January 11, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Technikerschule Heizung · Klima · Sanitär Innenarchitektur Eine Höhere Fachschule für Technik
BaugewerblicheBerufsschuleZürich Abteilung Montage und Ausbau
Studienführer
Technikerschule Heizung · Klima · Sanitär Innenarchitektur Eine höhere Fachschule für Technik
Baugewerbliche Berufsschule Zürich Abteilung Montage und Ausbau
Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir uns im Broschürentext auf die männliche Form beschränkt. Die weibliche Form ist jedoch immer mit gemeint.
Inhalt
• Die Technikerschule der Baugewerblichen Berufsschule Zürich
2
Das Studium
• • • • • • •
Ausbildungsübersicht Aufnahmebedingungen Ausbildungsdauer Studienbeginn Aufbau und Verlauf der Ausbildung Vorprüfung und Schlussprüfung Diplomfeier
3 3 4 4 4 5 5
Grundstufe
• • • • •
Lektionenübersicht Heizung, Klima, Sanitär Lektionenübersicht Innenarchitektur Die Lernziele für alle Fachrichtungen Die Lernziele für die Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär Die Lernziele für die Fachrichtung Innenarchitektur
Einleitung
6 7 8 10 12
Fachrichtung Heizung
• Lektionenübersicht • Die Lernziele in den einzelnen Fächern
15 16
Fachrichtung Klima
• Lektionenübersicht • Die Lernziele in den einzelnen Fächern
20 21
Fachrichtung Sanitär
• Lektionenübersicht • Die Lernziele in den einzelnen Fächern
25 26
Fachrichtung Innenarchitektur
• Lektionenübersicht • Die Lernziele in den einzelnen Fächern
28 29
Ausbildungskosten
32
Administratives
33
• Reglement über Aufnahme und Promotion • Reglement über die Diplomprüfungen
37 41
• Prüfungsfächer • Lageplan
50
Reglement
Anhang
1
Einleitung
Die Technikerschule HF der Baugewerblichen Berufsschule Zürich
Die Baugewerbliche Berufsschule Zürich vermittelt für rund dreissig Berufe des Baugewerbes die Grundausbildung. In zahlreichen Fachbereichen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bietet die Schule Weiterbildungsmöglichkeiten an. Seit 1980 führt sie die Technikerschule Heizung / Klima, welche 1990 durch die Fachrichtung Sanitär und 2000 durch die Fachrichtung Innenarchitektur ergänzt wurde. Erfahrene Lehrkräfte erteilen nach bewährten Methoden theoretisch fundierten und praxisbezogenen Unterricht. Regelmässige Leistungskontrollen und kostenlose Studienberatung erhöhen und sichern die Erfolgschancen in den Ausbildungsgängen. Nebst den für eine Schule selbstverständlichen Einrichtungen verfügt die Abteilung Montage und Ausbau über ein Laborhaus für Messversuche und Demonstrationen. Ebenso stehen zeitgemässe Computeranlagen für den Unterricht zur Verfügung. Gearbeitet wird mit persönlichem transportablem PC. Der Unterricht findet fast ausschliesslich im Schulhaus Reis hauer statt. Das Gebäude, eine umgebaute ehemalige Werkzeugmaschinenfabrik, liegt nur fünf Gehminuten vom Zürcher Hauptbahnhof entfernt. Die Baugewerbliche Berufsschule Zürich ist berechtigt, ihren Studentinnen und Studenten nach bestandener Diplomprüfung den gesetzlich geschützten Titel «dipl. Technikerin HF» bzw. «dipl. Techniker HF» zu verleihen. Die Schule verfügt über die notwendige Anerkennung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Wir wünschen den Interessentinnen und Interessenten Mut zur Ent scheidung, die anforderungsreiche Ausbildung zur Technikerin / zum Techniker zu beginnen, und den Studentinnen und Studenten die stets notwendige Kraft und Ausdauer, das Begonnene zu vollenden. 2
Das Studium
Das Studium
Ausbildungsübersicht
NDS in Vorbereitung
Nachdiplomstudium
Fachrichtung Heizung 4,5 Semester
Fachrichtung Klima 4,5 Semester
Fachrichtung Sanitär 4,5 Semester
Fachrichtung Innenarchitektur 4,5 Semester
Grundstufe 3 Semester
Aufnahmebedingungen
In die Technikerschule kann aufgenommen werden, wer eine einschlägige Ausbildung absolviert hat und über das entsprechende Fähigkeitszeugnis verfügt. Im Promotionsreglement, § 1 (siehe Seite 37 dieser Broschüre), sind die Berufe genannt. Wohl kann die Schulleitung Ausnahmen zulassen, doch machen wir eher selten von dieser Möglichkeit Gebrauch, da die beruflichen Grundkenntnisse an der Technikerschule nicht mehr unterrichtet werden. Für den Eintritt in das 1. Semester verlangen wir elementare Vorkennt nisse in Arithmetik und Planimetrie. In der Arithmetik sind dies die Rechenoperationen der 1. und 2. Stufe, in der Geometrie die Berechnung von Winkeln und Dreiecken (ohne Trigonometrie). Im Bereich Informatik werden Grundkenntnisse in der Textverarbeitung und der Tabellenkalkulation empfohlen. Ab Anfang des 2. Semesters setzen wir den PC im Unterricht als Werkzeug ein, zu Beginn in den Fächern Informationslehre, 3
Das Studium
Deutsch, Recht und Betriebs wirtschaftslehre. Die Geräte können auch in weiteren Fächern eingesetzt werden. Später sind sie bei Projektierungsübungen sowie beim Erstellen von Laborberichten und Semesterarbeiten unentbehrlich. Die Studenten haben Zugriff zum schuleigenen Netz. Gearbeitet wird mit Laptops, die durch die Studenten beschafft werden müssen. Wir informieren im Laufe des 1. Semesters über die Anforderungen, die ein solches Gerät erfüllen muss, und empfehlen, mit der Anschaffung bis dahin zuzuwarten. Die Ausbildung an der Technikerschule erfolgt berufsbegleitend. Das bedeutet, die Studentinnen und Studenten müssen bei Aufnahme der Studien und während der ganzen Ausbildungszeit auch tatsächlich in ihrem Beruf tätig sein. Erwünscht ist die Tätigkeit in einem auf Planung ausgerichteten Unternehmen. Arbeitsverhältnisse im Verkauf oder in ähnlichen Bereichen, selbst in der einschlägigen Branche, genügen nicht. Die Technikerschule bietet auch Nachdiplomstudien an. Das Sekretariat gibt Auskunft über das aktuelle Angebot.
Ausbildungsdauer
Grundstufe: 3 Semester Fachausbildung: 4,5 Semester
Studienbeginn
Das erste Semester beginnt nach den Sportferien, in der achten Woche des Kalenderjahres.
Aufbau und Verlauf der Ausbildung
Die Aufnahme in das erste Semester der Technikerschule erfolgt, wenn die Aufnahmebedingungen gegeben sind. Im ersten Semester müssen die im Promotionsreglement gesteckten Ziele erreicht werden. Das Studium stellt hohe Anforderungen an die Studentinnen und Studenten. Besonders hoch sind sie während des Grundstudiums, in welchem pro Woche vierzehn Unterrichtslektionen besucht werden müssen. Erfahrungsgemäss sind solide mathematische Vorkenntnisse von Vorteil. Deshalb bietet die Schule nach Bedarf Zusatzunterricht in «Mathematik» an. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat.
4
Vorprüfung und Schlussprüfung
Nach drei Semestern ist eine Vorprüfung zu bestehen. Die Schlussprüfung wird nach 7,5 Semestern abgelegt. Die Fächer und die Dauer der Prüfungen sind im Anhang zum Prüfungsreglement aufgezählt (siehe Seiten 50 bis 55 dieser Broschüre).
Diplomfeier
Etwa zehn Tage nach den letzten Prüfungen findet die Diplomierung der erfolgreichen Studentinnen und Studenten statt. In feierlichem Rahmen wird den Kandidatinnen und Kandidaten ihr Diplom überreicht.
5
Das Studium
Der Unterricht muss grundsätzlich besucht werden. So sind auch militärisch bedingte Abwesenheiten und Auslandaufenthalte zu vermeiden, falls sich das Studium nicht verlängern soll. Dispensationen vom Besuch einzelner Fächer und schliesslich Dispensation von der Prüfung sind in begründeten Fällen möglich. Die schriftlichen Gesuche – sie müssen der Prüfungskommission unterbreitet werden – sind an die Schulleitung zu richten (siehe auch Seite 44).
Grundstufe
Lektionenübersicht Grundstufe für die Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär
1. Sem.
2. Sem.
Informationslehre
40
40
20
100
Deutsche Sprache, Recht
40
40
40
120
(inkl. Kalkulationsgrundlagen)
40
40
40
120
Mathematik
60
40
40
140
Physik
20
20
40
80
Chemie
40
20
20
80
Festigkeitslehre
20
20
20
60
Baukonstruktionslehre
20
20
40
Total
280
280
Fächer
3. Total Sem. Lektionen
Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen
6
260
820
Grundstufe
Lektionenübersicht Bau-Grundkurs und Grundstufe für die Fachrichtung Innenarchitektur
Fächer Bau-Grundkurs
1. BGK.
2. BGK.
Baukonstruktion
100
100
200
Baumaterialkunde 1
30
30
60
Bauorganisation
20
20
40
Bauphysik 1
20
20
CAD Planzeichnen
40
40
80
Total
210
190
Fächer Grundstufe
1. Sem.
2. Sem.
Informationslehre
40
40
40
20
60
40
40
40
120
(inkl. Kalkulationsgrundlagen)
40
40
40
120
Mathematik
60
40
100
Physik
20
20
40
Chemie
40
40
Elektrotechnik 2
20
20
Beleuchtungstechnik
20
20
Festigkeitslehre
20
20
Zeichnen
20
20
80
120
Farben- und Formenlehre 1+2
40
60
100
Darstellungsmethoden
20
20
260
820
Informatik Deutsche Sprache, Recht
Total Lektionen
400 3. Total Sem. Lektionen
Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen
Total
280
280
7
Grundstufe
Die Lernziele für alle Fachrichtungen
Deutsche Sprache / Recht 120 Lektionen
Deutsche Sprache Geschäftsbriefe, Berichte und Projektbeschreibungen stilistisch und grammatikalisch einwandfrei sowie formal richtig verfassen und beurteilen. Persönliche Lernmethoden und Arbeitstechniken für eigenaktives, fächerübergreifendes Lernen anwenden. Sitzungen und Verhandlungen vorbereiten und leiten. Recht Für einfache Fälle vertretbare Lösungen finden. In anspruchs vollen Situationen den geeigneten Einsatz fachkompetenter Unterstützung beurteilen. Rechtsordnung, Rechtsquellen und Rechtsgrundsätze kennen. Vertragslehre: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Kauf-, Miet-, Arbeits-, und Werkverträgen kennen. Rechte und Pflichten der Gesellschafter bei den verschiedenen Rechtsformen der Unternehmungen unterscheiden können. Die gesetzlichen Erfordernisse der Wertpapiere nennen. Die Betreibungsarten und Betreibungsverfahren kennen. Die Sozial- und Privatversicherungsmöglichkeiten kennen. Risiko- und Haf tungs fragen beurteilen.
Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen (inkl. Kalkulationsgrundlagen) 120 Lektionen
8
Betriebswirtschaftslehre Die sozialen, ökologischen, technologischen und ökonomischen Beziehungen der Unternehmung zur Umwelt verstehen. Umfassende Kenntnisse der Grundsätze und Instrumente der Unternehmungsgründung und Unternehmungsführung. Kennziffern,
Rechnungswesen und Kalkulation Für ein eigenes Unternehmen ein Buchhaltungssystem einrichten, die Vorgänge eines Geschäftsjahres erfassen und einen Jahresabschluss mit Schlussbilanz und Erfolgsrechnung erstellen. Mit Kennzahlen die finanzielle Lage beurteilen. Die berufsspezifischen Kalkulationsgrundlagen eines Planungsbüros verstehen. Vergleiche mit Unternehmen der Branche anstellen. Die rechtlichen Grundlagen für die Buchführungspraxis kennen und interpretieren.
9
Grundstufe
Finanzierungs- und Investitionsmöglichkeiten beurteilen. Unternehmungspolitische Massnahmen in den folgenden Gebieten formulieren und beurteilen: Human Resources, Kommunikation, Organisation, Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion, Marketing.
Grundstufe
Die Lernziele für die Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär
Informationslehre 100 Lektionen
1. Semester: Informationen beschaffen, analysieren und verarbeiten. Arbeits- und Lerntechnikmethoden kennen lernen. Gelernte Strategien anwenden können. 2. Semester: Effizienter Umgang mit Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Datenbankprogrammen. Umsetzung bei berufsspezifischen Anwendungen. 3. Semester: Das in den beiden ersten Semestern Gelernte in einer Semesterarbeit umsetzen, wobei auch das Fach Deutsche Sprache mit einbezogen wird.
Mathematik 140 Lektionen
Arithmetik Rechenoperationen der 1., 2. und 3. Stufe im reellen Zahlenbereich beherrschen, den Begriff der komplexen Zahl verstehen und damit rechnen können. Grundkenntnisse über arithmetische und geometrische Folgen und Reihen. Funktionslehre, Algebra Verschiedenartige Funktionen interpretieren. Verschiedene algebraische und transzendente Funktionen mit den entsprechenden Gleichungen beschreiben und zeichnen. Kenntnisse über die grafischen Verläufe der wichtigsten Funktionen. Das Gelernte in den Fächern Geometrie und Physik üben und anwenden.
Physik 80 Lektionen
10
Grundzüge der Mechanik der festen Körper kennen und die Verbindung zur Technik herstellen (physikalische Grössen und Einheiten, Kinematik, Dynamik, Grundlagen der Reibung). Bei technischen Anlagen die naturgesetzmässigen physikalischen Zusammenhänge verstehen. Die Begriffe Arbeit, Energie, Leistung und Wirkungsgrad kennen und an Beispielen anwenden.
Aufbau der Stoffe kennen und mit deren Eigenschaften in Zusammen hang bringen. Chemische Messverfahren kennen und die Resultate interpretieren. Einfache chemische Reaktionsabläufe formulieren und berechnen (Stöchiometrie). Grundlagen der Verbrennungschemie und der Brennstoffe, Werk- und Baustoffe, der Wasserchemie und der Elektrochemie (Korrosionschemie) erläutern. Einschlägige Richtlinien anwenden. Wassernachbehandlungs-Verfahren kennen und die gezielte Nutzung aufzeigen.
Elektrotechnik 80 Lektionen
Grundzüge der Elektrizitätslehre und des Magnetismus (Elektrophysik) verstehen. Die wichtigsten elektrischen Bauteile und ihre Anwendung in der Haustechnik kennen. Grundkenntnisse der wichtigsten Vorschriften. Die Unfallverhütungsmassnahmen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen kennen. Grundbegriffe der Schaltungstechnik verstehen; die theoretischen Kenntnisse anhand praxisbezogener Beispiele vertiefen. Interpretieren von Elektro schemata der Gebäudetechnik.
Festigkeitslehre 60 Lektionen
Grundbegriffe der Statik starrer Körper (Kräfte mit ihren Wirkungslinien, Kräftezerlegung und -zusammensetzung, statisches Moment und Momentensatz, Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsermittlung als Grundlage der Festigkeitslehre) kennen und die Theo rie anhand praktischer Beispiele umsetzen. Das Verhalten verformbarer fester Körper unter dem Einfluss von äusseren Kräften verstehen (Beanspruchungsarten, Schnittme thode, Hook'sches Gesetz, Sicherheit). Tragverhalten von einfachen Bauteilen der Gebäudetechnik und mögliche Befestigungstech niken kennen; an berufsbezogenen Beispielen prüfen.
Baukonstruktionslehre 40 Lektionen
Bauteile und Baukonstruktionen im Zusammenhang mit Gebäudetechnikanlagen auf ihre Funktionen, Eignung und Anforderungen beurteilen. Gesamtkreisläufe und Umweltverträglichkeit von Bauten und ihren Werkstoffen erläutern. Die Grundsätze der integralen Planung (Zusammenarbeit aller an einem Bau beteiligten Fachleute) darlegen.
11
Grundstufe
Chemie 80 Lektionen
Grundstufe
Die Lernziele für die Fachrichtung Innenarchitektur
Bau-Grundkurs Baukonstruktion 200 Lektionen
Rohbau 1 und 2 (80 Lektionen) Die im Hochbau gebräuchlichen Bauteile nennen und deren Konstruktion beschreiben. ZBaukonstruktive Zusammenhänge im Rohbau verstehen und im Sinne der BKP (Baukostenplanung) zuordnen. Haustechnik 1 (40 Lektionen) Gebräuchliche haustechnische Anlagen beschreiben. Elektrotechnik 1 (20 Lektionen) Grundzüge der Elektrizitätslehre und des Magnetismus (ElektroPhysik) nennen. Ausbau 1 und 2 (60 Lektionen) Die Bauteile, Details und Planungsgrundlagen für den Innenausbau im Sinne der BKP (Baukostenplanung) nennen und zuordnen.
Baumaterialkunde 1 60 Lektionen
Grundlegende Bauwerkstoffe, Rohmaterialien und Halbfabrikate benennen; Kenntnis ihrer Eigenschaften und Einsatzmöglichkeit. Baumaterialien bezüglich Verträglichkeit für Mensch und Umwelt beurteilen.
Bauorganisation 40 Lektionen
Die wichtigsten Phasen eines Baublaufes nennen und die für diese Entwicklungsabschnitte geltenden Normen, Vorschriften und Gesetze berücksichtigen.
Bauphysik 1 20 Lektionen
Grundbegriffe aus der Schall-, Feuchtigkeits- und Wärmelehre kennen. Zusammenhänge zwischen Feuchtigkeit und Temperatur erklären. Bauphysikalische Vorgänge wie Dampfdiffusion etc. erläutern. Die Grundsätze von Luftschall- und Körperschalldämmung nennen.
12
Gängige Normen und Massstäbe des Planzeichnens, im Wesentlichen SIA-400, erläutern. Die Grundsätze der Vermassung nennen. Einfache Baupläne mit Hilfe von CAD erarbeiten und bearbeiten.
Grundstufe Informationslehre 40 Lektionen
Informatik 60 Lektionen
Mathematik 100 Lektionen
Im Internet, in Bibliotheken und in den Medien Informationen beschaffen, analysieren, ordnen und strukturieren. Flussdiagramme, Terminorganisationen und Entscheidungsanalysen erstellen sowie Arbeitstechniken beurteilen.
Mit einschlägigen Programmen Bild- und Text seiten gestalten.
Arithmetik Rechenoperationen der 1., 2. und 3. Stufe im reellen Zahlenbereich beherrschen. Funktionslehre, Algebra: Verschiedenartige Funktionen interpretieren. Lineare Funktionen mit den entsprechenden Gleichungen beschreiben und zeichnen. Geometrie Kenntnisse der Planimetrie, Trigonometrie und Stereometrie; Zusam men hänge herstellen und an Beispielen anwenden.
Physik 40 Lektionen
Grundzüge der Mechanik der festen Körper kennen (physikalische Grössen und Einheiten, Kinematik, Dynamik, Newton‘sche Axiome).
Chemie 40 Lektionen
Aufbau der Stoffe kennen und mit deren Eigenschaften in Zusammen hang bringen. Einfache chemische Reaktionsabläufe formulieren und berechnen (Stöchiometrie). 13
Grundstufe
CAD-Planzeichnen 80 Lektionen
Grundstufe
Elektrotechnik 2 20 Lektionen
Weitere Elemente der Elektrizitätslehre nennen und einfache Installa tionen planen. Die Kenntnisse an berufsbezogenen Beispielen anwenden.
Beleuchtungstechnik 20 Lektionen
Einheiten des Lichtes und der Beleuchtung kennen und verstehen. Lampen und Leuchten unterscheiden und bewerten sowie technische und gestalterische Kriterien beurteilen und daraus Beleuchtungsprojekte entwickeln.
Festigkeitslehre 20 Lektionen
Grundbegriffe der Statik starrer Körper (Kräfte mit ihren Wirkungslinien, Kräftezerlegung und -zusammensetzung, statisches Moment und Momentensatz, Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsermittlung als Grundlage der Festigkeitslehre) kennen. Tragver- hal ten von einfachen Bauteilen kennen.
Zeichnen 120 Lektionen
Gedanken, Beobachtungen, Axometrien und Fluchten, Körper, Strukturen, Texturen und Kontraste zeichnerisch umsetzen. Zeichen- materialien unterscheiden und entsprechend anwenden. Technische Konstruktionen massstäblich darstellen. Skizzieren.
Farbenund Formenlehre 1 100 Lektionen
Grundzüge und Geschichte der additiven und subtraktiven Farblehre nennen. Kon traste und Harmonien umschreiben. Baufarbsysteme erläutern. Räume, Flächen, Körper und Kontraste sowie Propositionen und Harmonien analysieren und kombinieren. Proportionslehre, Flächen-, Körper- und Raumstrukturen analysieren.
Darstellungsmethoden 20 Lektionen
Oberflächen analysieren und mit geeigneten Darstellungsmethoden wiedergeben.
14
Die Grundstufe beinhaltet die Semester 1 bis 3, welche 820 Lektionen umfassen. 4. Sem.
5. Sem.
6. Sem.
7. Sem.
Technische Thermodynamik
20
20
20
20
20
100
Technische Strömungslehre
20
40
20
20
20
120
Thermodynamik / Hydromechanik
30
30
30
90
Regeltechnik
40
40
40
120
45
45
Fächer
8. Total Sem. Lektionen
Laborübungen zu
Praktikum Regeltechnik
Anlagen und Systeme – Grundlagen der Heizungstechnik und ihre Systeme
80
20
100
– Luftreinhaltung und Umweltschutz
40
40
20
20
20
20
– Akustik
20
40
60
– Feuerungstechnik
20
20
Industrieheizsysteme
40
20
60
Wärmepumpen- / Kältetechnik
40
20
60
Anwendungen und Übungen
201)
201)
202)
203)
80
– Systeme zur Nutzung der Biomasse – Solartechnik
Total
200
190
210
210
125
935
1) Grundlagen HZ-Technik, 2) Wärmepumpen, 3) Kälte
Ab dem 4. Semester sind die Wochenlektionen reduziert. Dafür ist pro Semester eine obligatorische Semesterarbeit abzugeben. 15
Fachrichtung Heizung
Lektionenübersicht Fachrichtung Heizung
Fachrichtung Heizung
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
16
Technische Thermodynamik 100 Lektionen
Grundbegriffe der technischen Thermodynamik (Systeme, Zustandsgrössen, thermische Zustands gleichung, Normzustand, Wärme und Energie, Aggregatsform und Phasen, Verhalten der Stoffe bei Temperaturänderungen) erklären und die theoretischen Kenntnisse praxisbezogen anwenden. Thermodynamische Prozesse und Zustandsänderungen der idealen Gase beschreiben. Gasmischung und Gasdampf ge mische erläutern. Umsetzung der Theorie anhand praxisbezogener Beispiele. Theorie der Wärmeübertragung, der Wärmetauscher und deren Teillastverhalten aufzeigen. Grundlagen der Bauphysik darlegen und die Kenntnisse praxisbezogen anwenden. Die wichtigsten Kreisprozesse erklären.
Technische Hydromechanik 120 Lektionen
Grundbegriffe der Hydrostatik nennen; Umsetzung der Theorie anhand praxisbezogener Beispiele. Die Bernoulli-Gleichung erläutern und auf Probleme der Heizungstechnik übertragen. Druckverlust und Druckverlauf in Wasser- und Luftleitungen berechnen und grafisch darstellen. Aufgaben im Zusammenhang mit hydraulischen Schaltungen von Widerständen, Ventilatoren und Pumpen lösen. Begriff der Kavitation erklären, deren Folgen in Haustechnikanlagen beschreiben und Verhinderungsmassnahmen darlegen. Die elementare Ventilatoren- und Pumpentheorie erläutern.
Grundlagen der Messtechnik nennen und die theoretischen Kenntnisse anhand praktischer Beispiele vertiefen. Bau- und Anlageteile bedienen. Ein Messkonzept erstellen und Messungen in einem Labor für Wärme- und Strömungstechnik durchführen. Einen Laborbericht mit Messfehlereinschätzung erstellen. Feldmessungen planen und durchführen.
Regeltechnik 120 Lektionen
Grundbegriffe der Regeltechnik kennen (Regulierung, Steuerung, Regelstrecken und ihr zeitliches Verhalten, Reglerbauarten und ihr Verhalten, Einstellung und Optimierung von Reglerparametern, Stabilitätsgrenzen eines Regelkreises). Die verschiedenen Fühler und Messsensoren beschreiben und ihren Einsatzbereich aufzeigen. Auslegen von Stellgliedern. Umfassende Kenntnisse der verschiedenen hydraulischen Grundschaltungen und deren Verhalten in allen Lastbereichen. Konzipieren von Regel- und Steuereinrichtungen im Zusammenhang mit der Hydraulik. Erstellen von Funktions- und Anlagenbeschreibungen. Grundzüge der MSR-Technik kennen und Datenpunktauszüge erstellen.
Praktikum Regeltechnik 45 Lektionen
Praktische Arbeiten mit Regel- und Steuergeräten ausführen. Vertiefung der Theorie mit praktischen Beispielen. Besichtigung einer komplexen Anlage und Demonstration an der zentralen Leittechnik.
Anlagen und Systeme Grundlagen der Heizungstechnik und ihre Systeme 100 Lektionen
Die allgemeinen Grundzüge einer Warmwasserheizung beschreiben (Bauteile, Druckverhältnisse, Sicherheitsbestimmungen, Wärmedehnung, Expansion). Umsetzung der Theorie anhand praxisbezogener Beispiele. Die verschiedenen Möglichkeiten der Wärmeerzeugung nennen, ihre Funktionsweise erklären; deren Einsatzbereich und Dimensionierung beurteilen. Sämtliche Einflussgrössen bei der Planung einer Heizungsanlage berücksichtigen. Energieversorgung, Kesselauswahl, Kesselschaltungen, Speicher, Pumpenschaltungen, Betriebstemperaturen, Lüftung und bauliche Massnahmen der Heizzentrale systematisch aufeinander abstimmen. Die hydraulischen und 17
Fachrichtung Heizung
Laborübungen zu Thermodynamik und Hydromechanik 90 Lektionen
Fachrichtung Heizung
thermischen Arten der Wärmeregulierung erklären und anwenden. Die gebräuchlichen Wärmeverteilsysteme beschreiben, planen und berechnen (Zweirohr-, Flächen-, Luftheizungen). Den Warmwasserbedarf in einem Gebäude berechnen. Die Wassersysteme (Heizung und Kühlung) von RTL-Anlagen beschreiben, planen und berechnen. Die wichtigsten SIA-Normen mittels geeigneter Software anwenden. Die Betriebskosten wärmetechnischer Anlagen berechnen (Energie-, Kapital-, und Unterhaltskosten).
Luftreinhaltung und Umweltschutz 40 Lektionen
Die Auswahl von Energieträgern und Heizsystemen anhand ökologischer Überlegungen treffen. Kenntnis der lufthygienischen und energetischen Vorschriften bei Heizungsanlagen (inkl. Typenprüfvorschriften), stationären Verbren nungsmotoren und Gasturbinen und deren Minderungsverfahren. Interpretation von Messberichten und Veröffentlichungen in diesem Bereich. Erstellen von Schadstoffbilanzen (auch CO2). Einsatz von geeigneten Messverfahren. Dimensionieren von Kaminen. Bewilligungsverfahren erläutern. Kenntnisse im Zusammenhang mit Abfallentsorgung (Vorschriften, Möglichkeiten, Umweltbelastung).
Systeme zur Nutzung der Biomasse 20 Lektionen
Nutzung der Biomasse wie Holz, Biogas aufzeigen; Wirkungsweise erklären. Kenntnisse der notwendigen Planungsgrundlagen. Planung und Dimensionierung einer einfachen Anlage.
Solartechnik 20 Lektionen
Meteorologische Daten beurteilen, auswerten und mit der Heizungstechnik in Beziehung bringen. Wirkungsweise von Flachkollektoren erklären. Eine einfache Solaranlage mit Hilfe der Meteodaten und technischen Unterlagen auslegen. Kollektoren vergleichen und eine optimale Aus wahl treffen. Energiebilanz bei der Solarenergienutzung erstellen.
Akustik 60 Lektionen
Grundlagen der technischen Akustik kennen und in der Anlagenplanung umsetzen. Schallausbreitung im Freien und in Räumen messen. Kenntnis der gesetzlichen Auflagen und Vorschriften. Einsatz eines Schallmessgerätes und Auswertung einer Schallmessung. Schall- und Vibrationsdämpfungsmassnahmen erläutern.
18
Grundlagen der Brennstoffkunde (von der Lagerstätte bis zum fertigen Endprodukt) nennen. Verbrennungsablauf inklusive aller Beeinflussungsparameter erklären. Verbrennungsprodukte in allen Variationen berechnen.
Industrieheizsysteme 60 Lektionen
Wärmeträgermedien, Sicherheitsvorschriften und Anlagekomponenten von Industrieheizungen nennen; Umsetzung anhand praxisbezogener Beispiele. Einfache HW- und Dampfsysteme planen, berechnen und erklären. Eine Dampfverteilung dimensionieren. Werkstoffe beschreiben und ihren Einsatzbereich in der Heizungstechnik beurteilen.
Wärmepumpen- / Kältetechnik 60 Lektionen
Die Wirkungsweise einer Wärmepumpe und die hauptsächlichen Bauelemente erläutern. Den Kreisprozess einer Kaltdampfanlage im log-p-h-Diagramm darstellen und beispielhafte Aufgaben lösen. Verdichterbauarten beschreiben und ihren Einsatzbereich nennen (Arten, Schaltungen, Leistungsregulierung, Teillastverhalten). Speicher dimensionieren und deren Wirkungsweise erklären. Die üblichen Wärmequellen und deren Nutzungsmöglichkeiten nennen. Das Absorptionsprinzip aufzeigen. Hydraulische Schaltungen entwerfen und auslegen.
Anwendungen und Übungen 80 Lektionen
Vertiefung der theoretischen Grundlagen durch Übungen und anhand umfangreicherer Auslegungsbeispiele. Einbezug von Normen, Vorschriften und Empfehlungen der Fachverbände. Nutzung von Arbeitsmethoden und Hilfsmitteln (PC-Programme) zur effizienten Durch führung von Projekten. Semesterarbeiten in Form von Projekten und anspruchsvollen Übungen.
19
Fachrichtung Heizung
Feuerungstechnik 20 Lektionen
Fachrichtung Klima
Lektionenübersicht Fachrichtung Klima
Die Grundstufe beinhaltet die Semester 1 bis 3, welche 820 Lektionen umfassen. 4. Sem.
5. Sem.
6. Sem.
7. Sem.
Technische Thermodynamik
20
20
20
20
20
100
Technische Strömungslehre
20
20
20
20
20
100
Thermodynamik / Hydromechanik
30
30
30
90
Regeltechnik
40
60
100
Praktikum Regeltechnik
30
15
45
– Grundlagen der Raumlufttechnik
80
80
– Luftströmungen im Raum
40
40
– Energietechnik und WRG
40
40
– Systeme der Raumlufttechnik
20
60
80
20
20
– Akustik
20
40
60
Kältetechnik
40
40
80
201)
202)
403)
203)
100
Fächer
8. Total Sem. Lektionen
Laborübungen zu
Anlagen und Systeme
– Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz
Anwendungen und Übungen Total
200
210
230
200
95
935
1) Luftströmung im Raum, 2) Grundlagen der Energietechnik WRG, 3) Systeme der Raumlufttechnik
Ab dem 4. Semester sind die Wochenlektionen reduziert. Dafür ist pro Semester eine obligatorische Semesterarbeit abzugeben. 20
Technische Thermodynamik 100 Lektionen
Grundbegriffe der technischen Thermodynamik (Systeme, Zustandsgrössen, thermische Zustandsgleichung, Normzustand, Wärme und Energie, Aggregatsform und Phasen, Verhalten der Stoffe bei Temperaturänderungen) beherrschen. Umsetzung der Theorie anhand praxisbezogener Beispiele. Thermodynamische Prozesse und Zustandsänderungen der idealen Gase beschreiben. Gasmischung und Gasdampfgemische erläutern und praxisbezogene Beispiele durchführen. Theorie der Wärmeübertragung, der Wärmetauscher und deren Teillastverhalten verstehen. Grundlagen der Bauphysik beschreiben und die Kenntnisse praxisbezogen anwenden. Die wichtigsten Kreisprozesse erklären.
Technische Hydromechanik 100 Lektionen
Grundbegriffe der Hydrostatik nennen und an Beispielen anwenden. Die Bernoulli-Gleichung beschreiben und auf Probleme der Klimatechnik übertragen. Druckverlust und Druckverlauf in Wasser- und Luftleitungen berechnen und graphisch darstellen. Aufgaben im Zusammenhang mit hydraulischen Schaltungen von Widerständen, Ventilatoren und Pumpen lösen. Begriff der Kavitation, Folgen in Haustechnikanlagen und Verhinderungsmassnahmen kennen. Die elementare Ventilatoren- und Pumpentheorie kennen.
Laborübungen zu Thermodynamik und Hydromechanik 90 Lektionen
Die Grundlagen der Messtechnik kennen und die Kenntnisse praxis bezogen anwenden. Bedienung von Bau- und Anlageteilen. Ein Messkonzept erstellen und Messungen in einem Labor für Wärme- und Strömungs technik durchführen. Erstellen eines Laborberichtes mit Messfehlerabschätzung. Feldmessungen planen und durchführen.
21
Fachrichtung Klima
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
Fachrichtung Klima
Regeltechnik 100 Lektionen
Grundbegriffe der Regeltechnik (Regulierungen, Steuerungen, Regelstrecken und ihr zeitliches Verhalten, Reglerbauarten) nennen und ihr Verhalten erläutern. Reglerparameter einstellen und optimieren. Stabilitätsgrenzen des Regelkreises erklären. Den Einsatzbereich verschiedener Fühler und Messsensoren beschreiben sowie den richtigen Messort (Einbauort) bestimmen. Stellglieder auslegen. Die verschiedenen hydraulischen Grundschaltungen aufzeigen und deren Verhalten in allen Lastbereichen erklären. Regel- und Steuereinrichtungen im Zusammenhang mit der Lüftungs- und Klimatechnik konzipieren. Funktions- und Anlagenbeschreibungen erstellen. Grundzüge der Gebäudeautomationstechnik nennen und Datenpunktauszüge erstellen.
Praktikum Regeltechnik 45 Lektionen
Praktische Arbeiten mit Regel- und Steuergeräten ausführen. Die theoretischen Kenntnisse mit praktischen Beispielen vertiefen. Eine komplexe Anlage besichtigen und auf der Anlage- und Managementebene der Gebäudeautomationstechnik eine Demonstration verfolgen.
Anlagen und Systeme Grundlagen der Raumlufttechnik 80 Lektionen
22
Die verschiedenen Methoden der Luftmengenermittlung und deren Anwendung erläutern. Begriffe in diesem Zusammenhang erklären und interpretieren (Pettenkoferzahl, Wirksamkeit einer RLT-Anlage, Luftaustausch-Wirkungsgrad, Lüftungswirksamkeit). Meteorologische Daten beurteilen, auswerten und mit der Klimatechnik in Beziehung bringen. Heiz- und Kühllastberechnungen mit IDEA-xp anstellen. Begriffe im Zusammenhang mit dem thermischen Verhalten eines Raumes oder Gebäudes nennen. Grundlagen der Physiologie und der Hygiene darlegen und den Einfluss der verschiedenen Faktoren auf das Raumklima beurteilen.
Grundlagen der Raumluftströmung beschreiben (Verdrängungsströmung, Mischlüftung, Kurzschlussströmung, Coanda-Effekt, Archimedeszahl, isotherme und nichtisotherme Luftstrahlen). Die verschiedenen Arten von Luftauslässen nennen, deren Funktion beschreiben und den Einsatzbereich bestimmen. Luftauslässe dimensionieren.
Energietechnik und WRG 40 Lektionen
Verstehen der Grundzüge einer Energieoptimierung und Beurteilung des Energieverbrauches einer RLT-Anlage im Zusammenhang mit dem Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes. Kenntnis der verschiedenen WRG-Systeme, ihres Verhaltens und Einsatzbereichs. Unterscheiden zwischen dem Jahresnutzungsgrad und dem Wirkungsgrad im Auslegungszustand.
Systeme der Raumlufttechnik 80 Lektionen
Allgemeine Begriffe der RL-Technik nennen und diese klassi fizieren. Gängige Lüftungsanlagensysteme planen und berechnen. Bauteile auslegen und deren Funktionen und Einsatzbereiche beschreiben. Verschiedene Klimasysteme unterscheiden, deren Aufbau und Funktionen beschreiben. Gebräuchliche Systeme dimensionieren sowie deren Einsatzbereich erklären. Einschlägige gesetzliche Vorschriften sowie Normen und Empfehlungen der Fachverbände nennen und erläutern.
Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz 20 Lektionen
Anforderungen des Umweltschutzes an die Fortluft von industriellen und gewerblichen Anlagen darlegen. Vorschriften über den Fortluftaustritt nennen und eine Berechnung der Austrittshöhe durchführen. Messberichte und Veröffentlichungen in diesem Bereich interpretieren und beurteilen. Verfahren zur Emissionsminderung aufzeigen. Schadstoffbilanzen erstellen. Die Auswirkung der Kältemittel auf die Umwelt erklären und Alternativen evaluieren. Kenntnis der Vorschriften der Abfallentsorgung und der Folgen unsachgemässer Entsorgung im Hinblick auf die Umwelt. Einflüsse der Luftschadstoffe auf die Raumlufthygiene, auf die Arbeitssicherheit und auf den Brandschutz beurteilen.
23
Fachrichtung Klima
Luftströmung im Raum 40 Lektionen
Fachrichtung Klima 24
Akustik 60 Lektionen
Grundlagen der technischen Akustik nennen und in die Anlagenplanung umsetzen. Gesetzliche Auflagen und Vorschriften nennen und erläutern. Schallmessung bei einer RLT-Anlage durchführen und auswerten. Vorschläge für Sanierungsmassnahmen bei Schallbelästigung durch eine RLT-Anlage ausarbeiten. Auslegung von Luftschalldämpfern durchführen. Grundlagen der Körperschalldämmung nennen und Schwingungsdämm-Elemente für einfache Lagerungen bestimmen.
Kältetechnik 80 Lektionen
Die Wirkungsweise einer Kältemaschine / Wärmepumpe und die hauptsächlichen Bauelemente beschreiben. Kenntnis der verschiedenen Verfahren der Kälteerzeugung. Den Kreisprozess einer Kalt dampfanlage im log-p-h-Diagramm darstellen und einfache Beispiele lösen. Die Kältemittel und deren Einfluss auf den Kreisprozess kennen. Rückkühleinrichtungen beschreiben und auslegen. Die verschiedenen Verdichterbauarten beschreiben und ihren Einsatzbereich erläutern (Arten, Schaltungen, Leistungsregulierung, Teillastverhalten). Unterschiede zwischen technischem Speicher und Energiespeicher beschreiben. Verfahren zur Luftkühlung ohne Kältemaschinen erklären und in eine RLT-Anlage einbinden. WRG bei Kälteanlagen. Hydraulische Schaltungen entwerfen und auslegen.
Anwendungen und Übungen 100 Lektionen
Vertiefung der theoretischen Grundlagen durch Übungen und anhand umfangreicherer Auslegungsbeispiele. Einbezug von Normen, Vorschriften und Empfehlungen der Fachverbände. Nutzung von Arbeitsmethoden und Hilfsmitteln (PC-Programme) zur effizienten Durchführung von Projekten. Semesterarbeiten in Form von Projekten und anspruchsvollen Übungen.
Die Grundstufe beinhaltet die Semester 1 bis 3, welche 820 Lektionen umfassen. 4. Sem.
5. Sem.
6. Sem.
7. Sem.
20
20
20
20
80
Wasser und Hydraulik
20
20
20
20
80
Gas- und Wärmelehre
20
20
20
20
80
Kalkulation
60
60
Sanitärtechnik
70
70
70
70
40
320
Projektieren
50
50
50
50
20
220
30
30
30
90
210
210
210
Fächer Steuerungs- und Regeltechnik
Labor Total
200
8. Total Sem. Lektionen
100
930
25
Fachrichtung Sanitär
Lektionenübersicht Fachrichtung Sanitär
Fachrichtung Sanitär
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
Steuerungs- und Regeltechnik 80 Lektionen
Die Grundbegriffe der Regeltechnik nennen, Unterschied zwischen Regelung und Steuerung erläutern. Die wichtigsten Bauelemente der elektromechanischen, elektronischen und pneumatischen Geräte beschreiben. Die Grundformen der Stellorgane aufzeigen und das Regelverhalten wichtiger Anlageteile erklären. Steuerungen und Regulierungen auslegen und berechnen.
Wasser und Hydraulik 80 Lektionen
Anspruchsvolle berufsbezogene Probleme aus dem Gebiet der technischen Strömungslehre (z.B. Auftrieb, Druck, Rohrströmung, Pumpen und Netzkennlinien) analysieren und selbständig lösen.
Gas- und Wärmelehre 80 Lektionen
Die Gesetzmässigkeiten in der technischen Thermodynamik (z.B. Wärme menge, Wärmeausdehnung, Energie, Wärmefluss, Gas gesetze) erläutern und die Kenntnisse anhand anspruchs voller Beispiele umsetzen. Die Grundzüge der Verbrennungslehre darlegen.
Kalkulation 60 Lektionen
Die Kostenelemente (z.B. Gemeinkosten, Soziallasten, Risiko und Gewinn) und die Tarifstrukturen (z.B. Akkordpreis, Nettopreis, Regie preis) beschreiben und die theoretischen Kenntnisse mit praktischen Beispielen vertiefen. Die wichtigsten SIA-Normen im Zusammenhang mit der Kalkula tion erläutern.
Sanitärtechnik 320 Lektionen
Die verschiedenen Anlagen und Systeme und die entsprechenden Normen, Vorschriften und Gesetze in den Bereichen Wasser, Abwasser, Gas und Energie (inkl. Wirtschaftlichkeit und Ökologie) erklären und die Kenntnisse anhand von Beispielen umsetzen. Die verschiedenen Spezialanlagen wie Schwimmbäder, Solaranlagen, Wärmepumpen und Grossküchen usw. aufzeigen und auslegen. Die grundlegenden Werkstoffeigenschaften charakterisieren und die unter Mitberücksichtigung der Arbeits sicherheit zu treffende Materialwahl definieren.
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Planen und Berechnen der sanitären Installationen für verschiedene Bauobjekte (Wohnungsbau, Industrie, Gewerbe und öffentliche Bauten) unter Berücksichtigung der Normen, Vorschriften, Gesetze, Energie-, Ökologie- und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen. Fabrikationszeichnungen (X-Z-Mass) erstellen.
Labor 90 Lektionen
Praktische Umsetzung von Aufgaben aus der Sanitärtechnik, insbesondere der technischen Strömungslehre und der Thermodynamik. Arbeiten mit Regel- und Steuergeräten ausführen; das Steuer-, bzw. das Regelverhalten der einzelnen Geräte und des ganzen Systems überprüfen.
27
Fachrichtung Sanitär
Projektieren 220 Lektionen
Fachrichtung Innenarchitektur
Lektionenübersicht Fachrichtung Innenarchitektur
Die Grundstufe beinhaltet die Semester 1 bis 3, welche 820 Lektionen umfassen, sowie allenfalls den Bau-Grundkurs. 4. Sem.
5. Sem.
6. Sem.
7. Sem.
– Freie Darstellung
40
20
60
– Gestalten und Sinne
20
40
20
80
– Kunstgeschichte und Baustile
40
40
20
20
20
60
40
40
– Farben- und Formenlehre 3
40
40
– Modellbau
20
20
40
– Baukonstruktion 2
20
20
40
– Gebäudetechnik
20
20
20
20
20
20
– Projektplanung / Ausführung
20
20
20
60
– Kosten / Termine
20
20
Baumaterialkunde 2
40
40
– Projekt-Arbeit
60
60
60
180
– Vernetzung
40
20
120
180
220
140
120
940
Fächer
8. Total Sem. Lektionen
Gestalten und Darstellen
– Grafik – Perspektive
Bautechnik
– Ergonomie – Fach-Physik / Chemie Organisation
Projekt und Vernetzung
Total 28
240
220
Gestalten und Darstellen Freie Darstellung 60 Lektionen
Zwei- und dreidimensionale Objekte betrachten und aus freier Hand in Zeichnung oder Farbbild darstellen.
Gestalten und Sinne 80 Lektionen
Die eigenen Sinneswahrnehmungen in den Gestaltungsprozess miteinbeziehen.
Kunstgeschichte und Baustile 40 Lektionen
Grundzüge der Kunstgeschichte nennen und Bezüge zur Stilkunde herstellen. Kenntnis der Stilkunde mit Schwergewicht von Bau- und Möbelteilen.
Grafik 60 Lektionen
Grafische Grundregeln für Formen, Schriften, Farben und Proportionen erkennen und erläutern und anwenden.
Farben- und Formenlehre 3 40 Lektionen
Additive und subtraktive Farbenlehre, Kontraste, Harmonien und die gängigsten Baufarbsysteme kennen und erläutern. Formenlehre aus Natur und eigener Erfahrung verstehen und umsetzen.
Perspektive 40 Lektionen
Die konstruierten Perspektiven verstehen und unterscheiden. Techniken für perspektivische Darstellungen vertiefen und in verschiedene visuelle Wirkungen umsetzen. 29
Fachrichtung Innenarchitektur
Die Lernziele in den einzelnen Fächern
Fachrichtung Innenarchitektur
Modellbau 40 Lektionen
Modellbaumaterialien und Verarbeitungstechniken nennen und einsetzen, aussagekräftige Modelle entwickeln. Dreidimensionales Skizzieren mit bürotypischen Materialien üben und im Entwurfsprozess mit einbeziehen.
Bautechnik Baukonstruktion 2 20 Lektionen
Beispiele von Konstruktionen aus der ganzen Baugeschichte sammeln. Diese gezielt in die eigene Planung einbeziehen. Eine Sammlung als Nachschlagewerk aufbauen.
Baukonstruktion 3 20 Lektionen
Baukonstruktionen in der Architektur- und Designgeschichte analysieren. Eine Dokumentation mit fremden und eigenen Analysen zu ausgewählten Objekten aufbauen.
Haustechnik 2 20 Lektionen
Klima-, Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen beschreiben.
Ergonomie 20 Lektionen
Ergonomische Lösungen erarbeiten, bewerten und aufzeichnen an hand gegebener Situationen für Menschen, Geräte, Möbel und Bauteile.
Fach-Physik / Chemie 20 Lektionen
Die bauphysikalischen Gesetze über Wärme, Luftfeuchtigkeit, Dampfdiffusion und Schall erklären und die Gefahren beurteilen. Chemische Reaktionen und Abläufe im Bauwesen erklären, ökologische Konsequenzen nennen und anhand von Beispielen umsetzen.
Organisation Projektplanung / Ausführung 60 Lektionen
30
Das Organisieren, Realisieren und Überwachen der Bauvorhaben erläutern. Bauführung, Bauleitung und Bauabnahme unter Berücksichtigung der SIA-Normen, SUVA- und Baupolizeivorschriften erklären.
Bauleistungen nach Baukostenplan (BKP) nennen. Kostenschätzung und Devisieren nach Normpositionenkatalog (NPK), Kostenkontrolle und Baubuchhaltung erklären. Terminplanung mit Netzplantechnik und Diagrammdarstellung, Terminkontrollen während der Ausführung beschreiben.
Baumaterialkunde 2 40 Lektionen
Die Baumaterialien erkennen, ihre Verwendungen und speziellen Eigenschaften erklären, dabei die spezifischen Anforderungen hinsichtlich Vorschriften, Verarbeitung, Bauphysik und Bauchemie berücksichtigen. Aktuelle Materialien als Sammlung zusammenstellen und präsentieren.
Projekt und Vernetzung Projektarbeit 180 Lektionen
Projekte planen und präsentieren, die Darstellungsmethoden vertiefen und beurteilen. In den verschiedenen Planungsphasen die Gesetze, Normen, Vorschriften berücksichtigen und Ökologie- und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen einbeziehen.
Vernetzung 180 Lektionen
Die Lerninhalte aus den Bereichen Gestaltung, Konstruktion, Materialwahl, Bauphysik und Ökologie verknüpfen.
31
Fachrichtung Innenarchitektur
Kosten / Termine 20 Lektionen
Ausbildungskosten
Ausbildungskosten
Das Schulgeld für die Technikerschule ist im kantonalen Kursgeldreglement festgelegt. Zur Zeit (Stand August 2011) kostet eine Semesterwochenstunde 140 Franken. Die ersten beiden Semester im Grundstudium umfassen je 280 Lektionen. Ein Semester dauert 20 Wochen, also werden pro Woche 14 Stunden beziehungsweise Lektionen erteilt. Somit beträgt das Schulgeld für die ersten beiden Semester im Grundstudium 1’960 Franken (14 mal 140 Franken). Die Preise für die übrigen Semester sind entsprechend tiefer. Bei durchschnittlich 1’750 Lektionen für den ganzen Studiengang beläuft sich das gesamte Schulgeld auf 12‘250 Franken. Die Kosten für den Bau-Grundkurs (TS Innenarchitektur) belaufen sich auf insgesamt 2'800 Franken. Der Kurs dauert zwei Semester zu durchschnittlich 10 Lektionen pro Woche. Die Preise gelten für Studentinnen und Studenten mit Wohnsitz in einem Kanton, der die interregionale Fachschulvereinbarung und das Regionale Schulabkommen Ostschweiz unterzeichnet hat. Das trifft für fast alle Deutschschweizer Kantone zu. Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
32
Öffnungszeiten
Trägerschaft der Schule
Abteilungsleitung
Sekretariat
Fachvorstand
Administratives
Adresse, Telefon und Anschrift der Schule
Baugewerbliche Berufsschule Zürich Abteilung Montage und Ausbau Reishauerstrasse 2 Postfach 8090 Zürich Telefon 044 446 98 88 Fax 044 446 98 39
Montag bis Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr
Träger der Technikerschule ist der Kanton Zürich. Ausführende ist die Baugewerbliche Berufsschule Zürich, Abteilung Montage und Ausbau.
Alfred Gilg, Prorektor Heiner Bräm, Stellvertreter
Angela Zundel, Büro 232, Telefon direkt 044 446 98 41
•
Fachrichtungen Heizung, Klima René Schulthess, E-Mail «r.schulthess@buero 349.ch»
•
Fachrichtung Sanitär Urs Meyer, Telefon 044 446 98 88
•
Fachrichtung Innenarchitektur Martin Egli, Telefon direkt 052 355 00 30
•
NDS Energiekonzepte in der Gebäudetechnik Dr. Christian Leuenberger, Telefon 043 305 24 01
33
Administratives
Prüfungskommission
Anmeldung
Anmeldetermine
•
Präsident: Urban Vecellio, Rektor der Baugewerblichen Berufsschule Zürich
•
Prüfungsleiter: Alfred Gilg, Leiter der Abteilung Montage und Ausbau
Bitte verlangen Sie die Anmeldeformulare im Sekretariat bei Angela Zundel, Büro 232 Telefon direkt 044 446 98 41
[email protected]
• •
Für das Herbstsemester: Mitte Juni Für das Frühjahrssemester: Ende Dezember
Bitte beachten Sie die publizierten Anmeldetermine. Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Ausbildungsplätze frei sind.
Studentenkarte
Zu Beginn des Studiums wird eine Legitimationskarte abgegeben. Diese ist bei Abbruch des Studiums dem Sekretariat zurückzugeben.
Kursgeldadministration
Wenn Ihre Anmeldung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie zusammen mit einem Einzahlungsschein eine Bestätigung. Der in der Bestätigung angegebene Zahlungstermin ist unbedingt einzuhalten. Die Schule darf säumige Zahler vom Unterrichtsbesuch ausschliessen. Bei Abmeldung vor Kursbeginn wird Ihnen ein Betrag von Fr. 100.– (Bearbeitungsgebühr) in Rechnung gestellt. Nach Kursbeginn wird grundsätzlich kein Schulgeld zurückerstattet. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Bei Unterrichtsausfall (offizielle Feiertage, Krankheit der Lehrkraft, Schuleinstellung wegen Lehrabschlussprüfungen usw.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.
34
Das Frühjahrssemester beginnt jeweils nach Mitte Februar ( DIN-Woche 8) und das Herbstsemester nach Mitte August (DINWoche 34). Die Technikerschule fängt mit dem Frühjahrssemester an.
Ferien, Feiertage
Sportferien Frühjahrsferien Sommerferien Herbstferien Weihnachtsferien
DIN-Wochen 6 und 7 DIN-Wochen 17 und 18 DIN-Wochen 29 bis 33 DIN-Wochen 41 und 42 DIN-Wochen 52 und 1
2 Wochen 2 Wochen 5 Wochen 2 Wochen 2 Wochen
Abweichungen sind möglich. Die Feiertage und Schuleinstellungen sind in den Stundenplänen aufgeführt.
Promotion
Auf Ende jedes Semesters wird der Ausbildungsstand der Kursteilnehmer von den Klassenlehrern mit Noten qualifiziert. Die Be wertung der Leistungen erfolgt nach den für die Berufsschule geltenden Bestimmungen über den obligatorischen Unterricht. Die Promotionsbedingungen sind auf Seite 39 dieser Broschüre, im Promotionsreglement § 5 bis § 8, aufgeführt.
Klassenlehrer
Damit den Studenten während ihrer Ausbildung immer eine Bezugsperson der Schule zur Verfügung steht, ist jeder Klasse ein Klassenlehrer zugeteilt. Studenten, die während ihrer Ausbildungszeit eine Auskunft oder Beratung wünschen, können sich auch an den zuständigen Fachvorstand wenden.
Stundenpläne
Die Stundenpläne gelten jeweils für ein Semester.
Unterrichtszeiten und Lektionsdauer
Die Unterrichtszeiten sind im Stundenplan vermerkt. Eine Lektion dauert 45 Minuten.
35
Administratives
Semesterbeginn
Administratives
Dispensationen / Absenzenwesen
Es sind alle Fächer zu besuchen. Dispensationen vom Besuch einzelner Fächer können nur in aussergewöhnlichen Fällen und auf Gesuch hin erteilt werden. Über Dispensationen entscheidet die Prüfungskommission. Gesuche um Verschiebung des Militärdienstes richten Sie bitte an die zuständige Militärstelle. Wenn Sie Ihr entsprechendes Schreiben mit dem Vermerk «Die Schule bestätigt den Sachverhalt und unterstützt das Gesuch» ergänzen, erhalten Sie die Bestätigung der Schule innert kürzester Frist. Die Lehrkräfte führen eine Absenzenkontrolle. Mündliche Entschuldigung oder Abmeldung genügt.
Adressänderungen
Bitte melden Sie Wohnorts- und Stellenwechsel umgehend mündlich oder schriftlich dem Sekretariat (Telefonnummer nicht vergessen).
Öffnungszeiten der «Cafeteria Reishauer»
Das Personal der «Cafeteria Reishauer» ist abends bis 17.30 Uhr anwesend (am Freitag nur bis 16.00 Uhr); am Samstag Vormittag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Kaffeemaschine und Getränkeautomat stehen auch ausserhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Parkplätze
Informationen und Auskünfte
36
Parkplätze sind leider keine verfügbar.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat bei Angela Zundel, Büro 232, oder telefonisch unter Nummer 044 446 98 41.
Reglement
Baugewerbliche Berufsschule Zürich Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär, Innenarchitektur Reglement über Aufnahme und Promotion (vom 1. August 2011)
I. Aufnahme
§1 1a In die Kurse zur Vorbereitung auf die Diplomprüfungen für Techni-
ker HF der Fachrichtung Heizung, Klima, Sanitär können nur Teilnehmer aufgenommen werden, die über einen eidgenös si schen Fähigkeitsausweis (Lehrabschlussprüfung) als Heizungs-, Lüftungs- oder Sanitärplaner verfügen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. 1b Ebenfalls aufgenommen werden Handwerker mit eidgenössischem Fähigeitszeugnis der Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär, sofern sie sich über eine mindestens zweijährige praktische Planungserfahrung ausweisen können. 1c Voraussetzung für den Studienbeginn ist eine Berufspraxis von mindestens einem Jahr in jener Fachrichtung, in welcher die Diplomprüfung abgelegt werden soll. Für Berufsleute mit Abschluss im einschlägigen Beruf gilt der Lehrabschluss als Nachweis der erforderlichen Berufspraxis. 2 In die Kurse zur Vorbereitung auf die Diplomprüfungen für In-
nenarchitektur können nur Teilnehmer aufgenommen werden, die über einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis (Lehrabschlussprüfung) als Bau-, Hochbau-, Innenausbau-, Metallbau- oder Stahlbau-, Raum planungszeichner oder Geomatiker, Metallbaukonstrukteur, Innendekorateur, oder Schreiner verfügen. Teilnehmer, die nicht über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Bau-, Hochbau- oder Innenausbauzeichner verfügen, haben den «Bau-Grundkurs» erfolgreich abzuschliessen. Jene, die diesen zeitgleich mit der Grundstufe TS absolvieren, werden provisorisch in die Grundstufe aufgenommen.
37
Reglement
3 Für Ausländer gelten die entsprechenden ausländischen Ausweise. 4 Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Die Zulassung
von Teilnehmern richtet sich nach Eignung, Platzverhältnissen und Klassenbeständen. Die Schulleitung kann eine Aufnahmeprüfung durchführen. Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme.
§2 Es müssen alle Fächer eines Kurses besucht werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
1
2 Erfolgreiche Absolventen einer Berufsmatur sind von Besuch
und Prüfung in den Fächern Deutsch, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Rechtslehre dispensiert.
§3 Die Teilnehmer haben den Kurs in der Regel mit dem ersten Semester zu beginnen.
§4 Ingenieure FH / HTL und Techniker HF / TS anderer Fachrichtungen der Gebäudetechnik können prüfungsfrei ins vierte Semester der Kurse zur Vorbereitung auf die Diplomprüfungen für Heizungstechniker, Klimatech niker und Sanitärtechniker und Gebäudeautomatiker aufgenommen werden.
1
2 Architekten FH / HTL können prüfungsfrei ins vierte Semester der
Kurse zur Vorbereitung auf die Diplomprüfungen für Innenarchi tekten aufgenommen werden; Ingenieure FH / HTL und Techniker HF / TS anderer Fachrichtungen haben eine Nachprüfung in den gestalterischen Fächern zu bestehen. 3 Nach dem vierten Semester sind grundsätzlich keine Neueintritte
mehr möglich. 4 Über Ausnahmen bei den erforderlichen Diplomen und Neuein-
tritte nach dem vierten Semester entscheidet die Schulleitung. 38
§5 Auf Ende jedes Semesters wird der Ausbildungsstand der Kursteilnehmer von den Dozenten mit Noten qualifiziert. Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach den für die Berufsschule geltenden Bestimmungen über den obligatorischen Unterricht.
§6 Die Promotion erfolgt, wenn der Durchschnitt aller Noten den Wert von 4,0 nicht unterschreitet und bei allen ungenügenden Noten zusammen die Unterschreitung des Wertes von 4,0 nicht mehr als insgesamt 1,5 Punkte beträgt.
§7 Wer ein Semester nicht bestanden hat, wird provisorisch in das nächst höhere aufgenommen.
1
2 Provisorische Promotion ins zweite oder ins achte Semester ist
ausgeschlossen. Ebenso ist die provisorische Promotion in zwei aufeinanderfolgenden Semestern nicht möglich. 3 Wer die Vordiplomprüfung nicht besteht, hat das dritte Semester
zu wiederholen, sofern er dort die Promotionsbedingungen nicht erfüllt hat.
§8 Erfüllt ein Teilnehmer im ersten oder im siebten Semester die Promotionsbedingungen nicht, so hat er das Semester zu wiederholen.
1
2 Erfüllt ein Teilnehmer in zwei aufeinanderfolgenden Semestern
die Promotionsbedingungen nicht, so hat er das letzte der beiden Semester zu wiederholen. Dasselbe Semester kann nur zweimal wiederholt werden. 3 Erlauben es die Klassenbestände, so können Hospitanten in die
Kurse aufgenommen werden. Der Ausbildungsstand von Hospitanten wird nicht geprüft; sie werden zur Diplomprüfung nicht zugelassen. 39
Reglement
II. Promotion
Reglement
III. Schlussbestimmungen
§9 Wer vor dem 1. August 2011 seine Studien begonnen und noch nicht abgeschlossen hat, promoviert nach den Bestimmungen des Reglements vom 1. Januar 2008.
§ 10 Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft. Es ersetzt jenes vom 1. Januar 2008.
40
Reglement
Baugewerbliche Berufsschule Zürich Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär, Innenarchitektur Reglement über die Diplomprüfungen (vom 1. August 2011)
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gesetzliche Grundlagen Gestützt auf Artikel 58 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 19. April 1978 führt die Baugewerbliche Berufsschule Zürich die Diplomprüfungen der Techniker HF für Heizungstechnik, Klimatechnik, Sanitärtechnik und Gebäudeautomation sowie Innenarchitektur durch.
§ 2 Zweck der Diplomprüfung Der Kandidat der Fachrichtungen Heizung, Klima, Sanitär und Gebäudeautomation hat durch die Diplomprüfung den Nachweis zu erbringen, dass er über die technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, welche für die Planung und Berechnung von Heizungs-, Klima- und Sanitäranlagen sowie im Bereich der Gebäudeautomation nötig sind, und dass er in der Lage ist, die in einem Betrieb der Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik bzw. Gebäudeautomation anfallenden Aufgaben zu lösen.
1
2 Der Kandidat der Fachrichtung Innenarchitektur hat durch
die Diplom prüfung den Nachweis zu erbringen, dass er über die g estalterischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, welche für die Planung und Ausführung von Ausbauten aller Art nötig sind, und dass er in der Lage ist, die in einem Planungsbüro der Innenausbau-Branche anfallenden Aufgaben zu lösen.
41
Reglement
II. Organisation und Prüfungsorgane
§ 3 Zeitpunkt und Form der Prüfungen Die Diplomprüfung umfasst eine Vor- und eine Schlussprüfung. 2 Form, Inhalt und Zeitpunkt der Vor- und Schlussprüfungen werden in einem Anhang zu diesem Reglement geregelt.
1
§ 4 Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus 14 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
1
2 Die Prüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen: a 4 Vertreter der suissetec, b 1 Vertreter des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasser-
faches, c 1 Vertreter der Vereinigung Schweizerischer Heizungs- und
Klimatechniker, d 1 Vertreter des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister
und Möbelfabrikanten, e 1 Vertreter der SWKI, f
1 Vertreter einer höheren Fachschule mit vergleichbaren Bildungsgängen, g 3 Vertreter der Lehrerschaft (Fachvorstände), h 1 Vertreter der Leitung der Abteilung Montage und Ausbau. i Der Rektor gehört der Prüfungskommission von Amtes wegen an. 3 Die von den Verbänden und der Schule vorgeschlagenen Kom-
missionsmitglieder werden von der Aufsichtskommission gewählt. 4 Präsident der Prüfungskommission ist der Rektor. Prüfungsleiter
ist der Vertreter der Leitung der Abteilung Montage und Ausbau. Im übrigen konstituiert sich die Prüfungskommission selbst. § 5 Aufgaben Die Prüfungskommission ist verantwortlich für den ordnungsgemässen Ablauf der Diplomprüfung.
1
2 Ihr obliegen insbesondere: a das Festlegen der Prüfungstermine, b
42
der Entscheid über die Dispensation von den Prüfungen im Sinne von § 11,
Reglement
c die Genehmigung der Prüfungsaufgaben und des Prüfungs-
programms, d die Wahl der Prüfungsexperten und der Chefexperten, e der Entscheid über das Bestehen der Vor- und der Schluss-
prüfung nach Anhören der Experten, die Erteilung des Diploms, g das Behandeln von Einsprachen und Beschwerden. f
3 Die Prüfungskommission bildet für den Entscheid über das Fest -
legen der Prüfungstermine, Dispensationen von den Prüfungen, enehmigung der Prüfungsaufgaben und des PrüfungsprogramG mes, das Bestehen der Teilprüfungen sowie Einsprachen jeweils einen Ausschuss, welcher aus dem Präsidenten, dem Prüfungsleiter sowie den zuständigen Chefexperten und Fachvorständen besteht. § 6 Sitzungen Der Präsident bietet die Prüfungskommission oder den zuständigen Ausschuss zu den Sitzungen auf, so oft es die Geschäfte erfordern oder wenn ein Drittel der Mitglieder eine Sitzung verlangt.
1
2
Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. Der jeweilige Ausschuss ist be schluss fähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmen gleich heit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu. In dringenden Fällen sind Entscheide auf dem Korrespondenzweg zulässig. 3
Die Entschädigungen werden gemäss § 42 der Berufsbildungsverordnung vom 16. Dezember 1987 durch die Volkswirtschaftsdirektion festgesetzt. § 7 Prüfungsleiter Dem Prüfungsleiter obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a Er stellt anhand der Prüfungsmeldungen das Kandidatenverzeichnis auf. b Er arbeitet das Prüfungsprogramm aus. c Er wirkt bei der Beschaffung der Prüfungsaufgaben mit. d Er überprüft die erteilten Noten und ermittelt das Schlussergebnis zuhanden der Prüfungskommission. e Er besorgt die statistische Auswertung der Prüfungsergebnisse. 43
Reglement
§ 8 Chefexperten Die Prüfungskommission wählt für einzelne Fachgebiete Chefexperten mit folgenden Funktionen: a Kontrolle der ordnungsgemässen Durchführung der Prüfungen in den zugeteilten Fächern, b Überwachung der Leistungsbewertung.
1
2 Chefexperten, die nicht Mitglieder der Prüfungskommission sind,
nehmen auf Einladung an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. § 9 Experten Als Prüfungsexperten sind erfahrene Fachleute einzusetzen. Sie müssen mindestens das Bildungsniveau aufweisen, das an der Prüfung im entsprechenden Fach verlangt wird.
1
2 Bei der Wahl der Experten sind die Fachverbände, die Arbeitge-
ber und die Arbeitnehmer sowie die Berufsschule angemessen zu berücksichtigen. § 10 Geschäftsführung Die Geschäftsführung wird von der Schule besorgt. Sie erstattet der Aufsichtskommission, dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt und den beteiligten Verbänden über die durchgeführten Prüfungen Bericht. III. Dispensationen von den Prüfungen
IV. Durchführung der Prüfungen
§ 11 Dispensationsbestimmungen Über allfällige Dispensation von einzelnen Prüfungsfächern bei Absolventen von Ingenieur-, Techniker- und anderen Schulen entscheidet die Prüfungskommission. § 12 Vor- und Schlussprüfung Dauer und Zeitpunkt der Vor- und der Schlussprüfung werden in einem Anhang zu diesem Reglement festgeschrieben.
1
2 Für die ausserhalb der Schule zu erstellende Diplomarbeit stehen
dem Kandidaten 10 Wochen zur Verfügung. Die notwendigen Unterlagen werden im Laufe des siebten Semesters abgegeben. 44
2 Die mündlichen Prüfungen werden in der Regel von der Lehrkraft
und von einem Experten abgenommen. 3 Die Chefexperten überwachen die schriftlichen und mündlichen
Prüfungen stichprobenweise.
§ 14 Hilfsmittel Die zulässigen Hilfsmittel werden den Kandidaten vor den Prüfungen bekanntgegeben.
§ 15 Prüfungsaufgaben Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben sowie die detaillierten Aufgaben und Planunterlagen der Diplomarbeit werden in der Regel von den Lehrkräften aufgestellt und den zuständigen Chefexperten unterbreitet.
1
2 Die Chefexperten orientieren den zuständigen Ausschuss der
Prüfungskommission spätestens einen Monat vor der Prüfung über die vorgesehenen Prüfungsaufgaben. Der Ausschuss kann Änderungen vornehmen. 3 Die Bewertung der schriftlichen Diplomarbeiten erfolgt durch
die Aufgabensteller. Die Ergebnisse werden den zuständigen Chefexperten unterbreitet.
§ 16 Zutritt zu den Prüfungen Zutritt zu den Prüfungen haben nur die mit der Durchführung beauftragten Experten, die Mitglieder der Prüfungskommission, die Vertreter der Aufsichtsbehörde sowie Personen, die im Besitz einer Bewilligung der Prüfungskommission sind.
45
Reglement
§ 13 Abnahme Die Abnahme der schriftlichen Prüfungen und deren Beurteilung erfolgt durch die Lehrkräfte. Die Ausführung der schriftlichen Arbeiten ist zu überwachen.
1
Reglement
V. Prüfungsfächer
§ 17 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt in den im Anhang angeführten Fächern in schriftlicher Form nach Abschluss des dritten Semesters. Einzelne Fächer können gemäss Anhang vorher geprüft werden.
§ 18 Schlussprüfung Die Schlussprüfung erfolgt in Teilprüfungen. Fächer, Form, Ge wichtung und Zeitpunkt der Schlussprüfung sind im Anhang festgelegt.
1
2 Die Angaben über die Dauer der mündlichen Prüfungen sind
Richtwerte.
VI. Notengebung
§ 19 Notenwerte Die Leistungen werden in allen Fächern mit Noten von 6 bis 1 bewertet. 6 ist die beste, 1 die schlechteste Note.
1
2 4 und höhere Noten bezeichnen genügende Leistungen; Noten
unter 4 bezeichnen ungenügende Leistungen. 3 Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. 4 Soweit nach Anhang mündlich und schriftlich geprüft wird, wird
für jede Prüfungsart eine Positionsnote erteilt. Deren arithmetisches Mittel ergibt die Fachnote. 5 Die Prüfungskommission kann für einzelne Teilbereiche (Fächer-
gruppen) eines Prüfungsfaches Positionsnoten vorsehen. Sie kann dabei für Errechnung der Fachnote bzw. der Positionsnote gemäss Abs. 4 eine Gewichtung festlegen, die vom arithmetischen Mittel abweicht. 6 Das arithmetische Mittel aller Zeugnisnoten eines Faches ergibt
die Erfahrungsnote. 7 Im Anhang werden die Fächer bezeichnet, bei denen die Erfah-
rungsnote berücksichtigt wird. Bei der Berechnung der Schluss46
8 Notenmittel gemäss Abs. 4, 5 und 6 werden auf eine Dezimalstelle
gerundet.
VII. Prüfungsergebnis
§ 20 Vorprüfung Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn: a der Durchschnitt der Fachnoten den Wert von 4,0 nicht unterschreitet, b und bei allen ungenügenden Noten zusammen die Unterschreitung des Wertes von 4,0 nicht mehr als insgesamt 1,5 Punkte beträgt.
1
2 In das vierte Semester kann nur aufgenommen werden, wer die
Vorprüfung bestanden hat. 3 Das Ergebnis wird in einem Zeugnis festgehalten.
§ 21 Schlussprüfung Die Schlussprüfung in den Fachrichtungen Heizung, Klima, Gebäudeautomation und Innenarchitektur gilt als bestanden, wenn die Fach- noten den in § 20 Abs. 1 gestellten Bedingungen entsprechen und die Diplomarbeit in der Bewertung mindestens die Note 4,0 erhält.
1
2 Die Schlussprüfung in der Fachrichtung Sanitär gilt als bestan-
den, wenn die Fachnoten den in § 20 Abs. 1 gestellten Bedingungen entsprechen und die Diplomarbeit sowie der Durchschnitt der Noten des Faches Berufskenntnisse in der Bewertung mindestens die Note 4,0 erhalten. 3 Das Ergebnis wird in einem Zeugnis festgehalten.
47
Reglement
note eines Prüfungsfaches wird die Erfahrungsnote zu einem Drittel und die Note der Vor- sowie der Schlussprüfung zu zwei Dritteln gezählt.
Reglement
§ 22 Diplom Der erfolgreiche Kandidat erhält ein Diplom, das ihn berechtigt, den Titel dipl. Techniker HF Heizung, dipl. Techniker HF Klima, dipl. Techniker HF Sanitär, dipl. Techniker HF Gebäudeautomation, dipl. Techniker HF Innenarchitektur zu führen. 1
2 Das Diplom wird vom Bildungsdirektor des Kantons Zürich sowie
vom Rektor unterzeichnet.
§ 23 Prüfungsarbeiten Der Kandidat kann Einblick in seine Prüfungsarbeiten nehmen. Die Diplomarbeit wird ihm ausgehändigt.
§ 24 Wiederholung Wer die Vor- oder die Schlussprüfung nicht bestanden hat, kann jede Prüfung höchstens zweimal wiederholen.
1
2 Bei der ersten Wiederholung wird der Kandidat von jenen Fächern
dispensiert, in denen er die Note 4,0 oder mehr erreicht hat. Bei der zweiten Wiederholung werden keine zusätzlichen Dis pen sationen ausgesprochen. 3 Wenn ein Kandidat mit ärztlichem Zeugnis belegt, dass er die
begon nene Vor- oder Schlussprüfung aus medizinischen Gründen nicht weiterführen kann, so zählt die angefangene und abgebrochene Prüfung nicht.
§ 25 Verstösse gegen die Prüfungsordnung Verwendet der Kandidat unerlaubte Hilfsmittel oder verstösst er gegen die Prüfungsordnung, so ist seine Prüfung zu unterbrechen. Die Prüfungskommission untersucht unverzüglich den Vorfall. Erweist sich die Anzeige als begründet, so trifft sie wahlweise fol gen de Massnahmen: a Die Prüfung wird für ungültig erklärt und muss im betreffenden Fach wiederholt werden. b Die Prüfung wird für ungültig erklärt und muss gesamthaft wiederholt werden. 48
§ 26 Einsprachen Gegen Entscheide der Prüfungskommission kann Einsprache erhoben werden.
1
2 Einsprachen sind schriftlich an den Präsidenten der Prüfungs-
kommission zu richten. Sie müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. 3 Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage, von der Zustellung des
Entscheides an gerechnet.
IX. Schlussbestimmung
§ 27 Übergangsbestimmungen Nach einer Unterbrechung des Studiums bestimmt die Schulleitung die zu prüfenden Fächer, die Prüfungstermine und die Notenbedingungen, wenn in der Zwischenzeit eine Änderung des Prüfungsreglementes wirksam geworden ist.
§ 28 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft. Es ersetzt jenes vom 1. Januar 2008.
49
Reglement
VIII. Rechtspflege
Anhang
Prüfungsfächer
Vordiplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Heizung, Klima, Sanitär
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Zeitpunkt
Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern
Ende 3. Sem. Mathematik
schriftlich
2 Stunden
ja
Physik
schriftlich
1 Stunde
ja
Chemie
schriftlich
1 Stunde
ja
Deutsch, Rechtslehre
schriftlich
2 Stunden
ja
Rechnungswesen
schriftlich
2 Stunden
ja
Informatik
schriftlich
2 Stunden
Informationslehre
Betriebswirtschaftslehre,
ja
nicht geprüftes Fach
ja
Festigkeitslehre
schriftlich
ja
Baukonstruktionslehre
nicht geprüftes Fach
ja
50
1 Stunde
Anhang Vordiplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Innenarchitektur
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Zeitpunkt
Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern
Ende 2. Sem. Mathematik
schriftlich
1 Stunde
ja
Physik
schriftlich
1 Stunde
ja
Chemie
schriftlich
1 Stunde
ja
Elektrotechnik
schriftlich
1 Stunde
ja
Beleuchtungstechnik
schriftlich
½ Stunde
ja
Festigkeitslehre
schriftlich
1 Stunde
ja
Ende 3. Sem. Deutsch, Rechtslehre
schriftlich
2 Stunden
ja
Rechnungswesen
schriftlich
2 Stunden
ja
Informationslehre
nicht geprüftes Fach
ja
Informatik
schriftlich
2 Stunden
ja
Zeichnen
schriftlich
3 Stunden
ja
Farben- und Formenlehre
schriftlich
2 Stunden
ja
Darstellungsmethoden
schriftlich
2 Stunden
ja
Betriebswirtschaftslehre,
51
Anhang
Diplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Fachrichtung Heizung
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Schlussprüfung 1. Teil
Zeitpunkt
Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern
Anfangs 6. Sem.
Fächergruppe – Grundlagen Heizungstechnik
schriftlich
2 Stunden
ja
– Solartechnik
schriftlich
½ Stunde
ja
schriftlich
1 Stunde
ja
– Nutzung der Biomasse schriftlich
½ Stunde
ja
– Luftreinhaltung und Umweltschutz
Schlussprüfung 2. Teil
Ende 8. Sem.
Fächergruppe – Wärmepumpen / Kältetechnik
schriftlich
2 Stunden
ja
– Industrieheizsysteme
schriftlich
1 Stunde
ja
– Feuerungstechnik
schriftlich
½ Stunde
ja
– Akustik
schriftlich
½ Stunde
ja
Techn. Thermodynamik
schriftlich
2 Stunden
ja
Techn. Hydromechanik
schriftlich
2 Stunden
ja
Regeltechnik
schriftlich
2 ½ Stunden
ja
Diplomarbeit
schriftlich
ca. 200 Stunden
nein
Projektpräsentation
mündlich
1 Stunde
nein
Diplomarbeit
52
Prüfungsfächer
Anhang
Diplom
Technikerschule Fachrichtung Klima
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Schlussprüfung 1. Teil
Zeitpunkt
Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern
Anfangs 6. Sem.
Fächergruppe – Grundlagen RL Technik schriftlich
1 ½ Stunden
ja
schriftlich
1 Stunde
ja
schriftlich
½ Stunde
ja
schriftlich
1 Stunde
ja
– Luftströmungen im Raum – Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz – Energietechnik und WRG Schlussprüfung 2. Teil
Ende 8. Sem.
Fächergruppe – Kältetechnik
schriftlich
2 Stunden
ja
– Systeme der RL Technik schriftlich
1 ½ Stunden
ja
– Akustik
schriftlich
½ Stunde
ja
Techn. Thermodynamik
schriftlich
2 Stunden
ja
Techn. Hydromechanik
schriftlich
2 Stunden
ja
Regeltechnik
schriftlich
2 ½ Stunden
ja
Diplomarbeit
schriftlich
ca. 200 Stunden
nein
Projektpräsentation
mündlich
1 Stunde
nein
Diplomarbeit
53
Anhang
Diplom
Prüfungsfächer
Technikerschule Fachrichtung Sanitär
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Schlussprüfung 1. Teil
Zeitpunkt
Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern
Ende 4. Sem.
Kaltwasserversorgung
schriftlich
1 ½ Stunden
ja
Kalkulation
schriftlich
1 ½ Stunden
ja
ja
ja
ja
Schlussprüfung 2. Teil Warmwasserversorgung
Ende 5. Sem. schriftlich
1 ½ Stunden
Schlussprüfung 3. Teil Gasversorgung
Ende 6. Sem. schriftlich
1 ½ Stunden
Schlussprüfung 4. Teil Abwassertechnik
Ende 7. Sem.
schriftlich
1 ½ Stunden
Schlussprüfung 5. Teil Sanitärtechnik
Ende 8. Sem.
mündlich
1 Stunde
nein
– Hydromechanik
schriftlich
1 ½ Stunden
ja
– Gas- und Wärmelehre
schriftlich
1 ½ Stunden
ja
– Wasserversorgung
mündlich
1 Stunde
nein
– Gasversorgung
mündlich
1 Stunde
nein
Diplomarbeit
schriftlich
ca. 200 Stunden
nein
Projektpräsentation
mündlich
1 Stunde
nein
Berufskenntnisse
Diplomarbeit
54
Prüfungsfächer
Anhang
Diplom
Technikerschule Fachrichtung Innenarchitektur
Prüfungsart
Prüfungsdauer
Zeitpunkt
Erfahrungsnote aus dem Fach / den Fächern
Kunstgeschichte und Baustile
nicht geprüftes Fach
ja
Freie Darstellung
nicht geprüftes Fach
ja
Modellbau
nicht geprüftes Fach
Schlussprüfung 1. Teil
ja
Ende 5. Sem.
Perspektive
schriftlich
1 Stunde
ja
Baumaterialien 2
schriftlich
1 Stunde
ja
Bautechnik
schriftlich
2 ½ Stunden
ja
Schlussprüfung 2. Teil
Ende 7. Sem.
Gestalten und Darstellen
schriftlich
3 Stunden
ja
Organisation
schriftlich
2 ½ Stunden
ja
Schlussprüfung 3. Teil
Ende 8. Sem.
Vernetzung
schriftlich
5 Stunden
ja
Diplomarbeit
schriftlich
ca. 200 Stunden
nein
Kolloquium Diplomarbeit
mündlich
½ Stunde
nein
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Impressum
Herausgeber: Baugewerbliche Berufsschule Zürich, Abteilung Montage und Ausbau Grafik: Eva Mazák Visuals SGD, Zürich Fotos: Markus Weber, Zürich
1. Auflage: September 1996 2. Auflage: November 1998 3. Auflage: Dezember 1999 4. Auflage: Dezember 2001 5. Auflage: November 2002 6. (überarbeitete) Auflage, November 2005 7. (überarbeitete) Auflage, Februar 2008 8. (überarbeitete Auflage), August 2011 56
Lageplan
Orell Füssli Kartographie AG, Zürich
Adresse
Bewilligung der Geomatik + Vermessung Stadt Zürich vom 1. 1. 2011
BaugewerblicheBerufsschuleZürich Abteilung Montage und Ausbau Reishauerstrasse2 Postfach,8090Zürich www.bbz.zh.ch Telefon0444469888 Fax0444469839
Öffentlicher Verkehr
Öffnungszeiten
Tram4 /13(MuseumfürGestaltung) Trolleybus32(Limmatplatz) MontagbisFreitag 8.00bis11.30Uhr 13.30bis17.00Uhr (WährendderSchulferien sindAbweichungenmöglich)
Lageplan
SchulhausReishauer
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