SITZUNG des Gemeinderates Erdweg
March 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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SITZUNG Nr. 2/2014 des Gemeinderates Erdweg 18.02.2014 Sitzungstag Sitzungssaal des Rathauses Erdweg Sitzungsort ___________________________________________________________________ Name der Gemeinderats-Mitglieder ___________________________________________________________________ anwesend abwesend Abwesenheitsgrund ___________________________________________________________________ Vorsitzender: Michael Reindl, 1. Bürgermeister Schriftführer: Robert Wagner ________________________ Eva Rehm Josef Arzberger Stefan Burghart Peter Eisenhofer Michael Flamensbeck Gabinus Graf Bernhard Kellerer Anton Kreitmair Rainer Loderer Johann Mertl Barbara Münch Georg Osterauer Benno Schegg Manfred Kircher Monika Sedlatschek Günter Sommermann Rudolf Steinböck Helmut Steiner Hedwig Thätter Alexander Winterholler
- entschuldigt, anderw. Termin -
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47/I - 47/II GO war gegeben.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
2
A)
Öffentliche Sitzung
1 1.1
Bauanträge/Vorbescheide Sachstandsbericht zum Vereinfachten Genehmigungsverfahren des Landratsamtes Dachau nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen auf FlNr. 1023, 1026 und 1027 der Gemarkung Welshofen (Buchwald) Antrag auf Vorbescheid von Frau Angelika Zachskorn, Großberghofen, auf Anbau eines Pensionsgebäudes mit Kellergarage Bauantrag der Gemeinde, bzw. Spielvereinigung Erdweg auf Einbau einer Gaube und 2 Büroräumen im bestehenden Sportheim in Erdweg Antrag auf Vorbescheid der IFV GmbH, München, auf Neubau von einem Einzelhaus und einem Doppelhaus mit Garagen und Stellplätze in EisenhofenPetersberg
1.2 1.3 1.4
2 2.1
Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Erdweg, 9. Änderung Unterweikertshofen, - Beauftragung eines Planungsbüros
3
Einrichtung eines Angebotes für Anrufsammeltaxis (AST)
4 4.1 4.2
Generalsanierung Wirtshaus am Erdweg Vorstellung des Kultur-Konzepts für das Wirtshaus am Erdweg Antrag auf Mitgliedschaft beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband
5
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2014
6
Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014
7
Anfragen durch die Mitglieder des Gemeinderates - Bericht des 1. Bürgermeisters
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
3
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
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Der 1. Vorsitzende eröffnete um 19.05 Uhr die öffentliche Sitzung und begrüßte alle Gemeinderatskollegen/Innen und 22 Zuhörer/Innen sowie Frau Schäfer von den Dachauer Nachrichten. Der 1. Vorsitzende stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Sitzung wurde termingerecht an den Gemeindetafeln bekannt gemacht. Sodann stellte die 1.Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag des 1. Vorsitzenden wurden die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 im öffentlichen Teil abgesetzt. Die mit der Einladung zugestellte und geänderte Tagesordnung wurde durch den Gemeinderat einstimmig angenommen.
****************************** 1 1.1
Bauanträge/Vorbescheide Sachstandsbericht zum Vereinfachten Genehmigungsverfahren des Landratsamtes Dachau nach BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen auf FlNr. 1023, 1026 und 1027 der Gemarkung Welshofen (Buchwald) _
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat über das derzeit durch das Landratsamt Dachau durchgeführte vereinfachte Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Zuge dieses Verfahrens hat das Landratsamt Dachau mit Schreiben vom 17.01.2014 die Gemeinde gebeten, bis zum 10.02.2014 die Antragsunterlagen auf deren Vollzähligkeit durch zu sehen. Sollten bis zum 10.02.2014 keine Nachforderungen mitgeteilt werden, wird davon ausgegangen, dass die Antragsunterlagen für die Entscheidung ausreichend sind. Ferner hat das Landratsamt Dachau gebeten, bis zum 16.03.2014 eine Stellungnahme zu den betroffenen Belangen der Gemeinde abzugeben. Werden bei der Erstellung von Auflagen bzw. Bedingungen ein Ermessen ausgeübt, wird gebeten, diese zu begründen. Sollte sich die Gemeinde bis zum 16.03.201 nicht äußern, wird davon ausgegangen, dass Einverständnis besteht. Des Weiteren wurde um Mitteilung bis zum 03.02.2014 gebeten ob die in Anlage 2 Nr. 2 des UVPG aufgeführten und von der Gemeinde zu beurteilenden Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Sollte das Landratsamt bis zum 03.02.2014 keine Äußerung erhalten, wird davon ausgegangen, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der 1. Vorsitzende hat zum Schreiben des Landratsamtes Dachau vom 17.01.2014 am 05.02.2014 eine Stellungnahme mit Prüfung folgender Kriterien abgegeben: Die Gemeinde Erdweg hat nach Einsichtnahme und eingehender Prüfung der uns zugeleiteten Planungsunterlagen für die beabsichtigte Errichtung und Betrieb von 3 Windrädern im Buchwald in Welshofen offensichtlich folgende Form- und Verfahrensfehler festgestellt: 1.
Die Planungsunterlagen sind am 20.01.2014 bei der Gemeinde Erdweg eingegangen. Die von Ihnen festgesetzte 2-Monats-Frist bis 16.03.2014 ist somit nicht richtig Der 16.03.2014 ist ein Sonntag. Die Frist läuft unter Berücksichtigung der Postzustellung bis zum 20.03.2014. Die Gemeinde Erdweg bittet daher, die Frist entsprechend neu festzusetzen.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
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2.
Nach den gemeindlichen Feststellungen sind die Planungsunterlagen nicht vollständig. a) Die fachliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege fehlt. In unmittelbarer Nähe eines der geplanten Windräder existieren 3 deutlich sichtbare Hügelgräber. b) Die Stellungnahme der E.ON Bayern bzw. Bayernwerke liegt nicht vor.
3.
Die Erschließung hinsichtlich der Stromversorgung bzw. Stromeinspeisung ist nicht gesichert (vgl. beigefügtes Schreiben vom 29.01.2014 von Herrn Simon Kistler, Orthofen). Grunddienstbarkeiten und vertragliche Vereinbarungen liegen nicht vor.
4.
Im Bereich von Altstetten befindet sich ein Flugplatz für Ultraleicht- und Leichtflugzeuge. In den Antragsunterlagen fehlt eine Stellungnahme der für die Luftfahrt zuständigen Behörden zu dem genehmigten und bestehenden Flugplatz für Ultraleicht- und Leichtflugzeuge, die vorwiegend in niedriger Höhe fliegen und durch die Windräder in erhöhte Gefahr gebracht werden können.
5.
Die Gemeinde Erdweg hat erhebliche Bedenken, dass das Genehmigungsverfahren „im vereinfachten Verfahren“ und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird.
6.
Mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen: Wir bitten um Mitteilung, ob dem Landratsamt ein Gutachten über evtl. Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Betrieb von Windkraftanlagen vorliegt (vgl. beiliegendes Schreiben vom 02.02.2014 des Ärzteforums Emmissionsschutz)
7.
Zugleich bittet die Gemeinde Erdweg zu prüfen, welche Auswirkungen der Kabinettsbeschluss vom 04.02.2014 der Bayer. Staatsregierung auf das anhängige Verfahren hat.
Die Gemeinde Erdweg weist darauf hin, dass nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die 2 Monatsfrist erst nach Vorliegen der kompletten und vollständigen Antragsunterlagen und Stellungnahmen beginnt. Nach den vorliegenden Unterlagen hat die Firma WWS Projektbau GmbH & Co KG die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Kosten des Rückbaus bis Baubeginn zugesagt. Diese erforderliche Bürgschaft muss jedoch bereits vor Genehmigung des Bauvorhabens vorliegen, um im Falle einer Insolvenz abgesichert zu sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Anmerkung: Am 12.02.2014 hat Frau Regierungsrätin Paulin Herrn Bürgermeister Reindl bei einem Telefonat mitgeteilt, dass die Frist bis zum 20.03.2014 festgesetzt wird. Diese Fristverlängerung führt zu keinem Verzug im Verfahren, da noch weitere Träger öffentlicher Belange angeschrieben wurden. Die Stellungnahme der Gemeinde Erdweg soll somit in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2014 beschlossen werden. Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht des 1. Vorsitzenden zur Kenntnis.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
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Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 0 dafür 0 dagegen
1.2
Antrag auf Vorbescheid von Frau Angelika Zachskorn, Großberghofen, auf Anbau eines Pensionsgebäudes mit Kellergarage _
Bauort: Großberghofen, Walkertshofener Str. 2 Fl. Nr. 69/1 Gemarkung Großberghofen Die Bauwerberin beabsichtigt, an der Nordseite des bestehenden Wirtshausgebäudes ein Pensionsgebäude anzubauen. Mit dem Vorbescheid sollen folgende Punkte abgeklärt werden: - Größe des Neubaus ca. 8,50 x 21,75 m, Grundfläche ca. 185 m² - Dachneigung max. 45° - Straßenseite (Ost): E+1+D mit Untergeschoss als Kellergarage, Wandhöhe max. 9,50 m - Westseite: E+1+D Wandhöhe max. 6,00 m. - Neu zu errichtende Stellplätze: 1 Stellplatz je Fremdenzimmer 1. Größe des Neubaus: Für den beabsichtigten Anbau wurden Abstandsflächen dargestellt. Die Prüfung der Abstandsflächen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Dachau. Dennoch weist die Verwaltung darauf hin, dass die erforderliche Abstandsfläche in Richtung Staatsstraße bis Fahrbahnmitte nachgewiesen wird. Nach Art 6 BayBO darf die Abstandsfläche bei öffentlichen Verkehrs-, Grün- oder Wasserflächen nur bis zur Mitte der Verkehrsfläche angerechnet werden. Durch den beauftragten Architekten wurde die Abstandsfläche bis zur Straßenmitte berechnet ohne die vorhandene öffentliche Verkehrsfläche des Geh- und Radweges zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass eine Abstandfläche bis Mitte Verkehrsfläche von 5 m an der Südseite des neu zu errichtenden Gebäudes bis 5,50 m an der Nordseite in Anspruch genommen werden könnte (Geh- und Radweg 3 m + Staatsstraße zwischen 7 und 8 m = insg. 10 – 11 m Verkehrsfläche, davon ½ = 5 – 5,50 m). Bei einem Abstand des neu zu errichtenden Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze von ca. 3 m könnte eine Abstandsfläche von ca. 8 m bis 8,50 m in Anspruch genommen werden. Die erforderliche Abstandsfläche beträgt jedoch nach den Berechnungen des Architekten 9,58 m. Um die Abstandsfläche einhalten zu können, ist daher die Reduzierung der Wandhöhe oder eine Verringerung der Gebäudebreite erforderlich. Durch den Bau- und Verkehrsausschuss wurde angeregt, die Ausfahrt aus der Tiefgarage nicht an der Ostseite des Gebäudes zu planen, sondern auf die Nordseite zu verlegen. Damit wäre, insbesondere wegen der größeren Entfernung zur Nordostecke des bestehenden Grenzausbaus, eine bessere Sicht auf den Geh- und Radweg bzw. die Straße gegeben. Anmerkung: Nach Durchsicht und Prüfung der Planunterlagen hat sich jedoch ergeben, dass die Kellergarage sowohl der Nordseite als auch an der Westseite bis zur Grenze erweitert werden soll um die nötigen Stellplatzflächen zu erhalten.
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Der Gemeinderat diskutierte insbesondere über die Tiefgaragenausfahrt und die Höhe des Baukörpers (Einfügung).
Beschluss: Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid insbesondere wegen der fehlenden Abstandsflächen in der vorgelegten Form nicht zustimmen. Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 20 dafür 0 dagegen
1.3
Bauantrag der Gemeinde, bzw. Spielvereinigung Erdweg auf Einbau einer Gaube und 2 Büroräumen im bestehenden Sportheim in Erdweg _
Bauort: Erdweg, Jahnstraße 13 Fl. Nr. 403 Gemarkung Großberghofen Die Spielvereinigung Erdweg e.V. beabsichtigt, im bestehenden Sportheim Erdweg eine zusätzliche Gaube und 2 Büroräume zu errichten. Die Kosten für den Einbau der Gaube belaufen sich auf voraussichtlich 2.465,19 €. Die Spielvereinigung beantragt die Gewährung eines Zuschusses für die geplante Maßnahme. Beschluss: Der Gemeinderat beschloss, dem Bauantrag zum Einbau einer Gaube und zwei Büroräumen zuzustimmen.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
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Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 20 dafür 0 dagegen Der Gemeinderat beschloss, zu dieser Baumaßnahme einen pauschalen Zuschuss in Höhe von pauschal 500,00 € unter Zugrundelegung des Angebotes der Fa. Riepl vom 10.02.2014 in Höhe von 2.465,19 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 20 dafür 0 dagegen
1.4
Antrag auf Vorbescheid der IFV GmbH, München, auf Neubau von einem Einzelhaus und einem Doppelhaus mit Garagen und Stellplätze in Eisenhofen-Petersberg _
Bauort: Eisenhofen-Petersberg, Siedlungsstraße 4 Fl. Nr. 195/4 Gemarkung Eisenhofen Der Bauwerber hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.01.2014 einen überarbeiteten Vorbescheid vorgelegt. In der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014 wurden folgende Vorgaben beschlossen: 1. Bebauung mit einem Einzel- und einem Doppelhaus 2. Bebauung E+D anstatt E + 1 + D 3. Abstand des Gebäudes zur westlichen Grundstücksgrenze 9 m. Auf die Parksituation in der Siedlungsstraße ist hinzuweisen. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je Wohneinheit zwei Stellplätze auszuweisen. Im überarbeiteten Entwurf wurden ein Einzel- und ein Doppelhaus geplant. Geforderte Bebauung E+D anstatt E+1+D: Im Antrag wird ein Doppelhaus mit E+1+D mit einer Dachneigung von 25° und ein Einzelhaus mit E+D mit 43° Dachneigung vorgeschlagen. Der Vorschlag basiert auf Grund der auf den Nachbargrundstücken vorhandenen Gebäude. Fl. Nr. 195/3 (Bischof-Neuhäusler-Str. 2) vorhandenes Gebäude E+1+D mit einer Dachneigung von 23° und einer Wandhöhe von 6 m. Fl. Nr. 195/2 (Siedlungsstr. 2) vorhandenes Gebäude E+D mit einer Dachneigung von 43° und einer Wandhöhe von 4,50 m. Da im Bereich der Siedlungsstraße kein Bebauungsplan vorhanden ist, richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB. Hier ist eine Bebauung im Zusammenhang mit dem bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da auf den Nachbargrundstücken ein Gebäude mit E+1+D aber auch ein Gebäude mit E+D mit einer Wandhöhe von 4,50 m vorhanden ist, ist es wahrscheinlich nicht möglich, einem Gebäude mit Bebauung E+1+D nicht zu entsprechen. Für dies Beurteilung ist jedoch das Kreisbauamt Dachau sachlich zuständig.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
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Der Abstand des westlichen Gebäudes zur Grundstücksgrenze beträgt 8 m anstatt der geforderten 9 m. Die Abstände für das Gebäude, betragen bei der Siedlungsstraße 8a 5,61 m und bei Siedlungsstraße 6a 7,32 m (ca. 0,70m mehr Abstand). Nach Ansicht der Verwaltung reicht der Abstand von 8 m (wiederum ca. 0,70m mehr Abstand) zur westlichen Grundstücksgrenze deshalb aus. Dies entspricht einer gleichmäßigen Bauflucht bezogen auf die Grundstückstiefen zur öffentlichen Verkehrsfläche. Der Bau- und Verkehrsausschuss regte an, die drei geplanten Garagen mit einem Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze anstatt der dargestellten 3 m zu fordern. Diese Forderung wird jedoch nicht durchzusetzen sein, da es im Bereich der Siedlungsstraße drei Bezugsfälle gibt (Siedlungsstraße 7, 3m Abstand, Siedlungsstraße 8, bis zur Grenze, Siedlungsstraße 9, 2,20 Abstand). An der Beschlussfassung des Gemeinderates vom 21.01.2014 für eine Bebauung E+D soll festgehalten werden. Anmerkung: Das Landratsamt Dachau soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vor allem prüfen, ob das Einfügungsgebot für die geplante Bebauung gegeben ist und die Verlängerung der Garagenvorplätze auf 5 m gefordert werden kann. Der Gemeinderat diskutierte insbesondere über die Einfügung des Baukörpers (E+1+D) und die Situierung der Stellplätze. Beschluss: Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag auf Vorbescheid in der vorgelegten Form zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 8 dafür 12 dagegen
2 2.1
Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Erdweg, 9. Änderung Unterweikertshofen, - Beauftragung eines Planungsbüros _
Der Gemeinderat Erdweg beschloss in seiner Sitzung am 21.01.2014 nach eingehender Diskussion statt der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünfläche östlich des Wohnhauses Glashüttenweg 4 und der festgesetzten Baureihe als „WA“ auszuweisen. Ferner soll die Grünfläche nördlich des Glashüttenwegs 4 um ca. 5 m nach Norden verschoben werden um eine private Zufahrt verwirklichen zu können. Der Grünstreifen zwischen WA und MI soll als Abgrenzung bestehen bleiben (Süd – Nord). Die Kosten für die Flächennutzungsplan-Änderung sind von den Grundstückseigentümern zu übernehmen. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014
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Beschluss: 1. Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat fasst für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Unterweikertshofen, Glashüttenweg den Aufstellungsbeschluss 2. Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung Mit der Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Büro Brugger, Aichach, beauftragt. 3. Kostenübernahmeerklärung: Vor Einleitung des Verfahrens ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen. Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 20 dafür 0 dagegen
3
Einrichtung eines Angebotes für Anrufsammeltaxis (AST)
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Bürgermeister der Landkreisgemeinden in einer Besprechung am 09.11.2011 beschlossen haben, die MVV GmbH zu beauftragen, eine Untersuchung für einen zusätzlichen AST-Verkehr (Anrufsammeltaxi) sowie der Anpassung der regionalen MVV-Omnibusverkehrslinien für die elektrifizierte Linie A zu beauftragen. Zudem wurde der MVV mit der Erstellung eines gemeinde-spezifischen Teils des Fragebogens für eine Haushaltsbefragung beauftragt, die zu folgendem Ergebnis für die Gemeinde Erdweg führte: -
4 % gaben an, das Angebot regelmäßig zu nutzen (= 14 Personen) 24 % gaben an, dass Angebot gelegentlich zu nutzen (= 79 Personen) 38 % gaben an, dass Angebot eher nicht zu nutzen (= 122 Personen) 25 % gaben an, dass Angebot sicher nicht zu nutzen (= 82 Personen) 9 % machten keine Angabe (= 30 Personen)
In der Gemeinderatssitzung am 19.11.2013 wurde beschlossen, den MVV zu beauftragen für folgende Planentwürfe ein Angebot zu unterbreiten: -
Planfall 2 (Schwabhausen und Erdweg) Planfall 3
Am Wochenende soll an Samstagen entsprechend den zu prüfenden beiden Planfällen eine ganztägiges Angebot erstellt werden. Entsprechende Angebote (mit entsprechenden Kostenschätzungen) sollen dem Gemeinderat vorgelegt werden. Am 20.01.2014 wurde im Landratsamt Dachau den Bürgermeistern der Endbericht des AST-Konzepts und der Planfälle samt Kostenermittlung vorgestellt. Für die AST-Konzeption ist im Landratsamt Dachau bei einer Dienstbesprechung jeweils eine Laufzeit von drei Jahren abgestimmt worden. Diese Laufzeit bietet dem MVV zufolge genügend Spielraum, um das Angebot anlaufen zu lassen. Es dauert laut
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MVV erwartungsgemäß ein bis zwei Jahre, bis Kunden ein neues Angebot annehmen. Nach zwei Jahren kann man die Fahrgastzahlen analysieren und entscheiden, ob das AST-Angebot verlängert werden soll. Ein Einstieg wäre möglich, wenn Einigkeit mit der Gemeinde Schwabhausen sowie alternativ mit dem Markt Altomünster bestünde. Der nachträgliche Einstieg einer einzelnen Gemeinde ist aufgrund der Ausschreibung und der Konzeption nicht mehr möglich. Eine Vorstellung und Erläuterung der Konzeption im Gemeinderat durch den MVV wurde seitens der Gemeinde angefragt. Dies ist jedoch nach aktueller Rückmeldung des MVV nicht möglich. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 19.11.2013 insbesondere für den Planfall 2 entschieden (gemeinsames Konzept mit der Gemeinde Schwabhausen). Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 70.000 €/Jahr (Mittelwert). Davon wird eine Förderung von bis zu 60 % in Aussicht gestellt. Zusätzlich wird mit 5 % Einnahmen gerechnet, sodass sich ein Defizit von 35 % der Gesamtkosten ergibt. Das Defizit müssten sich die Gemeinde Schwabhausen und Gemeinde Erdweg aufteilen. Je nach Verteilungsschlüssel ergeben sich für die Gemeinde Erdweg Kosten zwischen 10.746 €/Jahr und 17.506 €/Jahr, die aus den allgemeinen Haushaltsmittel finanziert werden müssten. Ein Konzept insbesondere über ein gemeinsames AST-Angebot der Gemeinden Altomünster, Erdweg und Schwabhausen wurde vorgelegt. Der Gemeinderat Schwabhausen hat sich in der Sitzung am 11.02.2014 bereits befasst und beschloss der AST-Konzeption des MVV vorerst nicht näherzutreten. Eine Lösung nur für die Gemeinde Erdweg erscheint aus Kostengründen in Bezug zu den Umfrageergebnissen (14 Interessenten) aus haushaltstechnischer Sicht als nicht vertretbar (Kosten-NutzenVerhältnis). Beschluss: Der Gemeinderat beschloss, da ein gemeinsames AST-Konzept insbesondere mit der Gemeinde Schwabhausen nicht zustande kommt, vorerst kein AST-Angebot einzuführen. Eine Lösung nur für den Gemeindebereich Erdweg wird aus Kostengründen in Bezug zum Umfrageergebnis als nicht sinnvoll erachtet, da die Kosten zum Nutzen in keiner Relation stehen. Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 18 dafür 2 dagegen
4 4.1 4.2
Generalsanierung Wirtshaus am Erdweg Vorstellung des Kultur-Konzepts für das Wirtshaus am Erdweg Antrag auf Mitgliedschaft beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband
Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die beiden Tagesordnungspunkte abgesetzt werden. Der Tagesordnungspunkt 4.1 soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014 5
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Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2014
Gegen die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014 wurden keine Einwände erhoben. Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.01.2014 wurde genehmigt. Abstimmungsergebnis: 20 anwesend 20 dafür 0 dagegen
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Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse aus den Gemeinderatssitzungen vom 21.01.2014
Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.01.2014 wurden bekanntgegeben: 6.1
Wirtshaus am Erdweg – Auftragserteilung Trockenbauarbeiten
Der Gemeinderat beschloss, der wirtschaftlichstbietenden Firma TBL Trockenbau, Deutenhofen, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten im Wirtshaus am Erdweg mit einer Auftragssumme von 26.232,12 €, inkl. MwSt., zu erteilen. 6.2
Wirtshaus am Erdweg – Auftragserteilung Elektro- und Fernmeldeinstallation
Der Gemeinderat beschloss, der wirtschaftlichstbeitenden Firma Schöngruber & Haas, Eisenhofen den Auftrag für die Elektro- und Fernmeldeinstallation im Wirtshaus am Erdweg mit einer Auftragssumme von 272.523,88 €, inkl. MwSt., zu erteilen. 6.3
Baugrunderkundung für die geplante Brücke über die Glonn und den Werkskanal
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Durchführung der Baugrunduntersuchungen für das Brückenbauwerk über die Glonn und den Werkkanal an das Baugrundinstitut Crystal Geotechnik, Utting, auf der Grundlage des Angebotes vom 23.12.2013 zum Angebotspreis von 10.564,82 €, inkl. MwSt., zu vergeben. 6.4
Baugrunderkundung Bahnquerungen in Erdweg und in Kleinberghofen
Der Gemeinderat beschloss, dem Baugrundinstitut Crystal Geotechnik, Utting den Auftrag zur Baugrunderkundung der Bahnquerungen in Erdweg und Kleinberghofen zum Angebotspreis von 10.878,98 € inkl. MwSt. zu erteilen.
Gemeinderatssitzung Nr. 2/2014 vom 18.02.2014 7
Anfragen durch die Mitglieder des Gemeinderates - Bericht des 1. Bürgermeisters
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_
7.1) Der 1. Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass der Bezirk Oberbayern für die Generalsanierung des denkmalgeschützten Wirtshauses am Erdweg eine Zuwendung in Höhe von voraussichtlich 50.000,00 € in Aussicht gestellt hat. In diesem Zusammenhang informierte der 1. Vorsitzende über den derzeitigen Stand des voraussichtlich Finanzierungsplans der geschätzten Gesamtkosten von derzeit rund 2,58 Mio. €: - Eigenanteil Gde. Erdweg: 1.230.700 € - Eigenleistung IG Wirtshaus am Erdweg: 19.200 € - Entschädigungsfonds Landesamt f. Denkmalpflege 600.000 € - Bayerische Städtebauförderung 480.000 € - Bayerische Landesstiftung 205.000 € - Bezirk Oberbayern 50.000 € 7.2) Zudem informierte der 1. Vorsitzende den Gemeinderat über die Grunderwerbsverhandlungen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Linie A Dachau – Altomünster. Von insgesamt 39 Besitzeinweisungsanträgen, welche die DB zwischen 14.01. und dem 29.01.2014 bei der Enteignungsbehörde im Landratsamt Dachau eingereicht hat, wurde bei neun Anträgen eine gütliche Einigung erzielt. Von den übrigen 30 Besitzeinweisungen wurden mittlerweile 27 wieder zurückgenommen, da sich die DB und die Betroffenen noch vor Durchführung der mündlichen Verhandlung geeinigt haben. Drei Besitzeinweisungsverfahren sind zwar noch formal beim Landratsamt Dachau anhängig, behindern aber nicht den Baubeginn der S-Bahn-Linie A Dachau – Altomünster. 7.3) Die 2. Bürgermeisterin Eva Rehm informierte den Gemeinderat über das Ergebnis des Workshops „Diskussion über die künftige Nutzung des Wirtshauses „Am Erdweg“ und Gestaltung der Seniorenarbeit“ am 24.01.2014 im Rathaus Erdweg. Die Ergebnisse sollen in einem Bürgergespräch bekanntgegeben werden, in welchem sich weitere interessierte Bürger/innen beteiligen können. Der 1. Vorsitzende schlug vor, die Vorstellung der Ergebnisse mit Frau Weeng und Frau Dr. Unger-Richter im Rahmen einer Gemeinderatssitzung zu koordinieren. 7.4) Gemeinderatsmitglied Peter Eisenhofer informierte, dass der Wirtschaftsweg bei Unterweikertshofen (zwischen Ecke Heckenstraße und Kreisstraße) durch den Kiesgrubenbetreiber beschädigt wurde und mit sehr schlechtem Material (Betonbruch mit Eisenteilen) aufgefüllt wurde, die zu Schäden an Fahrzeugen führen. Der 1. Vorsitzende informierte, dass bereits am 11.02.2014 und 13.02.2014 mit dem Kiesgrubenbetreiber diesbezüglich Ortsbegehungen durchgeführt wurden und er ihn auf seine Pflichten nach dem Kiesgrubenbetreibervertrag zur Nutzung der o.g. Straße hingewiesen hat. Der Wirtschaftsweg soll auf Kosten des Betreibers nunmehr bis zur Kreisstraße asphaltiert werden. Anmerkung: Dies wurde am 19.02.2014 dem 1. Vorsitzenden von Herrn Hufmann nach Verhandlungen mit der Fa. Kreppold zugesagt. 7.5) Gemeinderatsmitglied Barbara Münch erklärte, dass Anwohner im Zusammenhang der Neuerrichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet Kleinberghofen Nord-Ost, insbesondere wegen der Schließung des Spielplatzes am Filserweg zu ihr gekommen sind. Diese haben vom 1. Vorsitzenden ein Schreiben erhalten, dass eine Schließung bzw. Verlegung des Spielplatzes am Filserweg derzeit nicht geplant ist. Der 1.
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Vorsitzende erklärte, dass kein Beschluss des Gemeinderates vorliegt, den Spielplatz am Filserweg zu verlegen. Frau Münch erklärte, dass sie nur die Anwohner über die Gedankengänge bzw. Möglichkeiten informiert hat. 7.6) Gemeinderatsmitglied Michael Flamensbeck erkundigte sich, ob bezüglich der Asphaltabsenkungen in der St.-Martin-Straße in Kleinberghofen etwas unternommen wurde. Der 1. Vorsitzende informierte, dass dies bereits mit dem Wasserzweckverband erörtert wurde und eine Instandsetzung nach der Frostperiode erfolgt. 7.7) Gemeinderatsmitglied Rainer Loderer stellte fest, dass in der Waldstraße in Erdweg auf Höhe der Firma U-Shin ständig Müll abgelagert wird, dass von parkenden Lkw´s stammt. Der 1. Vorsitzende erklärte, dass er sich diesbezüglich mit der Firma U-Shin in Verbindung setzen wird. 7.8) Gemeinderatsmitglied Bernhard Kellerer erkundigte sich nach dem Sachstand und erarbeiteter Konzepte zur Errichtung eines Geh- und Radwegs von Eisenhofen nach Hof. Der 1. Vorsitzende antwortete, dass eine Besichtigung von verschiedenen Wegtrassen stattgefunden hat und Alternativtrassen demnächst dem Gemeinderat vorgestellt werden. ******************************
_________________________ 1. Vorsitzender Michael Reindl
_________________________ Schriftführer Robert Wagner
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