Mildenitz - Mecklenburg

April 2, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Woldegker

Jahrgang 25 Mittwoch, den 25. Februar 2015 Nr. 2/15

Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen



des Amtes Woldegk, der Gemeinden Groß Miltzow, Kublank, Neetzka, Petersdorf, Schönbeck, Schönhausen, Voigtsdorf und der Windmühlenstadt Woldegk & des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg

Landbote

Foto: Stapel

Mildenitz seit 01.01.2015

Ortsteil der Windmühlenstadt Woldegk

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17348 Woldegk Mühlenblick 1 b Telefon (0 39 63) 25 54 0 Fax (0 39 63) 25 54 16 e-mail: [email protected]

Unser Leistungsangebot: ■ Vermittlung von Neu- und Gebrauchtwagen aller Fahrzeugtypen ■ Reparatur aller Fahrzeugtypen ■ Verkauf von Ersatzteilen ■ Oldtimerrestaurierung, MZA Händler ■ Fahrzeugaufbereitung, Klimaanlagenservice ■ DEKRA-Prüfstelle

Woldegk

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Seite Telefonverzeichnis/Sprechzeiten  Amt/Stadt Woldegk/städtische Einrichtungen Amtsvorsteher/Bürgermeister/Ortsvorsteher2 Amtliche Bekanntmachungen • Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde Groß Miltzow 4 • Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Miltzow über die Erhebung einer Hundesteuer 4 • Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die  Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde Schönbeck 5 • Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kublank über die Erhebung einer Hundesteuer 5 • Zweite Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Sportstätten der Stadt Woldegk 5 • Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Kublank 7 • Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Stadt Woldegk 7 • Erste Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Woldegk 7 • Vierte Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Woldegk 8 • Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Woldegk 9 • Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Groß Miltzow 9 • Öffentliche Bekanntmachung der Berichterstattungen über Zuwendungen 10 • Landkreis MSE Jagdscheine müssen rechtzeitig verlängert werden 10 • Landkreis MSE Umzüge des Sozialamtes 2015 10 • Landkreis MSE Einheitliche  10 Abfallentsorgung ab 2016 • Bekanntmachung Finanzamt NB Bodenschätzungsergebnisse Voigtsdorf 11 Informationen aus dem Amt Stadtvertretersitzung Nächste Ausgabe

11 12

Wir gratulieren Geburtstagsjubilare März 2015 Geburten Januar 2015

12 13

Kita- und Schulnachrichten Kita „Sausewind“ Holzendorf 13 Regionale Schule mit Grundschule „Wilhelm Höcker“ Woldegk15 neue friedländer gesamtschule 16 Kulturnachrichten Frauentagsfeier in Woldegk Annalise-Wagner-Preis

17 17

Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Woldegk Ev. Kirchengemeinde Bredenfelde

17 18

Feuerwehrnachrichten FFw Kreisverband Brandtote sind Rauchtote FFw Kreisverband Brandverhütung Jahreshauptversammlung FFw Groß Miltzow Tannenbaumverbrennen in Groß Miltzow Weihnachtsbaumverbrennen in Rehberg Vereine und Verbände AWO-Begegnungszentrum Woldegk Veranstaltungen AWO-Haus mit Geschichte schreibt ein neues Kapitel AWO-OV Woldegk AWO-Begegnungsstätte Holzendorf Veranstaltungen Pflegestützpunkt Neustrelitz zum Pflegestärkungsgesetz DRK-Blutspendetermine Imkerverein Woldegk  Jagdgenossenschaft Neetzka Jagdgenossenschaft Schönbeck

19 20 20 21 21 22 23 24 24 24 24 25 25

Nr. 02/2015

Seite Jugendweihe 2015 25 Kulturverein Hünenstein e. V. 25 Rotwildhegegemeinschaft Luzin 26 Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Abfuhrtermine 26 Sportnachrichten Sportnachrichten SG Mühlenwind Woldegk - Fußball

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Heimatliches Winterreif Woldegker Aufnahmen

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Amt Woldegk Karl-Liebknecht-Platz 1, 17348 Woldegk E-Mail: [email protected] Fax: 03963 256565

Telefonverzeichnis Bezeichnung der Stelle Name Tel. Haus Zimmer __________________________________________________ 03963 Zentrale/Kanzlei Frau Dittmann 25650 1 204 Leitender Verwaltungsbeamter und Leiter Zentrale Dienste Herr Reimann 256512 1 206 Allg. Verw./Personal/ Kultur Frau Kroll 256536 2 206 Schulverwaltung/Kita Herr Schwarz 256534 2 204 Einwohnermeldeamt Frau Ramp/ Frau Möller 256516 1 101 Standesamt Frau Möller 256532 1 207 Archiv/W. Landbote/ Fundbüro Frau Wosny 256528 1 108 Hauptsachbearbeiter Finanzen Herr Reuter 256522 1 301 EDV-Systemverwaltung Frau Riesner 256550 1 303 Steuern/Abgaben Frau Lütge 256552 1 304 Anlagenbuchhaltung Frau Baume 256525 1 304 Bilanzbuchhaltung Frau Mühmel 256521 1 203 Kassenleiterin Frau Ruthenberg 256520 1 114 Amtskasse Frau Pape 256519 1 113 Vollstreckungsbeamter Herr Franz 256553 1 111 Leiter Bau-/ Ordnungsamt Herr Balzer 256518 2 207 Hauptsachbearbeiter Ordnungsamt Herr Wallitt 256526 1 209 Ordnungsangelegenheiten/FFw Frau Reichard 256513 1 208 Wohngeld/Friedhofsverwaltung Frau Dröse 256523 1 103 Tiefbau/Ordnungs- Frau Witt 256538 2 205 angelegenheiten Hochbau/Gebäudeverwaltung Frau Kuschfeldt 256531 1 104 Bauleitplanung/ Stadtsanierung Herr Nebe 256517 2 209 Liegenschaften Frau Friese 256537 2 208 Rechnungsprüfungsamt Frau Menz 256533 2 205 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte nutzen Sie bei Anrufen die Durchwahlrufnummern. So können Ihre Belange für Sie schneller und kostengünstiger bearbeitet werden.

Nr. 02/2015

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Sprechzeiten des Amtes dienstags mittwochs donnerstags

08:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr 08:30 - 12:00 Uhr (außer Bauamt) 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten einen Termin telefonisch zu vereinbaren.

Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes Krumme Str. 16 Tel. 03963 2578036 Sprechzeiten: dienstags donnerstags

08:00 - 17.30 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr

Gesundheitsamt/Sozialpsychatrischer Dienst Krumme Str. 16 Tel. 03963 2578037 Sprechzeiten: dienstags

08:00 - 17:30 Uhr

Schuldnerberatungsstelle Krumme Str. 16 Tel. 03963 2578038

Woldegk

Revierförsterin Woldegker Stadtwald Ines Würker - Forstamt Neubrandenburg Tel. 0173 3009443 Sprechzeiten: freitags 12:00 - 14:00 Uhr im Büro in Schönbeck, Dorfstraße 28

Polizeistation Woldegk (Polizeirevier Friedland) August-Bebel-Straße 8 17348 Woldegk Tel. 03963 25720

Bereitschaftstelefon GKU Strasburg Funktelefon

Tel. 039753 21316 0172 3017698

Woldegker Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Burgtorstraße 12 Tel. 03963 210032 Service- und Beschäftigungsgesellschaft mbH Woldegk Brüderstraße 3 Tel. 03963 210060 210061

Notrufe Rettungswache Alt Käbelich 112 Freiwillige Feuerwehr 112 Polizei 110 TelefonSeelsorge 0800 1110111 oder 0800 1110222 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 0800 0116016 Frauen- und Kinderschutzhaus 0395 7782640

Museumsmühle Woldegk Mühlenberg November - Februar Besichtigungen nach vorheriger Absprache Tel. 03963 25650

Zollhaus Göhren Fürstenwerder Chaussee 9 Besichtigungen nach vorheriger Absprache Tel. 03963 25650

Schulbibliothek Wollweberstraße 27 Öffnungszeiten: mittwochs - mit Ausnahme der Schulferien 11:00 - 12:00 Uhr für Schüler und 14:00 - 17:00 Uhr für öffentliche Besucher

Schiedsstelle Woldegk Rainer Gabel Mildenitz, Schloßstraße 31 17348 Woldegk Tel. 015228539787 E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten des Amtsvorstehers und der Bürgermeister der Gemeinden des Amtes Amtsvorsteher Herr Conrad Tel. 03963 25650 dienstagnachmittags nach Vereinbarung Groß Miltzow Frau Janke, Tel. 03967 410261 donnerstagnachmittags Tel. 03967 410326 nach Vereinbarung Ringstraße 1, Holzendorf Kublank Herr Rütz, Tel. 0171 6366723 nach Vereinbarung Neetzka Herr Dreschel, Tel. 03966 210343 nach Vereinbarung Petersdorf Herr Kozian, Tel. 03963 211517 nach Vereinbarung Schönbeck Herr Penseler, Tel. 03968 211299 1. u. 3. Dienstag im Monat 18:00 - 19:00 Uhr Gemeindezentrum in Schönbeck oder nach Vereinbarung Schönhausen Frau Schulz, Tel. 039753 22204 mittwochs 15:00 - 17:00 Uhr Gemeindezentrum Voigtsdorf Frau Deutschmann, Tel. 03968 210002 nach Vereinbarung Woldegk Herr Dr. Lode, Tel. 03963 25650 montags - freitags nach vorheriger Absprache Karl-Liebknecht-Platz 2

Woldegk

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Telefonverzeichnis Ortsvorsteher der Stadt Woldegk

Nr. 02/2015

Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft.

OT Bredenfelde Herr Kohlmeyer Tel. 0175 3616677 OT Göhren/ Georginenau/ Grauenhagen Herr Karberg Tel. 0173 8123425 OT Helpt/ Oertzenhof/ Pasenow Herr Baumgarten Tel. 0173 8607484 Hinweis OT Hinrichshagen/ Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-VorpomOltschlott mem kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften Herr Völz Tel. 03963 211333 nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung Tel. 0171 7767694 nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der BekanntmaOT Rehberg/ chung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worVorheide Herr Kieckbusch Tel. 03964 210039 den ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb Tel. 0173 9212855 der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten VorOT Mildenitz Herr Blödorn Tel. 03963 210250 schrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 21/2014-37 Nr. 21/2014-25

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde Groß Miltzow Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Miltzow und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Anlage 3 der Satzung über die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde erhält folgende Fassung: Anlage 3 Die Gebühren betragen für: - Die Sporthalle der Grundschule „Pappelhain“ = 12,00 €/h Für Vereine und Sportgruppen der Gemeinden Schönhausen, Voigtsdorf, Schönbeck, Kublank, Neetzka und Groß Miltzow, die ein Jahreskontigent angemeldet haben, ermäßigt sich die Gebühr bis zur Ausschöpfung des Kontingents auf = 2,00 €/h - die Klassenräume der Schule = 5,00 €/h - die Bauernstube in Ulrichshof = 50,00 €/d - den Saal der ehemaligen Gaststätte in Golm = 140,00 €/d - den Gastraum der ehemaligen Gaststätte in Golm = 35,00 €/d - die Küche der ehemaligen Gaststätte in Golm = 35,00 €/d - für Inanspruchnahme der Tischwäsche in Golm = 20,00 €/Nutzung - die Trauerfeierhalle in Holzendorf = 120,00 €/Trauerfall das Kulturhaus in Kreckow = 90,00 €/d - die Bauernstube in Kreckow = 25,00 €/d - bei Nutzung der Objekte bis 3 Stunden = 50 % der Tages gebühren

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Groß Miltzow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25.10.2005 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) und der §§ 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Miltzow vom 11.12.2014 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung der Gemeinde Groß Miltzow über die Erhebung einer Hundesteuer vom 25.10.2005 wird wie folgt geändert: Der § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: §5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund - für den 2. Hund - für jeden weiteren Hund - für den 1. und jeden weiteren Hund entspr. § 1 (2)

50,- EUR 100,- EUR 150,- EUR 255,- EUR

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Groß Miltzow, den 27.01.2015

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hinge-

Nr. 02/2015

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wiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 22/2014-6

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde Schönbeck Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schönbeck und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Anlage 1 der Satzung über die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde erhält folgende Fassung: Anlage 1 Gebührenverzeichnis für die Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde Schönbeck Alte Schule Schönbeck - großer Saal 75,00 € - Küche 30,00 € - Kleiner Saal 50,00 € - Jugendclub 50,00 € Alte Schmiede Rattey - Saal und Küche 75,00 € Für Feierlichkeiten in der Zeit von 10:00 Uhr und 20:00 Uhr, die die Dauer von vier Stunden nicht überschreiten, zahlen die Nutzer 37,50 € für den genutzten Raum inclusive Küchenbenutzung. Werden die Räumlichkeiten länger als bis 12:00 Uhr des folgenden Tages genutzt, wird eine weitere Tagesgebühr fällig. Für die Vereine der Gemeinde im Rahmen der Vereinstätigkeit sowie für die Freizeitgestaltung im Jugendclub ist die Nutzung gebührenfrei. Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Schönbeck, den 27.01.2015

Woldegk

Nr. 23/2014-9

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kublank über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.10.2005 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) und der §§ 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kublank vom 12.12.2014 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung der Gemeinde Kublank über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.10.2005 wird wie folgt geändert: Der § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: §5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund - für den 2. Hund - für jeden weiteren Hund - für den 1. und jeden weiteren Hund entspr. § 1 (2)

30,- EUR 75,- EUR 150,- EUR 150,- EUR

Artikel 2 lnkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Kublank, den 27.01.2015

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 47/2014-56 Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verlebten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vorn Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Zweite Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Sportstätten der Stadt Woldegk Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 (1) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V, S. 777, 833) beschließt die Stadtvertretung Woldegk die zweite Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Sportstätten der Stadt Woldegk:

Woldegk

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Nr. 02/2015

Artikel 1 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Sportstätten der Stadt Woldegk vom 06.04.2006 entsprechend in der folgenden Fassung. Gebührenverzeichnis Nutzungsgebühren für Sportstätten der Stadt Woldegk

Begriffsbestimmungen: Fremdnutzer im Sinne dieser Satzung sind sonstige Vereine, Vereinigungen, Verbände, Gewerbliche, sonstige Betriebe und Einrichtungen, Privatpersonen, ect. Jugendliche im Sinne dieser Satzung: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Impressum Woldegker Landbote Heimatzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitteilungsblatt kann gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten in der Pressestelle der Verwaltung auf Antrag abonniert werden. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.

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Der Amtsvorsteher

Außeramtlicher Teil:

Mike Groß (V. i. S. d. P.)

Anzeigenteil:

Jan Gohlke

Erscheinungsweise: monatlich Auflage:

3.943 Exemplare

Verlag + Druck

Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen

Nr. 02/2015

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Nr. 23/2015-13

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Kublank für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vorn 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kublank folgende Satzung erlassen: §1 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer

300 % 400 % 380 %

§2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vorn 01.01.2015 in Kraft. Kublank, den 03.02.2015

Woldegk

§1 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer

320 % 400 % 365 %

§2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Woldegk, den 28.02.2015

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß Innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 47/2015-71 Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vorn Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 47/2015-74

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Stadt Woldegk für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Woldegk folgende Satzung erlassen:

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Woldegk Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Woldegk und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Woldegk vom 03.07.2014 § 2 Satz 1 wird um die Ortsteile Carlslust, Hornshagen, Groß Daberkow und Mildenitz ergänzt und lautet nunmehr wie folgt: Die Stadt Woldegk besteht aus den Ortsteilen Bredenfelde, Canzow, Carlslust, Georginenau, Göhren, Grauenhagen, Groß Daberkow, Helpt, Hildebrandshagen, Hinrichshagen, Hornshagen, Mildenitz, Oertzenhof, Oltschlott, Pasenow, Rehberg, Vorheide und Woldegk. § 6 Absatz 2 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: (2) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 KV M-V innerhalb folgender Wertgrenzen: 1. im Rahmen dessen Nr. 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen gerichtet sind, innerhalb einer Wertgrenze von 6.000 € bis 50.000 € der Leistungsrate 2. bei der Zustimmung zu neuen oder zusätzlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt von 8.000 € bis 25.000 € im Einzelfall 3. bei Belastung von Grundstücken innerhalb einer Wertgrenze von 3.000 € bis 30.000 €, bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden, von 10.000 € bis zu 15.000 € sowie bei Aufnahme von Krediten

Woldegk

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im Rahmen des Haushaltsplanes innerhalb einer Wertgrenze von 50.000 € bis 250.000 € 4. im Rahmen dessen Nr. 4 innerhalb einer Wertgrenze von 3.000 € bis 20.000 € 5. im Rahmen dessen Nr. 5 bei Verträgen von 6.000 € bis 130.000 € 6. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100 € bis 1.000 €. § 6 Absatz 4 Satz 2 bis 4 werden gestrichen § 7 Absatz 2 Nr. 6 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: 6. über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V in Höhe von < 100 €. § 8 Absatz 1 wird dahingehend ergänzt, dass für die Ortsteile Carlslust, Hornshagen, Groß Daberkow und Mildenitz ein gemeinsamer Ortsvorsteher oder eine gemeinsame Ortsvorsteherin gewählt wird und lautet nunmehr wie folgt: (1) Für die Ortsteile werden durch die jeweiligen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Einwohnerversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtvertretung ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin nach folgender Maßgabe gewählt: Ortsvorsteher Ortsteile Bredenfelde Bredenfelde Göhren Göhren, Georgienau, Grauenhagen Mildenitz Mildenitz, Carlslust, Hornshagen, Groß Daberkow Helpt Helpt, Oertzenhof, Pasenow Hinrichshagen Hinrichshagen, Oltschlott Rehberg Rehberg, Vorheide § 10 Absatz 3 erhält folgende Neufassung: (3) Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für ihre Teilnahme an Sitzungen der Organe der Stadt, ihrer Ausschüsse, in die sie gewählt sind, sowie ihrer Fraktionen eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse. Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher erhalten zusätzlich zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung, wenn sie als Mitglied der Stadtvertretung oder als sachkundige Einwohner an einer Sitzung der Gemeinde teilnehmen. § 10 hinzugefügt werden Absatz 6 und Absatz 7 mit folgendem Wortlaut: (6) Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen, in die sie gewählt worden sind, sowie für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung von Ausschusssitzungen dienen, eine pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €. (7) Die Bibliothek Woldegk und das Zollhaus Göhren werden ehrenamtlich betreut. Für jeden Monat der tatsächlichen Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit während der regelmäßigen Öffnungszeiten wird eine monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung (§ 17 EntschVO M-V) in Höhe von jeweils 100 € gewährt. § 11 Absatz 3 Satz 3 wird um die Schaukästen in den Ortsteilen Mildenitz, Carlslust, Groß Daberkow und Hornshagen ergänzt und lautet nunmehr wie folgt: Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen der Stadtvertretung sind 7 Tage vorher im Schaukasten des Amtes am Amtsgebäude, Karl-Liebknecht-Platz 1 und in den Schaukästen der Ortsteile wie folgt bekannt zu machen:

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Nr. 02/2015 Bredenfelde an der Strelitzer Straße, Canzow an der Bushaltestelle, Carlslust an der Bushaltestelle, Georginenau an der Kreuzung, Göhren an der Bushaltestelle, Grauenhagen an der Bushaltestelle, Groß Daberkow in Höhe Alte Landstraße 20 Helpt am Neubau in Höhe ehem. DS 57/58, Hildebrandshagen an der Bushaltestelle, Hinrichshagen an der ehemaligen Verkaufsstelle, Hornshagen an der Bushaltestelle, Mildenitz in Höhe Schlossstraße 9 Oertzenhof an der Bushaltestelle, Oltschlott an der Bushaltestelle, Pasenow am Kulturhaus, Rehberg am Gemeindehaus, Vorheide an der Bushaltestelle.

Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft.

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 47/2015-65

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Woldegk Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) und der §§ 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Woldegk und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Woldegk vom 01.09.2005 wird wie folgt geändert: Der § 5 der Satzung wird wie folgt neu erfasst: §5 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 15 v. H. des jährlichen Mietaufwandes.

Nr. 02/2015

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Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Woldegk, den 23.02.2015

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vorn Satz 1 stets geltend gemacht werden. 47/2015-64

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Woldegk über die Erhebung einer Hundesteuer vom 13.10.2005

Woldegk

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nr. 21/2015-43

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern der Gemeinde Groß Miltzow für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S.2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Miltzow folgende Satzung erlassen:

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) und der §§ 1 bis 3, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommem (KAG M-V) vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Woldegk und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

§1 Hebesätze Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Für die Betriebe der Land und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer

Artikel 1 Die Satzung der Stadt Woldegk über die Erhebung einer Hundesteuer vom 13.10.2005 wird wie folgt geändert:

§2 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft.

Der § 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: §5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr - für den 1. Hund - für den 2. Hund - für jeden weiteren Hund - für den 1. und jeden weiteren Hund entspr. § 1 (2)

Groß Miltzow, den 13.02.15

60,- EUR 150,- EUR 200,- EUR 500,- EUR

Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Woldegk, den 23.02.2015

320 % 380 % 340 %

Hinweis Gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommem kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr gellend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend vom Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Woldegk

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Öffentliche Bekanntmachung Auf der Grundlage des § 44, Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V über die Annahme von Zuwendungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der Kommunalverfassung M-V wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte für das Jahr 2014 für die amtsgehörigen Gemeinden, der Stadt Woldegk und des Amtes Woldegk Bericht erstattet. Die Berichte liegen in der Amtskasse, Karl-Liebknecht-Platzt, 17348 Woldegk, Zimmer 114 zu den Öffnungszeiten des Amtes vom 01.03. bis 31.03.2015 zur Einsichtnahme aus.

Nr. 02/2015

Vom 9. Februar bis zum 13. Februar zieht der Standort Neustrelitz, vom 16. bis zum 20. Februar zieht der Standort Demmin und vom 23. bis 27. Februar zieht der Standort Waren nach Neubrandenburg um. Ab dem 9. Februar können sich die Bürger grundsätzlich an den Standort Neubrandenburg werden. Die Telefonnummern ändern sich nur für den Standort Neustrelitz ab dem 16. Februar. Die Demminer und Warener Durchwahlen sind schon seit längerem über die Neubrandenburger Nummer: 0395 57087 - 0 möglich gewesen. Das aktuelle Telefonverzeichnis steht auf der Internetseite www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Einheitliche Abfallentsorgung ab 2016 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Jagdscheine müssen rechtzeitig verlängert werden Jagdscheininhabern, deren Jagdscheine eine Geltungsdauer bis zum 31. März 2015 haben, wird empfohlen, diese zur Verlängerung schon jetzt bei der Kreisverwaltung einzureichen. Wie die untere Jagdbehörde weiter mitteilt, sind die Verlängerungen über den Postweg ohne längere Wartezeiten unproblematisch möglich. Die entsprechenden Unterlagen wie Anträge, Versicherungsnachweis, evtl. Passbild usw. können an die untere Jagdbehörde, 17109 Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12-15, gesendet werden, falls ein persönliches Erscheinen in Demmin nicht möglich ist. Für den Absender fallen lediglich Kosten für die Sendung der Dokumente an. Für weitere Informationen oder Fragen stehen Cindy Buchholz, Tel. 03998 4344236 (Buchstabe M - Z) und Michael Wilde, Tel. 03998 4344149 (Buchstabe A - L) gern zur Verfügung. Das Antragsformular zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins ist in den Bürgerservicezentren des Landkreises an den Regionalstandorten in Waren (Müritz), Demmin, Neubrandenburg und Neustrelitz erhältlich. Es kann auch von der Internetseite des Landkreises (Stichwort „Formulare“ auf der Startseite) heruntergeladen und ausgedruckt werden www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de.

Umzüge des Sozialamtes im Februar 2015 Im Monat Februar werden die etwa 90 Mitarbeiter des Sozialamtes vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach Neubrandenburg ziehen. In der dortigen Hochstraße 1 wird das Sozialamt im Gebäude D arbeiten. Wie schon angekündigt, können die Bürger nach diesem Umzug Beratungstermine für die Regionalstandorte in Neustrelitz, Demmin und Waren (Müritz) vereinbaren. Außerdem wird in den Bürgerbüros an diesen Standorten immer ein Mitarbeiter aus dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ arbeiten. Dieser bzw. ein Mitarbeiter vom Bürgerservice wird gegebenenfalls den Bürgern Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpartnern im Sozialamt in Neubrandenburg vermitteln. An jedem der Regionalstandorte steht für Gespräche mit Bürgern oder Trägern sozialer Leistungen ein separater Raum zur Verfügung. Der Umzug erfolgt in vier Etappen: Vom 2. Februar bis zum 6. Februar ziehen die Mitarbeiter des Sozialamtes in der Neubrandenburger Hochstraße vom Gebäude E in das Gebäude D. In dieser Zeit bleibt das Sozialamt in Neubrandenburg geschlossen. Die Bürger werden gebeten, sich in dringenden Fällen in der Woche an einen der anderen Regionalstandorte zu wenden: telefonisch: 03981 481 160, oder 03991 78 2337 oder 03998 4344214. Oder per Email: michael.runge@lk-seenplatte. de / [email protected] / [email protected]

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat die Leistungen für seine Abfallentsorgung ab dem Jahr 2016 europaweit ausgeschrieben. Mit der Vergabe dieser Leistungen werden sich ab dem kommenden Jahr für die Bürgerinnen und Bürger Veränderungen ergeben. Darauf hat die zuständige Dezernentin der Kreisverwaltung, Bettina Paetsch, in einem Pressegespräch hingewiesen. „Wir können heute natürlich noch nicht sagen, welche Unternehmen zukünftig bei uns in der Fläche tätig sein werden. Und vielleicht wird die Entsorgung in vielen Orten nicht mehr am jahrelang gewohnten Tag stattfinden.“ Bislang gelten in den einzelnen Regionen die Abfallsatzungen und Abfallgebührensatzungen der früheren Landkreise. Wegen der dort noch laufenden Verträge mit den Entsorgungsunternehmen ist eine Vereinheitlichung für den gesamten Landkreis jedoch frühestens ab 2016 möglich. Davon nicht berührt ist vorerst die Stadt Neubrandenburg, deren Verträge erst später enden. Der nun erfolgten Ausschreibungen sind breite Diskussionen in den Gremien des Kreistages vorausgegangen, der im Dezember 2014 das entsprechende Eckpunkte-Programm beschlossen hat. Grundlage dafür war eine gründliche Bestandsanalyse der Entsorgungsmodalitäten, Wertstoffannahmehöfe, des Abfallaufkommens der Haushalte und vieles mehr. Ausgehend von dem Ergebnis, dass im Landkreis pro Person in einer Woche durchschnittlich 10 Liter Abfall entstehen, ist beispielweise der 14tägliche Entsorgungsrhythmus für Restmülltonnen festgelegt worden. Die künftigen Mülltonnengrößen betragen 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter. Eine 40 Liter Restmülltonne wird es ab dem Jahr 2016 im Landkreis nicht mehr geben. Ein Bestandteil der Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft im Landkreis sind die Wertstoffannahmehöfe. „Auch hier haben wir eine gründliche Ist-Analyse der Situation vorgenommen, alle jetzigen Anlagen besichtigt und deren Lage insgesamt betrachtet“, erklärt Bettina Paetsch. Zurzeit gibt es 20 Annahmehöfe. Ab dem kommenden Jahr werden es 14 sein, die über den gesamten Landkreis gleichmäßig verteilt mit dem gleichen Niveau, denselben Entgelten und längeren Öffnungszeiten für die Bürger zur Verfügung stehen. Geschlossen werden die Annahmehöfe in Rechlin, Dargun, Neverin, Wesenberg, Burg Stargard, Möllenbeck und einer von zweien in Waren (Müritz). Es wird neu einen Annahmehof in Mirow und einen in der Feldberger Seenlandschaft geben. Wer Näheres zur Analyse und zu diesem Konzept erfahren möchte, das ebenfalls vom Kreistag beschlossen wurde, kann diesem Link im Ratsinformationssystem folgen: http://web.lk-seenplatte.de/ratsinfo/seenplatte/812/ QW5sYWdlIDEgS1QgSUlfODVfMjAxNCAtIEtvbnplcHRpb24gV2VydHN0b2ZmaG9lZmUgdm9tIDMuMTEuMjAxNC5wZGY=/12 /n/14199.doc „Im Sommer dieses Jahres soll die Entscheidung über die Vergabe der Entsorgungs- und Verwertungsleistungen fallen“, sagte die Dezernentin. Die endgültigen Beschlüsse trifft der Kreistag Mecklenburgische Seenplatte.

Nr. 02/2015

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Finanzamt Neubrandenburg Postfach 110164/17041 Neubrandenburg

Bekanntmachung Innerhalb des Zeitraumes 2015/16 werden die Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes im Gebiet der Gemeinde Voigtsdorf durch den Schätzungsausschuss des Finanzamtes Neubrandenburg überprüft. Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen, zuzulassen. Neubrandenburg, 29.01.2015

Informationen zur Stadtvertretersitzung am 17.02.2015 1. Haushalt - Zum 01.01. zählen wir in der Stadt Woldegk eine Bevölkerung von ca. 4.400 EW, eingeschlossen sind neben dem OT Helpt, der im Jahr 2014 zur Stadt gekommen ist, die Gemeinde Mildenitz mit den OT Carlslust, Groß Daberkow und Hornshagen. Die Struktur ist die geringste Problematik, wenn man das Zusammenführen der Gemeinden sieht. Schwieriger wird es natürlich bei der Betrachtung der Aufgaben, die vor uns liegen und ebenfalls auch bei der Haushaltsanpassung. - Fakt ist, dass wir zum 01.01.2015 mit der Gemeinde Mildenitz auch alle Verpflichtungen der Gemeinde Mildenitz zum 01.01. komplett übernommen haben und die erstmals auch so in den Haushalt der Stadt Woldegk 2015 fließen werden. - Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, die noch aussteht, das ist unsere gegenwärtige Aufgabe, und daran wird die Stadt auch zukünftig gemessen werden, müssen wir Klarheit im Finanzhaushalt schaffen. - Neben unserem Haushaltssicherungskonzept, dem sich die Gemeinde Mildenitz per Beschluss noch angeschlossen hat, sind die Einzelheiten dann mit der Diskussion zum Haushalt direkt abzuklären. - Heute wird Frau Riesner die grundsätzlichen Punkte, die zu beachten sind, bzw. die uns betreffen, detailliert vortragen. Die Schularbeiten verwaltungsgerecht fertigzustellen, damit wir zu diesen Konsolidierungsgesprächen klare geprüfte Unterlagen auf den Tisch bringen können, sind eine Herausforderung. - Die Fusion verlangt klipp und klar in die Zukunft und damit auf den demografischen Wandel zu schauen, auch wenn wir das Wort nicht mehr hören können. - Wie bereits in meinen Informationen am 04.12.2014 unterstrichen, kann ich nur noch einmal wiederholen, wir werden in dem Zeitraum bis 2020 (Woldegk, einschl. Ortsteile) einen Rückgang von ca. 500 EW verzeichnen. Dieser Rückgang ist entsprechend den Untersuchungen auch begründet. D.h. mit diesem Rückgang besteht die Frage, „wie gestal-

ten wir die Ortsteile bzw. die Stadt weiter“, denn wir werden auch die entsprechende Anzahl von 250 Wohnungen dann nicht mehr bewirtschaften. Das betrifft Wohnungen im privaten natürlich genauso, wie im kommunalen Bereich. Dieses Thema war Gespräch mit dem Wirtschaftsminister des Landes M-V, Herrn Glawe am 19.01., der, und dafür bin ich besonders dankbar, sich auch die Zeit genommen hat, Woldegk anzusehen, um es nicht nur aus den Papieren heraus beurteilen zu müssen. Neben der sicherlich angenehmen Aussage „in Woldegk ist viel geschaffen worden“ ist es aber viel wichtiger zu wissen wie können wir reagieren. Wo sind Wohnungen umzugestalten, gibt es ein Umzugsmanagement oder Neubauwohnungen usw. - Die Erfahrungen zeigen, überall werden moderne Wohnungen genutzt. Sie müssen aber im Verhältnis zu den Vorhandenen stehen, sodass wir auch veranlasst sind, die vorhandenen Wohnungen weiter, d.h. nutzbar für junge Familien und auch altersgerecht zu sanieren. 2. Schule Mit der Regionalschule mit Grundschulteil als Ganztagsschule hat die Stadt eine der modernsten Schulen im Lande, die alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung bietet. Dazu gehört ein engagiertes Pädagogenkollegium, das modernste Ausbildung gewährleistet. Das war auch der Grundtenor der Schulkonferenz vom 21.01. d. J. Einheitlich kann festgehalten werden, dass mit der Modernisierung des Schulkomplexes die Sicherheit für die schulische Ausbildung im Grundzentrum Woldegk gewährleistet ist. Fakt ist, die Entwicklung der Bevölkerung verlangt, die Schulstandorte koordiniert in die Zukunft zu begleiten. Verstehen kann ich natürlich den Wunsch der Eltern, dass die Wege zur Schule recht kurz sein und kombiniert werden sollen mit allen Vorteilen der Bildungsmöglichkeit für die Kinder. Darauf sind wir eingestellt. Mein Dank gilt der Schulleitung und den Pädagogen, die sich um das Niveau der Schule mit großem Aufwand und auch Liebe bemühen.

Einweihung in der neuen Schulaula

ehem. Grundschulgebäude nach Umbau Fotos: Balzer

Woldegk

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3. Feuerwehr Das Thema Feuerwehr bewegt uns jährlich immer wieder mit dem Haushaltsplan, möchte aber etwas anderes hervorheben. Die Feuerwehr selber bemüht sich, Klarheit in ihrer eigenen Struktur zu bekommen. Was ich nur unterstützen kann, wir werden die entsprechenden Beschlüsse heute bereits treffen. Der entscheidende Grundsatz muss sein, wir müssen die Kräfte der Feuerwehr so konzentrieren, dass sie die Einsatzbereitschaft gewährleistet und dass wir ausgebildete Feuerwehrleute haben, die nicht nur für unsere Sicherheit sorgen können, sondern die auch in der Lage sind, Gefahrenherde voll abzugrenzen um sich selber nicht zu gefährden. Darüber hinaus ist es klar, dass die Feuerwehr gerade in den OT ein fester gesellschaftlicher Bestandteil ist. 4. Kreiswettbewerb Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat den 9. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“ und Kreiswettbewerb 2015 ausgeschrieben. Wir haben uns im HA dazu verständigt, dass wieder der Ortsteil Rehberg ins Rennen geht. Herr Kieckbusch hat Einverständnis signalisiert, wir werden uns dazu sicherlich noch im Einzelnen abstimmen müssen und wollen bzw. müssen dann auf die entsprechenden Maßnahmen, die in Vorbereitung auf diesen Wettbewerb zu beachten sind, mit dem Ortsteil abstimmen. 5. Stadtsee Woldegk Ebenfalls wie am 04.12. bereits berichtet, werden die Untersuchungen in diesem Jahr nun konkret beginnen, sodass wir dann nach dem abschließenden Bericht 2015 eine Aussage zu dem Status Quo des Stadtsees bzw. auch zu möglichen Veränderungsmaßnahmen, die eingeleitet werden können, treffen. 6. Frauentag Am 07. März wird mit Unterstützung der Stadt das Mühlenstadthotel Woldegk den Frauentag ausrichten.

Die nächste Ausgabe

Woldegker Landbote erscheint am

Mittwoch, dem 25. März 2015

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist am Mittwoch, dem 11. März 2015 E-Mail: [email protected]

Anzeigen unter Tel.: 039931 57957 E-Mail: [email protected]

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Nr. 02/2015

Geburtstagskinder März 2015 am 01.03. Herrn Hans Fink Bredenfelde Frau Lotte Kopperschmidt Woldegk Herrn Gerhard Tessmer Rattey am 02.03. Frau Ilse Bönning Woldegk Herrn Hans-Joachim Thamm Woldegk am 03.03. Frau Gisela Friese Badresch Herrn Werner Küther Bredenfelde Frau Charlotte Winter Woldegk am 04.03. Herrn Dr. Georg Fehrensen Mildenitz Herrn Horst Köster Woldegk Frau Angelika Krüger Woldegk Herrn Fritz Neumann Woldegk Herrn Achim Querengässer Woldegk Frau Edith Rußmann Schönbeck am 05.03. Frau Elli Bugdoll Woldegk Frau Annemarie Schulz Voigtsdorf Frau Heidemarie Wagner Woldegk Herrn Gerhard Weichler Kreckow am 06.03. Frau Isolde Burtzlaff Woldegk Frau Christa Götz Woldegk Frau Margarete Schulz Schönbeck Herrn Dieter Seidel Göhren Frau Ursula Wollmuth Badresch am 07.03. Herrn Günter Braun Woldegk Frau Helga Dörge Woldegk Frau Edith Fenske Woldegk am 08.03. Frau Irmgard Hardow Schönbeck Frau Renate Horn Woldegk Herrn Erhard Lüttwitz Woldegk Frau Ursula Priedigkeit Bredenfelde am 09.03. Herrn Karl-Heinz Bentert Schönhausen Frau Renate Heidenreich Woldegk Herrn Adolf Schmidt Pasenow Herrn Rainer Stender Voigtsdorf am 10.03. Frau Rita Klapproth Woldegk Herrn Bodo Larisch Woldegk Frau Ingrid Ritter Kreckow Frau Ruth Zingelmann Woldegk am 11.03. Frau Gerda Krüger Groß Daberkow Frau Christa Neumann Woldegk Frau Ursula Schulz Rehberg am 12.03. Frau Anneliese Meese Schönhausen am 13.03. Frau Edeltraut Bednarek Woldegk Herrn Erich Breest Petersdorf Herrn Jürgen Hahn Woldegk Herrn Günter Jäger Mildenitz Frau Reinhild Peter Schönbeck am 14.03. Frau Sylvia Müller Woldegk

zum 81. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag

Nr. 02/2015 Herrn Otto Rahn Ulrichshof Herrn Erwin Tobias Badresch am 15.03. Herrn Wolfgang Ciolek Woldegk Herrn Paul Grasse Kublank am 16.03. Frau Renate Barthel Groß Miltzow Herrn Ulrich Meincke Golm Frau Ursula Möck Pasenow Frau Dorothea Radloff Woldegk Herrn Gerhard Zickerick Holzendorf am 17.03. Herrn Manfred Häger Göhren am 18.03. Frau Gerda Gerber Woldegk Frau Brigitte Guthorst Woldegk Frau Hedwig Haase Woldegk am 19.03. Frau Waltraud Krüger Woldegk am 20.03. Frau Dr. Renate Grumbach Neetzka Frau Edeltraut Herzog Woldegk Frau Ursula Klausmeyer Grauenhagen Frau Gisela Lewenhagen Schönbeck Frau Adelheid Ostermeyer Woldegk Frau Gisela Walkhoff Woldegk am 21.03. Frau Brunhilde Borchert Woldegk Frau Inge Maaß Woldegk Herrn Eckhard Maybauer Woldegk Frau Luise Thoms Helpt Frau Hildegard Weinkauf Golm Herrn Gerhard Wittenburg Mildenitz am 22.03. Herrn Werner Andres Woldegk Herrn Hans-Joachim Borchert Mildenitz Herrn Norbert Gerecht Ulrichshof Frau Grete Maybauer Woldegk Herrn Heinz Schlott Woldegk am 23.03. Herrn Walter Arnold Woldegk Herrn Reiner Boettcher Grauenhagen Frau Ingrid Meincke Golm Frau Annedore Schulz Woldegk am 24.03. Herrn Peter Georgs Voigtsdorf Herrn Karl-August Klinzmann Woldegk am 25.03. Frau Brigitte Witt Rattey am 26.03. Herrn Karl Bartz Woldegk Herrn Horst Braun Holzendorf Frau Rosemarie Dugge Woldegk Frau Emmi Henke Woldegk am 27.03. Frau Erika Lewin Hinrichshagen Herrn Dietrich Schlott Woldegk Frau Erna Thude Woldegk Herrn Reinhard Wittwer Neetzka am 28.03. Herrn Eberhard Arnold Woldegk Frau Christel Güldner Woldegk Frau Käte Kirsch Kreckow am 29.03. Frau Brigitte König Matzdorf Frau Ursula Prosch Woldegk Frau Hildegard Emma Stier Woldegk

– 13 – Woldegk zum 88. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag

am 30.03. Frau Erika Behrendt Woldegk Frau Adelheide Seidler Woldegk am 31.03. Herrn Erich Bretsch Woldegk Frau Margot Kirbis Holzendorf Frau Melitta Mecklenburg Badresch Herrn Joachim Spieker Neetzka

zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Geburten im Monat Januar geb. am 06.01.

Lilly Sophie Schwechel aus Hornshagen

geb. am 07.01.

Celine-Emma Knopik aus Woldegk

geb. am 10.01.

Oskar Wollenzin aus Kublank

geb. am 19.01.

Elaine Noack aus Woldegk

zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 92. Geburtstag

In der Kita „Sausewind“ da war was los, Fasching feiern war famos!

zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag

Die Narrenzeit die war so schön, in Holzendorf ist viel geschehen. Am 29.01.2015 war es soweit! Alle machten sich für die Turnhalle bereit. Ob als Prinzessin, Indianer, Polizist und „Elsa“ gar, jeder etwas anderes war. Um 8:00 Uhr ging das lustige Treiben mit einem zünftigen Pfannkuchen essen los. Wir bedanken uns bei allen spendablen Eltern für die vielen leckeren Dinge, ob ganz viel Obst, Muffins, Kuchen, Süßes, Chips und Getränke. Für jeden Gaumen war etwas dabei. Vielen Dank auch an Gabi und Ingelore für ihre Geldspende. An Ingelore Stachulski besonders, da sie uns oft mit Geldspenden unterstützt. Nach einem „krawalligen“ Umzug durchs ganze Gebäude ging’s zum lustigen Trubel in unsere bunt geschmückte Turnhalle. Vielen Dank an Frau Wotschka, die dieses für uns machte. In der Halle konnten sich die Kinder beim „Ski laufen“, „rodeln“, „Schneeballweitwurf“ und „Wäsche aufhängen“ sportlich betätigen. Wir hatten Spaß bei Wettkämpfen, Spielen, Tanz und Gesang. Zum Mittagessen waren alle ganz schön geschafft. Am Nachmittag ging der „Supergaudy“ im Hort weiter.

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Wir beendeten die Narrenzeit mit einem lauten Kita „Sausewind“ Helau.

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Vor uns auf dem Monitor, kam die Erde uns riesig vor, denn erst einmal wurde die Lage gepeilt und dann mit dem imaginären Flugzeug nach Amerika geeilt. Wir sahen Wale und Delphine, Plantagen von Blüten der Apfelsine. Von riesenhaften Mammutbäumen waren wir fasziniert und als er uns den höchsten Baum der Welt zeigte, haben wir spontan applaudiert. Tristan machte uns mit riesigen Sojafeldern bekannt und lehrte uns: „Die Sojabohne ist ein wichtiger Eiweißlieferant.“ Wir staunten, was in Amerika in der Landwirtschaft abgeht, da wird ein Kornfeld mit einer Schnittbreite von achtzehn Metern ruck-zuck abgemäht. Er zeigte uns Traktoren, gebaut in Amerika bei John Deere, die fahren auch auf seinen Feldern, denn er ist hier Landwirt mit Herz und Verstand. Tristan hat unsere Kinder mit seinen Erzählungen sehr begeistert, informiert und unsere Neugier geweckt. Wir fühlen uns nun wie Columbus, denn durch Tristan haben auch wir Amerika entdeckt!!!!

Für einen noch langen Bestand der Grundschule Holzendorf

Fotos: Blank Wenn einer eine Reise macht, dann kann er was erzählen und da hab ich mir gedacht, ich lass euch heute wählen. Entweder, es interessiert euch nicht oder ihr lest jetzt dies Gedicht. Tristan Baumgarten heißt er und die Welt bereist er. Ist neugierig, was in der Welt geschieht und bemüht zu verstehen, zu verändern, holt sich Rat aus anderen Ländern. Weil auch wir neugierig sind, interessiert sich bei uns jedes Kind für Berichte aus der Welt und wer etwas auf sich hält, ist interessiert, informiert und arrangiert. Zehn mal war Tristan in Amerika, da ist doch klar, da wollen wir was hören, denn wir sind nun mal helle Gören vom Land und was er erzählte, war wirklich sehr interessant.

Da Bildung und Erziehung als Ganzheitlichkeit zu sehen sind und die Grundlagen bereits in den frühesten Lebensjahren gelegt werden, möchte ich mich, als Inhaber und Leiter der Kindertagesstätte „Sausewind“ und somit als langjähriger Kooperationspartner (10 Jahre) mit der Grundschule Holzendorf, zu dem Sachverhalt „Schließung der Grundschule“ äußern und hiermit mein Unverständnis für das Vorhaben zum Ausdruck bringen. Seit 2005 befindet sich die Kindertagesstätte Tür an Tür mit der Grundschule in einem Gebäude. Daraus ergaben und ergeben sich die besten Voraussetzungen um auch gemeinschaftlich die Persönlichkeitsentwicklung der uns anvertrauten Kinder zielgerichtet zu fördern. In einem vorliegenden Kooperationsvertrag zwischen beiden Institutionen sind Schwerpunkte verankert, an deren Umsetzung Erzieher und Lehrer gemeinsam arbeiten. Viele Höhepunkte beider Bildungseinrichtungen werden gemeinsam bestritten. Besonders die Vorschularbeit zwischen beiden ist sehr relevant und fördernd für die zukünftigen Schüler auf ihrem weiteren Weg. Frühes gegenseitiges Kennenlernen, genaue Absprachen zwischen Erzieher und Lehrer bezüglich der Hausaufgabenanfertigung, Einblicke in die Unterrichtsatmosphäre mit den zukünftigen Schülern, gegenseitige Unterstützung beim Bereitstellen von didaktischen und anderen Materialien, sind einige Beispiele dafür. Nicht zuletzt deswegen überlegen Eltern, welche Einrichtung sie für ihre Kinder auswählen. Sie bringen es in die Krippe und es kann 9-10 Jahre dort, an diesem Standort, bleiben. Von der Schule gehen sie am Nachmittag, vor Ort, in den Hort, wo sie „Groß“ geworden sind. Eine vertraute Atmosphäre (Räumlichkeiten, Bezugspersonen), eine Wohlfühlatmosphäre, sind der Nährboden für die weitere Entwicklung. Die Zusammenarbeit von Eltern/ Erzieher/ Lehrer, auf dieser Ebene, ist für die Kinder optimal.

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Erwähnen möchte ich auch noch an dieser Stelle die Kooperationen mit der, auf dem Gelände befindlichen Schule der individuellen Lebensbewältigung. Die Schule und die Kita treten mit Menschen in Kontakt, die „Anders“ sind wie wir. Wir erleben gemeinsam viel Interessantes. Das alles und mehr ist in Holzendorf gegeben. Eltern haben doch ihre Überlegungen getroffen, wenn sie sich für das Leben auf dem Dorf entscheiden. Sie ziehen dort hin, weil es eine Kita und eine Grundschule gibt, weil sie ihren kleinen Kindern lange Wege und den damit verbundenen Stress bislang noch ersparen möchten. Bewusst zogen so auch hier mehrere Familien in die Gemeinde Groß Miltzow, weil gerade diese, diese Gegebenheiten hat. Die gute Lage der Autobahn A20 ermöglicht ihnen, nachdem sie ihre Kinder untergebracht haben, auf kurzem Hin- und Rückweg wieder für ihre Kinder da zu sein. Mit der Schließung der Grundschule würde eine Reihe von vielen Konsequenzen ausgelöst, die das komplette Gemeindeleben schaden und für junge Leute wäre die Gemeinde nicht mehr attraktiv. Es ist für mich und vielen anderen unverständlich warum die Frage der Schließung der Grundschule zur Zeit steht. Kapazitätsmäßig, sprich Schüler sind und werden es in den kommenden Jahren genügend sein. Auch meine Einrichtung, mit 79 Plätzen, ist fast ausgelastet. Man sollte dieses, solange wie möglich, erhalten, zumal die Gemeinde dahinter steht. Warum soll etwas geschlossen werden, was nicht notwendig ist? Denn dann würde genau das passieren, was nicht gewollt ist, den kleinen Schulen das Licht auszumachen. Warum sollen Kinder in großen Klassenstärken unterrichtet werden, wenn es auch noch anders ginge? Als Leiterin der Kita stellen sich für mich natürlich die Fragen: Was wird aus uns, wenn der andere Teil leer steht? Was wird mit der Turnhallennutzung für uns und andere Vereine die an dem Heiztrakt der Schule angeschlossen sind? Was macht dies alles mit unseren Kindern? Meines Erachtens wird dabei nicht genügend an das Wohl der Kinder gedacht. Ich bin der Meinung es sollte immer an 1. Stelle stehen. Liebe Bürger der umliegenden Gemeinden, wir bitten Sie, uns (mit allen Mitteln) für die Erhaltung der Schule, als zentralen Standort unserer Gemeinde, zu unterstützen.

Sie nutzten auch den Tag mit Unternehmen und Einrichtungen ins Gespräch zu kommen, die Jugendlichen Perspektiven in unserer Region aufzuzeigen und ihnen bei der Berufsorientierung helfen. Präsent waren an diesem Tag: Agentur für Arbeit, Amt Woldegk, Ausbildungswerkstatt der Luftwaffe, Autohaus Woldegk, AWO Kinder- und Jugendhilfestation Woldegk, Barmer GEK Pasewalk, Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Bildungswerk der Wirtschaft, Bundespolizeiakademie Rostock, DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, Diakonieverein des Kirchkreises Burg Stargard, Eisengießerei Torgelow, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Polizei und Rechtspflege des Landes M-V, GIMPEX Neubrandenburg Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, GWW Pasewalk/Woldegk, Handwerkskammer Neubrandenburg, Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg, Karriereberatung der Bundeswehr Neubrandenburg, Landesforst M-V, Landwirtschaftliche Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH Rehberg, Lang Metallwarenproduktion Woldegk, Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Rinder Allianz GmbH Woldegk, Sparkasse Mecklenburg-Strelitz, Webasto AG Neubrandenburg.

MfG M. Blank Leiterin der Kindertagesstätte „Sausewind“ Holzendorf Fotos: D. Lischinski Text: Ch. Marg

Schulkonzept und Perspektiven in Woldegk Der 5. Tag der offenen Tür am 10.01.2015 war ein voller Erfolg. Über 500 Schüler und Erwachsene kamen, um sich einen Einblick in die Arbeit an der Regionalen Schule mit Grundschule zu verschaffen.

Besuch der Grünen Woche in Berlin Auf Einladung des Landjugendverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. konnten die 9. Klassen der Regionalen Schule mit Grundschule „Wilhelm Höcker“ Woldegk am 19.01.2015 einen Eindruck von der Internationalen Grünen Woche in Berlin gewinnen. Imposant waren für unsere Schüler die Größe des Messegeländes und der Menschenandrang in den Ausstellungshallen. In speziellen Erlebnisbereichen konnten unsere zukünftigen Auszubildenden an konkreten Beispielen Inhalte ausgesuchter Ausbildungsberufe, wie z. B. Gärtner, Mechatroniker, Schädlingsbekämpfer, in Erfahrung bringen. Mit Freude und Interesse wurde der Stand von Herrn Pfeiffer, dem Straßenzüchter aus Canzow, aufgesucht. Mit einigen interessanten und teilweise bisher unbekannten Kostproben im Magen erreichten wir pünktlich und ohne einen Stau gegen 17.30 Uhr wieder unseren Heimatort. Text: M. Naroska

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„Ich kleb` mir eine ...“ Schüler der 8. Klasse der Regionalen Schule mit Grundschule „Wilhelm Höcker“ Woldegk erhielten in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk der Wirtschaft Neubrandenburg während eines Ganztagsprojektes die Möglichkeit, einmal festzustellen, welche Belastung eine aus Papier hergestellte Brücke aushalten kann.

Der Kreativität waren fast keine Grenzen gesetzt. Die Belastungsprobe mittels Federwaage ergab die unterschiedlichsten Ergebnisse und ein sicher geglaubter 1. Platz ging auch schon mal unter einem Tränchen an einen anderen Mitschüler. Im 2. Teil des Projekts konnten sich die Schüler an größeren Konstruktionen, zunächst im Zeichnungslesen und in der anschließenden Umsetzung, versuchen. Problemlos wurden eine Spannbrücke und eine Fachwerkbrücke errichtet und die Belastung geprüft.

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Die Nachrichten der Woche für Kinder diesmal aus Woldegk

Lea, Jonas, Lukas, Eric und Hannes haben in dieser Woche mitgemacht bei den Nachrichten für Kinder. Im Programm von NDR Info gibt es jede Woche Nachrichten für Kinder - und zwar immer sonnabends um 11:40, 14:40 und 17:40 Uhr. Hört doch mal rein: Die aktuellsten Nachrichten findet Ihr bei NDR Info zum Herunterladen als Podcast sowie in der NDR Mediathek. In dieser Woche war NDR Info-Reporterin Ricarda Zunk in Woldegk. Sie hat mit Lea, Jonas, Lukas, Eric und Hannes gesprochen, die die sechste Klasse der Regionalen Schule mit Grundschulschule „Wilhelm Höcker“ in Woldegk besuchen. Text und Foto: Ch. Marg

Dr. Faust erobert das Friedländer Volkshaus! Vorhang auf! Unterricht im Volkshaus!

Weitaus schwieriger und nach einigen Fehlversuchen gestaltete sich der Zusammenbau einer Brücke nach Zeichnungen von Leonardo da Vinci.

Besucher des am 10. Januar 2015 stattgefundenen „Tages der offenen Tür“ an unserer Schule konnten sich von den gerade so in einen Klassenraum passenden Ergebnissen überzeugen. Text und Fotos: W. Röder

Am 14. Januar besuchten die 6. Klassen der neuen friedländer gesamtschule eine Vorstellung des Marionettentheaters Bille aus Markleeberg im Volkshaus. Herr Bille spielte alle Marionetten ganz allein. Es wurde das Puppenspiel von Dr. Faust aufgeführt. Das erste Bühnenbild war die Hölle, das zweite Dr. Fausts Studierzimmer. Dort beschwor er mehrere Teufel herauf. Im dritten Bühnenbild beDas älteste deutsche Faustspiel suchte Faust den Herzog von Padua. Allerdings nach Texten des 17. Jahrhundert lief dieses Treffen nicht nach Fausts Vorstellungen ab. Denn u.a. gefiel dem Herzog nicht, dass Faust seiner frisch geheirateten Frau so tief in die Augen schaute. Im vierten Bühnenbild war Dr. Faust in seiner Heimat Wittenberg. Uns hat die Vorstellung gut gefallen. Am besten war der Spaßmacher Hans Wurst. Über seine Kommentare konnte man herrlich lachen, z.B. sagte er zum Famulus: „Pflaumenmus“. Wir danken Herrn Bille für diese wunderbare Vorstellung. Ein Dank auch an Frau R. Biermann, die sich um die Räumlichkeiten kümmerte. Schüler der Klasse 6b und die Fachschaft Deutsch

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Liebe Leserin, lieber Leser,

Frauentagsfeier in der Windmühlenstadt Woldegk Samstag, 07. März 2015, um 14:30 Uhr im Mühlenstadthotel Woldegk. • • • •

Begrüßung durch den Bürgermeister Herrn Dr. Lode Kaffeetafel Kulturprogramm Musikalische Unterhaltung mit DJ Thomas Ihlenfeldt

Für Ihr leibliches Wohl sorgt das Team des Mühlenstadthotels. Ab sofort Kartenvorverkauf! Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten zur Kalkulation um Voranmeldung unter Tel. 03963 211344 Veranstalter:

Mühlenstadthotel Woldegk Windmühlenstadt Woldegk

Annalise-Wagner-Stiftung schreibt den 24. AnnaliseWagner-Preis aus Die Annalise-Wagner-Stiftung aus Neubrandenburg schreibt bis zum 15. März 2015 den mit 2.500 Euro dotierten 24. AnnaliseWagner-Preis aus. Der Literaturpreis wird vergeben für Texte, die sich inhaltlich auf die Region Mecklenburg-Strelitz beziehen oder von Autoren aus dieser Region verfasst wurden. Belletristik aller Gattungen und Genres ist genauso gefragt wie wissenschaftliche oder populärwissenschaftliche Sachliteratur sowie Kinder- und Jugendliteratur. Willkommen sind Publikationen aus den letzten drei Jahren und auch unveröffentlichte Manuskripte. Die Annalise-Wagner-Stiftung freut sich auf Vorschläge von Lesern oder Verlagen und auf eigene Bewerbungen von Autorinnen und Autoren. Einzureichen ist ein Exemplar des Textes, es wird nach der Juryarbeit zurückgegeben. Einsendeschluss ist am 15. März 2015.

Annalise-Wagner-Stiftung c/o Regionalbibliothek Friedrich-Engels-Ring 53 17033 Neubrandenburg

Für Texte junger Autoren bis 27 Jahre gibt es zusätzlich die Chance auf den Annalise-Wagner-Jugendpreis, der mit 200 Euro dotiert ist. Beide Literaturpreise werden im Juni 2015 werden anlässlich des Geburtstages der Stifterin Annalise Wagner (1903 - 1986) öffentlich verliehen. Mehr Informationen gibt es auf der Stiftungshomepage http:// www.annalise-wagner-stiftung.de/ oder bei der Geschäftsstelle der Annalise-Wagner-Stiftung (c/o Regionalbibliothek Neubrandenburg, Heike Birkenkampf, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, E-Mail: [email protected], Telefon: 0395 5551333).

ich hatte das Glück, die wunderbar schneereiche erste Winterferienwoche in Zinnowitz verbringen zu dürfen. Es war kein Urlaub, aber es war wunderbar. Ich war als Leiterin auf einem Gruppenleiterkurs für Jugendgruppenleiter_innen. 46 Jugendliche aus der Propstei Neustrelitz haben die Ferienzeit dafür genutzt, soviel wie möglich über das Leiten von Kinder- und Jugendgruppen zu lernen und eigenes Leitungshandeln zu reflektieren. Sie haben in selbst gestalteten Andachten gezeigt, wie sie die Jahreslosung „Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat, zu Gottes Lob“ verstehen und in ihrem Alltag umsetzen wollen. Sie haben uns, den Leiter_innen des Kurses gezeigt, was sie können und wissen. Und sie haben uns daran erinnert, dass die Jugend von heute durchaus bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und die Gesellschaft und die Kirche der Zukunft mitzugestalten. Man muss es ihnen nur zutrauen und ihnen den Raum dafür geben. In diesem Jahr werden hoffentlich viele von ihnen ihre neu gewonnenen Erkenntnisse anwenden können auf Freizeiten wie Bambule in Ballwitz und in Jugendcamps wie dem Kanusommer, auf dem Kirchentag in Stuttgart als Helfer und beim Krimisommer. Ich wünsche ihnen, dass sie wunderbare Erfahrungen machen und an die Kinder und Jugendlichen etwas von ihrer Lebensfreude weitergeben können. Urlaub ist so ein Kurs nicht, aber es war trotzdem eine wunderbare Woche. Ihre Pastorin Manuela Markowsky Sonne, Strand und Mee(h)r - Familienfreizeit in Zingst Vom 17.-19.4.2015 sind junge und junggebliebene Familien herzlich eingeladen mit uns nach Zingst auf den Zingsthof zu fahren und ein Wochenende an der Ostsee zu verbringen. Die Übernachtung erfolgt in Ferienwohnungen auf dem Gelände des Zingsthofs (Infos zum Zingsthof unter www.zingsthof.de). Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre zahlen für zwei Übernachtungen und Vollverpflegung EUR 80, Kinder von 7 - 14 Jahren EUR 60, Kinder von 2 - 6 Jahren EUR 30. Kinder unter 2 Jahren fahren kostenlos mit. Gemeindepädagogin Bettina Baier und Pastorin Manuela Markowsky

Regelmäßige Termine Gottesdienste 01. März (Reminiscere) 9:30 Uhr Gottesdienst (Gemeindehaus Woldegk) 08. März (Okuli) 9:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Gemeindehaus Woldegk) 15. März (Lätare) 9:30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee im Anschluss (Gemeindehaus Woldegk) 22. März (Judika) 10 Uhr Familienkirche - Gottesdienst für Klein und Groß (Gemeindehaus Woldegk) 29. März (Palmsonntag) 9:30 Uhr Gottesdienst (Gemeindehaus Woldegk) Andachten im Altenheim In den Evangelischen Altenpflegeheimen Woldegk und Mildenitz finden in der Regel 14-tägig Andachten statt.

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ildenitz 04.03. 18.03. 01.04.

15:30 Uhr 15:30 Uhr 15:30 Uhr mit Abendmahl

Woldegk 05.03. 19.03. 02.04.

16 Uhr 16 Uhr 16 Uhr mit Abendmahl

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Sprechzeiten im Büro, Kirchplatz 4: Dienstag 16 - 18 Uhr Donnerstag 8 - 9:30 Uhr und nach Vereinbarung. Am 10.3. bleibt das Büro geschlossen, da Pastorin Markowsky auf dem Klausurkonvent der Propstei Neustrelitz in Salem ist.

Altenkreis Im Februar treffen wir am 27.02. von 15 - 17 Uhr im Gemeindehaus in Woldegk. Achtung! Im März findet unser Seniorennachmittag am 27.03. von 15 - 17 Uhr im Pflegeheim Woldegk statt. Familienkirche Familienkirche heißt: Gottesdienst für Klein und Groß in lockerer Form. Im Anschluss gibt es Kaffee für die Erwachsenen und die Möglichkeit, sich noch ein wenig auszutauschen und ein Bastelangebot für die Kinder. Die nächste Familienkirche findet am 22. März um 10 Uhr im Gemeindehaus in Woldegk statt. Christenlehre 1. Klasse: Donnerstag 12:00 - 13:00 Uhr (in der VHS-Zeit) 2. - 3. Klasse: Freitag 13:30 - 14:30 Uhr 4. - 5. Klasse: Mittwoch 13:45 - 14:45 Uhr 6. Klasse: Donnerstag 13:45 - 14:45 Uhr An schulfreien Tagen findet keine Christenlehre statt. Anmeldungen und aktuelle Informationen bei unserer Gemeindepädagogin Frau Baier. Konfirmandenkurs Der nächste Konfi-Tag findet am 28.02. von 9 - 18 Uhr in Ballwitz statt. Vom 20. - 22.3. fahren wir gemeinsam mit den Friedländer Konfirmanden nach Zinnowitz und beschäftigen uns mit dem Thema „Gebet“. Chor Mittwochs ab 18 Uhr Kirchengemeindehaus Woldegk (Leitung: M. Baumgartl) Neue Sänger sind immer herzlich willkommen. Kirchengemeinderat Die nächste Sitzung des Kirchengemeinderates findet am Mittwoch, den 25.02. um 19 Uhr im Gemeindehaus statt. Im März tagen wir am 25.03. um 19 Uhr ebenfalls im Gemeindehaus. Herzliche Einladung zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen! Mitarbeiter und Ansprechpartner Pastorin z. A. Manuela Markowsky, Tel. Büro 03963 210326 oder mobil unter 0152 34065950. Gemeindepädagogin Bettina Baier, Tel. 0172 1897921 Küsterin Christine Witt, Tel. 03963 210149 Zentrale Friedhofsverwaltung Güstrow Unsere Friedhöfe (Canzow, Groß Daberkow, Kreckow, Mildenitz, Pasenow) werden zentral von Güstrow aus verwaltet. Ansprechpartnerin der Friedhofsverwaltung ist Frau Paul (Durchwahl: 03843 4656134). Anschrift der Pfarre: Goldberg 1, 17348 Woldegk Tel. Büro: 03963 210326 E-Mail: [email protected] Webauftritt: Die aktuellen Termine finden Sie ab sofort auch unter http://www.kirche-mv.de/Woldegk.801.0.html

Gruppenleiterkurs in Zinnowitz Februar 2015

Liebe Freunde und Gemeindemitglieder der Kirchengemeinde Bredenfelde! Der Februar hat einen interessanten Monatsspruch: Ich schäme mich des Evangeliums nicht: Es ist eine Kraft Gottes, die jeden rettet, der glaubt. (Römer 1,16). In der aktuellen Politik geht es immer wieder um Ausländer, um den Islam und anderes, das uns überfremdet. Viele ziehen deswegen auf die Straße. Die einen auf diese, die anderen auf die andere Seite. Doch wo liegt das Problem? Ich sehe es nicht bei der Welle von Ausländern oder Fremden, oder zu wenig Toleranz. Das Problem ist unser eigener Glaube. Wer in seinem eigenen Glauben fest ist, der braucht keine Angst zu haben. Die ersten Jahrhunderte des Christentums waren gezeichnet von Verfolgung und Märtyrertod. In vielen Berichten wird uns vor Augen geführt, wie fest der Glaube verwurzelt war. Solche Berichte dringen zu uns aus Nordkorea und anderen Ländern mit grausamer Verfolgung. Wo liegt unser Problem? Es ist ein schwacher Glaube! Ja sogar eine Scheu, eine Scham, seinen Glauben öffentlich zu leben und zu bekunden. Es ist beeindruckend wenn hunderte Muslime sich zum Freitagsgebet treffen, aber unsere Kirchen ein großes Überangebot von leeren Plätzen hat. Wo bleibt eine Begeisterung für den Glauben? Auf dem Fußballplatz können viele ihre Begeisterung gewaltig zeigen! Es ist leicht gegen etwas oder jemand zu sein, aber einen eigenen festen Glauben zu leben, in einer Welt in der Bibellesen und Beten schon als fundamentalistisch gelten, ist nicht oft zu finden. Paulus hat oft Prügel bezogen für seinen Glauben und manchmal flogen sogar Steine. Doch die Kraft des Glaubens war seine Herzenssache geworden. Ich möchte nicht schreien: weg mit den Anderen, sonder meine Kraft in die Stärkung meines

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Lebens mit meinem Gott investieren. So kann ich auch sagen warum ich mit Leidenschaft gerne Christ und nicht Moslem bin. Übrigens sollte es nicht genauso klar sein, dass germanische Heilverfahren nicht gegen Insulin auszuspielen sind? Und Klangschalen und Salbeirauch werden gegen böse Geister nicht helfen. In unserer Bibel stehen andere Wege und die helfen! Ein fröhlicher Glaubensmut steht uns Christen gut und ist die beste Reklame für unseren HERRN!

Rückblicke: Auch das neue Jahr hatte schon einige besondere Punkte in unserer Gemeinde: da war das traditionelle Weihnachtsbaumverbrennen mit fröhlicher Runde im Gemeindehaus

die Konfirmanden erlebten Gemeinschaft beim Baden in der Therme

Ebenfalls schon Tradition ist das Passahfest. Am Freitag, d. 27. März um 18:30 Uhr wird im Pfarrhaus gemeinsam mit den Konfirmanden das Abendmahl so gefeiert, wie Jesus es mit seinen Jüngern am Gründonnerstag tat. Viele haben an diesem Abend schon eine neue Sicht des Abendmahls entdeckt. Gönnen Sie sich eine gute Erfahrung in ihrem Glauben und in der Gemeinschaft. Gottesdienste: - 1. März 10:00 Hinrichshagen; 14:00 Cantnitz - 6. März Weltgebettag Bredenfelde 18:00 - 8. März 10:00 Ballin/Abfahrt von Bredenfelde 9:50 - 15. März 9:00 Lichtenberg; 10:15 Grauenhagen; 19:00 Bredenfelde Lobpreisgottesdienst - 22. März 9:00 Ballin; 10:15 Bredenfelde - 29. März Lichtenberg 9:00 AM; Grauenhagen 10:15 AM; Wrechen 14:00 AM; Termine: Kleiderkammer mittwochs 10:00 - 14:00 oder nach telef. Absprache Christenlehre donnerstags 14:30 Cantnitz + 17:00 in Bredenfelde Büro dienstags 9:00 - 12:00 Konfirmanden nächster Treff: 27./28. März Gitarre: donnerstags 16:00 in Bredf. Handarbeitskreis dienstags 14:00 Chor donnerstags 19:00

von Stralsund und die Christenlehre Kinder hatten ihre Räuberlager. Da erfuhren sie manches über China und die Missionarin Gladys Aylward. Ein Blick nach Korea und Italien machten diesen Ausflug komplett. Natürlich gab es jede Menge Spaß.

Impressum: Tel. 03964 210236 Fax 210601; E-Mail: [email protected] Für Spenden + Kirchgeld: Bank: EKK IBAN DE 6952060410000 5370914 BIC GENO DEF1 EK1 Wir grüßen Sie herzlich aus dem Pfarrhaus Ihre Bärbel und Siegfried Wulf

Ausblicke: Der Reigen mit Veranstaltung unserer Kirchengemeinde setzt sich am Sa., d. 28. Feb. um18:00 mit einer szenischen Lesung fort: Friedrich Dürrenmatt: Abendstunde im Spätherbst Kriminalistische Nachforschungen und Geständnisse über die Hintergründe schriftstellerischen Ruhmes nicht ohne Abgründe ... vorgelesen und szenisch angedeutet von Michael Baumgartl Wie jedes Jahr am ersten Freitag im März (6.3. 18:00) treffen wir uns im Pfarrhaus zum Weltgebetstag. An diesem Abend wird wieder ein Essen nach landestypische Art angeboten und in bunten Bildern und fröhlichen Liedern Kirche Land und Leute vorgestellt. Wir laden Sie herzlich ein dabei zu sein. Die Gebetsordnungen werden in den kommenden Gottesdiensten gebraucht.

Brandtote sind Rauchtote Am Freitag den 13. ist Rauchmeldertag. Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

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Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. In Mecklenburg-Vorpommern besteht seit dem 01.09.2006 Einbaupflicht für Rauchmelder. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird. Weitere Informationen gibt es auf www. Rauchmelder-Lebenretter.de.

Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Groß Miltzow

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Den Dienstgrad der Hauptfeuerwehrfrau erhielten Cindy Milcke und Michelle Zilowski. Kameradin Melanie Henkel bekam den Dienstgrad der Löschmeisterin verliehen, aufgrund ihrer Position als Jugendwartin der Ortswehr Golm. Zum Oberlöschmeister wurde Kamerad Thomas Rehberg und zum Hauptlöschmeister Kamerad Enrico Janke befördert. Die Kameradin Christel Pallentin wurde in die Ehrenabteilung aufgenommen. Außerdem erhielten die Kameradin Cindy Milcke und der Kamerad Andreas Ziwitzki die Brandschutzehrenspange für 10 Jahre treue Pflichterfüllung. Allen Geehrten und Beförderten herzliche Glückwünsche! Nach dem offiziellen Teil ließen wir den Abend gemütlich ausklingen. Text und Foto: Romy Janke Ortswehr Groß Miltzow

Tannenbäume brennen mit Verspätung Am 17. Januar 2015 wurden, aufgrund sturmbedingter Verzögerung, ca. 40 Tannenbäume den Flammen übergeben. Wie gewohnt war am Feuerwehrgerätehaus in Holzendorf für das leibliche Wohl gesorgt und für jeden „geopferten“ Weihnachtsbaum gab es einen Glühwein oder Kinderpunsch gratis. Erstmalig in diesem Jahr wurde ein Tannenbaumweitwurf veranstaltet, Männer, Frauen und Kinder konnten sich in dieser Disziplin messen. Platz 1 bei den Männern belegte Enrico Janke mit 6,45 m, bei den Damen gewann Antje Milcke mit 4,88 m und bei den Kindern konnte sich Julian Döler mit 3,15 m durchsetzen. Herzlichen Glückwunsch den Siegern! Im nächsten Jahr können sich gern noch mehr Leute an diesem Wettkampf beteiligen! Ein Dankeschön an alle Kameradinnen und Kameraden, die zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben! Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste zum Maibaum aufstellen am 30. April 2015! Text und Fotos: Romy Janke Ortswehr Groß Miltzow

alle beförderten und geehrten Kameradinnen und Kameraden Am 24. Januar 2014 trafen sich die Kameradinnen und Kameraden der Ortswehren Golm und Groß Miltzow und der Löschgruppe Kreckow zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung im Kreckower Kulturhaus. Neben den Jahresberichten des Gemeindewehrführers Peer Pollex, des Jugendwartes Thomas Rehberg und des Leiters der Ehrenabteilung Günter Wolff, kamen auch die Gäste, die Bürgermeisterin Frau Janke, Kreisbrandmeister Herr Rieger und der LVB Herr Reimann zu Wort und bedankten sich alle für die geleistete Arbeit der Kameradinnen und Kameraden in der Gemeindefeuerwehr. Viele Kameradinnen und Kameraden erhielten an diesem Abend Auszeichnungen und Beförderungen: Zur Feuerwehrfrau bzw. zum Feuerwehrmann wurden Katja Mülling, Annette Alscher, David Kleinhardt, Christoph Pliska und David Milcke befördert.

Am Lagerfeuer

Tannenbaumweitwurf

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Weihnachtsbaum verbrennen 2015 in Rehberg Einmal mehr zeigte sich in diesem Jahr wie wichtig die Feuerwehr im Ort auch für kulturelle Höhepunkte als „Zugpferd“ verantwortlich ist. Das Traditionelle Weihnachtsbaum verbrennen im Ort wurde von den Rehbergern wieder mal sehr gut angenommen. Und das obwohl der eigentlich Termin um eine Woche verschoben werden musste. Denn am geplanten Termin machten zwei Sturmtiefs andere Aufgaben wichtiger so mussten wir uns natürlich um die Hauptaufgaben der Feuerwehr kümmern. Denn die Windgeschwindigkeiten waren nicht Ohne und hatten ihre Auswirkungen. Nun wurde der 17.01.2015 als neuer Termin angesetzt und das Wetter gab uns Recht denn besser hätten die Bedingungen nicht sein können. Am Nachmittag schien die Sonne und es war schwach windig, nicht zu kalt und nicht zu warm. Um 17 Uhr in der Abenddämmerung wurde das Feuer durch die Kameraden der Löschabteilung Rehberg entzündet. Zu dem Zeitpunkt hatten sich schon viele Bürger aus Rehberg und Vorheide am Platz an der Feuerwehr eingefunden. Durch die sehr gute Planung und Vorbereitungen der Kameraden musste niemand hungern und dursten denn es gab Bratwurst vom Grill und heißen Glühwein. Es wurden viele gute Gespräche geführt und man hat sich mal wieder im Ort getroffen. Das stärkt natürlich den Zusammenhalt im Ort und führt zu einem guten Miteinander. Denn in unserer schnelllebigen Zeit steht doch das Miteinander oftmals nicht an oberster Stelle. Wir hoffen das wir die Tradition auch in den kommenden Jahren fortsetzten können. Denn die Feuerwehr im Ort ist und bleibt ein Magnet für Jung und Alt. Die Aufgaben der Feuerwehr gehen heutzutage über das „ Retten, Löschen und Bergen hinaus denn überall wird versucht Geld einzusparen, was auf Dauer sicher nicht förderlich ist…. In Diesem Sinne sieht man sich zum nächsten „Weihnachtsbaum verbrennen“ Vielen Dank noch an die Kameraden die mit der Planung und Vorbereitung beschäftigt waren Ihr habt einen tollen Job gemacht!!! Gez. Mst.

Veranstaltungsplan Monat März 2015 jeden Montag

14:00 Uhr

jeden Dienstag 14:00 Uhr

Treff der Selbsthilfegruppe „Bienenschwarm“ Treff der Selbsthilfegruppe „Frauen ab 60“

Zu diesen Treffs ist jeder herzlich willkommen wenn er ein paar gemütliche Stunden in Gemeinschaft verbringen möchte. Informationsrunden zu unterschiedlichen Themen, Kreativnachmittage, Tipps und Informationen zur Gesunderhaltung des Körpers, Ausflüge, ein gemeinsamer Spaziergang oder Quasselrunden bei Kaffee und Kuchen sind Inhalte dieser Nachmittage. Montag, 02.03.2015 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Bienenschwarm“ Thema: Frauen meistern ihren Alltag 18:00 Uhr Kurs Rückenschule mit der Physiotherapeutin Frau Batke Dienstag, 03.03.2015 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Frauen ab 60“ Thema: „Gesund und fit im Alter“ 18:00 Uhr Yoga Kurs 1 mit Frau Kanis 19:15 Uhr Yoga Kurs 2 Donnerstag, 05.03.2015 15:00 Uhr Zumba for Kids 17:00 Uhr Yoga Kurs 1 mit Frau Seifert 19:00 Uhr Yoga Kurs 2 mit Frau Seifert Montag, 09.03.2015 Frauentagesveranstaltung in Linstow Abfahrt 12:30 Uhr Markt Dienstag, 10.03.2015 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Frauen ab 60“ 19:00 Uhr Yoga Kurs 2 Mittwoch, 11.03.2015 09:00 Uhr Frauenfrühstück 13:15 Uhr Gymnastik für jedermann mit der Physiotherapeutin Frau Batke Donnerstag, 12.03.2015 15:00 Uhr Zumba für Kids 17:00 Uhr Yoga Kurs 1 19:00 Uhr Yoga Kurs 2 Montag, 16.03.2015 09:30 Uhr Präventionskurs Schulter-Nacken-Halswirbel mit der Physiotherapeutin Frau Christine Senkbeil 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Bienenschwarm“ 18:00 Uhr Kurs Rückenschule Dienstag, 17.03.2015 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Frauen ab 60“ 18:00 Uhr Yoga Kurs 1 19:15 Uhr Yoga Kurs 2 Mittwoch, 18.03.2015 13:15 Uhr Gymnastik für jedermann Donnerstag, 19.03.2015 15:00 Uhr Zumba for Kids 17:00 Uhr Yoga Kurs 1 19:00 Uhr Yoga Kurs 2 Montag, 23.03.2015 09:30 Uhr Präventionskurs Schulter-Nacken-Halswirbel 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Bienenschwarm“ 18:00 Uhr Kurs Rückenschule Dienstag, 24.03.2014 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Frauen ab 60“ 18:00 Uhr Yoga Kurs 1 19:15 Uhr Yoga Kurs

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Mittwoch, 25.03.2015 13:15 Uhr Gymnastik für jedermann Donnerstag, 26.03.2015 15:00 Uhr Zumba for Kids 17:00 Uhr Yoga Kurs 1 19:00 Uhr Yoga Kurs 2 Montag, 30.03.2015 09:30 Uhr Präventionskurs Schulter-Nacken-Halswirbel 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe „Bienenschwarm“ 18:00 Uhr Kurs Rückenschule Dienstag, 31.03.2015 14:00 Uhr Treff der Selbsthilfegruppe Frauen ab 60“ 18:00 Uhr Yoga Kurs 1 19:15 Uhr Yoga Kurs 2

Tipps und Informationen Präventionskurs: Schulter-Nacken-Halswirbel Dies ist ein Kurs zur Selbsthilfe, denn Nacken, Schulter und Halswirbel sind so Problemstellen unseres Körpers und können uns oftmals große Schmerzen bereiten. Unter fachlicher Anleitung der Physiotherapeutin Frau Christine Senkbeil werden wir lernen, wie und was man dagegen tun kann. Der Kurs beginnt am Montag, dem 16. März um 09:30 Uhr in der AWO-Begegnungsstätte Woldegk, Ziegeleiweg 12. Für 10 Übungsstunden sind 30,00 Euro zu zahlen. Anmeldungen bitte bis 10. März 2015 unter 03963 219309 Frauenfrühstück Auch in diesem Jahr richten wir unsere Aktivitäten und Gruppentreffs auf den Internationalen Frauentag aus. So wird es unter anderem am Mittwoch, dem 11. März 2015 um 9:00 Uhr ein Frauenfrühstück geben. An diesem Tag wollen wir Rückschau halten auf 16 Jahre AWO-Begegnungsstätte (Familienzentrum). Am 10. März 1999 wurde die Einrichtung eröffnet und es gibt viele schöne und auch nachdenkliche Erinnerungen die von den Frauen erzählt werden bzw. wollen wir Frauen zu Wort kommen lassen, die schon 16 Jahre in unsere Einrichtung kommen und unsere Angebote nutzen. Wir laden Alle, die Interesse haben zu ein paar gemütlichen Stunden und zu einem gemeinsamen Frühstück ein. Es wird ein Unkostenbeitrag von 4,00 Euro erhoben. Anmeldungen bitte bis 10. März 2015 in der AWO-Begegnungsstätte, Telefon: 03963 219309 Yoga Yoga ist ein bewährter Übungsweg,um einen Ausgleich zu Belastungen des Alltags zu schaffen. Yogaübungen sind verschiedene,in bestimmter Abfolge aufgebaute Körper Atem,- Meditations- und Konzentrationsübungen, die in jedem Alter durchgeführt werden können. Diese bewährten Übungen bewirken schrittweise eine Verbesserung der Entspannungs- und Konzentrationsfähigkeit. Der Körper wird beweglicher, die Atmung günstig beeinflusst und die Organfunktion harmonischer. Die Kurse dienen dem Präventionsprinzip: Vermeidung spezifischer Risiken und stressabhängiger Krankheiten. Dazu erhalten Sie praktische und theoretische Anleitungen. Kursort AWO-Begegnungsstätte Woldegk Ziegeleiweg 12 17348 Woldegk Bei regelmäßiger Teilnahme können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Förderung beantragen. Es werden zz. 4 Kurse in unserer Einrichtung angeboten. 2 Kurse dienstags mit der Yogalehrerin Frau Kathrin Kanis 2 Kurse donnerstags mit der Yogalehrerin Frau Susanne Seifert

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Yoga für Senioren Dieser Kurs konnte am 17.02.2015 noch nicht beginnen, da nicht ausreichende Teilnehmer angemeldet waren. Wir beginnen mit diesem Kurs am Dienstag, dem 17. März 2015 um 17:00 Uhr in der AWO-Begegnungsstätte Ziegeleiweg 12. Dieser Kurs ist speziell auf Senioren und Menschen mit körperlichen Einschränkungen abgestimmt. Wir sagen auch, es ist „Yoga auf dem Stuhl“. Probieren Sie es doch mal aus.Sie werden merken auch Ihnen tun diese Übungen gut und Sie werden staunen, was alles trotz des Alters bzw. körperlicher Beeinträchtigungen noch so geht. Es macht Spaß mit anderen Menschen zusammen zu sein, sich körperlich zu bewegen und geistig zu entspannen. Kommen Sie zur Schnupperstunde am Dienstag, dem 17. März 2015 um 17:30 Uhr. Anmeldungen bitte in der AWO-Begegnungsstätte oder unter Tel.: 03963 219309 Rütz Leiter der Einrichtung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mecklenburg-Strelitz e. V. - Begegnungszentrum Ziegeleiweg 12 17348 Woldegk

Haus mit Geschichte schreibt ein neues Kapitel AWO Mecklenburg-Strelitz eröffnet Wohngemeinschaft für Senioren im Woldegker Ärztehaus Das Backsteingebäude in der Klosterstraße 15 weiß viele Geschichten zu erzählen. Vor 120 Jahren im Oktober 1895 wurde hier das erste Krankenhaus in Woldegk eröffnet.

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Der Ruf der guten Behandlungspflege verbreitete sich rasch im Umfeld, viele Patienten suchten die Einrichtung auf und das Gebäude vergrößerte sich.

Am 01.05.2015 eröffnet die AWO Mecklenburg-Strelitz eine Wohngemeinschaft für Senioren. In zehn individuell eingerichteten Zimmern, die alle über ein seniorengerechtes Bad verfügen, wird die Pflege und Betreuung 24 Stunden am Tag sichergestellt. Darüber hinaus wird ein Kurzzeitpflegezimmer eingerichtet, welches die Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen rund um die Uhr ermöglicht, um pflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten. Die Verbindung von Fürsorge und Pflege und die Arbeit von Menschen für Menschen sollen auch künftig die bestimmenden Leitgedanken im neugestalteten Objekt sein. Der ambulante Pflegedienst der AWO in Woldegk ist vor Ort kompetenter Berater in allen Fragen der Pflege. Wer gerne an diesem geschichtsträchtigen Ort tätig werden möchte oder die Klosterstraße 15 künftig sein neues Zuhause nennen möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Beim Tag der offenen Tür am 25.04.2015 lohnt es sich, einen Blick hinein zu werfen. Kontakt: AWO Ambulanter Pflegedienst, Burgtorstraße 16, 17348 Woldegk Frau Ariane Erdmann Telefon: 03963 2584792 Telefax: 03963 2584793 Email: [email protected]

Alle Jahre wieder, …..

Nach Kriegsende vor 70 Jahren wuchs die Nachfrage an medizinischer Behandlung enorm. Der Einsatz von Sanitätsrat Dr. Günther Stolz und seinen Mitarbeitern zeichnete sich maßgeblich verantwortlich für die umfängliche Weiterentwicklung des Krankenhauses. Durch An- und Umbaumaßnahmen in den folgenden Jahren etablierte sich das Krankenhaus als modernes Gesundheitszentrum. Seit 1954 konnten nun auch in Woldegk Kinder das Licht der Welt erblicken. Dies waren 1965 bereits 5000. Zudem befanden sich im Krankenhaus eine Röntgenabteilung, Bestrahlungsräume, eine Bäderabteilung, ein Operationsraum und weitere Funktionsräume. Im Zuge der Wendezeit erhielt auch die Nutzung des Krankenhauses eine neue Richtung. Nach der Abwicklung und der damit verbundenen Schließung des Krankenhauses diente die Ambulanz als Ärztehaus und das Bettenhaus als Pflegestation des benachbarten Seniorenheimes. Zuletzt befanden sich im Haus die Arztpraxis von Dr. Hahn und private Wohnungen. Wenn es grünt und blüht soll hier ein neues Kapitel geschrieben werden

Fotos: Erdmann/Archiv

Unter diesem Motto fand im AWO - Ortsverein Woldegk am 22.1.2015 wieder das Töpfern zu Beginn des neuen Jahres statt. 15 Mitglieder machten vom Angebot Gebrauch und zeigten sich sehr kreativ beim Töpfern.

Umrahmt wurde die Veranstaltung mit einem zu dieser Jahreszeit ungewöhnlichem Grillen. Darüber hinaus wurde zünftiger Glühwein angeboten und im Sinne von „Brunch“ so mancher leckerer Salat gereicht. In vielen Gesprächen gab es erste Vorstellungen für Veranstaltungen im Jahr 2015. Die Vorschläge für die Veranstaltungsplanung wurden aufgegriffen und werden auf der Mitgliederversammlung am 27.2.2015 um 18.00 Uhr im AWO Begegnungszentrum zur Diskussion und Beschlussfassung gestellt. Alle Mitglieder des AWO - Ortsvereins Woldegk sind zu diesem Termin herzlich eingeladen. Die Einladung gilt auch für Interessenten am Vereinsleben, die sich eventuell für eine Mitgliedschaft interessieren oder dem AWO Ortsverein gleich beitreten möchten. Für das Jahr 2015 stehen das Frühjahrsbasteln, wieder eine Radtour, ein Familienausflug, eine Bowlingveranstaltung, das Weihnachtsbasteln sowie ein Skatabend zur Diskussion und Abstimmung. Darüber hinaus sind monatlich 2 Töpferkurse für AWO - Mitglieder und 3 Töpferkurse für „Kinder der AWO“ im

Woldegk

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Gespräch. Gern nehmen wir auch weitere, neue Vorschläge oder Hinweise auf. Insgesamt wurde die Veranstaltung wieder als gelungen eingeschätzt, die auch Lust und Interesse am Vereinsleben des AWO Ortsvereines Woldegk wecken soll. Auch 2015 soll wieder gelten: Es lohnt sich Mitglied des AWO - Ortsvereins zu sein. Foto u. Text: R. Nelle

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derem zum Begriff der Pflegebedürftigkeit und zur stärkeren Ausdifferenzierung der Pflegestufen folgen im Jahr 2017. Die Experten des Pflegestützpunktes haben in diesem Zusammenhang seit Jahresbeginn viele Fragen zu beantworten. Deshalb findet zu diesem Thema am 19.03.2015 um 10:00 Uhr im Kreistagssaal „Luise“ des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Woldegker Chaussee 35 17235 Neustrelitz eine Informationsveranstaltung des Pflegestützpunktes Neustrelitz statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Bei einem Teilnahmewunsch möchten wir Sie darum bitten, sich unter der Rufnummer 0395 570873750 oder 0395 570873751 anzumelden. Vielen Dank. Die Angebote des Pflegestützpunktes sind kostenfrei. Die Berater des Pflegestützpunktes freuen sich auf Ihren Besuch.

Blutspendetermine Veranstaltungsplan März 2015 Näheres zu den Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Aushang! Veranstaltungen und Termine, die hier nicht genannt sind, können Sie ebenfalls den aktuellen Aushängen entnehmen. Änderungen vorbehalten! 02.03.15 03.03.15 04.03.15 09.03.15 10.03.15 16.03.15 17.03.15 18.03.15 23.03.15 24.03.15 25.03.15 30.03.15 31.03.15

13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:30 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr 13:00 Uhr

Spielenachmittag Handarbeit Basteln Spielenachmittag Wandern Spielenachmittag Klönnachmittag Handarbeit Spielenachmittag Bowling Handarbeit Spielenachmittag Wandern

Jeden Montag ist Wirbelsäulengymnastik mit Frau Sasse und donnerstags trifft sich der Holzendorfer Frauenchor. Jeden letzten Mittwoch im Monat liest Herr Kurzke für die Vorschüler der Kita Sausewind Geschichten vor. Am 16.03.15 um 09:00 Uhr ist mit den Vorschülern der Kita Sausewind in der AWO-Begegnungsstätte Holzendorf Osterbasteln.

für das I. Quartal 2015 Montag, 23.03.2015 Regionale Schule „W. Höcker“ Am Burgwall 17 von 14:30 - 18:30 Uhr Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer 0395 5707033 zur Verfügung.

Der Frühling naht Die Imker sind schon fleißig und bereiten sich auf das neue Bienenjahr vor. Da werden viele Rähmchen gebastelt und das Inventar vorbereitet. Und dann ist es auch schon so weit: Unser Frühjahrsimkerball. Er findet am 14. März 2015 um 19:00 Uhr im Mühlenstadthotel Woldegk statt. Kartenvorverkauf ab sofort an den bekannten Stellen: Herbert Sump - Alt Käbelich und Andreas Voß - Teschendorf. (039603 22017) Alle tanzfreudigen und lustigen Imker und Nichtimker, Bienen und Dronen sind herzlich eingeladen! Ihr Andreas Voß Vorsitzender des Imkervereins

Ingelore Stachulski

➾ AWO Pflegestützpunkt Neustrelitz

➾ Jagdgenossenschaft Neetzka Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Pflegestützpunkt Neustrelitz informiert zum 1. Pflegestärkungsgesetz

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Neetzka am Dienstag, dem 17. März 2015 um 14:00 Uhr in der Gaststätte Neetzka ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zur Gemarkung Neetzka und Katzenhagen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf; die Einladung.

Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibt es seit Jahresbeginn wichtige Verbesserungen. Grundlage ist das erste Pflegestärkungsgesetz, dessen erste Phase jetzt umgesetzt wird. Weitere Veränderungen, unter an-

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

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3. Erläuterung der gesetzlichen Grundlage für die Notwendigkeit der Versammlung 4. Bericht zur Kassenprüfung/Finanzbericht 5. Beschluss zur Entlastung des alten Vorstandes 6. Wahl des neuen Vorstandes/Konstituierung 7. Übergabe der Geschäfte an den neuen Vorstand durch den Notvorstand 8. Sonstiges Hinweis zu § 5 der Satzung In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch einen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche eine Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. Dreschel Bürgermeister und Notvorstand

➾ Jagdgenossenschaft Schönbeck Einladung zur Mitgliederversammlung Am 31.03.2015 um 18:00 Uhr findet im Gemeindezentrum Schönbeck die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlußfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes 3. Finanzbericht 4. Diskussion/Anträge 5. Bestätigungen und Beschlußfassungen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Neuwahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Der Vorstand

Geschwister und Gäste erst im Anschluss an dem Fototermin Einlass ist. Als Festredner wird der Amtsvorsteher des Amtes Friedland, Herr Frank Nieswandt erwartet. Für die musikalische Umrahmung zeichnet das sympathische Gesangsduo Midi 2 aus Neubrandenburg verantwortlich, der Cheerleader & Dance Verein Neubrandenburg e. V. wird die Feierstunde künstlerisch und tänzerisch begleiten. Ebenso ist ein Fotograf vor Ort der die Feierstunde in Bildern festhält und es wird auch gefilmt, so dass Sie alle ganz entspannt die Feierstunde erleben können. Informationen zu den Fotos und der DVD von der Feierstunde entnehmen Sie bitte der Urkunde Ihrer Kinder. Damit am Tag der Feier auch alles klappt, findet am 27. März 2015 schon mal die sogenannte Stellprobe statt, an der bitte alle Jugendlichen (im Alltagsoutfit) teilnehmen möchten. Bei der Stellprobe soll ihnen ein wenig die Aufregung vor dem großen Tag genommen werden. Aufgeregt bleiben sie trotzdem alle, und so soll es auch sein, denn es ist ja nicht irgendein Tag den sie begehen, es ist der Tag, an dem sie symbolisch in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen werden und für sie ein neuer, toller Lebensabschnitt beginnt. Bitte vergessen Sie nicht, dass im Anschluss an der Stellprobe die Einladungskarten = Eintrittskarten zur Feierstunde ausgegeben bzw. verkauft werden. Folgende Jungen und Mädchen der Regionalen Schule fiebern ihrem großen Tag entgegen: Hinz Raphael 17348 Woldegk Scheunemann Nicolas 17348 Woldegk Meier Lea-Sophie 17348 Mildenitz Streufert Hannes 17348 Mildenitz Stapel Sarah 17348 Woldegk Marung Emmely 17337 Uckerland Abendroth Leon Benito 17337 Uckerland Folk Sarah 17348 Mildenitz Belke Max 17348 Woldegk Lange Charlie 17348 Woldegk Ballschmieter John 17098 Friedland Dong Hoa Phuong 17348 Woldegk Belke Anna-Sophie 17348 Mildenitz Rechlin Eric 17348 Rehberg Weiterhin erhalten aus dem Bereich Woldegk und Umgebung an nachfolgenden Tagen ihre Jugendweihe:

Auftaktveranstaltung für den Jugendweihefrühling Jugendweihefestveranstaltung am 04. April 2015 in Woldegk 14 Jungen und Mädchen aus der Regionalen Schule Woldegk erhalten als erste von 760 aus dem Bereich Neubrandenburg/ Neustrelitz, zu dem auch Friedland und Woldegk gehören, in diesem Jahr, traditionell am Ostersamstag ihre Jugendweihe in der Sporthalle Woldegk. Organisiert werden die Feierstunden von der Jugendberaterin Carola Mienert vom Verein Jugendweihe M-V e. V., Geschäftsstelle Neubrandenburg/Neustrelitz. Schüler, die in Neubrandenburg, Friedland oder Neustrelitz die Schule besuchen, nehmen mit ihren Klassen an den Feierstunden in den jeweiligen Orten teil, so dass die Anzahl der Teilnehmer in Woldegk sehr gering bleibt. Für die Zukunft wäre es allerdings wünscheswert, dass der Trend dahin geht, dass die Jugendlichen aus den anderen Schulen sich wieder für die Teilnahme an der Festveranstaltung in Woldegk entscheiden. Dann kann auch an der Tradition festgehalten werden, die Feierstunde in Woldegk durchzuführen. Das trotz geringer Teilnehmer die Feierstunde in Woldegk in der Sporthalle stattfinden kann, ist nicht zuletzt dem Bürgermeister der Stadt Woldegk, Herrn Dr. Lode, zu verdanken, den wir auch sehr gerne wieder als Gast zur Feierstunde begrüßen möchten. Beginn der Feierstunde ist um 10:00 Uhr. Die Jugendlichen treffen sich 30 Minuten vor Beginn der Feierstunde in der Sporthalle zum Fototermin. Ich bitte um Verständnis, dass für die Eltern,

Am 25.04.2015 im Kino Movie Star in Neustrelitz Knirk Marius 17348 Mildenitz Schriewer Hannes 17348 Woldegk Fröhlcke Sebastian 17348 Woldegk Am 02.05.2015 im Kino Movie Star in Neustrelitz Krüger Andy 17348 Woldegk Am 02.05.2015 in der Konzertkirche Neubrandenburg Müller Laura-Sophie 17348 Woldegk Voellmecke Paul 17348 Woldegk Karsch Ulrike 17348 Woldegk Holz Marie-Luise 17348 Woldegk Am 09.05.2015 im Volkshaus Friedland Herzog Pascal 17348 Woldegk Schulz Laura 17349 Groß Miltzow Zander Markus 17348 Woldegk Rütz Alexander 17349 Kublank Gottschalk Max 17349 Groß Miltzow Schoknecht Lars 17349 Kublank Riewe Lucas 17337 Schönhausen Riewe Marc 17337 Schönhausen Pagel Erik 17349 Voigtsdorf Wendt Alexander 17349 Groß Miltzow Lubs Lukas 17349 Schönbeck Schmuhl Moritz 17348 Woldegk Karsch Lara Patricia 17349 Lindetal Schaefer Vincent 17349 Alt-Käbelich Neumann Christine 17348 Woldegk Jonas Chantalle 17348 Woldegk

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Am 23.05.2015 in der Konzertkirche Neubrandenburg Delau Christian 17349 Neetzka Sollte ich jemanden vergessen haben, bitte ich um Entschuldigung. Ich wünsche den jungen Heranwachsenden für ihren großen Tag alles erdenklich Gute und eine unvergessliche Feierstunde. Carola Mienert Jugendberater Jugendweihe M-V e. V. Geschäftsstelle Neubrandenburg/Neustrelitz Nemerower Straße 4 17033 Neubrandenburg

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5. Feststellung der Beschlussfähigkeit 6. Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Jagdjahr 7. Vorstellung des Abschussplans 2015/2016 - Diskussion Abstimmung 8. Wahl der Wahlkommission 9. Wahl des Vorstandes 10. Wahl der Kassenprüfer 11. Trophäenauswertung 12. Schlusswort 13. Schüsseltreiben Die Anlieferung der Trophäen erfolgt am 27. März 2015 bis 13:00 Uhr. Anschließend werden diese durch die Schalenwildkommission bewertet und durch Helfer an den Trophäenwänden platziert. Am 29. März 2015 ist die Trophäenschau der Öffentlichkeit zugänglich. Abbau und Abholung der Trophäen erfolgt am 29. März 2015 ab 16:00 Uhr. Der Vorstand

Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015:

An - - - -

Carlslust 19.03.2015 Badresch Blücher 19.03.2015 Gr. Miltzow Vorheide 19.03.2015 Friedrichshof Pfarrhof 19.03.2015 Petersdorf Johanneshöhe 19.03.2015 Schönbeck Grauenhagen 11./12.03.15 KI. Daberkow Hildebrandshagen 25.03.2015 Kreckow Vogelsang 22.04.2015 Charlottenhof Canzow 22.04.2015 Poggendorf Hinrichshagen 22.04.2015 Ulrichshof + Ausbau Scharnhorst 22.04.2015 Schönhausen Ausbau Mildenitz 23.04.2015 Voigtsdorf Göhren 26.03.2015 Neu Schönbeck Hornshagen 23.04.2015 Rattey Georginenau 22.04.2015 Schönhausen Bredenfelde 20./21.05.15 Oertzenhof Rehberg 03.06.2015 Matzdorf Gr. Daberkow 04.06.2015 Pasenow Kublank 22.04.2015 Helpt Neetzka 22.04.2015 Holzendorf Lindow 11.06.2015 Johannesberg Oltschlott 06.05.2015 Stadt Woldegk Golm 11.06.2015 Alle Mitglieder der Hegegemeinschaft Untere Jagdbehörde, MSE Kreisjägermeister Hans Vahle Vorstände der Jagdgenossenschaften

Einladung zur Mitgliederversammlung Termin: Ort: Beginn:

28. März 2015 Feldberg, Stieglitzenkrug 14:00 Uhr

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstands zum Jagdjahr 2014/2015 - Diskussion 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfung

04.06.2015 06.05.2015 06.05.2015 24.08.2015 09.09.2015 17.09.2015 17.09.2015 17.09.2015 17.09.2015 17.09.2015 17.09.2015 10.09.2015 24.09.2015 15.10.2015 23.09.2015 15.10.2015 15.10.2015 15.10.2015 15.10.2015 15.10.2015 15.10.2015 22.10.2015

Für die Abfuhr wurde die Firma SDL Mecklenburg GmbH Neustrelitz durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg vertraglich gebunden. Der Zugang zu den Klärgruben ist zu den Terminen abzusichern. Eine zweite Anfuhr wird kostenpflichtig.

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SG Mühlenwind Woldegk 1948 e.V. Der Hallenturniermarathon der SG Mühlenwind Woldegk fand am 07.02.2015 seinen Abschluss. Traditionsgemäß beendet die 1.Männermannschaft mit dem MÜHLEN-CUP das diesjährige Hallenfußballspektakel. Insgesamt schauen wir auf einen gewaltigen Turnierablauf aller Altersklassen des Vereins in den zurückliegenden 4 Wochen zurück. Dem Verein gelang es in diesem Jahr, für jedes Nachwuchsteam, ein eigenes Fußballturnier durchzuführen. Selbst unsere jüngsten Fußballer, Bambinis, waren in diesem Jahr Ausrichter und bewiesen auf heimischen Terrain, dass sie die Besten sind. Die Ältesten Nachwuchskicker, B-Junioren, und wie gerade erwähnt, unsere jüngsten Fußballer eröffneten das diesjährigen Hallenfußballfest des Vereins. Ein Wochenende darauf wurde bereits zum sechsten Male der WOLTEC-Cup der E-Junioren ausgetragen, gefolgt vom Turnier der F-Junioren und am letzten Wochenende im Monat Januar gaben sich beide Teams der DI- und DII-Junioren die Ehre.

An allen Turnieren nahmen 40 Teams teil. Sie kamen aus der Region Mecklenburg-Vorpommern, Bundesland Brandenburg, Hamburg und aus dem benachbarten POLEN. Dabei wurden eine Vielzahl an Pokalen, Medaillen und Urkunden überreicht. Eine Menge Tore wurde erzielt, rasante und spannende Spiele waren zu erleben und es gab natürlich auch Gewinner und Verlierer. Auch in diesem Jahr zeigten unsere Mühlenstadtkicker hervorragende Leistungen. Beispiel dafür sind die jeweiligen Turniersieger in ihrer Altersklasse. Beginnen möchte ich, wie bereits erwähnt, mit den Bambinis, die bei Ihrem ersten Hallenfußballturnier, den Siegerpokal erspielten. Auch die DI-Junioren unter Regie von Trainer Ch. Sehlke heimste sich die Trophäe ein, stellte den besten 9m-Schützen und den Torschützenkönig mit allein 14 Toren. Die hervorragenden Leistungen wurden durch Florian Sehlke erzielt. Das war schon ein super Ding. Des weiteren erspielten die Kinder der F-Junioren die Plätze 2 und 7, beim WOLTEC-Cup E-Junioren erreichten unsere Jungs einen 3. und 7. Platz, die DIIJunioren belegten Platz 2 und stellten auch den besten Torwart mit Alex Dworek und die B-Junioren zeigten sich mit Platz 7 und 8 zu frieden. Beim spektakulären Männerturnier wurde in einem dramatischen Finale mit einem 1:3 gegen den Neuling aus POLEN, FC Aguila Szczecin, verloren und belegte somit einen hervorragenden 2.Platz. Das Zielschießen auf ein kleines Mini-Fußballtor gewann Sportfreund T. Hyna von der SG MW Woldegk. Letztendlich sei ein solches großes Unternehmen nur durchzuführen, mit vielen fleißigen Helfern, Unterstützern und Sponsoren. Hierbei bedankt sich der Veranstalter, die SG Mühlenwind Woldegk, offiziell bei allen Beteiligten, die dieses 4-Wochenprogramm überhaupt möglich machten. Auch wurde wieder einmal über alle Turnierverläufe umfangreich für das leibliche Wohl gesorgt. Hier besonderen Dank an Trainer Ch. Sehlke und an alle Spielerkindermuttis für die jederzeit freundliche Betreuung. Selbstverständlich bedankt sich die SG Mühlenwind Woldegk auch bei seinen Fans, die Jahr für Jahr zur Seite stehen und für gute Stimmung sorgen. „Nach dem Turnier ist vor dem Turnier“ - Auch in 2016 rollt der Ball wieder in der Sporthalle am Gotteskamp. Bis dahin gutes Gelingen. Somit ist zu großen Teilen die diesjährige Hallenfußballsaison abgeschlossen und wir bereiten uns auf unsere neuen Aufgaben im Freien vor. Alle Teams starten Anfang März mit ihren Rückspielen in den einzelnen Klassen. Dabei wünschen wir viel Erfolg! Andreas Pfeiffer

Winterreif Gerade habe ich gedacht, Winter fällt diesmal aus, Morgens mein Herz lacht, alles weiß, Baum und Haus. Was gestern noch grau, lag noch buntes Laub, jeder nun im warmen Bau, überzogen mit Zuckerstaub. Flinkes Treiben am Vogelhaus, Finken hocken in der Schlange, nicht schmeckt, werfen sie raus, jeder pickt mit Namen und Range. Ihre Unterhaltung uns Melodie, sie scheinen sich zu bedanken, eine Symbiose, die Theorie, kann jeder Kraft tanken.

Fotos: Pfeiffer

Volksdichter Frank Poschau 01.02.2015

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Alte Ansichtskarten

Fotos: Frau Potyka

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Nr. 02/2015

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Familienanzeigen Einfach mal DANKE sagen Liebe Freunde und Verwandte, liebe Nachbarn und Bekannte, mein Geburtstag war ein Fest, das sich nicht so schnell vergessen lässt.

Ein herzliches Dankeschön für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines

80. Geburtstages. Ein besonderer Dank gilt meinen Kindern mit Familien, Verwandten, Freunden und Nachbarn. Ebenfalls ein Dankeschön dem Bischof Dr. Andreas von Maltzahn, dem Pastor Wolfgang Litzendorf, dem Bürgermeister Rainer Rütz, Dipl.-Med. Petra Ehlert und Schwestern, an die Apotheke Woldegk sowie die VR-Bank Uckermark-Randow eG und Petra Zühlke.

Ruth Möhring Kublank, im Januar 2015

Ein herzliches Dankeschön für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer goldenen Hochzeit sagen wir unseren Kindern, Schwiegersöhnen, Enkeln Verwandten und Bekannten. Ein Dankeschön gilt auch dem Bürgermeister Herrn Dr. Lode und dem Ministerpräsidenten Herrn Erwin Sellering.

Manfred und Elfriede Ludwig

Ein herzliches Dankeschön für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 60. Geburtstages Ein besonderer Dank gilt meinem Mann, meinen Kindern, Verwandten, Nachbarn und Bekannten. Ebenfalls ein Dankeschön an DJ Peter Schmidt aus Schapow sowie an das Team des Mühlenstadthotels Woldegk.

Rosemarie Behrendt Ulrichshof im Januar 2015

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Herzlichen Dank

für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines

90. Geburtstages.

Besonderer Dank gilt meinen Kindern, Enkeln und Urenkeln sowie den Verwandten, Freunden und Bekannten. Weiterhin danke ich dem Bürgermeister Dr. Lode und dem Café & Bistro zur „Alten Post“ für die gastronomische Versorgung.

Irmgard Schmidt Woldegk im Januar 2015 Woldegk, im Januar 2015

Woldegk

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Nr. 02/2015

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Nr. 02/2015

– 31 – Woldegk

So feiert die Deutsche Weinstraße den Frühling.

März und April 2015 Genuss-Arrangement

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Genuss-Tage mit Mandeldinner im größten Fass der Welt, Weinstraßenfahrt im Oldtimer-Panoramabus und Weinprobe 2 ÜN / Frühstück ab EUR 223,- p.P. März 2015 Erlebnis-Arrangement

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Woldegk

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Nr. 02/2015

Traueranzeigen

sagen wir allen, die mit uns Abschied nahmen von

Erika Kieckbusch für die tröstenden Worte, für die Blumen und Geldspenden und das letzte Geleit. Besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Podgorny und der Rednerin Karola Hagen.

Niemand ist fort, den man liebt. Liebe ist ewige Gegenwart. Stefan Zweig

In stiller Trauer die Kinder

Alles hat seine Zeit. Es gibt eine Zeit der Freude, eine Zeit der Stille, eine Zeit des Schmerzens, der Trauer und eine Zeit der dankbaren Erinnerung.

Rehberg, im Januar 2015

Danksagung Für die aufrichtige Anteilnahme durch Wort, Schrift, Geld- und Blumenspenden beim letzten Geleit unserer lieben Mutti

Irma Ruthenberg möchten wir uns bei allen bedanken. Ein besonderer Dank gilt Frau Sabine Runge vom Bestattungshaus Lehmann und dem Redner Herrn Danny Lehmann.

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Ingeborg Dittmann *15.09.1928

†01.01.2015

Herzlichen Dank

sagen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten.

Im Namen aller Angehörigen Klaus-Dieter Dittmann Die Beisetzung erfolgte in ihrem letzten Wohnsitz in Hinterhermsdorf bei Sebnitz.

Im Namen aller Angehörigen

Erika Peter mit Familie und Doris Schulz mit Familie Woldegk, im Januar 2015

ES IST SCHWER, EINEN LIEBEN MENSCHEN ZU VERLIEREN, ABER ES TUT GUT, ZU ERFAHREN, WIE VIELE IHN GERN HATTEN.

HERZLICHEN DANK für die stumme Umarmung, für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten, für das tröstende Wort, gesprochen oder geschrieben, für alle Zeichen der Liebe, Verbundenheit und Freundschaft, für Blumen, Gestecke und Geldspenden

Klaus-Dieter Peters

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Danke allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Kollegen, dem Bestattungshaus Podgorny für die liebe und hilfreiche Betreuung, der Rednerin Frau Hagen für die lieben und tröstenden Worte in der schweren Stunde des Abschieds. Im Namen aller Angehörigen

Woldegk, im Januar 2015

Ines Dittmann und Kinder

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Traueranzeigen

Bestattungen Lehmann Ihre persönlichen Helfer im Trauerfall

Danny Lehmann

Es rauschen die Wasser, die Wolken vergehen, doch bleiben die Sterne, sie wandeln und stehen. So auch mit der Liebe der Treuen geschieht: Sie wegt sich, sie regt sich und ändert sich nicht.

- Trauerredner -

Familienangehörige, Freunde oder Bekannte eines Verstorbenen haben unter

mit Blumen- und Kranzbinderei im Hause

Sabine Runge

☎ ☎

Bürozeiten: Mo. - Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Für die überaus zahlreichen Beweise tiefen Mitgefühls und aufrichtiger Anteilnahme durch liebevoll geschriebene Worte, stillen Händedruck, Geld- und Blumenspenden sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres Verstorbenen

Werner Graßmann möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten auf das Herzlichste bedanken. Ein besonderer Dank gilt der Pastorin Manuela Markowsky, dem Bestattungshaus Podgorny, dem Pflegepersonal des evangelischen Pflegeheimes Mildenitz und der Freiwilligen Feuerwehr Mildenitz. Im Namen aller Angehörigen

Inge Graßmann und Kinder Mildenitz, im Februar 2015

ES IST SCHWER, EINEN LIEBEN MENSCHEN ZU VERLIEREN, ABER ES TUT GUT, ZU ERFAHREN, WIE VIELE IHN GERN HATTEN.

HERZLICHEN DANK für die stumme Umarmung, für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten, für das tröstende Wort, gesprochen oder geschrieben, für alle Zeichen der Liebe, Verbundenheit und Freundschaft, für Blumen, Gestecke und Geldspenden

Annemarie Nikolay geb. Zapf Danke allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Kollegen, dem Bestattungshaus Podgorny für die liebe und hilfreiche Betreuung, der Rednerin Frau Hagen für die lieben und tröstenden Worte in der schweren Stunde des Abschieds.

www.wittich.de die Möglichkeit, eine Traueranzeige sowie eine spätere Danksagung selbst zu gestalten.

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\ T

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Nr. 02/2015

Woldegk, im Januar 2015

Im Namen aller Angehörigen

Hasso Nikolay und Kinder

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Nr. 02/2015

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Woldegk

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Nr. 02/2015

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Neueste Smartphones schon nach zwölf Monaten nicht mehr aktuell

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Frauenselbsthilfegruppe empfängt Spende Bekommt ein Mensch die Diagnose Krebs gestellt, bedeutet dies eine große Erschütterung. Für den Betroffenen selbst, aber auch für die Angehörigen entstehen nun viele Fragen. Gut, dass es Menschen gibt, die den Hilfesuchenden in dieser Situation mit ihrer Erfahrung zur Seite stehen. Die „Frauenselbsthilfegruppe nach Krebs“ in Woldegk ist so eine Anlaufstelle für Betroffene. Wie in den vergangenen Jahren möchten die Woldegker Apotheken ehrenamt-

liche Arbeit vor Ort unterstützen. Frau Wollenberg übergibt eine Spende von 350 Euro€an die Vorsitzende Frau Dörnbrack. In diesem Jahr besteht die Apotheke am Markt nun schon 10 Jahre. Wir möchten mit unseren Kunden am 17.03.2015 feiern und diesen Tag mit kleinen Aktionen und netten Überraschungen gestalten. Schauen Sie vorbei! Frau Wollenberg und das Team der Woldegker Apotheken -Anzeige-

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