Nachrichtenblatt Brunnenregion KW01 2016

April 2, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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8. JANUAR 2016

Neujahrsempfang Gemeinde Helmstadt-Bargen am Freitag, 08. Januar 2016, um 19.00 Uhr in der Gymnastikhalle Flinsbach. Neben den zu Ehrenden wirken mit: - Gemischter Chor Frohsinn Flinsbach - Posaunenchor Flinsbach - Jagdhornbläser - Alphornbläser Wir laden Sie recht herzlich ein und freuen uns auf Ihr Kommen! Wolfgang Jürriens, Bürgermeister

Hintergrund: LuminaStock/iStock/Thinkstock

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Veranstaltungskalender EPFENBACH 09.01. 09.01. 10.01.

Christbaumsammelaktion – Jugendfeuerwehr – 13.00 Uhr Hauptversammlung – Freiwillige Feuerwehr – VfB-Clubhaus – 19.00 Uhr Neujahrsempfang – Gemeinde Epfenbach – Sport- und Kulturhalle – 11.30 Uhr

HELMSTADT-BARGEN 08.01. Gemeinde Helmstadt-Bargen – Neujahrsempfang – Gymnastikhalle Flinsbach 09.01. Jugendfeuerwehren – Christbäume einsammeln in Helmstadt, Flinsbach, Bargen 09./10.01. TSV Helmstadt – AH-Seniorenturniere – Schwarzbach-Halle

NEIDENSTEIN 09.01.

Winterfeier – Gesangverein Concordia in der von-Venningen-Halle

REICHARTSHAUSEN 09.01. 12.01.



für Heimatforschung Baden-Württe auf die Ausschreibung in den örtlich

Jugendfeuerwehr – Christbaumsammelaktion – Reichartshausen Kirchengemeinden – Ökumenischer Begegnungsnachmittag – Evang. Gemeindesaal

WAIBSTADT 09.01. 09.01. 09.01. 09.01. 14.01. 14.01.

In der Anlage übersende ich Ihnen

blättern hinzuweisen.

Bücherei Waibstadt – Lesestunde Jugendfeuerwehren Waibstadt + Daisbach – Christbaumsammlung Stadt Waibstadt und DLRG – Action-Day im Hallenbad TV Waibstadt, Volleyball – Eisbärenfest Altenkreis – gemütlicher Nachmittag VdK-Ortsverband – Monatstreffen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2016 Ausschreibung Sehr geehrte Damen und Herren, das Land Baden-Württemberg lobt seit 1982 in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus. Der Landespreis zeichnet Personen aus, die sich ehrenamtlich mit der Heimatforschung und ihren vielfältigen Facetten befassen und hierbei in der Vergangenheit bemerkenswerte wissenschaftliche Leistungen vorgelegt haben. Die Heimatforschung erstreckt sich auf ein breites Themenspektrum, das sich von der Orts-, Siedlungs- und Naturgeschichte über Themen zur Migration bis hin zu lokalen Traditionen und Lebensläufen herausragender Persönlichkeiten erstreckt. Oftmals handelt es sich bei den Forscherinnen und Forschern um Menschen, die Lokal- und Regionalgeschichte in sehr engagierter und selbstloser Weise aufarbeiten.

Die Ausschreibung, die anliegende können auch im Internet unter www werden.

Besonders würde ich mich über Be Der Preis ist mit insgesamt 11.000 Euro dotiert. Zusätzlich werden Schülerinnen und Schülern weitere Werke mit Anerkennungsurkunden ausgezeichnet. freuen. Die Ausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen können auch im Internet unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de abzeichnung vorzuschlagen. gerufen werden. Besonders würde ich mich über Bewerbungen junger Menschen, insbesondere von Schülerinnen und Schülern freuen. Es ist übrigens auch möglich, Arbeiten zur Auszeichnung vorzuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Walter MdL Jürgen Walter MdL

Weitere Gemeinsame Amtliche Bekanntmachungen finden Sie auf Seite 14.

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Hintergrund: sunnyfrog/iStock/Thinsktock

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

„Der Lover aus dem Internet“ Einakter (Dauer: 1 h) Theaternachmittag am Sonntag, 17. Januar 2016 in der Sport-und Kulturhalle Epfenbach Hallenöffnung: 14:00 Uhr Beginn: 15:00 Uhr Eintritt: 3€

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Bereitschaftsdienst Rettungsdienst 112 Allgemeiner Notfalldienst bundesweite Rufnummer 116 117

GRN-Klinik Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2, 74889 Sinsheim Mo., Di., Do., 19.00 - Folgetag 7.00 Uhr, Mi., 13.00 - Do., 7.00 Uhr, Fr., 19.00 bis Mo., 7.00 Uhr durchgehend Feiertage von 19.00 Uhr des Vortages bis 7.00 Uhr des Folgetages

Zahnärztlicher Notfalldienst Bereich Sinsheim

Samstags, sonntags und feiertags in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr. Der diensthabende Zahnarzt ist über die Rufnummer 0621/38000821 zu erfragen. In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar.

Kinderärztlicher Notfalldienst Heidelberg/Rhein-NeckarKreis, Tel. 0180 6622122

Notfallpraxis am Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 430, 69120 Heidelberg Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag von 16 bis 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9 bis 22 Uhr An den anderen Wochentagen und in den Nachtstunden übernehmen Kinderärzte des Universitätsklinikums Heidelberg den Dienst.

Augenärztlicher Notfalldienst Heidelberg, Tel. 0180 6062211 Alte Eppelheimer Str. 35, 69115 Heidelberg Samstag, Sonntag und Feiertag 9 - 18 Uhr

Apotheken Freitag, 08.01., Schloss-Apotheke Eschelbronn, Industriestr. 7, Tel. 06226/95130 Samstag, 09.01., Schlossgarten-Apotheke Angelbachtal (Michelfeld), Wilhelmstr. 2, Tel. 07265/911353 Elster-Apotheke Aglasterhausen, Mosbacher Str. 13, Tel. 06262-92080 Sonntag, 10.01., Stadt-Apotheke Neckarbischofsheim, von-Hindenburg-Str. 1, Tel. 07263/6322 Montag, 11.01., Stadt-Apotheke Sinsheim, Hauptstr. 53-55, Tel. 07261/4360 Dienstag, 12.01., Steinsberg-Apotheke Weiler, Rohräckerstr. 2, Tel. 07261/8547 Mittwoch, 13.01., Ansbach-Apotheke Steinsfurt, Steinsfurter Str. 57, Tel. 07261/64790 Wildpark-Apotheke Schwarzach, Hauptstr. 54, Tel. 06262-2812 Donnerstag, 14.01., Bahnhof-Apotheke Sinsheim, Friedrichstr. 16, Tel. 07261/4488

Sozialstation

des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt Telefon 07263/96330, Rufbereitschaft Tel. 0171/3338819

Häuslicher Alten- und Krankenpflegedienst:

Tel. 0173/2752038 – in Notfällen rund um die Uhr erreichbar.

Zweckverband Wasserversorgung Mühlbach Jahresabschluss 2014 des Zweckverbandes Wasserversorgunggruppe Mühlbach Bekanntgabe des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 24.11.2015 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des Jahresberichtes und der Entlastungen: Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß § 5 der Verbandssatzung in der Fassung vom 13.12.2006 in Verbindung mit den §§ 19 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit, § 15 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes und der §§ 11 und 14 der Durchführungsverordnung wie folgt fest: 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1 Bilanzsumme 27.993.387,79 € 1.1.1 davon entfallen auf Aktivseite auf - das Anlagevermögen 23.439.981,50 € - das Umlaufvermögen 4.551.888,60 € - aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1.517,69 € 1.1.2 davon entfallen auf Passivseite auf - Einlage Verbandsgemeinden 312.495,98 € - allgemeine Rücklage 1.325.518,42 € - die empfangenen Ertragszuschüsse 851.136,73 € - die Rückstellungen 98.308,30 € - die Verbindlichkeiten 24.830.737,26 € 1.2 Jahresgewinn 103.120,01 € 1.2.1 Summe der Erträge 6.255.713,86 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.152.593,85 € 2 Behandlung des Jahresergebnisses 2.1 Der Jahresgewinn in Höhe von 103.120,01 € erhöht den Gewinnvortrag von 472.071,09 € auf einen Gewinnvortrag in Höhe von 575.191,10 € Vom Jahresbericht der Geschäftsleitung wird zustimmend Kenntnis genommen. Alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Der Verbandsvorsitzende, der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung werden entlastet. Der Jahresabschluss 2014 und der Jahresbericht 2014 werden in der Zeit vom 08. Januar 2016 bis 22. Januar 2016 in der Betriebszentrale des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach in Bad Rappenau, Hinter dem Schloss 10, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie die Satzung auf den Seiten 5-13.

Impressum Herausgeber: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Waibstadt und Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt: die Bürgermeister und der Verbandsvorsitzende Für den übrigen Inhalt: K. Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Verlag und Druck: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, 68789 St. Leon-Rot, Opelstraße 29, Telefon 06227/873-0. Fax: 06227/873-190, -194, Internet: www.nussbaum-slr.de. Anzeigenannahme: K. Nussbaum Vertriebs GmbH im Auftrag der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, OpeIstraße 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227/5449-0, Fax 06227/5449-1190, Internet: www.knvertrieb.de. Zuständig für die Zustellung: Fa. G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Telefon 06227/35828-30, E-Mail: [email protected]. Internet: www.gsvertrieb.de. Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich.

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AZ.: 815.110

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(4) Der Zweckverband kann im Falle der Absätze 2 und 3 den Anschluss und die Benutzung gestatten, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten.

(3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen des Zweckverbandes erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert.

(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.

(1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Zweckverbandes liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen.

§3 Anschluss- und Benutzungsrecht

(2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt.

(1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen.

§2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer

(2) Der Zweckverband kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen.

(1) Der Zweckverband betreibt die Wasserversorgung als eine öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt der Zweckverband.

§1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung

I. Allgemeine Bestimmungen

Auf Grund des § 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 24. November 2015 folgende Satzung beschlossen:

des Zweckverbandes "Wasserversorgungsgruppe Mühlbach", Bad Rappenau vom 24. November 2015

über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)

SATZUNG

Zweckverband "Wasserversorgungsgruppe Mühlbach" Sitz Bad Rappenau Landkreis Heilbronn

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1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Satzung vorbehalten sind,

(1) Der Zweckverband ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht,

§7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen

(2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

(1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entsprechen. Der Zweckverband ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Er ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers möglichst zu berücksichtigen.

§6 Art der Versorgung

(5) Der Wasserabnehmer hat dem Zweckverband vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind.

(4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Zweckverband einzureichen.

(3) Der Zweckverband räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihm wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken.

(2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen, auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls, nicht zugemutet werden kann.

(1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbewässerung.

§5 Benutzungszwang

(2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus besonderen Gründen, auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls, nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim Zweckverband einzureichen.

(1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen.

§4 Anschlusszwang

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

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(2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen.

(1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies dem Zweckverband mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer dem Zweckverband für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen.

§9 Unterbrechung des Wasserbezugs

(6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, wassersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies, insbesondere wegen der benötigten Wassermenge, mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist.

(5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung, Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit dem Zweckverband zu treffen.

(4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre des Zweckverbandes mit Wasserzählern zu benutzen.

(3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist beim Zweckverband vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Entsprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken.

(2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Der Zweckverband kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschränken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist.

(1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Zweckverbandes zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.

§8 Verwendung des Wassers, sorgsamer Umgang

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Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Zweckverbandes, im Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung, den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtung (Wasserzähler) oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist.

§ 12 Zutrittsrecht

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.

(4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen des Zweckverbandes noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.

(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Zweckverband zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen.

(2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen.

(1) Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zubehör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind, die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.

§ 11 Grundstücksbenutzung

(3) Der Zweckverband hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat.

(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist der Zweckverband berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Zweckverband kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen.

3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Zweckverbandes oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.

1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und der Zweckverband dies nicht zu vertreten hat oder

2. die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde.

2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern oder

1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren,

(1) Der Zweckverband ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um

§ 10 Einstellung der Versorgung

(3) Der Zweckverband hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung rechtzeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie

(2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Der Zweckverband hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben.

2. soweit und solange der Zweckverband an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.

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1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung und Veränderung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstückanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs. 2).

(1) Der Anschlussnehmer hat dem Zweckverband zu erstatten:

§ 15 Kostenerstattung

(5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein; sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen sind dem Zweckverband unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Zweckverband kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden.

(3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Zweckverband bestimmt. Der Zweckverband stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit.

(2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum des Zweckverbandes. Soweit sie in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.

(1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich vom Zweckverband hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.

§ 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse

5. Im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten.

4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungs- oder Regenwassernutzungsanlage;

3. Eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z.B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs;

2. Der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll;

1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage);

Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschlussnehmer, unter Benutzung eines beim Zweckverband erhältlichen Vordrucks, für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen, soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben:

§ 13 Anschlussantrag

II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen

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(4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Zweckverbandes oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind.

(3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben des Zweckverbandes zu veranlassen.

(2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch den Zweckverband oder ein vom Zweckverband zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Der Zweckverband ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss - mit der Ausnahme der Messeinrichtungen des Zweckverbandes - ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.

§ 17 Anlage des Anschlussnehmers

(3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind dem Zweckverband vom Anschlussnehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen.

(2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Zweckverbandes, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen vom Zweckverband zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB).

(1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen.

§ 16 Private Anschlussleitungen

(4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig.

(3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig.

(2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt der Zweckverband.

Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.

3. Die Kosten für die Beseitigung von Hausanschlüssen.

2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung und Veränderung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4).

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

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Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen dem Zweckverband unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.

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(4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betreffenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Der Zweckverband ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Wasserzinsabrechnung zugrunde zu legen.

(3)

(2) Der Zweckverband hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Er bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe des Zweckverbandes. Er hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen.

(1) Der Zweckverband stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen.

§ 21 Messung

Der Zweckverband ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung des Zweckverbandes abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde.

§ 20 Technische Anschlussbedingungen

(3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt der Zweckverband keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn er bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

(2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Zweckverband berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist er dazu verpflichtet.

(1) Der Zweckverband ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Er hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen.

§ 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers

Zweckverbandes vom Anschlussnehmer vom Zweckverband hierfür übermittelten an den Zweckverband zurückzusenden. die Internetseite des Zweckverbandes

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Der Zweckverband erhebt zur teilweisen Deckung seines Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag.

§ 25 Erhebungsgrundsatz

III. Wasserversorgungsbeitrag

(3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist.

(2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten.

Ist die Anschlussleitung vor der Grundstücksgrenze unverhältnismäßig lang (siehe Nr. 2), kann der Zweckverband auch verlangen, dass ein geeigneter Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank an der Grenze zur öffentlichen Straße mit der Versorgungsleitung angebracht wird.

3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist.

2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Erschwernissen verlegt werden können, oder

1. das Grundstück unbebaut ist oder

(1) Der Zweckverband kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wasserzählerschacht oder Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschrank anbringt, wenn

§ 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze

(2) Geht der ausgefüllte Vordruck nicht innerhalb einer vom Zweckverband gesetzten, angemessenen Frist bei diesem ein, darf er den Verbrauch, auf Grundlage der letzten Ablesung, schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 12 bleibt davon unberührt.

(1) Die Messeinrichtungen sind nach Aufforderung des selbst abzulesen. Die Ableseergebnisse sind in den Vordruck einzutragen. Der ausgefüllte Vordruck ist Alternativ kann der Zählerstand elektronisch über übermittelt werden.

§ 23 Ablesung

(2) Die Kosten der Prüfung fallen dem Zweckverband zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer.

(1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht beim Zweckverband, so hat er diesen vor Antragstellung zu benachrichtigen.

(1) Der Zweckverband oder dessen Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb.

(2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Zweckverband über das Installationsunternehmen zu beantragen.

§ 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers

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des

Beitrags-

bzw.

-9-

(2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt.

2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen.

1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist;

(1) Als Grundstücksfläche gilt

§ 29 Grundstücksfläche

Maßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30); das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 28 Beitragsmaßstab

(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.

(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.

§ 27 Beitragsschuldner

(2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind.

1,75 2,00.

5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit

- 10 -

1. [3,0] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und

(1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe der baulichen Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch

§ 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt

(2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

(1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

§ 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt

Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse i. S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlichen Geschosszahlen zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend.

§ 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt

(2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt auch für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Bei Grundstücken für die eine Nutzung als Golffläche zulässig ist, beträgt der Nutzungsfaktor 0,07. Die §§ 31 bis 34 finden keine Anwendung.

1,50

4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit

1,25

2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit

1,00

(1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:

(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde/Stadt zur Bebauung anstehen. 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit

§ 30 Nutzungsfaktor

§ 26 Gegenstand der Beitragspflicht

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(3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch [3,5], mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

2. [4,0] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird;

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.

- 11 -

2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse.

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse,

(2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend:

2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse.

1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse,

(1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend:

§ 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 besteht

(6) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse, eine Baumassenzahl oder eine First- bzw. Traufhöhe, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der Geschosshöhe über Normalnull fest, so ist die zulässige Höhe aus der Differenz der Geschosshöhe über Normalnull zum unteren Bezugspunkt (z.B. Erdgeschossfußbodenhöhe) in eine Geschosszahl entsprechend der Absätze 1 bis 3 umzurechnen.

(5) Weist der Bebauungsplan sowohl eine berg- als auch eine talseitige Höhe der baulichen Anlage aus, so ist die bergseitige Höhe gemäß Abs. 1 bis 4 in eine Geschosszahl umzurechnen.

(4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen.

an

die

öffentliche

- 12 -

5. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist.

3. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder einer Satzung i.S. von § 34 abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 4. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstückes im Grundbuch eingetragen ist.

2. in den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung.

1. in den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann.

(1) Die Beitragsschuld entsteht:

§ 37 Entstehung der Beitragsschuld

Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche (§ 28) 3,83 Euro.

§ 36 Beitragssatz

(2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen.

4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden.

3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist;

1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird;

2. [3,5] für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete;

(3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen.

(1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben,

1. [2,7] für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und

§ 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht

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(2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch

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(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

(1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über.

§ 41 Gebührenschuldner

(2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben.

(1) Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grundund Verbrauchsgebühren.

§ 40 Erhebungsgrundsatz

IV. Benutzungsgebühren

(3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

(2) Der Beitrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung.

(1) Der Zweckverband kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Wasserversorgungsbeitrages vereinbaren.

§ 39 Ablösung

Der Wasserversorgungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

§ 38 Fälligkeit

(3) Mittelbare Anschlüsse (z.B. über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasserversorgungsanlagen gleich.

(2) Für Grundstücke, die schon vor dem 01.04.1964 an die öffentliche Wasserversorgungsanlage hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung.

6. in den Fällen des § 35 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen, jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 49 Abs. 3.

Zählerbezeichnung (neu) nach Dimension DN 20 DN 25 DN 40 DN 50 DN 50 (V) DN 80 (V) DN 100 (V) DN 150 (V) 5,42 Euro 13,02 Euro 21,69 Euro 32,54 Euro 130,15 Euro 216,92 Euro 260,31 Euro 433,84 Euro

Grundgebühr/Monat

Zählerbezeichnung (neu) nach Dimension DN 15 DN 20 DN 25 DN 40 DN 50

1,90 Euro 2,10 Euro 2,20 Euro 2,60 Euro 10,70 Euro

Grundgebühr/Monat

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(2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehen geblieben, so schätzt der Zweckverband den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgabenordnung.

(1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offen stehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist.

§ 44 Gemessene Wassermenge

Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,46 Euro.

§ 43 Verbrauchsgebühren

Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.

Zählerbezeichnung (alt) nach Nenndurchfluss Qn 1,5 Qn 2,5 Qn 6 Qn 10 Qn 15

(5) Werden auf Grund der Abwassersatzung der jeweiligen Mitgliedsgemeinde Zwischenzähler zur Abwasserabsetzung bzw. Abwasserfestsetzung durch den Zweckverband eingebaut, so wird für diese Zwischenzähler eine Zählergebühr, gestaffelt nach Zählergröße, erhoben. Sie beträgt:

(4) Bei Zählerstandrohren oder sonstigen beweglichen Wasserzählern werden als Grundgebühr eine Mietgebühr von 0,60 Euro/Tag und eine pauschale Grundgebühr von 26,00 Euro je Abrechnung erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe des Zählerstandrohres bzw. des beweglichen Wasserzählers.

(3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (abgerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet.

(2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.

Zählerbezeichnung (alt) nach Nenndurchfluss Qn 2,5 Qn 6 Qn 10 Qn 15 DN 50, Qn 15 (Verbundzähler) DN 80, Qn 40 (Verbundzähler) DN 100, Qn 40 (Verbundzähler) DN 150, Qn 150 (Verbundzähler)

(1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt:

§ 42 Grundgebühr

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(2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet.

1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 6 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.

2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei.

(2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer.

(2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres.

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(5) Die Gebührenschuld gemäß § 42 und § 43 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V.m. § 27 KAG).

(4) Der Wasserverbrauch zwischen dem Tag der Ablesung und dem Stichtag der Abrechnung kann vom Zweckverband durch Hochrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen gewöhnlichen Wasserverbrauchs ermittelt werden.

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(4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige beim Zweckverband entfallen.

(3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer dem Zweckverband mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden.

2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern, oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht.

(1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 45a entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses.

(3) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten.

1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum;

(1) Binnen eines Monates sind dem Zweckverband anzuzeigen

§ 49 Anzeigepflichten

V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung

(2) Die Vorauszahlungen gem. § 47 werden mit Ende des Kalendervierteljahres zur Zahlung fällig.

(1) Die Benutzungsgebühren sind zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 47) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.

§ 48 Fälligkeit

§ 46 Entstehung der Gebührenschuld

(5) Bereitstellungsgebühren werden anteilig auf die Verbrauchsgebühr (§ 43) angerechnet.

(4) Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Kubikmeter 0,85 Euro.

2. bei Reserveanschlüssen die der Spitzendeckung dienen, die im Durchschnitt der letzten 3 Jahre aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wassermenge;

1. im Falle des Ersatzbezuges, die der privaten Wasserversorgungsanlage im Veranlagungszeitraum entnommene Wassermenge; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, hierfür geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten;

(3) Bemessungsgrundlage für die Bereitstellungsgebühr ist

(2) Reserveanschlüsse dienen zur Deckung eines Spitzenbedarfs oder zum Ersatzbezug.

(1) Für das Bereitstellen von Wasser sowie für Reserveanschlüsse erhebt der Zweckverband neben der Zähler- und Verbrauchsgebühr (§§ 42, 43) eine Bereitstellungsgebühr.

§ 45a Bereitstellungsgebühren

(4) In den Fällen der §§ 45 und 45a entfällt die Pflicht der Vorauszahlung.

(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres.

(1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben.

(2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch:

§ 47 Vorauszahlungen

§ 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten

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(3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15 Euro.

(2) Abs. 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunternehmen aus unerlaubter Handlung geltend machen. Der Zweckverband ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihm bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und seine Kenntnis zur Geltendmachung des Schadenersatzes erforderlich ist.

§ 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handel von Verrichtungsgehilfen anzuwenden.

3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsberechtigten Organs des Zweckverbandes verursacht worden ist.

2. der Beschädigung einer Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit des Zweckverbandes oder einem seiner Bediensteten oder eines Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist,

1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden vom Zweckverband oder einem seiner Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist,

(1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet der Zweckverband aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle

§ 51 Haftung bei Versorgungsstörungen

(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 49 Abs. 1 bis 3 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

6. entgegen § 17 Abs. 4 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Zweckverbandes bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten.

5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält,

4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich dem Zweckverband mitteilt,

3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Zweckverbandes weiterleitet,

2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt,

1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt,

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

§ 50 Ordnungswidrigkeiten

Oberbürgermeister Hans Heribert Blättgen

Der Verbandsvorsitzende:

Bad Rappenau, den 24. November 2015

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Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

(2) Diese Satzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2014 (mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.

(1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.

§ 54 Inkrafttreten

Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

§ 53 Umsatzsteuer

VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen

(2) Der Haftende hat den Zweckverband von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner.

(1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entstehen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind.

§ 52 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern

(6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich dem Zweckverband oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unternehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen.

(5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Der Zweckverband weist den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hin.

(4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet der Zweckverband dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

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Freitag,LANDSCHAFTS8. Januar 2016 LEV ERHALTUNGSNummer 1

VERBAND RHEIN-NECKAR E.V.

- Fortsetzung von Seite 2 -

LEV Rhein-Neckar e.V., Muthstraße 4, 74889 Sinsheim

Dienstgebäude:

74889 Sinsheim, Muthstraße 4

Vorsitzender: Geschäftsführer:

Landrat Stefan Dallinger Martin Schaarschmidt

Zimmer-Nr.: 201 Telefon-Durchwahl: (07261) 9466 5383 Telefax-Durchwahl: (07261) 9466 95383 E-Mail: [email protected]

Aktenzeichen:

53.00-8872.00/LEV-RNK

An alle Interessenten der Streuobst-Pädagogik

LEV - Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. Datum:

16.12.2015

Ausbildungslehrgang zum Streuobst-Pädagogen / Ausbildungslehrgang zum zur Streuobst-Pädagogin in 2016Streuobst-Pädagogen/ zur Streuobst-Pädagogin in 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. bietet 2016 zusammen der Böblinger Streuder Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.mitbietet 2016 obstschule eine Ausbildung zum Streuobst-Pädagogen / zur Streuobst-Pädagogin an. Das Ausbildungsangebot richtet Böblinger sich an alle Streuobstund Umweltbegeisterte, dieeine das erlernte Wissen, vor allem zusammen mit der Streuobstschule Ausbildung im Rahmen von Schulprojekten auf freiberuflicher Basis an Kinder weitergeben möchten. Insgesamt zum Streuobst-Pädagogen/zur Streuobst-Pädagogin an.SchulungstaDas können bis zu 25 Personen an der Ausbildung teilnehmen. Die Ausbildung wird an zehn gen in Heidelberg, Heiligkreuzsteinach und Wiesenbach Ausbildungsangebot richtet sich an alle stattfinden. Streuobst- und Umweltbegeisterte, die das erlernte Wissen, vor allem Rahmen von Streuobstwiesen zählen mit bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu denim artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Aufgrund vielfältiger Ursachen sind sie jedoch in den vergangenen Jahrzehnten bereits Schulprojekten auf freiberuflicher Basis an Kinder weitergeben um mehr als 75% zurückgegangen. Um dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken, bildet die BöbStreuobstschulekönnen seit einigen Jahren Inzwischen begeismöchten.linger Insgesamt bis sogenannte zu 25 Streuobst-Pädagogen Personen anaus.der Ausbiltern sie im ganzen Land, vor allem an Grund- und weiterführenden Schulen, Kinder und Jugendliche für dung teilnehmen. Die Ausbildung wird zehnKulturlandschaft Schulungstagen das Thema Streuobst. Hierdurch lernen diese unserean gefährdete mit allen Sinnen in kennen und lieben und werden für den faszinierenden Lebensraum Streuobstwiese sensibilisiert. Heidelberg, Heiligkreuzsteinach und Wiesenbach stattfinden. Streuobstwiesen zählen mit bis zu 5.000 und Pflanzenarten Auch im Rhein-Neckar-Kreis sind Streuobstwiesen in vielenTierBereichen besonders landschaftsprägend, jedoch ebenfalls stark rückläufig. Deshalb zählt die Erhaltung der Streuobstwiesen, unter anderem in zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Aufgrund Verbindung mit Umweltbildungsprojekten, zu den Arbeitsschwerpunkten des LandschaftserhaltungsverRhein-Neckar e.V. Aus diesem wurde in in Kooperation der Beratungsstelle fürJahrGrünanlavielfältigerband Ursachen sind sie Grund jedoch den mit vergangenen gen, Obst- und Gartenbau des Rhein-Neckar-Kreises, dem Kreisverband für Obstbau, Garten und zehnten bereits um mehr 75% zurückgegangen. dieser Landschaft Heidelberg e.V., demals BUND Landesverband Baden-Württemberg und Um der Böblinger Streuein Konzept erarbeitet, wodurch im Jahr 2016 auch Streuobst-Pädagogen in unserer Region negativenobstschule Entwicklung entgegenzuwirken, bildet die Böblinger ausgebildet werden können. Streuobstschule seit einigen Jahren sogenannte Streuobst-PädaDie Ausbildung inklusive der Prüfung findet an zehn Veranstaltungstagen in Heiligkreuzsteinach (Mi. gogen aus. Inzwischen begeistern sie23.04., im ganzen vor allem(Di. 17.02., Do. 18.02., Sa. 26.11.), Wiesenbach (Sa. Mi. 12.10., Do.Land, 13.10.) und Heidelberg Mi. 22.06., Mi. 13.07., Do. 14.07.) statt. an Grund-21.06., und weiterführenden Schulen, Kinder und Jugendliche für das Thema Streuobst. Hierdurch lernen diese unsere gefährdete Kulturlandschaft mit allen Sinnen kennen und lieben und werden für den faszinierenden Lebensraum Streuobstwiese sensibilisiert. Auch im Rhein-Neckar-Kreis sind Streuobstwiesen in vielen Bereichen besonders landschaftsprägend, jedoch ebenfalls stark rückläufig. Deshalb zählt die Erhaltung der Streuobstwiesen, unter anderem in Verbindung mit Umweltbildungsprojekten, zu den Arbeitsschwerpunkten des Landschaftserhaltungsverbands Rhein-Neckar e.V. Aus diesem Grund wurde in Kooperation mit der Beratungsstelle für Grünanlagen, Obst- und Gartenbau des Rhein-Neckar-Kreises, dem Kreisverband für Obstbau, Garten und Landschaft Heidelberg e.V., dem BUND Landesverband BadenWürttemberg und der Böblinger Streuobstschule ein Konzept erarbeitet, wodurch im Jahr 2016 auch Streuobst-Pädagogen in unserer Region ausgebildet werden können. Die Ausbildung inklusive der Prüfung findet an zehn Veranstaltungstagen in Heiligkreuzsteinach (Mi. 17.02., Do. 18.02., Sa. 26.11.), Wiesenbach (Sa. 23.04., Mi. 12.10., Do. 13.10.) und Heidelberg (Di. 21.06., Mi. 22.06., Mi. 13.07., Do. 14.07.) statt. Postanschrift: Muthstraße 4 74889 Sinsheim

Telefon-Zentrale: (07261) 9466-5300 Telefax-Zentrale: (07261) 9466-5315

Bankverbindung: Sparkasse Kraichgau Kto-Nr. 70 78 464 (BLZ 663 500 36) IBAN: DE88 6635 0036 0007 0784 64 BIC: BRUSDE66XXX

− Vögel der Streuobstwiesen / Nisthilfen, Sitzstangen − Ernte und Verwertung von Streuobst − Backen im Backhaus − Fledermäuse / höhere Tiere der Streuobstwiese − Honigbienen, Imkerei − Lebensraum Wiese: Typen, Blumen, essbare Kräuter, Bestimmungsübungen − Grüngutverwendung, Sensenmähen, Dengeln, Heuernte − Insekten / Nützlinge / Befruchtung − Naturpädagogik Die Ausbildung ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Übersteigt die Anzahl − Exkursionsdidaktik − Projekte mit Grundschülern der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze, so werden

diese im Auswahlverfahren vergeben. Die Mindestteilnehmerzahl Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und praktischen Prüfung können die liegtPädagogen bei 15 Personen. Die Basis Teilnahmegebühren belaufen sich auf auf selbständiger vor allem an Schulen ganzjährige Streuobstprojekte, 250einzelne € proAktionen, Person.anbieten. Hinzukommen noch Kosten für die des benötigte Speziell in den 43 Mitgliedskommunen Landschaftserhaltun des sollen abin2017 verstärkt zum Einsatz kommen. Hierbei wird der La Fachliteratur Höhe von Streuobst-Pädagogen etwa 250 €. erhaltungsverband sowohl die interessierten Schulen in finanzieller Hinsicht, als auch die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung: Pädagogen mit Rat und Tat entsprechend unterstützen. - Abgabe eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses Ausbildung ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die A - EsDiewird die Bereitschaft vorausgesetzt, das bei dieser Ausbildung verfügbaren Plätze,imsoRahmen werden diese Auswahlverfahrenan vergeben. Mindestteilnehme erlernte Wissen vonim Schulprojekten SchülerDiesowie bei 15 Personen. Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf 250 € pro Person. Hinzu kom Jugendliche, vor allem auch in den Mitgliedskommunen des Kosten für die benötigte Fachliteratur in Höhe von etwa 250 €. Landschaftserhaltungsverbandes, weiterzugeben. Voraussetzungen fürfür die die Teilnahme an der Ausbildung: Voraussetzungen Teilnahme an der Prüfung: − Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses Teilnahme - Regelmäßige ampolizeilichen Unterricht (max. ein entschuldigter − Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, das bei dieser Ausbildung erlernte Wissen im Fehltag ist zulässig) von Schulprojekten an Schüler sowie Jugendliche, vor allem auch in den Mitgliedsk Weiterführende Informationen zur Ausbildung finden Sie unter des Landschaftserhaltungsverbandes, weiterzugeben. www.streuobst-paedagogen.de, Stichwort „Pädagogen“. Voraussetzungen für die Teilnahme der Prüfung: Dort sind in Kürze auch der an entsprechende Ausbildungsplan − Regelmäßige Teilnahme am Unterricht (max. ein entschuldigter ist zulässig) sowie das Anmeldeformular zu finden. Bitte senden SieFehltag dieses beiWeiterführende Interesse ausgefüllt zum 03. finden Februar 2016 an den Informationenbis zur Ausbildung Sie unter www.streuobst-paedagogen. Landschaftserhaltungsverband e.V., Muthstraße wort „Pädagogen“. Dort sind in KürzeRhein-Neckar auch der entsprechende Ausbildungsplan4,sowie das An mularSinsheim zu finden. Bitte Sie dieses bei Interesse ausgefüllt bis zum 03. Februar 201 74889 odersenden per E-Mail an [email protected]. Rhein-Neckar 4, 74889 Sinsheim oder per FürLandschaftserhaltungsverband Fragen zur Ausbildung stehen Ihnene.V., HerrMuthstraße Martin Schaarschmidt [email protected]. vom Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V. (telefonisch ab Für 11.01.2016 07261 - 9466 oderSchaarschmidt per E-Mail: vom Landschaftserha Fragen zur unter Ausbildung stehen Ihnen 5383 Herr Martin band Rhein-Neckar e.V. (telefonisch ab 11.01.2016 unter 07261 5383 oder p [email protected]) und - 9466 Frau [email protected]) und Frau Beate Holderied von der Böblin Beate Holderied von der Böblinger Streuobstschule (Tel. 07157obstschule (Tel. 07157-5272798, E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfü 5272798, E-Mail: [email protected]) gerne zur Verfügung. freundlichen Grüßen MitMit freundlichen Grüßen

ÖPNV-Haltestelle: Hauptbahnhof Sinsheim

Im Rahmen der insgesamt 72 Unterrichtseinheiten werden folgende Themen behandelt: - Tierspuren im Schnee / Spuren erzählen Geschichten - Schnitt von Obstbäumen und Pflege von Streuobstbeständen - Streuobst und Ernährung - Obstarten und Obstsorten - Geschichte der Streuobstwiesen - Vögel der Streuobstwiesen / Nisthilfen, Sitzstangen - Ernte und Verwertung von Streuobst - Backen im Backhaus - Fledermäuse / höhere Tiere der Streuobstwiese - Honigbienen, Imkerei  ebensraum Wiese: Typen, Blumen, essbare Kräuter, -L Bestimmungsübungen - Grüngutverwendung, Sensenmähen, Dengeln, Heuernte - Insekten / Nützlinge / Befruchtung - Naturpädagogik - Exkursionsdidaktik - Projekte mit Grundschülern Nach erfolgreichem Abschluss der schriftlichen und praktischen Prüfung können die Streuobst-Pädagogen auf selbständiger Basis vor allem an Schulen ganzjährige Streuobstprojekte, aber auch einzelne Aktionen, anbieten. Speziell in den 43 Mitgliedskommunen des Landschaftserhaltungsverbandes sollen ab 2017 verstärkt Streuobst-Pädagogen zum Einsatz kommen. Hierbei wird der Landschaftserhaltungsverband sowohl die interessierten Schulen in finanzieller Hinsicht, als auch die Streuobst-Pädagogen mit Rat und Tat entsprechend unterstützen.

Martin Schaarschmidt

Geschäftsführer LEV Rhein-Neckar e.V.

Anlage: Anmeldeformular für die Streuobst-Pädagogenausbildung im Rhein-Neckar-Kreis

Energiespar-Tipp: Energieberatung – ein Service Ihrer Stadt Waibstadt Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Beratung von der KliBA. Sie hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen: · Zeitgemäße Wärmedämmung · Heizung und Warmwasser · Lüftung · Altbausanierung · Förderprogramme · Wärmepass · Stromsparmaßnahmen · Erneuerbare Energien · Passivhausbauweise Möchten Sie mehr über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten wissen? Achim Lares ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KliBA können Sie kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Das Messgerät kann die heimlichen „Stromfresser“ entlarven. Es zeigt – zwischen Steckdose und das zu untersuchende Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Damit lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBA-Energieberatern regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung in Ihrem Rathaus. Tel. 06221-998750, E-mail: [email protected] Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Rhein-Neckar-Kreis „Kultur im Kreis“ Rhein-Neckar-Kreis präsentiert Kulturprogramm 2016 Die Kulturfreunde in der Region dürfen sich auch im Jahr 2016 wieder auf viele Höhepunkte freuen. „Vor uns liegt ein Kulturjahr, das mit einem facettenreichen und niveauvollen Programm sowie zahlreichen hochkarätigen Künstlerinnen und Künstlern aufwartet“, freut sich Landrat Stefan Dallinger. Neben den Klassikern wie den Dilsberger Kammermusiktagen und den Sunnisheimer Klaviertagen erfährt das Ausstellungsprojekt „Atelier und Künstler“ im kommenden Jahr eine Neuauflage: 15 Künstlerinnen und Künstler aus der Metropolregion werden an insgesamt vier Ausstellungsorten im Rhein-Neckar-Kreis präsentiert. Als neuen Höhepunkt dieser Reihe findet sich außerdem die „Kunst am Grünen Hang“ vor der historischen Kulisse der Feste Dilsberg. Das Ausstellungsprojekt, das sich aus der Idee eines Skulpturengartens entwickelt hat, wird ab 10. April im Außenbereich des Geländes zu sehen sein. Das Jahresprogramm „Kultur im Kreis 2016“ wurde gemeinsam vom Rhein-Neckar-Kreis und der Kulturstiftung Rhein-NeckarKreis e.V. zusammengestellt, die am 29. November ihren 20. Geburtstag feiern konnte. Damit verbunden war ein Wechsel in der Geschäftsführung: Alt-Landrat Dr. Jürgen Schütz übergab den Vorsitz an seinen Nachfolger Landrat Stefan Dallinger; Geschäftsführer Paul Schäfer reichte den Stab an Hans Werner weiter, der nun die Kulturarbeit in und für die Region in bewährter Weise weiterführt. Die Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. wurde 1995 als gemeinnütziger Verein gegründet, um junge Künstlerinnen und Künstler aus aller Welt in vielfältiger Weise zu unterstützen. Sie betreibt das Kommandantenhaus auf dem Dilsberg als Kulturzentrum und bespielt die Stiftskirche Sunnisheim in Sinsheim regelmäßig mit Veranstaltungen im Rahmen des jährlichen Kulturprogramms. Das Kulturprogramm 2016 ist auf der Homepage des Rhein-NeckarKreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/kultur veröffentlicht. Kulturprogramm 2016 Printexemplare sind ab sofort über das Landratsamt Rhein-NeckarKreis, Amt für Schulen, Kultur und Sport, Kurfürsten-Anlage 38 – 40, 69115 Heidelberg, E-Mail: kulturstiftung@rhein-neckar-kreis. de zu beziehen. Gefahren bei der Holzernte Kreisforstamt bittet Spaziergänger Sperrungen und Hinweise zu beachten Man hört es krachen, mit einem dumpfen Knall schlägt die Buche auf den Boden auf und reißt weitere Äste mit sich. Allein vom Zuschauen kann man erahnen, dass diese Arbeit für die Waldarbeiter nicht ganz ungefährlich ist. In Angelbachtal und der Umgebung läuft die Holzernte dieses Jahr wieder in vollem Gange. Obwohl das Gebiet vor Beginn der Holzernte großräumig abgesperrt wird und zahlreiche Hinweis- und Warnschilder Jogger und Spaziergänger im Wald davon abhalten sollen dennoch weiterzugehen, kommt es doch öfters vor, dass die Warnungen in den Wind geschlagen werden. „Nur weil der Spaziergänger keine Motorsägen hört und davon ausgeht, dass gerade nicht gearbeitet wird, heißt das nicht, dass die Gefahr nicht vorhanden ist“, so Forstbetriebsleiter Philipp Schweigler. Gerade bei steileren Hängen und geneigtem Baumbestand sei die Gefahr des Dominoeffekts, dass beim Fällen ein Baum einen anderen mit zu Boden reiße, immer vorhanden. Auch könnten in der näheren Umgebung im Bereich der Baumkrone halb abgerissene Äste erst sehr viel später abreißen und zu Boden fallen, eine Gefahr, die sich nicht einschätzen lässt. „Es hat immer einen triftigen Grund, warum wir das Gelände absperren“, so Schweigler. Laien unterschätzen die Gefahr und vor allem die Kräfte, die bei der Holzernte entstehen können. „Ein Baumstamm, der zwei Tonnen wiegt, kann bis zu acht Tonnen Zugkraft beim Fallen entwickeln“, erklärt mir der Forstbetriebsleiter. Durch die Hebelwirkung in solcher Höhe kann das ungeahnte Auswirkungen auf die umstehenden Bäume haben. Es kommt schon mal vor, dass ein danebenstehender Baum mitentwurzelt wird. Gerade für Jogger, die oft mit Musik unterwegs sind, kann das Ignorieren der Warnhinweise Lebensgefahr bedeuten. Sie bekommen nicht mit, was sich in ihrer unmittelbaren Umgebung abspielt und wo gerade gearbeitet wird. Forstbetriebsleiter

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Schweigler rät dringend dazu, die Sperrungen und Hinweise zu beachten und die morgendliche Route durch den Wald gegebenfalls zu ändern, wenn ein Hinweisschild im Weg steht. Den größten Fehler, den man machen könne, wäre weiterzulaufen und sich in Sicherheit zu wiegen. Dies bringe sowohl Spaziergänger als auch Waldarbeiter in Gefahr, sagte abschließend der Experte aus dem Kreisforstamt.

Agentur für Arbeit Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn sie dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2015 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2016 der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese gesetzliche Frist kann nicht verlängert werden. Geht die Anzeige verspätet ein oder ist sie unvollständig oder falsch ausgefüllt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der BA beschäftigungspflichtig sind, erhalten Januar 2016 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM. Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter http://www.REHADAT-Elan. de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber außerdem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern. Arbeitsrecht von A-Z – Was Frau wissen sollte Informationsveranstaltung für Frauen am 12. Januar im Rahmen der Vortragsreihe BiZ & Donna 2016 Für Frauen, die berufstätig sind oder es sein wollen ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Für diese Veranstaltung im BiZ der Heidelberger Arbeitsagentur hat Gisela Deuer, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die Rechtsanwältin Daniela Leukert als Expertin gewinnen können. Leukert wird beispielsweise auf diese Fragen eingehen: • Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt? • Muss der Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden? • Was muss bei einer Kündigung beachtet werden? • Gibt es ein Recht auf Teilzeitarbeit? • Was bedeutet das neue Pflegegesetz für mich? • Gibt es einen Anspruch auf Elternzeit? Die kostenlose Veranstaltung beginnt am 12. Januar um 9 Uhr im Raum 335 (3.Ebene), Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstraße 69/71. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Dauer etwa 2 Stunden. Fragen dazu beantwortet Frau Deuer (06221 524-220). Check der Bewerbungsunterlagen - Angebot des Hochschulteams der Agentur für Arbeit Heidelberg Am Mittwoch, 13. Januar, bietet das Hochschulteam den nächsten individuellen Bewerbungsunterlagen-Check für Studierende und Absolventen an. Sind Sie unsicher, ob die Bewerbungsunterlagen wirklich „passen“? Sind die Unterlagen aussagekräftig und interessant genug, so dass man Sie kennenlernen will? Holen Sie sich fachkundigen Rat! Beraterinnen und Berater des Hochschulteams der Arbeitsagentur Heidelberg nehmen sich Zeit, um die Unterlagen in einem Gespräch kritisch durchzusehen. Es gibt dann Rückmeldungen dazu – was gut ist, aber auch Tipps und Anregungen, was bei

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Formulierung und Gestaltung überdacht oder optimiert werden könnte. Selbstverständlich bleibt auch Raum für sonstige Fragen rund um das Thema Bewerbung. Eine Anmeldung per Mail ist erforderlich und ab sofort möglich: [email protected]. Sie bekommen daraufhin Ort und Zeit für den individuellen Termin genannt. Wo? Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstraße 69/71 Coach your kids – Tipps für Eltern! Veranstaltungsreihe der Berufsberatung Heidelberg – Thema: Schulabschlüsse! Wer blickt da noch durch? Eltern Tipps für die Unterstützung ihrer Kinder bei der Berufswahl zu geben – das ist Ziel dieser Veranstaltungen der Berufsberatung. Am 14. Januar wird es in der Heidelberger Arbeitsagentur einen Vortrag zum Thema Schulabschlüsse geben. Das Schulangebot in der Region ist sehr vielseitig geworden und führt inzwischen zu mehreren gleichwertigen mittleren Bildungsabschlüssen und verschiedenen Hochschulzugangsberechtigungen. Bei der Suche nach der richtigen Schule bzw. der richtigen Entscheidung können viele Fragen aufkommen: • Wie geht es nach der mittleren Reife weiter? • Was ist das Fachabi? • Worin unterscheiden sich Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife? • Kann man ohne Abi studieren? • Was kann ich mit den Abschlüssen anfangen und wie kann ich Abschlüsse nachholen? • Bedeutet ein vorzeitiger Schulabbruch das Aus? Informieren Sie sich über die Wege im Schulsystem und die vielen Möglichkeiten, die sich daraus ergeben! Der Vortrag beginnt um 19:00 Uhr und findet im Raum 733, in der 7. Ebene, statt. Für die Veranstaltung am 14. Januar ist keine Anmeldung erforderlich. Beginn 19:00 Uhr, Ende gegen 21:00 Uhr. Veranstaltungsort: Agentur für Arbeit Heidelberg, Kaiserstraße 69/71, 7. Ebene. Parkplätze stehen im Innenhof zur Verfügung. Bei Fragen bitte E-Mail an: [email protected] Hinweis: Beim nächsten Termin am 28. Januar 2016 geht es um das Thema: „Ausbildung mit Abi oder Fachhochschulreife – Lohnt sich das?“ Tipps für Schulabgänger Berufliche Schulen stellen sich vor! - BiZ-Veranstaltung am 14. Januar - Zielgruppe: Bewerber für einen Start im Schuljahr 2016 Am 14. Januar beraten Schulen in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr bei dieser Veranstaltung des Berufsinformationszentrums (BiZ) in der 2. Ebene der Agentur für Arbeit Heidelberg. Schülerinnen und Schüler können hier, gerne auch mit den Eltern, die Angebote von verschiedenen Schulen aus der Region zur Berufsvorbereitung oder die Wege zur Fachschulreife, Fachhochschulreife oder zum Abitur zeitsparend abfragen, überprüfen und vergleichen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Informationen gibt es über Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Ausbildung im/an: · Berufseinstiegsjahr (BEJ) · Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) · Berufsfachschulen · Berufskollegs · Berufsoberschulen und · Beruflichen Gymnasien. Vertreten sind diese Schulen aus: Altlußheim: - Markus-Schule Eberbach: - Theodor-Frey-Schule Heidelberg: - Carl-Bosch-Schule - F+U Privatschulcentrum - Johannes-Gutenberg-Schule - Julius-Springer-Schule - Marie-Baum-Schule - Willy-Hellpach-Schule - Berufsbildungswerk Mosbach-Heidelberg Neckargemünd: - BFS am Berufsbildungswerk - Hör-Sprachzentrum - Stephen-Hawking-Schule Schwetzingen: - Ehrhart-Schott-Schule Weinheim: - Helen-Keller-Schule

Wiesloch:

- Hubert-Sternberg-Schule - Louise-Otto-Peters-Schule (auch mit Standort Hockenheim) Die Agentur für Arbeit Heidelberg mit dem Berufsinformationszentrum ist in der Kaiserstraße 69/71, 69115 Heidelberg. E-Mail: [email protected], BiZ-Telefon: 06221 524-484 Personalauswahl – worauf achten Unternehmen? Informationsveranstaltung des Hochschulteams der Heidelberger Arbeitsagentur am 19. Januar Unternehmen, die neues Personal einstellen, nutzen vielfältige Suchwege. Sie steigern Ihre Chancen, wenn Sie Auswahlkriterien und Sichtweisen von Personalverantwortlichen kennen. Nutzen Sie die Chance ganz gezielt zu punkten. Expertin Helene Vöhringer informiert in der Infoveranstaltung des Hochschulteams u.a. über diese Punkte: § Wie suchen Unternehmen nach geeignetem Personal? § Welche Bewerbungsunterlagen werden erwartet? § Was sind die wichtigsten Kriterien bei der Personalauswahl? § Wie gelingt eine positive Darstellung im Vorstellungsgespräch? Dienstag, 19. Januar, Neue Universität, HS 02, Beginn 18:00 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die weiteren Veranstaltungen und Termine des Hochschulteams, bei denen Themen und Fragestellungen rund um den Berufseinstieg aufgegriffen werden, sind im Internet auf den Seiten der Agentur für Arbeit Heidelberg zu finden. www.arbeitsagentur.de/heidelberg  Veranstaltungen vor Ort Die Infobroschüre mit der Zusammenstellung aller Veranstaltungen liegt bei den Fakultäten aus und kann auch beim Hochschulteam direkt bezogen werden. Auf der Website des Hochschulteams ist sie als PDF abzurufen: www. arbeitsagentur.de/heidelberg >Bürgerinnen und Bürger >Akademiker Eine „offene Sprechstunde“ des Hochschulteams findet an Dienstagen von 11:00 bis 15:00 Uhr in den Räumen der Zentralen Studienberatung und Studieninformation, Seminarstraße 2, im 1. OG statt und am 1. Freitag eines Monats von 10:00 bis 12:30 Uhr in der blauen Infobox in der Zentralmensa Im Neuenheimer Feld 304. Dort beantworten die Berater des Hochschulteams Fragen der Studierenden und Absolventinnen und Absolventen zu allen Anliegen rund um Arbeitsmarkt, Stellensuche, Bewerbung und beruflicher Entscheidungsfindung.

Benimm-Knigge für den/die Azubi im Unternehmen Dieser Kurs unter Leitung von Wolfgang Rau, Unternehmensberater u. Verkaufstrainer, behandelt für Auszubildende in Industrie, Handel und Handwerk u.a. Themen wie der Tages-/Arbeitsablauf von A – Z, die Wichtigkeit von Kunden für das Unternehmen, das Mitdenken im Betrieb, des Informationsflusses, des korrekten Umgangs mit Vorgesetzten und Kollegen etc. (Samstag, 16.01.16, 9 – 15 Uhr) Richtig bewerben – was Personalchefs wirklich interessiert Erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Referenten, der über langjährige Erfahrung im gesamten Spektrum der modernen Personalarbeit verfügt, eine Bewerbung, die das Interesse des Unternehmens weckt. Lernen Sie, wie eine gute Bewerbung aufgebaut ist und welche Unterlagen sie enthalten sollte. Welche Fehler, die immer wieder vorkommen, können Sie vermeiden und wie läuft ein Bewerbungsprozess eigentlich im Unternehmen ab. (Samstag, 23.01.16, 10 – 13 Uhr) Mathematik für Realschüler – 10. Klasse – Prüfungsvorbereitung 12 x ab Freitag, 15.01.16, 14 – 15.30 Uhr bzw. 15.30 – 17 Uhr Finanzbuchführung 1 (Grundlagen) 15 x ab Freitag, 22.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr, VHS (Teilmodul zum Zertifikat Xpert Business „Geprüfte Fachkraft Finanzbuchführung“) Neue EDV-Kurse ab Januar 2016 - Erste Schritte am PC (für Anfänger) * ab Dienstag, 12.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr, 6 x - PowerPoint 2010 – Workshop * 4 x ab Mittwoch, 13.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 - Tabellenkalkulation mit Excel 2010 * ab Freitag, 15.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr, 6 x - iPhone u. iPad – Schnupperkurs * Donnerstag, 14.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr - iPhone u. iPad – Einrichtung des Geräts * 2 x ab Donnerstag, 21.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr PowerPoint 2010 – Workshop Kursinhalt: Aufbau und wesentliche Möglichkeiten von PowerPoint, eine neuen Präsentation anlegen, mit Vorlagen und Mastern arbeiten, Einfügen von Objekten in Präsentationen (z.B. Texte, Tabellen, Grafiken), Diagramme erstellen und bearbeiten, gestalterische Elemente einfügen und bearbeiten, Animationseffekte einbinden. (4 x ab Mittwoch, 13.01.16, 18.30 – 21.30 Uhr) Präsentationen für GFS und Referate in PowerPoint erstellen Der Kurs richtet sich an Schüler mit PC-Grundkenntnissen, die im Rahmen von GFS oder Referaten Präsentationen in PowerPoint 2010 erstellen möchten. Die Möglichkeiten für einen ansprechenden Aufbau sowie die Techniken in PowerPoint werden in diesem Kurs gezeigt und ausprobiert. Idealerweise bringen Sie das Referatthema bereits mit, sodass anhand dessen ein erstes Gerüst erstellt werden kann. Somit ist die Zeit im Kurs bereits gut genutzt. (3 x ab Samstag, 16.01.16, 9 – 12 Uhr) Raucherentwöhnung mit Hypnotherapie Die Rauchentwöhnung mit Hypnose weist eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote auf, wenn man sie mit anderen Methoden vergleicht. Sie ist jedoch kein „Zaubermittel“. Jeder kann mit dem Rauchen aufhören – Voraussetzung für einen Erfolg ist jedoch die bewusste Entscheidung, wirklich mit dem Rauchen aufhören zu wollen, Motivation und die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit. (5 x ab Montag, 11.01.16, 19 – 21 Uhr) Verlust und Trauer Kursinhalte sind Themen wie der Trauerprozess, welche Trauerphasen werden durchlaufen, Traueraufgaben, der Sinn des Trauerns, das Akzeptieren des Verlustes, das Loslassen in einem guten Sinn, gespürt als Dankbarkeit und Freude, das ein neues Leben nach dem Verlust ermöglicht. (4 x ab Mittwoch, 13.01.16, 19 – 21 Uhr) Tai-Chi Ch‘uan * Anfänger: 10 x ab Montag, 11.01.16, 19.20 – 20.50 Uhr, VHS * Fortgeschrittene: 10 x ab Montag, 11.01.16, 17.45 – 19.15 Uhr, VHS Salsa-Tanzkurs für Anfänger u. Fortg. 10 x ab Freitag, 15.01.16, 20.30 – 22 Uhr Erste Schritte mit der Nähmaschine – Nähmaschinenführerschein 4 x ab Samstag, 16.01.16. 14.45 – 17.45 Uhr NEU: Aqua-Zumba® Das auch als Zumba® „Poolparty“ bekannte Programm AquaZumba® verleiht dem Begriff „erfrischendes Workout“ eine völlig neue Bedeutung. Aqua-Zumba® kombiniert die Zumba-Philosophie mit traditionellen Übungen der Wassergymnastik und formt daraus ein sicheres, herausforderndes Wasserworkout, das die Ausdauer trainiert, die Figur formt und vor allem unglaublich viel Spaß macht. (10 x ab Donnerstag, 14.01.16, 18.45 – 19.45 bzw. 19.50 – 20.50 Uhr, Badewelt Sinsheim) NEU: Line Dance Der amerikanische Line Dance ist eine Tanzform, bei der einzelne Tänzer in Reihen und Linien vor- und nebeneinander tanzen und somit das choreographische Bild des jeweiligen Tanzes abbilden. Die Tänze bestehen aus leicht erlernbaren, unterschiedlichen Schrittkombinationen, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ein fester Tanzpartner wird nicht benötigt, eine Anmeldung ist daher auch ohne Partner möglich. (3 x ab Sonntag, 17.01.16, 10 – 11.30 Uhr) Silberschmuck leicht gemacht In diesem Kurs können Sie sich kreativ voll entfalten und Schmuckstücke wie in Ton formen, aus einer Silverclay Modelliermasse, die dann im Kurs gebrannt werden.So können Sie schnell und einfach Unikate fertigen, ohne feilen, sägen oder löten zu müssen. (Sonntag, 17.01.16, 10 – 17 Uhr) Babyschwimmen Hallenbad Waibstadt, 10-mal ab Samstag, 16.01.2016, 10 Uhr (3–6 Monate), 10.30 Uhr (3 – 6 Monate) und 11 Uhr (7–12 Monate)

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NEU: Kleinkind-Schwimmen (1 – 2 J.) Hallenbad Waibstadt, 10-mal ab Samstag, 16.01.2016, 11.30 Uhr Anmeldung und Beratung im Haus der Volkshochschule, Muthstraße 16a, Tel. 07261/6577-0, Fax 6577-22, E-Mail: [email protected], www.vhs-sinsheim.de. Für alle Veranstaltungen der VHS ist eine Anmeldung erforderlich (außer bei Abendkasse oder Eintritt frei).

Johanniter-Haus Waibstadt Gottesdienstliche Angebote Wir laden zu den Gottesdiensten im Januar jeweils freitags um 15:00 Uhr im Andachtsraum des Johanniter-Hauses Waibstadt ein: 08. Jan. Bibelstunde, Weimann 15. Jan. kath. Gottesdienst, Pfarrer Maier 22. Jan. ev. Gottesdienst, Pfarrerin Motzkus 29. Jan. Kommunionfeier, Locher Machen Sie sich gegenseitig auf die Termine aufmerksam und nehmen Sie von außerhalb des Hauses gerne an den Gottesdiensten teil! Begegnungen & Besuche im Johanniter-Haus rund um die Weihnachtszeit Die Berichterstattung 2016 aus der Senioreneinrichtung Johanniter-Haus Waibstadt beginnt mit dem Rückblick auf bemerkenswerte Begegnungen zwischen innen und außen während der letzten Wochen des alten Jahres. Bereits Ende Oktober musizierten Schüler der Klavierklasse Martin Schreiner, Flinsbach und zeigten ihre Übungserfolge und ihr Können, mehrfach auch im Zusammenspiel zwischen Klavier und Querflöte. Das jährliche Vorspiel gehört wie die meisten der folgenden musikalischen Akzente zu einer Reihe wiederkehrender vergnüglicher Hörgenüsse. Auf den Advent stimmten die Kinder des Projekts „Adventsmarkt“ ein und erfreuten Seniorinnen und Senioren mit Liedern und Gedichten. Bereits berichtet wurde über den Besuch und das Singen des kath. Kirchenchores; und in den ersten Dezembertagen erklang mit Achim und Christiane Löffler Adventsmusik zum Hören und Mitsingen; beim Gottesdienst mit Pfr. Maier und Pater Loice erklangen dann eher die sehnsuchtsvollen Adventslieder bei einer feierlichen Stimmung, während der Krankensegen gespendet wurde. Lebhaft wurde es beim Besuch der Grafeneckschule, denn die Schülerinnen und Schüler überbrachten Lebkuchenhäuser.

Auch der Weihnachtsmann mit seinen Rentieren und dem Engel ließen es sich nicht nehmen, den Bewohnern im Johanniter-Haus Waibstadt einen Besuch abzustatten  Foto: Uschi Wetzel Vom gelungenen Besuch des Arbeitervereins Waibstadt mit Nikolaus Horst Zeitz, konnte man bereits in der Tageszeitung lesen; ebenso vom Besuch des Frauenchors Chorisma, der nach einem neuen Konzept auf den einzelnen Wohnbereichen sang. Zu den treuen Klangkörpern zählt auch das Duo Schanzer und Gräff, das mit E-Piano und Violine bezaubern kann. Am 4. Advent stand der Besuch des Theaternachmittags in der Stadthalle bevor, der seit Jahren Abwechslung und gute Unterhaltung garantiert. Leise und einfühlsam kamen dagegen die weihnachtlichen Klänge daher, die Prof. Carsten Klomp bei der hausinternen ökumenischen Weihnachtsandacht dem Piano entlockte.

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Die festliche Stimmung durchzog den ganzen Nachmittag bis hin zur Bescherung. Als dann am eigentlichen Weihnachtsabend die Weisen der SFZ-BigBand erklangen, war die Freude vollkommen. Eine letzte hoheitsvolle Begegnung war in den ersten Tagen des neuen Jahres der Besuch der Sternsinger mit dem Segenswunsch für das Haus und seine Bewohner.

VdK Brunnenregion

Wir gratulieren zum Geburtstag! EPFENBACH 08.01. Herrn Hans-Jürgen Staudt, Waldstraße 6

Langjährige bewährte Beratungsstelle jetzt in VdK-Regie In Stuttgart-Mitte, Gaisburgstraße 27, wird es auch weiterhin eine unabhängige Patientenberatungsstelle geben. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg führt diese seit 2006 bestehende bisherige regionale Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ab Januar 2016 in eigener Regie und mit dem bewährten Beratungsteam fort. Der VdK, bislang Träger der Stuttgarter UPD-Stelle, greife so die Wünsche zahlreicher Bürger nach einer von Ärzten, Therapeuten, Kliniken und Krankenkassen völlig unabhängigen Patientenberatung auf, betonte VdK-Vizepräsident Roland Sing. „Patienten, Angehörige und Versicherte brauchen einen kostenfreien, neutralen und unabhängigen Wegweiser und Berater im unübersichtlichen deutschen Gesundheitssystem.“ Ebenso benötigten sie eine Beratungsstelle in der Region zur Unterstützung vor Ort. Die ratsuchenden Menschen könnten dort - auch unabhängig von einer VdK-Mitgliedschaft - Informationen und Hilfe bekommen, um sich im komplizierten Gesundheitswesen besser zurechtzufinden.

70 Jahre

NECKARBISCHOFSHEIM 12.01. Frau Christel Lenz, Bergstr. 9

70 Jahre

NEIDENSTEIN 13.01. Frau Edith Lay, Panoramastraße 4

80 Jahre

WAIBSTADT 08.01. 08.01. 08.01. 13.01. 14.01.

Frau Anna Wilhelmine Klischat, Lange Str. 62 Frau Rita Himmelhan, Zeisigweg 8  Herrn Theodor Laub, Danziger Str. 11  Herrn Oskar Wittmann, Lerchenstr. 6  Herrn Wulf Ballerstädt, Kregweg 7 

85 Jahre 80 Jahre 75 Jahre 85 Jahre 70 Jahre

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Neujahrsempfang des Rotary Clubs Schwetzingen-Kurpfalz

Premiere in Schwetzingen: Rotarier stellen Förderpreis vor (ju/red). Seinen diesjährigen Neujahrsempfang begeht der Rotary Club Schwetzingen-Kurpfalz am Montag, 25.01., um 19:30 Uhr im Palais Hirsch am Schwetzinger Schlossplatz. Eingeladen zum rotarischen Neujahrsempfang sind auch alle Vertreter von Vereinen, Sozialpartnern (DRK, Caritas, Sozialstationen u. a.) und caritativen Einrichtungen aus der Region Schwetzingen-Kurpfalz. Eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.

Zu diesem Anlass stellt der Service Club erstmals in seiner inzwischen 10-jährigen Geschichte den Rotary Club Schwetzingen-Award der Öffentlichkeit vor. Der Förderpreis mit einem Preisgeld von 5.000 Euro ist zur Unterstützung sozialer Projekte in der Region Schwetzingen-Kurpfalz vorgesehen und soll lokale, vorbildliche, gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung/ Erziehung, Wissenschaft/Forschung, Kunst, Kultur, Sport oder Umwelt ins Leben rufen oder unterstützen. „Wir freuen uns mit der Ausschreibung des Förderpreises 2016 anläss-

Informationen

NABU-Expertin Cindy Weidner (2. v. r.) bringt beim Vor-Ort-Termin am zukünftigen Dünenklassenzimmer Rotary-Präsident Prof. Dr. Michael Hauth (l.), Oftersheims Bürgermeister Jens Geiss und Schulleiterin Alexa Schäfer (r.) die einzigartige Flora und Fauna der Oftersheimer Dünen näher. Foto: jr

lich des 10-jährigen Jubiläums des Rotary-Clubs Schwetzingen-Kurpfalz den Servicegedanken von Rotary einer unabhängigen, weltweiten Wertegemeinschaft deutlich werden zu lassen“, erklären die Rotarier in einer Pressemeldung. Der Rotary Club setzt sich nunmehr seit einem Jahrzehnt für soziale Projekte in der Region ein. Aktuell unterstützt der Club mit dem Dünenklassenzimmer ein Projekt der Oftersheimer Theodor-Heuss-Schule, das Schul- und Kindergartenkindern die vielfältige Natur in den Dünen und Wäldern rund um die Gemeinde vermitteln möchte.

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Alle Privatpersonen, Vereine, Schulen und sonstige Organisationen können Projektvorschläge für den Förderpreis 2016 bis zum 30.03.2016 einreichen. Weitere Informationen, Formulare und Unterlagen stehen unter folgender Web-Adresse zur Verfügung: http://www.schwetzingen-kurpfalz.roweb1860.de/#rotary-club-schwetzingen-award=20152016 Ansprechpartner für weitere Informationen ist Prof. Dr. Michael Hauth (Tel. 0170 8543054, E-Mail: [email protected]). Der Rotary Club Schwetzingen-Kurpfalz freut sich auf alle Anträge und Projekt-Ideen. ROTARY CLUB Schwetzingen-Kurpfalz im Distrikt 1860, Prof. Dr. Michael Hauth, c/o Welde-Stammhaus, Mannheimer Str. 2a, 68723 Schwetzingen

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Sabine Reißig blickte aus der Sicht des Gemeinderates auf das Jahr 2015 zurück und bedankte sich für das gute Miteinander zum Wohle der Gemeinde Epfenbach im abgelaufenen Jahr. Herbert Ziegler Gemeinde Epfenbach Rhein-Neckar-Kreis

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 16. Dezember 2015

Aus dem Gemeinderat Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.12.2015 konnte BM Joachim Bösenecker neben den Ratsmitgliedern Herrn Sternemann willkommen heißen. Zu Beginn der Sitzung blickte der Bürgermeister auf ein arbeitsreiches Jahr zurück, an welchem er wegen Krankheit zehn Wochen nicht teilnehmen konnte. Er ist erleichtert, wieder aktiv am Gemeindeleben teilnehmen zu können und dankte den Mitarbeitern der Verwaltung und den BM Stellvertretern Sabine Reißig und Friedbert Ziegler für die Arbeit für die Gemeinde in den letzten Wochen. Bei Ramona Haßlinger bedankte sich der Bürgermeister für den Weihnachtsschmuck im Bürgersaal. Genehmigt wurde das Protokoll der Sitzung vom 25.11.2015. Aus der nichtöffentlichen Sitzung wurde über die Bewilligung einer Stelle für ein freiwilliges soziales Jahr an der Merian-Schule informiert. Bei den Wortmeldungen der Bürger gab es ein Dankeschön für die Aufstellung der Hundekot-Toiletten. Im nächsten Punkt der Tagesordnung stellte Herr Sternemann, vom Büro Sternemann & Glup, den Plan für die Containerbauten am Bleichweg als Ausweichsquartier der Verwaltung während des Rathausumbaus vor. Die Planung wurde vom Gemeinderat befürwortet und wird dem Kreisbauamt zugeleitet. Der Funkmasten auf dem Rathaus muss wegen des Abbruchs des bisherigen Anbaus entfernt werden. Er wird als mobile Anlage auf dem Rathausplatz ehemals Hauptstr. 32 aufgebaut. Nach der Fertigstellung des Rathausumbaus wird die Antenne wieder auf dem Dach des Rathausanbaues installiert. Im nächsten Punkt ging es um die Mitgliedschaft im Tourismusverband Kraichgau Stromberg. Durch die Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Sinsheim ist die Brunnenregion vom Verbandsgebiet abgeschnitten. Der Gemeinderat stimmte daher für die Kündigung der Mitgliedschaft im Tourismusverband Kraichgau Stromberg zum 31.12.2017. Denkbar ist eine Vermarktung der Brunnenregion im Tourismusbereich gemeinsam mit Sinsheim. Im nächsten Punkt der Tagesordnung wurde die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünften neu gefasst. Die Kostengebühren mit der Betriebskostenpauschale bilden den wesentlichen Inhalt der neuen Satzung. Für die Wasserversorgung wurde ab 1.1.2016 einem neuen innergemeindlichen Darlehensvertrag für das Trägerdarlehen mit einem Zinssatz von einem Prozent für eine Dauer von fünf Jahren zugestimmt. Für die Landtagswahl am 13. März 2016 wurde der Wahlausschuss gebildet. Die Wahlhandlung findet noch im Bürgersaal des Rathauses statt. Einem Bauantrag für einen Zimmeranbau in der Waibstadter Straße stimmte der Gemeinderat zu. Bis zur Sommerpause 2016 wurden folgende Sitzungstermine festgelegt: 20.1., 17.2., 16.3., 13.4., 11.5., 15.6. und 20.07.2016. In den Bekanntgaben der Verwaltung informierte BM Bösenecker, dass die Volkshochschule Sinsheim das Qualifikationszertifikat des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg, das Voraussetzung für die Zulassung als Anbieter von Integrationskursen ist, erhalten hat. Wortmeldungen aus dem Gemeinderat betrafen das Parken auf Gehwegen und einen Kurzbericht von Günter Reichert von der letzten Sitzung des Abwasserzweckverbandes Meckesheimer Cent.

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Epfenbach am 16.12.2015 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 27.02.2002 beschlossen: § 1 Änderung der bisherigen Satzungsvorschriften § 1 erhält folgende Fassung: § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Epfenbach betreibt die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte als eine gemeinsame öffentliche Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Fiüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG-, vom 19.12.2013, GBI. 2013, S. 493) von der Gemeinde Epfenbach bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. § 3 erhält folgende Fassung: § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 erhält folgende Fassung: § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instandzuhalten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn, es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch); 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will;

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3. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will; 4. ein Tier in der Unterkunft halten will; 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will; 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmung der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Gemeinde kann darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstaltszweck zu erreichen. (10) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten.

Altersjubiläen – Besuche des Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, aufgrund des neuen Bundesmeldegesetzes werden seit November 2015 nur noch die Altersjubiläen beginnend ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag im Nachrichtenblatt des GVV Waibstadt und in der Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlicht, sofern der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde. In Angleichung dieser Neuregelung erfolgen die persönlichen Besuche durch den Bürgermeister ab Januar 2016 zum 80. und 85. Geburtstag sowie jährlich ab dem 90. Geburtstag. Ich bitte um Kenntnisnahme. Ihr Joachim Bösenecker, Bürgermeister

Fundbüro Das Fundbüro der Gemeinde Epfenbach teilt mit, dass folgende Gegenstände auf dem Rathaus abgegeben wurden: - Eine blaue Wollmütze wurde am 18.12.2015 in der Schildwach Apotheke gefunden - Eine lila Sonnenbrille wurde am 28.12.2015 in der Schildwach Apotheke gefunden - Eine Taschenuhr wurde am 1. Weihnachtsfeiertag auf dem Weg vom Neubaugebiet zum Kraichgaublick gefunden Außerdem liegen verschiedene Gegenstände bereits seit längerem zur Abholung bereit. Diese können im Rathaus Zimmer 10 zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.

Jugendfeuerwehr

§ 13 erhält folgende Fassung: § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Wohnfläche der zugewiesenen Unterkunft. Für die Ermittlung der Wohnfläche gelten die Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Neben der Benutzungsgebühr wird eine Betriebskostenpauschale pro Person erhoben. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m2 Wohnfläche und Kalendermonat 2,65 Euro. (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 33,02 Euro. (4) Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr und der Betriebskostenpauschale nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. § 2 lnkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die entsprechenden Bestimmungen vom 27.02.2002 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Epfenbach, den 16. Dezember 2015 gez. Bösenecker, Bürgermeister

Kidsfeuerwehr Du willst Spaß rund ums Thema Feuerwehr? Dann bist du bei uns richtig! Die Jugendfeuerwehr (ab 10 Jahren) findet Dienstag von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr und die Kids-Feuerwehr (ab 6 Jahren) jeden Mittwoch von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus (Eschelbronner Straße 23) statt.

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Über neue Grundschulkinder der 1. – 4. Klasse als Verstärkung freuen sich alle am Montag 11. Januar von 14 – 15 Uhr im Klassenzimmer von Fr. Hecht.

Evangelischer Kindergarten Weihnachtsmarkt im Kronehof Zum ersten Mal fand im letzten Jahr ein Weihnachtsmarkt in Epfenbach statt. Schnell füllte sich der weihnachtlich geschmückte Kronehof. Bei einem Angebot von allerlei „Handgemachtem“ wie Seifen, Schlüsselanhängern, Fensterbildern, Genähtem für die Kleinen und Malereien konnte jeder noch nach einem passenden Weihnachtsgeschenk stöbern. Der Duft von Waffeln, Punsch und Glühwein – angeboten vom Elternbeirat des evangelischen Kindergartens – verführte zum Verzehr. Das Christmas-Special von Raffaele Guagliano und seiner AkusWeihnachtsmarkt in Epfenbach tikband „Flugrost“ sorgte für die passende Musik und lud zum Swingen und Verweilen ein. Einstimmiger Tenor am Abend: Das war eine rundum gelungene Premiere und hoffentlich gibt es eine Wiederholung im nächsten Jahr!

9. SMV-Rockfestival der Merian-Schule Epfenbach am 22.01.2016 Junge Bands rocken und rappen erneut in Epfenbach

Merian-Schule Epfenbach präsentiert:

9. SMV-ROCKFESTIVAL Mit den Bands:

WRS of POP (Pop Rock, Eberbach)

LISTEN UP! (Rock, Epfenbach) www.facebook.com/BandListenup

SCHOOL of ROCK (Rock, Epfenbach) www.facebook.com/schoolofrockschulband

IDIOTS in the CROWD (Folk Rock, Heidelberg) www.facebook.com/idiotsinthecrowd

AUDIOMATIX Grundschule

(Hard Rock, Epfenbach) www.facebook.com/audiomatix

Probenstart beim Grundschulchor

ABTEILUNG ROCK (Rock, Epfenbach & Sinsheim)

Freitag, 22.01.2016: Sport- und Kulturhalle Epfenbach Beginn: 17 Uhr, Ende: 22 Uhr Eintritt: 2,50 € Am Freitag, den 22.01.2016 findet in der Sport- und Kulturhalle Epfenbach das mittlerweile 9. SMV-Rockfestival der Merian-Schule statt. Eingeladen sind Musikfreunde jeden Alters. Das Rockfestival der SMV (Schülermitverantwortung) ist seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Kulturkalenders der Region. Um allen musikalischen und alterstypischen Interessen gerecht zu werden wurde erneut ein sehr abwechslungsreiches Programm erstellt. Seinen besonderen Reiz erhält das Festival durch das Miteinander von jungen Musikern und erfahrenen Bands aus der Metropolregion, die alle ohne Gage auftreten um das Epfenbacher Musikprojekt zu unterstützen. Für Bewirtung mit Speisen und alkoholfreien Getränken ist durch die SMV der Merian-Schule bestens gesorgt. Mit den Bands: WRS of POP (Pop Rock, Eberbach) LISTEN UP! (Rock, Epfenbach) www.facebook.com/BandListenup Mit einem tollen Auftritt beim Weihnachtskonzert hat der Grundschulchor das alte Jahr beendet. Lebendig wurde die Weihnachtsbotschaft als „Gute Nachricht“ verkündet und mit Kerzen der Frieden besungen, sogar zweistimmig! Das hat sicher Lust gemacht auf mehr und war eine super Werbung für den noch jungen Chor. Der Grundschulchor findet an der Merian-Schule als Chor-AG statt, mit dem Schulbeginn starten auch die Proben wieder. Den Chor können übrigens alle Grundschüler besuchen, egal ob in der Ganztagesbetreuung oder nicht, dafür haben sich die beiden Chorleiter Karin Frey und Eric Grunwald stark gemacht.

SCHOOL of ROCK (Rock, Epfenbach) www.facebook.com/schoolofrockschulband IDIOTS in the CROWD (Folk Rock, Heidelberg) www.facebook.com/idiotsinthecrowd AUDIOMATIX (Hard Rock, Epfenbach) www.facebook.com/audiomatix

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ABTEILUNG ROCK (Rock, Epfenbach & Sinsheim) SMV-Rockfestival der Merian-Schule Epfenbach Sport- und Kulturhalle Epfenbach Westl. Ringstr. 2 74925 Epfenbach Homepage: www.regioactive.de/schoolofrock Eintritt: 2,50 € Beginn: 17 Uhr, Ende: 22 Uhr (Jugendschutz)! Kein Alkohol, rauchfreies Schulgelände (Jugendschutz)!

Gymnastik für Senioren am Vormittag Eugenia Stang Beginn: 11.01.2016 12-mal montags 09:00 – 10:00 Uhr Feuerwehrgerätehaus, Schulungsraum Gebühr: 48,00 € Für die körperliche Gesundheit spielt Bewegung eine wichtige Rolle. Regelmäßige Bewegung und Sport stärken die Lungenfunktion, die Körperkraft, das Koordinationsvermögen und die geistige Leistungsfähigkeit. Übungen zur Koordination, Kräftigung, Dehnung und Entspannung. Mitzubringen: Iso-Matte, bequeme Sportkleidung Kinderschwimmkurse im Hallenbad in Epfenbach Anfängerkurse – für Kinder ab 5 Jahren Spielerisch wird den Kindern die Angst vor dem Wasser genommen und der sichere Umgang mit dem neuen Element gelehrt. Es werden alle elementaren Schwimmbewegungen erlernt mit dem Ziel, den Kindern das Brustschwimmen zu vermitteln. Durch einen variablen Hubboden wird die Wassertiefe so eingestellt, dass alle Kinder stehen können. Je Gruppe sind 5 – 7 Kinder vorgesehen. Die Abnahme des Seepferdchens ist gegebenenfalls möglich. Aus pädagogischen Gründen ist eine Teilnahme der Eltern am Kursbetrieb nicht möglich. 10-mal, montags oder donnerstags Gebühr: 48,00 € Mitzubringen: Badekleidung 10-mal montags (Michael Pollak) Beginn 11.01.2016, Gruppe A: 15:30 – 16:15 Uhr Gruppe B: 16:20 – 17:05 Uhr (keine Plätze mehr frei) Gruppe C: 17:10 – 17:55 Uhr (keine Plätze mehr frei) 10-mal donnerstags (Günter Immenroth) Beginn 14.01.2016 Gruppe A: 15:30 – 16:15 Uhr (keine Plätze mehr frei) Gruppe B: 16:20 – 17:05 Uhr (keine Plätze mehr frei) Aufbaukurs – für Kinder ab 5 Jahren Aufbaukurs nach Seepferdchenabnahme. Dieser Kurs ist für all diejenigen Kinder gedacht, die bereits einen Anfängerschwimmkurs besucht und das Seepferdchen abgelegt haben und das Schwimmen weiter üben möchten. Ziel ist die Ablegung des Bronzeabzeichens am Kursende.

10-mal, montags oder donnerstags Gebühr: 48,00 € Mitzubringen: Badekleidung 10-mal montags (Michael Pollak) Beginn: 11.01.2016, 18:00 – 18:45 Uhr (nur noch wenige Plätze frei) 10-mal donnerstags (Günter Immenroth ) Beginn: 14.01.2016, 17:10 – 17:55 Uhr (nur noch wenige Plätze frei) Wirbelsäulen- und Beckenbodengymnastik Liselotte Heinrich Beginn: 14.01.2016, 10-mal donnerstags Gruppe A: 19:00 – 20:00 Uhr (keine Plätze mehr frei) Gruppe B: 20:15 – 21:15 Uhr Turnhalle Epfenbach, Gymnastikraum Gebühr: 40,00 € Sagen Sie Rückenschmerzen „Ade“ und beginnen Sie damit Ihre Muskeln zu kräftigen und zu stabilisieren. Zu Beginn jeder Kursstunde erwartet Sie ein musikalisches Aufwärmtraining für das Herz-Kreislauf-System. Kursinhalte: Wirbelsäulengymnastik – Übungen mit Schwerpunkt Rücken und Bauch, Beckenbodentraining – die Kraft aus der Mitte, Pilates – ganzheitliche Methode, das Bindegewebe in Form zu halten. Der Einsatz von Kleingeräten erweitert das Übungsrepertoire. Stretching für die beanspruchte Muskulatur und entspannende Qigong-Übungen lassen jede Stunde ausklingen. Mitzubringen: Iso-Matte oder Decke, feste Turnschuhe, bequeme Sportkleidung Pilates Heidrun Kirschen Beginn: 15.01.2016 10-mal freitags 18:30 – 19:30 Uhr Turnhalle Epfenbach, Gymnastikraum Gebühr: 48,00 € Pilates ist eine sanfte, wirkungsvolle Trainingsmethode, die zu einer straffen, beweglichen Körpermitte führt. Zudem kräftigt sie auch die tiefen stabilisierenden Muskeln. Vergessen Sie den Alltag, kommen Sie wieder zur Ruhe und tanken Sie dabei neue Energie auf. Der Kurs ist für Männer und Frauen geeignet. Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Yoga- oder GymnastikMatte, ABS-Socken Anmeldungen nimmt Frau Ramona Haßlinger, Rathaus Epfenbach Zimmer 8, Tel. 07263/4089-0 bzw. [email protected] entgegen.

Prüfungen im traditionellen Jiu-Jitsu

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Zum Jahresabschluss hieß es für drei unserer Schüler nochmal alles zu zeigen, was sie bisher erlernt und gefestigt hatten. Denn am Freitag, 18.12.2015 stellten sie sich ihrer nächsten Prüfung im Jiu-Jitsu. Das Prüfungsprogramm im Jiu-Jitsu umfasst eine große Bandbreite der Abwehr gegen verschiedenste Angriffsmöglichkeiten – im Stand und am Boden. Alle Prüflinge zeigten durchweg sehr solide Techniken und eine dynamische Ausführung. Insgesamt sehr schön anzusehen, wie sie sich entwickeln und an der Sache dran bleiben. In diesem Sinne gratulieren wir wie folgt zur nächsten bestandenen Prüfung: Christian zum 4. Kyu (Orange-Gurt), Erik und Rainer zum 3. Kyu (Grün-Gurt). Herzlichen Glückwunsch und auch nochmals danke an Jan, dass er sich freiwillig als Uke zur Verfügung gestellt hat.

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Gesangverein Liederkranz Nachrichtenblatt KW 2/16 Liederkranz Epfenbach

„Sing mit Herz im Chor 2016“

Jugendchor Wir wünschen ein „Glückliches Jahr“Wir

Epfenbach Seals Tauchsport-Club Kontakt: 1. Vorsitzender Carsten Schmitt, E-Mail: [email protected], Tel. 0179-1002454. Öffnungszeiten Clubhaus: jeweils freitags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine zum Flaschenfüllen, Ausleihen oder Kauf von Ausrüstung etc. vereinbart werden – Tel.Nr. s.o. Jeden Sonntag Schwimmbad-Training im Epfenbacher Hallenbad. Treffpunkt: 11.30 h am Clubhaus. Anmeldung jeweils bis freitags, 19.00 h, unbedingt erforderlich (Kontaktdaten s.o.) Tauchkurs-Beginn und Schnuppertauchen jederzeit möglich!

Evangelischer Kirchenchor

Schon Ziele für 2016 im Auge?

Singen im Ev. Kirchenchor - probieren Sie es 2016 aus! Probenstart am Dienstag 12. Januar um 20 Uhr im CUH

Von Melodien und Liedern des schönen Weihnachtskonzertes beschwingt, gehen wir in das Neue Jahr. Unseren Mitgliedern und Freunden wünschen wir auch heuer viel Spaß an der Chormusik – ob in Klassik oder Modern. Eine interessante Mischung davon wird von unserem Chorleiter Christoph Heiß eingeübt und bei den verschiedensten Gelegenheiten klangvoll präsentiert. Wir laden nun zu Beginn einer neuen Saison herzlich ein, unseren Chor zu verstärken. Wir wissen – das hat die „Sing Mit Aktion“ des Weihnachtskonzertes gezeigt – daß Viele gerne singen – aber davor scheuen zu einer bestehende Gemeinschaft zu kommen. In den nächsten Wochen ist dazu die beste Gelegenheit. Ab Mittwoch, 13. Januar 2016 proben wir wieder im Gasthaus zum Rössel. Beginn 20:00 Uhr. Ein Kontakt zu uns wird gerne angenommem von: Norbert Hafner , 1. Vorsitzender (Tel. 07263-400560) und Elvira Steringer, 2. Vorsitzende ( Tel. 07263-5578) sowie allen Mitgliedern des Vorstandes. Das fröhliche Miteinander nach den Proben und Auftritten kommt natürlich auch nicht zu kurz. So ließen wir z.B. das Weihnachtskonzert in unserer Gemeinschaft mit einem festlichen Buffet nachklingen… Wir freuen uns über jede(n) Neue(n) Mitsängerin und Mitsänger.

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Kleintierzuchtverein C425 e.V. Epfenbach Rückblick auf Bundeskaninchenschau in Kassel Die Aussteller aus unserem Verein bekamen folgende Bewertungen: Herbert Ziegler mit Weißgrannen, havannafarbig 381 Punkte. Er belegte in seiner Rasse den vierten Platz. Markus Schifferer erhielt für seine Zuchtgruppe Satin thüringerfarbig 382 Punkte und landete im Mittelfeld. Die Kleinsilber gelb von Helmut Bischoff wurden mit 384 Punkten bewertet. Er bekam einen Sachehrenpreis und konnte sich im vorderen Teil seiner Rasse platzieren. Bei der Bundeskaninchenschau konnten sehr schöne Tiere bewundert werden. Interessant sind immer wieder die Fachgespräche mit Züchtern aus dem gesamten Bundesgebiet sowie die Händlerstände für Bedarfsartikel der Kaninchenzucht. Die Reise nach Kassel hat sich für die Züchter gelohnt. Im Januar 2016 sind folgende Schautermine: 9. und 10. Januar 2016 Landesclubschau LV Württemberg in Villingen-Schwenningen, am 16. und 17. Januar 2016 Verkaufsschau im Züchterheim Obergimpern. Ebenfalls am 16. und 17. Januar 2016 findet die Landesclubschau des LV Rheinland Pfalz in der Zuchtanlage Frankenthal statt. Die badische Landeskaninchenschau findet am 23. und 24 Januar 2016 in der Messe Offenburg statt. Zu dieser Schau wurden von Züchtern unseres Vereins 20 Kaninchen gemeldet. Die nächste Versammlung findet am Freitag, den 22. Januar 2016 ab 20 Uhr im Gasthaus Zum Hirsch statt. Die Tagesordnung umfasst den Rückblick auf Schauen, die Terminfestlegung für die Jahreshauptversammlung und einer Züchterfeier.

Musikverein Epfenbach 1951 e.V. Erste Probe nach den Ferien Am Mittwoch, den 13.01., findet die erste Orchester-Probe nach der Winterpause statt. Die aktiven Musiker und alle, die aktiv werden wollen und Spaß am gemeinsamen Musizieren haben sind herzlich eingeladen. Wir treffen uns wie immer pünktlich um 19.30 Uhr im Probenraum. Allen Mitgliedern und Freunden unseres Vereins wünschen wir mit dieser ersten Vereinsnachricht in 2016 noch ein gutes neues Jahr.

Die meisten Apfelallergiker leiden auch unter einer leichten Birkenpollenallergie. In den 50er Jahren hat man hinters Haus Klarapfel, Nancy-Mirabelle und den Kernechten vom Vorgebirge gepflanzt und jede Menge Gemüse. In den 60er Jahren hatte man das nicht mehr nötig. Die 3 Bäume wurden umgehauen und durch 3 Birken ersetzt. Statt Kraut und Gelbe Rüben wurde Rasen angelegt und giftgrün gepflegt. Von dieser Zeit haben viele Menschen eine leichte Birkenpollenallergie, die nicht ausbricht. In den 50er Jahren wäre kein Mensch auf die Idee gekommen, in seinem Garten eine Birke zu pflanzen. Alte Apfelsorten haben meistens einen hohen Gehalt an Phenolen bzw. Polyphenolen, die für einen leicht säuerlichen Geschmack sorgen und die Schnittflächen braun anlaufen lässt. Viele sind von sowas nicht begeistert, der Geschmack sollte lieblich cremig sein und die Schnittflächen sollten weiß bleiben. Züchter haben deshalb in neuen Sorten den Phenolgehalt gesenkt, sodass die allergieauslösenden Eiweißverbindungen nicht in Schach gehalten werden können. Bei iängerer Lagerung baut sich auch bei alten Sorten der Phenolgehalt ab, so dass die Sorten frisch vom Baum noch gut vertragen werden, nach Lagerung aber Probleme bereiten. Allergiefreundlich sind z.B. Alkmene, Berlepsch, Goldparmäne, Winterglockenapfel. Von den neuen Sorten vor allem Santana und Gräfin Lodach. Gräfin Lodach wird im Allgemeinen sehr gut vertragen, deshalb darf sie als allergiefreundlich bezeichnet werden. Die Sorte ist wesentlich länger lagerfähig als Santana. Ernte Ende September, im Naturlager bis Ende Februar haltbar. Unverträglich sind z.B. Golden Delicious, Jonagold, Elstar und Gala. Leute mit leichter Allergie drücken die Schnittfläche von einem Apfel auf die feuchten Lippen und wenn‘s prickelt merken sie, der ist nichts für mich. Unter www.bund-lemgo.de/apfelallergie.html. kann man sich näher informieren. Und nun noch eine Bauernregel für den Monat Januar: Kommt der Frost im Jänner nicht zeigt im März er sein Gesicht

Theaterabend mit dem MV Reichartshausen Gemeinsam veranstalteten wir mit der Theatergruppe des Musikvereins Reichartshausen einen Theaterabend am Samstag, 2. 1., in der Sport- und Kulturhalle. Wir hatten eine bis auf den letzten Platz voll besetzte Halle. Tage vorher wurden im Vorverkauf die letzten Karten vergeben. Die Besucher konnten sich auf einen abendfüllenden und unterhaltsamen Abend freuen. Der Schwank „Oh Gott, die Familie“ stand auf dem Programm. Mit dabei auf der Bühne waren neben den Reichartshäuser Akteuren auch von unserem MVE Kerstin, Olaf und Andreas Krebs. Alle brillierten in ihren Rollen und bekamen vielen Szenenapplaus und viele „Lacher“. Das Küchenteam und viele Helfer hinter den Kulissen und im Saal taten ihr Bestes zum Gelingen und so konnte dieser Abend erfolgreich für uns und unsere Reichartshäuser Freunde bewältigt werden.

Wir wünschen allen Lesern für das Jahr 2016: So viel Erfolg wie sie benötigen so viel Stress wie sie vertragen so viel Gesundheit wie es nur geht so viel Freude wie sie brauchen um rundum glücklich zu sein.

Tipps für Haus und Garten Monat Januar Vor 25 Jahren war Apfelallergie so gut wie unbekannt. Heute haben 14 % der Apfelesser allergische Reaktionen. Vor 10 Jahren waren es noch 8 %. Alte Sorten werden im Allgemeinen besser vertragen als neue Sorten. Spritzmittelreste spielen da keine große Rolle. Man unterscheidet bei uns 2 große Gruppen „Mal d 3“ Apfelallergiker können geschälte Äpfel essen. Apfelschale, Saft und erhitzte Äpfel lösen eine heftige Allergie aus. (Schock und Erstickungsgefahr) Bei „Mal d 1“ Apfelallergikern verläuft die Reaktion milder. Juckreiz auf den Lippen und im Mund, Schwellungen im Hals und Rachenraum, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. Gekochte oder gebackene Äpfel werden in der Regel gut vertragen. „Mal d 1“ ist in Mitteleuropa die am meisten verbreitete Apfelallergie.

Solidaritätsessen zum 25-jährigen Jubiläum am Sonntag, den 31. Januar ab 11.30 Uhr im Carl-Ullmann-Haus. Herzliche Einladung zum Solidaritätsessen zugunsten des Mädchenheimes Casa Verde Cusco. Zuvor findet in der ev. Kirche ab 10.15 Uhr ein Gottesdienst zum Projekt Casa Verde Cusco statt. Wir bieten Ihnen einen Peru-Teller mit selbstgemachtem Empanada und Quinoa-Bratling oder als Alternative Schnitzel m. Soße und Salatbuffet an. Anschließend Kaffee und Kuchen. Danach wollen wir um eine Spende für das Heim bitten. Anmeldungen werden telefonisch angenommen über Ilka Buss (Tel. 409170), Bettina Ernst (Tel. 1653), Isabel Ernst (Tel. 4213) oder über [email protected]. Der Vorstand der Peru-Hilfe-Kraichgau freut sich, Sie begrüßen zu dürfen.

Peru-Hilfe Kraichgau e.V. Epfenbach Vorankündigung Solidaritätsessen im Rahmen unseres 25-jährigen Jubiläums Herzliche Einladung zum Solidaritätsessen für unser Mädchenkinderheim Casa verde Cusco. Am Sonntag, den 31. Januar möchten wir Sie nach dem evangelischen Gottesdienst ab 11.30 Uhr ins Carl-Ullmann-Haus zu einem gemeinsamen kostenlosen Mittagessen einladen. Dazu wollen wir um eine Spende für unser Projekt bitten. Weitere Informationen werden im nächsten Nachrichtenblatt gegeben. Die Vorstandschaft freut sich über Ihre Anmeldung.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Reservistenkameradschaft Epfenbach KW 2 Reservistenkameradschaft Epfenbach Reservistenkameradschaft Epfenbach

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Was wohl dieses Jahr im Angebot sein wird? Die Flohmarkt-Klassiker wie Geschirr, Gläser, Bücher, gut erhaltene Kleidung, Spiele aller Art, Antikes und Unikate werden sicherlich wieder dabei sein. Man darf gespannt sein, welche Schnäppchen es geben wird. In der Tonspur-Cafeteria wird es wie in den vergangenen Jahren Kaffee und Kuchen und Waffeln geben, dazu Getränke, Wurst, Schnitzelbrötchen und Pommes für den kleinen Hunger. Jetzt Tisch reservieren!

VoraDiD

Die Kameradschaft wünscht Allen Mitgliedern und ihren Familien ein „Glückliches Jahr 2016“ Am Freitag, 15. Januar treffen wir uns um 19.00 Uhr zur Mitgliederversammlung im Gasthaus zum Hirsch in Epfenbach. Dazu laden wir herzlich ein.

GROSSER HALLENFLOHMARKT

Turnverein 1913 e.V. Epfenbach 1. Vors. Frau Sigrid Schmitt www.tv-epfenbach.de

Sitzung Die nächste Sitzung der Vorstandschaft findet am Dienstag, 12. Januar um 19:00 Uhr im Schützenhaus statt. Voranzeige Winterwanderung Hiermit laden wir die gesamte Bevölkerung zum Familienwandertag am 24. Januar 2016 recht herzlich ein. Wie jedes Jahr wird es neben einem zünftigen Mittagessen für die Wanderer eine „Glühwein-Außenstation“ und ein Quiz entlang der Wanderstrecke geben. Gewandert werden kann ab 10.00 Uhr beim Schützenhaus. Nähere Informationen erhalten Sie nächste Woche. Aufstieg in die Gauliga geschafft

- Eintritt frei -

Sonntag, 24. Januar 11 – 15 Uhr

Epfenbach

Sport- und Kulturhalle CAFETERIA Anmeldungen

Tel. 0 72 63 / 91 11 37 oder per Internet: www.Tonspur-eV.de Tischmiete 8,- €; lfm 5,- €; Kaution 10,- €

Antik, Trödel,

Unikate, Haushalt, Sammlerstücke, Möbel, Bücher, Schmuck und vieles mehr…

Mit freundlicher Unterstützung der

Veranstalter:

www.Tonspur-eV.de

Jetzt Tisch reservieren per Telefon oder Internet 24. Januar: Tonspur-Hallenflohmarkt Ab sofort können Tische reserviert werden! Der große Hallenflohmarkt findet dieses Jahr am 24. Januar von 11 bis 15 Uhr in der Epfenbacher Sport- und Kulturhalle statt. Reservierungen werden unter Tel. 07263/911137 oder über ein Formular auf der TonspurHomepage www.Tonspur-eV.de entgegengenommen. Die Tischmiete beträgt 8 Euro (Tisch: 1,70 x 0,70 m) und 5 Euro pro Meter. Erstmals wird es eine Tischkaution in Höhe von 10 Euro geben, die am Ende der Veranstaltung an die Verkäufer rückerstattet wird. Der Eintritt für Besucher ist frei.

Am vergangenen Wochenende fand in Waldhof-Mannheim das Finale der Gauklasse statt. Qualifiziert hatten sich die 8 bestplatzierten Mannschaften der Vorrunde. Die Mannschaft des TV Epfenbach ging ohne Punktverlust in dieses Finale, da die Mädels in der Vorrunde jeden Gegner besiegen konnten. Gleichwohl waren die jungen Damen sehr nervös, weil ihnen die SG Walldorf mit nur 2 Verlustpunkten dicht auf den Fersen war. Die beiden Kontrahenten begannen am Sprung. Hier gefiel besonders Marie Fraunholz, die für ihren sauberen Handstandüberschlag 11,70 Punkte bekam. Auch Anna Sauer erzielte mit 11,25 P. für den selben Sprung eine super Wertung, dicht gefolgt von Celine Albers, die 11,05 P. erturnte. Die SG Walldorf überzeugte aber mit noch besseren Sprüngen und lag nach dem ersten Gerät bereits mit 1,95 Punkten vor dem TV Epfenbach. Am Barren sahen die mitgereisten und mitfiebernden Eltern dann ein Kopf-an-Kopf-Rennen der beiden Teams, das letztendlich ebenfalls Walldorf mit nur 0,05 Punkten Vorsprung für sich entschied. Die höchste Wertung turnte dabei die kleinste Turnerin Jemima Morsch, die 11,65 Punkte bekam, dicht gefolgt von Stella Rottenberger, die erstmals ihre Langhangkippe auf dem Wettkampf präsentierte und 11,10 P. bekam und Celine Albers mit 10,95 P. Am Schwebebalken war die Nervosität der Mädels dann wieder deutlich zu spüren und nur zwei der fünf Turnerinnen konnten ihre Übung ohne Sturz durchturnen. Hannah Schumacher turnte 12,20 Punkte, Marie Fraunholz bekam 11,95 P. und Emiliy Gutjahr bekam inkl. Sturz noch 10,9 P. Der Vorsprung der SG Walldorf stieg damit um weitere 0,6 Punkte an. Die letzte Chance lag daher am Boden, wo die Mannschaft bisher in allen Wettkämpfen sehr hohe Wertungen erturnen konnte. Trotz sehr guter Leistungen waren uns die Kampfrichter diesmal nicht

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

wohlgesonnen und wir verloren gegen die SG Walldorf wieder mit nur 0,2 Punkten Rückstand. Beste Einzelturnerin am Boden war wieder die Kleinste. Jemima Morsch erzielte 12,50 Punkte für „Die kleine Maus“. Hannah Schumacher kam mit 11,75 P. für „Pippi Langstrumpf“ ebenso in die Wertung, wie Michelle Weigel für „Die schöne Welt der Amelie“ und 11,10 Punkten. Letztendlich gewann die SG Walldorf das Finale und beide Mannschaften lagen danach punktgleich auf dem ersten Platz. Da beide Mannschaften auch im Vergleich der gewonnenen Geräte das selbe Ergebnis erzielt hatten, wurde der direkte Vergleich im Finale zur Bestimmung des Ligasiegers herangezogen und das war in diesem Fall die SG Walldorf. Der Vizemeistertitel und der Aufstieg in die Gauliga wurden trotzdem bejubelt und das Ziel für die kommende Saison ist jetzt schon klar – Revanche :-) Abteilung Turnen

Schnupperwoche beim TV In der nächsten Woche gibt es wieder die Möglichkeit beim Yoga und Aerobic eine Probestunde mitzumachen.

Yoga: 17:00 – 18:00 Uhr im Schützenhaus, Waldstraße 20

Abt. Schützen 5. Rundenwettkampf Luftgewehr und Luftpistole 2015-2016 und Zentralfeuer Pistole Landesliga Ost Luftgewehr TV Epfenbach I 1849 Ringe – SV Elsenz I 1859 Ringe Epfenbach gewinnt mit 2 – 0 Mannschaftspunkte und 3 – 2 Einzelpunkte. Die Schützen auf Position 1. Robin Emmerich 389 Ringe, Pos. 2. Philipp Ziegler 374 Ringe, Pos. 3. Andreas Schmitt 371 Ringe, Pos. 4. Bernd Schmitt 352 Ringe, Pos. 5. Sigrid Schmitt 363 Ringe Kreisliga Gruppe B. TV Epfenbach II wettkampffrei Kreisoberliga Luftpistole TV Epfenbach I 1648 Ringe – SV Eschelbach II 1728 Ringe Epfenbach verliert mit 0 – 2 Mannschaftspunkte und 1 – 4 Einzelpunkte. Die Schützen auf Pos. 1. Björn Schwarzmannseder 357 Ringe, Pos. 2. Philipp Ziegler 308 Ringe, Pos. 3. Leo Schmitt 335 Ringe, Pos. 4 Bernd Schmitt 327 Ringe, Pos. 5 Kai Emmerich 321 Ringe, Kreisliga Gruppe D. Luftpistole SV Helmstadt III 1000 Ringe – TV Epfenbach II 971 Ringe Epfenbach verliert mit 2 – 0 Mannschaftspunkte und 3 – 0 Einzelpunkte Die Schützen, Pos. 1. Beate Waltraut Bender 331 Ringe, Pos. 2. Beate Henhapl 345 Ringe, Pos. 3 Sigrid Schmitt 295 Ringe. Zentralfeuer Pistole SG Sinsheim I 965 – TV Epfenbach I 1062 Ringe Die Schützen Björn Schwarzmannseder 349 Ringe, Leo Schmitt 344 Ringe und Heiko Thiele 333 Ringe.

VdK Ortsverband Epfenbach Aerobic: 19:30 – 20:30 Uhr im Gymnastikraum der Sport- u. Kulturhalle Mitzubringen sind: Yoga- oder Isomatte und bequeme Kleidung Ich freu mich auf euch!!! Christine

Ab sofort gibt’s wieder

Männersport

Der erste gemütliche Nachmittag im Jahr 2016 findet am Mittwoch, den 13. Januar 2016 ab 14.30 Uhr im Gasthaus Zum Hirsch statt. Hierzu sind die Mitglieder und Freunde des VdK Epfenbach recht herzlich eingeladen.

Verein für Heimatpflege Epfenbach Museum geöffnet Das Heimatmuseum im Kreisental ist im nächsten Jahr wieder am 7. Februar von 14 bis 17 Uhr für den normalen Besuch geöffnet. Sie sind herzlich willkommen. Die weiteren Öffnungszeiten finden Sie auch im Internet unter www.heimatmuseum-epfenbach.de. Individuelle Führungen sind bei entsprechender Beteiligung nach telefonischer Absprache (07263-40890 oder 07263-3874) auch zu anderen Terminen möglich. Rathausvitrine Wieder haben die Damen des Vereins unsere Vitrine festlich gestaltet. Allein deswegen schon lohnt sich ein Besuch im Rathaus. Gehen Sie mal gucken! Auf der Suche

jeden Alters

Abwechslungsreiche Stunden mit  Klassischem Turnen  Kraftvollem Zirkel  Fatburning

Jeden Mittwoch von 20:00 – 21:00 Uhr in der Sport und Kulturhalle Epfenbach Nähere Informationen erhaltet Ihr bei Karsten Emmerich

Museumsbesuch Aus Australien bekam Epfenbach am 18. Dezember 2015 Besuch, 5 junge Leute suchen ihre Vorfahren, eine Familie Schubert, die auch Wein angebaut hat. Die ist aber in Epfenbach nicht bekannt,

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 auch die Nachfrage bei Nachbargemeinden mit ähnlich klingendem Namen (Epfendorf, Eppendorf, Eppingen) brachte kein Ergebnis. Wenn man aber schon mal hier war, sollte wenigstens das Heimatmuseum besucht werden. Und so fand eine Führung statt, bei der die eigenen Englisch-Kenntnisse gefragt waren. Mit einem Eintrag ins Gästebuch bedankten sich die Australier – und suchen wohl weiter in Deutschland nach den Spuren ihrer Familie.

VfB Epfenbach www.vfb-epfenbach.de [email protected] Theaternachmittag Bei der internen Winterfeier am Dienstag, 05. Januar wurde der Einakter „Der Lover aus dem Internet“ aufgeführt. Damit auch die Öffentlichkeit in den Genuss dieses knapp einstündigen Theaterstückes kommen kann, wird es am Sonntag, 17. Januar um 15.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle nochmals aufgeführt. Der Eintritt hierfür beträgt 3,00 Euro. Halleneinlass ist ab 14.00 Uhr. Alle Theaterfreunde werden zum Besuch dieses Theaternachmittags recht herzlich eingeladen. Für Bewirtung mit Kaffee und Kuchen sowie kalten Getränken ist gesorgt. Vorstandssitzung Die erste Vorstandssitzung im neuen Jahr findet am Montag, 11. Januar um 19.30 Uhr im Clubhaus statt. Im Mittelpunkt dabei stehen die Organisation vom Blau-WeißFaschingsball am Samstag, 06.02.2016 und des FaschingsSchlachtfestes am Dienstag, 09.02.2016. Alle Vorstandsmitglieder werden um pünktliche Teilnahme gebeten. Altpapiersammlung (Voranzeige) Samstag, 16.01.2016 ab 9.30 Uhr (im gesamten Ort) Faschings-Kappenabend (Voranzeige) Freitag, 22.01.2016 ab 19.30 Uhr (Clubhaus) Tischreservierungen unter Tel. 07263/2857 oder 07263/5469 (nähere Informationen folgen) Blau-Weiß-Faschingsball (Voranzeige) ... mit buntem Programm (Einlass: 19.11 Uhr; Beginn: 20.11 Uhr) Veranstaltungsort: Sport- und Kulturhalle Faschings-Schlachtfest (Voranzeige) Dienstag, 09.02.2016 ab 11.11 Uhr (Clubhaus) Fußball-Seniorenspielbetrieb Das Training für den weiteren Rundenverlauf wird am Montag, 25. Januar wieder aufgenommen. Nähere Informationen zu den Freundschaftsspielen werden demnächst veröffentlicht. Abt. Tischtennis Zu allererst möchte ich allen Freunden des Tischtennis-Sports ein frohes neues Jahr wünschen vor allem Gesundheit und alle Wünsche mögen in Erfüllung gehen. Natürlich habe ich aus dem alten Jahr noch nachzutragen. Unsere Schüler beteiligten sich mit sechs Spielern an den Bezirksmeisterschaften die am 5. und 6. Dezember in Hilsbach ausgetragen wurde. Mit Leon Ambiel, Lars Strobl, Lukas Strobl, Nils Bayer, Moritz Schmitt, Felix Kuch stellte unser Verein eine starke Mannschaft. Von unseren sechs scheiterten nur drei nur knapp in der Hauptrunde. Drei erreichten das Viertelfinale wobei es leider zur Bruderpaarung Strobl/Strobl kam die Lukas Strobl knapp für sich entscheiden konnte. Leon Ambiel musste wieder einmal gegen seinen Angstgegner Friedrich Max aus Hilsbach der die letzten Begegnungen alle für sich entscheiden konnte antreten. Diesmal gut eingestellt von seinem Trainer Franz Hlawatsch siegte er glatt und erreichte das Finale. Unser Lukas konnte leider das Halbfinale nicht mehr spielen und erreichte letzlich den dritten Platz der Meisterschaft. Leon Ambiel konnte seine gute Leistung aus dem Halbfinale wiederholen und schlug seinen Gegner Silas Kaiser der wieder aus Hilsbach kam mit 3:0 und wurde Bezirksmeister seine Klasse.

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Hierzu möchte Jugendleiter Franz Hlawatsch der seine Schützlinge an diesem Turnier begleitete allen Spielern die sich hervorragend schlugen und den VFB Epfenbach würdig vertreten haben herzlich gratulieren und weiter so. Jugendleiter und Redakteur Franz Hlawatsch

Selbstgebackene Plätzchen an Asylbewerber in Spechbach verschenkt Die katholischen und evangelischen Kirchengemeinden von Epfenbach und Spechbach und die neuapostolischen Gemeinden von Meckesheim und Epfenbach hatten bei ihren Gottesdienstbesuchern um Tüten mit selbstgebackenen Plätzchen für die Asylbewerber in Spechbach gebeten. Die Resonanz war riesig. Über 100 Tüten, gefüllt mit leckeren Plätzchen, Stollen und Früchtebrot konnten an die Bewohner des Hauses in Spechbach kurz vor Weihnachten verteilt werden. Pfarrerin Ulrike Walter, Natalie Stark von der Neuapostolischen Gemeinde und Gemeindereferentin Carola von Albedyll gingen am Montag vor Heiligabend von Tür zu Tür, übergaben die Spenden und wünschten frohe Weihnachten. Große Freude lösten auch die leckeren roten Äpfel und die Tüten mit Walnüssen aus, die ebenfalls gespendet worden waren. Herzlichen Dank an dieser Stelle allen Spendern der Weihnachtsplätzchentüten.

Pluspunkt und Hermes-Versand Kreisental 2, Epfenbach Öffnungszeiten Mo: von 09.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr Di: von 09.00 – 12.00 Uhr Mi. und Do. von 15.00 – 18.00 Uhr Fr. und Sa. von 09.00 – 12.00 Uhr Telefonnummer: 07263 / 4089821

Ein frohes und gesundes Jahr 2016 wünscht Ihnen Ihr SPD-Ortsverein Epfenbach Epfenbacher Adventskalender – Vielen Dank fürs Mitmachen!

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Besinnlich oder laut, groß oder klein, nachdenklich oder Party – aber immer mit viel Begegnung und Gespräch. Somit wurde wieder viel Freude mit einem Türchen oder mit einer Fenster-Eröffnung verschenkt. Herzlichen Dank allen, die an der Adventsfenster-Aktion mitgemacht haben und die Epfenbach jeden Tag etwas mehr auf Weihnachten eingestimmt haben. Dank, den Familien und Vereinen, den Geschäften und der Volksbank Neckartal, dem Elternbeirat des Kath. Kindergartens, der Gemeindeverwaltung Epfenbach und der Merian-Schule, die jeden Tag im Advent einen Stern vom Himmel geholt haben. Der SPD-Ortsverein Epfenbach freut sich schon auf die Aktion in diesem Jahr – dann jährt sich der Kalender zum 10. Mal.

Info-/Karten-Telefon: Rathaus Spechbach, Herr Steinhauser, 06226/9500-30, [email protected] – Anzeigen –

Magische Marke geknackt Regionaler Verbund der Bibliotheken meldet eine Million Online-Ausleihen

Konzert im Bürgersaal Eine Veranstaltungsreihe des Fördervereins „Specht“ und des Umwelt-, Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Spechbach – Von der Gemeinde – für die Gemeinde!! Freitag, 15.01.2016, 20.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses: Ein Abend für die Mundart: „Kraichgau trifft Kurpfalz!“ Kraichgausound: Sie tragen den Kraichgau im Namen, singen über in der Region lebende Menschen sowie die herrliche Hügellandschaft zwischen Rhein und Odenwald. Günter Auch, Rechtsanwalt aus Kraichtal-Menzingen und Dr. Helmut Dörr aus Wiesloch bilden gemeinsam das Duo Kraichgausound. Ihr Hitsong „Kraichgau, bisch en scheene Ort“, ist eine einzige Liebeserklärung an Land und Leute. Nach ihrem gefeierten Debüt-Album „Mir sinn zu 2t“ folgten zwei weitere CDs. Das Motto der beiden lautet „Mir mache Musisch mit Leib un Seel“. Mit dem Titel „Jedem Tierle sei Plesierle“ belegten sie 2013 den ersten Platz der Sparte „Lied“ beim Mundartwettbewerb des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Charly Weibel: Nach dem Ende der Rockband „Jezebel‘s Tower“, deren Sänger er war und die auch international erfolgreich agierte, hat der Reilinger Charly Weibel mit Liedern in Kurpfälzer Mundart seine musikalische Heimat gefunden. Der Mann, der als „Schutzmann“ im Musterländle sein Geld verdient, textet und singt, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Bereits 1999 gewann er den ersten Platz des Mundartwettbewerbs des Regierungspräsidiums Karlsruhe und ließ diesem in der Folgezeit einen weiteren ersten und zuletzt 2011 einen dritten Platz folgen. Kürzlich entstand in Zusammenarbeit mit den Männern von Kraichgausound seine 4. CD „Johr um Johr“ Gemeinsames: 2010 lernten sich die Musiker bei über 40 Auftritten im Walldorfer Theaterkeller Forum84 kennen und schätzen. Damals beschloss man auch, gemeinsame Konzerte zu gestalten, da man menschlich und musikalisch einfach gut zusammenpasste. Beim Auftritt im Spechbach wird auch der Meckesheimer Percussionist René Lauk mitmischen und mit seinen Rhythmusinstrumenten für den richtige Drive sorgen. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Eintrittkarte zu 12,– € im Vorverkauf bei Naturkosmetik Hanne Christ-Zimmermann (06226-950540), Postagentur Engert (06226-41123), Metzgerei Meister (06226-41233), Praxis für Physiotherapie Birgit Riether (06226-44398), Volksbank Spechbach (06226-41415) und Herrn Pracht, 06226-42408, in Epfenbach bei Gabi´s Haarstüble (07263-3500) sowie in Wiesenbach in der Lotto-Toto-Annahmestelle Gabriele Heßler (06223-925930).

Bibliothek im Internet: metropolbib.de Foto: metropolbib

Der regionale Verbund öffentlicher kommunaler Bibliotheken vermeldet eine neue Rekordmarke bei der OnlineAusleihe: Seit 2011 wurden mittlerweile über eine Million elektronische Medien (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Hörbücher, Videos etc.) von rund 28.000 Nutzern ausgeliehen. Der ständig wachsende Bestand der metropolbib.de ermöglicht den Download von aktuell über 37.000 elektronischen Medien. Beteiligt an dem bundesweit einzigartigen Angebot sind 29 Stadtbüchereien (mit über 80 Zweigstellen) der Rhein-Neckar-Region.

Dazu zählen u.a. die Bibliotheken von Brühl, Hockenheim und Wiesloch. Zugang zu den elektronischen wie den zusammen genommen 1,7 Millionen klassischen Medien bietet die „Metropol-Card“. Sie kostet 20 Euro pro Jahr und Nutzer und ist in allen teilnehmenden Einrichtungen erhältlich. Um die Bekanntheit des Angebots weiter zu steigern, läuft seit kurzem ein Werbespot in Lichtspielhäusern in Frankenthal, Mannheim, Schwetzingen, Walldorf und Weinheim. Mehr Informationen unter: www.metropolbib.de

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Teilfläche von Flst. 389. Die im Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) vom 29.09.2015 abgegrenzte Teilfläche des Flst. 389 wird auf eine Gesamtfläche von ca. 7.550 m² erweitert. Es lagen hinreichende Beurteilungsgrundlagen für die Erweiterung des Sanierungsgebietes vor. Die genaue Abgrenzung der Erweiterungsflächen ergibt sich aus dem Lageplan der KE vom 29.09.2015 Dieser ist Bestandteil der Satzung und kann von jedermann bei der Gemeindever­waltung während der Dienststunden eingesehen werden. Der Bekanntmachung der Satzung wird zur Übersicht eine Verkleinerung des Lageplanes hinzugefügt. §2 Verfahren Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung gelten auch für die in § 1 bezeichnete Teilfläche des Flurstücks 389. Insbesondere wird die Sanierungsmaßnahme im umfassenden Verfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen gem. § 152 – 156 a BauGB durchgeführt. Die Genehmigungspflicht nach §§ 144 und 145 BauGB findet Anwendung.

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Helmstadt“ Aufgrund von § 142 Abs. 1, 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der zuletzt geänderten Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Helmstadt-Bargen am 12.10.2015 folgende

§3 Inkrafttreten Diese Satzung wird gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

SATZUNG zur 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Helmstadt“ beschlossen:

§4 Durchführungszeitraum Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme soll bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Helmstadt-Bargen, den 13.10.2015 Bürgermeister Wolfgang Jürriens

§1 Erweiterung des Sanierungsgebietes Die in der vom Gemeinderat am 10.12.2012 beschlossene und am 11.01.2013 in Kraft getretene Satzung über die förmlich Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Helmstadt“, erstmals geändert am 17.02.2014, in Kraft getreten am 21.02.2014 wird um folgende Teilfläche erweitert:

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2. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets

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Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern Helmstadt"

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Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung über die 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern Helmstadt"

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Lageplan zur 2. Änderungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets

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Lageplan zur 2. Änderung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern Helmstadt“:

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Hinweise: 1. Auf die Vorschriften der §§ 144,145 BauGB wird ausdrücklich hingewiesen: § 144 BauGB Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge (1) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde 1. die in § 14 Abs. 1 bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen; 2. Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird. (2) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde 1. die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts; 2. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 im Zusammenhang steht; 3. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt; 4. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast; 5. die Teilung eines Grundstücks. (3) Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen; sie hat dies ortsüblich bekannt zu machen. (4) Keiner Genehmigung bedürfen 1. Vorhaben und Rechtsvorgänge, wenn die Gemeinde oder der Sanierungsträger für das Treuhandvermögen als Vertragsteil oder Eigentümer beteiligt ist; 2. Rechtsvorgänge nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 zum Zwecke der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge; Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, die vor der förmlichen 3.  Festlegung des Sanierungsgebiets baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 1, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung; 4. Rechtsvorgänge nach Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2, die Zwecken der Landesverteidigung dienen; 5.  der rechtsgeschäftliche Erwerb eines in ein Verfahren im Sinne des § 38 einbezogenen Grundstücks durch den Bedarfsträger. § 145 BauGB Genehmigung (1)  Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. Im Falle des Satzes 2 ist über die Genehmigung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden; § 22 Abs. 5 Satz 3 bis 6 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Genehmigungsfrist höchstens um zwei Monate verlängert werden darf. (2) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde. (3) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die wesentliche Erschwerung dadurch beseitigt wird, dass die Beteiligten für den Fall der Durchführung der Sanierung für sich und ihre Rechtsnachfolger 1. in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 auf Entschädigung für die durch das Vorhaben herbeigeführten Werterhöhungen sowie für werterhöhende Änderungen, die auf Grund der mit

dem Vorhaben bezweckten Nutzung vorgenommen werden, verzichten; 2. in den Fällen des § 144 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 Nr. 2 oder 3 auf Entschädigung für die Aufhebung des Rechts sowie für werterhöhende Änderungen verzichten, die auf Grund dieser Rechte vorgenommen werden. (4) D  ie Genehmigung kann unter Auflagen, in den Fällen des § 144 Abs. 1 auch befristet oder bedingt erteilt werden. § 51 Abs. 4 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Die Genehmigung kann auch vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abhängig gemacht werden, wenn dadurch Versagungsgründe im Sinne des Absatzes 2 ausgeräumt werden.  ird die Genehmigung versagt, kann der Eigentümer von (5) W der Gemeinde die Übernahme des Grundstücks verlangen, wenn und soweit es ihm mit Rücksicht auf die Durchführung der Sanierung wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist, das Grundstück zu behalten oder es in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Liegen die Flächen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowohl innerhalb als auch außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, kann der Eigentümer von der Gemeinde die Übernahme sämtlicher Grundstücke des Betriebs verlangen, wenn die Erfüllung des Übernahmeverlangens für die Gemeinde keine unzumutbare Belastung bedeutet; die Gemeinde kann sich auf eine unzumutbare Belastung nicht berufen, soweit die außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden können. Kommt eine Einigung über die Übernahme nicht zustande, kann der Eigentümer die Entziehung des Eigentums an dem Grundstück verlangen. Für die Entziehung des Eigentums sind die Vorschriften des Fünften Teils des Ersten Kapitels entsprechend anzuwenden. § 43 Abs. 1, 4 und 5 sowie § 44 Abs. 3 und 4 sind entsprechend anzuwenden. (6) § 22 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden. Ist eine Genehmigung allgemein erteilt oder nicht erforderlich, hat die Gemeinde darüber auf Antrag eines Beteiligten ein Zeugnis auszustellen. 2. Heilung von Verfahrens- und Formfehlern 1. Unbeachtlich werden: a) nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, b) nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO – ausgenommen die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen oder die Bekanntmachungen -, wenn sie in beiden Fällen nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schönau unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 2. D  er in § 1 der Satzung genannte Lageplan (Abgrenzungsplan) ist als Planverkleinerung abgedruckt. Der Originalplan kann von jedermann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 15, eingesehen werden. 3. D  ie Sanierung wird im umfassenden Verfahren unter Anwendung der Vorschriften der §§ 152-156 a BauGB und der §§ 144 ff. BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge durchgeführt. 4. F ür Auskünfte steht Frau Lüpken, Tel. 07263/9120-20, zur Verfügung.

Neujahrsempfang am 08.01.2016 Zum Neujahrsempfang am Freitag, den 08. Januar 2016, 19.00 Uhr, laden wir herzlich in die Gymnastikhalle Flinsbach ein und freuen uns auf Ihr Kommen. Wolfgang Jürriens, Bürgermeister

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Wir bitten Sie, das Geld nicht an den Baum zu hängen, sondern den Baum mit einem Zettel mit Ihrem Namen zu versehen. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr werden dann bei Ihnen klingeln. Vielen Dank ! Ihre Jugendfeuerwehr Helmstadt KliBA-Energieberatung Der 1. Beratungstermin 2016 findet am Mittwoch, den 13.01. Von 14.00 – 16.00 Uhr im Rathaus Helmstadt, Zimmer 17, statt.

Rathaus Helmstadt Grafeneckschule Helmstadt

Speiseplan vom 11.01.2016 bis 15.01.2016

Rathaus Helmstadt Rathaus Helmstadt Speiseplan Speiseplan vom 11.01.2016 bis 15.01.2016 vom 11.01.2016 bis 15.01.2016 KW02 - Mo 11.01.2016 Essen 1 Erbseneintopf mit Mehrkornbrötchen EssenKW02 2 - Hähnchen-Gemüsepfanne mit Soße und BIO-Reis Mo 11.01.2016 1 (Veg.) Erbseneintopf mit Mehrkornbrötchen EssenEssen 3  BIO-Spirelli mit fruchtiger TomatenEssen 2 Hähnchen-Gemüsepfanne mit Soße und BIO-Reis Rohkost Essen 3 Kräutersoße (Veg.) BIO-Spirelli mit und fruchtiger Tomaten-Kräutersoße und Rohkost Dessert Fruchtjoghurt Dessert Fruchtjoghurt KW02 - Di 12.01.2016 KW02 - 1Di 12.01.2016 KW02Essen - Mo 11.01.2016 Gulasch vom Rind mit BIO-Reis, dazu Salat EssenEssen 1 1 2 Gulasch Erbseneintopf mit Gemüsepfanne, Mehrkornbrötchen Mediterrane dazuBIO-Reis, Hirse und Gurkensticks Essen vom Rind mit dazu Salat EssenEssen 2 3 (Veg.) Hähnchen-Gemüsepfanne mit Soße und BIO-Reis Blumenkohl-Brokkoli-Kartoffelauflauf  M editerrane Gemüsepfanne, dazu Hirse und Essen 2 EssenDessert 3 (Veg.) BIO-Spirelli Bananemit fruchtiger Tomaten-Kräutersoße und Rohkost Dessert Fruchtjoghurt Gurkensticks Mi 13.01.2016 EssenKW02 3 1- (Veg.) Blumenkohl-Brokkoli-Kartoffelauflauf Geflügeleintopf mit buntem Gemüse und Kartoffelwürfel KW02Essen - Di 12.01.2016 Wildlachsfilet natur mit Soße, dazu BIO-Reis und Gurkensticks Dessert Banane EssenEssen 1 2 Gulasch vom Rind mit BIO-Reis, dazu Salat Essen 3 (Veg.) Krautschupfnudeln, dazu Karottensticks

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Essen 3 (Veg.) Pfannkuchen mit Schokoladensoße KW02 14.01.2016 EssenDessert 1 - Do Hähnchenbrust mit Paprikasoße, dazu Kartoffeln Apfel Essen mit Paprikasoße, dazu Kartoffeln Essen 2 1 Hähnchenbrust Kartoffel-Suppe mit Gemüseeinlage Essen 3 2 (Veg.)Kartoffel-Suppe BIO- Vollkorn-Spirelli mit Möhrensoße, dazu Salat mit Gemüseeinlage Essen Dessert Clementine vorbehalten) Essen(Änderungen 3 (Veg.) BIO-Vollkorn-Spirelli mit Möhrensoße, dazu KW02 - Fr 15.01.2016 Salat Essen 1 Clementine Gebackenes Fischfilet mit Rahm-Kartoffeln und Tomatensalat Dessert Essen 2 Putengeschnetzeltes mit Quinoa, dazu Tomatensalat

Essen 3 (Veg.) mit Schokoladensoße KW02 - FrPfannkuchen 15.01.2016 Dessert Apfel Essen 1 Gebackenes Fischfilet mit Rahm-Kartoffeln und Tomatensalat Essen 2 Putengeschnetzeltes mit Quinoa, dazu (Änderungen vorbehalten) Tomatensalat Essen 3 (Veg.) Pfannkuchen mit Schokoladensoße Dessert Apfel

(Änderungen vorbehalten)

Jugendfeuerwehr Helmstadt-Bargen Abt. Flinsbach An alle Flinsbacher Haushalte! Am 09.01.2016 sammelt die Jugendfeuerwehr mit ihren Betreuern nachmittags ab ca. 13.00 Uhr in Flinsbach Christbäume ein! Damit Ihr Baum mitgenommen wird ist es erforderlich, dass dieser deutlich sichtbar am Straßenrand bereitgestellt wird! Dieser Service der Jugendfeuerwehr ist kostenfrei! Die Betreuer der Jugendfeuerwehr nehmen aber gern direkt beim Abholen der Bäume Spenden entgegen! FFW-Flinsbach, Thomas Jäger, Kommandant

Figurentheater FEX

Feuerwehr Helmstadt-Bargen Jugendfeuerwehr Helmstadt-Bargen Abt. Helmstadt Christbaumsammelaktion am 09.01.2016 Auch in diesem Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr Helmstadt wieder die ausgedienten Christbäume im Ortsteil Helmstadt ein. Bitte stellen Sie den Baum am Samstag, den 09.01.2016 ab 9:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand ab. Für die Abholung und Entsorgung wird ein kleiner Obolus von 2 € zugunsten der Jugendkasse erhoben.

Rückblick auf das Jubiläumsjahr 2015 – Wir bedanken uns bei unserem kleinen und großen Publikum Das Figurentheater FEX feierte im vergangenen Jahr sein 20-jähriges Bühnenjubiläum mit zwei Premieren: „Das kleine Mammut“ und „Hase und Holunderbär“. Außerdem gab es eine JubiläumsLesung und im Sommer einen großen Theaterflohmarkt in und um das Banspach-Haus. Das Figurentheater FEX war mit über 100 Gastspielen zwischen St. Moritz und Bremen unterwegs. Wir möchten hier nochmals Fragen beantworten, die uns oft von den Zuschauern und Interessierten gestellt werden: Was ist der PUK e.V.? Der PUK e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er betreibt die Werkstattbühne im Banspach-Haus in Helmstadt, unterstützt als Förderverein das Figurentheater FEX, führt theaterpädagogische Projekte durch, beschäftigt sich mit allen Fragen des Figurentheaters und angrenzender, künstlerische

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Bereiche und berät auch Organisationen und Institutionen zu diesem Thema. Gemeinsam mit dem Figurentheater FEX führt der Verein das Festival „Land in Sicht“ durch. Das Figurentheater FEX ist ein Tourneetheater mit Gastspielen in ganz Deutschland. Es ist Mitglied im Landesverband Freier Theater Baden-Württemberg. Das Theater ist, wie viele denken, kein Gewerbe, wie z. B. eine Buchhandlung oder ein Handwerksbetrieb und es ist auch kein Privattheater. Es ist ein freies, professionelles Theater und erfüllt damit die gleichen kulturellen Aufgaben wie die von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden geführten Theater. Weitere Infos über den Verein PUK e.V. finden Sie unter www. pukev.de Infos über das Figurentheater FEX finden Sie unter www.fex-theater.de

Holger Steiner (2.v.l.) und Jan Esterle (3.v.l.) bei der Preisübergabe AH-Sport

Die nächste Aufführung in der Werkstattbühne findet statt: Sonntag, 24. Januar 2016 um 15:00 Uhr Noel und das Engelsgeheimnis Voranmeldungen sind jetzt schon möglich unter Tel. 07263/919088 oder [email protected]

TSV Helmstadt Fußball-KLEEblatt in Gold Nach Silber im letzten Jahr, erhielten wir in diesem Jahr wieder das KLEEblatt in Gold bei der KLEEblattaktion des Badischen Fußballverbandes. Als zusätzlichen Preis überreichte uns der Badische Fußballverband einen Ballsack mit Spielbällen und Trinkflaschen für unsere Jugendspiele. Mit der Teilnahme am Fußball-KLEEblatt wird das individuelle Engagement der Vereine in den Bereichen K inder- und Jugendfreundlichkeit L eistungsförderung E hrenamtlichkeit E ngagement für Freizeit- u. Breitensport Für die Teilnahme sind zunächst verschiedene Grundvoraussetzungen zu erfüllen. Dies sind zum einen das Durchführen von zwei rauchfreien Aktionstagen, den Zugang zu einem Spielfeld während des Tages und zwei alkoholfreien Getränken die günstiger als ein alkoholisches sind. Für den Goldstatus benötigt jeder Teilnehmer zudem sechs Nachwuchstrainer die gleichzeitig in der Seniorenmannschaft spielen und es müssen mind. 8 weitere Aktionen erfüllt werden. Dies sind unter anderem Sportangebote mit und ohne qualifizierten Übungsleiter, das Durchführen von Fußballtagen bzw. Ferienfreizeiten, Kooperationsmaßnahmen mit der Gemeinde/Schule und Teilnehmer an Weiterbildungsmöglichkeiten. Für den Gold-Status konnten wir alle Punkte erfüllen und wurden vom Badischen Fußballverband zur Preisverleihung in die Wirsol RheinNeckar-Arena eingeladen. Im Vorfeld der Preisverleihung erhielten wir eine Führung durch das Stadion und im Nachgang wurden wir zum Bundesligaspiel der TSG-Frauen gegen Bayern München eingeladen.

Die Schwarzbachhalle in Helmstadt steht im Januar 2016 wieder ganz im Zeichen des Hallenfußballs. Zum Auftakt veranstaltet der TSV Helmstadt am Samstag, den 09.01. das 29. Hallenturnier für AH-Mannschaften. Dem Turnierleiter Willi Schuster ist es wieder gelungen, für eine große Teilnehmerzahl zu sorgen. Insgesamt 24 Mannschaften aus den Fußballkreisen Sinsheim, Mosbach, Heidelberg und Heilbronn haben ihre Zusage erteilt. Gespielt wird beim Turnier in sechs Gruppen zu je vier Mannschaften. Von den sechs Gruppen kommen jeweils der Gruppenerste und die bestplatzierten Gruppenzweiten eine Runde weiter. Somit bestreiten die besten 8 Mannschaften die Viertelfinalspiele. Das AH-Turnier beginnt am Samstagvormittag ab 10.00 Uhr. Nach 44 Spielen wird dann um 20.00 Uhr der Turniersieger feststehen. Die erfolgreichen Mannschaften werden Geld- und Sachpreise in einem Gesamtwert von über 800 € erhalten. Wie gewohnt werden die Turnierteilnehmer wieder optimale Rahmenbedingungen sowohl in sportlicher als auch in gastronomischer Hinsicht in der Schwarzbachhalle vorfinden. Alle Fußballfreunde sind hierzu recht herzlich in die Schwarzbachhalle eingeladen. Lassen Sie es sich bei angenehmer Hallenatmosphäre einige Stunden gut gehen, denn die AHAbteilung hat für das leibliche Wohl der Spieler sowie der Besucher wieder bestens vorgesorgt. Direkt im Anschluss ans AH-Finale beginnt ab 20.30 Uhr der Sport Point Cup für Seniorenmannschaften und wird am Sonntag, den 10.01. ab 11 Uhr fortgesetzt. Selbstverständlich ist bei diesem Hallenspektaktel auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Am Samstagabend und sonntags zum Mittagstisch bietet die TSV-Küche wieder die bewährten Pfannenschnitzel an. Auch für die Freunde von Kaffee und Kuchen werden wir wieder ein leckeres Buffet bereithalten. Also, runter vom Sofa und rein in die Schwarzbachhalle. Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch!!!

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Jugendabteilung Spende der Firma Arnold + Mai GmbH Ein Geschenk der besonderen sowie großzügigen Art haben wir von der Firma Arnold + Mai GmbH zu Weihnachten erhalten. Seit einigen Jahren verzichtet die Firma Arnold + Mai GmbH gänzlich auf Weihnachtsgeschenke für ihre Kunden und unterstützt stattdessen Einrichtungen und Vereine in der Gemeinde. In diesem Jahr ist unsere Jugendabteilung in den Genuss dieser Spende in Höhe von 750 EUR gekommen. Diese Spende ermöglicht es uns auch in Zukunft für eine gute Jugendarbeit sorgen zu können und die sportlichen Aktivitäten der Jugend weiter zu fördern. Wir, die Jugendabteilung des TSVs, bedanken uns auf diesem Wege recht herzlich bei der Firma Arnold + Mai GmbH für die außergewöhnliche Spende und wünschen der gesamten Belegschaft besinnliche Weihnachtstage und ein erfolgreiches neues Jahr.

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Die Finalspiele beginnen am Sonntag, den 10.1. ab 15.30 Uhr. Zur Unterstützung der Mannschaften laden wir unsere Fans recht herzlich ein. Jugend

in der Bargener Turnhalle Auf vielfachen Wunsch organisieren wir gerne wieder ein Rumpsteakessen, nach der großartigen Resonanz der letzten Veranstaltung, haben wir uns aus Platzgründen dazu entschlossen, in die Bargener Halle auszuweichen. Als Alternative zum Rumpsteak gibt es auch dieses Mal wieder panierte Schweineschnitzel. Vorbestellungen sind natürlich erforderlich, damit wir auch genügend Essen für alle bereitstellen können. Beginn ist wieder um 18.00 h, warme Küche bis 22.00 h.

Januar Freitag, 22.01.

18.00 h Turnhalle

Rumpsteakessen

Februar Samstag, 20.02. 18.30 h Turnhalle 11.00 h Clubhaus

Freitag, 08.04.

19.00 h Clubhaus

mit Kräuterbutter und Zwiebeln 12,00 €

paniertes Schweineschnitzel mit Brot

6,00 €

Aufpreis Pommes Frites

1,50 €

Forellen-Essen Auf Euer Kommen freut sich die

April

SVB-Jugend

Generalversammlung

Mai Sonntag, 01.05. 10.00 h Clubhaus

Rumpsteak vom Rind mit Brot

Winterfeier

März Freitag, 25.03. (Karfreitag)

Wir bieten an:

Reservierungen unter 0152-26291297 (Thomas Eichner)

Maifest

Juni Freitag, 10.06.

18.00 h Clubhaus

Samstag, 11.06. 13.00 h Sportplatz

Rumpsteakessen Fußball-Mehrkampf

August Mittwoch, 17.08.

Helmstadt

Sauerkraut-Markt

Oktober Freitag, 21.10.

18.00 h Clubhaus

Samstag, 22.10. 19.00 h Clubhaus

Kerwe-Essen Kerwe-Rock

Zu allen Veranstaltungen beachten Sie bitte aktuelle Informationen im Nachrichtenblatt, auf der Homepage oder als Aushang.

Herren Am Samstag, den 9.1. nehmen wir am Hallenturnier des TSV Helmstadt teil. Die AH-Mannschaft spielt um 10.39 Uhr gegen TG Sinsheim, um 11.57 Uhr gegen den SV Daisbach sowie um 13.02 Uhr gegen den FC Daudenzell. Ab 13.54 Uhr finden die Finalspiele statt. Mit der I. Mannschaft treffen wir um 20.30 Uhr auf die SG Waibstadt, spielen um 21.35 Uhr gegen den FC Spechbach, um 22.27 Uhr gegen den TSV Schwarzach 1 sowie um 23.58 Uhr gegen den VFB Epfenbach.

Ein besonderer Spieltag ... Der letzte Spieltag vor der Weihnachtspause war ein besonderer Spieltag für die Mixed-Mannschaft 1 der VSG Helmstadt. Einen Tag vor dem Spieltag war klar, dass das Team mit nur 6 Spielerinnen und Spieler antreten musste. Krankheits- und verletzungsbedingt waren nacheinander Spieler/ innen ausgefallen. Und es war kurz vor Weihnachten und eigentlich hätte jeder/ jede noch andere Termine an diesem Wochenende gehabt. Zum Glück hatte sich Thorsten Seegers aus Bammental kurzfristig bereit erklärt, das Team zu unterstützen. Kurz vor Spielbeginn verletzte er sich dann jedoch und so war man wieder mit 5 Leuten unterbesetzt. Die Spiele wurden umgelegt und mittlerweise reiste Roland Klenk an und musste entgegen seiner Planung zwei Spiele durchspielen. So wie alle anderen auch.

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Im 1. Spiel gegen TSG Heidelberg hat das Team zunächst die ersten beiden Sätze jeweils knapp verloren. Im 3. Satz könnten die Helmstadter das Ruder schließlich rumreißen und im 4. Satz zeigten sie sich dann sogar richtig souverän. Allerdings verloren die Spieler/innen der VSG durch zwei, drei ganz, ganz blöde Fehler den 5. ganz knapp – 13:15. Aber das Spiel hat richtig Spaß gemacht und niemand war am Ende wirklich sehr sauer. Im 2. Spiel traf die Mixed 1 dann auf die sehr desmotivierte Mannschaft des Heidelberger TV. Die hatten eine unglaublich schlechte Stimmung innerhalb der Mannschaft und das kam uns dann wohl auch den Helmstadter/innen zugute: Mit drei sehr deutlichen Sätzen holten die VSGler das Spiel nach Hause ... Ziemlich ausgelaugt, aber zufrieden trat die Mixed 1 die Heimreise an und konnte sich mit diesem Spieltag auch die Herbstmeisterschaft sichern. Niemand hätte dieses Ergebnis am Ende dieses „Unglückstages“ vermutet.

Sportschützen Helmstadt Nachlese Weihnachtsbaumverkauf Auf Grund der guten Resonanz des Weihnachtsbaumabverkaufs möchten wir uns recht herzlich bei unseren Abnehmern bedanken. Wir hoffen, dass alle zur Zufriedenheit beliefert wurden und die Tannen auch zu Hause gut angekommen sind. Wir werden auch dieses Jahr wieder den Baumverkauf veranstalten und richten uns am 10.12.2016 wieder auf Sie ein.

Carneval Club Bargen e.V. - Maskengruppe Hexentaufe und Masken abstauben bei den „Bargemer Krappen“. Am Samstag, den 09. Januar 2016 um 14:00 Uhr werden die neuen Mitglieder der Maskengruppe des CCB am hiesigen Dorfbrunnen (Ortsmitte) getauft. Die durch den Zunftmeister Daniel Heilig geleitete Zeremonie ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil und dem offiziellen Start der Hexen in die närrische Zeit. Hier bekommt jede Neu-Hexe einen Paten der sie die nächsten 2 Jahre (Anwärterzeit) begleitet bis zur Vollendung mit der Maskentaufe. Der CCB und die Maskengruppe „Bargemer Krappen“ laden die Bevölkerung gerne zu diesem Spektakel als Zuschauer ein. Fasching beim Carneval Club Bargen Unter dem Motto „Olympiade der Tiere“ heißt der Carneval Club Bargen die Narrenschar mit einem kräftigen „Barge die Arge“ an den Prunksitzungen am Freitag, den 05.02.2016 und Montag, den 08.02.2016 wieder herzlich willkommen. Am Sonntag, den 07.02.2016 startet um 13.31 Uhr der Umzug am Sportgelände und zieht sich durch die Hauptstraße, zur Kälbertshäuser Straße, in die Schulstraße und endet an der Turnhalle. Hierzu laden wir die Bevölkerung aller Ortsteile, auch über die Gemarkungsgrenzen recht herzlich ein, dabei zu sein und mitzufeiern. Unser Kartenvorverkauf startet am Samstag den 30.01.2016 um 14 – 16 Uhr im Vereinsheim unter der Turnhalle. Ab Montag den 01.02.2016 können zu den allgemeinen Geschäftszeiten beim Lebensmittelmarkt „Um’s Eck“ auch Karten gekauft werden. -Reservierungen sind nicht möglichWeitere Termine finden Sie auf unserer Homepage unter: www.carnevalclubbargen.de

CDU Ortsverein Helmstadt Schützenhaus Tannenbaumverkauf

Prüfungen im traditionellen Jiu-Jitsu Zum Jahresabschluss hieß es für drei unserer Schüler nochmal alles zu zeigen, was sie bisher erlernt und gefestigt hatten. Denn am Freitag, 18.12.2015 stellten sie sich ihrer nächsten Prüfung im Jiu-Jitsu. Das Prüfungsprogramm im Jiu-Jitsu umfasst eine große Bandbreite der Abwehr gegen verschiedenste Angriffsmöglichkeiten – im Stand und am Boden. Alle Prüflinge zeigten durchweg sehr solide Techniken und eine dynamische Ausführung. Insgesamt sehr schön anzusehen, wie sie sich entwickeln und an der Sache dran bleiben. In diesem Sinne gratulieren wir wie folgt zur nächsten bestandenen Prüfung:

Christian zum 4. Kyu (Orange-Gurt), Erik und Rainer zum 3. Kyu (Grün-Gurt) Herzlichen Glückwunsch und auch nochmals danke an Jan, dass er sich freiwillig als Uke zur Verfügung gestellt hat.

Die CDU-Rhein-Neckar lädt zum Neujahrsempfang am Mittwoch, 20. Januar 2016 um 19:30 Uhr ein. Herr Dr. Stephan Harbarth, MdB und Kreisvorsitzender sowie Frau Elke Brunnemer, MdL und Herr Albrecht Schütte, Landtagskandidat freuen sich, dass es ihnen gelungen ist, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ehemaligen Kunstturnweltmeister am Reck Herrn EBERHARD GIENGER als Redner für ihren Neujahrsempfang 2016 gewonnen zu haben. Sie laden daher herzlich ein: Neujahrsempfang der CDU Rhein-Neckar am Mittwoch, 20. Januar 2016 um 19:30 Uhr im Auto- & Technik Museumsrestraurant Sinsheim Museumsplatz, 74889 Sinsheim Im Mittelpunkt des Abends ist die Ansprache von Herrn Eberhard Gienger, MdB Herr Dr. Harbarth sowie Frau Elke Brunnemer und Herr Albrecht Schütte würden sich freuen, wenn zahlreiche CDU-Mitglieder des Gemeideverbandes diese Einladung annehmen könnten. Gerne können Sie Ihre Familienangehörige und mögliche Interessenten hierzu ergänzend einladen und mitbringen. Ursula Dentz-Gattig 1. Vorsitzende www.cdu-helmstadt-bargen.de Winterwanderung der CDU Herr Karl Klein, MdL sowie Herr Dr. Albrecht Schütte, Landtagskandidat laden herzlich alle CDU-Mitglieder und deren Angehörige sowie Wanderfreunde zur Winterwanderung ein: „Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen“ – mit diesen Worten hat einst Goethe das Wandern umschrieben. Ganz in diesem Sinne möchte Herr Karl Klein, MdL sowie Herr Dr. Albrecht Schütte (Landtagskandidat) Sie zu Beginn des Jahres 2016 begrüßen und zur Winterwanderung einladen: Winterwanderung am Freitag, 8. Januar 2016 von Baiertal über Schatthausen nach Gauangelloch Gestartet wird in Baiertal um 14:00 Uhr; Treffpunkt ist das kath. Gemeindehaus (Alte Hohl 5, 69168 Wiesloch). Herr Michael Kleinjans wird als Wanderführer fungieren. Verbindliche Anmeldung unter [email protected] oder telefonisch 0171-6809454.

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Ortsgruppe Schwarzbachtal blickt schon ins neue Jahr Der Termin für die nächste Jahreshauptversammlung ist für den 6. Februar 2016 festgelegt. Dabei werden die Themen zum Naturschutz, Dritte-Welt-Arbeit auf der Agenda stehen. Grundsätzlich sind auch Freunde, Interessierte der Ortsgruppe herzlich eingeladen. In den Wintermonaten werden auch wieder wie jedes Jahr die Nistkästen auf der Gemarkung gereinigt. Diese Arbeit gehört auch zu den regelmäßigen Aktivitäten der Ortsgruppe in der Gemeinde. Wer Interesse hat, die Naturfreundemitglieder zu unterstützen, ist herzlich eingeladen (einfach bei Doris Banspach, Tel. 0172 7766598 melden). Wir benötigen dringende Unterstützung. Die Naturfreunde wünschen allen Bürgerinnen und Bürger ein gesundes und friedliches Jahr 2016.

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Wir treffen uns wieder in den Ortschaften des Wollenbachtals und Helmstadt um miteinander und füreinander zu beten. Zu den Abenden gibt es jeweils ein Impuls wo es rund um das Thema „Zuhause“ gehen wird. Dienstag 12. Januar 20.00 Uhr Bargen ev. Gemeindehaus mit Hauskreis Mittwoch 13. Januar 20.00 Uhr Wollenberg, ev. Gemeindehaus mit - Gemeinschaftspastor – Andreas Uhlir Donnerstag, 14. Januar 20.00 Uhr Helmstadt, ev. Gemeindehaus CVJM- Klaus Winterbauer – EC-Jugendkreis Freitag, 15. Januar 20.00 Uhr ... Flinsbach, ev. Gemeindehaus mit Frauenkreis. Sonntag, 17. Januar 17:00 Uhr Lightplanke Gottesdienst Helmstadt, ev. Kirche „Zuhause und doch weit weg“ Kirchengemeinden, Hauskreisen, Freikirchen und Landeskirchlichen Gemeinschaften.

Gnadenhof Tierhilfe Kraichgau Motiviert und engagiert ins neue Jahr Hallo Kids. Nach den Ferien gehts wieder weiter ... Herzliche Einladung zu unseren Angeboten. Wir freuen uns auf DICH. Dienstag 18:15-20:00 Uhr, Teenkreis ab 13 Jahre Mittwoch 18:00-19.30 Uhr, Bubenjungschar 9-12 Jahre Donnerstag 16:00-17:00 Uhr, Kinderstunde 4-8 Jahre 17.30-19:00 Uhr, Mädchenjungschar 20:00 Uhr Jugendkreis für alle ab 16 Jahre. Alle Veranstaltungen finden im Kinderschulweg 8, (ev. Gemeindehaus) in Helmstadt statt. „Herzliche Einladung:“ – Allianzgebetswoche 2016 vom 12. – 17. Januar Gebet bewegt Gottes Arm! Zum Anfang des neuen Jahres treffen sich Christen in ganz Deutschland zur Allianzgebetswoche. Sie sind damit Teil einer großen Gebetsbewegung, die ganze Welt umspannt. Denn überall auf der Welt treffen sich in diesen Tagen Beter, die den Jahresanfang bewusst mit Gebet beginnen und das neue Jahr unter den Segen Gottes stellen wollen.

Die Weihnachtszeit ist nun vorüber und wir starten mit viel Energie ins neue Jahr. Auch 2016 freuen wir uns wieder sehr über jeden der Interesse an der Arbeit mit unseren vierbeinigen Lieblingen hat. Da der Jahreswechsel oft auch die Zeit der guten Vorsätze ist, möchten wir allen, die gerne etwas Gutes tun möchten, unsere aktive Mitgliedschaft ans Herz legen. Für nähere Informationen besuchen Sie unsere Homepage www. gnadenhof-helmstadt.de oder unsere Gruppe bei Facebook Gnadenhof Tierhilfe Kraichgau e.V. oder machen Sie einen persönlichen Besuchstermin unter der Tel.-Nr. 0175 2057858 mit Tamara Mielke aus und verschaffen sich einen Eindruck von unserem Hof. Die Tiere freuen sich über jeden Besucher. Ein gesundes, friedliches und glückliches Jahr 2016 wünscht Ihnen das Gnadenhof-Team

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Festsetzung der Hundesteuer

Einladung zum Neujahrsempfang 2016 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2016 ist nur wenige Tage alt und ich möchte Sie sehr herzlich zum Neujahrsempfang der Stadt Neckarbischofsheim am Sonntag, 10. Januar 2016 um 17:00 Uhr in die Aula des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums Neckarbischofsheim einladen. Im Mittelpunkt des diesjährigen Neujahrsempfangs stehen die Ehrungen der Blutspender und die Neugründung von zwei Vereinen, welche die Gelegenheit erhalten sollen, sich vorzustellen. Der erste neu gegründete Verein ist das „Generationen Netzwerk Neckarbischofsheim e.V.“ (GNN e.V.), ein Verein, der die Idee des Gebens und Nehmens für Bürger von Bürgern umsetzen will. Noch im Dezember 2015 wurde die Gründung des Vereins „Flüchtlingshilfe Neckarbischofsheim“ auf den Weg gebracht, der sich um ankommende Flüchtlinge kümmern will. Auch dieser Verein wird sich beim Neujahrsempfang vorstellen. Ich freue mich darauf, Sie beim Neujahrsempfang begrüßen zu können und wünsche Ihnen ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Ihre Tanja Grether Bürgermeisterin

Festsetzung der Grundsteuer 2016 Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide 2016 erfolgt in den Kalenderwochen 1 und 2 (04. bis 16.01.2016). Für die Steuerpflichtigen, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen (§ 27 Abs. 3 GrStG). Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim oder beim Landratsamt RheinNeckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40 in 69115 Heidelberg Widerspruch erhoben werden. Bitte beachten Sie die Fälligkeitstermine, die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind. Sie erhalten im Laufe des Jahres keine weiteren Aufforderungen. Hinweis an Grundstückseigentümer bei Änderung der Eigentumsverhältnisse Wie bereits oben erwähnt, werden in den nächsten Tagen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2016 versendet. Hierin wird die Grundsteuer für das laufende Jahr festgelegt. Jetzt kann es sein, dass ein Eigentümerwechsel in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2015 vollzogen wurde, der im neuen Jahresbescheid noch nicht berücksichtigt wurde. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Änderungen werden wir, sobald wir den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes erhalten haben, umgehend durchführen.

Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2016 werden ebenfalls in den Kalenderwochen 1 und 2 (04. bis 16.01.2016) zugestellt. In diesem Jahr erhalten die Hundehalter mit ihrem Bescheid eine neue Hundesteuermarke. Diese gilt wieder mehrere Jahre. Bei Verlust der Steuermarke erhalten die Hundehalter vom Steueramt der Stadt Neckarbischofsheim gegen eine Gebühr von 7,50 € eine neue Marke. Die Steuer für die Hundehaltung setzten sich lt. örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen: für den Ersthund 75,00 € für jeden weiteren Hund 150,00 € für einen Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 600,00 € für jeden weiteren Kampfhund bzw. gefährlichen Hund 1.200,00 € Zwingersteuer 190,00 € Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonat, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Abmeldung ist innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung anzuzeigen.

Gewerbesteuer 2016 Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab dem Jahr 2016 werden keine gesonderten Bescheide zugestellt. Hierfür gelten die Vorauszahlungen, die auf den letzten zugestellten Bescheiden festgesetzt wurden.

Stadt Neckarbischofsheim Rhein-Neckar-Kreis Für unseren Kommunalen Kindergarten im Stadtteil Untergimpern suchen wir ab 01. September 2016 für das Schuljahr 2016/2017 eine/n Anerkennungspraktikant/in im Erziehungsdienst In unserem ab September zweigruppigen Kommunalen Kindergarten in Untergimpern werden Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in der verlängerten Öffnungszeit (07:30 bis 13:30 Uhr) betreut. Wir erwarten von Ihnen: - Eine aufmerksame und zugewandte Persönlichkeit, die in der Lage ist, verlässliche Beziehungen zu Kindern und Eltern aufzubauen - Team- und Kommunikationsfähigkeit verbunden mit persönlichem Engagement - Initiatives Arbeiten Wir bieten Ihnen: - Eine interessante und sinnstiftende Tätigkeit in einem großen Sozialunternehmen - Qualifizierte Begleitung und Betreuung durch eine erfahrene Praxisanleitung - eine tarifliche Ausbildungsvergütung mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis Montag, 18.01.2016 per E-Mail: [email protected] oder per Post, Stadt Neckarbischofsheim, Hauptamt, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim, freuen. Für Auskünfte oder für ein Informationsgespräch stehen Ihnen Bürgermeisterin Tanja Grether und unsere stellv. Hauptamtsleiterin, Frau Julia Kneißl, unter Tel.: 07263/60713 gerne zur Verfügung.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Sprechstunde des Revierleiters Herr Tobias Dörre, Revierleiter der Stadt Neckarbischofsheim, hat seine wöchentliche Sprechstunde immer mittwochs von 17.15 Uhr bis 18.00 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses, Alexandergasse 2, in Neckarbischofsheim. Er ist dort persönlich und unter der Tel.-Nr. 07263/60735 erreichbar. Herr Dörre hat zudem mittwochs im Helmstadter Rathaus von 15.30 Uhr bis 16.45 Uhr seine wöchentliche Sprechstunde.

Stammtisch der Ehemaligen Der nächste Stammtisch der ehemaligen Bediensteten der Stadt Neckarbischofsheim, des Abwasserzweckverbandes Schwarzbachtal und des Polizeipostens Neckarbischofsheim findet am Mittwoch, dem 13. Januar 2016, um 18.00 Uhr, in der „Gaststätte Athene“ (ehem. Ritter) in Neckarbischofsheim statt. Alle „Ehemaligen“ sind herzlich eingeladen.

VHS-Kurse für Neckarbischofsheim ab Januar 2016 Anmeldungen bitte an die örtl. Leiterin für Neckarbischofsheim, Frau Edith Bräumer, Tel. 07263/6695 oder Mail: edith-braeumer@ gmx.de Aqua-Fitness (Tina Steinrück) Aqua-Fitness ist ein Ganzkörpertraining, welches im Flachwasser in Brusthöhe oder im Tiefwasser mit und ohne Geräte, wie Schwimmnudel, Disc, Gürtel, Hanteln, Handschuhen usw. angeboten wird. Kraft, Beweglichkeit und Ausdauer werden gesteigert und die Entspannung gefördert. Es optimiert immer das HerzKreislauf-System und ist gut für den Stoffwechsel. Mitzubringen: Badekleidung, Hallenbad Neckarbischofsheim 10-mal dienstags 17:15 – 18:15 Uhr, Gebühr: 60,00 € zzgl. Eintritt ins Hallenbad Beginn: 12.01.2016 Pilates (Martina Böhm) Pilates ist ein ganzheitliches Training, das vor allem die tief liegende Muskulatur an der Wirbelsäule und den Gelenken beansprucht, die für eine korrekte und gesunde Körperhaltung verantwortlich ist. Es ist besonders wirkungsvoll, da es Körper und Geist gleichermaßen herausfordert. Die Beachtung der sieben Prinzipien wie z. B. Atmung und Zentrierung führt zu einer besonderen Bewegungspräzision. Diese ermöglicht u.a. die Mobilisation der Wirbelsäule und des Brustkorbs, die Kräftigung der Bauchmuskulatur sowie die Stabilisation der Lordose im Lendenwirbelbereich. Bewegungsqualität sowie Gesundwerdung und -erhaltung stehen im Vordergrund. Das Mattentraining beinhaltet Kraft- und Dehnungsübungen sowie bewusstes Atmen. Ergebnis ist ein anmutiger, kraftvoller Körper mit einer ausdrucksstarken Präsenz. Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Yoga- oder GymnastikMatte, ABS-Socken Gymnasium Neckarbischofsheim; Gymnastikraum 10-mal freitags 18:30 – 19:30 Uhr, Gebühr: 48,00 €, Beginn: 15.01.2016 Kinderschwimmkurs ab 5 Jahren (Sylvia Engesser) In spielerischer Art und Weise sollen Kinder ab 5 Jahren zum Schwimmen geführt werden. Ohne Leistungsdruck sollen sie sich ans Wasser gewöhnen und danach die einzelnen Schwimmbewegungen lernen. Spaß und Freude stehen dabei im Mittelpunkt. Auch Kinder, die Angst vor dem Wasser haben, können allmählich ihre Scheu verlieren. Die Wassertiefe ist so, dass alle Kinder stehen können. Eine Begleitung im Kurs durch die Eltern ist nicht notwendig. Je Gruppe sind 5 – 7 Kinder vorgesehen. Mitzubringen: Badekleidung, Hallenbad Neckarbischofsheim 10-mal freitags, Gebühr: 48,00 € Gruppe A 14:00 – 14:45 Uhr Beginn: 15.01.2016 Gruppe B 14:50 – 15:35 Uhr Beginn: 15.01.2016 Hatha-Yoga (Daniela Fischer) Beim Yoga werden Übungen durchgeführt, die das Muskelsystem kräftigen und auf die inneren Organe, das Herz-Kreislauf- und das Nervensystem sowie auf die Atmung harmonisierend wirken können. Yoga strebt das Gleichgewicht aller Kräfte an: Beweglich-

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keit und Festigkeit, Dehnung und Kräftigung, Entspannung und Spannung, Ruhe und Aktivität. Yoga kann in jedem Alter begonnen werden. Mitzubringen: bequeme Sportkleidung, Yoga-Matte, Wollsocken, Wolldecke ehem. Grundschule Neckarbischofsheim 10-mal dienstags 19:00 – 20:30 Uhr, Gebühr: 64,00 €, Beginn: 19.01.2016 Fit & Fun (Eugenia Stang) Ein Mix aus Bauch-Beine-Po, Wirbelsäulengymnastik, Aerobic, Dehnung und Entspannung mit Musik und viel Spaß! Mitzubringen: Gymnastikmatte, Hanteln (0,5 – 1 kg) Gymnasium Neckarbischofsheim, Gymnastikraum 12-mal donnerstags 19:00 – 20:00 Uhr, Gebühr: 44,00 €, Beginn: 21.01.2016 Indian Balance (Sandra Eckstein) „Den Körper bewegen, während die Seele ausruht“ Das indianische Training für geistige und körperliche Fitness. Indian Balance ist ein Kräftigungs-, Dehnungs- und Wahrnehmungstraining, das die überlieferten Erkenntnisse und Rituale der Native American Indians mit der modernen Bewegungslehre verbindet. Bei sich sein, Leichtigkeit finden, Bewegungen erkunden, die Kunst Ruhe als Geschenk anzunehmen. Sensibel und emotional öffnet Indian Balance den Pfad zur Achtsamkeit und ist zugleich ein kreatives Wahrnehmungstraining. Durch die fließenden Bewegungsabläufe, die zwischen An- und Entspannung wechseln, werden Rücken, Bauch, Beine und Po trainiert und der gesamte Körper durch Gleichgewichtstechniken in Balance gebracht. Die vielfältigen Variationsmöglichkeiten der einzelnen Übungen machen es möglich, dass Menschen aller Altersgruppen und Konditionstypen dieses Training für sich nutzen können. Bewusstheit statt Perfektion – in der inneren Stille hört jede Bewegung des Denkens auf, und das Herz beginnt zu sprechen! Mitzubringen: Gymnastikmatte, Getränk, ggf. Handtuch, ehem. Grundschule Neckarbischofsheim 14-mal mittwochs 18:30 – 19:45 Uhr, Gebühr: 87,00 € Beginn: 24.02.2016 Tai-Chi Chuan – Yang-Stil (Sandra Eckstein) Tai-Chi Chuan ist Meditation in Bewegung mit Wurzeln in der Kampfkunst. Langsame, fließende und geschmeidige Bewegungen trainieren Körper und Geist, machen beweglich, bauen sanft die Muskeln auf und fördern das Körpergefühl. Kursinhalt sind: Qigong-Übungen zum Ankommen und Aufwärmen und Anregen des Energieflusses. Stehende Meditation, um Aufrichtung und Loslassen zu üben, schließlich Formtraining des 2. und des 3. Teils des Tai-Chi Chuan Yang-Stils. Dieser Kurs ist nur für Teilnehmer mit Vorkenntnissen geeignet. Mitzubringen: bequeme Kleidung, flache Schuhe Gymnasium Neckarbischofsheim; Gymnastikraum 14-mal mittwochs 20:00 – 21:30 Uhr, Gebühr: 104,00 €, Beginn: 24.02.2016 Spanisch VIII – A2 (Ana Rosa Böseler) Bienvenido al curso de Español en Neckarbischofsheim. Sie haben schon einige Spanisch-VHS-Kurse besucht und möchten hier eigensteigen? Dann sind Sie hier bei uns richtig. Lehrbuch: Con gusto A2, Klett-Verlag, ab Lektion 1 Gymnasium Neckarbischofsheim Gebäude II (ehem. Landw.schule) 15-mal donnerstags 17:00 – 18:00 Uhr, Gebühr: 77,00 €, Beginn: 25.02.2016

Freiwillige Feuerwehr Abteilungswehr Untergimpern Christbaumsammlung der Jugendfeuerwehr Die diesjährige Christbaumsammlung der Jugendfeuerwehr Untergimpern findet am Samstag, 9. Januar 2016 ab 9 Uhr in Untergimpern und Helmhof statt. Ihre ausgedienten Christbäume werden wie gewohnt kostenlos abgeholt. Wir bitten Sie, jeglichen Christbaumschmuck zu entfernen und die Bäume am Abholtag gut sichtbar bereitzustellen. Über eine Spende würde sich die Jugendfeuerwehr sehr freuen.

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Die „Villa Kunterbunt“ bedankt sich bei den Eltern für ein tolles gemeinsames Jahr und freut sich schon auf das Jahr 2016!! Die „Villa Kunterbunt“ wünscht allen ein frohes neues Jahr!

Evangelischer Kindergarten Neckarbischofsheim „Wieder kommen wir zusammen, singen Lieder im Advent.“ Mit diesem Vorhaben machten sich rund 30 Kinder aus der evangelischen Kindertageseinrichtung „Schatztruhe“ zusammen mit ihren Erzieherinnen kurz vor Weihnachten auf, um im Seniorenzentrum den Bewohnern eine Freude zu machen. Viel Engagement zeigten die Kinder bei den Liedern „In der Weihnachtsbäckerei“ und „Kling Glöckchen kling“, die mit Bewegungen und Glöckchen untermalt wurden.

Bürgerverein Helmhof Einladung zur Mitgliederversammlung am Mittwoch 17.02.2016 um 20:00 Uhr findet in der Gemeinschaftshalle Helmhof die Mitgliederversammlung des „Bürgerverein Helmhof e.V.“ statt. Hiermit möchten wir Sie herzlich einladen und freuen uns über Ihr kommen. Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: 01. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 02. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Sitzung 03. Jahresbericht 2015 04. Kassenbericht 05. Bericht der Kassenprüfer 06. Entlastung des Vorstands und des Kassiers 07. Wahlen des 2. Vorstand und des 1. Kassiers 08. Investitionen 09. Ausblick auf 2016 10. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 02.02.2016 schriftlich bei dem 1. Vorsitzenden Otto Ilzhöfer, Forststraße 8 einzureichen.

Bürgerverein Untergimpern Ein herzliches Dankeschön gilt den Eltern, die die Kindergruppe vom Kindergarten ins Seniorenzentrum begleitet haben. Ohne deren Hilfe wäre diese Aktion nicht möglich gewesen.

Villa Kunterbunt Weihnachten in der „Villa Kunterbunt“ Die Weihnachtszeit ist eine besondere Zeit. Für die Kinder ist es eine Zeit voller Zauberei und Erinnerungen. Auch in der „Villa Kunterbunt“ waren die Kinder aufgeregt. Der Gruppenraum war geschmückt und der Adventskalender vorbereitet. Die „Villa Kunterbunt“-Kinder haben jeden Tag beim Morgenkreis eine Weihnachtsgeschichte vorgelesen bekommen, Weihnachtslieder gesungen und an den Tannenbaum Sternchen angeklebt. Dabei hat unser Adventskranz für uns geleuchtet. Am 6. Dezember wurden die Kinder vom Nikolaus besucht. Er hat eine neue „Spielküche“ gebracht. Die Kinder haben sich sehr über das Geschenk gefreut und wollten sich auch noch mehr wünschen, aber leider war der Nikolaus schon wieder weg. Der Weihnachtsmann war ja noch nicht da gewesen ... Als unser Tannenbaum 24 Sternchen bekommen hatte, 24 Geschichten erzählt waren, 4 Kerzen am Adventskranz angezündet waren und alle gewünschten Weihnachtslieder gesungen waren, kam die Bescherung. Die Freude war groß darüber, ein eigenes Geschenk unter dem Tannenbaum zu finden. Die Kinderaugen strahlten. Nach der Bescherung hat die „Villa Kunterbunt“ das „Weihnachtscafé“ eröffnet. Alle Eltern kamen, um mit uns gemeinsam die „Weihnachtszeit“ zu verbringen. Es gab Tee, Kaffee, Christstollen, Lebkuchen, Schokolade, von den Kindern selbstgebackene Plätzchen und Mandarinen. Alle Geschenke wurden verteilt. Es war eine richtig tolle Weihnachtsstimmung, auch wenn es draußen gar keinen Schnee gab.

Mitglieder-Besenfahrt Am Freitag, den 19. Februar 2016 fahren die Mitglieder des Bürgerverein Untergimpern e.V. in den Besen nach Weinsberg. Abfahrt in Untergimpern ca. 18.00 Uhr – Rückfahrt in Weinsberg ca. 23.30 Uhr Der Preis beträgt ca. 25.00 €uro pro Person. Im Preis enthalten: Busfahrt, gemeinsames Abendessen sowie Musik und Unterhaltung. Nähere Info, Anmeldung und Bezahlung unter Tel. 0170 5726477 oder 0160 1210148 Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Anmeldeschluss: 31.01.2016

CDU Stadtverband Neckarbischofsheim Zusätzliche Landesmittel für Sanierungsmaßnahmen Landtagskandidat Dr. Schütte zu Besuch in Neckarbischofsheim Im Rahmen seiner Informationsbesuche besuchte der CDU Landtagskandidat Dr. Albrecht Schütte Bürgermeisterin Tanja Grether in Neckarbischofsheim. Gemeinsam mit Cornelia Umhau von der CDUGemeinderatsfraktion wurde rege über die aktuellen Anliegen der Stadt gesprochen. Sowohl bei der Ertüchtigung des Adolf-SchmitthennerGymnasiums in Sachen Brandschutz und Alarmierung, wie Landtagskandidat bei der Unterbringung von Dr. Albrecht Schütte mit Flüchtlingen in der AnschlussBürgermeisterin Tanja Grether unterbringung auf Gemeindeebene und bei vielen weiteren Themen muss die Stadt den Gebäudebestand erhalten und sanieren. Häufig ist es allerdings schwieriger als bei Neubauten für solche Sanierungen staatliche Zuschüsse zu bekommen, wenn ein Gebäude nicht gerade in einem Sanierungsgebiet liegt. Landtagskandidat Schütte, der in seiner Heimatgemeinde Gemeinderat ist, war diese Herausforderung von anderen Rathäusern bekannt: „Gerade im ländlichen Raum müssen wir versuchen, mehr Mittel für Sanierungen bereitzustellen.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Dafür werde ich mich einsetzen.“, so der Landtagskandidat. Auch weitere für Neckarbischofsheim wesentliche Themen wie der ÖPNV, die medizinische Versorgung oder die Erschließung mit Glasfaserkabel wurden besprochen. Bei letzterem hat inzwischen der Rhein-Neckar-Kreis die Initiative ergriffen, baut über einen Zweckverband das sogenannte Backbone-Netz und schließt damit jede Gemeinde an zwei Punkten an Glasfaser an. Ein zentrales Thema in Neckarbischofsheim war natürlich die Bildungspolitik. Einig war man sich, dass die Qualität im Mittelpunkt jeder Schulentwicklung stehen müsse. Gerade für das Gymnasium in Neckarbischofsheim und damit der Stadt als Schulträger wichtig war die Aussage von Schütte, dass die CDU im Wahlprogramm den Gymnasien eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 einräumen wolle. In dem Gedankenaustausch konnte der Landtagskandidat zudem erfahren, wie das ASG mit den Herausforderungen aufgrund der Schülerzunahme seit Einführung des G9-Zuges und der zunehmenden Heterogenität seit Wegfall der Grundschulempfehlung umgeht. „In der letzten Zeit konnte ich vor Ort einiges zu den Anliegen der Schulen erfahren,“ so Schütte „es gibt einige Dinge die verbessert werden müssen, aber wir müssen nicht alle 5 Jahre, die Bildungslandschaft komplett umkrempeln.“

Generationen-Netzwerk Neckarbischofsheim Generationen Netzwerk Neckarbischofsheim ab Januar in eigenen Räumen Das Miteinander in der Gemeinde stärken; das ist das Ziel des „Generationen Netzwerk Neckarbischofsheim“ (GNN), das nun seine Täigkeit aufgenommen hat und ab 14. Januar in den Räumen des ältesten Rathauses unserer Stadt präsent ist. Zuverlässige und kostengünstige Unterstützung bietet das GNN Vereinsmitgliedern jeglichen Alters in den unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens an: Haushaltsdienste: Putzen, Waschen, Bügeln, etc. Garten- und Hausarbeiten: saisonal anfallende Arbeiten wie: Rasen mähen, Laub rechen, kleinere Reparaturen, kurzzeitige Gräberpflege, etc. Betreuungshilfe: Besuche bei älteren, kranken oder einsamen Personen, Begleiten bei Spaziergängen, Betreuen von Hausaufgaben, Ausführen von Hunden, etc. Schreibdienste: Ausfüllen von Formularen und Anträgen, Korrespondenz mit Behörden, Übersetzungen Wer diese Dienste in Anspruch nehmen oder unterstützen möchte, erreicht das GNN montags bis freitags von 10:00 – 12:00 Uhr unter der Telefon-Nr. 07263/4094294 (außerhalb dieser Zeiten auf Anrufbeantworter) oder per E-Mail: [email protected]. Neu: Persönliche Gesprächsstunde Außerdem besteht ab sofort die Möglichkeit, sich auch persönlich über das Generationen Netzwerk zu informieren. Am Donnerstag, den 14. Januar 2016, eröffnet das GNN sein Büro in der Hauptstr. 15 (früher Rathaus-Optik). Wer Lust und Zeit zu einem Gespräch hat, ist in der Zeit von 15:00 – 17:00 Uhr herzlich willkommen. Ansonsten ist das Büro montags und donnerstags jeweils von 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet. Das Generationen Netzwerk ist gemeinnützig – GEBEN und NEHMEN stehen in einem ausgewogenen Verhältnis.

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Sie erlernen Selbsthilfe durch sanfte Berührung. JSJ unterstützt Heilungsprozesse im Körper, verhilft uns zu tiefer Entspannung und gleicht vegetative und funktionelle Störungen aus. JSJ hilft uns in vollkommene Harmonie zu kommen indem es die Einstellungen zu Gefühlen wie Sorgen, Ängste, Wut, und Trauer ausgleicht. Durch JSJ lösen wir negative Gedanken – und Verhaltensmuster auf – spüren Sie wie es sich anfühlt vollkommen zufrieden zu sein. Infos und Anmeldung bei Andrea-Arupa Stoll 07263/2642 oder [email protected] „Germanische Heilkunde“ – „Neue Medizin“ „Die 5 biologischen Naturgesetze“ Vortrag am Sonntag, 24.01.2016, um 10.30 Uhr im Sportheim des SV Neidenstein Die Germanische Heilkunde (auch als „Neue Medizin“ bekannt), stellt die heutige Medizin sozusagen auf den Kopf. Sie ist ein biologisch, wissenschaftliches Diagnosesystem, das von Dr. Ryke Geerd Hamer entdeckt wurde und über die Ursachenfindung die Heilung erreicht. Seine Erkenntnisse hat Dr. Hamer in den „5 biologischen Naturgesetzen“ beschrieben. Diese sind inzwischen von einer Vielzahl anderer Mediziner in halb Europa an Tausenden von Patienten nachgewiesen worden und haben sich immer als exakt und wissenschaftlich reproduzierbar erwiesen. Deshalb ist es für gesundheitsbewusste Menschen äußerst wichtig die genannten Armin Marx leitet den VorGesetzmäßigkeiten zu kennen. trag In dem Vortrag erfahren Sie die „5 biologischen Naturgesetze“ und die Erfahrungen des Vortragenden dazu. Der Eintritt zu dem Vortrag ist frei! Anmeldungen und Rückfragen bei Armin Marx, Tel. 0163-4081417

Einladung zum Frauenfrühstück Die Landfrauen Neckarbischofsheim laden am Samstag, den 9. Januar 2016 um 9.00 Uhr zu einem Frauenfrühstück in die Zehntscheune ein. Frau Rita ReichenbachLachenmann ist zu Gast mit dem Thema „Ich hab gedacht, du hast gedacht ...“. Wir würden uns freuen Sie begrüßen zu dürfen.

Musikverein 1903 Neckarbischofsheim Entspannungsabend – Jin Shin Jyutsu am 16.01.2016 ab 10:00 Uhr bis ca. 17 Uhr mit Andrea-Arupa Stoll in Sinsheim Die Kunst der Selbstheilung durch Auflegen der Hände. mit Andrea-Arupa Stoll, Jin Shin Jyutsu-Praktikerin und Reiki-Meisterin/ Lehrerin Dieser Workshop bietet eine Einführung in eine uralte Methode, mit der man mittels der eigenen Hände selbst Stress und Spannungen abbauen sowie Gesundheit, Harmonie und Wohlbefinden aufrechterhalten kann.

Einladung zur Probemusikstunde Die Musikerinnen und Musiker treffen sich im neuen Jahr zu einer Probemusikstunde mit dem Dirigentschaftsanwärter am Freitag, 15. Januar 2016 um 20.15 Uhr pünktlich im Proberaum. Es wäre schön, wenn sich viele Aktive bei diesem Termin einfinden würden. Eine weitere Probemusikstunde findet dann am darauffolgenden Freitag, 22. Januar 2016, ebenfalls um 20.15 Uhr statt.

SG Untergimpern Einladung zur Winterfeier Die Winterfeier der Sportgemeinschaft Untergimpern findet am Samstag, 16. Januar 2016 um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Helmhof statt.

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Zu dieser Veranstaltung sind alle Funktionäre, Seniorenspieler, Fußball- und Gymnastikdamen, Alte Herren, Jugendspieler mit Partnerin und Partner sehr herzlich eingeladen. Kleine Showeinlagen und eine reichhaltige Tombola lassen einen gelungenen Abend erwarten. Verbands- und Vereinsehrungen runden das Rahmenprogramm ab.

19:39 Uhr: TSV Neckarbischofsheim – TSV Kürnbach 21:07 Uhr: TSV Neckarbischofsheim – TSV Waldangelloch 22:57 Uhr: TSV Neckarbischofsheim – FC Eschelbronn

SGU - Alte Herren Hallenturnier in Helmstadt Die Alten Herren der SG Untergimpern beteiligen sich am AH-Hallenturnier des TSV Helmstadt, das am Samstag, 9. Januar 2016 stattfindet. Abfahrt zum Turnier ist um 9.15 Uhr am Dorfbrunnen in Untergimpern. Der Spielplan sieht folgende Partien vor: 10:00 Uhr: SGU – TSV Helmstadt 11:31 Uhr: SGU – FC Mönchzell 12:49 Uhr: SGU – SV Obrigheim Das Viertelfinale findet ab 13:54 Uhr statt. Die Finalspiele (Halbfinale, Finale) sind ab 19:00 Uhr vorgesehen. Alle Fußballinteressierte sind zu diesem Turnier sehr herzlich in die Schwarzbachhalle nach Helmstadt eingeladen.

Die KLEINEN im Feiern ganz GROSS!

SPD Ortsverein Neckarbischofsheim, Helmhof, Untergimpern Happy Birthday, Mindestlohn! Der Mindestlohn ist ein historischer Meilenstein für die soziale Marktwirtschaft. Seit dem 1. Januar 2015 profitieren rund 3,7 Millionen arbeitende Menschen von seiner Einführung – in Ost und West gleichermaßen. Keines der HorrorSzenarien ist eingetreten – im Gegenteil: Nach 365 Tagen steht fest, dass der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte ist. „Mit 8,50 Euro pro Stunde setzt der Mindestlohn eine gesetzliche Lohnuntergrenze und ist ein großer Erfolg, um die Würde der Arbeit zu schützen und Lohndumping zu Lasten der ehrlichen Arbeitsgeber einzudämmen. Nach einem Jahr zeigt sich: Keines der Horror-Szenarien rund um den Mindestlohn ist eingetreten. Die Fakten sprechen für den Mindestlohn. Ich bin stolz, dass wir als SPD an der Seite der Gewerkschaften diesen wichtigen Schritt hin zu einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt gemacht haben. Happy Birthday, Mindestlohn“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars Castellucci. So hat es keine Jobverluste gegeben – wie von den MindestlohnKritikern behauptet wurde. Im Gegenteil, wie Castellucci betont: „Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Nur die Zahl der Minijobs ging zurück, bei gleichzeitig deutlich höherem Anstieg der voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.“ Hinzu kommt: Zehntausende Beschäftigte sind nicht mehr gezwungen, ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufzustocken. Bis August gab es rund 50.000 weniger sogenannte Aufstocker. „Das ist gut für die Beschäftigten, für die ehrlichen Arbeitgeber auch bei uns in der Region und für die Allgemeinheit. Denn ehrliche Löhne bedeuten mehr Steuereinnahmen, mehr Sozialversicherungsbeiträge und mehr Fairness beim Wettbewerb um Aufträge“, erklärt der SPDPolitiker Castellucci. Ein Vorurteil, das sich ebenfalls nicht bewahrheitet hat: Der Mindestlohn schadet der Wirtschaft. Das Gegenteil ist der Fall: Er nutzt ihr. „Die Wirtschaft merkt, dass die Menschen mehr Geld in der Tasche haben“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete. Selten sei die Konsumlaune der Verbraucher besser gewesen. Geringverdiener haben durch den Mindestlohn einen Lohnzuwachs von fünf Prozent. „Für mich steht fest: Ein Jahr Mindestlohn ist ein längst überfälliger Fortschritt. Nun gilt es, den Wert der Arbeit zukunftsfest und fair zu gestalten“, erklärt Castellucci.

TSV Neckarbischofsheim „Budenzauber“! Schwarzbach-Hallenturnier-Helmstadt 18:11 Uhr: TSV Neckarbischofsheim – VfB Bad Rappenau II

Traditionell trafen sich die Trainer und alle Spieler der Bambinis, der F- und der E-Jugend mit ihren Eltern und Geschwistern zur gemeinsamen Weihnachtsfeier 2015 in der Zehntscheune in Neckarbischofsheim. Die Jugendleiter Sebastian Zeller und Evren Bitis konnten insgesamt 100 Gäste begrüßen, von denen die Hälfte Kinder waren. Nach Kaffee und Kuchen bzw. leckeren Muffins, durften die Kinder sich im Wettkampf bei verschiedenen Geschicklichkeitsspielen mit ihren Trainern messen. Dabei gingen alle Beteiligten als Sieger hervor, denn der Spaß stand im Vordergrund und alle haben viel gelacht. Anschließend gab es zum Abendessen heiße Würstchen und Salat, der ebenso wie die Kuchen und Muffins von den Eltern gespendet wurde. Zum Abschluss eines gelungenen Nachmittags durfte jeder Spieler einen tollen Pokal mit Süßigkeiten als Erinnerung an ein paar schöne Stunden mit nach Hause nehmen. Vielen Dank noch einmal an das Küchenteam, alle Trainer und alle Eltern, die uns beim Gelingen dieser Weihnachtsfeier prima unterstützt haben. Wir wünschen allen Familien ein gutes neues Jahr!

TV 09 Neckarbischofsheim Turnverein Neckarbischofsheim informiert: Neues Sportangebot für Jungs Endlich gibt es wieder ein Turnen für Jungs im Alter von 9-12 Jahren (4-6 Klasse) ab dem 14.01.2016 in Neckarbischofsheim. Nach dem Motto: Spiel, Spaß und Bewegung Wir treffen uns immer donnerstags in der Gymnasiumsporthalle in Neckarbischofsheim, von 18:15 – 20:00 Uhr. Es freuen sich auf Euch Bernhard Hecht, Christian Schönhals und Stefan Bay Für Rückfragen stehen wir unter: 07263 – 961652 zur Verfügung.

VdK Neckarbischofsheim Einladung zum monatlichen Treffen Das nächste monatliche VdK-Treffen findet am Mittwoch, 13. Januar 2016 im Gasthaus „Athene“ ab 15 Uhr statt. Hierzu lädt der VdK-Vorstand ein. An diesem Nachmittag wird wieder BINGO gespielt. Neben den Mitgliedern sind auch deren Angehörige, Freunde und jeder aus der Bevölkerung der Lust auf einige gesellige Stunden hat, herzlichst eingeladen. Natürlich steht die VdK-Mannschaft auch für Ihre Fragen zur Verfügung. Über regen Besuch des VdK-Treffens, freut sich die VdK-Vorstandschaft.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

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4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Bürgermeisteramt Neidenstein Schlossstr. 9, 74933 Neidenstein oder beim Landratsamt Heidelberg, Kurfürstenanlage 38-40, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch hat jedoch nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Neidenstein, im Januar 2016 Gez. Bgm. Frank Gobernatz

Hundesteuer 2016

Veranstaltungskalender Januar 09. Winterfeier Gesangverein Concordia 15. Winterwanderung Ski-Wanderabt. SV Edelweiß 30. Winterfeier SPD-Ortsverein Flohmarkt Kindergarten

Fundamt Auf dem Rathaus wurde ein Schlüsselbund abgegeben. (Fundort Volksbank) Dieser kann zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus Zimmer 1 abgeholt werden.

Grund- und Gewerbesteuerraten 2016 Am 15.02.2016 werden die 1. Grundsteuerrate 2016 und die 1. Gewerbesteuervorauszahlungsrate 2016 zahlungsfällig. Steuerpflichtige, die sich dem Lastschriftverfahren noch nicht angeschlossen haben, werden gebeten, die zu entrichtenden Beträge pünktlich einzuzahlen, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen. Es wird gebeten, bei jeder Zahlung das Buchungszeichen anzugeben, das in jedem Steuerbescheid ausgedruckt ist. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 1. Steuerfestsetzung Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in derselben Höhe wie für das Jahr 2015 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen erging anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2016 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen oder einzuzahlen. Sparkasse Kraichgau IBAN: DE25 6635 0036 0021 5800 31 BIC: BRUSDE66XXX Volksbank Neckartal IBAN: DE52 6729 1700 0043 2701 09 BIC: GENODE61NGD 3. Auskünfte Auskünfte zur Grundsteuerveranlagung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung, Steueramt, Frau Kuk Telefon-Durchwahl 07263-91-35-15 oder Frau Korn 91-35-16

Die Hundesteuerbescheide für 2016 werden in den nächsten Tagen zugestellt. Bitte beachten Sie das Fälligkeitsdatum zum 15.02.2016. Die alten Hundesteuermarken, welche letztes Jahr ausgegeben wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie von der Gemeindekasse gegen eine Gebühr von 5,10 € eine neue Marke. Die Gebühr für die Hundehaltung setzt sich lt. örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen: für Ersthunde 72,00 € 144,00 € für jeden weiteren Hund für eine Ersatzmarke 5,10 €. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Halters folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Wir bitten um Beachtung!

Landesfamilienpass 2016 Die Gutscheinkarten für den Landesfamilienpass können ab sofort im Rathaus, Zi. 5 abgeholt werden. Einen Landes-Familienpass können Familien erhalten, - die mit mind. drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben; - nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; - mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben - SGB II – oder kinderzuschlagsberechtigend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2016 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses im Jahr 2016 insgesamt 20-mal die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Beratungstermin Die nächste KliBA-Beratung im Rathaus Neidenstein findet am Mittwoch, den 13.01.16, zwischen 16.30 – 18.30 Uhr statt. Einen Termin können Sie vereinbaren unter Tel. 06221-998750 oder E-Mail: [email protected] Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Feuerwehr Christbaumsammelaktion der Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr Neidenstein sammelt am Samstag, den 9. Januar 2016 die Christbäume ein. Über eine kleine Spende würden wir uns sehr freuen.

Di. 26.01.2016 Do. 28.01.2016 Fr. 29.01.2016

20:00 20:00 18:00 20:00 20:15 20:30

Herren III – TTV Rohrbach V DJK Balzfeld III- Herren III TTV Rohrbach – Jungen Herren II – DJK Zuzenhausen TTG Neckarbischofsheim IV – Herren TTC Waldangelloch IV – Herren IV

ASV Neptun e.V. Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des ASV NEPTUN, am Samstag, den 06.02.2016 um 19.30 Uhr Ort: Gasthaus zum Schiff Sehr geehrtes Mitglied, hiermit laden wir Dich zu unserer Jahreshauptversammlung ein und bitten um rege Teilnahme. Bitte auch daran denken, dass dieses Jahr wieder das Altortfest stattfindet und wir jede helfende Hand gebrauchen können.

Neidenstein

in der von Venningen Halle am Samstag, den 30. Jan. 2016 10:00 bis 12:30 Uhr Es werden Baby- und Kinderkleidung, Kinderspielzeug, Bilderbücher und vieles mehr angeboten: „Alles rund uns Kind!“ Außerdem wird Kaffee und Kuchen angeboten. Wenn Sie Interesse an einem Stand haben, melden Sie sich bitte bis 22. Januar im Kindergarten (Tel: 07263/1385). Die Standgebühr beträgt: 4,-€ und 1 Kuchen.

TAGESORDNUNG:   1. Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden   2. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung   3. Bericht des Schriftführers   4. Bericht des Vorstandes   5. Bericht des Sportwartes   6. Bericht des Jugendwartes   7. Bericht des Gewässerobmanns   8. Bericht des Schatzmeisters   9. Entlastung des Schatzmeisters durch die Kassenprüfer 10. Aussprache über die Berichte 11. Entlastung der Vorstandschaft 12. Wahlen 13. Eingegangene Anträge 14. Ehrungen 15. Termine 2016 16. Verschiedenes Anträge, die auf der Jahreshauptversammlung behandelt werden sollen, müssen in schriftlicher Form bis spätestens 27.01. beim Vorstand eingereicht werden.

Gesangverein Concordia e.V. Es ist wieder soweit! Der GV Concordia Neidenstein präsentiert seine

Winterfeier 2016!

TTC Neidenstein

Ein gutes neues und erfolgreiches Jahr wünscht der TTC Neidenstein. Trainings-Start Am Dienstag, den 12.01.2016 findet das erste Training im Jahr 2016 statt.

Verbandsrunde 2015/2016, Bezirk Sinsheim Spielevorschau Verbandsrunde 2015/2016: Mo.11.01.2016 18:00 TV Eppingen – Jungen Di. 12.01.2016 18:15 DJK Zuzenhausen – Schüler B 20:00 Herren III – TV Bad Rappenau III Do. 14.01.2016 18:15 TTC Landshausen – Schüler B Fr. 15.01.2016 20:00 SG-Ittlingen/Kirchardt VI – Herren IV 20:00 TTC Daisbach – Herren II 20:15 TV Sinsheim II – Herren Di. 19.01.2016 20:00 Herren IV – SV Adelshofen II Fr. 22.01.2016 18:15 Jungen – TTC Gemmingen 20:00 Herren II- SV Treschklingen II Sa. 23.01.2016 15:00 Herren -TV Eppingen

am 9.1.2016 in der von Venningen-Halle Neidenstein Der Eintritt ist frei! Einlass 18.45 Uhr, Beginn 19.30 Uhr

Dieses Mal wird die Komödie „Wohin mit der Leiche?“ von Walter G. Pfaus aufgeführt. Für Speis‘ und Trank ist bestens gesorgt, und es lockt wieder eine große Tombola. Viel Spaß! © Sabine Grolms-Martin

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Am Samstag, den 9. Januar findet die Winterfeier des Gesangvereins Concordia Neidenstein in der von-Venningen-Halle Neidenstein statt. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr, Einlass ist ab 18.45 Uhr. Nach einer musikalischen Darbietung durch die Concordia und die modern voices steht wieder ein abendfüllendes Theaterstück auf dem Programm. Diesmal ist es die Kriminalkomödie „Wohin mit der Leiche“ von Walter G. Pfaus. Der Gesangverein lädt herzlich zu seiner Winterfeier ein. Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei.

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Den Abschluss haben wir in der Heidelberger Brauerei geplant. Um ca. 20.00 Uhr werden wir wieder zurück in Neidenstein sein. Im Preis von 30,00 € ist die Fahrt, die Führungen und das Mittagessen enthalten. Anmeldungen nimmt unser 1. Vorstand, Ludwig Kreß (Tel. 2273), gerne noch entgegen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Wir wünschen allen TeilnehmernInnen bereits heute viel Spaß und interessante Einblicke!

– Anzeigen – Seniorentreff Am 13. Januar 2016 findet der nächste Seniorennachmittag statt. Herr Nimis informiert über Angebote des VRN für Senioren/innen Die Einladung geht an alle Interessierten! Die Veranstaltung findet um 14.30 Uhr im Foyer der von-Venningen-Halle statt.

Kfd Neidenstein/Eschelbronn Herzliche Einladung zu unserem ersten Treffen in diesem Jahr am Dienstag, den 19. Januar 2016 . Beginnen wollen wir um 18.00 Uhr mit einer Wortgottesfeier in der kath. Kirche St. Josef. Anschließend Beisammensein zum Filmabend im Pfarrsaal. Wir würden uns freuen, recht viele Frauen begrüßen zu dürfen. Das kfd-Team

Wir sind Partner der

Unser Vorteil für Sie: 20% Nachlass auf die 1-Tages-Karte* Was tun wenn‘s brennt - die Feuerwehr informiert Zu diesem Vortrag mit der Freiw. Feuerwehr Neidenstein lädt der Landfrauenverein recht herzlich ein. Wann? am Montag, dem 11. Januar 2016 um 19.30 Uhr im Bürgersaal der von-Venningen-Halle. (Barrierefrei über den Parkplatz „Neue Str.“ zu erreichen). Gäste sind immer herzlich willkommen. Mitgliederversammlung Am 01. Febr. 2016 findet um 19.00 Uhr die jährliche Mitgliederversammlung statt. Der Veranstaltungsort wird noch rechtzeitig im Nachrichtenblatt bekanntgegeben. Tagesordnung: Begrüßung und Bericht der 1. Vorsitzenden Bericht der Schriftführerin Bericht der Kassiererin Bericht der Kassenprüferinnen Aussprache über die Berichte Entlastung der Vorstandschaft Verschiedenes u.a. Ehrungen

Anmeldung zur Winterfahrt am 15.01.16 Wir möchten alle Mitglieder und interessierte NeidensteinerInnen zu unserer Winterfahrt am Freitag, den 15.01.16, recht herzlich einladen. Die Teilnehmer erwartet wieder ein abwechslungsreiches Programm. Um 10.00 Uhr starten wir mit dem Bus von der Dorflinde (Ortsmitte) aus nach St. Leon zum Lebens- mittellogistikzentrum von Penny. Dort werden wir durch die Lagerhallen geführt und erhalten einen Einblick hinter die Kulissen eines Lebensmittellogistikzentrums und ein Mittagessen. Anschließend fahren wir weiter nach Mannheim und werden durch das Barockschloss begleitet.

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Im Sea Life Speyer begeben Sie sich auf eine spannende Reise in die Unterwasserwelt. Der Weg startet bei den heimischen Gewässern, folgt dem Lauf des Wassers zur Nordsee und führt schließlich in die Tiefengewässer bis zum tropischen Ozean. In mehr als 40 aufwendig gestalteten Becken tummeln sich rund 3000 verschiedene Lebewesen.

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300,- € 150,- € 100,- €

Gewerbliche Veranstaltungen und Ausstellungen jeder weitere Tag

Benutzung der Küche sowie des Schankraumes mit Getränketheke bei Festbetrieb (nur auf dem Rathausplatz) von örtlich eingetragenen und anerkannten Vereinen und Organisationen jeder weitere Tag

Kaution (bei Nutzung durch Privatpersonen und Betrieben)

Strom und Müll (in Säcken zu deponieren)

Möblierung durch Gemeinde, falls vom Veranstalter gewünscht

250,- € 125,- €

Nutzung durch örtliche Betriebe / Firmen interne betriebliche Veranstaltungen jeder weitere Tag

300,- €

Abrechnung nach Verbrauch

Abrechnung nach Aufwand

50,- €

250,- €

500,- €

100,- €

200,- €

Entgeltfrei

jeder weitere Tag

Nutzung durch örtliche Privatpersonen

Tagessatz (1-tätige Veranstaltung incl. Auf- und Abbau / Foyer inbegriffen) Kulturelle Veranstaltungen und Feste der örtlich eingetragenen und anerkannten Vereine und Organisationen jeder weitere Tag

II. Veranstaltungen

Training bzw. Sportstunden der örtlich anerkannten Vereine und Organisationen aufgrund Belegungsplan

I. Sportliche Nutzung Dauerbenutzung

Hallenebene Herzog-Richard-Saal

Halle mit Foyer, Küche und Ausschank

Übersicht Entgeltverzeichnis Centrum

Gemeinde Reichartshausen

II. Veranstaltungen

Nutzung durch örtliche Vereine, Organisationen in besonders begründeten Ausnahmenfällen: Entscheidung durch Gemeinderat jeder weitere Tag

Singstunden bzw. Musikproben und Jugendarbeit der örtlich eingetragenen und anerkannten Vereine und Organisationen aufgrund Belegungsplan

I. Probebetrieb Dauerbenutzung

Saal "Kraichgau"

Kaution (bei Nutzung durch Privatpersonen und Betrieben)

Strom und Müll (in Säcken zu deponieren)

jeder weitere Tag

Nutzung durch örtliche Betriebe / Firmen für interne Verantaltungen (Voraussetzung: Centsaal im Rathaus ist belegt und kein Probebetrieb im Saal "Odenwald")

Nutzung durch örtliche Privatpersonen (Voraussetzung: Centsaal im Rathaus ist belegt und kein Probebetrieb im Saal "Odenwald" ) jeder weitere Tag

Veranstaltungen von örtlich eingetragenen und anerkannten Vereinen und Organisationen mit Eintritt und/oder Ausschank (gegen Entgelt) jeder weitere Tag

II. Veranstaltungen

Singstunden bzw. Musikproben und Jugendarbeit der örtlich eingetragenen und anerkannten Vereine und Organisationen aufgrund Belegungsplan

I. Probebetrieb Dauerbenutzung

Saal "Odenwald" mit Küche

50,- €

100,- €

Entgeltfrei

300,- €

Abrechnung nach Verbrauch

100,- €

200,- €

125,- €

250,- €

50,- €

100,- €

Entgeltfrei

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Widmung

Benutzung der Mehrzweckhalle

Ausstattung der Räume

Besondere Pflichten des Veranstalters

Dekoration

Bewirtschaftung

Technische Einrichtungen

§2

§3

§4

§5

§6

§7

§8

§ 15

§ 14

§ 13

§ 12

§ 11

§10

§9

Inkrafttreten

Rücktritt vom Vertrag

Benutzungsentgelt, Kaution, Vertragsstrafe Haftung

Allgemeine Ordnungsvorschriften

Hausordnung

Besucherhöchstzahl

Neufassung / Stand 12.2015

Anlage 1 zu § 12 (Benutzungsentgelt, Kaution); Entgeltverzeichnis

Geltungsbereich

§1

Inhaltsverzeichnis

vom 16.12.2015

Benutzungsordnung für das Centrum Reichartshausen (Mehrzweckhalle)

Für den Übungs- und Probebetrieb der Vereine werden von der Gemeindeverwaltung mit den beteiligten Vereinen und der CentGrundschule Reichartshausen Belegungspläne aufgestellt, die die Zeit

§3 Benutzung der Mehrzweckhalle

Die Mehrzweckhalle dient vorwiegend dem sportlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Gemeinde Reichartshausen. Zu diesem Zweck wird die Halle grundsätzlich nur an örtliche Vereine, Kirchen, Organisationen, Gesellschaften Firmen und Einzelpersonen auf Antrag überlassen. Die Mehrzweckhalle wird für Konzerte, Tagungen, Ausstellungen, Feiern u.ä. zur Verfügung gestellt, sofern die Veranstaltung dem Sinn der Halle und der Benutzungsordnung nicht widerspricht. An auswärtige Privatpersonen, Vereine und Institutionen, u.a. wird nur in Ausnahmefällen vermietet. Über Einzelfälle entscheidet der Gemeinderat. Die Zeiten, an denen die Räume an Privatpersonen vermietet werden können, werden von der Verwaltung festgelegt. Die Belange der Gemeinde haben Vorrang vor dem Übungsbetrieb. Die Entscheidung, ob eine Veranstaltung zugelassen wird, trifft der Bürgermeister.

§2 Widmung

Die Benutzungsordnung gilt für sämtliche Räume und Außenanlagen des Centrum Reichartshausen. Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich im Centrum bzw. auf den Außenanlagen aufhalten. Mit dem Betreten der Außenanlagen bzw. der Mehrzweckhalle unterwerfen sich die Benutzer dieser Benutzungsordnung.

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§1 Geltungsbereich

vom 16.12.2015

Benutzungsordnung für das Centrum Reichartshausen (Mehrzweckhalle)

7.1.1

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und die Dauer der Benutzung verbindlich festlegt. Die Benutzung des Hallenraumes im Erdgeschoss bleibt in der Regel an den Schultagen bis 13.30 Uhr der Cent-Grundschule Reichartshausen vorbehalten. Beim Benutzen der Mehrzweckhalle während des Sportbetriebes muss eine Aufsicht führende Person dauernd anwesend sein. Der Einlass in den Hallenraum erfolgt erst, wenn die Aufsicht führende Person anwesend ist, sie hat auch als letzte die Halle zu verlassen. Die Aufsicht führende Person ist für die Einhaltung der Belegungszeit und für das pünktliche Verlassen der Mehrzweckhalle verantwortlich. Die Aufsicht führende Person ist für die schonende Benutzung der gesamten Mehrzweckhalle, der Sportgeräte und des Hallenbodens verantwortlich. Sie hat dafür zu sorgen, dass nach Beendigung der Übungsstunden die Sportgeräte vollständig und ordentlich in die Sportgeräteräume und die dafür vorgesehenen Plätze eingeräumt werden. Die Benutzung von Räumlichkeiten der Mehrzweckhalle für eine Veranstaltung außerhalb des Übungsbetriebes bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Die Genehmigung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Veranstalters; dieser ist spätestens 4 Wochen vorher unter Angabe des Veranstaltungstermins, der Dauer und Art der Veranstaltung einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung der Mehrzweckhalle besteht nicht und kann auch nicht aus einer früheren Überlassung hergeleitet werden. Die Mehrzweckhalle darf erst benutzt werden, wenn eine schriftliche Überlassungsvereinbarung geschlossen wurde. Eine Terminvormerkung auf eine Veranstaltung wird für die Gemeinde erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Der Veranstalter darf die Mehrzweckhalle nur zu der im Überlassungsantrag genannten Veranstaltung benutzen. Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Das Aufstellen der Stühle und Tische und des sonstigen Mobiliars bei Veranstaltungen ist Sache des Veranstalters. Ebenso der ordnungsgemäße Abbau. Sowohl Auf- als auch der Abbau erfolgt nach Einweisung der Gemeinde oder eines ihrer Beauftragten. Weisungen des Gemeindebeauftragten sind zu befolgen. Wird im Einzelfall das Mobiliar auf Wunsch des Veranstalters durch die Gemeinde aufgestellt, hat der Veranstalter die tatsächlich entstandenen Kosten zu entrichten.

7.1.1

Der Veranstalter hat einen oder mehrere (maximal 3) verantwortliche Leiter zu bestellen; die Übergabe der Halle erfolgt ausschließlich an einen dieser Leiter. Gleiches gilt für die Hallenabnahme. Der Veranstalter verpflichtet sich, dass ein verantwortlicher Leiter bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend ist.

§5 Besondere Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für den störungsfreien Ablauf einer Veranstaltung. Er hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und ordnungsbehördliche Vorschriften zu beachten. Gänge bzw. Flure, Notausgänge, Notbeleuchtung und Feuerlöscheinrichtungen müssen freigehalten werden. Die Notausgänge bzw. Notausstiege müssen während der Veranstaltung unverschlossen sein. Die Räumlichkeiten werden vom Veranstalter in dem bestehenden bekannten Zustand zur Verfügung gestellt. Sie gelten als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Veranstalter Mängel oder Beschädigungen nicht unverzüglich der Gemeinde oder deren Beauftragten meldet. Nach der Veranstaltung ist der Gemeinde oder deren Beauftragten die Mehrzweckhalle wieder ordnungsgemäß zu übergeben. Zu diesem Zweck ist schon vor der Veranstaltung ein Termin zu vereinbaren, an dem dieser vom Veranstalter die Räume sowie das Mobiliar und Inventar wieder abnimmt. Ist der Veranstalter an dem vereinbarten Termin nicht vertreten, werden die Mängelfeststellungen der Gemeinde anerkannt. Für die Möblierung sind nachfolgende besondere brandschutztechnische Auflagen zu beachten: Reihenbestuhlung und Tischmöblierung nach den jeweils gültigen Bestuhlungsplänen Es ist das vorhandene Mobiliar zu verwenden. Der Veranstalter ist verpflichtet, eingebrachte Gegenstände nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Erforderlichenfalls kann die Gemeinde nach Ablauf der gesetzten Frist die Räumung auf Kosten des Veranstalters selbst durchführen oder durchführen lassen.

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§4 Ausstattung der Räume

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Für die Dekoration und Ausschmückung der Halle mit Pflanzen, Blumen u.a. sowie für das notwendige Material hat der Veranstalter selbst zu sorgen. Dekorationsmaterialien müssen Feuer hemmend imprägniert sein. In der Halle darf nicht geschraubt, gebohrt oder genagelt werden. Zur Befestigung dürfen nur die vorhandenen und dafür vorgesehenen Einrichtungen (Haken u.ä.) genutzt werden. Das Bemalen der Wände und Fußböden und der sonstigen Einrichtungen ist untersagt. Den Weisungen des Beauftragten der Gemeinde ist dabei Folge zu leisten. Die Gänge, Flure und Notausgänge, die Notbeleuchtung und Feuerlöscheinrichtungen dürfen nicht mit Ausschmückungsgegenständen verstellt oder verhängt werden.

§6 Dekoration

Dem Veranstalter wird zur Pflicht gemacht, soweit erforderlich, seine Veranstaltung steuerlich anzumelden, etwa notwendige behördliche Erlaubnisse und Genehmigung einzuholen (z.B. Erlaubnis zur Verkürzung der Sperrzeit, Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft) sowie die anlässlich der Veranstaltung anfallenden öffentlichen Abgaben und GEMA-Gebühren pünktlich zu entrichten. Die Gemeinde kann die Vorlage des Programms für die Veranstaltung verlangen. Werden das Programm oder einzelne Teile des Programms von der Gemeinde beanstandet und ist der Veranstalter zu einer Änderung des Programms nicht bereit, kann die Gemeinde vom Vertrag zurück treten. Schadenersatz steht dem Veranstalter in diesem Fall nicht zu. Der Veranstalter ist für die Erfüllung aller für die Benutzung geltenden bau-, feuer-, sicherheits-, gesundheits- sowie ordnungspolizeilicher Vorschriften verantwortlich. Die festgesetzten Besucherhöchstzahlen nach dem jeweiligen Bestuhlungsplan dürfen nicht überschritten werden. Je nach Bedarf sorgt der Veranstalter für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr (Brandwache und Sanitätsdienst) sowie dem Deutschen Roten Kreuz. Der Einsatz dieser Organisationen hängt vom Umfang der Veranstaltung, den Sicherheitsbestimmungen und dem Bedürfnis im Einzelfall ab und erfolgt auf Kosten des Veranstalters. Die ordnungsgemäße Beseitigung der anfallenden Abfälle ist Sache des Veranstalters.

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7.1.1

Die Besucherhöchstzahl richtet sich nach dem Bestuhlungsplan. Zusätzliche Sitz- oder Stehplätze sind nicht zulässig.

§9 Besucherhöchstzahl

Alle technischen Einrichtungen der Mehrzweckhalle (Heizung, Beleuchtung, Beschallungsanlage, Lüftung etc.) sind vom Beauftragten der Gemeinde dem Veranstalter zu erklären. Außerdem sind die Personen berechtigt, die technischen Anlagen zu bedienen, die vom Beauftragten der Gemeinde speziell hierfür eingewiesen wurden. Werden technische Einrichtungen bei einer Veranstaltung unsachgemäß bedient, haftet der Veranstalter für den Schaden.

§8 Technische Einrichtungen

Für die Bewirtschaftung stehen dem Benutzer die Küche mit Spülstraße und Kühlzellen sowie der Thekenraum im Erdgeschoss (Hallenebene) zur Verfügung. Im Antrag auf Überlassung der Halle ist anzugeben, ob, und in welchen Räumen, eine Bewirtschaftung erfolgen soll. Bei Küchen- und Thekenbewirtschaftung sind diese Räume in einem tadellos aufgeräumten und nass gereinigtem Zustand zu verlassen. Das benutzte Inventar ist sauber und hygienisch einwandfrei zu reinigen. Die vorhandene Einrichtung, das Geschirr und das Besteck, werden dem Veranstalter leihweise zum pfleglichen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Abnahmeverpflichtungen für Getränke aller Art oder sonstige Gegenstände bestehen nicht. Nicht verbrauchte Lebensmittel sind spätestens am nächsten Vormittag (bis 08.30 Uhr) nach Abschluss der Veranstaltung abzuholen. Die jeweils überlassenen Räume (Herzog-Richard-Saal, der Saal „Odenwald“ bzw. der Saal „Kraichgau“ sowie die Bühne und das Foyer) sind nach den Veranstaltungen besenrein zu übergeben. Die WC-Anlagen sind nass und gründlich zu reinigen.

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§7 Bewirtschaftung/Reinigung

7.1.1

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Den Benutzern der Halle wird zur besonderen Pflicht gemacht, das Gebäude und seine Einrichtungen schonend zu behandeln und alle Beschädigungen zu unterlassen. Die Einrichtungen der Halle (z.B. Tische und Stühle) dürfen nicht im Freien verwendet werden. Die Verwendung von offenem Feuer und Licht oder besonders feuergefährlichen Stoffen, Mineralölen und Spiritus ist unzulässig. Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Erzeugnisse dürfen im Gebäude der Mehrzweckhalle nicht abgebrannt werden.

§ 11 Allgemeine Ordnungsvorschriften

Allen Anordnungen des Beauftragten der Gemeinde ist Folge zu leisten. Diesem steht das Hausrecht in der Mehrzweckhalle zu. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung ist diese Person berechtigt, einzelne oder alle Personen aus der Mehrzweckhalle zu verweisen und soweit notwendig die Veranstaltung zu beenden. Die Anfangs- und Schlusszeiten der Übungsstunden sind einzuhalten. Der Übungsbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die Halle soll um 22.30 Uhr geschlossen werden. Die Mehrzweckhalle darf zum Sportbetrieb nur in Turnschuhen, die nicht auf der Straße getragen werden, betreten werden. Turnschuhe, die Farbstreifen verursachen, sind verboten. Spikes und Stollenschuhe sind ebenfalls verboten. Beginn und Ende der Veranstaltungen richten sich nach den in der Überlassungsvereinbarung festgesetzten Zeiten. Ruhestörungen (insbesondere laute Musik), sind nach 22.00 Uhr zu vermeiden. Die Fenster und Türen sind zum Schutz der Anwohner zu schließen. Das Rauchen in der gesamten Mehrzweckhalle ist nicht zulässig. Es ist Sache des jeweiligen Veranstalters für die Einhaltung des Rauchverbots zu sorgen.

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§ 10 Hausordnung

7.1.1

Eine Haftung der Gemeinde für Kraftfahrzeuge, die auf den Parkplätzen der Mehrzweckhalle abgestellt sind, ist ausgeschlossen. Für vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Die Lagerung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den ihm angewiesenen Räumen. Der Veranstalter haftet der Gemeinde für alle über die übliche Abnutzung der Mehrzweckhalle hinausgehenden Schäden und Verluste, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese durch ihn, seine Beauftragten, Teilnehmer an der Veranstaltung oder durch sonstige Dritte verursacht wurden. Die vom Veranstalter zu vertretenden Schäden (einschließlich Mobiliar, Küchenausstattung …) werden von der Gemeinde auf Kosten des Veranstalters behoben. Der Veranstalter hat für alle Schadenersatzansprüche ein zustehen, die anlässlich einer Veranstaltung gegen ihn oder gegen die Gemeinde geltend

§ 13 Haftung

Der Veranstalter hat für die Überlassung und Benutzung der Mehrzweckhalle ein Benutzungsentgelt und Nebenkosten zu entrichten. Die Höhe des Entgelts wird durch das Entgeltverzeichnis (Anlage 1) festgelegt. Bei Veranstaltungen von Gesellschaften, Einzelpersonen wird für die Die Kaution dient zur Hallenbenutzung eine Kaution erhoben. Absicherung von Ansprüchen der Gemeinde im Zusammenhang mit der Hallenbenutzung. Die Entgelte und Nebenkosten werden den Benutzern nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich auf eines der Konten der Gemeinde Reichartshausen zu überweisen. Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung, insbesondere auch in Fällen, bei denen durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde eintreten oder zu befürchten sind sowie bei Nichtbeachtung von Teilen dieser Benutzungsordnung behält sich die Gemeinde vor, eine Vertragsstrafe zu erheben und zudem die Nutzung der Mehrzweckhalle zeitlich befristet oder dauernd zu untersagen.

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§ 12 Benutzungsentgelt, Kaution, Vertragsstrafe

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Lille Café geschlossen Das Team des Lille Cafés bittet um Beachtung, dass am Mittwoch, den 13. Januar 2016 das Café geschlossen bleibt. Ab Donnerstag, den 14. Januar 2016 ist das Café wieder zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Danke für Ihr Verständnis. Claudia Seltmann & Caroline Köck

Kindergärten Reichartshausen

Die Kindergärten Arche und Regenbogen in Reichartshausen laden ein zum

Beratungstermin Die nächste KliBA-Beratung im Rathaus Reichartshausen findet am Donnerstag, den 14. Januar 2016, zwischen 15.30 – 17.30 Uhr statt. Einen Termin können Sie vereinbaren unter Tel. 06221-998750 oder E-Mail: [email protected] Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!

Freiwillige Feuerwehr Reichartshausen Jugendfeuerwehr Christbaumsammeln 2016 Die Jugendfeuerwehr Reichartshausen sammelt am Samstag, 09.01.2016 um 13 Uhr, die ausgedienten Christbäume ein. Diese müssen frei von Christbaumschmuck sein und gut sichtbar am Straßenrand liegen. Über eine Spende würde sich die Jugendfeuerwehr freuen.

am 20. Februar 2016 10:00 – 12:00 Uhr in der Festhalle in Reichartshausen während der Veranstaltung Kaffee und Kuchen auch zum Mitnehmen Tischpreis 9 €, Aufbau ab 09:00

Anmeldung für Verkäufer: bis Freitag, 19.02. unter Tel. 06262/3977 oder 06262/5629 E-Mail: [email protected]

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Neufassung / Stand 12.2015

Bürgermeister

gez. Eckert

Reichartshausen, 16.12.2015

Die Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

§ 15 Inkrafttreten

§ 14 Rücktritt vom Vertrag

Die Gemeinde Reichartshausen behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Benutzung der vorgesehenen Räume im Falle höherer Gewalt, bei öffentlichen Notständen oder aus sonstigen unvorhergesehenen im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen an dem Veranstaltungstag nicht möglich ist. Der Veranstalter kann im Falle des Rücktritts keine Schadensersatzansprüche gelten machen. (1)

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gemacht werden. Wird die Gemeinde wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Gemeinde von dem geltend gemachten Anspruch einschließlich der entstehenden Prozess- und Nebenkosten freizustellen, es sei denn, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gemeinde verursacht wurde. Auf Verlangen der Gemeinde hat der Veranstalter eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Daneben kann die Gemeinde noch Sicherheitsleistungen fordern. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

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HAPPY NEW YEAR 2016 Der MGV wünscht allen ein gutes neues Jahr Wir möchten uns noch bei allen Spendern und Gönnern der Weltspartag-Aktion der Sparkasse, für die Spenden bedanken. Vor allem bei der Sparkasse Reichartshausen, die den gespendeten Betrag großzügig verdoppelt hat. Unsere erste Probe im neuen Jahr findet am 12.01.2016 um 20 Uhr in unserem Proberaum im Centrum statt. Dazu lade ich alle Männer aus Reichartshausen und Umgebung ein, unserem Chor beizutreten. Wir sind ein Leistungschor im Badischen Sängerbund und haben aktuell über 50 aktive Sänger. Es wäre schön wenn wir dieses Jahr wieder einige neue Sänger in unseren Reihen begrüßen könnten. Unsere Proben können immer unverbindlich besucht werden. Wir freuen uns über jeden der uns kennen lernen möchte. Euer Michael Bayer www.MGV-Reichartshausen.de

TSV Reichartshausen Liebe TSV-Mitglieder, vielen Dank an alle ehrenamtlichen Helfer und alle die den TSV 2015 tatkräftig unterstützt haben. Wir wünschen allen unseren Mitgliedern, Übungsleitern und der Vorstandschaft ein frohes und gesundes neues Jahr. TSV Reichartshausen -Abteilung FußballJugendfußball Ergebnisse: C-Juniorinnen Turnier in HD-Kirchheim Vorschau: B-Junioren Freitag, den 08.01.2016 Hallenturnier beim SV Sinsheim Samstag, den 09.01.2016 Turnier beim SV Eberbach C-Junioren Samstag, den 09.01.2016 Turnier bei SG Kirchardt Sonntag, den 10.01.2016 Turnier beim SV Sinsheim D-Junioren Sonntag, den 10.01.2016 Turnier bei SG Kirchardt E-Junioren Sonntag, den 10.01.2016 Turnier bei SG Kirchardt F-Junioren Freitag, den 08.01.2016 Hallenspielfest beim SV Eberbach Samstag, den 09.01.2016 Hallenspielfest bei SG Kirchardt Bambinis Freitag, den 08.01.2016 Hallenspielfest beim SV Eberbach Samstag, den 09.01.2016 Hallenspielfest beim VFB Rauenberg B-Juniorinnen Samstag, den 09.01.2016 Badische Hallenmeisterschaften in Hohensachsen

3. Platz

C-Juniorinnen Donnerstag, den 07.01.2016 Hallenturnier beim SV Eberbach Samstag, den 09.01.2016 Badische Hallenmeisterschaften in Dielheim D-Juniorinnen Donnerstag, den 07.01.2016 Hallenturnier beim SV Eberbach Sonntag, den 10.01.2016 Badische Hallenmeisterschaften in Dielheim Alle Infos über die Jugendfußballabteilung finden Sie auf der Website des TSV Reichartshausen: www.tsv-reichartshausen.com.

Volkshochschule Reichartshausen Neue VHS-Kurse beginnen wieder Die Programmhefte der Volkshochschule Sinsheim liegen im Rathaus, bei der Volksbank Neckartal und den örtlichen Geschäften zur Mitnahme aus. Das gesamte Programmangebot ist ausführlich im Internet unter www.vhs-sinsheim.de abrufbar. Folgende Kurse sind für Reichartshausen vorgesehen: Aktiv und gesund im Alter Tanzen im Sitzen (Elfriede Suppinger) Bewegung nach schöner Musik fördert das Gleichgewicht, erhöht die Denkfähigkeit und erfreut die Seele. „Wenn unsere Füße nicht mehr flitzen- so tanzen wir vergnügt im Sitzen“. Mitzubringen: bequeme Kleidung Ev. Gemeindesaal Reichartshausen 10-mal freitags 15.30- 16.30 Uhr Gebühr: 33,00 € Beginn: 19.02.2016 TOP-Fit- Tanzen ohne Partner - Fit bis ins hohe Alter (Elfriede Suppinger) Bewegung für Körper und Geist, Konzentration und Gedächtnistraining. Zu fröhlicher Musik werden einfache Tänze eingeübt und verfeinert. Freude an der Bewegung und Spaß an der Begegnung sind ein wichtiger Bestandteil der wöchentlichen Treffen. Willkommen ist jede/r. Mitzubringen: bequeme Schuhe Ev. Gemeindesaal Reichartshausen 10-mal freitags 16.30- 18.00 Uhr Gebühr: 50,00 € Beginn: 19.02.2016 Orientalischer Tanz für Frauen - Anfänger und mit Vorkenntnissen (Liane Engelhart-UIImann) Frau sein auf eine ganz besondere Art und Weise. Den Körper annehmen, sich in ihm wohl fühlen, ihn neu entdecken und erleben. Es geht um sinnliche Wahrnehmung, Taktgefühl, vor allem aber um Spaß an der Bewegung und am Tanz. Zum Ablauf der Trainingseinheit gehört eine kontinuierliche Aufwärmphase und eine wohltuende Entspannung am Ende. Mitzubringen: Gymnastikkleidung und -schuhe, Iso-Matte Kinderkarten Reichartshausen „Arche“, Turnraum 15-mal mittwochs 18.00- 19.30 Uhr Gebühr: 99,00 € Beginn: 27.01.2016 Hatha-Yoga (Sona Schwambergerova-Sigmund) Hatha-Yoga ist eine ganzheitliche Übungsform, die danach strebt, alle Ebenen des menschlichen Daseins (Körper-Geist-Seele) als Ganzes zu harmonisieren. Dieses Ziel erreichen wir durch präzise Körperarbeit in Verbindung mit dem Atem und Meditation. Der ganze Körper wird bewegt, ausgeglichen und Energien aktiviert, wobei jedes Asana die Wirbelsäule erreichen soll, die gestreckt, gedehnt, bewegt und aufgerichtet wird. Im Wesentlichen soll Yoga aber die seelische Gesundheit fördern. Ein gesteigertes körperliches Wohlbefinden führt zu Ruhe und Entspannung im Geist.

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Mitzubringen: bequeme Kleidung, Yogamatte, Decke, Sitzkissen Kindergarten Reichartshausen „Arche“ 15-mal montags 20.15-21.45 Uhr Gebühr: 96,00 € Beginn: 11.01.2016 Wirbelsäulengymnastik (Britta Bartl) Dieser Kurs beinhaltet eine Kräftigung, Mobilisation und Stabilisierung der gesamten Muskulatur, die an der aufrechten Haltung beteiligt ist. Ebenso eine Haltungsschulung und Anwendung des Erlernten im Alltag. Passive Entspannungsphasen schließen die Stunde ab. Mitzubringen: Turnschuhe, Turnmatte, Decke, Pezziball Turnhalle Reichartshausen 15-mal mittwochs 20.00- 21.00 Uhr Gebühr: 60,00 € Beginn: 20.01.2016 Anmeldungen bitte an die örtliche VHS-Leiterin Heidrun Rimmler, Telefon: 06262/4492 bzw. E-Mail: [email protected] oder direkt an die VHS-Geschäftsstelle Sinsheim unter der Tel.-Nr.: 07261/65770, E-Mail: [email protected]

Ausflugsteilnehmer

CDU-Ortsverein Reichartshausen Werte Bürgerinnen und Bürger, liebe Mitglieder! Mit einem herzlichen Gruß und den besten Wünschen für das neue Jahr möchte der CDU-Gemeindeverband Reichartshausen Sie recht herzlich zur Mitgliederversammlung für das Vereinsjahr 2015 am Freitag, 15.01.2016 um 19.30 Uhr ins „Gasthaus zur Wanne“ einladen. Neben den Berichten des Vorstandes, des Schriftführers und des Kassenführers und deren Entlastung wollen wir einen gebührenden Raum für die Ehrung verdienter Mitglieder lassen. Als besonderen Gast erwarten wir unseren Landtagskandidaten Dr. Albrecht Schütte, der natürlich auch für Fragen zur bevorstehenden Landtagswahl zur Verfügung stehen wird. Die Vorstandschaft des CDU-Gemeindeverbandes Reichartshausen würde sich über einen zahlreichen Besuch unserer Mitgliederversammlung sehr freuen. R. Heiß, 1. Vorsitzender Das Deutsche Zuckerbäckermuseum

FDP Reichartshausen Kontakt zu den Freien Demokraten Reichartshausen Wer kommunalpolitische Fragen oder Interesse an der Mitarbeit in der Kommunalpolitik hat, ist herzlich eingeladen mit Patrick Klein (FDP-Ortsvorsitzender und Gemeinderat) telefonisch (06262 5990468) oder per Mail ([email protected]) Kontakt aufzunehmen. Gerne können Sie auch die beiden stellvertretenden FDP-Ortsvorsitzenden Simon Groß und Regina Klein ([email protected]) kontaktieren. Fragen aller Art und konstruktives Feedback sind sehr willkommen. Homepage: www.fdp-reichartshausen.de

Ökumenischer Begegnungsnachmittag Ökumenischer Begegnungsnachmittag Reichartshausen Einladung, am Dienstag, 12. Jan. 2016 um 14.30 Uhr Das Organisations-Team vom Ökum. Begegnungsnachmittag lädt alle interessierten Personen aus nah und fern, die den Rückblick von 2015 in einer Musik-Diashow sehen und hören wollen, recht herzlich ein. Auch wird ein Vortragsredner über Schlaganfall-Gefährdung sprechen. Der Besuch dieser Einrichtung ist für Jung und Alt. Es ist ein Austausch gedanklicher Begebenheiten vom täglichen alleinsein. Kommen Sie und machen Sie ein paar Schnupper-Stunden bei Kaffee und Kuchen mit. Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. DiWi.

Siedlergemeinschaft Reichartshausen Einladung Zu einem gemütlichen Nachmittag am Sonntag, den 31. Januar 2016 Liebe Mitglieder Zu einem gemütlichen Nachmittag am Sonntag, den 31. Januar 2016 um 14 Uhr im Gasthaus „Zum Hirsch“ in Reichartshausen sind Sie mit Ihren Familienangehörigen herzlich eingeladen. Für die musikalische Unterhaltung sorgt, wie schon seit vielen Jahren, Rainer Schätzle. Weitere Beiträge zur Unterhaltung sind geplant. Die Kosten für Kaffee und Kuchen werden von der Siedlergemeinschaft übernommen. Der Eintritt ist frei. Zur Durchführung einer Tombola benötigen wir noch Spenden. Die Spenden können bei folgenden Mitgliedern abgegeben werden: Heinrich Zimmermann, Schenkengärtenstr. 5, Tel. 06262/1839 Lore Helfrich, Weingärtenstr. 5, Tel. 06262/2784 Roswitha Dworzak, Vier-Morgen-Siedlung 20, 74921 Helmstadt, Tel. 07263/5712 In der Woche vor der Veranstaltung holen Mitglieder der Siedlergemeinschaft die Spenden auch gerne bei Ihnen ab. Die Tombola kann nur gelingen, wenn Sie uns unterstützen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen: Heinrich Zimmermann, Gemeinschaftsleiter

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Evangelischer Kirchenchor Reichartshausen

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Liebe Sängerinnen und Sänger, auf diesem Weg wünscht die Vorstandschaft sowie unser Dirigent allen Sängerinnen und Sängern sowie allen Freunden unseres Chors alles Gute und vor allem viel Gesundheit im neuen Jahr. Am Donnerstag 14.01.2016 um 20.00 Uhr wollen wir wieder mit den Singstunden beginnen, zumal bereits am 05.02. der erste Auftritt auf uns wartet. Für alle, die unseren Chor gerne verstärken möchten, ist der Beginn der Proben im neuen Jahr eine gute Möglichkeit zum Einstieg. Traut euch, Singen im Chor bereitet nicht nur anderen, sondern auch sich selbst viel Freude. Es grüßt die Vorstandschaft

Katholischer Kirchenchor Reichartshausen Liebe Sängerinnen und Sänger,. Im neuen Jahr starten wir am Mittwoch, 13.01.2016 um 19.30 Uhr wie gewohnt im Saal der katholischen Kirche. Ab dem neuen Jahr werden wir mittwochs unsere Singstunden abhalten! Herzliche Grüße, eure Ines Schnuppersingen beim KKC Der Katholische Kirchenchor „St. Cäcilia 1988“ Reichartshausen lädt Sie herzlich ein, bei uns mitzumachen! Schnuppersingen unter dem Motto: Freude am Singen, Musik und Gesang! Lieben Sie Musik? Wir haben Sie! Wie? - Mit der eigenen Stimme – mit Ihrer Stimme! - Nicht allein unter der Dusche, sondern ein einer fröhlichen Gemeinschaft: in einem Chor! Was, Sie können gar nicht singen? - Das ist fast unmöglich. Wer hören kann, kann auch singen! - Sie glauben das nicht? Wir möchten es Ihnen gerne beweisen! - Sie werden dabei erfahren, dass man Singen in einem Chor nicht nur am besten lernen kann, sondern, dass es dort auch am meisten Spaß macht! - Probieren Sie es doch einfach mal aus! Was Sie mitbringen sollten: - Gute Laune, den Mut, Neues zu wagen – damit es interessant wird! -E  twas Zeit: cirka 90 Minuten in der Woche, und am besten: Bringen Sie Ihre Freunde mit! Und was Sie nicht brauchen? - Notenkenntnisse, Chorpraxis und Sie müssen nicht vorsingen! Mit wem bekommen Sie es zu tun? - Mit einem Verein, der seine erfolgreichen Erfahrungen und die persönliche Kompetenz seiner Führung einbringt! - Mit vielen tollen Menschen, die das Gleiche wollen wie Sie: Mit Spaß gemeinsam singen! Haben wir Ihr Interesse geweckt? - Dann machen Sie doch mit bei uns im KKC! Wir laden Sie dazu sehr herzlich ein, sich in einer „Schnupper-Singstunde“ zu informieren. - Nutzen Sie für weitere Informationen einfach unsere Kontaktdaten! Kontakt: 1. Vorsitzender Joachim Klemm Schenkengärtenstraße 7 74934 Reichartshausen 06262/5706 Schriftführerin Ines Sauer Schwester-Thekla-Straße 4 74934 Reichartshausen 06262/9299528 [email protected]

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Fortsetzung Jahresrückblick 2015 Stadt Waibstadt

April: Die Feuerwehr veranstaltet im Rahmen ihres Jubiläums ein Benefiz-Dinner zugunsten der GustavBinder-Stiftung für insgesamt 150 Gäste. Die Veranstaltung wird zu einem überwältigendem Erfolg mit einem Spendenergebnis von 6.000 Euro. Tags zuvor fand in der Stadthalle die Landesversammlung der Feuerwehrmusik mit Delegierten aus ganz Baden-Württemberg statt. Staatsrätin Gisela Erler besuchte Waibstadt, um sich vor Ort ein Bild von der guten Flüchtlingshilfe in Waibstadt zu machen. Und der Musikverein konnte bei seinem 30. Frühjahrskonzert wieder musikalische Akzente setzen. In der ausverkauften Stadthalle wurde das Publikum mit bekannten Filmmelodien begeistert.

Mai: Mit einem Kirchenkonzert verschiedener Chöre wurde in Daisbach ein weiterer Beitrag zur 666-Jahr Feier geleistet. Zum Landeswandertag des Jubiläumsvereins TV Waibstadt kamen über 800 Wanderer und waren von der Streckenführung, dem Waibstadter Wald und der Organisation hellauf begeistert.

Bauamtsleiter Adam Jäger konnte im Rathaus Waibstadt sein 50-jähriges Dienstjubiläum feiern und die SG Waibstadt II machte mit einem 6:0 in Waldangelloch den Aufstieg in die Kreisklasse A perfekt. Leider mussten sich Waibstadt und Daisbach in diesem Monat auch von dem langjährigen Leiter der Grund- und Hauptschule, sowie ehemaligem Ortsvorsteher Manfred Schifferdecker verabschieden, der nach schwerer Krankheit im Alter von 72 Jahren verstarb.

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Juni: Das Konzert des ev. Kammerorchesters fand dieses Mal in der Aula der Realschule statt. 28 Musiker unter der Leitung von Alexander Rautnig begeisterten das Publikum. Das „Bierduell“ schlägt in der Presse erstmals hohe Wellen und beim Spritzenfest konnte der Feuerwehr das neue LF 10 übergeben werden.

Mit einer Festmesse feiert die kath. Kirche den 150. Jahrestag der Grundsteinlegung und die Gartenbörse der Realschule lockt wieder mehr als 2000 Besucher nach Waibstadt. Die Grundschule feiert ihr Fest unter dem Motto „Kinder einer Welt“ und im Flüchtlingsheim findet das Sommerfest mit zahlreichen Besuchern statt. Das Burgfestival in Daisbach wird bei traumhaftem Wetter mit 300 Gästen zum Geheimtipp.

Juli: 30 Jahre nach den ersten Überlegungen stellt das Land die Planungen für den Ausbau der B 292 vor. Im Gemeinderat kommt es zu zwei Wechseln: die Stadträte C. Stumpf und B. Kiermeier scheiden aus dem Gremium aus; dafür rücken HansAdam Wellenreuther und Thomas Ehrmann nach. Das neue Einkaufszentrum in der Neidensteiner Straße wächst und auch die Arbeiten beim Bahnhofsumfeld liegen trotz extremer Hitze im Zeitplan. Heiß geht es auch beim beliebten Musikfest des MV Waibstadt zu, das wieder zahlreiche Besucher anlockt. In Daisbach bebt der Dorfplatz bei der 666-Jahr-Party. Die Brunnenradtour macht Halt beim Schwimmbadfest und das Bierduell wird zur gelungenen und harmonischen Veranstaltung auf dem Marktplatz. Unsere Faustballer qualifizieren sich für die Aufstiegsrunde.

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August: Beim Vereineabend des TV Waibstadt kann der Gemeinderat den Titel „Waibstadter Superverein“ erringen. Zum Käskuchenfest gab es das perfekte Festwetter und einen den ganzen Tag über voll besetzten Marktplatz.

Bundestagsabgeordneter Stefan Harbarth besuchte das Waibstadter Flüchtlingsheim und die Kindergartenkinder freuten sich über den Spatenstich zum Neubau des kath. Kindergartens.

September: Der Bauhof Waibstadt erhält einen neuen Traktor und kann somit den städtischen Fuhrpark weiter modernisieren. Die U14–Mädchen der Faustballer erreichen bei den deutschen Meisterschaften Platz 6 und damit das beste Ergebnis einer Waibstadter Mädchenmannschaft aller Zeiten. Die kath. Kirche nimmt Abschied von Kaplan Chinedu Nweke und die evangelische Kirchengemeinde begrüßt die neue Pfarrerin Gerda Motzkus. Die Kerwe in Daisbach war wieder ein voller Erfolg und in der Sporthalle Waibstadt wurden die die Tore der Abstellräume und die Seitenwand komplett saniert. Die Sportler können sich nach der Sanierung des Hallenbodens jetzt über ein modernes Erscheinungsbild ihrer Sporthalle freuen.

Oktober: Beim Oktoberfest der SFZ Bigband herrscht in der Stadthalle wieder eine tolle Stimmung. Waibstadt hat wieder einen Kaplan, Pater Loice Neelankavil. Die Druckerei Andres feiert Firmenjubiläum mit einer traditionellen Gautschfeier für ihren Gesellen Christian Locher. Er wurde als Medientechnologe ausgebildet und wird als Kreissieger der Handwerkskammer Mannheim auch Landessieger in BW und belegt den 2. Platz im Bundesleistungsvergleich.

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Der TV Waibstadt setzt mit der Turngala einen weiteren Höhepunkt im Jubiläumsjahr. In der ausverkauften Sporthalle wird Turnen der Spitzenklasse geboten. Das Publikum ist begeistert. Beim Ehrenabend der Stadt Waibstadt wird Jürgen Winkler zum Ehrenortschaftsrat ernannt. Die Feuerwehr feiert mit der Elchparty des SWR 3 einen tollen Abend in der Stadthalle für Jung und Alt.

Aldi eröffnet seine Filiale in der Neidensteiner Straße und auch das fertiggestellte Bahnhofsumfeld wird eingeweiht. Für Waibstadts Infrastruktur sicher ein Meilenstein.

November: Mit der umfangreichen Feldwegsanierung in Daisbach wird eine schon lang ersehnte Infrastrukturmaßnahme umgesetzt. Die Waibstadter feiern 5 Tage lang Kerwe. Bei milden Temperaturen zieht der traditionelle Kerweumzug am Sonntag mehrere tausend Besucher nach Waibstadt und kann so einen neuen Rekord vermelden. Auch die dm-Filiale öffnet ihre Pforten und macht so die Nahversorgung in Waibstadt perfekt. Die SFZ Bigband setzt mit ihrem Konzert „Let us entertain you“ einen unvergesslichen Schlusspunkt unter das Jubiläumsjahr des TV Waibstadt. Alle Besucher der ausverkauften Stadthalle sind sich einig: „Sowas gab es in Waibstadt noch nie.“

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Dezember: Rechtzeitig zum gut besuchten Adventsmarkt in Waibstadt erstrahlt der renovierte Kirchturm in neuem Glanz. Auch tags darauf kommen zum Daisbacher Adventsmarkt viele Besucher auf den Dorfplatz.

Kay Baumeister schafft es als erster Waibstadter Kleintierzüchter den Titel eines Europameisters zu holen. Mit seine Züchtung „Deutsche Klein-Widder Blau-grau“ holt er sich im französischen Metz den Titel. Der SV Daisbach geht durch ein 4:0 im Nachholspiel als Tabellenführer in die Winterpause. In der Realschule bricht ein neues Zeitalter des Lernens an. Dank eines Sponsors wird die komplette Schule mit interaktiven Touchdisplays der neuesten Generation ausgestattet. Eine High-Tech-Ausstattung die in BW sicher einmalig ist.

Zudem wird es ein Informationsblatt in weiteren Sprachen geben, das bei Bedarf herunter geladen werden kann. Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, geben Sie den Landesfamilienpass sowie die nicht verwendeten Gutscheinkarten bitte dem Bürgermeisteramt zurück. Der Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarte für das Jahr 2016 sind im Rathaus, Zimmer 2 und der Verwaltungsstelle Daisbach erhältlich.

Landesfamilienpass – Gutscheinkarte 2016 Die Gutscheinkarten 2016 zu den Landesfamilienpässen sind eingetroffen. Einen Landesfamilienpass können danach Familien erhalten, die - mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben; - nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; - mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben; - SGB II – oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (www.sozialministerium-bw.de) sind unter „Familien mit Kindern“ – „Leistungen für Familien“ – „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Stadt Waibstadt Die Stadt Waibstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft in Teilzeit (bis zu 22 Std./Woche) für das Hallen-Freibad Waibstadt. Die Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst und am Wochenende wird vorausgesetzt. Das Arbeitsverhältnis ist vorläufig befristet und richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Eine Weiterbeschäftigung wird in Aussicht gestellt. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 15.01.2016 an das Bürgermeisteramt -PersonalamtHauptstr. 31 74915 Waibstadt Telefonische Auskünfte erteilen wir gerne unter der Ruf-Nr. 07263/914754 (Herr Link).

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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 22.12.2015 Verabschiedung von Bauamtsleiter Jäger Bürgermeister Locher bedankte sich bei Bauamtsleiter Jäger für seine über 50-jährige Tätigkeit bei der Stadt Waibstadt und die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er wünschte ihm für seinen wohlverdienten Ruhestand alles Gute. Sanierung Neidensteiner Straße In der Sitzung wurde der Schlussbericht der Sanierungsmaßnahme „Neidensteiner Straße“ vorgestellt und die Abrechnung erläutert. Die Einnahmen beliefen sich auf 2.089.050,00 € und die Ausgaben auf 2.113.247,96 €. Das Defizit der Maßnahme liegt somit bei 24.197,96 €. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Schlussabrechnung zu. Nach dem Abschluss der Gesamtmaßnahme beschloss der Gemeinderat die notwendige Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Neidensteiner Straße“. Neubau des Kath. Kindergartens mit Mensa Im Rahmen des Neubaus des Kath. Kindergartens mit Mensa standen erneut Auftragsvergaben zur Entscheidung an. Der Gemeinderat erteilte folgende Aufträge: a) Fensterbauarbeiten Holz zum Angebotspreis von 88.748,53 € an die Firma Schilpp Fenster und Türenbau GmbH, Obersulm b) Metall und Verglasungsarbeiten zum Angebotspreis von 44.494,10 € an die Firma Metallbau Rath GmbH, Bad Rappenau Bauanträge Der Gemeinderat stimmte der Nutzungsänderung von Lagerflächen in Praxisräume in der Neidensteiner Straße zu und erteilte das Einvernehmen gemäß Baugesetzbuch. Daneben votierte der Gemeinderat für den Neubau einer Lagerhalle mit Bürogebäude mit Anbindung an die bestehende Halle und der Teilumnutzung der bestehenden Lagerfläche zur Produktionsfläche in der Felix-Wankel-Straße. Ebenfalls in der Felix-Wankel-Straße wurde der Errichtung einer Büro- und Lagerhalle zugestimmt. Des Weiteren wurde der Errichtung einer Überdachung zwischen Wohnhaus und Garage mit Gaubenaufbau und der Nutzung als Terrasse in der Alten Sinsheimer Straße, dem Einbau eines Dachbalkons mit lichtdurchlässigem Material in der Hauptstraße sowie dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Höhenstraße zugestimmt. Wahlorganisation für die Landtagswahl am 13.03.2016 Dem Gemeinderat wurden die gebildeten Wahlbezirke, die geplanten Wahlräume sowie die Ernennung der Wahlvorstände nebst Beisitzer für die Landtagswahl 2016 bekanntgegeben. Informationen zur neuen Gemeindeordnung Den Gemeinderäten wurden die Änderungen durch die neue Gemeindeordnung anhand eines mündlichen Vortrages vorgestellt. Verlängerung der Straßenbeleuchtungsbetriebsführung Der Gemeinderat stimmte dem neuen Betriebsführungsvertrag der Straßenbeleuchtung mit der EnBW zu. Die neue Vertragsdauer beträgt 4 Jahre. Entscheidung über die Annahme von Spenden Der Gemeinderat nahm folgende Spenden an: - 503,94 € für die Heimatpflege von der Volksbank Neckartal Stiftung - 1.733,07 € für die Heimatpflege von der Volksbank Neckartal Stiftung - 4.000 € für die Kindergärten von der Firma dm-Drogerie Markt -1  .004,23 € für die Freiwillige Feuerwehr Waibstadt von der Sparkasse Kraichgau -K  leinspenden in Höhe von 645 € für den Kerweumzug und 50 € für die Flüchtlinge

Stadtbücherei Waibstadt Mit Pinguin, Eisbär und Co. starten wir am Samstag, 9. Januar 2016 die Vorlesestunden. Für die Lesemäuse (3 – 5 Jahre) Gruppe 1 um 9.30 Uhr, Gruppe 2 um 10.30 Uhr. Für Leseraben ab 6 Jahre 11.30 Uhr. Bitte anmelden. Familienlesestunde Auch in diesem Jahr lockte die traditionelle Familienlesestunde im Advent wieder nahezu 40 Kinder und etliche Erwachsene in die Stadtbücherei. Begrüßt wurden sie von Beatrix Frey und deren Kollegin Brigitte Rack. Als Lesepaten konnten erneut Eberhard Hollwitz und Inge Friedrichs gewonnen werden. Erstmals dabei die 12-jährige Sheila Garcia. Aber auch Bürgermeister Joachim Locher ließ es sich nicht nehmen, wieder eine Geschichte vorzulesen und startete sogleich mit „Fröhliche Weihnachten, Pauli“ von Brigitte Weninger. Worüber freut sich der Weihnachtsmann besonders? Wenn wir anderen helfen, uns lieb haben und zusammenhalten, wenn wir teilen. Pauli, der Kaninchenjunge hatte das verstanden und so verteilte er großzügig die Wintervorräte der Familie an die hungernden Waldtiere. Die Familie war zuerst nicht besonders erfreut darüber, mussten sie sich jetzt doch sehr einschränken und sparsam mit dem Rest umgehen. Doch am Weihnachtsabend wurde Paulis Familie von den Waldtieren mit außergewöhnlichen Geschenken bedacht. Ein Teilen muss auch unser Bürgermeiser seine Zeit und so verabschiedeten die Zuhörer Herrn Locher mit reichlich Applaus. Was hatte der Großvater nicht alles erlebt. Poldi liebte dessen Geschichten, vor allem die von Großvaters Bruder Paul, die dieser schon mindestens 20mal erzählt hatte und Poldi auswendig kannte. Mit „Paulchen und sein Schaukelpferd“, einer Erzählung aus Tilde Michels „Das alles ist Weihnachten, begeisterten Sheila Garcia und Eberhard Hollwitz, die diese unterhaltsame und lustige Erzählung als „Hörbuch“ vortrugen. Nach einer 10-minütigen Pause mit leckeren Kuchen, Plätzchen, Kaffee und Kinderpunsch gab es zum Abschluss der Veranstaltung ein Bilderbuchkino. Frau Inge Friedrichs las die stimmungsvolle und dichte Bildergeschichte: „Luftpost für den Weihnachtsmann“ ebenfalls von Brigitte Weninger.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Auf einem Kalenderbild erfährt der arme Amin, der mit seiner Mutter in einem kleinen Bergdorf lebt vom Weihnachtsmann, der allen braven Kindern Geschenke bringt. Er ist auch brav, hilft seiner Mutter wo er kann aber Geschenke vom Weihnachtsmann hat er noch nie bekommen. Muss man sich diese wünschen? Als ihm ein Fuhrmann einen roten Luftballon schenkt, schreibt er einen Brief an den Weihnachtsmann, bindet diesen an den Ballon und schickt ihn auf eine lange Reise ... Dass sich Amins Leben mit dem Besuch des Weihnachtsmannes so ändert hätte er jedoch nie zu hoffen gewagt. Alle Geschichten begeisterten nicht nur die Kinder sondern auch die Erwachsenen, die alle Vorleser mit Applaus bedachten. Beatrix Frey bedankte sich, auch im Namen ihrer Kollegin Brigitte Rack, bei den Lesepaten und bei Petra-Maria Öchsner, die das ganze Jahr über bei den Vorlesestunden die Erinnerungsbilder macht, mit einem kleinen Präsent. Ihr Dank galt auch den Besuchern denen sie eine frohe Weihnachtszeit wünschte. Am 9. Januar treffen sich Lesemäuse und Leseraben wieder zur gewohnten Zeit zur Vorlesestunde. Bitte anmelden. Über [email protected] oder per Telefon unter 0160-5322951 zu den Öffnungszeiten der Bücherei.

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Feuerwehr Daisbach

Jugendfeuerwehr Daisbach Auch in diesem Jahr werden die ausgedienten Christbäume von der Jugendfeuerwehr in Daisbach eingesammelt.

Abholung am Samstag , den 09.01.2016 Die Bäume sollen hierzu ab 10.00 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt werden. Über eine kleine Spende, die der Jugendarbeit zugute kommt, würden wir uns sehr freuen. Ihre Jugendfeuerwehr

Auch Bürgermeister Joachim Locher las bei der Familienlesestunde in der Stadtbücherei eine Geschichte vor Foto: Jäger

Beratungstermin Die nächste KliBA-Beratung im Rathaus Waibstadt findet am Donnerstag, 4. Februar 2016, zwischen 14.00 – 16.00 Uhr statt. Einen Termin können Sie vereinbaren unter Tel. 06221-998750 oder E-Mail: [email protected] Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!

Weihnachtslesestunde

250 Euro für kleine Forscher Sparkasse Kraichgau unterstützt Kindergarten St. Josef mit einer Spende

Bei „Weihnachtsgeschichten und mehr“ gab es für nahezu 30 Lesemäuse und Leseraben sowie etliche Erwachsene für drei Stunden kurzweilige Unterhaltung. Ob mit dem kleinen Sternenputzer, vorgelesen von Frau Rosie Lange, dem Weihnachtslied unterm Apfelbaum, mit dem Nikolaus-Puzzle-Sack und dem OhTannenbaum-Lied, Langeweile kam nicht auf. Mit Annie und der Weihnachtsspuk wurde es für die Leseraben spannend. Man musste gut zuhören um dem Rätsel auf die Spur zu kommen. Auch in dieser Gruppe gab es leckeres Weihnachtsgebäck und mit dem Tannenbaum-Würfelspiel Entspannung. Zum Abschluss las Frau Beatrix Frey eine Zusammenfassung der Legende vom 4. König aus Roter König - Weißer Stern von Willi Fährmann vor in dem die lebenslange Reise von Häuptling Silbermond nach dem „Weihnachtsstern“ erzählt wird. Mit reichlich Lesestoff beladen und guten Wünschen für 2016 entschwanden danach alle in die wohlverdienten Weihnachtsferien.

Endlich sind dem Forscherdrang der Mädchen und Jungen keine Grenzen mehr gesetzt. Denn mit USB-Mikroskop, Induktionsplatte, Wasserkocher und diversen Taschenlampen können sie jetzt emsig experimentieren. Und das tagtäglich im Kindergarten St. Josef Waibstadt. „Wir wollen den Kindern die Möglichkeit geben,

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sich und die Welt zu erforschen“, sagt Kindergartenleiterin Ulrike Barutzki. Deshalb wurden dort eigens eine Forscherecke und eine Werkstatt eingerichtet, in denen die Mädchen und Jungen ausprobieren, erkunden und experimentieren können. Geforscht wird unter anderem mit Sanduhren, um unterschiedliche Zeiten zu erleben, Pipetten, um die Feinmotorik zu verbessern, und es gibt Naturmaterialien wie verschiedene Hölzer, Steine, Rinde und Muscheln, um einen Bezug zur Natur zu bekommen. Da kam die 250-Euro-Spende der Sparkasse Kraichgau genau richtig. „Mit der zusätzlichen Ausstattung können wir den Kindern das Thema Naturwissenschaft noch besser näherbringen“, betont Ulrike Barutzki. „Auf diese Weise können die Kinder mit allen Sinnen forschen und so ihre geistigen, sozialen und motorische Fähigkeiten weiterentwickeln.“ Wie begeistert der Forscher-Nachwuchs ist, zeigte er jetzt bei seinem Besuch in der Sparkasse in Waibstadt. Als Dankeschön hatten die Kinder eine Urkunde und ein selbstgebasteltes Mobile für Marktbereichsleiter Tim-Oliver Groß und Kundenberater Benjamin Schramm mitgebracht. „Im Kindergarten St. Josef sind die Jungen und Mädchen gut aufgehoben, werden bestens betreut und auf die Grundschule vorbereitet, und das wollen wir mit unserer Spende unterstützen“, so Marktbereichsleiter Tim-Oliver Groß. „Denn als Sparkasse Kraichgau heißen wir nicht nur anders, sondern wir sind auch anders.“

Städtischer Kindergarten Waibstadt „Die kleine Elfe und ihre Freunde“ waren zu Besuch im Kindergarten

Mitgebracht hat sie uns Stefanie Nerpel, die das Musical selbst geschrieben und mit den Kindergartenkindern an drei aufeinander folgenden Tagen aufgeführt hat. Ihr Stück erzählte die Geschichte von Herrn Fünf, der seinen sechsten Marienkäfer-Punkt verloren hatte und ihn zusammen mit der kleinen Elfe und ihren Freunden nach langer Suche und vielen gemeinsamen Abenteuern wieder findet. Es gab vor allem wunderschöne Lieder zu hören, aber auch viel zu sehen, denn Stefanie hatte tolle Bilder von den Figuren ihrer Geschichte mitgebracht. Zwischendurch bekamen die Kinder immer wieder Gelegenheit, selbst aktiv zu werden, indem sie beispielsweise den lauten Donner nachahmten oder das Niesen des großen Steinberges. Und Tanzen gehörte natürlich auch dazu ... einige Kinder waren an allen drei Tagen dabei und jedes Mal offensichtlich fasziniert und sehr aufmerksam. Als Dankeschön überreichten die Kinder beim großen Abschiedskreis der Künstlerin einen Gutschein, den die Kindergarten-Eltern spendiert haben. Vielen Dank nochmal, liebe Steffi, für die gelungene Vorstellung, die den Kindern sehr viel Freude gemacht hat und von der sie auch hinterher noch viel erzählt haben und einzelne Lieder nachsingen konnten. Diesen Bericht finden Sie auch auf der Kindergartenwebsite: www.kiga-waibstadt.de

Volkshochschule in Waibstadt Ø Fit bis ins hohe Alter – Wirbelsäulengymnastik und mehr (Hiltrud Dollinger) Nach einer abwechslungsreichen Aufwärmphase mit und ohne Handgeräte, kleinen Tänzen (Herz- und Kreislaufbelastung), Stärkung der Muskulatur, Koordinationsfähigkeit und Gleichgewichtstraining bzw. unbeweglich gewordene Körperpartien mobilisieren, darf am Ende der Stunde die Entspannung nicht fehlen – einfach mal reinschnuppern (Stadthalle, 15-mal montags ab 18.01.2016, Gruppe A 14:00 – 15:00 Uhr, Gruppe B 15:00 – 16:00 Uhr) Ø Fit und gesund durch Ganzkörpertraining (Hiltrud Dollinger) (Stadthalle, 15-mal donnerstags 18:30 – 19:30 Uhr ab 21.01.2016) Ø Fit mit Fun – vormittags (Judith Rudolph) Ein Mix aus Bauch-Beine-Po, Wirbelsäulengymnastik, Dehnung und Entspannung mit Musik und viel Spaß! Mitzubringen: Gymnastikmatte und Physio/Theraband (Stadthalle, 10-mal freitags 8.45 – 9.45 Uhr ab 15.01.2016) Ø Fit mit Fun – abends (Ortrun Baldauf) (Stadthalle, 10-mal mittwochs 17:45 – 18:45 Uhr ab 13.01.2016 Ø Hatha – Yoga für Anfänger und Fortgeschrittene (Eva Kivimets) (ehem. Grundschulgebäude, 10-mal mittwochs 18 – 19.30 Uhr ab 27.01.2016) Ø Indian Balance – Fortgeschrittene I (Stephanie Maschanka) (ehem. Grundschulgebäude, 12-mal dienstags 18.30 – 19.30 Uhr ab 12.01.2016) Ø Indian Balance – Fortgeschrittene II (Stephanie Maschanka) (ehem. Grundschulgebäude, 12-mal montags 19.45 – 20.45 Uhr ab 15.01.2016) Ø Babyschwimmen (Petra Bernhard) (Hallenbad Waibstadt, 10-mal samstags ab 16.01.2016, Kursbeginn: 10 Uhr (3 – 6 Monate), 10.30 Uhr (3 – 6 Monate) und 11 Uhr (7 – 12 Monate) Ø NEU: Kleinkind-Schwimmen (1 – 2 Jahre) (Petra Bernhard) (Hallenbad Waibstadt, 10-mal samstags ab 16.01.2016, Kursbeginn: 11.30 Uhr) Ø NEU: Gedächtnistraining – ab 50 Jahren (Silke Fahrinkrug) In diesem Kurs wird das Denken und die Fantasie angeregt und gleichzeitig Konzentration und Gedächtnis verbessert. Mit interessanten und unterhaltsamen Übungen können Sie in stressfreier und humorvoller Atmosphäre Ihre geistigen Kräfte aktivieren und auffrischen. Der Kurs richtet sich an Personen ab 50 Jahren, sowohl Einsteiger als auch Fortgeschrittene (ehem. Grundschulgebäude, 6-mal dienstags 9.30 – 11 Uhr ab 19.01.2016) Anmeldungen werden an die örtliche VHS-Leiterin Veronika Guschl, Bleichwiesen 11, 74915 Waibstadt, Telefon 07263/4863 bzw. E-Mail [email protected] erbeten. Volkshochschule in Daisbach Ø Hatha-Yoga – vormittags (Johanna von Dyck-Cullen) Sampoorna-Hatha-Yoga bietet Ihnen einen Weg, die Einheit von Körper, Geist und Seele zu erfahren. Yoga ist ein Schritt-für-SchrittProzess, der den ganzen Menschen berührt und die Entfaltung der Persönlichkeit fördert. Entspannung, Körperhaltung und bewusstes Atmen bringen den Geist zur Ruhe und wecken im Körper neue Kraft, Ausdauer und geschmeidige Flexibilität. Yoga ermöglicht und vertieft das Erleben der eigenen Balance und des inneren Friedens. Die Übungen werden den individuellen Bedürfnissen angepasst (Turnhalle Daisbach, 12-mal dienstags 9 – 10.30 Uhr ab 12.01.2016) Ø Fit und gesund durch Ganzkörpertraining (Hiltrud Dollinger) Nach einem abwechslungsreichen Aufwärmprogramm (Aktivieren des Herz-Kreislauf-Systems) stärken wir unsere Rücken-, Bauchund Pomuskulatur (auch mit Fitness-Band und Redondoball). Am Ende dürfen Entspannungsübungen nicht fehlen (Turnhalle Daisbach 19:30 – 20:30 Uhr ab 19.01.2016), 15-mal dienstags Anmeldungen werden an die örtliche VHS-Leiterin Veronika Guschl, wohnhaft in Waibstadt, Bleichwiesen 11, Telefon 07263/4863 bzw. E-Mail [email protected]

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Altenkreis Im neuen Jahr trifft sich der Altenkreis am Donnerstag, den 14. Januar 2016, um 14.30 Uhr in der Pizzeria am Marktplatz zum gemütlichen Nachmittag. Alle Freunde und auch neue Besucher sind dazu herzlich eingeladen.

Unser erstes Treffen in 2016 ist am Donnerstag 07.01.2016. Es steht die Feinplanung folgender Themen an: - Winterschießen - Buchungen (Hochzeit, Geburtstage) - Status „Pulver und Zündmittel“ - Update unserer Schießkladde Feste Zeiten für den Kanonenstammtisch sind wie üblich: Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat in der Feuerleitstelle (Am Altenberg 7, Waibstadt) um 19:00 Uhr. Wenn der Termin auf einen Feiertag fällt, wird er um 1 Woche vorverlegt.

Einladung zur Mitgliederversammlung Der Förderverein der Realschule lädt herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.01.2016 um 19.30 Uhr in die Aula der Realschule Waibstadt ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Jahresbericht 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung 7. Neuwahlen 8. Verschiedenes Anträge sind schriftlich bis zum 18.01.2016 an Martina Sigmann zu richten. Wir freuen uns, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.

Gesangsverein 1881 Daisbach e.V. Termin Die erste Singstunde im neuen Jahr, ist am 8.1.2016 zur gewohnten Zeit um 19:30 Uhr. Zum neuen Jahr „Wird´s besser? Wird´s schlimmer? Fragt man sich alljährlich. Seien wir mal ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich!“ (Erich Kästner) Alles erdenklich Gute für das Jahr 2016 wünscht der Gesangverein 1881 Daisbach e.V.

kfd Waibstadt Kuchenspenden für ein reichhaltiges Kuchenbuffet beim Sonntag für Peru am Sonntag, 17. Januar Beim großen Spenden-Sonntag zur Unterstützung der Partnerschaftsprojekte in Lima braucht es für hoffentlich sehr zahlreiche Besucherinnen und Besucher neben dem reichhaltigen Mittagstisch und Getränkeangebot vor allem auch eine mit köstlichen Kuchen reich gefüllte Kuchentheke. Wir bitten eifrige Bäckerinnen unserer Frauengemeinschaft und aus der ganzen Kirchengemeinde um großzügige Kuchenspenden; sie können von morgens an in der Stadthalle abgegeben werden. Vielen Dank für Bereitschaft und Unterstützung!

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Vorschau auf 2016 Auch im Sommer 2016 sollen zusammen mit Omnibus Gfrerer zwei Fahrten zu den Volksschauspielen Ötigheim angeboten werden; Karten sind bereits bestellt und die Termine liegen fest: am Sonntag, 17. Juli steht Victor Hugos „Les Miserables“ nachmittags auf dem Programm und am Samstag, 20. August wird abends das Musical „Kiss me Kate“ gespielt. Die Loge-Karten haben sich etwas verteuert (32€) – vielleicht planen Sie trotzdem einen Gutschein als Weihnachtsgeschenk oder wollen sich selbst einen Platz sichern. Anmeldung und nähere Auskunft ab sofort bei Beate Schröpfer Tel. 07263-5198. Die Frauengemeinschaft lädt herzlich ein und freut sich auch über Teilnehmer aus der SE. Gottesdienste im Johanniter-Haus Jeweils freitags um 15:00 Uhr gibt es in der Senioreneinrichtung ein gottesdienstliches Angebot; abwechselnd findet eine Messfeier, ein ev. Gottesdienst, eine Kommunionfeier und eine Bibelstunde statt. Es ist immer schön, wenn Gläubige zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern beten und singen und den Glauben feiern. Vor allem nach der Messfeier hat es sich ergeben, dass zahlreiche Besucher noch zu einem gemütlichen Kaffee und einer Gesprächsrunde verweilen. So ergibt sich ein fröhlicher Monatstreff auch für die Frauen der Frauengemeinschaft. Kommen Sie doch einfach mal dazu!

Kolpingsfamilie Waibstadt Vorbesprechung Kolpingfastnacht Am Montag, den 11. Januar 2016 findet um 19.00 Uhr im Josefshaus die Vorbesprechung für die Kolpingfastnacht statt. Alle, die als närrische Akteure auf der Bühne mitwirken möchten sowie als freiwillige Helfer bei der Bewirtschaftung, sind hierzu herzlich eingeladen.

Sängerkranz 1863 e.V. Waibstadt Am 19.01.2016 startet „Chorisma“ mit dem bereits angekündigte Projekt „Sommerkonzert 2016“ ins neue Jahr. Alle Interessierten sind recht herzlich zum Probenstart um 20.00 Uhr ins Freizeitheim in der Alten Sinsheimer Str. 32 eingeladen. Aufbauend auf den rfolgreichen Auftritt beim Weihnachtskonzert, wird dies sicherlich der nächste erfolgreiche Schritt der lustigen, aber sehr konzentriert arbeitenden Truppe unter der Leitung von Linda Chmelicek. Traut Euch und macht mit, damit am 09.07.2016 in der Stadthalle dieses Event seinen Höhepunkt findet. Ansprechpartner für Informationen bei Kerstin Völker 07263/3979, Angelika Horch 07263 4249, Karin Rimmler-Jais 0171 8884772.

Perukreis 28 Jahre Solidarität mit den Armen in Peru Die Pfarrgemeinde Waibstadt unterhält partnerschaftliche Beziehungen zur Pfarrgemeinde San Martin de Porres in Villa El Salvador, einem Armenviertel in den ausgedehnten Slums von Lima und unterstützt auf vielfältige Weise das dortige Tageskrankenhaus Nutri-Vida. Seit 1988 setzen sich viele Einwohner aus Waibstadt und Umgebung für den Erhalt des Krankenhauses ein. Sein Hauptanliegen ist zunächst, den Ärmsten der Armen eine medizinische Versorgung zu garantieren. Viele dieser Menschen haben keine feste Arbeit, kein geregeltes Einkommen, die ihnen geregelte Mahlzeiten, geregelte Schulzeiten oder auch eine angemessene Ausbildung für ihre Kinder garantieren könnte. Kinder und alte Menschen mit Verletzungen, Parasiten, Erkrankungen der Atemwege, Infektionen usw. werden hier behandelt. Durch die Unterstützung aus Waibstadt können viele Medikamente über das Medikamentenhilfswerk “Medeor” besorgt und äußerst preisgünstig abgegeben werden. Die finanzielle Hilfe über Jahre hinweg aus unserem Ort gibt den Angestellten und Patienten des medizinischen Zentrum Sicherheit, ärztlich versorgt werden zu können. Von der monatlichen Zuwendung werden unter anderem das Gehalt des Kinderarztes wie auch die Behandlung und die medizinische Versorgung von Menschen bezahlt, die sich selbst keine Medikamente oder eine ärztliche Untersuchung oder Laboruntersuchungen leisten können.

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Die katholische Pfarrgemeinde, vertreten durch die Frauengemeinschaft, Kolpingsfamilie, Firmlinge, katholische Jugend und Perukreis laden sie am 17. Januar 2016 zum Perutag, in die Stadthalle herzlich ein. Durch die Teilnahme an dieser Wohltätigkeitsveranstaltung zeigen sie ihre Solidarität mit den bedürftigen Kindern und ihren Familien in Peru und tragen dazu bei, dass dieses Projekt weitergeführt werden kann. Wie gewohnt erwartet die Besucher ein abwechslungsreiches Programm. Auf der Speisekarte stehen neben peruanischen Speisen auch deutsches Essen und zur Kaffeezeit ein reichhaltiges Kuchenbuffet. Der Perutag beginnt nach dem Gottesdienst in der Kirche ab 12.00 Uhr in der Stadthalle mit der Musik der Alphornbläser unter der Leitung von Ulrich Strobel. Die Informationen und der Rechenschaftsbericht zur Arbeit von Nutri-Vida finden auf der Empore der Stadthalle um 14.15 Uhr und 16.00 Uhr statt. Die Kinderbetreuung übernimmt am Nachmittag die KJG. Um 13.00 Uhr tanzen die „Tanzbären” des TV Waibstadt. Der Musikverein mit dem Drigenten Thomas Eckert spielt ab 14.15 Uhr. Ab 16.00 Uhr erleben Sie die quirligen Tanzgruppen des TSC Rotgold Sinsheim unter der Leitung von Petra Leßmann. Im Foyer der Stadthalle werden Trans-Fair-Artikel z.B. Kaffee, Tee, Honig, Quinua und Handarbeitsartikel aus Peru angeboten. Die Erstkommunikanten sind als Schuhputzer in der Landestracht unterwegs. Wir wissen, dass sich zur Zeit viele Menschen für Menschen in Not, besonders für Flüchtlinge einsetzen. Wir hoffen trotzdem inständig, dass die Menschen in Peru nicht vergessen werden. Helfen Sie bitte durch Ihren Besuch des Perutages mit, dieses Krankenhaus, das einzigartig in Lima ist, weiterzuführen.

Musikverein 1894 Waibstadt e.V. Vorankündigung Jahreshauptversammlung Die Generalversammlung des Musikverein 1894 Waibstadt e.V. findet am Sonntag, den 24.01.2016, 17.00 Uhr im Saal des Clubhauses der SG Waibstadt statt. Tagesordnung:   1. Begrüßung   2. Totenehrung   3. Protokoll des Schriftführers der letzten Generalversammlung   4. Bericht der ersten Vorsitzenden   5. Tätigkeitsbericht des Dirigenten   6. Tätigkeitsbericht des Jugendleiters   7. Kassenbericht des Kassiers   8. Kassenprüfungsbericht   9. Entlastung des Vorstandes/Verwaltungsrats 10. Wahl des Wahlausschusses 11. Nachwahl von passiven Beisitzern 12. Wahl der Kassenprüfer 13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

SG Waibstadt Danke für ein tolles Jahr 2015!

Die erste Mannschaft belegt derzeit den 4. Platz der Kreisliga Sinsheim und hält den Kontakt zur Tabellenspitze, im Kreispokal steht die Mannschaft im Halbfinale und spielt am 24.03.2016 in Bad Rappenau gegen den VfB Bad Rappenau um den Einzug ins Kreispokalendspiel! Die 2. Mannschaft erlebt in der Kreisklasse A Sinsheim als Aufsteiger eine Berg- und Talfahrt. Während man gegen mehrere Hochkaräter der Liga glänzen konnte, gab es auch unerwartete Niederlagen gegen Mitkonkurrenten im Abstiegskampf. Derzeit steht man auf dem 14. Platz mit nur 3 Punkten Rückstand auf Platz 9! Beide Mannschaften freuen sich schon auf die Rückrunde, die Ziele sind klar definiert und man wird alles daran setzen, diese Ziele auch zu erreichen. Die Jugendmannschaften befinden sich derzeit in der Wintersaison und zeigen schon jetzt bei dem einen oder anderen Hallenturnier, was sie drauf haben! Der Verein hat im letzten Jahr mit vielen freiwilligen Helfern Großes geleistet, im Juni konnten wir z. B. das Relegationsspiel zwischen Bad Rappenau und Steinsfurt mit über 1.200 Zuschauern stemmen. Lob gab es von allen Seiten für die tolle Organisation des Spiels. Im November waren zur Kerweeröffnung knapp 80 freiwillige Helfer im Einsatz, um die Mammutveranstaltung in der Stadthalle mit Bravour zu meistern! Das Jahr über haben wir eindrucksvoll gezeigt, was 100 % SG WAIBSTADT bedeuten. Daran wollen wir dieses Jahr anknüpfen. Es ging in der Vergangenheit immer nur gemeinsam und wird auch in Zukunft nur gemeinsam gehen! Unser großes Projekt, der „Kabinenneubau“ soll in den nächsten Wochen und Monaten fertiggestellt werden. Während im Erdgeschoss bereits seit über einem Jahr alles fertig gestellt ist, geht es nun in die Endphase des Ausbaus im Obergeschoss. Hierzu wollen wir in Eigenleistung einiges bewegen. Auch hier freuen wir uns weiterhin auf die Unterstützung unserer Mitglieder! Ein Arbeitseinsatz wird rechtzeitig bekanntgegeben!

Schützengemeinschaft Daisbach

Die SG Waibstadt wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern einen guten Start ins Jahr 2016!

Die Schützengemeinschaft Daisbach lädt ein zur Königsfeier Die Schützengemeinschaft Daisbach lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich ein zur traditionellen Königsfeier ins Schützenhaus in Daisbach am Samstag, dem 16. Januar 2016 um 19.30 Uhr. Das Programm sieht u.a. vor: Ehrung der Vereinsmeister 2015 und Proklamierung des Schützenkönigs 2016 und seiner Ritter sowie eine reichhaltige Tombola. Mitglieder, Freunde und Gönner der Schützengemeinschaft werden freundlichst um eine Spende für die Tombola gebeten, abzugeben im Schützenhaus oder bei einem Vorstandsmitglied. Die Schützengemeinschaft dankt allen Mitgliedern und Freunden für die Unterstützung während des Jahres und wünscht der gesamten Bevölkerung gesegnete Weihnachten und alles Gute für 2016.

Vorschau: Samstag, 23.01.2016 ab 19.19 Uhr Winterfeier in der Stadthalle Waibstadt Samstag, 27.02.2016 Altpapiersammlung SG Waibstadt

TV Waibstadt Abt. Faustball Mit Volldampf gehen die Faustballer aus der Weihnachtspause ins neue Jahr. Am kommenden Wochenende fausten nicht weniger als zehn Teams gegen das runde Leder! Gleich neun Teams gehen dabei beim traditionellen DreikönigsTurnier des befreundeten TV 1846 Bretten an den Start. Bereits am Freitag, 8.1. (18.00 Uhr) reisen die Zweitliga-Herren zum Abendturnier in die Melanchthonstadt. Es folgen am Samstag,

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 9.1. ab 9.30 Uhr die Starts der beiden U 12-Teams, U 18-Jungs, U 18-Mädchen sowie U 16-Jungs. Zudem gehen die Freizeitler ab 17.00 Uhr beim Grümpelturnier ins Rennen. Den Abschluss bildet am Sonntag ab 9.30 Uhr der Start der U 14-Mädchen und U 14-Jungs. Bereits wieder offiziell um Punkte kämpft am Sonntag, 10.1. (10.00 Uhr) die zweite Herrenmannschaft im südbadischen Lahr. Der Tabellenführer der Verbandsliga Baden (16-4 Punkte) trifft auf FBC Offenburg, TV Weil/Rhein und FG Griesheim. Die Zweitliga-Herren sind noch eine Woche spielfrei, ehe am Samstag, 16.1. (15.00 Uhr) ein Heimspieltag auf dem Programm steht. In der Schwimmbadsporthalle erwartet der Tabellenvierte (12-8 Punkte) den hessischen TV Limburg-Eschhofen sowie zum Derby den TSV Karlsdorf. Im Vorfeld dieser Partien wird bereits ab 11.00 Uhr die Badische Meisterschaft der U16-Jungs ausgetragen. Tags darauf, am Sonntag, 17.1., bestreiten die beiden U12-Teams (10.00 Uhr) ebenfalls einen Heimauftritt. Terminhinweis: 10. Hallenfaustball-Grümpelturnier am Samstag, 13.2. (18.00 Uhr), Einladung unter www.tv-waibstadt.de

Ein Tag für Peru

Aktionstag für das medizinische Zentrum NUTRI-VIDA in Villa el Salvador, Lima

Sonntag, den 17. Januar 2016 Stadthalle Waibstadt

Das Tageskrankenhaus garantiert die medizinische Versorgung der armen Menschen in Villa el Salvador. Kinder, alte Menschen und Kranke, die sich eine Arztbehandlung nicht leisten können, suchen Hilfe in Nutri-Vida. Ohne die beständige, finanzielle Unterstützung aus Waibstadt müssten die Patienten das Dreifache für Medikamente, Untersuchungen und Arztbesuche bezahlen, was sich viele Menschen dort nicht leisten können. Nutri-Vida bietet folgende Dienste an: Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin, Psychologie, PASII (Förderprogramm für Kleinkinder), Ernährungsberatung, Labor und Apotheke

Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch Ihren Besuch des Perutages mit, dieses Tageskrankenhaus, das Kinder, Erwachsene und alte Menschen aus armen Verhältnissen medizinisch versorgt, weiter zu erhalten. Katholische Pfarrgemeinde Waibstadt

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Zehn Mannschaften sind am Wochenende im Einsatz.

VdK-Ortsverband Waibstadt und Daisbach Unser erstes Monatstreffen 2016 ist am 14.01.2016 in der Gaststätte „Zum Adler“ Waibstadt. Beginn 16.00 Uhr. Wir laden alle Mitglieder und Freunde dazu recht herzlich ein

Einladung zum Perutag am 17. Januar 2016 Am 17. Januar 2016 findet der Perutag, wie in vergangenen Jahren, in der Stadthalle Waibstadt statt. Die arme Bevölkerung in Villa el Salvador kann mit unserer Unterstützung für ihre Gesundheit sorgen. Medikamente und Arztbesuche werden durch unsere Hilfe ermöglicht. Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch Ihren Besuch des Perutages mit, das Tageskrankenhaus Nutri-Vida, welches Kinder, Erwachsene und alte Menschen aus armen Verhältnissen medizinisch versorgt, weiter zu erhalten. Wie in den vergangenen Jahren, erwartet Sie ein ansprechendes Programm und eine umfangreiche Speisekarte. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! An alle Bäckerinnen und Bäcker! Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie für das Kuchenbuffet des Perutages einen Kuchen backen könnten, um uns damit zu unterstützen. Im Voraus ein herzliches „Vergelt`s Gott“. Firmung 2016 Nachdem die Gruppen gebildet sind und wir die Firmvorbereitung am 3. Advent im Gottesdienst gemeinsam begonnen haben, starten wir mit viel Freude ins kommende Jahr. Folgende Termine sind vorzumerken: Zweites Katechetentreffen: Dienstag, 12. Januar 2016, 20.00 Uhr, Josefshaus Waibstadt Vorstellung der Firmanden in ihren Orten: 23./24. Januar oder 30./31. Januar. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Gottesdienstplan. Firmtermine: 8. Juli 2016, 17.00 Uhr in Epfenbach in der Kirche Johannes der Täufer mit Domkapitular Thorsten Weil 10. Juli 2016, 9.30 Uhr in Waibstadt in der Kirche Mariä Himmelfahrt mit ehem. Erzbischof Robert Zollitsch Unser Vorschlag zur Aufteilung wäre, dass Epfenbach, Spechbach, Reichartshausen und Eschelbronn in Epfenbach gefirmt werden, die anderen Orte in Waibstadt. Selbstverständlich können sich aber Eltern und Firmanden aus persönlichen Gründen anders entscheiden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau von Albedyll ([email protected]). Weitere Informationen finden Sie bei den einzelnen kath. Gemeinden, in unserem Pfarrbrief, der in den Kirchen ausliegt und auf unserer Homepage: www.se-waibstadt.de KATH. GEMEINDE WAIBSTADT Samstag, 09.01.2016   8.00 Uhr Waibstadt Sonntag, 10.01.2016 10.15 Uhr Waibstadt N

Laudes Messfeier

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Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit: Sinsheim: 18.30 Uhr  Dekanatsgottesdienst in der Jakobuskirche Montag, 11.01.2016 Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit: Waibstadt: 19.00 Uhr Vorbesprechung Kolpingfasching im Josefshaus Dienstag, 12.01.2016 Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit: Waibstadt: 20.00 Uhr 2. Firmkatechetentreffen Josefshaus Donnerstag, 14.01.2016 17.30 Uhr Waibstadt Rosenkranz 18.00 Uhr Waibstadt M Messfeier Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit: Waibstadt: 20.00 Uhr Bibelkreis im Pfarrhaus Freitag, 15.01.2016 15.00 Uhr Waibstadt M Messfeier im Johanniterhaus Samstag, 16.01.2016   8.00 Uhr Waibstadt Laudes Sonntag, 17.01.2016 10.15 Uhr Waibstadt M Messfeier Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit: Waibstadt: Nach der Messfeier „Ein Tag für Peru“ in der Stadthalle Sinsheim: 18.30 Uhr Dekanatsgottesdienst in der Jakobuskirche KATH. GEMEINDE NEIDENSTEIN / ESCHELBRONN Samstag, 09.01.2016 18.00 Uhr Neidenstein N  Messfeier mit Rückholung der Sternsinger Sonntag, 10.01.2016 10.15 Uhr Eschelbronn V Messfeier Dienstag, 12.01.2016 18.00 Uhr Eschelbronn V Messfeier Sonntag, 17.01.2016   8.45 Uhr Neidenstein M Messfeier 10.15 Uhr Eschelbronn WGL Wortgottes-Feier KATH. GEMEINDE DAISBACH Samstag, 09.01.2016 Messfeier 18.00 Uhr Daisbach V Mittwoch, 13.01.2016 Weitere Termine in der Seelsorgeeinheit: Daisbach: 15.00 Uhr Einladung Frauengemeinschaft in den Pfarrsaal Samstag, 16.01.2016 18.00 Uhr Daisbach M Messfeier Frauengemeinschaft Daisbach Zu einem sicherlich interessanten Nachmittag am Mittwoch, 13. Januar 2016 möchte die Frauengemeinschaft Daisbach einladen zu einem Treffen mit Anna Maria Dinkel zum Thema „Im Alter beweglich bleiben“ geistig und körperlich gesehen. Beginn 15.00 Uhr, katholischer Gemeindesaal Daisbach. KATH. GEMEINDE NECKARBISCHOFSHEIM Sonntag, 10.01.2016 10.15 Uhr N’heim M Mittwoch, 13.01.2016 17.30 Uhr N’heim 18.00 Uhr N’heim M Sonntag, 17.01.2016 Neckarbischofsheim ist herzlich bargemeinden eingeladen.

Messfeier Rosenkranz Messfeier zu den Gottesdiensten der Nach-

KATH. GEMEINDE HELMSTADT-BARGEN Freitag, 08.01.2016 18.00 Uhr Bargen Sonntag, 10.01.2016   8.45 Uhr Helmstadt 10.15 Uhr Bargen

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Messfeier

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Messfeier Messfeier

Dienstag, 12.01.2016 18.00 Uhr Bargen 18.00 Uhr Helmstadt Freitag, 15.01.2016 18.00 Uhr Bargen Sonntag, 17.01.2016   8.45 Uhr Helmstadt 10.15 Uhr Bargen

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Messfeier Messfeier

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Messfeier Messfeier

Ökumenischer Seniorennachmittag in Helmstadt Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag. Wir treffen uns am Donnerstag, 21.01.16 um 14.30 Uhr im ev. Gemeindehaus in Helmstadt. Wer schlecht zu Fuß ist, kann sich abholen lassen. Wir versuchen einen Fahrdienst zu organisieren. Bitte bei Frau Klein (Telefon 5620) oder bei Frau Ziegler (Telefon 2332) melden. KATH. GEMEINDE EPFENBACH Sonntag, 10.01.2016 Epfenbach ist herzlich zu den Gottesdiensten der Nachbargemeinden eingeladen. Donnerstag, 14.01.2016 18.00 Uhr Epfenbach V Messfeier Sonntag, 17.01.2016 10.15 Uhr Epfenbach V Messfeier KATH. GEMEINDE REICHARTSHAUSEN Samstag, 09.01.2016 Rosenkranz 17.15 Uhr R’hausen 18.00 Uhr R’hausen M Messfeier Samstag, 16.01.2016 Reichartshausen ist herzlich zu den Gottesdiensten der Nachbargemeinden eingeladen. Schnuppersingen beim KKC

------------------------------------------------------Der katholische Kirchenchor „St. Cäcilia 1988“ Reichartshausen lädt Sie herzlich ein, bei uns mitzumachen! Schnuppersingen unter dem Motto: Freude am Singen, Musik und Gesang! Lieben Sie Musik? Wir haben Sie! Wie? ♫ Mit der eigenen Stimme – mit Ihrer Stimme! ♫ Nicht allein unter der Dusche, sondern ein einer fröhlichen Gemeinschaft: in einem Chor!

Was, Sie können gar nicht singen? ♫ Das ist fast unmöglich. Wer hören kann, kann auch singen! ♫ Sie glauben das nicht? Wir möchten es Ihnen gerne beweisen! ♫ Sie werden dabei erfahren, dass man Singen in einem Chor nicht nur am besten lernen kann, sondern, dass es dort auch am meisten Spaß macht! ♫ Probieren Sie es doch einfach mal aus!

Was Sie mitbringen sollten: ♫ Gute Laune, den Mut, Neues zu wagen – damit es interessant wird! ♫ Etwas Zeit: cirka 90 Minuten in der Woche, und am besten: Bringen Sie Ihre Freunde mit!

Und was Sie nicht brauchen? ♫ Notenkenntnisse, Chorpraxis und Sie müssen nicht vorsingen!

Mit wem bekommen Sie es zu tun? ♫ Mit einem Verein, der seine erfolgreichen Erfahrungen und die persönliche Kompetenz seiner Führung einbringt! ♫ Mit vielen tollen Menschen, die das Gleiche wollen wie Sie: Mit Spaß gemeinsam singen!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? ♫ Dann machen Sie doch mit bei uns im KKC! Wir laden Sie dazu sehr herzlich ein, sich in einer „Schnupper-Singstunde“ zu informieren. ♫ Nutzen Sie für weitere Informationen einfach unsere Kontaktdaten!

Kontakt: ♫ 1. Vorsitzender Joachim Klemm Schenkengärtenstraße 7 74934 Reichartshausen 06262/5706 ♫ Schriftführerin Ines Sauer Schwester – Thekla- Straße 4 74934 Reichartshausen 06262/9299528 [email protected]

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Bericht vom Krippenspiel Erzähl‘ mir die Geschichte von der Heil‘gen Nacht ... war das Motto des Krippenspiels, das am Heiligen Abend während der Kinderchristmette in der Katholischen Kirche Reichartshausen aufgeführt wurde. Schon während der Proben waren alle Kinder mit viel Engagement und Freude bei der Sache. Insgesamt haben 13 Mädchen und Jungs bei der Gestaltung des Gottesdienstes mitgewirkt, der bei allen Anwesenden für Begeisterung sorgte. Bereits zu Beginn der Kinderchristmette stimmten unsere Klarinettengruppe und die Kinder mit dem Lied „Kommet ihr Hirten“ die Besucher auf Weihnachten ein, wobei sie Unterstützung von Mitgliedern des katholischen Kirchenchors erhielten. Das aufgeführte Krippenspiel erzählte die Geschichte der Reise von Maria und Josef nach Bethlehem und der Engelsbotschaft an die Hirten. Zusätzlich wurde das Erzählte musikalisch von den mitwirkenden Kindern und Flötenbegleitung untermalt, was auch die Zuschauer zum Mitsingen animierte.

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Öffnungszeiten: Mo, Di & Fr: 10 – 12 Uhr, Mi: 8 – 10 Uhr, Do: 16 – 18 Uhr Obergimpern, Schloßstr. 3, Tel. 07268 911030, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Di: 16 – 18 Uhr; Mi: 8 – 9.30 Uhr; Do: 10 – 12 Uhr Bitte beachten: Am Donnerstag, den 7. Januar 2016 ist das Pfarrbüro in Bad Rappenau geschlossen! Freitag, 8. Jan., Hl. Severin von Norikum, Mönch Bad Rappenau 18.30 Eucharistiefeier 18.30 Eucharistiefeier entfällt!!! Kirchardt Grombach   9.00 Rosenkranz Samstag, 9. Jan. Siegelsbach 17.00 Rosenkranz 18.30  Dankgottesdienst für die ehrenamtliHüffenhardt chen MitarbeiterInnen und Beauftragung des Gemeindeteams, anschl. Dankessen Grombach 18.30 Eucharistiefeier Sonntag, 10. Jan., Taufe des Herrn L1: Jes 42,5a.1-4.6-7, L2: Apg 10,34-38,, Ev: Lk 3,15-16.21-22 Heinsheim   9.00 Wort-Gottes-Feier Siegelsbach   9.00 Eucharistiefeier mit Taufe Untergimpern   9.00 Eucharistiefeier Bad Rappenau 10.30 Eucharistiefeier Kirchardt 10.30 Wort-Gottes-Feier Obergimpern 10.30 Eucharistiefeier Montag, 11. Jan. Bad Rappenau 16.00 Rosenkranz 18.00 Rosenkranz Hüffenhardt

Den Abschluss bildete traditionell das Lied „Stille Nacht“, welches die Kinder unter Begleitung von Klarinette und Trompete vortrugen. Zum Abschied gaben die Kinder selbstgebastelte Sternenlichter mit auf den Heimweg. Viele Besucher bekundeten ihre Begeisterung über das Krippenspiel und auch Pfarrer Maier war voll des Lobes über die Darbietung der Kinder. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals herzlich bei allen Kindern und Erwachsenen bedanken, die an der gelungenen Gestaltung des Gottesdienstes mitgewirkt haben.

Seelsorgeeinheit Obergimpern Katholische Seelsorgeeinheit Bad Rappenau + Obergimpern Kath. Kirchengemeinde Herz Jesu Bad Rappenau, St. Johannes Baptist Heinsheim, St. Georg Siegelsbach, Maria Königin Hüffenhardt, St. Cyriak Obergimpern, St. Josef Untergimpern, St. Margaretha Grombach, St. Ägidius Kirchardt Pfarrer: Vincent Padinjarakadan Gemeinsame Pfarrbüros: Bad Rappenau, Salinenstr. 13, Tel. 07264 4332, Fax: 07264 2449, E-Mail: [email protected], Internet: www.kath-badrappenau.de

Dienstag, 12. Jan. Heinsheim 18.00 Rosenkranz 18.00 Rosenkranz Siegelsbach 18.30 Eucharistiefeier 18.00 Rosenkranz Grombach 18.30 Eucharistiefeier Mittwoch, 13. Jan., Hl. Hilarius von Poitiers, Bischof, Kirchenlehrer Bad Rappenau   9.00 Eucharistiefeier 19.00  Kraichgau-Klinik, Fritz-Hagner-Promen. 15: Kirche in der Klinik Heinsheim 14.30  Helmut-Ruprecht-Haus: Altenwerk + KFD: Wir beginnen das neue Jahr Hüffenhardt 18.30 Eucharistiefeier Untergimpern 14.30 Ökum. Seniorennachmittag im Josefsaal 18.00 Rosenkranz 18.30  Dankgottesdienst für die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, anschl. Dankessen Donnerstag, 14. Jan. Heinsheim 18.00 Rosenkranz 18.30 Eucharistiefeier Obergimpern 18.30 Eucharistiefeier Meditation – Kontemplation – Zen Freitags von 20.00 – 21.30 Uhr Gemeindezentrum Herz Jesu, Salinenstr. 11, 74906 Bad Rappenau Ansprechpartner: Matthias Kirchgässner, Tel.-Nr. 07264-205561, E-Mail: [email protected] Beate Bosse, Tel.-Nr. 07264-4771, E-Mail: [email protected]

Evangelische Kirchengemeinde Epfenbach Evang. Pfarramt, Hauptstraße 51, 74925 Epfenbach Telefon: 07263/5857, Fax: 07263/3216 E-Mail: [email protected], [email protected] Homepage: www.evkes.de Bürozeiten: Dienstag: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Sonntag, 10.01. (1. nach Epiphanias) Die Kollekte ist für Aufgaben der Weltmission bestimmt. 10.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl. In diesem Gottesdienst wird unsere langjährige Pfarramtssekretärin Hannelore Förster verabschiedet und ihre Nachfolgerin Beate Metzler-Klenk vorgestellt. 09.00 Uhr Gottesdienst in Spechbach Montag, 11.01. 20.00 Uhr Allianz-Gebetswoche mit Prediger Harald Brixel im Carl-Ullmann-Haus Dienstag, 12.01. 10.00 Uhr 11.00 Uhr Krabbelgruppe im Carl-Ullmann-Haus 19.00 Uhr Chorprobe des Jugendchores im Carl-UllmannHaus 20.00 Uhr Chorprobe des Kirchenchores im Carl-UllmannHaus 20.00 Uhr Allianz-Gebetswoche im Pfr Gerhard Eckert im Liebenzeller Gemeinschaftshaus Mittwoch, 13.01. 17.15 Uhr18.45 Uhr Konfirmandenunterricht im Carl-Ullmann-Haus 20.00 Uhr Allianz-Gebetwoche mit Pfrin Ulrike Walter im Liebenzeller Gemeinschaftshaus Donnerstag, 14.01. 15.00 Uhr Gottesdienst im „Haus Waldblick“ in Spechbach Sonntag, 17.01. (Letzter n. Epiphanias) 09.00 Uhr Gottesdienst mit Pfrin Ulrike Walter – Beginn der Bibelwoche zum Bibeltext Sacharja 2, 1-9. Gottesdienst in Spechbach 10.15 Uhr Vorankündigung: Am Mittwoch, 20. Januar um 19 Uhr findet im Carl-Ullmann-Haus der Etlernabend des Konfirmandenjahrgangs statt. Es werden Angelegenheiten rund um die Konfirmation besprochen. Donnerstags ab 18.00 Uhr ist unsere Kirche für eine halbe Stunde geöffnet. Wochenspruch: Römer 8, 14 Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder.

Freitag, 15.01. 20.00 Uhr EC-Jugendkreis Alle Veranstaltungen ohne besondere Angabe finden im neuen Gemeinschaftshaus in der Hauptstraße 47 statt. Gerne gibt Ihnen Gemeinschaftspastor Harald Brixel (Tel. 4086788) weitere Informationen. www.epfenbach.lgv.org

Frühstück für Frauen Gedanken zur Jahreslosung 2016

Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet. Jesaja 66, 13

Referentin:

Johanna Landau Kraichtal

am

12. Januar 2016

um

9.30 Uhr

im

Haus der Liebenzeller Gemeinschaft Hauptstr. 47, Epfenbach

Wir laden herzlich ein! - Eintritt frei! -

Epfenbach

Die Liebenzeller Gemeinschaft Epfenbach gehört dem Liebenzeller Gemeinschaftsverband an, einem freien Werk innerhalb der Evang. Landeskirche mit Sitz in Bad Liebenzell. Sonntag, 10.01. 10.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderprogramm Montag, 11.01. 20.00 Uhr Gebetsabend im Carl-Ullmann-Haus mit Gemeinschaftspastor Harald Brixel. Jedes Jahr veranstaltet die Evangelische Allianz weltweit Mitte Januar eine Gebetswoche. Sie ist ein Ausdruck der Gemeinschaft der Christen aus verschiedenen Kirchen. Wir laden Sie herzlich ein zum gemeinsamen Beten und Hören auf Gottes Wort. Dienstag, 12.01. 09:30 Uhr Frauenfrühstück. Frauen jeden Alters sind wieder eingeladen, gemütlich zu frühstücken, mit anderen ins Gespräch zu kommen und einem interessanten Referat zuzuhören. Jungschar „One Way“ – für Jungen und Mädchen 17.45 Uhr von 7 bis 12 J. Gebetsabend im Rahmen der Allianz-Gebetswoche 20.00 Uhr mit Pfarrer Eckert Mittwoch, 13.01. Gebetsabend im Rahmen der Allianz-Gebetswoche 20.00 Uhr mit Pfarrerin Walter. Donnerstag, 14.01. Kinderclub Volltreffer - für Jungen und Mädchen 16.00 Uhr (4 bis 8 J.) 19.00 Uhr Teenagerkreis (ab 13 J.)

Sonntag nach Epiphanias (10. Januar) 9 Uhr 15 Gottesdienst Kein Kindergottesdienst Sonntag 18 Uhr Gemeinschaftsstunde Montag 13-14 Uhr Schülercafé Dienstag 13-14 Uhr Schülercafé 19 Uhr 30 Kirchenchor Mittwoch Konfirmandentreff 16 Uhr 17–21 Uhr Café Elch (Offener Jugendtreff) 19 Uhr 30 Posaunenchor (alle) Donnerstag 17–21 Uhr Café Elch (Offener Jugendtreff) Bibelwoche und Allianzgebetswoche In den Anfangswochen des Januar beginnen auch wieder die Veranstaltungen der Bibelwoche und der Gebetswochen der Allianz. Letztere beginnt am 12. Januar mit folgenden Veranstaltungen rund um das „Zuhause“:

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 Dienstag 12. Januar 20.00 Uhr Bargen, ev. Gemeindehaus mit Hauskreis Mittwoch 13. Januar 20.00 Uhr Wollenberg, ev. Gemeindehaus mit Gemeinschaft Donnerstag 14. Januar 20.00 Uhr Helmstadt, ev. Gemeindehaus mit EC Jugendkreis Freitag 15. Januar 20.00 Uhr Flinsbach, ev. Gemeindehaus mit Frauenkreis Sonntag 17. Januar 17:00 Uhr Helmstadt, ev. Kirche Lightplanke Gottesdienst Die Bibelwochen der Kirchengemeinden in der Nordregion mit Texten aus dem Sacharja Buch beginnen am 17. Januar in den jeweiligen Gottesdiensten. Wir laden herzlich dazu ein!

Liebenzeller Gemeinschaft Helmstadt/Wollenbachtal Gemeinsam Glauben Leben ...

Herzliche Einladung zum Gemeinschaftsgottesdienst.. Sonntag, 10. Januar um 18:00 Uhr mit Gemeinschaftspastor A. Uhlir, Ev. Gemeindehaus „Herzliche Einladung:“ – Allianzgebetswoche 2016 vom 12. – 17. Januar Gebet bewegt Gottes Arm! Zum Anfang des neuen Jahres treffen sich Christen in ganz Deutschland zur Allianzgebetswoche. Sie sind damit Teil einer großen Gebetsbewegung, die die ganze Welt umspannt. Denn überall auf der Welt treffen sich in diesen Tagen Beter, die den Jahresanfang bewusst mit Gebet beginnen und das neue Jahr unter den Segen Gottes stellen wollen. Wir treffen uns wieder in den Ortschaften des Wollenbachtals und Helmstadt um miteinander und füreinander zu beten. Zu den Abenden gibt es jeweils einen Impuls wo es rund um das Thema „Zuhause“ gehen wird. Dienstag, 12. Januar 20.00 Uhr Bargen, ev. Gemeindehaus mit Hauskreis Mittwoch, 13. Januar 20.00 Uhr Wollenberg, ev. Gemeindehaus mit Gemeinschaftspastor Andreas Uhlir Donnerstag, 14. Januar 20.00 Uhr Helmstadt, ev. Gemeindehaus CVJM Klaus Winterbauer EC Jugendkreis Freitag, 15. Januar 20.00 Uhr Flinsbach, ev. Gemeindehaus mit Frauenkreis.

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Sonntag, 17. Januar 17.00 Uhr Lightplanke Gottesdienst Helmstadt, ev. Kirche „Zuhause und doch weit weg“ Kirchengemeinden, Hauskreisen, Freikirchen und Landeskirchlichen Gemeinschaften. Kontakt: Andreas Uhlir, Gemeinschaftspastor Tel. 07263/9185835 Friedbert Schilling, Gemeinschaftsleiter Tel. 07263/4296 Internet: helmstadt.lgv.org

Evangelische Kirchengemeinden Bargen und Flinsbach Ev. Pfarramt: Bargen, Hauptstr. 13 Bürozeiten: Di. u. Do. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Tel. 06268 286 [email protected] www.ev-kirche-bargen-flinsbach.de Ev. Pfarramt Helmstadt, Tel. 07263 911041, [email protected] Ansprechpartner für die Kirchengemeinden: Bargen, Günter Keitel, Tel. 06268 6338 Flinsbach, Kai Bräumer, Tel. 07263 604317 Sonntag, 10.01. 10.15 Uhr Gottesdienst in Bargen/ Pfarrer Haselbach Montag, 11.01. Krabbelgruppe „Bibelhopser“, Gemeindehaus Flins10.00 Uhr bach Dienstag, 12.01. Gebetsabend in der Allianz-Gebetswoche mit dem 20.00 Uhr Hauskreis, Gemeindehaus Bargen Mittwoch, 13.01. Konfirmandenunterricht in Reichartshausen 16.15 Uhr Donnerstag, 14.01. Posaunenchor, Verwaltungsstelle Flinsbach 20.00 Uhr Freitag, 15.01. Gebetsabend in der Allianz-Gebetswoche mit dem 20.00 Uhr Frauenkreis, Gemeindehaus Flinsbach Abendgebet mit Abendmahl 20.00 Uhr in der Kirche in Adelshofen Samstag, 16.01. Jungschar, Gemeindehaus Bargen 16.30 Uhr Herzliche Einladung am Freitag,den 08.01.2016 um 20.00 Uhr zum Abendgebet mit Abendmahl, in der Kirche in Flinsbach.

Evangelische Kirchengemeinde Neckarbischofsheim Neckarbischofsheim Evang. Pfarramt, Turmstraße 6 Pfrin. Christiane Glöckner-Lang Tel. 07263 961145, Fax 961147 E-Mail: [email protected] [email protected] www.ev-kirche-neckarbischofsheim.de Bürozeiten: Mo. – Do. 8.15 – 11.45 Uhr Neckarbischofsheim Sonntag, 10.01.2016 Kollekte für Projekte unserer Partnerkirchen in Afrika und Asien Gottesdienst (mit Präd. Barbara Demuth) 10.10 Uhr Dienstag, 12.01. 15.00 Uhr Ökumenischer Seniorenkreis Untergimpern Sonntag, 10.01.   9.00 Uhr Gottesdienst (mit Präd. Barbara Demuth) Gemeindeversammlung Am Sonntag, den 17. Januar, wird um 10.10 Uhr Gottesdienst in der Zehntscheune in Neckarbischofsheim gefeiert. Anschließend wird eine Gemeindeversammlung abgehalten. Nehmen Sie – bei einer Tasse Kaffee/Tee und Gebäck – die Gelegenheit wahr, auf das vergangene Jahr zurückzuschauen und sich über Pläne und Vorhaben im neuen Jahr informieren zu lassen. Außerdem ist Zeit, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Alle Gemeindeglieder aus Neckarbischofsheim, Helmhof und Untergimpern sind herzlich eingeladen.

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

Ev. Kirchengemeinde Neidenstein Ev. Pfarramt, Neidensteiner Str. 7, 74927 Eschelbronn, Pfarrer Gerhard Eckert, Tel. 06226/41856 – E-Mail: [email protected] www.kirche-eschelbronn-neidenstein.de Pfarrbüro Öffnungszeiten: Di. 9:00 Uhr – 11:00 Uhr + Do. 16:00 Uhr – 18:00 Uhr Jugendreferent: Michael Isaak, E-Mail: [email protected] Kirchliche Nachrichten ab So. 10. Januar 2016 Sonntag, 10.01. 10:10 Uhr Gottesdienst; Kollekte: Aufgaben der Weltmission / Pfarrer Eckert   9:00 Uhr Winterkirche in Eschelbronn / Pfarrer Eckert Montag, 11.01. 18:03 Uhr Spirit Gym in der Von-Venningen-Halle 20:00 Uhr Allianzgebetswoche in Neidenstein / Prädikant Martin Dienstag, 12.01. 17:00 Uhr Konfirmandenunterricht Kreis für pflegende Angehörige im Gemeindehaus 18:30 Uhr 19:00 Uhr Bibelkreis für junge Erwachsene bei Michael Isaak 20:30 Uhr Posaunenchorprobe 20:00 Uhr Allianzgebetswoche in Eschelbronn / Herr Weber Mittwoch, 13.01. 16:00 Uhr Jungen- und Mädchenjungschar 20:00 Uhr Allianzgebetswoche in Neidenstein / Prediger Brixel   6:00 Uhr TauFRISCH – gemeinsam beten im Gemeindehaus Eschelbronn Donnerstag, 14.01. 10:00 Uhr Neidensteiner Burgkrabbler 20:00 Uhr Allianzgebetswoche in Eschelbronn / Pfarrer Eckert Freitag, 15.01. 20:00 Uhr Allianzgebetswoche in Neidenstein / Pfr. i.R. Goerke 16:30 Uhr Jungen- und Mädchenjungschar in Eschelbronn Samstag, 16.01. 18:30 Uhr Jugendtreff in der Teestube in Eschelbronn Sonntag, 17.01.   9:45 Uhr Kindergottesdienst 15:30 Uhr Kaffee und Kuchen im Gemeindehaus Neidenstein 17:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche; EKD-Kollekte: Deutsche Bibelgesellschaft / Pfarrer Eckert 10:10 Uhr Winterkirche in Eschelbronn / Pfarrer Eckert Wochenspruch: Römer 8, 14 Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Brot für die Welt Vielen Dank für die zahlreichen Spenden zur alljährlichen Aktion „Brot für die Welt“.

Hauskreise – Gebetskreis – BTS-Gruppe Kontaktadressen können im Pfarramt erfragt werden. Gebetsnetz Vertrauensvolle Beter bringen ganz anonym und vertraulich ihre anliegen vor Gott. Gesammelt werden ihre Anliegen bis Gebets­ Montag­abend bei Dora Schmitt Tel. 4092090 und im Gebetskästchen in der Kirche.

Einladung zu Kaffee und Abendgottesdienst

Am Sonntag, 17. Januar 2016 laden wir Sie um 15:30 Uhr in das ev. Gemeindehaus Neidenstein ein. Dort werden wir bei Kaffee und Kuchen gemütlich beisammen sitzen und den Nachmittag in Gemeinschaft mit anderen Gemeindegliedern verbringen. Zum Ausklang dieses Tages feiern wir anschließend um 17:00 Uhr in der ev. Kirche unseren Sonntagsgottesdienst. Herzliche Einladung ins Gemeindehaus und in die Kirche an diesem Tag.

Evangelische Kirchengemeinde Reichartshausen

Allianzgebetswoche 2016 Die gute Tradition, das neue Jahr mit gemeinsamem Gebet zu beginnen, wird im neuen Jahr fort­ge­setzt. Weltweit treffen sich Christen Anfang Januar, um Gott zu bitten, ihn zu loben und zu dan­ken. Herzliche Einladung zur Allianzgebetswoche 2016 vom 11.-15.01.2016 jeweils um 20:00 Uhr im Wechsel im Gemeindehaus in Neidenstein und Eschelbronn. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Kalender.

Das Pfarramt ist Di 9.30-11.30 u. Do 15-17 Uhr mit Pfarrsekretärin Heike Ullrich besetzt.

mit mit

Hallen-Floh- und Trödelmarkt in Eschelbronn Kaum hat das neue Jahr begonnen, beginnen die Planungen für unseren siebten Floh- und Trödelmarkt in Eschelbronn. Am 12.03.2016 von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in der Sport- und Kulturhalle Eschelbronn Ihr nicht mehr benötigtes Hab und Gut aus Haushalt, Keller und Garage anzubieten. Über 70 Stände (KEINE Neuware) haben wir dazu eingeplant. Rufen Sie an und sichern Sie sich für eine Stand­gebühr von 7 Euro Ihr Plätzchen – 06226/42098 oder 06226/41856 (Nachrichten auf dem Anrufbeantworter können leider NICHT berücksichtigt werden!!!). Neben der typischen Flohmarktatmosphäre erwartet Sie an diesem Tag auch unsere Cafeteria mit Speisen und Getränken zum Genießen und Verweilen. Die Standgebühr und der Erlös aus Speisen und Getränken kommen zu 100 % unserem TIMOTHEUS e.V. Förderverein Jugendreferent zugute. Merken Sie sich den Termin vor und/oder reservieren Sie sich einen Verkaufsstand. Ein Besuch lohnt auf jeden Fall!

Wir treffen uns in der Evangelischen Kirchengemeinde: Sonntag, 10.01.2016 10.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe von Sofia Kohl in der evang. Kirche (Pfrin Zollinger) Kollekte: Aufgaben der Weltmission Dienstag, 12.01.2016 14.30 Uhr Ökum. Begegnungsnachmittag im evang. Gemeindesaal Vortrag zum Thema „Schlaganfall“ sowie ein DiaRückblick auf das Jahr 2015 Mittwoch, 13.01.2016 16.15 Uhr – Konfirmanden-Unterricht im evang. Gemeindesaal 17.45 Uhr 19.30 Uhr Konfirmandenelternabend im evang. Gemeindesaal

Pfarrerin Susanne Zollinger erreichen Sie unter Tel. 06262-6213, Fax 06262-915393, E-Mail: [email protected] Wochenspruch: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. Röm 8,14

Sonstiges Pfarrsekretärin Heike Ullrich hat Urlaub vom 24.12.2015 bis 07.01.2016.

Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1 13.01. Mi. Epfenbacn 20:00

Pfarramt Daisbach, Kirchstr. 4, Tel. 07261/2024, [email protected]; www.ev-kirche-waibstadt.de Bürozeiten der Sekretärin: Montag 14.00 – 18.00 Uhr u. Do. 8.00 – 12.30 Uhr. Pfarrerin Gerda Motzkus erreichen Sie in dringenden seelsorgerischen Angelegenheiten unter Tel. 06221-7966267. Urlaub Pfarrerin Gerda Motzkus Pfarrerin Motzkus ist vom 04. bis 10.01.2016 im Urlaub. Die Vertretung in dringenden seelsorgerischen Angelegenheiten übernimmt Pfarrerin Ulrike Walter, Epfenbach, Tel. 07263-5857; Mail: [email protected]. Wochenspruch 1. Sonntag n. Epiphanias: Welche der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder. (Römer 8,14) Sonntag, 10. Jan.: Daisbach: 10.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst Die Kollekte ist bestimmt für Aufgaben der Weltmission. Montag, 11. Jan.: Waibstadt: 19.30 Uhr Selbsthilfegruppe Blaues Kreuz (Gemeindehaus). Daisbach: 14.30 Uhr AB-Gemeinschaft (Gemeindezentrum) Mittwoch: 13. Jan.: Waibstadt: 16:30 Uhr Konfirmandenunterricht (Gemeindehaus) Freitag, 15. Jan.: Waibstadt: 17.30 Uhr Probe Kammerorchester (Gemeindehaus) Daisbach: 15.00 Uhr Kinderchorprobe; 20.30 Uhr Posaunenchorprobe (jeweils im Gemeindezentrum) Vorschau: +++Der Gottesdienst für mich +++ mit neuen Liedern +++ alltäglichen Themen +++

AtemPause

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Gottesdienst

Zu unseren Gottesdiensten sind Sie herzlich eingeladen. Im Internet sind weitere Informationen erhältlich unter: http://www.nak.org und http://www.nak-epfenbach.de Es findet jeden Montag in unserer Kirche die Probe für den Gemeindechor um 20:00 Uhr statt. Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Neuapostolische Kirchengemeinde Neckarbischofsheim Fr., 08.01. bis So., 10.01. Neckarelz/Jugendherb. Jugendwochenende Bezirk Eberbach (Auftakt 2016) Sonntag, 10.01. 09:30  Gottesdienst mit Sonntagsschule I und II Eberbach Jugendchorprobe für Bezirke 09:30 Heidelberg und Eberbach 10:30 Eberbach Jugendgottesdienst Bezirke Heidelberg & Eberbach Dienstag, 12.01. Konfirmandenunterricht 20:00 20:00 Sinsheim Chorprobe für Unterbezirk Sinsheim (Vorbereit. GD-Bischof) Mittwoch, 13.01 20:00 Gottesdienst Sonntag, 17.01. 09:30  Sinsheim, Gerhart- Gottesdienst durch Bischof Hauptmann-Str. 51, Schönenborn für den Unterbezirk Sinsheim 15:30 Heilbronn – Pfühl Ämtergottesdienst durch Apostel Schneider für Apostelbereich HN

Wir laden zu allen Veranstaltungen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger herzlich ein. Internet-Adresse: www.nak-neckarbischofsheim.de

Samstag, 16.Januar 18 Uhr

Evang. Kirche Waibstadt +++Der Gottesdienst für mich +++ mit neuen Liedern +++ alltäglichen Themen +++

Neuapostolische Kirche Gemeinde Epfenbach 08.01. bis Neckarelz/ 10.01. Jugendherberge

Jugendwochenende Bezirk Eberbach

10.01. So. 09:30 Eschelbronn Gottesdienst 09:30 Eberbach Probe Bezirksjugendchor Heidelberg & Eberbach 10.01. So. 10:30 Eberbach Jugendgottesdienst Bezirke Heidelberg und Eberbach 12.01. Di. 20:00 Sinsheim Chorprobe Unterbezirk Sinsheim

Aufführungen der Theaterkiste müssen ausfallen Bei der Mitgliederversammlung der Theaterkiste am Montag, den 21.12., wurden die Mitglieder darüber informiert, dass die Arbeiten im Untergeschoss der Carl-Orff-Schule möglicherweise für die ersten Aufführungen von „Der Vorname“ und „Non(n)sens“ nicht rechtzeitig fertig werden. Deshalb wurde beschlossen die Aufführungen im Februar und März zu streichen. Die bereits erworbenen Karten können selbstverständlich zurückgegeben bzw. umgetauscht werden. Premiere für „Der Vorname“ ist also am 2. April, weitere Aufführungen sind am Sonntag, den 03. April, 23./24. April, Sa/So 07./08. Mai, und Fr/Sa/So 10./11. Juni. Die Vorstellungen beginnen freitags und samstags um 20.00 Uhr, am Sonntag um 18.00 Uhr. Zum Abschluss ist am 12. Juni eine Matinée um 11.00 Uhr. Premiere für „Non(n)sens“ ist am Samstag, den 9. April, weitere Aufführungen sind So 10. April, Sa/So 16./17. April, Fr/Sa 13./14. Mai, Sa/So 21./22. Mai, und Fr/Sa/So 03./04 Juni. Die Vorstellungen beginnen freitags und samstags um 20.00 Uhr, am Sonntag um 18.00 Uhr. Zum Abschluss ist am 05. Juni eine Matinée um 11.00 Uhr. Zusätzliche Aufführungen werden für den Herbst vorgesehen. Die Theaterkiste bedauert die Unannehmlichkeiten, die ihren Zuschauern dadurch entstehen.

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Freitag, 8. Januar 2016 Nummer 1

djo-Gastschülerprogramm Schüler aus Lateinamerika suchen Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Brasilien und Mexiko sucht die DJO – Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Brasilien/Sao Paulo ist vom 16.01.2016 – 04.03.2016 und Mexiko/Guadalajara ist vom 22.01.2016 – 15.04.2016. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, E-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de.

Adventslesung mit Nadin Durcak Alle Jahre wieder ... Im Café Lille in Reichartshausen traf sich am 1. Advent ein illustrer Kreis aufmerksamer Zuhörerinnen und Zuhörer, die alle sehr begeistert von diesem Lesenachmittag waren. Ist schon das kleine Buch mit den Advents- und Weihnachtsgeschichten ein Juwel, wurde ihnen durch das lebendige Vorlesen Besinnlichkeit, Wärme und Heiterkeit mitgegeben. Vereinzelt schimmerte eine Träne in den Augen der Besucher und Besucherinnen während der ersten drei Geschichten, die Nachdenkliches erzählten. Streit und Versöhnung, Krankheit und Hoffnung, Einsamkeit und Freude sind Themen, die uns alle begleiten und berühren, das angespannte Zuhören und das erleichterte, hörbare Ausatmen am Ende bestätigte dies. In der Pause bekamen alle die Gelegenheit die Bücher zu kaufen, die mittlerweile unter dem Namen Nadin Brunkau verlegt wurden. Dann wurde es heiter und es wurde viel und laut gelacht, denn obwohl die Schriftstellerin wiederholte, dass die Erzählungen keinen autobiografischen Details entspringen, waren sie für alle biographisch, weil die erzählten Situationen einfach „Weihnachtssituationen“ sind, und nur in dieser Zeit passieren können. Zum Beispiel die Geschichte von Söhren und Oli, und der Idee, „wir schenken uns dieses Jahr nichts, wir haben doch schon alles“. Wer kennt den Gedanken nicht? Und wie geht dieses Vorhaben aus? Mit schlechtem Gewissen, falls wir doch etwas geschenkt bekommen, kaufen auch wir noch ein Geschenk in aller letzter Minute. Auch das Ambiente des Cafés, die geschmackvolle Weihnachtsdekoration und der hervorragende Kaffee und Kuchen, gaben diesem Nachmittag eine feine Note, und wir können nur hoffen, dass dieser Nachmittag eine Fortsetzung findet, nicht erst im nächsten Advent. Dass schon zwei neue Bücher aufliegen, lässt uns hoffen und da die Schreiberin auch eine wunderbare Erzählerin ist und spüren lässt, dass sie den Kontakt zu ihren Lesern erfreut, erwarten wir getrost die nächste Einladung.

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Tel. 09001 225544-00 FDP Sinsheim-Kraichgau Wir wünschen allen Bürgern, Unterstützern und Freunden der Freiheit einen guten Start sowie Gesundheit, Freude und Optimismus für das Jahr 2016. Ihre FDP Sinsheim-Kraichgau Ansprechpartner: Landtagskandidat Michael Westram: [email protected] Patrick Klein: [email protected] www.fdp-sinsheim.de

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Brunnenregion Nachrichtenblatt · 8. Januar 2016 · Nr. 01

Kultur regional

Kultur im Kreis

Rhein-Neckar-Kreis präsentiert Kulturprogramm 2016 (sh). Die Kulturfreunde in der Region dürfen sich auch im Jahr 2016 wieder auf viele Höhepunkte freuen. „Vor uns liegt ein Kulturjahr, das mit einem facettenreichen und niveauvollen Programm sowie zahlreichen hochkarätigen Künstlerinnen und Künstlern aufwartet“, freut sich Landrat Stefan Dallinger. Neben den Klassikern wie den Dilsberger Kammermusiktagen und den Sunnisheimer Klaviertagen erfährt das Ausstellungsprojekt „Atelier und Künstler“ im kommenden Jahr eine Neuauflage: 15 Künstler aus der Metropolregion werden an insgesamt vier Ausstellungsorten im RheinNeckar-Kreis präsentiert. Als neuen Höhepunkt dieser Reihe findet sich außerdem die „Kunst am Grünen Hang“ vor der historischen Kulisse der Feste Dilsberg. Das Ausstellungsprojekt, das sich aus der Idee eines Skulpturengartens entwickelt hat, wird ab 10. April im Außenbereich des Geländes zu sehen sein. Das Jahresprogramm

Neues Ausstellungsprojekt im Kulturprogramm des Kreises: Vor der malerischen Kulisse der Feste Dilsberg wird im nächsten Jahr „Kunst am grünen Hang“ präsentiert. Foto: rnk

„Kultur im Kreis 2016“ wurde gemeinsam vom Rhein-NeckarKreis und der Kulturstiftung Rhein-Neckar-Kreis e.V. zusammengestellt, die am 29. November ihren 20. Geburtstag feiern konnte. Damit verbunden war ein Wechsel in der Geschäftsführung: Alt-Landrat Dr. Jürgen Schütz übergab den Vorsitz an seinen Nachfolger Land-

rat Stefan Dallinger; Geschäftsführer Paul Schäfer reichte den Stab an Hans Werner weiter, der nun die Kulturarbeit in und für die Region in bewährter Weise weiterführt. Die Kulturstiftung RheinNeckar-Kreis e.V. wurde 1995 als gemeinnütziger Verein gegründet, um junge Künstler aus aller Welt in vielfältiger Weise zu

unterstützen. Sie betreibt das Kommandantenhaus auf dem Dilsberg als Kulturzentrum und bespielt die Stiftskirche Sunnisheim in Sinsheim regelmäßig mit Veranstaltungen im Rahmen des jährlichen Kulturprogramms. Das Kulturprogramm 2016 ist unter www.rhein-neckar-kreis. de veröffentlicht.

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen

Ab Januar neue Eintrittspreise in der Spargelstadt (ssg). Ab Januar erhöhen sich die Eintrittspreise für den Schlossgarten Schwetzingen und ab Sommer, wenn nach der Sanierung auch das Schlossmuseum wieder zugänglich sein wird, auch die Ticketpreise für die Schlossführungen. Die Schlossverwaltung gibt die neuen Tarife bekannt. Viel ist passiert in den letzten 15 Monaten in Schloss und Schlossgarten Schwetzingen: Der Ehrenhof wurde nach historischen Plänen umgestaltet und die Schlossfassade erstrahlt in neuem Glanz. Die Prunkappartements des Schlosses befinden sich noch in der Sanierungsphase. Im Frühsommer wird auch das Schlossmuseum wieder zugänglich sein: neu herund eingerichtet mit frisch res-

tauriertem originalem Inventar. Und dass der prächtige Schlossgarten jedes Jahr aufs Neue erstrahlt und den Besuchern ein jährlich erweitertes reichhaltiges Programm angeboten wer-

den kann – alles das hat seinen Preis. Daher erhöhen die Staatlichen Schlösser und Gärten zum Jahresbeginn die Tarife für Eintritt und Führungen für Schloss und Schlossgarten – moderat.

Der Schlossgarten Schwetzingen bietet auch im Jahr 2016 den Besuchern ein vielfältiges Programm. Foto: ssg

Der Besuch im Schlossgarten kostet ab Januar 4,00 Euro (bisher 3,00 Euro), während der Saison ab Ostern 6,00 Euro (bisher 5,00 Euro). Wenn das Schlossmuseum im Frühsommer seine Tore nach der Sanierung wieder öffnet, wird das Führungsticket 10,00 Euro (bisher 9,00 Euro) bzw. im ermäßigten Tarif 5,00 Euro (bisher 4,50 Euro) kosten. Besonders günstig bleibt die Jahreskarte für den Schlossgarten, die für 25,00 Euro (bisher 22,00 Euro) bzw. 12,50 Euro (bisher 11,00 Euro) für Ermäßigungsberechtigte ein Jahr lang unbegrenzt viele Erlebnisse in den paradiesischen Landschaften des Schlossgartens von Schwetzingen bietet. Weitere Informationen

www.schloss-schwetzingen.de

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Sport Regional

Nr. 01 · 8. Januar 2016 · Brunnenregion Nachrichtenblatt

Gensheimer und Groetzki fehlen

Handball-EM ohne Stars - Trainer trotzdem zuversichtlich (tam). Wenn die HandballEuropameisterschaft vom 15. bis 30. Januar in Polen steigt, fehlen dem deutschen Bundestrainer Dagur Sigurdsson viele Stars - auch aus der Region. Gegen den Ligakonkurrenten THW Kiel verloren die RheinNeckar Löwen kurz vor Weihnachten nicht nur ihr zweites Saisonspiel, sondern auch Patrick Groetzki durch einen Wadenbeinbruch, der somit auch nicht der Nationalmannschaft bei der EM zur Verfügung steht. Nach dem Ausfall von Kapitän Uwe Gensheimer (Muskelfaserriss und Achillessehnenreizung) ein weiterer Rückschlag für die Deutschen, die am 16. Januar in Breslau gegen Spanien ihr erstes Spiel in der Gruppe C absolvieren. Neben der „Flügelzange" der Rhein-Neckar Lòwen fallen auch Rückraumspieler Paul Drux von den Füchsen Berlin und Kreisläufer Patrick Wiencek (THW Kiel) aus. Der nachnominierte Melsunger Außen Michael Allendorf verletzte sich im Vorbereitungslehrgang auf die EM und kann ebenfalls nicht dabei sein. Seinen maximal 16 Spieler umfassenden EM-Kader muss Sigurdsson erst einen Tag vor dem Spiel gegen die Spanier

Neben Patrick Groetzki fallen definitiv vier weitere nominierte Spieler des EMAufgebots aus. Bis zum 15. Januar muss die Besetzung bekanntgegeben werden. Foto: seo/Archiv

festlegen. Im Turnierverlauf sind drei Wechsel möglich. Verletzungspech nicht ohne Grund

Mehr einsetzbare Spieler in der Bundesliga könnten den Spitzenklubs gegen anhaltende Verletzungen helfen. Ihre Profis kommen auf bis zu 80 Pflichtspiele im Jahr für Verein und Nationalmannschaft - und das fast ohne Pausen. Durch die in diesem Jahr vergrößerte Champions League und Qualifikationsturniere der Nationalteams stehen die Bundesliga-Spitzenhandballer vor einer nie dagewesenen Belastungsprobe.

Kulovits und Co. testen gegen Austria Wien

Sandhausen testet im Winter Sandhausen. (mab/red). Die Zweitliga-Profis des SV Sandhausen sind in die Vorbereitung auf die restlichen 15 Spiele im Unterhaus gestartet. Zunächst ist das SVS-Team beim Budenzauber um den SparkassenCup am 8. und 9. Januar in der Neurotthalle in Ketsch aktiv. Am 16. Januar, 14 Uhr, steht das Testspiel gegen die Bundesliga-Reserve des 1. FSV Mainz 05 in Sandhausen

an. Vom 18. bis 26. Januar reist der SVS-Tross mit Chefcoach Alois Schwartz an der Spitze ins Trainingslager im türkischen Lara. Dort sind Testspiele gegen Borussia Dortmund II (20. Januar) und Austria Wien (22. Januar) vereinbart. Ehe es für den SVS in der 2. Bundesliga mit dem 20. Spieltag am Freitag, 5. Februar, 18.30 Uhr, gegen den SC Paderborn 07 weitergeht, bestreiten Kapitän Stefan Kulovits und Co. die Generalprobe in Salzburg.

Die EM-Chancen

DHB-Coach Sigurdsson ist trotz allem zuversichtlich: „Deutschland ist die beste Nation, um solche Verletzungen zu kompensieren. Wir haben eine sehr gute Breite“, sagte der Däne zum Auftakt der Vorbereitung in Berlin: „Ich sehe keinen Grund, warum wir keinen guten Handball spielen könnten.“

Dennoch sehen die EM-Ziele bescheiden aus - auch weil die Auswahl des Deutschen Handballbundes (DHB) trotz Gruppensieges in der Qualifikation bei der Auslosung nur aus Topf drei kam. „Man braucht nicht Bundestrainer zu sein, um zu wissen, wenn man in Topf 3 ist, liegt man zwischen Platz neun bis zwölf. Jetzt gibt es ein paar Ausfälle, und natürlich kann das nach hinten losgehen. Aber wir werden versuchen, unsere Platzierung da zu verteidigen“, sagte Sigurdsson. Titelverteidiger und Favorit in Polen ist Frankreich. Vorrunde

Die weiteren Gegner der Vorrundengruppe C sind neben Spanien Rekord-Europameister Schweden (18. Januar) und Slowenien (20. Januar). Die ersten drei Teams der insgesamt vier Vorrundengruppen ziehen in die Hauptrunde ein und nehmen die untereinander erzielten Ergebnisse mit.

Zusammenarbeit mit Torhüter beendet

Löwen trennen sich von Stochl Mannheim. (pr/red). Die Rhein-Neckar Löwen und Torhüter Richard Stochl gehen ab sofort getrennte Wege. Der Tabellenführer der DKB Handball-Bundesliga und der slowakische Nationaltorhüter beendeten ihre Zusammenarbeit zum 31. Dezember. „Wir bedanken uns bei Richard, dass er nach dem plötzlichen Abgang von Darko Stanic sofort bereit war, uns in einer schwierigen Phase der Saison zu helfen“, so Löwen-Trainer Nikolaj Jacobsen. „Ich hatte eine tolle Zeit im Trikot der Löwen, sie haben mir noch einmal die Chance gegeben mich in der Bundesliga und in der Champions League zu beweisen. Ich drücke der Mannschaft die Daumen, dass sie ihre Ziele in dieser Saison

erreicht“, so der 40-Jährige, der damit beim Champions LeagueSpiel der Löwen in Szeged am 5. Dezember des vergangenen Jahres sein letztes Spiel für den Bundesligisten absolvierte. „Wir wünschen Richard für seine sportliche wie private Zukunft alles Gute. Als wir nach dem Abgang von Darko Stanic kurzfristig einen Torhüter gesucht haben, war Richard sofort bereit, uns auszuhelfen. Dafür sind wir ihm sehr dankbar. Mit Mikael Appelgren und unserem Neuzugang Borko Ristovski, der ab diesem Jahr auch für die Champions League spielberechtigt ist, haben wir nun zwei starke Torhüter, mit denen wir die laufende Spielzeit beenden werden“, äußert sich Löwen-Manager Lars Lamadé zum Abgang des Slowaken.

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