Offenlegungsbericht 2014 gem. Artikel 431 ff der EU Verordnung

April 30, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Allgemeine Beamten Kasse Kreditbank AG – Offenlegungsbericht 2014 gem. Art. 431 ff der CRR

Offenlegungsbericht 2014 gem. Artikel 431 ff der EU Verordnung 575/2013

Ó ABK Kreditbank AG

Allgemeine Beamten Kasse Kreditbank AG – Offenlegungsbericht 2014 gem. Art. 431 der CRR

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung…………………………………………………………………………………………………………………………………….3 2. Anwendungsbereich (Art. 436)…………………………………………………………………………………………………….3 3. Risikomanagement (Art. 435)..…………………………………………………………………………………………………….3 3.1. Risikostrategie……………………………………………………………………………………………………………………………3 3.2. Ziele des Risikomanagements……………………………………………………………………………………………………4 3.3. Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung…………………………………………………………….….4 3.4. Risikoüberwachung……………………………………………………………………………………………………………………7 3.5. Risikoberichtswesen………………………………………………………………………………………………………………….7 3.6. Angaben zur Unternehmensführung…….…………………………………………………………………………..…….8 4. Eigenmittelausstattung (Art. 437 und 438 CRR) ..…………………………………………………..…………………..8 4.1. Eigenmittelstruktur……………………………………………………………………………………………………………………8 4.2. Regulatorische Kapitalausstattung und Adäquanz…...............................................................9 5. Risikomanagement einzelner Kreditarten…............................................................................9 5.1. Adressausfallrisiken (Art. 442 CRR) .…………………………………………………………………………………………9 5.2. Marktrisiken (Art. 445 CRR) .…………………………………………………………………………………………………….9 5.3. Liquiditätsrisiken ………………………………………………………………………………………………………………………9 5.4. Operationelle Risiken (Art. 446 CRR)………………………………………………………………………………………….9 5.5. Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR)……………………………………………………………………..9 5.6. Inanspruchnahme von „External credit assessment Institutions“-ECAI (Art. 444 CRR)……………10 6. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ……..…………………………………………………………………..10 7. Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) ……………………………………………………………………………………………….10 7.1. Zuständigkeiten für die jeweiligen Vergütungen……………………………………………………………………..10 7.2. Zusammensetzungen der Vergütungen des Vorstandes ……………………………………………………….11 7.3. Zusammensetzung der Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter………………………….11 8. Ergänzende Angaben nach § 26 a KWG ……………………………………………………………………………………….11 8.1. Die rechtliche und organisatorische Struktur des Instituts ……………………………………………………….11 8.2. Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Instituts…………………………………….12

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1. Einleitung Der vorliegende Offenlegungsbericht zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2014 wurde erstmals gemäß den zum 01. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Basel III Regelwerkes erstellt. Dieses wurde über die EU Verordnung Nr. 575/2013 „Capital Requirements Regulation“ (CRR) sowie die EU Richtlinie 2013/36 „Capital Requirements Directive“ (CRD IV) in europäisches Recht umgesetzt. Der vorliegende Bericht gibt ein umfassendes Bild über das aktuelle Risikoprofil und das Risikomanagement der Allgemeine Beamten Kasse Kreditbank AG (nachfolgend ABK). Er umfasst weiterhin insbesondere Angaben über · · · ·

die Unternehmensstruktur, die Eigenmittelausstattung, das Risikomanagementsystem und die Vergütungspolitik.

2. Anwendungsbereich (Art. 436) Der Anwendungsbereich umfasst ausschließlich die ABK mit Sitz in Berlin. Das übergeordnete Unternehmen ist die Allgemeine Beteiligungs-und Kapitalgesellschaft mbH. Die ABK besitzt diverse Beteiligungen, davon sind jedoch keine wesentlich. Die Zweigstellen der ABK sind von der Offenlegung nicht betroffen.

3. Risikomanagement (Art. 435) Die ABK verfügt über ein Risikomanagement, welches unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der durchgeführten Geschäftsaktivitäten an den Anforderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ausgerichtet und etabliert ist. Das Risikomanagementsystem wird entsprechend nationalen sowie internationalen Vorgaben, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells, kontinuierlich weiterentwickelt. Die auf Unternehmensprofil sowie Geschäftsstrategie eingerichteten Risikomanagementverfahren und -systeme befinden sich in Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

3.1 Risikostrategie Die Festlegung der Risikomanagementziele ist originäre Aufgabe des Vorstandes, der sich hierbei vom Risikocontrolling beraten und unterstützen lässt. Ziel ist es, ein angemessenes Chancen/Risikoverhältnis herzustellen. Das Ziel des strategischen Risikomanagements ist es, Risikobewusstsein als Element der Unternehmenskultur zu etablieren.

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Kern des Risikomanagements ist die Risikostrategie als Bestandteil der Geschäftsstrategie. Diese unterliegt analog der Geschäftsstrategie einer jährlichen Überprüfung und wird bei Bedarf aktualisiert. An dieser Stelle sei insbesondere auf folgende Punkte aus der Risikostrategie verwiesen: ·

·

Adressenausfallrisiko: Die Wachstumsstrategie der Bank ist in Bezug auf die Herauslage von Krediten an strenge qualitative Vorgaben gebunden. Das bestehende Geschäftsmodell mit der Fokussierung auf Kunden des öffentlichen Dienstes stellt sicher, dass weiterhin sehr niedrige Ausfallraten realisiert werden. Die Adressenausfallrisiken werden vollumfänglich gesteuert. Liquiditätsrisiko: Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos stellt die ABK jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft sicher. Dabei wird der jederzeitigen – auch perspektivischen – Einhaltung der LCR-Kennziffer eine erhöhte Priorität beigemessen.

3.2 Ziele des Risikomanagements In Einklang mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) stuft die ABK Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken als wesentlich ein. Ausgehend vom Geschäftsmodell erstreckt sich der größte Teil des Risikopotenzials dabei auf das Adressenausfallrisiko, welches demzufolge einer besonderen Beachtung unterliegt.

3.3 Leitlinien für die Risikoabsicherung und-minderung Im Risikomanagementhandbuch der Bank sind die organisatorischen Regelungen für alle wesentlichen Risiken niedergelegt. Die Bank bedient sich zur Gesamtbanksteuerung folgender Instrumente: Kennziffern nach der Eigenmittelanforderung gemäß CRR und der Liquiditätsverordnung, Eigenkapital- und Ertragsplanung, der Ergebnisvorausschaurechnung, der Zinsbindungsbilanz, der Barwertberechnung simulierter Zinsschocks und deren Auswirkungen auf das Eigenkapital, der Darstellung der Risikostrukturen und -normen im Kreditgeschäft, der Bonitätsveränderungen von Emittenten von Wertpapieren sowie der Gesamtrisikobetrachtung nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) mit Standard-, individuellen Stress- und Crashszenarien und der Betrachtung eines inversen Szenarios. Darüber hinaus hat die Bank die gemäß CRR erforderlichen Kennziffern berechnet und beobachtet deren Entwicklung regelmäßig. Die interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des prozessunabhängigen Überwachungssystems der Bank. Sie prüft intern das Risikomanagement und überwacht dessen Angemessenheit und Wirksamkeit. Für weitere Informationen sei auf den Lagebericht verwiesen. Adressenausfallrisiken Zentrales Beurteilungskriterium für die Kreditvergabe ist die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers. Des Weiteren werden Kreditbewilligungen bei Konsumentendarlehen durch eine grundsätzliche Begrenzung der maximalen Kredithöhe in Relation zum Familieneinkommen limitiert.

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Die Bank ist zudem bestrebt, zusätzliche Sicherheiten für entstehende Risiken bei Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit insbesondere durch Restschuldversicherungen hereinzunehmen. Bei lmmobiliendarlehen / Firmenkrediten wird in der Regel auf eine im erstrangigen Beleihungsrahmen liegende grundpfandrechtliche Absicherung Wert gelegt, wobei nur auf marktgängige Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland abgestellt wird. Die Sicherheiten werden einmal jährlich überprüft, bei Darlehen unter 250 TEUR alle 60 Monate. Grundlage für die Einschätzung der Risikolage bilden hier die historischen Daten der Bank aus den Jahren 2006 bis 2014. Für das Mengengeschäft werden auf dieser Basis empirische Mahnstufenmigrationswahrscheinlichkeiten und Wertberichtigungsquoten respektive Ausfallwahrscheinlichkeiten abgeleitet. Im großvolumigen Kreditgeschäft wird der Expected Loss aus historisch beobachteten Migrationen in die höchsten Mahnstufen 4 und 7 mit dem Mittelwert der Kreditvolumen und Wertberichtigungsquoten von 100 % ermittelt. Bei der Steuerung des Gesamtportfolios legt die Bank Wert auf einen ausgewogenen Mix innerhalb der drei Säulen des Kreditgeschäftes. Während beim Konsumentendarlehen die vorherrschende Bedienung von Kreditnehmern aus dem öffentlichen Dienst (ca. 2/3-Anteil) und die breite Granularität für eine ausgewogene Risikolage sorgen, sind bei der Immobilienfinanzierung Absicherungen innerhalb des erstrangigen Beleihungsauslaufes angestrebt. Im Bereich der Firmenund Bauträgerfinanzierungen wird neben der intensiven Analyse und Überwachung der Kreditverhältnisse insbesondere auch auf eine angemessene Sicherheitenstellung geachtet. Alle erkennbaren Risiken sind durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ausreichend abgeschirmt. Das Adressenausfallrisiko bei Wertpapieren und im Geldhandel wird über ratingbezogene Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß Standard & Poors Veröffentlichung „Annual Global Corporate Default Study And Rating Transitions“ quantifiziert. Unter der Prämisse eines konservativen Anlageprofils hat die Bank ein ausgewogenes Limitsystem erarbeitet, das sowohl die Höhe der Investments im Einzelfall als auch in den einzelnen Anlageklassen insgesamt definiert. Zusätzlich wurden aus den Klassifikationen der einschlägigen Ratingagenturen Mindestanforderungen an die Bonität der Papiere abgeleitet. Der Wertpapierbestand der Bank ist in voller Höhe dem Umlaufvermögen zugeordnet und somit vollständig nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Markt- bzw. Zinsänderungsrisiken In Anlehnung an die Portfoliotheorie hat die ABK für Geldhandels- und Wertpapierpositionen ein Limitsystem mit Mindestbonitäten der Adressen bzw. Wertpapiere eingeführt, in das jede Anlageentscheidung eingebettet ist. Das zu erwartende Risikoergebnis einer diesbezüglichen Investition wird zudem in die Gesamtrisikobetrachtung einbezogen.

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Für die tägliche Überwachung der Marktpreisrisiken in den Wertpapier- und Geldhandelsbeständen werden unter Verwendung einschlägiger EDV-Anwendungen verschiedene Zinsszenarien simuliert. Die so erkennbaren Auswirkungen werden als Veränderung der stillen Reserven sowie des Zu- und Abschreibungsbedarfes dargestellt. Die Bonität der Emittenten, der Teilnehmer des Interbankenmarktes sowie der kommunalen Adressen wird anhand der externen Ratings sowie mittels Auswertung der Meldungen zu den Finanzmarktakteuren ständig überwacht. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos erstellt die Bank eine Zinsbindungsbilanz und unterzieht diese mittels verschiedener Zinsszenarien, die vom Vorstand anhand der Einschätzung der Zinsentwicklung festgelegt werden, laufend einer Beurteilung. Daneben werden die von der Bankenaufsicht vorgeschriebenen Zinsschocks unter der Annahme einer ad-hoc-Verschiebung der Zinsstrukturkurve von + 200 Basispunkten durchgerechnet. Die barwertig ermittelten Ergebnisse werden der Aufsicht mitgeteilt, wobei Institute mit einem Wert von mehr als 20 % als Institute mit erhöhten Zinsänderungsrisiken bezeichnet werden. Dieser Schwellenwert wurde von unserem Haus durchgehend eingehalten. Liquiditätsrisiken Die Bank steuert Liquiditätsrisiken im Rahmen der bankaufsichtlichen Vorgaben (der Liquiditätsverordnung bzw. neu aufgrund der LCR). Darüber hinaus kalkuliert sie die Zahlungsfähigkeit unter der Annahme, dass bedeutende Einlagenpositionen rasch abgezogen werden. Hierzu wird quartalsweise eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt, in der die zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse den Abflüssen nach Laufzeitbändern gegenübergestellt werden. In der Risikotragfähigkeitsberechnung wurde das Liquiditätsrisiko im Real Case unter Annahme eines normalen Geschäftsumfeldes sowie Szenarien einer mittelfristigen Verschlechterung der Geschäftsaktivität bis hin zu einer unternehmensspezifischen Krise bewertet. In allen Fällen verfügte das Institut über ausreichende flüssige Mittel. Dessen ungeachtet hat die Bank zudem einen Liquiditätsnotfallplan ausgearbeitet. Die Bank hat den erweiterten bankaufsichtlichen Anforderungen an die Etablierung eines Systems der Transferpreisberechnung für Liquiditätskosten entsprochen. Operationelle Risiken Die Kategorisierung operationeller Risiken erfolgt in Anlehnung an die Definition des Baseler Ausschusses nach dem Verursacherprinzip. Interne Verfahren, Menschen, Systeme, externe Ereignisse und Rechtsrisiken werden als potenzielle Verlustquellen klassifiziert. Hierbei werden zunächst aufgrund des durchgängigen Vier-Augen-Prinzips sowie der laufenden Anpassung von Arbeitsablaufen und deren Dokumentation und schließlich durch systematische Prüfungshandlungen der internen Revision Verfahrensfehler minimiert. Über die laufende Erfassung von Risiken in einer Risikodatenbank und der Analyse von Risikoereignissen sollen Erkenntnisse zu deren künftiger Vermeidung gewonnen werden. Unwägbarkeiten sind in diesem Bereich durch den Abschluss einschlägiger Versicherungen abgeschirmt. Die jährlich erstellte Gefährdungsanalyse dient als Basis für die Risikotragfähigkeitsberechnung, die auf der Grundlage einer Expertenschätzung die operationellen Risiken quantifiziert. 18.05.2015 V 1.3

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3.4 Risikoüberwachung Das Risikocontrolling hat die Aufgabe, die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung der eingerichteten Limite zu überwachen. Es hat zudem die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse. Ihren Niederschlag findet die Risikokontrolle in täglichen Geldhandels- und Wertpapierbewertungen, den Szenarioanalysen sowie in regelmäßig zu erstellenden Risikoberichten, die dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der internen Revision vom zur Kenntnis gegeben werden.

3.5 Risikoberichtswesen Die Basis des Risikoberichtswesens bilden folgende Einzelberichte, die dem Vorstand der Bank vorgelegt werden: a)

Unterjährige Bilanz inkl. GuV (monatlich) Zur Planung und kurzfristigen Erfolgskontrolle bedient sich die Bank monatlich erstellter Zwischenabschlüsse, in die auch alle abzugrenzenden Zinsen und anteiligen Abschreibungen einbezogen werden. Die jeweiligen Monatsabschlüsse stellen das kumulierte Gesamtergebnis des bis dahin abgelaufenen Geschäftsjahres dar und enthalten die Vergleichszahlen des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

b)

Kreditstatistiken (Anzahl und Volumen – vierteljährlich) -

Nach Kreditarten

-

Nach Kreditnehmern

-

Regionalstatistik (Berlin/Brandenburg vs. alle anderen Bundesländer)

-

Laufzeitenstatistik für Konsumentenkredite, Immobiliendarlehen, Firmenkredite, Schuldscheindarlehen

-

Größenklassenstatistik für Konsumentenkredite, Immobiliendarlehen, Firmenkredite, Schuldscheindarlehen

-

Mahnstufen- und Rückstandsstatistik

c)

Report zum Zinsänderungsrisiko (vierteljährlich)

d)

Report Risikoanalyse Geldhandel (monatlich)

e)

Werbewirkungskontrolle (vierteljährlich)

f)

Marktbeobachtung/Konkurrenzbeobachtung (laufend)

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3.6 Angaben zur Unternehmensführung Anzahl der von den Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen: Es sind 2 zusätzliche Funktionen vorhanden Die Auswahl der Mitglieder des Vorstands der ABK richtet sich nach den institutsspezifischen Anforderungen. Diese sind zum einen in der Satzung niedergelegt, zum anderen sind die einschlägigen Anforderungen an Geschäftsleiter zu berücksichtigen (§ 25c KWG sowie entsprechendes BaFin-Merkblatt). Die Mitglieder des Vorstands verfügen jeweils über eine langjährige Berufspraxis sowie über Erfahrung in der Geschäftsführung von Kreditinstituten und erfüllen die notwendigen fachlichen und persönlichen Anforderungen. Im Rahmen eventueller Neubesetzungsprozesse werden die geltenden Gesetze, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, berücksichtigt. Ein Risikoausschuss wurde nicht gebildet, aufgrund der Größe sowie des risikoaversen Geschäftsmodells erscheint dies nicht nötig.

4. Eigenmittelausstattung (Art. 437 und 438) 4.1 Eigenmittelstruktur Die Berechnung der Eigenmittel wird auf Basis der CRR durchgeführt und stellt sich folgendermaßen dar (in T €): Eingez. Kapital (Grundkapital) gesetzliche Rücklagen andere Gewinnrücklagen Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen Korrekturposten Immaterielle Vermögensgegenstände Hartes Kernkapital (CET 1) Stille Gesellschafter Ergänzungskapital (Genussrechtskapital) Eigenkapital Gesamt

30.000 2.095 3.000 35.095 -145 34.950 28.223 0 63.173

Die Eigenmittel setzen sich aus dem Kernkapital Tier 1 und dem Ergänzungskapital Tier 2 zusammen. Drittrangmittel sind mit der Einführung der CRR weggefallen. Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital sowie den Rücklagen. Zum Meldestichtag (31.12.2014) durften dem Kernkapital noch die stillen Gesellschaften angerechnet werden. Diese werden seit 01. Januar 2014 gem. CRR als vorübergehend unter Bestandsschutz stehende Kapitalinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals eingestuft und dürfen somit jährlich absteigend dem zusätzlichen Kernkapital noch bis 2021 angerechnet werden. Seit dem 1. Januar 2014 gilt ebenfalls das Ergänzungskapital (hier ausschließlich Genussrechtskapital) nicht mehr als Eigenkapital. 18.05.2015 V 1.3

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4.2 Regulatorische Kapitalausstattung und Adäquanz Die Bank ermittelt die regulatorische Kapitalausstattung seit dem 1. Januar 2014 gemäß EU Verordnung 575/2013 (CRR). Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR, für das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315/316 CRR und für das Marktpreisrisiko (Teil 3, Titel IV CRR) nach den Standardmethoden. Forderungsklassen gem. Art. 112 CRR Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen Risikopositionen gegenüber Instituten Risikopositionen gegenüber Unternehmen Risikopositionen aus dem Mengengeschäft ausgefallene Risikopositionen Beteiligungspositionen sonstige Posten Operationelles Risiko Eigenmittelanforderung Haftendes Eigenkapital Gesamtkapitalquote

Eigenmittelanforderung (in T €) 0 0 52 32.311 7.481 238.255 16.873 75 39.509 2.193 28.958 63.173 17,43 %

5. Risikomanagement einzelner Risikoarten 5.1 Adressenausfallrisiken (Art. 442) 5.2 Marktrisiken (Art. 445) 5.3 Liquiditätsrisiken 5.4 Operationelle Risiken (Art. 446) Zu den o.g. Punkten 5.1. bis 5.4. verweisen wir auf den Lagebericht der ABK.

5.5 Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449) Zum Meldestichtag wurden von der ABK keine Geschäfte in Bezug auf Verbriefungspositionen getätigt.

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5.6 Inanspruchnahme von „External Institutions“ - ECAI (Art. 444)

credit

assessment

Die ABK beansprucht externe Bewertungen von ECAIs u.a. für die Bonitätsbeurteilung gewisser Forderungsklassen. Dabei greift die ABK zunächst auf die Ratings von Standard & Poors (S&P) zurück. In zweiter Linie werden die Ratings von Moody´s und/ oder Fitch herangezogen

6. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert belasteter belasteter unbelasteter unbelasteter Vermögenswerte Vermögenswerte Vermögenswerte Vermögenswerte 010 010 030 040 120

Vermögenswerte Eigenkapitalinstrumente Schultitel Sonstige Vermögenswerte

040

0

060

090

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0

0

0

0

0

0

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0

0

Zum 31. Dezember 2014 waren Assets weder belastet noch verpfändet.

7. Vergütungspolitik (Art. 450) Die nachfolgenden Ausführungen zur Vergütungspolitik beziehen sich auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Mitarbeiter(innen) für das Geschäftsjahr 2014. In der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 InstitutsVergV a. F. vorzunehmenden Selbsteinschätzung betreffend das Geschäftsjahr 2014 hatte sich die ABK nicht als „Bedeutendes Institut“ eingestuft. Die Offenlegungsverpflichtungen des Art. 450 beziehen sich ausschließlich auf Mitarbeiter(innen), deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt („Risk-Taker“). Eine Verpflichtung zu einer Identifizierung besteht nur für „Bedeutende Institute“ gem. § 17 der InstitutsVergV. Im Hinblick auf den in § 18 Abs. 2 InstitutsVergV verankerte Verhältnismäßigkeit wird von einer Identifizierung von „Risk-Takern“ im Rahmen der Offenlegung abgesehen. Ziel der Vergütungspolitik der ABK ist es, ein leistungsgerechtes Vergütungssystem zu schaffen, das die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt und die strategischen Ziele der Bank unterstützt.

7.1 Zuständigkeiten für die jeweiligen Vergütungen Für die Regelungen zur Vergütung der Vorstände ist der Aufsichtsrat maßgeblicher Entscheider. Für die Regelungen zur Vergütung der Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und aller übrigen Tarifangestellten sind der Vorstand und die Personalleitung maßgebliche Entscheider.

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7.2 Zusammensetzung der Vergütungen des Vorstandes Der Vorstand erhält eine vertraglich feste Vergütung, die auf 12 Monatszahlungen aufgeteilt ist. Darüber hinaus erfolgt nach der Verabschiedung des Jahresabschlusses auf der Basis eines positiven Betriebsergebnisses eine von den Aktionären bzw. vom Aufsichtsrat festzulegende einmalige Sonderzahlung. Diese Sonderzahlung ist der einzige variable Gehaltsbestandteil der Vorstände. Rechtsansprüche auf eine bestimmte Summe als Sonderzahlungen sind nicht vorhanden. Die vertraglich feste Vergütung der Vorstände wird im Jahresabschlussbericht ausgewiesen. Bonuszahlungen und vergleichbare Anreizsysteme sind mit den Vorständen nicht vereinbart. Hierdurch wird eine risikobehaftete Geschäftspolitik ausgeschlossen.

7.3 Zusammensetzung der Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine vertraglich vereinbarte feste Vergütung, die auf 12 Monatszahlungen aufgeteilt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten darüber hinaus, sofern ein positives Jahresergebnis der Bank erzielt wurde und der Vorstand und der Aufsichtsrat eine entsprechende Ausschüttung nach Abschluss des Geschäftsjahres vornehmen wollen, eine Tantiemen-Zahlung. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Tantiemen-Zahlung besteht nicht. Die Mitarbeiter, die aktiv Konsumentenkredite an den Kunden bringen, erhalten hierfür eine Provision aus der für die Bank selbst aus dem Geschäft anfallenden Provision auf den Abschluss einer bestimmten Versicherung. Dieser einzige variable Gehaltsbestandteil bewegt sich jedoch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in keinem signifikanten Umfang, dass hieraus ein erhöhtes Risiko für die Bank entstehen könnte. Es besteht somit keine Abhängigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem variablen Gehaltsbestandteil. Vergütungssysteme, die einen schädlichen Anreiz entwickeln könnten, bestehen bei der Bank nicht.

8. Ergänzende Angaben nach § 26a KWG 8.1 Die rechtliche und organisatorische Struktur des Instituts Die ABK ist eine Vollbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, die auf das Kredit- und Einlagengeschäft mit Adressen des öffentlichen Dienstes fokussiert ist. Neben dem regionalen Geschäft aquiriert die ABK via Internet zunehmend Adressen aus dem gesamten Bundesgebiet. Das Wertpapierdienstleistungsgeschäft (keine Emission, Verkauf und Handel Kapitalmarktprodukten wie Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren) wird nicht betrieben.

von

Die Hauptniederlassung der ABK befindet sich in der Invalidenstraße 28, 10115 Berlin. Filialen befinden sich in Charlottenburg und in Potsdam.

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Als verbundene Unternehmen sind die BOOM TOURS Reise- und Touristik GmbH (Tochterunternehmen) sowie die ABK Allgemeine Beteiligungs- und Kapitalgesellschaft mbH (Muttergesellschaft) zu benennen. Das Unternehmen wird von drei Vorständen, Herrn Diplom-Betriebswirt Jörg Woltmann, Herrn Fred Baumgart und Herrn Wilhelm Ittner geführt. Die Aufgaben des Vorstandes umfassen neben der Führungs- und Aufsichtsfunktion insbesondere die strategische Steuerung, Zuteilung der Ressourcen, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sowie das Risikomanagement. Geschäftsverteilung im Vorstand Name

Zuständigkeitsbereiche

Herr Jörg Woltmann

Markt Kredit- und (Geld-)Handelsgeschäft sowie Effekten- und Depotgeschäft

Herr Fred Baumgart

Interne Revision, Marktfolge, Organisation, Meldewesen und Personal

Herr Wilhelm Ittner (ab 01.05.2014)

Rechnungswesen, Risikocontrolling, Einlagengeschäft, Geldwäsche/Betrugsprävention sowie Kasse

Die Mitarbeiteranzahl beträgt aktuell 79 (Stand:01.01.2015). Folgende wesentliche Geschäftsaktivitäten betreibt die ABK: · · · · · ·

Einlagengeschäft Konsumentenkreditgeschäft Immobilienkreditgeschäft Firmenkreditgeschäft Kommunalkreditgeschäft Liquiditätsanlagen in Wertpapieren sowie in Interbankengeldern

8.2 Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Instituts Unsere Grundsätze Der vertrauensvolle Umgang mit unseren Kunden und Geschäftspartnern spielt eine wesentliche Rolle im täglichen Geschäftsablauf und für unser gesamtes Leistungsspektrum. Zur Reputation der ABK trägt maßgeblich die Einhaltung bestimmter Wertvorstellungen bei, die in einem Code of Conduct zusammengefasst sind. Dieser Code of Conduct bildet die Grundlage für ein sowohl gesetzeskonformes als auch ethisch orientiertes Unternehmensleitbild. Die Mitarbeiter werden angehalten, insbesondere die Grundsätze 18.05.2015 V 1.3

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der Integrität, des respektvollen Umgangs, höchster Professionalität sowie außerordentlicher Kundenorientierung zu beachten. Wir bekennen uns mit diesen Wertvorstellungen zur nachhaltigen Unternehmensführung und einer damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung. Sowohl Kunden als auch Geschäftspartner werden auf der Grundlage sachlicher und fundierter Kriterien ausgewählt und beraten. Die Auswahl bestimmter Kunden oder Geschäftspartner darf niemals aufgrund persönlicher Vorteile oder Zuwendungen erfolgen. Unlautere Bevorzugungen sowie nicht angemessene Einladungen oder Geschenke sind stets untersagt. Die Mitarbeiter werden angehalten, jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorstand Den Vorstand der ABK trifft als Leitungsorgan der Bank eine Organisations- und Aufsichtspflicht. Er ist verpflichtet, die Bank dahingehend zu organisieren, dass gesetzliche und unternehmensinterne Vorschriften durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter eingehalten werden. Insoweit obliegt dem Vorstand vorrangig auch die Gesamtverantwortung für die Durchführung von Compliance im Unternehmen der ABK. Er hat einen umfassenden Einblick in alle Organisations- und Arbeitsabläufe der Bank und kennt die vielfältigen Interdependenzen zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich zu informieren, wenn ein Wechsel des ComplianceBeauftragten oder des stellvertretenden Compliance-Beauftragten ansteht und ihm die Namen der jeweils neu zu benennenden Personen mitzuteilen. Aufsichtsrat und Kontrollpflichten Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und insbesondere die Wahrnehmung der unternehmerischen Führungsfunktion durch den Vorstand zu überwachen. Sowohl in präventiver als auch in nachträglicher Hinsicht obliegt dem Aufsichtsrat eine Kontrollpflicht des Vorstandes. Im Hinblick auf Compliance erfolgt durch den Aufsichtsrat gleichfalls eine Kontrolle, da der Vorstand verpflichtet ist, ein Compliance-System einzurichten und zu überwachen. Die Kontrolle beschränkt sich jedoch nur darauf, ob ein derartiges System im Unternehmen eingerichtet wurde und ob dieses funktionsfähig ist. Insgesamt soll der Aufsichtsrat darauf hinwirken, dass ihn der Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und der Compliance informiert. Dem Aufsichtsrat obliegt daher eine Rechtsmäßigkeits-, Zweckmäßigkeits-, Satzungsmäßigkeitsund Wirtschaftlichkeitskontrolle.

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