Risolex® D - Pack - Spiess

March 21, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Produktinformation 2015

SPIESS-URANIA CHEMICALS GMBH Frankenstraße 18 b · 20097 Hamburg Postfach 10 62 20 · 20042 Hamburg

Telefon: Telefax:

(040) 23 652-0 (040) 23 652-255

Beratung Hotline: (0800) 8300 301 (Die Hotline ist in den Wintermonaten nicht besetzt) E-Mail: [email protected] Internet: www.spiess-urania.com

Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Zustimmung der Spiess-Urania Chemicals GmbH Stand: 11. November 2014 Aktualisierungen werden auf unserer Internetseite www.spiess-urania.com veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis Vertrieb und Fachberatung Alphabetisches Produktverzeichnis Produktübersicht (nach Gruppen geordnet) Warenzeichen/Marken

4-15 16-17 18-19 20-21

Empfehlungen 2015 Ackerbau Gemüsebau Hopfenbau Obstbau Weinbau Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst und Öffentliches Grün

22-30 31-33 34 35-39 40-41 42-45

Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Spezialprodukte Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung! 46 PAMIRA 47 Gebrauchsanleitungen 48-471

Spezial- und Spurennährstoff-Dünger

Gebrauchsanleitungen 472-499

Weitere Informationen 500-573 Bienenschutzverordnung 502-503 Kennzeichnungsauflagen 504-516 Amtliche Auskunftstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz 517-519 Giftnotrufzentralen Bundesrepublik Deutschland 520-522 Produkte – Transport- und Lagervorschriften 523-565 Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen 566-573 Notizen 574-575

Vertrieb und Fachberatung

Vertriebsservice

Leiter Vertriebsservice Herbert Heuer

Tel. (040) 23 652-320 Mobil-Tel. (0172) 4040 614 [email protected]

Service Center Hamburg Frankenstraße 18 b 20097 Hamburg

Mobil: +49 (0)172 5774 060 [email protected]

Erhard Besler

Tel. (040) 23 652-323 [email protected]

Ayser Ates

Tel. (040) 23 652-318 [email protected]

Yulia Korshunenko

Tel. (040) 23 652-325 [email protected]

Auftrag per Fax Auftrag per E-Mail

(040) 23 652-275 [email protected]

4

Vertrieb und Fachberatung

Hamburg

Team Nord-Ost

Team Nord-West

Team Süd-West

Team Süd-Ost

5

Fachberatungsteams Leiter Fachberatungsteam Nord Dr. Gerd Küst Johann Garleff-Weg 3, 24582 Bordesholm

Tel. (04322) 6656 Fax (04322) 6556 Mobil-Tel. (0172) 4242 460 [email protected]

Andreas Kohl Paßweg 11, 46509 Xanten

Tel. (02801) 6271 Fax (02801) 983 734 Mobil-Tel. (0172) 4240 238 [email protected]

Andreas Meyer Dorfstraße 14, GT Horstedt, 27243 Prinzhöfte

Tel./Fax (04244) 966 264 Mobil-Tel. (0173) 2067 299 [email protected]

Eckhard Scheer Molkenbrunnenweg 40, 34346 Hann.- Münden

Tel. (05541) 953 839 Fax (05541) 953 840 Mobil-Tel. (0172) 4270 450 [email protected]

Lars Luchterhand Wehde 5a, 24238 Martensrade

Mobil-Tel. (0173) 3196 316 [email protected]

Fachberater

Beratungstechniker

Leiter Fachberatungsteam Süd Johann Valenti Herzog-Maximilian-Straße 4, 85276 Pfaffenhofen

Tel. (08441) 7424 Fax (08441) 83 433 Mobil-Tel. (0172) 8615 106 [email protected]

Daniel Behr Behrunger Str. 1, 97638 Mellrichstadt-Sondheim/ Grabfeld

Mobil-Tel. (0162) 2335 289 [email protected]

Konrad Lamparter Im Trieb 5, 89150 Laichingen

Tel. (07333) 9232 236 Fax (07333) 7728 Mobil-Tel. (0172) 6271 962 [email protected]

Fachberater

6

Fachberatungsteams

Fachberater Spezialkulturen Siegfried Frank Altenbergstraße 8, 88090 Immenstaad

Mobil-Tel. (0162) 2107 513 [email protected]

Beratungstechniker Thomas Geisberger Steindorf 1, 94094 Rotthalmünster

Mobil-Tel. (0152) 22 780 093 [email protected]

Dr. Küst

Beratungsteam Nord Meyer Scheer Kohl Behr

Lamparter

Beratungsteam Süd Valenti

7

Vertriebsteam Nord-Ost Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nördliches Niedersachsen, Bremen, Nördliches und Mittleres Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin

Vertriebsteamleiter Hans-Heinrich Peters Kammerhorster Weg 2, 25560 Puls / Kammerhorst

Hagge

Haase

Wickfelder Grapengeter

Tel. (04892) 8469 Fax (04892) 85 59 604 Mobil-Tel. (0170) 2800 594 [email protected]

Rollin

Abel

Lippmann Lippmann

8

Vertriebsteam Nord-Ost

Vertriebsberater/-innen

Dirk Abel Bremer Ring 81, 16928 Pritzwalk

Tel. (03395) 700 222 Fax (03395) 400 916 Mobil-Tel. (0172) 4262 302 [email protected]

Ahrendt Grapengeter Klingstein 7, 23779 Klingstein / Neukirchen

Tel. (04365) 9796 035 Fax (04365) 9796 048 Mobil-Tel. (0172) 4170 385 [email protected]

Norbert Haase Am Bröhn 1, 29683 Dorfmark

Tel. (05163) 716 Fax (05163) 823 Mobil-Tel. (0171) 2860 625 [email protected]

Jens Ortwin Hagge Mittelstraße 7, 25764 Schülp

Tel. (04833) 502 Fax (04833) 425 445 Mobil-Tel. (0172) 4174 659 [email protected]

René Lippmann Benndorfer Str. 17, 06184 Kabelsketal

Tel./Fax (0345) 5829 893 Mobil-Tel.(0172) 4357 236 [email protected]

Thomas Rollin Siedlerweg 7, 17321 Löcknitz

Tel./Fax (039754) 21 093 Mobil-Tel. (0172) 4264 390 [email protected]

Jörg Wickfelder Lange Straße 27, 18442 Neu Bartelshagen

Mobil-Tel. (0172) 2923 431 [email protected]

9

Vertriebsteam Nord-West Westliches und Südliches Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Nördliches Hessen, Südliches Sachsen-Anhalt Westliches und Südliches Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Nördliches Hessen, Südliches Sachsen-Anhalt

Vertriebsteamleiter Dr. Christian Schnelle Nikolausstraße 37, 33039 Nieheim

Tel. (05274) 952 770 Mobil-Tel. (0172) 4268 410 [email protected]

Remmers Seifert Jacobs Krumme

Hildebrandt

Boedecker Blum Gerlach

10

Vertriebsteam Nord-West

Vertriebsberater/-innen

Robert Blum Scheerenbergerstraße 22, 37520 Osterode

Mobil-Tel. (0173) 6710 042 [email protected]

Uwe Boedecker Hohehaus 10, 37696 Marienmünster

Mobil-Tel. (0173) 3179 676 [email protected]

Gerhard Gerlach Vachaer Straße 20, 99819 Marksuhl

Tel. (036925) 90 183 Fax (036925) 90 293 Mobil-Tel. (0172) 7917 487 [email protected]

Jens Hildebrandt Straße der Thälmann-Pioniere 2, 06369 Märzien

Tel./Fax (03496) 216 954 Mobil-Tel. (0160) 7877 906 [email protected]

Norbert Jacobs Sent-Jan-Straße 9 A, 47652 Weeze

Tel. (02837) 6682 999 Fax (02837) 664 442 Mobil-Tel. (0172) 4025 984 [email protected]

Martin Krumme Alte Freisker-Straße 12, 59069 Hamm

Tel. (02385) 68 777 Fax (02385) 68 788 Mobil-Tel. (0172) 4245 413 [email protected]

Jan Remmers Neue Straße 42, 26624 Südbrookmerland

Fax (04942) 2059 196 Mobil-Tel. (0172) 5406 652 [email protected]

Michael Seifert Böhmeweg 1, 31303 Burgdorf

Tel. (05136) 8789 703 Fax (05136) 8789 862 Mobil-Tel. (0172) 4270 180 [email protected]

11

Vertriebsteam Süd-West Südliches Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Südliches Hessen, Saarland und Baden-Württemberg

Vertriebsteamleiter Jochen Bernhardt Kirchweg 10, 34626 Riebelsdorf

Tel. (06694) 919 545 Fax (06694) 919 575 Mobil-Tel. (0172) 4234 190 [email protected]

Daniels

Daniel

Becker

Amberger Trauter

Oker Nuß

12

Vertriebsteam Süd-West

Vertriebsberater/-innen Heinz Amberger Unterer Grasweg 200, 67065 Ludwigshafen

Tel. (0621) 5540 033 Fax (0621) 5540 034 Mobil-Tel. (0172) 6271 952 [email protected]

Jochem Becker Wingertstraße 29, 64390 Erzhausen

Tel. (06150) 83 505 Fax (06150) 82 606 Mobil-Tel. (0172) 6271 958 [email protected]

Michael Daniel Rothenbergstraße 5, 65366 Geisenheim

Tel. (06722) 7109 970 Fax (06722) 7109 971 Mobil-Tel. (0172) 4418 754 [email protected]

Friedbert Daniels Broicher Straße 15, 52146 Würselen-Broichweiden

Tel./Fax (02405) 72 575 Mobil-Tel. (0172) 4233 579 [email protected]

Uwe Nuß Fichtenstraße 27, 78667 Villingendorf

Tel. (0741) 3489 698 Fax (0741) 3489 699 Mobil-Tel. (0172) 6271 960 [email protected]

Klaus Oker Langestraße 36, 73453 Abtsgmünd-Pommertsweiler

Tel. (07963) 841 449 Fax (07803) 8411 280 Mobil-Tel. (0173) 3231 996 [email protected]

Britta Trauter Eichenweg 5, 74538 Rosengarten-Rieden

Mobil-Tel. (0172) 6271 964 [email protected]

13

Vertriebsteam Süd-Ost Thüringen, Sachsen und Bayern

Vertriebsteamleiter Günter Hummer Hinterhaslach 1, 91238 Offenhausen

Tel. (09158) 958 458 Fax (09158) 958 459 Mobil-Tel. (0172) 6770 638 [email protected]

Brademann Schönberg Taudte

Blank

Kruber

Moosbauer Gerum

Blaimer

14

Vertriebsteam Süd-Ost

Vertriebsberater/-innen Monika Blaimer Heckenacker 2 B, 80939 München

Tel./Fax (089) 31 868 410 Mobil-Tel. (0173) 9170 517 [email protected]

Christian Blank Meiersberg 55, 91452 Wilhermsdorf

Mobil-Tel. (0173) 3205 349 [email protected]

Martin Brademann Rathausstraße 13, 06779 Raguhn-Jeßnitz

Tel. (034906) 32 833 Fax (034906) 32 847 Mobil-Tel. (0172) 7429 311 [email protected]

Joachim Gerum Schwabmühlhauser Straße 18, 86853 Langerringen

Tel. (08232) 959 003 Fax (08232) 959 089 Mobil-Tel. (0172) 7432 998 [email protected]

Michael Kruber Wallerdorf 31, 94550 Künzig

Mobil-Tel. (0162) 2107 028 [email protected]

Manfred Moosbauer Oberbirnbach 15, 84364 Bad Birnbach

Mobil-Tel. (0172) 6271 966 [email protected]

Sascha Schönberg Buschrandweg 1, 09633 Halsbrücke

Fax (035242) 489 337 Mobil-Tel. (0172) 4486 996 [email protected]

Carola Taudte Dorfstraße 4 A, 99441 Kromsdorf

Tel. (03643) 414 591 Fax (03643) 414 661 Mobil-Tel. (0172) 6271 951 [email protected]

15

Alphabetisches Produktverzeichnis Adhäsit 48-50 Agroclean 51-54 ARMICARB (neu KUMAR) 55-59

Brazzos 60-65 Brumolin Forte 66-68

Carax 69-76 Ciral 77-84 CIRONTIL 85-95 CONSERVE 96-103 Corbel 104-109 Cuprozin progress 110-121 Cuprozin WP 122-127

Dantop 128-135 Designer 136-139 Dimilin 80 WG 140-147 Dirigent SX 148-155 Dithane NeoTec 156-167 DON-Q 168-173 Düngal Calcium 473-475 Düngal Combi G 476-480

Equation Pro 174-183

16

Falnet 481-483 Fazor 184-188 Flexidor 189-202 Floramite 240 SC 203-209 Flordimex 420 210-217 Frupica SC 218-221 Frutogard M 484-487 Fungazil 100 SL 222-225 Funguran progress 226-235

Gro-Stop 1% DP 236-239 Gro-Stop Basis 240-244 Gro-Stop Fog 245-249 Gro-Stop Ready 250-255

KENTO 256-259 Kerb FLO 260-272 KUMAR 273-277 Kupfer-Questuran flüssig 488-491

LI 700 278-282

Milbeknock 283-289 Mimic 290-296 MonFast 297-299 Monitor 300-307

Alphabetisches Produktverzeichnis

Panarex 308-313 Patrol MetaPads 314-317 Proline 318-325 Proline DON-Q Pack 326-327

Task (mit Folienbeutel) 401-411 Task (UAP) 412-422 TOPPER 423-427 Trebon 30 EC 428-433

Risolex flüssig 328-333 Risolex flüssig – Cuprozin progress Pack 334-335 Risolex D - Pack 336-337 Roundup PowerFlex 338-357 Roundup Rekord 358-371

Valbon 434-438 Valbon Speed 439-440 Vegas 441-447 Vegas Proline Pack 448-449 Vincare 450-455 Vorox F 456-465 Vorox Streugranulat 466-471

Schneckenkorn Spiess-Urania 372-375 Silwet Gold 376-379 Stallfliegenmittel Alba 380-382 Sumimax 383-388 Sumimax-Ciral-Pack 389-390 Supporter 391-394 SYLLIT 395-400

Zinkuran 492-495 Zinkuran flüssig 496-499

17

Produktübersicht nach Gruppen Fungizide

Herbizide

(Produkte gegen pilzliche Krankheiten)

(Produkte gegen Unkräuter)

ARMICARB (neu KUMAR) 55-59 Carax 69-76 Corbel 104-109 Cuprozin progress 110-121 Cuprozin WP 122-127 Dithane NeoTec 156-167 DON-Q 168-173

Brazzos 60-65 Ciral 77-84 CIRONTIL 85-95 Dirigent SX 148-155 Flexidor 189-202 Kerb FLO 260-272 Monitor 300-307 Panarex 308-313 Roundup PowerFlex 338-357 Roundup Rekord 358-371 Sumimax 383-388 Sumimax-Ciral-Pack 389-390 Task (mit Folienbeutel) 401-411 Task (UAP) 412-422 Vorox F 456-465 Vorox Streugranulat 466-471

Equation Pro 174-183 Frupica SC 218-221 Fungazil 100 SL 222-225 Funguran progress 226-235 KUMAR 273-277 Proline 318-325 Proline DON-Q Pack 326-327 Risolex flüssig 328-333 Risolex flüssig – Cuprozin progress Pack 334-335 Risolex D - Pack 336-337 SYLLIT 395-400 Valbon 434-438 Valbon Speed 439-440 Vegas 441-447 Vegas Proline Pack 448-449 Vincare 450-455

18

Insektizide und Akarizide (Produkte gegen Insekten und Spinnmilben) CONSERVE 96-103 Dantop 128-135 Dimilin 80 WG 140-147 Floramite 240 SC 203-209 Milbeknock 283-289 Mimic 290-296 Risolex D - Pack 336-337 Stallfliegenmittel Alba 380-382 Trebon 30 EC 428-433

Produktübersicht nach Gruppen

Keimhemmungsmittel

Spezial-Düngemittel

Fazor (auch für Zwiebeln) 184-188 Gro-Stop 1% DP 236-239 Gro-Stop Basis 240-244 Gro-Stop Fog 245-249 Gro-Stop Ready 250-255

Düngal Calcium 473-475 Düngal Combi G 476-480 Falnet 481-483 Frutogard M 484-487 Kupfer-Questuran flüssig 488-491 Zinkuran 492-495 Zinkuran flüssig 496-499

Molluskizide

Spritzgerätereiniger

(für Kartoffeln)

(Produkte gegen Schnecken) Agroclean 51-54 Patrol MetaPads 314-317 Schneckenkorn Spiess-Urania 372-375

Pflanzenstärkungsmittel Supporter 391-394

Wachstumsregler Flordimex 420 210-217 TOPPER 423-427

Zusatzstoffe Rodentizide (Produkte gegen Wanderratten und Mäuse) Brumolin Forte 66-68

Adhäsit 48-50 Designer 136-139 KENTO 256-259 LI 700 278-282 MonFast 297-299 Silwet Gold 376-379

19

Warenzeichen/Marken Firma

Warenzeichen/Marken

Spiess-Urania Chemicals GmbH Adhäsit, Agroclean, Alba, Cuprozin, Düngal, Falnet, Frutogard, Funguran, KENTO, KUMAR, Patrol, Questuran, Spiess-Urania, Supporter, VOROX, Zinkuran Agriphar S.A.

SYLLIT, TOPPER

BASF SE

Carax, Corbel

CBW-Chemie GmbH Bitterfeld-Wolfen Flordimex Certis Europe B.V. Gro-Stop Chemtura Corporation

Dimilin, Fazor, Floramite, Panarex

CHURCH & DWIGHT CO., INC.

ARMICARB

De Sangosse Ltd. Designer Dow AgroSciences LLC

CONSERVE, Flexidor, Kerb

E.I. DuPont de Nemours and Company Ciral, CIRONTIL, Dirigent, Equation, TASK Deutschland GmbH Elisabeth Johanna Brumolin Olischläger-Rijkers, Netherlands Indofil Industries Ltd. Dithane IVA (Industrieverband Agrar) PAMIRA

20

Warenzeichen/Marken

Firma

Warenzeichen/Marken

Janssen Pharmaceutica

Fungazil

Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan

Frupica, Valbon, Vincare

Loveland Products, Inc., USA

LI 700

Mitsui Chemicals Agro, Inc., Japan

Milbeknock, Trebon

Momentive Performance Materials Silwet Monsanto Technology LLC.

Roundup, Monitor, MonFast

Nippon Soda Co., Ltd.

DON-Q, Mimic, Vegas

Sumitomo Chemical Co., Ltd.

Brazzos, Dantop, Risolex, Sumimax

21

Ackerbau-Empfehlung 2015 Empfehlungen für den Getreidebau

Problem

Produkt

Seite

Einsatz

Unkräuter und Ungräser

Brazzos Ciral Dirigent SX Monitor Roundup PowerFlex Roundup Rekord Sumimax Sumimax-Ciral-Pack

60-65 77-84 148-155 300-307 338-357 358-371 383-388 389-390

NAH BBCH 10-15 NAH BBCH 11-25; NAF BBCH 13-29 NAF BBCH 13-30 NAF BBCH 21-32 VA bis BBCH 03; ab BBCH 89 VA bis BBCH 03; ab BBCH 89 VAH bis BBCH 14 NAH BBCH 11-14

Schnecken

Patrol MetaPads Schneckenkorn SPU

314-317 372-375

Ab der Saat bis Ende Bestockung Ab der Saat bis Ende Bestockung

Pilze

Corbel DON-Q Vegas Dithane NeoTec Proline DON-Q Pack Vegas Proline Pack

104-109 168-173 441-447 156-167 326-327 448-449

Ab Befallsbeginn bis BBCH 61 Im Frühjahr ab BBCH 61 bis BBCH 69 Im Frühjahr ab BBCH 25 bis BBCH 61 BBCH 30-61 BBCH 61-69 BBCH 30-59

Spurennährstoff-Dünger

Kupfer-Questuran flüssig Zinkuran Zinkuran flüssig

488-491 492-495 496-499

Reinigung

Agroclean

51-54

Nach Einsatz von PSM

Zusatzstoffe

Designer LI 700 Silwet Gold

136-139 278-282 376-379

Für Fusarium-Fungizide Für optimale Wirkstoffaufnahme Hochaktiver Superbenetzer

22

Bis BBCH 32 Bis BBCH 32 Bis BBCH 32

Ackerbau-Empfehlung 2015

Empfehlungen für den Maisbau

Problem

Produkt

Seite

Einsatz

Unkräuter

CIRONTIL TASK

85-95 401-422

NA BBCH 12 - 16 NA BBCH 09 - 14

Spurennährstoff-Dünger

Kupfer-Questuran flüssig Zinkuran Zinkuran flüssig

488-491 492-495 496-499

VS bis Schließen des Bestandes

Pflanzen­stärkung

Supporter

391-394

Pflanzenstärkungsmittel zur Flüssig­ beizung

Reinigung

Agroclean

51-54

Nach Einsatz von PSM

Zusatzstoff

Silwet Gold

376-379

Nichtionisches Netzmittel

23

Ackerbau-Empfehlung 2015

Empfehlungen für den Rübenbau

Problem

Produkt

Unkräuter & Ungräser

Panarex 308-313 Roundup PowerFlex 338-357 Roundup Rekord 358-371

SpurennährstoffMangel

Kupfer-Questuran flüssig Zinkuran Zinkuran flüssig

488-491 492-495 496-499

VS bis Schließen des Bestandes

Reinigung

Agroclean

51-54

Nach Einsatz von PSM

Zusatzstoff

LI 700 Silwet Gold

278-282 376-379

Ab BBCH 12 Nichtionisches Netzmittel

24

Seite

Einsatz NA VS VS

Ackerbau-Empfehlung 2015

Empfehlungen für den Rapsbau

Problem

Produkt

Seite

Einsatz

Unkräuter & Ungräser

Panarex Kerb FLO

308-313 260-272

NAH, NAF NAH, NAF

Pilze

Carax

69-76

vom 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar

Schnecken

Patrol MetaPads Schneckenkorn SPU

314-317 372-375

Ab der Saat bis zur Rosettenbildung Ab der Saat bis zur Rosettenbildung

Schädlinge

Trebon 30 EC

428-433

Nach Erreichen von Schwellenwerten

SpurennährstoffMangel

Kupfer-Questuran flüssig Zinkuran Zinkuran flüssig

488-491 492-495 496-499

Ab BBCH 12 bis Knospenstadium

Reinigung

Agroclean

51-54

Nach Einsatz von PSM

Zusatzstoff

Designer LI 700 Silwet Gold

136-139 278-282 376-379

Netz- und Haftmittel zur Wirkungsoptimierung Für optimale Wirkstoffaufnahme Hochaktiver Superbenetzer

25

Ackerbau-Empfehlung 2015

Empfehlungen für den Kartoffelbau

Problem

Produkt

Seite

Einsatz

Unkräuter

Panarex

308-313

NAF

Pilze

Cuprozin progress

110-121

Dithane NeoTec Fungazil 100 SL Funguran progress

156-167 222-225 226-235

Risolex flüssig Valbon Valbon Speed

328-333 434-438 439-440

Gegen Phytophthora infestans und Erwinia carotovora Gegen Phytophthora infestans Gegen Lagerkrankheiten Gegen Phytophthora infestans + Erwinia carotovora Gegen Rhizoctonia solani Gegen Phytophthora infestans Gegen Phytophthora infestans

Schädlinge

Dantop

128-135

Gegen Blattläuse (Virusvektoren) und Kartoffelkäfer

SpurennährstoffDünger

Kupfer-Questuran flüssig

488-491

Zinkuran Zinkuran flüssig

492-495 496-499

NA bis zur letzten PhytophthoraSpritzung als Blattdünger VS bis Schließen des Bestandes

Reinigung

Agroclean

51-54

Zusatzstoff

Adhäsit Designer

48-50 136-139

Silwet Gold

376-379

Netz- und Haftmittel zur Wirkungsoptimierung Hochaktiver Superbenetzer

Keimhemmung (ausgenommen Pflanzgut)

Gro-Stop 1% DP Gro-Stop Basis Gro-Stop Fog Gro-Stop Ready + Fazor

236-239 240-244 245-249 250-255 184-188

Bei der Einlagerung Bei der Einlagerung 14-21 Tage nach der Einlagerung Bei der Einlagerung zum Ende der Wachstumsperiode

Pflanzenstärkung

Supporter

391-394

Pflanzenstärkungsmittel zur Flüssig­ beizung vor oder beim Legen.

26

Nach Einsatz von PSM

Ackerbau-Empfehlung 2015

Ackerbau-Empfehlung 2015 Getreide Problem Unkräuter/Ungräser Zweikeimblättrige Unkräuter Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Quecke und zweikeim- blättrige Unkräuter Windhalm und zweikeim- blättrige Unkräuter Pilzliche Krankheiten Mehltau Septoria-Arten Fusarium-Arten Blatt- und Ährenkrankheiten Blatt-Krankheiten und Mehltau Tierische Schädlinge Schnecken Zusatzstoffe Kupfer-Düngermangel Zink-Düngermangel

Produkt (Seite)

Hinweise

Brazzos (S. 60-65) Dirigent SX (S. 148-155)

NAH bis BBCH 14 NAF

Ciral (S. 77-84) Monitor (S. 300-307)

NAF NAF BBCH 21-32

Roundup PowerFlex (S. 338-357) Roundup Rekord (S. 358-371)

Juli/August Juli/August

Sumimax (S. 383-388) Sumimax-Ciral-Pack (S. 389-390)

VAH bis BBCH 14 NAH BBCH 11-14

Vegas (S. 441-447)

BBCH 30 bis 59

Dithane NeoTec (S. 156-167)

BBCH 30 bis 61

DON-Q (S. 168-173)

BBCH 61 bis 69

Proline DON-Q Pack (S. 326-327) BBCH 61 bis 69 Vegas Proline Pack (S. 448-449)

BBCH 30 bis 59

Schneckenkorn Spiess-Urania (S. 372-375) Patrol MetaPads (S. 314-317)

BBCH 00 bis 29

LI 700 (S. 278-282) Silwet Gold (S. 376-379) Designer (S. 136-139) Adhäsit (S. 48-50)

Verbesserung der Wirkstoffaufnahme

Kupfer-Questuran flüssig (S. 488-491)

bis BBCH 32

Zinkuran (S. 492-495) Zinkuran flüssig (S. 496-499)

bis BBCH 32

27

Ackerbau-Empfehlung 2015

Mais Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

CIRONTIL (S. 85-95) Roundup PowerFlex (S. 338-357) Roundup Rekord (S. 358-371)

NA VS und Zwischenreihenbehandlung VS und Zwischenreihenbehandlung

Hühnerhirse und zweikeim- blättrige Samenunkräuter

TASK (S. 401-422)

NA

Kupfer-Düngermangel Schlechte Verfügbarkeit

Kupfer-Questuran flüssig (S. 488-491)

Unkräuter/Ungräser

Zink-Düngermangel Zinkuran (S. 492-495) Zinkuran flüssig (S. 496-499)

wasserlöslicher Folienbeutel; VS bis Schließen des Bestandes

Kartoffeln Problem

Produkt (Seite)

Pilzliche Krankheiten Auflaufschäden durch Risolex flüssig (S. 328-333) Rhizoctonia solani Kraut- und Knollenfäule Valbon (S. 434-438) Valbon Speed (S. 439-400) Dithane NeoTec (S. 156-167) Kraut- und Knollenfäule, Cuprozin progress (S. 110-121) Schwarzbeinigkeit Funguran progress (S. 226-235) Rhizoctonia solani, Schwarzbeinigkeit Silberschorf, Fusarium- Fungazil 100 SL (S. 222-225) Arten, Trockenfäule Unkräuter Einjährige einkeimblättrige Panarex (S. 308-313) Unkräuter Tierische Schädlinge Blattläuse (Virusvektoren), Dantop (S.128-135) Kartoffelkäfer

28

Hinweise

Beizmittel lokalsystemisch wirksam lokalsystemisch wirksam gute Haftfähigkeit gute Haftfähigkeit Pflanzgutbehandlung zur Ein-/Umlagerung von Pflanzkartoffeln NAF

Systemische und Kontakt Wirkung

Ackerbau-Empfehlung 2015

Noch Kartoffeln Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Kupfer-Düngermangel Kupfer-Questuran flüssig (S. 488-491)

NA bis zur letzten Phytophthora-Spritzung als Blattdünger

Zink-Düngermangel

wasserlöslicher Folienbeutel

Zinkuran (S. 492-495) Zinkuran flüssig (S. 496-499)

Keimhemmung Gro-Stop 1% DP (S. 236-239) Lagerung von Gro-Stop Basis (S. 240-244) Kartoffeln Gro-Stop Fog (S. 245-249) (ausgenommen Pflanzgut) Gro-Stop Ready (S. 250-255) Fazor (S. 184-188) Spritzanwandung auf dem Feld zu Ende der Wachstusperiode

Rüben

Problem Unkräuter/Ungräser Samenunkräuter und Zwischenfrüchte Ungräser und Ausfallgetreide

Produkt (Seite)

Hinweise

Roundup PowerFlex (S. 338-357) Roundup Rekord (S. 358-371)

VS VS

Panarex (S. 308-313)

NAF

Produkt (Seite)

Hinweise

Panarex (S. 308-313) Kerb FLO (S. 260-272)

NAF NAH, NAF

Raps Problem Ungräser/Unkräuter Ungräser und Ausfallgetreide Ungräser Tierische Schädlinge Rapsglanzkäfer und Trebon 30 EC (S. 428-433) andere Rapsschädlinge Pilze/Wachstumsregler

nach Erreichen von Schwellenwerten oder Warndienstaufruf

Wurzelhals- und Stängelfäule, Carax (S. 69-76) Cylindrosporium-Weißfleckigkeit, Standfestigkeit Winterfestigkeit

BBCH 12 bis 59 BBCH 12 bis 31 29

Ackerbau-Empfehlung 2015

Raps Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Schnecken Düngung Kupfer-Düngermangel

Schneckenkorn Spiess-Urania (S. 372-375) Patrol MetaPads (S. 314-317)

regen- und schimmelfest



Zink-Düngermangel

Kupfer-Questuran flüssig (S. 488-491) Zinkuran (S. 492-495) Zinkuran flüssig (S. 496-499)

ab BBCH 12 ab BBCH 12

Stilllegungsflächen und Grünland Problem Unkräuter/Ungräser Ein- und zweikeim- blättrige Unkräuter Unkräuter/Ungräser Abtötung der Altnarbe, Quecke, Distel, Rasen- schmiele

Produkt (Seite)

Hinweise

Roundup PowerFlex (S. 338-357) Nachbau aller Roundup Rekord (S. 358-371) Kulturen möglich Roundup PowerFlex (S. 338-357) 15 cm Aufwuchshöhe Roundup Rekord (S. 358-371)

Ackerbau allgemein Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln Spritzenreinigung

LI 700 (S. 278-282) Silwet Gold (S. 376-379) Adhäsit (S. 48-50) KENTO (S. 256-259) Designer (S. 136-139)

für die optimale Wirkstoffaufnahme

Agroclean (S. 51-54)

gründlich und schnell

30

Gemüsebau-Empfehlungen 2015

Gemüsebau-Empfehlungen 2015 Pilzliche Krankheiten Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Falscher Mehltau und Pilzliche Blattfleckenerreger Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke im Freiland Falscher Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln; Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke; Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Spargel; Möhrenschwärze (Alternaria dauci) an Möhre Falscher Mehltau Zwiebelgemüse, Kohlrabi Falscher Mehltau Gurke im Gewächshaus Falscher Mehltau Blumenkohle im Freiland Kraut- und Braunfäule Tomaten im Gewächshaus

Cuprozin WP (S. 122-127)

Kupferpräparat mit Kontaktwirkung

Cuprozin progress (S. 110-121)

Neues Kupferpräparat mit Kontaktwirkung

Cuprozin progress (S. 110-121)

Neues Kupferpräparat mit Kontaktwirkung

Cuprozin progress (S. 110-121)

Neues Kupferpräparat mit Kontaktwirkung

Cuprozin progress (S. 110-121)

Neues Kupferpräparat mit Kontaktwirkung

Dithane NeoTec (S. 156-167)

Kontaktwirkung

Equation Pro (S. 174-183)

(teil-)systemische Wirkung

Equation Pro (S. 174-183)

(teil-)systemische Wirkung

Equation Pro (S. 174-183)

(teil-)systemische Wirkung

31

Gemüsebau-Empfehlungen 2015

Unkrautbeseitigung Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Ein- und zweikeimblättrige Roundup PowerFlex nach der Ernte ODER nach Unkräuter (S. 338-357) dem Wiederergrünen Gemüsekulturen bis 2 Tage vor der Saat (z.B. Spargel, ODER bis 2 Tage Zwiebelgemüse) vor dem Pflanzen Gemeines Hirtentäschel, Flexidor (S. 189-202) Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Stern- miere Rhabarber

dem Pflanzen vor dem Auflaufen der Unkräuter vor dem Austrieb

Gemeines Hirtentäschel, Flexidor (S. 189-202) In Junganlagen mit SämGemeines Kreuzkraut, lingspflanzen, ab 1. LaubAcker-Senf, Vogel-Stern- blatt bzw. Blattpaar oder miere Spargel Blattquirl entfaltet; erste Laubblätter entfaltet, im Pflanzjahr vor dem Auf laufen der Unkräuter nach dem Pflanzen Schwarzer Vorox F In Ertragsanlagen, Nachtschatten (S. 456-465) Unterblattbehandlung Spargel mit Abschirmung

Ein- und Zweikeim- Kerb FLO blättrige Unkräuter (S. 260-272) Salate, Endivien, Chicoree, Wurzelzichorie

Im Vorauflauf oder, nach dem Pflanzen mit Einregnen

Ein- und Zweikeim- Kerb FLO Oktober-Dezember blättrige Unkräuter (S. 260-272) im Ruhezustand der Rhabarber Pflanzen

32

Gemüsebau-Empfehlungen 2015

Tierische Schädlinge Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Kohlmottenschildlaus, Dantop (S. 128-135) Mehlige Kohlblattlaus Kleine Kohlfliege Kohlarten (Jungpflanzen in Anzuchtgefäßen)

Fraß- und Kontaktwirkung, ausgeprägte Dauerwirkung

Trauermücken Dimilin 80 WG (S. 140-147) Champignons

Metamorphosehemmer (stört Larvenentwicklung und Häutung)

Spinnmilben Floramite 240 SC Aubergine, Gemüsepaprika, (S. 203-209) Gurke, Tomate, Zucchini im Freiland und Gewächshaus

Wirksam gegen alle Entwicklungsstadien, Nützlingsschonend

Schnecken Schneckenkorn Salat-Arten Spiess-Urania (S. 372-375) Kohlgemüse Patrol MetaPads (S. 314-317)

Granulatköder, regen- und schimmelfest Köderkissen mit hoher Lockwirkung, regen- und schimmelfest

Blattläuse, Zikaden Frische Kräuter

Dantop (S. 128-135)

Fraß- und Kontaktwirkung, ausgeprägte Dauerwirkung

Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Calciummangel Feldgemüse

Düngal Combi G (S. 476-480)

Vorbeugende Anwendung

Produkt (Seite)

Hinweise

Spezialdünger

Zusatzstoffe Problem/Areal

Wirkungsoptimierung von Silwet Gold (S. 376-379) Akarizide / Fungiziden /Insektiziden, Vermeidung von Spritzflecken

Superbenetzer zur optimalen Verteilung der Spritzbrühe

33

Hopfenbau-Empfehlungen 2015 Pilzliche Krankheiten Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Falscher Mehltau

Cuprozin progress (S. 110-121) Funguran progress (S. 226-235)

ab Warndiensthinweis

Produkt (Seite)

Hinweise

ab Warndiensthinweis

Tierische Schädlinge Problem/Areal

Spinnmilben Milbeknock (S. 283-289)

nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf max. 2 Anwendungen

Sonstiges Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Hopfenputzen Adhäsit (S. 48-50)

Verbessert die Wirkungsgrade der Abspritzmittel

Zusatzstoff für LI 700 (S. 278-282) Pflanzenschutzmittel

Verbesserung der Wirkungsgrade durch bessere Wirkstoffaufnahme und Verteilung in der Pflanze

34

Obstbau-Empfehlungen 2015 Empfehlungen für den Kernobstbau bis Ballon-Stadium

Pilzliche Krankheiten Schorf

Cuprozin progress (S.110-121) - Funguran progress (S. 226-235)

Schorf

Qualitätsverbesserung

Syllit (S. 395-400)

Düngal Combi G (S. 476-480)

35

Obstbau-Empfehlungen 2015

Empfehlungen für den Kernobstbau ab Blüte

Pilzliche Krankheiten Schorf Schorf an Apfel Obstbaumkrebs (Holzpilze)

SYLLIT (S. 395-400) KUMAR (S. 273-277) Nach der Ernte als Blattfallspritzung: Cuprozin WP (S.122-127) Frutogard M (S. 484-487)

Düngung Qualitätsverbesserung

Düngal Combi G (S. 476-480)

Stippe Lagerfähigkeit Tierische Schädlinge Spinnenmilben

Apfelwickler/Obstmade Apfel-/Fruchtschalenwickler

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Düngal Calcium (S.473-475)

Milbeknock (S. 283-289) Mimic (S. 290-296) Mimic (S. 290-296)

Obstbau-Empfehlungen 2015

Obstbau-Empfehlungen 2015 Pilzliche Krankheiten Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Pflaumenrost an Pflaume

Dithane NeoTec (S. 156-167)

bei Befallsbeginn

Narrentaschenkrankheit an Zwetschge

Dithane NeoTec (S. 156-167)

bei Blüte oder Befallsgefahr

Schorf an Kernobst

SYLLIT (S. 395-400)

vor und nach der Blüte

Kern- und Steinobst

Schorf an Apfel KUMAR (S. 273-277)

ab Walnussgröße der Früchte

Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) in Pfirsich und Aprikose

SYLLIT (S. 273-277)

vor dem Austrieb

Cuprozin WP (S. 122-127) Dithane NeoTec (S. 156-167)

vor der Blüte und nach der Ernte vor der Blüte oder nach der Ernte

Blattfallkrankheit an an Johannisbeeren und Stachelbeeren

Dithane NeoTec (S. 156-167)

vor der Blüte oder nach der Ernte

Säulenrost an Roten und Schwarzen Johannisbeeren

Dithane NeoTec (S. 156-167)

vor der Blüte oder nach der Ernte

Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Erdbeeren

Frupica SC (S. 218-221)

Beginn bis Ende Blüte

Beerenobst

Triebsterben an Heidelbeeren Rot- und Weißflecken an Erdbeeren

37

Obstbau-Empfehlungen 2015

Tierische Schädlinge Problem

Produkt (Seite)

Erdbeeren Schnecken Patrol MetaPads (S. 314-317) Schneckenkorn Spiess-Urania (S. 372-375) Spinnmilben Milbeknock (S. 283-289) Floramite 240 SC (S. 203-209) Freifressende Mimic (S. 290-296) Schmetterlingsraupen Kernobst Apfel-, Fruchtschalen- Mimic (S. 290-296) wickler Steinobst Freifressende Mimic (S. 290-296) Schmetterlingsraupen

Hinweise

bei beginnendem Befall zwischen die Reihen streuen Keine Anwendung bei s­ ichtbarem Fruchtansatz. im Freiland (April bis September) und im Gewächshaus in Beständen zur Pflanzguterzeugung ab Schlupf der ersten Larven

ab Schlupf der ersten Larven

Unkrautbeseitigung Problem/Areal

Produkt (Seite)

Kernobst, Steinobst Ein- und zweikeim- Roundup PowerFlex blättrige Unkräuter (S. 338-357) Roundup Rekord (S. 358-371) Johannis- und Himbeer- Flexidor (S. 189-202) artiges Beerenobst, Kernobst (ausgenommen Apfel) und Steinobst Einjährige zwei keimblättrige Unkräuter Schalen-, Kern- und Stein- Kerb FLO (S. 260-272) obst, Johannis- und Stach- elbeere, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere 38

Hinweise

Baumstreifen behand lung ab Frühjahr bis Ende Juni Baumstreifenbehandlung ab Frühjahr bis Ende Juni Im Frühjahr bis Blühbeginn

Winter (in der Vegetations- ruhe)

Obstbau-Empfehlungen 2015

Noch Unkrautbeseitigung Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Erdbeeren Einjährige zweikeim- Flexidor (S. 189-202) blättrige Unkräuter

nach der Ernte oder im Pflanzjahr nach dem Pflanzen

einkeimblättrige Unkräuter Kerb FLO (S. 260-272) Vogel-Sternmiere

Winter (in der Vegetationsruhe)

Spezialdünger Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Düngal Combi G (S. 476-480)

nach der Blüte

Steinobst Fruchtqualität

Beerenobst Fruchtqualität Düngal Combi G (S. 476-480)

während der Blüte an Erdbeeren, Himbeeren und Johannisbeeren

Kernobst

Bei Bedarf

Frutogard M (S. 484-487)

Wachstumsbeeinflussung Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Kernobst

TOPPER (S. 424-427)

vor der Ernte

39

Weinbau-Empfehlungen 2015 Pilzliche Krankheiten Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Phomopsis Dithane NeoTec (S. 156-167)

ab Knospenaufbruch, wenn das erste Grün sichtbar wird

Roter Brenner

Dithane NeoTec (S. 156-167)

ab 3- bis 4-Blatt-Stadium

Peronospora

Dithane NeoTec (S. 156-167)

bei Infektionsgefahr

Equation Pro (S.)

max. 3 Behandlungen (max. 2 mal in Folge)

Vincare (S. 450-455)

bei Infektionsgefahr / ab Warndiensthinweis max. 6 Behandlungen

Falscher Mehltau

Cuprozin progress (S. 110-121) Funguran progress (S. 226-235)

ab Warndiensthinweis

Produkt (Seite)

Hinweise

ab Warndiensthinweis

Tierische Schädlinge Problem

Heuwurm, Sauerwurm Mimic (S. 290-296)

ab Schlupf der ersten Larven

Rombenspanner, Springwurm

bei Befallsbeginn

40

Mimic (S. 290-296)

Weinbau-Empfehlungen 2015

Unkräuter/Ungräser Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

Roundup PowerFlex (S. 338-357)

Frühjahrs- und Sommeranwendung



Roundup Rekord (S. 358-371)

Frühjahrs- und Sommeranwendung

Einkeimblättrige Unkräuter Kerb FLO (S. 260-272)

Winter (in der Vegetations ruhe)

Spezialanwendungen Problem

Produkt (Seite)

Hinweise

Magnesium-Mangel Falnet (S. 481-483) und Stiellähme

zwei Behandlungen 1.) kurz vor Traubenschluß 2.) bei Reifebeginn

Düngung Frutogard M (S. 484-487)

ab Vorblüte bis max. 2. Nachblüte/Traubenschluß

41

Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015 Unkrautbeseitigung Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Ein- und mehrjährige Roundup PowerFlex Ungräser und Unkräuter (S. 338-357) Baumschule

streichen 33%

Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Forst

Roundup PowerFlex (S.338-357) Roundup Rekord (S. 358-371)

Spritzung mit Abschirmung

Ein- und mehrjährige Ungräser und Unkräuter Rasen-Neuansaat

Roundup PowerFlex (S. 338-357)

während der Vegetations-­ periode; vor der Saat

Einkeimblättrige Unkräuter einschl. Quecke und Vogel-Sternmiere Ziergehölze ab 1. Standjahr

Vorox-Streugranulat (S. 466-471)

Herbst-/Winteranwendung (November - März)

Einjährige zweikeim- Flexidor (S. 189-202) blättrige Unkräuter Baumschule Forst

Vorauflauf-Herbizid, im Frühjahr bzw. vor dem Austrieb, auf unkrautfreien, feuchten Boden spritzen

Einjährige zweikeim- Flexidor (S. 189-202) blättrige Unkräuter Ziergehölze

in Baumschulcontainern und auf Stellflächen

Einjährige einkeim- Panarex (S. 308-313) blättrige Unkräuter Zierpflanzen im Freiland

nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12-29)

Gemeine Quecke Panarex (S. 308-313) Zierpflanzen im Freiland

nach dem Auflaufen der Unkräuter (BBCH 12-29)



Im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor dem Austrieb der Gehölze

Einkeimblättrige Unkräuter Kerb FLO (S. 260-272) einschl. Quecke und Vogel- Sternmiere Ziergehölze

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Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015

Noch Unkrautbeseitigung Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Ein- und mehrjährige Roundup PowerFlex streichen 33% Ungräser und Unkräuter (S. 338-357) Wege und Plätze mit Holzgewächsen Spritz- oder Streichsowie Nichtkulturland verfahren (ohne Holzgewächse) Ein- und zweikeimblättrige Vorox F (S. 456-465) Unkräuter Ziergehölze

Bodenherbizid mit breitem Wirkungsspektrum und Langzeitwirkung

Ein- und zweikeimblättrige Vorox F (S. 456-465) Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen

Bodenherbizid mit breitem Wirkungsspektrum und Langzeitwirkung

Moose Vorox F (S. 456-465) Wege und Plätze mit Holzgewächsen sowie Ziergehölze

Wirkung gegen Moose einschließlich Lebermoos

Pilzliche Krankheiten Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Rostpilze, Falscher Mehltau, Pilzliche Blattfleckenerreger Zierpflanzen im Freiland / im Gewächshaus

Dithane NeoTec (S. 156-167)

Kontaktwirkung

Rhizoctonia solani Zierpflanzen im Gewächshaus

Risolex flüssig (S. 328-333)

Spritzmittel

Bakterielle Blattfleckenerreger an Zierpflanzen Problem/Areal

Produkt (Seite)

in Zierpflanzen Cuprozin progress (S. 110-121) in Ziergehölzen Funguran progress (S. 226-235)

Hinweise Neues Kupferpräperat mit Kontaktwirkung Neues Kupferpräperat mit Kontaktwirkung 43

Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015

Tierische Schädlinge Problem/Areal

Produkt (Seite)

Hinweise

Blattläuse Dantop (S. 128-135) Zierpflanzen im Gewächshaus

Fraß- und Kontaktwirkung, ausgeprägte Dauerwirkung

Spinnmilben und Milbeknock (S. 283-289) Minierfliegen Zierpflanzen im Gewächshaus

Kontakt- und Fraßwirkung, translaminare Einlagerung

Frei- / verstecktfressende Dimilin 80 WG (S. 140-147) Schmetterlingsraupen Forst (Laub- u. Nadelholz), Blattwespen (Afterraupen) Forst (Nadelholz). Freifressende Schmetterlingsraupen und Goldafter Zierpflanzen

Häutungshemmer mit Fraßwirkung

Spinnmilben Floramite 240 SC (S. 203-209) Zierpflanzen im Gewächshaus

Wirksam gegen alle Entwicklungsstadien, Nützlingsschonend

Weichhautmilben, Floramite 240 SC (S. 203-209) Kontaktwirkung Zierpflanzen im Gewächshaus

Thripse, Raupen, Minierfliegen Zierpflanzen im Gewächshaus

CONSERVE (S. 96-103)

Kontakt und Fraßwirkung

Schneckenkorn Spiess-Urania (S. 372-375)

Granulatköder

Ziergehölze Schnecken Zierpflanzen

Schnecken Patrol MetaPads (S. 314-317) Zierpflanzen

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Köderkissen, hohe Lockwirkung

Zierpflanzenbau, Baumschule, Weihnachtsbaumkulturen, Forst und Öffentliches Grün - Empfehlungen 2015

Wachstumsbeeinflussung Problem/Areal

Produkt (Seite)

Förderung der Triebbildung Flordimex 420 (S. 210-217) Chrysanthemen Pelargonium zonale

Hinweise Einsatz zur Stecklingsgewinnung bei Mutterpflanzen

Zusatzstoffe Problem/Areal

Produkt (Seite)

Wirkungsoptimierung von Silwet Gold (S. 376-379) Fungiziden / Insektiziden, Vermeidung von Spritzflecken Zierpflanzen, Gehölze allgemein

Hinweise Superbenetzer zur optimalen Verteilung der Spritzbrühe

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Allgemeine Anwendungshinweise / Haftung! Diese Produktinformation soll beraten. Für die Anwendung der Präparate ist allein die den Packungen beigefügte oder aufgedruckte Gebrauchsanleitung maßgebend, welche genau zu beachten ist. · „Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produkt­ informationen lesen.“ · „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.” Hinweise für den sicheren Umgang (Hinweise zum Schutz des Anwenders, Gewässerschutz, Gewässerorganismen, Bienen und andere Nützlinge sowie Entsorgung) am Ende der Gebrauchsanleitungen beachten. Sicherheitsdatenblätter sind auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Lager- und Transportvorschriften sowie Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen gemäß GefStoffV - siehe im Anhang ab S. 523.

Anwendungstechnik Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen lassen, um eine genaue Dosierung und gleichmäßige Ausbringung der Mittel zu gewährleisten. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche. Als technisches Hilfsmittel bietet sich die Verwendung von Dosiermeßgeräten an. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Haftung Auf die Wirkungsweise eines Pflanzenschutz-, Pflanzenstärkungs- und Düngemittels sowie eines Zusatzstoffes haben viele Bedingungen Einfluß, wie z.  B. der Zustand der Pflanzen, die Bodenbeschaffenheit, Kulturführung, Zusammenwirkung mit anderen Mitteln und das Wetter. Diese Bedingungen liegen außerhalb unserer Kontrolle und Einflußmöglichkeit, so dass wir nur für eine gleichbleibende Beschaffenheit des Mittels haften. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln selbst bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung Minderwirkung oder Schäden auftreten, wenn verschiedene Umstände zusammenwirken. Zur Verminderung dieses Risikos wird empfohlen, vorher in Kleinversuchen örtliche Erfahrungen zu sammeln.

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Kanne leer? Kanne her!

Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln mit dem PAMIRA-Logo sollen überall in Deutschland an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA ab­ gegeben werden. Zurückgenommen werden auch andere Verpackungen (z.B. volumenflexible Verpackungen), die leer und mit dem PAMIRA-Logo gekennzeichnet sind. Die Rücknahme ist für den Landwirt gebührenfrei.

®

Wann gelten die angelieferten Behälter als leer? Antwort: wenn sie gespült, restentleert und trocken sind. Das Spülen soll bereits beim Ansetzen der Spritzbrühe erfolgen und das Spülwasser dem Tank beigegeben werden. Dies entspricht guter landwirtschaftlicher Praxis. An der Sammelstelle sind die Behälter offen anzuliefern. Behälter über 50 Liter müssen vorher durchtrennt werden. Die Verschlüsse müssen separat abgegeben werden. Die Sauberkeit der Verpackungen überprüft ein geschulter Mitarbeiter an der Sammelstelle. Ungespülte Behälter und Verpackungen mit Produkt­ resten werden nicht angenommen. Sie müssen vom Landwirt als Sondermüll entsorgt werden. PAMIRA garantiert die umwelt- und gesundheits­ verträgliche Verwertung aller eingesammelten Ver­ packungen in Deutschland. Diese werden insbesondere als Energieträger im Zementwerk oder als Rohstoff für die Methanolherstellung eingesetzt. Ihr Kunststoff wird beispielsweise aber auch in Kabelschutzrohren wieder verwendet. Die Sammelaktionen finden regional gestaffelt zwischen Mai und Oktober statt, wobei die einzelnen Sammelstellen einen bis vier Tage lang geöffnet sind. Orte und Termine sind beim Handel, über die regionale Presse oder über das Internet (www.pamira.de) zu erfahren.

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Adhäsit® Zusatzstoff

Listungs-Nr.:

4711-00

Inhaltsstoff: 100 g Marlopon /l (10 Gew.-%) Lösungsmittel: 150 g/l (15 Gew.-%)

Wasserlösliches Konzentrat (SL)

Piktogramm: GHS02, GHS05 Signalwort: Gefahr Packungsgröße: 1 l Flasche 10 l Kanister

Verbessert die Benetzungsfähigkeit der Spritzbrühe, vermeidet Spritz­flecken. Anwendung Wirkungsweise

Adhäsit ist ein anionisches Netzmittel zur Veränderung der Oberflächenspannung des Wassers und zur Verbesserung der Benetzbarkeit wasserabstoßender Oberflächen. Der Zusatz von Adhäsit zur Spritzbrühe vermeidet die Spritzfleckenbildung. Der Geschmack des Erntegutes wird nicht beeinflusst.

Aufwandmenge:

0,1% (=100 ml / 100 l Wasser)

Herstellung der Spritzbrühe

Adhäsit wird in die fertige Spritzbrühe eingerührt. Adhäsit ist kalkbeständig und verursacht deshalb auch bei hartem Wasser kein Ausflocken der Spritzbrühe. Ein Verstopfen der Düsen ist daher nicht zu befürchten.

Spezielle Anwendungsempfehlungen

Aufgrund eigener Erfahrung kann folgende Produktempfehlung gegeben wer-den: Die Zugabe von Adhäsit zur Krautfäulespritzung mit Valbon hat sich bewährt.

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Adhäsit®

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Berührung mit der Haut vermeiden. Beim Umgang mit dem unverdünnten/an­wendungs­ fertigen Mittel dicht abschließende Schutzbrille, Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit eventuell kontaminierte Körperteile gründlich mit Wasser und Seife waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Keine Lösemittel verwenden. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­lung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat holen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Empfohlene Lagertemperatur: -10° C - 30° C.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­ler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produkt­reste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Adhäsit®

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Kennzeichnungssymbol: Xi R10 - Entzündlich. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S7 - Behälter dicht geschlossen halten. S16 - Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S23 - Dampf/Aerosol nicht einatmen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. Sicherheits­datenblatt S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S56 - Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zu­führen. Leere Verpackungen nicht wiederverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS02, GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P370+P378 - Bei Brand: Wassersprühstrahl, Löschpulver, Schaum oder CO2 zum Löschen verwenden. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = registrierte Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = registrierte Marke des IVA (Industrieverband Agrar)

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Agroclean® Reiniger

Inhaltsstoffe: Phosphate > 30 % Alkylbenzolsulfonat < 5 % Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Packungsgröße: 1 kg Dose

Agroclean ist ein speziell für Pflanzenschutzspritzen entwickeltes Reinigungs­mittel. Agroclean ist auch zur Reinigung von Ställen und Maschinen mit Hoch­druckreinigern geeignet. Anwendung Wirkungsweise

Agroclean ist ein universelles Reinigungsmittel für die gründliche und schnelle Innenund Außenreinigung von Pflanzenschutzspritzen unmittelbar nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und vor der Winterpause. Agroclean ist auch zur Reinigung von Ställen und Maschinen mit Hochdruckreinigern geeignet. Agroclean ist nicht aggressiv gegenüber Farben und Lacken und hat eine antikorrosive Wirkung. Agroclean ist ein feinkörniges, leicht lösliches Granulat und enthält biologisch abbaubare Wirkstoffe, die sich durch eine hohe Aktivität bei geringen Aufwandmengen und voller Pflanzenverträglichkeit auszeichnen. Der hohe Reinigungseffekt wird auch bei Sulfonylharnstoff- oder Glyphosat-Herbiziden erreicht, wenn Agroclean ausreichend lange auf Rückstände dieser Herbizide einwirken kann und die Reinigung unmittelbar nach der Anwendung der Pflanzenschutzmittel erfolgt.

Anwendungstechnik

• Vor dem Dosieren mit der Mess-Skala muss die Dose einmal gedreht bzw. aufgeschüttelt werden. • Das Spritzgerät sofort nach Beendigung des Spritzvorganges bereits auf dem Feld vollständig entleeren, anschließend das gesamte Spritzsystem einschließlich aller Leitungen und Düsen mit Wasser durchspülen. • Die Einspülschleuse, der Dom, der Fassdeckel und andere schwer zugängliche Innenseiten der Spritze mit dem Hochdruckreiniger reinigen, um versteckt sitzende und evtl. angetrocknete Pflanzenschutzmittelreste zu entfernen. • Danach den Tank zu 30 % seines Volumens mit Wasser füllen und Agroclean (100 g/100 l Wasser) langsam bei laufendem Rührwerk hinzufügen. Reinigungsflüssigkeit mindestens 30 Minuten zirkulieren lassen. Alle Rührer sollten eingeschaltet werden. Bei starker Verschmutzung des Spritzgerätes mit Pflanzenschutzmitteln (z.B. Herbizide auf Sulfonylharnstoffbasis und Pflanzeschutzmittel, die als Suspensionkonzentrat formuliert sind) oder bei der Gerätereinigung am Ende der Spritzsaison muss die Reinigungslösung 45 Minuten im Gerät zirkulieren, bevor die Ausbringung erfolgt. 51

Agroclean®

Für die Reinigung nach dem Einsatz von Carfentrazon-haltigen Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir, ergänzend Salmiakgeist (25%) mit einer Aufwandmenge von 0,2 l/100 l Wasser zuzugeben. • Die Ausbringung der Reinigungsflüssigkeit mit den Spritzbrüheresten sollte auf die zuletzt behandelte Kultur erfolgen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen lassen. • Alle Filter (Haupt- Neben-und Düsenfilter) demontieren und gründlich mechanisch reinigen z.B. mit einer Bürste in einem Eimer mit Agroclean Reinigungsflüssigkeit. • Nach der Reinigung mit Agroclean muss das Spritzgerät abschließend mit klarem Wasser gespült werden. Wenn das Spritzgerät für längere Zeit nicht genutzt wird (z.B. Winterpause), sollte die letzte Spülung erst vor der nächsten Spritzung erfolgen, denn dann hinterlässt Agroclean einen antikorrosiven Schutzfilm. • Das Spritzgerät auch von außen mit Agroclean reinigen. Verdünnte Lösung per Hand oder mit einem Hochdruckreiniger ausbringen. Auch hier beachten, dass die Reinigungs­ flüssigkeit nicht in die Kanalisation gelangen kann. Die sorgfältige Einhaltung der Reinigungsschritte ist wie folgt zu beachten: 1. Spülen mit klarem Wasser; 2. Innenreinigung mit dem Hochdruckreiniger; 3. Reinigung des gesamten Spritzsystems, einschließlich aller Leitungen, Filter und Düsen mit Agroclean; 4. Spülen mit klarem Wasser; 5. Außenreinigung mit dem Hochdruckreiniger (auf dem Feld).

Aufwandmengen

1. Routinemäßige Reinigung nach jeder Spritzung Tankreinigung - innen: 100 g / 100 l Wasser Handreinigung - außen: 25 g gelöst in 10 l Wasser Hochdruckreinigung: 50 g gelöst in 10 l Wasser Die Spritzenreinigung sollte nach jedem Einsatz erfolgen. 2. Reinigung vor der Winterpause Tankreinigung - innen: 200 g / 100 l Wasser Hochdruckreinigung - außen: 50 g gelöst in 10 l Wasser Nicht spülen bis das Gerät wieder benutzt wird. Agroclean hinterlässt einen Schutzfilm im Gerät, um es gegen Korrosion zu schützen. 3. Reinigung von anderen Maschinen und Stallausstattungen Handreinigung oder Hochdruckreinigung: 50 g gelöst in 10 l Wasser

Hinweise für den sicheren Umgang

Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

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Agroclean®

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Kennzeichnungssymbol: entfällt S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S22 - Staub nicht einatmen. S37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille /Gesichtsschutz tragen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

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Agroclean®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP:

Piktogramm: GHS05 Signalwörter: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+351+338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden

Zur Beachtung

Sulfonylharnstoffe und Carfentrazon können in empfindlichen Kulturen in bestimmten Stadien schon in Spuren Schäden anrichten. Auch bei sorgfältiger Reinigung können ver­ steckt sitzende Pflanzenschutzmittelreste z. B. in der Einspülschleuse, am Dom oder am Fass­ deckel übersehen oder bei der Reinigung nicht ausreichend erfasst werden. Der ReinigerHersteller haftet nicht für Schäden an der Folgekultur.

® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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ARMICARB® (neu: KUMAR, siehe S. 273-277) Fungizid

Wirkstoff:

850 g Kaliumhydrogencarbonat/kg (85 Gew.-%) Wasserlösliches Pulver (SP)

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 5 kg Sack

007547-00

Kontaktfungizid gegen Schorf an Apfel nach der Blüte. Anwendung Wirkungsweise

Armicarb ist ein Fungizid mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat. Die Wirkungsweise von Kaliumhydrogencarbonat ist noch unbekannt (WMFUN: FRAC - Gruppe NC). Es wird jedoch angenommen, dass durch die Veränderung von pH-Wert und des osmotischen Druckes sowie durch die direkte Ionen-Wirkung des Bicarbonats die Sporen und das Mycelium der Schadpilze gehemmt und abgetötet werden. Armicarb wirkt präventiv und leicht kurativ. Präventive Armicarb Spritzungen gewährleisten die beste Wirkung des Produkts und somit einen guten Schutz der Kultur. Gegenüber Kaliumhydrogencarbonat sind bisher keine Resistenzen aufgetreten, weshalb sich Armicarb in Fungizid-Programmen hervorragend für eine Antiresistenz-Strategie eignet.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Schorf (Venturia spp.) an Apfel.“

Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen

Obstbau Gegen Schorf (Venturia spp.) an Apfel im Freiland nach der Blüte ab Stadium BBCH 72 (Fruchtgrösse 20 mm) bis BBCH 89 nur zur Befallsminderung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 8 bis 10 Tagen

Aufwandmenge

2,5 kg Armicarb /ha in 200-500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Maximaler Produktaufwand ist 5 kg Armicarb /ha je Behandlung. Minimale Spritzabstände für Armicarb: 8 Tage. Sind in Betrieben witterungsbedingt kürzere Spritzabstände notwendig, so sind andere zugelassene Produkte dazwischen zu wählen. In empfindlichen Sorten wie Golden Delicious kann die Anwendung kurz vor der Ernte zu Lentizellenflecken auf den Früchten führen. 55

ARMICARB®

Daher sollten Sie in diesen empfindlichen Sorten Armicarb nur bis 5 Wochen vor der Ernte einsetzen. Bei anfälligen Sorten wie Elstar können mehr als 3 Behandlungen zu Verbräunungen an den Blättern führen. WP7371 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Mischbarkeit

Armicarb ist im Obstbau nach bisherigen Erfahrungen mit Netzschwefelprodukten und Viruspräparaten mischbar. Armicarb nicht in Tankmischung mit Calcium-Chlorid einsetzen. Die Anwendung von Armicarb auf das nasse Blatt erhöht die Gefahr von sortenspezifischen Unverträglichkeiten. Daher bei Behandlungen abwarten bis das Blatt abgetrocknet ist. Tankmischungen sind in eingeschränktem Rahmen möglich, dabei sollten folgende Pro­duk­ te nicht in Tankmischungen verwendet werden: - Formulierungshilfsstoffe, Adjuvantien, - Produkte mit EC Formulierung, - Kupferpräparate (erhöhen das Risiko von Pflanzenschäden) - pH verändernde Produkte: saure Produkte. (Veränderungen des pH-Wertes haben Aus­ wir­kun­gen auf die Wirksamkeit, bei einem pH- Wert kleiner als 6,5 kann der Wirkstoff unwirksam werden) - wasserlösliche Düngemittel. Achtung - unbedingt Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner beachten! Armicarb kann bei geringen Wassermengen und je nach Zeitpunkt der Applikation, wie z.B. hohe Temperatur oder starke Sonneneinstrahlung, zu sortenspezifischen Un­verträg­ lichkeitserscheinungen in Form von Farbsprenkeln oder Bräunungen führen. Minderwirkungen bei dichten Anlagen und Bäumen größer 2 m Kronenhöhe sowie bei starkem Befall sind möglich. Bei Behandlung sind Triebwachstumseinschränkungen nicht auszuschließen.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe Spritztank bis zur Hälfte mit Wasser füllen und die gewünschte Menge Armicarb bei laufendem Rührwerk direkt in den Spritztank geben und anschließend mit der Rest­was­ser­ menge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

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ARMICARB®

Wartezeiten • Apfel: 1 Tag

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflan­ zenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Beschmutzte Kleidung wechseln. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Reizung der Augen und Schleimhäute. Hautreizung; Magen-Darm-Beschwerden 57

ARMICARB®

Gewässerschutz

EB001-2 - SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­ milbe) eingestuft. NN1001 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. In der Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und Haustiere aufbewahren. Nicht zusammen mit Säuren lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Kennzeichnungssymbol: enfällt Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG (DPD) SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Sicherheits­datenblatt

ARMICARB®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: P260 - Staub nicht einatmen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 - Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = CHURCH & DWIGHT CO., INC. ®1 = eingetragene Marke des IVA ®2 = eingetragene Marke der Spiess Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Brazzos® Herbizid

Wirkstoff: 500 g Imazosulfuron /kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Gefahrensymbol: N Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 100 g Flasche 024418-00 375 g Flasche

Getreideherbizid gegen zweikeimblättrige Samenunkräuter, ins­be­ son­dere Echte Kamille sowie Ausfall-Raps. Anwendung Wirkungsweise

Der in Brazzos enthaltene Wirkstoff Imazosulfuron gehört als Sulfonylharnstoff zu den Acetolactat-Synthase (ALS)-Hemmern. Nach der Wirkstoff-Klassifizierung des Herbicide Resistance Action Committee (HRAC) gehören Sulfonylharnstoffe in die Gruppe B. Der Wirkstoff wird über die Wurzel und das Blatt aufgenommen und in der gesamten Pflanze verteilt. Im Getreide wird der Wirkstoff in eine inaktive Form umgesetzt. Die Zellteilung in den Schadpflanzen wird gehemmt.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:

· Ausfallraps, Gemeines Hirtentäschel, Echte Kamille, Wege-Rauke in Wintertriticale, Winterweichweizen, Winter­rog­gen, Wintergerste.”

Anwendungsbedingungen und Aufwandmenge

Die Anwendung von Brazzos im Ackerbau richtet sich gegen Echte Kamille, Ausfallraps, Gemeines Hirtentäschel und Wege-Rauke (BBCH 10 bis 15) in Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen und Wintertriticale (BBCH 10 bis 14). Die Applikation im Spritzverfahren mit 25 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ ha erfolgt nach dem Auflaufen im Herbst mit maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. pro Jahr.

Wirkungsspektrum (WH9161)

Gut bekämpft werden: Ausfallraps, Gemeines Hirtentäschel, Echte Kamille, Wege-Rauke. Andere Unkräuter werden nur teilweise bekämpft.

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Brazzos®

Resistenzhinweis (WH951)

Die Tendenz in der Landwirtschaft, zu verminderter (nichtwendender) Bodenbearbeitung oder Direktsaat überzugehen, erhöht sowohl den Ungras- und Unkrautbesatz auf den betreffenden Standorten als auch den Selektionsdruck innerhalb der Unkrautpopulationen sehr deutlich. Samen von (ggf. vorbehandelten) nicht bekämpften Unkräutern können ohne Unterbrechung in die nächste Generation übergehen; vor allem in Verbindung mit Monokulturen entsteht dadurch ein beträchtliches Resistenzrisiko. Dies ist nach allen Möglichkeiten zu unterbinden. Die Sortenwahl und die Saatstärke sind relevante Einflussfaktoren, weil bei jeder Herbizidmaßnahme die Konkurrenzkraft des Kulturpflanzenbestandes entscheidend am Bekämpfungserfolg beteiligt ist. Folgende Punkte können hierbei von Relevanz sein: • Ein regelmäßiger Wirkstoffwechsel ist in einer intensivierten Landwirtschaft ein wichtiges Instrument, um die Ausbildung von Resistenzen zu verhindern. Hier kommt es darauf an, im Rahmen einer Fruchtfolge unterschiedliche Wirkstoffe aus verschiedenen HRACWirkstoffgruppen mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen zu nutzen. • Im Fall von Brazzos ist es gut möglich, dieses Produkt in ein WirkstoffmanagementSys­tem einzugliedern, da eine Reihe von unterschiedlichen Wirkstoffgruppen für den Einsatz in Getreide und anderen Fruchtfolgekulturen zur Verfügung stehen. Im Fall einer Getreidemonokultur sollten zusätzlich zum Wirkstoffwechsel weitere Maßnahmen zur Verminderung des agronomischen Risikos (z. B. kulturtechnische, nicht chemische Bekämpfungsmaßnahmen) betrieben werden. Generell jedoch gilt, dass Monokulturen, wo immer möglich, vermieden werden sollten. Brazzos enthält den Wirkstoff Imazosulfuron. Dieser Wirkstoff zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft sind; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich.

Kulturverträglichkeit (WH9161)

Alle Wintergetreidearten sind bis zu der zugelassenen Aufwandmenge gut verträglich.

Anwendungstechnik Herstellung der Spritzbrühe

• Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. • Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. • Brazzos löst sich innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf und braucht vorher nicht angeteigt zu werden. • Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen Messbecher verwenden. • Geben Sie die benötigte Menge Brazzos in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank. Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

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Brazzos®

Mischbarkeit

Beim Ansetzen der Mischungen unbedingt diese Reihenfolge einhalten: 1. Spritztank zu ¼ bis ½ mit Wasser füllen. 2. Brazzos dazugeben und durchrühren lassen. 3. Mischpartner dazugeben. 4. Restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen. Mischungen umgehend ausbringen.

Geeignete Mischpartner sind:

Herbizide wie z. B. Isoproturon-Präparate, Boxer®2, Herold®1 SC, Malibu®3, Stomp®3 Aqua, Stomp®3 SC oder Wuchsstoffherbizide, Flüssigdünger wie Blattdünger, Harnstoff und Ammon­nitrat-Harnstoff-Lösung. Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Brazzos in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung beigegeben. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen bei von uns nicht empfohlener Tankmischung haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter: 0800 - 8300301 an.

Gerätereinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich mit einem speziellen Tankreiniger für Sulfonylharnstoffe, z. B. Agroclean, reinigen. Abschließend mit klarem Wasser durchspülen. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeit

Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.

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Brazzos®

Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Abdriftminderung von mindestens 90 %: * Abdriftminderung von mindestens 75 %: 5 m Abdriftminderung von mindestens 50 %: 5 m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. - 10 m. NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5  m zu an­ grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders:

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

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Brazzos®

SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Nachbau (WH960)

Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Schäden durch Abdrift möglich, insbesondere bei Raps. Kein Nachbau von Zuckerrüben. Nachbau-Kulturen wie Spinat, Phacelia und Klee reagieren auf die Anwendung von Brazzos besonders empfindlich und sollten daher nicht direkt nachgebaut werden. Eine leichte Schädigung der Zwischenfrüchte wie beispielsweise Brassica Arten ist nicht auszuschließen, sie können aber zum Schutz vor Bodenerosionen nachgebaut werden.

Gewässerorganismen

NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden

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Brazzos®

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®4 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

® = reg. Marke Sumitomo Chemical Co., Ltd. ®1 = eingetragene Marke der Bayer AG ®2 = eingetragene Marke einer Syngenta Konzerngesellschaft ®3 = eingetragene Marke BASF ®4 = eingetragene Marke des IVA

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Brumolin® Forte Rodentizid

Wirkstoff: 0,025 g Difethialone /kg (0,0025 Gew.-%) Gefahrensymbol: entfällt Packungsgröße: 2,5 kg Eimer Zulassungs-Nr.: DE-2011-MA-14-00005-aa Auslegefertiger Köder auf der Basis von Haferflocken gegen Wander­ ratten und Hausmäuse (inkl. schwer bekämpfbarer Stämme). Anwendung Wirkungsweise

Difethialone ist ein hochwirksames Antikoagulans mit voller Wirksamkeit auch gegen schwer bekämpfbare Ratten- und Mäusestämme. Es hemmt die Blutgerinnung und macht die Wände der Blutgefäße durchlässig. Innere Blutungen führen schließlich zu einem schmerzlosen Schwächetod der schädlichen Nager. Auch bei Daueranwendung von Brumolin Forte tritt keine Köderscheu ein, da Ratten und Mäuse erst mehrere Tage nach der ersten Köderaufnahme sterben. Brumolin Forte enthält den Beistoff Bitrex®1 in einer Konzentration von 0,001  %. Bitrex kann durch seinen extrem bitteren Geschmack eine versehentliche Aufnahme des Produkts durch den Menschen (z. B. Kinder) verhindern, ohne dass dadurch die Annahme des Köders durch Ratten und Mäuse negativ beeinflusst wird.

Anwendungsempfehlungen

Aufwandmenge für den Zielorganismus Hausmaus: Starker Befall: 25 g Kornköder alle 1-1,5 Meter Geringer Befall: 25 g Kornköder alle 2-3 Meter Aufwandmenge für die Zielorganismen Haus- und Wanderratte: Starker Befall: 100 g Kornköder alle 4-5 Meter Geringer Befall: 100 g Kornköder alle 8-10 Meter

Besondere Hinweise • • •

Für die Anwendung durch den berufsmäßigen und/oder sachkundigen Verwender. Nur für die Innenraumanwendung (urbane oder landwirtschaftliche Gebäude). Brumolin Forte ist ein gebrauchsfertiger Köder. Das Produkt so nah wie möglich an die Laufwege von Ratten und Mäusen legen. • Köderstellen entlang von Wänden und an Plätzen aufstellen, an denen Spuren von Nagetier­ aktivitäten sichtbar sind. • Eine versehentliche Aufnahme durch Kinder, Vögel und andere Tiere (vor allem Hunde, Katzen, Schweine und Geflügel) ist zu verhindern. • Das Biozid-Produkt ist gefährlich für Wildtiere.

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Brumolin® Forte

• Köder müssen in der Art ausgelegt werden, dass das Risiko des Verzehrs durch NichtZielorganismen (Tiere) und Kinder auf ein Minimum beschränkt ist. Dies beinhaltet auch die Aufstellung von Köderboxen, die nur für Ratten und Mäuse zugänglich sind. Köder nach Möglichkeit so sichern, dass sie nicht entfernt werden können. • Während der Verwendung des Biozid-Produktes sind die betroffenen Gebiete entsprechend zu kennzeichnen. Zudem sind allgemein verständliche Warnhinweise auf das Risiko der Primär- und Sekundärvergiftungen durch Antikoagulantien im Bereich der Anwendung anzubringen und zusätzliche Angaben zu ersten Maßnahmen, die im falle einer Vergiftung ergriffen werden können, zu machen. • Bei manipulationssicheren Köderstationen sollte eine eindeutige Kennzeichnung erfolgen, aus der hervorgeht, dass sie Rodentizide enthalten und nicht angefasst werden sollten. • Während der Anwendung des Biozid-Produktes muss regelmäßig nach den durch die Anwendung des Biozids bereits getöteten Zielorganismen gesucht werden. Anschließend müssen diese entsorgt werden, wobei die lokalen Anforderungen an die Entsorgung von Tierkadavern zu beachten ist. • Das Produkt darf nicht als Permanentköder verwendet werden. • Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sind alle ausgelegten und nicht an­genom­ menen Köder wieder einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­ schäden führen. Beim Umgang mit dem Mittel empfehlen wir Arbeitskleidung zu tragen, mindestens jedoch ein langärmliches Hemd und eine lange Hose, außerdem sollten Schutzhandschuhe (EN388/EN374, KCL Camatril 732, Kategorie III) getragen werden. Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie die Hin­ weise zur Entsorgung solcher Präparate sind zu beachten. Dem gewerblichen Anwender wird auf Verlangen ein Sicherheitsdatenblatt zugeschickt. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Erste Hilfe/Hinweis für den Arzt und Tierarzt

Sofortmaßnahmen Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Medizinalkohle einnehmen lassen. 67

Brumolin® Forte

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Blutungen Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. Antidot: Vitamin K1

Notfallauskunft:

Bayer CropScience (Werksfeuerwehr Dormagen) - Tel.: 02133/514233 (Bitte nur in Notfällen!)

Hinweise zum Umweltverhalten

Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer ge­lan­ gen lassen.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien/GefStoffV:

Kennzeichnungssymbol: entfällt Einstufung der Zubereitung: R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kung haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen / Sicherheits­daten­blatt zu Rate ziehen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = reg. Marke Elisabeth Johanna Olischläger-Rijkers, Netherlands ®1= reg. Marke Macfarlan Smith ®2 = eingetragene Marke des IVA

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Carax®

Fungizid und Wachstumsregler Wirkstoffe: Piktogramm: Signalwort: Packungsgröße:

210 g Mepiquatchlorid / l (19,1 Gew.-%) 30 g Metconazol / l (2,7 Gew.-%) Wasserlösliches Konzentrat (SL) GHS05, GHS07, GHS09 Gefahr 006415-00 5 l Kanister

Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten und Wachstumsregler zur Reduzierung des Längenwachstums, zur Verbesserung der Winter­ härte und der Standfestigkeit von Raps Anwendung Wirkungsweise

Carax setzt neue Maßstäbe in der Bestandesführung und steuert den Raps zu hohen und sicheren Erträgen. Gleichzeitig wird eine zuverlässige Krankheitsbekämpfung ge­währ­leis­ tet. Carax wurde speziell für die Kultur Raps formuliert und entwickelt. Durch die idealen Benetzungseigenschaften von Carax erhält die Rapspflanze einen vollständigen Schutzfilm, der die Wirkstoffe gleichmäßig auf der Pflanzenoberfläche verteilt. Die innovative For­mu­ lierung bewirkt eine besonders schnelle und hohe Aufnahme der Wirkstoffe Mepiquatchlorid und Metconazol in die Pflanze. Der Einsatz von Carax im Herbst führt zu widerstandsfähigen und robusten Pflanzen, die bestens vor Krankheiten und Auswinterung geschützt sind. Im Frühjahr wird die Be­standes­ architektur durch Carax so beeinflusst, dass die Pflanze in der Schossphase ver­mehrt Seiten­ triebe bildet, gleichmäßiger und kompakter wächst, homogener blüht und gleich­mäßiger ab­reift. Mit der guten Krankheitsbekämpfung bildet Carax so die sichere und zu­verläs­sige Grundlage für höchste Erträge in Raps.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: Anwendungsnummer Schadorganis-mus/ Zweckbestimmung 006415-00/00-001* Standfestigkeit

Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Raps

006415-00/00-002

Winterfestigkeit

Raps

006415-00/00-003*

Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptoshaeria maculans)

Raps

006415-00/00-004*

Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrospori-um concentricum)

Raps

Erläuterung zum Anwendungszeitpunkt: * Der Abstand zwischen der 1. und der 2. Behandlung muss mindestens 105 Tage betragen. 69

Carax®

Anwendungsempfehlungen und Indikationen

Raps • Anwendung zur Verbesserung der Standfestigkeit im Herbst und Frühjahr von BBCH 12-59 (ab 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Aufwandmenge: 1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha Maximale Zahl der Behandlungen - In dieser Anwendung 2 - Für die Kultur bzw. je Jahr 2 • Anwendung zur Verbesserung der Winterfestigkeit im Herbst von BBCH 12-31 (ab 2. Laub-blatt entfaltet bis 1. sichtbar gestrecktes Internodium) Aufwandmenge: 1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha Maximale Zahl der Behandlungen - In dieser Anwendung 1 - Für die Kultur bzw. je Jahr 2 • Gegen Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaerica maculans) im Herbst und Früh­ jahr von BBCH 12-59 (ab 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch ge­schlossen) Aufwandmenge: 1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha Maximale Zahl der Behandlungen - In dieser Anwendung 2 - Für die Kultur bzw. je Jahr 2 • Gegen Cylindrosporium-Weißfleckigkeit (Cylindrosporium concentricum) im Herbst und Frühjahr von BBCH 12-59 (ab 2. Laubblatt entfaltet bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen) Aufwandmenge: 1,4 l/ha in 200 – 400 l Wasser/ha Maximale Zahl der Behandlungen - In dieser Anwendung 2 - Für die Kultur bzw. je Jahr 2 Die einzelnen Rapssorten können standortabhängig verschieden reagieren. Standort- und Wit­terungs­abhängig kann eine Aufteilung der Gesamtmenge oder der Einsatz reduzierter an­ge­passter Aufwandmengen sinnvoll sein. Es wird an dieser Stelle auf die regionale Emp­ feh­lung der Fachberatung verwiesen.

Wirkungsspektrum

Carax kann: • den Spross einkürzen und Überwachsen verhindern, • die Winterhärte verbessern und Auswinterung verhindern, • den Zeitpunkt des Lagereintritts verzögern und die Stärke des Lagers verringern, • Wurzelhals- und Stängelfäule bekämpfen, • Cylindrosporium-Weißfleckigkeit bekämpfen.

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Carax®

Pflanzenverträglichkeit

Carax ist für alle Rapssorten nach bisherigen Erfahrungen gut verträglich. Die Raps­be­stän­de zei­­gen nach Behandlung mit Carax eine gute Einkürzung der Sprosslänge, eine Er­höhung der Widerstandsfähigkeit gegen Frosteinwirkung und eine Verbesserung der Stand­festig­ keit. Die Ausprägungen können in Abhängigkeit von Witterung, Standort und An­wen­ dungs­zeit­punkt differenzieren.

Wichtige Hinweise

Carax wird in Raps dort angewendet, wo auf Grund • der örtlichen Erfahrung, • der Lageranfälligkeit der angebauten Sorten und • der Fruchtfolgestellung mit Lager, Auswinterung und Pilzkrankheiten zu rechnen ist und • wo das Risiko einer hohen Anbauintensität abgesichert oder • wo eine hohe N-Nachlieferung aus dem Boden erwartet wird. Durch eine optimale N-Düngung in Verbindung mit dem Einsatz von Carax wird es möglich, das vorhandene Ertragspotential von Raps auszuschöpfen. Die N-Verteilung ist an die re­ gionalen Wachstumsbedingungen anzupassen. Wichtig für den Einsatz von Carax ist eine kräftige Bestandesentwicklung. Grundsätzlich gilt, je wüchsi­ger die Witterung, desto wirksamer ist Carax!

Schadensverhütung

Abzuraten ist von der Carax-Anwendung: • in mangelhaft ernährten, dünnen oder in ihrer Entwicklung geschwächten Beständen so­ wie bei verzögertem und schlechtem Feldaufgang, • bei Trockenschäden, • in Beständen auf (meist leichten) Standorten mit unzureichender bzw. unsicherer Was­ser­ ver­sorgung während der Hauptvegetationszeit, • a uf Böden in schlechtem Kulturzustand. Mit Carax können grobe Anbaufehler nicht korrigiert werden; auch ist Lager als Folge eines Unwetters nicht zu verhindern.

Wartezeit

Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetations­zeit ab­ge­deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­ setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzflüssigkeit Zur Vermeidung von Schaumbildung empfehlen wir den Einsatz von Schaumstopp: 1,4 ml Schaumstopp je 100 l Spritzbrühe 1. Schaumstopp in o.g. Dosierung immer zuerst vor der Zugabe von Wasser und/oder von Carax in den Tank geben. 2. Spritzfass 2/3 mit Wasser befüllen und dabei Rührwerk einschalten. 3. Ggf. Mischpartner zugeben. 4. Carax in den Tank geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 71

Carax®

Bei Wiederbefüllung des Spritztanks: zuerst Schaumstopp vorlegen und die oben an­ge­ gebene Reihenfolge beachten. Spritzarbeit Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Vor der Anwendung von Carax im Raps ist das Spritzgerät gründlichst zu reinigen, wenn zuvor in anderen Kulturen Herbizide ausgebracht wurden, die in Raps nicht verträglich sind. Die Reinigung von Herbizidresten muss mit Spülmittellösung bzw. mit einem von dem je­ weili­gen Herbizid-Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel erfolgen. Nach der Anwendung von Carax Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser spülen. Innen- und Außenreinigung der Spritzgeräte sollte grundsätzlich auf dem Feld erfolgen. Anfallendes Spülwasser auf vorher behandelten Flächen ausspritzen. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Was­ser aus­ spülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritz­flüssig­keits­ reste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Mischbarkeit Carax ist mischbar mit Focus® Ultra, Fastac® SC Super Contact, Butisan®, Butisan Top®, Cantus®, Gold, Trebon®2 30 EC und Dash® E.C. Carax ist ebenfalls mischbar mit Blattdüngern (Markenqualität) sowie mit Harn­stoff und AHL (bis zu 10 kg/ha N). Mischungen mit Schwefelhaltigen Stickstoffdüngern sind nicht möglich. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmig­ten An­wendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ lan­gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für alle Anwendungen im Raps gilt: NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ ge­wässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasserführender Oberflächengewässer -, muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest­ abstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m“

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Carax®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel. SF 245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­ der betreten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründ­ lich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Sofort Arzt hin­zu­ ziehen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Wunde steril abdecken. Ärzt­ li­cher Behandlung zuführen. Nach Augenkontakt Augen­lider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Mund ausspülen und 200 - 300 ml Wasser trinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Per­sonen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Nach Einatmen: Frühestmöglich mit Cortison-Spray behandeln. Symptomatisch behandeln; Kein spezifisches Antidot bekannt. Kontaktadresse in Notfällen: International emergency number: +049 180 2273-112

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

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Carax®

Bienen und andere Nützlinge

NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen­­gefährlich eingestuft (B4). NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­fliege) eingestuft. NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidus rhopalosiphi (Brack­wespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbe­ wah­ren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln; Nicht zusammen mit Fut­ter­mitteln lagern. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re­giona­len Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Pro­duk­treste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müll­ent­sorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R20/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­ tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Sicherheits­datenblatt SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Gebrauchsanleitung ein­zu­hal­ten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden

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Carax®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261 - Einatmen von Dampf vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

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Carax®

Haftung

Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehör-de erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventu-elle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritz­ technik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. ® = Registrierte Marke der BASF ®1 = Eingetragene Marke von Mitsui Chemicals Inc. (Zulassungsinhaber Spiess-Urania) ®2 = eingetragene Marke des IVA

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CIRAL®

Herbizid

Wirkstoffe: 333 g Flupyrsulfuron Methyl /kg (33,3 Gew.-%) 167 g Metsulfuron Methyl /kg (16,7 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS09 004510-00 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 100 g Dose 500 g Dose auch im Sumimax-Ciral-Pack (S. 389-390) Nachauflaufherbizid gegen Ungräser und Unkräuter in Winter­weich­ weizen, Winterroggen, Triticale und Lein. Anwendung Wirkungsweise

Ciral ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz*, Ge­ meinem Windhalm* und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; ausgenommen Klet­ten­ lab­kraut in Winterweichweizen, Winterroggen und Triticale im Herbst sowie von Gemeinem Wind­halm*, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Un­kräutern; aus­ge­ nom­­men Klettenlabkraut in Winterweichweizen im Frühjahr im Nach­auf­lauf­verfahren. Ciral ist zur Bekämpfung von einjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Lein (Öllein) genehmigt. * = sensitive Biotypen Ciral ist eine Kombination aus den Wirkstoffen Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl. Die beiden Wirkstoffe gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungs­mechnismus in die Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klas­si­fizierung eingestuft ist. Beide Wirkstoffe wirken über Blatt und Boden und bekämpfen keimende und bereits auf­ge­ laufene Ungräser (Ackerfuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter. Der Ab­sterbe­ prozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit sind die Ungräser/ -kräuter nicht mehr physiologisch aktiv und stellen somit keine Konkurrenz mehr für die Kultur­­pflanze dar.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale (Herbstanwendung), • Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweichweizen (Frühjahrsanwendung), • Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Lein (Ge­ neh­migung gemäß Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt §  18 PflSchG von 1998)).“ 77

CIRAL®

Anwendungsbedingungen

Temperatur: Nach der Herbst-Anwendung von Ciral sind für eine optimale Wirkung 1 - 2 Wochen aktives Wachstum erforderlich. Ein Frosteinbruch, kurz nach einer späten Anwendung, kann die Wirkung herabsetzen. Bodenfeuchte: Ciral wirkt sowohl über das Blatt als auch über den Boden. Für eine optimale Wirkung auf Ackerfuchsschwanz und Windhalm ist eine ausreichende Bodenfeuchte erforderlich, um eine Wirkstoffaufnahme über die Wurzel zu ermöglichen. Niederschlag: Zur vollen Ausnutzung der Blattaktivität sollte 2 Stunden nach der Behandlung kein Regen fallen. WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Anwendungstechnik

• Ciral wird in Winterweichweizen - im Nachauflauf Herbst vom 1-Blatt-Stadium des Getreides (BBCH 11) bis Mitte der Bestockung (BBCH 25), - im Nachauflauf Frühjahr vom 3-Blatt-Stadium des Getreides (BBCH 13) bis Ende der Bestockung (BBCH 29) angewendet. • Ciral wird in Winterroggen und Triticale - im Nachauflauf Herbst vom 1-Blatt-Stadium des Getreides (BBCH 11) bis Ende der Bestockung (BBCH 29) angewendet. • Ciral wird in Öllein - im Nachauflauf bei 2 - 10 cm Wuchshöhe des Leins (BBCH 12-29) angewendet. - Unkräuter und Ungräser müssen aufgelaufen sein und sich in folgenden Stadien befinden: - Acker-Fuchsschwanz im Stadium BBCH 11 - 29* (1-Blatt-Stadium bis Ende der Bestockung) - Windhalm im Stadium BBCH 11 - 25* (1-Blatt-Stadium bis Hauptbestockung) - Unkräuter im Stadium BBCH 10 - 16* * Das am weitesten entwickelte Ungras sollte dieses Entwicklungsstadium nicht über­ schritten haben. • Ciral ist in allen Winterweichweizen-, Winterroggen- und Triticalesorten verträglich. •W  A706 - Im Herbst nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden. • Ein abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2 - 3 cm und abgedecktes Saatgut sind Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit. • Nach dem Einsatz von Ciral keine Bodenbearbeitung durchführen. • Ausreichende Bodenfeuchte und aktives Wachstum der Pflanzen nach der Behandlung sind besonders wichtig für die Wirkung auf Ungräser.

Aufwandmenge

Herbst: Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale: 25 g/ha (0,025 kg/ha) spritzen. Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr. Frühjahr: Winterweichweizen, Lein: 25 g/ha (0,025 kg/ha) spritzen. Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr.

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CIRAL®

Spezielle Anwendungsempfehlungen nach eigenen Erfahrungen für die Herbstanwendung Problem Acker-Fuchsschwanz* & Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

Empfehlung 25 g Ciral /ha (+ Partner, z.B. Sumimax®3, Orbit®4)

Gemeiner Windhalm* & Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter

20 g Ciral /ha (+ Partner, z.B. Sumimax®3, Orbit®4)

*

= sensitive Biotypen

Wasseraufwandmenge • • • •

Ciral mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. In Getreide 200 l/ha nicht unterschreiten. In Lein 150 l/ha nicht unterschreiten. Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Ungräser und Unkräuter zu gewährleisten.

Wirkungsspektrum (WH916)

Gut bekämpft werden: Acker-Fuchsschwanz*, Gemeiner Windhalm*, Acker-Frauenmantel, Acker- Hellerkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn-Arten, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Phacelia, Gemeiner Rainkohl, Ausfall-Raps(1), Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, AckerVergißmeinnicht, Vogelmiere. (1) Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten * sensitive Biotypen (1) Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®-Sorten Weniger gut bekämpft werden: Ehrenpreis-Arten, Gemeiner Erdrauch, Knöterich-Arten , Einjähriges Rispengras Nicht ausreichend bekämpft werden: Flughafer, Klettenlabkraut, Quecke, Einjähriges Rispengras, Trespe-Arten

Die Anwendung von Ciral wird nicht empfohlen, wenn: •

der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, oder andere Umstände geschwächt ist



Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht



Nachtfröste auftreten bzw. in den Tagen zuvor aufgetreten sind



der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll.



Auf Moorböden und Böden mit pH-Werten über 7,7 sind Wirkungsminderungen wegen reduzierter Bodenwirkung möglich.



Gelegentlich nach der Behandlung auftretende Aufhellungen oder leichte Wachs­tums­ver­ zö­gerun­gen verwachsen sich nach wenigen Tagen und haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag.



Eine Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen kann zu Schäden am Getreide führen. 79

CIRAL®

Nachbau

Nach Anwendung von Ciral im Herbst: WP710 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Nach Anwendung von Ciral im Frühjahr: WP720 - Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps. Nach der Ernte des behandelten Getreides können nach eigenen Erfahrungen Getreide, Rüben, Kartoffeln, und Mais nachgebaut werden. Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Herbstanwendung von Ciral erforderlich, können nach eigenen Erfahrungen nach Pflugfurche oder Minimalbodenbearbeitung Weizen, Hafer, Roggen, Triticale, Sommergerste, Lein, Mais oder Weidelgras nachgebaut werden. Ist ein vorzeitiger Umbruch nach der Frühjahrsanwendung von Ciral erforderlich, kann nach eigenen Erfahrungen nach Pflugfurche Sommerweizen oder Weidelgras nachgebaut werden.

Untersaaten

Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Ciral behandelt werden.

Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen

Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) und Mais sind gegenüber Ciral sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind. Vor dem nachfolgenden Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben im Absatz Gerätereinigung.

Resistenzmanagement

Ciral enthält die Wirkstoffe Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl. Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC- Klassifizierung eingestuft sind; weitere Informationen unter http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.: • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen • Fruchtfolgegestaltung • Bodenbearbeitung • Saattermin

Herstellung der Spritzbrühe

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. • Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. • Spritztank zu ¼ bis ½ der erforderlichen Wassermenge füllen. Rührwerk einschalten. Die benötigte Menge Ciral hinzufügen. • Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen 80

CIRAL®

Messbecher verwenden. Ciral löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser auf und muss vorher nicht angemischt werden. • Ciral vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten. • F alls Sie Ciral in Tankmischung einsetzen, nach dem vollständigen Auflösen von Ciral Tankmischpartner zugeben. •D  ie restliche Wassermenge in den Spritztank bei laufendem Rührwerk auffüllen. • Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen. •N  icht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Wird Ciral in Mischung mit AHL eingesetzt, ist das Granulat vor dem Einfüllen in die Spritze in Wasser anzuteigen.

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Die Tankmischung von Ciral mit handelsüblichen Herbiziden, z. B. Sumimax®3, Orbit®4 und Fungiziden ist nach bisherigen Erfahrungen möglich. Im Zweifelsfall Beratung anfordern. Andere geeignete Mischpartner sind: · Insektizide: Pyrethroide, · Wachstumsregler: CCC, · Flüssigdünger: Mischungen mit (Marken-)AHL sind unter optimalen Witterungs- und Kulturbedingungen möglich. Bei einer Tankmischung mit AHL (pur) wird Ciral in einer geringen Menge Wasser vorgelöst und erst dann der AHL beigegeben. Dreiermischungen bestehend aus Ciral, CCC und Fungiziden sollten nicht zur Anwendung kommen. Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln 1. Wasserlösliche Folienbeutel 2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX 3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP 4. Suspensionskonzentrate: SC 5. Wasserlösliche Konzentrate: SL 6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE 7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC 8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe 9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

Gerätereinigung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide oder Lein muss das Gerät sorgfältig gespült werden: • Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1 : 10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. • Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen. 81

CIRAL®

• Im ersten Reinigungsdurchgang ein spezielles Reinigungsmittel für Sulfonylharnstoffe zu­geben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. • Nach jedem Spülvorgang die Reinigungs­flüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. • Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat. Geeignete Reinigungsmittel Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean oder All Clear Extra®. Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.

Wartezeiten

Winterweichweizen, Winterroggen, Triticale, Lein: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustminderndem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14.Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7.Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14.Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Ackerbaukulturen: 5 m.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­ schutzmitteln empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe sowie zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen. 82

CIRAL®

Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten. SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heitsschäden führen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Einatmen An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künst­liche Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein. Hautkontakt Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Augenkontakt Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Verschlucken Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NN165, NN170, NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chrysoperla carnea (Florfliege) und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.Behälter

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA®1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den 83

CIRAL®

Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. ® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company ®1 eingetragene Marke von BASF ®2 Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH ®3 = Marke von Sumitomo Chemical Co., Ltd ®4 = Reg. Marke der Nufarm Gruppe ®5 eingetragene Marke des IVA

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Sicherheits­datenblatt

CIRONTIL®

Herbizid

Wirkstoffe: Komponente A: Komponente B:

Gemisch wasserdispergierbarer Granulate (WG) mit 550 g/kg (55 Gew-%) Dicamba; 92 g/kg (9,2 Gew-%) Nicosulfuron; 23 g/kg (2,3 Gew-%) Rimsulfuron Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS) 900 g/l (90 Gew-%) Isodecylalkoholethoxylat

Piktogramm: Komponente A: GHS07, GHS09 Komponente B: GHS05, GHS07 007011-00 Signalwort: Komponente A: Achtung Komponente B: Gefahr Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 2,2 kg Komponente A + 1,5 l Komponente B 4,4 kg Komponente A + 3,0 l Komponente B

Herbizid gegen einjährige einkeimblättrige und einjährige zwei­keim­ blättrige Unkräuter in Mais CIRONTIL - Komponente A und CIRONTIL - Komponente B müssen in Tank­mischung gemeinsam ausgebracht werden. Anwendung Wirkungsweise

CIRONTIL ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung über das Blatt und in eingeschränktem Maße auch über den Boden. Es enthält die Wirkstoffe Dicamba, Nicosulfuron und Rimsulfuron. Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe O der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist. Die Wirkstoffe Nicosulfuron und Rimsulfuron zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC- Klassifizierung eingestuft ist. Nicosulfuron und Rimsulfuron werden überwiegend von den Blättern aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmen Nicosulfuron und Rimsulfuron das Enzym Acetolactat-Synthase (ALS), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Nach Aufnahme tritt bei sensiblen Unkräutern ein sofortiger Wachstumsstillstand an Spross und Wurzel ein; der folgende Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und zu geringeren Teilen auch über den Boden aufgenommen. In empfindlichen Pflanzen beeinträchtigt Dicamba die Weiterleitung und die Funktion der Auxine. Das Wachstum und damit die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz 85

CIRONTIL®

der gegenüber CIRONTIL empfindlichen Unkräuter und Ungräser zur Kulturpflanze endet praktisch mit der Behandlung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt CIRONTIL bei warmem, wüchsigem Wetter. In Maispflanzen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: Einjährige einkeimblättrige und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais.“

Anwendung CIRONTIL erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Ungräser und Unkräuter. •

Hirsearten werden ab dem 2-Blattstadium bis zur Bestockung erfasst. Borstenhirse und Flughafer sollten zum Behandlungszeitpunkt max. 3 Blätter ausgebildet haben. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2-6-Blattstadium befinden.

Bei warmem, wüchsigem Wetter auf trockene Pflanzen spritzen. CIRONTIL bekämpft ein breites Spektrum an Unkräutern und Ungräsern und erzielt gegen aufgelaufene Wurzelunkräuter, wie z.B. Ackerwinde, Zaunwinde, Ackerkratzdistel, Ampferarten und Quecken eine gute Wirkung, sofern ausreichende Blattmasse gebildet wurde und die Pflanzen noch nicht größer als 15 cm sind. Nachaufläufer werden nicht erfasst. Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums und zur Bekämpfung von Nachaufläufern empfehlen wir die Zumischung eines Bodenherbizides.

Anwendungszeit

Im Nachauflaufverfahren (Spritzanwendung) vom 2-Blattstadium bis zum 6-Blattstadium der Maispflanzen (BBCH 12-16). Maximal 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Aufwandmengen

Soloeinsatz 440 g/ha CIRONTIL - Komponente A + 0,3 l/ha CIRONTIL - Komponente B In 200 - 400 l Wasser/ha spritzen. Empfehlung - kleine Unkräuter und Ungräser Unkräuter bis 4-Blattstadium, Hühnerhirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3-Blatt­ stadium, samenbürtige Weidelgräser, Windhalm und Ackerfuchsschwanz: Mischung von 300 g/ha CIRONTIL - Komponente A + 0,2 l/ha CIRONTIL - Komponente B mit einem Bodenherbizid spritzen. Empfehlung späte Anwendung - Problemunkräuter und -ungräser Unkräuter bis 6-Blattstadium, aufgelaufene Wurzelunkräuter wie Disteln, Winde, Ampfer, Hühnerhirse während Bestockung, Faden- und Bluthirse bis 2-Blattstadium, Borstenhirse bis Bestockungsbeginn, incl. Quecke, Flughafer (bis Bestockung), Ausfallgetreide bis Mitte Bestockung, wurzelbürtigem Weidelgras und Grünroggen: Mischung von 370 g/ha CIRONTIL - Komponente A + 0,25 l/ha CIRONTIL - Komponente B mit einem Bodenherbizid spritzen. Bei stark ausgeprägter Wachsschicht empfiehlt sich die Zugabe einer reduzierten Menge an B235 (Certrol B). Grundsätzlich sollte CIRONTIL eingesetzt werden, wenn sich die Ungräser und Unkräuter im empfindlichen Stadium befinden. 86

CIRONTIL®

Wasseraufwandmenge

CIRONTIL mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. Auf gute Benetzung der Ungräser und Unkräuter ist jedoch zu achten (bei dichtem Bestand Wasseraufwandmenge 400 l/ha). 200 l Wasser / ha sollten nicht unterschritten werden.

Wirkungsspektrum (WH9161) Gut bekämpft werden: Acker-Fuchsschwanz Ausfallgetreide Borstenhirse Einjähriges Rispengras Flughafer Hühnerhirse Windhalm Weidelgras-Arten Ackerhundskamille Acker-Hellerkraut Ackersenf Amarant-Arten Ausfallraps+1 Ausfallsonnenblume Besenrauke Bingelkraut-Einjähriges Gänsedistel +1

Gänsefuß (Feigenblättriger, Weißer) Melde (Gemeine) Hohlzahn-Arten Hederich Hirtentäschelkraut Hundspetersilie Kamille-Arten Klettenlabkraut Knöterich-Arten (Ampferblättriger, Floh-, Vogel-, Wasser-) Kreuzkraut (Gemeines) Stiefmütterchen (-Acker) Taubnessel-Arten Vogelmiere Windenknöterich Zweizahn (-Dreigeteilter)

= Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®5-Sorten

Weniger gut bekämpft werden: Gänsefuß (Bastard-, Vielsamiger), Schwarzer Nachtschatten, Strahllose Kamille Nicht ausreichend bekämpft werden: Efeublättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Sumpf-Ziest Zum Zeitpunkt der Anwendung aufgelaufene Quecke, Ackerkratzdistel, Ampferarten, Acker­ winde und Zaunwinde werden bei Einsatz von CIRONTIL gegen einjährige einkeimblättrige und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter gut unterdrückt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anwendung nicht größer als 15 cm sind. Das Mittel hat keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Ungräser und Unkräuter.

Kultur- und Sortenverträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen wird CIRONTIL von den meisten in Deutschland geprüften Silo- und Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen. Die Anwendung von CIRONTIL wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen: • bei kühler, feuchter Witterung •

bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen



bei anhaltender Trockenheit



bei Staunässe 87

CIRONTIL®



unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist,



solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet,



bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 °C,



bei Temperaturen > 25 °C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung,



bei sich langsam erwärmenden Böden,



in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden,



im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais.

• Auf eine ausreichende Saattiefe von zumindest 4 cm ist zu achten. Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte für 3 Stunden nach der Spritzung keine Niederschlag fallen. WP743 Schäden an der Kulturpflanze möglich Maisbestände, die mit CIRONTIL behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von CIRONTIL. Die Anwendung von CIRONTIL ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden. Als unverträglich für CIRONTIL haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand Juli 2014) folgende Sorten erwiesen: • GL Aldera, Nescio Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch CIRONTIL geschädigt werden. Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos über unsere Fachberatung Tel. 0800-8300 301 anfordern. Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern.

Wirkung auf andere Kulturpflanzen

Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse), Getreide und Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber CIRONTIL. Direkte Abtrift der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder Flächen, die für den Anbau solcher vorgesehen sind, ist unbedingt zu vermeiden. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sorgfältig mit ALL CLEAR® EXTRA oder AGROCLEAN®4 gereinigt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung. Aktivkohle ist zur Reinigung des Spritzgerätes nicht geeignet.

Wartezeit

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). 88

CIRONTIL®

Herstellung der Spritzbrühe

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. • Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. •

Geben Sie die benötigte Menge der CIRONTIL - Komponente A (Granulat) in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank. Das Granulat löst sich innerhalb weniger Minuten in Wasser auf.



Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen Messbecher verwenden.

• Falls Sie CIRONTIL in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen der CIRONTIL - Komponente A (Granulat) den gewünschten Mischpartner dazugeben. • Danach geben Sie die benötigte Menge CIRONTIL - Komponente B (Formulierungs­ hilfsstoff ) hinzu. •

Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.



Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. CIRONTIL ist mischbar mit HARMONY® SX®, Successor®5 T und Gardo Gold®32. Bei Mischungen von CIRONTIL ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner unbedingt zu beachten. Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter der Infoline: 0800 - 8300301 an. CIRONTIL darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten, Ölen oder Blattdüngern gemischt werden.

Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln 1. Wasserlösliche Folienbeutel 2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX 3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP 4. Suspensionskonzentrate: SC 5. Wasserlösliche Konzentrate: SL 6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE 7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC 8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe 9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe

Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

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CIRONTIL®

Hinweise zur Spritzenreinigung nach der Anwendung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sorg­fältig gespült werden: • Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen. •

Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.



Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.



Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innen­ flächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Mi­nuten einschalten.



Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.



Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Geeignete Reinigungsmittel Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von AGROCLEAN®3 oder ALL CLEAR® EXTRA. Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.

Resistenzmangement

CIRONTIL enthält die Wirkstoffe Dicamba, Nicosulfuron und Rimsulfuron. (WRO) Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. (WRB) Nicosulfuron und Rimsulfuron zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungs­­mechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere In­ forma­tionen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.: • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen • Fruchtfolgegestaltung • Bodenbearbeitung • Saattermin.

Nachbau (WH960)

Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von CIRONTIL bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Ernte des behandelten Maises können alle acker­ baulichen Hauptkulturen nachgebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich werden, kann nur Mais nachgebaut werden. Wir empfehlen, den Boden vorher zu pflügen.

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CIRONTIL®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG200 - Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Ent­ wicklungs­­stadien der Kultur eingesetzt werden. NG326-1 - Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf der­selben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzen­ schutz­mitteln - nicht überschritten werden. NG327 - Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­grenzen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­ wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeich­ nis „Verlust­ mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Mais - 50% 5 m, 75% *, 90% * NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mais: 5 m NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2  % und Ober­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ 91

CIRONTIL®

lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe sowie zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten. SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummi­ stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Einatmen: An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künstliche Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein. Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Augenkontakt: Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Verschlucken: Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen. Hinweise für den Arzt Symptomatische Behandlung. 92

CIRONTIL®

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2001 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®6 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

CIRONTIL-Komponente A Kennzeichnungssymbol: Xi, N R36 - Reizt die Augen. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA108 - Enthält Napthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz (CAS Nr. 009008-63-3) – kann allergische Reaktionen hervorrufen. 93

CIRONTIL®

RA151 - Enthält Morwet 3008 – kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackung nicht weiterverwenden. CIRONTIL - Komponente B Kennzeichnungssymbol: Xn R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackung nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

CIRONTIL®-Komponente A Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P280 - Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208-0108 - Enthält Naphthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz - kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH208-0151 - Enthält Morwet 3008 Powder – kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.

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CIRONTIL®

(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Verpackung nicht wiederverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

CIRONTIL®-Komponente B Piktogramm: GHS05, GHS07 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P264 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Augenschutz/Gesichtschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächen-gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Verpackung nicht wiederverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich

® = Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company ®2= Reg. Warenzeichen Syngenta ®3 = Warenzeichen der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®4 = Reg. Marke Stähler International GmbH & Co KG ®5= Eingetragene Marke der BASF ®6 = Marke des IVA * Dicamba, ein Wirkstoff erforscht und entwickelt durch Novartis Pflanzenschutz AG, Basel, Schweiz.

Sicherheits­datenblatt

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CONSERVE*

Insektizid

Wirkstoff: 120 g Spinosad /l (11,6 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 1 l Flasche

024936-00

Insektizid zur Bekämpfung von Thripsen, Freifressenden Schmetter­ lings­raupen und Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus. Anwendung

Vor Gebrauch im geschlossenen Behälter gut schütteln.

Wirkungsweise

Conserve beeinflusst die Reizleitung im Nervensystem der Schadorganismen. Die Wirkung setzt bereits einige Stunden nach der Behandlung ein und führt zu einer vollständigen, irreversiblen Lähmung des Schädlings. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt sowohl durch Fraß als auch über Kontakt mit dem Mittel. Wirkungsmechanismus: (IRAC Gruppe): 5

Wirkungsspektrum

Es werden sowohl Imagines als auch die mobilen Larvenstadien bekämpft.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Thripse an Zierpflanzen im Gewächshaus.“

„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung):

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• Freifressende Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen im Gewächshaus, • Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus.“

CONSERVE*

Aufwandmenge Zierpflanzenbau Gegen Thripse (Imagines und Larven): im Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Je nach Popu­ lations­verlauf werden maximal 3 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 7 bis 9 Tagen empfohlen. Mittelmenge je Flächeneinheit: • bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 15 ml/100 m² (in 6 - 12 l Wasser / 100 m²) • bei einer Pflanzengröße von 50 - 125 cm: maximal 22,5 ml/100 m² (in 8 - 16 l Wasser / 100 m²) • bei einer Pflanzengröße über 125 cm: maximal 30 ml/100 m² (in 10 - 20 l Wasser / 100 m²) Die Wasseraufwandmenge ist abhängig von der Pflanzenart sowie dem Wachstumszustand. Die Pflanzen werden bis kurz vor dem Abtropfen gleichmäßig gespritzt. Grundsätzlich ist auf eine vollständige Benetzung der zu behandelnden Pflanzen zu achten. Vier Stunden nach der Behandlung ist der Spritzbelag regenfest. Anwendungsbezogene Kennzeichnungsauflage: • WW709 Gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Maximal 6 An­ wen­dungen pro Kultur und Jahr im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Mittelmenge je Flächeneinheit: • bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 10 ml/100 m² (in 20 l Wasser / 100 m²) • bei einer Pflanzengröße von 50 - 125 cm: maximal 15 ml/100 m² (in 30 l Wasser / 100 m²) • bei einer Pflanzengröße über 125 cm: maximal 20 ml/100 m² (in 40 l Wasser / 100 m²) Gegen Minierfliegen im Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Maximal 2 An­ wen­dungen gegen Minierfliegen im Abstand von 5 bis 7 Tagen; insgesamt maximal 6 An­ wen­dungen pro Kultur und Jahr. Mittelmenge je Flächeneinheit: • bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: maximal 60 ml/100 m² (in 20 l Wasser / 100 m²) • bei einer Pflanzengröße von 50 - 125 cm: maximal 90 ml/100 m² (in 30 l Wasser / 100 m²) • bei einer Pflanzengröße über 125 cm: maximal 120 ml/100 m² (in 40 l Wasser / 100 m²)

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CONSERVE*

Pflanzen-/ Sortenverträglichkeit (WH915)

Conserve ist äußerst pflanzenverträglich. Lediglich bei Saintpaulia können unter ungünstigen Bedingungen Blattflecken auftreten. Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Zierpflanzenarten und -sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit, bevor der gesamte Bestand behandelt wird. Dies gilt auch für die als gut verträglich klassifizierten Arten. Für alle nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigten/zu­gelas­ senen Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, An­bau­verfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu be­ handeln­den Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Bei folgenden Gattungen und Arten ist nach bisherigen Erfahrungen der Einsatz von Conserve möglich:

Brachycome multifida ‘Blau’ Schnitt- und Topfrosen - Hybriden1) Chrysanthemen (Dendranthema -Hybriden)2) Kalanchoe blossfeldiana Aster novi-belgii Geprüfte Sorten: 1) Charming Parade, Blue Curiosa, Jockey 2) Cindy, Saskia P., Papillos, Babette, Surf, Cargo Detaillierte Informationen zur Kulturpflanzenverträglichkeit können über die Beratung angefordert werden.

Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe

Vor Gebrauch im geschlossenen Behälter gut schütteln! • Tank bzw. Spritzbehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. • Umlauf bzw. Rührwerk einschalten. • Conserve zugeben. • Unter Umrühren Tank bzw. Spritzbehälter mit der fehlenden Wassermenge auffüllen. Nach der Anwendung von Conserve alle Teile der Spritzgeräte gut mit Wasser durchspülen. Anfallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt benötigt wird.

Mischbarkeit

Conserve ist nach eigenen Erfahrungen mit gängigen Fungiziden und Insektiziden sehr gut mischbar.

Wartezeit

Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

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CONSERVE*

Resistenzmanagement (WH950)

Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Gruppe der Spinosyne, zu denen auch Spinosad gehört, ist das Auftreten resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Wird ein Wirkungsabfall festgestellt, sollten keine weiteren Behandlungen mit dem Wirkstoff Spinosad durchgeführt werden. Es ist mit einem Insektizid aus einer anderen Wirkstoffgruppe weiterzubehandeln. Es werden folgende Empfehlungen gegeben, um die Wirkung von Conserve langfristig zu sichern und einer Resistenzentwicklung vorzubeugen: • Mit der Bekämpfung sollte zu einem frühen Befallsstadium begonnen werden. • Die Anwendungen sollten sich gegen frühe Entwicklungstadien des Schaderregers richten. •Vor Beginn eines Spritzprogrammes abklären, ob, wann und wie oft eingehendes Pflanzen­ material bereits mit dem Wirkstoff Spinosad behandelt wurde. • Keine Unterdosierungen vornehmen. Um möglichen Resistenzen vorzubeugen, wird empfohlen, Conserve nicht öfter als dreimal pro Jahr und nicht in aufeinander folgenden Spritzungen anzuwenden. Conserve sollte immer im Wechsel mit Produkten anderer Wirkstoffklassen eingesetzt werden.

Einsatz von Nützlingen nach einer Conserve-Anwendung

Nach einer Behandlung können sich einzelne Nützlingspopulationen vorübergehend re­du­ zieren. Die in nachstehender Tabelle genannten Toxizitätseinstufungen und Empfehlungen dienen als Orientierungshilfe beim Neubesatz mit Nützlingen nach einer Conserve-Anwendung.

Empfehlungen zur integrierten Anwendung von Conserve in Kombi­ na­tion mit Nützlingen Gruppe Art

Toxizitäts- einstufung*

Empfehlungen für den Einsatz

Raubmilben

Phytoseiulus persimilis 1 Nützlinge können am Tag der Amblyseius californicus 1 Anwendung nach Antrocknung Amblyseius cucumeris 1 des Spritzbelages ausgebracht Hypoaspis aculeifer 1 werden. Hypoaspis miles 1

Räuberische Insekten



Hippodamia convergens 1 Nützlinge können am Tag der Chrysoperla carnea 1 Anwendung nach Antrocknung Orius laevigatus 1 des Spritzbelages ausgebracht Orius insidiosus 1 werden. Aphidoletes aphidimyza 1



Macrolophus caliginosus







1

Schlupfwespen Aphidius colemani 4 Encarsia formosa 3 Trichogramma brassicae 3 Diglyphus isaea 4

Keine Einschränkung Bei direktem Kontakt mit der Spritzbrühe werden einige Schlupfwespen-Arten geschädigt. Nach einer Conserve Anwendung sollte eine Wartezeit von mindestens einer Woche eingehalten werden, bevor mit einem Neubesatz begonnen wird.

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CONSERVE*

*Toxizitätseinstufung: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4

Nicht schädigend: Gering schädigend: Mäßig schädigend: Schädigend:

Reduzierung der Population Reduzierung der Population Reduzierung der Population Reduzierung der Population

< 25 % 25-50 % 50-75 % > 75 %

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.“

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Kennzeichnungsauflagen:

NN0807 - Schlupfwespen frühestens eine Woche nach der letzten Anwendung ausbringen. Für die Anwendung gegen Tripse in Zierpflanzen gilt: WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um mögliche Resistenzbildungen vorzubeugen, sollte das Mittel nicht öfter als dreimal in Folge und insgesamt sechsmal pro Jahr angewendet werden.

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des Mittels. SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Appli­ kation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort den Arzt rufen!

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CONSERVE*

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN233 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. NN383 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren oder Laugen lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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CONSERVE*

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA110 - Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, die Gebrauchsanleitung ein­ zu­halten. Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­ direk­te Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Sicherheits­datenblatt

CONSERVE*

Haftung

Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung ist unser Produkt für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung unseres Produkts in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben zum Zeitpunkt der Lieferung entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung unseres Produkts aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Applikationstechnik, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), etc. Deshalb kann eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produkts oder eine Schädigung an den behandelten Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir keine Haftung übernehmen. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders. Für negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht. * = eingetragene Marke von Dow AgroSciences LLC. ® = eingetragene Marke des IVA

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Corbel® Fungizid

Wirkstoff: 750 g Fenpropimorph /l (79,8 Gew.-%) enthält außerdem: Cyclohexanon und Calcium-Alkylbenzolsulfonat in Isobutanol. Emulsionskonzentrat (EC) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B 4) 043190-00 Packungsgröße: 5 l Kanister

Fungizid gegen Echten Mehltau an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost und Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste. Anwendung Wirkungsweise

Corbel ist ein systemisch wirkendes Fungizid, das von der Pflanze aufgenommen und innerhalb des Pflanzengewebes transportiert wird. Corbel zeichnet sich durch eine schnelle und über mehrere Wochen anhaltende Wirkung gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost (Puccinia striiformis) und Braunrost (Puccinia recondita) an Weizen, Braun- oder Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste aus. Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden. Die empfohlene Aufwandmenge ist unbedingt einzuhalten.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen, • Gelbrost (Puccinia striiformis) an Weizen, • Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste, • Echter Mehltau an Roggen, • Braunrost (Puccinia recondita) an Weizen.” * = alter lat. Name: Erysiphe graminis

Pflanzenverträglichkeit

Corbel erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen genannten Getreidearten als gut verträglich.

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Corbel®

Aufwandmengen

Getreide Gegen Echten Mehltau (Blatt und Ähre) an Weizen, Gerste und Roggen, Gelbrost an Weizen, Braunrost an Weizen, Zwergrost an Gerste (ES 25 - 61): 1,0 l/ha Gebräuchliche Wassermenge: 200 - 400 l/ha

Anwendungszeit

Gerste, Roggen, Weizen Bei Weizen, Roggen und Gerste erfolgt die erste Anwendung im Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Bei Neubefall ist eine 2. Spritzung möglich. Spätester Anwendungstermin ist bei Beginn der Blüte (Stadium 61, BBCH-Code). Maximal 2 Behandlungen in diesen Anwendungen pro Kultur und Jahr.

Wartezeiten

Weizen, Gerste, Roggen:

35 Tage

Anwendungstechnik

Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

Spritzarbeit

Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen! Corbel in das zu 2/3 gefüllte Spritzfass geben. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

Mischbarkeit

Corbel ist mischbar mit Vegas®3, Biathlon®, Basagran® DP, Duanti®, Starane®1 XL, Cycocel® 720, Medax® Top, Flexity®, Osiris®, Capalo®, Champion®& Diamant®, Sumicidin®4 Alpha EC, Fastac® SC Super Contact. Corbel ist ebenfalls mischbar mit Düngern der Marken Fetrilon®2-Combi und Nutrimix®2fluid. In der Gerste ist der Zusatz von AHL oder Harnstoff bis max. 15 kg/ha N möglich. Spritz­ flüssigkeit, der diese N-Dünger zugegeben werden, an heißen Tagen nicht in den Mittagsstunden ausbringen. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. In Weizen und Roggen keine Mischung mit AHL oder Harnstoff. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. 105

Corbel®

Grundsätzlich ist bei Tankmischungen wie folgt vorzugehen:

1. Tank zu 2/3 mit Wasser füllen. 2. Corbel bei laufendem Rührwerk zugeben. 3. Dann Mischungspartner zugeben. 4. Tank mit Wasser auffüllen. Bei Mischungen mit ethephonhaltigen Produkten unbedingt die Gebrauchsanleitung dieser Produkte beachten. Bei Tankmischungen mit Harnstoff diesen zunächst vollständig auflösen. Erst dann Corbel und andere Mischungspartner wie beschrieben zugeben. Mischungen umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Gerätereinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®5 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Getreide: reduzierter Abstand: 75% 15m, 90% 5m. NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich perio­ disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeits­geräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.”

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Corbel®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel: SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Bei Ausbringen/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels: SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vor­gegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Unter Verschluss aufbewahren. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut mit Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.).Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Mund ausspülen und 200-300 ml Wasser trinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Per­ sonen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

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Corbel®

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Corbel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN270 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Oxidationsmitteln; Säuren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ geben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R38 - Reizt die Haut. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Sicherheits­datenblatt Schutzkleidung tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. 108

Corbel®

Leere Verpackung nicht weiterverwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H315 - Verursacht Hautreizungen. H332 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sicherheitshinweise: P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P302 + P352 - Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304 + P340 - Beim Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P312 - Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P332 + P313 - Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P361 - Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden ® = eingetragene Marke von BASF ®1 = eingetragene Marke des IVA ®2 = eingetragene Marke von Compo ®3 = eingetragene Marke von Nippon Soda Co., Ltd. ®4 = eingetragene Marke von Sumitomo ®5 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH * = eingetragene Marke von DOW

Sicherheits­datenblatt

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Cuprozin® progress Fungizid / Bakterizid

Wirkstoff: 383,8 g Kupferhydroxid /l (28,8 Gew.-%) als Suspensionskonzentrat (SC) (Kupfergehalt 250 g/l) Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 006895-00 Packungsgröße: 5 l Kanister

Spritzmittel gegen pilzliche und bakterielle Schaderreger an Kartoffeln, Hopfen, Weinreben, Kernobst, Steinobst, Gemüse und Zierpflanzen Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.

Anwendung Wirkungsweise

Cuprozin progress enthält den Wirkstoff Kupferhydroxid und ist als Suspensionskonzentrat (SC) formuliert. Cuprozin progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid vorbeugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit Cuprozin progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird. WMFM1 - Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1. Wichtig für die volle Wirksamkeit von Cuprozin progress ist ein möglichst lückenloser Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Cuprozin progress auf der Pflanze äußerst haftfähig. Es wird auch von nachfolgendem Regen nur sehr langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.

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Cuprozin® progress

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln; • Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel; • Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen; • Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben; • Schorf (Venturia spp.) an Kernobst; • Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst; • Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst; • Bakterielle Blattfleckenerreger an Zierpflanzen; • Falscher Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln; • Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke; • Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Spargel; • Möhrenschwärze (Alternaria dauci) an Möhre.“

Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen Ackerbau

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln von BBCH 37 bis BBCH 91 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in maximal 400 l Wasser / ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 - (50% 5 m, 75% *, 90% *), NW606 - 5m.“ Gegen Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel (bis BBCH 03) · 14 ml/dt in maximal 100 l Wasser/ha als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung beim Legen. · 14 ml/dt in maximal 26-36 ml Wasser/dt als Pflanzgutbehandlung nur zur Befalls­minderung vor dem Legen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Maximaler Mittelaufwand: 476 ml/ha.

Hopfenbau

Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen, Sekundärinfektion von BBCH 37 bis BBCH 89 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis 14 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: - bis BBCH 37: 2,4 l/ha in maximal 1.200 l Wasser /ha - bis BBCH 55: 3,6 l/ha in maximal 1.800 l Wasser /ha - über BBCH 55: 5,4 l/ha in maximal 2.700 l Wasser /ha. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 16 Liter (entspricht 4.000 g Reinkupfer) und darf nicht 111

Cuprozin® progress

überschritten werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT107 NW607 - (75% 20m, 90% 15m).

Weinbau

Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, zur Nutzung als Tafel- und Keltertrauben, von BBCH 11 bis BBCH 81 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 8 - 12 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 7 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: - Basisaufwand: 0,4 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha - ES 61 0,8 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha - ES 71 1,2 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha - ES 75 1,6 l/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden . Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 - (50% 10m, 75% 5m, 90% *), NW606 - (15m).

Obstbau

Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 8 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: 0,5 l Cuprozin progress /ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe. Mittelaufwand vor der Blüte von 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe abfallend auf 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW607-1 - (50% 20m, 75% 15m, 90% 10). Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland ab Walnussgröße der Früchte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder sprühen.

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Cuprozin® progress

Aufwandmenge: 0,5 l Cuprozin progress /ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe. Mittelaufwand ab Walnussgröße der Früchte von 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe ansteigend auf 0,5 l/ha und je m Kronenhöhe. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 12 Liter (entspricht 3.000 g Reinkupfer) und darf nicht überschritten werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 - (50% 10m, 75% 10m, 90% *), NW606 - (15m). (WH915) - In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. WP737-1 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoff­ gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst im Freiland nur zur Befallsminderung nach der Ernte bei Befallsbeginn im Abstand von 21 Tagen spritzen oder sprühen. Aufwandmenge: 1,0 l Cuprozin progress /ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 8 für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607-1 - (75% 20m, 90% 15m). Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607-1 – (90% 20m). Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland nach der Ernte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,4 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen. 113

Cuprozin® progress

Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607-1 (75% 15m, 90% 10m). Zierpflanzenbau Gegen bakterielle Blattfleckenerreger an Zierpflanzen im Freiland ab BBCH 31 bis 91 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 5 bis 10 Tagen spritzen. Aufwandmengen: − Pflanzengröße bis 50 cm: 2,0 L/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und 6 für die Kultur bzw. je Jahr. − Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 2,4 L/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha. Maximal 5 Behandlungen in dieser Anwendung und 6 für die Kultur bzw. je Jahr. − Pflanzengröße über 125 cm: 3,0 L/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und 6 für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW 605-1 - Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *, Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 10m, 90% 5m. Pflanzenhöhe über 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m. NW 606 - Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5m, Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 20m. Pflanzenhöhe über 125 cm: 20m.

Gemüsebau

Gegen Falscher Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln von BBCH 13 bis BBCH 48 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in 400 l bis 600 l Wasser / ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 (50% 5 m, 75% *, 90% *), NW606 - 10m. Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke von BBCH 13 bis BBCH 79 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 3,1 l/ha in 600 l Wasser /ha im Abstand von 5 - 10 Tagen spritzen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 (50% 5 m, 75% 5m, 90% *), NW606 - 5m. Gegen Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Spargel von BBCH 31 bis BBCH 93 114

Cuprozin® progress

bei In­fektions­gefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in 800 l bis 1.000 l Wasser /ha im Abstand von 7 - 14 Tagen spritzen. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5m, 90% *, NW606 - 10m. Gegen Möhrenschwärze (Alternaria dauci) an Möhre von BBCH 13 bis BBCH 47 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 l/ha in 400 l bis 600 l Wasser /ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 (50% 5 m, 75% *, 90% *), NW606 - 10m.

Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen für alle genannten Kulturen

Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.

Anwendungstechnik

Vor Gebrauch gut schütteln. Cuprozin progress unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Spritztechnik

Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.

Mischbarkeit

Nach unseren Erfahrungen ist Cuprozin progress mit den handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden und Düngern wie z.B. Dithane* NeoTec, Dantop®1, Frutogard M®, Valbon®2, Zinkuran® oder Zinkuran® flüssig mischbar. Im Weinbau können Mischungen mit Frutogard M® zu Nekrosen führen.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Wartezeiten

• Kartoffeln, Kernobst, Möhre • Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung),

14 Tage

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Cuprozin® progress

Steinobst, Spargel Kernobst (Obstbaumkrebs) Anwendung •Z  ierpflanzen • Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): • Hopfen • Speisezwiebeln, Gurke

Die Wartezeit ist durch die An­wendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N) 21 Tage 7 Tage 3 Tage

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenbau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. (NH621) - Reinkupfergehalt von Cuprozin progress: 250 g/l. NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Kernobst ab Walnussgröße der Früchte: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% *. Kartoffeln: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *. Weinrebe: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *. Zierpflanzen: Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *, Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 10m, 90% 5m. Zierpflanzen: Pflanzenhöhe über 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m. Speisezwiebeln, Möhre: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *, Gurken, Spargel: reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *, NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern 116

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- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Kernobst ab Walnussgröße der Früchte, Weinrebe: 15 m. Speisezwiebeln, Spargel, Möhre: 10m. Kartoffeln, Gurke: 5 m Zierpflanzen: Pflanzenhöhe bis 50 cm: 5m, Zierpflanzen: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: 20m. Zierpflanzen: Pflanzenhöhe über 125 cm: 20m. NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Hopfen: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15m. Kernobst vor der Blüte: reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10m. Kernobst gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena): reduzierte Abstände: 75% 20m, 90% 15m. Steinobst bis vor der Blüte: reduzierter Abstand: 90% 20 m; Steinobst nach der Ernte; reduzierte Abstände: 75% 15m, 90% 10m. Für die Anwendung im Hopfen gilt: NT107 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.  205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.” 117

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Für die Anwendung im Kernobst (Nectria galligena) und im Steinobst nach der Ernte gelten: NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung im Steinobst bis vor der Blüte gilt: NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

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Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF182 - Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen. SF194 - Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF615 - Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VA213 - Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Lage. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Bewusstlosen Personen darf nichts ein­ geflößt werden.

Gewässerorganismen NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­ fliege) eingestuft. NN3842 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack­wespe) eingestuft. NO686 - Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Entsorgung Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. 120

Cuprozin® progress

Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Spiess-Urania Chemicals GmbH * = Dow AgroSciences ®1 = Sumitomo Chemical Co., Ltd. ®2 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd. ®3 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Cuprozin® WP Fungizid / Bakterizid

Wirkstoff: 691 g Kupferhydroxid /kg (69,1 Gew.-%) als Wasserdipergierbares Pulver (WP) (Kupfergehalt 450 g/kg) Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 033840-00 Packungsgröße: 10 kg Sack

Spritzpulver gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst, Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffeln sowie anderen pilzlichen Krankheiten im Obst- und Gemüsebau Anwendung Wirkungsweise

Cuprozin WP ist ein Kontaktfungizid und -bakterizid, das eine vorbeugende Wirkung gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit dem Spritzbelag von Cuprozin WP nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wodurch die Infektion unterbunden wird. Wichtig für die Wirksamkeit von Cuprozin WP ist, dass ein möglichst lückenloser Belag die Pflan-zenoberfläche bedeckt. Durch seine spezielle Formulierung ist Cuprozin WP auf der Pflanze sehr haftfähig. Es wird auch von nachfolgendem Regen nur sehr langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­gebiete: • Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst, • Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffeln.“

„Nach §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungsgebiete:

• Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) und Pilzliche Blattfleckenerreger an Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke; • Triebsterben (Godronia cassandrae) an Heidelbeere.“

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Obstbau

Gegen Obstbaumkrebs (Nectria galligena) an Kernobst 1 kg Cuprozin WP /ha und je 1 Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je 1 Meter Kronenhöhe als Blattfallspritzung nach Befallsbeginn nach der Ernte im Abstand von 21 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 3 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Gegen Triebsterben (Godronia cassandrae) an Heidelbeere im Freiland im Abstand von maximal 7 Tagen 2,2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser /ha spritzen oder sprühen. Zur Bekämpfung des Triebsterbens in Heidelbeeren wird 1 Anwendung im Frühjahr vor der Blüte und 2 Anwendungen nach der Ernte zu Blattfall empfohlen. Maximal 3 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr.

Kartoffeln

Gegen Schwarzbeinigkeit (ausgelöst durch das Bakterium Erwinia carotovora) an Kartoffeln 0,25 kg Cuprozin WP /ha in 80 bis 100 l Wasser /ha beim Pflanzen / Legen als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung spritzen oder sprühen.

Gemüsebau

Gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) und Pilzliche Blattfleckenerreger an Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden und Gurke im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 5 bis 14 Tagen 2,2 kg / ha in 600 l Wasser /ha spritzen. Maximal 3 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr.

Herstellung der Spritzbrühe

Cuprozin WP mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Verträglichkeit

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Cuprozin WP in der empfohlenen Auf­ wand­menge von Obstbäumen und Kartoffeln gut vertragen wird.

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Cuprozin® WP

Hinweis

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass für die Antragstellung im Genehmigungsverfahren bewusst auf die intensive Prüfung der Verträglichkeit und der Wirkung in der spezifischen Kultur verzichtet wird. Entscheidungen fallen daher teilweise auf einer sehr eingeschränkten Datenbasis zur Beurteilung der Anwendung. Daher liegt bei Genehmigungen dieser Art die Verantwortung für die Anwendung der Pflanzenschutzmittel hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit ausschließlich beim Anwender.

Wartezeiten

Kernobst, Kartoffel, Heidelbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder durch die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Gurke: 3 Tage.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfenbau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. (NH621) - Reinkupfer Cuprozin WP: 450 g/kg. Für die Anwendung im Kernobst gilt: NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- EURO geahndet werden. Reduzierte Abstände: 75% 20m, 90% 10m.“

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Für die Anwendung in Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Gurke sowie Heidelbeere gilt: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Patisson, Zucchini, Kürbis-Hybriden, Gurke - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% 5m, 90% *; Heidelbeere - reduzierte Abstände: 50% 15m, 75%10m, 90% 5m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- EURO geahndet werden. 20m.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Mißbrauch kann zu Gesundheits­schäden führen. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille Tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

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Gewässerschutz NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Für die Anwendung an Kartoffeln gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,EURO geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­ fliege) eingestuft. NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­milbe) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­ käfer) eingestuft. NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack­wespe) eingestuft.

Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren.

Entsorgung Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV Kennzeichnungssymbol: Xn, N R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 126

Cuprozin® WP

S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zeigen. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanlei-tung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern Sicherheits­datenblatt reinigen / indi-rekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden ® = reg. Marke Spiess Urania Chemicals GmbH, Hamburg ®1 = eingetragene Marke des IVA

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Dantop® Insektizid

Wirkstoff: 500 g Clothianidin /kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: bienengefährlich (B1) Packungsgröße: 100 g Flasche 500 g Flasche 025583-00 1,5 kg Kanister Insektizid zur Bekämpfung von • Blattläusen (Virusvektoren) an Kartoffeln • Kartoffelkäfer an Kartoffeln • Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlgemüse (Jungpflanzenanzucht) • Blattläusen an Zierpflanzen • Blattläusen und Zikaden an frischen Kräutern Anwendung Wirkungsweise

Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende und beißende Insekten besitzt. Die Aufnahme des Wirkstoffes Clothianidin in die Pflanze kann sowohl über das Blatt als auch über die Wurzel erfolgen. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der Pflanze. In abreifenden oder gestressten Pflanzen kann die Verteilung des Wirkstoffes eingeschränkt sein. Bei der Spritzanwendung wirkt Dantop auch als Kontaktgift. Der Wirkstoff Clothianidin aus der Gruppe der Neonicotinoide, blockiert die Acetylcholin Rezeptoren im zentralen Nervensystem und führt zu einer raschen Schädigung der Insekten, die dadurch umgehend ihre Fraß- und Saugtätigkeit an den Pflanzen einstellen. Dantop wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen Witterungsbedingungen zuverlässig. Die schnelle Aufnahme von Dantop in die Pflanze sorgt für eine gute Regenstabilität.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung), • Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung), • Kartoffelkäfer an Kartoffeln.“

„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungsgebiete: • Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kohlrabi, • Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blattkohle, 128

Dantop®

• Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blumenkohle, • Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), • Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Rosenkohl, • Blattläuse an Zierpflanzen, • Blattläuse, Zikaden an frischen Kräutern. “

Anwendungstechnik und Aufwandmengen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Pflanzgutbehandlung)

Dantop wird beim Legen der Kartoffeln in Beständen zur Pflanzguterzeugung als Pflanz­ gutbehandlung mit 300 g/ha in 60 bis 100 lWasser/ha auf das Pflanzgut gespritzt oder gesprüht. Maximaler Mittelaufwand 0,3 kg/ha (entsprechend maximal 25 dt Saatkartoffeln pro ha). WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen ein­ ge­schränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Ge­ge­ benen­falls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung)

DantopwirdnachBefallsbeginnoderabWarndienstaufrufinBeständenzurPflanzguterzeugung mit 150 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen gespritzt. Maxi­mal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. WW720 - Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT108, NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW606 (5m), NW701.

Kartoffelkäfer an Kartoffeln

Dantop wird nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 35 g/ha in 200 l bis 500 l Wasser/ha im Abstand von mindestens 10 bis 14 Tagen gespritzt. Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten! Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: NT102.

Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus, Kleine Kohlfliege an Blattkohle, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Kohlrabi und an Rosenkohl

Dantop wird bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis während der Jung­pflanzen­ anzucht von Kohlgemüse in Anzuchtgefäßen ab BBCH 12, im Gewächshaus, mit 2,4 g/1.000 Pflanzen in 3 l Wasser /m² gegossen. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

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Dantop®

Blattläuse an Zierpflanzen

Dantop wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Gewächs­ haus mit 150 g/ha in 600 bis 1.000 l Wasser /ha im Abstand von 7 bis 14 Tagen, nur auf Pflanzen mit einer Höhe von bis zu 50 cm, gespritzt. Maximal 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NB502

• Blattläuse, Zikaden an frischen Kräutern

Dantop wird an frischen Kräutern, zur Nutzung als frisches Kraut, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 0,15 kg/ha in 200 l bis 400 l Was-ser/ha gespritzt. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT103, NW609-1 (5m), NW701

Resistenzhinweis

WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenz­ bildungen vor­zu­beugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirk­stoff­ gruppen verwenden. Nach einer Pflanzgutbehandlung mit Dantop darf mit diesem Mittel keine Spritzbehandlung mehr auf derselben Kartoffelfläche erfolgen, um Resistenzen vorzubeugen. Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden. Dantop enthält den Wirkstoff Clothianidin, der zur chemischen Klasse der Neonikotinoide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen System der Schädlinge, kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff bzw. diese Wirkstoffklasse nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es aber keine Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen derjenigen Schädlinge, für die Anwendungsgebiete festgesetzt sind. Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Dantop aufgrund von möglicherweise entstande-nen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.

Pflanzenverträglichkeit

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Dantop in allen zugelassenen Auf­wand­ mengen von den Kulturen gut vertragen wird.

Herstellung der Spritzbrühe

Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, falls vorhanden, Rührwerk einschalten und Dantop ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk bzw. unter Umrühren in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

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Dantop®

Mischbarkeit

Nach unseren Erfahrungen ist Dantop mit den handelsüblichen Pflanzenschutzmitteln und Düngern wie z.B. Funguran®1 progress, Cuprozin®1 Flüssig, Cuprozin®1 progress, Dithane®4NeoTec, Panarex®3, Risolex® flüssig, Valbon®2 oder Zinkuran®1 mischbar.

Gerätereinigung

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­ behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt. An­fal­lendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeiten

Kartoffeln: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­ setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Kohlrabi: 42 Tage Kopfkohl, Blumenkohl und Blattkohle: 70 Tage Rosenkohl: 90 Tage Frische Kräuter: 7 Tage Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NG321 - Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”

„Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:

Für die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln (Spritzanwendung) gelten: NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.  205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der 131

Dantop®

Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit“*”gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 5m. NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2  % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gilt: NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­grenzen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung gegen Blattläuse an Zierpflanzen im Gewächshaus gilt: NB502 - Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist.”

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Für die Anwendung gegen Blattläuse und Zikaden an frischen Kräutern im Freiland gelten: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 5m NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heitsschäden führen. EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­ belages. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermit­teln fernhalten. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. 133

Dantop®

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küs­­ten­­gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder-recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewäs­sern ein­zu­ halten. Zu­wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6611 - Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. – Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 BGBL.I S.1410 beachten. Für die Behandlung an frischen Kräutern gilt: NB501 - Die Behandlung darf nur an Pflanzen erfolgen, die im Jahr der Behandlung nicht mehr zur Blüte kommen. Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt folgende Anwendungsbestimmung: NB502 - Eine Behandlung vor der Blüte ist nur zulässig, wenn danach keine Verwendung der Pflanzen im Freiland vorgesehen ist. NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN360 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügel­käfer) eingestuft. NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®5 sind an den autorisier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus 134

Dantop®

der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. Sicherheits­datenblatt S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchs­anleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Sumitomo Chemical Co., Ltd., Tokio / Japan ®1 = Spiess-Urania Chemicals GmbH ®2 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan ®3 = Chemtura Corporation ®4 = Indofil Industries Limited ®5 = IVA (Industrieverband Agrar)

Sicherheits­datenblatt

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DesignerTM Zusatzstoff

Listungs-Nr.: 5317-00 Inhaltsstoffe: 255,25 g Synthetisches Latex /l > (24,9 Gew.-%) 105,67 g Alkoholethoxilat /l > (103,1 Gew.-%) 85,76 g Polyalkylenmodifiziertes Trisiloxan /l > (83,7 Gew.-%) Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Weitere Bestandteile: Frostschutz 18,5 % Entschäumer 0,25 % Farbstoffe 0,002 % Wasser 37,47 % Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister

Netz- und Haftmittel zur Wirkungsoptimierung von Pflanzen­schutz­mitteln. Anwendung Wirkungsweise

Designer ist ein Netz- und Haftmittel zur Anwendung mit Pflanzenschutzmitteln und spritzbaren Düngern im Ackerbau. Designer bewirkt eine noch bessere Verteilung der Spritzbrühe auf den Blättern und zeigt eine noch bessere Haftung im Vergleich zu konventionellen Zusatzstoffen. Designer reduziert signifikant die Oberflächenspannung der Spritzbrühe, wodurch auch bei schwer zu benetzenden Pflanzenoberflächen eine hohe Verteilung (Spreitung) erreicht wird. Designer ist sehr gut geeignet, um auch bei niedrigsten Wasseraufwandmengen eine gute Benetzung der Pflanzen zu erreichen. Designer vermindert auch die Abdrift von Sprühnebel und erhöht die Regenbeständigkeit von Pflanzenschutzmitteln. Als Zusatzstoff kann es direkt der im Spritztank befindlichen Spritzbrühe zugesetzt werden. Nach eigenen Erfahrungen verbessert Designer u.a. die Wirkung von Fungiziden zur Bekämpfung von Ährenfusariosen.

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DesignerTM

Aufwandmenge und Anwendungstechnik Designer wird mit einer maximalen Konzentration von 0,125% (125 ml in 100 l) in der Spritz­ mittel­lösung eingesetzt. Designer kann zusammen mit Fungiziden, Herbiziden und Insektiziden in Getreide, Raps, Kartoffeln und Hülsenfrüchten eingesetzt werden. Designer verbessert die Benetzung, Verteilung und Regenbeständigkeit von Pflanzenschutzmitteln. Durch die Zumischung von Designer kann die Wasseraufwandmenge reduziert werden; z. B. im Getreide auf 100 l/ha anstatt 150 - 200 l/ha. Auch der Zusatz zu Krautfäulespritzungen, z.B. mit Valbon, hat sich bewährt. Herstellung der Spritzbrühe und Mischbarkeit Vor dem Einsatz von Designer mit Pflanzenschutzmitteln ist dafür zu sorgen, dass die Spritzgeräte sauber sind. Die Reinigungshinweise in den Gebrauchsanleitungen der zuvor eingesetzten Mittel sind zu beachten. Eine Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. 1. Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen. 2. Mischpartner gemäß Gebrauchsanleitung zugeben. 3. Spritzbrühe durchrühren lassen und Tank zu 90 % mit Wasser auffüllen. 4. Designer zugeben, restliche Wassermenge auffüllen und noch 1 bis 2 Minuten bei ver­ minder­ter Leistung rühren. 5. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rück­lauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. 6. Angesetzte Spritzbrühen mit Designer sollten innerhalb von 24 Stunden ausgebracht werden. Designer kann auch in Tankmischungen mit spritzbaren Spurennährelementen wie Calcium, Kupfer, Mangansalzen, Schwefel usw. sowie mit spritzbaren Hauptnährstoffen wie Phosphaten zur Verbesserung der Verteilung und Nährstoffaufnahme bei einer Vielzahl von Sorten dieser Kulturen ausgebracht werden.

Hinweise

Nicht mit anderen Zusatzstoffen mischen und nicht anwenden bei Bedingungen, unter denen der Einsatz des Pflanzenschutzmittels oder Düngers nicht zu empfehlen wäre.

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DesignerTM

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Standardschutzanzug (Pflanzen­schutz), festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel), dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit Hände und alle getroffenen Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife waschen. Einatmen von Spritznebel vermeiden. Windrichtung beachten. Das Mittel ist nur in Originalverpackung zu lagern. Von Nahrungs­mitteln, Getränken und Futter­mitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symtome Husen, Augenrötungen; Hautrötung

Gewässerschutz

NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer ge­langen lassen.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

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DesignerTM

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: entfällt S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu ent­ sorgen. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen ein­ holen / Sicherheits­daten­blatt zu Rate ziehen. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ergänzende Kennzeichnungselemente keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­ge­ wäs­sern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe ver­ Sicherheits­datenblatt hin­dern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. De Sangosse Ltd. (UK) ® eingetragene Marke des IVA

TM

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Dimilin® 80 WG Insektizid

Wirkstoff:

800 g Diflubenzuron /kg (80 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG)

Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

GHS07, GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 500 g Flasche 20 kg Trommel

024399-00

Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung beißender Insekten­ larven im Forst und in Ziergehölzen sowie gegen Trauermücken in Champignons. Anwendung Wirkungsweise

Dimilin 80 WG bekämpft die Insekten, indem es in die Chitinsynthese eingreift und diese stört oder unterbindet. Dimilin 80 WG ist daher ein biotechnisch wirkender Metamorphosehemmer, der die Häutung der Larven bzw. Raupen beim Übergang von einem Larvenstadium zum nächsten verhindert und dadurch zum Absterben der Schädlinge führt. Dimilin 80 WG wirkt überwiegend als Fraßgift. Da der Wirkstoff Diflubenzuron nicht systemisch ist und nicht in das Pflanzengewebe eindringt, ist gegen saugende Insekten-Arten keine Wirkung gegeben.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Frei- und verstecktfressende Schmetterlingsraupen in Nadel- und Laubholz, • Blattwespen (Afterraupen) in Nadelholz, • Freifressende Schmetterlingsraupen und Gemeiner Goldafter in Zierpflanzen, • Trauermücken in Champignons.“

Anwendungsempfehlungen

Gegen freifressende Schmetterlingsraupen im Forst (Laub- und Nadelhölzer) mit 0,075 kg/ha nach Befallsbeginn ab Larvenstadium L1 in 100 bis 600 l Wasser/ha bei Einsatz von Bodengeräten und in 30 bis 50 l Wasser/ha als Flächenbehandlung mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen spritzen. VA452, VZ450 - Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606 bei Anwendung mit Bodengeräten; NW601, NZ210 bei Anwendung mit Luftfahrzeugen.

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Dimilin® 80 WG

Gegen verstecktfressende Schmetterlingsraupen im Forst (Laub- und Nadelhölzer) mit 0,075 kg/ha nach Befallsbeginn ab Larvenstadium L1 in 200  l Wasser/ha bei Einsatz von Bodengeräten und in 40 l Wasser/ha als Flächenbehandlung mit rotorgetriebenen Luft­ fahrzeugen spritzen. VA452, VZ450 - Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606 bei Anwendung mit Bodengeräten; NW601, NZ210 bei Anwendung mit Luftfahrzeugen. Gegen Blattwespen (Afterraupen) im Forst (Nadelhölzer) mit 0,075 kg/ha nach Befallsbeginn ab Larvenstadium L1 in 100 bis 600 l Wasser/ha bei Einsatz von Bodengeräten und in 30 bis 50 l Wasser/ha als Flächenbehandlung mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen spritzen. VA452, VZ450 - Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605, NW606 bei Anwendung mit Bodengeräten; NW601, NZ210 bei Anwendung mit Luftfahrzeugen. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen in Zierpflanzen (Pflanzengröße bis 50 cm) mit 0,09 kg/ha in mindestens 600 l Wasser/ha bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; bei Beginn der Eiablage spritzen oder sprühen. Maximale Zahl der Anwendungen: 2 pro Kultur oder Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607. Gegen Gemeinen Goldafter in Zierpflanzen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen; bei Beginn der Eiablage spritzen oder sprühen bis zur sichtbaren Benetzung. Maximale Zahl der Anwendungen: 1 pro Kultur oder Jahr. Aufwandmengen: - Pflanzengröße bis 50 cm: 0,03 kg/ha in mindestens 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,045 kg/ha in mindestens 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm: 0,06 kg/ha in mindestens 1.200 l Wasser/ha Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT102, NW605, NW606, NW607. Gegen Trauermücken in Champignons mit 0,7 g/m² in 1 bis 1,5 l Wasser/m² in der Beetkultur unmittelbar nach dem Beimpfen und unmittelbar nach dem Abdecken spritzen. Maximale Zahl der Anwendungen: 2 pro Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: keine.

Verträglichkeit (WH915)

Dimilin 80 WG hat in Versuchen an Hedera, Prunus, Cupressocyparis, Cornus, Sambucus, Cytisus, Spiraea, Liatris, Geum, Thymus und Polygonum Spezies keine Pflanzenschädigungen gezeigt. Empfohlen wird jedoch, zuerst eine kleine Menge Pflanzen auf Verträglichkeit zu testen.

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Dimilin® 80 WG

Anwendungstechnik

Herstellung der Spritzbrühe Dimilin 80 WG ist dem in den Spritzbrühebehälter einfließenden Wasser beizugeben. Mischbarkeit Dimilin 80 WG ist nach unseren Erfahrungen mit den gebräuchlichsten fungiziden und in­ sekti­ziden Spritzmitteln in der üblichen Aufwandmenge mischbar. Die Ge­brauchs­anleitun­ gen der jeweiligen Hersteller sind zu beachten. Spritztechnik Dimilin 80 WG kann mit allen Bodengeräten und rotorgetriebenen Luftfahrzeugen in den oben aufgeführten üblichen Wasser-Aufwandmengen ausgebracht werden. Gerätereinigung Nach der Anwendung von Dimilin 80 WG sind sofort Spritzbrühe-Behälter, Schläuche und Düsen mit Spülmittellösung, z. B. Agroclean®1, durchzuspülen. Restbrühe und Spülwasser auf vorher behandelter Fläche ausbringen.

Wartezeiten

Forst: Wildbeeren und Wildfrüchte - Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). VA452 - Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen. Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Beetkultur: Champignon: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.” „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: Für die Anwendung im Forst mit Luftfahrzeugen gelten: NW601 - Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Spritzen als Flächenanwendung nur mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen (keine Starrflügler): 100 m. NZ210 - Die Anwendung bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne von §34 Pflanzenschutzgesetz. Diese darf für maximal 10% der Landeswaldfläche im Jahr erteilt werden. Für die Anwendung im Forst mit Bodengeräten gelten: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­nis 142

Dimilin® 80 WG

“Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden ge­ nannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­lich vorgegebenen Mindest­abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 30 m, 75% 20 m, 90% 10 m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern, - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer -, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- EURO geahndet werden. 50 m. Für die Anwendung im Zierpflanzenbau gegen freifressende Schmetterlingsraupen gelten: NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberf­lächen­ gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 10 m. 143

Dimilin® 80 WG

Für die Anwendung im Zierpflanzenbau gegen Goldafter gelten: NT102 - (für Pflanzenhöhe über 50 cm) - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Ge­ hölz­inseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Klein­strukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Pflanzenhöhe bis 50 cm: 10 m. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit“*”gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­ flächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden: Pflanzenhöhe 50 bis 125 cm: reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m;

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Pflanzenhöhe über 125 cm: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 10 m.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­­dünnten Mittel. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge oder An­wen­dungs­ konzentration nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NN370, NN391 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Chrysoperla carnea (Florfliege) und Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.

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Dimilin® 80 WG

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln. Nicht über 25°C sowie unter -20°C lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den au­­to­ri­sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Ver­schluss abzugeben. In­ formationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­­müll ge­ ben, sondern in Original­ver­packungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlich Wirkungen haben. S1/2 - Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S29 - Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Sicherheits­datenblatt S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Dimilin® 80 WG

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke der Chemtura Corporation ®1 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®2 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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DIRIGENT® SX® Herbizid

Wirkstoff: 143,0 g Metsulfuron Methyl /kg (14,3 Gew.-%) 143,0 g Tribenuron Methyl /kg (14,3 Gew.-%) Wasserlösliches Granulat (SG) Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 200 g Dose 006228-00 1 kg Dose

DIRIGENT SX ist ein Breitbandherbizid zur Bekämpfung von ein­jähri­ gen, zwei­keim­blättrigen Unkräutern in Winter- und Sommergetreide und zur Spät­anwendung zur Distel-Bekämpfung im Wintergetreide. Anwendung Wirkungsweise

Die Wirkstoffe Metsulfuron Methyl und Tribenuron Methyl gehören zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechnismus in die Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist. Dirigent SX bietet folgende Wirkungseigenschaften: • Schnelle Wirkstoffaufnahme über Wurzeln und Blätter • Hemmung des Enzyms Acetolactat Synthase (ALS) • Nach der Anwendung sofortiger Eintritt des Wachstumsstillstands an Wurzel und Spross • Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken • Die Nährstoffkonkurrenz zur Kulturpflanze endet ab dem Zeitpunkt der Behandlung • Schneller Abbau des Wirkstoffs in der Getreidepflanze • Beste und schnellste Wirkung gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter. • Sichere Wirkung auf ein breites Spektrum an einjährigen Unkräutern wie Raps, Kamille, Stiefmütterchen, Taubnessel u.a. sowie auf Ackerkratzdistel.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (ausgenommen: Kletten-Labkraut, EhrenpreisArten) in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, • Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, (ausgenommen: Kletten-Labkraut, EhrenpreisArten) in Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, • Acker-Kratzdistel in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste.”

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DIRIGENT® SX®

Anwendungsbedingungen

Dirigent SX wird zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr ab 3-Blatt-Stadium (BBCH13) bis zum Beginn des Schossens (BBCH 30) und zur Spätanwendung im Frühjahr gegen Ackerkratzdistel vom Beginn des Schossens (BBCH 30) bis zum Erscheinen des letzten Blattes (BBCH 37) eingesetzt. Frühjahrsanwendung in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale 35 g/ha Frühjahrsanwendung in Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer 35 g/ha Frühjahrs-Spätanwendung gegen Ackerkratzdistel in Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale 35 g/ha Maximal 1 Anwendung (in der jeweiligen Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr). Wasseraufwandmenge: • 200 l/ha sollten nicht unterschritten werden. • Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Un­kräu­ ter zu gewährleisten. Anwendungstechnik: Spritzen

Wirkungsspektrum

Gut bekämpft werden: Brennnessel, Kleine Frauenmantel, Acker- Hellerkraut, Acker- Hirtentäschel Hohlzahn-Arten Kamille-Arten Klatschmohn Kratzdistel, Acker

Rauke, Weg- Vergißmeinnicht, AckerRaps*1, Ausfall- Vogelmiere Schmalwand, Acker- Wicken-Arten Senf, AckerSonnenblumen*2, Ausfall- Stiefmütterchen, Acker Storchschnabel-Arten Taubnessel-Arten

*1 Keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®45-Sorten *2 Keine ausreichende Wirkung auf Tribenuron-Methyl resistente Sorten Nicht ausreichend bekämpft werden: Ehrenpreis-Arten Erdrauch, Gemeiner Kornblume Klettenlabkraut* * Durch Zusatz von ¾ der zugelassenen Menge eines gegen Klettenlabkraut wirksamen Herbizides wird eine sehr gute Wirkung erzielt.

Anwendungshinweise / besondere Hinweise • Die beste und schnellste Wirkung wird gegen kleine, intensiv wachsende Unkräuter erzielt. • Um die optimale Wirkung von Dirigent SX zu erreichen, empfehlen wir eine frühe Anwendung bei kleinen Unkräutern (Hauptmasse im Keim- bis max. 4-Blatt-Stadium) sowie den Einsatz unter guten Wachstumsbedingungen. Auch nachträglich keimende Unkräuter werden erfasst. • Beim Einsatz von Dirigent SX gegen Ackerkratzdistel ist auf eine gute Benetzung zu 149

DIRIGENT® SX®

achten (Wasseraufwandmenge,Fahrgeschwindigkeit). Für eine optimale Wirkung sollten die Disteln zwischen 20 und 40 cm groß sein. • Dirigent SX ist in allen Winterweichweizen -, Wintergerste-, Wintertriticale-, Winter­ roggen-, Sommerweichweizen-, Sommergerste- und Hafersorten verträglich. • Die Wirkung von Dirigent SX ist von der Witterung weitgehend unabhängig, eine Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich. • 2 Stunden nach der Behandlung sollte kein Regen fallen. • WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich. Die Anwendung wird nicht empfohlen, wenn • der Bestand durch Frost, Staunässe, Trockenheit, Nährstoffmangel, oder andere Umstände geschwächt ist. • Frost- oder Nachtfrostgefahr besteht. • der Einsatz auf extrem leichten Sandboden erfolgen soll.

Untersaaten

Getreidebestände mit Untersaaten (Leguminosen oder Gräser) dürfen nicht mit Dirigent SX behandelt werden.

Wirkung auf breitblättrige Kulturpflanzen

Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse) sind gegenüber Dirigent SX sehr empfindlich. Vermeiden Sie unbedingt Abdrift oder Verwehen der Spritz­ brühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau solcher Kulturen vorgesehen sind. Vor dem späteren Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide müssen Sie das Gerät sorgfältig reinigen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Angaben zur Spritzenreinigung.

Nachbau

Nach der Ernte des behandelten Getreides können Getreide, Raps, Rüben, Kartoffeln und Mais nachgebaut werden. Ist ein vorzeitiger Umbruch erforderlich, können Sommerweizen, Sommerroggen, Sommergerste, Dinkel und Lein nachgebaut werden. WP710 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.

Resistenzmanagement (WH951)

Dirigent SX enthält die Wirkstoffe Tribenuron Methyl und Metsulfuron Methyl. Beide Wirkstoffe zählen zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungs­mechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.: • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen • Fruchtfolgegestaltung 150

DIRIGENT® SX®

• Bodenbearbeitung • Saattermin

Wartezeiten

Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Herstellung der Spritzbrühe

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Prä­ para­te zu reinigen. • Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. • Geben Sie die benötigte Menge Dirigent SX in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank • Dirigent SX vollständig auflösen lassen. Dies geschieht innerhalb von wenigen Minuten. • Beim Abmessen des Produktes nur den der Packung beiliegenden, produktspezifischen Messbecher verwenden. • Falls Sie Dirigent SX in Tankmischung einsetzen, erst nach dem vollständigen Auflösen von Dirigent SX Tankmischpartner zugeben. • Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen. • Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Im Zweifelsfall Beratung unter Tel. 0800–700 60 60 oder 0800-8300 301 anfordern. Bei Mischungen sind Granulate wie Dirigent SX als erstes in den Spritztank einzufüllen. Erst nach dem vollständigen Auflösen der Granulate weitere Pflanzenschutzmittel, Blattdünger oder Netzmittel zugeben. Geeignete Mischpartner sind: Herbizide: z.B. Duplosan®3 KV, Isoproturon-Präparate, Broadway*1, Monitor®1, Ralon®2 Super, Starane*1 XL, Ariane*1 C, Primus*1, Primus*1 Perfect, U46®3-M Fungizide: z. B. HARVESAN®, TALIUS®, CREDO®, ACANTO®. Wachstumsregler: Nicht mit ethephonhaltigen Wachstumsreglern mischen. Flüssigdünger: Die Mischung mit Marken-AHL (AHL pur) im Frühjahr ist unter optimalen Witterungs- und Kulturbedingungen möglich. Dazu Dirigent SX in einer geringen Menge Wasser vorlösen und erst dann AHL zugeben. 151

DIRIGENT® SX®

Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln 1. Wasserlösliche Folienbeutel 2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX 3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP 4. Suspensionskonzentrate: SC 5. Wasserlösliche Konzentrate: SL 6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE 7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC 8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe 9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

Hinweise zur Spritzenreinigung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Getreide muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden: • Spritze vollständig auf dem Feld leer spritzen. • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. • Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen. • Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel zugeben. Die Innen­ flächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. • Rührwerk für 15 Minuten einschalten. • Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. • Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat. Geeignete Reinigungsmittel Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean®6 oder ALL CLEAR® EXTRA.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 %

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DIRIGENT® SX®

eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­ fol­gen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­dest­ abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­ schutz­mitteln empfehlen wir grundsätzlich, Schutzkleidung und Schutzhandschuhe sowie zusätzlich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen. SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten. 153

DIRIGENT® SX®

SF245-01 - Behandelte Fläche/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Nach Einatmen An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Künst­liche Beatmung und/oder Sauerstoff kann notwendig sein. Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Nach Augenkontakt Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Nach Verschlucken Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht­bienengefährlich eingestuft (B4). NN100 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0°C abkühlt.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autori­sier­ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertemVer­schluss abzugeben. In­for­ma­ tionen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen er­hal­ten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Pres­se oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, son­dern in Origi­nal­ver­packungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Wei­tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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DIRIGENT® SX®

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen , kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Sicherheits­datenblatt SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. RA050 - Enthält Tribenuron Methylester. Kann allergische Reaktionen her­vor­rufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208-0062 - Enthält Tribenuron Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Verpackung nicht weiterverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. ® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company ®1 Marke von Monsanto ®2 Reg. Marke, Gebrauch lizenziert an Nufarm ®3 = Reg. Marke der Nufarm Gruppe ®4 = Marke von BASF ®5 = eingetragene Marke des IVA ®6 Reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH, Hamburg *1 Marke - Dow AgroSciences LLC

Sicherheits­datenblatt

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Dithane* NeoTec Fungizid

Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

750 g Mancozeb /kg (75 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) GHS07, GHS08, GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 1 kg Faltschachtel 5 kg Eimer 023924-00 10 kg Sack

Wasserdispergierbares Granulat gegen pilzliche Krankheiten im Wein­ bau, in Kartoffeln und Weizen sowie im Obst- und Zierpflanzenbau, in Beerenobst, in Zwiebelgemüse und in Kohlrabi. Anwendung Wirkungsweise

Dithane NeoTec ist ein organisches Spritzmittel mit hervorragender Wirkung gegen pilzliche Krankheiten. Dithane NeoTec hat eine ausgezeichnete Haftfähigkeit, Regenbeständigkeit und eine lange Wirkungsdauer. Es fördert die Laubentwicklung und Fruchtqualität. Dithane NeoTec ist sehr gut pflanzenverträglich. Empfindliche Arten oder Sorten sind bislang nicht bekannt.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola und Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) an Weinreben, • gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln, • gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen, • gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume, • gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) and Zwetschge.”

„Von der Zulassungsbehörde gemäß §18 zusätzlich genehmigte An­wen­ dungs­gebiete: · gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Zwiebelgemüse; · gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi; · gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae), Pilzliche Blattfleckenerreger und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland und im Gewächshaus; · gegen Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) an Schwarzen Johannisbeeren, Roten Johannisbeeren, Weißen Johannisbeeren und Stachelbeeren; · gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Schwarzen Johannisbeeren und Roten Johannisbeeren; · gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana) an Erdbeeren.” 156

Dithane* NeoTec

Anwendungsempfehlungen und Indikationen Weinbau (Tafel- und Keltertrauben)

Gegen Phomopsis viticola (Schwarzfleckenkrankheit) 1. Behandlung im Stadium 09/11 (Knospenaufbruch bis erstes Blatt entfaltet) 2. Behandlung im Stadium 12/13 (2 - 3 Blätter entfaltet). Die weitere Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit erfolgt im Rahmen der PeronosporaSpritzungen ab Stadium 15 (5 - 6 Blätter entfaltet). Gegen Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) ab Stadium 12/13 (2 - 3 Blätter entfaltet). Die weitere Bekämpfung des Roten Brenners erfolgt im Rahmen der PeronosporaSpritzungen ab Stadium 15 (5 - 6 Blätter entfaltet). Gegen Rebenperonospora bzw. Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ab Stadium 15 (5 - 6 Blätter entfaltet) im Abstand von 10 - 12 Tagen, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warn­dienst­ hinweis. Gegen Schwarzfleckenkrankheit bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, ge­gen Roten Brenner und Rebenperonospora bei Infektionsgefahr bzw. ab Warn­dienst­hinweis. Für alle Anwendungen im Weinbau gilt folgende Kennzeichnungsauflage: In Ertragsanlagen insgesamt nicht mehr als 6 Behandlungen, davon max. 2 ab abgehender Blüte bis Reifebeginn (Rebstadium 68 - 81).

Aufwandmenge und Wasseraufwand

Basisaufwand 0,8 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha • ab ES 61 (Beginn der Blüte) 1,6 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha • ab ES 71 (Fruchtansatz) 2,4 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha • ab ES 75 (Beeren erbsengroß) 3,2 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha Gegen Peronospora im Weinbau ist die maximale Anzahl der Anwendungen aus wirk­stoff­ spezi­fischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebe-nenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirk­stoffen verwenden.

Ackerbau

Kartoffeln Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln 1,8 kg/ha bei Infektions­gefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 7 - 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Wasseraufwand: 200 - 400 l Wasser /ha Weizen Gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen 2,0 kg/ha ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH 30 bis BBCH 61 des Weizens spritzen. Bei Neubefall ist eine zweite Spritzung möglich. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Wasseraufwand: 200 - 400 l Wasser /ha 157

Dithane* NeoTec

Dithane NeoTec ist ein vorbeugend wirkendes Fungizid. Es muß deshalb vor oder bei Befallsbeginn eingesetzt werden. Bereits vorhandener Befall (latent oder sichtbar) wird nicht beseitigt. Die weitere Entwicklung und Ausbreitung der Infektion wird jedoch sehr wirksam verhindert. Gegenüber Mancozeb resistente Pathotypen von Septoria tritici sind nicht bekannt. Pflanzenverträglichkeit: Dithane NeoTec ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Weizen­ sorten sehr gut verträglich.

Obstbau

Pflaumen und Zwetschgen Gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 3  Behandlungen in dieser Anwendung, bzw. maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge bei Blüte oder bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis 1 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung, bzw. maximal 4 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Beerenobst In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Gegen Säulenrost (Cronartium ribicola) an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Blattfallkrankheit (Drepanopeziza ribis) an Weißen-, Roten- und Schwarzen Johannisbeeren sowie Stachelbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) und Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana) an Erdbeeren im Freiland bis vor der Blüte oder nach der Ernte 4 kg/ ha in maximal 2.000 l Wasser/ha spritzen mit Dreidüsengabel. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Die Anwendung ist ebenfalls in Beständen zur Pflanzguterzeugung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome genehmigt. Für die Anwendung an Erdbeeren zur Pflanzguterzeugung gilt: VV600 – Erntegut nicht ver­ zehren.

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Dithane* NeoTec

Gemüsebau

Gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Zwiebelgemüse: Nutzung als Bundzwiebeln: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Stadium der Kultur: 16. Nutzung ohne Blatt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome 1,5 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 7 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Stadium der Kultur: 16. Gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Zierpflanzenbau

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen kön­nen Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­ verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Unter ungünstigen Bedingungen (z. B. in den Wintermonaten im Gewächshaus) können bei empfindlichen Kulturen Blattaufhellungen oder Blattvergilbungen auftreten. Das Mittel wirkt schädigend auf Populationen einiger relevanter Nutzorganismen. Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze (Freiland) bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (Freiland) bei Infektionsgefahr spritzen. Auf­ wand­menge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 3 Be­hand­ lungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger und gegen Rostpilze (im Gewächshaus) bei Be­falls­ beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2 kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) (im Gewächshaus) bei Infektionsgefahr spritzen. Aufwandmenge bei einer Pflanzengröße bis 50 cm: 2  kg/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha; bei einer Pflanzengröße von 50 bis 125 cm: 3 kg/ha in maximal 1.500 l Wasser/ ha. Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Eine Unverträglichkeit bei bestimmten Arten oder Sorten ist bisher nicht beobachtet worden. Lediglich Pelargonien und Nelken im Gewächshaus können in den Wintermonaten bei stagnierendem Wachstum und wöchentlicher Spritzung Blattrandvergilbungen bzw. Blattaufhellungen zeigen. Da jedoch bei der hohen Anzahl von Varietäten im Zierpflanzenbau eine Empfindlichkeit einzelner Sorten nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt es sich, vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Verträglichkeit an einzelnen Pflanzen bei gegebenen Anzuchtbedingungen zu prüfen. 159

Dithane* NeoTec

Anwendungstechnik

Pflanzen, die als Spalier an Hauswänden stehen, nicht behandeln, da es zu Gelbfärbung der Wände kommen kann. Herstellung der Spritzbrühe Dithane NeoTec unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wasser­ menge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Mischbarkeit Hinweis nach eigenen Erfahrungen: Dithane NeoTec ist mit unseren Insektiziden und Fungiziden sowie mit Düngal Combi G mischbar.

Wartezeiten

Kelter- und Tafeltrauben: 56 Tage Kartoffeln: 7 Tage Zwiebelgemüse, Kohlrabi: 14 Tage Pflaumen, Zwetschgen: 28 Tage Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N) Weizen, Beerenobst (Schwarze, Rote und Weiße Johannisbeere, Stachelbeere, Erdbeere): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.” Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln, Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen sowie gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse gilt: NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewäs­ sern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeich­ nis “Verlust­ mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der je­weils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten auf­ geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Ab­ stände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Ab­ drift­ minderungsklassen ist neben dem gemäß Länder­ recht verbindlich vorgegebenen Min­ dest­ abstand zu Oberflächengewässern, das Ver­ bot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. 160

Dithane* NeoTec

Kartoffeln, Weizen und Zwiebeln: reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer-, eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Buß­geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Kartoffeln und Zwiebeln: 20m. Weizen: 15m. Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge, gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarz­ flecken­ krankheit (Phomopsis viticola) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen, gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Roten- und Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren, sowie gegen Säulenrost an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt: NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­ge­ wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeich­ nis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- EURO geahndet werden. Pflaume und Zwetschge: reduzierter Abstand: 90% 20 m; Weinrebe: reduzierter Abstand: 90% 15 m; Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm: reduzierter Abstand 90% 15m; Zierpflanzen mit einer Pflanzenhöhe bis 50 cm: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m; Weiße-, Rote- und Schwarze Johannisbeeren, Stachelbeeren: reduzierter Abstand 75% 20m, 90% 10m; Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi gilt: NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ ge­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Fol­ genden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekenn­zeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 161

Dithane* NeoTec

Kohlrabi: reduzierter Abstand 50% 15m, 75% 10m, 90% 5m. Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt: NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­ folgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Erdbeeren - 10m. Für die Anwendungen gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kar­ toffeln, gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) in Zwiebelgemüse, gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Kohlrabi sowie gegen Pilzliche Blatt­ flecken­erreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei einer Pflanzenhöhe bis 50 cm) gilt: NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der je­weils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) an Weizen gilt: NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­grenzen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die An­ wen­dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Weißflecken- und Rotfleckenkrankheit an Erdbeeren gilt: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik 162

Dithane* NeoTec

nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Phomopsis viticola und Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) an Weinrebe im Freiland, gegen Pilzliche Blattfleckenerreger, Falsche Mehltaupilze und Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland (bei einer Pflanzenhöhe von 50 bis 125 cm), gegen Blattfallkrankheit an Schwarzen-, Rotenund Weißen Johannisbeeren und an Stachelbeeren sowie gegen Säulenrost an Roten- und Schwarzen Johannisbeeren gilt: NT106 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1003 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.” Für die Anwendungen gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Pflaume und gegen Narrentaschenkrankheit (Taphrina pruni) an Zwetschge gilt: NT109 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der je­weils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Ein­haltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. 163

Dithane* NeoTec

Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.” Hinweis zu den Genehmigungen in Lückenindikationen gemäß §18a PflSchG: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die An­ wendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesen zusätzlichen Anwendungsgebieten nicht immer ausreichend ge­prüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den Um­ welt­ bedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung). Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF 149 - Gewächshäuser / geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Appli­ kation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unver­dünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des anwendungsfertigen Mittels. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS421 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen. SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringen/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. Für die Anwendung im Weizen gilt: SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des an­ wendungs­fertigen Mittels. ST120-3 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kenn­farbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im 164

Dithane* NeoTec

Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atem­ wege durch das Produkt: Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Was­ ser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN234 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN332-6 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus (Raubmilbe) eingestuft. NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN380 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN390 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern.

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Dithane* NeoTec

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50 - Sehr giftig für Wasserorganismen. R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweiseungen einholen/Sicherheits­ datenblatt zu Rate ziehen. RA016 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RA113 - Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin) - Kann allergische Reakkionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

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Dithane* NeoTec

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® Indofil Industries Limited ®1 eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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DON-Q® Fungizid

Wirkstoff: 704 g Thiophanat-methyl /kg (70 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 8,25 kg Faltschachtel 006261-00

Fungizid gegen Ährenfusariosen an Weizen, incl. Hartweizen, und Triticale zur Minderung der Mykotoxinbildung. Anwendung Wirkungsweise

DON-Q ist ein systemisches Fungizid, das die mit dem Befall von Ährenfusariosen häufig verbundene Bildung hoher Mykotoxingehalte (z. B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenone (ZEA) oder Fumonisine) vermindert. Als Folge wird die Qualität des Erntegutes verbessert. Bei vielen Fungiziden besteht generell das Risiko des Auftretens von wirkstoffresistenten Pilzstämmen. Deshalb kann unter besonders ungünstigen Bedingungen eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels nicht ausgeschlossen werden.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Fusarium-Arten an Weizen, • Fusarium-Arten an Triticale.“

Einsatz und Aufwandmenge

DON-Q wird gegen Fusarium-Arten an Weizen, incl. Hartweizen, und Triticale ab Beginn der Blüte (BBCH 61) bis Ende der Blüte (BBCH 69) bei Befallsgefahr gegen Ährenbefall zur Minderung der Mykotoxinbildung gespritzt. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. WA721 - Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Be­ kämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Aufwandmenge: 1,1 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha Bei Anwendung dieses Mittels äußert sich die Wirksamkeit vorrangig in der Verminderung des Mykotoxingehaltes im Erntegut und weniger in der Reduktion des sichtbaren Ährenbefalls.

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DON-Q®

Aus Gründen des Resistenzmangements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Verträglichkeit

DON-Q besitzt in der empfohlenen Aufwandmenge eine sehr gute Pflanzen- und Sorten­ verträglichkeit gegenüber Weizen und Triticale.

Anwendungstechnik

Herstellung der Spritzbrühe • DON-Q unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk in das zu ¾ gefüllte Spritzfass geben. • ggf. Mischpartner (z.B. Proline®1) zugeben. • Restliche Wassermenge auffüllen. • Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. • Spritzbrühe umgehend ausbringen, nicht stehen lassen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1 : 10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch sofort gründ­ lich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean®3 hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Rest­brühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Mischbarkeit

In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten.

Wartezeit

Weizen, Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

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DON-Q®

NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Weizen, Triticale - 50% 10m, 75% 5m, 90% 5m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. - 20 m. NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2  % und Ober­ flächen­­ ge­ wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ­ lich peri­odisch wasser­führender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzen­decke be­­ wachsener Randstreifen vor­ handen sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Ein­ satz von Arbeitsgeräten nicht be­ einträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auf­fang­­ systeme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vor­ handen sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­ zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­ belages. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit der Haut vermeiden.

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DON-Q®

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10-15 Minuten unter fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN2842 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Vor Luftfeuchtigkeit und Wasser schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren oder Laugen lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sonder­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung

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DON-Q®

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R20/22 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen und beim Verschlucken R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R68 - Irreversibler Schaden möglich. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheits­datenblatt zu Rate ziehen. RA039 - Enthält Thiophanat-methyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Sicherheits­datenblatt

DON-Q®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H302+H332 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H341 - Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261 - Einatmen von Staub vermeiden. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­träge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

® = Nippon Soda Co. Ltd, ®1 = Trademark of Bayer ®2 = eingetragene Marke des IVA ®3 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

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Equation® Pro Fungizid

Wirkstoffe: 300 g Cymoxanil /kg (Curzate®) (30 Gew.-%) 225,02 g Famoxadon /kg (Famoxate®) (22,5 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024610-00 Packungsgröße: 2 kg Kanister Equation Pro ist ein tiefenwirksames Fungizid mit gezielter Wirkung gegen falschen Mehltau der Rebe, gegen falschen Mehltau der Gurke und Kraut- und Braunfäule der Tomate unter Glas sowie gegen falschen Mehltau an Blumenkohlen und Kamille. Anwendung Wirkungsweise

Equation Pro ist ein tiefenwirksames Fungizid mit gezielter Wirkung gegen die Reben­ peronospora (Plasmopara viticola). Equation Pro ist zur Bekämpfung von Falschem Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke im Gewächshaus, von Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate im Gewächshaus, von Falschem Mehltau (Peronospora parasitica) an Blumenkohlen im Freiland und von Falschen Mehltaupilzen (Peronosporaceae) an Echter Kamille genehmigt. Equation Pro ist ein hochwirksames Fungizid mit zwei sich in der Verteilung und in der Wirkungsweise ideal ergänzenden Wirkstoffen. Cymoxanil wird gleichmäßig im Pflanzengewebe verteilt und wirkt sowohl vorbeugend als auch noch 1 - 2 Tage nach einer erfolgten Infektion (kurativ), vor allem auf das Pilzmyzel. Gleichzeitig wird durch Cymoxanil eine Abwehrreaktion (Hypersensitivität) in der Wirtspflanze selbst ausgelöst, die zu einer lokalen Symptom-Verkapselung führt. Famoxadon bietet durch besondere Bindungseigenschaften eine dauerhafte und witterungs­ unabhängige Schutzwirkung auf den behandelten Blatt-, Stiel- und Traubenoberflächen (Kutikula). Famoxadon wirkt vorbeugend vor allem auf die Sporenkeimung, gleichzeitig werden freie Zoosporen direkt abgetötet und der Erreger damit an seiner Ausbreitung gehindert. Diese leistungsstarke Wirkstoff-Kombination stellt gleichzeitig ein effektives ResistenzManagement dar. Cymoxanil zählt zur Gruppe der Cyanoacetamidoxime, deren Wirkungsmechanismus unbekannt ist; der Wirkstoff hat den FRAC-Code 27; Famoxadon zählt zu der chemischen Gruppe der Oxazolidin-dione, Target-site Gruppe C3; der Wirkstoff hat den FRAC-Code 11. 174

Equation® Pro

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe.”

Anwendungsempfehlung für den Weinbau, Nutzung als Tafel- und Keltertraube

Equation Pro gegen Rebenperonospora bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit einem Basisaufwand von 0,16 kg/ha (bezogen auf 400 l Wasser) spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr, im Abstand von 10 - 12 Tage, je nach Infektionsbedingungen und Blattzuwachs. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gege­benenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW762 - Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff ) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

Aufwandmengen pro Hektar Basisaufwand: ES 61 (Beginn der Blüte) ES 71 (Fruchtansatz) ES 75 (Beeren erbsengroß)

0,16 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha 0,32 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha 0,48 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha 0,64 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha

Pflanzenverträglichkeit

Equation Pro wird nach bisherigen Erfahrungen in den empfohlenen Aufwandmengen von allen Rebsorten gut vertragen.

Regenbeständigkeit

Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist das Produkt regenfest bis 30 mm Niederschlag.

Wartezeit

Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) 28 Tage.

„Nach §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungen:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke (Gewächshaus); Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomate (Gewächshaus); Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) an Blumenkohle (Freiland); Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Echte Kamille (Nutzung als Arzneipflanze, Freiland).”

Anwendungsempfehlungen für Gemüsebau

Hinweis für genehmigte Anwendungsgebiete Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders.

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Equation® Pro

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelten Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­ verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Equation Pro gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurken im Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 5 Be­hand­ lungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 5 - 14 Tagen.

Aufwandmenge

• Pflanzengröße bis 50 cm • Pflanzengröße 50 bis 125 cm • Pflanzengröße über 125 cm

0,25 kg/ha in maximal 0,38 kg/ha in maximal 0,50 kg/ha in maximal

600 l Wasser/ha 900 l Wasser/ha 1.200 l Wasser/ha

Equation Pro gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) an Tomaten im Gewächshaus bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 5 Be­hand­ lungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen.

Aufwandmenge

• Pflanzengröße bis 50 cm • Pflanzengröße 50 bis 125 cm • Pflanzengröße über 125 cm

0,30 kg/ha in maximal 0,45 kg/ha in maximal 0,60 kg/ha in maximal

600 l Wasser/ha 900 l Wasser/ha 1.200 l Wasser/ha

Equation Pro gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) an Blumenkohlen im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis mit 0,5 kg/ha in 400 - 600 l Wasser/ ha spritzen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 8 - 14 Tagen. Equation Pro gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Echter Kamille im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome mit 0,5 kg/ha in 300 - 400 l Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und in dieser Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 10 - 14 Tagen. Echte Kamille: Nutzung als Arzneipflanze; Verwendung von Blättern und Blüten/Ver­wen­ dung als teeähnliches Erzeugnis

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Equation® Pro

Wartezeiten

Gurke, Tomate (Gewächshaus) Blumenkohle, Echte Kamille (Freiland)

3 Tage 14 Tage

Anwendungstechnik

Herstellung der Spritzbrühe Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanweisungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. • Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. • Füllen Sie den Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge. • Messen Sie die benötigte Menge EQUATION® PRO ab und geben Sie sie bei laufendem Rührwerk direkt in den Tank. • Falls Sie ein weiteres Produkt zumischen möchten, achten Sie darauf, daß sich vor Zugabe des Mischpartners das erste Produkt vollständig gelöst hat. • Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitungen aller Mischpartner. • Füllen Sie abschließend die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auf. • Bringen Sie die Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufenden Rührwerk aus. • Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen. • Die Spritzbrühe nur für den augenblicklichen Bedarf ansetzen, sofort ausbringen, nicht über Nacht stehen lassen.

Mischbarkeit

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Equation Pro ist mit den im Weinbau gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden wie z.B. STEWARD® und TALENDO® mischbar. Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln: 1. Wasserlösliche Folienbeutel 2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX 3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP 4. Suspensionskonzentrate: SC 5. Wasserlösliche Konzentrate: SL 6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE 7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC 8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe 9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

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Equation® Pro

Spritzenreinigung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen muss das gesamte Spritzgerät einschließlich der Spritzleitungen sorgfältig gereinigt werden: • Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. • Die Spritze zum Zwecke der Reinigung zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20 % des Tankvolumens mit Wasser auffüllen. • Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel z.B. Agroclean®2 zugeben. • Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. • Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. • Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Resistenzmanagement

Equation Pro enthält die Wirkstoffe Cymoxanil und Famoxadon. Cymoxanil zählt zur Gruppe der Cyanoacetamideoxime, deren Target-site Wirkungs­me­cha­ nismus unbekannt ist; der Wirkstoff hat den FRAC-Code 27. Famoxadon zählt zur chemischen Gruppe der Oxazolidine-dione, deren Wirkungs­mechanis­ mus in die Gruppe C3 der FRAC (Fungicide Resistance Action Commitee) - Klassifizierung, FRAC-Code 11, eingestuft ist. Weitere Informationen siehe Internet http://www.frac.info. Wenn diese Fungizide mehrfach in der gleichen Kultur bzw, über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z.B.: Wechsel von Fungiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Fungiziden, die einen unter­schiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen.

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Equation® Pro

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Weinreben: NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlust­­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen. Mindestabstand zu Ober­­flächen­­­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. reduzierte Abstände: 50% 20 m, 75% 15 m, 90% 10 m. Für die Anwendung in Blumenkohlen: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­ wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasser­führen­der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­hängig­ keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Län­der­recht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.reduzierte Abstände: 50 % - 5 m; 75 % - 5 m; 90 % - *. Für die Anwendung in Blumenkohlen und Echter Kamille: NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Abstand: 10 m.”

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Equation® Pro

Für die Anwendung in Echter Kamille: NW605-1 – Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich pe­ri­o­ disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht ver­ bindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. reduzierte Abstände: 50 % - 5 m; 75 % - 5 m; 90 % - *.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­­dünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/ Hand­ habung des anwendungsfertigen Mittels. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tra­gen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/ Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/ Kulturen dürfen grund­ sätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Inner­ halb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten.

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Equation® Pro

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Nach Einatmen An die frische Luft bringen. Sauerstoff, oder falls erforderlich, künstliche Beatmung. Arzt kon­sul­tieren. Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder allergischen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Nach Augenkontakt Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Nach Verschlucken Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Be­hand­lungs­zentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134, 165, 170, 180, 1844, 191 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Typhlodromus pyri (Raubmilbe), Poecilus cupreus (Laufkäfer), Chrysoperla carnea (Florfliege), Trichogramma cacoeciae (Erzwespe), Aphidius colemani (Brackwespe) und Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen ver­mei­ den – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 0° C abkühlt.

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Equation® Pro

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­ zugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Notfalltelefon: 02 02 / 5 29 66 55

Sicherheits­datenblatt

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Equation® Pro

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H373 - Kann die Organe (Augen) schädigen - bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P260 - Staub / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208-0029 - Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächen-gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden ® = Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company ®1 = eingetragene Marke des IVA ®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Fazor®

Wachstumsregler Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

600 g Maleinsäurehydrazid /kg (60 Gew.-%) als Kalium-Salz (804 g/kg) (80,4 Gew.-%) Wasserlösliches Granulat (SG) GHS09 entfällt nicht bienengefährlich (B4) 4 kg Beutel 20 kg Karton

006865-00

Wachstumsregulator zur Keimhemmung von gelagerten Speise­ zwiebeln und Kartoffeln (ausgenommen Pflanzkartoffeln) zur Vor­ ernte­­anwendung. Anwendung Wirkungsweise

• Fazor ist ein Spritzmittel zur Hemmung des vorzeitigen Austriebs von gelagerten Speise­ zwiebeln und Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut). • Fazor wird vor der Ernte der Speisezwiebeln und der Kartoffeln auf dem Feld eingesetzt. • Fazor reduziert beim Einsatz in Kartoffeln auch den Austrieb von Durchwuchskartoffeln in Nachbaukulturen. • Fazor wird von den Blättern aufgenommen und aktiv in die Zwiebeln bzw. Knollen der Pflanzen transportiert, wo es die Zellteilung und damit das Auskeimen hemmt. Zum Einsatzzeitpunkt sollten die zu behandelnden Pflanzen frei von Stressfaktoren, wie z.B. Krankheits- oder Schädlingsbefall und auch Trockenstress sein, da die Verteilung des Wirkstoffs in gestressten Pflanzen eingeschränkt ist. Regen oder künstliche Bewässerung innerhalb von 24 Stunden nach der Anwendung kann zu einer Wirkungsminderung führen. • Fazor sollte nicht in Trocken- und Hitzeperioden eingesetzt werden. Keine Anwendung, wenn die Lufttemperatur 26° C übersteigt. Die Anwendung sollte bevorzugt in den Abendstunden durchgeführt werden, um ausreichend Feuchtigkeit für eine optimale Aufnahme des Wirkstoffs zu gewährleisten. • Eine maximale Aufnahme und Verlagerung in der Pflanze muss stets gewährleistet sein! • Fazor nicht an Zwiebeln und Kartoffeln einsetzen, die als Pflanzgut dienen sollen!

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Keimhemmung von Speisezwiebeln • Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzkartoffeln) • Verhinderung des Austriebs von Durchwuchskartoffeln in Nachbaukulturen (ausgenommen Pflanzkartoffeln).“ 184

Fazor®

Aufwandmenge und Anwendungszeit

Speisezwiebeln Fazor wird mit 4,0 kg/ha in 500 - 600 L Wasser/ha eingesetzt. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Die An­ wen­dung von Fazor erfolgt zum Ende der Wachstumsperiode der Zwiebeln. Der optimale Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn 20 - 30 % der Schloten umgeknickt sind. Spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ernte sollte die Behandlung erfolgt sein. Es sollte nicht mehr behandelt werden, wenn mehr als 50 % der Schloten geknickt sind. Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) Fazor wird mit 5,0 kg/ha in 350 - 500 L Wasser/ha eingesetzt. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Die An­wendung von Fazor erfolgt zum Ende der Wachstumsperiode der Kartoffeln. Der optimale Einsatzzeitpunkt ist erreicht, wenn 80% der kleinsten Knollen größer als 25 mm sind (bei großfallenden Sorten >35  mm); d.h. mindestens 3 bis 5 Wochen vor der beabsichtigten Ernte bzw. vor der Krautabtötung. Für den optimalen Einsatzzeitpunkt von Fazor sind folgende Wachstumszeitpunkte zu beachten: Blüte - Die Kartoffelblüte sollte abgeschlossen sein; die meisten Blüten sollten abgefallen sein. Kraut - Die Kartoffelkrautgesundheit und die Knollengröße sind die wichtigsten Faktoren, die beim optimalen Einsatz von Fazor zu beachten sind. Einige der unteren Kartoffelblätter dürfen sich schon gelb färben aber der Großteil des Kartoffelkrautes muss noch vollständig grün sein und sich noch im Wachstum befinden, um eine ausreichende Assimilationsfläche zu gewährleisten, die Vorraussetzung für die Verlagerung des Wirkstoffs in die Knollen ist. Zum Einsatzzeitpunkt sollte das Kartoffelkraut gesund sein; d.h. es sollte u.a. frei von Stress (insbesondere Trockenstress), Krankheiten (Krautfäule und Alternaria) oder Schädlingen sein. Knollen - Es sollten vor dem Einsatz von Fazor Knollenproben gesammelt werden. Bei der Anwendung von Fazor sollten 80% der Knollen mindestens 25 mm groß sein, um vermarktungsfähige Ware zu erhalten. Nach der Behandlung stellen die Knollen das Wachstum (Zellteilung) ein. Die Zellstreckung (Größenwachstum der bereits gebildeten Zellen) wird nicht beeinträchtigt. Wird die Fazor-Behandlung zu früh durchgeführt kann der Knollenertrag geringer ausfallen!

Hinweis

Die Anwendung in Kartoffeln ca. 5 Wochen vor der Krautabtötung hat gezeigt, dass hier­ durch eine bessere Keimhemmung erreicht wird als wenn die Anwendung 3 Wochen vor der Krautabtötung erfolgt. Für Nachbarkulturen Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abtrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass keine Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangen.

Herstellung der Spritzbrühe

Zuerst den Spritztank zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Umrühren Fazor zugeben. Anschließend mit der restlichen Menge Wasser auffüllen. Rührwerk weitere 5 Minuten oder mindestens so lange eingeschaltet lassen, bis sich das Produkt vollständig gelöst hat. Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen. Brühereste vermeiden. Nie mehr Brühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. 185

Fazor®

Mischbarkeit

Fazor immer separat applizieren - nicht mit Zusatzstoffen, Sikkationsmitteln oder Fungiziden zur Abschlussspritzung gegen Braunfäule mischen. Fazor nicht mit stark alkalischen oder kupferhaltigen Mischpartnern ausbringen. Bei Bedarf Schaumstopp zugeben.

Gerätereinigung

Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten Reinigungs­ mitteln z.B. Agroclean®2 gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren, sondern auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Wartezeiten

Speisezwiebeln - 7 Tage Kartoffeln - 21 Tage

Hinweise für den sicheren Umgang “Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW 468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. 186

Fazor®

Gewässerschutz

NW 263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere NW 642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege)eingestuft. NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe ) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Produkt in geschlossenen Behältern lagern. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln.

Entsorgung

Leere Packungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Fazor®

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: entfällt Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG (DPD). SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. ® eingetragene Marke der Uniroyal Chemical Company, Inc. ®1 eingetragene Marke des IVA ®2 eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

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Sicherheits­datenblatt

Flexidor* Herbizid

Wirkstoff:

500 g Isoxaben /l (45,5 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC)

Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 1 l Flasche

043673-00

Selektives Vorauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von aus Samen auf­ laufenden zweikeimblättrigen Unkräutern in • Baumschulgehölzpflanzen, • Laub- und Nadelholz (im Forst), • Ziergehölzen, • Kernobst, • Steinobst, • Johannis- und Himbeerartigem Beerenobst, • Erdbeeren, • Rhabarber, • Spargel Anwendung Wirkungsweise

Flexidor ist ein Vorauflaufherbizid mit Bodenwirkung zur Bekämpfung zweikeimblättriger Unkräuter. Es enthält den Wirkstoff Isoxaben aus der Gruppe der Benzamidderivate (Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): L). Dieser wird von den Wurzeln keimender Unkräuter aufgenommen und unterbricht das Hypokotyl- und Wurzelwachstum durch Hemmung des Einbaus von Leucin in die Eiweißmoleküle der Schadpflanzen. Isoxaben wird im Boden nur geringfügig verlagert. Der Wirkstoff verbleibt nach der Anwendung in der obersten Bodenschicht (0 - 3 cm) und entfaltet dort seine Wirkung. Unkräuter, welche in tieferen Schichten keimen und dort ihre Wurzeln ausbilden, werden daher nur unzureichend erfasst (z. B. Klettenlabkraut, Bingelkraut). Flexidor wirkt nicht gegen Ungräser und bereits aufgelaufene Unkräuter. Flexidor bleibt mehrere Monate wirksam, so dass auch spätkeimende Unkräuter erfasst werden. 189

Flexidor*

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Baumschulgehölzpflanzen (in Verschulbeeten und Quartieren) • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Nadel- und Laubholz auf Jung­wuchsflächen • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Nadel- und Laubholz (in Ver­ schul­beeten und Quartieren) • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Ziergehölzen auf Jung­wuchs­ flächen • Gemeines Kreuzkraut, Vogel-Sternmiere in Kernobst.“

„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 (alt: §18a PflSchG) genehmigte Anwendungen:

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die An­ wendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­sam­ keit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer aus­ reichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung): • • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Ziergehölzen (in Baumschulcontainern) • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf in Ziergehölzen (auf Stellflächen im Freiland) • Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Steinobst • Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Johannis- und Himbeerartigem Beerenobst • Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Erdbeeren (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung) • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Erdbeeren (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung) • Gemeines Kreuzkraut, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Erdbeeren • Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Rhabarber • Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, Vogel-Sternmiere in Spargel (in Junganlagen mit Sämlingspflanzen).“

Hinweise zur Anwendung

Der Einsatz von Flexidor erfolgt vor Austrieb der Kulturpflanzen (in der Vegetationsruhe) auf unkrautfreien Boden. Flexidor erfasst ausschließlich die nach der Anwendung aus Samen auflaufenden zwei­ keim­blättrigen Unkräuter. Da vorhandene Unkräuter und Ungräser nicht erfasst werden, müssen diese zuvor mit Blattherbiziden behandelt werden. Eine Mischung von Flexidor und Blattherbiziden zur gemeinsamen Anwendung kann nur bei geringem Unkrautbesatz empfohlen werden, da ansonsten Flexidor zu stark an die Blattmasse gebunden wird und nicht im erforderlichen 190

Flexidor*

Maße an den Wirkort Boden gelangt. Daher sollte die Bekämpfung bereits aufgelaufener Unkräuter und Ungräser rechtzeitig vor der Anwendung von Flexidor erfolgen. Bei Böden mit hohen Humusgehalten (über 5%) ist eine Minderwirkung durch Fest­legung des Wirkstoffs möglich. Eine feinkrümelige Bodenstruktur und ausreichende Boden­ feuchtigkeit ist für eine gute Wirkung von Flexidor entscheidend. Nur bei ausreichender Niederschlagsmenge gelangt der Wirkstoff in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Unter trockenen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Bei Anwendung im zeitigen Frühjahr ist in der Regel ausreichende Bodenfeuchtigkeit durch Niederschläge sichergestellt. Im Hinblick auf die Kulturpflanzenverträglichkeit ist nach eigenen Erfahrungen bei vielen Baum- und Gehölzarten auch eine Behandlung nach dem Austrieb möglich. Detaillierte Informationen können über die Beratung angefordert werden.

Zierpflanzenbau

In Baumschulgehölzpflanzen gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut und Acker-Senf • im Frühjahr vor dem Austrieb und vor Auflaufen der Unkräuter in Verschulbeeten und Quartieren ab dem 1. Standjahr spritzen. Aufwandmenge:auf Unkrautfreien Boden 1,0 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. WP713 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG405, NT103, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *, NW606 - 5m.“ In Ziergehölzen gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut und Acker-Senf • im Frühjahr vor dem Austrieb (während der Vegetationsruhe) und vor dem Auflaufen der Unkräuter auf Jungwuchsflächen, in Baumschulcontainern und auf Stellflächen im Freiland (7 Tage vor der ersten Nutzung) spritzen. Aufwandmengen: Flexidor Wasser Jungwuchsflächen 1 l/ ha 300 - 600 l/ ha Baumschulcontainer 1 l/ ha 400 - 600 l/ ha Stellflächen (schwere Böden) 1 l/ ha 400 l/ ha Stellflächen (leichte und mittlere Böden) 0,5 l/ ha 400 l/ ha Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. WP713 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für den Einsatz auf Jungwuchsflächen und Baumschulcontainern: NG405, NT103, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *, NW606 - 5m.

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Flexidor*

Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen für den Einsatz auf Stellflächen: für leichten oder mittleren Böden: NG403, NT102, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *, NW606 - 5m. für schwere Böden: NG405, NT103, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *, NW606 - 5m.

Forst

In Laubholz und Nadelholz gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut und Acker-Senf • im Frühjahr auf unkrautfreien Boden in Verschulbeeten und Quartieren als Reihen­ behand­lung sowie auf Jungwuchsflächen vor dem Austrieb und vor dem Auflaufen der Unkräuter nur mit Bodengeräten spritzen. Aufwandmenge: 1 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG405, NT103, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *, NW606 - 5m.“

Obstbau

In Kernobst ab dem 1. Standjahr gegen Gemeines Kreuzkraut und Vogel-Sternmiere • im Frühjahr vor der Blüte der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter als Reihen­ behand­lung auf unkrautfreien Boden spritzen. Aufwandmenge: 1l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG405, NT103, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *, NW606 - 5m. Steinobst ab dem Pflanzjahr gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter • im Frühjahr vor der Blüte der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter als Reihen­ behand­lung auf unkrautfreien Boden spritzen. Aufwandmenge: 1 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG405, NT103, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% *, NW606 - 5m.

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Flexidor*

Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst ab dem Pflanzjahr gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter • im Frühjahr vor der Blüte der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter als Reihen­ behandlung auf unkrautfreien Boden spritzen Aufwandmenge: 0,5 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG403, NT102, NW706, NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *, NW606 - 5m. Erdbeeren (ausgenommen zur Pflanzguterzeugung) • gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter nach dem Pflanzen (im Pflanzjahr) oder nach der Ernte jeweils vor dem Auflaufen der Un­ kräuter auf unkrautfreien Boden spritzen. Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. VV600 - Erntegut nicht verzehren. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706. • gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf und VogelSternmiere bei Vegetationsbeginn (nicht im Pflanzjahr) vor dem Auflaufen der Unkräuter auf unkraut­ freien Boden spritzen. Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706. Erdbeeren gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf und Vogel-Sternmiere •n  ach dem Pflanzen (im Pflanzjahr) bis zum Schieben des ersten Laubblattes oder nach Vegetationsbeginn (nicht im Pflanzjahr) oder nach der Ernte jeweils vor dem Auflaufen der Unkräuter auf unkrautfreien Boden spritzen. Aufwandmenge: 0,2 l/ ha in 300 – 600 l Wasser pro ha. Maximal je 1 Behandlung in dieser Anwendung; insgesamt maximal 2 Anwendungen pro Kultur und Jahr. Maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr: 0,4 l/ha. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.

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Flexidor*

Gemüsebau

In Spargel gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf, VogelSternmiere • in Junganlagen mit Sämlingspflanzen im Pflanzjahr nach Entfalten der ersten Laubblätter (1. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet)der Kultur und vor dem Auflaufen der Unkräuter spritzen. Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 200 – 400 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706. In Rhabarber gegen Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Acker-Senf und Vogel-Sternmiere • Nach dem Pflanzen und vor dem Austrieb vor dem Auflaufen der Unkräuter spritzen. Aufwandmenge: 0,4 l/ ha in 200 – 400 l Wasser pro ha. Maximal 1 Anwendung pro Kultur und Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NG403, NT102, NW609-1 - 5m, NW706.

Wirkungsspektrum (WH9161) Wirkungsspektrum

Mit Flexidor sind folgende aus Samen auflaufende Unkräuter sehr gut bekämpfbar: Gemeines Kreuzkraut Gemeines Hirtentäschel Acker-Senf Vogel-Sternmiere. Gut bis ausreichend bekämpfbar: Ackerdistel Ackerhellerkraut Ackerhornkraut Ackerminze Ackersenf Ackerspörgel Ackerstiefmütterchen Acker-Vergissmeinnicht Amarant Behaartes Schaumkraut (Springkraut) Brennnesseln

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kleine Ehrenpreis-Arten Erdrauch, Gänsedistel Gemeine Schafgarbe Gemeiner Hohlzahn Gemeines Kreuzkraut Hahnenfuß Hirtentäschelkraut Kamille-Arten Kleinblättriger Ampfer Knöterich-Arten Kröten-Binse Rainkohl

Schwarzer Nachtschatten Spreizende Melde Sternmoos (Sagina) Storchschnabel Taubnessel-Arten Vogelmiere Vogelwicke Wald-Sumpfkresse Weidenanflug (Salix spp) Weißer Gänsefuß, Weißklee.

Flexidor*

Weniger gut bekämpfbar: Klettenlabkraut Kanadisches Berufkraut Kerbelgewächse Hundspetersilie Weidenröschen Nicht bekämpfbar: Gräser, Bingelkraut, aus Wurzeln austreibende mehrjährige Unkräuter, wie Acker­schachtel­ halm, Ackerwinde, Ampfer-Arten, Löwenzahn, Wald-Sumpfkresse und Disteln.

Pflanzen-/ Sortenverträglichkeit (WH9161)

Flexidor ist äußerst pflanzenverträglich. Da das Produkt eine sehr geringe Blatt- und Nadelaktivität besitzt und der Wirkstoff fast ausschließlich über die Wurzeln aufgenommen wird, ist in Baumschulen eine Überkopfanwendung vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe) möglich (vgl. Verträglichkeitsliste). Alle Wurzeln müssen bei der Anwendung mit Erde bedeckt sein.

Kulturspezifische Verträglichkeit in Baumschulgehölzpflanzen, Zier­ gehölzen, Kernobst sowie im Forst

In maximal zugelassener Aufwandmenge ist FLEXIDOR bei Anwendung vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe) in folgenden Kulturen verträglich: Abies alba Abies koreana Abies procera (A. nobilis) Acer capillipes Acer negundo ‘Flamingo’ Acer platanoides Acer rufinerve Alnus glutinosa Berberis buxifolia ‘Nana’ Berberis gagnepainii Berberis thunbergii Betula ermani Betula pubescens Campsis grandiflora Castanea sativa Cercis siliquastrum Chamaecyparis obtusa ‘Nana Gracilis’ Corylus avellana Cotoneaster acutifolius Cotoneaster dielsianus Cotoneaster microphyllus Cotoneaster wardii Cupressocyparis leylandii Elaeagnus angustifolia Elaeagnus umbellata Fagus sylvatica ‘Purpurea’

Abies concolor Abies nordmanniana Abies veitchii Acer ginnala Acer palmatum Acer pseudoplatanus Acer saccharinum Alnus incana Berberis candidula Berberis julianae Berberis thunbergii ‘Atropurpurea’ Betula papyrifera Buxus sempervirens Campsis radicans Catalpa bignonioides ‘Aurea’ Choenomeles japonica Chamaecyparis pisifera Corylus colurna Cotoneaster bullatus Cotoneaster divaricatus Cotoneaster multiflorus Crataegus monogyna Cytisus x praecox Elaeagnus x ebbingei Erica carnea Hybr. Forsythia x intermedia

Abies grandis Abies pectinata (=A. alba) Acer campestre Acer monspessulanum Acer pensylvanicum Acer rubrum Aesculus hippocastanum Amelanchier spp. Berberis x frikartii ‘Amstelveen’ Berberis x stenophylla Berberis vulgaris Betula pendula (B. verrucosa) Callicarpa bodinieri ‘Profusion’ Carpinus betulus Cedrus deodara Chamaecyparis lawsoniana Hybr. Chamaecyparis pisifera ‘Filifera Aurea’ Cotinus coggygria Cotoneaster dammeri Cotoneaster horizontalis Cotoneaster praecox Cryptomeria japonica Cytisus scoparius Elaeagnus pungens ‘Maculata’ Fagus sylvatica Fraxinus excelsior

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Flexidor*

Genista lydia Genista tinctoria ‘Royal Gold’ Gleditsia triacanthos Hebe buxifolia Hebe ochracea Hedera helix Hibiscus syriacus Hippophae rhamnoides Hypericum inodorum Hypericum patulum‘Hidcote’ Hypericum x moserianum Ilex aquifolium Ilex crenata ‘Convexa’ Ilex x meserveae Jasminum nudiflorum Juglans regia Juniperus chinensis Juniperus communis Juniperus horizontalis Juniperus x media (J.chinensis) Juniperus sabina ‘Tamariscifolia’ Juniperus squamata Juniperus virginiana Hybr. Kerria japonica Kolkwitzia amabilis Laburnum anagyroides Larix decidua Larix kaempferi (L. leptolepis) Lavandula angustifolia (L. officinalis) Liquidambar styraciflua Liriodendron tulipifera Lonicera ledebourii Lonicera nitida Lonicera periclymenum Lonicera pileata Lonicera tatarica Lonicera xylosteum Magnolia liliiflora ‘Nigra’ Magnolia x soulangiana Magnolia stellata Mahonia aquifolium Malus communis (M. sylvestris) Malus floribunda Malus hybr. Malus pumila (M. sylvestris ssp. mitis) Malus sargentii (M. toringo var. sargentii) Malus sylvestris Metasequoia glyptostroboides Morus alba Morus nigra Osmanthus heterophyllus Pachysandra terminalis Parthenocissusus quinquefolia Parthenocissus tricuspidata Paulownia tomentosa Philadelphus coronarius Hybr. Picea abies (P. excelsa) Picea abies Hybr. Picea abies ‘Nidiformis’ Picea breweriana Picea glauca ‘Conica’ Picea omorika Picea pungens Picea sitchensis Pieris japonica Pinus cembra Pinus mugo ssp pumilio Pinus mugo ssp mugo (P. montana) Pinus nigra ssp. nigra (P. n. var. austriaca) Pinus parviflora ‘Tempelhof’ Pinus pumila Pinus strobus Pinus sylvestris Platanus x acerifolia Populus alba ‘Nivea’ Populus nigra ‘Italica’ Potentilla fructicosa ‘Goldteppich’ Prunus avium Prunus cerasifera (P.pissardi) Prunus serrulata Prunus subhirtella ‘Autumnalis’ Pseudotsuga menziesii (P. douglasii) Pyracantha coccinea Quercus petraea (Q. sessiliflora) Quercus robur (Q. pedunculata) Quercus rubra Rhus typhina Ribes alpinum Ribes odoratum (R. aureum) Ribes nigrum Ribes rubrum Ribes sanguineum Robinia pseudoacacia ‘Fastigiata’ Robinia pseudoacacia ‘Pyramidalis’ Robinia ‘Casque Rouge’ Salix alba Salix aurita Salix caprea Salix cinerea Salix purpurea Salix repens ssp. argentea Salix viminalis Sambucus nigra Sambucus racemosa Sequoiadendron giganteum Skimmia japonica Sorbus aria Sorbus aucuparia Sorbus domestica Sorbus intermedia Sorbus x latifolia Spiraea albiflora Spiraea x arguta Spiraea betulifolia Spiraea Bumalda-Hybriden Spiraea x cinerea Spiraea japonica ‘Little Princess’ Spiraea nipponica Spiraea thunbergii Spiraea x vanhouttei Symphoricarpos albus (S. racemosus) Symphoricarpos x chenaultii Symphoricarpos orbiculatus Syringa josikaea Syringa microphylla ‘Superba’ Syringa reflexa Syringa vulgaris Tamarix parviflora Tamarix ramosissima (T. odessana) Tamarix pentandra (=T. ramosissima) Taxus baccata Thuja occidentalis Thuja plicata ‘Atrovirens’ Tilia cordata Tilia platyphyllos Tsuga canadensis Tsuga canadensis ‘ Pygmaea’ Ulmus spp Vaccinium corymbosum Viburnum x bodnantense Viburnum x burkwoodii Viburnum carlesii Viburnum davidii Viburnum farreri (V. fragrans) Viburnum lantana Viburnum opulus Viburnum plicatum ‘Mariesii’ Weigela florida Wisteria sinensis.

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Flexidor*

Folgende Arten können unter ungünstigen Bedingungen auf eine Behandlung mit Flexidor empfindlich reagieren: Buddleja davidii-Hybriden Cornus alba Cornus stolonifera Hybr. Deutzia x magnifica Euonymus fortunei Gaultheria procumbens Hydrangea paniculata Ligustrum vulgare

Caryopteris clandonensis Cornus florida Deutzia gracilis Euonymus alata Prunus laurocerasus Euonymus nana var. turcestanica Hydrangea arborescens Hydrangea petiolaris Rhododendron-u. Azaleen-Hybr.

Ceanothus x pallidus-Hybriden Cornus mas Deutzia scabra Euonymus europaea Euonymus oxyphylla Hydrangea macrophylla Ligustrum ovalifolium

Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und – sorten empfehlen wir Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit, bevor der gesamte Bestand behandelt wird. Hinweis: Detaillierte Informationen zur Kulturverträglichkeit für Baumschul- und Forst­ge­ hölze können über die Beratung angefordert werden.

Nachbau

WP713 - Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. Wenn durch ungünstige Verhältnisse ein vorzeitiger Umbruch notwendig werden sollte, ist der sofortige Nachbau von einkeimblättrigen Kulturpflanzen (Gräser und Getreide) möglich. Nach praxisüblichen Bodenbearbeitungsmaßnahmen können auch Sonnenblumen, Le­ gumi­no­sen oder Kartoffeln angebaut werden. Der Wirkstoffabbau kann durch Ein­arbei­ tung von organischem Material (Kompost, Gründüngung, Rindenmulch, Mist oder Gülle) beschleunigt werden. Eine tiefe Pflugfurche ist vor zweikeimblättrigen Folgekulturen er­ forder­lich. Flexidor enthält einen herbiziden Wirkstoff mit Dauerwirkung, der bei wiederholtem Einsatz in hohen Aufwandmengen die Folgekultur beeinträchtigen kann. Falls Phacelia, Kohlgewächse, Zucker- oder Futterrüben, Gemüsekulturen oder Kreuzblütler (Raps, Öl­ret­ tich) nachgebaut werden, sollte von einer mehrmaligen Behandlung mit Flexidor Ab­stand genommen werden. Bodenentseuchung oder Bodendämpfung verzögern den mikro­biellen Abbauprozess des Wirkstoffs. Daher sollte auf Bodensterilisation nach der Anwendung von Flexidor und vor Folgekulturen verzichtet werden.

Anwendungstechnik Produkt vor dem Einsatz kräftig schütteln! Herstellung der Spritzbrühe Suspensionskonzentrat, daher vor Gebrauch gut schütteln. Es empfiehlt sich, Flexidor zu Beginn der Spritzenfüllung in eine geringe Wassermenge einzumischen und anschließend den Spritztank aufzufüllen. Bei Anwendung im Forst muss die Applikation mit Bodengeräten erfolgen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

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Reinigung der Spritze Nach der Anwendung von Flexidor alle Teile der Spritzgeräte gut mit Wasser durch­spülen. An­fallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche aus­bringen. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt.

Mischbarkeit

Flexidor ist ein Suspensionskonzentrat und somit sehr mischungsverträglich. Bei Tank­ mischungen mit anderen Produkten empfiehlt es sich, die Einzelkomponenten zunächst in Wasser vorgelöst der Spritzbrühe beizugeben. Bei Mischungen ist in Hinblick auf die Kultur­ pflanzenverträglichkeit die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten.

Wartezeiten

Baumschulgehölzpflanzen (Verschulbeete, Quartiere), Ziergehölze (Jungwuchsflächen, Baumschulcontainer): Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Nadel-, Laubholz (im Forst auf Jungwuchsflächen, Verschulbeeten und Quartieren wachsende Wildbeeren, Wildfrüchte und wildwachsende Pilze), Kernobst, Steinobst, Johannis- und Himbeerartiges Beerenobst, Erdbeeren, Spargel, Rhabarber: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

Für die Anwendung in Erdbeeren, Johannisbeerartigem Beerenobst, Himbeerartigem Beerenobst, Spargel, Rhabarber sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha gilt: NG403 - Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz, Nadelholz, Ziergehölzen, Steinobst und Kernobst sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha gilt: NG405 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadel-, Laubholz, Stein­ obst, Kernobst, Ziergehölzen und Johannisbeerartigem Beerenobst sowie Himbeerarti­gem Beeren­obst gilt: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächenge­ wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden 198

Flexidor*

genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölze, Nadel-, Laubholz, Steinobst, Kernobst, Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha: 50% 5m, 75% 5m, 90% *, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeerartiges Beerenobst, Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha: 50% 5m, 75% *, 90% *. Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Ziergehölzen, Nadel-, Laubholz, Kernobst, Steinobst und Johannisbeerartigem Beerenobst sowie Himbeerartigem Beerenobst gilt: NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. 5m. Für die Anwendung in Erdbeeren nach dem Pflanzen oder nach der Ernte mit 1 x 0,4 l/ha gilt: NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. 5 m. Für die Anwendung in Erdbeeren mit 2x 0,2 L/ha oder mit 1x 0,4 L/ha nach Vegetationsbeginn, in Spargel und Rhabarber gilt: NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­ dest­abstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittel­bar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. 5m NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­ schließ­lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 199

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Für die Anwendung in Erdbeeren, Johannisbeerartigem Beerenobst, Himbeerartigem Beerenobst, Spargel, Rhabarber sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 0,5 l/ha gilt: NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­ grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar­ landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz, Nadelholz, Ziergehölzen, Kernobst, Steinobst sowie auf Stellflächen für Ziergehölze mit 1,0 l/ha gilt: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­nis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.  205, S.  9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90  % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die An­ wen­dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­ zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ verdünnten Mittel. SS2202 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­käfer) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV

R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Sicherheits­datenblatt S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­ hälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­ brauchsanleitung einzuhalten.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­hal­ten. EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­ direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt * Marke von Dow AgroSciences LLC ® eingetragene Marke des IVA ®1 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

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Floramite® 240 SC Akarizid

Wirkstoff: 240 g Bifenazate /l (22,64 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 0,25 l Flasche 1 l Flasche

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Spritzmittel zur Bekämpfung von Spinnmilben an Erdbeeren und Gemüse (Freiland und Gewächshaus) sowie Spinnmilben und Weich­ hautmilben an Zierpflanzen (Gewächshaus). Anwendung Wirkungsweise

Floramite 240 SC ist ein selektiv wirkendes Akarizid mit dem Wirkstoff Bifenazate für die Gewächshaus- und Freilandanwendung. Bifenazate gehört zur Grup­­­­pe der Carbazate und wirkt durch direkten Kontakt auf die Spinnmilben. Eine Wirkung durch systemische Verlagerung oder translaminare Aufnahme liegt nicht vor. Floramite 240 SC hat auf alle Stadien der Spinnmilben eine schnelle Anfangs- und eine gute Dauerwirkung, wobei die beste Wirkung gegen Larven und Nymphen erzielt wird. Nach der Behandlung mit Floramite 240 SC stellen die Spinnmilben innerhalb von 3 Stun­den ihre Saugtätigkeit ein und sterben in den folgenden 3 - 4 Tagen ab. Die Wirkung beruht auf einer Störung der Reizleitung von den Nerven zu den Muskeln, was zu einer Überaktivierung der Muskeln der Spinnmilbe und zu deren Absterben führt.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Spinnmilben an Erdbeeren. • Spinnmilben an Aubergine, Gemüsepaprika, Gurke, Tomate, Zucchini. • Spinnmilben an Zierpflanzen (ausgenommen Zierkoniferen) im Gewächshaus.“

„Von der Zulassungsbehörde auf der Grundlage von Art. 51 der VO (EG) Nr. 1107/2009 erweitertes Anwendungsgebiet: • Weichhautmilben (Tarsonemidae) an Zierpflanzen.“

Anwendungsempfehlungen Erdbeeren

Gegen Spinnmilben an Erdbeeren im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, von April bis September, 0,4 l/ha in 1.000 bis 2.000 Liter Wasser/ha als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen. 203

Floramite® 240 SC

Gegen Spinnmilben an Erdbeeren im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sicht­ barwerden der ersten Symptome/Schadorganismen 0,4 l/ha in 1.000 bis 2.000 Liter Wasser/ ha als Reihenbehandlung spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen.

Gemüse

Gegen Spinnmilben an Aubergine, Gurke und Zucchini im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, 0,4 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ ha Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen. Gegen Spinnmilben an Gemüsepaprika und Tomate im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Aufwandmengen: • Bei Pflanzgröße bis 50 cm 0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha. • Bei Pflanzgröße 50 bis 125 cm 0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha. • Bei Pflanzgröße über 125 cm 0,48 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: NW609 - 5 m. Gegen Spinnmilben an Zucchini im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sicht­bar­wer­ den der ersten Symptome/Schadorganismen, 0,4 l/ha in maximal 1.000 l Wasser/ha Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen. Gegen Spinnmilben an Aubergine, Gemüsepaprika Gurke und Tomate im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Aufwandmengen: Bei Pflanzgröße bis 50 cm 0,24 l/ha in maximal 600 l Wasser/ha. Bei Pflanzgröße 50 bis 125 cm 0,36 l/ha in maximal 900 l Wasser/ha. Bei Pflanzgröße über 125 cm 0,48 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen.

Zierpflanzen (ausgenommen Zierkoniferen)

Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbar­ werden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Aufwandmenge: 0,4 l/ha pro 1.000 Liter Wasser/ha (0,04%). Bei Pflanzengröße bis 50 cm 0,4 l/ha in 1.000 l Wasser/ha. Bei Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0,6 l/ha in 1.500 l Wasser/ha. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen. Gegen Weichhautmilben (Tarsonemidae) an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Aufwandmenge: Bei Pflanzengröße bis 50 cm 0,4 l/ha in 1.000 l Wasser/ha

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Floramite® 240 SC

Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen

Anwendungstechnik

Die benötigte Wasseraufwandmenge zur Anwendung von Floramite 240 SC ist abhängig von der Pflanzenart sowie dem Wachstumszustand. Die Pflanzen werden bis kurz vor dem Abtropfen gleichmäßig im Spritzverfahren benetzt. Grundsätzlich ist auf eine vollständige Benetzung der Pflanzen (Blattober- und -unterseiten) zu achten.

Herstellung der Spritzbrühe

Floramite 240 SC unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Was­ ser­ menge zugeben. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Die Spritzbrühe nicht über Nacht oder für eine längere Zeit im Spritzbrühebehälter stehen lassen.

Mischbarkeit

Eine Mischung von Floramite 240 SC mit Blattdüngern oder anderen Pflanzenschutzmitteln wird nicht empfohlen, da nicht alle in Betracht kommenden Kombinationen getestet werden können. Die Verwendung von Netzmitteln (z.B. Silwet Gold) kann bei schlecht benetzbaren Pflanzen bzw. dichten Pflanzenbeständen sinnvoll sein. In jedem Fall sollten derartige Mischungen unter den gegebenen Bedingungen im Betrieb, zur Abklärung der Verträglichkeit, an einigen wenigen Pflanzen getestet werden, bevor größere Bestände behandelt werden.

Gerätereinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Ge­räte­reini­ gung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Verträglichkeit

Floramite 240 SC hat sich nach eigenen Erfahrungen an folgenden Zierpflanzen (Gattungen) unter Einhaltung der zugelassenen Aufwandmengen als verträglich erwiesen: Begonia Gardenia Petunia Chrysanthemum Gerbera Rosa Cymbidium Hedera Salvia Dianthus Hibiscus Schefflera Dieffenbachia Impatiens Tagetes Epipremnum Lantana Verbena Ficus Pelargonium Viola Fuchsia Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir dennoch grundsätzlich Vor­ versuche mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter den spezifischen Kultur­be­din­ gungen, um die Pflanzenverträglichkeit zu prüfen. (WH915)

Resistenzmanagement

WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­­gruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel 205

Floramite® 240 SC

mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungs­dienst hinzuziehen.

Empfehlungen zum Resistenzmanagement

Floramite 240 SC gehört zu einer neuen Wirkstoffgruppe (Carbazate) und bildet damit einen wichtigen Baustein im Hinblick auf das Resistenzmanagement. Die Bestände müssen regelmäßig auf Befall kontrolliert werden und die Behandlung mit Floramite 240 SC sollte unmittelbar ab Befallsbeginn erfolgen. Die in den Anwendungsempfehlungen aufgeführten Aufwandmengen sind einzuhalten. Ein regelmäßiger Wechsel der Wirkstoffgruppen sichert die langfristige Wirksamkeit des Produktes. Folgende Empfehlungen zum Wechsel der Wirkstoffgruppen können gegeben werden: Zierpflanzen: • Floramite 240 SC mit max. 2 Behandlungsblöcken pro Jahr anwenden. • Wirkstoffgruppen-Wechsel nach 1 Floramite 240 SC Behandlungsblock Aubergine, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Gurke, Tomate, Zucchini: • Floramite 240 SC mit max. 1 Behandlungsblock pro Jahr oder pro Anbausaison an­wen­den. • Wirkstoffgruppen-Wechsel nach 1 Floramite 240 SC Behandlungsblock Hinweis: 1 Behandlungsblock besteht aus 1 Spritzung oder aus 2 Spritzungen im Ab­ stand von 7 Tagen.

Wartezeiten

Aubergine, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Gurke, Tomate, Zucchini (im Freiland und im Ge­ wächs­­haus): 1 Tag Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise zum Nützlingseinsatz

Floramite 240 SC ist als nicht schädigend für viele Nützlingsarten eingestuft und lässt sich daher gut mit den im integrierten Pflanzenschutz einsetzbaren Nützlingen kombinieren. Übersicht zur integrierten Anwendung von Floramite 240 SC in Kombination mit Nützlingen Zoologischer Name

Deutscher Name

Entwicklungsstadium

Toxizitätseinstufung

Amblyseius californicus Amblyseius californicus Amblyseius californicus Amblyseius cucumeris Amblyseius swirskii Amblyseius swirskii Aphidoletes aphidimyza Feltiella acarisuga Chrysoperla carnea Encarsia formosa Eretmocerus eremicus Orius laevigatus Steinernema feltiae

Raubmilbe Raubmilbe Raubmilbe Raubmilbe Raubmilbe Raubmilbe Gallmücke Gallmücke Florfliege Schlupfwespe Schlupfwespe Raubwanze Nematode

Adult Ei Nymphe Adult Adult Ei Larve Larve Larve Adult Adult Adult Larve

1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

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Floramite® 240 SC

* Toxizitätseinstufung: Klasse 1- Nicht schädigend: Reduzierung der Population < 25 % Klasse 2 - Gering schädigend: Reduzierung der Population 25-50 % Klasse 3 - Mäßig schädigend: Reduzierung der Population 50-75 % Klasse 4 - Schädigend: Reduzierung der Population > 75 %

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung gegen Spinnmilben an Gemüsepaprika und Tomate im Freiland gilt: NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­ fol­gen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unab­ hängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest­abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 5 m.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­ zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unver­ dünnten Mittel. SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Ap­pli­ka­ tion nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mit­tels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grund­ sätzlich erst 24 Stun­den nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. In­ner­halb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutz­hand­ schuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. EO005-2 - SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. 207

Floramite® 240 SC

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort aus­ziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome sensibilisierende Wirkung

Gewässerschutz

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küs­ten­ge­wässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PfISchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länder­­recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienen­­gefährlich eingestuft. (B4) NN151-3 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Orius laeviga­ tus (räuberi­ sche Blumenwanze) eingestuft.NN165 - Das Mittel wird als nicht schädi­ gend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mit­ tel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) ein­gestuft. NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN333 - Das Mittel wird als schädi­ gend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft. NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­ mil­be) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. 208

Floramite® 240 SC

Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­hälter verwenden. Sicherheits­datenblatt S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu ent­sor­gen. RA091 - Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe tragen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheits­datenblatt SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke der Chemtura Corporation ®1 = eingetragene Marke der General Electric Company ®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®3 = eingetragene Marke des IVA

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Flordimex® 420 Wachstumsregler

Wirkstoff: 420 g/l Ethephon (35 Gew.-%) (2-Chlorethylphosphonsäure) Wasserlösliches Konzentrat (SL) Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 1 l Flasche

024035-00

Wachstumsregler zur Förderung der Blütenbildung an Apfel, zur Ernteerleichterung von Sauerkirschen, zur Förderung der Triebbildung bei Chrysanthemum indicum-Hybriden und Pelargonium-zonale sowie zur Fruchtausdünnung in Steinobst. Anwendung Wirkungsweise

Flordimex 420 ist eine konzentrierte Formulierung der 2-Chlorethylphosphonsäure (Ethephon). Es durchdringt den Pflanzenorganismus und zersetzt sich unter Bildung des Phytohormons Ethylen. Je nach Dosierung und Anwendungszeitpunkt werden dadurch die unterschiedlichsten Effekte in der Pflanze ausgelöst, wie Blühinduktion und Reduzierung der Apikaldominanz.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Förderung der Blütenbildung an Apfel (Ertragsanlagen) • Ernteerleichterung von Sauerkirschen • Förderung der Triebbildung an Dendranthema x grandiflorum (Chrysanthemum-indicumHybriden) • Förderung der Triebbildung an Pelargonium zonale”

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Flordimex® 420

Anwendungsempfehlungen

Flordimex 420 wird mit folgenden Aufwandmengen im Spritzverfahren empfohlen: Kultur Indikation I. Apfel Förderung (Ertragsanlagen) der Blüten­ bildung

Brühe Dosis 500 l / 1 m 0,15 l/ha und Kronenhöhe je 1 m Kronenhöhe spritzen

Anwendungen max. 2 Anwendungen je Vegetationsperiode

II. Sauerkirsche

Ernte erleichterung

500 l / 1 m 0,5 l/ha und Kronenhöhe je 1 m Kronenhöhe spritzen

max. 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr

III. C  hrysanthe­ mum-IndicumHybriden (Dendranthema x grandiflorum )

Förderung der max. Triebbildung 100 ml / m² bei MutterPflanzen (F1-Hybriden)

max. 0,1 ml/m² spritzen. (Dieses ent­spricht einer Anwendungskonzentration von 0,1 %)

max. 4 Anwendungen im Gewächshaus im Abstand von 28 Tagen

IV. P  elargoniumzonale

Förderung der max. Triebbildung 100 ml / m² bei Mutter­ pflanzen ( F1-Hybriden)

max. 0,1 ml/m² spritzen. (Dieses ent­spricht einer Anwendungskonzentration von 0,1 %)

max. 5 Anwendungen im Gewächshaus im Abstand von 28 Tagen

Spezielle Anwendungshinweise

Die Wirkung des Präparates wird durch die Temperatur beeinflusst. Tagestemperaturen über 18° C wirken beschleunigend, unter 18° C verzögernd auf die gewünschten Effekte. Bei Tem­ peraturen über 25 °C Flordimex 420 nicht einsetzen. Starke Niederschläge unmittelbar nach der Ausbringung können die Wirkung vermindern.

I. Apfel (Ertragsanlagen)

Die Anwendung erfolgt 4 Wochen nach der Vollblüte, die zweite 7 Tage später. An­wendungen zur Förderung der Blütenbildung sollten nicht vor Anfang Juni erfolgen. Die erste Anwendung sollte nicht vor dem 5. Juni, eine zweite 7 Tage später, aber spätestens bis zum 15. Juni erfolgt sein. Eine Anwendung zu diesem Zeitpunkt wirkt sich positiv auf den Blütenansatz im nachfolgenden Jahr aus. Die angegebene Aufwandmenge sollte nicht über-schritten werden. Von Mischungen mit Kalziumchlorid-Düngern wird abgeraten. 211

Flordimex® 420

Verträglichkeit

Flordimex 420 ist nach bisherigen Erfahrungen u.a. in folgenden Sorten gut verträglich: Boskoop, Cox Orange, Elstar, Ambassy, Gloster, Golden Delicious, Jonagold, Holsteiner Cox, Gala, Braeburn.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW604. NW605 - Apfel - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. NW606 - Apfel- 10m.“

II. Sauerkirschen

Der mit dem natürlichen Reifevorgang verbundene Prozess der Ausbildung eines Trenn­ gewe­bes zwischen Frucht und Fruchtstiel wird durch die Anwendung von Flordimex 420 unter-stützt. Die Behandlung erfolgt 7 Tage vor dem geplanten Erntetermin. Auf gleichmäßige Verteilung und tropfnass-Spritzen ist zu achten. Die Früchte müssen annähernd ihre endgültige Größe erreicht haben und voll ausgefärbt sein. Da bei mittlerem und schwachem Fruchtbehang die letzte Reifephase schneller durchlaufen wird, müssen diese Quartiere vorrangig behandelt werden. Bei zu zeitiger Anwendung von Flordimex 420 besteht die Gefahr, dass die Früchte nur eine Art Notreifestadium erreichen. Für die Aufnahme des Präparates ist eine lange Benetzungsdauer günstig, weshalb möglichst in den Morgen- oder Abendstunden gespritzt werden sollte. Überdosierungen vermeiden. Keine Anwendung bei kranken und stark mit Spinn-milben befallenen Bäumen.

Verträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen ist Flordimex 420 u.a. in den Sorten Fanal, Gerema, Karneol, Schattenmorelle gut verträglich. Unverträgliche Sauerkirsch-Sorten sind bisher nicht be­ kannt. Die Behandlung von Sauerkirschen mit Flordimex 420 sollte nur an Bäumen er­ folgen, die mindestens 5 Jahre alt sind.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW604. NW605 - Sauerkirsche - reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% *. NW606 - Sauerkirsche - 10m.“

III. Chrysanthemum-indicum-Hybriden (Dendranthema x grandiflorum) im Gewächshaus

Zur Erhöhung der Stecklingsproduktion können Mutterpflanzen von Chrysanthemumindicum-Hybriden mit Flordimex 420 in ihrer Triebbildung gefördert werden. Die Spritzung erfolgt im Frühjahr oder Sommer bei 1 cm Trieblänge. Im Abstand von 28 Tagen sind bei Bedarf weitere Behandlungen möglich. In Abhängigkeit der Standzeit der Mutterpflanzen sind maximal 4 Anwendungen zugelassen. 10° C sollten bei der Behandlung nicht un­ ter­schritten und 25° C nicht überschritten werden. Die Pflanzen sind so vorzubereiten, dass sie 24 Stunden nicht gegossen werden müssen, um die Behandlungswirkung nicht zu beeinträchti-gen. Die Entnahme der Stecklinge erfolgt frühestens 2 Tage nach der 212

Flordimex® 420

Anwendung. Negative Aus-wirkungen auf den Bewurzelungsprozess sind nicht bekannt. Von den Sorten Axilia, Galaxy, Long Island Beauty, Luyona, Niva, Snowdon ist eine höhere Stecklingsausbeute nach Flordimex 420-Behandlungen zu erwarten. Die Sorte Elgina reagiert weniger stark.

IV. Pelargonium-zonale Mutterpflanzen (F1-Hybriden) im Gewächshaus Zur Erhöhung der Stecklingsproduktion können Mutterpflanzen von Pelargoniumzonale-F1-Hybriden mit Flordimex 420 in ihrer Triebbildung gefördert werden. Die Be­­ handlung erfolgt nach der Durchwurzelung des Topfes bzw. bei beginnendem Neu­austrieb nach dem Entspit-zen und bei Bedarf. Bei Bedarf kann im Abstand von 28 Tagen wieder gespritzt werden. Maximal sind 5 Anwendungen möglich. Um die Spritz­ wirkung nicht zu beeinträchtigen, müssen die Pflanzen so vorbereitet werden, dass sie 24 Stunden ohne Gießwasser auskommen. Als geeignet erwiesen sich u.a. die Sorten PAC Amethyst, PAC Bruni, PAC Isabell, PAC Lachs-ball und PAC Palais

„Von der Zulassungsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 PflSchG genehmigte Anwendung:

• Fruchtausdünnung in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude.“ In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umwelt­bedin­ gungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden (Testspritzung). Flordimex 420 wird zur Fruchtausdünnung an Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude im Stadium BBCH 71 bis 72 mit 0,15 l/ha und je 1 m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Wasser /ha und je 1 m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Verträglichkeit (WH915)

Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter den spezifischen Kulturbedingungen, um die Pflanzenverträglichkeit zu prüfen. Erste Erfahrungen zeigen eine gute Wirkung bei den Sorten Presenta, Hanita und Elena. Bei Topper ist die Wirkung eher schwach, bei C.C. Schöne eher zu stark. Die Sorte Katinka kann mit Harzfluss reagieren und sollte daher nicht behandelt werden.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW604, NW609 - 5m.“

Wartezeiten

Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F). Dendranthema, Pelargonien: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Sauerkirsche: 7 Tage Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude: 60 Tage 213

Flordimex® 420

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­ wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­ hän­ gig­ keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länder­ recht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Apfel - reduzierte Abstände: 50% 5m, 75% *, 90% *. Sauerkirsche - reduzierte Abstände: 50% 10m, 75% 5m, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Apfel, Sauerkirsche - 10m. NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­ wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reineclaude - 5m.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel. SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Ap­pli­ kation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des 214

Flordimex® 420

Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Uni­ver­ sal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­­dünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­ bung des anwendungsfertigen Mittels. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. ST120-3 - Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. EO005-2 - SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Handschuhe nach dem Gebrauch vor dem Ausziehen gründlich waschen. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Be­wusst­ losig­keit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­ zuziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Magen-Darm-Beschwerden; Magenperforation

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. (B4) 215

Flordimex® 420

NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN291 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Ungeeignetes Material: Metall. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Alkalien; Leicht­ metallen

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ risierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Spritzbrühereste vermeiden! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kung haben. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­ tieren. S39 - Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. Sicherheits­datenblatt SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

216

Flordimex® 420

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H290 - Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. P234 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P390 - Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P406 - In korrosionsbeständigem/ aus rostfreiem Stahl bestehendem Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetr. Wz. der CWB-Chemie GmbH Bitterfeld-Wolfen ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Frupica® SC

Fungizid Wirkstoff: 449,4 g Mepanipyrim /l (42 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister

005477-00

Spritzmittel gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) an Erdbeeren im Freiland und im Gewächshaus. Anwendung Wirkungsweise

Frupica SC ist ein protektives nicht systemisches Mittel mit guten Kontakt- und trans­ laminaren Eigenschaften. Der auf die Oberfläche der Pflanze applizierte Spritzbelag wird durch die Zellen des Pilzes aufgenommen und verhindert das Eindringen der pilzlichen Keimschläuche in das Pflanzengewebe.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Botrytis cinerea an Erdbeeren im Freiland, • Botrytis cinerea an Erdbeeren im Gewächshaus.“

Anwendungsempfehlung für Freiland und Gewächshaus

Frupica SC wird bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis vom Beginn der Blüte bis abgehender Blüte (BBCH 61 bis 67) mit 0,7 l/ha in 2.000 l Wasser mit der Dreidüsengabel als Reihenbehandlung gespritzt. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 10 Tagen. WW7091 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­­gruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

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Frupica® SC

Kulturverträglichkeit

Frupica SC erwies sich in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Erdbeersorten als sehr gut verträglich.

Herstellung der Spritzbrühe und Spritztechnik

Frupica SC unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zugeben. Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Bei der Ausbringung von Frupica SC ist auf eine gute, gleichmäßige Benetzung des Blattwerks und der Blüten zu achten. Spritztechnik (Dreidüsengabel) und Wassermenge sollten in jedem Fall eine intensive Benetzung der zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten.

Wartezeit

Erdbeeren im Freiland und im Gewächshaus: 3 Tage

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern fest­gesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für die Anwendung von Frupica SC im Freiland gilt: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeich­ nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Erdbeeren: 50% 5m, 75% *, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Erdbeeren: 5m.“

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Frupica® SC

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heitsschäden führen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­­dünnten Mittel. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. EO005-1 - SP05: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­belages.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Lagerung

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in ver­ schlos­sener Originalpackung aufbewahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Frupica® SC

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H315 - Verursacht Hautreizungen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern Sicherheits­datenblatt reinigen / in­direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke von Kumiai Chemical Industry Co., Ltd., Japan ®1 = eingetragene Marke des IVA

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Fungazil® 100 SL

Fungizid Wirkstoff: 100 g Imazalil /l (9,26 Gew.-%) Wasserlösliches Konzentrat (SL) Piktogramm: GHS05, GHS09 Signalwort: Gefahr Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 5 l Kanister

005584-00

Wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusari­um-Arten und Trockenfäule an Pflanzkartoffeln. Anwendung Wirkungsweise

Fungazil 100 SL ist eine wasserlösliche Kartoffelbeize zur Bekämpfung von Silberschorf, Fusarium-Arten und Trockenfäule an Pflanzkartoffeln. Fungazil 100 SL, wird bei der Um­ lagerung mit dem Förderband, auf die Pflanzkartoffeln gespritzt.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Silberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Arten, Trockenfäule (Phoma exigua) an Pflanzkartoffeln.“

Aufwandmenge

Gegen Silberschorf (Helminthosporium solani), Fusarium-Arten und Trockenfäule (Phoma exigua) an Kartoffeln (Pflanzkartoffeln) 150 ml Fungazil 100 SL in maximal 2 l Wasser/t Kartoffeln spritzen.

Anwendungszeitpunkt

Fungazil 100 SL wird sofort nach der Ernte während des Einbringens der Kartoffeln mit dem Förderband in den Lagerraum oder bis spätestens Januar beim Sortieren angewendet. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe Zur Aufwandmenge von Fungazil 100 SL kann bis maximal 2 l Wasser je t Kartoffeln zu­ gesetzt werden (maximal Verhältnis 1:13), als besonders günstig hat sich eine Verdünnung

222

Fungazil® 100 SL

von 1:1 (150 ml Fungazil 100 SL + 150 ml Wasser) erwiesen. Entscheidend ist, dass die Kartoffeln ca. 3 Sekunden mit der Fungazil 100 SL-Lösung besprüht werden, um eine ausreichende und gleichmäßige Benetzung zu gewährleisten. Bandgeschwindigkeit und Düsendurchfluss müssen so gewählt werden, dass die Aufwandmenge von 150 ml Fungazil 100 SL je t Kartoffeln ausgebracht wird.

Applikationstechnik

Fungazil 100 SL wird mit einem auf dem Förderband oder Rollentisch montierten Spezial­ gerät (ULV-Sprühgerät, z. B. Mafex-Sprühgerät) bei der Einlagerung oder bis spätestens Januar beim Sortieren appliziert. Folgende Punkte sollten bei der Anwendung beachtet werden, um eine optimale Verteilung von Fungazil 100 SL auf den Kartoffeln zu gewährleisten: • Fungazil 100 SL am Anfang des Förderbandes applizieren. • Spezialgerät für ein sehr feines Tropfenspektrum einsetzen. • Sprühnebel möglichst vor Wind schützen. Nicht im Freien behandeln. • Abdrift in die nähere Umgebung vermeiden. Spritzzone mit Folie abdecken.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt.

Wartezeit

Bei Umlagerung mit dem Förderband: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spül­flüs­ sig­keiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­ tel. SF608 - Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Universal-Schutzhandschuhe zu tragen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

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Fungazil® 100 SL

Erste Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusst­losig­keit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Was­ser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN000 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Nicht zusammenlagern mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­­­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Fungazil® 100 SL

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S26 - Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und den Arzt kon­sultieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung und Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Sicherheits­datenblatt Behälter verwenden. RA030 - Enthält Imazalil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P304+P340 - BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke von Janssen Pharmaceutrica ®1 = eingetragene Marke des IVA ®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

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Funguran® progress Fungizid / Bakterizid

Wirkstoff: 537 g Kupferhydroxid /kg (53,7 Gew.-%) als Wasserdispergierbares Pulver (WP) (Kupfergehalt 350 g/kg) Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 006896-00 Packungsgröße: 500g Dose 2 kg Eimer 10 kg Sack

Spritzmittel gegen Kraut- und Knollenfäule, Schwarzbeinigkeit an Kar­toffeln, Falscher Mehltau an Hopfen und Weinreben, Schorf an Kern­ obst, pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst sowie gegen bakterielle Blattfleckenerreger an Ziergehölzen Anwendung Wirkungsweise

Funguran progress enthält den Wirkstoff Kupferhydroxid und ist als wasserdispergierbares Pulver (WP) formuliert. Funguran progress wird als reines Kontaktfungizid und -bakterizid vor­beugend gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger eingesetzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- bzw. Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit Funguran progress nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf, wo­ durch die Infektion unterbunden wird. WMFM1 – Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1. Wichtig für die volle Wirksamkeit von Funguran progress ist ein möglichst lückenloser Spritzbelag auf der Pflanzenoberfläche. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile gewährleisten. Durch seine spezielle Formulierung ist Funguran progress auf der Pflanze äußerst haftfähig. Es wird von nachfolgendem Regen nur langsam wieder abgespült und hat deshalb eine lange Wirkungsdauer.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln; • Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffeln; • Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen; • Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben; • Schorf (Venturia spp.) an Kernobst • Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst.“ 226

Funguran® progress

„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendung: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­ samkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung): • Bakterielle Blattfleckenerreger an Ziergehölzen.“

Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen Ackerbau

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln von BBCH 37 bis BBCH 91 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,0 kg/ha in maximal 400 l Wasser /ha im Abstand von 7 - 10 Tagen spritzen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1 - Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *. NW606 - 5 m.” Gegen Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel (bis BBCH 03) • 9 g/dt in maximal 100 l Wasser/ha als Pflanzgutbehandlung beim Legen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Maximaler Mittelaufwand: 306 g/ha.

Hopfenbau

Gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen, Sekundärinfektion von BBCH 37 bis BBCH 89 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 7 bis 14 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: - bis BBCH 37: 2,4 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser /ha - bis BBCH 55: 3,6 kg/ha in maximal 1.800 l Wasser /ha - über BBCH 55: 5,4 kg/ha in maximal 2.700 l Wasser /ha. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 4.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105, NW607-1 - Reduzierte Abstände: 90% 15 m.”

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Funguran® progress

Weinbau

Gegen Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinreben, zur Nutzung als Tafel- und Keltertrauben, von BBCH 11 bis BBCH 81 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 8 - 12 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: - Basisaufwand: 0,5 kg/ha in maximal 400 l Wasser/ha - ES 61 1,0 kg/ha in maximal 800 l Wasser/ha - ES 71 1,5 kg/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha - ES 75 2,0 kg/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 - Reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m. NW606 - 15 m.”

Obstbau

Gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst im Freiland vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Aufwandmenge: 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe. - Mittelaufwand vor der Blüte von 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe abfallend auf 0,3 kg/ha und je m Kronenhöhe. Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Der Gesamtmittelaufwand pro ha und Jahr beträgt maximal 3.000 g Reinkupfer und darf nicht überschritten werden. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104, NW607 - Reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15 m.” (WH915) - In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. WP737-1 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 3 für die Kultur bzw. je Jahr. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT105 NW607-1 – Reduzierter Abstand: 90% 20m.“ Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.).

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Funguran® progress

Gegen Pilzliche Blattfleckenerreger an Steinobst im Freiland nach der Ernte bei Infektions­ gefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe im Abstand von 7 bis 10 Tagen spritzen oder sprühen. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und 3 für die Kultur bzw. je Jahr. „Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NT104 NW607-1 – Reduzierte Abstände: 75% 15m, 90% 10m.“ Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen beachten (s.u.). Für die Anwendungen im Steinobst gilt: (WH915) - In Abhängigkeit von der Witterung und der Sortenempfindlichkeit gegenüber Kupfer können Unverträglichkeitserscheinungen auftreten. (WH918) - Im Steinobst werden die Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) und die Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) gut bekämpft, die Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) wird hingegen nicht ausreichend erfasst.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendung:

Ziergehölze (Pflanzengröße bis 50 cm) Gegen Bakterielle Blattfleckenerreger in Ziergehölzen bis zu einer Größe von 50 cm im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Abstand von 10 bis 14 Tagen spritzen. Die Behandlung erfolgt ab BBCH-Stadium 12 der Kultur durch Spritzung mit 2 kg/ ha in 800 l Wasser/ha. Maximal 4 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: NW605-1(50% 5m, 75%*, 90%*)

Erläuterung zur Anzahl der Behandlungen für alle genannten Kulturen Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im öko­lo­ gi­schen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird. (s.a. NT620)

Anwendungstechnik

Funguran progress mit wenig Wasser anteigen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Spritztechnik Wasseraufwandmenge und Spritztechnik sollten eine allseitige, gleichmäßige Benetzung auf allen gefährdeten Pflanzenteilen gewährleisten.

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Funguran® progress

Mischbarkeit

Nach unseren Erfahrungen ist Funguran progress mit den handelsüblichen Fungiziden, In­sek­tiziden und Düngern wie z.B. Dithane* NeoTec, Dantop®1, Frutogard M®, Valbon®2, Zinkuran® oder Zinkuran® flüssig mischbar. Im Weinbau können Mischungen mit Frutogard M® zu Nekrosen führen.

Gerätereinigung Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Wartezeiten • Kartoffeln: 14 Tage • Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben): 21 Tage • Hopfen: 7 Tage • Kernobst, Steinobst, Kartoffeln (Pflanzgutanwendung): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). • Ziergehölze: • Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT620 - Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfen­ bau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen Kupfer enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. (NH621) - Reinkupfergehalt von Funguran progress: 350 g/kg. NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen­ gewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Weinrebe: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m. 230

Funguran® progress

Kartoffeln und Ziergehölze: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Weinrebe: 15 m. Kartoffeln und Ziergehölze: 5 m. NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Kernobst vor der Blüte: reduzierte Abstände: 75% 20 m, 90% 15m. Steinobst vor der Blüte: reduzierter Abstand: 90% 20 m. Steinobst nach der Ernte: reduzierte Abstände: 75% 15 m, 90% 10 m. Hopfen: reduzierte Abstände: 90% 15m. Für die Anwendung im Hopfen und Steinobst (vor der Blüte) gilt: NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) ein­ge­ hal­ten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltungines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. 231

Funguran® progress

Für die Anwendung im Kernobst und Steinobst (nach der Ernte) gilt: NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der je­weils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF182 - Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflan­ zen­­schutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen. SF194 - Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzen­ schutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF615 - Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ verdünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des anwendungsfertigen Mittels. 232

Funguran® progress

SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. VA213 - Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Lage. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Atemnot Sauer­ stoff verabreichen. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­ handlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

233

Funguran® progress

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­ fliege) eingestuft. NN3842 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack­wespe) eingestuft. NO686 - Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.

Lagerung Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autori­sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­geben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung gem. EG-Richtlinien/GefStoffV Kennzeichnungssymbol: Xn, N R20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36 - Reizt die Augen. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kun­gen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­ tieren. S39 - Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Sicherheits­datenblatt Behälter verwenden.

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Funguran® progress

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 - Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hin­ zuziehen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­ direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Spiess-Urania Chemicals GmbH * = Indofil Industries Ltd. ®1 = Sumitomo Chemical Co., Ltd. ®2 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd. ®3 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

235

Gro-Stop® 1% DP

Wachstumsregler Wirkstoff: 10 g Chlorpropham /kg (1 Gew.-%) Staub (DP) Gefahrensymbol: Xn Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 20 kg Sack

024509-00

Pulveriges Keimhemmungsmittel für Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).

Anwendung Wirkungsweise

Gro-Stop 1% DP wird zur Keimhemmung von eingelagerten Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) angewendet. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er un­ter­bindet die Zellteilung der Keime. Gro-Stop 1% DP ist eine gebrauchsfertige Pul­ver­ formulierung, die bei der Einlagerung der Kartoffeln eingesetzt wird.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Keimhemmung von Kartoffeln.“

Aufwandmenge und Anwendungstechnik

Gro-Stop 1% DP wird mit 2 kg Produkt /t Kartoffeln eingesetzt. Gro-Stop 1% DP wird bei Einlagerung durch Stäuben der Kartoffeln auf dem Förderband mit Dosiergerät angewandt. Eine gleichmäßige Verteilung des Pulvers auf der Oberfläche der Kartoffeln durch fachgerechte Applikation ist Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Anwendungshinweise

Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet werden: • Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender Erde sein. • Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte Knollen aussortiert wurden. Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop 1% DP ist grundsätzlich abhängig von Sorte, Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und anderen Faktoren. 236

Gro-Stop® 1% DP

Verträglichkeit (WH915)

Unter ungünstigen Umständen können Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlor­­propham (CIPC), die bei Einlagerung appliziert werden, bei allen Kartoffelsorten Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlus­ ten führen. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen- unter Berücksichtigung des oben Gesagtenfolgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop 1% DP eine mittlere bis erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand: Alexia, Allians, Almera, Amanda, Antina, Argos, Belmonda, Cartagena, Caruso, Celine, Celtiane, Concordia, Crisps4all, Crisper, Ditta, Divaa, El Mundo, Erika, Estima, Eurostar, Excellency, Forza, Frieslander, Gourmandine, Harmony, International Kidney,Jelly, Kennebec, Lady Amarilla, Lady Blanca, Lady Sara, Leandra, Ludmilla, Marcelle, Marfona, Maris Bard, Maris Piper, Mariska, Markies, Merida, Mondeo, Nadine, Nicola, Omega, Picasso, Ramos, Romie, Royal, Safari,Sante´, Satellite, Saxon, Sultana, Valor, VR808, Zelinda, Zorba. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen haben folgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop 1% DP bislang keine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand gezeigt: Agria, Annabelle, Arcade, Asterix, Bafana, Belana, Bellini, Bildstar, Bintje, Camel, Cerisa, Charlotte, Desiree, Destiny, Donald, Eldena, Exquisa, Felsina, Fontane, Grandeur, Hansa, Hermes, Innovator, Jazzy, King Edward, Lady Anna, Lady Christl, Lady Claire, Lady Lenora, Lady Olympia, Lady Rosetta, Maritiema, Melody, Miranda, Musica, Navigator, Opal, Orchestra, Pentland Dell, Perline, Piccolo Star, Printaline, Redstar, Regina, Remarka, Rosagold, Rumba, Russet Burbank, Santana, Saturna, Spunta, Triplo, Victoria, Vitabella. Partien gegenüber Schalenbrand empfindlicher Sorten (z. B. dünnschalige Sorten, be­ schädig­te Kartoffeln), Partien, die nicht genügend schalenfest, trocken oder gesund sind oder zu Lagerkrankheiten neigen, sollten nicht mit Gro-Stop 1% DP bei der Einlagerung, sondern nach dem Abschluss einer Abhärtungs- und Wundheilungsphase mit Gro-Stop Fog im Lager behandelt werden. Bei weiteren Sorten, für die noch keine praktischen Erfahrungen für die Ein­lagerungs­be­hand­ lung mit Chlorpropham vorliegen, sollte zunächst eine kleine Versuchsmenge ge­tes­tet werden.

Wartezeit

Kartoffeln (Lager): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Besondere Hinweise

• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller Art darf nicht dem Pulver ausgesetzt werden. • Gebäude in denen Kartoffeln mit Gro-Stop 1% DP behandelt bzw. mit Gro-Stop 1% DP behandelte Kartoffeln gelagert werden, nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller Art benutzen. • Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen 237

Gro-Stop® 1% DP

zuvor mit Gro-Stop 1 % DP behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es be­ steht die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL). • Kartoffelsorten mit starkem Keimdrang bei höheren Lagertemperaturen regelmäßig kon­ trol­lieren. •N  ach der Anwendung das Dosiergerät sorgfältig reinigen. •P  ackung nach Anbruch wieder gut verschließen! • Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung be­ han­delt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Reizung

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

238

Gro-Stop® 1% DP

Bienen

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren. Vor Frost schützen.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ geben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kungen haben. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S53 - Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S7/9 - Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S22 - Staub nicht einatmen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = reg. Marke Certis Europe B.V. ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

239

Gro-Stop® Basis

Wachstumsregler Wirkstoff: 300 g Chlorpropham /l (30 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 5 l Kanister

024314-00

Flüssiges Keimhemmungsmittel für Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut). Anwendung Wirkungsweise

Gro-Stop Basis wird zur Keimhemmung von eingelagerten Kartoffeln (ausgenommen Pflanz­gut) eingesetzt. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unter­ bindet die Zellteilung der Keime. Gro-Stop Basis ist eine flüssige Spezialformulierung (EC) für die Behandlung der Kartoffeln direkt beim Einlagern.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).“

Aufwandmenge und Anwendungstechnik

Gro-Stop Basis wird mit 60 ml/t plus maximal 140 ml Wasser/t Kartoffel (Spritzvolumen maxi­ mal 200 ml/t Kartoffeln) bei der Einlagerung auf die mit einem Förderband transportierten Kartoffeln gesprüht. Die zugegebene Wasseraufwandmenge ist von dem verwendeten Sprühgerät abhängig. Die Applikation erfolgt mit einem Spezialgerät (ULV-Gerät), dass am günstigsten am An­ fang des Transportbandes montiert wird. Eine gleichmäßige und möglichst vollständige Be­ netzung der Kartoffeln durch eine fachgerechte Applikation ist Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Anwendungshinweise

Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet werden: • Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender Erde sein. • Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte Knollen aussortiert wurden. Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Basis ist grundsätzlich abhängig von Sorte, Ernte­qualität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und anderen Faktoren. Achtung: Das Produkt darf nicht mit Heißnebelgeräten appliziert werden! Zur Lagerung: Packung nach Anbruch wieder gut verschließen! 240

Gro-Stop® Basis

Verträglichkeit (WH915)

Unter ungünstigen Umständen können Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlor­ pro­pham (CIPC), die bei Einlagerung appliziert werden, bei allen Kartoffelsorten Scha­ len­brand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zu­ nahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen- unter Berücksichtigung des oben Gesagtenfolgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop Basis eine mittlere bis erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand: Alexia, Allians, Almera, Amanda, Antina, Argos, Belmonda, Cartagena, Caruso, Celine, Celtiane, Concordia, Crisps4all, Crisper, Ditta, Divaa, El Mundo, Erika, Estima, Eurostar, Excellency, Forza, Frieslander, Gourmandine, Harmony, International Kidney,Jelly, Kennebec, Lady Amarilla, Lady Blanca, Lady Sara, Leandra, Ludmilla, Marcelle, Marfona, Maris Bard, Maris Piper, Mariska, Markies, Merida, Mondeo, Nadine, Nicola, Omega, Picasso, Ramos, Romie, Royal, Safari,Sante´, Satellite, Saxon, Sultana, Valor, VR808, Zelinda, Zorba. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen haben folgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop Basis bislang keine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand gezeigt: Agria, Annabelle, Arcade, Asterix, Bafana, Belana, Bellini, Bildstar, Bintje, Camel, Cerisa, Charlotte, Desiree, Destiny, Donald, Eldena, Exquisa, Felsina, Fontane, Grandeur, Hansa, Hermes, Innovator, Jazzy, King Edward, Lady Anna, Lady Christl, Lady Claire, Lady Lenora, Lady Olympia, Lady Rosetta, Maritiema, Melody, Miranda, Musica, Navigator, Opal, Orchestra, Pentland Dell, Perline, Piccolo Star, Printaline, Redstar, Regina, Remarka, Rosagold, Rumba, Russet Burbank, Santana, Saturna, Spunta, Triplo, Victoria, Vitabella. Partien gegenüber Schalenbrand empfindlicher Sorten (z. B. dünnschalige Sorten, be­ schädigte Kar­tof­feln), Partien, die nicht genügend schalenfest, trocken oder gesund sind oder zu Lager­krank­heiten neigen, sollten nicht mit Gro-Stop Basis bei der Einlagerung, sondern nach dem Ab­­schluss einer Abhärtungs- und Wundheilungsphase mit Gro-Stop Fog im Lager behandelt wer­den. Bei weiteren Sorten, für die noch keine praktischen Erfahrungen für die Ein­lagerungs­behand­ lung mit Chlorpropham vorliegen, sollte zunächst eine kleine Versuchsmenge ge­tes­tet werden.

Wartezeit

Kartoffeln (Lager): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Besondere Hinweise

• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller Art darf nicht dem Spritznebel ausgesetzt werden. • Gebäude, in denen Kartoffeln mit Gro-Stop Basis behandelt bzw. mit Gro-Stop Basis behandelte Kartoffeln gelagert werden, nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanz­gut aller Art benutzen. • Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen zuvor mit Gro-Stop Basis behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL). 241

Gro-Stop® Basis

• Kartoffelsorten mit starkem Keimdrang bei höheren Lagertemperaturen regelmäßig kon­ trollieren. • Nach der Anwendung das Spritzgerät sorgfältig reinigen. • Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung behandelt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SE1201 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mit­tels. SF138 - Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Stunden nach Abschluß der Behandlung erlaubt. SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des Mittels. SS2201 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS6201 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST1201 - Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit Par­tikel­filter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe weiß) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

242

Gro-Stop® Basis

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Getränken fernhalten. S20/21 – Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24/25 – Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S36/37 – Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vor­ zeigen). S61 – Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung einzu­halten. Leere Verpackungen nicht weiter verwenden.

243

Gro-Stop® Basis

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 - Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = reg. Marke Certis Europe B.V. ®1 = eingetragene Marke des IVA

244

Sicherheits­datenblatt

Gro-Stop® Fog

Wachstumsregler Wirkstoff: 300 g Chlorpropham /l (23,4 Gew.-%) Heißvernebelungsmittel (HN) Piktogramm: GHS07, GHS08 Signalwort: Achtung 024255-00 Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 10 l Fass Flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keim­hem­­mung bei eingelagerten Kartoffeln im Großlager (ausgenommen Pflanzgut).

Anwendung Wirkungsweise

Gro-Stop Fog ist eine gebrauchsfertige flüssige Spezialformulierung für Heißnebelgeräte zur Keimhemmung bei eingelagerten Kartoffeln (Großlager), ausgenommen Pflanzgut. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unterbindet die Zellteilung der Keime.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).“

Aufwandmenge

Für die Behandlung zur Keimhemmung von Kartoffeln sind zwei verschiedene Anwen­ dungen getrennt voneinander möglich: • Gro-Stop Fog wird zur Keimhemmung von Kartoffeln im Großlager, ausgenommen Pflanzgut, mit 20 ml/t Kartoffeln im Heißnebelverfahren eingesetzt. Der erste Einsatz erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wund­ hei­ lung etwa 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung bei BBCH-Stadium 99 der Kultur. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 42 bis 56 Tagen. Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 6 - 8 Wochen zu wiederholen. Die Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden. Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt. Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen. • Gro-Stop Fog kann außerdem zur Keimhemmung von Kartoffeln im Großlager, aus­genom­­ men Pflanz­gut, mit 25 ml/t Kartoffeln für die erste Anwendung und 12,5 ml/t Kartof­feln ab der zweiten Behandlung im Heißnebelverfahren eingesetzt werden. Maximal 7 Be­­hand­ lun­gen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 4 Wochen. 245

Gro-Stop® Fog

Die erste Behandlung erfolgt frühestens nach abgeschlossener Wundheilung etwa 2 bis 3 Wochen nach der Lagerbeginn bei BBCH- Stadium 99 der Kultur. Die Lagertemperatur sollte bereits 6 - 10 °C betragen. Je nach Sorte, Lagerzeit, Temperatur und Feuchtigkeit im Lagerraum ist die Behandlung nach etwa 4 Wochen zu wiederholen. Die Anwendung erfolgt jedoch spätestens, wenn die ersten Anzeichen von Keimbereitschaft sichtbar werden. Eine mögliche Innenkeimung wird vermieden, wenn die Wiederholung rechtzeitig erfolgt. Mit zunehmender Lagerzeit ist der Abstand zwischen den Vernebelungen zu verkürzen. VV219 - Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.

Anwendungstechnik

• Kartoffeln im Lagerraum gleichmäßig hoch schütten, um gleiche Standdruckverhältnisse zu gewährleisten (Schüttkegel und Totecken vermeiden). Vor der Vernebelung wird empfohlen kurz extern zu belüften, um vorhandene CO2-Rückstände aus dem Lagerraum zu entfernen. • Fenster, Türen und andere Öffnungen schließen und die Lüftung auf Umluft schalten. • Umluft 10 Minuten laufen lassen, bis eine gleichmäßige Luftzirkulation gewährleistet ist, dann Gro-Stop Fog mit dem Nebelgerät auf der Ansaugseite (Unterdruckseite) nahe dem Ventilator feinst vernebelt einblasen (Nebelzeit: etwa 5 - 10 Minuten je Liter bis der gesamte Kartoffelstock gleichmäßig benetzt ist). • Überwachen Sie während der gesamten Vernebelung das Gerät. • Während der Behandlung den Lagerraum nicht betreten. • Umluft aufrechterhalten, bis der Nebel weitgehend verschwunden ist. • Anschließend Lüftung ausschalten und den Lagerraum für 6 - 8 Stunden geschlossen hal­ ten und nicht betreten. • Nach Abschluss der 6 - 8 Stunden kann wieder extern gelüftet werden. Gro-Stop Fog ist nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln mit ausreichend verkorkten Wunden einzusetzen. Die erste Behandlung erfolgt demnach 2 bis 3 Wochen nach der Einlagerung. Hohe Schmutz­ anteile vermindern die Wirkung. Sorten mit starkem Keimdrang bei höherer Lager­tem­pera­ tur regelmäßig kontrollieren. Gro-Stop Fog kann auch bei alternativen Lagerungsweisen (Kisten-, Paletten, Jutesack- oder Behelfsläger) eingesetzt werden. Voraussetzung ist hier aber eine entsprechende Luft­zir­kulation durch den Kartoffelvorrat, um eine gleichmäßige Vernebelung im Lager zu ge­währ­leisten.

Anwendungshinweise

Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet werden: • Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender Erde sein. • Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte Knollen aussortiert wurden. Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Fog ist grundsätzlich abhängig von Sorte, Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und anderen Faktoren. 246

Gro-Stop® Fog

Verträglichkeit (WH915)

Gegenüber Gro-Stop Fog unverträgliche Kartoffelsorten sind bisher nicht bekannt. Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlorpropham (CIPC) können unter ungünstigen Umständen bei allen Kartoffelsorten Schalenbrand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen. Gro-Stop Fog daher nur bei abgetrockneten, schalenfesten Kartoffeln nach erfolgter Wundheilung einsetzen.

Wartezeit

Kartoffeln (Lager): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Besondere Hinweise

• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller Art darf nicht dem Nebel oder der Ventilationsluft ausgesetzt werden. • Den vernebelten Raum nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller Art be­nutzen. • Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen zuvor mit Gro-Stop Fog behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL). • Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung be­ han­delt wurden, müssen bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden. • Heissvernebelung nur mit technisch einwandfreien Applikationsgeräten unter Aufsicht und gemäß Gebrauchsanleitung des Geräteherstellers vornehmen.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB195 - Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden. SF150 - Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luft­ grenz­werte) einzuhalten. SS120-1 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des Mittels. SS220-3 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Hand­ habung des Mittels. 247

Gro-Stop® Fog

SS620-1 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. ST410-2 - Halbmaske mit Kombinationsfilter AX-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVLRichtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. VA251 - Die Ausbringung darf nur mit Geräten erfolgen, die das Pflanzenschutzmittel direkt in den Lagerraum einbringen. Die Geräte müssen gewährleisten, dass die Konzentration von Dichlormethan in der Luft im Arbeitsbereich des Anwenders den Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) eingehalten werden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wie­ der­verwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten, aufrecht lagern und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ ri­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sonder­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

248

Gro-Stop® Fog

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R48/22 - Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S23 - Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S53 - Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen Sicherheits­datenblatt einholen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in geeigneter Weise beseitigt werden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Um­welt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H335 - Kann die Atemwege reizen. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise: P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 - Gas/Aerosol nicht einatmen. P280 - Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = reg. Marke Certis Europe B.V. ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

249

Gro-Stop® Ready

Wachstumsregler Wirkstoff: 120 g Chlorpropham /l (11,6 Gew.-%) Emulsion, Öl in Wasser (EW) Piktogramm: GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung 006097-00 Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 10 l Kanister

Flüssiges anwendungsfertiges Keimhemmungsmittel für Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).

Anwendung Wirkungsweise

Gro-Stop Ready wird zur Keimhemmung von eingelagerten Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) eingesetzt. Der Wirkstoff Chlorpropham hat eine reine Kontaktwirkung, er unter­ bindet die Zellteilung der Keime. Die Kartoffeln werden direkt bei der Einlagerung mit GroStop Ready behandelt.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Keimhemmung von Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut).”

Aufwandmenge und Anwendungstechnik

Gro-Stop Ready wird im Großlager mit 150 ml/t Kartoffeln (ausgenommen Pflanzgut) bei der Einlagerung auf den Fördergutstrom gespritzt. Die Applikation erfolgt mit einem Spezialgerät (ULV-Gerät), das am günstigsten am Anfang des Transportbandes montiert wird. Eine gleichmäßige und möglichst vollständige Benetzung der Kartoffeln durch eine fachgerechte Applikation ist Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

250

Gro-Stop® Ready

Anwendungshinweise

Grundsätzlich sollten bei der Anwendung von Chlorpropham folgende Faktoren beachtet werden: • Zu behandelnde Kartoffeln müssen bei der Anwendung trocken und frei von anhaftender Erde sein. • Es ist sicherzustellen, dass die Schalenfestigkeit gegeben ist und kranke und beschädigte Knollen aussortiert wurden. Das Ergebnis der Keimhemmung mit Gro-Stop Ready ist grundsätzlich abhängig von Sorte, Erntequalität (Verletzungen, Fallhöhen etc.), Lagerraum, Lagertemperatur, der Anwesenheit von aus dem Feld eingeschleppten Krankheitserregern (Bakterien, Pilze) auf der Knolle und anderen Faktoren. Achtung: Das Produkt darf nicht mit Heißnebelgeräten appliziert werden!

Verträglichkeit (WH915)

Unter ungünstigen Umständen können Keimhemmungsmittel auf der Basis von Chlor­pro­pham (CIPC), die bei Einlagerung appliziert werden, bei allen Kartoffelsorten Schalen­brand verursachen. Gleichzeitig besteht durch die verzögerte Wundheilung eine höhere Infektionsgefahr für Lagerkrankheiten. Dies kann unter ungünstigen Umständen zu einer Zunahme des Krankheitsbefalls während der Lagerung und damit zu Qualitätsverlusten führen. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen zeigen- unter Berücksichtigung des oben Gesagtenfolgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop Ready eine mittlere bis erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand: Alexia, Allians, Almera, Amanda, Antina, Argos, Belmonda, Cartagena, Caruso, Celine, Celtiane, Concordia, Crisps4all, Crisper, Ditta, Divaa, El Mundo, Erika, Estima, Eurostar, Excellency, Forza, Frieslander, Gourmandine, Harmony, International Kidney,Jelly, Kennebec, Lady Amarilla, Lady Blanca, Lady Sara, Leandra, Ludmilla, Marcelle, Marfona, Maris Bard, Maris Piper, Mariska, Markies, Merida, Mondeo, Nadine, Nicola, Omega, Picasso, Ramos, Romie, Royal, Safari,Sante´, Satellite, Saxon, Sultana, Valor, VR808, Zelinda, Zorba. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen haben folgende Sorten nach einer Behandlung mit Gro-Stop Ready bislang keine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Schalenbrand gezeigt: Agria, Annabelle, Arcade, Asterix, Bafana, Belana, Bellini, Bildstar, Bintje, Camel, Cerisa, Charlotte, Desiree, Destiny, Donald, Eldena, Exquisa, Felsina, Fontane, Grandeur, Hansa, Hermes, Innovator, Jazzy, King Edward, Lady Anna, Lady Christl, Lady Claire, Lady Lenora, Lady Olympia, Lady Rosetta, Maritiema, Melody, Miranda, Musica, Navigator, Opal, Orchestra, Pentland Dell, Perline, Piccolo Star, Printaline, Redstar, Regina, Remarka, Rosagold, Rumba, Russet Burbank, Santana, Saturna, Spunta, Triplo, Victoria, Vitabella.

251

Gro-Stop® Ready

Partien gegenüber Schalenbrand empfindlicher Sorten (z. B. dünnschalige Sorten, be­ schädigte Kartoffeln), Partien, die nicht genügend schalenfest, trocken oder gesund sind oder zu Lagerkrankheiten neigen, sollten nicht mit Gro-Stop Ready bei der Einlagerung, sondern nach dem Abschluss einer Abhärtungs- und Wundheilungsphase mit Gro-Stop Fog im Lager behandelt werden. Bei weiteren Sorten, für die noch keine praktischen Erfahrungen für die Ein­lagerungs­ behandlung mit Chlorpropham vorliegen, sollte zunächst eine kleine Versuchsmenge ge­ testet werden.

Wartezeit

Kartoffeln (Großlager): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). VV219 - Behandelte Kartoffeln nicht an Geflügel verfüttern.

Besondere Hinweise

• Kartoffelpflanzgut, Pflanzenmaterial zu Vermehrungszwecken und Saat-/ Pflanzgut aller Art darf nicht dem Spritznebel ausgesetzt werden. • Gebäude, in denen Kartoffeln mit Gro-Stop Ready behandelt bzw. mit Gro-Stop Ready behandelte Kartoffeln gelagert werden, nicht zur Lagerung von Pflanzkartoffeln oder Saat-/Pflanzgut aller Art benutzen. • Lebens- und Futtermittel aller Art dürfen nicht an den Plätzen gelagert werden, an denen zuvor mit Gro-Stop Ready behandelte Kartoffeln gelagert / verarbeitet wurden. Es besteht die Gefahr einer Überschreitung des Rückstandshöchstwertes (MRL). • Kartoffelsorten mit starkem Keimdrang bei höheren Lagertemperaturen regelmäßig kon­ trol­lieren. • Nach der Anwendung das Spritzgerät sorgfältig reinigen. • Kartoffeln, die mit Chlorpropham nach der Ernte zum Zwecke der Haltbarmachung behandelt wurden, müssen gemäß RHmV bei der Abgabe an den Verbraucher durch die Angabe „nach der Ernte behandelt“ kenntlich gemacht werden.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW469 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.”

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Gro-Stop® Ready

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mit­tels. SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des Mittels. SS2201 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS6201 - Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF183 - Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe zu tragen. SF615 - Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Getränken fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN000 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.

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Gro-Stop® Ready

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Vor Frost schützen.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kun­gen haben. S23 - Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S53 - Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. RA135 - Enthält 1-Dodecyl-2-pyrrolidon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiter verwenden. Sicherheits­datenblatt

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Gro-Stop® Ready

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H373 - Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208 - Enthält 1-Dodecyl-2-pyrrolidon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hofund Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = reg. Marke Certis Europe B.V. ®1 = eingetragene Marke des IVA Sicherheits­datenblatt

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KENTO®

Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes Wirkstoffe: 19,5 % Polyether-Polymethylsiloxan-Copolymer 27 % Styrol-Acrylat-Copolymer Formulierung: Dispersionskonzentrat (DC) Piktogramm: GHS07 Signalwort: Achtung 008032-00/00 Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister

Zusatzstoff zur Unterstützung der Benetzung und Anhaftung von Pflanzenschutzmitteln Anwendung Wirkungsweise

Kento ist eine Kombination aus Netz- und Haftmittel und wird zur Wirkungsoptimierung von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Kento verbessert die Benetzung und Anhaftung von Pflanzenschutzmitteln auf Pflanzen­ oberflächen. Das nichtionische Netzmittel in Kento vermindert die Oberflächenspannung der Spritz­ brühetropfen und optimiert damit die Verteilung des Spritzbelages auf den Blattoberflächen der Kulturpflanzen. Die Wasseraufwandmenge pro ha kann bei Zusatz von Kento verringert werden. Das in Kento enthaltene Haftmittel verbessert die Anhaftung und Regenfestigkeit von Pflanzen­schutzmitteln.

Aufwandmenge:

Kento wird mit 100 – 250 ml/ha in 100 – 300 l/ha Spritzbrühemenge angewendet. Die maximale Aufwandmenge liegt bei 500 ml Kento/ha und darf nicht überschritten werden. Standardmäßig wird eine Konzentration von 0,05 – 0,1% in der Spritzbrühe empfohlen. Die maximale Konzentration beträgt 0,125% (125 ml / 100 l Spritzbrühe), zum Beispiel:

Infektionsgefahr

Wasseraufwandmenge 100 l / ha

Wasseraufwandmenge 200 l / ha

Niedrig / Normal

100-125 ml KENTO

100-125 ml KENTO

Hoch

100-125 ml KENTO

200-250 ml KENTO

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KENTO®

Anwendungsbeschränkung:

Im frühen Stadium (bis Entfaltung der ersten Blätter) ist im Weinbau und Obstbau nur eine Applikation erlaubt, danach besteht keine Einschränkung.

Herstellung der Spritzbrühe:

Kento als letzte Komponente der Spritzbrühe zugeben, da es bei unsachgemäßer Anwen­ dung zur Schaumbildung kommen kann. • Zuerst den Tank zu 2/3 oder 3/4 mit Wasser auffüllen. • Dann wird das Pflanzenschutzmittel entsprechend seiner Gebrauchsanleitung bei langsam laufendem Rührwerk zugegeben. • Anschließend Kento in den Tank geben und unter leichtem Rühren weiter auffüllen. • Die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen.

Pflanzenverträglichkeit

Kento darf nicht eingesetzt werden, wenn durch die Verwendung des Zusatzstoffes über eine verstärkte Pflanzenschutzmittelaufnahme Kulturverträglichkeitsprobleme zu erwarten sind. Vorsicht bei Tankmischungen, die auf den Pflanzen Ätzschäden hervorrufen können. Kento sollte nicht zusammen mit Harnstofflösungen oder ammoniakalkalischen Harnstofflösungen eingesetzt werden, ohne deren Verträglichkeit vorher auf betreffenden Kulturen/Sorten geprüft zu haben. Vorsicht ist auch geboten, wenn Mischungen verschie­ dener Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die durch ihre Kombination phytotoxisch wirken können. Insbesondere bei Zierpflanzen und -gehölzen, und auch an anderen Kulturen, empfehlen wir aufgrund der unterschiedlichen Kultur- und Anwendungsbedingungen und der Vielfalt der Arten und Sorten, an einigen Pflanzen einen Probeeinsatz vorzunehmen, bevor größere Bestände behandelt werden.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Vor Verwendung des Produktes Sicherheitsdatenblatt lesen. Unnötigen Kontakt mit dem Produkt vermeiden. Während der Arbeit mit dem Produkt nicht essen, trinken, rauchen. Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen. Personen nicht direkt oder durch Abdrift dem Produkt aussetzen.

257

KENTO®

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewäs­ser gelangen lassen.

Lagerung

Behältner trocken halten und an einem kühlen gut gelüfteten Ort aufbewahren. Lagerung darf nur in einem geschlossenen Behälter in einem abschließbaren und sicheren Raum erfolgen. Dem Inhalt des Behälters keine anderen Stoffe zusetzen. Nicht unter 5 ºC lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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KENTO®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise: P280a - Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 - Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiterspülen. P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzu­ ziehen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Kerb* FLO

Herbizid Wirkstoffe:

400 g Propyzamid /l (35,1 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC)

Gefahrensymbol: N, Xn Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister 20 l Kanister

006220-00

Bodenherbizid gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Winter­ raps, Salaten, Endivien, Rhabarber, Stachelbeeren, Jo­han­nis­beeren, Kern- und Steinobst, Ziergehölzen, Weinreben, Chicoree, Wurzel­ zichorie und Erdbeeren, Aprikose, Pfirsich, Himbeerartigem Beeren­ obst, Schalenobst, Schwarzem Holunder, Heidelbeeren und WeidenArten. Anwendung Wirkungsweise

Der im Kerb FLO enthaltene Wirkstoff Propyzamid (WMK1- Wirkungsmechanismus (HRACGruppe): K1) wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Kerb FLO ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze, Kern- und Steinobst, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Erdbeeren, Winterraps, Salat, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber und Weinreben. Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei ge­ nügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird Kerb FLO bei anhaltender Trockenheit gespritzt, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter – mittl­ere Temperatur unter ca. 10° C – sichert die Wirkung.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiete:

• Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispen­­gras, Vogelsternmiere in Winterraps • Ackerfuchsschwanz in Winterraps • Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Endivie, Salat (vor dem Auflaufen) • Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Endivie, Salat (nach dem Pflanzen) 260

Kerb* FLO

• Einkeimblättrige Unkräuter in Rhabarber • Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere in Stachelbeere, Weiße, Schwarze und Rote Johannisbeere, Pflaume, Kernobst, Sauer- und Süßkirsche, Ziergehölze, Weinrebe • Einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Chicoree, Wurzelzichorie • Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere in Erdbeere.“

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen:

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die An­ wen­dung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­sam­ keit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer aus­ reichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des An­wenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den be­triebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung): • Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere in Traubensilberkerze (Wurzel­ nutzung)

Anwendungsempfehlungen

Ziergehölze Gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Zier­ gehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode) im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor Austrieb der Gehölze, einsetzen (NovemberMärz). Ziergehölzanlagen ab 1. Standjahr sind Pflanzungen, die (nach erfolgter Pflanzung) während einer ganzen Vegetationsperiode am Endstandort tief und voll durchwurzeln konnten. Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann Kerb FLO unbedenklich über die Pflanzen ge­spritzt werden. Der Boden sollte zum Zeitpunkt der Anwendung schnee- und eisfrei sein. Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 1500 – 2000 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Trespen-Arten, Gemeiner Windhalm, WeidelgrasArten, Rispen-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Vogelmiere, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten und Schlitzblättriger Storchschnabel. Nicht ausreichend bekämpfbar: Segge-Arten, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Knöterich-Arten, Kriechender Hahnenfuß, Hederich, Sauerampfer, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel, Wicken-Arten, Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut und Ampfer-Arten. Folgende Gehölz-Arten wurden getestet und sind verträglich: Abies ssp. Laburnum anagyrioides Abies nordmanniana Larix decidua Acer campestre Ligustrum vulgare Acer platanoides Ligustrum ovalifolium Acer pseudo-platanus Lonicera nitida 261

Kerb* FLO

Alnus spp. Alnus glutinosa Amelanchier canadensis Aralia elata Azalea mollis Berberis buxifolia ‘Nana’ Berberis candidula Berberis julianae Berberis thunbergii Buddleia spp. Buxus Callicarpa bodinjeri var. giraldii Calluna vulgaris Carpinus betulus Catalpa bignonoides Cedrus atlantica glauca Cephalotaxus fortunei Cercis canadensis Chaenomeles japonica Chamaecyparis columnaris Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’ Chamaecyparis nootkatensis Chamaecyparis obtusa Chamaecyparis pisifera Cornus alba ‘Sibirica’ Cornus mas Corylus avellana Cotinus coggygria Cotoneaster dammeri Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’ Cotoneaster divaricatus Cotoneaster horizontalis Cotoneaster praecox Cotoneaster salicifolius Crataegus monogyna Cytisus praecox ‘Holandica’ Deutzia gracilis Eleagnus angustifolia Erica ssp. Erica carnea Euonymus europeaus Euonymus fortunei var. radicans Fagus sylvatica Forsythia spp. Fraxinus excelsior Ginkgo biloba 262

Lonicera pileata Lonicera xylosteum Mahonia aquifolium Malus bacc. purpurea Metasequoia glyptostroboides Philadelphus spp. Picea abies (P. excelsa) Picea glauca Picea omorica Picea pungens glauca Pinus leucodermis Pinus (P. montana mughus) Pinus nigra Pinus strobus Pinus sylvestris Pinus wallichiana (P. griffithii) Podocarpus koreana Potentila fructicosa Prunus avium Pseudotsuga menziesii (Douglasie) Pyracantha coccinea Quercus robur Quercus rubra Rhododendron japonicum (Azalea mollis) Rhus typhina Robinia hispida Rosa canina Rosa multiflora Rosa rugosa Salix caprea Sambucus racemosa Sorbus aucuparia Spiraea X arguta Spiraea spp. Symphoricus X chenaultii Syringa Tamarix pentandra Taxus baccata Taxus cuspidata Taxus X media Thuja occidentalis Thuja orientalis Thuja standishii Thujopsis dolobrata Torreya nucifera Tsuga candensis

Kerb* FLO

Hamamelis mollis Virbunum spp. Hedera helix Weigela florida (W. Rosea) Hydrangea macrophylla Weigela `Bristol Ruby) Hypericum calycinum Weigela `Styriaca Ilex aquifolium Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’ Juniperus communis Juniperus horizontalis Juniperus sabina Juniperus squamata Juniperus virginiana Kerria japonica Kolkwitzia amabilis Ziergehölzarten, die Kerb FLO nicht vertragen, sind bisher nicht bekannt. Nachbau Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1½ Jahren notwendig.

Obstbau

Kern- und Steinobst, Johannis- und Stachelbeere Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser = 62,5 ml/100 m² in 4 - 10 l Wasser spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten Vogelmiere, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut, Kriechender Hahnenfuß, AmpferArten, Gemeines Kreuzkraut, Löwenzahn und Weißklee. Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt. Verträglichkeit Sorten von Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetschge, Johannisbeere sowie Stachelbeere, die Kerb FLO nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt geworden. Das gleiche gilt für alle Unterlagen der einzelnen Arten. Die Spritzung von Strauchbeerenobst sollte im Dezember abgeschlossen sein. Nachbau Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1½ Jahren notwendig.

Erdbeeren

Gegen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 400 - 600 l/ha Wasser spritzen, 1 Anwendung jährlich. 263

Kerb* FLO

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Ausfallgetreide, Rispen-Arten, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Grassamenausfall, Vogelmiere, Ehrenpreis und Wildes Stiefmütterchen. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gemeine Quecke, Rote Taubnessel, Kamille-Arten, Wegerich-Arten, Stumpfblättriger Ampfer, Gemeines Kreuzkraut und Löwenzahn. Verträglichkeit Kerb FLO zeigt eine gute Verträglichkeit in Erdbeeren, z. B. in den Sorten Honeyoi, Korona, Elsanta, Senga Sengana, Pandora, Darselect, Florence, Rosie, Symphony oder Eros. Un­ver­ trägliche Erdbeersorten sind bisher nicht bekannt. Nachbau Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach normaler Pflugfurche möglich. Bei vorzeitigem Umbruch der Erdbeeren im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen Kartoffeln, Mais, Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, alle Kohl-Arten und Sommerraps nachgebaut werden. WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Aprikose, Pfirsich

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich, ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe).

Himbeerartigem Beerenobst

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich, ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe).

Schalenobst

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich, ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe). Die Anwendung erfolgt praxisüblich im Spritzverfahren. Kerb FLO wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über grüne Pflanzenteile, aufgenommen. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung.

Schwarzer Holunder, Heidelbeere

Gegen Einkeimblättrige Unkräuter und Vogelsternmiere Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich, ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe).

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Kerb* FLO

Ackerbau

Winterraps Gegen Ausfallgetreide, Ackerfuchsschwanz, Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjährige Rispe sowie Vogelmiere in Winterraps zur Nachauflaufanwendung im Spätherbst und Winter (bis Februar). Aufwandmenge: 1,25 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser; 1,875 l/ha in 200 - 400 l/ha Wasser gegen schwer bekämpfbaren Ackerfuchsschwanz auf schweren Böden, 1 Anwendung jährlich. Kerb FLO wird gespritzt ab 4 Blattstadium (BBCH 14) des Rapses, wenn der Boden feucht ist bzw. nachfolgend Niederschläge fallen. Kühles Wetter sichert die Wirkung. Die Spritzungen können im Spätherbst und Winter bis Februar erfolgen. Die volle Wirkung von Kerb FLO tritt im folgenden Frühjahr ab Februar ein. Kerb FLO kann auf gefrorenen, aber schneefreien Boden gespritzt werden. Ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett ist wichtig, um eine sichere Wirkung zu erzielen. Ist der Boden, z. B. nach pflugloser Bodenbearbeitung, nicht ausreichend rückverdichtet und grobklutig sowie mit Strohresten bedeckt, sind Minderwirkungen möglich. Zu Minderwirkungen kann es auch kommen, falls unmittelbar nach der Anwendung eine längere Trockenperiode folgt und/oder die Ungräser bzw. das Ausfallgetreide das Bestockungsstadium überschritten haben.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide (alle aufgelaufenen und keimenden Getreide-Arten), Gemeiner Windhalm, Einjährige Rispe, Grassamenausfall, Trespe-Arten, Ehrenpreis-Arten und Vogelmiere Nicht ausreichend bekämpfbar: Gemeine Quecke, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Kletten­lab­ kraut, Ackerstiefmütterchen, Windenknöterich, Ackervergissmeinnicht und Taubnessel-Arten Verträglichkeit Unverträgliche Rapssorten sind bisher nicht bekannt. Bei Anwendung ab 4 Blattstadium des Rapses in gesunden Beständen, auf einem feinkrümeligen und gut abgesetzten Saat­ bett ist Kerb FLO gut verträglich. Wuchshemmungen bzw. Ausfall von einzelnen Pflanzen sind möglich unter ungünstigen Bedingungen, nach Anwendung von Kerb FLO auf gestressten Winterraps-Beständen. Zu solch ungünstigen Bedingungen zählen unter anderem ein grobklutiges Saatbett, durch Pilze bzw. Insekten, Staunässe, Trockenheit oder Nährstoffmangel geschwächte Bestände und Flächen mit unzureichender Vor­winter­ entwicklung, insbesondere bei Spätsaaten. Nachbau Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach gründlicher Durchmischung des Bodens möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Winterrapses im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen Kartoffeln sowie Mais und nach starker Durchmischung Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, Sonnenblumen, alle Kohl-Arten und Sommerraps nachgebaut werden. Kein Nachbau im Frühjahr möglich von Sommergetreide, Gräsern und KleegrasMischungen sowie Rüben. WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, ins­ besondere Wintergetreide, möglich. 265

Kerb* FLO

Gemüsebau

Rhabarber Gegen einkeimblättrige Unkräuter in Rhabarber (nicht im Pflanzjahr) Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser im Zeitraum Oktober – Dezember (d.h. bei absolutem Ruhezustand der Pflanzen) bei ausreichender Bodenfeuchte und kühlem Wetter spritzen, 1 Anwendung jährlich.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Jährige Rispe, Vogelmiere, Ackergänsedistel, Ge­meiner Windhalm, Trespe-Arten, Gemeines Rispengras, Grassamenausfall und Ehrenpreis-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Hirtentäschel, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Taubnessel-Arten und Kleine Brennnessel. Salat, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Salaten und Endivien im Freiland: Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 600 l/ha Wasser spritzen, Anwendung nur einmal pro Jahr auf derselben Fläche. Optimale Ergebnisse in Salaten und Endivien werden nur durch Einregnen erzielt! 1. Vorauflaufanwendung mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²), nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz, 2. Nach dem Pflanzen (innerhalb von 3 Tagen) mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²). Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Chicoree im Freiland vor dem Auflaufen spritzen mit Einregnen. Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Wurzelzichorie im Freiland vor dem Auflaufen spritzen. jährlich.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Deutsches Weidelgras, Ausfallgetreide, Einjährige Rispe, Gemeine Rispe, Hirse-Arten, Knöterich-Arten, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß-Arten, Hirtentäschelkraut, Vogelmiere, Taubnessel-Arten, Kleine Brennnessel. Nicht ausreichend bekämpfbar: Behaartes Franzosenkraut, Sumpflabkraut, Echte Kamille, Bingelkraut, Kreuzkraut-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Kohlgänsedistel und Wicken-Arten. Verträglichkeit Eine Behandlung mit Kerb FLO sollte nicht erfolgen, wenn die Pflanzen unter außer­ gewöhnlichen Stressbedingungen stehen (z. B. große Hitze, Trockenheit), da es unter diesen Umständen zu Schäden kommen kann. Eine Anwendung unter Glas oder Folie kann ebenfalls nicht empfohlen werden. Folgende Salatsorten sind nach bisherigen Erfahrungen verträglich: 266

Kerb* FLO

Kopfsalat: Attraktion, Benita, Blondine, Brezan, Britt, Capo, Cindy, Dolly, Dua, Grosso, Kagraner, Sommer, Libusa, Luna, Marian, Mariska, Meridian, Milan, Mondian, Newton, Primeur, Reskia, Savio, Sindy, Skipper, Soraya, Sprinter, Viruzan, Wodan. Eissalat: Saladin Endivien: Aveno, Escariol grün. Bubikopf zeigt leichte Ausdünnung ohne wirtschaftliche Bedeutung. Kerb FLO zeigt eine gute Verträglichkeit in Chicoree. Unverträgliche Sorten sind bisher nicht bekannt. Kerb FLO zeigt eine gute Verträglichkeit in Wurzelzichorie (Sorte Fredonia). Nachbau Wärme in Verbindung mit Feuchtigkeit beschleunigt den Wirkstoffabbau, während Trockenheit in jedem Falle den Abbau verlangsamt. In schweren und humosen Böden wird der Wirkstoff schneller abgebaut als in leichten und humusarmen. Pflügen oder tiefes Fräsen vor dem Neuanbau verkürzt die Nachbaufrist gegenüber nur oberflächlicher Bearbeitung. WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. WP7261, WP727 - Kein Nachbau von Wintergerste, Zuckerrüben und Sonnenblumen. Nach der Kultur von Salat, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie können sofort angebaut werden: Bohnen, Erbsen, Leguminosen aller Art, Salat, Endivien, Korbblütler aller Art Nach 2 - 4 Monaten: Mais, alle Blattkohl-Arten, Staudensellerie, Erdbeeren Nach 4 - 5 Monaten: Futterrüben, Flachs, Kartoffeln, Tomaten, Gurken, Zwiebeln, Knoblauch, Blattpetersilie, Paprika, Spinat, Kürbis, Zucchini Nach 9 - 12 Monaten: Getreide Die kürzeren Zeitangaben gelten für die günstigsten Abbaubedingungen. Wurzelgemüse darf frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden. WP7261 - Kein Nachbau von Wintergerste. WP727 - Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen. WP775 - Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.

Weiden-Arten (Nutzung der Rinde - Verwendung als Arzneipflanze)

Aufwandmenge: 3,75 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, max. 1 Anwendung jährlich gegen einkeimblättrige Unkräuter und Vogelmiere, ab dem ersten Standjahr im Winter (während der Vegetationsruhe). Verträglichkeit Sorten bzw. Unterlagen, die Kerb FLO nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt geworden. Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

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Kerb* FLO

Weinbau

Weinbau (Tafel- und Keltertrauben) Gegen einkeimblättrige Unkräuter und Vogelmiere in Weinreben, ab 2. Standjahr zur Winteranwendung (in der Vegetationsruhe). Aufwandmenge: 6,25 l/ha in 400 - 1000 l/ha Wasser spritzen, 1 Anwendung jährlich Anwendung nur im Unterstockbereich und bei Temperaturen unter 10 °C. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Kerb FLO im Weinbau ist der Spätherbst, weil dann Herbst- und Winterfeuchtigkeit ausgenutzt werden können. Eine eventuelle Winterbodenbearbeitung sollte vor Anwendung von Kerb FLO erfolgen.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Trespe-Arten, Ackerfuchsschwanz, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten, Knaulgras Schwingel-Arten, Gemeiner Windhalm, Weinberglauch, Vogelmiere, Taub­nessel Arten, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen und Schlitzblättriger Storchschnabel Weniger gut bekämpfbar: Segge-Arten, Klettenlabkraut Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt. Nicht ausreichend bekämpfbar: Distel-Arten, Ackerwinde, Klettenlabkraut, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, KnöterichArten, Hederich, Ampfer-Arten, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel, Wicken-Arten, Giersch, Gundermann, Gänsefingerkraut.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen: Traubensilberkerze (Wurzelnutzung) Gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Traubensilberkerze (Wurzelnutzung zur Verwendung als teeähnliches Erzeugnis) vor dem Austrieb spritzen. Die Behandlung erfolgt durch Spritzung mit 1,25 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha. Maximal eine An-wendung in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: • NW642-1

Wartezeit

Winterraps, Salate, Endivien, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber, Johannisbeeren, Stachel­ beeren, Erdbeeren, Kernobst, Sauer- und Süßkirschen, Pflaumen und Weinreben (Tafel- und Keltertrauben), Schalenobst, Aprikose, Pfirsich, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holun­der, Heidelbeere, Weide-Arten und Traubensilberkerze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

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Kerb* FLO

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und deren Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Raps, Wurzelzichorie, Endivien, Salaten, Rhabarber, Chicoree, Stachel­beeren, Johannisbeeren, Pflaumen, Kernobst, Sauer- und Süßkirschen, Erd­beeren, Schalenobst, Aprikosen, Pfirsich, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holun­ der, Heidelbeeren, Weinreben und Ziergehölzen gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Weiden-Arten (Nutzung der Rinde) und Traubensilberkerze (Wurzel­ nutzung) gilt: NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Raps gilt: NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­ grenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Wurzelzichorie, Endivien, Salaten, Rhabarber, Chicoree, Weiden-Arten (Nutzung der Rinde), Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeeren gilt: NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen 269

Kerb* FLO

Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in Stachelbeeren, Johannisbeeren, Pflaumen, Kernobst, Sauerkirschen, Süßkirschen, Schalenobst, Aprikosen, Pfirsich, Weinreben, Ziergehölzen gelten: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW705 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­­gewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich perio­ disch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Ar­beitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heitsschäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des anwendungsfertigen Mittels. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

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Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella septem­ punctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.

271

Kerb* FLO

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S46 - Bei Ver­ schlu­cken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

272

KUMAR®

Fungizid Wirkstoffe:

850 g Kaliumhydrogencarbonat/kg (85 Gew.-%) Wasserlösliches Pulver (SP)

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 10 kg Sack

007547-00

Kontaktfungizid gegen Schorf an Apfel nach der Blüte Anwendung Wirkungsweise

Kumar ist ein Fungizid mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat. Die Wirkungsweise von Kaliumhydrogencarbonat ist noch unbekannt (WMFUN: FRAC - Gruppe NC). Es wird jedoch angenommen, dass durch die Veränderung von pH-Wert und des osmotischen Druckes sowie durch die direkte Ionen-Wirkung des Bicarbonats die Sporen und das Mycelium der Schadpilze gehemmt und abgetötet werden. Kumar wirkt präventiv und leicht kurativ. Präventive Kumar Spritzungen gewährleisten die beste Wirkung des Produkts und somit einen guten Schutz der Kultur. Gegenüber Kaliumhydrogencarbonat sind bisher keine Resistenzen aufgetreten, weshalb sich Kumar in Fungizid-Programmen hervorragend für eine Antiresistenz-Strategie eignet.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Schorf (Venturia spp.) an Apfel.“

Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen

Obstbau Gegen Schorf (Venturia spp.) an Apfel im Freiland nach der Blüte ab Stadium BBCH 72 (Fruchtgröße 20 mm) bis BBCH 89 nur zur Befallsminderung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen oder sprühen. Maximal 6 Behandlungen im Abstand von 8 bis 10 Tagen

Aufwandmenge

2,5 kg Kumar /ha in 200-500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Maximaler Produktaufwand ist 5 kg Kumar /ha je Behandlung. Minimale Spritzabstände für Kumar: 8 Tage. Sind in Betrieben witterungsbedingt kürzere Spritzabstände notwendig, so sind andere zugelassene Produkte dazwischen zu wählen. In empfindlichen Sorten wie Golden Delicious kann die Anwendung kurz vor der Ernte zu Lentizellenflecken auf den Früchten führen. Daher sollten Sie in diesen empfindlichen 273

KUMAR®

Sorten Kumar nur bis 5 Wochen vor der Ernte einsetzen. Bei anfälligen Sorten wie Elstar können mehr als 3 Behandlungen zu Verbräunungen an den Blättern führen. WP7371 - Berostung bei empfindlichen Sorten möglich. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Mischbarkeit

Kumar ist im Obstbau nach bisherigen Erfahrungen mit Netzschwefelprodukten und Viruspräparaten mischbar. Kumar nicht in Tankmischung mit Calcium-Chlorid einsetzen. Die Anwendung von Kumar auf das nasse Blatt erhöht die Gefahr von sortenspezifischen Unverträglichkeiten. Daher bei Behandlungen abwarten bis das Blatt abgetrocknet ist. Tankmischungen sind in eingeschränktem Rahmen möglich, dabei sollten folgende Produkte nicht in Tankmischungen verwendet werden: - Formulierungshilfsstoffe, Adjuvantien, - Produkte mit EC Formulierung, - Kupferpräparate (erhöhen das Risiko von Pflanzenschäden) - pH verändernde Produkte: saure Produkte. (Veränderungen des pH-Wertes haben Aus­ wir­kun­gen auf die Wirksamkeit, bei einem pH- Wert kleiner als 6,5 kann der Wirkstoff unwirksam werden) - wasserlösliche Düngemittel. Achtung – unbedingt Gebrauchsanleitungen der Mischungspartner beachten! Kumar kann bei geringen Wassermengen und je nach Zeitpunkt der Applikation, wie z. B. hohe Temperatur oder starke Sonneneinstrahlung, zu sortenspezifischen Un­ver­träg­lich­ keits­erscheinungen in Form von Farbsprenkeln oder Bräunungen führen. Minderwirkungen bei dichten Anlagen und Bäumen größer 2 m Kronenhöhe sowie bei starkem Befall sind möglich. Bei Behandlung sind Triebwachstumseinschränkungen nicht auszuschließen.

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe Spritztank bis zur Hälfte mit Wasser füllen und die gewünschte Menge Kumar bei laufendem Rührwerk direkt in den Spritztank geben und anschließend mit der Restwassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Gerätereinigung Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen. Wartezeiten • Apfel: 274

1 Tag

KUMAR®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Beschmutzte Kleidung wechseln. Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen Arzt hinzuziehen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort und lange mit viel Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Reizung der Augen und Schleimhäute. Hautreizung; Magen-Darm-Beschwerden. 275

KUMAR®

Gewässerschutz

EB001-2 - SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­ bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./ Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht ver­bindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­ handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­ mil­be) eingestuft. NN1001 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten ein­gestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. In der Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und Haustiere aufbewahren. Nicht zusammen mit Säuren lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­risier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

276

KUMAR®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: P260 - Staub nicht einatmen. P262 - Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280 - Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / in­ direkte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

277

LI 700®

Zusatzstoff Listungs-Nr.: 4717-00 Inhaltsstoffe: 350 g modifiziertes Sojalecithin /l (35%) 350 g Propionsäure /l (35%) 94 g Alkohol-Ethoxylat /l 15 g Fettsäuren /l Wasserlösliches Konzentrat (SL) Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Packungsgröße: 5 l Kanister

Zusatzstoff zur Unterstützung der Wirkstoffaufnahme und Erhöhung der Wirkungssicherheit von Pflanzenschutzmitteln. Nicht unter 10°C lagern. Vor Gebrauch kräftig schütteln.

Anwendung Wirkungsweise

LI 700 ist ein modifiziertes Sojalecithin, das als Zusatz von Pflanzenschutzmittelan­ wen­ dun­ gen die Oberflächenspannung der Spritzbrühetropfen herabsetzt und die Ver­ teilung des Spritzbelags auf den Blattoberflächen der landwirtschaftlichen Kul­ tur­ pflan­ zen opti­ miert. Die Wachsschicht der Blattoberflächen wird geöffnet ohne dabei zer­ stört zu werden, wodurch die Wirkstoffaufnahme der Pflanzenschutzmittel ins­ be­ son­ dere bei schlechten Witterungsbedingungen unterstützt und somit die Wir­ kungs­ sicher­ heit erhöht wird. Zusätzlich reduziert LI 700 den pH-Wert von al­ ka­ lischem Was­ ser, um eine alkalische Hydrolyse zu verhindern und verbessert somit die Was­ ser­ qualität in den Spritzverfahren, wo die Wasserhärte von Bedeutung ist. LI 700 kann auch als Zusatz bei der Anwendung von Blattdüngern im Spritzverfahren ein­ ge­setzt werden.

Aufwandmengen und Anwendungshinweise

Ackerbau LI 700 wird entsprechend der zugelassenen Anwendungsgebiete den Pflanzenschutzmitteln zugesetzt. Hierzu sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten. Eine maximale Anwendungskonzentration von 0,5 % darf nicht überschritten werden.

Aufwandmenge Wasser 200 l/ha 300 l/ha 278

Aufwandmenge LI 700 1 l/ha 1,5 l/ha

LI 700®

Hopfenbau LI 700 - Anwendung • in Tankmischung mit dem Akarizid Milbeknock®2 (9,31 g Milbemectin/l) Kultur: Hopfen Indikation: gegen Spinnmilben Einsatzzeit: nach Befallsbeginn bzw. Warndienstaufruf Aufwandmenge: 0,25% (maximal 5,0 l/ha) LI 700 + Milbeknock®2 (s. Gebrauchsanleitung) Aufwand Wasser: maximal 3.300 l/ha Anwendungstechnik: spritzen oder sprühen • in Tankmischung mit dem Akarizid VERTIMEC®1 (18 g Abamectin/l) Kultur: Hopfen Indikation: gegen Spinnmilben Einsatzzeit: nach Befallsbeginn Aufwandmenge: 0,25% (maximal 5 l/ha) LI 700 + VERTIMEC®1 (s. Gebrauchsanleitung) Aufwand Wasser: 1.000 - 3.300 l/ha Anwendungstechnik: sprühen Eine maximale Anwendungskonzentration von 0,25% LI 700 in der Spritzbrühe darf im Hopfenbau nicht überschritten werden.

Regulierung des pH-Wertes der Spritzbrühe

LI 700 senkt und puffert den pH-Wert des Spritzwassers auf einen für die Wirkungs­sicher­ heit von Pflanzenschutzmitteln optimalen pH-Wert Bereich. Mit den empfohlenen An­wen­ dungs­konzentrationen von 0,25 % bis 0,5 % wird die gewünschte Absenkung des pHWer­tes, je nach Ausgangs pH-Wert des Spritzwassers, erreicht:

Veränderung des pH-Wertes durch LI 700 pH-Wert der Spritzbrühe nach Zugabe pH-Wert der Spritzbrühe von LI 700 0, 25%

0,5%

8,5

4,7

4,2

8,0 7,5 7,0 6,5

4,6 4,5 4,3 4,0

4,2 4,2 4,0 3,8

279

LI 700®

Herstellung der Spritzbrühe

LI 700 vor Gebrauch kräftig schütteln. Zuerst den Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Um­ rühren LI 700 zugeben. Anschließend wird die erforderliche Menge Pflanzen­schutz­mit­tel hin­zu­gegeben und mit Wasser aufgefüllt. Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe umgehend verbrauchen.

Mischbarkeit

LI 700 ist mit Pflanzenschutzmitteln und Spurennährstoffdüngern unter Einhaltung der empfohlenen Aufwandmengen mischbar. Nicht mit anderen Zusatzstoffen oder Ölen mischen.

Spezielle Anwendungsempfehlungen

Aufgrund eigener Erfahrungen können folgende Produktempfehlungen gegeben werden:

Kultur

Einsatzzeitpunkt

Tankmischung

Getreide

Zusatz von LI 700 bei insgesamt ungünstiger Witterung (niedrige Temperaturen) vorteilhaft. BBCH 21 - 29 (Beginn der Bestockung bis Ende Bestockung) Zur Verbesserung der Wirkstoffaufnahme auch bei geringer Luft- feuchtigkeit

LI 700 + Wachstumsregler (Zulassung beachten)

Wintergetreide

Hopfen

Winterraps

280

LI 700 + blattaktive Ackerfuchsschwanzherbizide

nach Befallsbeginn bzw. Warndienstaufruf

0,25% (max. 5 l/ha) LI 700 + Milbeknock®2 (s. Gebrauchsanleitung)

nach Befallsbeginn

0,25% (max. 5,0 l/ha) LI 700 + VERTIMEC®1 (s. Gebrauchsanleitung)

Herbst

0,5 l/ha LI 700 mit Azolfungiziden, blattaktiven Gräserherbiziden

LI 700®

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Bei Ausbringung/Hand­habung des anwendungsfertigen Mittels Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel), dicht abschließende Schutzbrille und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen. Einatmen von Spritznebel vermeiden. Windrichtung beachten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit Hände und alle getroffenen Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife waschen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung min-destens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome Reizung; Husten; Beklemmung

Gewässerschutz

NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Metallen.

281

LI 700®

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi R38 - Reizt die Haut. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 – Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Loveland Industries, Inc. (USA) ®1 = registriertes Warenzeichen der Syngenta Group Company ®2 = Mitsui Chemicals Agro, Inc., Japan ®3 = eingetragene Marke des IVA

282

Sicherheits­datenblatt

Milbeknock®

Akarizid Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

9,31 g Milbemectin /l (0,93 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) GHS02, GHS08, GHS09 Gefahr bienengefährlich (B1) 1 l Flasche 5 l Kanister

005603-00

Spritzmittel zur Bekämpfung von Spinnmilben im Kernobst, im Hopfen und in Erdbeeren sowie gegen Spinnmilben und Minier­flie­gen an Zier­ pflanzen im Gewächshaus. Anwendung Wirkungsweise

Milbeknock ist ein Akarizid zur Anwendung im Kernobst, im Hopfen und in Erdbeeren sowie ein Akarizid und Insektizid zur Anwendung an Zierpflanzen im Gewächshaus. Milbeknock wirkt auf alle Entwicklungsstadien der Spinnmilben. Die Hauptwirkung erstreckt sich auf die mobilen Stadien. Eine besonders hohe Sensitivität besteht gegen jüngere Larvenstadien. Bei Minierfliegen (Liriomyza huidobrensis, L. trifolii und L. bryoniae) werden die Larven bekämpft. Der Wirkstoff Milbemectin greift in die Reizleitung des Nervensystems von Spinnmilben und Insekten ein, unterbricht die Reizweiterleitung und führt somit zu einer sofortigen Lähmung und nachfolgendem Absterben der Schadtiere. Milbemectin wird durch direkten Kontakt und durch Fraß bzw. beim Saugen aufgenommen. Milbemectin ist nicht systemisch, wird aber in die behandelten Pflanzenteile aufgenommen und translaminar verlagert. Dadurch wird der Wirkstoff vor frühzeitigem Abbau geschützt und eine anhaltende Dauerwirkung erreicht. Dies gilt insbesondere für junge Blätter, bei älteren Blättern ist dieser Effekt durch die weiterentwickelte Kutikula und ausgeprägte Wachsschichten eingeschränkt. Auf der Pflanzenoberfläche wird Milbemectin in kurzer Zeit abgebaut, was die Einsatz­ möglichkeiten des Produkts im Zierpflanzenbau in Kombination mit Nützlingen erleichtert.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Spinnmilben im Kernobst, • Spinnmilben im Hopfen, • Spinnmilben in Erdbeeren, • Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus, • Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus.“

283

Milbeknock®

Anwendungstechnik und Aufwandmengen

Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!

Kernobst

Gegen Spinnmilben im Kernobst nach der Blüte oder bei Neubefall mit 0,625 l/ha und je 1 m Kronenhöhe in 500 l Wasser und je 1 m Kronenhöhe spritzen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 60 Tagen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur / je Jahr. Stadium der Kultur: ab Ende der Blüte (alle Blütenblätter sind abgefallen) bis etwa 60 % der sortentypischen Fruchtgröße erreicht ist. Zur Beachtung: Milbeknock ist im Kernobst nicht zum Feinsprühen geeignet. Nur trockene Bestände bei schönem Wetter behandeln.

Hopfen

Gegen Spinnmilben im Hopfen nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf mit 1,5 l/ha in maximal 3.300 l Wasser /ha spritzen oder sprühen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 21 Tagen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur / je Jahr. Stadium der Kultur: BBCH 65 (Vollblüte: etwa 50% der Blüten geöffnet) bis BBCH 85 (50% der „Dolden” geschlossen).

Erdbeeren

Gegen Spinnmilben in Erdbeeren bis Ballonstadium - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 1,25 l/ha in 2.000 l Wasser /ha spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung bzw. 2 für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 60 Tagen. Gegen Spinnmilben in Erdbeeren ab Beginn der Bildung von Seitentrieben, nach Er­rei­chen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit 1,25 l/ha in 2.000 l Wasser /ha spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung bzw. 2 für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 60 Tagen. VA214 - Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz.

Zierpflanzen

Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befall oder Neubefall im Ab­ stand von 7 Tagen spritzen. Anwendungskonzentration 0,05 %, je nach Pflanzengröße: bis 50 cm: 0,5 l/ha in 1.000 l Wasser/ha, 50 bis 125 cm: 0,75 l/ha in 1.500 l Wasser/ha, über 125 cm: 1,0 l/ha in 2.000 l Wasser/ha. Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur / je Jahr. Gegen Minierfliegen an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Befall oder Neubefall im Abstand von 7 Tagen spritzen. 284

Milbeknock®

Anwendungskonzentration 0,1 %, je nach Pflanzengröße: bis 50 cm: 1,0 l/ha in 1.000 l Wasser/ha, 50 bis 125 cm: 1,5 l/ha in 1.500 l Wasser/ha, über 125 cm: 2,0 l/ha in 2.000 l Wasser/ha. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur / je Jahr.

Hinweis

Zur Erzielung eines optimalen Bekämpfungserfolges und zur Vorbeugung größerer Pflanzen­ schäden sollte Milbeknock möglichst frühzeitig eingesetzt werden. Das heißt, bei Spinn­ milben ab dem ersten Auftreten mobiler Stadien bzw. bei Minierfliegen bei Sichtbarwerden erster Miniergänge. Neben Spinnmilben (Panonychus ulmi, Tetranychus urticae, T. cinnabarinuus u.a. Tetranychiden) werden nach eigenen Erfahrungen auch gleichzeitig auftretende Weichhautmilben (He­mi­ tarsonemus latus, Tarsonemus pallidus) sowie Rostmilben mit erfasst.

Resistenzmanagement

Für die Anwendung in Zierpflanzen und Erdbeeren gilt: WW709 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­gruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Re­sis­ tenz­bildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. In Zierpflanzen wird im Rahmen eines sinnvollen Resistenzmanagements empfohlen, Milbeknock bei Bedarf blockweise mit 2 bis 3 Behandlungen einzusetzen und dann ein Produkt aus einer anderen Wirkstoffgruppe zu verwenden. Für die Anwendung im Hopfen gilt: (WH951) - Wenn Akarizide mit gleichem Wirkungsmechanismus über Jahre hinweg auf gleicher Fläche angewendet werden, können sich weniger empfindliche Biotypen der Spinnmilben vermehren. Eine Resistenzbildung kann durch Produktwechsel mit solchen Produkten vermieden bzw. gehemmt werden, die einen anderen Wirkungsmechanismus bei einem vergleichbaren Wirkungsspektrum haben. Neben Wirkstoffwechsel können vorbeugende pflanzenbauliche Maßnahmen die Resistenzentwicklung verhindern oder zumindest ver­ mindern: Als indirekte vorbeugende Maßnahme wird empfohlen, die Brennnesseln an den Rändern der Hopfengärten abzumähen, da von dort häufig der Befall ausgeht, und das Mähgut zu entfernen. Der Ausgangsbefall wird durch das sorgfältige manuelle Entlauben der Hopfenreben und das Entfernen der Bodentriebe stark verringert, da die Spinnmilben im Mai vom Boden her zuwandern.

Herstellung der Spritzbrühe

Milbeknock unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zugeben. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Mischbarkeit und Verträglichkeit Eine Mischung mit Blattdüngern oder anderen Pflanzenschutzmitteln wird nicht empfohlen. Die Verwendung von Zusatzstoffen (z. B. LI  700®2, Silwet®1 Gold) kann bei schlecht be­ netz­baren Pflanzen bzw. dichten Pflanzenbeständen sinnvoll sein. Im Hopfen hat sich der 285

Milbeknock®

Einsatz von LI  700®2 und in Erdbeeren von Silwet®1 Gold bewährt. In jedem Fall sollten der­artige Mischungen unter den gegebenen Bedingungen im Betrieb, zur Abklärung der Verträglichkeit, an einigen wenigen Pflanzen getestet werden, bevor größere Bestände behandelt werden. Im Kernobst darf Milbeknock nicht in Mischungen mit anderen Produkten, auch nicht mit Zusatzstoffen, eingesetzt werden. Beim Einsatz von Milbeknock in den Apfelsorten Gala, Braeburn und auch Cameo ist ein Abstand von 5 Tagen zu anderen Spritzungen ein­ zuhalten (insbesondere bei Zusatzstoffen und ölempfindlichen Mitteln). Im Kernobstbau darf die Wasseraufwandmenge von 500 l/ha/m nicht unterschritten werden! Bei niedrigeren Wasseraufwandmengen kann es bei manchen Apfelsorten (z. B. Gala, Braeburn, Jonagold) zu Blattverbrennungen kommen. Nach einer Niederschlagsperiode ist das Blatt sehr weich. Nach einer längeren trüben Wetterlage sollten die Bestände vor und nach der Anwendung noch 2 Tage unter trockenen Bedingungen abhärten. Golden Delicious und Kanzi sollten nicht mit Milbeknock behandelt werden. Bei folgenden Zierpflanzen hat sich Milbeknock als verträglich erwiesen: Dracaena mar­ gi­nata, Dracaena fragrans, Ficus benjamina, Hedera, Schefflera, Chrysanthemum, Dianthus, Ger­be­ra, Gypsophila, Rosa. Sortenlisten können bei Bedarf angefordert werden. Aufgrund der Vielzahl von Arten und Sorten empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit den im Betrieb angebauten Kulturen unter spezifischen Kulturbedingungen.

Gerätereinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reini­gung mit Agroclean®3 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Geräte­reini­ gung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeiten

Kernobst: 14 Tage Hopfen: 21 Tage Erdbeeren: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­lan­ gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ab­ läufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern fest­gesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Ge­bieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für die Anwendung im Kernobst und im Hopfen gilt: NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ 286

Milbeknock®

führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Ver­zeich­nis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten auf­ geführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden ge­nann­ ten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” ge­kenn­zeich­neten Ab­ driftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bindlich vorgegebenen Min­ dest­abstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­wider­ handlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Kernobst - reduzierter Abstand: 90% 15m. Hopfen - reduzierter Abstand: 90% 20m. Für die Anwendung in Erdbeeren gilt: NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber ein­schließlich periodisch was­ serführender Oberflächengewässer - muss min­des­tens mit unten genanntem Abstand er­ folgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­dest­abstand zu Ober­flächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­wider­ handlungen kön­nen mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Erdbeere: 5 m.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­ belages.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Keine Lösemittel verwenden. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten - Aspirationsgefahr. Sofort Arzt hinzuziehen. Bewusstlosen Per­ sonen darf nichts eingeflößt werden. Hinweise für den Arzt Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Beim Verschlucken mit anschließendem Erbrechen kann Aspiration in die Lunge erfolgen, was zur chemischen Pneumonie oder Erstickung führen kann. Hinweis auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatish behandeln; Bei Verschlucken Magenspülung, dann Kohle (carbo medicalis). 287

Milbeknock®

Gewässerorganismen

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6611 - Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. NN1513 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN334 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN361 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. Nach einer Behandlung können sich einzelne Nützlingspopulationen vorübergehend re­ du­zieren. Aufgrund des schnellen Wirkstoffabbaus auf dem Blatt ist eine Schädigung neu aus­gesetzter Nützlinge nicht zu erwarten, so dass eine Anwendung von Milbeknock im Rah­men integrierter Pflanzenschutzkonzepte in Kombination mit Nützlingen möglich ist. Nähere Informationen können angefordert werden.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Alkalien; Oxidationsmitteln.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®4 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzu­ geben. In­for­ma­tio­nen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­ ler, aus der regionalen Pres­se oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Ori­gi­nal­verpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R10 - Entzündlich R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. R65 - Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 288

Milbeknock®

S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S62 - Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS02, GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H226 - Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H340 - Kann genetische Defekte verursachen H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P501 - Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen /internationalen Vorschriften. P210 - Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 - BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P309+P311 - BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt an­ rufen. P304+P341 - BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke von Mitsui Chemicals Agro, Inc. (Japan) ®1 = eingetragene Marke von der General Electric Company ®2 = eingetragene Marke von Loveland Industries, Inc. (USA) ®3 = eingetragene Marke von der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®4 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Mimic®

Insektizid Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

240 g Tebufenozid /l (22,5 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) GHS09 Achtung nicht bienengefährlich (B4) 1 l Flasche

024270 -00

Mimic ist ein flüssiges Spritzmittel zur Bekämpfung von Apfel- und Frucht­­ schalenwickler an Kernobst, Traubenwickler (Heuwurm und Sauer­­wurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben), Springwurm und Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie frei­fressende Schmetterlingsraupen an Pflaumen, Süß- und Sauer­ kirschen und Erdbeerpflanzgut. Anwendung Wirkungsweise

Mimic wirkt bevorzugt als Fraßmittel. Es ist ein Insektizid aus der Gruppe der In­sekten­ wachstumsregulatoren (IWR) mit einem gegenüber herkömmlichen IWR’s anderen Wir­ kungs­mechanismus. Mimic wirkt als Häutungsbeschleuniger. Nach unmittelbarem Fraßstopp wird der Häutungs­ prozess eingeleitet und die Larven verenden. Dieser Effekt wird in jedem Larvenstadium be­ob­achtet, wobei naturgemäß die beste Wirkung gegen frühe Larvenstadien erzielt wird. Auf­grund dieser spezifischen Wirkungsweise ist der bevorzugte Anwendungszeitpunkt kurz vor dem Schlupf der Larven bzw. bei überwinternden Larvengenerationen möglichst früh ge­gen junge Larvenstadien.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Apfelwickler an Kernobst, • Fruchtschalenwickler an Kernobst, • Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Heuwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafel­ trauben), • Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler (Sauerwurm) an Weinrebe (Kelter- und Tafel­ trauben).“

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Mimic®

„Von der Zulassungsbehörde zusätzlich genehmigte Anwendungs­ge­ biete: • Rhombenspanner an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben) • Springwurm an Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben) • Freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche • Freifressende Schmetterlingsraupen an Sauerkirsche • Freifressende Schmetterlingsraupen an Pflaume • Freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeere (Pflanzguterzeugung).“

Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt folgender Hinweis:

In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen kön­nen Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflan­ zen­verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

Anwendungsempfehlungen

Gegen Apfelwickler an Kernobst 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxis­üblichen Be­stän­­den) bei Be­fall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Lar­ven in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Maxi­mal 3 Be­handlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Ta­gen. Gegen Fruchtschalenwickler an Kernobst 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe (entspricht 0,5 - 0,75 l/ha in praxisüblichen Beständen) bei Befall unter Beachtung der Schadensschwelle, ab Schlüpfen der ersten Larven in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) Ab Schlüpfen der ersten Larven mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen und der Basisaufwandmenge von 0,2 l/ha spritzen oder sprühen. Anwendung gegen Heuwurm ES 61 0,4 l/ha ES 71 0,6 l/ha. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen. Anwendung gegen Sauerwurm ES 71 0,6 l/ha ES 75 0,8 l/ha. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 14 Tagen.

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Mimic®

Für Indikationen Kernobst und Weinrebe (Traubenwickler) gilt folgende Kenn­zeich­nungs­ auflage: WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­­grup­pe oder solcher mit Kreuzresistenzen können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wech­ sel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenzen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Gegen Rhombenspanner an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) 0,2 l/ha zu Beginn des Knospenschwellens (ES 01) - Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern - bis fünf entfaltete Laubblätter (ES 15) bei Befallsbeginn (Larvenstadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen stadienbedingten Wasseraufwandmengen (maximal 400 l/ha) spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen Springwurm an Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) Von Wolle-Stadium - wolleartiger brauner Haarbesatz deutlich sichtbar - bis „Gescheine“ (In­ flo­reszenzen) vergrößern sich - Einzelblüten sind dicht gedrängt - bei Befallsbeginn (Lar­ven­ stadium) bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit den üblichen stadien­bedingten Wasseraufwandmengen (maximal 800 l/ha) spritzen oder sprühen. Basis­aufwand: 0,2 l/ha; ES 61: 0,4 l/ha Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen in dieser Anwendung, maximal 3 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Süßkirsche, Sauerkirsche und Pflaume im Freiland 0,25 l/ha und je 1 m Kronenhöhe ab Schlüpfen der ersten Larven bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle in bis zu 500 l Wasser/ha und je 1  m Kronenhöhe spritzen oder sprühen. Süßkirsche und Pflaume: maximal 2 Behandlungen je Kultur und Jahr im Abstand von 12 bis 14 Tagen. Sta­di­um der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis Ende der Blüte - alle Blütenblätter abgefallen. Sauerkirsche: maximal 1 Behandlung je Kultur und Jahr. Stadium der Kultur: Ballonstadium (BBCH 59) - Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium - bis ab­gehen­de Blüte - Mehrzahl der Blütenblätter abgefallen. Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Erdbeeren in Beständen zur Pflanz­gut­ erzeugung 0,8 l/ha in 1.000 bis 2.000 l Wasser/ha ab Schlüpfen der ersten Larven, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Junglarven spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und je Kultur und Jahr im Abstand von 10 bis 14 Tagen. VV600 - Erntegut nicht verzehren. 292

Mimic®

Kulturverträglichkeit

Die Kulturverträglichkeit von Mimic ist sehr gut.

Anwendungstechnik

Beim Ausbringen von Mimic ist auf eine gute, gleichmäßige sichtbare Benetzung zu achten. Die Wassermenge richtet sich nach eigenen Erfahrungen und ist der jeweiligen Pflanzdichte sowie der Entwicklung des Laubes anzupassen. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Ansetzen der Spritzbrühe Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen; Rührwerk einschalten; Mimic zugeben und unter Umrühren Tank mit Wasser auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden; nur so viel Spritzbrühe ansetzen wie tatsächlich benötigt wird. Mischbarkeit Mimic zeigt nach den bisherigen Prüfungen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen keine spezifischen Unverträglichkeiten. Gerätereinigung Nach der Anwendung von Mimic alle Teile der Spritz- und Sprühgeräte gut mit Wasser durch­ spülen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallende Spülflüssigkeit nach der Gerätereinigung auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeiten

Kernobst: 14 Tage Weinreben (Heuwurm, Sauerwurm): 21 Tage Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Erdbeere, Weinrebe (Rhombenspanner, Springwurm): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festlegung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ ge­ wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich pe­ ri­o­disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­ hängig­ keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Ge­ räte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern ein­ zu­ hal­ ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, ne­ ben dem ge­ mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Ober­ flächen­ ge­ wäs­ sern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen kön­ nen mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Kernobst, Süßkirsche, Pflaume - reduzierter Abstand: 90% 20 m 293

Mimic®

Sauerkirsche - reduzierter Abstand: 75% 20 m, 90% 15 m. NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich peri­o­disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­ sen­er Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Ar­beitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab­ ge­schwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die An­wen­ dung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die festgesetzten Anwendungsgebiete Bekreuzter- und Einbindiger Traubenwickler in Weinreben (Kelter- und Tafeltrauben) sowie für die genehmigten Anwendungsgebiete Rhombenspanner und Springwurm in Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben) gilt: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit“*”gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. ES61 bis ES 71 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% * ES71 bis ES 75 - reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 10 m, 90% 5 m Rhombenspanner - reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * Springwurm - Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - aus­genom­men nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Buß­geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Weinrebe - 15 m. Für die Anwendung in Erdbeeren gilt: NW608 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­ führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­folgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindest­ abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­widerhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden - 5m.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­ 294

Mimic®

schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe aus­ ziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB664-1 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. (B4) NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN184 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN251-2 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.

295

Mimic®

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln la­gern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sam­mel­stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­for­ mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re­gio­ nalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, son­dern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Wei­tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Kennzeichnungssymbol: entfällt R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Sicherheits­datenblatt

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ gerä­te nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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MonFast™

Zusatzstoff Listungs-Nr.: Inhaltsstoffe: Gefahrensymbol: Packungsgröße:

004709-00 Polyoxiethylierte Fettalkohole (ca. 60 %) Propylenglykol (ca. 25 %) Xi, N 5 l Kanister

Nicht-ionisches Oberflächenbehandlungsmittel zur Verbesserung der Auf­nahme blattaktiver Wirkstoffe. Anwendung Wirkungsweise

MonFast gewährleistet eine stabile homogene Lösung des Herbizids in der Spritzbrühe, wodurch eine gleichmäßige Benetzung der Zielunkräuter erreicht wird. MonFast kann zu einer optimalen Wirkstoffaufnahme durch Verbesserung des Haftvermögens, Durchdringung der Cuticula und Eindringung in das Blattgewebe führen. Der nicht-ionische Charakter von MonFast beschleunigt die Wirkstoffaufnahme und somit zu einer Beschleunigung der Regenfestigkeit. Die Aufwandmenge ist abhängig von der Wasseraufwandmenge pro ha.

Aufwandmenge und Anwendungstechnik Wasser-Aufwandmenge 100 l/ha 200 l/ha 300 l/ha 400 l/ha

Aufwandmenge MonFast 0,2 l/ha 0,4 l/ha 0,6 l/ha 0,8 l/ha

Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere die Wirksamkeit von MONITOR® verbessert wird. Die Zugabe zu anderen blattaktiven Wirkstoffen wurde noch nicht ausreichend geprüft und erfolgt auf eigenes Risiko. Die Wirkstoffaufnahme über den Boden (Wurzelaufnahme) wird nicht verbessert. MonFast nicht einsetzen, wenn Verträglichkeitsprobleme durch verstärkte Her­bi­zid­auf­ nahme bei den Kulturpflanzen erwartet werden (z. B. gering ausgebildete Wachsschicht, Kulturpflanzen leiden unter Hitze-/Kältestress). Anwendungshinweise der Herbizidhersteller beachten!

Ansetzen der Spritzbrühe, Spritztechnik und Spritzenreinigung

Die Hälfte des Wassers für die vorgesehene Spritzbrühemenge einfüllen. Dann bei ein­ge­ schal­tetem Rührwerk das Herbizid (Empfehlungen des Herstellers zum Einfüllen beachten!) und dann MonFast direkt in den Tank zugießen, nicht durch ein Sieb einfüllen. Dann den 297

MonFast™

Rest des Wassers einlaufen lassen. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nach Beendigung der Arbeit den Spritztank nach Vorgabe des Herbizidherstellers gründlich reinigen. Hinweis Vor dem Einsatz von MonFast-Tankmischungen muss sichergestellt sein, dass das Spritzgerät gründlich gereinigt wurde (entsprechend den Empfehlungen des Herstellers des vorher ausgebrachten Pflanzenschutzmittels). Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­ schäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, z. B. UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel). Sollten durch unsachgemäße Handhabung oder Missbrauch Vergiftungserscheinungen auftreten, sofort einen Arzt rufen! Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Berührung mit den Augen vermeiden. Abdrift vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe so­fort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­ zu­ziehen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt wer­den.

Hinweise zum Schutz der Umwelt

Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird! Restmengen ungefähr 10-fach verdünnen und diese auf der bereits behandelten Parzelle gemäß Gebrauchsanleitung ausbringen. 298

MonFast™

Teiche, Wasserläufe oder Gräben nicht mit dem Produkt oder der leeren Verpackung ver­un­ reinigen. Die Verpackung darf keinesfalls für andere Zwecke wiederverwendet werden. Die benötigte Aufwandmenge/ha sollte gemäß der zu behandelnden Fläche genau be­rech­ net werden, um jegliche Restmengen nach der Anwendung zu vermeiden.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern. Nicht zu­ sam­men mit Laugen lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produkt­reste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S25 - Berührung mit den Augen vermeiden. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. TM = Monsanto Technology LLC, St. Louis Mo., US ® = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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MONITOR®

Herbizid Wirkstoff: 800 g Sulfosulfuron/kg (80 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Gefahrensymbol: N Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024550-00 Packungsgröße: 125 g Flasche

MONITOR ist ein Nachauflaufherbizid zur Bekämpfung von • Windhalm (Apera spica-venti), • Gemeiner Quecke (Agropyron repens), • Trespe-Arten (Bromus spp.), • Ausfallgerste (Hordeum vulgare) und • zweikeimblättrigen Unkräutern, insbesondere Klettenlabkraut (Galium aparine), Vogel­miere (Stellaria media), Kamille-Arten (Matricaria spp.) u. a. m. im Freiland in Winterweichweizen und Triticale

Anwendung Wirkungsweise

MONITOR wird hauptsächlich von den grünen Pflanzenteilen aufgenommen, besitzt aber auch eine gewisse Bodenwirkung, insbesondere unter feuchten Bodenbedingungen. Der Wirkstoff greift in die Aminosäuresynthese ein und bringt damit die Unkrautpflanze zum Absterben. Behandelte Unkräuter verkümmern, bleiben aber noch für einige Zeit unter dem Bestand sichtbar. Diese konkurrieren jedoch nicht mehr mit der Kultur.

300

Monitor®

Anwendungsgebiete

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Kulturen/Objekte Anwendungszeitpunkt

Schaderreger

Aufwandmenge

Anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen

Winterweichweizen BBCH 21 bis 32 der Kultur (nach dem Auflaufen, Frühjahr)

Gemeiner Windhalm

12,5 g/ha (in 100 - 400 l/ha Wasser spritzen)

NT102, NW468, NW642, WP724, WP727

Gemeiner Windhalm, einjährige 25 g/ha zweikeimblättrige Unkräuter (in 100 - 400 l/ha Wasser spritzen)

NT103, NW468, NW609, WP706, WP724, WP727, WW742 (bei Quecke)

Gemeine Quecke (Niederhaltung zwecks Führung der Kultur) Trespe-Arten (Niederhaltung zwecks Führung der Kultur) Ausfallgerste (Niederhaltung zwecks Führung der Kultur) Triticale BBCH 21 bis 32 der Kultur (nach dem Auflaufen, Frühjahr)

Gemeiner Windhalm

12,5 g/ha (in 100 - 400 l/ha Wasser spritzen)

Gemeiner Windhalm, einjährige 25 g/ha zweikeimblättrige Unkräuter (in 100 - 400 l/ha Wasser spritzen)

NT102, NW468, NW642, WP724, WP727 NT103, NW468, NW609, WP706, WP724, WP727, WP734 (bei Quecke, Trespe + Ausfallgerste), WW742 (bei Quecke)

Gemeine Quecke (Niederhaltung zwecks Führung der Kultur) Trespe-Arten (Niederhaltung zwecks Führung der Kultur) Ausfallgerste (Niederhaltung zwecks Führung der Kultur)

Ein Splitting der MONITOR- Applikation in zweimal 12,5 g/ha ist möglich. Dabei darf die Auf­ wand­menge in der Summe der Anwendungen die maximal zugelassene Gesamtmenge von 25 g/ha nicht überschreiten. Die Anwendungsbestimmungen sind zu beachten.

301

Monitor®

Anwendungsbedingungen

Die Zielunkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Applikation im aktiven Wachstum befinden. Ein konkurrenzfähiger Getreidebestand begünstigt die herbizide Wirkung von MONITOR. Je nach Witterung kann es nach der Anwendung noch einige Zeit dauern, bis Symptome (Farbveränderungen, Absterben der Unkräuter) auftreten. Gelegentlich auftretende Nacht­ fröste haben keinen Einfluss auf die herbizide Wirkung.

Allgemeine Anwendungshinweise

Die MONITOR-Anwendung erfolgt im Nachauflauf im Frühjahr ab Beginn der Bestockung bis zum 2-Knoten-Stadium des Getreides (BBCH 21-32) und ist insbesondere bei Windhalm weitestgehend unabhängig vom Entwicklungsstadium. Bei Gemeiner Quecke, Trespe-Arten und Ausfallgerste erfolgt die Anwendung ebenfalls im Frühjahr ab Beginn der Bestockung bis zum 2-Knoten-Stadium des Getreides (BBCH 21-32). Die Unkräuter sollten bei der Behandlung genügend Blattmasse aufweisen (mindestens 3 - 4 voll ausgebildete Blätter). Eine hohe Luftfeuchtigkeit vor und nach der Anwendung begünstigt die herbizide Wirkung. Der Zusatz von MonFast stabilisiert die MONITOR-Wirkung. Bei der Bekämpfung von Gemeiner Quecke, Trespe-Arten und Ausfallgerste sowie bei Windhalm unter ungünstigen Bedingungen grundsätzlich MonFast in einer Konzentration von 0,2 % zusetzen.

Besondere Anwendungshinweise

Abdrift vermeiden. Keine Anwendung auf sehr leichten, humusarmen, staunässebe­ein­fluss­ ten Böden. Keine geschädigten oder geschwächten Weizenbestände behandeln. Keine An­ wen­dung bei Trockenstress und bei Untersaaten.

Empfohlene Aufwandmengen

• 12,5 g/ha bei Windhalm.* • 25 g/ha gegen Trespe-Arten, Quecke, Ausfallgerste, Klettenlabkraut, Kamille-Arten und andere zweikeimblättrige Unkräuter. * Bei dieser Spezies ist vereinzelt von einer Resistenzbildung gegenüber Sulfonylharnstoffen berichtet worden. Konsultieren Sie bitte Ihren Lieferanten, Ihren zuständigen Berater oder den Hersteller für weitere Informationen.

Mischbarkeit

MONITOR ist physikalisch mischbar mit vielen gängigen Herbiziden, Fungiziden und CCChal­tigen Wachstumsreglern. Mischungen mit AHL sind möglich. An­wendungen mit AHL sollten nicht nach Ende der Bestockung des Getreides oder bei star­ ker Sonneneinstrahlung erfolgen. Unter ungünstigen Bedingungen kann der Zusatz eines Netz­mittels den AHL-Brenneffekt verstärken. Tankmischungen mit mehreren verschiedenen Pflan­zen­schutzmitteln werden nicht empfohlen. Bei Mischung mit cinidonethyl- und carfentrazonhaltigen Herbiziden kein Zusatz von Netz­mitteln. Bei Gemeiner Quecke sowie Trespe-Arten und Ausfallgerste sollte zur Wir­ kungsabsicherung MonFast (0,4 l pro 200l Wasser) zugesetzt werden. Keine Mischungen mit Ölen, pH-senkenden Zusätzen, anderen als nur CCC-haltigen Wachstumsreglern, Spuren­ nähr­stoffdüngern (Mg, Mn) sowie schwefelhaltigen N-Düngern (ATS).

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Monitor®

Wirkungsspektrum bei voller Aufwandmenge (25 g/ha)

Gräser Gute bis sehr gute Wirkung Windhalm*, Gemeines Rispengras, Gemeine Quecke (Niederhaltung zur Führung der Kul­ tur), Tres­pe-Arten (Niederhaltung zur Führung der Kultur), Ausfallgerste (Niederhaltung zur Führung der Kultur) Teilwirkung Einjährige Rispe, Flughafer Schwache oder keine Wirkung Ackerfuchsschwanz, Weidelgräser Breitblättrige Unkräuter Gute bis sehr gute Wirkung Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ausfallraps, Ausfallsonnenblumen, Besenrauke, Hirten­täschel­ kraut, Kamille-Arten**, Klettenlabkraut, Vogel-Sternmiere Teilwirkung Ackerhohlzahn, Ackerstiefmütterchen**, Gemeiner Frauenmantel, Knöterich-Arten Schwache oder keine Wirkung Ackerhundskamille, Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer-Arten, Ehrenpreis-Arten, Klatsch­ mohn, Kornblume, Taubnessel-Arten, Weißer Gänsefuß * bei 12,5 g/ha ** junge Pflanzen

Anwendungstechnik

Ansetzen der Spritzbrühe MONITOR sollte in 100-400 l/ha Wasser ausgebracht werden. Zur Ausbringung nur nach BBA-Richtlinie geprüfte und zugelassene Geräte verwenden! Nur so viel Spritzbrühe auf dem Feld ansetzen, wie tatsächlich benötigt wird! Spritztank mit ungefähr der Hälfte der vorgesehenen Wassermenge befüllen. MONITOR-Granulat bei laufendem Rührwerk in den Spritztank geben. Das Granulat löst sich innerhalb kürzester Zeit auf. Dann den Tank bis zum benötigten Volumen auffüllen. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht über längere Zeit stehen lassen. Entsorgung von Restmengen Restmengen ungefähr 10-fach verdünnen und diese auf der bereits behandelten Parzelle gemäß Gebrauchsanleitung ausbringen. Teiche, Wasserläufe oder Gräben nicht mit dem Produkt oder der leeren Verpackung verunreinigen. Die Verpackung darf keinesfalls für andere Zwecke wiederverwendet werden. Um jegliche Restmengen nach der Anwendung zu vermeiden, sollte die benötigte Aufwandmenge/ha gemäß der zu behandelnden Fläche genau berechnet werden.

303

Monitor®

Gerätereinigung Nach Gebrauch muss die Spritze gründlich mit geeigneten Reinigungsmitteln (z.B. Agroclean®2) möglichst auf dem Feld gereinigt werden. Spritzflüssigkeit vollständig und tropfenfrei auf der behandelten Fläche ausbringen. Den Tank mit Wasser füllen. Reinigungs­ mittel hinzugeben. Flüssigkeit etwa 10 Minuten lang umrühren. Gestänge, Schläuche und Düsen spülen. Spritze entleeren und anschließend mit klarem Wasser nachspülen.

Nachbau und Sortenverträglichkeit

Um Schäden an nachgebauten Kulturen abzuwenden, sollte eine tief mischende Boden­be­ar­ bei­tung durchgeführt werden. Ein Nachbau von Gemüse- und anderen Sonderkulturen wurde nicht geprüft und wird aus diesem Grund auch nicht empfohlen. Bei vorzeitigem Umbruch können nach tiefer Pflugfurche Sommerweizen, Kartoffeln oder Mais nachgebaut werden. WP706 - Schäden an nachgebautem Winterraps und nachgebauter Wintergerste möglich. WP724 - Kein Nachbau von Zwischenfrüchten. WP727 - Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen. WP734 -Schäden an der Kulturpflanze möglich. WW742 - Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter. MONITOR kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen gebräuchlichen Winterweichweizenund Triticale-Sorten eingesetzt werden.

Besondere Hinweise

Sulfosulfuron, der aktive Wirkstoff in MONITOR, zählt zur Gruppe der Acetolactat-Synthase (ALS)-Hemmer (HRAC-Code: B). Werden Herbizide dieser Gruppe wiederholt auf derselben Fläche eingesetzt, ist eine Selektion von resistenten Unkraut-Biotypen nicht auszuschließen. Um das Risiko einer Resistenzbildung und seiner Ausbreitung so gering wie möglich zu halten, sollte das Mittel entsprechend der guten landwirtschaftlichen Praxis angewendet werden: • Folgen Sie den Empfehlungen der Gebrauchsanleitung, insbesondere hinsichtlich Do­ sierung, Netzmittelgebrauch, Unkrautstadien, Anwendungstechnik und -bedingungen. • Passen Sie Ihre Anbautechnik dem Unkrautdruck und den Bedürfnissen der Unkrautkontrolle an. • Verbinden Sie unterschiedliche Unkrautbekämpfungsmethoden miteinander: (kultur­über­ greifende) Spritzfolgen bzw. Mischungen von Herbiziden mit unterschiedlichen Wir­kungs­ weisen, Anbaupraktiken (Bodenbearbeitung, Kulturen, etc.). • Teilen Sie unbefriedigende Ergebnisse zur Unkrautkontrolle umgehend mit.

Wartezeit

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbestimmungen und/oder die Vegetationszeit ab­ ge­deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

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Monitor®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen und Abwasserkanäle. NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlust­min­dernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils gel­tenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der An­wen­dung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Ge­hölzinseln) weniger als 3m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fas­sung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20  m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Ver­lust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der re­gionali­sierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern (aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer) muss mindestens mit unten genanntem Abstand er­ folgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­ dest­ abstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­widerhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. Abstand: 5m. NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küs­ten­­gewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Län­der­recht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet wer­den.“

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Monitor®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Es gelten die grundsätzlichenVorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, insbesondere zum Schutz des Anwenders. SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN1641 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Bembidion tetracolum (Laufkäfer) eingestuft. NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Be­hälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren.

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Monitor®

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ geben. In­formationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­ ler, aus der re­gionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes an­liefern. Wei­tere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig umweltschädliche Wirkungen haben. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = registrierte Marke von Monsanto Technology LLC. ®1 = registrierte Marke des IVA ®2 = registrierte Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Panarex TM

Herbizid Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Bienen: Packungsgröße:

40 g Quizalofop-P-tefuryl /l (4,41 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) GHS07, GHS08, GHS09 Gefahr nicht bienengefährlich (B4) 5 l Kanister 20 l Kanister

005190-00

Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung ein- und mehrjähriger Ungräser ein­schl. Ausfallgetreide in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kar­ tof­f eln, Ackerbohnen, Futtererbsen und Zierpflanzen. Anwendung Wirkungsweise

Panarex enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-tefuryl, der zur Familie der Aryloxy­phenoxy­pro­ pion­säuren „FOP´s“ gehört. Panarex wird vorzugsweise über das Blatt aufgenommen und wirkt deshalb gegen bereits aufgelaufene Ungräser. Der Wirkstoff dringt rasch in die Blätter ein und wird mit dem Saftstrom in die Meristeme (Stängel und Wurzel) transportiert, wo er die weitere Entwicklung der Ungräser stoppt. Die Wirkung tritt innerhalb von 10 - 14 Tagen nach der Spritzung ein und wird durch Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt. Die Gräser verfärben sich, die Haupttriebe sterben danach allmählich ab (Herzblätter lassen sich leicht herausziehen). Panarex wirkt unabhängig von der Bodenart. In mehrjährigen Gräsern wird der Wirkstoff auf­grund seiner systemischen Eigenschaften in die unterirdischen Organe verlagert, wo er den Wie­der­austrieb verhindert. Wüchsiges Wetter beschleunigt auch hier das Absterben der Pflan­zen. Panarex ist eine Fertigformulierung, die bereits Netzmittel enthält, sodass eine Zugabe von weiteren Netzmitteln nicht erforderlich ist. Panarex wirkt gegen die wichtigsten ein- und mehrjährigen Ungräser; außer einjähriger Rispe. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras, Gemeine Quecke) in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Ackerbohne und Futtererbse; • Gemeine Quecke in Winterraps, Zucker- und Futterrübe, Kartoffel, Ackerbohne und Futter­ erbse.“

„Von der Zulassungsbehörde nach Art. 51 EG 1107/2009 genehmigte Anwendungsgebiete: • Einjährige einkeimblättrige Unkräuter in Zierpflanzen; • Gemeine Quecke in Zierpflanzen.“ 308

Panarex TM

Ackerbau

Panarex wird im Nachauflaufverfahren gegen Ungräser einschließlich Ausfallgetreide in • Winterraps (Herbst- oder Frühjahrsanwendung), • Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen (Frühjahrsanwendung) eingesetzt. Die Anwendung erfolgt, wenn die Masse der Ungräser aufgelaufen ist. Herbstanwendung nur im Winterraps Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras und Gemeine Quecke) in Winterraps. Die Applikation im Spritzverfahren mit 1,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha erfolgt im Herbst nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur. Gegen Gemeine Quecke in Winterraps. Die Applikation im Spritzverfahren mit 2,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha erfolgt im Herbst nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und Kultur. Frühjahrsanwendung • Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Ein­jähri­ges Rispengras und Gemeine Quecke) in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen. Die Applikation im Spritzverfahren mit 1,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha erfolgt im Frühjahr nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und je Kultur. • Gegen Gemeine Quecke in Winterraps, Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen. Die Applikation im Spritzverfahren mit 2,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha erfolgt im Frühjahr nach dem Auflaufen mit maximal 1 Anwendung pro Jahr und je Kultur. (WH951) Panarex enthält den Wirkstoff Quizalofop-P-tefuryl. Dieser Wirkstoff gehört zu den Aryloxyphenoxypropionsäuren, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe A der HRAC (Herbicide Resistance Action Committee) Klassifizierung eingestuft ist. Weitere In­ for­ma­tionen siehe Internet http://www.plantprotection.org. Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist lokal eine schnelle Selektion von resistenten Biotypen möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien wie z. B.: • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen • Fruchtfolgegestaltung • Bodenbearbeitung • Saat- / Pflanztermin sind zu berücksichtigen. In Regionen mit nachgewiesener Resistenz von Ackerfuchsschwanz gegen Aryloxyphen­ oxy­propion­säuren (FOPs) sollte Panarex nicht gegen dieses Ungras eingesetzt werden.

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Mit 1,25 l/ha sind sehr gut bis gut bekämpfbar: Ausfallgetreide (alle Getreidearten), Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Trespen, Flughafer und Hirsearten. Mit 2,25 l/ha wird zusätzlich die Quecke sehr gut bis gut erfasst. Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst. Nicht ausreichend erfasst wird die Einjährige Rispe. Panarex wird von den behandelten Kulturpflanzen gut bis sehr gut vertragen. Sorten­ einschränkungen sind uns bisher nicht bekannt geworden. Bei Kartoffeln und Ackerbohnen können unter extremen Anwendungsbedingungen 309

Panarex TM

vereinzelt weiße Aufhellungen an Blättern bzw. leichte Blattnekrosen auftreten, die sich in der Regel wieder schnell auswachsen.

Zierpflanzenbau

Die Anwendung von Panarex erfolgt • Gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 29) in Zierpflanzen mit 1,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha eingesetzt mit maximal 1 Anwendung in der Kultur und je Jahr. • Gegen Gemeine Quecke nach dem nach dem Auflaufen (BBCH 12 bis 29) in Zierpflanzen mit 2,25 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha eingesetzt mit maximal 1 Anwendung in der Kultur und je Jahr. Panarex gilt im Allgemeinen als sehr verträglich, aufgrund der Vielzahl von Arten und Sor­ ten im Zierpflanzenanbau empfehlen wir grundsätzlich Vorversuche mit den im Betrieb an­ ge­bauten Kulturen unter spezifischen Kulturbedingungen.

Zusätzliche Hinweise

Panarex wirkt nur gegen ein- und mehrjährige Ungräser einschließlich Ausfallgetreide. Aufgrund seiner guten Kulturverträglichkeit kann der günstigste Anwendungstermin sich ausschließlich nach der Entwicklung der Ungräser richten. Die zu bekämpfenden Ungräser können ab 2 - 4-Blattstadium bekämpft werden. Gute Bekämpfungserfolge werden jedoch bis zum Ende der Bestockung erzielt, wenn die Benetzung der Ungräser gewährleistet ist. Der optimale Spritzzeitpunkt liegt dann vor, wenn sich die Masse der aufgelaufenen Ungräser im 3-Blattstadium befindet. Ungräser, besonders Ausfallgetreide, die erst im Stadium des Schossens behandelt werden, können nach anscheinender Abtötung wieder austreiben. Eine gute Wirkung gegen Quecke wird dann erzielt, wenn die Quecke genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet hat, d. h. ca. 15 - 20 cm hoch ist. Unter günstigen Anwendungsbedingungen (warme und wüchsige Witterung bzw. >10 °C Lufttemperatur) kann mit Panarex die Gemeine Quecke nachhaltig bekämpft werden.

Anwendungstechnik

Herstellung der Spritzbrühe Panarex kann bei Geräten mit automatischem Rührwerk sofort in das mit ca. 4/5 Wasser gefüllte Spritzgerät gegeben werden. Vor Spritzbeginn den Fassinhalt umwälzen. Bei dichten Unkrautbeständen ist darauf zu achten, dass alle Gräser gut benetzt werden. In diesen Fällen Panarex mit mindestens 400 l Wasser pro ha ausbringen.

Gerätereinigung

Nach der Anwendung von Panarex Spritzgeräte und Leitungen sorgfältig mit Wasser ausspülen und Spülflüssigkeit auf vorher behandelten Flächen ausbringen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt.

Mischbarkeit

Tankmischungen mit anderen Rapsherbiziden im Nachauflauf oder den üblichen Raps­ fungi­ziden sind möglich. Panarex in Kartoffeln nicht mit metribuzinhaltigen Herbiziden mischen. Panarex kann in Rüben mit Nachauflaufherbiziden gegen zweikeimblättrige Unkräuter gemischt werden, jedoch empfehlen wir, nicht mehr als ein Herbizid zuzumischen Die Anwendungshinweise der Hersteller sind zu beachten.

Nachbau

Nach Anwendung von Panarex sind keinerlei Nachbaubeschränkungen zu beachten. Bei eventuellem Umbruch kurz nach der Anwendung und Nachbau von Getreide bitte Beratung anfordern. 310

Panarex TM

Wartezeiten

Winterraps, Futter- und Zuckerrüben, Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen: 60 Tage Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendungen mit einer Aufwandmenge von 1,25 l Panarex /ha gilt: NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­zen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Stra­ßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­ lust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen mit einer Aufwandmenge von 2,25 l Panarex /ha gilt: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­ desanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar­ landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 311

Panarex TM

SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Ge­trän­ ken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wie­ der­verwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Augen unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter fließen­dem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Be­hand­lung Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

Ackerbau: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Zierpflanzenbau: NW642-1 – Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küsten­gewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vor­ge­gebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kön­nen mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. (B4) NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN1303 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. NN265 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 312

Panarex TM

NN370 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­ fliege) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zus­ am­men mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammenlagern mit: Basen; Säuren; Oxi­da­tionsmitteln.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den auto­ri­sier­ten Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzuge­ben. In­ for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händ­ler, aus der regionalen Pres­se oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­müll ge­ ben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohn­ortes an­liefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 - Verursacht Hautreizungen. H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H341 - Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H360Df - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 - Schutzhandschuhe tragen. P301 + P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308 + P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hin­­zu­ziehen. P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP 1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Nur für gewerbliche Anwender. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. TM = eingetragene Marke von Chemtura Corporation ® = eingetragene Marke des IVA ®1 = eingetragene Marke von der Spiess-Urania Chemicals GmbH

313

Patrol® MetaPads® Molluskizid

Wirkstoff: 39,2 g Metaldehyd /kg (3,92 Gew.-%) Granulatköder (GB) Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 20 kg Sack

033431-00 033431-69/00 SPU

Formköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken. Anwendung Wirkungsweise

Patrol MetaPads sind besonders regen- und schimmelfeste Formköder gegen Nackt­ schnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Kohlgemüse und SalatAr­ten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen. Patrol MetaPads am besten nachmittags ausstreuen. Solange sie ausliegen, werden Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst. Patrol MetaPads haben aufgrund der hochwertigen Formulierung als Fertigköder eine sehr gute Lockwirkung und sind infolge der Form der Patrol MetaPads für Schnecken leicht aufnehmbar. Die Formköder quellen bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen und sind dadurch haltbar in Regen und Wind. Patrol MetaPads sind frei von Schimmelbildung. Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit auf­ gehoben.

Anwendungsgebiete „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Nacktschnecken an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Salat-Arten, Kohl­gemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen.”

Aufwandmengen Getreide

Ab der Saat bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warn­ dienst­aufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.

Raps

Ab der Saat bis zur Rosettenbildung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. VV215 - Behandelten Grünraps nicht verfüttern. 314

Patrol® MetaPads®

Kohlgemüse und Salat-Arten

Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, Rotkohl, Weißkohl, Wirsing) und Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat, Zucker­ hutsalat) im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit 80g/100m2 (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 70 Formköder/m2. VV207 - Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.

Erdbeeren

Im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit 80g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 70 Formköder/m².

Zierpflanzen

Im Freiland und im Gewächshaus nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf im Köder­ ver­fahren, bei Bedarf mit 80 g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Auf­ wand­menge entspricht ca. 70 Formköder/m². Patrol MetaPads sind gut pflanzenverträglich. Aus­nahme: bei Tabakgewächsen nicht auf die Blätter streuen.

Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Anwendung bewährt:

Bei Anfangsbefall bzw. schwacher Befallslage in Zierpflanzen, Gemüse, Erdbeeren sind 40 g/100 m² (4 kg/ha) Patrol MetaPads ausreichend; bei stärkerem Befall 80 g/100 m² (8 kg/ ha) gemäß der Zulassung einsetzen.

Wartezeiten

Acker-, Gemüse- und Obstbau: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

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Patrol® MetaPads®

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Zur weiteren Beachtung

NT644 - Das Mittel ist giftig für Haustiere. NT658 - Haustiere fernhalten. NT665 - Nicht in Häufchen auslegen. NT676 - Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.

Gewässerschutz

NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Für die Anwendung im Freiland gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der ge­ mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN1303 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN166 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. 316

Patrol® MetaPads®

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: kein Symbol Einstufung der Zubereitung: S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen. S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. RA116 - Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen Sicherheits­datenblatt her­vor­rufen. RA117 - Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­ brauchsanleitung einzuhalten. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: entfallen Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

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Proline® Fungizid

Wirkstoff: 250 g Prothioconazol /l (25 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: nur im Vegas Proline oder Proline DON-Q Pack erhältlich

025287-00

Fungizid gegen pilzliche Krankheitserreger in Getreide Anwendung Wirkungsweise

Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert deren weitere Ausbreitung.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Weizen, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen, • Fusarium-Arten (Ährenbefall) an Weizen, • Braunrost (Puccinia recondita) an Weizen, • Gelbrost (Puccinia striiformis) an Weizen, • Septoria tritici an Weizen, • Septoria nodorum an Weizen, • DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) an Weizen, • Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Gerste, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste, • Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste, • Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) an Gerste, • Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) an Gerste, • Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Roggen, • Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) an Roggen, • Braunrost (Puccinia recondita) an Roggen, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Roggen, • Septoria-Arten (Septoria spp.) an Triticale.” 318

Proline®

Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen

Weizen Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCH 32 (2-Knoten-Stadium) bei Befall spritzen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Braunrost (Puccinia recondita), Gelbrost (Puccinia striiformis), Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum), und Drechslera-Blattfleckenkrankheit/DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) ab Frühjahr ab BBCH-Stadium 25 bis BBCH-Stadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Bei Neubefall wiederholen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 Gegen Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung zu Beginn der Blüte (BBCH 61) bis Ende der Blüte (BBCH 69) bei Befallsgefahr spritzen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr. WA721 - Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 Gerste Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCHStadium 32 bei Befall spritzen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und maximal 2 für die Kultur bzw. je Jahr.. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Zwergrost (Puccinia hordei), Blatt­flecken­ krankheit (Rhynchosporium secalis), Netzflecken (Pyrenophora teres) ab Frühjahr zum Stadium BBCH 25 bis BBCH 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome maximal zweimal im Abstand von 14 - 21 Tagen spritzen. Bei Neubefall wiederholen.

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Proline®

Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha. Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 Roggen Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCHStadium 32 bei Befall spritzen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200- 400 l Wasser/ha Maximal 1 Anwendung. Insgesamt maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Braunrost (Puccinia recondita) und Blatt­ flecken­krankheit (Rhynchosporium secalis) ab Frühjahr zum BBCH-Stadium 25 bis BBCHStadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Bei Neubefall wiederholen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 - 21 Tagen. Insgesamt maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701 * = alter lat. Name Erysiphe graminis. Triticale Gegen Septoria-Arten (Septoria tritici, Septoria nodorum) ab Frühjahr zum BBCH Stadium 25 bis BBCH-Stadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome maximal zweimal im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen. Bei Neubefall wiederholen. Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701

Hinweis

Nur abgetrocknete Bestände behandeln. Nicht in der größten Mittagshitze spritzen. Innerhalb von zwei Stunden nach der Anwendung sollte kein Niederschlag fallen. Die Hinweise der guten fachlichen Praxis sind zu beachten.

Kulturverträglichkeit

Nach unseren Erfahrungen ist Proline in den empfohlenen Aufwandmengen in allen Weizen-, Gerste-, Roggen- und Triticalesorten gut verträglich.

320

Proline®

Anwendungstechnik

Herstellung der Spritzbrühe Wasseraufwandmenge: 200 - 400 Liter/ha. Brühebehälter mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten.

Mischbarkeit

Proline kann mit vielen Insektiziden (z. B. Biscaya®, Decis® forte), Fungiziden (z. B. Vegas®1, DON-Q ®1, Folicur®, Fandango®) und Flüssigdüngern (Bittersalz, AHL-Markenware) in Tank­ mischung ausgebracht werden. Wasseraufwandmenge: mindestens 200 - 400 l/ha für Mischbrühen. Mischbrühen grund­ sätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht.

Wartezeit

Weizen, Gerste, Roggen, Triticale: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­ setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

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Proline®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% * NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich pe­ ri­ odisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

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Proline®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heitsschäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille Tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101 - Standardschutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gum­ mi­stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezielbehandlung Symptomatisch behandeln. Kein Atropin!

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

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Proline®

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NB6644 - Die Anwendung in Mischung mit einem als nichtbienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt. NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN1842 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN261 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer)eingestuft NN270 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

Lagerung

Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln oder Oxidationsmitteln lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Tiernahrung fernhalten.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Proline®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09, GHS07, GHS08 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH208 - Enthält 2-[2-(1-chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-3H1,2,4-triazole-3-thion. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

®= registrierte Marke von Bayer ®1 = eingetragene Marke Nippon Soda Co. Ltd ®2 = eingetragene Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH ®3 = eingetragene Marke des IVA

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Proline DON-Q Pack Zul. Nummer Wirkstoffe Formulierung CLP

Anwendungs­­bestim­mungen Packungsgröße

PROLINE® 025287-00 250 g Prothioconazol /l (25,0 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) GHS09 GHS08 GHS07 NW468, NW605 (50% 5m; 75%*; 90%*), NW606 (5m), NW701 1x5l

DON-Q®1 006261-00 704 g Thiophanat-methyl /kg (70,0 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) GHS07 GHS08 GHS09 NW 468, NW 605 (50% 10m; 75% 5m; 90% 5m), NW 606 (20m), NW 701 1 x 8,25 kg

Produkt-Kombination zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheitserregern in Weizen und Triticale.

Wirkungsweise

Proline Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert deren weitere Ausbreitung. DON-Q DON-Q ist ein systemisches Fungizid zum Einsatz in Weizen, incl. Hartweizen, und Triticale, das die mit dem Befall von Ährenfusariosen häufig verbundene Bildung hoher Mykotoxingehalte (z.B. Deoxynivalenol (DON), Zearalenone (ZEA) oder Fumonisine) vermindert. Als Folge wird die Qualität des Erntegutes verbessert.

Anwendungsempfehlungen:

Das Proline DON-Q Pack kann in dem BBCH-Stadium 61-69 gegen Fusarium-Arten und gegen Abreifekrankheiten in Weizen eingesetzt werden. Die empfohlenen Aufwandmengen betragen 0,66 l/ ha Proline + 1,1 kg/ha DON-Q.

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Proline DON-Q Pack

Ansetzen der Spritzbrühe

DON-Q unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Proline erst nach vollständigem Auflösen von DON-Q in den Spritztank geben. Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne Unterbrechung ausbringen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Umlauf in Bewegung halten. Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird!

Gerätereinigung

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­ behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Zur weiteren Beachtung

Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Proline und DON-Q Einzelgebinden zu entnehmen.

®= eingetragene Marke von Bayer ®1= eingetragene Marke von Nippon Soda Co. Ltd ®2= eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Risolex® flüssig Fungizid

Wirkstoff: 250,9 g Tolclofos-methyl /l (25 Gew.-%) Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS) 043845-00 Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 5 l Kanister

Beizmittel gegen Rhizoctonia solani an Kartoffeln; Gieß­mit­tel gegen Rhizoctonia solani an Tabak im Gewächshaus; Spritz­ mittel gegen Rhizoctonia solani an Zierpflanzen im Gewächshaus. Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.

Anwendung Wirkungsweise

Risolex flüssig ist ein Beizmittel gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzel­töter­ krankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule).

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Rhizoctonia solani an Kartoffeln.”

„Nach §18a Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungen:

Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in zusätzlichen Anwendungsgebieten genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesen zusätzlichen Anwendungsgebieten nicht immer aus­ reichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung): • Rhizoctonia solani an Zierpflanzen, • Rhizoctonia solani (Stängelgrundfäule) an Tabak.”

328

Risolex® flüssig

Ackerbau

Gegen Rhizoctonia solani an Kartoffeln Aufwandmenge Vor dem Pflanzen oder beim Pflanzen 60 ml Risolex flüssig /100 kg Pflanzgut mit maximal 80 l Wasser /ha sprühen. Maximaler Mittelaufwand 1,5 l/ha (entsprechend max. 25 dt Pflanzgut /ha). Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung. Anwendungstechnik • Risolex flüssig wird auf die Kartoffeln gesprüht. Nur ein gleichmäßiger Sprühbelag auf der ge­samten Knollenoberfläche gewährleistet einen sicheren Schutz. • Eine Vorratsbeizung - auch von Pflanzgut, das zum Vorkeimen vorgesehen ist, ist möglich. Auch vorgekeimte Kartoffeln können behandelt werden. • Die Beizung erfolgt entweder bei der Aufbereitung des Pflanzgutes im Frühjahr mit den üblichen stationären Geräten im Lagerhaus oder beim Legen der Kartoffeln in der Lege­ maschine. Von der Anwendung anderer Applikationstechniken ist abzuraten. • Die genaue Geräteeinstellung und ständige Überwachung ist Voraussetzung für das ein­ wandfreie Arbeiten dieser Geräte. • Die Beizung mit Risolex flüssig darf nur mit gesäuberten Geräten erfolgen, in denen sich keine Rückstände anderer Beizmittel mehr befinden. • Auf eine gute Pflanzgutqualität muss geachtet werden. Das Pflanzgut muss in einwand­ freiem Zu­stand sein, d.h. trocken und frei von Pilzkrankheiten, Schädlingen, bakterieller Fäul­nis und Be­schädigungen. Ansonsten kann der Auflauf, unabhängig von der Beizung, ne­gativ beeinflusst sein.

Anwendung im Lagerhaus

Risolex flüssig wird unverdünnt mit der angegebenen Aufwandmenge von 60 ml/100kg Pflanzgut im ULV-Verfahren gesprüht. Mit dem “Mafex®1-Feinsprühgerät” der Firma Mantis ULV-Sprühgeräte GmbH, Vierlander Straße 11a, D-21502 Geesthacht, steht ein stationäres Sprühgeräte mit Rotationsdüsen zur Ver­fügung. Mittels Rollenbändern, die das Drehen der Knollen in einlagiger Schicht be­wirken, wer­den die Pflanzkartoffeln an das auf dem Rollenband montierte und genau eingestellte Sprüh­ gerät herangeführt. Dabei ist auf einen gleichmäßigen, einlagigen Kartoffelstrom zu achten.

Anwendung beim Pflanzen der Kartoffeln

Risolex flüssig kann auch beim Pflanzen auf die aus der Becherkette herabfallenden Knol­ len gesprüht werden. Hierzu werden 1,5 l Risolex flüssig in ca. 80 l Wasser /ha verdünnt und mit entsprechenden Geräten, die von den Firmen Lechler und Spraying Systems angeboten werden, ausgesprüht. Die herabfallenden Knollen wer­den hierbei jeweils von 2 Düsen angesprüht, so dass sie allseitig benetzt sind. Die Aufwandmenge von Risolex flüssig ist mit der unverdünnten Anwendung des Mit­ tels gleich. Bei einem Pflanzgutaufwand von 25 dt/ha sind also 1,5 l Risolex flüssig /ha an­ zuwenden.

329

Risolex® flüssig

Mischbarkeit

Dantop® (0,3 kg/ha) kann beim Pflanzen/Legen des Pflanzgutes in Tankmischung mit ­Risolex flüssig (1,5 l/ha in ca. 80 l Wasser/ha) ausgebracht werden. Ferner kann als Dünger­ zusatz auch Zinkuran®2 flüssig (0,5 - 2,0 l/ha) in Tankmischung mit ausgebracht werden. Beim Einsatz von phosphathaltigen Flüssigdüngern wird empfohlen, die Mischverträg­lich­ keit vor der Anwendung zu prüfen. Zur Befallsminderung der Schwarzbeinigkeit empfehlen wir eine Zugabe von Cuprozin progress (14ml/dt) beim Legen oder vorm Legen.

Nach § 18 Pflanzenschutzgesetz genehmigte Anwendungen Zierpflanzenbau

Gegen Rhizoctonia solani an Zierpflanzen im Gewächshaus, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Aufwandmenge: 2 l/ha in maximal 2.000 l Wasser/ha bei einer Pflanzengröße bis 50 cm spritzen, maximal 2 Anwendungen im Abstand von 8 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.

Tabakbau

Gegen Rhizoctonia solani (Stängelgrundfäule) an Tabak in Anzucht- und Saatbeeten im Gewächshaus an Jungpflanzen bis BBCH 14, bei Infektionsgefahr nach dem Auflaufen. Aufwandmenge: 2 ml/m² in 1 l Wasser/m² gießen, maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 bis 21 Tagen.

Hinweis zu den genehmigten Anwendungen

EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­ belages.

Wartezeiten

Kartoffeln, Tabak: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ ta­tionszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). VV212 - Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut. Zierpflanzen im Gewächshaus: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

330

Risolex® flüssig

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.”

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Kein Erbrechen einleiten. Hinweise für den Arzt Behandlung Symptomatisch behandeln. Kein Atropin!

Gewässerschutz

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Für die Anwendung gegen Rhizoctonia solani an Kartoffeln gilt folgende Kenn­zeich­nungs­ auflage: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der ge­mäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern ein­zu­ halten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro ge­ahndet werden.

331

Risolex® flüssig

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, frostfreien und gut gelüfteten Ort aufbewahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzu­ ge­ ben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­müll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes an­ liefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kun­gen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA035 - Enthält Tolclofos-methyl (CAS-Nr. 57018-04-9). Kann allergische Reaktionen her­vor­ rufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

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Risolex® flüssig

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501 - Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / na­tio­nalen / internationalen Vorschriften. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Sumitomo Chemical Co., Ltd. ®1 = reg. Warenzeichen Mantis ®2 = Spiess-Urania Chemicals GmbH ®3 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Risolex® flüssig Cuprozin® progress Pack

Zul. Nummer Wirkstoffe Formulierung CLP Anwendungs­bestimmungen

Packungsgröße

RISOLEX® FLÜSSIG 043845-00 250,9 g Tolclofos-methyl/l (25 Gew.-%) Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS) GHS09 NW467

4x5l

CUPROZIN®1 PROGRESS 006895-00 383,8 g Kupfer /l in Form von Kupferhydroxid (28,8 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) GHS09 NW468 NW605-1 (50% 5m, 75%*, 90%*) NW606 (5m) NT620 1x5l

Risolex flüssig Cuprozin progress Pack ist eine Produkt-Zusam­ men­ stellung speziell für die Pflanzgutbehandlung im Kartoffelbau gegen Wurzeltöterkrankheit und Schwarzbeinigkeit an Kartoffeln Wirkungsweise

Risolex flüssig Risolex flüssig ist ein flüssiges Beizmittel gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzel­ töterkrankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule). Cuprozin progress Cuprozin progress ist ein Kontaktmittel, das eine vorbeugende Wirkung gegen pilzliche und bakterielle Krankheitserreger besitzt. Die Wirkung beruht auf der Verhinderung von Pilz- sowie Bakterieninfektionen. Bei einem Kontakt mit dem Spritzbelag nimmt der Krankheitserreger in starkem Maße passiv Kupfer auf wodurch die Infektion unterbunden wird.

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Risolex® flüssig Cuprozin® progress Pack

Anwendungsempfehlung Das Risolex flüssig Cuprozin progress Pack kann gegen Wurzeltöterkrankheit und Schwarzbeinigkeit an Kartoffeln eingesetzt werden. Risolex flüssig Vor dem Pflanzen oder beim Pflanzen 60 ml Risolex flüssig /100 kg Pflanzgut mit maximal 80 l Wasser /ha sprühen. Maximaler Mittelaufwand 1,5 l/ha (entsprechend maximal 25 dt Pflanzgut pro ha). Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung. Cuprozin progress Gegen Schwarzbeinigkeit (Erwinia carotovora) an Kartoffel (bis BBCH 03) • 14 ml/dt in maximal 100 l Wasser/ha als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung beim Legen. • 14 ml/dt in maximal 26-36 ml Wasser/dt als Pflanzgutbehandlung nur zur Befallsminderung vor dem Legen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Maximaler Mittelaufwand: 476 ml/ha.

Gerätereinigung Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­ brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Zur weiteren Beachtung Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Risolex flüssig und Cuprozin progress Einzelgebinden zu entnehmen. ® = eingetragene Marke von Sumitomo Chemical Co., Ltd. ®1 = eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Risolex® D - Pack Fungizid / Insektizid

Zul. Nummer Wirkstoffe Formulierung CLP Anwendungs­bestimmungen Packungsgröße

Risolex® flüssig 043845-00 250,9 g Tolclofosmethyl/l (25 Gew.-%) Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS) GHS09 NW467 3x 5 l Kanister

Dantop® 025583-00 500 g Clothianidin/kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) GHS07 GHS09 NW468, NG321 2x 1,5 kg Kanister

Risolex D - Pack ist eine Produktkombination für Pflanzkartoffeln zur Be­kämpfung von Auflaufschäden durch Rhizoctonia solani und von Virusvektoren. Wirkungsweise

Risolex flüssig Risolex flüssig ist ein Beizmittel gegen knollenbürtige Infektionen mit Rhizoctonia solani, dem Haupterreger der Auflaufkrankheiten an Kartoffeln (Pockenkrankheit, Wurzeltöterkrankheit, Weißhosigkeit oder Stängelfäule).

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Risolex® D - Pack

Dantop Dantop ist ein Insektizid, das eine gute und nachhaltige Wirkung gegen saugende Insekten besitzt. Die Wirkstoffaufnahme in die Pflanze erfolgt nach der Pflanzgutbehandlung über die Wurzel. Durch die gute Verteilung in der Pflanze (systemisch) schützt Dantop nicht nur behandelte Pflanzenteile, sondern auch neu ausgetriebene Blätter und unbehandelte Bereiche der Pflanze.

Anwendungsempfehlung beim Pflanzen der Kartoffel Die Tankmischung Risolex flüssig + Dantop wird beim Legen mit 1,5 l/ha Risolex flüssig und 0,3 kg/ha Dantop in ca. 80 l Wasser auf die Knollen gespritzt.

Ansetzen der Spritzbrühe Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und 0,3 kg Dantop /ha bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. 1,5 l Risolex flüssig / ha erst nach vollständigem Auflösen von Dantop in den Brühebehälter geben. Die Zumischung weiterer Stoffe empfehlen wir nicht. Brühebehälter bei weiterhin eingeschaltetem Rührwerk vollständig mit der restlichen Was­ sermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Sicherheits­datenblatt

337

Roundup® PowerFlex Herbizid

Wirkstoff: 480 g Glyphosat /l als Kalium Salz (588 g/l) Wasserlösliches Konzentrat (SL) Gefahrensymbol: entfällt Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister 15 l Kanister 640 l Container

006149-00

Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern im Freiland auf dem Acker- und Grünland, im Gemüsebau, sowie in Senf- und Brassica-Arten, Futtererbsen und Ackerbohnen, im Forst und Zierpflanzenbau, Wein- und Obstbau sowie auf Nichtkulturland (Wegen und Plätzen) Anwendung Wirkungsweise

Roundup PowerFlex ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft. Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. einer Woche die erste sichtbare Wirkung von Roundup PowerFlex ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss. WMG - Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Kultur / Objekt Schadorganismus / Zweck Ackerbaukulturen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen (ausgenommen Raps) Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Gemüsekulturen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Lagergetreide (Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen), ausgenommen zur Saatguterzeugung Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation 338



Roundup® PowerFlex

Getreide (Weizen, Gerste, Hafer, Triticale, Roggen), ausgenommen zur Saatguterzeugung) Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Brassica.Arten (Ackerbaukulturen), Senf-Arten Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Futtererbse, Ackerbohne Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation Kernobst Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Obstgehölze Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Weinrebe Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgen. Ackerwinde) Gemüsekulturen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wiesen, Weiden Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Stilllegungsflächen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze ohne Holzgewächse Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Wege und Plätze mit Holzgewächsen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Rasen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Baumschulgehölzpflanzen Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Laubholz, Nadelholz Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter Laubholz, Nadelholz Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse Nadelholz, ausgenommen Douglasie, Lärche Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

Anwendungszeitpunkt und -bedingungen

Roundup PowerFlex kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Der Einsatz kann sogar vor oder nach kurzen Nachtfrösten bis -4° C erfolgen. Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich! Regenbeständigkeit, Bodenbearbeitung und Nachbau Regenbeständigkeit Roundup PowerFlex ist ab ca. 1 Stunden nach der Anwendung regenfest. Abdrift Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden! Bodenbearbeitung Ab 6 Stunden bei einjährigen Unkräutern bis 4-Blattstadium möglich. Ab 2 Tage bei Quecke möglich bei voller Aufwandmenge (3,75 l/ha) und optimalen ­Bedingungen. Ab 4 Tage bei anderen ausdauernden Unkräutern. Ab 10 Tage bei ungünstigen Bedingungen (z. B. kühle Witterung) möglich. 339

Roundup® PowerFlex

Nachbau

Die Folgekulturen nehmen den auf den Boden gelangten Wirkstoff nicht auf, weil er sofort an Bodenteilchen gebunden wird. Bodenlebewesen sorgen danach für einen vollständigen Abbau in natürliche Stoffe. Durch die rasche Inaktivierung des Wirkstoffes von Roundup PowerFlex können alle Kulturen ohne Einschränkung in kürzester Zeit nach dem Einsatz von Roundup PowerFlex nachgebaut werden.

Allgemeine Hinweise

Beimischungen von Herbiziden zur Spritzbrühe können die Wirkung von Roundup PowerFlex u.U. einschränken. Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Roundup PowerFlex und die daraus hergestellte Spritz­ brühe nicht in galvanisierten oder unbeschichteten Weichmetallbehältern lagern.

Wirkungsspektrum Unkrautarten Acker-Frauenmantel Ackerfuchsschwanz Acker-Gänsedistel Acker-Gauchheil Ackerhellerkraut Acker-Hundskamille Acker-Kratzdistel (3) Ackerminze Acker-Schmalwand Ackersenf Acker-Steinsame Ackerstiefmütterchen (7) Ackerstiefmütterchen (8) Ackervergissmeinnicht (7) Ackervergissmeinnicht (8) Ackerwinde Adlerfarn Aleppo- (Mohren-) Hirse (3) Amarant (Rauhaariger) Ampferarten Ausfallerbsen Ausfallgetreide Ausfalllupinen Ausfallraps (11) Ausfallraps (12)

340

Mit 2,25 l/ha gut bekämpfbar:

Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht ha gut bekämpfbar immer ausreichend bekämpfbare Arten

x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

Roundup® PowerFlex

Unkrautarten Bärenklau (8) Beifuß (Gemeiner) Berufskraut (Kanadisches) Bingelkraut (Einjähriges) Binsenarten Birke Blaubeere Borsthirse Brennnessel (Große) Brombeere (Echte) Buche Efeu Ehrenpreisarten Eiche Erdrauch Esche Fingerhirse (Blut-) Fingerkraut (Gänse-) Flughafer Franzosenkraut Gänseblümchen Gänsefuß (Weißer) (7) Gänsefuß (Weißer) (8) Geisblatt (8) Ginster Goldrute (Kanadische) Gundermann Hahnenfußarten Hainbuche Haselstrauch Heckenkirsche Hederich Heidekraut Heidelbeere Himbeere Hirtentäschelkraut Hohlzahnarten (7) Holunder (Schwarzer) Honiggrasarten Huflattich

Mit 2,25 l/ha gut bekämpfbar:

Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht ha gut bekämpfbar immer ausreichend bekämpfbare Arten x x x

x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

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Roundup® PowerFlex

Unkrautarten Hühnerhirse (1) Hühnerhirse (2) Hundspetersilie Hundszahngras (3) Jakobs-Kreuzkraut Japanknöterich Kamille (Echte) (7) Kamille (Echte) (8) Kartoffeldurchwuchs Klatschmohn Klee (Rot-) Klette (Große) Klettenlabkraut (7) Klettenlabkraut (8) Knaulgrasarten Knöterich (Floh-) (7) Knöterich (Floh-) (8) Knöterich (Landwasser-) (9) Knöterich (Vogel-) (7) Knöterich (Vogel-) (8) Kohl-Gänsedistel Kornblume (7) Kornblume (8) Kreuzkraut (Gemeines) Löwenzahn (Gemeiner) Luzerne Malve (Wilde) Mäusegerste Melde (Gemeine) Möhre (Wilde) Nachtschatten (Schwarzer) (7) Nachtschatten (Schwarzer) (9) Pappel (Zitter-) Pfeifengras Pfeilkresse Phacelia Platterbse (Knollen-) Portulak (Gelber) Quecke (Gemeine) (4) Quecke (Gemeine) (5) (6)

342

Mit 2,25 l/ha gut bekämpfbar:

Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht ha gut bekämpfbar immer ausreichend bekämpfbare Arten

x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

Roundup® PowerFlex

Unkrautarten



Rainfarn (Gemeiner) Rainkohl (Gemeiner) Rasenschmiele Rispengras (Einjähriges) Rispengras (Gemeines) Robinie Rosskastanie Rotschwingel Ruchgras (Gemeines) Saatwucherblume Sandrohr Schafgarbe (Gemeine) Schilfrohr (3) Schwarzdorn Seggearten Springkraut (Echtes) Stechapfel (Gemeiner) (7) Stechapfel (Gemeiner) (8) Taubnesselarten (7) Taubnesselarten (8) Tollkirsche Traubenkirsche Trespearten Vogelmiere Wegericharten Weide Weidelgrasarten (1) Weidenröschen (Schmalblättriges) Weißdorn Wickenarten Wiesenkerbel Wiesenkopf (Großer) Windearten (10) Windenknöterich Windhalm Wolfsmilch (Sonnen-) Zweizahn (Behaarter) Zwiewuchs (Gerste) Zwiewuchs (Weizen)

Mit 2,25 l/ha gut bekämpfbar:

Zusätzlich mit 3,75 l/ Mit 3,75 l/ha nicht ha gut bekämpfbar immer ausreichend bekämpfbare Arten x

x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x

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Roundup® PowerFlex

Nicht bekämpfbare Arten:

Acker- und Sumpfschachtelhalm, Beinwell, Brennnessel (Kleine), Giersch (Gewöhnlicher), Klee (Weiß-), Mauerpfeffer (Weißer), Salbeigamander (1) bis Ende der Bestockung (2) ab Schossen (3) nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in der Vorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung) (4) geringer Besatz (0 – 15 Schosse/m²) (5) mittlerer Besatz (16 – 30 Schosse/m²) (6) starker Besatz (über 30 Schosse/m²) (7) bis 6 – 8 Blätter (8) größere Pflanzen (9) große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar (10) im Ackerbau nur Vorernteanwendungen (11) bis 10 cm (12) größer als 10 cm

Informationen zur sachgerechten Anwendung Maximale Auf­ wand­men­ge War­te­ (Mittel in Wasser) zeit und An­wen­ dungs­technik

An­wen­dungs­ bezogene Anwen­ dungs­bestim­mun­ gen und Kenn­zeich­ nungs­auflagen

1 x nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x nach der Ernte oder nach dem Wieder­ ergrünen

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1

Ackerbau Ackerbaukulturen (ausgen. Winterraps), bis BBCH 03

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1

Ackerbau Ackerbau­kulturen

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x bis 2 Tage vor 3,75 l/ha der Saat in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1

Gemüsebau Gemüse­kulturen

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x bis 2 Tage vor 3,75 l/ha der Saat oder bis in 100 - 400 l/ha 2 Tage vor dem spritzen Pflanzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1

Ackerbau Getreide (Lagergetreide): Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen (ausgenom­ men Saat- und Braugetreide), ab BBCH 89

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter, Sikkation

1 x zur Spätbe­ hand­lung

7 Tage

NG351, NT103, NW642-1, VV835

Einsatzgebiet Kulturen/Objekte Stadium der Kultur

Schad­organismus/ Zweckbestim­mung

Ackerbau Ackerbaukulturen

ein- und zwei­ keim­blättrige Unkräuter

Gemüsebau Gemüsekulturen

344

Maximale An­wen­dungs­ häufig­keit und -zeit­punkt

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

Roundup® PowerFlex

Einsatzgebiet Kulturen/Objekte Stadium der Kultur

Schad­organismus/ Zweckbestim­mung

Maximale An­wen­dungs­ häufig­keit und -zeit­punkt

Maximale Auf­ wand­men­ge War­te­ (Mittel in Wasser) zeit und An­wen­ dungs­technik

An­wen­dungs­ bezogene Anwen­ dungs­bestim­mun­ gen und Kenn­zeich­ nungs­auflagen

Ackerbau ein- und Getreide (Weizen, zweikeim­blättrige Gerste, Hafer, Unkräuter Roggen, Triticale) (aus­genommen zur Saat­gut­erzeugung und zu Brauzwecken), ab BBCH 89

1 x zur Spät­ behandlung

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

7 Tage

NG351, NT103, NW642-1, VV835

Ackerbau Senf-Arten, Brassica-Arten (Acker­bau­kulturen) (ausgen. zur Saat­gut­ erzeugung), ab BBCH 85

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x zur Spät­ behandlung

3 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

7 Tage

NG351, NT102, NW642-1

Ackerbau Futtererbse, Ackerbohne, ab BBCH 85

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x zur Spät­ behandlung

3 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

7 Tage

NG351, NT102, NW642-1

Obstbau Obstgehölze (ab Pflanzjahr) (ausgen. himbeer­artiges Beerenobst)

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x während der Veg.periode, Frühjahr bis Sommer

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

42 Tage

NG351, NG402, NT103, NW642-1

Weinbau Weinrebe (Nutzung als Kelter- oder Tafeltraube), ab 4. Standjahr der Weinrebe

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter (ausgen. Ackerwinde)

2 x (im Abstand von max. 3 Monaten), während der Veg.periode

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen, max. 7,5 l/ha

30 Tage

NG351

Grünland Wiesen, Weiden

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x vor der Saat

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1, VV549

Ackerbau Still­legungs­flächen

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x vor der Saat von Folge­kulturen, während der Veg.periode, Kultur­ vorbereitung

3,75 l/ha in 100 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1, VV549

Nicht­kulturland Wege und Plätze mit Holz­gewächsen

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x während der Veg.periode

33%, max. 7,5 l/ (N) ha streichen mit Dochtstreichgerät / Einzel­pflanzen­ behandlung

NG351, NS660-1, NW642-1

Nichtkulturland Wege und Plätze ohne Holz­gewächse

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x während der Veg.periode

33%, max. 7,5 l/ (N) ha streichen mit Dochtstreichgerät / Einzel­pflanzen­ behandlung

NG351, NS660-1, NW642-1

345

Roundup® PowerFlex

Einsatzgebiet Kulturen/Objekte Stadium der Kultur

Schad­organismus/ Zweckbestim­mung

Maximale An­wen­dungs­ häufig­keit und -zeit­punkt

Maximale Auf­ wand­men­ge War­te­ (Mittel in Wasser) zeit und An­wen­ dungs­technik

An­wen­dungs­ bezogene Anwen­ dungs­bestim­mun­ gen und Kenn­zeich­ nungs­auflagen

Zier­pflanzenbau Rasen

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x vor der Saat, während der Veg.periode

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1, VV551, WP740

Zier­pflanzenbau Baumschul­ gehölzpflanzen (ab Pflanzjahr)

ein- und zwei­ keim­blättrige Unkräuter

1 x während der Veg.periode

33%, max. 7,5 l/ (N) ha streichen mit Docht­streichgerät / Einzel­pflanzen­ behandlung

NG351, NW642-1

Forst Laubholz, Nadelholz (auf Jungwuchs­ flächen)

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x während der Veg.periode

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ ha spritzen mit Abschirmung

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1, VA215

Forst Laubholz, Nadelholz (auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs)

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter, Holz­ gewächse

1 x während der Veg.periode

3,75 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NG402, NT103, NW642-1, VA215, VA216

Forst Nadelholz (ausgen. Douglasie und Lärche)

ein- und zweikeim­blättrige Unkräuter

1 x Septem­ber bis Novem­ ber, nach Abschluss des Kultur­pflanzen­ wachstums

2,25 l/ha in 100 - 400 l/ha spritzen

(F)

NG351, NT103, NW642-1, VA215, VA216, WP742

Unkrautbekämpfung in Ackerbau- und Gemüsekulturen nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung. • Quecke soll 3 – 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Stoppeldüngung bzw. Kalkung erst ab 2 Tage nach der Behandlung. • Pflanzenreste (z.B. Stroh) und Erntereste der Gemüsekulturen kurzhäckseln und gleich­ mäßig auf der Fläche verteilen (kann bei geringem Vorkommen von pflanzenresten ent­ fallen). • Nachbau aller Kulturen ohne Wartezeit möglich. • Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinanderfolgenden Jahren angeraten. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ta­ tions­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

346

Roundup® PowerFlex

Unkrautbekämpfung bis BBCH03 von Ackerbaukulturen, aus­genommen Raps • Zur Bekämpfung aufgelaufener Unkräuter vor der Saat/Pflanzung oder vor dem Auflaufen der Kultur (BBCH03). • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. Spezielle Anwendungshinweise: • Vor dem Auflaufen der Kultur (BBCH03, gequollener Samen, Keimwurzel nicht ausgetreten). • Sollte eine Kontrolle des Kulturpflanzenbestandes nicht möglich sein oder die Entwicklung der Kultur zu schnell erfolgen, wird keine Anwendung vor der Saat empfohlen. • Zur Vermeidung von Schäden an der Kulturpflanze ist auf geeignete Aussaattechnik, eine ausreichende und gleichmäßige Tiefenablage bei der Saat sowie auf eine genügende Bodenbedeckung zu achten. • Vor der Anwendung ist der Bestand hinreichend auf das Entwicklungsstadium der Kultur­ pflanze zu prüfen. • Eine Anwendung darf nicht mehr erfolgen, wenn die Keimwurzel die Samenschale durchstoßen hat. Bei zu später Anwendung kann es zu Schäden an der Kultur kommen. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ta­ tions­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Unkrautbekämpfung vor der Saat von Ackerkulturen sowie vor der Saat/Pflanzung von Gemüsekulturen • Zur Bekämpfung aufgelaufener Unkräuter 2 Tage vor der Saat/Pflanzung. • 3,75l/ha in 100 – 400l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. Spezielle Anwendungshinweise: • Zur Vermeidung von Schäden an der Kulturpflanze ist auf geeignete Aussaattechnik, eine ausreichende und gleichmäßige Tiefenablage bei der Saat sowie auf eine mischende Bodenbearbeitung zur Pflanzung zu achten. • NT103 Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20 m (voll­ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­ dungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“) • NG402 Bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständiger Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde fest­gesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). •W  artezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ta­ tionszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

347

Roundup® PowerFlex

Unkrautbekämpfung und Sik­kation in Getreidearten, ausgenommen Saat- und Brau­ getreide • Zur Spätbehandlung vor der Ernte. • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung. • Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich. • Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Vollreife des Getreides (BBCH 89, Kornfeuchte unter 25%), Richtwert: Wenn der Fingernagelabdruck auf dem Korn erhalten bleibt. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • WA700 - Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkraut­ durchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. • WA701 - Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Un­kraut­ durchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. • VV835 - Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. • Wartezeit: 7 Tage Unkrautbekämpfung bzw. Sikkation in Senf- und Brassica-Arten (Ackerbaukulturen), ausgenommen zur Saatguterzeugung (ab BBCH 85) • 14 Tage vor der Ernte zur Spätbehandlung. • 3 l/ha in 100 - 400l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. • Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung. • Der optimale Anwendungszeitpunkt ist erreicht, wenn 50% der Schoten ausgereift sind. • Kornfeuchte unter 30%. • NT102 Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m Breite: 0m bei 75% Antidrift, sonst 20m; (voll­ständiger Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­ dungs­­bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • Wartezeit: 7 Tag Unkrautbekämpfung bzw. Sikkation in Futtererbsen und Ackerbohnen (ab BBCH 85) •1  4 Tage vor der Ernte zur Spätbehandlung. •3  l/ha in 100 - 400l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. •N  iedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung. • Bei fortschreitender Fruchtausfärbung. 50% der Hülsen sind reif und dunkel. Samen sind art- bzw. sortentypisch gefärbt. •K  ornfeuchte unter 30%. • NT102 Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m Breite: 0m bei 75% Antidrift, sonst 20m; (vollständiger Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­ dungs­bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • Wartezeit: 7 Tag

348

Roundup® PowerFlex

Unkrautbekämpfung im Obstgehölzen (ausgenommen Himbeerartiges Beerenobst) ab Pflanzjahr) • Obstgehölze, d.h.: Kernobst, Steinobst, johannisbeerartiges Beerenobst sowie Schalenobst • Gegen ein- und mehrjährige Ungräser und Unkräuter (siehe Tabelle). Alle Doldenblütler (z.B. Wiesenkerbel), Ampfer und Brennessel werden am besten im Blühstadium bekämpft. • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasserspritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Anwendung ab 15 – 20 cm Unkrauthöhe. • Zweckmäßig und wirtschaftlich sind Streifenbehandlungen mit Roundup PowerFlex. • Um das Einwachsen von Unkräutern aus den unbehandelten Fahrgassen zu verzögern, sollte der behandelte Streifen nicht zu schmal gewählt werden. • Vorsichtsmaßnahmen: Auf keinen Fall dürfen grüne Teile der Obstbäume (Blätter, Triebe, Stämmchen, Blüten und Früchte) vom Spritzstrahl direkt oder indirekt durch Abdrift getroffen werden. • Roundup PowerFlex darf nicht in Junganlagen eingesetzt werden, die stark zurück­ geschnitten wurden. • Mit Roundup PowerFlex in Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe oder Wildlinge etc. unbedingt sofort abschneiden. • Junge Bäumchen können u.U. über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen. Dies ist besonders bei Neupflanzungen zu beachten. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • Wartezeit: 42 Tage Unkrautbekämpfung im Weinbau ab 4.Standjahr • Gegen ein- und mehrjährige Ungräser und Unkräuter. Alle Doldenblütler (z. B. Wiesenkerbel), Ampfer und Brennessel werden am besten im Blühstadium bekämpft. • 2 x 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 2 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr jedoch pro Vegetationsperiode maximal 7,5 l/ha. • Anwendung ab 15 cm – 20 cm Unkrauthöhe. • Zweckmäßig und wirtschaftlich sind Unterstockbehandlungen/Streifenbehandlungen mit Roundup PowerFlex. • Um das Einwachsen von Unkräutern aus den unbehandelten Fahrgassen zu verzögern, sollte der behandelte Streifen nicht zu schmal gewählt werden. • Bewährt hat sich je eine Spritzung im Frühjahr und Sommer im Abstand von maximal 3 Monaten. • Roundup PowerFlex kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen angewendet werden. Grüne Rebteile dürfen nicht getroffen werden. Mit Roundup PowerFlex in Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe, etc. unbedingt sofort abschneiden. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0 m bei 90 % Antidrift, sonst 20 m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wen­dungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). 349

Roundup® PowerFlex

• NG404 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2% bewachsener Randstreifen von 20m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • Wartezeit: Kelter-, Tafeltrauben (Freiland) 30 Tage Unkrautbekämpfung und Wiesen- und Weidenerneuerung • Zur Abtötung der Altnarbe sowie zur Unkrautbekämpfung. • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Neuansaat: Wichtig für das Gelingen der Neuansaat ist ein ebenes abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen. • Ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für das Gelingen der Neuansaat entscheidend. Bewährt haben sich Behandlungen und Ansaaten im Juli/August. • Bei einer Aufwuchshöhe von ca. 15 cm sollte die Quecke 3 – 4 Blätter pro Trieb und der Ampfer den Blütenstand ausgebildet haben. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • VV549 - Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden,der kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. • Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ tations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Einsatz zur Kulturvorbereitung und Unkrautbekämpfung auf Stilllegungsflächen • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Niedrige Wassermengen begünstigen die Wirkung. • Anwendung vor der Saat von Folgekulturen während der Vegetationsperiode. • Der früheste Einsatzzeitpunkt von Roundup PowerFlex auf Stilllegungsflächen wird von den gesetzlichen Richtlinien bestimmt. • Bei sehr hohem Aufwuchs ist ein Schröpfschnitt einzuplanen und so durchzuführen, dass zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend aufnahmefähige Blattmasse vorhanden ist. Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage ist unbedingt zu vermeiden. • Besonders für Kulturen, die ein feinkrümeliges Saatbett benötigen (z.B. Winterraps), ist eine mischende Bodenbearbeitung angeraten. • Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 auf­ einander folgenden Jahren angeraten. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). 350

Roundup® PowerFlex

• VV549 - Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden,der kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. • Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ tations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit und ohne Holzgewächsen (genehmi­ gungs­pflichtig) • Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter. • 33%ig streichen zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung. • Maximal 7,5 l/ha und Jahr. • NS660-1 - Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. • Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Kulturvorbereitung in Rasen • Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter. • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Spritzen mit nachfolgendem Umbruch. Bitte beachten Sie die jeweils örtlich gültigen Natur- bzw. Landschaftsschutzgesetze und deren Bestimmungen. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3m: 0m bei 90% Antidrift, sonst 20m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte An­wendungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • NG402 - bei Oberflächengewässern und Hangneigung >2%: bewachsener Randstreifen von 10m oder Auffangsystem (vollständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungs­ behörde fest­gesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • VV551 - Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. • WP740 - Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. • Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegeta­ tions­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Unkrautbekämpfung in Baumschulgehölzpflanzen • Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter • 33 %ig streichen zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung. • Maximal 7,5 l/ha und Jahr • Wartezeit: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

351

Roundup® PowerFlex

Kulturpflege auf Jungwuchsflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs, sowie Kulturvorbereitung auf Kahlflächen in Laub- und Nadelholzkulturen • Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter sowie Holzgewächse. • 3,75 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen mit Abschirmung. Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Das Unkraut sollte zum Anwendungszeitpunkt 15 – 20 cm hoch sein, die Kultur darf aber keinesfalls überwachsen sein. Eine nachhaltige Bekämpfung von Strauchholz im Frühjahr ist nur bei ausreichender Blattmasse zur Zeit der Behandlung gewährleistet. • Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und in vollem Wachstum sind. • Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0 m bei 90 % Antidrift, sonst 20 m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • VA215 - Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. • VA216 - Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. • Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ge­ tations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Unkrautbekämpfung in Nadelholzkulturen (ausgenommen: Douglasie, Lärche) • Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, • 2,25 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen . Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr. • Zur Flächenbehandlung auf Jungwuchsflächen ab September bis November nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums. • Das Unkraut sollte zum Anwendungszeitpunkt 15 cm – 20 cm hoch sein. • Wichtig für einen guten Bekämpfungserfolg im Spätherbst ist, dass die Unkräuter genügend grüne Blattmasse haben, um den Wirkstoff aufnehmen zu können. Bei der Gräserbekämpfung im Herbst ist darauf zu achten, dass diese noch grün und im vollem Wachstum sind. • NT103 - Abstand zu Nichtzielpflanzenflächen > 3 m: 0 m bei 90 % Antidrift, sonst 20 m (voll­ ständigen Text siehe Abschnitt: „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­ bestimmungen und Kennzeichnungsauflagen“). • VA215 - Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. • VA216 - Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. • WP742 - Anwendung nach völligem Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, d.h., wenn die Knospen verholzt und braun gefärbt sind, anderenfalls sind Schäden an der Kultur­ pflanze möglich. 352

Roundup® PowerFlex

• Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Ve­ getations­zeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Resistenzmanagement Jede Unkrautpopulation enthält Pflanzen, die toleranter oder resistent gegen bestimmte Herbizide sind. Bei der Nutzung dieser Produkte kann dies zu einer unzureichenden Unkrautkontrolle führen. Basierend auf der Einstufung des Herbicide Resistance Action Committee (HRAC) ist Glyphosat ein Herbizid der Wirkungsweise der Gruppe G. Eine Strategie für eine verzögerte Entwicklung und das Management von Herbizidresistenzen sollte auf die lokalen Bedürfnisse und integrierte Unkrautbekämpfung angepasst werden. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Verwendung von Herbiziden, die Integration von unterschiedlichen Wirkmechanismen und / oder anderen kulturtechnischen oder mechanischen Verfahren: • Befolgen Sie die Empfehlungen in der Gebrauchsanleitung, insbesondere um die richtige Behandlung zum entsprechenden Unkrautentwicklungsstadium bei geeigneten klimatischen Bedingungen und der richtigen Dosierung zu gewährleisten. • Optimierung der Nutzung der Werkzeugpalette, die Teil normaler Anbau- oder LandschaftsManagement-Programme sind, um Unkräuter zu kontrollieren. • Minimierung des Risikos der Verbreitung von Unkräutern. Stellen Sie sicher, dass Land­ maschinen sauber von Boden und Vegetation sind, wenn sie zwischen Feldern wechseln. • Befolgen Sie stets die Anwendungspraxis, um eine wirksame Unkrautbekämpfung zu erreichen. Spritzgeräte sollten regelmäßig überprüft werden (z.B. durch autorisierte Personen). • Dosieren und spritzen Sie genau – Kalibrieren Sie die Feldspritze und mischen Sie die richtige Anwendungsmenge für die zu behandelnde Fläche an. • Verwenden Sie die richtigen Düsen, um die maximale Benetzung bei minimaler Abtrift zu erreichen. • Wenden Sie nur bei geeigneten Witterungsbedingungen an. • Prüfen Sie die Unkrautbekämpfung nach der Anwendung, um potenzielle Probleme zu erfassen. Weitere Informationen sind erhältlich bei HRAC (http://www.hracglobal.com), Ihrem Händler, Ihrer Offizialberatung oder Ihrem Außendienstmitarbeiter.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT102 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­ nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der 353

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jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderun-gsklasse 75 % ein­getragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­des­anstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NG351 - Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen in­ ner­halb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Auf­wand­ menge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. NG402 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­ flächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ lich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG404 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeits­geräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das ab­geschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

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Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB 001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heitsschäden führen. SB 110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE 110/SS 110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie dicht abschließende Schutz­brille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS 2101/SS 610 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe aus­ ziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Dieses Produkt ist kein Cholinesterasehemmer. Behandlung mit Atropin und Oximen ist nicht angezeigt.

Gewässerschutz

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht ver­bindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­ handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 – Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 – Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN165 – Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 355

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NN170 – Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Trocken aufbewahren und so lagern, dass Produkt nicht unter -15° abkühlt. Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Haltbarkeit bei Raumtemperatur: mind. 2 Jahre.

Anwendungsbeschränkungen

Die Anwendung Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten: • auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. • auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 12 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ geben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Angaben zur Kennzeichnung nach GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: entfällt R52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kung haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA161 - Enthält Formaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlene Anwendung geeignet ist. Da der Transport, die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes für den Zeitraum der angegebenen Mindesthaltbarkeit, wenn die Hinweise zur Lagerung eingehalten werden; das Transport-, Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produktes in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, ins­ besondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinträchtigen. Hierzu gehören z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirk­stoff­ resistenter Organismen (wie z.B. Pflanzen), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. ® = Monsanto Technology LLC ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Roundup® REKORD Herbizid

Wirkstoff: 720 g Glyphosat /kg (72,0 Gew.-%) als Ammonium-Salz (792 g/kg) Wasserlösliches Granulat (WG) Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 10 kg Sack

007552-60

Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung im Freiland in Ackerbauund Gemüsekulturen, Grünland, auf Stilllegungsflächen, Obst- und Wein­bau, sowie auf Nichtkulturland ohne Holzgewächsen und im Zierpflanzenbau Anwendung Wirkungsweise

Roundup REKORD ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft. Je aktiver die Pflanzen wachsen, umso schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. 5 Tagen die erste sichtbare Wirkung von Roundup REKORD ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss! WMG - Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

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Roundup® REKORD

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Kultur / Objekt

Schadorganismus / Zweck

Ackerbaukulturen

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Aus­fall­kulturen

Ackerbaukulturen, Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Ackerbohne, Futtererbse, LupineArten, Gemüsekulturen, Kernobst, Steinobst, Johannisbeerartiges Beerenobst, Lein, Rasen, Zierpflanzen, Wiesen, Weiden, Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Stilllegungsflächen

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Brassica-Arten, Senf-Arten

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Ernteerleichterung, Sikkation

Nadelholz, Laubholz (ausgen. Douglasie, Lärche)

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse

Weinrebe

Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Winde)

Anwendungszeitpunkt und - bedingungen

Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!

Wirkungsspektrum (WH914)

Wirksamkeitstabelle (Auswahl): Mit 1,5 kg/ha gut bekämpfbar Ackerfuchsschwanz, Ackerstiefmütterchen (7), Ackervergissmeinnicht (7), Ausfallgetreide, Ausfallraps*, Bingelkraut, Ehrenpreisarten, Gemeine Melde, Gemeine Quecke (4), Hirsearten, Hohlzahnarten, Kamillearten (7), Klettenlabkraut (7), Knötericharten (7), Kornblume (7), Kreuzkraut, Mohn, Ölrettich*, Phacelia, einjährige und gemeine Rispe, Saatwucherblume, Taubnesselarten (7), Trespearten, Vogelmiere, Weißer Gänsefuß (7), Winterroggen Zusätzlich mit 2,0 kg/ha gut bekämpfbar Fingerkrautarten, Gemeine Quecke (5), Knaulgras, Löwenzahn (7), Straußgrasarten, Wiesen­ kerbel, Wickenarten (7), Zwiewuchs Gerste, Zwiewuchs Weizen

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Roundup® REKORD

Zusätzlich mit 2,5 kg/ha gut bekämpfbar Ackerstiefmütterchen (8), Ackervergissmeinnicht (8), Ampferarten, Bärenklau, Beifußarten, Brombeere, Distelarten, Gemeine Quecke (6), Gemeine Schafgarbe, Große Brennessel, Hahnenfußarten, Huflattich, Kamillearten (8), Klettenlabkraut (8), Knötericharten (8), Kornblume (8), Löwenzahn (8), Ölrettich (9), Rotklee, Schilfrohr, Taubnesselarten (8), Weißer Gänsefuß (8), Wickenarten (8) Zusätzlich mit 5,0 kg/ha gut bekämpfbar (Streichverfahren) Windearten Nicht bekämpfbar Ackerschachtelhalm, Gewöhlicher Giersch, Kleine Brennessel, Salbeigamander, Sumpf­ schachtel­halm, Weißer Mauerpfeffer, Weißklee * = Jugendstadium (4) = bis 15 Schosse/m2, (5) = bis 30 Schosse/m2 (6) = über 30 Schosse/m2 (7) = bis 6 - 8 Blätter (8) = größere Pflanzen (9) = große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar

Anwendungsempfehlungen

Hinweise zur guten fachlichen Praxis; Anwendung im Freiland Kultur/Objekt

Schad­ organis­mus/ Zweck

Anwen­dungsZeit­punkt/ Stadium der Kultur

Max. Auf­ wand in dieser An­wendung / pro Jahr Wasser­auf­ wand (l/ha)

Warte­ zeit (Tage)

Anwen­ dungsbestim­ mun­gen/ Kenn­ zeich­ nungs­auf­ lagen

An­merkun­gen

Acker­bau­kul­ turen

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter, Ausfall­ kulturen

nach der Ernte oder nach dem Wieder­ ergrünen

1 x 2,5 kg/ ha in 100 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

F

NT103 NG402 NG351 NW642-1

Die Quecke soll 3 - 4 neue Blätter pro Trieb ge­bildet haben. Zur Sanierung stark ver­queck­ter Flächen wird je eine An­wen­dung in mindestens 2 auf­ein­ander folgenden Jahren empfohlen. Stoppel­dün­gung bzw. Kalkung erst ab 2 Tage nach der Be­ handlung.

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (Lagergetreide, ausgenommen Saat- und Braugetreide)

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter, Sikkation

zur Spät­ behand­lung, ab 89

1 x 2,5 kg/ ha in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

7 Tage NT103 NG351 NW642-1 WA700 VV835

360

Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Voll­reife des Getreides (Stadium 89, Korn­feuchte unter 25 %). Richtwert: Wenn der Fingernagelabdruck auf dem Korn erhalten bleibt. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich.

Roundup® REKORD

Kultur/Objekt

Schad­ organis­mus/ Zweck

Anwen­dungsZeit­punkt/ Stadium der Kultur

Max. Auf­ wand in dieser An­wendung / pro Jahr Wasser­auf­ wand (l/ha)

Warte­ zeit (Tage)

Anwen­ dungsbestim­ mun­gen/ Kenn­ zeich­ nungs­auf­ lagen

Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (aus­genom­ men zur Saat­ gut­erzeugung und zu Brauz­ wecken)

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

zur Spät­ behand­lung, ab 89

1 x 2,5 kg/ ha in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

7 Tage NT103 NG351 NW642-1 WA701 VV835

Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Vollreife des Getreides (Stadium 89, Kornfeuchte unter 25 %). Richtwert: Wenn der Fingernagelabdruck auf dem Korn erhalten bleibt. Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte mög­lich.

Brassica-Arten (Acker­bau­ kul­turen) Senf-Arten, aus­genom­men zur Saa­­gut­ erzeugung

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter, Sikkation

zur Spät­ behand­lung, bis 14 Tage vor der Ertne, ab 85

1 x 2 kg/ ha in 100 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

7 Tage NT103 NG351 NW642-1

Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Stadium 85, Kornfeuchte unter 30 %, wenn 50 % der Schoten ausgereift sind Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich

Lein (Öllein), aus­genom­men zur Saagut­ erzeugung

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

zur Spät­ behand­lung, bis 14 Tage vor der Ertne, ab 85

1 x 2 kg/ ha in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

14 Tage

Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Stadium 85, Kornfeuchte unter 30 %, Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich

Ackerbohne, Futterebse, Lupine-Arten aus­genom­men zur Saagut­ erzeugung

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

zur Spät­ behand­lung, bis 14 Tage vor der Ertne, ab 85

1 x 2 kg/ ha in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

7 Tage NT103 NG351 NW642-1

Der Anwendungszeitpunkt liegt bei Stadium 85, ab Fortschreiten der art-/sortentypischen Fruchtausfärbung; Teigreife, Korninhalt noch weich, aber trocken. Lupine: ab Vollreife, art-/ sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht Bodenbearbeitung direkt nach der Ernte möglich

Wiesen, Weiden (Grünland)

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

vor der Saat

1 x 2,5 kg/ ha in 100 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

F

Bei einer Aufwuchshöhe von ca. 15 cm sollte die Quecke 3 - 4 Blätter pro Trieb und der Ampfer den Blütenstand ausgebildet haben. Wichtig für das Gelingen der Neuansaat ist ein ebenes abgesetztes Saatbett, um eine flache Ablage des Saatgutes (1 - 2 cm) zu ermöglichen und eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit. Nach der Einsaat ist durch Anwalzen für einen guten Bodenschluss zu sorgen.

NT103 NG351 NW642-1

NT103 NG351 NG402 NW642-1 VV549

An­merkun­gen

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Roundup® REKORD

Kultur/Objekt

Schad­ organis­mus/ Zweck

Anwen­dungsZeit­punkt/ Stadium der Kultur

Max. Auf­ wand in dieser An­wendung / pro Jahr Wasser­auf­ wand (l/ha)

Warte­ zeit (Tage)

Anwen­ dungsbestim­ mun­gen/ Kenn­ zeich­ nungs­auf­ lagen

An­merkun­gen

Stilllegungs­ flächen (Re­kulti­ vierung)

Ein- und zwei­keim­ blättrige Un­kräuter

vor der Saat von Folge­ kulturen; vor der Boden­be­ar­ bei­tung

1 x 2,5 kg/ ha in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

F

NT103 NG351 NG402 NW 642-1 VV549

Anwendung vor der Saat von Folge­kul­turen während der Ve­ ge­ta­tions­periode. Der frühes­te Ein­satz­zeitpunkt wird von den ge­setz­lichen Richtlinien be­ stimmt. Bei sehr hohem Auf­wuchs Schröpf­schnitt durch­führen. Keine den Aus­trieb unter­ drücken­de Schwad­ablage. Zum Be­handlungs­zeit­punkt muss auf­nahme­fähige Blatt­mas­se vor­ handen sein. Boden­be­ar­bei­tung empfohlen. Zur Sa­nierung stark ver­queck­ter Flächen wird je eine An­wen­dung in mindestens 2 auf­ein­ander folgenden Jahren an­geraten.

Ackerbau­ kulturen, Gemüse­ kulturen

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

bis 2 Tage vor der Saat oder vor dem Pflanzen

1 x 2,5 kg/ ha in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

F

NT103 NG351 NG402 NW642-1

Einsatz bis zu 2 Tagen vor der Saat. Wird das Eintreten der Wirkung zum Saatzeitpunkt gewünscht, muss die Anwendung ca. 2 Wochen vor der Saat erfolgen.

Ackerbau­ kulturen

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

vor dem Auf­laufen, BBCH 03 der Kultur; bis Ende der Samen­ quel­lung/ Ende des Knospen­ schwel­lens

1 x 2,5 kg/ ha in 100 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

F

NT103 NG351 NG402 NW642-1

Zur Vermeidung von Schäden an der Kulturpflanze ist auf eine ausreichende und gleichmäßige Tiefenablage bei der Saat sowie auf eine genügende Bodenbedeckung zu achten. Vor der Anwendung ist der Bestand hinreichend auf das Entwicklungsstadium der Kulturpflanze zu prüfen. Eine Anwendung darf nicht mehr erfolgen, wenn die Keimwurzel die Samenschale durchstoßen hat. Bei zu später Anwendung kann es zu Schäden an der Kultur kommen.

362

Roundup® REKORD

Kultur/Objekt

Schad­ organis­mus/ Zweck

Kernobst (ab Pflanzjahr)

Weinrebe (ab 4. Standjahr) Nutzung als Tafel- und Keltertraube

Anwen­dungsZeit­punkt/ Stadium der Kultur

Max. Auf­ wand in dieser An­wendung / pro Jahr Wasser­auf­ wand (l/ha)

Warte­ zeit (Tage)

Anwen­ dungsbestim­ mun­gen/ Kenn­ zeich­ nungs­auf­ lagen

An­merkun­gen

Ein- und zweikeim­ blättrige Unkräuter

1 x 2,5 kg/ ha in 100 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

42 Tage (Kern­ obst)

NT103 NG351 NG402 NW642-1

Anwendung ab 15 - 20 cm Unkrauthöhe. Doldenblütler, Ampfer und Brennessel werden am besten im Blühstadium bekämpft. Vorsichtsmaßnahmen: Grüne Teile der Obstbäume (Blätter, Triebe, Stämm­chen, Blüten und Früchte) dürfen nicht vom Spritzstrahl direkt oder indirekt (Ab­drift) getroffen werden. Kein Einsatz in stark zurück­geschnittenen einjährigen Anlagen (1. Standjahr). In Kontakt gekommene Seitentriebe, Schos­ser­triebe oder Wildlinge etc. sofort ent­fernen. Junge Bäumchen (Neupflanzungen) kön­nen u.U. über die grüne Rinde Wirkstoff auf­nehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen.

Ein- und Früh­jahr und zwei­keim­ Som­mer blätt­rige Un­kräuter (aus­genom­ men: AckerWin­de)

2 x 2,5 kg/ ha (max. 5 kg/ ha für die Kul­tur pro Jahr) in 200 bis 400 l/ ha Wasser spritzen

30 Tage (Tafelund Kel­ tertrau­ be)

NT103 NG351 NG404 NW642-1

Gegebenenfalls zweimalige An­wendung, jedoch pro Ve­ge­ta­ tions­periode maximal 5,3 kg/ha. Be­währt hat sich je eine Spritzung im Frühjahr oder Sommer. Die An­wendung erfolgt bei einer Un­kraut­höhe von ca. 10 - 20 cm. Zweckmäßig und wirtschaftlich sind Unterstockbehandlungen. Um das Einwachsen aus der unbehandelten Zeile zu ver­ hindern, darf der behandelte Streifen nicht zu schmal sein. Roundup®REKORD kann während der Rebblüte und auch bei höheren Temperaturen an­gewendet werden. Die nach­haltige Bekämpfung der Winde setzt voraus, dass sie sich ungestört durch andere Unkräuter entwickelt und genügend aktive Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes ausgebildet hat. Vor­sichts­ maß­nahmen: Grüne Rebteile (Ertragstriebe) dürfen nicht getroffen werden.

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Roundup® REKORD

Kultur/Objekt

Schad­ organis­mus/ Zweck

Anwen­dungsZeit­punkt/ Stadium der Kultur

Max. Auf­ wand in dieser An­wendung / pro Jahr Wasser­auf­ wand (l/ha)

Nicht­kul­tur­ land ohne Holz­ge­wächse

Ein- und zwei­keim­ blätt­rige Un­kräuter

während der Ve­ge­ta­tions­ peri­ode

1 x 33% N (max 5kg/ha) Streichen zur gezielten Einzel­pflan­ zen­behand­lung

Acker­bau­kul­turen Ein- und zwei­keim­ blättrige Un­kräuter, schwer be­ kämpf­bare Un­kräu­ter

während der Ve­ge­ta­tions­ peri­ode

1 x 33% (max 5kg/ ha) Strei­chen zur ge­ziel­ ten Einzel­ pflanzen­behand­lung

F

NG351 Einmaliges Bestreichen der NW 642-1 Schadpflanzen. Anwendung bei deutlichem Höhenunterschied zwischen Unkräutern und Gras­narbe mit fahrbaren bzw. handtragbaren Streichgeräten. Die genaue Anwendungstechnik der Streichgeräte kann der Gebrauchsanleitung des Her­ stel­lers entnommen werden. Auf jeden Fall ist der Docht so einzustellen, daß er feucht genug ist, aber die Streichlösung nicht abtropft.

Ge­müse­kul­ turen

während der Ve­ge­ta­tions­ peri­ode

F 1 x 33% (max 5kg/ha) Streichen zur gezielten Einzel­pflan­ zen­behand­lung

NG351 Einmaliges Bestreichen der NW 642-1 Schadpflanzen. Anwendung bei deutlichem Höhenunterschied zwischen Unkräutern und Grasnarbe mit fahrbaren bzw. handtragbaren Streichgeräten. Die genaue Anwendungstechnik der Streichgeräte kann der Gebrauchsanleitung des Herstellers entnommen werden. Auf jeden Fall ist der Docht so einzustellen, daß er feucht genug ist, aber die Streichlösung nicht abtropft.

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Ein- und zwei­keim­ blättri­ge Un­kräuter, schwer be­ kämpf­bare Un­kräuter

Warte­ zeit (Tage)

Anwen­ dungsbestim­ mun­gen/ Kenn­ zeich­ nungs­auf­ lagen

An­merkun­gen

NG351 Genehmigungspflichtige NS 660-1 Anwendung! NW 642-1 Vor dem Einsatz auf Nicht­kultur­ landflächen ist eine Ge­neh­ migung nach §12, 2 u. 3 PflSchG einzuholen.

Roundup® REKORD

Kultur/Objekt

Schad­ organis­mus/ Zweck

Anwen­dungsZeit­punkt/ Stadium der Kultur

Max. Auf­ wand in dieser An­wendung / pro Jahr Wasser­auf­ wand (l/ha)

Warte­ zeit (Tage)

Anwen­ dungsbestim­ mun­gen/ Kenn­ zeich­ nungs­auf­ lagen

An­merkun­gen

Zier­pflan­zen, Rasen

Ein- und zwei­keim­ blättrige Un­kräuter, schwer bekämpf­ bare Un­ kräuter

während der Vege­ta­tions­ peri­ode

1 x 33% (max 5kg/ha) Streichen zur ge­ zielten Einzel­ pflanzen­ be-hand­ lung

F

NG351 Einmaliges Bestreichen der NW 642-1 Schadpflanzen. Anwendung bei VV 551 deutlichem Höhenunterschied zwischen Unkräutern und Grasnarbe mit fahrbaren bzw. handtragbaren Streichgeräten. Die genaue Anwendungstechnik der Streichgeräte kann der Gebrauchsanleitung des Herstellers entnommen werden. Auf jeden Fall ist der Docht so einzustellen, daß er feucht genug ist, aber die Streichlösung nicht abtropft.

Steinobst (ab Pflanzjahr)

Ein- und zwei­keim­ blättrige Unkräuter

1 x 2,5 kg/ ha in 100 bis 400 l/ ha, Wasser spritzen

42 Tage

NT103 NG351 NG402 NW642-1

Grüne Teile der Obstbäume (Blätter, Triebe, Stämmchen, Blüten und Früchte) dürfen nicht vom Spritzstrahl direkt oder indirekt (Abdrift) getroffen werden. Kein Einsatz in stark zurückgeschnittenen einjährigen Anlagen (1. Standjahr). In Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe oder Wildlinge etc. sofort entfernen. Junge Bäumchen (Neupflanzungen) können u.U. über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen.

Johannis­ berartiges Beeren­obst (ab Pflanzjahr)

Ein- und zwei­keim­ blättrige Unkräuter

1 x 2,5 kg/ha 42 in 100 bis 400 Tage l/ha Wasser, spritzen mit Ab­schir­ mung

NT103 NG351 NG402 NW642-1

Grüne Teile der Obstbäume (Blätter, Triebe, Stämmchen, Blüten und Früchte) dürfen nicht vom Spritzstrahl direkt oder indirekt (Abdrift) getroffen werden. Kein Einsatz in stark zurückgeschnittenen einjährigen Anlagen (1. Standjahr). In Kontakt gekommene Seitentriebe, Schossertriebe oder Wildlinge etc. sofort entfernen. Junge Bäumchen (Neupflanzungen) können u.U. über die grüne Rinde Wirkstoff aufnehmen und sind daher bei der Behandlung auszusparen.

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Roundup® REKORD

Wartezeiten:

Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Stilllegungsflächen, Rekultivierung, Wiesen, Weiden, Nichtkulturland, Zierpflanzen, Rasen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Getreide, Brassica Arten, Senf-Arten, Ackerbohne, Futtererbse, Lupinearten: Wartezeit: 7 Tage Lein, Öllein: Wartezeit: 14 Tage Nichtkulturland: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). Kernobst, Steinobst, Johannisbeerartiges Beerenobst: Wartezeit: 42 Tage Weinrebe: Wartezeit: 30 Tage (Tafel- und Keltertrauben)

Resistenzmanagement

Jede Unkrautpopulation enthält Pflanzen, die toleranter oder resistent gegen bestimmte Herbizide sind. Bei der Nutzung dieser Produkte kann dies zu einer unzureichenden Unkrautkontrolle führen. Basierend auf der Einstufung des Herbicide Resistance Action Committee (HRAC) ist Glyphosat ein Herbizid der Wirkungsweise der Gruppe G. Eine Strategie für eine verzögerte Entwicklung und das Management von Herbizidresistenzen sollte auf die lokalen Bedürfnisse und integrierte Unkrautbekämpfung angepasst werden. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Verwendung von Herbiziden, die Integration von unterschiedlichen Wirkmechanismen und / oder anderen kulturtechnischen oder mechani­ schen Verfahren: • Befolgen Sie die Empfehlungen in der Gebrauchsanleitung, insbesondere um die richtige Behandlung zum entsprechenden Unkrautentwicklungsstadium bei geeigneten klimatischen Bedingungen und der richtigen Dosierung zu gewährleisten. • Optimierung der Nutzung der Werkzeugpalette, die Teil normaler Anbau- oder LandschaftsManagement-Programme sind, um Unkräuter zu kontrollieren. • Minimierung des Risikos der Verbreitung von Unkräutern. Stellen Sie sicher, dass Land­ maschinen sauber von Boden und Vegetation sind, wenn sie zwischen Feldern wechseln. • Befolgen Sie stets die Anwendungspraxis, um eine wirksame Unkrautbekämpfung zu er­ reichen. Spritz­geräte sollten regelmäßig überprüft werden (z.B. durch autorisierte Personen). • Dosieren und spritzen Sie genau – Kalibrieren Sie die Feldspritze und mischen Sie die richtige Anwendungsmenge für die zu behandelnde Fläche an. • Verwenden Sie die richtigen Düsen, um die maximale Benetzung bei minimaler Abtrift zu erreichen. • Wenden Sie nur bei geeigneten Witterungsbedingungen an. • Prüfen Sie die Unkrautbekämpfung nach der Anwendung, um potenzielle Probleme zu erfassen. • Weitere Informationen sind erhältlich bei HRAC (http://www.hracglobal.com), Ihrem Händ­ ler, Ihrer Offizialberatung oder Ihrem Außendienstmitarbeiter. 366

Roundup® REKORD

Nachbau

Durch die rasche Inaktivierung des Wirkstoffes von Roundup REKORD an Bodenteilchen können alle Kulturen ohne Einschränkung in kürzester Zeit nach dem Einsatz von Roundup REKORD nachgebaut werden.

Regenfestigkeit

Roundup REKORD ist ab ca. 1 Stunden nach der Anwendung regenfest.

Abdrift

Abdrift auf benachbarte Kulturen und andere Pflanzenbestände unbedingt vermeiden!

Bodenbearbeitung

Nach 1 Tag bei einjährigen Unkräutern bis 4-Blattstadium möglich. Nach 2 Tagen z.B. bei Quecke bei voller Aufwandmenge (2,5 kg/ha) und optimalen Be­din­ gun­gen. Nach 4 Tagen bei anderen mehrjährigen Unkräutern.

Ansetzen der Spritzbrühe

Tank bzw. Behälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen (Rührwerk einschalten), dann Roundup REKORD zugeben und anschließend den Tank bei laufendem Rührwerk mit restlichem Wasser auffüllen. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

Mischbarkeit

· Beimischungen von Herbiziden zur Spritzbrühe können die Wirkung von Roundup REKORD u.U. einschränken. · Roundup REKORD ist mit Ammonium- Nitrat-Harnstoff-Lösung (AHL) mischbar. Roundup REKORD ist vor dem Mischen mit AHL in Wasser aufzulösen (1 Teil Roundup REKORD: 3 Tei­le Wasser). Bei überwiegendem Besatz mit einjährigen Unkräutern (außer Ackerstiefmütterchen, Ver­ gissmeinnicht, Ölrettich) können 100% der Wassermenge und bei überwiegendem Besatz mit mehrjährigen Unkräutern (z. B. Quecke) bis 25% der Wassermenge durch AHL ersetzt werden.

Gerätereinigung

Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Anfallende Restmengen sowie Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen und Kennzeichnungsauflagen

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 367

Roundup® REKORD

Für alle Indikationen außer den Streichanwendungen gilt: NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für alle Indikationen gilt: NG351- Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen in­ ner­halb eines Kalender­jahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale Wirkstoff-Auf­wand­ menge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. Für die Anwendung in Wiesen und Weiden, Obstbau, Stilllegungsflächen und Rekultivierung sowie Ackerbaukulturen nach der Ernte gilt: NG402 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­ flächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ­ lich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die Anwendung im Weinbau gilt: NG404 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB 001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heitsschäden führen. SB 010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren SB 110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­ 368

Roundup® REKORD

zen­schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ desamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE 110/SS 110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS 2101/SS 610 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­ der betreten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Berührung mit der Haut vermeiden. Staub nicht einatmen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Patienten an die frische Luft bringen. Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung, Armbanduhr und Schmuck ablegen. Betroffene Haut mit viel Wasser waschen. Vor Wiedergebrauch Kleidung waschen und Schuhe reinigen. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser ausspülen. Falls ohne weiteres möglich, Kontaktlinsen herausnehmen. Bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken Sofort Wasser zu trinken anbieten. KEIN Erbrechen herbeiführen, solange nicht ärztlich angeordnet. Bei Auftreten von Symptomen Arzt aufsuchen. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Dieses Produkt ist kein Cholinesterasehemmer. Behandlung mit Atropin und Oximen ist nicht angezeigt.

Gewässerschutz

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht ver­ bindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­ widerhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­ menge bzw. Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. 369

Roundup® REKORD

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Futtermitteln lagern. Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Mindest­ haltbarkeit bei sachgerechter Lagerung: 2 Jahre.

Anwendungsbeschränkungen sowie besondere Abgabebedingungen gem. §3 und §3a Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ist verboten: • auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. • auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungs­ verfahren vor, mit dem sichergestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht. Pflanzenschutzmittel, die aus Glyphosat bestehen oder Glyphosat enthalten und deren Anwendung auf einer Freilandfläche vorgesehen ist, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird, dürfen nur dann an einen anderen abgegeben werden, wenn dem Abgebenden zuvor eine dem anderen erteilte Genehmigung nach § 6 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes vorgelegt worden ist.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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Roundup® REKORD

Angaben zur Kennzeichnung nach GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: entfällt R 52/53 - Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kung haben. S 2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 22 - Staub nicht einatmen. S 23 - Aerosol nicht einatmen. S 35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen S 45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikekett vor­ zeigen) S 46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen RA096 - Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Haftung

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlene Anwendung geeignet ist. Da der Transport, die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes für den Zeitraum der angegebenen Mindesthaltbarkeit, wenn die Hinweise zur Lagerung eingehalten werden; das Transport-, Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produktes in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns hier nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinträchtigen. Hierzu gehören z.B. Witterungsund Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht unseren Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Pflanzen), Spritztechnik etc.. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Sicherheits­datenblatt

® = Monsanto Technology LLC ®1 = eingetragene Marke des IVA

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Schneckenkorn Spiess-Urania® Molluskizid

Wirkstoff: 39,2 g Metaldehyd /kg (3,92 Gew.-%) Granulatköder (GB) Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Bienen: nicht gefährdet (B3) Packungsgröße: 1 kg Faltschachtel 5 kg Eimer 25 kg Sack

033431-00

Fertigköder zur Bekämpfung von Nacktschnecken. Anwendung Wirkungsweise

Schneckenkorn Spiess-Urania ist ein regen- und schimmelfester Fertigköder gegen Nackt­ schnecken, insbesondere gegen Ackerschnecken an Getreide, Raps, Kohlgemüse und SalatArten sowie an Erdbeeren und Zierpflanzen. Schneckenkorn Spiess-Urania am besten nachmittags ausstreuen. Solange es ausliegt, werden Schnecken angelockt. Auch neu zuwandernde Tiere werden sicher erfasst. Schneckenkorn Spiess-Urania hat eine gute Lockwirkung und ist für Schnecken leicht aufnehmbar; es quillt bei Feuchtigkeit auf, ohne zu zerfallen. Haltbar in Regen und Wind. Frei von Schimmelbildung durch Konservierungsmittel. Durch den Wirkstoff Metaldehyd werden die lebenswichtigen Schleimhautzellen der Schnecken zerstört. Diese Wirkung ist irreversibel und wird nicht durch Feuchtigkeit auf­ge­hoben.

Anwendungsgebiete

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Nacktschnecken an Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen), Raps, Salat-Arten, Kohlgemüse, Erdbeeren und Zierpflanzen.”

Aufwandmengen

Getreide Ab der Saat bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29); nach Be­falls­be­ginn oder ab Warn­ dienstaufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Raps Ab der Saat bis zur Rosettenbildung (BBCH 29); nach Befallsbeginn oder ab Warndienst­ aufruf, im Köderverfahren mit 4 kg/ha im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Be­stand streuen; Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. VV215 - Behandelten Grünraps nicht verfüttern. 372

Schneckenkorn Spiess-Urania®

Kohlgemüse und Salat-Arten Bei Kohlgemüse (Blumenkohl, Brokkoli, Chinakohl, Grünkohl, Kohlrabi, Rosenkohl, Rot­ kohl, Weißkohl, Wirsing) und Salat (Kopfsalat, Endivie, Bindesalat, Schnitt- und Pflücksalat, Zuckerhutsalat) im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warn­dienst­aufruf, im Köderverfahren, bei Bedarf mit 80g/100m² (8 kg/ha) im Ab­stand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen streuen; Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m². VV207 - Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Erdbeeren Im Freiland nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, im Köder­verfahren, bei Bedarf mit 80g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig zwischen die Kultur­pflan­ zen streuen; Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m². Zierpflanzen Im Freiland und im Gewächshaus nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf im Köder­ ver­fahren, bei Bedarf mit 80 g/100 m² (8 kg/ha) im Abstand von 4 bis 6 Tagen gleichmäßig über den Bestand streuen; Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr. Die Aufwandmenge entspricht ca. 40 Granulatkörner/m². Schneckenkorn Spiess-Urania ist gut pflanzenverträglich. Aus­nahme: bei Tabakgewächsen nicht auf die Blätter streuen. Nach unserer Erfahrung hat sich folgende Anwendung bewährt: Bei Anfangsbefall bzw. schwacher Befallslage in Zierpflanzen, Gemüse, Erdbeeren sind 40 g/100 m² (4 kg/ha) Schneckenkorn Spiess-Urania ausreichend; bei stärkerem Befall 80 g/100 m² (8 kg/ha) gemäß der Zulassung einsetzen.

Wartezeiten

Getreide, Raps, Salat, Gemüsekohl, Erdbeeren: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N)

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB011 - Kinder fernhalten Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­ bung des Mittels. 373

Schneckenkorn Spiess-Urania®

SS2204 - Schutzanzug gegen Pfanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.  b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Zur weiteren Beachtung

NT644 - Das Mittel ist giftig für Haustiere. NT658 - Haustiere fernhalten. NT665 - Nicht in Häufchen auslegen. NT676 - Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.

Gewässerschutz

NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Für die Anwendung im Freiland gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN1303 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN166 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. 374

Schneckenkorn Spiess-Urania®

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: entfällt Einstufung der Zubereitung: S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen. S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. RA116 - Enthält Paraformaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervor­rufen. RA117 - Enthält Chloracetamid. Kann allergische Reaktionen Sicherheits­datenblatt hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: entfallen Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH210 - Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­ge­wässern reinigen / indirekte Ein­träge über Hofund Straßenabläufe ver­hindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

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Silwet® Gold Zusatzstoff

Listungs-Nr.: 5310-00 Inhaltsstoff: 800 g Polyethermodifiziertes Trisiloxan /l (80 Gew.-%) Weiterer Bestandteil: Emulgator: 20 % Signalwort: Achtung Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister Superbenetzer zur Wirkungsoptimierung von Pflanzenschutzmit­teln. Anwendung Wirkungsweise

Das Organosilikon-Netzmittel Silwet Gold ist ein nichtionisches Netzmittel, das eine noch bessere Verteilung der Spritzbrühe auf den Blättern, eine noch bessere Haftung und bessere Penetration im Vergleich zu konventionellen Zusatzstoffen zeigt. Silwet Gold reduziert signifikant die Oberflächenspannung der Spritzbrühe, wodurch auch bei schwer zu benetzenden Pflanzenoberflächen eine hohe Verteilung (Spreitung) erreicht wird. Silwet Gold ist sehr gut geeignet, um auch bei niedrigsten Wasseraufwandmengen eine gute Benetzung der Pflanzen zu erreichen. Es kann als Zusatzstoff direkt der im Spritztank befindlichen Spritzbrühe zugesetzt werden.

Aufwandmenge und Anwendungstechnik

Silwet Gold wird mit Konzentrationen von 0,025% bis 0,1% in der Spritzflüssigkeit, abhängig von Wasseraufwand / ha, Pflanzenschutzmittel oder Nähr- stoffen und der behandelten Kultur, eingesetzt. Maximal 3 Anwendungen/Kultur und Jahr. Angesetzte Spritzbrühen mit Silwet Gold sollten innerhalb von 24 Stunden ausgebracht werden. Anwendungskonzentrationen von Silwet Gold für den Ackerbau: Silwet Gold - Auf­wand­men­ge / ha Wasseraufwandmenge / ha

0,025 %

0,05 %

0,075 %

0,1 %

150 l 200 l

37,5 ml 50 ml

75 ml 100 ml

112,5 ml 150 ml

150 ml 200 ml

Hierdurch wird eine optimale Benetzung der Kulturpflanze erzielt. Zur Verbesserung der Benetzung und Durchdringung in dichten Kulturbeständen über 40 cm Pflanzenhöhe sollten 0,05 % (100 ml in 200 l Wasser /ha) eingesetzt werden. Zur Behandlung von Halmgrunderkrankungen oder zur Bekämpfung von Sclerotinia sclerotiorum im Raps, werden 0,1 % ( 200 ml in 200 l Wasser /ha) empfohlen. 376

Silwet® Gold

Im Gemüsebau werden Anwendungskonzentrationen von 0,025 - 0,05% empfohlen. Die Wassermengen richten sich nach der Pflanzenhöhe und dem Ziel der Spritzung. Bewährt haben sich z. B. 100 ml Silwet Gold in 400 l Wasser/ha für die Kombination mit Fungiziden. Dies entspricht einer Anwendungskonzentration von 0,025%. Die höheren Konzentrationen, insbesondere in Verbindung mit höheren Wasseraufwandmengen, sind bei sehr dichten Pflanzenbeständen sinnvoll bzw. wenn eine Benetzung der unteren Pflanzenteile erwünscht ist. Eine Anwendungskonzentration von 0,1% darf nicht überschritten werden. Salate können auf Spritzungen empfindlich reagieren, insbesondere bei Tankmischungen von mehreren Produkten. Daher wird der Einsatz von Zusatzstoffen in diesen Kulturen nicht empfohlen. Im Zierpflanzenbau können Spritzflecken durch den Zusatz von Silwet Gold deutlich reduziert werden. Anwendungskonzentrationen von 0,025 - 0,05 % werden empfohlen. Dabei richtet sich die Wassermenge nach der Höhe des Pflanzenbestandes und dem Ziel der Spritzung. Eine Anwendungskonzentration von 0,1% darf nicht überschritten werden. Für Zierpflanzenbau empfehlen wir aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Kulturarten und -sorten Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Verträglichkeit, bevor der gesamte Bestand mit Zusatz von Silwet Gold behandelt wird. Hinweis Bei pH-Werten der Spritzbrühe über pH 9 oder unter pH 5 kann es zu einer Leistungsminderung von Silwet Gold kommen. Die optimale Leistung von Silwet Gold wird erreicht bei pHWerten zwischen pH 5 und pH 8.

Mischbarkeit

Vor dem Einsatz von Silwet Gold mit Pflanzenschutzmitteln ist dafür zu sorgen, dass die Spritzgeräte sauber sind. Die Reinigungshinweise in den Gebrauchsanleitungen der zuvor eingesetzten Mittel sind zu beachten. Eine Reinigung mit Agroclean® hat sich bewährt. • Spritztank zu 2/3 bis 3/4 mit Wasser füllen. • Mischpartner gemäß Gebrauchsanleitung zugeben. • Spritzbrühe durchrühren lassen und Tank zu 90 % mit Wasser auffüllen. • Silwet Gold zugeben und noch 1 bis 2 Minuten bei verminderter Leistung rühren. • Angesetzte Spritzbrühen mit Silwet Gold sollten innerhalb von 24 Stunden ausgebracht werden.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­­schäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel. SE120 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des an­ wendungs­­fertigen Mittels. SB003 - Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Universal-Schutzhandschuhe (Pflan­ zen­schutz) tragen. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­ bung des anwendungsfertigen Mittels. 377

Silwet® Gold

SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Hand­schuhe vor dem Ausziehen waschen. Nach der Arbeit Hände und alle getroffenen Hautstellen gründlich mit Wasser und Seife waschen. Einatmen von Spritznebel vermeiden. Windrichtung beachten. Das Mittel ist nur in Originalverpackung zu lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Be­wusst­ losen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

Silwet Gold ist giftig für Gewässerorganismen. NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Gewässern keine Anwendung in Hopfen sowie in Kern- und Steinobst.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ge­ben. In­formationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sonder­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung

378

Silwet® Gold

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R20 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­kun­ gen haben. S2 - Darf nicht in Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht esssen, trinken, rauchen. Sicherheits­datenblatt S23 - Dampf nicht einatmen. S25 - Berührung mit den Augen vermeiden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­hälter verwenden. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H332 - Gesundheitsschädlich beim Einatmen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol ver­mei­den. P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P304+P340+P312 - BEI EINATMUNG: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Unwohlsein GIFT­ INFORMATIONS­ZENTRUM oder arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

® = Reg.Marke General Electric Company ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

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Stallfliegenmittel Alba® Insektizid

Wirkstoff: 26,0 g Clothianidin /l (2,3 Gew.-%) Lockstoff: 0,5 g Tricosene /l Paste (PA) Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Packungsgröße: 500 ml Flasche Registrier-Nrn.: N-35776 N-35777 Streich- und Spritzmittel gegen Fliegen in Ställen. Anwendung Wirkungsweise

Stallfliegenmittel Alba ist ein Streich- und Spritzmittel zur Bekämpfung von Fliegen in Ställen. Es wird punktuell an Wänden, Pfosten, Fenstersimsen usw. ausgebracht. Das Mittel wird an den bevorzugten Rastplätzen der Fliegen eingesetzt. Beim Erscheinen der ersten Fliegen ist mit der Behandlung zu beginnen. Für eine gute Wirkung sollte die Anwendung des Mittels möglichst auf vielen kleinen Flächen, gleichmäßig im Stall verteilt, erfolgen. Stallfliegenmittel Alba hat als Fraß- und Kontaktinsektizid gegen die im Stall vor­kom­men­ den Fliegen eine hervorragende Sofortwirkung sowie eine Dauerwirkung von 6 - 8 Wochen. Aufgrund des Lockstoffgehaltes ist es sehr attraktiv für die Stallfliege (Musca autumnalis) und die in Ställen vorkommende Stubenfliege (Musca domestica), die es schnell von den behandelten Flächen aufnehmen.

Anwendungstechnik / Dosierung

Für einen Stall von 200 m² Bodenfläche werden 500 ml Stallfliegenmittel Alba benötigt. 1. Streichverfahren Im Streichverfahren lässt sich Stallfliegenmittel Alba auf sehr einfache Art ausbringen. Durch die hohe Konzentration des Streichbelages wird gleichzeitig eine hohe Wirkungssicherheit erreicht. Die streichfähige Paste ist mit einem Pinsel unverdünnt auf möglichst viele kleine Flächen (für 200 m² Stallgrundfläche ca. 60 Streifen a 10 x 30 cm) an Wänden, Boxenwänden, Pfos­­ ten, Fensterleibungen, Milchleitungen usw. in Tiernähe (jedoch außerhalb der Reich­ weite der Tiere) aufzutragen. Produkt bevorzugt dort aufbringen, wo sich Flie­gen gerne aufhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass Stallfliegenmittel Alba auf sau­berem, nicht saugfähigem Untergrund punktförmig konzentriert aufgebracht wird. In Ställen, in denen keine ausreichenden Anstreichmöglichkeiten vorhanden sind oder eine ge­ringe Verfärbung des Untergrundes nicht in Kauf genommen werden kann, empfiehlt sich ein Aufhängen von ca. 60 bestrichenen, wenig saugfähigen Pappkartonstreifen oder ähnlichem (Größe ca. 20 x 15cm (DIN A5)) über den Boxen in Tiernähe (ebenfalls außerhalb ihrer Reichweite). 380

Stallfliegenmittel Alba®

2. Spritzverfahren Die Anwendung von Stallfliegenmittel Alba im Spritzverfahren ist ebenfalls möglich. Dazu werden für 200 m² Stallgrundfläche 500 ml Stallfliegenmittel Alba in 1,0 Liter Wasser eingerührt und mit einer Rücken- oder Handspritze bei geringem Druck gleichmäßig an möglichst vielen Stellen, wo sich Fliegen bevorzugt aufhalten, an Decken, Pfosten, Wänden, Boxenwänden, Fensterleibungen, Milchleitungen usw. in Tiernähe (jedoch außerhalb der Reichweite der Tiere) ausgespritzt. Mit der Spritzbrühemenge von 1,5 l sollten möglichst viele kleine Flächen (ca. 60) behandelt werden, die, gleichmäßig im Stall verteilt, ca. 10% der Stallgrundfläche entsprechen. In Ställen, in denen keine ausreichenden Ansprühflächen vorhanden sind oder eine geringe Verfärbung des Untergrundes nicht in Kauf genommen werden kann, empfiehlt sich ein Aufhängen von besprühten, wenig saugfähigen Pappkartonstreifen oder ähnlichem in entsprechender Größe und Verteilung über den Boxen in Tiernähe (ebenfalls außerhalb ihrer Reichweite).

Zur Beachtung

Stallfliegenmittel Alba ist möglichst in Tiernähe im Stall zu verteilen. Während der An­wen­ dung können die Nutztiere im Stall bleiben. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Tiere den Belag nicht erreichen bzw. ablecken können. Ein Besprühen der Tiere sowie Über- und vor allem Unterdosierungen sind zu vermeiden. Das mit Wasser angerührte Mittel (beim Spritzverfahren) muss am Tag der Zubereitung ausgebracht werden. Verschmutzte, sehr poröse und saugfähige, feuchte oder frisch gekalkte Wände nicht behandeln. Die Behandlung ist bei Bedarf zu wiederholen; bei starker Staubentwicklung kann dies in kürzeren Zeitabständen notwendig werden. Nach der Anwendung kann es zu einer schwachen Verfärbung der behandelten Wände kommen.

Hinweise für den sicheren Umgang Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Viel Wasser trinken. Be­ wusst­losen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Frost schützen. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. 381

Stallfliegenmittel Alba®

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autori­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­ge­ ben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­müll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohn­ortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Sicherheits­datenblatt S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261 - Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P333+P313 - Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzu­ ziehen. P363 - Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine Sicherheits­datenblatt SP1- Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen las­ sen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­ gewäs­sern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßen­abläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. 382

Sumimax® Herbizid

Wirkstoff: 500 g Flumioxazin /kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr 005312-00 Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 300 g Dose 1,2 kg Kanister auch im Sumimax-Ciral-Pack (S. 427–428)

Spritzmittel gegen Windhalm und zweikeimblättrige Unkräuter in Win­ ter­weichweizen. Anwendung

VH299 - Nur zur Anwendung im landwirtschaftlichen Betrieb.

Wirkungsweise

Sumimax ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Win­ ter­weichweizen. Sumimax hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym Protoporphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen aggressive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. Sumimax hat sowohl Boden- als auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kontaktwirkung zwischen der wirkstoffhaltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw. Unkraut. Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1 - 3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:

• Gemeiner Windhalm und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Winter­weichweizen.“

Anwendungsbedingungen

Aufwandmenge Sumimax wird vor oder nach dem Auflaufen im Herbst in Winterweichweizen mit 0,06 kg/ ha (60 g/ha) in 200 bis 600 l Wasser/ha gespritzt. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungszeit Sumimax kann vom Vorauflauf (VA) bis zum 4-Blatt-Stadium des Weizens (BBCH 14) eingesetzt werden. Die beste Wirkung wird im frühen Nachauflauf (BBCH 10 - 12) erzielt, wenn sich die Ungräser und Unkräuter im Keimblattstadium befinden.

383

Sumimax®

Wirkungsspektrum (WH916)

Sehr gut bis gut bekämpft werden: Aus Samen auflaufende Unkräuter, wie z.B. Gemeiner Windhalm, Ackersenf, Hederich, Mel­ de, Knöterich, Gemeiner Rainkohl, Taubnessel-Arten, Kamille-Arten, Vogel-Stern­miere, Korn­ blume*, Klatsch­mohn, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Acker-Vergiss­mein­nicht, Ge­ meines Hirten­ täschelkraut, Weicher Storchschnabel*, Ausfallraps*, Gemeiner AckerFrauen­mantel, Ge­meiner Hohlzahn, Gemeines Greiskraut, Acker-Hellerkraut, Wege-Rauke Ausreichend bekämpft werden: Klettenlabkraut, Wildes Stiefmütterchen Nicht ausreichend bekämpft werden: Gemeine Quecke, Acker-Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, Acker- Fuchsschwanz, Gräser, wenn sie bei der Behandlung das BBCH-Stadium 13/21 erreicht oder überschritten haben. * bei früher Weizenaussaat bzw. Spritzbehandlung insbesondere im Zusammenhang mit geringer Bodenfeuchte kann die Wirksamkeit herabgesetzt sein.

Kulturverträglichkeit

Sumimax kann nach bisherigen Erkenntnissen in allen Winterweichweizensorten eingesetzt werden. Gelegentlich nach Behandlung auftretende leichte Blattspitzennekrosen haben keinen Einfluss auf den Ertrag. WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Witterungsbedingungen

Sumimax sollte auf den abgetrockneten Weizenbestand ausgebracht werden, feuchter Boden oder Niederschläge vor bzw. nach der Behandlung beschleunigen die Wirkung. Die Anwendung ist auch bei niedrigen Temperaturen möglich, eine Anwendung bei Frost sollte jedoch vermieden werden.

Nachbau

Im Herbst behandelte Flächen können nach der Ernte im Rahmen der üblichen Fruchtfolge neu bestellt werden. Sollte nach einer Behandlung mit Sumimax ein vorzeitiger Umbruch erforderlich sein, so können Sommergetreide, Sommerraps, Rüben, Mais und Kartoffeln nachgebaut werden. Der Anbau von Zwischenfrüchten ist möglich.

Wartezeit

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Anwendungstechnik

Düsen Nach unseren Erfahrungen haben sich Flachstrahldüsen am besten bewährt. Die Spritz­flüs­ sig­keit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden.

Ansetzen der Spritzbrühe

Sumimax unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zu­setzen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. 384

Sumimax®

Mischbarkeit

Sumimax ist mit IPU-Präparaten, Ciral®1, flufenacethaltigen Herbiziden und Spuren­ nährstoffen (Kupfer-Questuran®7 flüssig) mischbar. Sumimax sollte nicht gemeinsam mit AHL, Zusatzstoffen, zusatzstoffhaltigen-, ölhaltigenoder EC-formulierten Pflanzenschutzmitteln (z. B. Atlantis®3 WG, Axial®4, Ralon®5 Super, Topik®4 100) sowie Activus®2, Malibu®6, Super Stomp®6, Stomp®6 Aqua oder Stomp® SC, Trinity® ausgebracht werden. Es ist zu beachten, dass die Mischpartner erst nach vollständigem Auflösen von Sumimax in den Spritztank gegeben werden dürfen. Mischungen mit mehr als einem Zumischpartner zu Sumimax empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.

Gerätereinigung

Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter mit geeigneten Reinigungsmitteln z. B. Agroclean®7 gereinigt werden. Restbrühe und Spül­ was­ser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeich­nis „Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­ lich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Für Anwendung spritzen in Getreide gilt: Abdriftminderung von mindestens 50 %: 5 m, Abdriftminderung von mindestens 75 %: 5 m, Abdriftminderung von mindestens 90 %: *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­ führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für Anwendung spritzen in Getreide gilt: Winterweichweizen - 10 m.“

385

Sumimax®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­­schäden führen. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.  B. Gummistiefel) tra­gen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des anwendungsfertigen Mittels. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. SF189 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen / Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vor­gegeben ist. Nachfolgearbeiten auf / in behandelten Flächen / Kulturen dürfen grund­sätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Für Nachbarkulturen

Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. 386

Sumimax®

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®8 sind an den auto­ri­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re­gionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes an­liefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: T, N R61 - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S53 - Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S49 - Nur im Originalbehälter aufbewahren. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

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Sumimax®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® Sumitomo Chemical Co., LtD ®1 = E.I. DuPont de Nemours and Company ®2 = Feinchemie Schwebda GmbH ®3 = Bayer CropScience ®4 = Syngenta Gesellschaft ®5 = Nufarm ®6 = BASF AG ®7 = Spiess-Urania Chemicals GmbH ®8 = eingetragene Marke des IVA

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Sicherheits­datenblatt

Sumimax®-Ciral®-Pack Herbizide

Zul. Nummer Wirkstoffe

Formulierung CLP Anwendungsbestimmungen

Packungsgröße

Sumimax® 005312-00 500 g Flumioxazin /kg (50 Gew.-%)

Ciral® 004510-00 333 g Flupyrsulfuron Methyl /kg (33,3 Gew.-%) 167 g Metsulfuron Methyl /kg (16,7 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat Wasserdispergierbares Granulat (WG) (WG) GHS08 GHS09 GHS09 NW468 NW468 NW605 (50% 5m, NW609 (5m) 75% 5m, 90% *) NT103 NW606 (10m) 1x 300 g 1x 100 g 1x 1,5 kg 1x 500 g (1,2kg + 300g)

Sumimax-Ciral-Pack ist eine breit wirkende Herbizidkombination ge­gen Ungräser und Unkräuter in Winterweichweizen. Wirkungsweise

Sumimax Sumimax ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Windhalm und Unkräutern in Winter­ weichweizen. Sumimax hemmt das an der Chlorophyllsynthese beteiligte Enzym Pro­to­ porphyrinogen-Oxidase (PPO). In den Zellen empfindlicher Schadpflanzen entstehen ag­gres­ sive Sauerstoffradikale, die die Zellmembranen zerstören. Sumimax hat sowohl Boden- als auch Blattwirkung. Die Bodenwirkung beruht auf der Kontaktwirkung zwischen der wirk­ stoff­haltigen Oberbodenschicht und dem jungen, durchstoßenden Ungras bzw. Unkraut. Die herbizide Wirkung tritt bereits nach 1 - 3 Tagen ein. Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung. Ciral Ciral ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Ge­ mein­em Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; aus­genommen Klettenlabkraut in Winterweichweizen im Herbst im Nachauflaufverfahren. Ciral ist eine Kombination aus den Sulfonylharnstoffen Flupyrsulfuron Methyl und Metsul­ furon Methyl. Beide Wirkstoffe wirken über Blatt und Boden und bekämpfen keimende und 389

Sumimax®-Ciral®-Pack

bereits aufgelaufene Ungräser (Ackerfuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter. Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit sind die Ungräser/ -kräuter jedoch nicht mehr physiologisch aktiv und stellen somit keine Konkurrenz mehr für die Kulturpflanze dar. Nach der Herbst-Anwendung von Ciral sind für eine optimale Wirkung 1 - 2 Wochen aktives Wachstum erforderlich. Frosteinbruch nach später Anwendung kann die Wirkung herabsetzen. Ciral wirkt sowohl über das Blatt als auch den Boden. Für eine optimale Wirkung auf Ackerfuchsschwanz und Windhalm ist eine ausreichende Bodenfeuchte erforderlich, um eine zusätzliche Wirkstoffaufnahme über die Wurzel zu ermöglichen.

Anwendungsempfehlung

Sumimax-Ciral-Pack wird im frühen Nachauflauf Herbst bis zum 4-Blatt-Stadium des Weizens (BBCH 11-14) mit 60 g Sumimax /ha und 20 g Ciral /ha eingesetzt. Ent­spricht 5 ha (Kleiner Pack) oder 25 ha (Großer Pack). Auf Ackerfuchsschwanzstandorten werden 50 g Sumimax /ha und 25 g Ciral /ha eingesetzt. (Diese Empfehlung ist durch Zukauf von Ciral zu realisieren.)

Ansetzen der Spritzbrühe

Sumimax unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen. Ciral erst nach vollständigem Auflösen von Sumimax in den Spritztank geben. Die Zu­ mischung weiterer Stoffe empfehlen wir nicht. Spritz­brühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Gerätereinigung

Nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter mit geeigneten Reinigungsmitteln z. B. Agroclean gereinigt werden. Restbrühe und Spül­ was­ser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation ent­leeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

Zur weiteren Beachtung

Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Sumimax (S. 377-381) und Ciral (S. 75-82) Einzelgebinden zu entnehmen.

Sicherheits­datenblatt

390

Supporter®

Pflanzenstärkungsmittel unter Verwendung von pflanzlichen Aminosäuren Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Packungsgröße: 20 l Kanister 4 x 3 l Kanister

Supporter ist ein Pflanzenstärkungsmittel für Ackerbaukulturen, das die Entwicklung jener Bodenmikroorganismen in der Rhizosphäre stimuliert, welche das Pflanzenwachstum positiv beeinflussen. Als Zugabe zu Saatgut- bzw. Pflanzgutbehandlungsmitteln bei Kartoffeln. Anwendung Wirkungsweise

Supporter ist ein Pflanzenstärkungsmittel. Die Hauptbestandteile von Supporter sind synthetisch hergestellte Aminosäuren. Die Behandlung des Saatkorns bzw. der Pflanzkartoffel optimiert die symbiotische Be­ ziehung zwischen den Bodenorganismen und der Pflanzenwurzel. Diese Mikro­organis­ men in der Rhizosphäre wirken sich besonders während der Jugendphase posi­tiv auf das Pflanzenwachstum aus. Über eine verbesserte Wurzelentwicklung wird das Wachstum der gesamten Pflanze gestärkt und die Gesunderhaltung des Bestandes gefördert. Die positive Wirkung von Supporter auf Wachstum und Ertrag zeigt sich besonders unter ungünstigen Wachstumsbedingungen (z.B. Kältestress, Trockenheit, schlechte Nährstoffversorgung u.ä.).

391

Supporter®

Anwendungstechnik und Aufwandmengen Kultur

Anwendungstechnik

Aufwandmenge

Mais

Die Applikation von Supporter muss in geprüften und zu­gelas­senen, zur Flüs­sig­ bei­zung ge­eig­ne­ten und ein­wand­frei arbeitenden Beiz­geräten erfolgen, mit denen die Einhaltung der vor­ ge­schriebenen Heubachwerte ge­währleistet ist. Das Maissaatgut wird mit Supporter gemeinsam oder nach­einander mit insektiziden bzw. fungiziden Flüssigbeizen gebeizt.

30 ml je ha

Die Behandlung mit Supporter er­folgt entweder bei der Auf­ bereitung des Pflanzgutes im Frühjahr mit den üblichen sta­ tionä­ren Geräten im Lagerhaus oder beim Legen der Kartoffel in der Legemaschine.

300 ml je ha unabhängig von der Pflanzgutmenge,

Die Applikation von Supporter muss in geprüften und zu­ge­ las­senen, zur Flüssigbeizung ge­eigneten und einwandfrei ar­beitenden Beizgeräten er­ fol­gen.

4 ml/kg Saatgut, maximale Aufwandmenge von 300 ml/ha

Kartoffel

Gräser

z.B. 30 ml für die 80.000 Einheit z.B. 18,75 ml für die 50.000 Einheit

z.B. bei einer Pflanzgutmenge von 2,5 t/ha werden die Pflanzkartoffeln mit 120 ml/t Supporter behandelt.

Mischbarkeit

In der Kartoffel kann Supporter beim Legen in Tankmischung mit Risolex flüssig®1 (1,5 l/ ha in ca. 80 l Wasser) ausgebracht werden. Weiterhin ist eine Mischung mit Dantop®1 (0,3  kg/ ha) bzw. Cuprozin progress® (14 ml/dt in max. 100l Wasser/ha) möglich. Beim Einsatz von phosphathaltigen Flüssigdüngern wird empfohlen, die Mischverträglichkeit vor der Anwendung zu prüfen.

Verträglichkeit

Supporter wurde bereits in unterschiedlichen Sorten der genannten Ackerbaukulturen ein­ gesetzt. Unverträglichkeiten sind bisher nicht bekannt.

392

Supporter®

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter­ mitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Ar­beitsende Hände waschen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Be­ wusst­losen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW466 - Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewäs­ ser ge­langen lassen.

Lagerung

Behälter trocken und kühl lagern.(empfohlene Lagertemperatur 5°C – 25°C). Nicht zu­sam­ men mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Enthält Polyglykol als Haftmittel, Benzisothiazolin als Konservierungsmittel und eine Xanthen - Verbindung als Farbstoff

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Supporter®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: entfallen Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

® = eingetragene Marke von der Spiess-Urania Chemicals GmbH, Hamburg ®1 =eingetragene Marke von Sumitomo Chemical Co. Ltd. ®2 =eingetragene Marke des IVA

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Sicherheits­datenblatt

SYLLIT®

Fungizid

Wirkstoff: 400 g Dodin /l (41 Gew.-%) Suspensionskonzentrat (SC) Piktogramm: GHS05, GHS06, GHS09 Signalwort: Gefahr Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 5 l Kanister

005427-00

Spezialfungizid im Kern- und Steinobstbau. Anwendung Wirkungsweise

Syllit ist eine praktische Flüssigformulierung des Wirkstoffes Dodin mit ausgezeichneter Regenbeständigkeit. Syllit besitzt als Kontaktfungizid insbesondere eine vorbeugende (protektive), lang anhaltende Wirkung gegen Schorf an Kernobst. Syllit durchdringt auch die Blattoberfläche (teilsystemische Wirkung), um eine beginnende Schorfinfektion zu stoppen. Die Wirkstoffaufnahme ist nach ca. 2 h abgeschlossen.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Schorf (Venturia spp.) an Kernobst.“

„Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendung:

• Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich und Aprikose.” In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzen­ verträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden (Testspritzung).

Kernobstbau

Anwendung gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst, von Stadium BBCH 01 - Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): erstes deutliches Anschwellen der Knospen; Knospenschuppen werden länger und bekommen helle Partien, bis Stadium BBCH 74 - Fruchtdurchmesser bis 40 mm; Frucht steht aufrecht; T-Stadium: Fruchtunterseite und Stiel bilden ein T, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Keine Anwendung in der Blütezeit! Maximal 5 Behandlungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Syllit durchdringt die Blattoberfläche (teilsystemische Wirkung) und kann somit eine begin­ nende Schorfgefahr bis 24 Std. nach Infektionsbeginn stoppen. Nach eigenen Erfahrungen wird die beste Wirkungssicherheit erzielt, wenn Syllit nach Prognosemodellen oder Warndiensthinweis kurz vor der erwarteten Infektionsperiode eingesetzt wird. Aufwandmenge 0,625 l Syllit /ha in maximal 500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder sprühen. 395

SYLLIT®

Steinobstbau

Anwendung gegen Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich und Aprikose vor dem Austrieb, von Stadium BBCH 01 - Beginn des Knospenschwellens (Blattknospen): hell­ braune Knospenschuppen sichtbar; Ränder der Knospenschuppen haben helle Partien, bis Stadium BBCH 55 - Geschlossene Einzelblüten am Knospengrund mit gestauchten Blüten­ stielen sichtbar. Grüne Hüllblätter leicht geöffnet. Maximal 3 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 bis 14 Tagen. Aufwandmenge 1,0 l Syllit /ha und je 1 Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe sprühen. Maximaler Mittelaufwand: 2,0 l/ha je Behandlung.

Anwendungstechnik

Auf eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile ist zu achten. WW750 - Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen ein­ge­ schränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Verträglichkeit

Im Kernobst Syllit nicht auf empfindlichen Sorten (wie Golden Delicious Äpfeln oder Williams Birnen) während der berostungskritischen Zeit (Vollblüte bis Haselnussgröße) einsetzen, um Fruchtberostungen zu vermeiden. Besonders kritisch sind in diesem Zeitraum Temperaturen um den Gefrierpunkt. WP746 - Schäden an Blüten möglich.

Herstellung der Spritzbrühe

• Zuerst den Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen und unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk Syllit zugeben. • Anschließend wird die noch fehlende Wassermenge aufgefüllt. • Rührwerk beim Ausbringen eingeschaltet lassen und die angesetzte Spritzbrühe um­ gehend verbrauchen. • Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird. Nach der Anwendung Spritzgeräte und -leitungen sorgfältig mit Wasser spülen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt. Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Syllit ist nur eingeschränkt mit anderen Produkten mischbar. Sollte Syllit in Kombination mit anderen Produkten eingesetzt werden, sind die regionalen Empfehlungen zu beachten.

Wartezeit

Kernobst: 60 Tage Pfirsich, Aprikose: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). 396

SYLLIT®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­­ wäs­­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri­ o­­ disch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät er­fol­gen, das in das Ver­zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängig­keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Fol­ gen­den genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ ge­ kenn­zeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­lich vor­gegebenen Mindestabstand zu Ober­flächen­gewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu be­achten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. Kernobst, Pfirsich, Aprikose - reduzierter Abstand: 90% 20 m. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Ge­bieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für die Anwendung in Pfirsich, Aprikose gilt: NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) ein­ gehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung in Kernobst gilt: NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte 397

SYLLIT®

Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS422 - Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/ Hand­habung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. EO005-1 - SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritz­ belages.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Be­wusst­ losig­keit, Lagerung und Transport in stabiler Lage. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Sofort Arzt hin­zu­ziehen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. 398

SYLLIT®

Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­ lung Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­ zu­ziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raub­milbe) eingestuft. NN161 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella sep­ tempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN2842 - Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren oder Laugen lagern

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®2 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Kühl und frostfrei lagern. Vor Gebrauch gut schütteln.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV Kennzeichnungssymbol: T, N R23 - Giftig beim Einatmen. R38 - Reizt die Haut. R41 - Gefahr ernster Augenschäden.

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SYLLIT®

R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kungen haben. S1/2 - Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vor­zeigen). Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­hälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05, GHS06, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H331 - Giftig bei Einatmen. Sicherheitshinweise: P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261 - Einatmen von Aerosol vermeiden. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen las­sen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­gewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt ® = Marke der Agriphar S.A. ®1 = Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®2 = eingetragene Marke des IVA

400

Task® (mit Folienbeutel) Herbizid

Wirkstoffe: Komponente A: Wasserdispergierbares Granulat (WG) 32,5 g Rimsulfuron /kg (3,25 Gew.-%) + 609,0 g Dicamba /kg (60,9 Gew.-%) Komponente B: Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS) 900,0 g Isodecylalkoholethoxylat /l (90 Gew.-%) Piktogramm: Komponente A: GHS05, GHS09 Komponente B: GHS05, GHS07 Signalwort: Komponente A - Gefahr Komponente B - Gefahr Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024457-00 Packungsgröße: 6 Einheiten 1 Einheit: (6 x 127,66 g Komponente A + 1 x 0,60 l Komponente B) Herbizid gegen Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Un­ kräu­ter in Mais. Anwendung Wirkungsweise

Task ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung über Blatt und in eingeschränktem Maße auch über den Boden. Es enthält die Wirkstoffe Rimsulfuron und Dicamba. Rimsulfuron gehört zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist. Der Wirkstoff Dicamba zählt zur Gruppe der Benzoesäurederivate, dessen Wir­ kungs­ mechanis­mus in die Gruppe O der HRAC -Klassifizierung eingestuft ist. Rimsulfuron wird überwiegend von den Blättern aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt Rimsulfuron das Enzym AcetolactatSynthase (ALS), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Nach Aufnahme tritt bei sensiblen Unkräutern ein sofortiger Wachstumsstillstand an Spross und Wurzel ein, der folgende Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und zu geringeren Teilen auch über den Boden aufgenommen. In empfindlichen Pflanzen beeinträchtigt Dicamba die Weiterleitung und die Funktion der Auxine. Das Wachstum und damit die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der gegenüber Task empfind­lichen Unkräuter und Ungräser zur Kulturpflanze endet praktisch mit der Be­hand­ lung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Task bei warmem, wüchsigem Wetter. In Mais­pflanzen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut.

401

Task® (mit Folienbeutel)

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais.”

Anwendung

Anwendungszeit Im Nachauflaufverfahren (Spritzanwendung) bis zum 4-Blattstadium der Maispflanzen (BBCH 9-14). Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und für die Kultur.

Aufwandmengen

Soloeinsatz 383 g/ha Task-Komponente A (= 3 Folienbeutel der Komponente A) + 0,3 l/ha Task-Komponente B spritzen.

Mischungen

Standardempfehlung – kleine Unkräuter und Ungräser Unkräuter bis 4 Blatt-Stadium einschließlich Ehrenpreis und aufgelaufener Winde, Hühner­hirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3 Blattstadium, samenbürtige Weidel­ gräser, Windhalm und Ackerfuchsschwanz: Mischung von 255,4 g/ha Task-Komponente A (2 Beutel für 1 ha) + 0,2 l/ha Task-Komponente B mit Bodenherbiziden wie Successor®5 T spritzen. Späte Anwendung – Problemunkräuter und -ungräser Unkräuter bis 6-Blattstadium, aufgelaufene Wurzelunkräuter wie Disteln, Winde, Ampfer. Hühnerhirse während Bestockung, Faden- und Bluthirse bis 3 Blattstadium, Borstenhirse bis Bestockungsbeginn, incl.  Quecke, Flughafer (bis Bestockung), Ausfallgetreide bis Mitte Bestockung,  wurzelbürtiges Weidelgras und Grünroggen: Mischung von 306 g/ha Task-Komponente A (6 Beutel für 2,5ha) + 0,25 l/ha Task -Komponente B mit Bodenherbiziden wie Successor®5 T spritzen. Bei starken Ampferproblemen im Mais empfehlen wir den Zusatz von 15 g Harmony®  SX® sowohl bei Soloeinsatz von Task als auch bei Einsatz in Mischung mit Successor®4 T. Grundsätzlich sollte Task eingesetzt werden, wenn sich Schadgräser und Unkräuter im empfindlichen Stadium befinden (siehe Wirkungsspektrum).

Wasseraufwandmenge

Task mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. Auf gute Benetzung der Schadgräser und Unkräuter ist jedoch zu achten (bei dichtem Bestand Wasseraufwandmenge 400 l/ha). 200 l Wasser/ha sollten nicht unterschritten werden.

Wirkungsspektrum (WH9161)

• Task erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Schadgräser und Unkräuter. • Hirsearten werden ab dem 2-Blattstadium bis zur Bestockung erfasst. • Borstenhirse und Flughafer sollen zum Behandlungszeitpunkt 3 - 4 Blätter ausgebildet haben. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2 - 6-Blattstadium be­finden. • Bei warmem, wüchsigem Wetter auf trockene Pflanzen spritzen. 402

Task® (mit Folienbeutel)

Task bekämpft ein breites Spektrum an Unkräutern und Schadgräsern und erzielt gegen aufgelaufene Wurzelunkräuter, wie z. B. Ackerwinde, Zaunwinde, Distel und Quecken eine gute Wirkung, sofern ausreichend Blattmasse, jedoch noch kein Blütenstand, gebildet wurde. Nachaufläufer werden nicht erfasst. Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums und zur Bekämpfung von Nachaufläufern em­pfeh­ len wir die Zumischung eines Bodenherbizides (z. B. Successor®4 T). Gut bekämpft werden: Ackerfuchsschwanz, Borstenhirse, Bluthirse, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Hühner­hirse, Windhalm, Acker-Hellerkraut, Ackersenf, Ackerwinde, Amarant, Ausfallraps*, Aus­fall­sonnen­ blume, Gänsedistel, Gänsefuß (Feigenblättriger, Weißer), Ge­meine Melde, Gemeiner Hohlzahn, Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Knöterich (Ampfer­blättriger, Pfirsich-, Vogel-, Wasser-), Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Zaunwinde. *    keine ausreichende Wirkung auf Clearfield®5-Sorten Weniger gut bekämpft werden: Gänsefuß (Bastard-, Vielsamiger), Acker-Stiefmütterchen, Schwarzer Nachtschatten, Strahl­ lose Kamille, Windenknöterich, Einjähriges Bingelkraut Nicht ausreichend bekämpft werden: Efeu­blättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Sumpf-Ziest

Zur Beachtung

Temperatur •  Task nur bei Temperaturen von 8°C bis max. 25 °C und nicht bei extremen Temperatur­ schwankungen zwischen Tag (über 25 °C) und Nacht (unter 8 °C) einsetzen. •  Keine Anwendung mit Task an Tagen mit hohen Temperaturen über 25 °C, verbunden mit starker Sonneneinstrahlung, durchführen. •  In einer Kälteperiode in Verbindung mit nachhaltigen Niederschlägen Task nicht ein­setzen. Nach einer solchen Periode Task erst wieder einsetzen, wenn sich die Mais­­pflan­zen erholt und eine Wachsschicht gebildet haben. •

Task nicht bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen einsetzen.



Nicht bei sich sehr langsam erwärmenden Böden einsetzen.



Nicht bei anhaltender Trockenheit anwenden.

Niederschlag • Task nicht bei kühler, feuchter Witterung anwenden. • Nicht bei Staunässe anwenden. •  Nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen, solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet, spritzen. •  Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte für 3 Stunden nach der Spritzung kein Niederschlag fallen. • Niederschläge kurz nach der Spritzung sowie stark abfallende Temperaturen können den Bekämpfungserfolg mindern. Die Maispflanzen müssen eine Wachsschicht gebildet haben. 403

Task® (mit Folienbeutel)

Aussaattiefe • Auf eine ausreichende Saattiefe von zumindest 4 cm ist zu achten. Bei Nichtbeachtung der Vorsichtsmaßnahmen sind Blattaufhellungen, Einkürzungen und Verdrehungen bei den Kulturpflanzen möglich, die aber in der Regel keinen Einfluss auf den Ertrag haben. Task kann auch auf Flächen eingesetzt werden, auf denen Vorsaat- oder Nachsaatherbizide angewendet wurden. Sonstige Hinweise: • Nicht im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien sowie in Zuckermais anwenden. • Keine Anwendung in Beständen, die zur Saatguterzeugung dienen. • Nicht in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden, einsetzen. •  Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der Anwendung von Task durchgeführt werden. • WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Kultur- und Sortenverträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen wird Task von den meisten in Deutschland geprüften Silound Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen. Maisbestände, die mit Task behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von Task. Die Anwendung von Task ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden. Als unverträglich für Task haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand September 2014) folgende Sorten erwiesen: GL Aldera, Nescio. Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch Task geschädigt werden. Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos über unsere Fachberatung Tel.: 0800-8300 301 anfordern. Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern.

Wirkung auf andere Kulturpflanzen

Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse, Zierpflanzen) sowie Getreide und Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber Task. Direkte Abdrift der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder Flächen, die für den Anbau solcher vorgesehen sind, ist unbedingt zu vermeiden. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sorgfältig mit Agroclean®6 oder All Clear Extra® gereinigt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung. Aktivkohle ist zur Reinigung des Spritzgerätes nicht geeignet. 404

Task® (mit Folienbeutel)

Nachbau (WH960)

Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Task bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Maisernte können alle ackerbaulichen Haupt­kul­turen nach­gebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich werden, kann erneut Mais nachgebaut werden.

Wartezeit

Freiland: Mais

60 Tage.

Herstellung der Spritzbrühe

Task besteht aus einem Gemisch von wasserdispergierbaren Granulaten (Task-Komponente A) und einem flüssigen Formulierungshilfsstoff (Task- Komponente B). Die Granulate der Task-Komponente A enthalten die Wirkstoffe Rimsulfuron und Dicamba* und sind anwenderfreundlich in einem wasserlöslichen Folienbeutel (127,66 g) verpackt. Der Folien­ beutel darf nicht geöffnet, sondern muss komplett in den Spritztank gegeben werden. Zusammen mit der Task-Komponente A muss immer eine entsprechende Menge der TaskKomponente B (=100 ml pro Folienbeutel) in Tankmischung ausgebracht werden! Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Prä­pa­ ra­te zu reinigen. Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. •

Geben Sie die benötigte Menge Anzahl an Folienbeutel der Task-Komponente A in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank.



Der Folienbeutel darf nicht geöffnet werden, sondern muss ungeöffnet in den Spritztank gegeben werden.

• Die Task-Komponente A löst sich mitsamt des Folienbeutels innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf. • Falls Sie Task in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen der Folien­­beutel den gewünschten Mischpartner dazugeben. •

Danach geben Sie pro Folienbeutel der Komponente A 100 ml Komponente B in den Spritz­tank.



Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen.



Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

• Überzählige Folienbeutel nicht außerhalb der Verpackung lagern. Alubeutel nach Ge­ brauch wieder fest verschließen!

Mischbarkeit

Task ist mischbar mit HARMONY® SX®, Successor®4 T, Gardo ®2 Gold und Terano®3. Bei Mischungen von Task ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner unbedingt zu be­ach­ten. Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter der Hotline: 0800 - 8300 301 (Die Hotline ist in den Wintermonaten nicht besetzt) an. Task darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten, Ölen oder Blattdüngern gemischt werden. Mit Task behandelte Maisbestände dürfen nicht mit Insektiziden auf Basis organischer Phosphorsäureester behandelt werden. Insektizide mit anderen Wirkstoffen können Sie jedoch problemlos einsetzen. 405

Task® (mit Folienbeutel)

Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechsel­wirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln 1. Wasserlösliche Folienbeutel 2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX 3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP 4. Suspensionskonzentrate: SC 5. Wasserlösliche Konzentrate: SL 6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE 7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC 8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe 9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe

Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

Hinweise zur Spritzenreinigung nach der Anwendung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sorg­fältig gespült werden: • Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. •

Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20% des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.

• Im ersten Reinigungsdurchgang ein spezielles Reinigungsmittel für Sulfonylharnstoffe zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. •

Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.



Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Geeignete Reinigungsmittel

Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean®6 oder ALL CLEAR® EXTRA. Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.

Resistenzmangement

Task® enthält die Wirkstoffe Dicamba und Rimsulfuron. (WMO) Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungs­mechanis­mus in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. 406

Task® (mit Folienbeutel)

(WMB) Rimsulfuron zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.: • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen • Fruchtfolgegestaltung • Bodenbearbeitung • Saattermin.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­gren­zen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf fol­ gen­den Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die An­wen­dung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die An­wendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­schutz­ mit­teln empfehlen wir grundsätzlich, Schutz­kleidung und Schutzhandschuhe sowie zu­sätz­ lich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen. SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen.

407

Task® (mit Folienbeutel)

SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­ der betreten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Nach Einatmen An die frische Luft bringen. Sauerstoff, oder falls erforderlich, künstliche Beatmung. Arzt kon­sultieren. Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder aller­gi­ schen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Nach Augenkontakt Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen Nach Verschlucken Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen.

Gewässerschutz

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­ käfer) eingestuft.

408

Task® (mit Folienbeutel)

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 4°C abkühlt.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­ for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes an­liefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Task-Komponente A: Kennzeichnungssymbol: Xi, N R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S25 - Berührung mit den Augen vermeiden. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­häl­ter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht wieder verwenden. Task-Komponente B: Kennzeichnungssymbol: Xn R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­ tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 409

Task® (mit Folienbeutel)

S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Task-Komponente A

Piktogramm: GHS05,GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be­hutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. EUH208 - Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

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Task® (mit Folienbeutel)

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Task-Komponente B

Piktogramm: GHS05, GHS07 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Produkt nicht unter 4 °C transportieren oder lagern. Notfalltelefon: 02 02 / 5 29 66 55 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. ® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company, ®2 Warenzeichen Syngenta Group Company ®3 Warenzeichen der Bayer CropScience ®4 Reg. Marke Stähler International GmbH & Co KG. ®5 Eingetragene Marke der BASF ®6 reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH ®7 eingetragene Marke des IVA * Dicamba, ein Wirkstoff erforscht und entwickelt durch Novartis Pflanzenschutz AG, Basel, Schweiz.

Sicherheits­datenblatt

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Task® (UAP – Unit Area Package) Herbizid

Wirkstoffe: Komponente A: Wasserdispergierbares Granulat (WG) 32,5 g Rimsulfuron /kg (3,25 Gew.-%) + 609,0 g Dicamba /kg (60,9 Gew.-%) Komponente B: Flüssiger Formulierungshilfsstoff (FHS) 900,0 g Isodecylalkoholethoxylat /l (90 Gew.-%) Piktogramm: Komponente A: GHS05, GHS09 Komponente B: GHS05, GHS07 Signalwort: Komponente A - Gefahr Komponente B - Gefahr Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024457-00 Packungsgröße: Kleines Gebinde: 4 x 307 g Komponente A 4 x 1 l Komponente B Großes Gebinde 4 x 600 g Komponente A 2 x 1 l Komponente B Herbizid gegen Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Un­ kräu­ter in Mais. Anwendung Wirkungsweise

Task ist ein Herbizid mit systemischer Wirkung über Blatt und in eingeschränktem Maße auch über den Boden. Es enthält die Wirkstoffe Rimsulfuron und Dicamba. Rimsulfuron gehört zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC (Herbicide Resistence Action Committee)-Klassifizierung eingestuft ist. Der Wirkstoff Dicamba zählt zur Gruppe der Benzoesäurederivate, dessen Wir­ kungs­ mechanis­mus in die Gruppe O der HRAC -Klassifizierung eingestuft ist. Rimsulfuron wird überwiegend von den Blättern aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. In empfindlichen Pflanzen hemmt Rimsulfuron das Enzym AcetolactatSynthase (ALS), das für die Bildung wichtiger Aminosäuren notwendig ist. Nach Aufnahme tritt bei sensiblen Unkräutern ein sofortiger Wachstumsstillstand an Spross und Wurzel ein, der folgende Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Dicamba wird hauptsächlich über die Blätter und zu geringeren Teilen auch über den Boden aufgenommen. In empfindlichen Pflanzen beeinträchtigt Dicamba die Weiterleitung und die Funktion der Auxine. Das Wachstum und damit die Nährstoff- und Wasserkonkurrenz der gegenüber Task empfind­­­lichen Unkräuter und Ungräser zur Kulturpflanze endet praktisch mit der Be­hand­ lung. Die beste und schnellste Wirkung erzielt Task bei warmem, wüchsigem Wetter. In Mais­pflanzen werden die Wirkstoffe schnell abgebaut. 412

Task® (UAP – Unit Area Package)

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Hühnerhirse und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Mais.”

Anwendung

Anwendungszeit Im Nachauflaufverfahren (Spritzanwendung) bis zum 4-Blattstadium der Maispflanzen (BBCH 9-14). Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und für die Kultur.

Aufwandmengen

383 g/ha Task-Komponente A + 0,3 l/ha Task-Komponente B spritzen.

Mischungen

Verwenden Sie immer den gesamten Inhalt der Dose (Task-Komponente A) zur Her­stel­lung der Spritzbrühe (keine Teilmengenentnahme möglich)! Standardempfehlung – kleine Unkräuter und Ungräser Unkräuter bis 4 Blatt-Stadium einschließlich Ehrenpreis und aufgelaufener Winde, Hühner­­ hirse bis Bestockungsbeginn, Borstenhirse bis 3 Blattstadium, samenbürtige Weidel­gräser, Windhalm und Ackerfuchsschwanz: Mischung von 250 g/ha Task-Komponente A (1 Dose aus kleinem Gebinde je 1,2 ha oder eine Dose aus großem Gebinde je 2,4 ha) + 0,2 l/ha Task-Komponente B mit Bodenherbiziden wie Successor®5 T oder Gardo®2 Gold spritzen. Späte Anwendung – Problemunkräuter und -ungräser Unkräuter bis 6-Blattstadium, aufgelaufene Wurzelunkräuter wie Disteln, Winde, Ampfer. Hühnerhirse während Bestockung, Faden- und Bluthirse bis 3 Blattstadium, Borstenhirse bis Bestockungsbeginn, incl.  Quecke, Flughafer (bis Bestockung), Ausfallgetreide bis Mitte Bestockung, wurzelbürtiges Weidelgras und Grünroggen: Mischung von 300 g/ha Task-Komponente A + 0,25 l/ha Task -Komponente B (1 Dose aus kleinem Gebinde je 1,0 ha oder eine Dose aus großem Gebinde je 2,0 ha) mit Bodenherbiziden wie Successor®5 T oder Gardo®2 Gold spritzen. Bei starken Ampferproblemen im Mais empfehlen wir den Zusatz von 15 g Harmony® SX® sowohl bei Soloeinsatz von Task als auch bei Einsatz in Mischung mit Successor®4 T oder Gardo®2  Gold. Grundsätzlich sollte Task eingesetzt werden, wenn sich Schadgräser und Unkräuter im empfindlichen Stadium befinden (siehe Wirkungsspektrum).

Wasseraufwandmenge

Task mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen. Auf gute Benetzung der Schadgräser und Unkräuter ist jedoch zu achten (bei dichtem Bestand Wasseraufwandmenge 400 l/ha). 200 l Wasser/ha sollten nicht unterschritten werden.

Wirkungsspektrum (WH9161)

• Task erzielt die beste Wirkung auf kleine, intensiv wachsende Schadgräser und Unkräuter. • Hirsearten werden ab dem 2-Blattstadium bis zur Bestockung erfasst. • Borstenhirse und Flughafer sollen zum Behandlungszeitpunkt 3 - 4 Blätter ausgebildet haben. Die Unkräuter sollten sich zum Zeitpunkt der Behandlung im 2 - 6-Blattstadium be­finden. • Bei warmem, wüchsigem Wetter auf trockene Pflanzen spritzen. 413

Task® (UAP – Unit Area Package)

Task bekämpft ein breites Spektrum an Unkräutern und Schadgräsern und erzielt gegen aufgelaufene Wurzelunkräuter, wie z. B. Ackerwinde, Zaunwinde, Distel und Quecken eine gute Wirkung, sofern ausreichend Blattmasse, jedoch noch kein Blütenstand, gebildet wurde. Nachaufläufer werden nicht erfasst. Zur Erweiterung des Wirkungsspektrums und zur Bekämpfung von Nachaufläufern em­pfeh­ len wir die Zumischung eines Bodenherbizides (z. B. Successor®4 T). Gut bekämpft werden: Ackerfuchsschwanz, Borstenhirse, Bluthirse, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Hühner­hirse, Windhalm, Acker-Hellerkraut, Ackersenf, Ackerwinde, Amarant, Ausfallraps*, Aus­fall­sonnen­ blume, Gänsedistel, Gänsefuß (Feigenblättriger, Weißer), Ge­meine Melde, Gemeiner Hohlzahn, Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Knöterich (Ampfer­blättriger, Pfirsich-, Vogel-, Wasser-), Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Zaunwinde. *    keine ausreichende Wirkung aus Clearfield®5-Sorten Weniger gut bekämpft werden: Gänsefuß (Bastard-, Vielsamiger), Acker-Stiefmütterchen, Schwarzer Nachtschatten, Strahl­ lose Kamille, Windenknöterich, Einjähriges Bingelkraut Nicht ausreichend bekämpft werden: Efeu­blättriger Ehrenpreis, Persischer Ehrenpreis, Sumpf-Ziest

Zur Beachtung

Temperatur •  Task nur bei Temperaturen von 8°C bis max. 25 °C und nicht bei extremen Temperatur­ schwankungen zwischen Tag (über 25 °C) und Nacht (unter 8 °C) einsetzen. •  Keine Anwendung mit Task an Tagen mit hohen Temperaturen über 25 °C, verbunden mit starker Sonneneinstrahlung, durchführen. •  In einer Kälteperiode in Verbindung mit nachhaltigen Niederschlägen Task nicht ein­setzen. Nach einer solchen Periode Task erst wieder einsetzen, wenn sich die Mais­­pflan­zen erholt und eine Wachsschicht gebildet haben. •

Task nicht bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen einsetzen.



Nicht bei sich sehr langsam erwärmenden Böden einsetzen.



Nicht bei anhaltender Trockenheit anwenden.

Niederschlag • Task nicht bei kühler, feuchter Witterung anwenden. • Nicht bei Staunässe anwenden. •  Nicht auf regen- oder taunasse Pflanzen, solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet, spritzen. •  Zur Ausnutzung der vollen Blattaktivität sollte für 3 Stunden nach der Spritzung kein Niederschlag fallen. • Niederschläge kurz nach der Spritzung sowie stark abfallende Temperaturen können den Bekämpfungserfolg mindern. Die Maispflanzen müssen eine Wachsschicht gebildet haben. 414

Task® (UAP – Unit Area Package)

Aussaattiefe • Auf eine ausreichende Saattiefe von zumindest 4 cm ist zu achten. Bei Nichtbeachtung der Vorsichtsmaßnahmen sind Blattaufhellungen, Einkürzungen und Verdrehungen bei den Kulturpflanzen möglich, die aber in der Regel keinen Einfluss auf den Ertrag haben. Task kann auch auf Flächen eingesetzt werden, auf denen Vorsaat- oder Nachsaatherbizide angewendet wurden. Sonstige Hinweise: • Nicht im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien sowie in Zuckermais anwenden. • Keine Anwendung in Beständen, die zur Saatguterzeugung dienen. • Nicht in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden, einsetzen. • Eine mechanische Unkrautbekämpfung sollte frühestens eine Woche nach der An­wen­ dung von Task durchgeführt werden. • WP734 - Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Kultur- und Sortenverträglichkeit

Nach bisherigen Erfahrungen wird Task von den meisten in Deutschland geprüften Silound Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen. Maisbestände, die mit Task behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von Task. Die Anwendung von Task ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden. Als unverträglich für Task haben sich nach bisherigen Erfahrungen (Stand September 2014) folgende Sorten erwiesen: GL Aldera, Nescio. Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch Task geschädigt werden. Die Sortenliste wird laufend aktualisiert. Die jeweils aktuelle Sortenliste können Sie kostenlos über unsere Fachberatung Tel.: 0800-8300 301 anfordern. Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern.

Wirkung auf andere Kulturpflanzen

Breitblättrige Kulturpflanzen (z. B. Rüben, Raps, Leguminosen, Gemüse, Zierpflanzen) sowie Getreide und Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber Task. Direkte Abdrift der Spritzbrühe auf diese Kulturen oder Flächen, die für den Anbau solcher vorgesehen sind, ist unbedingt zu vermeiden. Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sorgfältig mit Agroclean®6 oder All Clear Extra® gereinigt werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Angaben im Absatz Spritzenreinigung. Aktivkohle ist zur Reinigung des Spritzgerätes nicht geeignet. 415

Task® (UAP – Unit Area Package)

Nachbau (WH960)

Nachbaueinschränkungen bestehen nach dem zulassungsgemäßen Einsatz von Task bei normaler Fruchtfolge nicht. Nach der Maisernte können alle ackerbaulichen Haupt­kul­turen nach­gebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch erforderlich werden, kann erneut Mais nachgebaut werden.

Wartezeit

Freiland: Mais

60 Tage.

Herstellung der Spritzbrühe

Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Mittel sein. Wir empfehlen dringend, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Prä­ para­te zu reinigen. • Lassen Sie Ihre Spritzgeräte regelmäßig auf einem Prüfstand kontrollieren und einstellen. • Geben Sie die benötigte Anzahl der Dosen der Task-Komponente A (Granulat) in den zu 1/4 bis 1/2 gefüllten Spritztank. • Verwenden Sie immer den gesamten Inhalt der Dose (Task-Komponente A) zur Herstellung der Spritzbrühe (keine Teilmengenentnahme möglich). • Das Granulat löst sich innerhalb von wenigen Minuten in Wasser auf. • Falls Sie Task in Mischung ausbringen wollen, nach dem vollständigen Auflösen des Gra­nu­ lates den gewünschten Mischpartner dazugeben. • Abschließend geben Sie die benötigte Menge Task-Komponente B (Formulierungshilfs­ stoff ) hinzu. •D  ie restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk auffüllen. • Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen.

Mischbarkeit

Task ist mischbar mit HARMONY® SX®, Successor®4 T, Gardo ®2 Gold. Bei Mischungen von Task ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner unbedingt zu be­ach­ten. Bitte fordern Sie im Einzelfall telefonische Beratung unter der Hotline: 0800 - 8300 301 (Die Hotline ist in den Wintermonaten nicht besetzt) an. Task darf nicht mit bentazonhaltigen Produkten, Ölen oder Blattdüngern gemischt werden. Mit Task behandelte Maisbestände dürfen nicht mit Insektiziden auf Basis organischer Phosphorsäureester behandelt werden. Insektizide mit anderen Wirkstoffen können Sie jedoch problemlos einsetzen. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechsel­wirkungen auftreten. Generell sind die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner zu beachten sowie die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis. Für eventuell negative Auswirkungen von durch uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können.

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Task® (UAP – Unit Area Package)

Empfohlene Reihenfolge bei der Mischung von Pflanzenschutzmitteln 1. Wasserlösliche Folienbeutel 2. Wasserlösliche Granulate: SG, SX 3. Wasserdispergierbare Granulate oder Pulver: WG, WP 4. Suspensionskonzentrate: SC 5. Wasserlösliche Konzentrate: SL 6. Suspensionskonzentrate auf Ölbasis: SE 7. Emulgierbare Formulierungen: EW; EC 8. Öle, Netzmittel (Tenside), Formulierungshilfsstoffe 9. Flüssigdünger und Spurennährstoffe

Bei Produkten in Folienbeuteln, bei Pulvern und Granulaten sollte der nächste Mischpartner erst zugegeben werden, wenn eine vollständige Auflösung erfolgt ist.

Hinweise zur Spritzenreinigung nach der Anwendung

Vor nachfolgendem Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sorg­fältig gespült werden: • Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. • Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen. •

Spritze zweimal hintereinander spülen. Dabei jeweils mindestens 20% des Tankvolumens mit Wasser auffüllen.

• Im ersten Reinigungsdurchgang ein spezielles Reinigungsmittel für Sulfonylharnstoffe zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. Reinigungsdüsen abspritzen. Rührwerk für 15 Minuten einschalten. •

Nach jedem Spülvorgang die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen.



Reinigen Sie Filter, Düsen und Spritzgestänge separat.

Geeignete Reinigungsmittel

Aufgrund eigener Erfahrungen empfehlen wir die Verwendung von Agroclean®6 oder ALL CLEAR® EXTRA. Die Gebrauchsanleitung des eingesetzten Spritzenreinigers ist zu beachten.

Resistenzmangement

Task® enthält die Wirkstoffe Dicamba und Rimsulfuron. (WMO) Dicamba gehört zur Gruppe der Benzoesäurederivate, deren Wirkungs­mechanis­mus in die Gruppe O der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist. (WMB) Rimsulfuron zählt zur Gruppe der Sulfonylharnstoffe, deren Wirkungsmechanismus in die Gruppe B der HRAC-Klassifizierung eingestuft ist; weitere Informationen siehe Internet http://www.plantprotection.org Wenn diese Herbizide über mehrere Jahre auf demselben Feld eingesetzt werden, ist regional eine Selektion von resistenten Biotypen potenziell möglich. 417

Task® (UAP – Unit Area Package)

Geeignete Resistenzvermeidungsstrategien sind zu berücksichtigen, wie z. B.: • Wechsel von Herbiziden bzw. Spritzfolgen / Tankmischungen mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus besitzen • Fruchtfolgegestaltung • Bodenbearbeitung • Saattermin.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­gren­zen­ den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf fol­ gen­den Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die An­wen­dung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die An­wendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

Die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind zu beachten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Beim Umgang mit Pflanzen­schutz­ mit­teln empfehlen wir grundsätzlich, Schutz­kleidung und Schutzhandschuhe sowie zu­sätz­ lich Augen- / Gesichtsschutz zu tragen. SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten. 418

Task® (UAP – Unit Area Package)

SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wie­ der betreten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Nach Einatmen An die frische Luft bringen. Sauerstoff, oder falls erforderlich, künstliche Beatmung. Arzt kon­sultieren. Nach Hautkontakt Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Beim Auftreten von Hautreizungen oder aller­gi­ schen Reaktionen einen Arzt hinzuziehen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen. Nach Augenkontakt Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen. Auge offen halten und langsam und behutsam während 15-20 Minuten mit Wasser ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen Nach Verschlucken Arzt aufsuchen. KEIN Erbrechen herbeiführen außer auf Anweisung des Arztes oder des Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle. Ist der Verunfallte bei Bewusstsein: Mund mit Wasser ausspülen.

Gewässerschutz

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW263 - Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küs­ten­gewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht ver­bind­ lich vor­gegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhand­ lungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­ käfer) eingestuft.

Lagerung

Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden – Nicht rauchen! Trocken aufbewahren und so lagern, dass das Produkt nicht unter 4°C abkühlt.

419

Task® (UAP – Unit Area Package)

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA® sind an den autorisierten Sam­melstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­ for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes an­liefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

Task-Komponente A: Kennzeichnungssymbol: Xi, N R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S25 - Berührung mit den Augen vermeiden. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­häl­ter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­brauchs­anleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht wieder verwenden. Task-Komponente B: Kennzeichnungssymbol: Xn R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Sicherheits­datenblatt S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Ge­ brauchs­anleitung ein­zu­halten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. 420

Task® (UAP – Unit Area Package)

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Task-Komponente A

Piktogramm: GHS05,GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang be­hutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. EUH208 - Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Task® (UAP – Unit Area Package)

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Task-Komponente B

Piktogramm: GHS05, GHS07 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P264 - Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt / Behälter einer anerkannten Verbrennungsanlage zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Produkt nicht unter 4 °C transportieren oder lagern. Notfalltelefon: 02 02 / 5 29 66 55 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.

® Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company, ®2 Warenzeichen Syngenta Group Company ®3 Warenzeichen der Bayer CropScience ®4 Reg. Marke Stähler International GmbH & Co KG. ®5 Eingetragene Marke der BASF ®6 reg. Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH ®7 eingetragene Marke des IVA * Dicamba, ein Wirkstoff erforscht und entwickelt durch Novartis Pflanzenschutz AG, Basel, Schweiz.

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Sicherheits­datenblatt

TOPPER®

Wachstumsregler Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Formulierung: Packungsgröße:

100 g Triclopyr /kg (10,0 Gew %) entfällt entfällt Wasserlösliche Tabletten (ST) 4 kg Eimer (40 x 100 g) 1 kg Faltschachtel (10 x 100 g)

006172-00

Wachstumsregler gegen vorzeitigen Fruchtfall im Obstbau für Apfel und Birne. Anwendung Wirkungsweise

Topper ist für den Einsatz als Wachstumsregler im Obstbau für Apfel und Birne bestimmt, um den vorzeitigen Fruchtfall der Früchte vor der Ernte zu reduzieren. (WMO) - Wir­kungs­ mechanismus (HRAC-Gruppe): O.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Minderung des Vorernte-Fruchtfalls an Apfel und Birne.“

Anwendungszeitpunkt und Aufwandmenge

Im Obstbau in Apfel und Birne ab 5. Standjahr Topper 3 bis 4 Wochen vor der Ernte spritzen oder sprühen. Aufwandmenge: 60 g (6 Tabletten von je 10 g)/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l Was­ ser/ha und je m Kronenhöhe. Maxi­male Zahl der Behandlungen: 1 in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Hinweis

Topper nur auf gesunden Bäumen anwenden, die gut mit Nährstoffen und Wasser versorgt sind. Topper nicht bei Wind anwenden, um Abdriftschäden an Nachbarkulturen zu vermeiden. Topper nicht mit anderen Produkten mischen, auch keine zusätzlichen Netzmittel verwenden.

Anwendungstechnik

1. Tank bzw. Spritzbehälter zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. 2. Umlauf bzw. Rührwerk einschalten. 3. Topper Tabletten zugeben. 4. Tank bzw. Spritzbehälter mit Wasser auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig.

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TOPPER®

Gerätereinigung

Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Un­vermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Spritzen und Gefäße gleich nach Gebrauch mit viel Wasser, besser noch mit Spülmittellösung gründlich reinigen. Mehrmals mit klarem Wasser durchspülen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt.

Wartezeit: Apfel, Birne

21 Tage.

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­hält­nis­se oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) einge­ halten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

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TOPPER®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflan­zen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ verdünnten Mittel. SS2101 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW642-1 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­wider­ handlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft. (B4) NN200 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutz­arthro­ poden eingestuft.

Lagerung

Nicht mit Säuren; Basen; Oxidationsmitteln zusammenlagern. Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. 425

TOPPER®

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den autori­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV:

R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln aufbewahren. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­ zeigen. RA088 - Enthält Triclopyr. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Leere Verpackung nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

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TOPPER®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: entfällt Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: entfallen Sicherheitshinweise: P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. EUH208 - Enthält [(3, 5, 6-Trichlorpyridin-2-yl)oxy]essigsäure. Kann allergische Reaktionen her­vor­rufen SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­ träge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Marke der Agriphar S.A. ®1 = eingetragene Marke des IVA ®2 = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Trebon® 30 EC Insektizid

Wirkstoff: 287,5 g Etofenprox /l (30,1 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Bienen: bienengefährlich (B2) Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister

004634-00

Spritzmittel gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Raps­ stängel­rüssler und Kohlschotenrüssler an Raps sowie blatt- und na­del­ fressende Käfer an Zierpflanzen. Anwendung Wirkungsweise

Trebon 30 EC ist ein Insektizid mit Kontakt- und Fraßwirkung, dass insbesondere gegen beißende Insekten eine gute Wirkung zeigt. Trebon 30 EC wirkt sehr effektiv gegen Schädlinge im Raps. Trebon 30 EC bekämpft aufgrund seiner Molekülstruktur auch Rapsglanzkäfer-Populationen, die resistent gegenüber herkömmlichen Pyrethroiden sind. Aufgrund seines geringen Temperaturanspruches wirkt Trebon 30 EC auch bei niedrigen Temperaturen, wie sie regelmäßig im zeitigen Frühjahr auftreten.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler an Raps, • Kohlschotenrüssler an Raps.“

„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendung: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirk­ sam­keit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung): • Blattfressende Käfer, Nadelfressende Käfer an Zierpflanzen.“

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Trebon® 30 EC

Anwendungstechnik und Aufwandmenge

Trebon 30 EC wird gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler und Kohlschotenrüssler mit 200 ml/ha in mindestens 200 l Wasser/ha nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf gespritzt. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung pro Jahr bzw. je Kultur im Abstand von min­ des­tens 7 Tagen. Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den ge­ wünschten Düsenausstoß kontrollieren. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden. Spritztechnik und Wassermenge sollten in jedem Fall eine gründliche Benetzung aller zu behandelnden Pflanzenteile gewährleisten!

Resistenzmanagement

Für die Anwendung gegen Rapsglanzkäfer, Gefleckter Kohltriebrüssler und Raps­stängel­rüs­ sler gilt: WW709-1 - Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirk­ stoff­­gruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Insektizide sollen nur gezielt und - soweit zugelassen und verfügbar - mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen eingesetzt werden, um Resistenzbildung möglichst zu vermeiden. Trebon 30 EC enthält den Wirkstoff Etofenprox, der zur chemischen Klasse der ÄtherPyrethoide gehört. Aufgrund seines spezifischen Wirkungsmechanismus im komplexen biologischen System der Schädlinge kann eine Resistenzbildung gegen diesen Wirkstoff grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über nachgewiesene Resistenzen von Rapsglanzkäfern oder den anderen Rapsschädlingen gegenüber Trebon 30 EC. Sollte es dennoch zu einer Minderwirkung von Trebon 30 EC aufgrund von möglicherweise entstandenen Resistenzen kommen, wird keine Haftung übernommen.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen: Zierpflanzenbau Gegen blatt- und nadelfressende Käfer an Zierpflanzen im Freiland bei Befallsbeginn im Abstand von mindestens 7 Tagen 0,2 l/ha in maximal 1000 l Wasser/ha spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung pro Jahr bzw. je Kultur.

Herstellung der Spritzbrühe

Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen und Trebon 30 EC bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritz­ brühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

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Trebon® 30 EC

Gerätereinigung

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­ behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeit

Raps: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­gedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­ setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­hältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Raps gilt: NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­ führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Ver­zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils gel­tenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Ober­flächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Winterraps: 90% - 10m. Für die Anwendung in Zierpflanzen gilt: NW607-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­ ge­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich perio­ disch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeich­ ne­ten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vor­ge­ ge­benen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für alle Anwendungsgebiete gelten: NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­ge­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließ­lich 430

Trebon® 30 EC

pe­rio­disch was­serführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzen­decke be­wach­ sener Randstreifen vor­handen sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeits­geräten nicht be­einträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht er­forderlich, wenn: ausreichende Auffangsysteme für das ab­ ge­schwemmte Wasser bzw. den ab­­ge­schwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren er­folgt. NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, We­ge und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeichnis „Verlust­min­dernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fas­sung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn - die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder - angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Ge­hölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder - die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­des­anstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrar­ landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Ge­sund­ heits­­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mit­tel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Das Behältnis stets gut verschließen und an einem kühlen und trockenen Ort aufbewahren. Vor Feuer schützen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

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Trebon® 30 EC

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­zu­zie­ hen und Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB662-1 - Das Mittel wird als bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflan­zen aus-gebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22.Juli 1992, BGBl. I S.1410, beachten. NN400 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen ein­gestuft.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Säuren; Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sam­mel­stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. In­ for­mationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der re­gionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Ori­gi­nal­verpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

432

Trebon® 30 EC

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R38 - Reizt die Haut. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kun­gen haben. R67 - Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Ge­sichts­schutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Ge­brauchs­anleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H315 - Verursacht Hautreizungen. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261 - Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P403+P233 - Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen Sicherheits­datenblatt lassen. (Ausbringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. 433

Valbon® Fungizid

Wirkstoffe: 700 g Mancozeb /kg (70 Gew.-%) 15,6 g Benthiavalicarb /kg (1,56 Gew.-%) ( = 17,5 g Benthiavalicarb /kg als Isopropylester), Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 5 kg Faltschachtel 025307-00 9,6 kg Sack 16 kg Sack

Wasserdispergierbares Granulat gegen Phytophthora infestans an Kar­ tof­­f eln. Anwendung Wirkungsweise

Valbon ist ein lokalsystemisches Spritzmittel mit hervorragender vorbeugender (protektiver) sowie heilender (kurativer) Wirksamkeit gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln. Valbon enthält zwei sich ergänzende Wirkstoffe: • Benthiavalicarb ist ein neuer lokalsystemischer Wirkstoff mit kurativer und protektiver Wir­ kung, dringt in Blatt und Stängel ein und breitet sich lokalsystemisch in der Pflanze aus. Benthiavalicarb hat einen neuartigen Wirkungsmechanismus, der an mehreren Wirkorten im Lebenszyklus des Pilzes eingreift. • Mancozeb hat als Kontaktfungizid eine vorbeugende Wirkung. Valbon hat eine lange Wirkungsdauer, ist nach einer Stunde regenfest, sehr gut pflanzen­ verträglich und kann weitgehend unabhängig von der Temperatur eingesetzt werden.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffel.“

Anwendungstechnik

Gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,6 kg/ha - spätestens wenn sich die Stauden in der Reihe be­ rühren, bis zur beginnenden Abreife der Kartoffel - im Abstand von 7 bis 10 Tagen - je nach In­fek­tions- und Witterungsbedingungen - spritzen. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur je Jahr. Es empfiehlt sich Valbon zu Zeiten des starken Blattwachstums bis zum Abschluss des Blattwachstums einzusetzen. Valbon kann ferner in Tankmischung mit Kontaktfungiziden zur Stoppspritzung verwendet werden. 434

Valbon®

Eine gleichmäßige Benetzung (200 - 400 l Wasser /ha) aller zu behandelnden Pflanzenteile ist sicherzustellen. Valbon ist nach einer Stunde regenfest. Vor nachfolgenden Niederschlägen müssen die Blät­ter nach der Anwendung abgetrocknet sein. Nach stärkeren Niederschlägen oder in­ten­ si­ver Beregnung wird eine Wiederholung der Anwendung empfohlen. WW764 - Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Beim Einsatz gegen die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln er­ fasst Valbon nach eigenen Beobachtungen auch die Dürr- und Sprühfleckenkrankheit (Alternaria solani, A. alternata).

Verträglichkeit

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Valbon in der empfohlenen Aufwandmenge von den Kar­tof­feln gut vertragen wird.

Herstellung der Spritzbrühe

Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Valbon ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Was­ser­menge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Mischbarkeit

Nach unseren Erfahrungen ist Valbon mit Insektiziden, Fungiziden und Blattdüngern wie z. B. Cuprozin Flüssig, Cuprozin progress, Cuprozin WP, Dithane NeoTec, Funguran progress, Kupfer-Questuran, Kupfer-Questuran flüssig, Zinkuran oder Zinkuran flüssig mischbar. Die Zugabe der Zusatzstoffe Adhäsit oder Designer hat sich bewährt. Für andere von uns nicht empfohlene Mischungen übernehmen wir keine Haftung.

Gerätereinigung

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­ behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich be­ währt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeit

Kartoffeln: 7 Tage

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­lan­ gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ab­ läufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT101 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, 435

Valbon®

Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewäs­ sern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­führen­der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeich­ nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit„*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50% 5m; 75% 5m; 90% *. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ serführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Kultur: Kartoffeln (Ackerbau), Technik: spritzen - 10m.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heitsschäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­­dünnten Mittel. SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich.

436

Valbon®

Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat ein­ holen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reich­lich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R63 - Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 437

Valbon®

S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen S22 - Staub nicht einatmen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. RA016 - Enthält Mancozeb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheits­datenblatt RA067 - Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Ge­ brauchs­anleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen. H361 - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schä­di­gen H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen Sicherheitshinweise: P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikette bereithalten P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P260 - Staub nicht einatmen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hin­ zu­ziehen. P501 - Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Verpackung nicht wieder verwenden. Sicherheits­datenblatt

438

Valbon Speed

Zul. Nummer Wirkstoffe

Formulierung CLP

Anwendungs­bestimmungen Packungsgröße

VALBON® 025307-00 700 g Mancozeb /kg (70 Gew.-%) 15,6 g Benthiavalicarb /kg (1,56 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) GHS07 GHS08 GHS09 NW468, NT101, NW605 (50% 5m; 75% 5m; 90%), NW606 (10m) 1 x 16 kg Sack

ADHÄSIT®1 4711-00 100 g Marlopon /l (10 Gew.-%)

Wasserlösliches Konzentrat (SL) GHS02 GHS05 -

2 x 1 l Flasche

Fungizid-Zusatzstoff-Kombination zur optimalen Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln Wirkungsweise

Valbon Valbon ist ein lokalsystemisches Spritzmittel mit hervorragender vorbeugender (protektiver) sowie heilender (kurativer) Wirksamkeit gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln. Valbon enthält zwei sich ergänzende Wirkstoffe: Benthiavalicarb ist ein neuer lokalsystemischer Wirkstoff mit kurativer und protektiver Wirkung, dringt in Blatt und Stängel ein und breitet sich lokalsystemisch in der Pflanze aus. Benthiavalicarb hat einen neuartigen Wirkungsmechanismus, der an mehreren Wirkorten im Pilz eingreift. Mancozeb hat als Kontaktfungizid eine vorbeugende Wirkung. Valbon hat eine lange Wirkungsdauer, ist nach einer Stunde regenfest, sehr gut pflanzenverträglich und kann weitgehend unabhängig von der Temperatur eingesetzt werden.

439

Valbon Speed

Adhäsit Adhäsit ist ein Netzmittel zur Veränderung der Oberflächenspannung des Wassers und zur Verbesserung der Benetzbarkeit wasserabstoßender Oberflächen. Der Zusatz von Adhäsit zur Spritzbrühe optimiert in Kombination mit Valbon die Benetzung der Kartoffelbestände.

Anwendungsempfehlungen: Valbon Speed kann gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kar­ toffeln eingesetzt werden. Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 1,6 kg/ha Valbon + 0,2 l/ha Adhäsit spätestens wenn sich die Stauden in der Reihe berühren, bis zur beginnenden Abreife der Kartoffel - im Abstand von 7 bis 10 Tagen - je nach Infektions- und Witterungsbedingungen - spritzen. Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung bzw. in der Kultur je Jahr.

Ansetzen der Spritzbrühe Valbon-Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Valbon ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühereste vermeiden. Adhäsit wird in die fertige Spritzbrühe eingerührt. Adhäsit ist kalkbeständig und verursacht deshalb auch bei hartem Wasser kein Ausflocken der Spritzbrühe. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Gerätereinigung Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­ brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®1 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Zur weiteren Beachtung Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Valbon und Adhäsit Einzelgebinden zu entnehmen.

®= eingetragene Marke von Kumiai Chemical Industry Co., Ltd ®1= eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH

440

Sicherheits­datenblatt

Vegas® Fungizid

Wirkstoff: 51,3 g Cyflufenamid /l (5 Gew.-%) Emulsion, Öl in Wasser (EW) Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Bienen: nicht bienengefährlich (B 4) Packungsgröße: 1 l Flasche 5 l Kanister

025609-00

Spritzmittel gegen Echten Mehltau an Getreide Anwendung Wirkungsweise

Vegas ist ein Spezialfungizid gegen Getreidemehltau mit einer schnellen Anfangswirkung, einer sehr guten kurativen und einer lang anhaltenden protektiven Wirkung. Vegas wird schnell über das Blatt aufgenommen, besitzt gute translaminare Eigenschaften und wird lokalsystemisch in der Pflanze verteilt. Über die Dampfphase werden auch an­ grenzen­de Pflanzenteile erreicht. Vegas greift an verschiedenen Stellen in den Entwicklungszyklus des Getreidemehltaus ein, hemmt so seine Ausbreitung und verhindert einen Neubefall (WMFUN - Wir­kungs­mechanis­ mus (FRAC-Gruppe): unbekannt). Vegas weist nach derzeitigem Kenntnisstand bei Echtem Mehltau keine Kreuzresistenz mit anderen praxisüblichen Fungiziden auf. Vegas dringt sehr schnell in die Wachsschicht ein und ist nach ca. einer Stunde regenfest. Vegas wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen Witterungsbedingungen zuverlässig.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Roggen, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Triticale, • Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Hafer.“

441

Vegas®

Einsatz und Aufwandmenge Ackerbau

Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*) an Getreide (von Beginn des Schossens bis Ende des Ähren-/Rispenschiebens - BBCH 30 bis 59) ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, maximal 2 x 0,375 l /ha in 200 bis 400 l Wasser /ha im Abstand von 2 bis 4 Wochen spritzen. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. * = alter lat. Name: Erysiphe graminis

Anwendungsempfehlungen nach eigenen Erfahrungen Einsatz

Empfohlene Vegas-Aufwandmenge

Vegas als Einzelprodukt oder in Kombination mit einem Mischungspartner, der selbst keine Wirkung gegen Getreidemehltau besitzt.

0,25 l Vegas /ha

Vegas in Kombination mit einem Mischungspartner, der selbst keine ausreichende Wirkung gegen Getreidemehltau besitzt.

0,2 l Vegas /ha

Vegas in Kombination mit einem Mischungspartner, der selbst eine Teilwirkung gegen Getreidemehltau besitzt.

0,15 l Vegas /ha

Vegas im Soloeinsatz sowie auch in Mischungen als Splitting-Anwendung, je nach Mehltauwirksamkeit des Mischpartners und der Stärke des Mehltaubefalls

2 x 0,25 l Vegas /ha bis 2 x 0,15 l Vegas /ha

Aus Gründen eines effektiven Resistenzmanagements ist eine darüber hinausgehende Ver­ minderung der Aufwandmenge von Vegas zu vermeiden.

Verträglichkeit

Vegas besitzt in der zugelassenen Aufwandmenge eine ausgezeichnete Pflanzen- und Sor­ ten­verträglichkeit gegenüber Winter- und Sommerweizen, Durumweizen, Winter- und Som­ mer­gerste, Roggen, Triticale und Hafer.

442

Vegas®

Anwendungstechnik

Herstellung der Spritzbrühe Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Vegas bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auf­ fül­len. Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne Unterbrechung ausbringen. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Umlauf in Be­wegung halten. Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt ge­ braucht wird!

Spritztechnik

Spritztechnik und Wassermenge sollten so gewählt werden, dass je nach Bestandeshöhe und -dichte alle Pflanzenteile gut benetzt werden!

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch sofort gründ­ lich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean®5 hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Rest­­brühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Mischbarkeit

Aufgrund seiner ausgewogenen chemisch-physikalischen Eigenschaften ist Vegas ein sehr stabiles Produkt, das nach den bisherigen Erfahrungen mit den zurzeit praxisüblichen Fungiziden z.B. Capitan®3, Proline®1, Stratego®1 oder Corbel®2, Insektiziden, Wachstumsreglern und Blatt­düngern gemischt werden kann. Vegas kann auch zusammen mit AHL ausgebracht werden. Die Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten.

Wartezeit

Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Hafer: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

443

Vegas®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmung:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­lan­ gen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ab­ läufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210-1 - Standardschutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gum­mi­stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Fut­ ter­mitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinhzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe so­ fort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10–15 Minuten unter fließendem Wasser bei weit gespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hin­ zu­ziehen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

444

Vegas®

Gewässerschutz

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vor­gegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN134 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­ käfer) eingestuft. NN170 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Flor­fliege) eingestuft. NN184-2 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brack­wespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren. Nicht zusammenlagern mit: Säuren; Basen; Oxidationsmitteln.

445

Vegas®

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®4 sind an den autori­sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­zu­geben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R38 - Reizt die Haut. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S60 - Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheits­datenblatt zu Rate ziehen. RA105 - Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­zuhalten. Sicherheits­datenblatt Leere Verpackung nicht weiterverwenden.

446

Vegas®

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Gefahrenhinweis: H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweis: P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungspflichten: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­halten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­trä­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Nippon Soda Co., Ltd. ®1 = Bayer CropScience ®2 = BASF ®3 = E.I. duPont de Nemours and Company ®4 = eingetragene Marke des IVA ®5 = Spiess-Urania Chemicals GmbH Sicherheits­datenblatt

447

Vegas Proline Pack

Zul. Nummer Wirkstoffe Formulierung CLP

VEGAS® 025609-00 51,3 g Cyflufenamid /l (5 Gew.-%) Emulsion, Öl in Wasser (EW) GHS09

Anwendungs­bestimmungen

NW468, NW 642-1

Packungsgröße

1x1l 1x5l

PROLINE®1 025287-00 250 g Prothioconazol /l (25 Gew.-%) Emulsionskonzentrat (EC) GHS09 GHS08 GHS07 NW468, NW605 (50% 5m; 75%*; 90%*), NW606 (5m), NW701 1x3l 3x5l

Produkt-Kombination zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheits­ erregern in Weizen, Roggen, Gerste und Triticale. Wirkungsweise

Vegas Vegas ist ein Spezialfungizid gegen Getreidemehltau mit einer schnellen Anfangswirkung, einer sehr guten kurativen und einer lang anhaltenden protektiven Wirkung. Vegas wird schnell über das Blatt aufgenommen, besitzt gute translaminare Eigenschaften und wird lokalsystemisch in der Pflanze verteilt. Über die Dampfphase werden auch angrenzende Pflanzenteile erreicht. Vegas greift an verschiedenen Stellen in den Entwicklungszyklus des Getreidemehltaus ein, hemmt so seine Ausbreitung und verhindert einen Neubefall (WMFUN - Wirkungs­ mechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt). Vegas weist nach derzeitigem Kenntnisstand bei Echtem Mehltau keine Kreuzresistenz mit anderen praxisüblichen Fungiziden auf. Vegas dringt sehr schnell in die Wachsschicht ein und ist nach ca. einer Stunde regenfest. Vegas wirkt weitgehend temperaturunabhängig und auch bei wechselhaften oder warmen Witterungsbedingungen zuverlässig.

448

Vegas Proline Pack

Proline Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert deren weitere Ausbreitung.

Anwendungsempfehlungen: Das Vegas Proline Pack kann gegen pilzliche Krankheiten in Weizen, Roggen, Gerste und Triticale eingesetzt werden. Die empfohlenen Aufwandmengen betragen bei normalem Befall 0,2l/ha Vegas + 0,6l/ha Proline- können aber bei Bedarf bis zu maximal 0,25l/ha Vegas und 0,8l/ha Proline erhöht werden.

Ansetzen der Spritzbrühe Für das Vegas Proline Pack den Brühbehälter mit der erforderlichen Wassermenge füllen, Vegas und Proline bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Anschließend die fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe unmittelbar nach dem Ansetzen und ohne Unterbrechung ausbringen. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Umlauf in Bewegung halten. Spritzbrühereste vermeiden! Stets nur die Spritzbrühemenge ansetzen, die unbedingt gebraucht wird!

Gerätereinigung Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­ brühebehälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Zur weiteren Beachtung Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete und -bestimmungen sowie weitere produktspezifische Angaben für beide Einzelprodukte, sind den Vegas und Proline Einzelgebinden zu entnehmen.

®= eingetragene Marke von Nippon Soda Co. Ltd ®1= eingetragene Marke von Bayer ®2= eingetragene Marke von Spiess-Urania Chemicals GmbH

Sicherheits­datenblatt

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Vincare® Fungizid

Wirkstoffe: 500,0 g Folpet /kg (50 Gew.-%) 17,5 g Benthiavalicarb/kg als Isopropylester (1,75 Gew.-%) (entspricht 15,6 g/kg Benthiavalicarb) Wasserdispergierbares Granulat Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Packungsgröße: 10 kg Sack 2,5 kg Beutel

005669-00

Spritzmittel gegen Rebenperonospora (Plasmopara viticola) an Wein­­ reben. Anwendung Wirkungsweise

Vincare ist ein Fungizid mit zwei sich in der Wirkungsweise ergänzenden Wirkstoffen. Bentiavalicarb ist der tiefenwirksame Anteil mit vorbeugender und abstoppender Wirkung, während Folpet, als Belagsfungizid, außen auf dem Blattgewebe den Befall abwehrt. Benthiavalicarb gehört zu der Gruppe der Aminosäurecarbamate. Der Wirkstoff vermag das Blattgewebe von der Oberseite zur Unterseite schnell zu durchdringen und wird zu einem großen Teil durch die Stoffleitbahnen in der Pflanze verteilt. Benthiavalicarb verhindert die Sporenkeimung, zerstört den Keimschlauch sowie bereits eingedrungenes Pilzmyzel und verhindert zudem die Sporulierung. Eine hohe Wirksamkeit wurde bei vorbeugendem Einsatz und bei kurativem Einsatz 12 Stunden nach erfolgter Infektion nachgewiesen. Folpet gehört zur Gruppe der Phthalimide und stört als Kontaktfungizid verschiedene wichtige Enzyme der Oomyceten und verhindert dadurch die Sporenkeimung und das Mycelwachstum.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) an Weinrebe.”

Anwendungstechnik

Vincare wird gegen Rebenperonospora (Falscher Mehltau) bei Infektionsgefahr bzw. ab Warn­dienst­hinweis auf die Weinreben zur Nutzung als Keltertrauben gespritzt oder ge­ sprüht.

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Vincare®

Aufwandmenge: Basisaufwandmenge: 0,5 kg/ha in maximal 400 L Wasser/ha • ES 61 (Vorblüte): 1,0 kg/ha in maximal 800 L Wasser/ha • ES 71 (Nachblüte): 1,5 kg/ha in maximal 1.200 L Wasser/ha • ES 75 (Beeren erbsengroß): 2,0 kg/ha in maximal 1.600 L Wasser/ha Maximal 6 Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Die Behandlung wird im Abstand von 10-14 Tage je nach Infektionsbedingungen und Blatt­ zu­wachs wiederholt.

Verträglichkeit

WG734 - Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.

Herstellung der Spritzbrühe

Brühebehälter mit ¾ der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und Vincare ohne Siebeinsatz bei laufendem Rührwerk in den Tank geben. Dann die fehlende Wassermenge auf­füllen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt gebraucht wird.

Mischbarkeit

Vincare ist mit den im Weinbau gebräuchlichen Fungiziden und Insektiziden mischbar. Bit­te generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten.

Gerätereinigung

Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Spritzgeräte und Spritz­brühe­ behälter sofort nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung mit Agroclean hat sich be­ währt. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.

Wartezeit

Weinreben: 35 Tage

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Vincare®

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behält­nis­se oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen las­sen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG 405 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­führen­der Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Ver­ zeich­nis „Verlust­mindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils gel­ten­den Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bind­ lich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächen­gewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. Weinbau: 90% 20m. NW706 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­ge­­wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vor­han­den sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Ar­beits­geräten nicht be­ein­trächtigt wer­den. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht er­forderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den ab­ge­schwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT108 - Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­gren­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzen­schutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.“

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Vincare®

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen­ schutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bun­ des­­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS210-1 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220-2 - Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF189-1 - Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vor­ ge­ge­­ben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutz­ anzug gegen Pflanzenschutzmittel und UniversalSchutzhandschuhe (Pflanzen­schutz) zu tragen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­ handlung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

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Vincare®

Gewässerorganismen

NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge:

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurz­flügelkäfer) eingestuft. NN234 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN361 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN384-2 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Nicht zusammenlagern mit: Oxidationsmitteln; Alkalien.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Haus­müll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohn­ortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R36 - Reizt die Augen. R40 - Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R43 - Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R50 - Sehr giftig für Wasserorganismen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S25 - Berührung mit den Augen vermeiden. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt­kon­sul­ tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Ge­sichts­ schutz tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 454

Vincare®

S61 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheits­ daten­blatt zu Rate ziehen. RA 031 - Enthält Folpet (CAS-Nr. 133-07-3) - Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Sicherheits­datenblatt RA 067 - Enthält Benthiavalicarb (CAS-Nr. 177406-68-7) - Kann allergische Reaktionen her­vor­rufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt, ist die Ge­ brauchs­anleitung ein­zuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweis: H317 - Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung. H351 - Kann vermutlich Krebs erzeugen H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen Sicherheitshinweis: P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungs-Etikett bereithalten. P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 - Augenschutz / Gesichtsschutz tragen P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hin­zu­ ziehen. P501 - Inhalt / Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungspflichten: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung ein­ halten. Sicherheits­datenblatt SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen las­ sen. (Ausbringungs­geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­flächen­ gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Vorox® F Herbizid

Wirkstoff: 500 g Flumioxazin /kg (50 Gew.-%) Wasserdispergierbares Granulat (WG) Piktogramm: GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr 024895-00 Bienen: nicht bienengefährlich (B4) 024895-60/00 / SPU Packungsgröße: 120 g Dose (4 wasserlösliche Beutel je 30 g) 1,2 kg Eimer (40 wasserlösliche Beutel je 30 g) Spritzmittel gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen, in Ziergehölzen, im Spargel und im Kernobst, sowie gegen Moose in Ziergehölzen Anwendung

VH371 - Nur für den berufsmäßigen Anwender.

Wirkungsweise

Die Wirkung von Vorox F beruht auf einer Hemmung des Enzyms ProtoporphyrinogenOxidase (PPO), das an der Chlorophyllsynthese beteiligt ist. Dies führt zur Zerstörung der Zellmembranen und zum Absterben des Pflanzengewebes. Vorox F wird sowohl von den keimenden Unkräutern über den Boden als auch über das Blatt aufgenommen. Die Bodenwirkung führt bei den keimenden Unkräutern zu Nekrosen, und sie sterben kurz nach dem Auflaufen ab. Nach einer Behandlung bereits vorhandener Unkräuter, wird der Wirkstoff schnell ins Pflanzen­gewebe aufgenommen und verursacht nach kurzer Zeit Welke, Chlorosen und schließ­lich Nekrosen. Die herbizide Wirkung tritt nach 1 - 3 Tagen ein. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet). Helles Sonnenlicht und feuchter Boden beschleunigen die Wirkung.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:

• Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, • Einjährige einkeimblättrige, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Moose in Zier­ gehölzen.“

„Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in einem zusätzlichen Anwendungsgebiet genehmigt. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in diesem zusätzlichen Anwendungsgebiet nicht immer ausreichend geprüft. Daher liegen die in Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen möglichen Schäden im Verantwortungsbereich 456

Vorox® F

des Anwenders. Dieser muss Wirksamkeit und Verträglichkeit vor dem Mitteleinsatz unter den betriebsspezifischen Bedingungen prüfen (Testanwendung): • Schwarzer Nachtschatten in Spargel • Vogel-Sternmiere in Kernobst.“

Anwendungsempfehlungen

Wege und Plätze mit Holzgewächsen Vorox F wird gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen mit 1,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Ziergehölze Vorox F wird gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose in Zier­ gehölzen mit maximal 1,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt. Bei frisch bearbeitetem Boden und Vorauflauf bzw. frühem Nachauflauf der ein- und zwei­ keimblättrigen Unkräuter und Moose sind nach eigenen Erfahrungen (z. B. in der Baum­ schule) Aufwandmengen von 300 - 600 g/ha ausreichend. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

Umrechnungstabelle für Aufwandmengen Anzahl wasserlöslicher Beutel 30 g (1 Beutel) 60 g (2 Beutel) 90 g (3 Beutel) 120 g (4 Beutel) 1,2 kg (40 Beutel)

Behandelbare Fläche Wege und Plätze mit Holzgewächsen (1,2 kg/ha)

Ziergehölze (300 - 600 g/ha)

250 m² 500 m² 750 m² 1.000 m² 1 ha

1.000 m² - 500 m² 2.000 m² - 1.000 m² 3.000 m² - 1.500 m² 4.000 m² - 2.000 m² 4 ha - 2 ha

Anwendungszeit

Die Anwendung von Vorox F erfolgt vom zeitigen Frühjahr bis Ende Sommer im Vorauflauf oder kurz nach dem Auflaufen der Unkräuter. Aufgrund der Aufnahme über den Keimling und aufgelaufene Unkräuter ist die Wirkung von Vorox F weitgehend unabhängig von der Witterung. Die Anwendung ist auch bei kühlen Temperaturen möglich, die Wirkung wird durch nachfolgenden Frost und Niederschläge nicht wesentlich beeinträchtigt. Die beste Wirkung wird bis zum Stadium BBCH 10 - 12 der Unkräuter erreicht (2. Laubblatt entfaltet).

Anwendungstechnik

Nach unseren Erfahrungen haben sich grobtropfige Flachstrahldüsen bewährt. Die Spritz­ flüs­sig­­keit sollte mit geringem Druck auf der Behandlungsfläche verteilt werden. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Vorox F wird gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen mit 1,2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt. 457

Vorox® F

Ansetzen der Spritzbrühe

Zur Vermeidung einer Staubentwicklung bei der Einbringung von Vorox F in den Spritz­ behälter enthält die Verpackung wasserlösliche Portionsinnenbeutel zu je 30 g. Wasser­löslichen Folienbeutel immer ungeöffnet in die Spritzbrühe geben! • Vorox F wird mit dem wasserlöslichen Folienbeutel erst kurz vor dem Ansetzen der Spritz­ brühe aus der Umverpackung entnommen. • Den Spritzbehälter zur Hälfte mit Wasser befüllen, das Einfüllsieb entfernen und die be­ nötigte Anzahl an Folienbeuteln ungeöffnet in den Behälter geben. • Umrühren, bis der Beutel und der Beutelinhalt vollständig mit Wasser benetzt sind. • Spritzbehälter bis zur benötigten Wassermenge auffüllen, umrühren und ca. weitere 5 Minu­ten warten, bis die Spritzbrühe gebrauchsfertig ist.

Wirkungsspektrum (WH914) Unkräuter / Ungräser Acker-Ehrenpreis Acker-Kratzdistel Acker-Winde Ausfallraps Beifuß Breitwegerich Efeublättriger Ehrenpreis Gänsefingerkraut Gemeines Kreuzkraut Giersch Glatthafer Goldrute Grassternmiere Große Brennnessel Habichtskraut Hirtentäschel Hohlzahn Hornfrüchtiger Sauerklee Hornkraut Hügelweidenröschen Hühnerhirse Jakobskreuzkraut Jährige Rispe Johanniskraut Kamille Kanadisches Berufskraut Klatschmohn Klettenlabkraut Knaulgras 458

Vorauflauf ++ + ++ ++ + ++ ++ ++ + ++ ++ ++ ++ ++ ++ ++ ++ ++ ++ + ++ ++ ++ ++ ++ +

Nachauflauf ++ ++ ++ ++ ++ ++ ++ + ++ ++ ++ ++ -

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Unkräuter / Ungräser Kriechender Günsel Kriechender Hahnenfuß Laubmoos-Arten Lebermoos Löwenzahn Melde Persischer Ehrenpreis Quecke Quendelblättriges Sandkraut Rainfarn Rote Taubnessel Rotschwingel Ruhrkraut Sauerampfer Schachtelhalm Schafgarbe Schmalblättriges Weidenröschen Schwarzer Nachtschatten Segge Spitzwegerich Spörgel Springkraut Sternmoos (Sagina) Stiefmütterchen Straußgras Tellerkraut Trespenarten Vogelknöterich Vogel- Sternmiere Waldsumpfkresse Weicher Storchschnabel Weiches Honiggras Weidelgras Weiden-Anflug Weißer Gänsefuß Weißklee Wicke Wiesenrispengras Wiesenschaumkraut Wiesenschwingel Windenknöterich Windhalm

Vorauflauf ++ + + ++ ++ ++ ++ ++ ++ + ++ + ++ ++ + + ++ ++ ++ ++ ++ ++ ++ + ++ ++ ++ ++ ++ ++ + + ++ + + ++

Nachauflauf + ++ ++ ++ ++ + ++ + + + ++ ++ ++ ++ + + + + ++ + +

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Vorox® F

++ = Gut bekämpfbar + = Ausreichend bekämpfbar - = Nicht ausreichend bekämpfbar Definition Vorauflauf: Wirkung gegen aus Samen keimende Unkräuter. Keine Über­win­ terungs­­organe (z. B. Rhizome) im Boden. Definition Nachauflauf: Wirkung bis zum Entwicklungsstadium BBCH 10 - 12 (maximal bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar entfaltet).

Gehölzverträglichkeit (WH9161)

Reihenbehandlung ohne die Gehölze zu benetzen: Bisher wurde keine Gehölzart geschädigt, wenn sie nicht direkt angespritzt wurde, nachdem das Gehölz schon ausgetrieben hatte.

Nach Artikel 51 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigte Anwendungen:

Spargel Gegen Schwarzen Nachtschatten in Spargel (Ertragsanlagen) nach der Ernte ab dem BBCH-Stadium 67 der Kultur spritzen. Die Behandlung erfolgt durch Spritzung mit 300 g/ ha in 200 bis 400 l Wasser/ha durch Unterblattbehandlung mit Abschirmung. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmung: • NW609-1 Kernobst Gegen Vogel-Sternmiere in Kernobst (Ertrags und Junganlagen) im Freiland, zwischen BBCH-Stadium 54-59 der Kultur spritzen. Die Be­hand­lung erfolgt bis BBCH- Stadium 12 der Vogel-Sternmiere durch Spritzung mit 600 g/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha durch Reihen­ behandlung mit Abschirmung. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Bereits ab Pflanzjahr ist eine Anwendung möglich, sofern Unterlage und Stamm vollständig ver­ holzt sind. Hinweis Bereits geringe Abdrift kann im Kernobst an den Früchten zu Schäden führen. Es wird daher empfohlen, Vorox F zeitig im Frühjahr mit Flachstrahldüsen der Größe 06 driftreduzierenden Geräten bei abdriftarmen Umweltbedingungen (kein Wind, keine Thermik) mit geringem Druck auszubringen. Wenn Schäden auftreten, so äußern sich diese in rasch eintretenden, lokal begrenzten Nekrosen/Verbrennungen an Blättern und Triebspitzen. Bodennahe Früchte können z.B. bei Starkregen mit dem Wirkstoff auch nach der Anwendung in Kontakt kommen was ebenfalls zu Schäden führen kann. Aus diesem Grund und auch aus anderen phytosanitären Gründen (z.B. Pilzbefall mit Bodenpilzen) sollte der Baumschnitt so gestaltet werden, dass keine entsprechenden Früchte in der Obstanlage vorhanden sind. Ein Abdecken des Baumstreifens mit der Mulchmasse aus der Fahrgasse ist sinnvoll. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: • NW605-1 • NW606 • NW800

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Vorox® F

Überkopfbehandlungen von Gehölzen:

Vorox F wird von vielen Gehölzen vor Austrieb vertragen. Ein anschließendes Abregnen der Spritzbrühe kann die Verträglichkeit für Gehölze verbessern, schützt aber nicht immer zuverlässig vor Schäden. Generell ist nach eigenen Erfahrungen eine Behandlung auf den frischen Austrieb nicht empfehlenswert! Wenn Schäden auftreten, so äußern sich diese in rasch eintretenden, lokal begrenzten Nekrosen/Verbrennungen an Blättern und Triebspitzen. Der Wirkstoff wird in der Pflanze nicht verlagert, so dass der Durchtrieb in der Regel keine Schäden aufweist. Bei immergrünen Laubgehölzen wird generell von einer Überkopfbehandlung abgeraten, da auftretende Blattschäden langfristig sichtbar sind und meist nicht toleriert werden können. Wichtig: Die Verantwortung für die Anwendung des Produktes hinsichtlich Verträglichkeit liegt aus­ schließlich beim Anwender. Aufgrund der wechselnden Kulturbedingungen und der Vielzahl von Gehölzarten und -sorten empfehlen wir daher Vorversuche an einigen Pflanzen zur Abklärung der Ver­träg­ lich­keit durchzuführen, bevor der gesamte Bestand behandelt wird.

Witterungsbedingungen

Vorox F kann bei jeder Witterung ausgebracht werden bei der gewährleistet ist, dass das Produkt auf der behandelten Fläche bleibt. Feuchte Bodenverhältnisse sind erfahrungsgemäß zur vollen Wirkungsentfaltung von Vorox F erforderlich. Daher empfiehlt es sich, Vorox F bei feuchten Witterungsverhältnissen bzw. kurz vor zu erwartenden Niederschlägen auszubringen.

Gerätereinigung

Unmittelbar nach der Anwendung des Produktes müssen benutzte Geräte mit geeigneten Reinigungsmitteln, z. B. Agroclean, gründlich gereinigt werden. Restbrühe und Spülwasser weder in der Nähe von Kulturpflanzen noch in Gewässer oder in die Kanalisation entleeren sondern auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Hinweise zum Einsatz auf Flächen, die gemäß § 17 PflschG für die Allgemeinheit be­ stimmt sind: Vorox F ist zur Anwendung gegen einjährige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter und Moose auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen sowie in Ziergehölzen im Freiland auf folgenden Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt. Öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugänglichen Sportplätzen einschließlich Golfplätze, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Behandlung darf dabei nur durch Spitzen mit einer Handdruckspritze zur gezielten Anwendung unterhalb der Holzgewächse bzw. unterhalb der Ziergehölze erfolgen.

Wartezeit

Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). 461

Vorox® F

Spargel, Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit ab­ge­ deckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Be­ hält­nisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer ge­ langen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßen­ abläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG405 - Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NT103 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20  m zu an­ grenzen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW607 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­ wäs­sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich per­io­disch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät er­folgen, dass in das Ver­ zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundes­anzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den un­ten aufgeführten Abdriftminderungsklas­sen der ver­wen­de­ten Geräte, die im Folgenden ge­nann­ ten Abstände zu Oberflächengewässern ein­zu­hal­ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Ab­ drift­minderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­ dest­abstand zu Ober­flächen­gewäs­sern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhand­ lun­gen kön­nen mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. Re­­du­zier­ter Abstand: 90% 20m. Für die Anwendung in Spargel gilt: NW609-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 462

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Reduzierte Abstände: 5m. Für die Anwendung im Kernobst gelten: NW605-1 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­gewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri­odisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50% 5m, 75%*, 90%*. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ ser­führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 5m. NW800 - Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.“

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heits­schäden führen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem un­ ver­dünnten Mittel. SS120 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ha­ bung des anwendungsfertigen Mittels. SS210 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220 - Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Wir empfehlen Schutzhandschuhe aus Nitril. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusst­losig­keit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). 463

Vorox® F

Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden

Für Nachbarkulturen

Vorsicht bei Nachbarkulturen! Genügend Abstand halten! Abdrift vermeiden. Es ist darauf zu achten, dass kein Spritznebel auf benachbarte Kulturen gelangt. Direkt vom Spritzstrahl getroffene Kulturen können geschädigt werden. Bei exakter Behandlung ist randscharfe Abtötung der Unkräuter ohne Schädigung der Nachbarkultur möglich.

Gewässerorganismen

NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Für die Anwendung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen gilt: NS660-1 - Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht land­wirtschaftlich, forst­wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zu­ständigen Be­hörde zulässig. Zu diesen Flächen ge­hören alle nicht durch Gebäude oder Über­dachungen ständig abgedeckten Flächen, wo­zu auch Ver­kehrs­flächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Be­triebs­flächen sowie sonstige durch Tief­bau­ maßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zu­wider­hand­lungen kön­nen mit einem Buß­ geld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden.

Bienen und andere Nützlinge

NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurz­flügelkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Lauf­ käfer) eingestuft.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­be­ wahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxi­da­tions­mitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ ri­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. 464

Vorox® F

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: T, N R61 - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kun­gen haben. S53 - Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S45 - Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vor­ zeigen). S49 - Nur in Originalbehälter aufbewahren. Sicherheits­datenblatt S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H360D - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P202 - Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P281 - Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 - Unter Verschluss aufbewahren. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Ein­ träge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

® = Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = eingetragene Marke des IVA

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Vorox®-Streugranulat Herbizid

Wirkstoff: Piktogramm: Signalwort: Packungsgröße:

6,25 g Propyzamid /kg (0,625 Gew.-%) Feingranulat (FG) GHS09 entfällt 044019-00 5 kg Trommel 044019-64 / SPU 20 kg Trommel

Streumittel gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen ab 1. Standjahr Gebrauchsanleitung

Zur Vermeidung von Nachteilen ist die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung wichtig.

Anwendung Wirkungsweise

Der im Vorox-Streugranulat enthaltene Wirkstoff Propyzamid (WMK1-Wirkungs­ mechanismus (HRAC-Gruppe): K1) wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird deshalb erst mit Beginn der Vegetation sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Vorox-Streugranulat ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze. Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird Vorox-Streugranulat bei anhaltender Trockenheit gestreut, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Anwendung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter (mittlere Temperatur unter ca. 10° C) sichert die Wirkung.

„Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet: • Einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen.“

Anwendungsempfehlungen in Ziergehölzen

Gegen einkeimblättrige Unkräuter, einschließlich Quecke und Vogel-Sternmiere in Zier­ gehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode) im Winter (in der Vegetationsruhe), noch vor Austrieb der Gehölze, einsetzen (Novem­ ber-März). Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann Vorox-Streugranulat unbedenklich 466

Vorox®-Streugranulat

über die Pflanzen gestreut werden. Der Boden muss zum Zeitpunkt der Anwendung schneeund eisfrei sein.

Aufwandmenge:

4 kg/100 m² (40 g/m²) streuen (siehe Streubild), 1 Anwendung jährlich. Eine gleichmäßige Verteilung ist die Voraussetzung für eine optimale Wirkung. VoroxStreugranulat kann mit entsprechenden Spezialgeräten und Handstreuern ausgebracht werden. Eine besonders gleichmäßige Verteilung wird erreicht, wenn man – ähnlich wie beim Düngen – die Fläche mit der halbierten Granulatmenge zweimal abstreut (über Kreuz).

Streubild (Maßstab 1 : 1)

Das Streubild hilft Fehler zu vermeiden. Schon durch Augenschein kann die Dosierung und die gleichmäßige Ausbringung auf der Fläche kontrolliert und damit der Erfolg abgesichert werden.

Streubild von Vorox-Streugranulat Aufwandmenge: 4 kg/100 m²

Einsatz auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind nach § 17 PflschG

Vorox-Streugranulat ist durch sachkundige Anwender zur Anwendung gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter und Vogel-Sternmiere in Ziergehölzen im Freiland auf folgen­ den gärtnerisch genutzten Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, genehmigt. Zu diesen genehmigten Flächen gehören: Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liege­ wiesen), Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Innenraum), Sport­ plätze Funktionsflächen auf Golfplätzen, Friedhöfe, Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Behandlung darf dabei nur durch manuelles Streuen mit einer zur gezielten Anwendung unterhalb der Ziergehölze erfolgen.

467

Vorox®-Streugranulat

Wirkungsspektrum und Verträglichkeit (WH9161)

Gut bekämpfbar: Quecke, Deutsches Weidelgras, Honiggras-Arten, Einjährige Rispe, Schwingel, WiesenRispengras, Acker-Fuchsschwanzgras, Ehrenpreis-Arten, Gemeine Schafgabe, Hahnenfuß, Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere, Weiß-Klee. Ausreichend bekämpfbar: Brennnessel, Kamille,-Arten, Knaulgras, Gemeines Kreuzkraut Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Distel, Acker-Senf, Segge-Arten, Spörgel, Unkräuter der Familien der Korbblütler (z.B. Löwenzahn und Distel), Doldenblütler (z.B. Giersch und Bärenklau), Schmetterlingsblütler sowie Windengewächse. Folgende Gehölz-Arten wurden getestet und sind verträglich: Abies ssp. Larix decidua Acer campestre Ligustrum vulgare Acer platanoides Lonicera nitida Acer pseudo-platanus Mahonia aquifolium Alnus glutinosa Metasequoia glyptostroboides Amelanchier canadensis Picea abies (P. excelsa) Berberis buxifolia ‘Nana’ Picea glauca Berberis thunbergii Picea omorica Buxus Picea pungens glauca Calluna vulgaris Pinus leucodermis Carpinus betulus Pinus mugo (P. montana mughus) Cedrus atlantica glauca Pinus nigra Cephalotaxus fortunei Pinus strobus Chamaecyparis columnaris Pinus sylvestris Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’ Pinus wallichiana (P. griffithii) Chamaecyparis nootkatensis Podocarpus koreana Chamaecyparis obtusa Potentilla fruticosa Chamaecyparis pisifera Prunus avium Cornus alba ‘Sibirica’ Pseudotsuga menziesii (Douglasie) Corylus avellana Quercus rubra Cotoneaster dammeri Rhododendron ssp. Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’ Rhododendron japonicum (Azalea mollis) Cotoneaster horizontalis Rosa canina Cotoneaster praecox Rosa multiflora Cotoneaster salicifolius Rosa rugosa Crataegus monogyna Sorbus aucuparia Deutzia gracilis Spiraea X arguta Erica ssp. Symphoricarpos X chenaultii Euonymus fortunei var. radicans Syringa Fagus sylvatica Taxus baccata Forsythia Taxus cuspidata Ginkgo biloba Taxus X media 468

Vorox®-Streugranulat

Hedera helix Ilex aquifolium Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’ Juniperus communis Juniperus horizontalis Juniperus sabina Juniperus squamata Juniperus virginiana Kolkwitzia amabilis

Thuja occidentalis Thuja orientalis Thuja standishii Thujopsis dolobrata Torreya nucifera Tsuga candensis Viburnum opulus ‘Hancoock’ Weigela florida (W. Rosea)

Ziergehölzarten, die Vorox-Streugranulat nicht vertragen, sind bisher nicht bekannt.

Zur Beachtung

Bei Flächen, die mit organischen Bodenabdeckungen, z.B. Rindenmulch, abgedeckt sind, ist eine Minderwirkung möglich, da diese Substrate einen Teil des Wirkstoffes absorbieren können.

Nachbau

Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für Nachbarkulturen Ein Überstreuen oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen, muss unbedingt vermieden werden.

Wartezeit

Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).

Hinweise für den sicheren Umgang „Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen:

NW467 - Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW705 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“

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Vorox®-Streugranulat

Hinweise zum Schutz des Anwenders

SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­ heitsschäden führen. SB010 - Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110 - Die Richtlinie für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SS1201 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Hand­ habung des Mittels.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gewässerschutz

NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

Bienen und andere Nützlinge

NB663 - Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NN130 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN161 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

470

Vorox®-Streugranulat

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®1 sind an den auto­ri­­ sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­ zugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP Piktogramm: GHS09 Signalwort: entfällt Gefahrenhinweise: H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = eingetragene Marke der Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

471

Spezial- und Spuren­nährstoff-Dünger

Düngal Calcium............................. S. 473-475 Düngal Combi G........................... S. 476-480 Falnet................................................ S. 481-483 Frutogard M.................................... S. 484-487 Kupfer-Questuran flüssig........... S. 488-491 Zinkuran........................................... S. 492-495 Zinkuran flüssig............................. S. 496-499

472

Düngal® Calcium Düngemitteltyp: Calciumchloridlösung 17 EG-DÜNGEMITTEL 17,5 % wasserlösliches Calciumoxid (CaO) Nährstoffgehalt: Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Nettogewicht: 13,5 kg Volumen: 10 l Packungsgröße: 10 l Kanister Zur Bekämpfung der Stippe und zur Verbesserung der Lagerfähigkeit bei Äpfeln. Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:

Anwendung Wirkungsweise

Düngal Calcium hat die vom deutschen Arzneibuch (DAB 10) vorgeschriebene Reinheit und ist daher zur Blattdüngung und zum Benetzen der Früchte zugelassen. Düngal Calcium ist eine konzentrierte Düngerlösung auf Basis von Calciumchlorid in Lebens­mit­telqualität. Ihr pH-Wert ist auf einen für Äpfel günstigen Bereich eingestellt. Der Stippe-Befall wird durch Behandlungen mit Düngal Calcium auf ein Minimum reduziert. Das vor allem in die Fruchtschale eingelagerte Calcium führt außerdem zu einem deut­lich verlangsamten Abbau von freien Säuren und Vitamin C, wodurch Geschmack und ge­sund­heit­ licher Wert eingelagerter Äpfel länger erhalten bleiben. Gleichzeitig ver­zögert dieser langsamere Reifeverlauf das Auftreten physiologischer und parasitärer Lager­krank­heiten. Aufwandmenge: 5–10 l/ha (max. 20 l/ha) Bei geringer Stippe-Gefahr (guter Behang, weniger gefährdete Sorten) ist die niedrigere Aufwandmenge einzusetzen. Bei geringem Behang und besonders stippeanfälligen Sorten (Boskoop, Braeburn, Cox Orange, Elstar, Gala, Goldparmäne, Holsteiner Cox, Gravensteiner, Fiesta, Jamba, James Grieve, Jona­gold, Red Jonaprince, Pinova, Topaz) ist die empfohlene Aufwandmenge von 10 l/ha erforderlich. Dabei sollte ein Brüheaufwand von 250 l/ha je 1 m Kronenhöhe nicht unter­schritten werden.

Anwendungszeit

Ab August 4 - 5 Behandlungen in 10 - 14tägigem Abstand. Die Anwendung erfolgt am bes­ ten an bedeckten, trockenen Tagen. An heißen Tagen mit starker Sonneneinstrahlung erst am späten Nachmittag bzw. abends spritzen. Eine gute allseitige Benetzung der Früchte ist die Voraussetzung für eine gute Wirkung. In den letzten Jahren an verschiedenen Stellen durchgeführte Versuche haben gezeigt, dass allein durch 2 Spätspritzungen mit Düngal Calcium der Stippe-Befall erheblich reduziert 473

Düngal® Calcium

werden kann. Diese Spätspritzungen sind im Abstand von 10 - 14 Tagen mit 20 l Düngal Calcium /ha durchzuführen, wobei der Termin der 2. Behandlung möglichst kurz vor der Ernte liegen soll. Leichte Blattrandschäden, die bei dieser Behandlungsart entstehen können, sind zu diesem späten Zeitpunkt ohne Bedeutung.

Herstellung der Spritzbrühe

Düngal Calcium ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar und kann deshalb bei alleiniger Anwendung diesem zu jedem Zeitpunkt des Füllvorgangs zugegeben werden. Bei Mischbrühen mit Pflanzenschutzmitteln wird Düngal Calcium grundsätzlich als letzter Mischpartner dem zu ca. ¾ gefüllten Spritzfaß hinzugegeben. Angesetzte Mischungen nicht über längere Zeit stehen lassen.

Mischbarkeit

Eine Kombination von Düngal Calcium mit fungiziden und insektiziden Spritzpulvern oder -granulaten ist möglich. Eine Kombination mit Emulsionen erhöht die Gefahr von Blattverbrennungen und wird deshalb nicht empfohlen.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in ver­ schlos­sener Originalpackung aufbewahren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung

Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Düngal Calcium ist bis zu -20°C ohne jegliche Kristallbildung lagerfähig.

474

Düngal® Calcium

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi R36 - Reizt die Augen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S23 - Aerosol nicht einatmen. S24/25 - Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H319 - Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise: P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

475

Düngal® Combi G Düngemitteltyp: Stickstoff-Calcium 14-15 mit Spurennährstoffen mit Komplexbildner (EDTA) Anwendungsbereich: Blattdüngung für den Obst- und Gemüsebau pH-Bereich für die Chelatstabilität: 3 bis 10 Nährstoffgehalt: 14,1 % Gesamtstickstoff (N) 3,2 % Nitratstickstoff (N) 10,9 % Carbamidstickstoff (N) 15,0 % Calcium (Ca) 0,55 % wasserlösliches Mangan (Mn) als Chelat von EDTA, voll chelatisiert 0,02 % wasserlösliches Zink (Zn) als Chelat von EDTA, voll chelatisiert Nettomasse: 15 kg Nebenbestandteile: 2,2% wasserlösliches Mag­nesium­oxid (MgO) Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Dauerlagertemperatur: von -10°C bis +30°C. Packungsgröße: 15 kg Eimer

Vollständig wasserlöslicher Blattdünger mit hohem Calcium-Anteil für den Obstund Gemüsebau zur Bekämpfung der Stippe, zur Vorbeugung von Blattflecken und vorzeitigem Blattfall, zur Minderung von Schalen- und Fleischbräune im Apfelanbau, zur Vorbeugung von Calcium-Mangel in Gemüsekulturen sowie zur Förderung der Fruchtgröße, -stabilität und Haltbarkeit von Birnen, Erdbeeren, Strauchbeerenobst und Kirschen. Pflanzenbauliche Vorteile • beugt Blattflecken, Blattaufhellungen und vorzeitigem Blattfall vor • vermindert gleichzeitig Stippe, Schalen- und Fleischbräune • fördert die Fruchtqualität und die Haltbarkeit der Früchte im Lager • wirkt rasch über Blatt und Fruchtschale • enthält die Nährstoffe in leicht pflanzenverfügbarer Form; die Spurennährstoffe Mangan und Zink sind voll chelatisiert • ist hervorragend pflanzenverträglich 476

Düngal® Combi G

Anwendungstechnische Vorteile • als Granulat einfach und sicher zu handhaben • problemlos bei der Dosierung • mit allen gebräuchlichen Spritz- und Sprühgeräten auszubringen • mit den meisten Pflanzenschutzmitteln mischbar • arbeitssparend, da Düngal Combi G mehrere Anwendungsbereiche abdeckt • vollständig wasserlöslich

Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt: Anwendungsempfehlung im Kernobstanbau

Aufwandmenge: 3 - 6 kg/ha je Spritzung in 250 - 1.000 l Wasser/ha (optimal 3 kg/ha wöchent­ lich spritzen)

Apfelanbau

Bei weniger stippeanfälligen Apfelsorten mit starkem Behang und bei Anwendung gegen Blatt­flecken, Aufhellungen und Blattfall genügen Aufwandmengen von 3 bis 4 kg/ha. In Apfelanlagen mit erfahrungsgemäß starkem Auftreten von Stippe kann die Auf­wand­ men­ge je Spritzung bis 10 kg/ha erhöht werden, insbesondere bei den letzten beiden Spritzungen.

Birnenanbau

Anwendung zur Stabilität in Birnen.

Einsatzzeitpunkt: Mai bis August im Kernobst

Düngal Combi G ist regelmäßig 8 - 10 mal ab 10 Tage vor der Blüte den normalen Pflanzen­ schutz­spritzungen zuzusetzen. Dabei sollte zwischen zwei Behandlungen ein Abstand von 14 Tagen möglichst nicht überschritten werden. Stippebekämpfung ab Mitte August mit Düngal Calcium weiterführen. Stippeanfällige Apfelsorten sind z. B. Cox Orange, Holsteiner Cox, Boskoop, Braeburn, Elstar, Fiesta, Gala, Glockenapfel, Gravensteiner, Jamba, Jonagold, James Grieve, Mutsu, Gloster, Topaz, Pinova, Delbarestivale, Rubinette. Behandlungswürdige Birnensorten sind z. B. Clapps Liebling, Conference, Köstliche von Charneu, Alexander Lucas.

Anwendung in anderen Kulturen

Versuche in anderen Kulturen zeigten, dass Düngal Combi G auch Ernährungsstörungen in anderen Kulturen mindern bzw. beheben kann. 1. Bei Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren verbessert ein Zusatz von Düngal Combi G die Fruchtgröße, die Fruchtfestigkeit und die Haltbarkeit.

477

Düngal® Combi G

Termin: Als Zusatz zu den Botrytis-Behandlungen während der Blüte Aufwandmenge: 2 - 6 kg/ha, optimal sind 4 kg/ha je Spritzung 2. Bei Kirschen wird die Fruchtstabilität erhöht. Termin: Nachblütebehandlungen Aufwandmenge: 1,5 - 4,5 kg/ha Anzahl der Spritzungen: 2-3 3. Feldgemüse Bei Gurken kommt es bei Calcium-Mangel ebenfalls zur Blütenendfäule, die sich bereits vorher durch gestauchte Triebspitzen und gebogene Früchte andeutet. Calcium-Mangel zeigt sich bei Kopfsalat und Endivien durch Blattrandnekrosen, bei Chinakohl durch Innenblattnekrosen (Flecken an inneren Blättern) und bei Weißkohl durch Innenblattnekrosen (Tabakkrankheit). Vorbeugend kann Düngal Combi G mit den angegebenen Aufwandmengen eingesetzt werden.

Kultur

Düngal Combi G je Spritzung

Termin

% 0,2 0,3 0,2

kg/ha 2 3 2

Treib-Gurken WeißkohlArten Chinakohl

0,1 1,2

1 12

1,2

12

Endivien

0,2

2

Tomaten Paprika Kopfsalat

ab Blühbeginn ab Blühbeginn ab 2 Wochen nach dem Pflanzen ab Blühbeginn bei der Kopfbildung ab 5 Wochen nach dem Pflanzen ab 2 Wochen nach dem Pflanzen

Anzahl der Spritzungen 5-6 5-6 2

5-6 3-5 2-3

3

Wassermenge: 1.000 l/ha

Mischbarkeit

Düngal Combi G kann allen gebräuchlichen Pflanzenschutz-Spritzbrühen zugesetzt werden. Da jedoch nicht alle in der Praxis auftretenden Gegebenheiten vorauszusehen sind (Tem­ pe­ratur, Wasserbeschaffenheit, neuartige Pflanzenschutzmittel usw.), ist in jedem Fall ein Mischversuch mit kleinen Mengen der für die Spritzung vorgesehenen Produkte zweck­ mäßig. Düngal Combi G wird grundsätzlich als letzter Mischpartner dem zu ca. ¾ gefüllten Spritzfaß hinzugegeben.

478

Düngal® Combi G

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise für den Schutz des Anwenders

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Fut­ termitteln fernhalten.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt kon­sul­tieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung

Düngal Combi G nicht unter -10 °C und über +30 °C lagern. Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­ bewahren.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den auto­ri­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Weitere Hinweise: Enthält Antibackmittel.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi R36 - Reizt die Augen. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

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Düngal® Combi G

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden Sicherheitshinweise: P280 - Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ergänzende Kennzeichungselemente: Keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Sicherheits­datenblatt Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

480

Falnet® Düngemitteltyp: Nährstoffgehalt: Nettomasse: Piktogramm: Signalwort: Packungsgröße:

Magnesiumoxid 83 83,0 % Magnesiumoxid (MgO) 5 kg GHS05 Gefahr 5 kg Eimer

Magnesiumhaltiger Blattdünger zur Bekämpfung der Stiellähme im Wein­­bau.

Trocken lagern! Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:

Anwendung Wirkungsweise

Magnesium ist ein zentraler Baustein des Blattgrüns und hat eine wichtige Aufgabe bei den Stoffwechselvorgängen zu erfüllen. Temporärer Magnesiummangel im Stielgerüst bzw. in den Beeren ist eine der wesentlichen Ursachen für die Entstehung der Stiellähme. Gezielte Behandlungen mit Falnet helfen, den Stiellähmebefall deutlich zu vermindern, weil das Magnesium in Form von Magnesiumoxid direkt in die Traubenzone gelangt und somit auch dort die Magnesiumversorgung sicherstellt.

Aufwandmenge: 7,5 kg/ha

Bei einer durchschnittlichen Brühemenge von 1.500 l/ha entspricht die Aufwandmenge von 7,5 kg/ha einer Konzentration von 0,5 % (= 500 g /100 l Wasser). Im Sprühverfahren soll die Wasseraufwandmenge nicht unter 750 l/ha reduziert werden; dabei muss die Konzentration bei Falnet entsprechend verdoppelt werden auf 1,0 % (=1.000 g / 100 l Wasser). Bei einer Brühemenge von 1.000 l/ha beträgt die Konzentration entsprechend 0,75  % (=750 g / 100 l Wasser/ha).

Berechnung

Brühemenge/ha

Konzentration

Spritzverfahren

1.500 l

0,5 %

Mittelaufwand/ 100 l ha 0,5 kg 7,5 kg

Sprühverfahren

1.000 l oder 750 l

0,75 %

0,75 kg

7,5 kg

1,0 %

1,0 kg

7,5 kg

481

Falnet®

Falnet wird gegen Stiellähme in Reben zweimal vorbeugend eingesetzt: 1. Behandlung bei kompakten Rebsorten vor dem Traubenschluss (Stadium 77), bei locker­ beerigen Trauben Anfang August, 2. Behandlung bei Reifebeginn ab Mitte August (Stadium 81). Falnet kann der Spritzbrühe für die üblichen Pflanzenschutzspritzungen zugesetzt wer­ den. Auf eine gleichmäßige und gründliche Benetzung der Traubenzone ist zu achten. Wird Falnet separat ausgebracht, genügt es, wenn die Traubenzone behandelt wird.

Herstellung der Spritzbrühe und Mischbarkeit

Falnet ist mit den im Weinbau gebräuchlichen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Dabei ist zu be­ ach­ten, dass zunächst die Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig angesetzt und in das Spritz­fass ge­ge­ben werden. Zum Schluss wird Falnet unter kräftigem Umrühren der Brühe zugesetzt. Wird Fal­net separat ausgebracht, sollte dieses in das mit Wasser gefüllte Spritzfass eingerührt werden. Die Brühe sollte sofort und bei laufendem Rührwerk ausgebracht werden. Spritz­brühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­ schäden führen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt kon­sul­tieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung

Trocken lagern. Das Produkt ist hygroskopisch und nimmt nach Öffnung der Packung aus der Luft Wasser und Kohlendioxid auf. Angebrochene Gebinde sollen daher restlos aufgebraucht oder luftdicht verschlossen aufbewahrt werden. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern.

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im 482

Falnet®

Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Xi R36 - Reizt die Augen S22 - Staub nicht einatmen. S25 - Berührung mit den Augen vermeiden. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Sicherheits­datenblatt

483

Frutogard® M Düngemitteltyp: PK-Düngerlösung 5-17 EG – DÜNGEMITTEL chlorarm Nährstoffgehalt: 5,5 % P2O5 neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat 5,5 % P2O5 wasserlösliches Phosphat 17,5 % K2O wasserlösliches Kaliumoxid Gefahrensymbol: entfällt Nettogewicht: 13,2 kg Volumen: 10 l Packungsgröße: 10 l Kanister

Blattdünger für Ackerbaukulturen, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzen- und Weinbau. Produkt vor Gebrauch gut schütteln! Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:

Anwendung Wirkungsweise

Frutogard M sorgt für eine harmonische und sofortige Pflanzenernährung durch her­vor­ ragend verfügbare Nährstoffe. Frutogard M verbessert die Qualität und den Ertrag sowie Aroma, Geschmack, Farbe, Festigkeit und Lagerfähigkeit der Früchte. Frutogard M fördert die Einlagerung von Speicherstoffen (Stärke, Zucker, Eiweiß) durch die Nährstoffe Phosphor und Kalium

Anwendungsempfehlungen und Aufwandmengen Kultur:

Anwendungstermin

Raps

Getreide

484

Aufwandmenge (L/ha):

Wassermenge (Liter):

Herbstbehandlung : Ab 2 - 4 Blatt-Stadium

1-2

150 - 300

Frühjahrsbehandlung Ab Vegetationsbeginn bis zur Blüte, 2 Anwendungen

1-2

150 - 300

Herbstbehandlung Ab BBCH 12 - 13, 2 Anwendungen

1-2

150 - 300

Frutogard® M

Kultur:

Anwendungstermin

Aufwandmenge (L/ha):

Wassermenge (Liter):

Frühjahrsbehandlung: Ab Mitte Bestockung bis Ende Ährenschieben (BBCH 59), 2 Anwendungen

1-2

150 - 300

Zuckerrüben, Mais

ab 4-Blatt-Stadium, 2 Anwendungen

2-4

150 - 300

Kartoffeln

vor Reihenschluss bis Beginn Blüte, 2 - 4 Anwendungen

3-4

250 - 500

Erdbeeren

Vorblüte bis Beginn Fruchtfärbung, 2 - 3 Anwendungen

3-5

200 - 1.000

Weinbau

Vorblüte bis Nachblüte, 4 Anwendungen

2-5

100 - 800

Kernobst

3 - 5 Anwendungen

3-5

200 - 750

Spargel

4 - 6 Wochen nach Stechende, 2 - 4 Anwendungen

3-4

600 - 1.000

Salate

Ab 3. Laubblatt entfaltet, 2 - 4 Anwendungen

3- 4

300 - 600

Kohlarten

Ab Beginn Kopfbildung, 2 - 4 Anwendungen

3-4

300 - 600

Zwiebel­gemüse

Ab 5. Laubblatt entfaltet, 2 - 4 Anwendungen

3-4

300 - 600

Frutogard M nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Aufwandmenge nicht überschreiten. Frutogard M nicht während der Mittagssonne, sondern morgens oder abends anwenden.

Herstellung der Düngerlösung

Vor Gebrauch gut schütteln. Frutogard M unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wasser­ menge zusetzen.

Frutogard M darf niemals unverdünnt ausgebracht werden! Kontakt mit brennbaren und reduzierenden Mitteln, Säuren, Basen und Trink­ wasser vermeiden. 485

Frutogard® M

Mischbarkeit

Frutogard M ist u.a. mischbar mit Cuprozin progress, Cuprozin Flüssig und Dithane NeoTec. Im Weinbau können jedoch Mischungen mit kupferhaltigen Produkten zu Nekrosen führen. Nach eigenen Erfahrungen ist Frutogard M im Raps mit den gängigen Fungiziden, Insektiziden und Herbiziden mischbar. Frutogard M ist nicht mischbar mit Bittersalz. Mischungen mit Kalk- bzw. Calcium-haltigen Produkten sind zu vermeiden. Es kann auch zu Aus­flockungen der Mischpartner im Spritzbrühebehälter kommen. Von Kombinationen mit Sulfaten (z.B. Ammonium­­sulfat, Magnesiumsulfat) sollte ebenfalls abgesehen werden. Bei sonstigen Mischun­gen (z.B. mit kupferhaltigen Produkten) und im Zweifelsfall sollte Auskunft beim Her­stel­ler eingeholt oder die Mischbarkeit in einem Vortest selbst überprüft werden. Die Mischbrühen müssen unmittelbar ausgespritzt werden. Generell sind die Ge­brauchs­an­ leitun­gen der Mischpartner zu beachten.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in verschlos­ sener Originalpackung aufbewahren.

Erste Hilfe Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­seln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund ausspülen und reich­lich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts ein­geflößt werden.

Gewässerschutz

Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.

Lagerung

Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Nicht zusammen mit Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Nicht zusammen mit Laugen lagern.

486

Frutogard® M

Entsorgung

Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müll­entsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Da die Anwendung des Mittels und die während der Anwendung herrschenden Ge­geben­ heiten, z. B. das Wetter, außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur eine Haftung für gleich­bleibende Beschaffenheit.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: entfällt Das Produkt entspricht nicht den Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung gemäß Richt­linie 1999/45/EG (DPD). SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung ein­­­zuhalten.

Sicherheits­datenblatt

487

Kupfer-Questuran® flüssig Düngemitteltyp: Kupferdüngersuspension 21 - auf der Basis von Kupfer­hydroxid EG-DÜNGEMITTEL Nährstoffgehalt: 21,7% Gesamtkupfer (Cu) ( = 300 g Kupfer/l) Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Nettogewicht: 6,9 kg Volumen: 5 l Packungsgröße: 5 l Kanister

Flüssiger, konzentrierter Kupferdünger auf der Basis von Kupfer­hy­ droxid mit 300 g Kupfer/l für landwirtschaftliche Kulturen. Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln. Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:

Anwendung

Kupfer-Questuran flüssig wird in der Regel einmal pro Jahr im Spritzverfahren zur Düngung in landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt. Kupfer-Questuran flüssig sichert die für ge­sun­ des Wachstum aller Nutzpflanzen unentbehrliche Kupferversorgung.

Anwendungsempfehlungen

1. Wintergetreide/Herbst Aufwandmenge, allein oder in Tankmischung mit Getreideherbiziden: 2. Wintergetreide/Frühjahr bis zum Stadium 32 (2-Knotenstadium) Aufwandmenge: 3. Sommergetreide vor der Saat bis zum Stadium 32 (2-Knotenstadium) Aufwandmenge: 4. Winterraps/Herbst und Frühjahr ab 2-Blatt-Stadium bis Knospenstadium Aufwandmenge:

488

0,4 l/ha 0,4 l/ha 0,4 l/ha 0,4 - 0,8 l/ha

Kupfer-Questuran® flüssig

5. Mais, Hackfrüchte und Leguminosen vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes Aufwandmenge: 0,4 - 0,8 l/ha 6. Kartoffeln vom Auflaufen bis zur letzten Phytophthora-Spritzung als Blattdünger Aufwandmenge: 0,4 - 0,8 l/ha 7. Wiesen einmalig ganzjährig Aufwandmenge: 2,0 - 3,0 l/ha 8. Weiden (ausgenommen Schafweiden) nach dem Abtrieb im Herbst bis zum Auftrieb Aufwandmenge: 2,0 - 3,0 l/ha Kupfer-Questuran flüssig eignet sich zur Vorratsdüngung. Bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha reicht die Kupferversorgung je nach Versorgungsstufe bis zu 2 Jahre. Kupfer-Questuran flüssig nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Auf­wand­ menge nicht überschreiten.

Anwendungstechnik

Herstellung der Düngerlösung Vor Gebrauch gut schütteln. Kupfer-Questuran flüssig unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk der erforderlichen Wassermenge zusetzen.

Wasseraufwandmengen

vor der Saat: bei Vegetationsbeginn bzw. ab dem 6-Blatt-Stadium der Kulturpflanzen:

ab 100 l/ha; 200 - 400 l Wasser/ha.

Mischbarkeit

Kupfer-Questuran flüssig ist mit Brazzos®5, Ciral®1, Corbel®2, Dithane®9 NeoTec, LI 700®3, Sumimax®5, Task®1, Valbon®7, Vegas®8 oder Zinkuran® mischbar. Nicht mischen mit Ethephon-haltigen Mitteln, Butisan®2, Cirkon®4 und Bittersalz über 5 kg/ha. Bitte generell die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Für eventuell auftretende negative Auswirkungen nicht empfohlener Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich ge­ reinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in verschlossener Originalpackung aufbewahren. 489

Kupfer-Questuran® flüssig

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Allgemeine Hinweise Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe so­ fort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Vergiftungssymptome kön­ nen erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­handlung. Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen ein­leiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Hinweise für den Arzt Behandlung: Symptomatisch behandeln.

Lagerung

Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Frostfrei und nicht über 30 °C lagern. Zur Vermeidung von Unfällen und zum Schutz der Umwelt ist Kupfer-Questuran flüssig nur in fest verschlossenen UN- Originalgebinden zu lagern. Ausgetretenes Produkt ist sofort mit saugfähigem Material aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Kupfer-Questuran flüssig nicht in Gewässer gelangen lassen.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autori­sier­ ten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produkt­reste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xn, N R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R41 - Gefahr ernster Augenschäden. R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kung haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 490

Kupfer-Questuran® flüssig

S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­ tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S39 - Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Sicherheits­datenblatt S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vor­zei­gen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05, GHS07, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H302 - Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P312 - BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFT­INFOR­MATIONS­ZENTRUM oder Arzt anrufen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträ­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. ® = Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = E.I. duPont de Nemours and Company ®2 = BASF AG ®3 = Loveland Industries Inc. ®4 = Makhteshim-Agan Deutschland GmbH ®5 = Sumitomo Chemical Co. Ltd ®6 = Bayer CropScience ®7 = Kumiai Chemical Industry Co., Ltd. ®8 = Nippon Soda Co., Ltd. ®9 = Indofil Industries Ltd. ®10 = eingetragene Marke des IVA

Sicherheits­datenblatt

491

Zinkuran® Düngemitteltyp:  Zinkdünger mit Schwefel (S) 50 (4) – auf der Basis von Zinkoxid und Zinksulfat EG-DÜNGEMITTEL Nährstoffgehalt 50,0 % Gesamtzink (Zn), davon 42,0 % Zink (Zn) als Zinkoxid 8,0 % Zink (Zn) als Zinksulfat 4,7 % wasserlöslicher Schwefel (S) Piktogramm: GHS05, GHS09 Signalwort: Gefahr Nettogewicht: 5 kg Packungsgröße: 5 kg Eimer

Spritzbarer, pulverförmiger Zinkdünger auf der Basis von 42  % Zink als Zinkoxid und 8 % Zink als Zinksulfat mit insgesamt 50 % Zink für land­­wirtschaftliche Kulturen. Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:

Anwendung

Zinkuran sichert die für gesundes Wachstum aller Nutzpflanzen unentbehrliche Zink­versor­ gung und schafft so eine wichtige Voraussetzung für Optimalerträge. Zinkuran wird im Spritzverfahren zur Düngung in landwirtschaftlichen Kulturen eingesetzt.

Anwendungsempfehlungen

Wintergetreide/Herbst Aufwandmenge: Zinkuran allein oder Zinkuran in Tankmischung mit Getreideherbiziden Wintergetreide/Frühjahr bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium) Aufwandmenge: Sommergetreide vor der Saat bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium) Aufwandmenge: 492

0,5 - 1,0 kg/ha 0,5 - 1,0 kg/ha 0,5 - 1,0 kg/ha

Zinkuran®

Winterraps / Herbst und Frühjahr ab 2-Blattstadium bis Knospenstadium des Rapses Aufwandmenge: Mais vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes Aufwandmenge: Kartoffeln, Hackfrüchte und Leguminosen vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes Aufwandmenge:

0,5 - 1,0 kg/ha 0,5 - 1,0 kg/ha 0,5 - 2,0 kg/ha

Zinkuran kann bei jedem Spritzverfahren eingesetzt werden und eignet sich hervorragend zur Vorratsdüngung. Je nach Entzug durch die Pflanzen und Versorgungsstufe eignet sich zur Vorratsdüngung eine Aufwandmenge von 2 bis 3 kg/ha. Zinkuran nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Aufwandmenge nicht überschreiten.

Anwendungstechnik

Herstellung der Düngerlösung Zinkuran kann unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk direkt in den zu mindestens ¾ gefüllten Spritztank gegeben werden. Während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Zur Vermeidung einer Staubentwicklung kann Zinkuran auch angeteigt und dann unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk in den zu mindestens ¾  gefüllten Spritztank gegeben werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Anteigen zuerst das Wasser (pro kg Zinkuran mindestens 3 l Wasser oder mehr) in den Eimer gegeben und Zinkuran dann unter Umrühren langsam dem Wasser zugesetzt wird. Spritzbrühereste sind zu vermeiden; nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird.

Wasseraufwandmengen

Vor der Saat: ab 200 l Wasser/ha; Bei Vegetationsbeginn bzw. ab dem 6-Blatt-Stadium der Kulturpflanzen: 200 - 400 l Wasser/ha.

Gerätereinigung

Spritzgerät und -leitungen sowie Filtersysteme sollten nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden, um Düsenverstopfungen zu vermeiden. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

493

Zinkuran®

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Erste Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wech­ seln. Vergiftungssymptome können erst nach Stunden auftreten; deshalb ärztliche Über­ wachung mindestens 48 Stunden erforderlich. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Augenärztliche Be­hand­lung. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Lagerung

Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort auf­bewahren. Produkt nur in geschlossenen Originalbehältern lagern. Vor Feuchtigkeit schützen.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

494

Zinkuran®

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: Xi, N R41 – Gefahr ernster Augenschäden R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­ kun­gen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S22 - Staub nicht einatmen. S26 - Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt kon­sul­tieren. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37/39 - Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Sicherheits­datenblatt S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­ häl­ter verwenden. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS05, GHS09 Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H318 - Verursacht schwere Augenschäden. H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Was­ ser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Sicherheits­datenblatt (Aus­ bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Ober­ flächen­ gewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

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Zinkuran® flüssig Düngemitteltyp: Zinkdüngersuspension 31 – auf der Basis von Zink­ oxid und Zinkchelat (EDTA) EG - DÜNGEMITTEL Nährstoffgehalt: 31,6 % Gesamtzink (Zn) (500 g Zink /l), davon 30,0 % Zink (Zn) als Zinkoxid (475 g Zink /l) 1,6 % wasserlösliches Zink (Zn) (25 g Zink /l)

als Chelat von EDTA, voll chelatisiert

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Nettogewicht: 8,0 kg Volumen: 5,0 l Packungsgröße: 5 l Kanister

Flüssiger, konzentrierter Zinkdünger auf der Basis von 25 g schnell ver­ füg­barem Zink /l als Zinkchelat und 475 g dauerverfügbarem Zink /l als Zinkoxid mit insgesamt 500 g Zink /l für landwirtschaftliche Kulturen. Vor Frost schützen. Vor Gebrauch gut schütteln.

Anwendung

Zinkuran flüssig wird im Spritzverfahren zur Düngung in landwirtschaftlichen Kulturen ein­ gesetzt. Zinkuran flüssig ist ein Zweikomponenten-Zinkdünger bestehend aus Zinkchelat (schnell ver­fügbar) und Zinkoxid (langfristig verfügbar). Zinkuran flüssig sichert die für gesundes Wachstum aller Nutzpflanzen unentbehrliche Zinkversorgung und schafft so eine wichtige Voraussetzung für optimale Erträge. Zinkuran flüssig ist über einen breiten pH-Bereich pflanzenverfügbar. Das chelatisierte Zink ist auch auf alkalischen Böden mobil und kann über die Wurzel und/oder das Blatt auf­ genom­men werden. Zinkoxid sichert die dauerhafte Versorgung der Kulturpflanzen über die Wurzel. Sofern die amtliche Beratung keine besondere Anwendungsempfehlung herausgibt, empfehlen wir die Anwendung wie folgt:

496

Zinkuran® flüssig

Anwendungsempfehlungen

Wintergetreide / Herbst Zinkuran flüssig allein oder in Tankmischung mit Getreideherbiziden Aufwandmenge: Wintergetreide / Frühjahr bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium) Aufwandmenge: Sommergetreide vor der Saat bis zum Stadium 32 (2-Knoten-Stadium) Aufwandmenge: Winterraps / Herbst und Frühjahr ab 2-Blattstadium bis Knospenstadium des Rapses Aufwandmenge: Mais vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes Aufwandmenge: Kartoffeln, Hackfrüchte und Leguminosen vor der Saat bis zum Schließen des Bestandes Aufwandmenge:

0,5 - 1,0* l/ha 0,5 - 1,0* l/ha 0,5 - 1,0* l/ha 0,5 - 1,0* l/ha 0,5 -1,0* l/ha 0,5 - 1,0 - 2,0* l/ha

* = Vorratsdüngung Zinkuran flüssig nur bei tatsächlichem Bedarf verwenden. Empfohlene Aufwandmenge nicht überschreiten. Zinkuran flüssig sollte bei Temperaturen oberhalb von 15 °C ausgebracht werden.

Anwendungstechnik

Herstellung der Düngerlösung Vor Gebrauch gut schütteln. Zinkuran flüssig kann unter Umrühren bzw. bei laufendem Rührwerk direkt in den zu mindestens ¾ gefüllten Spritztank gegeben werden. Während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Spritzbrühereste sind zu vermeiden; nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich ge­ braucht wird.

Wasseraufwandmengen

vor der Saat: bei Vegetationsbeginn bzw. ab dem 6-Blatt-Stadium der Kulturpflanzen:

ab 100 l Wasser/ha 200 - 400 l Wasser/ha.

497

Zinkuran® flüssig

Mischbarkeit

Zinkuran flüssig kann bei jedem Spritzverfahren eingesetzt werden und eignet sich hervor­ra­ gend zur Vorratsdüngung. Je nach Entzug durch die Pflanzen und Versorgungsstufe eignet sich zur Vor­rats­dün­gung eine Aufwandmenge von 1 bis 3 l/ha in den verschiedenen Kulturen. Zinkuran flüssig darf nicht mit Task gemischt werden. Bei der Mischung von Zinkuran flüssig kann es mit einigen Maisherbiziden zu Ausflockungen kommen. Wir empfehlen deshalb, im Mais entweder Zinkuran zu verwenden oder Zinkuran flüssig solo einzusetzen bzw. vor der gemeinsamen Anwendung von Zinkuran flüssig und Maisherbiziden das gebührenfreie Beratungstelefon (0800 830 0301) in Anspruch zu nehmen oder die Mischbarkeit in einem Vortest selbst zu überprüfen.

Hinweise für den sicheren Umgang Hinweise zum Schutz des Anwenders

Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheits­ schäden führen. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in verschlossener Originalpackung aufbewahren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Augenlider spreizen, Augen gründlich mit Wasser spülen (15 Min.). Bei Reizung Augenarzt kon­sul­tieren. Nach Verschlucken Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden.

Gerätereinigung

Um Düsenverstopfungen zu vermeiden, sollten Spritzgerät und -leitungen sowie Filter­ systeme nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden. Die Reinigung mit Agroclean hat sich bewährt. Spülwasser bzw. Restbrühe auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.

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Zinkuran® flüssig

Lagerung

Frostfrei und nicht über 35°C lagern. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Zinkuran flüssig nicht in Gewässer gelangen lassen.

Entsorgung

Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sam­mel­stellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Son­ der­müllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien/GefStoffV

Kennzeichnungssymbol: N R50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir­kun­gen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Be­­ häl­ter verwenden. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP

Piktogramm: GHS09 Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 - Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Ergänzende Kennzeichnungselemente: keine SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Aus­bringungs­ geräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträ­ ge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.

Sicherheits­datenblatt

® = Spiess-Urania Chemicals GmbH ®1 = E.I.duPont de Nemours and Company

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Weitere Informationen

• Bienenschutzverordnung • Kennzeichnungsauflagen • Amtliche Auskunftsstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz • Giftnotrufzentralen Bundesrepublik Deutschland • Produkte – Transport- und Lagervorschriften • Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

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Bienenschutzverordnung Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzen­schutz­ mittel vom 22. Juli 1992 (BGBl. I S. 1410) „Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992 (BGBl. I S. 1410), die zuletzt durch Artikel 4 § 3 des Gesetzes vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) geändert worden ist”

Eingangsformel

Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet auf Grund des ­§ 3 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 15. September 1986 (BGBL. I S. 1505) sowie auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 16 in Verbindung mit Abs. 2 des Pflanzenschutz­ge­setzes sowie in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBL. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 23. Januar 1991 (BGBL. I S. 530) im Ein­ vernehmen mit den Bundesministern für Gesundheit und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

§1

Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind 1. bienengefährliche Pflanzenschutzmittel: a) Pflanzenschutzmittel, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens­mittel­ sicherheit mit der Auflage zugelassen hat, sie als “bienengefährlich” zu kenn­zeichnen, b) andere zugelassene Pflanzenschutzmittel in einer höheren als der höchsten in der Ge­ brauchsanleitung vorgesehenen aa) Aufwandmenge oder bb) Konzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist; 2. blühende Pflanzen:

Pflanzen, an denen sich geöffnete Blüten befinden, außer Hopfen und Kartoffeln.

§2

Anwendung (1) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an 1. blühenden Pflanzen, 2. anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden, angewandt werden. (2) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so angewandt werden, daß Pflan­ zen nach Absatz 1 mit getroffen werden. (3) Innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand dürfen bienen­ge­fähr­ liche Pflanzenschutzmittel innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zu­stim­ mung des Imkers angewandt werden. (4) Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht so gehandhabt, aufbewahrt oder beseitigt werden, daß Bienen mit ihnen in Berührung kommen können. 502

Bienenschutzverordnung

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für die Anwendung, Handhabung und Aufbewahrung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel in bienensicher umschlossenen Räumen. (6) Ist ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel entsprechend einer von dem Bun­des­­amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erteilten Auflage mit der Angabe “bienen­gefährlich”, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienen­fluges bis 23.00 Uhr (auch unter Zusatz der Worte “mitteleuropäischer Zeit” oder Abkürzung “MEZ”) in dem zu behandelnden Bestand“ versehen, so gelten die Ab­sätze 1 und 2 nicht für die Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels während der an­gegebenen Tages­zeit.

§3

Ausnahmen Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen 1. von § 2 Abs. 1 für Forschungs-, Untersuchungs- und Versuchszwecke, 2. von § 2 Abs. 1 bis 3, soweit es zur Verhütung schwerer Schäden oder Verluste an Pflan­zen durch Schadorganismen erforderlich ist. Sie hat die Ausnahmegenehmigung mit den erforderlichen Auflagen zu verbinden, um sicher­zu­stellen, daß die Imker, deren Bienenstände sich im Umkreis von 3 Kilometern be­fin­ den, spätestens 48 Stunden vor Beginn der Anwendung des Pflanzenschutzmittels unter­ richtet werden. Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen zur Sicherstellung der Be­lange des Naturschutzes und der Landschaftspflege versehen.

§4

Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes han­delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1, 2, oder 3 ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel anwendet oder 2. entgegen § 2 Abs. 4 ein bienengefährliches Pflanzenschutzmittel handhabt, auf­be­ wahrt oder beseitigt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Pflanzenschutz­gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 3 Satz 2 zu­ wider­handelt.

§5

Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift (1) Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündigung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Bienenschutzverordnung vom 19. Dezember 1972 (BGBL. I S. 2515), ge­ändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 22. März 1991 (BGBL. I S. 796), außer Kraft. Schlußformel Der Bundesrat hat zugestimmt. 503

Kennzeichnungsauflagen (Auszug aus der Auflagenliste des BVL; http://www.bvl.bund.de)

Regelungsbereich Naturhaushalt/Abfall NA460 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen sind als Sondermüll zu entsorgen

Regelungsbereich Bienenschutz NB661-1 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBL.I S.1410 beachten. NB661-2 Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-BiosyntheseHemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBL.I S.1410 beachten. NB662-1 Das Mittel wird als bienengefährlich, ausgenommen bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraumes nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. -Bienen­schutz­ verordnung vom 22.Juli 1992, BGBL.I S.1410, beachten. NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). NB664-1 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Auf­wand­ men­ge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Regelungsbereich Grundwasserschutz NG200 Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Ent­wick­ lungs­stadien der Kultur eingesetzt werden. NG237 Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) von Grund- und Quell­ was­ ser­ gewinnungs­ anlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grund­was­serempfindlichen Bereichen (W1) NG237-1 Für die Tauchbehandlung: Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugs­ge­ bieten) von Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trink­was­ser­ tal­sperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen. (W1) NG315 Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. NG321 Die maximale Aufwandmenge von 150 g Wirkstoff pro ha und Jahr darf - auch in Kom­bination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenen Pflanzenschutzmitteln - nicht über­schrit­ten werden. 504

Kennzeichnungsauflagen

NG326-1 Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzen­ schutzmitteln - nicht überschritten werden. NG327 Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. NG351 Mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln dürfen in­ ner­ halb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche maximal 2 Behandlungen mit einem Mindestabstand von 90 Tagen durchgeführt werden. Die maximale WirkstoffAufwandmenge von 3,6 kg pro ha und Jahr darf dabei nicht überschritten werden. NG402 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­ flächen­­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich per­iodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­ sener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG403 Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Ober­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­ sener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG405 Keine Anwendung auf drainierten Flächen. NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. NG408 Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 1. Juni und dem 1. März NG409 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich pe­ri­o­disch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­ sener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Ein­satz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser Randstreifen ist nicht er­for­der­ lich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mün­ den bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im Mulchoder Direktsaatverfahren erfolgt. Es sind einzuhalten: NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt über 30 %. NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt < 1%. 505

Kennzeichnungsauflagen

NG412 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ lich pe­riodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG413 Keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (Corg.) kleiner als 1 %.

Regelungsbereich Schutz von Boden und Bodenorganismen NO683 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Regen­wurmpopulationen nicht gefährdet. NO685 Das Mittel wird als schwach schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft. NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.

Sonstige Kennzeichnungsauflagen NS200 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist. NS610 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (aus­ genommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Saumstrukturen 3 m Brei­te, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. NS611 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, angrenzende Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. NS612 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­ zende Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. NS620 Auf Flächen, auf denen neben der Anwendung abdriftmindernder Technik zusätzlich das Einhalten eines Abstandes von 5 m von Nichtzielflächen notwendig ist, sollte durch ge­eignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass vom Rand einwandernde Schadorganismen durch die Einhaltung des Abstandes nicht gefördert werden. Ggf. können hierzu nichtchemische Verfahren eingesetzt, Brachestreifen angelegt oder andere Kulturen angebaut werden. 506

Kennzeichnungsauflagen

NS621 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­ zende Saum­strukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Abstand von min­des­tens 5 m eingehalten werden. Ist ein Abstand einzuhalten, muss die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. NS622 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­ zende Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Ab­stand von min­destens 5 m eingehalten werden. Ist ein Abstand einzuhalten, muss die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­lust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. NS623 Bei der Anwendung des Mittels auf Flächen größer als 1 ha muss zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, an­gren­ zen­de Saumstrukturen kleiner als 3 m Breite, Straßen, Wege und Plätze) ein Ab­stand von mindestens 5 m eingehalten werden. Ist ein Abstand einzuhalten, muss die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­lust­mindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % ein­getragen ist. NS647 Anwendung ausschließlich mit Geräten, die mit Spritzschirm ausgestattet sind. NS648 Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Pro­be­fänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist. NS649 Das Mittel darf nur in geschlossenen Räumen angewendet werden und nur durch Personen, die eine Sachkundeprüfung nach § 2 der Pflanzenschutz-Sach­kunde­ver­ord­ nung abgelegt haben sowie durch geprüfte Schädlingsbekämpfer. Die An­wen­dung darf ferner durch Behördenvertreter zu Forschungs- und Versuchszwecke erfolgen. NS650 Anwendung nur in geschlossenen Räumen. NS651 Anwendung nur durch geprüfte Schädlingsbekämpfer. NS653 Das Mittel darf nur durch geprüfte Schädlingsbekämpfer und nur in geschlos­senen Räumen angewendet werden. Bei behördlich angeordneten Entrattungen nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 c Bundesseuchengesetz kann die Anwendung auch außer­ halb geschlossener Räume erlaubt werden. Die Erlaubnis erteilt die für die Anordnung der Entrattung zuständige Behörde. NS654 Das Mittel darf nur in geschlossenen Räumen angewendet werden. Bei be­hörd­lich an­ge­ ord­neten Entrattungen nach § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 c Bundes­seuchen­gesetz kann die Anwendung auch außerhalb geschlossener Räume erlaubt wer­den. Die Erlaubnis erteilt die für die Anordnung der Entrattung zuständige Be­hörde. Das Mittel darf nur durch Personen, die eine Sachkundeprüfung nach § 2 der Pflan­zenschutz-Sachkundeverordnung abgelegt ha­ben sowie durch Personen, die als sach­kundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung gemäß An­hang V Nummer 6.3.2 Abs. 5 gelten, angewendet werden. Die Anwendung darf ferner durch Be­hör­den­vertreter zu For­schungs- und Versuchszwecken erfolgen. 507

Kennzeichnungsauflagen

NS654-1 Das Mittel darf nur in geschlossenen Räumen angewendet werden. Bei be­hörd­­ lich angeordneten Entrattungen nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 In­fek­ tions­schutzgesetz kann die Anwendung auch außerhalb geschlossener Räume er­laubt werden. Die Erlaubnis erteilt die für die Anordnung der Entrattung zustän­di­ge Be­ hörde. Das Mittel darf nur durch Personen, die eine Sachkundeprüfung nach § 2 der Pflan­zen­schutz-Sachkundeverordnung abgelegt haben sowie durch Personen, die als sachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung gemäß Anhang V Nummer 6.3.2 Abs. 5 gelten, angewendet werden. Die Anwendung darf ferner durch Behördenvertreter zu Forschungs- und Versuchszwecken erfolgen. NS655 Anwendung nur durch Personen, die über einen Sachkundenachweis nach § 10 des PflSchG verfügen. NS656 Keine Anwendung auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten versiegelt sind. NS657 Genehmigungsfähige Anwendungen nach § 6 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 PflSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I, S. 971, 1527, 3512). NS658 Der Einsatz des Mittels auf Freilandflächen. die nicht landwirtschaftlich, forst­wirt­ schaft­lich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit Ausnahmegenehmigung der zu­ stän­di­gen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 u. 3 PflSchG). Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark geahndet werden (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 PflSchG). NS659 Anwendung nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde. NS660 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forst­ wirt­schaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zu­ ständigen Be­hörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Ge­bäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeg­licher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zu­wider­ hand­lungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. NS660-1 Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forst­ wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tief­ baumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Regelungsbereich Terrestrische Biozönosen (Flora und Fauna) NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Ver­lustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % ein­ge­ tragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht 508

Kennzeichnungsauflagen

erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bun­­ des­anstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als A­grar­ landschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT102 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % ein­ge­tragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundes­anstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen wor­den ist. NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die An­wen­ dung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Ver­ zeich­nis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem aus­reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT1030 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Stra­ßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Ver­ zeich­nis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % ein­ge­tragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. NT104 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 509

Kennzeichnungsauflagen

50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (aus­ genommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT105 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT106 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu an­gren­ zenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz

510

Kennzeichnungsauflagen

verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT107 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu an­­gren­­­­­ zen­den Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Stra­ßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Ge­ rät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Klein­strukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundes­an­zei­ger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem aus­reichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch ge­nutzten Flächen angelegt worden sind. NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen 511

Kennzeichnungsauflagen

(z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT111 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT112 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT620 Die maximale Aufwandmenge von 3.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr (Hopfen­ anbau: 4.000 g Reinkupfer pro Hektar und Jahr) auf derselben Fläche darf - auch in Kom­bi­na­ tion mit anderen Kupfer enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. NT644 Das Mittel ist giftig für Haustiere. 512

Kennzeichnungsauflagen

NT658 Haustiere fernhalten. NT665 Nicht in Häufchen auslegen. NT676 Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.

Regelungsbereich Schutz von Wasserorganismen NW261 Das Mittel ist fischgiftig. NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behälter oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanali­ sation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW469 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: (Kulturart / Abstand) NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten wer­den. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes aus­ reichend. Für die mit “*” gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Gewässern fest­ ge­setzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605 (Erteilung immer in Verbindung mit NW 606) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich was­ ser­führen­de, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächen­ge­wäs­sermuss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fas­sung 513

Kennzeichnungsauflagen

eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Ab­drift­min­ derungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Ab­stände zu Ober­ flächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Ab­ drift­ min­ derungs­klassen ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Min­dest­ ab­stand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. NW605-1 (Erteilung immer in Verbindung mit NW 606) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Ab­driftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgege­ benen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. NW606 (Erteilung immer in Verbindung mit NW 605 bzw. NW 605-1) Ein Verzicht auf den Einsatz ver­lust­min­dern­der Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich was­ser­führende, aber einschließlich periodisch wasserführender Ober­ flächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­ge­wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­serführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, dass in das Ver­zeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist neben dem gemäß Länderrecht ver­bindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. NW607-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Ober­flächen­ge­ wäs­ sern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich peri­ odisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Ver­zeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Ab­hängig­ keit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Ge­räte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhal­ten. Für die mit „*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Län­der­recht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Ver­bot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zu­wider­hand­ lungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 514

Kennzeichnungsauflagen

NW608 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächenge­wäs­ sern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­­ser­führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Ab­ stand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vor­ge­ge­ben­en Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zu­widerhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- Euro geahndet werden. NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­ge­wäs­ sern - aus­genommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch was­ser­führender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Ab­ stand er­folgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, dass in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung ein­getragen ist. Unabhängig davon ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zur Höhe von 50.000,Euro geahndet werden. NW609-1 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächen­ gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich per­i­odisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten ge­ nanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. NW641 Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen. NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro geahndet werden. NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zu­widerhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW701 Aufgrund der Gefahr einer Abschwemmung muss bei der Anwendung auf Flä­ chen mit einer Hangneigung von über 2 % zwischen der behandelten Fläche und Ober­flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­ schließ­lich periodisch wasserführender - ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Ein­ 515

Kennzeichnungsauflagen

satz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich: - wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den ab­ geschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mün­den bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW702 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwi­schen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur ge­le­gent­lich was­ ser­führender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheits­ab­stand von 5 m eingehalten werden. NW703 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 4 % und O­ber­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber ein­schließ­ lich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflan­zen­decke be­­wach­sen­er Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Ein­ satz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den ab­ ge­ schwemm­­ten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW704 Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwi­schen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur ge­le­gent­lich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheits­ab­ stand von mindestens 10 m eingehalten werden. NW705 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­ wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW706 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­ flächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­wach­ sen­er Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW800 Keine Anwendung auf drainierten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. 516

Amtl. Auskunftstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz MINISTERIELLE DIENSTSTELLE IN DEUTSCHLAND

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Referat 512 - Pflanzenschutz 53123 Bonn, Rochusstraße 1, Tel.: 02221/529-0 www.bmelv.de

Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Hauptverwaltung: 06484 Quedlinburg, Erwin-Baur-Straße 27, Tel. 03946/47-0 Anschrift Braunschweig: 38104 Braunschweig, Messeweg 11/12, Tel. 0531/299-4501 www.jki.bund.de

BADEN-WÜRTTEMBERG

Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg (LTZ) 76227 Karlsruhe, Neßlerstraße 23, Tel. 0721/ 9468-0 www.ltz-augustenberg.de

BAYERN

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) - Institut für Pflanzenschutz 85354 Freising, Lange Point 10, Tel. 08161/71-0 www.lfl.bayern.de

BERLIN

Pflanzenschutzamt Berlin 12347 Berlin, Mohriner Allee 137, Tel. 030/700006-0 www.stadtentwicklung.berlin.de/pflanzenschutz/pflanzenschutzamt

BRANDENBURG

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) Pflanzenschutzdienst 15236 Frankfurt-Markendorf, Am Halbleiterwerk 1, Tel. 0335/5217-0 www.mluv.brandenburg.de/info/lvlf

BREMEN

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) 28215 Bremen, Findorfstraße 101, Tel. 0421/361-4035 bremen.de/334092

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Amtl. Auskunftstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz

HAMBURG

Behörde für Wirtschaft und Arbeit Amt Strukturpolitik, Arbeitsmarkt, Agrarwirtschaft Pflanzenschutzamt - Pflanzenschutzdienst Hamburg 22609 Hamburg, Ohnhorststraße 18, Tel.: 040/42816-554 www.bwa.hamburg.de

HESSEN

Regierungspräsidium Gießen - Pflanzenschutzdienst Hessen35578 Wetzlar, Schanzenfeldstraße 8, Tel.: 0641/303-0 www.rp-giessen.de

MECKLENBURG/VORPOMMERN

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg Vorpommern (LALLF) Pflanzenschutzdienst 18059 Rostock, Graf-Lippe-Straße 1, Tel. 0381/49123-0 www.lallf.de

NIEDERSACHSEN

Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt 30453 Hannover, Wunstorfer Landstraße 9, Tel. 0511/4005-204/205 26121 Oldenburg, Sedanstraße 4, Tel. 0441/801-721 www.lwk-niedersachsen.de

NORDRHEIN-WESTFALEN

Landwirtschaftskammer NRW - Pflanzenschutzdienst 53229 Bonn-Roleber, Siebengebirgsstraße 200, Tel. 0228/703-0 48147 Münster, Nevinghoff 40, Tel. 0251/2376-0 www.pflanzenschutzdienst.de

RHEINLAND-PFALZ

Dienstleistungszentrum ländlichen Raum (DLR), Rheinhessen-Nahe-Hunsrück 55545 Bad Kreuznach, Rüdesheimer Straße 60-68, Tel.: 0671/820-0 www.dlr.rlp.de

SAARLAND

Landwirtschaftskammer für das Saarland - Pflanzenschutzienst 66822 Lebach, Dillinger Straße 67, Tel. 06881/928-0 www.lwk-saarland.de

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Amtl. Auskunftstellen für den Pflanzen- und Vorratsschutz

SACHSEN

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 01683 Nossen, Waldheimer Straße 219, Tel. 035242/63 0 www.smul.sachsen.de/lfulg/

SACHSEN-ANHALT

Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Dezernat Pflanzenschutz 06406 Bernburg, Strenzfelder Allee 22, Tel. 03471/334-0 www.llfg.sachsen-anhalt.de

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein 24768 Rendsburg - Osterrönfeld, Am Kamp 15-17, Tel. 04331/9453-0 www.lksh.de

THÜRINGEN

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena - Referat 410 - Pflanzenschutz 99189 Erfurt-Kühnhausen, Kühnhäuser Straße 101, Tel. 0361/55068-0 www.tll.de

Organisationsverzeichnis - Pflanzenschutz

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Pflanze/Pflanzenschutz/ OrganisationsverzeichnisPflanzenschutz.html

519

Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen mit 24-Stunden-Dienst, soweit nicht anders vermerkt GIFTNOTRUF-ANFRAGESCHEMA 1. Wer meldet sich von wo (Anrufer, Anschrift, Tel.-Nr.) 2. Was ist geschehen (Gift, Hersteller, Symptome, Erstbehandlung) 3. Wo ist es geschehen 4. Wann ist es geschehen (Giftaufnahme, Zeit, Menge) 5. Wie viele Vergiftete sind beteiligt (Alter, Geschlecht)

GIFTNOTRUFZENTRALEN BERLIN Information und Beratung Giftnotruf der Charité Universitätsmedizin Berlin

Tel. 030 19240 Notruf Fax 030 30686721

[email protected] www.giftnotruf.de Oranienburger Straße 285, 13437 Berlin

BONN

Information, Beratung, Behandlung* Informationszentrale gegen Vergiftungen Zentrum für Kinderheilkunde Universitätsklinikum Bonn

Tel. 0228 19240 Notruf oder 0228 287-33211 Fax 0228 287-33278 oder 0228 287-33314

[email protected] www.giftzentrale-bonn.de Adenauerallee 119, 53113 Bonn

ERFURT

Information und Beratung Giftnotruf Erfurt Gemeinsames Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen c/o HELIOS Klinikum Erfurt

Tel. 0361 73073-0 (Diensthabender)

Fax 0361 73073-17

[email protected] www.ggiz-erfurt.de Nordhäuser Straße 74, 99089 Erfurt

FREIBURG

Information und Beratung Universitätsklinikum Freiburg, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Vergiftungs-Informations-Zentrale

Tel. 0761 19240 Notruf Fax 0761 270-44570

[email protected] www.giftberatung.de Mathildenstraße 1, 79106 Freiburg

520

Giftnotrufzentralen Bundesrepublik Deutschland

GÖTTINGEN

Information und Beratung Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (GIZ-Nord) Universitätsmedizin Göttingen Georg-August-Universität

Tel. 0551 19240 Notruf oder 0551 383180 (med. Fachpersonal)

Fax 0551 3831881

[email protected] · www.giz-nord.de Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen

GREIFSWALD

Information Institut für Pharmakologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität

Tel. 03834 865628 (nur 7:00 – 15:30 h)

oder 0170 2256721 oder 03834 865512 (nach 15:30 h)

Fax 03834 865631

LEIPZIG

Information und Beratung Pharmakotherapeutisch-toxikologischer Beratungsdienst Klinische Pharmakologie der Universität Leipzig Tel. 0341 9724666 (nur tagsüber)

Fax 0341 9724669

Härtelstraße 16 – 18, 04107 Leipzig

MAINZ

Information, Beratung, Behandlung Giftinformationszentrum (GIZ) der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen Klinische Toxikologie Universitätsklinikum Mainz

Tel. 06131 19240 Notruf oder 0700 Giftinfo Infoline 0700 44384636 oder 06131 232466 Fax 06131 232468

[email protected] www.giftinfo.uni-mainz.de Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz

[email protected] www.medizin.uni-greifswald.de/pharmako Felix-Hausdorff-Straße 3 17487 Greifswald

MÜNCHEN

HOMBURG/SAAR

Tel. 089 19240 Notruf Fax 089 41402467

Information, Beratung, Behandlung Saarländisches Informations- und Beratungszentrum für Vergiftungsfälle Klinik für Allgemeine Pädiatrie und Neonatologie Universitätsklinikum des Saarlandes

Information, Beratung, Behandlung Toxikologische Abteilung der II. Medizinischen Klinik rechts der Isar der Technischen Universität München [email protected] · www.toxinfo.org Ismaninger Straße 22 81675 München

Tel. 06841 19240 Notruf oder 06841 1628436 (Sekretariat) Fax 06841 1621109

[email protected] www.uniklinikum-saarland.de/giftzentrale Kirrberger Straße, Gebäude 9, 66421 Homburg/Saar

521

Giftnotrufzentralen Bundesrepublik Deutschland

NÜRNBERG

ROSTOCK

Tel. 0911 398-2451 Fax 0911 398-2192

Tel. 0381 494-7011 Fax 0381 494-7152

Information, Beratung, Behandlung Giftinformationszentrale der Medizinischen Klinik 1, Klinikum Nürnberg Nord Toxikologische Intensivstation (Mo.-Fr. 8:00 – 16:00 h)

Fax 0911 398-2205 (übrige Zeit) [email protected] Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1 90419 Nürnberg

*N  ur Kinder in der beigeordneten Kinderklinik im Rahmen der allgemeinen Behandlung, keine Hämoperfusion 522

Diagnostik und Behandlung für Kinder und Jugendliche Landeszentrum für Diagnostik und Therapie von Vergiftungen Universität Rostock, Medizinische Fakultät, Kinder- und Jugendklinik [email protected]

www.ukj.med.uni-rostock.de Ernst-Heydemann-Straße 8 18057 Rostock

Transport- und Lagervorschriften Informationen über Produkteigenschaften zur sicheren Handhabung

1. Anwendung / Umgang / Lagerung 2. Transportvorschriften 3. Erläuterungen

523

2

Verwendungszweck

Zusatzstoff

Zusatzstoff

Reinigungsmittel

Reinigungsmittel

F Fungizid

F Fungizid

H Herbizid

R Rodentizid

F Fungizid

1

Handelsname

524

Adhäsit

Adhäsit CLPKennzeichnung

Agroclean

Agrolean CLPKennzeichnung

Armicarb

Armicarb CLPKennzeichnung

Brazzos

Brumolin Forte

Carax

wasser­lösl. Konzentrat SL

Fertigköder RB

Granulat WG

wasser­ lös­liches Pulver SP

wasser­ lös­liches Pulver SP

Granulat SG

Granulat SG

flüssig SL

flüssig SL

For­mu­lier­ typ

3

5

Mepiquatchlorid 210 g/l Metconazol 30 g/l

Difethialone 0,025 g/kg

Imazosulfuron 500 g/kg

Kalium­hydro­gen­ carbo­nat 850 g/kg

Kalium­hydro­gen­ carbo­nat 850 g/kg

Phosphate > 30 % Alkylbenzolsulfonat < 5% Na2CO3 5% - 15%

Phosphate > 30 %

Marlopon 100 g/l

Marlopon 100 g/l

Wirkstoff

6

-

-

-

-

Xn, N

-

N

-

-

GHS05 Gefahr

Carbonate anionisches Tensid

GHS02, GHS05 Gefahr

Xi

Symbol (Signal­ wort)

-

-

7

R: 20/22-51/53-41 S: 2-13-26-35-39-46-57

R: 52/53 S: 2-13-20/21-35-4649-61

R: 50/53 S: 35-57

H: EUH:210-401 P: 260-262-280-501

R: S: -

H: 318 P: 280-305+351+338310

S: 2-13-22-37/39-57

H:318-226 P:280-370+378305+351+338-310210-501

R: 10-41 S: 2-7-16-23-26-37/3946-56

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Carbonate anionisches Tensid

Ethanol

Ethanol

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

12

11

13

13

13

13

13

3

3

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

entzündlich

ent­ zünd­ lich

Ent­ zünd­ lich­keit

9

> 100

-

-

-

-

-

-

35

35

Flamm­ punkt °C

10

-

-

-

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

-5

- 20

- 20

5

5

- 20

- 20

- 10

- 10

nicht unter °C

40

15

30

30

30

40

40

30

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

2

Verwendungszweck

F Fungizid

H Herbizid

H Herbizid

H Herbizid

H Herbizid

Formulierungshilfsstoff

1

Handelsname

Carax CLPKennzeichnung

Ciral

Ciral CLPKennzeichnung

Cirontil Komponente A

Cirontil Komponente A CLPKennzeichnung

Cirontil Komponente B

flüssig SL

Granulat GR

Granulat GR

Granulat WG

Granulat WG

wasserlösl. Konzentrat SL

For­mu­lier­ typ

3

5

Isodecylalkoholethoxylat 900 g/l

Rimsulfuron 23 g/kg Dicamba 550 g/kg Nicosulfuron 92 g/kg

Rimsulfuron 23 g/kg Dicamba 550 g/kg Nicosulfuron 92 g/kg

Flupyrsulfuron Methyl 333 g/kg Metsulfuron Methyl 167 g/kg

Flupyrsulfuron Methyl 333 g/kg Metsulfuron Methyl 167 g/kg

Mepiquatchlorid 210 g/l Metconazol 30 g/l

Wirkstoff

6

-

-

-

Xn

GHS07, GHS09 Achtung

Xi, N

GHS09 Achtung

N

-

Symbol (Signal­ wort) GHS05, GHS07, GHS09 Gefahr

-

7

R: 22-41 S: 2-13-20/21-26-3539-46

H:319-410 EUH:208-401 P:264-280305+351+338337+313-391-501

R: 36-43-50/53 S: 2-13-20/21-24-26-3536/37/39-46-57

H:410 EUH:401 P: 391-501

R: 50/53 S: 2-13-20/21-35-46-57

H:318-332-302-317-411 EUH:401 P:261-264-270-271272-280-301+312302+352-304+340305+351+338-310-330333+313-363-391-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

10

13

11

11

-

-

-

-

-

-

12

11

Ent­ zünd­ lich­keit

9

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

> 100

Flamm­ punkt °C

10

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

5

5

5

- 20

- 20

-5

nicht unter °C

50

50

50

35

35

40

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

525

2

Verwendungszweck

For­mu­ lierungshilfs­stoff

I Insektizid

I Insektizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

1

Handelsname

526

Cirontil Komponente B CLPKennzeichnung

Conserve

Conserve CLPKennzeichnung

Corbel

Corbel GHSKennzeichnung

Cuprozin progress

Cuprozin progress CLPKennzeichnung

Cuprozin WP

Cuprozin WP CLPKennzeichnung

Pulver WP

Pulver WP

flüssig SC

flüssig SC

flüssig EC

flüssig EC

flüssig SC

flüssig SC

flüssig SL

For­mu­lier­ typ

3

5

Kupferhydroxid 726 g/kg

Kupferhydroxid 726 g/kg

Kupferhydroxid 383 g/l

Kupferhydroxid 383 g/l

Fenpropimorph 750 g/l

Fenpropimorph 750 g/l

Spinosad 120 g/l

Spinosad 120 g/l

Iso­decyl­alkohol­ ethoxylat 900 g/l

Wirkstoff

-

-

-

-

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

GHS05, GHS07, GHS09 Gefahr

Xn, N

GHS09 Achtung

N

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Xn, N

GHS09 Achtung

N

GHS05, GHS07 Gefahr

Symbol (Signal­ wort)

H:410-302-318 EUH:401 P:391-310-280-501305+351+338

R: 22-41-50/53 S: 2-13-26-35-39-46-57

H:410 EUH:401 P:501-391

11

11

12

12

-

-

-

-

-

10

H:410-315-332-361d EUH:401 P:501-201-261-264271-280-302+352304+340-308+313-312361-332+313-405-391 R: 50/53 S: 35-36/37/39-57

-

-

10

10

-

-

10

12

Ent­ zünd­ lich­keit

9

Lager­ klas­se LGK

8

R: 20-38-50/53-63 S: 2-13-35-36/37-46-57

H: 410-208 EUH: 401 P: 501

R: 50/53 S: 2-13-20/21-35-57

H:302-318 EUH:401 P:264-270-280305+351+338-310-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

-

-

-

-

61

61

n.b.

n.b.

n.b.

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

-30

-30

0

0

-20

-20

0

0

0

nicht unter °C

30

30

30

30

40

40

30

30

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

Granulat WG

Granulat WG

I Insektizid

I Insektizid

N Netzmittel

N Netzmittel

I Insektizid

I Insektizid

H Herbizid

Dantop

Dantop CLPKennzeichnung

Designer

Designer CLPKennzeichnung

Dimilin 80 WG

Dimilin 80 WG CLPKennzeichnung

DIRIGENT SX

Granulat SG

Granulat WG

Granulat WG

flüssig EC

flüssig EC

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

5

Metsulfuron Methyl 143 g/kg Tribenuron Methyl 143 g/kg

Diflubenzuron 800g/kg

Diflubenzuron 800g/kg

Synthetisches Latex 255,25 g/l Alkoholethoxilat 105,67 g/l Polyalkylen­modi­ fi­zier­tes Trisiloxan 85,76 %

Synthetisches Latex 255,25 g/l Alkoholethoxilat 105,67 g/l Polyalkylen­modi­ fi­zier­tes Trisiloxan 85,76 %

Clothianidin 500 g/kg

Clothianidin 500 g/kg

Wirkstoff

-

-

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

N

GHS07, GHS09 Achtung

N

-

-

GHS07, GHS09 Achtung

Xn, N

Symbol (Signal­ wort)

R: 50/53 S: 2-13-20/21-24-3536/37-46-57

H319-410 P264-273-280337+313-391-501

R: 50/53 S: 1/2-13-20/21-2957-60

H: P:302+352-280305+351+338

R: S: 24/25-60-61

H:302-317-410 EUH:401 P:273-301+312302+352-363-501

R: 22-43-50/53 S: 24-37-57

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

11

11

11

10

10

13

13

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

-

-

121,5

121,5

-

-

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

0

-20

-20

0

0

0

0

nicht unter °C

35

25

25

30

30

40

40

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

527

2

Verwendungszweck

H Herbizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

D Düngemittel

D Düngemittel

D Düngemittel

1

Handelsname

528

DIRIGENT SX CLPKennzeichnung

Dithane NeoTec

Dithane NeoTec CLPKennzeichnung

DON-Q

DON-Q CLPKennzeichnung

Düngal Calcium

Düngal Calcium CLPKennzeichnung

Düngal Combi G

wasserlösl. Granulat SG

flüssig SL

flüssig SL

Granulat WG

Granulat WG

Granulat WG

Granulat WG

Granulat SG

For­mu­lier­ typ

3

5

13,3 % Gesamtstickstoff (N) 15,0 % Calcium (Ca) 0,30 % Bor (B), 0,02 % Zink (Zn) 0,55 % Mangan (Mn)

Calciumoxid 17,5%

Calciumoxid 17,5%

Thiophanat-methyl 700 g/kg

Thiophanat-methyl 704 g/kg

Mancozeb 750 g/kg

Mancozeb 750 g/kg

Metsulfuron Methyl 143 g/kg Tribenuron Methyl 143 g/kg

Wirkstoff

-

-

-

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

Xi

GHS05 Gefahr

Xi

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Xn, N

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Xn, N

GHS09 Achtung

Symbol (Signal­ wort)

R: 36 S: 2-13-26-46

H:318 P:305+351+338-280264-310

R: 36 S: 2-23-24/25-46

H: 302+332-317341-410 EUH: 401 P: 202-261-270-271273-280

13

12

12

13

13

-

-

-

-

-

-

11

H:317-361d-319-410 EUH: 401-208 P:201-280-308+313405-501-305+351+338 R: 20/22-43-51/53-68 S: 2-36/37-60-61

-

11

R: 36/37-43-50/53-63 S: 2-13-20/21-24-26-3536/37/39-46-57

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

Lager­ klas­se LGK

8

11

H:410 EUH: 208-401 P:391-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

-

-

-

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

-

-

-

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

-10

- 20

- 20

- 30

- 30

-5

-5

0

nicht unter °C

30

40

40

30

30

30

30

35

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

2

Verwendungszweck

D Düngemittel

F Fungizid

F Fungizid

D Düngemittel

D Düngemittel

W Wachstumsregler

H Herbizid

H Herbizid

A Akarizid

1

Handelsname

Düngal Combi G CLPKennzeichnung

Equation Pro

Equation Pro CLPKennzeichnung

Falnet

Falnet CLPKennzeichnung

Fazor

Flexidor

Flexidor CLPKennzeichnung

Floramite 240 SC

flüssig SC

flüssig SC

flüssig SC

Granulat SG

Pulver WP

Pulver WP

Granulat WG

Granulat WG

wasserlösl. Granulat SG

For­mu­lier­ typ

3

5

Bifenazate 240 g/l

Isoxaben 500 g/l

Isoxaben 500 g/l

Maleinsäure­ hydrazid 600 g/l

Magnesiumoxid 83 % (= 52 % Mg)

Magnesiumoxid 83 % (= 52 % Mg)

Famoxadon 225,02 g/kg Cymoxanil 300 g/kg

Famoxadon 225,02 g/kg Cymoxanil 300 g/kg

13,3 % Gesamtstickstoff (N) 15,0 % Calcium (Ca) 0,02 % Zink (Zn) 0,55 % Mangan (Mn)

Wirkstoff

6

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

-

-

-

-

-

-

Xi, N

GHS09 Achtung

N

-

GHS05 Gefahr

Xi

Xn, N

-

Symbol (Signal­ wort) GHS05 Gefahr

-

7

R: 43-51/53 S: 24-37-57-60

H:410 EUH: 401-208 P:501-391

R: 50/53 S: 2-13-20/21-35-57

-

H:318 P:310-280305+351+338

R: 36 S: 22-25-26-39

12

12

12

13

13

13

11

H:302-373-410 EUH: 208-401 P:260-264-270301+312-391-501

-

-

-

-

-

-

-

-

-

13

11

Ent­ zünd­ lich­keit

9

Lager­ klas­se LGK

8

R: 22-48/22-50/53 S: 2-13-20/21-35-36/3746-57

H:318 P:310-280305+351+338

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

>104

-

-

93°C

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

0

0

-5

0

- 30

- 30

0

0

-10

nicht unter °C

30

30

30

30

40

40

35

35

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

529

2

Verwendungszweck

A Akarizid

W Wachstumsregler

W Wachstumsregler

F Fungizid

F Fungizid

D Düngemittel

F Fungizid

F Fungizid

1

Handelsname

530

Floramite 240 SC CLPKennzeichnung

Flordimex 420

Flordimex 420 CLPKennzeichnung

Frupica SC

Frupica SC CLPKennzeichnung

Frutogard M

Fungazil 100 SL

Fungazil 100 SL CLPKennzeichnung

flüssig SL

flüssig SL

flüssig SL

flüssig SC

flüssig SC

Imazalil 100 g/l (Sulfat 133,5 g/l)

Imazalil 100 g/l (Sulfat 133,5 g/l)

Braunalgenextrakt, K-Alginat, pfl. Aminosäuren

Mepanipyrim 449,4 g/l

Mepanipyrim 449,4 g/l

Ethephon 420 g/l

Ethephon 420 g/l

flüssig SL

Wirkstoff

Bifenazate 240 g/l

flüssig SL

5

-

-

-

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

flüssig SC

For­mu­lier­ typ

3

6

7

GHS07, GHS09 Gefahr

Xi, N

-

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Xn, N

GHS05 Gefahr

Xi

GHS07, GHS09 Achtung

Symbol (Signal­ wort)

H: 318-410 EUH: 401 P273-280301+312-304+340305+351+338-310-501

R: 41-51/53 S: 2-26-35-39-46-57

-

H: 315-351-410 EUH: 401 P: 201-202-273-280302+352-308+313405-501

R: 40-50/53 S: 2-13-35-36/37-46-57

H:290-318-412 EUH: 401 P:234-280305+351+338-310-390406-501

R: 41-52/53 S: 26-39

H: 317-411 EUH: 208-401 P: 261-273-280333+313-363-391

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

12

12

12

12

-

-

-

-

-

-

8B

12

-

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

8B

12

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

>104

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

0

0

-4

0

0

0

0

0

nicht unter °C

30

30

20

40

40

30

30

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

Pulver WP

Pulver WP

F Fungizid

F Fungizid

K Keimhemmungsmittel

K Keimhemmungsmittel

K Keimhemmungsmittel

K Keimhemmungsmittel

K Keimhemmungsmittel

K Keimhemmungsmittel

Funguran progress

Funguran progress CLPKennzeichnung

Gro-Stop 1% DP

Gro-Stop Basis

Gro-Stop Basis CLPKennzeichnung

Gro-Stop Fog

Gro-Stop Fog CLPKennzeichnung

Gro-Stop Ready

flüssig EW

flüssig Heißvernebelungsmittel HN

flüssig Heißvernebelungsmittel HN

Chlorpropham 120 g/l

Chlorpropham 300 g/l

Chlorpropham 300 g/l

Chlorpropham 300 g/l

Chlorpropham 300 g/l

flüssig EC

Kupferhydroxid 537 g/l

Kupferhydroxid 537 g/l

Wirkstoff

Chlorpropham 10 g/kg

flüssig EC

5

-

Dichlormethan

Dichlormethan

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

Staub DP

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

6

7

Xn, N

GHS07, GHS08 Achtung

Xn, N

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Xn, N

Xn

GHS07, GHS09 Achtung

Xn, N

Symbol (Signal­ wort)

R: 48/22-50/53 S: 23-35-36/37-53

H: 335-336-351-373 EUH: 401 P: 102-260-280301+310-501

R: 40-48/22-50/53 S: 23-35-36/37-53

H: 317-351-373-411 EUH:401 P: 201-202-260-273-280405-501

R: 43-48/22-50/53 S: 2-13-20/21-24/2536/37-45-61

R: 40-52/53 S: 7/9-22-35-36/3746-53

H:410-319-332 EUH:401 P:391-264-271-280337+313-501

R: 20-36-50/53 S: 2-13-26-39-46-57

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

10

6.1C

6.1C

10

10

11

11

11

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

-

-

>79

>79

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

-

-

-

-

-

-

-

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

5

5

5

5

5

5

0

0

nicht unter °C

25

25

25

25

25

25

30

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

531

532

flüssig EW

flüssig DC

K Keimhemmungsmittel

Zusatzstoff

H Herbizid

F Fungizid

D Düngemittel

Zusatzstoff

Zusatzstoff

Gro-Stop Ready CLPKennzeichnung

Kento CLPKennzeichnung

Kerb Flo

Kumar CLPKennzeichnung

KupferQuesturan flüssig

LI 700

LI 700 CLPKennzeichnung

flüssig SL

flüssig SL

flüssig SC

wasser­ lös­liches Pulver SP

flüssig SC

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

5

modifiziertes Sojalecithin 350 g/l, Propionsäure 350 g/l, Alkohol-Ethoxylat 94 g/l, Fettsäuren 15 g/l

modifiziertes Sojalecithin 350 g/l, Propionsäure 350 g/l, Alkohol-Ethoxylat 94 g/l, Fettsäuren 15 g/l -

-

-

-

Kalium­hydrogen­ carbonat 850 g/kg Kupferhydroxid 22,4% Kupfer

-

-

-

Propyzamid 400 g /l

PolyetherPolymethylsiloxanCopolymer 195 g/l Styrol-AcrylatCopolymer 270 g/l

Chlorpropham 120 g/l

Wirkstoff

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

GHS05 Gefahr

Xi

Xn, N

-

Xn, N

GHS07 Achtung

GHS08, GHS09 Achtung

Symbol (Signal­ wort)

H:315-318 P:305+351+338264-280

R: 38-41 S: 24/25-26-36/37/39

R: 22-41-50/53 S: 2-13-20/21-26-3539-46-57

H: EUH:210-401 P: 260-262-280-501

R: 40-51/53 S: 2-13-20/21-35-36/3746-57

H: 319 P: 337+313-280305+351+338

H: 351-373-411 EUH: 208- 401 P: 202-273-280308+313-405-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

10

10

12

13

10

-

-

-

-

-

-

-

10

10

Ent­ zünd­ lich­keit

9

Lager­ klas­se LGK

8

> 110

> 110

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

10

10

0

5

5

5

5

nicht unter °C

35

35

30

30

25

25

25

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

2

Verwendungszweck

A Akarizid

A Akarizid

I Insektizid

I Insektizid

Zusatzstoff

H Herbizid

H Herbizid

M Molluskizid

M Molluskizid

1

Handelsname

Milbeknock

Milbeknock CLPKennzeichnung

Mimic

Mimic CLPKennzeichnung

MonFast

Monitor

Panarex CLPKennzeichnung

Patrol MetaPads

Patrol MetaPads CLPKennzeichnung

Granulat­ köder GB

Granulat­ köder GB

flüssig EC

Granulat WG

flüssig SL

flüssig SC

flüssig SC

flüssig EC

flüssig EC

For­mu­lier­ typ

3

5

Metaldehyd 39,2 g/kg

Metaldehyd 39,2 g/kg

Quizalofop-P-tefuryl 40 g/l

Sulfosulfuron 800 g/kg

Ethoxylierter Fettalkohol 60%

Tebufenozid 240 g/l

Tebufenozid 240 g/l

Milbemectin 9,31 g/l

Milbemectin 9,31 g/l

Wirkstoff

-

-

1,2,4-trimethyl­ benzene

-

-

-

-

Solvent Naphtha Cyclohexanon

Solvent Naphtha Cyclohexanon

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

-

-

GHS07, GHS08, GHS09 Gefahr

N

Xi, N

GHS09 Achtung

-

GHS02, GHS08, GHS09 Gefahr

Xn, N

Symbol (Signal­ wort)

EUH: 210-401 -

R: S: 2-13-37-46-49

H: 317-341-360Df-410304-315-319-336 EUH: 401 P: 201-280-308+313301+310-331

R: 50/53 S: 13-20/21-35-57

R: 41-51/53 S: 2-13-25-26-35-39-57

H: 410 EUH: 208-401 P: 273-391-501

R: 52/53 S: 61

H:410-226-304-340 P:280-501-210273-301+330+331303+361+353309+311-304+341-401

R: 10-50/53-65-67 S: 2-13-35-57-62

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

13

13

6.1C

13

10

10

10

3A

3A

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

entzünd­ lich

entzünd­ lich

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

-

> 60

-

63

> 104

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

43

-

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

43

Flamm­ punkt °C

10

13

- 40

- 40

5

-10

0

0

0

0

0

nicht unter °C

35

35

25

54

30

30

30

30

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

533

534

flüssig EC

flüssig / fest EC / WG

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F/I Fungizid / Insektizid

F Fungizid

H Herbizid

H Herbizid

Proline CLPKennzeichnung

Proline - DON-Q Pack CLPKennzeichnung

Risolex flüssig

Risolex flüssig CLPKennzeichnung

Risolex D-Pack

Risolex flüssig Cuprozin progress Pack CLPKennzeichnung

Roundup PowerFlex

Roundup Rekord

Granulat WG

flüssig SL

flüssig FS / SC

flüssig FS Granulat WG

flüssig FS

flüssig FS

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

5

Glyphosat-Salz 720 g/kg (AmmoniumsalzSalz 792 g/kg)

Glyphosat-Salz 480 g/kg (Ammonium-Salz 747 g/kg) -

-

-

-

siehe Einzelverpackungen (Risolex flüssig, Dantop)

siehe Einzelverpackung (Risolex flüssig, Cuprozin progress)

-

-

-

Tolclofos-methyl 250,9 g/l

Tolclofos-methyl 250,9 g/l

Siehe Einzelverpackung (Proline / DON-Q)

Prothioconazol 250 g/l

Wirkstoff

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

-

-

GHS09

N

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Symbol (Signal­ wort)

R: 52/53 S: 35-57

R: 52/53 S: 2-13-24-29-35-36/3746-49-57

H: 411 EUH: 401 P: 501-273

R: 50/53 S: 2-13-35-57

H: 410-319-361d EUH: 401-208 P: 501-280

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

11

12

12

10-13

12

12

10

10

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

-

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

-

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

-15

-15

0

0

0

0

0

0

nicht unter °C

30

50

30

30

35

35

35

35

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

Granulatköder GB

Granulatköder GB

H Herbizid

H Herbizid

M Molluskizid

M Molluskizid

Pflanzenschutzmittelhilfsstoff

Pflanzenschutzmittelhilfsstoff

I Insektizid

I Insektizid

Roundup Rekord CLPKennzeichnung

Roundup UltraMax

Schneckenkorn Spiess-Urania

Schneckenkorn Spiess-Urania CLPKennzeichnung

Silwet Gold

Silwet Gold CLPKennzeichnung

Stallfliegen­mittel Alba

Stallfliegen­ mittel Alba CLP-Kenn­ zeichnung

Paste PA

Paste PA

flüssig EC

flüssig EC

flüssig SL

Granulat WG

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

5

Clothianidin 26 g/l Z-9-Tricosene 0,5 g/l

Clothianidin 26 g/l Z-9-Tricosene 0,5 g/l

Polyether modifiziertes Trisiloxan 800 g/l

Polyether modifiziertes Trisiloxan 800 g/l

Metaldehyd 39,2 g/kg

Metaldehyd 39,2 g/kg

Glyphosat-Salz 450 g/l (Isopropylamin-Salz 607 g/l)

Glyphosat-Salz 720 g/kg (AmmoniumsalzSalz 792 g/kg)

Wirkstoff

6

-

-

-

-

-

-

-

-

-

GHS07, GHS09 Achtung

Xi, N

GHS07, GHS09 Achtung

Xn, N

-

-

Symbol (Signal­ wort)

-

7

H: 411-317 P: 501-261-280333+313-363

R: 43-51/53 S: 2-13-24-35-37-46-57

H: 332-411 P: 261-271-273304+340+312-391-501

R: 20-51/53 S: 2-13-20/21-23-25-57

EUH: 401-210 -

R: S: 2-13-37-46-49

R: 52/53 S: 2-13-24-35-36/37-46

H: 412 P: 273-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

12

12

10

10

13

13

12

11

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

-

143

143

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

5

5

0

0

- 40

- 40

- 15

-15

nicht unter °C

30

30

30

30

35

35

50

30

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

535

536

Granulat WG

Granulat WG

Granulate WG

Granulate WG

H Herbizid

H Herbizid

H Herbizid

H Herbizid

Bodenhilfsstoff

Pflanzen­ stärkungs­ mittel

F Fungizid

F Fungizid

H Herbizid

Sumimax

Sumimax CLPKennzeichnung

SumimaxCiral-Pack

Sumimax-CiralPack CLPKennzeichnung

Supporter

Supporter CLPKennzeichnung

Syllit

Syllit CLPKennzeichnung

Task Komponente A

Granulat GR

flüssig SC

flüssig SC

flüssig SL

flüssig SL

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

5

Rimsulfuron 32,5 g/kg Dicamba 609 g/kg

Dodin 400 g/l

Dodin 400 g/l

pflanzliche Aminosäuren

pflanzliche Aminosäuren

siehe Einzelverpackungen (Sumimax und Ciral)

siehe Einzelverpackungen (Sumimax und Ciral)

Flumioxazin 500 g/kg

Flumioxazin 500 g/kg

Wirkstoff

-

-

-

-

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

Xi, N

GHS05, GHS08, GHS09 Gefahr

T, N

-

-

T, N

GHS08, GHS09 Gefahr

T, N

Symbol (Signal­ wort)

R: 41-51/53 S: 2-13-20/21-25-26-3539-46-57

H: 315-318-331-410 EUH: 401 P: 102-261-270280-302+352305+351+338-501

R: 23-38-41-50/53 S: 1/2-13-26-3536/37/39-45-57

H: EUH: 401 P: -

-

H: 360D-410 EUH 401 P: 202-273-281308+313-405-501

R: 61-50/53 S: 53-35-45-49-57

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

13

6.1D

6.1D

12

12

6.1D

6.1D

6.1D

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

-

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

-

-

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

5

0

0

5

5

-20

-20

- 30

- 30

nicht unter °C

50

30

30

25

25

35

35

40

40

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

W Wachstumsregler

W Wachstumsregler

I Insektizid

I Insektizid

F Fungizid

Topper

Topper CLPKennzeichnung

Trebon 30 EC

Trebon 30 EC CLPKennzeichnung

Valbon

Granulat WG

flüssig EC

flüssig EC

Granulat ST

Granulat ST

flüssig SL

Formulierungshilfsstoff

Task Komponente B CLPKennzeichnung

Mancozeb 700 g/kg Benthiavalicarb 15,6 g/kg

Etofenprox 287,5 g/l

Etofenprox 287,5 g/l

Triclopyr 100 g/kg

Triclopyr 100 g/kg

Isodecylalkoholethoxylat 900 g/l

Isodecylalkoholethoxylat 900 g/l

Wirkstoff

flüssig SL

Task Komponente B

5

-

Solvent Naphtha

Solvent Naphtha

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

Formulierungshilfsstoff

H Herbizid

Task Komponente A CLPKennzeichnung

For­mu­lier­ typ

4

Rimsulfuron 32,5 g/kg Dicamba 609 g/kg

Verwendungszweck

Handelsname

3

Granulat GR

2

1

6

7

Xn, N

GHS05, GHS07, GHS09 Gefahr

Xi, N

-

Xn

GHS05, GHS07 Gefahr

Xn

GHS05, GHS09 Gefahr

Symbol (Signal­ wort)

R: 40-43-63-50/53 S: 2-13-20/21-22-3536/37-61

H: 410-318-336-315 EUH: 401 P: 280-305+351+338310-261-403+233-501

R: 38-41-50/53-67 S: 2-26-35-36/37/3946-57

H: EUH:208-401 P: 270-102

R: 63 S: 2-13-24-36/37-46

H: 318-302 EUH: 401 P: 264-270-280305+351+338-310-501

R: 22-41 S: 2-13-20/21-26-3539-46

H: 318-410 EUH: 401 P: 280-305+351+338310-391-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

11

10

10

13

-

-

-

-

-

-

10

13

-

-

13

10

Ent­ zünd­ lich­keit

9

Lager­ klas­se LGK

8

-

65

65

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

-

-

-

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

-20

-10

-10

5

5

5

5

5

nicht unter °C

35

35

35

30

30

50

50

50

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

537

538

Granulat WG

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

F Fungizid

H Herbizid

H Herbizid

Valbon CLPKennzeichnung

Valbon Speed CLPKennzeichnung

Vegas

Vegas CLPKennzeichnung

Vegas-Proline Pack

Vincare

Vincare

Vorox F

Vorox F CLPKennzeichnung

Granulat WG

Granulat WG

Granulat WG

Granulat WG

flüssig EW / EC

flüssig EW

flüssig EW

For­mu­lier­ typ

Verwendungszweck

Handelsname

3

2

1

5

Flumioxazin 500 g/kg

Flumioxazin 500 g/kg

Folpet 500g/kg Benthiavalicarb 15,6 g/kg

Folpet 500g/kg Benthiavalicarb 15,6 g/kg

siehe Einzelverpackung (Vegas / Proline)

Cyflufenamid 51,3 g/l

Cyflufenamid 51,3 g/l

siehe Einzelverpackung (Valbon / Adhäsid)

Mancozeb 700 g/kg Benthiavalicarb 15,6 g/kg

Wirkstoff

-

-

-

-

Solvent Naphtha

Solvent Naphtha

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

GHS08, GHS09 Gefahr

T, N

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Xn, N

GHS09 keins

Xi, N

-

GHS07, GHS08, GHS09 Achtung

Symbol (Signal­ wort)

H: 360D-410 EUH: 401 P: 202-273-281308+313-405-501

R: 61-50/53 S: 53-35-45-49-57

H: 317-319-351-400 EUH: 401 P: 101-103-273280-305+351+338337+313-308+313-501

R: 36-40-43-50 S: 2-13-20/21-25-26-3536/37/39-46-61

H: 411 EUH: 401 P: 273-391-501

R: 38-51/53 S: 24-37-60-61

-

H: 317-351-361-400 EUH: 401 P: 101-103-260-273281-308+313-501

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

6.1D

6.1D

11

11

10

10

10

-

-

-

-

-

-

-

entzünd­ lich

-

11

3/11

Ent­ zünd­ lich­keit

9

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

112

112

112

35

-

Flamm­ punkt °C

10

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

-

-

-

-

-

Wasser im Vollstrahl

-

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

-30

0

-10

-10

0

0

0

-10

-20

nicht unter °C

40

35

35

35

35

35

35

30

35

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

2

Verwendungszweck

H Herbizid

D Düngemittel

D Düngemittel

D Düngemittel

D Düngemittel

1

Handelsname

Vorox Streugranulat CLPKennzeichnung

Zinkuran

Zinkuran CLPKennzeichnung

Zinkuran flüssig

Zinkuran flüssig CLPKennzeichnung

flüssig SC

flüssig SC

Pulver WP

Pulver WP

Fein­ granulat FG

For­mu­lier­ typ

3

5

Zink 31%

Zink 31%

Zink 50% Schwefel 4%

Zink 50% Schwefel 4%

Propyzamid 6,25 g/kg

Wirkstoff

-

-

-

-

-

andere kenn­ zeich­nungs­ pflich­ti­ge Stoffe

Angaben zu den Inhaltsstoffen

4

6

7

GHS09 Achtung

N

GHS05, GHS09 Gefahr

Xi, N

GHS09 -

Symbol (Signal­ wort)

H: 410 P: 501-391

R: 50/53 S: 2-13-35-57

H: 318-410 P: 391-280305+351+338-310-501

R: 41-50/53 S: 2-13-22-26-3536/37/39-46-57

H:411 EUH:401 P:501-391

R- / H-Sätze und S- / P-Sätze

Kennz. gem. GefStoffV/Ver­ord­ nung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

12

12 -

-

-

-

13

13

-

Ent­ zünd­ lich­keit

9

13

Lager­ klas­se LGK

8

-

-

-

-

-

Flamm­ punkt °C

10

-

-

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

Wasser im Vollstrahl

nicht ge­ eig­ne­te Lösch­ mit­tel

11

13

0

0

- 20

- 20

-30

nicht unter °C

35

35

40

40

40

nicht über °C

La­ger­tem­pera­tur

12

1. Anwendung / Umgang / Lagerung

539

540

40139

50716

24810

30411

30429

42713

Brazzos

Brumolin Forte

Carax

Ciral

Ciral

Cirontil

86034

Agroclean

24919

80169

Adhäsit

40113

80151

Adhäsit

Brazzos

Arti­kelNr.

Handelsname

Armicarb

15

14

1x(2,2 kg Dose + 1,5 l Flasche FHS)

10x500 g KunststoffDose

10x100 g KunststoffDose

4x5 l Kanister

4x2,5 kg Eimer

10x375 g KunststoffDose

10x100 g KunststoffDose

4x5 kg Sack

6x1 kg Dose

2x10 l Kanister

10x1 l KunststoffFlasche

Inhalt

16

17

4,6

6,5

1,8

24,6

11,0

4,9

2,2

22,6

6,9

22,0

11,5

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

6HG3

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

72

27

135

40

50

88

135

40

78

39

60

Gebinde pro Palette

19

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Dicamba / Nicosulfuron / Rimsulfuron) , 9, III

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.(Metconazol) , 9, III

-

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Imazosulfuron) , 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Imazosulfuron) , 9, III

-

-

UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Ethanol) , 3, III

UN 1993, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

9

(9)

(9)

9

-

9

M7

(M7)

(M7)

M6

-

M7

M7

9

-

F1

3

Klassifizierungscode (F1)

-

21c

21d

III

(III)

(III)

III

-

III

III

-

-

III

(III)

VPGruppe

E

(E)

(E)

E

-

E

E

-

-

D/E

(D/E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

(3)

Klasse

21a

ja

-

-

ja

-

ja

ja

-

-

ja

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

nein

ja

ja

nein

-

nein

nein

-

-

nein

ja

Freistel­ lung

23

25

1000

-

-

1000

-

1000

1000

-

-

1000

-

Brutto­ mas­se kg

1

-

-

1

-

1

1

-

-

1

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

-

9

9

-

-

3

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

15

Arti­kelNr.

42721

17112

21030

21022

24729

24711

22244

10942

10918

14

Handelsname

Cirontil

Conserve

Corbel

Corbel

Cuprozin progress

Cuprozin progress

Cuprozin WP

Dantop

Dantop

10x100g KunststoffFlasche

10 (10x0,35) g

1x10 kg Sack

10x1 l Kanister

2x5 l Kanister

4x5 l Kanister

10x1 l KunststoffFlasche

10x1 l KunststoffFlasche

1x(4,4 kg Kanister + 3,0 l FHS)

Inhalt

16

17

1,7

1,1

10,3

15,0

14,7

20,9

11,3

12,1

8,7

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Kiste

Sack

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

6HG2

6PG2

5M1

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG3

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

135

240

60

72

68

40

72

72

45

Gebinde pro Palette

19

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Kupferhydroxid) , 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Fenpropimorph), 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Dicamba / Nicosulfuron / Rimsulfuron) , 9, III

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

(9)

(9)

9

(M7)

(M7)

M7

(M6)

(M6)

(9)

(9)

M6

9

(M6)

(M6)

(9)

Klassifizierungscode M7

(9)

21c

21d

(III)

(III)

III

( III )

( III )

III

( III )

( III )

III

VPGruppe

(E)

(E)

E

(E)

(E)

E

(E)

(E)

E

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

9

Klasse

21a

-

-

ja

-

-

ja

-

-

ja

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

ja

ja

nein

ja

ja

nein

ja

ja

nein

Freistel­ lung

23

25

-

-

1000

-

-

1000

-

-

1000

Brutto­ mas­se kg

-

-

1

-

-

1

-

-

1

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

9

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

541

15

Arti­kelNr.

10926

10934

81315

81323

12211

12237

43315

43323

22913

22963

14

Handelsname

542

Dantop

Dantop

Designer

Designer

Dimilin 80 WG

Dimilin 80 WG

DIRIGENT SX

DIRIGENT SX

Dithane NeoTec

Dithane NeoTec

1x5 kg Eimer

10 x 1 kg Falt­ schachtel

10x1 kg KunststoffDose

10x200 g KunststoffDose

1x20 kg Trommel

10x500 g KunststoffFlasche

4x5 l Kanister

12x1 l KunststoffFlasche

4x1,5 kg KunstsoffKanister

10x500 g KunststoffFlasche

Inhalt

16

17

Kiste

7,4

6,1

11,0

11,9

3,0

23,0

6,6

24,3

Eimer

Kiste

Kiste

Kiste

Faß

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

14,6

18

1H2

4G

6HG2

6HG2

1G

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

Art/Code Verpackung

6,8

BruttoGe­ wicht kg

Versandgebinde

80

84

27

72

5

27

40

60

48

27

Gebinde pro Palette

19

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Mancozeb), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Mancozeb), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Metsulfuron methyl / Tribenuron methyl), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Metsulfuron methyl / Tribenuron methyl), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Diflubenzuron), 9, III

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

-

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

9

9

9

9

9

(9)

-

-

(9)

(9)

Klasse

21a

21b

21c

21d

M7

M7

M7

M7

M7

(M7)

-

-

(M7)

(M7)

Klassifizierungscode

III

III

III

III

III

( III )

-

-

(III)

(III)

VPGruppe

E

E

E

E

E

(E)

-

-

(E)

(E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

ja

ja

ja

ja

ja

-

-

-

-

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

nein

nein

nein

nein

nein

ja

-

-

ja

ja

Freistel­ lung

23

25

1000

1000

1000

1000

1000

-

-

-

-

-

Brutto­ mas­se kg

1

1

1

1

1

-

-

-

-

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

9

9

9

-

-

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

15

Arti­kelNr.

22939

22616

22632

81927

83519

27426

82727

70227

70219

48919

13128

14

Handelsname

Dithane Neo Tec

DON-Q

DON-Q

Düngal Calcium

Düngal Combi G

Equation Pro

Falnet

Fazor

Fazor

Flexidor

Floramite 240 SC

20x250 ml Flasche

10x1 l KunststoffFlasche

4x4 kg

1x20 kg

1x5 kg Eimer

4x2 kg KunststoffKanister

1x15 kg Eimer

1x10 l Kanister

1x8,25 kg Falt­ schachtel

1x5,5 kg Trommel

1x10 kg Sack

Inhalt

16

17

6,5

12,4

37,6

22,0

6,0

9,8

15,8

12,5

8,9

5,9

11,0

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Kiste

Kiste

Bag in box

Eimer

Kiste

Eimer

Kanister

Kiste

Trom­ mel

Sack

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

1H2

6HG2

1H2

3H1

6HG2

1G

5M1

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

72

72

24

24

44

27

36

50

80

80

56

Gebinde pro Palette

19

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

-

-

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

-

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Thiophanat-methyl), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Thiophanat-methyl), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Mancozeb), 9, III

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

M7

9

(9)

(9)

-

-

(M6)

(M6)

-

-

-

(M7)

(9)

-

-

-

-

M7

9

Klassifizierungscode M7

-

21c

21d

( III )

( III )

-

-

-

( III )

-

-

III

III

III

VPGruppe

(E)

(E)

-

-

-

(E)

-

-

E

E

E

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

9

Klasse

21a

-

-

-

-

-

-

-

-

ja

ja

ja

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

ja

ja

-

-

-

ja

-

-

nein

nein

nein

Freistel­ lung

23

25

-

-

-

-

-

-

-

-

1000

1000

1000

Brutto­ mas­se kg

-

-

-

-

-

-

-

-

1

1

1

Faktor

Frei­stel­lung

24

-

-

-

-

-

9

9

9

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

543

15

Arti­kelNr.

13110

81414

21303

21311

82511

20008

24414

24430

24456

14

Handelsname

544

Floramite 240 SC

Flordimex 420

Frupica SC

Frupica SC

Frutogard M

Fungazil 100 SL

Funguran progress

Funguran progress

Funguran progress

4x2 kg Eimer

1x10 kg Sack

1x10 kg Eimer

4x5 l Kanister

2x10 l Kanister

4x5 l Kanister

10x1 l KunststoffFlasche

10x1 l KunststoffFlasche

12x1 l Flasche

Inhalt

16

17

9,1

10,5

11,5

23,0

28,2

23,4

12,0

13,4

15,4

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Sack

Eimer

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

6HG2

5H4

1H2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

42

70

27

30

30

40

72

60

40

Gebinde pro Palette

19

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Kupferdihydroxid), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Kupferdihydroxid), 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3265, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

(9)

9

(M7)

M7

M7

(M6)

(9)

9

-

(M6)

-

(9)

(M6)

(C3)

(8)

Klassifizierungscode (M6)

(9)

21c

21d

( III )

III

III

( III )

-

( III )

( III )

( III )

( III )

VPGruppe

(E)

E

E

(E)

-

(E)

(E)

(E)

(E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

(9)

Klasse

21a

-

ja

ja

-

-

-

-

-

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

ja

nein

nein

ja

-

ja

ja

ja

ja

Freistel­ lung

23

25

-

1000

1000

-

-

-

-

-

-

Brutto­ mas­se kg

-

1

1

-

-

-

-

-

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

-

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

15

Arti­kelNr.

24448

86125

86216

86315

86315

86612

83014

83022

43513

43521

43539

14

Handelsname

Funguran progress

Gro-Stop 1% DP

Gro-Stop Basis

Gro-Stop Fog

Gro-Stop Fog CLPKennzeichnung

Gro-Stop Ready

Kento

Kento

Kerb Flo

Kerb Flo

Kerb Flo

1x20 l

4x5 l

12x1 l

4x5 l Kanister

10x1 l Flasche

2x10 l Kanister

1x10 l Fass

1x10 l Fass

4x5 l Kanister

1x20 kg Sack

10x500 g Dose

Inhalt

16

17

22,0

22,0

13,0

23,0

11,5

27,0

14,0

14,0

21,7

20,3

6,1

BruttoGe­ wicht kg

18

Kanister

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Fass

Fass

Kiste

Sack

Kiste

3H1

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

1B1

1B1

6HG2

5M1

6HG2

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

32

40

33

40

60

39

60

60

40

50

90

Gebinde pro Palette

19

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Propyzamid), 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

-

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Chlorpropham), 9, III

UN 1593, DICHLORMETHAN (Dichlormethan), 6.1, III

UN 2902, PESTIZID,FLÜSSIG,GIFTIG,NAG (Chlorpropham/ Dichlormethan), 6.1, III

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Chlorpropham), 9, III

-

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

M6

9

9

(9)

(9)

-

M6

(M6)

(M6)

-

-

T6

6.1

T6

6.1

-

(M7)

Klassifizierungscode

M6

-

21c

21d

III

( III )

( III )

-

-

III

III

III

III

-

( III )

VPGruppe

E

(E)

(E)

-

-

E

E

E

E

-

(E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

9

-

(9)

Klasse

21a

ja

-

-

-

-

ja

ja

ja

ja

-

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

nein

ja

ja

-

-

nein

nein

nein

nein

-

ja

Freistel­ lung

23

25

1000

-

-

-

-

1000

333

333

1000

-

-

Brutto­ mas­se kg

1

-

-

-

-

1

3

3

1

-

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

-

-

9

6.1

6.1

9

-

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

545

15

Arti­kelNr.

24927

82628

85010

12419

12427

10223

82214

44222

42515

14

Handelsname

546

Kumar

Kupfer-Questuran flüssig

LI 700

Milbeknock

Milbeknock

Mimic

MonFast

Monitor

Panarex

4x5 l KunststoffKanister

10x125 g KunststoffFlasche

4x5 l KunststoffKanister

10x1l KunststoffFlasche

4x5 l KunststoffKanister

10x1 l KunststoffFlasche

4x5 l Kanister

2x5 l Kanister

2x10 kg Sack

Inhalt

16

17

21,5

1,9

21,0

11,0

20,6

10,8

22,8

14,6

22,6

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

6HG2

6HG2

6HG2

4G

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

40

144

40

72

36

60

40

68

40

Gebinde pro Palette

19

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Quizalofop-P-tefuryl,1,2,4trimethylbenzene) 9, III

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

UN 1993, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 1993, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

9

(9)

(9)

-

(3)

(3)

-

(9)

-

Klasse

21a

21b

21c

21d

M6

(M7)

(M6)

-

(F1)

(F1)

-

(M6)

-

Klassifizierungscode

III

( III )

( III )

-

(III)

(III)

-

( III )

-

VPGruppe

E

(E)

(E)

-

(E)

(E)

-

(E)

-

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

ja

-

-

-

-

-

-

-

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

nein

ja

ja

-

ja

ja

-

ja

-

Freistel­ lung

23

25

1000

-

-

-

-

-

-

-

-

Brutto­ mas­se kg

1

-

-

-

-

-

-

-

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

-

-

-

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

15

Arti­kelNr.

42523

82016

25107

25115

25305

24141

24159

24175

14

Handelsname

Panarex

Patrol MetaPads

Proline

Proline

Proline DON-Q Pack

Risolex flüssig

Risolex flüssig

Risolex flüssig

1x20 l Kanister

1x200 l Faß

4x5 l Kanister

1x(5 l Kanis­ ter+8,25 kg Falt­schach­ tel)

5 l Kanister

3 l Kanister

1x20 kg Sack

1x20 l KunststoffKanister

Inhalt

16

17

23,5

233,0

24,4

15,9

20,5

21,0

BruttoGe­ wicht kg

18

Kanister

Faß

Kiste

Kiste

Sack

Kanister

3H1

1H1

6HG2

6HG2

5H4

3H1

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

32

4

36

40

48

32

Gebinde pro Palette

19

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Tolclophos-methyl) 9, III

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Tolclophos-methyl) 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Siehe Einzelverpackung (Proline / DON-Q)

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (Quizalofop-P-tefuryl,1,2,4trimethylbenzene) 9, III

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

9

9

(9)

9

(9)

(9)

-

9

Klasse

21a

21b

21c

21d

M6

M6

(M6)

M7

(M6)

(M6)

-

M6

Klassifizierungscode

III

III

( III )

III

( III )

( III )

-

III

VPGruppe

E

E

(E)

E

(E)

(E)

-

E

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

ja

ja

-

ja

-

-

-

ja

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

nein

nein

ja

nein

ja

ja

-

nein

Freistel­ lung

23

25

1000

1000

-

1000

-

-

-

1000

Brutto­ mas­se kg

1

1

-

1

-

-

-

1

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

9

-

9

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

547

15

Arti­kelNr.

31013

25404

44016

44024

44032

44040

44115

80359

80375

80383

83915

83923

14

Handelsname

548

Risolex D-Pack

Risolex flüssig Cuprozin progress Pack

Roundup PowerFlex

Roundup PowerFlex

Roundup PowerFlex

Roundup PowerFlex

Roundup Rekord

Schneckenkorn Spiess-Urania

Schneckenkorn Spiess-Urania

Schneckenkorn Spiess-Urania

Silwet Gold

Silwet Gold

4x5 l Kanister

12x1 l Coex­ flasche

10x1 kg Falt­ schachtel

1x5 kg Eimer

1x25 kg Sack

1x10 kg Sack

1x640 l Container

1x15 l Kanister

4x5 l Kanister

12x1 l Flasche

4x5 Kanister + 1x5 l Kanister

3x5 l Kanister + 2x1,5 kg Kanister

Inhalt

16

17

Kiste

31,4

21,9

14,1

11,0

5,8

25,3

10,6

915,2

22,4

29,8

Kiste

Kiste

Kiste

Eimer

Sack

Sack

Con­tai­ ner

Kanister

Kiste

Kiste

Kiste

18,4

18

6HG2

6HG2

4G

1H2

5M1

5M1

31HA1

3H1

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

Art/Code Verpackung

22,0

BruttoGe­ wicht kg

Versandgebinde

-

55

30

40

72

80

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

-

-

-

1

30

-

-

-

siehe Einzelverpackungen (Risolex flüssig /Cuprozin progress)

siehe Einzelverpackungen (Risolex flüssig / Dantop)

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

48

40

50

24

24

Gebinde pro Palette

19

21b

(M6)

(9)

(9)

(9)

-

-

-

-

-

-

-

-

(M6)

(M6)

-

-

-

-

-

-

-

-

M6

Klassifizierungscode

9

21c

21d

( III )

( III )

-

-

-

-

-

-

-

-

III

( III )

VPGruppe

(E)

(E)

-

-

-

-

-

-

-

-

E

(E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID Klasse

21a

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

ja

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

ja

ja

-

-

-

-

-

-

-

-

nein

ja

Freistel­ lung

23

25

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

1000

-

Brutto­ mas­se kg

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

1

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

-

-

-

-

-

-

-

-

9

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

80812

41012

41020

42416

42424

84012

25511

47325

47333

47341

Stallfliegenmittel Alba

Sumimax

Sumimax

Sumimax-Ciral-Pack (nur solange Vorrat reicht)

Sumimax-Ciral-Pack

Supporter

Syllit

Task

Task

Task

82313

Arti­kelNr.

Handelsname

Topper

15

14

4x1 kg Falt­ schachtel

(4x600 g Dose + 2x1 l Flasche FHS)

(4x307 g Dose + 1 l Flasche FHS)

6x1 Karton

4x5 l Kanister

1x20l Kanister

1x 2 kg Packung

4x400 g Packung

4x1,2 kg KunststoffKanister

10x300 g KunststoffDose

10x0,5 l KunststoffFlaschen

Inhalt

16

17

Kiste

4,2

Kiste

5,8

Kiste

Kiste

2,9

5,0

Kiste

Kiste

Kanister

Kiste

Kiste

11,2

22,2

23,0

2,6

2,7

Kiste

Kiste

6,1

18

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

3H1

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

Art/Code Verpackung

6,8

BruttoGe­ wicht kg

Versandgebinde

-

85

20

40

-

120

125

60

90

120

Gebinde pro Palette

19

-

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 2902, PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G. (Dodin), 6.1, III

-

siehe Einzelverpackungen (Sumimax, Ciral)

siehe Einzelverpackungen (Sumimax, Ciral)

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Flumioxazin) 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Flumioxazin) 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

-

(9)

-

(M7)

(M7)

(M7)

(9)

-

M7

M7

M7

M7

(M6)

Klassifizierungscode

T6

(9)

21c

21d

-

( III )

( III )

( III )

III

-

III

III

III

III

( III )

VPGruppe

-

(E)

(E)

(E)

E

-

E

E

E

E

(E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

6.1

-

9

9

9

9

(9)

Klasse

21a

-

-

-

-

ja

-

ja

ja

ja

ja

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

-

ja

ja

ja

nein

-

nein

nein

nein

nein

ja

Freistel­ lung

23

25

-

-

-

-

1000

-

1000

1000

1000

1000

-

Brutto­ mas­se kg

-

-

-

-

1

-

1

1

1

1

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

-

6.1

-

9

9

9

9

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

549

15

Arti­kelNr.

82321

10413

10421

21915

21949

21931

25008

21618

21626

25206

14

Handelsname

550

Topper

Trebon 30 EC

Trebon 30 EC

Valbon

Valbon

Valbon

Valbon Speed

Vegas

Vegas

Vegas-Proline Pack

4x(1x1 l Vegas + 1x3 l Proline)

4x5 l Kanister

10x1 l KunststoffFlasche

1x16 kg Sack + 2x1 l Adhäsit

1 x 16 kg Sack

4x5 kg Trommel

1 x 9,6 kg Sack

4x5 l KunststoffKanister

10x1 l KunststoffFlasche

1x4 kg Eimer

Inhalt

16

17

20,0

22,5

11,8

20,0

16,3

22,8

9,7

21,2

11,1

4,8

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Sack

Kiste

Sack

Kiste

Kiste

Eimer

6HG2

6HG2

6HG2

6HG2

5M2

4G

5M2

6HG2

6HG2

1H2

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

20

36

72

24

50

24

50

36

72

-

Gebinde pro Palette

19

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

siehe Einzelverpackungen (Valbon/Adhäsit)

UN 3077, UMWELTGEFÄHRLICHER STOFF; FEST, N.A.G. (Mancozeb), 9, III

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, UMWELTGEFÄHRLICHER STOFF; FEST, N.A.G. (Mancozeb), 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

-

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

21b

(M7)

(9)

(9)

(9)

(9)

9

(M6)

(M6)

(M6)

M7

M7

M7

9

(M6)

(9)

-

Klassifizierungscode

(M6)

9

21c

21d

( III )

( III )

( III )

III

III

( III )

III

( III )

( III )

-

VPGruppe

(E)

(E)

(E)

E

E

(E)

E

(E)

(E)

-

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

(9)

-

Klasse

21a

-

-

-

ja

ja

-

ja

-

-

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

ja

ja

ja

nein

nein

ja

nein

ja

ja

-

Freistel­ lung

23

25

-

-

-

1000

1000

-

1000

-

-

-

Brutto­ mas­se kg

-

-

-

1

1

-

1

-

-

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

9

-

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

15

Arti­kelNr.

25214

23317

23325

42036

42044

43810

43828

97411

90217

14

Handelsname

Vegas-Proline Pack

Vincare

Vincare

Vorox F

Vorox F

VoroxStreugranulat

VoroxStreugranulat

Zinkuran

Zinkuran flüssig

2x5 l KunststoffKanister

1x5 kg KunststoffEimer

1x20 kg Trommel

4x5 kg Trommel

4x(40x30g) wasser­lös­ liche Beutel in Kunst­stoffEimer

10x(4x30g) wasser­lös­ liche Beutel in Kunst­ stoff- Dose

4x2,5 kg Beutel

1x10 kg Sack

1x5 l Vegas + 3x5 l Proline

Inhalt

16

17

16,8

5,6

20,8

21,0

6,9

2,3

11,0

10,5

21,0

BruttoGe­ wicht kg

18

Kiste

Eimer

Trom­ mel

Kiste

Kiste

Kiste

Kiste

Sack

Kiste

6HG2

1H2

1G

6HG2

6HG2

6HG2

4G

5M1

6HG2

Art/Code Verpackung

Versandgebinde

68

80

40

48

34

90

56

50

40

Gebinde pro Palette

19

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Zinkoxid,Zinksulfat), 9, III

UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Propyzamid), 9, III

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

UN 3077, UMWELTGEFÄHRLICHER STOFF; FEST, N.A.G. (Folpet), 9, III

UN 3082, begrenzte Menge, Freistellung gemäß Kapitel 3.4 ADR in zusammengesetzter Verpackung

Bezeichnung im Beförderungspapier (UN-Nr.)

20

(9)

9

9

(9)

(9)

(9)

(9)

9

(9)

Klasse

21a

21b

21c

21d

(M6)

M7

M7

(M7)

(M7)

(M7)

(M7)

M7

(M6)

Klassifizierungscode

( III )

III

III

( III )

( III )

( III )

( III )

III

( III )

VPGruppe

(E)

E

E

(E)

(E)

(E)

(E)

E

(E)

TunnelCode

GGVSE - ADR/RID

-

ja

ja

-

-

-

-

ja

-

Schrift­ liche Wei­ sun­gen

22

ja

nein

nein

ja

ja

ja

ja

nein

ja

Freistel­ lung

23

25

-

1000

1000

-

-

-

-

1000

-

Brutto­ mas­se kg

-

1

1

-

-

-

-

1

-

Faktor

Frei­stel­lung

24

9

9

9

Gefahrzettel

26

2. Transportvorschriften

551

3. Erläuterungen 1. Anwendung / Umgang / Lagerung Spalte 3

Formulierungen

Feste Produkte

DS Saatgutpuder GR Granulat RB Fertigköder SG Wasserlösliches Granulat ST Wasserlösliche Tabletten WG Wasserdispergierbares Granulat WP Spritzpulver

Flüssige Produkte

CS Kapselsuspension EC Emulsionskonzentrat EW Emulsion, Öl in Wasser FS Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung HN Heißvernebelungsmittel SC Suspensionskonzentrat SE Suspoemulsion SL Wasserlösliches Konzentrat UL ULV-Lösung

Spalte 6

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen gem. Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV )

T+ Sehr giftig T Giftig Xn Gesundheitsschädlich Xi Reizend C Ätzend F+ Hochentzündlich F Leichtentzündlich N Umweltgefährlich

552

3. Erläuterungen

GHS Piktogramme und Gefahrenkategorien

Explosiv Leichtentzündlich Brandfördernd Selbstreaktiv Hochentzündlich Oxidationsmittel Organische Peroxide Selbstreaktiv GHS03 GHS01 Selbsterhitzend Gibt brennbare Gase ab Organische Peroxide GHS02

Unter Druck stehende Ätzend Giftig / Sehr giftig Gase GHS05 GHS06 GHS04

553

3. Erläuterungen

GHS Piktogramme und Gefahrenkategorien

Reizend Gesundheitsschädlich Umweltschädlich Gesundheitsschädlich Krebserregend GHS09 Hautsensibilisierend Atemwegsgefährdend Giftig GHS08 Betäubende Wirkung Reizung der Atemwege GHS07

Spalte 7 R 10 R 11 R 12 R 15 R 20 R 21 R 22 R 23 R 25 R 28 R 29 R 32 R 36 R 37 R 38 R 40 R 41 R 42 R 43 R 48 R 50 R 61 R 62 R 63 R 65 554

Hinweise auf besondere Gefahren ( R-Sätze )

Entzündlich. Leichtentzündlich. Hochentzündlich. Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Giftig beim Einatmen. Giftig beim Verschlucken. Sehr giftig beim Verschlucken. Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. Reizt die Augen. Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Einatmen möglich. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken zu Lungenschäden führen.

3. Erläuterungen

R 66 R 67 R 68 R 68.1 R 15/29 R 20/22 R 21/22 R 26/28 R 36/37 R 36/38 R 37/38 R 42/43 R 48/22 R 50/53 R 51/53 R 52/53 R20/21/22

Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Irreversibler Schaden möglich. Auch irreversibler Schaden möglich Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher und giftiger Gase. Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. Reizt die Augen und die Atmungsorgane. Reizt die Augen und die Haut. Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich : Gefahr ernster Gesundheitsschäden. bei längerer Exposition durch Verschlucken. Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich beim Einatmen, bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.

Sicherheitsratschläge ( S-Sätze ) S 2 S 7 S 8 S 9 S 13 S 14 S 16 S 22 S 23 S 24 S 25 S 26 S 28 S 29 S 30 S 35

Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter trocken halten. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Von …. fernhalten. ( Inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben). Von Zündquellen fernhalten - Nicht Rauchen. Staub nicht einatmen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden. Berührung mit den Augen vermeiden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ...... . Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Niemals Wasser hinzugießen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. 555

3. Erläuterungen

S 37 S 39 S 43 S 45 S 46 S 49 S 51 S 52 S 53 S 56 S 57 S 61 S 62 S 1/2 S 7/8 S 20/21 S 24/25 S 29/35 S 3/9/49 S 36/37 S 36/37/39

Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Schutzbrille/ Gesichtsschutz tragen. Zum Löschen…. (Angabe vom Hersteller) verwenden. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume verwenden. Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Unter Verschluss aufbewahren. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter trocken und dicht geschlossen halten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Nur in einem Originalbehälter an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen.

GHS - Ergänzende Gefahrenmerkmale (EUH)

EUH 001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich. EUH 006 Mit und ohne Luft explosionsfähig. EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser. EUH 018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/entzündbare Dampf/LuftGemische bilden. EUH 019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. EUH 029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. EUH 031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH 032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. 556

3. Erläuterungen

EUH 044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss. EUH 059 Die Ozonschicht schädigend. EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH 070 Giftig bei Berührung mit den Augen. EUH 071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH 201/201A Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden könnten. Achtung! Enthält Blei. EUH 202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. EUH 203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. EUH 207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. EUH 208 Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH 209/209A Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden. Kann bei Verwendung entzündbar werden. EUH 210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. EUH 401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

GHS – Gefahrenhinweise (H)

H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. H221 Entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H223 Entzündbares Aerosol. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. 557

3. Erläuterungen

H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan ent­zünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen ver­ur­ sachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H331 Giftig bei Einatmen. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H340 Kann genetische Defekte verursachen . H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen . H350 Kann Krebs erzeugen . H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen . H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen . H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen < konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt > H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H370 Schädigt die Organe . H371 Kann die Organe schädigen . H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition . H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition . H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

GHS – Sicherheitshinweise (P)

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen. P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P211 Nicht in offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung/…/brennbaren Materialien fernhalten/ entfernt aufbewahren. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen/… unbedingt verhindern. P222 Berührung mit Luft nicht zulassen. P223 Berührung mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern. P230 Feucht halten mit … P231 Unter inertem Gas handhaben. P231 + P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. 559

3. Erläuterungen

P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Anlagen / Lüftungsanlagen / Beleuchtungsanlagen /… verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Druckminderventile frei von Fett und Öl halten. P250 Nicht schleifen/stoßen/…/reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Berührung während der Schwangerschaft/ und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P282 Schutzhandschuhe/Gesichtsschild/Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare/flammhemmende Kleidung tragen. P284 Atemschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P301 BEI VERSCHLUCKEN: P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P301+ P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: P302 + P334 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband an­ legen. P302 + P350 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P302 + P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. P304 BEI EINATMEN: P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. 560

3. Erläuterungen

P304 + P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 BEI BERÜHRUNG MIT DEN AUGEN: P305+P351+ P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P306 BEI KONTAMINIERTER KLEIDUNG: P306 + P360 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P307 BEI Exposition: P307 + P311 BEI Exposition: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308 BEI Exposition oder Verdacht: P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hin­zuziehen. P309 BEI Exposition oder Unwohlsein: P309 + P311 BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P334 In kaltes Wasser tauchen/nassen Verband anlegen. P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. P335 + P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen/ nassen Verband anlegen. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. 561

3. Erläuterungen

P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P342 Bei Symptomen der Atemwege: P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 Bei Brand: P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P370 + P378 Bei Brand: … zum Löschen verwenden. P370 + P380 Bei Brand: Umgebung räumen. P370 + P380 + P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P371 + P380 + P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/ Erzeugnisse erreicht. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P378 … zum Löschen verwenden. P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P401 … aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P402 + P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 562

3. Erläuterungen

P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem/… Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung aufbewahren.. P407 Luftspalt zwischen Stapeln/Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P410 + P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50  °C aussetzen. P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C/…aufbewahren. P411 + P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in/unter … aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter … zuführen.

Spalte 8 2B 3A 3B 4.1 A+B 4.3 5.1 C 6.1 A 6.1 B 8 10 11 12 13

Spalte 9

Lagerklassen

Druckgaspackungen ( Aerosoldosen ) TRG 300 Entzündliche flüssige Stoffe Brennbare Flüssigkeiten Entzündbare feste Stoffe Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden Entzündend wirkende Stoffe, TRGS 511 Gruppe A-C Brennbare giftige Stoffe Nicht brennbare giftige Stoffe Ätzende Stoffe Brennbare Flüssigkeiten soweit nicht LGK 3A bzw. 3B Brennbare Feststoffe Nicht brennbare Flüssigkeiten Nicht brennbare Feststoffe

Entzündlichkeit

gemäß Betriebssicherheitsverordnung ehemals VbF (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten)

Einstufung und Kennzeichnung R 12 hochentzündlich

Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0 °C ( z.B. Aerosole )

563

3. Erläuterungen

R 11 leichtentzündlich R 10 entzündlich Lagerung 1. Freie Lagerung : R 10 R 11 2. Anzeigebedürftige Lagerung : R 10 R 11 3. Erlaubnispflichtige Lagerung : R 10 R 11

Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C ( jedoch nicht hochentzündlich ) Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 bis 55 °C

bis 3.000 Liter bis 450 Liter 3.000 bis 5.000 Liter 450 bis 1.000 Liter ab 5.000 Liter ab 1.000 Liter

2. Transport

Verpackungsbauarten nach ADR Art

Werkstoff Kategorie

Code

1. Fässer A. Stahl abnehmbarer Deckel 1A2 H. Kunststoff abnehmbarer Deckel 1H2 3. Kanister H. Kunststoff abnehmbarer Deckel 3H2 4. Kisten G. Pappe 4G 5. Säcke M. Papier mehrlagig 5M1 mehrlagig, wasserbeständig 5M2 6. Kombinations- H. Kunststoffgefäß in einer Kiste aus Pappe 6HG2 verpackungen P. Gefäß aus Glas in einer Kiste aus Pappe 6PG2

Angaben im Beförderungspapier

Nach GGVSE vorgeschriebene Bezeichnung: UN-Nummer, offizielle Benennung des Stoffes, Klasse (Gefahrzettel-Nr), Verpackungsgruppe ergänzt durch die technische, chemische oder biologische Benennung. Zur Beachtung bei LKW-Versand von Gefahrgut gem. GGVSE: Der Fahrer ist darauf hinzuweisen, dass Gefahrgut übergeben wird und ihm ist mitzuteilen (ausgenommen bei gefährlichen Gütern bei freigestellten Mengen gemäß Kapitel 3.4 ADR): UN-Nummer, Bezeichnung, Klasse und Verpackungsgruppe lt. GGVSE. Desweiteren ist im Beförderungspapier zu vermerken: Vorsicht Pflanzenschutzmittel! In Fahrzeugen sowie an Belade-, Umlade- und Endladestellen getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln halten! Kennzeichnungspflicht ( orangefarbene Warntafel ) besteht für Fahrzeuge, die Gefahrgut geladen haben, wenn der “ Gefährlichkeitsgrad 1000 ” lt. Berechnungsvorgaben in Kapitel 1.1.3.6 ADR überschritten wird. In diesem Fall muss der Fahrer für das Gefahrgut “Schriftliche Weisungen” mitführen und dieses auch anwenden können. 564

3. Erläuterungen

Gefahrzettel gemäß ADR :

Klasse 2.1

Klasse 3

Klasse 4.1

Entzündbare Gase Symbol (Flamme): schwarz oder weiß auf rotem Grund;

Entzündbare flüssige Stoffe Symbol (Flamme): schwarz oder weiß auf rotem Grund;

Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe

Klasse 8

Klasse 9



Klasse 6.1

Giftige Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe

Symbol (Fisch und Baum): schwarz auf weissem oder geeignetem kontrastierendem Grund

565

Produkte Auflagen, Anwendungsbestimmungen

Die folgende Aufstellung soll beraten. Für die Anwendung der Präparate ist allein die den Packungen beigefügte oder aufgedruckte Gebrauchsanleitung maßgebend, welche genau zu beachten ist.

566

-

-

NW642-1

NW468 NW605 NW606 NW706 NW800

-

NW468 NW609-1

NW468 NW609

NW468 NG200 NG326-1 NG327 NW605-1 NW606 NW706

NW468

NW468 NW607 NW701

NW468 NW605-1 NW606 NW607-1

Agroclean

Armicarb

Brazzos

Brumolin Forte

Carax

Ciral

Cirontil

Conserve

Corbel

Cuprozin progress

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

Adhäsit

Handelsname

5/10/15 /20 *

5 20

5

5

-

10 20

-

-

Standard Abstand

10/15/20

*/5

5

*

*

*

-

*

-

-

90 %

15/20

*/5/10

15

*

*

*

-

5

-

-

75 %

20

5/10/15

5

*

*

-

5

NT105

-

-

50 %

Abdriftminderungsklasse

-

5 2) 5 2) 5 1)

NT620 NT104 NT105 NT107

-

5 1)

-

-

5 1)

5 2)

-

-

-

-

NT108

NT103

-

-

NT108

NT105

-

-

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

-

-

20

-

-

-

-

90 %

0

-

-

20

-

-

20

0

-

-

-

-

NW262 NW264

NW262 NW264

NW262 NW264

NW262 NW265

NW262 NW265

NW262 NW264 NW265

NW264 NW466

NW265

20

-

NW468 EB001-2

-

-

50 %

Gewässerorganismen

0

-

-

75 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

Saum­kulturen

NN134 NN370 NN3842 NN686

NN130 NN160 NN165 NN270 NN2842

NN0807 NN233 NN383

NN2001 NN2002

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB663 (B3)

NB6641 (B4)

3, 7, 14, 21 Tage, (F), (N)

35 Tage

(N)

(F)

(F)

NB6641 (B4) NN165 NN170 NN1842

(F)

NB6641 (B4)

NN170 NN2842

-

(F)

1 Tag

-

-

Warte­ zeit***

-

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

-

-

Bienen

-

NN130 NN160 NN165

NN1001 NN334

-

-

Nützlinge

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

567

568

NW468 NW609 NW701

NW468 NW604 NW605 NW605-1 NW606 NW607

DIRIGENT SX

Dithane NeoTec

NW468 NW605 NW606 NW701

-

-

DON-Q

Düngal Calcium

Düngal Combi G

NW607-1 NW608

-

NW468 NW601 NW605 NW606 NW607

Designer

NG321 NW468 NW642 NW605 NW606 NW609-1 NW701

Dantop

Dimilin 80 WG

NW468 NW604 NW605 NW606 NW607 NW642

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

Cuprozin WP

Handelsname

-

-

20

10

20/15

5

50 / 10

100

-

5 5

* 20 *

Standard Abstand

-

-

-

-

10

10

5

15

10/20

20/15/ 5/10 5

5

15

5

10

*

20/10

30 / 5

-

*

5

5 / 15

50 %

5

*

20/15

10 *

20 / 5

10 / *

-

*

* -

*

20

*

5 / 10

10

75 %

*/ 5

90 %

Abdriftminderungsklasse

5 2)

-

-

-

-

-

-

20 20 20

NT101 NT102 NT103 NT106 NT109

-

20

-

20

90 %

-

-

-

20

-

20

20

75 %

-

-

-

20

0

-

50 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

NT103

5 2) 5

-

-

5 1)

NT102 NT104

NT102 NT103 NT108

NT620

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

Saum­kulturen

-

-

NW263

NW262 NW264

NW262 NW265

NW262 NW264

NW466

NW263

NW262 NW264

Gewässerorganismen

-

-

NN2842

NN1842 NN234 NN3322 NN370 NN380 NN390

NN100

NN370 NN391

-

NN234 NN360 NN370 NN380

NN134 NN165 NN1842 NN370

Nützlinge

Warte­ zeit***

-

-

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

-

NB6611 (B1) NB501 NB502

-

-

(F)

7, 14, 28, 56 Tage, (F), (N)

(F)

(F), (N) VA452

-

7, 42, 70, 90 Tage, (F), (N)

NB6641 (B4) 3 Tage, (F)

Bienen

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

NW468 NW609

NW468 NW604 NW605 NW606 NW609

NW468 NW604 NW605 NW606

-

Flexidor

Floramite 240 SC

Flordimex 420

Frupica SC

Frutogard M

NW467

NG403 NG405 NW468 NW605 NW606 NW609-1 NW706

Fazor

Fungazil 100 SL

-

NW468 NW642

Falnet

NW468 NW607 NW605 NW606

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

Equation Pro

Handelsname

-

5

10 5

5

5 5 20

-

10

Standard Abstand

-

*

*

*

-

10 *

90 %

-

*

*/5

*

-

15 5

75 %

-

5

5/10

5

-

20 5

50 %

Abdriftminderungsklasse

-

-

-

-

-

NT102 NT103

-

-

-

-

-

-

-

-

-

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

-

-

-

-

-

20

-

-

90 %

-

-

-

-

-

20

-

-

75 %

-

-

-

-

-

-

-

50 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

Saum­kulturen

NW262 NW264

NW466

NW262 NW264

NW262 NW263

NW264

NW264 NW265

NW263

-

NW262 NW264

Gewässerorganismen

NN000

-

-

NN130 NN134 NN165 NN170 NN1842 NN291

NN1513 NN165 NN170 NN1842 NN333 NN334

NN130 NN165

NN160 NN165 NN170 NN1842

-

NN134 NN165 NN170 NN180 NN1844 NN191

Nützlinge

NB663 (B3)

-

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

-

NB6641 (B4)

Bienen

(F)

-

3 Tage

7, 60 Tage, (N), (F)

1 Tag, (N)

(N), (F)

7, 21 Tage

-

3, 14, 28 Tage

Warte­ zeit***

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

569

570

NW468 NW605 NW606 NW607 NW608 NW701

-

Mimic

MonFast

-

5

15

5

-

-

NW468 NW604 NW607 NW608

LI 700

-

KupferQuesturan flüssig

Milbeknock

-

NW642-1

KUMAR

-

20

20/15

-

*/5/10

-

-

*/5

15/20

-

-

-

5/10

-

-

NT105

NW466 NW262 NW264 NW265

-

-

-

-

-

NT105

NT101 NT102 NT103

-

-

-

-

-

5 2)

-

-

-

-

-

20

-

-

-

-

-

-

0

20

-

-

-

-

-

-

20

-

-

-

NW262 NW264

NW264

-

-

EB001-2

NW262 NW264

NW262 NW264

NW262 NW264

NW262 NW264

NW468 NW642-1 NW705

-

-

-

-

KENTO

-

-

-

-

Kerb FLO

NW262 NW264

NW469

-

-

-

0

50 %

Gro-Stop Ready

-

-

-

0

75 %

NW469

-

-

5 2) 5 2)

90 %

Gro-Stop Fog

20/15

10/15/20

NT620 NT104 NT105

Gewässerorganismen

NW468

10 / *

5/*

10/ 5

50 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

Gro-Stop Basis

75 %

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

NW469

90 %

Abdriftminderungsklasse

Gro-Stop 1% DP

15 / 5

Standard Abstand

Saum­kulturen

NW468 NW605-1 NW606 NW607-1

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

Funguran progress

Handelsname

-

NN134 NN161 NN165 NN170 NN184 NN2512

NN1513 NN165 NN170 NN334 NN361

NW466

-

NN1001 NN334

NN130 NN160 NN161 NN165

NN000

-

-

-

NN134 NN370 NN3842 NO686

Nützlinge

-

-

1 Tag

(F), (N)

VV219 (F)

(F) VV219

(F)

(F)

7, 14, 21 Tage, (F), (N)

Warte­ zeit***

-

-

NB6641 (B4) 14, 21 Tage, (F)

NB6611 (B1) 14, 21 Tage, (F), (N)

-

-

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB663 (B3)

NB663 (B3)

NB663 (B3)

NB663 (B3)

NB6641 (B4)

Bienen

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

NW468 NW609 NW642

NW468 NW642-1

NW642

NW468 NW605 NW606 NW701

NW467 NW642

NW468 NW642-1 NS660-1 NG402 NG404

NW468 NG402 NG404 NG351 NW642-1 NS660-1

NW642

Panarex

Patrol MetaPads

Proline

Risolex flüssig

Roundup PowerFlex

Roundup Rekord

Schnecken­ korn Spiess-Urania

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

MONITOR

Handelsname

10 20

10 20

5

5

Standard Abstand

*

90 %

*

75 %

5

50 %

Abdriftminderungsklasse

-

NT103

NT103

-

-

-

NT102 NT103

NT102 NT103

-

-

-

-

-

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

-

20

20

-

-

-

20

20

90 %

-

-

-

-

20

20

75 %

-

-

-

-

50 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

Saum­kulturen

NW466

NW262

NW262

NW262 NW264

NW262 NW264

NW466

NW262 NW264 NW265

NW262 NW265

Gewässerorganismen

NN130 NN1303 NN160 NN165 NN166

NN1001 NN3002

NN130 NN165 NN170 NN2842

NN160 NN165

NN160 NN165 NN1842 NN261 NN270

NN130 NN1303 NN160 NN165 NN166

NN130 NN1303 NN265 NN370

NN130 NN1641 NN1842

Nützlinge

NB663 (B3)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB663 (B3)

NB6641 (B4) NB6644

(F), (N) VV207 VV215

7, 14, 42, 30 Tage, (N), (F) VV549, VV551, VV835

7, 30, 42 Tage, (F), (N) VA212, VA215, VA 216, VV551, VV835

VV212, (F), (N)

(F)

(F), (N) VV207 VV215

60 Tage

NB6641 (B4)

NB663 (B3)

(F)

Warte­ zeit***

NB6641 (B4)

Bienen

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

571

572

-

-

NW468 NW605 NW606

-

NW468 NW604 NW607

NW468 NW642

NW468 NW642-1

NW468 NW607 NW701

NW468 NW605 NW606

NW468 NW642

NW468 NG405 NW607 NW706

NW468 NG405 NW607 NS660

Stallfliegen­ mittel Alba

Sumimax

Supporter

Syllit

Task

Topper

Trebon 30 EC

Valbon

Vegas

Vincare

Vorox F

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

Silwet Gold

Handelsname

10

-

10

-

-

Standard Abstand

20

20

*

10

20

-

*

-

-

90 %

5

-

5

-

-

75 %

5

-

5

-

-

50 %

Abdriftminderungsklasse

0

5 1)

NT108

NT103

-

-

20

20

-

NW262 NW264 NW265

NW264

NW262 NW264

NW262 NW264

NW264

-

NW262 NW263 NW265

NW262 NW264

-

NW262 NW264 NW265

-

NW466

Gewässerorganismen

0

20

-

20

0

-

-

-

-

50 %

NT101

-

-

-

-

-

75 %

20

5

5 1)

5 2) 5 2)

-

-

-

90 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

NT101

NT104

NT108

NT104 NT105

-

-

-

-

-

-

-

-

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

Saum­kulturen

NN160 NN165

NN160 NN234 NN361 NN3842

NN134 NN165 NN170 NN1842

NN1842

NN400

NN200

NN130 NN160 NN165

NN134 NN161 NN170 NN2842

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6621 (B2)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

NB6641 (B4)

-

(N)

35 Tage

(F)

7 Tage

(F)

21 Tage

60 Tage

60 Tage (F)

-

(F)

NB6641 (B4)

NN130 NN160 NN165 -

-

-

Warte­ zeit***

-

-

Bienen

-

-

Nützlinge

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

-

-

-

-

* => gemäß Länderrecht vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern ** => Breite der mit abdriftmindernder Technik zur behandelnden angrenzenden Kulturfläche

-

-

-

-

-

50 %

-

-

-

NN130 NN161 NN165

Nützlinge

-

-

NB663 (B3)

Bienen

-

-

(N)

Warte­ zeit***

*** => mehrere Werte / Spalte/Zeile = mehrere Kulturen (Gebrauchsanleitungstext beachten!) 1) => Der Abstand ist als behandlungsfreier Streifen einzuhalten. 2) => Der Abstand gilt nicht bei Einsatz abtriftmindernder Technik.

-

-

75 %

-

-

-

90 %

Gewässerorganismen

-

50 %

Spritzstreifenbreite bei Abtriftminderung**

-

75 %

An­wen­dungs­ Standard be­stim­mung Abstand

Zinkuran

90 %

Abdriftminderungsklasse

Zinkuran flüssig

Standard Abstand

Saum­kulturen

NW262 NW264

An­wen­dungs­ be­stim­mung

Ge­wäs­ser­ schutz***

NW467 NW705 NW642

Vorox Streugranulat

Handelsname

Produkte – Auflagen, Anwendungsbestimmungen

573

Notizen

574

Notizen

575

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