Schutz der Beschäftigten durchgesetzt

March 18, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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be wegen F A C H B E R E I C H

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L O G I S T I K

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Foto: Joachim Röttgers

Neue Maschinen bei der Deutschen Post AG

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Schutz der Beschäftigten durchgesetzt

| MENSCHEN . MEINUNGEN . MELDUNGEN

INHALT Titelthema

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Neue Maschinen bei der Post AG: Schutz für Beschäftigte erzielt

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Gute Arbeit gestalten

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AGV Postdienste ist am Zug

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Post für alle

Postdienste

Postpolitik Tarifpolitik

8-9

Post will Nacht zum Tag machen

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Tarifabschluss bei Post-Logistiktöchtern

10-11 Tarifvertrag Zustellteamleiter Weltweit

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Europäisches Betriebsratsforum Uni legt Studie vor

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ETF-Kongress

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ETF-Frauenkongress Service

14-15 Termine IMPRESSUM

bewegen Nr. 06-07/2009 8. Jahrgang Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand: Frank Bsirske, Andrea Kocsis Redaktion: Dr. Sigrun Schmid (verantwortlich), Gabriele Sander, Dr. Helma Nehrlich E-Mail: [email protected] Online-Ausgabe: www.verdi-Fachbereiche.de Redaktionsanschrift: ver.di Bundesverwaltung Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik 10112 Berlin Telefon 0 30/69 56-0 Fax 0 30/69 56-37 62 Erscheinungsweise: 9 Ausgaben pro Jahr Redaktionsschluss: Heft 08-09/2009: 20. August 2009 Heft 10/2009: 24. September 2009 Gestaltung + Layout: alpha print medien AG Druckauflage: 252 000 Herstellung + Druck: apm AG Darmstadt, Kleyerstraße 3, 64295 Darmstadt, www.alpha-print-medien.de

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06-07/2009 | ver.di

NACHRICHTEN

Kurzarbeitergeld für LKW-Fahrer Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) wird der tarifvertraglich gezahlte Bruttolohn zugrunde gelegt. In der Güterverkehrsbranche machen darüber hinaus regelmäßige Zahlungen für Überstunden und Bereitschaftszeiten einen Teil des Verdienstes aus. Das blieb bisher bei der Berechnung des Kug unberücksichtigt. Nun haben sich Spitzenvertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Arbeitgeberverbände der Branche und ver.di darauf verständigt, dass zukünftig bei der Berechnung des Kug der durchschnittliche Entgeltanspruch des Arbeitnehmers der letzten drei Monate vor dem Beginn der individuellen Kurzarbeit herangezogen wird. Damit wird den betrieblichen Realitäten Rechnung getraHeinrich Fritz gen.

Aufsichtsratswahl Filialvertrieb Die Kandidatinnen und Kandidaten von ver.di für die Wahl der Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsrat der Postbank Filialvertrieb AG (Pb FV AG) stehen fest. Auf der Nominierungsversammlung am

Betriebsratswahlen bei PIN Mail AG

16. Juni wurden vorgeschlagen (von links vorn): Ernst Gaupp, Mitglied des Betriebsrates (BR) Pb FV AG, Stuttgart; Wilfried Anhäuser, Vorsitzender Gesamtbetriebsrat (GBR) Pb FV AG; Mario Materne, stellvertretender Vorsitzender des BR Pb FV AG, München; Andrea Hintze, Mitglied des BR Pb FV AG, Berlin; Susanne Bleidt, Mitglied des GBR Pb FV AG, Frankfurt am Main.; Dr. Sigrun Schmid, Bereichsleiterin, ver.di-Bundesfachbereich; Christopher Justin, leitender Angestellter Pb FV AG; Katrin Willnecker, Referentin, ver.diBundesfachbereich; Michael Kelber, Mitglied des BR Pb FV AG, Nürnberg; Günter Effen, Mitglied des GBR Pb FV AG, Essen; Bernd Rose, Mitglied des GBR Pb FV AG, Dortmund und Heike Herold, stellvertretende Vorsitzende des BR Pb FV AG, Hamburg. Nicht auf dem Foto sind Birgit Deppe, stellvertretende Vorsitzende des BR Pb FV AG, Bonn; Sabine Springinsgut und Doris Schreckenberg, Referentinnen, ver.di-Bundesfachbereich. Die Aufsichtsratswahl findet am 24. Februar 2010 statt. Die Arbeitnehmerbank setzt sich zusammen aus fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie einem leitenden Angestellten des Konzerns und zwei Gewerkred schaftsvertretern.

Mitte Mai wurden bei der Pin Mail AG in Berlin Betriebsratswahlen durchgeführt. Alle 13 gewählten Kandidatinnen und Kandidaten sind von der ver.di-Liste. Das ist ein eindeutiges ErBenedikt Frank gebnis.

Ausbildung bei Filialvertrieb AG Am 8. Juni fanden Verhandlungen über die Anzahl der Ausbildungsplätze 2010 im Konzern Postbank statt. Dabei wurde vereinbart, dass das Gesamtausbildungsplatzangebot im Konzern Postbank auf dem Niveau von 2009 fortgeschrieben wird und damit insgesamt 345 Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Hiervon entfallen auf die Postbank Filialvertrieb AG 110 Ausbildungsplätze, was eine Erhöhung um 20 Ausbildungsplätze gegenüber 2009 Thorsten Kühn bedeutet.

Frauennetzwerk

Foto: Christian von Polentz/transit

bewegen

Kandidaten für die Wahl der Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsrat der Postbank Filialvertrieb AG.

Am 11. und 12. Mai kamen in Fulda der Bundesfachbereichsfrauenvorstand und die Sekretärinnen für Frauenarbeit des Fachbereiches Postdienste, Speditionen und Logistik der Landesbezirke zu ihrem jährlichen Netzwerktreffen zusammen. Im Fokus der Diskussion standen die frauenpolitischen Aktivitäten zu den Betriebsratswahlen 2010. Die Teilnehmerinnen betonten, dass es nicht nur wichtig sei, Frauen ihrem Beschäftigtenanteil entsprechend bei der Listenaufstellung und den Betriebsratswahlen zu berücksichtigen, wie es im Paragraf 38 BetrVG geregelt ist. Es sei auch darauf zu achten, dass bei den Freistellungen die Frauen ebenso vertreten sind, damit die glei-

| MENSCHEN . MEINUNGEN . MELDUNGEN

che Teilhabe an den Chancen und Positionen im Betrieb und in den Organen der Interessenvertretung gegeben ist. Sabine Springinsgut

Foto: ver.di

Protest bei DHL Express Germany

Die DHL Express Germany GmbH will ein rigoroses Einsparprogramm auf Kosten der Beschäftigten umsetzen. Neben Standortschließungen plant der Arbeitgeber Entlassungen im Terminal Handling, Outsourcing der Dienste am Samstag und Sonntag, die Fremdvergabe des Bereiches Data Entry sowie eine Flexibilisierung der Arbeitszeit in allen Bereichen. Der Arbeitgeber begründet das mit der schlechten wirtschaftlichen Situation, untermauert das jedoch nicht mit Fakten. Ende Februar hatten der Gesamtbetriebsrat und ver.di Gespräche mit dem Arbeitgeber aufgenommen und eine Beschäftigungssicherung und den Ausschluss von Outsourcing eingefordert. Obwohl es bisher keine Einigung in einem Interessenausgleich und keinen Sozialplan gibt, betreibt der Arbeitgeber die Standortschließungen und spricht Kündigungen aus. Auch andere Instrumente zur Sicherung der Arbeitsplätze, wie beispielsweise Kurzarbeit, wurden nicht angewandt. Ihren Unmut gegen eine Unternehmenspolitik, die respektlos gegenüber den Be-

Tarifabschluss bei Federal Express

schäftigten ist, zeigten Mitarbeiter, Betriebsräte, Vertreter des Konzern- und Gesamtbetriebsrates und ver.di auf einer Kundgebung am 25. Juni in Bruchsal. Sie demonstrierten am Rande einer Konferenz der Betriebsräte von DHL Express Germany und erhielten Unterstützung von Bundesund Landtagsabgeordneten, von Kommunalpolitikern und dem Bürgermeister. Der Arbeitgeber ist nun gefordert, verantwortungsvoll Karin Korthals zu handeln.

Für die rund 1500 Beschäftigten des Express-Dienstleisters Federal Express Europe Inc. hat ver.di einen Entgelttarifvertrag abgeschlossen. Die Löhne und Gehälter steigen um insgesamt 3,4 Prozent. Im Dezember dieses Jahres erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Während der ersten elf Monate werden die Entgelte nicht angehoben. Die

Unterwegs für Arbeitnehmerrechte

und Tarifrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung. Ein Schwerpunkt war auch das Thema Kurzarbeitergeld. Beschäftigten dieser Branche wird eine hohe Flexibilität abverlangt und der Wettbewerb wird oftmals über Löhne und Arbeitsbedingungen ausgetragen. Es galt, ihnen Mut zu machen, sich zu organisieren und mit Unterstützung von ver.di Betriebsratswahlen einzuleiten.

Grundgehälter steigen im Juni 2010 um 1,9 Prozent und im Oktober um 1,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft vom 1. Juli 2009 bis zum 30. November 2010. Während der Laufzeit sind betriebsbedingte Beendigungs- und Änderungskündigungen ausgeschlossen. So konnte, neben den Entgelterhöhungen, eine umfangreiche Beschäftigungssicherung erreicht werden. Der Tarifabschluss bei Federal Express Europe Inc. steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der TarifkommisHermann Völlings sion.

Klage von ver.di gegen GNBZ erfolgreich

In vielen Speditions- und Logistikunternehmen gibt es keine Betriebsräte. Daher war der ver.di-Fachbereich von Ende Mai bis Mitte Juni mit einem Infomobil in Niedersachsen und Bremen unterwegs, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Sie erhielten Handlungshilfen zum Arbeits-

Foto: ver.di

bewegen

Im August 2007 hatte die große Koalition beschlossen, den deutschen Briefmarkt zum 1. Januar 2008 vollständig zu liberalisieren und die Beschäftigten zeitgleich mit einem allgemein verbindlichen Mindestlohn vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Um den Post-Mindestlohn von acht bis 9,80 Euro pro Stunde zu verhindern, hatten die Arbeitgeber von neuen Briefdiensten im Oktober 2007 eine Scheingewerkschaft gegründet. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln stellte am 20. Mai 2009 fest, dass die sogenannte Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) nicht tariffähig ist. Damit wurde ein Beschluss des Arbeitsgerichtes Köln vom 30. Oktober 2008 bestätigt. Auf Antrag von ver.di hatte das Arbeitsgericht Köln bereits am 30. Oktober 2008 festgestellt, dass die GNBZ nicht tariffähig ist. Diesen Beschluss hatte das Arbeitsgericht unter anderem damit begründet, dass der Vorstand der GNZB überwiegend aus Leitungspersonal von Unternehmen der privaten Zustellbranche bestehe, die Arbeitgeberseite in erheblichem Umfang die Mitgliederwerbung übernommen und die GNZB mit finanziellen Zuwendungen unterstützt habe, die GNZB mit rund 1300 Mitgliedern nicht die nötige Durchsetzungsfähigkeit habe und dass die von ihr geschlossenen Tarifverträge Gefälligkeitstarifverträge seien. Gegen diesen Beschluss hatten die GNBZ und der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (NBZ) Beschwerde eingelegt (siehe bewegen 11/2008). Das LAG Köln hat diese Beschwerde nun mit der Entscheidung vom 20. Mai 2009 zurückgewiesen. ver.di bewertet den Beschluss des LAG Köln als positives Signal für starke und unabhängige Gewerkschaften. „Es bleibt dabei: Die GNBZ war und ist nicht tariffähig. Die beiden von ihr im Dezember 2007 geschlossenen Verträge zur Verhinderung des Mindestlohnes sind keine Tarifverträge, sondern Makulatur“, sagte die ver.di-Vize Andrea red Kocsis.

Thomas Warner

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bewegen

| TITELTHEMA

Neue Maschinen bei der Deutschen Post AG

Schutz für Beschäftigte erzielt Bis zum Jahr 2012 stattet die Deutsche Post AG schrittweise ihre Briefzentren mit neuen Maschinen aus. ver.di konnte durchsetzen, dass es für die von der Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Beschäftigten keine Änderungskündigung zur Absenkung der Wochenarbeitszeit gibt. Dieser Schutz gilt für mindestens 18 Monate.

Foto: Joachim Röttgers

Zwei neue Maschinentypen werden in der stationären Bearbeitung der Briefzentren eingeführt: Eine neue Integrierte Anschriftenlese- und Videocodiermaschine (ILVM neu) und eine neue Großbriefsortieranlage (GSA neu). Schrittweise werden die neuen Maschinen in allen Briefzentren installiert. Der Einbau der neuen ILVM hat begonnen. Der Start der neuen GSA ist ab Januar 2010 vorgesehen.

Im November vergangenen Jahres hatte ver.di den Arbeitgeber aufgefordert, in Verhandlungen einzutreten und Schutzregelungen für die von dieser Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Beschäftigten zu vereinbaren (siehe bewegen Heft 4/2009). Nach überaus schwierigen Verhandlungen ist es ver.di gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat gelungen, einen guten Schutz für die Beschäftigten durchzusetzen. Es wurde vereinbart, dass die von der Einführung der neuen Maschinen 4

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betroffenen Beschäftigten mindestens 18 Monate vor Änderungskündigungen zum Zwecke der Absenkung der Wochenarbeitszeit geschützt sind. Dieser Schutzzeitraum von 18 Monaten beginnt mit der Inbetriebnahme der letzten Maschine in dem jeweiligen Briefzentrum. Welche Mitarbeiter von dieser Maßnahme betroffen sind, ist jeweils vor Ort zwischen Niederlassungsleitung und Betriebsrat einvernehmlich festzulegen. Von dieser Vereinbarung zum Schutz vor Änderungskündigungen ausgenommen sind Beschäftigte, die noch nicht länger als zwei Jahre ununterbrochen bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind oder im Sinne des Paragraf 8 SGB IV als geringfügig beschäftigt zählen. Praktisch vollzieht sich der Schutz vor Änderungskündigungen, indem die durch die neuen, kürzeren Maschinenlaufzeiten entstehende Differenz zwischen der arbeitsvertraglichen und der dienstplanmäßigen Wochenarbeitszeit auf ein besonderes individuelles Arbeitszeitkonto gebucht und zu festgelegten Konditionen an anderer Stelle erbracht wird. Wenn zum Beispiel ein Beschäftigter eine arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit von 20 Stunden hat und im Zuge dieser Maßnahme auf einem Dienstplan mit einer Wochenarbeitszeit von 18,5 Stunden eingesetzt wird, dann wird diese Differenz von 1,5 Stunden auf das besondere individuelle Arbeitszeitkonto gebucht. Die entsprechende Buchung erfolgt wöchentlich. Dieses besondere Arbeitszeitkonto, auf dem nur die Minderleistung gebucht wird, die durch die Differenz zwischen der arbeitsvertraglichen und dienstplanmäßigen Wochenarbeitszeit entsteht, wird außerhalb des Arbeitszeitkontos nach dem Tarifvertrag 37 b geführt.

Um eine geschuldete Minderleistung abzubauen, kann der Beschäftigte in einem Dienstplan mit höherer Wochenarbeitszeit vertretungsweise eingesetzt werden bis sein Konto mit der Minderleistung wieder ausgeglichen ist. Das Arbeitszeitkonto kann auch durch Mehrleistungen aus dem Arbeitszeitkonto nach dem Tarifvertrag 37 b oder durch sonstige Freizeitansprüche ausgeglichen werden. Hiervon ausgenommen ist jedoch die gemäß Manteltarifvertrag zu gewährende Anzahl von Freischichten. Sie dienen der Regeneration. Zum Ausgleich der entstandenen Minderleistung können betroffene Beschäftigte auch stunden- oder tageweise in anderen Konzerngesellschaften der Deutschen Post AG arbeiten. Dazu kann allerdings niemand gezwungen werden, sondern dies geht nur freiwillig nach dem entsprechenden Tarifvertrag Nr. 121. An Tagen, an denen der Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgeltes − beispielsweise Krankheit, Urlaub, Sonderurlaub, Fortbildung − von der Arbeit befreit ist, gilt die dienstplanmäßige Arbeitszeit als erbracht. Sollte es sich bei der Arbeitsbefreiung um eine zusammenhängende Kalenderwoche handeln, gilt die arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit als erbracht. Das besondere individuelle Arbeitszeitkonto wird längstens für 18 Monate nach Inbetriebnahme der letzten Maschine in dem jeweiligen Briefzentrum geführt und ist maximal über einen Zeitraum von 21 Monaten auszugleichen. Darüber hinaus kann kein Beschäftigter zum Ausgleich herangezogen werden. In den Briefzentren der Deutschen Post AG arbeiten fast ausschließlich Teilzeitkräfte. Sie wären von einer weiteren Absenkung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit wegen veränderter Maschinenlaufzeiten negativ betroffen gewesen. Dank des jetzt durchgesetzten Schutzes vor einer Änderungskündigung wird keinem Beschäftigten in die Tasche gegriffen. Dieses Verhandlungsergebnis ist nur durch das geschlossene Handeln von ver.di und Betriebsräten möglich geworden. Es ist unser geRolf Bauermeister meinsamer Erfolg!

bewegen

| TITELTHEMA

Gute Arbeit gestalten Susanne Bleidt | Unser GesamtbeGrundsätzlich gilt: Beschäftigte sind triebsrat hat sich auf einer Klausurtabei der Erstellung der Gefährdungsbegung speziell mit psychischen Belastunurteilung mit einzubeziehen, das gen am Arbeitsplatz auseinandergeschreibt das Arbeitsschutzgesetz vor! setzt. Wir haben darauf hingearbeitet, Jeder Beschäftigte sollte sich nicht dass die Mustergefährscheuen, seine Vorgesetzdungsbeurteilung für unseten nach der aktuellen Geren Betrieb so angepasst fährdungsbeurteilung für wurde, dass auch psyseinen Bereich zu fragen chische Belastungen erfasst und sich an seinen Betriebswerden. Weitere Themen rat wenden. sind Belastungen der BeSusanne Bleidt | Die Einführungsanweisung zur Geschäftigten durch langes fährdungsbeurteilung sieht Stehen und schlechtes vor, dass bei festgestellten Raumklima. Ein auffallend psychischen Belastungen, hoher Krankenstand, große das Arbeitsumfeld unterVakanzen bei den Kunden- Susanne Bleidt sucht wird. Dafür gibt es berater- und Filialleiterarein Verfahren, das regelt, dass die Bebeitsplätzen und häufige Beschwerden triebsräte über die Art und Weise der über den immensen Vertriebsdruck bei Durchführung und die Ausführenden den Mitarbeitern im Service und Vermitentscheiden können. Dadurch, dass kauf und den Kundenberatern zeigen, nur Musterregelungen vereinbart wurdass hier Handlungsbedarf gegeben ist. den, sind die Beteiligungsrechte der bewegen | Wie setzt ihr das in Zuörtlichen Betriebsräte und damit ihre sammenarbeit mit den Betriebsräten Gestaltungsräume nicht verbraucht. um und wie werden die Beschäftigten Zunächst haben die Betriebsräte auf eingebunden? den Betriebsversammlungen das Thema Wolfgang Euler | Bei Arbeitsschutzpsychische Belastungen angesprochen. problemen tauschen sich Betriebsräte Beeindruckend war hierbei, wie bewegt und Gesamtbetriebsrat intensiv aus, sudie Beschäftigten waren, weil sie sich in chen gemeinsam nach Lösungen. Bei den anonym vorgetragenen Beispielen der Erprobung neuer Arbeitsmittel bewiedergefunden haben. Hilfreich dabei bewegen | Welche Themen sind für sprechen die Betriebsräte mit den Bewar, dass die Betriebsräte über viele Moeuch dringlich, die über Gefährdungsschäftigten die auftretenden Probleme: nate die Unterschriften unter die vorliebeurteilungen analysiert werden? Wie sie zurechtkommen, was gut und genden Gefährdungsbeurteilungen verWolfgang Euler | In allen Briefzentren was schlecht ist. Die Betriebsräte schiweigerten, mit dem Hinweis, dass psywerden bis zum Jahr 2012 neue Intecken uns dann die Erfahrungsberichte, chische Belastungen nicht erfasst sind. grierte Anschriftenlese- und die wir in die Gespräche mit Aus den ersten Untersuchungen erVideocodiermaschinen dem Arbeitgeber einbringaben sich eindeutige Handlungsaufträ(ILVM neu) und neue Großgen. Der Gesamtbetriebsrat ge. Es wurden Entrümpelungsaktionen briefsortieranlagen (GSA begutachtet gemeinsam durchgeführt, Sackkarren und Stehhilneu) eingeführt. Da geht es bei Betriebsbegehungen fen wurden beschafft. Sehr gut werden um die Ergonomie, die Ausmit dem Arbeitsschutz, von den Beschäftigten die fast in allen stattung der Maschinen mit dem Betriebsärztlichen Betrieben durchgeführten AntistressseSachmitteln – zum Beispiel Dienst und der zuständigen minare angenommen und bewertet. mit Weichtrittmatten – oder Fachabteilung der Zentrale Durch die intensiv geführte Diskussiauch um den Personaleindie Arbeitsmittel. Bei dieser on in den Betrieben ist fast in allen Besatz an den Maschinen. In Gelegenheit finden auch reichen auch der Arbeitgeber der Meider Zustellung beschäftigt Wolfgang Euler Gespräche mit den Benung, dass für die Gesundheit der Beuns die Einführung neuer schäftigten statt. schäftigten einiges verbessert werden Paketzustellfahrzeuge. Hier sind neben Bei Gesprächen mit dem Arbeitgemuss und unterstützt nun Untersuchunder Ergonomie auch die klimatischen ber wird es immer schwieriger positive gen des Arbeitsumfeldes. Die nächste Bedingungen im Fahrzeug Thema. Was Lösungen für die Beschäftigten zu erHerausforderung ist, Maßnahmen zu uns für alle Bereiche mit großer Sorge reichen, da der Kostendruck auf der Arkonzipieren, die das Führungsverhalten erfüllt, ist die ständig zunehmende Leisbeitgeberseite immens hoch ist. Aber verbessern, das als wesentliche Belastungsverdichtung. wir lassen da nicht locker! tungsursache ausgemacht wurde. Foto: privat

Foto: Christian von Polentz/transit

Eine einfache Erkenntnis: Wer sich bei seiner Arbeit wohlfühlt, gute Arbeitsbedingungen hat, ist auch leistungsfähiger und produktiver. Schlechte Arbeitsbedingungen sind häufig an einem erhöhten Krankheitsstand ablesbar. Mit dem Instrument der Gefährdungsbeurteilung – geregelt im Arbeitsschutzgesetz – können alle aus der Arbeit resultierenden Belastungen systematisch erfasst, bewertet und verringert werden. Es geht nicht allein um Lärm, dicke Luft und schlechtes Licht, sondern auch um psychische Beeinträchtigungen wie krank machenden Leistungsdruck. Alle diese gesundheitsgefährdenden Faktoren sind zu reduzieren. Grundsätzlich ist dazu der Arbeitgeber in der Pflicht, in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, unter Einbeziehung der Beschäftigten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist zudem ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Die Arbeitswelt ändert sich ständig, so durch neue Technik, veränderte Produktionsabläufe oder neue Leistungsvorgaben. Wie Betriebsräte mit der Gefährdungsbeurteilung arbeiten, darüber sprach bewegen mit Wolfgang Euler vom Gesamtbetriebsrat der Deutschen Post AG und mit Susanne Bleidt vom Gesamtbetriebsrat der Postbank Filialvertrieb AG.

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06-07/2009 | ver.di

bewegen

| POSTDIENSTE

AGV Postdienste ist am Zug Der Post-Mindestlohn muss rechtssicher werden. ver.di hat den Arbeitgeberverband Postdienste e. V. aufgefordert, beim Bundesarbeitsministerium gemeinsam die Neuverordnung des Post-Mindestlohnes von acht bis 9,80 Euro pro Stunde zu beantragen. Ein solcher gemeinsamer Antrag der beiden Tarifvertragsparteien ist die Voraussetzung dafür, dass der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den Post-Mindestlohn auf Basis des seit 24. April 2009 geltenden neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes neu verordnen kann. Mit einer solchen Neuverordnung könnte der Post-Mindestlohn endlich rechtssicher gemacht und damit auch

verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2008 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ausgeführt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Verordnung des Mindestlohnes für die Briefdienstebranche seine gesetzliche Verordnungs-Ermächtigung überschritten habe, weil es das bis dato geltende Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur ermögliche, die Rechtsnormen eines Tarifvertrages ausschließlich auf alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erstrecken – also auf die sogenannten Außenseiter. Jetzt ist das neue Arbeitnehmer-EntMindestlöhne für Facharbeiter ausgesuchter Branchen sendegesetz in Deutschland in Euro je Stunde in Kraft. Dieses setzt an 9,00 Euro Briefzusteller genau dieser 9,80 Euro Stelle an. Die neu 9,65 Euro Maler und gefasste Ver11,05 Euro Lackierer ordnungskompetenz 9,80 Euro des BundesBaugewerbe 12,85 Euro arbeitsministers trägt der West Ost zunehmenQuelle: WSI-Tarifarchiv den Ausbreitung von in allen Betrieben wirksam durchgeScheingewerkschaften und der gegesetzt werden. benenfalls reklamierten TarifkonkurZiel des Post-Mindestlohnes ist es, renz Rechnung. Nach dem neuen Gedie Beschäftigten in dem vollständig lisetz kann die Rechtsnorm eines Tarifberalisierten Briefmarkt vor Lohn- und vertrages nun auf alle unter seinen GelSozialdumping zu schützen. So hat es tungsbereich fallenden und nicht an ihn die große Koalition im August 2007 begebundenen Arbeitgeber und Arbeitschlossen. Mit überwältigender Mehrnehmer erstreckt werden. Damit trifft heit haben Bundestag und sodann der die durch das Oberverwaltungsgericht Bundesrat der Aufnahme der Branche im Dezember 2008 vorgetragene Beder Briefdienste in das Arbeitnehmergründung nicht mehr zu. Entsendegesetz im Dezember 2007 zuFakt ist: Das Unternehmen Pin Mail gestimmt. Der Tarifvertrag, den ver.di AG in Berlin bezahlt seinen Beschäftigund der Arbeitgeberverband Postdiensten den gesetzlichen Mindestlohn. Eine te e. V. im November 2007 abgeschlosMehrzahl der Unternehmen allerdings – sen hatten, wurde durch Verordnung und hier allen voran die TNT – enthält des Bundesarbeitsministers zum 1. Jaihren Beschäftigten den ihnen zustenuar 2008 auf alle nicht an den Tarifverhenden Lohn von acht bis 9,80 Euro vor. trag gebundenen Arbeitgeber und ArDass der Mindestlohn in weiten Teilen beitnehmer erstreckt. nicht gezahlt wird, belegt auch das ZwiAuch eineinhalb Jahre nach ihrem schenergebnis einer von der BundesInkrafttreten ist die Mindestlohn-Vernetzagentur in Angriff genommenen ordnung immer noch Gegenstand einer Vollerhebung vom März 2009. Basis 6

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dieser Erhebung ist eine behördliche Auskunftsanordnung an die Lizenznehmer. Diese haben außerhalb der Deutschen Post AG mit Stichtag vom 31. Dezember 2008 folgende durchschnittliche Stundenlöhne gezahlt: An Briefzusteller in den alten Bundesländern pro Stunde durchschnittlich 8,23 Euro, in den neuen Bundesländern durchschnittlich 7,09 Euro pro Stunde. Bei den Verteilkräften und Fahrern waren es durchschnittlich 8,55 Euro in den alten Bundesländern und 7,47 Euro in den neuen Bundesländern. Zuständig für die Kontrolle der Mindestlohnverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist die dem Bundesfinanzministerium zugeordnete Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Kontrollen finden auch statt. Mit Verweis auf die verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung allerdings werden die festgestellten Verstöße nicht geahndet. Mit anderen Worten: Wer seine Beschäftigten um den gesetzlich verordneten Lohn prellt, muss derzeit nicht einmal ein Bußgeld fürchten! Vor dem Hintergrund des politischen Wollens der Bundesregierung, nämlich „angemessene Arbeitsbedingungen in einem sich öffnenden Briefmarkt“ sicherzustellen, ist dieser Sachverhalt ein politischer Skandal! Die SPD hat gegenüber ver.di signalisiert, eine entsprechende Neuverordnung des Post-Mindestlohnes zu unterstützen. In der ersten gemeinsamen Antragsbegründung von ver.di und dem AGV Postdienste zur Einführung des Post-Mindestlohnes vom September 2007 steht geschrieben: „Der durch die bisherige Liberalisierung entstandene Wettbewerb in der Branche wird nicht, wie vom Gesetzgeber durch das Postgesetz intendiert, über einen Wettbewerb in der Qualität der Dienstleistungen und Produkte, sondern über einen Wettbewerb bei den Beschäftigungsbedingungen geführt.“ Damit das nicht so bleibt, muss der Post-Mindestlohn rechtssicher werden. Hier ist die Tarifvertragspartei AGV Postdienste am Zug. ver.di erwartet, dass jetzt zügig der gemeinsame Antrag beim Bundesarbeitsminister gesis stellt wird.

bewegen

| POSTPOLITIK

Post für alle! Postdienstleistungen sind keine beliebigen Handelswaren, die angeboten werden, wenn es gerade passt oder sich rechnet. Vielmehr muss es für die Menschen in diesem Land eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen geben. Das hat der Bund zu gewährleisten. So steht es in der Verfassung. Damit das in der freien Marktwirtschaft auch funktioniert, hat der Gesetzgeber zeitgleich mit der Umwandlung der Post von einer Behörde in eine Aktiengesellschaft im Jahr 1995 festgelegt, dass flächendeckend erbrachte Postdienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Geregelt ist das im Umsatzsteuergesetz. Seit dem Jahr 2008 ist der deutsche Postmarkt vollständig liberalisiert. Die Deutsche Post AG ist nicht mehr alleine in der Pflicht, den postalischen Universaldienst zu erbringen. Deshalb hatte die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres eine Neufassung des Umsatzsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Das geschah mit dem Ziel, künftig alle Unternehmen, die flächendeckend und tatsächlich Universaldienstleistungen anbieten, von der Umsatzsteuer zu befreien (siehe bewegen Heft 4/2009).

jene Bundestagsabgeordneten, die aus ländlichen Wahlkreisen kommen. Schließlich gibt es in der Union große Sympathien für den Ansatz, wahlweise nur Briefe oder nur Pakete von der Umsatzsteuer zu befreien. Ausgebremst wurden die marktliberalen Ansätze mancher Abgeordneter der Union – und der FDP in Gänze sowieso – auch durch ein Ende April er-

folgtes Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Steuerfreiheit von PostUniversaldienstleistungen. Das Urteil stellt klar, dass postalische Universaldienstleistungen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, von der Umsatzsteuer zu befreien sind. Damit hat auch der Europäische Gerichtshof der Weltsicht der FDP, die Umsatzsteuerbefreiung sei eine Unternehmenssubvention, eine klare Absage erteilt. Diese Rechtssprechung in der Europäischen Union wird in dem nach der Bundestagswahl wieder auflebenden Gesetzesvorgang zur Umsatzsteuerbefreiung zu berücksichtigen sein. Für ver.di ist und bleibt klar: Wir kämpfen weiterhin für einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Universaldienst im Interesse der Bevölkesis rung und der Beschäftigten.

Im Mai 2009 allerdings hat sich die große Koalition darauf verständigt, diese Gesetzesänderung in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr vorzunehmen. Hintergrund hierfür sind nach Einschätzung von ver.di Differenzen zwischen der SPD und Teilen von CDU/CSU über den Umfang eines künftig von der Umsatzsteuer befreiten Universaldienstes. Die SPD legt als Voraussetzung einer Umsatzsteuerbefreiung den Maßstab eines umfassenden Universaldienstes an. Das gilt sowohl für die Produkte, sprich ein umfassendes Angebot von Briefund Paketsendungen, als auch für den räumlichen Bezug, wonach es einer bundesweiten Versorgung bedarf. Die Linie von CDU/CSU ist weniger klar. Der Wirtschaftsflügel der Union würde sich am liebsten der europarechtswidrigen Position der FDP anschließen und die Umsatzsteuerbefreiung ganz abschaffen. Das Augenmerk auf die flächendeckende Versorgung richten vor allem

Foto: ver.di

Entscheidung fällt nach der Bundestagswahl

Ob es sich rechnet, Briefe und Pakete auch in Kleinstädten und ländlichen Gebieten zuzustellen, darf laut Verfassung nicht die Frage sein.

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bewegen

| TARIF

Post will Nacht zum Tag machen Wer abends oder nachts in Schicht arbeitet, muss auf Vieles im familiären und sozialen Leben verzichten und unterliegt besonderen physischen Herausforderungen. Dafür erhalten die Beschäftigten unter anderem Freischichten und Zuschläge. Seit über 25 Jahren bestehen zur Humanisierung des Schichtdienstes in den Brief- und Paketzentren der Post die Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende (REVAS). Im Zusammenhang mit der Forderung der Deutschen Postgewerkschaft, Beeinträchtigungen des

Leistungsvermögens der Beschäftigten im Nacht- und Schichtdienst zu reduzieren, verpflichtete sich das Bundespostministerium, dafür eine entsprechende Regelung zu schaffen. In der darauf folgenden Verfügung des Bundespostministeriums vom 11. Oktober 1983 heißt es unter anderem: „Die

schneller eintretende Ermüdung soll ebenfalls im Rahmen der Personalbemessung durch – gegenüber dem Tagesdienst – höhere Erholungszeiten ausgeglichen werden. Der Sinn und die Berechtigung dieser zusätzlichen Erholungszeiten besteht darin, die aktuelle Ermüdung zu überwinden und das Leistungsvermögen für die Fortführung der Arbeiten innerhalb einer Schicht wieder herzustellen.“ Mit der Verfügung wurden entsprechende Regelungen für Arbeitsleistungen im Schichtdienst mit Früh- und Spätstunden und Arbeitsleistungen im Schichtdienst in den Nachtstunden festgelegt. Für den Schichtdienst in den Nachtstunden ist die dort eintretende schnellere Ermüdung durch eine zusätzliche Erholungszeit (REVAS-Pause) von sechs Minuten pro Nachtstunde auszugleichen. Die Erholungszeiten nach den REVAS sind zu Kurzpausen oder in Kombination mit anderen Erholungszeiten zu Pausen zusammengefasst zweckentsprechend in den Dienstplänen festgelegt worden.

Streichung der REVAS ist unplausibel Nun hat die Deutsche Post AG angekündigt, die Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende zum 1. Juli 2009 zu streichen. Das erfolgte mit der Begründung, sie seien „weder erforderlich noch zeitgemäß“. Alle, die Schichtdienste in den hoch technisierten Brief- und Paketzentren leisten, wissen, dass die Belastung der Beschäftigten seit der Einführung der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende 1983 dramatisch zugenommen hat, bedingt durch die Arbeitsverdichtung durch neue, immer schnellere Maschinen, und immer kürzere und häufigere Nachtschichten. Damit sind Erholungszeiten notwendiger denn je. Da REVAS-Pausen bezahlte Arbeitszeiten sind, hätte ihre Streichung auch zur Folge, dass die Arbeitszeit in der Nacht um zehn Prozent steigt und damit der Leistungsdruck. 8

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| TARIF

Arbeitswissenschaftlich ist belegt, dass der Mensch einem Leistungstief zwischen null Uhr und sechs Uhr unterliegt. Da sich dieses Leistungsmuster auch im Verlauf mehrerer aufeinander folgender Nachtschichten nur unwesentlich ändert, ist schließlich ein Abfall der Leistungsbereitschaft, der Produktivität, der Konzentration, der Aufmerksamkeit und auch des Befindens der Beschäftigten in dieser Zeit belegbar. Diese Erkenntnis galt bei der Deutschen Post AG auch noch am 1. Dezember 2005. Zu diesem Zeitpunkt wurde unter dem Geschäftszeichen 995/103 angewiesen: „Die Gründe für die Einführung von REVAS, die Zweckbestimmung und die Anspruchsvoraussetzungen bestehen unverändert fort.“ Diese Zusage ist mindestens bis zum 31. Dezember 2010 gültig. Eine Aufhebung der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende durch die Deutsche Post AG würde eine willkürliche Maßnahme darstellen, der keine plausible Begründung zugrunde liegt. Die Aufhebung der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende hält auch einer juristischen Prüfung nicht stand. Für uns gilt: Zusagen sind wie Verträge einzuhalten. Daraus ergibt sich auch ein Anspruch auf Fortbestand der Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Schichtdienstleistende, da hier eine Gesamtzusage der Deutschen Post AG gegenüber den Beschäftigten besteht. Die Beschäftigten müssen darauf vertrauen können, dass zugesagte Leistungen von der Deutschen Post AG erbracht werden. Die Rechtssprechung hat bestätigt, dass eine Gesamtzusage an alle Arbeitnehmer des Betriebes oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen eine in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers darstellt, bestimmte Leistungen erbringen zu wollen. An eine Gesamtzusage ist der Arbeitgeber gebunden.

Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmungspflicht Die von den Beschäftigten in Anspruch genommene Zusage der Deutschen Post AG stand nie unter einem Widerrufsvorbehalt. Auch daher ist die Deutsche Post AG daran gebunden. Darüber hinaus sind die REVAS-Pausen in Dienstplänen als Pausen ausgewiesen und mit den Betriebsräten im Mitbestimmungsverfahren vereinbart. Da mit Anweisung vom 1. Dezember 2005 eine Fortgewährung der REVAS bis zum 31. Dezember 2010 zugesagt ist, besteht die Mitbestimmung des Betriebsrates zur zeitlichen Lage von bezahlten Kurzpausen. Das bestätigte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Jahre 2003. Die Betriebsräte und ver.di kritisieren deutlich die beabsichtigte Aufhebung der REVAS-Zeiten. Unsere Position ist klar: Die REVAS-Pausen dienen der Humanisierung der Nachtarbeit. Mit der Zusage vom Dezember 2005 haben Beschäftigte in der Nachtschicht einen Anspruch darauf. Das wird ver.di für die Mitglieder, wenn nötig, auch einStephan Teuscher klagen!

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Arbeitgeber ist an seine Gesamtzusage gebunden

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Warnstreiks brachten Erfolg

Foto: ver.di

Tarifabschluss bei Logistiktöchtern im Postkonzern

Die Logistikunternehmen DHL Home Delivery GmbH und Fulfilment Plus GmbH haben bundesweit zehn Standorte. Sie sind unter anderem zuständig für den Versand an Privatkunden von Tchibo oder Amazon. Für die rund 1400 Beschäftigten verhandelte ver.di von Ende April bis Ende Mai 2009 die Entgelttarifverträge. Im Jahre 2007 konnten erstmals für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der DHL Home Delivery GmbH – damals noch DHL Fulfilment – und der Fulfilment Plus GmbH ein Mantel-

tarifvertrag und Entgelttarifverträge abgeschlossen werden. Damit endete der jahrelange tariflose Zustand für beide Gesellschaften. Die Arbeitsund Einkommensbedingungen der Beschäftigten wurden auf ein stabiles Fundament gestellt. Durch nun gleiche Standards konnten die Arbeitgeber die Standorte untereinander nicht mehr ausspielen. Und es wurde eine Stärkung des gewerkschaftlichen Organisationsgrades erreicht. Dies hat sich bei dem diesjährigen Tarifabschluss bezahlt gemacht.

Als in der zweiten Verhandlungsrunde deutlich wurde, dass die Arbeitgeber nicht bereit waren, ein vertretbares Angebot vorzuschlagen, legten Beschäftigte der DHL Home Delivery GmbH in Hessen, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeitlich befristet ihre Arbeit nieder. Vor dem Hintergrund der Warnstreiks konnte in der dritten Verhandlungsrunde der Durchbruch erzielt werden. Die Tabellenentgelte erhöhen sich mit dem Abschluss um knapp fünf Prozent. Da neben den prozentualen Erhöhungen Mindesterhöhungsbeträge von 40 Euro im ersten und 45 Euro im zweiten Schritt vereinbart wurden, steigen die Entgelte in den unteren drei Entgeltgruppen – Stufen eins bis drei – um bis zu 5,9 Prozent. Damit wurden ein wichtiger struktureller Effekt erzielt und einer weiteren Lohnspreizung zwischen unteren und oberen Entgeltgruppen entgegengewirkt. Außerdem konnte für Beschäftigte mit Besitzstandszulagen neben den Tabelleneffekten – Abbau von Besitzstandszulagen – zusätzliche Einmalzahlungen von bis zu 570 Euro vereinbart werden, wenn sie weder unmittelbar über die Lohnerhöhung noch mittelbar über die variable Vergütung von den erhöhten Zahlbeträgen profitieren. Hermann Völlings

Tarifvertrag Zustellteamleiter Die Vergütung für Zustellteamleiter im Briefbereich wurde tarifvertraglich neu geregelt. In der Paketzustellung gab es bisher diese Funktion nicht. Die Tätigkeit des Zustellteamleiters wurde nun auch auf den Paketbereich übertragen. Die Regelungen sind am 1. Juli in Kraft getreten. Im Tarifvertrag wurde vereinbart, dass die Funktion des Zustellteamleiters – früher Gruppenführer – im Briefbereich in Zustellstützpunkten ohne Leitungsfunktionen und ausgelagerten Zustellstützpunkten mit bis zu 75 Zustellbezirken eingerichtet werden können. Einem Zustellteamleiter in den Zustellstützpunkten werden sechs bis elf Zustellbezirke zugeordnet, inklusive sei10

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nes eigenen Zustellbezirkes. Für den Paketbereich wurde festgelegt, dass in den Zustellbasen und in abgesetzten Zustellbasen die Funktion eines Zustellteamleiters eingerichtet werden kann. Zusätzlich kann in den Zustellbasen mit einem so genannten „Servicepoint“ die Funktion für einen zweiten Zustellteamleiter eingerichtet werden. Die Zustellteamleiterinnen beziehungsweise

die Zustellteamleiter üben Tätigkeiten zur Unterstützung der Zustellstützpunktleitung oder der Zustellbasenleitung aus, wie beispielsweise die Anwesenheitskontrolle und die Weiterleitung der Geschäftspost. Zustellteamleiter haben keine personellen Entscheidungsbefugnisse, dafür sind die Zustellstützpunktleitungen oder Zustellbasenleitungen zuständig.

Freiwillige Übernahme der Tätigkeit Die Übernahme der Tätigkeiten eines Zustellteamleiters oder seines Vertreters ist freiwillig. Sie kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat been-

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| TARIF / JUGEND

det werden. Die Beendigung darf nicht sanktioniert werden.

Deutlich höhere Vergütung Die Vergütung erhöht sich bis zu 60 Prozent. Sie wurde von der Vergütung der Einsatztage umgestellt auf eine Monatsvergütung. Der Gruppenführer in der Briefzustellung erhält bei Zuordnung von sechs Zustellbezirken eine monatliche Vergütung in Höhe von 100 Euro. Für jeden weiteren Zustellbezirk steigt die Vergütung um 20 Euro, somit auf maximal 200 Euro bei elf Zustellbezirken, inklusive des eigenen Zustellbezirkes. Die Vertreter erhalten arbeitstäglich für jeden zugeordneten Zustellbezirk einen Euro, maximal jedoch die Vergütung des Zustellteamleiters. Das bedeutet, dass der Vertreter eines Zustellteamleiters von zehn Zustellbezirken an 20 Arbeitstagen ebenfalls 200 Euro erhält. Die Zustellteamleiter in der Paketzustellung erhalten monatlich pauschal 200 Euro, eine Vertretung findet hier nicht statt. Beamtinnen und Beamten, die eine Funktion als Zustellteamleiter übernehmen, werden 86 Prozent der genannten Beträge gezahlt.

Regelung der Entgeltfortzahlung Eine weitere Verbesserung stellt die Regelung zur Entgeltfortzahlung dar. Sofern die Ausfalltage bei Urlaub, Fortbildung, Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes nicht einen Kalendermonat umfassen und die Tätigkeit des Zustellteamleiters mindestens an einem Arbeitstag im Kalendermonat tatsächlich ausgeübt wird, wird die Vergütung weiter gewährt.

Vergütung in Arbeitszeitkonten Das Verhandlungsziel, neben der Vergütungserhöhung erneut einen Freizeitanspruch zu vereinbaren, konnte nicht durchgesetzt werden. Jedoch erfolgt mit der Vergütung keine Gegenrechnung in den Zustell-Arbeitszeitkonten. Damit wird in der Zustellung die benötigte Arbeitszeit in Ist-Zeit erfasst. Eine Erhöhung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit ist damit Stephan Teuscher ausgeschlossen.

Nachwuchskräfte bei der Post DHL Das Ausbildungsjahr geht zu Ende. Die Situation bei der Übernahme der ausgebildeten Fachkräfte ist unbefriedigend. Die Deutsche Post DHL bot lediglich ein halbes Prozent mehr Übernahmen an, als im Ausbildungspakt vereinbart. Bei der abschließenden Verhandlung zur Übernahme der Nachwuchskräfte in diesem Jahr im Konzern Deutsche Post DHL am 10. Juni erklärte der Arbeitgeber, seiner Verpflichtung aus dem Ausbildungspakt nachzukommen und von den 1563 ausgebildeten jungen Menschen mindestens 30 Prozent zu übernehmen. Zudem hätten jene, die mobil seien, eine sehr gute Chance, einen unbefristeten Arbeitsplatz mit einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden zu erhalten. Der Arbeitgeber schätzt 1238 von den 1563 Ausgebildeten als persönlich und fachlich für eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis geeignet ein. Insgesamt 477 ausgebildeten Fachkräften bietet nun die Deutsche Post DHL eine unbefristete Übernahme in eine Vollzeitbeschäftigung an. Das sind stolze 0,5 Prozent mehr als im Ausbildungspakt festgeschrieben. 100 von ihnen erhalten das Angebot, in der Zustellung unbefristet beschäftigt zu werden mit einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden. Das Beschäftigungsan-

mit uns. sicher. Azubi-Sonderaktion bis 31. März 2010 GUV/FAKULTA-Mitglied werden und bis 31.12.2010 keinen GUV/FAKULTA-Beitrag bezahlen

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gebot gilt jedoch nicht in ihrer derzeitigen Niederlassung, sondern in den Niederlassungen Brief Karlsruhe, Stuttgart, Reutlingen und Ravensburg. Diese 100 Nachwuchskräfte müssen sich im Rahmen einer „Jobbörse“ bewerben. Die Niederlassungen wählen nach dem Best-Eignungs-Verfahren unter den eingegangen Bewerbungen aus. Ein befristetes Angebot zwischen sechs und 24 Monaten in einer Vollzeitbeschäftigung wird 476 ausgebildeten Fachkräften unterbreitet. 83 Ausgebildete werden eine weiterführende Ausbildung im Konzern absolvieren. Im Ergebnis erhalten 202 der Ausgebildeten, die persönlich und fachlich für eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis geeignet sind, kein Angebot vom Konzern. Teilzeitangebote, wie in den vergangenen Jahren, schloss der Arbeitgeber nicht aus. Insgesamt ist die Übernahmesituation sehr unbefriedigend, insbesondere in den Tochtergesellschaften. Der Arbeitgeber war nicht bereit, über das von ihm unterbreitete Angebot hinauszugehen und verwies auf die schwierige wirtschaftliche Situation in Deutschland. Ein Totschlagargument. Die Jugendvertretungen und Betriebsräte werden sich gemeinsam mit ver.di weiter für bessere Perspektiven der ausgebildeten Fachkräfte einsetzen. Dabei hat die unbefristete Weiterbeschäftigung in Vollzeit Priorität. Thorsten Kühn

Besonderer Schutz für Auszubildende. Auszubildende tragen vom ersten Tag der Ausbildung an eine hohe Verantwortung. Nicht alle Risiken am Arbeitsplatz sind abgesichert. Schnell ist ein Schaden verursacht oder Unfall passiert. Das kann teuer werden, wenn der Arbeitgeber Schadensersatz verlangt. Hier bieten ver.di und die GUV/ FAKULTA einen besonderen Schutz an: Von Rechtsschutz über Schadensersatzbeihilfe und Notfallunterstützung für 21 Euro Jahresbeitrag der GUV/FAKULTA zusätzlich zum ver.di-Mitgliedsbeitrag. Wer von den Auszubildenden bis zum 31. März 2010 Mitglied von ver.di und der GUV/ FAKULTA wird, erhält bis Ende nächsten Jahres diesen Schutz kostenlos. Mehr Informationen über die ver.diLandesbezirke oder über die Hotline der GUV/FAKULTA 0 18 01/22 44 22.

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| WELTWEIT

Europäisches Betriebsratsforum bisher in den Schubladen der Manager lagen. Von Respekt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sei in den Ländern nicht viel zu spüren. Nur Resultate und die Interessen der Aktionäre ständen offenbar im Mittelpunkt des Handelns einiger Manager. Die Leidtragenden seien die Beschäftigten und ihre Familien, die keineswegs die Verantwortung für die Krise tragen, so das Fazit von Elmar Kallfelz, dem Vorsitzenden des EBRF. Andrea Kocsis forderte vom Konzern Deutsche Post DHL, als einen der größten Arbeitgeber in Europa und der Welt, seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung nachzukommen. Die Mitglieder des EBRF verabschiedeten ein Statement, das sie dem Konzernvorstand übergaben. Darin verlangen sie von ihm ein neues Denken, das die Belange der Beschäftigten stärker in

Foto: EBRF

Das Europäische Betriebsratsforum (EBRF) des Konzerns Deutsche Post DHL befasste sich in seiner Sitzung Anfang Juni mit der Politik des Unternehmens in der Wirtschaftskrise und den Folgen für die Beschäftigten. An der Beratung nahmen auch Vertreter der internationalen Gewerkschaften UNI und ETF und die ver.di-Vize Andrea Kocsis teil. Die Länderberichte der Mitglieder des EBRF zeigten deutlich, dass massive Restrukturierungsmaßnahmen, Fremdvergabe im Inland und ins Ausland, Entlassungen, Arbeitsverdichtung und Einschränkungen bei Sozialleistungen im Konzern gängige Praxis sind. Vor allem die Senkung von Personalkosten scheint als geeignetes Mittel zur Krisenbewältigung gesehen zu werden. Zudem werde die Krise als Vorwand genommen, um weitere Maßnahmen umzusetzen, die

Die Mitglieder des Europäischen Betriebsratsforums des Konzerns Deutsche Post DHL fordern Respekt für die Beschäftigten.

UNI legt Studie vor „Ich bin alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern im schulpflichtigen Alter. Ich nahm eine Stelle als Zustellerin bei Selekt Mail und Sandd an. Offiziell arbeite ich dienstags, donnerstags und freitags, aber in Wirklichkeit ist es mehr als ein Nebenjob. Ich verdiene drei Euro pro Stunde. Ich glaube nicht, dass ich über die Unternehmen versichert bin. Es ist schon seltsam. Da arbeitet man für das Unternehmen und gewisse Dinge, wie einen Regenmantel, muss man aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt auch für Fahrräder.” So beschreibt eine Postzustellerin in den Niederlanden ihre Lage. Wie ist das im 21. Jahrhundert überhaupt möglich? 12

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Der Frage geht die Studie der UNI Global Union auf den Grund. Sie basiert auf Fallstudien von Ländern, in denen die Liberalisierung erfolgte und von Ländern, die dabei sind, diese zu verhindern. Im ersten Teil der Studie werden die treibenden Kräfte der Liberalisierung und das einzelstaatliche Umfeld untersucht und es wird analysiert, wie einstmals staatliche Postdienstebetreiber auf die Marktöffnung vorbereitet wurden. Weitere Themen sind Formen und Stadien der Liberalisierung und Privatisierung sowie die Rolle der Regulierungsbehörden. Im zweiten Teil werden die Auswirkungen der Liberalisierung betrachtet: Wie viel Wettbewerb tatsächlich auf

den Mittelpunkt rückt. Der Konzern solle intelligente Wege gehen. Betriebsbedingte Kündigungen seien keine Handlungsoption. Alle Möglichkeiten einer anderweitigen Unterbringung betroffener Beschäftigter im Konzern seien zu prüfen und zu nutzen. Ein möglicher Personalüberhang solle für die Qualifizierungsoffensiven mit Blick auf den erwarteten Aufschwung genutzt werden. Bei transnationalen und nationalen Vorhaben erwarte das EBRF vom Management, dass die zuständigen Arbeitnehmervertretungen in den Ländern frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die Arbeitsgesetze der Länder seien einzuhalten und sozialverträgliche Lösungen im respektvollen und lösungsorientierten Dialog zwischen den Sozialpartnern zu vereinbaren. Fremdvergabe im Inland und ins Ausland verböten sich als Ausweg aus der Krise. Niedriglöhne und unzumutbare Arbeitsbedingungen dürften keine Unterstützung durch einen der größten Arbeitgeber erfahren. Es müsse eine Rückbesinnung auf nachhaltige Werte der Unternehmensentwicklung erfolgen und die Managerbezüge müssten sich daran orientieren. Weiter solle die Deutsche Post DHL globale Mindeststandards zu den Arbeitnehmerrechten mit den internationalen Gewerkschaften vereinbaren (siered he bewegen 05/2009).

dem Postmarkt existiert, die Auswirkungen auf die nationalen Postdienstebetreiber, die Anzahl der Wettbewerber, ihr Marktanteil und der Effekt des „Sahne-Abschöpfens“. Weiter werden die Auswirkungen auf die Beschäftigung untersucht und die Auseinandersetzungen der Gewerkschaften mit dem Liberalisierungsprozess. Die Studie belegt das Versagen der Liberalisierungsstrategie, die zu erhöhter Arbeitslosigkeit, verschlechterten Arbeitsbedingungen und schlechterem Service für Kunden geführt hat. Die UNI fordert daher die EU auf, einen Aufschub der dritten Postdiensterichtlinie einzuleiten und eine gründliche Debatte darüber zu führen. Die Studie ist abrufbar unter http://www.presseportal. ch/go2/UNIglobalunionger red

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| WELTWEIT

Fotos: ETF

Ein Europa der Arbeitnehmer

Die Delegierten legten die Schwerpunkte in der gewerkschaftlichen Arbeit auf europäischer Ebene für die nächsten vier Jahre fest.

„Starke Gewerkschaften für nachhaltifahrtsstaatlichen Politik, einer aktiveren gen Verkehr“ – unter diesem Motto Arbeitsmarktpolitik sowie der Stärkung fand vom 27. bis 29. Mai 2009 in Portusozialer Grundrechte gegenüber den gal der Kongress der Europäischen Marktfreiheiten. Transportarbeiter-Föderatibewegen | Was bewegte on (ETF) statt. Die Delegierdie Kongressteilnehmer beten der Mitgliedsgewerksonders? schaften debattierten FolHarald Meyer | Das Lohngen von Krise und Globaligefälle in der EU und der sierung. Kompromiss zur EU-DienstAuf dem Kongress dabei leistungsrichtlinie. Diese war auch Harald Meyer, sorgen dafür, dass in den Mitglied des ver.di-Bundeswestlichen Ländern Löhne fachgruppenvorstandes Speditionen, Logistik und Kugnadenlos unterboten und rier-, Express-, Paketdienste die Arbeitsbedingungen Harald Meyer drastisch verschlechtert und Betriebsratsvorsitzender der BLG Autoterminal Hamburg werden und die Kollegen aus den neuen Mitgliedsstaaten dazu missbraucht GmbH & Co. KG. bewegen sprach mit werden, um Sozialstandards weiter abihm über Eindrücke und Arbeitsergebnisse des Kongresses. zusenken. Zudem kommen im Windschatten der Krise Arbeitnehmerrechte, bewegen | Wie hast Du Dich unter die wir erfolgreich erstritten und verteiden Delegierten aus 33 europäischen digt haben, unter Druck. Ländern als ver.di-Vertreter gefühlt? Harald Meyer | Für mich war es der bewegen | Welche Strategie können erste internationale Kongress dieser wir dagegensetzen? Größe. Trotz Sprachbarrieren fühlte ich Harald Meyer | Das Zaubermittel ist mich Zuhause. Es ist beeindruckend, das Gleiche, wie seit Beginn der Gewie groß die Gemeinsamkeiten zwiwerkschaftsbewegung: Solidarität. schen den Mitgliedsgewerkschaften Eduardo Chagas, der Generalsekretär sind. Ich konnte feststellen, dass ver.di der ETF, hat es in seiner Eröffnungsrede einen sehr guten Namen bei den euroauf den Punkt gebracht. Wir müssen in päischen Gewerkschaften hat. Unsere der ETF ein starkes Netzwerk von starAnträge erhielten große Zustimmung, ken Gewerkschaften bilden. Mit dieser vor allem der Antrag „Für ein soziales Kraft wird es gelingen ein „Europa der Europa“. Er benennt die Defizite in der Arbeitnehmer“ zu bilden. Der Kongress Wirtschafts-, Sozial-, Lohn- und Steuergibt mir Hoffnung, dass wir auf dem politik der EU, die zu sozialen Spannunrichtigen Weg sind. gen führten und beschreibt ein alternabewegen | In welche Richtung zielen tives Wirtschafts- und Sozialmodell, gedie wesentlichen Kongressbeschlüsse? prägt von einer verbesserten wohl-

Harald Meyer | Wir haben Arbeitsschwerpunkte für die nächsten vier Jahre festgelegt. Wir brauchen in der EU im Transportgewerbe verbindliche gute Sozialstandards. Sonst bleibt ein Sozialer Dialog wirkungslos. Und wir brauchen auch außerhalb der EU gute Sozialstandards. Die ETF will die Vorschläge zur Umsetzung ihrer Strategie zu „nachhaltigem Verkehr“ gegenüber der Kommission, dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union vertreten. Die Verkehrspolitik hat sich bisher vorrangig auf die Liberalisierung und Schaffung eines Binnenmarktes für alle Verkehrsträger konzentriert. Das hat zu einem Verkehrssystem geführt das weder ökologisch noch nachhaltig und schon gar nicht fair ist. Die ETF verlangt die Analyse der sozialen Folgen daraus und fordert eine Politik, die auf ein ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltiges Verkehrssystem“ in ganz Europa zielt.

Die ETF, 1999 gegründet, ist die regionale Sektion der Internationalen Transportarbeiterföderation (ITF) und Teil des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB). Die ETF vertritt aktuell 2,5 Millionen Mitglieder aus 223 Gewerkschaften in den Transportbereichen in über 40 Ländern. Die ETF ist in Sektoren, u. a. zum Straßenverkehr und der Logistik, gegliedert. Die Europäische Transportarbeiter-Föderation ist anerkannter Partner im Sozialen Dialog, in dem sie Arbeitnehmerinteressen auch im EU-Gesetzgebungsprozess wahrnimmt.

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| WELTWEIT / SERVICE

Gleichstellung im Verkehrsgewerbe

TERMINE AHLEN: BeG Senioren Münsterland-Süd

Berufe und Beschäftigung im VerkehrsTransportarbeiterinnen sind. Zudem gewerbe, oft geprägt durch schwere schlagen sie dem ETF-Kongress Gekörperliche Arbeit und langes Fernbleiwerkschafterinnen zur Wahl in den Exeben von Zuhause, galten früher als kutivausschuss der ETF und in den FrauMännerdomäne. Das hat sich geändert. enausschuss vor. Der Frauenausschuss Doch die wachsende Anzahl weiblikoordiniert die angenommen Arbeitscher Arbeitnehmer in der Branche aufträge, auf die sich die Delegierten bringt spezifische Anforderungen an des Frauenkongresses verständigt hadas Arbeitsumfeld mit sich. Es ist daher ben. Vorsitzende des Frauenausschuswichtig, diese Anforderungen zu beses wurde Colette Parsons von der Gestimmen, um das männerorientierte Arwerkschaft Unite aus Großbritannien. beitsumfeld schrittweise an die BedürfDie Delegierten des Frauenkongresnisse beider Geschlechter anzupassen. ses verständigten sich auf die ArbeitsDazu sind auch verlässliche Daten nöschwerpunkte bis 2013: Vor dem Hintig, denn ein Grund für die unbefriedigende Anpassung der Branche an die Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmerinnen ist im Datenmangel begründet. Bekannt ist, dass sich häufig die weiblichen Beschäftigen in prekären Arbeitsverhältnissen befinden, gekennzeichnet durch befristete Arbeitsverträge oder Teilzeitarbeit mit Weibliche Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe treffen auf schlechter Bezahlung ein überwiegend männerorientiertes Arbeitsumfeld. bei gleichzeitigen hohen Anforderungen an die Flexibilität ihrer Artergrund, dass im Verkehrsgewerbe Gebeitszeit. Dies ist speziell in den Unterwalt gegen Arbeitnehmer und Arbeitnehmen der Logistikbranche zu beobachnehmerinnen häufig vorkommt, sollen ten, deren Geschäftsmodell über VerlaLeitlinien erarbeitet werden, um diese gerungen und Outsourcing funktioniert. Situation zu ändern. Weiter soll die VerÜber diese Situation diskutierten rund tretung von Frauen auf gewerkschaftlifünfzig Delegierte aus 33 europäischen cher Ebene und in den gewerkschaftliLändern auf dem Kongress des Frauenchen Entscheidungsgremien zur durchausschusses in der ETF am 23. Mai 2009 gängigen Formulierung von nationalen in Portugal. Gleichstellungsplänen verbessert werDer Kongress des Frauenausschusden. Und damit Tarifverträge auf natioses tagt vor jedem ETF-Kongress und naler und betrieblicher Ebene Aspekte bringt in den Exekutivausschuss der ETF, enthalten, die für die Frauen in der Verden verschiedenen Sektionen und beim kehrswirtschaft von entscheidender BeKongress Vorschläge und Entschliedeutung sind, soll eine starke Genderßungsanträge ein, die von Bedeutung Dimension in Tarifverhandlungen aufMalene Volkers für die Beschäftigungsbedingungen der gebaut werden. 14

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Foto: Jan Bergrath

Frauen ist ein gleichberechtigter Zugang zu Beschäftigungen und Aufstiegsmöglichkeiten im Verkehrsgewerbe noch nicht gegeben. Wie das zu ändern ist, berieten Gewerkschafterinnen aus 33 europäischen Ländern auf dem Kongress des Frauenausschusses der ETF.

FB 9, 10, Mitgliedertreff, jd. 1. Mittwoch im Monat, 10 – 12 Uhr, AWO-Haus, Freiheit 1. BERLIN: BeG Senioren Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg FB 10, Sprechstd., jd. 3. Dienstag im Monat (außer Juli u. August), 10 – 12 Uhr, Volkssolidarität, Wichertstr. 71. BeG Senioren Steglitz/Zehlendorf, FB 10, Sprechstd., jd. 1. Montag im Monat, 10 – 12 Uhr, Ratskeller Zehlendorf, Kirchstr.; Busfahrt nach Graal-Müritz, 18. August, Abfahrt: 8 Uhr, Rathaus Steglitz, Anmeldung Tel. 0 30/ 77 39 14 31 Fr. Burwitz/Hr. Hartfiel. BeG Senioren Tempelhof/Neukölln FB 10, Sprechstd., 20. Juli, 17. August, 21. September, 19. Oktober, jeweils 12 Uhr, Restaurant „Discount One“; Putenessen, 21. August, Feldberger Seenplatte; Landschweinessen, 11. September, Glashütte; Wanderung, 9. Oktober; Auskunft Tel. 0 30/4 52 77 44 Hr. Arndt. BICKELHEIM: Sprechstd. m. d. Polizei, 1. Dienstag im Monat, 19 – 22 Uhr, Autohof Gau Bickelheim. BOCHUM: BeG Senioren FB 10, Sprechstd., 1. Freitag im Monat, 10.30 – 12 Uhr, Postamt, Multifunktionsraum, Eingang Ferdinandstr.; Mitgliederversammlung, 17. August, 14.30 Uhr, „Haus der Begegnung“, Alsenstr. 19. BOTTROP: BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 1. Montag im Monat, 17.30 Uhr, Gaststätte „Hürter“, Gladbecker Str. 19 a. BRAUNSCHWEIG/SALZGITTER: OV Senioren FB 9, 10, Seniorentreffen, 2. Montag im Monat, 15 Uhr; Treffen jüngerer Senioren, letzter Dienstag im Monat, 15 Uhr, „G-Hotel“, Dresdenstr. 10, Vorsitzender Peter Bartels, Tel. 05 31/ 2 62 26 45, E-Mail: peterheidrun.bartels @t-online.de. BREMEN: OV Senioren FB 9, 10, Treffen, 1. Dienstag im Monat, 16 Uhr, DGBHaus, Bahnhofsplatz. CASTROP-RAUXEL: BeG Postsenioren, Stammtisch, jd. Dienstag, 10.30 Uhr, Gaststätte „Zum Bus“, Im Ort 11. DORTMUND-LÜNEN: BeG Senioren FB 10, Sprechstd., letzter Dienstag im Monat, 10 – 12 Uhr, ver.di-Haus, Königswall 36. DÜSSELDORF: BeG Senioren FB 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, 14 Uhr, „Goldener Kessel“, Schumacher Altstadt, Bolker Str. 44.

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| SERVICE

DUISBURG: BeG Senioren FB 10, Sommertreff, 15. Juli, „Mattlerhof“, Wehoferstr. 42; Besichtigung Rheinfels-Quellen, 27. August, Treff: Firma Hövelmann, Römerstr. 109, Anmeldung bei Betriebsgruppenvorstand. ESSEN: BeG Senioren, Stammtisch, 2. Mittwoch im Monat, 10.30 Uhr, Gaststätte „Schröder“, Schäferstr. 17, nahe Hbf. GIESSEN: OV Sped/KEP/Log Mittelhessen, Stammtisch, 1. Samstag im Monat, 11 – 13 Uhr, Gaststätte „Justus im Hessischen Hof“, Frankfurter Str. 7. GÖPPINGEN: BeG Senioren FB 10, Fahrt nach Besigheim mit Stadtführung, 16. Juli, Treff: Bhf. Geislingen/Steige 9 Uhr, Bhf. Göppingen 9.20 Uhr, Bhf. Süßen 9.20 Uhr; Fahrt zur Landesgartenschau Rechbergshausen, 6. August, Treff: Haupteingang Landesgartenschau, Graf-Degenfeld-Str. o. Fahrgemeinschaften: TVA-Platz 13 Uhr, Süßen Feuerwehr-P 13.15 Uhr, GP H-Staufenhalle 13.30 Uhr; Fahrt zum Weinfest – Weingut Zaiß, Obertürkheim, 13. August, Treff: Bhf. Geislingen/Steige 12 Uhr, Bhf. Göppingen 12.30 Uhr, Bhf. Süßen 12.30 Uhr. GÜTERSLOH: BeG Senioren, FB 9, 10, Info-Treff, jd. Donnerstag, 10 – 12 Uhr, Friedrich-Ebert-Str., Eingang Posthof. HAMBURG: BeG Post Hamburg Süd, VE-Treff „Mo-Mo“, 1. Montag im Monat, 15 Uhr, Kantine Postamt Harburg, Harburger Poststr. 1. HALLE: Seniorenkreis Post, Exkursion nach Bad Dürrenberg, 2. September, Treff: 11 Uhr, Borlach-Museum, individuelle Anreise mit Linie 5 Riebeckplatz, 9.29 Uhr, Anmeldung Tel. 03 45/ 1 21 12 29. KIRCHHEIM: BeG Senioren, Stammtisch, 3. Mittwoch im Monat, 15 Uhr, VfL-Gaststätte, Jesinger Str. 105. LEIPZIG: BeG Senioren FB 10, Streitwald, Stadtrundfahrt Kohren-Sahlis, 10. September, Abfahrt: 10 Uhr Hbf./Ostseite, Ankunft: 18 Uhr, Preis: 27,50 Euro, Kassierung, 15. Juli, Gewerkschaftshaus, Karl-Liebknecht-Str. 30, R. 419/Etage IV, 10 – 12 Uhr; Mitgliederversammlung mit Ines Jahn, 29. September, 14.30 Uhr, Telekom-Saal, Querstr. LINKER NIEDERRHEIN: BeG Senioren FB 10, Vorstand, VL, Gesprächsrunde für Mitglieder aus Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich, 18. August, 15 Uhr, Haus NOAH Neuss, Berghäuschensweg 28 a, Bushst. Meertal, Bus 841, 854, 874. LÜDENSCHEID: OV Lenne/Volme FB 10, Sprechstd., 1. Freitag im Monat, 15 –

17 Uhr, Frachtbüro-Innendienst, Postamt, Tel. 0 23 51/17 83 53; Seminar 22./23. August, Anmeldung, Tel. 0 23 92/5 06 40 72, H. Swoboda. LUDWIGSHAFEN: BeG Senioren FB 1, 9, 10, Theater „De Bräutigam vun hinnedraus“, 19. Juli, 14.30 Uhr, „Alte Werkstatt“, Frankenthal, Eintritt: 14 Euro. MANNHEIM: Postsenioren FB 10, Monatstreff, 3. August, 7. September, 5. Oktober, 14 Uhr, Clubhaus „ESC-BlauWeiß-Mannheim“, Am Neckarplatt. MAYEN: Sprechstd. für alle DGB-Mitglieder, jd. Montag, 16 – 18 Uhr, DAA, Hahnengasse 4, jd. Mittwoch, 9.30 – 11.30 Uhr, Gebäude Bhf. Mayen Ost. METTMANN/RATINGEN: BeG Senioren FB 10, Sprechstd., jd. Dienstag, 9.30 – 11.30 Uhr, Poststr. 24 – 26, Zi. 210, Ratingen. NAHE-HUNSRÜCK-IDAR-OBERSTEIN-BIRKENFELD-BAUMHOLDER-KIRN: BeG Se-

nioren FB 9, 10, Sprechstd., Hilfe bei Steuererklärung, 1. Montag im Monat, 14 – 16 Uhr, DGB-Haus, Wilhelmstr. 25; Reise nach Stralsund und Binz, 23. September – 4. Oktober, Anmeldung, Tel. 0 67 85/1 74 44 o. 01 71/ 2 63 41 53, Alfred Weis. NEUSS: BeG Senioren FB 10, Sprechstd., jd. 1. Montag im Monat, 10 – 12 Uhr, ver.di-Geschäftsstelle, Hammer Landstr. 5, 3. Etage. NORDOBERPFALZ: BeG Senioren FB 9, 10, jd. 1. Mittwoch Monatstreff, 14 Uhr, Gaststätte „Bräustüberl“, Weiden; Besuch des Seniorenbeauftragten von Weiden, 5. August; gemütliches Beisammensein, 2. September; Bundesbeihilfeverordnung, Referentin: Hedwig Krimmer, 7. Oktober. NÜRNBERG: BeG Senioren FB 1, 9, 10, Annafest in Forchheim, 30. Juli, Treff: 13.30 Uhr, Nürnberg Hbf. Mittelhalle; Besuch Luisenfestspiele, „Der Brandner Kaspar“, 7. August; Versammlung, 3. September, 14.30 Uhr, Referent: Martin Burgert, Bundestagsabgeordneter; 1. Oktober, 14.30 Uhr, BRK zu Gast; Weinfahrt ins Frankenland, 8. Oktober, Abfahrt: Langwasser Süd, 10 Uhr, Rückkehr ca. 22 Uhr; Kultur-Freizeit-Gewerkschaftstreffen ver.di-Senioren bundesweit, 25. – 31. Oktober, Bernsteinküste/Polen. ORTENAU: BeG Senioren Post und Telekom, Sprechstd., jd. Mittwoch, 11 – 12 Uhr, ver.di-Geschäftsstelle Offenburg, Okenstr. 1c, Tel. 07 81/91 71 14. REUTLINGEN: BeG Senioren, Stammtisch, 2. Donnerstag im Monat, 14.30 Uhr, Sportparkgaststätte.

ROSENHEIM: BeG Postsenioren FB 10,

Wies‘n-Stammtisch, 31. August, 14 Uhr, Auerbräugarten; Moorwanderung in Grassau/Chiemgau, 7. September, 13.30 Uhr, Treff: Info-Punkt Kirchplatz Grassau, im Anschluss gewerkschaftliche Infos im Bergbadstüberl; Infonachmittag, 21. September, Bergheim des ESV Rosenheim in Oberaudorf, Treff: 12.30 Uhr Schwimmbadparkplatz Oberaudorf. SCHWÄBISCH GMÜND: BeG Senioren FB 9, 10, Stammtisch, 2. Dienstag im Monat, 14.30 Uhr, Postkantine. ULM: BeG Post- und Telekommunikation, Monatstreff, Anmeldung zur Fahrt ins Blaue, 6. August, 1. Oktober, 14.30 Uhr, „Krone“; Fahrt ins Blaue, 17. September. WERRA-MEIßNER: BeG Senioren FB 9, 10, Besichtigung Zigarrenfabrik Treffurt, 27. August, Anmeldung Tel. 0 55 42/ 89 38, Hr. Böning; Ausflug Werratalsee, 1. Oktober, 14 Uhr; Infoveranstaltung und Jahresplanung 2010, 29. Oktober, 14 Uhr, Eschwege/Niddawitzhausen, Gaststätte „Rost“ an der B 27. WORMS: BeG Postsenioren, Sprechstd., 1. Mittwoch im Monat, 14.30 Uhr; Stammtisch, 15 – 17 Uhr, „Alte Schule“, Neuhausen. WOLFENBÜTTEL: OV Senioren FB 9, 10, Sprechstd., jd. Mittwoch, 9.30 – 12 Uhr, ver.di-Büro, 1. Etage, Rosenwall 1; ver.di-Lohnsteuer-Service Tel. 0 53 31/ 88 26 80. WÜRZBURG: BeG Senioren FB 9, 10, jd. Mittwoch Wanderungen im Landkreis, Info, Tel. 09 31/7 69 19; Fahrt nach Bad Orb, 15. Juli, Abfahrt: 13 Uhr; Sommerfest, 22. Juli, 14 Uhr; Versammlung, 6. August, 1. Oktober „Vierjahreszeiten“, 14.30 Uhr; Schiffsfahrt, 19. August; Wanderung ins Blaue, 3. September; Zugfahrt nach Retzbach, 19. September; ver.di-Herbstfest, 24. September, 14.30 Uhr; Fahrt nach Volkach-Fährbrück, 21. Oktober, Abfahrt 13 Uhr (Infos in der „Main-Post“). ZERBST: BeG Senioren FB 10, Besuch Landtag Magdeburg, 24. August, Treff: Bhf. 8.45 Uhr, Info Tel. 0 39 23/21 32; Führung im Schloss Zerbst, 20. September, 10 Uhr, Treff: Schlossparkeingang; Herbstfrühstück mit Erfahrungsaustausch, 5. Oktober, 10 Uhr, Postamt, 1. Etage, Anmeldung bis 1. Oktober Tel. 0 39 23/6 25 98 o. 78 06 09. ZWICKAU: BeG Senioren FB 10, Ausflug Erholungspark „Neuseenland/Cospudener-See“, 9 September, Abfahrt: 9 Uhr Zwickau, Alte Reichenbacher Str./Nähe Zentralhst., Anmeldung bis 31. August. 15

06-07/2009 | ver.di

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