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March 12, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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STADTANZEIGER

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar • 03/08 • 17. Jahrgang • 23.02.2008

10 Jahre Bürger-Büro im Rathaus

Nachgehakt

Unmittelbar im Zentrum der Stadt steht den Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus seit dem 23. Februar 1998 eine Einrichtung zur Verfügung, die bei oft unbekannten Wegen durch die Stadtverwaltung, eine erste Hilfestellung gibt. Ziel dieser zentralen Anlaufstelle ist es, den Bürgern unserer Stadt verschiedene Behördengänge abzunehmen und auf möglichst einen zu reduzieren. Die drei Mitarbeiterinnen: Beatrix Müller, Therese Wilken und Diane Hamann, verstehen sich als Vermittler zwischen Bürgern und Verwaltung. Dabei haben sie sich Bürgerfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben und sind bemüht, Fragen, Probleme und Anregungen der Besucher an die Verwaltung schnell und unkompliziert zu erledigen. Waren es anfänglich einfache Auskünfte nach Zuständigkeiten oder Adressen Therese Wilken, Beatrix Müller der Ämter, so werden heute im Bürger-Büro außerdem Zeugnisse beglaubigt, und Diane Hamann v. l. n. r.) Fischereischeine ausgestellt, Studenten können hier die Umzugsbeihilfe beantragen, Unterhaltssicherungsangelegenheiten für Wehr- und Zivildienstleistende werden bearbeitet, der Hansepass ausgegeben, Befreiungsanträge von der Rundfunkgebühr entgegengenommen und so vieles mehr – die Servicepalette ist vielseitig und umfangreich. Für die Bürger unserer Stadt ist das Bürger-Büro mittlerweile ein fester Anlaufpunkt geworden. Waren 1998 ca. 6700 Besucher im Jahr zu verzeichnen, so haben die Beraterinnen heute im Durchschnitt 120 Kontakte am Tag mit ganz unterschiedlichen Anliegen. Dabei ist der Bürger nicht an die normalen Sprechzeiten der Verwaltung gebunden. Bürgernähe wird auch mit den erweiterten Öffnungszeiten praktiziert – die Mitarbeiterinnen sind montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr und sonnabends von 9.00 bis 12.00 Uhr für Sie da.

6. Wismarer Heringstage

Kammerkonzert im Zeughaus Duo Prof. Valery Oistrach und Prof. Ulrich Grosser Der 100. Geburtstag von David Oistrach im September 2008 war Grund genug für die Abteilung Kultur ein Konzert mit seinen Werken für Samstag, dem 1. März 2008 um 19.30 Uhr, vorzubereiten. Beide Musiker spielen seit 1994 zusammen. Die dargebotenen Programme mit Werken aus Barock, Frühklassik, Klassik und Romantik erfahren eine durchdachte Gestaltung und intelligente Interpretationen. Sie werden von einem immensen Ausdruckswillen und natürlicher Musikalität getragen. „Das Musizieren von Herrn Oistrach erinnert an den Ton und an die Spielweise seines Großvaters David“, so eine Meinung. Er ist ein glänzender Solist wie auch meisterhafter Kammermusiker. Er ist zudem Mentor der Oistrach- Philharmonie, deren Chefdirigent Prof. Dr. Ulrich Grosser ist. Die freundschaftliche Verbindung der beiden Musiker und die enorme Musikalität und Virtuosität des russischen Geigers führt das Duo zu einer neuen Sichtung der Notentexte, welches dem Zuhörer ein einzigartiges Klangerlebnis vermittelt. Im Programm werden u. a. zu hören sein: Johann Sebastian Bach, Wolfgang Amadeus Mozart, Franz v Schubert, T. A. Vitali und Anton Dvorák. Karten (zzgl. Vorverkaufsgebühr) erhalten Sie in der Tourist-Information am Markt sowie an der Abendkasse im Zeughaus. Bei Fragen zum Konzert steht Ihnen die Abteilung Kultur 251-4001 gern zur Verfügung.

100 Jahre Studentenstadt Wismar In diesem Jahr besteht die Hochschule Wismar 100 Jahre – ein Anlass zum Feiern. Mit zahlreiche Veranstaltungen wird nicht nur auf ein Jahrhundert Ingenieurausbildung zurückgeschaut, sondern auch auf viele Jahrzehnte Ausbildung in verschiedenen Fächern der Gestaltung und Wirtschaftswissenschaften. Gemeinsam mit dem Stadtjugendring hat „asta“ sich einen Wettbewerb ausgedacht. So fordern Studierende die Stadtjugend zum Siebenkampf heraus: Fußballturnier, Stadtralley, Volleyballturnier, Kabelsalat – der Hochschul-Bandcontest, Kutterpullen im Rahmen des Hafenfestes, Go-Kart-Rennen und Lampionwettbewerb zum Drachenfest. Eine Vielzahl von Möglichkeiten Vorurteilen entgegenzutreten und sich im sportlichen Wettkampf zu messen. Weitere Informationen dazu bei „asta“ , Philipp-Müller-Straße 18, Telefon: (03841) 75 32 43 sowie im Stadtjugendring, Scheuerstraße 1a, Telefon: (803841) 73 48 93.

In dieser Ausgabe lesen Sie: ❒ Bürgerschaft (Seite 2) ❒ Theaternachrichten / Was ist los im TIKO? (Seite 4) ❒ Angebote der Volkshochschule / Irish Folk im „Klanghaus Ilow“ (Seite 6)

❒ Vorgestellt: Hinter dem Chor 13/15 (Seite 8 und 9) ❒ Anträge auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung (Seite 10) ❒ Ausschreibungen (Seite 12 und 13)

STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

Noch knapp eine Woche; und es ist wieder soweit. Dann finden bereits zum sechsten Mal – auf Initiative des Hanse atischen Köcheclub Wismarbucht – die Wismarer Heringstage statt. Am Samstag, dem 1. März, um 10.00 Uhr, haben alle interessierten Wismarer und Gäste die Möglichkeit, bei der Abholung des frisch angelandeten Herings am Alten Hafen mit dabei zu sein. Von dort werden die Köche in Begleitung des Blasorchesters Dorf Mecklenburg und dem Schützenverein Wismar die frischen Heringe auf dem Heringskarren zum Markt bringen. Gegen 11.00 Uhr wird Bürgermeisterin Dr. Rosemarie Wilcken die 6. Wismarer Heringstage feierlich eröffnen. Sie, liebe Einwohner und Gäste, haben die Qual der Wahl: Entweder sofort auf dem Markt den frisch aus der Pfanne gebratenen Hering genießen und / oder sich an einem der nächsten kommenden 16 Tage in eines der teilnehmenden Restaurants die angebotenen Heringsgerichte schmecken lassen. Lassen Sie es sich gut gehen!

Apropos … Stadtteilgespräch für die Wohngebiete „Wendorf“ und „Ostseeblick“ Am Dienstag, dem 4. März 2008, 19.30 Uhr, findet im Speiseraum der „OstseeSchule“ das Stadtteilgespräch für die Wohngebiete „Wendorf“ und „Ostseeblick“, statt. Bürgermeisterin Dr. Rosemarie Wilcken, Senator Thomas Beyer und Senator Michael Berkhahn sowie Vertreter der Bereiche Wobau, Stadtwerke und Polizei werden mit anwesend sein. Sie, liebe Bürger, haben die Möglichkeit, sich über geplante Vorhaben zu informieren und Probleme anzusprechen.

STADTANZEIGER Die nächste Ausgabe erscheint am

8. März 2008.

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BÜRGERSCHAFT

39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (Wahlperiode 2004–2009)

Termine der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat März 2008 Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung

am Donnerstag, dem 28. Februar 2008, 3. März, 16.30 Uhr*, Rathaus, Raum 28 um 17.00 Uhr, Saal des Zeughauses, Ulmenstraße 15 Verwaltungsausschuss 3. März, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28

TAGESORDNUNG: 1.

Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft

2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 8.1

Einwohnerfragestunde Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit Personelle Veränderungen in den Ausschüssen Genehmigung des Protokolls Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft Mitteilungen der Bürgermeisterin Anträge der Bürgermeisterin Drucksache 0449-39/08 Wahltag Senatorenwahl Drucksache 0450-39/08 Vertretung im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ (e-Government-Zweckverband) Drucksache 0451-39/08 Gebäude der „Alten Schule“ im ehemaligen Gotischen Viertel am Marienkirchhof Eigentümerin: Hansestadt Wismar Drucksache 0452-39/08 Feststellung des Jahresabschlusses 2006 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar

8.2

8.3

8.4

9. 9.1 9.2 10.

Anträge der Fraktionen Drucksache 0460-39/08 – BM W. Boldt Schaffung von Parkplätzen aus Verwarngeldern Drucksache 0461-39/08 – BM W. Boldt Sittenwidrigkeit in bezug auf Stundenlöhne Anfragen

11. Nicht öffentliche Sitzung 11.1 Anfragen und Anträge 11.1.1 Drucksache 0453-39/08 Genehmigung einer Nebentätigkeit 11.1.2 Drucksache 0454-39/08 Vereinbarung zur Überlassung eines Grundstückes im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Lübsche Burg an das Städtische Alten- und Pflegeheim 11.1.3 Drucksache 0455-39/08 Ankauf zweier Grundstücke im Bereich Holzhafen 11.1.4 Drucksache 0456-39/08 Vergabe von Bauleistungen über 250 T€ gemäß Hauptsatzung Sanierung Rostocker Straße 3. BA (Abschnitt Bebberwiese bis Amselweg ) 11.1.5 Drucksache 0457-39/08 Ankauf von Grundstücksflächen 11.1.6 Drucksache 0458-39/08 Modernisierung / Instandsetzung Wasserstraße 3 und 4 11.1.7 Drucksache 0459-39/08 Modernisierung / Instandsetzung Wasserstraße 16 und 17 12.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Betriebsausschuss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb 4. März, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 28

Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe 4. März, 18.00 Uhr, Rathaus, Raum 28

Bauausschuss 10. März, 17.00 Uhr, Bürocenter, Kopenhagener Straße, Raum 234

Ausschuss für Gesundheit und Soziales 10. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28

Finanz- und Liegenschaftsausschuss 12. März, 18.15 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22

Sanierungsausschuss 13. März, 17.00 Uhr, DSK – Deutsche Stadt- und Grundstücksgesellschaft, Hinter dem Chor 9, Beratungsraum

Kinder- und Jugendhilfeausschuss 17. März, 19.00 Uhr, Rathaus, Raum 28

Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich) 20. März, 17.00 Uhr, Großschmiedestraße 11–17, Raum 22

40. Sitzung der Bürgerschaft 27. März, 17.00 Uhr, Zeughaus, Ulmenstraße 15 Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die Termine, die Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar / Bürgerschaft.

Die Fraktionen der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar SPD-Fraktion (14 Mitglieder) Vorsitzende: Michael Werner, Sabine Sturbeck Rathaus, Zimmer 306, Tel.: 251-1240 Sprechzeit: Dienstag von 11.00 bis 17.00 Uhr CDU-Fraktion (9 Mitglieder) Vorsitzender: Wolfgang Box Rathaus, Zimmer 309, Tel.: 251-1241 Sprechzeit: Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr Fraktion DIE LINKE. (7 Mitglieder) Vorsitzende: Christa Hagemann Rathaus, Zimmer 311, Tel.: 251-1242 Sprechzeit: Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr Fraktion Liberale Liste – FDP (4 Mitglieder) Vorsitzender: Peter Manthey Rathaus, Zimmer 308, Tel.: 251-1243 Sprechzeit: Dienstag von 19.00 bis 20.00 Uhr

Fraktion Die Neuen GBJ (3 Mitglieder) Vorsitzender: Wilfried Boldt Rathaus, Zimmer 310, Tel.: 251-1244 Sprechzeit: nach telefonischerVereinbarung

Dr. Gerd Zielenkiewitz, Präsident der Bürgerschaft

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STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

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DIT & DAT

Theaternachrichten „Kaschtanka“ Nach der gleichnamigen Erzählung von Anton Tschechow mit dem Clowns-Theater Uli Schlott Sonntag, 24. Februar, 16.00 Uhr, Montag und Dienstag, 25. und 26. Februar, jeweils um 9.30 Uhr

„Musical Night – mehr Musical geht nicht“ Phantom der Oper, Starlight Express, Evita, Rocky Horror Show, König der Löwen, Mamma Mia, Aida, Dirthy Dancing, 3 Musketiere Dienstag, 26. Februar, 19.30 Uhr

„Abendstunde im Spätherbst“ Kriminalstück von Friedrich Dürrenmatt mit dem Berliner Kriminal Theater

„Drei Wismarer in Fernost“ Am Montag, dem 25. Februar 2008, um 19.00 Uhr findet im Zeughaus die Veranstaltung „Drei Wismarer in Fernost“ statt. Weltoffen, neugierig und tolerant begaben sich drei Wismarer auf Weltreisen und berichten auf Einladung des Bibliotheksfördervereins und der Stadtbibliothek von ihren Erfahrungen in Asien. Marianne Trampe unterrichtete ein halbes Jahr in China Deutsch für Studenten und hat somit vielfältige Erfahrungen mit dieser ungewöhnlich und fremd erscheinenden Kultur sammeln können. Ines Raum bereiste Vietnam und China und Herbert Müller reiste einmal quer durch China. Diese drei berichten anhand von Bildern über schöne, bereichernde Erlebnisse, aber auch kulturelle Unterschiede und über daraus resultierende Missverständnisse. Der Eintritt für diese Veranstaltung ist frei.

Mittwoch, 27. Februar, 19.30 Uhr Karten erhalten Sie an der Kasse im Theater (Tel.: 32 60 414), in der Tourist-Information am Markt (Tel.: 251-3025) sowie jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort. Hinweis: Zukünftig erhalten Sie Karten für kulturelle Veranstaltungen in unserer Stadt in der Tourist-Information und nicht mehr im Bürger-Büro.

„Verleewt, verlaawt, verluurn“ mit der Niederdeutschen Bühne Wismar e. V. Am Samstag, dem 8. März 2008, um 19.30 Uhr öffnet sich der Vorhang im Theater Wismar zur diesjährigen Premiere. Das Verwirrspiel um Moral stammt aus der Feder von Edward Taylor, die niederdeutsche Bearbeitung besorgte Arnold Preuß. Antje Karsten alias „Erna Dobbermann“ ersucht in der Komödie „Verleewt, verlaawt, verluurn“ ihren Arbeitgeber Jan Weber aus der Bredouille zu helfen. Jan Weber leitet das Büro einer amerikanischen Firma. Sien sittenstrenger „Big Boss“ Willy von Gröben un dessen Ehefru Nadine hebben ehren Besök ankünnigt. För Jan wier dat got, wenn he verfriegt wier. He oewer läwt mit sien Fründin Helene in „wilder Ehe“. Wat nu? Helene würd Jan giern heiraden, oewer sien Ehefru „spälen“? Nee! Se is oewer dat Ansinnen so verbräten un verlött fluchtorrig dat Hus. To ’n Glück steht de Putzfru Erna prät un will sick as Jans Frau utgäben. So wiet, so got. Allns schient to klappen, wenn – ja wenn das kleine Wörtchen „wenn“ nicht wär!

Filmwettbewerb „Mit Einander“ Einreichfrist bis 31. März 2008 verlängert Das Filmbüro Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet unter dem Motto „Mit Einander“ gemeinsam mit „Endstation Rechts“ und der Initiative „Wismar – Neugierig, Tolerant, Weltoffen“ sowie in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Wettbewerb für Nachwuchsfilmer bis 27 Jahre. Fünf Filmideen, die sich auf kreative Weise mit dem Wert von kultureller Vielfalt, Demokratie und Toleranz beschäftigen, werden von einer Jury ausgewählt und mit je 1000 Euro zur Herstellung dieses Films ausgezeichnet. Die Frist zur Einreichung der Filmideen wird bis zum 31. März 2008 verlängert. Teilnahmebedingungen unter: www.film-mv.de

Samstag, 8. März, 19.30 Uhr – Premierenvorstellung (Die Vorstellung ist bis auf wenige Restkarten ausverkauft.)

Sonntag, 9. März, 15.00 Uhr

Was ist los im TIKO? „Persepolis“ (Frankreich, 2007) Trickfilmdrama von Marjane Satrapi und Vincent Paronnaud Donnerstag, 28. Februar, 20.30 Uhr

„Friday Night Jamboree“ Ska, Rocksteady, Rub a Dub, Roots Reggae Freitag, 29. Februar, 22.00 Uhr

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STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

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FREIZEIT & BILDUNG / ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Angebote der Volkshochschule Einladung zur Studienjahreseröffnung am 25. Februar 2008 um 15.30 Uhr in die Volkshochschule Anlässlich der Eröffnung des neuen Studienjahres zeigt die Volkshochschule die Ausstellung „Das Sultanat Oman – Tradition und Natur der Legende am Golf.“ Das Sultanat überrascht durch wild zerklüftete Hochgebirge, tiefe Canyon, idyllische Oasen und weitläufige Plantagen. Diese Ausstellung gibt dem Besucher einen ersten Einblick in dieses Land, seine Tradition und Natur. Die Eröffnung des Studienjahres erfolgt durch Thomas Beyer, Senator und 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin. Den Einführungsvortrag zur Ausstellung hält Georg Popp, Beirat der Deutsch-Osmanischen Gesellschaft.

• Gesellschaft / Politik / Umwelt: Kurs-Nr.

Bezeichnung des Kurses

Beginn des Kurses

G 1.04.1A

Der „Lange Abend“ – Wege zum Menschen

12. März 2008, 18.15 bis 21.30 Uhr (Mittwoch)

Gesundheit / Prävention: Kurs-Nr.

Bezeichnung des Kurses

Beginn des Kurses

G 3.11.A

Shiatsu – die heilende Kraft der Hände Beckenbodenkräftigung für Männer und Frauen Progressive Muskelentspannung nach Jacobson Kundalini – Yoga für Anfänger

8. März 2008, 11.00 bis 16.00 Uhr (Samstag und Sonntag) 10. März 2008, 17.00 Uhr (Montag) 10. März 2008, 18.30 Uhr (Montag)

G 3.14.A G 3.13.A

G 3.07.A

27. März 2008, 19.45 Uhr (Donnerstag)

• Informatik: Kurs-Nr.

Bezeichnung des Kurses

Beginn des Kurses

G 509MP3

Alles rund um MP3 – Musik

8. März 2008, 9.00 bis16.00 Uhr (Samstag und Sonntag) 15. März 2008, 9.00 bis 16.00 Uhr (Samstag) 27. März 2008, 17.00 Uhr (Dienstag und Donnerstag) 29. März 2008, 9.00 bis 16.00 Uhr (Samstag) 31. März 2008, 17.00 Uhr (Montag und Mittwoch)

G 507SPHB

Schnupperkurs Bildbearbeitung mit Photoshop G 502GWOA Textverarbeitung mit Word – Modul 2/1 G 507GPHA Bildbearbeitung mit Photoshop – Modul 7/1 G 505GPPA Präsentation mit PowerPoint

• Grundbildung / Schulabschlüsse: Kurs-Nr.

Bezeichnung des Kurses

Beginn des Kurses

G 6.10.3

Vorkurs Abitur

3. März 2008, 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag)

Am Donnerstag, dem 6. März 2008 möchten die Mitarbeiterinnen der Integrativen Kindertagesstätte Seebad Wendorf alle ehemaligen Mitarbeiterinnen des Kindergartens und der Krippe von 9.00 bis 11.00 Uhr herzlich einladen. Dort haben sie dann die Möglichkeit, sich die ehemalige „Kombi I“ anzusehen. Bei Kaffee und Kuchen findet das Wiedersehen im Sportraum des Kindergartens statt.

„Welterbe und Sommerfrische“ Neuer Wismar Bildband aus dem Hinstorff Verlag feiert Premiere Am Samstag, dem 1. März 2008 erscheint der neue Wismar Bildband von Reno Stutz und Thomas Grundner. Der Autor und der Fotograf signieren das Buch an diesem Tag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei „Weiland“. Reno Stutz kennt Wismar bereits seit seiner Kindheit und lebt und arbeitet jetzt als Historiker für norddeutsche Geschichte in Rostock. Der Fotograf Thomas Grundner, vielen Lesern bereits aus anderen hochwertigen Mecklenburg Bildbänden bekannt, setzt Wismar und die Insel Poel mit seinen neuen Aufnahmen meisterhaft in Szene.

Traditioneller Irish Folk im „Klanghaus Ilow“ Am Samstag, dem 23. Februar um 19.30 Uhr erwartet das „Klanghaus Ilow“ die vier sympathischen Musiker der Folkband „Reel“ mit frischer, handgemachter Musik zum Konzert.

Ob sanfte Slides und Polkas aus dem Süden, schnelle Jigs und Reels aus dem Norden oder slow Jigs und Airs aus dem Westen und Osten, „Reels“ spielt mit viel Spaß einen guten Mix aus allen Landesteilen. Lassen Sie sich mit traditionellen irischen Balladen, einem Guiness und ein wenig Pubatmosphäre in die Welt der grünen Insel entführen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www. kulturwirkstatt-ilow.de oder www. reel.g,xhome.de

Kursleiter/in gesucht Die Volkshochschule der Hansestadt Wismar will das Team im 2. Bildungsweg verstärken. Gesucht wird ein/e engagierter/e Pädagoge/in für das Unterrichtsfach Mathematik in der Haupt- und Realschule. Die Unterrichtszeiten sind vormittags. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte mit aussagefähigen Unterlagen bei der Volkshochschule Wismar, Badstaven 20. Ansprechpartnerin ist Sabine Oswald, Leiterin der Volkshochschule. Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen auch gern telefonisch unter der Nummer (03841) 32 67 0 zur Verfügung, Anmelden können Sie sich in der Volkshochschule Badstaven 20 • 23966 Wismar • Tel.: (0 38 41) 32 67 0, Fax: 32 67 16 E-Mail: [email protected] • Web: www.vhs-wismar.de sowie im Bürger-Büro Mo. bis Fr., 8.00 bis 17.00 Uhr und Sa., 9.00 bis 12.00 Uhr.

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Öffentliche Bekanntmachung Die Hansestadt Wismar hat für das Jahr 2006 über ihre Beteiligungen an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts sowie über ihre Eigenbetriebe einen Beteiligungsbericht erstellt. Gem. § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat jeder Einwohner der Hansestadt Wismar die Möglichkeit, diesen Bericht einzusehen. Der Bericht kann in der Zeit vom 25. Februar bis zum 23. März 2008 in den Räumen der Beteiligungsverwaltung, Großschmiedestraße 1–17, 1. Stock, Zimmer 027 während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminabsprache (Herr Vehlhaber, Telefon: 251-2050) eingesehen werden.

STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

ANZEIGEN

Betriebskosten sind nach tatsächlicher Personenzahl umzulegen Der Vermieter einer Wohnung muss bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl die tatsächliche Belegung der Wohnungen feststellen und entsprechend genau abrechnen. Der Bundesgerichtshof hat am 23. Januar 2008 entschieden, dass zur Ermittlung der Personenzahl eine amtliche Einwohnermeldeamtsanfrage nicht ausreichend ist. Dass die stichprobenartige Feststellung dieser Größe mit höherem Aufwand und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, ändert an dieser Verpflichtung nichts, so die obersten Zivilrichter. Grundsätzlich ist beim Erhalt der Betriebskostenabrechnung darauf zu achten, dass zum einen nur solche Kosten in Ansatz gebracht werden, deren Umlage mietvertraglich vereinbart Antje Wigger worden ist und, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugeht, da die Geltendmachung einer Nachforderung ansonsten ausgeschlossen ist, der Vermieter also auf den Kosten sitzen bleibt. Ist das Mietverhältnis beendet und versäumt es der Vermieter, rechtzeitig abzurechnen, kann der Mieter sämtliche geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen und muss nicht erst auf Abrechnung klagen, wie der BGH schon im Jahr 2005 feststellte. Zudem darf der Vermieter bei einem Auszug des Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode eine ihm vom Versorgungsunternehmen auferlegte Nutzerwechselgebühr nicht auf den Mieter abwälzen (BGH-Urteil vom 14. November 2007) . Hat der Mieter Einwendungen gegen eine erhaltene Betriebskostenabrechnung, muss er diese innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Abrechnung erheben. Dies gilt ebenfalls für den Einwand, dass in der Abrechnung enthaltene Posten im Mietvertrag nicht vereinbart worden sind. Es zeigt sich in der Praxis, dass eine Vielzahl der Abrechnungen fehlerhaft sind, weil entweder schon die Abrechnungen der Versorger an den Vermieter nicht korrekt sind und die Kosten dann falsch umgelegt werden oder die Betriebskostenabrechnung an sich formelle Fehler aufweist und damit rechtlich keine Abrechnung erteilt wurde. Eine genaue Überprüfung der Abrechnung zum einen aber auch des Mietvertrages auf das Enthaltensein sämtlicher umlegbarer Kosten ist daher sinnvoll. Antje Wigger, Rechtsanwältin Rechtsanwälte Simoneit und Skodda, Wismar

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Hinter dem Chor 13/15 – Ein Gebäudekomplex und seine Bewohner im Wandel der Zeit Hinter dem Chor 13/15 befindet sich ein Gebäudekomplex, der sich von außen als zusammenhängendes Gebäude präsentiert und doch im Inneren aus zwei einzelnen Häusern besteht. Es ist ein Gebäudekomplex, der vor seiner Sanierung einen Schandfleck darstellte, unbewohnbar war und heute in neuer Schönheit erstrahlt und den unterschiedlichsten Projekten einen Raum zum Wirken bietet. Doch welche Geschichte verbirgt sich hinter dieser über hundert Jahre alten Fassade?

Hinter dem Chor 13/15 nach der Sanierung

Ursprünglich wurden die dreistöckigen Giebelhäuser Hinter dem Chor für die Pastoren von St. Nikolai geplant und später doch mit der Intention errichtet, den möglichen an Cholera erkrankten Personen Unterkunft zu bieten. Da die Seuche jedoch an Wismar vorbeizog, konnten die Häuser bald an Privatpersonen verkauft werden. Die ersten Aufzeichnungen über diesen Gebäudekomplex stammen aus dem Häuserbuch von 1843. Frühere Angaben sind den Archivunterlagen nicht zu entnehmen. Es ist jedoch bekannt, dass der Keller des Hauses Nr. 15 aus dem 13. bis 15. Jahrhundert stammt. Dies ergaben die Untersuchungen während der Sanierung des Komplexes. 1877 erwarb eine Kaufmannsfamilie die Nr. 15, die im Erdgeschoss ein Geschäft für Kolonial- und Tabakwaren sowie für Spirituosen und Liköre betrieb. Ab 1900 wurde es sogar um einen Bier- und Weinausschank erweitert. Der Gebäudeteil mit der Nr. 13 wurde von Menschen der verschiedensten Schichten schon immer als Wohnhaus genutzt. In den 1930er-Jahren wurden die Fassaden der Häuser einheitlich gestaltet, sodass kaum zu erkennen war, dass es sich um zwei Einzelgebäude handelt. Der Kemladen der Nr. 13 entstand 1936, da der Eigentümer des Kolonialwarenhandels seinen bestehenden Handel zum Großhandel erweitern wollte. Später wurde dieser Gebäudeteil jedoch als Lager und Gaststätte genutzt. Die ursprüngliche Nutzungsart ist bis heute sehr gut zu erkennen, da die Ladeluke, der Ladekran und die Laderampe immer noch erhalten sind.

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Seit dem Bau des Gebäudes 1936 wurden keine baulichen Veränderungen an diesem vorgenommen. 1942, genauer am 23. und 24. September, musste der Gebäudekomplex Kriegsschäden verzeichnen, bei denen explizit das Haus Nr. 15 durch Fliegerangriffe beschädigt wurde. Den ehemaligen Adressbüchern der Hansestadt Wismar ist zu entnehmen, dass die Häusergruppe bis 1951 als Wohnhaus und Lebensmittelgroßhandlung genutzt wurde. Nach dieser Nutzungsperiode war der Gebäudekomplex über einen längeren Zeitraum von Leerstand geprägt. Lediglich das Erdgeschoss der Nr. 15 wurde als Gaststätte genutzt und der gesamte Kemladen der Nr. 13 als Lager einer Baufirma. In den Jahren nach der Wende wurden die Gebäude weder renoviert noch saniert. Das Versäumen der Reparaturarbeiten kam immer mehr zum Vorschein. Feuchte Keller, Wände, die von Hausschwamm befallen waren, undichte Dächer, völlig veraltete Sanitäranlagen und ein ziemlich verwahrloster Hinterhof standen auf der Tagesordnung. Die Fassade spiegelte das Innenleben der Gebäude zu hundert Prozent wider. Das Bauwerk Hinter dem Chor 13/15 präsentierte sich als unansehnliche Häusergruppe mit zerbrochenen Fenstern, die notdürftig mit Folie abgedichtet wurden, abbröckelndem und verschmutztem Putz – kurz als eine Ruine. Die Sanierungsbedürftigkeit der Häuser lag auf Grund dieses Zustandes auf der Hand, da sich der Gebäudekomplex ferner in unmittelbarer Nähe zur Nikolaikirche, einem von Touristen viel besuchten Gebiet, befindet. Im Jahre 2002 wurde ein neues Projekt in Angriff genommen, um dem sanierungsbedürftigen und leer stehenden Haus ein neues Gesicht zu geben und es wieder mit Leben zu füllen. Dieses ehrgeizige Ziel setzten sich die Hansestadt Wismar, der Sanierungsträger der Stadt, die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (DSK), die Wohnungsbaugesellschaft, das Bauplanungsbüro Slopinski und der Internationale Jugenddienste Mecklenburg-Vorpommern e.V. (ijgd).

Hinter dem Chor 13/15 vor der Sanierung

STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

Die Sanierung des Gebäudekomplexes Hinter dem Chor 13/15 wurde mit Städtebaufördermitteln finanziert und präsentierte sich als Mehrzielprojekt, in dem Beschäftigungsmaßnahmen mit sozialen Aspekten verknüpft wurden. Im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Trainingsjahres (FSTJ) halfen 25 arbeitslose Jugendliche unter berufsfachlicher und sozialpädagogischer Betreuung bei der Sanierung der Häuser. „Die erhalten gebliebenen historischen Türen und Dielen wurden eindrucksvoll von den Jugendlichen restauriert“, sagt Petra Möller (Foto), die Geschäftsführerin des Vereins, stolz. Sie arbeitet seit 2000 bei dem ijgd und berichtet mit viel Elan und dem Willen, Jugendlichen zu helfen, von ihren neuen und bestehenden Projekten sowie von ihrer Organisation. Der ijgd befasst sich mit Jugendsozialarbeit, freiwilligen Diensten und benachteiligten Jugendlichen. „Zurzeit haben wir drei große Projekte und es sind schon neue geplant“, berichtet Petra Möller. Zum einen gibt es das Projekt „DUO“, dieses richtet sich an benachteiligte Jugendliche, die nach der Ausbildung keine Anstellung finden oder schon längere Zeit arbeitslos sind. Der ijgd bietet diesen Jugendlichen die Möglichkeit, ein Jahr berufliche Praxis in einem festen Arbeitsverhältnis zu sammeln. Das Ziel ist es, den Jugendlichen auf dem ersten Arbeitsmarkt eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen und ihnen gleichzeitig neue Schlüsselqualifikationen zu vermitteln. „Duo hat eine Erfolgsquote von über 50 Prozent“, erklärt die Geschäftsführerin. Die beiden anderen großen Projekte sind das Freiwillige Soziale Trainingsjahr (FSTJ) und die Jugendbauhütte. Das FSTJ richtet sich an junge Menschen in sozialen Brennpunkten, die sich den Anforderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf nicht gewachsen fühlen. Auch der Gebäudekomplex Hinter dem Chor 13/15 wurde in Zusammenarbeit mit Fachbetrieben von Jugendlichen des FSTJ saniert. „Projekte mit sichtbarem Erfolg wirken sich positiv auf die Motivation der Jugendlichen aus“, berichtet Petra Möller nachvollziehbar. Das dritte große Projekt ist die Jugendbauhütte, welches sich an Jugendliche richtet, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und sich nun orientieren wollen. Die Teilnehmer erhalten mit dem Freiwilligen Jahr in der Denkmalpflege (FJD) die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu testen und sich über ihre Neigungen klar zu werden. Sie besuchen Seminare und bekommen Einblicke in die praktische Arbeit der Denkmalpflege. „Mittlerweile kommen die Jugendlichen aus allen Teilen Deutschlands und ziehen nach Wismar, nur um hier ihr Freiwilliges Jahr leisten zu dürfen“, so Martin Bettermann von der Jugendbauhütte Wismar. Das Spektrum für die Teilnehmer reicht dabei von der Bodendenkmalpflege über das traditionelle Handwerk bis hin zum Archivieren und Konservieren. Die neuesten Projekte des ijgd sind zum einen das freiwillige Jahr in der Demokratie, das ab September startet und zum anderen das Projekt „Jugend auf Zack“, welches sich an benachteiligte Jugendliche wendet und ab April beginnt. Mittlerweile ist der ijgd mit all seinen Projekten Mieter des Hauses Hinter dem Chor Nr. 13. Der Kemladen wird heute als Lager und Werkstatt für die Abteilung Denkmalpflege des Bauordnungs-

und Denkmalamtes und für das Stadtgeschichtliche Museum genutzt. Die Nr. 15 des Gebäudekomplexes wird derzeit im Obergeschoss von Privatpersonen genutzt, während das Erdgeschoss und der Keller von dem ijgd als Aufenthaltsraum und Werkstatt ausgebaut wurden. Hier können nun die Jugendlichen ihre erlernten Kenntnisse anwenden und praktisch tätig werden. Nach der Sanierung des Gebäudekomplexes bildet die Fassade der Häuser nun ein harmonisches Bild mit den anderen aufgearbeiteten Gebäuden Hinter dem Chor. Die Häusergruppe wurde in hellen Farben gestaltet, die dem ganzen Komplex eine freundliche Ausstrahlung verleiht. In Anlehnung an alte Archivbilder wurden die Fenster im 1. Obergeschoss des Hauses Nr. 15 mit Bekrönungen versehen und im Erdgeschoss wurde ein Ziergiebel und Putzrillen hinzugefügt. Des Weiteren wurden große Ziergiebel nach Vorlage des Archivmaterials auf den Dächern integriert, die den gesamten Gebäudekomplex optisch aufwerten. Im Innenraum der Häuser wurde während der Sanierungsarbeiten alles aufbereitet und wieder bewohnbar gemacht. Es wurden neue Fenster eingesetzt, die der Originalgröße der Ursprungsfenster entsprachen. Die ehemals schiefen Fußböden wurden neu aufgebaut und ausgeglichen und der Schwammbefall wurde beseitigt. Die gesamte Haustechnik über die Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Elektro- und Sanitäranlagen wurde auf den heutigen Stand gebracht und das Dach wurde in Stand gesetzt. Mit Hilfe von Trockenbauwänden und geringfügigen Abrissen wurden die Wohnungen neu aufgeteilt und die Decken herabgesetzt, um die Raumhöhe zu verringern und eine Trittschalldämmung zu integrieren, welche zuvor nicht vorhanden war. Auch der verwahrloste Hinterhof wurde aufgearbeitet und kann nun als Treffpunkt von den Mietern genutzt werden.

Der Kemladen und der Hinterhof nach und vor der Sanierung

Nach einem so aufwendigen Sanierungsprozess kann man nur wünschen, dass der ijgd und die anderen Mieter des Gebäudekomplexes Hinter dem Chor 13/15 die Häuser noch lange mit Leben erfüllen werden. Quellen: – Archivunterlagen des Stadtarchivs (Häuserbuch, Adressbücher bis 1951) – Unterlagen der DSK zur Sanierung des Komplexes – Informationen und Materialien der Abteilung Denkmalpflege des Bauordnungs- und Denkmalamtes – Interview mit Petra Möller von dem ijgd

STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

Dieser Artikel wurde von Stephanie Karbaum im Rahmen ihres Dualstudiums während eines zweiwöchigen Aufenthaltes in der Abteilung Stadtanzeiger des Presse-, Marketing- und Bürgeramtes verfasst. Sie ist Anwärterin im gehobenen Dienst bei der Hansestadt Wismar.

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Antrag auf Erteilung einer Leitungs- Antrag auf Erteilung einer Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung und Anlagenrechtsbescheinigung Bekanntmachung der Bürgermeisterin der Bekanntmachung der Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als untere Wasserbehörde Hansestadt Wismar als untere Wasserbehörde vom 23. Februar 2008 vom 23. Februar 2008 Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als Untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass die Stadtwerke Wismar GmbH einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192 ff) i. V. m. §§1 und 7 Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900 ff) für die

Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als Untere Wasserbehörde gibt bekannt, dass die Stadtwerke Wismar GmbH einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192 ff) i. V. m. §§ 1 und 7 Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900 ff) für die

Transportleitung Wasser HWV 200 Abschnitt Müggenburger Weg bis WZS Redentin mit Steuerkabel

HVW Abschnitt Nordfassung Rostocker Straße bis Philosophenweg mit Steuerkabel

gestellt hat. Im Einzelnen sind innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Wismar folgende Gemarkungen mit den Fluren und Flurstücken betroffen: Gemarkung: Wismar Flur: 1 Flurstücke: 4311/2, 4314/1, 4311/1, 4310/6, 4308, 4306/3, 4248/3, 4248/2, 4222/7, 4218, 4221, 4157/5, 4157/7, 4156/5, 4154/8, 4152/11, 4152/14, 4150/8, 4150/2, 4151/2, 4149/4, 4148/10, 4148/11, 4147/2, 4147/3, 4140/2, 4146/4, 4145/1, 4143/4, 4116/18, 4116/14, 4086/13, 4085, 4084/10, 4084/5 Die Transportleitung wurde in der Nennweite DN 200 AZ mit parallel verlaufendem Steuerkabel errichtet. Der Schutzstreifen nach § 4 Abs. 3 SachenR-DV hat eine Breite von 3,0 m beiderseits der Rohrachse. Im Bereich von Schiebergruppen bedarf es einer Schutzstreifenbreite von 10 x 10 m. Die von den Haupttransportleitungen (einschließlich Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer / Gebäudeeigentümer / Erbbauberechtigte der Grundstücke der o. g. Gemarkungen können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen bei der Hansestadt Wismar – Ordnungsamt Abt. Umwelt, Gewerbe und Friedhofswesen – Untere Wasserbehörde Dr.-Leber-Straße 2/2a • 23966 Wismar • Zimmer 201 zu den Sprechzeiten: Montag, Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr einsehen. Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von vier Wochen von der Bekanntmachung an gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 2 SachenR-DV. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Mit In-Kraft-Treten des GBBerG und der SachenR-DV sind beschränkte persönliche Dienstbarkeiten durch Gesetz für wasserwirtschaftliche Anlagen und Leitungen, die am 3. Oktober 1990 betrieben wurden, entstanden, ohne dass diese bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die damit bewirkte Einschränkung des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs wirkt nach § 9 Abs. 1 Satz GBBerG im Erwerbsfall nicht über den 31. Dezember 2010 hinaus. Für die Versorgungsunternehmen besteht demnach die Gefahr, dass die Dienstbarkeiten durch gutgläubigen Erwerb Dritter nach dem 31. Dezember 2010 erlöschen. Das Bescheinigungsverfahren ermöglicht den Versorgungsunternehmen zur Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung die Dienstbarkeiten durch Grundbucheintragung zu sichern. Das Nutzungsrecht nach § 4 SachenR-DV besteht in dem Umfang, in dem es am 3. Oktober 1990 ausgeübt wurde. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches besteht. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die betroffenen Leitungen nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurden bzw. vor dem 11. Januar 1995 außer Betrieb gewesen sind oder die dargestellte Leitungsführung nicht richtig bzw. ein Grundstück gar nicht oder in anderer Weise als vom Antragsteller dargestellt, von den Leitungen betroffen ist. Der Widerspruch kann nur bei der Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als Untere Wasserbehörde, Dr.-Leber-Straße 2/2a, 23966 Wismar schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.

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gestellt hat. Im Einzelnen sind innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Wismar folgende Gemarkungen mit den Fluren und Flurstücken betroffen: Gemarkung: Wismar Flur: 1 Flurstücke: 5041/1, 4662/4, 4654/6, 4625/1, 4624/1, 4623/1, 4622/1, 4621/1, 4620/1, 4606/1, 4607, 4618/4, 4591, 4592, 4593, 4594, 4595/1, 4588/5, 3694/30, 4355/25, 4343/5, 4344/2, 4346/2, 4346/1, 4349/6, 4349/8, 4345/21, 4354/166, 4345/12, 4345/11, 4345/10, 4345/9, 4345/8, 4345/7, 4345/6, 4335/31, 4335/32, 4354/174, 4355/19, 4355/21, 4355/24, 4582/2, 4581/2, 4580/2, 4579/2, 4578/2, 4577/3, 4577/2, 4576/2, 4575/2, 4568/174, 4568/176, 4568/177, 4568/199, 4553/10 Die Leitungsdimension der Transportleitung beträgt DN 400, 200, 150. Der Schutzstreifen nach § 4 Abs. 3 SachenR-DV hat eine Breite von 6,00 m. Im Bereich von Schiebergruppen bedarf es einer Schutzstreifenbreite von 10,0 m x 10,0 m. Der Abzweig zur Entleerung beansprucht einen Schutzstreifen von 4 m. Die von der Transportleitung (einschließlich Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer/Gebäudeeigentümer/Erbbauberechtigte der Grundstücke der o. g. Gemarkungen können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen bei der Hansestadt Wismar – Ordnungsamt Abt. Umwelt, Gewerbe und Friedhofswesen – Untere Wasserbehörde Dr.-Leber-Straße 2/2a • 23966 Wismar • Zimmer 201 zu den Sprechzeiten: Montag, Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr einsehen. Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist von vier Wochen von der Bekanntmachung an gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. m. § 7 Abs. 2 SachenR-DV. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Mit In-Kraft-Treten des GBBerG und der SachenR-DV sind beschränkte persönliche Dienstbarkeiten durch Gesetz für wasserwirtschaftliche Anlagen und Leitungen, die am 3. Oktober 1990 betrieben wurden, entstanden, ohne dass diese bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die damit bewirkte Einschränkung des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs wirkt nach § 9 Abs. 1 GBBerG im Erwerbsfall nicht über den 31. Dezember 2010 hinaus. Für die Versorgungsunternehmen besteht demnach die Gefahr, dass die Dienstbarkeiten durch gutgläubigen Erwerb Dritter nach dem 31. Dezember 2010 erlöschen. Das Bescheinigungsverfahren ermöglicht den Versorgungsunternehmen zur Gewährleistung der öffentlichen Wasserversorgung die Dienstbarkeiten durch Grundbucheintragung zu sichern. Das Nutzungsrecht nach § 4 SachenR-DV besteht in dem Umfang, in dem es am 3. Oktober 1990 ausgeübt wurde. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches besteht. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die betroffenen Leitungen nicht vor dem 3. Oktober 1990 gebaut wurden bzw. vor dem 11. Januar 1995 außer Betrieb gewesen sind oder die dargestellte Leitungsführung nicht richtig bzw. ein Grundstück gar nicht oder in anderer Weise als vom Antragsteller dargestellt, von den Leitungen betroffen ist. Der Widerspruch kann nur bei der Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar als Untere Wasserbehörde, Dr.-Leber-Straße 2/2a, 23966 Wismar schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden.

STADTANZEIGER / 23. FEBRUAR 2008

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AUSSCHREIBUNGEN

Stellenausschreibung der Hansestadt Wismar Bei der Hansestadt Wismar ist nach dem Ende der Wahlzeit des derzeitigen Amtsinhabers – mit Ablauf des 19. Juli 2008 – die Stelle eines/einer

Beigeordneten als Senator/in für Bauwesen und kommunale Betriebe und zweite/r stellvertretende/r Bürgermeisterin/Bürgermeister neu zu besetzen. Der Amtsinhaber stellt sich der Wiederwahl. Die Wahlzeit beträgt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar sieben Jahre. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung für Mecklenburg-Vorpommern (KomBesLVO M-V) und erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2. Der vakanten Stelle der/des Beigeordneten ist verwaltungsorganisatorisch das Dezernat III, bestehend aus Bauamt, Bauordnungs- und Denkmalamt sowie der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb zugeordnet. Gleichermaßen ist die/der Beigeordnete ständige/r zweite/r Stellvertreter/in der Bürgermeisterin. Die Hansestadt Wismar sucht eine entscheidungsfreudige Führungskraft, die kooperativ mit der Bürgerschaft, den politischen Ausschüssen, der Behördenleitung und allen Bereichen der Verwaltung zusammenarbeitet. Die für die angestrebte Position der/des Beigeordneten erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde ist anhand des bisherigen beruflichen

Werdegangs, der vorliegenden Qualifikation und Abschlüsse sowie der vorhandenen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. Daneben muss der/die Bewerber/in die Voraussetzungen für die Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit erfüllen. Von dem/der Stelleninhaber/in wird erwartet, dass er/sie seinen/ihren Wohnsitz in der Hansestadt Wismar nimmt. Der/Die Beigeordnete wird gemäß § 40 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) durch die Bürgerschaft gewählt. Die Wahl erfolgt voraussichtlich im Mai 2008. Ihre vollständigen, aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen wie Qualifikationsnachweisen, Beurteilungen/Referenzschreiben etc. richten Sie bitte unter Angabe des Kennwortes „Ausschreibung Beigeordneter – Kennziffer 08/2008“ bis zum 10. März 2008 an unten stehende Adresse. Hansestadt Wismar – Die Bürgermeistererin – Hauptamt – z. Hd. Herrn Brosig persönlich Am Markt 1 23966 Wismar Für Rückfragen steht Ihnen der Amtsleiter des Hauptamtes, Herr Brosig, telefonisch unter (03841) 251-1001 zur Verfügung. Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Bewerbungsunterlagen den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur Beratungs- und Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden können. Bewerbungskosten können von der Hansestadt Wismar nicht erstattet werden.

Öffentliche Ausschreibung – Vergabe-Nr. 13/08 a) Auftraggeber: Hansestadt Wismar, Amt für Kultur, Schulverwaltung und Sport, Postfach 12 45, 23952 Wismar b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Nr. 13/08 c) Art und Umfang der Leistung:

Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2008/2009 für die Schulen der Hansestadt Wismar Los 1: – Berufsschulzentrum Nord – Regionale Schule „Bertolt Brecht“ – Allgemeine Förderschule „Claus Jesup“ Los 2: – Seeblick-Grundschule – Fritz-Reuter-Grundschule – Grundschule am Friedenshof – Rudolf-Tarnow-Grundschule – Ostsee-Schule – Regionale Schule – Große Stadtschule – Geschwister-Scholl-Gymnasium – Gerhart-Hauptmann-Gymnasium – Integrierte Gesamtschule „Johann Wolfgang von Goethe“

g) Kosten der Verdingungsunterlagen: 4,25 € Zahlungsbedingungen und -weise: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Konto-Nr.: 100 000 363 5 BLZ: 140 510 00 Verwendungszweck: 02300-15000-13/08 Bareinzahlungen: Stadtkasse, Großschmiedestraße 11–17, 23966 Wismar Verwendungszweck: 02300-15000-13/08 Bei persönlicher Abholung der Unterlagen: Herausgabe der Unterlagen ist nur gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges auf o. g. Konto oder Quittungsbeleg über Bareinzahlung bei der Stadtkasse der Hansestadt Wismar möglich.

d) Die Leistung wird losweise vergeben. Angebote für ein Einzellos sind zulässig. Bei Vorliegen von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erfolgt die Ermittlung der Auftragnehmer durch das Losverfahren.

h) Abgabeort: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318, • Postalischer Versand: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar • Abgabe 1. während der allgemeinen Öffnungszeiten: Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (03841) 251-1082 2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr, Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten

e) Leistungstermin: 29. bzw. 36. Kalenderwoche 2008

i) Ablauf der Angebotsfrist: 20. März 2008

f) Ort/Termin zur Abholung bzw. Abforderung der Verdingungsunterlagen: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084 Ausgabe der Unterlagen: 26. bis 28. Februar 2008, 9.00 bis 12.00 Uhr

j) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 25. April 2008

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k) Alle Bewerber unterliegen mit der Abgabe des Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A). l) Vergabeprüfung: Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Referat II 340-1, Arsenal am Pfaffenteich, 19048 Schwerin

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AUSSCHREIBUNG

Offenes Verfahren – Vergabe-Nr. OV 01/08 a) Auftraggeber: Deutsche Stadt- und Gründstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Regionalbüro Güstrow, Franz-Parr-Platz 5, 18273 Güstrow, Tel.: (03843) 24 54-13, Fax: (03843) 24 54-14 b) Öffentliche Ausschreibung 01/08 nach VOB/A c) Ausführung von Bauleistungen d) Ausführungsort: 23966 Wismar, Lübsche Burg e) Leistungsumfang: Umnutzung ehemaliges Kasernengebäude zum Technischen Landesmuseum „Phantechnikum“, Lübsche Burg in Wismar (1. BA: BGF 4.470 m3, Rauminhalt 20.600 m3 u. R.) f) Angebote können für ein Los eingereicht werden. Vergabe-Nr. OV 01/08: Los 3 – Massivbau: 60 m Verbau (Trägerbohlwand) 1.500 m3 Aushub / Verfüllung an und in Gebäuden 40 m3 Unterfangung in StB an vorhandenen Wänden 300 m3 Fundamentbeton 9.000 m3 u. R. Entkernung von Gebäuden mit Abfangungs- und Aussteifungsmaßnahmen / hoher Anteil von Schneidarbeiten in Decken und Wänden StB-Bodenplatte 1.600 m2 2 Aufzugsschächte im Bestand in Sichtbetonklasse 3 780 m2 StB-Wände in Sichtbetonklasse 3 1.500 m2 Decken / Treppen in Sichtbetonklasse 3 550 lfdm Stützen, Rahmen, Unterzüge, Riegel in Sichtbetonklasse 3 Filigrandecke 330 m2 1.750 m2 2-schaliges Fassadenmauerwerk mit Luftschicht instandsetzen g) etwaige Fristen gemäß vorliegendem Bauzeitenplanentwurf: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 h) Ort / Termin zur Abholung der Verdingungsunterlagen: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, Zimmer 318, 23966 Wismar, Tel.: (03841) 251-1082, Fax: (03841) 251-1084 Postanschrift: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar i) Ausgabe der Unterlagen: 26. bis 28. Februar 2008, 9.00 bis 12.00 Uhr j) Bezahlung der Verdingungsunterlagen: 50,00 € + 3,90 € bei Versand k) Zahlungsbedingungen und -weise: Einzahlung auf das Konto der Stadtverwaltung Wismar bei der Sparkasse Mecklenburg- Nordwest, Konto-Nr.: 100 000 363 5 BLZ: 140 510 00 Verwendungszweck: 02300 – 15000 – OV 01/08 Bareinzahlung: Stadtkasse, Großschmiedestraße, 11–17, 23966 Wismar Herausgabe der Unterlagen ist nur gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges auf o. g. Konto oder Quittungsbeleg über Bareinzahlung möglich.

l) Anschrift zur Angebotsabgabe: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 • Postalischer Versand: Hansestadt Wismar, Postfach 1245, 23952 Wismar • Abgabe 1. während der allgemeinen Öffnungszeiten: Hinter dem Rathaus 6, 23966 Wismar, Zimmer 318 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (03841) 251-1082 2. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: Rathaus, Am Markt 1, bis 23.00 Uhr, Diensthabender bzw. Nachtbriefkasten m) Abgabe: siehe l) n) Anschrift zur Angebotsabgabe: siehe k) m) Angebot in deutscher Sprache n) Submissionsteilnehmer: Bieter und ihre Bevollmächtigten o) Termin der Angebotsabgabe: Vergabe-Nr. OV 01/08: 26. März 2008, 9.00 Uhr Eröffnungsort: Hansestadt Wismar, Hauptamt, Abteilung Recht und Personenstandswesen, Zentrale Vergabestelle, Hinter dem Rathaus 6, Zimmer 306, 23966 Wismar p) entsprechend Verdingungsunterlagen q) entsprechend Verdingungsunterlagen r) Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter s) Eignung der Bieter: Der Bieter hat nach VOB/A § 8 Nr. 3, Abs. 1 vorzulegen: – den Nachweis der personellen Besetzung für die Baustelle – Erfahrung hinsichtlich Ausführung Sichtbetonklasse 3 – Referenzobjekte vergleichbarer Vorhaben der letzten drei Jahre mit Angaben zum Bauherren, zu den Kosten und Planungsbeteiligten mit Telefonnummern Selbstauskunft des Bieters bezüglich maschineller und gerätetechnischer Ausstattung, Umsatz Auf Verlangen sind vorzulegen: – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes – Nachweis mit Meldung der Berufsgenossenschaft – Bescheinigung der Sozialversicherung und Haftpflichtversicherung – Eintragung in der Handwerksrolle und im Berufsregister t) Zuschlags- und Bindefrist: am 30. Juni 2008 u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote sind zugelassen. v) Vergabekammer: Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin

V. i. S. d. P.: Frank Junge

Verlag und Anzeigenverwaltung: AnzeigerVerlag Wismar Mecklenburger Straße 28a · 23966 Wismar Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01 Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24 Satz: Verlag „Koch & Raum“ Wismar OHG Druck: Hanse-Druck Wismar GmbH

Redaktion: Petra Steffan Tel.: 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: [email protected]

Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch · Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42

Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar.

Impressum Herausgeber: Hansestadt Wismar · Die Bürgermeisterin · Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 Wismar

Erscheinungsweise: 2 x monatlich Auflage: 27.000

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