Umweltbericht

February 23, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Stadt Bad Iburg Bebauungsplan Nr. 29 „Lienener Straße“ Umweltbericht ENTWURF 11–2011

PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER

PETER FLASPÖHLER DIPL.-ING. ARCHITEKT STADTPLANER FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 – 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 – 96 24 67 [email protected] www.peter-flaspoehler.de

Stadt Bad Iburg Bebauungsplan Nr. 29 „Lienener Straße“, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

Umweltbericht

Gliederung

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Teil 2 - Umweltbericht gemäß § 2a (2) BauGB Allgemeinverständliche Zusammenfassung Einleitung und Aufgabenstellung Lage und Beschreibung des Vorhabens und seiner potenziellen Auswirkungen (Kurzdarstellung gemäß Anlage BauGB Nr. 1.a) Planerische Rahmenbedingungen (gemäß Anlage BauGB Nr. 1.b) 3.1 Regionalplanung und Bauleitplanung 3.2 Naturschutz und Landschaftsplanung Berücksichtigung der planerischen Rahmenbedingungen Bestandsanalyse und Ermittlung, Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen (gemäß Anlage BauGB 2.a und 2.b) 5.1 Schutzgut Mensch 5.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 5.3 Schutzgut Boden 5.4 Schutzgut Wasser 5.5 Schutzgut Klima / Luft 5.6 Schutzgut Landschaft 5.7 Schutzgut sonstige Kultur- und Sachgüter 5.8 Wechselwirkungen Prognose über die Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) und anderweitige Planungsmöglichkeiten (gemäß Anlage BauGB 2.b und 2.d) Darstellung von Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen (gemäß Anlage BauGB 2.c) und Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 7.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 7.2 Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet 7.3 Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung 7.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen und spezieller Artenschutz Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Bauleitplanung auf die Umwelt (gemäß Anlage BauGB 3.b) Verwendete Unterlagen und Gutachten Anhang Biotoptypenplan

Auftraggeber:

Stadt Bad Iburg Fachdienst Planen und Bauen Postfach 1260 49181 Bad Iburg PETER FLASPÖHLER

Planverfasser:

PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER Bearbeitung:

DIPL.-ING. ARCHITEKT FALKENWEG 16 31840 HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) 51 52 – 96 24 66 FAX: 0 (49) 51 52 – 96 24 67 [email protected] www.peter-flaspoehler.de

Dipl.-Ing. Barbara Wiebusch, Landschaftsplanerin

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Umweltbericht

Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Gemäß § 2a BauGB ist den Begründungen von Bauleitplänen ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung beizufügen. Der Umweltbericht wird anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Lienener Straße“ der Stadt Bad Iburg erarbeitet. Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Neuordnung von Grundstücken. Auf einem ehemaligen Industriegelände sowie einer angrenzenden Wiesenfläche sollen Misch- und Wohngebiete ausgewiesen werden, um ehemals industriell genutzte Flächen Nutzungen zuzuführen, die sich städtebaulich in die durch Wohnnutzung geprägte Umgebung einfügen. Weiterhin sollen Grundstücke für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von 1,7 ha. Bad Iburg liegt im Naturpark „Teutoburger Wald“. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osnabrück (1993) ordnet das Plangebiet naturräumlich der Region „Osnabrücker Hügelland“ zu und hier der Landschaftseinheit „Osnabrücker Osning“. Da es sich um besiedeltes Gebiet handelt, werden keine Aussagen zur Bedeutung für Arten und Biotope und Landschaftsbild gemacht. Als potentielle natürliche Vegetation ist in diesem Naturraum artenarmer Hainsimsen-Buchenwald zu erwarten. Die Eingriffsbeurteilung erfolgt auf der Grundlage der Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfes (Stand: Juli 2011) sowie der Biotoptypenkartierung im Mai 2011 nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen des NLO (2011). Der Nachweis über den erforderlichen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt nach dem „Kompensationsmodell“ des Landkreises Osnabrück (1994 und 2009). Die mit der Aufstellung des Bebauungsplans vorbereiteten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Landschaftsbild, Bodenversiegelung) sind im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als erheblich einzustufen. Durch entsprechende verbindliche Festsetzungen (Umfang der Versiegelung durch niedrige Grundflächenzahlen, Pflanzgebote, Regenwasserrückhaltung) werden die Beeinträchtigungen für Flora und Fauna, Bodenversiegelung und Landschaftsbild teilweise ausgeglichen. Trotzdem können die Eingriffe innerhalb des Plangebietes nicht vollständig ausgeglichen werden. Die vollständige Kompensation soll durch eine externe Ausgleichsmaßnahme erbracht werden.

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Einleitung und Aufgabenstellung

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 „Lienener Straße“ dient der Ausweisung eines Mischgebiets u. a. zum Wohnen und für nicht störendes Gewerbe sowie eines allgemeinen Wohngebietes ohne gewerbliche Nutzung (vgl. auch Kap. 1 der Begründung). Gemäß § 2a BauGB ist den Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) eine Begründung beizufügen, in der ein Umweltbericht gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des BauGB enthalten ist. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Er hat die auf Grund der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Festsetzungen zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der Umweltbericht soll dazu beitragen, dass die Umweltauswirkungen frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis des Umweltberichtes soll bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt werden und als Instrument für die Abwägung der Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 BauGB dienen. Ferner ist der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB in die jeweilige Planbegründung aufzunehmen, um der Öffentlichkeit im Rahmen der Planoffenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

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Lage und Beschreibung des Vorhabens und seiner potenziellen Auswirkungen (Kurzdarstellung gemäß Anlage BauGB Nr. 1.a)

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich der Stadt Bad Iburg. Im Norden wird es direkt von der Lienener Straße und am östlichen und westlichen Rand von zwei bestehenden Wohngebieten begrenzt. Am südlichen Rand geht das Plangebiet in landwirtschaftliche Nutzflächen über. Eine Wiesenfläche liegt innerhalb des Geltungsbereichs und grenzt auch hier an das östlich liegende Wohngebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha. Bei der zu überplanenden Fläche handelt es sich um eine ehemals industriell genutzte Fläche, die heute noch Gewerbebetriebe beherbergt. Es sind eine Solarfirma, ein Garnhandel sowie eine kleinflächige Wohnnutzung ansässig. Große Teile des nördlichen Geländes sind mit Gewerbehallen bebaut, angrenzend befinden sich überwiegend befestigte Lager- und Fahrflächen (Schotterflächen), den Gebäuden ist nördlich eine gepflasterte Parkplatzfläche vorgelagert. Am südlichen Rand des Gewerbegebietes stehen einzelne Gehölze zur Eingrünung. Westlich grünt eine bestehende öffentliche Grünfläche das Gelände ein (vgl. auch Kap. 2 und 3 der Begründung).

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Umweltbericht

Am südlichen Rand des Industriegeländes geht das Gebiet in landwirtschaftliche Nutzflächen über. Die direkt angrenzende Wiese ist Bestandteil des Geltungsbereichs. Es handelt sich hierbei um Intensivgrünland mäßig frischer Standorte. Bei dem Vorhaben, dessen Auswirkungen im Umweltbericht beurteilt werden, handelt es sich um die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 29 „Lienener Straße“, der ein Mischgebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,5 (zwei Vollgeschosse, Geschossflächenzahl 1,0), sowie ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 (zwei Vollgeschosse, Geschossflächenzahl 0,6), festsetzt. Die Erschließung des Mischgebietes erfolgt über die Lienener Straße, die des allgemeinen Wohngebiets über eine sechs bis acht Meter breite Planstraße, die im westlich angrenzenden Wohngebiet an die Straße Evensbrink anschließt. Am südöstlichen Randbereich erschließt eine Fußverbindung das Plangebiet, die mit 3,5 m Breite auch das Befahren von Müll- und Rettungsfahrzeugen erlaubt. Flächen für Anpflanzungen befinden sich am westlichen und südlichen Rand des Plangebietes. Die öffentliche Grünfläche bleibt erhalten, an der Planstraße werden vier Laubbäume und auf den privaten Flächen wird pro 300 m² Grundstücksfläche ein Laubbaum festgesetzt. Am südöstlichen Rand des Plangebietes wird eine Fläche für ein Hochwasserrückhaltebecken festgesetzt, um die Rückhaltung des anfallenden Regenwassers im Plangebiet zu gewährleisten. Genaue Angaben zu den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage BauGB Nr. 1 Buchstabe a) sind in der Begründung zum Bebauungsplan zu finden.

3

Planerische Rahmenbedingungen (gemäß Anlage BauGB Nr. 1.b)

3.1

Regionalplanung und Bauleitplanung

Die sich aus den Vorgaben der Regionalplanung ergebenden planerischen Rahmenbedingungen sind in der Begründung des Bebauungsplanes beschrieben. Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplans entwickelt (siehe Kap. 4.2 der Begründung).

3.2

Naturschutz und Landschaftsplanung

Für den Landkreis Osnabrück liegt ein Landschaftsrahmenplan aus dem Jahr 1993 vor. Ein aktueller Landschaftsplan für Bad Iburg liegt nicht vor.

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Da es sich um besiedeltes Gebiet handelt, werden im Landschaftsrahmenplan keine konkreten Aussagen zu Arten und Biotopen oder Landschaftsbild getroffen. Es werden auch keine Aussagen in Bezug auf Entwicklungsfähigkeit hinsichtlich des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes getroffen. Das Plangebiet hat keine Grünverbindungsfunktion. Das Plangebiet grenzt an kein Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, im Plangebiet selbst liegen keine Naturdenkmale oder besonders geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 24 Abs. 2 NAGBNatSchG (ehemals § 28a-Biotope).

4

Berücksichtigung der planerischen Rahmenbedingungen

Gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, hat der Umweltbericht Angaben über die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange der einschlägigen Fachgesetze und Fachplanungen zu machen. Wesentliches Kriterium bei der nachfolgenden Ermittlung und Bewertung möglicher Umwelteinwirkungen durch das Vorhaben sind die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 29 „Lienener Straße“.

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Bestandsanalyse und Ermittlung, Beschreibung und Bewertung möglicher Umweltauswirkungen (gemäß Anlage BauGB 2.a und 2.b)

Die Ermittlung und Beschreibung des Bestands und der Umweltauswirkungen im Plangebiet erfolgt getrennt für die einzelnen Schutzgüter. Durch eine Beschreibung der einzelnen Schutzgüter und deren Wechselwirkungen in Verbindung mit den planerischen Rahmenbedingungen, werden die Belange des Umweltschutzes im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in ausreichender Form dargelegt. Im Weiteren erfolgt eine Bewertung der potenziellen Auswirkung des Vorhabens. Gemäß Anlage BauGB Nr. 3 Buchstabe a ist im Umweltbericht als zusätzliche Angabe eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, wie zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, zu machen. Soweit die für die Umweltprüfung relevanten technischen Verfahren für das Ergebnis des Umweltberichtes von Belang sind, wird dies bei den jeweiligen Schutzgütern aufgeführt. Bei der Bearbeitung des Umweltberichtes sind keine planungsrelevanten Schwierigkeiten bezüglich der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten. Die Methodik der Bestanderfassung des Umweltberichtes wird im Nachfolgenden beschrieben:

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Die Beschreibung des Bestandes und die Bewertung der Umweltauswirkungen werden tabellarisch aufgelistet. Dabei wird zunächst, wo notwendig, eine schutzgutbezogene Bestandsanalyse durchgeführt. Die Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen erfolgt dann auf der Grundlage der Bestandsanalyse in Verbindung mit den Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens. In einem letzten Schritt schließt sich dann die Bewertung der Umweltauswirkungen an, die durch das Vorhaben verursacht werden. Die Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen erfolgt mit folgender Abstufung: •









Risiko/Beeinträchtigung sehr hoch (+++)  in der Regel erhebliche Umweltauswirkung mit Überschreitung von gesetzlich oder untergesetzlich normierten Grenz- oder Orientierungswerten. Risiko/Beeinträchtigung hoch (++)  erhebliche Beeinträchtigung ohne Überschreitung gesetzlich oder untergesetzlich normierter Grenz- oder Orientierungswerte. Risiko/Beeinträchtigung mittel (+)  erhebliche Umweltauswirkung von Schutzgütern mit eingeschränkter Leistungsund Funktionsfähigkeit. Risiko/Beeinträchtigung vorhanden/gering (o)  vorhandene, hinsichtlich der Schwere und räumlichen Auswirkung jedoch relativ geringe Umweltauswirkung. Risiko/Beeinträchtigung nicht vorhanden/keine (-)

Hinsichtlich der Bewertungsverfahren wird in dem vorliegenden Umweltbericht überwiegend auf verbal-argumentative ökologische Wirkungsanalysen zurückgegriffen. Die Ableitung der Bewertungsstufen wird nach dem Verfahren der so genannten „Ökologischen Risikoanalyse“ vorgenommen.

5.1

Schutzgut Mensch

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Bei dem Untersuchungsraum handelt es sich größtenteils um ein altes Industrie- und Gewerbegebiet, das teilweise noch gewerblich, im nördlichen Bereich vereinzelt zum Wohnen genutzt wird. Im südlichen Bereich befindet sich eine Wiesenfläche. Im Osten und Westen grenzen neuere Siedlungsflächen an, am südlichen Plangebietsrand geht die Wiese in weitere landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Wiesen) über. Im Norden begrenzt die relativ stark befahrene Lienener Straße (Landesstraße 98) das Gebiet. Da es sich um Privatgelände bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen handelt, hat das Plangebiet keine Bedeutung für Erholung und Freizeit.

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Foto 1 Blick auf Gewerbehallen und versiegelte Freiflächen mit Lagerplatz

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen: Schutzgut Mensch Mögliche Umweltauswirkungen Auswirkungen BeeinträchtiDie Lage des Plangebietes an der stark befahrenen Liegung der Wohn- nener Straße wirkt sich durch Geräuschemissionen nefunktion gativ auf die Wohnnutzung aus. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes trifft der Bebauungsplan innerhalb des MI und des WA Festsetzungen zu baulichen Vorkehrungen zum Schallschutz. In diesen Baugebieten ist zum Schutz der Aufenthaltsräume ein erforderliches Schalldämm-Maße R'w, res von 35 dB einzuhalten. Durch diese Maßnahmen können die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen sichergestellt werden. Durch die geplante Bebauung selbst wird es keine lärmoder schadstoffbedingten Emissionen geben. Lediglich während der Bauphase wird es kurzfristig zu verkehrsbedingten Beeinträchtigungen kommen. In Bezug auf die östlich und westlich an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung sind durch die städtebauliche Neuordnung für die Wohnqualität sowie die aktuellen visuellen Beeinträchtigungen Verbesserungen zu erwarten. BeeinträchtiDas Plangebiet hat keine Bedeutung für die Erholungsgung der Erhonutzung. lungsnutzung BeeinträchtiDurch die Festsetzungen im WA geht die Nutzung als gung sonstiger Wiesenfläche verloren. Nutzungen

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Bewertung +

-

o

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5.2

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Schutzgut Tiere und Pflanzen

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Im Mai 2011 wurde eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Zum Plangebiet liegen keine vegetationskundliche oder faunistische Bestandserfassungen vor. Aus faunistischer Sicht hat das Gelände keine besondere Bedeutung. Die leer stehenden Gewerbebauten können vereinzelt bestimmten Tierarten (Fledermäusen und Brutvögeln) als Brut- oder Aufenthaltshabitate dienen. Der weitgehend versiegelte Außenraum mit seinem geringen Grünbestand bietet kaum geeigneten Nahrungs- und Quartierraum. Bei dem im südlichen Bereich befindlichen Grünland handelt es sich um Intensivgrünland mäßig frischer Standorte (Weidelgras-Weißklee-Wiese). Auch hier sind keine gefährdeten oder potentiell gefährdeten Arten zu erwarten. Neben der Wiese ist als einzig größere Vegetationsfläche die westlich im Plangebiet gelegene öffentliche Grünfläche zu nennen. Sie besteht überwiegend aus Ziergehölzen und grünt den westlichen Gewerbegebietsrand gut ein. Kleinflächig befinden sich ein Hausgarten mit Ziergehölzen und einer kleinen Fichtengehölzreihe, einzelne Ziergehölze (Fichten, Zypressen, Rhododendren, Kirschlorbeer u. ä.) im Plangebiet. Beide haben aber für Flora und Fauna nur eine untergeordnete Bedeutung.

Foto 2 Erhaltenswerte Eiche am Rande der Regenrückhaltemulde

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Hervorzuheben sind ein Kleingehölz (überwiegend aus Weiden bestehend) sowie einzelne Großbäume: eine Blutbuche und eine Zierkirsche auf dem nördlich gelegenen Parkplatz (beide abgängig) sowie eine Birke und als besonders schönes Exemplar eine alte Eiche am westlichen Rand der Regenwasserrückhaltemulde. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen: Schutzgut Tiere und Pflanzen Mögliche Umweltauswirkungen Bewertung Auswirkungen BeeinträchtiIn der nördlichen Hälfte kommt es zu keinen nen+ gung von Lenenswerten Beeinträchtigungen, da auch keine Neubensräumen für versiegelung sondern Entsiegelung stattfinden wird. Tier- und/oder Im südlichen Bereich (Wiese) ist mit erheblichen BePflanzenarten einträchtigungen durch Bodenversiegelung und Habitatzerstörungen zu rechnen. Pflanzgebote im Plangebiet minimieren den Eingriff. Zerschneidung/ Der Untersuchungsraum grenzt im Norden, Osten und BeeinträchtiWesten an bestehende Bebauung an. Im Süden geht gung von zuer in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Es findet keine Zerschneidung wertvoller, zusammensammenhängenden Lebens- hängender Lebensräume statt. räumen

5.3

Schutzgut Boden

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Bei den Böden des Plangebietes handelt es sich überwiegend um Braunerden bzw. Parabraunerden (LRP 1993). Gemäß Landschaftsrahmenplan (1993) weist das Plangebiet keine Böden mit besonderen Standorteigenschaften auf, ebenso sind keine seltene Böden anzutreffen. Durch die großflächigen Gewerbebauten und Außenraumversiegelung sind im nördlichen Plangebietsbereich die Böden so stark anthropogen überformt, dass von keinen natürlichen Bodengefüge mehr ausgegangen werden kann. Lediglich der südliche Bereich mit seinen Wiese- und Weideflächen ist noch durch eine relativ natürliche Bodenstruktur, wenn auch landwirtschaftlich genutzt, geprägt.

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Zusammenfassung der Umweltauswirkungen: Boden Mögliche Umweltauswirkungen Auswirkungen Beeinträchtigung Durch die festgesetzten Grundflächenzahlen wird eine durch VersiegeBodenversiegelung ermöglicht, die, trotz der bestehenlung und Bodenden Bebauung im Norden de Plangebietes, über das befestigung aktuell vorliegende Maß hinausgeht. Beeinträchtigung Da es sich um ebenes Gelände handelt ist die Gefahr der Bodenfunktivon Bodenerosion gering. on durch Erosion Beeinträchtigung Eine Schadstoffbelastung des Bodens durch die Festdurch Schadsetzungen des B-Plans Nr. 29 ist nicht gegeben. stoffeintrag Altlasten und Altlasten in Form von Bodenkontaminierungen sind im sonstige BeeinPlangebiet nicht bekannt, Verdachtsmomente liegen trächtigungen des nicht vor. Vgl. hierzu das Kap. 12 "Altlasten und AltabSchutzgutes Bolagerungen" der Begründung zum B-Plan. den

5.4

Umweltbericht

Bewertung +

o

-

o

Schutzgut Wasser

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Genaue Untersuchungen der Grundwasserverhältnisse liegen für das Plangebiet nicht vor. Das Gefährdungspotential der Grundwasserqualität wird bei Siedlungsstandorten als mittel bis hoch eingestuft, unter der aktuellen Wiesenutzung im Gebiet als gering. Natürliche oder künstliche offene Still- oder Fließgewässer kommen im Plangebiet nicht vor. Es gibt lediglich eine Mulde am westlichen Gebietsrand, die der Aufnahme von anfallendem Regenwasser dient, jedoch bei der Bestandsaufnahme kein Wasser führte.

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen: Wasser Mögliche Umweltauswirkungen Auswirkungen BeeinträchtiEine Beeinträchtigung des Grundwassers ist durch die gung des zukünftige Nutzung nicht zu erwarten, das RetentionsGrundwassers vermögen wird allerdings eingeschränkt. Durch ein Hochwasserrückhaltebecken soll das anfallende Niederschlagswasser im Gebiet zurückgehalten werden. BeeinträchtiWasserschutzgebiete sind in räumlicher Nähe zum gung von WasPlangebiet nicht vorhanden und werden insofern nicht serschutzgebie- beeinträchtigt. 10 PLANUNGSBÜRO

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Bewertung o

-

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ten Beeinträchtigung von Oberflächengewässern

5.5

Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer (Stillgewässer und Fließgewässer) vorhanden.

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-

Schutzgut Klima/Luft

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Das Plangebiet liegt im Hinblick auf das Mesoklima zwischen Siedlungsklima mit überwiegend lockerer Bebauung und relativ geringer Bodenversiegelung und Offenlandklima. Das Gebiet selbst wird durch einen hohen Versiegelungsgrad durch Bebauung und Bodenversiegelung geprägt. Als Folgen sind lokal klimatische Beeinträchtigungen durch starke Lufterwärmung, Lufttrockenheit und hohe Staubentwicklung zu nennen. Dies wird auch kleinklimatisch Auswirkungen auf die Nachbargebiete haben. Aufgrund der Kleinflächigkeit hat das Plangebiet jedoch als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet keine Bedeutung. Klimatische Sonderstandorte sind im Plangebiet nicht anzutreffen. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen: Klima / Luft Mögliche Umweltauswirkungen Auswirkungen BeeinträchtiDurch diese Bauleitplanung sind keine Beeinträchtigungung von Klima- gen der mesoklimatischen Funktionen zu erwarten. funktionen Kleinklimatisch wird sich die Entsiegelung im nördlichen Teil positiv, im südlichen Teil durch Versiegelung unversiegelter Flächen in geringem Maße negativ auswirken. Sonstige Beein- Es sind keine sonstigen Beeinträchtigungen zu erwarten trächtigungen

5.6

Bewertung -

-

Schutzgut Landschaft

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Das Plangebiet liegt im südwestlichen Siedlungsbereich von Bad Iburg und wird von zwei Seiten von Wohnbebauung umschlossen. Im Norden begrenzt die Lienener Straße das Gebiet. Im Süden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Der aktuelle Zustand des ehemaligen Industriegeländes mit den Gewerbehallen und dem hohen Versiegelungsgrad belastet die angrenzenden Wohnnutzungen optisch, nach Süden zur offenen Landschaft grünt ein

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Gehölzbestand das Gewerbegebiet ein. Für das Landschaftsbild hat lediglich die südlich gelegene Wiesenfläche eine Bedeutung. Der Übergang zur offenen Landschaft mit Wiesen- und Weidennutzung kann weder für Sichtbeziehungen noch für die Erholung genutzt werden.

Foto 3 Wiese im südlichen Plangebiet

Zusammenfassung der Umweltauswirkungen: Landschaft Mögliche Umweltauswirkungen Auswirkungen Beeinträchtigung Durch die geplante Nutzung als Siedlungsflächen für des LandWohnen wird das Orts- und Landschaftsbild nur geringschaftsbilds fügig beeinträchtigt. Lediglich der südliche Siedlungsbereich wird das Landschaftsbild beeinträchtigen, was aber durch Pflanzgebote im Geltungsbereich ausgeglichen werden kann. Unterbrechung Es gibt keine großräumig relevanten Sichtbeziehungen. bedeutsamer Sichtbeziehungen Beeinträchtigung Ausgewiesene Schutzgebiete und Schutzobjekte und geschützte Biotope werden durch die Bauleitplanung von Schutzgebieten i. S. des nicht beeinträchtigt. Naturschutzrechtes

12 PLANUNGSBÜRO

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Bewertung o

-

-

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5.7

Umweltbericht

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bestandsanalyse / aktueller Zustand: Aus dem Jahre 1938 liegt ein Hinweis für eine mittelalterliche Landwehr vor, deren tatsächliches Vorhandensein (vgl. auch Kap. 10.4 der Begründung) im Rahmen der Erschließungsarbeiten überprüft werden sollte. Ansonsten befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter im Plangebiet. Auch die alten Industriegebäude können nicht als baulich wertvoller Bestand eingestuft werden.

5.8

Wechselwirkungen

Das UMWELTBUNDESAMT (2001) definiert Wechselwirkungen wie folgt: "Unter Wechselwirkungen im Sinne der EG-Richtlinie und des UVP-Gesetzes lassen sich erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen verschiedenen Umweltmedien und auch innerhalb dieser verstehen, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung addieren, verstärken, potenzieren, aber auch vermindern bzw. sogar aufheben können. Die Wirkungen lassen sich anhand bestimmter Pfade verfolgen, aufzeigen und bewerten oder sind bedingt als Auswirkungen auf das Gesamtsystem bzw. als Gesamtergebnis darstellbar." In Bezug auf die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens sind relevante Wechselwirkungen nicht erkennbar.

6

Prognose über die Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) und anderweitige Planungsmöglichkeiten (gemäß Anlage BauGB 2.b und 2.d)

Gemäß der Anlage zum BauGB Nr. 2 Buchstabe b ist dem Umweltbericht auch eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung darzustellen. Bei Nichtdurchführung der Planung würde voraussichtlich im nördlichen Bereich des Plangebietes der sich abzeichnende städtebauliche Missstand von Industriebrachen und Gewerberestnutzungen bestehen bleiben. Im südlichen Bereich würde die landwirtschaftlich genutzte Fläche (zurzeit Wiese) voraussichtlich weiter der landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen.

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Umweltbericht

Darstellung von Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen (gemäß Anlage BauGB 2.c) und Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung von Umweltauswirkungen sind teilweise schon für die einzelnen Schutzgüter in den jeweiligen Unterkapiteln zu Kap. 5 beschrieben. Weitergehende Anforderungen können sich aus der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§§ 18-21 BNatSchG i. V. m. § 1 a BauGB) ergeben, die im Folgenden erläutert wird.

7.1

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 29 „Lienener Straße“ werden zum Teil Voraussetzungen geschaffen, die sich nachteilig auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auswirken können. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan sind folgende Beeinträchtigungen zu erwarten: Bodenversiegelungen Durch die geplante Bebauung werden insbesondere in der südlichen Hälfte des Plangebietes Bodenversiegelungen durch Gebäude, Nebengebäude, Zufahrten und Straßen in einer Größenordnung von über 6.000 m² vorgenommen, was sich auf den Boden- und Wasserhaushalt negativ auswirkt. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Die aktuell als Wiese genutzte Freifläche wird nicht nur teilweise versiegelt, sondern ihre Funktion als Übergangsbereich in die freie Landschaft geht für das Landschaftsbild verloren. Diese Beeinträchtigungen sind als erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft zu werten, so dass die Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB i. V. m. § 18 BNatSchG bei der Aufstellung des Bebauungsplanes anzuwenden ist.

14 PLANUNGSBÜRO

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7.2

Umweltbericht

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich

Durch zeichnerische und textliche Festsetzungen werden die Belange von Natur und Landschaft bei der Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt. Im Bebauungsplan sind geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB festgesetzt: Mit der GRZ von 0,4 im allgemeinen Wohngebiet und 0,5 im Mischgebiet wird die Versiegelung der Bodenfläche und damit der Vegetation begrenzt bzw. im nördlichen Bereich des Plangebietes gegenüber der vorliegenden Situation sogar reduziert. Durch Pflanzgebote insbesondere am westlichen und südlichen Siedlungsrand sollen die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgeglichen werden sowie eine Kompensation des Vegetationsverlustes und der Bodenversiegelung erfolgen. Geeignete Gehölze für die Neupflanzungen sind der nachfolgenden Gehölztabelle (Tabelle 1) zu entnehmen. Tabelle 1: Bäume und Sträucher Große Bäume (> 15m): Acer platanoides Aesculus hippocastanum Castanea sativa Quercus petraea Quercus robur Tilia platyphyllos

Große und mittelgroße Sträucher: -

Spitzahorn Rosskastanie Esskastanie Traubeneiche Stieleiche Sommerlinde

Amelanchier lamarckii Amelanchier laevis Amelanchier ovalis Cornus mas Corylus avellana Crataegus monogyna

-

Mittelgroße Bäume ( 10 – 20m):

Forsythia intermedia

- Goldglöckchen

Acer campestre

- Feldahorn*

Hibiscus syriacus

- Garten-Eibisch

Betula pendula Corylus colurna Juglans regia Liquidamber styraciflua Sorbus domestica Sorbus aria

-

Kolkwitzia amabilis Ligustrum vulgare Laburnum anagyroides Philadelphus coronarius Syringa vulgaris u. Sorten Weigelia in Sorten -

Sandbirke Baumhasel Walnuss Amberbaum Speierling Mehlbeere

Kupferfelsenbirne Häng. Felsenbirne Gem. Felsenbirne Kornelkirsche Haselnuss Weißdorn*

Perlmutterstrauch Gem. Liguster* Goldregen Bauernjasmin Flieder Weigelie

Kleinkronige Bäume (< 10m) :

Kleine Sträucher:

Acer ginnala - Feuerahorn Acer rufinerve - Streifenahorn Amelanchier lamarckii - Kupferfelsenbirne Carpinus betulus - Hainbuche* Crataegus laevigata - Rotdorn “Pauls Scarlet” Obstbäume als Hochstamm Zieräpfel und – kirschen als Hochstamm

Buddleja davidii i.S. - Sommerflieder Buxus spec. - Buchsbaum* Cornus sanguinea - Hartriegel Deutzia scabra - Deutzie Rosa in Arten und - Strauchrosen Sorten Johannisbeeren und andere Beerensträucher Spiraea in Sorten - Spierstrauch

* für Schnitthecken geeignete Gehölze

15 PLANUNGSBÜRO

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Umweltbericht

Durch Anlage eines Hochwasserrückhaltebeckens wird dem schonenden Umgang mit der Ressource Grundwasser Rechnung getragen, da das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet zurückgehalten wird und reduziert abfließt.

7.3

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Durch eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ist nachzuweisen, dass die Eingriffe in ausreichendem Umfang im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung kompensiert werden können. Die Bilanzierung erfolgt auf der Grundlage der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 „Lienener Straße“ sowie der Biotoptypenkartierung im Mai 2011. Als Methodik werden die Kompensationsmodelle des Landkreises Osnabrück aus den Jahren 1994 und 2009 verwendet. Die alte Ausgabe des Kompensationdmodells wird zum Vergleich der Bilanzierunergebnisse des Gutachtens zum Flächenpool der Stadt Bad Iburg, einer ehemaligen Sandentnahmestelle, herangezogen. In der Bilanzierung werden den im Gelände aufgenommenen Biotoptypen entsprechenden Wertfaktoren zugeordnet. Die Flächengröße der einzelnen Biotoptypen wird anschließend mit den Wertfaktoren multipliziert. Daraus ergeben sich entsprechende Werteinheiten. Über einen Vergleich der Werteinheiten zwischen aktuellem Zustand und geplanter Entwicklung des Gebietes lässt sich der Umfang der ggf. erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen ermitteln. Ein Teilausgleich für die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes erfolgt im Plangebiet über die Festsetzung von Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern auf privaten Flächen zur Eingrünung des Siedlungsrandes, dem Rückhalten von Niederschlagswasser im Gebiet durch Festsetzung eines Hochwasserrückhaltebeckens sowie dem Erhalt der vorhandenen Grünfläche und eines Großbaumes. Der Vergleich zwischen aktuellem Zustand sowie der Planung entsprechend den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen für das Plangebiet in der Bilanzierungstabelle ergibt, dass die Eingriffe in den Naturhaushalt im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vollständig ausgeglichen werden können. Im Sinne des Bilanzierungsmodells des Landkreises Osnabrück verbleibt ein Kompensationsdefizit von rund – 3.078,3 Werteinheiten, die durch die Anrechnung auf die Werteinheiten des Flächenpools der Stadt Bad Iburg ausgeglichen werden sollen.

16 PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER

Stadt Bad Iburg Bebauungsplan Nr. 29 „Lienener Straße“, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

Umweltbericht

Tabelle 2: Aktueller Zustand (Biotoptypenbestand) Kürzel

OGG TFZ TFK HSN GI GRA PHZ SXS UHM BZN HE

Biotoptyp

Fläche

Überbaute Fläche (Gewerbegebiet) Gepflasterte Fläche Geschotterte Fläche Baumreihe/Baumgruppe Intensiv-/Dauergrünland Wiese Intensiv-/Dauergrünland Grünstreifen Hausgarten Staugewässer (Regenrückhaltebecken, nicht wasserführend) Ruderalflur Grünfläche Einzelbäume (3 Stück, 60 m²)

Gesamt

Wertfaktor KompensationWE/m² bedarf WE

5.151 m² 1.660 m² 2.892 m² 782 m² 4.446 m³ 207 m² 608 m² 268 m²

0 0,1 0,2 1,4 1,5 0,8 1,0 0,8

0 166,0 578,4 1.173,0 6.669,0 165,6 608,0 214,4

148 m² 769 m² (60 m²)

1,6 1,2 1,5

236,8 922,8 90,0

16.931 m²

10.824,0

Tabelle 3: Geplanter Zustand/Ausgleichssituation Biotoptyp/Flächennutzung

Fläche

Mischgebiet • Gebäude und Zufahrten (GRZ 0,5 + 50 %) • Grünfläche Allgemeines Wohngebiet • Gebäude und Zufahrten (GRZ 0,4 + 50%) • Hausgarten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Verkehrsflächen (gepflastert) Öffentliche Grünfläche Hochwasserrückhaltebecken Gesamt

Wertfaktor WE/m²

Kompensation WE

(3.965 m²) 2.379 m² 1.586 m²

0 1,0

0 1.586,0

(10.373 m²) 6.224 m² 4.149 m²

0 1,0

0 4.149,0

475 m²

1,2

570,0

1.443m² 732 m² 418 m²

0,1 1,2 1,0

144,3 878,4 418,0

16.931 m²

17 PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER

7.745,7

Stadt Bad Iburg Bebauungsplan Nr. 29 „Lienener Straße“, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

Umweltbericht

Ist-Soll- Bilanz 7.745,7

 Werteinheiten Soll-Zustand gemäß B-PlanFestsetzungen

10.824,0

 abzüglich Werteinheiten Ist-Zustand 

7.4

Kompensationsdefizit:

- 3.078,3

Externe Kompensationsmaßnahme und spezielle Artenschutzmaßnahmen

Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Maßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29, wird auf den Flurstücken 17/4, Flur 2, Gemarkung Ostenfelde sowie 27/1, 31, 32, Flur 9, Gemarkung Iburg eine externe Kompensationsmaßnahme in Höhe von 3.078,3 Werteinheiten berücksichtigt. Die Stadt Bad Iburg entwickelt auf der Grundlage der 20. Änderung des Flächennutzungsplans einen Kompensationsflächenpool. Es handelt sich dabei um Flurstücke 17/4 sowie 27/1, 31 und 32, die ehemalige Abgrabungsfläche eines Sandabbaus, der mit natürlichem Schuttabraum verfüllt wurde und aktuell übererdet wird. Die Übererdung wird bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Zum Flächenpool gehören weiterhin Grünlandflächen (Flurstücke 103, 104, 105, 36/2, 36/3, 37/1, und 42), der Hausgarten Flurstück 102/3 und die Wegeparzellen 33 und 35/2. Die Gesamtfläche beträgt ca. 95.660 m², wovon auf die ehemalige Sandentnahmestelle 52.100 m² entfallen. Die Fläche des Sandabbaus wird auf der Grundlage des landschaftspflegerischen Begleitplans zur 20. FNP-Änderung als Wald- und Sukzessionsfläche rekultiviert. Im nördlichen Teil haben sich bereits Sukzessions-Waldbestände eingestellt. Gemäß der Kompensationsberechnung nach dem Kompensationsmodell aus dem Jahre 1994 zur 20. FNP-Änderung wird der rekultivierten Abbaufläche ein Kompensationswert 65.520 Werteinheiten (WE) beigemessen dem bisher folgende Eingriffe bzw. Kompensationsdefizite zugeordnet sind: Bebauungsplan Nr. 81 Bebauungsplan Nr. 82 Teil 1 Bebauungsplan Nr. 82.2 Radweg an der L 98 1. BA Radweg an der L 98 2. BA

3.810 WE 28.530 WE 8.452 WE 1.787 WE 1.020 WE

Es verbleibt somit im Bereich der ehemaligen Sandabbaufläche ein Kompensationsüberschuss von 18.921 WE, der für andere Eingriffe in Ansatz gebracht werden kann. Hiervon wird ein Anteil in Höhe von 3.078,3 WE als Ersatz für die Eingriffe des Bebauungsplans Nr. 29 angerechnet. Spezielle Artenschutzmaßnahmen entfallen, da aktuell keine gefährdeten Arten betroffen sind.

18 PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER

Stadt Bad Iburg Bebauungsplan Nr. 29 „Lienener Straße“, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

8

Umweltbericht

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Bauleitplanung auf die Umwelt

Nach den Ausführungen des Umweltberichtes sind zum jetzigen Zeitpunkt durch die Bauleitplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Da es sich bei dem Plangebiet zum Teil um einen alten Industrie- und Gewerbestandort handelt, wird sich durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht nur städtebaulich sondern auch unter Umweltgesichtspunkten in diesem Bereich eine Verbesserung der Standortsituation ergeben. Entsprechend den Ausführungen in Kapitel 12 der Planbegründung ist eine gutachterliche Begleitung der Abrissarbeiten der ehemaligen industriellen Baukörper angeraten. Weitergehende Maßnahmen zur Überwachung sind nicht notwendig.

9

Verwendete Unterlagen und Gutachten

DRACHENFELS, OLAF 2011 Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter v. besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie. Hrsg.: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN - Fachbehörde für Naturschutz- ); Hannover. LANDKREIS OSNABRÜCK

1993 Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Osnabrück, Untere Naturschutzbehörde; Bearb.: Daber Landschaftsplanung, Rosdorf und Osnabrück.

LANDKREIS OSNABRÜCK

1994 Das Kompensationsmodell zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung gem. BNatG/NNatG im Rahmen der Bauleitplanung.

LANDKREIS OSNABRÜCK

2009 Das Osnabrücker Kompensationsmodell 2009. Arbeitshilfe zur Vorbereitung und Umsetzung der Eingriffsregelung; Osnabrück.

UMWELTBUNDESAMT

2001 Entwicklung einer Arbeitsanleitung zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Ökologie-Zentrum der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel.

19 PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER

Stadt Bad Iburg Bebauungsplan Nr. 29 „Lienener Straße“, mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

Biotoptypenplan

PLANUNGSBÜRO

FLASPÖHLER

Anhang

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