Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen zur Sicherung der

March 13, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen zur Sicherung der Energieversorgung Chance für die Energieversorgung oder Risiko für die Umwelt?

Werner GRIGO Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW 1

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Bohrlochbergbau in NRW Explorationsbohrungen auf Flözgas entsprechen von der Durchführung her im Wesentlichen den SteinkohleExplorationsbohrungen In NRW große Erfahrungen bei der Genehmigung und Durchführung von Tiefbohrungen > 1000 m (auch Ablenkbohrungen): - Rund 1.000 Steinkohle-Explorationsbohrungen seit ca. 1975 - Konventionelle Erdgasexploration über 2.000 m Quelle: Tiefe Konventionelle Gaslagerstätte Ochtrup

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- Tiefe Geothermie bis > 2.800 m

Was ist eigentlich Erdgas? • Erdgas hat sich vor mehr als 150 Mio Jahren durch natürliche Verwesungsprozesse gebildet und ist in den Porenräumen von Gesteinen gespeichert • Erdgas steht in ausreichendem Maße zur Verfügung • Erdgas aus Deutschland deckt z.Z. ca. 13 % des deutschen Verbrauchs • Fossiler Energieträger mit kleinstem CO2-Anteil bei der Verbrennung • Einsatz im Wärmemarkt und im Industriebereich • Einsatz auch in der Stromerzeugung ökologisch sinnvoll • Erdgaskraftwerke gelten als Brücke hin zur regenerativen Energieerzeugung 4

GRIGO - Freiberg, 14. Juni 2012

Typen von Erdgaslagerstätten

Erdoberfläche

Konventionelle Gaslagerstätte Konventionelle Öl- u. Gaslagerstätte Ausgasung Barrieregestein Muttergestein

Ausgasung Sandstein

Schiefergas oder Flözgas

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Wie sind Erdgas-Speichergesteine beschaffen? Konventionelle Lagerstätten • Gute Durchlässigkeit zwischen den Porenräumen • Erdgas kann durch den Lagerstättendruck von allein zum Bohrloch fließen • Zusammenhängende Poren geben dem Gestein seine Durchlässigkeit Unkonventionelle Lagerstätten • Porenräume sehr klein (< 20 % von konventionellen Lagerstätten) • Geringe bis keine Durchlässigkeit (1/1000 von konventionellen Lagerstätten oder kleiner) • Erdgas kann nicht von allein zum Bohrloch fließen • Formationen: Tight Gas, Schiefergas (Shale Gas), Kohleflözgas (Coal bed methane)

Quelle: Exxon Mobil

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Unkonventionelle Lagerstätten

2012

USA: unkonventionelle Förderung > konventionelle; USA Netto-Exporteur von Gas Australien: Nutzung von CBM im großen Stil (15% der Stromerzeugung; Export als LNG nach Asien) Welt: Der Gaspreis auf dem Weltmarkt ist um 9 % gesunken

Shale Gas / kein CBM Quelle: BGR

Europa: Aktivitäten in Großbritannien, Spanien, Schweden, Polen, Litauen, Ungarn, Bulgarien und anderen Ländern – in Polen erste Shale Gas Förderung Quelle:

Quelle:

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Terminologie im Bergrecht •

Bergfreie und grundeigene Bodenschätze im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG)



Erdgas zählt zu Kohlenwasserstoffen, daher bergfreier Bodenschatz.



Bergfreie Bodenschätze sind nicht Bestandteil des Grundeigentums.



Grundsatz: Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt eine Erlaubnis. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, benötigt eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum.

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Energiemix Deutschland 2050

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Mengenabschätzung für NRW (Größenordnung/geol. Potenzial) Geologischer Kohleninhalt Ruhrgebiet und Münsterland (außerhalb der Bergbau- und Explorationszone): ca. 321 m³ oder 440 Mrd. t Kohle Gasinhalt von 5 m³/ t Kohle ergibt 2.200 km³ Gas (ca. Feld Groningen in NL) Diese Mengenabschätzung - enthält kein Shale Gas - sagt nichts über tatsächliche technisch-/wirtschaftliche Fördermöglichkeiten aus Quelle:

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Sorgen der Öffentlichkeit



Schutz des Trinkwassers, des Bodens und der Landschaft



Geringe Akzeptanz bergrechtlicher Genehmigungsverfahren



Forderung nach UVP

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Zentrale Fragestellungen: •

Sind die Risiken für die Erkundung und Gewinnung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten beherrschbar, insbesondere mit Blick auf etwaige Auswirkungen des Fracking auf Mensch und Umwelt ?



Gibt es im Hinblick auf die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Lagerstätten risikorelevante Wissensdefizite?

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Aktueller Sachstand Gutachten •

Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung (September 2012) MKULNV NRW und MWEIMH NRW => Pressekonferenz 07.09.2012



Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten - Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen (September 2012) UBA und BMU => Pressekonferenz 06.09.2012, Behördeninfo in Bonn 19.09.2012, Internationaler Workschop in Berlin 03.12.2012 und 22.01.2013 Fracking-Forschungsgespräch BMU/BMBF in Berlin



Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland (Mai 2012) Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)



Studie zur Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Fracking-Technologie für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Quellen (April 2012) ExxonMobil – Informations- und Dialogprozess => Abschlusskonferenz 25.04.2012 und Statusbericht 06.11.2012

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Weiteres Vorgehen •

BR Arnsberg ist weiterhin an die aktuelle Erlasslage gebunden



Empfehlung der Gutachter des Landesgutachtens: Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden, um ein unter Abwägung aller relevanten Belange sinnvolles Vorgehen zu gewährleisten. Im Anschluss an diesen Dialog soll dann der notwendige Untersuchungsumfang, den Erkundungsbohrungen leisten sollen, gemeinsam auf Basis der Gutachterempfehlungen definiert und die anstehenden Untersuchungen des Untergrundes entsprechend ausgelegt werden.



Bergrecht nicht völlig neu konzipieren aber punktuell anpassen (UVPV Bergbau)

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Verfahrensgrundsätze der Bezirksregierung Arnsberg •

größtmögliche Transparenz des Behördenhandelns (u. a. im Internet)



Dialoge mit Akteuren und Experten, u. a. – Expertenfachgespräch am 23.03.2011 in Dortmund, – Teilnahme an Sachverständigenanhörung im Landtag NRW am 31.05.2011 in Düsseldorf, – Gesprächsrunde mit Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden und Wasserversorgern am 26.09.2011 in Dortmund – Teilnahme an Sachverständigenanhörung im Bundestag am 21.11.2011 in Berlin



Information vor Ort auf Bürgerinformationsveranstaltungen und auf Einladung gewählter politischer Gremien der betroffenen Kommunen



Entscheidungen nur auf gesicherter Erkenntnisgrundlage – Berücksichtigung aller vorhandenen Erkenntnisquellen (z.B. wiss. Veröffentlichungen, Studien und Gutachten, Erfahrungen aus anderen Ländern) – Ergebnisse des umfassenden Gutachtens mit Risikostudie der Landesregierung NRW (Vorlage der Ergebnisse aber voraussichtlich nicht vor September 2012) und unter Beachtung

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der aktuellen Erlasslage !

Internet Homepage der Bezirksregierung Arnsberg

www.bra.nrw.de 21

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Fazit: • Hinsichtlich etwaiger Risiken besteht weiterer Untersuchungsbedarf ! • Der bestehende Rechtsrahmen muss insbesondere hinsichtlich umweltspezifischer Fragen angepasst werden (UVP-Pflicht) ! • Erst dann kann abschließend eine Einschätzung abgegeben werden, wie es sich mit Chancen und Risiken und damit letztendlich mit der Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland/Europa verhält!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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