Nr. 5 Mittwoch, 3. Februar 2016

April 26, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Mitteilungsblatt der Stadt

Nr. 5  Mittwoch, 03. Februar 2016

Amtliche Bekanntmachungen .......... 3 Vereine berichten................................ 9 Kirchliche Nachrichten.................... 11 Was sonst noch interessiert ............. 12

Die Höllgrabengeister Sulzburg e.V. laden ein: am 4.02.2015 Schmutzige Dundschdig Wird mit Radau und Hemdglunkiumzug die Fasnet eröffnet. Eingeladen sind hier alle Kinder und Bürger verkleidet als Hemdklungi und bewaffnet mit allem was Krach macht. Treffpunkt ist um 15:33 Uhr am „Bahnhöfle“

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung am Schmutzigen Donnerstag und Rosenmontag Am Schmutzigen Donnerstag (04.02.2016) kommen gegen 11:30 Uhr die Kindergartenkinder um dem Bürgermeister die Krawatte abzuschneiden. Während dieses Besuches ist nur ein sehr eingeschränkter Dienstbetrieb im Rathaus möglich. Am Nachmittag des Schutzigen Donnerstag bleibt das Rathaus geschlossen. Am Rosenmontag (08.02.2016) ist das Rathaus ganztags geschlossen. Wir wünschen eine schöne Fasnacht! Ihre Stadtverwaltung

ab ca. 16:11 Uhr wird traditionell das Rathaus gestürmt und anschließend als Zeichen dafür ein Narrenbaum gestellt. Die Höllgrabengeister wollen gemeinsam mit den Bürgern von Sulzburg die Fasnet eröffnen! Für das leibliche Wohl sorgen Würste, Getränke ob Heiß oder Kalt, sowie fetzige Musik und Höllenfeuer zum aufwärmen!

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Kinderfasnet

Samstag den 06.02.2016 Treffpunkt zur diesjährigen Kinderfasnet, ist um 13:45Uhr auf dem Marktplatz Von dort aus gehen wir mit einer Polonaise zur Schwarzwaldhalle. Alle Kinder die hier bereits mitmachen bekommen ihren ersten Stempel für die Gewinnspiele! Für das leibliche Wohl der Kleinen und auch Großen ist bestens gesorgt. Für Spaß wird wie immer gesorgt mit Spielen, Kinderschminken und tollen Preisen. Kuchenspenden sind immer gerne gesehen und können ab 11 Uhr in der Schwarzwalhalle abgegeben werden. Die Höllgrabengeister freuen sich auf Euer Kommen.

Höllgrabengeister Sulzburg e.V

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Mittwoch, den 03. Februar 2016

DIENSTSTELLEN DER STADTVERWALTUNG SULZBURG Rathaus Telefonzentrale: 5600-0 E-Mail: [email protected] Mo. - Fr. Mo. - Mi. Do. Bürgermeister Sekretariat/ Mitteilungsblatt Hauptamt/ Personalamt Standes-/ Ordnungsamt/ Sozialwesen / Rente Bauverwaltung Rechnungsamt Stadtkasse Stadtarchiv/ Kulturamt Bürgerbüro/ Tourist-Information/ Friedhofverwaltung Bauhof Ortsverwaltung Laufen Kindergarten Laufen Ernst-Leitz-Schule Forstbetriebshof Forstrevier Wassermeister Naturschwimmbad Schwarzwaldhalle

Fax: 5600-50 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Bergwacht Schwarzwald Notruf: 0761/493333

Wasser: Fa. Gernot Marquart

BRH-Rettungshundestafel Oberrhein Tel. 07621/19222

Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche Bismarckstr. 3-5, Müllheim Tel. 0761 2187-2711 Tel. 01805 192 92 300

REHA-Tagesstätten Bad Krozingen, Schlatter-Str. 18-20 Tel. 07633-933680

Dirk Blens Johanna Kaltenbach Herbert Maier

5600-20 5600-21 5600-22

Hospizgruppe Südlicher Breisgau e.V. Tel.: 0160 96842020

Petra Jedele Uwe Birkhofer Edgar Gerber Marion Meier Jost Grosspietsch

5600-24 5600-27 5600-30 5600-32 5600-35

Tierärztlicher Notfalldienst Markgrälerland Tel. 07631-36536

h. Fuchs/h. Schlott 5600-40 Volker Dold 5600-44 Helmut Grether 8204 Christine Heinig 8967 Barbara Bauer 69710 Tel./ Fax 6253 Jörg Plüger (07633) 80 60 258 Gernot Marquart 8472 Heinz-Peter Weschenfelder 6763 6675

Landesbergbaumuseum Dienstag bis Sonntag u. Feiertag 14.00 Uhr - 17.00 Uhr

5600-40

Ehemalige Synagoge Erster und letzter Sonntag im Monat 16.00 Uhr - 18.00 Uhr Führungen und Sondertermine nach Vereinbarung 5600-35 E-Mail: [email protected]

Badenova (Bereitschatsund Tel. 0800-2 767 767 Entstörungsdienst) ED Netz GmbH 07623 921800 Störungs-Nummer 07623 921818

NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE Notruf 110 (Überfall, Verkehrsunfall) Feuerwehr 112 Notarzt 112 Krankentransporte 19222 Polizeiposten Heitersheim Montag – Freitag 07.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Tel. 50710

116117

Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6076111 Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 6075311 Krankenhaus: Helios Klinik Müllheim

Dr. med. A. Wiesiollek Dr. Baumgartner-Wiessiollek, Neubergweg 11, Sulzburg Tel.: 8285 Zahnarzt: Dr. med. dent. Matthias Schwörer Im Brühl 21 Sulzburg Tel. 8691 Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 3 222 555 40 Vergitungsinformationszentrale Tel. 0761/19240 Plegeheim Sulzburg Tel.: 07634-50970 Hebammenhilfe und Geburtsvorbereitung Hilde Burgert, Tel. 66 70,

Tel. 07631 880

Ärzte: Detlef Rothacker Hauptstr. 20 Sulzburg Tel. 592160

Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung und Babymassage Tamara Zwigart-Hugo Tel. 9089779

Tel. 8472

Rechtsanwälte: Hilfe u. Beratung in unaufschiebbaren Strafsachen u. Zivilsachen wird tägl. zwischen18 und 8 Uhr sowie samstags, sonntags u. feiertags rund um die Uhr. Tel. 0172 451940 Bürgerstitung „Hilfe im Alltag“ -Das RatstübleTel. 592411

Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige Terminvereinbarung Tel.: 07631-17 77 28 (AB)

APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE 03.02.2016 04.02.2016

05.02.2016

06.02.2016

Allgemeiner Notfalldienst:

Sulzburg

07.02.2016

08.02.2016

09.02.2016 10.02.2016

Bad-Apotheke, Bahnhofstraße 23, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/92840 St.-Trudpert-Apotheke, Wasen 49, 79244 Münstertal, Tel. 07636/566 Werder-Apotheke, Werderstraße 57, 79379 Müllheim, Tel. 07631/ 740600 Stadt-Apotheke, Hauptstraße 15, 79219 Staufen, Tel. 07633/6263 Rhein-Apotheke, Schlüsselstraße 4, 79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 72029 Bad-Apotheke im Paracelsushaus, Freiburger Str. 20, 79189 Bad Krozingen, Tel. 07633/150150 Kirchberg-Apotheke, Jengerstraße 13, 79238 Ehrenkirchen, Tel. 07633/8794 Friedolin-Apotheke, Müllheimer Str. 23, 79395 Neuenburg am Rhein, Tel. 07631/ 793700 Rebland-Apotheke, Basler Straße 24, 79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/6371 Hense´sche Apotheke, Luisenstraße 2, 79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 892121 Zollmatten-Apotheke, Poststraße 22, 79423 Heitersheim, Tel. 07634/510511 Batzenberg-Apotheke, Basler Straße 82, 79227 Schallstadt-Wolfenweiler, Tel. 07664/60180 Apotheke am Zöllinplatz, Zöllinplatz 4, 79410 Badenweiler, Tel. 07632/ 891576

IMPRESSUM Herausgeber: Stadt 79295 SULZBURG

Telefon 07634 5600-0

Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Bürgermeister Dirk Blens oder der Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Inseratenteil: Anton Stähle, Stockach Druck: Primo-Verlag; Anton Stähle, Meßkircher Straße 45; 78333 Stockach Telefon: 07771/9317-11, Telefax: 07771/9317-40 E-Mail: [email protected], Internet: www.primo-stockach.de oder www.primo-einfach-online.de

Sulzburg

Mittwoch, den 03. Februar 2016

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Verlegung der Bushaltestellen am Narrenumzug Aufgrund des Narrenumzuges am Sonntag, 14.02.2016 werden die Bushaltestellen am Bahnhofplatz, Marktplatz sowie die Wendeschleife an der Ernst-Leitz-Schule nicht angefahren. Es besteht die Möglichkeit an den Haltestellen Betbergerstraße und gegenüber der Firma Hekatron einzusteigen. Ab Montag, 17.02.2016 werden die Bushaltestellen wieder zu den gewohnten Zeiten angefahren. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihre Stadtverwaltung

Verkehrsregelung am Sulzbachtal-Narrenumzug, 14. Februar 2016 Am Sonntag, 14. Februar 2016, indet im historischen Stadtkern von Sulzburg der traditionelle Sulzbachtal-Narrenumzug statt. Die Umzugsstrecke beginnt in der Hauptstraße bei der Einmündung des Erlenweges und endet in der Hauptstraße bei der Klostergasse. Aufstellungsstrecke für die teilnehmenden Zünte ist der Erlenweg. Der Narrenumzug hat bekanntlich eine große Anziehungskrat für teilnehmende Zünte, aber auch für viele Besucher. Deshalb ist am Sonntag, 14. Februar 2015 wieder mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Verkehrsbeschränkung durch die verkehrsrechtliche Anordnung die Zufahrt nach Sulzburg in der Zeit von ca. 12.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr nicht möglich ist. Aus Sulzburg wegfahrende Fahrzeuge können den Neubergweg und die Straße über den Castellberg in Richtung Ballrechten-Dottingen benutzen. Diese Strecke wird jedoch ebenfalls durch Besucher zu Fuß erheblich in Anspruch genommen.

Hauptstraße ab dem Kreisel am Ortseingang bis zur Schwarzwaldhalle, Teilstück Im Brühl, Teilstück Markgrafenstraße. Der Neubergweg ist in der Zeit von ca. 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr vollständig gesperrt; danach ist er als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Castellberg benutzbar. Es besteht keine Möglichkeit (wegen Einbahnstraße) in dem o.g. Zeitraum über den Neubergweg nach Sulzburg zu kommen. Während der Vollsperrung ist das Fahren von außerhalb nach Sulzburg/Bad Sulzburg nicht möglich. Mit den Rettungsorganisationen hat eine Absprache hinsichtlich von Notfällen stattgefunden. Umleitungsstrecke Die Zufahrtsstraße nach Sulzburg wird ab Oberdottingen bis zur Einmündung der Betberger Straße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Sulzburg ausgewiesen. Ebenso die Betberger Straße in Richtung Laufen mit Fahrtrichtung Laufen. Der Straßenverkehr aus Richtung Bad Sulzburg wird über die Badstraße, Klostergasse, Kirchbachweg, Neubergweg, Castellbergweg und über den Castellbergparkplatz nach Ballrechten-Dottingen im Einbahnverkehr geführt. Halteverbote • Umzugsstrecke Auf der Umzugs- und Aufstellungsstrecke (Erlenweg und Hauptstraße bis Klostergasse) wird ein beidseitiges Halteverbot mit Wirkung ab Sonntag, 14.02.2016, 10.00 Uhr, angeordnet. b) Umleitungsstrecke Auf den Straßen der Umleitungsstrecke Badstraße, Klostergasse, Kirchbachweg, Neubergweg und Castellbergweg wird auf beiden Seiten ein Halteverbot angeordnet. c) Zufahrtsstrecke nach Sulzburg Auf der Zufahrtsstraße von Ballrechten-Dottingen nach Sulzburg wird auf der linken Seite und auf der Betberger Straße in Richtung Laufen auf der rechten Seite ein Halteverbot angeordnet. Die Kuttelgasse (von der Betbergerstraße in Richtung Ballrechten-Dottingen) wird vollständig gesperrt werden. Die Anwohner an der Umleitungs- und Umzugsstrecke werden gebeten, ihre Fahrzeuge möglichst auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Freunde und Bekannte sollten angehalten werden, ihre Fahrzeuge rechtzeitig abseits der bekannten Umzugs- und Umleitungsstrecken abzustellen. Die Verkehrsbeschränkungen werden gegen 18.30 Uhr in Abhängigkeit vom Verlauf des Umzuges wieder aufgehoben.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit auf der Umzugsstrecke und der Umleitungsstrecke ab Sonntag, 14. Februar 2016, 10.00 Uhr ein Halteverbot angeordnet ist.

Sulzburg, 26.01.2016 Dirk Blens Bürgermeister

Fahrzeughalter, welche vor diesem Zeitpunkt ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt hatten, sind verplichtet, mit Inkrattreten des Halteverbotes ihre Fahrzeuge zu entfernen.

Sprechstunde des Bürgermeisters

Diese Regelung dient zum einen der Sicherheit des Umzuges, soll aber auch vermeiden, dass Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen. Wir weisen darauf hin, dass der Neubergweg aus Sicherheitsgründen in der Zeit zwischen ca. 11.00 Uhr und 13.00 Uhr vollständig gesperrt wird und anschließend bis ca. 18.30 Uhr nur als Einbahnstraße talauswärts befahren werden kann. Die Verkehrsrechtliche Anordnung für den Umzugstag sieht folgende Einschränkungen vor: Umzugsstrecke Die Aufstellung des Zuges erfolgt im Erlenweg; von dort führt der Umzug durch die Hauptstraße bis zur Klostergasse (Aulösung des Umzugs). Vollständige Straßensperrungen Ab ca. 12.00 Uhr werden folgende Straßen für Fahrzeuge aller Art gesperrt:

Seite 3

Für Gespräche steht der Bürgermeister im Rathaus in Sulzburg während der üblichen Öfnungszeiten zur Verfügung. Wenn Sie einen Gesprächswunsch haben ist es jedoch sinnvoll, zuvor telefonisch einen Termin abzustimmen. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist im Sekretariat Frau Johanna Kaltenbach (Telefon 56 00-21).

Öfentliche Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den 11. Februar 2016 indet voraussichtlich die nächste öfentliche Sitzung des Gemeinderates im Ratsaal des Rathauses in Sulzburg statt. Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den amtlichen Bekanntmachungstafeln in Sulzburg und Laufen ausgehängt und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www.sulzburg.de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen. Dirk Blens Bürgermeister

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Mittwoch, den 03. Februar 2016

Öfentliche Sitzung des Technischen Ausschusses Am Donnerstag, den 11. Februar 2016 indet voraussichtlich eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses im Ratsaal des Rathauses in Sulzburg statt. Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den amtlichen Bekanntmachungstafeln in Sulzburg und Laufen ausgehängtund und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www.sulzburg. de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen. Dirk Blens Bürgermeister

Neuer Kommunalschlepper für den Bauhof der Stadt Sulzburg mit Laufen und St. Ilgen Einen neuen Kommunalschlepper kann der Bauhof der Gemeinde Sulzburg mit Laufen und St. Ilgen nun in Betrieb nehmen. Das 23 PS starke Fahrzeug soll vor allem für die Landschatsplege, speziell für Mulcharbeiten und den Winterdienst genutzt werden. Der Kommunalschlepper wurde von der Firma Benz - Metallbau Schlosserei Landtechnik Fahrzeugbau - auf der Grundlage einer Ausschreibung geliefert und kostete rund 26.000 Euro. Bürgermeister Dirk Blens übergab das neue Fahrzeug an die Mitarbeiter des Bauhofs. Bei der Übergabe zugegen war auch Martin Benz von der Firma Benz – Metallbau, Schlosserei, Landtechnik, Fahrzeugbau – aus Laufen. Dabei betonte Blens, wie wichtig es sei, heimische Unternehmen in die Beschafungen und damit in die gemeindliche Arbeit mit einzubinden. So sei eine efektive ortsnahe Betreuung, Wartung und Instandsetzung gewährleistet, wovon alle Seiten proitierten.

Sulzburg

über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt.

§ 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öfentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betrefen: a) Gnadensachen, b) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschätigten des öfentlichen Dienstes, c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstplicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstplicht geleistete Tätigkeit, d) Prüfungen, die der berulichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e) Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfache Auskünte, soweit bei schritlichen Auskünten nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, f) die behördliche Informationsgewinnung, g) Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriten der Abgabenordnung durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe. (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, befreit a) das Land Baden-Württemberg, b) die landesunmittelbaren juristischen Personen des öfentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. (3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt.

§ 3 Gebührenschuldner

Stadt Sulzburg Stadt Sulzburg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen

(Verwaltungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für öfder Stadt Sulzburg vom 21.01.2016 fentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Stadt Sulzburg vom 21.01.2016 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des

Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Sulzburg am 21.01.2016 folgende Satzung

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verplichtet 1. dem die öfentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegenüber durch schritliche Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen krat Gesetzes hatet. (2) Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haten als Gesamtschuldner.

§ 4 Gebührenhöhe

beschlossen:

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg § 1 Gebührenpflicht (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat Die StadtGemeinderat Sulzburg erhebt für öffentliche Leistungen, die sie Sulzburg auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner der der Stadt am 21.01.2016 folgende Satzung vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht beschlossen: etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Stadt.

§ 1 Gebührenplicht §2

Gebührenfreiheit

Die Stadt Sulzburg erhebt für öfentliche Leistungen, die sie auf Veranbetreffen: lassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser a) Gnadensachen, Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Lanb) das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichenUnberührt Dienstes, desrecht etwas anderes bestimmen. bleiben Bestimmungen (1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten

c) die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d) Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung,

(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öfentliche Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht explizit benannt und für die keine Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand, sowie nach der wirtschatlichen oder sonstigen Bedeutung für den

Sulzburg

Mittwoch, den 03. Februar 2016

Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öfentlichen Leistung. (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. (4) Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzurunden und angebrochene ZE über der Hälte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öfentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurück genommen oder unterbleibt die öfentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öfentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben.

§ 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt erwachsenen Auslagen inbegrifen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öfentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. (2) Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a) Gebühren für Telekommunikation, b) Reisekosten, c) Kosten öfentlicher Bekanntmachungen, d) Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e) Vergütungen an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und Lieferungen, f) Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. (3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriten entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags.

§ 8 Schlussvorschriten (1) Diese Satzung tritt am 01.02.2016 in Krat. (2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührensatzung vom 22. November 2001 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriten außer Krat. Sulzburg, 21.01.2016

§ 5 Entstehung der Gebühr

Dirk Blens ürgermeister

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öfentlichen Leistung.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

(2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung.

§ 6 Fälligkeit, Zahlung (1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schritlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. (2) Die Erbringung einer öfentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Stadt kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriten sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öfentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden.

Seite 5

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schritlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriten über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Sulzburg, 21.01.2016 Dirk Blens Bürgermeister

Seite 6

Mittwoch, den 03. Februar 2016 Stadt Sulzburg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Sulzburg

13

Polizei- und Ordnungsrecht

13.1

Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht

Seite 2 12,00 €/ZE

Gebührenverzeichnis (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung)

Dirk Blens

Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das hei

Dirk Blens Bürgermeister Bürgermeister

bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über de

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

Lfd. Nr.

1

Öffentliche Leistung

Gebühr

Allgemeine Verwaltungsgebühr

13,00 €/ZE

(§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 2

Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen

2.1

für die erste Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung

3,00 €/Fall

2.2

für jede weitere gleichlautende Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung

0,70 €/Fall

3

Fotokopien und Ausdrucke Fotokopien, Ausdrucke (Scannen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.

3.1 3.2

für die erste Seite für jede weitere Seite

3.3

Fotokopien aus Plänen / Ausdrucke digitaler Flächenkarten (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, etc.)

1,70 €/Fall 0,40 €/Seite

4

Melderecht

4.1

Auskünfte aus dem Melderegister

4.1.1

einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG)

4.1.2

elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 1+3 i.V.m. § 44 Abs. 1 BMG)

4.1.3

erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG)

10,00 €/Fall

4.1.4

Gruppenauskunft nach (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG), die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird

21,00 €/Fall

4.2

Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (§10 Abs. 4 KomWG)

10,00 €/Fall

4.3

sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde zusätzliche Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung.

5

Archivwesen

5.1

allgemeine öffentliche Leistung im Archivwesen

8,00 €/Fall

7,00 €/Fall

7,00 €/Fall

Hinzu kommen die entstehende Kosten Dritter (z.B. bei Fotoreproduktionen) Fischereischeine

6.1

Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§ 31 FischG) Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Seite 1 Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben.

6.1.1 6.1.2 6.2

Fischereischein für Erwachsene Jugendfischereischein Verlängerung eines Fischereischeines und Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit

Sulzburg, 21.01.2016 Dirk Blens Bürgermeister

5,00 €/Fall

13,00 €/ZE

6

Eine etwaige Verletzung von VerfahrensHinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Eine etwaige Verletzung von VerfahrensoderseitFormvorschriten GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres der Bekanntmachung dieserder Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder der GemO beim Satzung wird Abs. die Bekanntmachung der Zustandekommen Satzung verletzt worden sind.dieser Unbeachtlich sind ferner nachnach § 2 Abs.§24 KAG Mängel der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zuschritlich einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. 4beiGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Sulzburg, 21.01.2016 soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriten über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach Dirk Blens §Bürgermeister 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.

14,00 €/Fall 7,00 €/Fall 7,00 €/Fall

Abwasserverband Sulzbach, 79423 Heitersheim

Bekanntmachung der HAUSHALTSSATZUNG DES ABWASSERVERBANDES „SULZBACH“, SITZ: HEITERSHEIM FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 1 6 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870) hat die Verbandsversammlung am 17. Dezember 2015 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2016 Seite 3 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

(die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten)

1. 7

Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder

7.1 7.2

bei Sachen bis zu 100 € Wert bei Sachen über 100 € Wert

0,00 €/Fall 22,00 €/Fall

den Einnahmen und Ausgaben von je davon a) im Verwaltungshaushalt b) im Vermögenshaushalt

1.708.000,-- € 1.400.800,-- € 307.200,-- €

Bei Tieren kommen entstehende Kosten Dritter (für die Unterbringung, etc.) hinzu.

2. 8

Bestattungsrecht

8.1

Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG)

10,00 €/Fall

8.2

Bescheinigung über die Zurückstellung eines Sterbefalls

14,00 €/Fall

9

öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren

14,00 €/Fall

10

Gewerbesachen

10.1

Gewerbeanzeigen ( § 14 GewO)

10.2

Gewerbeanmeldung Gewerbeab-, -ummeldung Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei

10.3 10.3.1

Spiele Bestätigung gem. § 33 c Abs. 3 GewO

10.3.2

Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1 GewO)

219,00 €/Fall

10.4 10.5 10.5.1 10.5.2

Bewachungsgewerbe: Zuverlässigkeitsprüfung bei Neueinstellung Gestattungen bis zu 4 Tagen (§ 12 GastG) für den ersten Tag für jeden weiteren Tag

18,00 €/Fall

11

Baurecht

11.1

Ausstellung eines Negativzeugnisses

18,00 €/Fall 12,00 €/Fall 7,00 €/Fall 21,00 €/Fall

12,00 €/Fall 6,00 €/Tag

18,00 €/Fall

nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 11.2

Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO)

11.3

Benachrichtigung der Nachbarn im Kenntnisgabeverfahren (§ 55 LBO)

0,183 ‰ 45,00 €/Fall

Hinzu kommen entstehende Kosten für die Postzustellungsurkunde. 11.4

Entwässerungs- oder Wasserversorgungsgenehmigung

102,00 €/Fall

Abnahme und Prüfung der Grundstücksanlagen 12

Straßenrechtliche Sondernutzung

12.1

Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus Erlaubnis zur Aufstellung von Plakaten

12.2

Seite 2

27,00 €/Fall 20,00 €/Fall

dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

§2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt.

0,-- €

100.000,-- €

§3 Der Aufwand wird, soweit nicht andere Einnahmen zur Verfügung stehen, auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Jahresumlage). Die Jahresumlage setzt sich zusammen aus der Finanzkostenumlage und der Betriebskostenumlage. Die Umlageschlüssel sind gem. § 4 i.V.m. § 12 der Verbandssatzung wie folgt festgelegt: I. Finanzkostenumlage: a) für den Abschnitt I (Bauabschnitt I - IX) 1. Ballrechten-Dottingen 2. Buggingen 3. Heitersheim 4. Müllheim 5. Neuenburg 6. Sulzburg b) für den Abschnitt II (Bauabschnitt X) 1. Ballrechten-Dottingen 2. Buggingen

8,80 % 27,55 % 31,30 % 9,70 % 8,30 % 14,35 % 12,42 % 22,29 %

Sulzburg

Mittwoch, den 03. Februar 2016

3. Heitersheim 4. Müllheim 5. Neuenburg 6. Sulzburg c) für den Abschnitt III (Bauabschnitt XI u. Folgende) 1. Ballrechten-Dottingen 2. Buggingen 3. Heitersheim 4. Müllheim 5. Neuenburg 6. Sulzburg II. Betriebskostenumlage: 1. Ballrechten-Dottingen 2. Buggingen 3. Heitersheim 4. Müllheim 5. Neuenburg 6. Sulzburg

31,47 % 13,20 % 4,85 % 15,77 % 12,20 % 24,70 % 31,10 % 14,00 % 3,50 % 14,50 %

„Storzenfest“ am Sonntag, den 07. Februar 2016 ab 17.00 Uhr in Laufen Eichgasse vor der Halle

12,915 % 21,320 % 33,365 % 9,410 % 7,615 % 15,375 %

Heitersheim, den 17.12.2015

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Früher standen hier Rebstöcke, ………

……… heute liegen nach der Rodung noch die alten Rebstorzen.

Die Verbandsversammlung gez. Martin Löler Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 in der Zeit vom 04.02.2016 bis 12.02.2016 im Rathaus Sulzburg Zimmer 14 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde am 19.01.2016 durch die Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt BreisgauHochschwarzwald - bestätigt. Heitersheim, den 26.01.2016 gez. Martin Löler Verbandsvorsitzender

ORTSVERWALTUNG LAUFEN

Damit mit den Bauarbeiten für die neue Altenberghalle bald begonnen werden kann, müssen die alten Rebstorzen entsorgt werden. Der Ortschaftsrat von Laufen und die Freiwillige Feuerwehr laden deshalb die Bevölkerung zu einem „Storzenfest“ ein. Bei kleinen Snacks, Glühwein und anderen Getränken sollen die Rebstorzen verbrannt werden.

UNSERE JUBILARE

Öfentliche Sitzung des Ortschatsrates Am Mittwoch, den 03. Februar 2016 indet voraussichtlich die nächste öfentliche Sitzung des Ortschatsrates im Sitzungsraum der Ortsverwaltung in Laufen statt. Die Tagesordnungspunkte werden sieben Tage vor der Sitzung an den amtlichen Bekanntmachungstafeln in Laufen bei der Schule/ Turnhalle und an der Bushaltestelle ausgehängtund und auf die Homepage der Stadt Sulzburg (www.sulzburg.de) gestellt bzw. im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Wir ehren das Alter Altersjubiläen ab dem 70. Lebensjahr, jeder fünte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende in der Zeit vom: 1. Februar 2016 bis 29. Februar 2016 10.02.1941

Hanau Ursula Ingeborg Gertrud Betberger Strasse 9 Sulzburg

75 Jahre

17.02.1941

Kiefer Bernhard Franz Josef Markgrafenstrasse 20 Sulzburg

75 Jahre

21.02.1946

Christ Brigitte Anna Maria Bahnhofplatz 9 Sulzburg

70 Jahre

22.02.1936

Kuny Max Adolf Hauptstrasse 53 Sulzburg

80 Jahre

Die Bevölkerung ist zur Sitzung herzlich eingeladen. Helmut Grether Ortsvorsteher

Wir gratulieren recht herzlich und wünschen Ihnen sowie allen nicht genannten Jubilaren alles Gute.

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Mittwoch, den 03. Februar 2016

TOURIST INFORMATION

Sulzburg

KINDERGARTEN LAUFEN Hemdglunki in Laufen

Großer Narrenumzug am 14. Februar 2016 in Sulzburg Liebe Bürgerinnen und Bürger,

An Hemdglunki, Donnerstag, den 4. Februar 2016 werden wir wieder gemeinsam mit den Kindern der Kita Laufen in Laufen unterwegs sein. Mit Rasseln und krätigem Gesang werden wir um 10 Uhr im Kindergarten in der Bachtelgasse entlang starten, den Lilienweg bis zur Hohlenbergstraße gehen, um dann unsere Runde über den Großgartenweg in der Sackgasse beim Kindergarten beenden. Vielleicht mag der ein oder andere Bürger ja unseren Weg mit fröhlichem Winken begleiten! Bis zum Hemdglunki-Donnerstag in Laufen, die Kinder und Mitarbeiter der Kita aus Laufen

am Sonntag, den 14.02.2016 findet, der traditionelle Burefasnet-Umzug mit ca. 2.500 Hästrägern in Sulzburg statt. Um den Umzug schöner zu gestalten, bitten die Stadt Sulzburg und die Narrenzunft Castellberger Driebelbisser e.V. alle Anwohner der Umzugsstrecke, Ihre Häuser fastnächtlich zu schmücken. Wir freuen uns jetzt schon auf eine schön geschmückte Hauptstraße und verbleiben bis dahin mit einem dreifach kräftigen Narri – Narro Ihre Stadt Sulzburg & die Castellberger Driebelbisser e.V.

SOS-KINDERDORF

LANDRATSAMT BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Die Müllabfuhrtermine wie auch im Abfallkalender 2016 von Sulzburg nachzulesen. Biotonne: Mittwoch, 17.02.2016 Graue Tonne: Donnerstag, 04.02.2016 Gelber Sack: Donnerstag, 12.02.2016 Papiertonne: Freitag, 26.02.2016 Die Mülltonne bzw. der Gelbe Sack muß am Entleerungstag ab 06.00 Uhr bereitgestellt sein. Schnittgutplatz (01.11. – 31.03.) Freitags, 15.00 Uhr - 17:00 Uhr Samstags, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr außer an Feiertagen! Weitere Informationen inden Sie auf dem Abfallkalender oder unter: www.breisgau-hochschwarzwald.de Sehr geehrte Damen und Herren, Am Rosenmontag, den 08.02.2016 haben folgende Entsorgungseinrichtungen geschlossen: • Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald • Breisgau - Kompost Müllheim

Öfnungszeiten des Jugendzentrums „Stadt“ (Johannes-Fecht-Str. 2a, Sulzburg) Dienstags: 17:00 – 19:00 Uhr - Mädchengruppe (alle 2 Wochen) 19:00 – 22:00 Uhr - Ofener Tref Freitags: 19:00 – 22:00 Uhr - Ofener Tref Das Programm im Juze „Stadt“ richtet sich an Jugendliche ab 14 Jahren. -----------------------------------Öfnungszeiten des SOS-Jugendzentrums (Buggingergasse 20, 79295 Sulzburg) Montags: 16:30 – 18:00 Uhr - Ofener Tref Mittwochs: 16:30 – 18:00 Uhr - Ofener Tref Freitags: 15:00 – 16:00 Uhr - Ofener Tref 16:00 – 18:00 Uhr - Aktivangebot * Das Programm im SOS-JuZe richtet sich an Kinder im Alter von 9 - 14 Jahren. * Wöchentlich wechselndes Angebot. Nähere Infos im SOS-Juze oder auf Facebook unter: http://facebook.com/JugendzentrumSulzburg -----------------------------------Yasmina Zahn, [email protected], 07634 / 560929

Sulzburg

Mittwoch, den 03. Februar 2016

DIE SULZBURGER VEREINE BERICHTEN BUND - Gruppe Staufen - Sulzburg 10 Milliarden – wie werden wir alle satt? Ein Dokumentarilm von Valentin hurn Bis 2050 wird die Weltbevölkerung auf zehn Milliarden Menschen anwachsen. Doch wo soll Nahrung für alle herkommen? Aus nachhaltigen oder aus industriellen Quellen? Aus dem Labor oder aus der Biofarm, von Nahrungsspekulanten oder Hobbygärtnern? Regisseur und Bestseller-Autor Valentin hurn („Taste the Waste“, 2011) hat weltweit nach Lösungen gesucht, er zeigt viele hofnungsvolle Möglichkeiten auf. – Der Film ist Träger des deutschen Naturilmpreises 2015. Im Anschluss an den Film besteht die Möglichkeit zur Diskussion. Donnerstag, 11. Februar 2016, 20:00 Uhr im Stubenhaus Staufen (am Marktplatz); der Eintritt ist frei.

Freiwillige Feuerwehr Sulzburg „Hier Florian Sulzburg – verstanden –Ende.“

Bei einem Feuerwehreinsatz geht heutzutage ohne Funkgeräte nichts mehr. Einsatzkräte kommunizieren untereinander mit Handfunkgeräten aber auch der Kontakt zur Integrierten Leitstelle nach Freiburg sowie den anderen Hilfsorganisationen wie dem Rettungsdienst, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bergwacht erfolgt über Funkgeräte. Hierzu ist es erforderlich, dass die Angehörigen der Feuerwehr einen mehrtägigen Sprechfunker-Lehrgang absolvieren bei dem sie auf die Besonderheiten im Funkverkehr und Regeln des Sprechfunkes vorbereitet werden sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen lernen. Von der Einsatzabteilung der Feuerwehr Sulzburg haben im Januar Friedhelm Eichin, Markus Jourdan und Sven Weinreich erfolgreich ihren Sprechfunker-Lehrgang abgelegt. Weitere Informationen über die Feuerwehr Sulzburg inden sie auf unserer website www.feuerwehr-sulzburg.de oder unserer facebook-Seite unter https://www.facebook.com/FeuerwehrSulzburg Christian Fuchs (Stellv. Kommandant)

Schwarzwaldverein Sulzburg Mittwochswanderung__________ Mittwoch, 03.02.16 mit anschl. Einkehr Wanderzeit 2 Stunden Trefpunkt Sulzburg,Marktplatz 14.30 Uhr Führung: Brigitte Hirtler

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Rom – Ewige Stadt -Infoveranstaltung für die Reise im August. Freitag, 05.02.16 Eine Woche die kulturellen Wurzeln unseres christlichen Abendlandes kennenlernen. Trefpunkt: Sulzburg, Gasthaus Weinreich 20.00 Uhr Führung und Info: Bernd Bauer Zum Schiiebeier nach Ballrechten-Dottingen__________ Samstag, 13.02.16 Wanderung: zum Schiiebeier nach Ballrechten mit Scheibenschlagen und Verzehr beim Scheibenfeuer Wanderzeit: ca. 2 Stunden Trefpunkt: Sulzburg, Markplatz 18.30 Uhr Führung: Brigitte Hirtler Eselwanderung im winterlichen Rheinwald__________ Sonntag, 21.02.16 Wanderung: durch die Rheinauen beim Weinstetter Hof in Begleitung mit dem Eselpärchen Angelo & Paulina Wanderzeit:ca. 2,5 Stunden Trefpunkt : Sulzburg, Marktplatz 13.30 Uhr mit PKW-Fahrgemeinschaten zum Parkplatz Rheinbrücke Hartheim-Bremgarten Führung: Oliver Haury, Tel. 0160/97001284 Gäste sind jederzeit herzlich willkommen Unlängst fand die 128.Jahreshauptversammlung des Schwarzwaldvereins Sulzburg statt Der 1. Vorsitzende Armin Imgraben konnte außer den Mitgliedern, Bürgermeister Dirk Blens, den Vizepräsident des Hauptvereins Peter Wehrle, Bezirkswegewart Peter Krause, Herrn Spranger als Vertreter der Gemeinde Ballrechten-Dottingen und eine Delegation des befreundeten Vogesenclub aus Turckheim begrüßen. Unter den Gästen waren ebenfalls Vertreter der örtlichen Vereine und der Feuerwehr, sowie die Vereinsvorsitzenden der Ortsgruppen Müllheim-Badenweiler und Bad Bellingen. Wieder konnte man feststellen, dass Wanderungen wie z.B. die Orgelwanderung, in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde, sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. Über 50 Wanderer folgten dem Aufruf um Musik und Natur zu erleben. Auf positive Resonanz stieß das Homberghütten-fest Ende April. Nicht nur das Wetter spielte dieses Mal mit, sondern auch viele Besucher von anderen Ortsgruppen durte man begrüßen. Es ist gut, so Armin Imgraben, wenn sich die Vereine in dieser Weise gegenseitig unterstützen. So wanderte man im Juli zum Forsthausgartenfest der Ortsgruppe Kandern. Eine 4-tägige Fahrradtour im wunderschönen Burgund begeisterte ebenfalls die Teilnehmer. Mit einem Sonderbus fuhr man im September nach Turckheim um das 35-jährige Freundschats-Jubiläum zu feiern. Und das war nur ein kleiner Rückblick auf das vergangene Jahr. Auch das neue Jahresprogramm umfasst wieder ein abwechslungsreiches Angebot. Erfreut ist man, dass mit Biker Andreas Stoll wieder Mountainbike-Touren angeboten werden können. 45 Veranstaltungen umfasste das Programm 2015. Herta Fafara, 2.Vorsitzende, bedankte sich bei den Wanderführern für dieses umfangreiche Angebot. 805 Teilnehmer legten insgesamt 624 km zurück. Sie selbst nahm an der großen Herausforderung, ca. 60 km an einem Tag zu wandern, teil. Fleißigste Wanderer waren Brigitte Hirtler, Günter Engler (16 Wanderungen); Armin Imgraben (17 Wanderungen); Inge Hermann (19 Wanderungen); Herta Fafara, Ernst Döbelin (24 Wanderungen). Da der Verein im letzten Jahr keinen Wegewart hatte, übernahm Armin Imgraben das Ausmähen der Wege und die Instandhaltung der Ruhebänke, Herta Fafara die Reinigung und Kontrolle der Wegebeschilderung. Nach den Berichten der Fachwarte bescheinigten die Kassenprüfer Rechner Bernd Bauer eine einwandfreie Kassenführung. Bürgermeister Dirk Blens beantragte die Entlastung des Rechners und des Gesamtvorstandes. Diese wurde von der Versammlung einstimmig gewährt. Turnusmäßig standen Wahlen des Gesamtvorstandes auf der Tagesordnung. Alle Vorstands-mitglieder, außer Beisitzerin Brigitte Hirtler,

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Mittwoch, den 03. Februar 2016

standen weiterhin für ihr Amt zur Verfügung und wurden einstimmig gewählt. Erfreulicherweise konnte Frau Farina Sooth aus Buggingen für das Amt des Wegewartes gewonnen werden. Frau Sooth hat in Freiburg Waldwirtschat und Umwelt, sowie Naturschutz und Landschatsplege studiert. Auch sie wurde einstimmig gewählt. Für langjährige Treue konnten folgende Mitglieder mit einer Ehrenurkunde und Ehrennadel ausgezeichnet werden: 25 Jahre: Walter Ehret 40 Jahre: Martin Bächler, Kurt Reiner, Annemarie Schmidt 50 Jahre: Dieter Bechtel, Fritz Güntert, Karl-Josef Schmidt Mit dem bronzenen Ehrenabzeichen bedankte sich Armin Imgraben bei seiner Amtskollegin Herta Fafara. Sie ist dem Verein eine große Stütze und es gibt bei ihr kein Nein, egal welche Aufgaben anfallen. Als große Herausforderung stellt sich die anstehende Renovierung des Castellberg-Turmes dar. Der Aussichtsturm benötigt einen neuen Anstrich und die Plattform muss renoviert werden. Die Kosten dafür kann die Ortsgruppe nicht alleine tragen, sondern ist auf inanzielle Unterstützung angewiesen. Vizepräsident Peter Wehrle überbrachte die Grüße des Hauptvereins und bedankte sich bei den Mitgliedern für die geleistete Arbeit. Er begrüßte, dass mit Frau Sooth eine junge Frau gewonnen wurde, die bereit ist Verantwortung zu übernehmen. Er sprach das Kompliment im Namen des Hauptvereins aus, dass das Titelbild des neuen Jahresprogramms, die Initiative für ein gutes Miteinander zwischen Wanderern und Mountain-Bikern, aktiv unterstützt.

„Unser Dorf, Laufen-St.Ilgen“ Aktivitäten im Frühjahr 2016 Liebe Mitbürger, wir möchten Euch an dieser Stelle wieder über das Vereinsleben und die Aktivitäten dazu auf dem Laufenden halten: Rückblick: • Am 9. Januar wurde Holz gemacht für´s „Schiebeier“. Fast 20 Helfer waren dabei und den Vormittag über ins Schwitzen gekommen. Belohnt wurden sie dafür gleich an Ort und Stelle mit einem Mittagessen. Wir bedanken uns dafür bei den Stitern Martin u. Martina Benz vom örtlichen Metallbaubetrieb. •

Armin Imgraben dankte den Vorstandmitgliedern für ihre Arbeit und auch allen anderen Helfern. Das Jahresprogramm ist auf der Homepage: www.sulzburg-schwarzwaldverein.de ersichtlich.

Stadtmusik Sulzburg e.V. Wir gratulieren zum Geburtstag Grommek Dennis Hergarten Joseine Blens Dirk Stefens heodor Kuny Max Kreienkamp Sigrid Kreienkamp Frederik Stadtmusik Sulzburg e.V

Sulzburg

Der Stammtisch am letzten Montag des Januars erfreute sich gleich wieder einem guten Zuspruch. Die an diesem Abend für die Bewirtung zuständigen Vorstandsmitglieder Christiane Vollmer und Andrea Jenny erfreuten die Gäste zusätzlich mit Selbstgebackenem. Erstmals konnten gegen Ende auch 2 Sulzburger Gäste in der Runde begrüßt und bewirtet werden.

Aktuelle Termine: • 14. Februar: Verein übernimmt erstmals die Bewirtung beim „Schiebeier“ uf de Wurmisohle. Wirtschatsbetrieb ab 18.00 Uhr. •

Vorstandssitzung gleich am Tag drauf, zwecks abschließender Planung des Dorfabends und Rückblick „Schiebeier“ und „Dorfobend“.



Dorfabend am Samstag, den 27. Februar in der Turnhalle Es wird ein kurzweiliges Programm vorbereitet mit Musik, Sketch und Bildern aus älteren Tagen zu Laufen und St.Ilgen. Das beispielhat hier veröfentlichte Bild zeigt die Mädchenschar bei einem „Ufertbrütli“ um 1960. Wer mehr als 5 der Mädels erkennt und noch weitere sachdienliche Hinweise geben kann, bitte bei Friedhelm Engler 07634/6285 melden (wegen häuiger Abwesenheit gleich den Anrubeantworter nutzen). Er rut dann zurück und kommt mit dem Bild zur Enträtselung gegebenenfalls auch vorbei. Der Bewirtungserfolg wird übrigens für die Ausstattung der „Altenberghalle“ zurückgelegt. Bitte den Termin gleich vormerken.



Februarstammtisch, am 29.02., im Schützensaal, ab 19.30 Uhr

Vorschau: • Ostermontag, 28. März: Der „Hisgier“ zieht durchs Dorf • Montag, 4. April: Mitgliederversammlung im Proberaum in der Schule

Turnverein Laufen 50 Jahre Altenturnen des TV Laufen Am vergangenen Samstag fand anlässlich des 50 jährigen Bestehens der Altenturner-Abteilung der sogenannte „ Zenerleabend“ , ein gemütlicher Abend mit gutem Essen, humorvollen Beiträgen und Bildern des letzen Jahres, statt. Der Titel „Zenerleabend“ entstand vor langer Zeit schon, für jedes verlorene Sitzballspiel mußte ein „Zenerle“ in die Abteilungskasse eingezahlt werden. Mit diesen Zenerle werden die jährlichen Abteilungsabende inanziert.

Sulzburg

Mittwoch, den 03. Februar 2016

Dazu einige Zeilen von Wendelin Brugger, die die Montagabende humorvoll beschreiben. Do hocke si die alde Kerle un sin so richtig brima druf un näbe dra au ihri Perle do goht eim gar des Herz no uf. Sin Manne wo am Mendig zobe ins Durne gehn im Fierobe in unsre guede alde Halle mir trefe uns in jedem Falle das isch scho so sit 50 Johr, so alt scho simmer, das isch wohr. Mir hocke vor de achdi scho uf däne unbequeme Bänkli einer nonem andre no mr hört s eind oder ander Schwänkli. Punkt achdi stoht no d`Inge do Begüeßt mit fröhlichem Hallo, glie lait sie los, -- s´heißt auf ihr Herrn hejo des mache mir doch gern. Die Inge ist jetze unsre Chief un nimmt uns Kerle fest im Grif un macht uns vor, was mir mien mache so isch es keinem meh ums lache. Mir laufe z`erscht e Marathon dann stehn mer eimals uf ei Bei zu de Musik vum Eierfon Akrobatik hoch drei !! No gohts erscht richtig los, me hole unsri Gummimatt un lege uns am Bode platt un drucke s´Becke in die Höh ojemine ojemine no simmer alli so am berze vergange isch is alles Scherze do hört me´s pfuse und hörts stöhne, s´rißt an de Muskle an de Sehne allmällig wird es zur Tortur verstohlis luegt me scho uf d´Uhr doch us Inges Repertoire sind noo drei !! Sache dra. Doch jeder zeigt si Tapferkeit s´isch keiner in Verlägeheit. Un noderno me setzt sich uf un lockeret d´Ärm und Gnick und Bei un d´Inge gitt´s Komando druf „So jetzt sinner wieder frei !!“ Me hänn nu alli dähndi Glieder dodfür Inge sei dir Dank. Am Mendig zobe siesch is wieder Ein nonem andere uf de Bank. Un witter gohts mit Sitzballsport. Zeh Kerle inde sich vor Ort e jede zieht sich grad a Charde ei Stund isch jetzt das Spiel z`erwarde. E halbs Johrhundert Tradition Die Regele sin no s´glieche bliebe, vor 45 Johre isch scho imme Vers beschriebe. Un guet cha me dert druß ersähne Die „Junge“ under uns erkenne Worum mir´s Zenerleobe nenne.

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KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Evangelische Kirchengemeinde Evang. Kirchengemeinden Sulzburg mit Ballrechten-Dottingen und Laufen mit St. Ilgen Mittwoch, 03.02.2016 14:45 Konirmandenunterricht I Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 16:15 Konirmandenunterricht II Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 18:00 Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 19:30 Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 04.02.2016 14:30 Seniorenkafee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Freitag, 05.02.2016 15:00 Kantoreiprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07.02.2016 09:00 Gottesdienst Laufen / Johanneskirche Dekan i.R. Sylla 10:00 Gottesdienst mit Posaunenchor Sulzburg / St. Cyriak Dekan i.R. Sylla Montag, 08.02.2016 20:00 Posaunenchorprobe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 10.02.2016 14:45 Konirmandenunterricht I Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 16:15 Konirmandenunterricht II Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 18:00 Jugendkreis Weschpi Sulzburg / Ev. Gemeindehaus 20:00 Ökumenischer Singkreis Sulzburg / SOS Kinderdorf Donnerstag, 11.02.2016 14:30 Seniorenkafee Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Freitag, 12.02.2016 20:00 Männergruppe Sulzburg / Ev. Gemeindehaus Sonntag, 14.02.2016 09:00 Gottesdienst Laufen / Johanneskirche Pfr. i.R. Jäckh 10:00 Gottesdienst Sulzburg / St. Cyriak Pfr. i.R. Jäckh Öfnungszeiten im Pfarrbüro: Dienstag und Freitag von 10-12 Uhr und Mittwoch von 14-16 Uhr Telefon: 07634/592179 Homepage: www.evang-sulzburg-laufen.de E-Mail: [email protected]

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Mittwoch, den 03. Februar 2016

Katholische Kirchengemeinde Kath. Gottesdienste in der SE HEITERSHEIM und Mitteilungen für Sulzburg

Sulzburg

WAS SONST NOCH INTERESSIERT Gelebte Ökume: 20 Jahre „Ökumenisches Frauenfrühstück“

Samstag, 06. Februar Dottingen: 11.00 in der St. Arbogastkapelle: Taufeier für Felix Tim Gutmann Buggingen: 18.00 Sonntagvorabendmesse mit Segnung der Kerzen und Blasiussegen Sulzburg: 18.00 Eucharistiefeier (für Verstorbene der Fam. Fuchs-Lampp) Sonntag, 07. Feburar Fasnetssonntag Eschbach: 9.00 Sonntagsmesse Ballrechten: 10.00 Eucharistiefeier Heitersheim 10.30 Sonntagsmesse 16.00 Rosenkranzgebet Mittwoch, 10. Februar Aschermittwoch - Fast- und Abstinenztag - Beginn der österlichen Bußzeit Ballrechten: 18.00 Hl. Messe mit Austeilung des Aschenkreuzes Heitersheim: 19.00 Hl. Messe mit Austeilung des Aschenkreuzes Freitag, 12. Februar Heitersheim: 18.30 Beichtgelegenheit 19.00 Hl. Messe (für Maria und Clemens Willeke) Samstag, 13. Februar Eschbach: 18.00 Sonntagvorabendmesse (für Gertrud Bleile und verst. Angehörige; Josef und Berta Isele; 3. Opfer für Willi Karrer) Sulzburg: 18.00 Eucharistiefeier (für Friedrich Gassenschmidt) Sonntag, 14. Februar 1. Fastensonntag Buggingen: 9.00 Sonntagsmesse (1. Opfer für Anna Sommerhalter) Ballrechten: 10.00 Eucharistiefeier Heitersheim: 10.30 Sonntagsmesse / Kinderkirche 16.00 Rosenkranzgebet Zuständiger Pfarradministrator unserer Seelsorgeeinheit ist bis auf weiteres Dekan Gerhard Disch. Pfarrbüros in Heitersheim / Ballrechten In Heitersheim bleibt das Pfarrbüro am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag, 08./09.02. den ganzen Tag geschlossen. In Ballrechten bleibt das Pfarrbüro am Dienstag, 09.02. ebenfalls zu. Sternsingeraktion 2016 Danke sagen wir allen, die in den ersten Tagen des neuen Jahres die Sternsinger empfangen und Geld gespendet haben für Kinder in Not. Dadurch kamen wieder große Summen zusammen, nämlich in Heitersheim und Gallenweiler 7.816,68 Euro, in Ballrechten und Dottingen 4.145,86 Euro, in Buggingen, Seefelden und Betberg 3.062,22 Euro, in Eschbach 3.210,56 Euro und in Sulzburg, Laufen und St. Ilgen 4.363,80 Euro, insgesamt 22.599,12 Euro (Stand 22.01.2016). Weitere Informationen über Termine und Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Pfarrblatt oder unserer Homepage. Katholisches Pfarramt in Ballrechten:Otto-Karrer-Str. 2, 79282 Ballrechten-Dottingen, Tel. 07634/8245, Fax 07634/591061 Öfnungszeiten: Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr (nicht am 09.02.2016) in Heitersheim: Heitersheim, Johanniterstraße 74 Tel. 07634/551615 Fax 07634/551628 [email protected] www.seelsorgeeinheit-heitersheim.de Öfnungszeiten: Mittwoch bis Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr / Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr

Der ökumenische Frauenkreis feierte in diesem Jahr im vollbesetzten ev. Gemeindehaus das 20-jährige Bestehen des ökumenischen Frauenfrühstücks. Immer zum Jahresanfang wird zu einem gemütlichen Frühstück mit einem hema und einer Referentin eingeladen. Dieses Frühstück entstand aus dem Bedürfnis heraus, sich konfessionsunabhängig zu trefen, um ein Stück Gemeinschat in unseren Gemeinden zu plegen und sich zusammen wohlzufühlen. Es soll eine Möglichkeit sein, sich auszutauschen und sich Gedanken zu unserem Glauben und Leben zu machen. Ein herzliches Vergelt`s Gott all den alljährlichen treuen Teilnehmerinnen an unserem Frühstück. Ebenso gilt unser Dank unseren beiden Referentinnen Frau Ehrle und Frau Pfarrerin Krüger für ihre wertvollen Beiträge.

Liebe Eltern der 4-Klässler, in Kürze steht die Entscheidung an, auf welche weiterführende Schule ihre Kinder ab dem nächsten Schuljahr gehen. Ein wichtiges Argument ist hier auch die Erreichbarkeit der Schule mit öfentlichen Verkehrsmitteln. Schwierig war bisher die Verbindung mit dem Bus von Laufen nach Staufen und wieder zurück. Wir möchten darauf hinweisen, folgende Busverbindungen bestehen: Hinfahrt: 07:15 Uhr Laufen (Bushaltestelle Weinstraße) nach Ballrechten-Dottingen Rathaus, Weiterfahrt mit der Linie 113 ab Ballrechten-Dottingen Rathaus um 07:23 nach Staufen. Rückfahrt nach der 6. Schulstunde: 13:22 Uhr Linie 113 Staufen Gymnasium nach Ballrechten-Dottingen Rathaus Ankunt Linie 113 um 13:33 Uhr in Ballrechten-Dottingen Rathaus --> Zubringerleistung nach Laufen Bushaltestelle Weinstraße. Rückfahrt nach der 8. Schulstunde: 15:47 Uhr SWEG-Bus, ab Staufen-Gymnasium nach Sulzburg, Dieser Bus fährt bei Bedarf von Sulzburg weiter nach Laufen. Die Schüler müssten hier lediglich beim Einstieg dem Fahrer entsprechend Mitteilung machen.

Sulzburg

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„Lebensqualität durch Nähe“

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Am Mittwoch, dem 2. März 2016 indet mit Frau hekla Pioch-Neuhaus eine weitere Buchbesprechung statt. Wir sprechen über: „Der Traffikant“ von Robert Seethaler.

Frauen trefen Frauen Der nächste Frauenstammtisch indet am Freitag, dem 19.02.2016 um 20:00 Uhr in der Mediathek in Müllheim, Nussbaumallee 7

Ihre Ansprechpartnerinnen: Iris Fritz, Tel. 8047 Sabine Mitzel, Tel. 592559 Barbara Burgert, Tel. 8915

statt. Wir besuchen den Erzählkunstabend „Abenteuer, List und Tücke“. Abenteuergeschichten, frei erzählt von den Absolventinnen der Goldmund Erzählakademie München. Einsamkeit, Hitze, Durst, Hunger, Kälte, geheimnisvolle Machenschaften, Lug und Trug sind der ständige Begleiter eines echten Abenteurers. Begleiten Sie die Helden beim Kampf ums Überleben. Erleben Sie spannende, lustige und humorvolle Geschichten, gepaart mit musikalischen Einlagen. In der Pause können Sie köstliche Weine und selbstgebackenes aus der Region genießen. Eintritt: 8,00 € - Vorverkauf 7,00 € - Karten erhältlich in der Mediathek Müllheim, Jos Fritz Buchhandlung Freiburg, Gästehaus Krauß in Müllheim. Um Fahrgemeinschaten bilden zu können, trefen wir uns um 19:15 Uhr auf dem Rathausplatz, Ballrechten-Dottingen. ----------

Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins zum Umbau der Pfarrscheune und anderer kirchlicher Einrichtungen e.V. Sie indet am Sonntag, den 14. Februar 2016, um 11.00 Uhr, in der Pfarrscheune statt. Nicht nur unsere Mitglieder sind herzlich willkommen, sondern die gesamte Pfarrgemeinde. Über eine zahlreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen, Der Vorstand

Stellenanzeige Müllheim Die Stadt Müllheim steht vor richtungsweisenden städtebaulichen Aufgaben. Dem Dezernat III kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Dort ist zum nächstmöglichen Termin die Position des/der Baudezernenten/in zu besetzen. Weitere Informationen zu der Stelle inden Sie auf unserer Homepage www.muellheim.de , Aktuell / Stellenangebote

Ende des redaktionellen Teils

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