STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts
EINLADUNG
Die Arbeitsgruppen „Steuerrecht“, „Körperschaftsteuer“, „Umsatzsteuer“ sowie „Verfahrensrecht und Erbschaftsteuerrecht“ mit ihrer Zielsetzung der zeitnahen und praxisorientierten Information bilden seit vielen Jahren einen festen Bestandteil des fachwissenschaftlichen Veranstaltungsangebots der Kammer für ihre Mitglieder sowie deren qualifizierten Mitarbeiter. Wir laden heute zur Teilnahme an den
„ARBEITSGRUPPEN STEUERRECHT 2013“
„ARBEITSGRUPPEN KÖRPERSCHAFTSTEUER 2013“
„ARBEITSGRUPPEN UMSATZSTEUER 2013“
„ARBEITSGRUPPEN VERFAHRENSRECHT UND ERBSCHAFTSTEUERRECHT 2013“ ein. Die Arbeitsgruppen dienen in ihrer jeweiligen themenspezifischen Ausrichtung der individuellen fachlichen Information und Diskussion über ∗ Neue Steuergesetze und Verordnungen ∗ Neue Richtlinien und Erlasse der Finanzverwaltung ∗ Ausgewählte Themen aus dem Bereich der Abgabenordnung Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppenarbeit stehen die ∗ Unterrichtung über die Verwaltungspraxis ∗ Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Insbesondere besteht auch die Möglichkeit, ∗ Problemfälle und Fragen aus der täglichen Berufsarbeit in die Arbeitsgruppen einzubringen und zu erörtern.
Nicht erst seit der ausdrücklichen Aufnahme der Fortbildungspflicht in § 57 Abs. 2 a StBerG durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz gilt, dass die konsequente Fortbildung und ständige Aktualisierung des Wissens eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg im steuerberatenden Beruf darstellt. Bereits in den letzten Jahren wurden die Voraussetzungen für die Vermittlung von aktuellen Informationen und die Wissensvertiefung in den behandelten Steuerrechtsgebieten durch *
Ausweitung bzw. Verteilung des Informationsangebots über das ganze Jahr
*
Anpassung der Veranstaltungszeiten an die Belange der Praxis
*
Flexibilisierung der Teilnahmemodalitäten
weiter verbessert. Wünschen bzw. Anregungen von Teilnehmern und Dozenten folgend, wird nun ab 2013 die Umstellung auf eine kalenderjährliche Durchführung erfolgen. Für das Jahr 2013 sind wieder wie gewohnt 7 Termine für die Arbeitsgruppen Steuerrecht bzw. 3 Termine bei den weiteren Arbeitsgruppen vorgesehen. Die Arbeitsgruppen stehen unter der fachlichen Leitung von hoch qualifizierten Dozenten, die als Betreuer der jeweiligen Gruppe für die Auswahl und den Inhalt der vermittelten Informationen zuständig und verantwortlich sind.
„ARBEITSGRUPPEN STEUERRECHT 2013“
Für die Arbeitsgruppen Steuerrecht 2013 sind neun Arbeitsgruppen an sechs Orten vorgesehen.
ORT, TERMINE UND FACHLICHE LEITER Mannheim I
Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag,
22. 19. 23. 2. 24. 29. 26.
Januar März April Juli September Oktober November
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Finanzpräsident Dietrich Weilbach Oberfinanzdirektion Karlsruhe 18.00 bis 20.00 Uhr Seminarraum Rheingoldhalle MANNHEIM-NECKARAU Rheingoldstrasse 215-217
Mannheim II
Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag,
17. 21. 25. 27. 19. 24. 28.
Januar März April Juni September Oktober November
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Oberamtsrat Siegfried Fränznick Finanzamt Mannheim-Neckarstadt 17.30 bis 19.30 Uhr Seminarraum Rheingoldhalle MANNHEIM-NECKARAU Rheingoldstrasse 215-217
Heidelberg I
Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag,
17. 28. 2. 4. 26. 31. 5.
Januar März Mai Juli September Oktober Dezember
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Regierungsdirektor Dieter Hirth Finanzamt Offenburg 17.30 bis 19.30 Uhr Konferenzraum Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1
Heidelberg II
Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag,
15. 26. 30. 25. 17. 22. 3.
Januar März April Juni September Oktober Dezember
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Ltd. Regierungsdirektor Cornelius Cersowsky Oberfinanzdirektion Karlsruhe 18.00 bis 20.00 Uhr Konferenzraum Hotel Europäischer Hof HEIDELBERG Friedrich-Ebert-Anlage 1
Karlsruhe I
Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag, Dienstag,
15. 19. 23. 25. 17. 22. 26.
Januar März April Juni September Oktober November
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Oberamtsrat Heribert Schustek Oberfinanzdirektion Karlsruhe 17.30 bis 19.30 Uhr Seminarraum Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Kaiserallee 12 e Karlsruhe II
Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch, Mittwoch,
16. 20. 24. 26. 18. 23. 27.
Januar März April Juni September Oktober November
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Oberamtsrat Heribert Schustek Oberfinanzdirektion Karlsruhe 18.00 bis 20.00 Uhr Seminarraum Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie KARLSRUHE Kaiserallee 12 e Pforzheim
Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag,
10. 21. 25. 27. 19. 24. 28.
Januar März April Juni September Oktober November
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Oberamtsrat Heribert Schustek Oberfinanzdirektion Karlsruhe 18.00 bis 20.00 Uhr Konferenzraum Parkhotel PFORZHEIM Deimlingstraße 36
Baden-Baden
Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag,
17. 21. 25. 4. 26. 31. 28.
Januar März April Juli September Oktober November
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Ltd. Regierungsdirektor Cornelius Cersowsky Oberfinanzdirektion Karlsruhe 18.00 bis 20.00 Uhr Spiegelsaal oder Gourmet-Saal (21. März und 26. Sept. 2013) Kurhaus BADEN-BADEN Kaiserallee 1 Freudenstadt
Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag,
17. 21. 25. 27. 26. 24. 5.
Januar März April Juni September Oktober Dezember
2013 2013 2013 2013 2013 2013 2013
Oberamtsrat Helmut Rentschler Finanzamt Calw und Oberamtsrat a. D. Dieter Rentschler 18.00 bis 20.00 Uhr Konferenzraum Sonnenhotel Birkenhof FREUDENSTADT Wildbader Straße 95
TEILNEHMER UND TEILNAHMEGEBÜHR Teilnahmeberechtigt sind Kammermitglieder und besonders qualifizierte Mitarbeiter. Die Teilnahmegebühr beträgt unverändert € 40.-- je Veranstaltungstermin und schließt die Pausengetränke mit ein. Sie wird -
nach jedem Veranstaltungstermin abgebucht (Voraussetzung Lastschriftverfahren)
oder ist -
als Gesamtbetrag in Höhe von € 280.-- für die sieben Veranstaltungen zum 1. Veranstaltungstermin fällig und zu begleichen.
WEITERE HINWEISE ∗ ANMELDUNG
Die Kammer bietet die Buchung der Teilnahme auch im Veranstaltungszyklus 2013 grundsätzlich zu Abonnementsbedingungen an, d. h., für die nachfolgenden Veranstaltungszyklen ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich, es sei denn, dass ein WECHSEL der Arbeitsgruppen (Ort/Termin) oder der Besuch weiterer Arbeitsgruppen gewünscht wird. Der Abonnementspreis gilt sowohl für Teilnehmer am Abbuchungsverfahren wie auch für Gesamtzahler. Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei Anmeldungen zu mehreren Arbeitsgruppen aus Gründen der EDV-technischen Abwicklung nur ein einheitliches Zahlungsverhalten bezüglich aller angemeldeten Personen möglich ist, d. h. die Festlegung entweder auf Lastschriftverfahren oder Zahlung des Gesamtbetrags vor dem 1. Veranstaltungstermin. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Die Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem 1. Termin der Veranstaltungsreihe kostenfrei möglich. Danach ist eine Kündigung des Abonnements jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweils nächsten Quartalsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Teilnehmer erhalten zu den jeweils behandelten Themen schriftliche Ausarbeitungen. Exemplare von versäumten Veranstaltungsterminen werden bei der Folgeveranstaltung durch den organisatorischen Leiter ausgehändigt bzw. werden nach dem Abschluss der Veranstaltungsrunde per E-Mail an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Kann eine der angekündigten Arbeitsgruppen mangels Teilnehmerzahl nicht eingerichtet werden, erfolgt die Zuordnung zu einer anderen Arbeitsgruppe am gleichen Veranstaltungsort. Sollte dies nicht gewünscht oder nicht möglich sein, wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Sollten einzelne Arbeitsgruppentermine aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden können, werden diese kurzfristig nachgeholt. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wir bitten, die Anmeldung auf dem für die jeweilige Veranstaltungsreihe beigefügten Vordruck bis spätestens 14. Dezember 2012 vorzunehmen.
Karlsruhe im November 2012 STEUERBERATERKAMMER NORDBADEN Körperschaft des öffentlichen Rechts DR. KLAUS HEILGEIST Präsident Anlagen Anmeldevordrucke Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon 06221-183077 * Telefax 06221-165105 * E-Mail
[email protected] Konten: Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20) 28 150 (IBAN: DE91 6725 0020 0000 0281 50) Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) 67 625 754 (IBAN: DE18 6601 0075 0067 6257 54)
ANMELDUNG „ARBEITSGRUPPEN STEUERRECHT 2013“ Anmeldung erbeten bis 14. Dezember 2012 Für die Teilnahme an der vorbezeichneten Veranstaltungsreihe melde(n) ich (wir) nach Maßgabe der aus der Einladung ersichtlichen Teilnahmebedingungen und Termine verbindlich an: ____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Mannheim I
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Mannheim II
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg I
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Heidelberg II
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe I
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Karlsruhe II
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Pforzheim
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Baden-Baden
____
Person(en) für die Arbeitsgruppe Freudenstadt
Bei den angegebenen Personen handelt es sich um Name
Vorname
Mitglieds-Nr.
bisher in AG
E-Mail für PDF-Skript
______________ ______________ ______________ ______________ _________________________ ______________ ______________ ______________ ______________ _________________________ ______________ ______________ ______________ ______________ _________________________
HINWEIS Für bereits bei den vorangegangenen Veranstaltungszyklen als Abonnenten angemeldete Teilnehmer ist KEINE erneute Anmeldung erforderlich. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Lastschrift von jeweils € 40,-- je Veranstaltungstermin und Teilnehmer Begleichung des Gesamtbetrags in Höhe von € 280.-- je Teilnehmer auf eines der angegebenen Konten der Kammer, sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Sofern noch nicht erfolgt, wird nachstehend die Einzugsermächtigung erteilt für das Konto: Nr.: _________________ BLZ: _________________ bei der ____________________________ Ort ___________________________
Tag _________________________ _________________________
Stempel
Unterschrift
Hinweise und Bedingungen für die Teilnahme an den Arbeitsgruppen-Veranstaltungen der Steuerberaterkammer Nordbaden *
Für die Anmeldungen zu den Fachwissenschaftlichen Veranstaltungen der Kammer verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Anmeldeformular der Einladung oder melden Sie sich über die Homepage der Steuerberaterkammer Nordbaden an. Auf diesem Formular sind Name, Vorname, Berufsbezeichnung und ggf. die Mitgliedsnummer des Teilnehmers einzutragen. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden.
*
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahme setzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung/Rechnung durch die Kammer voraus. Diese wird nach Anmeldeschluss übermittelt und begründet die Verpflichtung zur Entrichtung der Teilnahmegebühren. Eine Vorlage dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung bei der Eingangskontrolle ist nicht erforderlich.
*
Sofern der Kammer keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir nach Vorliegen dieser Rechnung die entstandenen Gebühren bis zum Veranstaltungstermin durch Überweisung auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten auszugleichen. Liegt eine Einzugsermächtigung vor, werden die Veranstaltungsgebühren in der Regel kurz nach dem jeweiligen Termin der Veranstaltung eingezogen. Die Höhe der Seminargebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Die Teilnehmer erhalten schriftliche Arbeitsunterlagen.
*
Die Rücknahme der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, ist bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem 1. Termin der Veranstaltungsreihe kostenfrei möglich. Danach ist eine Kündigung des Abonnements jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum jeweils nächsten Quartalsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei späterer Stornierung oder Nichtteilnahme ist die Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der entsprechenden Erklärung durch Brief, Telefax oder E-Mail in der Kammergeschäftsstelle. Auf § 4 der Gebührenordnung der Kammer wird ergänzend verwiesen.
*
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, erfolgt eine zeitnahe Information. Bei entsprechender Nachfrage wird versucht, einen zusätzlichen Veranstaltungstermin anzubieten. Die Kammer behält sich vor, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen.
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Kann die Veranstaltung nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Personen hierüber zeitnah unterrichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Um das Weiterbildungsangebot stets auf dem aktuellen Stand zu halten, behält sich die Kammer Abweichungen von den Seminarausschreibungen vor.
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Die von der Kammer gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Seminarteilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Diese Teilnahmebedingungen sind für jeden Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltungen der Kammer verbindlich und werden durch die Anmeldung akzeptiert. Kammergeschäftsstelle: 69115 Heidelberg * Vangerowstraße 16/1 Telefon 06221-183077 * Telefax 06221-165105 * E-Mail
[email protected] Konten: Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20) 28 150 (IBAN: DE91 6725 0020 0000 0281 50) Postbank Karlsruhe (BLZ 660 100 75) 67 625 754 (IBAN: DE18 6601 0075 0067 6257 54)