Schöne Ansichten in Ditfurt

March 20, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Schwanebeck

Groß Quenstedt

AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden

Wegeleben

Hedersleben Harsleben Selke-Aue

3. Jahrgang · Nummer 8 Donnerstag, den 16. August 2012

Ditfurt

Schöne Ansichten in Ditfurt

Verbandsgemeinde Vorharz

Serenadenkonzert in Harsleben Es ist zur guten Tradition geworden, dass im August jeden Jahres das Sachsen-Anhalt Brass-Ensemble mit Gastsolisten viele Musikfreunde aus nah und fern mit einem Serenadenkonzert erfreut. Am 26. August um 19.00 Uhr findet dieses mit Freude und Spannung erwartete Abendkonzert auf dem Kirchhof statt. Gekonnt und virtuos werden Stücke aus Klassik, Jazz, Soul und Dixieland gespielt und interpretiert und lassen Spielfreude und lust auf das Publikum projizieren. Der Gemeinderat, die Kirchengemeinde Harsleben und der Bürgermeister freuen sich auf einen musikalischen Hochgenuss, einen romantischen Sommerabend und auf viele interessierte Gäste. Bürgermeister H. Bauermeister

7. Kinder- und Babysachenbörse Wo? Wann? Zeit?

Schützenhaus Wegeleben Sonntag, 23.09.2012 14:00 - 16:00 Uhr

Angeboten werden Kinder- und Babysachen in allen Größen, sowie Spielzeug, Bücher und alles für die „Erstausstattung“! Zur Stärkung gibt es Kaffee und Kuchen!

2 | Nr. 8/2012

Aufruf! Auch in diesem Jahr gibt es wieder das traditionelle Erntefest in der Stadt Wegeleben. Bevor das nunmehr 6. Erntefest am 15. September 2012 starten kann, bitten die Organisatoren um Unterstützung beim Auf- aber auch Abbau auf dem Marktplatz der Stadt Wegeleben, der um 08.00 Uhr am 15. September 2012 beginnt. Das Erntefest wird eingeläutet mit einem ökumenischen Gottesdienst um 13.00 Uhr in der evangelischen Stadtkirche „Peter und Paul“, den der evangelische Pfarrer Klaus gemeinsam mit seinem katholischen Amtskollegen Pfarrer Ladewig gestaltet. Der Gottesdienst wird um 13.45 Uhr mit der Segnung der Erntekrone beendet sein. Es bleibt also genügend Zeit für hoffentlich viele Gottesdienstbesucher um am traditionellen Umzug, der wieder auf der Domäne startet, teilzunehmen. Die Organisatoren hoffen auf große Beteiligung der Bevölkerung am Umzug, denn der Umzug lebt von der Farbenpracht seiner Teilnehmer, aber auch von alter Landtechnik, die das Arbeitsleben in der Jahrhundertwende dokumen-

tieren. Auch hier würden sich die Organisatoren freuen, wenn nicht nur Einwohner der Stadt und der Ortsteile, sondern eventuell auch Einwohner der Nachbarorte mit ihrer alten Landtechnik am Umzug teilnehmen. Das Programm auf dem Marktplatz Wegeleben wird gestaltet von den Kindern der Kita „Bodespatzen“ den Kindern der Grundschule „Dr. Wilhelm Schmidt“, der Kapelle MTU, aber auch von den Vereinen der Stadt Wegeleben für die Einwohner und Gäste der Stadt Wegeleben. Ich rufe alle Einwohner, aber auch die ortsansässigen Vereine der Stadt Wegeleben auf, nehmen Sie, wenn möglich in historischen Kostümen am Umzug teil, damit die Organisatoren auch in diesem Jahr zum Abschluss der Veranstaltung feststellen können: „Die monatelange Vorbereitung und der finanzielle Aufwand hat sich gelohnt und wird im nächsten Jahr wieder organisiert und durchgeführt.“ Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Groß Quenstedt

Einladung zur Einwohnerversammlung

Innenbereichs- und Abrundungssatzung

Am Dienstag, dem 04.09.2012, um 19:00 Uhr im Heimatmuseum Ditfurt

Der Gemeinderat der Gemeinde Groß Quenstedt hat in seiner Sitzung am 13.03.1997 die Innenbereichs- und Abrundungsatzung beschlossen. Die Satzung wurde durch die Obere Verwaltungsbehörde am 02. Juni 1997 genehmigt. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz tritt die Innenbereichs- und Abrundungssatzung rückwirkend zum 04. Juni 1997 in Kraft. Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird die Innenbereichs- und Abrundungssatzung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit hingewiesen. Demnach unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

Bekanntmachung Am Dienstag, dem 04.09.2012, um 19:00 Uhr findet im Heimatmuseum eine Einwohnerversammlung statt. Tagesordnungspunkt ist das Thema Informationen und Fragestunde zur Grundschule in Ditfurt. gez. R. Jüngst Bürgermeisterin

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 8/2012 | 3 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Groß Quenstedt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltentmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Groß Quenstedt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Groß Quenstedt, den 06. August 2012

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird hiermit hingewiesen. Demnach unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Ditfurt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Dementsprechend kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden und zustande gekommen sind, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Ditfurt oder der Verbandsgemeinde Vorharz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ditfurt, 07. August 2012

Stadler Bürgermeister

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Ditfurt Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ Der vom Gemeinderat Ditfurt in seiner Sitzung am 20.01.1992 beschlossene Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Magdeburg vom 28.12.1993, Az. 25.4-21100 genehmigt. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen wurde am 07. August 2012 ausgefertigt. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ tritt rückwirkend zum 14. Januar 1994 in Kraft. Gemäß § 10 Absatz 3 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet I“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten im Rathaus Ditfurt und in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, 06458 Selke-Aue, OT Wedderstedt bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

________________________________________________________ Landesverwaltungsamt 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Am Hohen Holz Landkreis: Börde Verfahrens-Nr.: 611-27BK7005

Halle, 12.06.2012

- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsbeschluss A. Verfügender Teil I. Entscheidung Gemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das

Verbandsgemeinde Vorharz Flurbereinigungsverfahren Am Hohen Holz im Landkreis Börde angeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, als Flurbereinigungsbehörde durchgeführt. Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen die in der Anlage im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens umfasst eine Fläche von 936 ha und ist Teil des Einwirkungsbereiches des Unternehmens „Lückenschluss der BAB 14 - Magdeburg-WittenbergSchwerin, Verkehrseinheit 1.3“. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist auf der als weitere Anlage zum Beschluss gehörenden Gebietskarte des Flurbereinigungsverfahrens dargestellt. II. Sofortige Vollziehung Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl I S. 212), wird hiermit die sofortige Vollziehung angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Anordnung der Flurbereinigung keine aufschiebende Wirkung haben. III. Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt: 1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten; 2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Fiurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG). IV. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Am Hohen Holz“. Sie hat ihren Sitz in Seehausen, Landkreis Börde. Träger des Unternehmens „Lückenschluss der BAB 14 - MagdeburgWittenberg-Schwerin, Verkehrseinheit 1.3“ im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd. Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbeteiligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren.

4 | Nr. 8/2012 V. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, anzumelden (§ 14 Abs. 1 FlurbG). Es kommen in Betracht: a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG); b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasseroder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG). Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen. VI. Einschränkungen Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen: 1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. 2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. 3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt. Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flurbereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).

Nr. 8/2012 | 5 Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG). Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG). Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. B. Begründung Das Flurbereinigungsverfahren war antragsgemäß einzuleiten, weil der Antrag zulässig und begründet ist und auch aus der Sicht der oberen Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff FlurbG geboten erscheint. Im Flurbereinigungsgebiet werden für das Unternehmen „Lückenschluss der BAB 14 - Magdeburg-Wittenberg-Schwerin, Verkehrseinheit 1.3“ ca. 33,7 ha Erstaufforstungen als Ausgleich für die Eingriffe in den Wald entsprechend dem Landeswaldgesetz geplant. Die Aufforstungen erfolgen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Enteignungsbehörde hat die Voraussetzungen für das Vorliegen des Enteignungsrechts gemäß § 19 FStrG geprüft. Das Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 FStrG ist am 03.12.2009 eingeleitet worden. Am 28.01.2010 hat die Enteignungsbehörde beantragt, für das Unternehmen ein Flurbereinigungsverfahren gem. § 87 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 FlurbG einzuleiten. Durch das Unternehmen werden im Flurbereinigungsgebiet land- und forstwirtschaftliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden durch das Unternehmen Durchschneidungen wirtschaftlich zusammenhängender Flächen eintreten, wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen entstehen. Des Weiteren ist die Erschließung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen neu zu regeln, da das vorhandene Wege- und Gewässernetz in Mitleidenschaft gezogen wird. Derartige für die allgemeine Landeskultur entstehende Nachteile können nur durch eine Neueinteilung der Grundstücke vermieden werden. Diese Änderungen sind unternehmensbedingt. Den daraus resultierenden Anteil an den Ausführungskosten hat der Unternehmensträger nach § 88 Nr. 8 FlurbG an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlen. Darüber hinaus sind in einem Flurbereinigungsverfahren nach § 87ff FlurbG auch Maßnahmen zulässig, die nur vom Handlungsrahmen des § 37 FlurbG gedeckt sind, solange die im § 1 FlurbG genannten Ziele nicht im Vordergrund stehen. Mit dem Instrument der Flurbereinigung sind neben der Neueinteilung der Wald- und Feldmark Wege, Straßen und Gewässer zu schaffen und sonstige Maßnahmen durchzuführen, durch welche die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert, der Arbeitsaufwand optimiert und die Bewirtschaftung erleichtert werden. Die Flurbereinigungsbehörde hat die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über den Ablauf und den besonderen Zweck eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff FlurbG und über die voraussichtlich entstehenden Kosten und deren Finanzierung in geeigneter Weise aufgeklärt. Die im § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG bezeichneten Behörden, Körperschaften und Organisationen sind gehört und unterrichtet worden. Einwendungen, die geeignet gewesen wären von der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Abstand zu nehmen, wurden nicht vorgebracht. Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens nach den §§ 87ff FlurbG liegen somit vor. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4

Verbandsgemeinde Vorharz VwGO ist sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten dringend geboten. Der Planfeststellungsbeschluss wird für das Unternehmen noch Mitte des Jahres 2012 erwartet. Das Unternehmen wird gemäß dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen dem vordringlichen Bedarf zugerechnet. Laut Planfeststellungsunterlagen sind die Voraussetzungen zur Anwendung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes erfüllt. Der Planfeststellungsbeschluss kann dementsprechend sofort vollziehbar sein, so dass auch ein zeitnaher Baubeginn zu erwarten ist. Das Flurbereinigungsverfahren muss daher sofort weitergeführt werden, um die folgenden Maßnahmen und Anordnungen vorzubereiten oder zu treffen. 1. Die Teilnehmergemeinschaft hat die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft durchzuführen. Dazu lädt die Flurbereinigungsbehörde die Teilnehmer umgehend mit öffentlicher Bekanntmachung ein. 2. Um später die Voraussetzungen einer wertgleichen Abfindung zu gewährleisten, ist dringend geboten, die hier sehr aufwändige Wertermittlung (Beweissicherung nach § 36 Abs. 2 FlurbG) in den Bereichen der Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen und im Trassenbereich vor der Inanspruchnahme der Flächen durchzuführen. 3. Der Unternehmensträger beabsichtigt sofort nach der Planfeststellungsbeschluss vorläufige Anordnungen gemäß § 88 Nr. 3 FlurbG für die Einweisung in einzelne Standorte von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft und die Flächen für archäologische Grabungen im Verfahrensgebiet zu beantragen. 4. Die Flurbereinigungsbehörde soll den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich Vorteile durch Besitz- und Nutzungsregelungen verschaffen und so frühzeitig Nutzungskonflikten während der Bauphase vorbeugen und widersprüchliche Interessen harmonisieren. 5. Durch das Unternehmen entstehende Schäden an Grundstücken und gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sollen frühzeitiger im möglichen Umfang abgewendet werden und die landeskulturellen Nachteile in der Feldmark unter Beachtung der vorliegenden Landschaftskultur umgehender behoben werden. Somit überwiegt das öffentliche und das gemeinschaftliche Interesse aller Beteiligten an der sofortigen Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens grundlegend gegenüber dem möglichen privaten Interesse einzelner Beteiligter gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Flurbereinigungsbeschlusses nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO sind somit gegeben. C. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.

2. Ausfertigung

Verbandsgemeinde Vorharz SACHSEN-ANHALT

Flurbereinigung Am Hohen Holz Flurbereinigungsverzeichnis Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung Sachsen-Anhalt BK 7005 Gemarkung Eggenstedt, Flur 6 4, 5/1, 5/2, 5/4, 5/5, 5/6, 5/8, 5/9, 5/10, 5/11, 5/12, 5/13, 5/14, 5/15, 5/16, 5/17, 5/18, 5/34, 5/35, 5/36, 5/38, 5/39, 5/40, 5/41, 5/42, 5/51, 5/52, 5/53, 5/54, 5/55, 5/56, 5/57, 5/58, 5/59, 5/60, 5/61, 5/62, 5/63, 5/64, 5/65, 5/66, 5/67, 5/68, 5/69, 5/70, 5/71, 5/72, 5/73, 5/74, 5/75, 5/77, 5/78, 5/79, 5/80, 5/81, 5/82, 5/83, 6, 7, 8, 9/22, 9/23, 10, 12, 13/1, 13/2, 13/3, 14, 15, 16, 17, 27, 28, 29, 30, 31, 37/2, 38/26 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur 119,3630 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 78 Gemarkung Eggenstedt, Flur 7 55/3, 55/5, 55/6, 55/9, 55/10, 55/11, 55/12, 64/1, 64/2, 93/61 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 27,5366 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 10 Gemarkung Eggenstedt, Flur 8 30/3, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/3, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 84, 85, 86, 87, 88, 90, 91, 97, 98, 99, 100, 101, 102/2, 103/2, 104, 105, 106, 107, 108, 195/89, 196/89 197/93, 240, 241 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 50,0841 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 72 Gemarkung Seehausen, Flur 7 1, 2/1, 8/1, 9/1, 10, 11, 12, 13/1, 17, 19/1, 21, 22, 23/1, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34/1, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39/1, 40, 41/1, 44/1, 45, 46, 47/1, 53, 54/1, 54/2, 55, 56, 57, 58/1, 64, 65/1, 66/2, 67/2, 68/2, 69/2, 70/2, 71/2, 72/2, 73/2, 76/47, 77/47, 78/47, 79/47, 93/39, 103/2, 104/2, 105/2, 106/2, 109/3, 118/51, 119/54, 120/54, 121/54, 123/52, 124/52, 125/52, 126/18, 127/18, 128/51, 130/51 135/51, 136/51, 137/9, 139/9, 140/6, 141/9, 142/7, 143/9, 144/9, 145/7 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 205,3277 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 80 Gemarkung Seehausen, Flur 8 2/1, 3, 4, 5, 6, 7, 9/1, 9/2, 10, 11/1, 13, 14/1, 19/1, 19/2, 140, 184/9, 190/9, 192/17, 211/2, 212/2, 213/8, 220/2, 359/2, 385/9, 646/17, 647/17 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 18,6350 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 26 Gemarkung Seehausen, Flur 9 178, 193/1, 199/3, 203/1, 203/4, 203/6, 204/1, 205/1, 205/2, 207/1, 208/1, 209, 210, 211, 212, 214, 215, 216/1, 216/2, 293/190, 407/196, 409/198, 410/198, 411/198, 414/200, 449/190, 460/193, 461/193, 462/193, 483/197, 487/194, 488/195, 489/193, 493/192, 529/203, 540/205, 546/189, 687/203, 688/203, 689/203, 690/203, 691/203, 721, 722, 723, 814, 816, 817 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 48,2926 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 48 Gemarkung Seehausen, Flur 10 26/1, 26/2, 26/3, 27/1, 27/3, 28/1, 33, 34, 35, 36, 38/1, 39, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 43/1, 49, 50, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 56, 57/2, 57/4, 57/5, 59/1, 61/2, 61/3, 65/1, 65/2, 65/3, 65/4, 65/5, 65/6, 66, 67/1, 68/1, 72/2, 72/3, 73, 74/1, 74/2, 75/1, 77/1, 79/1, 80/2, 80/3, 82/1, 82/2, 95/37, 97/40, 98/40, 99/40, 100/40, 101/40, 102/55, 104/55, 105/64, 106/64, 107/64, 108/64, 109/64, 119/26, 120/26, 123/26, 129/57, 135/62, 136/62, 137/62, 138/62, 139/62, 140/62, 141/62, 142/62, 143/62, 144/62, 145/62, 154/24, 155/25, 160/30, 163/31, 164/32, 167/32, 173/81, 174/81, 175/81, 186/57, 190/61, 195/57, 196/58, 204/29, 220/51, 221/51, 224/26, 226/67, 231/68, 239/81, 240/81, 241/81, 242/81, 243/81, 244/81, 245/81, 246/81, 247/61, 248/61, 249/61, 250/63, 261/63 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 135,8983 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 114

6 | Nr. 8/2012 Gemarkung Eggenstedt-Seehausen, Flur 8 109, 110, 111, 112, 113, 114/1, 114/2, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157/1, 157/2, 157/3 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 43,6657 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 52 Gemarkung Schermcke, Flur 12 4/1, 4/2, 4/3, 5/1, 5/2, 6/3, 5/4, 5/5, 5/6, 6, 7 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 8,6630 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 11 Gemarkung Altbrandsleben, Flur 2 164/16 Fischengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,0170 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 1 Gemarkung Altbrandsleben, Flur 3 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42/1, 42/2, 42/3, 42/4, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 44/3, 44/4, 45/1, 45/2, 45/3, 45/4, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58/1, 58/2, 58/3, 58/4, 58/5, 68/6, 58/7, 58/8, 58/9, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 67/1, 67/2, 68, 69/1, 69/2, 69/3, 69/4, 69/5, 107/41, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118/1, 118/2, 118/3, 119/1, 119/2, 119/3, 119/4, 120/1, 120/2, 120/3, 121, 122, 123, 124, 125/1, 125/3, 125/4, 126, 127, 128, 129, 130, 131/1, 131/2, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152/1, 152/2, 153, 154, 155, 156, 165/17, 139/108, 193/106 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 156,6738 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 153 Gemarkung Altbrandsleben, Flur 4 1, 6, 7, 8, 11/1, 11/2, 12, 14, 17/1, 31/2, 37/13, 38/13, 59/5, 60/5, 61/5, 62/5, 63/5, 75/2, 76/2, 77/2, 78/2, 79/3, 80/10 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 37,7606 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 23 Gemarkung Altbrandsleben, Flur 5 1, 2, 5, 6, 7/1, 7/2, 7/3, 7/4, 7/5, 7/6, 7/7, 11/1, 11/2, 11/3, 12, 37, 56/8, 58/10, 60/13, 61/13, 62/13, 53/13, 65/13, 68/14, 69/14, 70/14, 71/14, 72/14, 73/14, 74/14, 75/14, 76/14, 77/14, 78/14, 120/3, 121/4, 187/7, 189/13, 190/13 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 38,5400 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 39 Gemarkung Altbrandsleben, Flur 6 1/1, 1/2, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10/1, 10/2, 10/3, 11, 12, 13/1, 13/2, 13/3, 13/4, 14, 15, 16, 17, 18, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 83 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 45,0836 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 35 Gemarkung Altbrandsleben, Flur 7 50 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,4980 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 1 Verfahren Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 936,0390 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 743

Stand 23.05.2012 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörde) Große Ringstraße, 36620 Halberstadt

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Verbandsgemeinde Vorharz

Verbandsgemeinde Vorharz SACHSEN-ANHALT Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten • SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung „Opferrente“; Kinderheime • Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung • Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)

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Frau Menzel aus Rodersdorf hat sich kürzlich beim Bürgermeister für die Aufstellung der Informationstafel in Rodersdorf, neben der örtlichen Bushaltestelle bedankt. Die Informationstafel ist auf Anregung von Frau Menzel von der Stadt Wegeleben aufgestellt worden. Damit soll verhindert werden, dass öffentliche Aushänge von

Privatpersonen oder Vereinen, nicht wie bisher praktiziert, an der Bushaltestelle angebracht werden. Auch die Bitte der Veröffentlichung im Amtsblatt wird hiermit erfüllt. Die Informationstafel kann ab sofort von jedermann kostenlos genutzt werden. Zimmer Bürgermeister

Di., 28.08., 9 - 17 Uhr, Verbandsgemeinde Vorharz, Dienststelle Kapellenstraße 16, 39397 Schwanebeck Veranstalter:

Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg, Tel.: 03 91/5 6 7- 50 51, Fax: 03 91/56 7- 50 60, Hintergrundinformationen: • Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994). Am 29.8.2007 wurde die besondere Zuwendung für Haftopfer (250 € monatlich, einkommensabhängig) eingeführt. Am 9.12.2010 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um acht Jahre verlängert (also bis 31.12.2019). Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung (z. B. Heimeinweisung) erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR-)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung (306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat). Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben - nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte). Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro). • Die Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. • Mitarbeiter des Landesbeauftragten ermöglichen am Beratungstag, Anträge auf Akteneinsicht gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen und führen Beratungen zur Antragstellung durch.

Aufruf an die Bevölkerung der Stadt Wegeleben und seiner Ortsteile Bodepark Wegeleben! Die Rodungsarbeiten im Bodepark Wegeleben sind endgültig abgeschlossen. Vielfache Nachfragen aus der Bevölkerung haben mich nach Rücksprache mit dem Bauausschuss veranlasst, das verbliebene Restholz im Bodepark, wie liegen gebliebene Äste und Zweige aller, zum Einsammeln für die Bevölkerung ab sofort frei zu geben. Nicht inbegriffen hierbei sind noch nicht abgefahrene Holzstapel. Wer aus der Bevölkerung an diesem Bruchholz interessiert ist, zahlt vor Beginn seiner Einsammelaktion einen symbolischen Obolus von 20,00 EUR in die Kasse im Rathaus Wegeleben ein. Der nun bekannte Einwohner kann dann unbegrenzt bis zum 15. Oktober 2012 für seine pri-

vaten Zwecke Holz einsammeln. Kettensägen, ob mit Batterie, Kraftstoff oder mit Notstromaggregat betrieben, dürfen bei der Sammelaktion genauso wenig mitgeführt werden, wie Handsägen oder Äxte aller Art. Der Bodepark darf dazu nicht mit Kraftstoff betriebenen Fahrzeugen, Elektrofahrzeugen oder mit anderen technischen Hilfsmitteln wie z. B. Gabelstapler o. Ä. befahren werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geahndet. Die Sammelaktion erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Wegeleben wird für Unfälle jeder Art, die im Bodepark Wegeleben, oder vor dem Bodepark geschehen frei gestellt, bzw. haftet nicht dafür. Hans-Jürgen Zimmer Bürgermeister

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Information der Eigentümer und Nutzungsberechtigten bezüglich der Erarbeitung eines Managementplanes für das NATURA 2000 - Gebiet FFH0084 „Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg“ Im Europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000 leben bedrohte Arten und kommen Lebensraumtypen vor, für deren Erhalt die Bundesrepublik Deutschland gemäß der FloraFauna-Habitat - Richtlinie (FFHRichtlinie) der Europäischen Union in besonderer Verantwortung steht. Es besteht die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen zu sichern. Um dies naturschutzfachlich qualifiziert auszuführen, sollen Managementpläne erarbeitet werden. Diese werden Maßnahmevorschläge enthalten, um die Vorgaben der FFH-Richtlinie zu erfüllen. Ma-

nagementpläne sind Fachpläne und entfalten keine rechtsverbindliche Wirkung. Das Landesamt für Umweltschutz (LAU) hat für die Bearbeitung des Gebietes folgendes Planungsbüro beauftragt: Professor Hellriegel Institut e. V. Strenzfelder Allee 28 06406 Bernburg Im Rahmen dessen werden auch Kartierungen und Erfassungen im Gelände notwendig. Gemäß § 57 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, diese Arbeiten zu dulden.

selbst gebastelte Einschulungsgeschenke. Besonders freuten wir uns natürlich über die Zuckertüten. Der krönende Abschluss für uns Kinder war die Kindergartenabschlussfeier. Wo wir uns mit einem kleinen Programm auch bei unseren Eltern bedankten. Hierbei lernten sie unsere Geschichte der „Geelbeine“ kennen, die wir als kleine Schauspieler aufführten. Ganz lieben Dank an alle, die uns mit Rat und Tat unterstützt haben und uns diese tollen Abschlusstage ermöglicht haben. Danke sagen wir unseren lieben Eltern, den Erziehern, der Grund-

Hurra, jetzt sind wir bald Schulkinder Im Juni erlebten wir, die ältesten Kindergartenkinder der Kita „Geelbeinchen“ in Ditfurt und damit zukünftigen Schulanfänger, eine tolle Kindergartenabschlusswoche. Die Woche begann schon mit vielen Überraschungen. Wir besuchten die Ditfurter Grundschule und fuhren mit der Feuerwehr. Viel Spaß hatten wir beim Kegeln und der anschließenden Nachtwanderung. Die Übernach-

tung in unserer Kita ohne unsere Eltern war für einige Kinder eine große Mutprobe. In den nächsten Tagen ging es mit dem Besuch des Ditfurter Heimatmuseums und der Abschlussfahrt in den Tierpark nach Halberstadt aufregend weiter. Beim Zuckertütenfest in der Kita wuchs zu unserer Verwunderung ein Zuckertütenbaum. Von den kleineren „Geelbeinchen“ bekamen wir

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Danke, es war wunderschön!

Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen Gratulanten bedanken, die uns zu unserer Hochzeit mit so vielen Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreut haben. Es war ein unvergesslicher Tag.

Uwe und Yvonne Stavenhagen

geb. Naujoks

Rodersdorf, im Juli 2012

schule, der Feuerwehr, dem Heimatverein und dem Kegelverein. Eure zukünftigen ABC-Schützen Nele, Max, Jamie, Romy, Anjali, Michelle und Richard und eure Kathrin Alle Kinder der Kita „Geelbeinchen“ bedanken sich auf diesem Wege ganz herzlich bei der Harzsparkasse, die uns mit ihrer Hüpfburg einen tollen Tag bescherte. Seitdem uns Herr Oppermann durch seinen Betrieb geführt hat, weiß auch das letzte Kind, woher Milch kommt. Vielen Dank für die interessante Führung. Die Ditfurter „Geelbeinchen“

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Neues von den „Bodespatzen“ Ende Juli feierten alle „Bodespatzen“ ein Sportfest in ihrem großen Park. Mit einem gemeinsamen „Ruckizucki“ und gymnastischen Übungen ging es los. Danach begab sich jede Gruppe zu den einzelnen Stationen und jeder zeigte, was er kann. Ob Weitwurf, Weitsprung, schnelles Laufen, Rumpfbeugen oder Dreisprung, alle gaben ihr Bestes! Am Ende erhielten alle eine Medaille, versüßt mit Gummibärchen, und die Besten freuten sich

über eine Urkunde. Wer wollte, durfte dann noch die Feuerrutsche hinabsausen. Das war für viele Kinder eine besondere Herausforderung. Zum Abschluss unseres Festes konnten wir uns mit Grillwürstchen stärken. Wir danken den Eltern von Ben und seinem großen Bruder, dass sie sich zum Grillen Zeit genommen haben. Alle waren sich einig: „Das war ein schönes Fest!“ Die Kinder und Erzieherinnen der Kita „Bodespatzen“

Die Rasselbande der Kita „Nesthäkchen“ auf großer Fahrt Nach langem Warten und Zählen der Tage, ging es nun endlich los. Am Freitag, dem 06.07. machten sich die Erzieher Janet Körner und Birgit Brand mit den ABCSchützen auf dem Weg in die JH Meisdorf im Harz. Voller Spannung fragten uns die Kinder ein Loch in den Bauch. Im Forsthaus „Falkenau“ angekommen, durften die Kinder Teig herstellen und sich allein ein Brötchen backen, aus Schafwolle ein Armband filzen, sich viele Tiere ansehen, basteln und spielen. Mit der Pferdekutsche ging es durch schöne Harzlandschaften zur Herberge. Mit großer Freude wurden die Zimmer in Beschlag genommen. Am zweiten Tag unserer Reise führte uns der Weg auf die Burg Falkenstein. Gemeinsam mit Ritter Roland ging es hinter 7 Tore, tief ins Wasser und ans flackernde

Feuer, wo ein Schatz verborgen lag. Nach der Falknershow suchten sich die Kinder ein schönes Andenken aus. Nachdem der Jäger des Waldes uns viele interessante Dinge erzählt und gezeigt hat, stärkten wir uns am Grill, denn in der Nacht wollten wir noch den Wald unsicher machen. Viel Spaß und Spannung brachte den Kindern die Zaubershow am Sonntag. Nun sagten wir „Auf Wiedersehen“, die Zeit in Meisdorf war wunderschön. Keines der Kinder wollte nachhause, doch leider ging uns die Knete aus. Vielen Dank möchten wir sagen, Nina W. und Mike B. sowie der Firma Stefan Wedde, für die freundliche Unterstützung. Das Team der Kita bedankt sich herzlichst, bei den Familien der Erzieherinnen für die stetige Mithilfe.

Verbandsgemeinde Vorharz Das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz erscheint monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89 -0, Telefax: (0 35 35) 4 89 -1 15 - Verlagsleiter Ralf Wirz

IMPRESSUM

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:

Mit Ritter Roland auf der Burg „Falkenstein“

Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Vorharz, Frau Pesselt - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Jacqueline Becksmann, Telefon/Telefax: (03 47 43) 6 20 10, Funk: 01 70/2 82 86 81 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Nächster Erscheinungstermin:

Donnerstag, der 20. September 2012 Nächster Redaktionsschluss:

Montag, der 10. September 2012 Forsthaus „Falkenau“

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Abschlussfeier im Schwanebecker Hort Vor Kurzem war es wieder so weit, für unsere diesjährige Hort-Abschlussfeier war es an der Zeit. Das Schuljahr schnell vorüber war, die Kinder der 4. Klasse sind nun nicht mehr da. Viele Vorbereitungen wurden im Vorfeld getroffen, auf gutes Wetter konnten wir nur hoffen. Nach Begrüßung der Kinder und aller Gäste gab Kathlens Hundeschule das Beste. Eine tolle Show begeisterte Groß und Klein, viel Witz und Humor flossen hier mit ein. Nach herzhaftem Lachen und reichlich Applaus mussten Hunde und Frauchen leider nach Haus. Nun folgten die Baumhof-Trommler mit Frau Groß. Der Rhythmus ließ manch Zuschauer kaum wieder los. Dann warteten die 20 „Großen“ ob es auch passt, was Frau Schroeder für jedes Kind in Verse gefasst. Auch die gebastelten Schultüten waren ganz individuell, ob mit den richtigen Fußballern, Tieren usw., jeder guckte schnell. Die Schatzmappe und eine Rose wurden dann überreicht. Der Abschied fiel uns allen nicht leicht. Noch einmal ein Lied, dann aber ran ans Buffet, lecker Kuchen, Würstchen, Knabbereien, Saft, Limonade und Tee. 90 Kinder gestärkt und dann bereit,

für die Spielestationen war es nun an der Zeit. Unter dem Motto „Tierische Spiele“ galt es an den Stationen Buchstaben zu sammeln, recht viele. Nur mit dem kompletten Lösungswort gab es einen größeren Preis sofort. Beim Tiere füttern und Fische angeln war Geschick gefragt. Für das Tierquiz wurden die Fragen angesagt. Mit Entenlauf und Tierweitsprung konnte man testen, ob man gehört zu den Besten. In der Schminkecke gab es das passende Gesicht, manch einen erkannte man später nicht. Eltern und Großeltern der Viertklässler saßen noch eine Weile, lasen im Schatzbuch die eine oder andere Zeile. Allen, die uns oft übers Jahr unterstützt und immer da waren und sind, wenn es uns nützt, möchten wir ein großes „Danke“ sagen. Wir sind froh, stets so viel Hilfe und Unterstützung zu haben. Auch Frau Pesselt und Frau Brehmer kamen nicht mit leeren Händen. Wir werden das Mitgebrachte dankend verwenden. Nun sind wir für die neuen 20 Kinder bereit und hoffen, wir haben mit ihnen eine genauso schöne Zeit. Die Erzieherinnen des Schwanebecker Schulhortes

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12 | Nr. 8/2012

Ade Kita Gänseblümchen Um unseren Kindern, der großen Gruppe der Kita Gänseblümchen Hedersleben, den Abschied aus der Kindergartenzeit zu versüßen, hat „unsere“ Renate Schäfer spannende und erlebnisreiche Wochen organisiert. Auf Wunsch der Kinder fand zu Beginn ein Kinderelternabend statt. Im Mittelpunkt dieses Abends stand eine Buchlesung des Buchautors Günter Richter. Das Buch „Neue Geschichten aus dem Harz“ faszinierte die Kinder und die Eltern gleichermaßen. Ein nächster Höhepunkt war eine Fahrt mit Feuerwehrfahrzeugen aus Hedersleben, Wedderstedt und Hausneindorf direkt in den Hakel. Dort wartete Familie Heinecke aus Heteborn. Herr und Frau Heinecke führten die Kinder durch den Hakel und wussten über einige tolle und interessante Begebenheiten über den Hakel, seine Tiere und Geschichten aus der Ritterzeit bis in die Gegenwart zu berichten. An einem schönen Sommertag wanderten die Kinder nach Hausneindorf und besuchten die Kita.

Dort wurden sie freundlich empfangen und verbrachten spielend einen lustigen Vormittag. Die große Abschlussfahrt führte die Gruppe nach Halberstadt ins Tiergehege. Früh am Morgen ging es los, erst mit dem Bus und dann mit der Straßenbahn. Bei dem Spaziergang durch das Tiergehege konnten die verschiedensten Tiere beobachtet werden. Nach dem Mittagessen besuchten die Kinder das Jagdschloss am

Tiergehege und besichtigten das Riesenweinfass. Das Halberstädter Riesenweinfass ist das älteste, größte und einzige noch original erhaltene Riesenweinfass der Welt. Ein besonders tolles Erlebnis war die „Gespensternacht“ im Kindergarten, welche mit einem Abendessen bei Night & Day“ begann. Nach dem Abendessen ging es auf eine lange Nachtwanderung. Zurück von der langen

Wanderung wurden die Kinder von einem Gespenst erschreckt, welches die Kinder mit Ihren Taschenlampen in die Flucht schlugen. Einer ruhigen Nacht ohne Gespensteralarm stand nun nichts mehr im Wege. Mit einem leckeren, gemeinsamen Frühstück starteten die Kinder in den neuen Tag. Die Krönung der Abschiedswochen war das Zuckertütenfest. Zu Beginn wurde durch die Kinder ein Programm für die Eltern aufgeführt. Jedes Kind bedankte sich am Schluss der Aufführung mit einer selbstgebastelten Sonnenblume für die schöne Kindergartenzeit bei ihrer Renate. Im Garten war für jedes Kind eine Zuckertüte versteckt. Die AdeWochen endeten mit Bratwurst vom Grill, Salaten und Musik, beim gemütlichen Zusammensein von Kindern, Eltern und Frau Schäfer. Liebe Renate, wir danken dir dafür, dass Du aus unseren Kleinen, große Schulkinder gemacht hast. Die Eltern

Kindertagesstätte „PFIFFIKUS“ OT Hausneindorf

Danke im Monat Juni/Juli Bevor wir den Kita-Schlüssel für 2 Wochen herumdrehen und in die wohlverdienten Betriebsferien gehen, möchten wir noch einigen Eltern Danke sagen. Tuner sammelten für uns Frau Heike Ballhausen, Familie Witte, Fam. Günther, Fam. Dommes, Fam. Matthias Rabe und Familie Wirth. Ein „Schlüsselerlebnis“ hatten wir mit der Mutti von Till Sanne, Fam. Winterstein spendierte eine dicke Rolle Papier. Unsere Zeltnacht beschien nicht nur der Mond, sondern auch die gesponserte Beleuchtung der Firma Daniel Witte. Unter dem Motto „Gestrandet auf einer einsamen Insel“ verbrach-

ten die Hortkinder und die Vorschulkinder traditionell die zweite Sommerferiennacht in Zelten auf dem Kita-Gelände. Wie Robinson Crusoe musste jeder sich seine Nahrung erarbeiten. Kartoffeln ausgraben,schälen und in Stifte schneiden, Holz für ein Feuer sammeln damit die Würstchen gebraten werden konnten,Getränke die in kleinen Fässern versteckt waren finden und nach weiteren Schätzen suchen beschäftigte die Kinder Abend füllend. Der Höhepunkt für die Vorschulkinder war das Finden des Schulschatzes nach einer Kartenzeichnung. Aber wer will schon für immer auf einer einsamen Insel wohnen. Mittels Flaschenpost, die während der Nachtwanderung in die Selke

geworfen wurde, erhofft sich die gestrandete Gruppe Hilfe. Mal sehen wer, wo und ob überhaupt jemand die Flaschenpost heraus fischt.

Wir danken den Eltern für die Mithilfe beim Zeltaufbau. Allen eine schöne Ferienzeit Ihr Kita-Team

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Die Schützenbrüderschaft Harsleben von 1494 e. V. teilt mit September 02.09.2012 08.09.2012 08.09.2012 10.09.2012 19:30 Uhr 15.09.2012 21. 23.09.2012 22.09.2012 28.09.2012 19:30 Uhr 29.09.2012 Breuer/Vorstand

Pokalschießen mit Wendessen Kreiskönigsschießen in Deersheim LM GK-Gewehr 100 m in Jersleben Kreisschützentreffen in Harsleben entfällt Mitgliederversammlung 1. Runde Damenpokal KM KK „Auflage“ in Langenstein Herbstfest in Harsleben Vorstandssitzung 1. Runde Wanderpokal der Jugend

Veranstaltungsplan August bis Dezember 2012 August je nach Wetterlage Erntetag auf dem Feld Senioren und Kinder werden bei Bedarf gefahren ca. 9.00 Uhr Amtshof 16.08. 19.30 Uhr Vortrag mit Herrn Ruhland, Heilpraktiker (öffentlich) 22.08. 19.30 Uhr Wir sprechen platt (öffentlich) 24.08. 19.30 Uhr Kegelabend (intern) 28.08 19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde September 03.09. 19.30 Uhr 09.09. 10.00 - 17.00 Uhr 10.09. 19.30 Uhr 11.09. 19.30 Uhr 13.09. 19.30 Uhr 19.09. 25.09. 19.30 Uhr Oktober 01.10. 19.30 Uhr 05.10. 16.00 Uhr 06.10. 15.00 Uhr 07.10. 9.00 Uhr 08.10. 19.30 Uhr 09.10. 19.30 Uhr 18.10. 19.30 Uhr 23.10. 24.10.

November 05.11. 19.30 Uhr Frauenabend (öffentlich) 06.11. 19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde 10.11. 20 Jahre Heimatverein (Mitglieder und geladene Gäste) 12.11. 19.30 Uhr Männerabend (öffentlich) 20.11. 19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde 23.11. 19.30 Uhr Kegelabend (intern) 26.11. 19.30 Uhr Frauenabend (öffentlich) Dezember 01.12. 02.12. 04.12. 10.12. 13.12.

18.12.

Frauenabend (öffentlich) „Eiersammeln“ alle Kinder und Interessierte Rathaus Schaudreschen auf dem Amtshof Erntedankumzug, Gottesdienst, Frühschoppen Männerabend (öffentlich) Skatabend für alle Skatfreunde „Die Kartoffel“ Vortrag mit Frau Matzel (öffentlich) 19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde 19.30 Uhr „Wir sprechen platt“ (öffentlich)

Nikolausmarkt

Nikolausmarkt Skatabend für alle Skatfreunde Männerabend (öffentlich) „Weihnachten Sitten und Bräuche“ Vortrag mit musikalischer Umrahmung von Frau Matzel (öffentlich) 19.30 Uhr Skatabend für alle Skatfreunde

Die Rassekaninchen stellen sich zur Schau! Der Rassekaninchenzuchtverein G 98 e. V. Hedersleben lädt alle Interessierten und Freunde der Rassekaninchenzucht zur 3. offenen Rassekaninchenjungtierschau der Verbandsgemeinde Vorharz am 18.08.2012 ein. Die Schau wird im Saal der Gaststätte „Ratskrug“ in 06458 Hedersleben, Schulstraße 22 durchgeführt. Es wird ein bunter Querschnitt der Vielzahl der Rassen zu sehen sein. Die Öffnungszeit ist wie folgt: Samstag, 18.08.2012 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Frauenabend (öffentlich) Tag des offenen Denkmals Männerabend (öffentlich) Skatabend für alle Skatfreunde „Sprüche Vortrag mit Frau Matzel (öffentlich) Dorfrundgang mit Uwe Meyer (öffentlich) Uhrzeit wir noch bekannt gegeben Skatabend für alle Skatfreunde

15.00 22.00 Uhr 15.00 20.00 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr 19.30 Uhr

Die Mitglieder des Rassekaninchenzuchtvereins G98 e. V. Hedersleben gratulieren dem Zuchtfreund Carsten Krüger zum Geburtstag, wünschen alles erdenklich Gute, vor allen Dingen recht viel Gesundheit.

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Aus dem Seniorenclub Harsleben die Generalprobe vom „Sommerfest mit Florian Silbereisen“ erleben. Es war sehr interessant zu sehen, wie viele Fernsehkameras benötigt werden, wie viel Arbeit der gesamte Fernsehstab erledigen muss bis so eine Sendung wirklich steht. Wir treffen uns dann zum nächsten Seniorennachmittag, am 18. September um 14.30 Uhr im Rathaus und freuen uns auf das „Kochen mit Simone“. An diesem Nachmittag kassieren wir für den Besuch zum „Heine Bräu“!!!

ningsanzüge vom Wegelebener Dachdeckermeister Jens Römmer (2. v. r.). Auch Mannschaftkapitän Michael Walter (l.) und Betreuer Stefan Dörge bedankten sich im Namen der gesamten Mannschaft und des Vereins mit einem kleinen Präsent und netten Worten.

Ortsgruppe der Volkssolidarität Harsleben M. Kuske

Abendsingen auf dem Alexanderplatz Der „Gemischte Chor Harmonie Harsleben“ lädt zu einem Abendsingen auf dem Alexanderplatz ein. Wir führen unsere Chorprobe einmal im Jahr im Freien durch. Das machen wir nun schon seit einigen Jahren und möchten auch in diesem Jahr wieder zum Mitsingen auffordern. Am Mittwoch, dem 29. August um 18.30 Uhr, treffen wir uns auf dem Ale-

Wegeleben. Große Freude herrschte kürzlich bei den Kickern der Herrenmannschaft des SV Meteor Wegeleben. Vor dem Testspiel gegen den Harzligisten Hessener SV erhielt das Team von Übungsleiter Jörg Lüdecke (2. v. l.) einen Satz neuer Trai-

xanderplatz in Harsleben. Der Chor wird Lieder aus seinem umfangreichen Repertoire singen und auch zum Mitsingen auffordern. Unsere Chorleiterin Gisela Koch und Lothar Jeske werden das Programm mit einigen besinnlichen Worten und lustigen Stipstereken auflockern. Wir laden Sie alle recht herzlich zu dieser Veranstaltung ein.

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Sehr viel Spaß brachte uns unser Seniorennachmittag am 3. Juli. Wir bekamen nämlich Besuch von den Harsleber Mundartsprechern „de Plattspräker“ um Lothar Jeske und Kinder aus der Schule gestalteten das Programm. Während es bei den Schulkindern ums Gemüse ging „verstellten“ Lothar Jeske und seine Plattspräker was so früher im Dorf passierte. Natürlich gab es viel zum Schmunzeln und herzhaften Lachen. Für diese humorvolle Unterhaltung bedanken wir uns bei den Schulkindern und bei „de Plattspräker“. Wir haben auch noch einen Ausflug nach Magdeburg in die Getec Arena unternommen. Dort konnten wir am Nachmittag

SV Meteor mit neuen Trainingsanzügen ausgestattet

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Tag des offenen Denkmals am 9. September 2012 Wenn jedes Jahr am zweiten Sonntag im September historische Bauten und Stätten, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind, ihre Türen öffnen, dann sind Millionen von Architektur- und Geschichtsliebhabern zu Streifzügen in die Vergangenheit eingeladen. „Geschichte zum Anfassen“, das bietet der Denkmaltag dem Besucher dabei in wohl einmaliger Weise. Das Motto am Tag des offenen Denkmals am 9. September 2012 widmet sich dem Naturstoff Holz.

Holz ist seit Menschengedenken ein zentraler Baustoff, in manchen Zeiten und mancherorts der wichtigste. Was macht Holz so bedeutend für Baumeister, Handwerker, Künstler, Hauseigentümer und -bewohner und für Restauratoren und Denkmalpfleger? Und warum ist Holz geeignet, im Mittelpunkt des Tags des offenen Denkmals zu stehen? Antworten auf diese Fragen gibt es so viele, wie es verschiedene Nutzungsweisen von Holz an und in Bauwerken gibt. Nach der großen Resonanz im

letzten Jahr öffnet die Burg in Hausneindorf am Tag des offenen Denkmals zwischen 10 und 15 Uhr wieder ihre Tore. Die Mitglieder des Heimatvereins Hausneindorf e. V. bieten fachkundige Führungen durch Teile der Burganlage an und zeigen vor allem die großen und kleinen Fortschritte. Auch auf unserer Burg ist Holz sowohl als Baumaterial als auch als „lebendiges Holz“ ein Thema. Eine kleine Ausstellung informiert in Wort und Bild über die historische Entwicklung der Burg,

die derzeitigen Aktivitäten und mögliche zukünftige Nutzungen. Zudem wird es eine Fotoausstellung zu Hausneindorf und der Burg und zu der Hausneindorfer Orgelbauerfamilie Reubke geben. Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken. Der Heimatverein Hausneindorf e. V. lädt herzlich ein. Für das leibliche Wohl wird gesorgt.

950 Jahre Schwanebeck Kinder, wie die Zeit vergeht! Nun sind schon wieder einige Wochen vergangen, doch sicherlich wird noch ein Jeder an die schönen Tage der Jubiläumswoche zurückdenken. Mit dem sehr gut besuchten Ökumenischen Festgottesdienst wurde die Festwoche eröffnet. Das erste Wochenende gehörte den Schützen, und so wurde das Schützenfest wie immer zünftig begangen. Der darauf folgende Dia-Abend am Montag musste aufgrund der großen Beteiligung gleich 2mal gezeigt werden. Der Seniorennachmittag am Dienstag, das Kinderfest am Mittwoch und auch das Fest am Diddi-Teich waren mit Überraschungen voll sowie mit Besuchern gefüllt und auch der Abend des Männerchores konnte über Gäste nicht klagen. Am Freitag waren das Altenheim und die Feuerwehr sowie die Höfe bei den Familien Gerloff, Uhde und Thölert sehr gut besucht, und beim Auftritt der Fortuna Band am Abend konnte keiner stille stehen. Trotz des Regens am Samstag blieben die Gäste nicht zuhause und besuchten Sportplatz, Schulen, Kirchen, Ausstellungen sowie die Kita und wollten auch das Flair des Mittelaltermarktes

erleben. Bei Mutzbraten, Knobibrot und Wackerbräu konnten sich Klein und Groß vom Zauber des Mittelalters überzeugen; Arne Feuerschlund sorgte mit seiner Show für allerhand Gelächter. Was fürs Auge bekam man dann auf der Oltimerausstellung auch noch zu sehen und die Sky-Stones heizten abends im Festzelt so richtig ein. Der Höhepunkt der Festwoche war mit größter Wahrscheinlichkeit der Festumzug am Sonntag, für den sich unser Städtchen gewaltig herausgeputzt hatte. Über 700 Akteure waren im Festumzug involviert und sorgten bei den Massen von Gästen für Staunen und Bewunderung. Den Abschluss der Feierlichkeiten zur

950-Jahr-Feier bildeten dann das Polizeiorchester Magdeburg und die Schwanebecker Musikanten, die mit ihrer Musik die Massen zum Schwärmen brachten. Das Festkomitee möchte hiermit noch einmal allen Beteiligten, den vielen fleißigen Helfern, Gästen, Freunden sowie Familien, Mitgliedern der Vereine, Familien der Höfe, der Grund- und Sekundarschule, dem Kindergarten, den Kirchengemeinden und nicht zu vergessen unseren Sponsoren und Firmen danken; ihr alle habt dazu beigetragen, dieses wunderschöne Stadtjubiläum zu gestalten. Durch eure Spendengelder konnte die Festwoche wie geplant durchgeführt und finanziert werden, ohne

„rote Zahlen“ zu schreiben. Mit eurem Einsatz und Engagement habt ihr die Feierlichkeiten unterstützt. Unser Dank geht natürlich auch an die Nachbargemeinden, die uns mit Rat und Tat zur Seite standen sowie an die Angestellten der Verbandsgemeinde. Gewiss hat sich schon herumgesprochen, dass eine Doppel-DVD von der Festwoche in Arbeit ist. Diese ist demnächst käuflich zu erwerben, bitte achtet auf die Aushänge in den Läden. Ebenso besteht noch die Möglichkeit, eine Schwanebecker Fahne zu bestellen. Bei Interesse meldet euch bitte bei J. Kreißig oder P. Hein. In der Ideenscheune Huke, Auf der Burg, beim Getränkehandel Ernst in der Kirchstr. oder bei Hei-Tex, Breite Str. sind noch Schwanebecker Souvenire erhältlich. Es bleibt zu hoffen, dass wir alle noch sehr sehr lange von unserem gemeinsam erlebten Stadtjubiläum zehren und der Zusammenhalt untereinander noch lange bestehen bleibt. Wir alle haben gezeigt, dass wir eng mit unserem Städtchen verbunden sind und wir gemeinsam über Hürden gehen können. Lasst uns dies nicht so schnell vergessen! Euer Festkomitee

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Gemeinde- und Kinderfest der Kirchengemeinde Ditfurt am 15. September 2012 Die Kirchengemeinde feiert unter dem Motto, „FEUER UND FLAMME SEIN“! Familiengottesdienst mit Einsegnung der Schulkinder unter Leitung von Superintendentin des Kirchenkreises Halberstadt Frau Angelika Zädow. ab 15.00 Uhr - Kaffee und Kuchen im Kirchengarten, - Buntes Allerlei für Groß und Klein, - Mal- und Bastelstraße, Hüpfburg, - Kinderflohmarkt, Stockbrot backen, - Quizz für Jung und Alt um unsere Kirche, - die beliebten Turm- und Kirchenführungen (ab 16 Uhr) - für das leibliche Wohl aller ist ausreichend gesorgt, - für Unterhaltung sorgen die Posaunenbläser aus Westerhausen und Ditfurt, um 17.30 Uhr Konzert für Panflöte, Didgeridoo und Ocean Drum in der Bonifatiuskirche (siehe Konzert in der Kirche) Die Kirchengemeinde Ditfurt lädt seine Gäste aus Nah und Fern zum Feiern in den Kirchengarten der Bonifatiuskirche herzlichst ein. 14.00 Uhr

Die Schützenkorporation Ditfurt gratuliert zum Geburtstag im Monat August 2012 ihren Mitgliedern Günter Nolding (01.08.) und Jeanette Kuling-Becker (20.08.). Der Vorstand wünscht seinen Jubilaren alles erdenklich Gute, Gesundheit und Wohlergehen.

Kirchennachrichten

Kirchennachrichten der Evangelischen Kirchengemeinde St. Bonifatius Ditfurt Gottesdienste und Veranstaltungen der Kirchengemeinde für August/September 2012 Gottesdienste: 19.08.2012 9.00 Uhr 02.09.2012 9.00 Uhr 15.09.2012 14.00 Uhr

Frauenhilfe: Chorprobe: Christenlehre:

Bibelkreis:

Gottesdienst in der Bonifatiuskirche

Öffnungszeiten des Gemeindebüros: Pfarrstraße 09, dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr Tel. 0 39 46/36 17 oder O. Gröpke Tel: 0 39 46/44 50, in dringenden Fällen: Frau Pielgrzymowski 0 39 46/64 14 Ortrud Gröpke, GKR-Vorsitzende

Kirchspiel Bode-Selke-Aue Kirchliche Veranstaltungen 19.08.2012 17 Uhr

Gottesdienst mit Abendmahl in der Bonifatiuskirche Familiengottesdienst mit Einsegnung der Schulkinder in der Bonifatiuskirche mit Superintendentin Angelika Zädow dienstags, den 14. August und 11. September 2012 um 14.00 Uhr in der Winterkirche dienstags um 19.30 Uhr Die Kinder der Christenlehregruppe treffen sich nach den Sommerferien freitags zur gewohnten Zeit in der Winterkirche. Der Gemeindekirchenrat und Pfarrer i. R. Martin Kunze laden am Montag, dem 14. August 2012 um 16.00 Uhr zu einem Bibelgespräch in die Winterkirche ein.

„Konzert in der Kirche“ Am Sonnabend, dem 15. September 2012 um 17.30 Uhr Zum Ausklang des Gemeindefestes der Ditfurter Kirchengemeinde findet am Sonnabend, 15.09.2012 um 17.30 Uhr, in der Bonifatiuskirche ein Konzert mit dem Musiker und Komponisten Dobrin Stanislawow statt. Der aus Bulgarien stammende Musiker will die Zuhörer mit den Klängen der Panflöte, dem Didgeridoo und dem Ocean Drum verzaubern. Die Kirchengemeinde und der Musiker laden Sie herzlichst zu diesem außergewöhnlichen Konzert ein. Der Eintritt ist frei!

Um eine Kollekte wird gebeten!

22.08.2012 14.30 Uhr 26.08.2012 10 Uhr 02.09.2012 10 Uhr

St.-Trinitatis-Kirche Hedersleben Orgelkonzert mit Sanko Ogon Benefizkonzert für die Dachsanierung Seniorenkreis Hausneindorf Gottesdienst St.-Petri-Kirche Hausneindorf

St.-Trinitatis- Kirche Hedersleben Gottesdienst zur Goldenen und Diamantenen Konfirmation

23.09.2012 10.00 Uhr

Kirchspielgottesdienst in der Sommerkirche Wedderstedt mit Pfr. i. R M. Sehmsdorf Pastorin Schlegel hat Urlaub vom 07.09.2012 bis 24.09.12, Vertretung: Pfr. i. E. A. Kaus, Wegeleben, Tel. 03 94 23/248

Rundum gelungenes Gemeindefest in Groß Quenstedt In diesem Sommer veranstaltete die Evangelische Kirchengemeinde in Groß Quenstedt mal wieder ein Gemeindefest und freute sich über den regen Zuspruch und vor allem über das gute Wetter am Nachmittag des 29. Juli. Den Auftakt machte ein Wiesengottesdienst mit der Kantorei und dem Posaunenchor. Auch die Kinder der Christenlehre sangen ein Lied - zum Lob Gottes und zur Freude der Menschen. In seiner Predigt ermutigte Pfarrer Arnulf Kaus die Gemeinde, im Vertrauen auf Gott nach den reichen Schätzen des Lebens zu fischen und zwar dort, wo es am tiefsten ist - ganz wie Petrus in der Wundergeschichte. „Auch in den anderen Menschen kannst du solche Schätze finden und so zum Menschenfischer werden“, schloss er seine Ansprache.

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Nr. 8/2012 | 17 Zum Miteinander in geteilter Freude und Wertschätzung war nach dem Gottesdienst jede Menge Zeit. Während die Kinder auf der von der Harzsparkasse zur Verfügung gestellten Hüpfburg tobten, plauschten die Erwachsenen bei Kaffee und Kuchen oder besahen die ausgestellten Museumsschätze aus der Groß Quenstedter Kirchengeschichte. Zwischendurch sorgten noch einige Besonderheiten für gute

Laune: eine Tombola, ein Bastelstand zum Gläserschleifen für Große und Kleine, ein Runde mit den Pferden des Reit- und Fahrvereins, Spiele, Rätsel und Musik mit kleinen Showeinlagen. Wir danken allen, die beim Vorbereiten und Durchführen geholfen haben für ihren Einsatz, die Zeit und die guten Ideen. Wir werden noch lange an den schönen Nachmittag denken und hoffentlich bald wieder ein solches Fest erleben.

Harsleber Turmuhr glänzt nach spektakulärer Aktion Über lange Zeit mussten die Harsleber auf das mit Vogeldreck beschmutzte Zifferblatt der Kirchturmuhr blicken. Aber wer sollte es wagen und der Kirche aufs Dach steigen? Ein Dachdeckermeister aus Wegeleben hat sich schließlich erbarmt und sich der Herausforderung gestellt. Bewaffnet mit Schrubber und Stiel stieg er am Bauchgurt aus der Dachluke, während er vom Kirchenbeirat gesichert wurde. Dann reinigte und schrubbte er auf dem First sitzend das Zifferblatt, sodass es jetzt wieder im alten

Glanz erstrahlt. Nach der Schuldigkeit befragt, schüttelte er den Kopf. Dies sei keine eigentliche Dachdeckerarbeit und so könne er dafür auch keine Rechnung stellen. Das Himmelfahrtskommando soll als Spende für Kirche und Ort verstanden werden. Auf diesem Wege also noch einmal ein großer Dank im Namen der Harsleber an die Firma Lippoldt aus Wegeleben und ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Pfarrer Kaus und der Gemeindebeirat Harsleben

Zum 60. Hochzeitstag

am 20.09. Herrn Otto Kunze und Frau Elfriede Kunze aus Wegeleben

Herzlichen Glückwunsch

Wegeleben OT Rodersdorf am 03.09. Herrn Willi Rütze am 08.09. Herrn Herbert Liedtke am 19.09. Frau Adelheid Heucke Wegeleben OT Deesdorf am 17.09. Herrn Johann Kuhn Wegeleben OT Adersleben am 07.09. Frau Brigitte Christel am 20.09. Frau Sieglinde Häbecke am 25.09. Herrn Paul Drygala Wegeleben am 03.09. Herrn Heinz Güttner am 03.09. Frau Doris Schulmeyer am 04.09. Herrn Werner Günther am 04.09. Herrn Friedrich Klinge am 05.09. Frau Edeltraud Dräger am 05.09. Herrn Manfred Fischer am 05.09. Herrn Martin Poggel am 05.09. Frau Elke Zerse am 06.09. Herrn Manfred Börner am 06.09. Frau Waltraud Schiede am 06.09. Frau Gertrud Turowski am 07.09. Frau Ruth Gurk am 08.09. Herrn Karl-Heinz Deppner am 09.09. Frau Christine Wedde am 11.09. Herrn Horst Ulbrich am 12.09. Frau Annemarie Grun am 12.09. Frau Inge Schmidt am 15.09. Herrn Herbert Gonschorek am 17.09. Herrn Wolfgang Cosmus am 17.09. Frau Traute Knorr am 18.09. Frau Ingeburg Hauschild am 19.09. Herrn Werner Nowack am 19.09. Herrn Karl-Heinz Writte am 21.09. Frau Margarete Gesierich am 21.09. Herrn Klaus Höpner am 21.09. Herrn Wilfried Minuth am 21.09. Herrn Ulrich Walther-Weisbeck am 24.09. Frau Christa Dankworth am 24.09. Frau Ruth Schmalz am 25.09. Frau Johanna Writte am 26.09. Frau Renate Maseberg am 26.09. Frau Sigrid Pötzl am 26.09. Herrn Günter Trausch am 27.09. Frau Marga Deutsch am 27.09. Frau Marliese Lichtenberg am 27.09. Herrn Fritz Wagner am 28.09. Herrn Friedrich Drygala am 28.09. Frau Erna Grünewald am 28.09. Herrn Reinhard Ulbrich am 30.09. Herrn Heinz Baier Selke-Aue OT Wedderstedt am 07.09. Herrn Rolf Zachert am 08.09. Frau Hildegard Grimm am 16.09. Herrn Klaus Hühnerbein am 17.09. Frau Dorothea Schmeling

zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Verbandsgemeinde Vorharz Selke-Aue OT Heteborn am 01.09. Frau Anita Quaiser am 02.09. Frau Margarete Freitag am 08.09. Herrn Erhard Trautmann am 09.09. Frau Brigitte Bertling am 11.09. Frau Annelies Hempel am 18.09. Frau Eva-Maria Gädge Selke-Aue OT Hausneindorf am 01.09. Frau Ilse Denecke am 04.09. Herrn Herbert Immenroth am 04.09. Frau Marga Ruppelt am 04.09. Frau Annelies Strugalla am 08.09. Frau Ingeburg Lange am 10.09. Frau Irmgard Spengler am 17.09. Frau Ingrid Zugbaum am 18.09. Frau Elfriede Flamming am 18.09. Herrn Rudolf Liebig am 20.09. Frau Christa Becker am 22.09. Frau Inge Harmel am 24.09. Frau Rita Jahn am 26.09. Frau Elfriede Memmener am 27.09. Frau Hildegard Vorlop Schwanebeck OT Nienhagen am 01.09. Herrn Günther Herdin am 09.09. Frau Helena Graß am 11.09 Herrn Bodo Knochenhauer am 24.09. Frau Christa Hein am 25.09. Frau Barbara Werner am 26.09. Herrn Horst Schiller Schwanebeck am 01.09. Herrn Wolfgang Jäger am 01.09. Frau Helga Miede am 02.09. Frau Maria Pohl am 04.09. Frau Ursula Wöhler am 05.09. Frau Ruth Gagelmann am 06.09. Herrn Günter Behrens am 06.09. Frau Ruth Denecke am 06.09. Herrn Gerhard Fuhrmann am 06.09. Herrn Hans-Otto Preibisch am 07.09. Frau Rosemarie Schwarz am 08.09. Frau Ingrid von Angern am 09.09. Herrn Dieter Storbeck am 11.09. Frau Ursula Granowski-Buda am 11.09. Herrn Manfred Heinecke am 12.09. Herrn Kurt Gremmler am 12.09. Frau Ortrud Seegert am 12.09. Frau Johanna Sievert am 13.09. Herrn Heinz Tschentscher am 14.09. Herrn Günter Huth am 15.09. Frau Aenne Matz am 16.09. Frau Alma Hoffmann am 16.09. Frau Johanna Uhde am 17.09. Frau Anita Cybok am 18.09. Frau Karin Bardel am 18.09. Frau Barbara Winter am 20.09. Frau Anna Böhme am 20.09. Frau Charlotte Emmel am 20.09. Frau Maria Gnade am 20.09. Herrn Ewald Nickel am 20.09. Frau Wilma Zschiesche am 22.09. Frau Irmgard Kapahnke am 23.09. Frau Christa Fricke am 23.09. Herrn Heinz-Jürgen Nowak am 24.09. Frau Irmgard Fischer

18 | Nr. 8/2012

zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 89. Geburtstag

am 25.09. Frau Elfriede Walter am 25.09. Frau Lucie Weymann am 26.09. Herrn Kurt Neumann am 28.09. Herrn Martin Baierl am 28.09. Frau Bärbel Kutzer am 30.09. Frau Irmgard Haase am 30.09. Herrn Siegfried Schwarz am 30.09. Frau Anneliese Völkel Hedersleben am 02.09. Frau Marlene Kramm am 10.09. Herrn Erhard Waldmann am 13.09. Frau Ursula Graßhoff am 14.09. Frau Elfriede Raulf am 14.09. Frau Lindgard Rösemann am 15.09. Frau Lisa Bethmann am 15.09. Frau Vera Lissner am 19.09. Frau Ilse Hüttepohl am 19.09. Herrn Heinz Kühn am 20.09. Frau Waltraud Desinger am 21.09. Herrn Heinz Bruckert am 21.09. Frau Anne-Liese Nelius am 22.09. Frau Eva Mantel am 23.09. Herrn Karl-Heinz Fessel am 27.09. Herrn Günther Becker am 27.09. Frau Rita Wohlgemuth am 29.09. Herrn Georg Neusel am 29.09. Frau Christa Schmeling am 30.09. Frau Karin Freund am 30.09. Frau Gisela Tannhäuser Harsleben am 02.09. Herrn Ernst Fischer am 04.09. Frau Heidelinde Lorenz am 04.09. Frau Rita Voigt am 04.09. Herrn Reinhard Weiß am 06.09. Herrn Lothar Voigt am 07.09. Frau Gisela Döhnert am 07.09. Frau Sigrid Meldau am 07.09. Frau Ingetraud Paschedag am 08.09. Herrn Heinz Gründler am 08.09. Frau Renate Horn am 09.09. Frau Anneliese Wäser am 11.09. Herrn Ernst Paschedag am 12.09. Frau Jutta Gutjahr am 13.09. Frau Monika Kuske am 15.09. Frau Ingrid Jagalla am 15.09. Frau Ingeborg Jerosch am 16.09. Frau Elli Brademann am 17.09. Herrn Manfred Sommer am 20.09. Frau Waltraut Globke am 20.09. Frau Irma Keddi am 21.09. Frau Gudrun Hebecker am 23.09. Herrn Heinz Fahldieck am 23.09. Frau Erika Keddi am 26.09. Herrn Karl-Heinz Brauckhoff Groß Quenstedt am 09.09. Frau Brigitte Spillecke am 11.09. Frau Maria Jeschik am 12.09. Frau Gertraud Conrad am 13.09. Frau Elvira Spillecke am 14.09. Frau Thea Bartels am 14.09. Frau Marlies Biethahn am 14.09. Frau Erika Bothe am 15.09. Frau Annemarie Eitz

zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Verbandsgemeinde Vorharz

Nr. 8/2012 | 19 am 22.09. am 23.09. am 25.09. am 27.09. Ditfurt am 02.09. am 02.09. am 03.09. am 03.09. am 04.09. am 06.09. am 10.09. am 12.09. am 15.09. am 15.09. am 16.09. am 18.09. am 18.09. am 19.09. am 21.09. am 22.09. am 23.09. am 23.09. am 30.09.

Herrn Günther Hippauf Frau Helga Pieper Herrn Richard Ullrich Herrn Manfred Jeschik

zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Herrn Heinz Hendrysiak Herrn Dieter Rönnpoch Frau Ilse Naumann Frau Marga Stock Herrn Adolf Behrendt Frau Marlis Albrecht Herrn Gerald Krause Herrn Hans-Georg Schlamm Frau Brigitte Niemeyer Frau Helma Wendland Frau Irmgard Blath Herrn Herbert Schönfeld Frau Dora Zander Herrn Wolfgang Schütze Herrn Walter Spichale Herrn Fredy Wittke Frau Elsbeth Mann Herrn Helmut Riekehr Frau Renate Horenburg

zum 78. Geburtsteg zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 86. Geburtstag

Hurra - sie fliegen!

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Öffentliche Bekanntmachung Information an unsere Kunden Zählerablesung und Zählerwechsel Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mitarbeiter werden im Monat September in Hausneindorf die Trinkwasserhauptwasserzähler ablesen. Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt. Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich ausweisen können, den Zugang zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0 34 96/ 41 10 20 zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mitarbeiter werden im Mo-

nat September in Wedderstedt die Trinkwasserhauptwasserzähler ablesen. Gleichzeitig werden die Wasserzähler, bei denen die Eichfrist erreicht ist, gewechselt. Wir bitten Sie, unseren Mitarbeitern, welche sich selbstverständlich ausweisen können, den Zugang zu den Zählern zu ermöglichen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0 34 96/41 10 20 zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ihre MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft

Einladung zum Hausneindorfer Feuerwehrfest 2012 Termin: 01.09.2012 Ort: Programm: 14.00 Uhr: 14.30 Uhr:

Die beiden noch nicht flugfähigen Jungstörchen am 1. Juli 2012 Die zwei Adersleber Jungstörche machen weiter Fortschritte. Nach anfänglichen zaghaften Flugversuchen in der unmittelbaren Nestumgebung etwa ab dem 22. Juli 2012, drehen die Jungstörche nun seit Ende Juli bereits immer größere Runden und entfernen sich stets weiter von ihrem Nistplatz. Eine Fütterung durch Altstörche ist kaum noch notwendig. Zu einer Beringung der beiden Jungstörche ist es in diesem Jahr aus logistischen Gründen nicht gekommen.

Trauriges gibt es leider zu dem beringten Jungstorch vom vorigen Jahr zu berichten. Er wurde im Frühjahr dieses Jahres tot in Südafrika im Staat Simbabwe aufgefunden. Er hatte damit eine Rekordflugstrecke von ca. 8000 Kilometern zurückgelegt! Mögen den beiden Adersleber Jungstörchen von diesem Jahr mehr Glück beschieden sein. Text und Foto: K. H. Mau, Wegeleben

18.00 Uhr: 20.00 Uhr:

Auf der Burg in Hausneindorf Eröffnung mit dem Spielmannzug Wedderstedt Kaffee und Kuchen Vorführungen der Feuerwehren Technikschau der Feuerwehren der Verbandsgemeinde Kinderprogramm (Hüpfburg, Feuerwehrfahrten, Büchsenspritzen) Vorführungen der Jugendfeuerwehr Spanferkelessen, 1 Fass Freibier Es spielen die „Hausneindorfer Jagdhornbläser“ Sommernachtstanz Livemusik mit „Christin & Co.“

Verbandsgemeinde Vorharz

20 | Nr. 8/2012

Elvis Presley Am 16. August jährt sich sein Todestag bereits zum 35. Mal, und trotzdem ist der King Of Rock And Roll bis heute unvergessen. Über keinen Star ist so viel geschrieben worden, wie über Elvis Aron Presley, der am 8. Januar 1935 in dem kleinen Städtchen Tupelo, im Nordosten des Staates Mississippi geboren wurde. Sein Zwillingsbruder Jesse kam tot auf die Welt. Seine Eltern Vernon und Gladys Presley waren verarmte Gelegenheitsarbeiter. In seiner Kindheit entwickelte sich Presleys enge Bindung zu seiner Mutter. Durch die ständige Abwesenheit des Vaters, der hin und wieder als Baumwollpflücker arbeitet, war die Mutter alleinerziehend. Elvis liebte Musik über alles. Er muss aber als Kind auch von schwarzen Country BluesMusik umgeben gewesen sein. Ebenso war er aber auch seiner Bluesbesessenen Verwandschaft ausgesetzt. Jedes Jahr fand ein Kindersingwettbewerb statt. Elvis trat an, aber niemand wollte ihn auf der Gitarre begleiten. Kurzer Hand stieg er auf einer bereit gestellten Kiste um das Mikro zu erreichen und sang „Ole Shep“, eine rührselige Ballade, so geschehen im Sommer 1940. Elvis konnte den Rest des Tages kostenlos auf dem Karussells verbringen. Vier Jahre später ging in der Familie Presley finanziell nichts mehr. Die Eltern waren am Ende, zogen mit Elvis nach Memphis und erhofften sich dort ein besseres Leben. Elvis ging dort in die Humes-High School und war ein eher mäßig talentierter, unauffälliger Schüler. 1953 machte er dort seinen Abschluss. Zu seinem 11. Geburtstag bekam Elvis statt des gewünschten Fahrrades eine Gitarre geschenkt. Im Radio lauschte er den Country und Blues-Sängern und versuchte diese zu imitieren. Die Gitarre war dabei seine „beste Freundin“, und er zupfte so oft er konnte auf ihr herum, bis er

schließlich ein paar Akkorde zuwege brachte. Seine Stärke aber war sein Gesang, der etwas Anrührendes hatte. Elvis trieb sich oft in schwarzen Vierteln herum, beobachtete die Straßensänger und war von deren Musik gefangen. Er nahm ein Lkw-Job als Auslieferungsfahrer für Elektromaterial an, und hörte dabei im Lkw die BluesMusik, manchmal aber auch die Tagesschlager. Er wollte mal ein berühmter Sänger werden wie Mario Lanza, oder auch Dean Martin. Doch bis dahin war es noch ein weiter Weg. Als er seine erste Platte in einem Studio, für 4 Dollar selbst finanziert für seine Mutter aufgenommen hatte, wurde der Toningenieur auf ihn aufmerksam. Er verschaffte Elvis einige lokale öffentliche Auftritte. Dadurch wurde der wichtigste Mann im öffentlichen Musikgeschäft, Sam Phillips, auf ihn aufmerksam. 1954 nahm, er mit Elvis „That‘s Alright (Mama)“ auf, die am 7. Juli 1954 erstmals in einer Rundfunksendung gespielt wurde. Der Sender erhielt an den folgenden Tagen mehr als 10000 Bestellungen dieses Liedes, die „Lawine“ begann zu rollen. Die Single kletterte auf Platz 1 der Memphis Country & Western Charts. Er eroberte mit diesem Titel nicht nur den gesamten Süden des Landes, sondern die Single brachte Presley auch in die „Grand Ole Opry“. Die unzähligen Konzerte Presleys 1954 und 1955 waren im prüden Amerika wegen seiner Bühnenshow sehr umstritten. Seine ekstatischen Bewegungen und speziell seine Wirkung auf das weibliche Publikum, machten den Schausteller und Manager Tom Parker auf Presley aufmerksam. Er schloss mit ihm einen Vertrag, vereinbarte 25 % von Presleys Einkommen für sein Management und meinte damit das Geschäft seines Lebens gemacht zu haben. Diese 25 % bekam er tatsächlich bis

Presleys tot. Doch die Plattenfirma „RCA/Victor kaufte für die damals riesige Summe von 150.000 Dollar alle Rechte und das gesamte aufgenommenen Material von Elvis. RCA veröffentlichte alle Singles noch einmal landesweit in allen US Staaten. In den folgenden Monaten wurden seine Singles mit 8 x Platz 1 zu einer Erfolgsgeschichte. Dazu kamen spektakuläre Fernsehauftritte, die seinen Ruf als Sexsymbol begründeten. Nachdem die erste „Ed Sullivan Show“ einen Sturm der Entrüstung in Amerika ausgelöst hatte, weil Elvis bei „Hound Dog“ eindeutige Körperbewegungen mit der Hüfte machte, filmte man von da an nur noch seinen Oberkörper. „Hound Dog“ wurde darauf hin zum Multi-PlatinumSeller und über 56 Millionen verkaufter Tonträger. Der Rock and Roll, erfunden und kreiert von Elvis Presley, war damit geboren. Noch im selben Jahr begannen die Dreharbeiten zu Presleys ersten Kinofilm „Love my Tender“ mit der gleichnamig berühmten Titelmelodie, an die sich sicher viele der Leser noch erinnern. Sie wurde auch in den deutschen Schlagerparaden vieler westdeutscher Rundfunksender Ende der 50er-Jahre „rauf und runter“ gespielt. Zwei Auftritte im April 1957 in Toronto und Ottawa, zusammen mit einem Konzert in Vancuver waren die ersten, aber auch die letzten Auftritte Presleys außerhalb der USA. Es sollte aus bis zuletzt ungeklärten Gründen nie eine Welttournee machen. Am 14. August 1958 starb Elvis Mutter. Ein Verlust, den er bis zu seinem Tod nicht mehr verarbeiten konnte. Auf dem Höhepunkt seiner Karriere wird er im selben Jahr zum Militär eingezogen. Nach einer Grundausbildung bei einem Panzerbatallion wurde der wohl berühmteste Rekrut der amerikanischen Streitkräfte, der gegenüber seinen Kameraden jegliche Vorzugsbehandlung

ablehnt am 27. September 1957 auf den Truppentransporter „General Randal“ eingeschifft. Am 1. Oktober war die Ankunft in Bremerhaven. Die Medien sowie einige 1000 enthusiastisch, vor allem weibliche Fans bereiteten dem Rockstar in Uniform einen entsprechenden Empfang. In Friedberg in Hessen, wo Elvis als Jeepfahrer eingesetzt wurde, verbrachte er seine restliche Dienstzeit. Im November 1957 hatte Presley seine spätere Ehefrau Priscilla Beaulieu in Deutschland kennen gelernt. Am 2. März 1969 kehrt er als Sergant in die USA zurück und wird aus der Armee entlassen. Elvis verdiente in den kommenden Jahren viele Millionen Dollar mit seiner Musik aber auch mit Filmen, die auf ihn „zugeschnitten“ sind. Bei jedem seiner öffentlichen Auftritte war die Erwartungshaltung des Publikums hoch. Da genügte oft ein bereits eingeschlagener Einstiegsakkord und sein aus dem linken Mundwinkel geworfenes Kultlächeln, und die Weiblichkeit viel reihenweise in Ohnmacht. Er wurde so getrieben von einem Konzert zum anderen. Den Stress versuchte er zu unterdrücken mit Unmengen von eingenommenen Medikamenten, „Cholesterinbomben“ und Drogen. Er richtete sich damit selbst zu Grunde. Am 16. August 1977, kurz vor dem Start einer weiteren Tournee, fand man ihn leblos auf dem Boden seines Badezimmers in seinem Haus in Graceland, „Eine Rocklegende ist reich und einsam gestorben. Elvis war mit seiner Musik und seinem Gesang wild, aber nicht gewalttätig. Seine Musik ist hart und vital, von einer umwerfenden rhythmischen Intensität“ titulierte die Tageszeitung TheTennessean in einem Nachruf über Elvis Presley am Mittwoch, dem 17. August 1977. Zimmer Bürgermeister Stadt Wegeleben

Verbandsgemeinde Vorharz

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Wohnen auf dem Land auch im Alter? Sie sind Harsleber oder möchten nach Harsleben ziehen? Sie haben Interesse auch im fortgeschrittenen Alter in Ihrer Gemeinde weiterzuleben? Dann melden Sie sich bei uns. Die Volkssolidarität plant in Zusammenarbeit mit der Firma pro immo OHG die Errichtung von altersgerechtem Wohnen in Harsleben. Um diese Pläne verwirklichen zu können, ist es vonnöten zu ermitteln welcher Bedarf an Wohnraum in der Gemeinde Harsleben besteht.

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Verbandsgemeinde Vorharz

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Freitag, 24.08.2012 18.00 Uhr 20.00 Uhr

Eröffnungsveranstaltung mit den Schaustellern Schaustellerbetrieb Bieranstich durch den Bürgermeister Vereinszelt: Disko mit Me.Ringo Projekt

Samstag, 25.08.2012 10.00 Uhr 18.00 Uhr

Händlermarkt, Streichelzoo, Schaustellerbetrieb 1. Dürrröhrsdorfer Nacht (Vereinszelt) – Konzert mit der Oktoberfestband „Die wilden Buben“ (ab 20 Uhr) – feiern bis tief in die Nacht mit der Dürrröhrsdorfer Fleisch- und Wurstwaren GmbH

Sonntag, 26.08.2012 10.00 Uhr 11.00 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr 16.00 Uhr 20.00 Uhr

Händlermarkt, Streichelzoo, Schaustellerbetrieb Frühschoppen mit den Hohnsteiner Blasmusikanten Unterhaltung mit den „Erbschleichern“ Vogelschießen Festliches Orgelkonzert zum Kirchweihfest Tanz in den Zelten

Montag, 27.08.2012

r e h c a b s r e t t i D . 4 14.00 Uhr

Familientag Belustigungen zu verbilligten Preisen Clown Tito sorgt für Stimmung im Festzelt kommt das Sandmännchen Große Versteigerungsaktion für alle Marktbesucher im Festzelt der Vereine

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Dienstag, 28.08.2012 15.00 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr bis 19.00 20.00 Uhr 22.00 Uhr

Seniorennachmittag im Vereinszelt mit den „Burkauer Musikanten“ Schaustellerbetrieb Gutscheinaktion 1x bezahlen – 2x fahren (Gutscheine finden Sie im Wesenitztaler Landboten) Tanz in den Zelten Vereinszelt: Kaiser-Disko Höhenfeuerwerk

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