FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 04/2011 vom 23.09.2011
INHALTSVERZEICHNIS Seite
I. II.
III.
IV.
V.
VI.
VII. VIII.
Mitglieder Berufsständische Arbeit 1. BGL-Verbandskongress hat gewählt 2. FGL-Themenfrühstück vor der Wahl 3. FGL-Sommerfest 2011 4. Aus der Verbandsarbeit Bildung und Nachwuchswerbung 1. 13. Landschaftsgärtner-Cup an der LAGF 2. Zeugnisübergabe im Land Brandenburg 3. Ausbildungslehrgänge – berufsbegleitende Prüfungsvorbereitungskurse 4. Aus der Nachwuchswerbung Der Betrieb 1. Punkteanfrage in Flensburg jetzt einfacher 2. Sendebericht des Faxgerätes gilt als Zustellungsnachweis 3. Zugang einer Erklärung bei Anrufweiterleitung 4. Aktuelle Pflanzenschutzsituation 5. Konjunkturumfrage Bauvertragsrecht 1. Wettbewerbsteilnahme kommunaler Unternehmen mit Insolvenzrisiko rechtmäßig 2. Anwendung der ILO-Kernarbeitsnormen in Berlin 3. Nachtrag bei kontaminiertem Straßenbaumaterial 4. Zwei-Monats-Schlusszahlungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B ist unwirksam 5. Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten – Nachforderung möglich 6. Rechtliche Bindungswirkung einer Kulanzvereinbarung Arbeits- und Sozialrecht 1. ELENA-Verfahren wird eingestellt 2. Kein Krankenversicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag 3. Seit Jahresbeginn Arbeitszeitkonto bei „Minijobs“ erlaubt 4. Neues zur Hauptunternehmerhaftung für Unfallversicherungsbeiträge 5. Kündigung per E-Postbrief unwirksam 6. Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Berechnung der Kündigungsfrist 7. Lebensalter jetzt vor Unterhaltspflichten in der Sozialauswahl Steuern und Versicherungen 1. E-Mail-Rechnungen jetzt auch ohne Signatur Ankündigungen 1. Neues FLL-Zertifikat für „Qualifizierte Spielplatzprüfer“ 2. FLL-Fachbericht „Garten und Therapie“ 3. FLL-„Innenraumbegrünungsrichtlinie“ überarbeitet 4. FLL-„Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauern“ im Gelbdruck 5. Arbeitszufriedenheit in Deutschland
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Anlagenverzeichnis
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FGL-Positionen zur Wahl
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Stellungnahme der Kammern und Verbände zur Reform der Kommunalverfassung
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Mehrkostenbescheinigung
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Unternehmensverzeichnis
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Vergaberechts-Report Nr. 6/2011
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Vergaberechts-Report Nr. 7/2011
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Vergaberechts-Report Nr. 8/2011
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Baurechts-Report Nr. 6/2011
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Baurechts-Report Nr. 7/2011
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Baurechts-Report Nr. 8/2011
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Informationen DATAflor AG
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Informationen A. Habedank Handels GmbH
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Informationen HTI Bär & Ollenroth KG
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Informationen Lichterfelder Baustoffhandel GmbH
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Informationen Patzer Verlag GmbH & Co. KG
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Informationen Schmidt-Elsner-GmbH
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Informationen SIK-Holzgestaltung GmbH
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Rundschreiben SenStadt zu den ILO-Kernarbeitsnormen
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I. Mitglieder
1.
Neuaufnahmen
1.1.
Ordentliche Mitglieder
1.2.
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Chill Garten- und Landschaftsbau Lindenstraße 11 16230 Breydin OT Klobbicke Fon: 03 34 51 – 6 07 69 Fax: 03 34 51 – 5 50 86 Mail:
[email protected]
•
fairplants-system GmbH Schönhagener Mühle 10 16928 Pritzwalk Fon: 0 33 95 – 40 14 13 Fax: 0 33 95 – 40 14 17 Mail:
[email protected]
Fördermitglieder •
2.
SGBD Deutschland GmbH Raab Karcher Zum Heizwerk 5 – 7 14478 Potsdam Fon: 03 31 – 869 92 91 Fax: 03 31 – 869 92 38 Mail:
[email protected] Internet: www.raabkarcher.de
Umwandlung außerordentliche Mitgliedschaft in ordentliche Mitgliedschaft •
Veit Pachmann Garten- und Landschaftsbau Münchener Straße 29 15566 Schöneiche Fon: 030 – 25 58 88 48 Fax: 030 – 65 07 67 53 Mail:
[email protected]
3.
Ausgeschieden
3.1.
Wegen Insolvenz •
Genschmer GmbH, Friesack
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II. BERUFSSTÄNDISCHE ARBEIT
1.
BGL-Verbandskongress hat gewählt
August Forster aus Bonn trägt ab sofort die Verantwortung für die zukünftige Entwicklung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL). Im Rahmen des „Neunten BGLVerbandskongresses“ wurde der 54-jährige Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer jetzt in Koblenz mit 85,85 Prozent der Stimmen zum BGL-Präsidenten gewählt. 91 der insgesamt 108 stimmberechtigten Delegierten votierten mit Ja, 15 Delegierte stimmten mit Nein, zwei enthielten sich der Stimme. Nach seiner Wahl bedankte sich BGL-Präsident August Forster für das Vertrauen und erklärte: „Ich danke Ihnen, Sie haben mich gerade mit einem überwältigenden Votum zum Präsidenten gewählt. Ich danke aber auch denjenigen, die mich nicht gewählt haben. Sie werden mir ein besonderer Ansporn für meine künftige Arbeit zum Wohl aller Verbandsmitglieder sein.“ Nach den Wahlen zum BGL-Präsidium tritt das Gremium in veränderter Zusammensetzung an: Bewährte und neue ehrenamtliche Kräfte wollen ebenso ehrgeizig wie das bisherige Team den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband mit über 3.350 Mitgliedsunternehmen in zwölf Landesverbänden weiterentwickeln und den Erfolgskurs des BGL kontinuierlich fortsetzen. Neu ins Präsidium gewählt wurden jetzt Carsten Henselek aus Berlin (Vorsitzender Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e. V.), Erich Hiller aus Mötzingen (Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V.), Eiko Leitsch aus Nauheim (Präsident Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V.) und Lutze von Wurmb, Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer aus Uetersen (Vizepräsident Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e. V.). Dem Präsidium gehören außerdem bereits Jürgen Hoppe, GaLaBau-Unternehmer aus Uelzen (Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen e. V.), und Helmut Schingen, GaLaBau-Unternehmer aus Petschow (Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Mecklenburg-Vorpommern e. V.) an. Nach zwei Amtsperioden turnusmäßig aus dem BGL-Präsidium ausgeschieden sind mit dem bisherigen BGL-Präsidenten Hanns-Jürgen Redeker aus Hamburg auch die beiden GaLaBau-Unternehmer Christoph Hartmann aus Berlin und Stefan Müller aus Weingarten. Der neue BGL-Präsident August Forster dankte Hartmann und Müller für ihr hohes Engagement zum Wohl des grünen Berufsstandes. Für seine herausragenden Verdienste zum Wohl des grünen Berufsstandes wurde der Hamburger Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer und langjährige BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker jetzt mit dem Goldenen Ehrenring des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ausgezeichnet. Der neue BGL-Präsident August Forster überreichte seinem Vorgänger im Amt diese hohe Auszeichnung im Rahmen des „Neunten BGL-Verbandskongresses“ in der Bundesgartenschau-Stadt Koblenz. (nach: BGL/ho)
2.
FGL-Themenrunden vor der Wahl
Erstmals vor einer Abgeordnetenhauswahl hatte der FGL seine Mitglieder und Vertreter befreundeter Verbände zu Gesprächsrunden mit Spitzenvertretern aller fünf im Parlament vertretenen Fraktionen geladen. Dazu der Vorsitzende Carsten Henselek: „Die hohe Gesprächsbereitschaft der Politiker aller Parteien sollte uns wieder einmal bewusst werden lassen, wie deutlich und positiv wir als Landschaftsgärtner nicht zuletzt dank unserer guten Verbandsstruktur in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden!“
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Der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Michael Müller MdA, als Inhaber einer kleinen Druckerei selbst Unternehmer, war am 22.08.2011 erster Gast der grünen Frühstücksrunde im Café im Bauhaus-Archiv. Er bekannte sich vor allem zur strikten Konsolidierungspolitik während der letzten Legislaturperiode und äußerte die klare Erwartung seiner Partei, nach der Wahl wieder den Regierenden Bürgermeister stellen zu können. Auf einhellig positive Resonanz stieß vor allem seine Zusage zur grundsätzlichen Erhaltung der bezirklichen Grünverwaltung.
Der SPD-Vorsitzende Michael Müller im Gespräch mit Hans-Jürgen Pluta, Carsten Henselek und Oliver Hoch.
Unter den zahlreichen Gästen im Bauhaus-Archiv hier Michael Bauer, Georg Firsching, Michael Schindel, Andreas Johnke, Dieter Obermaier, Manfred Gnoss, Hans-Jürgen Pluta und Carsten Henselek Am gleichen Ort diskutierten die Landschaftsgärtner am 02.09.2011 auch mit der integrations- und arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Elke Breitenbach MdA. Als einzige Vertreterin der Landespolitik gab sie bereits konkrete Hinweise zum zukünftigen Umgang mit Langzeitarbeitslosen in Berlin: Man habe mit der Linksfraktion in jedem Fall beschäftigungspolitische Maßnahmen für Lang7
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zeitarbeitslose zu erwarten; in der Umsetzung stehe die Fraktion aber klar zur bisherigen Konsenslinie mit der Wirtschaft, also den Gemeinsamen Erklärungen von Politik und Wirtschaft sowie der Positivliste für unbedenkliche Maßnahmeinhalte. Weitgehende Rückführung der Arbeitsförderung versprach dagegen der stellvertretende CDULandesvorsitzende Prof. Thomas Heilmann am 24.08.2011 beim Frühstück in Sarah Wieners Kaffeehaus im Kommunikationsmuseum. Generell hält er eine wirtschaftsfreundlichere Grundtendenz in der Berliner Landespolitik für notwendig. Nach einem klaren Plädoyer zum Weiterbau der Stadtautobahn, zur Entwicklung der Flughafenumgebung und zum Nachnutzungskonzept Tegel konnten die FGL-Vertreter erfreut zur Kenntnis nehmen, dass sich auch die Union für staatliche Initiativen zur Förderung des Neubaus preisgünstiger Wohnungen in Berlin ausspricht. Eine deutliche Absage erteilte Heilmann allerdings den Forderungen nach einer zügigen Länderfusion: „Wir müssen eine zweistufige Verwaltung nicht durch eine dreistufige ersetzen!“.
Carsten Henselek und Oliver Hoch folgen denn Ausführungen des stellvertretenden CDUVorsitzenden Thomas Heilmann. Eine Absage anderer Art kam von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Die Fraktionsvorsitzende Ramona Pop MdA ließ sich, wiederum bei Sarah Wiener, am 26.08.2011 von ihrer Stellvertreterin Felicitas Kubala MdA vertreten. Vor dem beruflichen Hintergrund der Abgeordneten, nicht zuletzt ihrer früheren Tätigkeit in der bezirklichen Umweltverwaltung, war diese Runde stärker grünfachlich denn programmatisch geprägt. Der FGL erhielt viel Zustimmung für seine Forderungen nach einer kompetenten Grünverwaltung. Die Forderung des FGL-Vorsitzenden, die IGA für eine konsequente Entwicklung des Standortes Tempelhofer Feld zu nutzen, traf demgegenüber eher auf Unverständnis. Wie erwartet von unternehmerischen Fragen geprägt war dagegen die Abendrunde mit dem FDPSpitzenkandidaten Christoph Meyer MdA am 09.09.2011 in der Weinstube Schweighofer’s. Vor allem überzogenen umweltrechtlichen Eingriffen des Staates trat er deutlich entgegen. Unvermeidlich dann, dass seine allgemeinen Forderungen zur Ordnungspolitik auch im Licht des FDP-Kurses auf Bundesebene hinterfragt wurden. Da waren alle dankbar, dass die Agrarpolitische Sprecherin der FDPFraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Christel Happach-Kasan MdB, mitgekommen war, um Rede und Antwort zustehen.
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Gäste beim FGL waren auch Elke Breitenbach (Die Linke), Felicitas Kubala (Bündnis 90/Die Grünen) und Christoph Meyer (FDP). Im Ergebnis äußerten sich die Teilnehmer, je Gespräch zwischen 12 und 18, über das Veranstaltungsformat sehr positiv, so dass der FGL die politischen Runden zukünftig anlassbezogen auch im Land Brandenburg anbieten wird. Die Berliner Kontakte wird der FGL nach der Wahl wieder aufgreifen. (ho)
3.
Sommerfest 2011 auf der Freundschaftsinsel in Potsdam
Wer gedacht hat, das diesjährige Sommerfest von FGL und BDLA fällt ins Wasser, musste sich am 30.06.2011 auf der Freundschaftsinsel eines Besseren belehren lassen. Landschaftsgärtner und Landschaftsarchitekten aber auch ihre Gäste erwiesen sich wieder als wetterfest. Gut gelaunt wurden Minister Jörg Vogelsänger (2.v.r.) und Beate Profé (2.v.l.) vom FGL-Vorsitzenden Carsten Henselek (r.) und von Axel Klapka, Vorsitzender der BDLA Landesgruppe Berlin/Brandenburg (l.) begrüßt und später gut „beschirmt“ wieder verabschiedet. Zuvor hatte Infrastrukturminister Vogelsänger in seinem Grußwort die aktive Stadtgestaltung durch Gartenschauen gelobt. Neben der Landesgartenschau 2013 in Prenzlau sei die Bundesgartenschau 2015 eine große Herausforderung. Er wünschte den Landschaftsarchitekten und Landschaftsgärtnern große Kreativität bei der Gestaltung und versprach, sich für die Durchführung weiterer Gartenschauen einzusetzen.
Beate Profé als Vertreterin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung machte deutlich, dass das Grün vor dem Hintergrund der Klimaveränderung gerade in der Stadt Berlin eine erhebliche Rolle bei der Gestaltung eines „erträglichen“ Lebens spiele. Als Beispiel für die Bedeutung des Grüns auch für die
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politisch Verantwortlichen nannte sie den Park auf dem Gleisdreieck, mit dem zentrumsnah eine 25 ha große neue Grünfläche entstehe. Axel Klapka führte zunächst kurz ins Thema „Klimagerechtes Bauen und Planen“ ein - und verwies auf die Bedeutung der Klimaveränderungen für die Branche. Dr. Fritz Reusswig vom Institut für Klimafolgenforschung in Potsdam erläuterte anschließend in seinem Beitrag, wie wichtig die komplexe Betrachtung der Vorgänge bei der Veränderung des Klimas sei. Praxisbezogene Forschung sei deshalb unumgänglich. Martin Janotta, Landschaftsarchitekt BDLA, konnte das nur unterstützen. Am Beispiel der Stadt Bad Liebenwerda, für die gerade ein Konzept erarbeitet wird, machte er deutlich: Prognosen mögen schwer sein, aber umfassende regionale Analysen sind notwendig, um Handlungsansätze zu erarbeiten. Ulrich Schultze, FGL-Vorstandsmitglied, beschloss die Runde mit Betrachtungen aus der Sicht der ausführenden Betriebe. Auch er sah viele Veränderungen vor allem bei Flora und Fauna auf die Landschaftsgärtner zukommen, aber viele davon könnten auch positive Auswirkungen haben. Carsten Henselek als FGL-Vorsitzender fasste die Runde zusammen und forderte mehr Forschung auch zur positiven Wirkung von Bäumen für die Menschen. Er äußerte sich überzeugt, dass nur qualifizierte Fachbetriebe diese Herausforderungen lösen könnten und diese auch die Marktchancen aufgreifen müssten. Während der traditionellen Führungen über die Freundschaftsinsel durch Mitglieder des Vereins „Freunde der Freundschaftsinsel“ hatte der Himmel ein Einsehen und schloss seine Schleusen. Damit stand dem Gedankenaustausch bis tief in die Nacht nichts mehr im Wege, was auch rege genutzt wurde. (ks/ho)
4.
AUS DER VERBANDSARBEIT
Zuwanderung als Chance für Brandenburgs Arbeitsmarkt In Zusammenarbeit mit der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg wollte die FriedrichEbert-Stiftung im Rahmen einer Diskussion mit Wirtschaft und Bürgern am 24.05.2011 im Potsdamer Hotel Mercure der Frage nachgehen, ob und wie die Fachkräfteproblematik durch Zuwanderung gelöst werden könnte. Für den FGL informierte sich Rita Kaiser. Zukunft der LAGF ohne gärtnerisches Versuchswesen Das landeseigene gärtnerische Versuchswesen, bisher als Arbeitschwerpunkt des Referats Gartenbau im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) am Standort Großbeeren geführt, wird im kommenden Jahr eingestellt. Damit zieht sich die öffentliche Verwaltung als Partner der LAGF vom Standort vollständig zurück. Die LAGF muss daher ihre Planung für den 3. Bauabschnitt am Standort neu ausrichten. Der LAGF-Vorstand beschäftigte sich mit den Zukunftsperspektiven der Einrichtung im Rahmen seiner Sitzung am 25.05. sowie einer Klausurtagung am 29.06.2011. Gartenland-Workshop diesmal in Paretz Die nachhaltigen Auswirkungen gärtnerischer Großereignisse, vor allem von Gartenschauen, standen im Mittelpunkt des diesjährigen Frühjahrsworkshops von Gartenland Brandenburg e.V. am 31.05.2011 in Paretz. Nach einem Erfahrungsbericht aus dem Ort mit Rundgang durch den Park ließen sich die rund 50 Teilnehmer von Erfahrungsberichten aus Luckau, Eberswalde und Rathenow begeistern. Ausschussanhörung zum Vergabegesetz im Landtag Die Abgeordneten hatten am 01.06.2011 ausnahmsweise auf den Zuschauerrängen Platz genommen, den Spezialisten aus der Wirtschaft und den kommunalen Interessenverbänden standen für einen Nachmittag die Plätze der Landesregierung zur Verfügung. Seitens der Bauwirtschaft war schon im Vorfeld weitgehende Zustimmung signalisiert worden. Protest kam dagegen vor allem seitens der kommunalen Interessenvertreter, die die entstehenden Mehrbelastungen für die Kommunen nicht kompensiert sehen. Für den FGL beschränkten sich Oliver Hoch und Manfred Gnoss, grundsätzliche Kritik an der Einführung staatlicher Lohnsetzung zu üben und auf die Gefahren einer Lohnentwicklung 10
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nach wahltaktischen Erwägungen hinzuweisen Gleichwohl stimmten alle Wirtschaftsvertreter darin überein, dem Gesetz nur bei konsequenter Einbeziehung der Kommunen Sinn und Wirkung zuzusprechen. Zukunftsthemen im FGL-Vorstand Die Berliner Wahlen zum Abgeordnetenhaus hat der FGL zum Anlass genommen, mit Spitzenvertretern der Parteien eine Reihe politischer Gespräche zu führen. Neben dieser Planung erörterte der FGL-Vorstand im Rahmen seiner Sitzungen am 07.06. und am 30.08.2011 auch die personelle Zukunft an der FGL-Spitze. Nach Wahl von Carsten Henselek ins BGL-Präsidium steht für das Frühjahr 2011 eine Neuwahl des FGL-Vorsitzenden an. Georg Firsching von der Flöter & Uszkureit Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau GmbH hat sich inzwischen zur Kandidatur bereit erklärt. Vorbereitung Deutsche Rosenschau 2013 2013 feiert der Ostdeutsche Rosengarten Forst sein 100-jähriges Bestehen. Zur Vorbereitung dieses Ereignisses trafen sich Vertreter der Stadt Forst, unter ihnen der Forster Bürgermeister Dr. Jürgen Goldschmidt, mit dem FGL-Vorsitzenden Carsten Henselek und den FGL-Geschäftsführern am 08.06.2011 im Rosengarten. Diskutiert wurden verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Zukunft der Freiwilligendienste als Tagungsthema in Altdöbern Die positiven Erfahrungen mit der 1. Internationalen Jugendbauhütte für Gartendenkmalpflege waren für die Trägerverbände Anlass zu einer Fachtagung unter dem Titel "Sensibilisierung für Kulturgüterschutz und Umweltbildung – Best practices" am 09.06.2011 in Potsdam. Als Mitglied des Fachbeirates der Jugendbauhütte nahm Oliver Hoch auf dem Diskussionspodium auch zur zukünftigen Rolle der Jugendfreiwilligendienste für den GaLaBau Stellung: „Gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels sehen wir die Freiwilligendienste FÖJ und FJD zunehmend unter dem Aspekt der Berufsorientierung. Hier wird in Zukunft eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und den Trägern der Freiwilligendienste sinnvoll und erforderlich sein!“ Arbeitsgespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Am 15.06.2011 trafen sich Hans-Jürgen Klemesch von der VOB-Stelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Oliver Hoch und Manfred Gnoss mit der Planungsgruppe der Abteilung Projekt- und Objektmanagement der Senatsverwaltung zu einem Meinungsaustausch in den Diensträumen am Köllnischen Park. Das Arbeitstreffen diente dem Erfahrungsaustausch über Vertrags- und Planungsfragen sowie der Information über Besonderheiten der Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Planungsabteilung. Die FGL-Vertreter hatten die Gelegenheit, auch die Verbandsarbeit in diesem Bereich näher vorzustellen. Die Beteiligten kamen überein, dass das Arbeitstreffen den Anfang eines regelmäßigen Austauschs bilden sollte. Vorbereitung des Verbandeskongresses im BGL-Hauptausschuss Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt des BGL stehen jetzt vor ihrer Umsetzung. Die erforderlichen nächsten Schritte waren zentrale Themen der Sitzungen des BGL-Hauptausschusses am 16.06. und am 04.09.2011 in Bad Honnef. So bestand im Hauptausschuss Einvernehmen, dass ein großer Teil der erforderlichen Einzelmaßnahmen von den Landesverbänden umgesetzt werden muss. Dazu sollen nicht zuletzt auch Gewinnanteile der wirtschaftlichen Töchter des BGL eingesetzt werden. Weiterhin wurde eine BGL-Satzungsänderung vorbereitet, die mit einer Aufwertung des Hauptausschusses auch die Rolle der Landesverbände im BGL stärken wird. Am 16.06. wurde der FGL durch seinen stellv. Vorsitzenden Georg Firsching vertreten, den Termin am 04.09.2011 nahm regulär der Vorsitzende wahr. Beirat Steglitz-Zehlendorf Wichtigster Tagungsordnungspunkt der Beiratssitzung am 16.06.2011 war die Wahl von Julia Gustavus von der Berliner Maler- und Lackiererinnung zur Vorsitzenden und von Rita Kaiser zur stellvertretenden Vorsitzenden des Beirats. Außerdem wurden die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Arbeitgebersuche im Rahmen der Berliner Beschäftigungsoffensive diskutiert. Fördermittel erhalten und behalten Torsten Kempe und Tanja Missfeld, beide bei der Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Förderberatung tätig, gaben im Rahmen der Berliner Wirtschaftsgespräche am 21.06.2011 11
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einen Überblick über die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung und grundsätzliche Hinweise zu Beantragung und Abrechnung. Für den FGL informierte sich Rita Kaiser. Landschaftsgärtner werben für ihre Leistung Zum zweiten Mal fand vom 24. bis 26.06.2011 auf Gut Hesterberg die LebensArt Messe statt. Mit einem diesmal modern gehaltenen Garten, den das FGL-Mitgliedsunternehmen Gawenda GaHa Gartenbau- und Handelsges. mbH gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekturbüro Hradil gestaltete, bildete der landschaftsgärtnerische Schaugarten wieder den Mittelpunkt der Messe. An der Messeeröffnung nahm Rita Kaiser teil. Politische Gespräche auf dem SPD-Sommerfest Gut besucht war trotz wechselhaften Wetters das diesjährige Sommerfest der brandenburgischen SPD am 24.06.2011. Oliver Hoch nutzte die Gelegenheit, den Fraktionsspitzen der Regierungspartei nochmals die Bedenken der Wirtschaft gegen die vorgesehene Änderung der Kommunalverfassung nahe zu bringen. Gespräche mit führenden Vertretern des DGB machten wieder einmal deutlich, dass in zentralen Fragen der Arbeitsmarktpolitik, vor allem hinsichtlich der Beschäftigungsförderung, weitgehend Einvernehmen unter den Tarifpartnern besteht: Auch bei positiver Arbeitsmarktentwicklung muss darauf geachtet werden, die Entwicklung nicht durch blauäugige Förderprogramme für Langzeitarbeitslose zu gefährden. Anfahrt zur Demopark bleibt problematisch Hohe Besucherzahlen auf der diesjährigen Messe Demopark am 26. bis 28.06.2011 in Eisenach konnten über die unzureichende Verkehrsanbindung nicht hinwegtäuschen: Entgegen allen Ankündigungen hatte sich die Situation seit der letzten Messe nicht verbessert. Der GaLaBau war wieder mit einem Stand des FGL Hessen-Thüringen vertreten, an dem die Geschäftsführer der Landesverbände abwechselnd vertreten waren. Oliver Hoch war diesmal für den FGL BB dabei. ZIA Zentraler Immobilienausschuss (ZIA) in Berlin Am 28.06.2011 tagte der Zentrale Immobilienausschuss e.V. (ZIA) in den ehrwürdigen Räumlichkeiten des Langenbeck-Virchow-Hauses in Berlin-Mitte. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. war in seiner Eigenschaft als Vereinsmitglied mit einem Ausstellungsstand vertreten, der rege Beachtung fand - Wolfgang Groß vom BGL und FGL-Justiziar Manfred Gnoss betreuten gemeinsam die Tagungsteilnehmer. Tarifausschuss des FGL bereitet sich auf die Tarifrunde vor Die Sitzung des FGL-Tarifausschusses stand am 05.07.2011 ganz im Zeichen der bevorstehenden Tarifverhandlungen. Gundula Fehmer als FGL-Vertreterin in der Bundestarifkommission berichtete über den Stand der bisherigen Verhandlungen und konnte ein erstes Meinungsbild über die Vorstellungen der Betriebe als Verhandlungsgrundlage mitnehmen. Landesgartenschauen in Brandenburg Zur aktuellen Situation bei der Durchführung von Landesgartenschauen und den Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem FGL fand auf Einladung von Dr. Carolin Schilde, Referatsleiterin Grundsatzfragen der ländlichen Entwicklung im Brandenburgischen MIL, am 06.07.2011 ein Arbeitsgespräch statt, an dem der FGL-Vorsitzende Carsten Henselek gemeinsam mit Rita Kaiser teilnahm. Betriebsjubiläum und Geburtstag in Döbern Das 20-jährige Betriebsjubiläum fiel mit dem 60. Geburtstag des Chefs zusammen: Das Doppeljubiläum war für Jürgen Schönwälder von der Garten- und Landschaftsbau GmbH Döbern Anlass zu einer Feier im größeren Kreis: Neben vielen Geschäftspartnern sowie Gästen aus der lokalen Politik und Verwaltung überbrachte Oliver Hoch am 19.07.2011 Geschenk und Grüße des Fachverbandes. Breiter Protest der Wirtschaft gegen die Reform der Kommunalverfassung Das hat es in der Geschichte des Landes Brandenburg noch nicht gegeben: Alle Kammern, die UVB und die Verbände der betroffenen Branchen protestieren geschlossen und mit einem gemeinsamen Schreiben gegen ein Gesetzesvorhaben der Brandenburgischen Landesregierung. Und dieser Protest ist auch nach einer Schlussabstimmungsrunde am 26.07.2011 in Schönefeld noch kompromisslos und
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deutlich geblieben. Das Schreiben der Wirtschaft am die Landesregierung wurde auch vom FGLVorsitzenden Carsten Henselek unterschrieben und liegt diesem Rundschreiben bei. Meinungsaustausch mit dem IGZ Havelland Am 29.07.2011 trafen sich Oliver Hoch und Manfred Gnoss zu einem Arbeitsgespräch mit dem Geschäftsführer des Integrations- und Leistungszentrums (ILZ) Havelland, Dennis Granzow, und dessen Mitarbeiterstab aus dem Bereich Beschäftigungsförderung. Kernthema waren die Umsetzungsmöglichkeiten des Programms „Arbeit für Brandenburg“ unter Wahrung der Interessen des ersten Arbeitsmarkts. Vereinbart wurde vor allem eine intensive Rückkoppelung mit dem Beirat, in dem der FGL jetzt durch Gundula Fehmer vertreten wird. Vorbereitung der IHK-Wahlen in Berlin Ablauf, Stimmverteilung und Mitwirkungsmöglichkeiten waren Thema eines Vorbereitungsgespräches zu den IHK-Wahlen waren am 03.08.2011 in Berlin, an dem für den FGL Rita Kaiser teilnahm. Infrastrukturminister Vogelsänger pflanzt Lenné-Eiche Am 10.08.2011 hatte die Lenné-Akademie in den Märkischen Golfclub geladen, um gemeinsam mit Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger eine Eiche zu pflanzen. Ziel war es dabei zunächst, auf die Bedeutung der Golfanlagen als Teil der Kulturlandschaft hinzuweisen – weiterhin ging es aber auch darum, ein Golfturnier für Jugendliche ins Leben zu rufen. Der FGL-Vorsitzende Carsten Henselek und Geschäftsführerin Rita Kaiser nutzten die Veranstaltung auch zu Gesprächen mit dem Minister und seinen Mitarbeitern. Beirat Jobcenter Potsdam konstituiert Nachdem während der Umstrukturierung von „PAGA“ Potsdam in „Jobcenter“ Potsdam lange Zeit keine Sitzungen stattgefunden hatten, konstituierte sich am 18.08.2011 der Beirat beim Jobcenter. Rita Kaiser nahm an der Sitzung teil und informierte sich über Planungen der Stadt Potsdam im Rahmen von Bürgerarbeit. Beirat Jobcenter Treptow-Köpenick konstituiert Der Beirat des JC Treptow-Köpenick konstituierte sich ebenfalls am 18.08.2011. An der Sitzung nahm als Arbeitgebervertreter Manfred Gnoss teil. Nach einem ersten Bericht des Geschäftsführers und anschließender kurzer Diskussion gab sich der Beirat eine Geschäftsordnung und wählte den Beiratsvorsitzenden und dessen Vertreter. Rege Beteiligung an der FGL-Fachexkursion zur BUGA Koblenz Am 18.08.2011 war es soweit: 23 Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner aus Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt trafen sich am 18.08.2011 in der FGL-Geschäftsstelle, um per Bus zur Exkursion auf die diesjährige Bundsgartenschau zu starten. Nicht zuletzt aufgrund der einmaligen Lage am Deutschen Eck waren wohl alle Teilnehmer von der Gartenschau am Rhein beeindruckt. Willkommene Pausen auf den recht langen Busfahrten hin und zurück boten die Zwischenhalte in Weimar mit Besichtigung des Parks an der Ilm sowie in Göttingen mit einer kurzen Visite im Alten Botanischen Garten der Universität. BDWi-Gespräche zur Wahlvorbereitung mit der Linksfraktion Nachdem Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf kurzfristig abgesagt hatte, konnte Rita Kaiser am 19.08.2011 ausführlich mit der Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Almuth Hartwig-Tiedt, über die Probleme der Landschaftsgärtner in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Stadtentwicklung und Fachkräftemangel sprechen. Gartenland-Vorstand plant den Herbstworkshop Der Erfahrungsaustausch über Gartenevents unterschiedlichster Form soll Thema des kommenden Workshops Ende Oktober sein. Darauf einigte sich der Vorstand des Vereins Gartenland Brandenburg e.V. auf seiner Sitzung am 23.08.2011 in Potsdam. BGL-Geschäftsführerkonferenz in Bad Honnef Die Vorbereitung des Verbandskongresses in Koblenz stand im Mittelpunkt der Geschäftsführerkonferenz am 25.08.2011 in Bad Honnef. Außerdem wurden die ersten Ergebnisse in der Diskussion über 13
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Veränderungen beim AuGaLa vorgestellt. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des erwarteten Fachkräftemangels müssen auch hier sicher die Schwerpunkte überdacht werden. Sondersitzung des VA der Arbeitsagentur Potsdam Am 26.08.2011 kamen die Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Arbeitsagentur Potsdam, darunter Manfred Gnoss als Arbeitgebervertreter, zu einer Sondersitzung zusammen, die wegen der geplanten Neugliederung der örtlichen Agenturzuständigkeitsbereiche notwendig geworden war. Die BA ist nach den drastischen Kundenrückgängen gefordert, eine effizientere Organisation ihrer Agenturen sicher zu stellen. Beim Neuzuschnitt der Agenturbezirke will man sich in Zukunft stärker an den kommunalen Grenzen orientieren. Die Verwaltungsausschüsse sind gehalten, zu allen Neuordnungsvorschlägen ihr Votum abzugeben. Sommerfest der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg Zum diesjährigen Sommerfest hatte die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg traditionell in den schönen Schlossgarten von Schloss Lindstedt im Westen Potsdams geladen. Das Sommerfest stand diesmal unter wesentlich angenehmeren Witterungsbedingungen als letztes Jahr bot mit vielen Gästen einen würdigen Rahmen zur Amtseinführung des neuen Hauptgeschäftführers Minister a.D. Reinhold Dellmann. Für den FGL nahmen Rita Kaiser, Oliver Hoch und Manfred Gnoss teil. Arbeitsagenturen sehen Chancen für eine Winterschule Eine GaLaBau-Winterschule für möglichst viele Arbeitnehmer steht seit Jahren ganz weit oben auf der Wunschliste vieler Unternehmen. Für LAGF-Leiter Dieter Obermaier ein Anlass, alle Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Am 29.08.2011 waren die Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagenturen zentrales Thema eines Arbeitsgespräches in der Agentur Berlin Süd, das für den Berufsstand Dieter Obermaier und Oliver Hoch führten. Die operativen Geschäftführer der Agenturen Neuruppin, Stefan Dirkes, und Berlin-Süd, Jürgen Bielert, sehen in diesem Rahmen gute Chancen zu einer verstärkten Nutzung der Förderung im Rahmen des Programms Wegebau für ungelernte und fehlqualifizierte Arbeitnehmer im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Die LAGF wird in Kürze ein Angebot für die Betriebe formulieren. Berliner Baumforum in der Pflanzenphysiologie der FU Berlin Auf dem traditionellen Berliner Baumforum waren am 01.09.2011 wie jedes Jahr die Lehranstalt für Gartenbau und Floristik e.V. (LAGF) und der FGL mit einem gemeinsamen Ausstellungstand vertreten. Der Baum im urbanen Umfeld stand unter verschiedenen Einzelaspekten auch diesmal wieder im Mittelpunkt. Die gut besuchte Veranstaltung bot LAGF und FGL wieder die Gelegenheit, Beruf und Unternehmen vor allem den kommunalen Grünbehörden der Region vorzustellen. Park auf dem Gleisdreick eröffnet Einige hundert Gäste waren zum offiziellen Festakt am 02.09.2011 gekommen, mehrere tausend Berliner zögerten nicht, den Park gleich darauf in Besitz zu nehmen. Selten dürfte eine Berliner Parkeröffnung in den letzten Jahren eine ähnlich große öffentliche Resonanz erfahren haben. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer, Bezirksbürgermeister Franz Schulz und Grün-Berlin-Geschäftsführer Christoph Schmidt waren denn auch trotz aller Querelen im Vorfeld um Harmonie und positive Worte bemüht. Mögen sich auch die Geister an der Gestaltung scheiden: Das hohe öffentliche Interesse und die intensive Nutzung vom ersten Tag an gibt sicher allen denen recht, die sich hier beständig und erfolgreich für eine ausgedehnte Parkanlage mit Möglichkeiten zur intensiven Freizeitnutzung eingesetzt hatten. Anhörungsverfahren zur Änderung der brandenburgischen Kommunalverfassung Der FGL war am 08.09.2011 vor der beabsichtigten Novellierung der brandenburgischen Kommunalverfassung zu einer parlamentarischen Anhörung in den Brandenburgischen Landtag geladen worden. Zur Vorbereitung des Anhörungsverfahrens hatten UVB und FGL eine gemeinsame Stellungsnahme erarbeitet, deren inhaltliche Grundlage der gemeinsame Brief der brandenburgischen Wirtschaft an alle Landtagsabgeordneten war. Die Stellungnahme wurde UVB-Vertreter Jens Werthwein und FGL-Justiziar Manfred Gnoss gemeinsam vorgetragen. (ks/gn/ho)
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III. BILDUNG UND NACHWUCHSWERBUNG
1.
13. Landschaftsgärtner-Cup an der LAGF
Platzierungen: 1. Patrick Barth-Ferl und Nils Hamacher, Karre & Spaten GmbH aus Berlin 2. Barbara Igel und Pascal Gohr, Roland Riedel Garten- und Landschaftsbau aus Berlin 3. Julia Schmielowitz und Sebastian Ploog, Grüner Flor GmbH aus Schwedt/Oder
Trotz Platzregen, der aufgrund „guter Organisation“ genau in der Mittagspause fiel, traten 30 Auszubildende aus 14 Firmen an, um die besten Landschaftsgärtner-Azubis unter sich auszumachen. Der Wettbewerb fand zeitgleich mit dem Tag der offenen Tür im Gartenbauzentrum und der kleinen Fachmesse “Grün vernetzt“ statt. Den Plan der anspruchsvollen Bauaufgabe zeichneten die Techniker-Schüler Susanne Kaulich und Martin Labahn von der Peter-Lenné-Schule aus Berlin. Verschiedenste Materialien waren fachgerecht zu verbauen - so pflasterten die Azubis mit Natur- und Betonstein, verlegten Rollrasen und setzten Palisaden. Außerdem gab es die Stationen Geschicklichkeit mit dem Radlader und Arbeitssicherheit mit Unterstützung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft. Die Pflanzenkenntnisse wurden ebenfalls abgefragt.
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Wieder einmal zeigten sich deutliche Unterschiede im Ausbildungsstand, besonders bei den Pflanzenkenntnissen. So wurden dort vom besten Team 92 von 100 Punkten erreicht, ein Team erhielt nur 8 Punkte, im Schnitt waren es 48. Sehr erfreulich war, dass bei der Arbeitssicherheit kein Team weniger als die Hälfte der erreichbaren Punkte sammelte. Bei der Geschicklichkeit mit dem Radlader war von 50-95 Punkten alles dabei. Beim Bauwerk konnte sicher keiner mit voller Punktzahl von 700 rechnen, dafür war die Aufgabenstellung zu komplex. Jedoch gab es zwischen dem Siegerteam mit 505 und einem Team mit nur 115 Punkten eine weite Spanne in Ausführungsqualität, Baustellenorganisation und Arbeitsweise. Georg Firsching, stellvertretender FGL-Vorsitzender, gratulierte den Siegern und dankte den Ausbildern für ihr ehrenamtliches Engagement. In seiner Rede wies er auf die Bedeutung gut ausgebildeter Fachkräfte für die gesamte Branche hin. Ein besonderer Dank geht auch an die LAGF, alle Ausbilder/Juroren, Sponsoren und Mitgliedsfirmen für die tatkräftige Unterstützung des Landschaftsgärtner-Cups. (mi)
Bundesweiter Berufswettbewerb auf der BuGa Koblenz Beim Bundeswettbewerb traten die Gewinner der Landeswettbewerbe an. Beim LandschaftsgärtnerCup am 09./10.09.2011 konnte krankheitsbedingt leider kein Team für Berlin und Brandenburg antreten. Matthias Lösch vom Ausbildungsbetrieb Roland Riedel Garten- und Landschaftsbau aus Berlin war als Jurymitglied dabei und Stefan Mingramm vom FGL unterstützte bei der Durchführung des Wettbewerbes.
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Auf einer Fläche von 18 m² bauten die Teilnehmer unter anderem eine Holzterrasse, eine Trockenmauer aus Basalt und pflasterten anspruchsvolle Bögen. Über zwei Tage hinweg hatte jedes Team Zeit, den vorliegenden Plan in die Realität umzusetzen. Dabei mussten die Teilnehmer alle landschaftsgärtnerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten aufbieten und zeigen, was sie während ihrer Ausbildung gelernt hatten.
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Matthias Lösch (rechts) in Aktion mit seinem Jurykollegen Ludger Plaßmann aus Hamburg Platz 1 errangen die Azubis aus Hessen-Thüringen. Auf Platz 2 kam das Team aus BadenWürttemberg. Platz 3 belegte die Mannschaft aus Nordrhein-Westfalen. Der frisch gebackene BGLPräsident August Forster lobte bei der Preisverleihung alle für ihren Ehrgeiz und wünschte den Siegern viel Glück und Erfolg für den weiteren beruflichen Lebensweg. (mi)
2.
Zeugnisübergabe im Land Brandenburg
Die Zuständige Stelle für berufliche Bildung lud am 09.09.2011 Gärtnerinnen und Gärtner aller Fachrichtungen mit bestandener Abschlussprüfung sowie deren Eltern und Ausbildungsbetriebe zur Zeugnisübergabe auf den Spargelhof Buschmann & Winkelmann nach Klaistow ein. Volker Schmidt-Roy, Mitglied des FGL-Bildungsausschusses, überbrachte den jungen Kollegen die Glückwünsche des Berufsstandes. Die besten Landschaftsgärtner, Maximilian Schwarze (HORTUS Kunstvolle Gärten), Lukas Semptner (Garten- und Landschaftsbau Jörg Raudonat) und Marko Bleyel (TÜV Rheinland Akademie) zeichnete er besonders aus und überreichte jedem ein botanisches Nachschlagewerk und eine Landschaftsgärtnertasche. Maximilian Schwarze war zur Zeugnisübergabe krank und bekommt sein Präsent noch nachgereicht.
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v.l.n.r. Marko Bleyel, Lukas Semptner, Andreas Johnke (Leiter Weiterbildung LAGF Großbeeren) und Volker Schmidt-Roy (mi)
3.
Ausbilderlehrgänge – berufsbegleitende Prüfungsvorbereitungskurse
Um den Berufsnachwuchs im GaLaBau ausbilden zu dürfen, ist neben einer Meister- oder Technikerfortbildung oder einschlägigem Studium und einer angemessenen Berufserfahrung der Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen nötig. Die Ausbildereignungsprüfung (nach AEVO) ist in der Regel im Rahmen der Meister oder Technikerausbildung mit absolviert worden. Ingenieure hingegen haben diese Prüfung in vielen Fällen nicht automatisch im Studium abgelegt, sondern müssen sie später separat ablegen, wenn sie ausbilden wollen. Es gibt in der Region Berlin und Brandenburg verschiedene Anbieter von Prüfungsvorbereitungskursen, die als Tages-, Abend- oder Wochenendkurse durchgeführt werden. Die Kosten liegen je nach Anbieter bei rund 450 bis 600 €, dazu kommen die Prüfungsgebühren z.B. der IHK Berlin von 135 €. Wenn Sie weitere Informationen zur Ausbildereignung oder Anbietern wünschen, melden Sie sich bitte bei den Referenten für Nachwuchswerbung des FGL. (dr)
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4.
Aus der Nachwuchswerbung
Ausbildungsmesse Teltow-Fläming in Luckenwalde Gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb Schmidts GARTENBAU aus Trebbin präsentierte sich der FGL am 28.05.2011 bei der Veranstaltung in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule. Azubis der Firma erklärten den Schülern das Nivelliergerät und erläuterten die täglichen Arbeiten im GaLaBau. Insgesamt eine erfolgreiche Messe mit, vor allem vormittags, zahlreichen interessierten Nachfragen der Jugendlichen. Tagung „Migration. Qualifikation. Integration.“ in Berlin Wie können Betriebe erfolgreicher Jugendliche mit Migrationshintergrund als Fachkräftepotenzial der Zukunft integrieren? Auf der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft am 30.05.2011 nahmen die FGL-Referenten für Nachwuchswerbung Stefan Mingramm und Ulla-Britt Dressler teil, um Wege zur besseren Ansprache von Jugendlichen aber auch Unternehmern mit Migrationshintergrund zu erfahren. Baustellenbesichtigung in Berlin Am besten direkt vor Ort – auf der Baustelle – kann Schülern die Vielseitigkeit des Berufes Landschaftsgärtner vermittelt werden. Dank des Engagements der Fa. Fehmer konnten am 07.06.2011 zwei siebente Klassen der Spandauer Bertolt-Brecht-Oberschule die Schulhofumgestaltung der Schule an der Haveldüne hautnah miterleben. Nach einer Einleitung mit Informationen zum Beruf durch die Referentin für Nachwuchswerbung erläuterten Peter Jänicke und Benny Gustke den interessierten Schülern die Gestaltung und den Bau des neuen Schulhofes. Berufsparcours in Berlin Torsten Rösel vom Ausbildungsbetrieb ORG Garten- und Landschaftsbau GmbH aus Berlin unterstützte am 27.06.2011 den FGL beim Berufsparcours in der Gustav-Heinemann-Schule. Sehr interessant für die Schüler war die Vorführung eines Nivelliers. Gemeinsam mit einem Azubi der Firma konnten die Schüler sich an einem Pflanzenquiz probieren, eine riesige Baumscheibe auf ihr Alter schätzen und sogar auf einer kleinen Pflasterfläche ihr handwerkliches Geschick testen. Verschiedene Geräte und Maschinen waren ebenfalls dabei und konnten von den Schülern begutachtet werden. Beim Berufsparcours werden nicht nur Infomaterialien verteilt, sondern die Berufe sollen praktisch und möglichst facettenreich dargestellt werden. Am Stand des FGL ist dies dank der beteiligten Firma großartig gelungen. Lehrer und Schüler waren gleichermaßen beeindruckt und interessiert. Unternehmer- und Ausbildungstag Süd-Ost in Berlin Am 09.09.2011 lud das Bezirksamt Treptow-Köpenick ins Familienerholungszentrum (FEZ) ein. Rund 80 Aussteller aus der Region präsentierten sich, auch der FGL war mit einem Infostand vertreten. Zahlreiche Schulklassen der umliegenden Schulen informierten sich über die Ausbildung zum Landschaftsgärtner und nahmen Infomaterial und Ausbildungsbetriebslisten mit. (mi/dr) Im Anschluss finden Sie eine Aufstellung der geplanten Aktionen zur Nachwuchswerbung. Alle Ausbildungsbetriebe sind aufgerufen, sich aktiv daran zu beteiligen, um auch im kommenden Jahr geeignete Bewerber für Praktikum und Ausbildung zu gewinnen! Falls Sie sich an einer dieser Aktionen beteiligen möchten oder Unterstützung durch die Referenten für Nachwuchswerbung (RfN) des FGL benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle. Gern nehmen wir auch Hinweise entgegen, an welchen weiteren Messen, Ausstellungen oder Ähnlichem wir teilnehmen könnten!
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Bisher geplante Nachwuchswerbeaktionen September bis Dezember 2011: September 22.09.
Praktikums- und Ausbildungsmesse, Falkensee
23./24.09.
Tage der Berufsausbildung IHK/YOU Berlin
24./25.09.
Blankenfelder Herbstfest, Berlin
27.09.
Berufsfindungstag, Teltow
29.09.
20 Jahre OSZ Werder
Oktober 17.10.
Berufsvorstellung mit Baustellenbesichtigung, Berlin
November 04.11.
Seelower Berufsbildungstag
10.11.
Tag der Ausbildung, Wünsdorf
16.11.
Bewerbertag Ernst-Reuter-Oberschule, Berlin
17.11.
Berufsmesse, BIZ Berlin/Neukölln
IV. DER BETRIEB
1.
Punkteanfrage in Flensburg jetzt einfacher
Verkehrsteilnehmer können ab sofort auch online den Antrag auf Einsicht in ihr Punktekonto im Verkehrszentralregister stellen. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: „Die Punkteanfrage in Flensburg wird einfacher. Mit dem neuen Personalausweis im Scheckkartenformat und einem entsprechenden Lesegerät kann jeder künftig über das Internet Auskunft über seinen Punktestand beantragen. Damit machen wir einen wichtigen Schritt für mehr Bürgernähe.“ Bisher musste jeder Antrag schriftlich ausgefüllt und zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Personalausweises mit der Post nach Flensburg geschickt werden. Nun kann der Antrag über die Internetseite des KBA gestellt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt verschickt die Auskunft aus Datenschutzgründen zunächst noch in Papierform. Mittelfristig soll auch die Antwort über das Internet erfolgen. Voraussetzung zur Nutzung des Internetangebots ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat und ein entsprechendes Lesegerät. Mit einer kostenlosen Software (so genannter „Ausweismapp“) werden die Daten sicher übermittelt. „Neben rechtlichen Anpassungen sind hierfür jedoch zunächst weitere technische Anforderungen und Sicherheitsbedingungen zu erfüllen“, sagt KBA-Präsident Ekhard Zinke. Der Online-Antrag ist die erste konkrete Anwendung des neuen Personalausweises im Bereich der Verkehrsverwaltung. Dafür mussten die Vorschriften der Fahrerlaubnis angepasst werden. Die Ausnahmeverordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung tritt nach der heutigen Veröffentlichung morgen in Kraft. Damit wird die rechtliche Voraussetzung für die Online-Antragsstellung auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister („Flensburger Punkteauskunft“) geschaffen. Das KBA hat das Portal am 02.05.2011 freigeschaltet. (nach: RS VGL Sachsen/BMVBS/ho)
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2.
Sendebericht des Faxgeräts gilt als Zustellungsnachweis
Reicht der Sendebericht aus dem Fax als Nachweis, dass der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat? Gelten Fristen als gewahrt, wenn der Ausdruck einen Datums- und Uhrzeitstempel enthält? Das OLG Bremen hat diesem Streit ein Ende bereitet (3 U 41/10). Der Sendebericht gilt als ausreichender Zustellnachweis. Es ist damit der Empfänger, der im Zweifel beweisen muss, dass das Dokument nicht angekommen ist, etwa aus technischen Gründen, die allerdings unvermeidbar sein müssen. Auch hierfür hat der Empfänger die Darlegungs- und Beweislast. (nach: DEGA GALABAU/gn)
3.
Zugang einer Erklärung bei Anrufweiterleitung
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 12.12.2001 (X ZR 192/00) festgestellt, dass die so genannte Anrufweiterleitung bei Telefonanrufen bewirkt, dass der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen im Zweifel als ermächtigt gilt, Willenserklärungen für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen. In dem entschiedenen Fall streiten die Parteien über den Zugang von Aufforderungen zur Mängelbeseitigung und nachfolgend um Schadensersatzansprüche. Die Vorinstanzen hatten zu prüfen, inwieweit eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung zugegangen war. Der Verantwortliche hatte sein Telefon auf einen anderen Apparat im Unternehmen umgestellt, so dass ein anderer Mitarbeiter die entsprechenden Anzeigen entgegengenommen hatte. Zunächst hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, dass nicht feststehe, ob die entsprechende Mitteilung dem verantwortlichen Mitarbeiter, der die Anrufweiterleitung geschaltet hatte, wirksam zugegangen sei. Nach Auffassung des OLG Köln sei die Mitteilung an einen untergeordneten Angestellten, der erst noch den maßgebenden Angestellten informieren solle, nicht ausreichend und bewirke daher noch keinen Zugang. Dieser Auffassung ist der BGH entgegen getreten. Der BGH teilt zwar grundsätzlich die Ansicht, dass bei untergeordneten Mitarbeitern die Stellung als „Empfangsbote“ einer Mitteilung fehlen kann. Das gelte insbesondere bei nicht verkörperten Willenserklärungen (Schriftstücken) aufgrund der Schwierigkeit, mündliche Erklärungen korrekt zu übermitteln. In dem vorliegenden Fall seien jedoch höhere Anforderungen an die Person, die die Nachricht übermittelt, zu stellen. Dabei sei zunächst zu berücksichtigen, dass der verantwortliche Mitarbeiter bewusst sein Telefon auf einen Apparat eines anderen Mitarbeiters umgestellt hatte. Diese Anrufweiterleitung bewirke, dass der auf diese Weise den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen im Zweifel als ermächtigt gelte, Willenserklärungen oder diesen gleichzustellende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen. Für den Zugang dieser Erklärung sei dann lediglich entscheidend, dass berücksichtigt werden müsse, wie lange der „Empfangsbote" der Erklärung für die Übermittlungstätigkeit normalerweise benötige. Nach Ablauf dieser Zeit könne erwartet werden, dass der Erklärungsempfänger (also der den Anruf umleitende Mitarbeiter) von der Nachricht Kenntnis nehme und auf diese reagiere. In dem entschiedenen Fall waren die Aufforderungen zur Mängelbeseitigung (mittels Anrufweiterleitung) dem verantwortlichen Mitarbeiter daher zugegangen. Das Urteil überzeugt in seinen Ausführungen zu den Zeitabläufen nicht; gleichwohl sollte es in der Praxis weitgehend beachtet werden: Bei Krankheit oder Urlaub wird im Unternehmen gerne auf die Anrufweiterleitung zurückgegriffen. Soweit nicht sichergestellt werden kann, dass eine befähigte Person die entsprechenden Erklärungen entgegen nimmt, sollte, wie das Urteil zeigt, auf eine Weiterleitung verzichtet werden. Es muss näm22
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lich sichergestellt werden, dass wichtige Erklärungen der richtigen Person zur richtigen Zeit auch zugehen. (nach: RS FG Bau/gn)
4.
Aktuelle Pflanzenschutzsituation
Ambrosia, Beifußblättriges Traubenkraut An Wegrändern, Feldrändern, entlang von Zäunen und auf neu durch Gartenbaumaßnahmen bzw. Tiefbaumaßnahmen gestalteten Flächen sind zumindest in Südbrandenburg verstärkt Ambrosiapflanzen zu finden. Sie befinden sich zurzeit bereits in Blüte und bilden demnächst Samen aus, die ihre Keimfähigkeit über mehrere Jahrzehnte behalten. Eine Bekämpfung der allergenen Pflanze ist möglich durch -
Ausreißen und Vernichten von Einzelexemplaren und auf kleinen Flächen, tiefes Abschneiden, Herbizid auf Wiederaustrieb vor Blütenbildung, bei flächigem oder streifenweisem Auftreten Spritz- oder Streichbehandlung mit Glyphosat- Präparaten vor der Blüte.
Pflanzen oder abgeschnittene Triebe ohne offene Blüten können kompostiert oder als Mulch verwendet werden. Bereits blühende Pflanzen bilden noch Samen aus und tragen nach Abtrocknung zur weiteren Verbreitung bei. Ebenso wirkt ein Herbizideinsatz nur unvollkommen oder gar nicht auf bereits vorhandene Samen. Thuja-Miniermotte An Triebspitzen werden bei Befall demnächst die Symptome der Raupenminierung sichtbar. Die Räupchen fressen bis zum Frühjahr des kommenden Jahres. Bei Befallsverdacht und zur Differenzierung gegen Pilzinfektionen sollten Triebspitzen 24 Stunden in eine helle Tüte gegeben werden. Miniermotten-Raupenbefall ist an den austretenden dunklen Kotkrümeln der Räupchen zu erkennen. Zur Bekämpfung eignen sich die Insektizide: Bi 58 (Dimethoat), NeemAzal-T/S (Azadirachtin), Trafo WG bzw. Lambda WG (lambda-Cyhalothrine), Confidor WG 70 (Imidacloprid), Calypso (Thiacloprid) zugelassen. Goldafter Der Befall hat sich in diesem Jahr anscheinend wieder im südlichen und östlichen Teil des Landes Brandenburg ausgeweitet. Die wenige Millimeter großen Jungraupen des Goldafters fressen zurzeit an Triebspitzen und verursachen im Spätsommer Schabefraß an Blättern von Quercus, Prunus, Crataegus, Pyrus, Malus, Cydonia. Eine Bekämpfung ist möglich durch winterlichen Schnitt der Gespinste an Triebspitzen und Insektizideinsatz gegen beißende Insekten entweder vor oder nach der Winterruhe. Vorsicht: Die Raupen tragen allergene Brennhaare! Schermaus Durch reichliche Niederschläge sind die bisher befallsprädestinierten Flächen an Bachläufen, feuchten Waldrändern und Wiesen von den Tieren verlassen worden. Es zeigt sich überraschender Befall auf höher gelegenen Standorten sowie bereits sommerlicher Schadfraß an Gehölzen. Die Vermehrung und Verbreitung der Nager ist seit mehreren Wochen im vollen Gange. Eine Bekämpfung mit Rodentiziden ist zurzeit aussichtslos, weil zuviel bevorzugte Frischnahrung im Angebot ist. Mit den zugelassenen Köderpräparaten sollte bis nach Vegetationsende gewartet werden. Vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. Anlage von Wandersperren und Einsetzen von Drahtkörben, sind jederzeit sinnvoll. Nacktschnecken Begünstigt durch die Witterung der letzten 6 Wochen nimmt die Aktivität und registrierte Besatzdichte der Spanischen Wegschnecke stark zu. Schäden sind an weichlaubigen Containerpflanzen und an Aussaaten von Gehölzen auf Böden mit höherem Schluff-, Ton- oder Lehmanteil möglich. Bevorzugt sind Übergangslagen von Siedlungsrändern zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wegränder, Hecken23
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biotope Ausgang starken Befallsdruckes. Es sind zurzeit alle Entwicklungsstadien dieser Nacktschnecke, von Eiablage über Jungtieren bis zu erwachsenen Tieren, nachweisbar. Die Eiablage nimmt in den kommenden Wochen stark zu. Starke Eiablagen werden unter abgelagertem Baumaterial, unter Containern oder abgelagerten Schnittresten gefunden. Schneckenbekämpfungsmittel sollten nur maximal bis zu der zugelassen Aufwandmenge je Flächeneinheit angewandt werden. Besser ist mehrmalige Anwendung in geringerer Dosis. Unbedingt zu empfehlen ist ein ständiger Wirkstoffwechsel – Eisen-III-Phosphat, Methaldehyd, Methiocarb, um Resistenz vorzubeugen. Mesurol Schneckenkorn bzw. Bayer Garten Schneckenkorn Mesurol (Wirkstoff Methiocarb) wurde neu zugelassen für den Einsatz in Zierpflanzenbeständen unter Glas und im Freiland für den kommerziellen Pflanzenbau und für die Anwendung im Haus- und Kleingarten. Die Zulassung ist bis 2021 befristet. Feuerbrand Ende Juli wurde Befall in Nordbrandenburg an Crataegus, auch hier mit Sicherheit mit einer alten Triebinfektion, nachgewiesen. Bei Befallsverdacht bitte den Pflanzenschutzdienst informieren. Rosskastanienminiermotte und Blattbräune der Kastanien Örtlich sind sowohl die Minierschäden der Kastanienmotte – vorrangig an Aesculus hippocastanum als auch die Symptome der Blattfleckenkrankheit Guignardia aesculi – besonders stark an A. carnea „Briottii“ – zu finden. In diesem Jahr erscheinen alle Maßnahmen zur Laubbeseitigung besonders effektiv. Laubbeseitigungsmaßnahmen richten sich gegen beide Schadorganismen und sind an isolierten Standorten ohne Unterbewuchs sehr effektiv. Sie sollten bereits jetzt durch- und fortgeführt werden. Buchsbaumzünsler Zum seit 2009 bekannten Befallsstandort ist im Land Brandenburg ein weiterer Fall in einem Hausgarten hinzugekommen. Beide Vorkommen sind ca. 20 km Luftlinie voneinander entfernt und stehen anscheinend nicht in Verbindung miteinander, sondern sind unabhängig voneinander offensichtlich durch den Kauf und die Pflanzung befallener Ware entstanden. Der größte Teil der Population besteht zurzeit aus Altraupen, Puppen und Faltern; befallene Pflanzen tragen versponnene Zweige und zeigen starke Fraßschäden. Bei hohen September- und Oktober-Temperaturen und spätem Frosteintritt ist eine vollständige 3. Generation zu erwarten. Die im Gespinst angelegten Puppen sind zwischen dem Laub sehr schlecht erkennbar. Deshalb sollte bei Befall ein starker Rückschnitt erfolgen, mit dem alle an der Pflanze vorhandenen Raupen und Puppen abgetragen werden. Umzug des LELF, Abteilung Pflanzenschutzdienst Am 14./15. September 2011 ist der Umzug vom bisherigen Standort Frankfurt (Oder)-Markendorf in das Behördenzentrum Müllroser Chaussee vollzogen. Die neue Adresse lautet: LELF Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder) Der Pflanzenschutzdienst ist seit 16.09.11 unter folgenden Nummern erreichbar: Sekretariat Pflanzenschutzdienst 0335 / 560 2101 Fax Pflanzenschutzdienst 0335 / 560 2114
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Sachkundelehrgänge im Pflanzenschutz Folgende Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde im Pflanzenschutz werden im Herbst / Winter 2011 / 2012 angeboten:
Lehrgang
Prüfung
17. – 21.10.11
24.10.11
Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V. 14662 Friesack, Berliner Allee 6
033235 / 507-0
Anwender
21. - 24.11.11
28.11.11
Amt für Landwirtschaft und Umwelt Landwirtschaftsschule Luckenwalde 14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2
03371 / 608 4702 Fr. Wolff
Anwender/ Abgabe
01.- 03.11.11
07.11.11
Erwachsenenbildung Land Brandenburg e.V. 15926 Luckau, Zaakoer Weg 15
003544 / 51273 Fr. Sikorski
Anwender/ Abgabe
21.11.11
Landwirtschaftsschule Oranienburg 16515 Oranienburg, Germendorfer Allee 18
03301 / 6017045_46 Fr. Glawe/ Fr. Schweitzer
Anwender/ Abgabe
003984 / 2551 Fr. Fistler
Anwender
03371 / 608 4702 Fr. Wolff
Anwender/ Abgabe
07./08. – 14./16.11.11
Bildungsträger / Lehrgangsort
Kreisvolkshochschule Uckermark Regionalstelle Bildung im Agrarbereich 17291 Prenzlau, Brüssower Allee 48 Amt für Landwirtschaft und Umwelt Landwirtschaftsschule Luckenwalde 14943 Luckenwalde, Am Nuthefließ 2
Telefon
Bemerkungen
28.- 30.11.11
06.12.11
09. - 12.01.12
16.01.12
16. - 18.01.12
23.01.12
Kreisvolkshochschule Regionalstelle für Bildung im Agrarbereich 04916 Herzberg, Anhalter Straße 7
03535 / 465 305 Hr. Sonntag
Anwender
19.03.12
Landwirtschaftsschule Oranienburg 16515 Oranienburg, Germendorfer Allee 18
03301 / 6017045_46 Fr. Glawe/ Fr. Schweitzer
Anwender/ Abgabe
05./06. 12./14.03.12
Ansprechpartner:
Manfred Lehmann; Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg Tel.: 03 55 – 49 91 71 67
(nach: Pflanzenschutzdienst Brandenburg/ks)
25
FACHVERBAND GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU BERLIN UND BRANDENBURG e.V. Mitgliederinformation 04/2011 vom 23.09.2011
5.
Konjunkturumfrage
1. Durchschnittliche Auslastung PFLEGE in Wochen:
Wochen
I/2009 21
II/2009 17
III/2009 IV/2009 20 14
I/2010 20
II/2010 20
III/2010 IV/2010 21 17
I/2011 24
II/2011 18
III/2011 IV/2011 16
I/2010 6
II/2010 10
III/2010 IV/2010 8 9
I/2011 9
II/2011 11
III/2011 IV/2011 11
I/2010 51% 22% 27%
II/2010 51% 6% 43%
III/2010 33% 21% 46%
IV/2010 40% 17% 43%
I/2011 44% 15% 41%
II/2011 37% 11% 52%
III/2011 IV/2011 36% 7% 57%
I/2010 60% 40% 0,6 5,6
II/2010 67% 33% 2,9 1,6
III/2010 58% 42% 3,2 0,4
IV/2010 45% 55% 1,6 1,0
I/2011 46% 54% 0,9 4,1
II/2011 57% 43% 1,1 0,5
III/2011 IV/2011 45% 55% 1,5 0,5
2. Durchschnittliche Auslastung NEUBAU in Wochen:
Wochen
I/2009 6
II/2009 6
III/2009 IV/2009 8 7
3. Auftragslage gegenüber Vorjahreszeitraum:
gleich schlechter besser
I/2009 43% 17% 10%
II/2009 52% 15% 33%
III/2009 33% 31% 36%
IV/2009 43% 28% 29%
4. Veränderung Mitarbeiterzahl zum Vorjahresquartal
nein ja Zahl + Zahl -
I/2009 49% 51% 0,3 8,3
II/2009 48% 52% 0,6 1,9
III/2009 63% 37% 1,8 0,3
IV/2009 54% 46% 2,0 0,8
5. Veränderung Mitarbeiterzahl zum letzten Quartal
nein ja Zahl + Zahl -
I/2009 47% 53% 0,1 8,3
II/2009 57% 43% 0,9 1,9
III/2009 68% 32% 3,0 0,3
IV/2009 69% 31% 1,3 0,8
I/2010 60% 40% 0,5 5,6
II/2010 50% 50% 2,9 1,6
III/2010 60% 40% 4,4 0,4
IV/2010 63% 37% 0,7 1,0
I/2011 60% 40% 1,5 7,0
II/2011 41% 59% 2,5 0,7
III/2011 IV/2011 56% 44% 1,5 0,5
I/2009
II/2009
III/2009 IV/2009 96% 4% 14
I/2010
II/2010
III/2010 IV/2010 100% 100% 0% 0% 0 0
I/2011
II/2011 21% 79% 34
III/2011 IV/2011 98% 2% 100
6. Kurzarbeit
nein ja % der MA
7. Preisentwicklung gegenüber Vorjahr a) öffentliche Auftraggeber
höher gleich geringer
II/2009 3% 51% 46%
III/2009 IV/2009 2% 2% 49% 67% 49% 31%
I/2010 5% 63% 32%
II/2010 3% 59% 38%
III/2010 6% 72% 22%
IV/2010 13% 62% 25%
I/2011 5% 84% 11%
II/2011 3% 69% 28%
III/2011 IV/2011 18% 75% 7%
I/2009 5% 68% 27%
II/2009 0% 60% 40%
III/2009 IV/2009 6% 2% 57% 74% 36% 24%
I/2010 5% 73% 22%
II/2010 7% 71% 22%
III/2010 8% 72% 20%
IV/2010 11% 77% 12%
I/2011 14% 70% 16%
II/2011 18% 69% 13%
III/2011 IV/2011 33% 58% 8%
I/2009 3% 77% 20%
II/2009 5% 69% 26%
III/2009 10% 75% 15%
I/2010 9% 78% 13%
II/2010 16% 73% 11%
III/2010 IV/2010 23% 37% 62% 55% 15% 8%
I/2011 27% 67% 6%
II/2011 25% 75% 0%
III/2011 IV/2011 46% 52% 2%
I/2009 5% 68% 27%
b) Gewerbe, Industrie
höher gleich geringer c) privat
höher gleich geringer
26
IV/2009 16% 69% 14%
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8. Zahlungsverhalten Zahlungsziel wurde… eingehalten nicht eing.
I/2009
II/2009
III/2009
IV/2009
I/2010
II/2010
III/2010
61% 39%
64% 36%
53% 47%
70% 30%
57% 43%
61% 39%
66% 34%
III/2009 IV/2009 25 31 10 9 5 5
I/2010 32 11 7
II/2010 23 10 5
III/2009 17% 74% 9% 0% 10%
I/2010 18% 72% 8% 2% 13%
I/2010 2% 11% 61% 25% 0% 0%
IV/2010
II/2011
III/2011
61% 39%
60% 40%
64% 36%
III/2010 IV/2010 30 18 10 8 5 4
I/2011 23 8 5
II/2011 27 9 5
III/2011 IV/2011 22 7 5
II/2010 17% 79% 2% 2% 7%
III/2010 IV/2010 17% 10% 79% 88% 2% 0% 2% 2% 9% 8%
I/2011 20% 72% 6% 2% 8%
II/2011 14% 80% 6% 0% 11%
III/2011 IV/2011 16% 77% 5% 2% 10%
II/2010 2% 36% 51% 11% 0% 0%
III/2010 IV/2010 5% 3% 40% 42% 42% 48% 13% 7% 0% 0% 0% 0%
I/2011 6% 28% 50% 12% 4% 0%
II/2011 3% 42% 45% 8% 2% 0%
III/2011 IV/2011 7% 42% 49% 0% 2% 0%
I/2010 2% 19% 56% 21% 2% 0%
II/2010 2% 45% 40% 13% 0% 0%
III/2010 7% 42% 42% 9% 0% 0%
IV/2010 3% 45% 42% 10% 0% 0%
I/2011 8% 33% 49% 8% 2% 0%
II/2011 5% 55% 31% 9% 0% 0%
III/2011 IV/2011 8% 45% 42% 3% 2% 0%
I/2010 0% 23% 48% 27% 3% 0%
II/2010 2% 27% 59% 12% 0% 0%
III/2010 2% 27% 48% 21% 0% 2%
IV/2010 3% 25% 61% 11% 0% 0%
I/2011 2% 25% 50% 18% 5% 0%
II/2011 3% 32% 55% 5% 5% 0%
III/2011 IV/2011 4% 30% 55% 9% 0% 2%
II/2010 2% 36% 55% 7% 0% 0%
III/2010 2% 38% 44% 14% 0% 2%
IV/2010 6% 33% 47% 14% 0% 0%
I/2011 5% 35% 54% 6% 0% 0%
II/2011 5% 40% 48% 5% 2% 0%
III/2011 IV/2011 2% 43% 45% 9% 2% 0%
64% 36%
I/2011
IV/2011
9. Angebote pro Auftrag bei Ausschreibungen
öffentlich beschränkt freihändig
I/2009 22 9 5
II/2009 34 10 5
10. Nachunternehmertätigkeit
nie gelegentlich häufig meistens Anteil in %
I/2009 17% 79% 3% 1% 9%
II/2009 15% 81% 2% 2% 10%
IV/2009 20% 69% 6% 5% 11%
11. a) Zukunftsaussichten für Branche (aktuelles Jahr) Schulnoten 1 2 3 4 5 6
I/2009 0% 13% 49% 33% 4% 0%
II/2009 0% 16% 53% 30% 0% 0%
III/2009 0% 18% 58% 23% 0% 0%
IV/2009 0% 29% 48% 19% 4% 0%
11. b) Zukunftsaussichten für eigenen Betrieb (aktuelles Jahr) Schulnoten 1 2 3 4 5 6
I/2009 0% 29% 52% 13% 6% 0%
II/2009 0% 26% 43% 26% 5% 0%
III/2009 0% 25% 49% 23% 4% 0%
IV/2009 2% 40% 34% 22% 2% 0%
11. c) Zukunftsaussichten für Branche (nächste 5 Jahre) Schulnoten 1 2 3 4 5 6
I/2009 0% 11% 60% 19% 10% 0%
II/2009 0% 7% 69% 19% 5% 0%
III/2009 2% 12% 41% 39% 6% 0%
IV/2009 0% 28% 45% 21% 6% 0%
11. d) Zukunftsaussichten für eigenen Betrieb (nächste 5 Jahre) Schulnoten 1 2 3 4 5 6
I/2009 0% 31% 46% 18% 3% 2%
II/2009 0% 7% 69% 19% 8% 0%
III/2009 0% 25% 49% 23% 4% 0%
IV/2009 0% 29% 53% 16% 2% 0%
I/2010 0% 27% 50% 20% 2% 0%
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13. Anzahl der Beschäftigten aktuell I/2009 17,1
II/2009 15,6
III/2009 IV/2009 24,0 20,
I/2010 18,4
II/2010 23,0
III/2010 IV/2010 27,1 24,4
I/2011 20,1
II/2011 24,6
III/2011 IV/2011 19,3
(ho/rl)
V. BAUVERTRAGSRECHT
1.
Wettbewerbsteilnahme kommunaler Unternehmen mit Insolvenzrisiko rechtmäßig
Die Vergabekammer Sachsen hat mit Beschluss vom 15.02.2011 (1/SVK/052-10) wie folgt entschieden: 1.
Das europäische Vergaberecht knüpft vergaberechtliche Ausschlussgründe regelmäßig nicht an die staatliche Eigentümerstellung des Unternehmens, sondern daran, ob die Teilnahme des Bieters geeignet sein könnte, den Wettbewerb zu verzerren, was dann der Fall ist, wenn der Bieter staatliche Beihilfen erhält und somit faktisch kein Insolvenzrisiko trägt.
2.
Eine Konzernzugehörigkeit bzw. gesellschaftsrechtliche Verbundenheit eines Bieters mit dem Auftraggeber impliziert noch nicht zwangsläufig wettbewerbsverletzende Verhaltensweisen. Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bzw. des Diskriminierungsverbots greifbar ist.
Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Stadt schrieb Planungsleistungen aus. Eine Bieterin beabsichtigte, als Nachunternehmerin eine GmbH einzusetzen, an der die Stadt beteiligt war. Dies rügte ein anderer Bieter mit der Begründung, der Wettbewerb werde durch die gesellschaftsrechtliche Verbundenheit der Stadt mit dem Nachunternehmen beeinträchtigt. Die Vergabekammer sah die Voraussetzungen für eine Wettbewerbsverzerrung jedoch als nicht erfüllt an. In der Regel seien nur die Gebietskörperschaften - also die Kommunen selbst - vom Wettbewerb ausgeschlossen, da diese kein Insolvenzrisiko trügen und dieses Privileg als "staatliche Beihilfe" anzusehen sei. In diesem Fall sei das Nachunternehmen aber kein dergestalt privilegiertes Unternehmen, denn der entsprechende Gesellschaftsvertrag sehe eine regelmäßige Nachschusspflicht der Gesellschafter nicht vor. Andere Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsverzerrung seien nicht ersichtlich. Es könne keine Rede davon sein, dass die Auftraggeberin zu irgendeinem Zeitpunkt über die Nachunternehmerin eine bestimmende Kontrollfunktion hätte ausüben können. Auch lägen keine Hinweise dafür vor, dass eine einflussnehmende Personenidentität der Geschäftsführung oder eine ähnliche Verbindung bestanden hätte, die eine Wettbewerbsbeeinflussung wahrscheinlich gemacht hätte. (nach: Bauinfo BB/gn)
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2.
Anwendung der ILO-Kernarbeitsnormen in Berlin
Das Land Berlin hat mit dem gemeinsamen Rundschreiben Nr. 2/2011 der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die im gemeinsamen Rundschreiben Nr. 4/2010 vorgegebenen Vergabekriterien entsprechend der ILOKernarbeitsnormen (Verbot des Einsatzes von mit Kinderarbeit hergestellten Waren) konkretisiert. Es betrifft insbesondere Bauleistungen, bei denen die Verwendung von Natursteinen und Produkten aus Holz zur Anwendung gelangen. Das als Anlage beigefügte Rundschreiben gibt konkrete Quellen an, bei denen weitergehende Informationen über entsprechende Produkte mit Zertifikaten zu erhalten sind, die belegen, dass diese nicht mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BerlAVG wird die bestmögliche Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen bei der Vorlage der unter www.kompass-nachhaltigkeit.de aufgeführten Produkt-Zertifikate vermutet. (nach: RS FG Bau/gn/ho)
3.
Nachtrag bei kontaminiertem Straßenbaumaterial
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 24. Februar 2011 (AZ.: 2 U 177/09) festgestellt, dass ein Auftragnehmer Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises habe, wenn sich nach Auftragsvergabe herausstelle, dass das wieder zu verwendende Material vom ursprünglichen Leistungsverzeichnis negativ abweiche. Der Auftragnehmer müsse nicht mit Kontaminationen rechnen, wenn dies nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung angegeben sei. Im zugrunde liegenden Fall ging es um den Ausbau einer Ortsdurchfahrt. Mehrere Positionen lauteten "zum Verfüllen nicht verwendeten Aushubs in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle entfernen" bzw. "Boden in Eigentum des AN übernehmen und entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz der Wiederverwertung zuführen". Nachdem sich im Zuge der Ausführung aufgrund einer Analyse des gelösten Bodens eine Zuordnungsklasse für Böden nach LAGA von Z 1.1 ergeben hatte, reichte der AN ein Nachtragsangebot ein, das eine Zulage bei belastetem Boden gemäß LAGA Z 1.1 für das Lösen der Böden und Abfahren in genehmigte Endlager einschließlich der Kippgebühr beinhaltete. Diese Nachträge wies der AG mit dem Argument zurück, die Kalkulation des AN, für die Böden den Zuordnungswert Z 0 nach LAGA zu unterstellen, stelle eine reine, nicht schutzwürdige Spekulation dar, da der AN mit der üblichen Schadstoffbelastung hätte rechnen müssen. Das OLG gab indes der Klage dem Grunde nach statt und verwies darauf, dass der AN nicht mit Kontaminationen rechnen müsse, wenn diese nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung angegeben sei. Das Risiko für die maßgebenden Bodenverhältnisse trage der AG, insbesondere hinsichtlich einer Abweichung der tatsächlich angetroffenen Bodenbeschaffenheit von der erwarteten. Zusätzlich verwies das OLG auf die zu berücksichtigenden DIN-Normen 18300 und 18299, die als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung fordern, dass Schadstoffbelastungen nach Art und Umfang bei einem Boden sowie generell die Bodenverhältnisse anzugeben sind. Die Rechtsprechung ist insoweit neu, als bisher der Grundsatz galt, dem Auftragnehmer eine Kenntnis der örtlichen Verhältnisse hinsichtlich bekannter abstrakter Kontaminierungsrisiken grundsätzlich zuzumuten. Angesicht der Rechtsprechung anderer Obergerichte sollte der Bauunternehmer zumindest in den Fällen Nachforschungen anstellen, in denen die potentielle Kontamination öffentlich dokumentiert ist, etwa in Umweltatlanten oder ähnlichen Karten. (nach: Bauinfo BB/gn/ho)
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4.
Zwei-Monats-Schlusszahlungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B ist unwirksam
Das Landgericht (LG) Heidelberg hat mit Urteil vom 10.12.2010 (3 O 170/10) wie folgt entschieden: 1. § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B, wonach die Schlusszahlung spätestens zwei Monate nach Zugang der Schlussrechnung fällig wird, hält - sofern vom Auftraggeber gestellt - einer AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam. 2. Auch die Kombination von Fälligkeits- und Verzugsregelungen gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 mit § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B weichen derart vom gesetzlichen Leitbild der §§ 286. 641 BGB ab, dass weder die Fälligkeitsregelung in § 16 Nr. 3 VOB/B noch die Verzugsregelung in § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B einer Inhaltskontrolle standhalten. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bauunternehmer stellt auf der Grundlage eines VOB-Vertrags eine Schlussrechnung über 3.155.000 Euro mit dem Passus "zahlbar bis 25.05.2010 ohne Abzug". Die Schlussrechnung geht dem Bauherrn am 25.03.2010 zu. Am 25.05. teilt der Bauherr mit, die Prüfung sei abgeschlossen. Das geprüfte Schlussrechungsexemplar geht dem Bauunternehmer am 16.06.2010 zu. Zuvor hat er bereits am 26.04. eine Mahnung ausgesprochen. Eine erste Zahlung erfolgt am 17.06. in Höhe von 710.000 Euro, am 22.06.2010 eine weitere von 135.000 Euro. In diesem Rechtsstreit ging es ausschließlich um die Verzugszinsen auf diese beiden Zahlungen: Das LG Heidelberg sprach dem Bauunternehmer Verzugszinsen für den Zeitraum vom 25.05.2010 bis 17. bzw. 22.06.2010 in Höhe von 4.285 Euro zu. Bei Anwendung der VOB/B-Regelungen hätte der Bauunternehmer keine Verzugszinsen verlangen können. Die Fälligkeit wäre gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B zwei Monate nach Zugang, also am 25.05.2010 eingetreten. Zu einem Zahlungsverzug wäre es im Übrigen nicht gekommen, da es der Bauunternehmer versäumt hatte, gemäß § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nach Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zu setzen. Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung die beiden VOB-Regelungen nicht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht. Es hat diese Regelungen einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen, weil der Auftraggeber die VOB/B nur mit Abweichungen - hier: mit der Vereinbarung einer ausschließlich förmlichen Abnahme - gestellt hatte. Grundsätzlich gesteht das Gericht dem Auftraggeber zwar einen gewissen Zeitraum für die Prüfung der Schlussrechnung zu, fand jedoch eine generelle Prüffrist von zwei Monaten bedenklich, da es eine derart lange Prüffrist in den meisten Fällen nicht für erforderlich hält. Nach der gesetzlichen Regelung des § 641 BGB knüpfe die Fälligkeit der Schlussrechnung dagegen an die Abnahme ohne jedwede Prüffrist an. Im typischen Anwendungsfall eines Bauvertrags mit der VOB-Fälligkeitsregelung liege mithin eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung vor. Dies sei umso weniger zu tolerieren, als auch die VOB/B-Verzugsregelung vom gesetzlichen Leitbild des § 286 Abs. 3 BGB abweiche, wonach der Schuldner bereits 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug gerate. Im ausgeurteilten Fall sieht das Landgericht den Verzugsbeginn nur deshalb im 25.05. und nicht bereits 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung, weil es der Bauunternehmer selbst war, der in der Schlussrechnung eine Zahlungsfrist bis zum 25.05. genannt hatte. An dieser müsse er sich festhalten lassen. Es scheint sich eine herrschende Meinung herauszubilden, dass die Fälligkeitsregelung der - vom Auftraggeber gestellten! - VOB/B unwirksam ist. Die Unwirksamkeit der VOB/B-Verzugsregelung hat nach OLG Celle und OLG München auch der BGH festgestellt (BGH, IBR 2009, 566). Die Praxis hat die Konsequenz noch nicht erkannt: In vielen VOB/B-Bauverträgen dürfte Schlusszahlungsverzug bereits 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung eintreten!
(ibr-online/gn) 30
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5.
Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten - Nachforderung möglich
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 30.11.2010 (15 U 77/10) entschieden: Selbst wenn der Auftraggeber mit den vermeintlichen Kosten der Mängelbeseitigung gegenüber dem Restwerklohnanspruch des Auftragnehmers aufgerechnet hat, ist es ihm grundsätzlich nicht verwehrt, später weitergehende Ansprüche wegen des gleichen Mangels gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Bauunternehmer beauftragte einen Nachunternehmer (NU) mit der Durchführung von Trockenbauarbeiten (u. a. Verkleidung der Installationsrohre einschließlich eines Abluftrohres der Heizung). Nachdem sich ein Mangel an der Leistung zeigte, teilte der Bauunternehmer dem NU mit, er ließe diesen Mangel kurzfristig durch eigenes Personal beseitigen, stellte diesem die aufgewendeten Kosten in Höhe von 784,00 € in Rechnung und zog diesen Betrag vom Restwerklohn ab. In einem zwischen dem Bauunternehmer und dem Bauherrn geführten Rechtsstreit, in dem dem NU der Streit verkündet worden war, stellte der Gerichtssachverständige fest, eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung sei durch den Bauunternehmer nicht erfolgt, und schätzte die Mängelbeseitigungskosten auf ca. 6.000,00 €. Der Bauunternehmer verlangte vom NU Freistellung von den Zahlungsansprüchen des Bauherrn wegen dieser Mängelbeseitigungskosten abzüglich des bereits abgerechneten Anteils. Der NU war der Auffassung, er habe darauf vertrauen dürfen, dass der Mangel vom Bauunternehmer beseitigt wurde und die in der Rechnung in Ansatz gebrachten Mängelbeseitigungskosten abschließend waren. Das Landgericht folgte der Auffassung des NU und wies die Klage ab. Die Berufung des Bauunternehmers blieb ohne Erfolg. Dem Freistellungsanspruch des Bauunternehmers stehe nach Auffassung des OLG Köln jedoch nicht der Einwand eines Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB entgegen; denn auch wenn der Bauunternehmer die vermeintlichen Kosten der Mängelbeseitigung bereits abgerechnet habe, sei es möglich, darüber hinaus einen weiteren Schadensersatzanspruch wegen des gleichen Mangels geltend zu machen. Etwas anderes würde nach § 242 BGB nur dann gelten, wenn der Bauunternehmer beim NU ein berechtigtes Vertrauen begründet hätte, einen weitergehenden oder parallelen Schadensersatz nicht mehr geltend zu machen. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen. Die Rechnung schließe in keiner Weise inhaltlich aus, dass der Umfang des Schadens größer sei und noch ein weiterer Mängelbeseitigungsanspruch entstehe. (nach: Bauinfo BB/gn)
6.
Rechtliche Bindungswirkung einer Kulanzvereinbarung
Das OLG München hat mit Urteil vom 01.03.2011 (9 U 3782/10) wie folgt entschieden: 1. Eine Kulanzvereinbarung ist in der Regel rechtlich bindend, wenn sie zur Vermeidung eines Rechtsstreits getroffen wird. 2. Der Rechtsbindungswille der Parteien muss durch Auslegung der Kulanzregelung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutung der Angelegenheit sowie der Interessenlage festgestellt werden. Dem Urteil liegt ein Sachverhalt aus dem Malerhandwerk zu Grunde. Der Konfliktfall kann aber ebenso in der grünen Branche auftreten: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Erstattung von Ersatzvornahmekosten für Malerarbeiten an der Außenfassade einer Wohnanlage. Nachdem die Klägerin festgestellt hatte, dass die Farbanstriche an sämtlichen Außenfassaden übermäßig ausgeblichen waren, leitete sie ein selbständiges 31
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Beweisverfahren gegen die Beklagte ein. Während dessen Durchführung bot die Beklagte an, die „streitgegenständlichen Fassaden" überarbeiten und eine neue Beschichtung aufbringen zu lassen. Dies sollte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und einer Mangelhaftigkeit erfolgen. Die Klägerin wies die angebotene Nachbesserung mit der Begründung zurück, ihr stünde ein Anspruch auf vorbehaltlose Mängelbeseitigung zu. Die Beklagte erklärte daraufhin, die Nachbesserungsarbeiten würden ohne Einschränkung und Vorbehalte angeboten, allerdings werde „nichts anerkannt“. Die Klägerin war hiermit einverstanden und verzichtete auf eine weitere Begutachtung der Fassadenanstriche im Beweisverfahren. In der Folgezeit ließ die Beklagte sämtliche Fassaden mit Ausnahme der Westfassade nacharbeiten. Nachdem die Beklagte deren Nachbesserung endgültig verweigerte, beauftragte die Klägerin ein Drittunternehmen. Mit der entschiedenen Klage begehrte die Klägerin den Ersatz ihrer insoweit entstandenen Aufwendungen. Das LG wies die Klage ab; das OLG verurteilte die Beklagte zur Erstattung der Ersatzvornahmekosten. Die Parteien hätten eine bindende Kulanzregelung getroffen, wonach sich die Beklagte verpflichtet habe, sämtliche Fassadenflächen, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gewesen seien, neu zu beschichten. Diese Leistung habe die Beklagte in der Folgezeit aber nur zum Teil erbracht. Dass die Beklagte ihre Angebote „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und „ohne Anerkennung der Mangelhaftigkeit der Fassaden" abgegeben habe, stehe einer bindenden Kulanzregelung nicht entgegen. Dies bedeute lediglich, dass die angebotene Leistung allein auf Entgegenkommen beruhe, nicht aber auf der Anerkennung einer Leistungsverpflichtung. Damit sollten die Wirkungen des § 212 Abs. 1 Nr. 1 )* BGB ausgeschlossen werden. Denn die Vornahme oder Zusage einer Kulanzleistung an sich stelle niemals ein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis dar. )* § 212 Abs. 1 Nr. 1 lautet: Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Wenn also derjenige, der dem anderen Teil etwas gewähre, selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse daran habe, spreche dies in der Regel für seinen Rechtsbindungswillen. Gleiches gelte, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlasse und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stünden. (nach: Bauinfo BB/gn)
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VI. ARBEITS- UND SOZIALRECHT
1.
ELENA-Verfahren wird eingestellt
Wie Sie sicher der Presse schon entnommen haben, wird das ELENA-Verfahren eingestellt. Begründet wird dies von der Bundesregierung mit der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur und mit datenschutzrechtlichen Bedenken. Rechtstechnisch bestehen die Meldepflichten der Unternehmen bis zu einer Gesetzesänderung zwar fort; allerdings müssen die Unternehmen nicht mit Nachteilen rechnen, wenn sie bereits von jetzt an keine ELENA-Meldungen mehr abgeben. Insbesondere müssen sie keine Bußgeldzahlungen befürchten. Arbeitgeberseitig wird das Scheitern von ELENA als Armutszeugnis für den Bürokratieabbau bewertet und die Wiedereinführung von Papiermeldungen als Rückschritt und das Gegenteil von modernem EGovernment. Wir unterstützen über die BDA die Auffassung, dass die Einstellung des ELENAVerfahrens nicht bedeuten kann, dass an den heutigen unnötigen bürokratischen und nicht aufeinander abgestimmten Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und öffentlicher Verwaltung unverändert festgehalten werden kann. Insoweit finden Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien und dem Normenkontrollrat statt, damit weiter an Veränderungen der Meldestrukturen zwischen Wirtschaft und Verwaltung in der Form gearbeitet wird, dass sie unbürokratisch und zukunftsfähig ausgestaltet werden. (nach: BGL/ho)
2.
Kein Krankenversicherungsschutz bei Scheinarbeitsvertrag
Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 19.05.2011 (L 10 KR 52107) wie folgt entschieden: Wird ein Arbeitsvertrag allein zur Absicherung gegen Krankheit geschlossen, wird keine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse begründet. Ein Versicherungsschutz ist wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die nicht krankenversicherte Klägerin war als einzige Beschäftigte im maroden lmbissbetrieb ihres Vaters angestellt worden. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen Krankheit stationär behandelt werden. Seither ist sie arbeitsunfähig. Die Krankenkasse lehnte die Annahme eines Versicherungsverhältnisses ab. Die Klägerin erhob gegen die Entscheidung der Krankenkasse Klage. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das LSG hat ein Scheinarbeitsverhältnis angenommen, das allein zur Absicherung gegen Krankheit geschlossen worden sei. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Klägerin keine Arbeitsleistung erbracht habe und für sie auch keine Ersatzkraft eingestellt worden sei. Umsätze habe der Betrieb wohl nicht gemacht. Weiter entsprächen die geringe Lohnhöhe sowie die Aushändigung in bar nicht einem üblichen Arbeitsverhältnis. Nach Auffassung des LSG dürfte die Krankheit schon bei Vertragsabschluss bekannt gewesen sein. Medizinische Ermittlungen durch das Gericht habe die Klägerin aber verweigert. (nach: Bauinfo BB/gn)
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3.
Seit Jahresbeginn Arbeitszeitskonto bei „Minijobs" erlaubt
Wer als geringfügig Beschäftigter („Minijobber") höchstens 400,- € im Monat verdient, braucht weder Sozialabgaben noch Steuern zu zahlen (z. B. § 7 SGB V für die Krankenversicherung). Es entsteht lediglich eine Pauschalabgabe durch den Arbeitgeber an die Minijobzentrale. Die Pauschalabgabe kann auch an den Arbeitnehmer überwälzt werden. Wenn die Entgeltgrenze von 400,- € überschritten wurde, war der Arbeitgeber bisher verpflichtet, nachträglich Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Seit Jahresbeginn wird eine Durchschnittsbetrachtung über ein Beschäftigungsjahr vorgenommen, mit der Folge, dass eine Überschreitung der 400,- €-Grenze als unschädlich angesehen wird, wenn der Durchschnittsverdienst im Beschäftigungszeitraum monatlich nicht 400,- € übersteigt. Dementsprechend kann der Arbeitgeber ein sog. Arbeitszeitkonto einführen, so dass die 400,- €-Grenze nicht überschritten wird. Die Mehr- oder Minderstunden werden sodann einfach auf das Arbeitszeitkonto eingetragen. Zu beachten ist jedoch: 1. Durchschnittsverdienst der Beschäftigung darf 400,- €-Grenze nicht übersteigen (z. B. 4.800,- €, Jahr. 2.400,- €/sechs Monate, usw.). 2. Zum Ausgleich des Arbeitszeitkontos darf der Arbeitnehmer nur einmal jährlich (vollständige Freistellung in einem Kalendermonat) von der Arbeitsleistung befreit werden. 3. Das Arbeitszeitkonto muss einmal im Jahr ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der bereits 4.700,- € als Entgelt erhalten und auf dem Arbeitszeitkonto mehrere Guthaben-Stunden hat, im Regelfall die jährliche 4.800 €-Grenze überschreiten wird. 4. Das Arbeitszeitkonto darf nicht mehr „Guthaben-Stunden" aufweisen, als vertraglich durch den Arbeitnehmer („Minijobber") im Monat geschuldet sind. Das Arbeitszeitkonto sollte wie die anderen Dokumentationen (z. B. Arbeitsvertrag, betriebliche Erklärungen) schriftlich vereinbart und festgehalten werden. (nach: VGL Bayern/gn/ho)
4.
Neues zur Hauptunternehmerhaftung für Unfallversicherungsbeiträge
Mit Beschluss vom 19.04.2011 (L 15 U 696/10) hat das Landessozialgericht (LSG) NordrheinWestfalen entschieden, dass es zur Exkulpation des Hauptunternehmers aus der Haftung gem. § 150 Abs. 3 SGB VII in Verbindung mit § 28e SGB IV a.F. genügt, dass sich der in Anspruch genommene Hauptunternehmer zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe an seinen Nachunternehmer über die Erfüllung der diesem obliegenden Beitragspflichten vergewissert hat. Ferner genügt es im Regelfall, sich vom Nachunternehmer Kopien der einschlägigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen. Dem ausgeurteilten Sachverhalt liegt zwar ein „Altfall“ zugrunde, für den die bis zum 30.09.2009 geltenden Fassung der §§ 150 SGB VII und 28 e SGB IV einschlägig war. Gleichwohl verdient der Beschluss aktuelle Beachtung: Erfreulich ist die Entscheidung zum Einen unter dem Aspekt, dass sie der lebensfremden Auffassung der BG Bau, Unbedenklichkeitsbescheinigungen könnten nur im Original eine haftungsbefreiende Wirkung entfalten, eine klare Absage erteilt hat. Die Richtigkeitsgewähr einer behördlichen Auskunft würde nicht dadurch beseitigt, dass eine diesbezüglich schriftlich erteilte Erklärung vervielfältigt werde. Allerdings trüge der Hauptunternehmer das volle Risiko, dass die zugrunde liegende Bescheinigung auch tatsächlich echt sei. Zum Anderen ist die Klarstellung begrüßenswert, dass jedenfalls bei den Altfällen eine Überprüfung des Nachunternehmers bei Auftragsvergabe ausreichend ist.
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Wir bitten jedoch um Beachtung, dass für Sachverhalte, die die neue Rechtslage seit Oktober 2009 betreffen, § 28e Abs. 3b SGB IV n. F. eine Haftung nur ausschließt, „soweit und so lange" ein Nachunternehmer entweder präqualifiziert ist oder eine ersatzweise gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden kann. Damit dürfte die haftungsbefreiende Wirkung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen grundsätzlich auf den in der jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigung genannten Gültigkeitszeitraum beschränkt sein. Für die weitere Haftungsfreistellung ist daher auch nach Auftragsvergabe eine Aktualisierung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen notwendig. (nach: RS FG Bau/gn)
5.
Kündigung per E-Postbrief unwirksam
Die Versendung elektronischer Briefe ist Interessierten hinreichend bekannt. Besondere Bekanntheit hat der „E-Postbrief“ erlangt, der wegen eines aufwendigen Registrierungs- und Authentifizierungsverfahrens der Beteiligten als besonders sicher angepriesen wird. Ohne auf weitere Einzelheiten einzugehen, weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen, nicht wirksam durch E-Postbrief abgegeben werden können. Eine Erklärung, die der gesetzlichen Schriftform bedarf, so etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, muss vom Erklärenden eigenhändig unterzeichnet worden sein. Dieses Formerfordernis erfüllt auch eine Authentifizierung des Absenders durch elektronische Signatur nicht. Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist insbesondere auf die Regelung des § 623 Halbsatz 2 BGB hinzuweisen. Diese Regelung schließt eine Kündigung in elektronischer Form ausdrücklich aus. Per E-Postbrief, E-Mail oder auch Fax übermittelte Kündigungen sind daher unwirksam. (nach: RS FG Bau/gn)
6.
Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei Berechnung der Kündigungsfrist
In § 15 des (allgemeinverbindlichen) Bundesrahmentarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind die Fristen für arbeitgeberseitige Kündigungen abhängig von der Beschäftigungsdauer geregelt. In diesem Zusammenhang hat das BAG bereits in mehreren Urteilen entschieden, dass Zeiten der Berufsausbildung bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer mitzurechnen sind. Das BAG hat mit Urteil vom 9. September 2010 (2 AZR 714/08) eine Entscheidung getroffen, die die kaufmännischen Angestellten mit den gewerblichen Arbeitnehmern gleichstellt: Gemäß § 9 des (allgemeinverbindlichen) Bundesrahmentarifvertrags für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau richten sich die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also vorliegend nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB regelt in § 622 BGB fast identisch mit den Regelungen im Rahmentarifvertrag gewerblich die Kündigungsfristen gestaffelt nach der Beschäftigungsdauer, enthält aber in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB eine bedeutende Zusatzregelung: „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“ Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, über die wir bereits bereichtet haben, darf § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB aber nicht mehr angewandt werden. Dem folgend hat das BAG im vor-
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liegenden Fall unter Außerachtlassung von § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer auch die Zeiten vor dem 25. Lebensjahr mit berücksichtigt. Für die Kündigungspraxis bedeutet dies, dass § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB in keinem Fall, also auch nicht im Fall der Kündigung von kaufmännischen Angestellten mehr anzuwenden ist, auch wenn der Gesetzgeber diesbezüglich bisher noch nicht tätig geworden ist.
(nach: RS FGBau/gn)
7.
Lebensalter jetzt vor Unterhaltspflichten in der Sozialauswahl
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 18.02.2011 (4 Sa 1122/10) wie folgt entschieden: Bei einer wegen des Wegfalls eines Arbeitsplatzes auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung ist bei einer hierbei zu treffenden Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG das Kriterium des Alters des Arbeitnehmers höher zu bewerten als die Frage, ob ein weiterer in die Sozialauswahl fallender Arbeitnehmer Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat. Der der Entscheidung zu Grunde liegende Fall betraf zwei Beschäftigte mit etwa gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit, von denen der eine 35 Jahre alt und zwei Kinder hatte, und der andere 53 Jahre alt und kinderlos war. Das Gericht entschied wie vorstehend mit der Begründung, dass der jüngere Arbeitnehmer im Gegensatz zu seinem älteren Kollegen bessere Chancen habe, alsbald eine neue Arbeit zu finden. Nach § 1 Abs. 3 KSchG muss der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung die betroffenen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und einer eventuellen Schwerbehinderung auswählen. In der Rechtssprechung ist jedoch bisher weitgehend ungeklärt, wie diese Kriterien untereinander zu gewichten sind. (nach: Bauinfo BB/gn)
VII. STEUERN UND VERSICHERUNGEN
1.
E-Mail-Rechnungen jetzt auch ohne Signatur
Bislang haben die Finanzämter E-Mail-Rechnungen ohne Signatur nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Seit dem 01.07.2011 hat sich das geändert. Der Deutsche Bundestag beschloss im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 eine Gleichstellung der elektronischen Übermittlung von Rechnungen bei der Umsatzsteuer, auch wenn die Rechnung keine elektronische Signatur hat. Das entspricht den Richtlinien des EU-Rates zu Rechnungsstellungsvorschriften vom 13.07.2010. Danach sollen spätestens ab 2013 Papier- und elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ohne dass es einer Signatur bedarf. Das betrifft alle Rechnungen, die per E-Mail, als PDFoder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden.
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Mit der Neuregelung muss der Unternehmer die Identität des Absenders jedoch selbst prüfen. Die Rechnung ist daraufhin zu untersuchen, ob sie echt, unversehrt und inhaltlich korrekt ist. Wie er das prüft, bleibt ihm selbst überlassen. Der Vorteil der Neuregelung liegt vor allem beim Absender: Er kann sicher sein, dass seine Rechnung kostengünstig und schnell verschickt wird. (aus: Neue Landschaft)
VIII. ANKÜNDIGUNGEN
1.
Neues FLL-Zertifikat für „Qualifizierte Spielplatzprüfer“
Die FLL bietet zusätzlich zum FLL-zertifizierten Baumkontrolleur ein neues Zertifizierungsverfahren von „Qualifizierten Spielplatzprüfern“ an. Viele Kommunen wünschen sich eine Abwicklung durch die FLL, weil sie eine neutrale Position gewährleistet. Die FLL ist bekannt und geschätzt als produkt- und systemneutraler Regelwerksgeber für die Grüne Branche und wird in dieser Aufgabe von 29 Berufs- und Fachverbänden unterstützt. Hinzu kommen viele andere Verbände, die in Gremien der FLL mitarbeiten und für die die neutrale Position der FLL besonders wichtig ist. Aufbauend auf der Baumkontrollrichtlinie aus 2004 hat die FLL zur Qualifizierung von Baumkontrolleuren eine bundeseinheitliche FLL-Zertifizierung aufgebaut, die bereits seit drei Jahren installiert ist. Eine Optimierung des FLL-Verfahrens wurde und wird im Konsens aller Beteiligten in jährlichen Abstimmungsgesprächen umgesetzt. Rund 1.700 FLL-zertifizierte Baumkontrolleure (aus dem privaten und kommunalen Bereich) sind mittlerweile nach bundeseinheitlichen Vorgaben geprüft worden, zunehmend beziehen sich auch Stellenausschreibungen auf den FLL-zertifizierten Baumkontrolleur. Damit verfügt die FLL über umfassende Erfahrungen in der Organisation und Verwaltung des Fragenpools und der Prüfungsergebnisse der theoretischen Prüfung. Spielplätze gehören nach ATV DIN 18320, VOB, Teil C zu den Landschaftsbauarbeiten, wo sie unter Pos. 3.9 „Spielplatzbauarbeiten“ aufgeführt sind. Diese Einrichtungen sind also auch ein „fachliches Feld der FLL“. Die FLL hat bereits in einem Gremium mit namhaften Experten aus dem Spielplatzbereich einen „Fachbericht für Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ erarbeitet, der 2002 veröffentlich wurde und demnächst überarbeitet werden wird. Vertreter der GALK waren Mitglied in diesem wie in vielen anderen FLL-Regelwerksausschüssen. Im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) hat der Arbeitsausschuss NA 112-07-07 AA "Spielplatzprüfung" eine neue DIN SPEC 161 entwickelt, die die kurz vor der Veröffentlichung steht. Mit der DIN SPEC 161 soll ein bundeseinheitliches Verfahren zur Organisation und Verwaltung des Fragenpools und der Prüfungsergebnisse der theoretischen Prüfung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ nach DIN SPEC 161 etabliert werden. Hierfür wurden spezielle Vorgaben entwickelt und Institute aufgefordert, die Organisation sowie die Verwaltung des Fragenpools und der Prüfungsergebnisse anzubieten. Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen bei der Zertifizierung und wegen ihrer produktneutralen Position hat sich die FLL entschlossen, diese Leistungen anzubieten. (FLL)
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2.
FLL-Fachbericht „Garten und Therapie“
FLL-Fachberichte sollen Erkenntnisse der Wissenschaft und Erfahrungen der Praxis widerspiegeln und der Information von Auftraggebern, Planern, Ausführungsbetrieben, Wissenschaftlern und sonstigen politischen und fachlich Verantwortlichen dienen. Sie können als Ratgeber und Anleitung zum Handeln genutzt werden. Mit dem Fachbericht „Garten und Therapie“ verfolgt die FLL in dieser Hinsicht mehrere Ziele. Der neue Fachbericht •
versteht sich als erstes Ergebnis, dass über die Arbeit im Regelwerksausschuss (RWA) „Garten und Therapie“ und seines begleitenden Arbeitskreises (AK) informiert und die Leitlinien für die weiterführende Arbeit dieser FLL-Gremien definiert;
•
bezieht sich auf das Umfeld (Freiraum bzw. Außenraum) von Kliniken, Einrichtungen der Altenhilfe sowie von stationären und ambulanten therapeutischen Einrichtungen;
•
zeigt auf, welche therapeutischen Aspekte im Umfeld der genannten Institutionen verwirklicht werden können und unterstreicht die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Thematik „Garten und Therapie“ in den unterschiedlichen medizinisch-therapeutischen Bereichen;
•
ermöglicht und unterstützt den dazu wichtigen und notwendigen fachlichen Austausch zwischen den gärtnerischen Berufsgruppen (z. B. Landschaftsarchitekten, Landschafts-, Stauden-, Friedhofs- und sonstigen Gärtnern) und den medizinisch-therapeutischen Berufsgruppen (z. B. Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten, Psychologen und Pflegende)
•
zeigt auf, welche Anforderungen an Planung, Ausführung und gärtnerische Pflege der Gartenanlagen für die Therapie verschiedener Krankheitssymptome zu beachten sind (der Garten als ‚Werkzeug’ des Therapeuten);
•
plädiert nicht für eine neue Therapierichtung und definiert nicht, was eine erfolgreiche gärtnerische-therapeutische Arbeit ist;
•
bezieht sich bewusst auf den Zusammenhang von Krankheit (Symptome), Therapie und Garten und veranschaulicht hier vielfachen Forschungsbedarf;
•
thematisiert bewusst nicht den Zusammenhang zwischen Gesundheit (Prophylaxe), Befindlichkeit (Wellness) und Natur, denn diese Themen sind im Sinne des FLL-Kerngeschäfts „Regelwerksarbeit“ nicht umsetzbar. Zu diesen Themen liegen aber umfangreiche Arbeiten vor, die auch in der Literatur gut dokumentiert sind;
•
soll sich als seriöse Argumentations- und Motivationshilfe für die Kommunikation mit Entscheidungs- und Kostenträgern, Fördermittelgebern, Stiftungen etc. etablieren.
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Colmanstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20, E-Mail:
[email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartner: Christian Schulze-Ardey (nach: FLL/ho)
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3.
FLL-„Innenraumbegrünungsrichtlinie“ überarbeitet
Die großen Herausforderungen beim Klimaschutz, bei der Feinstaubproblematik und bei zunehmenden Konzentrationen von Umweltgiften in Innenräumen (und hier häufig am Arbeitsplatz!) führen dazu, dass der Begrünung von Innenräumen zukünftig eine noch größere Bedeutung zukommt als bisher. Auch die Entwicklung energieeffizienter Gebäude im Bauwesen (z. B. Passivhäuser) kann durch Vegetationsstrukturen im Innenraum dieser Gebäude positiv unterstützt werden. Das Potential zur Verbesserung der Raumluft infolge Verdunstungsleistungen durch Pflanzen und damit Anreicherung der Luftfeuchtigkeit ist seit langem bekannt und auch Gegenstand dieser Richtlinien. Seit 1997 wird die Innenraumbegrünung durch die FLL-„Innenraumbegrünungsrichtlinie“ geregelt. Sie gilt für die dauerhafte Begrünung von Innenräumen für Wohnen, Arbeiten und Freizeit (z. B. in Verwaltungsgebäuden, Foyers, Schulen, Wintergärten, Krankenhäusern, Schwimmbädern, Einkaufspassagen, Botanischen und Zoologischen Gärten) mit Pflanzen in mobilen oder ortsfesten Gefäßen, bzw. in Flächen mit oder ohne Bodenanschluss. Nach einer leider erforderlichen zeitlichen Verschiebung erscheint Ende Juli 2011 die aktualisierte 3. Ausgabe 2011. Diese enthält Hinweise zur gestalterischen Funktion und Wirkung von Innenraumbegrünungen sowie zu architektonischen und bautechnischen Standortanforderungen. Sie regelt sowohl Anforderungen an technische Einrichtungen, an den Aufbau und die Herstellung von Vegetationsflächen als auch an die Pflege. Als Schwerpunkte der Überarbeitung sind die Kapitel „Begrünungssysteme“, „Licht und Temperatur“, „Technische Einrichtungen“ sowie „Pflanzenliste“ zu nennen, in denen wichtige Entwicklungen seit der Ausgabe 2002 u. a. durch Erstellung neuer grafischer Abbildungen zu allen derzeit relevanten Begrünungssystemen, durch Beachtung der Konsequenzen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), der Betrachtung neuer Glastypen und Beachtung neuer Kundenansprüche zum Pflanzensortiment regelwerkstechnisch umgesetzt werden. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Colmanstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20, E-Mail:
[email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartner: Christian Schulze-Ardey (fll)
4. FLL-„ Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauern“ im Gelbdruck Die FLL erweitert ihre Fachkategorie „Wegebau/Mauerbau“ um das wichtige Tätigkeitsgebiet „Trockenmauern“. Die Erstellung von Trockenmauern ist ein viele Jahrhunderte altes Handwerk. In der heutigen Zeit sind es vermehrt auch landschaftsplanerische Aufgaben, wie z. B. die Erhaltung historischer und oft denkmalgeschützter Kultur- und Terrassenlandschaften, bei denen Landschaftsarchitekten, Landschaftsgärtner etc. mit Trockenmauern bzw. deren Instandsetzung und Neuerrichtung konfrontiert werden. Als traditionelles und landschaftsprägendes Element sind sie daher Spiegel des Naturraums, Ersatzlebensraum für zahlreiche vielfach gefährdete Tier- und Pflanzenarten und regionaltypisches Kulturgut. Fachgerecht geplante und ausgeführte Trockenmauern sind Bau- bzw. Tragwerke mit zahlreichen technischen Vorzügen; sie sind selbst entwässernd und wenig empfindlich gegen Frosteinwirkung und Bewegungen im Boden. Mit ihrer günstigen Ökobilanz (bei der Herstellung des Baustoffes „Naturstein“ ist kein Energieaufwand notwendig, nur bei der weiteren Bearbeitung des Natursteins) erscheinen sie damit prädestiniert für die Herausforderungen des Klimawandels und vor dem Hintergrund der aktuellen Energiediskussion. Leider sind vor allem im letzten Jahrhundert viele Kenntnisse und Fähigkeiten im Trockenmauerbau verloren gegangen und müssen heute daher erst wieder mühsam erlernt und vor allem qualitativ gesichert werden. Außerdem führen die mangelnden Kenntnisse bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Trockenmauern häufig zu Schadensfällen.
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Daher hat sich die FLL seit 2008 im Regelwerksausschuss (RWA) „Trockenmauern“ intensiv mit dem Thema befasst. Als Ergebnis der Arbeit wird Anfang September der Gelbdruck „Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauern“ veröffentlicht. Die Einspruchphase läuft vom 08.04. bis 08.12.2011. Der RWA Trockenmauern hat dabei einerseits Forschungsergebnisse und Fallstudien zusammengetragen, andererseits aber auch praktische Erfahrungen in Planung, Ausführung und Begutachtung von Trockenmauern im In- und Ausland berücksichtigt. Als praktische Arbeitshilfe sollen die neuen Empfehlungen allgemein einen Beitrag zur weiteren Belebung und Erhaltung einer nachhaltigen Bauweise leisten. Konkret gelten die Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Trockenmauern für die Planung, die Ausführung und die Instandhaltung von Mauerwerk ohne Bindemittel. Trockenmauerwerk schließt auch die Verwendung von Boden als Fugenfüllung beim Errichten der Mauer aus. Die Empfehlungen gelten darüber hinaus für Trockenmauerwerk als Stützmauer, freistehende Mauer, Verblendmauer oder Futtermauer. Sie gelten nicht für industriell hergestellte Mauersysteme. Die vielleicht wichtigste Hilfe stellen zahlreiche Diagramme dar, anhand derer sich die jeweils erforderliche Mindestmauerdicke in Abhängigkeit von der Mauerhöhe, dem anstehenden Boden und dem verwendeten Gestein bestimmen lässt. Hier hat der RWA Trockenmauern unter der Leitung von Prof. Ingrid Schegk, Hochschule Weihenstephan, Pionierarbeit geleistet, die auch in der Normungsarbeit des DIN zur aktiven Einbindung von RWA-Mitgliedern geführt hat! Die FLL informiert die betroffenen Fachkreise sowie die Fachpresse über das Erscheinen des Gelbdruckes. Während des gemäß FLL-Geschäftsordnung durchgeführten dreimonatigen Einspruchsverfahrens kann der Gelbdruck für 7,50 EUR (in Briefmarken) oder gegen Rechnung bei der FLLGeschäftsstelle angefordert werden. Außerdem ist der Erwerb per Download im FLL-Online-Shop möglich. Die FLL bittet bei allen geltend gemachten Einsprüchen um eindeutige Kenntlichmachung und möglichst nachvollziehbare Formulierung. Als Hilfestellung hierfür kann ein Muster-Formular zur tabellarischen Zusammenstellung der Hinweise/Einsprüche herangezogen werden. Dieses Formular wird im .doc-Format auf der FLL-Homepage direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Aktuelles aus Gremienund Regelwerksarbeit“ zum kostenfreien Download angeboten. Dieses Formular bietet sich insbesondere auch für die Eingabe von Stellungnahmen per E-Mail an, welche die weitere Bearbeitung in der FLL-Geschäftsstelle erheblich vereinfacht. Der RWA Trockenmauern wird nach Ende des Einspruchsverfahrens in einer gesonderten Sitzung alle eingegangenen Stellungnahmen beraten. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Colmanstr. 32, 53115 Bonn, Tel.: 0228/965010-0, Fax: 0228/965010-20, E-Mail:
[email protected], Internet: www.fll.de Ansprechpartner: Christian Schulze-Ardey (nach: FLL/ho)
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Arbeitszufriedenheit in Deutschland
Notwendiges Übel oder Lebensaufgabe - wie zufrieden sind die Deutschen mit ihrer Arbeit wirklich? Dieser Frage sind die IW-Wissenschaftler Hagen Lesch, Holger Schäfer und Jörg Schmidt in ihrer Analyse nachgegangen. Ihre Untersuchungen nehmen einerseits verschiedene Befunde unter die Lupe, wobei ein besonderes kritisches Augenmerk dem Index des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) „Gute Arbeit" gilt. Andererseits entwickeln die Autoren selbst eine eigene Untersuchungsmethode und überprüfen mit Daten des Sozio-ökonomischen Panels, wie es um die Arbeitszufriedenheit hierzulande bestellt ist. Fazit: Die meisten Beschäftigten sind zufriedener, als es der DGB glauben machen möchte. Auch die Konjunktur hat wenig Einfluss darauf, ob sich Arbeitnehmer wohl an ihrem Platz fühlen. Vor allem Selbstständige und Auszubildende haben wenig an ihrem Job auszusetzen. Generell gilt: Wer komplexe Aufgaben hat, dabei aber Ruhe hat sowohl im privaten als auch beruflichen Leben, der ist meist zufrieden. Über- und Unterforderte, befristet Beschäftigte und Arbeitnehmer, die unter gesundheitlichen Problemen leiden oder einer anderen Arbeit nachgehen als der erlernten, kämpfen dagegen eher mit Unzufriedenheit. Lesch, Hagen; Schäfer, Holger; Schmidt, Jörg (2011) Arbeitszufriedenheit in Deutschland 84 Seiten, DIN A5, Softcover Verlag iw.Medien 19,90 € ISBN 978-3-602-14877-6
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