Der Vorstand
Unsere Mitglieder
Hans Hermann Henken als Vorsitzender BBZ Schleswig
RBZ Eckener-Schule, Flensburg
Jörg Leppin als 1. Stellvertreter RBZ Elly-Heuss-Knapp-Schule Neumünster
RBZ HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule RBZ Hannah-Arendt-Schule, Flensburg
Anneke Schröder-Dijkstra als 2. Stellvertreterin RBZ Theodor-Litt-Schule Neumünster
RBZ Technik, Kiel
Klaus-Peter Teske als Schatzmeister RBZ Steinburg
RBZ Wirtschaft, Kiel
Axel Böhm als Schriftführer BBZ Plön
RBZ Theodor-Litt-Schule, Neumünster
RBZ Soziales, Ernährung und Bau, Kiel
Verband der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein e. V.
RBZ Elly-Heuss-Knapp-Schule, Neumünster
Dr. Monika Boye als Beisitzerin BBZ am Nord-Ostsee-Kanal Rendsburg
RBZ Walther-Lehmkuhl-Schule, Neumünster
Peter Kruse als Beisitzer BBZ Dithmarschen
RBZ Mölln
BBZ Dithmarschen Nordfriesland
BBZ Plön
Flensburg
BBZ Schleswig
SchleswigFlensburg
BBZ Rendsburg-Eckernförde BBZ Nord-Ostsee-Kanal, Rendsburg
Kiel
BBZ Bad Segeberg
Dithmarschen
BBZ Norderstedt
Plön
RendsburgEckernförde
Ostholstein
Neumünster
RBZ Steinburg
Steinburg
Segeberg Lübeck
v.l.n.r. Hans Hermann Henken, Anneke Schröder-Dijkstra, Jörg Leppin Stormarn
Wie erreichen Sie uns?
Pinneberg
Schulleiter/innen der ...
Hamburg
Herzogtum Lauenburg
Internet: www.rbz-verband.de Vorstand:
Hans Hermann Henken Telefon: 04621 – 96 60 201 Fax: 04621 – 96 60 901 E-Mail:
[email protected]
Geschäftsführer: Manfred Marwede Telefon: 0 43 21 – 90 92 03 E-Mail:
[email protected]
BBS Elmshorn BBS Bad Oldesloe BBS Oldenburg BBS Eutin
© maxima-media.de
RBZ-Verband SH e. V. Flensburger Str. 19b, 24837 Schleswig
Stand 03/2013
BBS Pinneberg Anschrift:
Wir stehen für eine zukunftsweisende berufliche Bildung
Der RBZ-Verband
Aus dem SchulG-SH:
Durch das Schulgesetz in der Fassung von 2007 haben sich im Bereich der Berufsbildenden Schulen grundlegende Veränderungen in Schleswig-Holstein ergeben. Die Schulträger haben die Möglichkeit, ihre Beruflichen Schulen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zu betreiben.
§ 2 (2) […] „Die Träger der öffentlichen berufsbildenden Schulen können diese als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichten.“ […]
Diesen Weg sind bereits 10 (von 15) kommunale Schulträger gegangen und haben ihre 18 Beruflichen Schulen in die rechtliche Selbständigkeit überführt. Durch Schulentwicklungsprozesse wurden die 39 berufsbildenden Schulen durch Fusion auf 32 reduziert.
§ 101 „Das RBZ erfüllt den staatlichen Bildungsauftrag der berufsbildenden Schulen“ […] „Darüber hinaus kann das RBZ im Rahmen zusätzlich erwirtschafteter eigener Mittel weitere, in diesem Gesetz nicht vorgesehene Angebote der beruflichen Weiterbildung in Abstimmung mit den örtlichen Weiterbildungsverbünden entwickeln und vorhalten.“ § 102 „Das Land stellt die Lehrkräfte und die Mittel für deren persönliche Kosten zur Verfügung.“ […]
Zweck des RBZ-Verbandes ist:
§ 103 „Der Anstaltsträger regelt die innere Organisation des RBZ durch eine Satzung.“ […]
• die Förderung bestehender Regionaler Berufsbildungszentren
§ 104 „ Die Organe des RBZ sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung.“ […]
•
die Unterstützung Beruflicher Schulen bei der Entwicklung zu Regionalen Berufsbildungszentren
• die Förderung der Kooperation und die Abstimmung der gemeinsamen Interessen der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig Holstein •
die Vertretung der Interessen der Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein gegenüber dem Landtag, der Landesregierung und den zuständigen Landesbehörden sowie den kommunalen Landesverbänden und anderen Einrichtungen, Institutionen und Verbänden.
§ 106 „Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt die Geschäfte des RBZ. […] Das Letztentscheidungsrecht hat die Schulleiterin oder der Schulleiter.“ § 109 (1) „ Die Schulaufsichtsbehörde und das RBZ schließen Zielvereinbarungen ab, insbesondere über: die nähere Ausgestaltung der von dem RBZ zu erfüllenden Pflichten und Leistungen … die […] zu veranlassenden Stellenzuweisungen, die […] zur Verfügung zu stellenden Mittel für die persönlichen Kosten der Lehrkräfte die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität des Angebotes im Rahmen des staatlichen Auftrages.
Strukturelemente eines RBZ Ministerium
Verwaltungsrat
Schulleitung & Geschäftsführung Zielvereinbarung mit dem RBZ
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Anstaltsträger
Satzung des Anstaltsträgers, Überleitungs- und Finanzierungsverträge
Aufgaben Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsführung und beschließt über: • die Feststellung und Änderung des Haushaltsplans • die Feststellung des Geschäftsberichtes • die Entlastung der Geschäftsführung Beschließt auf Vorschlag der pädagogischen Konferenz über: • Schulprogramm • Schulversuche • Grundsätze der Zusammenarbeit mit Betrieben u. Institutionen
Geschäftsführung • • • •
Schulleiter/in führt die Geschäfte vertritt das RBZ nach innen und außen hat das Letztentscheidungsrecht unterrichtet den Verwaltungsrat