Seminarangebote – Fachbereich Gemeinden
Gesundheit, Soziale Dienste Wohlfahrt und Kirchen
www.bildungsportal.verdi.de
2016
Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, gewerkschaftliche Bildung stärkt die betriebliche und persönliche Handlungskompetenz. Sie ist daher eine unverzichtbare und wichtige Aufgabe für ver.di. Sie trägt dazu bei, Menschen zu befähigen, ihre Verwaltung, Dienststelle oder Betrieb, ihre Gewerkschaft und unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Kommunale Beschäftigte und Interessenvertretungen sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Unzureichende Finanzierung der Kommunen und Landkreise, Strukturveränderungen und zunehmende Digitalisierung wirken auf Arbeits- und Rahmenbedingungen. Hierbei in den kommenden Jahren mitzugestalten, macht starke Interessenvertretungen und eine starke Gewerkschaft ver.di notwendig. Im vorliegenden Bildungsprogramm des Fachbereiches Gemeinden für das Jahr 2016 haben wir daher viele der anstehenden Themen und Herausforderungen aufgegriffen. Wir hoffen, dass sie Euch in Eurer Arbeit als Vertrauensleute, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sowie Frauenvertreterinnen unterstützen. Sie sollen Euch Anregungen und Hilfestellungen geben, aber auch betriebliche Handlungsoptionen eröffnen. Wir hoffen, für Euch ein interessantes und unterstützendes Seminarangebot entwickelt zu haben und freuen uns über eine gute Teilnahme an den Seminaren. Gebt das Bildungsprogramm an Interessierte weiter und informiert uns über Eure Erfahrungen. In den Seminaren wünschen wir Euch gute Diskussionen, Anregungen und nicht zuletzt auch Spaß und Freude am Kennenlernen und am gemeinsamen Lernen.
Andrea Kühnemann Vorsitzende des Bundesfachbereichsvorstandes Gemeinden
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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Kontaktdaten der Veranstalter Fachbereich 7 – Gemeinden
Gemeinden
Kontakt: ver.di-Bundesverwaltung Fachbereich Gemeinden Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Ute Brasch-Dumann: 0 30/69 56-22 42
[email protected] Harald Giesecke: 0 30/69 56-22 32
[email protected]
Kontakt: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str. 31 10179 Berlin Seminarmanagement Yvonne Göbel: 0 30/2 63 99 89-24
[email protected] Inhaltliche Beratung, Inhouse-Seminaranfragen Catrin Krüger-Thiemann: 0 30/2 63 99 89-22
[email protected]
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Kontaktdaten der Veranstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 ver.di-Bildungszentren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 (Mehr) Zeit für Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Kurzvorstellung der Bildungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Seminarübersicht 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Fachbereich Gemeinden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Gute Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Fachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Fachgruppe Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Fachgruppe Gartenbau, Friedhöfe und Forsten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Fachgruppe Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Jobcenter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Praktische Hinweise zur Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Anmeldeformular für Interessenvertretungsseminare (inklusive Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Hinweise zu den Freistellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare (inklusive Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Anschriften der ver.di-Bildungszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Beitrittserklärung / Änderungsmitteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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ver.di-Bildungszentren Kompetenz und Vielfalt: Unsere Bildungszentren In den ver.di-Bildungszentren finden viele Seminare und Tagungen statt. Dafür gibt es gute Gründe, von denen wir hier einige benennen. 1. Orte gemeinsamen Lernens und der Begegnung Die Atmosphäre wie auch die Seminarausstattung unserer Bildungszentren ist darauf ausgerichtet, gemeinsames Lernen und den Austausch untereinander zu fördern. ver.di-Kolleg/-innen begegnen sich in einem Raum auf Augenhöhe. Die Seminarund Tagungsräume sind hell und einladend, modern ausgestattet und stehen meist auch baulich zueinander in Beziehung, sodass sich Teilnehmende immer wieder „über den Weg laufen“ können. 2. Gewerkschaft (er-)leben Meist finden mehrere Seminare und Veranstaltungen in unseren Häusern parallel statt. Somit wird ein Blick über den eigenen Betrieb oder die eigene Branche hinaus möglich. Die Teilnehmenden kommen schnell miteinander ins Gespräch und tauschen auch seminarübergreifend Erfahrungen miteinander aus. Netzwerke entstehen und/oder werden ausgebaut. ver.di ist jederzeit sichtbar und zu erleben. Über die Präsenz unserer Teamenden wie auch der Bildungssekretär/-innen im Haus besteht ein kurzer Draht zu ver.di. Ein Anruf bei den Betreuungssekretär/-innen vor Ort schafft ggf. unmittelbaren und schnellen Kontakt.
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3. Lernen in angenehmer Umgebung mit hohem Erholungswert Auch über den Seminarbetrieb hinaus sorgen die Mitarbeiter/-innen der Bildungszentren engagiert für ihre Gäste. Ein professioneller Hotelbetrieb und die regionale, abwechslungsreiche Küche, z. T. in Bio-Qualität, tragen zum Wohlbefinden bei. Freizeitangebote wie z. B. Kegelbahn, Sauna oder Billard laden dazu ein, angenehme Zeiten miteinander zu verbringen. Unsere Gaststätten laden abends herzlich ein. Darüber besteht immer auch die Möglichkeit, sich individuell zu entspannen, ein gutes Buch zu lesen, ein lohnendes Gespräch zu führen oder auch einfach nur für sich zu sein. Viel Natur in der Umgebung lädt zu Spaziergängen ein. 4. Die Beschäftigten in unseren Bildungszentren sind ver.di-Beschäftigte oder arbeiten zu Equal-payBedingungen. Unsere Bildungszentren schaffen immer auch Arbeitsplätze in der Region und das zu fairen Arbeitsbedingungen und Entlohnung nach ver.di-Tarifen. Über einen kollegialen Umgang untereinander und mit den Gästen haben die Beschäftigten das Wohl ihrer Gäste stets im Blick und tragen mit dazu bei, den Aufenthalt in unseren Häusern so angenehm wie nur möglich zu gestalten.
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
(Mehr) Zeit für Seminare Stichwort: Bildungsurlaub
Zusätzlich zum Jahresurlaub noch (Bildungs-)Urlaub?! Gesetzlich gesicherter Anspruch für Arbeitnehmer/-innen und i. d. R. auch Auszubildende … Auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung durch den/die Arbeitgeber/-in … Für i. d. R. 5 Tage pro Jahr Zum Besuch von anerkannten (Bildungsurlaubs-)Seminaren Voraussetzung ist ein im Bundesland (Arbeitsstätte) geltendes Bildungsurlaubsgesetz Zur Zeit gibt’s Bildungsurlaubsgesetze in: – Baden-Württemberg, NEU seit 01. Juli 2015 – Berlin – Brandenburg en: – Bremen öglichkeit stellungsm ei Fr re – Hamburg te und wei e Für Details rtal.verdi.d – Hessen ildungspo .b w w gungen) w in f Siehe au ahmenbed /R e– Niedersachsen m ah n kt: Teil (Menüpun – Mecklenburg-Vorpommern – Nordrhein-Westfalen – Rheinland-Pfalz – Saarland – Sachsen-Anhalt – Schleswig-Holstein – Thüringen, NEU ab 01. Januar 2016 Aktuell nicht in: Bayern und Sachsen Die Seminarkosten trägt i. d. R. der/die Veranstalter/-in, hier ver.di Stichwort: gesetzliche Interessenvertretung
Freistellung nach § 46 (6) BPersVG, LPersVG analog, § 37 (6) BetrVG Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit erforderliche Seminare Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den/die Arbeitgeber/-in Sämtliche Seminarkosten trägt der/die Arbeitgeber/-in Freistellung nach § 46 (7) BPersVG, LPersVG analog § 37 (7) BetrVG Zur Erfüllung der BR-/PR-Arbeit geeignete und anerkannte Seminare Bezahlte Freistellung zum Seminarbesuch durch den/die Arbeitgeber/-in Die Seminarkosten trägt i. d. R. der/die Veranstalter/-in, hier ver.di
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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Kurzvorstellung der Bildungsträger ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung ver.di-Bildungsträger für die politische Bildung – Politische Bildung für alle Gemeinnützigkeit: ver.di GPB ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck der politischen Bildung. Das verwirklicht ver.di GPB mit einem bundesweiten Angebot an politischen Seminaren. Die Angebote von ver.di GPB richten sich an die Allgemeinheit, aber auch an die Mitglieder der ver.di. Im Zentrum der Aktivitäten der ver.di GPB steht die politische Bildung. Dazu bietet ver.di GPB eine breite Palette von Bildungsmaßnahmen an. Die Seminare finden ausnahmslos in den ver.di-Bildungszentren statt. Finanzierung: Finanziert wird die politische Bildungsarbeit der ver.di GPB aus den anteiligen Abführungen von Aufsichtsratstantiemen. Zur Abführung verpflichtet sind alle ver.di-Mandatsträger/-innen in Aufsichtsräten und vergleichbaren Mitbestimmungsfunktionen. Qualitätszertifiziert: ver.di GPB hat am 07. 07. 2011 das Gütesiegel Weiterbildung erhalten und damit Qualität nach Gütesiegelverbund nachgewiesen.
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Kurzvorstellung der Bildungsträger ver.di Bildung + Beratung . . . . . . ist der bundesweit agierende ver.di-Bildungsträger zur Durchführung der Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie von Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Auf der Grundlage der Beschlüsse des ver.di-Bundesvorstands und des Gewerkschaftsrats nimmt ver.di Bildung + Beratung die Organisation und Durchführung der von den Arbeitgebern zu finanzierenden Seminare für die gesetzlichen Interessenvertretungen bundesweit wahr. Durch viele Seminare und nicht zuletzt durch die enge Verzahnung des Fachbereichs mit ver.di b+b kennen wir die Herausforderungen, vor denen gesetzliche Interessenvertretungen stehen. Diese Kenntnis ermöglicht es uns, Seminare anzubieten, die den jeweiligen Problemlagen bzw. dem Wissensbedarf entsprechen. Unsere Lernmethoden entsprechen neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Lernenden stehen im Mittelpunkt des Lernprozesses. Praxiserfahrene Referentinnen und Referenten stellen den jeweiligen Kontext her, beraten und unterstützen das individuelle Lernen. ver.di b+b ist qualitätszertifiziert nach LQW.
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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Jahresübersicht der Seminare 2016 Termin
Ort
Seminartitel
Seite
18.01. – 19.01.2016
Hannover
AKV Verwaltungsfachtagung Gute Arbeit – Demografie und Personalentwicklung
38
18.01. – 20.01.2016
Undeloh
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Kommunen
32
19.01. – 22.01.2016
Berlin-Wannsee
Berlin direkt: Bezahlbarer Wohnraum in den Städten
12
21.01. – 22.01.2016
Mosbach
Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Gefahren-/Überlastungsanzeigen in Jobcentern
56
26.01. – 27.01.2016
Gladenbach
Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen in Kommunen
31
29.01. – 31.01.2016
Naumburg
Wenn das Chlorhühnchen kommt … – Alles frei im Handel?
59
01.02. – 05.02.2016
Saalfeld
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
19
17.02. – 19.02.2016
Berlin-Wannsee
Einführung in die Doppik für Personalräte
16
29.02. – 04.03.2016
Berlin-Wannsee
Aktiv für Demokratie in Betrieb und Dienststelle I
29
02.03. – 04.03.2016
Saalfeld
Schritt für Schritt zur Gefährdungsbeurteilung
33
09.03. – 10.03.2016
Mannheim
AKV Berufsfachtagung Bäder 2016
38
11.03. – 13.03.2016
Naumburg
Wir machen das mit den Fähnchen …, langweilige Aktionen können wir auch. Wollen wir aber nicht!
60
04.04. – 08.04.2016
Naumburg
Ich hab‘s doch nicht so gemeint … – Alltagsdiskriminierung erkennen und vermindern
59
11.04. – 15.04.2016
Berlin-Wannsee
TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
20
11.04. – 15.04.2016
Naumburg
Gesellschaftspolitisches Seminar 2 – Bildung Macht Gesellschaft
57
25.04. – 27.04.2016
Berlin-Wannsee
Aktuelle Rechtssprechung zum Beamtenrecht
25
25.04. – 29.04.2016
Naumburg
Besser leben mit Tarif 1 – Tarifvertrag und Tarifrecht
60
27.04. – 29.04.2016
Saalfeld
Indirekte Steuerung und ihre Auswirkung – Entgrenzung der Arbeit
35
Januar
Februar
März
April
Mai 09.05.–13.05.2016
Berlin-Wannsee
Berlin direkt: Zukunft der sozialen Sicherungssysteme
12
19.05.2016
Berlin (IC Hotel Ostbahnhof)
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
18
25.05. – 27.05.2016
Bielefeld-Sennestadt AKV AKTIVEN Seminar Gebäudereinigung
39
06.06. – 08.06.2016
Walsrode
Gefährdungsbeurteilung im Sozial- und Erziehungsdienst
42
13.06. – 17.06.2016
Berlin-Wannsee
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
22
13.06. – 17.06.2016
Naumburg
Gesellschaftspolitisches Seminar 3 – Globalisierung Macht Chancen
58
13.06. –18.06.2016
Undeloh
Gute Arbeit im öffentlichen Grün
46
15.06. – 16.06.2016
Köln
AKV Berufsfachtagung Ordnungsdienste 2016
39
20.06. – 24.06.2016
Naumburg
Von Millionär_innen und Tellerwäscher_in – Soziale Herkunft und Chancengleichheit
58
26.06. – 01.07.2016
Berlin-Wannsee
Tagung: Neukölln ist überall
14
04.07. – 06.07.2016
Saalfeld
Gute Arbeit als strategisches Leitmotiv für die Personalratsarbeit
36
04.07. – 08.07.2016
Berlin-Wannsee
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
19
04.07. – 08.07.2016
Naumburg
Gesellschaftspolitisches Seminar 1 – Interesse Macht Politik
57
25.07. – 29.07.2016
Berlin-Wannsee
Aktiv für Demokratie in Betrieb und Dienststelle II
29
25.07. – 29.07.2016
Berlin-Wannsee
Gute Arbeit im Betrieb: Hauptsache Arbeit? Das reicht uns nicht – gute Arbeit ist unser Ziel!
30
27.07. – 29.07.2016
Berlin-Wannsee
Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/ im Team erhalten
28
Juni
Juli
8
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Jahresübersicht der Seminare 2016 Termin
Ort
Seminartitel
Seite
01.08. – 05.08.2016
Berlin-Wannsee
Einführung in das Beamtenrecht
25
09.08. – 12.08.2016
Berlin-Wannsee
Frauen und Menschenrechte
15
15.08. – 19.08.2016
Naumburg
Funktionierst du noch oder rebellierst du schon?
59
29.08. – 31.08.2016
Mosbach
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick für Personalratsmitglieder aus Jobcentern
52
05.09. – 09.09.2016
Berlin-Wannsee
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen
28
12.09. – 14.09.2016
Saalfeld
Jobcenter – TV-BA-Grundlagen: Einführung und Überblick
53
12.09. – 16.09.2016
Mosbach
TVöD/TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
23
12.09. – 16.09.2016
Saalfeld
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht
50
21.09. – 23.09.2016
Undeloh
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Personalratsmitglieder aus Jobcentern
55
26.09. – 28.09.2016
Berlin-Wannsee
Aktuelle Themen für die Arbeit der Personalräte und Betriebsräte bei den Feuerwehren
47
28.09. – 30.09.2016
Berlin-Wannsee
TVöD/TV-L spezial: Qualifizierung und Personalentwicklung
21
04.10. – 06.10.2016
Berlin-Wannsee
Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst
34
17.10. – 18.10.2016
Walsrode
Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Gefahren-/ Überlastungsanzeigen in Jobcentern
56
17.10. – 19.10.2016
Berlin-Wannsee
Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder in Jobcentern
48
17.10. – 21.10.2016
Walsrode
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht
50
23.10. – 28.10.2016
Berlin-Wannsee
Öffentliche Verwaltung und die Verbrechen des Nationalsozialismus
13
24.10. – 26.10.2016
Gladenbach
Arbeitsrecht – Einführung und Überblick für Personalräte aus Jobcentern
49
24.10. – 26.10.2016
Berlin-Wannsee
Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern
55
26.10. – 27.10.2016
Mannheim
Gemeinsame Berufsfachtagung Gartenbau und Straßenbetriebsdienste
40
26.10. – 28.10.2016
Walsrode
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht für den Sozial- und Erziehungsdienst
44
August
September
Oktober
November 02.11. – 04.11.2016
Bielefeld-Sennestadt AKTIVEN Seminar Bäder
40
02.11. – 04.11.2016
Mosbach
Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst
43
02.11. – 04.11.2016
Berlin
Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung
26
02.11. – 04.11.2016
Saalfeld
Veränderungsprozesse in Dienststellen
37
06.11. – 11.11.2016
Walsrode
Veränderte Arbeitsbedingungen im Schulbereich und deren Auswirkungen auf Beschäftigte im Schulsekretariat
45
06.11. – 11.11.2016
Walsrode
Veränderte Arbeitsbedingungen und deren Auswirkungen auf Schulhausmeister/-innen
45
07.11. – 11.11.2016
Berlin-Wannsee
TVöD/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
24
07.11. – 11.11.2016
Naumburg
Gesellschaftspolitisches Seminar 2 – Bildung Macht Gesellschaft
57
07.11. – 11.11.2016
Walsrode
BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
51
21.11. – 22.11.2016
Bielefeld-Sennestadt Achtung, ich kann nicht mehr! – Überlastungsanzeigen im Sozial-und Erziehungsdienst
41
22.11.– 25.11.2016
Berlin-Wannsee
13
23.11. – 25.11.2016
Bielefeld-Sennestadt Jobcenter – Tarifrecht-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
54
24.11. – 25.11.2016
Mainz
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten 1. Block
27
28.11. – 02.12.2016
Naumburg
Gesellschafspolitisches Seminar 3 – Globalisierung Macht Chancen
58
28.11. – 02.12.2016
Bielefeld-Sennestadt BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
51
05.12. – 07.12.2016
Berlin-Wannsee
Neue Medien als betrieblicher Regelungsgegenstand – Digitalisierung der Arbeitswelt
17
07.12.16
Frankfurt
E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung
18
12.12. – 16.12.2016
Berlin-Wannsee
Gute Arbeit im Betrieb: Hauptsache Arbeit? Das reicht uns nicht – gute Arbeit ist unser Ziel!
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Berlin direkt: Mindestlohn, was nun?
Dezember
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Jugend
Seminarangebote
Fachbereich Gemeinden Gute Arbeit Fachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Fachgruppe Schulen Fachgruppe Gartenbau, Friedhöfe und Forsten Fachgruppe Feuerwehr Jobcenter Jugend Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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Fachbereich Gemeinden Berlin direkt: Bezahlbarer Wohnraum in den Städten
Seminargebühr: 700,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU
Knappheit und Teuerung von Miet- und Eigentumswohnungen vor allem in den Großstädten sind seit Langem ein Problem. In diesem Seminar sollen die Hintergründe dieser Lage aufgearbeitet werden, was die Auseinandersetzung mit der kommunalen bzw. sozialen Wohnungspolitik einschließt. Neben der kritischen Auseinandersetzung mit der gesetzlichen „Mietpreisbremse“ sollen auch wohnungspolitische Perspektiven für bezahlbaren Wohnraum in den Städten aufgezeigt und diskutiert werden. Es wird Seminareinheiten im BBZ Berlin und Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und mit anderen wohnungspolitischen Akteuren geben. Es sollen natürlich auch gewerkschaftliche Sichtweisen und Positionen diskutiert werden. 19.01.2016–22.01.2016 Berlin-Wannsee
BE 03 160119 06
Berlin direkt: Zukunft der sozialen Sicherungssysteme
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU
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Wie wird und wie soll sich der Sozialstaat in Deutschland weiter entwickeln? Anhand der Themenfelder Gesundheit, Pflege und Rente soll die Frage im Vordergrund stehen, wo es Alternativen zur Kürzungspolitik und zur Privatisierung von öffentlichen Sozialleistungen gibt. Neben der Analyse der anstehenden Probleme wollen wir die gesundheitspolitischen Konzepte der neuen Bundesregierung sowie von Parteien und Verbänden vergleichen und – aus gewerkschaftlicher Sicht – kritisch diskutieren. Neben Seminareinheiten im BBZ Berlin sind auch Gespräche im Bundesgesundheitsministerium und mit Bundestagsabgeordneten geplant. 09.05.2016–13.05.2016 Berlin-Wannsee
BE 03 160509 06
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Fachbereich Gemeinden Berlin direkt: Mindestlohn, was nun? Wie geht es weiter mit der Lohn- und Beschäftigungspolitik nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns? Welche Folgen sind absehbar für die Renten? Gibt es Alternativen zum gegenwärtigen, sich ausbreitenden Niedriglohnsektor? Diesen zentralen Fragen soll in der Veranstaltung nachgegangen werden. Neben der Analyse der entstandenen Lage und ihrer Hintergründe soll über Perspektiven und Konzepte einer weiterentwickelten Beschäftigungspolitik diskutiert werden. Neben Seminareinheiten im BBZ Berlin soll es Diskussionen mit Bundestagsabgeordneten, im Bundesarbeitsministerium sowie mit anderen, auch gewerkschaftlichen Akteuren geben. 22.11.2016–25.11.2016
Berlin-Wannsee
BE 03 161122 05
Seminargebühr: 700,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU
Öffentliche Verwaltung und die Verbrechen des Nationalsozialismus Die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland waren maßgeblich an den Verbrechen des Nationalsozialismus beteiligt – ohne die Mitarbeit all der Arbeitnehmer/-innen in staatlichen Ämtern und Dienststellen wären die faschistischen Verbrechen in diesem Ausmaß nicht möglich gewesen. Als Gewerkschaft, die auch für den öffentlichen Dienst zuständig ist, nimmt sich ver.di dieser Zusammenhänge an: In dem Seminar von ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung (GPB) werden Sie tiefere Einblicke in die Geschichte und die Traditionen der öffentlichen Verwaltung erhalten und die Gelegenheit zur Auseinandersetzung darüber haben, wie die Konsequenzen für die heutige Zeit und die Zukunft aussehen sollten. Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem Haus der Wannsee-Konferenz, Berlin, und wird mit Fachleuten und Historiker/-innen des Hauses zusammen durchgeführt. 23.10.2016–28.10.2016 Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
BE 03 161023 05
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU
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Fachbereich Gemeinden Tagung: Ist Neukölln überall? Probleme, Fehler und Chancen der Integrationspolitik in der Bundesrepublik Bei dieser Tagung geht es nicht darum wie toll „Multikulti“ ist. Stattdessen werden wir das „heiße Eisen“ der Integration gründlich durchleuchten. Berlin war schon in vergangenen Jahrhunderten eine Stadt, die offen dafür war, verfolgte Minderheiten aufzunehmen: zum Beispiel Juden, böhmische Protestanten und calvinistische Hugenotten. Im 20. Jahrhundert kamen die Gastarbeiter zuerst aus Italien, dann aus Griechenland und Portugal und zum Schluss aus der Türkei. Der Begriff Gast beinhaltet einen befristeten Aufenthalt. Für die meisten türkische „Gäste“ wurde es zu einem Bleiben und damit begannen auch die Probleme der Integration. In der 1990er-Jahren kamen als nächstes die Flüchtlinge während des Jugoslawienkrieges. Am Ende des Konflikts ergaben sich auch hier Probleme des Bleibens statt des Zurückgehens. Nun erleben wir im 21. Jahrhundert eine große Zuwanderung aus den Krisengebieten im Mittleren Osten (Syrien, Irak und Afghanistan) und die große Flüchtlingsbewegung über das Mittelmeer aus dem schwarzen Afrika. Können wir das in Berlin, in Deutschland und in Europa verkraften? Wollen wir das überhaupt verkraften? Kann und will das sogenannte Abendland größere Gruppen von islamischen Menschen aufnehmen? Und integrieren? Wir wollen während dieser Tagung Tacheles reden: Wir werden heißen Eisen nicht aus dem Weg gehen. Wir werden keine Denkverbote zulassen. Wir werden das Problem nicht nur als ein Berliner oder als ein deutsches Problem ansehen sondern als das was es ist: ein europäisches Problem. Wir werden die Wahrheit des Vorhandenseins von Rassismus in uns allen erkennen und auch zugeben müssen. Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU
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Denn im Akzeptieren der Tatsachen und im Zugeben der Wahrheit liegt der Schlüssel zu einer Veränderung und auch der Weg zu Entscheidungen, die auch sehr unangenehm sein können. 26.06.2016–01.07.2016 Berlin-Wannsee
BE 03 160626 04
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Fachbereich Gemeinden Frauen und Menschenrechte Dass Menschenrechte auch Frauenrechte sind, stellt hierzulande wohl kaum jemand ernsthaft infrage. Menschenrechtsverletzungen jedoch, die speziell Frauen und Mädchen betreffen, finden sich nicht nur auf anderen Kontinenten oder in anderen Kulturen. Im Seminar gehen wir daher folgenden Fragen nach: Wie stellt sich die Situation derzeit in Deutschland und bei unseren europäischen Nachbarn dar? Was haben Gesellschaft und Politik in der Vergangenheit geschafft und umgesetzt und welche neuen Herausforderungen stellen sich? Wie und von wem müssen die Menschenrechte für Frauen und Mädchen aktuell und in Zukunft geschützt und verteidigt werden? 09.08.2016–12.08.2016 Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
BE 03 160809 03
Seminargebühr: 700,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU
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Fachbereich Gemeinden Einführung in die Doppik für Personalratsmitglieder Systematik und Anwendung der Doppik in den Kommunen Der Begriff Doppik steht für „Doppelte Buchführung in Konten“. Beschrieben wird damit der Buchführungsstil, der als kaufmännische Rechnungslegung auch in der freien Wirtschaft verwendet wird. Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge, aber auch Schulden, Güter und Außenstände werden festgehalten und gebucht. Die Einführung der Doppik in den Kommunen hat gravierende Änderungen in der Arbeitsweise der Verwaltungen zur Folge. Im Seminar werden die wesentlichen Strukturen der Doppik erarbeitet. Dabei wird der Unterschied zur Kameralistik berücksichtigt. Ziel ist es, den Teilnehmenden eine strukturierte Übersicht über die Systematik und die konkrete Anwendung der Doppik zu vermitteln sowie wesentliche Geschäftsfälle selbstständig abzubilden. Darüber hinaus werden Zusammenhänge zur Arbeit des Personalrats und seiner Aufgaben aus dem Personalvertretungsrecht hergestellt.
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Wesentliche Unterscheidungsmerkmale zwischen der Kameralistik und der Doppik Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) Aufbau und Struktur der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Möglichkeiten der Veränderung von Vermögens- und Schuldenwerten Folgen von betriebswirtschaftlichem Handeln sowie Kosten- und Leistungsrechnung in der öffentlichen Verwaltung Möglichkeiten und Strategien der Beteiligung des Personalrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Kommune Auswirkungen der Doppik auf die Personalratsarbeit 17.02.2016–19.02.2016 Berlin-Wannsee
F07-1602171
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Fachbereich Gemeinden Neue Medien als betrieblicher Regelungsgegenstand Digitalisierung der Arbeitswelt Die digitale Revolution ist in aller Munde. Es wird davon ausgegangen, dass die Digitalisierung die größten Auswirkungen auf unser Arbeitsumfeld hat seit der industriellen Revolution. Kommt nun die Automatisierung des Denkens? Bereits heute sind in vielen Kommunen E-Government-Dienstleistungen abrufbar. Bürger können ihre Anliegen zunehmend über eine App abwickeln. Welche Auswirkungen kann dies auf die Arbeitsplätze der Beschäftigten haben? Welche Handlungsfelder für Personalräte gibt es? Welche Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben Personalratsgremien? In diesem Seminar erarbeiten wir gemeinsam, welche Bedeutung diese Entwicklung in den Dienststellen und Betrieben hat und wie diese Entwicklung von den Personalräten aktiv mitgestaltet werden kann. Die Teilnehmenden können hierzu ihre Erwartungen formulieren und auch konkrete Beispiele aus ihrer Praxis einbringen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem richtigen Technikeinsatz für Personalratsgremien. Wie können wir unsere Themen noch besser bei den Beschäftigten bekannt machen? Wie erfahren wir, welche Themen die Beschäftigten besonders interessieren? Wie können wir die Möglichkeiten des Web sinnvoll einsetzen, das Aktivierungspotenzial nutzen und die Möglichkeiten zur Mobilisierung erkennen? Die Seminarinhalte in Stichworten: Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungen: Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Geschäftsprozessmanagement: Vorbereitung zur Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen und des digital gestützten Outsourcings? Transparenz von Mitarbeitern/Schutz vor Ausspähung und Leistungskontrolle Digitale Gefährdungsbeurteilung/Software-Checkliste Wie hinterlässt man digitale Spuren? Wie kann man sich davor schützen? Bundesweite Entwicklungen und ihre Bedeutung für die Kommunen Der richtige Technikeinsatz für Personalratsgremien: Wie erreichen wir die Beschäftigten? 05.12.2016–07.12.2016 Berlin-Wannsee
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F07-1612051
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Fachbereich Gemeinden E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) wurde im Frühjahr 2013 verabschiedet. Es soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Droht neben dem gläsernen Bürger auch der gläserne Mitarbeiter durch verbesserte Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung werden dabei oftmals als Synonyme für Arbeitsverdichtung und Aufgabenmehrung genutzt. Welche (zusätzlichen) Herausforderungen und Auswirkungen bringt es für die Beschäftigten in der Verwaltung und für Personalräte? Welche Gestaltungsnotwendigkeiten und -chancen gibt es? Welche Rolle, Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten hat der Personalrat?
Seminargebühr: 325,00 € inklusive Tagungspauschale Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick: Gesetzliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Grundsätze des Datenschutzes zur Nutzbarkeit von E-Government-Angeboten Darstellung der Regelungen und Kernpunkte des E-GovernmentGesetzes und Folgeregelungen in anderen Gesetzen Umsetzungsverpflichtungen der Bundes-/Landes-/Kommunalbehörden aus dem Gesetz Regelungsanforderungen nach den Bundes-/Landesdatenschutzgesetzen Auswirkungen auf die Beschäftigten (z. B. auf die Arbeitsbedingungen/Tätigkeiten, auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz) Verhaltens- und Leistungskontrollen sowie Beweisverwertungsverbot Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Personalräte Eckpunkte einer Rahmendienstvereinbarung 19.05.2016 Berlin – InterCity Hotel am Ostbahnhof 07.12.2016 Frankfurt am Main – DGB-Haus
1300-1605191 1600-1612071
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Fachbereich Gemeinden TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle 01.02.2016–05.02.2016 Saalfeld 04.07.2016–08.07.2016 Berlin-Wannsee
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF) ...........450,00 € Berlin (BE) ..............500,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR und BR.
SF 01 160201 03 BE 01 160704 02
Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
TVöD-VK A (VKA) g n u n d r o lt geber zur Entge e aler Arbeit r n u a en m in m m ko e S ung ben, so find inig D ge it der Vere ung im TVÖ Sollte es m zur neuen Entgeltordn ote unter eb g eine Einigun inweise auf Seminarang H h sich zeitna ntgo-vka i-bub.de/e www.verd
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Fachbereich Gemeinden TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............500,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR und BR. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. 11.04.2016–15.04.2016 Berlin-Wannsee
BE 01 160411 06
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Fachbereich Gemeinden TVöD/TV-L spezial: Qualifizierung und Personalentwicklung Tarifvertragliche Regelungen und betriebliche Ausgestaltung der Qualifizierung nach § 5 TVöD/TV-L Im TVöD/TV-L sind die Qualifizierung der Beschäftigten und die Personalentwicklung tarifvertraglich geregelt. Wenngleich die näheren Ausführungen im § 5 die Qualifizierung lediglich als Kann-Regelung vorsehen, so erhält die gesetzliche Interessenvertretung mit der obligatorischen jährlichen Durchführung eines Qualifizierungsgesprächs einen auszufüllenden Gestaltungsrahmen. Dazu ist es notwendig, den für den Betrieb erforderlichen Qualifizierungsbedarf zu ermitteln und mit den Beschäftigten in Einklang zu bringen. Im Seminar werden neben den tariflichen Regelungen zentrale Begriffe, Instrumente und Konzepte zur Qualifizierung sowie Handlungsoptionen für die Interessenvertretung vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Tarifvertragliche Regelungen nach § 5 TVöD/TV-L Einbettung der Personalentwicklung nach § 5 in weitere Personalentwicklungsinstrumente im TVöD/TV-L Begriffe, Instrumente und Konzepte der Qualifizierung und Personalentwicklung Initiierung, Prozessplanung und Eckpunkte für eine Dienst-/ Betriebsvereinbarung zum Thema Qualifizierung und Personalentwicklung Aufgaben, Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 28.09.2016–30.09.2016 Berlin-Wannsee
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F07-1609281
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Fachbereich Gemeinden TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............500,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte. 13.06.2016–17.06.2016 Berlin-Wannsee
BE 01 160613 03
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Fachbereich Gemeinden TVöD/TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf. 12.09.2016–16.09.2016 Mosbach
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1500-1609122
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Mosbach (MO) .......525,00 € Teilnahmevoraussetzung Besuch des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ nach TVöD bzw. TV-L Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Fachbereich Gemeinden TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen, die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/ Betriebsvereinbarung.
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............500,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen 07.11.2016–11.11.2016
Berlin-Wannsee
BE 01 161107 03
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Fachbereich Gemeinden Einführung in das Beamtenrecht Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts 01.08.2016–05.08.2016 Berlin-Wannsee
BE 01 160801 04
Seminargebühr: 975,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............500,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. 25.04.2016–27.04.2016 Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
BE 01 160425 04
Seminargebühr: 755,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Fachbereich Gemeinden Frauen in Gremien der gesetzlichen Interessenvertretung Dieses Seminar richtet sich an Frauen und soll sie befähigen, die Belange aller weiblichen Beschäftigten kreativ und nachhaltig zu vertreten. Gemeinsam wollen wir Strategien entwickeln, wie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Situation aller weiblichen Beschäftigten verbessert werden kann. Reflektiert werden soll auch die Rolle der Frau im Gremium. Praxisübungen (Verhandlungsführung, Präsentation und Aktionsplanung) sollen dafür sorgen, dass Frauen gehört und wahrgenommen werden und ihre Ziele umsetzen können. Sie kehren gestärkt und mit konkreten Projektideen ins Gremium zurück. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind aufgefrischt und in praxistaugliche Pläne umgesetzt. Sie wissen außerdem, wie Sie Ihre Ideen überzeugend kommunizieren können. Seminargebühr: 795,00 € inklusive Tagungspauschale ohne Übernachtungskosten Übernachtungen können auf Wunsch nach Verfügbarkeit gebucht werden. Bemerkung Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Zielgruppe Angesprochen sind weibliche PR, JAV und SBV. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Einführung in die gesetzlichen Grundlagen (§§ 80, 75, 99 BetrVG, entsprechende Normen in den PersVG, AGG, § 4 TzBfG) Gleichstellungs- und Genderpolitik als Aufgabe des gesamten Gremiums Ist-Analyse: Erfassung der betrieblichen Situation (unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen) und Handlungsmöglichkeiten, Erstellung eines Konzepts Reflexion: Rollen und Zusammenarbeit im Gremium Strategien und Durchsetzungsmöglichkeiten Wie überzeuge ich die anderen im Gremium? Wie präsentiere ich gekonnt und selbstbewusst auf einer Betriebs- oder Personalversammlung? Entwicklung und Ausgestaltung von konkreten betrieblichen Projekten 02.11.2016–04.11.2016
Berlin – ver.di
1300-1611021
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Fachbereich Gemeinden 1. Block: Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Managementfunktionen Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Klärung und Bewältigung der Anforderungen an die Funktion/Tätigkeit als Betriebs-/Personalratsmitglied sowie das eigene Rollenverständnis. Die Anliegen der Teilnehmerinnen werden in der Gruppe bearbeitet. Es wird praxisnah und prozessorientiert gearbeitet. Themen des Coachings könnten u. a. sein: der eigene Führungs- und Leitungsstil (ohne Personalverantwortung zu haben), Reflexion beruflicher Strukturen und Prozesse, Konfliktmoderation, zielorientierte Verhandlungsführung, Gestaltung von Entscheidungsprozessen. Ziel ist eine Erhöhung der Professionalität. Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal zwei Tage, einmal einen Tag) statt. Die Termine für den 2. und 3. Block werden gemeinsam verabredet. 24.11.2016–25.11.2016
Mainz – INNdependenc Hotel 1500-1611241
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Seminargebühr: 1.350,00 € Die Seminargebühr bezieht sich auf alle drei CoachingBlöcke insgesamt. Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Mainz ....................190,00 € Bemerkung Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Zielgruppe Angesprochen sind weibliche PR und BR. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Fachbereich Gemeinden
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Kommunen Seminargebühr: 975,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............500,00 € Zielgruppe Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Freistellung § 10 Abs. 5 BGleiG, analoge Regelungen der Länder
Frauen- und Gleichstellungspolitik scheint zurzeit – trotz AGG – kein aktuelles Thema beim Verwaltungshandeln zu sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten werden nicht selten spät oder zu spät in personalwirtschaftliche und organisationspolitische Vorgänge eingebunden. Auch die Zusammenarbeit mit den Personalräten könnte verbessert werden. So fehlt es oft an Verbündeten, wenn es um innerorganisatorisches Handeln der Beauftragten geht. In dem Seminar wollen wir eine Standortbestimmung vornehmen und neben rechtlichen Fragestellungen insbesondere auch betriebliche Handlungsstrategien entwickeln. 05.09.2016–09.09.2016 Berlin-Wannsee
BE 01 160905 04
Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich zu sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen. Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden können, damit sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen.
Seminargebühr: 755,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Definitionen von Wissen im Unterschied zu Informationen Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung Wissen im Wandel: Aspekte von dynamischen Wissensbeständen 27.07.2016–29.07.2016
Berlin-Wannsee
BE 01 160727 02
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Fachbereich Gemeinden Aktiv für Demokratie in Betrieb und Dienststelle I Betrieb und Dienststelle sind keine demokratiefreien Zonen, im Gegenteil: Ehrenamtliches und gewerkschaftliches Engagement sind ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Arbeit. Die Gewerkschaft im Betrieb wird meist erst durch aktives Engagement von Kolleginnen und Kollegen überhaupt wahrnehmbar und zeigt so, dass sie lebendig ist und keine anonyme Großorganisation darstellt. Dieses Seminar vermittelt dir u. a. einen Einblick, auf welcher juristischen und politischen Basis Menschen überhaupt aktiv werden und wo die Grenzen und Möglichkeiten konkreter betrieblicher Demokratiearbeit heute liegen. Du erhältst umfassende Informationen über deine Rechte als Gewerkschaftsmitglied und was eine gewerkschaftliche Betriebsgruppe oder Vertrauensleute von Betriebs- oder Personalräten unterscheidet. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie eine sinnvolle Arbeitsteilung aussehen kann. Ziel ist es, gemeinsam konkrete Vorstellungen für die engagierte Arbeit vor Ort zu entwickeln. 29.02.2016–04.03.2016 Berlin-Wannsee
BE 03 160229 09
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
Aktiv für Demokratie in Betrieb und Dienststelle II Dieses Aufbauseminar wendet sich an alle engagierten Kollegen/-innen – insbesondere an Vertrauensleute – in den Betrieben und Dienststellen, die nach den ersten Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung der Inhalte des Grundseminars konkret an ihren Strategien für die aktive politische Arbeit weiterarbeiten wollen. Hier erhältst du zusätzlichen „Input“ und kannst durch einen fundierten Meinungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben und Branchen deinen Kenntnisstand erweitern. 25.07.2016–29.07.2016 Berlin-Wannsee
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
BE 03 160725 08
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
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Gute Arbeit Gute Arbeit im Betrieb: Hauptsache Arbeit? Das reicht uns nicht – gute Arbeit ist unser Ziel!
In Kooperation mit
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Bemerkung Auf Wunsch wird vor Ort Kinderbetreuung organisiert. Zielgruppe Angesprochen sind interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus kommunalen Dienststellen und Betrieben insbesondere Vertrauensleute. Freistellung BU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG
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Mit der Initiative „Gute Arbeit“ wird das Ziel verfolgt, die Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer/-innen zu verbessern und so (mit-)zu gestalten, damit die im ArbSchG vorgeschriebene menschengerechte Gestaltung der Arbeit gelebte Praxis wird. Die Beschäftigten zu informieren, ihre Interessen und Bedürfnisse zu erfassen sowie sichtbar zu machen sind dabei wesentliche Schritte. Wie kann das Thema „Gute Arbeit“ betrieblich etabliert und voran gebracht werden? Wie können Beschäftigte für dieses Thema sensibilisiert werden? Welche Rolle können die Vertrauensleute dabei spielen und wo finden sie Unterstützer/-innen? Diese und andere Fragen werden im Seminar bearbeitet. Darüber hinaus werden Kernforderungen und konkrete Handlungsansätze betrieblicher Gewerkschaftsund Kommunikationsarbeit entwickelt. Es erfolgt eine gesonderte Ausschreibung. 25.07.2016–29.07.2016 Berlin-Wannsee
BE 11 160725 07
oder 12.12.2016–16.12.2016
Berlin-Wannsee
BE 11 161212 04
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Gute Arbeit Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen in Kommunen Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige 26.01.2016–27.01.2016 Gladenbach
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F07-1601261
Seminargebühr: 460,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach (GL) ....150,00 € Zielgruppe Personalratsmitglieder Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Gute Arbeit Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen im Bereich der Kommunen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation und Personalführung sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt die Beurteilung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor. Das Seminar zeigt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Undeloh (UN) .........285,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR und SBV. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundverständnis psychischer Belastungen Mitbestimmungsrechte und ihre Durchsetzung Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Methoden und Instrumente der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Nächste strategische Schritte: Die Beschäftigten beteiligen, den Arbeitgeber überzeugen, Mitbestimmung durchsetzen, konkrete Präventionsmaßnahmen anstoßen 18.01.2016–20.01.2016 Undeloh
F07-1601181
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Gute Arbeit Schritt für Schritt zur Gefährdungsbeurteilung Gestaltungs- und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Arbeitgeber haben die Pflicht, mithilfe einer Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln (§ 5 ArbSchG). Diese Beurteilungen sind je nach Tätigkeit vorzunehmen und bilden eine der Grundlagen für die Entwicklung von Maßnahmen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Was sind die Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung, und wer legt diese fest? Wie können die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ausgewertet werden, und wie werden auf der Grundlage der Auswertung geeignete Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten entwickelt? Und wie kann sich die gesetzliche Interessenvertretung aktiv an der Einführung, Überarbeitung und Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung beteiligen? Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen und Überblick über arbeitsmedizinische Aspekte, Vorschriften, Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung Prozess einer beteiligungsorientierten Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsarten – Belastungs-/Beanspruchungskonzept Akteure und Beteiligte beim Prozess der Gefährdungsbeurteilung (Einführung und Überarbeitung) Formen und Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung und Durchsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 02.03.2016–04.03.2016 Saalfeld
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F07-1603021
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF) ...........240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und SBV. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Gute Arbeit Arbeitszeitgestaltung im Winterdienst Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Im Winter, wenn es glatt ist, müssen Straßen und Wege gestreut oder Schnee muss geräumt werden, um Wege und Straßen für den Verkehr frei zu halten. Aber wer genau ist dafür zuständig und auf welcher rechtlichen Grundlage? Wie müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten vergütet werden, die außerhalb der regelmäßigen betriebsüblichen Arbeitszeit liegen? Wer haftet, wenn von den Beschäftigten im Winterdienst nicht alles so umgesetzt werden kann, wie es die Verkehrssicherungspflichten vorsehen, weil nicht genügend Personal oder Fahrzeuge zur Verfügung stehen? Für was ist der Arbeitgeber und für was sind Beschäftigte verantwortlich? Ziel des Seminars ist die Vermittlung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen der Arbeitszeitregelungen der Beschäftigten im Winterdienst. Es werden Begriffe geklärt und u. a. die Voraussetzungen von Rufbereitschaft dargestellt. Es wird erläutert, wie ein Winterdienstplan aussehen kann, der den Interessen der Beschäftigten und den Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entspricht.
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Übersicht der Rechtsgrundlagen zu Straßenverkehrssicherungspflichten sowie Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit, Lenk- und Ruhezeiten usw. Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit: Definition und Vergütungspflicht Arbeits- und Gesundheitsschutz und Arbeitszeitregelungen im Winterdienst Beispiele zur Personalbedarfsberechnung und zur Gestaltung eines Winterdienstplans Pflichten der Beschäftigten und Haftungsfragen rund um den Winterdienst Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und ihre Durchsetzung 04.10.2016–06.10.2016 Berlin-Wannsee
F07-1610041
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Gute Arbeit Indirekte Steuerung und ihre Auswirkung Entgrenzung der Arbeit Durch indirekte Steuerung erfolgt die Dezentralisierung von Verantwortung der Arbeitgeber direkt auf die Beschäftigten. Dies führt dazu, dass klassische Schutzmaßnahmen wie Arbeitszeit- und Pausenregelungen durch die Beschäftigten selbst in den Hintergrund gedrängt werden. Smartphones und Laptops bestimmen die dienstlichen Tätigkeiten. Arbeit in der Bahn, im Bus und zu Hause wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit. Auch neue Formen der Arbeitsorganisation, insbesondere Projektarbeit, setzen andere Rahmenbedingungen für die betroffenen Beschäftigten. Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile neuer Arbeitsformen? Welche (Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen sind notwendig? Welche Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten? Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen Überblick: Rechtliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 27.04.2016–29.04.2016 Saalfeld
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F07-1604271
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF) ...........240,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Gute Arbeit Gute Arbeit als strategisches Leitmotiv für die Personalratsarbeit
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF) ...........240,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Wer kennt das als Personalratsmitglied nicht: Zu Beginn einer Amtszeit nimmt man sich als Gremium einiges vor, dann jedoch werden durch die Alltagsanforderungen häufig andere Prioritäten gesetzt. In diesem Seminar wollen wir Wege erarbeiten, wie das Motto „gute Arbeit“ ein Leitmotiv für das personalrätliche Handeln werden kann. Denn verschiedene Aspekte des täglichen Klein-Klein können sich hierunter wiederfinden, wie z. B. Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitsmanagement, Personalentwicklung oder die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Exemplarisch werden wir, ausgehend vom Index „Gute Arbeit“ strategische Handlungsleitlinien für Personalratsgremien entwickeln, um belastenden Arbeitsbedingungen wirkungsvoll begegnen und Veränderungsprozesse aktiv begleiten zu können. 04.07.2016–06.07.2016 Saalfeld
F07-1607041
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Gute Arbeit
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Veränderungsprozesse in Dienststellen
Veränderungsprozesse strategisch und formal-rechtlich zu begleiten ist auch in der öffentlichen Verwaltung zum Alltagsgeschäft von Personalräten geworden. Routinen im Umgang damit sind entwickelt. In diesem Seminar werden Veränderungsprozesse unter dem Aspekt der psychischen Belastung betrachtet, d.h. welche psychischen Belastungsfaktoren in Veränderungsprozessen stecken und welche Auswirkungen diese auf die Beschäftigten haben können. Insbesondere wird das Instrument der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Zusammenhang mit Veränderungsprozessen bearbeitet und welche rechtlichen Möglichkeiten sich daraus für die Arbeit der Personal- und Betriebsräte ergeben. Es erfolgt eine separate Ausschreibung. 02.11.2016–04.11.2016 Saalfeld
Hinweis Für weitere Informationen bitte Kontakt aufnehmen mit Ute Brasch-Dumann, Tel.: 0 30 / 69 56 22 42 und E-Mail:
[email protected]
JAV- und Personalräteforum 2016 am 18./19. Oktober 2016 in Magdeburg Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter www.gemeinden.verdi.de
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Fachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung
AKV Verwaltungsfachtagung Gute Arbeit – Demografie und Personalentwicklung
Seminargebühr: siehe Ausschreibung Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
Die Tagung des Bundesfachgruppenvorstandes Allgemeine Kommunalverwaltung AKV richtet sich an Personalräte der öffentlichen Verwaltung. Vorgestellt werden die Ergebnisse verschiedenster Demografieprojekte der Gewerkschaft ver.di (ZuWaG, kommunale Projekte). Behandelt werden betriebliche Handlungsansatze. Thematisiert werden auch die Perspektiven eines Demografietarifvertrags. Informationen und die Ausschreibung unter: www.kommunalverwaltung.verdi.de Dort ist auch die Voranmeldung möglich. 18.01.2016–19.01.2016 Hannover
AKV Berufsfachtagung Bäder 2016 „Qualifiziert in Bädern arbeiten“ Seminargebühr: siehe Ausschreibung Zielgruppe Bäderbeschäftigte Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Diese AKV Tagung richtet sich an Personalräte und Beschäftigte in öffentlichen Bädern. Behandelt werden berufsfachliche Themen rund um die Arbeit in Schwimmbädern. Ein besonderer Fokus soll auf der Ausbildungsordnung Fachangestellte für Bäderbetrieb liegen sowie auf Inhalte der Meisterausbildung. Informationen und die Ausschreibung unter: www.baeder.verdi.de Dort ist auch die Voranmeldung möglich. 09.03.2016–10.03.2016 Mannheim
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Fachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung AKV AKTIVEN Seminar Gebäudereinigung „Branchennormen“ Das Seminar des AK Reinigung in ver.di richtet sich an Personalräte und Beschäftigte in der öffentlichen Gebäudereinigung. Behandelt werden berufsfachliche Themen zur Arbeit von Reinigungskräften. Ein besonderer Fokus liegt dieses Jahr auf den Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften. Informationen und die Ausschreibung unter: www.kommunalverwaltung.verdi.de Dort ist auch die Voranmeldung möglich. 25.05.2016–27.05.2016 BIZ Bielefeld „Das Bunte Haus“
Seminargebühr: siehe Ausschreibung Zielgruppe Beschäftigte der kommunalen Gebäudereinigung Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
AKV Berufsfachtagung Ordnungsdienste 2016 „Gut Eingruppiert“ Die Tagung der Arbeitsgruppe Ordnungsdienste in ver.di richtet sich an Personalräte und Beschäftigte in kommunalen Ordnungsdiensten (Politessen, Streifendienste, Vollzug, Stadtpolizei). Behandelt werden berufsfachliche Themen zur Arbeit in diesen Bereichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Eingruppierung sowie weiterer Vergütungsbestandteile. Informationen und die Ausschreibung unter: www.ordnungsdienste.verdi.de Dort ist auch die Voranmeldung möglich. 15.06.2016–16.06.2016 Köln
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Seminargebühr: siehe Ausschreibung Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Fachgruppe Allgemeine Kommunalverwaltung Gemeinsame Berufsfachtagung Gartenbau und Straßenbetriebsdienste
Seminargebühr: siehe Ausschreibung Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
Die Tagung richtet sich an Personalräte und Beschäftigte in der öffentlichen Straßenunterhaltung sowie in der Grünflächenpflege. Behandelt werden berufsfachliche Themen zur Arbeit in diesen Bereichen. Informationen und die Ausschreibung unter: www.kommunalverwaltung.verdi.de und www.gartenbau.verdi.de Dort ist auch die Voranmeldung möglich. 26.10.2016–27.10.2016 Mannheim DGB Haus
AKTIVEN Seminar Bäder
Seminargebühr: siehe Ausschreibung Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Seminar des Bundesfacharbeitskreis Bäder richtet sich an Personalräte und Beschäftigte in öffentlichen Bädern. Behandelt werden berufsfachliche Themen rund um die Arbeit in Schwimmbädern. Bei Einführung einer Entgeltordnung in der Tarifrunde 2016 würde dieses Seminar die Eingruppierung in Bädern thematisieren. Informationen und die Ausschreibung unter: www.baeder.verdi.de Dort ist auch die Voranmeldung möglich. 02.11.2016–04.11.2016 BIZ Bielefeld „Das Bunte Haus“
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Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen im Sozial- und Erziehungsdienst Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung vorgestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige 21.11.2016–22.11.2016 Bielefeld-Sennestadt
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F07-1611211
Seminargebühr: 460,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI) ..........155,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR, BR und MAV. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Gefährdungsbeurteilung im Sozial- und Erziehungsdienst Der TVöD schreibt die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz vor – unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis eines wirksamen Arbeitsund Gesundheitsschutzes im Betrieb. Gefahren und Belastungsschwerpunkte werden erkannt, und die Verantwortlichen müssen entsprechende Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dies sind in Kitas beispielsweise sichere Spielgeräte, ergonomisches Mobiliar, Hygienemaßnahmen, Schutz vor Lärm und Dauerstress. Das Seminar gibt einen Überblick über Konzepte, Methoden und Qualitätskriterien einer Gefährdungsbeurteilung in den Tätigkeitsfeldern Erziehungsdienst (Kitas) und ASD (o. Ä.).
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA) .......285,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 37 Abs. 6 BetrVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG, TVöD) Systematik der Gefährdungen und Belastungen in den Bereichen Kita und ASD Konzepte: Stufenmodell, Bedingungs- und Personenbezug, beteiligungsorientierte Verfahren Methoden und Instrumente einer Gefährdungsbeurteilung (Beispiele) Durchführende und Verantwortliche Analyse der psychischen Belastungen mit PsyBel SuE – Aufbau des Instruments und Einsatzverfahren Ablaufplanung einer Gefährdungsbeurteilung; Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Personal- und Betriebsräte, des Arbeitsschutzausschusses, des Arbeitgebers, der Betrieblichen Kommission 06.06.2016–08.06.2016 Walsrode
F07-1606061
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Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe Dienstplangestaltung im Sozial- und Erziehungsdienst Seminar zur Erstellung von und Mitbestimmung bei Dienstplänen Gesetze, Tarifverträge und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen sind Grundlagen für die Dienstplangestaltung. Der Zusammenhang zwischen diesen Regelungen und den betrieblichen Erfordernissen, vor allem aber den Interessen der Belegschaft, bildet den Kern dieses Seminars. Welche Vorschriften und Informationen müssen bekannt sein, um bei Dienstplänen mitbestimmen zu können? Welchen konkreten Einfluss hat die Interessenvertretung auf Dienstpläne, und wie setzt sie diese durch? Worauf sollte sie beim Abschluss von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen unbedingt achten? Sowohl die Vorbereitung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen als auch die allgemeinen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung prägen das Seminar. Hinweise zur Überprüfung und Gestaltung der vorhandenen Dienstpläne runden das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsrechtliche und tarifvertragliche Grundlagen der Dienstplangestaltung Das Weisungs-/Direktionsrecht des Arbeitgebers Arbeits- und Gesundheitsschutz und allgemeine soziale Belange der Beschäftigten Notwendige Inhalte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung 02.11.2016–04.11.2016 Mosbach
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F07-1611021
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Mosbach (MO) .......285,00 € Zielgruppe Personalratsmitglieder Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG
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Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht für den Sozial- und Erziehungsdienst
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA) .......285,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 6 BetrVG
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD-VKA Im Jahr 2009 gab es einen Tarifabschluss für die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Mit diesem Tarifabschluss wurde eine Gleichstellung für neu nach dem 1. Oktober 2005 eingestellte Beschäftigte mit den älteren Kolleginnen/Kollegen erreicht, die bereits im Geltungsbereich des BAT beschäftigt waren. In den Tarifverhandlungen 2015 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurde ein weiterer Schritt der Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe erreicht. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht für den Sozial- und Erziehungsdienst“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte. 26.10.2016–28.10.2016 Walsrode
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F07-1610261
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Fachgruppe Schulen Veränderte Arbeitsbedingungen und deren Auswirkungen auf Schulhausmeister/-innen Herausforderungen an gewerkschaftliche Handlungsfelder Nach wie vor erzeugen bildungspolitische Maßnahmen einen hohen Veränderungsdruck auf die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister. Wir vermitteln Kenntnisse zu den veränderten Schulstrukturen, den damit sich ändernden Verwaltungsstrukturen und zeigen den Zusammenhang und die Wechselwirkung zwischen gesetzlicher, qualitativer und organisatorischer Entwicklung auf. Im Zusammenhang werden gesellschaftspolitische und betriebliche Auswirkungen dargestellt und bearbeitet. Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit werden gestärkt. Ebenso werden rechtliche Kenntnisse und konkrete Gestaltungsmöglichkeiten für Personalräte vermittelt. 06.11.2016–11.11.2016 Walsrode
WA 11161106 09
In Kooperation mit
Bemerkung Auf Wunsch wird Kinderbetreuung organisiert. Zielgruppe Angesprochen sind interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder von PR. Freistellung BU, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG
Veränderte Arbeitsbedingungen im Schulbereich und deren Auswirkungen auf Beschäftigte im Schulsekretariat Herausforderungen an gewerkschaftliche und berufsfachliche Handlungsfelder Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich durch umfassende bildungspolitische und strukturelle Veränderungen der Druck auf die Beschäftigten im Schulsekretariat immer mehr verstärkt. Das Seminar vermittelt Kenntnisse zu veränderten Schulstrukturen und den sich damit verändernden Verwaltungsvorgängen. Es werden gesetzliche, organisatorische und qualitative Entwicklungen in den Fokus genommen. Dabei werden Zusammenhang und Wechselwirkung dieser Veränderungen zu gesellschaftspolitischen und betrieblichen Auswirkungen dargestellt und bearbeitet. Ebenso werden rechtliche Kenntnisse und konkrete Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt und dadurch Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit gestärkt. 06.11.2016–11.11.2016 Walsrode
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WA 11161106 19
In Kooperation mit
Bemerkung Auf Wunsch wird Kinderbetreuung organisiert. Zielgruppe Angesprochen sind interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder von PR. Freistellung BU, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG
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Fachgruppe Gartenbau, Friedhöfe und Forsten
In Kooperation mit
Bemerkung Auf Wunsch wird Kinderbetreuung organisiert. Zielgruppe Angesprochen sind interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Mitglieder von Personalräten sowie Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sowie Mitglieder von PR. Freistellung BU, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG
Gute Arbeit im öffentlichen Grün – gewerkschaftliche Handlungsfelder aufgrund sich verändernder Arbeitsbedingungen Die kommunalen Dienstleistungsbereiche Grünflächenpflege, Friedhofspflege und die Bauhöfe werden nach wie vor von Umstrukturierungsmaßnahmen nicht verschont. Die Bedeutung der demografischen Entwicklung muss dabei auch im Fokus bleiben. Im Seminar informieren wir über die aktuellen gesetzlichen und organisatorischen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf kommunale Strukturen. Zugleich stellen wir deren Zusammenhang und Wechselwirkung im Hinblick auf die gesellschaftspolitischen und betrieblichen Konsequenzen vor. Um letztlich auch die Entscheidungsund Handlungsfähigkeit zu stärken, bieten wir – neben rechtlichen Fakten – auch Tipps zur Gestaltung der Personalratsarbeit im Betrieb an. 13.06.2016–18.06.2016 Undeloh
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Fachgruppe Feuerwehr Aktuelle Themen für die Arbeit der Personalräte und Betriebsräte bei den Feuerwehren Im Seminar soll unter Berücksichtigung aktueller, feuerwehrspezifischer Themen über die Beteiligungsmöglichkeiten und Konsequenzen für die praktische Arbeit informiert werden, um die fachliche Kompetenz und Handlungsfähigkeit der Personalvertretung zu erweitern und zu fördern. 26.09.2016–28.09.2016 Berlin-Wannsee
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BE 11 160926 07
Zielgruppe Angesprochen sind insbesondere Personalräte der Berufsfeuerwehren bzw. mit Zuständigkeit für Berufsfeuerwehren, Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften. Freistellung SU, § 46 Abs. 7 BPersVG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
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Jobcenter Personalratsvorsitzende und Vorstandsmitglieder in Jobcentern Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und Mitgliedern des Vorstands des Personalrats Personalratsvorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Mitglieder des Vorstands sind die gewählten „Sprecher/-innen“ des Kollektivorgans Personalrat. Rechtlich zwar „Gleiche unter Gleichen“, werden an sie von Personalratsgremien dennoch besondere Anforderungen gestellt. Ihnen kommt im Gremium und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein Schaden zugefügt wird. Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle des/der Personalratsvorsitzenden, der Stellvertreter/-innen und der Mitglieder des Vorstands des Personalrats.
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen nach BPersVG Rechtlicher Hintergrund und Aspekte des Handelns von Vorsitzenden, ihrer Stellvertreter/-innen und der Vorstandsmitglieder Was dürfen und was müssen Vorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Vorstandsmitglieder tun, was nicht? Was können Vorsitzende, ihre Stellvertreter/-innen und die Vorstandsmitglieder „allein“ machen, was nicht? Beschlussfassung und Vertretung der gefassten Beschlüsse nach außen (Wirkung, Rechtsfolgen) Besondere Aspekte der Personalratsarbeit in Jobcentern im Rahmen der Beteiligungsrechte (z. B. personelle Angelegenheiten, Zuweisung) Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung und Zuständigkeit der Personalräte in Jobcentern 17.10.2016–19.10.2016 Berlin-Wannsee
F07-1610171
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Jobcenter Arbeitsrecht – Einführung und Überblick für Personalratsmitglieder aus Jobcentern Das Arbeitsrecht für Beschäftigte in Jobcentern ist nicht nur geprägt von den jeweils gültigen Tarifverträgen der Bundesagentur und der Kommunen, sondern auch durch die Rechtsprechung, welche auf der Grundlage von Fallgestaltungen aus den Jobcentern ergangen ist. Ziel des Seminars ist es, die arbeitsrechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der besonderen Aspekte der Anwendung der Gesetze zum Arbeitsrecht in Jobcentern und der aktuellen Rechtsprechung darzustellen und zu vermitteln. Darüber hinaus wird der Zusammenhang zu den jeweiligen Beteiligungsrechten des Personalrats erläutert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsrechts in Jobcentern Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z. B. Arbeitszeitregelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit) Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z. B. ArbZG, ArbSchG usw.) Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 24.10.2016–26.10.2016 Gladenbach
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F07-1610241
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach (GL) ....270,00 € Bemerkung Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
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Jobcenter BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation – Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln des Personalrats. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen damit Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF) ...........450,00 € Walsrode (WA) .......535,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten 12.09.2016–16.09.2016 Saalfeld 17.10.2016–21.10.2016 Walsrode
F07-1609121 F07-1610173
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Jobcenter BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Fundierte Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts sind Voraussetzung für erfolgreiche Personalratsarbeit in Jobcentern. Eine engagierte Interessenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten, bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt. Aufbauend auf dem Seminar „BPersVG für Personalratsmitglieder aus Jobcentern: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem Seminar insbesondere die Beteiligungsrechte des Personalrats und die besonderen Aspekte der Personalratsarbeit vertieft. Die Seminarinhalte in Stichworten: Möglichkeiten der Beteiligung des Personalrats (Mitbestimmung, Mitwirkung, Initiativrecht, Dienstvereinbarung, Einigungsstelle) Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Vertiefung: Allgemeine Aufgaben und Überwachungsfunktion des Personalrats 07.11.2016–11.11.2016 Walsrode 28.11.2016–02.12.2016 Bielefeld-Sennestadt
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F07-1611071 F07-1611281
Seminargebühr: 875,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode (WA) .......535,00 € Bielefeld (BI) ..........520,00 € Teilnahmevoraussetzung Vorherige Teilnahme am PR 1-Grundseminar Jobcenter wird vorausgesetzt. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
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Jobcenter TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick für Personalratsmitglieder aus Jobcentern Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei den Kommunen. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben vom Personalrat. Das setzt gründliche Kenntnisse dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung sowie Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil, speziell orientiert an den Bedarfen der gesetzlichen Interessenvertretung in Jobcentern. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Mosbach (MO) .......285,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen in der Dienststelle 29.08.2016–31.08.2016 Mosbach
F07-1608291
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Jobcenter Jobcenter – TV-BA-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur (TV-BA) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei der Bundesagentur. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personalräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-BA in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Stellung des TV-BA im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den verschiedenen Abschnitten des TV-BA Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifvertrag und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen in der Dienststelle 12.09.2016–14.09.2016 Saalfeld
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F07-1609122
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld (SF) ...........240,00 € Bemerkung: Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
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Jobcenter Jobcenter – Tarifrecht-Aufbau: Arbeitszeitregelungen Der TV-BA und der TVÖD tragen mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit bei. Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über die im TV-BA und im TVÖD getroffenen Vereinbarungen. Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen; die unterschiedlichen diesbezüglichen Regelungen und Begriffe werden detailliert erläutert. Im Mittelpunkt stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienstvereinbarung.
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Bielefeld (BI) ..........275,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Arbeitzeitsgestaltung und Arbeits- und Gesundheitsschutz Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeitszeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeitgestaltung Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Dienstvereinbarungen 23.11.2016–25.11.2016 Bielefeld-Sennestadt
F07-1611231
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Jobcenter Gute Arbeit – Datenschutz in den Jobcentern Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften ist insbesondere in Sozialbehörden wie den Jobcentern ein hochsensibles Thema: So geht es zum einen um die Einhaltung des Datenschutzes in Bezug auf die Leistungsempfänger/-innen, zum anderen gilt es, mit Blick auf die Beschäftigten die aktuellen IT-Programme kritisch zu prüfen. In dem Seminar werden allgemeine Grundlagen zum Datenschutz vermittelt. Der Schwerpunkt der Seminarinhalte liegt jedoch auf der rechtlichen Betrachtung der spezifischen Konstruktion der Jobcenter und der Bewertung der Zuständigkeiten der unterschiedlichen Personalräte wie jene der Bundesagentur für Arbeit, der Kommunen und vor allem die der Jobcenter. Wer hat an welcher Stelle welche Mitbestimmungsrechte? Diese Fragen werden im Seminar geklärt. 24.10.2016–26.10.2016 Berlin-Wannsee
BE 01 161024 03
Seminargebühr: 755,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin (BE) ..............265,00 € Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Personalratsmitglieder aus Jobcentern Arbeit darf nicht krank machen! Das Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten sowie deren Lebensqualität zu erhalten, macht den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu einer wesentlichen Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung in Jobcentern. Um diese Aufgabe bestmöglich ausführen zu können, müssen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bekannt sein. Das Seminar vermittelt Grundlagen dieses Themenfelds und wendet sich an Personalratsmitglieder aus Jobcentern, die sich einen Überblick über den vielschichtigen Aufgabenbereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verschaffen wollen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Säulen und Bestandteile des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Normenhierarchie und rechtliche Grundlagen/Vorschriften Überblick über mögliche betriebliche Maßnahmen zur Verhältnis- und Verhaltensprävention Ziele, Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 21.09.2016–23.09.2016 Undeloh ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
F07-1609211
Seminargebühr: 690,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Undeloh (UN) .........285,00 € Bemerkung Zu den Spezialthemen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeit, Betriebliches Eingliederungsmanagement etc.) des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gibt es weitere vertiefende Seminarangebote. Zielgruppe Angesprochen sind PR und SBV. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX 55
Jobcenter Achtung, ich kann nicht mehr! Sinn und Zweck von Gefahren-/Überlastungsanzeigen in Jobcentern Arbeitsverdichtung und stetig neue Arbeitsanforderungen führen zu wachsenden Leistungsanforderungen an die Beschäftigten in Jobcentern. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich auch der Druck auf die Beschäftigten. Dies wiederum geht oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Vermögens- oder Sachschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können. Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen von Gefahren-/Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es werden neben praktischen Beispielen für Gefahren-/Überlastungsanzeigen auch mögliche Eckpunkte für eine Dienstvereinbarung vorgestellt.
Seminargebühr: 460,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Mosbach (MO) .......160,00 € Walsrode (WA) .......155,00 € Zielgruppe Angesprochen sind PR und SBV. Freistellung § 46 Abs. 6 BPersVG § 96 Abs. 4 SGB IX
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Die Seminarinhalte in Stichworten: Gefahren-/Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Gefahren-/ Überlastungsanzeige Rechtliche und betriebliche Folgen Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Zusammenhang zwischen Gefahren-/Überlastungsanzeige und Arbeits- und Gesundheitsschutz Dienstvereinbarung zur Gefahren-/Überlastungsanzeige 21.01.2016–22.01.2016 Mosbach 17.10.2016–18.10.2016 Walsrode
F07-1601211 F07-1610172
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Jugend Diese Seminare richten sich an Auszubildende, JAVen und jüngere Beschäftigte unter 28 Jahren. GPS 1 – Interesse Macht Politik Für junge Menschen, die aktiv sind oder aktiv werden wollen. Die verstehen wollen, nach welchen Prinzipien unser Leben in Wirtschaft, Betrieb und Gesellschaft funktioniert. Möglichkeiten, Hindernisse und Grenzen der eigenen Lebensvorstellungen Interessenkonflikt und wirtschaftliche Zusammenhänge: Grundzüge des Wirtschafts- und Sozialsystems Nimm’s in die Hand: deine Lebens- und Berufschancen 04.07.2016–08.07.2016 Naumburg
NA 03 160704 03
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrV
GPS 2 – Bildung Macht Gesellschaft Für Aktive, die genauer wissen wollen, nach welchen Prinzipien der Staat und die Gesellschaft, in der wir leben, funktionieren. Wie der Staat die Menschen verändert und die Menschen den Staat verändern Die eigene Rolle in Betrieb und Gesellschaft: (Aus-)Bildung und Chancengleichheit, Mitbestimmung und Demokratie Grundzüge der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik 11.04.2016–15.04.2016 Naumburg 07.11.2016–11.11.2016 Naumburg
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NA 03 160411 03 NA 03 161107 04
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
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Jugend GPS 3 – Globalisierung Macht Chancen
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
Für Aktive, die wissen wollen, welche Kräfte in der Welt wirken – wirtschaftlich, international und sozial. Internationalisierung der Wirtschaft: Konzerne, Finanzmärkte, Weltbank Globale Krisen hautnah: Auswirkungen auf Arbeits- und Lebenswelt Mitbestimmungs- und Gesellschaftsrechte machen uns stark! 13.06.2016–17.06.2016 Naumburg 28.11.2016–02.12.2016 Naumburg
NA 03 160613 01 NA 03 161128 04
„Von Millionär_innen und Tellerwäscher_innen“ – soziale Herkunft und Chancengleichheit Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
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Ein Seminar für alle, die daran zweifeln, dass wirklich „jeder seines Glückes Schmied“ sein kann. Soziale Herkunft und Chancenunterschiede im Licht von Daten und Fakten Staatliches Handeln: Chancenausgleich oder Elitenfestigung? Der Herkunft ein Schnippchen schlagen – z. B. durch Bildung 20.06.2016–24.06.2016 Naumburg
NA 03 160620 04
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Jugend Funktionierst du noch oder rebellierst du schon? IMK Macht und Manipulation im Alltag widerstehen Instrumente erkennen, die in der Öffentklichkeit genutzt werden, um unsere Meinung zu beeinflussen Mit Methoden der Kommunikationsguerilla lernen, die öffentliche Meinungsbildung mitzugestalten Eigene Techniken und Instrumente entwickeln, um humorvoll Widerstand zu leisten 15.08.2016–19.08.2016 Naumburg
NA 03 160815 03
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
Wenn das Chlorhühnchen kommt ... Alles frei im Handel? Alles frei im Handel? Freihandelsabkommen – Chance oder Risiko? Was steckt hinter TTIP, TISA und CETA? Mehr Wachstum und Wohlstand – für wen? Auswirkungen für junge Beschäftigte und die Zukunft der Arbeit 29.01.2016–31.01.2016 Naumburg
NA 03 160129 11
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
„Ich hab’s doch nicht so gemeint ...“ – Alltagsdiskriminierung erkennen und vermindern IMK Für alle, die bei sich und anderen mal genauer hinhören/hinsehen wollen, um „Aus-Versehen-Diskriminierungen“ wahrzunehmen und darauf reagieren zu können. Vorurteile und „witzige Sprüche“ – können wir nicht ohne? Mechanismen und Diskriminierungen kennenlernen – insbesondere: sprachliche Alltagsdiskriminierung Das Konzept „Gewaltfreie Kommunikation“ – was kann ich an meiner Haltung verändern? 04.04.2016–08.04.2016 Naumburg
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NA 03 160404 04
Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
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Jugend Besser Leben mit Tarif 1 – Tarifvertrag und Tarifrecht Für alle, die schon immer mehr über die Entstehung und Umsetzung von Tarifverträgen wissen wollten. Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung BU, SU, § 46 Abs. 7 BPers VG, analog LPersVG, § 37 Abs. 7 BetrVG
Einflüsse von Tarifverträgen auf unsere Arbeitsverhältnisse Wirkung von nationaler und europäischer Rechtsprechung auf unsere Tarifverträge und Bedeutung der Gesetzgebung auf das Tarifrecht Rechtliche Rahmenbedingungen gelten bei Tarifauseinandersetzungen und im Streikfall 25.04.2016–29.04.2016 Naumburg
NA 03 160425 06
„Wir machen das mit den Fähnchen ...“, langweilige Aktionen können wir auch. Wollen wir aber nicht! Ein Seminar für alle, die über aktivierende Aktionen ihre Themen an viele Menschen bringen wollen. Seminargebühr: 825,00 € ver.di-Mitglieder nehmen kostenlos teil. Freistellung Wochenendseminar
Welche Aktionsformen passen zu welcher Gruppe? Theoretische Grundlagen der Aktionsplanung und Durchführung Eigene und fremde Ideen mischen und noch besser machen 11.03.2016–13.03.2016 Naumburg
NA 03 160311 11
lieder und e ver.di-Mitg n: Hinweis: g n ju r fü re ina nge Weitere Sem uszubildendenvertretu A d n u d n Juge e i-jugend.d www.verd fo www.jav.in
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Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Interessenvertretung als Berufung – zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebsund Personalräten Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt. Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisenund Managementkompetenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben: als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten professionell verhandeln. Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
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Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
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Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat Fordern Sie den Spezialprospekt an bei: ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin Margit Hauck Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25
[email protected] www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot Die Termine Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion 16.03.2016 –18.03.2016
Walsrode
IV-1603161
Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern 22.06.2016–24.06.2016
Berlin (Wannsee)
IV-1606221
Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren 12.10.2016 –14.10.2016
Saalfeld
IV-1610121
Wenn der Wind des Wandels weht ... Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten 25.01.2017 –27.01.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1701251
Stratege, Taktikerin, Pokerface ...? Professionell verhandeln 10.05.2017 –12.05.2017
Berlin (Wannsee)
IV-1705101
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
ter“ – ihen sind: nfliktbera e o K sr g r n e h ru c e li b ualifizi tungen terin/betrie Weitere Q nfliktbera tzlicher Interessenvertre o K e h c li b „Betrie der gese ng für Mitglie lieder in Qualifizieru Beschäftigte) ung für Mitg icherungen ild r b re rt e it Fo e – w (und immen“ und Vers en, Banken rt mit.best -angebot „Qualifizie von Kapitalgesellschaft besondere sn a te /d rä e ts .d h b ic u b Aufs ww.verdiazu unter: w d s fo In re e Weit
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Das besondere Angebot
Hinweise und Anmeldeformulare
Praktische Hinweise zur Anmeldung Anmeldeformulare für Interessenvertretungsseminare Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Hinweise zu den Freistellungen Angebot der DB (Anzeige) Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung Anschriften der ver.di-Bildungszentren Abkürzungsverzeichnis Beitrittserklärung/Änderungsmitteilung Impressum ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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Praktische Hinweise zur Anmeldung
DB-Angebot: siehe dazu Seite 70. Wenn Ihr eine zusätzliche Vorabendanreise mit Abendessen und Frühstück wünscht, dann fragt vorher im Bildungszentrum (Kontaktdaten dazu siehe Seite 75) an. Schnell und einfach könnt Ihr Euch online zu den Seminaren anmelden unter:
www.bildungsportal.verdi.de oder
www.verdi-bub.de Für Anmeldungen per E-Mail oder Fax bitte das A5-Anmeldeformular am Kopierer auf 141 % (A4) vergrößern, ausfüllen und absenden.
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Anmeldeformular für Interessenvertretungsseminare Bundesweite Seminare 2016
Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an.
Seminar Nr. Titel
Fax: 0 30 2 63 99 89-25 E-Mail:
[email protected] ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str. 31 10179 Berlin
vom
bis HINWEISE FÜR DAS BILDUNGSZENTRUM (z. B.: vegetarische Kost)
in
PRIVATADRESSE DER/DES TEILNEHMENDEN Frau
Herr
Name MITGLIED DER GEWERKSCHAFT ver.di andere .................................................................... nicht organisiert
Vorname Geburtsdatum Straße/Nr. PLZ/Ort Tel. privat
dienstl.:
E-Mail privat
dienstl.:
FUNKTION(EN) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
ADRESSE DER INTERESSENVERTRETUNG (BR, PR usw.) Firma
DIE TEILNAHME am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am
Straße/Nr. PLZ/Ort
ordnungsgemäß beschlossen.
Telefon Fax
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor.
E-Mail
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung.
Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Hinweis: Die Rechnung des Bildungszentrums wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b + b-Büro/dem ver.di-Bildungszentrum eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht** vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.*** Datum/Unterschrift (Anmeldung) *Nicht Zutreffendes bitte streichen
**Für das Formular siehe auch: www.verdi-bub.de/service/formulare
***Siehe auch: www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18; E-Mail:
[email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde; Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX
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für den Fachbereich Gemeinden 2016
SEMINARE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN
Seminare für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (z. B.: BR, PR, JAV, SBV, MAV usw.)
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Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung des veranstaltenden Bildungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Bildungszentrums möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und dem Bildungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Bildungszentrum vorzunehmen. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Bildungszentrum wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an das veranstaltende Bildungszentrum weiter. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18 E-Mail:
[email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Seminar-Nr.:
Seminartitel: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Name des/der Teilnehmenden: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anschrift des/der Teilnehmenden: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum/Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an.
Seminar Nr. Titel
Fax: 0 30 2 63 99 89-25 E-Mail:
[email protected] ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Bundesweite Seminare und Tagungen Köpenicker Str. 31 10179 Berlin
vom
bis HINWEISE FÜR DAS BILDUNGSZENTRUM (z. B.: vegetarische Kost)
in
PRIVATADRESSE DER/DES TEILNEHMENDEN Frau
Herr
Name MITGLIED DER GEWERKSCHAFT ver.di andere .................................................................... nicht organisiert
Vorname Geburtsdatum Straße/Nr. PLZ/Ort Tel. privat
dienstl.:
E-Mail privat
dienstl.:
FUNKTION(EN) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
ADRESSE DER INTERESSENVERTRETUNG (BR, PR usw.) Firma
DIE TEILNAHME am o. g. Seminar wurde durch das Gremium am
Straße/Nr. PLZ/Ort
ordnungsgemäß beschlossen.
Telefon Fax
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor.
E-Mail
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung.
Branche/Fachbereich ggf. abweichende Rechnungsadresse Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Hinweis: Die Rechnung des Bildungszentrums wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b + b-Büro/dem ver.di-Bildungszentrum eine Kopie der Kostenübernahme/Vollmacht** vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeitgeber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bleibt davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der Anmeldung die umseitig (ggf. auf einer 2. Seite) abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.*** Datum/Unterschrift (Anmeldung) *Nicht Zutreffendes bitte streichen
**Für das Formular siehe auch: www.verdi-bub.de/service/formulare
***Siehe auch: www.verdi-bub.de/seminare/teilnahmebedingungen
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18; E-Mail:
[email protected] Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde; Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210, FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512, Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE90300501101005915754, BIC: DUSSDEDDXXX
ver.di-Seminarangebote ver.di-Seminarprogramm 2016
für den Fachbereich Gemeinden 2016
SEMINARE FÜR GESETZLICHE INTERESSENVERTRETUNGEN
Seminare für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen (z. B.: BR, PR, JAV, SBV, MAV usw.)
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Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmenden die Buchung des veranstaltenden Bildungszentrums. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Bildungszentrums möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem Seminarteilnehmenden und dem Bildungszentrum zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Bildungszentrum vorzunehmen. Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Bildungszentrum wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenvertretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an das veranstaltende Bildungszentrum weiter. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen. Widerrufserklärung Bitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200 40470 Düsseldorf Fax: 02 11/90 46-8 18 E-Mail:
[email protected] Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Seminar): Seminar-Nr.:
Seminartitel: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Name des/der Teilnehmenden: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anschrift des/der Teilnehmenden: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Datum/Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Hinweise zu den Freistellungen Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG und vergleichbarer Paragrafen der Landespersonalvertretungsgesetze Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich weitestgehend auf die Regelungen des BPersVG und der Landespersonalvertretungsgesetze übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem BPersVG Voraussetzung für einen Seminarbesuch. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausgewiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX. Freistellung für Mitglieder von Mitarbeitervertretungen Die Freistellung und Kostenübernahme für die Seminare regeln § 19 Abs. 3 i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG (analog MAVO). Freistellung für Arbeitnehmervertreter/-innen im Aufsichtsrat Die Erforderlichkeit für Seminarbesuche von Aufsichtsratsmitgliedern wurde durch Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt (BGH vom 15.11.82 – II ZR 27/82 -, BGHZ 85, 293). Der Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme ergibt sich aus § 675 i. V. m. § 670 BGB. Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u. a.: • Seminargebühren, • Fahrtkosten, • Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen, bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzulegen. Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebsratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden. Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grundsätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen entsprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie unter https://www.verdi-bub.de/seminare/seminarbeschluss
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
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DB -A nz ei ge
Entspannt zum Seminar – ab 99 Euro hin und zurück Durch eine Kooperation mit der Deutschen Bahn sorgen wir für eine preiswerte Anreise zum Schulungsort – und das mit Ökostrom. Ob zum Seminar an die Küste, in die Berge oder quer durch die Bundesrepublik: Mit unseren Sondertarifen fahren Sie immer günstig (2. Klasse: 99 €; 1. Klasse: 159 €).
www.verdi-bub.de/bahn 70
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Anmeldeformular für Bildungsurlaubsseminare Für Seminare zur (gewerkschafts-)politischen Bildung (Bildungsurlaub)
Bundesweite Seminare 2016
Anmeldung zum Seminar Hiermit melde ich mich verbindlich für das an.
Seminar Nr. Titel
Bitte die Anmeldung dem Bildungszentrum zusenden, in dem das Seminar stattfindet!
bis
in Vorname
ver.di-Mitglied
Nachname
ja, seit:
weiblich
männlich
nein Mitglieds-Nr.
PRIVATE ANSCHRIFT Straße
Mitgliedsbeitrag in Euro
(PLZ) Ort privat
dienstlich
Tel.
/
/
Fax
/
/
E-Mail
/
/
Ich bin ehrenamtlich Ich bin hauptamtlich (Anmeldebedingungen vgl. im Programm „weiter.bilden“)
Geburtsdatum
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS ArbeitBeamter/-in nehmer/-in vollzeitbeschäftigt
Azubi
Freiberufler/-in
erwerbslos
Senior/-in
RECHTSGRUNDLAGE DER FREISTELLUNG VON DER ARBEIT (bitte ankreuzen): Bildungsurlaub des Bundeslandes:
teilzeitbeschäftigt § 37 Abs. 7 BetrVG
Branche/Fachbereich
§ 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG
Ausgeübte Tätigkeit
Tarifurlaub/Freischichten
EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN . . .
§ 7.1.3 SUrIV
. . . in ver.di:
FUNKTIONEN IM BETRIEB
seit (Jahr)
Mitglied im Betriebsrat . . . in anderen Zusammenhängen (Bürgerinitiativen, Vereine, usw.):
Mitglied im Personalrat Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Mich interessiert das Seminar, weil...
Mitglied der Mitarbeiter(innen)-vertretung Gleichstellungsbeauftragte(r) Mitglied im Aufsichtsrat Kinderbetreuung erwünscht
(Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit dem Bildungszentrum abklären.)
Mitglied im Wirtschaftsausschuss
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich als ver.di-Mitglied den satzungsgemäßen Beitrag zahle. Die Teilnahmebedingungen insbesondere die Stornierungsregeln werden von mir akzeptiert. Ich bin damit einverstanden, dass die obigen Angaben nach §§ 4 Abs. 1 i.V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung“ der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.
FÜR SEMINARE NACH BILDUNGSURLAUB
vom
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung.
Ort, Datum
Unterschrift
Ort, Datum
entsendende Gliederung (erforderlich nur bei Seminaren „Aktiv in ver.di“)
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016 ver.di-Seminarprogramm 2016
71 257
Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung Anmeldeverfahren Nach dem Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Einladung zum Seminar wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien, wie: Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare. Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann.
Datenschutzerklärung Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben oder verwendet, sofern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Vertragsverhältnisses (z. B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produktangebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind. Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann anDritte übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklungdes Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden. Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird, können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
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Bundesweite Seminare 2016
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Seminar Nr. Titel
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ver.di-Mitglied
Nachname
ja, seit:
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männlich
nein Mitglieds-Nr.
PRIVATE ANSCHRIFT Straße
Mitgliedsbeitrag in Euro
(PLZ) Ort privat
dienstlich
Tel.
/
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Fax
/
/
E-Mail
/
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Ich bin ehrenamtlich Ich bin hauptamtlich (Anmeldebedingungen vgl. im Programm „weiter.bilden“)
Geburtsdatum
BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS ArbeitBeamter/-in nehmer/-in vollzeitbeschäftigt
Azubi
Freiberufler/-in
erwerbslos
Senior/-in
RECHTSGRUNDLAGE DER FREISTELLUNG VON DER ARBEIT (bitte ankreuzen): Bildungsurlaub des Bundeslandes:
teilzeitbeschäftigt § 37 Abs. 7 BetrVG
Branche/Fachbereich
§ 46 Abs. 7 BPersVG/vgl. LPersVG
Ausgeübte Tätigkeit
Tarifurlaub/Freischichten
EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN . . .
§ 7.1.3 SUrIV
. . . in ver.di:
FUNKTIONEN IM BETRIEB
seit (Jahr)
Mitglied im Betriebsrat . . . in anderen Zusammenhängen (Bürgerinitiativen, Vereine, usw.):
Mitglied im Personalrat Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Mich interessiert das Seminar, weil...
Mitglied der Mitarbeiter(innen)-vertretung Gleichstellungsbeauftragte(r) Mitglied im Aufsichtsrat Kinderbetreuung erwünscht
(Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit dem Bildungszentrum abklären.)
Mitglied im Wirtschaftsausschuss
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich als ver.di-Mitglied den satzungsgemäßen Beitrag zahle. Die Teilnahmebedingungen insbesondere die Stornierungsregeln werden von mir akzeptiert. Ich bin damit einverstanden, dass die obigen Angaben nach §§ 4 Abs. 1 i.V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung“ der Gewerkschaft ver.di und ihrer Bildungsträger mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Bestimmungen zum Datenschutz werden selbstverständlich eingehalten.
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Anmeldeverfahren und Datenschutzerklärung Anmeldeverfahren Nach dem Eingang der Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Einladung zum Seminar wird spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn mit allen erforderlichen Unterlagen zugesandt. Zu beachten ist, dass für die Teilnahme nicht nur die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung ausschlaggebend ist, sondern bei der Auswahl der Teilnehmenden auch weitere Kriterien, wie: Zielgruppe, Inhalt, Gruppenzusammensetzung sowie die Anzahl der bisher besuchten Seminare. Der Rücktritt von einem Seminar ist durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann.
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Anschriften der ver.di-Bildungszentren ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ in Berlin-Wannsee (BE) Koblanckstraße 10 14109 Berlin Telefon: 0 30/80 67 13-0 Telefax: 0 30/80 67 13-5 50 Telefax Seminarverwaltung: 0 30/80 67 13-5 60 E-Mail:
[email protected] Leiter: Michael Walter ver.di-Bildungszentrum „Das Bunte Haus“ in Bielefeld-Sennestadt (BI) Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld Telefon: 0 52 05/91 00-0 Telefax: 0 52 05/91 00-30 E-Mail:
[email protected] Leiterin: Brigitte Stelze ver.di-Bildungszentrum Gladenbach (GL) Schlossallee 33 35075 Gladenbach Telefon: 0 64 62/91 80-0 Telefax: 0 64 62/91 80-80 E-Mail:
[email protected] Leiterin: Ute Hermann ver.di-Bildungszentrum in Mosbach (MO) Am Wasserturm 1–3 74821 Mosbach Telefon: 0 62 61/9 42-0 Telefax: 0 62 61/9 42-1 02 E-Mail:
[email protected] Leiter: Robin Friedl Wirtschaftsleiterin: Anja Kuhn
ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Naumburg – Bildungszentrale der ver.di Jugend (NA) Unter den Linden 30 34311 Naumburg Telefon: 0 56 25/99 97-0 Telefax: 0 56 25/99 97-19 E-Mail:
[email protected] Leiter: Björn Vollers ver.di-Bildungsstätte Saalfeld (SF) Auf den Rödern 94 07318 Saalfeld Telefon: 0 36 71/55 10-0 Telefax: 0 36 71/55 10-40 E-Mail:
[email protected] Leiterin: Carmen Machwirth-Kolle ver.di-Bildungszentrum „Adolph-Kummernuss-Haus“ in Undeloh (UN) Zur Dorfeiche 14 21274 Undeloh Telefon: 0 41 89/8 08-0 Telefax: 0 41 89/8 08-55 E-Mail:
[email protected] Leiter: Dr. Thomas Rapp ver.di-Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode( WA) Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon: 0 51 61/9 79-0 Telefon: Seminarbüro: 0 51 61/9 79-5 59 Telefax: 0 51 61/9 79-5 62 E-Mail:
[email protected] Leiter: Peter Strothotto Wirtschaftsleiter: Hanns-Carsten Höfner
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ver.di-Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden 2016
Abkürzungsverzeichnis Freistellungshinweise BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder SU = § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamtinnen/-beamte und Richter/-innen § 46 Abs. 6 BPersVG = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) § 46 Abs. 7 BPersVG = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) LPersVG = dem BPersVG vergleichbare Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze § 37 Abs. 6 BetrVG = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 37 Abs. 7 BetrVG = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 96 Abs. 4 SGB IX = § 96 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches IX §§ 19/30 MVG o. v. R. = § 19 u. § 30 Mitarbeitervertretungsgesetz oder vergleichbare Regelungen § 670 BGB = § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 10 Abs. 5 BGleiG = § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz
BR = PR = JAV = SBV = MAV = WA = AR = VL =
Gremien Betriebsrat Personalrat Jugend- und Auszubildendenvertretung Schwerbehindertenvertretung Mitarbeiter(innen)vertretung Wirtschaftsausschuss Aufsichtsrat Vertrauensleute
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Impressum
Impressum Herausgegeben von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung · Ressort 4 · Bereich Gewerkschaftliche Bildung Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Fachbereich Gemeinden Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH
ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mbH Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
E-Mail:
[email protected] [email protected] [email protected] Internet: www.bildungsportal.verdi.de www.gemeinden.verdi.de www.verdi-bub.de Verantwortlich: Dina Bösch, Achim Meerkamp Bearbeitung: Katja Nöthen, Heike Werner, Catrin Krüger-Thiemann, Doreen Lindner, Harald Giesecke, Ute Brasch-Dumann, Eva Bindheim Gestaltung: VH-7 Medienküche GmbH, 70372 Stuttgart Druck: apm AG Darmstadt Erschienen im September 2015 W-3388-08-0415 78
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Beitrittserklärung Änderungsmitteilung
Mitgliedsnummer
Ich möchte Mitglied werden ab
Titel/Vorname/Name
0 1 Straße
Hausnummer
PLZ
2 0
Geburtsdatum
Ort Geschlecht
Telefon
E-Mail
Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in
weiblich
männlich
Staatsangehörigkeit
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos
Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Straße
Azubi-Volontär/in-Referendar/in
bis
Schüler/in-Student/in
bis
Praktikant/in
bis
Altersteilzeit
bis
PLZ
(ohne Arbeitseinkommen)
Hausnummer
Ort
Branche
ausgeübte Tätigkeit
ich bin Meister/in – Techniker/in – Ingenieur/in Sonstiges:
monatlicher Bruttoverdienst
Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe
€
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
Ich wurde geworben durch: Name Werber/in
von Mitgliedsnummer
bis
Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
IBAN
BIC
Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbartenB edingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
W-3272-05-1213
Ort, Datum und Unterschrift
zur Monatsmitte zum Monatsende
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer
Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können.
Ort, Datum und Unterschrift
Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Notizen
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www.gemeinden.verdi.de
Klick dich rein – melde dich an www.bildungsportal.verdi.de