Oktober - Oderwitz
March 10, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz
O DERWITZER NACHRICHTEN OKTOBER 2011
10. Ausgabe
Jahrgang 13
Preis: 0,25 ¤
05.10.2011
Herausgeber: Gemeinde Oderwitz, Tel: 03 58 42 / 2 23-0, Fax: 03 58 42 / 2 23 22 · Verantwortlich für den amtlichen Teil: Frau Engel, Bürgermeisterin oder ihr Vertreter im Amt, für den übrigen Teil: Frau Ehrlich Satz/Druck: Druckerei Albrecht Schmidt, Ebersbach-Neugersdorf Erscheinungsweise: jeweils am ersten Mittwoch des Monats
Einweihung Rasenplatz am 10.09.2011
16.10.2011
ab 11 Uhr Schlachtfest
an der Bertholdmühle
29.– 30.10.2011
Lokalschau des Kaninchenzüchtervereins Niederoderwitz/Sa. e. V.
Näheres S. 19 Kaninchenzüchterverein e.V. S 363 Niederoderwitz/Sa
„Gut Zucht“ gegr. 1881
im Schützenhaus Niederoderwitz Vorschau November 26.– 27.11.2011
Näheres Seite 19
17. Oderwitzer Weihnachtsmarkt auf dem Gelände des EDEKA-Marktes
Näheres Seite 10
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Gemeindeverwaltung Oderwitz Anschrift
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung Oderwitz Straße der Republik 54, 02791 Oderwitz
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Telefon: 03 58 42 / 2 23-0, Telefax: 03 58 42 / 2 23-22 E-Mail: GV-Oderwitz@t-online.de www.oderwitz.de
Haus I
Tel.
Zimmer
9.00 bis 12.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr geschlossen 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr
Haus II
Tel.
Erdgeschoss
Erdgeschoss
BÜRGERMEISTERAMT
HAUPTAMT
Bürgermeisterin Frau Engel, Adelheid
Standesamt Frau Holzmann, Yvonne Einwohnermeldeamt Frau Döring, Manuela
Sekretariat/Allgemeine Verwaltung Frau Döring, Annelies
223-0
1
KÄMMEREI
Zimmer
223-24
3
223-25
2
223-28
6
1. Etage HAUPTAMT
Kämmerin Frau Buder, Ingrid
223-90
4
Kassenverwalterin Frau Gun, Elke
223-94
4
Sozialamt/Wohngeldstelle Frau Köhler, Monika
BAUAMT
Gemeindekasse Frau Tannert, Gabriele
223-92
2
Steuern/Abgaben/Lohnrechnungen Frau Stübner, Petra
223-93
3
Bauamtsleiter Herr Wirrig, Christian 223-60 Mitarbeiter Bauamt Herr Junge, Hartmut 223-63 Mitarbeiterin Bauamt/Liegenschaften/ Wohnungswesen/Verträge Frau Friedrich, Monique 223-62
9 5
8
1. Etage
FÜR DEN NOTFALL
HAUPTAMT Hauptamtsleiterin Frau Erbe, Jana
223-20 14
Ordnungsamt/Oderwitzer Nachrichten Frau Ehrlich, Bianka
223-21 11
Gewerbeamt/Fundbüro Frau Gänsrich, Doris
223-23 10
Sprechstunden der Bürgermeisterin Dienstag 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung
Nächste ordentliche öffentliche Gemeinderatssitzung: am 10. Oktober 2011, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes OT Niederoderwitz, Straße der Republik 54 (Änderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Aushänge)
Feuerwehr / Rettungsdienst
112
OF Niederoderwitz Depot Südstr.2 OF Oberoderwitz Depot Dorfstr. 83
(03 58 42) 2 63 15 (03 58 42) 2 67 14
Anmeldung von Hausbesuchen / Krankentransporten
(0 35 85) 86 24 04
Polizei
110
Neugersdorf Löbau Zittau
(0 35 86) 7 70 60 (0 35 85) 86 50 (0 35 83) 6 20
Bundespolizei Bundespolizeiinspektion Hirschfelde Bundespolizeiinspektion Ebersbach
(03 58 43) 26 10 (0 35 86) 7 60 20
ENSO-Störungshotline Erdgas Strom Service-Telefon
(01 80) 2 78 79 01 (01 80) 2 78 79 02 (0 800) 6 68 68 68
Störungshotline Trinkwasser Abwasser Fäkalienentsorgung
SOWAG WAL Betrieb WAL Betrieb
(01 71) 6 72 69 98 (03 58 42) 2 08 81 (03 58 42) 20 95 44
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Amtliches Aus dem Gemeinderat Die turnusmäßige Sitzung des Gemeinderates fand am 12.09.2011, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes statt. Zur Sitzung waren 13 Gemeinderäte anwesend, 5 fehlten entschuldigt. Außerdem nahmen 9 Gäste an der Sitzung teil. Nachdem die Bürgermeisterin die Anwesenden begrüßt hatte, erfolgten die Protokollbestätigung und die Beschlusskontrolle. Aus der Sitzung ergaben sich folgende Beschlüsse und Informationen: Der Tagesordnungspunkt zum Verkauf der Jugendherberge wurde vorerst von der Tagesordnung abgesetzt.
Baumschutzsatzung Der Entwurf der Baumschutzsatzung wurde vom Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 43/11 bereits in der Sitzung im Juli bestätigt. Der Entwurf wurde dann ausgelegt und die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen angehört. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden vom Gemeinderat geprüft und die Abwägung einstimmig mit Beschluss-Nr. 45/11 beschlossen. Danach konnte die Baumschutzsatzung durch Beschluss-Nr. 46/11 einstimmig in seiner endgültigen Form bestätigt werden, die im Folgenden dieses Amtsblattes im vollständigen Wortlaut abgedruckt ist.
Feuerwehr Die Ortsfeuerwehr Niederoderwitz besitzt derzeit ein Löschfahrzeug und ein Tanklöschfahrzeug, welche beide aufgrund ihres Alters den geltenden Anforderungen an leistungsfähige Feuerwehrtechnik nicht mehr gerecht werden. Außerdem kommt es öfters zu Ausfällen und die Reparaturen sind mangels der Beschaffung von Ersatzteilen sehr kostenintensiv. Deshalb wird die Abschaffung beider Fahrzeuge und die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges in Betracht gezogen. Um diese Maßnahmen umsetzen zu können, musste in einem ersten Schritt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erfolgen, den der Gemeinderat einstimmig mit Beschluss-Nr. 47/11 bestätigte. Durch Beschluss-Nr. 48/11 wurde die Verwaltung anschließend einstimmig beauftragt, einen Fördermittelantrag für die Anschaffung eines solchen Hilfeleistungslöschfahrzeuges im Gesamtwert von 270.000 € für das Jahr 2012 zu stellen.
Rasenplatz Nachdem der Rasenplatz fertiggestellt wurde, erfolgte am 10.09.2011 die offizielle Einweihung. Mit Beschluss-Nr. 49/11 entschied sich der Gemeinderat einhellig dafür, die Bewirtschaftung des Rasenplatzes ab dem 01.10.2011 an den FSV Oderwitz 02 e.V. zu übertragen. Gleichzeitig wurde ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 € bewilligt. Bei der Beratung und Beschlussfassung war ein Gemeinderat wegen Befangenheit ausgeschlossen.
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Finanzen Im Zusammenhang mit der Bewilligung eines Bürgerarbeitsplatzes „Natur und Umwelt – Bildung für Kinder“ in der Kindertagesstätte „Knirpsenland“ bestätigte der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 50/11 einstimmig die außerplanmäßige Ausgabe für Personalkosten in Höhe von 5.400 €. Die Ausgabe wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds gedeckt. Bauwesen Nach dem Augusthochwasser 2010 ist die Gemeinde Oderwitz angehalten eine Bewertung des Hochwasserrisikos vorzunehmen. Die dafür notwendigen Mittel sind bereits in den Haushalt 2011 eingestellt. Für den Bereich des „Spitzkunnersdorfer Wassers“ soll eine gemeinsame Betrachtung mit der Gemeinde Leutersdorf, für den Bereich „II. Ordnung, Landwasser“ eine gemeinsame Bewertung mit der Gemeinde Eibau in Auftrag gegeben werden. Dafür ermächtigte der Gemeinderat die Bürgermeisterin, mit den einstimmig gefassten Beschlüssen-Nr. 51/11 und 52/11 eine entsprechende Zweckvereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließen. Unter TOP 12 und durch Beschluss-Nr. 53/11 genehmigte der Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung einen Antrag auf Befreiung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Country-Camp Adler“. Damit ist eine Überschreitung der überbaubaren Bungalowfläche um 2 m möglich. Mit Beschluss-Nr. 54/11, und ebenfalls einstimmig, stimmte der Gemeinderat weiterhin einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 41.384,53 € zur Beseitigung von Winterschäden auf den gemeindlichen Straßen zu. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt mit 31.038,40 € aus Mitteln des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit gem. der „Richtlinie zur Beseitigung von Winterschäden“. Der Restbetrag in Höhe von 10.346,13 € wird als Eigenanteil von der Gemeinde getragen. Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen beim Straßenlastenausgleich. Im Rahmen der bewilligten Hochwassermaßnahme „Erneuerung der Regenwasserschleuse an der Oberherwigsdorfer Straße 16“ wurde das Vorhaben bereits öffentlich ausgeschrieben. Um die Binde- und Zuschlagsfristen einzuhalten, wurde die Bürgermeisterin mit Beschluss-Nr. 55/11 einstimmig dazu ermächtigt, die Baumaßnahme an den günstigsten Bieter zu vergeben. Unter dem nächsten TOP entschied der Gemeinderat mit Beschluss-Nr. 56/11, bei einer Gegenstimme, die gewährte Investitionspauschale für die Vorhaben Sanierung Mittelschule in Höhe von 16.999,45 € und Sportanlage Niederoderwitz in Höhe von 24.016,47 € zu verwenden. Die somit freigelenkten Mittel beim Bauvorhaben „Fertigstellung Sportanlage Niederoderwitz“ sollen nun gem. Beschluss-Nr. 57/11 für die Instandsetzung der Fassade am Feuerwehrgebäude und Beseitigung der sicherheitstechnischen Mängel in der Kita „Knirpsenland“ als außerplanmäßige Ausgabe verwendet werden. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat mit einer Gegenstimme und zwei Stimmenthaltungen.
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Des Weiteren erfolgte mit dem einstimmigen Beschluss-Nr. 58/11 die Vergabe zur Lieferung der Straßenlampen für das Straßenbauvorhaben „S 144/ Uferweg“ und „Gutfeld“ an die Firma Hubrig zu einem Bruttopreis in Höhe von 15.348,32 €. Bei dieser Beratung und Beschlussfassung war ein Gemeinderat wegen Befangenheit ausgeschlossen.
3. die Abwehr schädlicher Einwirkungen 4. die Erhaltung der Lebensstätten bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 5. die Erhaltung oder Verbesserung des Kleinklimas, 6. die Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen.
Der letzte Beschluss dieser Sitzung war der BeschlussNr. 59/11. Mit diesem bestätigte der Gemeinderat einhellig die überplanmäßige Ausgabe für den „Ersatzneubau der Brücke über das Neufeldenwasser“ in Höhe von 7.493,20 €. Die Finanzierung erfolgt aus nicht verbrauchten Mitteln des Straßenbauvorhabens „Gutfeld“.
(2) Soweit in dieser Satzung auf gesetzliche Bestimmungen Bezug genommen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Informationen/ Verschiedenes Unter diesem Tagesordnungspunkt informierte die Bürgermeisterin unter anderem über den Abschluss der Baumaßnahmen „Dorfstraße“, „Gutfeld“ und „Neufeldenbrücke“. Sie verdeutlichte den Gemeinderäten weiterhin anhand von Bildern die Auswirkungen des Starkregens vom 25.08.2011 und die entstandenen Schäden. Abschließend wertete sie die Badesaison in diesem Jahr aus. Aufgrund des schlechten Wetters konnten im Bad nur 7.750 Besucher verzeichnet werden. Vergleichbar gering war der Wert in den Jahren 1996 und 2000. Anfragen wurden beantwortet. Nach der sich anschließenden nichtöffentlichen Beratung endete die Sitzung um 22.00 Uhr.
SATZUNG zum Schutz des Gehölzbestandes auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz (Baumschutzsatzung) Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 22 und § 50 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 321), das zuletzt durch Art. 17 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 398) geändert worden ist, sowie §§ 3 Abs. 1 und 2, 22 Abs. 1 und 2, 29 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2011 (BGBl. S. 1690) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oderwitz am 12.09.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Schutzzweck; Verweis auf gesetzliche Bestimmungen (1) Schutzzweck der Satzung ist: 1. die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. die Belebung, Gliederung oder Pflege des Ortsoder Landschaftsbildes,
§ 2 Schutzgegenstand (1) Gehölze auf dem Gebiet der Gemeinde Oderwitz werden nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. (2) Geschützte Gehölze im Sinne dieser Satzung sind: 1. Bäume mit einem Stammumfang von 120 Zentimetern und mehr, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus. Liegt der Kronenansatz niedriger, so ist der Stammdurchmesser unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend, 2. Alleen und einseitige Baumreihen unabhängig von Art und Stammumfang, 3. heimische Wildfruchtgehölze ab 3,0 m Höhe und einer Ausdehnung über 10 m², 4. Pflanzungen, die aufgrund von Anordnungen nach § 10 dieser Satzung sowie aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften, insbesondere nach Maßgabe von fortgeltenden Entscheidungen auf Grundlage früherer Fassungen der Gehölzschutzsatzungen, angelegt wurden, unabhängig von Alter, Größe, Art und Stammumfang. (3) Geschützt sind nicht nur die oberirdischen Teile der in Absatz 2 aufgeführten Gehölze, sondern auch deren Wurzelbereiche. Je nach Wuchsform der geschützten Gehölze sind folgende Wurzelbereiche geschützt: 1. Bei Bäumen mit säulen- bzw. pyramidaler Krone die Flächen unterhalb der Baumkronen zuzüglich des Kronendurchmessers nach allen Seiten, 2. Bei den übrigen Bäumen die Flächen unterhalb der Baumkronen zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten, (4) Generell ist es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG verboten, in der Zeit vom 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres Gebüsche, Hecken, Bäume, Röhrichtbestände oder ähnlichen Bewuchs abzuschneiden, zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören. (5) Die Bestimmungen der Satzung gelten vorbehaltlich des vorgenannten Verbotszeitraumes nicht für: 1. Gehölze in Baumschulen und Gärtnereien, die zu gewerblichen Zwecken herangezogen werden, 2. Obstbäume (ausgenommen sind Streuobstwiesen nach § 26 Abs. 1 Nr. 6 SächsNatSchG sowie Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken; Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bau-
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liche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, § 2 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO), Nadelgehölze (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden, Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstükken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen), soweit sie nicht vom Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erfasst werden, Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 120 Zentimetern, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen), Gehölze im Wald im Sinne von § 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG), Bäume und Hecken (ausgenommen sind Alleen und einseitige Baumreihen) in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), Bäume und Sträucher auf Deichen, Deichschutzstreifen, Talsperren, Wasserspeichern und Rückhaltebecken.
(6) Diese Satzung gilt insoweit nicht, als weitergehende Schutzvorschriften, insbesondere über Schutzgebiete gemäß den §§ 20 ff. BNatSchG, über geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 26 SächsNatSchG den Schutzzweck nach § 1 gewährleisten und den Schutzgegenstand nach den Absätzen 1 bis 3 sicherstellen. (7) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, soweit über eine Beeinträchtigung von nach den Absätzen 1 bis 3 geschützten Gehölzen im Rahmen der Eingriffsregelung nach den §§ 14 und 15 BNatSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. SächsNatSchG zu entscheiden ist. § 3 Schutz- und Pflegegrundsätze (1) Die nach § 2 geschützten Gehölze sind artgerecht zu pflegen und deren Lebensbedingungen so zu erhalten, dass ihre gesunde Entwicklung und ihr Fortbestand langfristig gesichert bleiben. Bei Baumaßnahmen sind die Bestimmungen der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) und der RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen - Landschaftspflege Teil 4) einzuhalten. Bei der Beweidung von Flächen sind nach § 2 geschützte Gehölze durch geeignete Auskopplungsmaßnahmen vor Beschädigungen, insbesondere vor Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden zu schützen.
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(2) Die Gemeinde Oderwitz kann nach pflichtgemäßem Ermessen Anordnungen treffen, die erforderlich und zweckmäßig sind, um die Zerstörung, Beschädigung oder wesentliche Veränderung des nach § 2 geschützten Gehölzbestandes abzuwenden oder um die Folgen der vorgenannten Handlungen zu mindern. Hiervon umfasst sind Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutz des geschützten Gehölzes. Werden nach § 2 geschützte Gehölze beschädigt, kann vom Verursacher deren Sanierung verlangt werden, wenn diese Erfolg verspricht. § 4 Verbote (1) Die Beseitigung der nach § 2 geschützten Gehölze sowie alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können, sind verboten. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an den nach § 2 geschützten Gehölzen Handlungen vorgenommen werden, durch die deren natürliches Erscheinungsbild verändert wird. (2) Verboten ist insbesondere: 1. den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so zu verdichten bzw. abzudichten, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird, 2. näher als 2 Meter von der Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen vorzunehmen, 3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe auszubringen bzw. freizusetzen, welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden, 4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial, wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw., anzukleben, zu nageln, zu schrauben oder auf sonstige schädigende Weise anzubringen, 5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune zu befestigen, 6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abzuschneiden, abzuschälen oder sonst wie zu entfernen, 7. Kronenschnitte an nach § 2 geschützten Gehölzen vorzunehmen, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern, § 5 Ausnahmen (1) Die Gemeinde kann auf Antrag von den Verboten dieser Satzung eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn:
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1. der Eigentümer eines Grundstückes oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund von öffentlichrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, nach § 2 geschützte Gehölze zu entfernen, zu beeinträchtigen oder ihren Kronenaufbau wesentlich zu verändern; 2. ein geschütztes Gehölz ein anderes wertvolleres Gehölz wesentlich beeinträchtigt; 3. Veränderungen der Fahrbahnbefestigung im Bereich nach § 2 geschützter Standorte aus Sicherheitsgründen vorgenommen werden müssen. (2) Ausnahmegenehmigungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 6 Befreiungen (1) Liegen die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung nicht vor, kann auf Antrag eine Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten dieser Satzung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist, oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. (2) Befreiungen können mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 7 Zulässige Handlungen Die §§ 4 bis 6 gelten nicht für: 1. ordnungsgemäße und fachgerechte Maßnahmen a) zur Pflege und Erhaltung geschützter Gehölze, wie das Nachschneiden von Astabbrüchen, Wundpflege, Erziehungsschnitt an Jungbäumen, Schnitt von bestehenden Formhecken und Formbäumen, b) zur Herstellung des Lichtraumprofils an Wegen, Straßen und Schienenwegen sowie des notwendigen Sicherheitsabstandes zu Freileitungen, 2. unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen und Sachen. Die Maßnahmen sind auf das notwendige, den jeweiligen Umständen angemessene Maß unter Beachtung des Schutzzwecks dieser Satzung zu beschränken und der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. Äußert sich die Gemeinde gegenüber dem Anzeigeerstatter zu der Maßnahme nicht innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anzeige mit entsprechender Begründung, so gilt die Zulässigkeit der Maßnahme als festgestellt. Die Anwendung von § 10 bleibt unberührt. § 8 Verfahren zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 (1) Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 ist vom Eigentümer der nach § 2 geschützten Gehölze oder eines sonstigen Berechtigten schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. In dem zu
begründenden Antrag sind Art (soweit bekannt) und Ausmaße (Stammumfang in Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe vom Erdboden aus, Höhe und Kronendurchmesser) der nach § 2 geschützten Gehölze auf dem Grundstück anzugeben und der Standort unter Beifügung eines Lageplanes zu beschreiben. Auf einen Lageplan kann verzichtet werden, wenn der Standort der Gehölze auf andere Art und Weise ausreichend beschrieben ist. (2) Die Gemeinde entscheidet über die Anträge nach Absatz 1 innerhalb von drei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1. Die Genehmigung nach § 5 gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. In diesem Fall erteilt die Gemeinde vor Ablauf der Dreiwochenfrist eine entsprechend begründete schriftliche Zwischenmitteilung. Auf Verlangen wird der Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Satz 2 schriftlich bescheinigt. (3) Die Gemeinde hat die Ausnahmegenehmigung für den Zeitraum vom 1. März bis 30. September auszusetzen oder sie auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum Ende des Monats Februar zu befristen. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG vorliegen bzw. die Voraussetzungen einer beantragten Befreiung nach § 67 BNatSchG vom Verbot, Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) gegeben sind, weil zwingende Gründe für die Unaufschiebbarkeit der Maßnahme vorliegen. Die Voraussetzungen nach Satz 2 müssen durch Angaben im Antrag nachgewiesen werden. Die Gemeinde entscheidet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die beantragte Befreiung nach § 67 BNatSchG im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. (4) Für das Verfahren werden keine Kosten erhoben. Die Kostenfreiheit erstreckt sich jedoch nicht auf ein mögliches Widerspruchsverfahren. § 9 Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 (1) Für das Verfahren zur Erteilung einer Befreiung nach § 6 gelten § 8 Abs. 1 und 3 entsprechend sowie § 53 Abs. 3 SächsNatSchG. (2) Für dieses Verfahren werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Oderwitz erhoben. § 10 Ersatzpflanzungen/Ersatzzahlungen (1) Werden nach § 2 geschützte Gehölze a) entgegen § 4 oder b) aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 oder c) aufgrund einer Befreiung nach § 6 oder d) entsprechend § 7 Nr. 2 beseitigt oder beschädigt, können Ersatzpflanzungen verlangt wer-
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den. Anstelle einer Ersatzpflanzung kann auch die Umpflanzung sowie das Wiederaustreibenlassen von regenerierungsfähigen Stubben verlangt werden, wenn diese sinnvoll und erforderlich erscheinen und dem Verpflichteten zuzumuten sind. (2) Ersatzpflanzungen sind auf dem von der Veränderung des nach § 2 geschützten Gehölzbestandes betroffenen Grundstück vorzunehmen. Im Einzelfall können Ersatzpflanzungen auch auf einem anderen Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung zugelassen werden. (3) Den Umfang und die Qualität der Ersatzpflanzungen legt die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Tabelle „Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen“ fest. (4) Wachsen die gepflanzten Gehölze nicht an, sind die Ersatzpflanzungen zu wiederholen. (5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich, kann eine Ersatzzahlung verlangt werden. Die Höhe der Ersatzzahlung bemisst sich nach den Kosten für eine Ersatzpflanzung, einschließlich der dreijährigen Anwuchspflege, wie sie auf einem Grundstück üblicherweise vorgenommen wird. Die Zahlung ist an die Gemeinde Oderwitz zu entrichten und wird zweckgebunden verwendet.
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1. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 1 den nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich durch Befahren mit Kraftfahrzeugen einschließlich des Parkens und des Abstellens sowie durch Ablagern von Gegenständen, durch Aufbringen von Asphalt, Beton, Pflaster, wassergebundenen Decken oder ähnlichen wasserundurchlässigen Materialien oder durch Einbringen von Unterbauten für Oberflächenbefestigungen so verdichtet bzw. abdichtet, dass die Vitalität der Gehölze beeinträchtigt wird, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Nr. 2 näher als 2 Meter von der Stammbasis nach § 2 geschützter Gehölze entfernt Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen vornimmt, 3. im nach § 2 Absatz 3 geschützten Wurzelbereich oder oberirdischen Bereich nach § 2 geschützter Gehölze feste, flüssige oder gasförmige Stoffe ausbringt bzw. freisetzt, welche geeignet sind, das Gehölzwachstum zu gefährden, 4. an nach § 2 geschützten Gehölzen Werbematerial wie Plakate, Schilder, Hinweistafeln usw. anklebt, nagelt, schraubt oder auf sonstige schädigende Weise anbringt, 5. an nach § 2 geschützten Gehölzen Weidezäune bzw. Halterungen für Weidezäune befestigt,
(6) Zur Ersatzpflanzung bzw. Ersatzzahlung ist der Verursacher verpflichtet. Verursacher ist, wer Handlungen entgegen § 4 vornimmt oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 bzw. eine Befreiung nach § 6 erhalten hat.
6. die Rinde nach § 2 geschützter Gehölze abschneidet, abschält oder sonst wie entfernt,
(7) Muss ein nach § 2 geschütztes Gehölz aufgrund von Beschädigungen und dem daraus resultierenden Verlust an Lebenskraft (ausgenommen sind abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken) innerhalb von 2 Jahren beseitigt werden, kann die Gemeinde den Verursacher zur Ersatzpflanzung oder zweckgebundenen Ersatzzahlung verpflichten.
(2) Unbefugt im Sinne von Absatz 1 handelt, wer nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung, Befreiung oder Gestattung verfügt und sich auch nicht auf einen sonstigen Rechtfertigungsgrund (insbesondere nach § 7 Nr. 2) berufen kann.
(8) Die Anordnung von Ersatzpflanzungen oder Ersatzzahlungen lässt die Anwendung des § 12 unberührt. § 11 Betreten von Grundstücken Bedienstete oder Beauftragte der Gemeinde sind zum Zwecke der Durchführung dieser Satzung unter den Voraussetzungen des § 54 Abs. 2 SächsNatSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 nach § 2 geschützte Gehölze beseitigt oder Handlungen vornimmt, die zur Zerstörung, Beschädigung oder die zu einer wesentlichen Veränderung ihres Aufbaus führen können. Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt insbesondere, wer unbefugt vorsätzlich oder fahrlässig:
7. an nach § 2 geschützten Gehölzen Kronenschnitte vornimmt, die das art- oder sortentypische Aussehen verändern,
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Absatz 1 Nr. 1 handelt des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig: 1. seiner Anzeigepflicht gemäß § 7 Nr. 2 Satz 2 nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, 2. auf Grundlage von § 10 angeordnete Ersatzpflanzungen bzw. Ersatzzahlungen oder Sanierungsmaßnahmen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchführt, 3. den mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 2 oder einer Befreiung nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG verbundenen Nebenbestimmungen nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, 4. einem Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde entgegen § 11 den Zutritt auf seinem Grundstück verweigert. (4) Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 50.000 geahndet werden.
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Bekanntmachungsanordnung
§ 13 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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R
WI
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
TZ
G EM E
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes vom 21.09.1999, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 04.09.2007 außer Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
A. Engel Bürgermeisterin
Anlage zu § 10 der Satzung der Gemeinde Oderwitz Richtwerte zur Festlegung von Ersatzpflanzungen 1. Anzahl
2,00 – 2,50
2xB
> 2,50
2xC
Oderwitz, 05.10.2011 G EM E
1xB D E OD E IN
TZ
1,20 – 2,00
WI
Geforderte Ersatzpflanzung (Regelfall)
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
R
Stammumfang bei Bestandsminderung/m (gemessen bei 1 m Höhe über dem Erdboden)
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gemacht worden ist.
A. Engel Bürgermeisterin
2. Pflanzgröße Pflanzenklasse zu verwendende Pflanzengröße
Öffentliche Bekanntmachung
A
Heister bis 3 m Höhe
B
Hochstamm, Stammumfang 8 – 14 cm
C
Hochstamm, Stammumfang 14 – 20 cm
D
Hochstamm, Stammumfang 20 – 30 cm
E
Solitär, Stammumfang
30 – 50 cm
Bei besonders wertvollen Gehölzen kann ein darüber hinaus gehender Ausgleich festgesetzt werden. Von Anzahl und Pflanzgröße kann weiterhin abgewichen werden, wenn besondere Merkmale zu berücksichtigen sind, wie z. B. • das Erscheinungsbild / die Vitalität • der ökologische Wert oder ggf. die lokale oder regionale Seltenheit (z. B. einheimische Lindenarten ökologisch wertvoller als Krim-Linde)
Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Country – Camp – Adler“ Oderwitz Der vom Gemeinderat der Gemeinde Oderwitz in öffentlicher Sitzung am 09.05.2011 als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan „Country – Camp – Adler“ wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Auflagen durch das Landratsamt Görlitz, Dezernat III, Amt für Kreisentwicklung genehmigt. Eine Verletzung von Rechtsvorschriften wurde nicht geltend gemacht.
3. Pflanzzeit
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.03.2011. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Country – Camp – Adler“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. (Vgl. § 12 BauGB) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz, Haus II, Straße der Republik 58, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Pflanzung ist in der Regel zeitnah zur Fällung vorzunehmen, spätestens innerhalb der Pflanzperiode im Herbst, die der Beseitigung als nächste folgt.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
3. Pflanzarten Als Ersatzpflanzungen sind einheimische Gehölzarten vorzusehen, welche sich für den jeweiligen Standort eignen.
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
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Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271).
Die Gemeindeverwaltung stellt vor
Die Ergebnisse liegen ab dem 25.10.2011 bis zum 24.11.2011 in meinen Geschäftsräumen Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Monique Friedrich Vielen ist Frau Friedrich bereits als Sachbearbeiterin beim AZV „Landwasser“ bekannt. Seit dem 16.09.2011 nimmt sie nun die Aufgaben als Sachbearbeiterin für die Liegenschafts- und Bauverwaltung in der Gemeindeverwaltung Oderwitz wahr. Innerhalb dieses Aufgabengebietes ist sie unter anderem die neue Ansprechpartnerin bei Fragen zu Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten, wie z. B. Auskünfte zu freistehendem Wohnraum, Betreuung der gemeindeeigenen Objekte sowie Verwaltung der gemeindeeigenen Pachtflächen und Garagengrundstücke. Außerdem wird sie nach entsprechender Einarbeitungszeit die Stellvertretung der Standesbeamtin wahrnehmen. Frau Friedrich wurde aus einer Vielzahl von Bewerbern ausgewählt und wir wünschen ihr an dieser Stelle, dass sie sich gut in ihr neues Arbeitsgebiet einarbeitet und stets viel Freude bei der neuen Tätigkeit hat. So erreichen Sie Frau Friedrich: Tel.: 03 58 42 / 2 23 62, E-Mail: liegenschaften@oderwitz.de
Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz In der Gemeinde Oderwitz / Gemarkung Oberoderwitz wurden an den Flurstücken 1796, 1843/2, 1843/3, 1852, 1853, 1921/2, 1926, 1931, 1956, 1959a, 1960, 1995, 2017/8, 2020/1, 2041, 2411, 2412, 2427/1 Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Den betroffenen Eigentümern
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 01.12.2011 als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann, Rosa-Luxemburg-Straße 29a in 02763 Zittau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Postfach 10 02 44, 01072 Dresden einzulegen. gez. Dipl.-Ing. (FH) Heiko Naumann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Rosa-Luxemburg-Straße 29a, 02763 Zittau Telefon 03583 5722-40 / info@vermessung-naumann.de
ILE-Region Kottmar
im Herzen der Oberlausitz
Mitteilung zu den Beratungstagen Sehr geehrte Interessenten und Antragsteller für ILE-Projekte! Aufgrund der vielen eingegangenen und bewilligten Förderanträge ist das finanzielle Budget der ILE-Region „Kottmar“ ausgelastet, so dass derzeit keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden können. Bis auf weiteres entfallen deshalb die angekündigten monatlichen Beratungen des Regionalmanagements der ILE-Region „Kottmar“ im Stadtamt in Herrnhut. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Für Ihre Anfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin gern zur Verfügung. Danke für Ihr Verständnis. Ihr Koordinierungsausschuss und Regionalmanagement der ILE-Region „Kottmar“
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Ankündigung von Vermessungsarbeiten Verfahrensgebietsgrenze Ländliche Neuordnung B 178 - Ruppersdorf Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV) Dipl.-Ing. Thomas Engelmann wird ab dem 01.11.2011 bis voraussichtlich 01.06.2012 in der Gemeinde Oderwitz, Gemarkung Oberoderwitz und Niederoderwitz Vermessungsarbeiten nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 138), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S.134, 140), in der jeweils geltenden Fassung, durchführen. Anlass der Vermessungsarbeiten ist die durch den Landkreis Görlitz - Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung - beauftragte Grenzwiederherstellung zur Bestimmung der Verfahrensgebietsgrenze für die Ländliche Neuordnung B 178 Abschnitt 3.2 (Ruppersdorf - OU Herrnhut). Zur sachgerechten Bearbeitung ist es notwendig, im erforderlichen Umfang Grenzmarken und weitere Objekte auf den an der Verfahrensgebietsgrenze angrenzenden Flurstücken sowie gegebenenfalls auch auf weiteren Flurstücken aufzumessen. Dabei kann es unvermeidbar sein, dass der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur oder seine Mitarbeiter diese Grundstücke betreten werden, um die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Personen, die Aufgaben nach dem Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz wahrnehmen, sind gemäß § 5 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz befugt, Flurstücke zu betreten oder zu befahren. Werden an Flurstücken Grenzen bestimmt und/oder Grenzpunkte abgemarkt, dann werden die beteiligten Grundstückseigentümer weiterhin zu einem Grenztermin eingeladen. Bei diesem Grenztermin werden die durchgeführten Arbeiten vor Ort erläutert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Dipl.-Ing. Thomas Engelmann -ÖbV- Rosa-LuxemburgStr. 29a, 02763 Zittau, Telefon 03583 5722-10, Telefax 03583 5722-19, E-Mail info@vbengelmann.de
VORANKÜNDIGUNG Wenn die Abende kühler und die Tage kürzer werden, dann hat der Herbst seinen Einzug gehalten und bald steht die Adventszeit vor der Tür. Deshalb möchte ich bereits jetzt in altbewährter Weise alle Senioren und interessierten Bürger unserer Gemeinde zur diesjährigen
Weihnachtsfeier am Mittwoch, dem 30.11.2011, um 14.00 Uhr ins „Landmannsheim“ herzlich einladen. Sie sollten diesen Termin schon vormerken und sich Zeit für ein paar schöne und besinnliche Stunden in der Vorweihnachtszeit nehmen. Ihre Bürgermeisterin Adelheid Engel
Vorankündigung Oderwitzer Weihnachtsmarkt 2011 Auf dem Gelände des EDEKA-Marktes im OT Niederoderwitz, findet und am Samstag, dem 26. November 2011 und am Sonntag, dem 27. November 2011, und jeweils von 14.00 bis 19.00 Uhr der Oderwitzer Weihnachtsmarkt statt.
❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅❄❆❅ Händler gesucht Für den diesjährigen Weihnachtsmarkt suchen wir noch Händler mit interessanten Sortimenten z.B. Keramik-, Holzwaren, Schnitzereien oder ähnliches. Interessenten melden sich bitte bei der Händlergemeinschaft Tel.: 03 58 42 / 2 68 76 oder bei der Gemeindeverwaltung Oderwitz Tel.: 03 58 42 / 2 23-0
Mitteilungen des Wetterkabinetts Wie wäre es mit einem kleinen Kulturbeitrag bei Klassentreffen, runden Geburtstagen, Weihnachtsfeiern o.ä.? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Fürs Wetter interessieren sich fast alle, warum nicht auch mal etwas mehr darüber erfahren, z.B., wie entsteht denn eigentlich eine Wetterkarte, was hat es mit dem „Böhmischen Wind“ auf sich, oder was kann man heute noch von Bauernregeln halten? Diese und viele Fragen mehr bekommen Sie bei uns im Wetterkabinett bei einem 1-stündigen Wettervortrag beantwortet. Für Gruppen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb unserer Öffnungszeiten, ganz nach Ihren Wünschen, zur Verfügung. Zu erreichen sind wir unter der Telefon-Nr.: 03 58 42 / 2 07 90 oder per E-Mail: wetterkabinett-oderwitz@gmx.de - Die ersten Kalender fürs neue Jahr 2012 sind schon da! Wandkalender, mehrere Größen und Sorten Familien-Kalender Hausbuch - Speziell für Wetterinteressierte: Oberlausitzer Wetter- und Klimakalender 2012
Festliches Konzert der Maxim-Kowalew-Don-Kosaken am 04.11.2011 um 19.30 Uhr in der Ev.-luth. Kirche Großschönau Kartenvorverkauf in der TI/Wetterkabinett Oderwitz VVK - Preis 14,00 € / Abendkasse 16,00 €
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Monatsplan der Wandergruppe „Oderwitz“ Monat Oktober: 22.10.2011
Oberlausitztour – Rund um Ebersbach mit Schlechteberg und Hainberg
Wer Lust zum Wandern hat, kann sich zwanglos anschließen. Bitte dann bei Herrn Zachmann, Telefon 27559, anrufen.
Aus der Ortsgeschichte In eigener Sache Auch Generationen nach uns sollen Interessantes und Wissenswertes aus unserer Ortsgeschichte erfahren. Deshalb sind Aufzeichnungen und Fotos von Ereignissen, Begebenheiten und Schicksalen zu jeder Zeit wichtig. Vieles an Bild- und Textmaterial ist in unserer Gemeinde vorhanden. Das sind zum Teil handschriftlich geführte Protokollbücher, zum Beispiel von Gerichtsakten, Kaufurkunden, von Vereinssitzungen und vieles mehr. Es gibt aber auch chronistisch gestaltete Aufzeichnungen von Korschelt bis 1871, aus Oberoderwitz von Förster bis 1965, von Rentsch bis 1939 und von Wendler bis 1998. Aus Niederoderwitz waren es Schlichting bis 1937, Seibt bis 1940, Tappert bis 1985 und Herbert Feurich bis 1995. Dazu gibt es einen wertvollen Bestand an Fotos ganz unterschiedlichen Inhalts. Die Arbeitsgemeinschaft Ortsgeschichte hat in den sechs Jahren ihres Bestehens ebenfalls zur Bereicherung des Bestandes und zur geordneten Aufarbeitung verschiedener Themen beigetragen. Nun will die Arbeitsgemeinschaft ein Thema aufgreifen, was nur gründlich bearbeitet werden kann, wenn alle Einwohner, die Sachkenntnis besitzen oder Bildmaterial haben, mithelfen. Es ist das Thema: „Hochwasser und Unwetter in den Jahrhunderten in Oderwitz“. Wir wissen, dass das viel Arbeit macht. Es soll eine aussagefähige Dokumentation entstehen und das nicht nur über die letzten Hochwasser, sondern über einen langen Zeitraum. Dabei kann jedes Foto und jede Er-
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innerung von Bedeutung sein. Es ergeht deshalb der Aufruf an alle Einwohner, die Fotos oder Erinnerungen zu diesem Thema haben, sich bei einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ortsgeschichte oder in der Gemeindeverwaltung zu melden. Der Verantwortliche in der Arbeitsgemeinschaft für die Bearbeitung ist: Sven Zschoppe, zu erreichen Telefon: 0172 / 7 91 49 13 oder im Internet: ZSSVOderwitz@t-online.de Wir hoffen auf die Mithilfe vieler Einwohner, die uns zu diesem Thema etwas sagen können. Von ihren Bildern oder Texten machen wir uns lediglich Kopien oder sie überlassen uns bereits angefertigte Kopien. Klaus Reichel Ortschronist
Aus der Kirchgemeinde Liebe Leserinnen und Leser, ich darf mich Ihnen vorstellen: Mein Name ist Gregor Reichenbach, 31 Jahre, Ihr neuer Pfarrer in den Kirchgemeinden Oderwitz und Mittelherwigsdorf. Im September habe ich bei Ihnen meine erste Pfarrstelle angetreten. Über die freundliche und offene Begrüßung hier habe ich mich gefreut. Seit Ende August wohne ich mit meiner Frau und unseren beiden Kindern im wunderschönen Pfarrhaus in Niederoderwitz. Vorher wohnten wir in Leipzig. Es war ein Abschied dort, von unserem Stadtteil Plagwitz, wo wir gewohnt haben, von unseren Freunden, vom Kindergarten und von der Krippengruppe für unsere Kinder. Nun sind wir in Oderwitz angekommen. Erst war alles neu. Manches ist uns nun schon vertraut. Ich hatte Gelegenheit, bereits einige Oderwitzer und Mittelherwigsdorfer kennen zu lernen. Für die freundliche Begrüßung und Ihre Glückwünsche zu meiner Ordination am 11. September möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Es war für alle Beteiligten ein festlicher Nachmittag in der Kirche Oberoderwitz und im Lutherhaus. So freue ich mich auf ein gutes Miteinander in der Kirchgemeinde und in der Kommune. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen über das, was Ihnen wichtig ist. Lassen Sie uns aufeinander hören, so, dass wir dabei die Stimme Gottes hören, der zu uns redet. Alle, ob getauft oder nicht, ob Christ oder Atheist: Sie sind eingeladen reinzuschauen bei einem unserer Gottesdienste. Es kostet nichts und es verpflichtet zu nichts. Die Türen sind, auf jeden Fall zu den Gottesdiensten, offen – vielleicht sehen wir uns! Bis dahin grüßt Sie herzlich, auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchgemeinde, Ihr Pfarrer z. A. Dr. Gregor Reichenbach
Der Monatsspruch für Oktober steht im Hiobbuch im 4. Kapitel: Das Hochwasser am 07. August 2010 Bachweg 14/ R.-Luxemburg-Straße 23. Foto: Boyke
Wie kann ein Mensch gerecht sein vor Gott? (Hiob 4,17)
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Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten unserer Gemeinde: 09. Oktober 10.15 Uhr
Kirchweih mit Taufe in Niederoderwitz
16. Oktober 09.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in Mittelherwigsdorf Kirchweih in Oberoderwitz
10.15 Uhr 23. Oktober 17.00 Uhr 18.30 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in Niederoderwitz Gottesdienst in Mittelherwigsdorf
30. Oktober 10.15 Uhr
Gottesdienst in Oberoderwitz
31. Oktober 10.15 Uhr
Gottesdienst zum Reformationstag in Mittelherwigsdorf
aber die Beine verbrennen. Sofort waren wir bereit, gemeinsam mit ihm die richtige Kleidung aus dem Berg herauszusuchen. Nur gut, das wir wussten, was ein Feuerwehrmann im Einsatz anhaben muss. Willi hatte wohl seinen Urlaubskoffer ausgekippt. Schnell räumten wir die Sommersachen zur Seite. Jetzt war wieder Ordnung bei der Feuerwehr. Nun konnten uns die Zwei endlich das Feuerwehrauto zeigen und unsere vielen Fragen beantworten. Wir wollten zum Bsp. wissen: „Warum ist das Feuerwehrauto rot? Warum ist das Signal der Feuerwehr so laut? Was ist im Feuerwehrauto alles drin? Wie muss ein Feuerwehrmann sein? …..“ Die Beiden brauchten viel Geduld, denn wir wollten alles ganz genau wissen und auch vor allem mal anfassen.
Unordnung bei der Feuerwehr? Endlich war es soweit! Aufgeregt stehen die Kinder der Käfergruppe an der Bushaltestelle. Heute wollen sie die Feuerwehrwache in Oderwitz besuchen. Mit dem Bus zu fahren ist schon etwas Besonderes, denn die meisten Kinder fahren oft nur mit dem Auto. Fred (Fred Schulze, der Jugendfeuerwehrwart der Oberoderwitzer Feuerwehr) begrüßte uns schon in Uniform vor der Feuerwehrwache. Aber, wo war denn sein Bruder Willi? (Willi Schulze, stellvertretender Jugendwart) Laut riefen wir nach ihm! Als er endlich kam, sah er gar nicht wie ein Feuerwehrmann aus. Wo war nur seine Uniform? Da sahen wir es! Neben dem großen roten Feuerwehrauto lag ein Berg aus lauter Kleidungsstücken. Das sah vielleicht aus, so eine Unordnung!
Doch Willi versprach uns, sich jetzt ganz schnell umzuziehen. Doch was zog Willi da an? Eine kurze Hose, Badelatschen und einen Sonnenhut. Wir protestierten lautstark. Im Einsatz soll eine Uniform den Feuerwehrmann schützen. In der kurzen Hose würde sich Willi
Zum Schluss durften wir alle im Feuerwehrauto Probesitzen und bei einem Wettrennen zeigen, wie schnell und geschickt wir sind. Besonders viel Spaß hatten wir beim Umspritzen der „Lodriane“ (der kleine Feuerteufel aus Holz). Wir sind uns einig: „Wenn wir noch ein Stückchen gewachsen sind, dann gehen wir auch zur Feuerwehr!“ Fred und Willi können sich schon einmal auf den Nachwuchs freuen!
Vielen Dank für den tollen Vormittag in der Feuerwache sagen die Kinder der Käfergruppe und K.Titzler.
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Neues aus der DRK Kindertagesstätte „Märchenland“ Abschlussfest der Vorschulkinder und Zuckertütenfest So ist es im „Märchenland“ schon viele Jahre Brauch: Unsere Vorschulkinder übernachten in ihrem Kindergarten mit anschließendem morgendlichen Frühstücksbuffet, von Sabine und Sylvia aus der Küche liebevoll vorbereitet. Und am Tag davor gibt es unser Abschlussfest, mit Eltern, Geschwistern und allen Erzieherinnen – diesmal im „Sandbüschl“. Unser Dank geht an Mutti Anja Schubert für die Reservierung und die Übernahme der Mietkosten. Zuvor trafen sich alle, um erst einmal zum „Sandbüschl“ zu wandern! Während der 2-stündigen Wanderung bestritten die Eltern mit ihren Kindern lustige Wettspiele. Zwischendurch wurden wir von Familie Mißner, liebe Oma und lieber Opa von Max Wünsche, mit einer Erfrischung erfreut – auch dafür herzlichen Dank! Nach einer Stärkung im „Sandbüschl“ gab es nun für Erzieherin Regina Heinrich eine große Überraschung. Die Eltern bedankten sich mit Blumen und einem liebevoll gestalteten großen Bild, welches in der Kindertagesstätte neben den anderen Bildern vergangener Schulanfängergruppen Platz finden wird. Vielen Dank dafür an Frau Warmus, für ihre besondere Mühe. Zurück zur Kita mussten die Kinder nun nicht mehr wandern, denn: Der Kremser von Dirk Augustin holte uns ab und brachte alle Kinder zum Übernachten in die Kita. Vielen Dank dafür an Herrn Augustin und vor allem an Familie Stefan, die uns den Kremser sponserte! Die Überraschung war gelungen! Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Eltern und Familien für das sehr gute Zusammenarbeiten während der gesamten Kindergartenzeit. Ihr Kita-Team
Zum Zuckertütenfest, kurz vor dem Schulanfang, überbrachten wie immer die nächsten Vorschulkinder selbstgebackene und verzierte Zuckertüten – und alle Gruppen sangen, tanzten und erzählten in bunten Pro-
grammen zum Abschied vom Kindergarten – die Kleinsten konnten schon ein Fingerspiel und einen Teddytanz. Mit einer Sonnenblume und einer Zuckertüte vom Zwerg aus der Geschichte sagen wir noch einmal: „Tschüss“, liebe Schulkinder, lernt gut, auch wenn mal was daneben geht – ihr schafft das! Und bleibt gute Freunde! Zum Schuleintritt im Landmannsheim waren wir vom Programm der Grundschüler, von den farbigen Traummännchen, den Liedern, von der Idee des Stückes bis zur überreichten „stärkenden Bommel“ begeistert (auch wenn diese natürlich im Anschluss etwas untersucht werden musste).
Von kleinen Gärtnern, oder: Säen, Pflanzen, Ernten im „Märchenland“…… …. und zwischendurch gut pflegen! Seit einem halben Jahr arbeitet innerhalb des Projektes „Bürgerarbeit“ Frau Silke Beck in unserem „Märchenland“. Sie hat es sich besonders zur Aufgabe gemacht, mit den Kindern zu gärtnern und Themen zur gesunden Ernährung vorzubereiten. Dafür bereiteten alle Kinder im Frühling ihre Gefäße mit Erde vor, säten vorsichtig mit kleinen Fingern und viel Konzentration die kleinen Samenkörnchen in die Erde und gossen mit kleinen Gießkannen. Nun hieß es warten, warten…… und bald konnte man kleine Pflänzchen sehen, 2 Blättchen an dünnen Stielen, die behütet und gut gepflegt werden mussten. Dafür bereiteten wir gemeinsam unseren kleinen Garten vor. Wir danken Silke und Herrn Beck für eine schöne und sichere selbstgebaute Pflanztreppe, die sie uns schenkten. Nun konnten alle Pflanzgefäße auf die Treppe. Sie wurden mit „Märchenlandschildern“ versehen und im Haus wurde ein Pflegeplan erstellt, so dass jeder weiß, wann er an der Reihe ist mit der kleinen Harke, den Gießkännchen und den Händen zu gärtnern. Wir bedanken uns bei unseren Gärtnerei-Familien Jauch/Steffensen und Hohberger/Otto für Pflanzen und Blumen und bei Frau Pollack für Erdbeerpflanzen. Mit diesen bauten wir noch ein besonderes Kindergartentürmchen: einen Erdbeerturm, aus dem - Etage für Etage - die Erdbeeren sprießen und abwechselnd in die Münder wanderten.
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Frank Hänsch und Andreas Mordowicz bereiteten uns noch Hochbeete vor, an die die Schnecken nicht gelangen, so dass nun die Kohlrabi-Erntezeit vor der Tür steht. Zu unserem wöchentlichen gesunden Frühstück würzten wir mit den geernteten Kräutern den Quark, aßen Petersilie, Kresse, Schnittlauch, Basilikum, Kapuzinerkresse und Kohlrabi aufs Knäckebrot. Silke ließ uns auch an den verschiedenen Kräutern schnuppern und wir erfuhren, wo man sie überall einsetzen kann und dass sie sehr gesund sind. Eins ist klar: Das Gärtnern macht Spaß – und für alle Großen: In unserer Konzeption und im Bildungsplan steht, dass Bewegung in der Natur, gesunde Ernährung sowie das Wohlfühlen beim Tätigsein in der Gemeinschaft gefördert werden soll. Gärtnern verbindet alles – wir bleiben dabei.
Zum Waldfest dann als Höhepunkt des Projektes, gab es gesunden Quark mit Waldbeeren, Wald-Geräuscheraten und – fabrizieren, z.B. mit Hammer und Nägeln auf einem Baumstumpf (Specht), Tierspurenzuordnung mit Riesenstempeln und viele Spiele mehr rund um den Wald. Unter anderem gestaltete sich auch jedes Kind eine Waldkrone durch das Abpausen von Baumrinden-Mustern und Aufkleben von Naturmaterial.
„Wald – Sommerprojekt im Märchenland“ Im Sommer beschäftigten wir uns wieder intensiver mit dem Wald und seinen Bäumen, Früchten, Tieren. Zu Beginn unseres übergreifenden Waldprojektes gab es das Puppenspiel vom Naturschutzzentrum „Vom Ahorn- und Buchenzwerg und dem Hochwaldmännchen“. Wir sammelten dann im Wald verschiedene Naturmaterialien, wie Äste, Zapfen, kleine Rindenstücke, Blätter und Stöcke bzw. kleinere Zweige. Nun wurden weitere Ideen aufgeschrieben. 2 Waldrundgänge mit dem Förster Herrn Lademann und seiner Dackeldame Elli gehörten auch zum Projekt. Herr Lademann erzählte uns von den Bäumen und von Tieren, die der Wald braucht. Wir hörten gespannt zu. Zum Dank gab es Schokolade und für Elli Hundekuchen. Im Kindergarten sortierten wir unsere Wald-Natur-Schätze in verschiedene Schubkästen, zum Spielen und Bauen im flachen Natursandkasten. Wir bauten auch einen Sinnespfad, fühlten Ästchen und Moos barfuß, färbten eben auf diesem Sinnespfad mit den Füßen lange Tapetenrollen grün, werkelten danach Bäume aus der grünen Tapete und gestalteten alle gemeinsam unseren Kindergarten als Sommerwald. Dem Alter entsprechend werkelten und gestalteten alle Kinder einfallsreich Waldbilder, schnitten aus Zeitungen aus, gestalteten Gemeinschaftsarbeiten als Hausund Zimmerausstellung.
Ein guter Abschluss war die Gestaltung zweier großer Mandalas – eins fürs Haus und eins mit vielen Bildern als Projektergebnis für das Naturschutzzentrum, an dessen Aktion wir uns mit diesem Sommerprojekt beteiligten. Fürs mathematische Grundverständnis und auch mathematisches Fühlen ist die Wiederholung eines Rhythmus, wie im Mandala vorgesehen, sehr wichtig. Reihenfolge und Muster werden von den Kindern ohne Worte empfunden und so bestaunten wir auch die vielen Einzelmandalas auf den bunten Matten im Turnraum, die die Kinder aus Freude weiter legten. Das Projekt wurde mit Geschichten und Liedern begleitet, u.a.: „Wir gehen heute wandern,….,in den grünen Wald.“ Das werden wir sicher noch öfter tun.
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BEKANNTMACHUNG der Grundschule „Max Langer“ Oderwitz Sehr geehrte Eltern, alle Kinder, die in der Zeit
vom 01.07.2005 bis 30.06.2006 geboren sind, werden im September 2012 schulpflichtig und sind durch die Erziehungsberechtigten in der Grundschule anzumelden. Darüber hinaus können auch die Kinder von den Eltern angemeldet werden, die bis zum 30. September 2012 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Anmeldung findet in der Grundschule „Max Langer“ zu folgenden Terminen statt: Am Dienstag, dem 1. November 2011 von 14.00 Uhr –17.30 Uhr und am Donnerstag, dem 3. November 2011 von 14.00 Uhr –17.30 Uhr. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde und, wenn vorhanden, den Schein vom Jugendärztlichen Dienst mit. Gärtner, Schulleiter
Schuleintritt Am 20. August 2011 war es auch in Oderwitz wieder soweit: Schuleinführung stand in der Grundschule auf dem Programm. 32 Mädchen und Jungen wurden bei viel schönerem Wetter als vor einem Jahr in unserem Landmannsheim in die Grundschule „Max Langer“ aufgenommen. Die Schüler der 4. Klassen gestalteten unter Leitung von Frau Steudner ein kleines Programm bevor die Erstklässler ihre ersehnten Zuckertüten erhielten. Nun sind schon die ersten Schulwochen von den Schülern absolviert und die Umstellung, vor der viele Angst hatten, ist lange nicht mehr so schlimm als am Anfang. Bedanken möchten wir uns bei der Gemeindeverwaltung für die Bereitstellung der Zuckertüten, bei der Gärtnerei Denecke für die Ausgestaltung und bei Herrn Rösch für die Fotografie. Unser Dank gilt auch Herrn Augustin und seinen Gehilfen für die schöne Kremserfahrt und allen Lehrern und Erzieherinnen, die zum guten Gelingen der Feierstunde beigetragen haben. Gärtner, Schulleiter
Ihre Ortsfeuerwehr Oberoderwitz informiert Feuerwehrfest mit Tag der offenen Tür bei der OF Oberoderwitz Am Sonnabend, dem 10. September, veranstaltete die Ortsfeuerwehr Oberoderwitz ihr 8. Feuerwehrfest.
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Trotz eines vollen Veranstaltungskalenders für dieses Wochenende konnten wir zahlreiche Gäste bei uns begrüßen. Bei bestem Spätsommerwetter fanden sich bereits zur Mittagszeit viele hungrige Besucher ein, um sich an der Gulaschkanone ein leckeres Mittagessen zu holen. Von unseren kleinen Gästen wurde sofort die Hüpfburg gestürmt. So konnten die Eltern und Großeltern gemütlich Kaffee und Kuchen genießen. Talente aus dem Kindergarten „Knirpsenland“ erfreuten dabei mit einem kleinen Programm. Natürlich gehört zum Feuerwehrfest auch ein bisschen Action. Ausgerechnet in Frau Flodders Gemüsegarten hat es einen Autounfall gegeben. In Angst um ihre Petersilie hat Frau Flodder da natürlich gleich die Feuerwehr gerufen. Die ist dann auch sofort in Form unserer Jugendfeuerwehrgruppe angerückt und hat die verletzte Person geborgen und das brennende Fahrzeug gelöscht. Im weiteren Verlauf des Abends füllte sich der Festplatz immer mehr und Grill und Getränkewagen haben für das leibliche Wohl gesorgt. Es wurde dann bei Musik und Tanz noch bis weit in die Nacht ausgelassen gefeiert. Die Kameraden der Ortsfeuerwehr Oberoderwitz bedanken sich bei ihren Gästen, den vielen fleißigen Helfern, ohne deren Mitarbeit dieses Fest nicht so gelungen wäre und für die gute Zusammenarbeit und freundliche Unterstützung bei allen Lieferanten und Sponsoren. Michael Jahr PS.: Die OF Oberoderwitz ist ständig bestrebt einem vorrangig in der schlechten Arbeitsmarktsituation begründeten Personalschwund frühzeitig entgegenzuwirken. Deshalb suchen wir weiterhin Bürgerinnen und Bürger, die Interesse haben, in unserer Aktiven Abteilung mitzuarbeiten. - WIR BRAUCHEN SIE !!! Interessenten steht die OF Oberoderwitz nach Absprache gerne für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen über die OF Oberoderwitz, deren Einsätze und Sonstiges auch unter www.feuerwehr-oderwitz.de. Kontakt: Kam. Dieter Schulze, Gasstraße 2, Telefon: 035842-26282, E-mail: dieter-schulze@gmx.net
Abteilung Volleyball Die Saison 2011 Nach einem erfolgreichen Wiederaufstieg in die Bezirksliga hat die Volleyball-Männermannschaft des TSV-Niederoderwitz nun das Ziel, sich im Mittelfeld dieser Spielklasse zu etablieren. Dazu werden 16 Spiele in dieser Saison bestritten. Wir würden uns über reichlich Unterstützung von den Zuschauerplätzen freuen – vor allem bei unseren Heimspielen. Für einen kleinen Imbiss und Getränke ist jeweils gesorgt. Eintritt frei. Es sind folgende Ansetzungen geplant: Heim Heim Ausw Ausw
08.10.2011 08.10.2011 05.11.2011 19.11.2011
14:00 Uhr 14:00 Uhr 14:00 Uhr 14:00 Uhr
OSC Löbau I MSV Bautzen 04 II VfB Görlitz I TSG KW Boxberg Weißwasser I
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Heim 03.12.2011 Heim Ausw Ausw Heim Heim Ausw Ausw Heim Heim
03.12.2011 17.12.2011 14.01.2012 21.01.2012 21.01.2012 04.02.2012 03.03.2012 17.03.2012 17.03.2012
Ausw 31.03.2012
14:00 Uhr SV GnaschwitzDoberschau I 14:00 Uhr SC Hoyerswerda I 14:00 Uhr SV Kaupa Neuwiese I 14:00 Uhr OSC Löbau I 14:00 Uhr SV Laußnitz I 14:00 Uhr VfB Görlitz I 14:00 Uhr MSV Bautzen 04 II 14:00 Uhr SC Hoyerswerda I 14:00 Uhr SV Kaupa Neuwiese I 14:00 Uhr TSG KW Boxberg Weißwasser I 14:00 Uhr SV GnaschwitzDoberschau
An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen, sportbegeisterte Oderwitzer auch mal zu uns zum Training einzuladen. Wir suchen stets neue Mitstreiter im Bereich der Hobbymannschaft (Mixed) und auch der Punktspielmannschaft. Bei Interesse besucht doch einfach mal unsere Internetseite oder kommt zum Training in der Sporthalle Niederoderwitz vorbei. Mittwoch 20:00 - 22:00 Uhr
(Punktspielmannschaft)
Freitag
(Hobby- und Punktspielmannschaft)
19:30 - 22:00 Uhr
In Vorfreude auf erfolgreiche Spiele grüßt die Abteilung Volleyball.
SV 1861 Oberoderwitz e.V. Wenn ein Sportverein 150 Jahre alt wird, dann gibt es viel zu erzählen. Und genau das geschah am 27.08.2011 an der Turnhalle Oberoderwitz. Die Abteilungen Gymnastik, Tischtennis und Volleyball des SV 1861 Oberoderwitz e.V. feierten genau an diesem Tag in gemütlicher Runde mit vielen geladenen, aber leider nur wenigen spontanen Besuchern, das Bestehen des Vereins. Dank der vielen Sponsoren, die der Vereinsvorstand um Hartmut Fiedler gefunden hatte, und der fleißigen Helfer aus den Abteilungen des Vereins, konnte das Fest an diesem etwas regnerischen Abend stattfinden. Für die musikalische Umrahmung sorgte Heikos Diskothek und das leckere Buffet kam vom Partyservice Weise. Neben der bereits in der August-Ausgabe angekündigten Vorstellung der Vereinschronik, konnten die Besucher eine Kinderbauchtanzgruppe im Rahmenprogramm bestaunen. Und soviel ist gewiss: die Kleinen haben einen großen Auftritt geboten. Wer es bisher noch nicht geschafft hat, kann bei den Vorstandsmitgliedern des SV 1861 Oberoderwitz e.V. noch das eine oder andere Exemplar der Chronik erstehen. Die Verkaufsstellen sind: Hartmut Fiedler, Hintere Dorfstraße 3 Michael Worf, Ruppersdorfer Straße 2 Elke Schnitter, Hauptstraße 24 Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei allen Sponsoren, Helfern und Mitwirken-
den, die zu diesem gelungenen Fest beigetragen haben. Wir hoffen, dass unsere Chronik und unser Alter für den einen oder anderen ein Ansporn ist, um jetzt in die Fußstapfen der vergangenen Tage zu treten und für neue Erfolge und Höhepunkte des SV 1861 Oberoderwitz zu sorgen. Vielen Dank. Der Vorstand des SV 1861 Oberoderwitz e.V.
-Abteilung VolleyballHerzlichen Glückwunsch zum Aufstieg in die Bezirksklasse Endlich hat es unsere Männermannschaft geschafft. Das Spieljahr 2011/12 bestreiten wir in der Bezirksklasse und die Mannschaft freut sich auf diese neue Herausforderung. Am 17.09.2011 hatte die Mannschaft ihre erste Bewährungsprobe zu bestehen. Als Gastgeber hatten wir das Vorrundenturnier zum Bezirkspokal auszutragen und dabei waren die Mannschaften des VF BW Hoyerswerda 2 und Bautzner LV Rot Weiß 90 zu Gast. Schon im ersten Spiel gegen Hoyerswerda zeigte sich, dass es in der Bezirksklasse schon ein wenig heftiger zur Sache geht, als wir das von der Kreisklasse gewohnt waren. Wir verloren mit 0:2 Sätzen, aber der Spielverlauf zeigte uns, dass wir spielerisch mithalten konnten und der Gegner sein ganzes Können für den Sieg zeigen musste. Auch im 2. Spiel gegen Bautzen verloren wir knapp. Aber mit dem Wissen, gegen zwei Spitzenteams der Bezirksklasse nur knapp verloren zu haben, sollte der Mannschaft vor dem bevorstehenden Punktspielstart nicht bange sein. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Oderwitzer, der unser Team in heimischer Halle unterstützen will, jeder ist als Zuschauer herzlich willkommen. Wollen wir mal ganz ehrlich sein, was gibt es Schöneres, als vor den eigenen Fans unterstützt zu werden. Dazu gibt es am 05.11.2011 in der Turnhalle in Oberoderwitz ab 14.00 Uhr die erste Möglichkeit. Für die bevorstehende Saison wünschen wir dem Team viel Erfolg.
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Folgende Spieler sind auf dem Foto zu sehen: obere Reihe von links nach rechts David Konieczny, Rick Wagner, Johannes Brettschneider, Maik Schnitter, Sebastian Kaus untere Reihe von links Manuel Schnitter, Alexander Roob, Marcel Roob
Fußballsportverein Oderwitz Saisonvorbereitung 37 Jungs aus Oderwitz bzw. Herrnhut und 4 aus Hainewalde nahmen am diesjährigen Camp teil. Vier tolle, aufregende und anstrengende Tage erlebten die Nachwuchs-Kicker beim Trainingscamp in der letzten Ferienwoche. Nicht nur Trainingseinheiten (TE) standen auf dem Programm, auch Spiel und Spaß kamen nicht zu kurz. Die 7-14-Jährigen konnten sich bei Tischtennis, Krocket, Tischkicker und im Calcetto (Spielfeld mit Bande) austoben. Am ersten Tag wurden drei TE durchgeführt. Donnerstag ging es bei strahlendem Sonnenschein ins Volksbad. Die F-Junioren bekamen nach dem Mittag Besuch von Neptun. Stanley, Nick, Tony, Ben und Maximilian wurden getauft. Mit Roter Grütze, Vanille-, Schokoladen-, Erdbeer- und Ketchupsoße sahen sie ziemlich „verschleimt“ aus. Entschädigt wurden sie später mit einer Kremserfahrt zurück ins Camp. Abends trainierte die 1. Männermannschaft auf dem neuen Rasenplatz. Die Kinder hatten ihre Lieblinge schnell ausfindig gemacht und feuerten Nino, Cherry und Mutschi an. Euch Dreien noch mal ein Dankeschön. Sie waren als Betreuer alle Tage dabei, ebenso Robert Jähne (2. Mä.) und John Arlt. Am Freitagnachmittag spielten die F und E kleine Turniere gegen Gastmannschaften. Die F gewann beide Spiele souverän gegen Neueibau (2:0) und „Spitz“(5:1). Die E konnte nur ein Spiel durchführen. Gegen die SpG Neugersdorf/Seifh. gewannen sie 3:1. Danach entlud sich eine halbe Stunde ein Wolkenbruch. An eine Fortführung der Turniere war nicht zu denken. Alle Mannschaften wurden zum Sieger erklärt und es gab Süßigkeiten, nur „Spitz“ war schon abgereist. Die D kam mit einem 6:4 vom Gutfeld zurück. 4 Tore gelangen Till Scholz gegen Obercunnersdorf. Die neu aufgestellte C Mannschaft in SpG mit Herrnhut muss sich erst noch finden. Gegen Neueibau verlor man in Ebersbach auf Kunstrasen nicht zweistellig. Dafür durften sie am Samstagvormittag ein bisschen Laufen, auf dem Kottmar! Die anderen Altersklassen machten leichte Übungen. Am Nachmittag natürlich das erste Bezirksliga Spiel der 1. Männer. 5 mal konnten die klein „Ninos und Mutschis“ jubeln, beim 5:2-Sieg ihrer Helden. Zum Grillabend mit Eltern hatte man genügend Gesprächsstoff über Spiel und die zurückliegenden Tage. Pokale erhielten beim Jonglieren: Jahrgänge 2001/jünger 2000/älter 1. Platz 2. Platz 3. Platz
Max Nitsche Johann Worf Tom Beck
Marc Slabon Anton Zimmermann Philipp Hahmann
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Später ließen die Kinder Luftballons fliegen, mit Kärtchen versehen und Namen drauf. Werden diese zurückgeschickt erhält das Kind, wo der Fundort am weitesten liegt, eine süße Überraschung. Zum Abschluss des Camps zündeten Vatis ein kleines Feuerwerk. Die Organisatoren des 6. Sommer-Trainingscamps des Nachwuchses des FSV Oderwitz 02 bedanken sich recht, recht herzlich für die tolle Unterstützung. Als erstes möchten wir den Eltern, für ihre Dienste rund um die Versorgung und Nachtwachen der 41 Kindern danken. Besonders herzlichen Dank an Roland Arms, der mir ständig zur Seite stand und Torsten Pohl für die Gewinnung zahlreicher Sponsoren. Übungsleiter und Betreuer der einzelnen Altersklassen: F-Junioren: Roland Arms, Peter Petzold E-Junioren: Christian Tempel, Nino Scharfen, John Arlt D-Junioren: Werner Mischok, Sven “Mutschi“ Mutscher C-Junioren: Torsten Pohl, Robert Jähne, Andre Cerwinka sowie die nach Arbeitsende Dazustoßenden: Maik Jährig, Frank Pfennigwert, Steffen Slabon und Christian Weber
Rasenplatzeröffnung Sonnabend, den 10.09.2011, war es nun endlich soweit: Im Ortsteil Niederoderwitz, auf der Sportanlage ErnstThälmann-Straße 4, konnte der neue Rasenplatz freigegeben werden. Neben dem Rasenplatz wurde auch der neue Anbau an die Sporthalle eingeweiht. So sollte es zukünftig weniger Probleme mit Überschneidungen mit Sportveranstaltungen in der Sporthalle kommen. Auch für die Austragung von Turnieren aller Sportarten verbessern sich die Umkleidemöglichkeiten. Der Beschluss des Gemeinderates Oderwitz, verbunden mit Fördermöglichkeiten des Konjunkturpaketes, machte die Gesamtbaumaßnahme möglich. Für die Vorbereitung der großen Eröffnungsfeier konnte mit Johann Stein, dem ehemaligen Präsidenten des FVO/OFV, ein erfahrener Organisator gefunden werden. Sportfreund Stein, Ehrenmitglied unseres Vereins, scheute keine Mühe und Zeit eine gelungene Einweihungsfeier auf die Beine zu stellen. Der Nachmittag begann mit dem Punktspiel unserer 2. Vertretung gegen den FC Schönau Berzdorf. Mit freundlicher Genehmigung des Gastvereins konnte dieses Spiel eine Stunde früher beginnen, um zwischen
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den Spielen die Zeit für den „offiziellen Teil“ zu gewinnen. Unsere zweite Mannschaft fühlte sich auf dem neuen Rasen wohl und siegte letztendlich überlegen mit 6:2. In der Halbzeitpause des Kreisklassenspieles durften die Kleinen unseres Vereins auf den beiden Spielhälften ihr Können zeigen. Gäste waren die Nachwuchsfußballer des SV Neueibau. Auf beiden Plätzen wurde, jeweils bei den G-Junioren und bei den F-Junioren, um jeden Ball gekämpft. In den 2. 45 Minuten des Kreisklassenspieles konnten sich die jungen Fußballer erholen, um dann mit den Bezirksligaspielern aus Oderwitz und Weixdorf „wie in der Bundesliga“ einlaufen zu können. Bevor es soweit war, wurde vor den eingetroffenen Sponsoren und Ehrengästen des Nachmittags, so zum Beispiel Landtagsabgeordneter Stephan Meyer, Günther Jautze (ehemaliger Bürgermeister von Oderwitz) oder auch einzelne Gemeinderäte von Oderwitz, Reginald Lassahn als Vertreter des Fußballverbandes Oberlausitz e. V. und vielen anderen Gästen die offizielle Einweihung des Platzes durchgeführt.
Die Bürgermeisterin von Oderwitz, Frau Adelheid Engel, und der Vereinsvorsitzende des FSV Oderwitz 02, Sportfreund Udo Bertelmann, fanden die richtigen Worte das entstandene Schmuckstück zu würdigen. Im Anschluss der offiziellen Eröffnungsworte wurde Sportfreund Frank Werner mit der Ehrennadel des SFV in Silber für sein langjähriges Wirken für den Fußballsport geehrt. Sportfreund Johann Stein seinerseits zeichnete die erfolgreiche Herrenmannschaft und das Trainerteam des Vorjahres mit persönlichen Präsenten aus. 15.00 Uhr, kurz vor dem Ehrenanstoß durch die Frau Bürgermeisterin und den Vereinsvorsitzenden des FSV Oderwitz 02, überbrachten die Schützen der Oberlausitzer Sportschützen ihren Gruß. 3 Kanonenböller krachten in den spätsommerlichen Himmel. Anschließend ging es dann sportlich zur Sache. In einem abwechslungsreichen Bezirksligaspiel, in dem beide Mannschaften ihre Siegchancen besaßen, gab es vor 341 zahlenden Zuschauern am Ende ein leistungsgerechtes 2:2 unentschieden. In der Halbzeitpause des Spieles zeigten die Mitglieder der Funkengarde des Kunnersdorfer Karnevalsclubs eine kleine Aerobicshow. Weiterhin wurden die Preise für das Torwandschießen und für die Stadionlotterie überreicht. In den Abendstunden klang der erfolgreiche Tag im Schützenhaus bei noch so manchem Bier aus.
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Der FSV Oderwitz 02 bedankt sich bei allen Beteiligten die diesen gelungenen Nachmittag ermöglichten. Alle aktuellen Tabellen und Ergebnisse aller Mannschaften unseres Vereins versuchen wir wie immer unter www.FSV-Oderwitz.de zu veröffentlichen. Vorstand des FSV Oderwitz 02
Pferdeleistungsschau des RFVZ Niederoderwitz e.V. am 03. / 04.09.2011 Vom 03. bis 04. September 2011 führten wir unsere jährliche Pferdeleistungsschau auf der Pferdesportanlage in Niederoderwitz durch. 159 Reiter mit 142 Pferden von 30 Vereinen aus Sachsen und Brandenburg kämpften um die Platzierungen in den 22 Prüfungen. Das Wetter brachte uns mit fast 30 °C an beiden Tagen ganz schön zum Schwitzen. Während am Sonnabend hauptsächlich die breitsportlichen Wettbewerbe im Programm waren, präsentierten sich am Sonntag die Reiter in den Leistungsprüfungen bis Klasse L in der Dressur und Springen. Zusätzlich sorgten Voltigierwettbewerbe und eine Gespannvorführung für ein abwechslungsreiches Programm. Die erfolgreichsten Reiter des Turniers mit zwei oder mehr ersten Plätzen waren Christine Holzhausen (PSV Am Geyerberg Kodersdorf e.V.), Nicole Johnel (OSV Zittau e.V.), Martin Schutza (RFV Klein Partwitz e.V.) und Ines Rücker aus unserem Verein.
Der RFZV Niederoderwitz e.V. möchte sich noch einmal bei allen Helfern und Sponsoren bedanken, die uns bei der Durchführung dieser Veranstaltung geholfen und unterstützt haben.
Große Familienbörse Unsere 6. Börse im Kretscham Spitzkunnersdorf, zum dritten Mal als Familienbörse für groß und klein, findet am 29.10.2011 von 09.00 – 13.00 Uhr statt. Angeboten werden gut erhaltene Übergangs- und Winterkleidung für Kinder und Erwachsene, Spielsachen für drinnen und draußen, Kinderfahrzeuge, Umstandskleidung, Kinderwagen und –sitze und alles rund ums Baby. Wie immer spenden wir auch für das Heim der Diakonie in St. Georgental (Jiretin). Alle Infos für Käufer und Verkäufer sowie Fotos finden Sie auf unserer Homepage www.pfiffikuss.npage.de Kontakt: Anja Pfeiffer, 03586/368490, email: pfiffi79@msn.com
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Der Kaninchenzüchterverein - Gut Zucht - S 363 Niederoderwitz/Sa. e. V. lädt zur Lokalschau ein:
Kaninchenzüchterverein e.V. S 363 Niederoderwitz/Sa
„Gut Zucht“ gegr. 1881
Unser Kaninchenzüchterverein führt traditionsgemäß seine Lokalschau am 29. und 30. Oktober 2011 im Schützenhaus Niederoderwitz durch. Lokalschauen sind immer Höhepunkte im Vereinsleben, wo die Zuchtfreunde ihre züchterischen Leistungen vom vergangenen Jahr zur Schau stellen und bewerten lassen. Neben einem Lebendtierverkauf und einer großen Tombola wird auch für das leibliche Wohl unserer Gäste bestens gesorgt. Für Interessenten findet, wie in den vergangenen Jahren, ein Futtermittelverkauf, ergänzt mit einem Angebot von Kleinmaterial für die Kaninchenzucht, statt. Die Ausstellung ist am 29. Oktober von 09.00 bis 17.00 Uhr und am 30. Oktober von 09.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen einen angenehmen Aufenthalt. Der Vorstand
Förderkreis Oberoderwitzer Bockwindmühlen e.V. Liebe Mühlenfreunde, es ist Herbst und die Tage werden zusehends kürzer. Der Vorteil ist, dass man endlich Zeit und Muse für ein paar Zeilen im Amtsblatt findet. Und das wird höchste Zeit, denn seit unserer letzten Nachricht ist ein ganzes Jahr vergangen. Und dabei gibt es ja wirklich viel zu berichten rund um die Neumannmühle und unseren Verein. Das Schönste zuerst: Nach langem Anlauf, vielen Antragsstellungen und aufwendigen Vorbereitungen konnten wir im Frühjahr 2010 mit unserem Großvorhaben „Sanierung der Neumannmühle mit Erneuerung aller Mühlenflügel“ beginnen. Mit tatkräftiger Unterstützung unserer Vereinsmitglieder und Freunden außerhalb des Vereines verpasste Malermeister Harald Liebe der Mühle einen neuen Außenanstrich. Zimmerermeister Hans-Georg Wendler fertigte unterdessen in der ehemaligen Daminohalle die neuen Flügel. Vielen Dank an Herrn Gutekunst für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und an alle, die auch bei diesen Arbeiten mit Hand anlegten. Im Herbst war es dann soweit. Der Baumfällbetrieb Carsten Schnitter transportierte die Flügel zur Mühle und nach ein paar Vorbereitungen wurden sie Ende September von den Vereinsmitgliedern und Freunden angebracht. Nun mussten wir nur noch auf den richtigen Wind warten. Und der ließ sich nicht lange betteln. In der letzten Septemberwoche war es so weit, wir konnten die Bremse lösen und die neuen Mühlenflügel drehten sich im Wind. Die Mühle lief und lief – wie Öl aus der Pulle! Eine bessere Belohnung kann es für uns Mühlenfreunde nicht geben.
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Das Investitionvolumen für dieses Vorhaben belief sich immerhin auf rund 25.000 Euro. Möglich wurde dies durch die Bereitstellung umfangreicher Fördermittel und einer 2.000 Euro-Spende der Sparkassenstiftung. Dennoch mussten rund 7.000 Euro vom Verein gedeckelt werden. Geld, was wir in rund 15 Jahren durch Einnahmen aus unseren Mühlenfesten erwirtschafteten. Unser Dank gilt allen Helfern, Spendern, Freunden und vor allem den zahlreichen Besuchern unserer Feste. Bitte bleibt uns weiterhin so treu, denn nach der Sanierung ist vor der Sanierung. Als Nächstes muss die Zugvorrichtung in Ordnung gebracht werden, damit die Mühle in den Wind gedreht werden kann. Und neben vielen „kleinen“ Arbeiten im Inneren der Mühle wird irgendwann wieder Farbe gebraucht, will das Dach repariert werden und in ca. 20 Jahren werden sich unsere jungen Vereinsmitglieder mit der Frage nach neuen Flügeln beschäftigen. 2011 gab es auf unserem Mühlberg nur kleinere Aktivitäten. Frühjahrsputz, Sonnenwende und natürlich den Deutschen Mühlentag mit Führungen in der Neumannmühle und dem kleinen Mühlenfest an der Bertholdmühle, die an diesem Tag traditionsgemäß bei laufendem Betrieb besichtigt werden konnte. Zahlreiche Besucher machten von diesem Angebot Gebrauch und ließen das Fest zu einem vollen Erfolg werden. Ihnen gilt unser Dank. Besonders danken möchten wir der Gemeinde Eibau für die Bereitstellung des Toilettenwagens und der Agrargenossenschaft Eibau für den Transport. In diesem Jahr feierte unser Verein sein 20-jähriges Bestehen. Zeit, auch mal an sich zu denken. Am 18. September hatten wir eine Vereinsausfahrt ins Erzgebirge. Wir besuchten eine ehemalige Wassermühle in Dörnthal, die jetzt als Museum und Gaststätte mit eigener Hausbrauerei fungiert. Nach dem Genuss des Hausbieres und einiger lokaler Spezialitäten besichtigten wir die nur wenige Meter entfernte und noch produzierende Ölmühle. Es war ein sehr schöner Tag. Zum Schluss unseres diesmal recht ausführlichen Berichtes wollen wir die Gelegenheit nutzen, sie wieder herzlichst zu unserm traditionellen
Schlachtfest einzuladen. Es findet am 16. Oktober, ab 11.00 Uhr an der Berthold-Mühle im Oberdorf statt. Bei einer guten Schlachtschüssel mit hausgemachtem Sauerkraut und anderen Schlachtspezialitäten kommen alle Freunde des guten Geschmackes wieder voll auf ihre Kosten. Wurst und Schlachtschüssel gibt’s auch wieder zum Mitnehmen – bitte an Gefäße denken. Auch Vorbestellungen sind wieder möglich und empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Bestellungen bitte telefonisch unter 035842-27470 oder persönlich direkt in der Mühle. „Lusst‘s‘ch oack zu Schmare gedeih‘n“ („Langt zu und esst“) Mit der Hoffnung auf viele Besucher verbleiben wir bis dahin mit einem zünftigen Glück zu! Der Förderkreis Oberoderwitzer Bockwindmühlen e.V.
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Nachruf Unser Fräulein Pissang ist verstorben. „Unser Fräulein Pissang“, so nannten die junge Lehrerin und spätere Schulleiterin ihre ehemaligen Schüler, Kollegen, Mitstreiter in der Elternschaft und in den Betrieben bis ins hohe Alter. Fräulein Ursula Pissang kam unmittelbar nach dem Ende des furchtbaren Krieges, noch nicht voll als Lehrerin ausgebildet, in ihren Heimatort zurück. Trotzdem übernahm sie Ende 1945 die Stelle des Schulleiters, nachdem Herr Oberlehrer Schieblich gestorben war. Die Schwierigkeiten, die vor der jungen Kollegin standen und bewältigt werden mussten, waren erdrückend. Im Vordergrund stand bei den meisten Menschen in diesen Tagen der Kampf um das „täglich Brot“. Kartoffellesen stand vor der Schularbeit – auch bei den meisten Eltern. Die Klassenstärken betrugen bis zu 54 Schülern, viele Kinder kamen aus Umsiedler-Familien, beherrschten kaum die deutsche Sprache. Etwa 30 % wurden von der Mutter allein erzogen, weil die Väter im Kriege geblieben waren. Es gab keine Lehrbücher, kaum Schreibhefte und Bleistifte. Die alten Lehrer, die unter dem Nazisystem gearbeitet hatten, waren entlassen. An ihrer Stelle traten sogenannte Neulehrer, die selbst erst ausgebildet werden mussten. Aus dieser Situation mussten die Schule herausgeführt werden! Und diese Führungsaufgabe stand vor der jungen Kollegin Pissang. Nach 8 Jahren hatte sie es geschafft. Am 12. Juni 1954 wurde „Unser Fräulein Pissang“ anlässlich des Tages des Lehrers in einem Festakt in Berlin mit dem Ehrentitel „Verdienter Lehrer des Volkes“ ausgezeichnet. Was in diesen 8 Jahren an der Landschule Niederoderwitz geleistet und geschaffen wurde, war in erster Linie das Führungsverdienst von Ursula Pissang! Sie verstand es meisterlich, Mitstreiter unter der Elternschaft, in den Betrieben und Institutionen im Ort für die Probleme der Schule zu gewinnen. Die Elternaktivs in den Klassen wurden nicht nur gewählt, sie wurden auch befähigt, Erziehungsarbeit in den Elternhäusern zu leisten. Die Patenbrigaden in den volkseigenen Betrieben setzten so manches Klassenzimmer instand, sie übernahmen aber auch die Leitung von Arbeitsgemeinschaften im Pionierverband. Die Schulleiterin, die keiner Partei angehörte, scheute sich nicht, in die Versammlungen der örtlichen Parteigruppen zu gehen und die Genossinnen und Genossen für die Bildungs- und Erziehungsaufgaben im Ort zu mobilisieren. Das Hauptaugenmerk ihrer Arbeit galt der Aus- und Weiterbildung ihrer Neulehrer. Das Kernstück war dabei die Einführung des Fachlehrersystems in einer Landschule wie Niederoderwitz. Die Ergebnisse dieser Aufgaben konnten im Rahmen einer Kulturwoche in einer großen Ausstellung vom 14. bis 16. Mai 1950 erstmals in den Räumen der Grundschule einer breiten Öffentlichkeit aus dem Ort und dem Kreisgebiet gezeigt werden. Über 800 Besucher nutzten die Gelegenheit, sich mit den Vorzügen des
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Fachlehrerunterrichtes vertraut zu machen. Fräulein Pissang führte konsequent und mit Gefühl. Sie sparte nicht mit Lob, aber auch nicht mit Kritik. Was beschlossen wurde, wurde regelmäßig kontrolliert. Man hatte nicht immer die besten Gefühle, wenn man zur Rechenschaftslegung zu ihr bestellt wurde. Neben der eigentlichen Unterrichtsarbeit organisierte sie viele Dinge, die Schüler, Lehrer und Eltern für die Schularbeit gewannen. Patenbrigaden und Elternschaft bauten einen Schulgarten und einen Volleyballplatz. Viele Kinder verbrachten ihre Freizeit in sportlichen, kulturellen und manuellen Arbeitsgemeinschaften. Sie selbst leitete einen viel und gern besuchten Literaturzirkel. Die meisten Dienstbesprechungen endeten mit einem kleinen Ausflug z.B. ins Nadelbüschel zum Bratkartoffeln essen. Diese ersten Jahre nach dem Kriege waren harte Zeiten, auch an den Schulen. Die Schüler lernten trotz allem mit Eifer und zeigten Einsatzbereitschaft bei vielen gesellschaftlichen Arbeiten. Unser Fräulein Pissang verstand es, die Kinder zur gegenseitigen Hilfe und Achtung zu erziehen. Interessante Unterrichtsgänge, Wanderungen und Schulfahrten bleiben den ehemaligen Schülern unvergessen. Aber die Mühen haben sich gelohnt – die Ergebnisse der Anstrengungen waren und sind heute noch sichtbar. Ein großer Anteil an diesen Erfolgen kommt der Führungsarbeit „Unseres Fräuleins Pissang“ zu. „Unser Fräulein Pissang“ – das ist Ausdruck des Respekts vor den Leistungen einer Lehrerin und Schulleiterin aber auch der Zuneigung und Verehrung durch ihre Mitstreiter und Untergebenen. 1954 verließ Ursula Pissang die Grundschule Niederoderwitz. Sie übernahm in Berlin im Ministerium für Volksbildung größere Aufgaben. Dort fand sie auch den Weg zur Partei der Arbeiterklasse, der sie bis an ihr Lebensende treu blieb. Ihr ehemaliger Kollege Herbert Feurich im Namen weiterer Kollegen und vieler dankbarer, ehemaliger Schüler
Jazz in der Kirche Sie werden sich fragen, ist das möglich? Ja, es ist möglich, noch dazu, wenn es von einer international so renommierten Big Band, wie der Gustav Brom Big-Band, unterstützt vom Kammerchor des Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau, geboten wird. Wir laden Sie herzlich ein, sich davon am 31. Oktober 2011, um 16.00 Uhr, in der Nikolai-Kirche Spitzkunnersdorf, zu überzeugen. Jazz, entstanden in der schwarzen amerikanischen Bevölkerung als Ausdruck und Möglichkeit zur Kommunikation, präsentierte deren Gefühlswelt im täglichen Leben und erbat auch göttlichen Beistand, er war spontan und frei improvisiert. Das Konzert soll Kennern und Liebhabern den Jazz in seinen vielen Facetten Freude bereiten. Das Konzert ist zweigeteilt. Im ersten Teil hören Sie die von Jaromir Hnilicka, 1.Trompeter des Orchesters, komponierte „Jazz-Missa“ zu der er schrieb: “Moderne
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Musik ist neurotisch. Die Jazz-Missa soll etwas sein, was den Zuhörern innere Ruhe verleiht, einen zentralen Punkt und Boden unter die Füße gibt!“ Im zweiten Teil „Swing unterm Kreuz“ kommen Sie dann in den Genuss bekannter Ohrwürmer. Der gebürtige Spitzkunnersdorfer, Klaus Herrmann, Kenner des Jazz und auch langjähriger Begleiter der Big-Band, wird Sie, als Zuhörer, einfühlsam und verständnisvoll durch das Programm führen. Wir freuen uns auf Sie! Karten für das Konzert erhalten Sie im Vorverkauf für 12,00 € in den Touristinformationen Zittau, Löbau, Görlitz und Waltersdorf, in der Buchhandlung Haußig in Neugersdorf, im CD-Studio Zittau, bei Lotto-Kaiser in Seifhennersdorf, im Mini-Markt in Spitzkunnersdorf und im Kirchenbüro in Spitzkunnersdorf. Restkarten zu 14,00 € sind an der Abendkasse erhältlich.
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Sommerfest 2011 am 26.08.2011 im Senioren- und Pflegeheim Niederoderwitz Als Heimbeiratsvorsitzender möchte ich dem gesamten Team der Einrichtung ein herzliches Dankeschön für die Organisation des Sommerfestes sagen. Es waren wieder viele Künstler zur Unterhaltung eingeladen. Hervorragend im Gesang der Stargast Gerd Christian, aber auch für viel Stimmung sorgte M. Vodiozka mit seinen Seniorenchor vom Partnerheim in Liberec, die Hochsteinmusikanten mit Blasmusik und unser Musikantenhansl Hans Pittermann mit seinen Titeln und der zusätzlich noch durch das Programm führte.
Senioren- und Pflegeheim Niederoderwitz 6 Lehrlinge erhielten Abschluss, 3 beginnen ihre Lehre
Am 29.08.2011 gab es für 6 Lehrlinge und deren Betreuer ein kleines Abschlussessen in der Rübezahlbaude Waltersdorf. Allesamt bestanden sie ihre Prüfungen zum Altenpfleger mit sehr guten Ergebnissen. Erfreulich ist auch, dass alle eine Arbeit in der Region gefunden haben, drei werden im ehemaligen Lehrbetrieb weiter als Altenpfleger arbeiten und einer im gleichen Unternehmen im Haus Sonne in Zittau. Am 01.08. bzw. 01.09.2011 haben nun drei neue Azubis ihre Lehre begonnen. Davon bilden wir zwei als Altenpfleger aus und einen Azubi als Köchin. Wir können in unsere Einrichtung gerne wieder mehr Lehrlinge ausbilden, es gab auch viele Bewerbungen, aber es scheiterte schon oft an den Zensuren. Im Januar 2012 werden wir erneut in die Schulen gehen und auch wieder einen Lehrlingstag in der Einrichtung veranstalten und hoffen auch 2012 auf viele Bewerbungen. Im Namen der Teams wünschen wir den fertigen Azubis viel Erfolg im Beruf und den neuen Azubis viel Spaß bei ihrer Lehre! Bernd Zöllner Leiter der Einrichtung
Aber für uns Heimbewohner ganz wichtig ist, dass wieder ungefähr 500 zusätzliche Besucher beim Fest waren. Das sind Dorfbewohner, aber auch viele Bekannte und Nachbarn der Bewohner, die einfach aus nun schon 5-jährige Tradition, an diesen Tag nach Oderwitz kommen. Auch viele Seniorenclubs aus der näheren Umgebung sind dabei und sind von Unterhaltung, Speiseangebot und Organisation begeistert. Auch die im Foyer angebotenen Verkäufe einheimischer Händler wurden wieder sehr gut angenommen. Die absolute Show war natürlich das Wetter an diesem Freitag, denn wer kann in diesem Jahr schon sagen, ein Sommerfest bei 35 Grad im Schatten ohne Regen durchgeführt zu haben. Also nochmals besten Dank an den Einrichtungsleiter, Herrn Bernd Zöllner, und sein Team und bitte auf ein neues Jahr 2012. Bernd Vogt Heimbeiratsvorsitzender
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Seniorenclub I berichtet
Programm Oktober
Ein schöner, warmer Sommertag erwartete uns zum Ausflug ins Café Engel. Die Beteiligung war sehr gut, die Stimmung auch und so fand jeder einen Platz an der hübsch gedeckten Kaffeetafel. Gäste des Ortes, die zu uns auf „Schnupperkurs“ kamen, wurden von Frau Dressler ebenfalls herzlich begrüßt. Als Überraschungsgast hatte sich Herr Kühnel aus Oderwitz zu uns gesellt. Er wollte mit schönen Melodien zum gemütlichen Kaffeetrinken beitragen. Leckerer Kuchen, herrliche Eisbecher, dazu schöne Musik – was wollten wir mehr! Diese unterhaltsamen Stunden vergingen mal wieder viel zu schnell. Wir danken Herrn Kühnel für die musikalische Umrahmung und dem Team des Café Engel ganz herzlich.
05.10. 12.10. 19.10. 26.10.
Wir starteten am 17.08.2011 zu einer Tagesfahrt ins Nachbarland Polen – nach Bad Flinsberg. Gemütlich kutschierte uns unser Fahrer Bernhard von MichelReisen durch die Landschaft, ehe wir zum Mittagessen im „Hirsch“ in Bad Flinsberg eintrafen. Hier wurden wir schon erwartet und bekamen ein schmackhaftes Mittagessen serviert. Danach ergab sich noch die Gelegenheit auf der „Kur-Promenade“ zu lustwandeln. Weiter ging es mit dem Bus zur Talstation. Unser Ziel, die Heufuderbaude, sollte nun in Angriff genommen werden. Für manchen begann hier der Ernst des Lebens, wie kam man am besten in die schwankende Gondel! Umsichtig und hilfreich stand uns Bernhard zur Seite. Alle kamen oben gut an und auch später wieder herunter. War die Auffahrt schon ein Erlebnis, bot sich uns dann eine wunderbare Aussicht. Das Wetter meinte es gut mit uns, so konnten alle noch auf der Terrasse die Sonne genießen und die Seele baumeln lassen. Bald hieß es Abschied nehmen – wir mussten an die Rückfahrt denken. Zum Abschluss unserer Reise noch ein deftiges Abendbrot in Rosental in der „Alten Wäscherei“, ehe wir nach einem ereignisreichen Tag die Fahrt in Richtung Heimat fortsetzten. Und wieder Herr Grafe! Es scheint sich in der Gemeinde herumgesprochen zu haben, wie interessant und heiter die Vorträge von Herrn Grafe sind. Auch am 24.08.11 konnten wir zahlreiche Gäste des Ortes zu dem angekündigten DIAVortrag bei uns begrüßen. „Vom Wildfluss zu den Bergwiesen im Tiroler Lechtal“, so lautete das Motto. Was haben wir nicht alles gesehen. Immer entlang des Lech-Flusses, bot sich uns eine wunderbare, unberührte Natur - geprägt von herrlichen Wäldern, farbenfrohen Almwiesen und schneebedeckten Berghängen, auf denen sich Steinböcke und Gämsen tummelten. Hier ist die Welt noch in Ordnung. Wir waren begeisterte Zuschauer und -hörer und sparten nicht mit Beifall. Für noch weitere schöne Entdeckungsreisen wünschen wir Herrn Grafe beste Gesundheit und danken ihm für den unterhaltsamen Nachmittag.
Geburtstagsfeier und Spiele / Sept. Weinfest mit Regina Vorlesen und Singen Geburtstagsfeier und Spiele / Okt.
Vorschau November 02.11. DIA-Vortrag Herr Grafe „Insel im Meer“ 30.11. Adventsfahrt in die Buschmühle nach Ohorn, weihnachtl. Programm Kaffeetrinken u. Abendessen Abfahrt ist 13.00 Uhr, der Preis 29,00 Euro Anmeldung bei Frau Markula Tel.: 26517
Seniorenclub II berichtet Oftmals, wenn die Senioren einen Ausflug machen, ist die Sonne mit dabei. So auch am 18. August, als wir auf den Spitzberg fuhren. Leider waren wir nicht vollzählig, da Urlaub und Krankheit etlichen einen Strich durch die Rechnung machten. Wie immer auf unserem Hausberg war Kaffee und Kuchen sehr lecker. Danach nutzten wir das schöne Wetter zu einem kleinen Rundgang oder Aufstieg auf den Berg. Viele Gespräche und auch Neuigkeiten wurden ausgetauscht. So verging die Zeit wie im Fluge und das Abendbrot, was sich jeder vorher ausgewählt hatte, wurde aufgetischt. So gegen 19.00 Uhr endete unser gemeinsamer Ausflug. Es ist immer sehr schön, wenn man mit Freunden in gemütlicher Runde beieinander ist. Am Sonnabend, 15.10. ist wieder eine Halbtagsfahrt geplant zum Schweinschlachten (2 andere Wahlessen, wer Schwein nicht mag) und Blasmusik. Viele Einlagen lockern den Nachmittag etwas auf. Pausen sind selbstverständlich auch dabei. Wer Lust auf ein Tänzchen hat, kann das gerne tun. Ja, ihr wollt ja sicher auch wissen, wo das stattfindet, im Hirsch in Bertsdorf. Der Preis pro Pers. 28,00 Euro. Abfahrt 13.45 Uhr ab ehemals Kaffee Wenzel. Wer gerne Blasmusik hört, ist bei uns sehr willkommen. Bezahlt wird bis 14.10. bei G. Hille.
Vorschau: Die Adventszeit lässt nicht mehr lange auf sich warten und die ersten Schwibbögen erhellen die Fenster. Unser Seniorenclub hat sich auf diese Zeit eingestellt, deshalb fahren wir am Montag, dem 28.11.2011, in die Gaststätte „Buschmühle“ nach Hauswalde. Ein kleines Programm wird geboten und die Adventszeit eingeläutet. Preis pro Person 29,00 Euro, Abfahrt ist 13.00 Uhr. Zu bezahlen wäre diese Fahrt in Bertsdorf oder bei G. Hille bis 19.11. Wir bitten auch hier um rege Beteiligung.
Wenn Sie Interesse an unseren Clubnachmittagen haben, Sie sind immer herzlich willkommen.
So, meine lieben Seniorinnen und Senioren, mehr habe ich heute nicht zu berichten. Bleibt alle gesund und ich verbleibe mit allen guten Wünschen
Eine schöne Herbstzeit wünschen allen Gisela und Ursel
Eure B. Teuber
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
Standesamtliche Mitteilungen der Monate August/September 2011 Im o. g. Zeitraum wurden in Oderwitz 3 Kinder geboren. Jeremie-Finn Kriegel, Mia Anne Meusel, Conner Scheibe
Den Bund für´s Leben schlossen Carola Hanzl und Stefan Höhne beide wohnhaft in Bertsdorf. Lolita Treuse und Martin Fiedler beide wohnhaft in Oderwitz.
Im genannten Zeitraum sind nachstehende Einwohner unseres Ortes verstorben: Dieter Golbs, Gerhard Neumann, Hildegard Kutschera, Friedrich Speer, Horst Stief, Erna Jährig, Ilse Peter, Heinz Meinhold, Ursula Pissang, Ingeburg Scheibel, Hedwig Grünheid, Rudi Elstner. Den trauernden Hinterbliebenen übermittelt die Gemeinde ihre aufrichtige Anteilnahme. Meldeamt Oderwitz
GEBURTSTAGS-JUBILARE Wir wünschen allen Jubilaren, auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt sein wollen, alles erdenklich Gute und einen schönen Lebensabend. am 06.10. Frau Hildegard Palitzsch Am Seniorenheim 2
zum 90. Geburtstag
am 09.10. Herr Eberhard Gruner zum 70. Geburtstag Otto-Buchwitz-Str. 14 am 09.10. Frau Ursula Salomon Dorfstraße 47
zum 70. Geburtstag
am 10.10. Herr Rudolf Eger Webergasse 11
zum 85. Geburtstag
am 11.10. Herr Herbert Wittig zum 85. Geburtstag Oberherwigsdorfer Str. 23
Seite 23
am 21.10. Frau Irmgard Neubauer Kretschamweg 3
zum 93. Geburtstag
am 22.10. Frau Sonja Scheibler Am Seniorenheim 2
zum 80. Geburtstag
am 23.10. Frau Gudrun Dutschke zum 70. Geburtstag Str. der Republik 65 am 23.10. Frau Frieda Otto Am Seniorenheim 2
zum 92. Geburtstag
am 24.10. Herr Günter Berndt Am Köchlerberg 2
zum 70. Geburtstag
am 25.10. Herr Werner Großmann Otto-Buchwitz-Str. 4
zum 70. Geburtstag
am 30.10. Herr Peter Küttner Untere Dorfstr. 14
zum 70. Geburtstag
am 31.10. Herr Hans Forgber Otto-Buchwitz-Str. 8
zum 75. Geburtstag
am 31.10. Frau Liesbeth Zschuppe Neue Straße 2
zum 92. Geburtstag
am 01.11. Frau Brigitte Zöllner Am Seniorenheim 2
zum 80. Geburtstag
am 02.11. Frau Frieda Deutscher Am Seniorenheim 2
zum 101. Geburtstag
Öffentliche Bekanntmachung über Fundsachen Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass in der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.09.2011 folgende Fundgegenstände bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wurden.
Fundgegenstand
Abgabe bei der Gemeinde
1 Herrenjacke, silber 1 Herrenfahrrad, silber, Marke DIAMANT
23.08.2011 19.08.2011
an 12.10. Frau Hannelore Rößler zum 70. Geburtstag Hintere Dorfstraße 4 am 15.10. Frau Rosemarie Güntzel Bachweg 49
zum 75. Geburtstag
am 15.10. Herr Kurt Pappert Rudolf-Renner-Str. 4
zum 80. Geburtstag
am 16.10. Frau Helga Steudtner zum 70. Geburtstag Bachweg 17 am 17.10. Frau Ingrid Friede Hauptstraße 81
zum 80. Geburtstag
am 18.10. Frau Ilse Kammel Dorfstraße 8
zum 85. Geburtstag
Fundbüro
Gewerbe - Aktuell Wir gratulieren allen genannten und ungenannten Gewerbetreibenden herzlich und wünschen alles Gute, Gesundheit, persönliches Wohlergehen und weiterhin viel Erfolg.
Geburtstage von Gewerbetreibenden
Monat Oktober
50 Jahre Matz, Tatiana Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 3 Medienberaterin bei Radio Lausitz
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Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oderwitz · 05.10.2011
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