Umweltalarmplan Kreis Paderborn September 2013

April 25, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Kreis Paderborn

Umweltalarmplan Stand: September 2013

Herausgeber: Der Landrat des Kreises Paderborn Amt 66 Umweltamt Aldegreverstr. 10 - 14, 33102 Paderborn Postanschrift: Postfach 1940 33049 Paderborn

Erforderliche Änderungen und Ergänzungen können unter der E-Mail Adresse [email protected] mitgeteilt werden.

1

Umweltalarmplan Kreis Paderborn (Stand: 10.09.2013) Inhaltsverzeichnis ANLAGEN

2

1.

ALLGEMEINES

3

2.

MELDEVERFAHREN

4

2.1. 2.2.

ABLAUF AUFNAHME SCHADENS- ODER GEFAHRENFALL / MELDUNG

4 4

3.

WEITERGABE DER MELDUNG (ANSCHRIFTEN / TELEFONNUMMERN)

5

3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.7. 3.10. 3.11. 3.12. 3.13. 3.14. 3.15. 3.16. 3.17. 3.18. 3.19. 3.20. 3.22.

5 6 7 8 8 8 10 11 11 11 12 13 13 13 14 14 15 15

3.23.

KREIS PADERBORN ÖRTLICHE ORDNUNGSBEHÖRDEN BEZIRKSREGIERUNG/ MUNLV NRW/ LANUV GESUNDHEITSAMT DES KREISES PADERBORN TIEFBAUÄMTER / BETREIBER DER KLÄRANLAGE(N) KREIS PADERBORN STRASSENBAULASTTRÄGER POLIZEI/KREISBRANDMEISTER FISCHEREIBEHÖRDE WASSERVERBÄNDE KREIS PADERBORN / SONSTIGE DIREKTEINLEITER WASSERVERSORGUNGSBETRIEBE (NENNUNG IN KURZFORM) TALSPERRENBETREIBER KANALISATIONS-/ KLÄRANLAGENBETREIBER BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG, BERGVERWALTUNG DEUTSCHE BAHN AG/ PRIVATER BAHNBETREIBER LOKALER VERKEHRSVERBUND DES KREISES PADERBORN BUNDESWEHR NATO-STREITKRÄFTE BETREIBER VON FERNLEITUNGEN (Z.B. NATO) ANDERE KREISE/KREISFREIE STÄDTE/ JEWEILIGE BEZIRKSREGIERUNG FACHÄMTER DES KREISES PADERBORN

4.

SOFORT- UND FOLGEMAßNAHMEN

17

5.

ERREICHBARKEITSVERZEICHNIS

22

5.1. 5.2. 5.3 5.4. 5.4.1. 5.4.2. 5.4.3. 5.4.5.

UNTERSUCHUNGSSTELLEN FÜR WASSER- UND ERDPROBEN 22 KOMMUNALE UNTERSUCHUNGSSTELLEN 23 SACHVERSTÄNDIGE UND GUTACHTER (24-STÜNDIGE RUFBEREITSCHAFT)23 HILFSORGANISATIONEN UND HILFSMITTEL (ÖLSPERREN) 25 FREIWILLIGE FEUERWEHR 25 TECHNISCHES HILFSWERK (THW) 25 HILFSMITTEL (ÖLSPERREN) 25 SAUGFAHRZEUGE, GEFAHRGUTGERÄTEWAGEN 26

15 16

2

5.5. 5.5.1. 5.5.2. 5.6. 5.7. 5.8. 5.9. 5.10. 6.0

ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN/ZWISCHENLAGER ENTSORGUNG- UND SANIERUNG VON ÖLVERUNREINIGTEM ERDAUSHUB ABFALLENTSORGUNGSANLAGE ÖL-TANKWAGEN BRUNNENBAUFIRMEN UND BOHRUNTERNEHMEN BAUFIRMEN GROßRAUMTRANSPORTER FÜR ERDAUSHUB KRAN- UND ABSCHLEPPWAGEN SONSTIGE (STAATSANWALTSCHAFT, GEOLOGISCHER DIENST, FORSTBEHÖRDEN, DATENBANKEN, …)

Anlagen 1. Kriterien für Meldung eines Umweltalarms (Anlage 1 zur Umweltalarmrichtlinie) 2. Meldung „Umweltalarm“ (Anlage 2 zur Umweltalarmrichtlinie) 3. Muster für Handlungsanleitung betreffend Fischsterben

26 27 27 27 27 27 27 27 28

3

1. Allgemeines Grundlage für die Erstellung dieses Umweltalarmplanes sind die materiellen Vorschriften des Umweltrechtes (u.a. WHG, LWG NRW, LImSchG, KrW-/AbfG, BodSchG NRW) die Zuständigkeitsverordnung für Umweltschutz (ZustVU) vom 11. Dezember 2007 sowie Ziffer 4 des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Innenministeriums des Landes NRW zum Umgang mit Schadens- oder Gefahrenfällen im Bereich des Umweltschutzes (UmweltalarmRichtlinie): Danach haben die Umweltschutzbehörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich einen Umweltalarmplan aufzustellen, der gewährleistet, dass bei einem Schadens- oder Gefahrenfall unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Schadens- oder Gefahrenfall im Sinne dieses Umweltalarmplanes sind Unfälle, Betriebsstörungen und sonstige Ereignisse, bei denen umweltgefährdende Stoffe freigesetzt werden und eine akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte. Dabei gilt der Grundsatz der gegenseitigen Hilfeleistung und Weiterleitung von Meldungen (Ziffer 2 der Umweltalarm-Richtlinie): Polizei, Feuerwehr, örtliche Ordnungsbehörden und Umweltschutzbehörden informieren sich grundsätzlich gegenseitig und unverzüglich über Schadens- oder Gefahrenfälle, soweit sie in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen sind. In jedem Fall ist die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst zu unterrichten. Je nach Sachlage sind von der zuständigen Umweltschutzbehörde nach Eingang einer Meldung bzw. Anzeige über einem Schadens- oder Gefahrenfall betroffene und potenziell betroffene Behörden und Dritte zu informieren. Der Alarmplan besteht aus dem Meldeplan (Punkte 2 und 3) und dem Maßnahmenplan (Punkt 4). Aus dem Meldeplan können die zuständigen sowie zu beteiligenden Stellen entnommen werden. Im Maßnahmenplan sind die organisatorischen und technischen Sofort- und Folgemaßnahmen aufgeführt, die bei einem Schadensoder Gefahrenfall einzuleiten sind. Außerdem enthält der Maßnahmenplan ein Erreichbarkeitsverzeichnis von Sachverständigen und Unternehmen, die über die erforderlichen Fachkräfte und technischen Hilfsmittel zur Durchführung der Untersuchungsarbeiten und Abwehrmaßnahmen verfügen (Punkt 5). Die Sofortmaßnahmen (vgl. Punkt 4) sind in erster Linie von den Feuerwehren durchzuführen. Alle übrigen Stellen und Einrichtungen wirken dabei mit, d.h. die Feuerwehren lassen sich bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen durch Stellen und Personen beraten, die dazu auf Grund ihrer besonderen Kenntnisse, Ausrüstung und Einrichtungen oder sonstigen Mittel in der Lage sind (vgl. Punkte 3 und 5). Die Einsatzleitung der Feuerwehr wird zunächst Sofortmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten. Sobald keine unmittelbare Gefährdung mehr besteht, sind die Träger öffentlicher Belange – insbesondere die Ordnungsämter und die nach der geltenden Fassung der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) zuständigen Umweltschutzbehörden – im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Durchführung weiterer Maßnahmen verantwortlich. Sind Belange verschiedener TÖB betroffen, sollte gemeinsam ein Koordinator festgelegt werden. Je nach Sachlage wird es über die Sofortmaßnahmen hinaus notwendig sein, die ausgetretenen Stoffe durch weitere Maßnahmen (Folgemaßnahmen), wie z.B. die Entsorgung von kontaminiertem Erdreich, unschädlich zu machen. Diese Maßnahmen sind oftmals ebenfalls unverzüglich einzuleiten. Eine klare Trennung von Sofort- und Folgemaßnahmen ist daher oftmals nicht möglich, sondern von der jeweiligen Sachlage abhängig.

4 Meldeplan 2. Meldeverfahren 2.1. Ablauf Werden umweltgefährdende Stoffe freigesetzt und ist zu befürchten, dass akute Gefahr für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre oder sonstige Sachgüter besteht oder bestehen könnte, so ist dieser Schadens- oder Gefahrenfall unverzüglich der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst anzuzeigen. Die Meldung ist telefonisch grundsätzlich an die im Folgenden unter Ziffer 3.1 aufgeführte Telefonnummer zu richten. Polizei, Feuerwehr, örtliche Ordnungsbehörden und Umweltschutzbehörden informieren sich gegenseitig und unverzüglich über Schadens- und Gefahrenfälle innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Bei welcher Sachlage eines Schadens- und Gefahrenfalls noch weitere Stellen zu beteiligen sind, ist im Folgenden unter Punkt 3 „Weitergabe der Meldung“ aufgeführt. 2.2. Aufnahme Schadens- oder Gefahrenfall / Meldung Um eine zügige Gefahrenabwehr zu gewährleisten, sollten die in der Anlage 2 (Meldung „Umweltalarm“) aufgeführten Angaben abgefragt werden. 3. Weitergabe der Meldung (Anschriften / Telefonnummern) Die Weitergabe der Meldung obliegt grundsätzlich der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises/ der kreisfreien Stadt. Auch die oberen Umweltschutzbehörden bedienen sich für die Beteiligung der örtlichen Behörden der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises/ der kreisfreien Stadt. Sollte sich aufgrund der Art des Schadens- oder Gefahrenfalls bzw. des Ausmaßes vor Ort herausstellen, dass noch weitere als die bisher benachrichtigten Stellen zu informieren sind, so ist dies der Meldestelle (Leitstelle bzw. örtliche Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzug) unverzüglich mitzuteilen, damit diese die Weitergabe entsprechend vornehmen kann. Die Umweltschutzbehörde hat sicherzustellen, dass auf diesem Weg bei Betroffenheit unverzüglich insbesondere die nachfolgenden Stellen benachrichtigt werden: -

Gesundheitsämter Talsperrenbetreiber Wasserwerke Betreiber von Anlagen zur Abwasserbehandlung und Abwasserableitung bei Gefahr des Eindringens umweltgefährdender Stoffe in Anlagen Betreiber von Rohrfernleitungen Wirtschaftsbetriebe oder Stadtwerke Sondergesetzliche Wasserverbände Wasser- und Bodenverbände nach dem WVG Bezirksregierung Arnsberg. Abteilung Bergbau und Energie in NRW (bei Fällen in Betrieben oder mit Auswirkungen auf Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen) Straßen NRW oder das für Straßen zuständige Amt der Kommune bzw. des Kreises Notfallmanager der Deutschen Bahn AG die nächste Dienststelle der Bundeswehr bzw. der zuständigen Verbindungsoffizier und das zuständige Regionalbüro für Immobilienanlagen (bei Fällen in Anlagen oder mit Auswirkung auf Anlagen der Bundeswehr bzw. von Stationierungsstreitkräften)

Eine Schadens- und Gefahrenfallmeldung ist grundsätzlich wie folgt weiterzuleiten:

5

3.1. Kreis Paderborn Bei allen Schadens- oder Gefahrenfällen ist sofort zu benachrichtigen: a) Kreisfeuerwehrzentrale Büren-Ahden – Flughafenstr. 3, 33142 Büren-Ahden Tel.: 02955 / 76 760 Funk: Kanal 468/U G „Leitstelle Paderborn“ oder für das Stadtgebiet Paderborn: Feuerwehr Paderborn – Feuerwache Süd, Breslauer Str. 45, 33098 Paderborn Tel.: 05251 / 88 70 Funk: Kanal 468/U G „Florian Paderborn“ Fax: 05251 / 88 74 09 b) Entweder der Kreis Paderborn (soweit der Kreis zuständig ist) Amt 66 – Umweltamt Untere Umweltschutzbehörde Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn -

während der Dienstzeiten: Herr Berg außerhalb der Dienstzeiten: Bereitschaftshabender über die Kreisfeuerwehrzentrale

Tel. 05251 / 308 803 Tel.: 02955 / 76760

Um einen effektiven Informationsfluss zu gewährleisten, ist es notwendig, dass der Bereitschaftshabende bei jeglicher Alarmierung einen eindeutigen Ansprechpartner - eben die Kreisfeuerwehrzentrale - hat und nicht von der Möglichkeit ausgehen muss, entweder von der Kreisfeuerwehrzentrale oder der Feuerwache Süd alarmiert worden zu sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Feuerwehr Paderborn im Alarmierungsfall umgehend die Kreisfeuerwehrzentrale unterrichtet und insofern die Weitergabe der Meldung an den Bereitschaftshabenden des Kreises Paderborn veranlasst. oder die Bezirksregierung Detmold (soweit die Bezirksregierung zuständig ist) Leopoldstraße 13-15, 32756 Detmold Zentrale

Tel.: 05231/71 -0

- > Telefonnummern der jeweils zuständigen Dezernate siehe unter Punkt 3.3 < -

6 3.2. Örtliche Ordnungsbehörden Gemeinde/Stadt

Tel.-Nr.: innerhalb der Bürozeiten

Gemeinde Altenbeken Frau Hasse

05255 / 12 00 -0 05255 / 12 00 -50

Herr Bruns AWP GmbH (Gewässerschutzbeauftragter) Herr Bartnik

05255 / 12 00 -28

Stadt Bad Lippspringe Herr Tölle AWP GmbH (Gewässerschutzbeauftragter) Herr Bartnik

05252 / 260 05252 / 26 134

Stadt Bad Wünnenberg Herr Fleckner (Gewässerschutzbeauftragter)

02953 / 709 -0 02953 / 709 -32

Gemeinde Borchen Herr B. Niggemeier Frau Schmidt Herr Büker (Gewässerschutzbeauftragter) Herr Peek

05251 / 38 88 -0 05251 / 38 88 -124 05251 / 38 88 -127 05251 / 38 88 -214 05251 / 3888 – 128

Stadt Büren Herr Ranner (Gewässerschutzbeauftragter) Herr Krenz Herr Voß (Stv. Gewässerschutzbeauftragter)

02951 / 970 -0 02951 / 970 -156 02951 / 970 -155 02951 / 970 -113

05251 / 503-6253

05251 / 503-6253

Stadt Delbrück 05250 / 996 -0 Herr Mattiza 05250 / 996 -180 Frau Wecker-Brökelmann 05250 /9 96 -181 Kommunal- & Abwasserberatung NRW GmbH Fr. Dr. Sindern (Gewässerschutzbeauftragte) 0211 / 430 77 102 Gemeinde Hövelhof 05257 / 50 09 -0 Herr Schäfers 05257 / 50 09 -103 Rufbereitschaft 0170 / 99 27 205 Herr Markgraf (Gewässerschutzbeauftragter) Stadt Lichtenau Herr Altemeier Herr Weber Frau Kalbheu

05295 /89 -0 05295 / 89 -14 05295 / 89 -12 05295 / 89 -16

Stadt Salzkotten Herr Peitzmeier Rufbereitschaft Herr Dresbur (Gewässerschutzbeauftragter)

05258 / 5 07 -0 05258 / 5 07 -11 27 0171 / 30 39 708 05258 / 5 07 -11 41

Stadt Paderborn Herr Ralf Schmitz (Feuerwehr) Herr Kühling (Feuerwehr) (Herr Fehmer) Städt. Entwässerungsbetrieb

05251 / 88 0 05251 / 88 73 40 o. /88 70 05251 / 88 73 00 05251 / 88 28 03

7 3.3 Bezirksregierung/ MKULNV NRW/ LANUV NRW Schadens- oder Gefahrenfälle mit überregionaler oder länderübergreifender Bedeutung bzw. mit überregionalem Interesse der Öffentlichkeit und der Medien (In der Regel der Fall, wenn Kriterium nach Anlage 1 erfüllt ist) sind unter dem Kennwort „Umweltalarm" (Anlage 2) der oberen und obersten Umweltbehörde über den Meldekopf unverzüglich anzuzeigen: a) Obere Umweltschutzbehörde Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15, 32756 Detmold Meldekopf der Bezirksregierung (Rufbereitschaft der Bezirksregierung Detmold)

Tel.: 05231/71-1999 Fax: 05231/71-821999

E-Mail: [email protected] b) Oberste Umweltschutzbehörde (MKULNV NRW) Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) als oberste Umweltschutzbehörde bedient sich des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) als Meldekopf (siehe unter c)) c) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) Landesweite Nachrichtenzentrale Nachrichtenbereitschaftszentrale beim LANUV (NBZ) Tel.: 0201/71 44 88 (24-stündige Erreichbarkeit) Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen www.lanuv.nrw.de Meldungen, die unter dem Kennwort „Umweltalarm" bei der NBZ eingehen, werden von dort an die obere und oberste Umweltschutzbehörde unverzüglich weitergeleitet. Fachliche Ansprechstelle während der Dienstzeit: Auf Anfrage Beratung und Unterstützung der zuständigen Umweltschutzbehörde zur Feststellung des Schadensumfangs und der Schadensursachen sowie zur Unterstützung bei der Ableitung sachgerechter Sofort- und Folgemaßnahmen. Einsatzbereitschaft von Sondereinsatzdiensten rund um die Uhr (Luftmessungen, Probe- nahmen in den Medien Wasser und Boden, Vor-Ort-Untersuchungen und ggf. notwendige Sofort- Untersuchungen im Labor). Eigene Zuständigkeit: Bei Gewässerverunreinigungen oder anderen gewässergefährdenden Ereignissen am Rhein bzw. mit Auswirkungen auf den Rhein führt das LANUV Untersuchungen in eigener Zuständigkeit durch.

8

3.4.

Gesundheitsamt Kreis Paderborn bei Schadens- oder Gefahrenfällen in Trinkwassereinzugsgebieten und bei Schadens- oder Gefahrenfällen, die die Trinkwasserversorgung beeinträchtigen können: Gesundheitsamt Kreis Paderborn (zu beteiligen gem. §§ 18, 20 Trinkwasserverordnung - TrinkwV-). tagsüber während der Bürozeiten: z.B.: Herr Wiese (Gesundheitsingenieur) Herr Dr. Alles (Amtsarzt / Amtsleiter) Herr Dr. Bolle (Amtsarzt/ Stv. Amtsleiter)

Tel.: 05251 / 308 281 Tel.: 05251 / 308 271 Tel.: 05251 / 308 274

außerhalb der Bürozeiten: Die o. g. Personen sind über die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Paderborn (Tel.: 05251 / 88 70) zu erreichen.

3.5. Tiefbauämter / Betreiber der Kläranlagen Bei Schadens- und Gefahrenfällen auf kanalisierten Straßen, Wegen und Plätzen -

zuständiges Tiefbauamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde (s. Erreichbarkeitsverzeichnis „örtliche Ordnungsbehörden“ unter 3.2)

und -

Betreiber der Kläranlagen im Kreis Paderborn, die durch eine evtl. Verunreinigung gefährdet ist (s. unter 3.14)

3.6. Straßenbaulastträger Bei Schadens- oder Gefahrenfällen auf Straßen, Wegen und Plätzen 1. Bundesautobahnen Autobahnmeisterei Bad Wünnenberg-Haaren Fiegenburg 16 außerhalb der Bürozeiten: Notfalltelefon

Tel.: 02957 / 970 -0 Fax: 02957 / 970 -188 (24-h)

Tel.: 02957 / 970 170

Die Autobahnmeisterei Bad Wünnenberg-Haaren ist für die gesamte BAB A 44 im Kreis Paderborn, sowie teilweise für die BAB A 33 (vom AB-Kreuz Bad Wünnenberg-Haaren bis AS Paderborn-Sennelager) zuständig. Im Übrigen ist die nachstehende Autobahnmeisterei Oelde zuständig. Autobahnmeisterei Oelde Bökenförder Weg 24, 59302 Oelde

Tel.: 02522 / 91 20 Fax.: 02522 / 912 -188

Die Autobahnmeisterei Oelde ist für die BAB A 33 von AS Paderborn-Sennelager bis BAB A 2 zuständig.

9 2. Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Sauerland- Hochstift Briefadresse: Postfach 15 53, 59855 Meschede Lieferadresse: Lanfertsweg 2, 59872 Meschede

Tel. 0291 298-0 Fax 0291 298-223

Außenstelle Paderborn Briefadresse: Postfach 20 27, 33050 Paderborn Lieferadresse: Am Rippinger Weg 2, 33098 Paderborn

Tel. 05251 692-0 Fax 05251 692109

Leitung Herr Rensing E-Mail: thomas.rensing* Tel.: 0291 298-160 Fax: 0291 298-229 Mobil: 0162 2398470

Vertretung Herr Borgelt E-Mail: hubertus.borgelt* Tel.: 0291 298-501 Mobil: 0162 2398793

*) @strassen.nrw.de RNL Sauerland-Hochstift: Mastermeisterei Salzkotten Standort

Leitung Master

Leitung Betriebsdienst

Straßenmeisterei Salzkotten Bauhofstraße 10 33154 Salzkotten Tel.: 05258 9845-0 Fax: 05258 9845-26 Straßenmeisterei Brakel Driburger Straße 27 33034 Brakel Tel.: 05272 37900-0 Fax: 05272 37900-26 Straßenmeisterei Peckelsheim Eissener Straße 7 34439 Willebadessen Tel.: 05644 9802-0 Fax: 05644 9802-26

Herr Schütte E-Mail: hubertus.schuette* Tel.: 05258 9845-12

Herr Ringkamp E-Mail: norbert.ringkamp* Tel.: 05258 9845-13 Herr Hagemann E-Mail: markus.hagemann* Tel.: 05272 37900-13 Herr Reifer E-Mail: elmar.reifer* Tel.: 05644 9802-13

*) @strassen.nrw.de d)

Kreis Paderborn, Amt Straßenwesen (zuständig für die Kreisstraßen) Alte Schanze, 33106 Paderborn - innerhalb der Dienstzeiten Tel.: 05251 / 18 140

3. Gemeinde- und Gemeindeverbindungsstraßen Tiefbauämter der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde (s. Erreichbarkeitsverzeichnis der „örtlichen Ordnungsbehörden“ 3.2)

10 3.7. Polizei/Kreisbrandmeister Je nach Sachlage: 1. Landrat des Kreises Paderborn Zentrale

Tel.: 05251 / 308 -0

2. Kreispolizeibehörde Paderborn

Tel.: 05251 / 30 60

Bei der Kreispolizeibehörde Paderborn sollte bei erheblichen Unfällen während der Dienstzeit die mit der Verfolgung von Umweltdelikten befasste Kriminalpolizei wie folgt informiert werden: • • •

Herr Bader Herr Renneke Herr Peitz

Tel.: 05251 / 306 3101 Tel.: 05251 / 306 3109 Tel.: 05251 / 306 3102

Außerhalb der Dienstzeiten sollte der - Bereitschaftsdienst K - benachrichtigt werden (über die Leitstelle). Leitstelle der Polizei 3. Polizeipräsidium Bielefeld, Verkehrsinspektion 3, Autobahnpolizeiwache Lippstädter Weg, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Bielefeld Schloß Holte-Stukenbrock (zuständig für alle Autobahnen im Kreis Paderborn) Außenstelle: Polizeiautobahnwache Bad Wünnenberg-Haaren 4. Kreisbrandmeister Keuter, Elmar Stellvertreter: Herr Bernhard Lücke

Tel.: 05251 / 306 1222

Tel.: 0521 / 545 440 70 Fax: 0521 / 545 40 90 Tel.: 0521 / 545 78 30 Fax.: 0521 / 545 7829 Tel.: 0521 / 79 10 Tel.: 05255 / 34 34 91 Tel.: 02953 / 99 469

11

3.10. Fischereibehörde Bei Schadens- oder Gefahrenfällen im Einzugsgebiet eines Wasserkörpers Amt 32 - Öffentliche Sicherheit, Jagd- und Versicherungsangelegenheiten, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen Untere Fischereibehörde des Kreises Paderborn Aldegreverstraße 10-14 Leitstand (24-h Dienst) Telefonnummern des Amtes 32 siehe unter Punkt 3.23

Örtlich zuständiger Fischereibeauftragter gem. § 53 LFischG NRW Amt 32 Öffentliche Sicherheit, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen (siehe Punkt 3.23) wird verwiesen 3.11.Wasserverbände Kreis/ kreisfreie Stadt/ sonstige Direkteinleiter Bei Schadens- oder Gefahrenfällen im Einzugsgebiet Wasserverband Aabach-Talsperre Bleiwäscher Str. 6, Bad Wünnenberg • während der Dienstzeiten (nach Dienstschluss Rufweiterschaltung auf das Bereitschaftshandy)

Tel.: 02953 / 98 77 -0 Fax: 02953 / 98 77 -10

oder Herr Weller dienstl.

Tel.: 02953 / 9877-13

Wasserverband Obere Lippe Königstraße 16, 33142 Büren - während der Dienstzeiten

Tel.: 02951 / 93 39 00 Fax: 02951 / 93390-10

Wasser- und Bodenverband „Boker Heide“ Verbandsvorsteher Herr Ferdinand Westerhorstmann Birkenweg 1, Delbrück

Tel.: 05250 / 93 22 66

3.12.Wasserversorgungsbetriebe (Nennung der Betriebe in Kurzform) Bei Schadens- oder Gefahrenfällen im Einzugsgebiet einer Wasserversorgungsanlage bzw. eines Wasserschutzgebietes Bundesamt für Immobilienaufgaben (Wasserwerk Kasernen Sennelager) Ravensberger Straße 117, 33607 Bielefeld

Tel.: 0521 / 52 56 -0 Fax: 0521 / 52 56 -100

Egge-Wasserwerk Betriebsführung GmbH Rolandsweg 80, 33102 Paderborn

Ansprechpartner:

Herr Bernemann Tel.: 05251 / 14 87 -0 Fax: 05251 / 14 87 -99

Gemeinschaftswasserwerke „Boker Heide“ Rolandsweg 80, 33102 Paderborn

Ansprechpartner:

Herr Bernemann (Tel.: siehe oben)

12 Stadtwerke Bad Driburg GmbH (Wasserwerk Neuenheerse; versorgt auch Herbram-Wald) Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg

Ansprechpartner:

Herr Suhr Tel.: 05253 / 88 18 -00 Fax: 05253 / 88 18 -07

Stadtwerke Bielefeld GmbH Schildescher Straße 16, 35526 Bielefeld

Ansprechpartner:

Herr Kulaczewski Tel.: 0521 / 51 -90 Fax: 0521 / 51 -43 37

Stadtwerke Lippstadt Bunsenstraße 2, 59557 Lippstadt

Tel.: 02941 / 28 29 -0

Wasserverband Aabach-Talsperre Bleiwäscher Straße 6, 33181 Bad Wünnenberg

Ansprechpartner:

Herr Weller Tel.: 02953/ 98 77- 13 /- 0

Wasserwerke Paderborn GmbH Rolandsweg 80, 33102 Paderborn

Ansprechpartner:

Herr Bernemann (Tel. siehe oben)

Gemeinde Altenbeken - Wasserwerk Verteiler für das vom Eggewasserwerk bezogene Trinkwasser Bahnhofstraße 5 a, 33184 Altenbeken

Tel.: 05255 / 17 43

Stadt Bad Wünnenberg - Wasserwerk – Ansprechpartner: Verteiler für das Wasser der Aabach-Talsperre; nur noch eigene Quelle im Freizeitpark Fürstenberg Poststraße 15, 33181 Bad Wünnenberg

Herr Wittler Tel.: 02953 / 709-0 o. -12 Fax: 02953 / 709 -78

Stadt Büren - Wasserwerk Almestr. 11, 33142 Büren

Ansprechpartner:

Herr Müller Tel.: 02951 / 92 915 Fax: 02951 / 92 918

Stadt Delbrück - Wasserwerk Marktstraße 6, 33129 Delbrück

Ansprechpartner:

Herr Wolf Tel.: 05250 / 9 96 -0 /-271 Fax: 05250 / 9 96 -302

Gemeinde Hövelhof - Wasserwerk Verteiler für das von den Stadtwerken Paderborn bezogenen Trinkwasser Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof Stadtwerke Lichtenau Ansprechpartner: Herr Dickgreber (Wassergewinnungsanlagen in Altenautal, Blankenrode, Buchlieth, Kleinenberg/Holtheim, Herbram) Leibühl 21, 33165 Lichtenau Stadt Salzkotten- Stadtwerke Salzkotten Markstr. 8, 33154 Salzkotten

Werkleiter:

3.13. Talsperrenbetreiber Bei Schadens- und Gefahrenfällen im Einzugsgebiet einer Talsperre Siehe Punkt 3.11

Tel.: 05257 / 50 09 0 Fax.: 05257 / 5009-282

Tel.: 05295/997688-11 Tel.: 05295/89 -0 Fax: 05295/89 -70 Herr Bewermeier Tel.: 05258 / 50 7 -0 Fax: 05258 / 50 7 -27

13 3.14. Kanalisations-/ Kläranlagenbetreiber Stadt/Gemeinde Gem. Altenbeken Stadt Bad Lipp. Gem. Borchen

Stadt Büren

Bezeichnung der Kläranlage

Zuständigkeit Bez. Reg.

Gewässer. i.d. eingeleitet wird Beke

KA Schwaney, (Tel: 05255 / 930719) Bad Lippspringe, (Tel.: 0 5252 / 94 08 35) GKA Nordborchen f. Nordb., Kirchb., Alfen u. Schloß Hamborn, Dörenhagen, (Tel.:05251 / 391 753)

Bez. Reg. Bez. Reg. Bez. Reg.

Ellerbach Lippe Lohme

KA Etteln GKA Büren f. Büren, Weine, Siddinghausen, Harth, Ringelstein, Weiberg, Hegensdorf u. Leiberg (Wü) Tel.: (0 29 51 / 30 80)

Krs. Bez. Reg.

Altenau Alme

Bez. Reg.

Alme

Steinhausen f. Steinh. u. Eickhoff GKA Delbrück f. alle OT (Tel.: 05250 / 8630) KA Hövelhof, (Tel.: 05294 / 1055) GKA Grundsteinheim f. Lichtenau, Grunsteinheim, Iggenhausen, Herbram, Herbram-Wald, Asseln, Hakenberg (Tel.: 05295 / 8070), Mobil: 0172 / 23 20 648

Bez. Reg. Bez. Reg. Bez. Reg. Bez. Reg.

Abelbach Haustenbach Ems Sauer

KA Blankenrode Tel.: 05295 / 2359, 0172 / 23 20 649

Krs.

Altenau

GKA Henglarn f. Atteln, Husen, Henglarn, Dalheim und Ebbinghausen Tel.: (05292 / 2359)

Bez. Reg.

Altenau

KA Holtheim

Bez. Reg.

Holtheimer Bach

KA Kleinenberg Tel.: (05295/8941) GKW Sande, Tel.: (05254 / 955 110)

Bez. Reg. Bez. Reg.

NN Vorfluter Lippe

Dahl Notruf STEB 05251 / 882900 GKA Verne f. Salzkotten, Verne, Verlar, Thüle, Mantinghausen u. Scharmede, Tel.: (05258 / 5898)

Krs. Bez. Reg.

Ellerbach Heder

KA Hengelsberg f. Obern- und Niederntudorf KA Wünnenberg f. Wünnenberg, Fürstenberg und Bleiwäsche, Tel.: (02953 / 7984)

Bez. Reg. Bez. Reg.

Alme Afte

KA Haaren f. Haaren und Helmern,Tel.: (02957 / 1389)

Bez. Reg.

Graben, B `

KA Altenbeken, (Tel.: 05255 / 6014)

KA Wewelsburg f. Ahden, Brenken, Wewelsburg, Stadt Delbrück Gem. Hövelhof Stadt Lichtenau

Stadt Paderborn Stadt Salzkotten

Stadt Bad Wü. Stadt Bad Wünnenberg

3.15 .Bezirksregierung Arnsberg, Bergverwaltung Bezirksregierung Arnsberg Bergverwaltung Zuständiges Bergamt: Gelsenkirchen Kurt-Schumacher-Str. 313

Tel.: 0209 / 959 730 Fax: 0209 / 959 731 830

3.16. Deutsche Bahn AG/ ggf. privater Bahnbetreiber a) Meldungen über gefährliche Ereignisse im Bereich von Anlagen der Deutschen Bahn AG sind zu richten an: Notfallleitstelle Duisburg

Tel.: 0203 / 301 72 154

14 Bezirksleiter: Herr Herrmann

Tel.: 05251 / 14 13 91

Herr Allroggen

Tel.: 05251 / 147 13 95

b) Meldungen über gefährliche Ereignisse im Bereich von Anlagen der Teutoburger Wald-Eisenbahn sind zu richten an: Teutoburger Wald Eisenbahn AG, Zentrale Bezirksleiter Herr Konecsny

Tel.: 05241 / 23 400 - 0 Tel.: 05241 / 23 400 16

24-Stunden-Dienst Leitstelle mit Rufweiterleitung

Tel.: 05241 / 23 400 110

c) Weitere Gleisanlagen Fa. Benteler (Hauptbahnhof): Herr Ohse Fa. Benteler (Talle und Schloss Neuhaus): Herr Rose Stadt Paderborn, ASP Herr Henrichs

Tel.: 05254 811860 Tel.: 05254 816837 Mobil: 0170 801 3593

Deutsche Privatbahn, Altenbeken: Herr Guttwein

Tel.: 0172 2811 791

3.17.Lokaler Verkehrsverbund des Kreises Paderborn Nahverkehrsbund Paderborn / Höxter nph Bahnhofstraße 27a, 33102 Paderborn

Tel.: 05251 / 12 33 -0 Fax: 05251 / 12 33 -99 E-Mail: [email protected] http://www.nph.de

3.18.Bundeswehr Bei Gefährdung von Anlagen der Bundeswehr oder bei Beteiligung der Bundeswehr am Schadens- oder Gefahrenfall: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ) Augustdorf, Lopshorner Weg 49, 32832 Augustdorf Zentrale Leiter des BwDLZ, Herr Bilstein

Tel.: 05237 / 91 -0 Tel.: 05237 / 91 -27 00

Objektmanagement Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne

Tel.: 05237 / 91 – 2761 o. -2762

Leiter Technisches Gebäudemanagement / Gewässerschutzbeauftragter Tel.: 05237 / 91 - 27 50 o. -2757 Wache

Tel: 05237 / 91 –2277 o. -2279

Sachbearbeiter für Umweltschutz

Tel: 05237 / 91 – 2704 Tel: 05274 / 95 20 59

Leiter Geländebetreuung

Tel.: 05237 / 91 2760

Bei Gefährdung von Anlagen der britischen Stationierungskräfte oder bei deren Beteiligung am Schadensoder Gefahrenfall: Britischer Verbindungsoffizier Mr Grant, Panzerkaserne Paderborn, Driburger Straße 73 Tel.: 05254 / 98 23342

15 3.19.NATO-Streitkräfte Bei Gefährdung von Anlagen der NATO-Streitkräfte oder wenn diese am Schadens- oder Gefahrenfall beteiligt sind a) zuständig für die NRW-Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro West Koblenz Schloss (Hauptgebäude) 56068 Koblenz

Telefon: 0261 / 3908-0 Telefax: 0261 / 3908-181

b) zuständig für den NRW-Regierungsbezirk Detmold: Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Ost Erfurt Drosselbergstr. 2 99097 Erfurt

Tel.: 0361 / 3482 - 131 Fax.: 0361 / 3482 - 366

zu informieren, wenn NATO-Streitkräfte an einem Schadens- oder Gefahrenfall beteiligt sind; auch außerhalb von Militärgelände, z.B. Autobahnunfall. 3.20 Betreiber von Rohrfernleitungen E.ON Westfalen Weser AG Tegelweg 25, 33102 Paderborn RWE

(24-Stunden Dienst)

Tel.: 05251 / 503 – 0 Tel.: 05251 / 503 206

(24-Stunden Dienst/Störungsannahmestelle)

Tel.: 0180 / 211 22 00

3.22. Andere Kreise/kreisfreie Städte/jeweilige Bezirksregierung Bei Schadens- und Gefahrenfällen deren Ursachen in einem anderen Dienstbezirk liegen oder deren Folgen sich auf andere Dienstbezirke erstrecken. Kreis Höxter während der Dienstzeiten außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)

Tel.: 05271 / 96 50 Tel.: 05272 / 37 270

Hochsauerlandkreis (Meschede) während der Dienstzeiten außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)

Tel.: 0291 / 94 -0 Tel.: 0291 / 99 940

Kreis Lippe (Detmold) während der Dienstzeiten außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)

Tel.: 05231 / 62 -0 Tel.: 05261 / 66 600

Kreis Soest während der Dienstzeiten außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle) Kreis Gütersloh während der Dienstzeiten außerhalb der Dienstzeiten (Feuerwehr Leitstelle)

Tel.: 02921 / 30 -0 Tel.: 02921 / 38 00 00 Fax.: 02921 / 38 00 099 Tel.: 05241 / 85 -0 Tel.: 05241 / 82 -2000 Tel.: 05241 / 82 -2001

16

Die Bezirksregierung ist nach Dienstschluss über die unter Pkt. 3.3 genannte Nr. der NBZ zu erreichen.

3.23. Fachämter/-dezernate des Kreises/ der kreisfreien Stadt Amt 66 – Umweltamt (Untere Umweltschutzbehörde) Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn

(s. Punkt 3.1.)

Amt 63 - Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Riemekestraße 55, 33102 Paderborn Herr Vahle (Amtsleiter)

Tel.: 05251 / 308 374

Amt 32 - Öffentliche Sicherheit, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn Herr Temborius (Amtsleiter)

Tel.: 05251 / 308 - 712

Herr Bühlbecker (Untere Fischereibehörde)

Tel.: 05251 / 308 - 714

Herr Berensmeier (Untere Fischereibehörde) Herr Fehling (Bevölkerungsschutz) Herr Meier Herr Hilker

Tel.: 05251 / 308 - 715 Tel.: 05251 / 308 - 719 Tel.: 05251 / 308 - 701 Tel.: 05251 / 308 - 720

Amt 53 - Gesundheit Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn

(s. Punkt 3.4)

Die Alarmierung der Fachämter des Kreises / der kreisfreien Stadt kann zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst (02955/76 76 0) vorgenommen werden.

17

Maßnahmenplan 4. Sofort- und Folgemaßnahmen a) Sachverhaltsermittlung Bevor Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet werden, ist der Sachverhalt zu ermitteln. Die untere Wasserbehörde ermittelt den (wasserwirtschaftlich relevanten) Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für die Beteiligten günstigen Umstände, zu berücksichtigen. Zur Sachverhaltsermittlung gehören: • • • • • • • • • • • • •

Befragung des Verursachers bzw. Grundstückseigentümers Befragung von Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei etc. Befragung von Zeugen, Nachbarn Eigene Überprüfungen wie Inaugenscheinnahme, Messungen, Plausibilitätsprüfungen Stoffidentifizierung Mengenermittlung Stoffeigenschaften wie spezifisches Gewicht, Viskosität, Mischbarkeit mit Wasser, Flammpunkt, pH-Wert, Wassergefährdungsklasse etc. Wohin ist der Stoff gelaufen? Hydrogeologische Beschaffenheit am Unfallort (Untergrundschäden)? Wasserschutzgebiet? Gefährdung von Kläranlagen oder Brunnen zur Trinkwassergewinnung? Gefährdung von Nutzern am Unterlauf von Gewässern? sonstige Gefährdungen wie Explosionsgefahren, Bauwerksschäden?

Die nach den Umständen notwendige und mögliche Sachverhaltsermittlung ist für alle folgenden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. b) Sofortmaßnahmen Sofortmaßnahmen sollen das Austreten, Ausbreiten und Versickern wassergefährdender Stoffe sowie das Entstehen weiterer Schäden verhindern. Die wirksame Durchführung der Maßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Stellen. Siehe hierzu auch die Öl- und Giftalarmrichtlinien vom 30.01.1981 (Anlage 3). Sofortmaßnahmen sind insbesondere: Beurteilung des wassergefährdenden Stoffes - Gefahrstoffschnellauskunft beim Umweltbundesamt (Ziff. 5.30) - TUIS, Flüssiggassicherheitsdienst (Ziffer 5.30) - Katalog wassergefährdender Stoffe (GMBl 1985, in aktuell. Fassung), Beteiligung von Sachverständigen, insbesondere Landesumweltamt (Ziff. 5.24), Landesamt für Natur + Umwelt + Verbraucherschutz NRW (Ziff. 5.22), Bezirksregierung Arnsberg - Fischerei + Gewässerökologie (Ziff. 5.2), Bezirksregierung Detmold (Ziff. 5.31), Geologischer Dienst NRW (Ziff. 5.23), Festlegen der wirksamsten Bekämpfungsart (z. B. Verdünnen, Neutralisieren von Säuren und Laugen), Ermitteln bedrohter Gewässerbenutzungen sowie gewerblicher Anlagen und Benachrichtigung ihrer Betreiber bzw. Eigentümer (siehe auch oben unter „Sachverhaltsermittlung“),

18 Warnung der Bevölkerung, Absperrmaßnahmen und entsprechende Verkehrsregelung (z. B. bei Brand-, Explosions-, Vergiftungs- oder Rutschgefahr), Verhindern weiteren Austretens (z. B. Sperren von Füll- und Entleerungsvorrichtungen, Schließen von Lüftungs- und sonstigen Öffnungen, behelfsmäßiges Abdichten von Lecks, Auffangen in Gefäßen, Umpumpen in andere Behälter, Aufrichten umgestürzter Behälter, Abschalten von Stromverbrauchern, Beseitigen von Zündquellen), Verhindern weiteren Ausbreitens (z. B. Aufstauen durch Dämme aus Erde, Sand und Zement, Strohballen, Verschließen von Kanalisationseinläufen, Kabelkanälen, Schächten oder sonstigen Öffnungen), Verhindern weiteren Versickerns (z. B. Binden der ausgelaufenen Stoffe durch spezielle Ölbinder, Sägemehl, Torf, Zement, Sand oder andere aufsaugende Mittel), Ermitteln und Einschalten des Verursachers. Probenahmen zur Beweissicherung (Boden- und/oder Wasserproben) I) Bei Abwassereinleitungen sind mindestens 3 Proben zu entnehmen und zwar Probe 1: Im unbeeinflussten Bereich oberhalb der Einleitungsstelle Probe 2: Unmittelbar an der Einleitungsstelle (unvermischte Abwasserprobe) Probe 3: Unterhalb der Einleitungsstelle nach erfolgter Durchmischung Eine Probe aus oberirdischen Gewässern soll nicht am Boden, am Rand oder dicht unter der Oberfläche entnommen werden (Ausnahme: Entnahme absetzbarer Stoffe und Schwimmstoffe). Möglichst wenige, kurz hintereinander geschöpfte Einzelproben, zusammen möglichst zwei bis drei Liter, werden zur Stichprobe gemischt. Dabei ist darauf zu achten, dass das Schöpfen nach Möglichkeit in einem Zuge in Fließrichtung mit von der Strömung abgewandter Öffnung erfolgt. Hierdurch wird ein Aufstau ungelöster Stoffe im Schöpfgefäß vermieden. Die Schöpfbewegung ist der Strömungsgeschwindigkeit anzupassen. Wird ein Indirekteinleiter verdächtigt, sind Wasserproben im Kanalnetz zu entnehmen. Die Quelle der Verunreinigung, auch auf Privatgelände, ist möglichst umgehend ausfindig zu machen und abzustellen. Beweise sind ausreichend zu sichern. Das verwendete Flaschenmaterial (möglichst Glas oder Polyethylenflaschen) muss sauber sein. Bei Bedarf ist mit dem Wasser zu spülen, aus dem die Probe zu entnehmen ist. Die Flaschen müssen randvoll (d. h. luftfrei) gefüllt, verschlossen, möglichst kühl gelagert bzw. transportiert und möglichst umgehend einer Untersuchungsstelle überbracht werden. II) Jede Wasserprobe ist deutlich zu kennzeichnen: 1. Name und Behörde oder Anschrift und Telefon des Probenehmers 2. Ort der Probenahme, 3. Name des vermutlichen Einleiters, 2. Datum und Uhrzeit der Entnahme.

19 Die Angabe von weiteren Einflussfaktoren, z. B. Witterung, und die Anfertigung von Skizzen oder Aufnahme von Fotos erleichtern die Auswertung. Anschließend ist möglichst ein Protokoll zur Untersuchung von Wasserproben anzufertigen (Anlageteil 5). Sofortmaßnahmen bei Ölunfällen auf und an stehenden oder langsam fließenden Gewässern sind insbesondere: das Errichten von Sperren, so dass der auslaufende Stoff entfernt werden kann, das Einkreisen mit Ölschlängeln, Pressluftsperren usw., Zusammenziehen, Abschöpfen oder Absaugen der ausgelaufenen Stoffe, das Verwenden von ölaufsaugenden Mitteln (spezielle Ölbinder, ersatzweise auch Torf) zum Binden und Abschöpfen der ausgelaufenen Stoffe aus dem Gewässer, das Zwischenlagern der aufgefangenen Stoffe, sodass ein Versickern in den Boden oder ein Abschwemmen in ein oberirdisches Gewässer verhindert wird. Sinkstoffe oder Mittel, die den ausgelaufenen Stoff emulgieren, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wasserbehörde verwendet werden. Bei Öl- oder Giftunfällen auf und an schnell fließenden Gewässern. Die Sofortmaßnahmen werden sich in der Regel darauf beschränken müssen, zu verhindern, dass weitere wassergefährdende Stoffe in das Gewässer gelangen. Es sollte versucht werden, die ausgetretenen Stoffe durch Sperren (z. B. Strohballen, Holzwände) aufzufangen und abzusaugen. Es empfiehlt sich, die Sperren (z. B. mit Luft gefüllte Schläuche) schräg zur Flussrichtung des Gewässers einzubringen, um die Stoffe in Buhnenfelder oder an das Ufer zu lenken und dort zu entfernen. Besondere Richtlinien Besondere fachliche Weisungen bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für die Weisungen über Feuerwehreinsätze bei Unfällen und Bränden von Tankwagen, Kesselwagen und Tankschiffen (RdErl. d. Innenministers v. 24.07.1962 - SMBl. NW 2133). c) Folgemaßnahmen Die einzelnen Punkte sind dem gemeinsamen RdErl. des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Innenministers vom 30.01.1981, Ziffer 9, zu entnehmen (Öl- und Giftalarmrichtlinien - Anlageteil 3 -). Als Folgemaßnahmen kommen insbesondere in Betracht: 1.

Abbrennen der ausgetretenen Stoffe auf geeignetem Untergrund, wenn nicht Gründe des Explosions-, Brand- oder Immissionsschutzes entgegenstehen 2. Aufnehmen und ordnungsgemäßes Entsorgen des durch den Öl- oder Giftunfall verunreinigten Erdreiches oder Wassers sowie der aufgefangenen Stoffe, 3. Entfernen der am Gewässerufer haftenden ausgetretenen Stoffe, 4. Reinigen von Dränagen und Kanälen, 5. ständiges Abpumpen von geschädigtem Grundwasser, 6. Auswaschen des Bodens und Auffangen des Spülwassers, 7. Ablagern des verunreinigten Erdreiches oder Wassers sowie der aufgefangenen Stoffe an einem von der Wasserbehörde bestimmten, für die Gewässer ungefährlichen Ort, 8. unschädliche Beseitigung der schädlichen Stoffe durch Herausziehen oder Herausdrücken der in das Erdreich gelangten Stoffe, durch Ausglühen des verunreinigten Erdreichs oder durch Verbrennen der in das Wasser gelangten oder aufgefangenen Stoffe, 9. Niederbringen und Betreiben von Grundwasserbeobachtungs- und Abwehrbrunnen, 10. Untersuchung der durch den Öl- oder Giftunfall verschmutzten Gewässer auf ihre physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit, 11. Herstellen eines Verbundes mit anderen Wasserversorgungsanlagen oder Einsatz von besonderen Aufbereitungsanlagen, wenn Wasserversorgungsanlagen bedroht sind.

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d) Zuständigkeit Zuständig für die Anordnung und Durchführung der Vorsorge-, Sofort- und Folgemaßnahmen sind, soweit die Beeinträchtigung eines Gewässers (oberirdische Gewässer, Grundwasser) nicht ausgeschlossen ist, die Wasserbehörden (§§ 5, 8, 9, 62, 32, 48 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 116, 136 bis 138 Landeswassergesetz in Verbindung mit der ZustVOtU). Ist weder die Zuständigkeit der Wasserbehörden noch die anderer Sonderordnungsbehörden gegeben, so sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Unberührt bleibt die außerordentliche Zuständigkeit der örtlichen Ordnungsbehörden bei Gefahr im Verzuge im Falle des § 6 Abs. 1 OBG, dessen Voraussetzungen bei Sofortmaßnahmen zumeist gegeben sein werden. e) Ordnungsrechtliche Grundsätze und Ordnungspflicht, Sofortvollzug Die Tätigkeit der unteren Wasserbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde. Rechtsgrundlage für ein Einschreiten ist das Ordnungsbehördengesetz. Die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind dem Ordnungspflichtigen (Verhaltens- bzw. Zustandsstörer) aufzugeben. Die Frage der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit ist verschuldensunabhängig. Bei angeordneten bzw. selbst durchgeführten bzw. in Auftrag gegebenen Maßnahmen ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Aufwand und Erfolg müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind in der Regel Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Können die notwendigen Maßnahmen von den Verantwortlichen nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden oder ist ein Verantwortlicher nicht sofort greifbar, sind die Maßnahmen von der zuständigen Behörde ohne vorhergehenden Verwaltungsakt selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben (Sofortvollzug nach § 55 Abs. 2 VwVG NW). Der Sofortvollzug erfordert das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr. Eine gegenwärtige Gefahr liegt nach herrschender Meinung und Literatur vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn eine Einwirkung unmittelbar oder (nach allgemeinen Erfahrungssätzen) in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht, so dass ein sofortiges Einschreiten geboten ist. Hinweis: Anordnungen gegenüber Ordnungspflichtigen bzw. Aufträge an Dritte sind klar und eindeutig zu formulieren. Das mit der Maßnahme angestrebte Ziel muss klar definiert sein. Bei Aufträgen gegenüber Dritten ist der Auftraggeber festzulegen. Der Ordnungspflichtige ist über die Maßnahmen so schnell wie möglich zu informieren. Liegt ein Versicherungsfall vor, ist die Versicherung unverzüglich zu informieren. Bei größeren Schadensfällen wird häufig von dort ein Sachverständiger beauftragt. Bei Kraftfahrzeugen mit bundesdeutschem Kennzeichen kann die Versicherung über den Zentralruf der Versicherer 0180-25 0 26 erfragt werden. Vor Beginn der Maßnahmen ist sicherzustellen, dass keine Schäden an Versorgungsleitungen, Gebäuden etc. entstehen. Bei Eingriffen auf fremden Grundstücken ist der Eigentümer/Nutzungsberechtigte nach Möglichkeit zu informieren. Die Arbeiten sind zu überwachen und zu dokumentieren. Über das Sanierungsende entscheidet die untere Wasserbehörde. Vor Verlassen des Unfallortes ist sicherzustellen, dass evtl. Gefahrenstellen gesichert werden (z. B. Gruben).

21 e) Kosten Die Kosten für die Sofortmaßnahmen und die Folgenbeseitigung tragen die Behörden, die die Maßnahmen angeordnet oder durchgeführt haben, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften von einem Pflichtigen zu tragen sind. Werden die örtlichen Ordnungsbehörden bei Gefahr im Verzuge gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 OBG tätig, so haben sie die ihnen entstehenden Kosten zu tragen (§ 45 OBG).

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5. Erreichbarkeitsverzeichnis 5.1. Staatliche Untersuchungsstellen / Sachverständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW Nachrichtenbereitschaftszentrale (NBZ)

Tel.: 0201 / 71 44 88 Fax: 0201 / 7995 -1234 - rund um die Uhr -

Das LANUV unterhält für das ganze Land NRW rund um die Uhr einsatzbereite Sondereinsatzdienste (Luftmessungen, Probenahmen in den Medien Wasser und Boden, Vor-Ort-Untersuchungen und ggf. notwendige Sofort-Untersuchungen im Labor), die die Bezirksregierungen und die Unteren Umweltschutzbehörden bei Schadens- und Gefahrenfällen mit Sachverstand und umfangreicher Messtechnik unterstützen. Die Unterstützung der vor Ort tätigen Behörden kann telefonisch oder auch direkt am Ereignisort stattfinden. Die Aktivierung des Probenahmepersonals „Wasser und Boden“ erfolgt durch die Umweltschutzbehörde über die Nachrichtenbereitschsaftszentrale (NBZ) beim LANUV. Diese informiert den zuständigen Fachbereich bzw. dessen Probenahme-Rufbereitschaft. Die Einweisung und Unterstützung des Probenahmepersonals erfolgt durch die Umweltschutzbehörde vor Ort!!! Bei Fischsterben größeren Ausmaßes (siehe 3.3) kann es einerseits nötig sein auszuschließen, dass die Tiere an einer Krankheit und nicht durch eine Schadensursache zu Tode gekommen sind. Andrerseits kann es auch erforderlich sein, Fragen der Verzehrsfähigkeit der Fische im betroffenen Gewässer zu klären. In solchen Fällen sind neben der Entnahme von Wasserproben auch Fische zu entnehmen (siehe Anlage 3) und das LANUV schnellstmöglich über die NBZ einzuschalten. Für den Einsatz des LANUV bei Bränden, Stofffreisetzungen und anderen Ereignissen größeren Ausmaßes stehen neben hochqualifizierten und erfahrenen Fachleuten zwei umfangreich ausgestattete Messfahrzeuge bereit. Der Leistungsumfang des Sondereinsatzdienstes besteht u. a. aus folgenden Punkten • Telefonische Beratung bei Großschadensfällen • Untersuchungen vor Ort • Probenahme vor Ort • Analyse der Proben im LANUV • Bewertung der Ergebnisse, Gefahrenabschätzung und Beratung über die weitere Vorgehensweise (Sperrung, Verzehrverbot …) Bei der Vor-Ort-Messung werden vor allem Gase (Brandgase, austretende gasförmige Stoffe), ausgetretene Flüssigkeiten und Feststoffe untersucht (bei Wasser nur Probenahme). Einsatzgebiete • Großbrände • Partikelniederschläge unbekannter Herkunft • Großräumige Geruchsbelästigungen • Stofffreisetzung (fest, flüssig, gasförmig) • Sonderfälle (z.B. Unterstützung des Kampfmittelräumdienstes) Ggf. notwendige Labor-Untersuchungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit werden im LANUV nur in besonders dringenden Fällen eingeleitet. Dieser besonders dringende Untersuchungsauftrag ist von der Umweltschutzbehörde explizit über die NBZ an das LANUV zu richten.

23 5.2. Kommunale Untersuchungsstellen Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) Westerfeldstraße 1, 32758 Detmold - Zentrale Tel.: 05231 / 911 9 Fax.: 05231 / 911 503 - Labor Tel.: 05231 / 911 561

5.3. Sachverständige und Gutachter Fischereisachverständiger Dr. Dipl. Biologe Hartmut Späh agc Paderborn Niederlassung Paderborn: Frankfurter Weg 10, 33106 Paderborn Ansprechpartner Herr Syring

Tel.: 0521 / 10 26 77 Fax: 0521 / 16 24 37 Tel.: 05251 288 189 -0 Fax: 05251 288 189 -10

TÜV Nord Niederlassung Hannover Hauptabteilung Umweltschutz und Wärmenutzung Am TÜV 1, 30519 Hannover Allgemeine Chemie: Tel.: 0511 / 986 0 Fax: 0511 / 986 1632 Gefahrguttransporte: Herr Kuhl, ansässig bei der Dienststelle in Hamburg Tel.: 0511 / 986-13 Öffentlich bestellter Sachverständiger für die Beurteilung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen Dr. rer. Nat. Michael Krutz, Rittergut Haus Sölde, 44289 Dortmund

Tel.: 0231 / 42 77 966 Fax: 0231 / 42 77 967

OWL-Umweltanalytik, Dr. Noll Westring 93, 33818 Leopoldshöhe

Tel.: 05202 / 923320 Fax: 05202 / 9233220

GEOscan Consulting GmbH, Eichendorffstr. 3, 49549 Ladbergen

Tel.: 05485 / 83488-0

Dr. Kerth & Lampe, Walter-Bröcker-Ring 17, 32756 Detmold

Tel.: 05231 / 308210

GUCH, Marinestr. 44, 59075 Hamm

Tel.: 02381 / 599548

Zinser GmbH Sachverständigenbüro Knatenser Weg 17 31675 Bückeburg

Tel.: 05722 / 13 03 Fax: 05722 / 268 15

Rainer Hartmann, öffentlich bestellter Sachverständiger Gesellschaft für angewandte Biologie und Geologie August-Spindler-Str. 1, 37079 Göttingen

Tel.: 0551 / 389020 Fax: 0551 / 3890240

Golder Associates GmbH Vorbruch 3, 29227 Celle

Tel.: 05141 / 9896 0 Fax: 05141 / 9896 96

(mit Rufweiterleitung) V. Nientied Sachverständigenbüro + VAwS Menzlinger Weg 9, 51503 Rösrath Mobil: 0172 / 202 6413

Tel.: 02205 / 860 07 Fax: 02205 / 860 05

24 BGI zu Höne/Klußmann/Altpeter AG Im Druseltal 11, 34131 Kassel

Tel.: 0561 / 312451 Fax.: 0561 / 312451

Büro Prof. Dr. H. Schneider und Partner Stapenhorstr. 60, 33615 Bielefeld

Tel.: 0521 / 96 551 0 Fax: 0521 / 96 55140

ALCUM GmbH, Platzstr. 33, 33397 Rietberg

Tel.: 05244 / 92550

Fax.: 05244 / 9255-20 Fülling, Beratende Geologen GmbH Birker Weg 5 Remscheid

Tel.: 02191 / 945 80 Fax: 02191 / 945 860

Harres Pickel Consult AG Niedervellmarschestr. 30 34233 Fuldatal

Tel.: 0561 / 98 18 30 Fax: 0561 / 98 18 380

Kleegräfe Büro für Baugrund- und Umweltanalytik Holzstr. 212 59556 Lippstadt

Tel.: 02941 / 54 04 Fax: 02941 / 35 82

Mptec GmbH – Mobile Probenentnahmetechnik Bleichstr. 69 33102 Paderborn

Tel.: 05251 / 300 188 Fax: 05251 / 300 189

Königsfuhr 3 33154 Salzkotten

Tel.: 05258 / 940 881 Fax: 05258 / 940 882

Rode Umweltschutz GmbH Holter Str. 67, 31613 Wietzen

Tel.: 05022 / 940 73 Fax.: 05022 / 84 075

Dr. Tillmanns & Partner GmbH Kopernikusstr. 5 50126 Bergheim

Tel.: 02271 / 80 10 Fax: 02271 / 80 11 08 Fax: 02271 / 80 12 08

Peter Wilmes Geo Data Zum Schulkamp 3 33106 Paderborn-Sande

Tel.: 05254 / 66 443 Fax: 05254 / 66 485

Sachverständigenbüro Dipl. Biol. Eckart Bär 51503 Rösrath, Scharrenbroicher Str. 44

Tel: 02205 / 94 42 - 0 Fax: 02205 / 94 42 - 42

Leistungsangebot/Erfahrung Akutunfälle mit wassergef. Stoffen, Boden-/GW-Untersuchungen, Ursachenermittlung, Tankprüfungen Ausrüstung (auszugsweise), Bohrgeräte, Probenahmegeräte, Pumpen, Feldmessgeräte, Schutzausrüstung Fülling Beratende Geologen GmbH 42369 Wuppertal, In der Krim 42 24h-Rufbereitschaft:

Tel.: 02191 / 94 58 -0 Fax.: 02191 / 94 58 -60 Tel.: 02191 / 94 58 50

Leistungsangebot/Erfahrung Gutachterliche Leistungen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, schwerpunktmäßig Projektsteuerung und Koordinierung von Sofortmaßnahmen und weiterführende Sanierungsmaßnahmen Schutzkleidung, Vermessungsgeräte, Probenahmegeräte und -behälter, Sondiergerät bis 1 mtr. Tiefe

25 Sachverständigenbüro Nientiedt 51503 Rösrath (Köln), Menzlinger Weg 9 :

Tel: 02205 / 86 006 Fax: 02205 / 86 005

Leistungsangebot / Erfahrung Sachverständige Beurteilung und Begleitung von Sofortmaß- und Folgemaßnahmen, insbesondere bei Unfällen mit Mineralölen (Tankanlagen, Tankfahrzeuge, Böden, Gewässer, techn. Einrichtungen etc.) Ausrüstung (auszugsweise) Geräte für das Aufspüren/Erkennen von Schadstoffen, mobil. Flüssigkeits-Leichtstoffabscheider HYDR.O Dipl.-Geologe Hartwig Reisinger 52070 Aachen, Sigmundstr. 10-12

Tel.: 0241 / 60 902 0 Fax: 0241 / 60 902 21

Leistungsangebot/Erfahrung Boden- und Schadstoffbegutachtung, verantwortl. Maßnahmenkoordination (Erdarbeiten, Transport von verunr. Boden, Zwischenlagerung, Entsorgung), Vor-Ort-Luft- Messung von Schadstoffkonzentrationen Ausrüstung (auszugsweise) Geräte für das Aufspüren/Erkennen von Schadstoffen, mobil. Flüssigkeits-Leichtstoffabscheider Landwirtschaftskammer NRW Nevinghoff 40 8147 Münster

Tel.: 0251 / 2376-0

Leistungsangebot/Erfahrung Bodenprobenahme und Bewertung insbes. bei Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch landw. Düngemittel wie z.B. Gülle/Jauche/Klärschlamm etc. Ausrüstung (auszugsweise.)usw. 5.4. Hilfsorganisationen und Hilfsmittel (Ölsperren) 5.4.1. Feuerwehr Mobiler Ölabscheider AB Ölwehr Kreisfeuerwehrzentrale Büren-Ahden

Tel. s. Punkt 3.1

5.4.2. Technisches Hilfswerk (THW) Das Technische Hilfswerk Ortsverband Essen (Im Hesselbruch 5, 45356 Essen) ist zur Ölschadensbekämpfung an Talsperren (Fachgruppe „Ölschaden“) bestens ausgerüstet. Die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst alarmiert gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) des Feuerschutzträgers, Tel.: s. Punkt 3.1 Herr Frank Dietmar Schöpper

Tel.: 0201 / 67 64 04

5.4.3. Hilfsmittel (Ölsperren) Der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises/der kreisfreien Stadt liegt ein nach Ortsteilen geordnetes Verzeichnis von Landwirten vor, die Strohballen anliefern können, sowie ein Verzeichnis über die vor Ort ansässigen Sägemehllagerstätten. Weiterhin verfügen die jeweiligen Feuerwehren über Ölbindemittel sowie Ölsperren. Aktuelle Verzeichnisse hierüber liegen ebenfalls der Leitstelle vor, Tel.: s. Punkt 3.1.

26 5.4.5. Saugfahrzeuge, Gefahrgutgerätewagen Die örtl. Feuerwehren verfügen z.T. über Saugwagen zur Aufnahme von Ölen/Giften, verunreinigtem Wasser bzw. speziell für Öl-Säure. Eine aktuelle Liste liegt der Leitstelle vor, Anforderung dieser Fahrzeuge erfolgt über die Leitstelle, Tel.: s. Punkt 3.1 5.5.

Entsorgungsunternehmen/Zwischenlager Firma Lönne Entsorgung Bertramstr. 9, 59557 Lippstadt

(Tag und Nacht) Tel.: 02941/29 50 (Zentraler Notdienst für alle Standorte) Tel.: 0800/56 36 635 Fax.: 02941/295 – 55

Firma Hubert Lausen Grüner Weg 24, 33098 Paderborn

Tel.: 05251/75 00 77

Firma Rohrfrei-Schnelldienst, Teutoburger Str. 13, 33104 Paderborn Hotline (Notdienst)

Tel.: 05254/99510 Tel.: 0800/0005517-0

Veolia Umweltservice Westfalen GmbH Buchenhof 6, 33178 Borchen

Tel.: 05251/17 49 10

Firma Lobbe Niederlassung Brilon Brackweder Kanalreinigung W. Walls GmbH & Co. KG Im Südfeld 13, 33647 Bielefeld

(zugleich Rufbereitschaft)

(Notdienst ab 16:30 Uhr) freitags ab 13:00 Uhr

Tel.: 02961/97 660 Fax.: 02964 / 97 66 30 Tel.: 0521 /41 02 07 Tel.: 0172 / 52 05 781

Eberhard Zimmermann GmbH & Co KG Entsorger Zentrale Gottlieb Daimler Str. 3, 33334 Gütersloh

Tel.: 05241 / 60 060

Firma Schröder Containerdienst & Baumaschinen Berglar 14, 33154 Salzkotten

Tel.: 05258 / 6529

Aufnahme und Abfuhr von kontaminiertem Boden ( Bagger u. Container) Firma Lönne Entsorgung Firma Hubert Lausen Firma Lobbe Firma Eberhard Zimmermann Firma Schröder

Anschrift und Tel.-Nr. wie oben Anschrift und Tel.-Nr. wie oben Anschrift und Tel.-Nr. wie oben Anschrift und Tel.-Nr. wie oben Anschrift und Tel.-Nr. wie oben

Zwischenlagerung von kontaminiertem Material Eine Zwischenlagerung kann erfolgen nach Rücksprache mit dem: Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn - AV.E-Eigenbetrieb Alte Schanze, 33106 Paderborn Deponieleiter: Herr Probst (dienstlich)

Tel.: 05251/18 120 Tel.: 05251/18 12 34

27

5.5.1. Entsorgung- und Sanierung von ölverunreinigtem Erdaushub 5.5.2. Abfallentsorgungsanlage Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn - AV.E-Eigenbetrieb Alte Schanze, 33106 Paderborn Deponieleiter: Herr Probst (dienstlich)

5.6.

5.7.

5.8.

5.9.

Tel.: 05251/18 120 Tel.: 05251/18 12 34

Öl-Tankwagen Lausen Mineralöl- u. Schmierstoffhandel GmbH Grüner Weg 24, 33098 Paderborn

Tel.: 05251 / 75 00 77

Schallenkamp GmbH Mineralöle Bürener Str. 9, 33181 Bad Wünnenberg

Tel.: 02957 / 9844 - 0 Fax.: 02957 / 9844 - 44

Brunnenbaufirmen und Bohrunternehmen Schniedermeier GmbH & Co. KG Boker Str. 89, 33129 Delbrück

Tel.: 05250 / 7665

Bunse GmbH Bahnhofstr. 11, 33178 Borchen

Tel.: 05251 / 38088 Fax.: 05251 / 38262

Baufirmen Immig Bauunternehmung Am Atlaswerk 18, 33106 Paderborn

Tel.: 05251 / 7200-0 Fax.: 05251 / 7200-72

Josef Eley Bauunternehmung GmbH Auf den Schächten 29, 33181 Bad Wünnenberg

Tel.: 02953 / 9875-0

Großraumtransporter für Erdaushub Siehe Baufirmen

5.10.

Kran- und Abschleppwagen Abschleppdienst Uwe Gardeleben Borchener Str. 328, 33106 Paderborn

Tel.: 05251 / 69328-0

Hofmann Kranvermietung GmbH Frankfurter Weg 31, 33106 Paderborn

Tel.: 05251 / 87975 - 0 Fax.: 05251 / 87975 - 22

28 6. Sonstige Staatsanwaltschaft Paderborn Herr Staatsanwalt Oppenkamp

(dienstl.)

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen De-Greiff-Straße 195, 47803 Krefeld

Herr Dr. Ulrich Pahlke

Erdbeben Landeserdbebendienst Herr Dr. Klaus Lehmann

Grundwasser Beratung Grundwasser Herr Dr. Heinrich Heuser

Herr Dr. Arnold Gawlik

Rutschung / Erdfall / Baugrund Beratung Untergrundgefahren Herr Dipl.-Ing. Klaus Buschhüter

Tel.: 05251 / 126 -0 Tel.: 05251 / 126 -528

Tel.: 02151/897-0 (Zentrale, 24 Std.) Fax: 02151 897-505 E-Mail: [email protected] Internet: www.gd.nrw.de Tel.: 02151 897-238 (dienstlich) Fax: 02151 897-542 E-Mail: [email protected]

Tel.: 02151 897258 (dienstlich) Fax: 02151 897-542 E-Mail: [email protected]

Tel.: 02151 897-564 (dienstlich) Fax: 02151 897-542 E-Mail: [email protected] Tel.: 02151 897-338 Fax: 02151 897-542 E-Mail: [email protected]

Tel.: 02151 897-243 (dienstlich) Fax: 02151 897-542 E-Mail: [email protected]

Bei Absturz von Flugzeugen, bei denen Auswirkungen auf Gewässer zu besorgen sind: 1. Militärflugzeuge Generalflugsicherheit der Bundeswehr in Porz-Wahn Köln

Tel.: 02203 / 90 80

2. Zivilflugzeuge Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung 38108 Braunschweig, Hermann-Blenk-Str. 16

Tel.: 0531 / 354 80

Bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen: Landesanstalt für Arbeitsschutz Dezernat Strahlenschutz Uhlenbergstr. 131, 40225 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 31 01 0 Fax: 0211/ 31 01 11 89

29 Forstbehörden 1. Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Hochstift, Stiftstr. 15, 33014 Bad Driburg-Neuenheerse Herr Uber Herr Kreienmeier Herr Henkel Herr Birkenfeld

(05238/768)

Dienst: 05259/98 65 13 Dienst: 05259/98 65 14 Dienst: 05259/98 65 15 Dienst: 05259/98 65 16

2. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser Senne 4, 33175 Bad Lippspringe Tel.: 05252/96 540

Zentralruf der Versicherer Bei einem Unfall eines Kraftfahrzeuges mit bundesdeutschem Kennzeichen kann der Versicherer unter der erfragt werden.

Tel.: 0180-25026

Datenbanken für wassergefährdende Stoffe Umwelt Bundesamt Wörlitzer Bahnhof, Dessau

Tel.: 0340/21 03 -0 Fax: 0340/21 04 21 30

Gefahrstoffschnellauskunft Herr Dr. Krämer

Tel.: 0340 / 2103 -20 49

TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungs-System des VCI) 24-Stunden-Erreichbarkeit Henkel-Werksfeuerwehr Leitstelle

Tel.: 0621 / 60 43 333 Fax: 0621 / 60 92 664 Tel.: 0211 / 79 73 350 Tel.: 0211 / 79 73 170

Flüssiggas-Sicherheitsdienst (FSD) des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG) 24-Stunden-Erreichbarkeit

Tel.: 069/75 90 9 -153

Mappen über Rufbereitschaft, Firmenverzeichnisse und Stoffgruppen bei: a) Kreisfeuerwehrzentrale, Büren-Ahden b) Polizeistationen Paderborn und Büren c) Kreis Paderborn, Umweltamt d) CVUA OWL, Detmold Kampfmittelbeseitigung Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg In der Krone 31, 58099 Hagen

Tel.: 02931 / 82 -0 Fax: 02931 / 82 -38 98

30 Anlage 1 Kriterien für Meldung eines Umweltalarms ja 1.

Ereignis nach § 19 Abs. 1 der StörfallVO

(

)

2.

Erhebliches Schadensereignis i.S. von § 2 Abs. 2 der UmweltSchadensanzeige-Verordnung Ereignis bei einer Anlage i.S. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das nicht als erhebliches Schadensereignis i.S. der UmweltSchadensanzeige-Verordnung oder nicht als Ereignis nach § 19 Abs. 1 StörfallVO anzusehen ist, a) aber bei dem Menschen in der Umgebung der Anlage gefährdet werden können, insbesondere bei zu erwartender oder erfolgter Freisetzung krebserzeugender oder hochtoxischer Stoffe wie Dioxine, Furane, Phosgen, Chlor usw.; b) bei dem besonders geruchsintensive oder weithin sichtbare Emissionen vorliegen, die zur Beunruhigung der Bevölkerung führen können;

(

)

(

)

(

)

c) bei dem zu erwarten ist, dass eine Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Medien - insbesondere Rundfunk und TV - erfolgt;

(

)

d) bei dem zu erwarten ist, dass es sich auf die Nachbarkreise, angrenzende Regierungsbezirke, ein anderes Bundesland oder das Ausland auswirkt;

(

)

e) bei dem die unverzügliche Einschaltung von Sachverständigen erforderlich wird.

(

)

4.

Bodenverunreinigung aufgrund eines akuten Schadensfalls, aus der sich Gesundheitsschäden, Gewässerverunreinigungen besonderen Ausmaßes oder sonstige erhebliche Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen ergeben haben oder zu befürchten sind

(

)

5.

Gewässerverunreinigung a) von wesentlicher Bedeutung oder bei der erhebliche Nachteile zu befürchten sind;

(

)

b) bei der eine Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Medien insbesondere Rundfunk und Fernsehen - erfolgt oder zu erwarten ist;

(

)

c) bei der zu erwarten ist, dass es sich auf die Nachbarkreise, angrenzende Regierungsbezirke, ein anderes Bundesland oder das Ausland auswirkt;

(

)

d) bei der die unverzügliche Einschaltung von Sachverständigen oder anderen Behörden erforderlich wird,

(

)

e) bei der ein Fischsterben festgestellt wird,

(

)

f) bei der Gefahr für die Trinkwassergewinnungsanlagen zu befürchten ist.

(

)

Meldungen, die im Rahmen des Internationalen Warn- und Alarmdienstes Rhein bzw. des Warnplans Weser gemeldet werden sowie Meldungen, die die Ruhr oder Westdeutsches Kanalnetz betreffen.

(

)

3.

6.

31 Anlage 2

Meldung „Umweltalarm“ Allgemeine Angaben das MUNLV Abt. IV

Meldung eines Ereignisses an:

(Abfallwirtschaft,Bodenschutz,Wasserwirschaft)

das MUNLV Abt. V (Immissionsschutz, Gentechnik, Klima, Energie)

die BR

………………………... (Bezeichnung)

das LANUV Meldung durch:

……………………………………………….. (Name/Telefonnummer/E-Mail)

…………………………………………………

Am:

(Datum/Uhrzeit)

Wer hat gemeldet? Mitteilung über das Ereignis erhalten von:

…………………………………………………... (Bezeichnung der Stelle)

…………………………………………………... (Name/E-Mail)

…………………………………………………... (Telefonnummer/Faxnummer)

…………………………………………………...

Mitteilung erhalten am:

(Datum/Uhrzeit)

Wann und wo ist es passiert? Eintritt des Ereignisses:

…………………………………………………...

Ort des Ereignisses:

…………………………………………………...

(Datum/Uhrzeit) (Bezeichnung)

…………………………………………………...

Dauer des Ereignisses:

(Stunden/Tage/etc.)

Was ist passiert? Angaben zum Ereignis: (Art des Ereignisses/ Außenwirkung/Ursache/Verursacher/Schadstoffe/freigesetzte Mengen/Eigenschaften der Stoffe/ggf. Nr. des Anhangs I zur StörfallVO/WGK/Fischsterben/Messwerte und mögliche Auswirkungen auf die Gewässergüte/Auswirkungen auf die Nachbarkreise bzw. Nachbarstädte/etc

Personenschäden Anzahl der Toten: Anzahl der Verletzten: Sachschäden (in Tsd. €): ___________________________

Veranlasste Maßnahmen

32

Zuständigkeit und Weitergabe der Information Zuständig

Informiert

Warndienst Rhein Warndienst Weser LANUV NRW Bezirksregierung __________Dez.___________ Ordnungsamt ____________________________ Kreisordnungsbehörde _____________________ Untere Wasserbehörde _____________________ Untere Abfallwirtschaftbehörde _____________ Untere Bodenschutzbehörde ________________ Untere Immissionsschutzbehörde ____________ Gesundheitsamt __________________________ Wasserschutzpolizei ______________________ Wasserverband __________________________ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Sonstige Stelle: __________________________

Für weitergehende Untersuchungen wurden eingeschaltet: Sondereinsatzdienst des LANUV NRW Rufbereitschaft der BR CVUA Externer Gutachter Sonstige Stelle:

Weitere Schritte Weitere Verfolgung durch:

_______________________________________ (Name/E-Mail)

_______________________________________ (Telefonnummer/Faxnummer)

Ergänzender Bericht ist beabsichtigt:

_______________________________________ (Bezeichnung der Stelle)

ja

Bemerkungen

nein

33 Anlage 3 Muster für Handlungsanleitung Fischsterben Im Falle eines massenhaften Sterbens einzelner Arten innerhalb oder der gesamten Fischpopulation eines Gewässers (Fischsterben) ist wie folgt zu verfahren: Gleichzeitig mit der Entnahme von Wasserproben sind frischtote Fische zu entnehmen (von jeder betroffenen Fischart 2 – 3 Fische unterschiedlicher Größe). Die Fische sind einzeln in Pergamentpapier einzuwickeln und umgehend kühl, nicht eingefroren zu lagern (Zwischenlagerung für einige Stunden im Kühlschrank bei ca. + 4 Grad C). Es ist dann innerhalb von 8 Stunden, spätestens am nächsten Tag zu Dienstbeginn zu klären, ob es nötig ist auszuschließen, dass diese Tiere an einer Krankheit und nicht durch eine Schadensursache zu Tode gekommen sind. Ist dies notwendig, so sind diese Tiere unverzüglich zum Fachbereich Fischereiökologie des LANUV (nach vorheriger Kontaktaufnahme) nach Albaum zu überbringen. Falls Fragen der Verzehrsfähigkeit der Fische im betroffenen Gewässer geklärt oder eine mögliche Rückstandsanalytik durchgeführt werden muss, so sind Fische von jeder betroffenen Fischart in für eine Rückstandsanalytik geeigneter Menge*) zu entnehmen und im Tiefkühlfach (ca. -18 Grad C) sicherzustellen. *) Die Menge der Fische ist im Bedarfsfall mit dem LANUV abzustimmen.

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