STADTANZEIGER

March 1, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Stadtanzeiger

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 04/14 n 23. Jahrgang n 19.04.2014

„Weinberg“ strahlt im neuen Glanz Bereits im Jahr 1998 wurden die ersten Grundlagen für die Baumaßnahme am Objekt gelegt, erste Bestandsaufnahmen im und am Gebäude durchgeführt und ein Sanierungsgutachten sowie Vorschläge und Kosteneinschätzungen in Auftrag gegeben. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3,6 Millionen Euro. Davon trugen jeweils 45 Prozent der Bund aus dem Investitionsprogramm nationale UNESCOWelterbe­ stätten und das Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Eigenanteil der Hansestadt Wismar betrug 10 Prozent. In den 60er Jahren wurde der „Weinberg“ als hochwertiges Restaurant geführt. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten soll adäquat der Wertigkeit des Gebäudes und seiner historischen Aus­ stattung das Objekt entsprechend gastronomisch genutzt werden. Weitere Informationen dazu unter www.wismar.de

Foto: Hansestadt Wismar

Mit Fertigstellung der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist die Hansestadt Wismar um ein Kleinod reicher geworden. Das 2009 aufgelegte UNESCO-Welterbe-Förderprogramm machte die umfassende Sanierung des Objektes „Weinberg“ Hinter dem Rathaus 3, möglich.

Der Ursprung des historischen „Weinbergs“ geht bis in die Blütejahre des Weinhandels während der Hansezeit zurück. Seinen Namen erhielt das Haus 1648 vom Holländer Gödert Rotterdam, der hier eine Weinhandlung eröffnete. Diese traditionelle Weinhandlung führte seit 1822 die Familie Michaelis weiter. Im Jahr 1941 vermachte Lilly Michaelis das Gebäude mit seiner historischen Ausstattung der Seestadt Wismar mit der Auflage, Haus und Ausstattung zu erhalten.

Konzert des NDR in St. Georgen Am Samstag, dem 3. Mai 2014 um 18.00 Uhr gastiert in der Konzert­reihe des NDR Sinfonieorchester der NDR Chor unter Leitung von Philipp Ahmann in der Wismarer St.-Georgen-Kir­che. Der NDR Chor und Philipp Ahmann bringen ein engli­ sches A-cappella-Pro­ gramm mit Werken von Bach über Mendelssohn bis Jonathan Harvey in die Wismarer Georgenkirche. Philipp Ahmann arbeitet regelmäßig mit dem WDR und dem MDR Rundfunkchor zusammen, wo er neben zahlreichen Einstudierungen Produktionen leitete und Konzerte dirigierte. 2013 berief ihn der MDR Rundfunkchor zum 1. Gastdirigenten. Seit 2008 ist er Chefdirigent des NDR Chores in Hamburg. Unter seiner Leitung wurde eine eigene Konzertreihe des Ensembles gegründet, die seither

bei Publikum und Kritikern begeisterten Anklang findet.

Foto: Veranstalter

Neben der Erarbeitung der A-cappella-Literatur aller Epochen hat Philipp Ahmann sich auch einen Namen mit Interpretationen oratorischer Werke gemacht.

Informationen und Tickets bei der TouristInformation Wismar, Tel: 03841/19433 und unter www.wismar.de/veranstaltungen

In dieser Ausgabe lesen Sie: Fest der Demokratie��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 3 Theaternachrichten / Jedermann-Festspiele����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 4 Koordinierung flexible Kinderbetreuung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 5 Europa- und Kommunalwahlen / Standsicherheit Grabmale��������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 6 Bauleitplanungen����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seiten 7 – 9 Stellenausschreibung������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 9 Jahresprüfbericht Sanierungsgesellschaft������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Seite 10

Internationaler Museumstag Wichtige Jubiläen prägen dieses Jahr: der Beginn des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren und die friedliche Revolution in der DDR vor 25 Jahren. Neben diesen dramatischen Ereignissen sei aber der 200. Geburtstag von Carl Canow nicht vergessen. Zum Internationalen Museumstag am 18. Mai 2014 präsentiert das Museum Besonderheiten aus den Sammlungen zu diesen Jubiläen: Was Paul Heinrich Podeus im Ersten Weltkrieg erlebte, notierte er in einem Tagebuch, das wie seine Reisetasche aus dieser Zeit zur Sammlung des Museum gehört. Was andere Wismarer per Brief und Postkarte ihren zu Hause gebliebenen Familien vom Krieg berichteten, wird ebenfalls zu sehen und zu hören sein. Die Ereignisse von 1989/1990 haben viele Wismarerinnen und Wismarer, die heute in der Stadt leben, selbst erlebt. Was von diesen Ereignissen lässt sich in Museumsobjekten erleben? Haben Sie vielleicht selbst noch etwas in Schubladen und Schränken aus dieser Zeit? Der Museumsverein wird an diesem Tag für das leibliche Wohl sorgen. Besucher des Internationalen Museumstags können sich ein Stück originaler Wismarer Baugeschichte sichern. Gegen eine Spende sind Kalksteine, Schiefer oder Backsteine aus dem 16. Jahrhundert, die bei archäologischen Grabungen im Schabbellhaushof gefunden wurden, erhältlich. Mit dem Erlös aus dieser Aktion fördert der Museumsverein die Aktivitäten des Museums, zum Beispiel künftige Ausstellungen. Aufgrund der Bauarbeiten im Schabbellhaus finden alle Aktionen zum Internationalen Museumstag in der Galerie Kristine Hamann, Schweinsbrücke 11, statt. Weitere Informationen: E-Mail: [email protected]

Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 24. Mai 2014.

Bürgerschaft

55. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Sitzungstermin: Donnerstag, 24.04.2014, 17:00 Uhr Ort, Raum: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Begrüßung durch den Präsidenten der Bürgerschaft 2 Einwohnerfragestunde 3 Eröffnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit 4 Personelle Veränderungen in den Ausschüssen 5 Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.03.2014 6 Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft 7 Mitteilungen des Bürgermeisters 8 Anträge des Bürgermeisters 8.1 Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar 8.2 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr „Friedenshof“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar 8.3 Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Wismar 8.4 Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages im Gebiet der Hansestadt Wismar mit der Stadtwerke Wismar GmbH für die Zeit vom 21.12.2015 bis zum 20.12.2035 8.5 Entgeltordnung der Hansestadt Wismar zur Nutzung der Aussichtsplattform der St.-Georgen-Kirche 8.6 Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Hansestadt Wismar zum 01.01.2012 9 Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder 9.1 Schließung der Jugendarrestanstalt (JAA) Wismar und Nachnutzungskonzept FÜR-WISMAR-Fraktion 9.2 Aufhebung des Denkmalstatus für die Alte Malzfabrik Wismaria SPD-Fraktion 10 Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder

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VO/2014/0894

Öffentlicher Teil 12 Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Nach §13 (1) der geschäftsordnung der Bürgerschaft findet im Falle einer Vertagung die Fortsetzung dieser Sitzung am darauf folgenden Donnerstag um 17.00 Uhr am selben Ort statt.

VO/2013/077201 VO/2014/0863 VO/2014/0880

In öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft sind Film- und Ton­ auf­nahmen durch die Medien zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Bürgerschaftsmitglieder in geheimer Abstimmung widerspricht. Die Medien haben die Absicht der Fertigung von Film- und Tonaufnahmen vor Beginn der Sitzung bei dem Präsi­ denten anzuzeigen, damit die Bürgerschaft darüber informiert werden kann. Ohne die vorherige Information sind Film- und Tonaufnahmen nicht zulässig und werden durch den Präsidenten untersagt. Diese Regelung betrifft auch die Fertigung von Fotoaufnahmen während der Sitzung. Dr. Gerd Zielenkiewitz Präsident der Bürgerschaft

VO/2014/0875

VO/2014/0891 VO/2014/0892

Termine der planmäßigen Sitzungen der Ausschüsse und der Bürgerschaft im Monat Mai 2014 (Wahlperiode 2009-2014)

Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung 05.05.2014 16.30 Uhr Hinter dem Rathaus 6, Raum 301

VO/2014/0895

Betriebsausschuss für den EVB 06.05.2014 17.00 Uhr Rathaus, Raum 28

VO/2014/0897

Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe 06.05.2014 18.00 Uhr Rathaus, Raum 28

Nicht öffentlicher Teil 11 Anfragen und Anträge 11.1 Abschluss eines Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 78/10 „Wohngebiet Poeler Straße – Am Wallensteingraben“ 11.2 Modernisierung und Instandsetzung Beguinenstraße 2 – Städtebauförderungsmittel: 465.307,00 € 11.3 Modernisierung und Instandsetzung Großschmiedestraße 9 – Städtebauförderungsmittel: 372.600,00 € 11.4 Verkauf des Flurstücks 3611/217 im Alten Hafen 11.5 Vergabe von Planungsleistungen über 125.000,00 €, gem. § 10, Absatz 5 der Hauptsatzung 11.6 Verkauf des Erbbaurechtsgrundstücks Flurstück 3610 und der Flurstücke 3611/194 und 3611/210 11.7 Anschaffung einer Drehleiter mit Gelenkarm für den Einsatz bei den Feuerwehren der Hansestadt Wismar

11.8 Vergabe von Bauleistungen über 250.000 € gemäß Hauptsatzung - Weltkulturerbeobjekt/ Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8 in 23966 Wismar; Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung; 2. Baustufe/Grundinstandsetzung der baulichen Anlagen und Neubau Verbinder auf dem Grundstück Schweinsbrücke 8

VO/2014/0854

VO/2014/0877

VO/2014/0878

Verwaltungsausschuss 05.05.2014 18.00 Uhr

Rathaus, Raum 28

Bauausschuss 12.05.2014 17.00 Uhr

Theater, Philipp-Müller-Straße

Ausschuss für Gesundheit und Soziales 12.05.2014 19.00 Uhr Rathaus, Raum 28 Finanz- und Liegenschaftsausschuss 14.05.2014 18.15 Uhr Rathaus, Raum 28 Sanierungsausschuss 15.05.2014 17.00 Uhr

VO/2014/0881 VO/2014/0885

VO/2014/0889 VO/2014/0893

DSK, Hinter dem Chor 9

Rechnungsprüfungsausschuss (nicht öffentlich) 15.05.2014 18.00 Uhr Rathaus, Raum 119 56. Sitzung der Bürgerschaft 22.05.2014 17.00 Uhr Rathaus, Bürgerschaftssaal Notwendige Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Die aktuelle Terminübersicht, die Tagesordnungen und weitere Informationen über die Bürgerschaft finden Sie auf www.wismar.de/bürgerschaft.

Stadtanzeiger | 19. April 2014

Fest der Demokratie Am Samstag, dem 26. April 2014 wird in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr das 4. Fest der Demokratie in der Hansestadt Wismar gefeiert. Austragungsort ist der Alte Hafen, Höhe Thormannspeicher.

ehrenamtliche Projekte auf anderen Kontinenten, Bürgerinnen und Bürger haben hier die Gelegenheit sich zu informieren.

Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider. Bürgermeister Thomas Beyer und die Vizepräsidentin Regine Lück werden die Veranstaltung eröffnen. Offenheit und Toleranz, für die Vielzahl von Akteuren aus sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen eine Selbstverständlichkeit. Organisationen und Vereine sowie demokratische Parteien stellen ihre Projekte vor und laden zum Mitmachen ein. Sie möchten vor Ort mit den Menschen ins Gespräch kommen, sie neugierig machen, aktivieren und mit ihnen diskutieren. Ob Jugendprojekte, kommunales Engagement oder

Programm auf der Bühne: „Trommeltopf“

Seit Herbst 2013 trommeln Erwachsene unter der Anleitung von Andreas Discher auf ausrangierten Gegenständen wie zum Beispiel Regentonnen, Ölfässern, Kochtöpfen und Pfannen. Motiviert und mit viel Spaß werden sie die Veranstaltung eröffnen.

„The Face“ Pantomime aus MV

Hinweise: Besucher werden gebeten die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen bzw. die Pkws auf die kostenpflichtigen Parkplätze am Alten Hafen ab zu stellen. Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsex­ tremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen oder von dieser auszuschließen.“

B ü hn e nprogramm : 10.00 Uhr Eröffnung 10.50 Uhr Tanzgruppe Fantasia 11.30 Uhr Saliou Cissohko aus Senegal 12.30 Uhr „The Face“ – Pantomime aus MV 13.00 Uhr „Storchkraft“ mit Storch Heinar 13.40 Uhr „Der Fall Böse“ aus Hamburg 14.50 Uhr „Ray.D.O“ aus Wismar

Unterhaltung auf die feine Art. Das Publikum ist immer dabei, wenn Geschichten erzählt werden. Mit Witz und Fantasie, ohne sich aufzudrängen, doch immer mit viel Humor und Feingefühl für die Situation, mal tiefsinnig überschäumend. Die Kunst ist das Spiel mit Mimik und Gestik. Und wie funktioniert eigentlich so eine Verwandlung zum Pantomimen? Sie erleben es hautnah.

Saliou Cissokho in Senegal geboren, wird auf der traditionellen Kora spielen. Der Senegalese kam 2006 nach Barcelona, dort gründete er diverse Musikprojekte. Heute lebt er in Hamburg.

„Der Fall Böse“

Der Name der Band stammt aus dem 1996 gedrehten Low-Budget-Film „Der Fall Böse“, in dem es sich um den drogenabhängigen Privatdedektiv Joachim Böse dreht. Der Film wurde damals von der noch namenlosen Band vertont. Die sieben Herren aus Hamburg, St. Pauli sind das, was

man für gewöhnlich als exzentrische und kompromisslose Rock`n RollBlues-Punk-Tanzband bezeichnet, die genau weiß, was sie sein will – genau das. Soulige Refrains, die drin bleiben, meistens laut, manchmal leiser. Das Ganze in deutscher Sprache kurz vorm Explodieren, tut manchmal gut, meistens weh. Scheitern als Tugend. Spielen, als es keinen Morgen gibt. Was die Band auf der Bühne zeigt, ist derartig facettenreich und energiegeladen, dass kein Publikum der Welt auf dem Teppich bleibt (nur manchmal in Ostfriedland).

„Storchenkraft“ Storch Heinar und seine Kapelle Storchkraft richten sich an Jung und Alt und engagieren sich für eine nachhaltige Stärkung einer positiven und selbstbewussten Demokratie durch kulturelle und gesellschaftspolitische Bildung.

RAYD.O Coverband für Songs aus Rock, Pop, Funk und Soul

Angebote im Thormannspeicher 10.00 bis 11.00 Uhr - Kurzfilme „Klappe gegen Rechts“ 11.05 bis 12.55 Uhr – Vortrag „Rechts und populär“ 13.00 bis 13.55 Uhr - Kurzfilme „Klappe gegen Rechts“ 14.00 bis 15.00 Uhr – Die Bedeutung von Nazisymbolen

Ein herzliches Dankeschön an alle Ehrenamtlichen vor Ort und Unterstützer. Besonderer Dank gilt dem Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH und der AOK-Die Gesundheitskasse für die Unterstützung.

Stadtanzeiger | 19. April 2014

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Freizeit

Theaternachrichten „Skonto – Monolog zum Geldverdienen“

Dirk Möller im Lustspiel von Gerhard Schilling Freitag 25. April 2014, 19.30 Uhr, Kammerbühne Wismar

„Tatort Bücherregal“

Schauspiel nach einem Stück von Markus Mohr Es spielen und musizieren Schüler der Musikschule Wismar Sonntag 4. Mai 2014, 16.00 Uhr, Kammerbühne Wismar Dienstag und Donnerstag, 6. und 8. Mai 2014, jeweils um 10.00 Uhr; Kammerbühne Wismar

Jedermann Festspiele Wismar © Volster

Mit den „Jedermann Festspielen“ reiht sich die Hansestadt alljährlich in die Zahl handverlesener Städte Europas ein, die sowohl von Theaterenthusiasten, einer breiten Öffentlichkeit als auch von Medien bestürmt werden. „Jedermann“ ist ein unterhaltsames wie farbenprächtiges Spektakel vom Sterben eines reichen Mannes. 2014 übernimmt die Hauptrolle der langjährige „Störtebeker“ – Darsteller Sascha Gluth. Gemeinsam mit ihm agieren Stars aus Theater, Film und Fernsehen wie: Achim Wolff, Rita Feldmeier, Robert Glatzeder, Julia Horvarth, Andreas Conrad u.v.a. „Jedermann!“ Diesem unerbittlichen Ruf des Todes muss ein jeder folgen, egal wie reich, mächtig und vermögend er ist. Jedermann ist ein „Reicher“, der von „Zins und Renten“ seines Besitzes üppig lebt. Seine Gastmähler und Feste werden gerühmt. Seiner Geliebten lässt er für teures Geld ein Haus bauen, auf Mahnen und gute Ratschläge hört er nicht. Jedermann ist genusssüchtig und egoistisch. Sein Motto: Ich nehme, was ich will und zwar sofort, denn es gibt nichts, was man mit Geld nicht kaufen kann. Doch dann sieht er sich plötzlich dem Tod gegenüber und schmerzlich wird ihm bewusst, dass sich alle seine vermeintlichen Freunde von ihm abwenden. Da helfen kein Geld und kein Versprechen. Sein Reichtum vermag gar nichts und ist wertlos geworden. Die Kulisse für dieses pralle Stück Leben bietet die atemberaubende St.-Georgen-Kirche zu Wismar. 04. Juli bis 09. August 2014 freitags & sonnabends, 20.00 Uhr Weitere Informationen: www.jedermann-wismar.de Kartentelefon: 0381/38303017 4

Wismarer Backstein-Kalender 2015 Das kommende Jahr wirft schon frühzeitig seine Schatten in Form eines neuen Wismar-Kalenders voraus. Hanjo Volster, der mit seinem „Wismarer Luftbildatlas“ im vergangenen Jahr für Furore sorgte, hat mit einem neuen und großformatigen Prachtkalender das besondere Flair der Wismarer Backsteingotik eingefangen. Neben traumhaften Aufnahmen der großen Backsteinkirchen, suchte Hanjo Volster auch nach weniger bekannten Motiven im Wechsel der Jahreszeiten und natürlich hat er auch die neu gestaltete Stadtmauer im Bereich der Goethe-Schule fotografisch eingefangen. Der Kalender „Backstein-Panorama Wismar 2015“ in den Maßen 50 cm mal 35 cm ist ab sofort bei „Hugendubel“ und „Foto Volster“ erhältlich.

Fernsehreporter Potofski mit Fußball-Show im Zeughaus Die Fußball-WM in Brasilien wirft auch in Wismar ihre Schatten voraus. Nach der unterhaltsamen Lesung mit Waldemar Hartmann im vergangenen Jahr gelang es der Buchhandlung „Hugendubel“ mit Ulli Potofski einen Top Reporter für eine Lesung nach Wismar zu verpflichten. Ullrich „Ulli“ Potofski begann seine Sportreporter-Laufbahn 1979 beim WDR und leitete ab 1984 zehn Jahre lang das Sportressort bei RTL. Er hatte alle Fußballgrößen vor dem Mikrofon und kommentierte wichtige Sportereignisse wie die Olympischen Spiele, Wimbledon, die Box-WM oder die Formel 1 und wurde dafür mit dem Bambi als beliebtester Sportmoderator im Privatfernsehen ausgezeichnet. Mit seinem neuen Buch „Entscheidend ist auf`m Platz – Die verrückte Welt des Fußballs“ im Gepäck, kommt Ulli Pototofski nun am 13. Mai um 19.30 Uhr ins Zeughaus und wirft im Rahmen einer Fußball-Show einen Blick hinter die Kulissen des Fußballs und des Reporterdaseins. Mit amüsanten Anekdoten über Marcel Reif, Ernst Huberty, Heinz-Florian Oertel, Dieter Kürten, Reinholdt Beckmann und natürlich Waldi Hartmann gestaltet Ulli Potofski einen damit lockeren Fußballabend, der nicht nur reine Fußballfans begeistern wird! Eintrittskarten für die humorvolle Lesung mit Ulli Potofski am 13. Mai um 19.30 Uhr gibt es ab sofort bei „Hugendubel“.

„Skulptur – Farbgrafik“ Noch bis zum Ostermontag präsentiert der Kunstverein Wiligrad die Aus­ stellung „Skulptur – Farbgrafik“ mit Arbeiten von Wolfgang Friedrich, Karl Menzen und Falko Behrendt. Die Ausstellung ist an allen Oster­feiertagen ge­­ öffnet und am Donnerstag vor Ostern in der Zeit von 14-17 Uhr bietet der Kunstverein ein Osterbasteln für Kinder an. Öffnungszeiten: Di bis So 10-17 Uhr, So 11-17 Uhr

Ivan Prado 29. März - 01. Juni 2014 Zeichnungen und Karikaturen

Kunsthalle Kühlungsborn 18225 Ostseebad Kühlungsborn · Ostseeallee 48 · Tel 038293 7540 www.kunsthalle-kuehlungsborn.de · Di-So 12.00 -17.00

Ganzheitliches Gedächtnistraining Ohne Fleiß kein Preis. Das gilt auch für die grauen Zellen. Die DRK-Familienbildungsstätte bietet ab Montag, 28. April 2014, 14.00 Uhr, einen Kurs zum Ganzheitlichen Gedächtnistraining an. In jeweils 90 Minuten gibt eine Gedächtnistrainerin neue Impulse, stellt verschiedene Methoden vor und hilft, Tipps und Tricks für ein gutes Gedächtnis umzusetzen. Informationen und Anmeldung unter Telefon: 03881-759522. Stadtanzeiger | 19. April 2014

Dit & Dat

Veranstaltung in der Umgebung Sandburgenwettbewerb auf der Insel Poel Zu einem etwas anderen Saisonauftakt lädt die Kurverwaltung Ostseebad Insel Poel in Zusammenarbeit mit dem Verband Mecklenburgischer Ostseebäder, Einheimische und Gäste herzlich zum Sandburgenwettbewerb am Schwarzen Busch auf der Insel Poel (Strandzugang Restaurant Strandperle) ein. Damals häufig praktiziert, sieht man heutzutage immer weniger Sandburgen am Strand. Am Ostersamstag, dem 19.04.2014, können Sie in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr Ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Mit Eimer und Schaufel ausgestattet darf nach Herzenslust – allein, zu zweit oder in Teamarbeit – in dem 5 x 5 m großen Feld gebuddelt, gematscht und gerichtet werden. Die wichtigsten Baumaterialien, Sand und Wasser, sind in ausreichender Menge vorhanden, so dass wahre Prachtschlösser mit Türmen, Burggraben, Tunnel oder ausgefallene Sandskulpturen entstehen können. Weitere Hilfsmittel und Dekoration dürfen mitgebracht werden. Gegen 15.00 Uhr kürt eine Jury die schönsten Sandskulpturen und auf die Gewinner warten attraktive Preise. Für die Kinder wird eine Hüpfburg und weitere Attraktionen geboten. Für das leibliche Wohl wird gesorgt! Das Anmeldeformular ist in der Kurverwaltung Insel Poel erhältlich. Aber auch eine Anmeldung vor Ort ist noch bis 11 Uhr am Veranstaltungstag möglich. Der Eintritt ist Frei!

„Tag des offenen Denkmals“ im September 2014 mit dem Motto „Farbe“ Für Denkmaleigentümer und –Nutzer bietet sich am Sonntag, 14. September 2014 die Möglichkeit, ihre Gebäude und Häuser, die sonst nicht in vollem Maße öffentlich zugänglich sind, dem interessierten Publikum vorzustellen. Die Veranstaltung lebt zum einen von den Denkmälern selbst, besonders wenn frisch sanierte Objekte erstmals präsentiert werden, zum anderen aber auch von dem Programm, das an den einzelnen Standorten stattfindet. In den zurückliegenden Jahren wurden thematische Führungen angeboten, Vorträge gehalten, technische Abläufe demonstriert und restauratorische Arbeiten vorgestellt oder auf ganz zwanglose Art Informationen und Erfahrungen vermittelt. Dieses Begleitprogramm wird zu einem großen Teil in ehrenamtlicher Tätigkeit „gestemmt“. Ohne die Ideen und das Wissen der Eigentümer, Nutzer, Architekten und Handwerker, ohne ihre Bereitschaft, Energie und Zeit in die Organisation und Durchführung des Denkmaltages zu investieren, hätte dieser nicht den Erfolg. Für den bevorstehenden Tag des offenen Denkmals hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz das bundesweite Motto „FARBE“ ausgegeben. Das bietet einen großen Spielraum, ist aber kein Dogma. Auch wer an diesem Tag ein Denkmal vorstellen möchte, das nicht direkt auf das Thema Bezug nimmt, ist willkommen. Die Abteilung Sanierung und Denkmalschutz des Bauamtes koordiniert die Veranstaltungen für die Hansestadt Wismar. Einige haben ihre Teilnahme bereits zugesagt. So unter anderem Michael Eick, Inhaber der Markt-Apotheke,, und Svenja Preuss, Inhaberin des „Hotel Alter Speicher“ in der Bohrstraße Einen besonderen Reiz dürfte in diesem Jahr das ehemalige „Schützenhaus“ in der Schweriner Straße bieten, in das nach der Sanierung eine Kindertagesstätte der gemeinnützigen GmbH felicitas einziehen wird. Die Geschäftsführerin Wibeke Mantei lädt hier zur Besichtigung ein. Für Fragen und Anregungen zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 14. September 2014 in der Hansestadt Wismar steht die Abteilung Sanierung und Denkmalschutz des Bauamtes, Kopenhagener Straße 1 in Wismar, gern zur Verfügung. Anmeldungen zur Teilnahme bitte bis zum 23. Mai schriftlich oder per E-Mail an [email protected]. Ansprechpartner sind Thorsten Günter, Tel. 03841/251-6030 und Rita Gralow, Tel. 251-6036.

Koordinierungsstelle für flexible Kinderbetreuung Vereinbarkeit von Familie und Beruf Von Arbeitnehmer mit Kindern wird heutzutage, neben einer guten beruflichen Qualifikation, besonders eine optimal und flexibel organisierte Kinderbetreuung erwartet. Familien stehen vor der großen Herausforderung den Alltag zwischen Berufs- und Familienleben zu koordinieren. Dies ist mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeit und den wachsenden Erwartungen an die Mobilität der Gesellschaft oft nur mit großer Mühe und mit Hilfe von Freunden, Großeltern und anderen Verwandten zu realisieren. In sogenannten Randzeiten, also früh morgens oder am Abend sowie an den Wochenenden kann nicht auf Kitas und Tagesmütter zurückgegriffen werden. Stehen solche Optionen nicht zur Verfügung, beginnt meist die Suche nach Alternativen. Den Überblick über Angebote und Möglichkeiten zu gewinnen, ist daher nicht leicht. Das vom ESF und dem Land Mecklenburg Vorpommern geförderte Projekt, Koordinierungsstelle flexible Kinderbetreuung, unterstützt Sie kostenfrei bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Ziel des BilSEInstitutes ist es, langfristig Möglichkeiten für die Kinderbetreuung zu finden, wenn diese von anderen Betreuungseinrichtungen nicht abgedeckt werden können und Kontakte zwischen Eltern und Betreuungspersonen zu vermitteln. Unsere Betreuungsdatenbank besteht aus den unterschiedlichsten Personen für die Betreuung in der Häuslichkeit (Babysitter, Ehrenamtliche Leihomas und -opas) bis hin zu Tagesmüttern der Hansestadt Wismar und Nordwestmecklenburg. Wir unterstützen Eltern bei allgemeinen Behördengängen, bei der Beantragung von Betreuungsplätzen sowie bei individuellen Betreuungsfragen. Wenn Sie bereits Erfahrung mit der Betreuung von Kindern haben oder Erfahrungen sammeln möchten, dann melden Sie sich bei uns. Daniela Doll | Hundestraße 21 | 23966 Wismar Telefon: 03841/303309025 | E-Mail: [email protected]

Gründung des Fördervereins Friedhof Wismar Für den denkmalgeschützten Friedhof der Hansestadt Wismar möchte sich zukünftig ein Verein einsetzen. Dessen Ziel ist es, die Friedhofskultur und -architektur zu erhalten sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Am Mittwoch, 23.04.2014 um 18.00 Uhr sind alle Interessierten herzlich zur Gründung des Friedhofsvereins eingeladen. Treff ist das Café am Wiesenweg.

8. CAP-ARCONA-Gedenktour In Gedenken an die Opfer der Cap-Arkona-Katastophe, findet nunmehr die 8. Cap-Arkona-Gedenktour am 10. Mai 2014 statt. Die Mecklenburger AnStiftung hat den Förderkreis CAP-ARCONA-Gedenken seit Oktober 2009 zu ihrem Projekt gemacht und unterstützt somit die Arbeit des Förderkreises unmittelbar.  In dem von Hugo Rübesamen geleiteten bewährten Organisationsstab werden die Vorbereitungen und die Realisierung der CAP-ARCONA-Gedenktour koordiniert. Am 10. Mai 2014, ab 8.30 Uhr ist das Organisationsbüro geöffnet. Dort können sich Teilnehmende einschreiben und erhalten ihre Startnummern. Um 10.30 Uhr beginnt die Gedenkveranstaltung am Ehrenmal auf dem Tannenberg. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Mecklenburger Anstiftung, Hugo Rübesamen, Papenstraße 16, 23966 Wismar, Telefon/Fax: 03841 257929, E-Mail: [email protected] 

Stadtanzeiger | 19. April 2014

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Bekanntmachungen

Verbundene Europa- und Kommunalwahlen 2014

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 2014/1

Wichtiger Hinweis für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

zur Behandlung der Bienenvölker gegen Varroose

Am 25.05.2014 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt. Bis zum 03.05.2014 werden die Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, nehmen Sie Einsicht in das Wählerverzeichnis. Nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen. Bei Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses legen Sie bitte Einspruch ein (Kommunalwahlen) bzw. stellen einen Antrag auf Berichtigung (Europawahl). Das Wählerverzeichnis liegt vom 05. bis 09.05.2014 im Ordnungsamt, Scheuerstraße  2, Zimmer 316 während der unten angeführten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Diejenigen Wahlberechtigten, welche am Wahltag nicht vor Ort wählen können oder möchten, können mittels Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Hierzu wird in der Zeit vom 05. bis 23.05.2014 im Ordnungsamt der Hansestadt Wismar, Scheuerstraße 2, Zimmer 316, ein Briefwahlbüro eröffnet. Dieses ist während der folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

Alle Besitzer von Bienenvölkern mit Standort im Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg haben ihre Bienenvölker nach Trachtende, spätestens bis zum 31.12.2014, gegen die Varroose zu behandeln. Jungvölker (Ableger), die nicht der Honiggewinnung dienen, können bereits vor Trachtende behandelt werden. Für die Behandlung können alle für die Bekämpfung der Varroose zugelassenen Arzneimittel verwendet und biotechnische Maßnahmen durchgeführt werden. Bei der Anwendung der Arzneimittel haben sich die Bienenhalter strikt an die Anweisungen der Hersteller zu halten. Bienenvölker, die in Versuche zur Resistenzzucht gegen Varroamilbenbefall eingebunden sind (Varroaresistenzprogramm), können auf Antrag von der Pflicht zur Behandlung ausgenommen werden. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2014, außer Kraft.

Mo 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr Di 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 8:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr Fr 8:30 – 12:00 Uhr /bis 18:00 Uhr am 23.05.2014 Die Briefwahlunterlagen können schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte versehenen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen angefordert werden. Der Antrag kann auch bereits jetzt schriftlich gestellt werden. Hierbei sind der Nachname, alle Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und ggfs. die Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, anzugeben. Auch die Beantragung per E-Mail ist zulässig. Bei Antragstellung auf Briefwahl besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe ab dem 05.05.2014 im Ordnungsamt der Hansestadt Wismar. Weitere Informationen dazu unter www.wismar.de

Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof Wismar Entsprechend der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Umstürzende Grabsteine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Personenschäden, sogar mit Todesfolge. Ursache für die mangelnde Standsicherheit der Grabmale ist mitunter eine fehlende Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel. Weiterhin können Witterungseinflüsse oder Setzungen des Erdreichs negative Auswirkungen auf die Standsicherheit haben. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf den Friedhof Beschäftigte, als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind besonders gefährdet. Gemäß § 9 der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft Kassel, muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und umgehend umgelegt. Alle beanstandeten Grabsteine werden dokumentiert. Entsprechend § 24 Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in einem guten und verkehrssicheren Zustand zu halten. Der Aufkleber auf dem Grabstein gilt bereits als Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist über die sachgemäße Instandsetzung in Kenntnis zu setzen. Die Prüfungen erfolgen im Zeitraum vom 05. bis 14. Mai 2014. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung, Telefon: 03841/283227. 6

Rechtliche Grundlagen: –– § 1 Absatz 2 und § 3 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AG TierSG) vom 06.01.1993 (GVOBl. M-V, S. 31); –– § 15 Absatz 2 der Bienenseuchen-Verordnung in der Neufassung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), zuletzt geändert durch Art. 10 der Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3499), –– Gesetz und Verordnungen in der jeweils geltenden Fassung! Begründung: Die Begründung liegt bei der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Börzower Weg 3 in 23936 Grevesmühlen vor und kann zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Hinweise: Nach § 80 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes hat die Anfechtung einer Anordnung von Maßnahmen diagnostischer Art, einer Impfung oder Heilbehandlung keine aufschiebende Wirkung. Die Allgemeinverfügung ist daher sofort vollziehbar, ohne dass es hierfür einer gesonderten Anordnung bedarf. Die Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen wird durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) überwacht. Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung kann nach § 88 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe beim Landkreis Nordwestmecklenburg, Die Landrätin, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Kreissitz in 23970 Wismar, Rostocker Straße 76 oder im Dienstgebäude in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 3, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit eines schriftlichen Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Einganges der Widerspruchsschrift. Gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), kann beim Verwaltungsgericht in 19055 Schwerin, Wismarsche Straße 323a, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs beantragt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung einer Anfechtungsklage zulässig.

Terminverschiebung Abfallentsorgung Aufgrund des Feiertags am Donnerstag, 01. Mai 2014 verschiebt sich die Müllabfuhr für den Rest der Woche jeweils um einen Tag. Das heißt, die Entleerung der Restabfall-, Bio- und Papiertonnen die regulär am Donnerstag stattfinden würde, wird am Freitag, dem 02.05.2014 durchgeführt. Die Freitagstour wird am Samstag, dem 03.05.2014 nachgeholt. Wir bitten um Beachtung.

Stadtanzeiger | 19. April 2014

Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Hier:

Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ Bekanntmachung der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 75/09 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: durch die Poeler Straße im Norden: durch die Kleingartenanlage Schafweide im Osten: durch die Torfmoorwiesen/Renaturierungsfläche der ehemaligen Zuckerfabrik (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 77/10 „Sondergebiet Photovoltaikan­lagen Wismar Ost“ im Süden: durch die südliche Bebauung an der Prof.-FregeStraße 13-31 im Südwesten: durch den Philosophenweg und die westliche Bebauung Prof.-Frege-Straße 16-28 Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 27.03.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) und § 5 der Kommunalverfassung Meck­lenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.06.2011 den Bebauungsplan Nr.  75/09 „Stadt­teilzentrum Kagen­markt“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan entspricht dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Bebauungsplan Nr. 75/09 tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 75/09 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Str. 1, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 75/09 schriftlich gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan Nr. 75/09 und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft:

1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“ Teilbereich 3

Hier: Bekanntmachung der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB Der Teilbereich 3 der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: durch die Stockholmer Straße (Planstraße B) im Südwesten: durch die Stockholmer Straße (Planstraße B) im Südosten: durch die Straße Alter Hafen (Verkehrsberuhigter Bereich) im Nordosten: durch die Stockholmer Straße (Planstraße A) Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 27.03.2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) und § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Teilbereich 3 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan entspricht dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB). Die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Teilbereich 3 tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Teilbereich 3 einschließlich der Begründung im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Str. 1, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Teilbereich 3 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wurde. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Teilbereich 3 schriftlich gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Teilbereich 3 und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Stadtanzeiger | 19. April 2014

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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Betrifft:  51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Wohnbaufläche in Wohn- und Mischgebiet im Bereich Lübsche Burg Ost“ Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bereich 51. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: von der Straße Zum Festplatz im Nordosten: von der Lübschen Straße im Südosten: von der Parkanlage Köppernitztal im Südwesten:  vom Festplatz Lübsche Burg“ (östliche Geltungsbereichsgrenze der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes) Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

Betrifft:  Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2 Misch-, Gewerbeund Sondergebiet Alter Hafen“, 1. Änderung, Gesamtbereich Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bereich des Teilbauungsplanes Nr. 12/91/2 wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten: vom Hafen Wismar im Nordosten: vom Hafenbecken „Überseehafen“ im Südosten: von der Kopenhagener Straße (Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/1 „Zentraler Omnibusbahnhof“) im Süden: von der Wasserstraße im Südwesten: vom Hafenbecken „Alter Hafen“

Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 22. April bis einschließlich 20. Mai 2014 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ ein­ seh­bar. Des Weiteren findet am Donnerstag, dem 15.05.2014, um 15.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird.

Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 22. April bis einschließlich 20. Mai 2014 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Dienstag, dem 13.05.2014, um 15.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird.

Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt.

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft:  Bebauungsplan Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 76/09 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten: von der Straße Zum Festplatz (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54/00 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg“) im Nordosten: von der Lübschen Straße im Südosten: von der Parkanlage Köppernitztal im Südwesten: vom Festplatz Lübsche Burg (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38/96 „Tier- und Erlebnispark am Köppernitztal“ Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der zur frühzeitigen Beteiligung der 8

Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 22.  April bis einschließlich 20. Mai 2014 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Mo und Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Die und Do 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Donnerstag, dem 15.05.2014, um 15.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird.

Stadtanzeiger | 19. April 2014

Amtliche Bekanntmachung / Stellenausschreibung

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar  8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwand5 lung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ Hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Bereich 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten: vom Hafen Wismar im Nordosten: vom Hafenbecken „Überseehafen“ im Südosten: von der Wasserstraße und der Kopenhagener Straße im Südwesten: vom Hafenbecken „Alter Hafen“ Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 19.12.2013 zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmte Vorentwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 22.  April bis einschließlich 20. Mai 2014 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Dienstag, dem 13.05.2014, um 15.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird.

Stellenausschreibung

Betrifft:

Erteilung einer Dienstleistungskonzession Das Amt für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten erteilt eine Dienstleistungskonzession zur Mittagsversorgung an drei Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar für die Dauer von zwei Schuljahren (25.08.2014 bis 02.09.2016). Bewerben können sich Firmen, die die Bestellabwicklung, die Herstellung, den Transport und die Ausgabe der Portionen in der jeweiligen Schule in Eigenregie und mit eigenem Personal ausführen. Die Unterlagen können ab dem 22.04.2014 von der Homepage der Hansestadt Wismar unter dem Link www.wismar.de/Aktuelles/Ausschreibungen heruntergeladen werden. Die Angebote sind bis zum 21.05.214 an die in den Unterlagen genannte Adresse einzureichen.

Bei der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/Pressestelle die Stelle

einer Pressesprecherin bzw. Referentin / eines Pressesprechers bzw. Referenten des Bürgermeisters befristet bis zum 31.12.2017 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD / VKA Tarifgebiet Ost – Entgeltgruppe 11. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (Vollzeitarbeit). Die Hansestadt Wismar bietet ein befristetes Beschäftigungsverhältnis auf einem Arbeitsplatz der Entwicklungsperspektiven bietet. Die Hansestadt Wismar ist als Kreisstadt das sich dynamisch entwickelnde wirtschaftliche Zentrum im Landkreis Nordwestmecklenburg und bietet als Welterbe- und Hansestadt zahlreiche Freizeitmöglichkeiten. Persönliche Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium im Bereich Journalistik, Publizistik, Kommunikationswissenschaften oder Medienwesen bzw. eine damit vergleichbare Qualifikation. Der Einsatz von MS-Office-Produkten und der Umgang mit dem Internet sind für Sie eine Selbstverständlichkeit. Erfahrungen auf den Gebiet der Pressearbeit in einer Kommune, Verwaltung oder einem Unternehmen sind von Vorteil. Verwaltungskenntnisse von Kommunal- und Landesverwaltungen sind wünschenswert. Sie sind selbständiges Arbeiten gewohnt, besitzen Motivation, Kreativität, Eigeninitiative und beweisen auch in den unterschiedlichsten Situationen Ihre Kommunikations- und Ausdrucksfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick. Neben einer schnellen Auffassungsgabe gelingt es Ihnen Sachverhalte schnell zu erfassen und verständlich zu kommunizieren sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen. Sie sind in der Lage in Teams zu arbeiten, sind belastbar und besitzen Durchsetzungsvermögen. Korrektes Auftreten ist Ihnen selbstverständlich. Zu den Aufgaben gehören hauptsächlich die Beratung und Unterstützung des Bürgermeisters in seinen fachlichen und repräsentativen Verpflichtungen, wie die Recherche, Aufbereitung und Präsentation von Informationen sowie die Konzeption und Organisation der Öffentlichkeitsarbeit der Hansestadt Wismar. Neben der Erarbeitung und Herausgabe von Pressemeldungen und anderen Pressediensten kommt der Information von Presse, Rundfunk, Fernsehen über alle wichtigen Angelegenheiten sowie der Pflege der Neuen Medien und der Betreuung und Unterstützung in- und ausländischer Journalisten besondere Bedeutung zu. Hierzu zählen insbesondere die Planung und Durchführung von Pressekonferenzen. Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst die Erarbeitung von Fachbeiträgen, Reden und sonstigen Publikationen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung richten Sie bitte bis zum 05.05.2014 mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise etc.) an folgende Anschrift: Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister Amt für Zentrale Dienste, Personalangelegenheiten Kennziffer 04/2014 PF 1245, 23952 Wismar Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten können von der Hansestadt Wismar nicht übernommen werden. Ebenso werden ggf. Umzugskosten nicht erstattet.

Stadtanzeiger | 19. April 2014

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Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Der Jahresabschluss 2012 der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH wurde durch den Wirtschaftsprüfer, Herrn Jörg Ketelsen geprüft. Am 9. September 2013 wurde der nachfolgende, uneingeschränkte mit einem ergänzenden Hinweis versehene Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers“

Ohne die Beurteilung des Bestätigungsvermerks einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass in 2011 Maßnahmen eingeleitet wurden, um die eigenständige Ertragsfähigkeit herzustellen. Diese führten jedoch nicht zu einem wirtschaftlichen Erfolg.

Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Sanierungsgesellschaft Hansestadt Wismar mbH, Wismar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 13 KPG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse habe ich darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Die Liquidität der Sanierungsgesellschaft war unter Anderem durch Verlustausgleichszahlungen durch die Gesellschafterin sowie durch die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits gegeben. Die künftige Finanzlage wird auch weiterhin von diesen Faktoren abhängen. Wenn es nicht gelingt, die Ertragsfähigkeit der Sanierungsgesellschaft herzustellen, ist der Fortbestand der Gesellschaft bedroht.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung Anlass zur Beanstandung: In den Vorjahren und in 2012 wurden im Wesentlichen nur Jahresfehlbeträge erwirtschaftet, Jahresüberschüsse sind durch Verlustausgleichszahlungen der Gesellschafterin für Vorjahre entstanden. 10

Seit dem 1. Juli 2013 wird die Gesellschaft durch die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar (Wobau) verwaltet. Zum 1. Januar 2014 soll eine Verschmelzung auf die Wobau erfolgen.“ Der Landesrechnungshof schließt sich den Ausführungen des Abschlussprüfers an und gibt den Prüfungsbericht unter erneuter Zurückstellung von Bedenken mit Schreiben vom 9. Januar 2014 frei (§ 14 Abs. 4 KPG). Auf Empfehlung des Aufsichtsrates vom 21. November 2013, wurde der Jahresabschluss 2012 in der geprüften Fassung am 21. November 2013 durch die Gesellschafterin beschlossen und festgestellt. Dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung erteilt. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer laufen strafrechtliche Ermittlungen wegen Unterschlagung. Aufgrund dessen wurde für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 12.12.2012 die Entlastungsverweigerung erteilt. Der im Geschäftsjahr 2012 neu bestellte Geschäftsführer erhielt für den Zeitraum vom 20.12.2012 bis zum 31.12.2012 die Entlastung durch die Gesellschafterin. Die Gesellschafterversammlung beschloss den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 51.847,84 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 sind in der Zeit vom 21.04.2014 bis zum 30.04.2014 in den Räumen der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, Juri-GagarinRing 55, 23966 Wismar öffentlich ausgelegt.  Wismar, den 21.03.2014

Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar Herausgeber: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar

Satz und Druck: ODR GmbH, Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2, 18107 Rostock, Tel. 0381/776470, www.odr-rostock.de

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Stadtanzeiger | 19. April 2014

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Welcher Weg führt zu den Ostereiern?

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Er bringt die Ostereier Der Vogel legt die Eier rein Süße Erfrischung Sie schützt die Augen

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Gegenteil von Nacht Es legt die Eier Eine Zahl Gegenteil von schwer

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Welches Bild passt nicht zu den anderen vier Frühblühern?

Stadtanzeiger | 19. April 2014

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