Regel politischen Parteien an, die sich zu Fraktionen zusammengeschlossen haben. Die GOLSA § 43 schreibt vor, daß eine Fraktion mindestens zwei Mitglieder haben muß. In den Fraktionen werden die Entscheidungen des Stadtrates vorbereitet und insofern kommunalpolitischen Weichen gestellt. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Die Wechsel im Fraktionsvorsitz reichen von der Mandatsniederlegung über den Rücktritt vom Vorsitz bis hin zum Ausscheiden aus Fraktionen bzw. Stadtrat.

61

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Stadtrat zu Beginn der Wahlzeit 1994

Stadtrat August 1997

Vorsitzender des Stadtrates:

Dr. Brockmann, Justus

Dr. Brockmann, Justus

Oberbürgermeister

Dr. Rauen, Klaus

Dr. Rauen, Klaus

Gärtner, Karl-Heinz Ehlert, Heidemarie Frach, Jutta MR Greuel, Mechthild Haupt, Ute Heft, Frank-Uwe Prof. Dr. Isbaner, Werner Prof. Dr. Kiel, Siegfried Dr. Köck, Uwe-Volkmar Krischok, Marion Lenk, Margrit Dr. Meerheim, Bodo Müller, Klaus Tannenberg, Heidrun Prof. Dr. Tanneberger, Heino

Dr. Meerheim Bodo Ehlert, Heidemarie Frach, Jutta MR Greuel, Mechthild Haupt, Ute Heft, Frank-Uwe Prof. Dr. Isbaner, Werner Prof. Dr. Kiel, Siegfried Dr. Köck, Uwe-Volkmar Krischok, Marion Lenk, Margrit Müller, Klaus Schaffer, Marlies Tannenberg, Heidrun Prof. Dr. Tanneberger, Heino

Koehn, Gottfried Dr. Brockmann, Justus Dorn, Irmela Dreizehner, Karl-Heinz Fuchs, Ute Hackel, Hans Dietger Haupt, Hanna Dr. Klapperstück, Michael Lorenz, Günter Dr. Müller-Gerberding, Ralf Scheller, Barbara Prof. Dr. Schuh, Dieter Dr. Reinhardt, Volker Dr. Werner, Ulrich

Prof. Dr. Schuh, Dieter Koehn, Gottfried Dr. Brockmann, Justus Dorn, Irmela Dreizehner, Karl-Heinz Fuchs, Ute Hackel, Hans Dietger Haupt, Hanna Dr. Klapperstück, Michael Lorenz, Günter Dr. Müller-Gerberding, Ralf Scheller, Barbara Dr. Reinhardt, Volker Dr. Werner, Ulrich

Sänger, Frank Dr. Ackermann, Jürgen Bönisch, Bernhard Doege, Eberhard Dölle, Clemens Faßhauer, Wilhelm Geuther, Joachim Günther, Harry Kautz, Ingo

Doege, Eberhard Dr. Ackermann, Jürgen Bönisch, Bernhard Dölle, Clemens Faßhauer, Wilhelm Geuther, Joachim Günther, Harry Kautz, Ingo Knittel, Joachim

Fraktion der PDS Fraktionsvorsitzender

Fraktion der SPD Fraktionsvorsitzender

Fraktion der CDU Fraktionsvorsitzender

62

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Stadtrat zu Beginn der Wahlzeit 1994

Stadtrat zum Zeitpunkt - August 1997 -

Knittel, Joachim Schmiedel, Ursula Stroisch, Klaus Dr. Wuttke, Charlotte

Kupke, Wolfgang Sänger Frank Schmiedel, Ursula Stroisch, Klaus Dr. Wuttke, Charlotte

Küpperbusch, Bernd Eckert, Heidemarie Kley, Gerry Dr. Lukas, Wolfgang Dr. Müller, Uwe

Küpperbusch, Bernd Dr. Bock, Dieter Kley, Gerry Scholze, Friedemann Wolf, Petra

Kupke, Wolfgang Dr. Koehn, Horst Veith, Hendrik

Veith, Hendrik Dr. Koehn, Horst

Boltze, Heinz Dr. Frühauf, Gerda Handwerg, Bärbel

Boltze, Heinz Dr. Frühauf, Gerda Handwerg, Bärbel

Fraktionsvorsitzende

Eigenfeld, Katrin Bohley, Heidi

Bohley, Heidi Jeschke, Peter

Die Republikaner

Mikesch, Frank

CDU Fraktion (Fortsetzung)

Fraktion der FDP Fraktionsvorsitzender

Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzender Mitglieder Fraktion Volkssolidarität 1990 e. V. Halle /DIE GRAUEN - Graue Panther Fraktionsvorsitzender

Fraktion Neues Forum

Fraktionslos

Mikesch, Frank

Tabelle 4: Stadtrat 1994, 1997

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

63

Dezernate mit Ämtern

2.1.1.3.4.

Kapitel 2

Niederlegung des Mandates

Dr. Wolfgang Lukas am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt ausgeschieden: am 08. 07. 1994 aus beruflichen Gründen nachgerückt bzw. verpflichtet: am 08. 07. 1994 Ullrich Bewersdorff

Katrin Eigenfeld am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt ausgeschieden: am 07. 12. 1994 weggezogen aus Halle nachgerückt bzw. verpflichtet: am 07. 12. 1994 Peter Jeschke

Heidemarie Eckert am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt ausgeschieden: am 07. 09. 1994 aus beruflichen Gründen nachgerückt bzw. verpflichtet: am 07. 09. 1994 Dr. Dieter Bock

Karl-Heinz Gärtner am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt ausgeschieden: am 25. 01. 1995 aus beruflichen Gründen nachgerückt bzw. verpflichtet: am 25. 01. 1995 Marlies Schaffer

Dr. Uwe Müller am 12. 06. 1994 in den Stadtrat gewählt ausgeschieden: am 07. 09. 1994 aus beruflichen Gründen nachgerückt bzw. verpflichtet: am 07. 09. 1994 Petra Wolf

Ullrich Bewersdorff am 08. 07. 1994 in den Stadtrat gewählt ausgeschieden: am 01. 02. 1997 aus gesundheitlichen Gründen nachgerückt bzw. verpflichtet: am 26. 02. 1997 Friedemann Scholze

2.1.1.4.

aus 13 Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden. Der Jugendhilfeausschuß bildet auf Grund spezialgesetzlicher Regelungen eine Ausnahme. Die Anzahl seiner Mitglieder regelt sich nach dem KJHG §§ 5 und 6, wonach im Ausschuß neun Stadträte, sechs stimmberechtigte Mitglieder der Wohlfahrtsverbände und sieben beratende Mitglieder von Verbänden und Vereinen vertreten sind.

Ausschüsse des Stadtrates

Der Stadtrat hat zur Erfüllung seiner Aufgaben folgende Ausschüsse als ständige Ausschüsse gebildet: 1. Ausschuß für Finanz-, Personal- und allgemeine Angelegenheiten (Hauptausschuß), 2. Ausschuß für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben nach VOB, VOL und HOAI (Vergabeausschuß), 3. Ausschuß für Planungs- und Umweltangelegenheiten, 4. Bildungs- und Kulturausschuß, Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften, 5. Jugendhilfeausschuß, 6. Rechnungsprüfungsausschuß, 7. Sozial- und Gesundheitsausschuß, 8. Sportausschuß, 9. Gleichstellungsausschuß, 10. Innenausschuß.

Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung nach § 46 GOLSA in einem Ausschuß oder Unterausschuß kein Sitz entfällt, sind berechtigt, ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden. Den Fraktionen stand es frei, anstatt der Mitglieder des Stadtrates sachkundige Einwohner gemäß § 48 GOLSA in die beratenden Ausschüsse zu entsenden.

Der Hauptausschuß besteht aus 16 Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Die übrigen Ausschüsse, mit Ausnahme des Ausschusses für Planungs- und Umweltangelegenheiten, der 16 Mitglieder umfaßt, bestehen 64

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.1.1.4.1.

Dezernate mit Ämtern

Beschließende Ausschüsse im Sinne des § 47 Abs. 1 GOLSA sind:

1. 2. 3. 4.

Hauptausschuß, Jugendhilfeausschuß, Vergabeausschuß, Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften. Ferner hat der Stadtrat Unterausschüsse gebildet. Als Unterausschuß des Hauptausschusses wurden Beschwerdeausschuß, Finanzausschuß und Haushaltskonsolidierungsausschuß gebildet. Sie geben die Empfehlung an den Hauptausschuß, der abschließend entscheidet, soweit nicht der Stadtrat aufgrund der Regelung im § 44 Abs. 3 GOLSA zu beschließen hat. Die Unterausschüsse Finanzen und Beschwerden bestehen aus sieben Stadträten, die Mitglieder des Hauptausschusses sein müssen. Im Haushaltskonsolidierungsausschuß sind zehn Stadträte vertreten. Vorsitzender der Unterausschüsse des Hauptausschusses ist der Oberbürgermeister. Er kann sich vertreten lassen.

2.1.1.4.2.

Sonstige nach spezialgesetzlichen Regelungen gebildete Ausschüsse

Der Stadtrat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben weitere Ausschüsse bilden. Er entscheidet im konkreten Fall, ob ein Ausschuß beratend oder beschließend wirksam wird. Haushaltskonsolidierungsausschuß gebildet: 17.09.1997 beratend Oberbürgermeister und zehn Stadträte Theaterausschuß neues theater - Schauspiel Halle gebildet: 3. 10. 1996 neu gebildet: 17.12.1997 beschließend Oberbürgermeister, sechs Stadträte, zwei Theatermitarbeiter Theaterausschuß Thalia Theater Halle/ Kinderund Jugendtheater gebildet: 17.12.1997 beschließend Oberbürgermeister, sechs Stadträte, zwei Theatermitarbeiter Krankenhausausschuß gebildet: 08. 11. 1995

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

neu gebildet:

17.09.1997 auf Grund spezial gesetzlicher Regelungen

beschließend fünf Stadträte, Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie ein Vertreter der Belegschaft Umlegungsausschuß gebildet: 10. 05. 1995 (erstmals) neu gebildet: 26. 03. 1997 beratend sechs Stadträte und sieben Mitglieder verschiedener Fachrichtungen Polizeibeirat gebildet: neu besetzt:

08. 11. 1995 17.09.1997 wegen Verände rungen in den Fraktionen

beratend zwölf Stadträten und bis zu elf Bürger bzw. sachkundige Einwohner. Die Bürger gehören nicht dem Stadtrat an.

2.1.1.4.3.

Anzahl der Stadträte und sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen

Der Stadtrat hat nach § 48 Abs. 1 Satz 2 das Recht, sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen. Ihre Anzahl darf aber gemäß Satz 5 die Zahl der Stadträte in den einzelnen Ausschüssen nicht übersteigen. Welche Stadträte in den verschiedenen Ausschüssen im Berichtszeitraum vertreten waren, ist im Abschnitt 2.1.1.5. ausführlich niedergeschrieben. In beschließenden Ausschüssen ist die Mitwirkung von sachkundigen Bürgern und Einwohnern ausgeschlossen. Daraus resultiert die folgende Besetzung der Ausschüsse: Hauptausschuß 16 Stadträte + Oberbürgermeister Unterausschuß Finanzen sieben Stadträte + Oberbürgermeister Unterausschuß Beschwerde sieben Stadträte + Oberbürgermeister Haushaltskonsolidierungsausschuß Zehn Stadträte + Oberbürgermeister

65

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben

Rechnungsprüfungsausschuß sieben Stadträte* + sechs sachkundige Einwohner

elf Stadträte + fünf sachkundige Einwohner

Sozial- und Gesundheitsausschuß

Ausschuss für Planungs und Umweltangelegenheiten

neun Stadträte* + vier sachkundige Einwohner

elf Stadträte + fünf sachkundige Einwohner

Gleichstellungsausschuß

Bildungs- und Kulturausschuß

sieben Stadträte* + sechs sachkundige Einwohner

zehn Stadträte + drei sachkundige Einwohner

Innenausschuß

Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften

zehn Stadträte* + drei sachkundige Einwohner

13 Stadträte * Die Fraktionen Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Neues Forum entsanden aufgrund ihrer geringen Fraktionsstärke Stadträte sachkundige Einwohner mit beratender Stimme in die Ausschüsse. Vergleiche dazu Abschnitt 2.1.1.5.

Jugendhilfeausschuß acht Stadträte + ein stimmberechtigtes Mitglied für die CDU-Fraktion + sieben beratende Mitglieder + sechs stimmberechtigte Mitglieder (Vereine)

2.1.1.5.

Die Ausschüsse - Vorsitzende und Mitglieder (Stand: 12/1997)

1. Hauptausschuß

17 Mitglieder

Vorsitzender:

Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen

Mitglieder:

Heidemarie Ehlert Dr. Bodo Meerheim Prof. Dr. Werner Isbaner Marion Krischok Dr. Justus Brockmann Prof. Dr. Dieter Schuh Gottfried Koehn Dr. Ulrich Werner Eberhard Doege Joachim Geuther Frank Sänger Ursula Schmiedel Bernd Küpperbusch Heinz Boltze Hendrik Veith Heidi Bohley

66

(PDS) (PDS) (PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (CDU) CDU) (CDU) (CDU) (F.D.P.) (Volkssolidarität...) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Neues Forum)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Unterausschuß Beschwerde Vorsitzender:

acht Mitglieder + drei beratender Stimme

Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen

Mitglieder:

Dr. Bodo Meerheim Prof. Dr. Werner Isbaner Dr. Justus Brockmann Gottfried Koehn Frank Sänger Joachim Geuther Bernd Küpperbusch mit beratender Stimme Dr. Horst Koehn Bärbel Handwerg Heidi Bohley Unterausschuß Finanzen Vorsitzender:

(PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (F.D.P.) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Volkssolidarität...) (Neues Forum)

acht Mitglieder + drei mit beratender Stimme

Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen

Mitglieder:

Heidemarie Ehlert Marion Krischok Prof. Dr. Dieter Schuh Dr. Ulrich Werner Ursula Schmiedel Eberhard Doege Bernd Küpperbusch mit beratender Stimme Hendrik Veith Heidi Bohley Dr. Gerda Frühauf

(PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) F.D.P.)

2. Vergabeausschuß

13 Mitglieder + eins mit beratender Stimme

Vorsitzender: Stellv. Vors.:

Günter Lorenz Uwe Heft

(SPD) (PDS)

Mitglieder:

Dr. Uwe-Volkmar Köck Klaus Müller Prof. Dr. Heino Tanneberger Dr. Michael Klapperstück Dr. Volker Reinhardt Clemens Dölle Harry Günther Klaus Stroisch Gerry Kley Dr. Gerda Frühauf Heidi Bohley

(PDS) (PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (CDU) (F.D.P.) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (Neues Forum)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Neues Forum) (Volkssolidarität 1990 e.V. Halle / DIE GRAUEN

67

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

3. Ausschuß für Planungs- und Umweltangelegenheiten 16 Mitglieder davon zwölf Stadträte und vier sachkundige Einwohner Vorsitzender: Stellv. Vors.:

Dr. Ralf Müller-Gerberding Hendrik Veith

Mitglieder:

Dr. Uwe-Volkmar Köck Prof. Dr. Heino Tanneberger Gottfried Koehn Barbara Scheller Irmela Dorn Clemens Dölle Harry Günther Ingo Kautz Wilhelm Faßhauer Gerry Kley sachkundige Einwohner Andreas Liste Eva Krause Dr. Margit Kasim Georg Giersch

(SPD) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (F.D.P.) (PDS) (PDS) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (Neues Forum)

4. Bildungs- und Kulturausschuß 13 Mitglieder davon elf Stadträte, zwei sachkundige Einwohner, ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme Vorsitzender: Stellv. Vors.: Mitglieder:

Dr. Jürgen Ackermann Irmela Dorn

Prof. Dr. Siegfried Kiel Margrit Lenk Marion Krischok Dr. Volker Reinhardt Ute Fuchs Wilhelm Faßhauer Bernhard Bönisch Friedemann Scholze Herr Dr. Horst Koehn sachkundige Einwohner Prof. Erwin Andrä Manfred Schuster mit beratender Stimme Dr. Regina Schöps

68

(CDU) (SPD) (PDS) (PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (F.D.P.) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (PDS) (Volkssolidarität /DIE GRAUEN) (Neues Forum)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

5. Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften Vorsitzender: Stellv. Vors.:

Frank Sänger Prof. Dr. Werner Isbaner(PDS)

(CDU)

Mitglieder:

Uwe Heft Dr. Uwe-Volkmar Köck Klaus Müller Günter Lorenz Karl-Heinz Dreizehner Dr. Ulrich Werner Joachim Knittel Ingo Kautz Bernd Küpperbusch Dr. Gerda Frühauf Peter Jeschke

(PDS) (PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (F.D.P.) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (Neues Forum)

6. Jugendhilfeausschuß davon sieben Stadträte, zwei sachkundige Einwohner (zählen wie Stadträte), sechs stimmberechtigte Mitglieder und sieben beratende Mitglieder Vorsitzende: Stellv. Vors.:

Petra Wolf Hanna Haupt

(F.D.P.) (SPD)

Dr. Bodo Meerheim Jutta Frach Ute Haupt Ute Fuchs Bernhard Bönisch sachkundige Einwohner mit Status wie Stadtrat Klaus Hinze Edith Haffner stimmberechtigte Mitglieder Mechthild Lattdorff Goswin van Rissenbeck Walter Große-Wöhrmann Winfried Weber Jochen Heyroth Helga Schubert beratende Mitglieder: Rolf Lutze Dr. Martina Scherer Dr. Lothar Müller Herr Hahn Renate Merbitz Sonja Bartsch Bernd Seifert

(PDS) (PDS) (PDS) (SPD) (CDU)

Mitglieder:

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

13 Mitglieder

15 Mitglieder

(CDU) (Volkssolidarität/DIE GRAUEN) (Ev. Stadtjugendpfarramt) (Regionalstelle für kath. Jugendarbeit) (Arbeiterwohlfahrt) (Caritasverband) (Diakonie-JW-Bauhof) (DRK Kreisverband Halle-Saalkreis e. V) Amtsgericht Halle Arbeitsamt Halle Schulaufsichtsamt Polizeidirektion Halle Humanistischer Verband

69

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

7. Rechnungsprüfungsausschuß davon sieben Stadträte, sechs sachkundige Einwohner und ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme Vorsitzende: Stellv. Vors.:

Heidemarie Ehlert Dr. Michael Klapperstück

Mitglieder:

MR. Mechthild Greuel Dr. Werner Ulrich Ursula Schmiedel Joachim Knittel Hendrik Veith sachkundige Einwohner Angelika Henschel Horst Gneist Klaus Hüsing Claudia Pfeiffer Klaus Adam Irmgard Claus mit beratender Stimme Peter Wolna

(PDS) (SPD) (PDS) (SPD) (CDU) (CDU) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (PDS) (PDS) (SPD) (CDU) (F.D.P.) (Volkssolidarität/DIE GRAUEN) (Neues Forum)

8. Sozial- und Gesundheitsausschuß davon zehn Stadträte, drei sachkundige Einwohner und ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme Vorsitzende: Stellv. Vors.: Mitglieder:

Mechthild Greuel Hans Dietger Hackel

Jutta Frach Ute Fuchs Barbara Schneller Dr. Jürgen Ackermann Wolfgang Kupke Charlotte Wuttke Bärbel Handwerg Peter Jeschke Dr. Sigrid Göllnitz sachkundige Einwohner Steffen Scholze Hartmut Schubert mit beratender Stimme Svea Detering

70

13 Mitglieder

13 Mitglieder

(PDS) (SPD) (PDS) SPD) (SPD) (CDU) (CDU) (CDU) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (Neues Forum) (PDS) (PDS) (F.D.P.) (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

9. Sportausschuß davon zehn Stadträte, drei sachkundige Einwohner und ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme) Vorsitzender: Stellv. Vors.:

Dr. Horst Koehn Dr. Michael Klapperstück

(Bündnis 90/DIE GRÜN.) (SPD)

Mitglieder:

Ute Haupt Prof. Dr. Siegfried Kiel Dr. Volker Reinhardt

(PDS) (PDS) (SPD)

13 Mitglieder

9. Sportausschuß (Fortsetzung) Mitglieder:

Hans-Dietger Hackel Eberhard Doege Bernhard Bönisch Ingo Kautz Heinz Boltze sachkundige Einwohner Dr. Marion Martienssen Dorothea Brederlow Wolfgang Tischer mit beratender Stimme Eckert Bohley

(SPD) (CDU) (CDU) (CDU) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (PDS) (PDS) (F.D.P.) (Neues Forum)

10. Gleichstellungsausschuß davon acht Stadträte, fünf sachkundige Einwohner und ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme Vorsitzende: Stellv. Vors.:

Heidrun Tannenberg Ute Fuchs

Mitglieder:

Jutta Frach Joachim Knittel Hanna Haupt Barbara Schneller Wilhelm Faßhauer Petra Wolf sachkundige Einwohner Manfred Hansen Dr. Mohamed Yousif Mechthild Bolik Claudia Pfeiffer Birgit Bilina Annerose Runde mit beratender Stimme Dr. Regina Schöps

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

13 Mitglieder

(PDS) (SPD) (PDS) (CDU) (SPD) (SPD) (CDU) (F.D.P.) (PDS) (PDS) (SPD) (CDU) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) (Neues Forum)

71

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

11. Innenausschuß davon zehn Stadträte, drei sachkundige Einwohner und ein sachkundiger Einwohner mit beratender Stimme Vorsitzende: Stellv. Vors.:

Hanna Haupt Joachim Geuther

Mitglieder:

Marlies Schaffer Heidrun Tannenberg Irmela Dorn Hans-Dietger Hackel Dr. Jürgen Ackermann Dr. Dieter Bock Heidi Bohley Marion Krischok sachkundige Einwohner Joachim Jeltsch Dr. Horst Vietmeyer Frau Frigga Schlüter-Gerboth mit beratender Stimme Herr Thomas Mokosch

2.1.1.6.

13 Mitglieder

(SPD) (CDU) (PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (CDU) (F.D.P.) (Neues Forum) (PDS) (CDU) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (PDS) (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Mitglieder in den zeitweiligen Ausschüssen (vgl. Abschnitt 2.1.1.4.2)

Haushaltskonsolidierungsausschuß Stadträte Dr. Bodo Meerheim (PDS) Marion Krischok (PDS) Eberhard Doege (CDU) Wolfgang Kupke (CDU) Dr. Michael Klapperstück (SPD) Günter Lorenz (SPD) Bernd Küpperbusch (F.D.P.) Dr. Gerda Frühauf (Volkssolidarität/ Graue Panther Heidi Bohley (Neues Forum( Dr. Horst Koehn (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) Krankenhausausschuß Stadträte Dr. Justus Brockmann Dr. Charlotte Wuttke Ute Haupt Peter Jeschke

(SPD) (CDU) (PDS) (Neues Forum)

Mitglieder der Gemeindevertretung des Umlegungsausschusses Halle Stadträte Mitglied Ehlert, Heidemarie Dr. Werner, Ulrich Kautz, Ingo 72

Stellvertreter (PDS) (SPD) (CDU)

Prof. Dr. Isbaner, Werner Lorenz, Günter Kley, Gerry

(PDS) (SPD) (F.D.P.)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Theaterausschuß Vorsitz:

neues theater/ Schauspiel Halle

Oberbürgermeister, Dr. Klaus Rauen

Stadträte Mitglied

Stellvertreter/in

Marion Krischok Heidemarie Ehlert Irmela Dorn Barbara Scheller(SPD) Dr. Jürgen Ackermann Friedemann Scholze

(PDS) (PDS) (SPD)

Prof. Dr. Siegfried Kiel Ute Haupt Gottfried Koehn Dr. Volker Reinhardt Bernhard Bönisch Bernd Küpperbusch

(CDU) (F.D.P.)

(PDS) (PDS) (SPD) (SPD) (CDU) (F.D.P.)

Personalvertretung Mitglied

Stellvertreter

Lutz Teschner, Schauspieler Uwe Selle, Tonmeister

Andreas Range, Schauspieler Stefan Range, Oberrequisiteur

Theaterausschuß Vorsitz:

Thalia-Theater/ Kinder- und Jugendtheater

Oberbürgermeister, Dr. Klaus Rauen

Stadträte: Mitglied

Stellvertreter/in

Margrit Lenk Prof. Dr. Siegfried Kiel Dr. Jürgen Ackermann Wilhelm Faßhauer Prof. Dr. Dieter Schuh Friedemann Scholze

(PDS) (PDS) (CDU) (CDU) (SPD) (F.D.P.)

Marion Krischok Heidemarie Ehlert Bernhard Bönisch Ingo Kautz Barbara Scheller(SPD) Bernd Küpperbusch

(PDS) (PDS) (CDU) (CDU) (F.D.P.)

Personalvertretung Mitglied

Stellvertreter

Jens Heinemann, Öffentlichkeitsarbeit/Theaterkasse Sven Sandow, Technik

Wolfgang Deparade, Inspizient Wolfgang Deparade, Inspizient

Polizeibeirat Vorsitzende:

Hanna Haupt

(SPD)

Mitglieder:

Dr. Jürgen Ackermann Dr. Dieter Bock Heidi Bohley Irmela Dorn Joachim Geuther Hans Dietger Hackel Marion Krischok Marlies Schaffer Heidrun Tannenberg Petra Wolf

(CDU) (F.D.P.) (Neues Forum) (SPD) (CDU) (SPD) (PDS) (PDS) (PDS) (F.D.P.)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

73

Dezernate mit Ämtern

sachkundige Einwohner Dr. Kurt Bartaune Dr. Reinhard Bartelt Claus Breitkreutz Joachim Jeltsch Reinhard Labenz Werner Misch Ulrich Trabert Sabine Wolff Polizeipräsident Herr Dieter Gebel Beigeordneter Dezernat I Dr. Helmut Roscher Protokollführerin Frau Hübner

74

Kapitel 2

(PDS) (F.D.P.) (Neues Forum) (CDU) (CDU) (CDU) (Volkssolidarität/ DIE GRAUEN) (Neues Forum)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

2.1.1.7. Übersichten zur Beschlußfassung Die Übersichten über die Beschlußfassungen des Stadtrates und der Ausschüsse wurde durch das Kommunalbüro erabeitet. Übersicht: Gefaßte Beschlüsse (Beschlußvorlagen und Anträge) des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) Juli 1994 bis Juni 1999

Jahr

Anzahl der Sitzungen

Beschlüsse gesamt

davon öffentliche Beschlußvorlagen

1994 1995 1996 1997 1998 1999 Gesamt

5 10 + 1 11 11 11 5+1 52 + 2

95 233 257 249 269 157 1.260

63 135 142 120 134 69 663

davon nichtöffentliche Beschlußvorlagen 22 28 49 61 71 47 278

davon Anträge

davon Anfragen

10 70 66 68 64 41 319

33 112 184 156 179 64 728

Übersicht alle gefaßten Beschlüsse nach Dezernaten aufgegliedert von Juli 1994 bis Juni 1999

Bereiche

Anzahl der gefaßten Beschlüsse 1994

1995

1996

1997

1998

1999

Gesamt

Oberbürgermeister Verwaltung, Personal Ordnung Finanzen, offene Vermögensfragen Planen, Umwelt Kultur, Bildung, Sport Jugend, Soziales, Gesundheit Bauen Wirtschaftsförderung, Beschäftigung, Liegenschaften

18 5 7

20 9 13

18 18 8

8 5 6

28 9 31

11 3 22

103 49 87

27 4 8

66 11 18

56 16 28

46 4 21

61 17 22

41 7 13

297 59 110

7

20

26

6

15

8

82

9

6

21

14

22

11

83

Gesamt

85

163

191

110

205

116

870

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

75

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Übersicht der beschlossenen Anträge untergliedert nach Einbringern der Äntrage

Antragsteller

Anzahl der Anträge 1994

1995

1996

1997

1998

1999

Gesamt

PDS SPD CDU FDP Fraktion Volkssolidarität 1990 e.V. Halle / DIE GRAUEN-Graue Panther Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Neues Forum Ausschüsse

4 0 0 2 0

22 11 9 11 0

17 8 10 8 0

9 9 10 4 0

7 13 22 6 1

4 9 15 2 1

63 50 66 33 2

1 0

7 3

11 4

5 3

3 3

1 3

28 16

Hauptausschuß Rechnungsprüfungsausschuß Bildungs- und Kulturausschuß Gleichstellungsausschuß Sportausschuß Innenausschuß (gemeinsam mit Jugendhilfeausschuß) Gesamt

0 0 0 0 0 0

0 1 2 0 0 0

0 0 3 1 1 0

0 1 0 1 1 0

0 0 3 0 0 1

1 1 0 0 0

1 2 9 2 2 1

7

66

63

43

59

37

275

Fraktionen

Übersicht über die Anzahl der Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) ab Juli 1994 - Juni 1999 ab November

1994

1995

1996

1997

1998

1999

Hauptausschuß (ab August) Unterausschuß Finanzen Unterausschuß Beschwerde Wibera Ausschuß für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben Ausschuß für Planungs- u. Umweltangelegenheiten Bildungs- und Kulturausschuß Ausschuß für Wirtschaftsförderung, Beschäftigung und Liegenschaften Jugendhilfeausschuß Rechnungsprüfungsausschuß Sozial- und Gesundheitsausschuß Sportausschuß Gleichstellungsausschuß Innenausschuß

4+1 1 0 0

13 10 0 0

11 10 1

11 17 3 1

11 12 1 2

5 6 0 1

55 56 5 4

10 3

23 17

21 13

19 17

22 14

11 6

106 70

2

11

13

11

12

8

67

2 3 2 2 3 2 3

12 16 10 11 12 10 11

11 13 9 11 10 11 12

14 13 8 11 10 10 10

13 12 8 11 10 11 11

5 8 4 6 9 7 6

57 65 41 52 54 51 53

Gesamt

37+1

156

146

155

150

82

789

76

Gesamt

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.1.2

Dezernate mit Ämtern

Städtische Veranstaltungen mit „Protokoll“

2.1.2.1. Empfänge und Veranstaltungen Die Einhaltung aller protokollarischen Pflichten bei offiziellen Empfängen und Veranstaltungen der Stadt obliegt dem Sachgebiet Protokoll. In den zurückliegenden Berichtsjahren war das bei 557 Veranstaltungen der Fall. Diese fanden überwiegend im historischen Ambiente des Stadthauses statt. Etwa zehn Empfänge werden jährlich in anderen repräsentativen städtischen Einrichtungen, wie Konzerthalle Ulrichskirche, Händel-Haus oder Stadtmuseum, ausgerichtet. In diesem Zusammenhang wird auch zwei bis drei Mal jährlich die Landeskunstgalerie Moritzburg in Anspruch genommen. Besonders stolz kann die Stadt sein, daß jährlich etwa 15 Empfänge und Veranstaltungen mit internationaler und nationaler Resonanz stattfanden. Das wohl herausragendste Ereignis sind die alljährlich stattfindenden Händel-Festspiele und der fest damit verbundene Empfang, der

traditionell vom Oberbürgermeister zum Abschluß des Eröffnungstages gegeben wird. Die internationale Bekanntheit verdankt dieses Ereignis der Publikation im „Internationalen Festspielkalender“. Dazu zählen ebenso die deutschlandweiten Kongresse, Tagungen und Symposien sowie Veranstaltungen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Institute der Max-PlanckGesellschaft oder des Fraunhofer-Instituts, die das Renommee der Stadt Halle (Saale) über Ländergrenzen weitertragen. Zu erwähnen sind hier auch die im Berichtszeitraum zwei Mal im Stadthaus durchgeführten Jahresveranstaltungen des „Deutsch-Amerikanischen Konzils“. Aus dem Bereich des Sportes sind die Veranstaltungen anläßlich • • •

des „Chemiepokal-Boxturniers“ des Stadtlaufes und der „Halleschen Werfertage“

zu nennen.

2.1.2.2. Empfänge und Veranstaltungen im Stadthaus der Stadt Halle (Saale)

Empfänge des Oberbürgermeisters 1991 bis 1998

174

Weitere Veranstaltungen, die 1991 bis 1997 im Stadthaus durchgeführt wurden: • Wirtschaft und Wissenschaft • Kultur • Caritativ • Information und Presse • Schüler und Jugendliche • Stadtplanung und -entwicklung • Ausstellungen • Sonstiges

105 65 45 51 44 103 8 223

Gesamtzahl der Empfänge und Veranstaltungen:

818

Tabelle 5: Empfänge und Veranstaltungen im Stadthaus 2.1.2.3. Schirmherrschaften und Grußworte des Oberbürgermeisters Für Veranstaltungen von nationalem und internationalem Rang wird gern bei prominenten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens um deren Schirmherrschaft geworben. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Zu Tagungen, Kongressen, Ausstellungseröffnungen, Grundsteinlegungen, Einweihungen und Festveranstaltungen zu besonderen Ereignissen wird oft auch ein Grußwort des Oberbürgermeisters erwartet. Wenn sich hallesche Schüler, Vereine, Verbände oder Organisationen auf die Reise in die Partnerstädte oder die weite Welt begeben, sind 77

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Grußbotschaften ein beliebtes „Mitbringsel“ für die Gastgeber.

Es wurden im Berichtszeitraum 60 Grußworte und 20 Grußbotschaften, u.a. für

Dazu wurden von 1990 bis 1998 durch den Oberbürgermeister 41 Schirmherrschaften übernommen u.a. zu:

• an den Linzer Bürgermeister anläßlich der Teilnahme des PRSV Halle e.V. am Internationalen Torballturnier für Blinde und Sehbehinderte in Linz; • Reisen von Friendship Force zur Überreichung an die Bürgermeister der besuchten Städte. Reiseziele waren: England, Brasilien, USA, Niederlande, Japan, Neuseeland und Australien; • Schülerreisen im Rahmen des German-American-Partnerchip-Programm in die USA; • Sport- und Kulturreisen erarbeitet.

• • • • • •

Billard-Weltcup Weltmeisterschaften im Schach U 20 Chemiepokal-Boxturnier Hallesche Werfertage Landesschützentag des Landes SachsenAnhalt Stadtlauf

Hinzu kommt ein Geleitwort zur Schriftreihe „Luftfahrtgeschichte in Sachsen-Anhalt“.

Abbildung 10: Dr. Klaus Rauen und die Halloren bei einem Neujahrsempfang

78

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

2.1.3. Presse- und Werbeamt (13) Die Kommune hat als Bestandteil des demokratischen Gemeinwesens die Pflicht zur Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit. Darüber hinaus besteht nach der GOLSA, nach der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) und der Geschäftsordnung des Stadtrates die Pflicht zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und Beschlüsse des Stadtrates. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wurde 1990 die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als ein Bereich der Magistratskanzlei aufgebaut, der sich bis 1994 zum eigenständigen Presse- und Werbeamt weiter entwickelte. Das Amt ist dem Oberbürgermeister direkt unterstellt. Das Presse- und Werbeamt ist somit grundsätzlich für alle Fragen zuständig, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Nachrichten stehen. Dabei hat es bei ämterübergreifenden Publikationen Koordinationsfunktion. Public Relations - Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit Die kommunale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle (Saale) erfüllt zwei Absichten. Erstens erfüllt sie den verfassungsmäßigen Auftrag zur sachgerechten Information des Bürgers und soll ihn somit in die Lage versetzen, von seinen demokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Zweitens soll Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einen möglichst breiten demokratischen Konsens durch sachgerechte Information zu Handlungen der Verwaltung herstellen. Einzelinformationen sollen den Bürger in die Lage versetzen, oftmals komplizierte Sachentscheidungen einer Verwaltung nachzuvollziehen, dadurch zu verstehen und mitzutragen. Aus diesem Auftrag ergeben sich die folgenden Aufgaben des Amtes: 1. Information von Presse, Rundfunk, Fernsehen, Nachrichtenagenturen und anderen Medien sowie freien Journalisten über grundsätzliche und spezifische Fragen der Verwaltungsarbeit und Vertretung der Verwaltungsmeinung insbesondere in Form von Informationsdiensten und mündlichen Stellungnahmen, 2. Vorbereitung und Durchführung von Pressekonferenzen, Pressebesichtigungen u. ä. Veranstaltungen mit Vertretern der Medien, Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

3.

4. 5. 6.

7.

8.

9. 10. 11. 12.

Vermittlung von Interviews, Betreuung von Journalisten, Zusammenarbeit mit Pressestellen anderer Behörden und Einrichtungen zum Zwecke des Informationsaustausches und der Koordinierung der städtischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Vertretung und Förderung der Interessen der Stadt in Literatur, Publizistik, Film, Bild und anderen Medien, Publizistische Beratung der Verwaltung, Inneninformation, Herausgabe eines Pressespiegels, Planung und Koordinierung des Erscheinungsbildes der Verwaltung nach außen, Mitwirkung bei der Planung und Koordinierung des Erscheinungsbildes der Kommune, Bürgerinformation über gemeindliche Planungen und Aktivitäten durch Publikationen, audiovisuelle Medien, Ausstellungen, Veranstaltungen bzw. Mitwirkung, wenn dies im Verantwortungsbereich anderer Ämter geschieht, Koordination der Herausgabe, Redaktion und Gestaltung sämtlicher gemeindlicher Publikationen bzw. von Publikationen, an denen die Verwaltung beteiligt ist, Stadtwerbung, soweit nicht dem Amt für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr zugewiesen, Herausgabe amtlicher Bekanntmachungen und des Amtsblattes, Auftragserteilung für Anzeigen, Reaktion auf Leserbriefe, welche die Verwaltung betreffen.

Mit seiner Arbeit verfolgt das Presse- und Werbeamt vorrangig nachstehende Ziele: • • • •

Information über Arbeit und Arbeitsergebnisse der Stadtverwaltung und städtischer Gremien, Förderung der Kommunikation zwischen Stadt und Öffentlichkeit, Verbesserung des Images der Stadt, Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der Schaffung/Sicherung neuer Arbeitsplätze durch Stadtwerbung und Propagierung von Standortvorteilen.

Informationsdienste für die Medien Pressedienst Bereits seit 1991 wird durch das Amt 13 von montags bis freitags täglich ein Pressedienst herausgegeben. Er ist das wichtigste Informati79

Dezernate mit Ämtern

onsmedium der Stadt für die Vertreter der Medien. Mit ihm werden Nachrichtenagenturen, private und öffentlich-rechtliche Rundfunksender sowie regionale und überregionale Tageszeitungen tagesaktuell über die Arbeit der städtischen Verwaltung und der nachgeordneten Einrichtungen sowie die Arbeit des Rates unterrichtet. Dabei wird im Sinne professioneller Public Relations auf eine sachbezogene und nicht wertende Information, die sich an den Kriterien der journalistischen Arbeit der Massenmedien orientiert, Wert gelegt. Der tägliche Pressedienst umfaßt im Schnitt zehn Pressemitteilungen, so dass jährlich bei rund 250 Pressediensten von etwa 2500 einzelnen Presseinformationen auszugehen ist. Bis Februar 1997 wurde er täglich um 14.00 Uhr in Kopien an die Adressaten verteilt wurden. Seit März 1997 erfolgt eine zeitnahe Übermittlung des Pressedienstes an die Agenturen per Fax. Ende 1999 wurde auf die Zustellung per E-Mail umgestellt. Im Zentrum der Berichterstattung stehen die Interessen des Bürgers, aber auch von Teilöffentlichkeiten wie Handel, Handwerk und Gewerbe. Sie sind über den "Umweg" der Presse die eigentlichen Adressaten. Dies beginnt bei Informationen zu bürgerorientierten Fragen, wie z. B. Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Ämtern, geht über die Veröffentlichung von Bauvorhaben, Sanierungsmaßnahmen und Bekanntmachungen bis hin zu Fragen der kommunalen Umwelt-, Finanz- oder Wirtschaftspolitik. Besonderes Augenmerk gilt der Publizierung kultureller Aktivitäten, welche die Rolle Halles als "Kulturhauptstadt" nachhaltig stärken helfen soll, aber auch der Förderung von Anliegen des Jugend-, Familien- und Sozialbereiches sowie des Vereinslebens. Telefonische Anfragen Darüber hinaus werden Informationen an die Medien auf deren telefonische Anfragen erteilt. Die telefonischen Anfragen von Journalisten wurden im Jahre 1996 mit Unterstützung des Amtes 33 erstmals ausgewertet. Dabei ergab sich, daß im Monatsdurchschnitt etwa 135 Anfragen zu beantworten sind. Die Zahl schwankt von ca. 85 bis 250. Erfahrungsgemäß sind in den Sommermonaten besonders viele Anfragen zu beantworten, da dann in den Redaktionen weniger "Stoff" vorliegt. In der Praxis ergeben sich bei der Beantwortung der Anfragen Schwierigkeiten oft erst im Detail, weil 80

Kapitel 2

• • • • •

Gesprächspartner innerhalb der Verwaltung nicht erreichbar sind, Gesprächspartner sich erst zum Vorgesetzten rückkoppeln müssen, Ämter sich in ihren Aussagen widersprechen, etliche Fachbereiche der Verwaltung ihrer Bringepflicht nicht gerecht werden und das Presse- und Werbeamt nicht oder nur unzureichend informieren wird.

So gelang der größte Teil der Informationen nur durch eigene, teilweise sehr zeitintensive Recherche des Presseamtes im eigenen Haus an die Abnehmer. Wochenbulletin Seit der dritten Woche des Jahres 1995 gibt das Presse- und Werbeamt ein Wochenbulletin heraus. In diesem Informationsdienst werden wichtige Meldungen der laufenden Woche zusammengefaßt und für einen breiteren Nutzerkreis aufbereitet. Hierzu gehört, daß die Pressemitteilungen empfängerorientiert sortiert und in einem Inhaltsverzeichnis katalogisiert werden. Eingeführt wurde das Bulletin nicht nur, weil damit für die Stadt Halle ein erheblicher finanzieller Einspareffekt erzielt werden konnte, sondern vor allem weil ein nutzerorientierter, effizienter Informationsdienst für solche Empfänger entwickelt wurde, die z. B. kein primäres Interesse an den aktuellen Entsorgungsterminen der Stadtwirtschaft, wohl aber an der Entwicklung der Stadt Halle generell haben. Der Umfang des Wochenbulletins umfaßt pro Ausgabe im Schnitt 20 bis 30 Meldungen. Seit 1999 wird das Wochenbulletin per E-Mail jedermann zugänglich gemacht. Damit kann jeder, der es wünscht, unkompliziert auf aktuelle Informationen der Stadt Halle zurückgreifen. Termindienst Bereichert werden Pressedienst und Wochenbulletin um eine Vorschau auf presserelevante Termine im Zeitraum der jeweils kommenden zwei Wochen (Termindienst). Die langfristige Übersicht über wichtige städtische Veranstaltungen und Termine des Oberbürgermeisters sowie der Beigeordneten ermöglicht den Journalisten eine langfristige Planung.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Pressekonferenzen und Interviews

Pressespiegel

Pressegespräche und Pressekonferenzen sind, von telefonischen Auskünften und regelmäßigen Presseinformationsdiensten abgesehen, die wohl bekanntesten Formen der Pressearbeit. Sie sind eine wichtige Möglichkeit, um den Kreis der Informierten schrittweise zu erweitern und auf diese Weise die Vertreter der Medien direkt anzusprechen. Für Institutionen wie die Stadt Halle ist es unverzichtbar, gerade durch Informationsveranstaltungen mit bestimmten Aussagen eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen. Daraus resultieren besonders hohe Anforderungen an die Attraktivität solcher Veranstaltungen (Kommunikationsinhalt, Auswahl der Referenten, Aufbereitung des Materials für die Presse, organisatorische Vorbereitung usw.).

Der Pressespiegel enthält wichtige Nachrichten, Berichte und Kommentare der Presse, welche die Stadt Halle betreffen. Er dient zur Orientierung über die Nachrichtenlage und die veröffentlichte Meinung, ihrer Analyse sowie zur Evaluierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Der Pressespiegel unterstützt somit die tägliche Arbeit des Oberbürgermeisters und seines Pressesprechers.

Mit einer zielgerichteten Beobachtung und Erfassung von Pressekonferenzen wurde erst im Oktober 1994 begonnen. Von Oktober 1994 bis Jahresende wurden neun Pressegespräche und Pressekonferenzen gezählt. Im Jahre 1995 wurden 52 Pressekonferenzen und 44 Pressekonferenzen im Jahre 1996 durchgeführt. Häufig standen Themen zum Baugeschehen und zu sozialen Fragen im Mittelpunkt.

Hierzu werden jeden Tag zwei lokale, zwei regionale und drei überregionale Tageszeitungen ausgewertet. Hinzu kommen Zeitungen, Zeitschriften und Informationsdienste, die im wöchentlichen, 14tägigen oder monatlichen Rhythmus erscheinen. Insgesamt werden derzeit zur Erstellung des Pressespiegels mehr als 50 Zeitungen, Zeitschriften, Magazine und Informationsdienste herangezogen. Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen. Der Pressespiegel wird täglich erstellt und chronologisch archiviert. Bis 1992 erfolgte die Ausgabe des Pressespiegels an alle Dezernate, die allerdings aus Kostengründen eingestellt wurde. Auseinandersetzung mit und in den Medien

Großer Wert wurde vom Presse- und Werbeamt auf die Organisation solcher Presseaktionen gelegt, die überregionale Medien in die Stadt Halle ziehen. So wurde 1994 eine Pressekonferenz zur Sanierung der historischen Altstadt mit breiter Resonanz durchgeführt. Im Jahre 1995 wurde überregional für den Wirtschafts- und Technologiestandort Halle geworben. Intensive Planungen verlangte die "Rollende Pressekonferenz" des Deutschen Städtetages, die mehr als 60 überregionale Medien nach Halle brachte. Dabei, wie auch bei einer weiteren überregionalen Pressekonferenz im Jahre 1996, stand die Entwicklung des Gebietes HEIDE-SÜD im Mittelpunkt. Das Interview ist ein besonders wirksames Mittel für die Stadtverwaltung, ihre Position darzustellen. Denn hier kommen deren Handlungsträger unverfälscht im Originalton zu Wort. Persönliche Interviews werden in der Regel nur zu wichtigen, überspannenden Themen gegeben. Telefonische Interviews hingegen sind häufiger. Die Initiative geht dabei naturgemäß zumeist von den Journalisten aus.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Aufgrund des Beziehungsgefüges zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit ist die Stadtverwaltung naturgemäß immer wieder Gegenstand von Kontroversen in der Presse. Die Beziehungskonflikte zwischen Presse und Verwaltung entstanden im Berichtszeitraum u.a., weil • eine Verwaltung von Natur aus keine auf Außenwirkung und Informationsgebung bezogene Einrichtung ist, • gute Öffentlichkeitsarbeit zusätzlichen Zeitaufwand erfordert, was in der Regel die ohnehin zeitlich arg strapazierten Mitarbeiter betrifft, • die Presse naturgemäß auch in der Verwaltung nach unangenehmen und problematischen Fällen fragt, die aus ganz legitimen Gründen (z. B. zur Vermeidung von Verständigungskonflikten) ohne Öffentlichkeit besser lösbar wären, • Mißverständnisse wegen mangelnder Qualifikation (vor allem fehlender Fachkompetenz) der Journalisten und mangelnder Verständlichkeit von Botschaften und Informationen auf seiten der Verwaltung entstehen, • entstandene Entstellungen durch Kürzungen von Informationen und Kritik in der Verwaltung für Frustrationen sorgen, 81

Dezernate mit Ämtern



• •

an das öffentliche Dienstrecht gebundene spezifische Regelungen der Auskunftserteilung für Unsicherheit in der Verwaltung sorgen und durch die Presse nur schwer akzeptiert werden, die Presse ein hohes Bedürfnis nach Aktualität hat, insgesamt in der Verwaltung die Akzeptanz der Presse als Instrument der öffentlichen Meinungsbildung und Bestandteil der demokratischen Auseinandersetzung nicht ausreicht.

Das Presse- und Werbeamt hat sich mit unterschiedlichen Mittel dieser Auseinandersetzung gestellt, zum einen mit dem Leserbrief als "milde" Form der öffentlichen Richtigstellung falscher Meinungen und der Entgegnung auf Angriffe. Hiervon hat das Presse- und Werbeamt im Berichtszeitraum entgegen dem Trend in den Kommunen relativ häufig Gebrauch gemacht. Zum anderen mit dem formalen Recht der Gegendarstellung und der Einleitung anderer, noch schärferer juristischer Schritte, wie der Klage auf Widerruf, oder der Anrufung des Deutschen Presserates. Davon hat das Presse- und Werbeamt nur in einigen wenigen Einzelfällen Gebrauch gemacht, um Konflikte nicht zu verschärfen und die an sich guten Beziehungen zur Presse nicht zu verschlechtern. Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Presse und Verwaltung ist ein vorbehaltlos konstruktives Herangehen zum besseren gegenseitigen Verstehen noch immer die beste Voraussetzung. Amtliche Bekanntmachungen und Beschlüsse des Stadtrates Auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung Halle zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.10.1992 erscheint seit Januar 1993 das "Amtsblatt der Stadt Halle (Saale)". Es ist, aller 14 Tage erscheinend, das wichtigste periodische Bürgerinformationsmedium sowie amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt. Das Amtsblatt wird als Briefkastenwurfsendung an alle Haushalte verteilt. Herausgeber des Amtsblattes ist der Oberbürgermeister. Das Amtsblatt verfolgt keine parteipolitischen Ziele und ist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Die Auflage beträgt 133.000 Exemplare. Im Amtsblatt werden die vom Stadtrat beschlossenen Satzungen, amtliche Bekanntmachungen, Verordnungen, öffentliche Ausschreibungen, Stellenausschreibungen, die Tagesordnung für 82

Kapitel 2

die Sitzungen des Stadtrates, deren Beschlußübersichten, die Sitzungstermine der Ausschüsse u. a. m. veröffentlicht. Darüber hinaus erscheinen z. T. umfangreiche Berichte über kommunale Ereignisse und städtische Vorhaben, angefangen von städteplanerischen Konzepten über Baumaßnahmen bis hin zu wirtschaftsfördernden Projekten. Alle Informationen haben das Ziel, die Bürger möglichst umfassend über die Ergebnisse der Arbeit des Stadtrates und der Verwaltung zu informieren und sie damit in die Lage zu versetzen, von ihrem Recht auf demokratische Mitgestaltung sachgerecht Gebrauch machen zu können. Außerdem werden städtische Mitteilungen veröffentlicht, die geeignet sind, das wirtschaftliche Leben (z. B. Hinweise auf Förderprogramme oder Projekte des Landes und Bundes) und das geistig-kulturelle Leben (z. B. Berichte über kulturelle Höhepunkte wie die Händel-Festspiele) in der Stadt zu fördern. Insgesamt waren zum 7.3.1997 seit 1993 110 Ausgaben erschienen, d. h. pro Jahr 26 Ausgaben mit einem Umfang zwischen jeweils 16 und 24 Seiten. Von Ende Januar 1995 an erschien parallel zum Amtsblatt auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung des Landes Sachsen-Anhalt, wonach alle Satzungen in einem Amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht werden mußten, ein solches Verkündungsblatt für die Stadt Halle im Format A4. 1995 wurden in 24 solcher Ausgaben 91 Satzungen und Bekanntmachungen veröffentlicht. 1996 waren es bis zum August in 16 Ausgaben 61 offizielle Bekanntmachungen. Nach der Aufhebung der Verordnung des Landes erschient das bisherige Amtliche Verkündungsblatt seit September 1996 als Kommunales Mitteilungsblatt weiter. Aus Kosten- und Effektivitätsgründen wurde sein Erscheinen 1998 eingestellt. Zentrale Vergabestelle Anzeigen Entsprechend der Vergabeordnung der Stadt Halle ist das Presse- und Werbeamt zentrale Vergabestelle für Anzeigen. Beispielsweise wurden im Jahr 1996 insgesamt 88 Anzeigen geschaltet. Dabei wurde mit der Einführung des neuen städtischen Erscheinungsbildes auch auf dessen Anwendung bei der Gestaltung von Anzeigen geachtet. Jede zweite Anzeige wurde direkt vom Presseund Werbeamt in Auftrag gegeben. Als Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden insgesamt 28 Anzeigen veröffentlicht. Hierbei sollen Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

die Sonderseiten im Amtsblatt zur Einführungskampagne des Signets als auch die Anzeigenserie zum Hallexikon besondere Erwähnung finden.

über diese Technik verfügenden übergroßen Zahl von Hallenserinnen und Hallensern, d. h. die gleiche Präsentation der Stadt wie im Internet wurden auch auf Bildschirmterminals im Stadtgebiet abgelegt, womit die Einstiegsseite und die folgende Auswahl- und Informationsseite hinsichtlich ihrer Ausmaße für die Darstellung auf den behindertengerechten Terminal definiert waren.

Die im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) veröffentlichten Ausschreibungen (Bauvorhaben, Beschaffung, Liegenschaften usw. usf.) werden gem. Landesregelung auch im Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt veröffentlicht. Neue Medien: Internet, CD-ROM, Info-Terminals Im Sommer 1996 wurde mit der Konzeption zum Einstieg der Stadt Halle in neue Kommunikationskanäle begonnen. Nach hinreichender Abwägung entschied sich das Presse- und Werbeamt, eine auf drei Pfeilern ruhende interaktive Stadtinformation ins Leben zu rufen: Internet, CD-ROM und Informationssäulen an öffentlich zugänglichen Standorten. Um Wettbewerb zu fördern, führte das Presseund Werbeamt im Herbst 1996 eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die VOL zur Präsentation der Stadt Halle im Internet, auf CDROM und auf Informationssäulen. Das Angebot der beauftragten Firma hatte über die Kostenneutralität hinaus noch nachfolgende Vorteile für die Stadt: • • • •

die Entwicklung eines einheitlichen städtischen Erscheinungsbildes, die effiziente und benutzerfreundliche Darstellung über mehrere Medien hinweg, Kostenvorteile für Kommunikatoren und Rezipienten gleichermaßen, Vorteile für die Stadt durch effiziente Aktualisierungsverfahren u. v. m.

Die Homepage www.halle.de ist seit 20.03.1997 online geschaltet. Zum Zeitpunkt der Freischaltung waren folgende Kriterien für die Gestaltung maßgeblich: • •



Einstiegsseite, die sich an Zielen des Marketing orientierte (Zielgruppen: Touristen, Investoren usw.), Orientierung an der Marktplatzlösung. d. h. einer prinzipiellen jedermann offenstehenden städtischen Plattform mit der Möglichkeit zur eigenen, kostengünstigen Präsentation, Vermeidung einer Wissenskluft zwischen Online-Nutzern, deren Zahl 1997 noch verhältnismäßig gering war, und der nicht

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Die Präsentation www.halle.de hat seit 1997 bei einem ausgesprochen geringen finanziellen Aufwand der Stadt an Breite und Zuspruch erheblich gewonnen. Gab es 1997 ca. 2.500 Seiten, so hat sich deren Zahl bis zum Jahr 1999 auf 5.000 verdoppelt. Dadurch wurden 1998 und 1999 folgende neue Angebote eingebracht bzw. vorbereitet: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Präsentation Stadtsportbund mit Datenbankverbindung der Vereine, Landtags-, Bundes- und Kommunalwahlen, Wohnungsbaustandorte in Halle, Kinosommer-/Laternenfestprogramme, E-Mail-Verteiler (Ende 1999 ca. 200 Abbonenten), Archivdatenbanken zu Kurzinformationen und Nachrichten, Verzeichnis der Kindertagesstätten, Sport und Freizeit in Halle, Virtuelles Bürgerbüro, Projekt Urban Halle und Wissenschaftsund Innovationspark, Präsentation und kommunikative Angebote sowie Bestellmöglichkeiten von Kartenauszügen Stadtvermessungsamt, Präsentation und kommunikative Angebote Stadtrat, Optimierte Suche mit Volltextrecherche, Verzeichnis von in Halle ansässigen Behörden mit kommunikativen Angeboten, Tagesaktuelle Kulturkalender, Forum mit Unterrubriken, Stadtplan, Recherchedatenbank von ca. 750 wichtigen Unternehmen mit Produkten und Dienstleistungen, Stadtrecht der Stadt mit mehreren unterschiedlichen Recherchemöglichkeiten, Präsentation des Halle-Tourist e.V. mit spezifischen touristischen Angeboten.

Die Nutzer honorierten dies mit stetig steigenden Zuwachszahlen. Wurden 1997 etwa 600 Seitenabrufe am Tag gezählt, so waren es 1999 fast zehnmal so viel, nämlich 5.450.

83

Dezernate mit Ämtern

Auch im Aufbau des Intranets der Stadt engagierte sich der Pressesprecher seit 1999 in verstärktem Maße und arbeitete gemeinsam mit anderen Bereichen in der Verwaltung an der Verstärkung und Akzeptanz dieses Angebotes durch die Nutzer in der Verwaltung. So waren z. B. ein Archiv mit Pressediensten, Agenturmeldungen und ein Online-Handbuch des Corporate Design in unmittelbarer Vorbereitung. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie befaßte sich das Amt 13 im Jahr 1998 mit der Untersuchung kommunaler Angebote im Internet. Diese Arbeit wurde vom Lehrstuhl PR/Öffentlichkeitsarbeit betreut und vom Deutschen Städtetag unterstützt. Dabei wurden in einer integrativen Mehrmethodenstudie Pressesprecher der unmittelbaren Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages befragt und die OnlineAngebote von 218 Städten inhaltsanalytisch untersucht. Hierbei leistete die Stadt Halle (Saale) anerkanntermaßen wissenschaftliche Pionierarbeit. Komplettiert wurde die Studie durch eine Online-Befragung von Nutzern kommunaler Internet-Angebote. Die Ergebnisse der Studie wurden Ende 1999 zur Veröffentlichung beim Deutschen Städtetag vorbereitet. Grußwerk Zum Grußwerk gehören kommentierende Darlegungen jedweder Art, die für Dritte angefertigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Vorworte für eigene Publikationen und Publikationen Dritter oder Grußadressen des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten zu Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Eröffnungen usw. Die Erarbeitung eines solchen Grußwerkes ist als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung, weil hiermit Nutzer direkt und ohne Umwege auf ihre spezifischen Bedürfnisse hin angesprochen werden können. Darüber hinaus können die oft komplexen und im massenmedialen Kommunikationsprozeß nicht selten stark vereinfachten kommunalen Probleme verständlich gemacht werden. Der Aufwand zur Vorbereitung des Grußwerkes hat sich im Berichtszeitraum erhöht, da sich die Zahl derartiger Aufträge und Wünsche an das Presse- und Werbeamt in den letzten Jahren vervielfacht haben dürfte. Wurden im Jahre 1993 etwa zehn solcher Botschaften erarbeitet, waren es im Jahre 1994 bereits um die 20, im Jahre 1995 annähernd 35 und 1996 mithin 29. In den Folgejahren erhöhte sich die Zahl weiter. 84

Kapitel 2

Das Verfassen des Grußwerkes erfordert umfangreiche Recherchen des Presse- und Werbeamtes, die sich (um nicht bei redundanten umgangssprachlichen Bekundungen und Begrüßungsformeln zu verbleiben) mit der Programmatik und Spezifik der einzelnen Veranstaltungen vertraut machen. Dabei wird angestrebt, z. B. bei Grußworten zu Symposien und Kongressen auf hallesche Wissenschaftsleistungen im jeweiligen Fachgebiet sowie dazugehörige historische Zusammenhänge oder auch den aktuellen gesellschaftlichen Kontext zu verweisen. Das Gleiche gilt für Vorworte zu unterschiedlichsten Publikationen, die bei den eigenen Ämtern beginnen und über die Hundeschau bis hin zum Stiftungsfest einer Freimaurerloge reichen; nicht zu vergessen die Grußworte für Vereine aller Art, die ebenfalls Recherchen zum jeweiligen Umfeld (meist durch umfangreiche Gespräche, da inhaltliche Vorgaben kaum erfolgen) erfordern. Literaturrecherchen sind ebenso bei wichtigen Ereignissen wie den Händel-Festspielen, der Ehrung von Persönlichkeiten oder Jubiläen von Einrichtungen vonnöten. Eigen- und Fremdpublikationen Publikationen in Form von Broschüren, Faltblättern, Flugblättern, Aushängen etc. sind für die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Mittel, auf direktem Wege mit Öffentlichkeiten (z. B. Bürger, Gewerbetreibende, Investoren etc.) zu kommunizieren. Im Jahre 1994 erschien unter dem Titel "Halle Kulturhauptstadt an der Saale" in Zusammenarbeit mit dem Verlag Neomedia eine Publikation des Presse- und Werbeamtes im Format A4, in der die Vielfalt der Kultur- und Freizeitmöglichkeiten vorgestellt wurde. Die Finanzierung erfolgte über Werbeeinträge. Eine wichtige Publikation des Jahres 1994 war das Blaue Adressbuch der Stadt Halle. Es erschien nach 44 Jahren wieder zum ersten Mal. In Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Verlag konnte ein umfangreiches Adressverzeichnis vorgelegt werden, das auch einen umfangreichen Serviceteil und thematische Beiträge zur Darstellung und Entwicklung der Stadt Halle enthielt. Weitere Ausgaben des Adressbuches erschienen 1995 und 1999. Ferner wurde an zahlreichen fremden Publikationen mitgearbeitet. Hierbei wurden Zuarbeiten, wie beispielsweise Vor- und Grußworte, Bildmaterial, geschichtliche Überblicke, BehörVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

denverzeichnis und Behördenwegweiser, Übersichten über die Fraktionen des Stadtrates, geliefert. Solche Publikationen waren zum Beispiel 1994: • • • • • •

Gelbe Seiten der Deutschen Telekom (Schlütersche Verlagsanstalt), Wegweiser mdv (Mitteldeutscher Verlag Halle), Info-Service regional (Verlag Kannemann & Krah), Kulturführer Halle (Stadtplanverlag Rohland, Halle), Der Bauhelfer (Verlag Kannemann & Krah), zahlreiche Beiträge in verschiedenen regionalen Zeitschriften und Magazinen, wie z.B. "Scientia hallensis" (Wissenschaftsmagazin der Martin-Luther-Universität), Ratgeber für Bauwillige, Blickpunkt Messe Leipzig/Halle, Sachsen-Anhalt - Das Regionalmagazin.

Außerdem wurden in einer Auflage von jeweils mehreren tausend Exemplaren folgende eigene Publikationen herausgegeben: • • • • •

Behördenwegweiser der Stadtverwaltung ("Was erledige ich wo?"), Bürgerinformationsbroschüre Halle (Saale) in Zusammenarbeit mit der NovoPrint Verlags GmbH, Bürgerinformation der Stadt Halle (Saale), Kommunales Handbuch der Stadt Halle (Saale), Wegweiser Stadtrat, Publikation zum Gedenken an den ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Richard Rive.

Beratung der Fachämter Das Presse- und Werbeamt berät und betreut die Ämter und auf Wunsch auch die nachgeordneten Einrichtungen und städtischen Unternehmen bei der Durchführung von Aktionen, Publikationen und der Bürgerinformation von der Konzeption bis zur Umsetzung, z. B. bei der Erarbeitung von Sonderbeilagen für das Amtsblatt (Verkehrsplanung, Lokale Agenda, Pestalozzipark). Große Anstrengungen verlangte die Betreuung der Publikationswünsche der Fachämter. Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung zentraler Gestaltungsrichtlinien wurden dabei erhebliche Beratungsleistungen erbracht. So Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

wurden im Jahre 1996 unter Federführung des Presse- und Werbeamtes (Redaktion, Gestaltung) die beiden Publikationen "Die Bäder in Halle" und "Ausgewählte Bauvorhaben des Hochbauamtes Halle 1990-1996" vom Sportund Bäder- bzw. Hochbauamt herausgegeben. Nach der Einführung des neuen Stadtsignets erfolgte eine umfassende layoutbezogene Beratung für neuerscheinende Fremdpublikationen. So erschienen der "Info-Service Regional 1996/97" (Verlag Kannemann & Krah) und "Bauen, Einrichten, Wohnen 1995/96" sowie "Kulturführer 1996" (beide Stadtplanverlag Rohland) bereits mit neuem Signet. Zur Umsetzung effizienter Öffentlichkeitsarbeit verfügt das Presse- und Werbeamt über eigene Bildarchive, die allerdings aufgrund kapazitiver Probleme kaum heutigen Anforderungen entsprechen. Lange Zeit war die Zusammenarbeit mit der städtischen Bildstelle von großer Bedeutung und hohem Nutzen. Die Stadtfotografin stellte Fotografien sowohl für das Amtsblatt als auch für Publikationen zur Verfügung. Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit der gesamten Stadtverwaltung die Stadtbildstelle zum Amt 13 zugeordnet. Im Rahmen der zentralen Zuständigkeit für die Öffentlichkeitsarbeit durch Regelung des Oberbürgermeisters hat sich der Umfang der Beratungsleistung für andere Ämter seit Jahresbeginn 1997 sprunghaft erhöht. Nur mit der Einführung dieser Regelung war es jedoch möglich, den effizienten Einsatz von Steuergeldern für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu hinterfragen, ggf. auf Alternativen aufmerksam zu machen, ein einheitliches Erscheinungsbild umzusetzen und somit wirkungsvolle ziel- und zweckorientierte Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Corporate Design Im vierten Quartal 1996 wurde, durch die Überarbeitung des Corporate Design der Stadt ausgelöst, mit der Entwicklung neuer eigener Publikationsformen begonnen. Anstelle der bislang nur wenig zielorientierten breit gestreuten und teuren und rasch vergriffenen Bürgerinformationsbroschüren wurde ein strukturiertes, zielgruppendefiniertes und ineinander aufbauendes Bürgerinformationssystem in Form von Faltblättern begonnen. Im Dezember 1996 erschienen die ersten zwölf Faltblätter zu folgenden Themen: Meldeangelegenheiten, Personalausweise, Reisepaß, Lohnsteuerkarten, Kfz-Zu85

Dezernate mit Ämtern

lassungsstelle, Führerscheinstelle, Bußgeldverfahren, Wohnberechtigungsschein, Gesundheitsprophylaxe für Kinder und Jugendliche, Hilfe für Senioren und ihre Angehörigen, Tierschutz sowie Wirtschaftsförderung - Ziele, Service, Kontakte. Weiteren Ämtern waren sie Anregung, um im eigenen Verantwortungsbereich zu prüfen, inwiefern auf diesem Wege die Kommunikation verbessert werden kann. Im Ergebnis dieser Überlegungen wurde im ersten Quartal 1997 an drei weiteren Faltblättern ("Rund ums Brot", "Behördenverzeichnis" und "Halle in Zahlen") gearbeitet. Die Resonanz in der Öffentlichkeit auf diese zeitgemäße Form der Öffentlichkeitsarbeit war außerordentlich positiv. Auch bei anderen Kommunen weckte diese moderne Form der Kommunikation großes Interesse. Über 20 Städte und Gemeinden, unter anderem die Freie und Hansestadt Hamburg, aber auch Ländereinrichtungen wie die Sächsische Staatskanzlei Dresden, baten um die Zusendung von Ansichtsexemplaren. Diese Reihe wurde wegen ihrer großen Nachfrage bei der Bevölkerung in den Folgejahren ausgebaut und fortgesetzt. Public Relations zum Laternenfest Großen Einsatz verlangt alljährlich die Öffentlichkeitsarbeit für das Laternenfest, wofür das Presse- und Werbeamt mit zuständig ist. Hierzu gehören die gesamte Abwicklung zur Erstellung des Festplakates von der Ausrufung des Plakatwettbewerbes bis zur Übergabe des gedruckten Plakates, aber auch die Konzeption und Umsetzung bis hin zum Druck für das Programmheft/Leporello. Hierbei sind alljährlich erhebliche redaktionelle Arbeiten durch das Presseund Werbeamt zu leisten, weil die Zuarbeiten häufig zu wünschen übrig lassen. Bürgerinformation und Infotheken Die Bürgerinformation über Infotheken wurde in der Zeit nach der Wende vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eigens für die neuen Bundesländer ins Leben gerufen. Sie erfreut sich bei den Bürgern großer Beliebtheit. Unter anderem wird sie von Schülern, Studierenden und weiteren am Zivil-, Staats- und Kommunalrecht Interessierten genutzt. Vom Presse- und Werbeamt werden monatlich zwischen 3.000 und 10.000 Publikationen, die Bund und Land zur Arbeit mit der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen, über eine Info86

Kapitel 2

thek im Foyer des Rathauses an die Bürger verteilt, aber auch von Verwaltungsmitarbeitern für Bürgergespräche genutzt. In Abstimmung mit dem Amt 10 ist das Presseund Werbeamt für die Betreuung der Informationstafeln im Foyer des Rathauses verantwortlich. Dies betrifft einerseits öffentliche Bekanntmachungen von Ämtern und anderen Behörden der öffentlichen Hand, andererseits die Koordinierung des Aushangs von Plakaten zu öffentlichen Veranstaltungen der Kultur- und Freizeiteinrichtungen, bedeutender Institutionen aus Bildung, Wissenschaft und Technik sowie von Vereinen aus der Stadt Halle. Keinen Zugang gibt es für Aushänge mit parteipolitischem, kommerziellem und weltanschaulichem Hintergrund. Einführung des City Design Bedauerlicherweise leidet die Stadt unter einem negativen Altimage, einer relativ geringen Identifizierungsbereitschaft der Bürger mit ihrer Stadt und insbesondere auch an einem zu geringen Bekanntheitsgrad in Westdeutschland und Westeuropa. Um diese Tatbestände überhaupt beeinflussen zu können, wurde es nötig, den Gesamtkommunikationsprozess (zwischen Stadt und Teilöffentlichkeiten wie Bürgern, Unternehmen, Institutionen etc.) über verschiedene Schritte zu einheitlichen City Communications hin zu entwickeln. Trotz verschiedener Aktivitäten der Stadtverwaltung existierte bis zum Jahre 1996 kein einheitliches City Design (CD). Damit entstanden der Stadt erhebliche Nachteile in der Konkurrenz mit anderen Städten, aber auch in der stadtinternen Kommunikation. Zur gezielten Veränderung dieser Situation ist als erster Schritt zur Verbesserung des Gesamterscheinungsbildes durch das Amt für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr und das Presse- und Werbeamt mittels eines Werkvertrages mit der Hochschule für Kunst und Design ein Stadtsignet mit ersten Anwendungsvorschlägen entwickelt worden. Das Signet besteht aus dem Wappen (Sterne und Mond) und einem das Wappen umschließenden Schriftzug HALLE Die Stadt. Das Logo ist so konzipiert, daß es sowohl durch die Stadtverwaltung als auch durch nachgeordnete Einrichtungen und kommunale Unternehmen, aber auch Institutionen und Organisationen, die damit ihre Verbundenheit mit der Stadt Halle zum Ausdruck bringen wollen, angewandt werden kann.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Am 20. März 1996 wurde das Stadtlogo durch den Oberbürgermeister presseöffentlich vorgestellt. Obwohl zu Beginn durch die Presse äußerst negativ berichtet wurde, setzt sich das Signet sukzessive durch. Zu einem City Design gehören außer einem Stadtsignet weitere wichtige Gestaltungselemente wie Schriften, Farben, Typografien, Formen und Formate. Deren Anwendung ist im Handbuch zur Anwendung des City Design geregelt. Im Jahre 1996 wurde mit der Umsetzung des CD bei städtischen Publikationen begonnen. Vom Presse- und Werbeamt werden Grundlagen für die Gestaltung von Prospekten, Broschüren und Anzeigen erarbeitet, um die Stadt Halle (Saale) als Gebietskörperschaft in Publikationen einheitlich zu präsentieren. Dieses Ziel kann 1999 als erreicht betrachtet werden. Der erreichte Stand findet bei Pressereferenten anderer Städte Achtung und Anerkennung. Stadtmarketing Im Rahmen der Einführung des neuen City Design wurden im Jahre 1996 durch das Presseund Werbeamt mehrere Stadtmarketingmaßnahmen durchgeführt. So wurde am 21. März 1996 eine Beilage im Amtsblatt veröffentlicht, die Sinn, Form und Inhalt des Signets erklärte. Im "Wochenspiegel" erschien eine zehnteilige Anzeigenkampagne unter dem Titel "Hallexi-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

kon", die auf unterhaltsame Weise Besonderheiten der Stadt Halle unterstrich. Die Serie wurde 1997 in der "Mitteldeutschen Zeitung" fortgesetzt. Außerdem wurden 1996 durch das Presse- und Werbeamt fünf verschiedene Motive für Plakate ausgesucht und plakatiert. Die Plakate wurden erfreuten sich großer Beliebtheit bei den Bürgern. Ausbildung Volontäre Das Presse- und Werbeamt der Stadt Halle (Saale) bildet seit Februar 1996 eine Volontärin und seit August 1997 zwei Volontäre aus. Das zweijährige Volontariat umfaßt nach einer systematischen Einführung in die Arbeit der Stadtverwaltung Halle eine theoretische Einführung in die kommunale PR und praktische Ausbildungsabschnitte in allen Sachgebieten des Amtes. So lernen die Volontäre Recherche-, Arbeits- und Darstellungsformen städtischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kennen. In den Sachgebieten Interne Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Pressedienste, Amtsblatt und Amtliches Verkündungsblatt sowie Assistenz des Pressesprechers sind neben der ständig für die Volontärin zuständigen Ausbildungsredakteurin die jeweils in den Sachbereichen tätigen Redakteure und Sachbearbeiter Ansprechpartner. Das Volontariat schließt eine wissenschaftlich fundierte Weiterbildung am Lehrstuhl PR/Öffentlichkeitsarbeit der Universität Leipzig und mehrwöchige Praktika bei anderen Medien ein.

87

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

2.1.5. Rechnungsprüfungsamt (14)

Darüber hinaus bei

Das Rechnungsprüfungsamt ist eines der Ämter, die im Rahmen der Umstrukturierung der Kommunalverwaltung 1990 nach den Bestimmungen der damals geltenden Kommunalverfassung neu geschaffen wurden. Innerhalb der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) existierte damit bereits zu einem recht frühen Zeitpunkt die Grundlage für eine kontinuierliche Prüfertätigkeit.



Zu den ersten Aufgaben gehörte die lückenlose Kontrolle der Auszahlungsanordnungen aller Dezernatsbereiche auf der Grundlage der Regelungen zu Haushaltsstruktur und Abrechnung. Die im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Verwaltungshaushaltes stehenden Maßnahmen für die Übergangszeit endeten am 31.12.1990, so daß mit Wirkung vom 01. Januar 1991 auch in der Stadt Halle (Saale) nach den in den alten Bundesländern geltenden Haushaltsprinzipien verfahren wurde.

Was macht das Rechnungsprüfungsamt ?

Als Teil der Gesamtverwaltung hat das Amt 14 vorrangig Kontrollfunktion. Es führt interne und externe Finanzkontrollen durch. Diese haben das Ziel, einen ordnungsgemäßen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Finanzmitteln zu gewährleisten. Die Prüfpflichten ergeben sich aus der GOLSA und aus den vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. Das Rechnungsprüfungsamt untersteht dem Oberbürgermeister unmittelbar. Es ist aber bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

• • •

Zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören: •





• •

Das Rechnungsprüfungsamt ist zu unterrichten bzw. zu beteiligen bei Straftatbeständen, wie: • • • • •

Diebstahl, Unterschlagung, schwere Sachbeschädigung, Bestechung sowie sonstigen finanziellen Unregelmäßigkeiten in den Ämtern und Betrieben.

organisatorischen Änderungen oder Neueinrichtungen auf dem Gebiet des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, Satzungen, Dienstanweisungen und sonstigen Vorschriften oder Verfügungen, die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen betreffen.





die laufende Prüfung der Kassenvorgänge der Stadt in Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung. Sie wird durch das Amt 14 als Visakontrolle (Belegkontrolle vor der kassenmäßigen Ausführung) gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 3 GOLSA durchgeführt; die Kassenüberwachung, insbesondere die regelmäßige Durchführung unvermuteter Kassenprüfungen gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 4 GOLSA; die Prüfung der Jahresabschlüsse der wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt, die als Eigenbetriebe geführt werden, wie z.B. die Prüfung des Jahresabschlusses des Psychiatrischen Krankenhauses gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 2 GOLSA; die Prüfung von Vergaben gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 5 GOLSA; die Prüfung der Finanzvorfälle nach § 56 Abs. 3 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 100 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung (LHO); die Prüfung der Programme bei automatisierten Verfahren zur Abwicklung von Vorgängen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung gemäß § 132 GOLSA und die Prüfung der Jahresrechnung gemäß § 129 Abs. 1 Nr. 1 GOLSA.

Besondere Aufträge können dem Rechnungsprüfungsamt auch auf Grund von Beschlüssen des Gemeinderates übertragen werden. Im Rahmen der allgemeinen Rechnungsprüfung ergeben sich folgende Schwerpunkte der Arbeit: • • •

88

Prüfung der Jahresrechnung der Kommune; Prüfung der Jahresschlußberichte; Prüfung des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

• • • • • • • • • • • • • •

Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung im kommunalen Bereich; Laufende Prüfung der kassenmäßigen Durchführung des Haushaltes; Prüfung von Vergaben (VOL); Prüfung des Ausschreibungs- und Vergabewesens sowie von Nachtragsangeboten im VOB-Bereich; Prüfung von Verwendungsnachweisen; technisch-wirtschaftliche Prüfung von Bauausgaben (Rechnungen); Prüfung der Vergaben von Bauleistungen und Lieferungen sowie der Architekten- und Ingenieurverträge; Prüfung von Abrechnungen auf dem Gebiet der Maschinen- und Haustechnik; Programm- und Verfahrensprüfungen von automatisierten Datenverarbeitungsverfahren im Finanzwesen; Prüfungen der Eigenbetriebe; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der Gewährung, Abrechnung und Verwendung von Fördermitteln; Visakontrollen; Kassenprüfungen; Prüfung von Finanzvorfällen nach § 56 Abs. 3 Haushaltsgrundsätze.

Weitere Prüfschwerpunkte im Berichtszeitraum waren die • • •



• • • •

Prüfung der Jahresrechnungen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie; Prüfung der Mietnebenkostenweiterberechnung für vermietete Räume; Prüfung und Bestätigung der Selbstkostenblätter für das Senioren- und Pflegeheim Beesener Str. und der Langzeiteinrichtung für geistig und mehrfach Behinderte; Prüfung der Selbstkostenblätter kommunaler Kinder- und Jugendheime für die Haushaltsjahre 1993 und 1994 (elf Heime und drei Außenunterkünfte); Prüfung des Einzugs von Benutzungsentgelten für Kindertageststätten; Prüfung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG); Prüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der Durchsetzung der Richtlinien für die Förderung des Sports für das Haushaltsjahr 1993; Prüfung von einmaligen Zuwendungen an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen gemäß Vertriebenenzuwendungsgesetz;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

• • •

Prüfung der pauschalen Eingliederungshilfen für Spätaussiedler bei der Aussiedlerbehörde der Stadt Halle; Prüfung von Beihilfen zur Eingliederung junger Aussiedler und junger ausländischer Flüchtlinge (Garantiefonds); Prüfung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

Folgende Prüfungen wurden auf Grund von beschlossenen Anträgen des Stadtrates durchgeführt: • •



• •

Stellungnahme zur überörtlichen Kommunalprüfung der Stadt Halle; Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Eingruppierungen, der Vergütungen und der Personalkostenzuschüsse für die beschäftigten Beamten und Angestellten aus den alten Bundesländern auf Grund des Antrages des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.12.1993; Prüfung ausgewählter Haushaltsstellen des Senioren- und Pflegeheimes Beesener Straße im Rahmen der Jahresrechnung 1995 auf Grund des Antrages der CDU-Fraktion (Beschluß Nr. 96/I - 26/A-220); Sonderprüfung: Vorwürfe hinsichtlich von Unregelmäßigkeiten in der Vergabepolitik der Kommune; Prüfung der Abfindungsangebote entsprechend der Stadtratsbeschlüsse vom 20.12.1995 und 23.10.1996.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß im Berichtszeitraum die Prüfaufgaben umfangreicher und intensiver geworden sind. Der Stadtrat hat im Berichtszeitraum verantwortungsvoll von seinen Kontrollrecht gemäß § 44 Absatz Satz 2 Gebrauch gemacht und dem Rechnungsamt weitere Prüfaufgaben übertragen. Die Verantwortung des Rechnungsprüfungsamtes für den ordnungs- und sachgemäßen Umgang mit den der Kommune zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln hat an Bedeutung gewonnen. Für die nächsten Jahre ist auf Grund der knappen öffentlichen Haushalte in der Prüfung der korrekten Verwendung der Steuergelder ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes zu sehen.

89

Dezernate mit Ämtern

2.1.6. Rechtsamt (30) Das Rechtsamt der Stadt Halle (Saale) nahm seine Tätigkeit am 02. Juli 1990 auf. Dabei zählte das Rechtsamt zu den Ämtern, bei deren Aufbau nicht auf eine bereits vordem existierende Struktur zurückgegriffen werden konnte, vielmehr wurde das Amt - aufgrund seiner Bedeutung dem Dezernat des Oberbürgermeisters zugeordnet - völlig neu aufgebaut. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte zu einem Zeitpunkt, in welchem die (sich auf der Grundlage der im Mai 1990 in Kraft getretenen Kommunalverfassung der DDR neu konstituierende) Stadtverwaltung ihre Arbeit als Selbstverwaltungskörperschaft aufnahm. Bereits nach der Neuwahl der Volkskammer im Frühjahr 1990 waren die wesentlichen Rechtsgrundlagen von ihrer verändert worden, um so die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Wiedervereinigung mit der BRD zu schaffen. In Vorbereitung des Beitritts der zukünftigen fünf neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, der sich dann am 03. Oktober 1990 vollzog, ging man daran, das Rechtssystem der DDR dem der Bundesrepublik Deutschland anzugleichen. Eine Vielzahl von Vorschriften wurde dementsprechend modifiziert. Mit dem Einigungsvertrag wurden weitere tiefe Einschnitte in das bisherige Rechtsgefüge vorgenommen. All dies hatte essentiellen Einfluß auf die Tätigkeit des Rechtsamtes. Für dieses galt es zunächst, auf der Grundlage des geltenden Rechts die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und der Stadtverwaltung der Stadt Halle (Saale) auf feste Füße zu stellen. Hierzu gehörte die zeitlich unmittelbar nach der Aufnahme der Tätigkeit des Rechtsamtes erfolgende Ausarbeitung der Hauptsatzung der Stadt und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, um nur die wichtigsten Grundlagen zu nennen. Da bereits kurze Zeit nach der Konstituierung des Rechtsamtes abzusehen war, daß im Rahmen der Wiedervereinigung vorrangig und unmittelbar das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland auch für den Teil der neuen Bundesländer gelten würde, mußte auch die Beratungstätigkeit des Rechtsamtes grundlegend umgestellt werden. Um den neuen Anforderungen gewachsen zu sein, bedurfte es der Unterstützung von außen. Dabei zeigte sich auch die Hilfe der Partnerstadt Karlsruhe, die uns insofern personell unterstützte, als daß ein in den Ruhestand versetzter 90

Kapitel 2

langjähriger Mitarbeiter des Rechtsamtes der Stadtverwaltung Karlsruhe für drei Monate dem Amt 30 mit seinem fachlichen Rat zur Verfügung stand und darüber hinaus auch der stellvertretende Rechtsamtsleiter aus Karlsruhe des öfteren hier weilte und tätkräftige Hilfe leistete. Mit dessen Unterstützung war es auch möglich, einen Juristen aus den alten Bundesländern für das Rechtsamt zu gewinnen, mit dem gemeinsam die drei in der DDR ausgebildeten Juristen (einschließlich des Amtsleiters) und drei Sachbearbeiter/ Schreibkräfte die notwendige Unterstützung der Gesamtverwaltung in die Wege leiten konnten. Neben den o.g. essentiellen Rechtsgrundlagen der Stadt Halle mußten in den Jahren 1990 und 1991 die Rechtsvorschriften der Stadt Halle (Saale) dem geltenden Rechtssystem angepaßt bzw. völlig neu geschaffen werden. Die Ämter bedurften der Unterstützung beim Abschluß von Vereinbarungen und Verträgen sowie bei der Umsetzung des hoheitlichen Verwaltungshandelns. Dieses erfuhr inhaltlich eine wesentliche Umgestaltung. Die rechtsstaatliche Ordnung mußte auch den Mitarbeitern in den einzelnen Verwaltungsbereichen näher gebracht werden, eine Aufgabe, die auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Erschwerend kam hier hinzu, daß nur ein geringer Teil der vorhandenen Mitarbeiter über juristische Kenntnisse verfügte; Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung waren in den sich ebenfalls neu bildenden Fachämtern so gut wie nicht vorhanden. Dies wirkte sich nicht förderlich auf die durch das Rechtsamt zu erfüllenden Anforderungen aus. Hinzu kam, daß Anwaltskanzleien, zunehmend auch Filialen westlicher Anwaltsbüros, in Halle aufgebaut werden, die Gerichte den neuen Bedingungen angepaßt wurden, die Ministerialbürokratie und die damaligen Bezirksregierungen mit Juristen aus den alten Bundesländern verstärkt wurden und die sich entwickelnden Unternehmen die Möglichkeiten der marktwirtschaftlichen Vorschriften ausschöpften und gelegentlich versuchten, weniger erfahrene Verhandlungspartner der Stadt in eine für diese ungünstigere Rechtsposition zu bringen. Auch die Bürger der Stadt begannen, sich die neue Rechtsordnung zunutze zu machen oder ihre aus früherer Zeit überkommene Position zu verteidigen. Erinnert sei hier an die Umstellung der Eigentumsordnung und die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten für alle Beteiligten. Damit kam eine Fülle von Aufgaben auf das Rechtsamt zu, die nur mit einer deutlichen perVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

sonellen Verstärkung dieses Bereiches angegangen werden konnte. So erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter auf 14 Mitarbeiter (neun Juristen, vier Sachbearbeiter/Schreibkräfte und eine Fachaufsicht Standesamt). Dabei mußten die aus den alten Bundesländern kommenden Juristen erst einmal die Bedingungen in den neuen Ländern verstehen und sich in die speziell für die fünf neuen Bundesländer erlassenen Rechtsvorschriften einarbeiten. Recht im Innenverhältnis Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Rechtsamtes lag und liegt in der Beratung der Fachämter der Stadtverwaltung. Die Aufgaben reichen dabei von der Teilnahme an Verhandlungen und Dienstberatungen, der Erarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen vor dem Erlaß von Satzungen oder ordnungsbehördlichen Verordnungen bis hin zum Abschluß von Verträgen. Daneben erteilt das Rechtsamt auf eine Vielzahl von schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anfragen Auskunft und wird hinsichtlich der juristischen Beratung und Kontrolle vor dem Erlaß von Widerspruchsbescheiden tätig. Auch gehört die Ausarbeitung von Vertragsmustern oder Musterbescheiden zu den Aufgaben des Rechtsamtes. Daneben findet im Rechtsamt die Aufsicht über die Tätigkeit des Standesamtes statt, wobei im Rahmen dieser Aufsicht von der Aufsichtsbehörde eine Reihe von Verfahren selbständig geführt wird. Darüber hinaus wurde dem Amt die Verantwortung für die Vorbereitung der Wahl der Schöffen, ehrenamtlichen Richter und Schiedsfrauen und -männer sowie die verwaltungstechnische Betreuung der Schiedsstellen der Stadt Halle übertragen. Schließlich werden vom Amt die Verträge mit Versicherungen und dem Kommunalen Scha-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

denausgleich abgeschlossen und betreut. So werden zum einen Ansprüche der Stadt gegenüber den Versicherungen geltend gemacht, zum anderen werden Ansprüche, die sich gegen die Stadt richten, vorbearbeitet und mit einer Stellungnahme an die Versicherung als Grundlage für deren Entscheidung weitergeleitet. Bei der Betrachtung der Aufgaben des Rechtsamtes darf auch nicht vergessen werden, daß es seinen Beitrag leistet, Rechtsreferendare im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes auszubilden. So haben seit 1992 25 Rechtsreferendare eine dreimonatige Ausbildung im Rechtsamt erfahren können, wobei sie unter Anleitung eines erfahrenen Juristen ihre materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und anderen Rechtsgebieten unter Beweis stellen können. Das Rechtsamt leistet in seiner jetzigen Zusammensetzung einen wichtigen Beitrag zur Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, um Rechtsstreitigkeiten mit dem Bürger, sofern es irgend geht, zu verhindern. Natürlich können wegen unterschiedlicher Meinungen und Rechtsauffassungen solche Auseinandersetzungen nicht immer vermieden werden. Manchmal muß auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden, die dann die Richtlinie für künftiges Handeln der Verwaltung bildet. Bei den bei Gericht zu führenden Prozessen, sei es beim Arbeitsgericht, beim Sozialgericht, beim Amtsgericht, beim Verwaltungs-, Oberverwaltungs- oder Bundesverwaltungsgericht, beim Grundbuchamt oder beim Vereins- und Handelsregister wird die Stadt von den Juristen des Rechtsamtes vertreten. Auch stellt das Amt die Verbindung zu Rechtsanwälten her, die in die Interessenvertretung in den Fällen eingeschaltet werden müssen, wo Rechtsvorschriften die anwaltliche Vertretung vor Gericht vorschreiben.

91

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Im Berichtszeitraum führte die Stadt folgende Prozesse:

1990 1

VG OVG2 BVerwG3 AG4 Mahnverfahren Prozeßverfahren LG5 OLG6 BGH7 ArbG8 Sozialgericht Gesamt Gesamt 1990-98

1991 2

1992 32 1

1993 53 3

1994 96

1995 70 10 1

1996 125 9 -

1997 142 5 -

1998 222 1 -

3 4 145 1 186

1 6 17 2 110 192

10 13 22 2 61 2 206 1.942

74 16 24 4 23 2 224

80 12 36 2 2 32 1 299

38 11 52 15 1 13 1 278

26 17 37 1 14 1 318

1 1 4 5

231 234

Tabelle 6: Im Berichtszeitraum durch die Stadt geführte Prozesse

(Quelle Rechstamt) 1 – Verwaltungsgericht, 2 – Oberverwaltungsgericht, 3 – Bundesverwaltungsgericht, 4 – Amtsgericht, 5 – Landesgericht, 5 – Oberlandesgericht, 7 – Bundesgerichtshof, 8 - Arbeitsgericht

Zu der vorstehenden Übersicht ist anzumerken, daß hier nicht die Verfahren erfaßt sind, die in Streitigkeiten des Vermögens-, Bau- oder Asylrechts für die Stadt geführt wurden, da hierbei die Prozeßvertretung den Fachämtern überlassen wurde. Der Übersicht ist - neben einem allgemeinen Anstieg der Verfahren - auch zu entnehmen, daß insbesondere im Jahre 1991 eine große Anzahl Klageverfahren gegen die Stadt im Rahmen von Kündigungsvorgängen von städtischen Mitarbeitern geführt wurden, die ihren Grund sowohl in der Umstrukturierung der Verwaltung (Kindertageseinrichtungen, Kultureinrichtungen etc.) als auch in früheren Verstrickungen (Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit) hatten. Vor dem Schaden klug sein Die Arbeit des Rechtsamtes hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, daß die Bürger in immer stärkerem Maße die Möglichkeiten nutzen, sich gegen Entscheidungen der Verwaltung zur Wehr zu setzen. Andererseits wachsen die Anforderungen an die Verwaltung, da der Stadtverwaltung durch Rechtsvorschriften weitere Aufgaben übertragen wurden (z. B. im Sozialbereich), die zu einem steigenden Beratungsbedarf in den Fachämtern führen. 92

Das Rechtsamt bearbeitet ferner Haftpflichtschadenersatzansprüche. Falls einem Bürger z. B. durch Verschulden eines städtischen Mitarbeiters oder durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf städtischen Straßen ein Schaden zugefügt worden ist, kann dieser seine Ansprüche beim Rechtsamt anmelden. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Schadenausgleich wird dann versucht, eine der rechtlichen Situation entsprechende und nach Möglichkeit für den Geschädigten akzeptable Lösung zu finden. Jedoch wird das Amt auch in den Fällen tätig, in denen z. B. städtisches Eigentum verletzt wird. Dann werden die Ansprüche der Stadt gegenüber dem Dritten geltend gemacht. In diesem Zusammenhang sei noch erwähnt, daß das Rechtsamt auch verantwortlich ist für das Stellen von Strafanzeigen und -anträgen, einschließlich der damit in Verbindung stehenden Korrespondenz mit Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft. Eine weitere Aufgabe des Rechtsamtes besteht in der Verwaltung der Versicherungen, die zum Schutz des umfangreichen städtischen Vermögens abgeschlossen werden. An erster Stelle ist hier die Versicherung der städtischen Gebäude (Feuer- und Inventarversicherung) zu nennen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Verwaltet werden auch die Kraftfahrzeug- (Haftpflicht-, Kasko- und Insassenversicherung), Haftpflichtschaden- und Haftpflicht- und Unfallversicherung für Heimkinder, die sich in städtischer Obhut befinden. Letztlich ist das Amt auch für den Abschluß spezieller Versicherungen, z. B. für Ausstellungen oder die Versicherungen der städtischen Museen, verantwortlich. Nicht zu vergessen ist schließlich die Sachversicherung für Kinder aus Kindertageseinrichtungen (3 - 6 Jahre), die eingetretene Sachschäden am Eigentum dieser Kinder reguliert und somit

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

den Einwohnern der Stadt unmittelbar zugute kommt. Aus der vorstehenden Darstellung der umfangreichen Tätigkeit des Rechtsamtes kann resümierend festgestellt werden, daß sein Einfluß auf die Fachämter bei der Durchsetzung der Gesetzlichkeit weiter an Bedeutung gewinnen wird. Dem muß perspektivisch neben der personellen Besetzung (derzeit sind sechs Juristen, vier Sachbearbeiter/Schreibkräfte und eine Fachaufsicht Standesamt tätig) vor allem auch die weitere technische Ausstattung (Computerarbeitsplätze für den besseren und schnelleren Zugriff auf juristische Datenbanken) entsprechen.

93

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

2.1.7. Gleichstellungsbeauftrage (39)

sammenarbeit mit Gewerkschaften sowie Arbeitgebern legen dafür beredt Zeugnis ab.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands veränderten sich für die Menschen in der ehemaligen DDR und dabei besonders für Frauen von einem Tag auf den anderen fast alle Lebensregeln. Sämtliche Regeln des öffentlichen Lebens, sowohl des wirtschaftlichen als auch des politischen und privatrechtlichen, mußten neu gefaßt und angewendet werden. Diese Zeit der vielen rechtlichen Umstellungen veränderte in den neuen Bundesländern den Charakter der einzurichtenden Gleichstellungsstellen. Im Osten Deutschlands wurde ganz bewußt die Stelle der Gleichstellungsbeauftragen und nicht die der Frauenbeauftragten geschaffen. Trotzdem besteht kein Zweifel daran, daß der Schwerpunkt der Arbeit auf der "Frauenseite" liegt. Die Arbeit des Gleichstellungsreferates vollzieht sich auf der Basis nachstehender gesetzlicher Grundlagen in der jeweils gültigen Fassung:

Engagement für Frauengruppen, -verbände und -initiativen

• • • •

Grundgesetz, Art. 3, Abs. 2, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Art. 34 (GVBl. LSA Nr. 31/92), Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt, § 74 (GVBl. LSA Nr. 33/97) und Frauenfördergesetz des Landes SachsenAnhalt (GVBl. LSA Nr. 13/97).

Bereits 1990 wurde für die Stadt Halle (Saale) das Referat Gleichstellung eingerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle (Saale) trat nach Ausschreibung, Auswahlverfahren im Gleichstellungsausschuß und Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung am 1. Oktober 1990 ihren Dienst an. Damit war sie Ansprechpartnerin sowohl für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) als auch der Beschäftigten der Stadtverwaltung. Als "Einzelkämpferin" nahm die Gleichstellungsbeauftrage damals eher unbeachtet ihre Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle war. Heute gehören zu ihrem Bereich sieben Beschäftigte, die ihre Arbeit verantwortungsvoll im Referat, im Frauenschutzhaus und Frauenkommunikationszentrum erledigen. Darüber hinaus hat sie vielfältige Aufgaben wahrzunehmen, die ein hohes Maß an Koordination erfordern, weil sich ihre Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit vollzieht. Regelmäßige Kontakte zum Stadtrat und seinen Ausschüssen, zu anderen Behörden und Gleichstellungsbeauftragten und die Zu-

94

Die Anfangsschwierigkeiten bei der Selbstorganisation der Gruppen, Vereine und Verbände sind längst überwunden. Die Zusammenarbeit wird heute von einer vertrauensvollen Atmosphäre getragen, die seit Ende 1991 ihre Höhepunkte in gemeinsamen Veranstaltungen findet. Es ist an dieser Stelle nur möglich auf einige wenige Veranstaltungen des Gleichstellungsreferates aus der jüngsten Vergangenheit hinzuweisen: •



• •

• • • • • •

• •

Unterstützung der Arbeit des Frauenpolitischen Runden Tisches der Stadt Halle und des 1. Netzwerktreffens dieser Runden Tische Sachsen-Anhalts im November 1995. Im Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten organisierte die URANIA e. V. eine Vortragsreihe zu aktuellen Themen, z. B. Pflegeversicherungen, Ehe oder nichteheliche Gemeinschaft, Unterhaltsrecht u. a. 1994. Gemeinsam mit FOKUS e. V. fand eine Seminarreihe zum Thema "Frauen und Politik" im Jahre 1995 statt. Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten und dabei Leitung einer Arbeitsgruppe bei der Tagung "Gewalt in der Familie" des Landesvereins für Gesundheitspflege e. V. im November 1995. Im Jahr 1995 und 1996 Beteiligung an den Halleschen Frauenkulturtagen. Im Jahre 1996 mit einer Veranstaltung im Stadthaus "Ganz ohne Weiber geht die Chose nicht" des Wittenberger Pflug e. V. Vortrag "Frauenförderung - eine gerechte Forderung?!" auf der Ost-West-Sommertagung des Bürgerladens e. V. im Juni 1997. Teilnahme am Workshop "Soziale Sicherung und soziales Engagement" Martin-Luther-Universität im Juli 1997. 8. März 1998: Tagesveranstaltung mit dem Frauenpolitischen Runden Tisch im Theater am Volkspark anläßlich des Internationalen Frauentages. Unterstützung des Tages der Wohnungslosen Juni 1998 in Halle. September 1998 8. Fraueninformationsbörse (45 Teilnehmer).

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

• • • • • • •

September 1998: 1. Internationales FrauenBowling-Turnier im Rahmen der Woche der ausländischen Mitbürger. Oktober 1998 Vortrag bei Evangelischer Frauenhilfe über Frauen und Gewal.t Oktober 1998 1. Frauen-Gesundheitstage (Organisation und Durchführung). November 1998 Autorinnenlesung - Frauenkulturtage Sachsen-Anhalt, Marktschlößchen - Bödecker-Kreis. August Unterstützung des Dezernates I bei der Vorbereitung des Laternenfestes - EntenVerkauf. April-Dez. Durchführung des Projektes Frauen-Nacht-Taxi.

Häufig ist die Gleichstellungsbeauftragte als Vertreterin der Stadt Gast bei Veranstaltungen und Jubiläen von Vereinen, Verbänden, Organisationen und Initiativen. Neben der Zusammenarbeit mit diesen Gremien nehmen viele Bürgerinnen und auch Bürger die Sprechstunden bei der Gleichstellungsbeauftragten war. Im Mittelpunkt der Beratungsgespräche stehen nach wie vor Partnerschaftsprobleme, Gewalt in der Familie insbesondere gegen die Frau, in letzter Zeit aber auch verstärkt Fragen der Existenzgründung und zu Fördermöglichkeiten auf dem ersten und zweiten. Arbeitsmarkt. Im Berichtszeitraum fanden ca. 1.500 solcher Gespräche statt. An dieser Stelle sei auf die "Richtlinie zur Förderung von Frauenprojekten, die kein ausschließlich soziales bzw. kulturelles Anliegen verfolgen" hingewiesen, die seit Juni 1995 angewendet wurde. Frauenschutzhaus - Zufluchtsstätte bei Gewalt gegen Frauen Es war stets die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, sich um die Angelegenheiten des Frauenschutzhauses zu bemühen. Dies reichte vom Aufbau im Jahr 1991 über die Sicherung der Einrichtung durch die Haushaltsplanung, die Baubegleitung und den Umzug bis hin zu Fördermittelbeantragung und abrechnung sowie Personalgesprächen beim Stellenabbau.

Dezernate mit Ämtern

Jahr

Frauen

Kinder

50 58 1991, ab April 89 97 1992 92 120 1993 73 125 1994 121 147 1995 116 169 1996 106 118 1997 105 135 1998 Tabelle 7: Fallzahlen zur Auslastung des Frauenschutzhauses (Quelle: Gleichstellungsreferat)

Leider hat sich die Existenz unseres Frauenschutzhauses nicht überholt, wie dies die Belegungszahlen der oben stehenden Tabelle verdeutlichen. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß im Rahmen einer ABM-Maßnahme des Künstlerhauses 188 e. V. ein Mosaikwandbild für das Frauenschutzhaus Halle geschaffen wurde. „Klappern" gehört zum Handwerk Es gibt viele Varianten, das Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern in der und für die Öffentlichkeit zu bearbeiten. Sie reichen im Berichtszeitraum von eigenen Veröffentlichungen und Interviews in den Medien über Vortrags- bzw. Seminartätigkeiten bei anderen Behörden und Institutionen, Festreden bei den Jugendfeiern des Humanistischen Verbandes, Gesprächsrunden bis hin zur Organisation von Ausstellungen der letzten Jahre in Räumen der Stadt, wie: • • •



"Werke hallescher Künstlerinnen" - 8.3.94 (Rathaus), Tafelausstellung "Wohin mit unseren Kindern - 1995 (Rathaus), Wanderausstellung von "Frauen in Not" August 1995 (Rathaus), "Alltag in Afrika und Karikaturen von David Kyungu" Frauenkommunikationszentrum Halle, Wanderausstellung "Frauen und Arbeit" März 1997 (Rathaus)

und der Mitgestaltung des Bundesfrauenkongresses der DAG. Diese Konferenz fand am 19.04.1996 erstmals in den neuen Bundesländern statt. Der Empfang des Oberbürgermeisters und das Rahmenprogramm waren ebenso Möglichkeiten zur Begegnung zwischen Frauen aus Halle und den alten Bundesländern wie das Sommercamp Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

95

Dezernate mit Ämtern

des Vereins Ost-West-Frauenbrücke im Juli 1996. Im Laufe der Jahre fand diese Veranstaltung großen Anklang, was auch die Anzahl der teilnehmenden Organisationen in der nebenstehenden Grafik verdeutlicht: Fraueninformationsbörse Ein wichtiger Höhepunkt der Öffentlichkeitsarbeit ist in jedem Jahr die Informationsbörse (nicht nur) für Frauen, die 1997 bereits zum 7. Mal organisiert wurde. Damit eng verbunden ist die jährliche Herausgabe einer Begleitbroschüre, die bis zum nächsten Jahr auch als Wegweiser zu Aktivitäten von und für Frauen dient. Besondere Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung für bedürftige Frauen gab es im Jahr 1996, als eine Unternehmerin unserer Stadt eine Kleiderspende im Wert von rund 30.000,DM zur Verfügung stellte und diese Sachen an bedürftige Frauen weitergeleitetet werden konnten. Ähnlich großzügig zeigte sich ein Unternehmer, der der Gleichstellungsbeauftragten eine Geldspende in Höhe von 2.000,- DM zur Weiterleitung an alleinstehende, bedürftige Frauen bzw. deren Kinder übergab. Dies erfolgte in Form von Geschenkgutscheinen für die Kinder in Höhe von je 50,- DM. Ein neuer Aspekt der Unterstützung von Frauen ist der Modellversuch "Frauen-Nacht-Taxi Halle (Saale)", für dessen konzeptionelle Vorarbeit und praktische Durchführung das Referat Gleichstellung verantwortlich zeichnet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden aber auch andere Möglichkeiten genutzt, insbesondere Frauen aktuell und umfassend über ihre Chancen in der Gesellschaft gerade unter den derzeitigen arbeitsmarktpolitischen Bedingungen zu informieren. Engagement - auch im Innenverhältnis selbstverständlich Innerhalb der Verwaltung hat die Stelle der Gleichstellungsbeauftragen Querschnittsfunktion. Diese wird durch die Teilnahme an der Beigeordnetenkonferenz und die Beteiligung an Personalentscheidungen gewährleistet. Die Gleichstellungsbeauftragten hat dadurch die Möglichkeit, zu den Vorlagen Stellung zu neh96

Kapitel 2

men, Anregungen und Bedenken und Anregungen vorzubringen bzw. Änderungen vorzuschlagen. Darüber hinaus werden zu spezifischen Sachthemen, wie Frauenschutzhaus und Frauenkommunikationszentrum eigene Vorlagen erarbeitet. Dies gilt auch im Rahmen der allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die betreffenden Haushaltsstellen. Im Zuge der Stellenneubesetzung im Bereich des höheren Dienstes (in diesem Bereich gibt es eine teilweise eine Unterrepräsentanz von Frauen) wird die Gleichstellungsbeauftragte am verwaltungsinternen Auswahlverfahren beteiligt. Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung wurden unterstützt, wenn es Schwierigkeiten gab, wegen familiärer Aufgaben in die Teizeitarbeit zu wechseln. Die flexiblere Gestaltung der "Tagesarbeitszeit" war ebenfalls Anlaß zur Bitte um Unterstützung durch die Gleichstellungsbeauftragte. Der Entwurf des Konzeptes zur "Umsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer für die Stadtverwaltung Halle" wurde durch die Gleichstellungsbeauftragte erstellt und wird zur Zeit mit den Partnern in der Verwaltung beraten und überarbeitet. Die Anzahl der männlichen und weiblichen Stelleninhaber in leitender Tätigkeit im Berichtszeitraum ist in der nachfolgenden Tabelle und graphischer Übersicht dargestellt. Frauen 9 Amtleiter/in 13 Stellvertreter/in 48 Abteilungsleiter/in 120 Sachgebietsleiter/in Tabelle 8: Stelleninhaber M/W

Männer 20 12 64 93

Leider hat es im Berichtszeitraum auch mehrere Fälle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gegeben. Gemeinsam mit dem Dienstvorgesetzten und dem Personalrat wurden dazu Gespräche mit Betroffenen und Beschuldigten geführt. Der zuständige Amtsleiter bzw. Beigeordnete leitete die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen ein. Auch sind mehrere Fälle von sogenanntem Mobbing aufgetreten, bei denen die Gleichstellungsbeauftrage um Hilfe gebeten wurde. Konfliktabbauende Gespräche brachten dabeiakzeptable Lösungen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Abschließend ist festzustellen, daß der Schwerpunkt der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und ihres gesamten Bereiches nach wie vor auf der externen Arbeit lag und liegt.

Das Gleichstellungsreferat ist "Lobby" für diejenigen, die Unterstützung wünschen. Es ist gleichzeitig, "Service-Station" der Verwaltung in Sachen Chancengleichheit.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

97

Dezernate mit Ämtern

2.1.8. Stabsstelle Organisation (020) Die Stabsstelle Organisation war bis April 1996 eine Abteilung des Hauptamtes. Sie wurde zur Erhöhung der Effizienz des Verwaltungshandels aus dem Hauptamt herausgelöst und direkt dem Bereich Oberbürgermeister unterstellt. Zu den Aufgaben dieses Bereiches gehören die • Regelung des Verwaltungsaufbaus, • Regelung der Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtverwaltung, • Schaffung von Grundlagen für den allgemeinen Verwaltungsablauf, • Organisationsuntersuchungen und Neustrukturierung von Ämtern, Abteilungen und Sachgebieten, • Arbeitsplatzuntersuchungen, • Stellenbewertungen, -überprüfungen und die damit verbundenen Eingruppierungen von Stellen, • Aufbau und Pflege der Ortsrechtssammlung, • Aufbau des Ratsinformationssystems, • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für bestimmte Verwaltungseinheiten und • Konzepterarbeitung zur Errichtung von Bürgerservicestellen. Die Grundlagen für den Verwaltungsaufbau und die Aufgabenverteilung sind in den Organisationsplänen (Aufgabengliederungsplan, Verwaltungsgliederungsplan und Dezernatsverteilungsplan) festgehalten. Diese wurden im gesamten Berichtszeitraum fortgeschrieben. Für den allgemeinen Verwaltungsablauf wurden zahlreiche Vorschriften, teilweise auch in Zusammenarbeit mit den Fachämtern, erarbeitet. Grundlage für den Ablauf der Verwaltungsarbeit bildet dabei die Verwaltungsvorschrift der Stadt Halle (Saale). Darin enthalten sind die Grundsätze des dienstlichen Verhaltens, der Aufgabenerledigung und des Schriftverkehrs. Die gültige Fassung ist in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet, präzisiert und den Bedingungen eines modernen Geschäftsverkehrs angepaßt worden. Sie wurde z. B. durch die Dienstanweisung Kostenrechnung und die Rundverfügungen zu Mieten/Pachten, Arbeitszeitregelungen, Einsatz des Logo der Stadt Halle (Saale) und die Verwendung von Briefköpfen laufend ergänzt.

Kapitel 2

Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung Nr. 93/I39/849 gegenüber dem Stand 31.12.1996 auf Grund der Rundverfügung Nr. 12/93 Neugliederung der Dezernate - folgende Veränderungen: • Die Aufgaben der bisherigen Dezernatsbereiche V und VI wurden zu einem Dezernatsbereich mit der Bezeichnung V/VI "Planen und Bauen" zusammengeführt. • Aus den bisherigen Dezernaten I und VI worden die Fachbereiche für Fremdenverkehr, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ausgegliedert und dem Dezernatsbereich IV zugeordnet. • Aus dem Dezernatsbereich IV wurde das Rechtsamt ausgegliedert und dem Dezernatsbereich I zugeordnet. • Der betriebsärztliche Dienst wurde aus dem Dezernat X ausgegliedert und dem Dezernat IV, Personalamt, zugeordnet. Darüber hinaus wurden die nachstehenden Aufgabenbündelungen und Neugliederungen von Ämtern vorgenommen: • Bildung des "Presse- und Werbeamtes" mit der Organisationsziffer 13; • Bündelung der Aufgaben des Umweltamtes und des Amtes für Abfallwirtschaft im "Umweltamt" mit der Organisationsziffer 31; • Bündelung der Aufgaben des Einwohneramtes und des statistischen Bereiches im "Einwohner- und Statistikamt" mit der Organisationsziffer 33; • Bündelung der Aufgaben des Ordnungsamtes und des Gewerbe- und Marktamtes im "Ordnungsamt" mit der Organisationsziffer 32; • Bündelung der Aufgaben des Amtes für Wirtschaftsförderung und des Fremdenverkehrsamtes im "Amt für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr mit der Organisationsziffer 80. Die den Dezernatsleitungen oder Ämtern nachgeordneten Einrichtungen wurden den zuständigen Dezernaten in der Abteilung 2 - nachgeordnete Einrichtungen - zugeordnet. Aufgabenschwerpunkt Stellenplan

Bereits im Allgemeinen Teil des Verwaltungsberichtes wurde darauf hingewiesen, daß sich die Dezernatsverteilung in den Jahren 1990 bis 1992 mehrfach verändert hat. 1993 gab es in

Als eine wesentliche Aufgabe obliegt es der Stabsstelle Organisation, jedes Jahr den Stellenplan zu erstellen. Die darin enthaltenen Stellen sind jedoch nicht mit der Anzahl der tatsächlich

98

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

beschäftigen Personen identisch, da es bei der Stadt auch Stellen mit einem geringeren Stellenwert als eine Vollzeitstelle gibt. Im Zusammenhang mit allgemeinen und speziellen Organisationsuntersuchungen in den Ämter galt es auch, die Stellenbeschreibungen für die Beschäftigten neu zu bewerten, Bedarfsprüfungen bei den besetzten und neu zu besetzenden Stellen hinsichtlich Aufgabenvolumen und kritik vorzunehmen und Anträge auf Überstunden, Veränderung bzw. Verlagerung von Arbeits- bzw. Öffnungszeiten, Einführung von Rufbereitschaften und Bereitschaftsdiensten zu prüfen. Weitere Organisationsuntersuchungen im Berichtszeitraum dienten einerseits der Sichtbarmachung von Fehlentwicklungen. Andererseits mußten auf Grund von Gesetzesänderungen, dem Einsatz neuer EDV-Technik zur Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen und der Privatisierungen von

nachgeordneten Einrichtungen Strukturänderungen für die Ämter erarbeitet werden. In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Dezernaten wurden in den zurückliegenden Jahren seit 1990 folgende Zuarbeiten und Stellungnahmen u. a. bei • • • • • • • • •

Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Beschlußvorlagen, Musterverträgen, Veränderung der Betriebsform, Trägerwechsel, Zahlung von Zulagen, der Erarbeitung von Dienstanweisungen, Bedarfsplanungen, ABM-Anträgen erarbeitet.

Zusätzlich beteiligte sich die Stabsstelle bei Städteumfragen und deren Organisation. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Stellenanzahl für den Zeitraum 1994 bis 1997:

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

11.317

11.074

10.190

8.474,6

7.824,2

7.188,7

6.534,6

- 243 - 884 -1715,4 - 650,4 - 635,5 Reduzierungen keine Gegenüber Vorjahr Erfassung - 243 -1127 -2842,4 -3492,8 -4128,3 Abbau kumulativ Tabelle 9: Fortlaufende Organisationsuchungen (Voll- und Teilzeitstellen insgesamt)

- 654,1

Gesamtzahl der Stellen

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

-4782,4

99

Dezernate mit Ämtern

2.2.

Dezernat Verwaltung, Personal und Ordnung

2.2.1. Hauptamt (10) Das Hauptamt wurde erst am 1. Februar 1992 gebildet. Bis dahin wurden seine Aufgaben von den Ämtern für Allgemeine Verwaltung und Organisation/Datenverarbeitung wahrgenommen. Nach mehreren Strukturveränderungen innerhalb des Amtes bestand es zum Ende des Berichtszeitraums aus den Abteilungen: • • •

Datenverarbeitung und Nachrichtentechnik, Zentrale Dienste, Gebäudereinigung, Raumplanung und Bewirtschaftung.

Die ehemalige Abteilung Arbeitsförderung wurde im August 1995 aus dem Hauptamt ausgegliedert und dem Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Beschäftigung zugeordnet. Die Abteilung Organisation wurde im Mai des Jahres 1996 als Stabsstelle 020 im Bereich des Oberbürgermeisters verselbständigt. Verwaltungshandeln effektivieren In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgaben des Amtes grundsätzlich nicht geändert. Lediglich die Organisationsaufgaben (Stellenplan, Arbeitsplatzuntersuchungen, etc.) der zur Stabsstelle aufgegliederten Abteilung wurden zuletzt nicht mehr wahrgenommen. PC-Technik im Wandel Die Abteilung Datenverarbeitung und Nachrichtentechnik umfaßt die Sachgebiete Druckund Rechenzentrum, Information und Kommunikation und seit Mitte 1996 durch die Ausgliederung der Organisationsabteilung das Verwaltungsarchiv. Dieses bildet seit Mai 1999 mit dem Stadtarchiv eine gemeinsame Einheit. DV-Technik mit veralteter Technologie war anfangs für die Arbeit der Stadtverwaltung im Einsatz. Schlechte Voraussetzungen also für solide, bürgerfreundliche Verwaltungsarbeit.

Kapitel 2

DV-Verfahren Baden-Württemberg einzuführen. Dazu gehören unter anderem das • • • • • •

Finanzwesen, Einwohnerwesen, Personalwesen, Friedhofswesen sowie Gewerberegister und Ordnungswidrigkeiten.

Gleichzeitig wurde eine Standleitung zum Regionalen Rechenzentrum Karlsruhe aufgebaut. Nach und nach kamen auch für die anderen Verwaltungsbereiche weitere Computerverfahren zum Einsatz. So begann schon im Dezember 1991 der schrittweise Einsatz von Grafikarbeitsplätzen im Stadtvermessungsamt und im Umweltamt. Parallel wurden weitere fachamtspezifische Software-Produkte in den Ämtern eingeführt, u. a.: • • • • •

PROSOZ (Sozialamt) BGV (Bauordnungsamt) AVVISO (Beitreibung) Logodata (Jugendamt) KGV (Kom. Liegschaftsverwaltung)

Heute verfügt die Stadtverwaltung über 1.400 Bildschirmarbeitsplätze und 14 verbundene Datennetze. Allein für die GIS-Arbeitsplätze (Geographisches Informationssystem) ist die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Technik im Einsatz:

Amt

Anzahl der Unix-Workstationen

Anzahl der PC mit Zugriff

Dez. II 10 31 40 602 61 62 66

0 2 1 0 0 1 9 1

2 2 5 1 2 3 12 0

Summe der Arbeitsplätze 2 4 6 1 2 4 21 1

Tabelle 10: Technikeinsatz in den Fachbereichen, Stand 12/98 (Quelle: Hauptamtsstatistik)

Hilfe kam aus der Partnerstadt Karlsruhe. Dank der Unterstützung durch den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Prof. Dr. Gerhard Seiler, gelang es dem Hauptamt, landeseinheitliche 100

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

In Folge der konsequenten, koordinierten Vernetzung seit 1994 wurden •

• • •

Netzerweiterungen für Personalamt, Stadtkasse, Steueramt, Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Einwohner- und Statistikamt, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie Jugend- und Sozialamt durchgeführt, wobei die Integration von zwei Geldauszahlungsautomaten in das DV-Verfahren des Sozialamtes (Prosoz) eine deutschlandweite Erstnutzung darstellte; neue Datenleitungen in den Objekten: Am Stadion 5 für die Ämter Hochbau- und Tiefbauamt, Verwaltung Kindertagesstätten; in der Magdeburger Straße 19 für die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes und im Hansering 15 für Umwelt-, Stadtplanungs-, Stadtvermessungs- und Bauordnungsamt

installiert. •

• •

Im Ordnungsamt, Einwohner- und Statistikamt, Schulverwaltungsamt und Jugendamt sowie in den Gebäuden Am Stadion 5, Hansering 15 und Stadtbibliothek neue Datennetze errichtet; die Verkabelung des Ratshofes, Marktplatz 1 fertiggestellt und ein zentrales (Nutzer-) Servicetelefon unter der Nummer 221-4440 eingerichtet.

Zu den Aufgaben der Abteilung 10.2 zählten auch das Raumbezogene Informationssystem (RIS Halle), die Wartung der PC-Technik, die Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf DVVerfahren sowie die Betreuung des Telefonnetzes mit der Telefonzentrale, die Post-und Telefaxstelle und der Betrieb eines Druckerzentrums. Kommunikation mit Hausanschluß Umfangreiche Technik stand auch für die Kommunikation über die Telefonanschlüsse im Haus zur Verfügung. Mit der Inbetriebnahme der digitalen Fernsprechanlage im Rathaus für ca. 460 Teilnehmer wurden erstmals wirksame Verbesserungen erreicht, die sich auch finanziell günstig auswirkten. In den folgenden Jahren wurden darüber hinaus Personal-, Sozial-, Jugend-, Sport- und Bäderamt sowie Hoch- und Tiefbauamt an den Fernsprechnetzverbund der Stadtverwaltung angeschlossen. Hierdurch konnte die in verVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

schiedenen Objekten im Stadtgebiet untergebrachte Verwaltung weitere Telefonkosten einsparen. Die im Hansering 15 untergebrachten Ämter wurden 1996 dem Netzverbund zugeschaltet. 1997/1998 wurde der Netzverbund nochmals um die Objekte Kaulenberg 4 (Schulverwaltungsamt) und Nikolaistraße 8 (Liegenschaftsamt) erweitert. Damit hat sich bis 1999 die Anzahl der vernetzten Telefon-/Faxteilnehmer auf ca. 2500 Anschlüsse erweitert. Besonders erwähnenswert ist der 1996 eingerichtete Behindertenarbeitsplatz in der Fernsprechzentrale, den sich zwei Sehbehinderte teilen. Effizienz in postalischen Dingen Eine effizientere Bewirtschaftung der täglich anfallenden Post konnte mit der Einrichtung der zentralen Post- und Telefaxstelle 1993 und der Anschaffung des Frankierautomaten mit Kostenstellenrechner 1995 erreicht werden. Im Druckzentrum wurde an der Vereinheitlichung von verschiedenen Formulare für städtische Ämter gearbeitet. So entstanden z.B. einheitliche Kopfbögen, Serienbriefe, Rundschreiben, Rechnungsformulare, Abfallentsorgungsbescheide, Mahnformulare, Briefumschläge und Info-Post. Außerdem gewährleistete die Stadtverwaltung mit ihrem Druckzentrum den Druck und Postversand der jährlich ca. 200.000 Lohnsteuerkarten sowie Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahlen (pro Wahl 240.000). Zugriff für Jedermann auf die digitale Stadtkarte Das Raumbezogene Informationssystem Halle (RIS-Halle) umfaßt Anwendungen zur Verwaltung und Analyse von Daten und Informationen, die einen Orts- oder Raumbezug als wichtiges Merkmal enthalten. 1993 wurden die umfangreichen Projektvorbereitungen (u. a. Gespräche und Untersuchungen in den Fachämtern) durch die innerhalb des Sachgebietes gebildete Arbeitsgruppe abgeschlossen. Es begann die Umsetzung der Systemkonzeption, wobei zunächst die Datenerfassung und Digitalisierung im Vordergrund 101

Dezernate mit Ämtern

standen. Gleichzeitig wurde begonnen, die Hard- und Software-Infrastruktur aufzubauen. Zum Ende des Berichtszeitraums waren alle Gebiete der Stadt Halle erfaßt, d. h., die Digitale Stadtgrundkarte lag flächendeckend vor. Mit der Entwicklung der digitalen Raumbezugsbasis konnten (Fach-) Anwendungen im Umweltamt, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Schulverwaltungsamt konzipiert und eingeführt werden. Ca. 100 Fachdatenbestände liegen aktuell vor. Maßgeschneiderte Analyseprogramme ermöglichen seitdem aufgrund der vorhandenen umfangreichen Datenbestände zu verschiedenen Bereichen aussagefähige Auf- und Einteilungen. So konnten nunmehr z.B. auf der Grundlage der digitalisierten Stadtgrundkarte, KFZ-Strömen und Fahrbahndaten Analysen der jeweiligen örtlichen Situation vorgenommen und Anträge auf Einbau von Schallschutzfenstern ohne Anwendung der sonst notwendigen händischen komplizierten und zeitaufwendigen Rechnung zur Ermittlung der jeweiligen Schallpegel bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit wurde so von einigen Stunden auf wenige Minuten verkürzt. Infolge der wachsenden Nutzerzahlen im GISBereich und des Kostendrucks, welcher den Einsatz von PC an der Stelle von Workstations forderte, wurde von 1997 bis 1998 ein Technologiewechsel hin zu einer den OPEN-GISFestlegungen konformen Datenbanktechnologie durchgeführt. Die „Spatial Database Engine“ (SDE) genannte Technologie benutzt eine Standarddatenbank (ORACLE) zur Verwaltung der raumbezogenen Daten. Aufgrund dieses Technologiewechsels sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um jedem Benutzer in der Stadtverwaltung mit geeigneter Hardware GISZugriffe zu gewähren. Im übrigen betreute die Arbeitsgruppe RIS-Halle sämtliche Fachämter bei spezifischen Datenaufbereitungen, Analysen, Datentransferleistungen sowie bei Beschaffung, Administration und Wartung der Hard- und Software. Anfang 1999 wurden Fire- und Viruswall-Software-Pakete installiert und in Betrieb genommen, welche den sicheren Anschluß von ca. 600 Nutzern an den weltweiten E-Mail-Dienst ermöglichten. Ausgesuchte Arbeitsplätze wurden außerdem an das Internet angeschlossen. Desweiteren wurde das hauseigene Intranet mittels Web-Technologien etabliert.

102

Kapitel 2

Zentrale Dienste für alle Verwaltungsbereiche Die Abteilung Zentrale Dienste bearbeitete in sieben Sachgebieten ämterübergreifende Verwaltungsangelegenheiten. Dazu zählten die Verwaltung und Sicherung der in städtischem Eigentum stehenden und durch städtische Ämter genutzten bzw. für nicht im städtischen Eigentum stehende, aber von mehreren städtischen Ämtern belegten Gebäude), wobei dem Schutz der Objekte vor Einbrüchen, Diebstählen und Vandalismus im Laufe der Jahre mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden mußte. Hervorzuheben ist die im Laufe der Jahre ständig verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei und Sicherheitsfirmen. Daneben war dabei die laufende Unterhaltung der Objekte • • • • • • • • •

Ratshof Rathausstraße 1 bis 4, Rathausstraße 15, Haus der Fraktionen, Am Stadion 5, Hansering 15, Magdeburger Straße 19, Kreuzerstraße 12 und Juliot-Curie-Platz 23/24

wesentlicher Aufgabenbestandteil. Die Entwicklung dieses Sachgebietes führte von einer im wesentlichen eigenhandwerklich bestimmten Hausverwaltung und sporadischen Beschaffung von Möbeln und Material zu einer systematischen computergesteuerten Arbeitsweise auf der Grundlage der Jahreshaushaltspläne. Somit hat das Sachgebiet Hausverwaltung ständig sein Einsatzgebiet ohne personelle Aufstockung erweitert. Es führt heute Aufgaben durch, die früher durch Fremdvergabe mit hohen Kosten verbunden, abgedeckt wurden. Möglich wurde dies durch den Aufbau einer Gebäudeleittechnik, mit der Störungen rechtzeitig entdeckt und vor Eintreten von Behinderungen behoben werden können. Der Schwerpunkt der Arbeit verlagerte sich von der Ersatz- auf die Neubeschaffung von Möbeln für die städtischen Ämter und die neu in Nutzung genommene Gebäude wie: Magdeburger Str. 23, Am Stadion 5 und Hansering 15 bezoVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

gen haben. So lag bei Büromöbeln der Erneuerungsgrad bereits 1993 bei 60 %. Daneben wurde die zentrale Vervielfältigungsstelle durch die Anschaffung und den Einsatz von Hochleistungsgeräten auf modernen Stand gebracht. Damit konnte der Einzelanschaffung kostenintensiver Bürotechnik durch die Fachämter entgegengewirkt werden. Die gezielte Einflußnahme auf den Bedarf der Ämter und Einrichtungen hat zu einer kontinuierlichen Kostensenkung geführt. So wurde z. B. bei Tischkopierern die vorhandene (zu große) Anzahl durch Umverteilung der Geräte vermindert. Der Ausstattungsgrad mit neuer Bürotechnik lag bereits Ende 1993 für die gesamte Verwaltung bei 75 % und wurde kontinuierlich weiter verbessert. Lobenswert ist die 80 %ige Verwendung von umweltfreundlichen und recyclebaren Materialien. Die Aufarbeitung von Farbbändern und Tonerkartuschen liegt sogar bei 100 %. Gegenwärtig wird daran gearbeitet, die Abrechnungen von Leistungen für Kopier- und Druckarbeiten konsequent nach Haushaltsstellen zu gestalten, damit ein hohes Kostenbewußtsein in den Ämtern und Einrichtungen erreicht wird.

Dezernate mit Ämtern

Für jedes Fahrzeug wird ein Einzelnachweis über Einsatz, Kosten für Kraftstoff, Wartung und Reparaturen geführt. Dies hat zu einer erheblichen Erleichterung der Überwachung der jeweiligen Effizienz geführt und läßt auch schnell zuverlässige Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Fahrzeuge zu. Ansprechpartner für alle Vergaben nach VOL und VOB Durch die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten und die damit verbundene Neuorganisation der Verwaltung wurde die Chance genutzt, eine Submissionsstelle für alle Auftragsangelegenheiten der Stadtverwaltung einzurichten. Zum 1. Januar 1991 nahm die Submissionsstelle ihre Tätigkeit auf. Seitdem wurden entsprechend der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen (VOL) 48.547 Angebote eröffnet und 6.230 Submissionsverhandlungen geführt. Anzahl der durchgeführten Verdingungsverhandlungen 1100

1094

1067

1000

987

937

900 800

925

761

700 600

Ein Fuhrpark für die Verwaltung

500 400

378

300

Zum Zweck der besseren Auslastung und damit zur Kostenminderung wurden die PKW und Kraftfahrer aus den Ämtern der Stadtverwaltung in einem zentralen Fuhrpark zusammengefaßt. An zwei zentralen Standorten wurden dazu Pkw-Pools gebildet. Von hier aus können die Verwaltungsmitarbeiter als Selbstfahrer mit einem Pkw ihren Dienstaufgaben nachgehen. Mit dieser Neuorganisation konnten der Fahrzeugbestand gesenkt werden und Kraftfahrer eine neue Tätigkeit übernehmen.

200

171

100 0 1991

1992

1993

1994

1995

Anzahl

1996

1997

1998

Freibäder

Abbildung 11: Verdingungsverhandlungen (Quelle: Submissionsstatistik) Geöffnete Angebote 10000 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000

1999 trat die Stadt Halle dem teilAuto Halle (Saale) Verein bei. Im Rahmen des halleschen Car-Sharing-Netzes wurden drei Fahrzeuge zur Nutzung für Verwaltungsmitarbeiter zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurde damit begonnen, die Anzahl der städtischen Kraftfahrzeuge zu reduzieren und mit entsprechender Software alle wichtigen Daten des gesamten Fuhrparks der Stadt Halle zu erfassen und auszuwerten. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

0 1991

1992

1993

1994

1991

1992

1997

1998

1995

1993

1996

1997

1994

1995

1998

1996

Abbildung 12: Anzahl der Bieter (Quelle: Submissionsstatistik)

Die beiden vorstehenden Grafiken lassen deutlich erkennen, daß der jährliche Zuwachs an Submissionen die Bearbeitung der Bieterangebote um ein vielfaches mit anwachsen ließ.

103

Dezernate mit Ämtern

Die Mitarbeiter der Submissionsstelle betreuen außerdem die einzelnen Fachämter bei der Vorbereitung von Ausschreibungen für Vergaben. Sie bereiten alle förmlichen Verfahren nach der VOL vor (z. B. öffentliche Bekanntmachungen, Zusammenstellung und Ausgabe von Verdingungsunterlagen) und prüfen die rechnerische Richtigkeit der eingereichten Angebote. Ein wesentlicher, neuer Schwerpunkt in der Arbeit der Submissionsstelle war die Umsetzung der Europäischen Vergaberichtlinien in nationales Recht. Dies betraf 77 Europäische Ausschreibungsverfahren, die durch Veranlassung der Submissionsstelle im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurden. Seit 1991 fanden ca. 130 Vergabesitzungen statt. Davon wurden seit 1994 ca. 100 Sitzungen von der Submissionsstelle betreut. Sauberkeit fängt vor der „eignen“ Haustür an Viel zu lange legte sich in den Rathausfluren eine beklemmendes Gefühl auf die Seele, traute man sich nicht laut zu sprechen, waren die Verwaltungsgebäude von erschreckender Distanz. Deren Bedeutung für die Außenwirkung der Verwaltung durfte nicht unterschätzt werden. In einer Zeit des Umbruchs konnte jedoch nicht an allen Brennpunkten gleichzeitig begonnen werden. Der Einsatz investiver Mittel war gegeneinander abzuwägen. Daher wurde im Dezember 1994 die Abteilung Gebäudereinigung, Raumplanung und Bewirtschaftung gebildet. Sie gliederte sich in drei Sachgebiete. Damit gab es in der Stadtverwaltung erstmals eine zentrale Stelle, in deren Zuständigkeit die gesamten Reinigungsleistungen gesteuert wurden. In diesem Zusammenhang wurde der Bedarf an Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie an Reinigungsgeräten nebst Zubehör für alle städtischen Ämter und Einrichtungen analysiert und ausgewertet. Im Ergebnis dessen entstand ein Bestellkatalog für Reinigungs/Desinfektionsmittel und Reinigungsgeräte. Es wurden parallel dazu Reinigungspläne erarbeitet und Reinigungsintervalle im Bereich der Kindereinrichtungen festgelegt. Entsprechend den einschlägigen KGSt-Berichten wurden neue Bemessungswerte für die Reinigung eingeführt. Die malermäßige Instandsetzung und technische Ausstattung der Arbeitsräume der Verwaltungsmitarbeiter im Ratshof und den Außenstellen der Verwaltung erforderte einen enormen organisatorischen Aufwand. Jährlich mußten neue Raumplanungen entspre104

Kapitel 2

chend den Sanierungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Umnutzung des ehemaligen zentralen Lehrlingswohnheimes in Halle-Neustadt, Am Stadion 5, als Verwaltungsaußenstelle wurde durch das Sachgebiet Raumplanung vorbereitet. Für das Objekt Kreuzerstraße 12 als Studieninstitut und Verwaltungsakademie wurden Nutzungskonzeptionen erarbeitet. Die mittelfristige Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten der Stadt ermöglichte die Umnutzung freiwerdender Kindereinrichtungen auch für städtische Einrichtungen, z. B. Netzweg, Ernst-Abbe-Straße, Offenbacher Straße. Dazu wurden durch die Raumplanung entsprechende Vorbereitung getroffen. Die Versorgung städtischer Mitarbeiter über die Kantine in der Rathausstraße und Am Stadion 5 lag ebenfalls in der Verantwortung des Sachgebietes Bewirtschaftung. Von diesem Angebot sozialer Fürsorge für die Beschäftigten der Stadtverwaltung profitierten auch die umliegenden Dienstleistungseinrichtungen und Institutionen in der Innenstadt, die diese als Gäste nutzen. Mindestens einmal im Monat kommen auch die Stadträte durch die Imbiß- und Getränkeversorgung bei ihren Tagungen in den Genuß dieses Angebotes. Darüber hinaus werden durch das Sachgebiet Bewirtschaftung zahlreiche städtische Veranstaltung ausgestaltet. Seit dem Frühjahr 1998 werden diese Leistungen von einer Cateringfirma übernommen. Aufgaben für die Zukunft Mit der Einführung des neuen Steuerungsmodells, der Kosten- und Leistungsrechnung und dem Controlling werden sich die Aufgaben des Hauptamtes zu einem verwaltungsinternen Dienstleister entwickeln. Im Bereich der Datenverarbeitung wird es zum Einsatz einer neuen Standardsoftware für das Finanzwesen bis zur Einführung des Euro 2002 kommen. Gleichzeitig soll die „verlängerte Werkbank“ – das Regionale Rechenzentrum Karlsruhe – seine Aufgaben schrittweise abgeben. Diese Aufgaben sollen in Halle erfüllt werden. In der Gebäudeverwaltung werden die Aufgaben weiter zentralisiert werden, um ein moderVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

nes, ganzheitliches Gebäudemanagement umzusetzen. Nach der Festlegung neuer Bemessungswerte für die Reinigung wird der effekti-

vere Einsatz des Reinigungspersonals auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeits- und Sozialbetrachtungen einen Schwerpunkt bilden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

105

Dezernate mit Ämtern

2.2.2. Personalamt (11) Der Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 03.10.1990, die Vereinigung der Städte Halle und Halle-Neustadt sowie die personelle und räumliche Zusammenführung aller kommunalen Dienststellen und Einrichtungen aus den Stadtbezirken Halle-Ost, Halle-Süd und Halle-West ergaben für die Personalverwaltung vielfältige Probleme. Die in DDR-Zeiten dezentrale Personalverwaltung wurde in einem Amt zusammengefaßt und neu strukturiert. In Folge der Aufgabenzentralisierung wurden im Jahre 1991 erstmalig alle nachgeordneten Einrichtungen (ca. 85) haushaltsmäßig dem Magistrat der Stadt Halle unterstellt. Diese und andere Umstrukturierungen führten zu einer deutlichen Erhöhung des Personalbestandes zum Stichtag 30.06.1991 auf rund 13.000 Beschäftigte. Damit wurde die Stadt Halle (Saale) einer der größten Arbeitgeber der Region. Folgende verwaltungszentrale Aufgaben wurden in den Bereichen bearbeitet: Stabsstelle 11.0 Sonderaufgaben, Statistik, Verbindungsstelle; Abteilung 11.1 Personalangelegenheiten Angestellte und Arbeiter, Grundsatzfragen, Dienstpflichtverletzungen;

Kapitel 2

So wurde Ende Dezember 1993 das Personalamt neu gegliedert und der Bereich des Betriebsärztlichen Dienstes, der bislang dem Gesundheitsamt angehörte, dem Personalamt zugeordnet. Im März 1994 wurde die Arbeitsförderung, die in der Abteilung 11.6 - Soziale Angelegenheiten - angesiedelt war, dem Hauptamt angegliedert. Die Personalverwaltung versteht ihre Aufgabe heute ohne Einschränkung darin, pflichtgemäß und unverzüglich ihre Dienstleistungen für die Beschäftigten und die Bürger zu erbringen. Die gründliche und vorausschauende Personalplanung ist eine ebenso wichtige Aufgabe der Personalverwaltung wie die Auswahl, Einstellung und Entlassung von • • •

Angestellten, Arbeitern und Beamten, Aushilfs- und ABM-Beschäftigten, Anwärtern und Auszubildenden.

Ein weiteres umfangreiches Feld besteht in der Betreuung aller städtischen Bediensteten, Renten- und Versorgungsempfänger im Rahmen der Fürsorgepflicht. Darüber hinaus erbringt die Personalverwaltung Leistungen für Bürger durch: • •



die Bereitstellung von Praktikumsplätzen; die Übernahme der gesamten Rentenantragstellung für die verschiedenen Versicherungsträger (BfA, LVA, u.a.) und allen mit der Antragstellung verbundenen Zuarbeiten; Bearbeitung von Fremdrenten;

Abteilung 11.2 Personalangelegenheiten Beamte, Dienst-, Arbeits- und Tarifrecht, Soziale Angelegenheiten;

Die erbrachten Dienstleistungen für die Beschäftigten und Bürger werden nachfolgend schwerpunktmäßig vorgestellt.

Abteilung 11.3 Haushaltsplan, Gehalts- und Lohnangelegenheiten, Krankenkassenangelegenheiten;

Personalarbeit

Abteilung 11.4 Renten- und Versorgungsrechtliche Angelegenheiten der Angestellten und Arbeiter; Abteilung 11.5 Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnischer Dienst; Abteilung 11.6 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsförderungsangelegenheiten; Im Berichtszeitraum mußten die Aufgaben des Amtes immer wieder Veränderungen der laufenden Verwaltung angepaßt werden. 106

Ein Schwerpunkt der Personalarbeit 1991 war zunächst die Abforderung schriftlicher Erklärungen der zum Stichtag 30.09.1991 etwa 10.000 Beschäftigten über eine eventuelle Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR. Dies galt besonders für das leitende Personal. Hier wurden Auskünfte direkt vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes (GauckBehörde) eingeholt. Im gleichen Jahr wurde ein neues Gehalts- und Lohnprojekt (Karlsruher Projekt) eingeführt. Die Einführung des Bundes-Angestelltentarifvertrages Ost kommunal (BAT-O) und des BundesVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

manteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe-Ost (BMT-GO) erfolgte am 01.07.1991. Alle bis dahin erfaßten Festgehälter waren danach innerhalb von vier Wochen auf die Vergütungs- und Lohngruppen der von jetzt an geltenden Tarifverträge umzustellen. Das Engagement der Mitarbeiter des Amtes ermöglichte, daß die damit verbundenen erheblichen Schwierigkeiten zum Jahresende 1991 überwunden werden konnten. Personalabbau in allen Verwaltungsbereichen Im Berichtszeitraum war der Personalabbau ein weiterer wichtiger Aufgabenschwerpunkt des Amtes. Kontinuierlich begann Mitte 1991 der Abbau des bis dahin sprunghaft gestiegenen Personals der Stadt Halle (Saale), zum großen Teil sozialverträglich. Einige Reduzierungen konnten auf Grund der gesetzlichen Grundlagen weniger schmerzlich für die Betroffenen umgesetzt werden, z. B. im Bereich des Gesundheitsamtes, wo viele angestellte Ärzte in den Status „niedergelassener Arzt“ wechselten. Andererseits gingen verschiedene städtische Pflegeheime bereits frühzeitig in eine freie Trägerschaft, z. B. DRK, über. Das pädagogische Personal der zahlreichen Schulen in der bisherigen Trägerschaft der Stadt Halle war in ein Beschäftigungsverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt überzuleiten. Nur vor diesem Hintergrund lassen sich die starken Schwankungen in der Entwicklung des Personalbestandes zwischen 1990 und 1993 in der nachfolgenden Übersicht erklären. Zeitraum

Anzahl der Beschäftigten 01.01.1990 502 31.12.1990 1.529 01.01.1991 2.020 30.06.1991 13.000* 31.12.1991 10.188 31.12.1992 9.818 31.12.1993 8.772 31.12.1994 8.038 31.12.1995 8.184 31.12.1996 6.972 31.12.1997 6.270 31.12.1998 5.903 Tabelle 11: Entwicklung Beschäftigtenzahlen

(Quelle: Personalamt) * steuerpflichtig Beschäftigte, einschließlich Honorarkräfte, sich im Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub befindliche Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter ohne Lohnsteuerkarte

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Die Ergebnisse der Price Waterhouse Studie zur Geburtenentwicklung und der damit verbundenen Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) leiteten den Personalabbau im Jugendamt ein. Die Schließung von 57 entbehrlichen Kindereinrichtungen zum 01. September 1993 bewirkte einen gravierenden Rückgang der Beschäftigtenzahlen. Darüber hinaus wurde durch die Vereinbarung von Teilzeitarbeit, d. h. die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden bzw. 20 Stunden ein weiterer Rückgang des Personalüberhangs in diesem Bereich erzielt. Auf Grund dieser besonderen Anstrengungen konnten für 1993 betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Der Geburtenrückgang setzte sich auch in den Folgejahren fort und erforderte weitere Personalreduzierungen sowohl beim pädagogischen als auch technischen Personal der Kindertagesstätten. Der Personalabbau erfolgte über: • • • • •

Übertragung von Kindereinrichtungen in freie Trägerschaft, Auflösungsverträge mit Abfindungszahlungen, Umschulungen und Einsatz in andere Verwaltungsbereiche, Betriebsbedingte Kündigungen sowie Abschluß eines Tarifvertrages gemäß § 15c BAT-O. Jahr

Anzahl der Einrichtungen

1994 1995 1996 1997 1998

Übernahme von Personal

2 2 19 1 Tabelle 12: Übertragung von Kitas

10 45 390 17

(Quelle: Personalamt)

1994 waren in den Kindertageseinrichtungen 293 Erzieherinnen über den notwendigen Bedarf hinaus beschäftigt. Durch gezielte sozialverträgliche Maßnahmen und das Angebot von Abfindungen gelang es, 189 Auflösungsverträge abzuschließen. Darüber hinaus konnten 35 Erzieherinnen innerhalb der Verwaltung umgesetzt werden. So wurden 1994 69 betriebsbedingte Kündigungen notwendig. Weitere betriebsbedingte Kündigungen gab es in diesem Bereich bis zum Stichtag 31.12.1998 nicht.

107

Dezernate mit Ämtern

Jahr (per 31.12.) Erzieherinnen in den Kita´s 2.309 1994 1.918 1995 1.523 1996* 1.164 1997 1.121 1998 Tabelle 13: Entwicklung Erzieherinnenzahl

(Quelle: Personalamt ) * Tarifvertrag zur Einführung einer besonderen regelmäßigen Arbeitszeit:. Alle Erzieherinnen arbeiten 30 Stunden oder weniger in der Woche

Der Personalabbau zog und zieht sich durch alle Bereiche der Verwaltung. Im technischen Bereich konnten 1994 durch Auflösungsverträge sowie Vorruhestandsregelungen ca. 235 Arbeitsverhältnisse reduziert werden. Weitere 200 Arbeitnehmer wurden bei Privatisierungen/Trägerwechsel übergeleitet. 1995 konnte die Bedarfsangleichung durch neue, lukrativere Abfindungsangebote für den Kindertagesstätten-Bereich und durch die Erweiterung der Abfindungsregelungen auf den Verwaltungsbereich ohne betriebsbedingte Kündigungen realisiert werden. 1995 haben insgesamt 331 pädagogische Mitarbeiter, 123 Beschäftigte der Verwaltung und 102 Arbeitnehmer aus dem Arbeiterbereich ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Halle aufgelöst. Durch Übergabe der drei Sondervorschulteile an das Land Sachsen-Anhalt und durch Ausgliederung des Zoologischen Gartens aus der Stadtverwaltung wurde ebenfalls eine Personalreduzierung erreicht. Der Personalüberhang 1996 wurde vor allem durch den Abschluß eines Tarifvertrages zur Einführung einer besonderen regelmäßigen Arbeitszeit in Anlehnung an den § 15 c BAT-O im Kindertagesstättenbereich erzielt. Dadurch wurden 131,5 Vollzeitstellen eingespart. Außerdem hat sich der Personalbestand durch die Ausgliederung der Staatlichen Galerie Moritzburg, des Alten- und Pflegeheimes Beesener Straße und einiger Kindereinrichtungen in freie Trägerschaft weiter verringert. 104 Angestellte und 52 Arbeiter haben einen Auflösungsvertrag geschlossen. Durch die Schließung bzw. Ausgliederung einiger Kultur-, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen (z. B. Steintor, Zentrum für bildende Kunst, Passendorfer Schlößchen, Volkspark, Psychiatrisches Krankenhaus, Stadtbeleuchtung) konnten weitere Stellen reduziert werden.

108

Kapitel 2

1998 schlossen 299 Arbeitnehmer/innen einen Auflösungsvertrag. 202 Beschäftigte erhielten eine Abfindung. Insgesamt waren am 31.12.1998 5.903 Mitarbeiter/innen bei der Stadt Halle beschäftigt, darunter 243 Beamte 23 Beamtenanwärter 4501 Angestellte 988 Arbeiter und 148 Auszubildende.

Geschultes Personal durch Aus- und Weiterbildung Ausbildungsplätze Vor dem Hintergrund der komplizierten Lehrstellensituation hat die Stadt als öffentlicher Arbeitgeber und aus ihrer besonderen sozialpolitischen Verantwortung heraus weit über den Eigenbedarf hinaus Ausbildungsplätze eingerichtet. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze wurde von 23 (1990) auf 175 (1998) stetig erhöht, wobei zunehmend verwaltungsfremde Ausbildungsberufe erschlossen wurden und werden, um den Jugendlichen die spätere Erwerbstätigkeit auch und insbesondere im Bereich der freien Wirtschaft zu ermöglichen. In den vergangenen acht Jahren hat die Stadt Halle insgesamt 392 junge Menschen in 32 Berufsbildern ausgebildet. Praktikumsplätze Zusätzlich zu den Ausbildungsplätzen stellt die Stadt Halle Studenten, Fachschülern und Lernenden bei anderen Bildungsträgern Praktikumsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben Schüler die Möglichkeit, sich durch Praktika während der Schulzeit beruflich zu orientieren. 1998 befanden sich zeitweilig 703 Praktikanten und Referendare in den verschiedenen Fachbereichen der Stadtverwaltung. Weiterbildung für die Beschäftigten Fachspezifische Fortbildungen bei externen Bildungsträgern wurden bis 1994 von den einzelnen Fachämtern der Verwaltung z. B. bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung, der Deutschen Gesellschaft Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

für Personalwesen, dem Kommunalen Arbeitgeberverband, dem Deutschen Volksheimstättenwerk e. V., der TÜV-Akademie, der Akademie für Personenstandswesen Bad Salzschlirf, der Brand- und Katastrophenschutzschule Heyrotsberge u. a. angemeldet. 1995 erfolgte für diesen Bereich eine Aufgabenzentralisierung, d. h. die zentrale Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und aller anfallenden Verwaltungstätigkeiten für die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen wurde vom Personalamt vorgenommen. Jahr Veranstaltungen Teilnehmer 1995 407 772 1996 388 722 1997 540 878 1998 361 590 Tabelle 14: Weiterbildungsveranstaltungen (Quelle: Personalamt)

Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen wurden durchgeführt über • •

das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. (bis 1993 über das Studieninstitut Hannover) und die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Halle (Saale). Jahr

Veranstaltungen



Aufgabenerfüllung durch Beamte Für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.1996 war es in den neuen Bundesländern möglich, in Verbindung mit dem Einigungsvertrag, neben den Laufbahnbewerbern und den anderen Bewerbern gemäß §§ 7 und 15 Beamtengesetz Land Sachsen-Anhalt, die Bewährungsbewerber unter erleichterten Bedingungen in ein Beamtenverhältnis zu berufen. Die Schaffung der Voraussetzungen für die Beamtung von Bewährungsbewerbern war somit eine der Schwerpunktaufgaben der Abteilung Personalangelegenheiten Beamte. Hierzu zählten insbesondere: • •

VWA



38



VWA

1992

Studieninstitut 157

7

Studieninstitut 1 384

1993

163

3

1 561

20

1994

48

19

579

188

1995

28

44

101

597

1996

50

67

342

1 143

1997

62

65

399

1.171

1998

82

26

647

343

(Quelle: Personalamt)

Angestelltenlehrgänge / Studium an der Verwaltungsakademie Neben den fachspezifischen Fortbildungen haben von 1992 bis 1998 317 Beschäftigte an einem AI-Lehrgang, 54 Beschäftigte an einem AII-Lehrgang,

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

174 Beschäftigte an der Bausteinqualifzierung und 102 Beschäftigte an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie

teilgenommen. Weitere 106 Mitarbeiter befanden sich 1998 in diesen Maßnahmen.



Teilnehmer

Tabelle 15: Anbieter und Teilnehmer

• •





Auswahl der Bewerber auf der Grundlage des benötigten Stellenplanes der Stadt; Prüfung des beruflichen Werdeganges, insbesondere seit dem 03.10.1990 unter dem Aspekt der in Aussicht genommenen Verbeamtung auf dem innegehaltenen Arbeitsplatz; Prüfung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen; Prüfung der Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Bewährungszeiten; Nachweisführung der Beamtenstellen im Stellenplan; Antragstellung auf Feststellung der Laufbahnbefähigung an das Ministerium des Innern über das Regierungspräsidium Halle.

In der Zeit von 1993 bis 1995 wurden 185 Anträge auf Feststellung der Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst beim Ministerium des Innern eingereicht. Auf der Grundlage der Feststellungen von Laufbahnbefähigungen für Bewährungsbewerber und weiterer beamtenrechtlicher Voraussetzungen nach dem Beamtengesetz Land Sachsen-Anhalt wurden bis 31.12.1998 insgesamt 265 Beamte bei der Stadt Halle ernannt, davon sind 8 Beamte auf Zeit, 182 Beamte auf Lebenszeit, 52 Beamte auf Probe und 23 Beamte auf Widerruf. 109

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Soziale Angelegenheiten/Justitiariat Die am 01.12.1993 aus der Abteilung Tarif-, Arbeits- und Beamtenrecht hervorgegangene Abteilung Soziale Angelegenheiten/Justitiariat hat die Aufgabe, die tarif- und arbeitsrechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer durchzusetzen und Schaden vom Arbeitgeber abzuwenden. Dabei kam der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern, die ihr Arbeitsverhältnis mit der Stadt Halle beendeten, eine besondere Verantwortung zu. Mehr als 1.710 Arbeitsverträge wurden zwischen 1993 und 1996 beendet und durch Abfindungen in Höhe von ca. 28 Millionen DM sozial verträglich begleitet. Die Abteilung hat 29 anhängige Kündigungsschutzverfahren arbeitgeberseitig weiterführend vor dem Landesamt für Versorgung und Soziales sowie teilweise vor dem Widerspruchsausschuß vertreten. Durch die Bearbeitung von etwa 2.000 Anfragen (Einsprüche, Anträge) der Beschäftigten bei der Stadt Halle (Saale), konnten Klagen vor dem Arbeitsgericht abgewendet werden. Im Schriftverkehr mit Rechtsanwälten und sonstigen Interessenvertretern von Arbeitnehmern in außergerichtlichen Angelegenheiten und mit Stellungnahmen zu Rechtsfragen der Fachämter wurde der Betriebsfrieden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten und gefördert. Darüber hinaus sind vielfältige Verträge für

Jahr

Schwerbehinderte Gleichgestellte

Praktikanten, freie Mitarbeiter und Übernahmeverträge von Organisationseinheiten sowie interne Dienstvereinbarungen einer arbeits- und tarifrechtlichen Prüfung unterzogen und bestätigt worden. Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer In der Abteilung Soziale Angelegenheiten/Justitiariat wird die Schwerbehinderten-Datei der Stadt Halle geführt und begleitend fortgeschrieben. Nach § 5 SchwbG1 sind 6 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten (§§ 1 und 2 SchwbG) zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz ist eine Ausgleichsabgabe von 200 DM monatlich, 2.400 DM jährlich bis zum 31.03. des folgenden Jahres an die Hauptfürsorgestelle zu zahlen (§ 11 SchwbG). Die Zahlen der Schwerbehinderten, als Schwerbehinderte anerkannte Gleichgestellte und die zu zahlenden Ausgleichsbeträge haben sich durch engagiertes Handeln der Abteilung bei der Stadt Halle zwischen 1991 und 1998 gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers günstig entwickelt. 1

Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertengesetz SchwbG)

Beschäftigungsquote in Prozent 1191 334 3,36 1992 303 3,57 1993 303 4,11 1994 315 3,96 1995 360 4,75 1996 355 5,00 1997 387 5,98 1998 394 6,77 Tabelle 16: Beschäftigung schwerbehinderte Arbeitnehmer

Ausgleichsbetrag in DM 483.400,00 502.600,00 473.400,00 386,600,00 214.693,00 107.669,00 ---------------

(Quelle: Personalamt)

Arbeitsförderung Von 1992 bis Februar 1994 gehörte der Bereich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/Arbeitsförderungsangelegenheiten zum Personalamt.

110

Seit 1990 führt die Stadt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch, um Arbeitslose mit sinnvollen und zweckmäßigen Aufgaben bei der Stadt und ihren Einrichtungen befristet zu beschäftigen. Die Arbeitsförderung des Personalamtes beantragte und vermittelte insoweit bei

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

der Bundesanstalt für Arbeit den Einsatz von arbeitslosen ABM-Kräften: Anzahl der Maßnahmen Arbeitsplätze Jahr 30 242 1992 40 254 1993 Tabelle 17: ABM bei der Stadt Halle (Saale) (Quelle: Personalamt)

Ab dem 01.01.1995 wurde der Bereich in das Amt für Wirtschaftsförderung überführt. Versicherungsamt - verwaltungsinterner und bürgerorientierter Dienstleister Aus der Abteilung „Versorgungsrechtliche Angelegenheiten“, die sich im wesentlichen mit der Erstellung von Bruttoentgeltbescheinigungen und dem Aufbau des Lohn- und Gehaltsarchives beschäftigte, ist am 01.01.1994 das Versicherungsamt der Stadt Halle hervorgegangen. Damit werden im Sachgebiet Lohn- und Gehaltsarchiv alle Daten von ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung Halle mit und ohne Zusatz- und Sonderversorgungssystem (Staatsapparat, Pädagogen, Gesundheitswesen u. a.) und im Sachgebiet Versorgungsrechtliche Angelegenheiten alle speziellen Aufgaben zur Rentenantragstellung und Amtshilfe bearbeitet. Das Lohn- und Gehaltsarchiv des Versicherungsamtes ist inzwischen auf ca. 180.000 Akten angewachsen. Diese Akten müssen für den ständigen Zugriff archiviert sein und bedürfen der kontinuierlichen Pflege. Um die Kapazität des Archivs nicht noch weiter zu erhöhen, wird an eine Verfilmung der Akten gedacht. Damit könnte man in der Zukunft die Kapazität des Archivs verringern und den Zugriff zu den Daten verbessern. Zu den Aufgaben des Sachgebietes Lohn- und Gehaltsarchiv des Versicherungsamtes gehörten die Erstellung von Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der gesamten Stadtverwaltung, der dazugehörigen nachgeordneten Einrichtungen sowie des gesamten Bereichs der Bildung, Kindergärten, außerschulischen Einrichtungen u. a.

Dezernate mit Ämtern

sicherungsträger (BfA, LVA, Bundesknappschaft u. a.) und allen im Zusammenhang mit der Antragstellung verbundenen Zuarbeiten. Dazu gehören neben der Bearbeitung von Amtshilfeersuchen der verschiedensten Versicherungsträger auch Auskunftsersuchen bezüglich der Rechtsnachfolger von ehemaligen DDR-Betrieben, die Abnahme von eidesstattlichen Erklärungen und Zeugenbefragungen. Die Überführung der verschiedenen Zusatzversorgungssysteme und die Neuberechnung bestehender Altrenten wurden ebenfalls durch das Versicherungsamt der Stadt Halle für die Mitarbeiter, ehemaligen Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie für alle Bürger der Stadt Halle und des Saalkreises erledigt. Die Rentenantragstellung erfolgte für alle Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter sowie alle Bürger, unabhängig von Wohn- und Beschäftigungsort sowie Arbeitgeber. Die Antragstellung erfolgte in der Abteilung direkt bzw. wurde auch bei Bedarf in Hausbesuchen durchgeführt. Hausbesuche werden insbesondere bei • Zeugenbefragungen bei älteren und gehbehinderten Personen; • Annahme von Fremdrenten in den Asylbewerberheimen und Aussiedlerwohnheimen und • Klärung von Amtshilfeersuchen gemacht. Insbesondere seit 1996 ist ein hoher Anstieg der Antragsteller zu verzeichnen; völlig neu kam das Aufgabengebiet der Bearbeitung von Fremdrenten hinzu. Zahlreiche Anfragen vom Regierungspräsidium Halle zur Klärung von rentenrechtlichen Fragen und bei Rehabilitierungsverfahren wurden bearbeitet. Im Versicherungsamt wurde großer Wert auf eine gute Bürgerbetreuung und -beratung gelegt. Die Bürgernähe drückte sich auch durch zwei Spätsprechstunden pro Woche aus. Insbesondere die Nachfragen nach diesen Sprechzeiten war sehr hoch. Die Bereitschaft zur Einführung von Sprechzeiten an Sonnabenden wurde von den Mitarbeitern abgegeben. Die folgenden Fallzahlen ergeben eine ausschnittsweise Übersicht des Tätigkeitsumfanges.

Völlig neu war die Übernahme der gesamten Rentenantragstellung für die verschiedenen Ver-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

111

Dezernate mit Ämtern

Besucher/Antragsteller Bruttoentgeltbescheinigungen Annahme von Rentenanträgen u. Bearbeitung v. Widersprüchen Fremdrenten Klärung von Amtshilfeersuchen, Rechtsnachfolger, Unfallgeschehen u. a.

Kapitel 2

I. - IV. Quartal 1995 2.451 2.901

I. - IV. Quartal 1996 3.772 1.972

I.-IV. Quartal 1997 2.712 1.596

I.-IV. Quartal 1998 2.586 1.515

371 6

1.378 129

1.284 114

1.399 98

1.354

1.185

1.183

1.118

91 176

77 211

Bearbeitung von eidesstattlichen Erklärungen u. Zeugenbefragungen

84 20 Tabelle 18: Fallzahlen des Versicherungsamtes Hausbesuche

64 140

(Quelle: Personalamt)

Arbeitssicherheit verhindert Unfälle Der Schutz der Arbeitskraft vor arbeitsbedingten Unfällen und Gesundheitsgefahren ist eine Hauptaufgabe der Arbeitgeber. Dabei haben diese eine umfangreiche Gesetzgebung zu beachten und ein technisches Regelwerk für die Handhabung der Arbeitsschutzbestimmungen zur Verfügung. In der Stadt Halle (Saale) ist der Arbeitssicherheitsdienst beim Personalamt angesiedelt. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten den Arbeitgeber auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. Das speziell ausgebildete Fachpersonal berät die Ämter und nachgeordneten Einrichtungen bei speziellen Problemen, wie dem richtigen Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen, dem Einsatz von geeigneten Körperschutzmitteln, der Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze u. a. m. Seit 1994 werden kontinuierlich Begehungen in Arbeitsstätten durchgeführt, die eine konkrete detaillierte Beratung der verantwortlichen Leiter und Mitarbeiter zur Lösung von Problemen des Arbeitsschutzes als Hauptaufgabe sehen.

dungen durch Immission (z. B. Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe, PC-Arbeitsplätze). Im August 1996 traten für Deutschland zwei wichtige neue Gesetze in Kraft. Das Sozialgesetzbuch (SGB) VII löste die Reichsversicherungsordnung ab und erweiterte den Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger und die Kooperation mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes gibt es in Deutschland erstmalig eine einheitliche Gesetzgebung auf diesem Gebiet. Damit soll der betriebliche Arbeitsschutz effektiver gestaltet sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf hohem Niveau angestrebt werden. Die nachstehende tabellarische Dokumentation des Unfallgeschehen, verdeutlicht, daß die kontinuierliche Arbeit der Abteilung Arbeitssicherheit auf dem Gebiet der Unfallprävention Früchte trägt.

Weitere Schwerpunkte der Arbeit waren im Berichtszeitraum Unfalluntersuchungen mit dem Ziel, Wiederholungsunfälle zu vermeiden. Ebenso wurden sicherheitstechnische Beratungen und Abnahmen durchgeführt. Die verschiedenen Beratungen erfolgten insbesondere zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Ermittlung von Gefährdungen, zum Einsatz von Körperschutzmitteln und zur Unfallverhütung im Bereich der Kinderunfallversicherung. Dazu kommen orientierende Arbeitsplatzmessungen zur Ermittlung von Gefähr112

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Jahr

Arbeitsunfälle

davon mit Ausfallzeiten

Unfallkosten DM (Lohnfortzahlungskosten) gesamt je Unfall 398 310 630 000 2.906 1994 369 279 368 000 2.016 1995 397 225 280 000 1.925 1996 341 220 274 829 1.820 1997 302 200 292 514 1.828 1998 Tabelle 19: Finanzielle Auswirkungen der Entwicklung des Unfallgeschehens auf den städtischen Haushalt (Quelle: Personalamt)

Die Unfallzahl stieg 1991 bis 1994 bei Arbeitsund Wegeunfällen deutlich an. Seit 1995 ist die Tendenz rückläufig. Diese Steigerung ist auf die konsequentere Meldung auch der Unfälle zurückzuführen, in deren Folge kein Arbeitszeitausfall entstand. Die Unfallkosten (Lohnfortzahlungskosten) für die Stadt Halle (Saale) konnten seit 1994 gesenkt werden. Entw. Unfallzahlen 300

200

100

0 1997

1998

Unfälle gesamt

1999

Arbeitsunfälle

Durch Änderung der Dezernatsverteilung ab 01.10.1993 wurde der Betriebsärztliche Dienst dem Personalamt zugeordnet. Das dort zu bewältigende Aufgabenfeld wird nachstehend durch die statistischen Daten des Jahres 1998 skizziert: Allgemeine und spezielle Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Besucherzahlen Bäder

1992

Betriebsärztlicher Dienst

Wegeunfälle

Abbildung 13: Entwicklung der Unfallzahlen (ausgewählte Jahre) (Quelle: Personalamt, Arbeitssicherheit)

1.342 151 Eignungsfähigkeitsgutachten 210 Impfungen 711 Ruhe-EKG 194 Belastungs-EKG 1.159 Sehtests 224 Audiometrieuntersuchungen 192 Nyktometrieuntersuchungen 229 Spirometrietests 7 CCG-Untersuchungen 7.170 Blutentnahmen und Analysen 15 Arbeitsstättenbegehungen 149 Arbeitsmedizinische Beratung Tabelle 20: Aufgabenfelder und Fallzahlen (Quelle: Personalamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

113

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Zusammenarbeit mit dem Personalrat

Arbeitsaufgaben der kommenden Jahre

Bis zum 31.05.1993 richtete sich gemäß dem Einigungsvertrag die Zusammenarbeit zwischen dem Personalamt und dem Personalrat nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz.

Das Personalamt wird künftig mit erheblichen Anstrengungen dazu beitragen müssen, daß wie in den Bereichen Jugendamt und soziale Sicherung bereits geschehen - bei den Kulturund Sporteinrichtungen sowie in der Verwaltung Einsparungs- und Rationalisierungsmaßnahmen eingeleitet werden, um die überhöhten Personalausgaben zu senken.

Danach waren in die Gespräche sowie Mitwirkungs- und Mitbestimmungsverfahren neben dem Gesamtpersonalrat zahlreiche örtliche Personalräte mit einzubeziehen. Dies führte zu Verzögerungen bei Personalentscheidungen. Seit dem 01.06.1993 gilt ein neues Landespersonalvertretungsgesetz. Danach sind örtliche Personalräte nur noch für die Dienststellen einer Kommune vorgesehen, die eigene personalhoheitliche Zuständigkeiten haben. Somit ist heute der aus 13 Mitgliedern bestehende Personalrat der Stadtverwaltung für alle Dienststellen der Stadt Halle allein zuständig, die neben dem Personalamt keine eigenen personalhoheitlichen Befugnisse ausüben. Dienststellen mit eigenen Personalräten im Sinne des Landespersonalvertretungsgesetzes sind nach der Entscheidung der obersten Dienstbehörde das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, das Jugendamt, die städtischen Orchester und Theater sowie die städtischen Krankenhäuser. Diese örtlichen Personalräte üben ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten im Rahmen der Mitwirkung und Mitbestimmung im Zusammenwirken mit dem Gesamtpersonalrat aus, der ebenfalls aus 13 Mitgliedern besteht und letztlich im Rahmen der Beteiligung der Personalvertretung zu entscheiden hat.

114

Das wird nicht ohne schmerzliche Einschnitte beim Personal möglich sein. Die personelle Ausstattung der Dienststellen und Einrichtungen der Stadt muß sich künftig am Notwendigen und Finanzierbaren orientieren. Die Verwaltungsreform, die die Kommunalverwaltung zum öffentlichen Dienstleistungsunternehmen umwandeln soll, erfordert, daß viele Arbeitsplätze starke Veränderungen erfahren und neue Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt werden müssen. Der Umbauprozeß kann nur gelingen, wenn er durch Personalentwicklung unterstützt wird. Hier liegt künftig ein Schwerpunkt der Aufgaben des Amtes. Das Personalamt wird sich vom Querschnittsamt zum Service-Amt der Fachämter der Verwaltung wandeln. Um diesen veränderten Aufgaben gerecht zu werden, wird auch hier eine Neustrukturierung erforderlich.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

2.2.3. Ordnungsamt (32)

eine Struktur mit sieben und im Jahr 1995 mit sechs Abteilungen festgelegt:

Das Ordnungsamt wurde im Juli 1990 gebildet und begann mit zehn Mitarbeitern und mit den Aufgaben Stadtaufsicht, allgemeine Ordnungsaufgaben (Petitionen, Bürgerbeschwerden etc.) und der Sicherstellung von Schrottautos seine Arbeit. Es übernahm im Oktober 1990 die Kontrolle der neu errichteten bewirtschafteten Parkplätze. Die verfügbare technische Ausrüstung war gering und veraltet.

• • • • • •

So mußte der größte Teil der Vorgänge von Hand oder per Schreibmaschine bearbeitet werden. Das führte damals gerade in dem stark anwachsenden Bereich der Kfz-Zulassungen und Führerscheinangelegenheiten zu sehr langen Wartezeiten. Erschwerend kam die mangelnde Vorbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu. Viele neue Kollegen mußten zur Erlangung der erforderlichen Kenntnisse während der Öffnungszeiten in die praktische Arbeit eingewiesen werden. Die Festlegung der Grundstruktur des Ordnungsamtes erfolgte erst im Januar 1991 auf der Grundlage des Erlasses „Neues Führerscheinrecht der BRD“ des Bundesverkehrsministers vom 03.10.1990 und der Anordnung über die Aufgabenzuweisung des damaligen Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.12.1990. Danach waren durch die Kommunen alle im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung und dem Führerscheinwesen stehenden Aufgaben zu übernehmen und die Bußgeldangelegenheiten selbständig zu bearbeiten. Demgemäß wurde das Ordnungsamt zunächst in drei Abteilungen gegliedert: • Abteilung Verkehr (Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen, Erlaubniswesen gem. StVO, Bewilligung von Parkplätzen), • Abteilung Bußgeldstelle (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und • Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Petitionen, Bürgerbeschwerden, Jagdwesen, Ahndung und Ermittlung von Jugendschutzverstößen, Schul-zwangangelegenheiten, Versammlungs- und Vereinsangelegenheiten, Gelegenheitsluftverkehr, Fundbüro). Die ständige Erweiterung der Aufgabenzuständigkeit erforderte eine Neustrukturierung des Amtes. Im Dezember 1993 wurde für das Amt

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Straßenverkehr, Gewerbeangelegenheiten, Bußgeldstelle, Ruhender Verkehr, Marktwesen.

Die für alle Abteilungen des Amtes charakteristischen, intensiven und vielfältigen Bürgerkontakte erforderten einerseits immer wieder die Ergänzung erkennbarer Zielstellungen für die verschiedenen Aufgabenfelder. Andererseits waren die Entwicklung einer effektiven Arbeitsorganisation und die Schaffung der materielltechnischen Voraussetzungen für eine effektive Aufgabenerfüllung notwendig. Mit der Bildung des Stadtordnungsdienstes der Stadtverwaltung zum 01.06.1998 wurde die heutige Organisationsstruktur mit fünf Abteilungen festgelegt und ausgestaltet. Der Stadtordnungsdienst, gebildet aus den beiden Abteilungen • •

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Einheitsvollzugsdienst

erhielt eine Einsatzleitzentrale. Damit wurde eine permanente Führung und schnelle Einsatzsteuerung der Außendienstmitarbeiter folgender Bereiche möglich: • • •

Zentraler Ermittlungsdienst/Stadtaufsicht, Zentraler Vollzugsdienst, Verkehrsüberwachung.

Dienstleister für die Bürger Die Abteilungen des Ordnungsamtes haben auf Grund ihrer Struktur ein sehr unterschiedliches Aufgabenprofil und somit sehr unterschiedliche Leistungsangebote für Bürger, Einwohner und Gäste. Allen gemeinsam ist die starke Außenwirkung der Arbeitsaufgaben. Den damit verbundenen erhöhten Anforderungen gerecht zu werden, erfordert von den Mitarbeitern des Amtes Freundlichkeit, Dienstfertigkeit und die Bereitschaft, sich ständig zu qualifizieren. Die Öffentlichkeit nimmt regen Anteil an der Arbeit des Ordnungsamtes. Die Intensität des öffentlichen

115

Dezernate mit Ämtern

Interesses spiegelt sich vor allem in einem kritischen Presseecho wieder. Die seit 1991 gezielt erfolgte Ausstattung des Amtes mit hochwertiger Rechentechnik, Datenfernübertragungs-, Datenerfassungsund -bearbeitungsgeräten führte für die Bürger zu einer spürbaren Verkürzung der Wartezeiten in allen Abteilungen des Amtes. Sie erleichterte aber auch die Aufgabenerfüllung des Amtes. Nachfolgend werden Aufgaben, Entwicklung und besondere Leistungen der einzelnen Abteilungen beschrieben. Allgemeine Verwaltung, Personal, DV-Koordination und Zentraler Ermittlungsdienst/Stadtaufsicht Die stetig steigenden Anforderungen an den Haushalt des Ordnungsamtes, Personalfragen, Organisations- und Koordinationsfragen, DVAnwender-Betreuung, allgemeine Verwaltung der Objekte des Amtes und die Verwaltung der Fundgegenstände erforderten bereits zu Beginn der Einrichtung des Ordnungsamtes eine Zentralisierung dieser Aufgaben in einer Abteilung. Im Laufe des Berichtszeitraums wurden dieser Abteilung immer mehr Querschnittsaufgaben sowohl für das Amt selbst als auch für anderen Ämter der Stadtverwaltung zugewiesen. Dennoch erfüllt auch diese Abteilung durch die Sachgebiete Fundbüro, Zentraler Ermittlungsdienst und Allgemeine Ordnungsangelegenheiten mannigfaltige Dienstleistungen für Bürger, Ämter der Stadtverwaltung und andere Behörden. Mit Beginn des Jahres 1994 wurden beispielsweise die Angebote und Ermittlungsmöglichkeiten umfassender und verstärkt durch andere Strukturbereiche der Stadtverwaltung genutzt. Das betrifft speziell Aussagen, die nur durch Vorortprüfungen, Befragungen und Detailermittlungen in mehreren Dienststellen getroffen werden konnten.

Kapitel 2

In den Hauptermittlungsbereichen hat sich die Anzahl der Ermittlungsaufgaben wie folgt entwickelt:

Gesamt Personenermittlungen Halterermittlungen Sachermittlungen Ermittlungen für Sozialamt

1993

1994

1995

1996

1997

1998

18.955

18.837

23.276

21.229

21.190

18.075

1.752

2.579

6.475

7.028

7.522

7.430

15.057

10.805

12.858

9.882

6.232

3.822

802

381

1.143

884

1.596

2.153

1.344

895

1.930

1.751

2.805

3.042

Tabelle 21: Fallzahlen Ermittlungsaufgaben (Quelle: Ordungsamt)

Die Ermittlungsarbeit dient generell der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Sie hilft, die Zustellbarkeit öffentlicher Forderungen, Ladungen und Verwaltungsakten sowie Ordnungsverfügungen zu sichern. Sie ist damit ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung öffentlicher Forderungen geworden. Während bis 1993/94 vorwiegend Anforderungen aus dem eigenen Amt bearbeitet wurden, hat sich die Zahl der Ämter im Bereich der Stadtverwaltung, welche die Tätigkeit des Zentralen Ermittlungsdienstes bereits in Anspruch nehmen, wesentlich erweitert. Ebenso stieg die Zahl der zu bearbeitenden Amtshilfeersuchen anderer Kommunen und öffentlichen Stellen. Die Ermittlungsangebote wurden um Auslandsermittlungen und Amtshilfen für das europäische Ausland auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen erweitert. Bereiche Computerprüfungen Ordnungsamt Umweltamt Stadtkasse, Vollstreckung, Beitreibung Sozialamt Jugendamt Stadtbibliothek Bauordnungsamt Tiefbauamt Grünflächenamt Amtshilfen

1995 12.426

1996 13.785

1997 14.924

1998 10.760

3.981 1.215 158

4.145 967 286

3.110 576 414

3.089 332 353

1.928 208 94 12 6 21 162

1.804 163 218 15 43 8 227

2.834 81 757 13 28 29 196

3.269 139 724 7 9 3 163

Tabelle 22: Anzahl der für Fachämter bearbeiteten Ermittlungen (Quelle: Ordungsamt)

Am 01.06.1998 wurde beim Ordnungsamt eine Stadtaufsicht mit zehn Planstellen gebildet. Ihre Aufgabe besteht in der permanenten Bestreifung des gesamten Stadtgebietes und der unmittelba116

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

ren Einflußnahme auf die Verbesserung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit sowie das Einhalten städtischer Satzungen. Angewandt werden zu ihrer Durchsetzung Methoden wie • • •

Bürgergespräche und sichtbare Präsenz, Aufforderungen, Ermahnungen und Verwarnungen, bei Notwendigkeit auch mit Verwarngeld sowie Fertigen von Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldanzeigen.

Allein von Anfang bis Ende 1998 erfaßten die Mitarbeiter 864 Mängel. 578 davon konnten umgehend erledigt werden. Darüber hinaus mußten 362 Ermahnungen und 17 Verwarnungen ausgesprochen sowie 501 Mängelanzeigen gefertigt werden. In nur einem halben Jahr wurden 1.852 Bürgergespräche geführt und 2.446 Kontrollobjekte begangen. Die „ordnende Hand“ zum Schutze des Bürgers Vielfältig und breit gefächert präsentieren sich die Aufgaben des Ordnungsamtes im Bereich der Allgemeinen Ordnungsangelegenheiten. Hier werden zahlreiche Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt, um von vornherein Gefahren für die Bürger abzuwenden. Die Verwaltungsleistung dieses Bereiches wird hier als „ordnende Hand“ sichtbar. Nachfolgend sind die Aufgaben aufgelistet, die für Bürger, Einrichtungen, Institutionen und Vereine durch dieses Sachgebiet erfüllt werden. Bearbeitung von: • Petitionen und Bürgeranliegen, • Vereinsanmeldungen und Satzungsänderungen sowie Anträgen für Sammlungen und Lotterien, • Anordnung von Sozialbestattungen für Verstorbene ohne Angehörige, • Anmeldungen für Hubschrauberlandungen, Heißluftballons und Drachenflüge und • Schulpflichtverletzungen in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulaufsichtsamt und dem Jugendamt. Darüber hinaus werden • Jäger- und Fischereiprüfungen durchgeführt, • Jagd- und Fischereischeine neu ausgestellt bzw. verlängert, • Genehmigungen für Nachtarbeit erteilt,

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

• Anzeigen zu unterschiedlichen Veranstaltungen (außer politische Veranstaltungen) geprüft, • zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Stadtverwaltung benötigte Angaben ermittelt, • Bürgerbeschwerden und -hinweise am Kummertelefon (seit 24.06.1997) des Ordnungsamtes entgegen genommen. Das Sachgebiet Allgemeine Ordnungswidrigkeiten ist auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes ebenfalls Aufsichtsbehörde für alle Schorsteinfegerangelegenheiten. Fundbüro Das städtische Fundbüro befindet sich seit Anfang 1995 in der Ludwig-Stur-Straße 01. Hier werden jährlich fast 6.000 Fundsachen abgegeben. Zu den häufigsten Fundsachen gehören Brieftaschen, Geldbörsen, Fahrräder, Autoschlüssel und Schlüssel aller Art, Schirme, Uhren sowie Brillen und dem Trend der Zeit entsprechend Handys, Funkgeräte und Computerzubehör. Zu den kuriosesten Funden der letzten Zeit gehörten Einwegdialyseapparaturen, ein Faß Bier und eine komplette Eckbank. Zunehmend werden auch Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine, Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe sowie Aufenthaltsbescheinigungen ausländischer Bürger abgegeben. Waren es 1995 noch 700 Stück, wuchs ihre Anzahl 1996 auf fast 1.000 Stück an. Alle Dokumente werden umgehend an die zuständige Behörde weitergeleitet und der Verlierer dorthin verwiesen. Im Jahr 1996 war das Fundbüro Anlaufpunkt für über 1.000 Bürger der Stadt Halle (Saale), welchen das Fahrrad abhanden gekommen war. Sie benötigten für die Schadensanzeige an ihre Versicherung die Bestätigung, daß ihr Fahrrad nicht als Fundsache registriert wurde. Während leicht verderbliche Fundsachen wie Nahrungs- und Genußmittel umgehend vernichtet werden, werden Kleingegenstände wie Schlüsselhüllen, Geldbörsen und Oberbekleidung - vom Handschuh, Kleid oder Jacke bis zum Mantel - nach der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten gegen eine geringe Gebühr zum Verkauf freigegeben. Wertintensive Gegenstände wie Fahrräder, Werkzeuge und andere technische Geräte wer117

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

den seit 1997 auf Auktionen angeboten. Künftig sollen zwei Versteigerungen jährlich der großen Resonanz, die die erste Auktion bei den Einwohnern fand, gerecht werden.

Zu einem erneuten Engpaß bei der Bearbeitung der Anliegen kam es im September 1992, als die Zulassungsstelle Halle an das Rechenzentrum Karlsruhe angeschlossen wurde. Für die Zulassungsstelle bedeutete dies eine notwendige und zeitaufwendige Nacherfassung von Daten der Versicherung sowie technischer Ergänzungen für rund 80.000 Fahrzeuge. Sichtbare Verbesserungen für die Bürger gab es erst im November 1992, als die Zulassungsstelle in der Magdeburger Straße 25 allein für dieses Aufgabengebiet zur Verfügung stand. Die Besucher erwarteten nunmehr freundliche Wartebereiche, die auf Eigeninitiative der Mitarbeiter der Zulassungsstelle mit ausreichend Sitzmöglichkeiten ausgestattet wurden. Das Anstehen auf Fluren und Treppen bis hinaus auf die Straße gehörte somit der Vergangenheit an.

Abbildung 14: Fundbüro Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr

Allein im Jahr 1998 hatte die Stadt Halle einen Gesamtbestand an Kraftfahrzeugen von 143.209 Fahrzeugen. Der Hauptschwerpunkt der Tätigkeit lag und liegt im Bereich der Umkennzeichnung/Neu- oder Erstzulassung sowie Stillegung und Abmeldung.

Kfz-Zulassungstelle Der Aufbau dieses Bereiches dauerte praktisch bis Ende 1993. Während in der Anfangszeit hauptsächlich Betriebserlaubnisse und technische Änderungen bei Fahrzeugen bearbeitet wurden, kam ab August 1992 gemäß dem Erlaß des Ministers für Wirtschaft, Technologie und Verkehr die Identitätsprüfung hinzu. Das bedeutete die Vorführung aller Kraftfahrzeuge vor Umkennzeichnung bzw. Erstzulassung in der Stadt Halle (Saale).

Führerscheinstelle Die Wiedervereinigung brachte hier im kommunalen Aufgabenbereich wesentliche Neuerungen. Zum einen waren die Aufgaben für die Kommune neu. Zum anderen stieg anfangs der Führerscheinerwerb stark an.

Größte Handicaps bei der Überleitung vom DDR-Recht auf bundesdeutsches Recht waren auch im Zulassungswesen die mangelnde technische Ausstattung und das fehlende Fachpersonal.

In den folgenden Jahren nahm die Arbeit mit den Fahranfängern, die Wiedererteilung von Führerscheinen nach Fahrerlaubnisentzug und der Umtausch von Führerscheinen zu.

Arbeit der Führerscheinstelle in Zahlen 1990 1991 1992 1993 12.749 16.990 9.391 7.381 Ersterteilung Fahrerlaubnis 5.115 4.710 3.034 1.614 Erweiterung Fahrerlaubnis 30 50 177 793 Fahrerlaubnisentzug 62 91 27 287 Wiedererteilung Fahrerlaubnis Tabelle 23: Anzahl der bearbeitenen Beantragungen

1994 4.729

1995 4.397

1996 4.249

1997 4.104

1998 3.772

940

828

758

665

793

1.038

918

1.010

873

790

792

762

895

734

681

(Quelle: Ordnungsamt, Führerscheinstelle)

118

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Nach wie vor ist der Andrang zukünftiger Führerscheinerwerber sehr hoch. Seit der Verabschiedung der neuen FahrerlaubnisVerordnung und der Änderung zahlreicher Gesetzlichkeiten im Hinblick auf die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr im September 1998 stieg die Anzahl der Antragstellungen noch drastisch. Angestiegen sind darüber hinaus auch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr (Punktetäter, Alkoholstraftäter, Drogenmissbrauch), die einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge haben.

Dezernate mit Ämtern

Verkehrsorganisation und Sperrungen Hauptaugenmerk sind die Verkehrslenkung und -sicherheit. Zur personellen und technischen Ausstattung müssen hier die Aussagen für die vorgenannten Aufgabenbereiche nicht wiederholt werden. Sie gelten auch auf dem Gebiet der Verkehrsorganisation, dessen Aufbau 1993 abgeschlossen wurde. Seitdem wurden in den Jahren 1994 bis 1998 folgende Aufgaben erfüllt:

1994 2.678 Erteilung bzw. Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen (Bestand) 1.592 Erteilung bzw. Verlängerung von Anwohnerparkausweisen (Bestand) 183 Erteilung von Genehmigungen für Behinderte 2 Durchführung von Verkehrsschauen 25 Probleme Schulwegsicherheit 12.701 Erfassung Verkehrsunfallprotokolle 10 Erarbeitung und Auswertung Unfallstatistiken 109 Stellungnahmen zu Bauvoranfragen 148 Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum 1 Mitarbeit bei Vorbereitung und Durchführung Verkehrssicherheitstag 3.298 Bearbeitung von Petitionen zu verkehrsorganisatorischen Problemen 2.260 Verkehrsrechtliche Anordnungen Tabelle 24: Anzahl der Maßnahmen der Verkehrsorganisation

1995 2.569

1996 2.892

1997 2.798

1998 2.431

1.525

1.314

1.817

2.204

115 3 27 13.191 11 136 227 1

30 3 23 9.611 9 84 209 1

88 4 24 10.314 10 97 184 2

126 8 25 11.933 14 107 279 1

3.305

3.319

3.299

3.412

2.533

2.780

2.800

3.100

(Quelle: Ordnungsamt)

In den Jahren 1994 - 1998 wurden im Sachgebiet Sperrungen folgende Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt:

Bearbeitung von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO Genehmigungsverfahren zur Erteilung von Verlängerungsanträgen Wahrnehmung von Verkehrs-Vorort-Terminen und Beratungen zu Bauvoranfragen, komplizierten Baumaßnahmen mit Einschränkungen auf Bundes- und Hauptverkehrsstraßen (Vollsperrungen mit Umleitungen) Kontrolle der Einhaltung der erteilten Genehmigungen (Zeiträume, Beschilderungen, Auflagen der Anordnung) Bearbeitung von Petitionen, Rechtsfällen und Widersprüchen Durchführung der 14-täglichen Sperrkommissionssitzung mit Vertretern des Tiefbauamtes, Brand- und Rettungsamtes, der HAVAG, der Polizeidirektion, der Stadtwirtschaft und des Umweltamtes der Stadt Halle Teilnahme an Koordinierungsberatungen des Tiefbauamtes mit den Stadtwerken und anderen Versorgungsträgern Tabelle 25: Aufgaben und Tätigkeiten im Sachgebiet Sperrungen

Anzahl 13.290 3.460 430

1.223 27 130 60

(Quelle: Ordnungsamt)

Zur Verbesserung der Flüssigkeit und Sicherheit des Straßenverkehrs wurden allein 1998 insgesamt 1.131 Verkehrsschilder neu angeordnet. Bedingt durch die rege Bautätigkeit in der Stadt

Halle verzeichnet das Sachgebiet Sperrungen einen sprunghaften Anstieg von Anträgen auf verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß § 45 StVO. In einem 14täglichen Rhythmus tagt die

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

119

Dezernate mit Ämtern

Sperrkommission der Stadt Halle, um alle anfallenden Probleme zu lösen. Mit dem Einsatz von Computern im Jahr 1994 wurde die manuelle Bearbeitung der Anträge für verkehrsrechtliche Anordnung abgelöst und die Voraussetzungen zur intensiveren Prüfung von Anträgen bzw. zur Überwachung von Baumaßnahmen geschaffen. Ein Problemschwerpunkt bestand in der fehlenden Vernetzung der PC-Technik des Ordnungsamtes mit der des Tiefbauamtes, da nur auf der Grundlage der vom Tiefbauamt genehmigten Sondernutzung die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Anträge erfolgen konnte. Güternah- und Personenverkehr Aufgabengebiete sind die Genehmigungserteilung und Überwachung genehmigungspflichtiger Personen- und Güterverkehrsarten, verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Gewährleistung, Verbesserung der Bedingungen und Verkehrssicherheit des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm/Immissionen und besonderen Gefahren im Straßenverkehr stehen. Durch Überwachung der ausführenden Unternehmen im Stadtgebiet wird die Funktions- und Leistungsfähigkeit der einzelnen Gewerbearten einerseits im öffentlichen Interesse, andererseits zum Schutz der Unternehmen selbst gewährleistet. Die Mitarbeiter machen ihren Einfluß bei Gefahrguttransporten durch verkehrsregelnde Maßnahmen und Fahrwegbestimmungen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Immissionen und besonderen Gefahren im Straßenverkehr geltend. Im Rahmen von ÖPNV-Angelegenheiten werden Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Funktionssicherheit sowie der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr in Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen und anderen Ämtern der Stadt erarbeitet und umgesetzt.

Kapitel 2

Im Bereich des gewerblichen Personenverkehrs wurden bis 1992 350 Taxen bei 234 Unternehmen, 31 Mietwagen bei 21 Unternehmen und 56 KOM bei 7 Unternehmen konzessioniert. Problematisch wirkt sich noch heute die Entwicklung von 1990 bis 1992 auf die Zulassung von Taxen aus. Eine gesetzliche Limitierung war auf Grund des Einigungsvertrages bis 1992 ausgesetzt, so daß mehr Taxen zugelassen werden mußten, als es der Markt erforderte. Zur Feststellung der Funktions- und Leistungsfähigkeit, dies betrifft insbesondere die maximal zuzulassende Taxenzahl, bedarf es einer wirtschaftlichen (unabhängigen und verwaltungsgerichtlich nachprüfbaren) Untersuchung des gesamten Gewerbes. Der aktuelle Bestand an Konzessionen im gewerblichen Personennahverkehr beträgt mit Stand 12/1998: 309 Taxen bei 171 Unternehmen, 28 Mietwagen bei 18 Unternehmen und 129 KOM bei 8 Unternehmen. Die Zahl der Taxen reduzierte sich durch Geschäftsaufgaben, aus persönlichen Gründen in einzelnen Unternehmen sowie durch Entzug wegen Unzuverlässigkeit. In zunehmendem Maß wurden direkte Kontrollen der Unternehmen und ihrer Fahrzeuge vorgenommen. Ordnungswidrigkeiten wurden geahndet: • 16 Ordnungswidrigkeiten und • 14 Verwarnvorgänge. Im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs wirkt das Sachgebiet bei Linienverlegungen bzw. Neueinrichtungen bereits ab der Planungsphase mit. Darüber hinaus ergehen die verkehrsbehördlichen Anordnungen zur Einrichtung/Aufhebung von Haltestellen des Linienverkehrs. Des weiteren werden verkehrsorganisatorische Lösungen erarbeitet, die der Beseitigung von Behinderungen des ÖPNV dienen. Bei Sperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum werden verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen sowie Ausnahmegenehmigungen (AG) zur abweichenden Verkehrsführung des Schienenersatzverkehrs (SEV) getroffen. Mit der Änderung der StVO 1995 trat die besondere Überwachung der Sicherheit an Haltestellen als neue Aufgabe hinzu. Für die über 200 Haltestellen des Busliniennetzes der HAVAG

120

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

und des OBS wurden 1996 erstmals die erhöhten Sicherheitsanforderungen überprüft und zu ausgewählten Haltestellen Anordnungen erlassen. Anhand des Unfallgeschehens wird die Überwachung kontinuierlich fortgesetzt. Erstmals 1994 und erneut 1996 wurden Bahnübergänge öffentlicher Eisenbahnen, nichtöf-

Maßnahmen 1994 2 Linienänderung / Neueinrichtung 28 Haltestellenverlegung / Neueinrichtung 0 Anordnungen / AG zum SEV Tabelle 26: Regulierende Maßnahmen für den ÖPNV

Dezernate mit Ämtern

fentlicher Schienenbahnen und der Straßenbahn in Halle auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Aufgrund der Verkehrsschauen wurde eine Vielzahl von Verkehrszeichen aktualisiert, erneuert bzw. entfernt. Diese Kontrollen ergeben sich aus der gesetzlichen Verpflichtung (StVO) und müssen im Zwei-Jahresrhythmus durchgeführt werden.

1995 2 19 3

1996 2 15 5

1997 41 28 11

1998 3 15 10

(Quelle: Ordnungsamt)

Maßnahmen 1994 126* Güterkraftverkehrserlaubnisse/ EG-Lizenzen 35 Widerruf/Rücknahme betriebsbedingter Änderungen (Güterverkehr) 54 Erlaubnisse gewerblicher Personenverkehr (Taxen, Mietwagen, Busse) 192 Widerruf/Rückgabe/betriebsbedingte Änderungen (Personenverkehr) 116 AG Smog/Ozon/Sonn- und Feiertagsfahrverbot/ Gefahrguttransport von Beschränkungen der StVo 35 Betriebsprüfungen 30 Anordnungen zum ÖPNV Tabelle 27: Überblick über Maßnahmen im Güter- und Personenverkehr

1995 163*

1996 171*

1997 137*

1998 26**

17

53

30

14

336

58

48

73

181

178

143

105

161

109

204

263

107 24

153 22

250 80

175 42

(Quelle: Ordnungsamt), Werte nicht vergleichbar: *altes GüKG/** neues GüKG

Im Verlauf der letzten Jahre wurden bei diesen zunehmend Standortkontrollen und Betriebssitzprüfungen vorgenommen. Gegenwärtig ist ein Stand erreicht, bei dem die Unternehmen einmal in 2-3 Jahren planmäßig auf Einhaltung der Standortvoraussetzung gemäß GüKG (Betriebstätigkeit, Betriebssitz, geschäftskundige Führung) kontrolliert werden können. Die bisherigen Kontrollen haben dazu geführt, daß Umgehungsversuche des GüKG hier vorwiegend im Güterfernverkehr, weitestgehend auszuschließen sind. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen betreffen: • von der Ferienreise-VO, • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, • von den Vorschriften des StVO für gesperrte Straßen und Bereiche für Gefahrguttransporte, Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

• vom Verkehrsverbot bei Smog und • für Fahrwegbestimmung gemäß Gefahrgutverordnung für besonders gefährliche Güter. Aufgrund der beabsichtigten Schutzwirkungen für die Bevölkerung sind Ausnahmegenehmigungen restriktiv zu behandeln und werden deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. 1997 wurden 144 Betriebsprüfungen durchgeführt. Bei Verkehrsschauen wird die verkehrsrechtliche Beschilderung für gesperrte Strecken für Gefahrguttransporte geprüft und den Erfordernissen angepaßt. Ebenso ist die Allgemeinverfügung für den Transport von flüssigen und gasförmigen Brennstoffen/Treibstoffen mit Ausweisung des Positiv- und Negativnetzes ständig zu aktualisieren. Entsprechende Pläne werden an die Transportfirmen ausgegeben.

121

Dezernate mit Ämtern

1998 war ein Schwerpunkt des Güterkraftverkehrsrechts die Angleichung an den EU-Markt. Den Kommunen wurde die Aufgabe der Genehmigungsbehörde für die Erteilung von nationalen Güterkraftverkehrserlaubnissen und EGLizenzen übertragen. Vollzugs- und Gewerbeangelegenheiten Bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden vielfältige Aufgaben durch die Abteilung erfüllt, die bis Ende des Jahres 1993 durch die Zentralisierung von Vollzugsaufgaben und die 1994 vollzogene Angliederung an die Gewerbeabteilung effektiviert werden konnten. Die dem Sachgebiet Vollzug im Rahmen der Gefahrenabwehr und Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten übertragenen Aufgaben, deren Umfang und Bedeutung führte in den Jahren 1994/95 zu einer Neuordnung der Zuständigkeiten und des Einsatzes der Verwaltungsvollzugsbeamten. So wurde die Tätigkeit des Vollzugsdienstes neben der Durchsetzung allgemeiner Ordnungsangelegenheiten auf nachfolgende Schwerpunkte festgelegt: • Gewerbeüberwachung (§ 1 Abs. 1, Nr. 3 VollzBeaVO), • Unterbringung von psychisch Kranken und Maßregelvollzugspatienten (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 VollzBeaVO), • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, einschließlich der Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (§ 1 Abs. 1 Nr. 14 VollzBeaVO), • Zwangsstillegung von Kraftfahrzeugen und Anhängern (§ 1 Abs. 1 Nr. 18 VollzBeaVO) und • Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Halle (Saale). Um die Aufgaben der Gefahrenabwehr gemäß § 87 SOG LSA auch außerhalb der Dienstzeit wahrnehmen zu können, wurde durch Umstrukturierung des Stadtordnungsdienstes gegründet. Das ermöglicht den Einsatz von Mitarbeitern im Bedarfsfall rund um die Uhr, auch an Feiertagen. So kann flexibel auf örtliche und zeitliche Schwerpunkte im Rahmen der Gefahrenabwehr reagiert werden. Dadurch haben sich die Einsatzmöglichkeiten der Verwaltung seit Mitte 1998 verbessert. Soweit möglich, wurde die Struktur den Erforder122

Kapitel 2

nissen angepaßt (Sachgebiet Vollzugsdienst, Gruppe Vollzugsdienst, Gruppe Spezialdienst ergeben die schnelle Einsatzgruppe). Vor diesem Hintergrund erweiterten sich die Aufgabenbereiche für den Einsatz der Vollzugsbeamten: • Schutz der Allgemeinheit, • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, • Bekämpfen von Ordnungswidrigkeiten, • Verhindern von Straftaten, • Gewerbeüberwachung, • Vollzug von Verordnungen und Satzungen der Stadt Halle, • Offene Drogenszene und aggressives Betteln, • Nichtsesshafte/Obdachlose, • Prävention/Aufklärungs-, Kontroll- und Streifengänge sowie Streifenfahrten, • Überwachung illegaler Bordellbetriebe, • Ausländerangelegenheiten, • Veranstaltungen, • Überwachung Überlandfahrer, • Bombendrohung, Bombenfunde, • Bekämpfung Alltagslärm, • Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einschließlich Geschlechtskrankheiten, • Zwangsstilllegung von Fahrzeugen und Anhängern, • Vollzug von erlassenen Verwaltungsakten, • Führerscheinsicherstellung/Beschlagnah-me, Vollzug von erlassenen Verwaltungsakten, Gerichtsbeschlüssen und Gerichtsurteilen, • Unterbringung von psychischen Kranken und Maßregelvollzugspatienten, • Einsatz als Durchsuchungszeuge, • Vollzugshilfe für andere Ämter der Stadtverwaltung, • Absicherung Hubschrauberlandungen und • StVO (ruhender Verkehr). Als Höhepunkte der Arbeit sind zu nennen: • • • •

Sicherungsmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen 1994 Sicherstellungsmaßnahmen zu den Wahlen Sicherstellungsmaßnahmen zum Besuch des Bundespräsidenten in Halle 1995 Absicherung des Besuchs des Bundeskanzlers

Die zuverlässige und zunehmend qualifizierte Arbeit der Mitarbeiter des Vollzugsdienstes trug wesentlich zur Erhöhung des Ansehens der Stadtverwaltung in der Öffentlichkeit sowie zu einer entschiedenen Verbesserung der ZusamVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

menarbeit mit Behörden, Einrichtungen und Institutionen bei. Gewerbeüberwachung für Gaststätten, Beherbergungsgewerbe und Spielhallen Die Aufgaben dieses Sachgebietes bestehen in der Durchsetzung des Gewerberechtes, speziell des Gaststättengesetzes. Dazu gehören neben

Dezernate mit Ämtern

der ordnungsgemäßen Erlaubnisbearbeitung für Gaststätten, Beherbergungsbetriebe, Spielhallen, Automatenaufsteller, Reisegewerbe, Gestattungen und Sperrzeitverkürzungen auch Gewerbeuntersagungen, die Bearbeitung von Widersprüchen der Antragsteller, Ablehnung von Anträgen und die Verhinderung erlaubnispflichtiger nicht erlaubter Gewerbetätigkeiten.

Die nachfolgende Statistik gibt einen kleinen Überblick über die Arbeit im Sachgebiet 1993 1994 7 17 Versagung von Erlaubnisanträgen 57 162 Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten 25 95 Eintragungsmitteilungen Gewerbezentralregister 8 30 Auflagenerteilung gegenüber Gaststätten 222 317 Erteilung von Gestattungen 4 17 Auflagenerteilung gegenüber Spielhallen und Automatenaufstellern 21 84 Ordnungsverfügungen allgemein 10 23 • davon zur Einhaltung der Betriebsart bzw. Beseitigung von Automaten 5 36 • davon zur Unterlassung nicht er-laubter Gewerbetätigkeiten bzw. Einstellung untersagter Betriebe 5/1 13/2 Gewerbeuntersagungsanträge/abgeschlossene Verfahren 3 39 Jugendschutzkontrollen 6/120 Sperrzeitkontrollen/kontrollierte Betriebe 240 Betriebsprüfungen anläßlich Neueröffnung/Übernahme Tabelle 28: Fallzahlen der Gewerbeüberwachung im Überblick

1995 9 125 51 74 216 32

1996 5 88 55 97 252 9

1997 37 69 33 120 281 8

1998 16 160 160 149 264 11

66 24

64 5

50 38

33 11

42

4

12

11

32/7

32/6

33/17

32/20

64 9/107 225

60 10/126 186

308 32/40 196

279 5/57 228

(Quelle: Ordnungsamt)

Als besondere Dienstleistung zur Gefahrenabwehr wurden im Berichtszeitraum die umfangreiche Beratung der Gewerbetreibenden vor Übernahme der Betriebsstätte, die Kontrollen in Gaststätten, Spielhallen und Beherbergungsbetrieben beibehalten. Sie sind nach wie vor notwendig und dienen dem Zweck, Nachlässigkeiten und Mängel in den Gewerbebetrieben gar nicht erst aufkommen zu lassen und etwaige Mängel aufzudecken. Kontrolliert werden darüber hinaus die Einhaltung der Sperrzeit, die Belange des Jugendschutzes sowie ob illegal Personen zur Schau gestellt werden bzw. die Prostitution in Gaststätten gefördert wird. Kontrollen erstrecken sich auf Tages- und verstärkt auf Nachtstunden. Dabei erhalten die Mitarbeiter sehr gute Unterstützung durch die Polizei. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Problematisch bleibt die Thematik der Verkürzung der Sperrzeit. Eingereichte Anträge zur Sperrzeitverkürzung werden gewissenhaft geprüft und wenn keine Hinderungsgründe bestehen, die entsprechende Erlaubnis zur Verkürzung erteilt. Viele Gastwirte beantragen aus Kostengründen keine Sperrzeitverkürzung, sondern lassen die Gaststätten ordnungswidrig bis in die Morgenstunden geöffnet. Dies wird erst bei Kontrollen festgestellt. Daher sind regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der bestehenden Sperrzeitverordnung im Land Sachsen-Anhalt weiterhin unumgänglich.

123

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Erlaubnispflichtiges Gewerbe

Gewerbeanzeigen/ Gewerberegisterauskunft

Die Tätigkeit war im Berichtszeitraum geprägt von der ordnungsgemäßen Erlaubnisbearbeitung (Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Festsetzungen u. a.) in den Aufgabenschwerpunkten:

Im Berichtszeitraum haben die zu bewältigen Aufgaben stetig an Umfang zugenommen. Dies wird u.a. in der steigenden Anzahl von Gewerbeanzeigen dokumentiert, die durch zügige Bearbeitung und bürgernahe Beratung ohne lange Wartezeiten für den Bürger wahrgenommen wurden. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht das Anwachsen der Arbeitsaufgaben seit 1994.

• • • • •

Bewachungsgewerbe, Versteigerer- und Pfandleihgewerbe, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Reisegewerbe, Wanderlager und Ladenschlußgesetz.

Dieser Bereich muß sich immer mehr mit Gewerbeuntersagungsverfahren, Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der Schwarzarbeitbekämpfung und mit der Verhinderung unerlaubter Handwerkstätigkeit befassen. Während in den Jahren 1990 bis 92 keine Gewerbeuntersagungsanträge bei der Stadt Halle eingegangen sind, stieg deren Zahl seit 1993 massiv an. So mußten 1993 1994 1995 1996 1997 1998

15 Anträge, 90 Anträge, 180 Anträge, 210 Anträge, 272 Anträge, 239 Anträge

bearbeitet werden. Hier spiegelt sich sowohl die schwierige wirtschaftliche Lage kleiner und mittelständischer Gewerbebetriebe als auch die insgesamt sinkende Bereitschaft zur pünktlichen und vollständigen Abgabe von Steuern und Beiträgen wider. Zusätzlich wurden hier auch die Kontrollen der Tariftreueeinhaltung durch seitens der Stadt beauftrage Firmen übernommen. So wurden 1998 aktuell in 384 Betrieben 820 Beschäftigte überprüft.

Entwicklung der Gewerbeanzeigen 4000 3000 2000 1000 0 94

Anmeldungen

124

97

Abmeldungen

98

Ummeldungen

(Quelle: Ordnungsamt)

Ständig gestiegen sind auch Auskunfts- und Amtshilfersuchen. Bei der Bearbeitung von Amtshilfeersuchen dominiert das Bestreben, Tagfertigkeit zu erreichen, was bei übrigen Auskunftsersuchen entsprechend der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter nicht gewährleistet werden kann. Entwicklung der Bearbeitung von Auskünften und Ersuchen

3202

1998

11145

2742

12894

2037

1996

12824

1892

1995

Die Schwerpunkte liegen hier insbesondere in der Baubranche mit der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer als auch in der unerlaubten Handwerksausübung. Da von diesen grob ordnungswidrig handelnden Betrieben in aller Regel auch keine qualitativ einwandfreie Arbeit zu Dumpingpreisen angeboten wird, besitzt dieses Aufgabengebiet besondere Bedeutung sowohl für den Verbraucherschutz als auch die Existenzsicherung einheimischer Handwerks- und Gewerbebetriebe.

96

Abbildung 15: Anzahl der Gewerbeanzeigen

1997

Bekämpfung der Schwarzarbeit

95

12645

830

1994 0

9600 5000

schriftliche Auskünfte

10000

telefonische bzw. persönliche Auskünfte

Abbildung 16: Auskünfte und Ersuchen (Quelle: Ordnungsamt)

Im Jahr 1998 konnte im Bereich der Nacherfassung aller Gewerbedaten entsprechend der Übernahme des Karlsruher Programms bzw. die Übernahme der EG-Branchen abgeschlossen werden. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Bewährt hat sich, die Aufgaben der „gewerberechtlichen Ermittlung“ in das Sachgebiet aufzunehmen. So wurden 1998 mehr als 1.000 Ermittlungen vor Ort durchgeführt. Schwarzarbeit bzw. Falschanzeigen in gewerberechtlichem Sinne wurden dadurch weiter abgebaut bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren wirksam eingeleitet. Verkehrsüberwachung muß sein

Dezernate mit Ämtern

Abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum/abgeschleppte Falschparker 2500 2000 1500 1000 500 0

2256 1507 380 92

93

1884 1747 1736 1786 1444 1156 1066 987 1227 1117 755 94

95

96

97

98

Abgestellte Fahrzeuge Abgeschleppte Falschparker

Abbildung 18: Anzahl der verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuge (Quelle: Ordnungsamt)

Abbildung 17: Kontrolleure bei der Arbeit Verkehrsteilnehmer verhalten sich nicht immer partnerschaftlich. Sie mißachten oft die angeordneten Ge- und Verbote. Deshalb machen sich Kontrollen des ruhenden Verkehr insbesondere bei Falschparkern notwendig. Viele Grünflächen sind durch „wildes“ Parken in den Jahren 1990 bis 1996 zerstört worden. Die Aufgabe des Sachgebietes ist die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sowie die Sicherstellung (Sondernutzung) und das Abschleppen von Fahrzeugen. Die Tätigkeit der Politessen und der Verkehrsordnungskontrolleure liegt in der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit für die Bürger der Stadt. Bei Aufnahme von Mängelanzeigen durch die Politessen und Verkehrsordnungskontrolleure handelt es sich um Unrat, überfüllte Papierkörbe, Kontrolle von Baustellen, fehlende Verkehrsbeschilderungen, Straßenschäden usw. im jeweiligen Einsatzgebiet. Allein 1998 wurden 110.424 Verwarnungen erteilt und 1.170 Mängelanzeigen erfaßt. Im Bereich Sicherstellung und Abschleppen von Fahrzeugen kam es durch die Übernahme der abschließenden Bearbeitung der von der Polizei sichergestellten bzw. abgeschleppten Fahrzeuge zu einem erhöhten Arbeitsaufwand (SOG LSA). Trend beim Abschleppdienst ist die stetige Abnahme der Sicherstellungen bei gleichzeitiger Steigerung der Komplexität des Sachverhaltes. Aufgabe muß deshalb die weitere Qualifizierung der Mitarbeiter bleiben. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Seit 1993 wird auch eine Statistik über die bearbeiteten Polizeiakten geführt. „Spitzenwerte“ in der Bearbeitung wurden in den Jahren 1994 und 1995 erreicht. Wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht, ist die Tendenz seit 1996 wieder rückläufig. Bearbeitete Polizeiakten 1500

1413 1048

1000

897

804

951

500 157 0

93

94

95

96

97

98

Abbildung 19: Bearbeitete Polizeiakten (Quelle: Ordnungsamt)

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten/ Bußgeldstelle Hier erfolgt die zentrale Bearbeitung aller Anzeigen aus der Tätigkeit der Ämter der Stadtverwaltung aber auch der Anzeigen, die über Bund, Länder, andere Kommunen, die Polizeidienststellen sowie die Staatsanwaltschaft das Ordnungsamt erreichen. Durch die Einführung sogenannter MOB-Dat-Geräte 1994 konnten Verkehrsordnungswidrigkeiten und die Zahl der auszusprechenden Verwarnungen gesteigert werden. Derzeit fallen pro Monat etwa 10.000 Verwarnungen an. Seit dem der Druck und die Versendung sowohl der Verwarnungen als auch der Bußgeldbescheide ohne Zwischenstation erfolgen, verkürzte sich der Zeitraum zwischen der Feststellung und dem Erhalt der schriftlichen Verwarnung auf ca. seche bis zehn Tage.

125

Dezernate mit Ämtern

Auch der Zugriff auf Auskunftsdaten verschiedener Ämter und Abteilungen hat zur Folge, daß sich die Arbeit im Rahmen der Prüfung eines Vorganges und insbesondere im Vollstreckungsbereich verbessert. Im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten hat sich die Zahl der Verfahren bei ca. 115.000 eingepegelt. Im Sachgebiet „Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“ erhöhte sich der jährliche Neuzugang an Verfahren von 1.692 im Jahr 1992 auf 4.551 im Jahr 1998. Jahr Vorgänge 1993 90.730 1994 107.340 1995 73.751 1996 109.642 1997 128.536 1998 122.813 Abbildung 20: Bearbeitete Vorgänge Bußgeldstelle

Kapitel 2

Großer Anstrengungen bedurfte es vor allem auf den Wochenmärkten in den Wohngebieten, um ein attraktives und niveauvolles Marktgeschehen zu entwickeln. Dies begründet sich vor allem darin, daß zahlreiche Händler von ihrer jährlichen und monatlichen Antragstellung abweichen und lieber als Tageshändler auf den jeweiligen Märkten präsent sein wollen. Somit sind diese Händler nicht gebunden, die Märkte kontinuierlich zu besuchen. Sie entscheiden selbst, ob sie die Märkte bestellen oder nicht. Dabei spielt das Wetter eine wesentliche Rolle.

(Quelle: Ordnungsamt)

Marktwesen Mit der Auflösung des Gewerbe- und Marktamtes wurde die Abteilung Marktwesen im Jahr 1994 dem Ordnungsamt zugeordnet. Mit dieser Strukturänderung wurden in der Abteilung Marktwesen die zwei Aufgabenbereiche Marktaufsicht und Bewirtschaftung der Märkte, Spezialmärkte und Sonderveranstaltungen geschaffen. Während in den Jahren 1990 - 1993 das Hauptaugenmerk darauf lag, die zahlreichen kleineren Marktstandorte zu reduzieren und den ambulanten Handel auf Märkten in den Wohngebieten zu konzentrieren, kam in den nachfolgenden Jahren der Marktaufsicht größere Bedeutung zu. Um die Rechtssicherheit im ambulanten Handel weiter zu erhöhen, wurde die Marktordnung der Stadt Halle (Saale) den neuen Bedingungen des Marktgeschehens angepaßt. So wurde am 08.11.96 die dritte Marktordnung der Stadt Halle (Saale) durch den Stadtrat beschlossen. Um den Händlern mehr Rechte bei der Mitgestaltung und Entwicklung der Märkte einzuräumen, wurden 1995 Händlerbeiräte ins Leben gerufen. Diese werden vor allem bei der Klärung von Sachfragen auf den einzelnen Märkten herangezogen. Gleichzeitig haben die Händler auf der Grundlage der Satzung für Volksfeste, Spezial- und Jahrmärkte sowie ähnliche Veranstaltungen die Möglichkeit, die Anliegen und Belange der Markthändler bei der Vorbereitung und Durchführung von Spezialmärkten zum Ausdruck zu bringen.

126

Abbildung 21: Markttreiben Mit der Übernahme des Festplatzes Peißnitz, der in einem völlig desolaten Zustand war, ergaben sich ab dem Jahr 1995 für die Abteilung Marktwesen völlig neue Aufgabenfelder. Neben den Reparaturen an den Wasserentnahmestellen und der Elektrostation mußte eine provisorische Platzbefestigung vorgenommen werden. Diese Arbeiten wurden durch die weiter laufenden Veranstaltungen, die bereits vertraglich gebunden waren, erschwert. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt mußte zur Vermietung des Festplatzes ein privatrechtlicher Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erarbeitet werden. Dieser bildet die Rechtsgrundlage für die jährlich sieben bis acht durchzuführenden Großveranstaltungen. Weiterhin wird der Festplatz als Parkplatz für zentrale Veranstaltungen in der Eissporthalle vergeben. 1996 fungierte die Abteilung Marktwesen erstmalig als Veranstalter des Laternenfestes. Neben der organisatorisch-technischen Absicherung dieser Veranstaltung oblag ihr die Aufgabe, eine attraktive Händlerstrecke aufzubauen. Damit gelang es, das Defizit dieser Veranstaltung durch die Mehreinnahmen von Standgeldern wesentlich zu reduzieren. Neben der Bewirtschaftung der Märkte waren die Vorbereitung und Durchführung von SonVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

derveranstaltungen und Spezialmärkten weiterer Schwerpunkt der Arbeit.

Dezernate mit Ämtern

ein

Zur Belebung der Innenstadt wurden vor allem auf dem Marktplatz zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt. So entwickelten sich die Blumenmärkte, die Marktschreierveranstaltungen, die Antikmärkte und der Weihnachtsmarkt zu festen Bestandteilen des innerstädtischen Lebens. Neben diesen Attraktionen wurden zur Belebung der Innenstadt weitere Spezialmärkte und Veranstaltungen ins Leben gerufen. Hierzu zählen u. a. • • • •

der Pfingstmarkt, der Handwerkermarkt, das Weinfest, das Kinderfest.

Seit 1997 erweiterte sich die Palette dieser Veranstaltungen durch Ostermarkt, Drehorgeltreffen, Sommerkino auf dem Markt sowie Spargel-, Bauern-, Töpfer- und Fischmarkt. Auch der City-Antikmarkt auf dem Hansering gehört in diese Veranstaltungen. Zu Großveranstaltungen durch andere Veranstalter, wie Katastrophenschutztag, Umwelttag, HAVAG-CityTag, Salzfest und zu den Stadtläufen wurden beim Marktaufbau Einhaltung von Ordnung und Sicherheit Hilfe geleistet. Diese Feste sind durch Schlemmermarkt, Händels-Open als Großveranstaltung, aber auch durch den Fahrradtag, den Tag des ausländischen Mitbürgers, Suchtpräventionstag, InfoBörse für Frauen, Verkehrssicherheitstag und Martinstag erweitert worden. Aufgrund der guten Resonanz dieser Veranstaltungen und der abnehmenden Zahl der Bewerbungen für die einzelnen Wochenmärkte wurden zur Belebung dieser auch zahlreichen Veranstaltungen in den Wohngebieten abgehalten. Vor allem Veranstaltungen mit kulturellen Darbietungen fanden bei den Bürgern großen Anklang. Resultierend aus dieser Vielfalt machte sich ab und an eine Verlagerung von Veranstaltungen notwendig. Der Ausbau des Hallmarktes 1998 war dafür die Voraussetzung.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Besondere Leistungen Immer wieder erfordert das gemeinschaftliche Zusammenleben der Bürger gerade zu besonderen Höhepunkte eine erhöhte Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter des Ordnungsamtes wie z. B.: • • • •



beim Besuch des Bundespräsidenten, zu den Händelfestspielen, bei Wahlen, bei der Bewältigung der zahlenmäßig enorm angestiegenen Gewerbeuntersagungsverfahren mit komplizierter Rechtsnatur und der regelmäßigen Betreuung von Lehrlingen, Referendaren, Studenten und Umschülern neben der eigentlichen Tätigkeit.

Auch gefordert waren die Mitarbeiter bei Einsätzen außerhalb der regulären Arbeitszeit z.B. nachts oder an den Wochenenden wenn es Bombenfunde gab und wie im Jahr 1994 Sicherungsmaßnahmen an den Hochwasserschutzanlagen vorzunehmen waren. Aufgaben für die nächsten Jahre Um Ordnung, Sicherheit und Gefahrenabwehr auch in den kommenden Jahren für die Einwohner gewährleisten und verbessern zu können, muß ein durchgängiges Drei-Schicht-System eingeführt werden. Nach wie vor wird die ständige Qualifizierung der aller Mitarbeiter die beste Gewähr dafür bieten, daß die Aufgaben des Ordnungsamtes rechtlich korrekt und als Dienstleistung für die Bürger erfüllt werden können. Durch die vom Landesgesetzgeber vorgenommene Übertragung der Zuständigkeit für den fließenden Verkehr sind durch das Ordnungsamt neue Aufgaben zu erfüllen. Insbesondere bedeutet diese Entscheidung für die Kommune, die Bußgeldstelle zu erweitern. Darüber hinaus stehen Aufgaben in Zusammenhang mit der 2000-Jahr-Problematik und der Währungsumstellung auf den Euro ebenso an, wie solche zur Einnahmeerhöhung (Gebührenaufkommen) insgesamt und beider Einführung neuer Steuersysteme, um nur einige Beispiele zu nennen.

127

Dezernate mit Ämtern

2.2.4. Einwohner- und Statistikamt (33) Das Einwohneramt wurde im Juli 1990 gebildet. Erste und vorerst einzige Aufgabe des Amtes war die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Landtags- und Bundestagswahlen mit ca. 15 Mitarbeitern. Die eigentliche fachtypische Arbeit des Einwohneramtes begann mit der Übernahme der Aufgaben des Paß-, Ausweis- und Meldewesens Anfang. Diese Aufgabenbereiche waren bis Ende 1990 Bestandteil der Arbeit der Polizeibehörde und wurden per Erlaß des Innenministeriums vom 06.12.1990 mit Wirkung vom 01.01.1991 den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten übertragen. Grundlage war das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17.05.1990 sowie des Einigungsvertrages vom 06.09.1990 Anlage 2 Kapitel 2 Sachgebiet B Abschnitt 4. Damit verbunden war die Übernahme von ca. 70 Mitarbeitern und 15 ABM-Kräften aus den ehemaligen Meldestellen (Es existierten 14 Meldestellen für Halle und den Saalkreis.) der damaligen Deutschen Volkspolizei sowie die Übernahme der Kreismeldekartei (KMK) als einen Teil des Polizeimelderegisters. In der KMK waren alle Einwohner der Stadt Halle und des Saalkreises erfaßt. Mit Hilfe dieser Kartei erfolgte die Pflege des Zentralen Einwohnerregisters (ZER) in Berlin - die Grundlage der heutigen Einwohnerdatei. Nach dem Neubeginn zwischen 1990 und 1993 waren die Jahre 1994 bis 1996 von der Profilierung des Amtes in seinen Fachbereichen • • •

Paß- und Meldewesen, Ausländerbehörde, Kommunalstatistik und Wahlen

hinsichtlich der Fachkompetenz sowie der Bürgernähe geprägt. Eine Grundvoraussetzung dafür war der Umzug des Einwohner- und Statistikamtes im Mai 1994 in die Räumlichkeiten des Ratsinnenhofes. Damit wurden die Bedingungen für die Mitarbeiter des Einwohner und Statistikamtes, aber auch für das Publikum wesentlich verbessert, da die Gestaltung des Kundenraums und der Büros dem Ziel der Arbeit, nämlich Dienstleistungen für die Einwohner der Stadt Halle bürgerfreundlich zu erbringen, in besonderer Weise entspricht.

128

Kapitel 2

Von der großzügigen und niveauvollen Möglichkeit der Bürgerberatung machten im Berichtszeitraum sehr vieleGebrauch, so daß die Außenstellen • •

An der Feuerwache 7 Florentiner Bogen 21

zur Rationalisierung verkleinert werden konnten, aber als Standorte erhalten blieben. Mit diesen Maßnahmen und dem Umzug der Ausländerbehörde von der Teichstraße 8 in das Objekt An der Feuerwache 7 wurde im März 1994 die endgültige Struktur des Einwohnerund Statistikamtes in personeller sowie räumlicher Hinsicht geschaffen. Die Arbeit der verschiedenen Aufgabenbereiche konnte durch die weitere Verbesserung der materiell-technischen Ausstattung qualitativ gesteigert werden. Darüber hinaus führten die zahlreichen amtsinternen Fortbildungen zu einem Qualitätssprung bei der Aufgabenerledigung. Nachfolgend werden die Aufgaben der verschiedenen Abteilungen und ausgewählter Sachgebiete, ihre Entwicklung und besonderen Leistungen beschrieben.

Paß- und Meldewesen Am 01.01.1991 wurde auf der Basis einer Vereinbarung zwischen der Polizei und der Stadtverwaltung der Aufgabenkomplex Paß-, Ausweis- und Meldewesen in die Zuständigkeit der Stadt Halle übertragen. Damit begann der eigentliche Aufbau des Einwohneramtes der Stadt Halle. Bis zum Wirksamwerden des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG-LSA) und des Erlasses der notwendigen Verwaltungsvorschriften galt lt. Einigungsvertrag die Verordnung über das Meldewesen in der DDR - Meldeordnung (MO). Die Erfassung der Meldedaten (An-, Um-, Abmeldung) und der Standesamtsdaten (Geburt, Eheschließung, Sterbefälle, Scheidung, Adoption) erfolgte dezentral in den Meldestellen zum Teil auf maschinenlesbare Belege und zum Teil mit Hilfe eines Personalcomputers auf Diskette. Während die Meldedaten weitgehend vom Bürger selbst angezeigt wurden, erfolgte die Aktualisierung der Standesamtsdaten an Hand von standesamtlichen Mitteilungen, Mitteilungen Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

vom Kreisgericht und vom Jugendamt. Bei Neuaufnahme von Melderegisterdaten bzw. bei der Aktualisierung der bereits bestehenden Daten wurden in den Meldestellen per Hand Datenbelege ausgefertigt, welche die Grundlage für die Ausfertigung der maschinenlesbaren Belege waren. Seitdem 18. September 1992 ist das MG-LSA in Kraft. Struktur, Organisation, Zweck und Funktion des Meldewesens haben sich damit grundlegend verändert. War das Meldewesen zu DDR-Zeiten der Polizei übertragen und in seiner Zielstellung Bestandteil des Überwachungsstaates, so entfaltete es sich nunmehr als Zweig einer rechtsstaatlich organisierten öffentlichen Verwaltung. Neben der Hauptaufgabe des Meldewesens, der Feststellung von Identität und Aufenthalt der in der Gemeinde wohnenden Personen, wurden per Gesetz weitere Aufgaben, wie z. B. die Ausstellung der Lohnsteuerkarten, die Erstellung der Wahlunterlagen, die Wehrerfassung oder die Unterstützung der Aufgabenstellung der Statistischen Ämter übertragen. Mit dem Meldewesen eng verflochten ist das Paß- und Personalausweisrecht. Die vom ZER übernommenen Daten waren für diese neuen Aufgaben nicht ausreichend. Daten, wie z. B. Religion, Lohnsteuerklassen, frühere Wohnungen, Tag der Eheschließung usw. mußten „nachgefaßt“ werden, damit das Melderegister als Quelle des Informationsaustauschs für zahlreiche öffentliche Stellen und Privatpersonen den neuen Anforderungen gerecht werden konnte. Eine Aufgabenstellung, die das Einwohneramt Schritt für Schritt zum publikumsintensivsten Amt der Stadtverwaltung entwickelte. Damit stellten sich an die Qualifizierung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhöhte Anforderungen. 1992 konnte durch die Einführung der EDVTechnik und der damit im Zusammenhang stehenden Anwendung des Landeseinheitlichen Einwohner- und Informationssystems - LEWIS ein Rationalisierungseffekt erreicht werden. Mit der nunmehr zur Verfügung stehenden Software konnten Melderegister und Nebendateien im Dialog bearbeitet werden. Die Kommunikation mit dem Bürger und Versorgung mit Formularen, Dokumenten und Bescheinigungen konnte so auf ein qualitativ und quantitativ höheres Niveau gehoben werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Der Einsatz des leistungsfähigen DV-Verfahren LEWIS setzte einerseits die Kenntnis aller Rechtsgrundlagen voraus. Andererseits waren sehr qualifizierte LEWIS-Programmkenntnisse notwendig. Die Einführung der EDV war ein notwendiger und wichtiger Schritt in Richtung kommunale Selbstverwaltung. Das Zentrale Einwohnerregister in Berlin für die Stadt Halle konnte damit ersetzt werden. Zudem konnten die Pflichtaufgaben, die sich aus dem Bereich Paß- und Meldewesen ergaben, erstmalig durch die städtische Behörde selbständig wahrgenommen werden. Dadurch wurden die von der Polizei übernommenen rund vier Millionen Karteikartenbestände in der täglichen Nutzung überflüssig und konnten dem Verwaltungsarchiv übergeben werden. Im Interesse der Platzeinsparung erfolgte die Mikroverfilmung der Karteikarten. Aus Gründen der Rationalisierung und der Sparsamkeit erfolgte zwischen 1992 und 1994 die Zentralisierung des Einwohneramtes im Ratsinnenhof unter Beibehaltung der drei Außenstellen • • •

Große Ulrichstraße. 54, An der Feuerwache 7, Florentiner Bogen 21.

Mit der Schaffung des zentral gelegenen Einwohner- und Statistikamtes im Ratsinnenhof konnte ein wichtiges Zwischenergebnis in der Entwicklung der Verwaltung zum Dienstleister für die Bürger sicht- und erlebbar gemacht werden. Die bürgerorientierte Gestaltung der Öffnungszeiten ist ein weiterer Beweis dafür, daß die Stadt Halle (Saale) in der Gunst der Bürger einen höheren Stellenwert erreichen konnte. Von Bürgernähe und besonderen Dienstleistungen war 1995 der Umtausch aller DDR-Dokumente geprägt, als deren Gültigkeit abgelaufen war. Im Rahmen dieser Aktion wurden die • Öffnungszeiten zweimal wöchentlich bis 18.00 Uhr erweitert; • Öffentlichkeitsarbeit zur Thematik: Ablauf der Gültigkeit der DDR-Dokumente, in den Medien verstärkt; • Informationsblättern an die Personen der Stadt Halle (Saale) verteilt, die noch keinen neuen Personalausweis beantragt hatten, und es wurde ein

129

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

• besonderer Service für kranke Menschen und Menschen in den Alten- und Pflegeheimen eingerichtet, die zur Beantragung des Personalausweises nicht persönlich vorsprechen konnten. Im Interesse der Verbesserung der Bürgerinformation wurde 1996 zusammen mit dem Presseund Werbeamt eine Informationsreihe zu Schwerpunkten des Paß- und Meldewesens herausgegeben. Das modernes Großraumbüro des Einwohnerund Statistikamtes im Ratsinnenhof ist bürgerfreundlich und -nah konzipiert worden. 1998 wurden wesentliche Verbesserungen in bezug auf den Service für die Bürger erreicht. Seit Februar des Jahres wurden in einem Pilot-

1994

versuch neue Öffnungszeiten getestet. So öffnet das Amt nunmehr an drei Tagen der Woche bis 19.00 Uhr, an Sonnabenden bis 13.00 Uhr. Alles in allem erweiterten sich die Publikumszeiten von 36,5 Stunden auf insgesamt 54 Stunden wöchentlich. Ein lohnender Einsatz, zeigten doch erste Erhebungen, daß dieser Service von über 31.000 Bürgern der Stadt wahrgenommen wurde (= 23,6%). Allein an den Sonnabenden besuchten 6.300 Personen das Amt. Erweitert wurde das Dienstleistungsangebot des Amtes ebenfalls im Jahr 1998 um das Aufgabengebiet „Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“. Darüber hinaus gehört die stetige Verbesserung der Qualität des Melderegisters zur kontinuierlichen Arbeit des Amtes.

1995

1996

51.972 85.525 12.309 Personalausweise 21.468 29.046 17.781 Reisepässe 895 847 1.651 vorläufige Personalausweise 5.224 5.042 8.035 vorläufige Reisepässe 8.306 9.270 6.364 Kinderausweise Verluste 4.204 5.294 3.957 • Personalausweise 461 667 587 • Reisepässe 7.554 9.925 10.568 Anmeldungen 11.393 15.560 14.700 Abmeldungen 15.727 23.495 27.892 Ummeldungen 1.332 1.167 1.360 Statuswechsel 13.610 20.231 27.138 Rückmeldungen 22.415 29.161 30.103 Lohnsteuerkarten 8.381 10.327 9.157 Standesamtliche Mitteilungen 32.001 29.677 30.598 Bescheinigungen 9.666 16.544 20.517 Beglaubigungen 1.117 666 662 Unterschriftsbeglaubigungen 35.328 Bürgerberatung 48.224 50.488 71.468 Telefonische Auskünfte 94.401 95.175 95.783 Einfache MRA* 7.898 18.174 7.137 Erweiterte MRA* 6.594 4.362 1.818 Archivauskünfte Tabelle 29: Statistische Übersicht des Dienstleistungsangebotes 1994 bis 1998

1997

1998

13.208 11.550 1.434 5.676 4.871

13.933 7.398 1.308 3.403 4.353

4.275

4.610

12.158 13.431 34.876 1.471 27.167 30.984 9.181 32.391 19.890 408 54.448 98.402 91,109 8.515 2.172

10.376 13.334 34.759 1.485 29.336 27.455 8.574 37.850 18.614 396 78.380 88.134 81.815 24.147 3.589

(Quelle: Einwohner- und Statistikamt)

* MRA – Melderegisterauskünfte

130

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Ausländerbehörde

Eine Zunahme war zu verzeichnen bei

Die Arbeit der Ausländerbehörde als Sachgebiet des Einwohneramtes begann ebenfalls im Januar 1991. Sie bestand anfangs darin, alle in der Stadt gemeldeten und tatsächlich sich in ihr aufhaltenden Ausländer zu erfassen, um die nach ehemaligen DDR-Recht erteilten Aufenthaltstitel in Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Ausländerrecht vom 09.07.1990 (BGBl. I S. 1354) umzustellen. Sie befand sich bis 1993 als Außenstelle des Einwohneramtes in der Teichstraße 8 und umfaßt die drei Sachgebiete:



• Ausländerwesen, • Asylwesen, • Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitswesen. Bis zum Jahre 1993 gab es in der Stadt Halle (Saale) etwa 5.000 Ausländer, davon etwa 2.000 Asylbewerber aus ca. 100 Ländern. Die Mehrzahl der Ausländer waren zu diesem Zeitpunkt jene, die über Regierungsabkommen und Werksverträge zur Berufsausbildung und -übung in die ehemalige DDR eingereist waren (ca. 1.500), ausländische Ehegatten Deutscher und Studenten, überwiegend aus Osteuropa. Ein Großteil davon hat inzwischen einen unbefristeten bzw. verfestigten Aufenthaltsanspruch erworben.

• •

Studenten (vorwiegend aus Westeuropa, Asien, Afrika); Angehörigen aus Staaten der EU, die in der BRD Freizügigkeit genießen; Flüchtlingen (russische Juden, Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber).

Seit Mitte 1992 hat sich gezeigt, daß die Ausländerbehörde als Ordnungsbehörde die Einhaltung aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Regelungen und Vorschriften oftmals nur durch restriktive Maßnahmen gewährleisten und durchsetzen konnte und mußte. Angesichts der im Berichtszeitraum zunehmenden Zahl sich illegal aufhaltender Ausländer, die vermehrt bei illegaler Erwerbstätigkeit, Vergehen der Kleinkriminalität u. a. aufgegriffen wurden sowie der Ausländer, die versuchten, ihrer gesetzlich geregelten Ausreisepflicht zu entgehen, ist die Zahl der Ausweisungen und Abschiebungen angestiegen. Gründe, die eine Abschiebung zur Folge hatten, waren z.B.: • • • • • •

illegales Glücksspiel, illegale Erwerbstätigkeit (vor allem Tschechen und Polen), sonstige Vergehen (illegaler(r) Einreise/ Aufenthalt/Kleinkriminalität) sowie illegaler Straßenhandel.

Im Sachgebiet Ausländerwesen hat sich seit 1991 ein wesentlicher Wandel im Aufgabengebiet vollzogen. Ende 1991/Anfang 1992 kam es mit den Veränderungen in der Struktur der hier lebenden Ausländer zu einer deutlichen Erweiterung der Aufgabenfelder aller Bereiche der Ausländerbehörde. Der Schwerpunkt lag in der Anwendung und Durchsetzung des Ausländerrechts sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungs- und Rechtsvorschriften sowie Gesetze. Auf Grund der geringen Rechtskenntnis aller Mitarbeiter, für die das Aufgabengebiet völlig neu war, war diese Umstellung mit großem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.

Die Bewältigung dieser den Aufenthalt beendenden Maßnahmen verursachte nicht nur einen enormen Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand, sondern erforderte auch die genaue Kenntnis und die Einhaltung verwaltungsgerichtlicher und verfahrensrechtlicher Vorschriften durch die leitenden Mitarbeiter der Behörde sowie die enge Zusammenarbeit mit Justiz- und Polizeibehörden, vor allem dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Im Laufe der Zeit hat sich die Struktur der hier lebenden Ausländer verändert. Die Zahl der Ausländer aus ehemaligen Regierungsabkommen entwickelte sich rückläufig, da die Mehrzahl der Verträge auslief.

Die Entwicklung ist durch folgende Schwerpunkte gekennzeichnet: • Anstieg der Aufenthaltsgenehmigungen bei EU-Ausländern (Portugal, Italien, Österreich, Griechenland) und • deutlicher Anstieg der Erteilung unbefristeter Aufenthaltsgenehmigungen (z. B.: deutsch Verheiratete, russische Kontinentflüchtlinge).

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

131

Zur Dokumentation der Entwicklung der Anzahl der Ausländer in der Stadt Halle wird auf die Statistik auf der nachfolgenden Seite verwiesen.

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Jahr

1994

1995

1996

1997

1998

Aufhältige Ausländer Gesamt:

6204

6497

7373

7637

7739

525 833 808 914 573 537 588 644 122 178 119 250 Tabelle 30: Statistik der Ausländerbehörde Halle für die Jahre 1994 bis 1998

818 838 450

darunter • EU-Ausländer • Asylbewerber • Einbürgerungen

(Quelle: Einwohner- und Statistikamt)

Asylwesen Die Stadt Halle (Saale) hat seit 1991 Asylbewerber aufgenommen. Von Januar 1991 bis November 1993 wurden der Stadt 2.400 Asylbewerber zugewiesen. Bis November 1992 waren die Asylbewerber in sechs Gemeinschaftsunterkünften der Stadt untergebracht. 1998 gab es in der Stadt noch zwei

schen Entwicklungen in Krisengebieten. Der Trend zeigt eine Zunahme der Anzahl der Asylbewerber. Die Mitarbeiter der im September 1998 aufgelösten Außenstelle der Ausländerbehörde HalleWörmlitz sind nun „An der Feuerwache 7“ eingebunden. Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungswesen

Gemeinschaftsunterkünfte und die zentrale Gemeinschaftsunterkunft (ZGU) in Wörmlitz. Mit Einführung des sogenannten „Asylkompromisses 93“ haben sich Veränderungen im Aufgabengebiet des Bereiches Asylwesen vollzogen. Nach dem Asyl-Verfahrensgesetz vom 09. April 1991 hatten die Mitarbeiter Verantwortung für die ordnungsgemäße Weiterführung des Asylverfahrens und die asylrechtliche Betreuung und Beratung der Asylbewerber. Die wichtigste Änderung bestand darin, daß das Asylverfahren an sich durch das BAFl1 geführt wurde. Alle verwaltungstechnischen und sonstigen asylrechtlichen Fragen und Aufgaben blieben in der Verantwortung der Ausländerbehörde. Neu war auch die Einrichtung einer ZGU in Wörmlitz durch das Land Sachsen-Anhalt im November 1992. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde haben ihre Büroräume selbst mit in der ZGU, was Voraber auch Nachteile gebracht hat. Die Arbeit wird durch die unmittelbare Nähe zu den Asylanten erschwert, da die Akzeptanz als Behörde nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Das bringt oftmals Schwierigkeiten bei der Einleitung den Aufenthalt beendender Maßnahmen. Letztlich entwickelt sich der Bereich hauptsächlich mehr und mehr in Abhängigkeit der politi1

BAFI - Bundesamt zur Anerkennung Ausländischer Flüchtlinge

132

Dieser Bereich entwickelte sich in den letzten Jahren sehr rasch. Die Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale) als Einbürgerungsbehörde ist seit 1993 (mit Einführung des Asylkompromisses) auch für die Prüfung und Entscheidung von Anspruchseinbürgerungen - in Absprache mit dem Regierungspräsidium - zuständig. Das hat die Verantwortung dieses Bereiches erweitert. Das Aufgabengebiet umfaßt damit die gesamte Zuarbeit zu Einbürgerungsanträgen, welche in Zuständigkeit des Regierungspräsidiums entschieden werden sowie die eigenständige Entscheidung von Anspruchseinbürgerungen nach § 86 AuslG2 und die Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen. Seit 1991 wurden rund 300 Einbürgerungsanträge bearbeitet, d. h. im Sachgebiet Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitswesen sind bis Dezember 1993 ca. 300 Einbürgerungsurkunden feierlich überrreicht worden. Die Zahl der auf einen Rechtsanspruch begründeten Einbürgerungen ist steigend (1994 = 122, 1998 = 450). Mit einer weiteren Erhöhung der Antragstellungen ist insbesondere dann zu rechnen, wenn durch gesetzliche Novellierungen die Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft geschaffen werden. Bereits jetzt sind erhöhte Auskunftsersuchen zu verzeichnen. Die anfangs nur vereinzelt aufgetretene Bearbeitung von Anträgen auf Wiedereinbürgerung aus dem Ausland hat ebenfalls zugenommen. 2

AuslG - Ausländergesetz

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Die Bearbeitung aller eingehenden Anträge hat sich als sehr langwierig erwiesen, da oftmals Behörden im Ausland, Botschaften oder Zeitzeugen um Informationen gebeten werden müssen oder zahlreiche Nachweise nicht mehr erbracht werden können. Weniger aufwendig ist die Bearbeitung von Anträgen auf Staatsangehörigkeitsausweise. Seit 1991 wurden ca. 320 in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium ausgestellt und ausgehändigt. Ein für die fünf neuen Bundesländer typisches Problem ist in diesem Bereich die Klärung der Staatsangehörigkeit von sogenannten „Doppelstaaterkindern“, die unabhängig von ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit mit der Einheit Deutschlands bedingt durch einen deutschen Elternteil, auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Hier war es erforderlich, auf der Grundlage des geltenden Rechts Eltern der Kinder zu Informationsgesprächen einzuladen und über die Rechtslage zu informieren. Die Einbindung dieses Sachgebiets in die Ausländerbehörde hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen. Anerkennungen In den vergangenen Jahren wurde durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder durch das Verwaltungsgericht Magdeburg vermehrt Asylbewerbern die Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling ausgesprochen. Ersteres bezieht sich insbesondere auf irakische und türkische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit sowie Christen aus dem Sudan und Chinesen. Als Flüchtlinge nach der Genfer Menschenrechtskonvention wurden im wesentlichen Staatsangehörige des Irak, Togo und Zaire anerkannt. Weiteren Abschiebungsschutz im Rahmen des Asylverfahrens gab es für angolanische Staatsangehörige. 1998 waren in Halle 160 Asylberechtigte wohnhaft. Rückführung Nach wie vor gibt es erhebliche Probleme bei der Rückführung bestandskräftig abgelehnter Asylbewerber. Dies lag einerseits daran, daß die wahre Nationalität der Betroffenen nicht ermittelt werden konnte, andererseits angegebenen Nationalitäten von den Botschaften im Bundesgebiet bestritten wurden. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Ferner waren auch einige Staaten zur Rücknahme ihrer Landsleute trotz feststehender Nationalität nicht bereit. Im letzten Jahr konnten auf Grund des deutsch-vietnamesischen Rückführungsabkommens wieder straffällig gewordene vietnamesische Staatsangehörige, die als Asylbewerber eingereist und deren Asylverfahren bereits seit längerem negativ abgeschlossen war, in ihr Heimatland abgeschoben werden. Damit ist erstmals seit 1993 eine Abschiebung nach Vietnam überhaupt erfolgt. Strafrechtliche Verfolgung Seit 1994 mußte durch die Ausländerbehörde ein starker Anstieg der Anzahl von Ausländern (insbesondere deutsch verheirateter Ausländer und mosambikanische sowie vietnamesische Staatsangehörige) verzeichnet werden, die in Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Dies gilt auch für Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber. Hierbei handelte es sich im wesentlichen um Afrikaner und Asiaten. Ferner gab es einen weiteren Anstieg der Anzahl von Straftaten von Asylbewerbern im Rahmen der Vermögens(Diebstahl, Raub, Steuerhehlerei, Leistungserschleichung) und Straßenverkehrsdelikte (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Straßenverkehr, Kennzeichenmißbrauch). Die Zahl der zur Personenfahndung ausgeschriebenen zusätzlichen Ausländer - zumeist untergetauchte, ehemalige Asylbewerber - ist weiterhin angestiegen. Illegale Erwerbstätigkeit Deutlich erhöht hat sich auch die Zahl der Ausweisungen illegal oder als Touristen eingereister Ausländer, die im Stadtgebiet aufgegriffen wurden. Hierbei handelt es sich zum einen um Personen aus osteuropäischen Staaten, die bei Straftaten aufgegriffen wurden, andererseits um zumeist polnische, aber auch vereinzelt tschechische und kroatische Staatsangehörige, die bei einer illegalen Erwerbstätigkeit (Baustelle) durch den Zoll oder das Arbeitsamt festgenommen wurden. Auf Grund der vermehrten Kontrollgänge durch diese Behörden betrug die Zahl der in diesem Zusammenhang 1998 ausgewiesen Personen 146. Hinzu kommen neun Ausländerinnen, die wegen Ausübung der Prostitution ausgewiesen wurden.

133

Dezernate mit Ämtern

Abschiebehaftanträge Die Zahl der Abschiebehaftanträge stieg im vergangen Jahr weiter an. Hierbei handelte es sich zumeist um Personen, bei denen neben einem fehlenden Paß falsche Angaben zum Herkunftsland und Mehrfachidentitäten vorlagen oder aber diese zwischenzeitlich untergetaucht waren. In einigen Fällen wurde Abschiebehaft im Anschluß an eine Untersuchungshaft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz beantragt. Probleme bereitete in diesem Zusammenhang der Nachweis der Identität und des Herkunftslandes sowie die Weigerung zum Ausfüllen eines Paßersatzpapierantrages. Im Zusammenhang mit dem Stellen von Abschiebehaftanträgen außerhalb der Dienstzeit wurde in der Ausländerbehörde 1995 ein Bereitschaftsdienst für die Wochenenden sowie Feiertage eingerichtet. Aus dieser Darstellung wird deutlich, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in besonderer Weise hinsichtlich ihrer fachlichen Kompetenz und arbeitsmäßigen Belastung gefordert sind. Neben dem normalen Dienstgeschäft tragen zu dieser Situation auch Erlasse des MdI LSA bei, die die Ausländerbehörden zusätzlich fordern, da das Land den Gemeinden immer mehr Aufgaben überträgt. In diesem Zusammenhang seien zwei Beispiele genannt: 1. Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Begleitung von Ausländern im Rahmen von Paßersatzbeschaffungsmaßnahmen Bezug: Erlaß des MdI des Landes SachsenAnhalt Nr. 42.21-12231-66.1 vom 03.06.1996 Einige Botschaften machen die Ausstellung von Paßersatzpapieren vom persönlichen Er-scheinen des Antragstellers abhängig und verlangen darüber hinaus regelmäßig die Be-gleitung des Ausländers durch einen Bediensteten einer deutschen Behörde. Die zentrale Abschiebestelle in Halberstadt nimmt diese Aufgabe nicht mehr wahr. Diese Aufgabe wurde mit o. g. Erlaß den Gemeinden übertragen. 2. Abschiebehaft Bezug: Erlaß des MdI des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.09.1996 Nr. 42.21-1223-63 134

Kapitel 2

Nach Mitteilung des Ministeriums der Justiz stehen auf Grund eigenen Bedarfs Abschie-behaftplätze nur noch im beschränkten Umfang zur Verfügung. Zur Vermeidung der Tatsache, daß trotz Vorliegen eines Abschiebungshaftbeschlusses Abschiebungshäftlinge wegen belegter Plätze abgewiesen werden, muß die Ausländerbehörde große Anstrengungen unternehmen, die Betroffenen anderwärtig unterzubringen. Das Vorhalten eigener Abschiebehaftplätze scheidet aus Kostengründen aus. Kommunalstatistik Das Sachgebiet Statistik und Wahlen begann mit den Aufgaben der Vorbereitung und Durchführung der Straßenumbenennungen in der Stadt Halle. Ab 1991 folgten die • • • •

Wehrerfassung, Führung der kleinräumigen Gliederung, Bevölkerungsstatistik sowie Absicherung der organisatorischen Seite der Ausstellung der Lohnsteuerkarten.

Auf der Grundlage einer verwaltungsinternen Dienstanweisung wurde im Dezember 1993 die Abteilung Statistik und Wahlen gebildet. Im Jahr 1994 erfolgte die Strukturierung dieser Abteilung. Zur Realisierung neuer und erweiterter Aufgaben wurde das Sachgebiet Statistik umfassend mit PC-Technik ausgerüstet. Alle Mitarbeiter wurden in abteilungsinternen Schulungen auf die Nutzung der Programme Excel und Word für Windows vorbereitet. Für alle Ämter wurden Statistikbeauftragte benannt, die in den jeweiligen Ämtern für den Aufbau der verschiedenen Datenbanken mit verantwortlich waren und als Ansprechpartner fungierten. Die Arbeit der Abteilung Statistik hat durch die Herausgabe folgender statistischen Publikationen große öffentliche Resonanz entfaltet: • • • •

Quartalsberichte, Statistisches Jahrbuch 1993, Statistisches Jahrbuch 1994, zahlreiche Sonderveröffentlichungen, wie z. B. Wahlstatistik sowie • Sonderveröffentlichungen „Wahlen 98“. Darüber hinaus ist die Kommunalstatistikstelle verantwortlich für diverse Auftragsstatistiken,

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

wie z. B. die Gebäude- und Wohnraumzählung und die Viehzählung. Ein Höhepunkt im Bestehen der Abteilung Statistik und Wahlen war die Tagung der Arbeitsgruppe Ost des Verbandes Deutscher Städtestatistiker am 30. und 31. Mai 1996 in Halle (Saale), an der 52 Vertreter kommunalstatistischer Bereiche ostdeutscher Städte teilnahmen.

die Einbeziehung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts sowie deren intensive Schulung erforderlich. Einen besonderen Schwerpunkt bildete dabei die Organisation der Briefwahl. Wie die Statistik zeigt, machten die Bürger mit steigender Tendenz von ihrem Wahlrecht in Form der Briefwahl Gebrauch: Anzahl der Briefwähler in Personen:

Besondere Leistungen Wahlmarathon 1994 Das Jahr 1994 stand im Zeichen der federführenden Vorbereitung und Durchführung der Europawahl Kommunalwahl OB-Wahl OB-Stichwahl Landtagswahl Bundestagswahl

am 12.06.1994, am 12.06.1994, am 12.06.1994, am 26.06.1994, am 26.06.1994 und am 16.10.1994.

Dazu waren als Voraussetzung für den Druck der Wahlbenachrichtigungskarten und Wählerverzeichnisse zunächst 194 allgemeinen Wahlbezirke und 12 bzw. 25 Briefwahlbezirke zu bilden.

Europawahl Kommunalwahl/OB Wahl Landtagswahl Stichwahl OB Bundestagswahl

10.992, 10.603, 11.579, 4.824, 17.734.

Wahlkosten 1994 1. Europawahl

gesamt: ca. 254.140 DM

davon geltend gemacht: gegenüber Bund sonstige Kosten

229.484 DM 24. 656 DM

2. Kommunalwahl und Stichwahl OB gesamt: ca. 382.440 DM

Für die Durchführung der Wahlen wurden am

3. Landtagswahl gesamt:

ca. 300.528 DM

• 12.06.1994 ca. 2.500, • 26.06.1994 ca. 1.600 und • 16.10.1994 ca. 1.500

davon geltend gemacht: gegenüber Land sonstige Kosten

ca. 285.236 DM ca. 15.292 DM

4. Bundestagswahl gesamt:

ca. 272.550 DM

davon geltend gemacht gegenüber Bund sonstige Kosten

ca. 264.323 DM ca. 8.227 DM

Wahlhelfer benötigt. Zur Verwaltung der Daten der Wahlvorsteher wurde eigens ein PC-Programm eingeführt. Alle Wahlhelfer des Jahres 1990 sowie die Parteien und öffentlichen Behörden wurden mit der Bitte um Unterstützung persönlich angeschrieben. Da die Resonanz auf alle Aktivitäten zur Wahlhelfergewinnung äußerst gering war, wurden ca. 3.200 Bedienstete der Stadtverwaltung angeschrieben und zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. In Vorbereitung der Landtags- und Bundestagswahlen wurden die Vorsteher aller Wahlbezirke geschult und intensiv auf das Wahlgeschäft vorbereitet. Die Arbeit mit den Wahlhelfern dauerte bis zur Beendigung der Bundestagswahl im Oktober 1994. Die große Verantwortung zur Absicherung des aktiven und passiven Wahlrechts der 230.000 wahlberechtigten Bürger der Stadt Halle machte Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Wahlmarathon 1998 Ähnlich den Erfahrungen aus dem Jahr 1994 stand auch 1998 ganz im Zeichen der vorbereitung und Durchführung der Landtags- und Bundestagswahlen am 26. April 1998 bzw. 27. September 1998. Neben 1.100 städtischen Bediensteten, 76 Mitarbeitern von Landesbehörden, 13 Mitarbeitern der Martin-Luther-Universität und 36 Mitgliedern von Parteien ergänzten 270 Bürger der Stadt, die insgesamt 1.497 ehrenamtlichen Wahlhelfer. 135

Dezernate mit Ämtern

In Schulungen wurden sie mit ihren Aufgaben während der Wahl vertraut gemacht. Etwa 1.200 Wahlhelfer erklärten sich dabei mit der Speicherung ihrer Daten in der Wahlhelferdatei bereit, das wird die Bestellung von Wahlhelfern bei kommenden Wahlen vereinfachen. Gebäude- und Wohnraumzählung (GWZ) am 30.09.1995 Federführend bei dieser Bundesstatistik war das Statistische Landesamt. Es legte die Einrichtung von Erhebungsstellen in den Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt fest und leitete diese bei ihrer Tätigkeit an. Im März 1995 wurde auf Grund einer internen Dienstanweisung die Erhebungsstelle in Halle eingerichtet. Die Aufgabe der Erhebungsstelle bestand in der fach- und termingerechten Durchführung der GWZ. In Zusammenarbeit mit dem Steueramt und dem Amt für Liegenschaftswesen sowie durch VorOrt-Begehungen der Mitarbeiter der Erhebungsstelle wurden im Vorfeld die Gebäudeeigentümer ermittelt. In der Stadt Halle wurden in die Erhebung ca. 26.000 Wohngebäude einbezogen. Mit den großen Wohnungsunternehmen schloß das Statistische Landesamt Sondervereinbarungen ab, so daß für da. 9900 Wohngebäude die Angaben direkt an das Statistische Landesamt geliefert wurden. Mit Hilfe eines DV-Programms (speziell für die Erhebungsstelle Halle erarbeitet) konnten alle Aufgaben (Kontrolle des Versands der Unterlagen sowie Eingang bzw. Mahnverfahren) bewältigt werden. Termingemäß wurden Ende Februar 1996 alle Unterlagen an das Statistische Landesamt übergeben. Für die Beantwortung eventueller Nachfragen durch das Landesamt blieb die Erhebungsstelle noch bis Juni 1996 arbeitsfähig. Im Oktober 1996 übergab das Statistische Landesamt der Abteilung die Einzeldaten aus der GWZ. Zur Unterstützung der Datenauswertung wurde im Auftrag des Deutschen Städtetages ein Handbuch erstellt. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat das Erstellen dieses Handbuches finanziell unterstützt. Zur Statistischen Woche im September 1996 wurden Absprachen zur Nutzung des DV-Projektes DUVA geführt, mit dessen Hilfe die Gebäude- und Wohnraumdaten kleinräumig ausgewertet werden können. Im Dezember 1996 beschloß deshalb der Stadtrat den Beitritt zum KOSIS-Verbund und zum Gemeinschaftsprojekt DUVA, so daß 1997 mit 136

Kapitel 2

der Nutzung des Programms sowie der Erarbeitung von Sonderstatistiken begonnen werden konnte. Wohnkonzept und Sozialhilfeatlas Im Jahr 1998 begann die Statistikabteilung eine Datenbasis in Vorbereitung der Erstellung eines Wohnkonzeptes sowie eines Sozialhilfeatlasses zu erarbeiten. Darüber hinaus gab sie fachliche Unterstützung bei der Erstellung einer Satzung und einer Wahlordnung zur Wahlvorbereitung eines Ausländerbeirates für die Stadt Halle. Zudem nimmt der Wunsch nach statistischen Informationen über die Stadt Halle weiter zu. Täglich werden im Amt schriftliche oder telefonische Anfragen bearbeitet. Notwendige nächste Schritte Die öffentliche Verwaltung befindet sich im Umbruch. Sie steht vor der Aufgabe, ihre Organisation und auch ihre Aufgabenbereiche zu überdenken. Kostenreduzierung ist notwendig, kann dabei aber nicht alleiniges Ziel bleiben. Vielmehr geht es um die Wandlung des öffentlichen Dienstes zum bürgernahen Dienstleister. Die Akzeptanz der Verwaltung bei Bürgern sowie ansässigen Unternehmen zu steigern, ist dabei eines der wichtigsten Ziele im Modernisierungsprozeß. Gegenwärtig erwarten die Bürger als Kunden vor allem eines: Eine zügige und kompetente Erledigung ihrer Anliegen. Die Stadtverwaltung kann sich als Anbieter von Dienstleistungen dem nicht verschließen. Vor diesem Hintergrund ist in der Stadt Halle (Saale) die Zielsetzung und der Aufgabenumfang von Bürgerservicebüros zu definieren und auf das Modell „Bürgeramt“ einzugehen. Als Amt mit der größten Publikumswirksamkeit ist dieses Modell für das Einwohner- und Statistikamt durchaus ein Weg zu noch mehr Bürgernähe. Grundidee und Hauptzielsetzung für die Errichtung von Servicebüros oder Bürgerämtern ist, die Leistungsqualität und die Bürgernähe der kommunalen Verwaltung durch Schaffung von entsprechenden Anlaufstellen zu verbessern. Diese Servicestellen sollen einerseits größtmögliche Aufgaben-, Beratungs- und Informationsleistungen bieten, aber auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Arbeitssituation der Beschäftigten in der Stadtverwaltung führen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.2.5. Standesamt (34) Das Standesamt Halle (Saale) wurde im Jahre 1990 aus den damaligen drei selbständigen Standesämtern von Halle (Saale), der Urkundenstelle und dem Standesamt Halle-Neustadt zu einem neuen Amt formiert. Im Laufe des Berichtszeitraums erfolgte bis 1994 die schrittweise Unterbringung im Ratshof. Der räumliche Zusammenschluß des Standesamtes und seiner Sachgebiete brachte vor allem Vorteile für die Bürger. Sämtliche standesamtliche Leistungen können bei einer Vorsprache an der gleichen Stelle in Anspruch genommen werden. Unnötige Wege gehörten damit der

Dezernate mit Ämtern

Vergangenheit an. Die Bündelung der Aufgaben führte darüber hinaus zu erheblichen Synergieeffekten in Bezug auf Informationsfluß und Leistungsvielfalt für den Bürger. Die Ausstattung mit moderner Computertechnik brachte weitere Rationalisierungseffekte. In keiner anderen Dienststelle der Stadtverwaltung liegen die „Wechselfälle“ des Lebens so nahe beieinander, wie beim Standesamt: Geburten, Eheschließungen, Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, Namensangelegenheiten, Personenstandsänderungen und Sterbefälle sind nach den strengen Formvorschriften des Personenstandsrechts zu beurkunden. Seine allein verantwortliche Entscheidung kann nur durch das Amtsgericht aufgehoben werden. Die Gründung der unteren Aufsichtsbehörde des Standesamtes im April 1994 und die der Namensänderungsbehörde im Oktober des gleichen Jahres vollendeten die organisatorischen und strukturellen Umbau des Amtes. Besondere Leistungen

Abbildung 22: Eheschließung im Stadthaus Darüber hinaus werden Familien- sowie Personenstandsbücher und die Testamentskartei geführt. Den ausgestellten Urkunden selbst sieht man jedoch nicht an, wieviel Arbeit es mitunter macht, ordnungsgemäße Dokumente herzustellen. Gerade Urkunden für die ausländischen Mitbürger stellen hohe Anforderungen an den Standesbeamten. Er muß neben den bundesdeutschen Gesetzen auch das Privatrecht des betreffenden Staates kennen und anwenden können. Diese und andere gravierende Veränderungen in den personenstandsrechtlichen Vorschriften konnten nur durch eine intensive Weiterbildung der Standesbeamten und Mitarbeiter des Amtes bewältigt werden. Diesie war gleichzeitig unabdingbare Voraussetzung dafür, daß der Standesbeamte als Urkundenbeamter seine aus der Stadtverwaltung herausgehobene Dienststellung fachlich versiert ausfüllen konnte und kann.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Das Standesamt verfügt heute über zwei attraktiv und sehr gut ausgestalteten Räumlichkeiten für Eheschließungen • Stadthaus • Rathaus, 1. Etage. Der Eheschließungsraum im Verwaltungsgebäude wurde 1993 neu geschaffen. Das Hochzeitszimmer im Stadthaus präsentierte sich den Brautpaaren ebenfalls in dem Jahr in einem renovierten und neu ausgestatteten Zustand. Das Stadthaus steht - als besonderer Service für die Brautpaare - einmal monatlich an Samstagen zur Verfügung. Im Rahmen der Beschäftigungsförderung leistete das Standesamt seinen Beitrag bei der Ausbildung von Verwaltungsfachangestellten und Assistentenanwärtern. Einen Überblick über die Entwicklung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle gibt die nebenstehende Tabelle:

137

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Geburten

1990 4713

1991 3013

1992 2388

1993 2103

1994 2295

1995 2216

1996 2552

1997 2452

Eheschließungen

2106

933

936

972

994

943

1012

853

Sterbefälle

3977

4370

4046

3572

3572

3695

3756

3353

1998

Tabelle 31: Statistik der Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle 1990 bis 1998

5000 4000 3000 2000 1000 0 1990

1991

1992

Geburten

1993

1994

1995

Eheschließungen

1996

1997

1998

Sterbefälle

Abbildung 23: Entwicklung der Anzahl Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle (Quelle: Standesamt)

138

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.2.6 Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst (37) Nach der Wende gab es bei den Feuerwehren in der ehemaligen DDR eine umfassende Reorganisation. So sahen sich die halleschen Feuerwehrleute plötzlich auf sich selbst gestellt. Die gesamte Planung und auch die vormals durch die Verwaltung der Volkspolizei übernommene Verwaltungsarbeit mußte nun plötzlich von den Feuerwehrleuten selbst geleistet werden. Mit Beschluß der Kollegiumsvorlage des Magistrats der Stadt Halle vom 22.11.1990 wurde im Dezernat Inneres das Amt 37 mit der Bezeichnung „Brand- und Rettungsamt“ gebildet. Am 01.01.1991 erfolgte auf dieser Grundlage die offizielle Übernahme der Abteilung Feuerwehr Halle als Berufsfeuerwehr durch den Magistrat. Vor dem neu gebildeten Amt stand die Aufgabe, das bisherige Rettungswesen den neuen Strukturen anzupassen. In den Folgejahren wurden am 27.05.1992 die Ämter 37 (Brand- und Rettungsamt) und 38 (Amt für Zivil- und Katastrophenschutz) gemäß einer verwaltungsinternen Organisationsverfügung unter der Kennziffer 37 zu einem einheitlichen Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zusammengefaßt. Heute hat das Amt 37 folgenden Aufgaben zu erfüllen: Brandschutz Nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt muß eine leistungsfähige Feuerwehr immer dann eingreifen, wenn es gilt • • •

Brandgefahren abzuwehren, Brände zu bekämpfen und bei Unglücksfällen sowie Notständen die entsprechenden Hilfeleistungen aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Dezernate mit Ämtern

wie die Durchführung von ersten Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Umwelt. Ein weites Betätigungsfeld ist der vorbeugende Brandschutz, zu dessen Aufgabengebiet die Gesamtheit aller baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und der von diesen ausgehenden Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt gehört. Einsätze Feuerwehr

3500 3000 2500

Brände

2000

Techn.Hilfeleistung und Umweltschutz

1500

Fehlalarme

1000

Einsätze außerhalb

500 Gesamt

0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

Abbildung 24: Feuerwehreinsätze

(Quelle: Amt für Band-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)

Rettungsdienst Die Stadt Halle (Saale) hat als Träger des Rettungsdienstes im Rahmen der Daseinsfürsorge und der Gefahrenabwehr eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung ihrer Bürger und Gäste mit Leistungen der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransports dauerhaft sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die Verhandlungen mit den Kostenträgern, die Abrechnung der Rettungsdiensteinsätze und die Erstellung des Haushaltes sowie dessen Überwachung. Die Rettungsmittel werden überwiegend durch die Hilfsorganisationen (ArbeiterSamariter-Bund (ASB) u. DRK) besetzt. Das Amt 37 stellt darüber hinaus die Rettungsdienstassistenten und Rettungsdienstsanitäter für die Notarzteinsatzfahrzeuge. E i nsä tz e Re ttung sdi e nst 60000 50000

Der abwehrende Brandschutz umfaßt dabei alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadensfeuern und die Rettung von Personen, Tieren und Sachen. Integraler Bestandteil ist gleichfalls die technische Hilfeleistung. Sie beinhaltet Einsätze zur Rettung und Bergung von Personen bei Unfällen, die Bergung von Tieren oder Sachen so-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

NEF/NAW

40000

RTW

30000

KTW

20000

GESAMT

10000 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

Abbildung 25: Einsätze Rettungsdienst

(Quelle: Amt für Band-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)

139

Dezernate mit Ämtern

Katastrophenschutz / Zivilschutz Gemäß des Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Stadt Halle (Saale) Katastrophenschutzbehörde. Sie hat dementsprechend geeignete Vorbereitungsmaßnahmen für eine wirkungsvolle Katastrophenabwehr zu treffen. Dazu gehört die fachliche Dienstaufsicht über die Kräfte des Katastrophenschutzes, die Sicherstellung des Verwaltungshandelns bei Großschadenslagen und die Erarbeitung und Fortschreibung von Dokumenten des Katastrophenschutzes und der Zivilen Verteidigung im Rahmen der staatlichen Notfallvorsorge. Außergewöhnliche Ereignisse erfordern zudem außergewöhnliche Maßnahmen. Naturgewalten und insbesondere die hoch technisierte Umwelt können zu Katastrophen führen. In solchen Situationen müssen sowohl personell als auch materiell Vorkehrungen für Katastrophenfälle getroffen werden.

Abbildung 26: Einsatz des Rettungsdienstes Öffentlichkeitsarbeit Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann präventiv dazu beitragen, im Katastrophenfall, bei Bränden und bei Rettungsaktionen Gefahren durch umsichtiges Handeln und Hilfen zu begrenzen. Dazu werden unterschiedliche Formen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt, wie • informative Öffentlichkeitsarbeit Darstellung der Leistungen und Tätigkeiten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz für die Bürger der Stadt Halle, 140

Kapitel 2

• pädagogische Öffentlichkeitsarbeit Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung im Rahmen von Führungen, insbesondere für Kinder im Vorschulalter sowie • repräsentative Öffentlichkeitsarbeit: Auftreten und Erscheinungsbild von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr. Die Entwicklung der Bereiche Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Feuerwehr - Helfer in allen Notfällen Das Jahr 1990 stand ganz im Zeichen der bevorstehenden Eingliederung der Feuerwehr als Amt der Stadt Halle (Saale). Hilfe erhielt die Feuerwehr damals insbesondere durch die Berufsfeuerwehr Karlsruhe im Rahmen der städtepartnerschaftlichen Beziehungen. Die Erfahrung der Berufsfeuerwehr Karlsruhe war insbesondere beim Aufbau der neu zu bildenden Verwaltung sowie bei generellen Fragen der Organisation des Brandschutzes eine große Hilfe. War vor der Wende der größte Teil der Tätigkeiten der Feuerwehren auf die Brandbekämpfung ausgerichtet, so stellte dies zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung nur noch einen Teil der Arbeit der Feuerwehr dar. Die technische Hilfeleistung, aber auch die Mitwirkung im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit ihren unterschiedlichen Anforderungen hat das Aufgabenspektrum der Feuerwehr erweitert. Neben dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten kommt auch dem Schutz der Umwelt ein immer größerer Stellenwert zu. Bei der Feuerwehr führte dieser Aufgabenwandel auch zu den notwendigen Veränderungen in der Ausstattung. So wurden die Feuerwehr mit technischem Gerät für Sonderaufgaben ausgestattet und die dringend erforderliche Technik zur Beseitigung von Umweltgefahren und Umweltschäden angeschafft. Parallel dazu wurde das Personal für die Handhabung der Technik ausgebildet und geschult. Eine wirksame Brandbekämpfung und Hilfeleistung setzt die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Kräfte und Mittel der Feuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit voraus. Für die Stadt Halle gewähren dies 172 Feuerwehrmänner der Berufsfeuerwehr und an die 300 Feuerwehrmänner und -frauen der Freiwilligen Feuerwehr.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

1990 256 74

1991 263 411

1992 472 866

1993 513 1570

1994 687 1194

1995 892 1053

Brandsicherheitsschau Stellungnahme Bauanträgen 0 0 0 0 409 537 Andere Stellungnahmen 64 596 956 1712 2112 3266 Beratungen 373 595 680 713 674 652 Brandsicherheitswachen Tabelle 32: Fallzahlen für den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes Um den veränderten Ansprüchen im Bereich des Brandschutzes und besonders der Hilfeleistung gerecht werden zu können, mußte 1990/91 eine völlig neue Alarm- und Ausrückeordnung für die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) erarbeitet werden. Dieses Grundsatzdokument enthält weit über sechzig Alarmstichworte, die das umfangreiche Aufgabenspektrum der Feuerwehr aufzeigen. Die Tätigkeiten, die die Feuerwehr Halle auf Grund des Brandschutzgesetzes oder im Rahmen der Amtshilfe ausführt, lassen sich grob in folgende Bereiche einteilen: • • • • • • • •

Brand mit und ohne Gefährdung von Menschen und Tieren; Hilfeleistung, bei der sich Menschen und Tiere in lebensbedrohlichen Lagen befinden; Hilfeleistung, bei der sich Menschen und Tiere in anderen Notlagen befinden; Hilfeleistungen, ohne Gefährdung für Menschen und Tiere; Maßnahmen der Brandverhütung (Feuersicherheitsdienst); Aufgaben im Rahmen der Amtshilfe, die grundsätzlich dann geleistet wird, wenn Gefahr im Verzug ist; Aufgaben, die in der Dienstanweisung der Stadt Halle zugrunde gelegt sind, sowie weitere Tätigkeiten.

Eine der ersten organisatorischen Maßnahmen im Bereich des abwehrenden Brandschutzes war die Angleichung an die bundesweite Regelung zur Durchführung des Feuerwehrdienstes und die damit verbundene Umstellung vom Zweischicht- aus das Dreischichtsystem. Damit erfolgte eine Dienstzeitverkürzung für die Kräfte des abwehrenden Brandschutzes von 72 auf 56 Stunden in der Woche. Bedingt durch die Veränderungen in Wirtschaft und Gesetzeslage galt es, in der Einsatzvorbereitung und EinsatzplaVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

1996 826 966

1997 1095 701

1998 1069 642

402

269

236

2236 658

3750 627

3778 589

nung über einhundert objektbezogene Einsatzpläne zu über- bzw. neu zu bearbeiten. 1991 wurden wichtige Gesetze verabschiedet, welche als Arbeitsgrundlage für die Feuerwehr dringend benötigt wurden. Die beiden wichtigsten waren das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Brandschutzes und der Hilfeleistung der Feuerwehren im Land Sachsen-Anhalt vom 30.06.1991 und das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt vom 19.12.1991. Damit verfügte auch die Feuerwehr Halle über einen verbindlichen Rechtsrahmen, der im Laufe der Jahre durch weitere Richtlinien und Erlasse zunehmend präzisiert wurde. Im Juli 1994 trat dann das endgültige Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Darüber hinaus beschloß die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Halle (Saale) folgende Satzungen: • •

Satzung für die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) am 18.04.1991 und Satzung über die Durchführung des Rettungsdienstes der Stadt Halle (Saale) und des Saalkreises am 10. Juli 1991.

Jährlich wurden die Beschlüsse zu den Gebührentarifen des Rettungsdienstes durch den Stadtrat novelliert. Auf Grund der gleichlautenden Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) und des Kreistages des Saalkreises über die Zweckvereinbarung zum Betreiben einer gemeinsamen Leitstelle für die Aufgaben des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie des Katastrophenschutzes vom 28.02.1996 genehmigte das Regierungspräsidium Halle am 10.04.1996 deren Ausführung. Die veränderte Gesetzeslage, insbesondere die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, erforderte die sukzessive Verbeamtung der Angestellten der Berufsfeuerwehr Halle. 141

Dezernate mit Ämtern

Partnerstadt leistete Aufbauhilfe Im Bereich der technischen Ausstattung des Fahrzeug- und Gerätewesen vollzogen sich die ersten wesentlichen Veränderungen im Jahr 1991. Durch die Berufsfeuerwehr Karlsruhe wurden der Feuerwehr Halle eine Drehleiter sowie ein Rüstwagen übergeben. Insbesondere der Rüstwagen mit seiner umfangreichen technischen Beladung wirkte sich positiv auf die Erfüllung der Aufgaben aus, da sich eine wesentliche Steigerung der Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung abzeichnete. In den darauffolgenden Jahren wurden Einsatzfahrzeuge für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung beschafft. In den Jahren 1992 bis 1996 konnten für die Berufsfeuerwehr der gesamte Löschzug, bestehend aus Vorausrüstwagen, Hilfeleistungslöschfahrzeug 5000 und Hilfeleistungslöschfahrzeug 2000 sowie eine Drehleiter DLK 23/12 CC sowohl für die Hauptwache als auch für die Südwache neu angeschafft werden. Wesentliche Fortschritte wurden auch auf dem Gebiet der Ausstattung mit feuerwehrtechnischem Gerät, Maschinen und Aggregaten erreicht. So wurden im Berichtszeitraum insgesamt sieben Hydraulikaggregate mit Spreizer und Schere (5 x BF/ 2 x FF) angeschafft, die einen finanziellen Wert von rund 136.000 DM darstellen. Darüber hinaus wurde der Gefahrgutsektor zur Verbesserung der Einsatzeffektivität mit Meßgeräten, Schutzbekleidung und Pumpentechnik mit Zubehör ausgerüstet. Zur Beseitigung von Hochwasserschäden wurde die vorhandene Pumpenkapazität durch den Ankauf neuer Tragkraftspritzen (4 TS 8/8, 4 TS 24/3 im Wert von rund 144.000 DM) erweitert und durch Pumpen neuen Typs ergänzt. Weitere Investitionen flossen in die Umrüstung der persönlichen Einsatz- und Schutzkleidung der Kräfte des abwehrenden Brandschutzes sowohl bei der Berufs- als auch bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Kapitel 2

Halle (Saale) nach der Wende große Bedeutung beigemessen. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr wurden mit Alarmfunkempfängern ausgerüstet. Dadurch war eine schnellere und differenzierte Alarmierung der freiwilligen Kräfte möglich. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) gliedert sich heute in zwölf Ortsfeuerwehren mit z. Z. rund 300 ständigen aktiven Mitgliedern:

Ortswehr

1990

1998

33 Ammendorf 29 Büschdorf 20 Diemitz 25 Dölau 11 Kanena 20 Lettin 37 Neustadt 26 Nietleben 46 Passendorf 16 Reideburg 18 Tornau 23 Trotha 304 Gesamt Tabelle 33: Stärke der Ortswehren

34 33 30 16 20 28 34 21 33 22 3 35 309

(Quelle: Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst)

Auf der Grundlage der Satzung für die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) wurden die Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren und deren Stellvertreter durch entsprechende Wahlen in ihrem Amt bestätigt bzw. neu gewählt. Die Bildung von Wehrausschüssen in den einzelnen Wehren war dadurch möglich.

Freiwillige Feuerwehr

Um den erforderlichen Nachwuchs für die ehrenamtliche Arbeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen und der Jugend eine sinnvolle Freizeitbetätigung anzubieten, wurden die Jugendfeuerwehren zielstrebig aufgebaut. Waren am 28.11.1991 zur Gründungsdelegiertenkonferenz 36 Mitglieder in fünf Jugendwehren aktiv, so waren es im November 1993 bereits 155 und 1998 182 Kinder und Jugendliche in elf Jugendwehren.

Insgesamt befand sich der Bereich des abwehrenden Brandschutzes 1990 in einer komplizierten Situation. Zum einen waren starke Auflösungserscheinungen bei den betrieblichen Feuerwehren zu verzeichnen. Zum anderen bestanden nur sehr unzureichende Alarmierungsmöglichkeiten für die örtliche Freiwillige Feuerwehr. Deshalb wurde dem Auf- und Ausbau der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt

Das erforderte eine ebenso zielstrebige Aus- und Weiterbildung der freiwilligen Kräfte. Ab 1993 konnten die ersten Grundausbildungslehrgänge für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt werden. Darauf aufbauend, fanden jährlich neben dieser Grundausbildung mehrere Speziallehrgänge statt, um das Einsatzspektrum der Freiwilligen Feuerwehr kontinuierlich zu erhöhen.

142

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Die Wehrkraft der Freiwilligen Feuerwehr konnte durch die Sanierung der zum Teil veralteten Gerätehäuser erhöht werden. Für zwei der zwölf bestehenden Gerätehäuser wurde frühzeitig der Entschluß für einen Neubau gefaßt. Im Juli 1997 konnte der Ortsfeuerwehr Kanena ein neues Gerätehaus übergeben werden. Für die Ortsfeuerwehr Reideburg ist ein ähnlicher Neubau für das Jahr 2000 geplant. Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus • der Stadtfeuerwehrverbandes Halle (Saale) e.V. am 19.05.1990 gegründet, • Neuwahlen der Wehrleitungen in der Zeit vom Februar 1991 bis Februar 1992 sowie die • Wahlen des Stadtwehrleiters und seines Stellvertreters am 02.08.1995 durchgeführt. Gefahrenabwehr durch vorbeugenden Brandschutz

Modernste Technik für die Sicherheit der Bürger Mit der Neugliederung der Feuerwehr entstand 1990/91 auch die Abteilung Technik, da nun die in der DDR üblichen zentralen Einheitsbeschaffungen von Fahrzeugen, Aggregaten, feuerwehrtechnischen Geräten und Ausrüstungen durch das Ministerium des Innern entfielen. Für die gesamte technische Ausstattung der Feuerwehr der Stadt Halle war ab diesem Zeitpunkt ein funktionierendes System zu schaffen, welches • die Sicherung der ständigen Einsatzbereitschaft der vorhandenen Technik und Ausrüstung nach den neuen Bestimmungen, • die Beschaffung von Einsatzmitteln für die neuen Aufgabengebiete der Feuerwehr im Bereich der Technischen Hilfeleistung, Gefahrgutabwehr und Umweltschutz und • die Umstellung der vorhandenen Technik im Bereich der Kommunikationstechnik komplett auf Bundesstandard gewährleisten konnte.

Im vorbeugenden Brandschutz änderte sich nach der Wende die zu bewältigende Arbeit auf Grund der hierfür geltenden gesetzlichen Grundlagen. Das führte zu umfangreichen Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter in diesem Bereich. In den Hauptaufgabenbereichen • Begutachtung und Stellungnahme Bauanträgen, • Brandsicherheitsschauen, • Beratungen

von

ist der Arbeitsumfang von 1991 bis 1998 enorm angestiegen. Dies war und ist vor allem auf eine erhöhte Neubautätigkeit, Sanierung, Instandsetzung und Nutzungsänderung zurückzuführen. Um dem damit verbundenen Anstieg der Aufgaben gerecht werden zu können, wurde moderne Datenverarbeitungstechnik in die einzelnen Arbeitsprozesse integriert.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Auf Grund dieser Prämissen beschloß die Stadtverordnetenversammlung am 17. Dezember 1990 die Errichtung eines neuen Einsatzleitzentrums für den Bereich des Brandschutzes und des Rettungsdienstes, da sowohl die Feuerwehrleitstelle in Halle-Neustadt als auch die Rettungsleitstelle in der Emil-AbderhaldenStraße nicht mehr den Erfordernissen einer effizienten Leitstelle entsprachen. Die Investitionskosten für diese mit dem Saalkreis gemeinsam betriebene Leitstelle beliefen sich auf 2,1 Millionen DM, an denen sich der Landkreis Saalkreis mit 500 Tausend DM beteiligte. Im Januar 1992 wurde nach 14 monatiger Projektierung und Bauausführung das neue Einsatzleitzentrum der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalkreis in Dienst genommen. Von hier aus erfolgte die computergestützte Koordinierung der Einsätze der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Krankentransportes als originäre Aufgaben und des Kassenärztlichen Notdienstes als freiwillige Aufgabe der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalkreis. Das Einsatzleitzentrum dient darüber hinaus gleichzeitig als „Kommunale Leitstelle“. Damit wurde für den Bürger eine Dienstleistungseinrichtung geschaffen, die ihm in allen Gefahren- und Notsituationen mit entsprechend geschultem Personal rund um die Uhr zur Verfügung steht.

143

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Feuerwehr

1.576

2.262

2.322

2.865

3.001

2.634

2.546

2953

2.488

Rettungsdienst

24.700

31.313

35.019

42.147

48.433

49.913

52.087

54.140

55.270

kass. Notdienst

-

14.030

15.984

18.623

23.241

19.030*

16.756

16192

17.192

Leitstelle

-

-

932

1.398

3.242

4.589

5.682

7453

7.204

26.276

47.605

54.257

65.033

77.917

76.166

77.071

80.738

82.154

Tabelle 34: Einsatzentwicklung von 1990 bis 1998

(Quelle: Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst) *Ab 1995 wurde erstmals in der Statistik die Anzahl der reinen Arztvermittlungen von den Einsätzen des kassenärztlichen Notdienstes getrennt aufgeführt. Die Anzahl der Arztvermittlungen (Zahn, Augen, HNO, Kinder und Sonstiges) belief sich 1995 auf 11.300.

Durch das Inkrafttreten der Verfügung 198/1983 des Bundesministers für das Post- Fernmeldewesen (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS) bestand gleichzeitig die Notwendigkeit, den gesamten Fahrzeug- und Handsprechfunk komplett umzurüsten. Diese zusätzliche Investition garantierte, daß nunmehr die moderne Technik des Einsatzleitzentrums im vollen Umfang genutzt werden konnte. Neue Basis für den Katastrophenschutz Die komplette Auflösung der Zivilverteitigung der DDR, diese umfaßte Bekleidung, Ausrüstung, Gerät und Technik von etwa 9000 ehemaligen ehrenamtlichen Einsatzkräften der Zivilverteidigung, war die „Stunde Null“ des Katastrophenschutzes. Die vorhandenen Kräfte zur Gefahrenabwehr für die Städte Halle und Halle-Neustadt waren nicht mehr verfügbar. Im Katastrophenschutzzentrum Halle-Trotha wurde die teilweise noch in Betrieben und Einrichtungen vorhandene Bekleidung, Ausrüstung, Gerät und Technik zentral erfaßt und eingelagert. Spezielle Technik (Nachrichtentechnik sowie Geräte zur Kernstrahlungs- und chemischen Aufklärung) wurde durch das Auflösekommando der Zivilverteidigung beim damaligen Rat des Bezirkes Halle erfaßt und übernommen. Trotz dieser unzureichenden Bedingungen mußte die Stadt gemäß dem sachsen-anhaltinischen Katastrophenschutzgesetz ihre Pflicht bei der Bekämpfung von Katastrophen erfüllen. Das erforderte eine ständige Verfügbarkeit der Ämter zur Wahrnehmung ihrer fachspezifischen Aufgaben und schnelle, sachgerechte Entscheidungen auf der Grundlage gesetzlicher Zuständigkeiten durch die Dezernate. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in der Stadt Halle im Oktober 1990 durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung zunächst das Amt 38 ge144

gründet, welches am 27.05.92 in das Amt 37 eingegliedert wurde. Die neue Abteilung Katastrophenschutz war damit u. a. für folgende Aufgaben zuständig: • Auflösung der Zivilverteidigung, • Zusammenfassung aller Teillager im Katastrophenschutzzentrum Halle-Trotha, • Pflege und Wartung der Ausrüstung und Technik, • Unterstützung der Fachämter des Magistrates der Stadt Halle bei der Beräumung von Lagern mit Beständen der ehemaligen Zivilverteidigung und • Erarbeitung von Grundsatzdokumenten zum Katastrophenschutz der Stadt Halle. Die Abteilung Katastropenschutz koordiniert diese Aufgaben mit dem Stab für Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) und der Katastrophenschutzleitung (KSL). Darüber hinaus existieren in der Stadt Halle das Technische Hilfwerk (THW), der Arbeiter-Sarmariter-Bund (ASB) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Hilfsorganisationen im erweiterten Katastrophendienst. Rettungsdienst mit neuen Strukturen Die Zeit der Wende war für den Rettungsdienst im Vergleich zu den anderen Abteilungen des Amtes 37 lediglich von einer Vielzahl struktureller Veränderungen geprägt. Der seit 1976 bewährte Zusammenschluß von mehreren Kreisen zu einem Rettungsbereich konnte beibehalten werden, ebenso die Standorte der damaligen Stützpunkte. Sie wurden entsprechend dem gültigen Rettungsdienstgesetz der DDR vom 13.09.1990 in Verträge gefaßt. Es wurden ein Rettungsdienstbereichsplan erarbeitet, der Rettungsdienstbereichsbeirat gegründet und die Stützpunkte zu Rettungswachen umbenannt. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Neu für den Rettungsdienst war die Umgestaltung vom Stützpunktsystem mit Notarztwagen zum Rendezvoussystem mit Rettungstransportwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen. Damit war der Rettungsdienst für die Organisation und praktische Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes für die Stadt Halle (Saale) und den Saalkreis verantwortlich. Die praktische Durchführung des Rettungsdienstes in Halle und dem Saalkreis teilen sich der Arbeiter-Samriter-Bund (ASB) mit drei Rettungswachen, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit vier Rettungswachen und die Stadt mit drei Bereichen für die Notarzt-einsatzfahrzeuge (NEF) und der Rettungsleitstelle. Dazu sind mit den Leistungserbringern der Hilfsorganisationen, fünf Krankenhäusern und dem Universitätsklinikum öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen worden. Da die Marktwirtschaft auch im Rettungsdienst Einzug hielt, wurden ehemals sieben arztbesetzten Wagen auf tagsüber drei und nachts zwei arztbesetzte Wagen reduziert, wobei der Kassenärztliche Notdienst im Berichtszeitraum zusätzlich in der Stadt nachts drei und im Saalkreis nachts sechs Ärzte mit PKW im Bereitschaftsdienst vorhielt. Diese Leistungen wurden durch die Mitarbeiter des Einsatzleitzentrums vermittelt. Die im System der ehemaligen Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) hochqualifizierten Fachschwestern und Pfleger, die aus den unterschiedlichsten Gründen bei der Umstrukturierung nicht übernommen werden konnten, gründeten den Arbeiter-Samariter-Bund, in dem sie im Bereich Rettungsdienst weiter tätig sind. Mit Einführung des neuen Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.1993 werden die Abschreibungskosten für die Fahrzeuge und die Medizintechnik den Krankenkassen in Rechnung gestellt, so daß die Ersatzbeschaffung für unsere Technik gesichert ist. Durch Landeszuweisungen sind in den Jahren 1992 bis 1995 acht Rettungstransportwagen den Hilfsorganisationen ASB und DRK als Leistungserbringer für die Stadt Halle (Saale) zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus wurde im Bereich des Rettungsdienstes jährlich ein Notarztfahrzeug angeschafft. Seit dem Jahr 1995 wurden sechs Rettungswagen und vier Krankentransportwagen beschafft. Die Arbeitsteilung zwischen städtischen Angestellten (Organisation, Notarzteinsatz und Einsatzleitzentrum) und den Hilfsorganisationen Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

ASB und DRK (Rettungstransport und qualifizierter Krankentransport) hat sich bewährt. Die in den letzten Jahren ständig gestiegenen quantitativen Anforderungen wurden ohne Qualitätsverluste mit nur geringen Personalerhöhungen bewältigt. Die materiell-technische Basis des bodengebundenen Rettungsdienstes befindet sich auf modernstem Stand und entspricht der DIN. Zum Ende des berichtszeitraums waren nach der Ersatzbeschaffung für 1996, bis auf zwei Fahrzeuge, alle im Rettungsdienstbereich eingesetzten Rettungsmittel kommunales Eigentum. Die Stadt Halle verfügt beim ASB über einen speziellen Baby-Notarztwagen. Die Bildung eines städtischen Amtes für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst war der erste Schritt zu einer wirkungsvollen und wirtschaftlichen Gefahrenabwehr für die Bürger. Was in den Städten der Altbundesländer über Jahrzehnte kontinuierlich gewachsen war, mußte hier im „Schnellgang“ absolviert werden. Ein allumfassende und berufsbegleitende Ausund Weiterbildung der Mitarbeiter mußte in kürzester Zeit gewährleistet werden, da durch die rasant fortschreitende technische Entwicklung in hohem Maße neue Aufgabenbereiche speziell auf die Feuerwehr übertragen wurden. Im Bereich des Rettungsdienstes führten die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen dazu, daß alle Rettungsassistentenplanstellen entsprechend der geforderten Qualifikation besetzt werden konnten. Die Ergebnisse des Amtes können sich sehen lassen. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst gewährleisteten zum Ende des Berichtszeitraums einen umfassenden Schutz für die Bürger der Stadt Halle, der keinen Vergleich mit den Städten der Altbundesländer zu scheuen brauchte. Gut geschulte Retter Im Bereich der Aus- und Weiterbildung entwickelte sich ein erster Schwerpunkt aus dem neuen Personal- und Beamtenrecht bzw. der daraus resultierenden Empfehlung der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen des feuerwehrtechnischen Dienstes in der DDR. Der gesamte gehobene feuerwehrtechnische Dienst mußte in den Jahren 1991 und 1992 an der Brand- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge weitreichende Ergänzungsausbildungen absolvieren. In 145

Dezernate mit Ämtern

eigener Regie wurde parallel dazu die notwendigen Ausbildungsmaßnahmen für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst durchgeführt. Alle Neueinstellungen ab 1990, welche noch keine feuerwehrtechnische Ausbildung vorweisen konnten, wurden in den folgenden Jahren zu einem Grundlehrgang an der BKS-Heyrothsberge zum Feuerwehrmann qualifiziert. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, gerade was den Umgang mit Spezialtechnik betrifft, wurde fortlaufend gewährleistet. Ab 1992 erfolgte die kontinuierliche Ausbildung von feuerwehrtechnischem Personal zu Rettungssanitätern mit der Zielsetzung, die Voraussetzungen für integrierte Feuerwehr- und Rettungswachen zu schaffen. An allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen haben neben den hauptamtlichen Helfern aller Fachbereiche des Amtes 37 auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren teilgenommen. Ansiedlung von Hilfsorganisationen Unmittelbar nach der Wende wurden in Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Karlsruhe und der Stadt Hannover verstärkte Anstrengungen zur Etablierung von Hilfsorganisationen in der Stadt Halle (Saale) unternommen. Im Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen haben • Technisches Hilfswerk (THW), • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Orts- und Kreisverbände in Halle eingerichtet und gegründet, die Hilfe und Unterstützung im erweiterten Katastrophenschutz geben. Schon im Jahr 1990 wurden für die Stadt Halle (Saale) Fachberatersysteme aufgebaut. Sie vermitteln ihre Kenntnisse und Erfahrungen den • • • •

städtischen Ämtern, außerstädtischen Dienststellen, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen sowie • Alten- und Pflegeheimen.

Katastrophenabwehrplan Der 1991 erarbeitete, bis zum Jahr 1998 ständig qualifizierte und seit 1993 ratifizierte Katastrophenabwehrplan der Stadt Halle bildet die Grundlage allen Verwaltungshandels der Stadt146

Kapitel 2

verwaltung zur Beherrschung von Großschadenslagen und Katastrophen. Zur Umsetzung des Planes wurde ein System der internen und externen Fachberater aufgebaut. Das Fachberatersystem bietet ein auf die Lage bezogenes stabsmäßiges Handeln und garantiert eine allseitige Integration und Koordination aller im Zivil- und Katastrophenschutz zu bewältigenden Aufgaben. Bisher wurden 38 fachspezifische Lehrgänge durch Führungspersonal und die Fachberater einschließlich des Personals des Amtes 37 an der Katastrophenschutzschule des Bundes in Ahrweiler besucht. Des weiteren wurde von der Abteilung Zivilund Katastrophenschutz umfangreiche Schutzund Maßnahmepläne erstellt, die ständig aktualisiert werden. Diese Dokumente sind ein wichtiges Arbeitsinstrument für die Stadtverwaltung, um in jeder Situation ihrer Aufgabe gerecht zu werden, die Bevölkerung zu schützen und zu versorgen sowie das Verwaltungshandeln für den Bürger zu sichern. In Berichtszeitraum ist es gelungen • 1994 die LAN-Gruppe (leitende Notarztgruppe) aufzubauen, • 1995 die SEG (Schnelle-Einsatz-Gruppe) im Maßnahmeplan bei Großschadenslagen zu integrieren sowie • 1995 die Sanitätszüge des ASB und die Betreuungszüge des DRK, der DLRG und der Wasserwacht des DRK in den erweiterten Katastrophenschutz einzubeziehen. Aufgaben für die nächsten Jahre Dem Wandel im Einsatzgeschehen muß sich die Feuerwehr in taktischer, technischer und personeller Hinsicht stets anpassen. Dieses Ziel konnte in der Vergangenheit immer erreicht werden, und es muß auch in Zeiten zurückgehender Haushaltsmittel weiter hohe Priorität haben. Zum Wohle der halleschen Bevölkerung muß der vorhandene Standard aller Bereiche erhalten und teilweise noch gesteigert werden. • Die mittelfristige Finanzplanung 2000 2005, welche auf der Grundlage der Beschaffungskonzeption des Amtes und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln der Stadt einen weiteren Ausbau der Wechselladertechnik der Berufsfeuerwehr und die Beschaffung von Löschfahrzeugen der FreiVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

willigen Feuerwehr vorsieht, gilt es umzusetzen. Gerade die Ersatzbeschaffung der noch bei der Freiwilligen Feuerwehr in erheblichen Maße vorhanden Altfahrzeuge aus der ehemaligen DDR-Produktion wird erhebliche finanzielle Mittel erfordern.

Aber auch im technischen Sektor einer Leitstelle ist die Entwicklung gravierend vorangeschritten. Modernste Produkte aus dem Bereich der Daten- und Kommunikationstechnik haben längst auch im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Anwendung gefunden. Dazu kommen kontinuierliche Veränderungen und Verbesserungen im Teilbereich „Dialogverfahren“ als Schnittstelle zwischen Disponent und technischem Leitstellensystem. Modifizierte Arbeitsplatznormen beschreiben heute sehr different das ergonomische Umfeld am Arbeitsplatz Leitstelle. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn es sich, wie bei dem Einsatzleitzentrum, um Bildschirmarbeitsplätze handelt.

• Zur Kosteneinsparung für die Stadt Halle und zur verbesserten Auslastung des wirtschaftlichen Arbeitsdienstes der Feuerwehr ist die Errichtung einer Feuerlöscherwerkstatt anzudenken. Hier könnten die Feuerlöscher aller Einrichtungen und Objekte der Stadt beschafft, gewartet und technisch überprüft werden. • Nach der Fertigstellung des Gerätehauses Kanena im August 1997 ist für das Jahr 2000 der Neubau für ein Gerätehaus in Reideburg geplant. Mit Abschluß dieser Baumaßnahme wird in allen Ortsfeuerwehren der Stadt Halle ein funktionsgerechtes Gerätehaus vorhanden sein. • Das Einsatzleitzentrum der Stadt Halle (Saale) muß in den kommenden Jahren komplett erneuert werden. Im Jahre 1990/91 wurde in den Räumlichkeiten der Hauptfeuerwache ein vollständig neues Einsatzleitzentrum eingerichtet. Dieses arbeitet an maximal fünf Arbeitsplätzen vollständig EDVgestützt. Im Laufe der Jahre seit Fertigstellung des Einsatzleitzentrums hat sich die Einsatzsituation in den Bereichen des Brandschutzes und vor allem des Rettungsdienstes deutlich verändert. Das Einsatzaufkommen im Fertigstellungsjahr betrug ca. 30.000 Einsätze (gesamt), heute stellt sich dies mit rund 80.000 Einsätzen pro Jahr dar.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Für den Katastrophenschutz sind folgende Aufgaben relevant: • •



Weitere Qualifizierung der Sonderschutzpläne, weitere Umsetzung von Forderungen zur Aufstellung, Gliederung und Ausbildung der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie die Gewährleistung des Zusammenwirkens mit den Nachbarkreisen im Schadensfall.

Im Bereich des Rettungsdienstes ist beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit den benachbarten Rettungsdienstbereichen zu intensivieren mit dem Ziel, durch entsprechende Zweckvereinbarungen die gegenseitige Hilfeleistung zu verbessern.

147

Dezernate mit Ämtern

2.3.

Dezernat Finanzen

2.3.1. Kämmerei (20) Die heutige Kämmerei ist 1990 aus den ehemaligen Referaten Haushalt, Finanzierung der staatlichen Verwaltung und Einrichtungen und der volkseigenen Wirtschaft des Ratsbereiches Finanzen hervorgegangen. Die Zusammenführung und Neustrukturierung dieser Bereiche wurde besonders durch die bis 30. Juni 1990 getrennte Haushaltsrechnung in Mark der DDR für die seit Mai vereinten Städte Halle und Halle-Neustadt erschwert. Nach der Währungsumstellung wurde am 24. September 1990 für das zweite Halbjahr 90 der gemeinsame Haushaltsplan in DM für Halle und Halle-Neustadt durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Parallel dazu wurden alle Vorbereitungen zur Einführung der Haushaltskameralistik nach bundesdeutschem Recht für den 1. Januar 1991 getroffen und das Abrechnungssystem für die damals bestehenden drei Stadtbezirke und Halle-Neustadt vereinheitlicht. Die zügige Umsetzung der neuen Strukturen wurde durch das Fehlen landesrechtlicher Regelungen zusätzlich erschwert. Durch die umfangreiche Verwaltungshilfe der Partnerstadt Karlsruhe wurde das Planungs- und Abrechnungssystem im Finanzwesen in Anlehnung an das baden-württembergische bzw. niedersächsische kommunale Haushaltsrecht aufgebaut. Alle Jahre wieder Zu den Aufgaben der Kämmerei gehören die jährliche Aufstellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes einschließlich der erforderlichen Nachträge ebenso wie Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung und des Investitionsprogramms. Darüber hinaus trägt das Amt die Verantwortung für die finanzwirtschaftliche und haushaltstechnische Überwachung des Vollzugs des Haushaltsplanes und der damit verbundenen Erarbeitung innerdienstlicher Vorschriften. Im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Bund, Land und Kommune sowie des Gemeindeeinkommensteueranteils ermittelt und realisiert es für das jeweilige Haushaltsjahr die daraus resultierenden Ansprüche.

148

Kapitel 2

Die Führung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Eigengesellschaften der Stadt Halle mit einem Anteil von mehr als 50 %, der Eigenbetriebe und Stiftungen zur Erstellung von Entwicklungsreihen sowie die Aufbereitung der Wirtschaftspläne zur Übernahme in den Haushaltsplan der Stadt Halle gehörten ebenso zu den Aufgaben der Kämmerei. Das tägliche Geldgeschäft Die finanzielle Liquidität der Verwaltung erfordert zur Aufgabenerledigung auch die Aufnahme von Krediten und, damit verbunden, die Bearbeitung der Ausgaben. Andererseits ist die Stadtverwaltung im Rahmen der Gesetze wie ein Unternehmen bemüht, ihr Geldvermögen durch Zinseinnahmen zu erhöhen. Gegenüber den städtischen Gesellschaften übernimmt und überwacht die Kämmerei die Abwicklung und den Nachweis von Bürgschaften. Für die Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung trägt sie die Hauptverantwortung beim Aufbau, der Begleitung und der Kontrolle der allgemeinen Angelegenheiten der Kostenrechnung und Betriebswirtschaft sowie in allen Angelegenheiten des Anweisungs-, Kassen- und Rechnungswesens. Sie ist zuständig für •

• • •

die Bearbeitung der Einnahmen aus allgemeinen und zweckgebundenen Zuweisungen von Bund, Land und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts; die Erschließung von Zuschußquellen auf der Grundlage der vorhandenen Förderrichtlinien und deren Umsetzung; die Koordinierung der Anträge und Zuweisungen; die Planung und Abrechnung der Investpauschalen und die Investitionskontrolle.

Haushalts- und Finanzplanung 1991 wurde der erste Haushaltsplan auf der Grundlage des bundesdeutschen Rechts und der Nutzung des Regionalen Rechenzentrums in Karlsruhe erarbeitet. Dieser Prozeß war begleitet von umfangreichen Planberatungen mit allen Fachbereichen sowie der Anleitung und Kontrolle zur Haushaltsdurchführung und dem Erlaß von Dienstanweisungen zur Haushaltsdurchführung. Der erste Haushaltsplan für die Stadt Halle (Saale) wurde am 10.07.1991 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

1992 und 1993 wurden die Phasen des Aufbaus, der Anleitung und Kontrolle des Haushalts- und Finanzwesens sukzessiv durch • die Erstellung und Auswertung von Analysen, • die Sicherung des weiteren Haushaltsausgleichs in Abstimmung zwischen Bedarf, Notwendigkeit, Realisierung und Finanzierbarkeit von Aufgaben der Stadtverwaltung sowie • die Einflußnahme auf weitere Einnahmeerschließungen erweitert. Die Ausstattung mit EDV-Anlagen, zunächst drei Dialoggeräte, ermöglichte zudem die Eingabe des Haushaltsplanes vor Ort. Diese ersten positiven Auswirkungen auf die tägliche Arbeit wurden durch den sehr späten Erlaß gesetzlicher Regelungen im kommunalen Bereich des Haushalts-, Finanz-, Kassen- und Rechnungswesens durch das Land Sachsen-Anhalt gebremst. Auf Grund der neuen Rechtslage mußten dadurch ständig neue Anpassungen und Veränderungen vorgenommen werden. Das erschwerte in den Anfangsjahren auch die Vergleichbarkeit der Haushaltspläne mit denen der Vorjahre. Das Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.07.1994

Jahr

HH-Satzung Beschluß

brachte erneut Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Halle (Saale) mit sich. So war gemäß § 94 Abs. 1 GOLSA die zweimalige öffentliche Lesung der Haushaltssatzung notwendig; die Nachtragssatzung konnte gemäß § 95 Abs. 1 nur bis zum 30.11. jährlich erlassen werden. Der § 140 Abs. 1 räumte der Kommunalaufsichtsbehörde eine Verlängerung der Genehmigungsfrist für die Haushaltssatzung von nun drei Monaten ein. Diese Veränderung der Genehmigungsfrist der Kommunalaufsichtsbehörde bewirkte insbesondere in den Haushaltsjahren 1995 bis 1997 eine längere Zeitdauer der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 96 GOLSA, die mit Erlass des Kommunalrechtsänderungsgesetzes vom 1. Juli 1997 wieder auf eine Genehmigungsfrist von einem Monat zurückgeführt wurde (siehe Tabelle unten). Die Überbrückung der vorläufigen Haushaltsführung ist mit einem höherem Verwaltungsaufwand verbunden und zieht eine Verzögerung des Neubeginns von Investitionen nach sich. Ebenso war 1994 durch die Änderung der Vorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Landkreise vom 12.09.1994 die Überarbeitung des Verwaltungsgliederungsplanes und der Gruppierungsvorschriften erforderlich. Im Jahre 1996 wurden die Dienstanweisungen zur Ausführung des Haushaltsplanes der Stadt an geltendes Recht des Landes Sachsen-Anhalt angepaßt.

Genehmigung durch Kommunalaufsicht

10.07.1991 21.08.1991 1991 17.06.1992 14.07.1992 1991 24.03.1993 29.04.1993 1993 26.01.1994 28.02.1994 1994 08.03.1995 17.05.1995 1995 20.12.1995 04.04.1996 1996 26.03.1997 10.06.1997 1997 18.03.1998 15.04.1998 1998 Tabelle 35: Übersicht Haushaltgenehmigungsverfahren

Nachtragssatzung 1. Nachtrag 11.12.1991 14.10.1992 07.07.1993 25.05.1994 08.11.1995 23.10.1996 01.10.1997 05.11.1998

2. Nachtrag

24.11.1993 09.11.1994 19.11.1997

(Quelle: Kämmerei)

Es ist gelungen, trotz sinkender allgemeiner Zuweisungen (FAG) und Einkommensteueranteile im Zeitraum 1994-1998 sowohl in der Planung und Nachtragsplanung zum Haushalt als auch im Ergebnis, den Grundsatz des Haushaltsausgleichs zu wahren. Der städtische Haushalt war

zu jederzeit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. In den folgenden Schaubildern sind die Entwicklung des Haushalts der Stadt Halle (Saale) und die Entwicklung der FAG- und Einkommensteueranteile graphisch dargestellt.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

149

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Entwicklung des Haushaltes in Mio DM

1600 1463,6 1400 1355,6 1305 1266,9 1216,9 1213,6 1200 1102 1089,9 1081,2 1064,3 1026,3 980,6 991,8 1000 965,6 800 755,1 834,5 600 400 346,9 375 373,7 246,7 248 240,7 240,6 225,1 200 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 GesH*

VWH**

VMH***

Abbildung 27: Haushaltsentwicklung * Gesamthaushalt, ** Verwaltungshaushalt, *** Vermögenshaushalt (Quelle: Kämmerei)

Entwicklung der allgemeinen Zuweisungen und Einkommenssteueranteile in Mio DM 65,7 428 493,7 67,9 436,1 504 56,1 454,3 510,4 81,6 473,1 554,7 71 477 548 76 421,9 497,9 47,7 437,7 485,4 15,9 344,3 360,2

1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991

0

200

400

600

Ein.St.-Anteile allgemeine Zuweisungen (GFG*, FAG) Gesamt

Abbildung 28: Zuweisungen und Einkommenssteueranteile (Quelle: Kämmerei)

Anteile GFG, FAG und Einkommens-steueranteile insgesamt am VWH in %

47,7

51,5 51,6

49,7 50,1

49,3 51,3

Abbildung 29: Anteil Verwaltungshaushalt (Quelle: Kämmerei)

Das Diagramm zeigt eine mit Ausnahme 1992 deutlich rückläufige Entwicklung der Einnah150

Trotz aller Schwierigkeiten konnten für die Bewirtschaftung des kommunalen Haushaltes Erfolge verbucht werden. Gerade wegen der immer geringeren finanziellen Mittel hat sich die Budgetierung im Schulbereich als sachdienlich erwiesen. Durch die Anwendung neuer Software (Excel, Word), die Einarbeitung in veränderte Verfahren des Dialogsystems Finanzen und die Erweiterung vorhandener PC-Technik konnten die einzelnen Arbeitsabläufe erheblich erleichtert und effektiviert werden. Die strenge Kameralistik des kommunalen Haushaltes konnte durch eine Erweiterung der Deckungskreise und die Einführung weiterer Sammelnachweise (5310, 5510, 5520, 5620) flexibilisiert werden. Die Einführung des EDVVerfahrens HUEL in den Ämtern 10, 11, 37, 40, 65, 66 und 67 sowie die ständige Schulung und Betreuung der Fachämter in Fragen der Haushaltsplanung, und -durchführung und des Jahresabschlusses führte zur einer höheren Effizienz der Haushaltsführung. Im Prozeß der Übertragung kommunaler Einrichtungen in andere Trägerschaften führten die Mitarbeiter der Kämmerei die haushaltstechnische Abwicklung aus, z. B. für Alters- und Pflegeheime, Moritzburg, das neues theater/schauspiel halle, Thalia Theater, den Zoo, Kindertagesstätten, Steintor-Varieté, Kinder- und Jugendheime, Straßenbeleuchtung, kommunale Einrichtung Peißnitz. Die Kommunalen Finanzen

58,2

19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98

100 80 60 40 20 0

men. Damit erhöhten sich die Anforderungen an die Kämmerei zur Durchsetzung der Stadtratsbeschlüsse im Rahmen der Haushaltswirtschaft, da zur Aufgabenerfüllung immer weniger Mittel zur Verfügung standen. 1996 mußten zum einen auf Grund der Haushaltssituation eine 10%ige Haushaltssperre für den Verwaltungshaushaltes gemäß § 29 GemHVO durchgesetzt werden und zum anderen die Planung für das Haushaltsjahr 1997 pro Dezernat im Rahmen einer Gesamtvorgabe erfolgen.

Im Bereich des Kassen- und Rechnungswesens lagen die Schwerpunktaufgaben zunächst auf der Abwicklung der bei den Einrichtungen der Stadt Halle geführten Bankkonten und deren Überleitung in die Konten der 1990 als Einheitskasse eingerichteten Stadtkasse der Stadt Halle sowie dem Erlaß von Dienstanweisungen und Dienstordnungen im Bereich des Kassenwesens ein-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

schließlich der Anleitung zur Abwicklung von Sachspenden für Vereine. Im Bereich Kostenrechnung/Betriebswirtschaft wurde mit Erlaß des Kommunalabgabengesetzes LSA im Juni 1991 die Forderung gestellt, die Benutzungsgebühren und Entgelte auf betriebswirtschaftlicher Grundlage zu kalkulieren. Dazu wurden 1992 erste Maßnahmen zur Schaffung von Grundvoraussetzungen in den vorrangigen Einrichtungen der Stadt eingeleitet. Damit einher ging die Fortführung der allgemeinen Angelegenheiten des Anwei-sungs-, Kassenund Rechnungswesens mit den Schwerpunkten • • •

Rationalisierung des Kassenwesens, Erhöhung der Kassensicherheit und Einflußnahme auf Einnahmeerhöhung. K a lk u la to risch e K o ste n im T D M 3000 2000 1000 0 1994

1995

1996

1997

1998

A b s c h re ib u n g e n V e rzin s u n g d e s A n la g e k a p tia ls V e rw a ltu n g s k o s te n u m la g e

Abbildung 30: Kalkulatorische Kosten (Quelle: Kämmerei)

So wurden in der Stadt Halle (Saale) zwei Zahlstellen (Stadtkasse, Sozialamt) und 192 Einnahmekassen eingerichtet sowie 42 Handkassenvorschüsse zur Tätigung kleiner Ausgaben genehmigt. Durch die Anschaffung und Betreibung eines Geldautomaten ab Januar 1996 konnten die Barauszahlungen von Geldleistungen entsprechend Asylbewerberleistungsgesetz vom

30.06.1993 mit ca. 450.000 DM monatlich effektiver gestaltet sowie die Einsparung von Personalkosten und eine erhöhte Kassensicherheit erreicht werden. Mit Inkrafttreten der ersten Verwaltungskostensatzung - sie beinhaltet Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis - konnten erste Einnahmeerhöhungen für die Stadt erzielt werden. Ihre Überarbeitung im Juni 1996 war wegen des seit 1992 gestiegenen Aufwands an Personal- und Sachkosten unumgänglich. Ebenso mußten die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung des betriebsnotwendigen Anlagekapitals) des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens ermittelt, erfaßt und bewertet werden. Ermittlung, Erfassung, Bewertung und Einstellung der kalkulatorischen Kosten erfolgte in folgenden Bereichen: • 1994 Rettungswesen, Senioren- u. Pflegeheim Beesener Str., Marktwesen, Friedhofswesen, Druckerzentrum; • 1995 Kinder- u. Jugendheime und • 1996 Wohnheim Felsenstraße zur Einstellung in den Haushalt. • 1998 Georg-Friedrich-Händel-HALLE Des weiteren wurden Verwaltungskostenumlagen für o. g. kostenrechnende Einrichtungen ab 1994 berechnet. Die Verwaltungskosten folgender erstattungsberechtigter Ämter wurden auf die kostenrechnenden Einrichtungen umgelegt: Rechnungsprüfungsamt, Personalamt, Gesamtpersonalrat, Hauptamt, Information und Kommunikation, Kämmerei, Stadtkasse sowie Hochbauamt. Die ermittelten kalkulatorischen Kosten und Verwaltungskostenumlagen belaufen sich auf:

Kostenart 1994 1995 1996 1997 1.163,9 2.258,9 2.310,0 1.938,7 Abschreibungen 861,9 2.660,2 2.420,1 2.752,2 Verzinsung des Anlagekapitals 741,7 1.725,0 1.488,1 1.089,7 Verwaltungskostenumlage Tabelle 36: Kalkulatorische Kosten und Verwaltungskostenumlage, Angaben in TDM

1998 3.116,6 5.942,2 1.195,9

(Quelle: Kämmerei)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

151

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Einnahmenverbesserung durch Spenden

398

Im Berichtszeitraum gab es

290

Jahr 1994

Sachspenden im Gesamtwert von 1.034,936 DM und Durchlaufspenden für Vereine im Gesamtwert von 415.525 DM.

Einrichtung Staatliche Galerie Moritzburg

Spende 3 Originalgemälde Münzen, Medaillen und Schmuck 1995 Staatliche Galerie Moritzburg* Kunstgegenstände Stadtbibliothek Halle Bücher Grundschule Dölau (Hort) Einbauküche 1 Handschrift der Halleschen Salz 1996 Stadtarchiv Köthen-Besatzung von 1550 - 1560 Frauenschutzhaus Damenbekleidung 157 Bücher und CD-ROM 1997 Stadtbibliothek Jugendamt für Spielprojekt 1 Hüpfburg BBS 3 Computer und 1 Laserdrucker Bücher und CD-ROM 1998 Stadtbibliothek Haus der Wohnhilfe Einrichtungsgegenstände f. Obdachlose Tabelle 37: Sachspenden für Einrichtungen der Stadt

DM 555.000 40.337 21.741 27.922 19.000 14.766 19.298 8.252 16.680 9.515 10.862 10.000

* Mit Übergabe der Staatlichen Galerie Moritzburg an das Land Sachsen-Anhalt reduzierte sich auch der jährliche Spendenwert für den Kulturbereich. (Quelle: Kämmerei)

Bewirtschaftung des Geldvermögens Seit 1991 ist die Kämmerei für die Kassen- und Gelddispositionen verantwortlich. Die anfangs hohen Geldbestände auf den Kontokorrentkonten der Stadt- und Saalkreissparkasse galt es zinsgünstig anzulegen. Deshalb bildete die Zusammenarbeit mit den Banken den wichtigsten Schwerpunkt der täglichen Arbeitsorganisation. Durch die schnelle Information zu den Kontenständen bis 7.00 Uhr morgens sowie tägliche Bearbeitung der bis 9.00 Uhr bei der Sparkasse abgegebenen Überweisungen konnte eine größere Flexibilität der Gelddisposition erreicht werden. Mit der Installation des Datex P-Anschlusses 1993 konnten per Bildschirm die aktuellen städtischen Kontostände bei allen Banken abgerufen werden. Entwicklung der Zinseinnahmen in Mio DM 19,2 9,9 11,3 10,4

6,8

7,7

1,3 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997

Abbildung 31: Zinseinnahmen (Quelle: Kämmerei)

152

Die schnelle Verfügbarkeit dieser Daten ermöglichte ein sofortiges Reagieren auf die aktuellen Gelddispositionsgeschäfte. Aufgrund der kontinuierlichen Senkung der Leitzinsen durch die Bundesbank sind Zinsen für den Anlagebereich seit 1993 ständig gesunken. Die niedrigen Zinssätze wurden durch ein größeres verfügbares Anlagevolumen, welches in der Zeit von 1994 bis 1996 durchschnittlich 190 Mio. DM betrug, kompensiert. In den Jahren 1997/98 reduzierte sich das verfügbare Anlagevolumen auf durchschnittlich 120 Mio. DM. Der Diskontsatz entwickelte sich wie folgt: • • • • • • • • •

01.01.1994 18.02.1994 - 14.04.1994 15.04.1994 - 12.05.1995 13.05.1994 - 30.03.1995 31.03.1995 - 24.08.1995 25.08.1995 - 14.12.1995 15.12.1995 - 18.04.1996 19.04.1996 - 31.12.1997 19.04.1996 – 31.12.1998

= 5,75 % = 5,25 % = 5,00 % = 4,50 % = 4,00 % = 3,50 % = 3,00 % = 2,50 % = 2,50 %

Schuldenverwaltung Zur finanziellen Sicherung der notwendigen städtischen Investitionen wurden in den ersten drei Jahren nach der Wende 164,3 Mio. DM Kredite, davon 83,5 Mio. DM mit einem ZinsVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

satz von 6,5 % aus dem Kommunalkreditprogramm der Bundesregierung, aufgenommen. In den folgenden Jahren wurden alle Anstrengungen unternommen, die Kreditaufnahmen zu reduzieren, um dauerhaft den erforderlichen Schuldendienst aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaften zu können. Diesem Erfordernis nachkommend, wurden im Jahr 1995, unter dem Einfluß des zu diesem Zeitpunkt bestehenden günstigen Zinsniveaus, 80 Mio. DM umgeschuldet. Die sich aus der Umschuldung ergebenden geringeren Zinsausgaben bewirken eine jährliche Entlastung von 960 TDM.

Ausfallbürgschaften in Höhe von 194,145 Mio. DM für die Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau, Stadtwirtschaft GmbH, HAVAG, Stadtwerke GmbH, MIDEWA und Stiftung St. Cyriaci et Antonii beschlossen und seitens des Regierungspräsidiums genehmigt. Durch vorzeitige außerplanmäßige Tilgung der Stadtwerke GmbH im Jahre 1993 in Höhe von 1,75 Mio. DM reduzierte sich das Bürgschaftsvolumen per 31.12.1993 auf 192,395 Mio. DM.

In den Jahren 1994 bis 1998 wurden Kredite in Höhe von 285,6 Mio. DM aufgenommen. Davon konnten 59,7 Mio. DM zinsgünstig (2,7 – 5,25 %) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, Baumaßnahmen an Schulen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Georg-Friedrich-Händel-HALLE gebunden werden.

Neue Bürgschaftsübernahmen und Genehmigungen wurden 1998 in Höhe von 137,1 Mio. DM ausgesprochen, davon 89,2 Mio. DM für die HWG mbH (Übergangs-bürgschaften bis zur dringlichen Sicherung, längstens bis 2003), 22,9 Mio. DM für die HWA mbH, 10,3 Mio. DM für die Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau, 5,7 Mio. DM für die Franckesche Stiftungen, 5,0 Mio. DM für die Hafen Halle GmbH, 4,0 Mio. DM für die Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle.

Die Einführung des PC-Verfahrens „Kommunales Informationssystem für Kreditmanagement“ im Jahr 1996 ermöglichte die rationellere Bearbeitung der laufenden und neu abzuschließenden Kreditverträge für die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der jeweils genehmigten Kreditermächtigung. Das kommunale Informationssystem wurde mit den Versionen 3.0 und 3.1 weiterentwickelt. Die verschiedenen Programmpunkte wurden verändert oder neu realisiert. Anregungen der Anwender und Änderungswünsche der Statistischen Landesämter wurden berücksichtigt sowie die Umstellung von DM–Darlehen in Euro–Darlehen eingearbeitet. Im Jahr 1998 waren 36 Kreditverträge gegenüber 11 im Jahr 1992 in laufender Bearbeitung. Die Unterstützung der Arbeitsabläufe durch das Verfahren ermöglicht Analysen, Statistiken und Grafiken sowie einen schnellen Überblick über das gesamte Kreditvolumen und Bestandaussagen. Weiterhin dient das Verfahren als Entscheidungshilfe für die mittel- und langfristige Finanzplanung.

Zum 31.12.1998 beträgt das verbürgte Volumen der Stadt Halle (Saale) 284,5 Mio. DM.

Die Stadt Halle ist zum Stichtag 01.01.1999 mit einer Zahlung von insgesamt 1,411 Mio. DM Stammkapital beteiligt. Investkontrolle/Fördermittel 1991 wurde der Fördermittelbereich und damit die zentrale Anordnung, Anleitung und Kontrolle der Fachämter zu den vorhandenen Förderrichtlinien des Bundes und Landes aufgebaut. Per Rundverfügung Nr. 13/94 wurden in diesem Zusammenhang die Kompetenzen der Fachämter, der technischen Ämter und der Kämmerei festgelegt. Als mittelbewirtschaftende Stelle von Zuwendungen verzeichnete die Kämmerei Fördermitteleinnahmen wie in nachfolgender Grafik und Tabelle dargestellt:

Bürgschaften und Beteiligung an Gesellschaften Die Stadt Halle (Saale) hilft Unternehmen mit überwiegend 100%iger städtischer Beteiligung durch die Übernahme von modifizierten Ausfallbürgschaften, zinsgünstigere Darlehen von den Banken zu erhalten. In den Jahren 1991 bis 1993 wurden durch die Stadtverordnetenversammlung modifizierte Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

153

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Zuwendungen im Mio DM 110874 68169

1998

VWH

1997 1996

107654,1 88574,1

1995

98182,5 90155,6 83301 99749

1994 0

100000

VMH

179043

119415 74836

194251

Gesamt

196228,2

188338,1

183050

200000

300000

Abbildung 32: Zuwendungen (Quelle: Kämmerei)

Jahr: Zuwendungen

1994

1995

1996 In Millionen DM

183.050,0 188.338,1 196.228,2 Gesamt 99.749,0 90.155,6 88.574,1 • davon VWH 83.301,0 98.182,5 107.654,1 • davon VMH Tabelle 38: Zuwendungen zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

1997

1998

194.251 74.836 119.415

179.043 68.169 110.874

(Quelle: Kämmerei)

Besondere Leistungen In der Stadt Halle wurde dem Bereich Investkontrolle/Fördermittel im Gegensatz zu anderen Kommunen die Mittelbewirtschaftung und damit Verantwortung über den Einnahmebereich der Zuwendungen und Zuschüsse von der EU, dem Bund, dem Land, anderen Aufgabenträgern und von privater Seite in der Stadtverwaltung übertragen. Diese Entscheidung hat im Arbeitsbereich die Prozesse von der Antragstellung bis zur Mittelverwendung und Koordinierung der Fördervorhaben bei Beteiligung von mehr als zwei Fachämtern zu positiven Ergebnissen geführt. Beispielsweise wurde die Weiterentwicklung großer neuer Baugebiete durch die Kämmerei finanztechnisch überwacht. Dadurch wurden • die Sicherstellung der Einnahmen gewährleistet, • Rückzahlungen wegen unsachgemäßer Verwendung der Fördermittel vermieden und • eine Vielzahl von Fördermittelprogrammen in Anspruch genommen.

154

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Bewilligungsbehörden konnten zusätzliche Fördermittel aus • dem Nichtverbrauch anderer Kommunen und • der Vermeidung von Rückzahlungen durch Überschreitung von Restriktionen gewonnen werden. Fördermittel wurden nicht nur für kommunale Vorhaben eingesetzt, sondern konnten auch für Wohnumfeldmaßnahmen an Wohnungsgesellschaften bzw. –genossenschaften weitergeleitet werden. Im Verwaltungshaushalt konnten u. a. Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes der Theater, Kindertagesstätten, des Konservatoriums, der Volkshochschule finanziert werden. Im Vermögenshaushalt wurde die Realisierung größerer Investitionen wie Stadtsanierung, Denkmalschutz in der Innenstadt, Erschließung des Entwicklungsgebietes Heide-Süd, Sanierung der Kulturlandschaft, Weiterentwicklung großer Wohngebiete in Halle-Neustadt, Heide-Nord, Silberhöhe und Südstadt, Sanierung von SportVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

stätten, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Maßnahmen im Umweltbereich, Straßen sowie der Erwerb von Ausstattungen für Schulen und Kindertagesstätten sichergestellt. Notwendige nächste Schritte Aufgrund der finanziellen Situation in Kommunen besteht auch in der Stadt Halle die Notwendigkeit, den Einfluß auf Einnahme- und Ausgabeentwicklung mit Hilfe neuer Steuerungsmodelle zu verstärken, z. B. durch • die Erweiterung der Budgetierung und damit Förderung der Eigenverantwortlichkeit der Ämter, • die Durchsetzung der Kosten- und Leistungsrechnung in den mit Dienstanweisung festgelegten Bereichen, • die Sichtbarmachung der Kosten und betriebswirtschaftliche Steuerung der Prozesse zur Kostensenkung und Erhöhung der Leistungen der Verwaltung bzw. der Dienstleistungen für die Bürger, • die Weiterentwicklung der Kämmerei als Steuerungs- und Servicestelle mit Controlling-, Beratungs- und Unterstützungsfunktion für Fach- und technische Ämter und • die verstärkte Anwendung neuer Software zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

155

Dezernate mit Ämtern

2.3.2. Stadtkasse (21) Nach den Wahlen im Mai 1990 wurden die neuen Strukturen der kommunalen Selbstverwaltung aufgebaut. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stadtkasse gegründet. Die Abrechnung des Haushaltes für 1990 erfolgte noch nach dem Buchführungssystem der ehemaligen DDR. Bis zum Ende des Jahres 1990 stand die Aufgabe, die damals von den einzelnen Stadtbezirken, vom Rat der Stadt Halle, Rat der Stadt Halle-Neustadt und den verschiedensten nachgeordneten Einrichtungen wahrgenommenen Kassen- und Buchführungsgeschäfte, wie • • • •

Auflösung von Bankverbindungen, Geldüberstellung und -verwaltung, Zahlungsverkehr, Einnahmen und Ausgaben

zusammenzufassen. Gleichzeitig waren alle organisatorischen, personellen, EDV-technischen und vor allem fachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um mit dem Haushaltsjahr 1991 nach dem neuen Gliederungs- und Gruppierungssystem und vor allem dem Buchungssystem der Kameralistik sowohl in der Kasse als auch bei den anordnungsbefugten Dienststellen arbeiten zu können. Im Oktober 1990 wurde durch die Stadt Halle entschieden, die landeseinheitlichen EDV-Verfahren des Landes Baden-Württemberg anzuwenden. Diese Entscheidung war die Voraussetzung für eine sehr umfangreiche Unterstützung durch die Stadtverwaltung Karlsruhe. Sie bezog sich in der Stadtkasse auf Schulung und Beratung bei der Anwendung der EDV-Verfahren und auf die fachliche Anleitung aller Mitarbeiter im Bereich Girokasse und Buchhaltung. Bis zum Januar 1991 war der organisatorische Grundaufbau der Stadtkasse mit der Gliederung in die Abteilungen • • • •

Verwaltung/Revision, Girostelle/Datenerfassung, Buchhaltung und Beitreibung/Vollstreckung

abgeschlossen. Zu den Aufgaben, die die Stadtkasse entsprechend § 106 der Gemeindeordnung zu erledigen hat, gehören 156

Kapitel 2

• die Annahme von Einnahmen und die Leistungen der Ausgaben, • die Verwaltung der Kassenmittel, • die Verwahrung von Wertgegenständen und • die Buchführung einschließlich der Sammlung der Belege. Der Kasse obliegt weiterhin die Mahnung, die Beitreibung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozeßordnung und die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlaß der Vollstreckungskosten und Nebenforderungen (Zinsen und Säumungszinszuschläge), soweit in anderen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist oder nicht eine andere Stelle damit beauftragt ist. Außerdem ist die Stadtkasse nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt zuständig für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen, die Erstellung der Kassenstatistik für das Statistische Landesamt und mitverantwortlich für die Erstellung der Jahresrechnung. Start mit eingeschränktem Dialogverfahren Nach der Installation der Erfassungsgeräte mit den landeseinheitlichen Programmen für das Finanzwesen war für die Kasse sichergestellt, daß mit Beginn des Haushaltsjahres 1991 die Erfassung der Einnahmen und Ausgaben erfolgen konnte. Allerdings erschwerten das Verfahren der Datenerfassung in Halle, der Transport der Disketten in das Regionale Rechenzentrum Karlsruhe, die Verarbeitung und der Listendruck im Rechenzentrum sowie der Rücktransport der Auswertungen nach Halle die täglichen Arbeitsabläufe in der Kasse. Die Vorteile des Dialogverfahrens konnten dadurch nicht in vollem Umfang genutzt werden. Mit der Installierung von 22 Bildschirmarbeitsplätzen für einen Dialog direkt mit dem Rechenzentrum im August 1991 konnte eine erhebliche Verbesserung der Bearbeitung sowohl quantitativ als auch qualitativ erreicht werden. Die Stadtkasse wurde damit in die Lage versetzt, die Zeitspanne zwischen Eingang einer auszuzahlenden Rechnung und deren Geldüberweisung wesentlich zu verkürzen. Auch im Buchhaltungsbereich brachte die Einführung des Dialogverfahrens große Verbesserungen. Die Verbuchungen der Einnahmen erfolgte zeitnaher und die Aufklärung sehr umfangreicher, nicht zugeordneter Einnahmen konnte erfolgen. Im Oktober 1991 wurden weiVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

tere 13 PC-Arbeitsplätze installiert. Die danach erfolgte Umorganisation der Arbeitsabläufe in der Buchhaltung ermöglichte es ab Januar 1992, regelmäßig Mahn- und Vollstreckungsläufe durch die EDV durchzuführen. In den Folgejahren erfolgte ein weiterer Qualitätssprung, in dem die vorhandenen Terminalarbeitsplätze zum überwiegenden Teil in PCArbeitsplätze umgewandelt werden konnten. Damit waren die Voraussetzungen geschaffen, daß viele Formulare, die bisher über den Weg der Vervielfältigung beschafft wurden, jetzt mittels Textverarbeitung erstellt werden konnten. Der zuständige Bearbeiter hat nun die Möglichkeit, aus einem Katalog von Formularen das für den konkreten Fall notwendige auszuwählen, zu bearbeiten und am Arbeitsplatz auszudrucken. Arbeitsschwerpunkte verändern sich Nachdem im Jahr 1991 der Schwerpunkt der Arbeit in der Stadtkasse im Bereich des Giroverkehrs/Tagesabschluß und der Ausgaben-Verbuchung und Zahlbarmachung lag, wurde 1992 dieser auf den Buchhaltungsbereich Einnahmen und eventueller Vollstreckungen gelegt. So war dafür zu sorgen, daß der Einzug aller Forderungen ordnungsgemäß und vor allem zeitnah realisiertwerden konnte. Zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Jahresabschlusses nach dem neuen System im Sommer 1992 waren die wesentlichen und größten Bearbeitungs- und ablauforganisatorischen Probleme in der Stadtkasse gelöst. In dieser Zeit wurde auch die Verwaltungshilfe der Stadtkasse Karlsruhe eingeschränkt. Mit der Einrichtung des Druckerzentrums ergab sich ein weiterer Qualitätssprung in den Bearbeitungsabläufen der Stadtkasse. Auswertungen der Kasse konnten jetzt unmittelbar am nächsten Tag vorliegen. Damit war die tatsächliche Auszahlung der Gelder nach erfolgter Kontrolle noch zeitiger möglich.

Dezernate mit Ämtern

Auszug selbst vorlag. Die Geldbewirtschaftung konnte also rationeller und effektiver gestaltet werden. Mit Beginn des Jahres 1999 wurde die Direktverbuchung des Kontoauszugs Einnahmen durch die Stadt- und Saalkreissparkasse Halle ermöglicht. Die Arbeitsweise änderte sich dahingehend, daß die Verbuchung der Einnahmen auf den Personenkonten nicht mehr durch die Datenerfasserinnen der Stadtkasse, sondern direkt ein Datenträgeraustausch zwischen Sparkasse und Rechenzentrum erfolgt. Die Stadtkasse hat dann hierbei lediglich nur noch die entstehende Fehlerliste (nicht sofort verbuchbare Beträge) zu bearbeiten. Mit dieser Verfahrensweise wurde der Erfassungsaufwand erheblich gesenkt. Eine weitere Straffung der Verwaltungsarbeit wurde dadurch erreicht, daß rechnergestützte Anwendungen zur Führung des manuellen Kontogegenbuches und des Tagesabschlusses erarbeitet wurden. Der manuelle Arbeitsaufwand bei der Erstellung dieser Auswertungen wurde gesenkt und Darstellungsfehler so gut wie ausgeschlossen. Prüfschwerpunkte: „Qualität“ Durch Einführung des DV-Verfahrens HÜL (Haushaltsüberwachungslisten) in zahlreichen Fachämtern wurde der Erfassungsaufwand in der Kasse verringert und es konnte verstärkt die Qualität kontrolliert werden. Falschüberweisungen waren damit wesentlich eingeschränkt. Im Jahr 1995 wurde die Regelung eingeführt, alle Auszahlungsanordnungen über 5.000 DM dahingehend zu kontrollieren, ob der Zahlungsempfänger Rückstände bei der Stadt hat und ob diese ggf. aufzurechnen sind. Aufgrund der ständig steigenden Anzahl der Schuldner der Stadt und der örtlichen Trennung der Abteilungen Beitreibung/Vollstreckung wurde in der Buchhaltung eine Stelle eingerichtet, die sich ausschließlich mit der Bearbeitung von Anträgen auf Vollstreckungsaussetzung und Ratenzahlung befaßt.

Im Verlauf der nächsten Jahre wurden in allen Abteilungen verschiedene organisatorische und personelle Veränderungen vorgenommen, um die Leistungsfähigkeit weiterhin zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Durch Einführung eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) zur Abfrage der Kontoauszugsdaten konnte im Bereich der Girostelle/Datenerfassung die Erstellung der Tagesabschlüsse erfolgen, bevor der

Durch den Einsatz anderer bzw. neuer DV-Verfahren in den Ämtern mußte die Bearbeitung in der Kasse zwangsläufig umgestellt werden. So erfolgte im Buchhaltungsbereich eine stärkere Untergliederung der Bereiche entsprechend der verschiedenartigen Einnahmen der Fachämter. Dies erforderte zwar zahlreiche Abstimmungen über die Verfahrensweise des Einzuges von Geldern und vereinfachte Buchungsmöglich-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

157

Dezernate mit Ämtern

keiten. Der Kostenanstieg für die Fallbearbeitung im Rechenzentrum konnte damit aber verringert und die wesentlichsten Probleme in der Zusammenarbeit mit den Fachämtern gelöst werden. Beitreibung und Vollstreckung Durch personelle Verstärkung in diesem Bereich wurde ab 1993 die Leistungsfähigkeit dieser Abteilung hergestellt und die Bearbeitung von Vollstreckungsaufträgen auf Fälle pro Schuldner konzentriert. Die verschiedenen Vollstreckungsaufträge zu einem Schuldner wurden also nicht mehr in den Außendienst gegeben, wenn Möglichkeiten der Forderungspfändung bekannt waren bzw. die Unpfändbarkeit bereits nachgewiesen war. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation in den privaten Haushalten und im Wirtschaftsbereich steigen die Fallzahlen in der Vollstreckung ständig an und können zunehmend nicht mehr zeitnah bearbeitet und vor allem nicht mehr realisiert werden. Es ist auch zu berücksichtigen, daß es einen starken Anstieg an Gesamtvollstreckungs- bzw. Konkurs- und Zwangsversteigerungsverfahren gibt. Eine weitere Optimierung in den Arbeitsabläufen zwischen den Abteilungen der Stadtkasse wurde im Februar 1998 erreicht, als die Abteilung Beitreibung/Vollstreckung aus der Wilhelm-Külz-Straße in den Ratshof zurückverlegt werden konnte und vollständig mit neuer PCTechnik ausgerüstet wurde. Mit der Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen in diesem Bereich waren die Voraussetzungen geschaffen, daß mit Beginn des Jahres 1999 das Programm „AVVISO“ zur dv-gestützten Bearbeitung der Vollstreckung von Forderungen eingeführt werden konnte. Dies war notwendig, da durch die allgemeine Wirtschaftslage und sinkende Abgabenakzeptanz der Bürger die Forderungsverwaltung immer aufwendiger wird. Zum anderen müssen durch die immer knapper werdenden Haushaltsmittel auch im Bereich der Beitreibung und Vollstreckung die Geschäftsabläufe effektiver gestaltet werden. Die Vorteile des Beitreibungsprogramms „AVVISO“ liegen unter anderem darin, daß

158

Kapitel 2

• durch verschiedene definierte Maßnahmekataloge die logische Abarbeitung der Fälle unterstützt wird, • durch die Nutzung von im Programm integrierten Textbausteinen der Organisationsaufwand bei der Erstellung von Bescheiden gesenkt werden kann, • durch den Sachbearbeiter alle Schuldnerforderungen im Komplex überwacht und abgearbeitet werden können, • die Wiedervorlage der Vollstreckungsfälle durch eine integrierte Terminliste unterstützt wird, • die Überstellung von Vollstreckungsaufträgen per elektronischem Datenaustausch möglich ist, was Erfassungsfehler von vornherein ausschließt und den manuellen Bearbeitungsaufwand senkt, • die ständige Übersicht über die Gesamtzahl der Vollstreckungsfälle pro Sachbearbeiter und insgesamt gewährleistet ist, • vorhandene Altfälle mit den laufenden Vollstreckungsfällen verbunden werden können. Die Bearbeitung der Vollstreckungsfälle erfolgt nunmehr ausschließlich innerhalb dieses Verfahrens. Somit wird die Voraussetzung für eine kontinuierliche Bearbeitung der Schuldnerakte mit dem Ziel einer zeitnahen Vollstreckung geschaffen. Das nächste zu erreichende Ziel ist die vollständige Abarbeitung/Aufbereitung der Altfälle. Ein weiteres Aufgabenfeld eröffnet sich mit der seit dem 01.01.1999 möglichen Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiungsverfahren. Personalarbeit Mit der rationelleren und effektiveren Gestaltung der Arbeitsabläufe ging eine zielgerichtete Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter einher. In den Jahren 1995 bis 1998 absolvierten sechs Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen die Verwaltungsakademie, elf Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen schlossen erfolgreich einen A-I-Lehrgang ab und eine Vielzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nahm an den jährlich durchgeführten Bausteinqualifizierungen teil. Sechs Mitarbeiter konnten durch gezielte Bausteinqualifizierung die Gleichstellung ihres Berufsabschlusses erreichen. Die fortschreitende Verbesserung der technischen Ausstattung und Effektivierung der ArVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

beitsabläufe hatte auch Auswirkungen auf den Personalbestand. Durch die Straffung der Organisationsabläufe und die Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen der Stadtverwaltung konnte die Anzahl der vorhandenen Stellen reduziert werden.

Notwendige nächste Schritte

Hatte die Stadtkasse im Oktober 1996 noch 102 Mitarbeiter, so waren es im Oktober 1998 nur noch 96 Mitarbeiter.

Durch die Anwendung der neuen Steuerungsmodelle soll eine weitere Effektivierung der Dienstleistungen der Stadtkasse erreicht und die Zusammenarbeit mit den Fachämtern weiter verbessert werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

159

In der nächsten Zeit wird der Schwerpunkt der Arbeit darin liegen, den eingeleiteten Reformprozeß zur Modernisierung der Verwaltung aktiv zu unterstützen.

Dezernate mit Ämtern

2.3.3. Steueramt (22) Die Aufgaben des Steueramtes leiten sich aus den gesetzlichen Grundlagen ab, nach denen von den Einwohnern der Kommune Steuern zu erheben sind. Hierzu gehören in der Stadt Halle (Saale) • als Realsteuern die Grund- und die Gewerbesteuer gemäß Abgabenordnung und Grund- bzw. Gewerbesteuergesetz sowie • die auf Grund der städtischen Satzungen zu erbringende Hunde- bzw. Vergnügungssteuer. Die Gemeindesteuern sind die wichtigste kommunale Einnahmequelle, um z. B. die Infrastruktur einer Stadt wie Halle im Interesse der und für die Bürger herzurichten. Zusätzlich fließen der Kommune noch Anteile aus anderen Steuerarten gemäß Grundgesetz, X. Abschnitt: Finanzwesen, Artikel 105a ff zu. Daraus ergeben sich für das Amt im einzelnen folgende Aufgaben: • Besteuerungs- und Erhebungsverfahren für Gemeindesteuern; • Wahrnehmung gemeindlicher Interessen bei Festsetzungs-, Zerlegungs- und Bewertungsverfahren des Finanzamtes; • Er- und Bearbeitung der gemeindlichen Steuersatzungen und Mitwirkung bei Aufstellung anderer städtischer Satzungen; • kommunale Steuerprüfung; • Mitwirkung in Angelegenheiten des steuerlichen Finanzausgleiches; • Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten nach dem Steuerrecht, Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie • Steuerstatistik und Steuerprognose. Die vom Gesetz bestimmten Arbeitsaufgaben des Steueramtes haben sich im Berichtszeitraum kaum verändert, jedoch erhöhten sich die Anzahl der Steuerfälle und die qualitativen Anforderungen an die Arbeit stetig. Sie werden durch die drei Abteilungen Grundsteuer, Gewerbesteuer und Allgemeine Steuern wahrgenommen. Aufbau des Amtes

Kapitel 2

Dazu wurden die Abteilung Finanzen des Stadtbezirkes Halle-Ost, die Abteilungen Haushalt und Preise der Stadt Halle und die Abteilungen Finanzen und Planung des Rates der Stadt Halle-Neustadt zusammengeführt. Die vorhandenen Unterlagen der drei Stadtbezirke der Stadt Halle sowie die des Rates der Stadt HalleNeustadt wurden als erste Datenbasis für • Grundsteuer, • Hundesteuer und • Vergnügungssteuer übernommen. Der Inhalt der übernommenen Unterlagen mußte jedoch sehr differenziert betrachtet werden. Die Übernahme der Unterlagen für die Gewerbesteuer war von geringer Bedeutung, da die Gewerbesteuer nach geltendem DDR-Recht eine zu vernachlässigende Rolle spielte. In diesem Bereich erfolgte also von Anfang an ein Neuaufbau. Im Bereich der Vergnügungssteuer war das Aufstellen von Spielautomaten als neuer Tatbestand zu berücksichtigen. Den bestehenden Grundsteuerbestand zu aktualisieren und zu ergänzen, stellte an das Steueramt in den Jahren 1990 und 1991 besondere Anforderungen. Während in den Bereichen Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Gewerbesteuer diese Aufgabe im Berichtszeitraum abgeschlossen werden konnte, ist durch den bewegten Grundstücksmarkt eine zeitnahe Veranlagung der Grundsteuer nach wie vor schwierig umzusetzen. Dies liegt u. a. daran, daß • die Grundstücke mehrmals im Jahr veräußert wurden, • die Eigentümer dieser Grundstücke nicht bekannt sind, • es noch immer ungeklärte Eigentumsverhältnisse gibt. Seit 1994/95 ist zudem einer sich verstärkenden Flut von eingelegten Rechtsmitteln und Anträgen zu begegnen, die von den Mitarbeitern des Steueramtes vertiefte Rechtskenntnisse verlangen. Um hier kompetent und bürgerfreundlich entscheiden zu können, wurden gezielte Schulungen durchgeführt. Diese Schulungen sind auch künftig unerläßlich.

Im Jahre 1990 wurde mit dem Aufbau des Steueramtes aus der bisherigen Verwaltung der beiden Städte Halle und Halle-Neustadt begonnen. 160

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

bearbeiten. Schon über Jahre hinweg führt dies zu Ertragsminderungen.

Grundsteuer Die Grundsteuer nimmt seit der Wende einen entscheidenden Platz bei den Steuereinnahmen ein und hat in den Jahren des Berichtszeitraumes folgende Entwicklung genommen: Grundsteuer Plan in DM 13.000.000 1991 20.150.000 1992 18.100.000 1993 18.125.000 1994 25.600.000 1995 30.150.000 1996 33.450.000 1997 34.150.000 1998 Tabelle 39: Grundsteuer

Ist in DM 5.525.285 23.686.217 20.176.717 21.983.112 28.924.232 31.770.289 32.048.276 34.677.338

(Quelle: Steueramt)

Entwicklung der Grundsteuer in Mio. DM (Einnahmen-Ist aufgerundet) 35

34,68 31,77

32,05

28,92 25

23,69 20,18

Gewerbesteuer

21,99

15

5

Recht komplizierte Aufgaben sind auch in den Bereichen Gesamtvollstreckung und Zwangsversteigerung zu bewältigen. Nachträgliche Anmeldungen zum Verfahren werden vom Gericht selten anerkannt und führen somit zu Steuerausfällen. Deren Notwendigkeit ergibt sich bei rückwirkenden Steuerveranlagungen durch das Finanzamt., ganz gleich ob es sich dabei um Steuererhöhungen oder -reduzierungen handelt. Zum Teil erfährt das Steueramt verspätet von den eröffneten Verfahren. Erst seit Ende des Jahres 1996 war eine verstärkte Bewertung durch des Finanzamt zu verzeichnen, so daß für die folgenden Jahre davon ausgegangen werden kann, daß sich der dort noch vorhandene Bearbeitungsrückstau langsam abbauen wird. Durch Flächenteilung und die Entstehung von Eigentumswohnungen erhöht sich die Fallzahl auch perspektivisch.

5,53

1991 -5

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Ist in TDM

Abbildung 33: Grundsteuerentwicklung (Quelle: Steueramt)

Dabei kommt den Einnahmen aus der Grundsteuer A nur eine geringe Bedeutung zu, da die Stadt Halle (Saale) als kreisfreie Kommune nicht über bedeutende land- und forstwirtschaftliche Betriebe verfügt. Im Bereich der Grundsteuer B bereitet auf Grund des noch immer sehr bewegten Grundstücksmarktes die Pflege der Daten der ca. 30.000 Steuerfälle nach wie vor Probleme. Grundlage der Besteuerung sind die zugearbeiteten Meßbescheide des Finanzamtes. Dort treten durch hohen Arbeitsanfall Bearbeitungsrückstände auf, so daß eine aktuelle Besteuerung oft nur durch Eigeninitiative des Steueramtes gewährleistet wird. Es entstehen dadurch zum Teil erhebliche Mehraufwendungen, die den Arbeitsablauf hemmend beeinflussen. Darüber hinaus ist eine große Anzahl an Erlaßanträgen nach dem Grundsteuergesetz zu prüfen und mit einem entsprechenden Bescheid zu verfügen. Jährlich sind ca. 1.500 Erlaßanträge zu

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Gewerbesteuerpflichtig sind in der Stadt Halle (Saale) 10.434 Unternehmen. Gewerbesteuerzahlungen werden jedoch nur von rund 1.304 Betrieben geleistet. Die restlichen 9.130 Betriebe liegen mit ihrem Gewerbeertrag und kapital unter den Gewerbesteuerfreibeträge, von 48.000 DM bei der Gewerbeertragssteuer und 120.000 DM bei der Gewerbekapitalsteuer. Dennoch ist bei der Gewerbesteuer eine kontinuierliche Entwicklung zu verzeichnen. So erbrachten 1998 25 Betriebe ausgehend von hohen Erträgen ein Gewerbesteueraufkommen von 51,6 %. Mit Beginn des Kalenderjahres 1998 wurde die Gewerbekapitalsteuer im gesamten Bundesgebiet abgeschafft. Für die Städte in den neuen Bundesländern wurde sie von Anfang an jedoch nicht eingeführt. Jahre Plan in DM Ist in DM 15.000.000 12.113.428 1991 17.000.000 19.537.176 1992 25.000.000 29.187.667 1993 62.272.900 67.648.408 1994 37.365.000 43.320.481 1995 47.000.000 52.821.645 1996 57.471.600 52.743.794 1997 53.000.000 57.028.285 1998 Tabelle 40: Gewerbekapitalsteuer (Quelle: Steueramt)

161

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Vergnügungssteuer

Entwicklung der gewerbesteuer in Mio. DM (Einnahmen-Ist aufgerundet) 70

67,65

60

52,82

50

57,03

43,32

40 30

29,19

20 10

52,74

19,54 12,11

0 1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Ist in TDM

Abbildung 34: Gewerbesteuerentwicklung (Quelle: Steueramt)

Im letzten Jahr war aber auch hier ein deutlicher Zugang an Gesamtvollstreckungsverfahren zu verzeichnen. Der Trend geht dahin, daß ein großer Teil dieser Verfahren mangels Konkursmasse abgewiesen werden muß. Damit sind die angemeldeten Forderungen der Stadt nicht mehr zu realisieren. Zum anderen sind die Meßbescheide des Finanzamtes oftmals noch geschätzt, weil der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgegeben hatte. Von Seiten der Stadt wird in jedem Fall eine Haftungsprüfung durchgeführt.

Die Vergnügungssteuer wird seit dem 01. Juli 1991 auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung der Vergnügungssteuer in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Die erste Satzung datiert vom 23. Januar 1991. Sie ist zu entrichten für öffentliche Tanzveranstaltungen, Unterhaltungs- und Musikapparate sowie Geldspielgeräte. Ihre Entwicklung hat einen stetigen Aufwärtstrend zu verzeichnen. Die Kontinuität einiger großen Automatenaufsteller spielt dabei eine nicht zu verkennende Rolle. Vergnügungssteuer Plan in DM Ist in DM 40.000 62.036 1991 60.000 367.900 1992 800.000 839.188 1993 750.000 1.040.667 1994 900.000 1.463.958 1995 1.200.000 1.321.876 1996 1.710.000 1.566.002 1997 2.000.000 1.594959 1998 Tabelle 42: Entwicklung Vergnügungssteuer (Quelle: Steueramt) Entwicklung der Vergnügungssteuer in Mio. DM (Einnahme-Ist aufgerundet) 2

Hebesätze

1,57

1,46

1,6

1,32

Die Entwicklung der Hebesätze in der Stadt Halle stellt sich wie folgt dar:

1,04

1

0,64 0,37

Jahr

Gewerbesteuer

Grundsteuer A

Grundsteuer B

200 v. H. 300 v. H. 1991 400 v. H. 200 v. H. 300 v. H. 1992 400 v. H. 200 v. H. 300 v. H. 1993 400 v. H. 200 v. H. 300 v. H. 1994 400 v. H. 250 v. H. 390 v. H. 1995 400 v. H. 250 v. H. 390 v. H. 1996 400 v. H. 250 v. H. 390 v. H. 1997 400 v. H. 400 v. H. 250 v. H. 390 v. H. 1998 Tabelle 41: Entwicklung der Hebesätze (Quelle: Steueramt)

Der Zerlegungsanteil an der Gewerbesteuer schwankt bei 30 Prozent. Der differenzierte Anteil hängt immer von dem wirtschaftlichen Ergebnis der Unternehmen ab.

162

0

0,06

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Ist in TDM

Abbildung 35: Vergnügungssteuer (Quelle: Steueramt)

Steuerschuldner unter den Automatenaufstellern konnten durch regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Steueramt und der Abteilung Gewerbeangelegenheiten im Ordnungsamt ermittelt werden. Dabei wurden auch Automatenaufstellplätze ausfindig gemacht, für die zum einen keine ordnungsrechtliche Genehmigung vorlag, zum anderen keine Steueranmeldung eingereicht war. Zunehmend bereiten dem Steueramt die steuerpflichtigen Tanzveranstaltungen Probleme. Die Veranstalter von Diskotheken und anderen Tanzveranstaltungen melden diese Veranstaltungen selten an. Entsprechend der Satzung über die Vergnügungssteuer ist jedoch kein Spielraum für eine Befreiung gegeben.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Hundesteuer

Entwicklöung der Hundesteuer in Mio. DM /(Einnahme-Ist aufgerundet)

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Satzung über die Hundesteuer erhoben. Von 1991 bis 1998 wurden Hundesteuern in Höhe von mehr als 6,3 Millionen DM vereinnahmt. Das Steueraufkommen ist auch in diesem Bereich stetig angestiegen. Hundesteuer Plan in DM 540.000 1991 600.000 1992 650.000 1993 650.000 1994 680.000 1995 800.000 1996 830.000 1997 1.150.000 1998 Tabelle 43: Hundesteuer

Ist in DM 580.926 657.705 665.378 724.692 790.723 859.749 891.830 1.159.894

(Quelle: Steueramt)

1,16 1

0,66

0,66

0,72

0,79

0,86

0,89

0,58 0,5

0 1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 36: Hundesteuerentwicklung (Quelle: Steueramt)

1991 gab es in der Stadt 5.325 steuerlich erfaßte Hunde. Zum Jahresende des Jahres 1998 waren in der Stadt Halle 8.451 Hunde gemeldet. Es muß aber festgestellt werden, daß die Halter „neuer“ Hunde vielfach von einer Anmeldung abgesehen haben. Durch kooperative Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt ist es möglich, Hundehalter zu ermitteln. Es wird auch zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung und Mitteilungen aus der Tagespresse nach gegangen, um nicht angemeldete Hunde zu erfassen. Ebenso führen Hinweise der Polizei und der Post AG in Schadensfällen zur Ermittlung von Steuerpflichtigen.

Steuer-Istaufkommen pro Kopf der Bevölkerung

Jahr 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Tabelle 44: Grundsteuer

Steueraufkommen

Bevölkerung

DM/Pro Kopf

5.525.285 23.686.217 20.176.717 21.983.112 28.924.232 31.770.289 32.048.276 34.677.338

303.019 299.884 295.372 290.051 282.784 276.624 267.767 259.925

18,24 78,99 68,31 75,80 102,29 114,86 119,69 133,41

(Quelle: Steueramt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

163

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Jahr

Steueraufkommen in DM 12.113.428 1991 19.537.176 1992 29.187.667 1993 67.648.408 1994 43.320.481 1995 52.821.645 1996 52.743.794 1997 57.028.285 1998 Tabelle 45: Gewerbesteuer

Bevölkerung zum Stichtag 31.12. 303.019 299.884 295.372 290.051 282.784 276.624 267.767 259.925

DM/Pro Kopf

Bevölkerung

DM/Pro Kopf

303.019 299.884 295.372 290.051 282.784 276.624 267.767 259.925

0,21 1,23 2,85 3,59 5,18 4,78 5,85 6,14

Steueraufkommen in DM 580.926 657.705 665.387 724.692 790.723 859.749 891.830 1.159.894

Bevölkerung zum Stichtag 31.12. 303.019 299.884 295.372 290.051 282.784 276.624 267.767 259.925

DM/Pro Kopf

Steueraufkommen in DM 18.281.675 1991 44.248.998 1992 50.868.959 1993 91.396.879 1994 74.499.394 1995 86.773.560 1996 87.249.902 1997 94.460.476 1998 Tabelle 48: Steueraufkommen gesamt

Bevölkerung zum Stichtag 31.12. 303.019 299.884 295.372 290.051 282.784 276.624 267.767 259.925

DM/Pro Kopf

39,98 65,15 98,82 233,23 153,20 190,96 196,98 219,40

(Quelle: Steueramt) Jahr

Steueraufkommen

62.036 1991 367.900 1992 839.188 1993 1.040.667 1994 1.463.958 1995 1.321.876 1996 1.566.002 1997 1.594.959 1998 Tabelle 46: Vergnügungssteuer (Quelle: Steueramt) Jahr

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Tabelle 47: Hundesteuer

1,92 2,20 2,26 2,50 2,80 3,11 3,34 4,46

(Quelle: Steueramt) Jahr

60,34 147,56 172,22 315,11 263,45 313,69 325,85 363,41

(Quelle: Steueramt)

164

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

2.3.4. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (25)

hatte, erfolgte durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14.07.1992.

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) ist eine neu geschaffene Verwaltungseinheit, die typisch für die fünf neuen Bundesländer ist und keinen Vorläufer in der Verwaltung der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland hat. Ihm obliegt als gesetzliche Aufgabe die Wiedergut-machung von Unrecht aus der NS-Zeit und DDR-Zeit.

Eine weitere für die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen in der Praxis mit erheblichen Auswirkungen verbundene Änderung erfolgte durch das Vermögens-rechtsanpassungsgesetz vom 04.07.1995.

Rückgabe vor Entschädigung Bereits vor der Wiedervereinigung der ehemals beiden deutschen Staaten war auch im Bereich der ehemaligen DDR beschlossen, daß eine umfassende Regelung der seit dem Ende des 2. Weltkrieges offenen Vermögensfragen erfolgen sollte. Zu diesem Zwecke wurde am 11.07.1990 die Anmeldeverordnung verkündet, die den von Unrechtsmaßnahmen Betroffenen die Möglichkeit eröffnete, innerhalb der Anmeldefrist ihre Vermögenswerte anzumelden. Mit der Wiedervereinigung wurde das bereits zwei Tage vorher in der ehemaligen DDR verkündete Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23.09.1990 zum Inhalt des Einigungsvertrages und damit gesetzliche Grundlage für die weitere Bearbeitung der angemeldeten vermögensrechtlichen Ansprüche. Gegenüber der Anmeldeverordnung wurde der Kreis der Betroffenen nochmals erweitert. Grundlage des Gesetzes ist die Entscheidung "Rückgabe vor Entschädigung". Nach dieser Grundentscheidung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen soll grundsätzlich die Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes erfolgen, nur in Ausnahmefällen, in denen eine Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes nicht mehr möglich ist, soll die Gewährung einer Entschädigung erfolgen. Schon bald nach Inkrafttreten des Gesetzes zeigte sich in der Praxis, daß zur ordnungsgemäßen verwaltungsmäßigen Abarbeitung Korrekturen des Gesetzes erforderlich waren. Eine grundlegende Veränderung, die erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise der AROV

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Da das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen lediglich die Grundsatzentscheidung für die Gewährung einer Entschädigung anstelle der Rückübertragung vorsah, jedoch keinerlei Regelungen bzgl. Art und Höhe der Entschädigung enthielt, war es erforderlich, das Gesetzeswerk zu vervollständigen. Am 01.12.1994 trat das am 27.09.1994 verabschiedete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) in Kraft, das den Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen erstmals gesetzliche Vorschriften vorgab, anhand derer die Errechnung von Entschädigungsleistungen vorgenommen werden kann. Ferner wurde in diesem Gesetzeswerk auch die Frage der Entschädigung für diejenigen Fälle geregelt, in denen der Entzug der Vermögenswerte auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgte und die aus dem Geltungsbereich des Vermögensgesetzes ausgenommen sind, und für die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23.04.1991 die Zahlung einer Ausgleichsleistung festgeschrieben hatte. Anlaufschwierigkeiten Mit Inkrafttreten der Anmeldeverordnung vom 11.07.1990, die die Anmeldefrist vom 15.07.1990 bis 13.10.1990 bestimmte, mußte allerdings festgestellt werden, daß eine hierauf nicht genügend vorbereitete staatliche Verwaltung von einer Vielzahl von Anmeldungen nahezu überrollt wurde. Im Bereich der Stadt Halle (Saale) wurde im Liegenschaftsamt eine Anmeldestelle errichtet, die zum damaligen Zeitpunkt fünf Mitarbeiter hatte und innerhalb der Anmeldefrist ca. 15.000 Anträge entgegennehmen mußte. Eine ordnungsgemäße zeitnahe Erfassung der eingehenden Anträge, die für die spätere organisierte Abarbeitung zwingend notwendig gewesen wäre, war mangels hinreichender gesetzlicher Grundlagen über die weitere Behandlung der eingegangen Anträge und unzureichender 165

Dezernate mit Ämtern

Personal- und Mittelausstattung fast unmöglich. Auch mit Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wurde eine Verbesserung dieser Situation nicht erzielt. Nachdem das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen ursprünglich vorgesehen hatte, daß die Länder zur Durchführung des Gesetzes AROV als untere Landesbehörden zu bilden hatten, wurde durch eine Änderung des Gesetzes erreicht, daß die Länder die nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen wahrzunehmenden Aufgaben auch auf Dauer den Kreisfreien Städten und Landkreisen übertragen konnten. Im Lande Sachsen-Anhalt wurde erst durch das Gesetz zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 31.07.1997 bestimmt, daß die Aufgaben der AROV von den Landkreisen und Kreisfreien Städten im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises wahrzunehmen sind. Erst nach Verabschiedung dieses Gesetzes, also erst zehn Monate nach der Wiedervereinigung, konnte somit ein zielgerichteter Aufbau eines Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Halle (Saale) begonnen werden.

Kapitel 2

Investitionen ermöglichen durch Schaffung verkehrsfähiger Grundstücke Nach dem Willen des Gesetzgebers hat die Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruches auf ein Grundstück grundsätzlich eine Veränderungssperre zur Folge. Diese bewirkt, daß der Eigentümer nicht über das Grundstück verfügen darf und die dringend benötigten Investitionen nicht durchführen kann. Deshalb hat die Abarbeitung der vermögensrechtlichen Ansprüche auf Grundstücke und Gebäude Priorität, durch ihre Klärung wird die für Investitionen dringend erforderliche Rechtsklarheit über die Eigentumsverhältnisse erst geschaffen. Infolge der bereits geschilderten Schwierigkeiten konnte in der Anfangsphase nur eine geringe Abarbeitungsquote erreicht werden. Abarbeitungsqote vermögensrechtlicher Ansprüche in Prozent

82,8 80 70,82

70 57,67

60 50 40,47

40

Schon bald nach Errichtung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Halle (Saale) mit einem Personal von zwölfMitarbeitern zeigte sich jedoch, daß die vorhandene Mitarbeiterzahl zur geregelten Erfassung und Abarbeitung der vorliegenden Anträge, die weiter stiegen, nicht ausreichen würde. Um die letztendlich erforderliche Zahl von 60 Mitarbeitern ordnungsgemäß beschäftigen zu können, war daher ein zweimaliger Umzug erforderlich. Schwierigkeiten ergaben sich auch daraus, daß erfahrene Verwaltungsfachkräfte für die durchzuführenden Aufgaben nicht zur Verfügung standen und es daher erforderlich wurde, Mitarbeiter aus anderen Ämtern der Stadt Halle (Saale), in denen Personal abzubauen war, zu übernehmen und für die Aufgabenerfüllung im AROV intensiv und langwierig zu schulen. Grundsätzlich konnte daher der Aufbau des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen erst Mitte 1993 abgeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte die kontinuierliche Abarbeitung der bis dahin vorliegenden über 22.000 Anträge.

166

26,24

30 20

12,05

10 0 1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 37: Bearbeitungsstand vermögensrechtlicher Ansprüche (Quelle: AROV)

Während noch Ende 1993 lediglich 12,05 % der anmeldebelasteten Grundstücke geklärt waren, stieg diese Zahl bis Ende 1998 stetig an. Daß das AROV damit trotz der erfreulichen Abarbeitungsquote von über 2,5 % pro Quartal statistisch bzgl. der gesamt abgearbeiteten Ansprüche weiterhin unter dem Landesdurchschnitt liegt, ist zum einen in den Schwierigkeiten der Anfangsphase begründet, zum anderen in besonderen Umständen, die im Bereich der Stadt Halle (Saale) vorgefunden wurden. Die Stadt Halle (Saale) weist im Vergleich zu anderen Großstädten einen überproportional hohen Anteil an alter Bausubstanz auf, da die Stadt Halle (Saale) im Zweiten Weltkrieg glücklicherweise nur in sehr geringem Umfang von kriegsbedingten Zerstörungen betroffen war. Folge hiervon ist, daß eine Rückübertragung des von der Maßnahme im Sinne des Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Vermögensgesetzes ursprünglich betroffenen Vermögenswertes in der weit überwiegenden Zahl der Fälle tatsächlich noch möglich ist. In anderen Großstädten, in denen die Rückgabe des Grundstückes infolge der Veränderungen durch den Nachkriegsaufbau nicht mehr möglich ist, ist lediglich eine Feststellung der Berechtigung auf Entschädigung zu treffen. Durch die konsequente Abarbeitung der angemeldeten vermögensrechtlichen Ansprüche ist es gelungen, Ende 1998 eine höhere Abarbeitungsquote als z. B. in der Stadt Magdeburg und einigen Landkreisen zu erreichen und so nur noch unwesentlich unter dem statistischen Durchschnitt zu liegen. Durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hat aber nach dem Willen des Gesetzgebers auch die Wiedergutmachung national-sozialistischem Unrechts zu erfolgen. Daraus resultiert für die Stadt Halle (Saale) gegenüber anderen Städten ein extrem hoher Anteil an Mehrfachansprüchen für das gleiche Grundstück in Folge des bis 1933 sehr hohen Prozentsatzes jüdischer Mitbürger. Sie haben während der Zeit des Nationalsozialismus ihr Vermögen aus verfolgungsbedingten Gründen verloren. Erschwert wurde die Abarbeitung auch dadurch, daß durch die Claims Conference Nachfolgeorganisation als gesetzlich vorgesehene jüdische Nachfolgeorganisation für sämtliches unbeanspruchtes ehemaliges jüdisches Vermögen Ende des Jahres 1992 ein Pauschalanspruch angemeldet wurde, der bis Ende 1996 immer noch nicht abschließend auf die einzelnen offenen Vermögenswerte präzisiert wurde. Für die Arbeitsweise des Amtes hat diese Pauschalanmeldung zur Folge, daß für jedes zur Entscheidung anstehende Grundstück die Eigentumsverhältnisse bis 1933 von Amts wegen zu klären sind. Sofern durch das AROV ausweislich des aus den Archiven beizuziehenden Grundbuchauszuges ein Eigentumsübergang in der Zeit von 1933 bis 1945 festgestellt werden kann, ist die Claims Conference Nachfolgeorganisation zwingend zu beteiligen, da ihre rechtlichen Interessen berührt sein könnten. In den Fällen der Mehrfachansprüche auf ein Grundstück ist eine erhöhte Widerspruchsund Klageerhebung zu verzeichnen, da nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich derjenige das Grundstück zurückerhält, der zuerst von einer Maßnahme betroffen war. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Den nachfolgend Geschädigten kann höchstens die Zahlung einer Entschädigung gewährt werden. Trotz dieser Schwierigkeiten ist es bis 1996 gelungen, alle vorliegenden Restitutionsansprüche in die Bearbeitung aufzunehmen. Für alle betroffenen Grundstücke sind alte und neue Grundbuchauszüge, Katasternachweise und ggf. Enteignungs- und Verzichtsakten im Wege der Amtsermittlung aus den entsprechenden Archiven bzw. von den entsprechenden Verwaltungsstellen angefordert worden. Der Bearbeitung der vermögensrechtlichen Ansprüche auf die Innenstadtgrundstücke im Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ wurde dabei Priorität eingeräumt. Von 767 Grundstücken im Sanierungsgebiet „Altstadt“, mit einer Größe von rund 80 Hektar und 80 Straßen, waren im Jahre 1994 noch 579 Grundstücke aus vermögensrechtlicher Sicht nicht abschließend bearbeitet. Diese Zahl konnte bis Ende 1998 auf 385 Grundstücke gesenkt werden. Allerdings befindet sich unter den noch nicht abschließend bearbeiteten Grundstücken eine Vielzahl solcher, • die bereits im Wege des Investitionsvorranggesetzes an einen Investor veräußert wurden oder • die zu Zeiten der DDR im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus neu bebaut wurden und • bei denen eine Rückübertragung nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen ausgeschlossen ist. Letztendlich existiert daher nur noch eine sehr geringe Anzahl von Grundstücken im Innenstadtbereich, bei denen die noch offenen vermögensrechtlichen Ansprüche ein Investitionshindernis darstellen können. Neben der originären Aufgabe, der Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche, hat das AROV durch die Erteilung von Negativattesten die Voraussetzungen für Investitionen zu schaffen. Für jeden Kaufvertrag, der ein im Bereich der Stadt Halle gelegenes Grundstück betrifft, muß für die Erteilung der erforderlichen Grundstücksverkehrsgenehmigung beim AROV eine Bestätigung darüber eingeholt werden, daß vermögensrechtliche Ansprüche für das Grundstück nicht vorliegen. Gleicher167

Dezernate mit Ämtern

maßen fordern die Banken bei der Gewährung von grundstücksbezogenen Krediten die Erteilung eines Negativattestes, daß vermögensrechtliche Ansprüche nicht vorliegen. Um die Erteilung von Negativattesten zu vereinfachen, wurde in den Jahren 1995 und 1996 durch Mitarbeiter des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen in Zusammenarbeit mit dem Katasteramt ein Projekt durchgeführt, in dem sämtliche registrierten vermögensrechtlichen Ansprüche hinsichtlich der Flurstücksentwicklung von 1933 bis heute ausrecherchiert wurden. Damit wurden alle anmeldebelasteten Grundstücke mit der aktuellen Flurstücksbezeichnung erfaßt, so daß die Erteilung von Negativattesten zeitnah erfolgen und der Grundstücksverkehr reibungslos gestaltet werden kann. Um dieses weiterhin gewährleisten zu können, ist jede Flurstücksfortschreibung, die durch das Katasteramt bzgl. der anmeldebelasteten Grundstücke mitgeteilt wird, datenmäßig zu erfassen. Nur so ist zu gewährleisten, daß auch jeweils der aktuelle Katasterbestand flurstücksmäßig vorliegt. Im Bereich der Vermögenszuordnungspläne sind aus diesem Grunde umfangreiche Grundstücksfortschreibungen im Datenbestand durchzuführen. Vermögenssicherung der Stadt Die Vermögenszuordnung hat die Aufgabe, die Zuordnung derjenigen Grundstücke auf die Stadt Halle (Saale) zu erreichen, die aufgrund der Vorschriften des Einigungsvertrages kommunales Eigentum geworden sind. Dieses betrifft Grundstücke, die am 01.10.1989 und 03.10.1990 kommunalen Aufgaben im Sinne des Grundgesetzes dienten oder wenn die Stadt vor Überführung des Grundstückes in „Eigentum des Volkes“ Alteigentümerin war. Ferner steht der Stadt nach den Vorschriften des Einigungsvertrages das im Bereich der Stadt gelegene und an den Stichtagen zu diesen Zwecken genutzte Wohnungsvermögen zu. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, daß die Zuordnung eines Grundstükkes an die Stadt u. U. noch keine abschließende Klärung der Eigentumslage mit sich bringt, da die Entscheidung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz ausdrücklich unter dem Vorbehalt begründeter vermögensrechtlicher Ansprüche ergeht.

168

Kapitel 2

Umfangreiche Archivrecherchen ermöglichten es, innerhalb der nachträglich in das Gesetz eingefügten Frist bis zum 31.12.1994, begründete Zuordnungsanträge für alle diejenigen Grundstücke zu stellen, die vor Überführung in „Eigentum des Volkes“ im Eigentum der Stadt Halle (Saale) standen und die zum Nachweis der Alteigentümerschaft erforderlichen Unterlagen den Anträgen beizufügen, so daß durch die Oberfinanzdirektion Magdeburg - Vermögenszuordnungsstelle Halle - eine Vielzahl dieser Anträge bereits positiv zugunsten der Stadt Halle (Saale) entschieden werden konnte. Ferner ist es gelungen, im großen Maße die Zuordnungsverfahren für die komplexen Wohnungsbaustandorte Silberhöhe, östliche Südstadt und westliche Südstadt fast vollständig abzuschließen und die erforderlichen Vorbereitungen für Zuordnungspläne für die Wohngebiete Heide-Nord I und Trotha zu leisten, so daß nach erfolgter Vermögenszuordnung die betreffenden Eigentümer (HWGmbH und Wohnungsgenossenschaften) ihrem Privatisierungsauftrag nach dem Altschuldenhilfegesetz nachkommen können. Darüber hinaus wurde die Zuordnung von für die Kommune wichtigen Liegenschaften erreicht, z. B. Liegenschaften in der Dölauer Heide mit ca. 660 Hektar Fläche oder der Flächen des ehemaligen Volkseigenen Gutes Halle, der Pferderennbahn, der Saline-Halbinsel und der Grundstücke des Gutes TornauPrussendorf sowie ca. 100 Hektar Flughafengelände des Flughafens Leipzig-Halle. Da aufgrund der Stadtratsbeschlüsse vom 19.02.1992 und 15.12.1993 eine Zuordnung an die HWG mbH nur dann erfolgen soll, wenn vermögensrechtliche Ansprüche nicht angemeldet worden sind oder diese bestandskräftig abgewiesen worden sind, werden weiterhin Anträge auf Zuordnung von Wohngrundstücken an die HWG mbH regelmäßig gestellt, nachdem die entsprechenden vermögensrechtlichen Ansprüche abgewiesen sind. Weiterhin sind im erheblichem Umfange erfolgreich Zuordnungsansprüche in Einzelfällen durchgesetzt worden, in denen durch den bisherigen Verfügungsberechtigten bereits eine Veräußerung des Grundstückes erfolgt war und der Stadt Halle (Saale) nunmehr die erzielten Veräußerungserlöse zustehen, die in den städtischen Haushalt eingestellt wurden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Aufgabenverlagerung Mit Inkrafttreten des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes wurde es erforderlich, Mitarbeiter des Amtes anstelle der Grundstücksrückübertragungen mit der Durchführung der Aufgaben nach dem Entschädigungsund Ausgleichsgesetz zu betrauen. Im Bereich der Abarbeitung von vermögensrechtlichen Ansprüchen auf bewegliches Vermögen und der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen ist anzumerken, daß diese Bereiche im Berichtszeitraum noch keine Priorität im Rahmen der Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche genossen, da grundsätzlich die Klärung von unklaren Eigentumsverhältnissen an Grundstücken als für den weiteren Aufschwung der Stadt und die Herbeiführung von dringend erforderlichen Investitionen als vordringlich angesehen wurde. Die Abarbeitungsquote hat aber auch in diesem Bereich erheblich zugenommen, ohne daß dieses statistisch genau dargestellt werden kann. In vielen Fällen kann ein Entschädigungsverfahren erst dann eingeleitet werden, wenn in der Abteilung Grundstücksrückübertragungen die Berechtigung sowie das Vorliegen eines Ausschlußgrundes abschließend bestandskräftig festgestellt worden ist. Eine weitere Umverlagerung der Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter erfolgt dadurch, daß die AROV mittlerweile angewiesen sind, den gesamten Zahlungsverkehr zugunsten des Entschädigungsfonds mit der Bundeskasse-Ost zu führen und auch die Vollstreckung bzgl. der zugunsten des Entschädigungsfonds festgesetzten Geldbeträge zu betreiben. Darüber hinaus ist das AROV auch gehalten, für die Finanzierung des Entschädigungsfonds zu sorgen, indem es gegenüber der Stadt Halle (Saale) für die Grundstücke, die infolge der Zugehörigkeit zum Verwaltungsvermögen nicht rückübertragen werden können, Abführungsbeträge festsetzt, die für diese Grundstücke von der Stadt Halle (Saale) an den Entschädigungsfonds zu zahlen sind. Eine erhebliche Aufgabenverlagerung wird auch dadurch notwendig, daß die Zahl der Widerspruchsverfahren und Klageverfahren ständig zunimmt.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Entwicklung der Anzahl Widerspruchsverfahren 1646 1500

1423

1078

1000

842

500

399

0

63

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 38: Widerspruchsverfahren (Quelle: AROV)

Während noch Ende 1993 lediglich 63 Widerspruchsverfahren zu verzeichnen waren, stiegen diese bis 1998 auf 1646 an. Da lediglich ein geringer Prozentsatz von Widerspruchsverfahren erfolgreich ist und in ca. 95 % der Fälle die Entscheidung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen der Stadt Halle (Saale) durch den Widerspruchsausschuß beim LandesAROV SachsenAnhalt bestätigt wird, zeigt sich die gleiche Entwicklung bei den Klageverfahren. Entwicklung der Anzahl der Klageverfahren 250

232 200

150

143

100

77 50

50

0

13

1993

24 1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 39: Klageverfahren (Quelle: AROV)

Ende 1993 waren 13 anhängige Klagen zu verzeichnen. Diese sind bis 1998 auf 232 Klagen angestiegen. Durch diese vermehrte Anhängigkeit von Widerspruchs- und Klageverfahren, die gleichfalls im Rahmen der Abhilfeprüfung und der Prozeßvertretung vor dem Verwaltungsgericht Halle (Saale) durch das AROV zu bearbeiten sind, ist eine Verlagerung des Tätigkeitsfeldes der Juristen im AROV erforderlich geworden, da diese mittlerweile größtenteils neben ihrer Leitungsfunktion für die Bearbeitung der Rechtsmittelverfahren eingesetzt werden müssen und somit für erstinstanzliche Restitutionsentscheidungen nur noch im sehr

169

Dezernate mit Ämtern

geringen Umfang Verfügung haben.

Kapitel 2

Arbeitskapazitäten

zur

Offene Vermögensfragen als endliche Aufgabe Da durch Einführung des § 30 a VermG eine Ausschlußfrist geschaffen wurde, bis zu deren Ablauf zwingend sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche anzumelden waren (Immobilien 31.12.1992, sonstige Vermögenswerte 30.06.1993), handelt es sich bei der Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche um eine endliche Aufgabe, da Neuanträge nicht mehr gestellt werden können. Gleichwohl kann eine verläßliche Aussage darüber, wann das AROV der Stadt Halle (Saale) seine gesetzliche Aufgabe abschließend erfüllt haben wird, nicht getroffen werden. Während im Zeitraum 1990 bis 1993 die Arbeit in erster Linie vom organisatorischen und personellen Aufbau geprägt war, wurde im Zeitraum von 1994 bis 1998 im verstärkten Umfang die zielgerichtete Abarbeitung der vorliegenden vermögensrechtlichen Ansprüche vorgenommen. Insbesondere im Innenstadtbereich ist diese gute Abarbeitungsquote an der Zahl der in Renovierung befindlichen oder renovierten Gebäude ersichtlich. Aber auch in den Außenbezirken war ein stetiger Zuwachs der Erledigungsquoten zu verzeichnen. Trotz der durch den Gesetzgeber und auf dem Erlaßwege nach Verabschiedung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes dem Amt weiteren zugewiesenen umfangreichen Aufgaben ist es Ziel, die erreichte Abarbeitungsquote trotz des mit dem Vollzug der Bescheide verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes beizubehalten. Bei der jetzigen Abarbeitungsquote wird man davon ausgehen können, daß bis zum Jahr 2000 das AROV grundsätzlich den Bereich der Grundstücksrückübertragung bis auf einen geringen Restanteil abschließend bearbeitet haben wird, auch wenn infolge anhängiger Widerspruchsverfahren (momen-tane Zeitdauer ca. 3 Jahre) und Klageverfahren (momentane Zeitdauer ca. 4 Jahre) eine abschließende Klä-

170

rung auch in diesen Fällen noch nicht immer erzielt sein wird. Mit zunehmender Klärung der vermögensrechtlichen Ansprüche auf Grundstücke wird eine Tätigkeitsverlagerung auf den Bereich des Vollzuges des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes zu erfolgen haben, da größtenteils erst nach vollständigem Abschluß des Verfahrens auf Grundstücksrückübertragung bestandskräftig festgestellt ist, ob durch das AROV bzgl. dieses entschiedenen Grundstückes ein Entschädigungsverfahren durchgeführt werden muß. Es wird daher auch erst nach vollständigem Abschluß der Grundstücksrückübertragung gesagt werden können, in welchem Umfang durch das AROV letztendlich Entschädigungsansprüche zu bearbeiten sein werden. Der Großteil der vorliegenden Entschädigungsansprüche betrifft Grundstücke, bei denen der Ausschluß der Rückübertragung des Grundstückes • wegen Verwendung des Grundstückes im komplexen Wohnungsbau, • wegen Widmung des Grundstückes für den Allgemeingebrauch oder • wegen Erwerbs des Grundstückes an den redlichen Erwerber ausgeschlossen ist eine bestandskräftige Entscheidungsvoraussetzung ist. Perspektivisch kann dieses daher nur dazu führen, daß im Bereich der Stadt Halle (Saale) noch längerfristig ein funktionierendes AROV mit entsprechender personeller und sächlicher Ausstattung existieren muß, wobei allerdings davon ausgegangen werden kann, daß mit Erreichung einer fast vollständigen Abarbeitungsquote im Bereich der Grundstücksrückübertragungen ein Personalabbau in Gang gesetzt werden kann. Wegen der sich abzeichnenden Verringerung des Aufgabenbestandes wurde das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen Ende 1997 als eigenständiges Amt aufgelöst und dem Rechtsamt als Abteilung angegliedert.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.4.

Dezernate mit Ämtern

Dezernat Planen und Umwelt

2.4.1. Umweltamt (31) Der Umweltschutz hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Er hat sich zu einer Schwerpunktaufgabe entwickelt, die auf einer breiten gesetzlichen Grundlage stehend auch die verschiedensten Aufgabenbereiche der Verwaltung erfaßt hat. Um künftigen Generationen die Lebensgrundlagen auch in der Stadt Halle (Saale) bewahren zu können, wurde im Mai 1990 das Umweltamt gebildet. Dieses war bis 1995 dem damals ebenfalls neu eingerichteten Dezernat Umwelt- und Naturschutz zugeordnet. Wegen seiner Bedeutung für die städteplanerische Entwicklung gehört es seit dem 17.01.1995 zum Dezernat Planen und Umwelt. Das ehemals eigenständige Amt für Abfallwirtschaft im Dezernat Umwelt- und Naturschutz wurde mit Wirkung vom 01.01.1994 als Abteilung Abfallwirtschaft in das Umweltamt eingegliedert. Das Umweltamt erfüllt heute bei umweltrelevanten Maßnahmen und Fachplanungen vordringlich ämterübergreifende Aufgaben, entwickelt auf der Grundlage der kommunalen Umweltpolitik Standards zum Schutz der Umwelt, erstellt Analysen zur Umweltsituation und führt ordnungsbehördliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der umweltspezifischen Satzungen durch. Darüber hinaus werden seitens des Amtes eine Fülle von Umweltinformationen erteilt. Alle diese Aufgaben werden erfüllt durch die drei Bereiche: • Abfallwirtschaft, • Umweltaufsicht und • Umweltvorsorge und -information. Auf Grund landesrechtlicher Regelungen werden auf kommunaler Ebene angesiedelten Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch die: • • • •

umgesetzt. Daneben erledigen die unteren Behörden eine Reihe von Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung, also im eigenen Wirkungskreis. Das Amt ist in allen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes Ansprechpartner sowohl für die Hallenser als auch für die Ämter der Stadtverwaltung. In den nachfolgenden Abschnitten werden die Aufgaben und Leistungen der unteren Behörden und Bereiche kurz vorgestellt. Detaillierte Ausführungen zu Sachfragen und den verschiedenen Leistungen des Umwelt-amtes findet der Leser in den Umweltberichten der Stadt Halle (Saale) von 1994 und 1997. Schutz der Umwelt vor Schadstoffen Untere Wasserbehörde Aufgabe der Unteren Wasserbehörde ist es, das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie die auf Grundlage dieser Gesetze erlassenen Verordnungen und Satzungen zu vollziehen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben trifft die Wasserbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Entscheidungen und Anordnungen einschließlich der Maßnahmen nach dem allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr. Weitere Schwerpunkte der gesetzlichen Regelungen sind: • • • • • • • • • • •

Benutzung der Gewässer, Wasserschutzgebiete, Gewässeraufsicht, Regelung des Wasserabflusses und Reinhaltung, Unterhaltung und Ausbau von Gewässern, Bestimmungen für Deiche und Dämme, Bewirtschaftung des Grundwassers, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Anlagen für wassergefährdende Stoffe, wasserwirtschaftliche Planung.

Untere Abfallbehörde/Altlasten, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde und Untere Wasserbehörde

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

171

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Abbildung 40: Beräumung Stadtwehr, August 1997 Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Unteren Wasserbehörde:

Aufgabenbereiche/Aufgabe 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Wasser/Gewässer/Abwasser 4 10 12 24 30 32 39 31 Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Abwasserableitung 450 530 550 203 130 75 59 50 Maßnahmen, Auflagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 10 15 15 15 20 20 24 22 Bearbeitung von Bürgerbeschwerden (einschließlich Widersprüchen) 4/40 4/45 4/40 4/40 4/50 4/60 4/40 4/35 Fluß- und Deichschauen/laufende Gewässerkontrollen 1 2 5 15 12 7 11 Wasserrechtliche Genehmigungen nach § 93 Wassergesetz (WG) LSA 2 3 2 6 8 10 8 22 Wasserrechtliche Erlaubnis für Einleiten von Oberflächenwasser Sonstige Aufgaben 2 2 3 6 5 5 4 3 Genehmigungen nach § 49 (4) WG LSA 80 200 300 160 50 Durchsetzung Anschlußzwang an öffentliche Entwässerung 15 15 25 60 50 45 36 42 Kontrolle Entsorgung Kleinkläranlagen entsprechend Satzung 20 30 30 50 70 75 50 55 Anhörungen im Rahmen Odnungswidrigkeits(OWI)-Verfahren 5 5 7 10 10 8 6 5 Anordnungen zum Bodenschutz (Grundwasserschutz) 5 10 15 6 5 7 5 5 Beseitigung von Ölschäden 30 50 20 30 7 Ausnahmegenehmigung entsprechend Entwässerungssatzung keine Daten 527 407 463 587 749 Stellungnahmen zu Bauanträgen Tabelle 49: Fallzahlen im Bereich Untere Wasserbehörde

172

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Untere Abfallbehörde /Altlasten Die Aufgaben der Unteren Abfallbehörde ergeben sich aus der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten im Abfallrecht (Abf ZustV LSA) vom 5.12.1991. Darin wurden erstmalig die Zuständigkeiten für die Unteren Abfallbehörden im Land Sachsen-Anhalt geregelt und eine konkrete Arbeitsgrundlage ab dem Jahre 1992 geschaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Durchsetzung der Aufgaben im Bereich Umweltkontrolle auf der Grundlage des Bundesabfallgesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen vom 27.8.1986 und des Landesabfallgesetzes vom 14.11.91.

Abbildung 41: Hufeisensee Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle wurden im Zeitraum von 1991 - 1998 von der Unteren Abfallbehörde für 856 Einrichtungen und Firmen der Stadt Halle die Abfallerzeugernummer mit der Branchenzuordnung übergeben. Erstmals wurde 1992 in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz (LAU) mit der Nach-erfassung und fortlaufenden Pflege des Altlastverdachtsflächenkatasters begonnen, in dem 1171 Altlastverdachtsflächen mit Stand vom 31.12.1998 erfaßt sind. Mit der Erarbeitung eines Grundwasserschadstoffbelastungskataster wurde 1995 begonnen. Die darin erfaßten Daten werden jährlich fortgeschrieben.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Im Bereich der Altlastverdachtsflächen sind viele Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie umweltgeologische Untersuchungen im Stadtgebiet Halle durch das Amt 31 vorbereitet, durchgeführt und betreut worden, die maßgeblich die Bedingungen für eine Gesundung der Umwelt verbesserten, wie z. B.: • Vorbereitung von Sicherungsmaßnahmen auf der ehemaligen Deponie MABSchkeuditz (städtische Fläche); • kontinuierliche Fortführung der Sicherungsarbeiten auf der ehemaligen Deponie Küttner Weg durch den Betrieb einer Pilotanlage zur Sickerwasserbehandlung/Städtische Fläche); • kontinuierliche Fortführung der Sicherungsarbeiten auf der ehemaligen Deponie Kanena mit dem Ziel der Minimierung der Grundwasserneubildung (Die Erdbauarbeiten konnten Ende 1996 in der Hauptsache abgeschlossen werden, die grünordnerischen Maßnahmen zu einem wesentlichen Teil, vgl. 2. Umweltbericht); • Vorbereitung und Erstellung der nutzerbezogenen Gefährdungsanalyse für die ehemalige Garnison Heide. Ebenso bestand ein Schwerpunkt der Arbeit darin, die Belastung von Gewässern durch Gifte und Chemikalien einzudämmen. Von 1991 bis 1998 wurden nach Chemikalien- und Gefahrstoffrecht 265 termingebundene Auflagen erteilt, um eine Umweltgefährdung auszuschließen. Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) Grundlage für die Arbeit der UIB bilden das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen 26 Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die Zuständigkeitsverordnung LSA. Im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen ist für die Stadt Halle (Saale) 1993 ein Schallimmissionsplan erarbeitet worden. Er bildet die Grundlage für die Lärmbekämpfung und Vermeidung. Die Untere Immissionschutzbehörde (UIB) ist für die Durchführung und Koordination von Genehmigungsverfahren nach BImSchG zuständig und an Stellungnahmen zu Bebauungsplänen sowie zu Vorhaben- und Erschließungsplänen beteiltigt.

173

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Durch den Beitritt der Stadt Halle 1992 zum Klimabündnis gewinnt die Problematik Klimaschutz zunehmend an Bedeutung. Im Vordergrund steht die Reduzierung von CO2 auf der Grundlage eines Minderungskonzeptes. Durch die UIB erfolgte u. a. die Erarbeitung der Beschlußvorlage sowie die Begleitung des Projektes „Klimaschutz macht Schule“. Ein Schwerpunkt besteht auch in der intensiven Umsetzung der Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zum Immissionsschutz, wonach der Einbau von Schallschutzfenstern gefördert werden kann, wenn der Schallpegel die zulässigen Mindestwerte erreicht oder überschreitet. Anzahl der bearbeiteten Förderanträge für Schallschutzfenster 100

79

77

66 57

57 51

50

18

0 1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 42: Förderanträge (Quelle: Umweltamt)

Schutz von Landschaft und Natur „großgeschrieben“ Untere Naturschutzbehörde Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat die Aufgabe, den Natur- und Artenschutz betreffende Gesetze, Verordnungen, Satzungen und andere Rechtsnormen auf dem Territorium der Stadt Halle (Saale) durchzusetzen, auf ihre Einhaltung zu dringen und entsprechende Vergehen zu ahnden. Eine Pflichtaufgabe der UNB ist es, für ihr Gebiet einen Landschaftsrahmenplan (LRP) auszuarbeiten, der als Fachplan dieser Behörde für den Naturschutz und die Landschaftspflege zu verstehen ist. Mit der Erarbeitung des LRP wurde 1993 begonnen. Ende 1996 lag der mit der Oberen Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Umweltschutz abgestimmte Entwurf vor. Ökologisch bedeutsame Gebiete sind in der Stadt Halle (Saale) zu Schutzgebieten erklärt worden.

174

Damit verfügt Halle über • • • • • •

neun Naturschutzgebiete (NSG), zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG), 18 Flächennaturdenkmale (FND), elf Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und zwei geschützte Parks.

Dazu sind entsprechende Verordnungen bzw. Satzungen erarbeitet und Verfahren gemäß Gesetz durchgeführt worden. Zur Durchsetzung der Baumschutzverordnung der Stadt Halle und der Eingriffsregelung bei Einzelbauvorhaben (Bauanträge, Vorbescheide, Abbruchanträge) sowie Trassenvorhaben der Versorgungsträger nimmt die UNB die ihr im Rahmen der bestehenden Gesetze eingeräumten Rechte konsequent war, um das ökologische Gleichgewicht auch in Zeiten aktiver Bautätigkeit nicht aus den Fugen geraten zu lassen. So werden bereits in der Bauplanungsphase Naturraum und Naturhaushalt im Planungsgebiet bewertet und später Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kontrolliert. Dem Schutz des Baumbestandes der Stadt im allgemeinen und im besonderen Baum-erhaltung, -sanierung, -pflege und -umfeldverbesserung an den als Naturdenkmal ausgewiesenen Stadtbäumen wird Rechnung getragen. Die UNB erteilte nach gründlicher Prüfung von 1995 bis 1997 rund 4818 Genehmigungen zur Fällung von Bäumen, denen jedoch die annähernd gleiche Anzahl von Neu-pflanzungen gegenüberstand. Ebenso wurden durch die UNB regelmäßig Kontrollen des rechtmäßigen Besitzes und der rechtmäßigen Vermarktung einheimischer und exotischer besonders geschützter Tiere und Pflanzen durchgeführt und der allgemeine Schutz wildlebender Pflanzen und Tiere in der städtischen Kulturlandschaft kontrolliert. Die durch die UNB erarbeitete Biotopkarte enthält 747 besonders geschützten Biotope nach Landschaftsschutzgesetz.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Umweltvorsorge Umweltinformationssystem Halle (Saale) Seit fünf Jahren wird im Umweltamt der Stadt Halle (Saale) das Umweltinformationssystem (UIS) als Teil des Rauminformationssystems (RIS) aufgebaut. Durch den Einsatz des UIS werden Einwendungen des Umwelt-amtes zu Planungen und Anträgen verdeutlicht und die Ergebnisse der Umwelterheblichkeitsprüfung anschaulich dokumentiert. Dadurch konnten die Planungssicherheit erhöht sowie Umweltinformationen für interessierte Nutzer bereitgestellt werden. Die vom Umweltamt bereitgestellten Informationen sind für andere am Rauminformationssystem angeschlossene Ämter nutzbar, wobei die Leserechte in einzelnen Anwendungen aus Gründen des Datenschutzes eingeschränkt sind. Der Aufbau des Umweltinformationssystems wurde von 1992 bis 1996 durch das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Raumordnung (jetzt Ministerium für Landwirtschaft, Raumordnung und Umwelt) des Landes Sachsen-Anhalt mit Fördermitteln in Höhe von 4,96 Mio. DM bei einem Eigenanteil von 0,54 Mio. DM unterstützt. Die Mittel wurden vorrangig zur Schaffung einer digitalen Datenbasis als Grundlage für ein UIS vom Stadtvermessungsamt eingesetzt. Durch das Umweltamt wurden unter anderem folgende Informationsebenen digital erfaßt: • Schutzgebiete, Geschützte Biotope nach §30 Landesnaturschutzgesetz und Naturdenkmale • Pflanzengesellschaften sowie Pflege und Entwicklungsplan des Geschützten Landschaftsbestandteils „Großer und Kleiner Galgenberg“ • Laichgewässer im Stadtgebiet • Kataster der Altlastverdachtsflächen und Altlasten • Grundwasserschadstoffbelastungskataster (in Arbeit) • Wertstoffcontainerplätze und Schadstoffmobiltour • Gewässer im Stadtgebiet, Trinkwasserschutzzonen, Hochwasserüberflutungsflächen • Ölheizungskataster, Indirekteinleiterkontrolle, Kontrolle der Fettabscheider, KonVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

trollobjekte nach Gefahrstoffverordnung • Berechnung des Schalldruckpegels an ausgezeichneten Punkten • Lärmkonfliktkarten • Fernwärmeversorgungs- und Fernwärmesatzungsgebiete • 20 Karten aus dem Luftreinhalteplan neun Teilmeßgebiete in Halle (Daten vom Landesamt für Umweltschutz) • 21 Karten des Landschaftsrahmenplanes Weitere Anwendungen bzw. Informationsschichten wurden durch die Projektgruppe RIS importiert (Hochwasserüberflutungs-flächen am 18. April 1994 nach LAU, Schallimmissionsplan Gesamtverkehr Tag, Digitales Höhenmodell aus dem Schallimmissionsplan, Temperaturkarte der Befliegung morgens und abends, Klimatopkarte, generalisierte Klimatopkarte). Durch eine sinnvolle Überlagerung von Informationsschichten oder anderer Operationen mit den digitalen Daten lassen sich weitere Darstellungen gewinnen. Ebenso sind Flächenbilanzen oder auch Selektionen nach bestimmten Kriterien problemlos möglich. Kommunaler Umweltwettbewerb Seit 1994 beteiligt sich die Stadt Halle (Saale) am Kommunalwettbewerb der Deutschen Umwelthilfe e.V. Jährlich wird dabei die Bundeshauptstadt für Natur- und Umweltschutz ermittelt. Die im Bundesdurchschnitt erreichten Plazierungen sind Ausdruck für die gute Umweltarbeit in der Saalestadt. 1994 1995 1996 1997 1998

- 38. Platz unter 185 Kommunen - 24. Platz unter 144 Kommunen - 65. Platz unter 189 Kommunen - 28. Platz unter 198 Kommunen - 50. Platz unter 223 Kommunen

Stadtökologie Dieser Bereich des Umweltamtes organisiert und koordiniert die im Zusammenhang mit Planungs- und Bauvorhaben zu realisierenden umweltschützenden und arterhaltenden Maßnahmen. Besonders wichtig sind dabei die Koordination der Stellungnahmen der vier Unteren Behörden und die auf der Grundlage der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) ökologisch orientierte Einflußnahme bei der 175

Dezernate mit Ämtern

Flächennutzungsplanung und Stadtentwicklungskonzeptionen. Umweltinformation Mit vielfältigen Aktivitäten, die zum Teil schon auf eine Tradition verweisen können, wird das Bewußtsein der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der verschiedenen Ämter der Verwaltung sowie von Wirtschaft, Gewerbe, Handel und Industrie für die Belange des Umweltschutzes immer wieder sensibilisiert. Zu einer intakten Umwelt kann jeder Einzelne seinen Betrag leisten. Das machen Aktionen wie Umwelttag und Fahrrad-aktionstag deutlich. Anregungen und Tips zum Umweltschutz enthalten auch der jährlich neue Umweltkalender sowie das zwischen 1991 und 1998 zahlreich publizierte Informationsmaterial: • 102 Faltblätter, 27 Broschüren, Bücher, 34 Ausstellungen und 24 Plakate/Auf-kleber, • Fachtagungen zu Dachbegrünung und Niedrig-Energie-Standards sowie • mehrere Wettbewerbe und Öko-ProjektTage an halleschen Schulen. Umwelttelefon - Bürgerservice in Sachen Umweltschutz

Kapitel 2

Beseitigung von Schadstoffen, Sperrmüll sowie Elektronikschrott, der Immissionsschutz und Fragen zum Naturschutz sind Schwerpunkte der Beratungstätigkeit am Umwelttelefon. Engagement in Sachen Umwelt beweisen die Hallenser ebenso durch zahlreiche Anregungen zur Umweltsituatuion in der Stadt und durch Anzeigen zu Umweltvergehen, wie z. B.: • bei widerrechtlich abgestellten Autowracks, • bei abgelagertem Müll, • beim Verbrennen von Gartenabfällen u. a. m. Eine seit 1991 kostenlose Geschenkbörse für Gegenstände aller Art wird seit 1994 unter dem Namen „Brauch-Bar“ weitergeführt. Im Jahr 1995 boten rund 1800 Hallenser gut erhaltene Möbel, noch funktionstüchtige Elektrogeräte, Heimelektronik, Hausrat und Freizeitartikel für Interessenten an. Seit 1996 vermittelte das Umweltamt jährlich rund 1300 Schenkungsangebote. Davon konnten rund 80 Prozent der Gegenstände an einen neuen Besitzer vermittelt und somit ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.

„Umwelttelefon, guten Tag“, damit haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Ruf als bürgernahe Institution für sämtliche Umweltfragen begründet. Seit Dezember 1991 gibt es mit dem Umwelttelefon diese Ansprechstelle. Während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag stehen die Mitarbeiter für alle Fragen, Beschwerden oder Anregungen zum Umweltschutz bereit.

Umweltaufsicht und -telefon haben den „direkten Draht“

Wie wichtig diese Informationsquelle für die Bewohner der Saalestadt geworden ist, beweisen die registrierten Anrufe in den vergangenen Jahren. Während 1992 noch 3.680 Anrufer von diesem Service Gebrauch machten, waren es 1998 schon 9.486. Dabei zeigten die Hallenser großes Interesse an allen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen, die in der Stadt eingeführt wurden. Immer wieder werden auch Anrufe entgegengenommen, in denen umweltbewußte Bürger ihren Unmut über die zunehmende Gleichgültigkeit einiger Mitmenschen gegenüber ihrer Umwelt äußern. Entsorgungsmöglichkeiten und Termine zur

Mit dem Aufbau der Umweltamtes im September 1990 wurden zunächst sämtliche bestehenden "wilden Müllkippen" im Stadtgebiet, die Jahrzehnte lang geduldete Entsorgungseinrichtungen waren, geschlossen. Allein von 1990 bis 1993 erfolgte die Beräumung von 50 oberflächigen Ablagerungen mit einem Gesamtvolumen 45.817 m³. Diese Art Müllkippen gibt es heute nicht mehr. Jedoch entstehen immer wieder illegale Müllablagerungen an unterschiedlichen Standorten.

176

Die direkte Funkverbindung mit dem Umwelttelefon ermöglicht, eingehende Hinweise zu Umweltgefährdungen sofort vor Ort zu klären. Dabei wird gezielt der Kontakt zum Bürger gesucht. Alle eingehenden Hinweise und Petitionen werden innerhalb von 24 Stunden geprüft.

So ist die Entsorgung von unbekannt verbrachten Schadstoffen wie z. B. Autobatterien, wasVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

sergefährdenden Stoffen, Elektronikschrott jährlich an 2100 Einzelstandorten erforderlich. Auf dem Gebiet des Abfallrechts wurden die Verwaltungsakte von der Ermittlung über die Anhörung bis zur Anzeige und Ordnungsverfügung bearbeitet. Die Ersatzvornahme erfolgte bei Gefahr im Verzug oder nach Ablauf von festgesetzten Fristen.

Gemeinsam mit der Stadtwirtschaft GmbH Halle und der Abfallwirtschaft GmbH HalleLochau wurden im Berichtszeitraum Konzepte entwickelt und erprobt sowie Projekte durchgeführt, die einerseits die weitere Senkung des Abfallaufkommens, zum anderen die Wiederverwertbarkeit des anfallenden Mülls zum Ziel hatten.

Abfall nicht nur beseitigen, sondern noch verwerten

Die in der Kommunalstatistik dargestellten Ergebnisse spiegeln die deutlich rückläufige Entwicklung des Restmüll- Wertstoff- und Schadstoffaufkommens wider, wie sich aus den nachstehenden graphischen Darstellungen am Beispiel der Hausmüllentsorgung und Werststofferfassung ablesen Läßt.

Nach dem Aufbau einer funktionierenden Abfallentsorgung Anfang der neunziger Jahre verlagerte sich die Tätigkeit auf die Abfallvermeidung, die Getrennterfassung von Wert- und Schadstoffen und die Verwertung.

W e rtsto ffe rfa ssu n g in d e r S ta d t H a lle , A n g a b e n in T o n n e n g e r u n d e t 35867

33913 31312 30000

28034 21340

20000

16633 11000

10000

1421 0 1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 43: Wertstofferfassung Anteilmäßiger Vergleich der Wertstofferfassung in der Stadt Halle 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 0%

10%

20%

Papier u. Pappe

30%

40%

50%

Glas

60%

70%

80%

90%

100%

Metalle u. Kunststoffe

Abbildung 44: Anteilmäßiger Vergleich der Wertstofferfassung (Quelle: Umweltamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

177

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Dabei trugen die in die nachstehende Tabelle aufgenommenen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in besonderer Weise zum Rückgang der Abfallmengen im Berichtszeitraum bei. Ende 1990

Anfang 1991 März 1991 Oktober 1991 Oktober 1991 1992 Mai 1992 Juni 1992

1993 Juni 1993 November 1993 Januar 1994 September 1994 1994/1995 Januar 1995

Juni 1995 Ende 1995

September 1996 1997

1998

1998

1998

178

Getrenntsammlung und Verwertung von Kühlgeräten Beginn der getrennten Erfassung von Glas und Papier durch die Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau Altkleidererfassung über Container Start zur Einführung des Dualen Systems in Halle; neben Glas und Papier werden auch Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech und Verbundstoffen über zentrale Depotcontainer erfaßt Einführung der "Sperrmüllbörse" (brauchbare Haushaltsgegenstände und Möbel werden per Aushang weiter vermittelt), ab 1995 "Brauch-Bar" Beginn der getrennten Erfassung verwertbarer Marktabfälle Beginn der Schadstofferfassung für Haushalte und Gewerbe über ein Spezialfahrzeug; seit September 1993 erfolgt die Sammlung mit einem stadtwirtschaftseigenen Mobil Ausschluß von Einwegverpackungen und -geschirren durch Satzungsbeschlüsse - für öffentliche und nachgeordnete Einrichtungen - für öffentliche Feste und Veranstaltungen - als Vertragsbedingung entgeltliche Getrennterfassung einzelner Haushaltgeräte haushaltsnahe Erfassung von Leichtverpackungen über die "Gelbe Tonne" Start des Pilotprojektes "Biotonne"; Pilotprojekt "Müllautomat" lief 3 Monate in Halle-Neustadt Getrennterfassung von Elektronikschrott; auch für Bürger der Stadt Halle nutzbar Erfassung von Laub und Grünschnitt über spezielle Papiersäcke; Seit 1995 wird Grünschnitt zweimal jährlich für jeweils 4 bis 6 Wochen im Frühjahr und Herbst über spezielle Papiersäcke separat gesammelt und der Kompostierung zugeführt. Aufnahme des Dauerbetriebes der Gewerbe- und Sperrmüllsortieranlage der Stadtwirtschaft GmbH Halle (SGH); nur die Sortierreste und unsortierbarer Sperrmüll gelangen noch zur Deponie Lochau Wohngrundstücke ohne Eigenkompostierung werden mit der Biotonne bestückt, um die kompostierbaren Haushaltsabfälle getrennt zu erfassen. Parallel hierzu wurde mit der Bestückung von Bio- und/oder Speiseresttonnen für Gewerbe begonnen (Gaststätten, Blumenläden, etc.). Beschluß des Abfallwirtschaftsprogramms der Stadt Halle (Saale) durch den Stadtrat Beginn der haushaltsnahen Erfassung von Papier (Papierbündelsammlung) in ausgewählten Stadtrandgebieten; Einrichtung des Recyclinghofes auf dem Gelände der SGH; Fertigstellung der Broschüre "Entsorgungsratgeber für Bauherren und Architekten" Beginn der haushaltsnahen Papiererfassung über die "Blaue Tonne". Flächendeckende Einführung der „Gelben Tonne“ abgeschlossen: dazu schriftliche Befragung der Eigentümer von 5.474 Grundstücken; Standplatzfestlegungen mit den Wohnungsgesellschaften und Reduzierung von Restmüllbehältern; fünf Aktionstage in verschiedenen Stadtteilen; Prüfung der Auslastung der Depotcontainer, Biotonnen und Wertstofftonnen nach der Tonnenstellung Flächendeckende Einführung der „Blauen Tonne“ abgeschlossen: dazu wurden Eigentümer von insgesamt 871 Grundstücken befragt; es fanden Begehungen der 1.608 Standplätze in acht Stadtgebieten statt, dabei Festlegung der Stellung der Wertstoffbehälter, ständige Kontakte zur Stadtwirtschaft und den Wohnungsgesellschaften; Zusammenarbeit mit Abteilung Umweltvorsorge, um die Bürger fortlaufend zu informieren; Prüfung der Auslastung der Depotcontainer und Wertstofftonnen (384 Grundstücke in der Innenstadt) Vorbereitung zum Pilotversuch Müllschleuse (im Rennbahnviertel) werden getroffen: dazu Projektgruppenberatungen; Betreuung des den Versuch begleitenden Ingenieurbüros; Vorbereitung und Auswertung einer Hausmüll- und Wertstoffanalyse zur Feststellung des IstZustandes; Informationstage Eröffnung des Recyclinghofs Radeweller Straße

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Aufgaben in den kommenden Jahren Neben der Erfüllung der Verwaltungsvollzugsaufgaben und der Aufgaben zur Gefahrenabwehr werden die Tätigkeiten von wesentlicher Bedeutung sein, deren Grundanliegen es ist, den Eingriffen in das ökologische Gleichgewicht mit den Instrumentarien der Umweltvorsorge entgegenzuwirken, um nachhaltige Schäden zu verhindern und den nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt zu erhalten, wie die: • Fortführung der Aufklärung der Altlastverdachtsflächen, • Fertigstellung des Grundwasserschadstoffbelastungskatasters, • Erarbeitung einer Regenwassersatzung,

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

• Überarbeitung des Schallimmissionsplanes/Lärmminderungsplanung Verkehr, • Veranlassung von Energiesparmaßnahmen in kommunalen Gebäuden, • Durchführung des Projektes „Klimaschutz macht Schule“, • Durchführung des Runden Tisches Energie zur Energieeinsparung, • Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für alle Schutzgebiete und Durchführung kurz- und mittelfristiger Pflegemaßnahmen, • Durchsetzung einer besseren Wertstofftrennung zur Abfallreduzierung, • Abfallberatung sowie • Erweiterung des Umweltinformationssystems.

179

Dezernate mit Ämtern

2.4.2. Stadtplanungsamt (61) Planen mit dem Bürger - ein Lernprozeß Bauleitplanung und die Praxis Mit der Wende haben sich auch die Kontakte zwischen Bürger und planender Verwaltung geändert. Das Gespräch mit dem Bürger wird täglich auf vielfältige Weise durch den Planer gesucht: Bei der Beratung von Einzelbauvorhaben, zur Abstimmung von Verkehrsplanung, für den Stadtrat zur Beschlußfassung und in förmlichen Verfahren nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes. Nach diesen Vorschriften ist es vorgesehen, Informationen, Wünsche und Vorstellungen zwischen den einzelnen Bürgern oder deren Interessenvertretern (z. B.: örtliche Vereine, fachliche Vereinigungen und Interessengemeinschaften, Naturschutzvereine, Allgemeiner Deutscher Radfahrerclub, Runder Tisch Verkehr) sowie anderen Institutionen einerseits und der planenden Verwaltung andererseits auszutauschen, Standpunkte zu erläutern und Ratschläge zu erteilen. Es ist verständlich, daß zu Beginn des Berichtszeitraumes der Rückfluß von Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft nur spärlich anlief. Das bürgernahe Planen mußte in der neu gewonnenen Demokratie von beiden Seiten erst erlernt und zu einer bürgerund verwaltungsfreundlichen Planungskultur entwickelt werden. Selbst heute tun sich im Verfahren immer wieder einmal Probleme auf, ist für den Einzelnen diese oder jene Vorgehensweise im Planungsablauf nicht ganz einleuchtend. Deshalb wird an dieser Stelle die Gelegenheit genutzt, die Entwicklung der Planung vor dem inneren Auge des Lesers abzurollen. Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Städte und Gemeinden, bei der Bauleitplanung ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. In der ersten Stufe findet vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes eine sogenannte vorgezogene Bürgerbeteiligung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB statt. Alle interessierten und betroffenen Bürger sollen durch diese vorgezogene Bürgerbeteiligung frühzeitig über Planungen informiert werden, und es soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, schon in der Konzeptphase ihre Meinung zu äußern. Gegenstand der vorgezogenen Bürgerbeteiligung ist nicht der fertig erarbeitete, ausgereifte Bebauungsplan-entwurf, sondern eine allgemein verständliche Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, z. B. in Form von 180

Kapitel 2

Alternativen, Skizzen oder eines dreidimensionalen Anschauungsmodells. Für rund 100 Bebauungsplangebiete fanden im Berichtszeitraum vorgezogene Offenlegungen und Bürgerbeteiligungen statt. Nach Auswertung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung tritt das Bebauungsplanverfahren in die entscheidende Phase. Es wird der Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet und vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, zur Öffentlichen Auslegung bestimmt. Dieses förmliche Auslegungsverfahren ist die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung. Der Zeitraum der Offenlegung wird im Amtsblatt bekanntgemacht. Während der einmonatigen Auslegungsdauer im Ratshof und im Stadtplanungsamt haben die Bürger die Möglichkeit, sich den Plan mit der zugehörigen Begründung erläutern zu lassen und dazu Anregungen vorzutragen. Diese können in schriftlicher Form vorgelegt oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Auf Grund von Rats- und Ausschußbeschlüssen wurde eine größere Zahl von Bürgerversammlungen und Ausstellungen veranstaltet. Im Regelfall wurden die Betroffenen durch das Amtsblatt, in den ersten Jahren des Berichtszeitraumes durch die Tagespresse informiert. Neben Gestaltungsplänen und Vorentwürfen für Gewerbe- und Wohngebiete waren auch für den „Öffentlichen Raum“ Gestaltungspläne für Straßen und Plätze und für Straßenbahntrassen herausragende Planungen, die in dieser Form diskutiert wurden. Die Ergebnisse dieser Diskussion fanden weitgehend - sowohl in den weiterführenden Arbeiten der Verwaltung als auch in den nachfolgenden Beschlüssen der Entscheidungsgremien - ihren Niederschlag. Jede einzelne Meinungsäußerung gilt es nach der Offenlegung auszuwerten und zu prüfen, inwieweit sie durch eine Planänderung berücksichtigt werden kann. Das Prüfergebnis gibt die Verwaltung als Anregungen und Bedenken über die vorgeschalteten Gremien, insbesondere den Planungs- und Umweltausschuß, in Form einer Empfehlung an den Stadtrat, dem die abschließende Entscheidung über den Bebauungsplan obliegt. Die betroffenen Bürger werden von dem Ergebnis unterrichtet.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Abbildung 45: Dr. Friedrich Busmann erläutert ein Bauvorhaben Wird eine Planung nach der öffentlichen Auslegung grundlegend geändert, so ist der neue Planentwurf nochmals für einen Monat öffentlich auszulegen. Soll der Bebauungsplan jedoch nur so weit geändert oder ergänzt werden, daß die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, so genügt eine Beteiligung der betroffenen und benachbarten Bürger. Die Beteiligten können hier wiederum Anregungen vorbringen. Nach Abschluß dieses über einen längeren Zeitraum laufenden Bürgerbeteiligungsverfahrens und der entsprechenden Anhörung der Träger öffentlicher Belange wird der Bebauungsplan erst rechtskräftig, d. h. für jedermann verbindlich, wenn das Regierungspräsidium als Fachaufsichtsbehörde seine Zustimmung erteilt hat. Zukünftige Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungspläne können auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) durch den Stadtrat selbst rechtsverbindlich beschlossen werden. Diese und andere neue gesetzliche Regelungen führen zu mehr Effektivität bei der Umsetzung städtischer Planungen. Halle als Oberzentrum und der Saalkreis Für die Planung auf dem städtischen Territorium waren und sind zwei Aspekte unbedingt zu berücksichtigen: •



Halle ist Oberzentrum der südlichen Region Sachsen-Anhalts, verfügt jedoch nur über sehr begrenzte Stadtgebiets- und damit Entwicklungsflächen und der Saalkreis umgibt die Stadt wie ein Kragen.

Deshalb prägte die Koordinierung bei der Bearbeitung und Beteiligung in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zu regionalen und überregionalen Bauvorhaben im Berichtszeitraum die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Halle und dem Saalkreis. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Daß die Zusammenarbeit bei der Zuordnung von verschiedenen konkurrierenden Nutzungsarten nicht immer leicht war, ist augenscheinlich, da ungehemmte Entwicklungen im Saalkreis stark die Interessen des Oberzentrums berührten. Insbesondere bei der Ausweisung von Neubauflächen für Wohnen und Gewerbe traten in den Gemeinden des Saalkreises weniger Startschwierigkeiten auf, da die Eigentumsverhältnisse früher geregelt und Investoren nachhal-tiger präsent waren. Im Wohnungsbau überstiegen Investitionsprojekte, beispielhaft in Salzmünde mit über 500 Wohneinheiten, die Eigenentwicklung der Gemeinde um ein Vielfaches. Bevölkerungswanderung Halle - Saalkreis 1993, 1996, 1998 im Vergleich 300000

276624

259372

260838

200000

100000

79053

72520

64545

0 1993

1996

Einwohner Halle

1998

Einwohner Saalkreis

Abbildung 46: Bevölkerungswanderung Quelle: Einwohner- und Statistikamt 1999

Eine zur halleschen City konkurrierende Entwicklung von Einkaufszentren und Verkaufsflächen fand auf der „Grünen Wiese“ im Saalkreis mit Schwerpunkten in Peißen und Angersdorf und im Umland mit Günthersdorf statt. Dieser Entwicklung setzte die Stadt Halle eine geplante Verkaufsfläche von rund 120.000 m² für 20 bis 25 Vorhaben im Bereich Handel und Gewerbe innerhalb des Stadtgebietes entgegen. Ein Pilotprojekt im positiven Sinn stellt der Industriepark Halle-Queis dar, das gemeinsame Kind der Stadt Halle und der Saalkreisgemeinde Queis. Erste Unternehmen konnten auf dem ersten rund 80 ha großen Bauabschnitt im Jahre 1996 angesiedelt werden. Beide Gebietskörperschaften hatten in dem Kooperationsvertrag vom Januar 1994 eine Erschließungsvorfinanzierung ver-einbart. Mit einem Anteil von 72 % bei der Stadt Halle und 28 % bei der Gemeinde Queis wurde auf gleicher Basis ein Gewerbesteuersplitting ausgehandelt; eine Kooperation mit noch nicht allzu vielen Beispielen in der Bundesrepublik. Fachliche Grundlage für die nachbargemeindliche Abstimmung der Bauleitplanungen zwischen Halle und den Umlandgemeinden stellte 181

Dezernate mit Ämtern

eine Reihe von Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen dar; vgl. folgende Chronik: 1990 • Erarbeitung eines Marketing-Hand-buches zur kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderung für den Großraum Halle unter Leitung der WIBERA AG Düsseldorf (gemeinsam mit dem Saalkreis und Merseburg); • Erarbeitung einer Regionalstudie für den Großraum Halle; • Mitarbeit in den Gremien zum Großraum Halle-Leipzig; 1991 • Beplanung und Realisierung eines gemeinsamen Industrie- und Gewerbegebietes Halle-Queis auf der Basis eines Vertrages zwischen den beteiligten Partnern; 1992 • Abstimmung mit der Gemeinde Oppin zur künftigen Gewerbegebietsplanung im Bereich Tornau-Oppin; 1993 • Gutachten zum Thema „Stand und Entwicklung der Einzelhandelsversorgung der Stadt Halle“ im Auftrag der Stadt Halle; • zeitgleich hat das Landratsamt des Saalkreises das Gutachten zur Entwicklung des Einzelhandels im Saalkreis in Auftrag gegeben; 1992/1993 • Durchführung von 3 Regionalforen mit Vertretern der Städte Halle, Merseburg, der Landratsämter Saalkreis und Merseburg und benachbarter Gemeinden unter Leitung des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) und des Landrates des Saalkreises; • Erarbeitung eines Rahmenplanes zur Entwicklung Trotha-Sennewitz in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sennewitz; 1995/1996 • Erarbeitung eines Rahmenplanes Halle-Peißen in Verbindung mit der Abstimmung zu textlichen Festsetzungen zum B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Peißen (1995, 1996 in Zusammenarbeit mit der Abteilung Städtebau II); • Regionalkonferenz 1995 Großraum HalleLeipzig in Halle;

182

Kapitel 2



Regionalkonferenz 1996 Großraum HalleLeipzig in Leipzig;

1997/1998 • Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes für den Regierungsbezirk Halle • Gründungskonferenz zum Regionalforum Halle am 15.05.1997 in Halle • 2. Tagung des Regionalforums Halle am 23.06.1998 in Leuna Stadtplanung in einem wettbewerbsfreundlichen Klima Die größte Stadt Sachsen-Anhalts und Kulturhauptstadt des Landes darf mit Recht stolz darauf sein, seit 1990 über 23 Ideen- und Realisierungswettbewerbe ins Leben gerufen zu haben. Gemeinsam bemühten sich namhafte Architekten, Stadtplaner, Stadtverwaltung und Bürger darum, die charakteristischen Züge des Stadtbildes originalgetreu zu erhalten, zugleich aber auch neue und moderne Entwicklungen der Architektur als Beitrag der Gegenwart entstehen zu lassen. Ein besonders gelungenes Beispiel einer Komposition zwischen Altem und Neuem stellt das Projekt „Spitze“ dar. Doch auch für die großen freigelegten Industriebrachen westlich und östlich der Merseburger Straße mit einer Fläche von etwa 100 ha wurde ein neues bauliches Strukturkonzept erarbeitet. Es beinhaltet sowohl für die neu zu bebauenden Flächen als auch für die noch zu erhaltenden und zum großen Teil bestehenden Industriedenkmale neue Nutzungen.

Abbildung 47: Urban 21 Die damit verbundenen Planungsaufgaben wurden in einem abgestuften Verfahren schrittweise gelöst. Die in dem Gutachterverfahren „Altindustriestandorte westlich und östlich der Merseburger Straße“ ausgewiesenen Ergebnisse sehen vor, für 3 Teilbereiche detaillierte Teilraumkonzepte zu entwickeln. Diese Ergebisse wurden vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) bestätigt Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

und damit die Voraussetzungen für die Förderanträge VENAG/Ostzucker und URBAN geschaffen. Darüber hinaus wurden weitere Wettbewerbe zu den unterschiedlichsten Standorten durchgeführt, betreut bzw. begleitet. Für das Wohngebiet Silberhöhe wurde im Rahmen der Betreuung der Bauleitplanverfahren eine Vielzahl von Bürgerversammlungen und Beratungsgesprächen geführt. Ebenso wurde mit einem umfassenden Informationsblatt und einer 14-tägigen Ausstellung im Roten Turm den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich über die Konzepte zum Bereich City-Süd zu informieren. Straßenräume

Dezernate mit Ämtern

mit dem Alter steigenden Aktionsradius. Die Bürger und Besucher einer Stadt legen also nicht nur Entfernungen auf den Straßen zurück, sondern halten sich in ihnen auf. Ob sie sich dabei wohl fühlen, ist entscheidend von der Gestaltung des Straßenraumes abhängig. Wird er als schön, abwechslungsreich, grün, ausreichend möbliert, beleuchtet und sicher empfunden und fühlt sich der Mensch nicht eingeengt oder durch Störungen belästigt, dann ist der Straßenraum auch für längere Aufenthalte geeignet. Daher muß bei der Planung von Straßenräumen auch festgelegt werden, wel-che Aufenthaltsqualität jeweils erreicht werden soll. Schließlich sind Straßen und Plätze auch Naturräume. Sie sind Lebensraum für Bäume, Vögel, Insekten und vieles mehr. Auf ihnen treffen Regentropfen auf, die irgendwo versickern müssen. Damit sie irgendwann den Grundwasserspiegel erreichen und somit Trinkwasser für die Menschen werden.

Bei allen Planungen bedürfen öffentliche Räume und Naturräume besonderer Aufmerksamkeit. Straßen und Plätze haben viele Aufgaben und müssen den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden. Welche Aspekte durch das Stadtplanungsamt bei der Neuplanung der Umgestaltung von Straßen berücksichtigt werden müssen, wird aus den nachfolgenden Funktionen der Straße deutlich. Auf Straßen sollen sich die Menschen fortbewegen können. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit der Straßenbahn, dem Bus oder dem Auto, ob dabei Güter transportiert werden sollen oder nicht. Je nach Bedeutung der Straße im Straßennetz und in Abhängigkeit der Nutzungen in der Straße muß festgelegt werden, welcher Verkehrsart wieviel Platz zugestanden wird. Für diese Aufgabe geben Richtlinien und Empfehlungen Entscheidungshilfen. Sie lassen aber auch Spielräume offen, damit jeder Straßenraum individuell den unterschiedlichen Erfordernissen am besten angepaßt werden kann. Denn gerade in Halle sind die Straßen fast immer schmaler, als es für die Befriedigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer notwendig wäre. Letztendlich muß also zwischen den Forderungen aller Verkehrsteilnehmer abgewogen und ein Kompromiß gefunden werden. Straßen und Plätze sind aber auch öffentliche Räume. Auf ihnen findet das öffentliche Leben statt. Man trifft sich, flaniert, geht einkaufen, ruht sich aus. Kinder erfahren auf Straßen und Plätzen ihre Umwelt und erobern dabei einen Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Abbildung 48: Umgestaltete Reilstraße mit Radweg, Haltestelle Hegelstraße Neben den Funktionen von Straßen und Plätzen, die man sehen kann, gibt es auch die „unsichtbaren“ Aufgaben der Straßen. Sie müssen das gesamte Ver- und Entsorgungsnetz der Stadt aufnehmen. So liegen zahlreiche Wasser- und Abwasserkanäle, Stromkabel, Gas- und Telefonleitungen unter der Straßenoberfläche „versteckt“. Obwohl unsichtbar, schränken sie die Möglichkeiten bei der Gestaltung des Straßenraums ein. So können z. B. Bäume nicht direkt über Versorgungsleitungen gepflanzt werden. In der Verwaltung gibt es für jeden dieser Belange Fürsprecher, die bei jeder Straßenraumplanung aus ihrer fachlichen Sicht Forderungen aufstellen und verteidigen. Der besondere Sachverstand der Bürgerinnen und Bürger als tägliche Nutzer des Straßenrau183

Dezernate mit Ämtern

mes wird dabei über Bürgerversammlungen, durch die Auslegung von Plänen zur Stellungnahme etc. so weit wie möglich mit einbezogen. Schließlich wird die so von der Verwaltung vorbereitete Planung von den gewählten Bürgervertretern im Stadtrat bestätigt. In den vergangenen Jahren wurden folgende umfassenden Straßenraumgestaltungen realisiert (Nennung alphabetisch): • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Berliner Straße, Charlottenviertel (Teilbereiche), Dölauer Straße/Kröllwitzer Straße, Ernst-Hermann-Meyer-Straße, Geiststraße, Hallmarkt, Kleiner Berlin, Kolkturmring, Nordstraße, Ortslagen Seeben und Beesen, Porphyrstraße, Richard-Paulick-Straße, Salzgrafenstraße, Seebener Straße, Stadtforststraße, Trothaer Straße/Reil-Straße, Talamtstraße, Untere Leipziger Straße, Volkmannstraße und Wilhelm-Külz-Straße (Teilbereiche),

Im Bau sind: • • •

Delitzscher Straße, Schiepziger Straße und Blumenauweg

In Planung sind: • • • • • •

Große Ulrichstraße (Platz vor dem neuen theater/Schauspiel Halle), Hansering, Ludwig-Wucherer-Straße, Magistrale, Obere Leipziger Straße und Riebeckplatz.

Darüber hinaus wurden Straßen neu geplant, um innerstädtische Bereiche mit vielen konkurrierenden Nutzungsanforderungen vom Kraftfahrzeugverkehr entlasten zu können und gleichzeitig die Erreichbarkeit von Gewerbeund Wohngebieten zu verbessern. Die wichtigsten Vorhaben sind hier:

184

Kapitel 2

• • • • •

Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost (sogenannte Osttangente – im Bau), Binnenhafenstraße (fertig), Thüringer Straße (in Planung), Voßstraße (in Planung), Ortsumfahrungen.

Dörflichen Charakter der Stadtrandgebiete erhalten In der Stadtentwicklung hat sich nach der Wende sehr schnell „das“ städtebauliche Leitbild entwickelt. Neben den großen Sanierungsund Entwicklungsmaßnahmen in der Innenstadt, der nachhaltigen Stadtentwicklung in den Großsiedlungsgebieten und der Planung und Erschließung von Neubaugebieten galt das besondere Augenmerk dem Lebensraum der dörflichen Randgebiete. Dabei richteten sich die planerischen Bemühungen auf die vielen kleinen Ortsteile, durch die Halle auch geprägt ist. Für sie wurden seit 1992 Rahmenpläne nach den Zielsetzungen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Mit diesen zusammenfassenden ortsteilbezogenen Planungen war es möglich, die Entwicklungschancen und -ziele bei der Beurteilung von Einzelmaßnahmen deutlicher zu erkennen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung Rahmenpläne für die Ortsteile Passendorf, Nietleben, Trotha, Tornau, Seeben, Mötzlich, Büschdorf und Reideburg entwickelt. Dabei waren die Schaffung eines günstigeren Verhältnisses von Wohnen, Arbeiten und Erholen und deren räumliche Zuordnung die wichtigsten und immer wiederkehrenden Ziele der Rahmenplanung. Dies bedeutet im Detail: • • •

Stärkung der Infrastruktur des Ortsteiles durch Bestimmung von Entwicklungsflächen im Dorfkern; Ausbau von Hauptverkehrsflächen, Fußund Radwegenetz, Grünanlagen und gestaltete Platzflächen; Erhaltung und Berücksichtigung des jeweils typischen Charakters des Ortskernes bei baulichen und sonstigen Veränderungen.

Die Bemühungen um den Erhalt des ländlichen Raums für diese Ortsteile werden im Städtebau durch Maßnahmen und Investitionen der ErVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

schließungsträger verstärkt gestützt. So werden ihre Projekte auf der Grundlage der Rahmenpläne für die Ortsteile ausgeführt. Besondere Planungsleistungen Flächennutzungsplan (FNP) Auf Grund der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch den Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland genügten Inhalt und Form des damaligen Generalbebauungs- und Generalverkehrsplanes nicht mehr den veränderten gesetzlichen Grundlagen gemäß Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung. Eine Überleitung in neues bzw. fortgeltendes Recht war damit nicht möglich. Als vorläufige Arbeitsgrundlage wurde ein sogenannter Baunutzungsplan ausgearbeitet und verwendet. 1991 beschloß die Stadtverordnetenversammlung dann die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und 1992 die Aufstellung eines Landschaftsplanes. Für die inhaltliche und organisatorische Bearbeitung der komplexen Bauleitplanung mit den Bestandteilen •

Flächennutzungsplanung,

Dezernate mit Ämtern

• •

Landschaftsplanung und Verkehrsentwicklungsplanung

wurde der Planungsring Halle gebildet. Er bestand aus der internen Gruppe von Mitarbeitern des Stadtplanungs-, Umwelt- und Grünflächenamtes sowie des Amtes für Wirtschaftsförderung und einer externen Gruppe, bestehend aus mehreren Planungsbüros für Stadt-, Verkehrs- und Landschaftsplanung. Dieses Gremium nahm im Herbst 1992 seine Tätigkeit auf und konnte bereits im Mai 1993 die Leitlinien der Planung vorstellen. Diese Vorentwürfe zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurden im Mai 1994 den Bürgern der Stadt Halle (Saale) im Roten Turm öffentlich vorgestellt. Nach Einarbeitung zahlreicher Hinweise und Anregungen der Bürger wie auch der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurde der Entwurf zum FNP im Herbst 1995 offengelegt und im Jahr 1996 mit dem Abwägen der Anregungen und Bedenken zur Beschlußfassung vorbereitet. Nach einer fünfjährigen Bearbeitungsdauer beschloß der Stadtrat im Juli 1997 den Flächennutzungsplan als Grundlage künftiger eigenverantwortlicher Bebauungplan- sowie Vorhaben- und Erschließungsplan-Beschlüsse des Stadtrates.

Abbildung 49: Ortsteil Mötzlich

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

185

Dezernate mit Ämtern

Verkehrspolitisches Leitbild - Fahrplan ins nächste Jahrtausend Die Arbeiten zur Verkehrsentwickling seit 1992 mündeten in komprimierter Form in einen Werkstattbericht, der 1995 in breiter Öffentlichkeit diskutiert wurde. Aus dem Bericht und den Diskussionsergebnissen wurde das Verkehrspolitische Leitbild der Stadt Halle (Saale) entwickelt, das im Januar 1997 vom Stadtrat bestätigt wurde. Es faßt die umfangreichen Verkehrsplanungen der vergangenen Jahre zusammen, setzt die übergeordneten Ziele der Verkehrsplanung und gibt einen Abriß über die Maßnahmen, mit deren Hilfe die Ziele bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollen. Dabei werden im Sinne einer integrierten Planung alle Stadtverkehrsarten wie • • • • •

öffentlicher Personenverkehr, Fußgängerverkehr, Radverkehr, motorisierter Individualverkehr und Wirtschaftsverkehr

beleuchtet. Es ist erfreulich, daß eine große kommunalpolitische Einigkeit darin besteht, das gute ÖPNVAngebot unserer Stadt - insbesondere die Straßenbahn - als große Zukunftschance zu begreifen und weiter auszubauen. Dies ist eine bereits gut funktionierende Säule des Umweltverbundes, während noch Nachholbedarf im Bereich Fuß- und Radwege besteht. Ebenso unbestritten ist aber auch, daß es einige gravierende Halle-typische Probleme im Straßenverkehr und im ruhenden Verkehr gibt, die nicht allein durch die Stärkung des Umweltbundes gelöst werden können. Kommunale Verkehrs- und Umweltpolitik mag noch so modern und wohl ersonnen sein, sie findet allemal ihre Grenzen in der globalen Verkehrs- und Umweltpolitik des Bundes und der Europäischen Union. Energisches lokales Handeln darf und kann deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, daß der verkehrspolitische Handlungsspielraum der Kommune angesichts globaler Handlungsdefizite recht beschränkt ist. Die Kommunen tragen als Aktionsraum des Verkehrsgeschehens mit den verkehrsbedingten Umweltbelastungen auch weiterhin eine überproportionale Kostenlast für Infrastruktur und Immissionsschutz. Vor diesem Hintergrund ist das Bemühen, das Verkehrsgeschehen in einer Stadt wie Halle mit ihrer hohen baulichen Dichte, ihrem relativ 186

Kapitel 2

kleinen Straßennetz bei hoher Motorisierung und Mobilität, ihrem enormen Investitionsbedarf für Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur, ihrem Kampf gegen die Einzelhandelsexpansion auf der „Grünen Wiese“ neu- bzw. umzustrukturieren, wahrhaftig eine spannende Sache. Es ist die Herausforderung für das Stadtplanungsamt angesichts der Jahrtausendwende. HEIDE-SÜD - Das Entwicklungsgebiet für Wohnen, Arbeiten, Wissenschaft, Forschung und Erholung Der Konversionsstandort HEIDE-SÜD war über viele Jahrzehnte lang auf Grund seiner überwiegend militärischen Nutzung für die Öffentlichkeit kaum oder gar nicht begehbar. Bereits kurz nach der Wende wurden Ideen für die Nutzung dieses Areals nach Abzug der GUS-Truppen entwickelt und 1991 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) Halle (Saale) die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 32 Heide-Süd für das Gesamtgebiet beschlossen. Als 1992 die GUS-Truppen der Garnison Heide letztendlich abzogen, waren die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung und einbezogene Planungsbüros schon ein gutes Stück mit demNutzungskonzept vorangekommen. Es sah Entwicklungsmöglichkeiten vor, für • • •

den naturwissenschaftlichen Bereich der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), außeruniversitäre Einrichtungen, ein Arbeitsstättengebiet für wissenschaftsund technologieorientierte Unternehmen.

Dieses Konzept wurde 1993 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Kauf des Grundstückes aufgenommen. Am 08.12.1994 erfolgte der notarielle Abschluß des Grundstückskaufvertrages für 134 Hektar der ehemaligen GUS-Garnison Heide. Das Land Sachsen-Anhalt hatte bereits 30 Hektar erworben. Die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt tragen, auf der Grundlage der Vereinbarungen vom 25.10.1996 und 06.11.1996 über die Tätigkeit einer Arbeitsgruppe, gemeinsam die Entwicklungsmaßnahme HEIDE-SÜD. Altlastenerkundung, -erfassung und -sanierung waren als zwingend notwendige Voraussetzungen für eine Neubebauung bzw. Sanierung der Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

unter Denkmalschutz stehenden Gebäude vorzunehmen. Auf Grund der Größe des Areals und der Bodenkontamination umfaßten diese Maßnahmen einen Zeitraum von drei Jahren. Für die ersten Bauabschnitte, die vom Stadtrat mit den Satzungen für die Bebauungsplä-ne Nr. 32.1 Wohnungsbau sowie Nr. 32.3 und 32.4 Wirtschafts- und Innovationspark (WIP) am 25.03.1997 bzw. 02.07.1997 beschlossen wurden, mußten umfangreiche Abbruchmaßnahmen durchgeführt werden. Diese wurden zunächst auf den 1. Bauabschnitt Wohnungsbau konzentriert, um noch 1997 ein beräumtes und für die Neubauten geeignetes Baugelände bereitzustellen. Gleichlaufend mit dem 1. Bauabschnitt des Wohnungsbaues

Dezernate mit Ämtern

wurde ein Teil der Grundstücke des künftigen Arbeitsstättengebietes erschlossen und für eine Bebauung im Rahmen des WIP und des Umbaus vorhandener Gebäude für weitere Fachbereiche der MLU vorbereitet. Der größte innerstädtische Konversionstandort in Deutschland wird sich in den nächsten 15 bis 20 Jahren zu einer neuen Stadt in der Stadt entwickeln und 5000 bis 6000 Hallensern Wohnung, Arbeit und Erholung bieten. Eine Herausforderung, der sich die Stadt und ihre Investoren stellen und deren Umsetzung wir alle in den nächsten Jahren mit Spannung verfolgen können.

Abbildung 50: Entwicklungsgebiet HEIDE-SÜD vor und nach der Sanierung

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

187

Dezernate mit Ämtern

2.4.3.

Kapitel 2

Koordinierungsstelle Stadtsanierung (611)

Ziele und Zwecke der Sanierung im Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ Halle (Saale) Mit dem Beschluß über die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Historischer Altstadtkern“ ist für die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt Halle (Saale) die Bewältigung eines umfangreichen Aufgabenkataloges verbunden. Hauptverantwortlich für den Ablauf der Sanierung ist innerhalb der Verwaltung das Dezernat Planen und Umwelt. Das über 1000 Jahre alte Halle hat eine fast vollständig erhaltene Altstadt, geprägt von wertvollen Bürgerhäusern der Renaissance und des Barock, umgeben von imposanten Gebäuden des Jugendstils und der Gründerzeit des 19. bis Anfang 20. Jahrhunderts, verziert mit reichen Ornamenten an den Fassaden, Giebeln, Fenstern, Portalen und Türen. Von den ca. 778 Gebäuden im „Historischen Altstadtkern“ sind: -

165 vor 1871 448 von 1871 bis 1918 18 von 1919 bis 1945 147 nach 1945

erbaut. Das Sanierungsgebiet Altstadt hat 84 Straßen und 9 Plätze auf einer Fläche von rund 82 ha. Damit zählt es zu den größten Sanierungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland. Die Vernachlässigung der Altstadt in den vergangenen Jahrzehnten hat deutliche Spuren des Zerfalls hinterlassen, so stand 1991 jede fünfte Wohnung von 3557 leer. Städtebauliche Sanierung bedeutet, Beseitigung dieser Mißstände, behutsame Erneuerung. Der „Historische Altstadtkern“ besteht zu zwei Drittel aus Denkmalen, ist selbst als Fläche denkmalgeschützt. Hier heißt es, gerecht abzuwägen, im Spannungsfeld denkmalpflegerischer Anforderungen und des wirtschaftlich Machbaren.

188

Abbildung 51: Große Märkerstraße Nr. 1 bis 5 um 1880 Oberziel ist es, die Altstadt als Identitätsträger von Stadt und Region zu erneuern und damit Funktionsfähigkeit und Ausstrahlung des Oberzentrums Halle zu stärken. Einzelziele sind: • die Altstadt wieder zu einem attraktiven Wohnort für etwa 8000 Menschen zu gestalten, • ein dem Oberzentrum angemessenes differenziertes Raumangebot für Handel und Dienstleistungen bereitzustellen, • die Altstadt als Standort für Universität und kulturelle Einrichtungen zu sichern mit angemessenen Erweiterungsmöglichkeiten, • die Attraktivität als touristischer Anziehungspunkt mit Gastronomie und Hotels sowie durch die Pflege des Stadtbildes wesentlich zu erhöhen, • die Erhaltung des größten Teils unversehrten Stadtgefüges mit seiner hohen Zahl überwiegend denkmalgeschützter Gebäude, Ensembles und Stadträume in ihrer Originalität, • die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und somit der Gestaltung der Straßen, Wege und Plätze einschließlich des Marktplatzes sowie der privaten und öffentlichen Grün- und Freiflächen, • die stufenweise Verwirklichung eines den vorgenannten Zielen entsprechenden Ver-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

kehrskonzeptes gemäß den vorliegenden Ratsbeschlüssen, • die zügige Grunderneuerung der Ver- und Entsorgungssysteme in Abstimmung mit Straßenraumgestaltung und Gebäudesanierung. Die Umsetzung dieser Ziele erfordert einen langen Zeitraum und somit Prioritäten. Insbesondere erfordert sie viel privates und öffentliches Kapital. Der Fördermittelbedarf wurde auf ca. 500 Mio. DM geschätzt, einschließlich des Eigenanteils der Stadt Halle, wodurch ein Vielfaches an privaten Hochbauinvestitionen ausgelöst wird. Die Durchsetzung dieser umfassenden Aufgabe erfordert nachhaltige politische Unterstützung, Kontinuität und Qualitätsbewußtsein.

Dezernate mit Ämtern

stehenden Gebäuden wurde kulturhistorisch wertvolle, das Stadtbild prägende Gebäudesubstanz erhalten und wieder für Wohn- und Gewerbezwecke nutzbar. Die Klärung von Eigentumsfragen spielt nach wie vor eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der Sanierungsziele. Zumal auch die Förderrichtlinien verständlicherweise inzwischen die eindeutige Klärung der Eigentumsverhältnisse voraussetzen. Das Ziel, ganze Straßenzüge (wie es mit der Großen Märkerstraße begonnen wurde) oder gar Gebäudeblöcke in einem Zug zu sanieren, ist damit kaum zu realisieren, trotz der wiederholt zum Einsatz kommenden Investitionsvorrangverfahren. Aber auch im Falle geklärter Eigentumsverhältnisse gibt es Durchführungsprobleme, wenn die Alteigentümer nur schwer zur Sanierung ihrer Gebäude zu bewegen sind. Gleichwohl bleibt es Ziel, alle Möglichkeiten zu einer immer dichter werdenden Vernetzung der Sanierungsmaßnahme zu nutzen - als Voraussetzung für eine endgültige Fertigstellung der umgebenden öffentlichen Flächen und den stufenweisen Abschluß der Sanierungsmaßnahme für einzelne Grundstücke und Teilgebiete.

Abbildung 52: Große Märkerstraße Nr. 16 und 17 vor dem Abriß 1978 Entsprechend der genehmigten Satzung wird die Sanierung im sogenannten umfassenden Verfahren (auch klassisches Verfahren genannt) nach dem Baugesetzbuch durchgeführt, d. h. mit den besonderen Regularien für die Eindämmung spekulativer Bodenpreisentwicklungen einschließlich der Abschöpfung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen. Hauptinstrumente der Vorbereitung und Durchführung sind dazu städtebauliche Planungen und ihre Vorstufen, wie z. B. städtebauliche Wettbewerbe. Als wirkungsvolles Steuerungsinstrument steht das Genehmigungsverfahren nach den §§ 144/145 Baugesetzbuch (sanierungsrechtliche Genehmigung) zur Verfügung. Der sichtbare Gestaltswandel hin zu einem gepflegteren Stadtbild hat sich im historischen Altstadtkern auch 1998 fortgesetzt. Durch mit Städtebaufördermitteln bezuschußte und auch rein privat finanzierte Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung von zumeist leerVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Die Sanierung und gestalterische Verbesserung der öffentlichen Räume innerhalb des Sanierungsgebietes gehört zu den klassischen Aufgaben einer Sanierungsmaßnahme, die Attraktivität der Altstadt kann nicht allein durch Gebäudesanierung erreicht werden, trotz der unbestreitbaren Bedeutung dieser Maßnahmen, gerade in dem „Flächendenkmal“ der Altstadt Halle. Es ist deshalb Ziel, die öffentlichen Mittel zunehmend hierfür einzusetzen, nachdem in den letzten Jahren eindeutig der Schwerpunkt bei der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden lag. Die sogenannten Ausgleichsbeträge, die in einem Sanierungsgebiet anstelle von Erschliessungsbeiträgen bzw. Straßenausbaubeiträgen erhoben werden, sollen auch für diese Zwecke verwendet werden. Das durch die Stadtsanierung und den Einsatz von Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt ausgelöste Investitionsvolumen trägt nachweislich zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und damit zur Stärkung der Wirtschaftskraft in der Region bei, und zwar sowohl im investiven Bausektor als auch im Dienstleistungsbereich. Angesichts der rezessiven Tendenzen im Neubausektor (unter anderem bedingt durch Reduzierung der Sonderabschreibungen und einen 189

Dezernate mit Ämtern

Angebotsüberhang) kann die Bedeutung der Altbausanierung für Stadtentwicklung und Arbeitsmarkt nicht hoch genug eingeschätzt werden. Rahmenplanung/Block- und Gestaltungskonzepte für das Sanierungsgebiet Grundlage für die Vorbereitung, Bescheidung und Durchführung aller Vorhaben und Maßnahmen bilden die mit den Ratsbeschlüssen 94/I-47/1048 und 94/I-47/1050 formulierten Sanierungsziele, die aus dem 1991/1992 formulierten Rahmenplan abgeleitet wurden. Bis einschließlich 1996 erfolgt die Untersetzung der Rahmenplanung durch: • Blockkonzepte; insbesondere in den stark substanzgefährdeten Altbauquartieren; • weiterführende Untersuchungen, wie z. B.: ∗ Neubebauung der Nordostecke Marktplatz; ∗ Sanierungskomplex Stadtmuseum, Große Märkerstr. 10, Kleine Märkerstr. 7; ∗ Standortvorbereitung „Händelgalerie“ (Große Ulrichstraße/Kleine Marktstraße); ∗ Standortvorbereitung „Stadtgalerie“ im Bereich Große Ulrichstraße/Große Steinstraße/Ecke Kleinschmieden; ∗ Tiefgarage Hansering; ∗ Entwicklungskonzepte für den Komplex „Neumühle“; ∗ Sanierungskomplex Große Ulrichstraße 36/Universi-tätsring/Kaulenberg; ∗ Untersuchungen zu verschiedenen Garagenstandorten wie Tiefgarage Große Märkerstraße 11, Parkhaus Gustav-Anlauf-Straße; ∗ Diverse stadtplanerische Vorgaben für Investitionsvorrangverfahren und städtische Grundstücke; • Gestaltungskonzeption und Ausführungsplanung für den öffentlichen Raum, z. B. ∗ ∗ ∗ ∗

Hallmarkt mit seinem Brunnen, Kleiner Berlin, Mühlpfortbrücke und Talamtstraße

• Vorbereitung, Durchführung bzw. Begleitung von offenen und beschränkten Wettbe-

190

Kapitel 2

werbsverfahren sowie Gutachterverfahren in öffentlicher und privater Trägerschaft, wie ∗ 1996/97 Interdisziplinärer städtebaulicher Ideenwettbewerb zum Marktplatz, Auslober: Stadt Halle (Saale) ∗ 1994 Commerzbank Wettbewerb, Auslober: Commerzbank AG, ∗ 1993/94 Wettbewerb zum Neubau des Juridicums der MLU Halle-Wittenberg mit städtebaulicher Komponente. Auslober: Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der Stadt Halle (Saale), ∗ 1996 Städtebaulicher Ideenwettbewerb Hansering - Leipziger Turm, Auslober: Stadt Halle (Saale), ∗ 1996 Gutachterverfahren zur Eckbebauung Leipziger Straße/Kl. Brauhausstraße (an der Ulrichkirche), Auslober: Citylührs Bau GmbH, Aufgabenstellung und Begleitung: Stadt Halle, ∗ 1996/97 Fassadenwettbewerb/Gutachterverfahren zur Neubebauung mit „Händelgalerie“, Auslober: FRANKONIA in Verbindung mit Stadt Halle (Saale), ∗ Verkehrskonzept Altstadt, ∗ Erschließungskonzept Altstadt/Teilbereich Große Märkerstraße, ∗ seit 1996 stadtgerechte Herstellung der Straßenbeleuchtung, ∗ Beschluß über die Gestaltung der Leipziger Straße vom Riebeckplatz bis zum Marktplatz, ∗ Umgestaltung des unteren Teils der Leipziger Straße, ∗ Gestaltungsgrundsätze für den öffentlichen Raum des Sanierungsgebietes (vgl. Beschluß 96/I-23/430), ∗ Grünordnungskonzept, ∗ Bebauungspläne (B-Plan Nr. 63 und 69) , ∗ Sanierung des Mischwasserkanals in der oberen Leipziger Straße durch die HWA. Sozialplan für das Sanierungsgebiet Unter Sozialplan wird im Baugesetzbuch die Analyse der Situation und der Interessen der Eigentümer und Nutzer im Sanierungsgebiet verstanden sowie die Betreuung dieser Gruppen mit dem Ziel, soziale Härten zu vermeiden. Ziel ist es hierbei, sozial schwache Familien und ältere Bürger nicht zu verdrängen und gewachsene Nachbarschaftsbeziehungen weitestgehend zu erhalten.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Aufgrund der zu Beginn der Sanierung vorherrschenden desolaten Bausubstanz waren und sind die Objekte, die grundlegend zu sanieren waren bzw. sind, bis auf wenige Ausnahmen Leerstandsobjekte. In Einzelfällen wurden durch die investierenden Eigentümer in Zusammenarbeit mit den städtischen Ämtern für Mieter und Gewerbetreibende befriedigende Ersatzlösungen gefunden, ohne daß es hierzu eines Sozialplanes im umfassenden Sinne des Gesetzes bedurfte. Dies schließt nicht aus, daß im Verlauf der weiteren Durchführung der Sanierungsmaßnahme die Notwendigkeit entstehen könnte, einen Sozialplan aufzustellen und umzusetzen, um sozialverträgliche Lösungen für beteiligte Bewohner zu finden. Es gehört zu den Grundsätzen der Sanierungspraxis von Verwaltung und Sanierungsbetreuer Deutsche Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSK) , die sozialen Aspekte bei den zahlreichen Beratungen mit den Hauseigentümern bzw. Investoren zu beachten und insbesondere den Einsatz von Fördermitteln von einer angemessenen Berücksichtigung dieser Aspekte abhängig zu machen. Umsetzung des Sanierungszieles „Wohnen in der Altstadt“ Nach wie vor sind die im Satzungsbeschluß des Stadtrates zum Thema „Wohnen in der Altstadt“ formulierten Ziele aktuell, in denen es heißt, daß „eine wirklich lebendige und im besten Sinne der historischen Kontinuität verpflichtete, originäre Stadtmitte nicht allein auf die Nutzungsbereiche Handel, Dienstleistung“ etc. gestützt sein kann. Dieser generelle Grundsatz, der eigentlich für alle Stadtzentren gelten sollte, hat für die Altstadt von Halle ein besonderes Gewicht. Denn selbst bei einem positiv verlaufenden Aufholprozeß in der Entwicklung des Einzelhandels und der Dienstleistungen gegenüber der „Grünen Wiese“ und trotz der durch die Universität und kulturellen Einrichtungen belegten Teilbereiche verbleiben immer noch umfangreiche Flächenreserven für Wohnungsnutzung wegen der unverhältnismäßig großen Ausdehnung der historischen Altstadt mit ihren ca. 82 ha. Die Entwicklung der letzten Jahre hat bestätigt, daß die Altstadt von Halle aus diesen Gründen im Gegensatz zu vielen anderen auch ostdeutschen Stadtzentren konkrete Chancen hat, wieder „Wohnstadt“ für ca. 8000 Menschen zu Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

werden. Mit anderen Worten, der Nachfrage nach höherrentierlichen Nutzungen des tertiären Sektors (Einzelhandel, Dienstleistungen, Büronutzungen aller Art) steht auf längere Zeit ein relativ großes Flächenangebot gegenüber; ähnliches gilt auch für die Nachfrage nach Altstadt-Wohnraum, zumal das Angebot an Wohnungen aller Art inzwischen in Stadt und Region deutlich zugenommen hat. Für die Investoren bleibt im Rahmen ihrer Mischkalkulation die Wohnnutzung eine wichtige Komponente bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung, wobei - von wenigen Ausnahmen abgesehen - das ortsübliche Mietniveau nicht verlassen wird. Diese ökonomische Ausgangssituation ist also trotz der relativ hohen Gesamtinvestitionskosten für die Modernisierung und Instandsetzung für die Entwicklung des Wohnens in der Altstadt gegenwärtig nicht ungünstig. Die Annahme erscheint gerechtfertigt, daß dieser Trend noch einige Zeit anhalten wird. Insofern konnte es auch gelingen, das Sanierungsziel, durchschnittlich 50%, in B-Plan-Bereichen mindestens 10% der Gebäudegeschoßflächen für Wohnnutzung vorzuhalten, in die Tat umzusetzen und sogar noch zu überschreiten. Die Anzahl der Einwohner in der Altstadt konnte auf diese Weise in den letzten Jahren nach der Wende auf ca. 6000 erhöht werden. Noch ist das Investitionsklima in der Altstadt empfindlich; es bedarf der gesicherten Anreize, sei es steuerrechtlicher Art oder in Form von Städtebaufördermitteln. Die neuen Förderrichtlinien des Landes (Einsatz von Wohnungs- und Städtebauförderungsmitteln bei der Modernisierung und Instandsetzung von Maßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieben) für die Altstadtsanierung bedingen, daß zukünftig bei allen Sanierungsobjekten mit Wohnnutzung die Kriterien der Wohnungsbauförderung anzuwenden sind. Das heißt also, Miepreisbindung (9,- DM/qm Wohnfläche) und Belegungsbindung (15 Jahre für Einkommensschichten gemäß II. Wohnungsbaugesetz). Zur Zeit wird in enger Kooperation aller maßgeblichen Stellen (Sanierungsstelle mit DSK, Wohnungsbauförderstelle und Investoren) geprüft, mit welchen unterschiedlichen Auswirkungen hierbei auf die Altstadtsanierung bzw. auf das Investitionsgeschehen zu rechnen ist. Eine positive Entwicklung des Wohnens in der Altstadt ist, wie bereits erwähnt wurde, nicht nur abhängig von der Mietpreisentwicklung und den Wohnungsstandards, sondern in besonderem Maße auch von der Gestaltung des Wohnum191

Dezernate mit Ämtern

feldes. Es ist deshalb wichtig, mehr als bisher die öffentlichen Investitionen auf die klassische Aufgabe des Städtebaus zu konzentrieren, nämlich auf öffentliche Plätze, Grünanlagen, Straßen und Wege sowie verkehrsmäßige Erschließung entsprechend den vom Stadtrat beschlossenen Leitlinien für den Altstadtverkehr. Mit der Umsetzung des vorliegenden Zeit-Maßnahme-Planes 1996 für die Erschließungsinvestitionen werden diese Defizite zur Verbesserung der Aufenthalts- und Umweltqualität der Innenstadt schrittweise abgebaut werden können. Diese Situation wird auch daran deutlich, daß die Zahl der Anträge und Genehmigung von Zweckentfremdungen von Wohnraum (gem. Zweckentfremdungsverordnung des Landes) in der Altstadt nach wie vor gering ist. In der Zeit vom 15.03.93 bis 20.02.97 waren dies insgesamt 60 Anträge und Genehmigungen, wobei in allen Fällen im Objekt selbst oder an anderer Stelle Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt wurde. Im o. g. Zeitraum wurden zwar 107 Wohnungen tatsächlich zweckentfremdet, dafür aber 109 Wohnungen als Ersatz geschaffen. Grundstückskäufe im Sanierungsgebiet (Bodenordnung) Die Ziele der Altstadtsanierung konnten bisher ohne Bodenordnungsmaßnahmen der Stadt durchgeführt werden, d. h. gesetzliche Umlegungs- oder Grenzausgleichsverfahren sowie Grunderwerbsmaßnahmen waren bisher nicht erforderlich. Hierin kommt mehrerlei zum Ausdruck: 1. Die vorhandene Parzellenstruktur in Verbindung mit der im Kern erhaltenen, denkmalwerten Bausubstanz konnte ganz überwiegend als Basis für die Altstadterneuerung gewahrt werden, entsprechend den Sanierungszielen. 2. Neue Investitionen und Nutzungsprogramme respektieren die überlieferte Struktur weitgehend. Die neuen Programme passen sich den vorhandenen Strukturen von Grund und Boden an und nicht umgekehrt. Eine Ausnahme bildet die Neubebauung der wenigen großen Baulücken, wie das Ritterhausprojekt. 3. Die Grunderwerbsinitiativen liegen bei den Privatinvestoren; während sich die Stadt bisher darauf beschränken konnte, städtische Grundstücke zum Zwecke der Sanierung zu veräußern und die Verfahren nach dem Investitionsvorranggesetz durchzuführen. 192

Kapitel 2

Zum letztgenannten Punkt im einzelnen: Die Stadt hat im Zeitraum von 1990 bis 1997 zum Zwecke der Sanierung 67 stadteigene Grundstücke an Privatinvestoren veräußert. In 91 Fällen führte die Stadt Investitionsvorrangverfahren nach dem geltenden Vermögensgesetz bzw. Investitionsvorranggesetz mit positiven Bescheiden durch; darunter 85 Grundstücke, über die die Stadt verfügungsberechtigt war bzw. noch ist (z. B. bei langfristigen Vermietungen). Im gleichen Zeitraum fanden 553 Grundstückskäufe unter Dritten statt, davon sind 297 Grundstücke betroffen. Da davon ausgegangen werden kann, daß sich die städtischen Bodenordnungsmaßnahmen inklusive Grundstücksfreimachung weiterhin auf Ausnahmefälle beschränken dürften, werden sich die städtischen Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet im wesentlichen auf die Förderung von Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und - in steigendem Maße - auf die Erneuerung der öffentlichen Flächen konzentrieren können. Der Sanierungsmaßnahme bleiben damit Vorfinanzierungskosten erspart, wie sie in vielen anderen Sanierungsgebieten üblich sind. Ein Teil der Investitionen für Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum wird später durch sogenannte Ausgleichsbeträge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 154 BauGB) wieder refinanziert werden können. Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger DSK Die Städte und Gemeinden in den alten und zunehmend auch in den neuen Bundesländern bedienen sich zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen in großem Umfange der Sanierungsträger in unterschiedlicher Form, sei es als Geschäftsbesorger oder als regulärer Treuhänder, der im Namen und auf Rechnung einer Stadt handelt. Je umfangreicher und komplizierter die Maßnahmen, desto eher werden in der Praxis Treuhänderverträge abgeschlossen, mit denen in der Regel ein größerer und autarkerer Wirkungskreis der Sanierungsträger verbunden ist. So haben auch in den neuen Bundesländern viele Großstädte (wie Dresden, Leipzig, Rostock, Magdeburg etc.) Sanierungsträger als Treuhänder eingesetzt.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Bund und Land unterstützen diese Strategie ausdrücklich, indem sie auch zukünftig den Einsatz von Sanierungsträgern fördern. Die Stadt Halle hat mit der DSK, einem der größten und erfahrensten bundesdeutschen Sanierungsträger, im Jahre 1993 zunächst einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen mit dem Ziel, diesen zum geeigneten Zeitpunkt in einen Treuhändervertrag übergehen zu lassen.

Abbildung 53: Große Märkerstraße von Norden Dies bedingt eine Kooperationsform mit der Stadt, bei der alle hoheitlichen Aufgaben zunächst noch von der Stadt übernommen werden, während die DSK ein Großteil der städtischen Aktivitäten in unterschiedlichem Umfang entsprechend den genauen Abstimmungen mit der Stadtverwaltung vorbereitet. Die durch die Sanierungsstelle innerhalb des Dezernates Planen und Umwelt übernommenen Sanierungsaufgaben umfassen insbesondere: • die Steuerung des Sanierungsträgers durch Festlegung von Leitlinien, Jahresprogrammen, turnusmäßigen Festlegungen für alle Projekte etc., • die Konkretisierung der Sanierungsziele und Durchführung von Bauleitplanverfahren, • die verwaltungsinterne Koordinierung der Sanierungsmaßnahme, • die Bewirtschaftung der Mittel aus den Förderprogrammen „Städtebauliche Sanierung“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Die Leistungen der DSK konzentrieren sich demgegenüber auf folgende Bereiche: • Aufstellung der Durchführungskonzepte (sogenannte Maßnahmepläne) für die Sanierung und deren Finanzierung, • Beratung der Stadt in allen Durchführungsund Finanzierungsfragen, • Aufstellung sämtlicher sogenannter Kostenanerkennungsverfahren für die Ermittlung der Kostenerstattungsbeträge geförderter Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einschließlich Abschluß von Architektenverträgen, Kostenprüfungen und Ertragswertberechnungen, Abschluß von Finanzierungsverträgen mit den Bauherren und Kontrollen vor Ort, • Beratung von Eigentümern, Nutzungsberechtigten, potentiellen Investoren, Architekten und Bürgern zu allen Fragen der Sanierung und insbesondere zur Beantragung von Fördermitteln, • Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung der Sachstandsberichte, Vorbereitung der Jour fixe. Der bisherige Schwerpunkt der DSK und der Koordinierungsstelle Stadtsanierung lag bei der Beratung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken und von Architekten und der Begleitung der zahlreichen Förderverfahren entsprechend den Landesrichtlinien für die Städtebauförderung. Die zum Teil umfangreichen Kontakte mit der Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium und mit dem zuständigen Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt obliegen dabei der Sanierungsstelle. Diese Verfahren waren bisher sehr arbeitsintensiv. Sie erstrecken sich von der Erläuterung der Möglichkeiten der städtebaulichen Förderung, der Fördermodalitäten und des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens über die Prüfung der Planungsunterlagen, der Erstellung der Kostenanerkennungsanträge für Einzelmaßnahmen, der Erarbeitung des eigentümerbezogenen Instandsetzungs- und Modernisierungsvertrages bis hin zur Prüfung der zur Förderung eingereichten Abrechnungen und förderrechtlichen Abnahmen der Objekte. Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. bei Teilinstandsetzungen) ist die Einschaltung von Architekten und vorlageberechtigten Bauingenieuren erforderlich, darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden.

193

Dezernate mit Ämtern

Bei jedem Objekt sind verschiedene Dienststellen zielgerichtet durch die Sanierungsstelle zu koordinieren. Zu achten ist insbesondere auf die Übereinstimmung der sanierungsrechtlichen, denkmalrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren, die Abstimmung mit den Aktivitäten des Tiefbaus und der Versorgungsträger, die Abstimmung der Verfahren mit den Dienststellen, die mit dem Grundstücksverkehr befaßt sind. Die Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Erschließungsmaßnahmen bekommt in letzter Zeit ein zunehmendes Gewicht. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Erarbeitung eines Zeit-Maßnahme-Planes bis zum Jahre 2000 für die Sanierung bzw. Gestaltung der öffentlichen Flächen im Satzungsgebiet. Dieser Zeit-Maßnahme-Plan wurde als Leitlinie der Gesamtentwicklung für das Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ gemeinsam mit den Ämtern der Stadt und den Versorgungsträgern von der DSK in enger Abstimmung mit der Sanierungsstelle erarbeitet. Für die weitere Zusammenarbeit soll mit der DSK ein Treuhändervertrag vollzogen werden, zumal weitere Sanierungsaufgaben im Zusammenhang mit den öffentlichen Erschließungsmaßnahmen anstehen. Unter dieser Voraussetzung und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß das Honorar

194

Kapitel 2

des Sanierungsträgers zu zwei Dritteln von Bund und Land gefördert wird, ist es zweckmäßig und möglich, eine relativ schlanke Sanierungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung beizubehalten. Gefördert wurden mit Mitteln aus dem Programm der städtebaulichen Sanierung insgesamt 92 Objekte und aus Mitteln des Programms städtebaulicher Denkmalschutz insgesamt 56 Objekte. Im Anfangszeitraum wurden die Fördermittel in Anbetracht des starken Verfalls der historisch hochwertigen Bausubstanz bei einem hohen Leerstandsgrad der Gebäude im Flächendenkmal „Historischer Altstadtkern“ für sofortige Sicherungsmaßnahmen sowie vorbereitende Sicherungs- und Instandsetzungsgutachten eingesetzt. Das betraf vor allem die desolatesten Straßenzüge Große Märkerstraße und Kleine Ulrichstraße. Durch die schrittweise Realisierung des in Bearbeitung befindlichen Zeit-Maßnahme-Planes 1996 bis 2000, hier vor allem der Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen, werden diese Maßnahmen zukünftig einen höheren Stellenwert gegenüber den Baumaßnahmen einnehmen. Auch die Förderrichtlinien des Landes zielen in diese Richtung.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.4.4. Bauordnungsamt (63) Das Bauordnungsamt der Stadt Halle (Saale) wurde im Juli 1990 mit Inkrafttreten des damals neuen Gesetzes über die Bauordnung für die fünf neuen Bundesländer aus der ehemaligen Staatlichen Bauaufsicht gebildet. Die Tätigkeitsinhalte der ehemaligen Staatlichen Bauaufsicht waren mit den Aufgaben nach Bauordnungsgesetz grundsätzlich nicht in Einklang zu bringen. Nach dem Baugesetzbuch traten juristische Fragen gegenüber technischen Belangen absolut in den Vordergrund. Dieser Umstand führte 1991 zu einer Vielzahl von Kündigungen und Neueinstellungen. Im Zusammenhang mit der regen Bautätigkeit sowie dem immensen Nachhole- und Sanierungsbedarf wurden bereits 1991 alle Vorberei-

Dezernate mit Ämtern

tung für die Einführung eines leistungsstarken Computersystems geschaffen, das 1992 in Betrieb ging, um die Flut von Baugenehmigungsverfahren bewältigen zu können. Parallel hierzu mußten sich alle Mitarbeiter durch Schulungen und im Selbststudium die erforderlichen Kenntnisse auf den Gebieten des öffentlichen Baurechts, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung und der laufenden Rechtsprechung aneignen. Schließlich stand man von Anfang an einer Schar von Anwälten gegenüber, die die Interessen ihrer Mandantschaft mit allen Mitteln durchzusetzen suchte. Die ständig zunehmende Rechtssicherheit bei den Entscheidungen wirkte sich positiv auf die Dauer der Genehmigungsverfahren aus und führte auch dazu, daß die zu zahlenden Gerichts- und Anwaltskosten vergleichsweise gering blieben.

Abbildung 54: Große Ulrichstraße

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

195

Dezernate mit Ämtern

Die Aufgabenbereiche des Amtes Bauaufsicht Eine Abteilung des Amtes ist die Bauaufsicht, die sich wiederum in fünf Baubezirke gliedert: Mitte, Nord, Ost, Süd und West. Jeder ist federführend verantwortlich für die Bearbeitung aller bauordnungsrechtlich relevanten Vorgänge in seinem Territorium. Eine Ausnahme bilden die Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Hierzu zählen die Bearbeitung von Bauanträgen aller Art (auch Voranfragen und Abbrüche), die Bauüberwachung, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die Beratung von Bauherren und Architekten etc. Die Bauaufsicht arbeitet eng mit den Bezirksschornsteinfegermeistern sowie mit dem Brand- und Rettungsamt zusammen.

Kapitel 2

der Bauteile. Darüber hinaus ist dieser Bereich verantwortlich für die Abnahme von „fiegenden Bauten“ (bspw. Zelte) im Stadtgebiet. Seit September 1998 ist die Abteilung als Sachgebiet in die Abteilung Bauaufsicht integriert. Baurecht Die Abteilung Baurecht gliedert sich in die Bereiche Baurechtsangelegenheiten und Haushalt/Archiv. Im Bereich Baurechtsangelegenheiten werden sämtliche eingehenden Widersprüche und Klagen vor den Gerichten bearbeitet. Dem Bereich Haushalt obliegt neben der Rechnungslegung für die Prüf- und Genehmigungsgebühren auch die Rechnungslegung für Stellplatzablösebeträge.

Untere Denkmalschutzbehörde

Wohnungsförderung

Die Stadt Halle verfügt über ca. 3000 Einzeldenkmale und neun große Denkmalbereiche mit einer Gesamtfläche von 500 Hektar, davon 80 Hektar Altstadt. Zu den Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört das Erteilen von Genehmigungen nach Denkmalschutzgesetz für Vorhaben, die bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind oder arbeitet der Abteilung Bauaufsicht bei entsprechenden Bauanträgen zu. Die Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen zwingend des Einvernehmens des Landesamtes für Denkmalpflege, andernfalls ist eine Entscheidung der Oberen Denkmalschutzbehörde beim Regierungspräsidium einzuholen. Weitere Aufgaben der Abteilung sind die Mitwirkung bei der Bauleitplanung, bei Investitionsvorrangverfahren und bei der Vergabe von Fördermitteln, die Erteilung von Steuerbescheinigungen und die Führung der Denkmalliste sowie die Benachrichtigung der Eigentümer. Auch die Anträge im Zusammenhang mit Werbeanlagen und Warenautomaten werden hier bearbeitet. Bauherren und Architekten können sich von der Abteilung beraten lassen. Auch die Bauüberwachung sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Untere Denkmalschutzbehörde.

Die Abteilung Wohnungsförderung gliedert sich in die Sachgebiete Wohnungsbauförderung, Wohnungsangelegenheiten und Wohnungsaufsicht. Zu den Aufgaben gehören die Bearbeitung von Antragstellungen auf Wohnungsberechtigungen, die Vermittlung von Landesfördermitteln sowie seit 1999 die Schaffung von altengerechten Wohnungen mit Betreuung und die Erstellung von Bescheinigungen für das Finanzamt entsprechend dem Investitionszulagengesetz 1999. Das Sachgebiet Wohnungssicherung führt die Wohnungs- und Gebäudedatei der gesamten Stadt Halle.

Statik Zu den Aufgaben der Abteilung Statik gehört die Überprüfung der Standsicherheitsnachweise von Bauwerken, der Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes sowie des Feuerwiderstandes 196

Das Bauordnungsamt als Partner für Bauherren Mit privaten Investitionen in Milliardenhöhe wird seit der Wende in Halle an der Zukunft gebaut. Sichtbares Zeichen hierfür sind die allerorten emporragenden Krane. Allein im Jahre 1996 sind mit 1.824 behördlichen Genehmigungen für Um- und Neubauten (333 mehr als 1995) Bauaufwendungen im Wert von rund 1,3 Milliarden DM ausgelöst worden. Von 1992 bis 1998 waren es Leistungen im Roh- und Ausbau im Wert von insgesamt rund 6,42 Milliarden DM, die durch die Arbeit der städtischen Bauaufsicht auf den Weg gebracht werden konnten. Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht und Bauherren erwuchs aus der Notwendigkeit, die jährlich 3000 bis 4.000 Vorgänge zu realisieren, wobei sich der Wertumfang der Investitionen beträchtlich erhöht hat. An die Stelle von Werbetafeln und Imbißständen sind größere und große ProVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

jekte getreten. So betrug das zeitweise über Baugenehmigungen realisierte Bauvolumen in Halle das zwei- bis dreifache vergleichbarer Städte in den alten Bundesländern bei bestenfalls vergleichbarer Mitarbeiterzahl im Bauordnungsamt. Der Rückgang in den Jahren 1997 und 1998 bei der Rohbausumme spiegelt den Übergang zur Normalität wieder. Anzahl der bearbeiteten Vorgänge im Bauordnungsamt

3262 3367 3246

1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991

3977 3439 3062 3494 0

1000

2000

3000

(Quelle: Bauordnungsamt)

Um geplante Investitionen möglichst rasch in Angriff nehmen zu können, wurde in der Bauaufsicht ein Projektmanagement initiiert. Es steht den Bauherren als Partner und Helfer zur Seite. Mit jeder Baugenehmigung ist auch die Sicherung oder sogar Neuschaffung von Arbeitsplätzen verbunden. Oberstes Ziel ist deshalb, Genehmigungen raschestmöglich auf gesetzlicher Grundlage zu erteilen. Allerdings ist dabei ein ausgesprochen komplexes und umfassendes Regelwerk zu beachten. Zu den öffentlichrechtlichen Vorschriften zählen eine Vielzahl von Gesetzen des Bundes und des Landes sowie eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen sowie Runderlasse der Ministerien bis hin zu örtlichen Satzungen. Die Vielfalt dieser Vorschriften wird durch folgende keineswegs vollständige Aufzählung deutlich: Bundesgesetze, wie Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bundes-Immissionsschutzgesetz,

b) • • • •

Landesgesetze, wie Bauordnung, Naturschutzgesetz, Wassergesetz, Denkmalschutzgesetz,

d) • • • •

örtliche Satzungen, wie Bebauungspläne, Vorgartensatzung, Stellplatzablösesatzung, Gestaltungssatzungen.

Gleichzeitig ist in einem solchen Verfahren die Sachkunde anderer Ämter und Behörden einzubeziehen, z. B. des Brand- und Rettungsamtes in Sachen • vorbeugender Brandschutz und • Rettungswege usw., Umweltamtes in Sachen • Altlasten und • zwingende Baumfällungen

4000

Abbildung 55: Baugenehmigungen

a) • • •

• Hochhausbaurichtlinien u. a.,

c) Verordnungen und Richtlinien, wie • Feuerungsverordnung, • Verkaufsstättenverordnung, Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

oder des Stadtplanungsamtes bei Verkehrsanbindungen. Auch Behörden, die nicht zur Stadt Halle gehören, wie z. B. Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für archäologische Denkmalpflege sind gegebenenfalls zu beteiligen. Stellungnahmen sind einzuholen, zu prüfen und zu wichten. Die Genehmigung kann erst am Ende dieses umfänglichen Prozesses stehen und muß einer eventuellen gerichtlichen Prüfung standhalten. Jährlich laufen gegen Entscheidungen des Bauordnungsamtes etwa 500 Widerspruchsverfahren und 100 Klagen vor Verwaltungsgerichten unterschiedlicher Instanzen. Zunehmend greifen auch Nachbarn erteilte Genehmigungen an, weil sie sich beeinträchtigt fühlen. In der Vergangenheit konnten die Entscheidungen des Bauordnungsamtes von der Widerspruchsbehörde oder den Gerichten weitgehend bestätigt werden. Trotz der Komplexität des bestehenden Regelwerkes und der erforderlichen Rechtssicherheit sind Bearbeitungszeiten nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen von acht Wochen durchaus möglich und realistisch. In verschiedenen Fällen dauert die Bearbeitung jedoch länger, weil die eingereichten Unterlagen mangelhaft sind, z. B. weil • Lagepläne mit unzureichenden Maßangaben vorgelegt werden, • Bebauungen auf Nachbargrundstücken nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet sind, 197

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

• vorhandener Baumbestand auf dem Grundstück nicht eingezeichnet ist, • Angaben zum bautechnischen Brandschutz fehlen oder unzureichend sind, • Nachweise für erforderliche Stellplätze fehlen usw. Hinzu kommen nicht selten Veränderungswünsche des Bauherrn im laufenden Prüfungsverfahren, die neuen Marktbedingungen geschuldet sind und wiederholte Prüfungen verlangen. Im Berichtszeitraum konnten auf Grund von positiven Entscheidungen des Bauordnungsamtes folgende Investitionen freigegeben werden: Jahr

Rohbaukosten (in Mio. DM)

1992 125 1993 530 1994 490 1995 580 1996 650 1997 502 1998 333 Abbildung 56: Investitionen

Gesamtinvestitionen (in Mio. DM) 250 1060 980 1160 1300 1004 666

(Quelle: Bauordnungsamt)

Die Summe der über Baugenehmigungen freigegebenen Investitionen stiegt von 1991 bis 1996 im Jahresvergleich um 420 % an. Allein im Jahr 1996 konnten über diesen Weg 1,3 Mrd. DM Gesamtinvestitionen freigegeben werden. Auch hier spiegelt der Rückgang 1997 und 1998 die Normalität wider. Obwohl der große Bestand an maroder Bausubstanz zusätzlich belastend wirkte, ist es dennoch gelungen, die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch organisatorische Verbesserungen und durch den Einsatz moderner Computertechnik verhältnismäßig gering zu halten.

198

Weitere Tätigkeiten des Bauordnungsamtes Schon im Vorfeld einer Baumaßnahme kann das Bauordnungsamt z. B. durch die Mitwirkung bei der Bauleitplanung im Baugeschehen aktiv werden. Das Amt wird ebenso in die Bearbeitung bei Investitionsvorrangverfahren, der Vergabe von Fördermitteln und der Erteilung von Steuerbescheinigungen einbezogen. Darüber hinaus wird die Denkmalliste der Stadt Halle geführt sowie die Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken in unterschiedlichen Angelegenheiten benachrichtigt. Die Bearbeitung aller Anträge im Zusammenhang mit Werbeanlagen und Warenautomaten nimmt nach wie vor einen erheblich größeren Umfang ein, als in vergleichbaren Städten der alten Bundesländer. Hier konnte durch verstärkte Kontrollen den „wilden“ Anbringen von Außenwerbung wirkungsvoll begegnet werden. Es ist ein Rückgang von insgesamt rund 90 % im Berichtszeitraum zu verzeichnen. Die sicherheitstechnische Abnahme von „fliegenden Bauten“ im Stadtgebiet, wie Zirkuszelte und dergleichen, konnte durch die enge Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht und Feuerwehr ebenfalls gewährleistet werden. Für die Zukunft kommt es in erster Linie darauf an, weitere Reserven zur Beschleunigung und Effektivierung der Genehmigungsverfahren zu erschließen und zu nutzen. Hier sollen insbesondere die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Stadtplanungsamt und Umweltamt genutzt werden. Erhebliche Chancen wurden auch in der Verbesserung der technischen Ausstattung des Amtes gesehen. Die rechentechnische Vernetzung mit anderen Ämtern und der dadurch mögliche direkte Zugriff auf deren Datenbestand wäre im Baugenehmigungsverfahren ein geeigneter und sehr effektiver Ersatz für die z. Z. umständlich zu führenden Beteiligungen. In Frage kommen hier insbesondere das Liegenschaftsamt, das Stadtvermessungsamt, das Umweltamt, aber auch das Stadtplanungsamt. Hierfür wurden im Jahr 1999 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

gestellte Anträge darunter Bauanträge Jahr

darunter insgesamt

1991 1992 1993 1994 1995 1996

Wohngebäude insgesamt

2 950 2 298 2 091 2 270 2 131 2 346

x x 311 565 387 410

produz.

sonstige

Woh- Gewerbe gewerbl. nungen Vorhaben x x 1 708 2 488 2 703 2 442

x 36 7 14 9

x x 324 344 247 196

Anträge

Anträge

Denkmal-

zurück

Handels-

Nutzungs-

Wer-

Voran- Abbruch-

einrichtungen

änderungen

bung

fragen

anträge

schutz

x x 113 97 92 98

x x 200 175 148 115

1 420 869 430 466 469 504

408 431 384 317 289 230

89 171 200 231 183 174

x x 308 879 791 782

345 23 40 29 55 3

Tabelle 50: Gestellte Anträge beim Bauordnungsamt der Stadt Halle 1991 bis 1996 (Quelle: Statistisches Jahrbuch 1996) erteilte Genehmigungen darunter Jahr insgesamt 1991 1992 1993 1994 1995 1996

1 544 2 143 1 956 1 443 1 491 1 824

Wohngebäude insgeWohsamt nungen x x 63 115 198 1 089 279 1 530 481 2 448 684 3 465

Baufertigstellungen

Baugenehmigungen darunter produz. sonstige Handels- Nutzungs- Werbung Gewerbe gewerbl. einrichändeVorhaben tungen rungen x x x x 529 x x x x 728 37 228 149 137 622 9 356 67 114 572 40 453 48 73 382 20 486 24 67 509

denkmalrechtliche Genehmigungen x x x 538 880 763

im Wohnungsbau Gebäude

Wohnungen

x x 57 83 86 117

x x 158 382 667 1 030

Tabelle 51: Erteilte Genehmigungen und angezeigte Baufertigstellungen beim Bauordnungsamt der Stadt Halle 1991 bis 1996 (Quelle: Statistisches Jahrbuch 1996)

3000 2500

B au an träg e

2000

erteilte B au g en eh m igu n g en

1500 A n zah l

fertig g es tellte W oh n u n g en

1000 500 0

k ein e D a ten 1991

1 99 2

1993

1994

1995

1996

Abbildung 57: Beim Bauordnungsamt der Stadt Halle eingegangene Bauanträge und erteilte Baugenehmigungen 1991 bis 1996 im Vergleich (Quelle: Statistisches Jahrbuch 1996)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

199

Dezernate mit Ämtern

2.5.

Dezernat Kultur, Bildung und Sport

2.5.1. Schulverwaltungsamt (40) Die kommunalen Aufgaben zur Aufrechterhaltung des Schulwesens haben sich im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 wesentlich geändert. Wurden ursprünglich innere und äußere Schulangelegenheiten im Bereich Volksbildung komplex bearbeitet, sind nunmehr die schulischen Prozesse durch den Förderalismus geprägt und die Aufgaben konsequent in • •

Schulaufsicht- Staatliches Schulamt Halleund Schulträger/Schulverwaltung- Schulverwaltungsamt der Stadt Halle (Saale)

gesplittet. Die Stadt Halle (Saale), als Träger öffentlicher Schulen, hat somit auf der Basis des Grundgesetzes sowie des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.06.1993 ihre Aufgaben neu gestaltet (zuletzt als Neufassung vom 27.08.1996). Unter den Bedingungen der DDR existierte ein einheitliches Schulsystem mit den Schulformen: • • • •

Polytechnische Oberschulen (POS), Abschluß: Mittlere Reife; Erweiterte Oberschulen (EOS), Abschluß: Abitur und mittlere Reife; Betriebsberufsschulen (in Trägerschaft der Betriebe); Kommunale Berufsschulen (in Träger-schaft der Stadt).

Diese Schulformen wurden durch die Abteilung Volksbildung des Rates der Stadt sowohl unter pädagogischem als auch unter verwaltungstechnischem Aspekt geführt. Der Umbau zum gegliederten Schulwesen erforderte eine Neuordnung der Schulen sowie die Reformierung der Verwaltung, ohne jedoch den laufenden Betrieb zu unterbrechen. Gleichzeitig galt für den Neuaufbau des Schulverwaltungsamtes, die Verknüpfung von vorhandenen Strukturen mit den neuen Aufgaben der Verwaltung zu erreichen.

200

Kapitel 2

Neben den rein schulischen Aufgaben erforderte der Prozeß der Erneuerung der kommunalen Schulverwaltung auch Korrekturen im Bereich der Schülerfreizeitangebote unter dem Aspekt des Machbaren und im Interesse der Kinder Erhaltbaren. Das gegliederte, differenzierte Schulsystem der Bundesrepublik stellte auch die Schulverwaltung vor neue Aufgaben bei der Einrichtung der verschiedenen Schulformen: • • • • • •

Grundschule, Sekundarschule/Hauptschule, Gymnasium, Berufsbildende Schule, Gesamtschule, Sonderschule.

Ferner sind die Veränderungen und neue Formen im Berufsschulbereich von derartiger Tragweite, daß nicht nur die Verlängerung der Ausbildungszeit, sondern auch die inhaltliche Unterrichtsgestaltung hohe Ausstattungsforderungen stellte. Die neuen schulischen Gänge des „Zweiten Bildungsweges“ sowie die Neugestaltung der Volkshochschule rundeten das Bild der Veränderungen im Bildungsbereich der Stadt Halle (Saale) ab. Bildung der neuen Schulverwaltung 1990 begann die Arbeit des Schulverwaltungsamtes für 47.766 Schüler an 138 Schulen in kommunaler, Landes- und freier Trägerschaft. Die Verwaltungsbereiche der Volksbildung waren damals in den ehemaligen Stadtbezirken Ost, Süd, und West sowie in Halle-Neustadt verteilt. Im Prozeß des Aufbaus kommunaler Selbstverwaltungsstrukturen mußten diese vier Stadtbezirksschulämter zunächst aufgelöst werden. Dabei stand der Erhalt der Arbeitsfähigkeit und die Absicherung des Schulbetriebes im Vordergrund. Gleichzeitig war die Aufgabenteilung neu festzulegen - z. B. waren Bau- und Personalbereiche dem Hochbauamt bzw. Personalamt zuzuordnen. Weiterhin galt es, den Bereich Kindergärten - ehemals zur Volksbildung gehörig - samt Liegenschaften dem Jugendamt zu übertragen. Der Einstieg in die Schulverwaltung nach dem vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Stadt-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

verwaltung erfolgte 1991 mit 74 Mitarbeitern in den Abteilungen • • • • • •

Innere Verwaltung; Haushalt; Schulbauten; Schulausstattung; Personalabteilung; Schulnetzplanung.

Darüber hinaus waren 1.476 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den verschiedenen Schulen und schulischen Einrichtungen als technische oder pädagogische Arbeitnehmer tätig. Nach der Stabilisierung des Schulwesens in Sachsen-Anhalt und der inhaltlichen Festigung der Schulen konkretisierten sich die Aufgaben des Schulträgers Stadt Halle (Saale). Damit mußte auch die Arbeit des Amtes 40 zu einen immer stärkeren Dienstleister für die Schulen modifiziert werden. Die Aufgabenverteilung im internen Amtsbereich wurde unter Berücksichtigung der klassischen Aufgaben wie Haushalt, Schulentwicklungsplanung und Schulausstattung gebündelt und durch neue Inhalte angereichert. Auf Initiative des Schulverwaltungsamtes wurden die Strukturen im Schulverwaltungsamt 1993 nochmals geändert bzw. in einigen Bereichen den Arbeitsinhalten angepaßt. In Zusammenarbeit mit dem Hauptamt, Abt. Organisation/Stabsstelle 020 wurden folgende Ergebnisse erreicht: 1993 Übernahme der Bearbeitung von Elternbeiträgen für Schulhorte; 1994 Schaffung von vier Hausmeister-Springerstellen; Juli 1994 Arbeitsplatzuntersuchung Abt. 40.2 (Schülerangelegenheiten, Schulentwicklungsplanung) mit dem Ergebnis teilweiser Umstrukturierung und Veränderung der Zuordnung von Arbeitsaufgaben; 1995 Organisationsuntersuchung der Abt. 40.3 (Schulbau, -ausstattung), mit dem Ergebnis von Umstrukturierungen und Veränderungen in der Aufgabenzuordnung innerhalb der Abteilung sowie der Verlagerung von Aufgaben in das Amt 10;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

1996 Umstrukturierung der Abt. 40.1 (Haushalt und Verwaltung) und Gliederung in drei Sachgebiete: ab 01.01.1996 Zuordnung des SG Personalwesen; ab IV. Quartal 1996 Bildung des SG Allgemeine Verwaltung einschließlich der Bearbeitung von Dienstwohnungen; 1997 Einführung des Dienstwohnungsrechtes Schulhausmeister.

für

In der Konsequenz der Veränderung verwaltungsinterner Arbeitsabläufe konnte bereits im Juni 1994 das Schulverwaltungsamt auf die zwei Standorte • •

Große Ulrichstr. 36 - Hauptstandort -, Harzgeroder Str. 47/49, Sachgebiet Schulausstattung - und die Zentralwerkstatt (Bestandteil des Sachgebiets Schulausstattung)

in der Frohen Zukunft zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben konzentriert werden. Heute ist das Schulverwaltungsamt auf Grund der Rückübertragungansprüche in der Große Ulrichstraße 36 sowie in den Räumen des Gebäudes Kaulenberg 4 untergebracht. Im Berichtszeitraum konnte die Arbeit des Schulverwaltungsamtes durch die Ausrüstung mit moderner Datenverarbeitungstechnik erleichtert und in vielen Bereichen effektiviert werden. Bereits 1994 wurde die manuelle Haushaltsüberwachung durch den Einsatz von PC-Arbeitsplätzen und die Vernetzung mit dem Ratshof vollständig abgelöst. Bis 1996 wurden weitere 35 Arbeitsplätze als PC-Arbeitsplätze umgestaltet. Am Standort Harzgeroder Straße 47/49 wurden zwischen 1994 und 1996 ebenfalls elf Arbeitsplätze mit DV- Technik ausgestattet. Neues für die Schulen Die bereits im zweiten Halbjahr 1991 erfolgte Aufgabenneugliederung innerhalb der Schulverwaltung führte auch an den Schulen zu vielen Veränderungen, wie • • • •

ein Hausmeister pro Schulgebäude; Einsatz von Hallenwarten; Einführung der Firmenreinigung; Konzentration der technischen Kräfte für Schulspeisung und Reinigung. 201

Dezernate mit Ämtern

Damit entfalteten die Veränderungen erstmals auch Außenwirkung. In Ausführung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhielten die zu den schulpflichtigen Aufgaben gehörenden Inhalte: • • • • • • • • • •

Schülerbeförderung, Schulsicherheitsfragen, Schulwegplanung, Schüler-Bafög, Schulhort - Beiträge, Gastschulbeiträge, Fördermittel, Beschulung von Aussiedlern/Asylanten, Geschäftsführung für den Bildungsausschuß und Arbeit für den Stadtrat darüber hinaus einen neuen Stellenwert.

Die Einführung der Teilbudgetierung für die Schulen ist in Zeiten knapper Kassen ein effizienter Weg in der Mittelvergabe. Seit März 1996 wurde das Budget jährlich an die einzelnen Schulen übergeben und die Unterweisung der Schulleiter/innen zum Haushaltsrecht vorgenommen. Die Auswertung mit den Schulleitern zeigte, daß die Teilbudgetierung für die Schulen der richtige Weg für die bedarfsgerechte Versorgung an den Schulen ist. In abgestimmter Vorgehensweise mit dem Bereich Schulausstattung gelang es dadurch, Ausstattungsdefizite viel besser auszugleichen.

AF 1 AF 2 AF 3 AF 4 AF 5 AF 6 AF 7

Bildungsbezogene Projekte zur Lebensorientierung Schulbibliotheken u. Leseanimation Umweltvermittlung im Schulumweltzentrum Förderung erzieherischer Arbeit in den Schulen Interkulturelles Erleben Verkehrssicherheit Medienkompetenz

Kapitel 2

Hilfe der Stadt im Freizeitbereich der Schulen Zur Unterstützung der außerunterrichtlichen Arbeit an Schulen wurden durch das Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit Amt für Wirtschaftsförderung die ABM-Programme an halleschen Schulen verwirklicht. Dabei wurden Schüler aus • • •

26 Sekundarschulen, Berufsbildenden Schulen, 15 Gymnasien/Gesamtschulen

in 39 verschiedene Projekte bzw. Arbeitsgemeinschaften eingebunden.

Abbildung 58: Begrünte Fahrradständer vorm Südstadtgymnasium Das ABM-Programm begann am 01.06.1994 für nachfolgend aufgelisteten Arbeitsfelder (AF). Mitarbeiter 1994

1995

1996

1997

1998

49 2 1 1

50 2 1 1

16 1 0 0

46 2 0 0

52 2 0 0

1 2 1 57

1 2 1 58

0 2 0 19*

0 0 0 48

0 0 0 54

Tabelle 52: Arbeitsfelder *) Änderung der Zugangsbedingungen zur ABM (Quelle: Schulverwaltungsamt)

202

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Schulbegleitende Einrichtungen für lebensorientierten Unterricht Bewährte Formen schulbegleitender Einrichtungen konnten zur Unterrichtsdurchführung in den außerschulischen Lernorten erhalten werden. Damit standen die bildungsspezifischen Möglichkeiten für einen lebensnahen Unterricht weiterhin zur Verfügung. In der Stadt Halle existieren folgende Einrichtungen: •

• • •

zwei Schulgärten (am Galgenberg und in Büschdorf), deren Fortbestand für die Schulen erforderlich ist, die über keinen eigenen Schulgarten verfügen; eine Ökoschule Franzigmark - ein Schulprojekt mit dem Lernort Saaleaue; eine Zoo- und Botanikschule - Nutzung der Lernorte Zoo und Botanischer Garten; ein Raumflugplanetarium auf der Peißnitzinsel zur Nutzung durch alle Schulformen sowie interessierte Kindergärten;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern





zwei Schullandheime (Franzigmark und Angersdorfer Teiche, jeweils Wochenaufenthalte mit Programm), die den Schülern die Möglichkeit einer entgeltlichen Nutzung unterschiedlicher Programme zu den Themen - Haus- und Hoftiere, Ökologie des Waldes und Leben der Vorfahren bieten. zwei Schülerwohnheime (Lilienstraße und Felsenstraße) zur Unterbringung auswärtiger Schüler.

Abbildung 59: Unterricht in der BbS VIII

203

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Fördermittel unterstützen den Haushalt für die Schulen

Bereichen Fördermittel zu beantragen und zu bearbeiten. In der nachfolgenden Übersicht sind auszugsweise Bewilligungen dargestellt.

In der Hoheit des Amtes 40 waren für die mittelbewirtschaftenden Stellen in verschiedenen

Anträge

Bewilligungen

Fördermittel

Eigenmittel

GesamtKosten

Angaben in DM

Heizungsumstellung 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998

11 8 7 1 1 -

Gesamt:

28

5 8 7 1 1 -

290.000 682.000 750.690 51.000 75.930 -

1.160.000 1.592.000 1.830.800 119.750 177.170 -

22

1.849.620

4.879.720

Volkshochschule Personalkosten/ Sachkostenzuschuß 1992 2 1993 1 1994 1 1995 1 1996 1 1997 1 1998

2 1 1 1 1 1

Gesamt:

7

7

203.388 339.300 354.000 326.874 338.588 368.384 361.913

2.292.447

1.450.000 2.274.000 2.581.490 170.750 253.100 -

6.729.340

-

203.388 339.300 354.000 326.874 338.588 368.383 361.913

0

2.292.447

Berufsbildende Schulen Ausstattungsganzheiten 4 4 185.040 46.260 1992 38 38 2.343.020 564.600 1993 14 12 563.900 195.820 1994 0 0 784.759 298.504 1995 4 1 35.820 3.980 1996 11 11 605.176 237.172 1997 24 24 1.452.330 386.181 1998 95 90 5.970.045 1.732.517 Gesamt: Lebensorientierung an Schulen Freizeiterziehung, Umwelterziehung, Bibliotheken, Schulausstattung 11 11 196.510 91.180 1992 35 35 511.600 194.380 1993 40 24 334.272 41.062 1994 50 33 155.519 18.886 1995 104 11 56.340 8.602 1996 43 26 141.565 22.092 1997 16 16 112.009 14.751 1998 299 156 1.507.815 390.953 Gesamt: Tabelle 53: Übersicht Fördermitteleinsatz

231.300 2.907.620 759.720 1.083.263 39.800 842.348 1.838.511 7.702.562 287.690 705.980 375.334 174.405 64.942 163.657 126.760 1.898.768

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

204

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Für den Schulbau konnten die nachfolgend aufgeführten Fördermittel eingeworben werden. Neben den Fördermitteln für den Verwaltungshaushalt ist die Unterstützung des Schulbaus

wichtig. Allerdings bedingen organisatorischer Aufwand und Fristeneinhaltung die Konzentration auf komplexe Maßnahmen.

Fördermittel Schulbau Fördermittel - Schulbau

Fördermittel

Eigenmittel Angaben in DM

Gesamtkosten

Sek. Weidenplan Antrag 1994 Bewilligung Dez. 1996

6.300.000 4.040.500

2.700.000 4.040.500

9.000.000 8.081.000

31.053.600 30.611.100

7.763.400 8.206.268

38.817.000 38.817.368

3.985.800

13.286.000

BbS IV „Fr. List“ Antrag 02.12.1994 Bewilligung vom 14.12.94 GB-Schule, Hildesheimer Straße Antrag 1995 Bewilligung

9.300.200 6.650.000 Schuldendiensthilfe Tabelle 54: Übersicht Schulbaufördermittel (Quelle: Schulverwaltungsamtt)

Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Halle (Saale) Die Veränderungen in der Schulverwaltung verliefen nicht synchron mit der Entwicklung des neuen Schulwesens. So erforderte die wechselnde Gesetzgebung •

11.07.1991 - Schulreformgesetz SachsenAnhalt;



30.06.1993 - Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt;



27.08.1996 - Neufassung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, hier insbesondere die Einführung von Förderstufe und Gesamtschulen;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

ständig Veränderungen und Korrekturen im Schulbereich. Vielfach mußte extrem schnell darauf reagiert werden. Oftmals entstand dadurch der Einderuck, daß die Verwaltung unabgestimmt handelt.

Abbildung 60: Sekundarschule Radewell

205

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

In der Stadt Halle (Saale) veränderten sich die Schulstrukturen von 1990 zu 1998 wie folgt: 1990

1991

1997

1998

93 Polytechnische Oberschulen

63 Grundschulen

58 Grundschule

50 Grundschulen

46 Sekundarschulen 19 Gymnasien und Gesamtschulen

37 Sekundarschulen 12 Gymnasien incl. Integrativer und Kooperativer Gesamtschulen 13 Sonderschulen

34 Sekundarschule 15 Gymnasien incl. Integrativer und Kooperativer Gesamtschulen 12 Sonderschulen

5 Erweiterte Oberschulen

13 Sonderschulen 4 Hilfsschulen und 6 Sonerschule 6 Berufsbildende Schu- 6 Berufbildende Schu17 Betriebsberufslen mit 13 Standorten (2 len mit schulen Fachschulen des Landes 12 Standorten wurden integriert) 4 Kommunale Berufsschulen 1 Volkshochschule 1 Volkshochschule 2 Volkshochschulen Tabelle 55: Übersicht zur Veränderung der Schullandschaft

6 Berufsbildende Schulen mit 12 Schulstandorten

1 Volkshochschule

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Entsprechend der „Großräumigen Gliederung der Stadt Halle (Saale)“ wurden für Grund- und Sekundarschulen Schulbezirke festgelegt. Territoriale Schullage und Bevölkerungsstrukturen ließen es jedoch bis jetzt nicht zu, dies auch für Gymnasien festzuschreiben. Mit dem Rückgang der Schülerzahlen, zur Verbesserung der Lernbedingungen und auf Grund eines Erlasses des Kultusministeriums machten sich weitere Veränderungen in den Schulformen durch die Schließung zweier Grundschulen und die Fusionierung kleinerer Sekundarschulen notwendig. Bezogen auf die kommunalen Schulen ergaben sich in den Jahren des Berichtszeitraumes folgende Reduzierungen: 1991 1998 60 57 Grundschulen 46 37 Sekundarschulen 13 12 Gymnasien 119 106 Gesamt Tabelle 56: Reduzierung von Schulstandorten

Horte an Grundschulen Die Hortbetreuung wurde mit dem Hortgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 31.08.1993 zur kostenpflichtigen Nutzung festgeschrieben. Die Horte sind den Grundschulen zugeordnet und somit weiterhin in den Zuständigkeitsbereich des Schulverwaltungsamtes gehörig. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern (KiBeG) vom 18.07.1996 wird der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr neu geregelt. Das KiBeG sieht eine Vereinheitlichung der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ab dem Jahr 2000 vor. Gemäß dem Gesetz soll die Betreuung der Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dann in kombinierten Einrichtungen aller Tagesstättenformen erfolgen. Die Nachfrage nach Hortplätzen in der Stadt Halle (Saale) zeigt folgende Entwicklung:

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Die weitere Reduzierung von Grundschulstandorten auf Grund des starken Geburtenrückganges nach der Wende ist Bestandteil der mittelfristigen Schulentwicklung ab 1997. Seit 1991 wurden ebenfalls mehr als 40 Gebäudeveränderungen durch Rückübertragung, Neuzuordnung oder Abgabe notwendig.

206

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Jahr

Schüler dav. Hort- in % Klassen 1-4 besucher 16.913 11.602 68,6 1990/91 15.567 11.121 71,4 1991/92 15.327 11.170 72,9 1992/93 Kostenpflichtig: 14.905 7.512 50,4 1993/94 14.358 9.035 62,9 1994/95 13.706 9.189 68,0 1995/96 13.033 8.960 68,8 1996/97 11.597 7.833 67,5 1997/98 9.712 5.501 56,6 1998/99 Tabelle 57: Nachfrage nach Hortplätzen (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Kostenbescheide für jeden Hortantrag) bearbeitet. Die damit zu entrichtenden Beiträge haben sich wie folgt entwickelt:

Abbildung 61: Hort einer Grundschule

Nach der Einführung der Hortbeiträge kam es zunächst zu einem Nachfragerückgang, der sich aber trotz der steigenden Entwicklung der Hortbeiträge in den Folgejahren nicht fortsetzte. Vielmehr konnte ab 1996 an die prozentuale Auslastung des Schuljahres 1990/91 angeknüpft werden. Im Schulverwaltungsamt werden die Hort-anträge (Anmeldungen, Abmeldungen, jährliche

Entwicklung der monatlichen Hortbeiträge Famile mit 1994 73,00 DM 1 Kind 49,00 DM 2 Kinder 24,00 DM 3 Kinder u. mehr Tabelle 58: monatliche Hortbeiträge

1995 80,00 DM 53,00 DM 27,00 DM

1996 84,75 DM 56,50 DM 28,25 DM

1997 74,89 DM 49,93 DM 24,96 DM

1998 81,60 DM 54,40 DM 27,20 DM

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Halle (Saale) Durch die Abwanderung ehemaliger hallescher Bürger vorrangig in den Saalkreis verringerten sich auch die Schülerzahlen in der Stadt Halle (Saale). Parallel dazu werden jedoch durch die vielseitige Schullandschaft in der Stadt Halle (Saale) immer mehr auswärtige Schüler in Landes- und kommunalen Bildungseinrichtungen beschult. Damit blieb über den Berichtszeitraum der Anteil an schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen gegenüber den Einwohnern mit rund 14 % relativ konstant. Bemerkenswert ist auch, daß in der Stadt Halle (Saale) die durchschnittli-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

che Klassenfrequenz mit 21 bis 22 Schülern in den Grund- und Sekundarschulen und Gymnasien relativ klein gehalten werden konnte. Selbst die Klassenstärke in den Berufsschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges liegen mit etwa 25 bis 27 Schülern noch unter den im Schulgesetz LSA festgelegten Klassenteiler. Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht die Entwicklung der Schülerzahlen im Vergleich zu den Klassenstärken für alle Schulen der Stadt Halle (Saale). Nachfolgend eine Auswertung nach den jeweiligen Schulformen und Gebäuden für die Jahre 1991 bis 1997.

207

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Klassenfrequenzen nach Schulformen in der Stadt Halle (Saale) 35 30 25 20 15 10 5 0 1 9 9 1 /9 2

1 9 9 2 /9 3

1 9 9 3 /9 4

1 9 9 4 /9 5

1 9 9 5 /9 6

1 9 9 6 /9 7

S t a dt ge sa mt

Gr undsc hul e n

S e k unda r sc hul e n

Gy mna si e n

S onde r sc hul de n

Ge st i gbe hi nde r t e n S c hul e n

BbS

Kol l e g

Abe ndgy ma si um

Abe ndr e a l sc hul e

1997/98

Abbildung 62: Klassenfrequenzen in den verschiedenen Schulformen (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Zum Schuljahresbeginn 1997/98 (Einführung der Förderstufe) ergab sich folgende Verteilung der Schüler in den einzelnen Schulformen:

Grundschulen Sekundarschule Gymnasien Sonderschule

12.969 11.565 11.484 3.077

prozentuale Aufteilung der Schüler nach Schulformen an den allgemeinbildenden Schulen der Stadt Halle im Schuljahr 1998/99

7%

29%

27%

Grundschule Sekundarschule Gymnasien Sonderschulen

37%

Abbildung 63: Aufteilung der Schüler nach Schulformen (Quelle: Schulverwaltungsamt)

208

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Ausbildung erfolgt wie zwischen 1991/92 und 1996/97.

Gymnasialer Zugang Entscheidend für den Wechsel an ein Gymnasium ist die Schullaufbahnerklärung der Eltern. Der Wechsel war nach dem damals geltenden Schulgesetz bis zum Schuljahr 1996/97 ab Klasse 5 bzw. 7 möglich. Durch die Einführung der gymnasialen Förderstufe ab dem Schuljahr 1997/98 kann er nur noch ab Klasse 7 erfolgen. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind in der Stadt Halle (Saale) ausgewählte Landesgymnasien bzw. das Gymnasium des freien Schulträgers. Die Möglichkeit des freien Zugangs an eine weiterführende Schule haben in den ersten beiden Schuljahren nach der Wende etwa 40 % der Eltern für ihre Kinder wahrgenommen. Selbst in den Folgejahre blieb dieser Trend für den Wechsel ab Klasse 5 ungebrochen, stiegt sogar im Schuljahr 1994/95 noch auf fast 44 % an. Nach der ersten Umstrukturierung der Schulformen im Schuljahr 1992/93 gingen aber die Abgänge aus der 6. Klasse der Sekundarstufe zum Gymnasium schlagartig zurück.

Wechsel zum Gymnasium in %

Gastschulbeiträge Entsprechend des § 70 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden für die Beschulung auswärtiger Schülerinnen/Schüler auf der Grundlage der Verordnung über Gastschulbeiträge von März 1994 Gastschulbeiträge von den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten abgefordert oder berechnet. Auf Grund der vielseitigen Schullandschaft, der kompletten Beschulungsangeboten in Berufsschulen und Spezialschulen ist der Zustrom auswärtiger Schüler aus dem näheren und weiteren Umland sehr hoch. Die Stadt Halle (Saale) stellt in diesem Bereich ihre Funktion als Oberzentrum der Region unter Beweis. Der rege Zustrom auswärtiger Schüler hat sich somit ungewollt zu einer echten Einnahmequelle für den Bildungssektor erwiesen. Die aus Gastschulbeiträgen erzielten Einnahmen fließen direkt in die Erhaltung und Ausstattung der Schulen. So manche Neuerung konnte davon an den Schulen der Stadt vorgenommen werden. Die Entwicklung der Einnahmen-/Ausgabensituation seit Erhebung der Gastschulbeiträge stellt sich folgt dar:

50 Entwicklung der Gastschulbeiträge Einnahmen/Ausgaben in TDM

40 30

2284

1994

299,3

20

3442

1995

689,8

10

3300

1996

611,3

Zugang ab Klasse 5

1997/98

1996/97

1995/96

1994/95

1993/94

1992/93

1991/92

0

Zugang ab Klasse 7

2262,2

1997

697 3846,8

1998

565,3 0

1000

2000

Ausgaben

Abbildung 64: Schülerwechsel zum Gymnasien (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Durch die Einführung der Förderstufe wurde diese Entwicklung für den Wechsel nach Klasse 4 an die kommunalen Gymnasien ebenfalls unterbrochen. Lediglich 271 Schüler hatten im Schuljahr 1997/98 ab der Klasse 5 Zugang zu den Landesgymnasien und dem des freien Trägers. Damit bleibt der Wechsel in die gymnasiale Stufe ab Klasse 7 für die nächsten beiden Schuljahre mit jährlich rund 6 % konstant. Im Schuljahr 1999/2000 wird erwartet, daß durch die ersten Absolventen der zweijährigen Förderstufe ein ähnlicher „Run“ auf die gymnasiale Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

3000

4000

Einnahmen

Abbildung 65: Gastschulbeiträge (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Schulwegsicherung Mit zunehmender Verkehrsdichte entstanden für unsere Schüler immer kompliziertere Situationen auf dem Schulweg. Deshalb wurden auf der Grundlage des Schulgesetzes im Schulverwaltungsamt unter Einbeziehung des Stadtplanungsamtes anhand der digitalisierten Stadtplankarte zunächst alle Schulwege erfaßt, um gerade für Grund- und Sekundarschüler sichere Schulwege zu erarbeiten. Im Ergebnis ist in Abstimmung mit der Polizei, städtischen Ämtern, 209

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Schulleitungen, Eltern und Schülern ein praktikables kartographisches Schulwegenetz entstanden, das Pläne für Grundschulen und zukünftig auch für Sekundarschulen enthält. Diese Angebote für sichere Schulwege je Schule liegen den Schulleitungen vor und dienen als Grundlage für einschlägige pädagogische und informative Veranstaltungen. Ausgewählte Leistungen für die Schüler

Abbildung 66: GB-Schule, A.-Lamprecht-Str. 15

Schülerbeförderung Die Schülerbeförderung ist im § 71 des Schulgesetzes LSA verankert und Pflichtaufgabe der Kommunen. In den einzelnen Beförderungsbereichen, die in der Satzung zur Schülerbeförderung definiert sind, werden für behinderte Schüler unterrichtsbedingte Fahrten und bei langen Schulwegen Fahrtkosten übernommen. Folgende finanzielle Mittel sind aufgewendet worden Abbildung 67: Torgymnasium

Finanzierung Schülerfahrkarten Anz./Gesamtkosten

Behindertenbeförderung

Unterrichtsfahrten Schüler/Gesamtkosten Gesamtkosten 1991* 5600/ 56.000 DM 455/ 656.988 DM 220.000 DM 1992 6500/ 682.500 DM 379/ 980.000 DM 1.371.531 DM 1993 6700/1.206.000 DM 316/1.670.000 DM 1.055.273 DM 1994 4560/1.948.320 DM 521/1.780.500 DM 819.653 DM 1995 5680/1.993.680 DM 543/1.920.656 DM 981.100 DM 1996 5832/2.391.120 DM 624/2.015.404 DM 895.000 DM 1997 5600/2.408.000 DM 615/2.500.000 DM 852.000 DM 1998 5200/2.059.200 DM 620/2.309.636 DM 816.980 DM Tabelle 59: Entwicklung der Kosten der Schülerbeförderung

Gesamtkosten 932.988 DM 3.034.031 DM 3.931.273 DM 4.548.473 DM 4.895.336 DM 5.301.524 DM 5.760.000 DM 5.185.816 DM

Städtischer Anteil 233.238 DM 1.351.925 DM 530.139 DM 158.098 DM 504.961 DM 911.332 DM 1.472.000 DM 2.993.807 DM

(Quelle: Schulverwaltungsamt) * 4 Monate

Schulspeisung Die Schulspeisung gehört zu den freiwilligen Leistungen des Schulträgers. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Schulgesetzes zum 1.8.1997 ist die Schulspeisung Bestandteil des Gesetzes und damit bedingt Pflichtaufgabe der Kommune. Je nach Anbieter, den die Eltern- und Schülervertretungen der jeweiligen Schule selbst auswählen können, liegt der Portionspreis zwischen 2,90 DM und 3,50 DM. Zusätzlich stützt 210

die Stadt Halle (Saale) jede Portion mit 1,10 DM. Kurz nach der Wende erfolgte bis zum Schuljahr 1991/92 erst einmal ein herber Rückgang in der Teilnahme an der Schulspeisung, der jedoch nicht lange anhielt. Die Entwicklung auf den Anbietermarkt hatte bereits ab dem Schuljahr 1992/93 positive Auswirkungen auf die Schülerversorgung. An den halleschen Schulen zeigte die Essenbeteiligung folgende Entwicklung: Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Jahr 1991 1992 1993* 1994 1995 1996 1997 1998

Gesamt Teilnehmer ca. 14.000 15 897 12 885 11 800 12 875 12 955 12 041 11 200

Dezernate mit Ämtern

Teilnehmerkreis in % alle Schüler Grundschüler 33,1 55 37,5 69 29,4 57 29,8 65 31,0 68 330 65 30,0 63 31,0 62

Tabelle 60: Essenbeteiligung

*)1993 Einführung der Ermäßigung nach Halle-Paß und Krankenkassenbefreiung (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Abbildung 68: Schüler bei der Esseneinnahme Sanierung und Ausstattung von Schulen Die Aufteilung der Bauleistungen in Jahresscheiben und Bauobjekte ist sehr differenziert und findet im Bericht des Hochbauamtes seinen Niederschlag. Leider waren und werden Bedarf und Realisierung nie deckungsgleich, so daß Defizite unausweichlich sind. Für die Entwicklung des Schulbaus ergibt sich in der Summe nachfolgender Stand:

Vermögenshaushalt

Schulform

(Umbau/Verbesserung) Betrag: in TDM 50.497 38.660 75.689

Verwaltungshaushalt

%-Anteil 19 15 29

Grundschule Sekundarschulen Gymnasien/ Gesamtschulen 29.223 11 Sonderschulen 68.147 26 Berufsschulen 542 0 übrige Einrichtungen 262.758 100 Gesamt: Tabelle 61: Einsatz der Haushaltsmittel von 1991 – 1998

(Bauunterhaltung) Betrag in TDM 20.011 17.696 7.863 5.142 3.728 2.063 56.503

%-Anteil 35 31 14 9 7 4 100

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

211

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Nachfolgende Schulen verfügen über komplett sanierte Schulgebäude bzw. sind zum Zeitpunkt des Berichtes in der laufenden Rekonstruktion:

Schulform Grundschule

Sekundarschule

Gymnasium

Komplettsanierung Friesen Radewell Nietleben Kanena, Haus 1 Freiimfelde Frieden Radewell Freiimfelde Weidenplan Reideburg, Haus 1 Herder Th. Müntzer (Haus 1) im Bildungszentrum, Haus 1

Berufsschule

BbS II „Gutjahr“ BbS IV „Fr. List“(Haus 1) BbS VIII (Haus 1) GB „H. Keller“ Sonderschule LB Jägerplatz LB „Korczak“ Tabelle 62: Übersicht der komplett sanierten Schulen, Ende 1998

lfd. Rekonstruktion Johannes Diemitz, Haus 1

Schiller

Tor/ Frieden Reileck Thomasius KGS Hutten (Roßbachstraße) BbS V BbS VII LB Makarenko GB Hildesheimer Straße GB „Astrid Lindgren

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Bezüglich der 85 Schulturnhallen ergibt sich folgender Stand:

Baumaßnahmen Turnhallen bis Dach/Verglasung Komplettsanierung innen, incl. Neuausstattung Neubau BbS IV Tabelle 63: Anzahl der sanierten Schulturnhallen

1995 21 9 0

1996/97 28 12 1

1998 28 13 1

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Die Komplettsanierungen von Sporthallen beinhalten auch die Ersatzausstattung mit beweglichen und festeingebauten Sportgeräten. Eine 1998 durchgeführte Sicherheitsuntersuchung weist ein Ausstattungsdefizit an beweglichen und fest eingebauten Geräten von 1,3 Millionen DM auf, welches in den kommenden vier Jahren ausgeglichen werden soll. Die Komplettsanierungen von Schulsporthallen beinhalten auch die Ersatzausstattung aller Sportgeräte. Bauschäden/Prioritätenliste

Hochbauamt hinsichtlich der notwendigen Instandsetzungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen Prioritäten gesetzt. Trotz zum Teil hoher Sanierungsaufwendungen können die in der nachfolgenden Auflistung abgeschlossenen Maßnahmen als erste Erfolge zum Jahresende 1998 bilanziert werden. Die Gegenüberstellung zeigt aber, daß in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen notwendig sind, um diese positive Entwicklung fortzusetzen zu können. Der Leser findet im Anhang zum Bericht des Schulverwaltungsamtes eine ausführliche Gesamtübersicht.

Im Zuständigkeitsbereich Schulverwaltungsamtes befinden sich 102 Schulgebäude. Aufgrund der Bauzustandsanalysen und der begrenzten Haushaltsmittel wurden in Abstimmung mit

Problematischer stellt sich die Situation für die Fachunterrichtsräume insbesondere an den Sekundarschulen aber auch an den Gymnasien dar. Nahezu 50 % der Fachräume für Chemie,

212

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Physik und Biologie in den Sekundarschulen zeigen noch schwerwiegende Mängel auf, wie: • • •

Deshalb erfolgen Schulrekonstruktionen, i. V. m. der Umsetzung sicherheitstechnischer Standards, die sich auch auf den Brandschutz erstrecken. Die Brandsicherheit ist an allen Schulen gewährleistet durch:

desolates Mobiliar gesperrte Medien (Gas, Elektro) fehlende Realisierung der Sicherheitsbestimmungen.



Bisher wurden an Sekundarschulen 40 % Fachräume und an Gymnasien 55 % Fachräume mit dem erforderlichen Ausrüstungsstand saniert. Diese Feststellung deckt sich mit den Anforderungen und Bedarfsanmeldungen der Schulen hinsichtlich der Schulausstattung wobei vorrangig • • • •

• • •

die Ausstattung mit Feuerlöschern incl. Überprüfung, regelmäßige Brandsicherheitsschauen, die turnusmäßige Belehrung der technischen Kräfte und die Überprüfung der stationären Löschtechnik.

Durch ständige Kontrollen in Zusammenarbeit mit Hochbauamt, Gemeindeunfallverband, Gewerbeaufsichtsamt werden die ermittelten Schäden protokolliert und Prioritäten im Rahmen des Haushaltsbudgets zur Beseitigung festgelegt. Die Mängel sind in die Schulbauprioritätenliste eingearbeitet.

Datenverarbeitungstechnik, Schulmöbel, Büromöbel, Lehr- und Unterrichtsmittel, Audiovisuelle Technik, Sportgeräte aller Art

nachgefragt werden.

Die allgemeine Sicherheit befindet sich zwar nicht auf dem geforderten Standard, beeinträchtigt jedoch nicht den Unterricht, so daß keine direkte Gefahr für die Schulen besteht.

Schulsicherheit Die Schulsicherheit steht in einem sehr engen Zusammenhang mit den Schulgebäuden selbst.

Bauhauptgewerke

Realisiert

Anteil am Bestand (%)

dringend zu erneuern

71 Gebäude Dächer 39 Gebäude Fenster 67 Gebäude Sanitär Tabelle 64: Hauptsächliche Sanierungsmaßnahmen

71% 39% 67%

5 Gebäude 25 Gebäude 33 Gebäude

Die Verbesserung der Ausstattungssituation wird wie folgt bewertet:

werden. Bedauerlich ist, daß jährlich 800 TDM zur Ersatzbeschaffung wegen Vandalismus und Diebstahl aufgewendet werden müssen. Rund 85 % der Klassenräume der Schulen für Geistigbehinderte erhielten eine Spezialausstattung.

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

Etwa 65 % der Grund-, Sekundarschulen und Gymnasien konnten mit altersgerechten, stabilen, GS-geprüften Schulmöbeln ausgestattet 1991 0 Schulmöbel1 518 Lehrmittel 7 Sportgeräte

1992 2.025 872 320

1993 890 641 142

1994 1995 1996 1997 1998 1999 Summe 4.050 2.608 2.593 2.873 2.461 1.612 19.112 848 1.294 1.296 906 2.145 656 9.176 656 373 485 527 191 231 2.932 31.220 Tabelle 65: Finanzielle Aufwendungen in TDM für die Ausstattung der Schulen

% von 61 29 10

1) ohne Ausstattung von Fachräumen Physik, Chemie und Biologie (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

213

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Rund 82 % der Klassen- und Fachräume in den Schulgebäuden der Berufsschulen wurden mit hochwertigen Möbeln ausgestattet. Dieser Erfolg konnte u.a. auch durch den Einsatz von Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere des Kultusministeriums erreicht werden. Lehr- und Unterrichtsmittel, Technik (AV-Technik)

nen großen Anzahl von DDR-Altgeräten, welche nicht kompatibel zur neuen Medientechnik einsetzbar sind. Dennoch ist die Unterrichtsdurchführung nicht gefährdet. Die Einführung der Teilbudgetierung hat hier den Prozeß der Anpassung sehr günstig beeinflußt. Die Grafik auf der folgenden Seite verdeutlich die Entwicklung der Ausstattung der PC-Kabinette

Audiovisuelle

Allgemeinbildende Schulen

Berufsbildende Schulen

Diese Schulen verfügen über eine gute Ausstattung mit AV-Technik, jedoch können die vorhandenen und neu beschafften Lehr- und Lernmittel nur als befriedigend eingeschätzt werden. Dies begründet sich aus einer noch vorhande-

Diese Schulen verfügen über eine gute Lehrund Lernmittelausstattung sowie AV-Ausstattung auf Grund der umfassenden Bewilligung von Fördermitteln in den Jahren 1992 - 1997.

Lehr- und Unterrichtsmittel, Audiovisuelle Sekundarschulen Gymnasien Gesamtschulen Berufs-schulen Sonder-schulen

1992 2

1993 11

1994 2

1995 4

1996 2

1997 3

1998 4

0

8

5

2

2

1

5

6

7

4

3

8

3

21

0

3

1

1

1

1

0

8

29

12

10

13

8

30

Gesamtanzahl

Tabelle 66: Übersicht Computerkabinette (Quelle: Schulverwaltungsamt)

Grundschulen Sekundarschulen Gymnasien Gesamtschulen Berufsschulen Sonderschulen

Stückzahl 6 290 239

Prozent 0,5 23 19

687 44

54 3,5

1266 Gesamt Tabelle 67: Übersicht Schüler-PC-Technik in Stückzahl und Prozent

100 %

(Quelle: Schulverwaltungsamt)

214

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.5.2. Kulturamt (41) Halle an der Saale - Stadt der Kunst, Kultur und Wissenschaft - lebendige Kulturstadt des Landes Sachsen-Anhalt Halle ist reich an Kultur - vielfältige künstlerische Traditionen aller Genres sind in Halle ebenso zu finden wie eine neue junge zeitgenössische Kulturszene mit vielen Facetten. Händelfestspielorchester, Oper, Schauspiel, Kabarett, Kinder- und Jugendtheater, Puppentheater, das Händel-Haus und die Händel-Festspiele, Stadtmuseum und Salinemuseum, die Kunstsammlungen der Galerie Moritzburg, Musikschule, das Philharmonische Orchester, der Stadtsingechor, Stadtbibliothek, Steintor-Varieté, Klub- und Kulturhäuser, Galerien und ein Künstlerhaus, dazu Chöre und Laiengruppen gab es in Halle bereits vor der Wende. Die Übergangszeit - Einbindung der Kultur in neue demokratische Strukturen 1990 bis 1992 Die meisten der größeren Einrichtungen befanden sich vor 1990 bereits in der Trägerschaft des damaligen Rates der Stadt Halle und des Rates der Stadt Halle-Neustadt sowie den jeweils dazugehörenden Stadtbezirksverwaltungen HalleOst, Halle-Süd und Halle-West. Einige der größeren Kultureinrichtungen waren vor der Wende dem Rat des Bezirkes Halle unterstellt; das Konservatorium "Georg Friedrich Händel", das Steintor-Varieté und das Zentrum für bildende Kunst waren bezirksgeleitete Einrichtungen. In der Zeit nach der Kommunalwahl 1990 standen neu gewählte Stadtverordnetenversammlung und aufzubauende kommunale Selbstverwaltung vor der Aufgabe, die reichhaltige Kulturlandschaft der nunmehr zusammengeschlossenen Städte Halle und Halle-Neustadt ohne nicht wieder gut zu machende Beschädigungen zusammenzufassen, sie finanziell in ihrem Fortbestehen zu sichern und behutsam neu zu strukturieren. Der Grundsatz des Handelns hieß hierbei: Bewahren und Sichten des Vorhandenen, nicht zerstören! Durch die Zusammenlegung von Halle und Halle-Neustadt und durch die recht ungeordnete Auflösung der Stadtbezirke wurde die Übernahme der verschiedenen Kultureinrichtungen erschwert. Trotz mitunter verwirrender Begleitumstände und schwieriger Bedingungen Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

gelang es, diesen Übergang ohne größere Störungen oder gar Einbrüche zu bewältigen. Es kam weder zum unkontrollierten Auflösen von Einrichtungen noch zu ungeordneten Schließungen; die Anpassung an die neue Rechts- und Verwaltungslage gelang, zwar nicht völlig ohne, aber ohne unüberwindliche Schwierigkeiten. Erste Strukturierungen der halleschen Kulturlandschaft bestanden in einer klaren Zuordnung der Einrichtungen zu den jeweils zuständigen Verwaltungsbereichen. So wurden im 2. Halbjahr 1990 die Jugendklubs dem Jugendamt sowie der Zoo dem Dezernat Umwelt und Naturschutz zugeordnet. Nachfolgende Strukturierungsmaßnahmen strebten sinnvolle Zusammenführungen von Einrichtungen mit gleichen inhaltlichen Aufgaben an, so z. B. die Vereinigung des Museums für Geschichte und des kulturhistorischen Museums zum Stadtmuseum Halle. Aufgrund der Zusammenlegung von Halle und Halle-Neustadt war es notwendig, gleichgeartete Einrichtungen zusammenzuschließen - dies betraf die Stadtbibliothek, die Musikschule und die Volkshochschule. Im Rahmen der Neustrukturierung der Volkshochschule wurden darüber hinaus die Angebote der ehemaligen Stadtkabinette für Kulturarbeit von Halle und Halle-Neustadt eingeordnet und bedarfsentsprechend weitergeführt. Die verantwortungsvolle Haltung der Stadt Halle im Umgang mit ihren gewachsenen Kulturtraditionen kann besonders durch die Übernahme ehemaliger bezirklich geleiteter Einrichtungen in die städtische Trägerschaft belegt werden: die "Bezirksmusikschule" Konservatorium Georg Friedrich Händel -, das Steintor-Varieté und das Zentrum für bildende Kunst wurden durch diese Übernahme in ihrem Fortbestand gesichert. Auch die Staatliche Philharmonie Halle, später Philharmonisches Staatsorchester Halle, wurde als wichtiger kultureller Bestandteil der Stadt begriffen und städtischerseits niemals in Frage gestellt, obwohl die Stadt Halle (Saale) damit eine Ausnahmestellung als Stadt mit zwei großen Orchestern inne hat. Traditionelle Veranstaltungen wie Händel-Festspiele oder des Laternenfest wurden ohne Unterbrechung weitergeführt. Als weitere Strukturierungen seien noch genannt: •

Trennung des Landestheaters in Musiktheater/Opernhaus Halle und Schauspiel/ neues theater schauspiel Halle zur Verbesserung der unterschiedlichen künstlerischen Arbeit; 215

Dezernate mit Ämtern



Fusion des Kabaretts "Kiebitzensteiner" und des Puppentheaters zum Theater für Satire und Figuren zur Spielzeit 1991/1992 - ein Experiment, dessen Erfolg nach nunmehr 6 Jahren behauptet werden kann.

Stabilität und erfolgreiche weitere Entwicklung der Kulturlandschaft zwischen 1992 und 1998 Die notwendigen Strukturbereinigungen wurden durch frühzeitige Maßnahmen zur Privatisierung einzelner Einrichtungen begleitet. Erinnert sei hier an die Übergabe des • • •

Kommunalen Kinos 188 an den Filmklub e. V. im Jahr 1992, Zentrums für bildende Kunst an den Künstlerhaus 188 e. V. im Jahr 1994 und des Galeriecafés Steg an den Galerie Steg e. V. im Januar 1994.

Über Pachtverträge gelang auch die spätere Privatisierung des Kinos und Jugendklubs "Prisma" in Halle-Neustadt, des ehemaligen Jugendklubhauses "Philipp Müller" (Schorre), des Jugendklubs "Lampe", der Klubhäuser Buchenweg, Dautzsch und „Kurt Tucholsky“ sowie des Freizeitzentrums Wörmlitz. Die Staatliche Galerie Moritzburg war bis 31.12.1995 eine städtische Kultureinrichtung, die am 01.01.1996 in Landesträgerschaft überführt wurde. Das Steintor-Varieté konnte nach langwierigen Verhandlungen und nach einem ersten nicht erfolgreich verlaufenen Privatisierungsvorhaben im Juni 1996 doch noch in eine freie Trägerschaft überführt werden. Nach Abschluß dieses Neu- bzw. Umstrukturierungsprozesses bietet sich seit Ende 1998 folgendes Bild der halleschen Kultureinrichtungen in städtischer Trägerschaft: • • • • • • • • • • • • 216

neues theater/schauspiel Halle nt, Opernhaus Halle, Thalia-Theater, Theater für Satire und Figuren, Konservatorium "G.F. Händel", Konzerthalle Ulrichskirche, Philharmonisches Staatsorchester Halle, Stadtsingechor zu Halle, Händel-Haus mit Direktion der HändelFestspiele, Stadtmuseum, Technisches Halloren- und Salinemuseum, Stadtarchiv,

Kapitel 2

• • • •

Stadtbibliothek, Passendorfer Schlößchen, Peißnitzbühne und Soziokulturelles Zentrum Heide-Nord.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Bedingungen für das kulturelle Leben und die künstlerische Produktion seit der unmittelbaren Nachwendezeit und besonders seit 1992 bedeutsam verbessert haben. Fördermittel des Bundes, vor allem aus dem Substanzerhaltungsprogramm, und finanzielle Zuschüsse des Landes waren hierbei eine wertvolle Hilfe. Die Stadt Halle (Saale) stellte durch die erforderlichen Eigenmittel die Wirksamkeit der Fördermittel von Bund und Land auf eine sichere Grundlage. So konnte die bauliche Substanz der meisten städtischen Kultureinrichtungen verbessert werden, folgende Beispiele sind Belege dafür: • • •



• •

• • •

• • •

Sanierung und Ausbau des Hauptgebäudes der Stadtbibliothek am Hallmarkt; Ausbau eines funktionsgerechten Probenhauses für das Philharmonische Staatsorchester Halle in der Großen Gosenstraße; Ausbau der ehemaligen Lessingschule zu einer gut eingerichteten Musikschule für das Konservatorium "Georg Friedrich Händel" und Einrichtung einer Außenstelle in einem ehemaligen Kindergarten im Stadtteil Silberhöhe; Weiterführung der umfangreichen Bauarbeiten am Komplex Kulturinsel/neues theater; Eröffnung der neuen Spielstätten „Tintenfass“ und der „Kommode“ in den ehemaligen Kaisersälen; Ausbau von Foyer- und Garderobenbereichen im Großen Thalia-Theater; Wiedereröffnung des rekonstruierten denkmalgeschützten Christian-Wolff-Hauses als Teil des Stadtmuseums in der historischen Großen Märkerstraße; Rekonstruktion, Erweiterung und Verbesserung der Theaterwerkstätten in der AugustBebel-Straße; Herrichtung der Freilichtbühne Peißnitz; Umbau und Neueinrichtung des Konzertsaals im Händel-Haus und Einrichtung eines Museumscafés in historischen Kellergewölben; Einbau eines Glockenspiels im Roten Turm mit 76 Glocken; erhebliche Sanierungsarbeiten in der Moritzburg; Sanierung des ehemals sehr desolaten Stadtarchivs;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2



kontinuierliche Restaurierungsarbeiten auf dem Stadtgottesacker.

Dazu konnte eine entscheidende Verbesserung der technischen und sicherheitstechnischen Ausstattung der meisten Kultureinrichtungen (Opernhaus, neues theater, Thalia-Theater, der städtischen Museen) erreicht werden. Das Kulturangebot in den Plattenbaugebieten konnte durch die entsprechende Umstrukturierung von Gebäuden (ehemalige Kindergärten) und durch die intensive Förderung freier Träger verbessert werden, z. B. durch die Einrichtung soziokultureller Zentren in Neustadt und in Heide-Nord und durch eine bedarfsgerechte bauliche Rekonstruktion beider Häuser, in Halle-Neustadt das Haus „Pusteblume“ und in Heide-Nord das Soziokulturelle Zentrum im Schafschwingelweg. Des weiteren wurden zahlreiche neue Kunstwerke im Stadtraum aufgestellt.

Dezernate mit Ämtern

Für den Berichtszeitraum kann eine durchaus positive Bilanz für die Entwicklung des Kulturlebens der Stadt aufgestellt werden. So zeigen die Ergebnisse aus der Bürgerumfrage 1995, dass die Hallenser ihre Stadt gerade wegen ihrer kulturellen Vielfalt lieben. Mehr als 60 % der befragten Bürger gaben ihrer Stadt das Prädikat "Stadt der Kultur und der Künste". Die Mehrheit der befragten Hallenser äußerte sich zufrieden über das Theater- und Konzertangebot in der Stadt und ca. 42 % waren zufrieden mit dem Angebot von Museen, Galerien, Ausstellungen, Kinos u. a. Veranstaltungen. Diese positive Haltung läßt sich auch durch einen Vergleich der Besucherzahlen belegen. Nach einem "Tief" im Jahr 1991, das hauptsächlich durch die "Ablenkungen" der unmittelbaren Nachwendezeit bedingt war, stiegen die Besucherzahlen in allen kulturellen Einrichtungen erfreulicherweise wieder an: A n za h l d e r B esu ch er ( a u s g e w ä h lt e K u lt u r e i n r ic h t u n g e n )

Insgesamt kann für die Jahre nach der Wende bis 1998 konstatiert werden, dass die kulturelle Struktur der Stadt Halle durch Vielfalt, Stabilität, Qualität und Streben nach Niveausteigerung gekennzeichnet war. Durch die Einbeziehung freier Träger gestaltete sich darüber hinaus ein farbiges Kulturleben in der Stadt. Damit konnten der Nachfrage und dem Bedarf nach bestimmten Kultur- und Freizeitangeboten besser und flexibler entsprochen werden. Die in der Regel stabilen Strukturen für Künstler, Gruppen und Einrichtungen haben die Bedingungen für ihre künstlerische und kulturelle Arbeit positiv gestaltet. Ebenso haben die kulturell-künstlerischen Potenzen der Angebote seit 1991/92 an überregionaler Ausstrahlung und Internationalität gewonnen. Dies gilt gleichermaßen für die städtischen Kultureinrichtungen sowie für die Veranstaltungstätigkeit privater und freier Träger.

Abbildung 69: Gesamt-Besucherentwicklung ausgewählte kommunaler Einrichtungen der Stadt Halle 1991 bis 1996 im Vergleich

Das Jahr 1998 war in diesem Sinne ein besonders erfolgreiches Kulturjahr für die Saalestadt. So konnte im Oktober 1998 mit der Eröffnung der Georg-Friedrich-Händel-HALLE als multifunktionales Gebäude, im zentral gelegenen Baugebiet Spitze ein spürbares Defizit im kulturellen Leben der Stadt beseitigt werden, indem nunmehr eine Veranstaltungsstätte mit ca. 1400 Plätzen zur Verfügung steht. Als neue Spielstätte für das Philharmonische Staatsorchester und für viele andere Kulturveranstaltungen und gesellschaftliche Ereignisse wurde die neue Halle in ihrer Multifunktionalität bisher von den Besuchern sehr gut angenommen.

Die insgesamt positive Entwicklung des städtischen Kulturlebens wird nun im folgenden durch die detaillierte Darstellung der einzelnen Bereiche anschaulich gemacht, wobei Probleme nicht verschwiegen werden sollen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

397361

1998

417126

1997

331017

1996 1995

252323

1994

250717 319498

1993

320288

1992

203086

1991 0

100000

200000

300000

400000

(Quelle: jeweilige Kultureinrichtung)

Diese Entwicklung wurde auch durch die Bürgerumfrage 1997 bestätigt. Diese Bürgerumfrage enthielt einen speziellen Fragenbereich zur Akzeptanz und Nutzung der Kulturangebote in Halle. Als wichtigste Resultate kann - kurz gefasst - festgehalten werden, dass die Hallenser a) mehrheitlich zufrieden mit den kulturellen Angeboten in ihrer Stadt sind, dass aber b) noch zu wenige Bürger von diesem Angebot Gebrauch machen.

217

Dezernate mit Ämtern

2.5.2.1. Händels Geburtsstadt - lebendige Musiktraditionen Mittelpunkt der Musikpflege und -tradition der Stadt Halle ist selbstverständlich das musikalische Lebenswerk Georg Friedrich Händels. Die Händel-Stadt kann hier auf eine langjährige Tradition zurückblicken und hat es auf vielfältige Weise verstanden, dieses bedeutsame Potential nach 1990 sowohl für die Ausstrahlung der halleschen Kultur über die Stadtgrenzen hinaus zu nutzen als auch weiter auszubauen. Es kann heute eingeschätzt werden, dass die Händel-Pflege in Halle von 1990 bis 1998 ein neues Niveau und eine an internationalen Maßstäben gemessene Qualitätssteigerung erfahren hat.

Abbildung 70: Nicolas Mc. Gegan Die künstlerische Arbeit anderer Musikeinrichtungen von Opernhaus bis Konservatorium, Stadtsingechor sowie zahlreicher freier Ensembles, Gruppen und Chören ist hierbei Teil dieser Traditionspflege. Darüber hinaus hat sich in Halle seit der Wende eine lebendige zeitgenössische Musikszene entwickelt, die aus vielen farbigen Facetten besteht. Traditionen der regionalen Musikgeschichte, neue Musik, Rockmusik, Jazz, ein reichhaltiges Chorschaffen u. a. m. sind in Halle zu finden. Die Stadt förderte in den Jahren 1990 bis 1998 in erheblichem Maße diese Musikszene durch finanzielle Zuschüsse und sonstige Unterstützung. 218

Kapitel 2

Händel-Festspiele Die Händel-Festspiele waren und sind auch nach der Wende der gesellschaftliche Höhepunkt im städtischen Musikleben. Die Stadt konnte die Einordnung der Festspiele im vereinigten Deutschland durch wesentlich erweiterte Möglichkeiten des künstlerischen Austausches und durch den schnellen Anschluß an die Qualität international beachteter Festspiele bewältigen. So wurden Anstrengungen unternommen, international bekannte Künstler zu verpflichten und hochwertige künstlerische Leistungen zu bieten. Ziel dieser Bemühungen war es, das HändelFestival in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und über die Grenzen Europas hinaus stärker bekannt zu machen. Dazu war es aber auch erforderlich, den Händel-Festspielen einen unverwechselbaren Charakter zu geben, sie aus dem internationalen Festivalangebot herauszuheben, um so stärker Publikum aus aller Welt anzuziehen. Die Erfahrungen der Jahre 1991 bis 1998 haben gezeigt, dass das besondere lokale Flair des Händelfestes in Halle auch von auswärtigen Gästen am meisten geschätzt wird. Der Vorzug der Geburtsstadt Händels als authentischen Ort seines künstlerischen Schaffens wurde besonders durch Veranstaltungsangebote wie Exkursionen in die Umgebung von Halle, Vereinsabend bei Händel zu Gast u. a. zur Geltung gebracht. Zur Konzeption der Händelfestspiele 1991 bis 1998 gehörte die Entwicklung eigenständiger künstlerischer Leistungen mit halleschen Ensembles nach Prinzipien der historischen Aufführungspraxis. Durch populäre Veranstaltungen wie Feierstunde am Händel-Denkmal, HändelStraßenfest, Kinderfest, Abschlußkonzert gelang es, die Verbundenheit der Hallenser mit “ihren” Festspielen zu stärken. Dass dieses Konzept aufging, bewiesen die 42. Händel-Festspiele 1993. Sie sind in besonderer Weise von der Öffentlichkeit und der Fachwelt gewertet worden. Der Anschluß an das internationale Festspielgeschehen war damit erreicht. Die finanzielle Absicherung des Händel-Festivals auch durch Mittel des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von jährlich 1 Million DM und die notwendige finanzielle Gesamtausstattung durch städtische Mittel bildeten dafür eine entscheidende Grundlage. Eine Reihe weiterer Fördermaßnahmen trug gleichfalls zum Erfolg dieser Jahre bei. So beschloss der Stadtrat die regelmäßige Vergabe von Händel-Ehrenpreisen und HändelVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Förderpreisen. 1993 trat das Kuratorium zur Vergabe von Händel-Preisen erstmals zusammen. Zur Gestaltung des Händel-Ehrenpreises wurde vorher ein künstlerischer Wettbewerb veranstaltet. Daran haben sich auch die Studenten des Fachbereiches Schmuckgestaltung der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein beteiligt. Das ausgewählte Gestaltungsmodell, eine Schmucknadel, ist die Arbeit von Silke Plathe (Halle). Die Nadel ist aus Gold mit Emailoberfläche gefertigt und trägt eine in Gold eingelegte Notenschrift.

Erster Händel-Ehrenpreisträger der Stadt Halle war der international renommierte Dirigent und Musiker Nicolas McGegan. Der erste Händel-Förderpreisträger war Martin Fuhrmann, der 1993 an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik studierte. Die Preisträger der zurück liegenden Jahre sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Abbildung 71: Entwurf für den Händelpreis der Stadt Halle (Saale) von Silke Plathe

1993

Händel-Ehrenpreisträger Nicolas McGegan, Dirigent

1994

Axel Köhler, Sänger

1995 1996

Winton Dean, Musikwissenschaftler, englischer Händelforscher Howard Arman, Dirigent, Opernhaus Halle

1997

Emma Kirkby, Sopranistin, GB

Händel-Förderpreisträger Martin Fuhrmann, Student der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Dietlind von Poblozki, Violinistin im Händelfestspielorchester des Opernhauses Ulrike Hetzel, Sängerin Antje Gebhardt, Sängerin Hans-Georg Hofmann, Halle; Artie Heirich, Bayreuth und Michael Werner, Bochum; alle drei Musikwissenschaftler Händelfestspielorchester des Opernhauses, Barockorchester Katrin Wittrisch, Solo-Repetitorin am halleschen Opernhaus

Kirchenmusikdirektor Prof. Helmut Gleim, Rektor der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle Tabelle 68: Übersicht zu den Inhabern von Händel-Ehrenpreisen und Händel-Förderpreisen 1998

(Quelle: Kulturamt)

Gleichzeitig stiftete der Verein der Freunde und Förderer der Händel-Festspiele e. V. 1994 einen weiteren Preis, der Adelheid Böhme, einer jungen Assistentin und Dozentin für Chorleitung an der Evangelischen Hochschule für Kirchenmusik Halle, zuerkannt wurde. Auch in den Jahren 1995 und 1996 konnte durch den Preis des Vereins stets noch ein

zweiter geeigneter Bewerber für den HändelFörderpreis in seiner weiteren musikalischen oder wissenschaftlichen Qualifikation unterstützt werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

219

Ende 1993 wurde ein Programmbeirat für die Händel-Festspiele eingerichtet. Dieser Beirat besteht aus Vertretern von Stadt und Land sowie

Dezernate mit Ämtern

zahlreichen Fachleuten aus den verschiedenen Fachinstitutionen in Halle (Martin-Luther-Universität Halle, Institut für Musikwissenschaft; Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle; Georg-Friedrich-Händel-Gesellschaft; Händel-Haus Halle; Landesmusikrat des Landes Sachsen-Anhalt; Opernhaus Halle; Philharmonisches Staatsorchester Halle; Hallescher Musikrat; Historische Kuranlagen und GoetheTheater Bad Lauchstädt GmbH; Ständige Konferenz Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e. V.). Als fachliches Beratungsgremium begleitete der Beirat erstmals die von der Direktion der Händel-Festspiele erarbeitete Programmkonzeption für die Festspiele 1994. Programmgestaltung, zeitlicher Ablauf und im Rahmen der Händel-Festspiele durchgeführte Wettbewerbe zu Händels Werk und Barockmusik waren u. a. Gegenstand der Beratungsarbeit des Programmbeirats für die Händel-Festspiele. Die Pflege und Vermittlung von Händels Werk und seiner Musik trug und trägt den Ruf der Stadt als kultur- und kunstfreundliche Stadt in die europäische und internationale Fachwelt. Das Philharmonische Staatsorchester Halle In der Spielzeit 1996/97 feierte das Philharmonische Staatsorchester sein 50jähriges Gründungsjubiläum.

Kapitel 2

lon zu Buenos Aires anläßlich des 80jährigen Bestehens der Associacion Wagneriana) unternommen und war 1997 Gast bei den Musikfestspielen Saar. In Halle hat das Orchester jedoch sein treustes Publikum, wie der Anstieg der Konzert-abonnenten belegt. Am 1.10.1991 wurde die Philharmonie durch das Land Sachsen-Anhalt zum Philharmonischen Staatsorchester Halle ernannt, der Chefdirigent zum Generalmusikdirektor des Landes. Durch diese Ernennung wurde das erhebliche Landesinteresse an der künstlerischen Arbeit des Orchesters dokumentiert, wobei die Stadt Halle (Saale) nach wie vor als Rechtsträger des Orchesters die Gesamtverantwortung inne hat. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Stadt Halle (Saale) seit der Spielzeit 1990/91 mit einem finanziellen Zuschuß von jährlich ca. 75 % der Gesamtkosten des Philharmonischen Staatsorchesters. Als Staatsorchester des Landes gestaltet die Philharmonie auch in vielen Städten Sachsen-Anhalts ein breitgefächertes Konzertleben mit. Das Repertoire reicht dabei von Aufführungen großer symphonischer und vokaler Werke bis hin zur Neuen Musik, zur Musik der Wiener Klassik und des Barock. Ausgangspunkt des musikalischen Wirkens der Philharmonie war und bleibt die Stadt Halle (Saale) als Oberzentrum und Kulturhauptstadt des Landes SachsenAnhalt.

Das Orchester ist in Deutschland ein vergleichsweise junger Klangkörper, der aber eng mit dem Leben der alten Universitäts- und Industriestadt Halle und als staatlich unterstütztes Orchester mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden ist. Das nach Tarifvertrag „Künstler“ eingestufte A-Orchester vereinigt zur Zeit 93 Musikerinnen und Musiker. Vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1999 wirkte Prof. Heribert Beissel als Chefdirigent des Philharmonischen Staatsorchesters und erreichte mit dem Orchester einen Standard, der zahlreiche internationale Gastspielreisen, Rundfunk-Mitschnitte, CD-Aufnahmen und Gastspiele in allen deutschen Musikzentren von Hamburg bis München ermöglichte. Die Philharmonie hat seit 1990 u. a. jeweils mehrere Tourneen nach Spanien, der Schweiz, Österreich (u. a. im Salzburger Festspielhaus) und Belgien (u. a. Festival des Wallonie und zum Festival van Vlaanderen) sowie eine nach Südamerika (u. a. mit Konzerten im Teatro Co220

Abbildung 72: Feuerwerk An den Händel-Festspielen ist das Philharmonische Staatsorchester mit der Gestaltung des Abschlußkonzertes in der Galgenbergschlucht soVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

wie mit der Aufführung eines thematisch mit dem jeweiligen Motto der Festspiele abgestimmten Oratoriums beteiligt. Die enge, künstlerische Zusammenarbeit zwischen dem Philharmonischen Staatsorchester und der traditionsreichen Robert-Franz-Singakademie führte unter der musikalischen Leitung von Gothart Stier zu neuen Höhepunkten wie der Aufführung des Oratoriums „Paulus“ von Mendelssons in Israel - in Kooperation mit dem Hamburger Monteverdi-Chor.

Mit mehreren Probenorten im gesamten Stadtgebiet bietet das Konservatorium „Georg Friedrich Händel“ Instrumental-, Vokal- und Bewegungsunterricht an. Die Ausbildung reicht von der Betreuung im Vorschulalter bis hin zum studienvorbereitenden Unterricht und erfolgt durch hochqualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Halleschen Philharmonie ist die Unterstützung der musikalischen Jugendarbeit. Damit verbunden sind sowohl die ständige Förderung des Landesjugendsinfonieorchesters Sachsen-Anhalt als auch die Veranstaltung von Konzerten im Rahmen des Dirigentenforums. Unterstützt wird das Philharmonische Staatsorchester dabei durch die Anfang 1991 gegründete „Gesellschaft der Freunde der Halleschen Philharmonie e. V.“, der ein ausgewähltes Kuratorium, mit Bundesaußenminister a. D. Hans-Dietrich Genscher an der Spitze vorsteht. Mitte 1993 wurde die Rekonstruktion des Probenhauses in der Großen Gosenstraße abgeschlossen. Damit konnten die Arbeitsbedingungen für das Orchester entscheidend verbessert werden. Eine feste Spielstätte konnte dem Klangkörper jedoch erst 1998 mit der Eröffnung der Georg-Friedrich-Händel-HALLE zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin musste sich das Orchester mit wechselnden Spielstätten - Steintor-Varieté, Opernhaus und zuletzt mit dem Kultur- und Kongreßzentrum - anfreunden. Die Einrichtung einer festen Spielstätte führte zu einer deutlichen Steigerung der Abonnentenzahlen (1996: 1608 Abonnenten, 1998: 2676 Abonnenten).

• Klavier, Orgel Akkordeon, • Violine, Viola, Violoncello, Kontrabaß, Gambe, • Konzertgitarre, Laute, Chitarrone, • Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Oboe, Fagott, Saxophon, • Trompete, Horn, Tuba, Baryton, Posaune, • Schlagzeug, E-Gitarre, Baß-Gitarre, Keyboard.

Das Konservatorium „Georg Friedrich Händel“ - die Musikschule für Jung und Alt Die frühere „Bezirksmusikschule“ und die Musikschule Halle-Neustadt wurden 1991 zusammengeführt. Unter der Leitung von Hans-Martin Uhle begann 1992 am Konservatorium „Georg Friedrich Händel“ eine erfolgreiche musikpädagogische Arbeit. Das Angebot des Konservatoriums hat sich inzwischen zu einem festen und unverzichtbaren Bestandteil der Freizeitbetätigung vor allem für junge Menschen entwickelt, wie die steigenden Schülerzahlen belegen: 1990/91: 1998:

874 Schüler 2389 Schüler

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Nahezu alle Instrumente können am Konservatorium erlernt werden:

Im vokalen Bereich werden die Fächer Gesang und Stimmbildung angeboten. Die Fächer Musikalische Früherziehung (MFE) und Musikalische Grundausbildung (MGA) verstehen sich als Kurse für Vorschulkinder (auch in verschiedenen Kindergärten der Stadt) bzw. für Schulanfänger. Musiklehre und Gehörbildung sind fakultative Ergänzungsfächer zum instrumentalen und vokalen Hauptfachunterricht und können von Schülern aller Altersgruppen in verschiedenen Kursen belegt werden. Im Konservatorium wirken mehrere Chöre und Orchester, Instrumentalensembles und Kammermusikgruppen sowie eine Tanzgruppe. Die Nachfrage nach Musikschulunterricht in der Stadt Halle (Saale) ist nach wie vor ungemindert. Die „Warteliste“ des Konservatoriums umfaßt derzeit ca. 600 potentielle Musikschüler. Dieser Bedarf kann im Augenblick vor allem aus Kostengründen nicht befriedigt werden. Die Einweihung des neuen Hauptgebäudes des Konservatoriums in der Lessingstraße erfolgte 1993. Damit erhielt die Musikschule erstmals ein nach ihren Bedürfnissen ausgebautes Unterrichtsgebäude. Gleichzeitig wurden die angemieteten Räume in der Reichardtstraße aufgegeben. 1994 wurde eine ehemalige Kindereinrichtung in der Silbertalerstraße als Singschule des Konservatoriums ausgebaut und eingerichtet, in dem auch der Kinder- und Jugendchor eine neue Heimstatt fand. Als Gastgeber des Internationa221

Dezernate mit Ämtern

len Kinderchorfestivals erhält er neben der städtischen finanziellen Förderung eine starke organisatorische Unterstützung durch die Stadt Halle. Neben den Zweigstellen des Konservatoriums in Halle-Neustadt und in der Silberhöhe (Silbertalerstraße) wurden auch im dritten „Plattenbaugebiet“ der Stadt, in Heide-Nord, allmählich Möglichkeiten geschaffen, Musikunterricht in diesem Wohnbereich anzubieten. Im soziokulturellen Zentrum Heide-Nord, Schafschwingelweg 13/14, können interessierte Kinder seit 1994 am Unterricht in den Fächern Violine, Blockflöte, Klavier, Keyboard und Musikalische Führerziehung teilnehmen. Das Konservatorium ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen. 1994 war es Gastgeber für die 400 Vertreter der Bundesversammlung des Bundesverbandes deutscher Musikschulen aus allen Bundesländern. Besonders hervorzuheben sind die Erfolge, die Schüler des halleschen Konservatoriums jährlich beim Landesausscheid „Jugend musiziert“ erringen. Beim Bundesausscheid „Jugend musiziert“ im März 1998 waren Musikschüler vom halleschen Konservatorium erfolgreich und erhielten sechsmal einen 1. Preis sowie dreimal einen 3. Preis. Der Stadtsingechor (SSC) zu Halle ist einer der ältesten Knabenchor Deutschlands. Die mit ihm verknüpfte reiche musikalische Tradition zu pflegen und zu entwickeln, ist schon allein aus diesem Grund eine Verpflichtung für die Kulturstadt Halle. In den verschiedenen Unsicherheiten und Wirren der unmittelbaren Nachwendezeit gelang es durch Sorgfalt und Zähigkeit, ein Auseinanderbrechen des Stadtsingechores zu verhindern. Für talentierte Jungen bietet der SSC auf einzigartige Weise eine Ausbildungsform an, die in künstlerischen Höchstleistungen gipfelt und darüber hinaus spezifische Gemeinschaftserfahrungen ermöglicht. In vielen Konzerten stellte der Chor sein Leistungsvermögen unter Beweis. So gab es bei Konzertreisen nach Spanien, Belgien und der Schweiz gute Erfolge, ebenso bei Gastspielreisen zu den Göttinger Händel-Festspielen 1991 und 1992, bei der Teilnahme am Internationalen Festival in Wroclaw 1991, bei den Internationalen Musiktagen in Kassel und bei Gastspielen im Berliner Schauspielhaus, in Karls222

Kapitel 2

ruhe, in Bremen und anderen Orten. Im Jahr 1997 konnte der Stadtsingechor auf eine Bilanz von 38 Konzerten mit ca. 19.000 Besuchern verweisen. In Halle machte sich der Chor durch Konzerte in der Ulrichskirche, in der Moritzkirche, im Opernhaus und zur Eröffnung des Laternenfestes bekannt. Das Repertoire des Chores reicht von den klassischen Kompositionen Bachs, Händels, Schütz’ usw., die von einem Knabenchor gestaltet werden können, über das Volksliedgut bis zu zeitgemäßen Werken der Moderne. Von 1991 bis 1996 leitete Stefan Bevier den Chor. Zunehmende Konflikte unter seiner Leitung führten nach einer Interimszeit, in der der Chor durch Martin Stephan zusammengehalten wurde, zur Neubesetzung der Chorleiterstelle. Unter der Leitung von Helmut Steger werden nunmehr 108 Sänger (plus 32 Aspiranten) sowie zwölf ehemalige Schüler, die ihrem Stadtsingechor als „Männerchor“ die Treue halten, an neue Aufgaben und Höhepunkte herangeführt. Hinderlich für die Arbeit des in den Franckeschen Stiftungen untergebrachten Chores erwies sich immer wieder der schlechte Bauzustand des Hauses 21, in dem sich Probenraum und Verwaltungsräume befinden. 1998 konnten erste Vorabsprachen zwischen Stadt und Stiftungen getroffen werden, die es ermöglichen werden, dass das Haus 21 in den Jahren 1999/2000 saniert wird. Konzerthalle Ulrichskirche Die Konzerthalle Ulrichskirche ist für Konzertveranstaltungen, Kleinkunst, Gospel und Chorsowie Orgelmusik eine bekannte und geschätzte Adresse in Halle. Das läßt sich auch durch Zahlen belegen: 1990 135 Veranstaltungen mit 22.795 Besuchern, 1998 141 Veranstaltungen mit 29.300 Besuchern. Als Veranstaltungsstätte ohne eigenes Ensemble steht die Ulrichskirche überwiegend für Fremdveranstalter zur Verfügung und dient darüber hinaus zu einem erheblichen Teil der Förderung des Chorschaffens in der Stadt Halle. So haben 1998 zahlreiche Chöre, Ensembles und andere Vereine bei 49 Veranstaltungen die

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

kostengünstige Nutzung der Konzerthalle Ulrichskirche in Anspruch genommen. Diese wichtige Rolle der Ulrichskirche für diese Art musikalischer Veranstaltungen bleibt auch nach Eröffnung der neuen großen Georg-Friedrich-Händel-HALLE. Ebenso werden durch die Bereicherung der vielfältigen Palette an Orgelmusik die klanglichen Möglichkeiten der SauerOrgel, die 1980 eingebaut wurde, von Bedeutung bleiben. Veranstaltungen von monatlichen Orgelstunden mit namhaften Interpreten des In- und Auslandes, Wettbewerbe und Kurse über Improvisation und Interpretation sowie das Kinderprogramm „Die Märchenorgel“ für die jüngsten Konzertbesucher fanden und finden stets interessierte Zuhörer. Glockenspiel im Roten Turm zu Halle Inzwischen dürfte das Glockenspiel (Carillon) im Roten Turm den Hallensern bereits zur Gewohnheit geworden sein. Täglich zwischen 8 und 22 Uhr sind die vertrauten Töne zu hören: jede Viertelstunde erklingen hallesche Motive, zur vollen Stunde passend zur Jahreszeit ausgewählte Volkslieder. Am ersten und dritten Samstag jeden Monats sind Carillonkonzerte, von Carillonneur Martin Stephan dargeboten, zu erleben. Ebenso erklingt zu besonderen Gelegenheiten, etwa während der Händel-Festspiele, das Glockenspiel, das mit 76 Bronzeglocken das größte Carillon Europas ist. Es kann manuell mittels Stockenklavier oder über eine elektronische Automatik gespielt werden. Bereits zu DDR-Zeiten konzipiert, aber dann unvollendet liegen gelassen, nahm sich die Stadt Halle nach der Wiedervereinigung der vereinzelt bereits fertig gegossenen Glocken an und ließ das komplette Glockenspiel unter Verwendung von Glocken der Firma Schilling aus Apolda von der Karlsruher Glocken- und Kunstgießerei Metz 1993 errichten.

Dezernate mit Ämtern

sten, 24 Tänzer, 41 Chorsänger und 104 Orchestermusiker bietet das Opernhaus dem halleschen Publikum ein reiches Spektrum an Konzerten, Opern, Operetten, Musicals, Ballettproduktionen und Liederprogrammen an. Drei Chefdirigenten seit 1991 verliehen der Oper unterschiedliches musikalisches Gepräge: Wolfgang Balzer, Johann M. Arnell und seit 1996 Roger Epple. Jährlich erschienen 12 bis 14 Neuproduktionen, wobei besonders die Produktion einer HändelOper zu den Händel-Festspielen hervorgehoben werden muss (1990 Tamerlano, 1991 Admeto, 1992 Giulio Cesare in Egitto, 1993 Orlando, 1994 Flavio, 1995 Semele, 1996 Tolomeo, 1997 Serse, 1998 Poro Re d’ell Indie). Die internationale Ausstrahlung des Opernhauses Halle ist besonders durch das Engagement für Händels Werk gestiegen; 1998 kann das Opernhaus auf 55 eigene Händel-Opernproduktionen zurückblicken, eine Leistung, die kein anderes Theater der Welt aufweisen kann. Das Opernhaus verfügt darüber hinaus mit der Bildung des Händel-Festspielorchesters seit 1993/94 über ein eigenes Spezialorchester für alte Musik, das auf historischen Instrumenten spielt und aufführungsstilistisch speziell geschult wurde. Das Opernorchester, feierte 1997 sein 100jähriges Bestehen.

2.5.2.2. Theater in Halle Das Opernhaus Als einzige Stadt in Sachsen-Anhalt beherbergt Halle an der Saale ein Opernhaus. Es entstand zum 1.1.1992 aus dem ehemaligen Landestheater Halle, nachdem das Schauspiel, das längst im neuen theater / nt Halle ein neues Domizil gefunden hatte, zum 1.7.1990 auch strukturell eigenständig wurde. Seit 1991 ist Klaus Froboese als Intendant tätig. Mit 400 Beschäftigten, darunter 24 GesangssoliVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Abbildung 73: Macbeth, William Shakespeare / Helmut Neumann, Musik: Nervous Breakdown im Opernhaus Halle

223

Dezernate mit Ämtern

Es war maßgeblich beteiligt an den erfolgreichen und bemerkenswerten Produktionen, von denen hier nur stellvertretend einige genannt werden können: • • • • • • • • • • •

Rocky Horror Picture Show (1990) West Side Story (1991) La Cenerentola (1992) Der Rosenkavalier (1993), Tosca (1993) und Anatevka (1993) Macbeth (Ballett mit Rockmusik 1994) Madame Butterfly (1995) Der Kaiser von Atlantis (1996) Carmina Burana (Open Air im Hof der Moritzburg 1996 und 1997) Aida (1997) Wozzeck (1998) Die Kluge (1998)

Seit 1990 wurden kontinuierlich Sanierungsund Rekonstruktionsarbeiten am und im Haus durchgeführt, um den Spielbetrieb weiter zu sichern bzw. erhebliche Sicherheitsmängel abzustellen. Der Gesamtumfang dieser Arbeiten betrug bis 1998 ca. 20,8 Mio. DM, wobei das Land Sachsen-Anhalt etwa die Hälfte dieser Summe als Fördermittel bereitstellte. Seit 1992 gibt es zudem Bemühungen um eine Generalrekonstruktion des Opernhauses, die mit dringend benötigten Flächenerweiterungen verbunden werden soll, damit die Defizite, die durch Kriegszerstörungen am 31. März 1945 entstanden waren und durch die Wiederherstellung 1951 nicht völlig behoben wurden, endlich beseitigt werden können. Diese Bemühungen sollen ab 1999 in konkrete Planungen einmünden. Die an das Opernhaus angeschlossenen Theaterwerkstätten, die auch für das neue theater und das Thalia-Theater produzieren, wurden von 1991 bis 1995 gleichfalls saniert und zum Teil erweitert (Gesamt-volumen der dafür eingesetzten Mittel ca. 7,5 Mio. DM). neues theater/schauspiel halle - Kulturinsel Das neue theater mit Intendant Peter Sodann an der Spitze konnte die bereits zu DDR-Zeiten bedeutende Rolle im Kulturleben der Stadt auch nach der Wende erfolgreich behaupten. Die Idee einer Kulturinsel mitten in der Stadt, deren Herz das neue theater ist, wurde schon vor der Wende geboren. Die Verwirklichung 224

Kapitel 2

dieses ehrgeizigen Plans allerdings rückte erst nach dem 3. Oktober 1990 in greifbare Nähe. Nachdem die damalige Stadtverordnetenversammlung im Februar 1991 die Umsetzung des Vorhabens Kulturinsel beschlossen hatte, wurde mit der Eröffnung des Großen Saals am 3.10.1991 der umfangreiche Ausbau des Häusergevierts um das neue theater als künftiger Kulturinsel begonnen. Die Konzeption der Kulturinsel besteht darin, mehrere Kunstgenres unter einem Dach zu präsentieren, unterschiedliche Kunst- und Freizeitangebote im neuen theater selbst und in seinem Umfeld für das interessierte Publikum bereitzuhalten. Gruppiert um die verschiedenen Schauspielaufführungen und anderen Veranstaltungen des neuen theaters (zeitgenössisches und historisches Drama, Guckkastenbühne, Kammertheater usw.) bietet die Kulturinsel etwas Einmaliges, das man in Sachsen-Anhalt nur in Halle findet.

Abbildung 74: neues theater, Eingang zum Tintenfaß Im September 1993 wurde die Brettl-Bühne Tintenfaß, eine kleine Bühne für 120 Zuschauer, eröffnet. Hier werden kleine musikalisch literarische Programme geboten (REVUE fatale, GESTATTEN CONRAD, ein Tucholsky-Abend, ein Biermann-Abend u. a.). Der Spielplan des nt umfasst ein breites Spektrum alter und neuer Stücke, in denen die Klassiker (Die Räuber, Kabale und Liebe, Urfaust) ebenso vertreten sind wie die Komödie (Der Geizhals, Schöne Bescherungen, Puntila) oder die philosophische und herausfordernde Auseinandersetzung mit unserer Welt (Dantons Tod, Die Wannseekonferenz, Van Gogh, Furtwängler, Kategorie 4). Wohl in keinem anderen Theater gab und gibt es die Revuen mit authentischen Texten der 50er und 60er sowie der 20er Jahre, wo an den Aufführungsabenden zu den Hits der Vergangenheit auch getanzt werden kann.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Das Hoftheater ist an sommerlichen Abenden ein Anziehungspunkt in der Stadt. Der klare abendliche Sternenhimmel bildet dabei eine reizvolle Kulisse, wenn auch die Zuschauer hin und wieder Theater unterm Regenschirm erlebten. Im Zuge des weiteren Ausbaus der Kulturinsel konnte Mitte 1996 die Sanierung des Hauses Große Ulrichstraße 51, in dessen oberen Räumen die Intendanz einzog, abgeschlossen werden. Im Oktober 1998 ist mit der Eröffnung des Kammertheaters KOMMODE in den ehemaligen Kaisersälen ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kulturinsel fertiggestellt worden. Bis zum Jahr 2000 soll der Ausbau der Spiegelstraße 13 für Werkstätten und Betriebsräume des nt abgeschlossen sein. Bezüglich der Nutzung des Eckgebäudes Schulstraße 1/Universitätsplatz 1 gab es 1998 intensive Beratungen zwischen Theaterleitung, Architekten und Stadtverwaltung. Es ist vorgesehen diesen Gebäudekomplex 2000/2001 zu sanieren. Nach Abschluß der Sanierung soll das Puppentheater hier ein neues Domizil finden. Für die Puppenspieler wird dann die dringend erforderliche Probebühne geschaffen sein, und die Garderobensituation wird sich wesentlich verbessert haben. Die gesamte organisatorischräumliche Infrastruktur des Theaters wird dann den Erfordernissen eines modernen Theaterbetriebes entsprechen. Die Sanierung und der Ausbau des Gebäudekomplexes Kulturinsel trug auch zur Erhaltung historischer Gebäudesubstanz bei, die zu DDRZeiten dem Verfall preisgegeben war. Alles das konnte mit Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt, durch die die eigenen Finanzmittel der Stadt Halle komplettiert wurden, erfolgen. Inzwischen sind das nt und die Kulturinsel längst zu einem der Wahrzeichen von Halle geworden, nicht zuletzt durch die Wandbilder hallescher Künstler im Durchgang zum Entree. Das neue theater ging auch in Sachen Betriebsführung neue Wege. Seit 1. August wird es 1996 als städtischer Eigenbetrieb geführt. Die steigenden Besucherzahlen - 1998 waren es mehr als 77.000 Besucher - belegen, daß sich viele Hallenser und deren Gäste im nt wohl fühlen und mit dem angebotenen Programm zufrieden sind.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Thalia-Theater Halle das Kinder- und Jugendtheater Das Thalia-Theater ist das einzige kommunale Kinder- und Jugendtheater in Sachsen-Anhalt und zudem eines der größten und ältesten seines Genres in der Bundesrepublik. Das Thalia-Theater als Einsparten-Repertoiretheater ist für alle Altersgruppen offen; es wird in seinen drei Spielstätten (Großes Thalia in der Puschkinstraße mit 300 Plätzen, Kleines Thalia in der Thalia-Passage mit max. 80 Plätzen und Thalia-Wiese in der Thalia-Passage mit ca. 150 Plätzen) vor allem von Sechs- bis Sechzehnjährigen besucht. Bis 1996 konnte der Aufbau des Thalia-Theaters in seiner jetzigen Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung als Kinderkunstzentrum im wesentlichen abgeschlossen werden. Unter den Intendanzen von Arnim Mechsner (bis 1992), Dr. Inge Richter (amtierend bis 31.7.1993) und Tristan Berger (bis 31.7.1997) wurden umfangreiche Baumaßnahmen im Großen Thalia-Theater durchgeführt (Foyer, Hof, Eingangsbereich, neue Bestuhlung, Sanitär- und Gardeobenbereiche, Bühnentechnik). Der Spielbetrieb ging trotzdem weiter, die künstlerische Entwicklung des Theaters war u. a. von den zweijährlich stattfindenden Werkstatt-Tagen im Wechsel mit den „Hundstagen“ geprägt, die Theaterleuten und Theaterbesuchern anschauliche Erfahrungen mit dem Kinder- und Jugendtheater anderer Regionen und Länder ermöglichten. So soll z. B. erinnert werden an die „Hundstage“ 1994 mit dem Schwerpunkt niederländisches Kinder- und Jugendtheater, an das 6. bundesweite Treffen der Jugendclubs an den Theatern im Juni 1995 in Halle, an die „Hundstage“ 1995 mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendtheater der Schweiz und besonders an die 10. Werkstatt-Tage des Kinder- und Jugendtheaters 1996, die als ASSITEJ world project besondere Bedeutung erhielten. Die Internationale Kinder- und Jugendvereinigung ASSITEJ hat den Titel ASSITEJ world project erst dreimal nach Deutschland vergeben, wobei die Verpflichtung bestand, Teilnehmer aus mindestens drei Kontinenten einzuladen. Damit konnte das Thalia-Theater nationale und internationale Beachtung erwerben. Bundesweite Ausstrahlung der künstlerischen Arbeit am Thalia-Theater wurde u. a. auch durch die Einladung von Inszenierungen zu verschiedenen Festivals erreicht, so z. B. durch die Produktion 225

Dezernate mit Ämtern

„Schweres Gras“ zum Treff der deutschen Kinder- und Jugendtheater 1997 in Berlin. Die Thalia-Wiese gegenüber dem Kleinen Thalia-Theater wurde allmählich zu einer festen Sommerspielstätte, nachdem der Geländeeinebnung und Bepflanzung der Bau eines kleinen Amphitheaters folgte. Die Aktivitäten auf der Thalia-Wiese, so der Aufbau der „Eierstadt Eggopolis“ 1994 und 1995, die Aufführungen von „Leonce und Lena“ 1996, „Heinrich V“ und „Strobart“ 1997 sowie „Der Streit“ 1998, werden vielen jungen und alten Zuschauern im Gedächtnis bleiben. Die Idee, die Thalia-Wiese zu einer Spiellandschaft weiterzuentwickeln, kann derzeit nur mit Fördermitteln, die der Förderverein einwirbt, realisiert werden. Dazu liegt ein neues Konzept vor, dessen erster Abschnitt 1999 umgesetzt wird. Seit dem 1.8.1997 ist Paula Bettina Mader als Intendantin am Thalia-Theater tätig. Die Spielzeit 1997/1998 bot als Schwerpunkt der Arbeit Musiktheater für Kinder und Jugendliche an und zeigte insgesamt zeitbezogenes und zukunftsEinrichtung

Kapitel 2

weisendes Theater für die junge Generation. Träume, Ängste, Fragestellungen und Probleme von Kindern und Jugendlichen durch die Mittel des Theaters in realitätsbezogenen Stücken und mit märchenhaften und poesievollen Stoffen aufzugreifen und darzustellen, wird weiterhin Anliegen des Thalia-Theaters sein: „Die Olchis räumen auf“, „Das geheime Tagebuch des Adrian Mole“, „Der Jasager und der Neinsager“ sowie die Uraufführung „Fibels Traum“ u. a. m. haben bereits ihr Publikum gefunden. Die zusätzlichen Anstrengungen der Intendanz, auch Besucher aus dem regionalen Umfeld an das Theater zu binden, tragen erste Früchte - derzeit kommen ca. 25 % der Besucher aus dem Saalkreis und der weiteren Umgebung von Halle. Probleme am Thalia-Theater gab und gibt es durch den fehlenden ständigen Probensaal. Durch die geplante Einordnung des derzeit übergangsweise genutzten Raumes in das URBAN-Projekt (Ausbau des ehemaligen VENAGGeländes) könnte auch dieses Defizit beseitigt werden. Ebenso muss dringend in einem zweiten Bauabschnitt die komplette Rekonstruktion des Großen Thalia-Theaters vollendet werden. Besucher

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 x 324 322 355 309 345 299 287 Opernhaus 247 260 258 297 290 390 492 562 neues theater 193 178 171 183 179 146 146 149 Großes Thalia Theater 186 169 179 212 207 233 348 313 Kleines Thalia Theater 402 357 329 374 381 372 300 336 Puppentheater 237 264 252 252 243 238 264 292 Kiebitzensteiner x 1) 61 175 169 93 125 122 x 1) Steintor-Varieté 80 121 138 164 137 123 160 121 Konzerthalle am Boulevard 1438 1798 1771 1837 1746 1908 2577 2565 Gesamt: Tabelle 69: Aufführungen und Veranstaltungen in den kommunalen Einrichtungen 1991 bis 1997 1) Das Steintor-Varieté war vom 01.01.1994 bis 06.11.1996 wegen Rekonstruktion geschlossen. (Quelle: jeweilige Kultureinrichtung)

Theater für Satire und Figuren ist der Name für die beiden Bereiche eines kleinen Theaters, die seit der Spielzeit 1991/1992 erfolgreich zusammenarbeiten. Die beiden Teile dieses Theaters sind theaterliebenden Hallensern bestens bekannt. Das Kabarett „Die Kiebitzensteiner“ und das Puppentheater im Mühlweg schlossen sich unter der Leitung von Rolf Voigt 1991/92 zusammen, um gemeinsam die technischen und räumlichen Ressourcen zu nutzen und künstlerische Prozesse kooperativ zu entwickeln. 226

Durch die künstlerische Leitung des Puppentheaters unter Christoph Werner ab der Spielzeit 1994/95 gelang es, das künstlerische Niveau entscheidend zu verbessern. In jüngster Zeit erreichte das Ensemble auch internationale Anerkennung, als die Inszenierung „Kannst du pfeifen Johanna“ als eine der besten KinderTheater-Produktionen 1998 im Rahmen des Festivals Traumspiele auf seiner Tournee durch Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet wurde.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Das Puppentheater spielt vormittags für Kinder und abends für Erwachsene. Darüber hinaus richtete es im Mai 1994, im Oktober 1996 und Oktober 1998 internationale PuppentheaterFestivals aus. Um die räumliche Situation des Puppentheaters zu verbessern, ist die Integration des Theaters als selbständig arbeitender Bereich innerhalb der Kulturinsel geplant.

Dezernate mit Ämtern

bis längstens zum Jahr 2006 vertraglich vereinbart werden. Abhängig von einem funktionierenden Spielort wird es auch sein, ob das Kabarett künftig in privater Betriebsform (mit einem Zuschuß der Stadt) geführt werden kann.

Abbildung 76: „Alles Gute kommt von oben“, Kabarett „Kiebitzensteiner“ Abbildung 75: Romeo und Julia, Puppentheater Halle Das Kabarett „Die Kiebitzensteiner“ feierte 1997 sein 30jähriges Bestehen. Jährlich wurden vier bis fünf neue Produktionen erarbeitet. Das Genre des politischen Kabaretts „Verdummt noch mal“, „Rente sich wer kann“) wird ebenso geboten wie satirische und literarische Revuen („Wir sind süß - aber doof“, „Ich sitze immer im falschen Zug. Friedrich Holländer-Revue“). Kabarett- und Kleinkunstgastspiele komplettieren das Programmangebot.

Freie Theaterszene Anfangspunkt der Entwicklung einer Theaterszene mit freien Gruppen (d. h. Theatergruppen, die an kein kommunales oder sonstiges Theater fest gebunden sind) war das Theaterprojekt Petersberg. Bereits 1983 entstanden spezielle Inszenierungen mit professionellen Spielern und Laien für die Kirche auf dem Petersberg. Nach der Wiedervereinigung entwickelte sich allmählich eine differenzierte freie Theaterszene in Halle, die das vielfältige Kulturleben um einige farbige Mosaiksteine bereichert:

Die große Nachfrage ist der Grund für die umfangreiche Gastspieltätigkeit des Kabaretts. Besonders beliebt sind auch die Open-Air-Veranstaltungen, die seit 1994 jeweils im Hof der Moritzburg stattfinden (Romeo und Julia seit 1995, Brecht-Programm 1997, Sommernachtstraum und Swing Sisters 1998). Seit 1993 fand zweijährlich ein Humor- und Satire-Festival im Kabarett unter dem Titel „Wir leisten uns was“ statt. Ein besonderes Problem wird auf die Stadt Halle und ihr Kabarett dann zukommen, wenn der Umzug der Kiebitzensteiner aus dem Rundsaal der Moritzburg in einen neuen Spielort realisiert werden muss. Da sich die Staatliche Galerie Moritzburg seit 1996 als Landeskunstmuseum in der Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt befindet, konnte der Verbleib des Kabaretts nur

Die Freien Komödianten sind seit 1993 in Halle tätig (Leitung: Tom Wolter). Seit Mitte 1996 betreiben sie das Theater am Volkspark (inzwischen unter Leitung von Ann Katrin Hanss).

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

227

Die Klangbühne Guricht e. V. beschäftigte sich ab 1993 mit modernem Theater, Musik und neuen Medien. Sie zeichnet seit 1996 verantwortlich für das FREIWILD-Festival mit internationaler Beteiligung, das inzwischen zum größten Festival des innovativen Theaters in Mitteldeutschland geworden ist und das von der Stadt Halle institutionell gefördert wird. Das ARENA-Straßenbewegungstheater entstand aus einem Projekt mit Studenten der Hochschule für Grafik und Design, seit 1995 gab es jeweils eine große Straßentheaterproduktion: „Verhältnisse, „Die Box“, „Schema F“ sowie die

Dezernate mit Ämtern

„Theater im Stau-Aktion“ anläßlich des FREIWILD-Festivals unter der Leitung von Eckhard Nebel. Das LARI FARI / Puppentheater Frieder Simon ist das bedeutendste freie Puppentheater der Stadt, seit mehr als 30 Jahren tritt es im In- und Ausland auf. Auch das ANNA Sophia Puppentheater von Gudrun Haefke, das Bauchladentheater von Horst Günter u. a. konnten sich in den letzten Jahren gleichfalls einen festen Platz beim halleschen Publikum erobern. Außerdem entstand eine vielschichtige Szene im Bereich der studentischen (z. B. Theater Stuthe, Theater Apron), Laien- (z. B. De-peng-Company) und Schülertheater (z. B. Jugendklubs des Thalia-Theaters und des neuen theaters, Schülertheater Laufmasche e. V.). Die Stadt Halle förderte die freie Theaterszene nach ihren finanziellen Möglichkeiten vor allem mit Zuschüssen für Projekte und Produktionen.

2.5.2.3. Stadtgeschichte Das Händel-Haus - Geburtshaus des Komponisten und einzigartiges Musikmuseum Obwohl Händel wie bekannt nicht allzu viele Jahre seines Lebens in seiner Heimatstadt Halle weilte, war die Stadt gut beraten, 1948 sein Elternhaus als Musikmuseum einzurichten. Im Jahr 1998 beging das Händel-Haus sein 50jähriges Jubiläum. Es kann auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken: Die reiche Musikgeschichte der Stadt wurde für die Museumsbesucher in einer ständigen Ausstellung im 2. Obergeschoß des Händel-Hauses dargestellt. In zehn Räumen konnten die Besucher zudem Händels Lebensweg nachvollziehen und Einblicke in sein Schaffen gewinnen. Dazu wurden auch kleinere Wechselausstellungen präsentiert: 1992 waren es zwei Sonderausstellungen, ab 1994 gab es jährlich sechs bis acht Sonderausstellungen.

Kapitel 2

Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 49 im Jahr 1991 bis auf 86 im Jahr 1996 an, 1998 waren es 89 Veranstaltungen; die Zahl der Besucher des Museums wuchs auf ca. 34.600 an. In den Jahren 1995 bis 1997 war ein leichter Rückgang der Besucherzahlen zu verzeichnen; 1998 konnte das Händel-Haus 31.900 Besucher registrieren. Im Rahmen seiner Arbeit und Forschungen zur regionalen Musikgeschichte veranstaltete das Händel-Haus etliche wissenschaftliche Konferenzen, so 1992 die Konferenz zum 100. Todestag von Robert Franz und die Carl-LoeweKonferenz 1996. Besonders erwähnenswert ist die Internationale Ruckerskonferenz 1996, die Fachleute für historische Musikinstrumente in Halle an der Saale zusammenführte. Fortgesetzt wurde natürlich auch die intensive Zusammenarbeit mit der Internationalen Händel-Gesellschaft, die jährlich Konferenzen im Händel-Haus durchführte. Gleichfalls fortgesetzt wurde die traditionelle Kooperation mit dem Musikwissenschaftlichen Institut der MartinLuther-Universität. Das Händel-Haus konnte nach 1990 stärker als zuvor Kontakte mit der internationalen Fachwelt pflegen und ganz andere Möglichkeiten des wissenschaftlichen Austausches wahrnehmen. Es profilierte sich in den zurückliegenden Jahren zunehmend als zentrale Stelle der Händel-Dokumentation, insbesondere durch die Arbeit an der Händel-Bibliographie, die zu einer internationalen Händel-Datenbank erweitert werden soll. Die Redaktion der Hallischen Händel-Ausgabe, einer Neuedition aller Werke von Händel, wurde ebenfalls durch das Händel-Haus mitbearbeitet. Bauliche Verbesserungen im Händel-Haus wurden 1993/94 mit dem Umbau des Konzertsaals und dem Ausbau des Tonnengewölbes zum Barockcafé, 1995, vorgenommen. Der HändelHaus-Komplex hat dadurch deutlich an Attraktivität und Anziehungskraft gewonnen.

Das Händel-Haus Halle war und ist jedoch nicht nur ein Musikmuseum, sondern auch Ort lebendiger Musikvermittlung. Nicht nur während der jährlichen Händel-Festspiele, an denen sich das Händel-Haus selbstverständlich fachlich und sachlich stark beteiligt, werden im Konzertsaal und in den beiden Höfen Konzerte u. a. Veranstaltungen geboten.

228

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Abbildung 77: Kleiner Hof im Händel-Haus Für die Baumaßnahmen und für den Erwerb antiquarischer Bücher, Handschriften, Stiche und für den Ankauf eines historischen Hammerflügels zur Vervollständigung der Sammlungen des Händel-Hauses erhielt die Stadt Halle anteilig Fördergelder des Landes Sachsen-Anhalt. Die Bedeutung des Museums könnte - etwa durch die kontinuierliche Bereitstellung von Mitteln für die hochqualifizierte wissenschaftliche Arbeit im Händel-Haus durch das Land Sachsen-Anhalt - spürbar erhöht werden. Die Stadt Halle wird sich auch in Zukunft weiter darum bemühen, auf diese Thematik hinzuweisen und ihrerseits Finanzmittel zur Verfügung stellen, die die wichtige Arbeit des Museums weiterhin ermöglichen. Das Technische Halloren- und Salinemuseum Halle ist eng mit der Entstehungsgeschichte der Stadt Halle verbunden und befaßt sich vorrangig mit dem „Lebenselixier“ der alten Stadt an der Saale, dem Salz. Als einziges funktionstüchtiges Salinemuseum Europas führt das Halloren- und Salinemuseum regelmäßige Schausieden durch, wo die Besucher ein anschauliches Bild von der Salzherstellung erhalten. Neben der Dauerausstellung zur Kulturgeschichte des Salzes, zur Siedesalzgewinnung sowie zur Geschichte der beiden halleschen Salinen und zur Kulturgeschichte der Salzarbeiter - der Halloren - wurden neben Führungen, Vorträgen auch Veranstaltungen für Kinder und Sonderausstellungen zu verschiedensten Themen präsentiert. Besonders erfolgreiche waren u. a.:

Sonderausstellungen

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

• „Die Schätze der Martin-Luther-Universität Halle“ (anläßlich des 300jährigen Jubiläums der Universität, 1994); • die Ausstellung zur halleschen Luftfahrtgeschichte, 1996; • die Ausstellung „Das unheimliche Idyll“ (Fotografien aus dem Alltag des Dritten Reiches, eine vom Salinemuseum erarbeitete und konzipierte Ausstellung, die als Wanderausstellung auch in anderen Museen gezeigt wird; dazu wurde auch ein Katalog herausgegeben), 1997; • die Ausstellung „Robert Moritz - zum 125. Geburtstag“; • die Ausstellung „Alfred Wesener-Collenbey zum 125. Geburtstag“. Auch die jährliche Modelleisenbahnausstellung entwickelte sich besonders für Kinder zu einem Publikumsmagneten. Das belegen die Besucherzahlen des Museums. Waren es 1991 nur ca. 18.700 Besucher, konnte das Museum 1997 über 30.000 Besucher verzeichnen; 1998 waren es ca. 23.000 Besucher. Im Jahr 1992 fand das Museum durch die Ausrichtung der Internationalen Salzgeschichtstagung Beachtung und Anerkennung in der internationalen Fachwelt. Die Publikation „Salz Gott erhalt’s“ (Autoren: Mager, Just, Meissner) und andere Beiträge in den vom Halloren- und Salinemuseum herausgegebenen „Schriften und Quellen zur Kulturgeschichte des Salzes“ zeugen vom Streben des Museums, sich zum mitteldeutschen Salinenzentrum zu entwickeln. Die weitere Sanierung des Gebäudes des Technischen Halloren- und Salinemuseums wird in den nächsten Jahren dringende Aufgabe sein müssen. Zwar begann 1993 die Fachwerksanierung des Uhrenhauses, der Verbinderbau und der Sanitärtrakt wurden fertiggestellt, 1996 konnte zudem die erneuerte Heizungsanlage (Umstellung von Dampf- auf Gasbetrieb) in Betrieb genommen werden, aber das marode Dach des Siedehauses konnte bisher noch nicht saniert werden. Das Dach des Siedehauses wurde 1993 zunächst nur durch eine eingebaute Stützkonstruktion gesichert. Das bis heute andauernde Provisorium wird, wenn die Finanzen aufgebracht werden können, ab 1999 beendet werden. 1995 wurden die hinter dem Salinemuseum befindlichen ehemaligen Lagerhallen durch die Stadt angekauft. Dieses Areal soll künftig die 229

Dezernate mit Ämtern

städtische Kunsthalle beherbergen und den Flächenbedarf des Museums berücksichtigen. Allerdings ist derzeit noch nicht abzusehen, wann die Stadt dieses Vorhaben in die finanzielle Planung aufnehmen zu kann. Das Stadtmuseum mit seinen 3 Bereichen: • Schützenhaus Glaucha, Lerchenfeldstr. 14 • Christian-Wolff-Haus, Gr. Märkerstraße 10 • Oberburg Giebichenstein dokumentiert durchgängig in seinen Dauerausstellungen die Geschichte der Stadt Halle (Saale). Das Stadtmuseum wurde 1991 in dieser Struktur gebildet; es ging aus dem ehemaligen Heimatmuseum einerseits und dem ehemaligen „Otto-Schlag-Haus“ andererseits über eine Zwischenstufe als Kulturhistorisches Museum hervor. Es war deshalb erst ab 1991 möglich, eine Konzeption für ein einheitliches Stadtmuseum zu realisieren und die entsprechenden Sammlungen anzulegen sowie die Dauerausstellungen zur halleschen Stadtgeschichte zu erarbeiten. Heute werden im Schützenhaus Glaucha in der Lerchenfeldstraße fünf Dauerausstellungen präsentiert, die Halles Entwicklung von 806 bis 1990 darstellen und seit 1991 durch das Stadtmuseum erarbeitet wurden: • „Halle im Mittelalter“, • „Halle von der Reformation bis zum Absolutismus“, • „Der Prunk der Höfe hält sich in Halle nicht ... - die Universitätsstadt auf dem Weg zur Industriemetropole“, • „Auf dem Weg zur Industrie- und Großstadt Halle im 19. Jahrhundert“, • „Halle im 20. Jahrhundert“. Darüber hinaus wurde für das Christian-WolffHaus eine Dauerausstellung „Hallenser, Studenten und Soldaten - ein Spaziergang durch Halle im 18. Jahrhundert“ eingerichtet. Zusätzlich werden jährlich 12 bis 14 Sonderausstellungen im Stadtmuseum gezeigt. An einige soll noch einmal erinnert werden:

Kapitel 2

• „Erich Fredrich - Zeichnender Chronist seiner Heimatstadt Halle“, „Jeckes - europäische Juden in Israel“, • Sonderausstellung zu architektonischen Zeugnissen der Industriegeschichte Halles, • „Die Stadt Halle im Zeitalter der Reformation“, • „Die Juden Halles zwischen Vertreibung und Integration“. (Mit dieser herausragenden Sonderausstellung wird an ein schlimmes Kapitel deutscher Geschichte gedacht.). Dazu kamen zahlreiche Sonderausstellungen des halleschen Kunstvereins, der nicht nur einige Räumlichkeiten im Museum Lerchenfeldstraße nutzen kann, sondern auch die Ausstellungsräume für Kunstpräsentationen. Im Februar 1993 wurde das Christian-Wolff-Haus wegen der umfassenden Sanierung dieses denkmalgeschützten Gebäudes vorübergehend geschlossen. 1994 waren die wichtigsten Bauarbeiten beendet, das Museum wurde wieder eröffnet, und das ehrwürdige Christian-Wolff-Haus zeigte sich in seiner ganzen Schönheit. Seit 1996 wird auch das sanierte Christian-Wolff-Zimmer im Erdgeschoß des Hauses wieder der Öffentlichkeit präsentiert. Mit der dringend notwendigen Sicherung und Sanierung der Oberburg Giebichenstein konnte endlich im Jahr 1997 begonnen werden. Die umfangreichen Arbeiten, die mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert wurden, wurde 1999 abgeschlossen. 1994 wurde ein (erster) wichtiger Schritt zur künftigen Profilierung des Stadtmuseums getan, indem die Gebäude der ehemaligen MZ-Druckerei im Bereich Kleiner Berlin 1a/Kleine Märkerstraße 7 durch die Stadt erworben wurden. Da immer wieder spürbar wurde, wie ungünstig der Standort des Museums Schützenhaus Glaucha und überhaupt die Trennung zwischen diesem Museumsbereich und dem ChristianWolff-Haus war, wurde ein Konzept erarbeitet, den Standort in der Großen Märkerstraße als künftigen Hauptstandort des Stadtmuseums auszubauen. Die Realisierung dieses Konzeptes in Finanzplanungen einzubringen, stellt sich als Zukunftsaufgabe für die Stadtverwaltung dar.

• 1992 „Die Welt der Anne Frank“, • „Von Halle nach Jerusalem“ (im Rahmen der Deutsch-Israelischen Kulturtage),

230

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Die Staatliche Galerie Moritzburg Halle

Abbildung 78: Stadtmuseum, Christian-WolfHaus Das hallesche Stadtarchiv ist mit seinen reichen Beständen an historischen Dokumenten nach 1990 über die eigentliche Archivarbeit hinaus durch kleinere Sonderausstellungen hervorgetreten. Erschwert wurden diese Bemühungen zuerst durch den äußerst desolaten Bauzustand des Gebäudes in der Rathausstraße und dann durch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Ab 1992 erfolgten verstärkt umfangreiche Bauarbeiten, die entscheidende Verbesserungen für die Nutzer und die Mitarbeiter des Archivs erbrachten.

befand sich bis zum 31.12.1995 in Rechtsträgerschaft der Stadt Halle (Saale). Als das größte und bedeutendste Kunstmuseum von SachsenAnhalt zum 1.1.1996 an das Land übergeben wurde, waren bereits umfangreiche Sicherungsund Sanierungsarbeiten wichtiger Bereiche der Moritzburg erfolgt: das Lazarettgebäude, das Dach der Magdalenenkapelle, der Nordflügel mit der Crodel-Halle (wobei für die Galerie weitere Ausstellungsräume eingerichtet wurden), der Westflügel, der Nordostturm wurden wiederhergerichtet. Auch wurden die technischen Bedingungen für das Museum durch Sanierung der Heizungsanlage (Nordflügel) und die Modernisierung der Sicherheitsanlage sowie durch die Einrichtung eines modernen Kassenbereiches entscheidend verbessert. Die Mittel wurden zu je 50 % von der Stadt Halle und dem Land Sachsen-Anhalt aufgebracht. Die Galerie Moritzburg hat sich von 1990 bis Ende 1995 durch kontinuierliche Sammlungsund Ausstellungstätigkeit einen guten, weit über die Grenzen der Stadt und des Landes hinausreichenden Ruf als bedeutendes Kunstmuseum erworben. Besonders beachtete Ausstellungen können hierfür als Belege herangezogen werden: • „Lyonel Feininger. Die Halle-Bilder“, • „Burg Giebichenstein. Die hallesche Kunstschule von den Anfängen bis zur Gegenwart“, • „Graphik des deutschen Expressionismus“, • „Karl Schmidt-Rottluff - Aquarelle“, • „Sammlung Marguerite Arp“, • „Lyonel Feininger. Gelmeroda“.

Abbildung 79: Kellermagazin Stadtarchiv nach der Sanierung Der Ausbau und die Modernisierung der Kellermagazine folgte 1996. Trotzdem ist auch hier noch nicht alles getan, da die Umsetzung der Brandschutzkonzeption für das Stadtarchiv noch geschafft werden muss bzw. müssen Überlegungen und Planungen zu neuen und verbesserten Räumlichkeiten für das Stadtarchiv noch konkret zu Ende geführt werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Jährlich präsentiert die Staatliche Galerie Moritzburg Halle neben den ständigen Ausstellungen ihrer Bestände ca. 20 Sonderausstellungen. Gleichfalls erfolgte die Präsentation von Exponaten der Galerie Moritzburg in anderen international bedeutsamen Museen, so z. B. 1994 im Aichi Prefecturalmuseum of Art Nagoya (Japan). Durch den gezielten Ankauf von Kunstwerken konnte der Anspruch, wichtigste Kunstsammlungs- und Ausstellungsstätte in Sachsen-Anhalt zu sein, behauptet werden, z. B. durch den Erwerb der Gemälde „Papst Pius XI“ von Christian Schad, des Bildes „Beim Vorlesen“ von Erich Heckel (wobei dieses Gemälde der ehemaligen Sammlung der Galerie Moritzburg vor 1945 angehörte und nur durch die Aktion „Entartete Kunst“ der Nazis wie so viele andere wertvolle Bilder in alle Welt verschleudert wurde) und des 231

Dezernate mit Ämtern

Gemäldes „Akte im Strandwald“ von Ernst Ludwig Kirchner. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Arbeit der Staatlichen Galerie Moritzburg auch durch erhebliche Zuschüsse für Personal-, Betriebsund Sachkosten. So war es nur folgerichtig im Sinne der weiteren Profilierung der Galerie Moritzburg als Landeskunstmuseum von SachsenAnhalt, diese Einrichtung dem Land vollständig zu übertragen. Dabei wurde in gemeinsamer Übereinstimmung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Land Sachsen-Anhalt vertraglich geregelt, dass das gesamte Kunstinventar der Galerie Moritzburg weiterhin in Halle verbleibt und dass die Einrichtung zum Landeskunstmuseum weiter entwickelt wird. Die Stadt Halle wird diese Weiterentwicklung begleiten und hat sich auch nach der Übergabe der Galerie an das Land Sachsen-Anhalt mit städtischen Mitteln an bedeutsamen Kunstankäufen beteiligt. Auf diese Weise konnte das bekannte Gemälde „Der Dom in Halle“ von Lyonel Feininger für die Sammlungen der Staatlichen Galerie Moritzburg Halle gesichert werden. Die Stadtbibliothek Halle stand nach 1990 wie viele andere Kultureinrichtungen vor der Herausforderung, ihre Leser auch unter veränderten Bedingungen behalten zu wollen und weiterhin für das Buch zu interessieren. Dazu war es zunächst notwendig, den Buchbestand zu erneuern, um den Anspruch der Bürger auf Belletristik und Fachliteratur durch attraktive Angebote gerecht zu werden. Für die Anschaffung von Literatur, Tonträgern und Videos konnten in den ersten Jahren nach 1991 auch Fördermittel des Landes SachsenAnhalt anteilig eingesetzt werden. Des Weiteren war die Verbesserung der baulichen und räumlichen Gegebenheiten besonders für die Hauptbibliothek am Hallmarkt unumgänglich. Das traditionsreiche und denkmalgeschützte Gebäude in der halleschen Salzgrafenstraße 2 wurde am 4.6.1905 als neu erbaute „Lesehalle für Jedermann“ eröffnet und wurde 1929 während der Amtszeit des Oberbürgermeisters Rive als erste öffentliche Bücherei Eigentum der Stadt Halle. Von 1991 bis 1993 wurde das Hauptgebäude der Stadtbibliothek am Hallmarkt vollständig saniert. Neben einer reichhaltigen Kinderbibliothek befindet sich dort auch ein gut ausge232

Kapitel 2

statteter Lesesaal mit einem umfangreichen Angebot an Büchern, CDs, Videos und Zeitschriften. Insgesamt hat die Stadtbibliothek neben der Hauptbibliothek neun weitere Zweigbibliotheken, wobei besonders die neu entstandene Stadtteilbibliothek Halle-Neustadt hervorgehoben werden muss. Hervorgegangen aus einer ehemaligen Kindereinrichtung wurde diese Zweigstelle der Stadtbibliothek von 1992 bis 1994 mit über zwei Mio. DM eingerichtet. Neben dem Netz von Zweigbibliotheken versorgt eine Fahrbibliothek, die mit Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt angeschafft wurde, die Randbereiche der Stadt. Besonders hervorzuheben sind die reichen Bestände der Musikbibliothek in Brunos Warte und der Artothek im Böllberger Weg, in der vor allem Originalgrafiken hallescher Künstler ausgeliehen werden können. Den zur Zeit rund 41.000 Benutzern der Stadtbibliothek stehen nunmehr ca. 622.000 Medieneinheiten zur Verfügung. Voraussichtlich ab 2001 wird es in einem Neubau im Händel-Karree zu einer Konzentration der in der Stadt ansässigen Musikbibliotheken kommen. Neben der Musikbibliothek der Stadtbibliothek und der des Händel-Hauses werden die Benutzer dann an einem Ort auf die Bestände der musikwissenschaftlichen Institute der Universität zurückgreifen können. Nach 1991 waren in verträglichem Maße Strukturierungsmaßnahmen für die Stadtbibliothek nötig, die unter Beachtung des Bedarfs auch zur Schließung einiger Zweigstellen führten. Die Stadtbibliothek Halle (Saale) hat sich in den Jahren 1991 bis 1998 zur leistungsfähigsten Bibliothek der Großstädte Sachsen-Anhalts entwickelt. So hat die Stadtbibliothek Halle mit 20.824 Entleihungen je Personalstelle ca. 2.500 bzw. ca. 5.000 Entleihungen mehr als Magdeburg bzw. Dessau aufzuweisen. Für die nächsten Jahre muss dieses hohe Niveau gehalten und verbessert werden. Das kann gelingen, wenn ein umfassendes elektronisches Bibliotheksinformationssystem wie geplant eingeführt und die personelle Ausstattung verbessert wird. Eine weitere Aufgabe wird darin bestehen müssen, das Bibliotheksangebot in Halle-Nord zu verbessern und ggf. eine Stadtteilbibliothek in diesem Bereich der Stadt einzurichten. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.5.2.4. Bildende Kunst, Kunst im öffentlichen Raum, Galerien und Ausstellungen Die Stadt Halle (Saale) ist nicht nur Musik- und Theaterstadt sondern auch ein Ort der bildenden Künste und dies nicht nur durch die Existenz der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein und durch die Staatliche Galerie Moritzburg Halle, sondern auch durch die Wirksamkeit vieler bildender Künstler in der Stadt und durch eine Vielzahl von Galerien, die sowohl hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausprägung als auch hinsichtlich ihrer Lage im Stadtgebiet eine interessante Galerielandschaft bilden. Die kleine Galerie Alter Markt, die von der Stadt Halle von 1990 bis 1997 betrieben wurde, wird vielen noch in Erinnerung sein. Sie diente mit 12 bis 15 Ausstellungen pro Jahr vorrangig der Präsentation junger zeitgenössischer Künstler, vornehmlich aus Halle und der Region, aber auch darüber hinaus. Da die Räumlichkeiten der Galerie Alter Markt nicht die günstigsten Bedingungen boten, wurde im Zuge der Bestimmung von Förderschwerpunkten die Betreibung dieser kleinen Galerie zugunsten der finanziellen Sicherung der günstiger gelegenen Galerie Marktschlößchen aufgegeben. Die Galerie Marktschlößchen, vom Verband Bildender Künstler betrieben, wurde mit Fördermitteln der Stadt finanziell abgesichert. Damit konnte sie ihre Ausstellungstätigkeit von 10 bis 12 Ausstellungen im Jahr u. a. auch durch die Präsentation junger zeitgenössischer Kunst fortsetzen. Daneben förderte die Stadt durch günstige Bereitstellungen von Räumlichkeiten und durch finanzielle Zuschüsse die Kunstvermittlung und Ausstellungstätigkeit vieler verschiedener freier Träger in Halle, wobei hier nur die wichtigsten der geförderten Vereine und Galerie genannt werden können: • Hallescher Kunstverein e. V. (rege Ausstellungstätigkeit in verschiedenen Räumen); • Kunstverein Talstrasse e. V. (mit dem festen Ausstellungsort in der Galerie Talstraße); • Vereinigung hallescher Künstler e. V. (mit der Zeitkunstgalerie in der Rathausstraße, jetzt selbständige GbR); • Förderverein der Galerie 5ünf Sinne e. V. (mit der gleichnamigen privaten Galerie in der Brüderstraße).

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Die Förderung für bildende Kunst der Stadt erstreckte sich indessen nicht nur auf die Galerien, sondern bestand auch darin, besondere Vorhaben, Veranstaltungen, Ausstellungen u. ä. sowohl organisatorisch-technisch als auch finanziell zu unterstützen. Stellvertretend für zahlreiche gemeinsam von der Stadt und Künstlern oder Kunstvereinigungen durchgeführte Vorhaben, Ausstellungen und Projekte soll an das 5. Internationale Steinbildhauersymposium des Landes Sachsen-Anhalt 1996 in Halle erinnert werden: Im Sommer 1996 erhielten 8 Teilnehmer (zwei hallesche Künstler, 2 weitere deutsche Künstler, je ein Künstler aus Griechenland, Rumänien, Kroatien und Japan) die Gelegenheit, auf der Peißnitzinsel unter freiem Himmel an ihren Werken zu arbeiten.Die acht Skulptueren verblieben nach dem Festival bei der Stadt Halle (Saale). SIe wurden im Heine-Park oberhalb des Rive-Ufers aufgestellt und können dort von allen interessierten Bürgern besichtigt werden. Ein Katalog dokumentierte im einzelnen den Verlauf dieses interessanten Kunstprojektes. In den Jahren 1991 bis 1998 sind auch eine Reihe weiterer Kunstwerke für den öffentlichen Raum entstanden, so dass über den Galerie- und Museumsrahmen hinaus Kunst direkt jedem Bürger zugänglich gemacht wurde. Diese Kunst im öffentlichen Raum wurde im Zusammenhang mit städtebaulichen Veränderungen und mit Um- oder Neubauvorhaben installiert. In der Regel gingen öffentliche oder eingeladene Kunstwettbewerbe voraus, aus deren Entwurfsergebnissen ein oder einige Kunstwerk(e) zur Realisierung ausgewählt wurden. Als Beispiele sollen aufgeführt werden: • Brunnenstein mit Tierfiguren von Christoph Weihe, 1992, in der Geiststraße/Breite Straße; • Keramikfigur „Hockender David“ von Uwe Kracht, 1992, in der Geiststraße/Fleischerstraße; • Keramikfigur „Der ewige Geheimdienstmann“ von Frank Hüller, 1992, Große Klausstraße; • Symposium „Stadtpark-Kunst“ 1994 und Aufstellung der plastischen Gestaltungen von Beatrix Weißflog (Klinkerfigur), Andreas Freyer (Polyesterstele), Heike Niehle und Uwe Kracht (keramische Brunnensäule) im Stadtpark; • Aufstellung einer Holzplastik von Timm Kregel auf der Thalia-Wiese 1994;

233

Dezernate mit Ämtern

• Aufstellung des Objektes „Klangwindspiel“ von Jörg Bochow 1995 im Stadtteil Silberhöhe; • Installation einer großen begehbaren künstlerischen Wasseranlage mit zahlreichen Steinplastiken von Michael Weihe 1995 gleichfalls im Stadtteil Silberhöhe; • künstlerische Gestaltung des Windfangs der Zweigbibliothek „Zur Saaleaue“ zum Thema „Alphabet“ im Jahr 1994; • Aufstellung des Windspiels „Troubadour“ von Jörg-Tilmann Hinz im Stadtteil HeideNord 1995; • Metallplastik „Artifizieller Baum“ von Herwig Schmäche 1996 auf dem Freigelände des Soziokulturellen Zentrums Heide-Nord; • Fußbodengestaltung Foyer, nt-Kammertheater, von Matthias Rataiczyk 1997; • künstlerische Fassadengestaltung der Schwimmhalle Neustadt von Ronald Kobe 1997 sowie keramische Wandgestaltung im Eingangsbereich der Schwimmhalle von Christoph Schulz; • künstlerische Fassadengestaltung des soziokulturellen Zentrums „Pusteblume“ von Susan Kargut 1997 im Stadtteil Neustadt; • Freiflächengestaltung durch die Stahlplastik „Schlange“ von Hartmut Renner im Stadtteil Heide-Nord; • Installation der Freiflächengestaltung „Labyrinth über Blauem Garten“ von Rainer Henze und Hartmut Renner 1998 im Stadtteil Silberhöhe; • Stele mit Relief und Schrifttafel für den verdienstvollen Oberbürgermeister Rive von Markus Traub 1998 am Rive-Ufer; • Gedenktafel zum 17. Juni 1953 von Christof Traub am Hallmarkt 1998; • Hallmarkt-Brunnen von Prof. Bernd Göbel 1998.

Kapitel 2

oder gar Diebstahl immer wieder teure Instandsetzungsarbeiten notwendig werden, ist dies ein sehr bedauerlicher Zustand. Instandsetzungen wurden von 1991 bis 1998 unter anderem an folgenden Kunstwerken durchgeführt: • Wandbild Große Klausstraße 3 von HansJoachim Triebsch; • „Badende“ von Bernd Göbel; • „Ikarus“ von Heinz Beberniß; • „Ziegenreiterin“ von Martin Hadelich; • „Heimkehrerrelief“ von Richard Horn; • „Akt mit Tuch“ von Martin Wetzel; • „Endlose Straße“ (Gertraudenfriedhof) von Richard Horn; • „Taubenbrunnen“ von Rudolf Hilscher; • „Eselsbrunnen“ von Wilhelm Keiling; • „Frauenbrunnen“, „Reichardts Garten“ (Goethe-Gedenk-Steine, Reichardt-Büste); • Andreas Freyer „Schiff“. Gleichfalls wurde mit einer Erfassung und Dokumentation, die auch Recherchen nach Eigentumsverhältnissen und nach dem Verbleib verschwundener Kunstwerke einschließen soll, begonnen. Diese Kartei wurde und wird kontinuierlich fortgesetzt.

Auch die Beschilderung ausgewählter Baudenkmale mit Schrifttafeln aus Juramarmor für die Professorenhäuser im Bereich Große Märkerstraße sowie der Marktkirche machte die Stadt Halle ein wenig attraktiver. Besondere Probleme, hoher Kosten- und Arbeitsaufwand ergaben sich leider bei der Pflege und Restaurierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum. Wenn durch Materialermüdung und Umwelteinflüsse eine Instandsetzung von Skulpturen o.a. Kunstwerken erforderlich wird, so ist das ein normaler Prozeß. Wenn aber durch Vandalismus, Beschmierungen, Beschädigungen 234

Abbildung 80: Steinbildhauersymposium 1996, Peißnitz-Insel Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.5.2.5. Von internationalen Kulturtagen bis zum Laternenfest Veranstaltungsvielfalt in Halle Das Kulturleben der Stadt Halle (Saale) wurde seit 1991 zunehmend auch durch eine Vielzahl von Heimat- und Stadtteilfesten, von kulturellen Angeboten auf Straßen und Plätzen in der Innenstadt sowie in zentrumsfernen Wohngebieten geprägt. Oftmals wurden diese Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit Vereinen, freien Trägern, mitunter mit dem Land Sachsen-Anhalt oder mit den Konsulaten anderer Länder durchgeführt. Kulturelle Höhepunkte waren die Internationalen Kulturtage, die im Zeitraum von 1991 bis 1997 jährlich in Halle stattfanden. Zirka elf Länder mit verschiedenen speziellen Kultur- und Bildungsangeboten stellten sich auf diese Weise in Halle vor: 16.-22.6.1991: „Sizilianische Wochen“; 24.-08.9.1992: Ausstellung „Halle und Indien“; 30.1.-7.2.1992: „Kanada-Woche“; 15.-21.5.1993: „Spanische Woche“; 21.-26.6.1993: „Französische Woche“; 15.-31.10.1993:„Deutsch-Amerikanische Kulturtage“ (u. a. Konzert mit The Golden Gate Quartett); 2.-31.3.1994: „Israelische Kulturtage in Sachsen-Anhalt“; 4.-11.11.1994: Tage der Polnischen Kultur in Sachsen-Anhalt; 12.10.-3.11.1995: „Britische Kultur- und Wissenschaftstage“ in Sachsen-Anhalt (u. a. mit der Royal Shakespeare Company); 4.-17.11.1996: „Tage der Begegnung Israel Sachsen-Anhalt“; 21.4.-2.5.1997: „Tage der Begegnung USA Sachsen-Anhalt“. Besondere Bemühungen unternahm die Stadt Halle, durch Veranstaltungstätigkeit im Stadtzentrum zur Belebung der Innenstadt beizutragen. So fand am 3. Oktober 1992 ein Bibliotheksfest auf dem Hallmarkt statt. In den Jahren 1991 und 1992 gastierte die Kelly Family insgesamt dreimal in Halle und begeisterte zahllose alte und junge Fans. Konzerte mit halleschen Bands auf dem Marktplatz wurden im Juli 1993 geboten; im September 1993 fanden zwischen dem Leipziger Turm und dem Marktplatz die Darbietungen eines Internationalen Straßentheater-Festivals viel Beachtung.

Dezernate mit Ämtern

Künstler aus Halle einbezogen wurden, fanden Anklang bei vielen Besuchern. Auch das Straßentheaterspektakel im Sommer 1995 lockte so viele Hallenser an, dass der Marktplatz sie kaum fassen konnte. Das zweitägige Straßentheater auf dem Marktplatz im Jahr 1997 mit den Theatergruppen „antagon“ aus Frankfurt am Main und „atmo“ aus Bastia (Italien) riß die Zuschauerscharen gleichfalls zu Beifallsstürmen hin. Auch 1998 ist es wieder gelungen, den halleschen Marktplatz in ein großes Open-Air-Theater zu verwandeln. Tausende Hallenser erlebten an einem späten Samstagabend ein visuelles Theaterspektakel der besonderen Art. Die Theatergruppe „Titanic“ ließ den legendären Luxusdampfer mit viel Feuerwerk, Wasser und Live-Musik auf dem Marktplatz untergehen. Die im Sommer zumeist im Freien stattfindenden Veranstaltungen sind Bestandteil eines Kultursommerprogramms, das im wesentlichen an drei Veranstaltungsorten der Stadt zusätzlich zum Angebot in Kultureinrichtungen, von privaten Konzertveranstaltern, Szenekneipen u. ä. meist open air vom Kulturamt organisiert wurde. Der Marktplatz war einer dieser Orte, zwei weitere waren der Hof der Moritzburg und die Freilichtbühne auf der Peißnitz. Im Moritzburghof, als interessanter und stimmungsvoller Veranstaltungsort bereits durch die Händel-Festspiele, die Sommerbespielung des Theaters für Satire und Figuren und die erfolgreiche Carmina-burana-Produktion des Opernhauses bei den Hallensern beliebt, wurde 1996 ein Kultursommerkonzert mit der israelischen Künstlerin Noa und Band veranstaltet. Anknüpfend an dieses erfolgreiche Ereignis, hat das Kulturamt 1998 eine dreitägige Konzertreihe im Hof der Moritzburg mit international bekannten Künstlern wie Billy Cobham und Charlie Mariano, der Jazzrock-Band „ESTA“ aus Isreal und der regional sehr beliebten Band „Nervous Breakdown“ veranstaltet.

Kulturprogramme zum Challenge Day 1994 und die Programme auf der Bühne des Weihnachtsmarktes, bei denen Schulen, Gruppen und Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

235

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

etwas ausgeglichen werden. So werden z. B. seit 1991 jährlich im Herbst Märchenwochen in Schulen und Bibliotheken besonders in den Stadtteilen Silberhöhe, Neustadt und HeideNord durchgeführt. Kulturprogramme bereicherten die Stadtteilweihnachtsmärkte in HeideNord und auf der Silberhöhe. Zudem wurde 1992 ein Open air-Konzert der Kelly Family für die Silberhöhe und in Neustadt organisiert. Auch wurden Stadtteilfeste, meist in Zusammenarbeit mit Partnern, veranstaltet (in HeideNord 1992 und 1993), oder die von Vereinen geplanten Stadtteilfeste beispielsweise in Neustadt wurden auf verschiedene Weise unterstützt. 1996, 1997 und 1998 wurden auf der Silberhöhe ganztägige Stadtteilfeste unter Beteiligung aller in diesem Neubaugebiet tätigen Vereine und freien Träger veranstaltet. Das jährlich im September stattfindende Neustadtfest lockt nicht nur ständig mehr Besucher an, es trägt auch zur Entwicklung der Intensität dieses Stadtteils bei. Abbildung 81: Israelische Sängerin Noa im Konzert auf dem Hof der Moritzburg Seit 1994 wurde im Burggraben der Moritzburg der Kino-Sommer veranstaltet. Wegen des großen Anklangs wurde diese Veranstaltung des Kultursommers ab 1995 auf die Peißnitz (Freilichtbühne) verlegt. Ebenfalls seit 1995 haben hallesche Bands auf der Peißnitzbühne die Möglichkeit, vor einem größeren Publikum ihr Können vorzustellen. Im Anschluß an ihr Programm wird ein Spielfilm gezeigt. Die Resonanz auf dieses Sommerabendangebot ist beim halleschen Publikum so groß, daß sich KIno und Konzert auf der Peißnitz seit 1998 an neun Veranstaltungstagen präsentiert hat. Überhaupt ist die Peißnitzbühne seit ihrer Inbetriebnahme 1993 zu einer guten Adresse für regionale und überregionale Konzert-agenturen und für andere Veranstalter geworden. In den vergangenen Jahren gaben international bekannte Künstler (z. B. Fleetwood Mac, David Bowie, Bob Dylan, Emerson Lake & Palmer, Art Garfunkel, Kelly Family, Hermann van Veen) Konzerte auf dieser Bühne.

Die Tradition des Laternenfestes, unbelastet von den politischen Verzerrungen der DDR, nach der Wende fortzuführen, war für alle beteiligten Verantwortungsbereiche der Stadtverwaltung Verpflichtung. Inzwischen ist das Laternenfest zum größten lokalen Heimatfest mit mehr als 100.000 Besuchern jährlich geworden. Die Unverwechselbarkeit dieses Heimatfestes gründete sich vor allem auf die Einbindung in die reizvolle Flußlandschaft, auf den Ausbau der traditionellen Bestandteile (Fischerstechen der Salzwirkerbrüderschaft, Bootskorso, Glühwürmchen auf der Saale, Höhenfeuerwerk) und auf das abwechslungsreiche Kulturprogramm mit halleschen Künstlern sowie mit Künstlern von internationalem und nationalem Ruf. Für dieses Kulturprogramm zeichnete seit 1993 das Kulturamt verantwortlich. Publikumsmagneten waren seit 1993 die Kelly Family, Frank Schöbel, Silly, Klaus Lage und Band, Wolf Maahn, Michy Reincke, die Gruppe Electra und City, Edo Zanki, Roger Chapman, Extrabreit, The Inchtabokatables, die Münchener Freiheit, Stoppok und viele andere.

Kulturelles Leben bereichert auch das urbane Lebensgefühl in den Stadtteilen. Neben der Veranstaltungstätigkeit für die Innenstadt gewannen die zentrumsfernen größeren Stadtteile durch vielfältige Veranstaltungsangebote an Attraktivität. Das bestehende Defizit an kultureller Infrastruktur in den Neubaugebieten konnte damit 236

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.5.2.6. Die Stadtteilkultur entwickelt sich Auf die Stadtteilfeste wurde im vorhergehenden Kapitel bereits hingewiesen. Diese Veranstaltungshöhepunkte der Stadtteilkulturarbeit stellen jedoch nur ein Ausschnitt dar; insgesamt umfaßte die Soziokultur und Stadtteilkultur natürlich wesentlich mehr. Nach der Wende erlebten die verschiedenen ehemaligen Kulturgruppen in Halle eine bewegte Phase der Umgestaltung und Neuordnung. Zum einen entstanden aus diesen Gruppierungen neue Kultur- und Heimatvereine, zum anderen wurden auch völlig neue Vereine gegründet. Die Stadt Halle begleitete diese Neuorientierung in vielen Fällen mit organisatorischer Hilfestellung, mit Beratung und mit finanzieller Unterstützung. Bereits 1991 gab es ein reges Vereinsleben in Halle, wobei die Kulturvereine Beiträge zur Stadtteilkultur oder zur Heimatgeschichte leisteten und zur Weiterführung von Traditionen Angebote für verschiedene Ziel- und Altersgruppen unterbreiteten. Einige der Vereine und freien Träger konnten durch die intensive Förderung der Stadt Halle in die Lage versetzt werden, eigene Veranstaltungs- bzw. Vereinshäuser zu betreiben. Dazu gehörten u. a.: • das Künstlerhaus 188 e. V.; • der Filmclub Halle e. V. mit dem Betrieb des Kinos 188, das eine gute Adresse für alle Freunde des anspruchsvollen künstlerischen Films geworden ist; • die Vereinigung Kommunale Kultur Halle e. V., die eine ehemalige Kindereinrichtung in Halle-Neustadt als soziokulturelles Zentrum betreibt - das Haus „Pusteblume“, mit städtischen Mitteln ausgebaut, bietet Interessenten aller Altersgruppen vielfältige Freizeitangebote; • der Bürgerverein Rosengarten/Robinienweg e. V. betreibt das Klubhaus Buchenweg; • der Seniorenkreativverein ist in verschiedenen Häusern auf der Silberhöhe, in den Stadtteilen Trotha, Frohe Zukunft und in Heide-Nord tätig. In den Jahren 1991 bis 1998 war es Ziel der Bemühungen des Kulturamtes, besonders in den großen Neubaugebieten der Stadt Halle Kulturangebote zu entwickeln, bereits in den Stadtteilen arbeitende Vereine zusammenzuführen und

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

für die Bürger kulturelle Aktivitäten „vor der Tür“ erlebbar zu machen. Erwähnt wurde bereits die Arbeit des soziokulturellen Zentrums „Pusteblume“, Zur Saaleaue 43, in Halle-Neustadt. Auch in Heide-Nord gelang es 1995, ein soziokulturelles Zentrum im Schafschwingelweg 13/14 einzurichten. Es war ebenfalls ein ehemaliger Kindergarten, der ab Februar 1995 erst provisorisch für Veranstaltungen genutzt wurde und Gruppen und Vereinen offen stand. Der Ausbau dieser Einrichtung in städtischer Trägerschaft soll 1999 abgeschlossen werden. Die Nutzung von Räumen ist jedoch trotz der Bauarbeiten möglich gewesen, sogar Ausstellungen haben stattgefunden. Für diesen Ausbau konnten Fördermittel aus dem Förderprogramm zur Strukturverbesserung in den Neubaugebieten eingesetzt werden. Kulturförderung für freie Träger Besonders seit dem Jahr 1993 hat die Stadt Halle für Vereine, Gruppen, Initiativen und andere freie Träger erhebliche finanzielle Mittel zur Unterstützung der kulturellen und künstlerischen Aktivitäten bereitgestellt. Das vielfältige kulturelle Angebot der freien Träger ist inzwischen zu einem wichtigen Teil des Kulturlebens der Stadt geworden. Institutionelle Förderung, die in der Regel durch einen längerfristigen Fördervertrag mit der Stadt gewährt wurde, gab es für Vereinigungen, die eine Kulturstätte (z. B. Kino 188) betrieben oder für freie Träger, die regelmäßig Veranstaltungen mit besonderer Öffentlichkeitswirkung durchführten (z. B. Internationales Kinderchorfestival). Die angefügte Übersicht vermittelt ein beeindruckendes Bild von Umfang und Differenziertheit dieser städtischen Förderung. Die speziell für die Kulturförderung erarbeiteten Förderrichtlinien haben sich nunmehr seit ca. sechs Jahren bewährt. Die Antragstellung für die etwa 140 Kultur- und Kunstvereinigungen in Halle ist so einfach wie möglich gehalten. Bei der Antragsbearbeitung bis zur Abrechnung und Nachweisführung der gewährten Fördermittel leistete das Kulturamt intensive Beratungshilfe. Bei allem Bemühen um unbürokratische Unterstützung wurde aber stets im Auge behalten, dass öffentliche Gelder sparsam und korrekt verwendet und abgerechnet werden müssen.

237

Dezernate mit Ämtern

2.5.3

Sport- und Bäderamt (52)

Die neuen demokratischen Strukturen brachten wie überall so auch im Bereich des Sports Veränderungen. Der staatlich gelenkte und kontrollierte Leistungssport, dem zu DDR-Zeiten aus Prestigegründen fast uneingeschränkte Förderung zuteil wurde, erfuhr zunächst Einschränkungen und mußte sich auf Grund der bundesdeutschen Gesetzgebung neu strukturieren. Herber waren die Einschnitte jedoch für die Fortführung des Breitensports, da dieser zumeist den volkseigenen Betrieben zugewiesen war. Mit dem Zusammenbruch der ostdeutschen Wirtschaft kamen die Sportverbände und vereine somit aus ökonomischer Sicht in existentielle Gefahr. Mit den Betriebsschließungen entfielen für die Vereine die Finanzierungsgrundlagen, wodurch auch die hauptamtlichen Organisatoren des kommunalen Sports nicht mehr zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund wurde am 19. Juli 1990 auf Beschluß des Magistrates der Stadt Halle das Sport- und Bäderamt aus den Bereichen Jugendfragen, Körperkultur und Sport der Räte der Städte Halle und Halle-Neustadt sowie den Sportstättenbetrieben beider Städte gebildet. In die Verwaltung des Amtes wurden die Frei- und Hallenbäder des damaligen VEB Frisur und Kosmetik, des VEB Naherholung und der kommunalen Einrichtung Naherholung Halle-Neustadt eingeordnet. Es untergliedert sich heute nach zwei Umstrukturierungen in die Abteilungen: Allgemeine Verwaltung, Sportstätten und Bäder. Die Aufgaben des Amtes sind auf die Bereitstellung von Sportmöglichkeiten in Sportanlagen und Bädern • • • • • • •

zur Freizeitgestaltung, zur Vereinsnutzung, für Schulsport und Schulschwimmen, für Prävention und Rehabilitation, Behindertensport, für Hochschulsport sowie auf den Erhalt und Hilfen für Sportvereine

ausgerichtet, um eine ausgewogene sportliche Grundversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten. Sie tragen aber auch der Entwick238

Kapitel 2

lung des für die Stadt Halle (Saale) bedeutungsvollen Leistungssports Rechnung durch die umfassende Förderung des Olympiastützpunktes Magdeburg/Halle mit den Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren. Deshalb stand zu Beginn der Arbeit des Sportund Bäderamtes die Sicherung des kommunalen Eigentums an Sportstätten und Bädern und die damit verbundene Klärung von Eigentumsproblemen und Rückübertragungen im Vordergrund. Zum Zeitpunkt der Gründung des Sport- und Bäderamtes gehörten in die Verwaltungshoheit 378 nutzbare Einzelkapazitäten und 99 Einzelobjekte, vom Funktionsgebäude bis zum Bootssteg, darunter 3 Sportstadien: - Kurt-Wabbel-Stadion, - Stadion am Bildungszentrum, - Leichtathletikstadion Robert-KochStraße; 5 Großsporthallen: - Eissporthalle (per 01.06.98 privatisiert), - Sporthalle Bildungszentrum HalleNeustadt, - Sporthalle Burgstraße, - Turnhalle Robert-Koch-Straße, - Kegelsportstätte „Paradies“; 28 Vereins- und sonstige Sporteinrichtungen, mit insgesamt - 31 Fußballgroßfeldern (Rasen- und Hartplätze), - 18 Kleinfeldplätzen (Rasen- und Hartplätze), - 11 Leichtathletikanlagen, - 34 Tennisplätze, - 4 Spiel- und Trainingswiesen, - 1 Schießsportanlage, - 1 Reitplatz, - 1 Kanusportzentrum, - 1 Wasser- und Tauchsportzentrum; vier Hallenbäder mit insgesamt fünf Schwimmer-, zwei Nichtschwimmer- und einem Sprungbecken sowie einer Sauna, - Schwimmhalle Neustadt, - Schwimmhalle Saline, - Schwimmhalle Robert-KochStraße, - Stadtbad;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

vier Freibäder mit insgesamt vier Schwimmer-, drei Nichtschwimmer- und einem Sprungbecken: - Freibad Nordbad, - Freibad Saline, - Gesundbrunnenbad, - Sommerbad Ammendorf; Zwei Naturbäder mit einer Gesamtwasserfläche von 25.895 m²: - Naturbad Angersdorfer Teiche, - Naturbad Heidesee und

Vereinsförderung Die vielfältige Vereinslandschaft im Sport zu erhalten, sie für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu entwickeln, erforderte die Erarbeitung von Grundsätzen für die Vereinsförderung. Diese wurden bereits 1991 durch den Sportausschuß der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, so daß noch im selben Haushaltsjahr auf dieser Basis 173.800 DM an die Vereine ausgereicht werden konnten. Auf Grund dieser ersten positiven Erfahrungen wurde im Haushalt 1992 eine Fördersumme von 730.000 DM eingestellt, die jedoch trotz des einfach gehaltenen Antragsverfahrens nur zu rund 50 % in Anspruch genommen wurde. Das Förderdefizit resultiert aus den Problemen, die für die Vereine durch die Umwandlung von der ehemaligen Betriebssportgemeinschaft zum eingetragenen Verein nach bürgerlichem Recht entstanden sind. Im Ergebnis dessen ging die Anzahl der Vereine von 102 auf 62 zurück. Diese Anpassungsschwierigkeiten waren aber 1993 überwunden.

ein Campingplatz.

Abbildung 82: Schwimmhalle Halle-Neustadt nach der Sanierung, Februar 1997 Die zu bewirtschaftende Fläche für diese Sportanlagen betrug 2.401.320 m². Im Verlaufe des Berichtszeitraumes konnten 25 kommunale Sportanlagen durch den Abschluß langfristiger Pachtverträge mit Sportvereinen der Stadt Halle in die Sportselbstverwaltung übertragen werden.

Besucherzahlen Bäder 600000

Diesem Umstand wurde durch den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Juni 1993 zu neuen Förderinhalten, wie • die finanzielle Unterstützung des Vereinslebens und der Vereinsentwicklung, • die Förderung der Übernahme von Sportanlagen in die Selbstverwaltung der Vereine und • die Veranstaltungsförderung Rechnung getragen. Trotz der angespannten Haushaltslage gelang es dadurch, das Volumen der Sportfördermittel von 650.000 DM im Jahr 1993 auf 2,2 Millionen DM im Jahr 1998 zu erhöhen. Jahr

500000 400000 300000 200000 100000 0 1992

1993

1994

1995

Hallenbäder

1996

1997

1998

Freibäder

Abbildung 83: Besucherzahlen Bäder (Quelle: Sport- und Bäderamt)

Fördersumme in TDM (gerundet) VWH VMH 174 1991 373 1992 800 1993 1.030 1994 950 149 1995 1.075 289 1996 1.544 360 1997 2.100 450 1998 Tabelle 70: Städtische Sportförderung (Quelle: Sport- und Bäderamt)

Damit können ab 1993 erstmals auch Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

239

Dezernate mit Ämtern

• die Teilnahme von Vereinen und Verbänden an Deutschen und internationalen Meisterschaften gefördert, • traditionelle Veranstaltungen, wie Boxturnier um den Chemiepokal, Hallesche Werfertage, Handball-Cup und Gymnastik-Pokal weitergeführt und • das sportliche Leben bereichernde neue Veranstaltungen, wie Stadtlauf, Radsportkriterium, Internationales Sitzballturnier, das Leichtathletik-Meeting „Hallensia-Indoor“, Turngala u. a. initiiert werden.

Kapitel 2

teilweise ausgeglichen werden konnte. Insgesamt wurden bis 1997 71 Projekte in den Sportvereinen durch das Arbeitsamt getragen. Es ist zu erwarten, daß nach Auslaufen der Projekte in zahlreichen Vereinen ein weiterer Rückgang im Kinder- und Jugendbereich eintreten wird. Die geltende Richtlinie für die Sportförderung ermöglicht es den Vereinen, für das Ehrenamt Übungsleiter finanzielle Mittel zu beantragen und damit die Projekte weiterzuführen.

Als Ergebnis dieser Fördermaßnahmen erhöht sich bis 1998 die Anzahl der Sportvereine wieder auf gegenwärtig 128 Vereine, die 54 Sportarten anbieten. Sie haben ihr Domizil zu 90 % in kommunalen Sporteinrichtungen und Bädern, die ihnen von der Stadt unentgeltlich bzw. gegen einen geringen symbolischen Beitrag in Höhe von einer bis drei DM pro Stunde zur Verfügung gestellt werden. Den größten Mitgliederzuwachs verzeichnet die Sportart Fußball, die sich von 3.786 Mitgliedern auf 5.497 im Jahr 1997 entwickelt hat. Neu entstanden sind sieben Vereine, die sich auf asiatische Kampfsportarten spezialisiert haben. Ebenfalls gute Entwicklungsraten können in den Ballsportarten und im allgemeinen Turnen nachgewiesen werden. Erfreulich ist die Entwicklung bei den Frauen und Mädchen, die mit 30 % der Gesamtmitgliederzahl die Spitzenposition in Sachsen-Anhalt einnehmen. Das Mitgliederdefizit der Bevölkerungsgruppe bis 18 Jahre konnte jedoch noch nicht abgebaut werden. Hier wird der Übungsleitermangel besonders deutlich, der zwischen 1991 und 1998 durch Maßnahmen der Arbeitsförderung nur

Abbildung 84: Sprungturm in der sanierten Schwimmhalle Halle-Neustadt

Jahr

Anzahl der Vereine Mitglieder 62 19.858 1990 76 21.167 1991 89 24.409 1991 92 28.283 1993 100 30.024 1994 109 31.258 1995 112 31.558 1996 123 32.169 1997 128 32.609 1998 Tabelle 71: Sportvereine und deren Mitglieder 1990 bis 1998

Sportarten 42 47 56 50 54 53 54 55 54

(Quelle: Sport- und Bäderamt)

240

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Entwicklung der Sportselbstverwaltung Bereits 1991 bekundeten die ersten Vereine ihr Interesse, Sportanlagen in die Selbstverwaltung zu übernehmen. Eingebunden in das komplexe System der kommunalen Sportförderung wurden hierfür erst 1995 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Durch die nahezu kostenfreie Überlassung der Sporteinrichtungen sowie ein komplexes Fördersystem wurden die Vereine in die Lage versetzt, die volle Verantwortung für Sporteinrichtungen zu übernehmen. Unter diesen Bedingungen wurden 18 langfristige Pachtverträge bis zum Jahresende 1996, zwei bis Ende 1997 und 1998/1999 weitere sieben abgeschlossen. Dies bedeutete gleichzeitig eine Entlastung des städtischen Haushaltes um etwa 300 TDM pro Jahr sowie die Reduzierung von Personalkosten in Höhe von 180 TDM jährlich. Von besonderer Bedeutung für die Vereine mit gepachteten Sportanlagen ist das seit 1995 laufende Förderprojekt „Investitions-zuschüsse“. Bei einem Planumsatz von jährlich etwa 300 TDM im Vermögenshaushalt wurden von den Vereinen getragene Sanierungsmaßnahmen bezuschußt, die im Rahmen der Verwaltungsaufgaben des Amtes hätten nicht realisiert werden können. Dies betrifft insbesondere solche Maßnahmen, wie Dach- und Fenstersanierung, Modernisierung von Heizungsanlagen und die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Orientierung auf die Schwerpunkte der Vereinsentwicklung, die klare Gliederung der Fördermöglichkeiten sowie überschaubare Antragsformalitäten trugen dazu bei, daß die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel seit 1993 jährlich zu 100 % ausgeschöpft wurden. Hervorzuheben ist auch die zusätzliche Leistung der Stadt Halle (Saale) für die Sportförderung, indem sie in drei Jahresraten 1995 bis 1997 für die Stiftung Sport Region Halle jeweils 1,1 Million DM zur Verfügung stellte. Organisatorische und finanzielle Hilfe für Sportveranstaltungen Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten der Unterstützung für Sportgroßveranstaltungen wurde mit finanzieller und organisatorischer Hilfe der Stadt eine Reihe Veranstaltungen erfolgreich durchgeführt, die die sportlichen Traditionen der Saalestadt fortsetzten. Dazu gehören u. a. die Junioren-Schach-WM, das Weltranglistenturnier im Boxen (Chemiepokal), internationale Turniere im Handball, der

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Rhythmischen Sportgymnastik und im Behindertensport. Nach der Wende ins Leben gerufene Veranstaltungen wie der Stadtlauf, der Halle-Triathlon, das Seebener Reit- und Springturnier und das bundesoffene Radsportkriterium haben sich zwischenzeitlich bundesweit etabliert. Die Stadt Halle (Saale) und ihre Einwohner waren Teilnehmer am nationalen und internationalen Challenge Day, dem herausragenden Breitensportereignis im Jahr 1994. Mehr als 30.000 begeisterte Zuschauer säumten die Rennstrecke für die bedeutenste Sportveranstaltung im Jahr 1998: die Etappenankunft der 51. Internationalen Friedensfahrt im Mai. Unter Federführung der Stadtverwaltung und mit Unterstützung zahlreicher Sponsoren hatte das Etappen-Organisationsbüro dieses Großereignis vorbereitet. Diese erfolgreiche Veranstaltung war Anlaß für die Stadt, sich erneut als Etappenziel- und Startort für die Friedensfahrt 2000 zu bewerben. Förderung des Leistungssports Der Leistungssport der Saalemetropole kann auf eine erfolgreiche und dauerhafte Tradition verweisen. Die im Schwimm- und Springsport erreichten Erfolge reichen bis in die Anfänge des 19. Jahrhunderts zurück, als die Halloren mit ihren Schwimm- und Sprungkünsten Aufsehen erregten und ihnen Hochachtung zuteil wurde. Halles Leichtathleten machten 1956 bei den Olympischen Spielen mit einem 6. Platz im Zehnkampf von sich reden. Im Kanu- und Rudersport können hallesche Sportler erstmals auf achtbare Erfolge verweisen. Diese Traditionen nach Wende erfolgreich fortzusetzen, war mit erheblichen Anstrengungen verbunden. Für den Spitzensport ergaben sich ebenfalls neue Arbeits- und Entwicklungsbedingungen auf der Basis neuer Vereinsstrukturen und mit dem neugebildeten Olympiastützpunkt Halle/Magdeburg. Zusätzlich erschwerten zum Teil stark sanierungsbedürftige Sportstätten die Trainingsbedingungen. So konnten 1992 zwar die Deutschen Meisterschaften der Senioren II und 1995 die Deutschen Winterwurf-Jugendmeisterschaften in unserer Stadt durchgeführt werden, für anspruchsvollere nationale und internationale Stadion- und Hallenmeisterschaften waren die Bedingungen trotz einzelner Verbesserungen dennoch nicht gegeben. Seitens des Amtes wurden alle Anstrengungen unternommen, die Trainingsbedingungen der halleschen Sportler in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 1992 in Barcelona und 1996 in Atlanta zu sichern. Im Zusammenwir241

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

ken mit dem Olympiastützpunkt Magdeburg/Halle konnte diese Zielstellung erfüllt werden. Die sportlichen Leistungen unserer halleschen Sportlerinnen und Sportler 1992 in Barcelona mit



• der Goldmedaille von Silke Renk im Speerwurf, • der Bronzemedaille von Karin Forkel im Speerwurf, • dem 6. Platz von Uta Rohländer in der 4 x 400 m-Staffel der Damen und • dem 9. Platz von Ilke Wyludda im Diskuswerfen, • Thomas Lange und Andreas Hajek holten sich jeder eine Goldmedaille im Rudern. • Im Geräteturnen belegten Oliver Walter und Hajo Franke mit der Mannschaft den vierten Platz. • Im Schwimmen gingen in der Staffel an Tino Weber der vierte und im Einzel an ihn der sechste Platz.



Diese Leistungen sind auch Dank und Anerkennung für die Arbeit der Verwaltung und des Sport- und Bäderamtes.

Besondere Leistungen

Der sich verschlechternde Zustand der halleschen Sportstätten war mit ein Grund dafür, daß sich unsere Spitzensportler nach neuen optimaleren Trainingsbedingungen umsahen. Die notwendig gewordene Schließung der Schwimmund Sprunghalle Neustadt 1994 erschwerte zudem die Vorbereitung auf die Olympischen Spiele in Atlanta für die Wasserspringer, die ab diesem Zeitpunkt in anderen Städten trainieren mußten. Trotz dieser Belastungen für die Sportlerinnen und Sportler konnten auch 1996 in Atlanta Medaillenerfolge erreicht werden, mit • • • •

der Goldmedaille von Ilke Wyludda im Diskuswerfen und der Bronzemedaille von Uta Rohländer in der 4-x-400 m-Staffel. Karen Forkel und Silke Renk belegten die Plätze sechs und neun im Speerwerfen. Im Rudern holte Andreas Hajek die Goldmedaille und Jana Thieme belegte den fünften Platz.

Mit Fördermitteln des Bundes und des Landes sowie dem städtischen Eigenanteil wurden mit einem Gesamtvolumen von rund zehn Millionen DM Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:

242

im Sportkomplex Robert-Koch-Straße der Neubau eines Sozialgebäudes für den Bundesstützpunkt Turnen mit 5,223 Mio. DM, die Dach- und Fassadensanierung sowie die Sanierung des Sanitärbereiches der Schwimmhalle mit 1,168 Mio. DM; die Grundsanierung des Ruderhauses „Nelson“ mit 4,611 Mio. DM.

Dadurch konnten die Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Turner, Schwimmer und Ruderer wesentlich verbessert werden. Erfolgreiche Bemühungen beim Sportstättenbau zeigen sich auch an den jüngsten Beispielen wie dem Ausbau und der Modernisierung des Werferzentrums im Wert von 1,8 Millionen DM, der Grunderneuerung der Saline-Schwimmhalle mit Mittel in Höhe von 5,3 Millionen DM oder der Errichtung einer Brennstoffzelle für gleichmäßige Wassertemperatur im Saline Frei- und Hallenbad, um nur drei zu nennen.

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschloß im September 1994 die komplexe Modernisierung und Sanierung der Schwimmhalle Neustadt mit einem Kostenrahmen von ca. 20 Mio. DM. Davon wurden im städtischen Haushalt für die Jahre 1995, 1996 und 1997 allein insgesamt mehr als 13 Mio. DM eingestellt. Die Baumaßnahmen waren von vielerlei technischen Unwägbarkeiten begleitet, die die Wiederinbetriebnahme immer wieder verzögerten. Im Dezember 1997 konnte nach mehr als zweieinhalbjähriger Bauzeit die Schwimmhalle Neustadt wieder ihrer Bestimmung übergeben werden. Im Oktober 1994 wurde der Neubau der Leichtathletik-Trainings- und Wettkampfhalle „Sporthalle Brandberge“ mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten vom Stadtrat beschlossen. Mit einem finanziellen Gesamtaufwand von 43,241 Mio. DM inklusive Bundes- und Landesförderung konnte dieses große Vorhaben innerhalb von knapp drei Jahren nur dadurch realisiert werden, weil die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten wie Architekten, Baufirmen und Ämter mit einem Höchstmaß an Leistungsbereitschaft und notwendigem Konsens gut funktionierte. Mit der Fertigstellung der Sporthalle Brandberge verbesserten sich die Trainings- und Wettkampfbedingungen nicht nur für die Leichtathleten unserer Region. Die Multifunktionalität der Halle läßt auch eine Nutzung für Behindertensport, Basketball, Handball, Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Volleyball, Fußball, Badminton, Geräteturnen, Gymnastik, Tanz, Kampf- und weitere Sportarten zu. Heute herrscht in der Sporthalle reger Betrieb in den unterschiedlichsten Sportarten. „Sportlich fit“ bis 2010 Mit dem Vorhaben „Goldener Plan Ost“ haben der Deutsche Sportbund, der Deutsche Städtetag, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter sowie zahlreiche Fachministerien des Bundes und der Länder den politischen Verantwortungsträgern sowie den kommunalen Verwaltungen ein Grundsatzdokument vorgelegt, welches vorsieht, innerhalb der nächsten 20 bis 30 Jahre die Versorgung der ostdeutschen Kommunen mit Sportstätten dem Niveau der alten Bundesländer Ende der 80er Jahr anzugleichen. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Halle 1994 mit den Vorarbeiten für eine Sportstättenleitplanung begonnen und konnte das fertige Dokument Anfang 1996 vorgelegen. Damit verfügte die Stadt Halle (Saale) als erste Kommune des Landes Sachsen-Anhalt über eine gültige Sportstättenleitplanung. Die dafür notwendige Erarbeitung einer Bestands- und Zustandsanalyse der halleschen Sportstätten und Bäder und ihre periodische Überarbeitung und Fortschreibung bilden die Grundlage für die nun zu erstellende Sportentwicklungsplanung/Sportbe-darfsplanung bis zum Jahr 2015/2010 ist. Dieses Dokument ent-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

hält neben prognostischen Aussagen zur erwarteten Entwicklung im Schul-, allgemeinen Breiten-, Behinderten- und organisierten Vereinssport sowie Leistungssport vorausschauende Vorschläge zur langfristigen Flächensicherung und Sportstättenentwicklung in der Stadt. Diese Planungsvorschläge sind in andere Grundsatzplanungen, wie Flächennutzungsund Grünordnungsplan eingebunden. Die im Dezember 1997 beschlossene Entgeltsatzung für die Benutzung von Sportanlagen und Bädern verpflichtet nunmehr auch die Vereine, einen geringen Betrag (zwischen 1,00 bis 3,00 DM pro Halle und Stunde) zu entrichten. Die Sportentwicklungsplanung der Stadt Halle (Saale) sichert den Bestand der Sportanlagen und die damit verbundene schrittweise Sanierung und Verbesserung der technischen Infrastruktur sowie des sozialen Umfeldes. Als Leitlinie der Sportentwicklung beinhaltet sie neben Sanierungsmaßnahmen für Hallen- und Freibäder und Übertragung weiterer Sporteinrichtungen in die Selbstverwaltung der Vereine die Herauslösung und Privatisierung von Dienstleistungen, Einrichtungen und Teileinrichtungen, die bisher vom Amt verwaltet wurden, genauso wie die weitere Qualifizierung des Systems der Vereinshilfe und Vereinsbetreuung für die nächsten 15 Jahre. „Sportlich fit zu sein“ für eine moderne Verwaltung bedeutet auch für das Sport- und Bäderamt, sich den Erfordernissen eines neuen Steuerungsmodelles zu stellen.

243

Dezernate mit Ämtern

2.6.

Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit

2.6.1. Interessenvertreter im Auftrag der Stadt In der Stadt Halle (Saale) wurden bereits 1991 auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung ein Ausländerbeauftragter und ein Behindertenbeauftragter eingestellt. Im Jahr 1993 wurde die Stelle der Kinderbeauftragten besetzt. Die Stelle der Drogenbeauftragen wurde 1998 eingerichtet. Die Beauftragten sind der Beigeordneten für Jugend, Soziales und Gesundheit direkt unterstellt. Zu ihren Aufgaben gehört die Interessenvertretung benachteiligter und behinderter Menschen, sozialer und ethnischer Gruppen hinsichtlich ihrer Integration in der Stadt sowie der Unterstützung ihrer Vereine und Verbände. Sie sind die Kontaktpersonen im Auftrag der Stadt und koordinieren alle sich aus politischen sowie rechtlichen Fragen ergebenden Aufgaben für die jeweiligen Gruppen und Personen. Sie wirken kooperativ mit bei der Erarbeitung von Konzeptionen, Beschlüssen, Planungen wie • • • •

Bedarfsplanung Kindertagesstätten, Behindertenplanung, Jugendhilfeplanung, Sozialplanung

und in den jeweiligen Ausschüssen des Stadtrates. Im Kontakt zu Fachämtern geben sie Anregungen, Anfragen und Beschwerden weiter, überprüfen deren Umsetzung und koordinieren entsprechende Maßnahmen. Bei der Vergabe von kommunalen Fördermitteln geben sie Stellungnahmen zur Förderfähigkeit von Projekten der Vereine und Verbände ab. Als Berater von Interessenverbänden, Betroffenen und deren Angehörigen vermitteln sie die Kontakte innerhalb der Stadtverwaltung sowie zu örtlichen und überörtlichen Trägern, Dienststellen und Behörden. Unter der Leitung der Beauftragen werden jährlich stattfindende Veranstaltungen vorbereitet und durchgeführt, Aktionswochen, Ausstellungen und Publikationen zu speziellen Themen begleitet.

244

Kapitel 2

Im Dienste anderslebender Bürger UNO-Welttag der Behinderten Die Vereinten Nationen erklärten 1992 den 3. Dezember zum Internationalen Tag der behinderten Menschen. Seither ist es in der Stadt Halle Tradition, an diesem Tag eine Veranstaltung durchzuführen, in deren Mittelpunkt die Situation und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stehen. In den vergangenen Jahren wurden dabei folgende Themen erörtert: • Begegnungsstätten für Behinderte und deren Vereine, • Freizeit- und Kulturangebote für Behinderte, • Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen für Behinderte, • behindertengerechter Wohnungsbau und Verkehr, • Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben Behinderter. Eine Fotoausstellung von Schülern der Schule für geistig Behinderte wurde 1998 im Technischen Rathaus eröffnet. Kommunalpolitische Behindertenhilfe Ziel der kommunalpolitischen Behindertenhilfe ist die soziale Integration behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, d. h. die Gewährleistung der Teilnahmemöglichkeit an allen relevanten Lebensbereichen. Die objektiven und sozialen Bedingungen im Stadtgebiet sind so zu gestalten, daß behinderte Mitbürger ihr Leben, in Abhängigkeit von ihren persönlichen Voraussetzungen, weitgehend selbstbestimmt führen können. Die Hilfsangebote sind deshalb weiter auszugestalten und darauf zu prüfen, ob sie in geeigneter Weise der Förderung von Selbstbestimmung zuträglich sind oder ob sie isolieren und ausgrenzen. Dieses Ziel umzusetzen verlangt, bei kommunalpolitischen Entscheidungen folgende Prinzipien zu berücksichtigen: • Normalisierungsprinzip Behinderte Menschen sollen nach diesem Prinzip alltägliche Lebensmuster, welche den gesellschaftlichen Bedingungen und der jeweiligen Kultur entsprechen, zugänglich gemacht werden. Für den behinderten Menschen bedeutet das, Lebensumstände zu erfahren, die den gesellschaftlich üblichen entsprechen. Für die drei Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

wichtigen Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit/Bildung/Kultur heißt dies beispielsweise:

nen, ihre Lebensangelegenheiten in eigene Verantwortung zu übernehmen und zu gestalten.

− gleichberechtigte Zugangschancen zu angemessener Schul- und Berufsausbildung, Umschulung und Weiterbildung, − Begleitung und Assistenz im Arbeitsprozeß ohne vorzeitige Selektion von Behinderten in Sondereinrichtungen, − kleine, individuell unterstützende Wohnangebote anstatt großer geschlossener Heimeinrichtungen, − ein ausreichendes Angebot an behindertengerechtem Wohnraum, − Sicherung der Teilnahmemöglichkeit an öffentlichen Freizeit- und Bildungsangeboten (barrierefreie Gestaltung öffentlicher Einrichtungen), − Schaffung von Freizeit-/Kulturangeboten, die dem Integrationsgedanken und dem individuellen Hilfebedarf des Behinderten Rechnung tragen.

Die Umsetzung dieses Konzeptes ist sehr anspruchsvoll, da seine Anwendung mit einer Neuorientierung der traditionellen Versorgungspraxis in der Behindertenhilfe verbunden ist. Es beinhaltet zwei Dinge.

Die Umsetzung des Normalisierungsprinzips bedeutet nicht, den Behinderten „normal“ zu machen oder die äußerlichen Lebensinhalte des sogenannten „Durchschnitts-bürgers“ auf ihn zu übertragen. Es geht um Abbau benachteiligender Lebensverhältnisse und Strukturen. Behinderung ist als eine Form der menschlichen Existenz gesellschaftlich anzunehmen. Nur so ist eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung möglich. • Regionalisierungsprinzip Kernstück dieses Prinzips ist die Sicherung einer wohnortintegrierten Begleitung und Unterstützung Behinderter. Es ist nötig, behinderten Menschen erreichbare Rehabilitationsangebote zur Verfügung zu stellen, die aufeinander abgestimmt und am individuellen Hilfebedarf, nicht am Angebot der Hilfsdienste, orientiert sind. Regionalisierung ist nur möglich, wenn ein Netz von komplementären Angeboten zu medizinischen und stationären Einrichtungen vor Ort vorhanden ist. Die Realisierung des Prinzips ermöglicht, behinderte Menschen in einem vertrauten lebensweltlichen Bezug zu fördern und zu begleiten und sie nicht in mehr oder weniger großen und vom Wohnort entfernten Einrichtungen unterzubringen. • Empowerment Der Begriff „Empowerment“, stammend aus der US-amerikanischen Sozialarbeit, steht für einen Prozeß, in dem benachteiligte Menschen es lerVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Zum ersten einen Perspektivwechsel bei der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs in der Form, daß bei der Beurteilung des Bedarfs nicht vom defizitären, inkompetenten, mit vorgefertigten Hilfen zu versorgenden „Betroffenen“ ausgegangen wird, sondern die Kompetenzen des behinderten Menschen in den Vordergrund zu stellen sind. Dort hat das Hilfsangebot anzuknüpfen. Diese Art der „Hilfe zur Selbsthilfe“ setzt bei den professionellen Helfern ein hohes Maß an Verständnis und Akzeptanz des behinderten Menschen voraus. Denn die Eröffnung von mehr Selbstbestimmung kann auch mit Prozessen wie Eigen- und/oder Fremdgefährdung, soziale Desintegration bzw. Vereinsamung einhergehen. Die Rahmenbedingungen sind deshalb so differenziert auszugestalten, daß Eigenverantwortlichkeit wirklich mit einer höheren Lebenszufriedenheit und sozialer Integration einhergeht. Insofern gibt es keine „Selbstbestimmung“ um jeden Preis, sie muß für alle Beteiligten gleichermaßen zumutbar sein. Zum zweiten ist eine Veränderung auf der institutionellen Ebene der Behindertenhilfe notwendig. Voraussetzung dafür, daß behinderte Menschen weitgehend selbständig und selbstbestimmt ihr Leben organisieren, ist ein differenziertes, bedarfsgerechtes Hilfsangebot, das sie in Anspruch nehmen können. Da ein solches Angebot nicht vorhanden ist, sind viele Behinderte auf Sondereinrichtungen angewiesen. In diesen Institutionen, vor allem im Lebensbereich Wohnen, schränken feste Strukturen (Tages-, Dienstpläne, Wohngruppen- und Zimmergrößen) den Rahmen für ein selbstbestimmtes Leben erheblich ein. Bemühungen dieser Einrichtungen, die soziale und personale Integration zu ermöglichen und damit den Bewohnern Selbstbestimmung und Lebenszufriedenheit zu sichern, stößt an institutionelle Grenzen. Insofern ist es notwendig, den stationären Sektor nicht weiter zu vergrößern, sondern statt dessen mehr ambulante Angebote aufzubauen. So kann der Behinderte notwendige Hilfen in Alternative zu stationären Einrichtungen organisieren. Weit mehr als bisher müssen Behinderte selbst in Ent245

Dezernate mit Ämtern

scheidungsprozesse der Professionellen einbezogen werden. Nach wie vor ist es Praxis, daß die Wohlfahrtsverbände als Leistungserbringer und die zuständigen Kostenträger Planungen im rehabilitativen Bereich ohne Beteiligung der „Experten in eigener Sache“ vornehmen und realisieren. Im Rückblick kann eingeschätzt werden, daß die Stadt in der Umsetzung der Zielvorstellungen auf gutem Wege ist. So konnten Verbesserungen für die über 25.000 behinderten Menschen in Halle (davon 19.200 Schwerbehinderte) auf folgenden Gebieten erreicht werden bzw. sind in Angriff genommen worden: • Bereich Arbeit − Einweihung des Neubaus der Werkstatt für Behinderte des Lebenshilfe e. V. − Schaffung von 180 modernen Arbeitsplätzen für geistig und mehrfachbehinderte Erwachsene (kommunaler Anteil 1,2 Mill. DM), − zweiter Werkstattneubau nach den Halleschen Behindertenwerkstätten 1995, − mittelfristiger Bedarf 500 Plätze, z.Z. sind ca. 400 Werkstattarbeitsplätze vorhanden; − „Schmetterling“ - alternatives Beschäftigungsprojekt für seelische Behinderte: − Selbsthilfeprojekt von und für psychisch Kranke, − Beschäftigungsfelder für 20 Behinderte: „Kreativatelier“ (u. a. Glasarbeiten), „Handwerksmobil“ (Handwerkerdienst-leistungen für Behinderte), „Briefmarke“ (Kurierdienst); Ausbau der ambulanten Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK): − Aufstockung der Arbeitsplätze von 16 auf 24, − Ausweitung der Arbeitsfelder (Büroberufe und handwerkliche Bereiche); S.T.A.R.T.- Integrationsfirma für psychisch Kranke: − max. 24 Arbeitsplätze für psych. Kranke aus EU-/Landesmitteln im Bereich Multimedia, Gastronomie;

Kapitel 2

• Bereich Wohnen − Aufbau differenzierter Wohnformen − Ausbau des betreuten Wohnens für seelisch Behinderte auf knapp 60 Plätze, − Einrichtung einer Außenwohngruppe des Förderwohnheimes der Akazienhof gGmbH (12 Plätze für geistig Behinderte in Wohnungen in der Liebenauer Straße): − Rekonstruktion des Förderwohnheimes für geistig und mehrfachbehinderten Menschen der Akazienhof gGmbH in der Beesener Straße − Umbau von drei Häusern bis 2000 (städt. Finanzierungsanteil ca. 5 Mio. DM), − Fertigstellung des ersten Hauses „Villa Sonnenschein“; Umbau des integrativen Kinderwohnheims des DRK: − 40 Wohnplätze für behinderte Kinder geschaffen; Förderung der Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum in Halle: − Richtlinie für die Vergabe von Investitionszuschüssen zur Neuschaffung von alten- und behindertengerechten Mietwohnungen in der Stadt Halle (bis 670 DM/qm Wohnfläche bei Neubau; bis 500 DM/qm Wohnfläche bei Sanierung), − Richtlinie zur kommunalen Förderung von Wohnraum (einkommensabhängiger Zuschuß bis 20.000 DM für behindertengerechten Umbau); die Fördertöpfe des Landes waren in diesem Bereich schon ausgeschöpft. • Freizeit/Bildung/Kultur − Umbau der Schule für Geistigbehinderte, Hildesheimer Straße: − Neubau eines Schulgebäudes, Richtfest Dezember 1998, − Rekonstruktion des Altbaus, Schaffung von Spiel- und Freiflächen (Fertigstellung Sommer 2000);

Eiweihung des Berufsförderungswerkes für Blinde und Sehbehinderte gGmbH: − überregionale Bildungseinrichtung, die mit einem Volumen von 60 Millionen DM rekonstruiert und erweitert wurde Stadt Gesellschafter (16 % Anteil an der gGmbH).

Verbund der Begegnungs- und Kontaktstellen für psychisch kranke Menschen: − Vernetzung der drei Standorte im Stadtgebiet („Labyrinth“ – Neustadt, „Stadtinsel“ – Süden, Nord, „Diakonische Begegnungsstätten“ – Zentrum) mit einer Erweiterung der Öffnungszeiten und der Angebote; − Umbau von integrativen Kindertagesstätten:

246

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

− bis zur Abschluß Kosten von ca. neun Millionen DM; Sicherung der Arbeit der Behindertenverbände: − über 40 Vereine und Selbsthilfegruppen im Behindertenbereich erhielten 1998 freiwillige finanzielle Unterstützung der Kommune in Höhe von knapp 700.000 DM ; Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung für die Behindertenpolitik in der Stadt Halle (Auswahl): − Tag der Schwerhörigen des Landes SachsenAnhalts (Mai 98, Schirmherr Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen), − Treffen der Selbsthilfegruppen der Städte Halle und Karlsruhe in Halle (Juni 1998), − 12 Jugend-Länder-Cup der Deitschen. Behindertensportjugend (September 1998, 300 behinderte Sportler aus der BRD, Schirmherr Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen), − lll. Verbandstag des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen- Anhalt (September 1998, Schirmherr Oberbürgermeister Dr. Klaus Rauen). 1999 konnte ein behindertengerechter Zugangs zum Ratshof geschaffen sowie neue Wohnangebote (ab Januar 1999 betreutes Wohnen für geistig Behinderte, 12 Plätze, Träger: Lebenshilfe e.V., Neubau von Wohnheimen an WfB (24 Plätze Diakonie, Burgstraße; 40 Plätze Hallesche Behindertenwerkstätten in Lettin) geplant und realisiert werden. Integrationsarbeit mit und für ausländische Mitbürger Die Besetzung der Stelle des Ausländerbeauftragten erfolgte auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom Dezember 1990. Der Ausländerbeauftragte soll sich in die Ausländerarbeit einschalten und an einer optimalen Gestaltung mitwirken. Der Ausländerbeauftragte nimmt an den regelmäßigen Beratungen beim Ausländerbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalts, an den jährlich stattfindenden Bundeskonferenzen der Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Kommunen sowie auch an wichtigen Fachseminaren, z.B. des BMI, teil. Neben der Kooperation und Kontaktpflege mit Behörden, Vereinen und Verbänden usw., die sich in politischer, rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht mit ausländerspezifischen Fragen beVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

fassen, beteiligt sich der Ausländerbeauftragte im konzeptionellen Bereich an der Umsetzung und Aufbereitung vorhandener Beschlüsse und Gesetze sowie mit eigenen Untersuchungen: − zur Klärung ausländerrechtlicher Grundsatzfragen und Unterstützung politischer und sozialer Projekte, Maßnahmen und Initiativen im Rahmen der bestehenden Ausländerarbeit, einschließlich Beratung und Unterstützung der Ausländer und der in der Ausländerarbeit tätigen Vereine und Verbände in der Bildung eines Ausländerbeirates; − an der Erarbeitung von Materialien und Vorschlägen mit dem Ziel, Verbesserungen im Zusammenspiel mit den verschiedenen Verwaltungsebenen herbeizuführen, die Aufenthalts-bedingungen für Ausländer im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten positiv zu beeinflussen und die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber Ausländern zu verbesser; − an der Erarbeitung von Entscheidungs-, Beschluß- und Informationsvorlagen auf eigene Anregung und im Auftrag der Beigeordneten für Jugend, Soziales und Gesundheitswesen für den Stadtrat und dessen Ausschüsse sowie für das Kollegium. Einen hohen Stellenwert nimmt die Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde im Rahmen der Abstimmung zu allen Fragen des Ausländerund Asylrechtes und die Einwirkung auf vorhandene Ermessensspielräume ein. Mit dem Ziel, ein einheitliches und angemessenes Verwaltungshandeln in Bezug auf die Ausländer und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu sichern, soll sich der Ausländerbeauftragte beteiligen an der: − Prüfung der Betreuungskonzepte in bereits vorhandenen Einrichtungen und − Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Unterbringungssituation, Zusammenarbeit und Absprache mit verschiedenen Stadtämtern, der Polizei und dem Arbeitsamt in allen ausländerrechtlichen Fragen, − Mitwirkung bei allen Verwaltungsabläufen innerhalb des Sozialdezernates, die im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Fragen stehen. • Beratungs- und Betreuungstätigkeit Im Rahmen der Beratungs- und Betreuungsaufgaben für Ausländer zu allen sozialen und aufenthaltsrechtlichen Inhalten bietet der Ausländerbeauftragte Gesprächsmöglichkeiten zu fest eingerichteten Sprechtagen, Sprechzeiten in den 247

Dezernate mit Ämtern

Einrichtungen sowie nach Terminvereinbarung an. Den Gesprächspartnern bietet dies die Gelegenheit, ihr Anliegen ausführlich vorzutragen und die Möglichkeit der Vermittlung von: − rechtlichen Kenntnissen und Beratung bei Rechtsmitteln im Rahmen des Ausländer-, Asyl- und sozialen Leistungsrechts, − Hilfe zur Erkennung der eigenen realen Rechtslage, Erläuterung der aufenthalts- und sozialrechtlichen Situation und Verdeutlichung der Rechtsposition und des Verfahrenswegs, − Klärung eventuell vorhandener Ermessensspielräume im Einzelfall, − Einzelfallunterstützung und Vertretung der Ausländer bei aufenthaltsrechtlichen Fragen, − Unterstützung in der Inanspruchnahme sozialrechtlicher Leistungen und Sozialbeschäftigung, − Unterstützung in der Wohnungs- und Beschäftigungsvermittlung, − Sprachmittlerfunktion, Beistand und Unterstützung bei Ämtern und Behörden − Abbau von Mißverständnissen und Spannungsfeldern zwischen Personen oder Gruppen und gegenüber Ämtern und Einrichtungen, − Hilfe bei geplanten Eheschließungen zwischen Deutschen und Ausländern im Rahmen des nationalen und internationalen Eheund Familienrechtes sowie bei Einbürgerungsfragen. Diese Angebote und das aufsuchende Gespräch mit unterschiedlichen Ausländerkreisen und betroffenen bzw. interessierten Deutschen gibt dem Ausländerbeauftragten selbst die Möglichkeit, einen näheren Einblick in die jeweiligen Probleme der Ausländer zu gewinnen und wird zunehmend von Ausländern und von Deutschen wahrgenommen. Neben vielfältigen Vermittlungs- und Auskunftsangelegenheiten werden häufig individuelle Probleme und Anliegen unterschiedlichster Art an den Ausländerbeauftragten mit der Bitte um Klärung, Hilfe oder Unterstützung herangetragen. Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsfragen treten ebenso auf wie Partnerschafts- und Erziehungsfragen und Fragen zur Gesundheit, Schwangerschaft, Sucht, Familienzusammenführung bzw. –nachzug und Wohnungsbeschaffung. In allen vorgetragenen Einzelfällen sowie bei Grundsatzproblemen nimmt der Ausländer-be248

Kapitel 2

auftragte Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern auf, um auch die Sichtweise des Amtes und die Aktenlage kennenzulernen. Wenn ein Ermessensspielraum erkennbar ist oder Abhilfe geschaffen werden kann, wird dies genutzt. In vielen Fällen erweist sich das Gespräch und die Aufklärung zur Rechtslage für die Betroffenen als ausreichend und für die Verwaltung als entlastend. Gelegentlich werden auch Beschwerden herangetragen. In konkreten und begründeten Fällen wird durch Aussprache mit den Vorgesetzten zur Klärung beigetragen. Die Rechte der jüngsten Hallenser durchsetzen 1989 wurde die Kinderrechtskonvention (Übereinkunft über die Rechte des Kindes) durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Die Bundesrepublik Deutschland ist 1992 beigetreten. In der Kinderrechtskonvention heißt es, daß Kinder u.a. das Recht auf Gleichbehandlung, soziale Sicherheit und Bildung, kindgerechten Lebensraum, gewaltfreie Erziehung, elterliche Fürsorge und soziale Sicherheit haben. Der 20. September wurde durch die Vereinten Nationen zum Weltkindertag erklärt. Seit 1992 wird jährlich an dem Sonnabend zum 20. September der Weltkindertag gefeiert. Rund 80 Vereine, Institutionen und Betriebe organisieren für die halleschen Kinder und Jugendlichen ein großes Fest auf der Peißnitz unter dem Motto „Auf die Kinder kommt es an“. Die jährliche Vorbereitung liegt bei der Kinder- und Jugendbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendschutzes. Die Stelle der Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Halle (Saale) ist seit dem 01. Januar 1993. Die Beauftrage ist Ansprechpartnerin für Kinder, Jugendliche, Eltern und Bürgerinnen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern und bei der Umsetzung ihrer Bedürfnisse zu unterstützen. Zu Ihrem Arbeitsbereich gehören folgende Aufgaben: Unterstützung beim Aufbau des psychosozialen Beratungsangebotes durch die Unterstützung von bestehenden Projekten, Anregung von Initiativen und Angeboten für die Kinder- und Jugendarbeit unter der Beachtung sozialer Brennpunkte, Vermittlung von Orten und Räumen Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Vereinen der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die das Interesse, die Rechte und den Schutz von Kinder und Jugendlichen berühVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

ren, um die verschiedenen Aktivitäten und Initiativen der unterschiedlichen Bereiche zu vernetzen Mitwirkung bei der Erarbeitung von Konzeptionen für die Entwicklung im Kinder- und Jugendbereich Organisation, Koordination und Vorbereitung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Nach der Satzung des Jugendamtes ist die Kinder- und Jugendbeauftragte beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses Im Januar 1994 gründete sich Arbeitsgruppe „Gewalt an Kindern“, in der Mitarbeiterinnen der unterschiedlichsten Dienste zusammenarbeiten, die mit diesem Thema täglich konfrontiert werden. Die Arbeitsgruppe wird durch die Kinder- und Jugendbeauftragte moderiert. Einen wichtiger erster fachlicher Schwerpunkt war das Thema „Sexueller Mißbrauch an Kindern“. Einerseits wurde durch das Jugenamt ein Handlungskonzept zum Umgang mit sexuellem Mißbrauch erarbeitet. Zum anderen wurde im Rahmen von verschiedenen Fachtagungen für Mitareiterinnen im Kinder- und Jugendbereich sowie jährlichen Ausstellungen das Thema der Öffentlichkeit auf sensible Art nahe gebracht. Der fachliche Austausch, wo Kinder Gewalt erleben und wie man sie davor schützen kann, führte dazu, daß in den letzten Jahren jährliche Präventionsveranstaltungen für Kinder in Kindertagesstätten und im Grundschulbereich in unterschiedlichsten Projekten organisiert und durchgeführt wurden. Gerade in den zurückliegenden Jahren spielte das Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine zunehmend wichtigere Rolle. Wenn Kinder und Jugendliche in die Gestaltung ihrer Lebenswelt einbezogen werden, erleben sie ihre Umwelt bewußter und fühlen sich für das von ihnen Geschaffene verantwortlich. Im Rahmen des Gesunden-Städte-Projektes, Arbeitsgruppe „Lebensraum für Kinder und Jugendliche“ beteiligten sich 10 Kindergruppen hallescher Kindertageseinrichtungen an einem Projekt, in dem die Kinder ihre Außen- und Spielflächen nach ihren Ideen und Wünschen an einem Modell gestalteten. Dadurch konnten in verschiedenen Stadtteilen Planverfahren für Spielflächen einmal ganz anders durchgeführt werden.

Dezernate mit Ämtern

hauptsächlich durch die Projektgruppe der Sekundarschule Erich-Kästner mit viel Kreativität und Initiative gestaltet wurde. Besonders bemerkenswert war der Sinn für Realität, den die Beteiligten für die Umsetzung ihrer Pläne bewiesen. Ein „Netzwerk gegen Drogen“ Der Stadrat beschloß am 18. November 1998 die Konzeption „Netzwerk gegen Drogen“. Damit konnte im Januar 1999 die Drogenbeauftragte in der Stadt Halle (Saale) ihre Tätigkeit aufnehmen. Mit der Einrichtung dieser koordinierenden Stelle verbindet sich die Zielsetzung, die Hilfeangebote im Suchthilfesystem für suchtgefährdete und -abhängige junge Menschen zu optimieren. Es soll gewährleistet werden, daß bei der Inanspruchnahme eines Hilfeangebotes die Interessen der Betroffen im Vordergrund stehen und Tätigkeitsüberschneidungen vermieden werden. Vertreter der Säulen • Prävention, • Suchtkrankenhilfe und • Repression entwickeln im Koordinierungskreis des „Netzwerk gegen Drogen“ gemeinsam mit der Drogenbeauftragen ein die unterschiedlichen Rechtspositionen berücksichtigendes Konzept der Stadt Halle (Saale) als Grundlage für eine effizientes Suchthilfesystem. Thematische Schwerpunkte der Arbeit des Koordierungskeises „Netzwerk gegen Drogen“ sind Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen bei drogenabhängigen Minderjährigen in der Kontroverse Freiwilligkeit und Zwang in der Suchtberatung und unter Berücksichtigung der stationären Versorgungsmöglichkeiten; Die konsequente Bekämpfung des Drogenhandels und die staatlichen Reaktionen auf die Straftäter; Die Entwicklung von Angebotsstruktur und Finanzierungsmodellen für Suchtkrankenhilfe unter Einbeziehung möglicher Landesfördermittel; Die Gründung des Päventionsfacharbeitskreises.

Kinder und Jugendliche wurden auf unterschiedlichste Art im Rahmen von Zukunftswerkstätten beteiligt. Hervorzuheben wäre hier die Spielflächenplanung im Wohnkomplex VII der Silberhöhe, die

Das „Netzwerk gegen Drogen“ konnte bereits nach kurzer Zeit erste Ergebnisse zu den Schwerpunktthemen vorweisen. So gab es beispielweise einen Konsens im Umgang mit Zwangsmaßnahme bei drogenabhängigen Min-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

249

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

derjährigen nach § 1631b BGB. Die Koordinierungskreis verständigte sich darauf, daß „unter dem gesichtspunkt einer medizinischen Indikation (Akute Gefahr für Leib und Leben) dient die Zwangseinweisung einer physischen und psychischen Erholung und Motivationsüberprüfung zur Veränderung der bisherigen Lebenssituation, verbunden mit der Hoffnung, daß die vorübergehende erzwungene Abstinenz zu einer selbstbestimmten entscheidung verhilft. Der freiwilligen Entscheidung auf Annahme von Beratung und Therapie wird jedoch Vorrang einegräumt.“ Diese abgestimmte Grundposition führte bei Beratern und Sozialpädogen zu mehr Sicherheit im Umgang mit den antragstellenden Sorgeberechtigten und Minderjährigen, die Betroffenen für eine freiwillige Aufnahme einer Therapie zu motivieren. Insgeamt wurden 1999 acht Präventions- und Informationsveranstaltungen in acht verschieden Stadtteilen durchgeführt. Der zweite Suchtpräventionstag am 9. Juli 1999 in der Südstadt zum Thema: „Ich will, daß Du mir zuhörst“ war einer der Höhepunkte in der Arbeit des „Netzwerk gegen Drogen“ Insgesamt haben 30 Vereine, Verbände und Ämter teilgenommen. Als erste ostdeutsche Stadt ist Halle am 25. Juni 1999 auf der Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates dem europäischen Netzwerk - European Cities on Drug Policy beigetreten. Halle war damals gleichzeitig Gastgeberstadt für eine zweitägige intrnationale Städtekonferenz zum Thema: „Gemeinsam Initiativen in der Drogenpolitik - eine Bewertung lkaler Drogenprobleme, Erfordernisse und Strategien.“

250

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.6.2. Sozialamt (50) In der Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland kam Sozialämtern ursprünglich die Aufgabe zu, das letzte Auffangnetz für Personen zu sein, die trotz der vielfältigen anderen Sozialleistungen nicht zu einem eigenständigen Leben fähig waren und nur durch die Sozialhilfe vor dem endgültigen Absturz bewahrt werden können. Vielfältige wirtschaftliche, politische und soziale Veränderungen haben allerdings dazu geführt, daß die Sozialämter entgegen der ursprünglichen Intention nicht mehr nur die letzte Anlaufstelle für einen Rest Betroffener waren, sondern in zunehmendem Maße auch der erste und damit einzige Anlaufpunkt wurden. Ein neues Amt wurde aufgebaut Die „Geschichte“ des Sozialamtes läßt sich von der Entwicklung des Dezernates Jugend, Soziales und Gesundheit ebenso wenig trennen wie von der Entwicklung der gesamten Verwaltung. Als das Sozialamt am 01.07.1990 neu eingerichtet wurde, waren die Aufgaben der Sozialhilfe nur in Teilen umzusetzen. Es mußten zudem verschiedene Struktureinheiten der ehemaligen DDR-Verwaltung integriert werden. Dazu zählte insbesondere die zentrale Verwaltung der Feierabend- und Pflegeheime. Die Gründungs- und Aufbauphase der Jahre 1990 und 1991 war von erheblicher Verwaltungshilfe der Partnerstädte Karlsruhe und Hildesheim begleitet. Diese vollzog sich mit fachlichen Inhalten vorwiegend in Beratungs- und Ausbildungseinheiten und erbrachte für das Amt einen festen und gut ausgebildeten Mitarbeiterstamm, welcher sich im Verlauf des Berichtszeitraumes ein erhebliches Erfahrungspotential für diesen Aufgabenbereich aneignete. Noch im Verlauf des Jahres 1991 und teilweise auch noch 1992 wurden analog zur in Kraft tretenden Gesetzgebung verschiedene Veränderungen an der Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung vorgenommen. Die derzeitige Organisationsstruktur des Sozialamtes wurde Ende 1991 erreicht und in den Kernbereichen seither beibehalten. Ab 1992 mußten zusätzlich zur unmittelbaren Verwaltungsstruktur Gemeinschaftsunterkünfte für Aussiedler und Asylbewerber eingerichtet und zum Teil auch selbst betrieben werden. 1995 wurden dem Sozialamt zusätzlich große Teile des bisherigen Wohnungsamtes mit Ausnahme der Wohnungsbauförderstelle zugeordVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

net, in deren Ergebnis heute nur noch die Wohngeldstelle im Bereich des Sozialamtes verblieben war. Die organisatorische Gliederung des Sozialamtes der Stadt Halle (Saale) ergab sich aus den gesetzlich übertragenen Aufgaben. Hilfe zum Lebensunterhalt Es war die klassische Leistung des Sozialamtes, die denen gewährt wurde, die aus eigenen Einkünften ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können. Da alle anderen Einnahmequellen vorrangig auszuschöpfen waren, war teilweise eine erhebliche Mitwirkung der Betroffenen erforderlich, aber nicht immer gewährleistet. Dies führt zu einem hohen Konfliktpotential zwischen den Mitarbeitern des Amtes und den Klienten und macht eine effiziente Fallbearbeitung, eine sachgerechte und vor allem schnelle Entscheidung erforderlich. Die nach der Wende eingetretene wirtschaftliche Situation in den neuen Bundesländern und insbesondere in der Stadt Halle (Saale) mit einer stetig steigenden Arbeitslosenquote hatte fatale Auswirkungen auf die soziale Situation von Familien und Einzelpersonen. Es muß festgestellt werden, daß in den Jahren des Berichtszeitraumes mit steigender Arbeitslosigkeit auch die Zahl der Sozialhilfeempfänger angewachsen war. Allerdings kann eingeschätzt werden, daß durch den stark ausgebauten zweiten Arbeitsmarkt die Zahl der Sozialhilfeempfänger zur Zeit noch unter dem Niveau vergleichbarer westdeutscher Städte liegt. Die Entwicklung der Hilfe zum Lebensunterhalt stellte sich im Jahresdurchschnitt in den Berichtsjahren wie folgt dar: Haushalte, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen (außerhalb von und in Einrichtungen) 6171

6000

5690 4291

4211

1993

1994

3799

4000

4688

4792

1995

1996

2622

2000

0 1991

1992

1997

1998

Abbildung 85: Anzahl der Haushalte (Quelle: Sozialamt)

1991 erhielten 2622 Haushalte Hilfe zum Lebensunterhalt. Anfang 1992 wurde diese Leistung bereits für 3.799 Haushalte notwendig. Bis Ende 1998 war ein weiterer Anstieg auf 6.171 251

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Haushalte zu verzeichnen. Der deutliche Anstieg steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und hat sich insbesondere seit dem Herbst 1996 noch einmal deutlich beschleunigt. Nettoausgaben insgesamt 110158155 100000000 75025395

80000000 54717759

60000000 44143122

45832417

1995

1996

40000000 20000000

Berichtszeitraumes allerdings sehr stark nachgelassen hat, in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralem Wohnraum zu versorgen. Im Zusammenwirken mit den örtlichen Vermietern war es dem Sozialamt gelungen, einen erheblichen Anteil der Aussiedler und Ausländer mit eigenem Wohnraum auszustatten. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um Personen, die auf Grund ihres rechtlichen Status berechtigt waren, sich längerfristig oder auf Dauer hier aufzuhalten. Diese Vorgehensweise hat wesentlich dazu beigetragen, daß trotz bestehender Konfliktfelder ausländerfeindliche Aktionen in Halle in den letzten Jahren kaum zu verzeichnen waren, sieht man von Einzeltätern und Einzelfällen ab.

0 1994

1997

1998

Abbildung 86: Netto-Sozialhilfeausgaben nach BSHG (Quelle: Sozialamt)

Daß sich die Ausgaben seit dem Haushalt 1994 nicht parallel zur Fallzahl entwickelt haben, hatte seine Ursache vorwiegend in haushaltstechnischen Umschichtungen und unterschiedlichen Veranschlagungen in den Jahren 1994 bis 1996 sowie in einem nicht zeitgleich erfolgenden Kostenerstattungsver-fahren, insbesondere im Ausländerbereich. Neben der Arbeitsmarktsituation beruhte der Anstieg der Sozialhilfe auch auf der Tatsache, daß die seit 1992 aufgenommenen Asylbewerber und Aussiedler zunehmend in die Sozialhilfe fielen. Hier waren im wesentlichen zwei Ursachen zu benennen. Insbesondere für Aussiedler wurden nach deren Einreise vom Bund und Land die Kosten zeitlich befristet übernommen. Gelingt es innerhalb dieser Frist nicht, die Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, fallen sie nach Ablauf der Frist in die Sozialhilfe. Hingegen stiegt bei Asylbewerbern in erheblichem Maße der Anteil derjenigen, die einen rechtlichen Aufenthaltsstatus bekommen haben und damit nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus Bundesmitteln entschädigt wurden, sondern ebenfalls in die Sozialhilfe fielen. Zurzeit erhalten rund 3.400 Ausländer Sozialleistungen über das Sozialamt. Darunter befinden sich 784 Asylbewerber. Neben der unmittelbaren Zahlbarmachung der Sozialleistungen war auch in diesem Bereich ein erheblicher Planungs- und Koordinierungsaufwand erforderlich, um den hier angesprochenen Personenkreis, bei dem der Zuzug im letzten Jahr des 252

Hilfen in besonderen Lebenslagen Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kommt vorwiegend Personen zugute, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen besonderer Hilfestellung bedürfen. Dazu zählen neben vielfältigen ambulanten Hilfsangeboten auch teilstationäre und stationäre Maßnahmen einschließlich Angebote für in Heimen und Pflegeeinrichtungen untergebrachte Bedürftige. Zur Hilfe in besonderen Lebenslagen zählt aber auch die Krankenhilfe, die anstelle von Krankenkassenleistungen an Sozialhilfeempfänger gezahlt wurde, die nicht krankenversichert waren. Diese Zahl war vorwiegend durch den Ausländerbereich stark angestiegen. Dem gegenüber war die Zahl der Pflegeheimfälle nach Einführung der Pflegeversicherung deutlich zurückgegangen. Hilfe in besonderen Lebenslagen war nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von ebenso großer Bedeutung wie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Leistungen aus diesen Rechtsvorschriften erhielten 1997 über 8000 Personen. In der nachfolgenden Grafik war die Entwicklung der Gesamtempfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt im Vergleich zur Zahl der in Alten- und Pflegeheimen untergebrachten und sozialhilfeberechtigten Personen ab 1995 dargestellt. Auf Grund mannigfaltiger gesetzlicher Modifizierungen können die Jahre 1991 bis 1994 nicht in diesen Vergleich einbezogen werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Empfänger von Hilfen in besonderen Lebenslagen, davon in Einrichtungen

8000

7593

8535

8343

7505

6000 4000 2000

1772

793

575

560

0 1995

1996 Gesamt

1997

amt hatte im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt in begrenztem Umfange die Möglichkeit, bei Mietschulden regulierend einzuwirken, wenn dadurch der Wohnungserhalt gesichert werden konnte. Es verfügte zudem über verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten, wie z. B. das Haus der Wohnhilfe und verschiedene angemietete Übergangswohnungen im Stadtgebiet.

1998

in Einrichtungen

Abbildung 87: Anzahl der Empfänger von Hilfen ins besonderen Lebenslagen (Quelle: Sozialamt)

Parallel zu den unmittelbaren gesetzlichen Pflichtleistungen, die mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen gewährt werden, war ein erheblicher Planungs- und Koordinierungsaufwand in enger Abstimmung mit den Landesbehörden zu bewältigen. Dabei ging es zum einen um Bedarfsermittlung für die unterschiedlichen Personengruppen und zum anderen um die Einleitung und Begleitung der unterschiedlichsten Maßnahmen zur Bedarfsdeckung. In der stationären Pflegeheimunterbringung hat sich die Fallzahl nach Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1996 deutlich verringert. 1998 waren nur noch 534 (von 1.800) Personen auf die Mitfinanzierung der Sozialhilfe angewiesen. Im ambulanten und teilstationären Bereich haben sich die Fallzahlen im wesentlichen nicht verändert. Für den ambulanten Bereich war an dieser Stelle die Seniorenberatungsstelle der Stadt Halle hervorzuheben, die vor dem Hintergrund des § 75 BSHG, der die möglichen Maßnahmen der Altenhilfe beschreibt, als Impulsgeber und Koordinator für die unterschiedlichsten Maßnahmen der Seniorenbetreuung sorgte. Dadurch konnte besonders in diesem Bereich ein relativ gutes Versorgungsnetz mit 12 Sozialstationen im Stadtgebiet aufgebaut werden, das vorwiegend im Bereich der freien Wohlfahrtspflege angesiedelt war. Wohnungssicherung Im Zusammenwirken der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Hilfe in besonderen Lebenslagen mußte sich das Sozialamt auch um verschiedene Randgruppen kümmern, die zum Teil erhebliche Probleme aufwarfen. Hier waren vorrangig Obdachlose und Nichtseßhafte zu nennen, aber als besonderer Schwerpunkt auch der Personenkreis, der infolge Mietschulden vom Verlust der Wohnung bedroht war. Das SozialVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Das Problem der Mietschulden, durch die der vorhandene Wohnraum gefährdet wurde, stellte eine besondere Herausforderung für das Sozialamt dar. 1992 wurden dem Sozialamt Mietschulden in einer Gesamthöhe von 1,9 Mio. DM mitgeteilt. 1996 wurde mit 10,3 Mio. DM an herangetragenen Mietschulden ein Spitzenwert erreicht, der sich inzwischen allerdings bei 5,1 Mio. DM jährlich einpegelt. Durch die verschiedenen Maßnahmen des Sozialamtes konnten in der Vergangenheit durchschnittlich 40 % dieser Mietschulden reguliert werden. Überwiegend erfolgte dieses im Wege der Selbsthilfe durch die Vermittlung von Ratenvereinbarungen oder, wo erforderlich, durch die Gewährung von Sozialhilfeleistungen. Wohngeld 1995 war auch die Wohngeldstelle dem Sozialamt zugeordnet worden. Das Wohngeld war eine reine Bundesleistung, die von der Kommune lediglich ausgezahlt wurde. Durch die enge Verzahnung der Wohngeld-empfänger mit der Sozialhilfe war die Zuordnung folgerichtig und ersparte Verwaltungsaufwand. Im Dezember 1996 verzeichnete die Wohngeldstelle 9.651 laufende Zahlfälle und eine Monatszahlung von rund 1,6 Mio. DM. „Halle-Paß“ - eine besondere Leistung der Stadt Halle (Saale) Neben den vorher geschilderten Kernaufgaben des Sozialamtes nimmt das Amt auch eine Reihe weiterer Aufgaben war, die infolge kommunaler Beschlüsse durchgeführt werden. Einen besonderen Stellenwert nimmt hier der „Halle-Paß“ ein, der auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 21.04.1993 als freiwillige soziale Leistung der Stadt eingeführt wurde. Mit dem „Halle-Paß“ will die Stadt Halle zum Ausdruck bringen, daß die Probleme der Bürger mit geringem Einkommen eine besondere Beachtung verdienen und auch finden.

253

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Anspruchsberechtigt waren Personen, deren Einkommen den 110%igen Sozialhilfebedarf nicht übersteigt. Für die Bewohner von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie für die ausländischen Mitbürger in Gemeinschaftsunterkünften gibt es Sonderregelungen.

Auf dieser Grundlage erhielten durchschnittlich 15.000 bedürftige Bürgerinnen und Bürger monatlich den „Halle-Paß“ kostenlos übersandt. Sie haben dadurch die Möglichkeit des kostenfreien oder ermäßigten Eintritts in Sport- und Kulturstätten der Stadt Halle sowie die Berechtigung, die öffentlichen Nahverkehrsmittel vergünstigt in Anspruch zu nehmen.

Ausstellung des Halle-Passes 1993 - 1998 Jahr¹)

1993²) 1994 1995 1996 1997 1998

Ausgereichte Pässe 11 233 10 577 10 874 12 014 13 768 15 251

Fahrkarten insgesamt 12 414 32 964 31 622 32 496 40 499 43 114

Streifenkarte 10 080 25 240 22 027 21 583 25 614 25 794

Abrechnung HAVAG Davon Monatskarte 1 290 4 643 6 132 6 929 8 832 9 410

9-Uhr Ticket 1 044 3 081 3 463 3 984 6 053 7 910

Tabelle 72: Entwicklung der Vergabe des „Halle-Paß“

¹) Stand am 31.12. des jeweiligen Berichtszeitraumes, 2) Erfassungszeitraum ab August 1993 Quelle: Sozialamt

Weitere soziale Leistungen Gemäß bestehender Gesetze zählten hierzu • •

die Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, mit dem der Lebensunterhalt für Wehrpflichtige sichergestellt wurde, die Aufgaben aus dem Vertriebenenzuwendungsgesetz mit 24.000 zu bearbeitenden Anträgen

Aufgabenerledigung durch Subsidiarität In den Jahren 1990 und 1991 erfolgten bereits die ersten Übergaben verschiedener stationärer Einrichtungen, insbesondere der Feierabendund Pflegeheime an freie Träger. Einzige Ausnahme bildete dabei das Feierabend- und Pflegeheim Beesener Straße, das erst 1996 in eine von der Stadt gemeinsam mit der Paul-RiebeckStiftung gegründete „Akazienhof“ gGmbH umgewandelt wurde. Neben den weitgehend gesetzlich normierten Sozialleistungen stellt das Amt Fördermittel zur Verfügung, die gemäß der „Richtlinie zur Förderung der sozialen Arbeit und der freien Wohlfahrtspflege in der Stadt Halle“ an Vereine und Verbände vergeben werden. Sie waren auf sozialem Gebiet in der Stadt Halle tätig und erfüllten zum Teil Aufgaben für die Stadt. Im Berichtszeitraum stellte die Stadt Halle (Saale) da254

für eine Fördermittelsumme von durchschnittlich damit Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen, die durch Beratung, Betreuung und Begleitung dazu beitrugen, Betroffenen zu ihren Ansprüchen zu verhelfen, ein soziales Abgleiten zu verhindern und betreuende und resozialisierende Funktionen wahrnehmen. Durchschnittlich bearbeitete das Sozialamt jährlich 180 Fördermittelanträge, von denen etwa die Hälfte zu einer Förderung führten. Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde die Förderung in den kommenden Jahren mit finanziellen Einschränkungen verbunden sein. Die sich verschlechternden Förderbedingungen und das zunehmende Aufkommen privater Anbieter auch bei sozialen Angeboten erfordern in den nächsten Jahren eine Neuorientierung, die aber aufgrund der soliden Ausgangslage ohne größere Schwierigkeiten zu bewältigen sein wurde. Beschäftigungs- und Arbeitsförderung für Sozialhilfeempfänger Die Beschäftigungs- und Arbeitsförderung von Sozialhilfeempfängern gewann angesichts zunehmender Arbeitslosigkeit und steigender Sozialhilfezahlen immer mehr an Bedeutung. In den Anfangsjahren 1990/91 konnte vom Sozialamt überwiegend nur die klassische Hilfe zur Arbeit angeboten werden. Eine gemeinnützige Tätigkeit gegen ein geringes Zusatzentgelt (HilVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

fen zur Arbeit - HzA) war überwiegend bei Vereinen und Verbänden sowie sozialen Einrichtungen angesiedelt. Die wöchentliche Einsatzzeit pro Hilfeempfänger war dabei auf 20 Arbeitsstunden beschränkt. Die Entwicklung der Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern über Hilfen zur Arbeit stellt sich wie folgt dar: Anzahl der Sozialhilfeempfänger in HzA 900

800

740 650

600

500

400 200 0 1995

1996

1997

1998

Abbildung 88: Anzahl Sozialhilfeempfänger in Hilfen zur Arbeit (Quelle: Sozialamt)

Parallel dazu wurden auch die vom Europäischen Sozialfonds geförderten ESF (Europäischer Sozialfond)-Maßnahmen zur Weiterbildung von Sozialhilfeempfängern forciert. Bemerkenswert war hierbei, daß 30 bis 40 % der so geförderten Sozialhilfeempfänger unmittelbar nach Beendigung ihrer 12-monatigen Lehrgänge eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt gefunden haben. Die Genehmigung von ESF-Projekten erfolgte vom Arbeitsamt und war deshalb auch von den dort zur Verfügung stehenden Mitteln und von den dort gesetzten Prioritäten abhängig. Außerdem hing die Zahl der ESF-Projekte von den durch die Maßnahmeträger vorgelegten Konzepten ab. Dies hatte teilweise stark unterschiedliche Jahresergebnisse zur Folge, ohne daß dadurch die im Mehrjahresvergleich gegebene starke Umsetzung dieser Projekte grundsätzlich beeinträchtigt wurde.

Seit 1997 waren zusätzlich auch private Arbeitsvermittler tätig, um gegen Prämie Sozialhilfeempfänger in dauerhafte Arbeitsplätze zu vermitteln. Erste Vermittlungserfolge waren zu verzeichnen. Ebenfalls konnte 1997 erstmals ein arbeitsmarktpolitisches Sofortprogramm aufgelegt werden, bei dem unter der Regie der HAL-Sanierungs GmbH 320 Sozialhilfeempfänger eine einjährige bezahlte Beschäftigung finden konnten. Dieses Projekt wurde vom Land SachsenAnhalt teilweise mitfinanziert. Es ergab sich daraus zwar keine kurzfristige Einsparung von Sozialhilfeleistungen, jedoch war der sozialpolitische Effekt, Menschen in Arbeit gebracht zu haben, nicht zu unterschätzen. Ein Einsparungseffekt ergab sich perspektivisch dadurch, daß einerseits Lohnersatzleistungen des Arbeitsamtes durch den Sozialhilfeempfänger wieder erworben wurden und seine Vermittelbarkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt stiegt. Arbeitsbeschaffung für Sozialhilfeempfänger Die Hauptaufgabe des Sozialamtes war die ständig wiederkehrende Zahlung von Sozialhilfe an bedürftige Personen. Deshalb war die Leistung nicht an spektakulären Einzelereignissen, sondern eher an der kontinuierlichen Aufgabenerfüllung zu messen. Das war um so beachtlicher, weil jeder einzelne Sachbearbeiter bis zu 50 % Fallzahlen mehr zu bearbeiten hatte, als nach allgemein anerkannten Standards und KGSt-Richtlinien üblich. Zudem stieg die Fallzahlen jährlich weiter an. Ein deutlicher Beweis für gestiegene Belastbarkeit und verbesserte Entscheidungsqualität war die über die Berichtsjahre hinweg gering gebliebene Zahl von Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen des Sozialamtes. Der Kommune blieben dadurch Kosten für Rechtsstreitigkeiten erspart.

Anzahl der EFS-Maßnahmen und Teilnehmer

500

480 400

400 300

250

200 120

100 20

0 1995

5

1996 Projektzahl

17

1997

3

1998

Teilnehmer

Abbildung 89: ESF-Maßnahmen und Teilnehmer (Quelle: Sozialamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Ein präziseres Bild über die gewachsene Leistungsfähigkeit ergibt sich aus dem Vergleich der Mitarbeiter- und Fallzahlen in der Hauptleistungsabteilung Hilfe zum Lebensunterhalt. 1992 waren hier 50 Mitarbeiter beschäftigt, die rund 3.600 Fälle zu bearbeiten hatten. Ende 1997 war die Mitarbeiterzahl auf 58 Mitarbeiter angestiegen, die Zahl der zu bearbeitenden Fälle gleichzeitig auf 5.690 bei stark steigender Tendenz. Die Entwicklung in den beiden anderen Leistungsabteilungen, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Ausländer/Migranten, war vergleichbar. 255

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Kritisch anzumerken war allerdings, daß dem einzelnen Sachbearbeiter Fallzahlen zugeordnet waren, die die eigentliche Kernaufgaben, persönliche Hilfe und Beratung, einschränkten. Besondere Kreativität war von den Mitarbeitern des Sozialamtes im Jahre 1992 gefordert, als praktisch aus dem Nichts in Größenordnungen Unterbringungsmöglichkeiten für Aussiedler und Asylbewerber erstmals zu schaffen waren. Seit der Errichtung des Sozialamtes im Jahr 1990 war festzustellen, daß auf Grund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit die Sozialhilfeausgaben in stetig anstiegen. Ausgaben für einmalige und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Angaben im DM 1998

81476391

1997

71938757

1996

57574292

1995

55037821

1994

49424760 0

20000000

40000000

60000000

80000000

Abbildung 90: Hilfe zum Lebensunterhalt (Quelle: Sozialamt/Einwohner- und Statistikamt)

Ausblicke und Perspektiven Die ständig ansteigende Zahl von Leistungsempfängern in Halle hatte zu einer zunehmenden Belastung der Mitarbeiter des Sozialamtes geführt und gleichzeitig eine Einschränkung der Beratungsqualität zur Folge. 1998 wurde der Punkt erreicht, an dem weder die personellen noch die räumlichen Ressourcen des Sozialamtes die Aufrechterhaltung bereits erreichter Qualitätsstandards erlaubten. Im Herbst 1997 hat das Sozialamt eine Außenstelle in der Merseburger Straße eingerichtet, in der auch der Allgemeine Soziale Dienst mit

256

einem Teilbereich vertreten war. In dieser Außenstelle werden der gesamte Bereich Ausländer, Aussiedler und Asylbewerber untergebracht sein. Diese Außenstelle wird durch die Aufteilung nicht nur zu einer deutlichen Entzerrung des derzeit übermäßigen Publikumsverkehrs führen, sondern erlaubt erstmals seit mehreren Jahren auch wieder den Einsatz von zusätzlichem Personal vor Ort, der zuletzt aus räumlichen Gründen nicht möglich war. Vorgesehen war auch eine umfangreiche technische Ausrüstung der EDV-Anlage für das Sozialamt, die eine schnellere Bearbeitung ermöglichen soll, aber auch infolge der damit verbundenen umfangreicheren Dokumentationen eine verbesserte Berichterstattung und Planung erlaubt. In der langfristigen Perspektive wurde man davon ausgehen müssen, daß die Zahl der Leistungsempfänger weiter deutlich ansteigt. Dieses ergibt sich auch aus einem Vergleich der Sozialhilfedichte, die in Halle 52 Leistungsempfänger pro 1.000 Einwohner beträgt. Dieses Sozialhilfedichte entspricht etwa dem Durchschnitt ostdeutscher Großstädte, liegt aber unter den in westdeutschen Großstädten erreichten Größenordnungen. Vor diesem Hintergrund lassen sich zukünftige Entwicklungen des Sozialamtes wie folgt skizzieren: Die Aufbauphase, mit der die Befriedigung bestehender Leistungsansprüche erreicht werden sollte, war abgeschlossen. Zukünftig geht es zunehmend um kreative Überlegungen, wie man Menschen wieder aus der Sozialhilfe herausführen kann. Dazu gehört sowohl ein vertiefter Kenntnisstand des Einzelfalles, um eine ergebnisorientierte Sozialhilfe zu erreichen, aber auch um flankierende Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Arbeit, um mehr Möglichkeiten zu schaffen, von der Sozialhilfe unabhängig zu werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.6.3. Sozialplanungsgruppe (540) Die Jugendhilfeplanung ist gesetzliche Verpflichtung der Kommune nach § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Jugendhilfeleistungen sind nur sinnvoll über Planungsprozesse zu koordinieren und zu erbringen. Aus diesem gesetzlichen Auftrag heraus wurde im April 1994 im Jugendamt die Jugendhilfeplanung durch eine Planerstelle institutionalisiert. Im Januar 1995 wurde mit einer zweiten Personalstelle die Sozialplanungsgruppe gegründet und der Bürgermeisterin unterstellt. Damit verbunden war die Erweiterung des Planungsauftrages (Spielplätze, Stadtentwicklung, Sozialberichterstattung und Wohnen). Jugendhilfeplanung Die Grundprinzipien der Jugendhilfeplanung bilden auch für die anderen Felder der Sozialplanung die Richtschnur für das Planungshandeln. Die Jugendhilfeplanung ist als umfassender kontinuierlicher kommunikativer Prozeß zur Gestaltung von Rahmenbedingungen zu verstehen. Dieser Vorgang endet nicht mit der Vorlage eines „Planes“. Die Fragestellung, ob Angebote der Jugendhilfe „geeignet“, „erforderlich“ oder „ausreichend“ sind, bedarf der ständigen Bewertung. Den Anfang für eine umfangreichen Sozialplanung bildete die Jugendhilfeplanung. Hier war es insbesondere die mittelfristige Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesstätten für die Jahre 1995-1998. Parallel wurde an den Teilplanungen Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gearbeitet. Der erreichte Arbeitsstand wurde in einem Planungsbericht 1996 dem Stadtrat zum Beschluß vorgelegt. Die Fortschreibung erfolgte im Jahr 1998. Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen wird jährlich fortgeschrieben. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag sollen die folgenden Strukturmaxime der Jugendhilfe bei der Planung Berücksichtigung finden. • Prävention bedeutet vorbeugendes Ansetzen an den Ursachen für das Entstehen sozialer Probleme anstatt nachsorgender Symptombearbeitung im Wege der Intervention. • Dezentralisierung verlangt die Abkehr von behördenintern geprägten Organisations- und HandlungsstruktuVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

ren und die Hinwendung zu an Bürgerinteressen orientierten Strukturen wie leicht erreichbare Angebote im Gemeinwesen, niedrigschwellig eingebunden in die gewachsenen lokalen Strukturen. Gefragt ist Problemorientierung statt Institutionenorientierung. • Alltagsorientierung Jugendhilfeangebote müssen im Alltag zugänglich sein, und zwar dort, wo sich die Menschen aufhalten und Hilfe benötigen. Alltagsorientierung bedeutet auch, daß der situative Kontext eines Betroffenen beachtet wird. Die Familie, die Eingebundenheit eines Jugendlichen in eine Gleichaltrigengruppe muß in den Blick genommen werden, um adäquat zu helfen. Die isolierte Betrachtung des Individuums greift in der Regel zu kurz. • Integration will Gefahren von immer differenzierter Spezialisierung entgegenwirken. Jede Problemabsonderung des "Andersseins" reduziert den Bereich des "Normalen" und begünstigt Isolation und Ausgrenzung. • Partizipation zielt darauf ab, Menschen als Subjekte ihres eigenen Lebens zu begreifen. Wenn Bürger durch staatliche Hilfen wirklich dazu befähigt werden sollen, ihr Leben selbst entweder weiter in der Hand zu behalten oder es wieder in die Hand zu bekommen, dann müssen sie das, was mit ihnen und durch sie geschieht, als eigene Aufgabe erkennen und verantworten. • Subsidiaritätsprinzip meint die Art und Weise der Beteiligung der Freien Träger an den Planungen und der Leistungserbringung der Jugendhilfe. In dem Prozeß der Jugendhilfeplanung wurden zu erwartende soziale Entwicklungen einbezogen, begründet und reflektiert. Nur so konnte und kann in einem breiten demokratischen Konsens das Wünschenswerte mit dem Machbaren ausgehandelt werden. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden die gewachsenen Förderstrukturen kritisch reflektiert und Besitzstandswahrung vermieden. Durch die Analyse der Wirksamkeit und Zielgenauigkeit von Angeboten der Jugendhilfe sollte die Balance zwischen Kosten und Effektivität wieder erreicht werden. Die fachliche Aushandlung der Angebote wurde mit ihren finanziellen Auswirkungen gekoppelt. Dabei mußte festgestellt werden, daß auf neue 257

Dezernate mit Ämtern

Bedarfslagen nicht mehr mit neuen Diensten (höherer Finanzbedarf) geantwortet werden konnte. So wurden und werden bestehende Angebote umgestaltet, flexibler und damit leistungsfähiger gemacht. Der Planungsgrundsatz lautet dem entsprechend Umbau statt Ausbau. Bisher einzeln betrachtete und finanzierte Leistungsbereiche (z.B. Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit) sind durch entwickelte Qualitätsstandards (Verfahren der Qualitätssicherung) vernetzt und somit in ihrer Effektivität gesteigert worden. Eine sach- und fachgerechte Beurteilung der Professionalität von Projekten und Einrichtungen der Träger wie es nach § 74 KJHG vorgesehen ist, wurde auf der Grundlage konkreter Aussagen der Träger zu ihrem sozialpädagogischen Anliegen vorgenommen. Der Träger mußte und muß den Nachweis erbringen, daß seine Dienstleistung von den Kindern und Jugendlichen, auch wirklich angenommen wurden und werden. Für die realistische Beurteilung von Aufwand (Kosten)- und Nutzenfragen wurden nachstehende Kriterien entwickelt und definiert: • Die sozialpädagogische Zielstellung der Einrichtung mit ihrem erzieherischen Wert für Kinder und Jugendliche muß eindeutig benannt werden Das heißt, bevor auf einzelne Angebote eingegangen wird, ist die Sinnhaftigkeit der Einrichtung bezogen auf die Werte des Trägers, auf das Eingebundensein im Stadtteil, auf die Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Trägern und auf das Erziehungsziel nachzuweisen. • Das Gesamtkonzept der Einrichtung muß die Mitwirkung der jungen Menschen klar erkennen lassen. Das heißt, junge Menschen sind im Rahmen einer Betroffenbeteiligung bei einer Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Konzeption mit einzubeziehen. Nur so können kundennahe Angebote entwickelt werden. Konzepte erfüllen keinen Selbstzweck, sondern begründen Dienstleistungen für junge Menschen. Dabei kann es erfahrungsgemäß vorkommen, daß sich junge Menschen verweigern, weil sie von der Sinnhaftigkeit ihrer Mitwirkung nicht überzeugt sind. In diesem Fall sollte mit veränderten methodischen Schritten nach neuen Zugangsmöglichkeiten zu 258

Kapitel 2

den Jugendlichen gesucht werden, um sie den Sinn von Mitbestimmung erfahren zu lassen. Da es sich jeweils um Leistungen der Jugendhilfe handelt, müssen sich die Konzepte an den §§ 1; 11; 13 bzw. 14 KJHG orientieren. Konzepte, die diesen Rahmen verlassen, können nicht anerkannt werden. Gelingt es dem Träger nicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, muß seine Professionalität in Frage gestellt werden. Jugendarbeit muß, falls notwendig, mobil werden, um den Bedarf außerhalb der eigenen Einrichtung zu erkunden und nachzuweisen. Streetwork kann dabei Hilfestellung leisten. Sie kennt in der Regel die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil sehr genau. Die Öffnungszeiten müssen den tatsächlichen Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechen und mit ihnen ausgehandelt werden. Sonnabend und Sonntag sind in der Jugendarbeit normale Arbeitstage. Sie müssen im Konzept entsprechend berücksichtigt werden. • Zu jedem Angebot muß eine sozialpädagogische Begründung vorliegen Das heißt, aus dem Gesamtkonzept muß präzise eine sozialpädagogische Begründung hervorgehen, warum sich für die jeweilige Maßnahme bzw. das Angebot entschieden wurde. Es kann nicht mehr ausreichen, daß Fähigkeiten, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mitbringen (z.B. malen, basteln, musizieren, PC-Anwendung...), zum alleinigen Maßstab der Angebotspallette gemacht werden. Die Angebote müssen sich in erster Linie an den tatsächlichen Bedürfnissen aller jungen Menschen im Alter von 6 - 27 Jahren orientieren, die von den Angeboten profitieren sollen. Deshalb ist es ja so notwendig, daß Kinder und Jugendliche von Anfang an in die Entwicklung der Gesamtkonzeption mit einbezogen werden. • Kooperation und Vernetzung Das heißt, das Jugendamt prüft, im Rahmen seiner Verantwortung, welche Leistungen bereits durch andere Träger im Umfeld angeboten werden und welchen Einfluß die Angebote auf den weiteren Bedarf haben. Die Bereitschaft der Träger zur Kooperation und Vernetzung wird erwartet. Hierzu sind im Stadtteil Vernetzungsgruppen zu bilden, damit die Träger ihre Angebote aufeinander abstimmen. Die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung ist Voraussetzung.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

• Die Auslastung der vorhandenen Kapazitäten muß nachgewiesen werden Das heißt, der Träger hat die Kapazität seiner Einrichtung bzw. eines Angebotes zu untersuchen und festzulegen, damit eine Prüfung der Auslastung möglich ist. Die Berücksichtigung der Kapazität darf jedoch nicht zu Lasten der Qualität in den Vordergrund geschoben werden. Bei der Umsetzung von Projekten einer Einrichtung, ist ein ausgewogenes Verhältnis von Qualität und Quantität anzustreben. Dabei hat sich der Träger der Verpflichtung zum wirtschaftlichen Mitteleinsatz bewußt zu sein. • Professionalität ist nachzuweisen Das heißt, daß der Träger bei Beantragung von Personalkosten und Festlegungen von Einstufungen, die sozialpädagogischen Abschlüsse seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Form von Kopien vorzulegen hat. Unausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich auch gegenwärtig in keiner Weiterbildung befinden, werden nicht mehr gefördert. Dabei wird bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit nach § 11 KJHG ein einfacher sozialpädagogischer Abschluß anerkannt. Leiter- und Leiterinnen von Einrichtungen der Jugendarbeit sollten grundsätzlich einen Fachhochschulabschluß nachweisen. Bei Maßnahmen der Jugendsozialarbeit nach §13 KJHG sollte grundsätzlich ein Fachhochschulabschluß vorliegen oder eine Ausbildung in diesem Sinne begonnen haben. Da jedoch trotzdem zwischen fachlicher und persönlicher Eignung unterschieden werden muß, kann in Ausnahmefällen eine abweichende Entscheidung getroffen werden. Diese Regelung kann nur auf bereits eingestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angewandt werden. Die vorliegenden Planungen zur Jugendhilfe und deren Fortschreibungen haben deutlich gemacht, daß der künftige Anspruch an die Jugendhilfe der Stadt Halle darin besteht muß, die fachliche Weiterentwicklung an meßbare Effektivitäts- und Effizienzkriterien der sozialen Arbeit im Sinne des Neuen Steuerungsmodells der Verwaltung zu binden. Durch die angestrebte Umorientierung der Jugendhilfe als Dienstleistung wurden Organisationsentwicklungsprozesse bei freien Trägern sowie der Verwaltung in Gang gesetzt. Städtische Dienste und Einrichtungen der Jugendhilfe wurden und werden konsequent in freie Trägerschaft überführt. Die Verwaltung konzentriert sich auf die Steuerung der Leistungserbringung. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Sozialatlas Im Jahre 1999 war die Erstellung eines Sozialatlas für die Stadt Halle als Grundlage jeden Planungshandelns und zum Zweck der Sozialberichterstattung ein Schwerpunkt der Arbeit der Sozialplanungsgruppe. Die Beobachtung der veränderten Lebensbedingungen und die Wirkungsanalyse der kommunalen Sozialsysteme bildeten die Grundlage für eine vereinheitlichte städtische Sozialplanung. Dabei stellte sich heraus, daß die Felder der kommunalen Daseinsfürsorge wie Wohnen, Gesundheit, Jugend, Senioren, Beschäftigung, Bildung usw. innerhalb der Stadtverwaltung in verschiedenen Dezernaten vorhanden und durch die Zuständigkeit verschiedener Ämter zersplittert sind. Die organisatorische Antwort auf diese Komplexität der Sozialberichterstattung bedeutete die Kooperation und Vernetzung der Ämter, Dienste und Einrichtungen. Daraus abgeleitete Handlungspotentiale sollten sich nicht nur auf die soziale Sicherung beziehen, sondern die Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung bilden. Sozialraumanalyse mußte sich sinnvoll mit Stadtplanung verknüpfen. Eine dezernatsübergreifende Projektgruppe, bestehend aus kompetenten Vertretern der Dezernate und Ämter und der Sozialplanungsgruppe, wurde als Koordinierungsgremium eingesetzt. Das jetzt zu veröffentlichende Arbeitsergebnis entstand innerhalb einer Projektvereinbarung mit dem Institut für Soziologie an der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg. Die Sozialberichterstattung wurde als ein sozialräumliches Informationssystem aufgebaut. Dazu mußten alle relevanten Daten vereinheitlicht, nach dem Gebietsschlüssel der kleinräumigen Gliederung zugeordnet werden. Im Sozialatlas ist die kleinräumige Bestandsaufnahme der bisher verfügbaren Daten für die Stadtviertel grafisch dargestellt worden. In einem weiteren Schritt soll die Errechnung einfacher und komplexer Indizes zur Analyse der Lebenslagen hinzugefügt werden. Mit den Indizes können beispielsweise soziale Brennpunkte lokalisiert und der Vergleich der Lebenslagen in den einzelnen Stadtteilen qualifizierter erfolgen. In diesem Sinne ist der Sozialatlas niemals „fertig“ und wird durch die Aufbereitung neuer Daten ständig erweitert und aktualisiert.

259

Dezernate mit Ämtern

2.6.3.1. Jugendamt (51)

Kapitel 2



Die Situation von Mädchen und jungen Frauen ist gekennzeichnet durch den Widerspruch zwischen ihrem Bestreben nach vermehrter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einerseits und anhaltender Benachteiligungen andererseits.



Medien haben einen größeren Stellenwert im Zusammenleben der Menschen eingenommen. Dies betrifft sowohl den zeitlichen Aspekt als auch die Prägung sozialer Verhältnisse (Beeinflussung durch Werbekampagnen etc.).

ein kommunaler Dienstleistungsbereich für Kinder, Jugendliche, Eltern und junge Erwachsene Nach wie vor ist die Familie als Lebens- und Entwicklungsgemeinschaft die Keimzelle und wichtigste Einheit unserer Gesellschaft. Diese Gesellschaft kinder- und jugendfreundlich auszugestalten, bedarf unserer ganzen Kraft zur Unterstützung der Familien. Nur wenn auch in Zukunft der weitaus größte Teil sozialer Arbeit in der Familie geleistet wird, können der um sich greifende Egoismus und die Forderungen nach einer allumfassenden Betreuungstätigkeit des Staates gestoppt werden. Gleichzeitig muß aber auch gesehen werden, daß sich Familie und Familienleben gerade in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich verändert haben. Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung, krisengeschüttelt und mit Risiken behaftet, schafft zwar für Kinder und Jugendliche neue Möglichkeiten der individuellen Lebensgestaltung, konfrontiert sie aber auch mit einem Zuwachs an zu bewältigenden Problemen. Einige Problemlagen, die kind- und jugendliche Lebenslagen im Alltag beeinflussen, sollen an dieser Stelle nur kurz erwähnt sein: •

Immer mehr Kinder wachsen in Ein-KindFamilien und in Ein-Eltern-Familien auf.



Die Verlängerung der Schul- und Ausbildungszeiten führt zur längerer Abhängigkeit von der Familie und erschwert die natürliche Ablösung aus dem Elternhaus.



Eine Tendenz zur Zwei-Drittel-Gesellschaft führt zur Intensivierung sozialer Unterschiede. Auf der einen Seite hat sich die materielle Lage eines Großteils der Kinder und Jugendlichen erheblich verbessert, auf der anderen Seite sind immer mehr Kinder und Jugendliche Mitbetroffene der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern. Der Anteil der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen steigt.



260

Für immer mehr Jugendliche fehlen qualifizierte und zukunftssichere Ausbildungsund Arbeitsplätze. Die Verunsicherung von Jugendlichen im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft wächst. Eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie wird für immer mehr Menschen die Ausnahme.

Der Druck, mit solchen Widersprüchen umgehen zu müssen, wird immer mehr zum Risiko, je stärker die Kinder und Jugendlichen in sozial benachteiligten Lebensbedingungen aufwachsen. Helfen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist Auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es das zentrale Anliegen des Amtes, Kindern, Jugendlichen und Eltern rechtzeitig und präventiv beratend und fördernd zur Seite zu stehen. Dabei kommt der Jugendarbeit als einem wichtigen Arbeitsfeld kommunaler Jugendhilfe eine große Bedeutung zu. Jugendarbeit ist hierbei als ein Ort zu verstehen, wo Jugendliche Räume - sowohl im Wortsinn als auch in der Bedeutung von Freiräumen - zum Ausprobieren und Weiterentwickeln von Wertund Lebensstilen zur Verfügung haben. Aktive Jugendarbeit basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Dafür bietet das Jugendamt mit seinen pluralen Strukturen (108 verschiedene freie Träger gibt es in Halle) Sozialisationsräume, die andere Sozialisationsinstanzen (Familie, Schule) nicht haben. Aufgabe im Rahmen der Jugendarbeit ist es, • Kinder und Jugendliche anzusprechen und zu beteiligen: Jugendarbeit in unserer Stadt will Kinder und Jugendliche motivieren, sich mit all ihren Interessen und Fähigkeiten in Gruppen, Projekten und Initiativen einzubringen und sich am gesellschaftlichen Leben aktiv zu beteiligen. • soziales Leben und Lernen in Gruppen: Angesichts der Individualisierungs- und Vereinsamungstendenzen betont unsere Jugendarbeit mit ihren Angeboten bewußt die Gemeinschaft und Solidarität. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

• Jugendarbeit als Chance auf dem Weg zu einer internationalen Lebens- und Denkweise: Das Jugendamt und unsere Partner in der freien Jugendarbeit bieten seit 1990 vielfältige Internationale Jugendbegegnungen an.

Projekt Schulsozialarbeit seit September 1998 durch folgende Freie Träger umgesetzt:

• Interessenvertretung mit jungen Menschen und für junge Menschen: Das Jugendamt soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien zu erhalten oder zu schaffen (Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), § 1 (3), Nr. 4.).



Damit diese Aufgabe gelingen kann, strebt Jugendarbeit unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen eine Einflußnahme auf diejenigen politischen Prozesse und Entscheidungen an, die die Lebens- und Entwicklungschancen von jungen Menschen bestimmen: Schulentwicklung im weitesten Sinne, Wohnungsbau, Verkehrsplanung, Spielplatzplanung u. v. m.



Arbeiterwohlfahrt (Sekundarschule „Lessing“, Lernbehindertenschule „Makarenko“, Lernbehindertenschule „Fröbel“), Villa Jühling („KGS Humboldt“), Deutscher Kinderschutzbund („Sekundarschule Kästner“).

Im Oktober 1998 wurde die Arbeitsgruppe „Schulsozialarbeit“ gegründet. Deren Anliegen ist es, Erfahrungen auszutauschen, die Arbeit zu reflektieren und eine Effizienz der inhaltlichen Arbeit zu sichern. Jugendberufshilfe

Am 18.02.1998 trat der Runderlaß über die Zusammenarbeit von Schulen und Jugendhilfe „Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt“ in Kraft. Auf Grund der konzeptionellen Vorarbeit und der bereits im Jahr 1997 theoretisch erarbeiteten Umsetzungsideen durch das Jugendamt Halle war mit der Ausschreibung des Modellprojektes „Schulsozialarbeit“ die Abteilung Jugendpflege/förderung bezüglich einer breiten Umsetzung innerhalb der Stadt Halle gefordert. Neben der Antragstellung, in zwei Schulen Schulsozialarbeit durch das Jugendamt anzubieten, wurden durch das Jugendamt freie Träger der Jugendhilfe sowie Schulen der Stadt motiviert, sich an dem „Modellprojekt“ zu beteiligen. Von mehr als zwanzig in Magdeburg eingereichten Projekten zur Umsetzung von Schulsozialarbeit wurden letztlich sieben bewilligt.

Die Installation von geeigneten Maßnahmen und Programmen im Rahmen sozialpädagogisch begleiteter beruflicher Eingliederung sozial benachteiligter junger Menschen ist explizit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13) ausgewiesen. In der Jugendsozialarbeit wurde das Projekt „offene Jugendwerkstatt“ als eine niedrigschwellige Maßnahme für Jugendliche weitergeführt, die keiner geregelten Tätigkeit (Schule, Ausbildung, Arbeit) nachgehen. Hier galt es, Jugendlichen mit einem individuellen Hilfeplan durch praktische Tätigkeit unter sozialpädagogischer Betreuung eine Chance zur gesellschaftlichen Reintegration einzuräumen. Das Projekt wurde weiterentwickelt. Mit der Umsetzung des „STEP-Projektes“ in der Jugendwerkstatt „Bauhof“ und des Projektes „D.a.S“ (Die andere Schule) beim „Internationalen Bund“ (IB) konnten 1998 für die berufliche Eingliederung erste Erfolge aufgezeigt werden. Geringe Fluktuation, eine hohe Zahl beim Erreichen des Hauptschulabschlusses und die Vermittlung in weiterführende Maßnahmen bzw. in Ausbildung zeigten, daß hier Projekte umgesetzt werden, die der Zielstellung des § 13 KJHG entsprechen. Der eigentliche Bedarf kann bei jeweils 20 Plätzen jedoch nicht gedeckt werden. Dieser Situation bewußt, wurden 1998 konzeptionelle Ideen für ein „Flexibles Jugendberufshilfesystem“ entwickelt und anderen Ämtern und Institutionen vorgestellt. Es erfolgten erste Abstimmungsgespräche mit den angedachten zu beteiligenden Trägern.

Neben der „Steintorschule“ und der „IGS HeideNord“ mit dem Jugendamt als Träger wird das

Weiterhin wurden 1998 Arbeitsschwerpunkte wie z. B.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

261

Ausgehend vom aktuellen Planungsbericht Jugend und Jugendsozialarbeit - (bestehend seit 1996) ergaben sich folgende Schwerpunktaufgaben im Rahmen der Jugendsozialarbeit für die Stadt Halle: • • • •

Installation von Schulsozialarbeit, Konzeptionelle Entwicklung der Jugendberufshilfe, Umsetzung des Feststellenprogramms des Landes Sachsen-Anhalt, Schulsozialarbeit.

Dezernate mit Ämtern

• •

Controlling der Hilfeplanverfahren der Träger „IB“, „Bauhof“ u. „St. Georgen“, Beratungen Freier Träger (Beratung zur Sicherung der Finanzierung bestehender Projekte sowie Vorstellung neuer Projekte etc.)

Kapitel 2

Insgesamt wurden 1998 120 Fördermittelanträge gesichtet und fachlich bewertet. Eine enge Zusammenarbeit besteht hier mit der Fördermittelstelle des Jugendamtes. Hinsichtlich der Anerkennungsverfahren hat sich die Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt bewährt.

bearbeitet. Auffallend war 1998, daß immer mehr freie Träger der Jugendhilfe der Stadt, welche bisher Förderungen über Land, Bund oder Stiftungen erhalten haben, Förderanträge bei der Stadt stellen, um ihre Projekte weiterführen zu können. Die Rechtssicherheit der Träger hat zugenommen, ein Ausschöpfen der vorhandenen Rechtsmittel wird immer öfter in Anspruch genommen. Der Arbeitsaufwand von Widerspruchsverfahren oder Zuarbeiten für gerichtliche Verfahren hat stark zugenommen. Feststellenprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Ende 1997 wurde das Jugendamt darüber informiert, daß durch das Land Sachsen-Anhalt ein „Feststellenprogramm in der Kinder- und Jugendarbeit“ für die Jahre 1998 - 2001 aufgestellt wurde. Mit der Umsetzung sowie Auswahl der freien Träger war die Verwaltung im I. Quartal 1998 beschäftigt. Insgesamt konnten 16 Feststellen bei Freien Trägern der Jugendhilfe und drei Stellen im Jugendamt geschaffen werden. Im Verlauf des Jahres 1998 zeigte es sich, daß durch das „Feststellenprogramm“ zusätzliche Angebote für die Stadt Halle zur Verfügung gestellt bzw. bestehende Angebote, besonders dort, wo ein Rückgang der ABM-Beschäftigung zu verzeichnen war, aufrecht erhalten werden konnten. Freie Träger/Projekte Die Schwerpunkte des Bereiches Freie Träger und Projekte lassen sich in drei Tätigkeitsfelder einordnen: • • • • 262

inhaltliche und fachliche Einschätzung von Fördermittelanträgen; Zuarbeiten für die Klausurtagung des Jugendhilfeausschusses in Anlehnung an die Personal- und Sachkostenanträge 1999; Beratungen von Trägern der Jugendhilfe; Objektbesichtigungen; Anerkennungsverfahren gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII.

Kinder- und Jugendschutz (KJS) Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich bei Problemen und Fragen zum Jugendarbeitsschutz, Medien, Sekten, AIDS, Sexualität, Sucht und Gewalt an die Mitarbeiter/-innen des Kinder- und Jugendschutzes wenden. Der Ratsuchende bestimmt, was er besprechen möchte. Es werden Empfehlungen gegeben Entscheidungen trifft der Ratsuchende allein. 1998 wurden durch den KJS präventionsbegleitende Maßnahmen wie z. B. Informationsangebote bei Aktionstagen des Jugend-amtes, im Juli der „Anti-Drogen-Tag“ etc. organisiert und durchgeführt. Jährlich bereitet der KJS im September in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten den „Weltkindertag“auf der Peißnitz vor. 1998 beteiligten sich 72 freie Träger, Schulen, Kindereinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen und verschiedene Institutionen und Organisationen mit unterschiedlichen Aktivitäten und Angeboten an diesem Fest. Kommunale Jugendarbeit hat einen festen Platz Durch die Verwaltung wurden bereits zum Jahresende 1990 die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die o. g. Leistungsorientierungen umgesetzt werden können. Zwischen 1991 und 1998 gab die Stadt Halle rund 30 Millionen DM allein für die Förderung kommunaler Einrichtungen der Jugendarbeit aus. Deren Angebote wurden bis 1996 pro Jahr von durchschnittlich 140.000 Kindern und Jugendlichen angenommen. Ihr Durchschnittsalter betrug 15,8 Jahre. Im Jahr 1997 war durch die Übergabe von zwei Einrichtungen in freie Trägerschaft ein leichter Rückgang auf rund 115.000 Kinder und Jugendliche mit einem Durchschnittsalter von 15,6 Jahren zu verzeichnen. Im Jahr 1998 hielt sich diese Entwicklung. Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) Seit 1990 befanden sich in kommunaler Trägerschaft 10 Jugendfreizeiteinrichtungen, zwei dieser JFE wurden 1997 an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe übergeben. Außerdem Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

entwickelten sich seit 1995 zwei Jugendtreffs in Selbstverwaltung. Besonders stolz sind Jugendliche und Jugendamt auf die zwischen 1993 und 1995 völlig neu rekonstruierte Jugendfreizeiteinrichtung „Wasserturm“ im Paulusviertel. Die Stadt investierte hier allein für Kinder und Jugendliche rund 2,7 Mio. DM. Das Jahr 1998 wurde durch weitere positive Entwicklungen im Freizeitbereich bestimmt. Die Vernetzung der Arbeit kommunaler Jugendfreizeiteinrichtungen mit Trägern der freien Jugendhilfe, im Besonderen in Halle-Neustadt und Südstadt/Silberhöhe, hat sich qualitativ und quantitativ weiterentwickelt. Die Aufgabenentwicklung orientierte sich an den bewährten Angeboten der letzten Jahre, ergänzt durch neue Angebote, welche im Besonderen auch neuen Zielgruppen gerecht wurden. Verschiedene Höhepunkte - unabhängig von den ständig laufenden Angeboten in den Jugendfreizeiteinrichtungen - wurden in den einzelnen Einrichtungen geboten. Hier kommt die Vernetzung der Arbeit mit freien Trägern ebenfalls zum Tragen, so wurde eine Autorallye ebenso wie Sportturniere unter Beteiligung Freier Träger und Betriebe durchgeführt. Das Übertragen von mehr Mitwirkung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen hat sich in einigen Einrichtungen als sozialpädagogisch positiver Faktor erwiesen. Der Anteil an ehrenamtlich mitarbeitenden Jugendlichen hat sich dort erhöht. Dies drückte sich auch in einer großen Bereitschaft aus, sich an Renovierungen und Werterhaltungen zu beteiligen. Ein wesentlicher Aspekt für den Besuch in den Einrichtungen war die Schaffung familiärer Atmosphäre, welche insbesondere in den JFE „Jugendcafe“, „Roxy“, „Wasserturm“ und „Steg“ geboten wurde. Nicht selten bieten die Einrichtungen das, was oftmals im Elternhaus fehlt Verständnis, Geborgenheit, Zeit für Spiele, Basteln, Probleme anhören, Hausaufgabenhilfe. Ferienfreizeiten Neben der Arbeit in den Jugendfreizeiteinrichtungen engagierte sich die Stadt seit 1990 bei der Durchführung von Ferienfreizeiten. Seit 1990 wurden allein vom Jugendamt der Stadt Halle (Saale) 222 Ferienfreizeiten angeboten, an denen insgesamt 8.681 Kinder und Jugendliche der Stadt Halle teilnahmen. Diese Angebote wurden um die der freien Träger ergänzt. Zukünftig sollen die Angebote der freien Träger auf

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

diesem Gebiet eine noch größere Rolle erhalten. Die in ganz Europa stattfindenden Ferienfreizeiten wurden mit über 1,3 Mio. DM bezuschusst. Damit bestand auch für Kinder aus sozial schwachen Familien die Möglichkeit zu einer Ferienreise. Dies nutzten 1998 296 Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. Um die Qualität der angebotenen Ferienfreizeiten noch verbessern zu können, wurde eine Fragebogenaktion mit den Teilnehmern der Sommerferienfreizeiten durchgeführt, woran sich von 543 Teilnehmern 457 beteiligten. Highlights des vergangenen Jahres waren u. a. das „Spiel ohne Grenzen“, ein sportlicher Familiennachmittag mit 140 Teilnehmern; eine Faschingsveranstaltung mit 523 Kindern und das Osterfest am Eselsbrunnen mit ca. 200 Kindern und Eltern. Für die Feriengestaltung von Jugendlichen führt das Jugendamt seit 1994 ein internationales Workcamp (1998 Beteiligung aus fünf verschiedenen Ländern mit 27 Jugendlichen) sowie einen Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt Ufa/Baschkortistan durch. Eine große Nachfrage besteht nach wie vor nach den Ferienprogrammheften des Jugendamtes, in welchen auch die freien Träger ihre Angebote veröffentlichen lassen können. Großer Beliebtheit erfreut sich auch der „Schulferienkalender“, der bisher jährlich erschien. Spielmobil im Einsatz / Spielplatzbetreuung Außer den oben genannten Bereichen hat die mobile Kinderarbeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Hier ist die Nachfrage sehr groß. Seit 1991 fährt ein Spielmobil des Jugendamtes durch die Stadt Halle. 1998 standen ein Spielmobilbus, ein Spielmobil-Fiat, zwei Hüpfburgen sowie diverse Kleinspielgeräte zur Verfügung. Von anfangs ca. 100 Einsätzen pro Jahr stieg die Anzahl der Einsätze durch das zweite Spielmobil, die Spielplatzbetreuung sowie durch den Einsatz der beiden Hüpfburgen. So konnten 1998 insgesamt 494 Einsätze verzeichnet werden, bei denen 41.274 Kinder mit Spiel-, Sportund Bastelangeboten erreicht wurden. Der Rückgang an Einsätzen zu 1997 hing mit den Witterungsbedingungen 1998 und dem Wechsel der jeweiligen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusammen.

263

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

35 feste Spiel- und Freiflächen wurden durch die Spielmobile und Spielplatzbetreuung des Jugendamtes der Stadt betreut. Bis zu vier verschiedene Einsätze am Tag können derzeit realisiert werden. 1994 wurde die Spielplatzbetreuung in Halle im Rahmen eines Frauensonderprogrammes der Landesregierung begonnen und seitdem fortgeführt.

1991 - 1992 Schwerpunkt war die Arbeit mit links- und rechtsorientierten Jugendlichen sowie die Arbeit in besetzten Häusern der linken sowie der rechten Szene. Jugendliche wurden bei der Legalisierung von Projekten ausgehend von den besetzten Häusern unterstützt. Im Fan-Projekt Halle wurde die Arbeit mit Hooligans begleitet.

1998 konnten z. B. 160 Spielplatzeinsätze mit ca. 8.100 Kindern realisiert werden. Die Spielmobile hatten 334 Einsätze mit ca. 33.204 Kindern.

1993 In diesem Jahr war erstmals ein starker Rückgang der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen links- und rechtsorientierten Jugendlichen zu verzeichnen. Die Cliquenarbeit wurde intensiviert. Bosnische Kriegsflüchtlinge und rechtsorientierte Jugendlichen verbrachten in einer Jugendherberge im Harz eine gemeinsame Ferienfreizeit und 40 Jugendliche aus verschiedenen Jugendszenen konnten in Zusammenarbeit mit der Jugendfreizeiteinrichtung „Wasserturm“ eine Kurzreise nach London erleben. Es begann der Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt Karlsruhe.

Allein diese in den vorstehenden Absätzen genannten wenigen Zahlen zeigen, wie sehr dieses niedrigschwellige Angebot besonders von den Jüngsten unserer Stadt angenommen wird. Streetwork - unverzichtbarer Bestandteil in der Jugendsozialarbeit Ein besonderer Schwerpunkt im Rahmen einer „offenen“ und „lebensweltorientierten“ Jugendarbeit war seit der Gründung des Jugendamtes am 01. 09. 1990 der Aufbau des Bereiches Straßensozialarbeit (Street-work). Als erstes Projekt seiner Art in den neuen Bundesländern war es von Beginn an als stadtteilorientierte Form von Sozialarbeit konzipiert und auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in besonderen Lebenssituationen ausgerichtet (vgl. auch Jugendhilfeplanung der Stadt Halle (Saale), Planungsbericht 1997). Grundanliegen der Arbeit war und ist dabei die Herstellung des Kontaktes zu Cliquen mit auffälligen und gefährdeten Jugendlichen der jeweiligen Stadtgebiete und die Umsetzung der sich daraus ergebenden Aufgaben wie • Vermittlung bei Konfrontationen mit Anwohnern, Polizei oder anderen Jugendgruppen; • Beratung und Begleitung, wenn individuelle Problemlagen der Jugendlichen auftreten oder bekannt werden; • Vermittlung und Durchführung von Freizeitangeboten. Nachfolgende Schwerpunkte dieser besonderen Form von Jugendarbeit zeigen die Notwendigkeit und die Erfolge dieser Arbeit:

264

Des Weiteren wurden wohnungslose bzw. von Obdachlosigkeit bedrohte junge Menschen unterstützt und die Jugendwohnprojekte in der Bahnhofstraße und der Regensburgerstraße initiiert. 1994 Es begann die kleinräumliche Jugendarbeit in verschiedenen Kellerräumen von Kindertagesstätten und die Arbeit mit der HipHop-Szene. Streetwork leistete Unterstützung bei der Gründung von Interessengemeinschaften der Graffitisprayer und der Skaterszene sowie bei dem ersten selbstorganisierten Skatercontest der halleschen Skater. In diesem Jahr fand eine erlebnisorientierte Freizeit mit kriminell- und suchtgefährdeten Jugendlichen in Zusammenarbeit mit dem Verein „OUTWARD BOUND“ statt. Das Jugendwohnprojekt Bahnhofstraße wurde in die Verantwortung des Vereins „Wohngemeinschaft St. Georgen“ übergeben, das Wohnprojekt Regensburger Straße zog in die Wielandstraße um. Diese Jugendlichen wurden von der Sozialpädagogischen Einzelfallhilfe und Streetwork betreut. Das Biker-Projekt in der Regensburger Straße 138 wurde unterstützt und der Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt Karlsruhe fortgeführt.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

1995 In diesem Jahr erfolgte die Gestaltung des Fußgängertunnels am Riebeckplatz mit Graffiti. Der 2. Hallesche Skatercontest fand durch das Sachgebiet Streetwork Unterstützung. Eine erlebnispädagogische Maßnahme mit alkoholsuchtgefährdeten jungen Menschen wurde durch das Jugendamt organisiert und der Jugendaustausch mit der Partnerstadt Karlsruhe fortgeführt. Bestehende Projekte in der kleinräumlichen Jugendarbeit wurden weitergeführt und in der leerstehenden Kindertagesstätten in Lettin mit kleinräumlicher Jugendarbeit begonnen. Für minderjährige/junge Mütter organisierte das Sachgebiet Streetwork Freizeitmöglichkeiten. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde die Vernetzungsgruppe „Streetwork“ gebildet. 1996 Die Graffiti-Gestaltung des Fußgängertunnels am Riebeckplatz nahm ihren Fortgang. Im Verlaufe des Jahres wurden 40 Graffitiaktionen über ABM durchgeführt. Mit dem Einsatz der ABM - Mobile Sportbetreuung - konnten in der Jugendarbeit weitere Bereiche betreut werden. Die Gründung des Skateboardsportvereins und die Durchführung des 3. Halleschen Skatercontest waren weitere Highlights des Jahres. Bestehende Projekte wurden fortgeführt. Der Jugendaustausch mit unserer Partnerstadt Karlsruhe ist mittlerweile Tradition. In einer leerstehenden Kindertagesstätte in Halle-Neustadt wurde mit kleinräumlicher Jugendarbeit begonnen.

Abbildung 91: Graffiti

Dezernate mit Ämtern

1997 Über das „Graffiti-Projekt“ wurden 35 Aktionen durchgeführt sowie der Graffiti-Szene zwei „hall of fame“ zur Verfügung gestellt. Die ABM „Mobile Sportbetreuung“ organisierte sieben Sportturniere. Der im Vorjahr gegründete Skateboardverein organisierte erstmalig den jährlich stattfindenden Skater-Contest. Der Verein baute hierzu neue Rampen, die im Stadtpark aufgestellt wurden. Zudem wurden mobile Rampen des Vereins in verschiedenen Stadtteilen eingesetzt. Bestehende Projekte der vergangenen Jahre wurden fortgeführt, unter anderem der Jugendaustausch mit Karlsruhe. Neu wurde ein erlebnisorientiertes Tauch-Projekt entwickelt, das 1998 in eine Vereinsgründung münden soll. 1998 Streetwork hatte 1998 Kontakt zu 71 Cliquen mit insgesamt ca. 1.500 Jugendlichen. Die Altersstruktur reichte von 10 bis 25 Jahren. Hinzu kommt die Unterstützung des Skateboardvereins Halle e.V. mit ca. 100 Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren. Es wurde der zweite Hallesche Skatercontest durchgeführt. Mit 80 Sprayern der Graffitiszene wurde eine Vielzahl von Graffitiaktionen durchgeführt. Die Nutzung einer weiteren „hall of fame“ konnte erreicht werden. Mit Jugendlichen wurde ein Tauchsportverein gegründet. Es wurden mit dem Verein 10 Trainingstauchgänge für Jugendliche im Schwimmbad, „Schnuppertauchen“ sowie vier Tauchausflüge an Wochenenden und eine Tauchfreizeit nach Kroatien für Jugendliche organisiert. Sportliche Aktivitäten haben einen festen Stellenwert in der Angebotspalette von Streetwork und erfreuen sich immer größerer Beliebtheit unter den Jugendlichen. Neben der regelmäßigen Nutzung von Turnhallenzeiten in den Stadtteilen kamen die mobilen Anlagen (Volleyball, Basketball, Skaterrampen) vom Frühjahr bis zum Herbst zum Einsatz. Es wurden cliquenübergreifende Turniere organisiert. Großen Zuspruch fand von Mai bis Juli freitags der in einer Turnhalle in Halle-Neustadt durchgeführte „Mitternachtssport“. Erschwerend für die Arbeit im Streetworkbereich im Jahr 1998 war die personelle Unterbesetzung. Aus der stadtteilorientierten Cliquenarbeit ergibt sich der Bedarf an Einzelfallbegleitung hinsicht-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

265

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

lich einer Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen. 1998 hat Streetwork 128 Jugendliche bei insgesamt 308 Behördengängen (Arbeitsamt, Wohnungsamt, Sozialamt etc.) begleitet und sie bei der Klärung ihrer individuellen Probleme unterstützt. Förderung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe Jugendhilfe, die sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, braucht die vielfältigsten Aktivitäten freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Ihre Förderung war von Anfang an ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Amtes. Bereits 1991 wurde durch den Jugendhilfeausschuß eine Richtlinie zur „Bewilligung von Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe“ in Kraft gesetzt. Die Stadt Halle (Saale) nimmt damit ihre Verpflichtungen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) wahr. Dieses sieht vor, dass die Stadt kommunale Aufgaben, die von freien Trägern übernommen werden können, an diese abgibt und ihnen dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Es ist eine besondere Leistung der Stadt Halle (Saale) trotz der knapper werdenden Finanzmittel den Haushaltsansatz für diese wichtige präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen seit 1993 kontinuierlich zu erhöhen. Finanzielle Förderung vom Maßnahmen der Jugendhilfe in TDM 1998

4,42

1997

3,82

1996

3,29

1995

3,1

1994

Die Aufgaben der Sucht-, Erziehungs- und Familienberatung werden in der Stadt Halle von sechs freien Trägern in sieben Beratungsstellen (zwei Sucht-, fünf Erziehungs- und Familienberatungsstellen) wahrgenommen. Im Rahmen der Personal- und Sachkostenförderung wurden diese im Haushaltsjahr 1998 mit 1.200.000 DM gefördert. Alle diese durch die Stadt geförderten Maßnahmen gewährleisten für unsere jungen Bürgerinnen und Bürger eine freie Zugänglichkeit zu allen Veranstaltungen und Beratungsangeboten. Bürgernähe und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter spielen bei der städtischen Förderung ebenso eine Rolle wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Mit dieser großen Vielfalt von Angeboten der freien und des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe kann ohne Übertreibung davon gesprochen werden, daß das Recht auf Förderung junger Menschen in unserer Stadt zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gegeben ist. Jung sein in Halle macht nicht nur Spaß, sondern hält trotz vieler gesamtgesellschaftlicher Probleme für jeden jungen Menschen Lebensund Entwicklungschancen bereit.

2,05 0

1

2

3

4

Abbildung 92: Maßnahmen der Jugendhilfe (Quelle: Jugendamt)

Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie vom 6. März 1997, die im Jugendhilfeausschuß beschlossen wurde, setzt die Stadt den bewährten Weg der kontinuierlichen Unterstützung der freien Träger mit neuen Prämissen fort. Einen Schwerpunkt bildet danach die Förderung von Jugendbegegnungsstätten, um Kinder und Jugendliche nicht der „Straße“ allein zu überlas266

sen. Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wurden ca. 31 % zur Förderung von 18 Trägern der freien Jugendhilfe eingesetzt, die Begegnungsstätten eingerichtet haben. Weitere Förderung erhalten Träger in den Bereichen Jugendsozialarbeit (Jugendwerkstätten, Streetworkarbeit mit Straßenkindern, Arbeit mit jugendlichen Aussiedlern, Schulsozialarbeit, Feststellenprogramm), erzieherischer Kinderund Jugendschutz, Bildungs- und Beratungsangebote, Ferien- und Freizeitmaßnahmen, die Förderung der Ehrenamtlichkeit (z. B. Jugendgruppenleiterausbildung) und internationale Jugendbegegnung.

Das Jugendamt hilft im Spannungsfeld zwischen elterlicher Erziehungsverantwortung, den Rechten des Kindes und dem staatlichen Wächteramt Recht vielfältige Aufgaben hat der Bereich Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft/Unterhaltsvorschußkasse des Jugendamtes zu lösen. Ziel der Arbeit ist die individuelle Förderung des jungen Menschen sowie die Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Bevölkerung ist sehr hoch und in vielfältiger Weise mit den wirtschaftlichen und psychosozialen Bedingungen in diesen betroffenen Familien verknüpft. Die Aufgabenstellung dieses Bereiches ist dadurch gekennzeichnet, daß öffentliche Hilfen (Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, Förderung der Familienerholung, Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen) angeboten werden, als auch (andere) hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden. Dazu gehören insbesondere die bestellten Vormundschaften gemäß § 173 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), bestellte Pflegschaften (Ergänzungspflegschaften) gemäß § 1905 BGB, die gesetzlichen Vormundschaften gemäß § 1751 BGB in Adoptionsverfahren und die gesetzlichen Vormundschaften gemäß § 1791 c BGB bei minderjährigen Kindesmüttern. Das Verhältnis zwischen den gesetzlichen und bestellten Vormundschaften verschiebt sich immer deutlicher. Im Vergleich zu den Anfängen der 90er Jahre kristallisierte sich der hohe Anteil der bestellten Vormundschaften immer mehr heraus. Über die Notwendigkeit zur Anordnung einer Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft entscheidet in jedem Fall das hallesche Amtsgericht (Vormundschaftsgericht). Der Amtsvormund bzw. Amtspfleger übernimmt sowohl die Personenals auch die Vermögenssorge von minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen der Vermögenssorge wurde 1998 durch die Vormünder ein Vermögen von 460.000 DM verwaltet und mündelsicher angelegt. 1998 waren die Aufgaben von der zum 01.07.98 eingeführten Kindschaftsrechtsreform und den damit im Zusammenhang stehenden angrenzenden Rechtsgebieten geprägt. Die Bedeutung dieser Reform besteht vor allem in der Beseitigung von rechtlichen Unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Die Reform betraf alle Bereiche des Kindschaftsrechts: das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Unterhaltsrecht, das Namensrecht, das Erbrecht, das Adoptionsrecht und das mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehende Recht des gerichtlichen Verfahrens. Die Reform hat die Rechte des Kindes in den Vordergrund gestellt.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Jahr

Amtsvormundschaften 40 1990 90 1991 133 1992 167 1993 219 1994 237 1995 239 1996 239 1997 234 1998 Tabelle 73: Fallzahlen

Amtspflegschaften 20 0 14 23 35 38 44 45 39

(Quelle: Jugendamt)

Hilfe in Unterhaltsfragen Neben den hoheitlichen Aufgaben berät und unterstützt das Jugendamt Alleinsorgeberechtigte auch in Unterhaltsfragen. Im Beistandschaftsgesetz kommt der Beratung und Unterstützung nach § 52 a, Sozialgesetzbuch (SGB) VIII eine entscheidende Rolle zu. Die Beistandschaft ist ein neues kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts und ist ebenfalls zum 01.07.98 in Kraft getreten. Mit dem neuen Beistandschaftsgesetz wird erreicht, daß insoweit kein unterschiedliches Recht in den alten und neuen Bundesländern mehr gilt. An die Stelle der gesetzlichen Amtspflegschaft (nur in den alten Bundesländern), die abgeschafft wurde, trat eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes. Alle alleinsorgeberechtigten Elternteile konnten diese beantragen. Allein im Zeitraum 01.07. - 31.12.98 sind ca. 270 Beratungsgespräche geführt worden. Das Jugendamt ist weiterhin zu Beurkundungen und Beglaubigungen befugt. Von Bedeutung ist dabei insbesondere die öffentliche Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft und der Zustimmungserklärung der Mutter und ihres Ehemannes. Ab 01.07.98 können Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, für leibliche Kinder das gemeinsame elterliche Sorgerecht tragen. Diese Sorgeerklärung muß öffentlich beurkundet werden. Im Zeitraum 01.07. - 31.12.98 sind 312 Sorgeerklärungen beurkundet worden. Aufgrund der Kindschaftsrechtsreform ist ein deutlicher Zu-

267

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

wachs an Beurkundungen im Jugendamt 1998 zu verzeichnen. In der Unterhaltsfestlegung wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Ab 01.07.98 wurden im Unterhaltsrecht neue verfahrenstechnische Regelungen getroffen. So ist ausschließlich das Gericht zuständig, bei dem das Kind oder der Elternteil,

Beurkundungsstatistik

1992

2419 Beurkundungen insgesamt 309 davon Vaterschaftsanerkennung mit Unterhalt davon Vaterschaftsanerkennung ohne Unterhalt 658 nicht davon Zustimmungen erfaßt 1452 davon Abänderungen/Erstverpflichtungen davon Sorgerechtserklärungen nicht Teilausfertigungen erfaßt Beglaubigungen/2. vollstreckbare Ausfertigung

der es vertritt, seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Hilfeangebot des Jugendamtes wird im Vorfeld rechtlicher Auseinandersetzungen zur Erzielung einer gütlichen Einigung entsprechend angenommen. Trotz der Bestrebungen des Beistandes, mit den Betroffenen eine gütliche Einigung zu erzielen, ist 1998 die Anzahl der gerichtlichen Entscheidungen und Maßnahmen gestiegen. Stichtag 8.11.93

1994

1995

1996

1997

1998

1895 229 491 nicht erfaßt 1075

2182 456 372 229

1618 320 279 68

1890 414 435 98

1465 490 361 81

2123 468 ...542 282

1127

951

943

533

nicht erfaßt nicht erfaßt

nicht erfaßt

38

156

123

519 312 147

19

10

20

24

Tabelle 74: Übersicht Unterhalt/ Vaterschaft/ Beurkundungen (Quelle: Jugendamt)

Zu den Aufgaben der Unterhaltsvorschußkasse gehören ebenfalls die Bewilligung bzw. Ablehnung, Auszahlung und Überwachung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. Dieses Leistungsgesetz („Ausfallgesetz“) sieht zwar die Rückzahlungen der gewährten Vorschüsse vor, im Vordergrund steht jedoch die

Au 12000

Leistungsgewährung. Jährlich können auf Grund der wirtschaftlichen und sozialen Situation vieler Unterhaltspflichtiger nur zwischen fünf und zehn Prozent der ausgereichten Leistungen zurückgeholt werden. Die seit 1994 geführte Statistik verdeutlicht diese Situation.

V e rh ä l tn i s v o n Z a h l u n g u n d R ü c k fo rd e ru n g n a c h d e m U n te rh a lts v o rs c h u ß g e s e tz

Anzahl 4500 4000

10000

3500 3000

8000

2500 6000

2000 1500

4000

1000 2000

500 0 1994

A u s z a h1 9l u9 n 5 g s - b e t r ä g1 e9 9 6

R ü c1 k9 9- f7o r d e r u n g e1 9n9 8

0

la u fe n d e n Z a h lfä lle

Abbildung 93: Verhältnis von Zahlung und Rückforderung nach UVG (Quelle: Jugendamt)

268

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Die ab 01.07.98 eingeführte Kindschaftsrechtsreform hat auch Auswirkungen im Unterhaltsvorschußbereich gebracht. So wurden zum 01.07.98 die Richtlinien zum Unterhaltsvorschußgesetz angepasst und zum 01.10.98 grundlegend überarbeitet. Um die Wichtigkeit dieses Gesetzes zu unterstreichen, sollte angemerkt werden, dass bei Wegfall dieses „kleinen“ wichtigen Gesetzes ca. 80% der Anspruchsberechtigten in die Sozialhilfe fallen würden. Die Vorgänge nach der Unterhaltssicherungsverordnung sind im Jahr 1998 weitestgehend abgeschlossen worden. 1998 konnten 24.990,DM vereinnahmt und an das Land Sachsen-Anhalt abgeführt werden.

Abbildung 94: Ich bin für dich da.

Bearbeitungsvorgänge

1994

1995

1184 1178 Amtsbeistandschaften 87 91 Ergänzungspflegschaften 1368 1925 Beratungs- und Unterstützungsakten 0 0 Amtshilfen 2.639 3.194 insgesamt im Jahr bearbeitete Vorgänge 13.000 11.500 Anzahl der Bürgergespräche (gerundet) Tabelle 75: Fallzahlen zur Bearbeitung von Unterhaltsfragen

1996

1997

1998

1085 105 1560 189 2.939 12.500

1.003 115 1.018 151 2.287 15.000

875 115 1122 185 2159 16.000

(Quelle: Jugendamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

269

Dezernate mit Ämtern

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) und die Besonderen Sozialen Dienste (BSD) sind die zentralen Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstellen für Hilfesuchende und Institutionen in allen sozialpädagogischen Fragen der Jugend- und Sozialhilfe. Beide großen Sozialdienste sind Abteilungen des Jugendamtes und gehören zum Dezernat Jugend, Soziales und Gesundheit. Mit ihrer sozialen Arbeit ist sichergestellt, daß der Begriff „Hilfe“ weit ausgelegt wird. Hilfe schließt demnach auch vorbeugendes Tätigwerden ein. Wirkliche Hilfe für unsere Bürgerinnen und Bürger ist aber ohne ihre partnerschaftliche Mitwirkung und zuweilen auch ihres Umfeldes nicht möglich. Nur wenn die Betroffenen aktiv an der Lösung ihrer Probleme mitwirken, kann ein ganzheitlicher Hilfeansatz der Sozialdienste gelingen. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wirksam Hilfe zu leisten, insbesondere durch • • • •

die Aktivierung des Betroffenen und seines Umfeldes, die Ausschöpfung aller finanziellen Mittel, die Zugänglichkeit der Hilfe und die sozialpädagogische Fachlichkeit des Personals,

dann ist, soweit es in der Verantwortung der Kommunalverwaltung liegt, die bestmögliche Hilfe verwirklicht.

Kapitel 2

Kernpunkte dieser Überlegungen wie • • • • • • • • •

bildeten die Voraussetzungen für die Arbeit des ASD. Heute arbeitet der ASD mit dezentraler Struktur und bietet bürgernah ämterübergreifende Hilfe und Beratungsleistungen in den einzelnen Wohnbezirken der Stadt an. Ausgehend vom gesetzlichen Auftrag sind dem ASD nachfolgende Aufgaben zugewiesen: • • • • • •

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) nah an den Problemen unserer Bürger Im September 1990 begann die konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung einer Abteilung Soziale Dienste beim Sozialamt. Das Personal wurde vorrangig aus den Beratungsstellen des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR übernommen (z. B. Mütter-Dispensairebetreuung, Schwangerenberatungsstellen). Parallel dazu entwickelte sich aus dem Referat Jugendhilfe, welches organisatorisch bei der Volksbildung der DDR angesiedelt war, eine Abteilung Erziehungshilfe im neu geschaffenen Jugendamt. Bereits Mitte 1991 wurden erste Überlegungen angestellt, durch Zusammenlegung und Umorganisation einen Allgemeinen Sozialdienst mit ämterübergreifender Zuständigkeit zu schaffen und zu dem umfassendsten sozialen Dienst unserer Stadt zu entwickeln.

270

Bürgernähe; Überschaubarkeit der Dienste; ganzheitliche Hilfe; verbesserte sozialpädagogische Fachlichkeit; Wahlrecht bzw. Wahlmöglichkeiten zwischen Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen; Nutzung und Weiterentwicklung der „sozialen Möglichkeiten“ im Wohngebiet; Hilfe zur Selbsthilfe; zentrale Vermittlung spezieller Angebote; verbesserte Koordination spezieller Angebote

• • •

allgemeine soziale Familienberatung; Prüfung, Gewährung und Steuerung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung (über Hilfeplanung); Mitwirkung bei der Wohnungssicherung; Mitwirkung bei der Eingliederungshilfe für Behinderte; Schuldner- und Hauswirtschaftliche Beratung und Vermittlung; Koordinierung zwischen verschiedenen Diensten, Kostenträgern und Klienten; Staatliches Wächteramt bei Gefährdungen des Kindeswohles und Hilfe in verschiedenen sozialen Notlagen; Mitwirkung im Verfahren des Familien- und Vormundschaftsgerichtes (z. B. Sorgerechtsregelung, Umgangsregelung); Mitwirkung bei Planungsaufgaben.

1993/94 stand der Aufbau ambulanter und teilstationärer Dienste der Erziehungshilfe im Zentrum der Arbeit, eingeleitet durch die Überleitung der Sozialpädagogischen Familienhilfe in freie Trägerschaft. 1994/95 wurde das Hilfeplanverfahren (§ 36 KJHG) konzeptionell und organisatorisch weiterentwickelt und eingeführt. Damit verbunden war die Neuordnung der Kooperation mit den Heimen, Diensten und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

In diese Zeit fiel der Beginn unserer Bemühungen, Fach- und Kostenverantwortung auf die Mitarbeiter zu übertragen und somit Beratung und Entscheidung „vor Ort“ bürgerfreundlich anzusiedeln. Seit 1995 bis in die Gegenwart nimmt die Jugendhilfeplanung mit dem Ziel bedarfsgerechterer und differenzierter Erziehungshilfen breiten Raum ein. 1996 waren umfangreiche Bemühungen zur Arbeitsstruktur der Wohnungssicherung zu verzeichnen. 1997 beschloß der Stadtrat im Januar den Planungsbericht zur Jugendhilfeplanung und stimmte damit dem Umbau der Erziehungshilfe zu, der in den folgenden Jahren auf drei Ebenen vorgesehen ist: •





qualitative Fortschreibung der Konzeption der Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe in Richtung größerer Flexibilität und Individualität der Hilfe, Schaffung neuer, der fachlichen Anforderung angemessenen Qualitätsform für die Dienste der Erziehungshilfe (z. B. Beratungsstellen, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heime) und Qualifizierung und Personalentwicklung.

Im gleichen Jahr wurde das Konzept zur Neuordnung der Wohnungssicherung mit dem Sozialamt mit den Hauptzielen: • • •

schnellere und breitenwirksamere Bearbeitung von Kündigungsfällen, stärkere Vernetzung von Sozialhilfeleistungen und Sozialarbeit und koordinierte Hilfeerbringung (bessere Vernetzung der freien Träger im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Bereich)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

erarbeitet. 1997 gelang es, auch den Bestand der Selbsthilfekontaktstelle mit dem Saalkreis zusammen finanziell abzusichern und die Einrichtung an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband zu übertragen. Damit kann die gute Arbeit der Selbsthilfekontaktstelle nach dem Auslaufen des Bundesmodellprogrammes und nach langwierigen Verhandlungen fortgesetzt werden. Die bereits 1997 eingeleitete Veränderung der Aufbaustruktur der Abteilung wurde schrittweise umgesetzt. Insgesamt wurden die bezirklichen Zuordnungen innerhalb des ASD an die sozialräumliche Gliederung der Jugendhilfeplanung angeglichen. Durch die Kindschaftsrechtsreform gab es auch in diesem Bereich neue Anforderungen und Problemlagen. Die Erwartungen der Betroffenen als auch die Inhalte und Anforderungen an die Beratungstätigkeit änderten sich schrittweise. Der Beratungsverpflichtung nach § 17 KJHG kommt, unabhängig von der Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, eine wachsende Bedeutung zu. Ausländische und Aussiedlerfamilien haben sich in einigen Bezirksgruppen als neue Zielgruppe der Beratungsarbeit entwickelt. Die Fortsetzung des Umbaus der Erziehungshilfen und die Diskussion über die erforderliche Leistungsqualität wurde vorangetrieben. Hinsichtlich der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wurde zur verbesserten diagnostischen Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Qualifizierung der Hilfeplanung in diesem Bereich ein Handlungskonzept entwickelt und mit den angrenzenden Fachbereichen abgestimmt.

271

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Anzahl der Hilfen zur Erziehung

1998

1997

1996

1995

0

100

200

300

Soziale Gruppenarbeit

Erziehungsbeistand

Soz.-päd. Familienhilfe

Vollzeitpflege

Heimerziehung

Intensive soz.-päd. Einzelerziehung

400

500

Tagesgruppe

Abbildung 95: Hilfen zur Erziehung von 1995 bis 1998 (Quelle: Jugendamt)

Besondere Soziale Dienste (BSD) - wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur Neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst begann 1991/1992 der schrittweise Aufbau der Besonderen Sozialen Dienste im Jugend-amt, die 1992 mit der Fusion ASD/Sozialamt mit Teilen der Abteilung Erziehungshilfe/ Jugendamt zu einem ASD, als Abteilung BSD neu strukturiert wurde. Die Einrichtung von Sonderdiensten ergab sich einerseits aus gesetzlichen Bestimmungen (siehe Adoptionsvermittlungsgesetz) und andererseits auf Grund der besonderen Interessenlage von Klientengruppen (z. B. Pflegeeltern, straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene). Mit den Bereichen Pflegekindwesen, Adoptionsvermittlung, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Einzelhilfe, Psychosozialer Dienst, Städtische Kinder- und Jugendheime zielt die Arbeit 272

des BSD auf die Unterstützung der Familien bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen. Die erzieherischen Hilfen tragen den Charakter von Dienstleistungen und werden im kooperativen Miteinander von Nutzer und den verschiedenen am Hilfeprozeß beteiligten Fachkräften der Dienste und Einrichtungen umgesetzt. Die Bereitschaft der Betroffenen, Veränderungsprozesse selbst mitzugestalten, war in den ersten Jahren nach der Wende zumeist gering entwickelt. Zudem richtete sich im Ergebnis der Tradition der Jugendhilfe in der DDR die Nachfrage in der Regel auf stationäre Erziehungshilfen (Heimerziehung, Familien- oder Verwandtschaftspflegschaften). Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erwuchs aus dieser Erkenntnis die Anforderung, die bestehenden Hilfen und das Hilfesystem insgesamt so umzubauen, daß die vorgefundenen Erwartungshaltungen offensiver aufgegriffen und mit dem Dienstleistungsanspruch verknüpft als ambulante Hilfe angeboten werden können. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

„Meilensteine“ in der Erziehungshilfe Bereits 1992 begannen die Wohlfahrtsverbände in unserer Stadt und anerkannte freie Träger der Jugendhilfe mit dem Aufbau von Beratungsstellen bei Erziehungs-, Partnerschafts-, Lebens- und Familienproblemen. Ebenso wuchs das Interesse, andere Dienste der Erziehungshilfe aufzubauen bzw. Kinder- und Jugendheime von der Stadt zu übernehmen. Neben zwei Kinderheimen, die bereits 1991 geschlossen wurden, sind drei Kinder- und Jugendheime an freie Träger der Jugendhilfe übergeben worden, so daß sich die Plätze in städtischen Kinderheimen von 608 im Jahre 1990 auf 83 Plätze im Jahre 1998 reduzierten. Damit verbesserten sich deutlich die Rahmenbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen (z. B. Ein/Zwei-Bettzimmer, familienähnliche Wohngruppen, Freizeitangebote). Weitere Zielstellung war die Übertragung von vier weiteren Kinder- und Jugendheimen in die Zuständigkeit freier Träger für 1998/99. Der Prozeß der Übertragungen von Kinderheimen in freie Trägerschaft ist im Februar 1999 abgeschlossen worden. Somit ist nur noch das Kinder- und Jugendschutzzentrum (KJSZ) Klosterstraße in kommunaler Trägerschaft. Über eine geeignete Betriebsform hierfür wird noch nachgedacht. 88 % der Hilfen im stationären und teilstationären Erziehungshilfebereich werden durch freie Träger angeboten. 1994 wurde der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes in den Psychosozialen Dienst des Jugendamtes eingegliedert, um im Interesse der Ratsuchenden (Eltern, Kinder, Jugendliche) Dienstleistungen im ganzheitlichen Sinne von Erziehungshilfe anbieten zu können. Pflegekinderwesen Immer dann, wenn Kinder aus verschiedensten Gründen nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, wird nach einer Familie gesucht, die bereit und in der Lage ist, dieses Kind bei sich aufzunehmen. Waren es 1991 fast ausschließlich Familien aus dem verwandtschaftlichen Umfeld des Kindes, die sich solchen familienersetzenden Aufgaben stellten, gelang es in den Folgejahren zunehmend, auch engagierte Bürgerinnen und Bürger für diesen mitmenschlichen Dienst zu finden. Deshalb ist Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Werbung, Aufklärung und Engagement seit 1991 ein wesentliches Arbeitsinstrument des Pflegekinderwesens. „Neu“ war der Dienst der Tagespflege, wo ein Kind tagsüber in einer Pflegefamilie betreut wird. Dieser Dienst spielte bisher eine geringfügige Rolle und wurde vor allem dann gewährt, um der Gefährdung des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes der Eltern bzw. Alleinerziehenden zu begegnen. Eine allmähliche Steigerung des Bedarfes in der Beratung hilfesuchender Eltern war in der Tagespflege zu verzeichnen. Häufig - aber nicht nur - handelte es sich hierbei um Studenten aus den Stadtteilen Mitte und Nord. Die Nachfrage nach qualifizierten und vom Jugendamt geprüften Tagespflegepersonen stieg an. 1998 gründete sich der hallesche Verein der Pflege- und Adoptiveltern e. V., der durch die Abteilung Besonderer Sozialer Dienst - speziell Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen unterstützt wurde. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Verein und dem Jugendamt wird angestrebt.

Jahr Pflegekinder Tagespflege 219 1 1991 220 1 1992 211 5 1993 268 4 1994 247 5 1995 269 9 1996 259 10 1997 289 16 1998 Tabelle 76: Anzahl der Pflegekinder/Jahr Adoptionsvermittlung Kinder, die aus unterschiedlichsten Gründen ihre leiblichen Eltern oder Elternteile verlieren, können durch „Annahme an Kindes statt“ neue Eltern finden. Eheleute gewinnen dadurch Elternschaft. Wahl- und Wunschfamilien können so zusammenwachsen. Kindersuchende Paare gibt es wie überall wesentlich mehr, als es Kinder im adoptiven Sinne gibt. Dennoch ist es besonders in Halle gelungen, nicht nur Neugeborene in Adoption zu geben, sondern auch Kinder jüngeren und mittleren Alters aus Heimen heraus in Familien mit dem Ziel der Adoption zu vermitteln.

273

Dezernate mit Ämtern

Allein in den letzten drei Jahren konnten 89 Adoptionen abgeschlossen werden. Im gleichen Zeitraum wurden 85 Kinder zwischen 0 und 10 Jahren in Familien mit dem Ziel der Adoption aufgenommen. Neben der Aufgabe, für ein Kind die richtige Familie zu finden und den Adoptionsprozeß zu begleiten, ist es auch Aufgabe der Mitarbeiter/innen in diesem Dienst, erwachsenen Adoptiv“kindern“ bei der Suche nach ihrer leiblichen Familie behilflich zu sein. Die Beratung zur Identitätsfindung erstreckte sich oft über mehrere Jahre, so daß im Jahr 1998 zu den noch laufenden Fällen weitere 73 Suchfälle dazukamen. Jugendgerichtshilfe Aufgabe dieses Dienstes ist es, Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, aus ihren Krisenund möglicherweise vielschichtigen Problemlagen herauszuhelfen. Das können sein: Schwierigkeiten im Elternhaus, in der Schule oder Berufsausbildung, süchtiges Verhalten, selbstzerstörerische Neigungen u. v. a. m. Das erfordert von den Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfern, nicht nur im juristischen Verfahren mitzuwirken, sondern vor allem auch Hilfen (soziale, pädagogische, therapeutische) und Wege mit den Jugendlichen zu entwickeln, die ihnen zukünftig ein akzeptiertes selbständiges Leben ermöglichen. Nachfolgend ein grober statistischer Überblick: Jahr

Anzahl der Anzahl der Jugendlichen Straftaten 3211 3211 1992 3249 3249 1993 3034 3034 1994 1967 2465 1995 1440 2112 1996 1541 4887 1997 1504 4921 1998 Tabelle 77: Jugendliche/Straftaten (Quelle: Jugendamt)

274

Kapitel 2

Jahr

Erzieherische Hilfen wurden geleistet

47 1993 101 1994 96 1995 149 1996 182 1997 78 1998 Tabelle 78: Hilfen/Strafen

Jugendstrafen wurden ausgesprochen

144 138 182 160 197 197

(Quelle: Jugendamt)

Sozialpädagogische Einzelbetreuung In diesem Dienst stellen sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Aufgabe, als Erziehungsbeistand einem Kind und seiner Familie oder als Betreuungshelfer einem Jugendlichen bzw. volljährigen jungen Menschen in besonders schwierigen Krisensituationen und Lebenslagen zu helfen. Die Problemkreise umfassen meist Störungen in Familie, Schule, Freundschaften sowie Süchten, massive Ängste, Gewalt, finanzielle und materielle Notlagen. Durch individuelle Hilfevereinbarungen, die eine Spannbreite von Einzelkontakten von vier Stunden bis 20 Std./Woche über einen Zeitraum von sechs Monaten bis 2,6 Jahren beinhalteten, gelang es in den zurückliegenden Jahren immer wieder, jungen Menschen und ihren Familien aus persönlichen Schwierigkeiten herauszuhelfen, ohne Familien zu trennen. Von 1993 bis 1996 wurden pro Jahr durchschnittlich 84 bis 111 junge Menschen betreut, davon waren rund 30 % Mädchen. Das Altersspektrum umfaßt 10 bis 23 Jahre, wobei das Durchschnittsalter bei 16 Jahren lag. Leistungsbereiche dieses Fachdienstes wurden 1998 bzw. der letzte Leistungsbereich zum 01.01.99 entsprechend seiner regionalen Verortung komplett in freie Trägerschaft übergeben. Dies geschah unter den Gesichtspunkten: • • •

Verschmelzung in einer vorhandenen Trägerstruktur im Stadtgebiet, Bündelung verschiedener Leistungen der erzieherischen Hilfen unter einem Dach, Flexibilisierung der Angebote

Trotz des schwierigen Prozesses kann ein positives Resümee gezogen werden, denn die Verschmelzung der Dienste als auch die Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfen ist gelungen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Psychosozialer Dienst - ein Spezialdienst für Betroffene Dieser Fachbereich ist für Menschen da, die Beratung, Unterstützung und Therapie zur Überwindung von Familien-, Erziehungs- und Persönlichkeitsproblemen suchen. Hier arbeiten Fachkräfte verschiedener Ausbildung (Pädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen) und Zusatzqualifikationen zusammen. Durchnittlich nahmen pro Jahr 370 bis 410 Kinder, Jugendliche bzw. Familien Beratung und Therapie in Anspruch. 71,% der betreuten Klienten kam aus dem Schulalter. Der Anteil der Altersgruppe ab 15 Jahren erhöhte sich jährlich. In dieser Altersgruppe besteht der Hauptklientelanteil mit Versagensängsten und Selbstwertproblemen bei den Gymnasiasten. Zunehmend wurden auch Jugendliche aus dem stationären Bereich vermittelt. Vermittelt wurden die Ratsuchenden durch: • • • •

Ärzte, med. Einrichtg., Schulen - 45,34%; Enge Bezugspersonen, Selbstmelder 30,14%; Spezialdienste (u.a. Heime) - 14,46%; ASD - 10,06%.

Anlässe der Vorstellung waren: Entwicklungsstörungen (körperlich, geistig, seelisch), Beziehungsprobleme, Suchtprobleme, einschließlich Eßstörungen, körperliche und sexuelle Gewalt, Trennung/Scheidung der Eltern, Schul- und Ausbildungsprobleme. 72 % des Gesamtanteils von Klienten kam aus den großen Neubaugebieten der Stadt. Familientherapeutische Leistungen, Umfeldberatung und die Einbeziehung wichtiger Sozialpartner der Kinder und Jugendlichen sind unerläßliche Faktoren einer wirksamen Hilfegestaltung, neben der traditionellen Hilfe für die Symptomträger. Intensive Hilfe in familienähnlichen Strukturen Erziehung von Kindern und Jugendlichen in Heimen, Außenwohngruppen, betreute Wohnformen war, ist und bleibt ein wesentlicher Faktor im Kanon der erzieherischen Hilfen. Anlässe für eine solche Hilfeform können sein: Ausfall der Eltern, Überforderung der Eltern in Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

ihrem Erziehungsauftrag, Überlastung der Eltern in ihrer eigenen Lebensbewältigung, Erziehungsund Entwicklungsschwierigkeiten des Kindes oder Jugendlichen, körperliche, geistige und seelischen Störungen des Kindes oder Jugendlichen. Um die Hilfen immer angemessen dem Einzelnen zu gewähren, sind auch auf dem Gebiet der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen Entwicklungsprozesse abgelaufen, die gemäß der Jugendhilfeplanung in den kommenden Jahren ihren Fortgang nehmen werden. Dies heißt nicht nur, daß das einzelne Kind oder der jeweilige Jugendliche seine spezielle fachliche Betreuung und Förderung erfährt, sondern auch so alltags- und familiennah wie möglich aufwächst, um danach ein selbstbestimmtes, eigenständiges Leben führen zu können. 1990 standen in Halle insgesamt 608 Heimplätze zu Verfügung, die sich gliederten in: Heimart Säuglinge und Kleinkinder Kinder und Jugendliche Vorschulkinder Lernbehinderte Kinder und Jugendliche Geistigmehrfachbehinderte Kinder/Jugendliche Notaufnahmen Elternlose, familiengelöste Mädchen

Plätze 242 134 78 60 39 31 24

Tabelle 79: Heimbelegung (Quelle: Jugendamt)

Jahr¹)

Anzahl Kapazität Der städt. Heime 10 355 1991 11 370 1992 11 351 1993 11 324 1994 7 179 1995 6 139 1996 5 1997 5 107 1998 Tabelle 80: Heime Auslastung

Durchschnittliche Belegung im Jahr 351 335 327 312 192 152 97

1) Bestand zum 31.12. des Jahres. (Quelle: Jugendamt)

Bereits 1991 wurde mit der Umstrukturierung und Bedarfsanpassung begonnen und es wurden zwei Kinder- und Jugendheime geschlossen. Die verbleibenden zehn verfügten über eine Gesamtkapazität von 308 Plätzen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung erfolgten 1994 die ersten Übertragungen in die Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden. 275

Dezernate mit Ämtern

Dieser Prozeß setzte sich in den Folgejahren ebenso fort wie die Dezentralisierung von großen Heimkapazitäten in Außenwohngruppen, betreute Wohnformen und Einzel/Verselbtändigungswohnen. Ende 1996 bestand eine Gesamtkapazität von 287 Plätzen in Halle, wovon etwas über die Hälfte mittlerweile in freie Trägerschaft war. Zum 01.01.98 erfolgte die Übertragung des Kinderheimes „Schneewittchen“ an einen freien Träger der Jugendhilfe. Der Träger hat die stationären Hilfen in das Gesamtsystem der Hilfen zur Erziehung eingebunden und wurde damit in die Lage versetzt, flexibel tätig zu sein. Zum 01.01.99 erfolgte die Übertragung des Kinderheimes „Am Kirschbergweg“ und des Kinder- und Jugendheimes „Korbethaer Weg“ in freie Trägerschaft. Zum 01.02.99 wurde das Kinderheim „Solidarität“, eine Einrichtung für geistig- und mehrfachbehinderte Kinder, in freie Trägerschaft übergeben. Damit wurden aus der kommunalen Trägerschaft alle Kinder- und Jugendheime an freie Träger der Jugendhilfe übertragen. In kommunaler Trägerschaft befindet sich nur noch das Kinder- und Jugendschutzzentrum in der Klosterstraße. Dieses wurde im Jahr 1992 gebaut. Die Stadt stellte dafür allein fünf Millionen DM zur Verfügung. Hier finden Kinder, Jugendliche und Familien Unterstützung bei der Bewältigung familiärer, schulischer, sozialer und persönlicher Probleme. Aufgrund von Notsituationen ist hier eine Inobhutnahme möglich. Außerdem bieten drei familienorientierte Wohngruppen und eine Tagesgruppe ein vorübergehendes Zuhause.

Kapitel 2

Abbildung 97: Neues Gebäude Kinderheim „Klosterstraße“ Wirtschaftliche Jugendhilfe Maßnahmen kommunaler Jugendhilfe müssen pädagogisch und wirtschaftlich geleistet werden. Die wirtschaftliche Leistung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht. Zeigt sich beispielsweise im Verlauf von Beratungen von Sozialarbeitern, daß die Eltern Hilfe bei ihrer Erziehung benötigen, können sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (HzE) bei ihrem zuständigen Sozialarbeiter stellen. Nachdem der Antrag im Team beraten und eine geeignete Einrichtung gefunden worden ist, sowie die Kosten feststehen, können die Antragsteller zur Überprüfung ihrer Selbstbeteiligung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vorstellig werden. Erst danach kann eine schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen werden. Folgende Aufgaben gehören zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe: • • • • • •

Abbildung 96: Altes Gebäude Kinderheim „Klosterstraße“ 276

Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege; Übernahme von Kosten für Jugend-Ferienmaßnahmen; Gewährung von Krankenhilfe im Rahmen der Heim- oder Familienpflege; Übernahme von Heimkosten; Heranziehung von Unterhaltspflichten sowie Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten; Geltendmachung von Ansprüchen gegen andere Jugendhilfeträger.

Durch das Jugendamt wurde 1998 die Prüfung von Kostensätzen von Einrichtungen und Diensten fortgesetzt. Entsprechend der angezeigten Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Änderungen des SGB VIII ab § 77ff wurde der Entwurf der vorliegenden Rahmenvereinbarung überarbeitet. Mit Einbeziehung der in Halle tätigen freien Träger war die inhaltliche Abstimmung und Auseinandersetzung gegeben. In zwei Arbeitsgruppen wurde die örtliche Grundsatzrahmenvereinbarung für den Abschluß von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Halle (Saale) erarbeitet. Diese soll ab 01.01.99 als Arbeitsgrundlage zur Anwendung kommen. Abbildung 98: Kleiner Leitfaden zum Kindesunterhalt

Jugendsozialarbeit/ Jugendfreizeit Hilfen zur Erziehung darunter ambulant teilstationär stationär Jugendfreizeiteinrichtungen

1995 1.201.067 DM

1996 885.900 DM

1997 1.184,600 DM

1998 1.282.950 DM

21.432,478 DM 26.407.040 DM 31.014.700 DM 31.654.148 DM 1.390.642 DM 2.324.400 DM 2.936.162 DM 870.062 DM 1.201.000 DM 1.612.607 DM 24.146.336 DM 27.489.300 DM 27.105.379 DM 2.089.132 DM 3.026.300 DM 2.766.100 DM 2.652.318 DM Tabelle 81: Zuschuß der Stadt Halle für die Jugendhilfe 1995 – 1998 Quelle: Jugendamt

Größte Herausforderung für die Jugendhilfe in unserer Stadt bleibt die Umsetzung und Fortschreibung der Beschlüsse des Stadtrates vom 08. Januar 1997 zur Jugendhilfeplanung. Wichtige Aspekte dabei sind: • • • •

niedrigschwellige Angebote der offenen Jugendarbeit verstärkt zu fördern (Primärprävention); weitere Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger der Jugendhilfe; Umsetzung der Konzeption der flexiblen Jugendberufshilfe in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe; verstärkte Einbindung und Einmischung der Jugendhilfe in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse (Stadtplanung, Schulplanung, Spielplatzplanung).

Schwerpunkte in der weiteren Arbeit sind • • •

Zusammenführung der Fachbereiche Adoptionsvermittlung und Pflegekinderwesen; öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zur Sponsorengewinnung; Beibehaltung des Niveaus von Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit trotz geringer Haushaltsmittel;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

• •









weitere Qualitätssteigerungen bei der Vermittlung von Pflegekindern sowie bei der Beratung und Begleitung der Pflegefamilien; noch bessere Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe, auch unter dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben; neue Herausforderung in der Arbeit der Unterhaltsvorschusskasse aufgrund des Inkrafttretens des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der Restschuldbefreiung nach der zum 01.01.99 an geltenden Insolvenzverordnung; ausgehend vom eingeleiteten Prozeß der Verwaltungsreform und dem Leitbild entwicklungsprozeß wird sich für alle Bereiche zukünftig die Anforderung ergeben Leistungen transparenter zu machen, Qualitätsstandards zu formulieren und diese fortzuschreiben; unter der Voraussetzung einer gelingenden Verwaltungsreform und aufbauend auf dem erreichten Stand der Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung müssen Vorbereitungen für die Kosten- und Leistungsrechnung und Budgetierung getroffen werden; bereits eingeleitete Prozesse der Personalentwicklung müssen wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Erfüllung der 277

Dezernate mit Ämtern

wachsenden Arbeitsanforderungen und für die Meisterung der anstehenden Veränderungsprozesse fachlich qualifiziert und in größerer Breite im Arbeitsalltag verankert werden. Neben dem Bereich der Jugendarbeit ist besonderer Wert auf die Erziehungshilfe zu legen. Wichtige Vorhaben sind: Konsequente Umsetzung der Erziehungshilfen als Dienstleistungen Stichpunkte hierbei sind: • • •

Kompetenzstärkung der Betroffenen, Qualifizierung des Hilfeplanverfahrens, Elternarbeit.

Kapitel 2

Weiterentwicklung des Hilfesystems in unserer Stadt Stichpunkte hierbei sind: • • • • •

Hohe Qualität der sozialpädagogischen Beratung und Begleitung bei allen Formen von Hilfeangeboten; Herausbildung der Bereitschaftspflege als eigenständiges Tätigkeitsprofil; stadtteilbezogene und integrierte Hilfeverbundsysteme zur effektiveren Hilfeleistung im Einzelfall;. Entwicklung neuer flexibler Formen der Hilfeangebote; Fortsetzung des Umbaus der Erziehungshilfen.

Der Grundsatz lautet:

Umbau und nicht Ausbau des Hilfesystems in unserer Stadt, denn damit können perspektivisch die kostenintensiven Hilfearten weiter reduziert werden.

278

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Struktur des Jugendamtes mit Jugendhilfeausschuß Das Jugendamt ist nach Maßgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie der Satzung für das Jugendamt für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuß (politischer Teil) und der Verwaltung des Jugendamtes (Verwaltungsteil). Aufgaben des Jugendhilfeausschusses: befaßt sich Aufgaben der Verwaltung des Jugendamtes: zuständig für anregend und fördernd mit den Aufgaben der die laufenden Geschäfte sowie die Ausführung der BeJugendhilfe. Er beschließt über grundsätzliche schlüsse des Rates und des Jugendhilfeausschusses. Angelegenheiten der Jugendhilfe. Mit Stimmrecht 15 Mitglieder: 8 Mitglieder des Rates, 4 Vertreter der Wohlfahrtsverbände, 2 Vertreter der Jugendverbände, 1 in der Jugendhilfe erfahrener Bürger;

Ohne Stimmrecht 9 Mitglieder: Bürgermeisterin für Jugend, Soziales und Gesundheit, Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, Vertreter der Kirchen- und Religionsgemeinschaften, Vormundschafts, -Familien- oder Jugendrichter, Vertreter des Arbeitsamtes, der Lehrerschaft, der Polizei, Gleichstellungsbeauftragter, Kinderbeauftragte

Weitere Teilnehmer : Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die vom Oberbürgermeister bzw. seiner Stellvertreterin bestimmt werden.

Amtsleitung: 51-00 Grundsatzfragen, Dienst- und Fachaufsicht für die Mitarbeiter des Jugendamtes , Öffentlichkeitsarbeit Verwaltung: 51-01 zentrale Verwaltungsaufgaben und Haushalts-angelegenheiten, Finanzplanung, Beratung und Förderung freier Träger, zentrale Kassen- und Rechnungsangelegenheiten, Kostenrechnung, Wirtschaftliche Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene in ambulanten und stationären Einrichtungen und Pflegefamilien, Rechtsangelegenheiten Jugendarbeit/Jugendförderung: 51-02 Beratung und Förderung freier Träger, Jugendschutz, mobile Jugendarbeit, städtische Jugendfreizeitstätten, Ausund Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendarbeit, Jugendberufshilfe, Ferienfreizeiten Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft: 51-03 bestellte Amtspflegschaften und gesetzlich und bestellte Vormundschaften für Minderjährige, Unterhaltspflegschaften/-beistandschaften für Minderjährige, Unterhaltsvorschuß/-ausfalleistungen für Minderjährige, Urkundstätigkeiten, Prozeßsachbearbeitung Besondere Soziale Dienste: 51-04 Adoptionsvermittlungsstelle, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Einzelhilfe, Psychosozialer Dienst (Beratungsdienst), Kinder- und Jugendschutzzentrum und drei Kinderheime (Dienst- und Fachaufsicht) Allgemeiner Sozialer Dienst: 51-07 allgem. Erziehungshilfe/Beratung und Unterstützung von Eltern, Jugendlichen und Minderjährigen, Sorgerechtsregelungen, Fremdunterbringungen, Inobhutnahmen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Rahmen eines ganzheitlichen und stadtteilorientierten Ansatzes der Sozialarbeit Verwaltung Kindertagesstätten: 51-05 wurde am 01.07.1994 aus dem Jugendamt ausgegliedert Amt für Ausbildungsförderung: 51-06 wurde am 01.05.1997 dem Schulverwaltungsamt angegliedert

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

279

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

2.6.3.2. Verwaltung Kindertageseinrichtungen (519) Städtische Gesamtverantwortung Die Verwaltung Kindertageseinrichtungen (Kita) setzt den gemäß der bundesgesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG) und landesgesetzlich im Kinderbetreuungsgesetz LSA (KiBeG) verankerten Rechtsanspruch der Eltern auf die Tagesbetreuung ihrer Kinder in einer pädagogischen Einrichtung um. Dieser eigenständige und verantwortungsvolle pädagogische Auftrag versteht sich als familienergänzendes und -unterstützendes Angebot. Demgemäß sollen die Kinder im Verlaufe ihres Aufenthaltes in einer Kita in ihrer Gesamtentwicklung durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen sowie durch Bildungsangebote für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung altersgerecht gefördert werden. Gleichzeitig sollen ihre Gemeinschaftsfähigkeit herausgebildet und soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden. Behinderte Kinder sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu integrieren, um somit zur Verbesserung ihrer Chancen beizutragen.

Darüber hinaus werden auf der Grundlegen des KJHG durch die Verwaltung Kita die Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft wahrgenommen. Diese gesetzlich festgelegte Gesamtverantwortung erstreckt sich dabei nicht nur auf die finanzielle Ausstattung sondern auch auf die begleitende pädagogische Fachaufsicht. Bis 1993 waren diese Aufgaben Bestandteil der Arbeit des Jugendamtes. Auf Grund des Organisationsgutachtens von Price Waterhouse wurde diese Abteilung des Jugendamtes 1994 aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst und im Hinblick auf effektive und moderne Verwaltungsstrukturen verselbständigt. Ausgehend von der durch Price Waterhouse angefertigten Bestands- und Bedarfsanalyse über Kinderbetreuungsplätze wurden sowohl für die Verwaltung Kita selbst als auch für die städtischen Kindertageseinrichtungen Struktur- und Kapazitätsanpassungen vorgenommen. Von mehr als 210 Kindertageseinrichtungen mit einer Platzkapazität von insgesamt 16.500 Plätzen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren wurden durch den starken Geburtenrückgang nach der Wende 100 kommunale Kindereinrichtungen geschlossen und die Kapazität bis Ende 1998 auf rund 4980 Plätze reduziert.

E n t w ic k l u n g v o n P l a tz a n g e b o t u n d a n g e m e l d e t e n K i n d e r n i n d e n k o m m u n a le n K i n d e r t a g e s e i n r i c h tu n g e n 1992 - 1998 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 0

5000 P la t z a n g e b o t

10000

15000

a n g e m e ld e t e K in d e r

Abbildung 99: Entwicklung des Platzangebotes in den kommunalen Kindereinrichtungen (Quelle: Verwaltung Kindertageseinrichtungen)

280

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Jahr

Dezernate mit Ämtern

Kommunale Kapazität 2 Kindereinrichtungen 210 16 418 1992 ¹) 160 13 585 1993 ¹) 141 11 959 1994 119 9 434 1995 95 7 802 1996 68 4 973 1997 65 4 825 1998 Tabelle 82: Kommunale Kindereinrichtungen1992 – 1998

angemeldete Kinder 15 199 13 015 11 066 9 195 7 290 4 872 4 7 95

Auslastung in Prozent 92,6 95,8 92,5 97,5 93,4 98,0 99,4

1) Jahresdurchschnittswerte, 2) Bestand zum 31.12. des Jahres (Quelle: Jugendamt, Arbeitgruppe Kindertageseinrichtungen)

Die Angaben in der Tabelle untersetzen zahlenmäßig die im Diagramm der vorangegangen Seite dargestellt Entwicklung der Auslastung von Platzkapazitäten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen.

Bedarfs- und Entwicklungsplanung Die mittelfristige Kindertagesstättenplanung 1995 bis 2000 war auf Grund des seit 1989 anhaltenden Geburtenrückganges ein zentrales Anliegen in der Arbeit der Verwaltung Kindertageseinrichtungen. Das durch den Geburtenrückgang und die Wanderungsverluste entstandene Überangebot an Plätzen bedurfte sowohl einer wirtschaftlich hinreichenden aber auch den gesetzlichen Ansprüchen auf einen KitaPlatz genügenden Anpassung. Ausgehend von den Ergebnissen der Price-Waterhouse-Studie wurde deshalb unter Federführung der Sozialplanungsgruppe eine mittelfristige Planung aufgestellt. Im Ergebnis dessen wurden in den Jahren 1994 bis 1998 zu insgesamt 73 Kita´s geschlossen und rund 7000 Betreuungsplätze reduziert. Trotz dieser einschneidenden Maßnahmen verfügt die Stadt Halle (Saale) heute über ein flächendeckendes Einrichtungsnetz mit ausreichenden Kapazitäten für den Fall einer wachsenden Geburtenrate. In der Stadt Halle (Saale) ist allen Eltern, die es wünschen, ein Platz für ihr Kind in einer Kita garantiert. Im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Kindertageseinrichtungen ist auch die Frage des weiteren Sanierungskonzeptes für einen großen Teil der Objekte von wesentlicher Bedeutung. Durch folgende Übersicht zu den aufgebrachten Mitteln kann kurz die Gesamtsituation charakterisiert werden. Der Sanierungsbedarf bleibt für die weiteren Jahre sehr hoch, Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

da über einen langen Zeitraum nur wenige effiziente Investitionen getätigt werden konnten. Hierbei sind u. a. umweltgerechte und energiesparende Heizungssysteme und wärmedämmender Fassadenschutz und Fenster notwendig. Durch die ersten Maßnahmen könnten hohe Betriebskosten deutlich minimiert werden. In den Jahren 1992 bis 1998 wurden für die Instandsetzung von Gebäuden rund 23,3 Mio. DM eingesetzt. Zusätzlich wurden im gleichen Zeitraum mehr als drei Millionen DM für die Instandsetzung der Außenanlagen und rund 1,3 Mio. DM für die Anschaffung von Spielgeräten ausgegeben. Mit der mittelfristigen Bedarfsplanung wurden auch die Voraussetzungen für die zielgerichtete Entwicklung der pädagogischen Konzepte der einzelnen Einrichtungen geschaffen. Die daraus abzuleitenden konzeptionellen Akzente eröffnen den Kindern und ihren Eltern die Möglichkeit, vielfältige pädagogische Konzepte in Anspruch nehmen zu können.

Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft Aus den 1993 existierenden 16 Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft sind am Ende des Berichtszeitraumes 43 geworden. Mit dem Inkraftreten des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (KiBeG) gab das Land Sachsen-Anhalt deutliche Impulse, Kindereinrichtungen in freie Trägerschaft zu übergeben. So wurde vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Haushaltsführung und auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips im Oktober 1996 die Übertragung von kommunalen Einrichtungen an freie Träger der Jugendhilfe konzeptionell vorbereitet und begleitet. 1996 bis 1998 konnten 22 Kindereinrichtungen und zwei Horte an freie 281

Dezernate mit Ämtern

Träger der Jugendhilfe übergeben werden. Damit konnte die Zielstellung von einer hälftigen Übertragung des derzeitigen Einrichtungsbestandes schon zu 67 % erreicht und eine positive Entwicklung in Richtung Trägervielfalt sichtbar gemacht werden. Mit der Übertragung von Kindertageseinrichtung in freie Trägerschaft erwächst der Verwaltung

Jahr

Kapitel 2

Kindertageseinrichtungen aus der gesetzlichen Gesamtverantwortung nicht nur die finanzielle Sicherung für die Kitas der freien Trägern, sondern verstärkt auch die pädagogische Aufsicht und die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Anzahl der Kapazität Angemeldete Kindereinrichtungen Kinder 19 901 829 1994 19 898 797 1995 22 1 085 1 129 1996 42 2 661 2 626 43 2 873 2 762 1997 Tabelle 83: Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft 1994 – 1998

Auslastung in Prozent 92,0 88,8 104,1 98,7 96,1

1) einschließlich mit Hort (Quelle: Verwaltung Kindertageseinrichtungen)

Die Verwaltung Kindertageseinrichtungen arbeitet seit dem 1. Dezember 1998 in einer bestätigten Verwaltungsstruktur und begann im Sommer 1998 mit der Leitbilddiskussion. Mit allen Vorschlägen und Entscheidungen ist die Verwaltung Kindertageseinrichtungen bemüht, eine bedarfs- und kundenorientierte Betreuung der Kinder zu sichern. Dazu gehören: • • • •

der ständige Dialog zwischen Eltern und Erziehern, ein regelmäßiger Meinungsaustausch zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in allen Einrichtungen, die noch stärkere Einbindung der Eltern in das tägliche Geschehen in und um die Kindereinrichtungen sowie Angebote über den Bedarf hinaus, z. B. Aufnahme von Gastkindern oder Öffnungszeiten nach 18 Uhr.

Abbildung 100: Kindertagesstätten-Führer

282

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.6.4. Gesundheitsamt (53) Die Einführung des bundesdeutschen Gesundheitssystems hatte zur Folge, daß die Strukturen des Gesundheitswesens der Stadt Halle ab 1990 grundlegend verändert werden mußten. Wie auch in anderen Verwaltungsbereichen mußten die zu DDR-Zeiten selbständigen Abteilungen des Gesundheits- und Sozialwesens der Städte Halle und Halle-Neustadt 1990 zu einem Gesundheitsamt für die Stadt Halle (Saale) zusammengeführt werden. Durch die Einführung des medizinischen Versorgungssystems der BRD entsprechend dem Einigungsvertrag wurden in der Stadt Halle 1990/91 die Polikliniken umstrukturiert und die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung maßgeblich durch das Vertragssystem mit niedergelassenen Ärzten/Zahnärzten in freien Praxen bzw. Gemeinschaftspraxen und Gesundheitszentren abgesichert. Entsprechend Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 75, Abschnitt 1, haben die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung in dem im § 73, Abs. 2 bezeichnetem Umfang sicherzustellen. Sie haben gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche bzw. vertragszahnärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutete für den ambulanten medizinischen Bereich der Stadt Halle eine völlige Neustrukturierung. Zunächst noch vorhandene kommunale poliklinische Einrichtungen sind bis auf zwei kommunal weitergeführte Polikliniken und eine Poliklinik in freier Trägerschaft aufgelöst worden. Auf Beschluß des Stadtrates vom 26.06.1996 wurden die zwei kommunalen Polikliniken zum 31. Dezember 1996 bzw. zum 30. Juni 1999 aufgelöst. Bis zur Schließung zum 30.06.1999

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

sind lediglich ein Kieferorthopäde und eine Zahnärztin sowie das dazugehörende Personal als vertragsärztlich tätige Zahnärzte kommunal angestellt. Die Kassenärztliche/zahnärztliche Vereinigung des Landes Sachsen-Anhalt hat eingeschätzt, daß die hausärztliche und ambulante fachärztliche Versorgung in der Stadt Halle ausreichend abgesichert ist. Grundlage für diese Einschätzung sind die Bedarfsrichtlinien des Bundesausschusses der Krankenkassen und die modifizierte allgemeine Verhältniszahl Ost-Versorgungsgrad 110 %. Das bedeutet, daß maximal zehn Prozent über den Bedarf der Kommune Fachärzte zugelassen werden. In Folge dieser Veränderung kam es auch zu anderen Aufgaben im Bereich des Gesundheitsamtes. Dieses mußte inhaltlich und personell entsprechend den aktuellen Versorgungsforderungen und der Gesundheitsziele neu gebildet und strukturiert werden. Die Aufgabenstellungen für die einzelnen Bereiche ergaben sich aus der jeweils gültigen Gesetzgebung. Hier ist insbesondere darauf hinzuweisen, daß durch das Rechtsbereinigungsgesetz Teile des Einigungsvertrages in SachsenAnhalt zu Landesrecht geworden sind. Das traf insbesondere auf die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst von 1990 und die Anordnung über die ärztliche Leichenschau von 1978 zu. Weitere wesentlich zu nennende gesetzliche Grundlagen sind das Bundes-Seuchengesetz, die Trinkwasserverordnung, das BundesSozialhilfegesetz, Sozialgesetzbuch V sowie das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt, welches am 1. Januar 1998 in Kraft trat. Dieser 1990 eingeleitete notwendige Umstrukturierungsprozeß nimmt einen mittel- bis langfristigen Zeitraum in Anspruch. Der ursprünglich zum Gesundheitsamt gehörende Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde im Veterinäramt eingegliedert.

283

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

N ie d e rg e la sse n e F a c hä rz te 1 99 1 bis 1 9 9 6 A n z a h l d e r Ä rz te 250

200

150

100

50

0

1991

1992

1993

1994

1995

1996

A u g e n ä rz te

F ra u e n ä rz te

H N O -Ä rz te

In te rn iste n

K in d e rä rz te

O rth o p ä d e n

so n stig e F a c h ä rz te

P ra k tisc h e Ä rz te u n d Ä rz te fü r A llg e m e in m e d iz in

Z a h n ä rz te in fre ie r P ra x is

F a c h ä rz te fü r K ie fe ro rth o p ä d ie

Abbildung 101: Niedergelassene Fachärzte

(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt/Statistisches Jahrbuch der Stadt Halle (Saale) 1996)

Krankenhäuser in neuen Strukturen Auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.05.1992 ergab sich für die Stadt und alle anderen Krankenhausträger der Stadt die Aufgabe, die Strukturen der Krankenhäuser zu überdenken. Zur Steuerung und Durchführung der umfangreichen Umstrukturierungsmaßnah-

Name der Einrichtung

Art des Trägers

Stufe

men im kommunalen, ambulanten sowie dem stationären Bereich wurde zunächst ein Referat Krankenhauswesen gebildet, welches im Rahmen der Umstrukturierung nach seiner Auflösung heute als Teil des Gesundheitsamtes verblieben ist und für den Bereich kommunales ambulantes Gesundheitswesen und stationäre Versorgung zuständig ist.

1993 1994 1995 1996 1997

1998

Anzahl der Betten - Krankenhausplan LSA Stadtkrankenhaus Halle Berufsgenossenschaftliche Kliniken, Stadt Halle (S.) - Bergmannstrost Bezirkskrankenhaus Halle

Regelversorgung Regelversorgung

312

Schwerpunktversorgung Schwerpunkt* Städtisches Krankenhaus öffentlich; priv. Rechts- versorgung „Martha Maria“ Halle-Dölau gGmbH(i.G.) nachfolger freigemein- Regelversorgung * Krankenhaus nützig „Martha Maria“ freigemein- Regelversorgung Diakoniekrankenhaus nützig Halle (Saale)

625

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Medizinische Fakultät Psychiatrisches Krankenhaus St. Barbara-Krankenhaus St. Elisabeth -Krankenhaus

öffentlich öffentlich öffentlich

öffentlich

Hochschulklinik

öffentlich freigemeinnützig freigemeinnützig

Zentralver-sorgung Schwerpunktversorgung Schwerpunktversorgung

216 615

230

230

220

116**

520

610

610

550

120

110

115

125

211

201

207

232

224

220

1412

1348

1324

1312

1254

1254

80

80

80

80

80

80

210

250

250

250

242

235

395

395

395

395

390

390

Tabelle 84: Anzahl der Betten - Krankenhausplan LSA * 1996 Gründung einer Krankenhausträgergesellschaft - Städtisches Krankenhaus Martha-Maria, Halle-Dölau gGmbH, 1997 Zusammenschluß Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH und Krankenhaus Martha-Maria Halle ** Zusätzlich werden 1888 BG-Betten vorgehalten, die nicht nach dem Krankenhausgesetz (KHG) finanziert werden.

284

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Nach dem § 1 KHG LSA ist den Kommunen der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung aufgegeben. Entsprechend dem Gesetzestext ist die Stadt Halle (Saale) für eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung zuständig. Dazu wurden mit den Krankenhausträgern in der Stadt Halle gemeinsame Beratungen durchgeführt, um auf kommunaler Ebene gemeinsame Absprachen für den Landesbettenplan zu treffen.

Allgemeine Aufgaben des Gesundheitsamtes Die Aufgaben des Gesundheitsamtes leiteten sich zunächst aus § 8 der "Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten" vom 8. August 1990 (Landesgesetz nach Rechtsbereinigungsgesetz) ab. Am 1. Januar 1998 ist das „Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Mit dem Gesetz hat der Landtag eine landesrechtliche Regelung zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit beschlossen. Die Kommunen erhielten mit dem Gesetz ein modernes Instrument, um ihrer Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung nachzukommen und kommunale Gesundheitspolitik zu gestalten. Folgende Schwerpunkte des Gesetzes sind die Grundlage für die Aufgabenstellung des Gesundheitsamtes:

Gesundheitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung Verhütung und Krankheiten • •



Bekämpfung

übertragbarer

Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung auf Menschen übertragbarer Krankheiten, einschließlich der Planung von Abwehrmaßnahmen für den Seuchenfall nach Maßgabe der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften; Förderung der Durchführung der von der obersten Gesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Impfungen;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Umweltbezogener Gesundheitsschutz • Mitwirkung beim Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und Schädigungen • durch Lärm, Erschütterungen, Licht, energiereiche Strahlen, Chemikalien und andere Stoffe sowie durch tierische Schädlinge oder Insekten bei massenhaftem Auftreten; • Überwachung des Trinkwassers, des Wassers öffentlich zugänglicher Schwimm- und Badebecken sowie Badestellen von Gewässern und der Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe; • Gesundheitsverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben im Rahmen vorgeschriebener Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie bei Bauleitplanverfahren und Genehmigungsverfahren für Anlagen insbesondere nach dem Gentechnikgesetz, bei denen dem Gesundheitsschutz besondere Bedeutung zukommt; • Beurteilung der Notwendigkeit und der Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung oder der gesundheitlichen Gefahrenabwehr im Interesse der Daseinsfürsorge für die Bevölkerung; Gesundheitsförderung • Aufklärung der Bevölkerung über Möglichkeiten der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung sowie Anregung zur Mitwirkung; • Besondere Bedeutung kommt der Vorbeugung gegen Mißbrauch und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen und bei anderen Suchtgefahren zu. Sexualberatung, Schwangeren- und Mütterberatung • Beratung in gesundheitlichen Fragen der Sexualpartnerschaft, der Familienplanung; • Betreuung und Beratung Schwangerer und Mütter von Säuglingen und Kleinkindern, insbesondere sozial und gesundheitlich besonders gefährdeter Personen; • Ursachenforschung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit und Mitwirkung an deren Beseitigung. Kinder- und Jugendgesundheitsdienst • Schaffung eines ausreichenden Angebotes zur gesundheitlichen Frühförderung für be285

Dezernate mit Ämtern

• • • •

• •

hinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche; Vermittlung notwendiger Hilfen zur Verhütung von Gesundheitsschäden und zur medizinischen Rehabilitation; Durchführung von Einschulungsuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen während der Schulzeit; Durchführung von Untersuchungen, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz; Zahnärztliche Untersuchungen, insbesondere Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern; Mitwirkung an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V; Beteiligung an der Arbeitsgemeinschaft für Zahngesundheitspflege.

Gesundheitshilfe Beratung und Betreuung bei besonderen Erkrankungen und bei Behinderung • Beratungs- und Betreuungsangebote für Betroffene und Angehörige, insbesondere bei folgenden Krankheiten: * AIDS und HIV-Infektionen, * Geschlechtskrankheiten, * Tuberkulose; • Gesundheitshilfe für Personen mit seelischen oder geistigen Behinderungen oder Erkrankungen nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Januar 1992; • Förderung der Zusammenarbeit aller auf dem Gebiet der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe tätigen Personen und Institutionen.

Gesundheitsberichterstattung Gesundheitsplanung • Entwicklung von fachlichen Zielorientierungen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur medizinischen Beratung, Betreuung und Versorgung von seelisch, geistig und körperlich behinderten psychisch kranken und abhängigkeitskranken Menschen.

286

Kapitel 2

Überwachungsaufgaben Hygieneüberwachung • Überwachung aller Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen und aller Gemeinschaftseinrichtungen in Bezug auf die Anforderungen der Hygiene und der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Berufsangehörige des Gesundheitswesen • Überwachung bei den Berufsangehörigen gemäß § 26, Abs. 1, Satz 1, der Einhaltung der Berufspflichten und der Grenzen der Berufsberechtigung sowie das Führen der Berufsbezeichnung; • Überwachung der ordnungsgemäßen ärztlichen Leichenschau und Ausfüllung der Totenscheine. Das Gesundheitsamt der Stadt Halle bietet in insgesamt sieben Abteilungen sowohl auf gesetzlicher Basis als auch als freiwillige Leistung nachfolgende Dienstleistungen an:

Amtsärztlicher Dienst • Amtshilfeersuchen für das Sozialamt der Stadt, für Landesämter, für Gerichte, Ministerien etc.; • Bearbeitung alle Untersuchungsbögen für die in Halle ansässigen Asylbewerber, • Durchführung von rund 3000 Hausbesuchen pro Jahr im Rahmen amtsärztlicher Begutachtung; • Erstellung von Gesundheitszeugnissen gemäß Bundes-Seuchengesetz; • Untersuchungen bei Adoption; • Untersuchungen im Rahmen von Einstellungen in verschiedenen Betrieben, besonders für den öffentlichen Dienst; • Untersuchungen nach dem Beamtengesetz;

Hygiene und Umweltmedizin • ärztliche Untersuchungen und Umgebungsuntersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz; • Bearbeitung von Petitionen zur Wohnraumhygiene; • gesundheitliche Bewertung von Umwelteinflüssen; Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

• Krankenhaushygiene und Hygiene in anderen medizinischen Einrichtungen; • Organisation von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten; • Schutzimpfungen für Erwachsene; • Stellungnahmen für sämtliche Bau- und Umbauvorhaben der Stadt Halle; • Überwachung des Trink- und Badewassers; • umweltbezogener Gesundheitsschutz; • umweltmedizinische Untersuchung, Beratung und Aufklärung; • Reisemedizinische Beratungsstelle und Gelbfieberimpfstelle;

Sozialpsychiatrischer Dienst Die Aufgaben des Sozialpsychatrischen Dienstes ergeben sich einerseits aus dem Psychiatriegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Andererseits werden durch diesen Dienst Betroffene im Wohnungsbereich (Krisenintervention) betreut. Für die Vermittlung von Gruppenangeboten sowie zu medizinisch-therapeutischen Interventionen, zur Sucht- und Drogenberatung, insbesondere Alkoholberatung sowie Medikamentenberatung, aber auch bei der Bildung von Patientenclubs kann dieser Dienst in Anspruch genommen werden. Gegenwärtig werden 2022 Klienten im Sozialpsychiatrischen Dienst betreut. Dazu kommen 488 Klienten im Bereich Suchtberatung und betreuung.

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Die regelmäßige schulärztliche Betreuung aller Schüler in allen Schulen, Krippen und Kindergärten der Stadt Halle obliegt diesem Bereich des Gesundheitsamtes. Dazu gehören die allgemeinen Vorschuluntersuchungen sowie die Einschulungsuntersuchungen und das Angebot von Impfungen zur Krankheitsfrüherkennung und Gesundheitsvorsorge. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen beteiligte sich der Kinder- und Jugendärztliche Dienst an einer bundesweiten Umweltstudie. Durch den Jugendzahnärztlichen Dienst wurden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr durch Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten und Schulen zur Feststellung von Zahnerkrankungen und Kieferanomalien mindestens einmal im Schuljahr untersucht. Für Kinder und JuVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

gendliche, die diesen Termin nicht wahrnehmen konnten oder erkrankt waren, wurden Nachuntersuchungen angeboten. Im Rahmen dieser Untersuchungen erfolgte eine Kariesprophylaxe durch altersgemäße Überweisungen und Übungen bei Kindern von drei bis zwölf Jahren (Gruppenprophylaxe). Da Vorbeugen immer noch besser als Heilen ist, wurden Kinder und Jugendliche, Eltern, Erziehern und Lehrern zur Mundgesundheit, zahngesunden Ernährung, Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden und über Behandlungsnotwendigkeiten regelmäßig beraten. Ein besonderer Service war die individuelle Beratung und nachgehende Fürsorge für behinderte Kinder und Jugendliche.

Behindertenberatung Die Behindertenberatung widmete sich der intensiven Betreuung und Beratung der mit sehr unterschiedlichen Behinderungen lebenden Bürger der Stadt Halle, z. B.: • Beschaffung von Wohnraum, • Einzelbetreuung für körperlich und geistig Behinderte, • Empfehlung von Sonderparkgenehmigungen.

Sozialmedizinischer Dienst Dem Sozialmedizinischen Dienst obliegt die Tuberkulosefürsorge/-Röntgen, AIDS- und Geschlechtskrankheiten-Beratung, Gesundheitsförderung sowie die Krebsberatung. In diesen Verantwortungsbereich gehören: • Untersuchungen nach dem Bundes-Seuchengesetz, einschließlich der Herstellung von Röntgenaufnahmen bei der Erstellung von Gutachten; • Herstellung von Röntgenaufnahmen bei dem Verdacht auf Tuberkuloseerkrankung und die damit verbundenen Umgebungsuntersuchungen sowie die Archivierung des gesamten Röntgenfundus´ der ehemaligen Tuberkulosefürsorgestellen der Stadt Halle; • Beratung von Patienten mit Geschwulst-erkrankungen, Bildung von Selbsthilfegruppen, Einzelfallhilfe; • Beratung, Untersuchung und gegebenenfalls Abgabe von Medikamenten an Prostituierte gemäß Geschlechtskrankengesetz der Bundesrepublik Deutschland und die notwendigen Umgebungsuntersuchungen bei Meldung von Geschlechtserkrankungen; 287

Dezernate mit Ämtern

• AIDS-Beratung und Durchführung von anonymen HIV-Tests.

Medizinaldokumentenaufsicht Im Gesundheitsamt sind sämtliche Krankenunterlagen, auch die aus dem ehemaligen ambulanten Gesundheitswesen der DDR archiviert. Darüber hinaus wird die Medizinaldokumentation gepflegt und ständig fortgeführt, insbesondere für die

Kapitel 2

Hierin werden für die Stadt Halle (Saale) und die Verbände verbindliche Standards festgelegt, die eine flächendeckende und wirtschaftlich sinnvolle Versorgung der Betroffenen garantieren. Diese Planung wird durch die Suchthilfeplanung und Suchthilfepräventionsplanung des Sozialpsychiatrischen Dienstes ergänzt.

Präventive Unterstützung durch Öffentlichkeitsarbeit

• Aufbewahrung und Kontrolle der Totenscheine, • Überwachung von Arztpraxen, • Erstellung von Statistiken.

Dazu gehört die enge Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Rahmen der Forschung und Lehre ebenso wie die Durchführung von Seminaren für Medizinstudenten.

Besondere Leistungen

Die Beteiligung an Messen (z. B. „Pro Senior“ durch Vorträge und Ausstellungen) und im Bereich des Gesunde-Städte-Projektes und sogenannten Gesundheitsmärkten zu unterschiedlichen Anlässen sind das Podium, um die Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten und Angebote zum vorbeugenden Gesundheitsschutz zu informieren. Die Mitarbeit des Gesundheitsamtes im Kinderschutzbund, S.C.H.I.R.M.-Projekt, im Behördenarbeitskreis, an Runden Tischen und weiteren Arbeitskreisen ermöglicht der Stadt Halle (Saale) frühzeitiges Handeln an sozialen und gesundheitlichen Brennpunkten.

Die Stadt Halle (Saale) ist gemäß dem Beschluß des Stadtrates von 1991 Mitglied im GesundeStädte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland. Dafür hat das Gesundheitsamt die notwendigen strukturellen Voraussetzungen durch Bildung von Arbeitskreisen geschaffen. Für die in diesem Verbund geleistete Arbeit wurde 1997 in Form einer Informationsvorlage ein Bericht für die Jahre 1992 bis 1996 durch den Stadtrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Besondere Anstrengungen erforderte die Psychiatrieplanung für die Stadt Halle (Saale). Die 1995 eigens dazu ins Leben gerufene psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) hat im Berichtszeitraum unter der Federführung des Gesundheitsamtes eine Psychiatrieplanung erarbeitet, die kurz vor dem Abschluß steht.

288

Durch die Gründung einer Angehörigengesprächsgruppe für Alzheimer-Erkrankte erhalten die betreuenden Personen unter professioneller Anleitung Hilfe bei der Pflege und im Umgang mit Alzheimer-Patienten.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

2.6.5. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (55)

steht es sich als Dienstleister, durch die direkte Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen.

Entwicklung des Amtes

Folgende Kernaufgaben wurden seit Bestehen des Amtes wahrgenommen:

Durch den Beschluß des Magistrates der Stadt Halle vom 01.11.90 zur Bildung eines Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamtes wurde der EWG-Richtlinie 89/397 vom 14.06.89 entsprochen und damit per 01.01.1991 eine einheitliche, amtliche Lebensmittelüberwachung in der Stadt Halle (Saale) geschaffen. Mit dem Schritt der Bildung dieses Amtes war die Stadt Halle im Land SachsenAnhalt Vorbild und Vorreiter zugleich, da erst mit Beschluß des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.07.92 die Überwachung aller Lebensmittel den Veterinärämtern der Kommunen übertragen wurde. Ausgehend von dieser frühzeitigen, positiven Entscheidung wurde das Amt in die Lage versetzt, bereits per 01.01.91 eine optimale Organisationsform zu finden und die anstehenden Aufgaben im Interesse der Bürger der Stadt Halle zu lösen. Das Amt war bis Mitte 1994 dem Dezernat X, Gesundheit und Sport, zugeordnet. Ab Juni 1994 erfolgte die Eingliederung in das Dezernat V, Jugend, Soziales und Gesundheit. Die Einbindung in dieses Dezernat war als positiv zu bewerten, da durch die Berührungspunkte der hier angesiedelten Ämter, speziell auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, Probleme mit geringem Verwaltungsaufwand gelöst werden konnten.

Aufgaben des Amtes Durch das Amt wurden seit 1991 Aufgaben des übertragenen und eigenen Wirkungskreises mit dem Ziel wahrgenommen, den Gesundheitsund Verbraucherschutz zu sichern, Tierseuchen zu eliminieren und das Tierschutzrecht durchzusetzen. Dabei ist die bürgernahe Arbeit auf Grund der Fülle und Vielfältigkeit der anstehenden Aufgaben ein ständiges Erfordernis. In seiner Arbeit ist das Amt einerseits auf Hinweise der Bevölkerung angewiesen, andererseits ver-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

• Überwachung des Umgangs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren, • Überwachung der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, • Futtermittelüberwachung, • Tierarzneimittelüberwachung, • Tierseuchenbekämpfung und -prophylaxe, • Organisation und Kontrolle der Tierkadaverentsorgung, • Durchsetzung und Überwachung des Tierschutzgesetzes, • Taubenabwehr und Dezimierung, • Pilzberatung sowie • Kontrolle zur Eigenkontrolle.

Gesundheitsschutz für die Bürger Im Berichtszeitraum konnte durch eine intensive Kontrolltätigkeit (durchschnittlich 5.500 Kontrollen pro Jahr) sowie durch beharrliche Belehrung und Schulung das Hygieneniveau verbessert werden. Der Hygienestandard ist in rund 70 % der Einrichtungen, die mit Lebensmitteln handeln, auf gutem Niveau. Der ambulante Handel in Verkaufseinrichtungen unter freiem Himmel, der besonders nach der Wende unüberschaubar war, ist nunmehr kontrollfähig gestaltet. Es wurde ein hygienisch funktionierendes Marktwesen aufgebaut, so daß das Hygieneniveau den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Durch verstärkte Lebensmittelprobenahmen (durchschnittlich 8.0 Proben/1.000 Einwohner und Jahr), die produktorientiert und nach Schwerpunkten erfolgten, konnte auf die Qualitätsverbesserung in den Herstellerbetrieben Einfluß genommen und damit die Bevölkerung vor Übervorteilung geschützt werden. Eine Senkung der Beanstandungsquote in hier ansässigen Unternehmen von 10 % (1991) auf 2 % (1996) wurde erreicht. In den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten wurde eine rechtskonforme Speiseabfallentsorgung durchgesetzt.

289

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Abbildung 102: Blick in einen modernen Lebensmittelverarbeitungsbetrieb in der Stadt Halle (Saale) Das Vorkommen von pathogenen Keimen in Lebensmitteln konnte durch die Einflußnahme auf die Prozeßhygiene gesenkt werden. Die Kontrollen auf Einhaltung der Kühlkette, sowie Reinigung und Desinfektion bewirkten eine rückläufige Tendenz beim Erkrankungsgeschehen und bei Erkrankungshäufungen durch Lebensmittel. Darüber hinaus konnte ein Rückgang der Salmonellenfunde in Lebensmittelproben (1996: 1,3%, 1998: 0,5%) verzeichnet werden.

Keine Seuchengefahr durch Tiere Der Ausbruch von anzeigepflichtigen Tierseuchen wurde im Berichtszeitraum verhindert. Die noch im Stadtgebiet vorhandenen Viehbestände sind anerkannt frei von Tierseuchenerregern. Dazu haben vielfältige Maßnahmen beitragen. Zum Beispiel hat die Ausreichung von Fuchsprämien dazu geführt, daß der Fuchsabschuß um über 100 % gesteigert wurde. Ebenso trägt die Tollwutimpfung der Füchse dazu bei, daß seit Anfang 1994 kein Fall von Tollwut im Stadtgebiet mehr aufgetreten ist. Noch beeindruckender stellt sich die Situation im Land Sachsen-Anhalt dar, welches durch diese Maßnahmen zur „kontrolliert tollwutfreien Region“ erklärt wurde. Die Taubenpopulation wurde nach einem Rasterprinzip gezählt und systematisch durch verschiedene tierschutzgerechte Maßnahmen von ehemals ca. 400.000 (1992) auf ca. 25.000 290

Stück (1996) gesenkt. Damit wurde die Stadthygiene wesentlich verbessert. Zur Senkung der enormen Katzenpopulation (ca. 35 000 Katzen) wurde das Projekt „Katzenkastration“ seit 1992 ins Leben gerufen und damit eine weitere Erhöhung der Population verhindert. Zur Vermeidung von Zoonosen wurden umfangreiche Umgebungsuntersuchungen bei Tieren in freier Wildbahn, aber auch des Sandes aus Spielkästen in Bezug auf die Durchsetzung mit Parasiten durchgeführt. Weitere Hygienevorsorge konnte durch die völlig neu organisierte und geregelte Kadaverentsorgung erreicht werden. Alle Tierfreunde werden mit besonderem Interesse lesen, daß eine normgerechte Haltung von Tieren im Zoofachhandel, sowie in den Versuchstierlaboratorien der MLU durchgesetzt werden konnte. Seit 1993 arbeitet in der Stadt Halle (Saale) auch ein Tierrettungsdienst, von welchem durchschittlich 30 Tiere pro Monat geborgen werden.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Umfangreicher Bürgerservice Bearbeitung von Petitionen Die Zahl der Petitionen, die die nicht artgerechte Haltung der Tiere mitteilen, ist im Berichtszeitraum weiter angestiegen. Wie aus dem nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, beträgt der Anteil an den Petitionen im Jahr 1996 72,2 %. Ein leichter Rückgang ist 1997 bei Tauben und Katzen zu verzeichnen.

Abbildung 104: Dieser Hund wurde auf Grund schlechte Haltungsbedingungen dem Besitzer fortgenommen.

Abbildung 103: Taubenhaus - eine Möglichkeit zur Verminderung der Taubenpopulation

Inhalt

Anzahl

1994 1995 1996 66 159 324 Tierschutz 22 21 21 Tauben 57 52 40 Verkaufshygiene 55 57 41 Beschwerdeproben 13 26 23 Lebensmittelhygiene 213 315 449 gesamt Tabelle 85: Bearbeitung von Petitionen

Anteil in % v. Petitionen gesamt 1997 241 12 52 41 24 370

1998 276 11 41 22 35 385

1994 30,9 10,4 26,8 25,8 6,1 100

1995 50,5 6,6 16,5 18,2 8,2 100

1996 72,2 4,7 8,9 9,1 5,1 100

1997 65,1 3,2 14,1 11,1 6,5 100

1998 71,7 2,9 10,6 5,7 9,1 100

(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

291

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

B ea rbe itu ng v o n Pe tition en 100

1 99 4

90

1 99 5

80

1 99 6 1 99 7

70

1 99 8

60 50 40 30 20 10 0 T ie rs c h u tz

Tauben

V e rk a u fh y g ie n e

B e s c h w e rd e p ro b e n

L e b e n s m itte lh y g ie n e

Abbildung 105: Graphische Verteilung der Bearbeitung von Petitionen (Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

Tierrettungsdienst (seit 1993) Jahr 1993 1994 1995 1996 1997 1998 43 222 193 236 268 207 Hunde 12 104 77 57 67 50 Katzen 1 5 8 3 1 11 Schwäne 2 15 15 18 5 31 Sonstige 58 346 293 314 341 299 Gesamt Tabelle 86: Anzahl der geborgenen Tiere (Findlingstiere, verletzte Tiere, herrenlose bzw. ausgesetzte Tiere, der Anteil Findlingstiere betrug jährlich allein 51 %) (Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

Jahr Attestierungen 87 1991 136 1992 120 1993 191 1994 182 1995 70 1996 108 1997 231 1998 1.125 Gesamt Tabelle 87: Reiseattestierungen (Hunde, Katzen, Vögel)

Jahr Gutscheine 186 1992 254 1993 403 1994 650 1995 418 1996 529 1997 487 1998 2.847 gesamt Tabelle 88: Ausreichung von Beihilfen zur Katzenkastration (Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

292

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern



Jahr Attestierungen 304 1991 - 1993 109 1994 43 1995 69 1996 67 1997 37 1998 629 gesamt Tabelle 89: Attestierung von Exportlieferungen

• • •

40 Merkblätter zu Fragen des Gesundheitsund Verbraucherschutzes auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen erarbeitet; 520 Bürgerumfragen zur Haltung von kleinen Haus- und Heimtieren durchgeführt; 1.800 Hygiene-Sets zur Hundekotentsorgung kostenlos ausgegeben; 329 Sandproben aus Spielkästen untersucht und eine Studie zur Sandkastenhygiene angefertigt; durch 60 Veranstaltungen unterschiedlichster Art (Vorträge, Foren, Presseveröffentlichungen, Fernsehen) die Bevölkerung über gesundsheitsrelevante Fragen aufgeklärt und im „Gesunde-Städte-Projekt“ mitgearbeitet.

(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)



Jahr Personen 320 1991 - 1993 109 1994 110 1995 130 1996 84 1997 114 1998 867 gesamt Tabelle 90: Schulungstätigkeit zum Erwerb des Sachkundenachweises für Hackfleisch

Gesundheitsschutz auch in Zukunft garantieren

(Quelle: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

Pilzberatung Im Stadtgebiet sind seit 1991 sieben Pilzberater im Auftrage des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes tätig. Im Durchschnitt werden jährlich 750 Personen beraten und ca. 5.000 Pilzbestimmungen vorgenommen. Pilzvergiftungen sind seit 1991 nicht zur Kenntnis gelangt. Darüber hinaus wurden von 1991 bis 1998 •

425 schriftliche Stellungnahmen zum Umbau und Neubau von Einrichtungen, die Lebensmittel in den Verkehr bringen, gefertigt;

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

In den kommenden Jahren wird das Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt die bürgerund verbraucherorientierten Kontroll- und Beratungstätigkeiten durch planmäßige Probenentnahmen für Bioprodukte, Non-Food-Erzeugnisse, Nahrungsergänzungsmittel, Naturkosmetika und Tiefkühlkost ebenso weiterführen wie die Prüfung Lebensmittel herstellender Einrichtungen. Die Projekte „Taubendezimierung“ und „Katzenkastration“ bilden auch weiterhin einen wichtigen Bestandteil der täglichen Arbeit. Die tierschutzgerechte Versorgung von Findlingstieren und herrenlosen Hunden und Katzen soll durch Erweiterung und Umbau des städtischen Tierheimes bis zum Jahr 2000 verbessert werden. Das Beibehalten des erreichten Tierseuchenstatus der Nutztier- und Wildbestände besitzt weiterhin große Priorität.

293

Dezernate mit Ämtern

2.7.

Dezernat Bauen

2.7.1. Stadtvermessungsamt (62) Ohne gründliches und genaues Kartenwerk ist keine städtebauliche Planung in der Stadt möglich. Zuständig dafür sind die Stadtvermesser. Kein leichtes Amt, weil gerade hier am Anfang mit DDR-Altlasten gerechnet werden mußte. Es erwies sich als sinnvoll, das Stadtvermessungsamt im Bereich der Stadtverwaltung 1990 neu zu gründen. Die Schwierigkeit der Gründungsphase bestand darin: Die Beschaffung der notwendigen technischen Ausrüstung und die schnelle Qualifizierung von Fachpersonal. Ebenso schwer war, die Rückführung des Stadtkartenwerkes in die Stadtverwaltung. Die für die tägliche Arbeit der Stadtvermesser benötigten Originale der Stadtkarten mußte in zähen Verhandlungen dem ehemaligen DDRStaatsbetrieb Geodäsie abgerungen werden. Ende 1991 war die Stadt Halle Besitzerin der Originale, 930 Herstellungsfolien des Stadtkartenwerkes, 2800 Festpunktdateien für das Stadtgebiet und topographischen Karten, die aus Beständen militärischer Einrichtungen und der Staatssicherheit übernommen werden konnten.

Abbildung 106: Auszug aus der Luftbildkarte Halle-Neustadt, Südpark und B80

Kapitel 2

Moderne Technik und Datensicherheit Modernste elektronische Vermessungsgeräte, Feldrechner und PC-Arbeitsplätze waren die Bedingungen für den ersten Einsatz eines Meßtrupps und den Einstieg in die graphische Datenverarbeitung. Erneut wurde das Stadtgebiet überflogen, Luftbildaufnahmen brachten neue Erkenntnisse über die Entwicklung des Wirtschafts- und Verkehrsraumes. Anteil der digitalisierten Stadtkarten in % 100

93

80

100

76

60 40

40

20 0 1995

1996

1997

1998

Abbildung 107: Digitalisierte Stadtkarte (Quelle: Stadtvremessungsamt)

Die Neuvermessung der ehemals selbständigen Stadt Halle-Neustadt war eine besondere Herausforderung für die Stadt. Unter Leitung des Stadtvermessungsamtes konnten die Arbeiten bereits 1994 abgeschlossen werden. 750 Hektar Stadtfläche waren in etwa 3000 vermessene Flurstücke zerlegt und grundbuchfähig in das Eigentum der Nutzer übertragen worden. Für die Wohnungsgenossenschaften war der Besitz von Grund und Boden klar ausgewiesen und die Voraussetzung für die Privatisierung der Wohnungen geschaffen. Mit den gewonnenen Erfahrungen konnten jetzt die Vermögenszuordnungen der Plattensiedlungen Silberhöhe, Südstadt, Heide Nord und Trotha mit hohem Tempo ermöglicht werden.

(Quelle: Stadtvremessungsamt)

Als innerhalb eines Jahres das komplette Stadtkartenwerk im Maßstab 1:500 allen Bedarfsträgern und interessierten Bürgern der Stadt zugänglich gemacht werden konnte, da waren die Schwierigkeiten vergessen: Die unterschiedlichen Zeichenvorschriften und Höhensysteme, die unvollständigen Folien und vieles andere mehr. Für das Kartenwerk wurde der Status „Vertrauliche Dienstsache“ aufgehoben, was den Nutzerkreis einschränkte, es schloß nun auch Luftbildaufnahmen ein, die bis zur Wende in Panzerschränken lagen.

294

Planerische Grundlagen Der Nachholbedarf an fundiertem Kartenmaterial war nach der Wende besonders groß. Exakte Karten sind nun einmal die Grundlage für planerische Vorentscheidungen. Amtliche Pläne sind für Stadtentwicklung wie für die Wirtschaft wichtig. Aber auch die Fachkompetenz der Mitarbeiter des Stadtvermessungsamtes in der Bewertung von Grund und Boden war in der Verwaltung und darüber hinaus gefragt. Ihre Gutachten hatten entscheidenden Einfluß auf einen geordVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

neten Grundstücksmarkt in der Stadt Halle. Gebäudewertermittlungen, Grund- und Bodenpreiserhebungen sowie eine mittlerweile unübersichtlich große Zahl von Bürgerberatungen gehörten zu den Dienstleistungen des Amtes.

Dezernate mit Ämtern

Stadtgliederung und die aktuelle Übersicht über Straßennamen.

Nichts geht ohne Karten Halle, die über eintausendjährige Stadt hatte nach vielen Jahren der Stagnation erheblichen Sanierungsbedarf. Auch das ging nicht ohne Karten. Für den Bereich des städtischen Sanierungsgebietes „historischer Altstadtkern“ hat das Stadtvermessungsamt allein 20 Karten als Digitale Stadtgrundkarten erarbeitet. Im Jahre 1995 wurden noch einmal je 72 Colorluftbildaufnahmen sowie gezielte Schrägaufnahmen gefertigt. Ein wichtiges Arbeitsmittel für viele Nutzer. Auch das Umweltamt der Stadt setzte seine Altlasten – und Biotopkartierungen ebenfalls in den vom Amt angebotenen digitalen Raumbezug. Viele öffentliche Versorgungsträger wie die Energieversorgung Halle, die Hallesche Wasser und Abwasser GmbH oder auch die HAVAG nutzten die neuen digitalen Möglichkeiten für ihre Betriebsmitteldokumentationen. Letztlich waren die Recherchen der Kartographen nach Kriegsluftbildern erfolgreich. 135 Kriegsluftbilder geben nun Aufschluß über Bombeneinschläge und Flak- und Infanteriestellungen als potentielle Munitionsverdachtflächen. Konkrete Gefahrenbeseitigung im Entwicklungsgebiet Heide-Süd ist somit möglich.

Grundlage: Digitale Stadtkarte Die Planungsbüros, die im Auftrage der Stadt arbeiten, erhalten mit der digitalen Stadtkarte eine verläßliche Grundlage. Aktuelle digitale Stadttopographiedaten wurden genutzt, um wichtige kommunale Planungsvorhaben wie die Straßenbahntrasse nach Halle-Neustadt, den Ausbau der Delitzscher Straße, die Umgestaltung des Riebeckplatzes und der „Spitze“, die Erschließung und Bebauung von Heide-Süd, dem Altindustriestandort VENAG-Ostzucker oder auch den Generalbewässerungsplan der Stadt Halle in Angriff zu nehmen. Neben dem Stadtkartenwerk führt das Vermessungsamt auch thematische Karten zum Nachweis kommunaler Objekte, die kleinräumige Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Abbildung 108: Meßtrupp bei der Arbeit (Quelle: Stadtvermessungsamt)

Als 1990 das Amt neu gegründet wurde, wurden die schwierigen Anfangsarbeiten von nur vier Mitarbeitern bewältigt. 1998 werden die wachsenden aktuellen Stadtvermessungsaufgaben von 41 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versehen. Die Gliederung des Amtes machten den Umfang der Arbeiten klar: In fünf Abteilungen, einschließlich der Amtsleitung, wird die Arbeit von der Vermessung über die Kartographie, die Raumbezogenen Daten/Automation bis zur Abteilung Umlegung/Ortsbaurecht gegliedert.

Aktualität und Genauigkeit sichern Die digitalen Stadttopographiedaten flächendeckend anzubieten und diese potentiellen Nutzern aus Wirtschaft und Verwaltung zugänglich machen zu können, ist eines der Ziele des Stadtvermessungsamtes in den nächsten Jahren. Darüber hinaus sollen Genauigkeit und Strukturierung der Daten den höheren Anforderungen angepaßt sowie der Aktualitätszyklus verkürzt werden. In Angriff genommen wurde zudem der Aufbau eines neuen amtlichen Stadthöhennetzes und auf die Umstellung der Vermessungs- und Geometriedaten auf das Lagebezugssystem ETRS 89 richtete man sich langfristig ein. Durch die enge Verknüpfung des Amtes mit der städtebaulichen Entwicklung der Saalestadt werden auch zukünftig aktuelle Anforderungen aus dieser Entwicklung folgen. 295

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Anzahl/Jahr 1993 1994 11 10 amtliche Grundlagenpläne für die Bauleitplanung Analyse digitaler Daten in km² 9196 Stadtkartenkopien an Bedarfsträger 1482 Flurkartenauszüge zum internen Gebrauch der Ämter Anfertigung großformatiger Farbkobien 87 157 Hausnummernanträge 103 415 • Neuvergaben 37 217 • Änderungen von Hausnummern 20 24 • neue Straßennamen wurden dem Stadtrat zur Beschlußfassung 66 81 qualifizierte Gutachten, Verkehrswertgutachten 60 114 Stellungnahmen zu Gutachten Dritter 140 142 Bodenwertermittlungen 53 Bewertungen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz 350 355 Bürgerberatungen zu Bodenrichtwerten 39 88 qualifizierte Teilungsentwürfe für den Grundstücksverkauf Tabelle 91: Ausgewählte Dienste des Amtes und ihre Entwicklung

1995 11

1996 23

1997 14

1998 12

68 8340 2742

300 6888 1350

368 5967 1537

310 6413 1568

2742 163 333 314 33

4461 180 629 187 16

6317 169 380 236 20

5350 256 640 352 33

67

76

54

62

139 151 86

170 143 45

118 154 76

127 153 96

435 76

460 57

330 67

360 51

(Quelle: Stadtvermessungsamt)

296

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.7.2. Hochbauamt (65) Wie für viele Ämter der Stadt Halle, so schlug auch für das Hochbauamt 1990 die Stunde Null. Mit der Umstrukturierung der Verwaltung erwies es sich als notwendig, die Voraussetzungen zur Gründung eines Hochbauamtes zu schaffen. Die Fachleute kamen hauptsächlich aus dem ehemaligen VEB Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau und Bauabteilungen des Rates der Stadt. Unterstützung leisteten Mitarbeiter des Hochbauamtes der halleschen Partnerstadt Karlsruhe: Im Oktober 1990 nahm das Hochbauamt der Stadt Halle offiziell seine Arbeit auf.

Dezernate mit Ämtern

vertrag Zoo GmbH) und das Steintor-Variete (seit Juni 1996 an Prof. Schuh GbR). Schließlich gingen 55 Kindereinrichtungen an freie Träger oder wurden geschlossen.

Abbildung 109: Leistungen des Hochbauamtes im Zoo

Eigentümer „Stadt Halle“ Per 28.01.1998 war die Stadt Halle Herr über etwa 1200 Gebäude und bauliche Anlagen mit einem Wiederbeschaffungswert von ca. 2,4 Milliarden DM. Natürlich zählt dazu das Rathaus mit seinen Verwaltungsnebenstellen, das Stadthaus, 59 Grundschulen, 38 Sekundarschulen und 14 Gymnasien. Gesamtschulen, Sonderschulen und Berufsschulen zählen ebenfalls dazu. Natürlich sind auch die Theater – einschließlich Opernhaus - und kulturellen Einrichtungen in städtischem Besitz, sieben an der Zahl. Bibliotheken, Museen gibt es insgesamt fünf. Kindertagesstätten nehmen neben Schulen mit 86 den zweiten Rang ein. 61 Sportstätten vom Hallenbad über Freibäder, dem Stadion, sechs Sportkomplexen und einer Leichtathletikhalle bis zu diversen anderen Einrichtungen, unterliegen dem Verfügungsrecht der Stadt. Nicht zu vergessen sind die 14 Friedhöfe. Der Gebäudebestand ist nicht statisch, es gibt Zu- und Abgänge. Vor allem in den Jahren 1991 bis 1996 ist eine Reihe von Gebäuden aus der kommunalen Verantwortung bzw. Bewirtschaftung abgegeben worden. Sie verbleiben jedoch dem Hochbauamt als Auftragsangelegenheit der Bauherren. Zu den Abgängen zählen so bekannte Bauten und Anlagen wie die Moritzburg (nun in Landesträgerschaft), der Zoologische Garten (seit 1995 ErbbaurechtsVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Die Aufgaben des Hochbauamtes Das Hochbauamt in seiner heutigen Struktur ist verantwortlich für die Beauftragung, Überwachung und Abnahme von Planungsund Bauleistungen sowie für eigene Planungsleistungen in der Bauunterhaltung und bei investiven Maßnahmen wie Neubau, Erweiterung, Modernisierung, Umbau, Außenanlagen und technischer Ausrüstung an den kommunalen und angemieteten Objekten bzw. auch als Auftragsangelegenheit für Dritte. Das Amt wacht auch über die Durchführung und Wahrung des Wettbewerbs für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen der Freiberufler, darunter Abbrucharbeiten von kommunalen Objekten, Beseitigung von Störfällen und Havarien, Baubegleitung für Baumaßnahmen an Objekten außerhalb des Haushaltplanes, Energiecontrolling und Umzüge von Ämtern der Stadtverwaltung. Der gesamte Aufgabenbereich des Hochbauamtes wird neben der für das gesamte Amt zuständigen Abteilung Finanztechnische Verwaltung in sechs weiteren fachspezifischen Abteilungen bewältigt. Die Bautechnische Verwaltung organisiert die Vergabe der notwendigen bautechnischen Leistungen entsprechend der praktischen Forderungen. Mit ihren Sachgebieten ist die Abteilung verantwortlich u. a. für Ausschreibungen und Vergabe, für Bauwirtschaft und Preisprüfung, für EDV und Kostendatei.

297

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Wenn man so will, so ist die Bautechnische Verwaltung so etwas wie der Wettbewerbshüter in Sachen Bau, denn die Auftragsvergabe durch das Hochbauamt ist geprägt von dem Bestreben, möglichst vielen Firmen eine Chance im Wettbewerb zu geben und die Lose, wo es technologisch möglich ist, so zu gestalten, daß insbesondere mittelständische Firmen erreicht werden. Vergabeart

wertmäßig in %

Mengenmäßige Anzahl

Mengen -mäßig in %

73,2 306 61,3 Öffentlich 13,5 54 10,8 Beschränkt 7,4 136 27,3 Freihändig 5,9 3 0,6 EG-weit (offen) 0,0 0 0,0 EG (nicht offen) 0,0 0 0,0 EG (VHV*) Tabelle 92: Vergaben des Hochbauamtes (Quelle: Hochbauamt)

wertmäßig alte Bundesländer

mengenmäßig alte Bundesländer

1,7 %

98,3 % neue Bundesländer

2,4 %

97,6 % neue Bundesländer

Abbildung 110: Wert- und mengenmäßige Vergaben in die neuen und alten Bundesländer in % Gebote der Auftragsvergabe und Wettbewerbsorganisation sind Chancengleichheit für Bewerber bzw. Bieter sowie Transparenz der Verfahren. Die innere Verteilung der Tätigkeit im Amt ist so gestaltet, daß subjektiven Einflüssen auf Vergabeentscheidungen entgegengewirkt wird. Die „Vielaugenkontrolle“ hat sich als äußerst wirksam erwiesen.

298

Planung und Neubau kommunaler Neubauobjekte werden in den Sachgebieten Projektplanung, Projektbegleitung und Projektausführung sowie im zentralen Entwurfsbüro bearbeitet. Ebenso werden Vorentwürfe für die zu planenden Objekte – das gilt auch für komplexe Sanierung und Erweiterungsbauten – erstellt und mit dem speziellen Fachamt abgestimmt. Auch werden eigene Planungsleistungen für ausgewählte Vorhaben übernommen. Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Aufgrund der Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben sind die Abteilungen Bauunterhaltung Schulen und Kindertagesstätten, Bauunterhaltung Kultur, Verwaltung und sonstige Bauten und Baunterhaltung Jugendund Gesundheitseinrichtungen, Sport und Soziales als spezielle Fachgebiete für die Objekte dieser Verwaltungen zuständig. Sie führen die Bauunterhaltung, Sanierung und notwendigen Erweiterungsbauten an Gebäuden der Schulen aller Formen, der Kindereinrichtungen, der kommunalen Verwaltung, der Feuerwehren, der Kultureinrichtungen, der Museen und Bibliotheken, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Ärztehäuser, Pflegeheime und Obdachlosenunterkünfte, des Stadions und der Sportanlagen, der Bäder und sonstigen Sport- und Wettkampfstätten sowie den Friedhöfen durch. Schließlich widmet sich die Abteilung Maschinen- und Haustechnik den Sachgebieten Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Kommunikations-, Regelungsund Sicherungstechnik, Maschinentechnik und ortsfeste Verbraucher. Diese Abteilung fühlt sich auch für den sparsamen Umgang mit finanziellen Mittlen für die Bereitstellung von Elektroenergie und Heizung zuständig. Es ist begonnen worden, ein Energiecontrolling aufzubauen.

Leistungen des Amtes Die für den Aufwand für bauliche Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude und baulichen Anlagen (ohne Reinigungsleistungen) zur Verfügung gestellten Mittel haben sich von 1991 – rund 51,8 Millionen DM – auf 38,7 Millionen DM 1996 verringert. Gerade in den Anfangsjahren des Hochbauamtes war ein erheblicher Nachholbedarf an den kommunalen Gebäuden festzustellen. Auch der Aufwand für die bauliche Entwicklung richtete sich nach dem Bedarf. Wurden noch 1991 über 44 Millionen DM eingesetzt, überstieg 1996 die Summe kaum die 38-Millionen-DM-Grenze. In die Zeit der baulichen Entwicklung fallen solche kostenintensiven und spektakulären Bauten wie die neue Leichtathletikhalle in

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

den Brandbergen, die schließlich mit über 43 Millionen DM zu Buche schlug und die Neustädter Schwimmhalle, ein sportliches Aushängeschild für Halle-Neustadt, in der vor allem der Freizeitsport ein Zuhause gefunden hat.

Abbildung 111: Leichtathletikhalle

Wie geht es weiter? Kommunale Bauten müssen auch weiterhin unterhalten und bewirtschaftet werden. Diesen Aufgabenbereich als technische Dienststelle im Hochbauamt zu integrieren und somit eine fachliche Beratung zu gewährleisten, ist der erste Schritt auf dem Weg zum modernen Gebäudemanagement. Die zu erwartende Neuorganisation der Gebäudewirtschaft zum Gebäudemanagement wird als integrative Angelegenheit verstanden, bei der betriebswirtschaftliche, bautechnische, haustechnische und organisatorische Gesichtspunkte gebündelt werden. Auch künftig wird das Hochbauamt als dienstleistende Service-Einheit die strukturellen Voraussetzungen für die Zusammenfassung und Professionalisierung zur Bewirtschaftung des kommunalen Gebäudebestandes schaffen. Das Modell gestatte auch, Verwaltungsprodukte zu definieren, die über eine KostenLeistungs-Rechnung den Leistungsumfang eines Produktes transparent machen, um eine Grundlage zur Weiterberechnung der Leistungsaufwendungen zu schaffen. Natürlich wird sich das Hochbauamt am Prinzip des organisatorischen Minimums ausrichten.

299

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

E n tw ic k lu n g d e r in v e s tiv e n M a ß n a h m e n (V e r g e b e n e L e is tu n g e n ) 1 9 9 1 b is 1 9 9 8 in M io . D M

150

100

1 3 8 ,1

9 0 ,9

9 3 ,7

1991

1992

1 0 5 ,4

1 1 2 ,1

1 4 0 ,4

1 2 0 ,4 1 0 4 ,4

50

0 1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 112: Investive Maßnahmen an kommunaleigenen Gebäuden und baulichen Anlagen (Quelle: Hochbauamt)

E n tw ic k lu n g d e r v e r g e b e n e n L e is tu n g e n (B a u n te rh a ltu n g ) v o n 1 9 9 1 b is 1 9 9 8 in M io . D M

40

3 6 ,2

30 20

3 3 ,1 2 7 ,8

2 6 ,9

2 5 ,1 1 9 ,3

1 7 ,9

1997

1998

1 3 ,5

10 0 1991

1992

1993

1994

1995

1996

Abbildung 113: Aufwand für Bauunterhaltung an kommunaleigenen Gebäuden und baulichen Anlagen (Quelle: Hochbauamt)

300

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

2.7.3. Tiefbauamt (66) Schweres Erbe angetreten Im Juli 1990 gegründet, ging das heutige Tiefbauamt aus dem Bereich „Straßenverwaltung“ des ehemaligen VEB Stadtdirektion für Straßenwesen Halle hervor. Ein schweres Erbe, lag doch der letzte extensive Straßenbau fast dreißig Jahre zurück. In den 60er Jahren entstanden die Trassen der B 80, B 6 und B 100, der heutige Riebeckplatz erhielt seine Form. Geprägt durch ausschließliche Instandsetzungsarbeiten der Hauptverkehrsstraßen, zerfiel in den Jahren bis zur Wende die mittelalterliche Straßenstruktur der Stadt zusehends. Der Beginn der Verkehrsexplosion in den 90er Jahren führte in Halle zu einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Zustände von Straßen und Brücken. Hier nun setzte die Arbeit des neuen Amtes an.

Abbildung 114: Giebichenstein-Brücke

Aufgabenspektrum des Tiefbauamtes Das Tiefbauamt nimmt in der Hauptsache alle mit dem Bau und der Unterhaltung der öffentlichen Straßen zusammenhängenden Pflichten wahr. Es ist Träger der Straßenbaulast gemäß des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA vom 06.07 1993). In den Bereichen Straßen, Brücken, Verkehrstechnik und Straßenbeleuchtung betreut das Tiefbauamt alle Verkehrsanlagen, die die verkehrstechnische Infrastruktur der Stadt ausmachen. Im Bereich Straße werden unter anderem 542 Kilometer Kommunalstraßen, aber auch 14 Kilometer Kreis-, 54 Kilometer Landes- und 34 Kilometer Bundesstraßen betreut. Selbstverständlich gehören auch die Gehwege, Radbahnen, Parkplätze und Parkstreifen sowie PKW-Stellflächen dazu. Wenig beachtet, aber unerläßlich für eine ordnungsgemäße Straßenbetreuung sind aber auch Entwässerungsleitungen, Einläufe, Schächte, Straßengräben, Mittelstreifen sowie Böschungen. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die Verkehrsknotenpunkte und niveaugleiche Kreuzungen zwischen Straße und Deutscher Bahn.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Abbildung 115: Lärmschutzwand an der B80 Halle als Stadt an Saale und Elster hat 123 Brücken, die ständig betreut werden müssen. Dazu zählen 99 Straßenbrücken inklusive Tunnelbauwerke und 24 Fußgängerbrücken. Daß dabei die unterschiedlichsten Bauarten und Materialien eine Rolle spielen – Stahl, Holz, Massivbrücken oder auch nur Behelfsbrücken macht die Aufgabe, vor der die Mitarbeiter des Tiefbauamtes stehen, deutlich. Nicht nur Brücken zählen zu den Wasserbauten, auch Ufermauern, Brückengeländer, Durchlässe oder gar Hochwasserstege müssen betreut werden. Besonderes technisches Know-how brauchen Brunnen, Pumpstationen und Pumpwerke. Daß auch öffentliche Toiletten (5 Stück) und Lärmschutzwände (960 Meter an der B 6) betreut werden, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.

Verkehrstechnik bringt Sicherheit Der Sicherheit auf den Verkehrswegen dient eine Vielzahl von Einrichtungen, für die die Abteilung Verkehrstechnik verantwortlich zeichnet. Von Lichtzeichenanlagen (108 Stück im Stadtgebiet) über 35.820 Verkehrszeichen und 14.195 Straßennamenschilder gibt es auch noch 37 Parkscheinautomaten und eine Glatteiswarnanlage an der B 100.

301

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

keit funktionierender Dienste vor Augen führen. Die Organisation des Winterdienstes fällt beispielsweise in den Aufgabenbereich der Abteilung Baukontrolle und Bauabrechnung. Selbstverständlich nicht nur der Winterdienst, sondern die gesamte Straßenreinigung bis hin zur Leerung der Papierkörbe. Dort auch werden Schadenersatzansprüche geregelt, die Bürger durch die unterschiedlichsten Unfälle auf öffentlichen Straßen und Wegen erleiden. Abbildung 116: Moderne Straßenbeleuchtung in der Richard-Paulik-Straße in Neustadt Der Bereich Straßenbeleuchtung ordnet sich ebenso der Verkehrssicherheit unter wie beispielsweise die Straßenmarkierungen. 1.355 Straßen und Plätze sind in der Stadt elektrisch erleuchtet - denn die Gasbeleuchtung gibt es in Halle nicht mehr. Die acht Abteilungen des Tiefbauamtes (einschließlich der Amtsleitung) – Verwaltung, Tiefbaukoordinierung und Sondernutzung, Planung, Entwurf; Ausschreibungen und Vergabe, Baukontrolle und Bauabrechnung, Brücken- und Wasserbau, Verkehrstechnik und Bauhof – nehmen in eigener Verantwortung ihre sehr spezifischen Aufgaben wahr. Daß die Verwaltung mit der Aufstellung der Haushaltspläne eine Schlüsselstellung einnimmt, liegt auf der Hand, schließlich obliegt ihr auch die Kontrolle des Planes. Die Abteilungen kommen sowohl ihren Betreuungs- und Baupflichten nach, sind aber auch für die in ihrem Bereich angesiedelten Genehmigungen für Nutzung, Sondernutzung oder Bauten im öffentlichen Raum zuständig. Die Zustimmung zu Leitungsverlegungen z. B. oder die Genehmigung eines Schwerlasttransportes ist Alltag. Es sind die täglich notwendigen, aber nicht auffallenden Dinge, die ab und an die Notwendig-

302

Das Tiefbauamt organisiert und koordiniert die Neubau- und Wertschaffungsmaßnahmen bei Straßen, Brücken, Verkehrstechnik und Straßenbeleuchtung. Seit 1991 sind viele Millionen DM in die Erneuerung und die Erweiterung des Straßennetzes und die Erneuerung und Reparatur der Brückenbauwerke geflossen.

Jahr

Ausgaben davon (Mio. DM) Fördermittel 27.960 10.972 1990 54.422 26.881 1991 67.276 6.195 1992 67.029 13.408 1993 80.831 17.945 1994 87.760 22.721 1995 78.112 19.915 1996 67.838 18.896 1997 89.973 14.497 1998 Tabelle 93: Entwicklung der Ausgaben des Tiefbauamtes (Quelle: Tiefbauamt)

Für die Mühlpfortenbrücke wurde ein Ersatzneubau mit einem Aufwand von 2,6 Millionen DM geschaffen. Allein die Unterhaltsmaßnahmen für das Straßennetz, Instandsetzungsarbeiten, Beseitigung kleiner Schadstelllen oder auch Gußasphaltflickungen verlangen jährlich einen Aufwand in fast zweistelliger Millionenhöhe.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Entwicklung Mitteleinsatz für Verkehrsanlagen 1990 - 1998 60000 50000 40000 30000 20000 10000 0

90

91

92

93

Mittel Sanierung/Unterhaltung

94

95

96

97

98

Mittel Neubau/Rekonstruktion

Abbildung 117: Jahrgangsmäßige Verteilung des finanziellen Aufwandes für Verkehrsanlagen in TDM

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

303

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

2.7.4. Grünflächenamt (67) Die grünen Wächter des Stadtgebietes Dafür, daß es auch in einer Industriestadt wie Halle grünt und blüht, zeichnet das Grünflächenamt der Stadt verantwortlich. Am 01.01.1991 gegründet, sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damals wie heute für die Planung, den Entwurf, den Bau sowie Pflege und Verwaltung von insgesamt 1.437,5 Hektar Grünfläche des Stadtgebietes. Das Aufgabenspektrum reicht dabei von der Pflege und Unterhaltung von Grün- und städtischen Waldflächen über Landschaftspflege bis hin zum Betreiben der Stadtgärtnerei sowie der Hauptfriedhöfe, vier an der Zahl, mit den jeweils angeschlossenen elf Außenfriedhöfen.

Abbildung 119: Eselsbrunnen

Es wird mehr Grün

Abbildung 118: Getraudenfriedhof Halle ist eine grüne Stadt mit fast 400 Hektar öffentlichem Grün, davon 110 Hektar extensiv zu pflegende Saaleauenlandschaft. Auch die 657 Hektar Stadtwald Dölauer Heide, eine der wirklich grünen Lungen der Stadt, brauchen Pflege. Ebenso die über 17.000 Straßenbäume, die 122 öffentlichen Kinderspielplätze und die rund 50 Hektar Verkehrsgrün. Dazu kommen noch Freiflächen an 255 Objekten wie Schulen und Kindereinrichtungen. Das Wohngrün wird mehr und mehr durch die Wohnungseigentümer gepflegt.

Seit der Neugründung des Grünflächenamtes gab es zwei einschneidende organisatorische Veränderungen: 1994 wurden die Aufgaben der generellen Planung – Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung – aus dem Amt ausgegliedert und dem Stadtplanungsamt zugeordnet. Gewissermaßen im Gegenzug übernahm in den Folgejahren 1995/ 1996 das Grünflächenamt schrittweise die Verantwortung auch für die Unterhaltung der Verkehrsgrünflächen und der Freiflächen an kommunalen Gebäuden. Seit seiner Gründung 1991 bis heute hat sich die Fläche des öffentlichen Grüns um mehr als 45 Hektar erhöht. Die Anzahl der öffentlichen Spielplätze wurde größer, neun wurden neu angelegt, 35 rekonstruiert bzw. mit neuen und interessanten Spieleinrichtungen versehen.

Besonderen Aufwand, vor allem auch technischer Art, verlangen die 38 Kunstbrunnen und Wasserspiele im Stadtgebiet.

Zu den Aufgabenschwerpunkten des Grünflächenamtes gehört die Entwicklung der Park- und öffentlichen Grünflächen zu Stätten der Erholung. Und: Gepflegte Anlagen verbessern das Stadtbild. Der größte Teil der Anlagen in der Stadt wurde naturnah – auch aus wirtschaftlichen, vor allem aber aus ökologischen Gründen – gepflegt. Repräsentative Anlagen wie die vor dem Opernhaus oder Abschnitte des Stadtpar-

304

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

kes, des Pestalozziparkes und in den Stadtteilzentren bekommen jährlich zweimal wechselnden Blumenschmuck. Ein großer Teil der Blumen kommt aus der Stadtgärtnerei.

Dezernate mit Ämtern

men die Stadtrandgebiete Reideburg, Ammendorf, Radewell, Dölau und Seeben.

Freiflächen in Silberhöhe, Heide-Nord und Halle-Neustadt Gerade in Neubaugebieten sind Grünanlagen ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Wohnumweltbedingungen. Mit Mitteln aus dem Förderprogramm für große Neubaugebiete wurde beispielsweise im Wohngebiet Silberhöhe eine neue zentrale Parkanlage geschaffen.

Abbildung 120: Blühende Anlagen auf dem Juliot-Curie-Platz Parkanlagen ohne Ruhepunkte sind undenkbar. 570 Bänke laden zur Entspannung ein, während 250 Papierkörbe zu Ordnung und Sauberkeit auffordern.

Die Parks werden schöner Seit dem Gründungsjahr 1991 wurden etliche Parks und Grünanlagen neu gestaltet, verschönert. Der Eingangsbereich des 4,6 Hektar großen Stadtparks an der Magdeburger Straße wurde repräsentativ gestaltet. Und Halles größte öffentliche Spielanlage für Kinder und Jugendliche mit Skateboardbahn inmitten des Parks findet regen Zuspruch. Der Pestalozzipark im Süden bekam 1995 einen neuen Dahliengarten, in dem über 50 Dahliensorten zu bewundern sind. Jüngst wurde die Rekonstruktion des Rosengartens abgeschlossen. Im Amtsgarten/Klausberge wurden die Treppenund Sitzplatzanlagen erneuert. Der Südpark Neustadt erhielt zwei neue Brücken über den Kirchteich. Außerdem wurde ein Spielplatz für große und kleine Kinder neu gebaut. Größere Rekonstruktionsarbeiten wurden beispielsweise an den Grünanlagen Lutherstraße, Breitenfelder Straße, an der Lutherlinde, am kleinen Teich in Neustadt, an der Heideklause vorgenommen. Die Spielplätze am Johannesplatz, an der Ernst-Schneller-Straße, der Kleinen Galgenbergschlucht, an der Grazer Straße, an der Steinmühle, dem Rathenauplatz und an der Ludwig-Stein-Straße bekamen ein neues Gesicht. Auf den Pulverweiden wurde ein neuer Teich angelegt. Neue Spielplätze bekaVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Rund 8 Hektar Fläche haben die Parkanlagen in der Silberhöhe. Die Anlagen haben durchgehende Fuß- und Radwege, Spielmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen, einen zum Spielen geeigneten Kunstbrunnenbereich und zahlreiche Sitzplätze. Umfangreiche Gehölzpflanzungen werden zur grünen Lunge. In Heide-Nord wurde neues Wohngrün bereits in einer ansprechenden Qualität gepflanzt. Bis zur Jahrtausendwende 2000 sollen die Arbeiten am öffentlichen Grün in Heide-Nord abgeschlossen sein. Eine großzügige Spiel- und Sportanlage wird bereits heute vor allem von größeren Kindern und Jugendlichen genutzt. In Halle-Neustadt wurden in größerem Umfang öffentliche Freiflächen rekonstruiert wie der Grünzug im IV. Wohnkomplex, um nur ein Beispiel zu nennen.

Grün belebt das Stadtbild 17.000 Bäume säumen in Halle Straßen und Plätze. Über 3.000 Bäume wurden in den letzten Jahren neu gepflanzt. Gleichzeitig wurden die Standortbedingungen der Bäume verbessert und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vorgenommen. Neben Mitteln des Haushaltes wurden für die Arbeiten auch Fördermittel des Umweltund Naturschutzes genutzt. In einigen Fällen wurden in Halle bisher baumlose Straßen erstmals begrünt wie die Volkmannstraße, der Zollrain, ein Abschnitt der Merseburger Straße und zwei Abschnitte der B 80. Im öffentlichen Straßenraum und auf Stadtplätzen pflanzten die Mitarbeiter des Grünflächenamtes besonders stadtverträgliche Baumarten wie Linden, Ahorn und Robinien, Stadteschen und Stadtbirnen. Erstmals wurden GinkgoBäume wie in der Otto-Kilian-Straße gepflanzt.

305

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Würdige, grüne Friedhöfe Die Pflicht der Stadt, Bestattungsflächen vorzuhalten und würdige Bestattungen in einem ansprechenden Rahmen zu gewährleisten, liegt in der Verantwortung des Grünflächenamtes. Die Stadt unterhält auf kommunalen Friedhöfen 12 Feierhallen. In den zurückliegenden Jahren wurden fünf rekonstruiert und eine teilsaniert. Seit 1991 wurden für Erdreihengräber, Erdwahlgräber, Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber 12 neue Grasfelder angelegt. Neue Urnengemeinschaftsanlagen zur anonymen Bestattung entstanden auf dem Süd- und dem Nordfriedhof.

Abbildung 121: Blühender Spitzahorn in der Max-Lademann-Straße Dem Stadtklima ausgesprochen bekömmlich ist die Zunahme des Verkehrsgrün von knapp 20 auf über 50 Hektar. Zum Schutz der meist als Rasenflächen angelegten und mit bodendeckendem Gehölz bepflanzten Flächen mußten auch verstärkt Poller und Begrenzungselemente eingebaut werden, um das Befahren bzw. Parken zu verhindern. Attraktiver wurden auch die Grünanlagen von Kindertagesstätten und Schulen durch die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie das Anlegen von Kinderspielplätzen.

Abbildung 122: Stadtgottesacker 306

Auch Sondergrabfelder für Sozialbestattungen, für die Anatomie der Martin-Luther-Universität sowie für Muslime wurden geschaffen. Der Friedhof der Roten Armee auf dem Südfriedhof wurde neu gestaltet. Die Kriegsgräber der Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges sowie die Bombenopferfelder wurden rekonstruiert. Der Stadtgottesacker, als ältester Friedhof Halles und als Campo-Santo-Anlage der Hochrenaissance denkmalgeschützt, wird zur Zeit aufwendig rekonstruiert. Die Stadt plant, ihn wieder für Bestattungen zuzulassen.

Städtische Waldflächen Seit die Dölauer Heide aus dem Bestand des ehemaligen staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes an die Stadt Halle übergeben wurde, hat das Grünflächenamt zielstrebig an der Entwicklung eines standortgerechten Mischwaldes gearbeitet. Bis 1997 wurden 69 Hektar mit heimischen Laubhölzern wie Stiel- und Traubeneichen, Winterlinden und Rotbuchen aufgeforstet. Der Wald als Erholungsgebiet – gerade die Dölauer Heide mußte nach der Übernahme diesbezüglich erheblich aufgewertet werden. 23 Kilometer Wege mußten ausgebaut, 208 Wegweiser angebracht und drei Waldspielplätze neu angelegt werden. Der Fahrverkehr in der Heide wurde durch Aufstellen von Pollern unterbunden. Im größten zusammenhängenden Waldgebiet am nordwestlichen Stadtrand hat der Naturschutz eine besondere Bedeutung. Alle forstlichen Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide erfolgen unter ökologischen Gesichtspunkten entsprechend der vorausschauenden Planung. In den letzten Jahren wurden vier Feuchtbiotope wiederhergeVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

stellt sowie 420 Nistkästen angebracht. Das Naturschutzgebiet Bischofswiese soll wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Auch in den Restauewäldern im Saaleauebereich wie Rabeninsel, Nordspitze Peißnitz und Forstwerder dienen forstliche Maßnahmen zu deren Erhaltung.

Auf der Rabeninsel wurde begonnen, auf 4,5 Hektar eine auetypische Baumstruktur – Stieleichen, Eschen und Erlen – durch Aufforsten zu entwickeln. Im Bereich des Kanals wurden 12 Hektar neuer Auenwald geschaffen und im Bereich des Hufeisensees und am Goldberg wurden 1,5 Hektar aufgeforstet.

An teile ö ffe n tlic h e s Grü n in P ro z en t

9%

9%

23% 4%

55%

P ark - und G rünanlagen

V erk ehrs grün

S tadtwald - Dölauer Heide

K om m unale Friedhöfe

Lands c hafts teile (ex tens iv z u pflegen)

Abbildung 123: Anteile Öffentlichen Grün im Stadtgebiet Halle (Saale) in Prozent (Quelle: Grünflächenamt)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

307

Dezernate mit Ämtern

2.7.5. Koordinierungsstelle Straßenreinigung (602) Mit der Erarbeitung einer Straßenreinigungssatzung sowie einer Straßenreinigungsgebührensatzung für die Stadt Halle wurde 1995 die Baukoordinierungsstelle als vorläufige Struktur gebildet. Die Umsetzung der sich aus den Satzungen ergebenden Aufgaben führte nach der Aufbauphase im Jahre 1996 zur Bildung der heutigen Koordinierungsstelle Straßenreinigung. Diese Struktureinheit fungiert als Stabsstelle des Beigeordneten für Bauen. Ihre Aufgabenstellung wurde entsprechend den neuen Gegebenheiten modifiziert und präzisiert. Im einzelnen werden durch die Koordinierungsstelle folgende Aufgaben erledigt: • •

• • • • • • •

Erhebung von Straßenreinigungsgebühren auf der Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Halle; Kontrolle der Realisierung der satzungsgemäßen Straßenreinigungsleistungen im öffentlichen Verkehrsraum auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung der Stadt Halle; Einleitung von Bußgeldverfahren auf der Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Halle; Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Halle; Koordinierung aller Aufgaben auf dem Gebiet der städtischen Reinigung zwischen den Dezernaten und den Ämtern; Bearbeitung von Widerspruchsverfahren bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Erarbeitung und Überarbeitung des Tourenplanes für die maschinelle Kehrung der öffentlichen Straßen; Bearbeitung von Petitionen auf dem Gebiet der Straßenreinigung; analytische Auswertung und Schlußfolgerung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes im Dezernat Bauen.

Durch den Stadtratsbeschluß über die überarbeitete Fassung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung erweiterte sich ab 1997 die Zahl der durch die Stadt zu reinigenden Straßen, damit auch der Aufwand der Gebührenverwaltung. Neu übertragene Aufgaben folgten daraus:

308

Kapitel 2







Erarbeitung von Ordnungsverfügungen auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung und der Straßensondernutzungssatzung (vorrangig für die Sondernutzung Müllkübel), Erarbeitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen auf der Grundlage der Straßenreinigungs- und –sondernutzungssatzung für das Ordnungsamt sowie die Kontrolle der Einhaltung dieser beiden Satzungen durch die Straßenanlieger.

Die Daten für die neuen Grundstücke mußten bezüglich der Straßenfrontlänge mit allen damit verbundenen Problemen bearbeitet und die Gründstückseigentümer angeschrieben werden. Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstelle wird von vier Mitarbeitern bearbeitet. Die Einnahmen aus den Straßenreinigungsgebühren sowie die Ausgaben im Rahmen des Verwaltungshaushaltes werden nicht über einen eigenen Haushalt, sondern in einem Unterabschnitt über das Tiefbauamt der Stadt Halle geplant.

Erstbriefe und Gebührenbescheide Die Erhebung von Straßenreinigunsgebühren umfaßt derzeit ca. 11.500 Grundstücke. Als Grundlage für die Berechnung der Gebührenhöhe dient die Länge der Straßenfront vor dem betreffenden Grundstück. Durch ein Schreiben der Stadt, den sogenannten Erstbriefen, wurden die gebührenpflichtigen Eigentümer gebeten, die Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren selbst zu ermitteln. Die Ergebnisse wurden in einer Datei zusammengefaßt, auf deren Grundlage die Gebührenbescheide erstellt werden konnten. Seit der Einrichtung der Koordinierungsstelle sind 24.605 Bescheide auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung erstellt worden.

Erstellung von Mahnbriefen Mittels dieser Briefe wurden all diejenigen Gebührenpflichtigen in Form eines Verwaltungsaktes zwingend aufgefordert, die Frontlängen mitzuteilen, die es auf der Grundlage des Erstbriefes nicht getan haben.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Wechsel der Eigentümer im Gebührenverwaltungsprogramm Jeder Eigentümerwechsel muß der Koordinierungsstelle durch den bisherigen Gebührenpflichtigen angezeigt werden. Diese Änderung muß dann im Gebührenverwaltungsprogramm eingegeben werden.

Dezernate mit Ämtern

Bearbeitung von Eingaben Im Rahmen der Koordinierungsfunktionen werden durch die Koordinierungsstelle amtsübergreifende Eingaben bearbeitet, die durch das Zusammenwirken mehrerer Ämter geklärt werden konnten.

Kontrolle Straßenreinigungsleistung Ermittlung der Straßenfrontlängen von Amts wegen Eine Reihe von Gebührenpflichtigen hat die geforderte Frontlänge trotz des Erstbriefes und des Mahnbriefes der Koordinierungsstelle nicht mitgeteilt. In diesen Fällen hat die Koordinierungsstelle die Frontlängen mit Unterstützung des Vermessungsamtes selbst ermittelt.

Eigentümerrecherchen In vielen Fällen konnten in den Dateien der Koordinierungsstelle keine Angaben über die Eigentümer bestimmter Grundstücke erfaßt werden. Diese fehlenden Daten mußten oft über mühselige Kleinarbeit beschafft werden. Zum einen über die Grundbuchdaten zum anderen über die Einwohnerdatei oder über Amtshilfeersuchen an auswärtige Behörden. Im Einzelfall konnte daraus eine sehr aufwendige Recherche werden.

Widerspruchsverfahren In einigen Fällen erhoben die Gebührenpflichtigen Widerspruch gegen den zugestellten Gebührenbescheid aus beispielsweise folgenden Gründen: • keine ausreichende Straßenreinigung vor dem betreffenden Grundstück, • Fehler bei der Angabe des Gebührenpflichtigen, • Fehler bei der Berücksichtigung von Straßensperrungen. Bei diesen Gründen muß sachlich geprüft werden, ob der Widerspruch berechtigt ist oder nicht. In vielen Fällen kann das nur durch Vor-Ort-Kontrollen geklärt werden.

Der Anteil der Kontrolle der Straßenreinigungsleistung an der Gesamtarbeit des Amtes beträgt ca. 35 % und erfolgt durch zwei Methoden. Zum einen durch die monatliche Überprüfung der Kehrnachweise der Kehrmaschinenfahrer und zum anderen durch Stichproben vor Ort in den Straßen, wo die Stadtwirtschaft Reinigungsleistungen erbringt. Darüber hinaus wurden durch die Koordinierungsstelle im Auftrag des Beigeordneten für Bauen ämter- und dezernatsübergreifende Berichte und Problemlösungen erarbeitet.

Effizientere Organisation Durch die 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung vom November 1998 wurden wiederum weitere Straßen in die städtische Straßenreinigung einbezogen. Daraus und aus der folgenden überproportionalen Erhöhung der Einnahmen aus den Straßenreinigungsgebühren erhöht sich die Bedeutung der Koordinierungsstelle für die Finanzsituation der Stadt Halle. Die gleichbleibende Mitarbeiteranzahl glich diesen erhöhten Aufwand durch eine effiziente Organisation der Verwaltungsarbeit möglich. Durch die computertechnische Vernetzung der Koordinierungsstelle mit der Liegenschaftsauskunft des Liegenschaftsamtes sowie der digitalen Stadtkarte konnten wichtige Informationen für die Gebührenverwaltung wesentlich schneller beschafft werden. Die jährlichen Einnahmen werden sich in den kommenden Jahren einerseits gemäß der Gebührenkalkulation auf ca. 1.700.000 DM und andererseits durch den weiteren Ausbau der maschinellen Straßenreinigung weiter erhöhen. Mit dem Ausbau der städtischen Straßenreinigung sind durch die Koordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt zu-

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

309

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

250000

1.116.271

351.976

70.368

500000

115.342

750000

351.486

1000000

765.679

869.630

Straßenreinigungsgebühren, Einnahmen in DM im Soll-Ist-Vergleich

1.133.651

nehmend verkehrsorganisatorische Lösungen auszuarbeiten, um eine maschinelle Reinigung in zugeparkten Straßen auch zu gewährleisten.

1996

1997 Soll

Gebührenbescheide Erstbriefe Mahnbriefe Wechsel der Eigentümer im Gebührenverwaltungsprogramm Ermittlung der Straßenfrontlänge Eigentümerrecherchen

Anzahl

7.105 1.458 342 550

250 600

Widersprruchsverfahren 46 Eingaben – bearbeitet 25 Tabelle 94: Tätigkeitsübersicht - Stand 1998

0 1995

Tätigkeit

1998

(Quelle: Koordinierungsstelle Straßenreinigung)

Ist

Abbildung 124: Erhebung von Straßenreinigungsgebühren im Zeitraum von 1995 bis 1998 (Quelle: Koordinierungsstelle Straßenreinigung)

310

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.8.

Dezernat Wirtschaftsförderung, Liegenschaften u. Beschäftigung

2.8.1. Liegenschaftsamt (23) Zur Entwicklung des Liegenschaftsamtes Mit der Gründung des Liegenschaftsamtes am 01.10.1990 entstand in der Stadtverwaltung Halle eine Struktureinheit, die es vergleichbar vorher noch nicht gab. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Amtes, die aus unterschiedlichsten Bereichen wie dem der Finanzen, des Bauamtes oder auch dem Straßenbau, um nur drei zu nennen, kamen, trafen so auf völliges Neuland mit nicht allzu günstigen Voraussetzungen. So gab es weder Liegenschaftsunterlagen noch Flurkarten oder Eigentumsnachweise. Als erster Anlaufpunkt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen lagen dem Liegenschaftsamt bis zum Jahresende 1990 rund 10.000 Anträge vor, für die jeder Anmelder eine Eingangsbestätigung erhielt und die im Computer erfaßt werden konnten. Erste Akten wurden angelegt. Zum Jahresbeginn 1991 richtete die Stadtverwaltung eine Anmeldestelle für Rückübertragungsansprüche ein, gliederte diesen Bereich aus dem Liegenschaftsamt aus und ins Finanzdezernat ein. Die nun bestehende erste Struktur arbeitete mit vier Abteilungen, die 1993 in Sachgebiete umgestaltet wurden. Diese bis heute bestehende Einheit wirkte sich optimal auf die gesamte Tätigkeit des Liegenschaftsamtes aus. Erst in den Jahren 1994/1995 erhielt das Amt die dringend notwendige Anzahl von Computern und einen Direktanschluß an die Katasterdaten sowie die Genehmigung zur Führung eines Zweitkatasters - ein großer Schritt hin zur modernen Verwaltung. Mit der Einführung von Datenverarbeitung, der Vernetzung untereinander und der Eingabe von Vorgängen auf eigene Masken wurde der Rechercheaufwand erheblich reduziert.

Aufgaben des Archivs und des Sachgebietes Auskunft und Dokumentation Im Archiv, das der Amtsleitung direkt unterstellt ist, wurden alle vorgefundenen Altvorgänge mit Eigentumsveränderungen aus der Zeit zwischen 1945 bis 1989, die 1990 geborgen werden konnten, aufbewahrt sowie die vom LiegenVerwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

schaftsamt abgeschlossenen Vorgänge archiviert. Zu den Altvorgängen gehören Erbausschlagungen ebenso wie Enteignungen, Eigentumsverzichte oder Rechtsträgerwechsel. Allein bis Ende 1998 wurden 114.100 Vorgänge gesichtet, geordnet und datentechnisch erfaßt. Ein Teil der Akten konnte darüber hinaus dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen zur Klärung von Rückübertragungsansprüchen zur Verfügung gestellt werden. Das Sachgebiet Auskunft und Dokumentation führt in erster Linie Grundstücksrecherchen durch, gibt sowohl Bürgern als auch Behörden Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen und tätigt Amtshilfe für Ämter der Stadtverwaltung, die verläßliche Eigentümerangaben benötigen. Vor diesem Hintergrund ist das Spektrum der Verwendung vielfältig: Bebauungspläne, Eintragungen von Landschaftsschutzgebieten, Untersuchungen von Wohnungsbaustandorten im Rahmen des Flächennutzungsplanes, Straßenbaumaßnahmen oder auch Ermittlungen im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten, um nur Beispiele zu nennen.

Grunderwerb und Grundstückskontrolle Zum Bereich Grundstücksverkehr gehören die Sachgebiete Grunderwerb, Grundstücksverkauf sowie die Vertragskontrolle. Von 1993 bis 1998 erwarb bzw. sicherte die Stadt insgesamt 210 Grundstücke für einen Kaufpreis von 126,4 Millionen DM. Zu diesen Grundstücken gehören unter anderem die ehemalige Garnison HeideSüd, die ehemalige Zuckerfabrik in der Raffineriestraße, die ehemalige Kaffeerösterei sowie Flächen im Gewerbegebiet „Hundekopf“. 835 Grundstücke mit oder ohne Rückübertragungsansprüche verkaufte die Stadt bis 1998 für einen Gesamtwert von fast 320 Millionen DM. Die Verkaufserlöse sind bei Fälligkeit auf ein städtisches Verwahrkonto gezahlt worden und werden je nach Vermögenszuordnung bzw. Rückübertragung an die Berechtigten ausgezahlt. Dadurch konnte vom Erlös nur ein geringer Teil – pro Jahr waren das zwischen sechs und sieben Millionen DM - in den städtischen Haushalt übernommen werden. Verkauft wurde an die Interessenten nach öffentlichen Ausschreibungen oder auf Antragstellung. In der Regel betrafen die Anträge dabei zumeist Verkäufe innerhalb von Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplänen wie beim Baugebiet Spitze, beimCharlotten- oder Saalecenter 311

Dezernate mit Ämtern

sowie Verkaufseinrichtungen wie Allkauf in Neustadt oder Kaufland am Südstadtring. Zusammenhängende Gründstücke oder Zukäufe von Arrondierungsflächen wurden ebenfalls auf Antrag hin veräußert. Nicht berücksichtigt wurden Anträge von Garten- und Garagenanlagen, da diese Pacht- oder Mietnutzungen vorbehalten sind. In der Zeit von 1991 bis 1998 sind insge-samt 104 Erbbaurechtsverträge abgeschlos-sen worden. Ziel des Sachgebietes Grundstücksverkauf war es auch, schwer veräußerbare Objekte wie das Pionierhaus auf der Peißnitzinsel, das Passendorfer Schlösschen oder auch das Wittekindbad überregional anzubieten. Genutzt wurden dafür Immobilienmessen oder auch Denkmalbörsen. Nicht zuletzt zeichnet die Vertragskontrolle – wie der Name schon andeutet – für die Kontrolle aller Verpflichtungen der Erwerber, die sich aus den abgeschlossenen Verträgen ergeben, verantwortlich.

Kapitel 2

Die Verwaltung unterschiedlicher Liegenschaften In die Bereiche Kommunaleigentum, Mieten und Pachten sowie die Grundstücksverwaltung gliedert sich die Liegenschaftsverwaltung. Das Sachgebiet Kommunaleigentum nimmt dabei die vielfältigen Aufgaben der Kommune als Eigentümer bzw. als Verfügungsberechtigter von Eigentum wahr. Von der Beteiligung in Rückübertragungsverfahren über die in bauordnungsrechtlichen Verfahren als Grundstücksnachbar, bei Grundstücksteilungen, der Erarbeitung von Teilungsentwürfen in Vermögenszuordnungsverfahren bis hin zur Wahrnehmung von Grenzanerkennungsterminen reicht das Aufgabenspektrum. Darüber hinaus arbeitet der Bereich an einer Grundstücksdatei für das der Stadt Halle zugeordnete Grundvermögen. Die Verantwortung für alle Miet- und Pachtverträge, die die Stadt als Mieter oder Vermieter abschließt, liegt ebenfalls im Verantwortungsbereich der Liegenschaftsverwaltung. Wurden 1990/91 erst 220 solcher Verträge bearbeitet, waren es 1998 schon 4.225, deren erlöste Jahreskaltmiete als Einnahmen in den Verwaltungshaushalt eingehen. Die Tendenz ist kontinuierlichsteigend.

Abbildung 125: Bertramstraße 29 links vor, rechts nach der Sanierung 312

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Da im Jahr 1993 erstmals Grundstücke erworben wurden, entstand auch der Bereich der Grundstücksverwaltung in jenem Jahr neu. Er verwaltete alle bebauten wie unbebauten Grundstücke, deren Anzahl ständige durch Verkäufe, Rückübertragungen, Abbrüche oder Vermögenszuordnungen schwankte.

Umfangreichen Besucherverkehr gab es an den Sprechtagen. Hier suchten die Bürger das Gespräch zu Vorgängen rund um Grundstücksprobleme. Lagen diese nicht im Zuständigkeitsbereich des Liegenschaftsamtes, wurde trotzdem beraten und geholfen und wenn es nur die Vermittlung des richtigen Ansprechpartners war.

Der Betreich trägt auch die Verantwortung für die Kontrolle bezüglich Vandalismus oder unbefugter Nutzungen. Eigene technische Grundstücksverwalter fühtren pro Jahr im Durchschnitt 400 Reparaturen und Sicherungsmaßnahmen durch. Verwaltet werden darüber hinaus rund 5.400 Kleingärten, 1.250 Datschen und 8.400 Garagen auf städtischen Grundstücken.

Besonderer Brennpunkt war über Jahre die Betreuung von ca. 1.500 sogenannten „Modrow“Käufern, die durch unterschiedlichste Rechtslagen, Äußerungen und Grundsatzurteile sehr verunsichert waren. Einzelprüfungen und Nachverhandlungen waren nur eine Folge.

Genehmigungen und Bestellung von Vertretern

Die gesamte Problematik stellte aufgrund der hohen politischen Brisanz und der damit verbundenen persönlichen Schicksale der Käufer höchste Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes.

Papiere sind gerade im Grundstücksbereich notwendig und das nicht zu knapp. Alle im Grundstücksverkehr notwendigen Genehmigungen nach der Grundstücksverkehrsordnung sowie den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitete der Bereich Fremdes Eigentum.

Sachgemäße Verwaltung für städtische Grundstücke

Rund 27.200 Kauf-, Schenkungs-, Erbauauseinandersetzungs- und –verträge waren allein bis 1998 dem Liegenschaftsamt zur Genehmigung vorgelegt. Die Suche nach Eigentümern oder deren Rechtsnachfolgern gehörte in den Aufgabenbereich des Amtes. Bestand ein Bedarf für gesetzliche eine Vertretung, bestellte das Liegenschaftsamt diese.



Besondere- und Serviceleistungen Jährlich rund 20.000 Postsendungen erhielt das Liegenschaftsamt. Inhalte dieser waren vor allem Kauf- oder Mietanträge, Genehmigungsverträge, damit zusammenhängende Anfragen von Bürgern, Firmen oder Behörden. So effektiv wie möglich bemühen sich die einzelnen Sachgebiete um zügige Bearbeitung.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Heute arbeitet das Liegenschaftsamt mit all den gewachsenen Erfahrungen innerhalb einer transparenten Struktur an folgenden Aufgabenbereichen:

• •



Erarbeitung von Teilungsentwürfen in den Neubaugebieten als Grundlage für Vermögenszuordnungsplanverfahren, Herstellung eines Kataloges über verfügbare städtische Grundstücke ohne Rückübertragungsansprüche, Zügiger Verkauf des Grund und Bodens der Eigenheime, die unter das Sachrechtsänderungsgesetz sowie und das 1000-HäuserProgramm fallen, Fortführung des Erwerbs der Parzellen, die für verbindliche Planungen zu Infrastrukturmaßnahmen benötigt werden sowie

Weiterführung des Verkaufs leerstehender Immobilien zur Stadtsanierung.

313

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

E n t w ic k lu n g d e r M i e tv e r tr ä g e v o n 1 9 9 1 b i s 1 9 9 8 ( k u m m u la ti v e A n z a h l)

4225 4000

3578

3000

2276

2000

2565

1563

1000 220

571

987

0 1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 126: Entwicklung der Mietverträge von 1991 bis 1998

314

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

2.8.2. Amt für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Arbeitsförderung (80) Rahmenbedingungen der Wirtschaftsentwicklung in Halle Die wirtschaftliche Situation der Stadt Halle war 1990 extrem unübersichtlich. Die regionalen Auswirkungen des wirtschaftlichen „NahezuZusammenbruchs” der vom Weltmarkt abgeschotteten DDR-Wirtschaft waren in ihrem Ausmaß so nicht voraussehbar. Selbst die damals relativ günstigen Bedingungen einer eher mittelständisch geprägten und kleinteiligen Branchenstruktur konnten den partiellen Niedergang hallescher Betriebe und Unternehmen der Region nur bedingt aufhalten, keinesfalls aber verhindern. Die für die ostdeutsche Wirtschaft typischen Ausgangsbedingungen, wie • • • • •

veralteter Kapitalstock, niedrige Produktivität, fehlende Eigenkapitaldecke, geringe Marktchancen für ostdeutsche Produkte sowie einseitige Exportstrukturen

wirkten sich hier ebenso negativ aus wie anderswo in den neuen Bundesländern. Darauf mußte sich die Wirtschaftsförderung in der Anfangsphase einstellen. Das bedeutete u. a., auf eine Vielzahl anfallender und sehr unterschiedlicher Problemlagen schnell und unkonventionell zu reagieren und operativ Entscheidungen zu treffen. Eine präventive Einflußnahme auf die Strukturen einer gesunden Wirtschaftsentwicklung in der Stadt war aufgrund erheblicher Unwägbarkeiten, mangelnder Voraussetzungen und stark eingeschränkter Handlungsspielräume zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Dynamik der Wiedervereinigungsphase steigerte darüber hinaus die Nachfrage nach Neuansiedlungsflächen seitens der Investoren oder umsiedlungswilliger Unternehmen. Trotz der damit verbundenen, teilweise überzogenen Euphorie war das Interesse am Wirtschaftsstandort Halle unverkennbar. Dieser an sich wünschenswerten Situation stand beispielsweise das Defizit an kommunalen und preiswerten Gewerbeflächen für Neuansiedlungen und notwendige Umsiedlungen von Unternehmen gegenüber - ein extremes Defizit, welches erst in den Folgejahren mit ganz konkreten Projekten beseitigt werden konnte. Die Wirtschaftsförderung fungierte demzufolge in der Anfangsphase als „Vermittler“ teilweise Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

widerstreitender Interessen. Ansiedlungswillige Investoren wurden direkt an die „Quellen der Flächenverfügbarkeit“ wie Treuhandanstalt und Eigentümer privater Immobilien herangeführt und betreut. Als sehr nachteilig erwies sich der Umstand, daß die Treuhandanstalt zu dieser Zeit im Rahmen der Privatisierung ein „Massengeschäft“ ohne strukturpolitischen Auftrag abwickelte und die Stadt nur sehr geringe Einflußmöglichkeiten darauf hatte. Darüber hinaus war es notwendig, sich den Problemen des ortsansässigen Industrie- und Gewerbepotentials anzunehmen, wo die Mängelliste von fehlenden Telefonanschlüssen, nicht ausreichend vorhandenen Büroräumen und Ladenlokalen sowie Gewerbeflächen bis hin zur fehlenden Information über die neuen Fördermöglichkeiten reichte. Es vollzogen sich rasante Veränderungen insbesondere im sekundären und tertiären Sektor (d. h. im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungsgewerbe) der halleschen Wirtschaft. Quantitativ wurde der Umbau im Wesentlichen in den Jahren 1993/94 hinsichtlich der Anzahl der privatisierten Unternehmen abgeschlossen. Dazu kam eine Vielzahl von Existenzgründungen. Im Verlauf dieser Prozesse stieg die Zahl der in Halle existierenden Unternehmen in den Jahren 1990 - 1993 um mehr als das Doppelte. Damit konnte Beschäftigung für viele hallesche Arbeitnehmer gesichert werden, die bis dahin in großer Zahl beispielsweise auch in der chemischen und der Montanindustrie der Region Arbeit gefunden hatten. Im Zuge der Privatisierung dieser moralisch und materiell verschlissenen Großunternehmen wurden Arbeitskraäfte plötzlich nicht mehr benötigt. Die alten Betriebe waren unter den neuen Bedingungen wirtschaftlich nicht mehr effizient. Qualitativ war der Prozeß der wirtschaftlichen Umgestaltung zu diesem Zeitpunkt keinesfalls abgeschlossen. Die 1990 und in den Folgejahren bekannten Problemlagen der Unternehmen (veralteter Kapitalstock, niedrige Produktivität, fehlende oder geringe Eigenkapitaldecke, geringe Marktchancen für ostdeutsche Produkte auf westlichen Märkten und damit verbundene einseitige Export-/Importrelationen, Lohnzuwächse, die deutlich über dem Produktivitätsfortschritt lagen usw.) waren auch für die darauffolgende Zeitperiode dominant und wirkten sich insbesondere in der Schließung von Unternehmen und dem Abbau von Arbeitsplätzen, insbesondere im sekundären Sektor aus. Einzig die Bauwirtschaft wuchs in dieser Phase überproportional und erreichte vor dem Hintergrund eines regelrechten „Bau-Booms“ in Halle und 315

Dezernate mit Ämtern

der Region den 2,5fachen Besatz an Arbeitsplätzen gemessen an westdeutschen Vergleichsstädten. Das erfreuliche Anwachsen einer Vielzahl von Branchen des tertiären Sektors konnte aber den absoluten und relativen Rückgang des sekundären Sektors und den Anstieg der Arbeitslosigkeit nicht gänzlich kompensieren. Etwa ab 1993/94 konnte die Wirtschaftsförderung mittels eines von der gesamten Verwaltung getragenen "Konzentrationsmodells" gezielter auf die defizitären Rahmenbedingungen in der Stadt Halle einwirken. Frühzeitig gesetzte Schwerpunkte bei der Förderung technologieorientierter Unternehmen, industrieller und handwerklicher Unternehmen und der Unternehmen aus dem tertiären Sektor waren zielstrebig bearbeitet und auf die Ebene von Ergebnissen geführt worden, wozu u. a. die Eröffnung des Technologie- und Gründerzentrums, des Bio-Zentrums Halle, die Ansiedlung von wissenschaftlichen Instituten als Vorstufe und Elemente des Wissenschafts- und Innovationsparkes in der Heide-Süd, die gemeinsame Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes Halle-Queis sowie die Gewinnung und Betreuung vieler Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Stadtbereich gehören. Der Kern der Arbeit des Amtes für Wirtschaftsförderung liegt weiterhin in der Bestandspflege und Neuansiedlung von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit einer starken Konzentration auf die vorgenannten Schwerpunktbereiche. Welche Leistungen dabei für die verschiedenen Wirtschaftsbranchen bisher erbracht wurden, wird in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Kapitel 2

Handel als tragende Säule einer attraktiven Innenstadt 1990 stand auch der Handel vor einem tiefgreifenden Umbruch. Bis zur Wende war eine quantitative und qualitative Unterversorgung mit Waren des periodischen und aperiodischen Bedarfes kennzeichnend. Die bestehenden planwirtschaftlichen und wettbewerbsausschließenden Einzelhandelsstrukturen hatten dem verstärkten Einkaufstourismus in die alten Bundesländer nichts entgegenzusetzen. Ostdeutsche Produkte konnten sich nach der Währungsunion kaum eine Nachfrage sichern. Zudem entsprach die Verkaufsfläche in Halle 1989/90 mit ca. 100.000 m² (0,3 m²/Einwohner) etwa einem Viertel der relevanten Durchschnittswerte in vergleichbaren Großstädten der alten Bundesländer. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse und geringe Flächenverfügbarkeit erwiesen sich auch beim Aufbau neuer Handelsstrukturen als sehr hinderlich. Die Innenstadt - und die Verkehrssituation sollten sich durch die sprunghafte Erhöhung des MIV (Motorisierter Individualverkehr) als völlig überfordert herausstellen. Parallel zu dieser schwierigen Situation erfolgte in den Großstädten und so auch in Halle noch vor der Einführung des bundesdeutschen Planungsrechtes - im sogenannten „rechtsfreien Raum“ - die „unkontrollierte“ Ansiedlung von Handelsunternehmen aus den Altbundesländern auf „der grünen Wiese“ im Umland. Die Folgen für den städtischen Handel, wie • • •

Attraktivitätsverlust der Innenstadt, Kaufkraftabfluß in das Umland = Zentralitätsverlust der Stadt, negative Auswirkungen auf innerstädtische Investitionsvorhaben und damit verbundene Hemmnisse für die Stadtsanierung

waren nicht mehr abwendbar. Um den Veränderungen im Handel in einem gewissen Rahmen begegnen zu können, wurde bereits 1990/91 im Auftrag der Stadt Halle eine Konzeption zur Entwicklung des Einzelhandels und der städtischen Zentren erarbeitet. Abbildung 127: Technologie- und Gründerzentrum

316

Diese Konzeption wurde im Abstand von ca. drei Jahren fortgeschrieben, wobei bis in die Gegenwart und Zukunft deutlich die Prioritätensetzung der Stadt zur Entwicklung einer attraktiven Innenstadt erfolgt. Die dazu erforderlichen Aufgaben wurden vom Oberbürgermeister 1995 im vorgelegten 20-Punkte-Programm für eine Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

rasche Revitalisierung der City formuliert. Danach waren die wichtigsten Ziele des Sachgebietes Handel •

die Entwicklung einer attraktiven Innenstadt durch die Ansiedlung von Handelsunternehmen mit Magnetfunktion und hoher Kaufkraftbindung; dabei erfolgt hauptsächlich eine Konzentration auf Bestandsobjekte und auf Planungs- und Entwicklungsobjekte;



die Beseitigung der Defizite im periodischen und aperiodischen Bedarf in allen Stadtgebieten;



permanente Bestandspflege von Handelsunternehmen.

Im Ergebnis dieser Zielsetzung hat sich bis 1998 die Verkaufsfläche von Halle im Vergleich zum Jahr 1990 um mehr als verdreifacht. In diesem Zeitraum entwickelte sich ein vielfältiger Einzelhandelsbesatz von namhaften Filialisten, u. a. Kaufhof, Karstadt, Woolworth, Leiser, Görtz, New Yorker, Jean Pascal, aber auch ein breites Angebot des mittelständigen Einzelhandels, vertreten durch Fachgeschäfte, wie FiziaPorzellan-haus, Blechtrommel, Zahnbürste, und Boutiquen, wie ISA-Moden, Ethelmoden, In Leder-Simone Tholl, um nur einige zu nennen, mit einem typischen Halleschen Flair und Nischencharakter. In Verbindung mit einer gezielten Bauleitplanung wurde erreicht, dass sich nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den einzelnen Stadtteilen das Ladenangebot verbesserte.

Entwicklung führte dazu, dass der Nettoabfluss der Nachfrage sich in den letzten Jahren auf 85 Millionen DM verringerte, verbunden mit einem Zentralitätsanstieg für Halle auf 96 %- Punkte.

Abbildung 129: Untere Leipziger Straße Engagierte Geschäftsleute und Innenstadtanlieger gründeten 1997 die City-Gemeinschaft und versuchen so, gemeinsam Antworten auf Probleme und drängende Fragen der Innenstadtentwicklung zu finden. Um regional und überregional auf die City-Standorte aufmerksam zu machen, erfolgte durch die City-Gemeinschaft und andere Innenstadtakteure die Bündelung von Aktivitäten und Events, z. B. Salzfest, Lichtertage, Straßenfeste der Interessengemeinschaften.

Steigerung der Verkaufsflächen im m²/Jahr

Abbildung 130: Straßentheater

400000 300000 200000

Entwicklung der Einzelhandelsdichte Verkaufsfläche in m² pro Einwohner

100000 1998

1997

1996

1995

1994

1993

1992

1991

1,5

1990

0

1,3 1,1 1

Abbildung 128: Verkaufsflächen

0,5

(Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung)

So verfügt Halle heute über ein Netz von Stadtteilzentren, die vor allem in größeren Wohngebieten wie Neustadt, Heide-Nord oder der Südstadt wichtige Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen übernehmen. Diese positive Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

0,6

0,65

1992

1993

0,73

0,8

0 1991

1994

1995

1996

1997

1998

Abbildung 131: Einzelhandelsdichte (Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung)

317

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Besonderes Augenmerk bei der Verbesserung der Handelssituation in der Innenstadt liegt derzeit auf der Entwicklungsachse Leipziger Straße - Marktplatz - Große Ulrichstraße. Für die Leipziger Straße - Halles 1 km langer Boulevard und einst wichtigster Handelsweg nach Leipzig plante die Stadt in den vergangenen Jahren und realisierte ab Frühjahr 1999 eine grundlegende Umgestaltung um, u. a. die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Handelsunternehmen erheblich zu verbessern. Die umfangreichen Akquisitionsmaßnahmen der Wirtschaftsförderung schlagen sich darüber hinaus beispielsweise in der Realisierung größerer Neubauprojekte, z. B. C&A-Kaufhaus, und der Ansiedlung bekannter Unternehmen, wie H & M, Foot Locker, Pimkie, Bonita, so baut nun auch Peek & Cloppenburg ein Textilkaufhaus in der Leipziger Straße, nieder. Am Marktplatz eröffnete Wöhrl im Herbst 1998 sein Bekleidungshaus. Gleich mehrere ehrgeizige Projekte haben private Investoren in der Großen Ulrichstraße in Angriff genommen. Unternehmen wie die Frankonia Wohnbau GmbH, die Brune Consulting GmbH oder die Müller GbR erweiterten mit der Händelgalerie, dem Händelhaus-Karree, der Stadtgalerie „Rolltreppe“ und dem Drogeriekaufhaus Müller die innerstädtische Einzelhandelsfläche um rund 20.000 qm und investierten dabei zusammen rund 200 Millionen DM. Dies wird weitere Kaufkraft in der City binden. Dennoch darf nicht übersehen werden, daß erheblich wirtschaftsstrukturelle Probleme und im Vergleich zu den alten Bundesländern deutlich niedrigere Pro-Kopf-Kaufkraftwerte das Bild in den nächsten Jahren in den Städten noch bestimmen werden.

Verkaufsfläche in m² 14.000

Investitio- Arbeitsnen plätze in Mio DM Anzahl 10,5 300

1990/ 1991 5.000 50,0 200 1993 42.600 246,0 880 1994 44.400 441,5 1900 1995 41.000 159,0 700 1996 31.300 337,0 440 1997 13.800 70,0 220 1998 Tabelle 95: Kennziffern zu realisierten ausgewählten Handelsvorhaben in Halle (Quelle: Amt für Wirtschaftsförderung)

Situation und Prozesse des verarbeitenden Gewerbes in Halle unterscheiden sich kaum von denen in anderen ostdeutschen Großstädten Im Bereich Industrie und produzierendes Gewerbe war die Ausgangssituation 1990 gekennzeichnet durch: • • • • • •

Um dieser Situation begegnen zu können, verlagerte die Wirtschaftsförderung in diesem Sachgebiet ihre Aufgaben auf die Flächenverfügbarkeit für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Jedoch konnte, auf Grund der Hochpreispolitik der Treuhand in der Stadt Halle (Saale) selbst bis 1993 noch kein entscheidender Durchbruch erreicht werden. Erst 1994 gelang es in Kooperation mit der Gemeinde Queis durch den Bau des „Gewerbe und Industriegebietes Halle Ost/ A 14“ diese Situation entscheidend zu mildern. Weitere Flächenpotentiale werden kurz- und mittelfristig erschlossen. So stehen die Areale • • •

Wissenschafts- und Innovationspark HeideSüd, Gewerbeflächen Venag/Ostzucker, Gewerbeflächen Halle-Ost, sogenannter Hundekopf (GIG Halle-Ost)

für Neuansiedlungen- und Umsiedlungen für Investoren der verschiedensten wirtschaftlichen Bereiche zur Verfügung. Dem drastischen Abbau der Industrieforschung und technologieorientierter Forschungskapazitäten setzte die Stadt als vorhandene Standortpotentiale • • • •

318

ein hohes Flächendefizit bei Neuansiedlungsflächen, das „Wegbrechen“ nicht konkurrenzfähiger Unternehmen, Altlasten und Altflächenproblematik, mangelhafte Zusammenarbeit und fehlende Informationsstrukturen in der Region (z. B. Stadt-Umland-Treuhandanstalt), fehlenden planerischen Vorlauf, Hemmnisse aus der Vermögensregelung.

die traditionelle Wissenschaftsprägung der Stadt, qualifiziertes Arbeitskräftepotential, eine breit gefächerte Unternehmensstruktur und die vorhandene Forschungsinfrastruktur, wie mit Martin-Luther-Universität HalleWittenberg, Max-Planck-Institut für

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Mikrostrukturphysik (MPI), Fraunhofer Institut für Werkstoffmechanik (IWM), Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle (UFZ), Institut für Wirtschaftsorschung (IWH), Technologie- und Gründerzentrum Halle (TGZ) und Bio-Zentrum Halle entgegen. Dennoch kam es im verarbeitenden Gewerbe nicht zu dem durch Institute und Kammern prognostizierten generellen Stillstand von Unternehmensschrumpfungen und Unternehmensschließungen. Vielmehr vollzog sich ein weiterer Stellenabbau in strukturbestimmenden Unternehmen der Stadt Halle (Bombardier Transportation - DWA Ammendorf; KSB AG, Werk Halle).

Konzentration der Arbeit auf Schwerpunkte Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung wurden deshalb auf Themenschwerpunkte gelenkt, die eine Chance auf Erfolg besaßen und somit zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation der Stadt Halle beitragen sollten. Die wichtigsten Instrumente waren hierbei Maßnahmen der Bestandspflege und Neuansiedlung. Ziel der Bestandspflege war es, die in Halle ansässigen unternehmerischen Potentiale zu sichern und zu stärken. Im Rahmen der Neuansiedlung stand das Anwerben von Unternehmen, Investitionen und Innovation als entscheidende Impulse für Wertschöpfung und Beschäftigung im Vordergrund. Mit der Bündelung und Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungspotential in Form des Wissenschafts- und Innovationsparkes HeideSüd (WIP) wurde versucht, einen Beitrag zur Verbesserung der technologischen Kompetenz des Standortes Halle zu leisten. Mit dem BioZentrum Halle, dem Technologie- und Gründerzentrum Halle (TGZ) und dem in Realisierung befindlichen Projekt Erweiterungsbau TGZ II wurde eine wesentliche Situationsverbesserung für Existenzgründer und Jungunternehmen mit innovativem Leistungsprofil erreicht. In der für innovative Unternehmen reservierten zweiten Ausbaustufe des WIP sind bereits erste Unternehmensgebäude im Bau. Mehrere Bestandsgebäude wurden an Technologiefirmen verkauft. Die unter städtischer Regie angeschobenen und begleiteten Projekte bilden bei erfolgreicher und

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

zeitnaher Umsetzung einen stabilisierenden Faktor der städtischen Wirtschaftsenwicklung.

Rund um die Fördermittel entsteht ein neuer Aufgabenschwerpunkt Mit Erkennen der Schwierigkeiten und Entwicklung erster Lösungsansätze gewannen neue Aufgabenfelder der Wirtschaftsförderung zunehmend an Bedeutung. Somit kam - neben der unternehmensbezogenen Fördermittelberatung und –recherche - zunehmend dem Einwerben von Fördermitteln (Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, EU-Förderprogramme) und den damit verbundenen komplexen Maßnahmen eine signifikante Rolle im Geschäft der Wirtschaftsförderung zu. Jährlich über 200 Fördermittelberatungen für Existenzgründer leisteten dazu einen wesentlichen Beitrag. Bei städtischen Projekten hat der Bereich Fördermittelberatung die Bereitstellung von ca. 15 Millionen DM Fördermittel erreicht, mit deren Hilfe das Technologie- und Gründerzentrum im Oktober 1993 errichtet werden konnte. Dazu kamen in diesem Bereich jährlich ca. 900 Unternehmenskontakte im Bezug auf Bestandspflege und Neuansiedlung. 1997/98 wurden 178 Unternehmensakquisitionen durchgeführt, wovon bis zum Ende des Jahres 1998 49 Unternehmensansiedlungen, umsiedlungen, -erweiterungen durch den Ansiedlungsservice der Wirtschaftsförderung erfolgreich unterstützt wurden. Diese Unternehmensansiedlungen trugen durch die Realisierung von Investitionen von mehr als 560 Millionen DM zur Schaffung bzw. Sicherung von 1.250 Dauerarbeitsplätzen bei. Darüber hinaus initiierte und begleitete die Wirtschaftsförderung nachstehende Projekte, die die Wirtschaftsentwicklung der Stadt Halle langund mittelfristig prägen werden: • • • • • • •

Wissenschafts- und Innovationspark HeideSüd (WIP), Bio-Zentrum Halle, Erweiterungsbau Technologie- und Gründerzentrum (TGZ II), Venag/Ostzucker, Kommunaler Handwerkerhof (HWH), Gewerbe- und Industriegebiet Halle-Ost (GIG), Hafen Halle-Trotha (GIT),

319

Dezernate mit Ämtern



Wirtschaftsagentur Halle-Leipzig (W.A.H.L.).

Für einzelne Teilprojekte der Gebietsentwicklung Venag/Ostzucker (verkehrstechnische Erschließung des Gebietes, Errichtung eines kommunalen Handwerkerhofes, Schaffung einer Jugend- und Freizeitwerkstatt, Maßnahmen zur Begrünung und Landschaftsgestaltung) konnte nach Erhalt der Zuwendungsbescheide mit dem Bau begonnen werden. Insgesamt werden hier städtische Investitionen von ca. 50 Millionen DM bei einen Zuschußbetrag von ca. 40 Millionen DM durch Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes und der EU getätigt. In Bezug auf den WIP konnten mit dem Konzept über seine Ziele, Struktur, Ansiedlungspolitik und Finanzierung unter Mitarbeit eines Entwicklungsträgers wichtige Standortfragen für Heide-Süd geklärt werden. Aus dem Fördermittelprogramm KONVER wurden Mittel für die Renaturierung in Höhe von 7,9 Millionen DM bereit- und weitere finanzielle Unterstützung für die Erschließung in Aussicht gestellt.

Industrie- und Gewerbeentwicklung bis ins Jahr 2000 In den Jahren 1998 - 2000 muß alle Kraft auf die weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes gerichtet werden. Die wirtschaftliche Strukturierung sowohl des primären als auch des sekundären und tertiären Bereiches muß mittel- und langfristig zu einer stabilen Arbeitsmarktsituation für ein gesundes wirtschaftliches Wachstum in der Stadt Halle führen. Deshalb ist den angeschobenen Projekten und neuen Ideen besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Der tertiäre Sektor wandelt sein Gesicht Bis 1990 bestand der Dienstleistungssektor aus den Säulen: • • •

Kreditwesen, Versicherungswesen sowie dem Beherbergungswesen.

Während das Kreditwesen die drei Unternehmen Stadt- und Saalkreissparkasse, Staatsbank und Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft umfaßte, bestand das Versicherungswesen aus einem einzigen Anbieter: der Staatliche Versicherung.

320

Kapitel 2

Unter Berücksichtigung der konjunkturellen und einkommensabhängigen Entwicklung im Kreditund Versicherungswesen konnten bis 1993 in der Stadt Halle 18 Banken und Sparkassen mit teilweise größer verzweigten Filialnetzen angesiedelt werden. Die Pluralität des Angebotes konnte bis 1998 auf 22 Banken und Sparkassen und etwa 20 Versicherungsunternehmen erweitert werden.

Immobilienmarkt/Büroflächenmarkt Der Immobilienmarkt, insbesondere der Büroflächenmarkt, entwickelte sich in dem zurückliegenden Zeitraum zu einem ausgesprochenen Mietermarkt. Gegenwärtig stehen insgesamt ca. 915.200 m² Bürofläche in der Stadt Halle (Saale) zur Verfügung. Die jährlichen Zuwachsraten an Büroflächen überstiegen die konjunkturbedingte Nachfrage seit 1994 erheblich. Die Leerstände betragen derzeit ca. 135.300 m², dies entspricht einer Leerstandsquote von ca. 14,8 %. Die Mietpreise sind derzeit äußerst moderat und liegen im Randbereich der Stadt Halle (Saale) bei 8 bis 12 DM/m² und im Citybereich, abhängig vom Ausstattungsgrad und anderen Faktoren bei 12 bis 16 DM/m² (kalt, ohne Nebenkosten).

Beherbergung Das Beherbergungswesen in der Region wies 1990 im Vergleich zu den Altbundesländern erhebliche Defizite auf, da nur ca. 855 Betten (dies entspricht 2,6 Betten pro 1.000 Einwohner) für Übernachtungen bereitstanden. Obwohl die Analysen für das Beherbergungswesen zehn bis zwölf Betten pro 1000 Einwohner als marktwirtschaftlich prognostizierten, konnte im Jahre 1993 das Angebot in der Stadt Halle mit ca. 1.500 Betten und im Umland mit ca. 1.400 Betten für Übernachtungen als akzeptabler Versorgungsgrad eingeschätzt werden. 42 Hotels und 14 Pensionen bieten derzeit in der Stadt Halle (Saale) 2.732 Betten zur Übernachtung an. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 10,5 Betten pro 1000 Einwohner. Im näheren Umland stehen nochmals 2.001 Betten zur Verfügung, die allerdings negativ auf die Auslastung der Betten in Halle (Saale) wirken. Die angebotenen Bettenkapazitäten der Region gewährleisten in der Regel ein angemessenes Angebot. Die durchschnittliche Auslastung der Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Betten nahm weiter ab und lag 1998 bei 24,6 % für die Stadt Halle (Saale) und im Saalkreis bei 19,2 %. Geplant ist gegenwärtig ein Hotelprojekt im Baugebiet „Spitze“ mit einer Kapazität von 120 Zimmern. Weitere Projekte sind aufgrund der vorhandenen Kapazitäten in der Stadt Halle (Saale) und im Umland und der extrem niedrigen durchschnittlichen Auslastung im Bereich Beherbergungswesen jedoch als kritisch zu bewerten.

Dienstleistungssektor auch in schwierigen Zeiten stabil Die Stadt Halle (Saale) ist ein traditionsreiches Oberzentrum in einer traditionell stark industriegeprägten Region. Der notwendige technologische Umbau im warenproduzierenden Gewerbe geht mit einem Tertiärisierungsprozeß einher. Der Prozeß der Tertiärisierung ist unverzichtbar, durchaus typisch und auch zukunftsorientierend für ein dienstleistendes Oberzentrum einer Region. Der Unternehmensbestand in der Stadt Halle.hat sich im Dienstleistungssektor einschl. Handel seit 1990 bis 1995 absolut von 5 850 auf 12.261 Unternehmen mehr als verdoppelt. Der prozentuale Anteil des Dienstleistungssektors zum Gesamtunternehmensbestand hat sich von 1990 bis 1995 von 78,8 % auf 74,8 % nur geringfügig verringert. Der Anteil der sozialpflichtigen Beschäftigten in den Branchen Handel, Verkehr/ Nachrichten, Kredit/Versicherung, Dienstleistung, Organisationen ohne Erwerbszweck, Gebietskörperschaften/Sozialversicherung stieg in der Stadt Halle von 12/90 bis 06/95 prozentual von 64,4 % auf 70,2 % bezogen auf die Gesamtbeschäftigten an. Die Beschäftigtenzahl erhöhte sich vor allem im Bereich sonstiger Dienstleistungen um rund 260 %.* (Ab 1996 ist auf Grund der statistischen Erfassung keine Vergleichsfähigkeit der Sparten zu den Vorjahren möglich.)

Dezernate mit Ämtern

Bildungs- und Forschungseinrichtungen geben zusätzliche Stabilität Die Aus- und Weiterbildungsbranche sowie die Forschung haben den Dienstleistungssektor in den Jahren 1990 bis 1996 erheblich bereichert. Derzeit sind in der Stadt Halle über 70 Weiterbildungseinrichtungen ansässig. Seit 1994 werden durch die Wirtschaftsförderung jährlich aktualisierte Weiterbildungskataloge herausgegeben (Auflage der Ausgabe 1997/98 - 4.000 Stück, Auflage der Ausgabe 1999 - 4.000 Stück). Die Bürger und Bürgerinnen können sich anhand des Kataloges über das vielschichtige Angebot und die Möglichkeiten zur Umschulung, Fortbildung und Anpassung für alle Berufsgruppen informieren. Aber auch Unternehmen können aus dem breiten Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen ein maßgeschneidertes Programm für ihren eigenen Betrieb und die Mitarbeiter entwickeln. Darüber hinaus sind in der Stadt Halle namhafte wissenschaftliche Einrichtungen und Institute ansässig. Zur Förderung der Kooperationen zwischen Forschung und Industrie wurden durch die Wirtschaftsförderung von 1994 bis 1998 insgesamt sieben Kontakt- und Informationsbörsen zum Technologietransfer durchgeführt. Im Mai 1997 wurde in Zusammenarbeit mit der West GkA Management-Gesellschaft für kommunale Anlagen mbH der Wissenschaftsstandort Halle (Saale), insbesondere auch durch eine Vorortbesichtigung des Wissenschafts- und Innovationsparks (WIP), interessierten Unternehmen vorgestellt. Die Kontaktbörse 1998 wurde gemeinsam mit dem Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH im neuen Forschungsgebäude des Institutes durchgeführt und stand unter dem Thema „Umweltforschung lohnt sich - Von der Wissenschaft zum Markt“.

* Quelle: Kommunalstatistik der Stadt Halle (S), Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, eigene Berechnungen der Wirtschaftsförderung der Stadt Halle (S)

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

321

Dezernate mit Ämtern

Ausschreibungen Für die Objekte „Bergschenke“ und „Wittekind“ wurde die Ausschreibung der Immobilien wiederholt. Die Ausschreibung der Bergschenke konnte mit der Veräußerung an die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft 1998 erfolgreich abgeschlossen werden. Derzeit wird das Investitionskonzept des Investors umgesetzt. Die Verhandlungen mit den Interessenten des Objektes „Wittekind“ sind noch offen, da die Finanzierung noch nicht gesichert werden kann.

Immobilien-Informations-Service Seit 1997 verfügt die Wirtschaftsförderung über einen Immobilien-Informations-Service (IIS), in dem ca. 200 Immobilien der Branchen Dienstleistungen, Handel und Gewerbe erfaßt sind. In Abstimmung mit den Eigentümern, Bauträgern und Projektentwicklern, Unternehmen sowie Maklern wird das bestehende Angebot ständig aktualisiert und ergänzt. Interessenten u. a. Investoren, Unternehmen, Existenzgründer können auf das IIS zurückgreifen und erhalten einen umfassenden Überblick über nutzbare Gewerbeobjekte für ihre Ansiedlung. Für ca. 55 Schwerpunktobjekte stehen Kurzexposés mit Detailangaben zur Verfügung. Schwerpunkt bei den Vermittlungen ist der Büro- und Dienstleistungsbereich. Im Jahre 1997 wurden auf diesem Wege bei 43 Anfragen insgesamt 301 Standortangebote unterbreitet. Unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung konnten z. B. die Ansiedlung folgender Unternehmen unterstützt werden • • •

Alfons Bauer, „Krug zum grünen Kranze“, Fiba Baubetreuungs GmbH, Wiederhold, Bootsverleih Riveufer.

Im Jahre 1998 wurden bei 45 Anfragen 407 Standortangebote erstellt.

Projektbearbeitung Die Wirtschaftsförderung hat bedeutende Vorhaben von Investoren u. a. Kogress & Kulturzentrum Halle, Händelgalerie, Ritterhaus gezielt unterstützt und insbesondere potentielle Mietinteressenten vermittelt.

322

Kapitel 2

Schwerpunkte des Sachgebietes Dienstleitung bei der Projektbearbeitung sind • • •

Hafen Halle-Trotha: Vermittlung von Ansiedlungen, Teilnahme an Investorengesprächen, Beratung von Investoren; Neue Messe Halle: Standortauswahl, Begleitung des Vorhabens; Freizeit und Tourismus Zentrum Halle-Beesen: Projektbegleitung, Vermittlung von Freizeitinvestoren.

Entwicklung des tertiären Sektors bis 2000 Der Dienstleistungssektor wird in Deutschland derzeit als stärkster Wachstumsträger eingeschätzt. Wertschöpfung und Beschäftigung verlagern sich immer weiter in den tertiären Bereich. Rund 51,8 % des Bruttoinlandsprodukts resultierten 1997 in Deutschland aus dem Bereich Handel, Verkehr und Dienstleistungen (Basis Bruttowertschöpfung). Der Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft verläuft dabei mit zunehmender Geschwindigkeit. Der Standort Halle (Saale) sollte auch vom Beschäftigungsschub der sich stark entwickelnden Dienstleistungen profitieren. Ansiedlungen und Erweiterungen der nachfolgenden Dienstleistungsbereiche sind durch die Wirtschaftsförderung gezielt zu unterstützen, u. a. • • • • • •

Datenverarbeitungs-Dienstleistungen, Internet-Dienste, Telekommunikation, Multimediabereiche, Call Center, neue Finanzdienstleistungen, Direktmarketing, elektronischer Handel.

Durch die Call-Center-Initiative der Wirtschaftsförderung und die Bildung einer Projektgruppe IKT wird den veränderten Rahmenbedingungen und den neuen Ansiedlungsschwerpunkten entsprochen. Für 1999 sind Messeauftritte zur Investorenwerbung u. a. auf der Call-Center-Messe „DIMA“ vorgesehen. Verstärkt wird der Aufbau eines Mitteldeutschen Multimediazentrums Halle unterstützt. Das IK-Team wird versuchen, ausgehend von einer Potentialanalyse, Ansiedlungsnischen für den Bereich Information/Kommunikation zu finden, um gezielt entsprechende Projekte zu initiieren.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle Durch die Staatskanzlei des Landes SachsenAnhalt wurde angeregt, ein Mitteldeutsches Medienzentrum in Halle aufzubauen. Ein erster konstituierender Gesprächskreis unter Teilnahme der Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Forschung, Medien und Kultur fand im Dezember 1998 statt.

Neue Medien - Produkte der Wirtschaftsförderung Die Wirtschaftsförderung war maßgeblich an der Vorbereitung der Internet-Präsentation der Stadt Halle (Saale) beteiligt (http://www.halle.de). Zusätzlich wurde eine eigene Homepage der Wirtschaftsförderung installiert (http://www.wifoe.halle.de) und Homepages für die Projekte Urban und WIP (Wissenschafts- und Innovationspark) eingerichtet. Die Wirtschaftsförderung verfügt derzeit über zwei Internet-Anschlüsse. Die verstärkte Nutzung von E-Mail ([email protected]) gewährleistet ein schnelles Agieren und Reagieren in der Zusammenarbeit mit Investoren. Zur Vervollständigung des Standortund Marketingmaterials der Wirtschaftsförderung wurde eine CD-ROM „Halle - Der Wirtschaftsstandort“ erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil der Präsentation ist eine Produkt- und Unternehmensdatenbank mit über 700 Einträgen von halleschen Firmen.

Investitionsvorrang in und durch die Wirtschaftsförderung Entsprechend des Prinzips „Investitionsvorrang vor Rückgabe“ wurden durch das Sachgebiet „Besondere Investitionen“ im Zeitraum 1997/98 125 investive Bescheide und 415 Investitionsstandortbescheinigungen für eine Investitionshöhe von insgesamt 555 Millionen DM sowie 2295 Arbeitsplätze und 1221 Wohnungen erteilt. Damit erhöhten sich die geschaffenen Investitionsvoraussetzungen seit 1990 auf insgesamt 5,547 Milliarden DM, verbunden mit der Schaffung bzw. Sicherung von 30.606 Arbeitsplätzen und 10.136 Wohnungen. Von diesem Investitionsvolumen wurden seit 1990 bis einschließlich 1998 im Rahmen der durchgeführten 447 Kontrollverfahren nachweislich Investitionen im Umfang von über 1,7 Milliarden DM realisiert, in deren Ergebnis 12.900 Arbeitsplätze Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

gesichert bzw. geschaffen und 1462 Wohneinheiten um- bzw. neu gebaut wurden. Insbesondere konnten im Zeitraum 1997/98 solche Vorhaben wie • • • • • • •

Händelpassage, Juridicum, Komplex Iduna-Nova, Rudolf-BreitscheidStraße, historischer Wohnkomplex - Mansfelder Str. 1-7, Geschäftshaus der Dresdner Bank - RudolfBreitscheid-Straße, Geschäftshaus der Techniker Krankenkasse - Kleine Steinstraße, Modernisierung der Halloren GmbH in der Delitzscher Straße u. a. m.

trotz vermögensrechtlicher Ansprüche fertiggestellt werden. Desweiteren wurden in diesem Zeitraum durch erteilte Investitionsvorrangbescheide die Investitionsvoraussetzungen für solche bedeutenden Vorhaben wie z. B. für die Erweiterung der Osttangente, Errichtung eines Stadtteilzentrums in Halle-Neustadt, Erweiterung des Händelhauskarrees und des K & KZentrums, Kaufhaus Rolltreppe u. a. m. geschaffen. Auf Grund der Vielzahl von noch ungeklärten Eigentumsansprüchen, insbesondere die sich in Widerspruchsverfahren befinden, wurde die Antragsmöglichkeit für Investitionsvorrangverfahren bis zum 31. Dezember 2000 verlängert. Für Feststellungsverfahren über durchgeführte Investitionen und Fristverlängerungsverfahren gemäß Investitionsvorranggesetz gibt es keine Zeitbegrenzung.

Fördermittel- und Ansiedlungsberatung Im Zuge der Fördermittelberatung wurden im Jahr 1997/98 ca. 900 Beratungen durchgeführt. Dabei lag der Anteil von bilateralen und sehr umfangreichen Beratungen in Höhe von 40 % während 60 % der Beratungen durch Vorträge der Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaftsförderung über diese Sachfragenerfolgten.

323

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

Die individuellen Einzelberatungen in Höhe von 40 % wiesen jedoch einen höheren Leistungsumfang seitens der Wirtschaftsförderung auf:

1996: ca. 350 Fördermittelberatungen 1997: ca. 400 Fördermittelberatungen 1998: ca. 500 Fördermittelberatungen



Dabei wurde durch die Mitarbeit eines zweiten Mitarbeiters aus dem Bereich Besondere Investitionen/Fördermittelberatung die Qualität der Beratungen speziell zu arbeitsmarktpolitischen Förderprogrammen wesentlich erhöht.

• •

Auswahl und Übergabe von Förderrichtlinien, persönliche Beratung zum Förderprogramm, der Antragstellung sowie Ansprechpartner, Begleitung und Unterstützung in Gesprächen mit Bewilligungsbehörden wie Landesförderinstitut, Wirtschaftsministerium, Regierungspräsidium, Finanzämtern u. a. m. (bei Erfordernis).

Der überwiegende Teil der Full-service-Beratungen mit umfangreichen Fördermittel- und Ansiedlungsrecherchen spiegelt sich in den Akquisitions-/Bestandspflegelisten aufgeführten Unternehmen wider. Hervorzuheben sind u. a. spezielle Recherchen für Unternehmen, welche im Zuge des Standortmarkting und z. T. internationaler Ranking seitens der Wirtschaftsförderung betrieben wurden. So unter anderem für: • • • •

Deutsche Lufthansa AG, ADAC Deutschland, Peace Power China/Deutschland, Var Tec Telecom, Inc., USA.

Spezielle Aktivitäten wurden u. a. im Rahmen der Informations- und Kommunikationsstrategie der Stadt Halle entwickelt. So wurden mehr als 40 vorwiegend hallesche Unternehmen in Vorbereitung der Europäischen Kooperationsbörse „Telecommunications- und Software Interprise“ in Oulu/Finnland im Mai 1999 und ca. 40 Unternehmen für den Multi-Media Wettbewerb 1999 kontaktiert und beraten. Darüber hinaus wird bei entsprechender Fördermittelbereitstellung im Jahr 1999 in Kooperation mit einem halleschen Unternehmen das Projekt „Online-Baustelleninformationssystem“ umgesetzt. Weiterhin erfolgt eine Einbindung der Stadt Halle in die „Info-Regio Initiative“ des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der „Informationsgesellschaft“. In diesem Zusammenhang wurden Fördermittel des Landes beantragt, bewilligt und im Projekt „Regionaler Informationsverbund (RIV)“ eingesetzt.

Hauptinhalte der Fördermittelberatungen: • • • • • •

Investitionszuschüsse im Rahmen der meinschaftsaufgabe „Zur Verbesserung regionalen Wirtschaftsstruktur“, zinsverbilligte Darlehen und Kredite Sonderkreditanstalten (DtA, KfW), steuerliche Hilfe (Investitionszulage), Bürgschaftsprogramme, Liquiditäts- und Konsolodierungshilfen, arbeitsmarktpolitische Programme der und des Landes.

Geder der

BfA

Durchführung von quartalsweisen Informationsveranstaltungen zu Förderprogrammen in Zusammenarbeit mit dem Technologie- und Gründerzentrum Halle und dem Innovation Relay Centre Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Außtenstelle TGZ Halle • • • • •

Fördermittel für Existenzgründer, Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte in KMU, Beratungsfördrung/Konsolidierungsberatung für KMU, arbeitsmarktpolitische Hilfen der BfA, Technologieund Forschungsförderung u. a. m.

Fördermittelberatung und -akquisition für städtische Vorhaben • •

Projekt „VENAG/Ostzucker“ Investi-tionsumfang 40 Millionen DM, zu erwartende Förderquote 70 %, Projekt „Erweiterungsneubau TGZ (HeideSüd)“: Investitionsumfang 45 Millionen DM, zu erwartende Förderquote: 80 %, Projekt „WIP - Heide-Süd“.

Unabhängig von vorgenannten besonderen Aktivitäten nahm die Beratungstätigkeit für Existenzgründer und jüngere Bestandsunternehmen wie bereits in den Vorjahren (jedoch mit steigender Tendenz) einen großen Umfang ein.



324

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Standortmarketing präsentiert Halles Vorzüge Die Stadt Halle als urbanen Kern einer industriell entwickelten Region darzustellen und zu präsentieren, ist seit Beginn der Arbeit des Bereiches Standortmarketing der Schwerpunkt der direkten und indirekten Akquisition von Unternehmen für den Wirtschaftsstandort. Ein Stadtmarketingkonzept für die Stadt Halle aber mußte in den vergangenen Jahren erst entwickelt werden. So erfolgte die Präsentation des Standortes Halle anfangs eher plakativ. Um die Informationsvermittlung für die Stadt seitens des Amtes zu verbessern, wurde von der sogenannten plakativen zur informellen Werbung übergegangen. Damit verbunden war die systematische Erarbeitung und Aktualisierung von Standortinformationen (Broschüren), des Multi-Media-Projektes, des Wirtschaftsbildbandes, eine informellere Form der Anzeigenschaltung und die Bildung der Arbeitsgruppe „Stadtmarketing“. Positive Erfahrungen waren durch den neuen Verfahrensweg und die Kopplung von CouponAnzeigen mit redaktionellen Beiträgen zu verzeichnen. Damit konnte eine wesentlich höhere Rücklaufquote erreicht und schließlich finanzielle Mittel eingespart werden. Neben der inhaltlichen und gestalterischen Neuerarbeitung des Standortpasses, eines Informationsmaterials für Führungskräfte der Wirtschaft, der Überarbeitung des Multi-Media-Programmes und des Faltdisplays sowie der Gestaltung von Anzeigenvarianten in deutscher und englischer Sprache wurde eine Reihe neuer projektbezogener Informationsmaterialien erstellt, wie die Faltblatt-Broschüren: Wissenschafts- und Innovationspark, Riebeckviertel, Urban und das Faltblatt Service der Wirtschaftsförderung. Die Stadt Halle hat in den letzten Jahren als Technologie- und Innovationsstandort an Bedeutung gewonnen. Das zunehmende Interesse technologieorientierter Unternehmen, wissenschaftlicher Einrichtungen und Institutionen, sich in der Stadt Halle anzusiedeln, hat einen wesentlichen Ursprung auch in der veränderten Kommunikationsstrategie der Wirtschaftsförderung Halle, die entsprechend der ständig wachsenden Erfordernisse, die sich aus dem Wettstreit vergleichbarer Städte im nationalen und internationalen Wettbewerb ergeben, zielgruppenorientiert ausgerichtet wurde.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Dezernate mit Ämtern

Zielgerichtet wurden in den vergangenen Jahren 29 Anzeigen in deutschen und englischen Zeitschriften geschaltet. Resultierend daraus wurden bis zum 20.12.1998 insgesamt 432 konkrete Rückfragen registriert und bearbeitet. Die regionale, nationale und internationale Präsentation des Wirtschaftsstandortes konnte damit gesichert werden. In den vergangenen Jahren führte die Wirtschaftsförderung projektbezogene Veranstaltungen vor in- und ausländischen Unternehmen durch, beispielsweise • • •

japanischer Unternehmertag Juni 1996, Empfang der Wirtschafts- und Handelsräte der Bonner EU- und EFTA Botschaften, Empfang einer chinesischen Delegation,

bei denen die Potentiale der Stadt Halle vermittelt werden konnten. Als besondere Leistung kann die Wirtschaftsförderung auf ihre Präsenz in den Jahren 1993 1998 am Gemeinschaftsstand des Landes Sachsen-Anhalt auf der Hannover-Messe verweisen. Weiterhin präsentierte sich die Wirtschaftsförderung in den Jahren 1997 und 1998 auf der Innovationsmesse in Leipzig, 1998 auf der CIF in Schanghai und der Call-Center-Management Messe in Bremen. Durch gezielte Akquisition auf der Messe konnten drei potentielle Interessenten für den Wissenschafts- und Innovationspark und den TGZ-Erweiterungsbau gewonnen werden. Neben der wirtschaftlichen Darstellung der Stadt Halle hat sich das Amt für Wirtschaftsförderung in den letzten vier Jahren auch verstärkt mit dem Problem des Stadtmarketings und der Situation der Innenstadt auseinandergesetzt. In Fortführung des Stadtmarketingprozesses war der Wirtschaftsförderung vordergründig daran gelegen, die vorhandenen Kräfte und Initiativen in der Stadt Halle zu bündeln. Hierbei ging es in erster Linie um die Weiterentwicklung der begonnenen kontinuierlichen Zusammenarbeit aller Akteure des Stadtmarketing in Halle. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die künftige Arbeit im Bereich Stadtmarketing projektbezogen und begleitend auszugestalten ist.

325

Dezernate mit Ämtern

Kapitel 2

sollten in den kommenden Jahren am Messestandort Halle kongreßbegleitende Fachmessen konzentriert werden. Nur damit kann die Stadt Halle ihren Platz am ost- und mitteldeutschen Messemarkt festigen.

Ein kompetenter Partner für Halle -Touristen

Abbildung 132: Gemeinsamer Messestand

Regionaler Messestandort - Halle (Saale) Halle war bis 1990 kein Messestandort. In Sachsen-Anhalt herrschte zu diesem Zeitpunkt ein Überangebot an Messen und Ausstellungen, insbesondere an Verbraucherausstellungen, die wenig koordiniert und in der Qualität meist mangelhaft waren. Angesichts dieser Fakten und unter Berücksichtigung der Neuorientierung der Stadt Leipzig auf dem „Messemarkt“ war die Entwicklung eines Messekonzeptes primäre Aufgabe, um den Aufbau des Messestandortes Halle abzusichern. Im Gesamtkontext der Entwicklung des Messemarktes „Ostdeutschland“ boten sich in Halle gute Voraussetzungen für das Etablieren von Fachmessen mit überregionaler Ausstrahlung. Zur Optimierung der Standortvorteile wurde 1992 die Messegesellschaft Halle mbH gegründet. Bedauerlich ist, daß Halle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein attraktives Messegelände aufweisen kann. Mit dem Angebot an die Messegesellschaft, den Standort „Bruckdorf“ zu entwickeln, verbindet die Stadtverwaltung die Hoffnung auf die Realisierung dauerhaft nutzbarer Messe- und Ausstellungshallen. In den städtsichen Peißnitzhallen fanden von 1992 bis 1998 insgesamt 44 Messen statt. Davon wurden 29 durch die Messegesellschaft Halle mbH, drei durch die Gastronofa Messegesellschaft, eine Messe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt sowie elf durch Fremdveranstalter durchgeführt. 29 der insgesamt 44 Messen waren Fachmessen, 19 davon fanden mit einem begleitenden Kongreß statt. In diesen Jahren konnte durch die Anerkennung des Messestandortes eine gezielte Förderung der Fachmessen durch Bund und Land gewährleistet werden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen und unter Nutzung der bereits gemachten Erfahrungen 326

Als das Fremdenverkehrsamt 1990 gebildet wurde, waren die grundlegenden Voraussetzungen für den Fremdenverkehr wie Beherbergungen, Gastronomie, Verkehrswesen und Dienstleistungsgewerbe qualitativ und quantitativ unterentwickelt. Die Vermittlung von Privatquartieren, der Verkauf von Andenken und Veranstaltungskarten sowie die Vermittlung von Stadtführungen waren stützende Säulen der täglichen Arbeit. Auf den vorhandenen Bestand an Publikationen und sonstigen Druckerzeugnissen konnte für eine kundenorientierte Tourismuswerbung nicht zurückgegriffen werden. Diese waren inhaltlich oder moralisch entwertet und damit nicht mehr verwendbar. Aktuelle und qualitativ hochwertige Publikationen und kostenlose Werbematerialien standen nicht zur Verfügung. Mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion kam es zur krassen Veränderung der Touristenströme nach Halle. Der bis dahin vorherrschende organisierte Massentourismus, vorwiegend aus Osteuropa, brach mit starken Auswirkungen im Bereich Gästebetreuung/Stadtführung abrupt ab. Damit stand als wichtigste Aufgabe die Neuorganisation der Tourismusarbeit. Mit dem Umzug der Touristinformation in den Umbau des Roten Turmes, konnte 1992 die Präsenz der Einrichtung und die Erreichbarkeit an einem zentralen Standort positiv verbessert werden. Gleichzeitig wurde das bestehende Angebot an Veranstaltungskarten und Souvenirs in großem Umfang erweitert. Für die bessere Darstellung der Angebote der Stadt und ihre Vermarktung nach innen und außen war bereits eine Anzahl von Druckerzeugnissen entstanden. Ab 1992 wurde das Fremdenverkehrsamt als Abteilung Fremdenverkehr dem Amt für Wirtschaftsförderung zugeordnet. Dadurch konnte nochmals ein Qualitätssprung verzeichnet werden, der sich in der Entwicklung neuer Angebote niederschlug. So konnten bis 1995 zwanzig thematische Stadtrundgänge entwickelt werden. Dazu gehörten unter anderem auch Führungen für Kindergärten und Schulklassen, angepaßt an das jeweilige Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Alter und den Inhalt des zu vermittelnden Stoffes. Großer Beliebtheit erfreuen sich bis heute die Fahrten mit der historischen Straßenbahn.

Turm bot darüber hinaus die Möglichkeit, mit vielen Hallensern gezielt zum Thema Tourismus ins Gespräch zu kommen.

Das neue Tourismuskonzept wurde 1993 durch den Aufbau eines leistungsfähigen Kongreß- und Veranstaltungsbüros abgerundet. Der Arbeit des seit 1994 tätigen Büros ist es zu verdanken, daß die in der Stadt Halle entstandene Beherbergungskapazität intensiver ausgelastet werden konnte. Dafür sprechen 14 betreute Veranstaltungen mit 8.321 Übernachtungen im Jahr 1994. Die Zahl der ein- und mehrtägigen Übernachtungen konnte von 130.938 im Jahr 1993 auf 295.527 im Jahr 1996 gesteigert werden.

Mit der Einrichtung eines Tourismusstammtisches und der damit verbundenen Herausgabe einer monatlichen „Fremdenverkehrs-information“ wurde ein breites Podium zur Gestaltung des Tourismus in der Stadt Halle geschaffen. Der Tourismusstammtisch bildete einerseits die Grundlage für ein Gründungsgremium des Verkehrsvereins Halle, andererseits entstanden zu entscheidenden Themen für die Vermarktung der Stadt die Arbeitsgruppen „Kulturmeile Halle“, „1000 Jahre Weinbau an Saale und Unstrut“ und „300 Jahre Franckesche Stiftungen“.

Die Gestaltung neuer Fremdenverkehrsprospekte und die 1996 eingeführte Halle-Card, die für einen Pauschalpreis den kostenfreien Besuch von elf halleschen Museen und Einrichtungen, die freie Benutzung der HAVAG-Nahverkehrsmittel und die Teilnahme an einem Stadtrundgang ermöglicht, erhöhten den touristischen Zulauf. Die erfolgreiche Arbeit wurde durch Publikationen, wie • • • • • • • • • • • •

Stadt(ver)führung, Luther in Halle, Romanik in Halle, Stadtführer, Stadtplan, Musikführer, Tagen in Halle, Für’s müde Haupt (Gastgeberverzeichnis) Halle-CD (als besonderer werblicher Hinweis auf die Händel-Festspiele), Imagebroschüre „Halle - Die Stadt zum Verlieben“, Stadtführer für Kinder „Der kleine Halunke“, Pfadfinderkarte

und begleitende Werbung/Give Aways wie • • • • • • •

Aufkleber, Luftballons, T-Shirts mit Motiven wie „Hallegator“, Halle-Daumen Büroklammer, Halle-Daumen Kugelschreiber, Schiebespiel „Der kleine Halunke“, Tragetasche „Hallefant“

für Einwohner und Gäste gleichermaßen sichtbar. Die Ausstellung „Fremdenverkehrswerbung im Wandel der Zeit“ im Dezember 1996 im Roten Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

2000 ist Ansporn für weitere Entwicklung Die Abteilung Fremdenverkehr wurde aufgelöst und ab 1.1.1999 nahtlos in den „Verkehrsverein Halle-Tourist e. V.“ überführt. Darüber hinaus gilt es: • • •

• •

das Landestourismuskonzept mit zu entwickeln; ein Stadtwegeleitsystem in Halle umzusetzen; die Arbeitsgruppen „1000 Jahre Wein an Saale und Unstrut“, „300 Jahre Franckesche Stiftungen“ und „Kulturmeile Halle“ zu unterstützen; die Expediententage für Konzert- und Städtereiseveranstalter mitzugestalten und das Infoabteil der Stadt im Intercity „Schauinsland“ Dresden-Basel einzurichten.

Förderung des zweiten Arbeitsmarktes - eine ganz neue Aufgabe nach der Wende Die Lage auf dem Arbeitsmarkt der Region Halle und Saalkreis ist angespannt. Die Arbeitslosenzahlen für Frauen und Männer zusammengenommen übertreffen im laufenden Jahr allmonatlich selbst die Werte von 1993. Nach einer Verbesserung in den Jahren 1994 und 1995 ist die Arbeitslosigkeit drastisch angestiegen. In der Stadt Halle waren 30.623 Personen bis Ende November 1998 als arbeitslos gemeldet. Bei den Frauen liegt diese Quote mit 21,7 % noch etwas höher. Die Arbeitslosenquote bei den Jugendlichen unter 20 Jahren betrug 1998 im November 10,4 %. Für junge Erwachsene zwischen 20 und 25 Jahren wies die Statistik für die Region eine Quote von 17,0 % aus. Für die 327

Dezernate mit Ämtern

gleichen Stichtage wurden Ende November 1998 für die Region 16.407 Langzeitarbeitslose gezählt. Eine erschreckende Entwicklung mit weitreichenden Konsequenzen für die Stadt. Die aufgezeigte Entwicklung der Arbeitslosigkeit ist der Hauptgrund für die Sozialhilfebedürftigkeit. Deshalb hat die Stadtverwaltung, insbesondere die Abteilung Arbeitsförderung, in den Jahren 1990 bis 1996 nichts unversucht gelassen, der Entwicklung auf dem ersten Arbeitsmarkt durch Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Im Jahr 1997 begann das kommunale Beschäftigungsprogramm für Sozialhilfeempfänger und flexible Sozialhilfesystem zur Integration durch Arbeit. Im Berichtszeitraum konnte die Stadt ihr Engagement bei der Entwicklung von Arbeitsförderprojekten sowie bei der Beratung und Unterstützung von mehr als 70 freien Trägern verstärken.

Entlastung des Arbeitsmarktes durch kommunale Förderprojekte Die Umsetzung der Projekte erfolgte über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Maßnahmen nach §§ 272 – 279 und § 415 SGB III und dem Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“. Die seit 1991 weitgehend projektbezogene Arbeitsmarktpolitik wirkte strukturfördernd und begleitete den Strukturumbruch sozialverträglich. Zu den Verdiensten der Sanierungs- und ABSGesellschaften zählt die Initiierung investiver ABM zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren und zur Erhöhung des öffentlichen Auftragsvolumens für regionale Unternehmen. Bei arbeitsmarktpolitischen Projekten sind beispielsweise im Jahr 1998 insgesamt 11,6 Millionen DM an kommunalen Mitteln eingeflossen, die vier Jugendwerkstätten wurden institutionell mit 460.000 DM gefördert. Aus

328

Kapitel 2

nachfolgender Gegenüberstellung zwischen den kommunalen Mitteln und den damit in Zusammenhang akquirierten Fremdmitteln von Bund, Land oder der Europäischen Union geht hervor, daß durch den Einsatz einer DM an städtischen Mitteln durchschnittlich weitere elf DM für Arbeitsförderprojekte in die Stadt geholt wurden.

Veränderte Fördervoraussetzungen Vernetzung zwingend nötig

machen

Durch die veränderten Fördervoraussetzungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosenhilfereformgesetz ist eine Einschränkung der produktiven und investiven Ausrichtung des „zweiten Arbeitsmarktes“ zu erwarten. Das Förderniveau für den zweiten Arbeitsmarkt wird in den kommenden Jahren nicht gehalten werden können. In den neuen Ländern soll die Arbeitsförderung auf das Niveau der alten Bundesländer heruntergefahren werden. Das bedeutet eine Reduzierung bisheriger Maßnahmepläne in ABM, Lohnkostenzuschußmaßnahmen gemäß §§ 272 – 279 und § 415 SGB III und Fortbildung (Umschulung auf knapp ein Drittel des Niveaus von Anfang der 90er Jahre). Damit zeichnet sich tendenziell ein Rückgang der geförderten Beschäftigung ab. Ein Ausweg aus dieser Entwicklung bietet sich durch die Vernetzung der Arbeitsförderung mit der GAFörderung zur regionalen Strukturentwicklung sowie mit der Technologieförderung an. Auf diesem Wege eröffnen sich neue Möglichkeiten für • eine öffentlich finanzierbare geförderte Arbeit, • eine Vergrößerung des öffentlichen Auftragsvolumens und • den Ausbau regulärer Arbeitsplätze durch vorrangige Auftragsvergabe an regionale Unternehmen.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 2

Dezernate mit Ämtern

Für Arbeitsförderprojekte der Stadt eingesetzte Mittel Stand: 15.12.1998 Gesamtkosten Komm. Beschäftige in DM davon a) b) Anteil JahresFremdmittel kommunale an den durchMittel Gesamtko schnitt sten 11.155.475 9.649.033 1.506.442 13,51% 330 ABM in Eigenregie ABM Städtebau Maßnahmen der HAL Maßnahmen nach §§ 272 – 279 und § 415 SGB III institutionelle Förderung der Jugendwerkstätten Sozialhilfeempfänger

5.463.573 15.983.883 5.243.434

4.577.647 13.820.583 4.735.255

885.926 2.163.300 508.179

16,22% 13,5% 9,6%

100 563 303

3.798.080

3.308.080

490.000

12,9%

142

8.179.269

2.093.269

6.086.000

74,4%

296

49.823.714 Gesamt: Tabelle 96: Mittel für Arbeitsförderprojekte

38.183.867

11.639.847

23,36%

1.734

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

329

Dezernate mit Ämtern

330

Kapitel 2

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Besonderer Teil

Kapitel 3

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

C Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

331

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

332

Kapitel 3

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Beteiligungs-Controlling

ORGANIGRAMM DER STÄDTISCHEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN

STADT HALLE (SAALE) PRIVATRECHTLICHE UNTERNEHMEN 1. Ver-und Entsorgung

EIGENBETRIEBE

KOMMUNALE STIFTUNGEN

Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs-u. Verkehrsbetriebe d. Stadt Halle (S.) mbH 100,0 % 50 TDM Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau 100,0 %

Stadtwerke Halle GmbH 50 TDM

100,0 % Energieversorgung Halle GmbH 60,0 %

20000 TDM

20000 TDM

E+H Energie + Haustechnik Halle GmbH 100,0 % 50 TDM Hallesche Wasser und Abwasser GmbH 100,0 %

4000 TDM

Stadtwirtschaft GmbH Halle 100,0 %

500 TDM

WER Wertstofferfassung und Recycling Halle GmbH 60,0 % 500 TDM Hafen Halle GmbH 100,0 %

1000 TDM

Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH 60,0 %

500 TDM

RPL Recyclingpark Lochau GmbH 51,0 %

100 TDM

3H Telekommunikation GmbH 75,0 %

2000 TDM

TELONON Abwasserbehandlung GmbH 100,0 %

50 TDM

Ges.für Organisation u. Informationsverarbeitung S-A mbH 25,1 %

8000 TDM

Abrechnungsgesell. f.Ver-u.Entsorgungsleistungen mbH 23,9 %

1000 TDM

Verbundnetz Gas Verwaltungs- Beteiligungsges. mbH

2. Verkehr

8,9 %

100 TDM

100,0 %

100000 TDM

Hallesche Verkehrs- AG

Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH 34,0 %

100 TDM

Einkaufs-Wirtschaftsges.f. Verkehrsunternehmen (BEKA) mbH 0,8 %

3. Wohnungsbau und -verwaltung

487 TDM

Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH 100,0 %

200000 TDM

Hallesche Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH 47,0 %

4000 TDM

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt mbH 100,0 %

25000 TDM

Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH 100,0 % 500 TDM Rentengutsgesellschaft Merseburg eGmbH i.L. 9,4 % 2511 TDM

4. Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung

TGZ Technologie und Gründer-Zentrum Halle GmbH 60,0 %

50 TDM

HAL-Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH 85,0 %

50 TDM

HAL-Arbeitsförderungsgesellschaft Halle mbH 100,0 %

50 TDM

51,0 %

50 TDM

7,3 %

10000 TDM

Bio-Zentrum Halle GmbH Flughafen Leipzig/Halle GmbH Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin 41,2 %

1900 TDM

Wirtschaftsagentur Halle-Leipzig GmbH 50,0 %

50 TDM

Deutsche Städte-Reklame Außenwerbung GmbH 0,03 % Stadt- und Saalkreissparkasse Halle

3911 TDM

1)

85,0 %

5. Kultur

Zoologischer Garten Halle GmbH 100,0 %

50 TDM

Konzerthalle Händelforum Betriebsgesellschaft mbH 80,0 % 200 TDM

6. Gesundheit und Bildung

Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH 51,0 %

6000 TDM

"Akazienhof" gemeinn. Heimges. der Stadt Halle am Melanchtonplatz mbH 51,0 %

50 TDM

Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH 16,0 %

FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Verwaltung GmbH 100,0 % 50 TDM Maya mare GmbH & Co. KG 62,5 %

20000 TDM

neues theater/schauspiel halle 100,0 % 50 TDM Thalia-Theater 100,0 %

Psychiatrisches Krankenhaus Halle 100,0 % 3.000 TDM

Paul- Riebeck-Stiftung 100,0 % 12.930 TDM Stiftung Hospital Cyriaci et Antonii 100,0 % Wilhelm-Herbert Marx-Stiftung

50 TDM

100,0 % Oelhafe-Zeysesche-Stiftung 100,0 %

1) Anstalt des öffentlichen Rechts

Seite 1

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

334

Kapitel 3

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Beteiligungs-Controlling

Kennziffern zum Jahresabschluß der städtischen privatrechtlichen Unternehmen und Beteiligungen für das Jahr 1998 Anteile der

Gesamt-

Jahres-

Stadt Halle 1)

leistung

ergebnis 2)

TDM

TDM

%

Ertragszuschüsse d. Stadt Halle TDM

Inv.zuschüsse u. Zulagen

Sonstige TDM

d. Stadt Halle TDM

Investitionen

Sonstige TDM

Bilanz-

Anlagevermögen

summe TDM

TDM

Eigenkapital

in % zur TDM

Bilanzsumme

Rückstellungen

in % zur TDM

Verbindlichkeiten > 1 Jahr

in % zur

Bilanzsumme

TDM

Bilanzsumme

TDM

Mitarbeiter im

in % zur

Durchschnitt

Bilanzsumme

31.12.

1. Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau

100,0

44.639

125

100,0

802.448

18.841

? 64.330

13.032

152.110

46.505

30,6

60.907

4,5

93.970

61,8

44.924

29,5

95

100.328

318.800

2.039.316

1.775.417

87,1

1.150.211

56,4

103.269

5,1

644.927

31,6

3.243

159.636

138.821

87,0

152.218

95,4

1.357

0,9

47.556

236.984

1.430.635

1.202.568

84,1

568.018

39,7

94.846

6,6

584.515

40,9

1.971

8.482

448.380

350.122

78,0

366.757

81,8

791

0,2

72.184

593.388

453.448

76,4

301.943

50,9

75.190

12,7

102.388

17,2

920

101 95.223 7.975 1.000 17.051 291

1.565 729.940 34.860 5.996 31.556 8.486 1.974 12.259 572 20.592 7.572 183.236

128 689.174 26.076 1.195 26.879 1.707

8,2 94,4 74,7 19,9 85,2 20,1

53,0

65,1 11,7 99,9

27,5 2,4 4,4 7,4 1,1 24,5 5,1 17,5 3,5 9,9 37,4 0,0

6.500

13.415 886 183.079

430 17.847 1.525 445 358 2.081 100 2.141 20 2.046 2.831 6

63,3 35,0 5,1 34,9 0,1

50,3

15,3 27,8 42,8 9,9 55,5 61,2 5,5 8,7 8,4 42,2 31,4 0,1

461.905 12.188 306 11.000 5

6.170

240 202.312 14.932 590 17.520 5.191 108 1.061 48 8.678 2.381 134

2.988

14,5

180.258

98,0

81.774 168

610.859 841

572.849 126

93,7 15,0

513.387 100

84,0 11,9

7.080 67

1,2 8,0

60.412

9,9

1.283 2

63.122

1.227.754 80.749 795.886 3.121

1.074.398

87,5

112.296 2 90.005 719

453.761

37,0

74,8 9,8

44,2 4,9 42,2 19,2

9,2

595.281 305

543.209 3.975 336.157 600

11,3 23,0

298.681 579

37,5 18,5

439 1 193 141

16.288 34.901 7.356 52.485 790.823 7.446 395 4.351.610

10.755 669 0 46.740 731.707 5.776 54 103.480

66,0 1,8

12.553 404 41 46.280 494.012 3.054 354 123.036

77,1 1,1 0,6 88,0 62,5 41,0 89,6 2,8

88 1.034 105 52 13.970 256 38 27.134

0,5 3,0 1,4 0,1 1,8 3,4 9,6 0,6

1.420 33.320 15 0 208.232 1.699 0 0

8,7 95,5 0,2

Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- u. Verkehrsbetriebe der Stadt Halle (S.) mbH (Konzern)

?

Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- u. Verkehrsbetriebe der Stadt Halle (S.) mbH

100,0

68.914

10.201

Stadtwerke Halle GmbH ( Konzern)

100,0

643.929

14.339

Stadtwerke Halle GmbH

100,0

20.508

9.016

60,0

432.472

15.155

60,0 100,0 100,0 60,0 100,0 60,0 51,0 75,0 100,0 25,1 23,9 8,9

10.078 156.247 51.262 14.584 1.184 62.908 5.063 2.208 2.889 46.248 32.819 13

-46 -466 528 179 -1.360 3.258 -229 -736 29 678 987 29

100,0 34,0

158.541 675

0 0

100,0 87,0 100,0 100,0

206.657 0 107.006 19.442

-9.273 -25 344 986

60,0 85,0 85,0 51,0 7,3 41,2 50,0 85,0

1.629 36.265 18.659 1.396 80.167 5.783 703 145.883

695 -236 3 -5 -28.709 3.771 42 9.486

Energieversorgung Halle GmbH E+H Energie + Haustechnik Halle GmbH Hallesche Wasser und Abwasser GmbH Stadtwirtschaft GmbH Halle WER-Wertstofferfassung und Recycling Halle GmbH Hafen Halle GmbH Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH RPL Recyclingpark Lochau GmbH 3H Telekommunikation GmbH TELONON Abwasserbehandlung GmbH Ges.für Organisation u. Informationsverarbeitung S-A mbH Abrechnungsgesellschaft f. Ver-u.Entsorgungsleistungen mbH Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln 2. Verkehr Hallesche Verkehrs-AG Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH 3. Wohnungsbau und -verwaltung Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH Hallesche Gesellschaft für Wohnungen und Eigentum mbH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt mbH Bau und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH 4. Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung TGZ Technologie und Gründer-Zentrum GmbH HAL-Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH HAL-Arbeitsförderungsgesellschaft Halle mbH Bio-Zentrum Halle GmbH Flughafen Leipzig/Halle GmbH Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin Wirtschaftsagentur Halle-Leipzig GmbH Stadt- und Saalkreissparkasse Halle

11.639 13.908

9.353

6.700 7.600 174

78.074 670

59.997 132

390 167

301

41.128 473 1.211

15.700 16.245 38

700

8.266 208.252

11.016 201.534 12 37.300

89,1 92,5 77,6 13,7 2,4

16

26,4 22,8

49 468 358 25 10 2 2 9 1 169 280 3

7 323 460 1 436 8 2 712

Seite 2

Beteiligungs-Controlling

Kennziffern zum Jahresabschluß der städtischen privatrechtlichen Unternehmen und Beteiligungen für das Jahr 1998 Anteile der

Gesamt-

Jahres-

Stadt Halle 1)

leistung

ergebnis 2)

TDM

TDM

%

Ertragszuschüsse d. Stadt Halle TDM

Inv.zuschüsse u. Zulagen

Sonstige TDM

d. Stadt Halle TDM

Investitionen

Sonstige TDM

Bilanz-

Anlagevermögen

summe TDM

Eigenkapital

in % zur

TDM

TDM

Bilanzsumme

Rückstellungen

in % zur TDM

Bilanzsumme

Verbindlichkeiten > 1 Jahr

in % zur TDM

Bilanzsumme

TDM

Mitarbeiter im

in % zur

Durchschnitt

Bilanzsumme

31.12.

5. Kultur neues theater/schauspiel halle Thalia-Theater 3)

100,0 100,0

11.936 2.530

13 -164

6.303 2.438

Zoologischer Garten Halle GmbH

100,0

1.824

-7.004

7.000

33,3

320

-1.113

100,0 80,0

8

2

Maya mare GmbH & Co. KG FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Verwaltung GmbH 3) Konzerthalle Händelforum Betriebsgesellschaft mbH

3.715

203 14

1.923 2.070

569 1.155

29,6 55,8

619 1.092

32,2 52,8

210 235

10,9 11,4

0 0

124 84

3.525

4.573

33.798

29.978

88,7

32.520

96,2

694

2,1

48

0,1

80

12.663

35.449

60.078

44.688

74,4

35.248

58,7

24

0,0

10.000

16,7

2

59

0

53

89,8

6

10,2

0

6. Gesundheit und Bildung Psychiatrisches Krankenhaus Halle Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH "Akazienhof" gemeinnützige Heimgesellschaft der Stadt Halle am Melanchtonplatz mbH Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saale Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle an der Saale

100,0

9.234

1

51,0

96.453

69

100,0 16,0 100,0 100,0

25.866 10.617 8.887 8.798

-330 108 103 1.282

8.820 807

369

500

15.814

160

1.304 917

1.238

22.810

11.312

49,6

14.278

42,5

415

1,8

8

0,0

103

32.042

162.476

44.991

27,7

83.782

51,6

9.789

6,0

43.750

26,9

757

19.282 1.021 3.500 5.800

43.798 60.243 40.979 49.851

39.057 51.091 37.482 35.939

89,2 84,8 91,4 72,1

36.260 30.023 25.973 35.371

82,8 49,8 63,4 71,0

236 397 354 163

0,5 0,7 0,9 0,3

214 28.345 13.698 12.567

0,5 47,0 33,4 25,2

117 90 65 46

1) = unmittelbar und mittelbare Beteiligung 2) = vor Durchführung der Ergebnisabführung bzw. vor Ausschüttung 3) = Jahresabschluß liegt noch nicht vor

Seite 3

Kapitel 3

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

3. Unmittelbare und mittelbare kommunale Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen (Stand: 23. Juni 1998)

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

Abfallwirtschaft GmbH Halle-Lochau

16. 07. 1990

Entsorgung von Haus- und Industriemüll auf einer oberirdischen Deponie mit geogenen und technischen Barrieren

- 100 % Anteil der Stadt Halle (Saale).

Abrechnungsgesellschaft für Ver- und Entsorgungsleistungen mbH

28. 06. 1993

Abrechnung von Leistungen der Ver- und Entsorgung, die damit im Zusammenhang stehende Beratung sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

- 23,9 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH; - 51 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG; - 12,5 % Anteil der Erdgas West-Sachsen GmbH; - 12,6 % Anteil der Gasversorgung Sachsen-Anhalt GmbH.

AKAZIENHOF - gemeinnützige Heimgesellschaft der Stadt Halle (Saale) am Melanchthonplatz mbH

05. 09. 1996

Betrieb von Einrichtungen für alte, sozial-benachteiligte, kranke und behinderte Menschen, insbesondere durch Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheimes.

- 51 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 49 % Anteil der Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saale.

Bau- und Haustechnik Halle-Neustadt GmbH

14. 12. 1994

Instandhaltung und Instandsetzung, Betreuung und Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Das Unternehmen ist berechtigt, zur Realisierung des Gesellschaftszweckes Grundstücke zu erwerben, zu bebauen und zu belasten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und pachten.

- 100 % Anteil der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Halle-Neustadt mbH.

Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH Berufliches Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte

29. 06. 1994

Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung blinder und sehbehinderter und von Blindheit bedrohter Personen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft.

- 16 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 32 % Anteil des Blindenund Sehbehindertenverbandes des Landes Sachsen-Anhalt e. V.; - 22 % Anteil der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte; - 30 % Anteil der Landesversicherungsanstalt SachsenAnhalt.

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch Bereitstellung von Einrichtungen zur stationären Versorgung mit besonders qualifizierter Behandlung Unfallverletzter; Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Unfallmedizin sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem Personal.

Beteiligung am Investitionsvolumen zur Errichtung und Erstausstattung der Kliniken: - 44,5 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 55,5 % Anteil des Vereins für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Halle e. V.

Berufsgenossenschaftliche 17. 02. 1992 Kliniken Stadt Halle - Bergmannstrost - e. V.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

337

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Kapitel 3

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

Bio-Zentrum Halle GmbH

15. 07. 1994

Förderung gemeinsamer Projekte der Wirtschaft und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf dem Gebiet der Biowissenschaften; Beratung der Wirtschaft und sonstiger Dritter bei der Anwendung oder Einführung neuer Technologien; Bereitstellung von Laborflächen und Arbeitsmöglichkeiten für neu im Bereich der Biowissenschaften tätige Firmen, für Einrichtungen, die auf diesem Gebiet mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zusammenarbeiten und für Forschungstätigkeiten der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg auf diesem Gebiet.

- 51 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 49 % Anteil der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Deutsche Städte-Reklame GmbH

10. 10. 1922

Durchführung aller Arten der Werbung, den Erwerb und die Er- und Verpachtung von Grundstücken, Grundstücksteilen, Mauern, Giebelwänden und dergleichen zu Werbezwecken, insbesondere die Ausnutzung aller Werbemöglichkeiten der Gemeinden.

- ca. 0,03 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - die weiteren Anteile sind auf eine Vielzahl anderer deutscher Städte aufgeteilt.

E+H Energie + Haustechnik GmbH

16. 06. 1995

Planung, Installation, Betriebsführung, Wartung und Reparatur von Wärmeversorgungsanlagen aller Art

- 100 % Anteil der Energieversorgung Halle GmbH.

Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (BEKA) mbH

27. 04. 1967

Ein- und Verkauf aller für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Verkehrsbetrieben und ähnlichen Unternehmungen erforderlichen Wirtschaftsgüter. Förderung des ÖPNV und der öffentlichen Nahverkehrsunternehmungen durch Geschäfte und Maßnahmen aller Art.

- 0,77 % Anteil der Halleschen Verkehrs-AG ; - die weiteren Anteile sind bundesweit auf 82 Verkehrsunternehmen aufgeteilt.

Energieversorgung Halle GmbH

25. 05. 1993

Öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas und Fernwärme des Gebietes der Stadt Halle (Saale), die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas und Fernwärme in Halle (Saale) dienen, die Vornahme von Kommunikationsdienstleistungen aller Art sowie aller Geschäfte, die den vorerwähnten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar dienen können.

- 60 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH; - 20 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG; - 16,72 % Anteil der VEW Energie AG; - 3,28 % Anteil der Isar Amperwerke AG.

Flughafen Leipzig/Halle GmbH

06. 02. 1991

Anlegung, Betrieb und Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle sowie sämtliche Geschäfte, die mit dem Betrieb des Flughafens und der auf dem Flughafen errichteten Anlagen zusammenhängen, einschließlich der dazugehörenden Nebengeschäfte. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an anderen Unternehmen beteiligen.

- 7,3 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 58 % Anteil des Freistaates Sachsen; - 17, 8 % Anteil des Landes Sachsen-Anhalt; - 11 % Anteil der Stadt Leipzig; - 3,5 % Anteil des Landkreises Leipzig; - 2 % Anteil des Landkreises Delitzsch; - 0,4 % Anteil der Stadt Schkeuditz.

Flugplatzgesellschaft mbH Halle-Oppin

20. 12. 1990

Erhaltung und Betrieb des Flugplatzes Halle-Oppin für den Geschäftsreiseverkehr, den privaten Luftverkehr, die Förderung des Luftsports und sonstige Veranstaltungen im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Aufgabe als Verkehrseinrichtung für den Luftverkehr (Verkehrslandeplatz, Kategorie 2).

- 3 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 94 % Anteil des Saalkreises; - 2 % Anteil der Gemeinde Oppin; - 1 % Anteil der Gemeinde Brachstedt.

338

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Kapitel 3

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Verwaltung GmbH

16. 01. 1997

- 100 % Anteil der Stadtwerke Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung (Komplementär) der FTZ Freizeit Tourismus Zentrum Halle GmbH. GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Errichtung und der Betrieb eines Freizeit- und Tourismuszentrums auf dem Gelände des Alten Wasserwerks in Halle-Beesen unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Gebäude unter der Bezeichnung "Maya Mare" ist.

FTZ Freizeit Tourismus Zentrum GmbH & Co. KG

16. 01. 1997

Errichtung und Betrieb eines Freizeit und Tourismus Zentrums, insbesondere eines Freizeitbades mit angeschlossener Sauna, Fitness-Zentrum etc., auf dem Gelände des Alten Wasserwerks in Halle-Beesen unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Gebäude unter der Bezeichnung "Maya Mare".

- 75 % Kommanditanteil der FAB Freizeit-Anlagen Bautenund Betriebsgesellschaft mbH Halle (Saale); - 12,5 % Kommanditanteil der Stadtwerke Halle GmbH; - 12,5 % Kommanditanteil der Halleschen Wasser- und Abwasserwerke GmbH.

Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft HalleNeustadt mbH

19. 03. 1992

Bewirtschaftung, Verwaltung, Betreuung und Errichtung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, insbesondere Mietwohnungen sowie Eigentumswohnungen und Eigenheime. Bei der Bereitstellung von Mietwohnungen werden in angemessener Weise soziale Belange berücksichtigt. Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, soweit die Ertragslage des Unternehmens dies zuläßt. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen sowie Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu errichten, soweit dies dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich ist und die Ertragslage des Unternehmens dies zuläßt.

- 100 % Anteil der Stadt Halle (Saale).

Gesellschaft für Organisation und Informationsverarbeitung Sachsen-Anhalt mbH

28. 06. 1993

Durchführung von Organisationsberatungen sowie die Erstellung und Vermarktung von Dienstleistungsprodukten im Bereich der Informationsverarbeitung (Management-Beratung für Organisationsund Systemplanung, Anwendungsentwicklung und Schulung, Rechenzentrumbetrieb inkl. Druck und Kuvertierungstechnik, Netzwerkmanagement, graphische Datenverarbeitung und CAD-Anwendung).

- 25,1 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH; - 64,9 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG; - 5 % Anteil der Erdgas WestSachsen GmbH; - 5 % Anteil der Gasversorgung Sachsen-Anhalt GmbH.

Hafen Halle GmbH

05. 02. 1993

- 100 % Anteil der Stadtwerke Betrieb und Unterhaltung des Binnenschiffahrtshafen Halle-Trotha, die Errichtung, der Erwerb und der Halle GmbH. Betrieb von Anlagen, die dem Hafenbetrieb in Halle (Saale) und im Saalkreis dienen sowie die Vornahme aller Geschäfte, die den vorerwähnten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar dienen können.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Beteiligungsverhältnis

339

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Kapitel 3

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

Hallesche Verkehrs-AG

16. 06. 1990

ÖPNV mit Straßenbahnen und Omnibussen, Mietwagenverkehr mit Omnibussen, Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen sowie die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs (Parkhäuser etc.). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten, ferner Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen gründen.

- 100 % Anteil der Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- und Verkehrsbetriebe der Stadt Halle (Saale) mbH.

Öffentliche Versorgung der Stadt Halle (Saale) und des Saalkreises mit Wasser sowie die Abwasserbeseitigung in diesem Gebiet, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Anlagen, die der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Halle (Saale) und im Saalkreis dienen, sowie die Vornahme aller Geschäfte, die den vorerwähnten Unternehmensgegenständen unmittelbar oder mittelbar dienen können.

- 100 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH.

Hallesche Wasser- und Ab- 16. 12. 1992 wasser GmbH

Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH

25. 06. 1992

Sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversor- - 100 % Anteil der Stadt Halle (Saale). gung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.

HAL Arbeitsförderungsgesellschaft Halle mbH

05. 12. 1994

Förderung der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in sozialorientierten Erwerbsbetrieben, welche Güter produzieren, Dienstleistungen anbieten und/oder Handel treiben. Sozialorientierte Erwerbsbetriebe sind im wesentlichen dadurch geprägt, daß sie neben ihrem Unternehmensziel als Aufgabe die soziale Integration und Beschäftigung von besonders benachteiligten Langzeitarbeitslosen und Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten haben. Die Gesellschaft unterstützt die Schaffung von Langzeitarbeitsplätzen durch Ausgründung selbständiger Geschäftsfelder (Gewerke).

- 100 % Anteil der HAL Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH.

HAL Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft Halle mbH

04. 03. 1993

Ökologische Sanierung von in erster Linie öffentlich kontaminierten Flächen, die Revitalisierung von Industriebrachen und die Sanierung und Erschließung von anderen sanierungsbedürftigen Flächen. Die Gesellschaft beabsichtigt, in der Stadt Halle (Saale) und dem Saalkreis freigestellte und arbeitslose Bürger, vorwiegend aber über 50-jährige, Langzeitarbeitslose und Frauen sowie Behinderte in Vorbereitung auf neue wirtschaftliche Aufgaben zu beschäftigen.

- 55 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 30 % Anteil der Stadtwerke Halle; - 10 % Anteil der Stadt- und Saalkreissparkasse; - 5 % Anteil der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie.

340

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Kapitel 3

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

Heizkraftwerk HalleTrotha GmbH

24. 05. 1994

Erwerb und Betrieb des Heizkraftwerkes HalleTrotha, das der Erzeugung von Elektrizität und Fernwärme in der Stadt Halle (Saale) dient sowie die Vornahme aller Geschäfte, die dem vorerwähnten Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen können.

- 60 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH; - 40 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG.

3H Telekommunikation GmbH

28. 07. 1997

Errichtung und Betreiben von Telekommunikationsnetzen sowie das Anbieten, Erbringen und Vermarkten von Telekommunikationslinien und dienstleistungen.

- 100 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH.

Konzerthalle Händelforum Betriebsgesellschaft mbH

20. 05. 1997

Betrieb einer Konzerthalle im Bereich des Händelforums in Halle (Saale) nebst der Erbringung von allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Das Unternehmen darf sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, Organschafts- und sonstige Unternehmensverträge abschließen.

- 80 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 20 % Anteil der Inn-Side Hotel GmbH.

Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH

27. 03. 1998

Erfüllung von Aufgaben des ÖPNV im Mitteldeutschen Verkehrsverbund-(MDV)gebiet, insbesondere auf dem Gebiet der konzeptionellen Planung und der Koordinierung des betrieblichen Leistungsangebotes. Herbeiführung und künftige Sicherstellung der tariflichen Integration dieses Verkehrs durch einen stufenweisen Gemeinschaftstarif sowie die Erfassung und Zuschneidung der von den Verbundunternehmen im Rahmen des Verbundverkehrs erzielten Einnahmen.

- 18 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 23 % Anteil der Stadt Leipzig; - je 2,5 % Anteile der Landkreise Delitzsch, Leipziger Land, Merseburg-Querfurt und Saalkreis; - 23 % Anteil der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH; - 16 % Anteil der Halleschen Verkehrs-AG; - je 2,5 % Anteile der Omnibus Saalkreis GmbH, der Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH, der BGB-Gesellschaft der Verkehrsunternehmen RVL Regionalverkehr Leipzig GmbH und Thüringisch-Sächsische Personennahverkehrsgesellschaft mbH, der BGB-Gesellschaft der Verkehrsunternehmen SAX-BUS Eilenburger Busverkehr GmbH, AutoWebel GmbH, Delitzsch, Omnibusverkehr Leupold, Krostitz und Busverkehr Geißler GmbH, Eilenburg.

"neues theater / schauspiel halle"

01. 08. 1996

Unterhaltung eines Theaters im Bereich des als "Kul- - Eigenbetrieb der Stadt Halle turinsel" bezeichneten Gebäudekomplexes in Halle (Saale). (Saale). Es hält ein erweitertes kulturelles Angebot, mit welchem keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden, für die Stadt Halle (Saale) und darüber hinaus für das regionale und überregionale Umland - in Form von Gastspielen - bereit.

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

341

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Kapitel 3

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

Psychiatrisches Krankenhaus Halle (Saale)

08. 11. 1995

Krankenhaus der Zentralversorgung, welches im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes Sachsen-Anhalt an der bedarfsgerechten stationären und teilstationären Versorgung der Bevölkerung teilnimmt. Unterbringung, ärztliche Versorgung und Pflege von Kranken mit dem Ziel, Krankheiten und Leiden festzustellen, zu heilen oder zu lindern.

- Eigenbetrieb der Stadt Halle (Saale).

Rentengutsgesellschaft Merseburg eGmbH i. L.

20. 09. 1910

Bau und Vermietung von Kleinwohnungen in den Kreisen Merseburg, Delitzsch und Umgebung.

- 9,4 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 21,4 % Anteil der Stadt Leipzig; - 12,8 % Anteil des Landkreises Merseburg; - 8,4 % Anteil der Stadt Schkeuditz; - 15 % Anteil des Diakonischen Werks Halle; - 15 % Anteil der Bundesrepublik Deutschland.

RPL Recyclingpark Lochau GmbH

26. 01. 1996

Betrieb von Recycling- und Abfallentsorgungsanlagen, insbesondere der Betrieb von Anlagen zur Kompostierung von Bioabfällen, zur Aufbereitung von Baustellenmischabfällen und Gewerbeabfällen, der Bau und Betrieb von Anlagen zur Klärschlammbehandlung und -verwertung, zur Verwertung von Sickerwasser, Deponie- und Biogas sowie zur thermischen Abfallbehandlung

- 51 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH; - 49 % Anteil der R + T Umwelt GmbH.

Städtisches Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau gGmbH

15. 12. 1995

Medizinische und pflegerische Versorgung von stationären und ambulanten Patienten nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege und Seelsorge in den bestehenden Krankenhausbetriebsstätten in Halle (Saale) oder in künftig neu zu errichtenden Krankenhäusern; ferner die Ausbildung und Fortbildung in pflegerischen Berufen.

- 51 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 49 % Anteil der Krankenhaus Martha-Maria gGmbH, Nürnberg.

Stadt- und Saalkreissparkasse Halle

01. 07. 1819

Sicherstellung der Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in ihrem Geschäftsgebiet (Stadt Halle und Saalkreis). Die Sparkasse stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Sie fördert das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung.

- 85 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 15 % Anteil des Saalkreises.

342

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Kapitel 3

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

Stadtwerke Halle GmbH

15. 05. 1991

Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser, die Abfallbeseitigung einschließlich der Sammlung, Verwertung, Behandlung und Deponierung von Abfällen, die verkehrsmäßige Erschließung von Stadt und Umland, ferner die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen und die Betätigung im Freizeit- und Tourismusbereich. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört ferner das Halten und Verwalten von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Halle (Saale), die Vorbereitung der Errichtung von weiteren Unternehmen und die Gründung von neuen kommunalwirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaften, die Ausübung der Geschäftsleitungsfunktion gegenüber den Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung der Betriebsführung bei kommunalwirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Halle (Saale).

- 100 % Anteil der Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- und Verkehrsbetriebe der Stadt Halle (Saale) mbH.

Stadtwirtschaft GmbH Halle

16. 07. 1990

Anbieten, Erbringen und Vermarkten von Dienstlei- - 100 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH. stungen, insbesondere im Bereich der Abfallentsorgung und Abfallsortierung, der Reststoffverwertung, der Stadtreinigung, des Winterdienstes und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale) und der Gebietskörperschaften im Umfeld der Stadt Halle (Saale). Anbieten von Hilfestellung beim Umgang mit neuen Technologien in der Region Halle (Saale), um die Leistungsfähigkeit, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und deren Gründung zu fördern und den Arbeitsmarkt nachhaltig zu sichern.

- 60 % Anteil der Stadt Halle (Saale); - 15 % Anteil der Stadt- und Saalkreissparkasse; - 10 % Anteil der Mitteldeutschen Energieversorgung AG; - 10 % Anteil der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; - 5 % Anteil der Industrie- und Handelskammer HalleDessau.

21. 09. 1995

Betrieb von Kläranlagen, deren Reparatur und Wartung sowie die Errichtung, Erwerb und Verwaltung von Anlagen zur Abwasserbehandlung.

- 100 % Anteil der Stadtwerke Halle GmbH.

01. 01. 1998 "Thalia Theater Halle / Kinder- und Jugendtheater"

Unterhaltung eines Kinder- und Jugendtheaters, das als Repertoiretheater geführt wird. Es hält ein kulturelles Angebot für Menschen ab 4 Jahren für die Stadt Halle (Saale) und darüber hinaus für das regionale und überregionale Umland bereit.

- Eigenbetrieb der Stadt Halle (Saale).

Erwerb und Halten von Beteiligungen an kommunalwirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Halle (Saale), insbesondere der Stadtwerke Halle GmbH und der Halleschen Verkehrs-AG sowie die Ausübung einer Geschäftsleitungsfunktion gegenüber den Beteiligungsgesellschaften.

- 100 % Anteil der Stadt Halle (Saale).

Technologie- und Gründer- 27. 08. 1991 zentrum Halle GmbH

Telonon Abwasserbehandlung GmbH

Verwaltungsgesellschaft für Versorgungs- und Verkehrsbetriebe der Stadt Halle mbH

29. 11. 1996

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

343

Städtische Unternehmen und Beteiligungen

Kapitel 3

Name der Gesellschaft

Gründung

Gesellschaftszweck

Beteiligungsverhältnis

WER - Wertstofferfassung und Recycling Halle GmbH

16. 03. 1992

Erfassung, Sammlung, Logistik von Wertstoffen auf der Grundlage der Verpackungsverordnung und aller begleitenden Verordnungen in den jeweils gültigen Fassungen unter Berücksichtigung von gemeindlichen Belangen, vornehmlich im Gebiet der Stadt Halle (Saale) sowie ggf. in den umliegenden Kreisen. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben im Rahmen der Dualen System Deutschland GmbH übernehmen.

- 30 % Anteil der Stadtwirtschaft Halle GmbH; - 30 % Anteil der Abfallwirtschaft Halle-Lochau GmbH; - 40 % Anteil der RTA-Umwelt GmbH.

Wirtschaftsagentur HalleLeipzig GmbH

25. 08. 1997

Anwerbung von Unternehmen, Investitionen und In- - 50 % Anteil der Stadt Halle novationen vornehmlich des verarbeitenden Gewer- (Saale); bes für die Region Leipzig-Halle. - 50 % Anteil der Stadt Leipzig.

Zoologischer Garten Halle GmbH

24. 01. 1995

Betrieb und Verwaltung des Zoologischen Gartens - 100 % Anteil der Stadt Halle Halle (Saale) sowie die Sicherung seiner zukünftigen (Saale). Entwicklung.

Tabelle 97: Kommunale Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen

344

Verwaltungsbericht der Stadt Halle (Saale), 1990-1999 Unternehmensteil

Die Stadt informiert

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.