Offener Brief - Tatort Gutfleischstrasse

March 24, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download Offener Brief - Tatort Gutfleischstrasse...

Description

Gertraud Jost Hinter dem Rathaus 3 35452 Heuchelheim

per Fax an: 0611 - 32 3687 An Herrn Volker Bouffier Ministerpräsident von Hessen Georg-August-Zinn-Straße 1 65183 Wiesbaden 18. Februar 2012

Offener Brief c/o DIE LINKE–Hessen, Piratenpartei-Hessen, WIR-Partei-Hessen, div. Medien - Antrag auf Rückführung meines Fahrzeugs mit dem amtl. Kennzeichen GI-GB 171 - Forderung nach Transparenz und Aufklärung im nachfolgenden Fall (Landkreis Gießen ./. Jost) - Forderung nach personellen Konsequenzen der verantwortlichen, sowie der handelnden, Personen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier, als Landesvorsitzender einer christlich-demokratischen Gemeinschaft, ist Ihnen die Bibel sicher nicht fremd. Z.B.: JESAJA 1:21, 23 Jesajas Worte sind heute so aktuell wie vor 2700 Jahren, treffen doch die dort geschilderten Zustände haargenau auf die heutigen Verhältnisse, in den wir leben, zu. Bibelzitat:

..... Einem vaterlosen Knaben sprechen sie nicht Recht; und selbst der Rechtsfall einer Witwe findet keine Zulassung bei ihnen.

Aber, lesen Sie selbst, Herr Bouffier, wie wahr doch diese Worte sind. Ich bin eine Bürgerin aus dem Landkreis Gießen und bitte Sie in Ihrer Funktion als oberster Landesherr von Hessen um Ihre Unterstützung gegen die Mitarbeiter -die es mit den Gesetzen offensichtlich nicht genau nehmen- oder treffender formuliert, vorsätzlich dagegen verstoßen, um Menschen massiv Schaden zuzuführen. Vor einem Jahr, am 12.01.2011 beschlagnahmten die Mitarbeiter des Landkreises Gießen (Herr Lars von Keutz und Herr Dierk Schmidt) mein Fahrzeug widerrechtlich von einem Privat-Grundstück in Wettenberg. Verstoß gegen § 858 BGB. 1/4

Als ich von diesem unfaßbaren Ereignis unterrichtet wurde, war das ein Schock für mich der noch Tage anhielt. Am 17. Januar 2011 wandte ich mich dann mit einer detaillierten Beschwerde an die Landrätin, Frau Anita Schneider (SPD), und bat um eine Erklärung. Zudem versicherte ich Frau Schneider, dass das Fahrzeug mir sei und legte die nötigen Beweise (Kfz-Brief) anbei und forderte die Herausgabe meines Fahrzeuges. Ferner ist mein Fahrzeug auch bei der Zulassungsstelle des Landkreises Gießen auf (logischerweise) meinen Namen zugelassen. Auch die Kfz-Steuern für mein Auto habe ich immer pünktlich von meinem Konto an das Finanzamt Gießen bezahlt. Es ist für mich bis heute unverständlich, warum Frau Schneider mir mein Fahrzeug nicht wieder zurückgegeben hat. Stattdessen läßt mich Frau Anita Schneider (SPD) durch ihren Herrn Dirk Oßwald (FW) bedrohen. Zitat: "Frau Jost - Sie sollten bei Ihren Vorwürfen gegen die Bediensteten des Landkreises bedenken, dass diese sich mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen." Was Herr Dirk Oßwald (und seine Gehilfen) unter „rechtsstaatlichen Mitteln“ gemeint hat, sollte ich einige Monate später schmerzlich erfahren. Diese Drohung von Herrn Dirk Oßwald (FW) schüchterte mich so ein, dass ich zunächst nicht mehr wagte darauf zu antworten. Der Landkreis Gießen hatte vorerst sein Ziel erreicht. Ich hoffte aber dennoch, dass Frau Schneider und Herr Oßwald bald Ihre Fehler einsehen würden. Am 8.03.2011 wurde die vorgebliche Forderungssumme von dem Unternehmens-Konto des Grundstückeigentümers zwangsgepfändet. Jetzt dachte ich, der Irrtum würde sich aufklären. Auch wenn hier, durch die Mitarbeiter des Landkreises Gießen ein vorgetäuschter Beschlagnahme-Grund vorgelegen hätte, wäre das Kfz spätestens jetzt, nach Wegfall des vorgeblichen Grundes, an mich zurückzugeben, wenn sich die Mitarbeiter des Landkreises an "rechtsstaatliche Verhältnisse" halten würden. Dies schreibt z.B. das Polizeigesetz vor: (Hinweis: Die Beschlagnahme wurde mit Hilfe von 2 bewaffneten Personen in Polizeiuniform durchgeführt) § 33 PolG Beschlagnahme (4) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden. Lagen hier etwa „besondere gesetzliche Bestimmungen“ vor? Bitte um Klärung! Wenn ja, wären die spätestens am 12.7.2011 ohne Belang gewesen und das Kfz müßte zurück gegeben werden, wenn man sich beim Landkreis Gießen an Gesetze halten würde. Somit steht zweifelsohne fest: „Die Gesetze interessierten jedenfalls die qualifizierten Mitarbeiter des „Forderungsmanagements“ nicht.“ 2/4

Im Gegenteil, in den Bürostuben des Landkreises Gießen denkt man garnicht an Rückgabe. Verstoß gegen § 226 BGB. Anstatt sich den EIGENEN Fehlern zu stellen und Verantwortung zu übernehmen, wird das Fahrzeug ohne Mitteilung an mich, also hinter meinem Rücken, am 22.08.2011 meistbietend versteigert. Auch darüber glauben die Mitarbeiter des Landkreises Gießen mich nicht informieren zu müssen. Ahnungslos richtete ich, am 14. November 2011, ein Erinnerungsschreiben an Frau Schneider und bat um Rückgabe meines –mehr als 6 Monate beschlagnahmten- Fahrzeuges. Herr Dirk Oßwald (FW), brauchte knapp 2 Monate, um mir lapidar mitzuteilen, dass mein Auto am 22.08.2011 durch VERSTEIGERUNG verwertet wurde. Da das Auto ein Geschenk meines geliebten und viel zu früh verstorbenen Mannes war, traf mich diese skandalöse Mitteilung unvorbereitet, ähnlich wie eine Hiobsbotschaft. Ich brach darüber in Tränen aus. Mir wurde durch diese widerrechtliche Versteigerung, bewußt ein irreversibler Schaden zugefügt. Den Gegenstand der Erinnerung an meinen Mann haben die geschändet und vernichtet. Die weiterhin hartnäckige Behauptung, des Herrn Dirk Oßwald (FW), dass es sich hierbei nicht um mein Auto handle, offenbart in Gänze das Wissen um die eigenen Straftaten im Amt. Diese sollen nun mit allen Mitteln, gegen Anstand und Ehre, gegen den gesunden Menschenverstand und gegen das Gesetz unter den Teppich gekehrt werden, damit die Verantwortlichen ihrer gerechten Bestrafung entkommen. Ich nenne das Hehlerei mit Vorsatz. Verstoß gegen § 259 StGB. Gehört es doch schon zum Allgemeinwissen eines 5-jährigen, das man anderen Menschen die Sachen nicht wegnehmen darf. Ist das die Art von Frau Schneider (SPD), Bürger zu bestrafen, die es wagen, sich mit einer Beschwerde -über ihre Mitarbeiter- an sie zu wenden? Um nun diese ungeheuerliche Schutz-Behauptung, des Herrn Dirk Oßwald (FW), entgegenzutreten, stellte ich dann am 30. Januar 2012 einen Feststellungsantrag um die Eigentumsverhältnisse klären zu lassen. Auch bleibt zu klären, warum ich von der Zulassungsbehörde des Landkreises Gießen keinen Bescheid oder Mitteilung über die Abmeldung meines Fahrzeuges erhielt? Ebenso ist zu klären, warum Dritte, ohne meine Vollmacht einfach mein, auf mich zugelassenes Kfz bei der Zulassungsstelle in Gießen abmelden können. Hier sehen ich einen Verstoß gegen geltendes Recht. Wo sind die Nummernschilder hingekommen? Auch die sind mein Eigentum! (Beleg durch Rechnung) 3/4

********** Quelle: Gießener Zeitung („von Amtswegen“ - 30.06.2009) http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/14964/vergleichsstudie-belegt-vollstreckungsstelle-in-derkreisverwaltung-arbeitet-effektiv/

Vergleichsstudie belegt:

Vollstreckungsstelle in der Kreisverwaltung arbeitet effektiv Gießen | „Die Ergebnisse der aktuellen Studie zum Forderungsmanagement, die im Auftrag des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. erstellt worden ist, belegen, dass die Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle beim Landkreis Gießen in der Beitreibung von Kreisforderungen und Forderungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hervorragende Arbeit leisten“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete (EKB) und Kämmerer Dirk Oßwald. In der Studie wird nach Aussage von Dirk Oßwald dargestellt, dass ein Landkreis im Durchschnitt 6686 Vollstreckungsaufträge mit statistisch 5,3 Mitarbeitern jedes Jahr erledigt. Der Landkreis Gießen komme bei 11960 Vollstreckungsaufträgen mit sechs Vollzeitstellen und einer Halbtagskraft. auf eine Erfolgsquote von 80% im Jahr. Udo Liebich (Sachgebietsleiter der Vollstreckungsstelle beim Landkreis Gießen) ergänzte die Ausführungen mit der Aussage, dass die Vollsteckungsbehörde eines Landkreises laut Statistik Forderungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro im Jahr beitreiben muss.

Der Landkreis Gießen erreiche im

Vergleich dazu fast 3,4 Millionen Euro im Jahr. Ein professionelles Forderungsmanagement ist laut dem Kämmerer Dirk Oßwald ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Sicherung der Liquidität. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen sei ein hervorragend funktionierendes Forderungsmanagement ein wichtiges Instrument der Haushaltssicherung. „Ich bin sehr stolz auf die Mitarbeiter in der Vollstreckungsstelle der Kreisverwaltung und freue mich, dass der Landkreis Gießen in Vergleich so Herausragendes leistet“, so der EKB Die Vollstreckungsstelle in der Gießener Kreisverwaltung hat laut Dirk Oßwald die Aufgaben, Kreisforderungen wie beispielsweise ausstehende Abfallgebühren und Bußgelder einzutreiben. „Wir sind aber auch Vollsteckungsbehörde der Städte und Gemeinden im Landkreis und tragen durch unsere qualitativ hochwertige Arbeit ein Stück weit zu deren Einnahmensicherung bei. Durch unsere Arbeit ersparen wir den Städten und Gemeinden die Einrichtung einer kosten- und konfliktintensiven Eigenvollstreckung. Typische Aufgabe ist hier das Eintreiben von Hundesteuer über Wasser- und Kanalgebühren bis hin zu Gewerbesteuern“, ergänzte der Sachgebietsleiter und führte weiter aus:“ außerdem übernehmen wir das Forderungsmanagement für die Mitgliedsbeiträge der Industrie und Handelskammern (IHK) oder der Handwerkskammern und auch das Beitreiben von Rundfunk- und Fernsehgebühren im Auftrag der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gehört zu unseren Aufträgen“.

**********

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.