Ratgeber für Senioren • Ansprechpartner im Landratsamt und vor Ort • Einrichtungen und Dienste im Unterallgäu • Tipps und Angebote rund ums Älterwerden
»Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen, wie man sie nehmen möchte.« Dieses Zitat des Schrift stellers Curt Goetz trifft auch auf das Älterwerden zu: Sie können sich sehr wohl ein Stück weit darauf vorbereiten – selbst besti mmen, wie Sie im Alter leben wollen. Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie dabei unterstützen. Egal, ob ein Angehöriger Hilfe benöti gt, oder Sie selbst fürs Alter vorsorgen wollen: Der »Leitf aden Pfl egebedürft igkeit« auf Seite 21 gibt Ihnen einen ersten Überblick, an was Sie alles denken müssen. In der Heft -Mitt e sehen Sie »Auf einen Blick«, wo im Landkreis welche Leistungen für Senioren angeboten werden. Sie lernen in dieser Broschüre Dienste und Versorgungsformen kennen – von Fahrdiensten über die Kurzzeitpfl ege bis hin zu verschiedenen Wohnformen. Wir informieren Sie über unsere Beratungsangebote am Landratsamt, erläutern, wie Sie fi nanzielle Hilfen und Vergünsti gungen beantragen und wer Ihnen weiterhelfen kann. Denn im Unterallgäu gibt es viele Menschen, die sich – oft mals ehrenamtlich – für Senioren engagieren. Als Angehöriger erfahren Sie, wie Sie die Pfl ege eines geliebten Menschen mit dem Beruf vereinbaren können, wo und wie Sie dabei Unterstützung erhalten. Ich hoff e, dieser Ratgeber ist für alle Seniorinnen und Senioren, Angehörige und Interessierte eine wertvolle Unterstützung. Für Anregungen und Fragen steht Ihnen die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten am Landratsamt zur Verfügung, Telefon (0 82 61) 9 95-220. Wichti ge Adressen fi nden Sie ergänzend in unserem Sozialatlas und weitere Informati onen im Internet: www.unterallgaeu.de/senioren
Hans-Joachim Weirather Landrat
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Inhaltsverzeichnis
1. Persönliche Beratung 1.1 Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten 1.2 Demenz-Telefon 1.3 Die Seniorenbeauftragte des Landkreises 1.4 Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden 1.5 Die Betreuungsstelle 1.6 Die Behindertenbeauftragten 1.7 Wohnberatung 1.8 Rentenberatung
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2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit
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3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung 3.1 Pflegezeit und Familienpflegezeit 3.2 Ambulante Pflegedienste 3.3 Mahlzeitendienste 3.4 Hausnotruf 3.5 Hilfen im Haushalt 3.6 Fahrdienste 3.7 Tagespflege 3.8 Betreuungsgruppen 3.9 Kurzzeitpflege 3.10 Verhinderungspflege 3.11 Selbsthilfegruppen
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4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 38 4.1 Pflegeversicherung 38 4.1.1 Pflegestufen 38 4.1.2 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz 39 4.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung 39 • Pflegegeld 39 • Pflegesachleistungen 39 • Kombination von Geld- und Sachleistungen 40 • Teilstationäre Leistungen 40 • Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohgruppen 40 • Leistungen bei vollstationärer Pflege 40
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• Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 40 • Pflegehilfsmittel 41 • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 41 • Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen 42 • Leistungen beantragen 42 • Gesamtübersicht über alle Leistungen 43 4.2 Barrierefreies Bauen 44 4.3 Mülltonne 45 4.4 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht 45 4.5 Schwerbehindertenausweis 46 4.6 Sozialleistungen 48 4.6.1 Hilfe zur Pflege 48 4.6.2 Hilfe zur Gesundheit 49 4.6.3 Sozialhilfe 49 4.6.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 50 4.6.5 Wohngeld 51 5. Wohnformen 5.1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften 5.2 Betreutes Wohnen und barrierefreies Wohnen 5.3 Stationäre Einrichtungen 5.4 Beschwerdestelle
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6. Rechtliche Hilfen 6.1 Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vollmacht 6.2 Rechtliche Betreuung
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7. Sterben und Trauer 7.1 Sterbephase 7.2 Checkliste Trauerfall
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8. Wichtige Telefonnummern
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1. Persönliche Beratung
anderen Stellen zusammen. • Sie informiert die Öff entlichkeit über seniorenspezifi sche Themen.
Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Vieles lässt sich so völlig unkompliziert klären.
1. 1 Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten Wir haben ein off enes Ohr für Sie: Bei allen Fragen rund ums Älterwerden können Sie die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu kontakti eren. Wir helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie Fragen zur Betreuung eines pfl egebedürft igen Angehörigen haben oder wissen möchten, welche fi nanzielle Hilfen es gibt. Welche Aufgaben hat die Fachstelle? • Sie berät und unterstützt Bürger bei spezifi schen Fragestellungen und Problemen zum Thema Älterwerden. • Sie vertritt den Landkreis in Arbeitskreisen für Seniorenangelegenheiten. • Sie arbeitet mit Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspfl ege und
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Fachstelle für Seniorenangelegenheiten • Sabine Eberle, Telefon (0 82 61) 9 95-2 20, Zimmer 35 • Caroline-Maria Gsöllpointner, Telefon (0 82 61) 9 95-4 93, Zimmer 131 Montag bis Mitt woch 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr 14 - 17 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Bitt e vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünft e möglich. Wer koordiniert das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Unterallgäu? Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das seniorenpoliti sche Gesamtkonzept des Landkreises Unterallgäu ist die Koordinati onsstelle, besetzt mit Hubert Plepla. Die Koordinati onsstelle versteht sich als Kooperati onspartner für alle Einrichtungen und Organisati onen im Landkreis Unterallgäu, die dazu beitragen, dass Senioren möglichst lange zu Hause wohnen bleiben können. Herr Plepla arbeitet eng mit den Arbeitskreisen zusammen und begleitet diese. Zudem steht er in engem Kontakt mit
den Gemeinden, um diese bei der Umsetzung des Seniorenkonzepts des Landkreises sowie der lokalen Seniorenkonzepte zu beraten und zu unterstützen. Koordinator seniorenpolitisches Gesamtkonzept • Hubert Plepla, Telefon (0 82 61) 9 95-4 57, Zimmer 130
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Demenz-Telefon
Ist der Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied an Demenz erkrankt, bricht eine Welt zusammen. „Warum trifft es gerade uns?“ ist oft die erste Reakti on. Neben der Sorge um den Kranken belastet die Angehörigen in vielen Fällen auch die Pflege. Im Unterallgäu lassen wir Sie damit nicht allein. Wo erhalten Betroffene »erste Hilfe«? In der Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu haben wir ein »Demenz-Telefon« eingerichtet. Über das Demenz-Telefon können Sie alle Fragen rund um das Thema Demenz stellen. Auf Wunsch können Sie auch ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Ist die Beratung am Demenz-Telefon anonym? Ja, wenn Sie anonym bleiben möchten, so ist dies selbstverständlich möglich. Ob anonym oder nicht: Jedes Gespräch wird absolut vertraulich behandelt! Demenz-Telefon • Caroline-Maria Gsöllpointner, Telefon (0 82 61) 9 95-4 93 Montag bis Mitt woch 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr 14 - 17 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Weitere Informati onen: Der Arbeitskreis Gerontopsychiatrie im Gemeindepsychiatrischen Verbund Memmingen-Unterallgäu hat einen Demenz-Wegweiser herausgegeben. Dieser Ratgeber informiert ausführlich über Hilfsangebote in der Stadt Memmingen und im Unterallgäu. Er ist unter anderem beim Landratsamt Unterallgäu erhältlich oder online auf den Internetseiten des Landkreises Unterallgäu einsehbar.
Welche Auskünfte bekomme ich am Demenz-Telefon? Am Demenz-Telefon erfahren Sie mehr über Beratungs- und Versorgungsangebote und Sie erhalten Adressen von weiteren Ansprechpartnern und Selbsthilfegruppen.
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1. 3 Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Seit 1. Dezember 2009 hat der Landkreis Unterallgäu eine eigene Seniorenbeauftragte: Edeltraud Neubauer steht ehrenamtlich allen Senioren, deren Angehörigen und den Seniorenbeauft ragten der Gemeinden mit Rat und Tat zur Seite. Zweimal monatlich bietet sie Bürgersprechstunden im Landratsamt Mindelheim an. Welche Aufgaben hat die Seniorenbeauftragte? Die Seniorenbeauft ragte ist Ansprechpartnerin und Sprachrohr für alle Senioren im Landkreis Unterallgäu sowie deren Angehörige. Sie ergänzt das Angebot der Fachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt. Edeltraud Neubauer ist Bindeglied zwischen älteren Mitbürgern und den Entscheidungs- und Beratungsgremien des Landkreises und will für die Anliegen und Bedürfnisse älterer Menschen sensibilisieren.
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Kann mir die Seniorenbeauftragte beim Ausfüllen von Anträgen helfen oder mir sagen, mit welchem Problem ich mich an wen wenden kann? Ja, auch dabei ist Ihnen unsere Seniorenbeauft ragte behilfl ich. Bringen Sie Ihre Unterlagen einfach mit in die Sprechstunden. Die Seniorenbeauftragte • Edeltraud Neubauer, E-Mail:
[email protected] Sprechstunde am Landratsamt: An jedem zweiten und vierten Dienstag im Monat: 16 - 18 Uhr Zimmer 12 Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie nicht mobil sind, wenden Sie sich an unsere Senioren-Fachstelle im Landratsamt (Seite 4) oder schreiben Sie eine E-Mail.
Edeltraud Neubauer
1. 4 Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden Amberg • Anna Fipper-Riedl, Telefon (0 82 41) 48 38 Apfeltrach • Anna Mayer, Telefon (0 82 61) 17 54 • Thea Scholz, Telefon (0 82 61) 12 45 • Hubert Eisenschmid Telefon (0 82 61) 2 05 08 Babenhausen • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Bad Grönenbach • kein Ansprechpartner Bad Wörishofen • Ilse Erhard, Telefon (0 82 47) 44 24 Benningen • Marti n Mayer Telefon (0 83 31) 9 41 52 56 Boos • Elisabeth Groß, Telefon (0 83 35) 9 89 39 00 Breitenbrunn • Rosemarie Maier, Telefon (0 82 63) 15 50 Buxheim • Birgit Miller, Telefon (0 83 31) 49 55 88 Böhen • Elisabeth Fröhner, Telefon (0 83 38) 3 21
Dirlewang • Cornelia Salzborn Telefon (0 82 67) 14 43 Egg a. d. Günz • Michael Weber, Telefon (0 83 33) 15 55 Eppishausen • Inge Jungmaier Telefon (0 82 66) 8 00 33 Erkheim • Irmgard Kellnhofer, Telefon (0 83 36) 8 10 06 Ettringen • Gabi Strüwing, Telefon (0 82 49) 81 29 Fellheim • Renate Raffl er, Telefon (0 83 35) 4 04 Hawangen • Veronika Adelwarth, Telefon (0 83 32) 63 23 Heimertingen • Heidrun Bauer, Telefon (0 83 35) 98 90 81 Holzgünz • Barbara Heiß, Telefon (0 83 93) 3 75 Kammlach • Josef Steidele, Telefon (0 82 61) 14 95 Kettershausen • Susanne Schewetzky, Telefon (0 83 33) 86 65 Kirchhaslach • Siegfried Müller, Telefon (0 83 33) 6 02 oder (01 72) 8 31 24 43
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Kirchheim • Werner Welser, Telefon (0 82 66) 8 60 80 Kronburg • Thomas Zeller, Telefon (0 83 94) 9 31 72 Lachen • Gertraud Rabus, Telefon (0 83 31) 8 02 63 • Hannelore Riegg, Telefon (0 83 31) 12 45 • Anneluise Weh, Telefon (0 83 32) 18 82 Lauben • Richard Moser jun., Telefon (0 83 36) 77 43 Lautrach • Martin Röder, Telefon (0 83 94) 92 68 28 • Christiane Klenovsky Telefon (0 83 94) 94 02 28 Legau • Wendelin Grotz, Telefon (0 83 30) 10 57 Markt Rettenbach • Max Miller Telefon (0 83 92) 2 42 • Hannelore Präsenz Telefon (0 83 92) 6 55 Markt Wald • Johann Endres, Telefon (0 82 62) 13 59 oder (0151) 14 12 35 13 Memmingerberg • Bianca Hofmann, Telefon (0 83 31) 49 47 87
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Mindelheim • Hans-Peter Gaiser, Telefon (0 82 61) 96 86 Niederrieden • Marianne Hummel, Telefon (0 83 35) 12 98 Oberrieden • Kein Ansprechpartner Oberschönegg • Joachim Heisig, Telefon (0 83 33) 24 71 Ottobeuren • Rita Mayer, Telefon (0 83 32) 61 77 oder (0 83 32) 9 21 90 Pfaffenhausen • Franz Renftle Telefon (0 82 65) 77 05 Pleß • Kein Ansprechpartner Rammingen • Ingrid Schindele, Telefon (0 82 45) 23 49 Salgen • Reinhold Schmid (für Bronnen) Telefon (0 82 66) 7 84 • Petra Schuster Telefon (0 82 65) 15 31 • Annelise Scholz Telefon (0 82 65) 73 33 42 Sontheim • Margret Müller Telefon (0 83 36) 8 06 17 Stetten • Xaver Grimm, Telefon (0 82 61) 42 34 • Roswitha Jall Telefon (0 82 61) 2 16 73
Trunkelsberg • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 44 51 Tussenhausen • Hilde Rampp, Telefon (0 82 68) 4 53 Türkheim • Inge und Hans Hassmann, Telefon (0 82 45) 7 55 Ungerhausen • Veronika Wildegger, Telefon (0 83 93) 75 26 Unteregg/Oberegg • Marlene Preißinger, Telefon (0 82 69) 96 04-63 oder -64 Westerheim • Ute Aramini, Telefon (0 83 36) 8 10 18 Wiedergeltingen • Kein Ansprechpartner Winterrieden • Regine Zoller, Telefon (0 83 33) 94 65 18 Wolfertschwenden • Hedwig Göser Telefon (0 83 34) 8 70 99 99 • Reinhilde Schmalholz Telefon (0 83 34) 10 95 • Nicole Hellmuth Telefon (0 83 34) 98 75 21 Woringen • Manuela Fendt Telefon (0 83 31) 8 85 07 oder (01 73) 1 80 75 53
Sollte es in Ihrer Gemeinde noch keinen Seniorenbeauft ragten geben, so wenden Sie sich an die Koordinati onsstelle Seniorenkonzept im Landratsamt, Telefon (0 82 61) 9 95-4 57, oder an Ihren Bürgermeister. Übrigens: Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Täti gkeit, so wenden Sie sich ebenfalls an eine der beiden Stellen. Mit welchen Anliegen kann ich mich an den Seniorenbeauftragten meiner Gemeinde wenden? Grundsätzlich sind die örtlichen Seniorenbeauft ragten eine erste Anlaufstelle in sämtlichen Fragen rund um die Themen Älterwerden und Pfl ege – entweder sie können Ihnen persönlich weiterhelfen oder Ihnen geeignete Ansprechpartner nennen. Darüber hinaus können Sie sich an den Seniorenbeauft ragten Ihrer Gemeinde wenden, wenn Sie spezielle Anliegen haben – von der fehlenden Straßenlaterne bis hin zum barrierefreien Zugang zum Rathaus. Die Seniorenbeauft ragten sind Bindeglied zum Bürgermeister und zum Gemeinderat. Ihr örtlicher Seniorenbeauft ragter wird sich auch für die speziellen Bedürfnisse von Senioren einsetzen, also zum Beispiel dafür, dass Einkaufsmöglichkeiten geschaff en oder Fahrdienste vermitt elt werden.
* Die aktuelle Liste fi nden Sie auch unter www.unterallgaeu.de/senioren
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Die Betreuungsstelle
Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle am Landratsamt? • Sie berät und unterstützt Bürger in allen Fragen zum Betreuungsrecht, zum Beispiel wenn es um die Voraussetzungen zur Einleitung einer Betreuung geht, um das Betreuungsverfahren oder die Auswahl des Betreuers. • Sie informiert über General- und Vorsorgevollmachten, wie Sie eine Betreuung vermeiden können sowie über Pati entenverfügungen und Betreuungsverfügungen. • Sie beglaubigt Unterschrift en unter General- und Vorsorgevollmachten. Betreuungsstelle • Joachim Kandziora, Telefon (0 82 61) 9 95-2 75, Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr Zimmer 32 Bitt e vereinbaren Sie einen Termin. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünft e möglich.
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Die Behindertenbeauftragten
Die Behindertenbeauft ragten des Landkreises haben ein off enes Ohr für alle Sorgen und Nöte von Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken sowie deren Angehörigen. Ziel der Behindertenbeauft ragten ist, allen Menschen mit Behinderung und allen chronisch Kranken zu ermöglichen, ein gleichberechti gter Teil der Gesellschaft zu sein. Marianne Mayer ist seit 1. Januar 2009 ehrenamtliche Behindertenbeauft ragte des Landkreises. Sie arbeitet seit vielen Jahren als Lehrerin am Sonderpädagogischen Förderzentrum in Mindelheim. Zudem ist sie für das Erstellen der Lehrpläne im Sonderschulbereich am ISB zuständig – das ISB ist die Forschungsabteilung des Kultusministeriums. Sie engagiert sich außerdem in der VKIB, der Vereinigung aller Behindertenbeauft ragten in Bayern. Sie informiert die Behindertenbeauft ragten vor Ort über neue Gesetze, Akti onen, Rechte und Pfl ichten. Zudem steht Sie allen Unterallgäuern bei Fragen rund um die Behinderung zur Verfügung.
Die Behindertenbeauftragte • Marianne Mayer, Telefon: (01 73) 3 51 17 62, E-Mail:
[email protected] Sprechstunde am Landratsamt: Jeden ersten Dienstag im Monat: 16 - 18 Uhr Zimmer 12
Kreisbaumeister Claus Irsigler berät bei allen Fragen rund um barrierefreies Bauen. Er ist Fachmann in Sachen barrierefreies Bauen. Er weist die öff entliche Hand bei Bauvorhaben auf die Bedürfnisse behinderter Menschen hin. Zudem steht er im Landratsamt unter anderem bei Fragen zur so genannten Wohnraumanpassung zur Verfügung.
• Sprechstunde in Memmingen: Altenheim St. Ulrich, Sankt-Hildegard-Weg 2, Jeden dritt en Dienstag im Monat: 16 - 18 Uhr
Behindertenbeauftragter und Kreisbaumeister am Landratsamt • Claus Irsigler, Telefon (0 82 61) 9 95-3 31, Zimmer 227
Die Beratung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Beratung ist kostenlos.
Die jeweiligen Räume sind auch für Menschen mit Gehbehinderung gut zu erreichen.
Wer seine Wohnung altersgerecht gestalten möchte, den berät auch die Wohnberatung des Landkreises Unterallgäu (Seite 12 - 15).
Marianne Mayer und Claus Irsigler
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Wohnberatung
Viele Menschen denken darüber nach, wie sie im Alter oder bei Behinderung leben wollen. In der vertrauten Umgebung zu bleiben wünschen sich viele. Um trotz fortgeschritt enen Alters, bei Behinderung oder einer Erkrankung daheim wohnen zu können, ist es oft notwendig, die Wohnung an die veränderten Bedürfnisse anzupassen. Die Wohnberater des Landkreises und vor Ort helfen Ihnen dabei. So können Sie auch in Zukunft selbstbesti mmt, sicher und selbstständig in Ihrem Zuhause leben. Was macht die Wohnberatung? • Die Wohnberatung ist kostenlos, neutral und unverbindlich. • Bei Bedarf fi ndet die Beratung bei Ihnen zuhause statt . Sie unterliegt der Schweigepfl icht. • Die Berater erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die gewünschte Lösung. • Und sie begleiten Sie bei den Umbaumaßnahmen.
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• Die Wohnberater unterstützen Sie bei Anträgen an Kostenträger. Worum geht´s genau? • Umbaumaßnahmen wie stufenlose Eingänge oder Veränderungen im Bad • Ausstatt ungsveränderungen wie bequemere Möbel oder sichere Fußbodenbeläge • Technische Hilfsmitt el wie Badewannenlift er oder Haltegriff e • Finanzierungsmöglichkeiten Wohnberatung Koordination • Prof. Hans-Dieter Haas, Telefon (0 82 47) 3 10 91 15, Bgm.-Möckel-Straße 4, 86825 Bad Wörishofen
Zudem können Sie sich auch direkt an den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Wohnberater wenden. Landkreis Unterallgäu • Hans-Dieter Haas, Koordinator Telefon (0 82 47) 3 10 91 15 • Heinz Schulze (bei Bedarf), Telefon (0 83 32) 88 40 Amberg • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Apfeltrach • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Babenhausen • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Bad Grönenbach • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Bad Wörishofen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 • Hans-Dieter Haas, Telefon (0 82 47) 3 10 91 15 • Rita Heidorn, Telefon (01 74) 9 55 51 27 Benningen • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Boos • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Breitenbrunn • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Buxheim • Angela Schnalke, Telefon (0 83 31) 31 01 • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Böhen • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Dirlewang • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Egg a.d. Günz • Richard Moser, Telefon (0 83 36) 77 43 Eppishausen • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Erkheim • Richard Moser, Telefon (0 83 36) 77 43 • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Ettringen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Fellheim • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10
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Hawangen • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Heimertingen • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Holzgünz • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Kammlach • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Kettershausen • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Kirchhaslach • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Kirchheim • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Kronburg • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Lachen • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
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Lauben • Richard Moser, Telefon (0 83 36) 77 43 Lautrach • Regina Sproll Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Legau • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Markt Rettenbach • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Markt Wald • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Memmingerberg • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Mindelheim • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (0177) 3 27 35 12 • Hans-Peter Gaiser, Telefon (0 82 61) 99 15 47 Niederrieden • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Oberrieden • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (0177) 3 27 35 12 Oberschönegg • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10
Ottobeuren • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Pfaffenhausen • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Pless • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Rammingen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Salgen • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Sontheim • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Stetten • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Trunkelsberg • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 Tussenhausen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28
Türkheim • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 • Rita Heidorn, Telefon (01 74) 9 55 51 27 Ungerhausen • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Unteregg • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Westerheim • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Wiedergeltingen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Winterrieden • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Wolfertschwenden • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Woringen • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 * Die aktuelle Liste finden Sie auch unter www.unterallgaeu.de/senioren
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1. 8 Rentenberatung Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun genau über Ihre Rente informieren? Sie fragen sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente auswirkt und was Sie hier beachten sollten? Sie sind sich nicht sicher, unter welchen Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu versucht Ihnen in all diesen Fällen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen. Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt oder muss ich einen Antrag stellen? Die Rente kommt nicht von alleine oder wird »von Amts wegen« auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen – auch die Rente – werden nur auf Antrag bewilligt. Wann muss ich den Rentenantrag stellen? Um Rechtsnachteile zu vermeiden, müssen Sie den Rentenantrag rechtzeitig stellen. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein. Folgende zeitliche Richtwerte sollten Sie beachten: • Altersrente: Stellen Sie den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate bevor Sie die Altersgrenze erreichen, sofern die
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versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. • Erwerbsminderungsrente: Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist – zum Beispiel durch Erkrankung oder einen Unfall – und Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, sollten Sie umgehend den Antrag stellen. • Hinterbliebenenrente: Nach einem Sterbefall sollten Sie als Hinterbliebener baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Der Antrag zur Auszahlung des »Sterbevierteljahres« ersetzt nicht den Rentenantrag. • Kontenklärung: Das eigene Versicherungskonto sollten Sie frühzeitig vervollständigen. Häufig sendet Ihnen dazu der Versicherungsträger einen Auszug über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten zu und bittet Sie, diese zu überprüfen. In einem Ehescheidungsverfahren oder bei Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden ebenfalls die Konten geklärt, um die beiderseitigen Rentenanwartschaften festzustellen. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer Rente richtig berechnet werden. Wo erhalte ich einen Rentenantrag? Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu. Daneben können Sie den Rentenantrag auch über das Internet aufrufen und online ausfüllen.
Ich habe Angst davor, beim Ausfüllen des Rentenantrags etwas falsch zu machen. Wer kann mir dabei helfen? Bei Unsicherheiten sind wir Ihnen gerne behilfl ich. Wenden Sie sich zunächst an die Stelle, wo Sie Ihre Antragsunterlagen erhalten haben, zum Beispiel an Ihre Gemeindeverwaltung oder an Ihre Verwaltungsgemeinschaft (VG). Selbstverständlich hilft Ihnen auch das Versicherungsamt am Landratsamt oder bei der Stadt gerne weiter. Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben? Dies ist auf mehreren Wegen möglich – zum Beispiel bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, persönlich oder auf dem Postweg beim Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, in 87719 Mindelheim Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen? Möchten Sie eine Rentenauskunft oder Näheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren, dann wenden Sie sich bitt e an die Deutsche Rentenversicherung. Informati onen erhalten Sie auch auf deren Internetseiten: www.deutsche-rentenversicherung.de An wen kann ich mich mit meinen Fragen rund um die Rente wenden? Wenn Sie Beratung und Unterstützung rund um die gesetzliche Rentenversicherung benöti gen, hilft Ihnen das Versicherungsamt gerne weiter. Sollten Sie eine verbindliche
Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benöti gen, so ist hierfür der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmal wöchentlich einen Sprechtag im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim an. Darüber hinaus gibt es ein kostenloses Bürgertelefon, an das Sie sich mit Fragen zur Rentenversicherung wenden können: • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Schwaben können sich montags bis donnerstags von 7.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon (08 00) 1 00 04 800 21 beraten lassen. • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund werden montags bis donnerstags von 7.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon (08 00) 1 00 04 80 70 beraten. • Wer sich nicht sicher ist, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist, kann sich auch an die Vermitt lung unter Telefon (08 00) 10 00 48 00 wenden. Wie erreiche ich das Versicherungsamt? Versicherungsamt am Landratsamt • Peter Haggenmüller, Telefon (0 82 61) 9 95-3 86, Zimmer 35 Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr zusätzlich am Donnerstag 14 - 17 Uhr Bitt e vereinbaren Sie vorab einen Termin. Die Beratung ist kostenlos.
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Wann findet der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung statt und mit welchen Anliegen kann ich kommen? Deutsche Rentenversicherung Sprechstunde am Landratsamt: Mitt woch 8.30 bis 15.30 Uhr • Die Sprechstunde ist kostenlos. • Bitt e vereinbaren Sie vorab einen Termin, Telefon (0 82 61) 9 95-3 86. • Halten Sie bei der Terminvereinbarung Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. • Bringen Sie zum Beratungstermin Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit. Hier können Sie alle Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Sie erhalten auch Tipps zur zulagengeförderten, privaten Altersvorsorge. Wo erhalte ich eine Beglaubigung für Rentenzwecke? Das Versicherungsamt (Seite 17) stellt Ihnen kostenfrei eine solche Beglaubigung aus. Bitt e vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Wo erhalte ich Informationsmaterial rund um das Thema Rente? Die Deutsche Rentenversicherung hat verschiedene interessante Informati onsbroschüren rund um die Rente zusammengestellt. Diese fi nden Sie in den Infoständern im Eingangsbereich des Landratsamts in Mindelheim.
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2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit
Ein naher Angehöriger ist vermehrt auf Unterstützung angewiesen. • Was ist nun zu tun? • Wohin muss ich mich wenden? • Wer kann uns helfen? • Was muss beantragt werden? Um Sie in dieser Situation zu unterstützen, haben wir den „Leitfaden Pflegebedürftigkeit“ für Sie zusammengestellt – er soll Ihnen einen ersten Überblick bieten. Alle angesprochenen Leistungen und Dienste werden auf den folgenden Seiten für Sie erläutert.
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3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung
Pflegebedürftigkeit verändert das Leben. Sie werden damit jedoch nicht alleine gelassen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die Pflege zu Hause, welche Unterstützung Sie erhalten und welche finanziellen Entlastungen möglich sind.
3. 1 Pflegezeit und Familienpflegezeit Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Die Pflege eines Familienangehörigen neben dem Beruf zu meistern, bedeutet oft eine große Herausforderung für die Familien. Seit Anfang des Jahres 2015 gibt es ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern soll und mehr Zeit für die Pflege schafft. Um die Einzigartigkeit jeder Pflegesituation zu berücksichtigen, besteht es aus drei verschiedenen Säulen. Sieht das Gesetz eine Freistellung vom Beruf vor und wie könnte diese aussehen? Es gibt drei Arten der Freistellung: • kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Eine Möglichkeit ist die Freistellung für die Dauer von zehn Tagen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Während dieser zehn Tage haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld - eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.
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• Pflegezeit: Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Wenn Sie sich für die Pflegezeit entscheiden, können Sie zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe ein zinsloses Darlehen beantragen. • Familienpflegezeit: Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Sie sich für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freistellen lassen, wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Auch hier besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Habe ich einen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit? Seit 1. Januar 2015 besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit. Aber: Gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 und weniger Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Freistellung von der Beschäftigung möglich ist? Zunächst muss es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen nahen Verwandten handeln. Zudem müssen Sie die Pflegebedürftigkeit mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen.
Die Pfl egezeit - vollständige oder teilweise Freistellung - kann auch zur Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase gewährt werden. Dies müssen Sie dem Arbeitgeber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Wer ist ein „naher Angehöriger“? Der Begriff der „nahen Angehörigen“ wurde erweitert und gilt für Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatt en und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft , auch für Sti efeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie Partner in lebenspartnerschaft sähnlichen Gemeinschaft en. Nach wie vor sind auch Geschwister, Kinder, Adopti v- oder Pfl egekinder des Ehegatt en oder Lebenspartner sowie Schwieger- und Enkelkinder als nahe Angehörige anzusehen.
Welche Rechte habe ich als Beschäftigter? Von der Ankündigung der kurzzeiti gen Arbeitsverhinderung, der Freistellungen nach dem Pfl egezeitgesetz oder dem Familienpfl egezeitgesetz bis zur Beendigung der Freistellungen darf der Arbeitgeber das Beschäft igungsverhältnis nicht kündigen. Welche Fristen müssen Beschäftigte einhalten? Wird ein naher Angehöriger zum Pfl egefall, überlegen Sie zunächst, ob Sie sich nur kurzzeiti g freistellen lassen wollen, um Ihrem Angehörigen eine bedarfsgerechte Pfl ege zu organisieren (kurzzeiti ge Arbeitsverhinderung) oder ob Sie die Pfl ege selbst übernehmen möchten. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bitt e unverzüglich mit, wenn Sie sich für eine kurz-
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zeiti ge Arbeitsverhinderung entschieden haben! Wenn Sie Ihren Angehörigen selbst pfl egen möchten, dann überlegen Sie sich, wie lange Sie freigestellt sein möchten: Zwischen sechs (Pfl egezeit) und 24 (Familienpfl egezeit) Monaten sind möglich. Wollen Sie sich vollständig oder teilweise freistellen lassen? Die Pfl egezeit müssen Sie dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage, die Familienpfl egezeit spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn schrift lich ankündigen. Erklären Sie dabei, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Freistellung in Anspruch nehmen wollen. Geben Sie auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit an. Achtung: Enthält die Ankündigung keine eindeuti ge Festlegung, ob Sie die Pfl egezeit oder die Familienpfl egezeit in Anspruch nehmen wollen und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, gilt die Erklärung als Ankündigung von Pfl egezeit. Können die verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten auch kombiniert werden? Der Anspruch auf Familienpfl egezeit und Pfl egezeit wurde miteinander verzahnt. Im unmitt elbaren Anschluss an eine Pfl egezeit kann eine Familienpfl egezeit sowie auch umgekehrt anschließen. Beachten Sie, dass Sie das Ihrem Arbeitgeber rechtzeiti g ankündigen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Zieht sich die Pfl ege länger als 24
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Monate hin, können mehrere Angehörige die Pfl egezeit oder Familienpfl egezeit nehmen - nacheinander oder parallel. Wird der Verdienstausfall, der in der Zeit der Freistellung entsteht, finanziell ausgeglichen? Für die kurzzeiti ge Arbeitsverhinderung haben Sie einen Anspruch auf Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt für bis zu zehn Arbeitstage. Dieses so genannte Pfl egeunterstützungsgeld wird auf Antrag - den Sie unverzüglich stellen müssen - von der Pfl egekasse oder dem Versicherungsunternehmen des pfl egebedürft igen nahen Angehörigen gewährt. Für die Dauer der Freistellungen (Pfl egezeit und Familienpfl egezeit) gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft liche Aufgaben auf Antrag ein in monatlichen Raten zu zahlendes zinsloses Darlehen. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Sibille-Hartmann-Straße 2-8 50969 Köln Telefon (02 21) 3 67 30 Bei Fragen wenden Sie sich bitt e an Ihre Pfl egekasse oder an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaft liche Aufgaben.
3. 2 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflege findet in den eigenen vier Wänden oder im Lebensumfeld des Pflegebedürftigen statt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst. Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an? Je nach Ausrichtung des ambulanten Pflegedienstes bietet er Leistungen der Grundund Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft: Unter Grundpflege versteht man etwa die Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen und die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen. Bei der Behandlungspflege handelt es sich um die krankheitsbedingte Versorgung (im Gegensatz zur altersbedingten Versorgung). Darunter fallen etwa Verbandswechsel, die Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung. Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die Hilfe bei der Nahrungszubereitung und beim Essen, bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen und so weiter. Am besten fragen Sie beim ambulanten Dienst nach.
Sind die Leistungen fest vorgegeben? Nein, Sie können die Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie benötigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem ambulanten Pflegedienst. Erhalte ich finanzielle Hilfen von der Pflegekasse, wenn ich einen ambulanten Pflegedienst beauftrage? Wenn Sie sich für eine häusliche Pflege Ihres Angehörigen mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes entscheiden, erhalten Sie so genannte Pflegesachleistungen der Pflegekasse. Sollten die Sachleistungen der Pflegekasse nicht voll ausgeschöpft werden, können Sie so genannte Kombinierte Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragen. Dann können Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten, vorausgesetzt unentgeltlich tätige Pflegekräfte (beispielsweise Angehörige) sind regelmäßig in die Pflege eingebunden. Mehr erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse oder von Ihrem ambulanten Pflegedienst. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die Einstufung in eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz bei demenzkranken Menschen. Tipp: Die BertelsmannStiftung hat – gefördert durch das Bundesverbraucherministerium – einen Wegweiser im Gesundheitswesen erstellt. Mit dem Pflegeplaner können Sie beispielsweise Ihre ambulante Pflege in einer persönlichen Wochenübersicht planen und Ihren monatlichen Eigenanteil errechnen. Die Internetadresse dazu: http://pflegeplaner.weisse-liste.de
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Welche ambulanten Pflegedienste gibt es? Babenhausen • Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpfl ege Babenhausen GmbH, Am Espach 6, Telefon (0 83 33) 9 40 60 Bad Grönenbach • Seniormobil GmbH Bahnhofstraße 35 Telefon (0 83 34) 98 89 90 Bad Wörishofen • Altenpfl ege- und Betreuungsverein SIRI e.V., Jochen Zahn/Sylvia Geisler, Türkheimer Straße 3 a, Telefon (0 82 47) 3 15 21 • Ambulante Krankenpfl ege Bad Wörishofen gemeinnützige GmbH, Caritas und Diakonie, Schulstraße 8, Telefon (0 82 47) 9 62 60 • Ambulanter Pfl egedienst Christi ne Nägele, Gabelsberger Straße 10, Telefon (0 82 47) 9 69 80 • Ambulanter Pfl egedienst Körber, Zugspitzstraße 19, Telefon (0 82 47) 33 32 52 Benningen • Pfl egedienst Anna Keller, Hauptstraße 35, Telefon (0 83 31) 9 85 32 22 Boos • Ambulanter Pfl egedienst Memmingen und Unterallgäu, Elisabeth Steidele, Fuggerstraße 5, Telefon (0 83 35) 98 98 95
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Kirchhaslach • Siggi’s Pfl egedienst, Inhaber Siegfried Müller, Augusti n-Schlegel-Straße 18, Greimeltshofen, Telefon (0 83 33) 6 02 Kirchheim • Pfl egeservice Schneider GmbH, Am Mühlberg 1, Telefon (0 82 66) 8 00 15 Kronburg: • Ambulanter Pfl egedienst, Sonja Vogel, Kronburger Straße 2a, Telefon (0 83 94) 9 25 71 29 Legau • Vinzenz Mobil, Witzenberger Weg 4, Telefon (0 83 30) 94 04 19 Markt Rettenbach • Zu Hause leben GmbH, Lott e Ferling, Engetrieder Hauptstraße 14, Telefon (0 83 92) 93 43 69 • Ambulanter Pfl egedienst Siebert Griestal 9, Telefon (0 83 06) 97 56 83 Markt Wald • Ambulanter Pfl egedienst, Margarete Drexel-Heider, Hauptstraße 31, Telefon (0 82 62) 96 07 22 Mindelheim • Caritas Sozialstati on, Diakonie Mindelheim e.V., Landsberger Straße 5, Telefon (0 82 61) 73 92 40
• Mindelheimer Pfl egedienst, Friedrich Müller, Elisabeth Mutzel, Schenckstraße 4, Telefon (0 82 61) 73 82 36 Oberschönegg • Pfl egedienst Bohnet, Inhaberin Anja Bohnet, Brunnengasse 17, Telefon (0 83 33) 92 78 44 Ottobeuren • Ambulante Krankenpfl ege Unterallgäu gGmbH, Elke Kunze, Adelgundeweg 3, Telefon (0 83 32) 92 37 40 • Lebenszentrum Ott obeuren, Ambulanter Dienst, Am Sonnenbühl 3, Telefon (0 83 32) 8 00 Sontheim • Hauskrankenpfl ege Birgit Meyer, Ott obeurerstraße 4, Telefon (0 83 36) 81 36 36 Türkheim • Ambulanter Pfl egedienst, Herbert Nitsch, Bahnhofstraße 17, Telefon (0 82 45) 96 03 98 • Ambulanter Sozialdienst Allgäu, Holger Miller, Tussenhauser Straße 1, Telefon (0 82 45) 9 09 05 Westerheim • Kath. Sozialstati on Günztal e.V., Schulweg 5a, Telefon (0 83 36) 8 10 18 Quelle: AOK-Pfl egenavigator; Stand: November 2014
3. 3 Mahlzeitendienste Kochen wird langsam beschwerlich für Sie? Dann lassen Sie sich doch ein wenig helfen. Auch im Unterallgäu gibt es Mahlzeitendienste, die täglich warme und altersgerechte Mahlzeiten liefern. Muss ich das Essen täglich in Anspruch nehmen? Nein. Dies können Sie selbstverständlich ganz nach Ihren Wünschen mit Ihrem Mahlzeitendienst vereinbaren. Kann ich auch Essenswünsche äußern? Generell werden täglich zwei oder drei Menüs angeboten – für Diabeti ker oder Vollkost. Sie können im Voraus auswählen. Weitere Einzelheiten sollten Sie mit Ihrem Mahlzeitendienst besprechen.
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Übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für einen Mahlzeitendienst? Speziell für Mahlzeitendienste erhalten Sie keine Leistungen von der Pfl egekasse. Allerdings können Sie das Pfl egegeld, das Sie je nach Pfl egestufe erhalten, auch für den Mahlzeitendienst verwenden.
oder für Personen, bei denen die Gefahr besteht, plötzlich in einen lebensbedrohlichen Zustand zu geraten. Der Hausnotruf ist jedoch kein Ersatz für menschliche Kommunikati on! Er bietet Ihnen lediglich die technische Möglichkeit, einen Hilferuf schnell und einfach abzusetzen.
Gibt es eine Alternative zum Mahlzeitendienst? Eine Alternati ve zum Mahlzeitendienst kann ein off ener Mitt agsti sch sein – vorausgesetzt Sie sind mobil. Ein off ener Mittagsti sch ist ein Treff punkt für ältere Menschen, an dem ein günsti ges Mitt agessen angeboten wird. Off ene Mitt agsti sche sind auch Orte der Begegnung und des Austausches. Informati onen zum off enen Mitt agsti sch in Ihrer Gemeinde erhalten Sie vom örtlichen Seniorenbeauft ragten (Seite 7 - 9) oder von Ihrer Gemeindeverwaltung.
Ist die Bedienung eines Hausnotrufs kompliziert? Nein, der Hausnotruf ist einfacher und schneller zu bedienen als ein Telefon. Drücken Sie auf eine rote Taste am Hausnotrufgerät, so stellen Sie direkten Sprechkontakt zur Hausnotrufzentrale her. Hierfür müssen Sie keinen Telefonhörer in die Hand nehmen. Sie können – zum Beispiel nach einem Sturz – von jedem Ort in der Wohnung den Notruf auslösen und mit den Mitarbeitern der Notrufzentrale sprechen. Diese leiten dann die geeigneten Hilfsmaßnahmen ein.
3. 4 Hausnotruf Der Hausnotruf ist ein Angebot für alle, die sich selbst noch gut versorgen können, aber auf ein gewisses Maß an Sicherheit nicht verzichten möchten. Über den Hausnotruf können Sie rund um die Uhr auf Knopfdruck Sprechkontakt mit dem Anbieter aufnehmen. Für wen eignet sich der Hausnotruf? Der Hausnotruf eignet sich vor allem für alte, kranke und behinderte Menschen, die allein leben oder oft lange allein sind,
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3. 5 Hilfen im Haushalt
3. 6 Fahrdienste
Oft können Senioren länger in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben, wenn sie ein wenig Unterstützung im hauswirtschaft lichen Bereich erhalten. Haushaltshilfen und auch die ambulanten Dienste bieten verschiedene Leistungen an.
Vielen älteren Menschen ist es nicht mehr möglich, ohne Unterstützung beispielsweise einen Arzt aufzusuchen, Einkäufe zu erledigen oder einfach Freunde und Bekannte zu besuchen. Um die Selbstständigkeit dennoch zu erhalten, ergänzen mobile soziale Dienste das Angebot. Wenn Sie Ihre Wohnung nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen können, holen Sie Fahrdienste nach Absprache ab und bringen Sie zu Ihrem Ziel. Auf Wunsch begleiten Sie die Fahrdienste auch bei Besorgungen, Arztbesuchen oder Sonsti gem.
Seit Januar 2010 dürfen Haushaltshilfen aus Osteuropa neben der hauswirtschaft lichen Arbeit einfache Unterstützungstäti gkeiten ausüben. Wer bietet entsprechende Leistungen an? Es gibt spezielle Angebote – beispielsweise von Privatpersonen – zur Unterstützung im Haushalt. Auch ambulante Dienste bieten Hauswirtschaft liche Hilfen an. Kontaktadressen der Anbieter fi nden Sie im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu. An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte? Auch hier fi nden Sie verschiedene Kontaktadressen im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu.
Wer bietet solche Fahrdienste an? Es gibt spezielle Anbieter für Fahrdienste für Sitzend- und Liegendtransporte. Häufi g bieten auch Taxiunternehmen entsprechende Leistungen an – fragen Sie einfach nach. Gibt es finanzielle Zuschüsse für die Fahrdienst-Leistung? Speziell für Fahrdienste erhalten Sie keine Leistungen von der Pfl egekasse. Allerdings können Sie das Pfl egegeld, das Sie je nach Pfl egestufe erhalten, auch für den Fahrdienst verwenden. Beim Bezirk Schwaben können Menschen mit Behinderung – wenn besti mmte Voraussetzungen vorliegen – eine Entgeltpauschale beantragen. Diese können Sie für private Fahrten verwenden. Beim Bezirk Schwaben erhalten Sie nähere Informati onen.
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Gibt es eine Alternative zum Fahrdienst? Ja, beispielsweise nachbarschaftliche Unterstützung. In manchen Gemeinden im Landkreis Unterallgäu gibt es ehrenamtliche Helferkreise, die auch Fahrdienste übernehmen. Dazu gibt Ihnen der örtliche Seniorenbeauftragte (Seite 7 - 9) Auskunft.
3. 7 Tagespflege In der Tagespflege werden zumeist ältere Menschen tagsüber betreut und versorgt. So werden pflegende Angehörige für einen oder mehrere Tage in der Woche entlastet. Die Tagespflege schließt eine Lücke zwischen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen. Was ist der Unterschied zwischen solitärer und eingestreuter Tagespflege? Handelt es sich um eine reine Tagespflegeeinrichtung, spricht man von einer solitären Tagespflege. Eine reine Tagespflegeeinrichtung hat geregelte Öffnungszeiten. Eine Wochenendbetreuung muss nachgefragt werden. Daneben können Tagespflegeplätze in einer stationären Einrichtung »eingestreut« sein. Wer diese Form der Tagespflege in Anspruch nimmt, ist Besucher in der Einrichtung und nutzt die Angebote mit. Separate Ruheräume stehen zur Verfügung. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Besuch der Tagespflege? Ältere Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen, erhalten Leistungen der Pflegever-
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sicherung. Diese Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Person muss also einer Pflegestufe zugeordnet sein. Die Leistungen der Pflegeversicherung können für die Betreuung in der Tagespflege aufgewendet werden. Mit diesen Leistungen ist zumindest ein Teil der Kosten der Tagespflege gedeckt. Je nachdem, wie häufig Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen, können die Beträge auch für die gesamten Kosten ausreichen. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pflegekasse. Welche Vorteile hat die Tagespflege? Wichtig ist der soziale Aspekt: In der Tagespflege können ältere Menschen den Tag gemeinsam mit anderen verbringen und erfahren dabei Schutz, Pflege und Hilfe. Die Tagesgäste werden umfassend betreut und zu gemeinsamen Aktivitäten angeregt. So werden unter anderem Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Gedächtnisübungen und Ausflüge angeboten. Häufig besteht für Gäste die Möglichkeit, sich an Alltagstätigkeiten zu beteiligen, um so unter Anleitung und Aufsicht wieder mehr Selbstständigkeit zurückzugewinnen. Zusätzlich bietet die Tagespflege zahlreiche Dienste an, die den Gästen entgegenkommen und ihre Angehörigen entlasten: • Fahrdienst: Die meisten Einrichtungen haben einen Fahrdienst, der die Gäste morgens abholt und abends heimbringt. Die Kosten hierfür werden neben dem Tagessatz separat berechnet. • Serviceleistungen: Vielerorts kommen in regelmäßigen Abständen beispielsweise Friseure, Fußpfleger, Ärzte, Mas-
seure und Krankengymnasten in die Tagespfl ege. • Öff nungszeiten: Manche Tagespfl egeEinrichtungen haben auch an Sonnund Feiertagen geöff net. Kommt die Tagespflege auch für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, in Frage? Die Tagespfl ege-Einrichtungen haben sich inzwischen gut darauf eingestellt, auch Menschen, die an gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie Demenz leiden oder zu Depressionen neigen, gesondert zu fördern. Lassen Sie sich vor Ort beraten. Wo im Unterallgäu wird Tagespflege angeboten? Solitäre Tagespflege: Babenhausen • Seniorenzentrum und Ambulante Krankenpfl ege GmbH, Am Espach 6, Telefon (0 83 33) 9 40 60 Ottobeuren • Ambulante Krankenpfl ege Unterallgäu gGmbH, Adelgundeweg 3, Telefon (0 83 32) 92 37 40 • Lebenszentrum Ott obeuren GmbH, Sonnenbühl 3, Telefon (0 83 32) 8 00 Westerheim • Tagespfl ege- und Begegnungsstätt e, Haus St. Vinzenz, Kath. Sozialstati on Günztal e.V., Schulweg 5a, Telefon (0 83 36) 8 10 18
Eingestreute Tagespflege: Fellheim • Schloss Fellheim altershorizonte, Ulmer Straße 6, Telefon (0 83 35) 90 90 Kirchheim • Sozialzentrum Kirchheim, Raiff eisenstraße 10, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Legau • Seniorenbetreuung Vinzenz von Paul, Witzenberger Weg 4, Telefon (0 83 30) 9 40 40 Markt Rettenbach • Marienheim Altenpfl egeheim, Mussenhausen gGmbH, Ortsstraße 9, Telefon (0 82 69) 96 99 90 Mindelheim • Caritas-Seniorenzentrum St. Georg, Bgm.-Krach-Straße 4, Telefon (0 82 61) 7 61 60 Pfaffenhausen • Dominikus-Ringeisen-Werk, Integrati ves Senioren- und Begegnungszentrum St. Anna, Krankenhausstraße 1, Telefon (0 82 65) 71 86 40 Türkheim • Kreisseniorenwohnheim St. Marti n, Kapuzinerstraße 11, Telefon (0 82 45) 9 66 80
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3. 8 Betreuungsgruppen
3. 9 Kurzzeitpflege
Senioren, die zuhause gepflegt werden, laufen Gefahr, Sozialkontakte zu verlieren. Um nicht zu vereinsamen, gibt es verschiedene Konzepte. Gleichzeitig werden dadurch Möglichkeiten zur Entlastung der pflegenden Angehörigen geschaffen.
Pflegende Angehörige sind einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt. Um einmal Abstand zu gewinnen, gibt es die Kurzzeitpflege. Dort werden Pflegebedürftige zeitlich befristet stationär gepflegt.
Welche Angebote gibt es? Meist wird an bestimmten Tagen in der Woche eine Betreuung angeboten. Es wird gemeinsam gebacken, gespielt, gebastelt, geredet, Kaffee getrunken und Kuchen gegessen. Organisiert werden die Betreuungs-/Begegnungstage unter anderem von ambulanten Diensten, Kirchengemeinden, stationären Einrichtungen und von ehrenamtlichen Personen.
Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage? Kurzzeitpflege bietet sich zum einen an, wenn die Hauptpflegeperson eine „Auszeit“ braucht – ob für einen Urlaub oder einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist. Zum anderen kommt Kurzzeitpflege in Frage, wenn der Pflegebedürftige nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nicht sofort nach Hause kann oder wenn die Zeit überbrückt werden muss, bis ein stationärer Einrichtungsplatz frei wird.
Wenn ich meine Wohnung nicht mehr verlassen kann, gibt es dann auch Möglichkeiten? Es gibt Besuchsdienste, die zu Ihnen nach Hause kommen. Entsprechende Betreuung bieten beispielsweise geschulte ehrenamtliche Personen oder auch ambulante Dienste an. Wo erfahre ich, ob es in meiner Nähe entsprechende Angebote gibt? Am besten fragen Sie beim Seniorenbeauftragten (Seite 7 - 9) Ihrer Gemeinde oder beim Bürgermeister nach. Verschiedene Anlaufstellen und Adressen stehen auch im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu.
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Welchen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege habe ich? Sie können Leistungen von bis zu 1.612 Euro in Anspruch nehmen für eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen. Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege (Seite 36), können Sie übrigens - wenn noch nicht verbracht - auch für die Kurzzeitpflege einsetzen. Dadurch können Sie den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppeln; parallel können Sie den Zeitraum der Kurzzeitpflege von vier auf bis zu acht Wochen ausweiten. Haben Sie einen erhöhten Betrag für Kurzzeitpflege beansprucht, wird Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege entsprechend gekürzt.
Wann und wie beantragt man die Zuzahlung der Pflegekasse? Es muss die Einstufung in eine Pfl egestufe vorliegen. Wann und wie Sie die Zuzahlung der Pfl egekasse beantragen können, erfragen Sie am besten direkt dort. Auch in der Kurzzeitpfl ege-Einrichtung erhalten Sie Informati onen. Was muss ich beachten, wenn ich die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte? Wichti g: Vor allem in der Ferienzeit sollten Sie sich frühzeiti g um einen Pfl egeplatz kümmern. Denn Kurzzeitpfl egeplätze werden häufi g im Voraus „gebucht“. Tritt die Pfl egebedürft igkeit plötzlich ein, kann die Kurzzeitpfl ege auch sofort bewilligt werden. Dies wäre beispielsweise bei einer erforderlichen Krankenhausnachsorge der
Fall: Dann können während des Aufenthalts in der Kurzzeitpfl ege die Betreuung zu Hause organisiert oder eventuell die Wohnung angepasst werden. Wo im Landkreis Unterallgäu wird Kurzzeitpflege angeboten? Kurzzeitpflege • Kreisklinik Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 44, 87719 Mindelheim, Telefon (0 82 61) 7 97 66 27 Auf Anfrage können auch kurzfristi g und zeitweise die stati onären Pfl egeeinrichtungen im Landkreis Kurzzeitpfl egeplätze anbieten – fragen Sie direkt bei den Einrichtungen an (Seite 56/57).
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3.10 Verhinderungspflege Um pfl egende Angehörige vorübergehend zu entlasten, kommt für Pfl egebedürft ige, die normalerweise zu Hause gepfl egt werden, nicht nur die Kurzzeitpfl ege in Betracht. Statt dessen können Sie auch auf eine Ersatzpfl egekraft zurückgreifen – also die so genannte Verhinderungspfl ege in Anspruch nehmen. Auch diese ermöglicht pfl egenden Angehörigen, einmal Abstand zu gewinnen und sich etwas Zeit für sich selbst zu nehmen. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden? Die Pfl egeperson muss den Pfl egebedürfti gen vor ihrer „Auszeit“ bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause versorgt haben. Damit die Pfl egekasse Leistungen übernimmt, muss auch eine Einstufung in eine Pfl egestufe vorliegen oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden sein. Worin unterscheidet sich die Verhinderungspflege von der Kurzzeitpflege? Im Gegensatz zur Kurzzeitpfl ege muss der Pfl egebedürft ige bei der Verhinderungspfl ege sein gewohntes Umfeld nicht verlassen. Er wird zu Hause versorgt. Kann die Verhinderungspflege auch von einem anderen Angehörigen übernommen werden? Ja, die Verhinderungspfl ege kann nicht nur von einer professionellen Pfl egefachkraft ,
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sondern auch von einer Privatperson übernommen werden. Dann allerdings übernimmt die Pfl egekasse nur Aufwendungen in Höhe des Pfl egegelds. Wie lange und in welcher Höhe übernimmt die Pflegekasse Leistungen für die Verhinderungspflege? Eine Ersatzpfl ege ist bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die Höhe hängt dabei von der Betreuungsperson ab: • Bei der Versorgung durch sonsti ge Personen, beispielsweise einen ambulanten Pfl egedienst, entsprechen die Leistungen für die Pfl ege in jeder Stufe denen der Kurzzeitpfl ege: 1.612 Euro pro Jahr. Außerdem können Sie bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpfl ege (das sind bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspfl ege ausgegeben - dieser Betrag wird dann mit dem Anspruch auf Kurzzeitpfl ege verrechnet. • Pfl egen nahe Angehörige den Betroff enen, sind die Aufwendungen grundsätzlich auf den 1,5-fachen Betrag des Pfl egegeldes der festgestellten Pfl egestufe beschränkt (Seite 39).
3.11 Selbsthilfegruppen Sie fühlen sich alleingelassen mit der Pfl ege eines Angehörigen? Viele andere Familien meistern ähnliche Situati onen: In Selbsthilfegruppen können Sie Kontakt zu anderen aufnehmen. Adressen zu Selbsthilfegruppen fi nden Sie in unserem Sozialatlas (auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/sozialatlas) oder Sie fragen einfach nach: Im Landratsamt Unterallgäu • Beata Bierdel, Telefon (0 82 61) 9 95-4 11, Zimmer K232
Selbsthilfebüro Kempten • Cornelia Beyrer, St. Mang Platz 11, 87435 Kempten, Telefon (08 31) 9 60 60 91, Fax (08 31) 9 60 60 92, E-Mail:
[email protected] Öff nungszeiten: Dienstag 9 - 13 Uhr 14 - 16 Uhr Mitt woch 9 - 12 Uhr Donnerstag 9 - 13 Uhr 14 - 16 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
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4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
4. 1 Pflegeversicherung Egal ob häusliche Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung: Die optimale Pflege kostet Geld. Über die Pflegeversicherung, die seit dem Jahr 1995 ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen ist, erhalten Sie Geld, mit dem Sie diese Pflege finanzieren können. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Grundsätzliche Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
4.1.1 Pflegestufen Wer ist pflegebedürftig und welche Pflegestufen gibt es? Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist rechtlich bestimmt. Pflegebedürftig sind demnach Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen. Sie benötigen erhebliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gegeben sein. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der drei Pflegestufen an: • Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I): In dieser Stufe brauchen die
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Personen für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe – etwa für Körperpflege, Ernährung oder Beweglichkeit. Zusätzlich benötigen sie mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. • Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II): Diese Personen brauchen bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe. Außerdem muss ihnen mehrfach in der Woche bei Hausarbeiten geholfen werden. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. • Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III): In dieser Stufe brauchen die Menschen bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, Hilfe. Zudem ist mehrmals in der Woche Unterstützung bei Hausarbeiten notwendig. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.
Wann und wie ändert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff? Ab 2017 soll der Begriff »Pflegebedürftigkeit« neu definiert werden. Statt der drei Stufen soll es fünf Pflegegrade geben. Sie sollen der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird der Grad der Selbstständigkeit sein: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis schwerste Beeinträchtigung (Pflegegrad 5).
4.1.2 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Wann liegt eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor? Wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstärungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ein erhöhter Hilfe- und Betreuungsbedarf vorliegt. Muss gleichzeitig die Einstufung in eine Pflegestufe vorliegen? Nein. Es kann auch Personen eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt werden, die in keine Pflegestufe eingestuft sind, die aber regelmäßig Unterstützung brauchen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz orientiert sich am tatsächlichen Hilfebedarf, welcher durch bestimmte Beeinträchtigungen bei Aktivitäten ausgelöst wird, beispielsweise Störung des Tag-/ Nacht-Rhythmus. Der zeitliche Umfang dieses Bedarfs ist dabei unerheblich.
4.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung Welche Leistungen erhalte ich aus der Pflegeversicherung? • Pflegegeld: Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellen, etwa wenn Angehörige oder Ehrenamtliche Sie versorgen. Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) 0 123 Euro I 244 Euro 316 Euro II 458 Euro 545 Euro III 728 Euro 728 Euro *PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
• Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn Sie Pflegeeinsätze von ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen beziehen. Übernommen werden Kosten bis zu einem monatlichen Gesamtwert von Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) 0 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1144 Euro 1298 Euro III 1612 Euro 1612 Euro Härtefall 1995 Euro 1995 Euro *PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
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• Kombination von Geld- und Sachleistung (Kombinationsleistung): Wenn die Pflegesachleistung über einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation nur zum Teil in Anspruch genommen wird, können Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten. • Teilstationäre Leistungen der Tagesund Nachtpflege: Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege haben Sie, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Bis zu folgenden Höchstbeträgen werden die Kosten monatlich übernommen: Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) 0 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1144 Euro 1298 Euro III 1612 Euro 1612 Euro * PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
Übrigens: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Diesbezüglich setzten Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
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• Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen: Einen Wohngruppenzuschlag aus der Pflegeversicherung von monatlich 205 Euro gibt es für Mieter einer ambulant betreuten Wohngruppe, die pflegebedürftig sind oder in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind (Seite 39). Damit Sie einen Zuschlag erhalten, muss die Wohngruppe verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen. • Leistungen bei vollstationärer Pflege: Für Pflegeaufwendungen in stationären Einrichtungen werden monatlich pauschal übernommen: Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) I 1064 Euro 1064 Euro II 1330 Euro 1330 Euro III 1612 Euro 1612 Euro Härtefall 1995 Euro 1995 Euro * PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
Für die Pflege in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen übernimmt die Pflegekasse 266 Euro pro Monat. • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39).
Je nach Umfang des festgestellten erhöhten Betreuungsbedarfs erhalten Sie • den Grundbetrag in Höhe von bis zu 104 Euro pro Monat oder • den erhöhten Betrag in Höhe von bis zu 208 Euro monatlich. Die Leistung der Pflegeversicherung ist zweckgebunden. Wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, erhalte ich dann keine zusätzlichen Leistungen? Seit dem 1. Januar 2015 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist möglich, wenn eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Die monatliche Leistung beträgt 104 Euro. Wofür können die zusätzlichen finanziellen Leistungen verwendet werden? Den Betrag müssen Sie zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuung einsetzen, beispielsweise für • anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (Betreuungsgruppen oder Helferkreise), • besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste, • Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege. Übrigens: Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen (Seite 39) nicht voll ausschöpft, kann den restlichen Betrag - maximal aber 40 Prozent des hierfür vor-
gesehenen Leistungsbetrags - ebenfalls für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. • Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel erleichtern die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen wesentlich. Unterschieden wird zwischen Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und technischen Hilfsmitteln: • Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können Sie einen Betrag von bis zu 40 Euro pro Monat von Ihrer Pflegekasse erhalten - fragen Sie einfach direkt dort nach. • Zu den technischen Hilfsmitteln zählen etwa Krankenbetten, Rollatoren, Rollstühle und Hebegeräte. Diese werden in der Regel von den Kassen leihweise, also kostenlos, zur Verfügung gestellt. Für individuell angepasste Pflegehilfsmittel müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel leisten. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach! • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Damit eine pflegebedürftige Person oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (Seite 39), weiterhin Zuhause wohnen kann, wird häufig ein Umbau notwendig. Wenn
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bauliche Veränderungen die Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben erlauben, ist ein Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 4000 Euro je Maßnahme möglich. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, kann sich der Betrag vervierfachen - jedoch ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf 16.000 Euro begrenzt. Die Mittel müssen Sie vor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse beantragen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei Ihrem Wohnberater (Seite 12 - 15) nach.
Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche Pflegestufe vorliegt. Diese Prüfung geschieht in der Regel bei einem angemeldeten Hausbesuch eines Gutachters.
• Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen: Wer hat Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge? Anspruchsberechtigt ist eine Pflegeperson, die mindestens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche einbringt, dabei keiner Beschäftigung von über 30 Stunden pro Woche nachgeht und noch keine Vollrente wegen Alters bezieht.
• Weitere Fragen An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Pflegeversicherung wenden? Wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse, also Ihre Krankenkasse. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Erstantrages erhalten Sie auf Wunsch eine individuelle Pflegeberatung - auch Zuhause. Sie können wählen zwischen einem Beratungstermin bei der Pflegekasse oder einem Beratungsgutschein bei einer anderen Beratungsstelle. Bei welcher Beratungsstelle Sie den Gutschein einlösen können, steht auf dem Gutschein - oder Sie fragen direkt bei Ihrer Pflegekasse nach.
• Leistungen beantragen: Wie kann ich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen? Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse (also Ihrer Krankenkasse) beantragen. Auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag für Sie stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen. Haben Sie einen Antrag gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), festzustellen, ob die
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Wie lange dauert es, bis ich Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte? Spätestens innerhalb von fünf Wochen müssen die Anträge auf Pflegeleistungen bearbeitet werden. In bestimmten Fällen ist diese Frist kürzer. Wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt, erhalten Sie die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung.
Ausführliche Informationen über das Thema Pflegeversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bmg.bund.de
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4. 2 Barrierefreies Bauen Ein Unfall, Querschnittslähmung, und alles ist auf einmal anders: Das Bad im ersten Stock ist kaum zu erreichen, die Türen sind zu schmal für einen Rollstuhl, die Eingangstreppe ist ein Hindernis. Dann wird es notwendig, das eigene Haus, die eigene oder gemietete Wohnung an die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung anzupassen. Der Freistaat fördert diese Anpassung im Rahmen des bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Einige Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen auch, den Antrag zu stellen. Gibt es ein paar Grundregeln, die man beachten sollte, wenn man barrierefrei bauen möchte? In jeder Lebenslage zu Hause wohnen können, das ist das Ziel vieler Menschen. Die folgenden 20 Punkte hat das Zentrum für barrierefreie Lebensräume „design for all“ aus Wien erarbeitet: 1. Parkplatz mit Bewegungsraum 2. Müheloser Zugang 3. Einladender Hauseingang 4. (Eingangs-) Türen breit genug und schwellenlos 5. Leichte Bedienbarkeit von Türen 6. Alles auf einer Ebene 7. Genug Bewegungsfreiheit 8. Badezimmer und WC anpassbar geplant
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9. Tragfähige Wände in Bad und WC 10. Komfortable Sanitärausstattung 11. Flexibles Schlafzimmer 12. Praktische Küche, Speis und Abstellraum 13. Fenster mit Durchblick 14. Einrichtung und Möbel für alle 15. Erreichbare Bedienelemente 16. Sichere Bodenbeläge 17. Trittfeste Stufen 18. Zukunftssichere technische Ausstattung 19. Vorbereitung für einen Aufzug 20. Gute Sicht durch Licht, Farben und Kontraste Gibt es Fördermöglichkeiten? Für die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange behinderter oder dauerhaft schwer kranker Menschen erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies – also zins- und tilgungsfreies – Baudarlehen. Darüber hinaus unterstützt Sie die Pflegekasse, wenn Sie zum Beispiel das Bad für die Belange eines pflegebedürftigen Angehörigen umbauen. Die Pflegekasse gewährt hierfür bis zu 4000 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Eine weitere Fördermöglichkeit ist ein Zuschuss der KfW-Förderbank. Auch dort können Sie wegen eines Darlehens aus dem Programm »Altersgerechtes Umbauen« nachfragen (bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Zinssatz ab 1,0 Prozent). Mehr erfahren Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich ein Baudarlehen? Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem besti mmte Einkommensgrenzen. Da die Mitt el nicht für alle berechti gten Antragsteller ausreichen, werden sie nach der sozialen Dringlichkeit verteilt. Wie hoch ist das leistungsfreie Darlehen? Die Höhe des Baudarlehens richtet sich nach den Gesamtkosten der Baumaßnahme und der sozialen Dringlichkeit. Sie beträgt jedoch höchstens 10.000 Euro. Wie beantrage ich das Darlehen? Wenn Sie ein solches Darlehen beantragen möchten, dann fragen Sie am besten beim Landratsamt nach. Wir beraten Sie gerne persönlich. Darlehen • Ruth Eberhardt, Telefon (0 82 61) 9 95-3 28, Zimmer 224
4. 3 Mülltonne Haushalte mit pflegebedürftigen Familienangehörigen können eine Ermäßigung auf Mülltonnen-Gebühren erhalten. In welchen Fällen erhalte ich eine Ermäßigung? Jeder Haushalt, der aufgrund eines zu pfl egenden Angehörigen nachweislich ein erhöhtes Müllaufk ommen hat, erhält ohne Gebührenerhöhung die nächstgrößere Mülltonne. Dazu müssen Sie ein ärztliches
Att est über Inkonti nenz vorlegen. Wenden Sie sich bitt e an Ihren Vermieter oder als Grundstückseigentümer an Ihre Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft , um eine Restmülltonne anzumelden, umzumelden oder abzumelden. Die Gemeinden übernehmen auch die Ausgabe, den Einzug und den Umtausch der Gefäße.
4. 4 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Volljährige Bürgerinnen und Bürger müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Die Pfl icht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals in einer Wohnung wohnen, dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Person den Beitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen. Aus fi nanziellen oder gesundheitlichen Gründen können Sie von der Beitragspfl icht befreit werden oder eine Ermäßigung beantragen. Wer kann eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen? Wer besti mmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspfl icht befreien lassen. Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspfl icht können auch stellen: • taubblinde Menschen, • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.
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Menschen, denen das Merkzeichen „RF” zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat. Wo erhalte ich weitere Auskünfte? ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: (0 18) 5 99 95 01 00 (6,5 Cent/Min.) Service-Fax: (0 18) 5 99 95 01 05 (6,5 Cent/Min.) www.rundfunkbeitrag.de
4. 5 Schwerbehindertenausweis Um steuerliche Erleichterungen, Vergünsti gungen im Personen-, Nah- und Fernverkehr oder beim Wohnen beanspruchen zu können, und um durch das Schwerbehindertengesetz geschützt zu werden, benöti gen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Grundsätzlich dient dieser Ausweis als Nachweis für die Schwere Ihrer Behinderung. Sie haben damit das Recht auf besti mmte Nachteilsausgleiche. Was ist eine Behinderung? Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn • die körperliche Funkti on, • die geisti ge Fähigkeit oder • die seelische Gesundheit eines Menschen mit hoher Wahrschein-
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lichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchti gt ist. Beeinträchti gungen, die kürzer als sechs Monate andauern, und alterstypische Beeinträchti gungen gelten laut Gesetz nicht als Behinderung. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der GdB wird vom Versorgungsamt in 10er-Graden von 20 bis 100 festgestellt. Wer ist schwerbehindert? Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen SchwerbehindertenAusweis. Wie werden der Grad der Behinderung und die Merkzeichen festgestellt? Wo erhalte ich die Antragsformulare? Der Grad der Behinderung und die Merkzeichen werden vom Versorgungsamt festgestellt. Nähere Informati onen fi nden Sie auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales unter www.zbfs.bayern.de Wichti g ist: Sie müssen die so genannte „Feststellung der Behinderung“ beantragen. Die Formulare dafür erhalten Sie beim Versorgungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung. Sie können das Formular auch über das Internet herunterladen und ausdrucken, auf dem Postweg oder per E-Mail beantragen:
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Schwaben, Morellstraße 30 86159 Augsburg Telefon (08 21) 57 09 01 E-Mail an:
[email protected] www.schwerbehindertenantrag.bayern.de Sobald der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist, ermitt elt dieses den Gesundheitszustand des Antragstellers. Danach entscheidet das Amt, ob eine Einstufung bereits anhand der vorliegenden Befunde möglich ist, oder ob der Antragsteller untersucht werden muss. Ist eine Untersuchung erforderlich, vereinbart das Versorgungsamt einen Termin mit dem Antragsteller. Nach der ärztlichen Prüfung wird schließlich über den Antrag entschieden und es wird ein so genannter Rechtsbehelfswege-Bescheid erlassen. Der Antragsteller kann also Widerspruch einlegen, wenn er mit dem Bescheid nicht einverstanden ist. Wer kann mir helfen, den Antrag richtig auszufüllen? Hilfe bieten Ihnen neben der Behindertenbeauft ragten des Landkreises, Marianne Mayer (siehe Seite 10/11), auch die kommunalen Ansprechpartner vor Ort in Ihrer Gemeinde.
onalstelle. Bei jeder Regionalstelle gibt es ein Versorgungsamt. Für das Unterallgäu zuständig ist die Regionalstelle Schwaben in Augsburg (Seite 47). Was bedeuten die Abkürzungen in meinem Behindertenausweis? Folgende Bedeutung haben die Abkürzungen im Behindertenausweis: G:
B:
aG:
H: RF:
Bl: Gl:
Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich eingeschränkt. Damit wird die Berechti gung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Es liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung vor. Dieses Merkzeichen ist wichti g für den Ausweis bei einem Parkplatz für Schwerbehinderte. Hilfl ose Personen Die Abkürzung »RF« weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nach. Blindheit Gehörlos
Wo muss ich den Antrag einreichen? Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat in jedem Regierungsbezirk eine Regi-
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4. 6 Sozialleistungen 4.6.1 Hilfe zur Pflege Wird ein Mensch pfl egebedürft ig, bedeutet das nicht nur eine persönliche Belastung für ihn und seine Angehörigen. Häufi g sind auch fi nanzielle Schwierigkeiten damit verbunden. Damit wenigstens die fi nanziellen Belastungen in einem erträglichen Rahmen gehalten werden, gibt es die so genannte „Hilfe zur Pfl ege“. Wer erhält Hilfe zur Pflege? Hilfe zur Pfl ege nach dem Zwölft en Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Personen erhalten, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (zum Beispiel bei Körperpfl ege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung) Hilfe benöti gen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pfl egeversicherung gehen denen der Hilfe zur Pfl ege in jedem Fall vor. Werden fi nanzielle Hilfen bei Pfl egebedürft igkeit benöti gt, so müssen Sie bei der zuständigen Pfl egekasse (in der Regel bei der Krankenkasse) Leistungen aus der gesetzlichen Pfl egeversicherung beziehungsweise die Einstufung in eine Pfl egestufe beantragen. Nur wenn • jemand nicht pfl egeversichert ist oder • die Pfl egesachleistungen der Pfl egekasse nicht ausreichen oder • der Pfl egebedarf nicht so hoch ist, dass die Pfl egekasse eine Pfl egestufe feststellt,
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kommen Leistungen der Hilfe zur Pfl ege nach dem SGB XII in Betracht. Was sind die Voraussetzungen, um Hilfe zur Pflege beantragen zu können? Bei der Hilfe zur Pfl ege handelt es sich um eine Form der Sozialhilfe. Leistungen sind deshalb abhängig vom Einkommen und Vermögen des pfl egebedürft igen Menschen sowie seines Ehe- oder Lebenspartners, bei pfl egebedürft igen Kindern auch vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Um Hilfe zur Pfl ege zu beantragen, benöti gen Sie: • Sozialhilfeantrag (erhältlich bei der Wohnsitzbehörde) • Nachweise zum Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge und Sparbücher) • Bescheid der Pfl egekasse beziehungsweise Nachweis über Antragstellung • Bei häuslicher Pfl ege durch einen ambulanten Pfl egedienst – einen Kostenvoranschlag oder die letzte Rechnung. Was ist anders bei Kurzzeitpflege oder Aufenthalt in einer stationären Einrichtung? Zuständig ist in diesen Fällen der Bezirk Schwaben. Einen Antrag auf Hilfe zur Pfl ege können Sie direkt dort anfordern: Bezirk Schwaben – Sozialverwaltung Hafnerberg 10 86152 Augsburg Telefon (08 21) 31 01-0 Fax (08 21) 31 01-2 00
[email protected]
Wer im Landratsamt beantwortet mir Fragen zur »Hilfe zur Pflege«? • Kornelia Moll , Telefon (0 82 61) 9 95-2 77 Zimmer 30
Gibt es einen Ansprechpartner am Landratsamt, der Fragen dazu beantwortet? • Kornelia Moll, Telefon (0 82 61) 9 95-2 77 Zimmer 30
4.6.2 Hilfe zur Gesundheit
4.6.3 Sozialhilfe
Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse sichergestellt. Seit 1. April 2009 ist jeder Bundesbürger sogar gesetzlich dazu verpfl ichtet, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert zu sein. Die so genannten „Hilfen zur Gesundheit« entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Aus den unterschiedlichsten Gründen können Menschen nicht mehr in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu verdienen. Dafür gibt es die „Hilfe zum Lebensunterhalt“.
Für Personen, die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind, kommt daher Hilfe zur Gesundheit nicht in Betracht (auch nicht für Zuzahlungen, Eigenleistungen, ...). Sollte für Sie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse – aus welchen Gründen auch immer – ausgeschlossen sein, können Sie beim Landratsamt Unterallgäu Informati onen darüber erhalten, ob für Sie gegebenenfalls Hilfen zur Gesundheit möglich sind. Hilfe zur Gesundheit als eine Form der Sozialhilfe ist allerdings abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfebedürft igen sowie seines Ehe-/Lebenspartners.
Wer bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt? Die „Hilfe zum Lebensunterhalt“ ist grundsätzlich für Menschen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr gedacht, die nicht erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder dem des Ehe- oder Lebenspartners bestreiten können und auf die einer der folgenden Punkte zutrifft : • Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente. • Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. • Der Rentenversicherungsträger hat eine volle, aber befristete Erwerbsminderung festgestellt. • Sie nehmen an einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstätt e für behinderte Menschen teil.
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Welcher Mitarbeiter des Landratsamtes beantwortet meine Fragen zur Sozialhilfe? Nachnamen A - F • Andrea Kordick, Telefon (0 82 61) 9 95-3 87 Zimmer 28 Nachnamen G - K • Gertrud Rieder, Telefon (0 82 61) 9 95-3 85 Zimmer 29 Nachnamen L - Sb • Elisabeth Schmidbauer, Telefon (0 82 61) 9 95-2 76 Zimmer 28 Nachnamen Sch - Z • Georg Rauch, Telefon (0 82 61) 9 95-2 74 Zimmer 29
4.6.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung In manchen Fällen erhalten ältere Menschen nur eine geringe Rente, die nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch behinderte Menschen und andere dauerhaft erwerbsgeminderte Personen haben oft kein oder nur ein geringes Einkommen. Eine ergänzende fi nanzielle Hilfe kann hier die so genannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sein. Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Einen Anspruch auf Grundsicherung im Al-
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ter und bei Erwerbsminderung haben Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners bestreiten können, und auf die einer der folgenden Punkte zutrifft : • Die Person hat das 65. Lebensjahr vollendet. • Die Person hat das 18. Lebensjahr vollendet und ist – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert. • Die Person ist pfl egebedürft ig mit Pfl egestufe II oder III. • Die Person hat eine Behinderung und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen (im Arbeitsbereich). • Der Person wird nach Vollendung des 25. Lebensjahres wegen ihrer Behinderung weiterhin Kindergeld gewährt.
Wer ist mein Ansprechpartner am Landratsamt Unterallgäu? Nachnamen A - F • Andrea Kordick, Telefon (0 82 61) 9 95-3 87 Zimmer 28 Nachnamen G - K • Gertrud Rieder, Telefon (0 82 61) 9 95-3 85 Zimmer 29 Nachnamen L - Sb • Elisabeth Schmidbauer, Telefon (0 82 61) 9 95-2 76 Zimmer 28 Nachnamen Sch - Z • Georg Rauch, Telefon (0 82 61) 9 95-2 74 Zimmer 29
4.6.5 Wohngeld Wohnen kostet Geld – für den, der ein geringes Einkommen hat, oft zu viel. In solchen Fällen hilft der Staat. Wer erhält Wohngeld? Wohngeld gibt es • als Mietzuschuss für den Mieter eines Hauses, einer Wohnung oder eines Zimmers, • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt werden kann, hängt ab • von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, • von der Höhe des (gesamten) Einkommens und • von der zu berücksichti genden Miete oder Belastung. Kein Wohngeld erhalten Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe sowie Bezieher der Kriegsopferfürsorge, Asylbewerber und (alleinstehende) Personen, die Anspruch auf BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben. Hier sind die Unterhaltskosten bereits einberechnet. An wen kann ich mich am Landratsamt wenden? Nachnamen A - F, U - Z • Karin Bertele, Telefon (0 82 61) 9 95-2 19 Zimmer 31 Nachnamen G - S • Rosina Demmler, Telefon (0 82 61) 9 95-4 48 Zimmer 31 Nachnamen Sch, St, T • Stefanie Weiß, Telefon (0 82 61) 9 95-4 49 Zimmer 33
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5. Wohnformen
5. 1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben maximal zwölf pfl egebedürft ige Menschen gemeinsam in einem Haushalt. Die Personen teilen sich Aufgaben wie Kochen, Waschen und Einkaufen. So sollen sie länger selbstbesti mmt leben können. Angehörige werden entlastet, können und sollen zugleich aber auch Einfl uss ausüben und Verantwortung übernehmen. Erhalten die Mieter in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft Leistungen der Pflegekasse? Grundsätzlich können Leistungen der Pfl egeversicherung wie Pfl egegeld oder Pfl egesachleistungen in Anspruch genommen werden. Daneben sind gegebenenfalls weitere Leistungen speziell für Mieter in ambulant betreuten Wohngemeinschaft en möglich (Seite 40). Wer entscheidet über die Pflege und Betreuung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Das „Gremium der Selbstbesti mmung“, also die Mieter selbst, deren Angehörige und Betreuer regeln Pfl ege, Betreuung und Hausarbeit. Für die Aufgaben kann professionelles Personal eingesetzt werden, aber auch die Mieter, deren Angehörige und ehrenamtlich täti ge Personen können mithelfen.
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Welche Kosten entstehen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Die Kosten sind unterschiedlich und hängen ab • vom Gebäude und den anfallenden Miet- und Instandhaltungskosten, • von der Mithilfe der Angehörigen, • von der geplanten und gewünschten Versorgungsstruktur der Mieter, • vom Pfl egeaufwand der pfl egebedürft igen Person. Wo im Unterallgäu werden bereits ambulant betreute Wohngemeinschaften angeboten? Erkheim • Senioren-Wohngemeinschaft Alte Molkerei Erkheim Marktstraße 5 Telefon (0 83 31) 6 40 89 40 • Kronenhof Pfl egewohngruppen GmbH, Wohngruppe Erkheim »Alte Molkerei« Marktstraße 5 Telefon (08 31) 59 03 89 - 00 oder 01 Memmingerberg • Wohngemeinschaft Schloss Künersberg, Künersberg 6, Telefon (0 83 31) 98 42 10 Woringen • Senioren-Wohngemeinschaft Woringen, Altvaterstraße 10, Telefon (0 83 31) 6 40 89 02
ruf zur Verfügung. Und es gibt Angebote für die Freizeit und das Gemeinschaft sleben. Gibt es darüber hinaus Leistungen? Ja, Sie können das Leben im Betreuten Wohnen individuell gestalten. Folgende Leistungen können Sie bei Bedarf wählen: • ambulante Kranken- und Altenpfl ege • Besorgungen • Fahr- und Begleitdienste • Haushaltshilfen • Wäschedienst • Versorgung mit Essen Sie sind jedoch nicht dazu verpfl ichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, können Sie frei wählen, welchen Anbieter Sie damit beauft ragen.
5. 2 Betreutes Wohnen und barrierefreies Wohnen Das »Betreute Wohnen« ist eine Wohnform für ältere Menschen. Dabei steht die eigenständige Lebensführung im Vordergrund. Ziel ist es, so viel Selbständigkeit wie möglich und gleichzeiti g so viel Hilfe wie nöti g zu gewährleisten. Welche Grundleistungen umfasst das Betreute Wohnen? Im Betreuten Wohnen können Sie Pfl ege und Versorgung nach Bedarf organisieren. Es beinhaltet keine Vollversorung wie in stati onären Einrichtungen. Wenn Sie in einer Anlage für Betreutes Wohnen leben, dann haben Sie dort einen Ansprechpartner, der auch Pfl ege und Hilfe vermitt elt und organisiert. Ihnen steht der Hausnot-
5. 3 Stationäre Einrichtungen Nicht immer ist es möglich, Zuhause im gewohnten Lebensumfeld alt zu werden. Für diesen Fall gibt es im Landkreis Unterallgäu viele Pfl egeeinrichtungen, die alles daran setzen, um auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen und um Sie in einer möglichst familiären Umgebung zu betreuen, zu pfl egen und zu fördern. Was sollte ich bei der Auswahl einer stationären Pflegeeinrichtung beachten? Je konkreter Ihre Bedürfnisse und Wünsche sind, desto leichter fi nden Sie den passenden Pfl egeplatz. Wir haben eine Übersicht mit ausschlaggebenden Kriterien für Sie zusammengestellt:
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Allgemeines □□ Wie groß ist die Einrichtung? Wie viele Bewohner leben dort? □□ In welcher Umgebung liegt die Einrichtung (stadtnah, in der Natur, mit Park)? □□ Wie viele Pflegekräfte betreuen die Bewohner in den einzelnen Wohnbereichen? □□ Ist Probewohnen möglich? Zimmerausstattung □□ Wie groß sind die Zimmer und wie sind sie ausgestattet? □□ Ist es möglich, eigene Möbel mitzubringen? □□ Habe ich eine eigene Dusche und ein eigenes WC? □□ Gibt es einen Telefon- und Fernsehanschluss? □□ Wann und wie oft werden die Zimmer gereinigt? Verpflegung □□ Wie viele Mahlzeiten pro Tag gibt es? □□ Gibt es einen Speiseplan mit Menüauswahl (Diät- und Schonkost ...)? □□ Gibt es vorgeschriebene Essenszeiten? □□ Kann ich auch auf meinem Zimmer essen? □□ Kosten zusätzliche Getränke extra? Kosten □□ Sind die Kosten aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt? □□ Welche Neben- und Zusatzkosten werden noch erhoben? □□ Wird das Waschen der eigenen Wäsche extra in Rechnung gestellt?
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□□ Ist auch bei einem Krankenhausaufenthalt der volle Preis für den Pflegeplatz fällig? Ab welchem Tag kommt es zu einer Preisminderung? □□ Wie sind die Kündigungsfristen? □□ Wie lange muss für den Pflegeplatz nach Auszug oder Tod des Bewohners weitergezahlt werden? Serviceangebote □□ Gibt es Freizeitprogramme und Gruppenangebote? □□ Gibt es einen Beschäftigungstherapeuten in der Einrichtung? □□ Werden Friseur und Fußpflege im Haus angeboten? □□ Gibt es eine eigene Hauszeitung mit wichtigen Informationen? Wichtige Fragen für Angehörige □□ Gibt es – zur Mitgestaltung des Zusammenlebens – eine Bewohnervertretung oder einen Angehörigenbeirat? □□ Wie gut sind die Verkehrsanbindungen zur Einrichtung? □□ Gibt es in der Nähe Geschäfte, Gaststätten oder Cafés? □□ Gibt es Gästezimmer für Angehörige? Wo erhalte ich nähere Informationen darüber, wie die einzelnen Einrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet werden? Im „Pflegenavigator“ finden Sie seit 1. Januar 2010 die jeweils aktuellen Beurteilungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK).
Den Pfl egenavigator fi nden Sie im Internet unter www.aok-pfl egeheimnavigator.de Was kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung? Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich setzen sich die Kosten in einer Pfl egeeinrichtung folgendermaßen zusammen: • Pfl egebedingte Aufwendungen • Kosten für Unterkunft und Verpfl egung • Investi ti onskosten • Gegebenenfalls Ausbildungszuschlag • Kosten für zusätzliche Leistungen (hier handelt es sich um Leistungen, die Sie in der Einrichtung zusätzlich in Anspruch nehmen, zum Beispiel spezielle Getränke, Ausfl üge, Ausgaben für den persönlichen Bedarf wie Frisör oder Fußpfl ege). Gibt es finanzielle Hilfen? Ja. Für die so genannten pfl egebedingten Aufwendungen erhalten Sie Hilfen von der Pfl egekasse (Seite 40). Setzen Sie sich dazu mit Ihrer Pfl egekasse in Verbindung. Für die Kosten für Unterkunft und Verpfl egung sowie die Investi ti onskosten müssen Sie selbst aufk ommen. Sollten die Kosten für Sie zu hoch sein, so besteht die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Näheres hierüber erfahren Sie beispielsweise beim Besuch des monatlichen Sprechtags im Landratsamt Unterallgäu, den der Bezirk Schwaben anbietet.
Bezirk Schwaben Sprechtag am Landratsamt jeden zweiten Dienstag im Monat Zimmer 12 10 - 12 Uhr Eine Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht erforderlich. Bezirk Schwaben - Sozialverwaltung Hafnerberg 10 86152 Augsburg Telefon (08 21) 31 01-0 Fax (08 21) 31 01-2 00
[email protected] Was tun, wenn ich auf die Schnelle einen Einrichtungsplatz benötige? Diese Tipps helfen weiter: • Nehmen Sie direkten Kontakt mit den Pfl egeeinrichtungen auf, um den aktuellen Stand verfügbarer Pfl egeplätze zu erfahren. • Bei der stati onären Pfl ege kann es immer mal zu Engpässen kommen. Informieren Sie sich deshalb frühzeiti g über Einrichtungen und lassen Sie sich (unverbindlich) auf die Warteliste setzen. Haken Sie von Zeit zu Zeit nach, damit der Kontakt zum Haus nicht abreißt. • In dringenden Fällen kann der Pfl egebedürft ige übergangsweise in eine Kurzzeitpfl ege gehen, bis ein Platz frei wird. Dort werden Pfl egebedürft ige, die normalerweise zu Hause versorgt werden, zeitlich befristet stati onär gepfl egt.
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Mit der Einrichtung wird ein Vertrag abgeschlossen - was muss ich hier beachten? Ein Vertrag ist zwingend vorgeschrieben. Er regelt die Rechte und Pfl ichten des Trägers und des Bewohners. Deshalb empfi ehlt sich eine gründliche Lektüre. Der Träger der Einrichtung muss den künft igen Bewohner und/oder dessen Angehörige oder Betreuer vor Abschluss eines Vertrags schrift lich über die Ausstatt ung, Leistungen und Preise der Einrichtung unterrichten. Gesetzliche Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Welche stationären Einrichtungen gibt es im Landkreis?
Fellheim • Schloss Fellheim altershorizonte, Ulmer Straße 6, Telefon (0 83 35) 90 90 Kirchheim • Sozialzentrum Kirchheim, Raiff eisenstraße 10, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Legau • Seniorenbetreuung Vinzenz von Paul, Witzenberger Weg 2, Telefon (0 83 30) 9 40 40
Babenhausen • Kreis-Seniorenwohnheim St. Andreas, Am Espach 20, Telefon (0 83 33) 30 40
Markt Rettenbach • Marienheim Altenpfl egeheim, Mussenhausen gGmbH, Ortsstraße 9, Telefon (0 82 69) 96 99 90
Bad Grönenbach • Sti ft ung Liebenau-Leben im Alter Haus St. Dominikus, Schlossweg 2, Telefon (0 83 34) 2 59 61 00
Mindelheim • Caritas-Seniorenzentrum St. Georg, Bgm.-Krach-Straße 4, Telefon (0 82 61) 7 61 60
Bad Wörishofen • Kreis-Seniorenwohnheim Am Anger, Am Anger 13, Telefon (0 82 47) 96 35 30 • Seniorenresidenz Bad Wörishofen, Türkheimer Straße 7-9, Telefon (0 82 47) 9 62 40 • Seniorenzentrum Maximilian GmbH, Adolf-Scholz-Allee 11, Telefon (0 82 47) 99 83 10
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Buxheim • BRK Pfl egeheim Buxheim, Rot-Kreuz-Straße 5, Telefon (0 83 31) 9 77 10
Ottobeuren • Hafner Villa, Susanne Vonier, Luitpoldstraße 9, Telefon (0 83 32) 9 23 20 • Lebenszentrum Ott obeuren GmbH, Sonnenbühl 3, Telefon (0 83 32) 8 00 • St. Anna-Hilfe gGmbH, Haus St. Josef, Spitalstraße 2, Telefon (0 83 32) 79 50
Pfaffenhausen • Dominikus-Ringeisen-Werk, Integrati ves Senioren- und Begegnungszentrum St. Anna, Krankenhausstraße 1, Telefon (0 82 65) 71 86 40 Türkheim • Kreis-Seniorenwohnheim St. Marti n, Kapuzinerstraße 11, Telefon (0 82 45) 9 66 80 • Pfl egedomizil Dübbel, Wörishofer Straße 1, Telefon (0 82 45) 9 62 50 Wolfertschwenden • Pfl egeresidenz Siloah, Am Meierhof 1, Telefon (0 83 34) 98 58 50 Für Menschen mit Behinderung: Lautrach • Regens Wagner Lautrach, Gruppe Elisa, Deybachstraße 11, Telefon (0 83 94) 18 90
5. 4 Beschwerdestelle Alle Einrichtungen im Landkreis Unterallgäu werden von der „Fachstelle für Pfl ege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“, kurz FQA, beraten und kontrolliert. Häufi g wird die FQA auch noch als „Heimaufsicht“ bezeichnet. Jährlich überwacht die FQA bei ihren unangemeldeten Besuchen, ob die gesetzlichen Besti mmungen in den Einrichtungen ein-
gehalten werden. Im Mitt elpunkt steht die Frage, ob die Bewohner in der Einrichtung gut versorgt, betreut und gepfl egt werden. Wann und wie erreiche ich die FQA? Die Fachstelle fi nden Sie im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim: FQA • Sabine Eberle, Telefon (0 82 61) 9 95-2 20 , Zimmer 35 • Caroline-Maria Gsöllpointner, Telefon (0 82 61) 9 95-4 93, Zimmer 131 Montag bis Mitt woch 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr Donnerstag 8 - 12 Uhr 14 - 17 Uhr Freitag 8 - 12 Uhr Wer kann sich an die FQA wenden? An die FQA können sich Bewohner der Pfl egeeinrichtungen und deren Angehörige ebenso wenden wie Verantwortliche und Mitarbeiter von Einrichtungen sowie Personen und Organisati onen, die sich für den Bau oder den Betrieb einer Einrichtung interessieren. Kann ich eine Beschwerde auch anonym vorbringen? Selbstverständlich behandeln wir alle Beschwerden vertraulich. Sollten Sie dennoch anonym bleiben wollen, respekti eren wir dies und gehen auch dann Ihrem Anliegen nach.
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6. Rechtliche Hilfen
6. 1 Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vollmacht Eigentlich möchte man nicht daran denken: Aber infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder auch durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie manchmal eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln. Besprechen Sie deshalb gemeinsam mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen „den Fall der Fälle“ und hinterlegen Sie etwas Schriftliches. Für Angehörige, Ärzte und für Sie selbst kann ein entsprechendes Schriftstück sehr wertvoll sein. Worin besteht der Unterschied zwischen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vollmacht? • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung festhalten – für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung richtet sich dabei in erster Linie an behandelnde Ärzte oder das Behandlungsteam. • Betreuungsverfügung: In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch bestimmen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Für das Gericht sind diese Wünsche grund-
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sätzlich verbindlich. Nicht aufgeführt werden in einer Betreuungsverfügung Wünsche hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsform. • Vollmacht: Die Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Hierbei benennen Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens – die auch bereit sind, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Daneben können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angeben und anweisen, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Ebenfalls ist es möglich, für verschiedene Aufgaben (beispielsweise Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten) jeweils unterschiedliche Personen zu benennen. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten (beispielsweise Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Soll eine entsprechende Verfügung schriftlich abgefasst sein? Ja. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. September 2009 die Patientenverfügung ausdrücklich in den Paragrafen 1901 a und 1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und hierfür die Schriftform vorgesehen. Vor diesem Zeitpunkt schriftlich verfasste Patientenverfügungen behalten ihre Gültigkeit. Auch aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung notwendig.
Gibt es Vordrucke und wo könnte ich diese erhalten? Das bayerische Justi zministerium hat eine Broschüre über Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter aufgelegt. Diese enthält Vordrucke sowie weiterführende Informati onen. Erhältlich ist die Broschüre im Buchhandel oder im Internet als Download unter www.verwaltung.bayern.de An welchen Mitarbeiter des Landratsamtes kann ich mich bei weiteren Fragen wenden? Betreuungsstelle • Joachim Kandziora, Telefon (0 82 61) 9 95-2 75, Zimmer 32 Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können, bitt en wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünft e möglich.
6. 2 Rechtliche Betreuung Betroff ene empfanden die früheren Regelungen über die Entmündigung und die Pfl egschaft häufi g als überzogen und diskriminierend. Die seit 1992 mögliche „rechtliche Betreuung“ soll Betroff ene unterstützen – bei größtmöglicher Eigenverantwortung. Als komplett geschäft sunfähig erklären Gerichte die Betroff enen heute nicht mehr zwingend. Statt dessen stellt das Betreuungsgericht fest, ob der Betroff ene in der Lage ist, die Tragweite seiner Willenserklärungen und Handlungen zu überschauen. Das Gericht hat die Möglichkeit, für einzelne Aufgabenbereiche einen so genannten Einwilligungsvorbehalt anzuordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sonst die Gesundheit oder das Vermögen des Betreuten geschädigt würde. In diesem Fall muss der Betroff ene für besti mmte Angelegenheiten die Einwilligung seines Betreuers einholen. Wer ordnet eine rechtliche Betreuung an? Wo kann man diese Betreuung anregen? Zuständig für das Betreuungsverfahren ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Betroff ene sich gewöhnlich aufh ält. Für einen betroffenen Bürger aus dem Landkreis Unterallgäu ist das Betreuungsgericht Memmingen zuständig. Betreuungsgericht Memmingen St.-Josefs-Kirchplatz 2 87700 Memmingen Telefon (0 83 31) 1 05-2 82
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Wer eine rechtliche Betreuung anregt, sollte dieser Anregung ein ärztliches Zeugnis beifügen, aus dem der Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgeht und aus dem sich die Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten ableiten lässt. In welchen Fällen kann eine Betreuung angeordnet werden? Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn der Betroffene psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die rechtliche Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Dies allein genügt aber nicht, um eine rechtliche Betreuung anzuordnen – sie muss auch erforderlich sein. Hierzu muss festgestellt werden, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und für welche Dauer ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden soll. Grundsätzlich wird zunächst geprüft, ob nicht auch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die entsprechenden Aufgaben übernehmen könnten. Ist dies möglich, dann sind diese Hilfen in jedem Fall vorrangig.
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Wie läuft das gerichtliche Verfahren über eine Betreuung ab? Zunächst muss eine Betreuung beim Betreuungsgericht angeregt werden. Daraufhin erhält die Betreuungsbehörde (dies ist bei Bürgern aus dem Unterallgäu das Landratsamt Unterallgäu) vom Betreuungsgericht den Auftrag, die tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit festzustellen. Bei einem Hausbesuch macht sich ein Mitarbeiter des Landratsamts ein Bild von der momentanen Lebenssituation des Betroffenen und berät mit den Angehörigen, ob noch andere Hilfsmöglichkeiten bestehen. Es wird auch nach bestehenden Vorsorgeund Bankkonto-Vollmachten gefragt und ob jemand aus der Familie, der Verwandtschaft oder aus dem Bekanntenkreis bereit und geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen. Das Gesundheitsamt fertigt ein medizinisches Gutachten an, die Untersuchung erfolgt in der Regel bei dem Betroffenen zu Hause. Das Gutachten wird dem Richter des Betreuungsgerichts vorgelegt. Daraufhin wird der Betroffene vom Richter persönlich angehört (entweder im Gericht oder zu Hause). Anhand des Gutachtens, der Stellungnahme der Betreuungsstelle und seines persönlichen Eindrucks entscheidet der Richter schließlich, ob die Betreuung notwendig ist oder nicht. Falls die rechtliche Betreuung erforderlich ist, wird gleichzeitig ein Betreuer bestellt. Der Betreuer erhält einen Ausweis, der ihn als rechtlichen Betreuer legitimiert.
Für welche Bereiche kann ein Betreuer eingesetzt werden? Es wird grundsätzlich immer genau überprüft , welche Angelegenheiten der Betroffene noch selbstständig regeln kann und wo er Unterstützung braucht. Für folgende Bereiche ist beispielhaft eine Betreuung möglich: • Gesundheitsfürsorge • Aufenthaltsbesti mmung • Vermögenssorge • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen sowie Renten- und Sozialleistungsträgern • Wohnungsangelegenheiten • Entscheidung über die Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen • Postangelegenheiten • Organisati on der ambulanten Versorgung
• Die Betreuung ist fl exibel auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitt en. • Nach spätestens sieben Jahren wird die Situati on überprüft und die Betreuung gegebenenfalls aufgehoben oder eingeschränkt. • Die Geschäft sfähigkeit des Betreuten wird grundsätzlich nicht eingeschränkt. • Ausnahmsweise bei erheblicher Selbstschädigung kann ein so genannter Einwilligungsvorbehalt für einzelne Aufgaben angeordnet werden. • Eheschließung und das Verfassen eines Testaments sind trotz einer bestehenden Betreuung möglich. • Das Wahlrecht bleibt erhalten. • Die Wünsche des Betreuten müssen beachtet werden.
Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen? Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen – egal ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt – dürfen nicht länger als notwendig dauern. Spätestens nach sieben Jahren muss das Gericht darüber entscheiden, ob die Betreuung verlängert oder aufgehoben wird.
Betreuungsstelle • Joachim Kandziora, Telefon (0 82 61) 9 95-2 75, Zimmer 32 Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
Was bedeutet also »rechtliche Betreuung«? • Ein gesetzlicher Vertreter regelt die Angelegenheiten zum Wohl des Betroff enen. • In die Rechte des Betroff enen wird nur soweit eingegriff en, wie dies unumgänglich ist.
An wen am Landratsamt Unterallgäu kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Wir bitt en Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünft e möglich.
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7. Sterben und Trauer
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Sterbephase
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Diese Aussage stammt von Cicely Saunders. Ihre Überzeugung: Es ist möglich, die letzten Tage eines Menschen angenehm zu gestalten. In der Region haben sich einige Einrichtungen und Dienste diesem Thema gewidmet. Was bieten die Stellen genau? Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): SAPV hat das Ziel, Menschen, die an einer weit fortgeschritt enen Erkrankung leiden, medizinisch und pfl egerisch zu behandeln und zu begleiten. Stärkste Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Angst werden gelindert und ein erhöhter Pfl egebedarf gemeistert. Pati ent und Angehörige werden intensiv unterstützt, damit der Betroff ene möglichst in der letzten Lebensphase in vertrauter Umgebung bleiben kann. PALLIUM – gemeinnützige GmbH Palliative Care Team Unterallgäu-Memmingen Augsburger Straße 17, 87700 Memmingen Telefon (0 83 31) 9 27 25-0 Fax (0 83 31) 9 27 25-25 Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst: Aufgabe des gemeinnützigen Vereins ist es, im christlichen Sinne schwerkranke und sterbende Menschen zu begleiten, ihren Hinterbliebenen Beistand
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zu leisten und vergleichbare Dienste zu fördern. Hospizbegleiterinnen und -begleiter und die Mitglieder des Vorstandes arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Sankt Elisabeth Hospizverein im Caritasverband Memmingen Unterallgäu e.V Augsburger Straße 17, 87700 Memmingen, Telefon (0 83 31) 4 90 89 89 Fax (0 83 31) 4 90 89 80 Ambulante Pflegedienste: Die pfl egerische Versorgung sterbender Menschen bieten häufi g auch ambulante Pfl egedienste an – fragen Sie bei Ihrem Pfl egedienst (Seite 25 - 27) nach. Stationäre Hospize: Caritas-Seniorenzentrum St. Georg in Kooperati on mit dem Sankt Elisabeth Hospizverein Hospizzimmer, Bürgermeister-Krach-Straße 4, 87719 Mindelheim Telefon (0 82 61) 76 16-0 Fax (0 82 61) 76 76-76 Allgäu Hospiz Madlenerstraße 18, 87435 Kempten Telefon (08 31) 96 04 64-0 Fax (08 31) 96 04 64-44
7. 2 Checkliste Trauerfall Gedanken an den eigenen Tod werden häufig verdrängt. Auch Angehörige sind oft überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch ist es ratsam, sich schon im Voraus mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen. Im Voraus Unterlagen ordnen und zugänglich aufbewahren. Das wären: □□ Personenstandsnachweis wie Geburtsurkunde bei ledigen Personen; Heiratsurkunde bei Ehepaaren (Familienstammbuch); Scheidungsurkunde bei geschiedenen Paaren □□ Sterbeurkunde des Ehepartners □□ Nachweis sämtlicher Rentenversicherungen □□ Lebensversicherungen, andere Versicherungen, Bank- und Vermögenspapiere □□ Aufstellung der Wertgegenstände □□ Generalvollmacht □□ Mitteilung, ob und wo ein Testament vorliegt Überlegungen anstellen zu: □□ Bestattungsart □□ Grabstätte □□ Bestattungsvorsorgevertrag Die nächsten Verwandten oder Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo die Unterlagen zu finden sind.
Im Trauerfall □□ Sterbefall zu Hause: unverzüglich Arzt (beispielsweise Hausarzt) verständigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. □□ Sterbefall in Klinik oder Pflegeeinrichtung: Leichenschau wird vom Arzt oder der Einrichtung veranlasst. □□ Bestattungsinstitut beauftragen: Es versorgt den Leichnam, sargt die Leiche ein und überführt sie zum Bestattungsort. Auf Wunsch beziehungsweise Vollmacht übernimmt das Unternehmen auch weitere Bestattungsvorbereitungen. □□ Todesfall zur Beurkundung anzeigen: mündlich oder schriftlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Notwendige Unterlagen: □□ Ärztliche Todesbescheinigung (beide Teile) □□ Geburtsurkunde des Verstorbenen □□ Gegebenenfalls Eheurkunde, Geburtsurkunde des überlebenden Ehepartners, Nachweis über die Auflösung der Ehe, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners □□ Personalausweis des Verstorbenen □□ Personalausweis der Person, die den Sterbefall anzeigt □□ Zusätzlich bei Sterbefall in Klinik oder Pflegeeinrichtung: schriftliche Sterbefallanzeige der Klinik/Einrichtung
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Das Standesamt stellt dann die benöti gten Sterbeurkunden aus (teilweise gebührenpfl ichti g). Wer noch informiert werden muss: □ Angehörige □ Arbeitgeber □ Meldung beim Pfarramt Was organisiert werden muss: □ Traueranzeige für Tageszeitung □ Bestellung von Sterbebildern □ Trauerfeier Weitere Informati onen und Auskünft e erhalten Sie im Standesamt Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Im Nachgang □ Benachrichti gung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger □ Abgabe Testament beim Nachlassgericht □ Kündigungen/Abmeldungen: zum Beispiel Wohnung, Gas und Wasser, Dauerauft räge bei Banken, Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitung und Telefon, Krankenpfl ege □ Gegebenenfalls Hinterbliebenenrente beantragen
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8. Wichtige Telefonnummern Notarzt und diensthabende Apotheken sind aus der Wochenendausgabe der örtlichen Tageszeitung/ Unterallgäuer Rundschau und dem Wochenkurier zu entnehmen. Polizei Telefon 110 Feuerwehr Telefon 112 Rettungsdienst/Notarzt Telefon 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 11 61 17 Giftnotruf Telefon (0 89) 1 92 40 Opfer-Telefon: Opfer von Kriminalität und Gewalt Telefon 11 60 06 Telefonseelsorge Telefon (08 00) 1 11 01 11 Telefon (08 00) 1 11 02 22
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
– Fachstelle für Seniorenangelegenheiten – Bad Wörishofer Str. 33 · 87719 Mindelheim Telefon (0 82 61) 9 95 - 2 20 Telefax (0 82 61) 9 95 - 1 02 20 E-Mail:
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