Verkaufsprospekt - MPC FundXchange

March 10, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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MPC Japan Shopping & Entertainment mit Tradition

IMMOBILIENFONDS

MPC Japan

2

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Japan verfügt als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt auch über die zweitgrößte Kaufkraft. Kein Wunder, denn die Japaner sind traditionell sehr konsumorientiert und legen dabei einen besonderen Wert auf herausragende Qualität, Frische und exzellenten Service. Das führt zu einem speziellen Einkaufsverhalten gerade in Bezug auf Konsumgüter des täglichen Bedarfs. Ein durchschnittlicher japanischer Haushalt kauft über viermal pro Woche Lebensmittel ein – dabei spiegelt sich auch der hohe Stellenwert frischer Zutaten in der traditionellen japanischen Küche wider. Auch bei der Gestaltung ihrer knappen Freizeit setzen die Ansprüche der Japaner Maßstäbe. Diese Zeit verbringen sie leidenschaftlich gern außerhalb der eigenen – häufig sehr beengten – vier Wände: in Restaurants, Bars, Kinos und vor allem in modernen Entertainment-Zentren mit Videospiel-Center. Der MPC Japan investiert als erster geschlossener Fonds in neun Fondsobjekte aus den Bereichen Einzelhandel, Shopping und Entertainment in ganz Japan. Die Fondsobjekte haben ein Durchschnittsalter von nur einem Jahr, liegen verkehrsgünstig in Einzugsgebieten größerer Städte, sind langfristig vermietet und werden von bonitätsstarken Mietern betrieben. Profitieren Sie von der Konsum- und Unterhaltungsfreude der Japaner: mit dem MPC Japan.

I M M O B I LI E N FO N D S

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MPC Japan

Inhaltsverzeichnis

6

4

Angaben über die Vermögensanlage

14

Prospektverantwortung

16

Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage

32

Die Investmentidee

33

Das Investitionsland Japan – Tradition grüßt Moderne

35

Der Immobilienmarkt Japan

39

Die Standorte und Beschreibung der Objekte

55

Der Partner

56

Die Anbieterin – die MPC Capital Investments GmbH

59

Angaben über die Emittentin 60

Die Emittentin und das Kapital der Emittentin

62

Die Gründungsgesellschafter

66

Die Geschäftstätigkeit

66

Anlageziele und Anlagepolitik

68

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin sowie die Prüfung des Jahresabschlusses

73

Mitglieder der Geschäftsführung, Treuhänderin, Mittelverwender, Beirat sowie sonstige Personen

76

Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten

77

Gewährleistete Vermögensanlage

77

Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen

I N HALTSVE R Z E I C H N I S

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MPC Japan

78

Prognostizierter Investitions- und Finanzierungsplan

79

Erläuterungen zum prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan

84

Prognostizierte Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Erläuterungen

90

Prognostizierter Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluss

92

Sensitivitätsanalyse

96

Vertragliche Rahmenbedingungen

107

Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage

110

Steuerliche Rahmenbedingungen

123

Die Verträge 124 Gesellschaftsvertrag 139 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 146 Mittelverwendungsvertrag

150

Verbraucherinformation für den Fernabsatz

153

Abwicklungshinweise

155

Glossar Anlage: Beitrittserklärung vom 13. Oktober 2008

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

I M M O B I LI E N FO N D S

I N HALTSVE R Z E I C H N I S

5

MPC Japan

Angaben über die Vermögensanlage DAS KONZ E PT

Die Fondsimmobilien befinden sich in Einzugsgebieten größerer

Die Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH &

Städte, haben ein Durchschnittsalter von rund einem Jahr und

Co. KG ermöglicht es deutschen Anlegern erstmals, über einen

sind zu über 99 % langfristig an bonitätsstarke Mieter vermietet.

geschlossenen Immobilienfonds in ein Portfolio aus neun Immobilien in Japan zu investieren. Es handelt sich hierbei um sechs

Der Anleger partizipiert an den laufenden Mieteinnahmen und der

Einzelhandels-, Shopping- und Entertainment-Immobilien sowie

langfristigen Wertentwicklung der Objekte. Die prognostizierten

drei Grundstücke, die von den Mietern auch in diesem Segment

Einnahmen des MPC Japan sind bereits jetzt weitgehend wäh-

genutzt werden.

rungsgesichert. Die Anleger entrichten ihren Zeichnungsbetrag in Euro, die Ausschüttungen erfolgen ebenfalls in Euro. Die Aus-

Japan verfügt als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt auch über

schüttungen innerhalb der ersten zehn Jahre der Fondslaufzeit

die zweitgrößte Kaufkraft. Mit dem MPC Japan können Anleger

steigen prognosegemäß von anfänglich 6,25 % bis auf 7,5 % an.

von der Konsum- und Unterhaltungsfreude der Japaner direkt profitieren.

DIE FONDSOBJEKTE Objekte

Mittelbarer Erwerb eines Immobilienportfolios, bestehend aus neun Objekten, über eine japanische Gesellschaftsstruktur. Die Objekte umfassen langfristig vermietete Immobilien der Bereiche Einzelhandel, Shopping und Entertainment (z. B. Fachmarktzentren, Kino und Fitness-Studio) sowie drei Grundstücke. Das Portfolio verteilt sich über neun Präfekturen* des Landes Japan. Die Verteilung bedeutet eine geographische Diversifizierung in verschiedene lokale japanische Märkte.

Objektstandorte

Standort und Präfektur: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Prognostizierte Laufzeit

Ashikaga, Tochigi Izumiotsu, Osaka Date, Hokkaido Fujisawa, Kanagawa Himeji, Hyogo Taito, Tokio Kitakymshu, Fukuoka Tsu, Mie Hatsukaichi, Hiroshima

Knapp zehn Jahre seit Erwerb der Objekte 2008

*Die mit “ * ” gekennzeichneten Begriffe werden im Glossar ab Seite 155 ff. erläutert.

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AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

DAS SICHERHEITSKONZEPT DES FONDS - Breite Streuung des Portfolios über neun Fondsobjekte, neun verschiedene Regionen auf drei der vier japanischen Hauptinseln - Die Fondsobjekte weisen eine hohe Bauqualität auf und haben ein Durchschnittsalter von nur einem Jahr. - Langfristig an bonitätsstarke, etablierte Mieter vermietet mit einer durchschnittlichen Vertragsrestlaufzeit von 14 Jahren - Ausgewogener Mietermix, z. B. Fachmarktzentren, Supermärkte, Fitness-Studios, Kino und Videospiel-Center - Alle Fondsobjekte haben eine niedrige Erdbebenrisikoklasse (PML).* - Erfahrener japanischer Partner beteiligt sich mit 10 % und übernimmt das Asset Management. Damit dokumentiert er sein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg des Investments. - Wechselkursrisiken weitgehend durch Währungssicherungsgeschäfte abgesichert - Zusätzliche umfassende Prüfung der Fondsobjekte durch die japanischen Treuhandbanken, die das zivilrechtliche Eigentum des Portfolios halten.

ART DE R B ETE I LIG U NG

FON DSVOLU M E N U N D M I N DE STZ E ICH N U NG S-

Es wird eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft Sachwert

S U M M E /ANZAH L U N D G E SAMTB ETRAG

Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG angeboten. Der Anleger

Das zeichnungsfähige Emissionsvolumen beträgt EUR 66,5 Mio.

beteiligt sich über eine Treuhandgesellschaft als Kommanditist;

zzgl. 5 % Agio sowie eine Überzeichnungsreserve in Höhe von

er hat dabei die Möglichkeit, die treuhänderische Beteiligung in

EUR 500.000. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen

eine direkte Beteiligung umzuwandeln. Die Fondsgesellschaft in-

steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die

vestiert – gemeinsam mit einem etablierten und erfahrenen japa-

Mindestzeichnungssumme soll EUR 10.000 betragen, höhere

nischen Partner – als stille Gesellschafterin in das Geschäft einer

Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Die Min-

japanischen Kapitalgesellschaft, die das wirtschaftliche Eigentum

destanzahl der zu begebenden Anteile beträgt 1. Der Min-

an den neun Fondsobjekten hält.

destbetrag entspricht dem Emissionsvolumen.

*Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

7

MPC Japan

DIE BETEILIGUNGSSTRUKTUR IM ÜBERBLICK (VEREINFACHTE DARSTELLUNG) Anleger

Fondsgesellschaft (Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG)

TK Business A (EUR)

TK Business B (JPY)

TK Operator (Godo Kaisha JPN-1)

Koinvestor (Kenedix, Inc.)

DAS R ECHTLICH E KONZ E PT

Das Geschäft (TK Business*) der Kapitalgesellschaft japanischen

Gegenstand der Fondsgesellschaft sind die Eingehung, die Ver-

Rechts (TK Operator), die als „Godo Kaisha JPN-1“* firmiert und

waltung, die Veräußerung bzw. die sonstige Verwertung einer

ihren Sitz in Japan hat, besteht darin, das wirtschaftliche Eigen-

stillen Beteiligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft

tum* (Trust Beneficiary Interest) an neun Fondsobjekten aus den

japanischen Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft (japanisch:

Bereichen Einzelhandel, Shopping und Entertainment in Japan zu

Tokumei Kumiai*, kurz TK) entsteht.

erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu verwerten.

Die Anleger werden sich zunächst indirekt gegen Zahlung ihrer

Grundlage der stillen Beteiligung ist ein detaillierter Gesellschafts-

jeweils gezeichneten Kommanditeinlage zzgl. Agio als Treugeber

vertrag zwischen der Fondsgesellschaft und dem TK Operator (TK

über die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publi-

Agreement A). Der TK Operator ist verpflichtet, die darin getrof-

kumsfonds mbH an der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH &

fenen Vereinbarungen über das Investment in die Fondsobjekte

Co. KG beteiligen.

auch zum Gegenstand eines weiteren Vertrages zu machen, mit dem er die laufende Verwaltung der Fondsobjekte auf ein entsprechendes Tochterunternehmen überträgt (Japanese Asset Management Agreement).

*Erläuterungen siehe Glossar.

8

AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Durch ihre stille Beteiligung an dem auf sie bezogenen Geschäft

der Gesellschaft gegen die persönlich haftende Gesellschafterin;

(TK Business A) ist die Fondsgesellschaft zu 90 % am Ergebnis

er hat ein Recht auf Vorlage eines jährlichen Jahresabschlusses

und Vermögen des TK Operators beteiligt; die anderen 10 % ent-

und von Geschäfts- und Treuhandberichten; er kann die Rich-

fallen auf den japanischen Partner und Koinvestor Kenedix, Inc.,

tigkeit des Jahresabschlusses anhand der Bücher und Papiere

der mit einem Anteil am TK Business A sowie darüber hinaus am

überprüfen; er kann an Gesellschafterversammlungen teilnehmen;

TK Business B beteiligt ist, welches eingerichtet wurde, damit er

er kann sein Stimmrecht übertragen; er kann die Beschlussfas-

seine Einlage in Yen erbringen kann.

sung zur Bildung eines Beirats herbeiführen; er hat ein Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft;

Eine Besonderheit der japanischen Immobilienrechtspraxis be-

er hat – im Rahmen des Ermessens der persönlich haftenden

steht darin, dass das zivilrechtliche Eigentum an Grundstücken

Gesellschafterin – ein Recht auf Ausschüttungen; er kann sei-

bzw. Gebäuden von inländischen Treuhandbanken (Trust Banks)

ne Beteiligung an der Fondsgesellschaft grundsätzlich veräußern

gehalten wird. Gehandelt wird deshalb üblicherweise nicht das

oder übertragen; er kann seinen Kommanditanteil zum Zwecke

zivilrechtliche Eigentum von Grundstücken bzw. Gebäuden, son-

der Erstfinanzierung bzw. im Rahmen der betrieblichen Altersvor-

dern das wirtschaftliche Eigentum (Trust Beneficiary Interest), das

sorge verpfänden; sofern die persönlich haftende Gesellschafterin

durch Treuhandverträge (Beneficiary Trust Agreements) übertra-

zustimmt, kann er seinen Anteil an andere als ihm nahe stehende

gen wird. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer vermieden, die bei

Personen übertragen bzw. belasten; er ist berechtigt, seine Be-

Grundstücken 1,5 % und bei Gebäuden, die nicht Wohnzwecken

teiligung an der Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten

dienen, zusätzlich 4 % des Einheitswertes beträgt. Ein weiterer

zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2018, zu kündigen,

Vorteil dieses Systems besteht darin, dass die Treuhandbanken

wenn nicht die persönlich haftende Gesellschafterin die erstma-

vor der Aufnahme von Immobilien in ihren Bestand eine umfang-

lige Kündigungsmöglichkeit zweimal bis zu einem Jahr, bis spä-

reiche und intensive Prüfung der Objekte vornehmen. Außerdem

testens zum 31. Dezember 2020, verschiebt. Außerdem stehen

werden auch die jeweiligen Erwerber des wirtschaftlichen Eigen-

dem Anleger gesetzliche Widerrufsrechte als Verbraucher zu (z. B.

tums durch die Treuhandbanken geprüft. Auf diese Weise wird

Widerrufsrecht aus Fernabsatzvertrag).

das Immobiliengeschäft in Japan nicht nur durch den freien Markt geregelt, sondern auch systembedingt einer nachhaltigen Quali-

Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und

täts- und Bonitätsüberprüfung unterzogen.

darüber hinausgehende Treuepflichten gegenüber.

Dementsprechend hat der TK Operator das wirtschaftliche Eigen-

Eine Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft selbst ist ausge-

tum an den neun Fondsobjekten erworben. Bis auf das zivilrecht-

schlossen.

liche Eigentum stehen ihm und somit über ihre stille Beteiligung wirtschaftlich auch der Fondsgesellschaft die damit verbundenen

WE S E NTLICH E G R U N DLAG E N DE R

Rechte und Pflichten zu. Hierzu zählen insbesondere der Anspruch

STE U E R LICH E N KONZ E PTION

auf Auszahlung von Mieteinnahmen sowie die Verpflichtung zur

Die deutsche Fondsgesellschaft beteiligt sich über einen auf sie

Übernahme von Instandsetzungsmaßnahmen.

bezogenen Gesellschaftsvertrag (TK Agreement A) als stille Gesellschafterin am Geschäft einer japanischen Kapitalgesellschaft.

M IT DE R VE R MÖG E N SAN LAG E

Steuerlich wird unterschieden, ob die Beteiligung typisch oder

VE R B U N DE N E R ECHTE

atypisch still erfolgt. Ist die still Beteiligte – wie die Fondsge-

Nach dem Gesellschaftsvertrag ist jeder Kommanditist grund-

sellschaft – nicht nur am Ergebnis des TK Operators beteiligt,

sätzlich mit folgenden Rechten ausgestattet: Er kann sich die

sondern auch an etwaig entstehenden stillen Reserven bzw. an

von der Treuhandkommanditistin zunächst treuhänderisch für ihn

dessen Vermögen, nimmt sie ein Mitunternehmerrisiko auf sich

gehaltene Beteiligung auf sich selbst übertragen lassen; er hat

und entfaltet ggf. auch Mitunternehmerinitiative, die über die ge-

ein Recht auf Auskunft über die wesentlichen Angelegenheiten

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

setzlich vorgesehenen Informations- und Kontrollrechte hinaus-

Ü B E RTRAG BAR KE IT DE R VE R MÖG E N SAN LAG E

geht, so liegt nach deutscher Steuerbetrachtung eine atypisch

Die Dauer der Fondsgesellschaft ist unbestimmt. Insgesamt ist die

stille Beteiligung vor, die dem Grunde nach zu Einkünften aus

Laufzeit der Beteiligung auf zehn Jahre prognostiziert. Vor Ablauf

Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG* führt.

dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages im Rahmen eines Verkaufs, einer Schen-

Auf japanischer Seite erfolgt in Bezug auf die Fondsgesellschaft

kung oder einer Abtretung entgeltlich oder unentgeltlich auf Drit-

grundsätzlich für sämtliche Ergebniszuweisungen aus der Beteili-

te übertragen werden. Dabei besteht in bestimmten Fällen ein

gung am Geschäft des TK Operators eine Ertragsbesteuerung in

grundsätzlicher Zustimmungsvorbehalt der persönlich haftenden

Höhe von 20 %, die auf Ebene des TK Operators im Wege einer

Gesellschafterin und der Treuhandkommanditistin.

Quellensteuer erhoben wird. Diese hat auch abgeltende Wirkung, d. h., es entfällt in Japan keine weitere Ertragsteuerbelastung auf

Eine Zustimmung ist nicht erforderlich bei Übertragungen auf

die Fondsgesellschaft.

nahe stehende Personen. Entsprechendes gilt für die Übertragung und/oder Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung

Nach dem deutsch-japanischen Doppelbesteuerungsabkommen

von Einlagen oder im Rahmen der Regelungen zur betrieblichen

sowie nach deutschem Außensteuerrecht werden die laufenden

Altersvorsorge.

Einkünfte der Fondsgesellschaft aus der stillen Beteiligung bzw. die Einkünfte aus der Veräußerung der Fondsobjekte von einer

Eine teilweise Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende

deutschen Besteuerung freigestellt. Auf Ebene der Fondsgesell-

und/oder entstehende Beteiligung mindestens EUR 500 beträgt

schaft fällt aus den japanischen Kapitalrückflüssen auch keine

und ohne Rest durch EUR 1 teilbar ist.

Gewerbesteuer an, weil der Fondsgesellschaft die Betriebsstätte des japanischen TK Operators insoweit zugerechnet wird; aller-

Soweit die Beteiligung des Anlegers nicht an eine ihm nahe ste-

dings entsteht eine geringfügige Gewerbesteuerbelastung, die

hende Person veräußert werden soll, steht der TVP Treuhand- und

auf Sondervergütungen von Mitgesellschaftern für Tätigkeiten im

Verwaltungsgesellschaft ein Vorkaufsrecht zu, das sie innerhalb

Dienste der Gesellschaft entfällt. Auf Ebene des Anlegers unter-

einer Frist von einer Woche, nachdem ihr der Kaufvertrag vorge-

liegen die laufenden Einkünfte aus der japanischen Beteiligung

legt worden ist, ausüben kann. Dabei kann sie selbst oder ein von

dem Progressionsvorbehalt.

ihr benannter Dritter die Beteiligung erwerben. In diesen Fällen bedarf die Übertragung an die Treuhandkommanditistin bzw. an

Die Fondsgesellschaft und deren Anleger müssen in Japan keine

den von ihr Benannten keiner Zustimmung der persönlich haf-

Steuererklärungen einreichen.

tenden Gesellschafterin.

Die MPC Capital Investments GmbH als Anbieterin übernimmt

Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein einheitlich

nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger bzw. zugunsten

geregelter Zweitmarkt, sodass möglicherweise die Veräußerung

der Anleger.

der Beteiligung nicht oder nicht zu einem angemessenen Preis möglich ist (vgl. Kapitel „Die wesentlichen Risiken der Vermögens-

Im Kapitel „Steuerliche Rahmenbedingungen“ auf den Seiten

anlage“, Seite 25). Vor Übertragung der Beteiligung sollten die

110 ff. werden die steuerlichen Rahmenbedingungen der Fonds-

steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen

gesellschaft ausführlich dargestellt. Die Darstellung der entspre-

Berater erörtert werden.

chenden Risikohinweise ist auf den Seiten 16 ff. abgedruckt.

*Erläuterungen siehe Glossar.

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AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

Der Übergang der Beteiligungen durch Erbfall ist jederzeit mög-

VORG E S E H E N E Z E ICH N U NG S FR I ST

lich. Die Erben oder Vermächtnisnehmer des Gesellschafters tre-

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffent-

ten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des

lichung des Verkaufsprospektes. Der Fonds wird bei Erreichung

Erblassers ein. Mehrere Erben haben zur Wahrnehmung der

des geplanten Emissionsvolumens in Höhe von EUR 66,5 Mio.

Gesellschaftsrechte einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu

ggf. zzgl. der Überzeichnungsreserve von EUR 500.000 geschlos-

bestimmen.

sen, was spätestens mit Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zum 31. Januar 2010 der Fall sein wird. Eine vorzeitige Schlie-

Kosten im Rahmen von Übertragungen bzw. Übergängen gehen

ßung oder die Kürzung von Zeichnungen, Anteilen bzw. Beteili-

zu Lasten der jeweiligen Gesellschafter.

gungen ist nicht möglich.

ZAH LSTE LLE

I M AUS LAN D ANG E BOTE N E R TE I LB ETRAG

Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für

Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland ange-

Publikumsfonds mbH (TVP), Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die

boten.

TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung.

E RWE R BS PR E I S

Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme. Die Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot wird bei

Mindestzeichnungssumme soll EUR 10.000 betragen. Höhere

der MPC Capital Investments GmbH, Palmaille 67, 22767 Ham-

Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

burg, zur Ausgabe bereitgehalten. WE ITE R E KOSTE N DE R B ETE I LIG U NG ZAH LU NG DE S E RWE R BS PR E I S E S

Zusätzlich zur Zeichnungssumme fällt ein Agio in Höhe von 5%

Der gesamte Beteiligungsbetrag zuzüglich 5 % Agio ist nach

der Zeichnungssumme an.

Aufforderung durch die Treuhandkommanditistin TVP auf das folgende Konto der Fondsgesellschaft einzuzahlen:

Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jährlich

Kontoinhaber:

Sachwert Rendite-Fonds

fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz

Japan GmbH & Co. KG

nach § 247 BGB in Rechnung zu stellen.

Kontonummer:

6205439

BLZ:

20040050

Bank:

Commerzbank AG Hamburg

Verwendungszweck: Bitte tragen Sie die mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer sowie

Falls eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht ist, fallen für die notarielle Beglaubigung der dafür erforderlichen Handelsregistervollmacht bzw. für notwendige Notariatsakte zusätzliche Kosten an, die vom Anleger selbst zu tragen sind.

den Namen des Zeichners (Nachname/ Vorname) ein.

Bei Neueintragungen oder Änderungen im Handelsregister fallen Handelsregisterkosten an, die vom Anleger selbst zu tragen

E NTG EG E N NAH M E DE R B E ITR ITTS E R KLÄR U NG

sind.

Beitrittserklärungen nimmt die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Palmaille 67, 22767 Ham-

Im Falle von Anteilsübertragungen auf Dritte sowie in Erbfällen

burg, entgegen.

darf die Treuhändering für Kosten, die ihr hierdurch entstehen, eine Umschreibungsgebühr in Form einer Kostenpauschale in Höhe von EUR 75 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erheben. Bei

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

Übertragungen haftet der übertragende Anleger und der Über-

tungen an die Anleger zum Wiederaufleben der auf die Haftsum-

nehmende der Beteiligung für diese Gebühr gesamtschuldnerisch,

me beschränkten Haftung führen, wenn hierdurch die Pflichteinla-

wobei der Anspruch vorrangig mit Ausschüttungsansprüchen des

ge unter die Haftsumme sinkt (sog. Wiederaufleben der Haftung).

Übernehmenden verrechnet wird. In Erbfällen hat der Erbe bzw.

Die Haftung in Höhe der Haftsumme gilt nach § 160 HGB bis zu

der Vermächtnisnehmer die Gebühr zu tragen. Zusätzlich hat der

fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger ab Eintragung des Aus-

Anleger die im Zusammenhang mit einer Übertragung ggf. entste-

scheidens im Handelsregister für im Zeitpunkt des Ausscheidens

henden Kosten, z. B. für die rechtliche und steuerliche Beratung

begründete Verbindlichkeiten fort. Eine entsprechende fünfjährige

oder die Verkaufsanbahnung zu tragen.

Nachhaftung des Kommanditisten/Treugebers entsteht auch bei Liquidation der Emittentin für alle nach Eintragung der Liquida-

Scheidet der Anleger aus der Gesellschaft aus, hat er eventuell

tion im Handelsregister fällig gewordenen Ansprüche gegen die

Kosten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinanderset-

Emittentin.

zungsguthabens zu tragen. Sofern ein Anleger seine Vermögensanlage über eine persönliche Anteilsfinanzierung fremdfinanziert,

Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu

kann bei einer vorzeitigen Rückführung der Fremdfinanzierung

weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten.

möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen. G E SAMTHÖH E DE R PROVI S ION E N

Eine etwaige Löschung aus dem Handelsregister ist nicht mit zu-

Knapp 83,08 % der Gesamtinvestition auf Fondsebene sind ge-

sätzlichen Kosten verbunden.

mäß prognostiziertem Investitions- und Finanzierungsplan für die stille Beteiligung am Geschäft der japanischen Gesellschaft

Die Kosten einer individuellen steuerlichen oder rechtlichen Bera-

vorgesehen (vgl. Seite 79, „Investitions- und Finanzierungsplan

tung oder Verkaufsanbahnung sind vom Anleger zu tragen.

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG (Prognose)“). Die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft beträgt 0,65 %.

Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten

Insgesamt 6,75 % der Investitionssumme sind Gebühren und

im Rahmen des Erwerbs, der Verwaltung sowie der Veräußerung

Vergütungen für die Objektauswahl, Begutachtung, Analysen,

der Beteiligung.

Zwischenfinanzierung, Gründungskosten, Konzeption, Marketing, Prospektaufstellung, Treuhandabwicklung, Mittelverwendungs-

WE ITE R E VOM AN LEG E R Z U

kontrolle, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, rechtliche und

E R B R I NG E N DE LE I STU NG E N

steuerliche Beratung für die deutsche Fondsgesellschaft in der

Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unter-

Investitionsphase. Als Kapitalbeschaffungsgebühr erhält die MPC

liegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung des Anlegers

Capital Investments GmbH 9,52 % (inkl. Agio in Höhe von 5 % des

wird durch die für Kommanditisten geltenden Grundsätze gem.

Kommanditkapitals).

§§ 171 ff. HGB geregelt. Die Haftung des Anlegers ist danach auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme in Höhe von

Sollte es zu einer Mehreinwerbung über die vorgesehenen EUR

10 % der Pflichteinlage beschränkt. Dies gilt unabhängig davon,

66,5 Mio. hinaus kommen, erhält die MPC Capital Investments

ob der Anleger als Treugeber über die Treuhandkommanditistin

GmbH 5 % auf das über die EUR 66,5 Mio. hinaus eingewor-

an der Gesellschaft beteiligt ist oder später in die Position eines

bene Eigenkapital zzgl. Agio. Bei unterstellter Ausschöpfung der

Direktkommanditisten wechselt. Die Haftung ist ausgeschlossen,

Überzeichnungsreserve werden Provisionen, insbesondere Ver-

soweit die Haftsumme geleistet ist. Allerdings können Ausschüt-

mittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, inklusive

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AN GAB E N Ü B E R D I E VE R M Ö G E N SAN LAG E

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Agio in Höhe von insgesamt EUR 11.409.000 geleistet. Eine de-

Z I E LG R U PPE U N D B I N DU NG S DAU E R

taillierte Aufstellung der einzelnen Positionen und deren Höhe ist

Die Laufzeit der Beteiligung ist unbestimmt. Das Angebot richtet

dem Investitions- und Finanzierungsplan und den entsprechenden

sich an unternehmerisch orientierte Anleger mit einem langfris-

Erläuterungen Seite 78 ff. zu entnehmen.

tigen Anlagehorizont. Es wird in den folgenden Ausführungen davon ausgegangen, dass die Anleger Privatpersonen sind und

G E S E LLSCHAFTSVE RTRAG /TR E U HAN D -

ihre Beteiligung im Privatvermögen halten sowie in Deutschland

U N D VE RWALTU NG SVE RTRAG

unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Angebot ist nicht zur Al-

Der Gesellschaftsvertrag sowie der Treuhand- und Verwaltungs-

tersvorsorge geeignet.

vertrag sind im vollen Wortlaut auf den Seiten 124 ff. abgedruckt.

WICHTIGE VERTRAGSPARTNER Fondsgesellschaft

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH Persönlich haftender Gesellschafter/Geschäftsführung Mittelverwender

BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Treuhänder

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH

TK Operator

Godo Kaisha JPN-1

Japanischer Partner

Kenedix, Inc. (nachfolgend auch Koinvestor)

Asset Manager*

Kenedix Advisors Co., Ltd.

Treuhandbanken

Chuo Mitsui Trust and Banking Co., Ltd. Mitsubishi UFJ Trust and Banking Corporation Resona Bank, Ltd.

DIE INVESTITION Eigenkapital

EUR 66,5 Mio. zzgl. EUR 500.000 Überzeichnungsreserve

Mindestbeteiligung

EUR 10.000

Prognostizierte Fondslaufzeit

Knapp 10 Jahre – ab Ankauf der Fondsobjekte bis 30. Juni 2018

Prognostizierter Mittelrückfluss

173,47 % nach allen Kosten auf japanischer sowie Fondsgesellschaftsebene nach Steuern, bezogen auf die Beteiligung exkl. Agio, vor Progressionsvorbehalt

*Weitere Erläuterungen siehe Glossar.

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MPC Japan

Prospektverantwortung

Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die

Prospektaufstellungsdatum

MPC Capital Investments GmbH als Anbieterin mit Sitz und Ge-

Hamburg, 13. Oktober 2008

schäftsanschrift Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Marcel Becker (Geschäftsführer)

Bert Manke (Geschäftsführer)

Ulrich Oldehaver (Geschäftsführer)

Katrin Stehr (Geschäftsführerin) Geschäftsführer der MPC Capital Investments GmbH © MPC Capital Investments GmbH

14

P R OS P E KTVE R ANTWO RTU N G

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MPC Japan

Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus Sicht des Herausgebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wesentlichen Risiken wieder. Für die umfassende Beurteilung der Kapitalanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Die nachfolgenden Ausführungen sind mit großer Sorgfalt erstellt

können, sondern auch kumuliert. Dies könnte nicht nur dazu füh-

worden. Das Angebot zu einer Beteiligung an der Sachwert Ren-

ren, dass die prognostizierten Erwartungen nicht erfüllt werden,

dite-Fonds Japan GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft) richtet sich

sondern auch dazu, dass ein Verlust bis hin zum Totalverlust der

an durchschnittlich verständige und durchschnittlich vorsichtige

Zeichnungssumme zzgl. Agio eintreten kann und eine eventuelle

Anleger, die über ein Grundverständnis für die wirtschaftlichen

Steuerzahllast den Anleger ohne korrespondierende Einnahmen

Gegebenheiten der angebotenen Vermögensanlage verfügen und

trifft. Soweit die Anteile des Anlegers fremdfinanziert werden,

die selbst ein Gespür für das Risikoprofil von unternehmerischen

können die Anteilsfinanzierung und deren Kosten den Anleger

Kapitalbeteiligungen besitzen.

ohne korrespondierende Einnahmen zusätzlich treffen (maximales Risiko). Die Angaben im Prospekt können den Anleger nicht da-

Mit der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG eröffnet

von entbinden, vor dem Hintergrund seiner individuellen Situation

die Anbieterin, die MPC Capital Investments GmbH, unternehme-

eine eigene Beurteilung zu treffen bzw. eine individuelle Beratung

risch denkenden Anlegern die Möglichkeit, sich über eine stille

in Anspruch zu nehmen.

Beteiligung der Fondsgesellschaft an dem Geschäft einer japanischen Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Godo Kaisha,

ALLG E M E I N E R I S I KE N VON I M MOB I LI E NAN LAG E N

der „Godo Kaisha JPN-1“ (TK Operator), zu beteiligen; durch die-

Immobilienanlagen sind in der Regel geringeren Schwankungen

se Beteiligung entsteht eine stille Gesellschaft (japanisch: Toku-

ausgesetzt als Geldanlagen in den Kapitalmärkten. Dennoch

mei Kumiai, abgekürzt: TK). Als stiller Gesellschafter am Geschäft

durchlaufen auch Immobilienmärkte Marktzyklen. Der Wert von

des TK Operators beteiligt sich die Fondsgesellschaft an der wirt-

Immobilien ist verschiedenen externen Faktoren ausgesetzt, die

schaftlichen Entwicklung eines Portfolios von neun Objekten aus

die Fondsgesellschaft und die einzelnen Anleger nicht direkt be-

den Bereichen Einzelhandel, Shopping und Entertainment (nach-

einflussen können, die jedoch die Wertentwicklung der angebote-

folgend Fondsobjekte). Mit einer geplanten Laufzeit von knapp

nen Beteiligung negativ beeinträchtigen könnten. Zu den Risiken,

zehn Jahren ist die Vermögensanlage als langfristige Kapitalan-

denen die Fondsobjekte ausgesetzt sind, zählen beispielsweise

lage konzipiert. Der Anleger sollte daher beim Erwerb der Betei-

Standortgegebenheiten, die Verschlechterung der Konjunktur des

ligung über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen und

Investitionslandes, eine geringere Mietnachfrage, die Verschlech-

keine Kapitalanlage mit fester Verzinsung und einer bereits heute

terung der finanziellen Situation von Mietern, ein höheres Angebot

feststehenden Rückzahlung des eingezahlten Kapitals zu einem

von konkurrierenden Immobilien in der Umgebung einzelner Fond-

festen Zeitpunkt wünschen sowie nicht auf regelmäßige stabile

sobjekte, die regionale und überregionale Wettbewerbssituation,

Einnahmeströme angewiesen sein. In Bezug auf die steuerlichen

ein sinkendes Mietpreisniveau, eine geringere Nachfrage nach

Auswirkungen einer Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds

Konsumgütern und Entertainment-Leistungen, eine Verschlech-

Japan GmbH & Co. KG wird empfohlen, individuellen Rat bei

terung der finanziellen Situation der japanischen Konsumenten

einem Steuerberater einzuholen.

und damit der Konsumbereitschaft, Insolvenzen von Vertragsparteien, planungs-, steuer-, umweltrechtliche und sonstige recht-

Zusätzliche Risiken, die in der individuellen Situation des Anle-

liche Entwicklungen (wie z. B. der Widerruf oder die Abänderung

gers begründet sind, können vom Prospektherausgeber nicht

behördlicher Genehmigungen) oder die Verschlechterung der Fi-

erfasst werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Risikofak-

nanzierungskonditionen. Ferner können versicherbare Umstände

toren nicht nur – wie nachstehend dargestellt – einzeln auftreten

(wie z. B. Erdbeben, Fluten, Terroranschläge) zur Wertminderung

16

D I E WES E NTLI C H E N R I S I K E N D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

und nicht versicherbare Umstände (z. B. Krieg) bis hin zu einem

unterteilt werden. Prognosegefährdende Risiken im Sinne der

vollständigen Verlust der Fondsobjekte führen. Immobilieninvesti-

nachfolgenden Übersicht sind solche, die bei Verwirklichung des

tionen sind weiterhin mit technischen Risiken verbunden, die im

Risikos zu einer schwächeren Prognose und somit zu geringeren

Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb der Immobilie

Ausschüttungen führen können. Anlagegefährdende Risiken sind

auftreten können, wie z. B. Risiken aus Baumängeln oder Altlasten

solche, die entweder die einzelnen Investitionsprojekte oder die

sowie Instandhaltungsrisiken. Die aufgeführten Faktoren können

gesamte Vermögensanlage gefährden und damit bei Verwirkli-

zur Reduzierung der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung

chung zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeich-

der laufenden Mietnahmen und der langfristigen Wertentwicklung

nungssumme zzgl. Agio führen können. Anlegergefährdende

der Fondsobjekte und damit auch des prognostizierten Anlageer-

Risiken sind solche, die bei Verwirklichung nicht nur zu einem

gebnisses oder sogar zum teilweisen bis hin zum vollständigen

Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio führen können, sondern

Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio und zu einer Steuerzahl-

darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers ge-

last ohne korrespondierende Einnahmen führen.

fährden können.

Immobilienportfolio

Es ist darauf hinzuweisen, dass die gewählte Reihenfolge der

Die Fondsgesellschaft investiert indirekt in das wirtschaftliche

dargestellten Risiken weder eine Aussage über deren Eintritts-

Eigentum an einem Immobilienportfolio, d. h. an mehreren Fonds-

wahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der

objekten. Das prognostizierte Anlageergebnis der Sachwert Ren-

einzelnen Risiken trifft. Des Weiteren können Risiken bei starker

dite-Fonds Japan GmbH & Co. KG resultiert im Wesentlichen aus

oder extremer Ausprägung in die jeweils höheren Risikoklassen

der dauerhaften Vermietungsauslastung der Fondsobjekte unter

fallen.

Berücksichtigung des Ausfallwagnisses sowie einer anschließenden Veräußerung dieses Immobilienportfolios. Damit ist der wirtschaftliche Verlauf des Beteiligungsangebots von verschie-

PROG NOS EG E FÄH R DE N DE R I S I KE N

denen in der Zukunft liegenden Ereignissen in Bezug auf mehrere

Investitionen

Fondsobjekte abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden,

In dem in diesem Prospekt enthaltenen prognostizierten konso-

dass die prognostizierten Ertragswerte nicht erreicht werden und

lidierten Investitions- und Finanzierungsplan ist eine Kalkulation

ein geringeres, kein oder ggf. auch ein negatives Ergebnis er-

der voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten der Investition dar-

wirtschaftet wird. Die negative Entwicklung auch nur einzelner

gestellt. Die Aufwendungen für die zu erbringenden Dienstleis-

Immobilien kann sich insgesamt negativ auf das Anlageergebnis

tungen, die für die Investition in die Fondsobjekte anfallen, sind

der Fondsgesellschaft auswirken. Insbesondere wenn mehrere

auf Grundlage von Schätzungen angesetzt. Es ist jedoch nicht

Fondsobjekte von einer negativen Entwicklung betroffen sind,

auszuschließen, dass die jeweils beauftragten Leistungsumfän-

kann dies zu einer Reduktion des prognostizierten Anlageergeb-

ge nicht ausreichen, Leistungen nicht im erforderlichen Um-

nisses bis hin zum vollständigen Verlust des Betrages der Betei-

fang erbracht werden oder Vertragspartner ausfallen oder die

ligung zzgl. Agio führen.

beauftragten Leistungen zu höheren Kosten oder durch einen neuen Leistungspartner erbracht werden müssen. Insofern be-

Unternehmerische Beteiligung

steht auch bei vertraglich vereinbarten Leistungen ein Kosten-

Eine Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

überschreitungsrisiko. Die im prognostizierten Investitions- und

& Co. KG stellt eine Investition in einen geschlossenen Immobi-

Finanzierungsplan angesetzten Kosten könnten dann ggf. nicht

lienfonds dar, die als unternehmerische Beteiligung neben den

ausreichen. Es könnten auch unvorhergesehene Investitionen

allgemeinen Risiken von Immobilienanlagen noch weiteren we-

erforderlich werden, deren Kosten nicht in den Investitions- und

sentlichen Risiken ausgesetzt ist. Diese können in prognosege-

Finanzierungsplan eingestellt wurden.

fährdende, anlagegefährdende bzw. anlegergefährdende Risiken

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E WES E NTLI C H E N R I S I K E N D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

17

MPC Japan

Da jede Veränderung einer Variablen im Investitions- und Finan-

die angenommenen Werte in der Zukunft aufgrund einer abwei-

zierungsplan das Gesamtergebnis beeinflusst, sind – ggf. auch

chenden wirtschaftlichen Entwicklung sich so nicht realisieren

deutliche – negative Abweichungen von der Wirtschaftlichkeits-

lassen, was sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis für die

rechnung möglich. Es besteht mithin das Risiko, dass sich die

Anleger auswirken kann.

prognostizierten Ziele nicht verwirklichen und infolge dessen die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen gefährdet ist.

Vermietung und Anschlussvermietung

Kapitalrückflüsse

tern, kann es im Vergleich zur Prognoserechnung zu – ggf. auch

Die Höhe möglicher Kapitalrückflüsse hängt maßgeblich von der

deutlich – niedrigeren Nettomieteinnahmen kommen. Das prog-

wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsobjekte und der abschlie-

nostizierte Ergebnis für die Fondsgesellschaft und damit auch für

ßenden Veräußerung ab, worüber sich sichere Prognosen jedoch

die Anleger kann sich damit entsprechend verschlechtern. Fällt

nicht treffen lassen. Eine Ausschüttung an die Anleger ist nur

ein Mieter während der Laufzeit eines Mietvertrages aus oder

möglich, wenn die Fondsgesellschaft über genügend liquide Mittel

wird ein Mietvertrag aus anderem Grund vorzeitig aufgelöst, trägt

verfügt. Insbesondere besteht das Risiko, dass einige der Fonds-

die Fondsgesellschaft über die Beteiligungsstruktur wirtschaft-

objekte die prognostizierten Ertragswerte nicht erreichen, was zu

lich 90 % des Risikos der Anschlussvermietung. Dieses umfasst

einer negativen Abweichung der tatsächlichen Ausschüttungen

neben eventuell entstehenden Kosten und Aufwendungen auch

von den prognostizierten Darstellungen führen könnte.

das Risiko einer geringeren Miethöhe im Rahmen der Anschluss-

Sollte sich die wirtschaftliche Situation von Mietern verschlech-

vermietung bis hin zu einem Leerstandsrisiko. Es kann auch dazu Kostenrisiko der Fondsgesellschaft

kommen, dass Mieter befristete Mietverträge vorzeitig beenden

Es besteht das Risiko, dass die auf Ebene der Fondsgesellschaft

wollen, wobei vertraglich die Zahlung einer Kompensation in Höhe

anfallenden Kosten (z. B. Kosten für Jahresabschlüsse) höher

der bis zum Vertragsende noch ausstehenden Mieten vorgesehen

ausfallen als zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung angenom-

ist. Gesetzlich ist die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen nicht

men. Dies kann das Ergebnis der Fondsgesellschaft verschlech-

ausdrücklich geregelt. In einzelnen Entscheidungen der japa-

tern und damit zu einem schlechteren Ergebnis für den Anleger

nischen Rechtsprechung wurde die Höhe der Kompensation auf

führen.

einen Betrag bemessen, der sich am zu erwartenden Mietausfall bis zu dem Zeitpunkt einer nach Ansicht des Gerichts wahrschein-

Prognoserechnungen

lichen Anschlussvermietung richtete; in die Abwägung sind ins-

Die in die Prognoserechnungen einfließenden Größen und Variab-

besondere die ursprüngliche Dauer des Mietvertrages, die loka-

len basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen

len Marktgegebenheiten und Zumutbarkeiten für den Vermieter

Verträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Kosten, die

eingeflossen. Es kann daher das Risiko nicht vollständig ausge-

nicht auf die Mieter der Fondsobjekte umlegbar sind, und auf

schlossen werden, dass die langfristigen befristeten Mietverträge

zeitlichen und quantitativen Annahmen der Anbieterin und der

ohne eine vollständige Kompensation in Höhe der gesamten bis

Berater. Die prognostizierten Ausschüttungen können durch die

zum Vertragsende noch ausstehenden Mieten vorzeitig beendet

in diesem Prospekt genannten Risiken, soweit sich diese verwirk-

werden und das Risiko der tatsächlichen Anschlussvermietung bei

lichen, ggf. erheblich beeinträchtigt werden.

der Fondsgesellschaft verbleibt. Dadurch kann das prognostizierte Ergebnis – ggf. auch deutlich – geringer ausfallen als erwartet.

In die Prognoserechnungen fließen verschiedene Variablen ein (z. B. Inflationsrate, Instandhaltung, Ansätze zur Mietpreisent-

Die Vermietung von Boden und Gebäuden des Fondsobjektes

wicklung, Vermietungssituation und erzielbare Mieterträge und

Harvest Ashikaga erfolgt auf der Grundlage eines Hauptmietver-

angenommener Verkaufspreis des wirtschaftlichen Eigentums an

trages mit einem Vertragspartner, welcher zum 22. Januar 2014

den Fondsobjekten). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

befristet ist. Der Hauptmieter hat das Investitionsobjekt über den

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MPC Japan

Abschluss von Untermietverträgen langfristig an insgesamt 43

der Fondsobjekte sowie die erzielbaren Veräußerungserlöse sind

Mieter weitervermietet. Die durchschnittliche Restmietlaufzeit die-

daher von nicht vorhersehbaren markt- und objektspezifischen

ser Untermietverträge beträgt für den vermieteten Grund und Bo-

Entwicklungen sowie von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen

den knapp 18 Jahre, bzw. für das vermietete Gebäude rund neun

Aspekten abhängig, denen die Fondsgesellschaft über ihre Betei-

Jahre. Nach japanischem Mietrecht hat der Hauptmieter ein ein-

ligung am TK Business A wirtschaftlich ausgesetzt ist. Insgesamt

seitiges Recht zur Verlängerung des Hauptmietvertrages, dessen

besteht damit das Risiko, dass die tatsächlich erzielbaren Veräu-

Nichtausübung er vorliegend – rechtlich unverbindlich – zugesagt

ßerungserlöse nicht den in der Prognoserechnung kalkulierten

hat. Bei Beendigung des Hauptmietvertrages sollen die Mietver-

entsprechen. Geringere Veräußerungserlöse als kalkuliert würden

hältnisse direkt mit den Untermietern fortgesetzt werden. Da die

im Ergebnis zu einer für den Anleger negativen Veränderung der

abgeschlossenen Untermietverträge höhere Mietraten vorsehen

prognostiziert Liquidität und Rendite führen.

als der Hauptmietvertrag, kommt es im Falle der Nichtverlängerung des Hauptmietvertrages vorraussichtlich zu Mehreinnahmen

Baumängel/Gebäudeschäden

aus den Untermietverträgen. Zusätzlich übernimmt der TK Ope-

Die Fondsobjekte können mit Baumängeln behaftet sein bzw.

rator auch das mögliche Kündigungs- und Mieterausfallrisiko und

können solche Mängel während der Zeit, in der der TK Operator

das damit einhergehende Neuvermietungsrisiko auf Ebene der

das wirtschaftliche Eigentum an den Fondsobjekten hält und die

Untermieter.

Fondsgesellschaft als stiller Gesellschafter an dessen Geschäft beteiligt ist, auftreten. Hieraus können sich erhöhte Instandhal-

Sollte der Hauptmietvertrag im Objekt Harvest Ashikaga nicht

tungs- bzw. Instandsetzungsaufwendungen für einzelne oder meh-

beendet werden und somit keine Erhöhung der Einnahmen des

rere Fondsobjekte bzw. niedrigere Nettomieteinnahmen ergeben.

TK Operators aufgrund der höheren Mietraten aus den Untermiet-

Diese können möglicherweise nicht über Gewährleistungsansprü-

verträgen möglich sein, hat der TK Operator Anspruch auf Aus-

che kompensiert werden, da u. a. die Erwerbsverträge (Benefi-

zahlung eines Kaufpreiseinbehaltes in Höhe von JPY 100 Mio.

ciary Trust Agreements) eine begrenzte Gewährleistungsfrist von

(rund EUR 623.000), welchen der japanische Partner als Verkäu-

maximal zwei Jahren ab dem Übergang von Nutzen und Lasten

fer zur eventuellen Entschädigung für Harvest Ashikaga hinterlegt

am wirtschaftlichen Eigentum (Trust Beneficiary Interest) vorse-

hat. Der Kaufpreiseinbehalt ist auf einem Konto hinterlegt, das

hen. Das prognostizierte Ergebnis für die Fondsgesellschaft und

zu Gunsten des TK Operators verpfändet ist. Die in der Progno-

damit auch für die Anleger kann sich dadurch, ggf. auch deutlich,

serechnung berücksichtigten Mehreinnahmen aus der Nichtver-

verschlechtern.

längerung des Generalmietvertrages sind jedoch höher als der Kaufpreiseinbehalt von JPY 100 Mio. (rund EUR 623.000). So-

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne oder ggf.

mit kann eine Verlängerung des Hauptmietvertrages über den

alle Fondsobjekte aufgrund äußerer Einflüsse beschädigt oder

22. Januar 2014 hinaus zu einem schlechteren wirtschaftlichen

auch gänzlich zerstört werden und die Einnahmegrundlage da-

Ergebnis für den Anleger führen, als in der Prognoserechnung auf

durch ganz oder teilweise entzogen wird. Dies kann sich negativ

Seite 88 ff. dargestellt ist.

auf das prognostizierte Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit auch für die Anleger auswirken.

Veräußerung der Fondsobjekte Bei der Veräußerung der Fondsobjekte ist der Verkaufspreis un-

Entscheidungsträger/Einflussnahme der

ter anderem von ihrer Ertragskraft selbst und damit maßgeblich

Fondsgesellschaft/Mittelbare Beteiligung

von ihrer jeweiligen Vermietungssituation abhängig. Diese wird

Ein Eingriff der Fondsgesellschaft in die operative Geschäfts-

durch die Bonität der Mieter, Inhalt und Laufzeit des jeweiligen

führung des TK Operators ist nach japanischem Gesellschafts-

Mietvertrages, die Mietauslastung, die Standortqualität sowie die

recht nicht zulässig (siehe „Risiko der Nichtanerkennung der stillen

Mietflächennachfrage am Markt beeinflusst. Die Wertentwicklung

Gesellschaft durch die japanische Finanzverwaltung“, Seite 27).

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E WES E NTLI C H E N R I S I K E N D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

Die operative Geschäftsführung über das Portfolio der Fondsob-

werden. Diese Konflikte könnten negative Auswirkungen auf den

jekte obliegt damit ausschließlich dem TK Operator, der seiner-

Kapitalrückfluss an den Anleger haben.

seits das Management auf den Asset Manager übertragen hat, hierfür jedoch selbst juristisch verantwortlich bleibt. Missbräuche

Wechselkursentwicklung

der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw. die Unterlassung

Der Anleger zahlt seine Kommanditeinlage in Euro ein. Die im

notwendiger Handlungen durch den TK Operator bzw. den Asset

Rahmen ihrer stillen Beteiligung am TK Business A des TK Ope-

Manager könnten die Entwicklung der Fondsgesellschaft negativ

rators von der Fondsgesellschaft zu leistende Einlage ist ebenfalls

beeinflussen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass

in Euro erfolgt. Die Rückflüsse aus der Beteiligung der Fonds-

innerhalb der Fondslaufzeit einzelne oder mehrere tragende Per-

gesellschaft am Ergebnis und an den stillen Reserven bzw. dem

sonen die Geschäftsführung des TK Operators oder den Asset

Vermögen des TK Operators erfolgen ebenfalls in Euro.

Manager verlassen werden. Dabei kann sich ein Weggang von Schlüsselpersonen negativ auf die Entwicklung von dem Geschäft

Der TK Operator hat die Einlage der Fondsgesellschaft in sein

des TK Operators, die Betreuung durch den Asset Manager und

TK Business A von Euro in Yen eingetauscht. Die Einlagen des

damit auf den angenommenen wirtschaftlichen Erfolg der Betei-

japanischen Partners in das Geschäft des TK Operators sowie

ligung an der Fondsgesellschaft auswirken.

dessen eigener Anteil sind in Yen geleistet worden. Zusätzlich hat der TK Operator ein langfristiges Darlehen in Yen aufgenommen.

Interessenkonflikte

Aus diesen Mitteln hat er im Anschluss den in Yen zu leistenden

Zwischen der Fondsgesellschaft, den Gründungsgesellschaftern

Kaufpreis für den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an den

bzw. wesentlichen Vertragspartnern der Fondsgesellschaft (zum

Fondsobjekten beglichen.

Beispiel Treuhänderin oder Anbieterin), bestehen sowohl kapitalmäßige als auch personelle Verflechtungen. Dadurch existiert ein

Die Rückflüsse, welche der Fondsgesellschaft aus ihrer Beteili-

grundsätzliches Risiko von Interessenkonflikten dergestalt, dass

gung am TK Business A, also aus den Einkünften des TK Opera-

die handelnden Personen nicht die Interessen der Fondsgesell-

tors anteilig zustehen, werden wiederum in Euro ausgezahlt. Das-

schaft in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder

selbe gilt für die Rückführung der Einlage der Fondsgesellschaft

Interessen von anderen Beteiligten verfolgen.

im Falle eines Verkaufs der Fondsobjekte. Um das daraus resultierende Währungskursrisiko über die geplante Laufzeit von knapp

Der japanische Partner Kenedix, Inc., ist am wirtschaftlichen

zehn Jahren weitestgehend auszuschalten, hat der TK Operator

Ergebnis aus den Fondsobjekten über den TK Operator hinaus

im Rahmen des TK Business A im Hinblick auf die laufenden

durch zwei weitere TK Agreements zu insgesamt 10 % betei-

Rückflüsse sowie auf die Rückzahlung der Einlage der Fondsge-

ligt. Der Asset Manager wiederum ist ein Unternehmen der Ke-

sellschaft mehrere Währungsgeschäfte abgeschlossen.

nedix-Gruppe. Trotz des mit dem Asset Manager bestehenden Verwaltungsvertrages (Japan Asset Management Agreement)

In Bezug auf die quartalsweise an die Fondsgesellschaft zu leis-

ist es denkbar, dass der Asset Manager eigene Interessen bzw.

tenden Rückflüsse aus den erwarteten laufenden Einnahmen

Interessen der Kenedix-Gruppe in den Vordergrund stellt und et-

des TK Operators, die dieser überwiegend aus der Vermietungs-

waige Interessenkonflikte zu Lasten der Fondsgesellschaft gelöst

tätigkeit erzielt, hat er insgesamt 40 quatalsweise Rechtsgeschäfte abgeschlossen.

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MPC Japan

Über die vorgenannten Rechtsgeschäfte sollen die Investitionen

bleiben, kann er seine Verpflichtungen aus den Devisenterminge-

und die erwarteten Einnahmen vor Währungsschwankungen ab-

schäften zur Kurssicherung der Kapitalrückflüsse möglicherweise

gesichert werden. Eine vollständige Absicherung besteht jedoch

nicht oder nicht in voller Höhe erfüllen. In diesem Falle besteht

nicht. Insbesondere sind Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit

das Risiko, dass der TK Operator und damit mittelbar auch der

bzw. aus dem Verkauf des wirtschaftlichen Eigentums, die die prog-

deutsche Anleger den nachteiligen Folgen der Nichterfüllung bzw.

nostizierten Erwartungen übertreffen, nicht abgesichert.

des Verzuges ausgesetzt ist:

Insgesamt kann die Realisierung der im Zusammenhang der mit

Sollte der TK Operator zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Über-

der Wechselkursentwicklung nachfolgend beschriebenen Risiken

brückungsdarlehen aufnehmen oder Prolongationen vereinbaren,

das wirtschaftliche Gesamtergebnis der Vermögensanlage beein-

besteht das Risiko, dass sich daraus weitere Belastungen erge-

trächtigen und dazu führen, dass die prognostizierten Ausschüt-

ben, die das Ergebnis des TK Operators und damit zugleich den

tungen – ggf. auch deutlich – niedriger ausfallen als erwartet. Ins-

Ergebnisanteil der Fondsgesellschaft am TK Business A und in

gesamt wurden über die prognostizierte Fondslaufzeit von knapp

der Folge auch die Rückflüsse an die Anleger reduzieren.

zehn Jahren 40 quartalsweise Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Damit sind die erwarteten Ausschüttungen an

Wenn dem TK Operator eine Überbrückungsfinanzierung nicht

die Fondsgesellschaft während der ersten fünf Jahre nahezu

gewährt wird oder eine Prolongation nicht gelingt, könnte es ihm

vollständig abgesichert.

zudem unmöglich sein, das Währungssicherungsrisiko in dem ursprünglichen Umfang und zu den ursprünglichen Konditionen

Devisentermingeschäft in Bezug auf Kapitalrückflüsse

durch den Abschluss neuer Geschäfte abzusichern, so dass die an

Vom sechsten bis zum zehnten Jahr der Beteiligung unterliegen

die Fondsgesellschaft und damit die an die Anleger zu leistenden

etwa 10 % der an die Fondsgesellschaft zu leistenden Rückflüsse

Ergebnisanteile aus der Vermietungstätigkeit des TK Operators

aus der Vermietungstätigkeit des TK Operators dem allgemeinen

in entsprechender Höhe dem allgemeinen Wechselkursrisiko aus-

Wechselkursrisiko.

gesetzt wären.

Mit dem Abschluss der vorliegenden Währungssicherungsge-

Schließlich besteht das Risiko, dass es zu einer Verwertung der

schäfte geht die Verpflichtung des TK Operators einher, zum

nachrangig am wirtschaftlichen Eigentum an den Fondsimmo-

jeweiligen Sicherungszeitpunkt, zu dem die Bank die Zahlung

bilien eingeräumten dinglichen Sicherheiten sowie ggf. zur Kün-

eines festen Euro-Kurses zugesagt hat, auch die entsprechende

digung der Sicherungsgeschäfte und zur Geltendmachung von

Summe in Yen liefern zu müssen. Zur Erfüllung dieser Gegenan-

Schadensansprüchen durch die Commerzbank AG kommt.

sprüche muss der TK Operator jeweils ausreichende Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit erzielen bzw. über eine ausreichende

Darüber hinaus ist eine jeweilige Differenz zwischen dem tat-

Liquidität verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, insbesondere

sächlichen und dem gesicherten Kursverhältnis grundsätzlich

weil die tatsächlichen hinter den erwarteten Einnahmen zurück-

erfolgswirksam und beeinflusst als fiktiver Gewinn bzw. Verlust

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E WES E NTLI C H E N R I S I K E N D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

die Ertragsrechnung des TK Operators in Bezug auf das TK

Versicherungen

Business A. Die Differenzen haben sodann auch Einfluss auf die

Die Fondsobjekte sind nach japanischen Maßstäben marktüblich

Besteuerung, indem die 20 %ige Quellensteuer (Withholding Tax)

versichert. Lücken im Versicherungsschutz können jedoch nicht

entsprechend abweichend ausfallen kann. Der laufende Ansatz

ausgeschlossen werden. Bezüglich aller Versicherungen besteht

von solchen fiktiven Kursgewinnen oder -verlusten ist jedoch aus-

das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaften im Schadensfall

geschlossen, wenn eine spezielle Art der Verbuchung, nämlich

ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nach-

das Hedge Accounting*, durchgeführt wird; die Kalkulation geht

kommen können. Da nicht alle Risiken (z. B. Elementarschäden,

auf der Grundlage eines japanischen Wirtschaftsprüfergutach-

Naturkatastrophen, Terroranschläge) vollständig versicherbar sind

tens davon aus, dass der TK Operator das Hedge Accounting

oder die Versicherungsleistungen im Schadensfall nicht ausrei-

in Anspruch nehmen kann. Sollte dies keinen Bestand haben,

chen könnten, um den Schadensfall abzudecken, könnten höhere

etwa weil die Finanzverwaltung oder der mit der Abschlussprü-

Schadensfälle ggf. zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen.

fung beauftragte Wirtschaftsprüfer das Hedge Accounting des

Soweit im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht für die

TK Operators nicht anerkennt, müssten die fiktiven Kursgewinne

Schadensdeckung ausreichen, sollten bzw. ein Versicherungs-

oder -verluste erfolgswirksam in Ansatz gebracht werden, was

schutz nicht besteht, hat der TK Operator dies aus seinem eige-

ggf. eine entsprechende Verschiebung der Steuerbelastung und

nen Vermögen zu begleichen. Sollte ihm die dazu erforderliche

korrespondierend eine Verschiebung der Rückflüsse an die Anle-

Liquidität nicht zur Verfügung stehen, könnten prognostizierte

ger zur Folge haben könnte. Darüber hinaus könnte für den Fall

Ausschüttungen reduziert werden oder ganz ausbleiben. Der

eines buchhalterischen Kursverlustes ein Yen-Betrag zur Auskehr

wirtschaftliche Erfolg kann auch durch versicherte Schadensfälle

an die Fondsgesellschaft zur Verfügung stehen, der größer ist als

geschmälert werden, da die Versicherungsverträge regelmäßig

der wechselkursgesicherte Betrag. Insoweit würde ein Umtausch

Selbstbehalte des Versicherten vorsehen. Darüber hinaus können

dem allgemeinen Wechselkursrisiko unterliegen.

das vermehrte Auftreten von Schadensfällen oder hohe Schadensfälle zu höheren Versicherungsprämien oder gar zur Kündi-

Devisentermingeschäft zur Sicherung des Rücktausches

gung des Vertrages führen.

von 30 % der Einlage (Cross Currency Swap) Der TK Operator hat in Bezug auf die von der Fondsgesellschaft

Quellenangaben

in sein TK Business A geleisteten Einlage ein Devisenterminge-

Es ist nicht auszuschließen, dass die von Dritten für dieses Betei-

schäft abgeschlossen, durch das bereits zu Beginn des Invest-

ligungsangebot getätigten Aussagen unrichtig, unvollständig und/

ments für die Rückzahlung von 30 % der Einlage am Ende der

oder aus dem Sachzusammenhang herausgelöst, missverständ-

geplanten zehnjährigen Laufzeit ein fester Wechselkurs von Yen

lich oder sogar irreführend sind und damit zu negativen Abwei-

zu Euro gesichert worden ist. Hier besteht das Risiko, dass der

chungen des in den Prognoserechnungen dargestellten Verlaufs

TK Operator den vereinbarten Yen-Betrag im Einlösungszeitpunkt

der Beteiligung führen. Eine Haftung Dritter, deren Aussagen

nicht liefern kann. In diesem Falle bestehen grundsätzlich die

übernommen wurden, ist in der Regel marktüblich begrenzt oder

vorstehend im Rahmen der Devisentermingeschäfte zur Kurssi-

ausgeschlossen. Sofern die Fondsgesellschaft nicht in der Lage

cherung der Kapitalrückflüsse dargestellten Risiken der Nicht-

ist, wirtschaftliche Kompensation für Entscheidungen zu leisten,

erfüllung bzw. des Verzuges. Zudem kann sich das vorstehend

die aufgrund unrichtiger Quellenangaben getätigt worden sind,

im Rahmen der Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung der

wären die Anlagerendite und der Kapitalrückfluss gefährdet.

Kapitalrückflüsse dargestellte Buchgewinn- bzw. -verlustrisiko auch im Rahmen dieses Sicherungsgeschäftes auswirken.

*Erläuterungen siehe Glossar.

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MPC Japan

AN LAG EG E FÄH R DE N DE R I S I KE N

Höhe von 1,7 % p. a. sind von der Fondsgesellschaft zu tragen.

Auslandsrisiken

Durch die sukzessive Kapitaleinwerbung wird die Inanspruchnah-

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine Kommanditge-

me der Zwischenfinanzierung jeweils am Ende der einmonatigen

sellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. We-

Zinsbindungsdauer angepasst. Über das Zwischenfinanzierungs-

sentliche Verträge des Beteiligungsangebots unterliegen jedoch

darlehen hinaus hat die Commerzbank AG der Fondsgesellschaft

japanischem Recht (z. B. das auf die Fondsgesellschaft bezogene

eine Kreditlinie i. H. v. EUR 500.000 eingeräumt, die dazu dient,

TK Agreement A sowie der überwiegende Teil der vertraglichen

während der Zwischenfinanzierung über ausreichende Liquidität

Beziehungen des TK Operators). Gleiches kann für künftig noch

zu verfügen.

abzuschließende neue oder bestehende Verträge ersetzende oder ergänzende Vereinbarungen gelten. Im Allgemeinen sind die Anle-

Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden kalkulatorisch ein

ger der Fondsgesellschaft daher den rechtlichen und politischen

Zwischenfinanzierungszins i. H. v. 6,7 % p. a. sowie eine Bereitstel-

Entwicklungen und Unwägbarkeiten Japans ausgesetzt. Durch

lungsgebühr i. H. v. 0,4 % der Zwischenfinanzierungsvaluta (ent-

die Berührung mit dem japanischen Rechtskreis entstehen klas-

spricht EUR 234.000) berücksichtigt. Sollten sich die Konditionen

sische Auslandsrisiken, die z. B. steuerliche Besonderheiten, die

der Zwischenfinanzierung durch eine ggf. notwendige Verlänge-

Freiheit des Kapitalverkehrs, die Gepflogenheiten im Geschäfts-

rung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung ändern und daraus

verkehr oder die Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten betreffen.

ggf. resultierende Zinsaufwendungen von der Fondsgesellschaft

Rechtsänderungen, Maßnahmen der Regierung (z. B. Eingriffe zur

zu tragen sein, könnte sich dies negativ auf die prognostizierten

Auf- und Abwertung der Landeswährung) oder behördliche Ein-

Ergebnisse auswirken.

flussnahmen können die rechtliche und wirtschaftliche Situation der Anlage beeinträchtigen. Neben dem Kosten- und Zeitrisiko

Sollte es zu einer vorzeitigen Rückzahlung des Zwischenfinan-

aufgrund der Berührung mit einem anderen Rechtssystem ist

zierungsdarlehens kommen oder ist der Fondsgesellschaft die

die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen ggf. eingeschränkt.

Rückzahlung des Darlehens zum Endfälligkeitszeitpunkt nicht

Auswirkungen von Auslandsrisiken können zudem in verzögerten

möglich, könnte die Bank auf folgende Sicherheiten zurückgrei-

Ausschüttungen und Kapitalverlust bestehen.

fen: Abtretung der Ansprüche der Fondsgesellschaft auf Einzahlung des Kommanditkapitals, die Abtretung der Ansprüche gegen

Zwischenfinanzierung auf Ebene der Fondsgesellschaft

den Treuhänder auf Auszahlung der eingezahlten Kommanditein-

Die Fondsgesellschaft hat bei der Commerzbank AG einen Zwi-

lagen, die Verpfändung der Konten der Fondsgesellschaft sowie

schenfinanzierungskredit in Höhe von bis zu EUR 58,5 Mio. auf-

eine Höchstbetragsbürgschaft der MPC Münchmeyer Petersen

genommen, der in einer Tranche abgerufen worden ist. Dieses

Capital AG. Infolge dessen könnte das Anlageergebnis insgesamt

Darlehen dient dazu, die Einlageleistung der Fondsgesellschaft

negativ beeinflusst werden.

für die Beteiligung als stiller Gesellschafter am Geschäft des TK Operators sowie weitere anfallende Projektkosten, die zum

Die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt nicht durch bereits eingezahltes

hat der Fondsgesellschaft mit entsprechendem Vertrag vom 13.

Eigenkapital der Anleger bedient werden können, bei Bedarf

August 2008 zugesichert, zum 31. Januar 2010 ein Eigenkapital

vorzufinanzieren. Die Laufzeit der Zwischenfinanzierungszusage

in Höhe von mindestens EUR 66,5 Mio. zu platzieren (Sicher-

erstreckt sich längstens bis zum 17. August 2009. Zinsen auf das

stellung der Gesamtfinanzierung). Sollte eine Vollplatzierung des

in Anspruch genommene Zwischenfinanzierungsvolumen in Höhe

einzuwerbenden Eigenkapitals nicht bereits bis zum Ende der Ei-

des jeweils aktuellen LIBOR-Zinssatzes zzgl. einer Bankmarge in

genkapitalzwischenfinanzierung, d. h. bis zum 17. August 2009,

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MPC Japan

erfolgt sein, ist ggf. eine Verlängerung der Eigenkapitalzwischen-

Spätestens mit Ablauf des fünfjährigen Darlehens wird eine An-

finanzierung erforderlich, die damit längstens bis zum 31. Januar

schlussfinanzierung erforderlich. Hier besteht das Risiko, dass

2010 zu vereinbaren wäre. Da die Konditionen für eine solche

eine solche nicht vereinbart werden kann bzw. die Konditionen

Anschlussfinanzierung ggf. schlechter sein können als die bishe-

schlechter sind und weitere Kosten anfallen. Dies könnte sich ne-

rigen, besteht das Risiko, dass das Ergebnis aus der Beteiligung

gativ auf die Gewinnbeteiligung der Fondsgesellschaft und damit

insoweit schlechter ausfällt als erwartet.

mittelbar auch negativ auf den Kapitalrückfluss an die Anleger auswirken.

Fremdfinanzierung auf Ebene des TK Operators „Godo Kaisha JPN-1“

Der finanzierenden Bank werden im Rahmen der Kreditvereinba-

Der TK Operator hat zur teilweisen Fremdfinanzierung seiner Ge-

rung von Seiten des TK Operators übliche Sicherheiten gewährt.

samtinvestition in das Fondsobjektportfolio einen Kredit in Höhe

Für den Fall, dass die finanzierende Bank den Kredit kündigt, ist

von JPY 17 Mrd. (knapp EUR 106 Mio.) bei der japanischen

es dem TK Operator u. U. nicht möglich, die für die Ablösung

Tochtergesellschaft der Eurohypo AG, Eschborn, d. h. bei der Eu-

der gekündigten Kreditlinie erforderlichen Fremdmittel bei einem

rohypo (Japan) Corporation aufgenommen. Dieses Darlehen ist

anderen Kreditgeber zu erhalten. Somit kann es zu einer Zwangs-

am 27. August 2008 in Anspruch genommen worden. Es dient

verwertung der als Sicherheiten dienenden Objekte durch die

dazu, die Kaufpreiszahlungsverpflichtungen für das wirtschaftliche

finanzierende Bank kommen. Bei der Zwangsverwertung kann

Eigentum an den einzelnen Fondsobjekten zu bedienen sowie an-

– insbesondere falls zu diesem Zeitpunkt ein schwaches Markt-

fallende Kosten und Gebühren zu entrichten. Die Laufzeit dieses

umfeld besteht – nicht ausgeschlossen werden, dass der Erlös

Kredits erstreckt sich auf längstens fünf Jahre ab Inanspruchnah-

der Zwangsverwertung nicht ausreicht, um die aufgenommenen

me und endet somit spätestens mit Ablauf des 27. August 2013.

Fremdmittel zurückzuzahlen. Als Folge hieraus könnte der TK Ope-

Zinsen auf das in Anspruch genommene Fremdfinanzierungsvo-

rator insolvent werden. Auf Ebene der Fondsgesellschaft könnte

lumen in Höhe des jeweils aktuellen Yen-LIBOR-Zinssatzes zzgl.

dies zu einem teilweisen und ggf. auch vollständigen Verlust der

einer Bankmarge in Höhe von 1,55 % p. a. sind vom TK Operator

geleisteten Einlage in das Geschäft des TK Operators führen.

zu tragen. Mögliche Schwankungen des Finanzierungszinssatzes

Für die Anleger könnte dies wiederum bis zu einem vollständigen

sind durch ein Zinssicherungsgeschäft ausgeschaltet worden.

Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio führen.

Sollte dieser Kredit vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit abge-

Einzahlungsverpflichtung der Anleger

löst werden (z. B. im Rahmen eines Verkaufs), könnten – je nach

Anleger, die sich an der Fondsgesellschaft beteiligen wollen, treten

Zinsentwicklung am Kapitalmarkt – Vorfälligkeitsentschädigungen

dieser zunächst mittelbar über die Treuhandkommanditistin bei.

und Kosten zu Lasten des TK Operators entstehen, die die Ge-

Für den Fall, dass ein Anleger seine Einlage nicht, nicht vollständig

winnbeteiligung der Fondsgesellschaft und damit mittelbar auch

oder nicht fristgerecht leistet, schuldet der Anleger Verzugszinsen

den Gesamtkapitalrückfluss an die Anleger reduzieren könnten.

in Höhe von jährlich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Kommt ein Anleger seinen Einzahlungsver-

Es besteht das Risiko, dass der TK Operator die Kosten der

pflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und Fristsetzung nicht

Fremdfinanzierung nicht erwirtschaften kann und ggf. insolvent

oder nicht in voller Höhe nach, so ist die Treuhänderin berechtigt,

wird. Auf Ebene der Fondsgesellschaft könnte dies zu einem

ihn wahlweise gegen Abfindung oder gegen Rückzahlung aus der

teilweisen oder ggf. auch vollständigen Verlust der geleisteten

Fondsgesellschaft auszuschließen. Den einzelnen Anleger können

Einlage in das Geschäft des TK Operators führen. Für die An-

daraus ggf. Schadensersatzansprüche treffen, die zum teilweisen

leger könnte dies zu einem Totalverlust der Zeichnungssumme

Verlust seiner Zeichnungssumme zzgl. Agio führen können.

zzgl. Agio führen.

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Laufende Zahlungsfähigkeit/Liquiditätsreserve

erhält und damit einen beherrschenden Einfluss auf die Ent-

Der prognostizierte Investitions- und Finanzierungsplan sieht auf

scheidungen der Gesellschafterversammlung erlangt. Dies gilt

Fondsebene eine Liquiditätsreserve in Höhe von EUR 453.809

insbesondere, falls die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate

vor, die dem Ausgleich von Mehrkosten dient und die Zahlungs-

Consulting GmbH aufgrund des Vertrages über die Sicherstellung

fähigkeit der Fondsgesellschaft für die laufenden Ausgabenposi-

der Gesamtfinanzierung ggf. einen größeren Anteil des zu platzie-

tionen (z. B. Finanzierungskosten, laufende Steuerberatung, Treu-

renden Eigenkapitals selbst zeichnen wird.

händerin, laufende Managementgebühr) sichern soll, wenn noch keine oder nicht genügend Rückflüsse aus der stillen Beteiligung

Verkäuflichkeit von Fondsanteilen/Fungibilität

an dem Geschäft des TK Operators zur Verfügung stehen. Trotz-

Die Beteiligung der Anleger an der Fondsgesellschaft erfolgt

dem kann nicht gewährleistet werden, dass die Kreditlinien, die

grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Das Ausscheiden durch

Rückflüsse aus der stillen Beteiligung am TK Business A und die

Kündigung ist frühestens zum 31. Dezember 2018 möglich,

Liquiditätsreserve ausreichen, um zu jedem Zeitpunkt den Zah-

wenn nicht die persönlich haftende Gesellschafterin von ihrem

lungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft nachzukommen. Im

Recht Gebrauch macht, die erste Kündigungsmöglichkeit zweimal

Falle der Zahlungsunfähigkeit und der Insolvenz der Fondsgesell-

bis zu einem Jahr, spätestens bis zum 31. Dezember 2020, zu

schaft könnte es für den Anleger zum teilweisen und ggf. auch

verschieben. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung

vollständigen Verlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio kommen.

aus wichtigem Grund. Die Anteile sind nicht frei handelbar. Eine Übertragung der Kommanditanteile – mit Ausnahme von Erbfäl-

Mittelfreigabe

len sowie Übertragungen an Ehegatten und Verwandten gerader

Die Freigabe der Mittel erfolgt durch die BLS Revisions- und

Linie oder an verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff.

Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, ge-

AktG – ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der persönlich

mäß Mittelverwendungsvertrag. Durch diesen soll sichergestellt

haftenden Gesellschafterin und der vorherigen Zustimmung der

werden, dass die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend

Treuhandkommanditistin möglich. Eine Rückgabe an die Fonds-

den in diesem Prospekt gemachten Angaben verwendet werden.

gesellschaft selbst ist ausgeschlossen. Mit einer prognostizierten

Ohne Mitwirkung des Mittelverwenders erfolgt keine Freigabe

durchschnittlichen Kapitalbindung von knapp zehn Jahren ist der

der Mittel. Eine nicht fristgerechte Freigabe der Mittel mangels

Fonds als langfristige Kapitalanlage konzipiert. Der Anleger sollte

vorliegender Voraussetzungen kann zu steuerlichen, rechtlichen

daher bei Erwerb der Beteiligung über einen entsprechenden An-

und wirtschaftlichen Nachteilen führen. Sofern der Mittelverwen-

lagehorizont verfügen. Auch wenn die Anteile – unter Wahrung der

der seinen ihm obliegenden Prüfungspflichten nicht nachkommt,

Vorgaben des Gesellschaftsvertrages – grundsätzlich veräußert

besteht das Risiko der Fehlverwendung der eingezahlten Kom-

werden können, besteht keine Gewähr, dass ein veräußerungs-

manditeinlagen. Ferner ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei

williger Anleger einen Käufer findet. Es existiert kein etablierter

ordnungsgemäßer Durchführung der Mittelverwendung eine nicht

Zweitmarkt für diese Art von Beteiligungen, sodass der Verkauf

zweckgerechte Verwendung der Mittel vom Mittelverwender un-

der Beteiligung während ihrer prognostizierten Beteiligungsdauer

entdeckt bleibt.

schwierig oder sogar unmöglich sein kann. Weiterhin fehlt es bisher an objektiven Wertmaßstäben, die einer Preisfindung dienlich

Majorisierung

sind. Für den Anleger besteht somit die Gefahr, dass er seine

Bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der einzelne An-

Beteiligung nicht oder nur unter ihrem Wert veräußern kann.

leger in der Minderheit und kann seine Interessen nicht alleine durchsetzen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass

Kündigung aus wichtigem Grund

ein einzelner Anleger durch die Zeichnung einer großen Beteili-

Anleger haben das Recht, ihre Beteiligung im Falle einer wirt-

gungssumme die Stimmenmehrheit über die Fondsgesellschaft

schaftlichen Notlage zu kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass

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aufgrund der anfänglichen Kosten das Auseinandersetzungs-

rerer Fondsobjekte ist möglich. Dies würde für den TK Operator

guthaben aus der Beteiligung deutlich unter der ursprünglichen

und damit auch für die Fondsgesellschaft einen geringeren wirt-

Zeichnungssumme liegen kann. Dieser Effekt würde sich bei

schaftlichen Erfolg als angestrebt bis ggf. hin zu einem möglichen

einem negativen Geschäftsverlauf noch verstärken. Sollte eine

Totalverlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio nach sich ziehen.

Vielzahl von Anlegern das Kündigungsrecht aus wichtigen Grün-

Sollte ein solcher Fall eintreten, haftet der Anleger maximal bis

den in Anspruch nehmen, ist nicht auszuschließen, dass die sich

zur Höhe seiner Haftsumme. Bereits erhaltene Mittelrückflüsse

daraus ergebende Reduzierung des Vermögens bzw. der Liquidi-

können im Rahmen des Wiederauflebens der Außenhaftung bis

tät der Fondsgesellschaft zu Nachteilen für die weiteren Anleger

zur Höhe der Haftsumme zurückgefordert werden.

führt. Gesetzliche Widerrufsrechte Platzierungsgeschwindigkeit/Rückabwicklung

Die Ausübung möglicherweise bestehender gesetzlicher Wider-

Sollte die Eigenkapitalplatzierung hinter den von der Fondsge-

rufsrechte durch einzelne Anleger kann nicht ausgeschlossen

sellschaft gesteckten Erwartungen zurückbleiben und nicht bis

werden. Die Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte kann im Ex-

zum 31. Januar 2010 vollständig erfolgt sein, so könnte sich dies

tremfall zu Liquiditätsabflüssen bei der Fondsgesellschaft führen

wirtschaftlich negativ auf die Beteiligung auswirken, sofern die

oder die Aufnahme von weiterem Fremdkapital notwendig machen.

MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH ihren

Dies könnte zu – ggf. auch deutlich – geringeren Ausschüttungen

Verpflichtungen aus der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

der Fondsgesellschaft an die Anleger führen. Sollte ein Anleger

nicht nachkommt bzw. nachkommen kann.

seine Beteiligung nach Abschluss des öffentlichen Angebots widerrufen, so ist die Übernahme dieser Beteiligungssumme durch

Sollte sie dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkom-

die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

men, besteht das Risiko einer Rückabwicklung der Fondsgesell-

im Rahmen der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung nicht mit

schaft. Im Falle der Rückabwicklung hat der Anleger keinen An-

erfasst. Dies könnte – ggf. auch deutliche – Auswirkungen auf

spruch auf eine vollständige Rückzahlung der Zeichnungssumme

die für die Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung stehen-

zzgl. sonstiger Vergütungen.

de Liquidität haben; auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft könnte eintreten. Für die in der Fondsgesellschaft verbleibenden

Geringerer wirtschaftlicher Erfolg/Totalverlust der Einlage

Anleger könnte dies bis zum Totalverlust ihrer Zeichnungssumme

Das Anlageergebnis der Fondsgesellschaft resultiert unmittelbar

zzgl. Agio führen.

aus den Rückflüssen aus der stillen Beteiligung der Fondsgesellschaft am Geschäft des TK Operators. Die Wertentwicklung

Ausschluss aus der Fondsgesellschaft

der Fondsobjekte wiederum hängt in erster Linie von nachhaltig

Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags können An-

erzielbaren Mieteinnahmen, dem Standort, der Architektur, der

leger unter bestimmten Umständen aus der Fondsgesellschaft

Bauqualität sowie von der allgemeinen Wirtschaftlichkeits- und

ausgeschlossen werden. In diesen Fällen erhalten sie ein Abfin-

Konjunkturentwicklung ab. Es ist möglich, dass sich die Miet-

dungsguthaben, das nicht notwendigerweise dem tatsächlichen

erträge aus den Fondsobjekten und damit auch das Geschäft

Wert ihrer Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu finanziellen

des TK Operators nicht so entwickeln, wie es die Anbieterin bei

Verlusten in der Vermögenssphäre der Anleger kommen.

der Prospektaufstellung annimmt. Dies könnte z. B. auf nachfolgenden Sachverhalten beruhen: zukünftige Vermietungen liegen

Bindungswirkung von Gesellschafterbeschlüssen

unterhalb des erwarteten Mietniveaus, auch mit der Folge von

Die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten innerhalb der

geringeren Verkaufserlösen, konjunkturelle Verschlechterung und

Fondsgesellschaft erfolgt nach dem im Gesellschaftsvertrag be-

eine geringere Mietnachfrage. Auch ein von einer Versicherung

stimmten Verfahren, insbesondere durch Teilnahme an Gesell-

nicht abgedeckter Teil- oder ggf. auch Totalverlust einer oder meh-

schafterversammlungen. Für den Fall, dass an den Gesellschafter-

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versammlungen oder Abstimmungen nur eine Minderheit der Ge-

Risiko der Nichtanerkennung der stillen Gesellschaft durch

sellschafter teilnimmt, kann dies zu Beschlussfassungen führen,

die japanische Finanzverwaltung

die die Mehrheit der nicht vertretenen oder nicht abstimmenden

Seitens der japanischen Finanzverwaltung besteht das Risiko der

Gesellschafter gegen sich gelten lassen müssen.

Nichtanerkennung des TK Agreements A zwischen der Fondsgesellschaft und dem TK Operator. Die dadurch entstandene

Grundsätzliche steuerliche Risiken

Tokumei Kumiai ist eine stille Gesellschaft japanischen Rechts.

Die nachfolgenden steuerlichen Ausführungen und Berechnungen

Gemäß den Vorschriften des japanischen Gesellschaftsrechts

beruhen auf den bis zur Prospektaufstellung bekannten Rechts-

investiert dabei ein stiller Beteiligter (vorliegend die Fondsge-

grundlagen, insbesondere dem Abkommen zur Vermeidung der

sellschaft) in das Geschäft eines Geschäftsherrn (TK Operator),

Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag

das auch von diesem geleitet wird. Der stille Gesellschafter darf

(DBA* zwischen Deutschland und Japan) vom 22. April 1966 un-

nach japanischem Gesellschaftsrecht grundsätzlich nicht an der

ter Berücksichtigung der Revisionsprotokolle vom 17. April 1979

Geschäftsführung des TK Operators beteiligt sein. Damit besitzt

und 17. Februar 1983 sowie den Steuergesetzen, Richtlinien, Er-

der TK Operator die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die

lassen und der Rechtsprechung in Japan und Deutschland.

Vermögensgegenstände seines Geschäftes, er allein trifft die Entscheidungen und er trägt das unternehmerische Risiko.

Die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen obliegt der japanischen und deutschen Finanzverwaltung. Die vorliegende Struk-

Derzeit existieren keine formalen Handlungsanweisungen der

tur ist nicht durch eine verbindliche Auskunft in Deutschland und

japanischen Finanzverwaltung zur Zulässigkeit der Art und des

Japan abgesichert worden. Es besteht daher das Risiko, dass

Umfangs von Einflussnahme des stillen Beteiligten auf das Ge-

die betroffenen Finanzverwaltungen sowohl im Rahmen der je-

schäft des Geschäftsherrn. Es muss davon ausgegangen wer-

weiligen Beurteilung der Sachverhalte als auch im Nachhinein

den, dass die japanische Finanzverwaltung alle relevanten Fakten

im Rahmen einer Betriebsprüfung sowohl in Japan als auch in

und Umstände prüfen wird, welche die Art und den Umfang der

Deutschland zu einer abweichenden steuerlichen Beurteilung als

Rechte der Fondsgesellschaft im Rahmen der stillen Gesellschaft

der Fondsinitiator gelangen.

bestimmen.

Durch Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens (z. B.

Wirkt die Fondsgesellschaft an der operativen Geschäftsführung

Revision, Kündigung), der Gesetzesvorschriften (z. B. Einführung

des TK Operators mit oder verbleibt für diesen nicht genügend

weiterer Steuern, Änderung der Steuersätze oder Bemessungs-

Mitunternehmerrisiko, so besteht das Risiko, dass die stille Ge-

grundlagen) wie auch durch Änderungen in der Auslegung, ins-

sellschaft (Tokumei Kumiai) nicht durch die japanische Finanzver-

besondere im Nachgang zu höchstrichterlicher Rechtsprechung,

waltung anerkannt wird.

besteht das Risiko, dass sich auch die Auffassung der Finanzverwaltung zu den steuerrechtlichen Thematiken im Zusammenhang

Darüber hinaus ist es aus japanischer Sicht selten, dass ein stiller

mit der Beteiligung während der Fondslaufzeit ändert.

Gesellschafter – wie im vorliegenden Fall die Fondsgesellschaft – eine Einlage in Euro in eine stille Gesellschaft japanischen Rechts

Durch eine abweichende steuerliche Beurteilung seitens der be-

vereinbart und leistet. Auch dies könnte Einfluss auf die Anerken-

troffenen Finanzverwaltung können sich negative Auswirkungen

nung als stille Gesellschaft (Tokumei Kumiai) haben.

auf die Besteuerung der Erträge ergeben, die die Rentabilität des Investments verschlechtern. Gleichzeitig ist nicht ausgeschlossen,

Schließlich könnte die relativ geringe Eigenkapitalausstattung des

dass im Falle einer abweichenden Beurteilung der Finanzverwal-

TK Operators aus Sicht der japanischen Finanzbehörden als un-

tung und einer damit verbundenen Steuernachzahlung auch Buß-

gewöhnlich für den Rechtstypus einer stillen Gesellschaft (Toku-

gelder, Strafen und Zinsen zu zahlen sind.

mei Kumiai) angesehen werden. Hierdurch könnte sein unterneh-

*Erläuterungen siehe Glossar.

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merisches Risiko in Frage gestellt werden. Dies könnte ebenfalls

pan und dementsprechend ggf. zu einer geringeren Ausschüttung

dazu führen, dass die stille Gesellschaft nicht anerkannt würde.

an die Anleger führen.

Die Wirkung einer Nichtanerkennung als stille Gesellschaft (To-

Zuordnung der Sicherungsgeschäfte

kumei Kumiai) würde darin bestehen, dass die Fondsgesellschaft

Die Währungssicherungsgeschäfte werden vom TK Operator in

auch aus japanischer Sicht eine Betriebsstätte in Japan begrün-

Bezug auf das TK Business A getätigt.

det hätte und damit einer höheren Steuerbelastung sowohl in der Nutzungs- als auch in der Veräußerungsphase unterliegen würde.

Bei funktionaler Betrachtungsweise werden Einkünfte aus den Si-

Anstelle der Quellenbesteuerung in Höhe von 20 % käme dann

cherungsgeschäften der japanischen Betriebsstätte des Anlegers

für laufende Einkünfte eine Ertragsteuerbelastung in Höhe von ca.

der Fondsgesellschaft zugerechnet und damit von der deutschen

42 % zur Anwendung. Gleichzeitig entstünden auch zusätzliche

Besteuerung ausgenommen.

Kosten für die Abgabe von Steuererklärungen in Japan. Ferner besteht das Risiko, dass neben erhöhten Steuern auch Zinsen

Sollte die Finanzverwaltung der Auffassung sein, dass die Siche-

und Strafen verhängt werden können.

rungsgeschäfte nicht im funktionalen Zusammenhang mit der Betriebsstättentätigkeit stehen, hätte der Anleger diese Einkünfte

Risiko der Transparenz der deutschen Fondsgesellschaft

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Deutschland – unter Anrech-

für japanische Ertragsteuerzwecke

nung der japanischen Quellensteuer – mit seinem persönlichen

Die ertragsteuerliche Behandlung von Personengesellschaften

Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen-

im internationalen Kontext ist komplex. Aus japanischer Sicht ist

steuer zu versteuern.

die Behandlung ausländischer Personengesellschaften nicht abschließend geklärt. Japan besteuert inländische Personengesell-

Risiko der Nichtaktivität von Veräußerungsgewinnen

schaften zwar als Körperschaften, d. h. als eigenständige Steuer-

Es ist nicht auszuschließen, dass die Einkünfte aus der Veräuße-

subjekte; es kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, dass

rung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den japanischen

für japanische Steuerzwecke die deutsche Fondsgesellschaft

Fondsobjekten bzw. der Auflösung der stillen Gesellschaft nicht

nicht als eigenes Steuersubjekt angesehen wird, sondern die da-

als aktive Einkünfte i. S. des Außensteuergesetzes (AStG) ange-

hinterstehenden Anleger der Besteuerung unterworfen werden.

sehen werden. Eine ausdrückliche Regelung zu Veräußerungsge-

Dies führte dazu, dass die Anleger möglicherweise selbst der be-

winnen besteht nicht. Laufende Einkünfte aus der Vermietungs-

schränkten Steuerpflicht in Japan unterliegen und sie steuerliche

tätigkeit, die dem Anleger über die stille Beteiligung vermittelt

Verpflichtungen treffen.

werden, stellen dagegen aktive Einkünfte im Sinne des AStG dar. Sie wären im Falle des Direktbezuges, d. h. wenn der Anle-

Ermittlung der japanischen Bemessungsgrundlage

ger die Immobilien unmittelbar vermietete, abkommensrechtlich

Die Ermittlung der japanischen steuerlichen Bemessungsgrund-

freizustellen. Entsprechend kann die Veräußerung der Immobili-

lage erfolgt auf Ebene des TK Operators, der dem stillen Gesell-

en als abschließender Bestandteil einer auf die Vermietung von

schafter die Einkünfte zuweist. Auf diese Bemessungsgrundlage

Immobilien gerichteten Investition angesehen werden. Allerdings

wird eine japanische Quellensteuer in Höhe von 20 % erhoben.

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung

Sollte die japanische Finanzverwaltung die in der Prognoserech-

einer im Schrifttum vorhandene Auffassung folgt, wonach bei

nung enthaltenen Ansätze ganz oder teilweise nicht anerkennen,

einer gewerblichen Vermietung die Veräußerungsgewinne nicht

so erhöhte sich korrespondierend die steuerliche Bemessungs-

freizustellen sind. In diesem Fall unterlägen die Einkünfte in

grundlage. Dies könnte zu einer höheren Steuerbelastung in Ja-

Deutschland – unter Anrechnung der japanischen Steuer – der

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Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie ggf. der

stückshandels qualifiziert werden. Dies bedeutet, dass der Ver-

Kirchensteuer.

äußerungsgewinn stets steuerpflichtig ist und zusätzlich auch Gewerbesteuer entsteht.

Gewerblicher Grundstückshandel Der MPC Japan ist als gewerblich geprägter Fonds konzipiert.

Risiko der Transparenz der deutschen Fondsgesellschaft

Für die Veräußerung von Immobilien bedeutet dies, dass etwaige

für japanische Erbschaft- und Schenkungsteuerzwecke

Veräußerungsgewinne steuerlich stets relevant sind. Es besteht

Aus japanischer Sicht ist die Behandlung ausländischer Perso-

daher das Risiko, dass private Immobilienveräußerungen durch

nengesellschaften noch nicht abschließend geklärt. Es besteht

die Hinzurechnung von Zählobjekten, die durch die nachfolgenden

daher das Risiko, dass bei einer transparenten Betrachtung der

Veräußerungsvorgänge entstehen könnten, als gewerblich einge-

deutschen Fondsgesellschaft im Erbfall aus japanischer Sicht in

stuft werden:

Japan belegenes Vermögen übertragen wird. Dieses unterläge

•฀ ฀Veräußerung฀von฀Immobilien฀durch฀den฀TK฀Operator,฀an฀dessen฀

rung.

dann im Erbfall oder bei Schenkung voraussichtlich der BesteueGeschäft die stille Beteiligung der Fondsgesellschaft begründet wird; •฀ ฀Aulösung฀ der฀ stillen฀ Beteiligung฀ an฀ dem฀ Geschäft฀ des฀ TK฀ Operators; •฀ ฀Veräußerung฀der฀stillen฀Beteiligung฀am฀Geschäft฀des฀TK฀Operators an einen Dritten; •฀ ฀Veräußerung฀der฀Anteile฀an฀der฀Fondsgesellschaft฀durch฀den฀ Anleger.

Risiko aufgrund der bevorstehenden Erbschaftsteuerreform Durch die bevorstehende Erbschaftsteuerreform können sich u. a. sowohl die Bewertungsmaßstäbe, die Bemessungsgrundlagen, die Freibeträge und ggf. steuerlich relevante Haltefristen als auch die Steuersätze ändern. Es besteht daher das Risiko, dass sich bei einer Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft von Todes wegen oder im Wege einer Schenkung eine steuerliche

Dabei sind im Einzelnen bestimmte Betragsgrenzen relevant.

Mehrbelastung ergibt.

Bei Überschreitung bestimmter Beteiligungsgrenzen (10,4 % an

Vertragspartner/Fehlerhaftigkeit von

der Fondsgesellschaft oder eines anteiligen Wertes an der stillen

Verträgen/Bonität der Vertragspartner

Beteiligung von mehr als EUR 250.000) entstehen bei einem

Dem Beteiligungsangebot liegt eine Vielzahl von Verträgen, Ver-

Veräußerungsvorgang bis zu neun Zählobjekte. Es besteht das

einbarungen und Erklärungen sowohl der Fondsgesellschaft als

Risiko, dass bei

auch des TK Operators zugrunde. Im Falle einer stillen Gesellschaft erlaubt das japanische Gesellschaftsrecht einem stillen Be-

•฀ ฀Veräußerung฀einer฀dem฀Privatvermögen฀zugeordneten฀Immobilie des Anlegers,

teiligten wie der Fondsgesellschaft keinen Eingriff in die operative Geschäftstätigkeit des Geschäftsherrn, d. h. des TK Operators

•฀ deren฀Erwerb฀weniger฀als฀zehn฀Jahre฀zurückliegt,

und somit auch auf den von diesem beauftragten Asset Manager;

•฀ ฀Veräußerung฀ dieser฀ Immobilie฀ innerhalb฀ von฀ fünf฀ Jahren฀ vor฀

die operative Geschäftsführung obliegt demnach allein dem TK

oder nach dem Entstehen eines Veräußerungsvorgangs auf-

Operator. Die Fondsgesellschaft hat der Geschäftsführung des

grund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft

TK Operators in dem auf sie bezogenen TK Agreement A in den relevanten operativen Bereichen verbindliche Zielvorgaben aufer-

insgesamt mehr als drei Zählobjekte entstehen und deshalb

legt und Entscheidungsspielräume vorgegeben. Der TK Operator

die Einkünfte aus der Veräußerung einer privaten Immobilie als

hat im Wege des Verwaltervertrages über die Fondsimmobilien

gewerbliche Einkünfte im Rahmen des gewerblichen Grund-

auch den Asset Manager auf die Einhaltung dieser Zielvorga-

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MPC Japan

ben verpflichtet. In besonderem Maße ist die ordnungsgemäße

mittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis der

Durchführung der Verträge zur Umsetzung der Beteiligungs-

Anleger haben.

struktur, aber auch der übrigen Vereinbarungen und Erklärungen unter anderem von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der

In seiner Eigenschaft als Vorbesitzer der Fondsobjekte bzw. als

jeweiligen Vertragspartner und der Wirksamkeit der einzelnen

deren einziger stiller Gesellschafter und deren Asset Manager hat

vertraglichen Regelungen und Erklärungen abhängig. Sollte es

der japanische Partner Kenedix, Inc., zugunsten des TK Operators

im Zeitablauf zum Ausfall von Vertragspartnern kommen, kann

diverse verbindliche Zusicherungen gegeben, eigene Garantien

dies deshalb negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Be-

abgegeben und Einstandspflichten übernommen. Die Erwerbs-

teiligung haben. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden,

verträge enthalten marktübliche Gewährleistungsregelungen und

dass Vertragspartner ihren finanziellen und sonstigen Verpflich-

Zusicherungen der jeweiligen Vorbesitzer. Bei den Verkäufern

tungen nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen können und

handelt es sich jedoch um reine Projektgesellschaften, die nach

sich hieraus negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Ent-

Veräußerung der Fondsobjekte über keine nennenswerten Vermö-

wicklung der Fondsgesellschaft und somit auf das Ergebnis aus

gensgegenstände mehr verfügen. Die Realisierung von Zahlungen

der Beteiligung ergeben.

aus etwaigen Ansprüchen des TK Operators gegen Kenedix, Inc., hängt rechtlich von der Wirksamkeit der Vereinbarungen mit Ke-

Es ist denkbar, dass die im Rahmen dieses Beteiligungsangebots

nedix, Inc., sowie deren Durchsetzbarkeit und wirtschaftlich von

abgeschlossenen bzw. zukünftig noch abzuschließenden Verträge

der Bonität von Kenedix, Inc., ab.

und Vereinbarungen oder die abgegebenen und ggf. noch abzugebenden Erklärungen ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft, fehlerhaft und/oder unvorteilhaft sind. Dies kann auch die vom TK

AN LEG E RG E FÄH R DE N DE R I S I KE N

Operator zum Erwerb der Fondsobjekte abgeschlossenen Ver-

Persönliche Anteilsfinanzierung

träge betreffen. Dies kann dazu führen, dass der TK Operator

Anleger, die ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft ganz oder

und/oder die Fondsgesellschaft unvorhersehbaren Ansprüchen

teilweise durch Aufnahme eines persönlichen Darlehens finanzie-

ausgesetzt werden bzw. Ansprüche nicht wie beabsichtigt gel-

ren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen, dass

tend machen und durchsetzen können. Eine Folge hiervon kann

Zins- und Tilgungsleistungen für diese Darlehen unabhängig von

sein, dass unvorhersehbare Ansprüche gegen den TK Operator

der wirtschaftlichen Entwicklung des Beteiligungsangebots fällig

und/oder die Fondsgesellschaft mangels ausreichender Liqui-

werden. Diese Erfüllungsverpflichtung kann bis hin zur Insolvenz

dität ganz oder teilweise nicht erfüllt werden können und ggf.

über das Privatvermögen des Anlegers führen. Der Prospekthe-

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Gläubiger ergriffen

rausgeber rät daher von einer Fremdfinanzierung der Beteiligung

werden. Ebenso ist es möglich, dass diese unvorhersehbaren An-

durch den Anleger ab.

sprüche erfüllt werden, hierdurch jedoch die notwendige Liquidität für sonstige Verpflichtungen fehlt. Sofern die Ansprüche der

Haftung

Fondsgesellschaft und/oder des TK Operators gegen Dritte nicht

Der Anleger beteiligt sich an einer dem deutschen Recht unter-

wie beabsichtigt geltend gemacht werden oder durchgesetzt wer-

liegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung des Anlegers

den können, sind die entsprechenden Aufwendungen durch die

wird durch die für Kommanditisten geltenden Grundsätze gemäß

Fondsgesellschaft und/oder den TK Operator zu tragen, was zu

§§ 171 ff. HGB geregelt. Die Haftung der Anleger ist danach

Liquiditätsengpässen und zu einem schlechteren wirtschaftlichen

grundsätzlich auf die Höhe der Haftsumme beschränkt. Dies gilt

Ergebnis als prognostiziert führen kann. Unabhängig davon, auf

unabhängig davon, ob der Anleger als Treugeber über die Treu-

welcher Ebene des Beteiligungsangebots es zur Geltendmachung

handkommanditisten an der Fondsgesellschaft beteiligt ist oder

von unvorhergesehenen Ansprüchen Dritter kommt, kann dies un-

später in die Position eines Direktkommanditisten wechselt.

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D I E WES E NTLI C H E N R I S I K E N D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Die Haftung des Anlegers für Verluste und Schulden der Fonds-

wird und durch die Berücksichtigung im Rahmen des Progressi-

gesellschaft ist damit im Außenverhältnis auf die in das Handels-

onsvorbehaltes eine steuerliche Belastung entsteht, ohne dass

register eingetragene, ggf. treuhänderisch durch die Treuhand-

gleichzeitig die Fondsgesellschaft eine entsprechende Ausschüt-

kommanditistin gehaltene Haftsumme in Höhe von 10 % der

tung gewährt.

jeweiligen Pflichteinlage beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Allerdings können Auszahlungen (Entnahmen/Aus-

Darüber hinaus sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospekt-

schüttungen) an die Anleger gemäß §§ 169 ff. HGB zum Wieder-

aufstellung keine weiteren wesentlichen Risiken bekannt.

aufleben der auf die Haftsumme beschränkten Haftung führen, sofern das Kapitalkonto nach vorhergegangenen Verlusten den Stand der Pflichteinlage nicht wieder erreicht hat. Die Haftung in Höhe der Haftsumme gilt nach § 160 HGB bis zu fünf Jahre nach Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten fort. Eine entsprechende fünfjährige Nachhaftung des Kommanditisten/Treugebers entsteht auch bei Liquidation der Fondsgesellschaft für alle nach Eintragung der Liquidation im Handelsregister fällig gewordenen Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft. Die Haftung der Anleger ist im Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft und zu den anderen Anlegern auf die Höhe der jeweils übernommenen Pflichteinlage beschränkt. Die Fondsgesellschaft hat gegen die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Ausschüttungen, soweit die Anleger ihre Pflichteinlage geleistet haben. Risiko einer Anrechnung auf Versorgungszahlungen Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und möglicherweise anderen Versorgungsbezügen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Auf diesen Hinzuverdienst wird auch das steuerpflichtige Einkommen aus einer Beteiligung an diesem Fonds angerechnet. Ein ggf. möglicher Verlustabzug gemäß § 10 EStG mindert diesen Hinzuverdienst nicht. Es kann somit grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall das steuerpflichtige Einkommen aus diesem Fonds die Hinzuverdienstgrenzen eines Anlegers überschreitet und damit zu einer Kürzung der sozialversicherungsrechtlichen oder anderen Versorgungszahlungen führt. Steuerzahllast Es besteht das Risiko, dass dem Anleger für Zwecke der Besteuerung in Deutschland ein steuerliches Ergebnis zugerechnet

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E WES E NTLI C H E N R I S I K E N D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

31

MPC Japan

Die Investmentidee

Der Gegensatz aus uralten Traditionen und hochmoderner Tech-

MPC Capital bietet als erstes bankenunabhängiges Emissions-

nologie übt eine unwiderstehliche Faszination aus. Und genau

haus für geschlossene Fonds durch einen starken japanischen

diese konträren Eigenschaften machen Japan zu einem interes-

Partner – Kenedix, Inc. – einen direkten Zugang zum japanischen

santen Investitionsland.

Immobilienmarkt. Dies zu erreichen ist für ausländische Unternehmen normalerweise schwierig, weil es hohe sprachliche, kulturelle

Denn das Land der aufgehenden Sonne verfügt nicht nur über

und wettbewerbliche Barrieren gibt. Die börsennotierte Kenedix,

die zweitgrößte Kaufkraft der Welt, die Japaner sind auch überaus

Inc., ist mit 10 % am japanischen Fondsportfolio beteiligt und

konsum- und erlebnisorientiert. Gemeinschaftssinn und die Identi-

übernimmt auch das Asset Management. Auf diese Weise hat

fizierung mit einer Gruppe sowie ein rücksichtsvoller Umgang mit

der Asset Manager und Koinvestor ein hohes Interesse am wirt-

den Mitmenschen stehen an höchster Stelle. Das soziale Leben

schaftlichen Erfolg der Fondsobjekte.

spielt sich nicht wie in Europa zum größten Teil in den eigenen vier Wänden ab, sondern in der Öffentlichkeit, insbesondere in Restaurants, Bars und vor allem in modernen Entertainment-Zentren mit Videospiel-Center und Kinos. So ist es unüblich, Freunde zu einem Abend vor der Playstation oder zu einem netten Essen nach Hause einzuladen. Zugleich haben Japaner ein anderes Einkaufsverhalten in Bezug auf Konsumgüter. Im Vergleich zu Deutschland kauft man in Japan Güter des täglichen Bedarf deutlich häufiger, dafür aber in kleineren Mengen ein. Der wöchentliche Großeinkauf für den Rest der Woche ist dort eher unbekannt. Lebensmittel werden meist täglich eingekauft, denn Japaner legen besonderen Wert auf hohe Qualität, Frische und exzellenten Service. Die Investmentidee des MPC Japan greift genau diese Lebensgewohnheiten auf. So können Anleger von der japanischen Konsumund Unterhaltungsfreude profitieren. Mit neun Fondsobjekten aus den Bereichen Einzelhandel, Shopping und Entertainment an neun verschiedenen Standorten bietet der Fonds eine gute Diversifizierung. Die Immobilien haben ein Durchschnittsalter von nur einem Jahr und sind langfristig an bonitätsstarke Mieter vermietet.

32

D I E I NVESTM E NTI D E E

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Das Investitionsland Japan – Tradition grüßt Moderne B EVÖLKE R U NG U N D G EOG RAPH I E

von schwer zugänglichen Bergwäldern bedeckt, was zu einer be-

Japan, seinem Namensursprung nach auch als das „Land der

trächtlichen Bevölkerungskonzentration auf den verbleibenden

aufgehenden Sonne“ bekannt, besteht aus mehr als 6.800 über-

Flächen führt. Japan weist mit insgesamt rund 128 Mio. und

wiegend sehr kleinen Inseln. 98 % des Landes entfallen auf die

durchschnittlich 336 Einwohnern pro Quadratkilometer eine

vier Hauptinseln Honshu, Kyushu, Shikoku und Hokkaido. Japan

wesentlich höhere Bevölkerungsdichte auf als Deutschland, wo

ist nach Indonesien, Madagaskar und Papua-Neuguinea der viert-

durchschnittlich etwa 231 Einwohner auf einem Quadratkilometer

größte Inselstaat der Welt.

leben. Rund 13 Mio. Menschen zählt allein die Hauptstadt Tokio, die Bevölkerungsdichte beläuft sich dort auf ca. 5.400 Einwohner

Die Gesamtfläche des Landes von rund 378.000 km2 entspricht

pro Quadratkilometer.

ungefähr der Deutschlands. Rund 75 % der Landesfläche sind

JAPAN IN ZAHLEN Landesfläche

377.887 km2

Hauptstadt

Tokio

Bevölkerung

Rund 128 Mio.

Städtische Bevölkerung

Rund 66 %

Staatsform

Parlamentarische Demokratie

Landessprache

Japanisch

Bruttoinlandsprodukt (BIP)

USD 4.378 Mrd. (2007)

BIP-Wachstum

2,1 % (2007)

BIP pro Kopf

USD 34.268 (2007)

Währung

Japanischer Yen (JPY) EUR 1 = rund JPY 160,45 (21. August 2008)

I M M O B I LI E N FO N D S

DAS I NVESTITI O N S LAN D JAPAN – TR AD ITI O N G R ÜS ST M O D E R N E

33

MPC Japan

ZWE ITG RÖSSTE VOLKSWI RTSCHAFT DE R WE LT

Im vergangenen Jahr ist die Wirtschaft nach einem BIP-Anstieg

Nach Jahren der wirtschaftlichen Stagnation in den neunziger

um 2,4 % im Jahr 2006 um 2,1 % gewachsen. Das Wachstum

Jahren befindet sich Japan nunmehr seit acht Jahren auf einem

ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen: die aktive Politik

Wachstumskurs. Der Inselstaat ist die führende Innovations- und

der Bank of Japan (BoJ), die die Folgen der globalen Finanztur-

Wirtschaftsmacht Asiens und rangiert weltweit hinter den USA an

bulenzen abgemildert hat, das hohe Exportwachstum in Schwel-

zweiter Stelle. Mit einer Inflation von 2,4 % und einer vergleichswei-

lenländer sowie die gute finanzielle Verfassung von Haushalten

se niedrigen Arbeitslosenquote von 4,2 % hat Japans Wirtschaft im

und Unternehmen.

September 2008 eine gute Ausgangsposition für die Zukunft.

WACHSTUM DES BRUTTOINLANDSPRODUKTES (PROGNOSE) In % im Vergleich zum Vorjahr 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0 2005

2006

2007

2008 (Prognose)

Quelle: Bank of Japan, UBS und IWF, März 2008 und Prognose im Oktober 2008

Allerdings schaltet Japans konjunkturelle Entwicklung im Jahr

Die direkten Auswirkungen der US-Subprimekrise halten sich

2008 einen Gang zurück; denn auch der exportabhängige Insel-

trotz der Abhängigkeit von den Vereinigten Staaten bisher in

staat ist gegenüber der weltweiten Konjunkturabkühlung nicht im-

Grenzen. Schon in den letzten 15 Jahren sind die japanischen

mun. Trotzdem prognostiziert der Internationale Währungsfonds –

Finanzinstitute damit befasst gewesen, „faule“ Kredite abzutragen,

unter Berücksichtigung der international und national schwä-

und haben daher auf Risikopositionen sehr verhalten reagiert. Die

cheren Konjunktur – eine Steigerung des BIP-Wachstums von

Zinsen auf dem Geldmarkt und dem Interbankenmarkt sind in der

0,7 %.

Folge zwar angestiegen, befinden sich aber immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau.

34

DAS I NVESTITI O N S LAN D JAPAN – TR AD ITI O N G R ÜS ST M O D E R N E

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MPC Japan

Der Immobilienmarkt Japan

Nach langer Zeit, in der es in Japan keine nennenswerte neue

sehr positives Umfeld geschaffen, das zu einer starken Immobili-

Bautätigkeit gegeben hat, hat nun auch der Immobiliensektor

ennachfrage geführt hat.

neue Impulse bekommen. Das Gesamtinvestitionsvolumen von Gewerbeimmobilien im asiatisch-pazifischen Raum belief sich im

Der Aufwärtstrend am japanischen Immobilienmarkt ist noch jung.

Jahr 2007 auf USD 121 Mrd. – das entspricht einem Anstieg von

Japan hat im Jahr 2006 den ersten Anstieg durchschnittlicher

27 % im Vergleich zum Vorjahr. 50 % dieses Investitionsvolumens

Grundstückspreise für Gewerbe- und Wohnimmobilien seit 1990

fielen Japan zu und machten den Inselstaat damit zum größten

verbucht. Auslöser hierfür waren die Metropolen, die in Spitzen-

Immobilienmarkt Asiens. Allein in der Hauptstadt Tokio wird mehr

lagen Mietpreissteigerungen von teilweise 30 bis hin zu 40 %

Miete eingenommen als in London und Manhattan zusammen.

erfahren haben. Auch die Miet- und Kaufpreise für gewerblich genutzte Flächen in der Hauptstadt Tokio verteuern sich erst seit

Das Ende der Deflation, das stetige Wirtschaftswachstum, der

gut zwei Jahren. Die Entwicklung in Richtung steigender Miet-

Reformkurs der Regierung und die im weltweiten Vergleich in

preise und sinkender Leerstandsraten ist in anderen japanischen

Japan niedrigsten Zinsen mit der daraus resultierenden gesunden

Großstädten bereits ebenfalls deutlich zu spüren.

Renditespanne haben die Investoren beflügelt und ein insgesamt

ENTWICKLUNG DER GEWERBLICHEN GRUNDSTÜCKSPREISE (PROGNOSE) Durchschnittspreise in JPY/m2 2.500.000

2.000.000

1.500.000

1.000.000

2008*

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999

1998

1997

1996

1995

1994

1993

1992

1991

0

1990

500.000

Quelle: Ministry of Land, Infrastructure and Transport („Chika Koji“), März 2008 *Prognose

I M M O B I LI E N FO N D S

D E R I M M O B I LI E N MAR KT JAPAN

35

MPC Japan

E I NZ E LHAN DE LS I M MOB I LI E N

Darüber hinaus haben wachsende Nutzflächen pro Geschäft und

Ein solides Konsumverhalten sowie die Begeisterung der Japaner

eine Verringerung der Gesamtzahl an Einzelhandelsimmobilien zu

für große Shopping Malls veranlasste die japanische Regierung

einer gesunden Konsolidierung beigetragen. In Kombination mit

2006, den Neubau großflächiger Einkaufszentren grundsätzlich

der traditionell konsumorientierten Gesellschaft half diese Ent-

einzuschränken. Man verspricht sich hiervon einen Schutz der

wicklung dem Einzelhandel, seine Umsätze zu festigen und seine

bestehenden Einrichtungen und die Stärkung lokaler Einkaufs-

Profitabilität nachhaltig zu steigern.

zentren und kleiner Einzelhandelsgeschäfte. Durch die daraus resultierende Einschränkung des Angebotes größerer Einzelhandelsimmobilien mit Mallcharakter wird voraussichtlich die Performance bestehender Objekte erhöht.

VERÄNDERUNG DES KONSUMVERHALTENS (PROGNOSE) In % im Vergleich zum Vorjahr 2,5

2,0

1,5

1,0

0,5

0,0 2004 Quelle: Bank of Japan und UBS, März 2008

36

D E R I M M O B I LI E N MAR KT JAPAN

2005

2006

2007

2008 (Prognose)

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

VERKAUFSFLÄCHE UND JAHRESUMSATZ PRO GESCHÄFT qm

Mio. JPY

140

120

120

100

100

80

80 60 60 40

40

20

20 0

0 1972

1974

1976

1979

Verkaufsfläche pro Geschäft in m2 (links)

1982

1985 1988

1991

1994

1997

1999

2002

2004

2007

Jahresumsatz pro Geschäft in Mio. JPY (rechts)

Quelle: METI (Ministry of Economy, Trade and Industry, Japan), April 2008

FAZIT

Im Jahr 2006 stiegen in Japan erstmals Grundstücks- und Immobilienpreise wieder an. Darüber hinaus ist der japanische Verbraucher konsumfreudig und offen für jede Art des modernen Entertainments. Ein weiterer Vorteil ist die neue Vorliebe der Japaner für Einkaufs- und EntertainmentZentren bei gleichzeitiger Einschränkung der Bautätigkeit in diesem Immobiliensegment.

I M M O B I LI E N FO N D S

D E R I M M O B I LI E N MAR KT JAPAN

37

MPC Japan

Die Standorte und Beschreibung der Objekte STANDORTVERTEILUNG (PRÄFEKTUREN)

Hokkaido

Hyogo Osaka Hiroshima Fukuoka Tochigi Kanagawa

Tokio

Mie

Die neun Objekte der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH &

Japans. So ergibt sich durch die Auswahl verschiedener Standorte

Co. KG verteilen sich über ganz Japan. Bei den Fondsobjekten

eine räumliche Diversifikation in der Mieterzusammensetzung, die

handelt es sich um drei Grundstücke und um sechs Immobilien,

den regionalen Ansprüchen der Konsumenten Rechnung trägt.

die Einzelhandels-, Shopping- und Entertainment-Möglichkeiten bieten. Alle Fondsobjekte wurden nach 2004 errichtet und ent-

Bei drei Fondsobjekten wurde nur das Grundstück erworben,

sprechen so modernen Standards. Das Durchschnittsalter liegt bei

das zur Nutzung weitervermietet ist. Alle drei Grundstücke sind

rund einem Jahr. Der Gesamtvermietungsstand aller Objekte liegt

erschlossen und bereits von den jeweiligen Mietern bebaut und

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bei 99,7 %.

genutzt. Die Immobilien sind hier nicht Bestandteil des Fonds, sondern sie befinden sich mit allen Rechten und Pflichten im Ei-

Die einzelnen Standorte reichen von der nördlichen Insel Hok-

gentum der Grundstücksmieter.

kaido über die Hauptinsel Honshu bis nach Fukuoka im Süden

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

39

MPC Japan

OBJEKTE UND MIETER (STAND: AUGUST 2008) Objekt

Mieter

Branche bzw. Nutzungsart

Anfängliche jährliche Bruttomieteinnahmen (JPY)

Harvest Ashikaga

XYMAX Cube Corp. (Hauptmieter)

Einzelhandel, Shopping, Entertainment

XYMAX Cube Corp. (Hauptmieter)

Grund & Bodenverwaltung

Kohnan Izumiotsu (Grundstück)

Kohnan Shoji Co., Ltd.

Bau-Heimwerkermarkt

Hokkaido Date

CO-OP Sapporo

Supermarkt

62.640.000

GEO Corp.

CD-, DVD- und Buchhandel

26.888.400

Ikeda Co., Ltd.

Elektrofachmarkt

42.267.600

K’s Denki Fujisawa (Grundstück)

K’s Holding Corp.

Elektrofachmarkt

169.650.720

Joshin Denki Himeji (Grundstück)

Joshin Denki Co., Ltd.

Elektrofachmarkt

76.800.000

Adores Ueno

Adores Inc.

Videospiel/Unterhaltung

Kokura ASOBOX

Don Quijote Co., Ltd.

Discounter

92.016.000

419.000.004 84.999.996 244.540.524

150.000.000

Sega Co., Ltd.

Videospiel/Unterhaltung

81.000.000

GEO Corp.

CD-, DVD- und Buchhandel

31.788.000

Technosmile, Inc.

Internet-Café

28.500.000

Royal Holdings Co., Ltd.

Restaurant

7.800.000

Kyushu Yoshinoya Corp.

Restaurant

6.000.000

Verschiedenes

Werbetafeln, Parkplätze, etc.

Leerstand

-

MAXVALU Tarumi

Maxvalu Chubu Co., Ltd.

Supermarkt

Natalie Fitta

Fuji Co., Ltd.

Fitness-Studio

4)

Summe/Durchschnitt

1) 2) 3) 4)

18.452.868 104.242.680 70.560.000 1.717.146.792

Bezogen auf das Ankaufsdatum 27. August 2008. Vgl. Seite 43, Tabelle „Vertragslaufzeit“ Gewichtet nach Bruttomieteinnahmen Vgl. Seite 51, Tabelle „Vertragslaufzeit“

Alle Fondsobjekte sind an bonitätsstarke, solvente Mieter vermie-

Mieter sind in der sogenannten Financial Stress Class mit der

tet. Dies bestätigen auch die Ratings des renommierten Bera-

Note 1 bewertet. Die Bewertung in diesem System erfolgt nach

tungsunternehmens Dun & Bradstreet (D&B) – seit über hundert

dem Schulnotenprinzip mit 1 als Bestnote und 5 als schlechtester

Jahren als internationaler Informationsdienstleister aktiv. Alle

Einstufung (Stand Oktober 2008).

40

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Anfängliche jährliche Bruttomieteinnahmen (EUR)

Anteil an Gesamtmieteinnahmen (in % gerundet)

Vermietbare Fläche (in m2)

Restmietlaufzeit1) (in Jahren gerundet)

2.611.405

24,4 %

28.440

9 Jahre, 4 Monate2)

529.760

4,9 %

101.808

17 Jahre, 11 Monate2)

1.524.092

14,2 %

48.932

16 Jahre, 1 Monat

390.402

3,6 %

3.869

19 Jahre, 5 Monate

167.581

1,6 %

1.611

19 Jahre, 6 Monate

263.432

2,5 %

3.327

19 Jahre, 6 Monate

1.057.343

9,9 %

15.579

19 Jahre, 2 Monate

478.654

4,5 %

8.150

19 Jahre, 6 Monate

934.871

8,7 %

1.472

9 Jahre, 6 Monate

573.487

5,4 %

2.820

10 Jahre, 11 Monate

504.830

4,7 %

2.484

6 Monate

198.118

1,9 %

922

10 Jahre, 11 Monate

177.625

1,7 %

829

10 Jahre, 11 Monate

48.613

0,4 %

205

10 Jahre, 11 Monate

37.395

0,3 %

83

10 Jahre, 11 Monate

115.007

1,1 %

34

6 Monate

-

0,0 %

631

-

649.689

6,1 %

4.697

17 Jahre, 10 Monate

439.763

4,1 %

6.510

18 Jahre, 6 Monate

10.702.067

100,0 %

232.403

13 Jahre, 6 Monate3)

Vermietungsstand 99,7 %

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

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MPC Japan

HARVEST ASHIKAGA Das moderne Einkaufszentrum mit Entertainment-Komplex liegt in der Region Kanto auf der Hauptinsel Honshu und gehört zur

Harvest Ashikaga

ASHIKAGA CITY

Präfektur Tochigi. Ashikaga ist mit rund 158.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt der Region. Das Fondsobjekt „Harvest Ashikaga“ wurde im Dezember 2007 fertig gestellt und besteht aus fünf separaten Fach- bzw. Supermärkten sowie einer Plaza für

ASHIKAGA STN

Fachgeschäfte und Gastronomie mit einem Kino und einer VideoJR

WA TA R

AS

ER

IVE

Spielhalle. Den Kunden stehen 2.000 Parkplätze auf dem insgeRY OM

R

O

samt knapp 102.000 m2 umfassenden Gelände zur Verfügung. LI N

Durch die Autobahn und den nahegelegenen Bahnhof ist eine

E 3 Km

optimale Anbindung an das Verkehrsnetz gewährleistet. Es besteht eine direkte Nahverkehrsverbindung nach Tokio.

STANDORT

3-2AZA-MINAMIKOUCHI, OTSUKI-MACHI, ASHIKAGA-SHI, TOCHIGI-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

101.808 m2

Bebauung/Nutzung

Einkaufszentrum und Parkplätze

Fertigstellung

Dezember 2007

PML*

3,53 %

Mietverträge Vermietete Nutzfläche Gebäude

28.440 m2

Vermietete Nutzfläche Grund und Boden

101.808 m2

Parkplätze

2.000

Vermietungsstand

100 %

Die größten Untermieter ab 2014 (direkte Mieter) sind u. a.

Hauptmieter ist mit der XYMAX Cube Corp. ein Tochterunternehmen der XYMAX Corp., ein börsennotiertes Immobilienunternehmen mit im März 2008 knapp 100 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 2,6 Mrd. (rund EUR 16,2 Mio.). Die größten Untermieter (ab 2014 voraussichtlich direkte Mieter) sind u. a. York Benimaru Co., Ltd., eine der größten Supermarktketten Japans mit im Februar 2008 knapp 2.300 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 9,9 Mrd. (rund EUR 61,7 Mio.). Cainz Co., Ltd., eine der größten Fachmarktketten von Bau-Heimwerkermärkten mit im Februar 2008 ca. 8.500 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 3,2 Mrd. (rund EUR 19,94 Mio.). Capcom Co., Ltd., ein großer Videospiel- und Entertainmenthallenbetreiber mit im März 2008 rund 1.500 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 32,6 Mrd. (rund EUR 203,1 Mio.). K’s Holding Corp. betreibt landesweit Elektrofachmärkte mit im März 2008 mehr als 10.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 12,8 Mrd. (knapp EUR 79,8 Mio.).

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MPC Japan

Gesamtmietertrag

JPY 504.000.000 p. a. (rund EUR 3,14 Mio.)

Anpassung

Fester Mietzins bis Januar 2014, danach Überprüfung ca. alle drei Jahre

Vertragslaufzeit

Bis 22. Januar 2014 Generalmietvertrag mit XYMAX Cube Corp., die die einzelnen Untermieter verwaltet. Nach Ablauf des Generalmietvertrages soll es zu einem automatischen Übergang mit direkter Vermietung an die bisherigen Untermieter kommen. Die durchschnittliche Restlaufzeit läuft bis Ende 2017 (Gebäude) und 2026 (Grund und Boden)

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

3 km

5 km

10 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

53.459

107.331

315.352

* Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

43

MPC Japan

KOHNAN IZUMIOTSU

YUNAGICHO Kohnan Izumiotsu

SHIOMICHO

ABIKO

1 Km

Das Grundstück liegt im Hafenbereich der Stadt Izumiotsu, die zur Präfektur Osaka gehört. Ca. 78.000 Einwohner leben in der Stadt. Bei dem Fondsobjekt handelt es sich um ein knapp 49.000 m2 großes Grundstück, das an Kohnan Shoji Co., Ltd., vermietet ist. Das Unternehmen betreibt auf dem Gelände einen Bau- und Heimwerkermarkt. Dabei handelt es sich um das größte durch Kohnan Shoji betriebene Fachmarktzentrum, das damit das Flaggschiff der über 200 Fachmärkte zählenden Kette darstellt. Eine gute Erreichbarkeit ist durch den nur 3,5 km entfernten Highway 26 gewährleistet. Darüber hinaus ist das Grundstück von weiteren hochfrequentierten Haupt- und Nebenstraßen umgeben.

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D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

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MPC Japan

36, 37, 38, 39, 40-1NAGISA-CHO, IZUMI OTSUSHI, OSAKA-PRÄFEKTUR

STANDORT Objektüberblick Grundstück

48.932 m2

Bebauung/Nutzung

Vermieteter Grund und Boden, Gebäude ist Eigentum des Mieters.

Fertigstellung der Mieterimmobilie

März 2005

PML*

0 %, da nur der Grund und Boden Fondsobjekt ist

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

48.932 m2

Parkplätze

668

Vermietungsstand

100 %

Mieter

Kohnan Shoji Co., Ltd. Mit über 200 Fachmärkten, insgesamt knapp 2.400 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 15,9 Mrd. (knapp EUR 99,1 Mio.) ist das Unternehmen im Februar 2008 eine der großen Baumarktketten des Landes.

Gesamtmietertrag

JPY 244.540.524 p. a. (rund EUR 1,52 Mio.)

Anpassung

Jederzeit Anpassung an Marktniveau möglich

Vertragslaufzeit

Bis September 2024

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

1 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

6.487

88.274

269.598

* Erläuterungen siehe Glossar.

HOKKAIDO DATE Das Fondsobjekt Hokkaido Date befindet sich am Rande der Hokkaido Date UT

E5

Stadt Date. Sie gehört zur Metropolregion Muroran und liegt im Süden Hokkaidos – Japans zweitgrößter Insel –, etwa zwei Stun-

RO

0

den Fahrzeit entfernt von der Großstadt Sapporo. Insgesamt zählt

DateDateSogo Park Sogo Park Subject Property

DA TE M ST OM AT B E IO TS N U

DATE MOMBETSU STATION

die Region ca. 200.000 Einwohner. Hokkaido Date bietet mit einer Kombination aus einem Super-

JR

JR

MU

MU

RO

RA

N

markt, einem Elektrofachmarkt sowie einer DVD- und BuchhandRO

HO

NS

EN

RA

LIN

E

N

lung einen guten Mietermix, um den täglichen Bedarf des lokalen

HO

NS

EN

Marktes zu decken. Das Fondsobjekt liegt verkehrsgünstig an LI N

einer Hauptstraße.

E 500 m

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

45

MPC Japan

STANDORT

9-8 MATSUGAE-CHO, DATE-SHI, HOKKAIDOPRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

18.784 m2

Bebauung/Nutzung

2-stöckiges Gebäude, Parkplätze

Fertigstellung

Januar 2008

PML*

Abschnitt A 10,79 % und Abschnitt B 13,62 %

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

8.807 m2

Parkplätze

330

Vermietungsstand

100 %

Mieter

CO-OP Sapporo Eine der großen Supermarktketten des Landes mit im März 2008 knapp 1.500 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 57,4 Mrd. (rund EUR 357,7 Mio.). GEO Corp. Betreiber von landesweit über 930 CD-/DVD-Videotheken und Buchhandlungen mit im März 2008 knapp 2.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von knapp JPY 8,6 Mrd. (knapp EUR 53,6 Mio.). Ikeda Co., Ltd. Betreibt als Franchisenehmer mit 90 Mitarbeitern einen K’s Electric Elektrofachmarkt, einer der Top 6 Elektrofachmärkte Japans mit im März 2008 über 200 Niederlassungen landesweit.

Gesamtmietertrag

JPY 131.796.000 p. a. (rund EUR 821.000)

Anpassung

GEO Corp./CO-OP Sapporo: Anpassung an Preisindex (CPI*) alle fünf Jahre, erstmals im Februar 2013 (max. 3 % Anpassung im Vergleich zur Miete der letzten Periode). Ikeda Co., Ltd. Anpassung an Preisindex (CPI*) alle drei Jahre, erstmals im Februar 2013.

Vertragslaufzeit Einzugsgebiet

Bis Februar 2028 Entfernung (Radius)

1 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

6.086

26.212

29.552

* Erläuterungen siehe Glossar

46

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

K’S DENKI FUJISAWA

KOZASHIBUYA STN

RO UT E

45

KOZASHIBUYA STN

Sugikubo Chogo Yoda

K’s Denki Fujisawa

Hongo

KA

RO

UT

E4

H IN

Kurami

RO UT

OS

CHOGO STN

ROUTE 22

Takakura

Shobuzawa

N SE 5

N

AID

OK RT

K’s Denki Fujisawa

Kuzuhara CHOGO STN

E4

3

SAMUKAWA TOWN SAMUKAWA TOWN

SHONADAI STN

SHONADAI STN

Imada ODA

E KYU

Engyo CITY FUJISAWA NOS H IMA

Km FUJISAWA2CITY

LI N E

Ozo

Das Fondsobjekt, ein knapp 16.000 m2 umfassendes Grundstück,

Eine Anbindung des Objektes an das dichte Netz öffentlicher Ver-

befindet sich direkt am Tomei Expressway in einem Industriege-

kehrsmittel ist gewährleistet. Der im Juli 2008 auf dem Grund-

biet der Stadt Fujisawa. Mit seinen ca. 405.000 Einwohnern zählt

stück fertiggestellte Elektrofachmarkt ist Eigentum von K’s Denki,

die Stadt in der Präfektur Kanagawa zum Ballungszentrum von

einer Gesellschaft der K’s Holding Corporation, die über 200

Tokio und befindet sich ca. 50 Autominuten südwestlich. Sie ist

Fachmärkte landesweit betreibt.

durch ein Netz von U- und S-Bahnen an die Metropole angeschlossen und wird mit ihrem Küstenbereich als Naherholungsgebiet Tokios genutzt.

STANDORT

1695-3,1695-4AZA-TAKIYATO, KUZUHARA, FUJISAWA, KANAGAWA-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

15.579 m2

Bebauung/Nutzung

Vermieteter Grund und Boden, Gebäude ist Eigentum des Mieters

Fertigstellung der Mieterimmobilie

Juli 2008

PML*

0 %, da nur der Grund und Boden Fondsobjekt ist

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

15.579 m2

Parkplätze

450

Vermietungsstand

100 %

Mieter

K’s Denki Fujisawa, ein Tochterunternehmen der K’s Holding Corporation mit im März 2008 über 10.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von knapp JPY 13 Mrd. (rund EUR 81 Mio.).

Gesamtmietertrag

JPY 169.650.720 p. a. (knapp EUR 1,06 Mio.)

Anpassung

Überprüfung Mietzins alle drei Jahre

Vertragslaufzeit

Bis Oktober 2027

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

1 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

4.844

58.623

274.403

* Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

47

MPC Japan

JOSHIN DENKI HIMEJI

Nonencho 2

NISHINOBUSUE NISHINOBUSUE E

Higashinobusue 2 Tegarayama Central Park

Joshin Denki Himeji Johshin Denki

TEGARA TEGARA

Yasuda 1

Yasuda 4

IIDA IIDA

TEGARA TEGARA

KURIYAMACHO

OM

AIN

LIN E

500 m

KURIYAMACHO

Das Fondsobjekt ist ein rund 8.100 m2 großes Grundstück in der

Das Fondsobjekt liegt verkehrsgünstig an einer viel befahrenen

Stadt Himeji, nach Kobe das zweitgrößte Wirtschaftszentrum der

Hauptstraße und in der Nähe des Hauptbahnhofes. Das Unter-

Region in der Präfektur Hyogo. Der Konzern Toshiba unterhält eine

nehmen Joshin Denki Co., Ltd., betreibt auf dem Grundstück

Fabrik zur Produktion von LCDs in der Stadt, und Panasonic plant

einen 3.300 m2 großen Fachmarkt für Unterhaltungselektronik,

2010 die Eröffnung einer ähnlichen Produktionsstätte mit einem

Computer- und Videospiele.

Investitionsvolumen von ca. JPY 300 Mrd. (rund EUR 1,8 Mrd.).

STANDORT

130-1, AZA-KOYAMA, NOBUSUE, HIMEJI, HYOGO-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

8.150 m2

Bebauung/Nutzung

Vermieteter Grund und Boden, Gebäude ist Eigentum des Mieters.

Fertigstellung der Mieterimmobilie

März 2008

PML*

0 %, da nur der Grund und Boden Fondsobjekt ist

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

8.150 m2

Parkplätze

133

Vermietungsstand

100 %

Mieter

Joshin Denki Co., Ltd. Das börsennotierte Unternehmen betreibt Fachmarktzentren für Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik mit im März 2008 knapp 3.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 15,1 Mrd. (rund EUR 94,1 Mio.).

Gesamtmietertrag

JPY 76.800.000 p. a. (rund EUR 478.000)

Anpassung

Überprüfung Mietzins alle drei Jahre

Vertragslaufzeit

Bis März 2028

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

1 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

17.729

112.657

269.412

* Erläuterungen siehe Glossar.

48

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

ADORES UENO Das im Juni 2006 fertiggestellte Fondsobjekt befindet sich in Tai-

Ueno Park Park Ueno N S E N LI N E

to im Distrikt Ueno, einem der 23 Stadtbezirke Tokios. Die Hauptstadt ist mit fast 13 Mio. Einwohnern wirtschaftliches Zentrum des

UENO STN RO U

E I HO

TE

4

UENO

len vom Hauptbahnhof entfernt. Täglich nutzen ca. 920.000 Men-

KE I S

schen die von sieben U- und S-Bahnen sowie fünf verschiedenen

Adores Adores Ueno

Ueno 4 UENO 4 UENO22 Ueno

ushiman 4

UENOHIROKOJI

ca. drei Gehminuten zu erreichen ist. Adores Ueno liegt in einem

UENO Ueno 66

bei Touristen und Einheimischen sehr geschätzten Shopping- und Entertainment-Gebiet in der als „Chuo Dori“ bekannten Fußgängerzone. Adores Inc., ein Betreiber von in Japan stark verbreiteten

250 m

TOEI OE DO

Yushima Plaza Hotel Yushima

STANDORT

Hochgeschwindigkeitszügen angefahrene Haltestelle Ueno, die in

O GINZ TOKYO METR

A LINE

Shinobazuno-ike Shinobazuno-ike

KEISEI UENO

Landes. Das Fondsprojekt liegt vier Kilometer bzw. drei Haltestel-

LIN E

Videospiel- und Entertainmentzentern, hat das fünfstöckige Gebäude langfristig gemietet.

4-9-14 UENO TAITO-KU TOKIO-TO, TOKIO-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

361 m2

Bebauung/Nutzung

Fünfstöckiges Gebäude, Unterhaltungszenter

Fertigstellung

Juni 2006

PML*

14,8 %

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

1.472 m2

Parkplätze

-

Vermietungsstand

100 %

Mieter

Adores Inc. Das börsengelistete Unternehmen betreibt seit über 40 Jahren Unterhaltungszentren. Ende 2007 umfasste das Adores-Portfolio über 70 Zentren und ist weiter auf Expansionskurs. Adores Inc. hat etwa 360 Mitarbeiter und ein gezeichnetes Kapital von rund JPY 4 Mrd. (knapp EUR 25 Mio.).

Gesamtmietertrag

JPY 150.000.000 p. a. (rund EUR 934.000)

Anpassung

Keine

Vertragslaufzeit

Bis Februar 2018

Einzugsgebiet

Im Jahre 2000 wurde von der Stadt Tokio eine Untersuchung der Passantenzahl durchgeführt. Für die Fußgängerzone Churo Dori wurden an einem Wochentag 21.000 Passanten ermittelt. Der Anteil der männlichen Passanten unter 30 Jahren war besonders hoch und somit der Zielgruppe des Mieters entsprechend.

* Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

49

MPC Japan

KOKURA ASOBOX

OTEMACHI OTEMACHI

NAKATSUGUSHI 2 Nakatsugushi 2

Das Shopping- und Entertainment-Center in der Stadt Kitakyuushu befindet sich ca. einen Kilometer südöstlich des KokuraBahnhofs an einer stark befahrenen Kreuzung. Die Stadt liegt auf der Insel Kyushu in der Präfektur Fukuoka im Süden Japans.

Kokura Asobox Asobox

Kitakyuushu hat eine Einwohnerzahl von ca. 985.000 und ist ca. 20 Minuten entfernt von Fukuoka, der Hauptstadt der Region. Der 2006 neu eröffnete Flughafen und internationale Unternehmen

Enamicho ENAMICHO E UT

wie Bridgestone, Nissan und Toyota tragen als wichtige Arbeit-

3

geber zum wirtschaftlichen Erfolg und Wachstum der Stadt bei. Usamac

RO

Fukuoka wird wegen seiner geographischen Lage oft als das „Tor

hi 2 HAGIZAKIMACHI HAGIZAKIMACHI

Meiwamachi300 m

himihagino

zu Südkorea“ bezeichnet. Das Fondsobjekt zielt mit seinem Mietermix aus Videospielzentrum, Internetcafé, CD- und DVD-Verleih vor allem auf eine junge Zielgruppe.

50

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

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MPC Japan

STANDORT

2-46-1 NAKATSUGUCHI, KOKURAKITA WARD, KITAKYUUSHU CITY, FUKUOKA-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

11.261 m2

Bebauung/Nutzung

Dreistöckiges Unterhaltungscenter, Einzelhandel, Restaurants, Parkplätze

Fertigstellung

August 2007

PML*

2,71 %

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

8.008 m2

Parkplätze

389

Vermietungsstand

92,12 %

Mieter

Don Quijote Co., Ltd. Einer der führenden Discounter Japans mit im Juni 2008 rund 2.140 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von knapp JPY 15 Mrd. (rund EUR 93,4 Mio.). SEGA Co., Ltd. Ein internationaler Videospielekonzern mit im März 2008 rund 3.200 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 60 Mrd. (knapp EUR 374 Mio.). GEO Corp. Betreiber von landesweit über 930 CD-/DVD-Videotheken und Buchhandlungen mit im März 2008 knapp 2.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 8,5 Mrd. (rund EUR 52,9 Mio.). Technosmile, Inc. Internetcafé des in Fukuoka ansässigen IT-Konzerns Technosmile, Inc. mit im März 2008 rund 2.700 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 151 Mio. (rund EUR 941.000). Royal Holdings Co., Ltd. Café/Restaurant im US-Diner-Stil der Royal-Holdings-Kette mit im Dezember 2008 landesweit knapp 2.700 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von rund JPY 13,6 Mrd. (rund EUR 84,76 Mio.). Kyushu Yoshinoya Corp. Eine der größten Fastfood-Ketten Japans mit im Februar 2008 knapp 3.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von knapp JPY 10,3 Mrd. (rund EUR 64,1 Mio.).

Gesamtmietertrag

JPY 265.557.000 p. a (rund EUR 1,6 Mio.)

Anpassung

Überprüfung Mietzins alle fünf Jahre, Kyushu Yoshinoya Corp. alle drei Jahre

Vertragslaufzeit

Jeweils bis August 2019 SEGA Co. , Ltd. hat das Mietverhältnis wegen konzerninternen Restrukturierungsmaßnahmen fristgerecht zum 1. März 2009 gekündigt. Vertraglich entsteht dadurch der Anspruch auf die Sicherheitskaution in Höhe von17,4 Monatsmieten. Der Asset-Manager ist bereits mit der Neuvermietung beauftragt. Es wird angenommen, dass innerhalb der nächsten 17 Monate eine Anschlussvermietung zu gleichen Konditionen abgeschlossen wird.

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

1 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

28.207

149.942

308.989

* Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

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51

MPC Japan

MAXVALU TARUMI

KANBE Kanbe Kawazoecho KAWAZOECHO

IWA TA R

IVE

R

AKOGI Akogi MaxValu Tarumi Tarumi MaxValue Akogi Coast

Iwata-ike Iwata-ike

3 Km

L

ET

E

MAIN

SU

N LI

KIS E I

A OY

G NA

Akogi Coast

Das moderne Einkaufszentrum befindet sich in Tsu, der Haupt-

bietet mit dem Maxvalu-Supermarkt als Hauptmieter, einer Apo-

stadt der Präfektur Mie auf der Hauptinsel Honshu. Die Stadt ent-

theke, einem Fitness-Studio und einem 100-Yen-Shop (ähnlich

stand im Januar 2006 aus den Städten Tsu und Hisai City sowie

wie in Deutschland die 1-Euro-Shops) eine gute Mischung aus

weiteren angrenzenden Orten und zählt inzwischen rund 292.000

Freizeitangebot und Einkaufsmöglichkeiten.

Einwohner. Das Fondsobjekt liegt direkt an der Autobahn und

52

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

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MPC Japan

STANDORT

2009-1 TSUOKI TSU-SH I MIE-KEN, MIE-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

13.359 m2

Bebauung/Nutzung

Supermarkt, Parkplätze

Fertigstellung

April 2007

PML*

13,8 %

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

4.697 m2

Parkplätze

170

Vermietungsstand

100 %

Mieter

Maxvalu Chubu Co., Ltd Hauptmieter und Betreiber von 86 Einkaufszentren mit im Januar 2008 knapp 4.200 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von JPY 3,8 Mrd. (rund EUR 23,6 Mio.) Maxvalu gehört zur AEON-Gruppe mit über 14.000 Mitarbeitern und einem gezeichneten Kapital von ca. JPY 199 Mrd. (rund EUR 1,2 Mrd.).

Gesamtmietertrag

JPY 104.242.680 p. a. (knapp EUR 650.000)

Anpassung

Keine

Vertragslaufzeit

Bis Juni 2026

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

1 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

13.289

69.843

132.612

* Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

53

MPC Japan

NATALIE FITTA

AJINAHIGASHI

Ajina 2

M

A

AJINA AJINA

RA IL W AY

M

IY AJ I

Hiroshima Railway Miyajima Line Fitta

Hiroshima Bay

Ajina 3

H LI I RO NE S H

IM

A

Natalie Fitta

Hiroshima Bay 200 m

Das Fondsobjekt liegt in Hatsukaichi, einer Hafenstadt mit ca.

Natalie Fitta ist ein von der Kaufhauskette Fuji unter dem landes-

120.000 Einwohnern in der Präfektur Hiroshima. Der Hafenbe-

weit bekannten „Fitta-Label“ betriebenes Fitness-Studio. Neben

trieb sowie die Holz- und Nahrungsmittelindustrie zählen zu den

dem Objekt befindet sich ein Fuji Einkaufszentrum, welches wie

wirtschaftlichen Standbeinen der Region.

auch das Fitness-Studio, in nur zwei Gehminuten vom Ajina Bahnhof erreichbar ist.

STANDORT

1-7 AJINA, HATSUKAICHI CITY, HIROSHIMA-PRÄFEKTUR

Objektüberblick Grundstück

2.668 m2

Bebauung/Nutzung

Vierstöckiges Gebäude, Fitness-Studio, Parkplätze

Fertigstellung

Februar 2007

PML*

10,98 %

Mietvertrag Vermietete Nutzfläche

6.510 m2

Parkplätze

130

Vermietungsstand

100 %

Mieter

Fuji Co., Ltd. Das Hauptgebiet des Fuji Co., Ltd. Geschäftsmodells ist der Einzelhandelssektor mit dem Betrieb von Einkaufszentren. Fuji Co., Ltd. unterhält unter anderem elf Fitness-Studios unter dem Label „Fitta“ und zählt im Februar 2008 insgesamt fast 7.300 Mitarbeiter bei einem gezeichneten Kapital von rund JPY 15,9 Mrd. (rund EUR 99 Mio.).

Gesamtmietertrag

JPY 70,56 Mio. p. a. (knapp EUR 440.000)

Anpassung

Eine einmalige Erhöhung im Februar 2010 auf JPY 78.624.000 (rund EUR 490.000) p. a.

Vertragslaufzeit

Bis Februar 2027

Einzugsgebiet

Entfernung (Radius)

2 km

3 km

5 km

Anzahl Bevölkerung (2005)

22.227

36.751

83.523

* Erläuterungen siehe Glossar.

54

D I E STAN D O RTE U N D B ES C H R E I B U N G D E R O BJ E KTE

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Der Partner

FIRMA

KENEDIX, INC.

Funktion

Japanischer Partner und Koinvestor, wirtschaftlicher Vorbesitzer der Fondsobjekte, Muttergesellschaft des Asset Managers

Sitz

Tokio, Japan

Geschäftsanschrift

KDX-Shinbashi-Building, 2-2-9 Shinbashi, Minato-ku, Tokio

Gründung

April 1995

Börsennotierung

Tokio, 1. Sektion

Vorstandsvorsitz

Mr. Atsushi Kawashima

Konzernzugehörige Gesellschaften

Kenedix Advisors Co., Ltd. Kenedix REIT Management, Inc. Mitsui & Co., Logistics Partners Ltd. Kenedix Development, Inc. Kenedix Westwood, LLC Pacific Servicing & Asset Management Co., Ltd.

Website

www.kenedix.com

Kenedix, Inc., ist eines der führenden japanischen Immobilienun-

Kenedix Advisors Co., Ltd., ist eine 100%ige Tochter der börsen-

ternehmen. Hauptgeschäftsfelder sind die Bereiche Beratung,

notierten Kenedix, Inc. Für das Mutterunternehmen übernimmt

Asset-Management sowie Entwicklung, Durchführung und Fi-

Kenedix Advisors Co., Ltd. die Aufgaben des Asset Management.

nanzierung von Immobilienprojekten. Gegründet im April 1995

Hierzu zählen im Immobiliensegment vor allem die Verwaltung

als Tochterunternehmen des amerikanischen Immobilienkonzerns

und das aktive Management der Objekte. Kluges Immobilienma-

Kennedy-Wilson, Inc., ist Kenedix, Inc., seit 2002 ein börsenge-

nagement kann den Wert eines Objektes und somit der gesam-

listetes Unternehmen. Mit einem Nettogewinn in 2007 von JPY

ten Investition deutlich steigern. Insgesamt verwaltete Kenedix

14,6 Mrd. (rund EUR 90 Mio.) ist das Unternehmen heute eines

Advisors Co., Ltd. im September 2008 für seine Investoren ein

der bekanntesten Immobilienunternehmen Japans.

Portfolio im Wert von ca. JPY 870 Mrd. (rund EUR 5,42 Mrd.) – ein Beleg für die Marktposition und Expertise des Unternehmens. Seit

Kenedix, Inc., verfügt über sehr gute Kontakte und ein gewach-

Gründung wurden mehr als 150 Immobilien in rund zehn Fonds

senes Netzwerk im japanischen Immobilienmarkt. Darüber hinaus

erfolgreich betreut und weitervermarktet.

sprechen eine gute Leistungsbilanz, ein großes Akquisitionsvolumen und langjährige Erfahrung im Management von Einzelhandels-, Büro- und Logistikimmobilien für das Unternehmen.

I M M O B I LI E N FO N D S

D E R PARTN E R

55

MPC Japan

Die Anbieterin – die MPC Capital Investments GmbH Anbieterin des Beteiligungsangebotes MPC Japan ist die MPC

NACHWE I S LICH E R FOLG R E ICH

Capital Investments GmbH. Als 100-prozentiges Tochterunter-

Die „Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2008“, heraus-

nehmen der börsennotierten MPC Münchmeyer Petersen Capital

gegeben von der FERI Rating & Research AG in Zusammenarbeit

AG entwickelt, initiiert und vertreibt sie Kapitalanlagen für private

mit dem Fachjournalisten Stefan Loipfinger, verdeutlicht die füh-

Anleger. MPC Capital Gruppe stellt bei der Fondskonzeption hohe

rende Position der MPC Capital AG im Markt für geschlossene

Anforderungen an Qualität und Sicherheit. Dass diese Ansprüche

Fonds.

sich hervorragend mit der Umsetzung innovativer und zeitgemäßer Fondskonzepte verbinden lassen, stellt die erfolgreiche Geschich-

Insgesamt hat der MPC Capital AG Konzern per 30. Juni 2008

te eindrucksvoll unter Beweis.

bereits 288 Fonds und Kapitalanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 17,5 Mrd. aufgelegt. Davon wurden 234

MPC Capital AG gehört zu der seit über 160 Jahren in Schiff-

Fonds und Kapitalanlagen von der MPC Capital Investments

bau, Handel und Finanzen international tätigen MPC Gruppe und

GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 16 Mrd.

wurde 1994 von dieser gegründet. Die langjährigen Erfahrungen

initiiert. Das Eigenkapital des MPC Capital AG Konzerns beläuft

und weitreichenden Beziehungen der Firmengruppe im Schiff-

sich gemäß geprüftem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007

fahrtsmarkt ermöglichten MPC Capital AG den erfolgreichen

auf EUR 119,7 Mio. Die Eigenkapitalquote beträgt 39,1 %, bezo-

Start im Produktsegment Schiffsbeteiligungen. Heute umfasst

gen auf die Bilanzsumme. Rund 168.600 Kunden vertrauen den

die Produktpalette der MPC Capital AG zusätzlich internationa-

Leistungen von MPC Capital, davon hat sich ca. ein Viertel bereits

le Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, Lebensversicherungs-

mehrfach für einen MPC Fonds entschieden. Die Aktie der MPC

fonds, Investmentfonds, Vermögensstrukturfonds, Opportunity-

Capital AG wird seit dem 28. September 2000 an der Börse ge-

Fonds, Energie- und Rohstoff-Fonds, Strukturierte Produkte und

handelt und ist im Nebenwerte-Index SDAX gelistet.

Versicherungslösungen. In allen Kerngeschäftsfeldern gehört die MPC Capital AG heute zu der Gruppe der Markt- und Innovati-

Hinsichtlich der bisherigen Leistungsentwicklung der Immobilien-

onsführer.

fonds der MPC Capital Investments GmbH (vormals MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung GmbH) wird auf Seite 77 sowie auf die geprüfte Leistungsbilanz 2006 verwiesen. Diese kann auch in gedruckter Form bei der Anbieterin angefordert werden. Neben der geprüften Leistungsbilanz 2006 steht auch die vorläufige Leistungsbilanz 2007 im Internet unter www.mpc-capital.com als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

56

D I E AN B I ETE R I N – D I E M PC CAP ITAL I NVESTM E NTS G M B H

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

DIE UNTERNEHMENSGRUPPE

Kapitalanlagen

Schiffbau und Schifffahrt

MPC Capital AG

MPC Marine GmbH

Entwicklung, Management und Vertrieb von innovativen Investmentkonzepten für vermögende Privatkunden in Deutschland und Österreich sowie für institutionelle Partner

Lieferung von Materialpaketen für internationale Werften und Schiffbauvorhaben sowie damit verbundene Ingenieurleistungen

MPC Steamship GmbH & Co. KG Reederei, Schiffsmanagement und Befrachtung

I M M O B I LI E N FO N D S

Commodities und Maschinen

Coutinho Caro + Co. International Trading GmbH Coutinho & Ferrostaal GmbH & Co. KG CCC Machinery GmbH Internationaler Handel mit Nichteisenmetallhalbzeugen, Vertrieb von Massenstahl, Lieferung und Finanzierung von Maschinen, schlüsselfertigen Anlagen sowie Rohren und Rohrprodukten

Consumer Goods

Siemssen & Co. GmbH Miles Fashion GmbH Greystone GmbH Venice Beach GmbH Entwicklung, Vertrieb und Supply-Chain-ManagementDienstleistungen für den Fachhandel und filialisierten Einzelhandel im Produktbereich Mode

D I E AN B I ETE R I N – D I E M PC CAP ITAL I NVESTM E NTS G M B H

57

Angaben über die Emittentin 60

Die Emittentin und das Kapital der Emittentin

62

Die Gründungsgesellschafter

66

Die Geschäftstätigkeit

66

Anlageziele und Anlagepolitik

68

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin sowie die Prüfung des Jahresabschlusses

73

Mitglieder der Geschäftsführung, Treuhänderin, Mittelverwender, Beirat sowie sonstige Personen

76

Der jüngste Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten

MPC Japan

DIE EMITTENTIN UND DAS KAPITAL DER EMITTENTIN FIRMA

SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN GMBH & CO. KG

Funktion

Beteiligungsgesellschaft

Sitz

Quickborn

Geschäftsanschrift

Pinneberger Straße 9, 25451 Quickborn

Datum der Gründung

12. Juni 2008

Datum der ersten Eintragung

24. Juni 2008

Dauer der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist an eine bestimmte Dauer nicht gebunden. Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2018 kündigen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, die erste Kündigungsmöglichkeit zweimal bis zu einem Jahr, also bis spätestens 31. Dezember 2020, zu verschieben.

Rechtsordnung

Die Emittentin unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsform

Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Persönlich haftende Gesellschafterin

Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH, Quickborn

Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des KG-Vertrages

Bei der Emittentin handelt es sich um eine Publikums-KG, deren gesellschaftsvertragliche Regelungen zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen der Personenhandelsgesellschaften abweichen. Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG ist die Verwaltung Sachwert RenditeFonds Japan GmbH. Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt (§ 161 HGB). Vorliegend ist die persönlich haftende Gesellschafterin jedoch eine Kapitalgesellschaft und haftet als solche nur beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dieses besteht bei der Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH ausschließlich in dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststammkapital i. H. v. EUR 25.000, sodass der Gesellschaftsvertrag insoweit von dem gesetzlichen Leitbild abweicht. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Einzelne Geschäftsführungsmaßnahmen unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Einlagen der Kommanditisten werden lediglich i. H. v. 10 % ins Handelsregister eingetragen, diejenigen der Gründungskommanditistinnen jedoch i. H. v. 100 %. Alle Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 112 HGB (Wettbewerbsverbot) befreit. Eine Übertragung von Kommanditanteilen steht grundsätzlich unter dem Zustimmungsvorbehalt der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Treuhänderin. Das Recht zur Klage auf Auflösung der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.

60

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Gesellschaft sind die Eingehung, die Verwaltung, die Veräußerung und die sonstige Verwertung einer stillen Beteiligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft japanischen Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft entsteht. Das Geschäft der Kapitalgesellschaft japanischen Rechts besteht darin, das wirtschaftliche Eigentum an Immobilien im Bereich Einzelhandel, Shopping und Entertainment in Japan zu erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu verwerten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen und Geschäfte zur Währungs- und Zinssicherung abzuschließen.

Handelsregister, Registernummer Amtsgericht Pinneberg, HRA 5567 PI Stellung im Konzern

Alle kapitalmäßig an der Emittentin beteiligten Gründungsgesellschafterinnen (MPC Capital Investments GmbH, TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH) sind Konzernunternehmen der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Infolge dessen war auch die Emittentin bis zum Beitritt eines Anlegers aus dem Kreise der Initiatoren eine Konzerngesellschaft der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB.

Gezeichnetes Kapital

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind insgesamt EUR 13.000 gezeichnet, davon EUR 3.000 durch die Gründungsgesellschafter. Von den Gründungsgesellschaftern sind an der Emittentin ausschließlich die Gründungskommanditistinnen mit Einlagen i. H. v. jeweils EUR 1.000 beteiligt, die bereits in voller Höhe eingezahlt sind. Darüber hinaus ist bereits ein einzelner Anleger aus dem Kreis der Initiatoren mit einer bereits vollständig eingezahlten Beteiligungssumme von EUR 10.000 beigetreten. Weitere Kommanditanteile wurden bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht ausgegeben, sodass keine Einlagen ausstanden. Die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH ist unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, ihre Pflichteinlage um EUR 66,5 Mio. und ggf. noch um eine Zeichnungsreserve i. H. v. weiteren EUR 500.000 zu erhöhen. Die TVP ist berechtigt, diese Pflichteinlage oder Teile davon durch einseitige Erklärung im Innenverhältnis auf Treugeber zu übertragen und fortan im Rahmen eines Vollrechtstreuhandverhältnisses zu halten und zu verwalten. Die Höhe der gezeichneten Einlagen bestimmt über die Beteiligung sämtlicher Kommanditisten am Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft sowie über die Anzahl ihrer Stimmrechte. Die Gründungsgesellschafter sowie der bereits beigetretene Kommanditist haben – ausgenommen der in diesem Kapitel genannten Vergütungen und Rechte – im Vergleich zu den künftig beitretenden Kommanditisten keine abweichenden Rechte.

Die Emittentin hat bisher keine weiteren Wertpapiere oder Ver-

um eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf

mögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospekt-

Aktien. Die Angaben gem. § 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV sind

gesetzes ausgegeben. Bei der Emittentin handelt es sich nicht

daher nicht einschlägig.

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

61

MPC Japan

DIE GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER Gründungsgesellschafter der Emittentin mit Sitz in Quickborn sind

im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen beteiligt. Mit Ausnahme der

als persönlich haftende Gesellschafterin die Verwaltung Sachwert

nachfolgend genannten Vergütungen stehen den Gründungsge-

Rendite-Fonds Japan GmbH, Quickborn, sowie als Kommanditis-

sellschaftern innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages

tinnen die MPC Capital Investments GmbH, Hamburg, die TVP

keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Ge-

Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH,

samtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf-

Hamburg, sowie die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-

wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und

Fonds Japan mbH, Quickborn. Die Gründungskommanditistinnen

Nebenleistungen jeder Art zu.

sind am Gewinn und Verlust sowie am Vermögen der Emittentin

FIRMA

VERWALTUNG SACHWERT RENDITEFONDS JAPAN GMBH

Funktion

Komplementärin

Sitz

Quickborn

Geschäftsanschrift

Pinneberger Straße 9, 25451 Quickborn

Einlage

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zu einer Beteiligung an der Emittentin weder berechtigt noch verpflichtet.

Vergütung

Für die Übernahme des Haftungsrisikos sowie der Geschäftsführungstätigkeit erhält die persönlich haftende Gesellschafterin eine Vergütung i. H. v. EUR 10.000 p. a. inkl. USt., die sich jährlich – erstmals im Geschäftsjahr 2009/2010 – um 2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Darüber hinaus werden ihr sämtliche notwendigen Aufwendungen, die ihr im Falle der Inanspruchnahme aufgrund der persönlichen Haftung für die Gesellschaft entstehen, erstattet.

Beteiligungen

Die Komplementärin ist nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.

Handelsregister, Registernummer

Amtsgericht Pinneberg, HRB 7610 PI

Datum der Gründung

12. Juni 2008

Datum der ersten Eintragung

23. Juni 2008

Stammkapital

EUR 25.000. Das Stammkapital wurde bereits vollständig eingezahlt.

Gesellschafter

MPC Capital Investments GmbH

Geschäftsführung

Marcel Becker, Hamburg Christian Wetzel, Lüneburg

Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen der Satzung der Komplementärin

62

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

Die Satzung der Komplementärin weicht zulässigerweise von den gesetzlichen Regelungen ab. Die Geschäftsführer der Gesellschaft können von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) befreit werden. Die Komplementärin sowie ihre Organe werden im Gesellschaftsvertrag der Emittentin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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MPC Japan

FIRMA

MPC CAPITAL INVESTMENTS GMBH

Funktion

Gründungskommanditistin, Projektaufbereitung, Kapitalbeschaffung, Prospektverantwortliche, Anbieterin

Sitz

Hamburg

Geschäftsanschrift

Palmaille 67, 22767 Hamburg

Einlage

Die MPC Capital Investments GmbH ist mit einer vollständig eingezahlten Einlage i. H. v. EUR 1.000 an der Emittentin beteiligt.

Vergütung

Die MPC Capital Investments GmbH erhält in der Investitionsphase als jeweils pauschale Vergütungen inkl. USt. für die Gründung der Emittentin, der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH EUR 175.000, für die Konzeption, das Marketing und die Prospektierung EUR 580.000 sowie für die Bereitstellung der rechtlichen und steuerlichen Beratung in Deutschland EUR 560.000. Die MPC Capital Investments GmbH erhält für die Vermittlung des Kommanditkapitals eine Provision i. H. v. EUR 3,325 Mio. inkl. USt. sowie das Agio i. H. v. 5 % des eingeworbenen Kommanditkapitals, das ebenfalls EUR 3,325 Mio. beträgt. Ferner erhält sie für die Vermittlung von weiteren bis zu EUR 500.000 eine Provision in Höhe von 5 % sowie das Agio in Höhe von 5 % auf den über das Emissionskapital hinaus eingeworbenen Betrag (Überzeichnungsreserve).

Beteiligungen

Die MPC Capital Investments GmbH ist mit der Kapitalbeschaffung beauftragt. Sie darf sich dazu Dritter bedienen. Die MPC Capital Investments GmbH ist nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind. Die MPC Capital Investments GmbH ist weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Emittentin eine Fremdfinanzierung zur Verfügung stellen. Des Weiteren ist die MPC Capital Investments GmbH nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbringen.

Handelsregister, Registernummer

Amtsgericht Hamburg, HRB 56692

Datum der Gründung

22. Juni 1994

Datum der ersten Eintragung

27. September 1994

Stammkapital

EUR 1 Mio.

Gesellschafter

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Geschäftsführung

Marcel Becker, Hamburg Bert Manke, Hamburg Ulrich Oldehaver, Norderstedt Katrin Stehr, Hamburg

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

63

MPC Japan

FIRMA

TVP TREUHAND- UND VERWALTUNGSGESELLSCHAFT FÜR PUBLIKUMSFONDS MBH

Funktion

Gründungskommanditistin, Treuhänderin, Vertreterin der Anlegerinteressen

Sitz

Hamburg

Geschäftsanschrift

Palmaille 67, 22767 Hamburg

Einlage

Die Treuhänderin ist mit einer vollständig eingezahlten Einlage i. H. v. EUR 1.000 an der Emittentin beteiligt. Sie ist ermächtigt, ihre Einlage um EUR 66,5 Mio. zzgl. Überzeichnungsreserve zu erhöhen.

Vergütung

Für die Tätigkeit in der Platzierungsphase erhält die Treuhänderin eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR 520.000 inkl. USt. Für die Betreuung der Treugeber und der direkt eingetretenen Gesellschafter und die Erledigung der damit verbundenen Verwaltungsmaßnahmen erhält die TVP von der Emittentin ab dem Geschäftsjahr 2008/2009 eine laufende Treuhandvergütung i. H. v. 0,2 % inkl. USt. auf das Kommanditkapital ohne Überzeichnungsreserve. Sie ist jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres verdient und fällig und beträgt – bezogen auf ein Kommanditkapital i. H. v. EUR 66,5 Mio. – EUR 133.000. Diese Vergütung erhöht sich jährlich – bezogen auf die Vorjahresvergütung – um 2 %, erstmals für das Geschäftsjahr 2009/2010. Sie endet spätestens mit der Liquidation der Emittentin und ist zeitanteilig für jeden angefangenen Monat zu bezahlen. Für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Emittentin bzw. der vollständigen oder teilweisen Verwertung des Gesellschaftsvermögens erhält die TVP den Ersatz ihrer Auslagen sowie 0,6 % des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages zzgl. USt., sobald dieser festgestellt ist.

Beteiligungen

Die Gründungskommanditistin ist weder an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, noch an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Zudem ist sie nicht an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen.

Handelsregister, Registernummer

Amtsgericht Hamburg, HRB 57558

Datum der Gründung

20. Dezember 1994

Datum der ersten Eintragung

12. Januar 1995

Stammkapital

EUR 52.000

Gesellschafter

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Geschäftsführung

Tobias Lerchner, Seevetal Hartmut Scheunemann, Hamburg

64

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

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MPC Japan

FIRMA

MANAGEMENTGESELLSCHAFT SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN MBH

Funktion

Gründungskommanditistin, Generalbevollmächtigte, Objektauswahl, Beratung beim Verkauf

Sitz

Quickborn

Geschäftsanschrift

Pinneberger Straße 9, 25451 Quickborn

Einlage

Die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH ist mit einer vollständig eingezahlten Einlage i. H. v. EUR 1.000 an der Emittentin beteiligt.

Vergütung

Für die Identifikation der Objekte erhält die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH eine Vergütung i. H. v. EUR 125.000 inkl. USt. Für die Beratung der Emittentin beim Verkauf der stillen Beteiligung oder der Immobilien erhält sie von der Emittentin den Ersatz ihrer Auslagen sowie eine leistungsabhängige Vergütung i. H. v. 20 % desjenigen an die Gesellschafter auszahlbaren Betrages, der 110 % ihres eingezahlten Kommanditkapitals (exkl. Agio) übersteigt. Für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Emittentin bzw. der vollständigen oder teilweisen Verwertung des Gesellschaftsvermögens erhält sie den Ersatz ihrer Auslagen sowie eine Vergütung i. H. v. 0,4 % des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages zzgl. USt., sobald dieser festgestellt ist.

Beteiligungen

Die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH ist nicht an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt sind, der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstellung oder Anschaffung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.

Handelsregister, Registernummer

Amtsgericht Pinneberg, HRB 7616 PI

Datum der Gründung

12. Juni 2008

Datum der ersten Eintragung

17. Juni 2008

Stammkapital

EUR 25.000

Gesellschafter

MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

Geschäftsführung

Dr. Ali Arnaout, Quickborn Stefan Viering, Barsbüttel

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

65

MPC Japan

DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Der Unternehmensgegenstand der Emittentin besteht in der Ein-

sellschafter und deren Geschäftsführung waren und sind eben-

gehung, der Verwaltung, der Veräußerung und der sonstigen Ver-

falls nicht Partei eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens, das in

wertung einer stillen Beteiligung an dem Geschäft einer Kapital-

wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Emittentin steht.

gesellschaft japanischen Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft (Tokumei Kumiai) entsteht. Das Geschäft der Kapitalgesellschaft

Über die in dem Investitions- und Finanzierungsplan vorgese-

japanischen Rechts besteht darin, das wirtschaftliche Eigentum

henen Investitionen hinaus sind keine wichtigen Investitionen

(Trust Beneficary Interest) an Einzelhandel-, Shopping- und En-

vorgesehen.

tertainment-Immobilien in Japan zu erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu verwerten. Die Gesellschaft ist berech-

Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Er-

tigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang

eignisse beeinflusst worden.

stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Sie ist ferner berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen und Geschäfte zur Währungs- und Zinssicherung abzuschließen.

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK Das Beteiligungskonzept sieht vor, dass Anleger sich als Kommanditisten an der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co.

Um die Investition durchführen zu können, sind am 13. August

KG beteiligen. Der Zweck der Fondsgesellschaft besteht in der

2008 zunächst der Gesellschaftsvertrag der Sachwert Rendite-

Eingehung, der Verwaltung, der Veräußerung bzw. der sonstigen

Fonds Japan GmbH & Co. KG und der Treuhand- und Verwal-

Verwertung einer stillen Beteiligung an dem Geschäft einer Ka-

tungsvertrag sowie am 14. August 2008 der Vertrag über die

pitalgesellschaft japanischen Rechts (TK Operator), die das wirt-

Mittelverwendung geschlossen worden. Die Verträge sind auf den

schaftliche Eigentum an neun Objekten aus den Bereichen Ein-

Seiten 123 ff. vollständig abgedruckt.

zelhandel, Shopping und Entertainment in Japan hält.

Mit Datum vom 18. August 2008 hat die Emittentin sodann mit

Die Nettoeinnahmen sind gemäß den Bestimmungen des Ge-

dem TK Operator, das heißt mit der japanischen Kapitalgesell-

sellschaftsvertrags im Wesentlichen als Einlage der Fondsgesell-

schaft „Godo Kaisha JPN-1“ den Vertrag über die Begründung ih-

schaft zur Beteiligung an dem Geschäft des TK Operators be-

rer stillen Beteiligung an dem Geschäft des TK Operators (TK Ag-

stimmt. Dieser ist sodann über das auf die Fondsgesellschaft be-

reement A) unterzeichnet. Darüber hinaus hat sie am selben Tage

zogene TK Agreement A verpflichtet, diese Mittel für den Erwerb

die Verträge über die Eigenkapitalzwischenfinanzierung mit der

des wirtschaftlichen Eigentums an den Fondsobjekten sowie für

Commerzbank AG, einschließlich der begleitenden Erklärungen

begleitende Maßnahmen zu verwenden. Das Ziel der Beteiligung

und Verträge zu den eingeräumten Sicherheiten, geschlossen.

besteht darin, aus der Beteiligung an der Vermietungstätigkeit des TK Operators laufende Erträge zu vereinnahmen und nach

Die gesamten Verträge werden auf den Seiten 96 ff. beschrieben.

einer geplanten Laufzeit von knapp zehn Jahren an einer Ver-

Darüber hinaus bestehen keine Verträge, die für die Gesellschafts-

äußerung des wirtschaftlichen Eigentums an den Fondsobjekten

tätigkeit oder Ertragslage von Bedeutung sind. Die aus den Ver-

gewinnbringend beteiligt zu sein. Weiter gehende Investitionen

trägen resultierenden Risiken werden auf den Seiten 16 ff. dar-

sind weder auf Ebene der Fondsgesellschaft noch auf Ebene des

gestellt. Darüber hinaus bestehen zum Zeitpunkt der Prospekt-

TK Operators vorgesehen.

aufstellung keine Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.

Zwischen den verschiedenen Verkäufergesellschaften und der japanischen Kapitalgesellschaft, d. h. dem TK Operator, sind in

Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen

Bezug auf alle Fondsobjekte am 18. August 2008 Verträge über

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin

den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums (Beneficiary Trust

haben können. Die Prospektverantwortlichen, die Gründungsge-

Agreements) in englischer Sprache geschlossen worden. Das

66

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

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MPC Japan

wirtschaftliche Eigentum, d. h. Nutzen und Lasten an den Fonds-

rator für die anteilige Fremdfinanzierung gewährten Darlehens

objekten, ist mit Wirkung zum 27. August 2008 auf den TK Ope-

erstrangig dinglich belastet. Darüber hinaus bestehen nachran-

rator übergegangen.

gige dingliche Belastungen zur Sicherung der vom TK Operator in Bezug auf die Beteiligung der deutschen Fondsgesellschaft

Die Nettoeinnahmen werden für keine sonstigen Zwecke ge-

getätigten Sicherungsgeschäfte.

nutzt. Die Nettoeinnahmen reichen auf Ebene der Emittentin konzeptgemäß aus, um das Anlageziel zu erreichen. Auf Ebene

Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschrän-

der stillen Beteiligung reichen die Nettoeinnahmen konzeptgemäß

kungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes, ins-

nicht aus, um das Anlageziel zu erreichen. Daher wird ein Teil der

besondere im Hinblick auf die Erreichung der Anlageziele.

Investitionen des TK Operators von diesem über die Aufnahme von Fremdkapital finanziert. Durch die Beteiligung der Fondsge-

Der TK Operator bedurfte zum Erwerb des wirtschaftlichen Ei-

sellschaft an seinem Geschäft haben Anleger die Möglichkeit,

gentums an den Fondsobjekten (Trust Beneficiary Interest) einer

indirekt an den laufenden Erträgen des etablierten japanischen

behördlichen Genehmigung. Diese hat er, vermittelt durch den QII-

Immobilienmarktes zu partizipieren. Die voraussichtlichen Gesamt-

Status* des sowohl am TK Business A als auch am TK Business

kosten der Fondsobjekte sowie die geplante Fremdfinanzierung

B beteiligten japanischen Partners und Koinvestors Kenedix, Inc.,

auf Ebene der japanischen Kapitalgesellschaft als Erwerberin des

im Wege einer sog. QII-Exemption* erbracht.

wirtschaftlichen Eigentums sind in der prognostizierten Investitions- und Finanzplanung auf den Seiten 78 ff. dargestellt.

Das Japanese Real Estate Institute (JREI), 1-3-2, Toranomon Minatoku, Tokio, Japan, hat im April 2008 Wertgutachten für alle

Bei den Fondsobjekten, die Gegenstand der vorliegenden Kapi-

Fondsobjekte erstellt, die u. a. die von Seiten des TK Operators

talanlage sind, handelt es sich um neun japanische Objekte aus

für den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an den Fondsob-

den bereichen Einzelhandel, Shopping und Entertainment, die im

jekten gezahlten Kaufpreise bestätigen. Nach Kenntnis der An-

Kapitel „Die Standorte und Beschreibung der Objekte“ auf den

bieterin existieren keine weiteren Bewertungsgutachten für die

Seiten 39 ff. näher beschrieben werden. Bei drei Objekten handelt

Anlageobjekte.

es sich ausschließlich um das wirtschaftliche Eigentum an Grundstücken (insgesamt 72.662 m² von 232.403 m2); das Eigentum

Insgesamt liegen alle notwendigen behördlichen Genehmigungen

an den darauf befindlichen Gebäuden liegt bei den Grundstücks-

in Bezug auf die Fondsobjekte und damit zur Erreichung des An-

mietern, die im Falle einer Kündigung oder bei Auszug auch für

lageziels vor.

deren Beseitigung verantwortlich sind. Die MPC Capital Investments GmbH als Anbieterin, die VerwalDen Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschaftern, Mit-

tung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH als persönlich haf-

gliedern der Geschäftsführung der Emittentin, Beiräten, der Treu-

tende Gesellschafterin und die Managementgesellschaft Sach-

handgesellschaft, Mittelverwender der Fondsgesellschaft oder

wert Rendite-Fonds Japan GmbH sowie die TVP Treuhand- und

die nach § 12 VermVerkProspV relevanten sonstigen Personen

Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH als weitere

standen oder stehen weder das wirtschaftliche Eigentum noch

Gründungsgesellschafter sowie der Mittelverwender der Fonds-

dingliche Berechtigungen am Anlageobjekt oder an Teilen des-

gesellschaft oder die nach § 12 VermVerkProspV relevanten son-

selben zu.

stigen Personen übernehmen verschiedene Funktionen im Rahmen des Beteiligungskonzeptes, die auf den Seiten 73 ff. und

Das Anlageobjekt im Sinne von § 9 VermVerkProspV ist nicht

103 f. dargestellt sind. Sie werden über das Dargestellte hinaus

dinglich belastet. Die Fondsobjekte auf Ebene des japanischen TK

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung keine

Operators sind zum Zwecke der Besicherung des dem TK Ope-

mehr als geringfügigen Lieferungen und Leistungen erbringen.

* Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

67

MPC Japan

DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER EMITTENTIN SOWIE DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Die Gesellschaft wurde am 12. Juni 2008 gegründet und ist nicht

straße 8, 20354 Hamburg, durchgeführt. Eine Zwischenübersicht

zur Aufstellung und Prüfung des Lageberichtes und Prüfung des

wurde zwischenzeitlich nicht veröffentlicht. Die Emittentin ist nicht

Jahresabschlusses verpflichtet. Dies erfolgte freiwillig. Nachfol-

zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Nach dem

gend sind gemäß § 10 Abs. 1 VermVerkProsV der geprüfte Jah-

Stichtag des Jahresabschlusses wurden die auf Seite 123 ff. dar-

resabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2008 abgedruckt.

gestellten Verträge abgeschlossen. Darüber hinaus gab es keine

Die Prüfung wurde von der Hansetreuhand GmbH Wirtschafts-

wesentlichen Änderungen.

prüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, Welcker-

SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN GMBH & CO. KG BILANZ ZUM 30. JUNI 2008 Aktiva

30.6.2008

12.6.2008

EUR

EUR

Ausstehende Pflichteinlagen auf das Kommanditkapital - davon eingefordert:

Passiva

30.6.2008

12.6.2008

EUR

EUR

0,00

0,00

II. Kapitalanteile der Kommanditisten Kommanditkapital

3.000,00

3.000,00

III. Jahresfehlbetrag

–2.000,00

0,00

1.000,00

3.000,00

2.000,00

0,00

3.000,00

3.000,00

A. Eigenkapital 3.000,00

3.000,00

I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin

B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Summe

3.000,00

3.000,00

Summe

SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN GMBH & CO. KG GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 12. JUNI BIS 30. JUNI 2008 12.6.–30.6.2008 EUR 1. Sonstige betriebliche Aufwendungen Rechts- und Beratungskosten 2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag

68

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

–2.000,00 –2.000,00

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

SACHWE RT R E N DITE-FON DS JAPAN

III. Sonstige Angaben

G M B H & CO. KG HAM B U RG

1. Gesellschaftsorgane

AN HANG FÜ R DAS R U M PFG E SCHÄFTSJAH R VOM

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung Sachwert

12. J U N I 2008 B I S Z U M 30. J U N I 2008

Rendite-Fonds Japan GmbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapi-

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

tal EUR 25.000,00 beträgt.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2008 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264 ff., 284 ff. HGB auf-

Geschäftsführer dieser Gesellschaft sind:

gestellt. Von den Erleichterungen für kleine Personenhandelsge-

•฀Herr฀Christian฀Wetzel,฀Kaufmann฀und

sellschaften nach § 264a HGB i. V. m. §§ 274a, 288 HGB i. V. m.

•฀Herr฀Marcel฀Becker,฀Kaufmann฀(ab฀21.฀Juli฀2008)

§ 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Konsolidierungskreis Die Gesellschaft hat ein abweichendes Geschäftsjahr, das vom

Die Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss aufstellt, ist die

1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres läuft. Das

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, Hamburg. Der Konzern-

Geschäftsjahr vom 12. Juni bis zum 30. Juni 2008 ist ein Rumpf-

abschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenle-

geschäftsjahr.

gung eingereicht.

Im Anhang wurden alle erforderlichen Erläuterungen zur Bilanz

Hamburg, den 8. September 2008

und Gewinn- und Verlustrechnung gemacht, soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden.

gez. Christian Wetzel

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

gez. Marcel Becker

1. Bilanzierungsmethoden Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Angewandte Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going Concern Prinzip). Die ausstehenden Einlagen in Höhe von EUR 3.000,00 wurden mit dem Nominalbetrag bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

69

MPC Japan

SACHWE RT R E N DITE-FON DS JAPAN

ten in japanischen Ballungszentren investiert. Japan ist traditionell

G M B H & CO. KG HAM B U RG

eine sehr konsum- und erlebnisorientierte Gesellschaft.

LAG E B E R ICHT FÜ R DAS R U M PFG E SCHÄFTSJAH R VOM 12. J U N I B I S 30. J U N I 2008

Durch die aktuell niedrige Bewertung des japanischen Yen und

I. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

die aktuelle Finanzmarktsituation ist es möglich, zu günstigen

A. Rahmenbedingungen

Konditionen in den japanischen Markt zu investieren. Eine stei-

Die Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG wurde am

gende Inflation ermöglicht zusätzliches Wertsteigerungspotential.

12. Juni 2008 gegründet. C. Wesentliche Ereignisse und Geschäftsverlauf Die Gesellschaft ist als geschlossener Fonds konzipiert. Es soll

Die Gesellschaft hat den aktiven Geschäftsbetrieb erst im Ge-

ein Eigenkapital in Höhe von rund EUR 66,5 Millionen eingewor-

schäftsjahr 2008/2009 aufgenommen.

ben werden. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage ist die Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH mit Sitz

Im Rumpfgeschäftsjahr bis zum 30. Juni 2008 ergaben sich keine

in Hamburg.

wesentlichen Ereignisse.

Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung, die Verwal-

Das Rumpfgeschäftsjahr wurde mit einem Jahresfehlbetrag von

tung, die Veräußerung und die sonstige Verwertung einer stillen

EUR 2.000,00 abgeschlossen.

Beteiligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft japanischen Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft (jap. Tokumei

II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens

Kumiai) entsteht. Das Geschäft der Kapitalgesellschaft japa-

Das Kommanditkapital beträgt EUR 3.000,00, das zum Ende des

nischen Rechts, die als „Godo Kaisha JPN-1“ firmiert und ihren

Rumpfgeschäftsjahres am 30. Juni 2008 noch nicht geleistet

Sitz in Tokio, Japan, hat, besteht darin, das wirtschaftliche Eigen-

wurde. Die ausstehenden Einlagen werden auf der Aktiva aus-

tum („trust beneficiary interest“) an Einzelhandels-, Shopping- und

gewiesen.

Entertainment-Immobilien in Japan zu erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu verwerten.

Der zum 30. Juni 2008 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2.000,00 ist im Wesentlichen auf die Rechts- und Be-

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegen-

ratungskosten zurückzuführen.

stand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Darüber

Bisher erzielte die Gesellschaft keine Erlöse. Der aktive Ge-

hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich

schäftsbetrieb wird erst im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2008 bis

anzulegen und Geschäfte zur Währungs- und Zinssicherung ab-

zum 30. Juni 2009 aufgenommen.

zuschließen. III. Risikobericht B. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Gesellschaft unterliegt unternehmerischen Risiken wie Ände-

Japan ist – gemessen an seinem Bruttoinlandsprodukt – die

rungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Situation oder auch

zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt. Die Sachwert Rendite-Fonds

Fehlentscheidungen durch das Management. Es besteht ein all-

Japan GmbH & Co. KG hat mit einem erfahrenen lokalen Partner,

gemeines Vertragserfüllungsrisiko, wenn Vertragspartner ihren

der börsennotierten Kenedix, Inc., in neu entwickelte Einzelhandel-

vertraglichen Pflichten nicht nachkommen.

simmobilien und Einkaufsmärkte an neun verschiedenen Standor-

70

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Es besteht das Risiko, dass das geplante Eigenkapital nicht in

EUR 3,830 Mio. und für das Jahr 2009/2010 in Höhe von EUR

der geplanten Höhe eingeworben werden kann. Dieses Risiko

4,547 Mio. erwartet.

soll jedoch dadurch reduziert werden, dass vor Beginn der Eigenkapitaleinwerbung eine Zusicherung der Platzierung des Eigen-

V. Nachtragsbericht

kapitals der MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting

Das Kommanditkapital in Höhe von EUR 3.000,00 wurde von den

GmbH gegenüber der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH &

Gesellschaftern am 20.08.2008 geleistet.

Co. KG abgegeben wurde. Seit dem 18. August 2008 besteht die rechtswirksame BeteiliWeiterhin besteht das Risiko, dass die Rückflüsse aus der japa-

gung an der stillen Gesellschaft.

nischen stillen Beteiligung an die Fondsgesellschaft nicht in der prospektierten Höhe erfolgen.

Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die Softkostenverträge über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Projektaufbereitung,

Darüber hinaus bestehen Mietrisiken, Währungsrisiken (Yen zum

Objektauswahl, Mittelverwendung, Kapitalbeschaffung sowie der

Euro), Inflationsrisiken, objektspezifische Risiken durch Baumän-

Eigenkapitalzwischenfinanzierung bereits abgeschlossen.

gel oder Gebäudeschäden oder versicherungsspezifische Risiken, die den Geschäftsverlauf der Gesellschaft beeinflussen können.

Zur Zwischenfinanzierung des in der Ankaufsphase benötigten Eigenkapitals wurde ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von EUR

IV. Prognosebericht

58.500.000,00 aufgenommen.

Die Fondsgesellschaft investiert EUR 58.015.191,00 in eine stille Beteiligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft ja-

Es wurde für die Gesellschaft eine Sitzverlegung nach Quickborn

panischen Rechts. Einschließlich der in der Investitionsphase ent-

beantragt.

stehenden Kosten in Höhe von EUR 11.359.000,00 und einer anfänglichen Liquiditätsreserve in Höhe von EUR 453.809,00

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem

besteht ein Gesamtinvestitionsvolumen (Kommanditkapital zzgl.

Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor.

Agio) in Höhe von EUR 69.828.000,00. Hamburg, 8. September 2008 Zur Finanzierung der Investition soll die Pflichteinlage der später als Treuhänderin geplanten Gründungskommanditistin, der

gez. Christian Wetzel

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-

(Geschäftsführer)

fonds mbH, durch Aufnahme weiterer Kommanditisten auf EUR 66.501.000,00 erhöht werden. Die Laufzeit der Gesellschaft ist

gez. Marcel Becker

unbestimmt. Die Prognoserechnung ist auf 10 Jahre konzipiert.

(Geschäftsführer)

Für das Jahr 2008/2009 wird ein Jahresergebnis in Höhe von EUR 2,078 Mio. und 2009/2010 in Höhe von EUR 4,156 Mio. prognostiziert. Aus der Beteiligung an der stillen Gesellschaft (jap. Tokumei Kumiai) werden Rückflüsse für das Jahr 2008/2009 in Höhe von

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

71

MPC Japan

B E STÄTIG U NG SVE R M E R K DE S ABSCH LUSS PR Ü FE RS

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

An die Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG: Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-

und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der

nenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetz-

Buchführung und den Lagebericht der Sachwert Rendite-Fonds

lichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze

Japan GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 12. Juni 2008

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-

bis 30. Juni 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung

sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-

von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen han-

lage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem

delsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der ge-

Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von

setzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf

der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der

der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-

zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Hamburg, den 16. September 2008 HANSETREUHAND GmbH

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB un-

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest-

Steuerberatungsgesellschaft

gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und

gez. Roger Hönig

durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die

Wirtschaftsprüfer

Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lage-

gez. Britta Martens

bericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-

Wirtschaftsprüferin

lage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

72

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG, TREUHÄNDERIN, MITTELVERWENDER, BEIRAT SOWIE SONSTIGE PERSONEN Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin

Marcel Becker und Stefan Viering sind außerdem Prokuristen der

Die Geschäftsführung der Emittentin obliegt ihrer persönlich haf-

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG. Diese ist als Konzern-

tenden Gesellschafterin, der Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds

mutter alleinige Gesellschafterin der MPC Capital Investments

Japan GmbH, die bereits als Gründungsgesellschafterin darge-

GmbH, der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Pu-

stellt worden ist (Seite 62). Mitglieder der Geschäftsführung der

blikumsfonds mbH und der MPC Münchmeyer Petersen Real

Komplementärin sind Marcel Becker und Christian Wetzel; eine

Estate Consulting GmbH und hat als Sicherheit für die Eigen-

spezielle Aufgabenverteilung besteht nicht. Die Geschäftsan-

kapitalzwischenfinanzierung der Emittentin gegenüber der Com-

schrift lautet Pinneberger Straße 9, 25451 Quickborn.

merzbank AG eine Höchstbetragsbürgschaft i. H. v. EUR 58,5 Mio. abgegeben.

Neben der persönlich haftenden Gesellschafterin kann die Emittentin im Außenverhältnis auch von der Managementgesellschaft

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführungen nicht

Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH, die ebenfalls bereits als

für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Ver-

Gründungsgesellschafterin dargestellt worden ist (Seite 65), ver-

mögensanlage betraut sind.

treten werden. Ihr ist zu diesem Zwecke im Rahmen der Gründung der Emittentin Generalvollmacht erteilt worden. Die Managem-

Die Aufnahme von Fremdkapital erfolgt auf der Ebene der Emit-

entgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH ist von der

tentin im Rahmen der Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden

Emittentin mit der Beratung bei der Objektauswahl beauftragt

Eigenkapitals über die Commerzbank AG. Die Mitglieder der Ge-

worden und wird sie beim Verkauf der stillen Beteiligung bzw.

schäftsführungen der Emittentin sind nicht für Unternehmen tätig,

der japanischen Immobilien beraten. Mitglieder der Geschäfts-

die ihr Fremdkapital zur Verfügung stellen.

führung sind Dr. Ali Arnaout und Stefan Viering; eine spezielle Aufgabenverteilung besteht nicht. Die Geschäftsanschrift der Ma-

Über das auf dieser Seite Dargestellte hinaus sind die vorgenann-

nagementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH lautet

ten Personen nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang

Pinneberger Straße 9, 25451 Quickborn.

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.

Den Mitgliedern der Geschäftsführungen wurden im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von der Emittentin keinerlei Ge-

Treuhänderin

samtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf-

Treuhänderin ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft

wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und

für Publikumsfonds mbH, Palmaille 67, 22767 Hamburg, ebenfalls

Nebenleistungen jeder Art, gewährt. Die einzelnen Geschäfts-

eine Gründungskommanditistin (Seite 64). Der Sitz der TVP ist

führer erhalten ihre Vergütungen von anderen Unternehmen der

ebenfalls Hamburg.

MPC Capital Gruppe. Aufgaben und Rechte Marcel Becker ist zugleich Geschäftsführer und Stefan Viering

Die Aufgaben und Rechte der Treuhänderin ergeben sich einer-

Prokurist der MPC Capital Investments GmbH, die bereits als

seits aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen ihr

Gründungskommanditistin dargestellt worden ist (Seite 63) und

und der Emittentin, in den jeder Anleger durch Unterzeichnung

die von der Emittentin mit der Kapitalbeschaffung sowie der

seiner Beitrittserklärung eintritt, sowie andererseits aus dem Ge-

Projektaufbereitung (Gesellschaftsgründungen, Konzeption, Mar-

sellschaftsvertrag der Emittentin, die beide am 13. August 2008

keting, Prospektierung, rechtliche und steuerliche Beratung auf

geschlossen worden sind. Die Treugeber haben weiterhin das

deutscher Seite) beauftragt worden ist und sich hierzu Dritter be-

Recht, sich selbst als Direktkommanditisten in das Handelsregis-

dienen kann; außerdem ist sie Anbieterin der Vermögensanlage.

ter eintragen zu lassen und ihre Beteiligung auch im Außenver-

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

73

MPC Japan

hältnis zu übernehmen. Von diesem Zeitpunkt an beschränkt sich

Insgesamt erhält die Treuhänderin für alle Tätigkeiten während der

die Aufgabe der Treuhänderin auf ein bloßes Verwaltungstreu-

Fondslaufzeit auf Basis der dargestellten Prognoserechnungen

handverhältnis. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit

eine Vergütung i. H. v. EUR 2.482.490.

geschlossen. Er endet spätestens mit dem Abschluss der Liquidation der Gesellschaft. Eine ordentliche Kündigung des Treu-

Im Falle von Anteilsübertragungen sowie in Erbfällen darf die

handvertrages ist ausgeschlossen; eine Kündigung aus wichtigem

Treuhänderin für die Kosten, die ihr hierdurch entstehen (insbe-

Grund bleibt davon jedoch unberührt.

sondere Handelsregister), eine Umschreibungsgebühr in Form einer Kostenpauschale i. H. v. EUR 75 zzgl. gesetzlicher Umsatz-

Wesentliche Rechte und Pflichten der Treuhänderin

steuer erheben.

Während die Treuhänderin nach außen im eigenen Namen auftritt, überlässt sie im Innenverhältnis im Rahmen der Gesellschafter-

Interessenkonflikte

versammlungen bzw. etwaiger schriftlicher Beschlussfassungen

Die Treuhänderin ist – ebenso wie die auch als Anbieterin auf-

den Treugebern die Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte. Übt

tretende MPC Capital Investments GmbH sowie wie die MPC

die Treuhänderin hingegen nach ausdrücklicher Bevollmächtigung

Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH – eine

durch die Treugeber die Gesellschafterrechte aus, so ist sie hier-

100 % Tochtergesellschaft der MPC Münchmeyer Petersen

bei an die Weisungen und Interessen der Treugeber gebunden.

Capital AG, was grundsätzlich zu Interessenkonflikten führen kann. Einzelheiten zu bestehenden Verflechtungen werden im

Die Treuhänderin erstattet über die Ergebnisse der gemeinsamen

Kapitel „Die Gründungsgesellschafter“ auf den Seiten 62 ff. so-

Gesellschafterversammlung ausführlich Bericht. Darüber hinaus

wie im Kapitel „Mitglieder der Geschäftsführung, Treuhänderin,

ist sie verpflichtet, dem Treugeber über wesentliche Geschäfts-

Mittelverwender, Beirat sowie sonstige Personen“ auf den Seiten

vorfälle schriftlich Bericht zu erstatten und ihm auf Verlangen

73 ff. dargestellt.

zusätzliche Informationen zu erteilen. Der vollständige Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist auf den Vergütung

Seiten 139 ff. abgedruckt.

Für ihre Tätigkeit während der Platzierungsphase erhält die Treuhänderin eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR 520.000

Mittelverwender

inkl. Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bei Vollplatzierung, späte-

Mittelverwender ist die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirt-

stens jedoch am 31. Juli 2009, zur Zahlung fällig.

schaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet Welckerstraße 10, 20354 Hamburg.

Für die Betreuung der Anleger und die damit in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen erhält die Treuhänderin wei-

Aufgaben und Rechtsgrundlage

terhin pro Geschäftsjahr eine laufende Vergütung in Höhe von

Die Rechtsgrundlage für die Mittelverwendungskontrolle bildet

0,2 % inkl. Umsatzsteuer auf das Kommanditkapital i. H. v. EUR

der am 14. August 2008 zwischen der BLS Revisions- und Treu-

66,5 Mio. ohne Überzeichnungsreserve. Diese wird erstmals für

hand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Sachwert

das Geschäftsjahr 2008/2009 gezahlt und erhöht sich in jedem

Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG geschlossene Mittelver-

folgenden Geschäftsjahr um 2 %. Der Vergütungsanspruch be-

wendungsvertrag. Er dient der Sicherstellung einer zweckge-

steht bis zur Liquidation der Emittentin und ist bis zu deren Eintritt

rechten Verwendung der Gesellschaftereinlagen im Sinne von § 6

zeitanteilig pro angefangenen Monat zu zahlen.

des Gesellschaftsvertrages, welche die hinzutretenden Anleger einzuzahlen haben.

Für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Emittentin bzw. der vollständigen oder teilweisen Verwertung ihres Vermögens

Wesentliche Rechte und Pflichten des Mittelverwenders

erhält die Treuhänderin den Ersatz ihrer Auslagen sowie eine

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto eingerichtet, über

Vergütung in Höhe von 0,6 % des an die Gesellschafter auszu-

das ausschließlich der Mittelverwender verfügen darf. Ihm wird

zahlenden Betrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sobald dieser

dazu eine uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über das

festgestellt ist.

74

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

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MPC Japan

Konto eingeräumt. Mittel, die zur Durchführung des Investitions-

Interessenkonflikte

vorhabens erforderlich sind, werden schriftlich beim Mittelverwen-

Auf Seiten des Mittelverwenders existieren keine Umstände oder

der angefordert. Dabei werden dem Mittelverwender Nachweise

Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können.

vorgelegt, aus denen der Verwendungszweck sowie der Betrag zu entnehmen sind. Der Mittelverwender wird die angeforderten Mit-

Der vollständige Mittelverwendungsvertrag ist auf den Seiten

tel nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen anweisen:

146 ff. abgedruckt.

Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, Nachweis

Beirat

der rechtlichen Existenz der „Godo Kaisha JPN-1“ firmierenden

Auf Beschluss der Gesellschafter kann jederzeit ein dreiköpfiger

Kapitalgesellschaft japanischen Rechts, Vollplatzierung des ein-

Beirat konstituiert werden. Zwei seiner Mitglieder sind von den

zuwerbenden Kommanditkapitals bzw. Vorlage einer Zusiche-

Gesellschaftern zu wählen, eines wird von der Komplementärin

rung der Gesamtfinanzierung, Nachweis über die Begründung

entsandt. Der Beirat hat die Aufgabe, die persönlich haftende

einer stillen Gesellschaft (Tokumei Kumiai) mit der „Godo Kaisha

Gesellschafterin zu beraten. Er ist verpflichtet, sich über den Ge-

JPN-1“, Nachweis über die Gestattung der Veröffentlichung des

schäftsverlauf der Emittentin unterrichtet zu halten und den Ge-

Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstlei-

sellschaftern zweimal jährlich Bericht zu erstatten (vgl. §§ 14 ff.

stungsaufsicht, Sicherstellung der Richtigkeit der angegebenen

Gesellschaftsvertrag, siehe Seite 131). Die Einrichtung eines Bei-

Bankverbindung, Vorlage eines Prospektgutachtens gemäß

rates ist bisher noch nicht beschlossen worden. Dies erfolgt durch

Prüfungsstandard S 4 des IDW oder eines steuerlichen Kurz-

Beschluss der Gesellschafter. Daher können keine Angaben zu

gutachtens. Darüber hinaus müssen Verwendungszweck und

einer eventuellen Tätigkeit der Beiratsmitglieder für Unternehmen,

Höhe der angeforderten Mittel dem aktuellen Investitions- und

die die Vermögensanlage vertreiben, der Emittentin Fremdkapital

Finanzierungsplan des Gesellschaftsvertrages entsprechen. Bei

zur Verfügung stellen oder in Zusammenhang mit der Herstel-

Vorliegen der genannten Bedingungen ist der Mittelverwender zur

lung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen und

Mittelfreigabe verpflichtet. Darüber hinaus übt er keine weiteren

Leistungen erbringen, gemacht werden. Darüber hinaus gibt es

Kontrolltätigkeiten aus.

keine weiteren Aufsichtsgremien.

Für die Durchführung und die Haftung des Mittelverwenders auch

Sonstige Personen

gegenüber Dritten gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer

Als sonstige Personen im Sinne des § 12 Abs. 4 VermVerkProspV

in Deutschland e. V. herausgegebenen allgemeinen Auftragsbe-

ist die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG, vertreten durch

dingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesell-

ihren Vorstand, zu betrachten. Mitglieder des Vorstands mit ih-

schaften, nach denen der Mittelverwender für fahrlässig verurs-

ren jeweiligen Verantwortungsbereichen sind Dr. Axel Schroeder

achte Schäden bis zu einer Höhe von EUR 4 Mio. und bei Seri-

(Strategische Ausrichtung, Mergers und Acquisitions), Ulrich Olde-

enschäden bis EUR 5 Mio. haftet. Der Mittelverwendungsvertrag

haver (Produktstrategie und Vertrieb), Ulf Holländer (Finanz- und

endet grundsätzlich mit der endgültigen Abrechnung der auf das

Rechnungswesen, Controlling, Risikomanagement und Steuern),

Mittelverwendungskonto eingezahlten Gesellschaftereinlagen.

Axel Siepmann (Produktentwicklung, Mergers und Acquisitions) und Tobias Boehncke (Personal, Organisation, IT, Abwicklung,

Vergütung

Treuhand sowie Prozessmanagement). Ihre Geschäftsadresse

Der Mittelverwender erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung

lautet Palmaille 67, 22767 Hamburg. Als weitere sonstige Per-

i. H. v. EUR 80.000 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergü-

son im Sinne des § 12 Abs. 4 VermVerkProspV ist die MPC

tung ist am 31. Dezember eines jeden Jahres entsprechend dem

Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH, vertreten

Verhältnis des zu diesem Zeitpunkt eingeworbenen Kommandit-

durch die Geschäftsführer Dr. Ali Arnaout, Ulf Holländer und Ste-

kapitals zum prospektierten Gesamtkommanditkapital, spätestens

fan Viering; eine spezielle Aufgabenverteilung besteht nicht. Die

jedoch bei endgültiger Vollplatzierung des Gesamtkommandit-

Geschäftsanschrift lautet Palmaille 67, 22767 Hamburg. Dr. Ali

kapitals, zur Zahlung fällig.

Arnaout und Stefan Viering sind darüber hinaus Geschäftsführer der Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan

I M M O B I LI E N FO N D S

AN GAB E N Ü B E R D I E E M ITTE NTI N

75

MPC Japan

DER JÜNGSTE GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN mbH, die von der Emittentin mit Generalvollmacht ausgestattet

Die Emittentin wurde am 12. Juni 2008 gegründet. Für das laufen-

wurde. Den vorgenannten natürlichen Personen wurden von der

de Geschäftsjahr 2008/2009 ist der Beginn der Einwerbung des

Emittentin keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinn-

Kommanditkapitals vorgesehen. Die Platzierung des Eigenkapitals

beteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,

beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes.

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.

Die Schließung des Fonds ist bei Vollplatzierung, spätestens zum 31. Januar 2010, vorgesehen. Es wird angenommen, dass 100 %

Darüber hinaus haben die sonstigen Personen keine Funktion

des geplanten Kommanditkapitals in Höhe von EUR 66,5 Mio. bis

bei der Emittentin.

Ende Juli 2009 gezeichnet sein werden.

Die MPC Capital Investments GmbH ist mit der Projektaufberei-

Das Geschäftsjahr 2008/2009 ist im Wesentlichen durch die

tung, der Kapitalbeschaffung sowie der Prospektierung beauf-

Einwerbung von Kommanditkapital und die Investition in die stille

tragt und kann sich dazu Dritter bedienen. Dazu gehören voraus-

Beteiligung an dem Geschäft der japanischen Kapitalgesellschaft

sichtlich die MPC Capital Privatbank Aktiengesellschaft sowie

geprägt. Die Geschäftsaussichten für das laufende Geschäftsjahr

die eFonds24 GmbH. Bei der MPC Capital Privatbank Aktien-

sind im Lagebericht, der im Abschnitt „Die Vermögens-, Finanz-

gesellschaft handelt es sich um eine 75%ige Tochter der MPC

und Ertragslage der Emittentin sowie die Prüfung des Jahresab-

Münchmeyer Petersen Capital AG. An der Muttergesellschaft der

schlusses“ auf den Seiten 68 ff. abgedruckt ist, dargestellt.

eFonds24 GmbH, der eFonds Holding AG, ist die MPC Münchmeyer Petersen Capital AG zu 25,1 % beteiligt. Ulrich Oldehaver ist Geschäftsführer und Ulf Holländer, Tobias Boehncke und Stefan Viering sind Prokuristen der MPC Capital Investments GmbH. Des Weiteren ist Ulf Holländer Aufsichtsratsvorsitzender der MPC Capital Privatbank Aktiengesellschaft sowie Dr. Axel Schroeder Aufsichtsratsvorsitzender der eFonds Holding AG. Darüber hinaus sind die vorgenannten Personen nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Für Zwecke der Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals hat die Emittentin einen Darlehensvertrag mit der Commerzbank AG geschlossen. Die vorgenannten Personen sind nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Die vorgenannten Personen sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Darüber hinaus existieren keine weiteren Personen, die die Herausgabe, den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben.

76

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Gewährleistete Vermögensanlage

Die Rückzahlung oder Verzinsung der Vermögensanlage wird

schaft gewährleistet. Daher sind die Angabepflichten gem. § 14

weder von einer juristischen Person noch von einer Gesell-

VermVerkProspV nicht einschlägig.

Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen Anbieterin der Vermögensanlage ist die MPC Capital Invest-

mäß oder höher getilgt. Der durchschnittliche Gesamtmittelrück-

ments GmbH. Als Tochterunternehmen der börsennotierten MPC

fluss der Fonds, deren Objekte bereits veräußert wurden, beträgt

Münchmeyer Petersen Capital AG entwickelt, initiiert und vertreibt

149,69 % bezogen auf das eingesetzte Kapital inklusive Agio bei

sie Kapitalanlagen für private Anleger. Per 30. Juni 2008 hat die

einer mittleren Laufzeit von rund sechs Jahren.

MPC Capital Investments GmbH 69 Immobilienfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 4,51 Mrd. aufgelegt. Das am

„One step ahead“ – mit dem aktuellen Fonds „MPC Japan“ verhilft

freien Kapitalmarkt platzierte Eigenkapital dieser Fonds beläuft

MPC Capital als erstes Emissionshaus deutschen Anlegern zu

sich auf ca. EUR 2,28 Mrd.

einem Zugang zum Immobilienmarkt Japan. Auch mit dem ersten Indien-Fonds „MPC Indien“ setzte die MPC Capital Investments

Die geprüfte Leistungsbilanz der MPC Capital Investments GmbH

GmbH ihre bereits mehrfach erfolgreich realisierte „First to the

dokumentiert per 31. Dezember 2006 ein Eigenkapitalvolumen

market“-Strategie um und trat als erster geschlossener Immobili-

der platzierten Immobilienfonds von insgesamt EUR 1,77 Mrd.

eninitiator in die erst seit 2005 für Ausländer geöffneten indischen

gegenüber einem prospektierten Volumen von EUR 1,74 Mrd..

Immobilienmärkte ein, die ein besonders viel versprechendes Po-

Das tatsächlich eingeworbene Eigenkapitalvolumen beträgt über

tenzial bieten. Ende 2008 folgte bereits der zweite Indien-Fonds,

alle Immobilienfonds 101,5 % des prospektierten Volumens. Das

über den Anleger in voraussichtlich 21 Projektentwicklungen von

Gesamtinvestitionsvolumen aller laufenden Fonds beläuft sich auf

Einkaufszentren und Hotels investieren. Naturgemäß liegen für

EUR 3,92 Mrd. gegenüber prospektierten EUR 3,91 Mrd.. Das

diesen Fonds noch keine Performancedaten vor.

entspricht 100,3 % des prospektierten Volumens. Zusätzlich hat die MPC Capital Investments GmbH bis zum 31. Dezember 2006

Die Leistungsbilanz der MPC Capital Investments GmbH erscheint

insgesamt drei Opportunity-Fonds mit einem Eigenkapitalvolumen

in zwei Auflagen. Zunächst am Anfang des Jahres auf Basis vor-

von EUR 220,27 Mio. im Immobiliensegment platziert. Auf Dach-

läufiger Zahlen, um eine zeitnahe Information der Anleger zu

fondsebene nehmen die Fonds kein Fremdkapital auf.

gewährleisten. Nach Vorlage aller Jahresabschlüsse der Fondsgesellschaften veröffentlicht MPC Capital die endgültige zwei-

Die geprüfte Leistungsbilanz 2006 weist für 78 % aller platzierten

te Auflage der Leistungsbilanz, geprüft durch eine Wirtschafts-

Immobilienfonds, die per 31. Dezember 2006 aktiv waren oder

prüfungsgesellschaft. Die testierte Leistungsbilanz für das Jahr

sich in Liquidation befanden, prospektgemäße oder höhere Aus-

2006 sowie die vorläufige Leistungsbilanz 2007 sind im Internet

schüttungen für 2006 und kumuliert aus. Sowohl 2006 als auch

unter www.mpc-capital.de als Download verfügbar oder können

kumuliert über die jeweiligen Laufzeiten haben 100 % der Immo-

bei MPC Capital angefordert werden. Sie beinhalten neben den

bilienfonds vertragsgemäß oder höher getilgt.

oben aufgeführten Daten weitere Detailinformationen über die wirtschaftliche Entwicklung der bisher aufgelegten Immobilien-

Die vorläufige Leistungsbilanz 2007 bestätigt diese positive Per-

fonds.

formance. 2007 weisen 84 % aller noch laufenden Immobilienfonds prospektgemäße oder höhere Ausschüttungen für 2007

Zum aktuellen Marktumfeld wird auf das Kapitel „Der Immobilien-

und kumuliert auf. Sowohl 2007 als auch kumuliert über die jewei-

markt Japan“ auf Seite 35 verwiesen.

ligen Laufzeiten haben 100 % der Immobilienfonds vertragsge-

I M M O B I LI E N FO N D S

G EWÄH R LE I STETE VE R M Ö G E N SAN LAG E /AN GAB E N Ü B E R D U R C H G E F Ü H RTE VE R M Ö G E N SAN LAG E N

77

MPC Japan

Prognostizierter Investitionsund Finanzierungsplan VOR B E M E R KU NG

men. Die einzelnen Positionen fallen teilweise auf deutscher und

Der konsolidierte Investitions- und Finanzierungsplan zeigt die

teilweise auf japanischer Seite an und werden hier konsolidiert

Mittelherkunft und Mittelverwendung für das gesamte Projekt,

dargestellt.

das heißt für die Fondsgesellschaft und den TK Operator zusam-

KONSOLIDIERTER INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN (PROGNOSE) Geplante Mittelverwendung Kaufpreis der Objekte

In EUR

In %

160.486.133

88,11

Hinterlegung von Sicherheiten

2.579.557

1,42

Maklergebühr

3.209.723

1,76

Darlehensgebühr

847.616

0,46

1.250.000

0,69

Zwischenfinanzierung

234.000

0,13

Begutachtung der Objekte

223.496

0,12

Gründungskosten stille Beteiligung

162.543

0,09

Rechtliche und steuerliche Beratung Japan

893.986

0,49

Objektauswahl, Analysen

125.000

0,07

Prämie Devisenterminoption

Gründungskosten deutsche Gesellschaften

175.000

0,10

Konzeption, Marketing und Prospektierung

580.000

0,32

6.650.000

3,65

520.000

0,28

80.000

0,04

2.435.000

1,34

Eigenkapitalbeschaffung (inkl. Agio) Treuhandabwicklung Mittelverwendungskontrolle Sicherstellung der Gesamtfinanzierung Rechtliche und steuerliche Beratung Deutschland Liquiditätsreserve Gesamtinvestition

560.000

0,31

1.127.399

0,62

182.139.453

100,00

Geplante Mittelherkunft Fremdkapital

105.952.010

58,17

Beteiligungssumme Kenedix, Inc.

4.428.204

2,43

Beteiligungssumme TK Operator

1.931.239

1,06

Einlage der Gründungskommanditisten Pflichteinlagen der Anleger* Agio auf das einzuwerbende Kommanditkapital* Gesamtfinanzierung

3.000

0,00

66.500.000

36,51

3.325.000

1,83

182.139.453

100,00

EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich *Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat bereits ein Anleger aus dem Kreis der Initiatoren eine Einlage in Höhe von EUR 10.000 zzgl. Agio geleistet.

78

P R O G N OSTI Z I E RTE R I NVESTITI O N S - U N D F I NAN Z I E R U N G S P LAN

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MPC Japan

VOR B E M E R KU NG

bildet. Darauf folgt der Investitions- und Finanzierungsplan, die

Um die Mittelherkunft und -verwendung differenziert aufzuzeigen,

Ebene des TK Operators einschließlich Erläuterungen.

wird zunächst die Ebene der Emittentin mit Erläuterungen abge-

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN GMBH & CO. KG (PROGNOSE) Geplante Mittelverwendung 1. Stille Beteiligung

In EUR

In %

58.015.191

83,08

2. Objektauswahl, Begutachtung, Analysen1)

125.000

0,18

3. Zwischenfinanzierungsgebühr

234.000

0,34

4. Gründungskosten1)

175.000

0,25

5. Konzeption, Marketing, Prospektierung1)

580.000

0,83

6.650.000

9,52

520.000

0,75

6. Eigenkapitalbeschaffung 7. Treuhandabwicklung1) 8. Mittelverwendungskontrolle

80.000

0,11

9. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

2.435.000

3,49

10. Rechtliche und steuerliche Beratung1)

560.000

0,80

1)

11. Liquiditätsreserve Gesamtinvestition

453.809

0,65

69.828.000

100,00

66.500.000

95,24

3.325.000

4,76

Geplante Mittelherkunft 12. Pflichteinlagen der Anleger2) 13. Agio, 5 %

2), 3)

14. Gründungskommanditeinlagen

4)

Gesamtmittelherkunft

3.000

0,00

69.828.000

100,00

EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich 1) Diese Positionen verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. 2) Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat bereits ein Anleger aus dem Kreis der Initiatoren eine Einlage in Höhe von EUR 10.000 zzgl. Agio geleistet. 3) Auf die Pflichteinlagen der Anleger ist ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten, das zur Deckung der Eigenkapitalbeschaffungskosten verwendet wird. 4) Auf die Gründungskommanditeinlagen ist kein Agio zu leisten.

Erläuterungen zum prognostizierten Investitionsund Finanzierungsplan G E PLANTE M ITTE LVE RWE N DU NG

2. Objektauswahl, Begutachtung, Analysen

SACHWE RT R E N DITE-FON DS JAPAN G M B H & CO. KG

Für die Auswahl und Aufbereitung der Investitionsentscheidung

1. Stille Beteiligung

erhält die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Ja-

Diese Position umfasst die stille Beteiligung der deutschen Fonds-

pan mbH eine Vergütung in Höhe von EUR 125.000 einschließ-

gesellschaft am TK Business A i. H. v. EUR 58.015.191.

lich gesetzlicher Umsatzsteuer.

I M M O B I LI E N FO N D S

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79

MPC Japan

3. Zwischenfinanzierungsgebühr

8. Mittelverwendungskontrolle

Für die Vorfinanzierung des einzuwerbenden Kommanditkapi-

Für die Überwachung des Mittelverwendungskontos und die Frei-

tals hat die Commerzbank AG einen Kreditrahmen in Höhe von

gabe der verwendeten Mittel erhält die BLS Revisions- und Treu-

EUR 58.500.000 zur Verfügung gestellt. Für die damit verbun-

hand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Entgelt von EUR

denen Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren, die von der

80.000 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

finanzierenden Bank in Rechnung gestellt werden, wurde ein Betrag in Höhe von EUR 234.000 angesetzt.

9. Sicherstellung der Gesamtfinanzierung Die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

4. Gründungskosten

vermittelt der Fondsgesellschaft für Zwecke der Eigenkapitalzwi-

Zur Abgeltung von Kosten, die im Rahmen der Gründung der

schenfinanzierung ein Bankdarlehen und sichert der Fondsge-

Gesellschaften in Deutschland entstanden sind bzw. entstehen,

sellschaft zum 31. Januar 2010 die Platzierung des notwendigen

erhält die MPC Capital Investments GmbH eine einmalige Ver-

Kommanditkapitals zu. Sie verpflichtet sich der Fondsgesellschaft

gütung in Höhe von EUR 175.000 einschließlich gesetzlicher

und der Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft gegenüber, das

Umsatzsteuer.

am Ende der Zeichnungsfrist EUR 66,5 Mio. zzgl. Agio unterschreitende Kommanditkapital selbst zu übernehmen oder durch

5. Konzeption, Marketing, Prospektierung

Dritte übernehmen zu lassen. Alternativ hat sie die Möglichkeit,

Für die Konzeption dieses Beteiligungsangebotes sowie die Er-

ein Darlehen zur Verfügung zu stellen, das die Anleger nicht

stellung des Verkaufsprospektes, einschließlich der im Rahmen

schlechter stellt als bei Volleinwerbung des vorgenannten Kom-

der Vermarktung dieses Beteiligungsangebotes anfallenden Mar-

manditkapitals.

ketingaktivitäten, erhält die MPC Capital Investments GmbH eine Vergütung in Höhe von EUR 580.000 einschließlich gesetzlicher

Für die Vermittlung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung erhält

Umsatzsteuer.

die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 1.217.500. Diese Ge-

6. Eigenkapitalbeschaffung

bühr ist mit Abschluss des entsprechenden Darlehensvertrages

Mit der Vermittlung des geplanten Eigenkapitals wurde die MPC

verdient und in Abhängigkeit vom Platzierungsstand fällig. Für die

Capital Investments GmbH beauftragt, die hierfür eine Vergütung

Sicherstellung der Platzierung des einzuwerbenden Kommandit-

in Höhe von EUR 3.325.000 zzgl. des von den Anlegern auf das

kapitals zum 31. Januar 2010 erhält die MPC Münchmeyer Pe-

Kommanditkapital zu zahlenden Agios von 5 % erhält. Für die Ver-

tersen Real Estate Consulting GmbH eine einmalige Vergütung

mittlung einer Überzeichnungsreserve von bis zu EUR 500.000

in Höhe von EUR 1.217.500. Insgesamt erhält sie somit EUR

erhält sie eine Provision von 5 % zzgl. 5 % Agio auf die vermittelte

2.435.000. Umsatzsteuer fällt nicht an. Sollte Umsatzsteuer auf

Überzeichnungsreserve. Sollte Umsatzsteuer auf die Vergütung

die Vergütung anfallen, ist diese grundsätzlich bereits in der vor-

anfallen, so ist diese in der vorgenannten Vergütung grundsätzlich

genannten Vergütung enthalten. Es sei denn, die Fondsgesell-

enthalten.

schaft ist ihrerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt. In diesem Fall ist die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

7. Treuhandabwicklung

berechtigt, die Umsatzsteuer der Fondsgesellschaft zusätzlich in

Gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Fondsge-

Rechnung zu stellen.

sellschaft erhält die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH für die treuhänderische Übernahme und

10. Rechtliche und steuerliche Beratung

Verwaltung von Anlegerbeteiligungen in der Investitionsphase

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit der rechtlichen und

eine Vergütung in Höhe von EUR 520.000 einschließlich gesetz-

steuerlichen Beratung im Zuge der Fondskonzeption erhält die

licher Umsatzsteuer.

MPC Capital Investments GmbH eine Vergütung in Höhe von EUR 560.000 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

80

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MPC Japan

11. Liquiditätsreserve

Nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die

Im Investitionsplan ist eine anfängliche Liquiditätsreserve in Höhe

Treuhandkommanditistin erfolgt die Einzahlung der Zeichnungs-

von EUR 453.809 für unvorhergesehene Aufwendungen oder die

summe in EUR und in einer Rate.

Überschreitung der in der Investitionsphase kalkulierten Kosten auf deutscher Seite eingeplant. Soweit die Liquiditätsreserve nicht

13. Agio, 5 %

benötigt wird, wird sie verzinslich angelegt, Erträge aus der Ver-

Auf das über das Gründungskapital hinaus vermittelte Eigenka-

zinsung wurden kalkulatorisch nicht angesetzt.

pital wird zusätzlich ein Agio in Höhe von 5 % erhoben, das zur Abdeckung der Platzierungskosten dient. Das Agio ist ebenfalls

G E PLANTE M ITTE LH E R KU N FT SACHWE RT R E N DITE-

nach Annahme der Beitrittserklärung und Aufforderung durch die

FON DS JAPAN G M B H & CO. KG

Treuhandkommanditistin fällig.

12. Pflichteinlagen der Anleger Es ist vorgesehen, für das Beteiligungsangebot ein Kommandit-

14. Gründungskommanditeinlagen

kapital in Höhe von EUR 66.500.000 einzuwerben. Die Einwer-

Gründungsgesellschafter der Sachwert Rendite-Fonds Japan

bung der Kommanditanteile beginnt einen Werktag nach Veröf-

GmbH & Co. KG mit einer Einlage in Höhe von jeweils EUR 1.000

fentlichung des Verkaufsprospektes. Die Schließung des Fonds

sind die TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Pub-

erfolgt bei Vollplatzierung. Eine mögliche Überzeichnung ist bis

likumsfonds mbH, die MPC Capital Investments GmbH und die

maximal EUR 500.000 möglich. Eine vorzeitige Schließung ist

Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH. Die

nicht vorgesehen.

Gründungsgesellschafter haben Ihre Einlage bereits geleistet. Diese Pflichteinlagen der Gründungskommanditistinnen erhöhen die Liquiditätsreserve. Die Gründungsgesellschafter zahlen kein Agio.

KOMPRIMIERTE DARSTELLUNG DER MITTELVERWENDUNG FÜR DIE INVESTITIONSPHASE

1. Aufwand für den Erwerb der stillen Beteiligung

In EUR

In % der Gesamtsumme inkl. Agio

58.015.191

83,08

11.125.000

15,93

234.000

0,34

2. Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen 2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage 3. Liquiditätsreserven Summe

KOM PR I M I E RTE DARSTE LLU NG DE R M ITTE L-

453.809

0,65

69.828.000

100,00

Operators. Unter der Position 2 sind alle weiteren Vergütungen

VE RWE N DU NG FÜ R DI E I NVE STITION S PHAS E

zusammengefasst, außer den in der Position 2.2 enthaltenen Ne-

In der Investitionsphase ergeben sich entsprechend den Prospekt-

benkosten für die Eigenkapitalvorfinanzierung. In der Position 3

annahmen die in der obigen Tabelle dargestellten Kosten. Position 1

findet sich die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft wieder.

enthält die Kosten für die stille Beteiligung am Geschäft des TK

I M M O B I LI E N FO N D S

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81

MPC Japan

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN GESAMTGESCHÄFT DES TK OPERATORS (PROGNOSE) Geplante Mittelverwendung

In EUR

In JPY

In %

160.486.133

25.750.000.000

94,22

1.

Kaufpreis

2.

Hinterlegung von Sicherheiten

2.579.557

413.890.000

1,51

3.

Liquiditätsreserve

673.590

108.077.500

0,40

4.

Darlehensgebühr

847.616

136.000.000

0,50

5.

Prämie Devisenterminoption

1.250.000

200.562.500

0,73

6.

Maklergebühr

3.209.723

515.000.000

1,88

7.

Begutachtung der Objekte

223.496

35.860.000

0,13

8.

Gründungskosten stille Beteiligung

162.543

26.080.000

0,10

9.

Rechtliche und steuerliche Beratung Japan

893.986

143.440.000

0,53

170.326.644

27.328.910.000

100,00

105.952.010

17.000.000.000

62,21

58.015.191

9.308.537.400

34,06

11.2 Beteiligungssumme Kenedix, Inc.

4.428.204

710.505.300

2,60

11.3 Anteil TK Operator

1.931.239

309.867.300

1,13

170.326.644

27.328.910.000

100,00

Gesamtinvestition

Geplante Mittelherkunft 10. Fremdkapital 11. Eigenkapital 11.1 Beteiligungssumme Fondsgesellschaft

Gesamtmittelherkunft EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich

G E PLANTE M ITTE LVE RWE N DU NG

2. Hinterlegung von Sicherheiten

G E SAMTG E SCHÄFT DE S TK OPE RATORS

Zur Bereitstellung des langfristigen Darlehens veranschlagt die

1. Kaufpreis

finanzierende Bank landestypisch die Hinterlegung von Sicher-

Der Kaufpreis der Immobilien setzt sich aus den Einzelkaufpreisen

heiten. In diesem Falle ist die Hinterlegung einer Sicherheit in

der neun erworbenen Fondsobjekte zusammen. Das wirtschaft-

Höhe von neun monatlichen Zinszahlungen vereinbart, die der Ge-

liche Eigentum an den Objekten wurde am 27. August 2008 zu

sellschaft nach Erfüllung des Darlehensvertrages wieder zufließt.

dem vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis in Höhe von JPY 25.750.000.000 (knapp EUR 160.486.133) erworben.

Zusätzlich wird bei den japanischen Treuhandbanken, die das zivilrechtliche Eigentum der Fondsobjekte halten, eine Sicherheitsreserve für Versicherungen, Steuern und Gebühren hinterlegt. Die beiden hinterlegten Sicherheiten betragen zusammen JPY 413.890.000 (rund EUR 2.579.557).

82

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MPC Japan

3. Liquiditätsreserve

9. Rechtliche und steuerliche Beratung Japan

Im Investitionsplan ist eine anfängliche Liquiditätsreserve in Höhe

Für Kosten, die durch rechtliche und steuerliche Beratung im Zu-

von JPY 108.077.500 (rund EUR 673.589) für unvorhergesehene

sammenhang mit der Konzeption und Umsetzung der Transaktion

Aufwendungen oder die Überschreitung der in der Investitions-

auf japanischer Ebene entstehen, wurde vom TK Operator ein Be-

phase kalkulierten Kosten eingeplant. Des Weiteren fungiert die

trag von JPY 143.440.000 eingeplant (knapp EUR 893.986).

Liquiditätsreserve der japanischen Gesellschaft als Betriebskapital, bis die ersten Mietzahlungen eingehen. Soweit die Liquiditäts-

G E PLANTE M ITTE LH E R KU N FT

reserve nicht benötigt wird, wird sie verzinslich angelegt, Erträge

G E SCHÄFT DE S TK OPE RATORS

aus der Verzinsung wurden kalkulatorisch nicht angesetzt.

10. Fremdkapital Das von der finanzierenden Bank zur Verfügung gestellte langfris-

4. Darlehensgebühr

tige Darlehen beläuft sich insgesamt auf JPY 17.000.000.000

Der Erwerb der Fondsobjekte erfolgt planmäßig zum Teil über eine

(knapp EUR 106 Mio.). Eine nähere Erläuterung der vertraglichen

Fremdkapitalfinanzierung. Bei der Darlehensaufnahme berechnet

Konditionen des Darlehensvertrages ist auf der Seite 100 dar-

die finanzierende Bank eine Bereitstellungs- und Bearbeitungs-

gestellt.

gebühr in Höhe von JPY 136.000.000 (rund EUR 847.616). 11. Eigenkapital 5. Prämie Devisenterminoption

11.1 Beteiligungssumme Fondsgesellschaft

Zur Absicherung von Währungsschwankungen wurde für 70 %

Die Beteiligung der Fondsgesellschaft am TK Business A

des TK-Business-A-Eigenkapitals eine Devisenterminoption zum

beträgt EUR 58.015.191. Zur Zahlung des Kaufpreises wur-

Preis von EUR 2,5 Mio. erworben, wovon EUR 1,25 Mio. vorab,

de dieser Betrag vom TK Operator am 21. August 2008 zu

der Rest am Ende des Geschäfts fällig sind. Diese berechtigt zum

einem Kurs von EUR 1 = JPY 160,45 in JPY 9.308.537.400

Zeitpunkt des prognostizierten Verkaufs, den erzielten Verkaufser-

getauscht. Der Anteil der Einlage der Fondsgesellschaft am

lös in japanischen Yen zu einem fest vereinbarten Wechselkurs in

Gesamteigenkapital des TK Business beträgt 90 %.

Euro zu tauschen. 11.2 Beteiligungssumme Kenedix, Inc. 6. Maklergebühr

Die Beteiligung von Kenedix, Inc., in Höhe von JPY

Für die Vermittlung des Gesamtprojekts sowie für die Unterstüt-

613.541.369 (knapp EUR 3.823.879) erfolgt im TK Business

zung während der Prüf- und Konzeptionsphase wurde mit dem

B. Ein weiterer Teil des von Kenedix, Inc., erbrachten Eigen-

Asset Manager eine Maklergebühr in Höhe von JPY 515.000.000

kapitals in Höhe von JPY 96.963.931 (knapp EUR 604.325)

bzw. 2 % des Kaufpreises vereinbart , was umgerechnet knapp

fließt in das TK Business A. Insgesamt beträgt die Einlage von

EUR 3.209.723 entspricht.

Kenedix, Inc., JPY 710.505.300 (knapp EUR 4.428.204) und somit 7 % des Gesamteigenkapitals des TK Operators.

7. Begutachtung der Objekte Für die technische und rechtliche Begutachtung sowie die wirt-

11.3 Anteil TK Operator

schaftliche Bewertung der Fondsobjekte wurde vom TK Operator

Der Anteil des TK Operators an seinem Gesamtgeschäft be-

ein Betrag von JPY 35.860.000 (rund EUR 223.496) einkal-

trägt JPY 309.867.300 (knapp EUR 1.931.239), was 3 %

kuliert.

seiner Gesamteigenkapitalausstattung entspricht. Die Ausstattung mit Eigenkapital des TK Operators erfolgte durch

8. Gründungskosten stille Beteiligung

Kenedix, Inc. Somit beträgt die Gesamtbeteiligung von Kene-

Zur Deckung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Grün-

dix, Inc., 10 %.

dung der japanischen Gesellschaftsstruktur entstehen, wurde vom TK Operator ein Betrag von JPY 26.080.000 veranschlagt (knapp EUR 162.543).

I M M O B I LI E N FO N D S

E R LÄUTE R U N G E N Z U M P R O G N OSTI Z I E RTE N I NVESTITI O N S - U N D F I NAN Z I E R U N G S P LAN

83

MPC Japan

Prognostizierte Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Erläuterungen WIRTSCHAFTLICHKEITSRECHNUNG GESCHÄFT DES TK OPERATORS Geschäftsjahr

2008/2009

2009/2010

2010/2011

2011/2012

1.242.860.965

1.475.466.095

1.483.749.634

1.491.836.098

–422.154.074

–496.774.526

–494.283.908

–491.793.290

In JPY Einnahmen 1.

Nettomieteinnahmen (nach Treuhandbanken)

Ausgaben 2.

Darlehenszinsen

3.

Tilgung

4.

Rücklagen für Neuvermietungen

5.

Investitionsausgaben für Instandhaltung

6.

Umsatzsteuererstattung (+)/-zahlung (–)

7.

Asset Management Japan

8.

Verwaltungsaufwand

0

–85.000.000

–85.000.000

–85.000.000

–14.489.896

–17.201.708

–17.295.348

–17.328.603

–3.361.000

–3.361.000

–3.361.000

–3.361.000

4.987.939

52.728.883

–2.639.880

–2.660.709

–68.357.353

–81.150.635

–81.606.230

–82.050.985

–31.150.000

–31.461.500

–31.776.115

–32.093.876

–534.524.384

–662.220.486

–715.962.481

–714.288.463

Nettoüberschuss TK Business A und B

708.336.581

813.245.609

767.787.153

777.547.635

10. Nettoüberschuss TK Business A (93,75 %)

664.065.545

762.417.758

719.800.456

728.950.908

44.271.036

50.827.851

47.986.697

48.596.727

4.233.020

5.033.374

4.896.019

5.102.554

9.

11. Nettoüberschuss TK Business B (6,25 %)

In EUR 12. Nettoüberschuss TK Business A 13. Einnahmen aus Devisentermingeschäft

360.453

427.160

427.160

427.160

4.593.473

5.460.534

5.323.179

5.529.714

4.409.734

5.242.113

5.110.252

5.308.526

15. Japanische Quellensteuer

–579.793

–694.999

–657.917

–686.975

16. Ausschüttung an Fondsgesellschaft nach japanischer Quellensteuer

3.829.941

4.547.114

4.452.335

4.621.551

14. Ausschüttung an Fondsgesellschaft (96 %)

EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich

84

P R O G N OSTI Z I E RTE WI RTS C HAFTLI C H K E ITS R EC H N U N G E N U N D E R LÄUTE R U N G E N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

2012/2013

2013/2014

2014/2015

2015/2016

2016/2017

2017/2018

1.501.069.957

1.521.740.165

1.556.837.596

1.556.052.646

1.568.738.391

1.589.886.089

–489.302.672

–558.933.095

–568.114.072

–565.192.551

–562.271.030

–559.349.510

–85.000.000

–85.000.000

–85.000.000

–85.000.000

–85.000.000

–85.000.000

–17.432.330

–17.820.219

–18.129.482

–18.133.881

–18.273.269

–18.497.557

–3.361.000

–20.312.000

–20.312.000

–20.312.000

–20.312.000

–20.312.000

–2.682.627

–2.714.122

–2.757.664

–2.771.749

–2.797.095

–2.829.571

–82.558.848

–83.695.709

–85.626.068

–85.582.896

–86.280.611

–87.443.735

–32.414.815

–32.738.963

–33.066.353

–33.397.016

–33.730.986

–34.068.296

–712.752.292

–801.214.108

–813.005.639

–810.390.093

–808.664.991

–807.500.669

788.317.665

720.526.057

743.831.957

745.662.553

760.073.400

782.385.420

739.047.811

675.493.178

697.342.460

699.058.643

712.568.812

733.486.331

49.269.854

45.032.879

46.489.497

46.603.910

47.504.588

48.899.089

5.316.891

4.983.994

5.267.534

5.402.830

5.628.728

5.918.195

427.160

427.160

427.160

427.160

427.160

427.160

5.744.051

5.411.154

5.694.694

5.829.990

6.055.888

6.345.355

5.514.289

5.194.708

5.466.906

5.596.790

5.813.652

6.091.541

–717.721

–706.585

–760.724

–778.995

–814.859

–862.978

4.796.568

4.488.123

4.706.182

4.817.795

4.998.793

5.228.563

I M M O B I LI E N FO N D S

P R O G N OSTI Z I E RTE WI RTS C HAFTLI C H K E ITS R EC H N U N G E N U N D E R LÄUTE R U N G E N

85

MPC Japan

E R LÄUTE R U NG E N DE R PROG NOSTIZ I E RTE N WI RTSCHAFTLICH KE ITS R ECH N U NG – G E SCHÄFT DE S TK OPE RATORS

VOR B E M E R KU NG

3. Tilgung

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stellt die wesentlichen wirt-

Die Tilgung wurde fest mit 0,5 % des Fremdkapitalvolumens

schaftlichen Parameter und den erwarteten prognostizierten An-

während der gesamten Laufzeit des Darlehens jährlich verein-

lageerfolg aus der stillen Beteiligung am Geschäft des TK Opera-

bart. Seitens der finanzierenden Bank wurde eine tilgungsfreie

tors dar und zeigt die der Prognoserechnung zugrunde liegenden

Zeit ab Inanspruchnahme des Darlehens von einem Jahr gewährt,

Annahmen auf. Naturgemäß nimmt die Prognosesicherheit ab,

danach erfolgt die Rückführung im Dreimonatsrhythmus. Für den

je weiter in die Zukunft geblickt wird. Daher kann es zu Abwei-

Zeitraum der Anschlussfinanzierung wurde ebenfalls eine Tilgung

chungen von der Prognoserechnung kommen. Die Berechnungen

in Höhe von 0,5 % des Fremdkapitalvolumens jährlich unterstellt.

können geringfügige EDV-bedingte Differenzen durch Rundung auf volle EUR bzw. JPY enthalten. Das Geschäftsjahr startet am

4. Rücklagen für Neuvermietungen

1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres. Die Fondsobjekte

Trotz eines Vermietungsstandes von 99,7 %, bonitätsstarker Mie-

wurden am 27. August 2008 erworben.

ter und Mietverträgen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 14 Jahren wurden sicherheitshalber jährliche Kosten für

1. Nettomieteinnahmen (nach Treuhandbanken)

Neuvermietungen in Höhe von 1 % der Bruttomieteinnahmen vor

Die Nettomieteinnahmen wurden auf Grundlage der bestehenden

Abzug immobilienbezogener Steuern, Kosten und Gebühren auf

Mietverträge kalkuliert, abzüglich auf Ebene der Treuhandbanken

Ebene der Treuhandbanken eingeplant. Wird diese Summe nicht

anfallender immobilienbezogener Steuern, Kosten und Gebühren

oder nicht vollständig benötigt, erhöht sich die Liquiditätsreserve

(vgl. Kapitel „Vertragliche Rahmenbedingungen, Verwaltung der

entsprechend.

Immobilien“, Seite 102). Die Immobilien wurden am 27. August 2008 übernommen, die Mieteinnahmen stehen seit diesem Zeit-

5. Investitionsausgaben für Instandhaltung

punkt der japanischen Gesellschaft zu. Der Prognoserechnung

Auf Basis der technischen Gutachten wurden die laufenden Inves-

wurde eine Inflationsrate von 1 % p. a. unterstellt, wenn der unter-

titionsausgaben im Bereich der Instandhaltung der Fondsobjekte

liegende Mietvertrag des Objektes eine Anpassung vorsieht.

mit einem Durchschnittsbetrag von jährlich JPY 3.361.000 (rund EUR 20.900) für die ersten fünf Jahre und mit JPY 20.312.000

2. Darlehenszinsen

(rund EUR 126.500) für die Jahre sechs bis zehn veranschlagt.

Ein Teil der Investition ist durch Fremdkapital zu finanzieren. Für die Langfristfinanzierung wurde ein Darlehenszinssatz in Höhe

6. Umsatzsteuererstattung/-zahlung

von 2,89 % für die fünfjährige Laufzeit des Darlehens gesichert.

In den ersten beiden Geschäftsjahren kommt es zu einer Erstat-

Für eine Anschlussfinanzierung wurde nach fünf Jahren um 0,5 %

tung der japanischen Umsatzsteuer aus der Ankaufsphase. Ab

höherer Zinssatz angenommen.

dem Geschäftsjahr 2010/2011 sind jährlich Zahlungen für japanische Umsatzsteuer zu leisten.

86

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MPC Japan

7. Asset Management Japan

13. Einnahmen aus Devisentermingeschäft

Für die Übernahme der Objektverwaltung und das Immobilien-

Durch den Abschluss des Devisentermingeschäftes anteilig ab

management in Japan wurde zwischen dem TK Operator und

Kaufdatum entstehen jährlich Einnahmen in Höhe von EUR

Kenedix Advisors Co., Ltd. (KDA), einem Tochterunternehmen

427.160.

von Kenedix, Inc., ein Vertrag für die laufende Verwaltung der Immobilien geschlossen.

Weiteres zu den Sicherungsgeschäften wird auf den Seiten 100 ff. dargestellt.

Die Gebühren für die Tätigkeit belaufen sich auf 5,5 % p. a. der Nettomieteinnahmen nach Treuhandbanken.

14. Ausschüttung an Fondsgesellschaft (96 %)

8. Verwaltungsaufwand

aus dem TK Business A und somit 90 % vom Gesamtergebnis

Die Verwaltungskosten des TK Operators für Buchhaltung, Jah-

des TK Operators.

Auf die deutsche Fondsgesellschaft entfallen 96 % der Erlöse

resabschluss, rechtliche Beratung etc. wurden mit jährlich JPY 31.150.000 (rund EUR 194.000) kalkuliert. Ab dem Geschäfts-

15. Japanische Quellensteuer

jahr 2009/2010 steigt der Betrag um 1 % jährlich.

Die japanische Quellensteuer beträgt 20 %. Bemessungsgrundlage der Steuer ist der an die Fondsgesellschaft auszuzahlende

9. Nettoüberschuss TK Business A und B

Betrag oder ihr steuerlicher Gewinnanteil; sollten beide Größen

Diese Position stellt den Nettoüberschuss aus dem Geschäft des

voneinander abweichen, ist der niedrigere Betrag die Bemes-

TK Operators nach Abzug aller Kosten dar.

sungsgrundlage.

10. Nettoüberschuss TK Business A

16. Ausschüttung Fondsgesellschaft nach japanischer

Auf das TK Business A entfallen 93,75 % aus dem Gesamtnetto-

Quellensteuer

überschuss des TK Operators.

Diese Position stellt den an die deutsche Fondsgesellschaft aus-

11. Nettoüberschuss TK Business B

Quellensteuer dar.

zuschüttenden Beteiligungsbetrag nach Abzug der japanischen Auf das TK Business B entfallen 6,25 % aus dem Gesamtnettoüberschuss des TK Operators. 12. Nettoüberschuss TK Business A (in EUR) Der Nettoüberschuss in Yen wird in Euro gewechselt. Die Umtauschverhältnisse wurden durch Devisentermingeschäfte vereinbart. Weiteres zu den Devisentermingeschäften wird auf den Seiten 100 ff. dargestellt.

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87

MPC Japan

WIRTSCHAFTLICHKEITSRECHNUNG FONDSGESELLSCHAFT (DEUTSCHLAND) (PROGNOSE) Geschäftsjahr

2008/2009

2009/2010

2010/2011

2011/2012

3.829.941

4.547.114

4.452.335

4.621.551

In EUR Einnahmen 1. Einnahmen aus stiller Beteiligung Ausgaben 2. Eigenkapitalzwischenfinanzierungszinsen

–1.404.488

0

0

0

–10.000

–10.200

–10.404

–10.612

–133.000

–135.660

–138.373

–141.141

3. Vergütung für Haftung und Geschäftsführung 4. Treuhandgebühren 5. Verwaltungskosten Deutschland

–25.000

–25.500

–26.010

–26.530

–164.735

–13.769

–14.045

–14.326

–1.737.223

–185.129

–188.832

–192.609

2.092.718

4.361.985

4.263.503

4.428.942

6. Gewerbesteuer Deutschland

Ergebnis vor Ausschüttung

7. Geplante Ausschüttung in % 8. Geplante Ausschüttung

9. Kumulierte Liquidität

6,25 %

6,25 %

6,25 %

6,25 %

2.078.219

4.156.437

4.156.437

4.156.437

468.308

673.856

780.922

1.053.427

EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich

E R LÄUTE R U NG E N DE R PROG NOSTIZ I E RTE N

pan GmbH gemäß Gesellschaftsvertrag ab dem Geschäftsjahr

WI RTSCHAFTLICH KE ITS R ECH N U NG –

2008/2009 eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000

FON DSG E S E LLSCHAFT (DE UTSCH LAN D)

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieser Betrag steigt ab dem

1. Einnahmen aus stiller Beteiligung

Geschäftsjahr 2009/2010 um 2 % pro Jahr gegenüber dem Vor-

Diese Position bildet die aus dem TK Business A stammenden

jahr an.

Einnahmen ab. 4. Treuhandgebühren 2. Eigenkapitalzwischenfinanzierungszinsen

Für die laufende Betreuung der Anleger erhält die TVP Treuhand-

Bis zur vollständigen Einwerbung des Kommanditkapitals entste-

und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH eine jähr-

hen Zinsen auf die zur Verfügung gestellte Eigenkapitalzwischen-

liche Pauschalvergütung von 0,2 % des Kommanditkapitals ohne

finanzierung. Der Zinssatz richtet sich nach dem EUR-LIBOR zu-

Überzeichnungsreserve inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Ab dem

züglich einer Bankmarge in Höhe von 1,7 % p. a. Sollte das Eigen-

Geschäftsjahr 2009/2010 wurden Kostensteigerungen von jähr-

kapital früher als unterstellt eingeworben werden, fallen weniger

lich 2 % berücksichtigt.

Zinsen an und es werden stattdessen zum Einzahlungszeitpunkt Ausschüttungen auf das Kommanditkapital ausgezahlt.

5. Verwaltungskosten Deutschland Für die Kosten der Fondsverwaltung in Deutschland (Jahresab-

3. Vergütung für Haftung und Geschäftsführung

schlusskosten etc.) werden EUR 25.000 für das Geschäftsjahr

Für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen

2008/2009 angesetzt. Ab dem Jahr 2009/2010 sind diese Kos-

Haftung erhält die Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Ja-

ten mit einer jährlichen Inflationssteigerung von 2 % indexiert.

88

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MPC Japan

2012/2013

2013/2014

2014/2015

2015/2016

2016/2017

2017/2018

4.796.568

4.488.123

4.706.182

4.817.795

4.998.793

5.228.563

0

0

0

0

0

0

–10.824

–11.041

–11.262

–11.487

–11.717

–11.951

–143.963

–146.843

–149.780

–152.775

–155.831

–158.947

–27.061

–27.602

–28.154

–28.717

–29.291

–29.877

–14.612

–14.905

–15.203

–15.507

–15.817

–16.133

–196.460

–200.391

–204.399

–208.486

–212.656

–216.908

4.600.108

4.287.732

4.501.783

4.609.309

4.786.137

5.011.655

6,50 %

6,50 %

7,00 %

7,00 %

7,50 %

7,50 %

4.322.695

4.322.695

4.655.210

4.655.210

4.987.725

4.987.725

1.330.840

1.295.877

1.142.450

1.096.549

894.961

918.891

6. Gewerbesteuer Deutschland

trag wird zur Zahlung der Kosten für die Zwischenfinanzierungs-

Vergütungen für Dienstleistungen, die Mitgesellschafter an die

zinsen auf den nicht eingezahlten Eigenkapitalanteil verwendet.

Fondsgesellschaft erbringen, unterliegen als Sondervergütungen auf Ebene der Fondsgesellschaft der Gewerbesteuer. Auf diese findet der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel Anwendung.

9. Kumulierte Liquidität Die kumulierte Liquidität zeigt, ausgehend von der in der Investitionsphase vorgesehenen Liquiditätsreserve von EUR 453.809,

7. Geplante Ausschüttung in %

den Verlauf der während des Prognosezeitraumes zur Verfügung

Diese Position zeigt den an die Anleger auszuschüttenden Betrag

stehenden Liquidität. Der Liquiditätsüberschuss wird verzinslich

in Prozent des eingeworbenen Kommanditkapitals exkl. Agio.

angelegt. Hieraus resultierende Zinserträge wurden in der Kalkulation nicht berücksichtigt.

8. Geplante Ausschüttung Einen entsprechenden Liquiditätsüberschuss vorausgesetzt, steht es der persönlich haftenden Gesellschafterin frei, Akonto-Zahlungen auf die Ausschüttungen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, die geplanten jährlichen Ausschüttungen in zwei Hälften jeweils für das vorangegangene Kalenderhalbjahr im März und im September auszuzahlen. Die erste geplante Auszahlung soll im September 2009 erfolgen. Die Ausschüttung wird zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung der Einlagen berechnet. Der Differenzbe-

I M M O B I LI E N FO N D S

P R O G N OSTI Z I E RTE WI RTS C HAFTLI C H K E ITS R EC H N U N G E N U N D E R LÄUTE R U N G E N

89

MPC Japan

Prognostizierter Kapitaleinsatz und Kapitalrückfluss Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten Kapitalrück-

setzten Eigenkapitals. Gemäß der Regelung in § 19 des Gesell-

fluss für eine beispielhafte Beteiligung in Höhe von EUR 100.000

schaftsvertrages sollen Ausschüttungen an die Gesellschafter je-

zzgl. 5 % Agio, eingezahlt am 1. Januar 2009. Es wurde verein-

weils für das vorangegangene Kalenderhalbjahr in den Monaten

facht unterstellt, das die Ausschüttung jeweils noch am Ende

März (für Juli bis Dezember des Vorjahres) und September (für

des Jahres ihrer Entstehung getätigt werden. Es wurde ferner

Januar bis Juni) erfolgen.

unterstellt, dass die Veräußerung der Objekte zum 30. Juni 2018 erfolgt und die Zahlung des Liquidationserlöses an die Gesell-

Nach dem Beteiligungskonzept haften die Anleger im Verhältnis

schafter sowie die Tilgung des Hypothekendarlehens am gleichen

zu den Gläubigern der Gesellschaft unmittelbar bzw. mittelbar mit

Tag erfolgen.

10 % der übernommenen Pflichteinlage. Damit beläuft sich die Haftsumme der Außenhaftung im Jahr 2018 auf EUR 10.000.

Bei der nachfolgenden Kapitalrückflussrechnung handelt es sich

Die Haftung gilt nach § 160 HGB bis zu fünf Jahre nach Han-

um eine Prognose, die tatsächlichen Zahlungsströme können da-

delsregistereintragung des Ausscheidens der Anleger für bis zum

von abweichen.

Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten fort.

Die wirtschaftliche Konzeption der Beteiligung ist auf ca. zehn

Aufgrund der unterschiedlichen Auswirkung des Progressionsvor-

Jahre ausgelegt. Naturgemäß nimmt die Prognosesicherheit ab,

behalts für den einzelnen Anleger ist eine für alle Anleger gültige

je langfristiger der Zeithorizont der Prognose ist.

Berechnung nicht möglich. Die individuelle Berechnung für den einzelnen Anleger sollte auf Basis der jeweiligen persönlichen

Die prognostizierten Rückflüsse auf Anlegerebene ergeben sich

Daten erfolgen.

aus Ausschüttungen der Fondsgesellschaft in Form der Partizipation am Gewinn und an den stillen Reserven des Geschäfts der japanischen Kapitalgesellschaft und Rückführung des einge-

PROGNOSTIZIERTER KAPITALEINSATZ UND KAPITALRÜCKFLUSS IN EUR

1.

2008/2009

2009/2010

2010/2011

2011/2012

2012/2013

Gebundenes Kapital zum Jahresanfang

0

–101.875

–95.625

–89.375

–83.125

0

0

0

5.696

6.500

0

0

0

0

0

–105.000

0

0

0

0

6.250

6.250

554

0

2.1 Gewinnausschüttung 2.2 Steuerzahlungen 2.3 Eigenkapitaleinzahlung (–) 2.4 Eigenkapitalrückzahlung (+) 2.5 Summe des Rückflusses 3.

Kumulierte Ausschüttung in %

4.

Haftungsvolumen bei 10 % Außenhaftung

3.125

1)

–101.875

6.250

6.250

6.250

6.500

6,25 %1)

12,50 %

18,75 %

25,00 %

31,50 %

0

0

0

0

0

EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich 1) Ausschüttung in 2008/2009 zeitanteilig.

90

P R O G N OSTI Z I E RTE R KAP ITALE I N SATZ U N D KAP ITALR Ü C K F LUS S

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

2013/2014

2014/2015

2015/2016

2016/2017

2017/2018

Verkaufsszenario

–76.625

–70.125

–63.125

–56.125

–48.625

–41.125

6.500

7.000

7.000

7.263

7.500

17.888

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

–105.000

0

0

0

237

0

88.585

105.000 65.347

6.500

7.000

7.000

7.500

7.500

106.473

38,00 %

45,00 %

52,00 %

59,50 %

67,00 %

173,47 %

0

0

0

0

0

10.000

I M M O B I LI E N FO N D S

Summe

65.347

P R O G N OSTI Z I E RTE R KAP ITALE I N SATZ U N D KAP ITALR Ü C K F LUS S

91

MPC Japan

Sensitivitätsanalyse

Die wirtschaftliche Entwicklung einer Beteiligung an der Sach-

VAR IATION DE S VE R KAU FS FAKTORS

wert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG ist von verschiedenen

Der prognostizierte Verkaufserlös des Immobilienportfolios zum

Einflussfaktoren abhängig. Die folgenden Sensitivitätsanalysen

30. Juni 2018 hat einen erheblichen Einfluss auf den prognos-

zeigen, welche Abweichungen von der Prognose sich ergeben

tizierten Gesamtmittelrückfluss des eingesetzten Kapitals. Die

können, falls sich wichtige Einflussfaktoren anders entwickeln

Prognose unterstellt einen Verkauf zum 17,4-Fachen des für die

als in den Prognoserechnungen angenommen. Dabei ist die er-

Zukunft unterstellten Mietniveaus und liegt somit beim gleichen

folgsabhängige Vergütung des Asset Managers mit einbezogen,

Faktor wie bei Ankauf der Immobilien.

die dieser im Falle einer Veräußerung der Fondsobjekte erhalten kann.

Das dargestellte Diagramm zeigt die Auswirkungen auf den Ge-

Diese Abweichungen werden anhand des prognostizierten Ge-

terschiedlichen Wertsteigerungen über die Laufzeit des Fonds,

samtmittelrückflusses nach Steuern gezeigt. Vereinfacht wird an-

während alle anderen Prämissen konstant gehalten werden.

samtmittelrückfluss nach Steuern inkl. Veräußerungserlös bei un-

genommen, dass sich jeweils nur ein Parameter ändert, während sich alle weiteren Parameter prognosegemäß entwickeln. In der Realität können sich mehrere Parameter gleichzeitig verändern

PROGNOSTIZIERTE AUSSCHÜTTUNG IN ABHÄNGIGKEIT VOM VERKAUFSFAKTOR (ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE)

und in der Summe zu stärkeren Abweichungen von der Prognose führen oder sich zum Teil gegenseitig aufheben. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen zeigen einige wichtige Parameter für die wirtschaftliche Entwicklung des Beteitoren auf das Angebot auswirken (vgl. Kapitel „Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage“ auf den Seiten 16 ff.). Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss nach Steuern beträgt 173,47 %. Eine weitere Besteuerung auf Ebene des Anlegers erfolgt, mit Ausnahme des Progressionsvorbehalts, nicht. Der pro-

200 % Gesamtmittelrückfluss

ligungsangebots. Naturgemäß können sich weitere Einflussfak-

C

190 %

B

180 %

A

170 % 160 % 150 %

16,4

gnostizierte Gesamtmittelrückfluss beinhaltet die Rückzahlung

17,4

18,4

Verkaufsfaktor

des eingesetzten Kapitals exkl. Agio. Kapitalrückfluss

Die erstellten Prognosen basieren auf Vergangenheitswerten

Szenario A

162,76 %

und finanzmathematischen Berechnungen. Eine Einschätzung

Szenario B (Prospektversion)

173,47 %

Szenario C

181,96 %

der Prognosewahrscheinlichkeiten der einzelnen Parametern ist nicht möglich.

92

S E N S ITIVITÄTSANALYS E

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

VAR IATION DE S FR E M DKAPITALZ I N S E S

Der TK Operator hat zum Erwerb der Fondsobjekte ein langfristiges Darlehen in Höhe von JPY 17 Mrd. (rund EUR 105 Mio.) aufgenommen. Für das Darlehen ist eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart und ein fester Zinssatz von 2,89 % p. a. inkl. Bankmarge durch ein Zinssicherungsgeschäft für diese Laufzeit gesichert. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre wird für die Anschlussfinanzierung ein durchschnittlicher Zinssatz von 3,39 % p. a. inkl. Bankmarge angenommen. Eine Abweichung des durchschnittlichen Zinssatzes für das Fremdkapital nach Ablauf der ersten Festzinsperiode von fünf Jahren kann zu nachfolgend dargestellten Auswirkungen führen.

PROGNOSTIZIERTE AUSSCHÜTTUNG IN ABHÄNGIGKEIT VOM FREMDFINAN ZIERUNGSZINSSATZ (ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE)

Gesamtmittelrückfluss

200 % 190 % 180 %

A

B

C

3,4 %

3,9 %

170 % 160 % 150 % 2,9 %

Jährlicher Zinssatz Fremddarlehen nach Ablauf Festzinssatz

Kapitalrückfluss Szenario A

175,83 %

Szenario B (Prospektversion)

173,47 %

Szenario C

171,06 %

I M M O B I LI E N FO N D S

S E N S ITIVITÄTSANALYS E

93

MPC Japan

VAR IATION DE S YE N-E U RO -WECH S E LKU RS E S

wurde (siehe Prospektversion). Die nachfolgende Tabelle veran-

Die Yen-Einnahmen aus dem TK Business A, an dem die Fonds-

schaulicht, welche Auswirkungen ein veränderter Wechselkurs

gesellschaft zu 96 % beteiligt ist, sind weitgehend durch Devi-

auf die prognostizierten Einnahmen haben kann. Der Rückfluss

sentermingeschäfte währungsgesichert. Die prognostizierte Ent-

aus Veräußerung basiert auf den Wechselkursprognosen für das

wicklung des Wechselkurses bildet jeweils den Kurs ab, der für die

Geschäftsjahr 2017/2018.

laufenden Einnahmen durch Devisentermingeschäfte gesichert

PROG NOSTIZ I E RTE AUSSCH ÜTTU NG I N AB HÄNG IG KE IT VON DE R WECH S E LKURSENTWICKLUNG JPY/EUR (ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE) Szenarien Durchschnitt Geschäftsjahr

A

B

C

2008/2009

161,2

160,4

158,6

2009/2010

162,6

160,4

155,9

D

E

F

156,88

156,0

155,1

151,47

149,3

147,0

Prospektversion

2010/2011

163,7

160,4

153,7

147,02

143,7

140,4

2011/2012

164,7

160,4

151,6

142,86

138,5

134,1

2012/2013

165,7

160,4

149,7

139,00

133,7

128,3

2013/2014

166,6

160,4

147,9

135,53

129,3

123,1

2014/2015

167,3

160,4

146,4

132,39

125,4

118,4

2015/2016

168,1

160,4

144,9

129,39

121,6

113,9

2016/2017

168,8

160,4

143,5

126,60

118,2

109,7

2017/2018

169,5

160,4

142,1

123,94

114,8

105,7

A

B

C

D

E

F

57,3 %

59,0 %

63,3 %

67,00 %

71,3 %

74,5 %

88,6 %*

89,9 %*

96,4 %

106,47 %

109,3 %

113,2 %

145,9 %

148,9 %

159,7 %

173,47 %

180,6 %

187,7 %

Szenarien

Prospektversion Laufende Ausschüttung Rückfluss aus Veräußerung Gesamtmittelrückfluss

Gesamtmittelrückfluss

200 % 175 % 150 % 125 % 100 % 75 % 50 % 25 % 0% Laufende Ausschüttung

A

Rückfluss aus Veräußerung

B

C

D Prospektversion

E

F

*Annahme Devisentermingeschäft für 70 % der Einlage wird in Anspruch genommen.

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S E N S ITIVITÄTSANALYS E

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MPC Japan

I M M O B I LI E N FO N D S

S E N S ITIVITÄTSANALYS E

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MPC Japan

Vertragliche Rahmenbedingungen

DIE BETEILIGUNGSSTRUKTUR IM ÜBERBLICK (VEREINFACHTE DARSTELLUNG) Anleger

Treuhänderin (TVP)

Bank Währungssicherung (Commerzbank)

Fondsgesellschaft (Sachwert Rendite-Fonds Japan)

TK Business A (EUR)

TK Business B (JPY)

Bank Fremdfinanzierung (Eurohypo) Asset Manager (Kenedix Advisors)

Treuhandbanken Japan TK Operator (Godo Kaisha JPN-1)

Yugen Sekinin Chukan Hojin KRF 28

Koinvestor (Kenedix)

Wirtschaftliches Eigentum

Zivilrechtliches Eigentum

Immobilien

DI E FON DSG E S E LLSCHAFT

DE R TK OPE RATOR U N D S E I N G E S E LLSCHAFTE R

Gegenstand der Fondsgesellschaft sind die Eingehung, die Ver-

Die Kapitalgesellschaft japanischen Rechts „Godo Kaisha JPN-1“

waltung, die Veräußerung und die sonstige Verwertung einer stil-

(TK Operator) betreibt ein Geschäft, das in dem Erwerb, dem Ver-

len Beteiligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft japa-

walten und der späteren Veräußerung oder sonstigen Verwertung

nischen Rechts. Auf diese Weise entsteht eine stille Gesellschaft

des wirtschaftlichen Eigentums von Treuhandanteilen (vgl. Kapitel

(Tokumei Kumiai). Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft

„Das Investitionsland Japan“, Seite 33) an insgesamt neun Ob-

sowie der Treuhandvertrag sind unter dem Kapitel „Die Verträge“

jekten aus den Bereichen Einzelhandel, Shopping und Entertain-

auf den Seiten 123 ff. im vollständigen Wortlaut abgedruckt.

ment (Fondsobjekte) in Japan besteht.

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VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

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MPC Japan

Die Kapitalgesellschaftsanteile am TK Operator gehören in voller

AU FTE I LU NG I N TK B US I N E SS A U N D TK B US I N E SS B

Höhe einer weiteren japanischen Kapitalgesellschaft, der „Yugen

Um die Fondsgesellschaft sowie den japanischen Koinvestor Ke-

Sekinin Chukan Hojin KRF28“ (Chukan Hojin). Deren Anteile ge-

nedix, Inc., unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielsetzungen

hören zu 100 % dem japanischen Partner Kenedix, Inc., der jedoch

an dem Geschäft des TK Operators zu beteiligen, wird dessen ein-

keinerlei Stimmrechte besitzt und insofern als kapitalgebender

heitliches Geschäft im Innenverhältnis in zwei Geschäfte, nämlich

Gesellschafter passiv bleibt. Außer Kenedix, Inc., sind am Chukan

das TK Business A und das TK Business B, aufgeteilt. Das TK

Hojin noch zwei unabhängige Privatpersonen mit der Qualifikation

Business A, das 93,75 % am gesamten Geschäft des TK Ope-

eines Steuerberaters beteiligt, die die Geschäftsführung inneha-

rators ausmacht, wird im Hinblick auf die Einlage der deutschen

ben, jedoch über keine kapitalmäßige Beteiligung verfügen. Zu-

Fondsgesellschaft und somit die mittelbare Beteiligung der An-

sätzlich zu diesen ist vom Chukan Hojin eine weitere unabhängige

leger in Euro abgerechnet; beteiligt sind an ihm die Fondsgesell-

Privatperson mit der Qualifikation eines CPA* als Geschäftsfüh-

schaft und zu einem aus formalen Gründen erforderlichen Anteil

rer beim TK Operator eingesetzt, der den Weisungen der Ge-

Kenedix, Inc. Das TK Business B hingegen, auf das die verblei-

schäftsführung des Chukan Hojin unterliegt. Nach japanischem

benden 6,25 % am gesamten Geschäft des TK Operators ent-

Verständnis unterstreicht die Mitaufnahme solcher sachkundiger

fallen, wird aufgrund der alleinigen Beteiligung des japanischen

Privatpersonen als geschäftsführende Gesellschafter auch nach

Partners in Yen abgerechnet.

außen die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Vorgänge. Die wirtschaftlichen Beteiligungsverhältnisse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

WITSCHAFTLICHE BETEILIGUNGSVERHÄLTNISSE

Fondsgesellschaft Kenedix, Inc. Godo Kaisha JPN-1

Anteil am TK Business A

Anteil am TK Business B

Anteil an gesamten Geschäft TK Operator

96,00 % (90,000 %)

0,00 % (0,0000 %)

(90,00 %)

1,00 % (0,9375 %)

97,00 % (6,0625 %)

(7,00 %)

3,00 % (2,8125 %)

3,00 % (0,1875 %)

(3,00 %)

100,00 % (93,75 %)

100,00 % (6,25 %)

(100,00 %)

Die Zahlen in Klammern beziffern den Anteil am gesamten Geschäft des TK Operators.

TK AG R E E M E NT A (FON DSG E S E LLSCHAFT)

regelt. Dieses sieht vor, dass die Fondsgesellschaft eine Einlage

Die Fondsgesellschaft beteiligt sich zu 96 % als stiller Gesell-

in das Geschäft des TK Operators leistet, die sodann für das TK

schafter (TK Investor) am TK Business A, wodurch das Rechts-

Business A genutzt wird. Die Fondsgesellschaft ist im Gegenzug

verhältnis einer stillen Gesellschaft (japanisch: Tokumei Kumiai,

als stiller Gesellschafter des TK Business A zu einem entspre-

abgekürzt TK) nach japanischem Recht entsteht. Die Rechte und

chenden Anteil an den Gewinnen und Verlusten sowie den stillen

Pflichten der Fondsgesellschaft aus der stillen Gesellschaft wer-

Reserven bzw. dem Vermögen des TK Operators beteiligt.

den durch einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag, das auf die Fondsgesellschaft bezogene TK Agreement A vom 18. August

Ein direkter Eingriff des stillen Gesellschafters in die operative

2008 und ergänzend durch das japanische Gesellschaftsrecht ge-

Geschäftsführung des TK Operators ist nach japanischem Ge-

*Erläuterungen siehe Glossar.

I M M O B I LI E N FO N D S

VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

97

MPC Japan

sellschaftsrecht nicht zulässig. Der TK Operator hat jedoch ge-

Fondsgesellschaft auf die vertraglich bestimmten und grundsätz-

genüber den stillen Beteiligten an seinem Geschäft, insbesondere

lich auch auf die gesetzlichen wichtigen Gründe beschränkt. Zu

gegenüber der Fondsgesellschaft als Hauptinvestor, die Pflicht,

den vertraglichen außerordentlichen Kündigungsgründen zählt

das Geschäft unter Einhaltung einer Investitionsstrategie und der

etwa der Verstoß gegen Bestimmungen des TK Agreement A

Geschäftspläne zu führen, wie sie detailliert im TK Agreement A

oder die Begründung von Verbindlichkeiten außerhalb der vertrag-

der Fondsgesellschaft festgelegt sind. So hat er z. B. bei der In-

lich vorgegebenen Parameter durch den TK Operator. Im Falle der

vestitionstätigkeit, dem Erwerb von Vermögensgegenständen, der

Kündigung des TK Agreements A durch die Fondsgesellschaft

Vermögensverwaltung und der Veräußerung von Vermögensge-

wird die stille Gesellschaft abgewickelt, d. h., es müssen sämt-

genständen konkrete Vorgaben einzuhalten. Potenzielle Interes-

liche Verbindlichkeiten abgelöst und das verbleibende Vermögen

senkonflikte sind im Sinne dieser Parameter zu kommunizieren

aus dem TK Business A verteilt werden. In diesem Falle sind die

und aufzulösen. Eine weitere wesentliche Pflicht besteht in der

Ansprüche des TK Operators sowie die von Kenedix, Inc., auf Aus-

Trennung der Vermögensgegenstände der einzelnen stillen Ge-

zahlung des Liquidationserlöses nachrangig zu den Auszahlungs-

sellschaften voneinander und vom eigenen Vermögen. Ferner hat

ansprüchen der Fondsgesellschaft.

der TK Operator der Fondsgesellschaft monatlich, halbjährlich und jährlich unter Vorlage bestimmter Tätigkeitsnachweise Bericht zu

Der TK Operator darf seine Rechte weder abtreten noch belasten

erstatten und ihr ferner halbjährlich Abschlüsse über das jeweils

oder sonst hierüber verfügen. Das Abtretungs-, Belastungs- und

vergangene Halbjahr vorzulegen. Am 30. April eines jeden Ge-

Verfügungsrecht der Fondsgesellschaft steht unter dem Vorbehalt

schäftsjahres hat er der Fondsgesellschaft außerdem ein Budget

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des TK Operators.

für das folgende Geschäftsjahr vorzulegen. Darüber hinaus sind ihr innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der abgelaufenen Ge-

Das TK Agreement A unterliegt japanischem Recht. Die Zustän-

schäftsjahre geprüfte Jahresabschlüsse vorzulegen.

digkeit der japanischen Gerichtsbarkeit ist vereinbart.

Der TK Operator unterliegt der gesetzlichen Haftung nach japa-

TK AG R E E M E NT A U N D B (KE N E DIX, I NC.)

nischem Recht und hat gegenüber der Fondsgesellschaft markt-

Im Wege eines weiteren, auf Kenedix, Inc., bezogenen TK Agree-

übliche Gewährleistungen abgegeben.

ments A vom 18. August 2008 hat sich auch der japanische Partner als Koinvestor mit einer Beteiligungsquote von 1 % am TK

Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft erfolgen grundsätzlich

Business A beteiligt. Der verbleibende Restanteil von 3 % am TK

viermal jährlich nach Ablauf eines jeden Quartals jeweils am 32.

Business A entfällt auf den TK Operator selbst.

Geschäftstag in Tokio nach dem Beginn des folgenden Quartals. Diese zeitliche Verschiebung ist auf die Zahlungsregelungen der

Die Fondsgesellschaft hat am 21. August 2008 durch die Be-

Mietverträge, auf die Auszahlung der anteiligen Ausschüttungen

zahlung des Euro-Referenzbetrages zu JPY 9.308.537.400 (rund

und die für die Bedienung der Fremdfinanzierung und Verpflich-

EUR 58 Mio.) ihre Einlage in das TK Business A des TK Opera-

tungen aus den Währungs- und Zinssicherungsgeschäften benö-

tors geleistet. Am selben Tage hat auch der japanische Koinvestor

tigte Zeit zurückzuführen. An die Fondsgesellschaft ausgeschüttet

Kenedix, Inc., durch Bezahlung von JPY 96.963.961 (rund EUR

wird jeweils der nach Abzug der Kosten und Bildung von Rück-

604.325) seine Einlage in das TK Business A geleistet. Des-

stellungen verbleibende Anteil am Gewinn des TK Business A,

gleichen hat auch der TK Operator durch Bezahlung von JPY

der nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften Japans

309.867.300 (rund EUR 1,9 Mio.) seinen Anteil in das TK Busi-

(J-GAAP) zu bestimmen und durch den TK Operator den einzel-

ness A geleistet.

nen stillen Gesellschaftern zuzuordnen ist. Neben seiner 1%igen Beteiligung am TK Business A ist der jaDas Recht zur ordentlichen Kündigung des TK Agreement A ist

panische Koinvestor – ebenfalls im Wege eines gleichgerichteten

ausgeschlossen und das außerordentliche Kündigungsrecht der

TK Agreements B vom 18. August 2008 – auch zu 97 % als stiller

98

VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

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Gesellschafter am TK Business B des TK Operators beteiligt. Im

geräumt. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen ist spätestens zum

Rahmen dieses TK Business B werden grundsätzlich dieselben

17. August 2009 zurückzuzahlen. Auf das in Anspruch genom-

Aktivitäten ausgeführt wie im TK Business A, jedoch sind dort,

mene Zwischenfinanzierungsvolumen sind von der Fondsgesell-

weil dieser Teil in Yen geführt wird, keine Währungssicherungsge-

schaft Zinsen in Höhe des zu den jeweiligen Tilgungszeitpunkten

schäfte abgeschlossen worden. Der verbleibende Anteil von 3 %

aktuellen EUR-LIBOR-Zinssatzes zzgl. einer Bankmarge in Höhe

am TK Business B entfällt wiederum auf den TK Operator. Die

von 1,7 % p. a. zu entrichten. Die Zinsen sind jeweils zum Ablauf

Fondsgesellschaft ist am TK Business B nicht beteiligt.

der einmonatigen Zinsperioden – beginnend mit dem 18. August 2008 – nachschüssig zu zahlen. Eine laufende Tilgung ist nicht

Durch ihre 96%ige Beteiligung am TK Business A, das 93,75 %

vorgeschrieben, jedoch einmal pro Monat möglich, wobei die Min-

am Gesamtgeschäft des TK Operators ausmacht, werden der

desttilgungssumme EUR 100.000 beträgt; die verbleibende Rest-

Fondsgesellschaft wirtschaftlich 90 % am gesamten Geschäft des

schuld ist mit Zinsen am Ende der Laufzeit zur Tilgung fällig. Der

TK Operators bzw. der Anteile an der wirtschaftlichen Verfügungs-

Darlehensvertrag weist übliche Kündigungsregelungen auf. Der

macht an den Fondsobjekten vermittelt. Die übrigen 10 % entfal-

zwischenfinanzierenden Bank wurden im Rahmen des Darlehens-

len – durch seine stillen Beteiligungen an beiden TK Businesses

vertrages marktübliche Sicherheiten gewährt, insbesondere die

sowie über den TK Operator – auf den japanischen Partner.

Abtretung der Ansprüche der Fondsgesellschaft auf Einzahlung

Ebenfalls am 21. August 2008 hat auch der japanische Koinves-

gen die Treuhandkommanditistin auf Auszahlung der eingezahlten

tor durch Bezahlung von JPY 613.514.369 (rund EUR 3,8 Mio.)

Kommanditeinlagen und die Verpfändung der Konten der Fonds-

seine Einlage in das TK Business B des TK Operators „Godo

gesellschaft. Der Darlehensvertrag unterliegt deutschem Recht.

Kaisha JPN-1“ geleistet.

Gerichtsstand ist Hamburg.

Insgesamt gibt es folglich drei stille Beteiligungsverhältnisse am

Eine langfristige Fremdfinanzierung auf Ebene der Emittentin

Gesamtgeschäft des TK Operators: 1.) durch die Fondsgesell-

existiert nicht.

des Kommanditkapitals, die Ansprüche der Fondsgesellschaft ge-

schaft (TK Agreement A), 2.) durch Kenedix (TK Agreement A), 3.) wiederum durch Kenedix (TK Agreement B). Mit Ausnahme

WE S E NTLICH E VE RTRÄG E AU F

der Bestimmungen über die Höhe und die Währung der Einlage,

E B E N E DE S TK OPE RATORS

der Gewinne und Verluste und Rangfolge der Auszahlung des Li-

Verträge über den Erwerb der Fondsobjekte

quidationserlöses stimmen diese Verträge grundsätzlich inhaltlich

Das zivilrechtliche Eigentum an Immobilien in Japan liegt dort ty-

überein. Die Dauer des auf die Fondsgesellschaft bezogenen TK

pischerweise bei Treuhandbanken (Trust Banks). Gehandelt wird

Agreements A beträgt elf Jahre ab dem 18. August 2008, bis zum

üblicherweise nur das wirtschaftliche Eigentum an den Immobilien

Ablauf des 17. August 2019.

(Trust Beneficiary Interest). Der TK Operator hat mit drei namhaften Treuhandbanken, bei denen das zivilrechtliche Eigentum

WE ITE R E WE S E NTLICH E VE RTRÄG E AU F E B E N E DE R

an den neun Fondsobjekten liegt, Treuhandverträge (Beneficiary

FON DSG E S E LLSCHAFT

Trust Agreements) abgeschlossen. Auf Basis dieser Treuhand-

Vertrag über die Eigenkapitalzwischenfinanzierung

verträge hat der TK Operator das wirtschaftliche Eigentum an

Die Fondsgesellschaft hat zur Zwischenfinanzierung des Eigen-

den Investitionsobjekten erworben. Das zivilrechtliche Eigentum

kapitals bei der Commerzbank AG, gemäß Darlehensvertrag vom

verbleibt dabei weiterhin bei den Treuhandbanken.

18. August 2008, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von bis zu EUR 58.500.000 aufgenommen, das bereits in voller

Zwischen dem TK Operator und den bisherigen wirtschaftlichen

Höhe in einer Tranche abgerufen worden ist. Zusätzlich hat die

Eigentümern der Fondsobjekte sind am 18. August 2008 neun

Commerzbank AG der Emittentin zur Sicherung der Liquidität in

Kaufverträge über den Erwerb und die lastenfreie Übertragung

der Anfangsphase eine Kreditlinie in Höhe von EUR 500.000 ein-

des wirtschaftlichen Eigentums an den Fondsobjekten geschlos-

I M M O B I LI E N FO N D S

VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

99

MPC Japan

sen worden. Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an

(siehe nachfolgend „Zins- und Währungssicherungsgeschäfte“).

den Fondsobjekten und damit der Übergang von Nutzen und La-

Die Zinsen sind zum Ablauf jeder Zinsperiode nachschüssig zu

sten ist am 27. August 2008 durch Abtretung des Treuhandanteils

zahlen. Die erste Zinsperiode endet am 31. Oktober 2008, jede

der bisherigen Eigentümer erfolgt. Der TK Operator ist dadurch al-

weitere Zinsperiode hat eine Dauer von drei Monaten, wobei sich

leiniger Inhaber des jeweiligen wirtschaftlichen Eigentums an den

keine Zinsperiode über das Ende der Laufzeit des Kredites am 27.

einzelnen Fondsobjekten geworden. Der vom TK Operator ins-

August 2013 hinaus erstrecken darf. Die Tilgungsraten sind vom

gesamt bezahlte Kaufpreis beträgt JPY 25,75 Mrd. (knapp EUR

TK Operator jeweils im Abstand von drei Monaten, erstmals am

160.486.133). Vor dem Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums

31. Juli 2009, in Höhe von JPY 21.250.000 (rund EUR 132.440)

an den Fondsobjekten, ist eine Prüfung der wesentlichen Rechts-

zu entrichten. Zum Ende der Laufzeit ist die verbleibende Valu-

verhältnisse durch eine renommierte japanische Anwaltskanzlei

ta mit Zinsen, Gebühren und verbundenen Kosten in Höhe von

durchgeführt worden. Dabei sind insbesondere die bestehenden

angenommenen JPY 16.638.750.000 (rund EUR 103.700.000)

Mietverträge der Fondsobjekte, die immobilienspezifischen Rechte

zu zahlen. Der Darlehensvertrag weist übliche Kündigungsrege-

(z. B. Genehmigungen und Nutzungsrechte) auf Übereinstimmung

lungen auf. Der finanzierenden Bank Eurohypo wurden im Rah-

mit den bestehenden vertraglichen Vorgaben sowie der geltenden

men des Darlehensvertrages marktübliche Sicherheiten gewährt.

japanischen Rechtslage und Verwaltungspraxis überprüft worden. Danach sind die Einzelhandels-, Shopping- und Entertainment-Im-

Der Darlehensvertrag unterliegt japanischem Recht. Gerichts-

mobilien überwiegend langfristig an einzelne Hauptmieter vermie-

stand ist Tokio, Japan.

tet; die miterworbenen Parkplatzflächen werden teilweise durch den TK Operator vermietet, teilweise sind diese langfristig an den

Zins- und Währungssicherungsgeschäfte

jeweiligen Hauptmieter mitvermietet. Die einzelnen Verträge über

Am 27. August 2008 hat der TK Operator mit der Commerzbank

den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an den Fondsobjekten

AG insgesamt vier Zins- und Währungssicherungsgeschäfte ab-

sehen jeweils marktübliche Gewährleistungen vor, die an das ins-

geschlossen. Drei von diesen sind ausschließlich in Bezug auf die

gesamt positive Ergebnis der Überprüfung anknüpfen.

Beteiligung der Fondsgesellschaft am TK Business A geschlossen und dienen dazu, das Risiko von Währungsschwankungen im

Die Erwerbsverträge (Beneficiary Trust Agreements) richten sich

Verhältnis zwischen Yen und Euro für bestimmte Kapitalrückflüsse

nach japanischem Recht. Gerichtsstand ist Tokio, Japan.

weitgehend auszuschalten. Zum einen werden umfangreich feste Wechselkurse für die aus der Vermietungstätigkeit des TK Ope-

Vertrag über die langfristige Finanzierung

rators stammenden zukünftigen Nettomieteinnahmen vereinbart,

Der TK Operator hat zur langfristigen Finanzierung der Investition

zum anderen wird der Rücktausch der von der Fondsgesellschaft

von der japanischen Tochtergesellschaft der deutschen Eurohypo

in das TK Business A geleisteten Kapitaleinlage kursgesichert.

AG, Eschborn, gemäß Darlehensvertrag vom 18. August 2008 ein

Aus dem Abschluss dieser Geschäfte ergeben sich teilweise zu-

Darlehen in Höhe von JPY 17 Mrd. (rund EUR 105.952.000) mit

sätzliche laufende Einnahmen, an denen die Fondsgesellschaft

einer Laufzeit von fünf Jahren ab Inanspruchnahme aufgenom-

partizipiert.

men. Die Inanspruchnahme durch den TK Operator ist am 27. August 2008 erfolgt, die Laufzeit des Kredites endet mit Ablauf

Alle Zins- und Währungssicherungsgeschäfte basieren auf dem

des 27. August 2013. Dieser Kredit dient dazu, die Kaufpreiszah-

Master Agreement (1992) der ISDA (International Swaps and

lungsverpflichtungen für den Erwerb der Fondsobjekte sowie die

Derivatives Association, Inc.) und unterliegen dem Recht und der

in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten und Gebühren zu

Gerichtsbarkeit Großbritanniens.

bedienen. Auf das in Anspruch genommene Kreditvolumen sind variable Zinsen in Höhe des jeweils aktuellen JPY-LIBOR-Zins-

Zinssicherung (Interest Swap)

satzes zuzüglich einer Bankmarge in Höhe von 1,55 % p. a. vom

Das langfristige Darlehen mit der japanischen Tochtergesellschaft

TK Operator zu entrichten. Der variable Zinssatz ist durch ein Zins-

der Eurohypo AG, Eschborn, hat einen variablen, von der Markt-

sicherungsgeschäft in einen festen Zinssatz umgewandelt worden

entwicklung des 3-Monats-LIBOR (JPY) abhängigen Zinssatz

100

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zzgl. einer Bankmarge in Höhe von 1,55 % p. a. Um den TK Opera-

Tageskurs hat Einfluss auf die Quellenbesteuerung, indem sie als

tor gegen das damit in Zusammenhang stehende Zinsänderungs-

fiktiver Kursgewinn bzw. -verlust in die steuerliche Bemessungs-

risiko abzusichern, hat dieser mit der Commerzbank AG am 27.

grundlage einzubeziehen ist.

August 2008 ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Durch diese Vereinbarung wird der ursprünglich variable LIBOR-Zinssatz

Durch diese Geschäfte werden die erwarteten Ausschüttungen,

über die fünfjährige Laufzeit des Darlehens in einen konstanten

die der TK Operator an die Fondsgesellschaft zu leisten hat, aus

Zinssatz umgewandelt. Der TK Operator zahlt hierzu einen fest

Sicht des Anlegers in den ersten fünf Jahren nahezu vollständig

vereinbarten Zinssatz in Höhe von 1,34 % p. a. an die Bank und

und ab dem fünften bis einschließlich des zehnten Jahres in Höhe

erhält im Gegenzug die erforderlichen Mittel, um den in dem lang-

von rund 90 % gegen Währungsschwankungen kursgesichert.

fristigen Darlehensvertrag vereinbarten variablen LIBOR-Zinssatz zu zahlen. Das Zinssicherungsgeschäft ist bis zum 27. August

Devisentermingeschäft zur Sicherung des Rücktausches

2013 fest geschlossen und kann vom TK Operator zuvor nicht

von 30 % der Einlage (Cross Currency Swap)

ordentlich gekündigt werden. Liegt jedoch für die Eurohypo, die

Am 30. Juni 2018, dem geplanten Zeitpunkt in der Modellrech-

die langfristige Finanzierung übernommen hat, ein Kündigungs-

nung, bis zu dem die Fondsobjekte veräußert werden sollen, ist

grund vor, so steht auch der Commerzbank AG ein außerordent-

der Rücktausch von 30 % des von der Fondsgesellschaft an den

liches Kündigungsrecht für das Zinssicherungsgeschäft zu. Ferner

TK Operator gezahlten Eigenkapitals zu einem festen Wechsel-

hat diese das Recht, das Zinssicherungsgeschäft gegen Zahlung

kurs vereinbart. Danach hat der TK Operator am Ende der kalku-

eines Schadensausgleichs halbjährlich ordentlich zu kündigen.

lierten Laufzeit einen vereinbarten Nominalbetrag in Höhe von JPY 2.904.145.000 (EUR 18,1 Mio.) an die Commerzbank AG

Devisentermingeschäft zur Kurssicherung der Kapitalrück-

zu zahlen und erhält dafür einen ebenfalls vereinbarten Betrag

flüsse (Income Hedge) aus laufenden Mieteinnahmen

in Höhe von EUR 18.100.000 zurück; das gesicherte Euro-Yen-

Da die Mieter der Fondsobjekte ihre Zahlungen in Yen leisten, der

Kursverhältnis beträgt folglich 1 : 160,45 und entspricht somit

TK Operator jedoch gemäß den Regelungen des auf die Fonds-

nach zehn Jahren demselben Kurs, zu dem der TK Operator die

gesellschaft bezogenen TK Agreements A seine quartalsweisen

Einlage der Fondsgesellschaft zu Beginn des Investments in Yen

Ausschüttungen in Euro zu leisten hat, hat dieser zur Absicherung

getauscht hat. Für seine Bereitschaft, den Betrag in Höhe von

von Währungsschwankungen hinsichtlich vorgenannter Kapital-

EUR 18.100.000 zu dem genannten Euro-Yen-Kursverhältnis zu

rückflüsse an die Fondsgesellschaft entsprechende Währungs-

erwerben, erhält der TK Operator während der Laufzeit des Siche-

sicherungsgeschäfte abgeschlossen. Über die prognostizierte

rungsgeschäfts halbjährlich eine Vergütung, die seine Einnahmen

Laufzeit von zehn Jahren sollen die quartalsweise fälligen Ka-

erhöht und anteilig an die Fondsgesellschaft als stille Gesellschaf-

pitalrückflüsse vom TK Operator an die Fondsgesellschaft als

terin ausgezahlt werden kann.

stiller Gesellschafter vor einem ungünstigen Währungskursverlauf und folglich einer negativen Wechselkursentwicklung abge-

Das Währungssicherungsgeschäft kann vom TK Operator vor dem

sichert werden. Die Parteien haben zu diesem Zwecke bereits

30. Juni 2018 nicht ordentlich gekündigt werden. Liegt für die Eu-

zu Beginn des Investments am 27. August 2008 insgesamt 40

rohypo, bei der die langfristige Finanzierung geschlossen worden

marktübliche Devisentermingeschäfte mit bestimmten Euro-

ist, ein Kündigungsgrund für ihr Darlehen vor, so steht auch der

Rückflussbeträgen und Wechselkursen vereinbart. Die Einnahmen

Commerzbank AG ein außerordentliches Kündigungsrecht für das

des TK Operators werden danach für das erste Geschäftsjahr zu

Währungssicherungsgeschäft zu. Ferner hat die Commerzbank

einem durchschnittlichen Euro-Yen-Kurs von 1 : 156,88 getauscht,

AG das Recht, im Falle von vorzeitiger vollständiger oder teilweiser

der bis zum zehnten Geschäftsjahr auf einen durchschnittlichen

Rückzahlung oder Reduzierung der langfristigen Finanzierung das

Euro-Yen-Kurs von 1 : 123,94 steigt. Eine dabei ggf. bestehende

Zinssicherungsgeschäft entsprechend anzupassen.

Differenz des gesicherten Kurses zu dem jeweiligen tatsächlichen

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101

MPC Japan

Devisenterminoption zur Sicherung der Rücktausches von

Die Vergütungen für das Property Management werden von den

70 % der Einlage

Treuhandbanken im Zuge des nachfolgenden Zahlungsweges ab-

Zugleich hat der TK Operator für die verbleibenden 70 % des

gerechnet: Die Mieter leisten ihre Zahlungen nicht direkt an den

Eigenkapitals der Fondsgesellschaft eine Devisenterminoption

TK Operator als wirtschaftlichen Eigentümer der Fondsobjekte,

erworben, die er am 27. Juni 2018 in Anspruch nehmen kann, um

sondern zunächst an deren zivilrechtlichen Eigentümer, d. h. die

auch für den Rücktausch des zweiten Teils der Einlage von Yen

Treuhandbanken. Diese wiederum ziehen von den Mieteinnahmen

in Euro einen vorher vereinbarten festen Euro-Yen-Wechselkurs

die auf ihrer Ebene anfallenden Kosten ab, zu denen neben der

von 1 : 153,20 zu erhalten; die Ausübung der Option ist zwei Tage

örtlichen Grundsteuer vor allem Vergütungen für die Property Ma-

nach Ende ihrer Gültigkeit, am 29. Juni 2018, vorgesehen, sodass

nager zählen. Die um diese Beträge reduzierten Mieteinnahmen

der TK Operator an diesem Tag einen Betrag in Höhe von EUR

werden dann von den Treuhandbanken an den TK Operator wei-

42.300.000 erhalten kann. Der Abschluss dieses Kurssicherungs-

tergeleitet, der davon die auf seiner Ebene anfallenden Kosten

geschäfts als Option eröffnet die Chance, auf die Entwicklung des

sowie die 20%ige japanische Quellensteuer begleicht bzw. ab-

Wechselkursverhältnisses flexibel zu reagieren, indem die Kurs-

zieht, bevor er der Fondsgesellschaft die danach verbleibenden

sicherung zwar im Falle eines erwarteten Wertverlustes des Yen in

Nettobeträge nach dem Anteil ihrer Beteiligung am TK Business

Anspruch genommen werden kann, jedoch im Falle einer gegen-

A auszahlt.

läufigen Wertverbesserung nicht in Anspruch genommen werden muss. Für die Vereinbarung dieses Optionsgeschäftes hat der TK

Die Vergütungen für das Property Management werden von den

Operator eine Gebühr in Höhe von insgesamt EUR 2.500.000 an

Treuhandbanken in Rechnung gestellt.

die Commerzbank AG zu bezahlen. Diese Gebühr ist hälftig, d. h. in Höhe von EUR 1.250.000, zum 29. August 2008 fällig gewesen,

Vertragsbeginn für den Asset Manager war der 18. August 2008.

während die zweite Hälfte in Höhe von ebenfalls EUR 1.250.000

Der Verwaltungsvertrag läuft bis zur Beendigung der Liquidation

bei Ablauf der Option zum 29. Juni 2018 fällig wird.

der stillen Beteiligungen am Geschäft des TK Operators. Für den TK Operator wie auch für den Asset Manager bestehen markt-

Verwaltung der Immobilien

übliche Kündigungsrechte aus wichtigem Grund. Beide Parteien

Die Verwaltung des gesamten Portfolios an Fondsobjekten hat

haben gegenseitig marktübliche Gewährleistungen übernommen.

der TK Operator – der selbst über keine Mitarbeiter verfügt – auf

Im Falle von Vertragsverstößen hat der Asset Manager an den TK

der Grundlage eines Verwaltungsvertrages vom 18. August 2008

Operator Schadensersatz zu leisten.

auf Kenedix Advisors, Co., Ltd. (Asset Manager), ein Tochterunternehmen von Kenedix, Inc., (vgl. Kapitel „Der Partner“, Seite 55),

Als Vergütung für seine Tätigkeit im Rahmen des Erwerbs der

übertragen. Der Asset Manager ist verpflichtet, sämtliche Dienst-

Fondsobjekte und bei Veräußerungen derselben erhält der Asset

leistungen zu erbringen, die zur Verwaltung der Fondsobjekte

Manager jeweils einen Betrag in Höhe von 2 % des Gesamtkauf-

erforderlich sind. Dabei ist er insbesondere verpflichtet, auf ope-

preises. Für die Verwaltung der neun Fondsobjekte erhält der As-

rativer Ebene die Vereinbarungen des TK Agreements A über die

set Manager 5,5 % p. a. der Nettoeinnahmen. Die Vergütung ist

Einhaltung der spezifischen Parameter einer festgelegten Invest-

jeweils zwei Monate nach Ablauf des der vorgenannten Berech-

mentstrategie und eines Geschäftsplans umzusetzen. Der Asset

nung zugrunde liegenden Halbjahres verdient und fällig. Bei der

Manager ist verpflichtet, dem TK Operator monatlich, halbjährlich

Beendigung des Investments erhält der Asset Manager zusätzlich

und jährlich Bericht zu erstatten und der Fondsgesellschaft halb-

eine leistungsabhängige Erfolgsvergütung, die sich nach der rea-

jährlich Abschlüsse über das jeweils vergangene Halbjahr vorzu-

lisierten Gesamtrendite des Investments bemisst.

legen. Darüber hinaus sind innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des vorangegangenen Geschäftsjahres geprüfte Jahresabschlüs-

Der Verwaltungsvertrag unterliegt japanischem Recht. Die Zu-

se vorzulegen.

ständigkeit der japanischen Gerichtsbarkeit ist vereinbart.

Der Asset Manager schlägt der jeweiligen Treuhandbank einen

Zudem hat der TK Operator die Fondsobjekte marktüblich versi-

Property Manager vor, den diese in der Regel auch beauftragt.

chert, d. h. eine Gebäude-, eine Betriebsunterbrechungs- und eine Generalhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

*Erläuterungen siehe Glossar.

102

VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Vorkaufsrecht

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist

Für den Fall einer Veräußerung hat bereits ein potentieller Er-

Hamburg.

werber sein Interesse an den Fondsobjekten geäußert. Ihm ist deshalb mit Vertrag vom 18. August 2008 von Seiten des TK

Vereinbarung über die Kapitalbeschaffung

Operators ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden.

Die MPC Capital Investments GmbH erhält gemäß Vereinbarung über die Kapitalbeschaffung vom 13. August 2008 für die

WE ITE R E DI E N STLE I STU NG SVE RTRÄG E DE R

Koordination der Einwerbung des zu platzierenden Emissions-

FON DSG E S E LLSCHAFT

kapitals in Höhe von EUR 66,5 Mio. eine Vergütung in Höhe

Projektaufbereitungsvereinbarung

von EUR 3.325.000 zzgl. des Agios (5 % des einzuwerbenden

Nach der Vereinbarung über die Projektaufbereitung vom 13.

Emissionskapitals in Höhe von EUR 66,5 Mio entsprechen EUR

August 2008 führt die MPC Capital Investments GmbH für die

3.325.000); diese Vergütung erhöht sich entsprechend, soweit

Fondsgesellschaft im Rahmen der Projektaufbereitung mehrere

die Überzeichnungsreserve von bis zu EUR 500.000 zzgl. 5 %

Tätigkeiten durch, die separat vergütet werden. Für die Gründung

Agio in Anspruch genommen wird. Sollte Umsatzsteuer auf die

der erforderlichen Gesellschaften (Sachwert Rendite-Fonds Ja-

Vergütung anfallen, so ist diese grundsätzlich bereits in der vor-

pan GmbH & Co. KG, Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan

genannten Vergütung enthalten. Sofern sie jedoch anfällt und die

GmbH und Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Ja-

Fondsgesellschaft ihrerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist

pan mbH) sowie für alle damit zusammenhängenden Geschäfts-

die MPC Capital Investments GmbH berechtigt, sie der Fondsge-

tätigkeiten erhält die MPC Capital Investments GmbH eine Ver-

sellschaft zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Vergütung ist in

gütung in Höhe von EUR 175.000, für die Konzeption dieses Be-

Abhängigkeit vom Platzierungsstand verdient und fällig. Die MPC

teiligungsangebotes, die Erstellung des Verkaufsprospektes und

Capital Investments GmbH wird für die Einwerbung des Emissi-

die im Rahmen der Vermarktung des Beteiligungsangebotes an-

onskapitals geeignete Vermittler einschalten und diese aus den

fallenden Marketingaktivitäten erhält sie eine Vergütung in Höhe

vorab genannten Beträgen vergüten.

von EUR 580.000, und für die Begleitung der rechtlichen und steuerlichen Beratung erhält die MPC Capital Investments GmbH

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist

eine Vergütung in Höhe von EUR 560.000. Die vorgenannten

Hamburg.

Vergütungen beinhalten jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer und sind zum 31. Dezember 2008 verdient und in Abhängigkeit vom Platzierungsstand fällig.

Vertrag über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung Mit Vertrag vom 13. August 2008 hat die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH der Fondsgesellschaft die

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist

Vermittlung eines Eigenkapitalzwischenfinanzierungsdarlehens

Hamburg.

und die Platzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals zum

Vereinbarung zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung

sichert. Für die Vermittlung eines Eigenkapitalzwischenfinanzie-

Mit Vertrag vom 13. August 2008 hat sich die MPC Münchmeyer

rungsdarlehens erhält sie eine Vergütung von EUR 1.217.500.

31. Januar 2010 in Höhe von mindestens EUR 66,5 Mio. zuge-

Petersen Capital AG gegenüber der Fondsgesellschaft verpflichtet, zur Sicherung der Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Höhe

Die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

von EUR 58.500.000 gegenüber der finanzierenden Commerz-

verpflichtet sich gegenüber der Fondsgesellschaft, das zum 31.

bank AG in derselben Höhe eine Höchstbetragsbürgschaft zur

Januar 2010 den Betrag von EUR 66,5 Mio. unterschreitende Ei-

Verfügung zu stellen. Hierfür erhält die Bürgin ab dem 1. Ja-

genkapital selbst als Einlage in die Fondsgesellschaft zu überneh-

nuar 2009 eine Vergütung in Höhe des Differenzbetrages aus

men. MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH

prospektierter Ausschüttung auf das noch zwischenfinanzierte

kann die Einlage nach eigener Wahl als Kommanditist, Treugeber

Kommanditkapitalvolumen und den für die Zwischenfinanzierung

oder stiller Gesellschafter erbringen.

aufgewendeten Zinsen.

I M M O B I LI E N FO N D S

VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

103

MPC Japan

MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH ist

nisieren und durchzuführen sowie die Beschlussfassungen und

nach eigener Wahl berechtigt, die Einlage durch eine Tochter-

Gesellschafterversammlungen vorzubereiten.

gesellschaft oder durch einen oder mehrere Dritte erbringen zu lassen, statt sich selbst zu beteiligen und garantiert der Fondsge-

Die einmalige Vergütung der TVP Treuhand- und Verwaltungsge-

sellschaft deren rechtzeitige Erfüllung.

sellschaft für Publikumsfonds mbH für diese Leistungen beträgt nach § 20.2 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft

MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH kann

EUR 520.000 inklusive Umsatzsteuer. Dieser Vergütungsan-

alternativ zu der Übernahme einer Einlage der Fondsgesellschaft

spruch ist mit Vollplatzierung der einzuwerbenden Kommandit-

ein Darlehen vermitteln, welches die übrigen Gesellschafter nicht

einlagen verdient und fällig.

schlechter stellt, als sie bei Volleinwerbung des zur Zeichnung vorgesehenen Eigenkapitals der Fondsgesellschaft stehen würden.

Nach § 20.3 des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft erhält die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publi-

Für diese Tätigkeit erhält die MPC Münchmeyer Petersen Real

kumsfonds mbH ferner für die Verwaltung der Rechtsbeziehungen

Estate Consulting GmbH eine einmalige Vergütung in Höhe von

zu den einzelnen Treugebern und deren Betreuung auf der Grund-

insgesamt EUR 1.217.500.

lage eines mit jedem Treugeber abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages jährlich, erstmals für das Geschäftsjahr

Insgesamt erhält die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate

2008/2009, eine laufende Vergütung in Höhe von 0,2 % inkl.

Consulting GmbH eine Vergütung in Höhe von EUR 2.435.000.

Umsatzsteuer auf das Kommanditkapital (ohne Überzeichnungs-

Sollte Umsatzsteuer auf die Vergütung anfallen, ist diese grund-

reserve), die sich in jedem Geschäftsjahr, erstmals in dem zum 30.

sätzlich bereits in der vorgenannten Vergütung enthalten. Sofern

Juni 2010 endenden Geschäftsjahr, um 2 % erhöht, bezogen auf

sie jedoch anfällt und die Fondsgesellschaft ihrerseits zum Vor-

die in dem jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr erhaltene Ver-

steuerabzug berechtigt ist, ist die MPC Münchmeyer Petersen

gütung. Diese Vergütungsansprüche der Treuhandkommanditistin

Real Estate Consulting GmbH berechtigt, sie der Fondsgesell-

sind jeweils zum Ende des betreffenden Geschäftsjahrs verdient

schaft zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Gebühr für die Finan-

und zur Zahlung fällig.

zierungsvermittlung ist mit Abschluss des entsprechenden Darlehensvertrages verdient und in Abhängigkeit vom Platzierungs-

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Ham-

stand fällig. Die Vergütung für die Sicherstellung der Platzierung

burg.

des Kommanditkapitals zum 31. Januar 2010 ist in Abhängigkeit vom Platzierungsstand verdient und fällig.

Vereinbarung über die Beratung bei der Objektauswahl Mit Vertrag vom 13. August 2008 hat die Fondsgesellschaft

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Ham-

ihre Kommanditistin Managementgesellschaft Sachwert Rendi-

burg.

te-Fonds Japan mbH mit der Auswahl von geeigneten Investitionsobjekten beauftragt. Zu der Objektbeschaffung gehört die

Geschäftsbesorgungsvertrag

Auswahl und Prüfung verschiedener Investitionspartner und Im-

Mit Geschäftsbesorgungsvertrag vom 13. August 2008 hat sich

mobilienprojektentwicklungen in Japan. Im Zusammenhang mit

die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-

den hierfür erforderlichen Maßnahmen erhält die Managementge-

fonds mbH gegenüber der Fondsgesellschaft verpflichtet, deren

sellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH eine Vergütung in

Kommanditisten und Treugeber zu betreuen. Insbesondere be-

Höhe von EUR 125.000 einschließlich der gesetzlichen Umsatz-

steht im Verhältnis zur Fondsgesellschaft die Pflicht, die Anleger

steuer. Die Vergütung ist zum 31. Dezember 2008 verdient und

einmal jährlich zusammen mit der Ladung zur Anlegerversamm-

in Abhängigkeit vom Platzierungsstand fällig.

lung durch Übersendung einer Abschrift der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie durch einen Geschäfts- und

Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist

Treuhandbericht zu unterrichten, den Zahlungsverkehr zu orga-

Hamburg.

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MPC Japan

ÜBERSICHT ÜBER DIE WEITEREN VERTRAGSPARTNER FIRMA

MPC MÜNCHMEYER PETERSEN REAL ESTATE CONSU LTING GMBH

Funktion

Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

Sitz

Hamburg

Geschäftsanschrift

Palmaille 67, 22767 Hamburg

Datum der ersten Eintragung

21. April 1998

Handelsregister, Registernummer

Amtsgericht Hamburg, HRB 67197

Stammkapital

EUR 52.000

Gesellschafter

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Geschäftsführung

Dr. Ali Arnaout, Quickborn Ulf Holländer, Hamburg Stefan Viering, Barsbüttel

FIRMA

GODO KAISHA JPN-1

Funktion

TK Operator

Sitz

Tokio, Japan

Geschäftsanschrift

2-9, 2-chome Shinbashi, Minato-ku, Tokio

Datum der Gründung

11. April 2008

Rechtsordnung

Die Gesellschaft unterliegt dem Recht Japans.

Rechtsform

Godo Kaisha (Kapitalgesellschaft)

Gesellschafter

Yugen Sekinin Chukan Hojin KRF28

Gesellschaftskapital

JPY 10.000.000 (rund EUR 62.000)

Registernummer und Registerbehörde

0104-03-006938 Tokio Legal Bureau – Minato Branch Office

Weisungsabhängiger Geschäftsführer

Mr. Takeharu Nakajima (CPA), abhängig von den Weisungen des Gesellschafters Yugen Sekinin Chukan Hojin KRF28 und berechtigt, in dessen Namen für die Godo Kaisha JPN-1 zu handeln

Adresse des Geschäftsführers

21-1-2208 4-chome Shibaura, Minato-ku, Tokio

I M M O B I LI E N FO N D S

VE RTR AG LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

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MPC Japan

FIRMA

YUGEN SEKININ CHUKAN HOJIN KRF28

Funktion

Beteiligungsgesellschaft

Sitz

Tokio, Japan

Geschäftsanschrift

2-9, 2-chome Shinbashi, Minato-ku, Tokio

Datum der Gründung

17. Januar 2006

Rechtsform

Yugen Sekinin Chukan Hojin (Kapitalgesellschaft)

Rechtsordnung

Die Gesellschaft unterliegt dem Recht Japans.

Gesellschafter mit Kapitalbeteiligung ohne Stimmrechte

Kenedix, Inc.

Gesellschafter mit Stimmrechten Mr. Tadatsugu Ishimoto Ms Nobuko Ishimoto ohne Kapitalbeteiligung Gesellschaftskapital

JPY 15.000.000 (rund EUR 93.000)

Registernummer und Registerbehörde

0104-05-005135 Tokio Legal Bureau – Minato Branch Office

Geschäftsführer mit Vertretungsbefugnis

Mr. Tadatsugu Ishimoto (Steuerberater)

Geschäftsführer ohne Vertretungsbefugnis

Ms Nobuku Ishimoto (Steuerberaterin)

Adresse der Geschäftsführer

2-12, 3-chome Wakamiya, Nakano-ku, Tokio

FIRMA

KENEDIX ADVISORS, CO., LTD.

Funktion

Asset Manager

Sitz

Tokio, Japan

Geschäftsanschrift

KDX-Shinbashi-Building 8F, 2-2-9 Shimbashi, Minato-ku, Tokio

Gründung

28. November 2003

Gesellschaftskapital

JPY 50 Mio. (knapp EUR 312.000)

Gesellschafter

Kenedix, Inc.

Geschäftsführung

Mr. Ninji Hayashi (Hauptgeschäftsführer) Mr. Hiroo Shibaoka Mr. Akira Tanaka Mr. Noboru Kasiwagi

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Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage LAU FZ E IT

den Kalenderjahres möglich und gemäß § 21.2 grundsätzlich nur

Die Dauer der Fondsgesellschaft ist unbestimmt, jedoch für knapp

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der persönlich haftenden

zehn Jahre geplant und kalkuliert. Die Anleger haben jedoch das

Gesellschafterin und der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesell-

Recht, ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft erstmals zum

schaft für Publikumsfonds mbH möglich; eine Verweigerung darf

31. Dezember 2018 zu kündigen, es sei denn, die Komplementä-

jedoch nur aus wichtigem Grund erfolgen. Der Gesellschafter hat

rin der Fondsgesellschaft macht von ihrem Recht Gebrauch, die

der Treuhänderin und der persönlich haftenden Gesellschafterin

erste Kündigungsmöglichkeit der Fondsgesellschaft zweimal um

seine Übertragungsabsicht unter Nennung des Namens und der

jeweils höchstens ein Jahr, d. h. maximal bis zum 31. Dezember

Anschrift des übernehmenden Erwerbers anzuzeigen.

2020, zu verlängern. Für die Dauer der stillen Gesellschaft, welche durch die Beteiligung der Fondsgesellschaft am Geschäft des TK

Eine teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist nur mög-

Operators entstanden ist, ist im Gegensatz zur Dauer der Fonds-

lich, wenn sich die Beträge des zu übertragenden Kommanditan-

gesellschaft ein Enddatum bestimmt: Ihre Laufzeit endet nach

teils und des beim übertragenden Anleger verbleibenden Kom-

dem diesbezüglichen TK Agreement A vom 18. August 2008 –

manditanteils auf mindestens EUR 500 belaufen und durch EUR

vorbehaltlich einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund –

1 ohne Rest teilbar sind. Im Falle einer Veräußerung oder Über-

grundsätzlich am 18. August 2019. Die Parteien haben jedoch

tragung auf andere als nahe stehende Personen bzw. verbun-

vereinbart, dass sie die Laufzeit einvernehmlich um einen weiteren

dene Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG hat die Treuhänderin

festgelegten Zeitraum verlängert werden können, um z. B. einen

ein Vorkaufsrecht.

begonnenen Verkaufsprozess zu beenden. Auf diese Weise ist sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene der

Eine Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft selbst ist jedoch

stillen Gesellschaft ein zeitlicher Mechanismus geschaffen, der

ausgeschlossen.

es erlaubt, auf Einflüsse auf die kalkulierte Zeitplanung flexibel zu reagieren.

AUSSCH E I DE N E I N E S G E S E LLSCHAFTE RS

VE RÄUSS E R U NG DE R B ETE I LIG U NG

sellschaft aus oder kündigt ein Treugeber den Treuhandauftrag,

Die Veräußerung der Beteiligung ist grundsätzlich zulässig. Die

hat er Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben gemäß

Scheidet ein Gesellschafter ohne Rechtsnachfolger aus der Ge-

Kommanditanteile sind nicht frei handelbar; ein geregelter Zweit-

§ 24 des Gesellschaftsvertrages. Dabei können dem Anleger u. U.

markt für Anteile an geschlossenen Fonds existiert nicht. Das

Kosten entstehen. Jeder Anleger hat das Recht, die Gesellschaft

bedeutet für die Anleger, dass keine Sicherheit besteht, für ihre

erstmals zum 31. Dezember 2018 ordentlich zu kündigen, wenn

Anteile einen Käufer zu finden. Weiterhin gibt es bislang für die

nicht die persönlich haftende Gesellschafterin die erstmalige

Preisfindung keine objektiven Wertmaßstäbe. Für den Anleger be-

Kündigungsmöglichkeit um jeweils bis zu einem Jahr verschiebt.

steht somit die Gefahr, dass er seine Beteiligung eventuell nicht

Davon unbenommen bleibt außerdem das Recht der Anleger, ihre

oder nur unter ihrem Wert veräußern kann (vgl. Kapitel „Die we-

Beteiligung jederzeit aus wichtigem Grunde zu kündigen.

sentlichen Risiken der Vermögensanlage“, Seite 16). Kommt ein Anleger seiner gegenüber der Treuhänderin bestehenÜ B E RTRAG U NG U N D B E LASTU NG

den Verpflichtung auf Einzahlung seiner Einlage trotz Mahnung

VON KOM MAN DITANTE I LE N

und Fristsetzung nicht oder nicht voller Höhe nach, ist diese be-

Eine Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen ist –

rechtigt, ihn gegen Abfindung bzw. gegen Rückzahlung der ge-

mit Ausnahme von Erbfällen – gemäß § 21.1 des Gesellschafts-

leisteten Zahlungen bei Übernahme seines Anteils durch einen

vertrages grundsätzlich nur im Ganzen und nur zum Ende eines je-

neuen Anleger aus der Gesellschaft auszuschließen. Liegt in der

I M M O B I LI E N FO N D S

R EC HTLI C H E AN GAB E N Z U R B E E N D I G U N G D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

107

MPC Japan

Person eines Gesellschafters ein wichtiger Grund vor, kann dieser

LIQU I DATION DE R G E S E LLSCHAFT

ferner mit sofortiger Wirkung durch Gesellschafterbeschluss aus

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist gemäß § 23.13 des

der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

Gesellschaftsvertrages als alleinige Liquidatorin bestellt. Sie erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Gesellschaft

Gemäß § 23.8 des Gesellschaftsvertrages scheidet ein Anleger

den Ersatz ihrer Auslagen einschließlich der von ihr getätigten

aus der Gesellschaft aus, wenn er das Gesellschaftsverhältnis aus

Aufwendungen für Beauftragte.

wichtigem Grund oder wegen mindestens einjähriger Arbeitslosigkeit oder voller Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Kündi-

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflö-

gungserklärung kündigt und sich in beiden Fällen nachweislich

sung der Gesellschaft bzw. der vollständigen oder teilweisen Ver-

in einer wirtschaftlichen Notlage befindet; außerdem, wenn ein

wertung des Gesellschaftsvermögens den Ersatz ihrer Auslagen

Gläubiger des Kommanditisten sein Auseinandersetzungsgutha-

sowie 0,6 % des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages

ben pfändet und die Gesellschaft gemäß § 135 HGB wirksam

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Managementgesellschaft

kündigt.

Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Gesellschaft bzw. der vollständigen

Im Falle des Ausscheidens eines Anlegers infolge seiner Kündi-

oder teilweisen Verwertung des Gesellschaftsvermögens den

gung oder seines Ausschlusses hat der Gesellschafter Anspruch

Ersatz ihrer Auslagen sowie 0,4 % des an die Gesellschafter

auf ein Auseinandersetzungsguthaben, das anhand des Ver-

auszuzahlenden Betrages zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

kehrswertes des Anteils, vermindert um einen Abschlag in Höhe

Außerdem erhält sie für ihre Beratung im Rahmen eines etwai-

von 25 % ermittelt wird. Der Verkehrswert des Anteils ist auf

gen Verkaufs eine leistungsabhängige Vergütung in Höhe von

Grundlage der jeweils aktuellen „Grundsätze zur Durchführung

20 % desjenigen an die Gesellschafter auszahlbaren Betrages,

von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachausschusses

der 110 % des Kommanditkapitals (ohne Agio) übersteigt.

des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (derzeit IDW S1) unter Berücksichtigung des Zerschlagungswertes als

Im Falle von Veräußerungen, Rückgabe des erworbenen Anteils

Mindestwert zu ermitteln. Ein Auseinandersetzungsguthaben ist

oder Kündigung fallen keine Auflösungsgebühren für die Treu-

in drei gleichen Raten jeweils zwölf Monate später auszuzahlen,

händerin und die Managementgesellschaft an.

wobei die erste Rate zwölf Monate nach dem Auseinandersetzungsstichtag fällig ist. Das Guthaben ist vom Stichtag an mit

Im Hinblick auf die steuerlichen Regelungen im Falle der Liquida-

dem 6-Monats-EURIBOR zu verzinsen, wobei die Gesellschaft

tion der Gesellschaft wird auf das Kapitel „Steuerliche Rahmen-

berechtigt ist, ganz oder teilweise früher zu tilgen. Sollte die Li-

bedingungen“ auf den Seiten 110 ff. verwiesen.

quidität der Gesellschaft ansonsten ganz oder teilweise gefährdet werden, kann die persönlich haftende Gesellschafterin die

R ÜCKABWICKLU NG

Stundung des Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Weitere

Eine Rückabwicklung oder eine vorzeitige Beendigung der Ge-

Einzelheiten zum Auseinandersetzungsguthaben sind im § 24 des

sellschaft ist nicht vorgesehen. Die Fondsgesellschaft hat bereits

Gesellschaftsvertrages geregelt.

ihre Einlage in das TK Business A des TK Operators geleistet und dieser hat das wirtschaftliche Eigentum an den Fondsobjekten

Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesell-

erworben. Im Falle der Rückabwicklung hat der Anleger keinen

schaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesell-

Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung der Zeichnungs-

schaftern fortgesetzt. Weitere Folgen der Kündigung oder des

summe zuzüglich sonstiger Vergütungen (vgl. „Die wesentlichen

Ausschlusses sind in § 23 des Gesellschaftsvertrages (vgl. Sei-

Risiken der Vermögensanlage – Platzierungsgeschwindigkeit/

te 135 f.) geregelt.

Rückabwicklung“ Seite 26).

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R EC HTLI C H E AN GAB E N Z U R B E E N D I G U N G D E R VE R M Ö G E N SAN LAG E

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MPC Japan

Steuerliche Rahmenbedingungen

VORBEMERKUNGEN

in diesem Verkaufsprospekt beschriebenen steuerlichen Folgen ändern. Dadurch kann es zu einer Erhöhung der steuerlichen

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichen steu-

Belastung in Japan oder Deutschland kommen. Die steuerlichen

erlichen Grundlagen des Beteiligungsangebotes dar. Eine um-

Risiken sind im Abschnitt „Die wesentlichen Risiken der Vermö-

fassende Beurteilung sämtlicher steuerrelevanter Auswirkungen

gensanlage“ auf den Seiten 16 ff. dargestellt.

kann nur durch einen steuerlichen Berater erfolgen, der über die genauen steuerlichen Verhältnisse des Anlegers informiert ist.

STEUERLICHES FONDSKONZEPT Für Zwecke der nachfolgenden Ausführungen wird davon ausgegangen, dass sich nur natürliche Personen an der Fondsge-

FON DSG E S E LLSCHAFT

sellschaft beteiligen, deren ausschließlicher Wohnsitz oder ge-

Die Fondsgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

wöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gele-

& Co. KG ist eine gewerblich geprägte Kommanditgesellschaft

gen ist und die über die Beteiligung hinaus über keine weiteren

deutschen Rechts, die sich als stille Gesellschafterin (TK Investor)

Anknüpfungspunkte zum japanischen Steuerrecht verfügen. Alle

an dem Geschäft einer japanischen Kapitalgesellschaft namens

Einkünfte einer natürlichen Person mit Wohnsitz oder gewöhn-

„Godo Kaisha JPN-1“ (TK Operator) beteiligt, die in das wirt-

lichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen grundsätzlich der

schaftliche Eigentum an japanischen Immobilien (Fondsobjekte)

deutschen Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie ggf.

investiert, wodurch eine stille Gesellschaft (japanisch: Tokumei

einer Kirchensteuer. Im Rahmen des „Welteinkommensprinzips“

Kumiai, abgekürzt TK) entsteht.

werden neben den inländischen Einkünften auch Einkünfte aus ausländischen Einkunftsquellen erfasst.

Die Anleger beteiligen sich an der Fondsgesellschaft als Kommanditisten. Dabei können sie sich anfangs ausschließlich als

Sofern Anleger beabsichtigen, sich über eine ihnen gehörende

Treugeber über die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft

Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) zu beteiligen, gelten z. T. abwei-

für Publikumsfonds mbH (Treuhänderin, Treuhandkommanditistin)

chende steuerliche Bestimmungen, die in diesem Fall zu beachten

an der Fondsgesellschaft beteiligen, zu einem späteren Zeitpunkt

sind. Diese Besonderheiten sind nachfolgend nicht dargestellt.

optional in die Position eines Direktkommanditisten wechseln. Die Treuhandkommanditistin wird dabei als Treuhänderin die Anteile

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen be-

an der Fondsgesellschaft im eigenen Namen, aber im Auftrag, im

rücksichtigt die im Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende

Interesse und auf Rechnung des Treugebers, d. h. des Anlegers,

Rechtslage, die sich aus den maßgebenden Steuergesetzen, Ge-

halten und verwalten. Einkommensteuerlich werden die Treuge-

richtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen ergibt.

berkommanditisten wie Direktkommanditisten behandelt, da der Treuhandvertrag vom 13. August 2008 entsprechend den Vorga-

Eine Haftung für den Eintritt der dargestellten steuerrechtlichen

ben des BMF-Schreibens vom 1. September 1994 (Az. IV B 3 – S

Grundlagen und ggf. eintretender Änderungen wird nicht über-

2253a – 15/94, BStBl. I 1994, S. 604) ausgestaltet ist.

nommen. Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung der Finanzverwaltung in beiden Ländern zu einzelnen Besteue-

Eine allgemeine Steuerpflicht in Deutschland besteht sowohl auf

rungsfragen unterliegen einer ständigen Entwicklung. Eine Än-

Ebene der Fondsgesellschaft als auch auf Ebene der Anleger.

derung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen während der Fondslaufzeit ist deshalb wahrscheinlich. Durch eine

Aus deutscher Sicht ist das Gesellschaftsverhältnis zwischen

Änderung der japanischen oder deutschen Gesetze, des Doppel-

der Fondsgesellschaft und der japanischen Kapitalgesellschaft

besteuerungsabkommens, der Rechtsprechung, der Erlasse der

steuerlich als eine atypisch stille Gesellschaft ausgestaltet. Dies

Finanzverwaltung und der Besteuerungspraxis können sich die

110

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

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MPC Japan

bedeutet, dass die Fondsgesellschaft in Japan an einer Mitunter-

Nach japanischem Verständnis liegen abkommensrechtlich hin-

nehmerschaft beteiligt ist. Die Fondsgesellschaft und somit auch

sichtlich der Einkünfte, die die Fondsgesellschaft aus der stillen

deren Gesellschafter erzielen damit dem Grunde nach gewerb-

Beteiligung erzielt, Einkünfte aus Dividenden vor. Hierfür steht Ja-

liche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

pan abkommensrechtlich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht zu (Art. 10 Abs. 8 DBA). Die Besteuerung in Japan richtet

Die Fondsgesellschaft als deutsche Personengesellschaft ist

sich insoweit ausschließlich nach dem japanischen Steuerrecht.

grundsätzlich zum Zwecke der Gewerbebesteuerung, nicht jedoch für Einkommensteuerzwecke das Steuersubjekt. Sowohl die

Nach deutschem Verständnis liegen hinsichtlich der Einkünfte aus

Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit als auch diejenigen aus

der atypisch stillen Beteiligung Einkünfte aus

den Sicherungsgeschäften, die der TK Operator in Japan erzielt, sind auf Seiten der Fondsgesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine Gewerbesteuerbelastung kann sich jedoch aus den für Dienstleistungen gezahlten Vergütungen an Gesellschafter der Fondsgesellschaft ergeben, auf die der allgemeine Gewinnvertei-

•฀ ฀in฀Japan฀belegenem฀unbeweglichen฀Vermögen฀(Art.฀6฀Abs.฀1฀ und 4 DBA) •฀ ฀einer฀ japanischen฀ Betriebsstätte฀ (Art.฀ 7฀ Abs.฀ 1฀ i.฀ V.฀ m.฀ Art.฀ 5฀ DBA) sowie

lungsschlüssel Anwendung findet.

•฀ aus฀Veräußerungsgewinnen฀(Art.฀13฀Abs.฀1฀DBA)฀

Die Anleger der Fondsgesellschaft unterliegen als natürliche Per-

vor.

sonen mit ihrem Anteil am Ergebnis der Gesellschaft dem Grunde nach der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir-

Deutschland als Wohnsitzstaat vermeidet eine mögliche Doppel-

chensteuer. Die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte der Anle-

besteuerung der durch die Fondsgesellschaft vermittelten japa-

ger werden gemäß den §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO

nischen Einkünfte gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA grundsätzlich

gesondert und einheitlich festgestellt. In dieses Feststellungsver-

durch Freistellung unter Progressionsvorbehalt (Freistellungsme-

fahren werden auch die nach DBA steuerfreien Einkünfte aus der

thode).

atypisch stillen Beteiligung der Fondsgesellschaft am Geschäft des TK Operators mit einbezogen (§ 180 Abs. 5 AO).

Dementsprechend sind für die Anleger die über eine japanische Betriebsstätte bezogenen Einkünfte aus der laufenden Vermietung, den Sicherungsgeschäften sowie aus der möglichen spä-

BETEILIGUNGS- UND TK-STRUKTUR

teren Veräußerung des wirtschaftlichen Eigentums (Trust Beneficiary Interest) an den japanischen Immobilien (Fondsobjekte),

Die Einzelheiten der Beteiligung sowie der japanischen TK-Struk-

aus der Veräußerung der stillen Beteiligung der Fondsgesellschaft

tur sind im Kapitel „Vertragliche Rahmenbedingungen“ auf den

bzw. der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft

Seiten 96 ff. dargestellt.

grundsätzlich unter Progressionsvorbehalt freigestellt.

DOPPELBESTEUERUNGSRECHT

INVESTITIONSPHASE

Zur Zuordnung des Besteuerungsrechts und zur Vermeidung der

B E STE U E R U NG I N JAPAN

Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Registrierungsteuer

haben die Bundesrepublik Deutschland und Japan am 22. April

Die Registrierung der einzelnen Vertragsabschlüsse des TK Ope-

1966 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei

rators mit den japanischen Treuhandbanken über die Verschaf-

den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern

fung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den japanischen

(DBA) abgeschlossen.

I M M O B I LI E N FO N D S

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

111

MPC Japan

Fondsobjekten (Beneficiary Trust Agreement) unterliegt einer

U M SATZ STE U E R

Steuer i. H. v. JPY 1.000 (Registration Tax). Die Steuer fällt sepa-

Der Erwerb der Beteiligung an der Fondsgesellschaft durch die

rat für jede Registrierung an.

Anleger unterliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer. Die Fondsgesellschaft ist umsatzsteuerlich kein Unternehmer, da sie keine

Grunderwerbsteuer

umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen erbringt, sondern

Der Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums an Grund und Boden

lediglich die stille Beteiligung hält. Dementsprechend steht der

unterliegt in Japan einer Grunderwerbsteuer (Real Property Ac-

Fondsgesellschaft auch kein Vorsteuerabzug auf Eingangsleis-

quisition Tax) in Höhe von 1,5 % des Einheitswertes von Grund-

tungen zu.

stücken bzw. 4 % des Einheitswertes von Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen. Vorliegend wird jedoch nicht das zivilrechtliche Eigentum, sondern die wirtschaftliche Verfügungsmacht an

NUTZUNGSPHASE

den Fondsobjekten erworben. Dieser Erwerbsvorgang löst keine Grunderwerbsteuer aus.

B E STE U E R U NG I N JAPAN

Körperschaftsteuer Umsatzsteuer

Der japanische TK Operator erzielt mit seiner Vermietungstätigkeit

Der Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Fondsob-

und den Sicherungsgeschäften Einkünfte, die dem auf die Fonds-

jekten unterliegt der japanischen Umsatzsteuer (Consumption Tax).

gesellschaft bezogenen TK Business A zugeordnet werden.

Die Steuer beträgt 5 %, bezogen auf den Verkaufspreis. Da die Vermietungsleistungen in Japan umsatzsteuerpflichtig sind, ist die Um-

Die Einkünfte des TK Operators werden durch die Zuweisung

satzsteuer auf den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht

eines Gewinnanteils an die Fondsgesellschaft als stille Gesell-

an den Fondsobjekten grundsätzlich als Vorsteuer abzugsfähig bzw.

schafterin gemindert. Dieser zugewiesene Gewinn wird gespeist

rückerstattbar. Der abzugsfähige Betrag hängt dabei davon ab, wie

aus den Einkünften aus der Tätigkeit zur Vermietung der japa-

hoch während der Fondslaufzeit der Anteil von Leistungen ist, die

nischen Fondsobjekte sowie den Einkünften aus den Geschäften

nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Ist dieser Anteil größer als 5 %,

zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken. Bei der Ermitt-

so reduziert sich der abzugsfähige Vorsteuerbetrag. Der TK Ope-

lung des zuzuweisenden Gewinns sind neben den Erwerbseinnah-

rator wird diesen Anteil während der Fondslaufzeit voraussichtlich

men auch Erwerbsaufwendungen wie Abschreibungen, Zinsen,

nicht überschreiten. Daher ist die Umsatzsteuer auf den Erwerb der

bestimmte Steuern, Instandhaltungskosten und Versicherungsprä-

wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Fondsobjekten sowie auf

mien zu berücksichtigen, sofern ein unmittelbarer Zusammenhang

Anschaffungsnebenkosten voraussichtlich vollständig als Vorsteuer

mit dem Geschäft des TK Operators besteht. Die steuerliche Ab-

abzugsfähig bzw. rückerstattbar.

schreibung für neuerstellte Immobilien erfolgt linear entsprechend der Nutzungsdauer. Bei erworbenen Bestandsobjekten erfolgt die Abschreibung grundsätzlich über die verbleibende Nutzungs-

BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND

dauer. Bemessungsgrundlage bilden hierbei die Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen

G R U N DE RWE R BSTE U E R

Anschaffungskosten. Die japanische Finanzverwaltung hat hierzu

Eine deutsche Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da nach dem

bestimmte Vorgaben erlassen, die der TK Operator einhält.

Fondskonzept keine deutschen Immobilien, sondern die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den japanischen Fondsobjekten

Werden der Fondsgesellschaft aus ihrer atypisch stillen Beteili-

erworben wird.

gung am TK Business A Verluste zugewiesen, so können diese uneingeschränkt vorgetragen werden.

112

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Die stille Gesellschaft (Tokumei Kumiai) ist nach japanischem

Weitere Ertragsteuern, insb. Gewerbesteuer

Steuerrecht selbst kein Steuersubjekt, besteuert wird vielmehr

Die Fondsgesellschaft unterliegt über die 20%ige Quellensteuer

der stille Gesellschafter selbst, d. h. die Fondsgesellschaft. Diese

hinaus keiner weiteren japanischen Ertragsbesteuerung, insbe-

unterliegt in Japan der beschränkten Steuerpflicht. Steuerpflichtig

sondere unterliegt sie nicht der mit einer Gewerbesteuer ver-

ist der Gewinnanteil, der dem stillen Gesellschafter durch den TK

gleichbaren japanischen Unternehmensteuer (Enterprise Tax).

Operator zugewiesen wird.

Eine Zuschlagsteuer wird ebenfalls nicht erhoben.

Aus japanischer Sicht ist die Fondsgesellschaft selbst steuer-

Umsatzsteuer

pflichtig, d. h., sie wird wie eine Körperschaft behandelt (intrans-

In Japan wird eine mit der Umsatzsteuer vergleichbare Steuer

parente Besteuerung). Aus diesem Grunde sind ihr und nicht den

(Consumption Tax) erhoben. Steuerpflichtiger Unternehmer ist

deutschen Gesellschaftern die Gewinnanteile aus der stillen Be-

der japanische TK Operator, die stille Beteiligung der deutschen

teiligung zuzurechnen. Das Treuhandverhältnis zwischen der TVP

Fondsgesellschaft an dessen TK Business A ist insoweit ohne

Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH

Bedeutung. Die Vermietung von gewerblichen Immobilien unter-

als Treuhandkommanditistin und dem Anleger als Treugeber ist

liegt in Japan einer Umsatzsteuer in Höhe von 5 %. Aufgrund

somit für japanische Steuerzwecke unerheblich.

dieser Steuerpflicht kann die auf dem Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Immobilien und die auf den laufenden

Die zugewiesenen Gewinnanteile stellen eine Nettogröße dar, so

Kosten lastende Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

wie sie sich durch die Berücksichtigung der beim TK Operator

Der abzugsfähige Betrag hängt dabei davon ab, wie hoch wäh-

angefallenen Erwerbseinnahmen und -aufwendungen ergibt.

rend der Fondslaufzeit der Anteil an Leistungen ist, die nicht der

Erwerbsaufwendungen, die dem stillen Gesellschafter selbst in

Umsatzsteuer unterliegen. Ist dieser Anteil größer als 5 %, so re-

Deutschland oder in Japan entstehen, sind dagegen nicht berück-

duziert sich der abzugsfähige Vorsteuerbetrag. Der TK Operator

sichtigungsfähig. Die Besteuerung der Einkünfte, die die Fonds-

wird diesen Anteil während der Fondslaufzeit voraussichtlich nicht

gesellschaft aus ihrer stillen Beteiligung erzielt, erfolgt in Japan

überschreiten, sofern keine der Fondsimmobilien veräußert wird.

mit einer Quellensteuer in Höhe von 20 %, die vom TK Operator

Daher ist die auf dem Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungs-

auf Rechnung der Fondsgesellschaft erhoben und abgeführt wird.

macht an den Immobilien lastende Umsatzsteuer sowie die auf

Bemessungsgrundlage der Steuer ist der vom TK Operator an

laufenden Kosten lastende Umsatzsteuer voraussichtlich vollstän-

die Fondsgesellschaft auszuzahlende Betrag oder ihr steuerlicher

dig als Vorsteuer abzugsfähig bzw. rückerstattbar.

Gewinnanteil; sollten beide Größen voneinander abweichen, ist der niedrigere Betrag die Bemessungsgrundlage. Diese Steuer

Sollten sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeb-

hat abgeltende Wirkung und kann durch die Regelungen des

lichen Verhältnisse ändern, so ist die Umsatzsteuer, die auf den

Doppelbesteuerungsabkommens nicht reduziert werden. Der

Erwerb und auf die Anschaffungsnebenkosten entfallen ist, an-

Liquiditätstransfer nach Deutschland unterliegt dagegen keiner

teilig zurückzuzahlen (Vorsteuerberichtigung).

weiteren Besteuerung. Grundsteuer Die Fondsgesellschaft muss aufgrund der stillen Beteiligung am

Die Belegenheitsgemeinden der Fondsobjekte erheben eine

Geschäft des TK Operators keine Steuererklärung in Japan ein-

Grundsteuer. Bei der Steuer handelt es sich um eine Jahressteuer,

reichen. Auch müssen die Anleger der deutschen Fondsgesell-

wobei die Steuersätze von der Gemeinde festgelegt werden und

schaft keine Steuererklärungen in Japan abgeben.

sich jährlich ändern können. Der allgemeine Steuersatz beträgt 1,7 % (einschl. der sog. Stadtplanungsteuer in einigen Gebieten) auf den steuerlichen Einheitswert (der in der Regel nicht mehr als

I M M O B I LI E N FO N D S

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

113

MPC Japan

90 % des Verkehrswertes beträgt). Steuerschuldner ist jeweils der

(atypisch stille Gesellschaft) bezogen werden. Vorliegend ist eine

zivilrechtliche Immobilieneigentümer, d. h. die jeweilige japanische

atypisch stille Beteiligung gegeben, da die Fondsgesellschaft im

Treuhandbank. Diese belastet die Grundsteuer an den wirtschaft-

Innenverhältnis mitunternehmerisch ausgestaltet ist. Eine Mitun-

lichen Eigentümer, d. h. an den TK Operator, weiter. Hierdurch wird

ternehmerschaft liegt vor, wenn Mitunternehmerrisiko und -initia-

auch das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft als stille

tive getragen werden. Die Fondsgesellschaft nimmt an dem wirt-

Gesellschafterin am Geschäft des TK Operators gemindert.

schaftlichen Ergebnis des TK Operators teil und ist auch an den stillen Reserven seiner Wirtschaftsgüter sowie an einem etwaigen

Vermögensteuer

Geschäftswert beteiligt. Darüber hinaus erhält sie im Rahmen

In Japan wird keine Vermögensteuer erhoben.

des auf sie bezogenen Gesellschaftsvertrages (TK Agreement A) Kontrollrechte, die mit denen des § 233 des deutschen HGB

B E STE U E R U NG I N DE UTSCH LAN D

vergleichbar sind.

Einkommensteuer Die Fondsgesellschaft unterliegt in Deutschland nicht der Ein-

Die Betätigung des TK Operators ist steuerrechtlich als Gewerbe-

kommen- oder Körperschaftsteuer. Steuerpflichtig sind die An-

betrieb anzusehen. Durch die atypisch stille Beteiligung an einem

leger als natürliche Personen. Diese unterliegen mit ihrem Anteil

Teil seines Geschäftes (TK Business A) erzielen die deutsche

am Ergebnis der Fondsgesellschaft der Einkommensteuer zzgl.

Fondsgesellschaft und somit auch deren Gesellschafter, d. h. die

Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Anleger, dem Grunde nach Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Beteiligen sich die Anleger als Kommanditisten über die Treuhänderin an der Fondsgesellschaft, so sind sie – nach den Bestim-

Abkommensrechtlich erzielen die Gesellschafter nach deutschem

mungen des Treuhand- sowie des Gesellschaftsvertrages – so

Verständnis jeweils sog. Unternehmensgewinne im Sinne von

gestellt wie ein Gesellschafter, der sich unmittelbar an der Fonds-

Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 DBA über eine in Japan belegene

gesellschaft beteiligt. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung durch

Betriebsstätte. In Deutschland werden die Einkünfte aus der stil-

die Treuhandkommanditistin erfolgt nicht. Die Einkünfte sind da-

len Gesellschaft auf Anlegerebene deshalb abkommensrechtlich

her nach den Regelungen des BMF-Schreibens vom 1. Septem-

unter Progressionsvorbehalt freigestellt (Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA).

ber 1994 (Az. IV B 3 - S 2253a -15/94, BStBl. I 1994, S. 604)

Die Freistellung wird vorliegend weder durch uni- noch bilaterale

unmittelbar den Treugebern, d. h. den Anlegern, zuzurechnen.

Regelungen aufgehoben. Insbesondere kommt es nicht zu einem Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode auf-

Verfahrensrechtlich werden die einkommensteuerpflichtigen Ein-

grund des § 20 Abs. 2 AStG. Zwar werden die Einkünfte aus der

künfte der Gesellschafter aus der Beteiligung an der Fondsgesell-

Vermietungstätigkeit, die in der japanischen Betriebsstätte anfal-

schaft gesondert und einheitlich festgestellt. Dabei werden auch

len, niedrig besteuert (< 25 %), jedoch handelt es sich um aktive

die nach DBA steuerfreien Einkünfte einbezogen.

Einkünfte nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 lit. b AStG (bei einem Direktbezug wären diese Einkünfte auch nach dem DBA freizustellen).

Einkünfte aus Vermietungstätigkeit Die durch die Beteiligung der Fondsgesellschaft am TK Busi-

Einkünfte aus Geschäften zur Absicherung von Währungs-

ness A des TK Operators begründete Gesellschaft ist eine stille

schwankungen

Gesellschaft japanischen Rechts (Tokumei Kumiai). Sie ist unter

Der vom TK Operator an die Fondsgesellschaft zugewiesene Ge-

Betrachtung eines Rechtstypenvergleichs auch nach deutschem

winnanteil aus ihrer stillen Beteiligung an seinem TK Business A

Recht als stille Gesellschaft einzustufen. Einkommensteuerlich

enthält neben den Einkünften aus der Tätigkeit zur Vermietung

können aus einer stillen Gesellschaft Einkünfte aus Kapitalver-

der japanischen Fondsobjekte auch Einkünfte aus den abge-

mögen (typisch stille Gesellschaft) oder aus Gewerbebetrieb

schlossenen Geschäften zur Absicherung von Währungsschwankungen.

114

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Bei isolierter Betrachtung wären diese Einkünfte als Kapitalein-

2006, S. 1927 ff.). Deswegen können japanische Verluste nicht

künfte i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 3a EStG (in der ab 2009 gültigen

mit anderen positiven deutschen Einkünften verrechnet werden.

Fassung) anzusehen. Da der TK Operator vorliegend jedoch eine gewerbliche Betätigung ausübt, sind die Einkünfte aus den Siche-

Verluste führen grundsätzlich zu einem negativen Progressions-

rungsgeschäften als solche aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren.

vorbehalt. Dies gilt jedoch nicht für negative Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit. Da sie nach § 2a EStG vom Verlustabzug

Abkommensrechtlich stehen die Einkünfte aus den Sicherungs-

ausgeschlossen sind, können sie sich auch nicht steuersatzmin-

geschäften aus deutscher Sicht in einem funktionalen Zusam-

dernd auswirken. Sie können in Deutschland gemäß § 2a Abs. 1

menhang mit der operativen Tätigkeit der stillen Gesellschaft

Satz 1 Nr. 6 lit. a EStG nur mit positiven japanischen Einkünften

in Japan. Sie sind daher ebenfalls als Betriebsstätteneinkünfte

aus Vermietungstätigkeit ausgeglichen werden. Die verbleibenden

anzusehen. Diese werden in Deutschland abkommensrechtlich –

Verluste werden gemäß § 2a Abs. 1 Satz 3 EStG entsprechend

ebenso wie die Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit in Japan

§ 10d EStG vorgetragen und mindern in den Folgejahren die po-

– unter Progressionsvorbehalt freigestellt (Art. 23 Abs. 1 lit. a

sitiven ausländischen Einkünfte, sodass sich die entsprechenden

DBA). Die Freistellung wird weder durch uni- noch bilaterale Re-

Verluste im Ergebnis erst in den Folgejahren steuersatzmindernd

gelungen aufgehoben. Insbesondere kommt es nicht zu einem

auswirken.

Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode aufgrund des § 20 Abs. 2 AStG. Aufgrund des engen funktionalen

Anrechnung der Gewerbesteuer

Zusammenhangs der Einkünfte aus den Sicherungsgeschäften

Die Anleger erzielen gewerbliche Einkünfte, die auf Ebene der

mit den Einkünften aus der Vermietungstätigkeit teilen sie deren

Fondsgesellschaft teilweise der Gewerbesteuer unterliegen kön-

Einordnung als aktive Einkünfte.

nen. Hierdurch kann sich ein Anrechnungsguthaben bei den Anlegern ergeben (§ 35 EStG), wodurch die Einkommensteuerlast ge-

Sonderbetriebsausgaben

mindert werden kann. Da die Einkünfte bei den Anlegern jedoch

Kosten auf Ebene der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger, die in

weitgehend von der Besteuerung freigestellt sind, kann das An-

einem direkten Zusammenhang mit steuerbefreiten japanischen

rechnungsguthaben u. U. nicht vollumfänglich genutzt werden.

(Betriebsstätten-)Einkünften stehen, können in Deutschland nicht als Sonderbetriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Dies

Gewerbesteuer

gilt insbesondere für Finanzierungskosten der Fondsgesellschaft

Die Fondsgesellschaft ist eine gewerblich geprägte Personenge-

und der Anleger im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der

sellschaft mit einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte in Deutsch-

Fondsgesellschaft.

land. Als solche unterliegt sie der Gewerbesteuerpflicht. Sie erzielt als atypisch stiller Gesellschafter an der japanischen Kapitalge-

Die steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten können aber grund-

sellschaft gewerbliche Einkünfte. Die Einkünfte der Fondsgesell-

sätzlich bei der Ermittlung des Progressionsvorbehalts berück-

schaft unterliegen deshalb in Deutschland grundsätzlich der Ge-

sichtigt werden und mindern die Höhe der dem Progressions-

werbesteuer. Der Gewerbeertrag wird jedoch um die japanischen

vorbehalt unterliegenden ausländischen Einkünfte (§ 32b Abs 1

Betriebsstätteneinkünfte aus der Vermietungstätigkeit sowie aus

Nr. 3 EStG).

den Sicherungsgeschäften gekürzt (§ 9 Nr. 3 GewStG). Sondervergütungen, die von der Fondsgesellschaft für bestimmte

Verluste

Leistungen im Dienste der Gesellschaft an ihre Gesellschafter

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt die Freistel-

gezahlt werden, fließen in den Gewerbeertrag ein. Unter Sonder-

lungsmethode nicht nur für die positiven, sondern auch für die

vergütungen sind unter anderem die von der Fondsgesellschaft an

negativen Einkünfte aus Japan (ständige BFH-Rechtsprechung,

den Gesellschafter gezahlten bzw. zu zahlenden Vergütungen für

vgl. nur jüngst. Beschl. v. 28. Juni 2006, Az. I R 84/04, DStR

Tätigkeiten im Dienste der Gesellschaft zu verstehen. Sofern nach

I M M O B I LI E N FO N D S

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

115

MPC Japan

Verrechnung mit Ausgaben auf Ebene der Fondsgesellschaft ein

Körperschaftsteuer

positiver Gewerbeertrag verbleibt, kann sich hieraus eine ent-

Veräußerung der Immobilie

sprechende Gewerbesteuerlast ergeben, auf die der allgemeine

Gewinne aus der Veräußerung der wirtschaftlichen Verfügungs-

Gewinnverteilungsschlüssel zur Anwendung kommt.

macht an den Fondsobjekten sind Bestandteil des regulären Gewinns des japanischen TK Operators. Dieser Gewinn wird anteilig

Bei einem Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 290 % in der

auch der Fondsgesellschaft als stille Gesellschafterin am TK Busi-

Gemeinde Quickborn beträgt die Gewerbesteuerbelastung

ness A zugewiesen und – ebenso wie die laufenden Einkünfte –

10,15 %.

mit 20 % quellenbesteuert.

Umsatzsteuer

Auflösung der stillen Gesellschaft

Die deutsche Fondsgesellschaft erbringt selbst keine steuerbaren

Beendet die Fondsgesellschaft die stille Gesellschaft, indem sie

und -pflichtigen Leistungen in Deutschland. Die Vermietung der

ihr bestehendes Gesellschaftsvertragsverhältnis (TK Agreement

japanischen Fondsobjekte erfolgt durch den TK Operator und

A) mit dem TK Operator auflöst, so ist die Rückgewähr der Ein-

nicht durch die Fondsgesellschaft. Die Vermietungsleistungen

lage in das Geschäft des TK Operators in Japan grundsätzlich

sind daher steuerbare und steuerpflichtige Umsätze der „Godo

nicht steuerbar. Die Einlage wird in Übereinstimmung mit den

Kaisha JPN-1“ in Japan.

Vorschriften des Gesellschaftsvertrages (TK Agreement A) zurückgezahlt, wobei auch keine japanische Quellensteuer fällig

Vielmehr hält die Fondsgesellschaft lediglich die atypisch stille

wird. Soweit die deutsche Fondsgesellschaft entsprechend der

Beteiligung am TK Business A des TK Operators. Sie ist daher

gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung auch ihren Anteil an den

kein Unternehmer im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts.

stillen Reserven erhält, erfolgt – ebenso wie bei den laufenden

Die Fondsgesellschaft kann die Umsatzsteuer, die auf den bezo-

Einkünften aus der stillen Beteiligung – in Japan eine abgeltende

genen bzw. noch zu beziehenden Eingangsleistungen lastet, nicht

Quellenbesteuerung in Höhe von 20 %.

als Vorsteuer geltend machen. Veräußerung der stillen Beteiligung an dem Geschäft des Grundsteuer

TK Operators

Die Investition erfolgt in die wirtschaftliche Verfügungsmacht der

Veräußert die Fondsgesellschaft ihre stille Beteiligung am TK

japanischen Fondsobjekte, die nicht der deutschen, sondern der

Business A des TK Operators in Japan, so ist ein etwaiger Ver-

japanischen Grundsteuer unterliegen.

äußerungsgewinn nach japanischem Steuerrecht nicht steuerbar. Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft

BEENDIGUNGSPHASE

Die Veräußerung der Fondsgesellschaftsanteile durch den deutschen Anleger wird in Japan nicht der Besteuerung unterworfen,

B E STE U E R U NG I N JAPAN

da es nach japanischem Verständnis nur auf die Fondsgesellschaft

Umsatzsteuer

ankommt und diese als solche weiterhin stille Gesellschafterin am

Die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den ja-

TK Business A der japanischen Kapitalgesellschaft „Godo Kaisha

panischen Fondsobjekten unterliegt der japanischen Umsatzsteu-

JPN-1“ bliebe.

er (Consumption Tax), soweit sie sich nicht anteilig auf den Grund und Boden bezieht. Die Steuer beträgt 5 % des Verkaufspreises. Mit der Umsatzsteuer wird in der Regel der Erwerber belastet.

116

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Veräußert der TK Operator in einem engen zeitlichen Zusammen-

Japan erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Ver-

hang (d. h. grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten) alle Fondsob-

mögensübergänge von Todes wegen und Zuwendungen unter

jekte, so liegt eine Betriebsaufgabe i. S v. § 16 Abs. 3 EStG vor.

Lebenden. Da die Fondsgesellschaft aber vorliegend als eigenständige Person qualifiziert wird, unterliegt die Übertragung der

Werden im Rahmen der Betriebsaufgabe stille Reserven aufge-

Fondsanteile von Todes wegen oder die unentgeltliche Übertra-

deckt, so sieht das EStG besondere Vergünstigungen vor, die den

gung unter Lebenden voraussichtlich nicht der japanischen Erb-

Progressionseffekt abmildern sollen. Neben antragsgebundenen

schaft- und Schenkungsteuer.

alters- und situationsabhängigen Vergünstigungen (§§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG) wird ein besonderer, günstigerer Steuersatz an-

B E STE U E R U NG I N DE UTSCH LAN D

gewandt (Fünftel-Regelung). Die Einkünfte aus der Betriebsauf-

Grunderwerbsteuer

gabe werden einem besonderen Steuersatz unterworfen. Dieser

Eine deutsche Grunderwerbsteuer fällt nicht an, da keine deut-

resultiert aus dem Fünffachen der sich auf ein Fünftel der Veräu-

schen Immobilien, sondern die japanischen Fondsobjekte veräu-

ßerungsgewinne ergebenden Steuer.

ßert werden. Da die Veräußerungsgewinne in Deutschland freigestellt sind, Umsatzsteuer

wirken sich die Vergünstigungen lediglich im Rahmen des Pro-

Die Veräußerung der japanischen Fondsobjekte ist in Deutschland

gressionsvorbehalts aus. Die genauen Berechnungen und somit

nicht umsatzsteuerbar.

auch die sich ergebenden Entlastungsmöglichkeiten sind jedoch umstritten. Aufgrund der Freistellung sind die steuerlichen Aus-

Die Übertragung der Beteiligung sowohl an der stillen Gesell-

wirkungen bei einem sonst hohen Einkommen in Deutschland

schaft am TK Business A als auch an der Fondsgesellschaft un-

gering. Es wird empfohlen, diese Frage im Veräußerungsfall mit

terliegt nicht der deutschen Umsatzsteuer.

dem persönlichen Steuerberater abzuklären.

Einkommensteuer

Auflösung der stillen Gesellschaft

Veräußerung der Immobilien

Ein Gewinn aus der Auflösung der stillen Gesellschaft ist aus

Vorliegend werden die Einkünfte aus der Veräußerung der wirt-

deutscher Sicht als Betriebsaufgabe i. S. von § 16 Abs. 3 EStG

schaftlichen Verfügungsmacht an den japanischen Fondsobjekten

anzusehen. Es gelten die Ausführungen zur Veräußerung der Im-

unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung in Deutschland

mobilien sinngemäß.

freigestellt (Art. 13 Abs. 1 DBA i. V. m. Art. 23 Abs. 1 lit. a DBA). Veräußerung der stillen Beteiligung an dem Geschäft des Die Freistellung wird weder durch uni- noch durch bilaterale Re-

TK Operators

gelungen aufgehoben. Insbesondere kommt es nicht zu einem

Im Falle einer Veräußerung der stillen Beteiligung erfolgt nach

Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode auf-

bisheriger Praxis in Japan keine Besteuerung. Dies führt dazu,

grund des § 20 Abs. 2 AStG. Zwar werden die Einkünfte aus der

dass die abkommensrechtliche Freistellung in Deutschland nicht

Veräußerung, die in der japanischen Betriebsstätte anfallen, nied-

mehr gewährt (§ 50d Abs. 9 Nr. 2 EStG) und stattdessen eine

rig besteuert (< 25 %), jedoch handelt es sich um aktive Einkünfte

Besteuerung in Deutschland vorgenommen wird.

nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 lit. b AStG, da bei einem Direktbezug diese Einkünfte auch nach dem DBA freizustellen wären.

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117

MPC Japan

Erfolgt das Ausscheiden der Fondsgesellschaft aus der stillen

•฀ Veräußerung฀der฀Immobilie฀durch฀den฀TK฀Operator,

Gesellschaft durch Übertragung der stillen Beteiligung an einen

•฀ ฀Aulösung฀der฀stillen฀Beteiligung฀am฀Geschäft฀des฀TK฀Opera-

Dritten, so liegt eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 EStG vor. Es kommen die gleichen steuerlichen Vergünstigungen wie im Rahmen der Betriebsaufgabe zur Anwendung.

tors, •฀ ฀Veräußerung฀der฀stillen฀Beteiligung฀am฀Geschäft฀des฀TK฀Operators an einen Dritten, •฀ ฀Veräußerung฀der฀Anteile฀an฀der฀Fondsgesellschaft฀durch฀den฀

Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft

Anleger,

In Deutschland wird der Veräußerungsgewinn grundsätzlich abkommensrechtlich freigestellt. Da Japan sein nach deutschem

so kann dieser Vorgang nach den Grundsätzen des gewerblichen

Verständnis bestehendes Besteuerungsrecht jedoch nicht aus-

Grundstückshandels für Immobilienveräußerungen des Anlegers

übt, erfolgt ein Methodenwechsel von der Freistellungs- zur An-

durch das Entstehen von Zählobjekten von Bedeutung sein. Ist

rechnungsmethode (§ 50d Abs. 9 Nr. 2 EStG), um eine doppelte

beim Anleger ein gewerblicher Grundstückshandel zu bejahen, so

Nichtbesteuerung zu vermeiden. Diese Nachversteuerung in

führt dies dazu, dass Gewinne aus der Veräußerung sämtlicher Im-

Deutschland kann auch nicht durch eine Veräußerung der Fonds-

mobilien, die dem Privatvermögen des Anlegers zugeordnet sind,

anteile erst nach Ablauf von zehn Jahren vermieden werden, weil

der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen.

es sich vorliegend um eine gewerbliche Beteiligung handelt. Das Bundesministerium der Finanzen hat zu den Voraussetzungen Veräußert ein Anleger seine Anteile an der deutschen Fondsge-

des gewerblichen Grundstückhandels mit Schreiben vom 26. März

sellschaft, so liegt eine Betriebsveräußerung i. S. v. § 16 Abs. 1

2004 (Az: IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl. 2004, S. 434) Stellung

EStG vor. Es kommen die gleichen steuerlichen Vergünstigungen

genommen. Durch die Beteiligung an der Fondsgesellschaft kön-

wie im Rahmen der Betriebsaufgabe zur Anwendung.

nen auf Seiten des Anlegers bis zu neun Zählobjekte entstehen, wenn alternativ einer der drei nachfolgenden Fälle vorliegt:

Anrechnung der Gewerbesteuer Die Anleger erzielen gewerbliche Einkünfte, die auf Ebene der

•฀ ฀Anteil฀an฀Grundstücksgesellschaft:฀Der฀Anleger฀verfügt฀über฀

Fondsgesellschaft teilweise der Gewerbesteuer unterliegen kön-

einen Anteil von mindestens 10 % an der Grundstücksgesell-

nen. Hierdurch kann sich ein Anrechnungsguthaben bei den Anle-

schaft,

gern ergeben (§ 35 EStG), wodurch die Einkommensteuerlast ge-

•฀ ฀Verkehrswert฀des฀Anteils฀an฀der฀Grundstücksgesellschaft:฀Der฀

mindert werden kann. Da jedoch die Einkünfte bei den Anlegern

Verkehrswert des Anteils an der Grundstücksgesellschaft be-

weitgehend freigestellt sind, kann das Anrechnungsguthaben u. U.

trägt mehr als EUR 250.000 oder

nicht in vollem Umfang genutzt werden.

•฀ ฀anteiliger฀ Verkehrswert฀ des฀ Grundstücks:฀ Der฀ Verkehrswert฀ des anteilig veräußerten Grundstücks beträgt mehr als EUR

Gewerblicher Grundstückshandel

250.000.

Die Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG ist als gewerblicher Fonds konzipiert. Für die Veräußerung von Fondsob-

Bezogen auf die Beteiligung des einzelnen Anlegers an der

jekten bedeutet dies, dass etwaige Veräußerungsgewinne steuer-

Fondsgesellschaft bedeutet dies Folgendes.

lich stets relevant sind. Kommt es zu einem Veräußerungsvorgang, und zwar durch

118

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

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MPC Japan

Anteil an der Grundstücksgesellschaft: Als Grundstücksge-

kapital zu Fremdkapital) entsteht bei Veräußerung eben dieser

sellschaft ist vorliegend die stille Gesellschaft anzusehen, die

Immobilie ein Zählobjekt, wenn die Beteiligung des Anlegers an

durch die Beteiligung der Fondsgesellschaft am TK Business A

der Fondsgesellschaft mehr als etwa EUR 259.000 beträgt. Bei

des japanischen TK Operators „Godo Kaisha JPN-1“ entstanden

allen anderen Immobilien müsste eine betragsmäßig über EUR

ist. An dieser ist die deutsche Fondsgesellschaft zu 96 % betei-

259.000 liegende Beteiligung gezeichnet werden, um ein Zähl-

ligt. Dies wiederum bedeutet, dass der steuerpflichtige Anleger

objekt auszulösen. Da bereits ab einer Beteiligung von mehr als

über mindestens 10,4 % an der Fondsgesellschaft beteiligt sein

EUR 250.000 das zweite Kriterium erfüllt ist, kommt es auf das

müsste, um das Erfordernis einer 10%igen Beteiligung an der

dritte Kriterium vorliegend nicht mehr an.

Grundstücksgesellschaft zu erfüllen. Wird diese Schwelle überschritten, so entsteht mit jeder Immobilienveräußerung durch den

Liegen nach den vorstehend dargestellten Kriterien Zählobjekte

Betriebsinhaber ein Zählobjekt bzw. entstehen mit einer Auflö-

vor, so ist eine Gewerblichkeit bei Grundstücksveräußerungen auf

sung der stillen Gesellschaft, der Übertragung der Anteile an der

Ebene des Anlegers in Bezug auf Immobilien anzunehmen, die er

stillen Gesellschaft an einen Dritten oder mit der Veräußerung der

im Privatvermögen hält, wenn kumulativ

Anteile an der Fondsgesellschaft neun Zählobjekte. •฀ ฀seit฀der฀Anschaffung฀der฀im฀Privatvermögen฀gehaltenen฀ImmoVerkehrswert des Anteils an der Grundstücksgesellschaft:

bilie bei ihrer Veräußerung weniger als zehn Jahre vergangen

Der Verkehrswert des Anteils an der Grundstücksgesellschaft

sind und

wird anfänglich wesentlich durch die Anschaffungskosten des

•฀ ฀innerhalb฀eines฀Fünfjahreszeitraumes฀unter฀Einbeziehung฀der฀

Anlegers bestimmt. Durch Wertsteigerungen der Fondsobjekte

Veräußerung der eigenen Immobilie mehr als drei Zählobjekte

kann sich dieser Wert im Laufe der Zeit erhöhen und die Wert-

bestehen.

schwelle von EUR 250.000 auch dann überschreiten, wenn sich der Anleger ursprünglich mit einer geringeren Einlage beteiligte.

Bei den obigen Berechnungen wird unterstellt, dass die japa-

Wird diese Schwelle überschritten, so entsteht mit jeder Immo-

nischen Fondsobjekte während der Fondslaufzeit keinen Wert-

bilienveräußerung durch den TK Operator ein Zählobjekt bzw.

steigerungen unterliegen. Sie basieren auf den heutigen Verhält-

entstehen mit einer Auflösung der stillen Gesellschaft, der Über-

nissen und sind stark vereinfacht, sodass bei höheren Beteili-

tragung der Anteile an der stillen Gesellschaft an einen Dritten

gungen (ab ca. EUR 225.000) empfohlen wird, die Auswirkungen

oder mit der Veräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft

auf Immobilienveräußerungen im Hinblick auf den gewerblichen

neun Zählobjekte.

Grundstückshandel im Einzelfall mit dem persönlichen Steuerberater abzuklären.

Anteiliger Verkehrswert des Grundstücks: Das dritte Kriterium stellt auf den anteiligen Verkehrswert eines Grundstücks ab.

Gewerbesteuer

Hierfür sind die Beteiligung an der Fondsgesellschaft, die Fremd-

Veräußerung der Immobilien

finanzierung auf Ebene der stillen Gesellschaft (Betriebsinhaber)

Erfolgt die Veräußerung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an

und das Wertverhältnis des Immobilienportfolios zu beachten: Das

den japanischen Fondsobjekten, so ist der Veräußerungsgewinn

wertmäßig größte Fondsobjekt (Harvest Ashikaga) macht 32,12 %

in Deutschland bereits nach innerstaatlichem Recht (§ 9 Nr. 3

der Gesamtinvestition in Höhe von etwa EUR 160,486 Mio. aus.

GewStG) freigestellt. Auf die abkommensrechtliche Freistellung

Bei einem Fremdfinanzierungsverhältnis von rund 1 : 2 (Eigen-

kommt es nicht mehr an.

I M M O B I LI E N FO N D S

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

119

MPC Japan

Auflösung der stillen Gesellschaft

ausländische Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert, d. h. mit

Ein Gewinn aus dem entgeltlichen Ausscheiden der Fondsgesell-

dem Verkehrswert anzusetzen, lässt die Finanzverwaltung es zu,

schaft aus der stillen Gesellschaft bzw. durch ein Auflösen der

dass auch bei ausländischen Wirtschaftsgütern (d. h. den durch

stillen Gesellschaft mit dem TK Operator ist nach innerstaatlichem

die Beteiligung an der stillen Gesellschaft vermittelten auslän-

Steuerrecht freigestellt (§ 9 Nr. 3 GewStG).

dischen Immobilien) auf die i. d. R. niedrigeren Steuerbilanzwerte abgestellt wird (R 39 Abs. 1 Satz 2 ErbStR). Etwaige Darlehen der

Veräußerung der stillen Beteiligung an dem Geschäft des

Anleger zur Finanzierung der Beteiligung sind bei der Bewertung

TK Operators

des Anteils als Sonderbetriebsvermögen zu berücksichtigen.

Ein Gewinn aus dem entgeltlichen Ausscheiden der Fondsgesellschaft aus der stillen Gesellschaft sowie durch Übertragung

Ein Freibetrag sowie ein Bewertungsabschlag (§ 13a ErbStG)

der stillen Beteiligung auf einen Dritten ist nach innerstaatlichem

wie auch die Tarifbegrenzung (§ 19a ErbStG) können in Anspruch

Steuerrecht freigestellt (§ 9 Nr. 3 GewStG). Auf die Nichtbesteu-

genommen werden.

erung in Japan kommt es gewerbesteuerlich nicht an. Bei einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung stellt im ErbVeräußerung der Anteile an der Fondsgesellschaft

fall der Herausgabeanspruch gegenüber der Treuhandgesellschaft

Veräußert der Anleger seinen treuhänderisch oder direkt gehal-

den steuerlichen Erwerb dar. Dieser wird als inländisches Vermö-

tenen Anteil an der Fondsgesellschaft, so ist dies gewerbesteuer-

gen mit dem gemeinen Wert angesetzt (Bayerisches Finanzminis-

lich nicht relevant. Der Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft wird

terium, S 3811 – 035 – 25199/05, Erlass vom 14. Juni 2005, be-

hierdurch nicht erhöht (§ 7 Satz 2 GewStG) und löst somit auch

stätigt durch Finanzministerium Baden-Württemberg, S 3806/51

keine Gewerbesteuerpflicht aus.

Erlass vom 26. Februar 2007). Wertmäßig kann sich insoweit ein Unterschied ergeben, als der gemeine Wert möglicherweise höher

Erbschaft- und Schenkungsteuer

als der Steuerbilanzwert ist. Ferner ist zu beachten, dass bei einer

Der Erwerb der Anteile an der Fondsgesellschaft von Todes we-

treuhänderisch übertragenen Beteiligung eine Steuerentlastung

gen oder die Schenkung unter Lebenden unterliegt der Erbschaft-

nach §§ 13, 19a ErbStG ausgeschlossen ist.

steuer (§ 1 ErbStG). Bei einer Schenkung unterliegt der Erwerb der Anteile an der Im Erbfall unterliegt der Erwerb der Anteile an der Fondsge-

Fondsgesellschaft grundsätzlich der deutschen Schenkungsteuer.

sellschaft grundsätzlich der deutschen Erbschaftsteuer, selbst

Bei einer direkt gehaltenen Beteiligung stellen die übernom-

wenn sich der Grundbesitz in Japan befindet. Der Erwerb der

menen Verbindlichkeiten auf Ebene der Fondsgesellschaft wie

Beteiligung an der gewerblichen Fondsgesellschaft gilt als Er-

auch evtl. übernommene Verbindlichkeiten des Schenkers kein

werb einer eigenständigen Bewertungseinheit, d. h., es erfolgt die

separates Entgelt dar, sie werden – ebenso wie bei der Erbschaft-

Bewertung des Anteils an der Fondsgesellschaft. Die Bewertung

steuer – bereits bei der Bewertung der Zuwendung berücksich-

von Anteilen an einer gewerblichen Personengesellschaft erfolgt

tigt. Bei einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung stellt die

auf der Grundlage der Steuerbilanzwerte der von ihr gehaltenen

Abtretung des Herausgabeanspruches den steuerlichen Erwerb

Wirtschaftsgüter. Ungeachtet des gesetzlichen Erfordernisses,

dar. Dieser ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten.

120

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

GEPLANTE GESETZESÄNDERUNGEN Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind einige Geset-

Vergünstigungen auf Lebenspartner (§§ 15, 16 ErbStG) sowie

zesvorhaben mit möglichen Auswirkungen auf das Beteiligungs-

die Änderungen der Tarifstufen, d. h. der steuerklassenbezo-

angebot bekannt geworden. Die wichtigsten Aspekte werden

genen Steuersätze und der Wertgrenzen für den steuerpflichtigen

nachfolgend dargestellt.

Erwerb (§ 19 ErbStG) ergeben. Sollte bis zum Jahresende keine Neuregelung erfolgen, läuft das Erbschaft- und Schenkungsteu-

STE U E R R E FOR M I N JAPAN

ergesetz nicht automatisch aus. Vielmehr sind die entsprechenden

In Japan befindet sich derzeit das Jahressteuergesetz 2009 im

Vorschriften im Wege der Verfassungsbeschwerde zu rügen.

Entwurfsstadium. Es sind jedoch bisher keine Regelungen zu erkennen, die Auswirkungen auf das Fondskonzept haben. STE U E R R E FOR M E N I N DE UTSCH LAN D

Jahressteuergesetz 2009 Durch den Entwurf des JStG 2009 sind z. Zt. keine für den Anleger nachteiligen Rechtsfolgen erkennbar. Die bei positiven ausländischen Einkünften vorgesehene Verbesserung in Form der vorgesehenen Abschaffung des Progressionsvorbehalts (Neufassung von § 32b Abs. 1 EStG) ist für den vorliegenden Fonds nicht von Bedeutung. Hiervon können nur Einkünfte aus der EU bzw. dem EWR profitieren, nicht jedoch aus Japan. Erbschafts- und Schenkungsteuerreform Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts eingebracht, um die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 7. November 2006 (Az.: 1 BvL 10/02) geforderte Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage des Erbschaft- und Bewertungsrechts bis Ende 2008 umzusetzen. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren bis zum Jahresende abgeschlossen ist, so dass mit einer baldigen Rechtsänderung für zukünftige Erbschafts- und Schenkungssachverhalte zu rechnen ist. Nach der derzeitigen Entwurfsfassung (BT-Drs. 16/7918; 16/8547) ist nicht damit zu rechnen, dass die Beteiligung an dieser Vermögensanlage als begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b ErbStG angesehen wird. Auswirkungen für den Anleger könnten sich durch die beabsichtigten Anhebungen der Freibeträge (§ 15 ErbStG), die Ausweitungen steuerlicher

I M M O B I LI E N FO N D S

STE U E R LI C H E R AH M E N B E D I N G U N G E N

121

Die Verträge 124 Gesellschaftsvertrag 139 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 146 Mittelverwendungsvertrag

MPC Japan

GESELLSCHAFTSVERTRAG Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

§3 Investitions- und Finanzierungsplan 3.1

Die beabsichtigte Investition soll wie folgt durchgeführt werden:

§1 Firma und Sitz 1.1

Die Firma der Gesellschaft lautet:

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG 1.2

Sitz der Gesellschaft ist Quickborn.

Geplante Mittelverwendung: Stille Beteiligung

125.000

Zwischenfinanzierung

234.000

Gründungskosten1)

175.000

Konzeption, Marketing und Prospektierung1)

580.000

Treuhandabwicklung1) Gegenstand des Unternehmens 2.1

58.015.191

Objektauswahl, Begutachtung, Analysen1)

Eigenkapitalbeschaffung (inkl. Agio) §2

Angaben in EUR*

Mittelverwendungskontrolle1) Sicherstellung der Gesamtfinanzierung

6.650.000 520.000 80.000 2.435.000

Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung, die Verwaltung,

Rechtliche und steuerliche Beratung1)

560.000

die Veräußerung und die sonstige Verwertung einer stillen Betei-

Liquiditätsreserve

453.809

ligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft japanischen

Gesamtinvestition

69.828.000

Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft (Tokumei Kumiai) entsteht.

2.2

Das Geschäft der Kapitalgesellschaft japanischen Rechts, die als

Geplante Mittelherkunft:

„Godo Kaisha JPN-1“ firmiert und ihren Sitz in Japan hat, besteht

Pflichteinlagen der Anleger

darin, das wirtschaftliche Eigentum („trust beneficiary interest“) an

Agio 5 %2)

Einzelhandels-, Shopping- und Entertainment-Immobilien in Japan

Gründungskommanditeinlagen3)

zu erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu verwerten.

Gesamtmittelherkunft

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen und Geschäfte zur Währungs- und Zinssicherung abzuschließen.

124

D I E VE RTR ÄG E

66.500.000 3.325.000 3.000 69.828.000

*

Die Einlage wird an die Kapitalgesellschaft japanischen Rechts, die Godo Kaisha JPN-1, als Geschäftsherrin der stillen Gesellschaft (Tokumei Kumiai) in Euro geleistet. Die Godo Kaisha JPN-1 tauscht die Einlage zu dem Wechselkursverhältnis 1 EUR: 160,45 YEN in Yen um. Zur Absicherung des Währungsrisikos bezogen auf die Rückflüsse, die an die Fondsgesellschaft in Euro gezahlt werden, schließt die Godo Kaisha JPN-1 Devisentermingeschäfte ab. 1) Diese Positionen verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. 2) Auf die Pflichteinlagen der Anleger ist ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten, das zur Deckung der Eigenkapitalbeschaffungskosten verwendet wird. 3) Auf die Gründungskommanditeinlagen ist kein Agio zu leisten.

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MPC Japan

4.1

§4

Die Kommanditisten haften im Verhältnis zu den Gläubigern der Ge-

Gesellschafter, Gesellschaftskapital,

sellschaft bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haft-

Haftsummen, Haftung

summen unmittelbar. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit dieser

Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin (nachfolgend „per-

Betrag geleistet ist. An die Kommanditisten geleistete Liquiditäts-

sönlich haftende Gesellschafterin“) ist die Verwaltung Sachwert

ausschüttungen können unter den Voraussetzungen des § 172 Abs.

Rendite-Fonds Japan GmbH mit Sitz in Quickborn. Die persönlich

4 HGB zu einem Wiederaufleben der Haftung der Kommanditisten

haftende Gesellschafterin ist weder berechtigt noch verpflichtet, eine

im Verhältnis zu den Gläubigern der Gesellschaft führen. Die Haf-

Pflichteinlage zu leisten, und nimmt am Gewinn und Verlust der Ge-

tung lebt danach auf, soweit der Betrag der vorgenommenen Aus-

sellschaft nicht teil.

schüttungen abzüglich der dem Anleger zustehenden Gewinnanteile den Betrag der Pflichteinlage abzüglich der Haftsumme übersteigt.

4.2

Gründungskommanditisten sind: a)

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-

Ein Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen seitens der Ge-

fonds mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB

sellschaft gegenüber den Kommanditisten ohne deren Zustimmung

57558) (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“) mit einer

ist ausgeschlossen, soweit die Pflichteinlage geleistet ist.

Pflichteinlage von EUR 1.000 4.6 b)

Die Summe der Pflichteinlagen aller Kommanditisten bildet das Kommanditkapital der Gesellschaft.

MPC Capital Investments GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 56692) mit einer Pflichteinlage von EUR 1.000

§5 c)

Beitritt der Anleger

Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Hamburg, HRB 105672,

5.1

Die Anleger treten der Gesellschaft mittelbar über die Treuhand-

Sitzverlegung nach Quickborn beim Handelsregister Pin-

kommanditistin nach näherer Maßgabe von § 6 sowie des zwischen

neberg angemeldet, aber noch nicht eingetragen) mit einer

den jeweiligen Anlegern und der Treuhandkommanditistin geschlos-

Pflichteinlage von EUR 1.000

senen Treuhand- und Verwaltungsvertrages als deren Treugeber bei. Die Anleger haben an die Treuhandkommanditistin zusätzlich zu ihren Einlagen, die mind. EUR 10.000,00 betragen und ohne Rest

Die Gründungskommanditisten und die künftigen Kommanditisten

4.3

werden nachfolgend zusammen als „Kommanditisten“, die persön-

durch 1.000,00 teilbar sein sollen, ein Agio zu leisten, das 5 % der

lich haftende Gesellschafterin und die Kommanditisten nachfolgend

von ihnen übernommenen Einlage entspricht (nachfolgend „Agio“)

zusammen als „Gesellschafter“ bezeichnet.

und der Gesellschaft zusteht.

Die Pflichteinlagen der Gründungskommanditisten sind in voller

5.2

Jeder Anleger kann vorbehaltlich Unterabsatz 2 jederzeit von der

Höhe in bar bei Abschluss dieses Vertrages zu erbringen. Die Grün-

Treuhandkommanditistin die vollständige Übertragung der treuhän-

dungskommanditisten leisten auf ihre gemäß Absatz 2 übernom-

derisch für ihn gehaltenen Kommanditbeteiligung an sich verlangen.

menen Pflichteinlagen kein Agio.

Dabei steht die Übertragung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kommanditbeteiligung des betreffenden Anle-

4.4

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, die gemäß § 6 von ihr

gers in das Handelsregister der Gesellschaft. Solche Übertragungen

übernommenen weiteren Pflichteinlagen ganz oder teilweise für

der Treuhandkommandistin an den Anleger und umgekehrt bedürfen

Dritte (nachfolgend „Anleger“ oder „Treugeber“) treuhänderisch

keiner Zustimmung gemäß § 21.

zu halten. Der vorgenannte Anspruch entsteht unter der Voraussetzung, dass 4.5

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme entspricht für

der Anleger der Treuhandkommandistin und der persönlich haf-

die Gründungskommanditisten der Höhe nach der Pflichteinlage.

tenden Gesellschafterin eine notariell beglaubigte Handelsregister-

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme der Anleger

vollmacht erteilt. Die Handelsregistervollmacht muss unwiderruflich

entspricht jeweils 10 % der übernommenen Pflichteinlage.

sein, über den Tod hinaus gelten und die Treuhandkommanditistin unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und unter

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E VE RTR ÄG E

125

MPC Japan

Ermächtigung zur Erteilung von Untervollmachten insbesondere zu

§6

folgenden Anmeldungen berechtigen:

Kapitalerhöhung 6.1

-

Die Treuhandkommanditistin ist unter Befreiung von den Beschrän-

Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten einschließlich

kungen von § 181 BGB ermächtigt, mit Wirkung für und gegen die

des Treugebers selbst;

Gesellschaft und alle Gesellschafter und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter das Kommanditkapital der Gesellschaft durch

-

Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesell-

Erhöhung ihrer Pflichteinlage für Rechnung der betreffenden Anleger

schaftern;

in einem oder in mehreren Schritten auf bis zu EUR 66.503.000,00 zu erhöhen. Die Treuhandkommanditistin ist weiter berechtigt, das

-

Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der

Kommanditkapital der Gesellschaft durch Erhöhung ihrer Pflichtein-

Ergebnisverteilung der Gesellschaft;

lage für Rechnung der betreffenden Anleger um höchstens weitere EUR 500.000,00 zu erhöhen.

-

Änderung von Firma, Sitz und Gegenstand der Gesellschaft sowie weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen

Die Treuhandkommanditistin ist zur Leistung des Erhöhungsbetrags

Bestimmungen;

zzgl. Agio hierauf nur unter der Bedingung verpflichtet, dass der jeweilige Treugeber, für dessen Rechnung sie ihre Pflichteinlage

-

-

alle Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Formwechsel,

erhöht, seinen Erhöhungsbetrag zzgl. Agio hierauf an die Treuhand-

Spaltung, Anwachsung, u. ä.)

kommanditistin gezahlt hat.

Liquidation und Bestellung sowie Abberufung der Liquidatoren

Die Treuhandkommanditistin ist nicht verpflichtet, ihre Pflichteinlage

der Gesellschaft;

unverzüglich nach Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mit einem Anleger zu erhöhen, sondern kann Erhöhungen

-

Löschung der Gesellschaft.

nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen in regelmäßigen Zeitabständen und für mehrere Anleger gemeinsam vornehmen.

Die Kosten für die Beglaubigung der nach Abs. 2 zu erteilenden Handelsregistervollmacht sind von dem jeweiligen Anleger zu tra-

Zusätzlich zu dem Erhöhungsbetrag ihrer Pflichteinlage hat die

gen.

Treuhandkommanditistin in diesen Fällen das nach § 5.1 von den Anlegern an sie geschuldete Agio an die Gesellschaft zu leisten.

5.3

Jeder Treugeber ist berechtigt, die der Treuhandkommanditistin aus der auf seine Rechnung gehaltenen Kommanditbeteiligung zuste-

Die Zeichnungsbeträge sind auf das Konto der Fondsgesellschaft zu

henden Rechte, insbesondere Stimmrechte, das Recht, Einwen-

überweisen. Sie sind vollen Umfangs, zuzüglich des Agios in Höhe

dungen gegen Gesellschafterbeschlussprotokolle zu erheben, das

von 5 % des Zeichnungsbetrages, fällig.

Recht auf gerichtliche Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und Erhebung von Mitgliedschaftsklagen sowie Streitigkeiten im

6.2

Zusammenhang mit der Ermittlung des Auseinandersetzungsgut-

Vom Anleger vor Fälligkeit seiner Einzahlungsraten geleistete Zahlungen werden nicht verzinst.

habens im eigenen Namen nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages auszuüben oder auszuführen.

6.3

Schadensersatzansprüche aus Zahlungsverzug des Anlegers stehen der Gesellschaft zu. Die Treuhandkommanditistin ist ermächtigt, die-

5.4

Soweit im Folgenden Rechtsfolgen an das Erreichen einer be-

se im eigenen Namen geltend zu machen.

stimmten (Mindest ) Kapitalanteilsquote geknüpft sind, wird im Hinblick auf einen Treugeber nur der für ihn von der Treuhandkommanditistin gehaltene Anteil berücksichtigt.

126

D I E VE RTR ÄG E

6.4

Kommt ein Anleger gegenüber der Treuhandkommanditistin seiner Einzahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung

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MPC Japan

nicht oder nicht in voller Höhe nach, ist die Treuhandkommanditistin

7.7

Für die Treuhandkommanditistin gelten die vorstehenden Rege-

berechtigt, den Anleger wahlweise gegen Abfindung entsprechend

lungen mit der Maßgabe, dass für jeden Teil ihres Kommanditan-

§ 24.2 – 24.4 oder gegen Rückzahlung der geleisteten Zahlungen

teils, den sie treuhänderisch für einen Treugeber hält, eigene Konten

bei Übernahme seines Anteils durch einen neuen Anleger aus der

geführt werden und diese Konten den (mittelbaren) Anteil des Treu-

Gesellschaft auszuschließen. Die Treuhandkommanditistin wird hier-

gebers an der Gesellschaft widerspiegeln.

zu von den übrigen Gesellschaftern hiermit bevollmächtigt. 6.5

Die Treuhandkommanditistin ist in entsprechender Anwendung der

§8

Bestimmungen in Abs. 1 und § 5 Abs. 1 ermächtigt, jederzeit die

Geschäftsführung und Vertretung

Erhöhung ihrer Pflichteinlage und die entsprechende Erhöhung der

8.1

Zur Geschäftsführung und Vertretung ist nur die persönlich haftende

Haftsumme (vgl. § 4 Abs. 5) ganz oder teilweise zu widerrufen und

Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet. Sie führt die Geschäfte

ihre Pflichteinlage und die diesbezügliche Haftsumme (vgl. § 4 Abs. 5)

der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und

in entsprechender Höhe herabzusetzen. Dies gilt in den Fällen, in

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, diesem

denen der mit dem Treugeber geschlossene (Vollrechts-) Treuhand-

Gesellschaftsvertrag und den Beschlüssen der Gesellschafterver-

und Verwaltungsvertrag unwirksam ist, die Treuhandkommanditistin

sammlung und – sofern vorhanden – des Beirats.

wegen Zahlungsverzugs des betreffenden Anlegers den Treuhandund Verwaltungsvertrag ihm gegenüber gekündigt hat und ihn aus

8.2

Die Geschäftsführungsbefugnis der persönlich haftenden Gesell-

der Gesellschaft ausschließt, oder der (Vollrechts-) Treuhand- und

schafterin erstreckt sich auf die Vornahme aller Geschäfte, die zum

Verwaltungsvertrag aus anderen Gründen beendet wird.

üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören (einschließlich Devisentermin- und Zinssicherungsgeschäften im Zusammenhang mit den Investitionen und den Auszahlungen an die Gesellschafter)

7.1

§7

sowie auf sämtliche mit den im Investitions- und Finanzierungsplan

Gesellschafterkonten

oder im Verkaufsprospekt genannten Investitionen verbundenen Ge-

Für jeden Kommanditisten werden ein festes Kapitalkonto (I), ein

schäftstätigkeiten.

weiteres Kapitalkonto (II), ein Ergebnissonderkonto sowie ein Ausschüttungskonto geführt.

8.3

Die persönlich haftende Gesellschafterin darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen.

7.2

Auf dem festen Kapitalkonto (I) wird die Pflichteinlage des Kommanditisten gebucht. Nur nach dem Stand des jeweiligen festen

8.4

Kapitalkontos bemessen sich die jeweiligen Gesellschafterrechte. 7.3

Auf dem Kapitalkonto (II) wird das Agio gebucht.

7.4

Auf dem Ergebnissonderkonto werden Gewinne und Verluste ge-

Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

8.5

Alle Gesellschafter sind von den Beschränkungen des § 112 HGB (Wettbewerbsverbot) befreit.

bucht. Ein negativer Saldo auf den Ergebnissonderkonten begründet §9

keine Nachschussverpflichtung der Kommanditisten.

Zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen 7.5

Liquiditätsausschüttungen sind auf dem Ausschüttungskonto zu buchen.

9.1

Soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag etwas anderes geregelt ist, bedarf die persönlich haftende Gesellschafterin zu Geschäften, die über den Rahmen ihrer in § 8 zugrunde gelegten Geschäfts-

7.6

Die Salden auf den vorbezeichneten Konten werden nicht verzinst.

führungsbefugnisse hinausgehen, der Zustimmung des Beirats, sofern bei der Gesellschaft ein Beirat gebildet wurde, ansonsten der Gesellschafterversammlung nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrages.

I M M O B I LI E N FO N D S

D I E VE RTR ÄG E

127

MPC Japan

9.2

Abweichend von vorstehendem Absatz 1 hat die persönlich haf-

gend „Abstimmungsverfahren“) statt. Präsenzversammlung und

tende Gesellschafterin in außergewöhnlichen Situationen (z. B. die

Abstimmungsverfahren werden nachfolgend auch unterschiedslos

Wahrnehmung einer außergewöhnlichen, sonst der Gesellschaft

„Gesellschafterversammlung“ genannt.

entgehenden Chance) oder zur Abwendung einer Gefahr das Recht, Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über ihre

11.2 Hat die persönlich haftende Gesellschafterin das Abstimmungs-

Geschäftsführungsbefugnisse hinausgehen, mit der Sorgfalt eines

verfahren eingeleitet, sind die Kommanditisten berechtigt, binnen

ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung der Ge-

drei Wochen nach Absendung der Aufforderung zur Teilnahme am

sellschafterversammlung und/oder des Beirats vorzunehmen.

Abstimmungsverfahren gegen das Abstimmungsverfahren Widerspruch bei der Gesellschaft einzulegen. Erklären insgesamt min-

9.3

Das Recht eines Kommanditisten entsprechend § 164 S. 1 Hs. 2

destens 10 % des stimmberechtigten Kapitals den Widerspruch, ist

HGB, einer Geschäftsführungsmaßnahme zu widersprechen, wenn

die persönlich haftende Gesellschafterin verpflichtet, eine Präsenz-

diese über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der

versammlung einzuberufen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform

Gesellschaft hinausgeht, ist ausgeschlossen.

und ist an die Gesellschaft zu richten. Zur Einhaltung der Frist von zwei Wochen ist der Zugang des Widerspruchs maßgeblich.

§ 10 Informations- und Kontrollrechte der Kommanditisten 10.1 Solange bei der Gesellschaft kein Beirat gebildet wurde, können

11.3 Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet einmal jährlich innerhalb von zehn Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch nicht vor 2009 statt.

die Kommanditisten von der persönlich haftenden Gesellschafterin jederzeit Auskünfte über die wesentlichen Angelegenheiten der Ge-

11.4 Außerordentliche Gesellschafterversammlungen finden auf Veran-

sellschaft verlangen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf

lassung der persönlich haftenden Gesellschafterin statt, wenn es das

gegenüber einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften

dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder die persönlich

über die wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft nur ver-

haftende Gesellschafterin dies für zweckmäßig hält. Des Weiteren

weigern, wenn die Auskunftserteilung nach vernünftiger kaufmän-

ist die persönlich haftende Gesellschafterin zur Einleitung einer

nischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft einen nicht uner-

außerordentlichen Gesellschafterversammlung verpflichtet, wenn

heblichen Schaden zuzufügen, insbesondere wenn zu befürchten ist,

Kommanditisten, die zusammen mindestens 10 % des Kommandit-

dass dieser die Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt

kapitals vertreten, dies schriftlich unter Übersendung der Beschluss-

oder der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil droht oder

gegenstände und einer Begründung von ihr verlangen.

die persönlich haftende Gesellschafterin oder deren Geschäftsführungsmitglieder sich durch die Auskunftserteilung strafbar machen würde.

11.5 Zur Einleitung eines Abstimmungsverfahrens hat die persönlich haftende Gesellschafterin die Aufforderung zur Abstimmung mit der Post zu übersenden. Zusammen mit der Aufforderung sind die Be-

10.2 Jedem Kommanditisten stehen im Übrigen die in § 166 Abs. 1 HGB genannten Kontrollrechte zu. 10.3 Treugeber sind ermächtigt, die vorstehenden Kommanditistenrechte selbst auszuüben.

schlussgegenstände mit einer Erläuterung der persönlich haftenden Gesellschafterin mitzuteilen. Die Stimmabgabe der Kommanditisten muss innerhalb von vier Wochen nach Absendung der Aufforderung bei der Gesellschaft schriftlich eingehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin soll unverzüglich nach Ablauf der Vierwochenfrist die Abstimmungser-

§ 11

gebnisse feststellen. In den Fällen des außerordentlichen Abstim-

Gesellschafterversammlung

mungsverfahrens kann die Frist auf zwei Wochen verkürzt werden.

11.1 Die Gesellschafterversammlung findet entweder als Präsenzver-

128

sammlung (nachfolgend „Präsenzversammlung“) oder, soweit

Die persönlich haftende Gesellschafterin kann auch noch nach der

nicht mindestens 10 % des stimmberechtigten Kapitals gem. Abs.

erfolgten Aufforderung weitere Gegenstände zur Beschlussfassung

2 widersprechen, im schriftlichen Abstimmungsverfahren (nachfol-

schriftlich mitteilen, sofern die Mitteilung spätestens zehn Tage vor

D I E VE RTR ÄG E

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Ablauf der vorgenannten Vierwochenfrist abgesendet wird. Kom-

a)

Feststellung des Jahresabschlusses und – sofern von der per-

manditisten, die mindestens 10 % des Kommanditkapitals vertreten,

sönlich haftende Gesellschafterin gewünscht – Genehmigung

können innerhalb von einer Woche nach Absendung der Aufforde-

der in dem betreffenden Geschäftsjahr erfolgten Liquiditäts-

rung verlangen, dass weitere Gegenstände zur Beschlussfassung

ausschüttungen;

mitzuteilen sind. Das Verlangen ist an die Gesellschaft zu richten und bedarf der Schriftform; die Beschlussgegenstände sind nebst

b)

Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin;

c)

ggf. Wahl und Entlastung des Beirats;

d)

ggf. Wahl des Abschlussprüfers;

e)

Ausschluss eines Gesellschafters gem. § 23.5;

f)

Durchführung von Sonderprüfungen;

g)

Änderungen des Gesellschaftsvertrages;

Begründung beizufügen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist in diesem Falle vorbehaltlich der Bestimmungen des § 126 Abs. 2 AktG (Ausnahmen von der Publizitätspflicht), der insoweit entsprechende Anwendung findet, verpflichtet, diese weiteren Beschlussgegenstände den Kommanditisten binnen weiterer zehn Tage mitzuteilen und sie auch zur Abstimmung hierüber binnen der vorgenannten Vierwochenfrist aufzufordern. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, der Aufforderung eine eigene Stellungnahme beizufügen. Das Recht, weitere Gegenstände mitzuteilen bzw. von der Gesellschaft die Ergänzung zu verlangen, besteht nicht, wenn die Vierwochenfrist auf zwei Wochen verkürzt wird. h)

Ermächtigung zur Vornahme von wesentlichen Änderungen

11.6 Zur Einleitung einer Präsenzversammlung erfolgt die Einberufung

der Nutzung und/oder Verwaltung des Vermögens der Ge-

postalisch durch die persönlich haftende Gesellschafterin unter

sellschaft, insbesondere zur Veräußerung des im Wesentlichen

Wahrung einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Ta-

gesamten Gesellschaftsvermögens oder der Kündigung der

gesordnung. Bei der Fristberechnung sind weder der Tag der Ab-

stillen Beteiligung;

sendung der Einberufung an die Gesellschafter noch der Tag der Präsenzversammlung mitzurechnen. Als Tag der Bekanntgabe gilt

i)

Auflösung bzw. Liquidation der Gesellschaft.

der dritte Tag nach der Absendung. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen beträgt die Einladungsfrist zwei Wochen. Im

12.2 Sämtliche mit den im Investitions- und Finanzierungsplan oder im

Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Abs. 5 zum Abstimmungs-

Verkaufsprospekt genannten Investitionen verbundenen Geschäfts-

verfahren entsprechend.

tätigkeiten bedürfen zu ihrer Durchführung keiner gesonderten Zustimmung.

11.7 Der Ort der Präsenzversammlung ist der Sitz der Gesellschaft oder ein anderer von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmter Ort.

12.3 In den Fällen des Abs. 1 lit. h) reicht es aus, dass über die wesentlichen Eckpunkte der beabsichtigten wesentlichen Änderung, der Kündigung der stillen Beteiligung bzw. des Veräußerungsgeschäfts

11.8 Die Präsenzversammlung wird von einem Geschäftsführer der per-

Beschluss gefasst wird, insbesondere ist also im Falle der Veräuße-

sönlich haftenden Gesellschafterin oder von einer anderen von der

rung des im Wesentlichen gesamten Gesellschaftsvermögens die

persönlich haftenden Gesellschafterin benannten Person, bei der es

Vorlage des Veräußerungsvertrages bzw. dessen endverhandelten

sich insbesondere um einen Geschäftsführer oder andere Mitarbei-

Entwurfs nicht erforderlich. Die persönlich haftende Gesellschafterin

ter der Treuhandkommanditisten handeln kann, geleitet.

ist für den Fall, dass der betreffende Ermächtigungsbeschluss die erforderliche Mehrheit findet, ermächtigt, die betreffenden Maßnahmen durchzuführen, insbesondere die entsprechenden Verträge im

§ 12

Namen der Gesellschaft zu schließen.

Gegenstand der Beschlussfassungen der Gesellschafter 12.1 Gegenstände der Gesellschafterbeschlüsse sind neben den übrigen, in diesem Vertrag genannten Beschlussgegenständen, insbesondere die folgenden Beschlussgegenstände

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§ 13

sonen (z. B. Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar);

Beschlussfassungen

Mitgesellschafter; Ehegatten oder derjenige Vertriebspartner, der

13.1 Die Gesellschafterversammlung entscheidet durch Beschluss.

die betreffende Beteiligung vermittelt hat. Als Mitgesellschafter im vorstehenden Sinne gelten auch solche Personen, die den Komman-

13.2 Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes-

ditanteil von dem betreffenden Kommanditisten bereits gekauft oder

tens 25 % des stimmberechtigten Kapitals bei der Abstimmung

anderweitig einen Anspruch auf Übertragung, den Kommanditanteil

vertreten sind. Fehlt es an der Beschlussfähigkeit, so ist eine neue

aber noch nicht dinglich erworben haben, sofern sie den Abschluss

Gesellschafterversammlung mit denselben Beschlussgegenständen

des Kaufvertrages gegenüber der Gesellschaft nachweisen. In Ge-

einzuberufen. In diesem Fall ist die Beschlussfähigkeit in jedem Falle

sellschafterversammlungen können auch andere Personen durch

gegeben, sofern in der Einberufung ausdrücklich hierauf hingewie-

entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung zur

sen wurde.

Vertretung zugelassen werden. Bei Mehrfachvertretung steht dem Mehrfachvertreter entsprechend Abs. 7 ein gespaltenes Stimmrecht

13.3 Alle Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen

zu. Im Übrigen kann ein Kommanditist das Stimmrecht aus einem

Stimmen, sofern nicht in diesem Gesellschaftsvertrag etwas anderes

Kommanditanteil nur einheitlich ausüben. Der Gesellschaft ist in al-

geregelt ist oder das Gesetz zwingend eine höhere Mehrheit vor-

len Fällen eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht vorzulegen.

sieht. Beschlüsse über Gegenstände nach § 12.1 lit. f), g), h) und i) bedürfen einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen.

Die Treuhandkommanditistin ist als Vertreterin der Anleger aufgrund des Treuhand- und Verwaltungsvertrags von der Vorlage einer

13.4 Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftsvertrages, soweit

schriftlichen Stimmrechtsvollmacht befreit.

hierdurch Rechte der persönlich haftenden Gesellschafterin berührt werden, sowie die Auflösung der Gesellschaft, können nur mit Zu-

13.9 Die Treugeber sind ermächtigt, die Stimmrechte hinsichtlich der für

stimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin gefasst wer-

sie von der Treuhandkommanditistin gehaltenen Beteiligung selbst

den.

oder in entsprechender Anwendung von vorstehenden Abs. 8 Unterabsatz 1 durch einen Bevollmächtigten auszuüben bzw. ausüben

13.5 Stimmenthaltungen zählen bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit

zu lassen, sofern nicht die Treuhandkommanditistin diese Stimm-

mit, gelten aber nicht als abgegebene Stimme für die Ermittlung der

rechte ausübt. Sie sind berechtigt, an Gesellschafterversammlungen

erforderlichen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als

teilzunehmen.

abgelehnt. 13.10 Die Gesellschafterbeschlüsse sind einschließlich der Abstimmungs13.6 Je EUR 1,00 der Pflichteinlagen gewähren eine Stimme.

ergebnisse (abgegebene Stimmen, Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung) zu protokollieren und vom Protokollführer sowie von der

13.7 Soweit ein Treugeber sein Stimm- und Teilnahmerecht nicht selbst

persönlich haftenden Gesellschafterin oder bei Gesellschafterver-

gemäß Abs. 9 ausübt oder durch einen Bevollmächtigten gemäß Abs.

sammlungen von deren Leiter zu unterzeichnen. Die Protokollierung

8 ausüben lässt, ist die Treuhandkommanditistin bevollmächtigt, die

erfolgt dabei in der Regel durch die Treuhandkommanditisten oder

Stimmrechte aus ihrem Kommanditanteil gemäß den Regelungen

durch deren Vertreter. Eine Kopie des Protokolls ist den Gesellschaf-

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages auszuüben, insbesondere

tern zu übersenden.

unterschiedlich entsprechend den treuhänderisch für die Anleger gehaltenen Beteiligungen nach Maßgabe von deren Weisungen (ge-

13.11 Einwendungen gegen das Protokoll sind innerhalb einer Ausschluss-

spaltenes Stimmrecht). Letzteres gilt entsprechend auch in den Fäl-

frist von einem Monat nach Absendung des Protokolls schriftlich

len, in denen die Treuhandkommanditistin andere Kommanditisten

gegenüber der Gesellschaft zu erklären. Treugeber sind ermächtigt,

vertritt.

solche Einwendungen im eigenen Namen gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen. Über die Einwendungen ist im Rahmen

13.8 Die Kommanditisten sind berechtigt, sich in den Gesellschafterver-

der nächsten Gesellschafterversammlung zu entscheiden.

sammlungen aufgrund schriftlicher Stimmrechtsvollmacht vertreten

130

zu lassen. Bevollmächtigt werden können ausschließlich folgende

13.12 Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses

Personen: von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Per-

kann nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Zu-

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gang des Protokolls über die Gesellschafterversammlung beim Kom-

14.6 Die Mitglieder des Beirats erhalten neben der Erstattung ihrer Aus-

manditisten, spätestens aber drei Monate nach der Feststellung des

lagen keine weitere Vergütung, es sei denn, die Gesellschafterver-

Abstimmungsergebnisses (bei dem Abstimmungsverfahren) bzw.

sammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit etwas anderes.

dem Tag der Beschlussfassung (bei der Präsenzversammlung) durch Klage gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Nach

14.7 Die Gesellschaft kann für die Mitglieder des Beirats eine D&O-Ver-

Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Treugeber sind

sicherung (Management Haftpflichtversicherung) abschließen, deren

ermächtigt, Beschlussmängelstreitigkeiten gegenüber der Gesell-

Kosten von der Gesellschaft zu tragen sind.

schaft im eigenen Namen zu führen. § 15 § 14 Beirat

Aufgaben des Beirats 15.1 Die Aufgaben des Beirats umfassen

14.1 Durch Beschluss der Gesellschafter kann jederzeit bei der Gesellschaft ein Beirat gebildet werden. Der Beirat besteht aus drei Mit-

a)

die Beratung der persönlich haftenden Gesellschafterin;

gliedern, von denen zwei Mitglieder von den Gesellschaftern gewählt und eines von der persönlich haftenden Gesellschafterin entsandt

b)

wird; in Bezug auf dieses Entsendungsrecht unterliegt sie im Ver-

alle Aufgaben, die ihm sonst nach diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesen werden.

hältnis zu ihren Anlegern keinem Weisungsrecht. 15.2 Der Beirat ist verpflichtet, sich über den Geschäftsverlauf der GesellDer Beirat endet mit Ablauf der Amtszeit der Beiratsmitglieder, so-

schaft unterrichtet zu halten. Die persönlich haftende Gesellschafte-

fern keine neuen Beiratsmitglieder bestellt werden, spätestens zu

rin hat dem Beirat über alles zu berichten, was für dessen Tätigkeit

dem Zeitpunkt, zu dem die Liquidation der Gesellschaft beschlossen

von Bedeutung sein kann. Jedes Beiratsmitglied kann von der per-

wird.

sönlich haftenden Gesellschafterin Berichterstattung an den Beirat sowie Einsichtnahme in alle Unterlagen der Gesellschaft durch Bei-

14.2 Die Mitglieder des Beirats werden jeweils für drei Jahre gewählt bzw.

ratsmitglieder verlangen.

entsandt. Wiederwahl bzw. erneute Entsendung ist zulässig. 15.3 Der Beirat berichtet den Gesellschaftern einmal jährlich über seine 14.3 Die Mitglieder des Beirats wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden

Tätigkeit durch schriftlichen Bericht. Der schriftliche Bericht soll den

und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende, bei Verhinderung sein

Anlegern zusammen mit der Einberufung zur ordentlichen Gesell-

Stellvertreter, vertritt den Beirat nach außen.

schafterversammlung übersandt werden.

14.4 Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt, sein Amt ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalender-

§ 16

monats durch schriftliche Erklärung gegenüber der persönlich haf-

Sitzungen und Beschlüsse des Beirats

tenden Gesellschafterin niederzulegen. Diese hat die Anleger und

16.1 Die Sitzungen des Beirats werden vom Vorsitzenden unter Mittei-

die anderen Beiratsmitglieder unverzüglich zu unterrichten. Soweit

lung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Tagen

es sich um ein von den Gesellschaftern gewähltes Mitglied handelt,

einberufen. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird davon

hat die persönlich haftende Gesellschafterin eine Beschlussfassung

rechtzeitig unterrichtet. Die Mitglieder der Geschäftsführung der per-

der Gesellschafter betreffend die Bestellung eines neues Beirats-

sönlich haftenden Gesellschafterin sind verpflichtet, auf Wunsch des

mitglieds für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Beiratsmit-

Vorsitzenden oder des Beirats an dessen Sitzungen teilzunehmen.

glieds herbeizuführen. 16.2 Der Vorsitzende beruft eine Beiratssitzung ein 14.5 Die Beiratsmitglieder sind nach Maßgabe der §§ 116, 93 AktG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Aktienrechts über den Aufsichtsrat nicht für den Beirat.

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a)

einmal jährlich zur Vorbereitung der ordentlichen Gesellschafterversammlung;

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131

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b)

wenn die Belange der Gesellschaft es erfordern;

soll nach Art und Umfang einer gesetzlichen Pflichtprüfung gemäß

c)

wenn die persönlich haftende Gesellschafterin oder zwei Bei-

durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Die Kosten der

§§ 316 ff. HGB entsprechen. Die Bestellung des Prüfers erfolgt ratsmitglieder die Einberufung mit schriftlicher Begründung

Prüfung trägt die Gesellschaft. Bis zur ersten ordentlichen Gesell-

verlangen.

schafterversammlung entscheidet über die Durchführung einer Abschlussprüfung und Bestellung des Abschlussprüfers die persönlich

16.3 Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mit-

haftende Gesellschafterin.

glieder anwesend oder durch schriftlich bevollmächtigte Beiratsmitglieder vertreten sind. Er beschließt in Sitzungen mit einfacher

17.4

Den Anlegern ist zusammen mit der Einberufung zur ordentlichen

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Andere Beschlussmodalitäten

Gesellschafterversammlung eine Abschrift der Bilanz sowie der

sind mit Einverständnis aller Beiratsmitglieder zulässig.

Gewinn- und Verlustrechnung zuzusenden. Darüber hinaus soll den Anlegern zeitgleich der Geschäfts- und der Treuhandbericht der

16.4 Der Vorsitzende leitet die Beiratssitzung und trägt Sorge für die

Treuhandkommanditistin mit übersendet werden.

Ausführung der Beiratsbeschlüsse. Erklärungen des Beirats werden durch den Vorsitzenden abgegeben. Über jede Sitzung des Beirats

17.5

Änderungen, die die Finanzverwaltung an den Positionen der Jah-

ist unverzüglich eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende

resabschlüsse im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen vornimmt,

unterzeichnet und allen Beiratsmitgliedern sowie der persönlich haf-

gelten auch im Verhältnis der Gesellschafter untereinander, soweit

tenden Gesellschafterin zusendet.

handelsrechtlich zulässig.

16.5 Zur Regelung seiner inneren Verhältnisse im Übrigen kann sich der § 18

Beirat eine Geschäftsordnung geben.

Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis 18.1 Die Gesellschafter sind nach dem Stand des Kapitalkontos I zuein§ 17 Geschäftsjahr/Jahresabschluss 17.1

ander am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 30. Juni 2008.

18.2 Verluste werden den Kommanditisten auch dann zugerechnet, wenn sie die Höhe ihrer festen Kapitalkonten übersteigen. Eine Nachschusspflicht ergibt sich hieraus nicht.

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, für die Gesellschaft eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung entsprechende Buchführung zu unterhalten.

18.3 Um die ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung aller während der Platzierungsphase der Gesellschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten beitretenden Anleger zu erreichen, gilt, dass an den

17.2

Der Jahresabschluss ist von der persönlich haftenden Gesellschaf-

handelsrechtlichen wie steuerrechtlichen Ergebnissen der Ge-

terin innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres

sellschaft in den Geschäftsjahren 2008/2009 und 2009/2010

nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen.

zunächst die beitretenden Anleger in dem Umfang und solange beteiligt werden, bis ihre Ergebnisbeteiligung insgesamt der Ergeb-

Die persönlich haftende Gesellschafterin kann zur Erfüllung dieser

nisbeteiligung der zum Zeitpunkt ihres Beitritts zuvor beigetretenen

Aufgaben Dritte auf Rechnung der Gesellschaft beauftragen.

Gesellschafter entspricht und eine ergebnis- und vermögensmäßige Gleichstellung aller Gesellschafter erreicht wurde. An den danach

17.3

Der Jahresabschluss kann, soweit keine gesetzliche Abschluss-

verbleibenden Ergebnisanteilen sind die Gesellschafter im Verhält-

prüfung vorgeschrieben ist, auf Beschluss der Gesellschafterver-

nis ihrer Kapitalanteile nach Maßgabe des Kapitalkontos I beteiligt.

sammlung von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprü-

Sollte eine Gleichstellung nicht bis zum Ende des Geschäftsjahres

fungsgesellschaft geprüft werden. Eine solche freiwillige Prüfung

2009/2010 erreicht sein, ist Satz 1 auch in den nachfolgenden Jahren anzuwenden.

132

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§ 19 Ausschüttungen

Vollplatzierung der einzuwerbenden Kommanditeinlagen, spätestens aber am 31. Juli 2009 verdient und fällig.

19.1 Sämtliche von der Gesellschaft vereinnahmten Mittelzuflüsse sollen den Gesellschaftern mit Ausnahme der persönlich haftenden Gesell-

20.3 Die Treuhandkommanditistin übernimmt auf der Grundlage eines

schafterin für Ausschüttungen nach Maßgabe von Abs. 2 und Abs. 3

mit jedem Treugeber abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungs-

zur Verfügung stehen.

vertrages die Verwaltung der Rechtsbeziehungen zu den einzelnen Treugebern und deren Betreuung. Dafür erhält die Treuhandkom-

19.2 Die Ausschüttungen der von der Gesellschaft vereinnahmten Mittel-

manditistin jährlich, erstmals für das Geschäftsjahr 2008/2009,

zuflüsse an die Gesellschafter können nach pflichtgemäßem Ermes-

eine laufende Vergütung in Höhe von 0,2 % inkl. Umsatzsteuer auf

sen der persönlich haftenden Gesellschafterin reduziert oder ganz

das Kommanditkapital ohne Überzeichnungsreserve, die sich in je-

ausgeschlossen werden, wenn dies nach Auffassung der persönlich

dem Geschäftsjahr, erstmals in dem zum 30. Juni 2010 endenden

haftenden Gesellschafterin im Hinblick auf den künftigen Liquidi-

Geschäftsjahr, um 2 % erhöht, bezogen auf die in dem jeweils vo-

tätsbedarf der Gesellschaft nach den Grundsätzen kaufmännischer

rangegangenen Geschäftsjahr erhaltende Vergütung. Diese Vergü-

Vorsicht erforderlich ist.

tungsansprüche der Treuhandkommanditistin sind jeweils zum Ende des betreffenden Geschäftsjahrs verdient und zur Zahlung fällig. Der

19.3 Ausschüttungen an die Gesellschafter sollen jeweils für das voran gegangene Kalenderhalbjahr in den Monaten März für Juli bis De-

Vergütungsanspruch endet zeitanteilig je angefangenem Monat mit dem Monat, in dem die Gesellschaft in Liquidation tritt.

zember des Vorjahres und September für Januar bis Juni erfolgen, frühestens in September 2009.

20.4 Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Gesellschaft und/oder der vollständigen oder

19.4 Ausschüttungen an die Gesellschafter und Treugeber erfolgen im Verhältnis nach dem Stand des Kapitalkontos I zueinander.

teilweisen Verwertung des Gesellschaftsvermögens den Ersatz der Auslagen sowie 0,6 % des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Ansprüche sind ver-

19.5 Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen in EUR.

dient und fällig mit der Feststellung des an die Gesellschafter auszuzahlenden Betrages.

§ 20 Tätigkeitsvergütungen

20.5 Die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen der Auflösung der Gesellschaft

20.1 Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für die Geschäfts-

und/oder der vollständigen oder teilweisen Verwertung des Gesell-

führertätigkeit und die Übernahme des Haftungsrisikos eine jähr-

schaftsvermögens den Ersatz der Auslagen sowie 0,4 % des an die

liche Vergütung in Höhe von EUR 10.000 inklusive Umsatzsteuer,

Gesellschafter auszuzahlenden Betrages zzgl. Umsatzsteuer. Die

die jeweils zum 30. Juni jeden Geschäftsjahres verdient und fäl-

Ansprüche sind verdient und fällig mit der Feststellung des an die

lig ist und die sich ab dem Geschäftsjahr 2009/2010 um jährlich

Gesellschafter auszuzahlenden Betrages.

2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der persönlich haftenden Gesellschafterin steht der vorgenannte Vergütungsanspruch auch in

20.6 Die Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH

Rumpfgeschäftsjahren oder bei ihrem unterjährigem Ausscheiden

wird die Gesellschaft bei einem Verkauf, entweder bezogen auf

oder Eintritt in voller Höhe zu. Der persönlich haftenden Gesellschaf-

die stille Beteiligung oder auf die japanischen Immobilien, bera-

terin werden darüber hinaus sämtliche notwendigen Aufwendungen,

ten, insbesondere den Verkauf anbahnen, vorbereiten, durchführen

die ihr im Fall der Inanspruchnahme aufgrund persönlicher Haftung

und begleiten. Sämtliche der Managementgesellschaft Sachwert

für die Gesellschaft entstehen, erstattet.

Rendite-Fonds Japan mbH in diesem Zusammenhang entstehenden Auslagen hat die Gesellschaft zu ersetzen. Ferner erhält die

20.2 Die Treuhandkommanditistin erhält eine einmalige Vergütung für

Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH eine

ihre Tätigkeit während der Platzierungsphase in Höhe von EUR

leistungsabhängige Vergütung. Voraussetzung hierfür ist, dass an

520.000,00 inkl. Umsatzsteuer. Dieser Vergütungsanspruch ist mit

die Gesellschafter mindestens 110 % des Kommanditkapitals (ohne

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133

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Agio) ausgezahlt worden ist. Die Höhe der leistungsabhängigen Ver-

entscheiden hierüber die Gesellschafter in der nächsten ordentlichen

gütung beträgt dann 20 % des an die Gesellschafter auszahlbaren

Gesellschafterversammlung, bei der der übertragende Gesellschaf-

Betrages, der den Betrag übersteigt, der notwendig ist, damit die

ter kein Stimmrecht hat. Vorstehende Sätze gelten entsprechend

vorgenannten Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen können.

für die Zustimmung der Treuhandkommanditistin zum Vertragseintritt

Dies gilt auch in Fällen, in denen nur Teile verkauft werden, soweit

gem. vorstehend (ii). Vorstehende Sätze gelten entsprechend für die

die vorgenannten Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind.

Zustimmung der Treuhandkommanditistin zum Vertragseintritt gem. vorstehenden (ii).

§ 21

21.3 Eine teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist darüber

Übertragung von Kommanditanteilen

hinaus nur möglich, wenn sich die Beträge des zu übertragenden

21.1 Die Gründungskommanditisten können über ihre im Zuge der Grün-

Kommanditanteils und des beim übertragenden Anleger verblei-

dung übernommenen Kommanditanteile nur im Ganzen und nur zum

benden Kommanditanteils auf mindestens EUR 500,00 belaufen

Schluss eines jeden Kalenderjahres verfügen.

und durch EUR 1 ohne Rest teilbar sind.

21.2 Im Übrigen ist die vollständige oder die teilweise Übertragung von Kommanditanteilen vorbehaltlich Abs. 3 jederzeit möglich

21.4 Kommanditisten können ihre Kommanditanteile oder die damit verbundenen Zahlungsansprüche zum Zwecke der Erstfinanzierung ihrer Einlagen sowie im Rahmen der Regelungen zur betrieblichen

(i)

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der persönlich haf-

Altersvorsorge nach entsprechender schriftlicher Anzeige gegen-

tenden Gesellschafterin und,

über der persönlich haftenden Gesellschafterin ganz oder teilweise verpfänden oder anderweitig als Sicherheit geben, ohne dass es

(ii)

wenn der Übernehmende mit vorheriger Zustimmung der Treu-

hierzu weiterer Zustimmungen oder dergleichen bedarf.

handkommanditistin in die Rechte und Pflichten des übertragenen Anlegers aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag

21.5 Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag können im Übrigen

mit der Maßgabe eintritt, dass der übertragende Anleger für die

– sofern sich nicht aus diesem Gesellschaftsvertrag oder dem Treu-

bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Übernehmenden in Bezug

hand- und Verwaltungsvertrag etwas anderes ergibt – nur mit Zu-

auf den veräußerten Kommanditanteil begründeten Ansprüche

stimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Treu-

der Treuhandkommanditistin dieser gegenüber verhaftet bleibt,

handkommanditistin übertragen oder belastet werden. Vorbehaltlich

und

§ 21.4 sind insbesondere Belastungen des Kommanditanteils eines Anlegers, beispielsweise die Verpfändung, die Bestellung eines

(iii)

– für den Fall, dass der übertragende Anleger als Komman-

Nießbrauchs, die Einräumung von Unterbeteiligungen oder einer

ditist im Handelsregister eingetragen ist – sofern der Über-

Rechtsstellung, aufgrund deren dem Kommanditisten nur noch treu-

nehmende der Treuhandkommanditistin eine auf seine Kosten

händerische Befugnisse an seinem Kommanditanteil verbleiben oder

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht, die die Anfor-

die die Ausübung seiner Gesellschafterrechte an die Zustimmung

derungen von § 5.2 erfüllt, erteilt hat.

eines Dritten binden, nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Treuhandkommanditistin zulässig.

Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn es sich bei dem Übernehmenden um den Ehegatten oder einen Verwandten gerader

21.6 Soweit der Kommanditanteil nicht an nahe stehende Personen ver-

Linie des übertragenden Anlegers oder ein im Sinne der §§ 15 ff.

äußert werden soll, steht der Treuhandkommanditistin ein Vorkaufs-

AktG verbundenes Unternehmen (nachfolgend auch „nahe stehen-

recht zu, welches sie innerhalb einer Frist von einer Woche, nachdem

de Personen“) handelt. Die Zustimmung der persönlich haftenden

ihr der Kaufvertrag vorgelegt worden ist, dergestalt ausüben kann,

Gesellschafterin gilt als erteilt, wenn diese der Übertragung nicht

dass sie selbst oder ein von ihr benannter Dritter den betreffenden

innerhalb von vier Wochen, bei einem Handel über die MPC Münch-

Kommanditanteil erwirbt. In diesen Fällen bedarf die Übertragung an

meyer Petersen FundXchange GmbH innerhalb einer Woche, wider-

die Treuhandkommanditistin bzw. an den von ihr Benannten keiner

spricht. Die Frist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Anzeige der

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß vor-

Übertragungsabsicht des Anlegers bei der Treuhandkommanditistin.

stehendem Abs. 2.

Die persönlich haftende Gesellschafterin darf ihre Zustimmung nur

134

aus wichtigem Grund verweigern. Für den Fall, dass die persönlich

21.7 Die Kosten, die der Gesellschaft durch die Übertragung entstehen,

haftende Gesellschafterin die Erteilung der Zustimmung verweigert,

sind vom übertragenden Anleger und Übernehmenden der Beteili-

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gung gesamtschuldnerisch zu tragen. Hierunter fallen insbesondere

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages mit jedem einzelnen neuen

die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der Handelsregister-

Kommanditisten herbeizuführen.

eintragung. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung gemäß § 5.2. Die Treuhandkommanditistin ist ermächtigt, die Kosten im eigenen

22.2 Die von Todes wegen Bedachten oder ein Testamentsvollstrecker

Namen geltend zu machen. Vorrangig werden die Kostenersatzan-

müssen sich durch Vorlage geeigneter Dokumente, z. B. durch Vor-

sprüche mit Ausschüttungsansprüchen des Übernehmenden ver-

lage einer Ausfertigung des Erbscheins oder einer beglaubigten Ab-

rechnet.

schrift des Eröffnungsprotokolls nebst notariell erstelltem Testament oder Erbvertrag gegebenenfalls nebst eines Testamentsvollstrecker-

21.8 Bei jeder Übertragung von Kommanditanteilen, gleich aus welchem

zeugnisses legitimieren. Die Kosten für die Einholung und Vorlage

Rechtsgrund, werden die Konten des übertragenden Anlegers vom

der Dokumente trägt der betroffene Bedachte oder gegebenenfalls

Übernehmenden unverändert und einheitlich fortgeführt. Bei nur

Testamentsvollstrecker. Die Gesellschaft kann auf deren Kosten die

teilweiser Veräußerung von Kommanditanteilen gilt Vorstehendes

Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn sich aus den vorge-

mit der Maßgabe, dass die für den Übernehmenden einzurichten-

legten Dokumenten die Rechtsnachfolge nicht hinreichend klar er-

den Konten entsprechend anteilig zu Lasten bzw. zu Gunsten der

gibt. Die Gesellschaft ist berechtigt, ausländische Urkunden auf Kos-

entsprechenden Konten des übertragenden Anlegers zu dotieren

ten dessen, der seine Berechtigung auf die jeweilige ausländische

sind.

Urkunde stützt, übersetzen zu lassen und/oder Rechtsgutachten über die Rechtswirkung der vorgelegten Urkunden einzuholen.

21.9 Für Treugeber gelten vorstehende Absätze mit der Maßgabe entsprechend, dass Übertragungsgegenstand nicht die (treuhänderisch)

22.3 Solange – vorbehaltlich Abs. 1 Satz 3 – ein gemeinsamer Vertreter

gehaltene Kommanditbeteiligung, sondern das Treuhandverhältnis

nicht bestellt ist und solange keine Einigung im Sinne des Abs. 1

selbst ist. Diesbezüglich wird auf die betreffenden Regelungen in

Satz 4 herbeigeführt wurde, ruht das Stimmrecht und die Gesell-

den jeweiligen Treuhand- und Verwaltungsverträgen verwiesen.

schaft ist berechtigt, Auszahlungen an die neuen Kommanditisten zu verweigern.

21.10 Die Kommanditanteile sollen mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin über die Zweitmarktplattform MPC Münch-

22.4 Die Kosten, die der Gesellschaft durch den Übergang entstehen,

meyer Petersen FundXchange GmbH mit Sitz in Hamburg handel-

sind vom Erben bzw. Vermächtnisnehmer zu tragen. Hierunter fallen

bar sein. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zum Zweck

insbesondere die Kosten der Handelsregisteranmeldung und der

des Handels ermächtigt, die Jahresabschlüsse, die Geschäfts- und

Handelsregistereintragung. Die Treuhandkommanditistin ist ermäch-

Treuhandberichte der Gesellschaft einschließlich der Anhänge zur

tigt, die Kosten im eigenen Namen geltend zu machen.

Erstellung eines Datenblatts an die MPC Münchmeyer Petersen FundXchange GmbH, Hamburg, herauszugeben. Die Erstellung der Informationen liegt in der Verantwortung der MPC Münchmeyer Petersen FundXchange GmbH.

§ 23 Dauer der Gesellschaft, Kündigung, Ausscheiden eines Gesellschafters, Liquidatoren 23.1 Die Gesellschaft ist an eine bestimmte Dauer nicht gebunden.

§ 22 Tod eines Kommanditisten

23.2 Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs

22.1 Kommanditanteile sind frei vererblich. Testamentsvollstreckung ist

Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2018 kün-

zulässig. Entstehen dadurch mehrere Kommanditanteile, haben die

digen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, die

von Todes wegen Bedachten einen gemeinsamen Vertreter zu be-

erste Kündigungsmöglichkeit zweimal bis zu einem Jahr, also bis

stellen, der die Rechte aus den betreffenden Kommanditanteilen nur

spätestens zum 31. Dezember 2020, zu verschieben.

einheitlich ausüben kann. Die Gesellschaft kann in den Fällen des Satzes 2 jederzeit gegenüber den Rechtsnachfolgern auf die Be-

23.3 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann jeder Gesellschafter

stellung eines gemeinsamen Vertreters verzichten. Darüber hinaus

das Gesellschaftsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen. Einen

ist in allen Fällen, in denen der bzw. die neuen Kommanditisten nicht

Kommanditisten zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund

schon kraft Gesetzes in den Treuhand- und Verwaltungsvertrag ein-

liegt insbesondere vor, wenn der betreffende Kommanditist zum

tritt bzw. eintreten, zwischen der Treuhandkommanditistin und dem

Zeitpunkt der Kündigungserklärung entweder nachweislich seit

bzw. den neuen Kommanditisten eine Einigung über die Fortsetzung

mindestens einem Jahr arbeitslos ist oder wenn der betreffende

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135

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Kommanditist nachweislich zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung

23.10 Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin aus, sind die

voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversiche-

Gründungskommanditisten verpflichtet, unverzüglich eine juristische

rung ist und sich in dem einen wie dem anderen Fall nachweislich in

Person mit entsprechender Satzung zu gründen und sie als neue

einer wirtschaftlichen Notlage befindet.

persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft beitreten zu lassen. Für diese Zwecke bevollmächtigen die Gesellschafter hiermit

23.4 Jede Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu

jeden einzelnen der Gründungskommanditisten zur Abgabe und Ent-

erfolgen. Der kündigende Gesellschafter scheidet mit Wirksamwer-

gegennahme der diesbezüglich erforderlichen Willenserklärungen.

den der Kündigung aus der Gesellschaft aus.

Geschieht dies nicht innerhalb eines Monats ab dem Ausscheiden, ist die Gesellschaft aufgelöst.

23.5 Liegt in der Person eines Gesellschafters ein wichtiger Grund vor, kann dieser mit sofortiger Wirkung durch Gesellschafterbeschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden.

23.11 Die Treuhandkommanditistin kann nur ausscheiden, wenn zuvor eine neue Treuhandkommanditistin aufgenommen ist, die unter Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechts-

Sollte über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzver-

nachfolge in alle Rechte und Pflichten der ausscheidenden Treu-

fahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels

handkommanditistin eintritt. Anderenfalls ist die persönlich haftende

Masse abgelehnt werden, scheidet der Gesellschafter abweichend

Gesellschafterin ermächtigt, für die Zeit vom Ausscheiden der Treu-

von der gesetzlichen Regelung nicht automatisch aus. Die persön-

handkommanditistin bis zur Wahl einer neuen Treuhandkommandi-

lich haftende Gesellschafterin ist jedoch ermächtigt, ohne Einholung

tistin nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und

eines Gesellschafterbeschlusses diesen Gesellschafter mit sofor-

dieses Vertrages deren Rechte und Pflichten gegenüber den Treu-

tiger Wirkung auszuschließen.

gebern auszuüben.

23.6 Das Recht zur Klage auf Auflösung der Gesellschaft ist ausgeschlossen.

23.12 Die persönlich haftende Gesellschafterin scheidet außer in den Fällen des § 131 Absatz 3 HGB mit ihrer Auflösung dann aus der Gesellschaft aus, wenn dies von den Gesellschaftern mit mindestens

23.7 Durch Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht

75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.

aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.

23.13 Die persönlich haftende Gesellschafterin wird hiermit zur alleinigen Liquidatorin bestellt; im Falle des vorstehenden Abs. 10 bestimmt

23.8 Ein Kommanditist scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn

der Beirat, bzw. soweit dieser nicht vorhanden sein sollte, bestimmen die Gesellschafter den Liquidator mit einfacher Mehrheit der abge-

a)

er das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem bzw. den in Abs. 3 genannten Gründen wirksam kündigt,

gebenen Stimmen. Die Liquidatorin hat das Gesellschaftsvermögen bestmöglich zu verwerten, sämtliche Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und den Verwertungserlös nach Begleichung der Ver-

b)

ein Gläubiger des Kommanditisten sein Auseinandersetzungs-

bindlichkeiten der Gesellschaft an die Kommanditistin im Verhältnis

guthaben pfändet und die Gesellschaft gem. § 135 HGB wirk-

ihrer festen Kapitalkonten zueinander zu verteilen. Die Liquidatorin

sam kündigt, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens

erhält für ihre Tätigkeit bei der Auflösung der Gesellschaft Ersatz

der Kündigung;

ihrer Auslagen einschließlich von ihr getätigter Aufwendungen für Beauftragte.

c)

er gem. § 6.4 aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird.

23.9 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Treugeber

§ 24

mit der Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen die Treuhand-

Auseinandersetzungsguthaben

kommanditistin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus

24.1 Scheidet ein Kommanditist ohne Rechtsnachfolger aus der Gesell-

der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch für den jeweils

schaft aus oder kündigt ein Treugeber den Treuhandauftrag mit

betroffenen Treugeber hält.

der Treuhandkommanditistin mit der Folge der Herabsetzung des Treuhandkommanditanteils, hat er nach Maßgabe der nachstehen-

136

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den Regelungen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, dessen Höhe ihm die Gesellschaft schriftlich mitteilt.

24.8 Wird die Gesellschaft aufgelöst, bevor die erste Rate des Auseinandersetzungsguthabens fällig ist, tritt an die Stelle des nach den vorstehenden Regelungen ermittelten Auseinandersetzungsguthabens

24.2 Das Auseinandersetzungsguthaben bestimmt sich anhand des Ver-

der Betrag, der dem Gesellschafter als anteiliger Liquidationserlös

kehrswerts des Anteils und vermindert um einen 25-prozentigen

zustünde, wenn er nicht ausgeschieden wäre. Der Betrag erhöht

Abschlag bezogen auf den Verkehrswert. Der Verkehrswert des

sich um die Ausschüttungen, die der ausgeschiedene Gesellschafter

Anteils ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen „Grundsätze zur

zusätzlich erhalten hätte, wenn er nicht aus der Gesellschaft ausge-

Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachaus-

schieden wäre.

schusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (derzeit IDW S1) unter Berücksichtung des Zerschlagungswerts als § 25

Mindestwert zu ermitteln.

Schlussbestimmungen 24.3 Das Auseinandersetzungsguthaben ist entweder auf den Tag des

25.1 Mitgliedschaftsklagen, mit denen Kommanditisten Sozialansprüche

Ausscheidens und, sollte das Ausscheiden streitig sein, auf den Tag,

der Gesellschaft im eigenen Namen geltend machen (actio pro so-

an dem eine Ausschließungs- oder Feststellungsklage erhoben wird,

cio), sind nur zulässig, wenn die Kläger zusammen mindestens 10 %

zu ermitteln (nachfolgend auch „Stichtag“).

des Kommanditkapitals auf sich vereinen. Anleger, die mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt sind, sind

24.4 Können sich die Beteiligten weder auf die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens noch auf einen Schiedsgutachter einigen, der das

unter den vorstehend genannten Voraussetzungen ermächtigt, Mitgliedschaftsklagen im eigenen Namen zu führen.

Auseinandersetzungsguthaben verbindlich für sie zu ermitteln hat, hat die Industrie- und Handelskammer Hamburg auf Antrag eines

25.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, unwirk-

Beteiligten einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungs-

sam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die

gesellschaft als Schiedsgutachter zur verbindlichen Feststellung der

Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle

Abfindung zu bestellen. Die Kosten dieses Schiedsgutachtens trägt

der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen

der betreffende Gesellschafter. Weichen die Feststellungen des Gut-

tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirt-

achters jedoch um mehr als 10 % nach oben von dem Auseinander-

schaftlichen Zweck der nichtigen, unwirksamen bzw. undurchführ-

setzungsguthaben gemäß Abs. 2 ab, so trägt die Gesellschaft die

baren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn

gesamten Kosten des Schiedsgutachtens.

sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.

24.5 Das Auseinandersetzungsguthaben ist vom Stichtag an mit dem EURIBOR für eine Anlage von sechs Monaten zu verzinsen. Es ist

25.3 Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepu-

in drei gleichen Raten auszuzahlen. Die erste Rate ist zwölf Monate

blik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und

nach dem Stichtag, jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage sowie über

fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Auseinandersetzungsgut-

das Zustandekommen dieses Vertrages, ist Hamburg, soweit dies

haben ganz oder teilweise früher zu tilgen.

gesetzlich zulässig vereinbart werden kann.

24.6 Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die Stundung des

25.4 Die Anleger sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusam-

Auseinandersetzungsguthabens verlangen, wenn sonst die Liquidi-

menhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten

tät der Gesellschaft nachhaltig gefährdet würde. Eine Haftung der

Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.

persönlich haftenden Gesellschafterin für die Zahlung des Ausein-

anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren ein-

andersetzungsguthabens ist ausgeschlossen.

zuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene

24.7 Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, für das Auseinandersetzungs-

Fonds e. V.

guthaben des ausgeschiedenen Gesellschafters Sicherheit zu leisten. Der ausgeschiedene Gesellschafter hat keinen Anspruch auf Freistellung von den Gesellschaftsverbindlichkeiten.

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25.5 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder sind

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137

MPC Japan

nur wirksam, wenn ein zustimmender Beschluss der Gesellschafter-

Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen

versammlung vorliegt. Dies gilt auch für die Änderungen oder einen

zeichnungsberechtigt:

Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH: 25.6 Die Schriftform im Sinne dieses Vertrages ist auch gewahrt durch

Marcel Becker und Christian Wetzel

Übermittlung per Telefax, per E-Mail oder im Wege elektronischer Datenübermittlung. Für Fristberechnungen ist, soweit nicht anders

MPC Capital Investments GmbH:

geregelt, bei postalischer Übermittlung auf das Datum des Post-

Marcel Becker, Bert Manke, Ulrich Olderhaver und Katrin Stehr

stempels abzustellen, bei Übermittlung per Boten auf das Datum der Übergabe an den Boten, bei Telefax, E-Mail oder elektronischer

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH:

Übermittlung auf das auf dem jeweiligen Ausdruck angegebene

Tobias Lerchner und Hartmut Scheunemann

Original-Versendedatum. Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH: 25.7 Etwaige Kosten aus diesem Vertrag und seiner Durchführung trägt,

Dr. Ali Arnaout und Stefan Viering

soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt, die Gesellschaft.

Quickborn/Hamburg, den 13. August 2008

Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

MPC Capital Investments GmbH

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH

Managementgesellschaft Sachwert Rendite-Fonds Japan mbH

138

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TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG zwischen den an

V.4

Der Treuhandvertrag findet auf beide Formen der Beteiligung Anwendung. Im Falle der unmittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft

der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

besteht zwischen dem Treugeber und der Treuhandkommanditistin

- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt -

ein Verwaltungstreuhandverhältnis. Im Falle der mittelbaren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin besteht zwischen dem

beitretenden Anlegern

Treugeber und der Treuhandkommanditistin ein Vollrechtstreuhand-

- nachfolgend „Anleger“, „Treugeber“ oder „Anleger-Kommanditisten“

verhältnis.

genannt Das Verhältnis zwischen den Anlegern und der Treuhandkommandiund der

tistin richtet sich nach den folgenden Regelungen:

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg

§1

- nachfolgend „Treuhandkommanditistin“ genannt -

Vertragsabschluss 1.1

Der Treuhandvertrag kommt mit dem jeweiligen Treugeber dadurch

wird der folgende Treuhand- und Verwaltungsvertrag (nachfolgend „Treu-

zustande, dass die Treuhandkommanditistin die von dem jeweiligen

handvertrag“) geschlossen:

Treugeber unterzeichnete Beitrittserklärung nebst Angebot auf Abschluss dieses Treuhandvertrages annimmt. Tag des Vertragsschlusses ist der Tag der Annahme der Beitrittserklärung Der TreuVorbemerkung:

V.1

geber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung der Treu-

Die TVP hat sich als sog. Treuhandkommanditistin an der Gesell-

handkommanditistin. Diese wird ihn jedoch unverzüglich schriftlich

schaft beteiligt. Gegenstand der Gesellschaft ist die Eingehung, die

über die Annahme der Beitrittserklärung informieren.

Verwaltung, die Veräußerung und die sonstige Verwertung einer stillen Beteiligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft japa-

1.2

nischen Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft (Tokumei Kumiai)

Der Treugeber hält sich für die Dauer von drei Monaten ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung an sein Angebot im Sinne von

entsteht. Das Geschäft der Kapitalgesellschaft japanischen Rechts,

§ 1 Abs. 1 Satz 1 gebunden, soweit er nicht fristgerecht von seinem

die als „Godo Kaisha JPN-1“ firmiert und ihren Sitz in Japan hat,

gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht.

besteht darin, das wirtschaftliche Eigentum („trust beneficiary interest“) an Einzelhandels-, Shopping- und Entertainment-Immobilien §2

in Japan zu erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu ver-

Gegenstand des Treuhandverhältnisses

werten. 2.1 V.2

Die Treuhandkommanditistin erhöht, hält und verwaltet ihre Kom-

Anleger, die sich an der Gesellschaft beteiligen wollen, treten dieser

manditbeteiligung an der Gesellschaft im eigenen Namen, aber

mit Abschluss des Treuhandvertrages gemäß den Bestimmungen

anteilig und treuhänderisch im Auftrag und für Rechnung des Treu-

des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend „Gesell-

gebers. Der jeweils für den einzelnen Treugeber treuhänderisch

schaftsvertrag“) zunächst mittelbar über die Treuhandkommandi-

gehaltene Teil ihrer Kommanditbeteiligung bemisst sich nach dem

tistin bei. Zu diesem Zwecke ist die Treuhandkommanditistin nach

von dem Treugeber in seiner Beitrittserklärung gezeichneten, auf die

Maßgabe der § 5.1 und § 6.1 des Gesellschaftsvertrags ermächtigt,

Gesellschaft entfallenden Beteiligungsbetrag.

ihre Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft zu erhöhen und treuhänderisch für Dritte zu halten.

2.2

Die Beteiligung der Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags, des Mittelverwen-

V.3

Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet für die Anleger eine

dungsvertrages und der Beitrittserklärung, die integraler Bestandteil

mittelbare Beteiligung an der Gesellschaft. Alle der Gesellschaft mit-

dieses Treuhandvertrages werden, sowie nach den Bestimmungen

telbar beigetretenen Anleger können später bei entsprechender Be-

dieses Treuhandvertrages. Für das Verhältnis zwischen der Treu-

vollmächtigung der Treuhandkommanditistin und Kostenübernahme

handkommanditistin und dem Treugeber gelten die Bestimmungen

verlangen, dass sie entsprechend ihrem Beteiligungsbetrag anstelle

dieses Treuhandvertrages und der Beitrittserklärung sowie ergän-

der Treuhandkommanditistin als unmittelbar an der Kommanditge-

zend und sinngemäß die Regelungen des Gesellschaftsvertrags.

sellschaft beteiligte Gesellschafter ins Handelsregister eingetragen werden (nachfolgend auch „Anleger-Kommanditist“).

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MPC Japan

2.3

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, für eine Vielzahl von

4.2

Treugebern jeweils eine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft

Erfüllt der Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene Verpflichtung zur Leistung des von ihm gezeichneten Zeichnungs-

treuhänderisch zu erwerben, zu halten und uneigennützig zu verwal-

betrags zzgl. des Agios in Höhe von 5 % nicht fristgerecht, ist die

ten und mit diesen identische Treuhandverträge abzuschließen.

Treuhandkommanditistin berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen jährlich in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß

2.4

Im Außenverhältnis hält die Treuhandkommanditistin ihre Komman-

§ 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiterge-

ditbeteiligung an der Gesellschaft für die Treugeber als einheit-

henden Schadens bleibt hierdurch unberührt. Der Nachweis eines

lichen Gesellschaftsanteil. Im Innenverhältnis ist der Treugeber der

geringeren Schadens bleibt dem Treugeber vorbehalten.

Gesellschaft gegenüber jedoch selbst zur Ausübung der mit seiner treuhänderisch für ihn gehaltenen Beteiligung berechtigt und han-

4.3

Erbringt der Treugeber seine Einlage trotz schriftlicher Mahnung und

delt die Treuhandkommanditistin ausschließlich im Auftrag und für

nach Fristsetzung von zwei Wochen nicht oder nur teilweise, ist die

Rechnung der Treugeber; die Stellung des Treugebers entspricht

Treuhandkommanditistin alternativ zum Verfahren nach Abs. 2 auch

daher im Innenverhältnis zur Gesellschaft, einerlei ob er Treugeber

berechtigt, den bereits zustande gekommenen Treuhandvertrag zu

oder Kommanditist ist, der eines unmittelbaren Kommanditisten der

fristlos zu kündigen und den Anleger gemäß den Regelungen im

Gesellschaft.

Gesellschaftsvertrag aus der Gesellschaft auszuschließen. Insbesondere trägt der Treugeber die durch die Beendigung des Treuhandvertrags entstehenden Kosten der Treuhandkommanditistin. §3

Beteiligung und Sicherung des Treugebers 3.1

Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver-

§5

mögen der Treuhandkommanditistin bzw. der Ablehnung der Insol-

Freistellung der Treuhandkommanditistin

venzeröffnung mangels Masse tritt die Treuhandkommanditistin ihre

5.1

Die Treuhandkommanditistin hat einen Anspruch gegen den Treu-

treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft

geber auf Freistellung von sämtlichen Verbindlichkeiten und Ver-

in Höhe des nach der Beitrittserklärung jeweils auf den Treugeber

pflichtungen, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb und der

entfallenden Teilbetrags an den jeweiligen diese Abtretung anneh-

Verwaltung der treuhänderisch übernommenen Beteiligung an der

menden Treugeber ab.

Gesellschaft entstehen. Soweit die Treuhandkommanditistin auf solche Verbindlichkeiten und Verpflichtungen bereits geleistet hat, ist

3.2

Die Übertragung der Kommanditanteile ist aufschiebend bedingt

der Treugeber verpflichtet, der Treuhandkommanditistin den Gegen-

durch die Eintragung des Treugebers – bei dem Kommanditisten ist

wert der Leistung auf erste Anforderung zu erstatten.

dies bereits erfolgt – als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister.

5.2

Die Freistellungsverpflichtung des Treugebers ist auf den sich aus seiner Beitrittserklärung ergebenden Zeichnungsbetrag, soweit sie

3.3

Das gleiche gilt, falls Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von

auf die für ihn treuhänderisch gehaltene und verwaltete Komman-

privaten Gläubigern der Treuhandkommanditistin in die treuhände-

ditbeteiligung entfällt, begrenzt.

risch gehaltene Kommanditbeteiligung erfolgen. 5.3

Im Falle ihrer Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger aufgrund der gesetzlichen Kommanditistenhaftung kann die Treuhand-

4.1

§4

kommanditistin die Weiterleitung von Ausschüttungen an den Treu-

Einzahlung des Beteiligungsbetrages

geber davon abhängig machen, dass dieser bis zur Höhe der auf ihn

Der Treugeber ist verpflichtet, nach Mitteilung der Annahme der Bei-

entfallenden Freistellungsverpflichtung der Treuhandkommanditistin

trittserklärung und Aufforderung durch die Treuhandkommanditistin

Sicherheit leistet.

den sich aus der Beitrittserklärung ergebenden Zeichnungsbetrag zuzüglich des Agios in Höhe von 5 % des Zeichnungsbetrages auf

140

das in seiner Beitrittserklärung genannte Mittelverwendungskonto

§6

einzuzahlen. Der Treugeber ist jedoch jederzeit berechtigt, durch

Insichgeschäfte

einmalige Zahlung sämtlicher ausstehender Teilbeträge seine Einla-

Der Treugeber erteilt hiermit der Treuhandkommanditistin ausdrücklich

geverpflichtung zu erfüllen. Eine Verzinsung vor Fälligkeit gezahlter

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für alle Erklärungen,

Teilbeträge erfolgt nicht.

Handlungen und Tätigkeiten im Namen des Treugebers.

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7.1

§7

§8

Rechte des Treugebers

Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an den Treugeber

Jeder Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft persönlich teilzunehmen. Er kann – ungeachtet des

8.1

Jeder Treugeber ist berechtigt, nach Wirksamwerden seines Beitritts

bestehenden Treuhandverhältnisses – sämtliche Gesellschafter-

und nach diesbezüglicher Eintragung der Erhöhung der Haftsumme

rechte selbst wahrnehmen bzw. wahrnehmen lassen.

der Treuhandkommanditistin gegenüber der Treuhandkommanditistin schriftlich zu verlangen, dass die Treuhandkommanditistin die für

7.2

Soweit die Anleger ihnen zustehende Rechte, insbesondere das

ihn anteilig treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung auf ihn

Stimmrecht, nicht selbst wahrnehmen oder durch von ihm bevoll-

überträgt und dass er – soweit dies rechtlich und nach den Vo-

mächtigte Dritte wahrnehmen lässt, ist die Treuhandkommanditistin

raussetzungen, welche der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft

bevollmächtigt, die Gesellschafterrechte nach Maßgabe der fol-

vorsieht, möglich und zulässig ist – anstelle der Treuhandkomman-

genden Regelungen ausüben.

ditistin selbst als Kommanditist der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird. Voraussetzung für diesen Anspruch ist,,

7.3

7.4

Der Anleger ist berechtigt, der Treuhandkommanditistin jederzeit

dass er zuvor der Treuhandkommanditistin und der persönlich haf-

Weisungen im Hinblick auf die Ausübung von Rechten nach dem

tenden Gesellschafterin der Gesellschaft eine unwiderrufliche, über

Gesellschaftsvertrag zu erteilen. Der Anleger wird der Treuhand-

den Tod hinaus gültige und von den Beschränkungen des § 181

kommanditistin keine Weisung erteilen, durch deren Befolgung die

BGB befreiende Handelsregistervollmacht und unter Ermächtigung

Treuhandkommanditistin gegen das Gesetz, den Gesellschaftsver-

zur Erteilung von Untervollmachten erteilt hat, die insbesondere zu

trag oder diesen Treuhandvertrag verstoßen würde.

folgenden Anmeldungen berechtigt:

Die Treuhandkommanditistin verpflichtet sich, vor jeder in Form ei-



ner Präsenzversammlung abgehaltenen Gesellschafterversammlung

Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten einschließlich des Treugebers selbst;

der Gesellschaft zu den anstehenden Tagesordnungspunkten die Weisungen des Anlegers einzuholen. Die Treuhandkommanditistin



hat die ihr von dem Anleger erteilten Weisungen bei der Ausübung

Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern;

ihrer Stimmrechte in der Gesellschaft in der Weise zu beachten, dass sie mit ihren Gesamtstimmen anteilig die zustimmenden, die



ablehnenden oder die sich enthaltenden Stimmen der Anleger in

Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft;

ihrer Gesamtheit berücksichtigt. Durch dieses gespaltene Stimmrecht der Treuhandkommanditistin in der Gesellschaft soll auch dem



Geschäftswillen einer Minderheit der Anleger Beachtung zuteil wer-

Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft sowie weiteren eintragungsfähigen gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen;

den. − 7.5

Erteilt der Anleger keine Weisung oder übt er im Rahmen einer als

alle Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Formwechsel, Spaltung, Anwachsung, u. ä.);

Abstimmungsverfahren durchgeführten Gesellschafterversammlung sein Stimmrecht nicht selbst oder durch von ihm bevollmächtigte



Dritte aus, kann die Treuhandkommanditistin das Stimmrecht nach

Liquidation und Bestellung sowie Abberufung von Liquidatoren der Gesellschaft;

eigenem Ermessen derart ausüben, dass die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung hergestellt wird. Im Übrigen wird



Löschung der Gesellschaft.

8.2

Macht der Treugeber von seinem Recht gemäß Abs. 1 Gebrauch,

sich die Treuhandkommanditistin in der zur Abstimmung stehenden Beschlussvorlage in Bezug auf die dem Anleger zustehende Beteiligungsquote der Stimme enthalten.

ist die Treuhandkommanditistin verpflichtet, dem Treugeber die ihm anteilig zustehende Kommanditbeteiligung zu übertragen. Dieser übernimmt seine Kommanditeinlage auch im Außenverhältnis.

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141

MPC Japan

Unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des betref-

9.4

Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, dem Anleger auf kon-

fenden Treugebers in das Handelsregister der Gesellschaft als Kom-

krete Anforderung jede Auskunft zu erteilen, die die Treuhandkom-

manditist der Gesellschaft überträgt die Treuhandkommanditistin be-

manditistin als Kommanditistin der Gesellschaft erlangt hat.

reits hiermit eine der treuhänderischen Beteiligung des Treugebers entsprechende Kommanditbeteiligung auf den Treugeber, der diese

9.5

Übertragung bereits hiermit annimmt.

Die Treuhandkommanditistin führt entsprechend § 7 des Gesellschaftsvertrages für jeden Anleger eigene Konten, die den rechnerischen Anteil des mittelbar an der Gesellschaft beteiligten Treuge-

8.3

Nach wirksamer Übertragung besteht das zwischen der Treuhand-

bers bzw. im Fall des Anleger-Kommanditisten seine unmittelbare

kommanditistin und dem Treugeber gemäß § 1 Abs. 1 zustande

Beteiligung widerspiegeln.

gekommene Vollrechtstreuhandverhältnis als Verwaltungstreuhandverhältnis. Im Rahmen dieses Verwaltungstreuhandverhältnisses gel-

9.6

Die Treuhandkommanditistin hat den Anleger rechtzeitig von Ein-

ten die Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin sowie des

ladungen zu Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft sowie

Treugebers aus diesem Treuhandvertrag in entsprechender Weise,

über deren Tagesordnung und Beschlussgegenstände zu unter-

soweit sich nicht aus dem Umstand der Eintragung des Anlegers

richten. Für Gesellschafterbeschlüsse, die außerhalb einer Gesell-

im Handelsregister sowie der Rechtsinhaberschaft des Anlegers im

schafterversammlung gefasst werden sollen, gilt dies entsprechend,

Außenverhältnis zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für

sofern nicht eine vorherige Unterrichtung aller Anleger wegen be-

die Vergütungsregelung in § 15. Insbesondere räumt der Anleger-

sonderer Dringlichkeit unmöglich ist.

Kommanditist der Treuhandkommanditistin hiermit eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht für die Wahrnehmung seiner Gesellschaf-

9.7

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, jederzeit die ihr nach die-

terrechte auf Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft und

sem Vertrag obliegenden Aufgaben und Pflichten und die ihr nach

bei Fassung von Gesellschafterbeschlüssen nach Maßgabe seiner

diesem Vertrag zustehenden Rechte ganz oder teilweise durch Dritte

Weisungen ein.

wahrnehmen zu lassen. Ihre Verpflichtung gegenüber den Anlegern bleibt hierdurch unberührt.

8.4

Die Kosten für die Beglaubigung der nach Abs. 1 zu erteilenden Handelsregistervollmacht, die dem Treugeber aufgrund der Um-

9.8

Die Treuhandkommanditistin führt über sämtliche Anleger ein Ver-

wandlung seiner mittelbaren in eine unmittelbare Beteiligung an

zeichnis mit deren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.

der Gesellschaft entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.

In diesem wird auch ein vom Treugeber zu benennendes Konto eingetragen, auf welches Zahlungen aus der Beteiligung vorzunehmen sind.

§9 Treuhandverwaltung 9.1

9.9

Die Treuhandkommanditistin darf gegenüber Dritten die Beteiligung

Der Treuhandkommanditistin obliegt die Verwaltung der von ihr an-

des Treugebers nur mit dessen ausdrücklicher, schriftlicher Zustim-

teilig treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung für die ein-

mung offen legen, es sei denn, eine solche Offenlegung ist zwin-

zelnen Treugeber bzw. der unmittelbaren Kommanditbeteiligungen

gend gesetzlich vorgeschrieben oder dient der Zweckbestimmung

der Anleger-Kommanditisten gemäß diesem Treuhandvertrag und

des Vertragsverhältnisses mit der Gesellschaft oder die Daten sind

den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

beim Dritten bereits bekannt. Die Treuhandkommanditistin ist insbesondere nicht dazu berechtigt, anderen Treugebern den Namen

9.2

Die Treuhandkommanditistin ist verpflichtet, ihre anteilig treuhän-

und die Anschrift des Treugebers ohne dessen ausdrückliche und

derisch gehaltene Kommanditbeteiligung gesondert zu halten und

schriftliche Zustimmung mitzuteilen. Gegenüber den als Berater der

diese und die Kommanditbeteiligungen der Anleger-Kommanditisten

Gesellschaft tätig werdenden Personen, die gesetzlich zur Berufs-

getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten.

verschwiegenheit verpflichtet sind, gilt diese Auskunftseinschrän-

Die Treuhandkommanditistin ist unbeschadet der Regelung in § 5

gegenüber der Treuhandkommanditistin erklärte Einwilligung in die

kung nicht. Davon unberührt bleibt die nach der Beitrittserklärung 9.3

Abs. 3 verpflichtet, alles, was sie bei der Durchführung dieses Ver-

Datenübermittlung. Danach ist die Treuhandkommanditistin berech-

trages für den Anleger erlangt hat, nach Maßgabe dieses Vertrages

tigt, die Daten des Treugebers zu den darin genannten Zwecken

an ihn herauszugeben.

an andere im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit der MPC Capital Investments GmbH verbundene Gesellschaften (z. B. MPC Münchmeyer Petersen Capital AG) zu übermitteln.

142

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MPC Japan

9.10 Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Zahlungsansprüche gegenüber den Treugebern zur Sicherung an zwischenfinanzierende

bung, Rechtsprechung, Erlasse der Finanzverwaltung oder spätere Außenprüfungen nicht ändert.

Banken der Gesellschaft abzutreten und in diesem Zusammenhang die Daten der Treugeber offen zu legen.

11.3 Steuerliche Wirkungen, die sich aus der treuhänderischen Beteiligung ergeben, treffen ausschließlich den Anleger.

9.11 Der Treugeber hat Änderungen hinsichtlich der aus seinen Zeichnungsunterlagen übernommenen und nach Abs. 8 eingetragenen Daten umgehend der Treuhandkommanditistin mitzuteilen. Der Treu-

§ 12

geber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen bezüglich der Daten

Haftung

seiner Person, insbesondere Name, Wohnsitz, Anschrift, Bankver-

12.1 Die Treuhandkommanditistin handelt bei Erfüllung der ihr mit diesem

bindung, Finanzamt, Steuernummer unverzüglich der Treuhand-

Vertrag übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen

kommanditistin schriftlich mitzuteilen. Soweit ein Treugeber seine

Kaufmannes.

Betriebsstätte – bei natürlichen Personen – seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegen sollte, hat er der

12.2 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Treugebers aufgrund

Gesellschaft einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu be-

dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in

nennen.

drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährung vorgeschrieben ist. Der Treugeber hat Schadensersatzansprüche innerhalb einer Aus§ 10

schlussfrist von sechs Monaten nach Erlangung der Kenntnis von

Berichterstattung

dem Schaden gegenüber der Treuhandkommanditistin schriftlich

10.1 Die Treuhandkommanditistin erstattet dem Anleger bis zu deren Auf-

geltend zu machen.

lösung einen schriftlichen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.

12.3 Für den Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Gesellschaft angestrebten steuerlichen Folgen übernimmt die Treu-

10.2 Die Treuhandkommanditistin wird den Anleger über alle ihr be-

handkommanditistin keine Haftung. Insbesondere stehen die prog-

kannten wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die die Ver-

nostizierten steuerlichen Auswirkungen unter dem Vorbehalt der

hältnisse der Gesellschaft und seine treuhänderischen bzw. treuhän-

Anerkennung durch die Finanzverwaltung und durch die Finanzge-

derisch verwalteten Beteiligungen betreffen.

richtsbarkeit.

10.3 Zu den Aufgaben der Treuhandkommanditistin gehört nicht die Prü-

12.4 Die Treuhandkommanditistin hat an der Konzeption und Erstellung

fung der Buchhaltung, des Jahresabschlusses und der sonstigen

des der Beitrittsvereinbarung mit dem Treugeber zugrunde liegenden

Unterlagen der Gesellschaft.

Verkaufsprospekts nicht mitgewirkt und deren Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft. Der Treugeber erkennt an, dass die Treuhandkommanditistin

§ 11

zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet ist. Eine Haftung für den

Steuerliches Verfahren

Inhalt der Verkaufsprospekte und für die Angaben zur Wirtschaftlich-

11.1 Das steuerliche Ergebnis wird durch ein gemeinsames Feststel-

keit wird von der Treuhandkommanditistin nicht übernommen

lungsverfahren der Einkünfte und des Vermögens gemäß der Abgabenordnung für alle Gesellschafter und Treugeber geson-

12.5 Eine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft

dert und einheitlich ermittelt. Etwaige Sonderbetriebsausgaben

oder für die ordnungsgemäße Erfüllung der von diesen übernom-

und Sonderbetriebseinnahmen der Treugeber sind von diesen der

menen vertraglichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft über-

Treuhandkommanditistin zwecks Aufnahme in die von dem jeweils

nimmt die Treuhandkommanditistin nicht. Die Treuhandkommandi-

beauftragten Steuerberater zu erstellenden Jahressteuererklärung

tistin haftet insbesondere nicht für die Ertragsfähigkeit und Wirt-

nachzuweisen.

schaftlichkeit der Fondsobjekte und für die Erreichung der sonstigen von dem Treugeber bzw. der Gesellschaft verfolgten wirtschaftlichen

11.2 Die Treuhandkommanditistin übernimmt keine Gewähr dafür, dass

Ziele.

sich die steuerliche Beurteilung von Sachverhalten durch Gesetzge-

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143

MPC Japan

12.6 Im Übrigen haften die Treuhandkommanditistin und die Personen,

14.2 Für die Zeit vom Ausscheiden der alten Treuhandkommanditistin bis

die diese vertreten, auch für ein zeitlich vor dem Abschluss des Treu-

zur Neubestellung einer neuen Treuhandkommanditistin ist die per-

handvertrages erfolgtes Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder

sönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ermächtigt und

grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Zusammenhang haftet

berechtigt, deren Rechte und Pflichten gegenüber den Treugebern

die Treuhandkommanditistin nur für den typischen und vorherseh-

nach Maßgabe dieses Vertrages auszuüben. Alles Nähere hierzu ist

baren Schaden. Der Umfang der Haftung gegenüber dem einzelnen

in § 23 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrags geregelt.

Treugeber ist auf die jeweilige Höhe des von dem jeweiligen Treugeber gezeichneten Zeichnungsbetrags begrenzt. § 15 Vergütung der Treuhandkommanditistin

12.7 Die Ausführung von Weisungen stellt die Treuhandkommanditistin im Verhältnis zu den Anlegern von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit

15.1 Für die Übernahme der Verpflichtungen aus diesem Vertrag und

dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

den damit verbundenen Tätigkeiten erhält die Treuhandkommanditistin eine Vergütung gemäß § 20 Abs. 2 bis 4 des Gesellschaftsvertrages.

§ 13 Übertragbarkeit der Beteiligungen, Rechtsnachfolge

15.2 Die Vergütung gemäß Abs. 1 wird von der Gesellschaft gezahlt.

13.1 Jeder Treugeber kann seine Beteiligung ganz oder teilweise übertragen. Die Bestimmungen des § 21 des Gesellschaftsvertrags gelten insoweit entsprechend. Kommt es danach zu einer Übertragung,

§ 16

haftet der übertragende Treugeber für die bis zu diesem Zeitpunkt

Dauer, Kündigung

entstandenen Ansprüche der Treuhandkommanditistin neben dem

16.1 Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er

Übernehmenden.

kann entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages gekündigt werden. Das Treuhand- und Verwaltungsverhältnis endet in

13.2 Stirbt ein Treugeber, so gehen alle Rechte aus diesem Vertrag auf

jedem Fall mit der Vollbeendigung der Gesellschaft.

seine Rechtsnachfolger über. Die Regelungen des § 22 des Gesellschaftsvertrags gelten insoweit entsprechend.

16.2 Das Treuhandverhältnis mit dem betreffenden Treugeber endet ferner, wenn und soweit der Treugeber mit der von der Treuhand-

13.3 Unbeschadet § 21 Abs. 7 und § 22 Abs. 4 des Gesellschaftsver-

kommanditistin gehaltenen Beteiligung ganz oder teilweise aus der

trages ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, im Falle einer

Gesellschaft ausscheidet. Die Regelungen für sein Ausscheiden,

Übertragung von Kommanditanteilen und Treugeberpositionen eine

insbesondere für die Berechnung seines Auseinandersetzungsan-

Kostenpauschale (Umschreibungsgebühr) in Höhe von EUR 75 zzgl.

spruchs, richten sich nach § 24 des Gesellschaftsvertrages.

gesetzlicher Umsatzsteuer je Übertragung zu verlangen. Ausgenommen hiervon sind Übertragungen nach § 8 Abs. 1. Die Kosten haben

16.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

der übertragende Anleger und der Übernehmende gesamtschuldnerisch zu tragen. Vorrangig werden die Kostenersatzansprüche mit § 17

Ausschüttungsansprüchen des Übernehmenden verrechnet.

Personenmehrheit Entsprechendes gilt im Falle eines Erbfalls. In diesem Falle trägt der Erbe bzw. der Vermächtnisnehmer die Kosten.

17.1

Soweit die Treuhandkommanditistin einen nach Maßgabe der jeweiligen Beitrittserklärung zu bestimmenden Teil der Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft für mehrere Personen gleichzeitig hält und verwaltet oder für mehrere Anleger-Kommanditisten gleichzeitig

§ 14

eine Kommanditbeteiligung verwaltet, übernehmen diese im Hinblick

Ausscheiden und Ausschluss der Treuhandkommanditistin

auf den für sie gehaltenen und verwalteten Teil bzw. die für sie ver-

14.1 Bezüglich des Ausschlusses der Treuhandkommanditistin aus der

waltete Beteiligung jeweils sämtliche Verpflichtungen aus diesem

Gesellschaft wird auf § 23 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrags ver-

Vertrag und dem Gesellschaftsvertrag als Gesamtschuldner mit der

wiesen.

Maßgabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuld-

144

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MPC Japan

ners vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken.

Hamburg/Quickborn, den 13. August 2008

Für die Dauer dieses Vertrages bevollmächtigen sich diese Personen bzw. Anleger-Kommanditisten hiermit gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke, die einem von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung gegen alle entgegenzunehmen. Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG 17.2

Die Abgabe von Erklärungen einschließlich der Stimmrechtsausübung durch einen der Treugeber wirkt für und gegen die gesamte Personenmehrheit. TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH § 18 Schlussbestimmungen

18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilwei-

Dieser Treuhandvertrag kommt entsprechend § 1.1 mit Annahme der Bei-

se unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch

trittserklärung durch die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stel-

Publikumsfonds mbH zwischen dieser und dem Anleger zustande.

le der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommen. Ent-

Als Geschäftsführer sind für die Gesellschaften jeweils folgende Personen

sprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages

zeichnungsberechtigt:

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG: 18.2 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sowie über das Zu-

Marcel Becker und Christian Wetzel als Geschäftsführer der Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

standekommen dieses Vertrages, ist Hamburg, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann.

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner und Hartmut Scheunemann

18.3 Mündliche Abreden und Nebenabreden sind nicht getroffen. 18.4 Mitteilungen der Treuhandkommanditistin an die Anleger werden an die letzte der Treuhandkommanditistin vom Anleger mitgeteilte Anschrift versandt. Sie gelten nach 3 Werktagen als zugegangen. 18.5 Der Anleger ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen dieses Vertrages elektronisch gespeichert und im Rahmen einer Auftragsbearbeitung an Dritte ausgegeben werden. § 9 Abs. 9 Satz 1 gilt hierbei entsprechend. 18.6 Die Treugeber sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.

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145

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MITTELVERWENDUNGSVERTRAG Vertrag über die Verwendung von Gesellschaftereinlagen

dem Mittelverwender eine uneingeschränkte Verfügungsberechti-

(Mittelverwendungsvertrag)

gung über das Konto einräumt. Weitere Kontovollmachten über das Konto wird die Fondsgesellschaft während der Dauer dieses Vertrages nicht erteilen.

zwischen Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG, Quickborn

1.3

Im Innenverhältnis steht ein Kontoguthaben ausschließlich der Fondsgesellschaft zu. Sie ist im Verhältnis zum Mittelverwender al-

- nachfolgend „Gesellschaft“ genannt -,

lein verpflichtet, mit dem Mittelverwendungskonto verbundene LasVerwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

ten und Kosten zu tragen und den Mittelverwender insoweit von

- nachfolgend „persönlich haftende Gesellschafterin“ genannt -,

etwaigen Verpflichtungen freizuhalten.

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds

1.4

Das Kontoguthaben ist nach Maßgabe dieses Vertrages für Zwecke

mbH, Hamburg

der Gesellschaft zu verwenden. Dabei sind Verbindlichkeiten der Ge-

- nachfolgend „Treuhandkommanditistin“ genannt -

sellschaft unmittelbar vom Mittelverwendungskonto zu begleichen. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, weil beispielsweise die Zahlungen der Gesellschaft im Wege des Lastschriftverfahrens erfolgen,

und

sind die entsprechenden Mittel zwecks Zahlung bzw. Einzugs auf BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-

andere Konten der Gesellschaft zu transferieren. Dabei ist durch

schaft, Hamburg

Absprache mit der kontoführenden Bank sicherzustellen, dass die

- nachfolgend „Mittelverwender“ genannt.

Mittel nicht zweckwidrig verwendet werden können.

Vorbemerkung

§2

Die Gesellschaft lässt derzeit für sich Kommanditanteile in Höhe von min-

Durchführung der Mittelverwendung

destens EUR 66.500.000 zu ihrer Finanzierung einwerben. Die einzuwer-

2.1

Die Treuhänderin übernimmt nach Maßgabe gesondert getroffener

benden Mittel setzen sich zusammen aus den Pflichteinlagen (nachfolgend

Vereinbarungen, insbesondere des Treuhand- und Verwaltungsver-

auch „Zeichnungsbetrag“ genannt) zuzüglich 5 % Agio auf den Zeich-

trages und einer Geschäftsbesorgungsvereinbarung, verschiedene

nungsbetrag (der Zeichnungsbetrag nebst Agio nachfolgend auch „Ge-

Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben. In Erfüllung dieser Aufga-

sellschaftereinlagen“ genannt). Zur Sicherstellung der zweckgerechten

ben wird sie die zur Durchführung des Investitionsvorhabens der

Verwendung der Gesellschaftereinlagen wird Folgendes vereinbart.

Fondsgesellschaft erforderlichen Mittel schriftlich beim Mittelverwender anfordern. Die vorerwähnte Anforderung ist rechtswirksam zu unterzeichnen. Der Treuhänderin wird hierzu eine sog. Postvollmacht erteilt, die es ihr ermöglicht, jederzeit – auch im Wege eines

§1

anerkannten Online-Banking-Verfahrens – das Mittelverwendungs-

Mittelverwendungskonto 1.1

Die Fondsgesellschaft hat ein Sonderkonto (nachfolgend als „Mit-

konto und sämtliche Kontounterlagen einzusehen. Die Verantwor-

telverwendungskonto“ bezeichnet) bei der Commerzbank AG,

tung über die den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen und

Filiale Hamburg, BLZ 200 400 50, Konto-Nr. 6205439, mit dem

diesem Vertrag entsprechende Anforderung der erforderlichen Mittel

Verwendungszweck „Sachwert Rendite Fonds Japan GmbH & Co.

zur Durchführung des Investitionsvorhabens der Fondsgesellschaft

KG“ eingerichtet, auf das sämtliche Gesellschaftereinlagen einzu-

obliegt der persönlich haftende Gesellschafterin.

zahlen sind. 2.2 1.2

146

Bei Anforderung der Freigabe werden dem Mittelverwender der Ver-

Über das Mittelverwendungskonto darf im Innenverhältnis aus-

wendungszweck mitgeteilt und schriftliche Nachweise, insbesondere

schließlich der Mittelverwender nach Maßgabe dieses Vertrages

Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und dergleichen,

verfügen. Dementsprechend verpflichtet sich die Fondsgesellschaft,

vorgelegt, denen der Verwendungszweck, die Höhe des Geldbetrags

sich jeglicher Verfügungen über dieses Konto zu enthalten und dem

und die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers zu entnehmen

Mittelverwender eine unwiderrufliche Kontovollmacht zu erteilen, die

sind.

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2.3

Verauslagt die Fondsgesellschaft oder für sie ein Dritter Gelder, so

nen, die aus den gemäß dem Investitionsplan vorzunehmenden

sind über die vorerwähnten Unterlagen hinaus geeignete schrift-

Investitionen resultieren;

liche Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren und aus denen die Kontoverbindung des Verauslagenden ersichtlich

g)

Übereinstimmung der bei der Mittelanforderung genannten

ist, auf welche die Erstattung erfolgen soll. Darüber hinaus ist zu ge-

Kontoverbindung des Empfängers mit der entsprechenden

währleisten, dass der Mittelverwender jederzeit auch im Wege eines

Kontoverbindung gemäß dem betreffenden schriftlichen Nach-

anerkannten Online-Banking-Verfahrens Einblick in das Mittelver-

weis im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1;

wendungskonto und sämtliche Kontounterlagen nehmen kann. Auf Verlangen ist dem Mittelverwender seitens der persönlich haftenden

h)

Außerdem sollte eine Prospektbeurteilung gemäß Prüfungs-

Gesellschafterin bzw. der Treuhänderin ein Unterschriftenblatt der

standard S 4 des IDW („Institut der Wirtschaftsprüfer in

Personen zur Verfügung zu stellen, die zur Zeichnung der Anforde-

Deutschland e.V.“) oder ein steuerliches Kurzgutachten, das

rungen der Mittelfreigabe berechtigt sind.

eine Bestätigung enthält, wonach die im Verkaufsprospekt dargestellte steuerliche Konzeption dem gegenwärtigen Stand

2.4

Der Mittelverwender wird in der Weise über das Mittelverwendungs-

des Steuerrechts entspricht, vorliegen. Der Prospektprüfungs-

konto verfügen, dass er die von der Treuhänderin angeforderten Mit-

bericht oder das steuerliche Kurzgutachten dürfen keine we-

tel nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen anweist. Er wird

sentlichen Einwendungen gegen den Verkaufsprospekt ent-

die angeforderten Mittel nur dann anweisen, wenn er sich von dem

halten.

Eintritt der folgenden Voraussetzungen überzeugt hat: 2.5

Verauslagt die Fondsgesellschaft oder für sie ein Dritter Gelder, so

a)

Eintragung der Fondsgesellschaft in das Handelsregister;

b)

Nachweis der rechtlichen Existenz der als „Godo Kaisha JPN-

träge an die Fondsgesellschaft bzw. die verauslagende Person aus-

1“ firmierenden Kapitalgesellschaft japanischen Rechts;

zuzahlen.

ist der Mittelverwender in entsprechender Anwendung der in Abs. 4 genannten Voraussetzungen auch berechtigt, die verauslagten Be-

c)

Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommanditkapi-

2.6

Bei Überzahlungen von Anlegern ist der Mittelverwender befugt, un-

tals der Fondsgesellschaft in Höhe von mindestens EUR

ter den Voraussetzungen der Ziff. 3 g) die überzahlten Beträge an

66.500.000,00 (ohne Agio) durch Vorlage ordnungsgemäß

die betreffenden Anleger zu erstatten, wenn dies durch geeignete

unterschriebener und gegengezeichneter Beitrittserklärungen

Unterlagen formal dargelegt und die Höhe des betreffenden Rück-

oder von Platzierungsgarantien über ausstehende Zeichnungs-

zahlungsanspruchs von der Treuhänderin beziffert wird. Gleiches

beträge;

gilt in dem Fall, dass die Treuhänderin vom Treuhand- und Verwaltungsvertrag zurücktritt oder die Anleger aus der Fondsgesellschaft

d)

Nachweis über die Begründung einer stillen Gesellschaft (To-

ausgeschlossen werden.

kumei Kumiai) mit der als „Godo Kaisha JPN-1“ firmierenden Kapitalgesellschaft japanischen Rechts;

2.7

Die Mittelverwendung unterliegen lediglich die Gesellschaftereinlagen, nicht dagegen Fremdmittel oder sonstige Eigenmittel. Die Prü-

e)

Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes

fung des Mittelverwenders beschränkt sich darauf, ob hinsichtlich

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-

der von den Fondsgesellschaften angeforderten Mittel die in Abs. 3

Fin) gemäß § 8i Abs. 2 Satz 1 des Wertpapier-Verkaufspros-

genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Darüber hinaus wird

pektgesetzes;

er keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder

f)

Verwendungszweck und Höhe der angeforderten Mittel ent-

die Werthaltigkeit von Garantien prüfen. Ferner prüft der Mittelver-

sprechen dem vorgelegten Investitionsplan gemäß § 3.1 des

wender nicht, ob die von der Gesellschaft erwünschten Zahlungen

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft hinsichtlich der

und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen,

Beträge, die mit dem Eigenkapital der Fondsgesellschaft finan-

rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig,

ziert werden bzw. der Begleichung von Verbindlichkeiten die-

zweckdienlich oder sinnvoll sind.

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147

MPC Japan

2.8

Der Treuhänderin obliegt im Rahmen ihrer Aufgabe nach Abs. 1

4.3

nicht die Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen gem. § 2 Abs. 3.

Treffen mehrere Schadensursachen zusammen, haftet der Mittelverwender nur insoweit, als ein Verschulden seinerseits im Verhältnis

Ebenso wenig prüft die Treuhänderin, ob die für die Fondsgesell-

zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt

schaft erwünschten Zahlungen und vorgelegten Unterlagen recht-

hat.

mäßig oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerrechtlichen Gesichtspunkten wirksam, zweckdienlich oder sinnvoll sind. §5 2.9

Vertragsdauer

Soweit nach den vorstehenden Regelungen schriftliche Nachweise zu erbringen sind, genügt die Vorlage von Fotokopien. Die Prüfung,

Der Vertrag endet

ob die vorgelegten Kopien mit den jeweiligen Originalen übereinstimmen oder die Unterschriften auf Fotokopien oder Originalur-

•฀

to eingezahlten Gesellschaftereinlagen und der Auszahlung etwai-

Gegenstand der Mittelverwendung.

ger danach verbleibender Beträge an die Fondsgesellschaft, •฀

§3

i฀n฀dem฀Fall,฀dass฀die฀Voraussetzungen฀für฀die฀Mittelfreigabe฀gem.฀ § 2 Abs. 4 a) bis e) und h) endgültig nicht eintreten, mit der Rück-

Vergütung 3.1

฀mit฀der฀endgültigen฀Abrechnung฀der฀auf฀das฀Mittelverwendungskon-

kunden von zeichnungsberechtigten Personen stammen, ist nicht

zahlung der Gesellschaftereinlagen an die Anleger oder

Der Mittelverwender erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR 80.000,00 inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die

•฀

Vergütung ist am 31. Dezember eines jeden Jahres entsprechend

฀im฀Sicherungsfall,฀soweit฀die฀das฀Projekt฀inanzierenden฀Banken฀von฀ ihren Sicherungsrechten Gebrauch machen.

dem Verhältnis des zu diesem Zeitpunkt eingeworbenen Kommanditkapitals zum prospektierten Gesamtkommanditkapital, spätestens

Er kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden.

mit Vollplatzierung des Kommanditkapitals, fällig. §6 §4 Haftung 4.1

Schlussbestimmungen 6.1

Vor Einreichung des Verkaufsprospektes zur Gestattung seiner Ver-

Für die Durchführung der Mittelverwendung und die Haftung des

öffentlichung bei der BaFin wird die Gesellschaft die diesen Vertrag,

Mittelverwenders auch gegenüber Dritten gelten die vom Institut der

die Mittelverwendung und den Mittelverwender betreffenden Passa-

Wirtschaftsprüfer herausgegebenen und als wesentlicher Bestand-

gen des Verkaufsprospektes mit dem Mittelverwender abstimmen.

teil diesem Vertrag beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom

6.2

Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jede Änderung oder

01. Januar 2002“. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuwei-

Ergänzung dieses Vertrages – einschließlich dieser Bestimmungen

sen, dass die Haftung des Mittelverwenders für fahrlässig verur-

– bedarf der Schriftform, die mündlich nicht abbedungen werden

sachte Schäden nach Maßgabe von Ziffer 9 Abs. 2 der vorgenannten

kann.

Auftragsbedingungen grundsätzlich auf EUR 4.000.000 beschränkt ist.

6.3

Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle

4.2

Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung

Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit dies zulässig verein-

des Mittelverwenders auf EUR 5.000.000 beschränkt. Als Serien-

bart werden kann – Hamburg.

schäden gelten mehrere Schäden, die auf der gleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Beratungen bzw. Leistungen beruhen.

148

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6.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn dieser Vertrag lückenhaft sein sollte.

Quickborn/Hamburg, 14. August 2008

Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH

Als Geschäftsführer für die Gesellschaften sind jeweils folgende Personen zeichnungsberechtigt: Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG: Marcel Becker und Christian Wetzel als Geschäftsführer der Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Silke Krüger TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH: Tobias Lerchner und Hartmut Scheunemann

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Verbraucherinformation für den Fernabsatz Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

2.

TR E U HÄN DE R I N

Besondere Informationen gemäß § 312c BGB i. V. m. § 1 der Verordnung

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-

über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-

fonds mbH

Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV)

Palmaille 67, 22767 Hamburg Telefon (040) – 38 022 – 5020 Telefax (040) – 38 022 – 5198

Übersicht I. II.

E-Mail [email protected]

Allgemeine Informationen zu den Anbietern und anderen gegenüber

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 57558

den Anlegern auftretenden Personen

Gesetzliche Vertreter: Tobias Lerchner, Hartmut Scheunemann

Informationen zu den Vertragsverhältnissen

III.

Informationen über die Besonderheiten der Fernabsatzverträge

IV.

Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung

Tätigkeit Treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Gesellschaftsrechten, Schiffsbeteiligungen und sonstigen Vermögenswerten für Rechte Dritter sowie Beteiligung an anderen Unternehmen

I.

1.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANBIETERN UND ANDEREN GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN PERSONEN

3.

MPC Capital Investments GmbH Palmaille 67, 22767 Hamburg Telefon (040) – 38 022 – 4218 Telefax (040) – 38 022 – 4220

FON DSG E S E LLSCHAFT

E-Mail [email protected]

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 56692

Palmaille 67, 22767 Hamburg

Gesetzliche Vertreter: Marcel Becker, Bert Manke, Ulrich Oldehaver,

Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, HRA 5567PI

Katrin Stehr

Persönlich haftende Gesellschafterin

Tätigkeit

Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH

Analyse, Auswahl und Vermittlung von verschiedenen Investitions-

Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, HRB 5567PI

möglichkeiten und deren Aufbereitung für den Vertrieb als Publi-

Gesetzliche Vertreter: Christian Wetzel, Marcel Becker

kumsfonds und die damit verbundene Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten

Tätigkeit

von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland

Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung, die Verwaltung,

sowie die Übernahme und die Erbringung von Geschäftsführungs-

die Veräußerung und die sonstige Verwertung einer stillen Betei-

leistungen sowie Marketing, Vertriebs- oder sonstigen Dienstlei-

ligung an dem Geschäft einer Kapitalgesellschaft japanischen

stungen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden

Rechts, wodurch eine stille Gesellschaft (Tokumei Kumiai) entsteht.

und hierfür förderlichen Geschäfte

Das Geschäft der Kapitalgesellschaft japanischen Rechts, die als „Godo Kaisha JPN-1“ firmiert und ihren Sitz in Japan hat, besteht darin, das wirtschaftliche Eigentum (Trust Beneficiary Interests) an

4.

AU FS ICHTS B E HÖR DE N Jeweils keine

Einzelhandels-, Shopping- und Entertainment-Immobilien in Japan zu erwerben, zu verwalten, zu veräußern oder sonst zu verwerten.

I N ITIATOR I N DE S B ETE I LIG U NG SANG E BOTE S

5.

NAM E U N D AN SCH R I F T DE S FÜ R DI E AN B I ETE R HAN DE LN DE N VE R M ITTLE RS / DI E N STLE I STE RS Generalvermittler MPC Capital Investments GmbH Palmaille 67, 22767 Hamburg (Weitere Informationen siehe oben unter Initiatorin des Beteiligungsangebotes)

150

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II.

INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN

4.

ZAH LU NG U N D E R FÜ LLU NG DE R VE RTRÄG E, WE ITE R E ZAH LU NG S B E DI NG U NG E N Der gesamte Zeichnungsbetrag sowie das Agio von 5 % des Zeichnungsbetrages ist nach Annahme der Beitrittserklärung und Auf-

Der Prospekt zum Beteiligungsangebot „Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG“ vom 13. Oktober 2008 (nachfolgend „Prospekt“) sowie

forderung durch die Treuhänderin als Bareinlage auf das Mittelver-

die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen der Vertrags-

wendungskonto der Gesellschaft zu zahlen. Bei nicht fristgerechter

verhältnisse. Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird nachfolgend auf diese

Einzahlung ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für

Dokumente verwiesen.

Publikumsfonds mbH nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages berechtigt, ab Fällig-

1.

keit Verzugszinsen zu verlangen oder den betreffenden Anleger aus

WE S E NTLICH E LE I STU NG S M E R KMALE

der Fondsgesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheiten erge-

Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als Kommanditist

ben sich aus der Beitrittserklärung sowie dem Gesellschaftsvertrag

oder auf der Grundlage des Treuhand- und Verwaltungsvertrages

(Seite 124 ff. des Prospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungs-

mittelbar als Treugeber über die TVP Treuhand- und Verwaltungs-

vertrag (Seite 139 ff. des Prospektes).

gesellschaft für Publikumsfonds mbH an der Fondsgesellschaft. Der Anlagebetrag wird größtenteils als Einlage in das Geschäft der „Godo Kaisha JPN-1“, einer Kapitalgesellschaft japanischen Rechts

5.

LE I STU NG SVOR B E HALTE

mit Sitz in Japan verwendet, die in Einzelhandels-, Shopping- und

Nach Annahme des Angebotes durch die TVP Treuhand- und Ver-

Entertainment-Immobilien in Japan investiert. Über die Ausschüt-

waltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH keine

tungen der Fondsgesellschaft partizipieren die Anleger indirekt an der Wertentwicklung der Investitionen der japanischen Kapitalgesellschaft. Die weiteren Einzelheiten sind dem Prospekt (Seite 78 ff.) zu entnehmen.

2.

III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN DER FERNABSATZVERTRÄGE

PR E I S E Der Anleger hat seine Einlage („Zeichnungsbetrag“) und ein Agio

1.

I N FOR MATION Z U M Z USTAN DE KOM M E N

von 5 % auf den gesamten Zeichnungsbetrag gemäß der Festlegung

DE R VE RTRÄG E I M FE R NABSATZ

in der Beitrittserklärung zu leisten.

Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüber der TVP Treuhand- und

3.

WE ITE R E VOM AN LEG E R Z U ZAH LE N DE

Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH ein Angebot auf

STE U E R N U N D KOSTE N, Z USÄTZ LICH E

Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ab.

TE LE KOM M U N I KATION S KOSTE N Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Als

Das Treuhandverhältnis entsteht mit Annahme durch die TVP Treu-

weitere Kosten können Gebühren und Auslagen für die notarielle

hand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH.

Beglaubigung der Handelsregistervollmacht sowie die Kosten und Gebühren, die durch die Übertragung oder den Übergang einer

2.

WI DE R R U FS R ECHT

Beteiligung infolge eines Todesfalls entstehenden, anfallen. Eigene

Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB

Kosten für Telefon, Internet, Porti, Überweisungs- und Wechselkurs-

zu (siehe Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung).

gebühren usw. hat der Anleger selbst zu tragen.

3.

M I N DE STLAU FZ E IT DE R VE RTRÄG E,

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger

VE RTRAG LICH E KÜ N DIG U NG S R EG E LU NG E N

wird auf die Ausführungen im Prospekt, insbesondere den Abschnitt

Jeder Kommanditist kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs

„Steuerliche Rahmenbedingungen“ (Seite 110 ff. des Prospektes),

Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2018, kündi-

verwiesen.

gen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, die erste Kündigungsmöglichkeit zweimal bis zu einem Jahr, also bis spä-

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testens zum 31. Dezember 2020, zu verschieben. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Die Rechtsfolgen einer Beendigung des Vertragsverhältnisses bestimmen sich nach § 24 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Beteiligung des Anlegers richtet sich nach Maßgabe von § 21 des Gesellschafts-

IV. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG 1.

vertrages.

dung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Mög-

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit

lichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlich-

geschlossen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann vom

tungsstelle anzurufen. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen

Anleger und von der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft

Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:

für Publikumsfonds mbH entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages gekündigt werden. Er endet in jedem Fall mit

Deutsche Bundesbank

dem Abschluss der Liquidation der Sachwert Rendite-Fonds Japan

Schlichtungsstelle

GmbH & Co. KG. Das Treuhandverhältnis mit einem Treugeber en-

Wilhelm-Epstein-Straße 14

det ferner, wenn dieser mit der von der TVP Treuhand- und Ver-

60431 Frankfurt a. M.

waltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH gehaltenen Beteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet. Das Treuhandverhältnis

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Initiatorin des Betei-

mit einem Kommanditisten endet, wenn dieser aus der Gesellschaft

ligungsangebotes, zur Fondsgesellschaft und/oder zur Treuhänderin

ausscheidet. Die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen

sowie alle mit der Verwaltung Ihrer Beteiligung im Zusammenhang

eines wichtigen Grundes vorzeitig zu kündigen, bleibt hiervon für

stehenden Sachverhalte betreffen, steht Ihnen zudem ein außerge-

beide Parteien unberührt. Die Rechtsfolgen einer Beendigung des

richtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der Ombudsstelle

Vertragsverhältnisses bestimmen sich nach § 16 des Treuhand- und

Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Ein Merkblatt sowie die Ver-

Verwaltungsvertrages. Auch eine Übertragung der Treugeberstellung

fahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich. Die Adresse

ist nach Maßgabe von § 13 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages

lautet:

möglich.

4.

AUSS E RG E R ICHTLICH E STR E ITSCH LICHTU NG Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwen-

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.

R ECHTSOR DN U NG U N D G E R ICHTSSTAN D

Postfach 64 02 22

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die

10048 Berlin

Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschaftsvertrag sowie dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin

Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des

findet deutsches Recht Anwendung.

Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlich-

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten

tungsstelle einzureichen.

für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag und den Treuhand-

Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein

und Verwaltungsvertrag Hamburg vereinbart.

Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergericht-

5.

VE RTRAG SS PRACH E

lichen Vergleich abgeschlossen hat.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. 6.

G Ü LTIG KE ITS DAU E R DE R Z U R VE R FÜG U NG G E STE LLTE N I N FOR MATION E N

H I NWE I S Z U M B E STE H E N E I N E R E I N LAG E NS ICH E R U NG Keine

Bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. Zum 31. Januar 2010 hat die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG zugesichert, das Eigenkapital in Höhe von bis zu EUR 66,5 Mio. zu platzieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Zeichnung grundsätzlich möglich.

152

D I ER B VE VE RRTR AU CÄG H EER I N FO R MATI O N F Ü R D E N F E R NAB SATZ

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Abwicklungshinweise

Das Angebot richtet sich an Privatanleger mit deutscher Staats-

FÜ R DE N ZAH LU NG SVE R KE H R

angehörigkeit und erstem Wohnsitz in Deutschland.

Leisten Sie bitte Einzahlungen auf das folgende Mittelverwendungskonto:

AN NAH M E DE R Z E ICH N U NG

Für eine Annahme durch die TVP reichen Sie bitte die Beitrittser-

Kontoinhaber:

klärung vollständig ausgefüllt ein.

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG

Kontonummer:

6205439

TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikums-

BLZ:

20040050

fonds mbH, Palmaille 67, 22767 Hamburg

Bank:

Commerzbank AG Hamburg

Verwendungszweck: bitte die mit der Annahmebestätigung überDer Beitritt zu dem geschlossenen Immobilienfonds wird nach

mittelte Treuhandnummer und den Namen

Annahme der Beitrittserklärung durch die TVP Treuhand- und

des Zeichners angeben

Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH wirksam. Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Annahme sowie eine

M I N DE STZ E ICH N U NG SS U M M E

Aufforderung zur Zahlung von 100 % der Zeichnungssumme zu-

Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000, höhere Sum-

züglich 5 % Agio. Erfüllt der Anleger seine Zahlungsverpflichtung

men müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

nicht oder nicht fristgemäß, so schuldet er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ge-

AUSSCH ÜTTU NG E N

mäß § 247 BGB. Die Treuhänderin ist ermächtigt, die Ansprüche

Der Anleger partizipiert an den Rückflüssen an die Fondsgesell-

im eigenen Namen für die Gesellschaft geltend zu machen und

schaft entsprechend des Anteils seiner Beteiligungssumme am

einzuziehen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche aus dem durch

gesamten Kommanditkapital. Soweit es die Vermögens- und Li-

die Annahme begründeten Vertrag kann die TVP im Falle eines

quiditätslage der Fondsgesellschaft zulässt, ist vorgesehen, die

Zahlungsverzuges vom Vertrag zurücktreten.

geplanten jährlichen Ausschüttungen in zwei Hälften, jeweils einmal pro Halbjahr im März und im September, auszuzahlen. Die

VE R B RAUCH E R I N FOR MATION Z U

erste geplante Auszahlung soll im September 2009 erfolgen.

FE R NABSATZVE RTRÄG E N

Gemäß § 312c BGB in Verbindung mit der BGB-Informations-

HAN DE LS R EG I STE R E I NTRAG U NG

pflichten-Verordnung informiert die Verbraucherinformation für

Falls Sie sich an der Gesellschaft als Kommanditist mit direkter

den Fernabsatz auf den Seiten 150 ff. u. a. über die Projekt-

Eintragung in das Handelsregister beteiligen möchten, bitten wir

verantwortlichen, die Vertragsverhältnisse, Besonderheiten bei

Sie, eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht an die

Fernabsatzverträgen sowie weiteren Rechtsbehelf und die Ein-

Treuhänderin zu senden. Die Kosten für die notarielle Beglau-

lagensicherung. Mit dem Unterzeichnen der Beitrittserklärung

bigung sind vom Anleger selbst zu tragen. Das entsprechende

bestätigen Sie, diese Verbraucherinformationen erhalten und

Formular erhalten Sie auf Anforderung von der TVP Treuhand-

gelesen zu haben.

und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Palmaille 67, 22767 Hamburg.

I M M O B I LI E N FO N D S

ABWI C K LU N G S H I NWE I S E

153

MPC Japan

STE U E R LICH E PFLICHTE N DE R AN LEG E R

I DE NTI FIZ I E R U NG G E MÄSS G E LDWÄSCH EG E S ETZ

Gemäß § 138 Abgabenordnung (AO) müssen Anleger Aus-

Im Rahmen der Regelung des Geldwäschegesetzes ist in der

landsbeteiligungen wie z. B. den Sachwert Rendite-Fonds Japan

Beitrittserklärung anzugeben, ob ein Anleger für eigene oder für

GmbH & Co. KG innerhalb eines Monats nach Fondsbeitritt ih-

fremde Rechnung handelt. Die anschließende Identitätsprüfung

rem Wohnsitzfinanzamt anzeigen. Die Nichtbeachtung kann mit

des Anlegers kann entweder durch das Postident-Verfahren oder

einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden. Die

durch eine persönliche Prüfung erfolgen. Bei einer persönlichen

Treuhänderin übernimmt die Mitteilung der Beteiligungen der

Prüfung ist eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

Anleger an das Betriebsstättenfinanzamt. Dieses informiert die

des Anlegers zusammen mit der Beitrittserklärung einzureichen.

Wohnsitzfinanzämter der Anleger entsprechend. Die Treuhänderin,

Weitere Informationen zum Postident-Verfahren und zur persön-

die die Meldung für die Anleger vornimmt, unterliegt dabei den

lichen Identitätsprüfung entnehmen Sie bitte der Beitrittserklä-

gesetzlichen Bestimmungen. Die Anleger müssen diesbezüglich

rung.

also selbst keine Handlungen vornehmen. Die den Anlegern zuzurechnenden Einkünfte wurden einheitliche und gesondert für

Z E ICH N U NG DU RCH M I N DE RJÄH R IG E

alle Anleger festgestellt. Den Anlegern wird danach das Ergebnis

Es ist der Nachweis einer vormundschaftsrechtlichen Genehmi-

der Fondsgesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Ergebnis der

gung notwendig.

Fondsgesellschaft zugeteilt. Die TVP versendet an die Anleger hierrüber jährlich eine Mitteilung. Die Anleger sind verpflichtet,

Z E ICH N U NG DU RCH E I N E PE RSON E N HAN DE LS-

die auf sie entfallenden Einkünfte in ihrer persönlichen Steuer-

G E S E LLSCHAFT ODE R E I N E J U R I STI SCH E PE RSON

erklärung anzugeben.

Bei der Zeichnung durch eine Personenhandelsgesellschaft oder eine juristische Person hat sich der Zeichnungsberechtigte durch

B ETR E U U NG WÄH R E N D DE R LAU FZ E IT

HR-Auszug und Personalausweis zu legitimieren. Die steuerlichen

DE R B ETE I LIG U NG

Auswirkungen der Beteiligung sollten unbedingt mit dem persön-

Die Beteiligung an der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH &

lichen Steuerberater geklärt werden.

Co. KG verläuft für Sie ohne großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Über den wirtschaftlichen Verlauf der Gesellschaft wer-

Z E ICH N U NG DU RCH PE RSON E NG E S E LLSCHAFT

den alle Anleger erstmals nach Abschluss der Platzierungsphase

Der Zeichnungsberechtigte hat sich durch HR-Auszug und Per-

durch einen ausführlichen Geschäfts- und Treuhandbericht infor-

sonalausweis zu legitimieren. Die steuerlichen Auswirkungen der

miert. Weiterhin erhalten die Anleger eine jährliche Einladung zu

Beteiligung sollten unbedingt mit dem persönlichen Steuerberater

einer Gesellschafter- und Treugeberversammlung, die meist im

geklärt werden.

schriftlichen Verfahren abgehalten wird, sowie ein Versammlungsprotokoll, das die Ergebnisse der Beschlussfassung dokumen-

Z E ICH N U NG DU RCH E H EGATTE N

tiert. Daneben steht die Treuhänderin Ihnen für weitere Fragen

Generell ist von einer gemeinsamen Zeichnung abzuraten, da

jederzeit zur Verfügung und informiert bei Besonderheiten auch

der Anteil später über die gesamte Fondslaufzeit gemeinsam

unterjährig über die aktuelle Entwicklung des Sachwert Rendite-

verwaltet werden muss. Einfacher ist die getrennte Zeichnung

Fonds Japan GmbH & Co. KG.

mit jeweils hälftigem Betrag. Bei einer gemeinsamen Zeichnung ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Unterschriften von beiden Ehepartnern zu leisten sind. Bei unterschiedlichen Nachnamen ist ein Nachweis der Ehe erforderlich. In Zweifelsfällen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Vermögensberater oder MPC Capital Investments GmbH.

154

ABWI C K LU N G S H I NWE I S E

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Glossar

AO

Devisentermingeschäfte

Abgabenordnung (steuerliches Verfahrensgesetz).

Dabei handelt es sich um verbindliche Vereinbarungen, eine Währung gegen eine andere Währung zu einem im Moment des Ge-

Asset Manager

schäftsabschlusses vereinbarten Termin und festgelegten Kurs

Vermögens- bzw. Immobilienverwalter.

zu tauschen.

Assets Under Management

Diversifikation

Gesamtvolumen des Vermögens oder der Vermögenswerte wie z. B.

Streuung des Vermögens über verschiedene Investitionsobjekte

Immobilien, die eine Fondsgesellschaft verwaltet.

zur Senkung des Risikos und zur nachhaltigen Erzielung einer hohen Rendite.

AStG Außensteuergesetz.

ErbStG Erbschaftsteuergesetz; es beinhaltet auch das Schenkungsteu-

BGB

errecht.

Bürgerliches Gesetzbuch. EStG CPA

Einkommensteuergesetz.

Die Bezeichnung Certified Public Accountant (CPA) ist ein internationaler Berufstitel für Fachleute der Unternehmensrechnung

FIEL

(Buchhaltung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Prüfung, Revision

Financial Instruments and Exchange Law.

etc.), der in Deutschland zu der Berufsgruppe der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu zählen ist. Die Besetzung von Geschäfts-

Fungibilität

führungspositionen wie vorliegend des TK Operators mit Per-

Bezeichnet die Verfügbarkeit und Handelbarkeit einer Sache bzw.

sonen, die diesen Berufstitel führen, verkörpert nach japanischem

die Marktgängigkeit von Waren, Devisen oder Wertpapieren.

Verständnis Recht- und Ordnungsmäßigkeit und damit Vertrauen in die Führung der Geschäfte.

GewStG Gewerbesteuergesetz.

CPI Ein Preisindex ist ein statistisches Konstrukt, das eine Aussage

Haftkapital

über die Höhe der Inflation in einem volkswirtschaftlichen Bereich

Die Haftung der Anleger ist auf 10 % ihrer Kommanditbeteiligung

machen soll. Dazu wird ermittelt, wie sich die Preise der Güter

begrenzt.

eines für diesen Wirtschaftsbereich repräsentativen Warenkorbes im Durchschnitt über die Zeit geändert haben.

HGB Handelsgesetzbuch.

DBA = Doppelbesteuerungsabkommen Ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem gere-

Hebesatz (Gewerbesteuerhebesatz)

gelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteu-

Die Gewerbesteuer ist eine öffentliche Abgabe, die in Deutsch-

erungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte

land ausschließlich den Gemeinden zusteht. Jede Gemeinde ist

zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische

berechtigt, für sich einen individuellen Gewerbesteuerhebesatz

Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden

festzulegen. Dieser Hebesatz wird mit dem einheitlich von der

Staaten – also doppelt – besteuert werden.

I M M O B I LI E N FO N D S

G LOS SAR

155

MPC Japan

Finanzverwaltung festgestellten Gewerbesteuermessbetrag mul-

zu bezahlen hat, berücksichtigt, unterliegen dem Progressionsvor-

tipliziert, woraus sich die Gewerbesteuer ergibt.

behalt. Dies bedeutet, dass die japanischen Einkünfte zunächst den übrigen in Deutschland steuerpflichtigen Einkommen hin-

Japanischer Yen

zugerechnet werden. Auf diesen Gesamtbetrag wird der korre-

Japanische Währung, im Prospekt ist ein Umrechnungskurs von

spondierende Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann

EUR 1 = JPY 160,45 (Stand 21. August 2008) unterstellt.

auf das in Deutschland tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet. Insofern erhöhen die japanischen Einkünfte lediglich

JStG

den durchschnittlichen Steuersatz anderer in Deutschland steu-

Jahressteuergesetz, in dem grundsätzlich alle für das kommende

erpflichtiger Einkünfte des Anlegers. Die prozentuale Erhöhung

Jahr geplanten Steueränderungen zusammengefasst sind.

des Steuersatzes aufgrund der Anwendung des Progressionsvor-

Pflichteinlage

pflichtigen Einkünfte des Anlegers ab.

behalts nimmt mit zunehmender Höhe der in Deutschland steuerDie Zeichnungssumme des Anlegers (Kommanditkapital exklusive Agio).

Quellensteuer

Präfektur

wird, aus der die Einkünfte fließen. Die japanische Ertragsquel-

Japan ist in 47 Präfekturen unterteilt. Präfekturen stellen Ver-

lensteuer in Höhe von 20 % hat zugleich abgeltende Wirkung für

waltungsbezirke dar, die mit deutschen Kommunen vergleichbar

das Investment in Japan.

Bezeichnung für eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ erhoben

sind. QII-Status Probable Maximum Loss (PML)

Japan hat zum Schutze seiner heimischen Wirtschaft bestimmte

In Japan wird das Erdbebenrisiko in der sogenannten PML

Schutzgesetze erlassen, zu denen u. a. das Financial Instru-

Kennzahl gemessen. Der Begriff „PML“ kommt aus der indus-

ments and Exchange Law (FIEL) zählt. Danach bedarf ein TK

triellen Versicherungspraxis und beziffert den zu erwartenden

Operator, an dessen Geschäft (TK Business) sich mindestens

Höchstschaden (Reparatur- bzw. Wiederherstellungskosten). Die

ein stiller Gesellschafter (TK Investor) beteiligt, für den Erwerb

Wahrscheinlichkeit eines Höchstschadens liegt bei 10 % inner-

der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an japanischen Immobili-

halb einer 50jährigen Nutzungsdauer von Immobilien. Statistisch

en (Trust Beneficiary Interest) grundsätzlich einer behördlichen

gesehen tritt ein Erdbeben dieser Stärke alle 475 Jahre auf. Liegt

Registrierung, an die bestimmte Voraussetzungen gebunden sind

der PML-Wert in Japan für ein Gebäude unter 15 %, verlangen die

(z. B. Mindestkapital in Höhe von JPY 50 Mio., was knapp EUR

finanzierenden Banken in der Regel keine zusätzliche Erdbeben-

312.000 entspricht). Eine staatliche japanische Behörde (Financi-

versicherung. Die Gebühren für eine Erdbebenversicherung liegen

al Services Agency of Japan) kontrolliert auf diese Weise, wer sich

in Japan im Durchschnitt bei einem Prozent des Gebäudewertes

im Rahmen kollektiver Investments als TK Operator betätigt.

pro Jahr. Eine Ausnahme von diesem Erlaubnisvorbehalt für den TK OpeProgressionsvorbehalt

rator (QII-Exemption) besteht dann, wenn sich an seinem TK

Die Kapitalrückflüsse aus der atypisch stillen Beteiligung werden

Business – bzw. bei mehr als einem TK Business jeweils – min-

auf deutscher Seite von der Besteuerung freigestellt. Sie werden

destens ein TK Investor mit dem Status eines Qualified Instituti-

allerdings bei der Festsetzung des individuellen Steuersatzes des

onal Investor (QII-Status) sowie nicht mehr als 50 TK Investoren

Anlegers, den dieser auf anderweitige steuerpflichtige Einkünfte

ohne einen solchen Status beteiligen. In diesem Falle genügt die

156

G LOS SAR

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

Bekanntgabe des TK Operators an die japanische Behörde, dass

Wirtschaftliches Eigentum

ein TK Investor den QII-Status besitzt, ohne dass er selbst der be-

Die Unterscheidung zwischen zivilrechtlichem und wirtschaft-

hördlichen Registrierung bedarf. Der japanische Partner Kenedix,

lichem Eigentum beruht auf dem Grundsatz der wirtschaftlichen

Inc., besitzt den QII-Status seit dem 1. März 2008. Da er sowohl

Betrachtungsweise, nach dem Sachverhalte im Zweifel nicht

am TK Business A als auch am TK Business B beteiligt ist, konnte

formal-juristisch, sondern nach ihrem wirtschaftlichen Ergebnis

der TK Operator ohne eine weitere Erlaubnis das wirtschaftliche

beurteilt werden (Substance over form); denn das wirtschaftliche

Eigentum an den Fondsobjekten erwerben.

Ergebnis eines Geschäftsvorfalls (hier: Erwerb der Trust Beneficiary Interests) kann von der rein juristischen Vertragsgestaltung

TK Business (A und B)

(hier: zivilrechtliches Eigentum verbleibt bei den Treuhandbanken)

Das TK Business beschreibt das Geschäft des Geschäftsherrn

abweichen. In diesen Fällen ist alleine auf die ökonomische Be-

(TK Operator) im Rahmen einer stillen Gesellschaft (Tokumei Ku-

trachtung abzustellen. Ein Wirtschaftsgut (hier: Fondsobjekt) wird

miai). Nur an ihm und nicht am Rechtssubjekt des TK Operators

also im Ergebnis einem anderen (hier: TK Operator) als dem for-

beteiligt sich der stille Gesellschafter. Das Geschäft der „Godo

malen Eigentümer (hier: Treuhandbank) zugerechnet, wenn dieser

Kaisha JPN-1“ ist im Innenverhältnis im Verhältnis 93,75 : 6,25 in

die tatsächliche Sachherrschaft über das Wirtschaftsgut in einer

zwei Geschäfte aufgeteilt worden. Das größere von beiden, das

Weise ausüben kann, dass er den Eigentümer von der Einwirkung

sog. TK Business A, wird in Euro abgerechnet; allein an ihm sind

auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann. Im Rah-

als stille Gesellschafter die Fondsgesellschaft zu 96 % sowie der

men des MPC Japan ist der TK Operator wirtschaftlicher Eigen-

japanische Koinvestor mit 1 % beteiligt, 3 % des TK Business A

tümer der Fondsobjekte.

entfallen auf den TK Operator. Am TK Business B, das in Yen abgerechnet wird, ist der japanische Partner Kenedix, mit 97 % beteiligt, 3 % entfallen wiederum auf den TK Operator. Im Ergebnis ist die Fondsgesellschaft somit mit 90 % am gesamten Business des TK Operators beteiligt. Tokumei Kumiai Tokumei Kumiai stellt das japanische Pendant zu einer deutschen stillen Gesellschaft dar, die in den §§ 230 ff. HGB geregelt ist; im Einzelnen wird sie regelmäßig in Form eines Vertrages (TK Agreement) ausgehandelt und geregelt. Die stille Gesellschaft beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen dem stillen Gesellschafter (TK Investor) und seiner Beteiligung am Geschäft (TK Business) eines Geschäftsherrn (TK Operator). Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft, d. h., nach außen kann ausschließlich der Geschäftsherr berechtigt und verpflichtet werden. Der stille Gesellschafter leistet seinen Beitrag, indem er seine vereinbarte Einlage leistet, die sodann in das Vermögen des Geschäftsherrn übergeht. Im Falle der Kündigung kann der stille Gesellschafter mindestens seine Einlage zurückfordern.

I M M O B I LI E N FO N D S

G LOS SAR

157

MPC Japan

RAUM FÜR NOTIZEN

158

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

000 455-001 10/08

Palmaille 67 22767 Hamburg Deutschland

Tel. +49 (40) 38022-4218 Fax +49 (40) 38022-4220 [email protected]

D

MPC Capital Investments GmbH

www.mpc-capital.de

MPC Japan

IMMOBILIENFONDS

1. NACHTRAG

Nachtrag Nr. 1 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 27. März 2009 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG.

Die MPC Capital Investments GmbH gibt folgende eingetretene

Bei den beiden Mietern handelt es sich um den Internetcafé-

Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Ver-

betreiber „Technosmile, Inc.“ und um den Restaurantbetreiber

kaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 bekannt:

„Royal Holdings, Co. Ltd.“. Der Vertrag von Technosmile, Inc. wird zum 14. Mai 2009 beendet während der Vertrag von Royal Hol-

DIE STANDORTE UND BESCHREIBUNG DER OBJEKTE

dings, Co. Ltd. am 10. Juni 2009 endet. Die auf Technosmile, Inc. entfallende Sicherheitskaution beträgt

Die Angaben zu den Objekten und Mietern haben sich im Ver-

JPY 23.750.000 (EUR 148.021)*, was 10 Monatsmieten ent-

gleich zum Verkaufsprospekt (Seite 40-41 und Seite 50-51) wie

spricht. Royal Holdings, Co. Ltd. hat eine Sicherheitskaution in

folgt geändert:

Höhe von JPY 37.180.000 (EUR 231.723)* hinterlegt, was 57 Monatsmieten entspricht. Die Neuvermietungsaktivitäten sind

Im Objekt „Kokura Asobox“ hat sich seit Verkaufsprospektauf-

bereits gestartet worden, Gespräche mit ersten Interessenten

stellung die Vermietungssituation geändert. Zwei Mieter haben

wurden bereits geführt.

zwischenzeitlich vor Ende ihrer Vertragslaufzeit gekündigt. Als Kompensation wurden die vertraglich vereinbarten Sicherheitskautionen von bis zu 57 Monatsmieten bereits steuerfrei ver-

Hamburg, 27. März 2009

einnahmt. Damit ändert sich die Einnahmesituation über alle

MPC Capital Investments GmbH

Objekte und dadurch die prognostizierte Wirtschaftlichkeitsrechnung im Vergleich zum Verkaufsprospekt nicht.

* Im Nachtrag wurde der Umrechnungskurs des Verkaufsprospektes EUR 1 = JPY 160,45 unterstellt (vgl. Seite 156, Verkaufsprospekt).

MPC Capital

MPC Japan

IMMOBILIENFONDS

2. NACHTRAG

Nachtrag Nr. 2 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 1. September 2009 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG.

Die MPC Capital Investments GmbH gibt folgende eingetretene

Firmengruppe im Schifffahrtsmarkt ermöglichten MPC Capital

Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Ver-

AG den erfolgreichen Start im Produktsegment Schiffsbeteili-

kaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1

gungen. Heute umfasst die Produktpalette der MPC Capital AG

vom 27. März 2009 bekannt:

zusätzlich internationale Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, Lebensversicherungsfonds, Investmentfonds, Vermögensstruk-

1. ANGABE ÜBER DIE ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE

turierte Produkte und Versicherungslösungen.

Die Angaben über die Prospektverantwortung und die Anbieterin

Insgesamt hat der MPC Capital AG Konzern per 30. Juni 2009

haben sich im Vergleich zum Verkaufsprospekt (Seite 14 und

bereits 305 Fonds und Kapitalanlagen mit einem Gesamtinvesti-

Seite 63) wie folgt geändert:

tionsvolumen von EUR 18,5 Milliarden aufgelegt. Davon wurden

turfonds, Opportunity-Fonds, Energie- und Rohstofffonds, struk-

251 Fonds und Kapitalanlagen von der MPC Capital Investments Mit Gesellschaftsbeschluss vom 1. September 2009 ist Bert

GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 17 Milli-

Manke aus der Geschäftsführung der MPC Capital Invest-

arden initiiert. Das Eigenkapital des MPC Capital AG Konzerns

ments GmbH ausgeschieden. Mit gleichem Beschluss sind die

beläuft sich gemäß geprüftem Halbjahresbericht zum 30. Juni

folgenden Personen in die Geschäftsführung der MPC Capital

2009 auf EUR 55 Millionen. Die Eigenkapitalquote beträgt 20 %

Investments GmbH eingetreten: Thomas Carstensen, Hamburg,

bezogen auf die Bilanzsumme. Rund 174.000 Kunden vertrauen

Jörn Klepper, Quickborn, Stephan Langkawel, Hamburg.

den Leistungen von MPC Capital, davon hat sich ca. ein Viertel bereits mehrfach für einen MPC Fonds entschieden. Die Aktie

Die folgenden Angaben ersetzen die Angaben zur Anbieterin

der MPC Capital AG wird seit dem 28. September 2000 an der

(Seite 56) sowie zu den bereits durchgeführten Vermögensan-

Börse gehandelt und ist im Nebenwerte-Index SDAX gelistet.

lagen (Seite 77).

Aktuelle Angaben über die MPC Capital AG werden im Bereich

DI E AN B I ETE R I N – DI E M PC CAPITAL I NVE STM E NTS

öffentlicht.

Investor Relations auf der Internetseite www.mpc-capital.de verGMBH

Anbieterin des Beteiligungsangebotes Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG ist die MPC Capital Investments GmbH.

ANGAB E N Ü B E R DU RCHG E FÜ H RTE VE R MÖG E N SAN-

Als 100-prozentiges Tochterunternehmen der börsennotierten

LAG E N

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG entwickelt, initiiert und

Die Leistungsbilanz der MPC Capital Investments GmbH per

vertreibt sie Kapitalanlagen für private Anleger. MPC Capital

31. Dezember 2008 befindet sich derzeit in der Erstellung und

stellt bei der Fondskonzeption hohe Anforderungen an Qualität

Prüfung. Sie wird voraussichtlich zum 30. September 2009 vor-

und Sicherheit. MPC Capital AG gehört zu der seit über 160

liegen. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Fonds, deren

Jahren in Schiffbau, Handel und Finanzen international tätigen

Prüfung per 24. August 2009 bereits abgeschlossen war, für das

MPC Gruppe und wurde 1994 von dieser gegründet. Die lang-

Berichtsjahr 2008 zusammenfassend dargestellt. Die geprüfte

jährigen Erfahrungen und weit reichenden Beziehungen der

Leistungsbilanz per Ende 2008 enthält Detailinformationen

MPC Capital

MPC Japan

über die wirtschaftliche Entwicklung der bisher aufgelegten ge-

2. VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

schlossenen Fonds. Sie wird nach Vorliegen im Internet unter www.mpc-capital.de veröffentlicht und kann bei der Anbieterin

Die Angaben über die vertraglichen Rahmenbedingungen haben

als Druckexemplar angefordert werden.

sich im Vergleich zum Verkaufsprospekt (Seite 23, 99 und Seite 103) wie folgt geändert:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich die Angaben in der Leistungsbilanz jeweils auf den Stand zum Berichtsstichtag

VE RTRAG Ü B E R DI E E IG E N KAPITALZWI SCH E N FI NAN-

beziehen. Veränderungen, die sich unter anderem auch aus einer

Z I E R U NG

veränderten Marktsituation ergeben können, fließen entspre-

Die Fondsgesellschaft hat mit Addendum vom 17. August 2009

chend in die folgenden Leistungsbilanzen ein.

den Darlehensvertrag vom 18. August 2008 mit der Commerzbank AG, Hamburg bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Auf

I M MOB I LI E N FON DS

das in Anspruch genommene Zwischenfinanzierungsvolumen

Per 30. Juni 2009 hat die MPC Capital Investments GmbH 73

sind von der Fondsgesellschaft Zinsen in Höhe des zu den jewei-

Immobilienfonds (inklusive vier Opportunity-Fonds) mit einem

ligen Tilgungszeitpunkten aktuellen EUR-LIBOR-Zinssatzes zzgl.

Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 5 Milliarden aufgelegt.

einer Bankmarge in Höhe von 2 % p. a. zu entrichten. Die Zinsen

Das am freien Kapitalmarkt platzierte Eigenkapital dieser Fonds

sind jeweils zum Ablauf der einmonatigen Zinsperiode – begin-

belief sich auf ca. EUR 2,3 Milliarden.

nend mit dem 16. August 2009 – nachschüssig zu zahlen. Es ist vorgesehen jeweils zum Monatsende aus den Überschüssen

Die folgenden Angaben beziehen sich auf 64 Fonds deren Inves-

der operativen Einnahmen aus der stillen Beteiligung des Fonds

titionsphase per 31. Dezember 2008 bereits abgeschlossen war.

Sondertilgungen zu leisten. Zusätzliche Sondertilgungen werden

Das entspricht 97 % der bisher öffentlich platzierten Immobilien-

über eine Gebührenstundung der MPC Münchmeyer Petersen

fonds (ohne Opportunity-Fonds). Danach ergibt sich folgender

Capital AG für die Höchstbetragsbürgschaft zur Eigenkapitalzwi-

Soll-/Ist-Vergleich per 31. Dezember 2008: Das Eigenkapital-

schenfinanzierung geleistet. Die Wirtschaftlichkeitsprognosen

volumen der platzierten Immobilienfonds beträgt insgesamt EUR

der Fondsgesellschaft bleiben hiervon unberührt.

1,83 Milliarden gegenüber einem prospektierten Volumen von EUR 1,82 Milliarden. Das tatsächlich eingeworbene Eigenka-

VE R E I N BAR U NG Z U R E IG E N KAPITALZWI SCH E N FI-

pitalvolumen betrug damit über alle Immobilienfonds 100,48 %

NANZ I E R U NG

des prospektierten Volumens. Das Gesamtinvestitionsvolumen

Mit Addendum vom 30. Juni 2009 hat die MPC Münchmeyer

aller geschlossenen Immobilienfonds belief sich auf EUR 4,02

Petersen Capital AG der Fondsgesellschaft die Vergütung der

Milliarden gegenüber prospektierten EUR 4,01 Milliarden. Das

geleisteten Höchstbetragsbürgschaft bis zur vollen Einwerbung

entsprach 100,22 % des prospektierten Volumens.

des Kommanditkapitals gestundet.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf alle 24 laufenden Fonds (ohne Opportunity-Fonds), die zum 31. Dezember 2008

Hamburg, 1. September 2009

noch über aktive Fondsobjekte verfügten. 71 % aller platzierten

MPC Capital Investments GmbH

Immobilienfonds weisen prospektgemäße oder höhere Auszahlungen für 2008 und kumuliert aus. Sowohl 2008 als auch kumuliert über die jeweiligen Laufzeiten haben 100 % der Immobilienfonds im Wesentlichen prospektgemäß oder höher getilgt.

I M M O B I LI E N FO N D S

3

MPC Japan

IMMOBILIENFONDS

3. NACHTRAG

Nachtrag Nr. 3 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 15. Januar 2010 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009 sowie zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG.

Die MPC Capital Investments GmbH gibt folgende eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Ver-

2. DIE ANBIETERIN – DIE MPC CAPITAL INVESTMENTS GMBH

kaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009 sowie zum Nachtrag Nr. 2 vom 01. Septem-

Die folgenden Ausführungen ergänzen die Ausführungen aus

ber 2009 bekannt:

Nachtrag Nr. 2, Seite 1 f.:

1. ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE

Die Leistungsbilanz per 31. Dezember 2008 wurde zwischenzeitlich erstellt und geprüft. Sie ist im Internet unter

Die Angaben über die Vermögensanlage, Seite 1, haben sich im

www.mpc-capital.de veröffentlicht und kann bei der Anbieterin

Vergleich zum Verkaufsprospekt wie folgt geändert:

als Druckexemplar angefordert werden.

VORG E S E H E N E Z E ICH N U NG S FR I ST

Die Aktie der MPC Capital AG wird seit dem 28. September

Bis zum 31. Dezember 2009 wurden EUR 6,053 Mio. bzw. 9,1 %

2000 an der Börse gehandelt und notiert seit dem 21. Dezember

des geplanten Kommanditkapitals von Anlegern gezeichnet.

2009 im Prime Standard des regulierten Marktes der Deutschen

Damit hat sich die Platzierungsgeschwindigkeit der Fondsge-

Börse.

sellschaft nicht erwartungsgemäß entwickelt. Der wesentliche abwartende Anlageverhalten potenzieller Anleger.

3. DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER EMITTENTIN

Daher haben die Fondsgeschäftsführung und die MPC Münch-

Die folgenden Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Er-

meyer Petersen Real Estate Consulting GmbH die Sicherstel-

tragslage der Emittentin ergänzen die Angaben auf Seite 68 ff.

lung der Gesamtfinanzierung bis zum 31. Juli 2010 verschoben.

des Verkaufsprospektes:

Grund hierfür ist das wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise

Im Gegenzug hat sich die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting GmbH verpflichtet, die Anleger nicht schlechter

Nachfolgend ist der aufgestellte Jahresabschluss zum 30. Juni

zu stellen als bei Vollplatzierung zum 31. Januar 2010.

2009 abgedruckt. Aufgestellt wurde der Abschluss von Rödl & Partner GmbH, Rechtsanwaltsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hans-Henny-Jahn- Weg 35, D-22085 Hamburg. Die Emittentin ist zur Prüfung des Jahresabschlusses nicht verpflichtet.

MPC Capital

MPC Japan

SACHWERT RENDITE FONDS JAPAN GMBH & CO. KG, QUICKBORN BILANZ ZUM 30. JUNI 2009 Aktiva

A. Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital

30.6.2009

Vorjahr

EUR

EUR 3.000,00

FINANZANLAGEN 53.634.909,43

0,00

I. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

EUR

EUR

3.150.000,00

3.000,00

II. VERLUSTKONTO

-3.767.823,84

-2.000,00

III. GESELLSCHAFTSVERTRAGLICHE RÜCKLAGE

157.350,00

0,00

IV. NICHT DURCH VERMÖGENSEIN LAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE DER KOMMANDITISTEN

460.473,84

0,00

0,00

1.000,00

19.337,57

2.000,00

1. Verbindlichkeiten gegenüber 56.614.726,12 Kreditinstituten

0,00

2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

8.403,36

0,00

B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten

1.434.783,51

0,00

31.480,95

0,00

1.466.264,46

0,00

2. Forderungen gegen Gesellschafter

II. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Vorjahr

I. KAPITALANTEILE KOMMANDITISTEN

C. Umlaufvermögen

1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

30.6.2009

A. Kapitalanteile 589.000,00

B. Anlagevermögen

Beteiligungen

Passiva

1.008.947,20

0,00

76,50

0,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten E. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten

460.473,84

0,00

57.159.671,43

3.000,00

517.204,38

0,00

57.140.333,86

0,00

57.159.671,43

3.000,00

3. Sonstige Verbindlichkeiten

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JULI 2008 BIS 30. JUNI 2009 2008/09 EUR

Rumpfgeschäftsjahr Vorjahr in EUR

1. sonstige betriebliche Aufwendungen

-166.434,54

-2.000,00

2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

721,42

0,00

3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-2.206.021,22

0,00

4. außerordentliche Aufwendungen

-1.394.089,50

0,00

5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag

-3.765.823,84

-2.000,00

3.765.823,84

2.000,00

0,00

0,00

6. Ergebnisverwendung/Belastung Verlustkonten 7. Bilanzgewinn/-verlust

I M M O B I LI E N FO N D S

5

MPC Japan

AN HANG FÜ R DAS G E SCHÄFTSJAH R VOM

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ge-

1. J U LI 2008 B I S 30. J U N I 2009

sellschaftern sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2009 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des

1.1. Restlaufzeiten

Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haf-

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

tung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufge-

haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

stellt. 1.2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vor-

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in

schriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267

Höhe von EUR 31.480,95.

Abs. 1 HGB Anwendung. 2. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag laut Gewinn-

Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berück-

und Verlustrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von

sichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesell-

EUR -3.765.823,84 aus, der den Verlustkonten der Ge-

schaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der

sellschafter belastet wurde; soweit die einem Gesellschaf-

generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB sowie

ter zuzurechnenden Verluste die jeweiligen Kommanditein-

unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften

lagen überschreiten, wurde auf der Aktivseite ein „Nicht

für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB, erstellt.

durch Vermögenseinlagen der Kommanditisten gedeckter Verlustanteil“ ausgewiesen.

B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

3. Verbindlichkeiten

Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverän-

3.1. Restlaufzeiten

dert ausgeübt und erfolgten unter dem Aspekt der Fortführung

Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit

der Gesellschaft (Going Concern Prinzip).

von weniger als einem Jahr.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten gemindert

3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

um die Kapitalrückzahlungen angesetzt. Abwertungen wurden

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

nicht vorgenommen.

in Höhe von EUR 8.403,36.

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

D. SONSTIGE ANGABEN 1. Gesellschaftsorgane 1.1. Persönlich haftende Gesellschafterin

Forderungen gegen Gesellschafter sind mit ihren Nominal-

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung

werten angesetzt.

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH, Quickborn mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000. Die Gesell-

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert ange-

schaft ist zur Einlage nicht verpflichtet oder berechtigt und

setzt.

nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussicht-

1.2. Geschäftsführung

lichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beur-

Geschäftsführerin gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages

teilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und

der Gesellschaft war im Berichtsjahr:

ungewissen Verpflichtungen. Verwaltung Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH, Quickborn,

6

WWW.M PC - CAP ITAL.D E

MPC Japan

vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Marcel Becker,

2. Anteilsbesitz

Kaufmann, Hamburg, und Herrn Christian Wetzel, Kauf-

Die Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG hält unmit-

mann, Lüneburg.

telbar die Anteile an folgender Gesellschaft:

Anteil Name und Sitz Godo Kaisha JPN-1, Japan

Eigenkapital

Jahresergebnis 2008/2009

in %

in EUR

in EUR

in EUR

90,00

53.634.909,43

10.426.263,04

10.353.956,88

90,00

53.634.909,43

10.426.263,04

10.353.956,88

Die Godo Kaisha JPN-1, Japan, hat ein abweichendes Wirt-

Hamburg, den 8. Dezember 2009

schaftsjahr 01. Juli 2008 bis 30. Juni 2009. Das Eigenkapital sowie das Jahresergebnis beziehen sich auf den Jahresab-

Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft

schluss zum 30. Juni 2009. Das ausgewiesene Eigenkapital und

Steuerberatungsgesellschaft mbH

das Jahresergebnis 2008/2009 wurden mit dem durchschnittlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs des Wirtschaftsjahres von 1 EUR/135,64667 Yen umgerechnet. 3. Hafteinlage Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme entspricht

gez. Jörg Kotzbacher Steuerberater

gez. Julia Franziska Krasser Rechtsanwältin

4. DER JÜNGSTE GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN

für die Gründungskommanditisten die Höhe der Pflichteinlage. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme der Anle-

Das Geschäftsjahr 2008/2009 war durch die Einwerbung von

ger entspricht jeweils 10 % der übernommenen Pflichteinlage.

Kommanditkapital und die Investition in die stille Beteiligung geprägt. Bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und das

E. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

damit verbundene abwartende Anlageverhalten, konnte bislang

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG, Quickborn

das gesamte Kommanditkapital nicht wie ursprünglich geplant eingeworben werden. Für den Fonds ergeben sich aus diesem

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2008 bis

Sachverhalt derzeit keine wirtschaftlichen Konsequenzen, da eine

30. Juni 2009

Eigenkapitalzwischenfinanzierung vorliegt, welche den Anleger nicht schlechter stellt als bei Vollplatzierung (vgl. „Vertrag über die Eigenkapitalzwischenfinanzierung“ in diesem Nachtrag).

Hamburg, 8. Dezember 2009 Die Nettomieteinnahmen (nach Treuhandbanken) flossen wie Herr Marcel Becker

Herr Christian Wetzel

im Verkaufsprospekt bzw. im Nachtrag Nr. 1 dargestellt. Damit

(Geschäftsführer)

(Geschäftsführer)

verlief auch der operative Betrieb auf japanischer Ebene weitgehend prognosegemäß. Es wurde ein Gewinn von 1,4 Mrd.

BESCHEINIGUNG

Yen (rund 10,353 Mio. Euro) (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 84)

Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage

erwirtschaftet.

der von uns geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Sachwert Rendite Fonds

Das von der Fondsgesellschaft getätigte Zielinvestment (Betei-

Japan GmbH & Co. KG, Quickborn, erstellt. Eine Beurteilung der

ligung) in Höhe von EUR 58.015.191 wird aufgrund der japa-

Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Un-

nischen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften im

ternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Jahresabschluss der Godo Kaisha JPN-1 als Verbindlichkeit gegenüber Investoren ausgewiesen. Dieser Ausweis führt zu

I M M O B I LI E N FO N D S

7

MPC Japan

einem Eigenkapital der Godo Kaisha JPN-1 in Höhe von EUR

eine weitere Auszahlung vorgenommen. Die nächsten Auszah-

10.426.263, welches im Wesentlichen das erzielte Jahresergeb-

lungen sind – entsprechende Liquidität vorausgesetzt – für die

nis in Höhe von EUR 10.353.957 beinhaltet (vgl. Vermögens-,

Monate März 2010 und Juni 2010 in Höhe von je einem Viertel

Finanz- und Ertragslage in diesem Nachtrag).

des jährlich prospektierten Wertes geplant.

Das Jahresergebnis der Godo Kaisha wird nicht entsprechend

5. VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

der Beteiligungsquote auf die Investoren verteilt. Für die stille Beteiligung der Fonds KG wurden Bewertungswahlrechte zum

Die Angaben über die Vertraglichen Rahmenbedingungen haben

Ansatz der Währungssicherungsgeschäfte ausgeübt (vgl. Seite

sich im Vergleich zum Nachtrag Nr. 2 wie folgt geändert:

87 und 100 ff. Verkaufsprospekt). Die Wahl zur Marktbewertung und die damit einhergehenden nicht liquiditätswirksamen

VE RTRAG Ü B E R DI E E IG E N KAPITALZWI SCH E N FI NAN-

Abschreibungen haben ein negatives Jahresergebnis für den

Z I E R U NG

Beteiligungsanteil der Fondsgesellschaft zur Folge. Dies hat den

Die Fondsgesellschaft hat mit Addendum vom 29. Dezember

positiven Effekt, dass die ursprünglich kalkulierte japanische

2009 den Darlehensvertrag vom 18. August 2008 mit der Com-

Quellensteuer in Höhe von EUR 579.793 im Geschäftsjahr

merzbank AG, Hamburg, bis zum 31. Juli 2010 verlängert. Auf

2008/2009 entfällt.

das in Anspruch genommene Zwischenfinanzierungsvolumen sind von der Fondsgesellschaft Zinsen in Höhe des zu den je-

Die Abschreibungen der Währungssicherungsgeschäfte haben

weiligen Tilgungszeitpunkten aktuellen EUR-LIBOR-Zinssatzes

keine wirtschaftliche Auswirkung auf den operativen Betrieb und

zzgl. einer Bankmarge in Höhe von 2,2 % p. a. zu entrichten. Die

die operativen Einnahmen der Gesellschaft. Die tatsächlichen

Zinsen sind jeweils zum Ablauf der einmonatigen Zinsperiode

Zahlungen der Godo Kaisha an die Fondsgesellschaft in Höhe

– beginnend mit dem 25. Januar 2010 – nachschüssig zu zah-

von EUR 4.380.282 lagen aufgrund der beschriebenen Steu-

len. Es ist vorgesehen, jeweils zum Monatsende aus den Über-

erersparnis über dem ursprünglich prospektierten Wert von EUR

schüssen der Liquidität aus der stillen Beteiligung des Fonds

3.829.941 (vgl. Verkaufsprospekt, Seite 88).

Sondertilgungen zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde die Höchstbetragsbürgschaftvergütung der MPC Münchmeyer

Eine weitere Folge der Wahlrechtsausübung auf japanischer

Petersen Capital AG bis zum 31. Juli 2010 gestundet (vgl. Ver-

Ebene ist, dass die Zahlungen der Godo Kaisha an die Fondsge-

kaufsprospekt, Seite 103).

sellschaft im Jahresabschluss der Fonds KG (vgl. „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in diesem Nachtrag) nicht als Ertrag

S ICH E RSTE LLU NG DE R G E SAMTFI NANZ I E R U NG

aus der Beteiligung, sondern als Minderung des Beteiligungs-

Die folgenden Angaben ergänzen die Ausführungen im Ver-

ansatzes buchhalterisch erfasst wurden. Da die Abschreibungen

kaufsprospekt, Seite 103 f.:

der Währungssicherungsgeschäfte die operativen Erträge deutlich übersteigen, ist ein Teil dieser Buchverluste auf das aktuelle

Per Addendum vom 14. Januar 2010 vereinbaren die Fonds-

Geschäftsjahr vorgetragen worden. Voraussichtlich wird dadurch

gesellschaft und die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate

auch im laufenden Geschäftsjahr 2009/2010 die Zahlung der

Consulting GmbH, den Stichtag der Sicherstellung der Gesamt-

japanischen Quellensteuer reduziert oder wieder ganz vermieden

finanzierung auf den 31. Juli 2010 zu verschieben. MPC Münch-

werden mit der Folge, dass zusätzlich Liquidität zur Verfügung

meyer Petersen Real Estate Consulting GmbH verpflichtet sich,

stehen könnte.

wirtschaftliche Nachteile, die gegebenenfalls aus der Verlängerung der Vereinbarung über die Sicherstellung der Gesamtfinan-

Das Geschäftsjahr 2009/2010 ist im Wesentlichen durch die

zierung für die Anleger der Fondsgesellschaft resultieren, auszu-

weitere Einwerbung des Kommanditkapitals und die Verwaltung

gleichen. Die Anleger sind dabei so zu stellen, wie sie stünden,

der stillen Beteiligung geprägt. Prognosegemäß wurden im Sep-

wenn der Fonds am 31. Januar 2010 vollplatziert wäre.

tember 2009 die ersten Auszahlungen in prospektierter Höhe an die Anleger vorgenommen. Weiterhin hat sich die Geschäftsführung dazu entschlossen, die Auszahlungen an die Anleger quar-

Hamburg, 15. Januar 2010

talsweise vorzunehmen. Daher wurde bereits im Dezember 2009

MPC Capital Investments GmbH

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Tel. +49 (40) 38022-4218 Fax +49 (40) 38022-4220 [email protected]

www.mpc-capital.de

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IMMOBILIENFONDS

4. Nachtrag

Nachtrag Nr. 4 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 1. April 2010 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009 sowie zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG. Die MPC Capital Investments GmbH gibt folgende eingetretene

sondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädi-

Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Ver-

gungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und/oder Neben-

kaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1

leistungen jeglicher Art, gewährt.

vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009 sowie zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010 bekannt:

Herr Betz ist Vorstand der eFonds Financial Services AG, eines Unternehmens der eFonds-Gruppe, die mit dem Vertrieb der

1. DIE ANBIETERIN – DIE MPC CAPITAL INVESTMENTS GMBH

Vermögensanlage beauftragt ist. Darüber hinaus ist Herr Betz nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb oder der Kapitalbeschaffung beauftragt sind. Herr Pawlik ist ebenfalls nicht

Die Angaben über die Prospektverantwortliche und die Anbiete-

für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb oder der Kapital-

rin haben sich im Vergleich zum Verkaufsprospekt (Seite 14 und

beschaffung beauftragt sind. Herr Betz und Herr Pawlik sind

Seite 63) sowie zum Nachtrag Nr. 2 (Seite 2) verändert. Mit Wir-

nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital

kung zum 1. April 2010 sind Ulrich Oldehaver und Katrin Stehr

zur Verfügung stellen oder im Zusammenhang mit der Herstel-

aus der Geschäftsführung der MPC Capital Investments GmbH

lung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen oder

ausgeschieden. Ebenfalls mit Wirkung zum 1. April 2010 ist Ro-

Leistungen erbringen.

bin Frenzel, Hamburg, in die Geschäftsführung eingetreten.

2. ANGABEN ÜBER DIE EMITTENTIN

3. DIE STANDORTE UND BESCHREIBUNG DER OBJEKTE

SON STIG E PE RSON E N

Ein Bewertungsparameter der Mieterratings des Beratungs-

Die Angaben über sonstige Personen gem. § 12 Abs. 4 Verm-

unternehmens Dun & Bradstreet hat sich geändert (vgl. Ver-

VerkProspV haben sich im Vergleich zum Verkaufsprospekt

kaufsprospekt, Seite 40). In der sog. Financial Stress Class, die

(Seiten 75 f.) wie folgt verändert. Mit Wirkung zum 1. April 2010

einen Teil der Risikobewertung bildet, liegen die Werte derzeit

ist Ulrich Oldehaver aus dem Vorstand der MPC Münchmeyer Pe-

in dem seit Fondsauflegung veränderten Marktumfeld in einer

tersen Capital AG ausgeschieden. Mit Wirkung zum 1. April 2010

Bandbreite zwischen 1 und 4 und damit deutlich unter den

ist Alexander Betz (Produktstrategie und Marketing) und zum

prospektierten Werten. Dennoch sind die Indikatoren der Ratings

1. November 2009 Joachim Pawlik (Vertrieb) in den Vorstand

zur Gesamtrisikoeinschätzung bis auf eine Ausnahme unverän-

eingetreten. Die Geschäftsadresse von Alexander Betz und Joa-

dert geblieben. Diese liegen bei 2 und 3 auf einer Skala von 1

chim Pawlik ist Palmaille 67, 22767 Hamburg. Den vorgenannten

bis 4 und damit im mittleren Bereich. Alle Mieter kommen ihren

Herren wurden von der Emittentin keine Gesamtbezüge, insbe-

vertraglichen Anforderungen aus den Mietverträgen nach wie vor vollumfänglich nach.

MPC Capital

MPc Japan

4. VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

5. PROSPEKTHAFTUNG

Die Angaben über die vertraglichen Rahmenbedingungen wer-

§ 44 Abs. 1 Satz 1 BörsG findet gemäß § 13 Abs. 1 VerkPros-

den im Vergleich zum Nachtrag Nr. 3 (Seite 8) wie folgt ergänzt:

pektG auch auf geschlossene Fonds Anwendung. Danach setzt die gesetzliche Prospekthaftung unter anderem voraus, dass

VE RTRAG Ü B E R DI E E IG E N KAPITALZWI SCH E N FI NAN-

der Anleger die Vermögensanlage binnen sechs Monaten nach

Z I E R U NG

erstmaliger Veröffentlichung des Verkaufsprospektes erworben

Die Fondsgesellschaft hat den Darlehensvertrag vom 18. August

haben muss. Wir halten diese Einschränkung der gesetzlichen

2008 mit der Commerzbank AG, Hamburg, bis zum 30. Septem-

Prospekthaftung nicht für anlegergerecht. Wir bieten deshalb An-

ber 2013 verlängert. Auf das in Anspruch genommene Zwischen-

legern an, dass der gesetzlichen Prospekthaftung nicht die Tatsa-

finanzierungsvolumen ist als Zinssatz der aktuelle EURIBOR

che entgegensteht, dass die Anleger den von uns angebotenen

zzgl. folgender Marge zu zahlen: bis 31. Juli 2010 2,2 % p. a.; ab

Fonds später als sechs Monate nach erstmaliger Veröffentlichung

1. August 2010 bis 31. Dezember 2010 3 % p. a.; ab 1. Januar

des Verkaufsprospekts zeichnen.

2011 bis 31. Dezember 2011 3,5 % p. a. und danach 4 % p. a. Die Zinsen sind jeweils zum Ablauf der einmonatigen Zinsperiode nachschüssig zu zahlen. Darüber hinaus ist ein einmaliges Bear-

6. VERBRAUCHERINFORMATIONEN FÜR DEN FERNABSATZ

beitungsentgelt in Höhe von EUR 45.000,- bis 30. Juli 2010 zu zahlen. Die MPC Münchmeyer Petersen Real Estate Consulting

Am 11. Juni 2010 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Ver-

GmbH verpflichtet sich, die Anleger so zu stellen, wie sie stünden,

braucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungs-

wenn der Fonds am 31. Januar 2010 vollplatziert wäre.

dienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“ in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Regelungen über die Informationspflichten bei Fernabsatzgeschäften aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz des BGB (EGBGB) überführt. Gesetzliche Grundlage für die im Prospekt auf Seite 150 ff. abgedruckten Verbraucherinformationen über den Fernabsatz ist damit ab dem 11. Juni 2010 § 312 c BGB i.V.m. Artikel 246 § 1 und § 2 EGBGB.

Hamburg, 1. April 2010 MPC Capital Investments GmbH

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Nachtrag Nr. 5 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 5. Oktober 2010 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009, zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010 sowie zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG. Die MPC Capital Investments GmbH gibt folgende eingetretene

I M MOB I LI E N FON DS

Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Ver-

Per 30. Juni 2010 hat die MPC Capital Investments GmbH

kaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1

78 Immobilienfonds (inklusive Opportunity-Fonds) mit einem

vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009

Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 5,1 Mrd. aufgelegt. Das

sowie zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010 bekannt:

am freien Kapitalmarkt platzierte Eigenkapital dieser Fonds belief sich auf rund EUR 2,4 Mrd.

ANGAB E N Ü B E R DU RCHG E FÜ H RTE VE R MÖG E N SAN LAG E N

Die folgenden Angaben beziehen sich auf 65 Fonds, deren

Die folgenden Angaben ersetzen die Angaben über bereits

Investitionsphase per 31. Dezember 2009 bereits abgeschlos-

durchgeführte Vermögensanlagen (Nachtrag Nr. 2 Seite 1).

sen war. Das entspricht 98,48 % der bisher öffentlich platzierten

Insgesamt hat der MPC Capital AG Konzern per 30. Juni 2010

Immobilienfonds (ohne Opportunity-Fonds). Danach ergibt sich

bereits 318 Fonds und Kapitalanlagen mit einem Gesamtinvesti-

folgender Soll-Ist-Vergleich per 31. Dezember 2009: Das Eigen-

tionsvolumen von EUR 18,5 Mrd. aufgelegt. Davon wurden 264

kapitalvolumen der platzierten Immobilienfonds beträgt insgesamt

Fonds und Kapitalanlagen von der MPC Capital Investments

EUR 2,26 Mrd. gegenüber einem prospektierten Volumen von

GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von EUR 17,04

EUR 2,25 Mrd. Das tatsächlich eingeworbene Eigenkapital-

Mrd. initiiert. Das Eigenkapital des MPC Capital AG Konzerns

volumen betrug damit über alle Immobilienfonds 100,49 % des

beläuft sich gemäß Halbjahresbericht zum 30. Juni 2010 auf

prospektierten Volumens. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller

EUR 39,62 Mio. Die Eigenkapitalquote beträgt 17,8 % bezogen

geschlossenen Immobilienfonds belief sich auf EUR 5,06 Mrd.

auf die Bilanzsumme. Mehr als 176.000 Kunden vertrauen den

gegenüber prospektierten EUR 5,06 Mrd. Das entsprach

Leistungen von MPC Capital AG, davon hat sich rund ein Viertel

100,04 % des prospektierten Volumens.

bereits mehrfach für einen MPC Capital Fonds entschieden. Die Aktie der MPC Capital AG wird seit dem 28. September 2000 an

Die folgenden Angaben beziehen sich auf alle 24 laufenden

der Börse gehandelt und ist im Prime Standard der Deutschen

Fonds (ohne Opportunity-Fonds), die zum 31. Dezember 2009

Börse AG in Frankfurt am Main gelistet. Aktuelle Angaben über

noch über aktive Fondsobjekte verfügten. 62,5 % aller platzierten

die MPC Capital AG werden im Bereich Investor Relations auf

Immobilienfonds weisen prospektgemäße oder höhere Auszah-

der Internetseite www.mpc-capital.de veröffentlicht.

lungen für 2009 und kumuliert aus. Sowohl 2009 als auch kumuliert über die jeweiligen Laufzeiten haben 100 % der Immo-

Zum 30. September 2010 liegt die Leistungsbilanz der MPC

bilienfonds im Wesentlichen prospektgemäß oder höher getilgt.

Capital Investments GmbH per 31. Dezember 2009 vor. Diese dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung der initiierten und

Die bisher 41 abgeschlossenen Immobilienfonds von MPC

öffentlich angebotenen Fonds. Im Folgenden werden die Ergeb-

Capital erreichten einen durchschnittlichen Vermögenszuwachs

nisse der Fonds für das Berichtsjahr 2009 zusammenfassend

für die Anleger von 10,4 Prozent vor Steuern bei einer mittleren

dargestellt. Die geprüfte Leistungsbilanz per Ende 2009 enthält

Laufzeit von weniger als sechs Jahren.

Detailinformationen über die wirtschaftliche Entwicklung der bisher aufgelegten geschlossenen Fonds. Sie wurde im Internet unter www.mpc-capital.de veröffentlicht und kann bei der Anbie-

Hamburg, 5. Oktober 2010

terin als Druckexemplar angefordert werden.

MPC Capital Investments GmbH

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass sich die Angaben in der Leistungsbilanz jeweils auf den Stand zum Bilanzstichtag beziehen. Veränderungen, die sich unter anderem auch aus einer veränderten Marktsituation ergeben können, fließen entsprechend in die folgenden Leistungsbilanzen ein.

I M M O B I LI E N FO N D S

NAC HTR AG N R. 5

1

MPC Japan



IMMOBILIENfonds

Nachtrag Nr. 6 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 3. Ja­ nuar 2011 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009, zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010, zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010 sowie zum Nachtrag Nr. 5 vom 5. Oktober 2010 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert RenditeFonds Japan GmbH & Co. KG. Die MPC Capital Investments GmbH gibt folgende eingetretene Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufs­ prospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009, zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010, zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010 und zum Nachtrag Nr. 5 vom 5. Oktober 2010 bekannt: 1. Angab e ü b e r di e An b i ete rin u n d Prospe kt­

Mietanreizen (Incentives) durch Eigentümer: Diese sind in Japan

ve rantwortlich e

deutlich höher als in den meisten anderen bedeutenden asiati­

Die Angaben über die Anbieterin und die Prospektverantwort­

schen Ländern und Städten2.

liche haben sich im Vergleich zum Verkaufsprospekt (vgl. Seite 14 und 63) und zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010, verändert.

Der Einzelhandelsmarkt

Herr Robin Frenzel ist aus der Geschäftsführung der MPC Capital

Die Einzelhandelsumsätze in Japan sind seit Januar 2010 im

Investments GmbH ausgeschieden.

Vergleich zum Vorjahr gestiegen3, was unter anderem an der um­ fangreichen Unterstützung durch staatliche Konjunkturpakete

2. I nve stm e nti de e

liegt. Der Nikkei RIM Consumption Forecast Indicator (CFI), der

Bevölkerung und Geographie

den privaten Konsum für die folgenden sechs Monate prognos­

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) bezogen auf 2010 in Japan be­

tiziert, bestätigt diesen positiven Trend, denn er ist im Oktober

trägt USD 5.069 Mrd1. Das BIP pro Kopf beträgt USD 39.727.

2010 auf den höchsten Stand seit der Lehman-Pleite im Sep­ tember 2008 angestiegen. Damit wird ein verbessertes Konsum­

Der Immobilienmarkt Japan

klima attestiert. Innerhalb des Einzelhandelsmarktes ist weiterhin

Das – trotz jüngst leichter Verbesserungen – schwache Wirt­

eine Verschiebung des Umsatzes vom hochpreisigen Marktseg­

schaftswachstum des Landes wirkt auch auf die Immobilien­märkte.

ment hin zur Discountsparte zu spüren.

So werden beispielsweise auf den Bürovermietungsmärkten mit Ausnahme von Osaka sehr hohe Leerstände verzeichnet (in Tokyo

Wie auch auf dem Büromarkt sind in Osaka in Teilsektoren des

beispielsweise 20 % – 30 %), die auf absehbare Zeit nicht deutlich

Einzelhandelsmarktes die Leerstände im Vergleich der drei größ­

sin­ken werden, womit sich kein Spielraum für nachhaltig steigen­

ten Städte am niedrigsten, mit bei ca. 10 %. Im laufenden Jahr wird

de Mieten ergibt. Allerdings ging im Verlauf des dritten Quartals

dann auch für Osaka der stärkste Mietpreisanstieg im Einzelhan­

2010 die Leerstandsquote in Neubauten deutlich zurück – die

del erwartet: dieser wird um 10 % liegen, während die Einzelhan­

Flächennutzer machen sich die aktuell günstigen Bedin­gungen

delsmieten in Tokyo und Yokohama zwar auch leicht ansteigen

also zunutze. Nachdem die Büromieten in Osaka 2009 im Jah­

werden, wenngleich mit einer deutlich niedrigeren Wachstums-

res­ vergleich zwischen 10 % und 20 % gesunken waren, wird

rate. Die Einzelhandelsmieten in Tokyo lagen zum Jahresende

für das laufende Jahr eine vergleichsweise nur leichte Auf­

2010 im Maximum bei etwa 1.520 USD/m²/Monat, in Yokohama

wärtskorrektur von bis zu 5 % in Tokyo und Yokohama erwartet,

bei 57 USD/m²/Monat und in Osaka bei 185 USD/m²/Monat.

und von bis zu 10 % in Osaka. Damit würden die Mieten in Tokyo

Doch innerhalb der einzelnen Städte entwickeln sich die Mieten

im Maximum bei etwa 168 USD/m²/Monat liegen, in Yokohama

noch sehr unterschiedlich je nach Teilmarkt und Entwicklung der

bei 35 USD/m²/Monat, und in Osaka bei 110 USD/m²/Monat.

jeweiligen Haupteinkaufsstraße. Die Renditen im Einzelhandels­

Dass der japanische Büromarkt nach wie vor nicht wieder auf

bereich haben sich in den drei genannten Städten stabilisiert und

einem stabilen Erholungspfad ist, zeigt sich unter anderem in den

kurzfristig sollten sich hier keine Veränderungen ergeben.

1

Quelle: statistisches Bundesamt, Länderprofil Japan, Ausgabe 2010

2

Quelle: Jones Lang LaSalle, November 2010

3

Quelle: Japanese Ministery of Economy, Trade and Industry (METI) & Japan Council of Shopping Center

i m m o b i li e n fo n d s

m pc Japan 6

1

MPC Japan



IMMOBILIENfonds

Perspektiven

75 und 105) und zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010 wie folgt

Die allgemeinen Aussichten der Wirtschaftsentwicklung im asia­

verändert:

tischen Raum, insbesondere in Japan ist für die nächsten Jahre positiv. Der Aufschwung im Jahr 2011 wird gegenüber 2010 nur

Herr Joachim Pawlik ist aus dem Vorstand der MPC Münchmeyer

moderat sein, aber der Aufwärtstrend wird sich langfristig verfes­

Petersen Capital AG ausgeschieden. Mit Wirkung zum 31. De­

tigen. Die Stabilisierung der Wirtschaft hat und wird sich auch auf

zember 2010 ist Dr. Ali Arnaout aus der Geschäftsführung der

dem japanischen Immobilienmarkt widerspiegeln. Das Investment­

MPC Real Estate Consulting GmbH ausgetreten. Mit Wirkung zum

volumen in Japan lag im dritten Quartal zwar um rund 14 % unter

1. Januar 2011 sind Richard Apfelbacher und Christian Sternberg,

dem Volumen des Vorquartals und um 18 % unter dem Volumen

beide geschäftsansässig Palmaille 67, 22767 Hamburg, in die Ge­

des Vorjahresquartals. Doch neben China, Singapur und Australien

schäftsführung der MPC Real Estate Consulting GmbH eingetre­

wird auch für Japan ein starkes Investmentvolumen in der nahen Zu­

ten. Darüber hinaus ist Dr. Ali Arnaout ebenfalls mit Wirkung zum

kunft erwartet, unter anderem aufgrund der relativ niedrig bewerte­

31. Dezember 2010 aus der Geschäftsführung der Management­

ten Immobilien. Darüber hinaus überlegt die japanische Regierung

gesellschaft Sachwert Rendite Fonds Japan mbH ausgeschieden.

Steuererleichterungen für Investoren in bestimmten Immobilienan­

Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ist Thomas Schreiber, geschäfts­

lageklassen einzuführen, um die Investmentaktivitäten zu fördern.

ansässig Palmaille 67, 22767 Hamburg, in die Geschäftsführung

Doch schon jetzt werden in Japan auch große Portfolios gehan­

der Managementgesellschaft Sachwert Rendite Fonds Japan ein­

delt. Für die Bürorenditen werden kaum Veränderungen erwartet:

getreten. Den vorgenannten natürlichen Personen wurden von der

sie werden (wie im Vorjahr) auch bis zum Jahresende ihre Span­

Emittentin keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinn­

ne von ca. 5 – 6 % in Osaka und Tokyo, bzw. 8 – 9 % in Yokohama

beteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,

stabil halten4 .

Provisionen und Nebenleistungen jeglicher Art gewährt. Sie sind auch nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der ange­

3. Di e Stan dorte u n d B e schr e i b u ng

botenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremd­

de r Obj e kte

kapital zur Verfügung stellen oder die im Zusammenhang mit der

Die Angaben zu den Objekten und Mietern haben sich im Ver­

Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen

gleich zum Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008, zum Nach­

oder Leistungen erbringen.

trag Nr. 1 vom 27. März 2009 und zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010 wie folgt geändert:

Darüber hinaus haben die sonstigen Personen keine Funktion bei der Emittentin.

Der Gesamtvermietungsstand aller Objekte liegt abweichend zum Verkaufsprospekt auf Seite 39 und zum Nachtrag Nr. 1 bei

5. Di e Ve rmög e ns-, Finanz- u n d

99,4 %.

Ertrags lag e de r Emitte ntin

Die Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Im Objekt „Kokura Asobox“ hat sich seit Verkaufsprospektaufstel­

Emittentin ergänzen die Angaben auf Seite 68 ff. des Verkaufs­

lung und Erstellung des Nachtrags Nr. 1 vom 27. März 2009 die

prospektes vom 13. Oktober 2008 sowie zum Nachtrag Nr. 3 vom

Vermietungssituation geändert. Wie vertraglich vereinbart ist der

15. Januar 2010:

Mieter SEGA Co., Ltd. zum 1. März 2009 aus dem Objekt Kokura Asobox (vgl. Seite 50f. Verkaufsprospekt) ausgezogen. Dem As­

Nachfolgend ist der aufgestellte Jahresabschluss zum 30. Juni

set-Manager Kenedix ist es gelungen, die gesamte dritte Etage an

2010 abgedruckt. Aufgestellt wurde der Abschluss von Rödl

Tokori Global, einem japanweit operierenden Bowlingbahnbetrei­

Rechtsanwaltsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mbH,

ber, zu vermieten. Bei den neu vermieteten Flächen handelt es sich

Hans Henny Jahn Weg 35, D 22085 Hamburg. Die Emittentin ist

teilweise um ehemalige SEGA- und Technosmile-Flächen sowie

zur Prüfung des Jahresabschlusses nicht verpflichtet.

die Fläche, die bereits bei Ankauf leer stand. Der Mietvertrag läuft vom 1. September 2010 bis zum 31. Oktober 2017. 4. Angab e n ü b e r di e Emitte ntin

Sonstige Personen Die Angaben über sonstige Personen gem. § 12 Abs. 4 Verm­ VerkProspV haben sich im Vergleich zum Verkaufsprospekt (Seite

4

Quelle: Jones Lang LaSalle, November 2010

2

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IMMOBILIENfonds

Sachwert Rendite-Fonds JAPAN GmbH & Co. KG, QUICKBORN Bilanz zum 30. JUNI 2010 Aktiva 30.06.2010 EUR A.

Ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital

B.

Anlagevermögen

Vorjahr EUR

EUR

EUR

382.000,01

589.000,00

49.011.559,50

53.634.909,43

Finanzanlagen Beteiligungen C.

Umlaufvermögen I.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2. Forderungen gegen Gesellschafter

II. Guthaben bei Kreditinstituten

1.245.771,29

1.434.783,51

  20.850.00

31.480,95 1.266.621,29

1.466.264,46

1.198.812,55

1.008.947,20 76,50

D.

Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

E.

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten

0,00

460.473,84

51.858.993,35

57.159.671,43

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3

MPC Japan



IMMOBILIENfonds

Passiva 30.06.2010 EUR

Vorjahr EUR

EUR

EUR

A. Kapitalanteile I. Kapitalanteile des Kommanditisten II. Entnahmekonto Kommanditisten III. Verlustkonto Kommanditisten IV. Ausschüttungskonto Kommanditisten V. gesellschaftsvertragliche Rücklage VI. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten

9.902.000,00

3.150.000,00

(205,95)

0,00

(9.058.724,30)

(3.767.823,84)

(281.367,34)

0,00

494.950,00

157.350,00

0,00

460.473,84

1.056.652,41

0,00

33.714,10

19.337,57

B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten

4

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

47.307.817,48

56.614.726,12

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

825.882,29

8.403,36

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

2.634.927,07

517.204,38

m pc Japan 6

50.768.626,84

57.140.333,86

51.858.993,35

57.159.671,43

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IMMOBILIENfonds

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010

2009/10

Vorjahr

EUR

EUR

1.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(188.171,82)

(166.434,54)

2.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

106,03

721,42

3.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

(1.374.491,61)

(2.206.021,22)

4.

außerordentliche Aufwendungen

(3.728.343,06)

(1.394.089,50)

5.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresfehlbetrag

(5.290.900,46)

(3.765.823,84)

6.

Ergebnisverwendung/Belastung Verlustkonten

5.290.900,46

3.765.823,84

7.

Bilanzgewinn/-verlust

0,00

0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteili­

1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010

gungsverhältnis besteht, sind mit ihren Nominalwerten angesetzt.

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen gegen Gesellschafter sind mit ihren Nominalwer­ ten angesetzt.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2010 wurde nach den Vor­ schriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert ange­

von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des

setzt.

Gesetzes mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften

dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und unge­

für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB

wissen Verpflichtungen.

Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung

Anwendung. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Ge­ Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen An­

sellschaftern sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zu Rück­

satzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichti­

zahlungsbeträgen angesetzt.

gung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaf­ ten, §§ 268-274a, 276-278 HGB sowie unter Berücksichtigung

C. Erläuterungen zur Bilanz

der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaf­ ten, §§ 279-283 HGB, erstellt.

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.1 Restlaufzeiten

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverän­ dert ausgeübt und erfolgten unter dem Aspekt der Fortführung

1.2 Forderungen gegenüber Gesellschaftern

der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 20.850,00 (Vorjahr EUR 31.480,95).

Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten gemindert um die Kapitalrückzahlungen angesetzt. Abwertungen wurden nicht

2. Ergebnisverwendung

vorgenommen.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag laut Gewinn- und Verlust­

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MPC Japan



IMMOBILIENfonds

rechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR - 5.290.900,46

D. Sonstige Angaben

(Vorjahr EUR - 3.765.823,84) aus, der den Verlustkonten der Gesellschafter belastet wurde; soweit die einem Gesellschafter

1. Gesellschaftsorgane

zuzurechnenden Verluste die jeweiligen Kommanditeinlagen

1.1 Persönlich haftende Gesellschafterin

überschreiten, wurde auf der Aktivseite ein „Nicht durch Ver­mö-

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung Sachwert

gensanlagen der Kommanditisten gedeckter Verlustanteil“ aus­

Rendite Fonds Japan GmbH, Quickborn mit einem gezeichneten

ge­wiesen.

Kapital von EUR 25.000. Die Gesellschaft ist zur Einlage nicht verpflichtet oder berechtigt und nimmt am Gewinn und Verlust der

3. Verbindlichkeiten

Gesellschaft nicht teil.

3.1 Restlaufzeiten Die Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 50.768.626,84

1.2 Geschäftsführung

(Vorjahr EUR 57.140.333,86) haben in der Höhe von EUR

Geschäftsführerin gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der

47.307.817,48 (Vorjahr EUR 56.614.710,71) eine Restlaufzeit

Gesellschaft war im Berichtsjahr: Verwaltung Sachwert Rendite-

zwischen einem und fünf Jahren. Die restlichen Verbindlichkeiten

Fonds Japan GmbH, Quickborn, vertreten durch ihre Geschäfts­

in Höhe von EUR 3.460.809,36 (Vorjahr 525.623,15) eine Rest­

führer Herrn Marcel Becker, Kaufmann, Hamburg, und Herrn

laufzeit von weniger als einem Jahr.

Christian Wetzel, Kaufmann, Lüneburg.

3.2 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

2. Anteilsbesitz

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in

Die Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG hält unmit­

Höhe von EUR 825.882,29 (Vorjahr EUR 8.403,36).

telbar die Anteile an folgender Gesellschaft:

Name und Sitz

Anteil am Kapital

Godo Kaisha JPN-1, Japan

Eigenkapital

Jahresergebnis 2010

%

EUR

EUR

EUR

90,00

49.011.559,50

24.933.249,31

10.093.922,61

90,00

49.011.559,50

24.933.249,31

10.093.922,61

Die Godo Kaisha JPN-1, Japan, hat ein vom Kalenderjahr abwei­

E. Unterschrift gemäß § 245 HGB

chendes Wirtschaftsjahr (1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010). Das Eigenkapital sowie das Jahresergebnis beziehen sich auf den von

Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG, Quickborn

der KPMG AZSA LLC. geprüften Jahresabschluss zum 30. Juni

Jahresabschluss für das Geschäftjahr vom 1. Juli 2009 bis

2010. Das dort ausgewiesene Eigenkapital wird mit dem Stich­

30. Juni 2010

tagskurs zum 30. Juni 2010 von 1 EUR/108,19 Yen und das Jahresergebnis 2009/2010 wird mit dem durchschnittlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs

des

Wirtschaftsjahres

von

Hamburg, 11. November 2010

1 EUR/127,13 Yen umgerechnet. 3. Hafteinlage Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme entspricht

Herr Marcel Becker

für die Gründungskommanditistinnen der Höhe der Pflichtein­

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)

Herr Christian Wetzel

lage. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme der Anleger entspricht jeweils 10 % der übernommenen Pflichteinlage.

6

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MPC Japan



IMMOBILIENfonds

Vorstehender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Sachwert Rendite Fonds Japan GmbH & Co. KG, Quickborn, erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungs­ mäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Hamburg, den 11. November 2010 Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH

Jörg Kotzbacher

Sybille Geiser

Steuerberater

Steuerberaterin

6. De r j ü ngste G e schäftsgang u n d di e G e schäftsaussichte n

Das Geschäftsjahr 2009/2010 war im Wesentlichen durch die weitere Einwerbung von Kommanditkapital geprägt. Das Port­ folio entwickelt sich stabil und die Auszahlungen wurden, wie im Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010 angekündigt, quartalsweise vorgenommen. Die letzte Auszahlung wurde im Dezember 2010 geleistet. Die nächsten Auszahlungen sind – entsprechende Liquidität vorausgesetzt – für die Monate März und Juni 2011 von je einem Viertel des prospektierten Wertes geplant.

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7

MPC Japan



IMMOBILIENfonds

E M PFANG S BE STÄTIG U NG

Ich bestätige, dass ich Nachtrag Nr. 1 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz vom 27. März 2009, Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009, Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010, Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010, Nachtrag Nr. 5 vom 5. Oktober 2010 und Nachtrag Nr. 6 vom 3. Januar 2011 zum Verkaufsprospekt betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung erhalten habe.

Ort, Datum Name (in Druckbuchstaben)

Original: TVP Durchschlag (blau): Anleger Sollten Sie diese Empfangsbestätigung als Ausdruck oder in elektronischer Form erhalten haben, bitten wir Sie, eine Kopie dieses Dokuments anzufertigen.

MPC Capital Investments GmbH

Palmaille 67 22767 Hamburg Deutschland

Tel. +49 (40) 38022-4218 Fax +49 (40) 38022-4220 [email protected] www.mpc-capital.de

Unterschrift des Zeichners

MPC Japan 6



IMMOBILIENfonds

E M PFANG S BE STÄTIG U NG

Ich bestätige, dass ich Nachtrag Nr. 6 nach § 11 Verkaufsprospektgesetz der MPC Capital Investments GmbH vom 5. Ja­nuar 2011 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 13. Oktober 2008 und zum Nachtrag Nr. 1 vom 27. März 2009, zum Nachtrag Nr. 2 vom 1. September 2009, zum Nachtrag Nr. 3 vom 15. Januar 2010, zum Nachtrag Nr. 4 vom 1. April 2010 sowie zum Nachtrag Nr. 5 vom 5. Oktober 2010 betreffend das öffentliche Angebot der kommanditistischen Vermögensanlage Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG vor Unterzeichnung der Beitritts­erklärung erhalten­habe.

Ort, Datum Name (in Druckbuchstaben)

Original: TVP Durchschlag (blau): Anleger Sollten Sie diese Empfangsbestätigung als Ausdruck oder in elektronischer Form erhalten haben, bitten wir Sie, eine Kopie dieses Dokuments anzufertigen.

MPC Capital Investments GmbH

Palmaille 67 22767 Hamburg Deutschland

Tel. +49 (40) 38022-4218 Fax +49 (40) 38022-4220 [email protected] www.mpc-capital.de

Unterschrift des Zeichners

von

am

ZS-ID

FID

AO

AO

Externe Nr.

OV

Nur für interne Zwecke

1. UV 2. UV

BEITRITTSERKLÄRUNG SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN GMBH & CO. KG

Bitte ausfüllen, wenn bekannt.

Obervermittler: Stempel/Name 1. Untervermittler: Stempel/Name 2. Untervermittler: Stempel/Name

EMPFANGSQUITTUNG Ich bestätige hiermit, den Verkaufsprospekt (Stand 13. Oktober 2008) einschließlich des darin abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages, des Gesellschaftsvertrages der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG sowie die Verbraucherinformation für den Fernabsatz erhalten zu haben.

Ï Ort, Datum

Unterschrift des Zeichners

Ich, die/der Unterzeichnende Frau

Herr

Name (bitte ankreuzen)

Vorname

Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)

Geburtsort

Staatsangehörigkeit

Straße, Hausnummer Land

PLZ

Ort

Telefon (privat)

Telefon (geschäftlich)

Wohnsitzfinanzamt

Steuernummer

Unbeschränkt steuerpflichtig in (Land) (Sofern hier keine Angabe erfolgt, wird eine unbeschränkte Steuerpflicht im Wohnsitzland unterstellt.) Bankverbindung BLZ

Konto-Nr. für Ausschüttungen

Währung des Kontos

biete hiermit der Treuhänderin, der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, Hamburg – nachfolgend TVP genannt – den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages in der Fassung vom 13. August 2008 an. Das Treuhandverhältnis entsteht mit der Annahme durch die TVP. Ich verzichte auf den Zugang der Annahmeerklärung. Für Informationszwecke wird die TVP jedoch die Annahme der Beitrittserklärung schriftlich bestätigen. Mit Zustandekommen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird die TVP beauftragt, für mich einen Kommanditanteil an der Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG – nachfolgend Fondsgesellschaft genannt – mit einem Zeichnungsbetrag (Pflichteinlage) in Höhe von insgesamt EUR (Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 10.000, höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.) in Worten: EUR zuzüglich 5 % Agio zu erwerben und gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhänderisch für mich zu halten und zu verwalten. Mir ist bekannt, dass ich mit Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und der Erklärung der TVP gegenüber der Fondsgesellschaft dieser mittelbar beitrete. Den Zeichnungsbetrag zzgl. Agio werde ich unter Angabe von Treuhandnummer und Nachname, Vorname wie folgt auf das Mittelverwendungskonto Sachwert Rendite-Fonds Japan GmbH & Co. KG bei der Commerzbank AG, BLZ 200 400 50, Kontonummer 6205439 einzahlen:

000 455-017-01 10/08

•฀ 100฀%฀zzgl.฀5฀%฀Agio฀auf฀die฀gesamte฀Zeichnungssumme฀nach฀Annahme฀der฀Beitrittserklärung฀und฀Aufforderung฀durch฀die฀Treuhänderin.

Original (weiß): TVP Durchschlag 1 (grün): Vertriebspartner Durchschlag 2 (blau): Anleger

MPC Capital

Wichtig: Bitte auch vollständig ausfüllen und unterschreiben

BEITRITTSERKLÄRUNG, SEITE 2 SACHWERT RENDITE-FONDS JAPAN GMBH & CO. KG Beitrittsbedingungen: •฀ ฀Der฀Treuhand-฀und฀Verwaltungsvertrag฀sowie฀der฀Gesellschaftsvertrag฀der฀Fondsgesellschaft฀sind฀Bestandteil฀dieser฀Beitrittserklärung,฀deren฀Inhalt฀ich฀als฀für฀mich฀ verbindlich anerkenne. •฀ ฀Sofern฀ich฀eine฀unmittelbare฀Eintragung฀als฀Kommanditist฀in฀das฀Handelsregister฀wünsche,฀verpflichte฀ich฀mich,฀der฀persönlich฀haftenden฀Gesellschafterin฀und฀der฀ TVP unverzüglich nach Aufforderung die Registervollmacht, deren Kosten zu meinen Lasten gehen, für die Vornahme der erforderlichen Handelsregisteranmeldungen zu erteilen. Die Bevollmächtigten sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und ermächtigt, Untervollmacht zu erteilen. •฀ ฀Im฀ Falle฀ meines฀ Zahlungsverzuges฀ ist฀ die฀ TVP฀ berechtigt,฀ Verzugszinsen฀ in฀ Höhe฀ von฀ jährlich฀ 5฀ Prozentpunkten฀ über฀ dem฀ Basiszinssatz฀ gemäß฀ §฀ 247฀ BGB฀ in฀ Rechnung zu stellen. •฀ ฀Ich฀bin฀weder฀Staatsbürger฀der฀USA฀oder฀von฀Kanada฀noch฀juristische฀oder฀natürliche฀Person฀mit฀Sitz฀oder฀erstem฀Wohnsitz฀in฀den฀USA฀oder฀in฀Kanada฀oder฀Besitzer฀ einer US-Greencard. •฀ ฀Ich฀erkläre฀mich฀damit฀einverstanden,฀dass฀im฀Zusammenhang฀mit฀einer฀Zwischenfinanzierung฀die฀TVP฀die฀Einzahlungsforderungen฀an฀die฀finanzierenden฀Banken฀ zur Sicherheit abtritt. •฀ ฀Ich฀ bestätige,฀dass฀mein฀Beitritt฀vorbehaltlos฀und฀ aufgrund฀der฀oben฀ genannten฀ Unterlagen฀zu฀ der฀Sachwert฀ Rendite-Fonds฀ Japan฀GmbH฀&฀Co.฀KG฀ erfolgt฀und฀ keine hiervon abweichenden oder darüber hinausgehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind und dass mir bewusst ist, dass die Fungibilität meines Anteils begrenzt ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Vermittler dieser Beteiligung sind nicht berechtigt, von den mir übergebenen schriftlichen Unterlagen abweichende Erklärungen abzugeben. Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz Vom Zeichner auszufüllen: Ich handele für eigene Rechnung*. Ich handele für Rechnung von:

*

Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten* Bei Juristischen Personen sind ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern mindestens ein Gesellschafter mit 25 % und mehr beteiligt ist, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.

Ï

Ort, Datum

Unterschrift des Zeichners

WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB (s. Seite 150 ff. des Verkaufsprospektes), nicht vor Vertragsschluss und auch nicht, bevor Sie die Annahmebestätigung Ihrer Beitrittserklärung erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TVP฀Treuhand-฀und฀Verwaltungsgesellschaft฀für฀Publikumsfonds฀mbH,฀Palmaille฀67,฀22767฀Hamburg Fax (040) 38022 - 5198, E-Mail [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Identitätsprüfung Die Prüfung der Identität erfolgt über das Postident-Verfahren gem. beiliegendem Informationsblatt (weitere Angaben in diesem Abschnitt sind damit nicht erforderlich) Persönliche Prüfung der Identität Vom Identifizierenden auszufüllen: Ich bestätige, dass der Zeichner für die Identifizierung anwesend war, und dass ich die Angaben des Zeichners anhand des Originals eines gültigen Personalausweises/Reisepasses (Unzutreffendes bitte durchstreichen) überprüft habe. Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt: Personalausweis/Reisepass Nr.

gültig bis

ausstellende Behörde

Ich habe die Identifizierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als: Kreditinstitut/Finanzdienstleistungsinstitut i. S. v. § 1 Abs. 1/ Abs. 1a KWG, jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pflichten des Geldwäschegesetzes Vermittler nach § 34c GewO unter Anwendung des Identifizierungsleitfadens der MPC Capital Investments GmbH Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Notar

Firmenstempel

Ï

Ort, Datum

Namen des Identifizierenden in Druckbuchstaben/Unterschrift

Datenschutz Werbewiderspruchsrecht: Die auf der Beitrittserklärung enthaltenen Angaben zu Ihrer Person werden mittels Datenverarbeitungsanlagen gemäß den Regelungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet und genutzt. Verantwortliche Stellen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Deutschlands sind die MPC Capital Investments GmbH, Palmaille฀67,฀D-22767฀Hamburg,฀und฀die฀TVP฀Treuhand-฀und฀Verwaltungsgesellschaft฀für฀Publikumsfonds฀mbH฀(Adresse฀wie฀oben).฀Die฀Gesellschaften฀gehören฀zur฀ MPC Capital-Gruppe und verarbeiten und nutzen Ihre Daten zu Zwecken der Kunden- und Interessentenverwaltung, zur Betreuung Ihres Vertriebspartners sowie für Werbezwecke. Eine Weitergabe für Werbezwecke erfolgt ausschließlich an die jeweils zuständige Gesellschaft der MPC Capital-Gruppe. Gegen die Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke steht Ihnen ein jederzeitiges und kostenloses Widerspruchsrecht zu (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG). Die Inanspruchnahme ist mit keinen Nachteilen verbunden.

MPC Capital

Informationsblatt zum Postident-Verfahren

Gemäß Geldwäschegesetz müssen Anleger von geschlossenen Fonds ab September 2008 gegenüber der Treuhand-

3. Ihre Daten werden dann automatisch per EDV auf das Postident-Formular übertragen.

gesellschaft identifiziert werden. Die Durchführung der Iden-

4. Sie bestätigen Ihre Angaben mit Ihrer Unterschrift.

titätsprüfung kann über das sogenannte Postident-Verfahren

5. Das unterschriebene Formular wird von der Deutsche

der Deutsche Post AG durchgeführt werden, sofern sie nicht

Post AG an die MPC Capital Investments GmbH zurück-

über den Vermittler durchgeführt wird. Eine Identitätsprüfung erfordert immer die persönliche Anwesenheit des zu Identifizierenden.

gesendet. 6. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnete Beitrittserklärung zeitgleich an die MPC Capital Investments GmbH, Palmaille 67, 22767 Hamburg.

ABLAUF DES POSTIDENT-VERFAHRENS

1. Bitte gehen Sie mit Ihrem gültigen Reisepass oder Per-

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Beitrittserklärung erst an-

sonalausweis sowie dem unten beigefügten Coupon zu

nehmen können, wenn wir von der Deutsche Post AG das

einer Postfiliale.

Formular über die durchgeführte Prüfung der Identität erhal-

2. Ein Mitarbeiter der Deutsche Post AG überprüft unter

ten haben.

Vorlage Ihres Passes bzw. Ausweises Ihre Personalien.

MPC Capital Investments GmbH Vertriebsorganisation Palmaille 67 22767 Hamburg

5 0 8 7 2 8 4 4 1 9 3 7 0 1

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