Rücker Immobilien Aktiengesellschaft

February 7, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Rücker Immobilien Aktiengesellschaft Remscheid - Wertpapierkennnummer 548 786 - ISIN DE 000 548 786 2 -

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 28.03.2011 um 10.00 Uhr in den Räumen (Webersaal) der Klosterkirche Remscheid-Lennep, Klostergasse 1 in 42897 Remscheid, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1. Wahlen zum Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder Heinz-Dieter Heithecker und Martin Rubensdörffer haben ihre Mandate zum Ende dieser Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Franz-Josef Lhomme, Vorstand der GBS Asset Management AG, Übach-Palenberg, sowie Frau Marion Kostinek, selbständige Rechtsanwältin, Frankfurt am Main, für die restliche Amtszeit von Herrn Heithecker und Herrn Rubensdörffer in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Frau Kostinek ist derzeit in folgendem Gremium: DATAPHARM Netsystems AG i.I. Germering, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Lhomme ist derzeit Mitglied in folgenden Gremien: Sattler & Partner AG, Schorndorf, Aufsichtsratsvorsitzender Nextevolution AG, Hamburg, Aufsichtsratsvorsitzender AG für Historische Wertpapiere, Wolfenbüttel, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Franca Equity AG, Düsseldorf, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Smart Equity AG, Schorndorf, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

2. Beschlussfassung über den Erwerb und die Einziehung eigener Aktien und ordentliche Kapitalherabsetzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft erwirbt gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG 451.538 eigene Aktien zum Preis von EUR 2,20 je Aktie durch Angebot an alle Aktionäre zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Grundkapitals. Die Aktien werden nach Erwerb durch die Gesellschaft gemäß § 237 AktG eingezogen. Die Durchführung der Kapitalherabsetzung erfolgt durch den Erwerb der eigenen Aktien gegen Zahlung des Erwerbspreises und die anschließende Einziehung dieser Aktien. Das Rückkaufangebot wird gemäß § 16 der Satzung veröffentlicht und gilt für mindestens zwei Wochen. Nehmen Aktionäre für mehr als 451.538 Aktien das Rückkaufangebot an, so erfolgt eine Zuteilung pro rata im Verhältnis der angebotenen Aktienstückzahlen zueinander. Stückzahlen bis 100 Aktien können bei einer Zuteilung pro rata bevorzugt berücksichtigt werden. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit 3.151.538,00 EUR auf 2.700.000,00 EUR im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 451.538 eigenen Aktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals in Höhe von nominal 451.538 EUR an die Aktionäre. Die Zahlung des Erwerbspreises an die Aktionäre erfolgt erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist gemäß § 237 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 225 Abs. 2 AktG. § 3 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: “Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 2.700.000,00.“ § 3 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: “Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.700.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.“ Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 21.03.2011 (24.00 Uhr MEZ) unter der nachstehenden Adresse RÜCKER IMMOBILIEN AG c/o Bankhaus Neelmeyer AG Am Markt 14 – 16 28195 Bremen Telefax 0421 / 36 03 153 bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 07.03.2011 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 21.03.2011 zugehen. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: RÜCKER IMMOBILIEN AG Vorstand Brüderstraße 62 42853 Remscheid Telefax: 02191 / 46 44 717 E-Mail: [email protected] Bis zum Ablauf des 13.03.2011 unter vorstehender Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.ruecker-immobilien.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt. Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen selbstverständlich schon vor der Hauptversammlung schriftlich, per Fax 02191/ 46447-17 oder an die E-Mail-Adresse [email protected] ankündigen. Dies wird eine schnelle Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern. Remscheid, im Februar 2011 RÜCKER IMMOBILIEN AG

- Der Vorstand -

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