Mediadaten
2016
Anzeigenpreisliste Nr. 22, gültig ab Ausgabe 1/2016
Erfolgreich werben auf allen Kanälen – Streuverluste vermeiden!
Nur das Rettungs-Magazin hat eine unabhängig geprüfte Auflage.*
zertifiziert
* IVW = Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Die IVW prüft als staatlich unabhängige, nicht kommerzielle und neutrale Institution die Verbreitung von Werbeträgern.
Profil und Ansprechpartner
Ulrike Groß Mediaberatung Print
Anastasia Schmidt Mediaberatung Online
Lars Schmitz-Eggen Chefredakteur
Jan-Erik Hegemann Publisher
Angela Widder Anzeigenabrechnung
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Mediaberatung Print: Ulrike Groß Große Straße 52, 21465 Reinbek Telefon: 0 41 04/69 04 46, Telefax: 0 41 04/9 62 97 53 E-Mail:
[email protected] Mediaberatung Online: Anastasia Schmidt Telefon: 04 21/4 68 86 - 22, Telefax: 04 21/4 68 86 - 30 E-Mail:
[email protected] Redaktion: Rettungs-Magazin Ebner Verlag GmbH & Co KG Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen Telefon: 04 21/4 68 86 - 0, Telefax: 04 21/4 68 86 - 30 E-Mail:
[email protected] Internet: www.rettungsmagazin.de Chefredakteur: Lars Schmitz-Eggen Publisher: Jan-Erik Hegemann Verlag: Rettungs-Magazin Ebner Verlag GmbH & Co KG Karlstraße 3, 89073 Ulm Telefon: 07 31/15 20 - 9 51, Telefax: 07 31/15 20 - 1 71 Internet: www.rettungsmagazin.de Internet: www.ebnerverlag.de Geschäftsführer: Gerrit Klein Stellv. Geschäftsführer: Martin Metzger Anzeigenabrechnung: Angela Widder E-Mail:
[email protected]
Erscheinungsweise: zweimonatlich
Jahrgang:
21. Jahrgang
Bezugspreise:
Jahresabonnement 29,15 € (Inland), 34,70 € (Ausland). Einzelheft 5,30 €
Auflagenkontrolle: lt. IVW 1. Quartal 2015 Druckauflage 18 492
Das Profil:
Besser retten! Das Rettungs-Magazin zeigt, wie das Rettungsfachpersonal seine oft lebensrettende Arbeit verbessern kann: durch Praxisbeispiele, technische Anwendungen und Gerätschaften sowie neueste Erkenntnisse aus der Medizin und Wissenschaft.
Schwerpunktthemen sind: • Einsatzpraxis • Aus- und Fortbildung
• Fahrzeuge • Medizin • Produktvorstellungen
Auflagen und Leserzahlen Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Druckauflage lt. IVW 1. Quartal 2015*
Wir trauen uns: Das Rettungs-Magazin ist die einzige Zeitschrift im Bereich Rettungswesen mit einer IVW-geprüften Auflage. Die IVW ist die neutrale Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
18 492 Exemplare !
ungeprüft Aller guten Dinge sind drei! Eine Ausgabe des Rettungs-Magazins wird im Durchschnitt von drei Personen gelesen.** Die Kontaktchance Ihrer Werbebotschaft ist folglich dreimal so hoch.
1+2=3 Empfänger
Mitleser
Leser pro Ausgabe
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ungeprüft
Nach den Ergebnissen der Leserbefragung 2013 erreichen Sie mit jeder Ausgabe des Rettungs-Magazins über 32 000 Leser – und das ohne Streuverlust!**
Quelle: * ) IVW-geprüfte Auflage (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.)
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**) Quelle: Online-Leserumfrage 2013 mit 566 Teilnehmern, Leser der Zeitschrift Rettungs-Magazin
geprüft
!
ungeprüft
Vorfahrt für die geprüfte Auflage!
„Seit 1949 ermittelt und prüft die IVW neutral und objektiv die Verbreitung von Werbeträgern.“ Quelle: www.ivw.eu
Termin- und Themenplan
4
Ausgabe/Heft
Erscheinungs- Anzeigentermin schluss
Druckunterlagenschluss
Schwerpunktthemen*
Messen und Kongresse**
1/2016 Januar/Februar
18.12.2015
20.11.2015
27.11.2015
Sicherer Umgang mit dem Spineboard
O 16. bis 24. Januar 2016: „Boot“ in Düsseldorf O 24. bis 26. Februar 2016: Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege in Bremen
02/2016 März/April
26.02.2016
29.01.2016
05.02.2016
Intraossäre Zugänge
O 3. bis 4. März 2016: DINK in Koblenz O 14. bis 18. März 2016: Cebit in Hannover
3/2016 Mai/Juni
22.04.2016
24.03.2016
01.04.2016
Vorschau 16. RETTmobil
O 11. bis 13. Mai 2016: RETTmobil in Fulda
4/2016 Juli/August
24.06.2016
27.05.2016
03.06.2016
Rückblick 16. RETTmobil
O 11. bis 13. Mai 2016: RETTmobil in Fulda
5/2016 September/Oktober
26.08.2016
29.07.2016
05.08.2016
Internationale Kurssysteme
O 15. bis 17. September 2016: 18. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum (HAI) O 22. bis 29. September 2016: IAA Nutzfahrzeuge in Hannover O 27. bis 30. September 2016: Security in Essen O 6. bis 8. Oktober 2016: Florian und Aescutec in Dresden
6/2016 November/Dezember
28.10.2016
30.09.2016
07.10.2016
Einkaufsberater Taschenlampen
O 14. bis 17. November 2016: Medica in Düsseldorf O 22. bis 24. November 2016: PMRExpo in Köln
1/2017 Januar/Februar
23.12.2016
18.11.2016
25.11.2016
Eisrettung
O 21. bis 29. Januar 2017: „Boot“ in Düsseldorf O 15. bis 17. Februar 2017: Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege in Bremen
* ) Änderungen aus redaktionellen Gründen oder aktuellem Anlass vorbehalten. **) Stand: August 2015
Messehefte!
Anzeigenpreise und -formate Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch Satzspiegel 188 mm breit x 243 mm hoch Farben nach Euroskala, Sonderfarben auf Anfrage AE-Provision: 15 % Sonderplatzierungen O Bei der Platzierung einer Anzeige in den Formaten 1/3, 1/4 oder 1/8 Seite unter/neben Text erheben wir einen Aufschlag von 25 %. O Bei Platzierung einer Anzeige im 1/1-Format auf der 2. und 4. Umschlagseite erheben wir einen Aufschlag von 15 %.
Rubrik Schulen, Aus- und Weiterbildung
Format
1/1 Seite 2/3 Seite hoch quer 1/2 Seite hoch quer 1/3 Seite hoch quer 1/4 Seite hoch quer Würfel 1/8 Seite quer (a) quer (b)
Rubrik Stellenmarkt
Breite x Höhe
s/w
2-farbig
4-farbig
s/w
2-farbig
4-farbig
s/w
4-farbig
188 x 243 mm 120 x 243 mm 188 x 160 mm 90 x 243 mm 188 x 120 mm 60 x 243 mm 188 x 80 mm 45 x 243 mm 188 x 60 mm 90 x 120 mm 90 x 60 mm 188 x 30 mm
2 495 €
2 975 €
3 915 €
1 795 €
2 145 €
2 825 €
1 325 €
1 975 €
1 665 €
1 975 €
2 725 €
1 200 €
1 425 €
1 975 €
915 €
1 375 €
1 250 €
1 485 €
1 955 €
900 €
1 075 €
1 415 €
775 €
1 165 €
835 €
985 €
1 310 €
605 €
715 €
945 €
535 €
795 €
630 €
745 €
985 €
455 €
540 €
715 €
455 €
675 €
350 €
375 €
495 €
235 €
275 €
360 €
245 €
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Gleicher Preis bei Formaten im Beschnitt oder im Satzspiegel. Sonderformate auf Anfrage! Technik
Chiffregebühr: 5,60 €
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für Doppelgewinn Freudenstadt
agazin.de
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Diese Fahrzeunteile hält. des Fahrzeu ausgeliefert. mit einer Standhem bedas Zurückr 350 BlueTec “, berichte geforderten AT ML ausgesta Die VW ge standen tem Allrada -ABS wird bei einige Tage Mercedes izung t Schenk. nach Aktiviergs beim Anfahre ollen Amarok Auch Erfahru jeweils für erhöhte sich ttet. Mit dieser den großen TDI 4Motion Double ten unter ntrieb und Geschw eingelegetwa in Garmis ngen aus Bereifun bremst der ung der Offroad n. Und ser im Juni Bergwa Cab besitzen 5 g um um zirkadie Bodenfreiheit dem Hochwa Reihendieselmo -Funktio Assistent einen 4-Zylind2.0 Im Untersckm/h automatisch indigkeigries, Chiemg ch-Partenkirchenchten – nochmals n Pick-up automa sDeggendorf 2013, das insbeson an Gefällen eine bessere 3,5 cm. Zudem erEinspritzsystem tor mit Commo große Schäden dere in dürfen die hied zum normaleaktiviert. Testen zur au und Oberstd , Lengtisch ab. den bietet sie Bodenh bewirkte n-Railund Räder orf . 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Dahinter belegung um Strukturen. schaftstransport abgedun- vorhandener selmotoren und Schiebe Offroad- en spezielle fenster rkshöhe soweit: n- und MannGründler. 25 Millime imposante einbaue 2014 ist es raum. aufwend ter sowieAm 8. r„Freudenstädter Dezember nähern sich zwei Mercedes ML 350 n sichtigung Für lassen.“ die Idee der igeren der den bereit, einem Aufbau stehen So wird kel sowie Ihr Unterfa Ziel: die hrschutz bleeuge Meter Fahrzeuge. Die Cab oben Seitschnitt Einsatzfahrz dem WAS die geboren. einer Sonderb Die von sind fast fünf SeiNotfallhilfe“ en undereifung kann beginnen.und hinten Kabine BlueTec 4Matic im auf. AufDouder medizinisch Probebetrieb setzte das M+S rot-gelben Mittelklasse Verbesserung laufen die Fahrzeuge die NotfallversorWietma nehmen lang. Bei den 1. Januar 2015 Vehicles) scheint ein Hochda ist zunächst rscher Unterfeuerwehrtechnischen Projekt mit Hilfe der chmodul. SUVs (Sport Utility Freudenstadt Regelbetrieb. 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Gerade Die Gebrüder vieles sehr gut, ihrer zum zwei iftung niert sorgung gen sie Gründler-St nik-UnNotfallver Verbesserun dizinische Fachberater n. Dafür stellte ihr Medizintech Erfolg angehören, bilden sind sinnvolle gemacht, die möglich. Zum haben die drei g) zu verbesser n Feuerwehr Gemeindefeuerwehr An diesem Wohle des Patienten formale Qualifikatioist Brand- und (Baden-Württemberfür Rettungsdienst und ternehmen verkauft.Allgemeinheit teildas Team. „Die die entscheidend Beispiel bei komplexen schwerstverletzwollen sie auch haben lassen, sagen Sonderfahrzeuge modernster Technik. mitgeist eher zweitrangig, Gefahrguteinsätzen, – randvoll mit Beherrschen des lebensbedrohlichem sie. Mehr vor allem das zur Verfügung sowie die Fähigten Patienten, Vergiftungsals 15 führten Equipments und effektiv als Herz-Kreislauf-Versagen, ungen in JahWiederbeleb keit, sich geräuschlos laufenden Einnotfällen und einen re Dienstleister in “, betont Gründler. besonderen Fällen.“ eines der Spezisatz einzuklinken den Kräfte nehmen Um mindestens rund um die Uhr Die diensthaben nach Hause. Die aleinsatzfahrzeuge zu können, plamit halten das Fahrzeug erfolgt bei festgeeinsatzbereit zwei identische Primäralarmierung über die integriernen die Stifter, beschaffen. Ein Stichworten zu legten Fahrzeuge oder auf Anforderung inklusive Stif– als te Leitstelle Expertenteam s am Notfallort unter Leides Einsatzleiter regulären Kräften. tungspräsidium Gründler den durch Ergänzung zu tung von Markus niAnforderungen ser Auch direkte (Diplom-Wirtschaftsinge wie Krankenhäu gestent), Dr. Einrichtungen eur, Rettungsassi ist der (NotEinsatzgebiet sind möglich. 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in Rettungs-Magaz Mai/Juni 2015
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Anzeigenformate im Überblick
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Die technischen Angaben für Ihre Datenübermittlung finden Sie auf der Folgeseite!
Doppelseite
2/3 Seite hoch
1/2 Seite hoch
1/3 Seite hoch
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M = im Satzspiegel: 120 x 243 mm M = im Beschnitt: 135 x 280 mm*
M = im Satzspiegel: 90 x 243 mm M = im Beschnitt: 102 x 280 mm*
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1/1 Seite
2/3 Seite quer
1/2 Seite quer
1/3 Seite quer
1/4 Seite quer
1/8 Seite quer
M = im Satzspiegel: 188 x 243 mm M = im Beschnitt: 210 x 280 mm*
M = im Satzspiegel: 188 x 160 mm M = im Beschnitt: 210 x 180 mm*
M = im Satzspiegel: 188 x 120 mm M = im Beschnitt: 210 x 140 mm*
M = im Satzspiegel: 188 x 80 mm M = im Beschnitt: 210 x 100 mm*
M = im Satzspiegel: 188 x 60 mm M = im Beschnitt: 210 x 80 mm*
M = im Satzspiegel: 188 x 30 mm M = im Beschnitt: 210 x 50 mm*
Erklärung M = Anzeigenformat im Satzspiegel M = Anzeige im Heftformat; * Achtung: Anzeige bitte an allen vier Seiten mit je 3 mm Beschnittzugabe anlegen! (
= Beschnittzugabe)
Datenübermittlung Technische Angaben In den folgenden Richtlinien geben wir Ihnen Informationen für die korrekte Weitergabe von digitalen Anzeigendaten. Bei der heutigen, vollständig digitalen Prozesskette in der Magazinproduktion ist ein geregeltes Datenhandling notwendig. Druckunterlagen: Bitte senden Sie per Fax an 04 21/ 70 18 94 oder per E-Mail
[email protected] folgende Informationen: • Name des Kunden oder der Agentur • mit Angabe der Telefonnummer und E-Mail des technischen Ansprechpartners • Ausgabe und Titel, in welchem Ihre Anzeige erscheinen soll.
Technische Vorgaben: • Programme:
MAC: Indesign, Illustrator, Photoshop PC: Indesign, Photoshop
• Bilder und Grafiken:
müssen vierfarbig angelegt sein. Binden Sie bei eps-Dateien bitte alle benötigten Schriften ein oder wandeln Sie den Text in Zeichenwege.
• Beschnitt:
Um zu vermeiden, dass Schrift- oder Bildelemente ungewollt in den Beschnitt geraten, halten Sie bitte an allen vier Seiten 10 mm Abstand zum Heftrand ein.
• Datenkomprimierung:
SIT, SITX, SEA (MAC); ZIP (PC)
• Dateiformate:
PDF X3 oder PDF X4 Profil Umschlag: ISO Coated v2 (FOGRA 39L), Profil Inhalt: PSO LWC Standard (FOGRA 46L)
• Ausdruck:
Senden Sie uns bitte unbedingt einen Farbausdruck oder verbindliches Proof mit FOGRA-Keil mit.
• Datenübermittlung:
DVD, CD-ROM, USB-Stick Fax 04 21 / 70 18 94 (nur bei reinen Textanzeigen)
E-Mail
[email protected]
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Bei Übertragungsproblemen wenden Sie sich bitte an Frau Heide Rüdiger Telefon 04 21/ 72 66 00 E-Mail:
[email protected] Postadresse: Medienhaven GmbH Vor dem Steintor 34 28203 Bremen
Sonderwerbeformen Beilagen
Einhefter
Bis 25 g Gewicht € 90 per angefangene Tausend, zzgl. Postgebühren bei Abo-Auflage (über 25 g Gewicht auf Anfrage). Höchstformat der Beilage: 20,5 cm x 27,3 cm (Breite x Höhe). Die Beilage darf das Gewicht von 150 g nicht überschreiten! Standardbeilagen werden lose und an unbestimmter Stelle ins Heft eingelegt und maschinell verarbeitet.
4-seitig: € 5 150 8-seitig: € 7 850 Die Preise gelten für die Gesamt auflage.Teilbelegung auf Anfrage. Einhefter im Heftformat: 210 mm x 280 mm + 5 mm Beschnitt an allen Seiten. Kleinere Einhefter nur auf Anfrage.
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Postkarten • Aufgeklebte Postkarten auf Anzeigen bis 25 g Gewicht € 83 je Tausend. Preis gilt nur für maschinelles Aufkleben auf den Seiten 3, 27, 74 und 98. Teilbelegung auf Anfrage. Mindestformat der Postkarte: 10,5 x 14,8 cm (Breite x Höhe) Mindestpapiergewicht: 150 g/m² bei Postkarten Postgebühren: zzgl. Postgebühren bei Abo-Auflage • Doppelpostkarten nur auf Anfrage
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Aufpreise bei Sonderwerbeformen entstehen für: • Teilbelegung • Selektion der Adressen • Aufkleben der Postkarte an bestimmter Stelle (z.B. 1. Heftdrittel…) • manuelles Einlegen der Beilage • manuelles Aufkleben der Postkarten • Versand der Hefte in Folientaschen aufgrund der Beilage oder sonstiger Werbemittel • Einhefter, Beilagen und Postkarten müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbeitung entfällt. Bei falschem Beschnitt und Falz kann keine Verarbeitungsgarantie übernommen werden. Erschwernisse und zusätzliche Falz- oder Klebearbeiten werden gesondert berechnet
Bitte beachten Sie bei Einheftern, Beilagen, Postkarten und Warenmustern folgende Punkte: sprechend so gestaltet sein, dass sie nicht • Vor der Auftragsannahme benötigen mit dem Redaktionsteil verwechselt werden wir 1 verbindliches Muster, notfalls ein können. Die Platzierung ist abhängig von Blindmuster mit Größen- und den technischen Möglichkeiten. Gewichtsangaben. • Beilagen bitte nicht im Zick-Zack-Falz • Bitte senden Sie das Muster an anliefern – nur gegen Aufpreis möglich. unsere Medienberatung: Ulrike Groß, • Anlieferungstermin: eine Woche nach Große Straße 52, 21465 Reinbek. Druckunterlagenschluss (siehe Seite 4). • Werbemittel dürfen nur für das Verkaufsprogramm eines Werbungstreibenden werben. • Die genaue Lieferangaben werden Ihnen nach Auftragserteilung mitgeteilt. Sie müssen den Postbestimmungen ent-
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Leserschaftsprofil Altersstruktur* (in %)
Leserstruktur*
Die Leser des Rettungs-Magazins sind überwiegend männlich und setzen sich nach den Ergebnissen der Leserbefragung 2013 wie folgt zusammen: (Mehrfachnennungen)
Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr...)
24 %
61 %
15 %
Organisationen: ASB, DLRG, DRK, Johanniter, Malteser, privater Rettungsdienst
Bis 19 Jahre 20 bis 29 Jahre 30 bis 39 Jahre 40 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter
10 33 27 21 8 1
Entscheidungskompetenz der Leser in Bezug auf das Rettungswesen*
67 % der befragten Rettungs-Magazin-Leser sind am Entscheidungsprozess bei Beschaffungen beteiligt.
Sonstige, andere Gesundheitsfachberufe, (Verwaltungen, Bundeswehr, Polizei...)
Kaufplanung* 71 % der befragten Rettungs-Magazin-Leser planen Investitionen im Bereich Rettungswesen.
Interesse an Rubriken* (in %) Aus- und Fortbildung Medizin Medizinische Geräte Fahrzeugtechnik/-vorstellung Messe (Vor- und Nachbericht)
82 80
68 61 46
(Mehrfachnennungen)
9
*) Quelle: Online-Leserumfrage 2013 mit 566 Teilnehmern, Leser der Zeitschrift Rettungs-Magazin.
Gut zu wissen...*
44 % der befragten Leser lesen fast jede Seite des Rettungs-Magazins.
67 % der befragten Leser abonnieren das Rettungs-Magazin.
5 Mal nehmen die befragten Leser das Rettungs-Magazin zur Hand.
49 % der befragten Leser sammeln und archivieren jede Ausgabe des Rettungs-Magazins.
2 Std. beschäftigen sich die befragten Leser im Durchschnitt mit einer Ausgabe des Rettungs-Magazins.
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So werden Sie immer und überall gefunden! Die Firmendatenbank ist auf www.rettungsdienst.de, www.feuerwehrmagazin.de und www.bos-fahrzeuge.info eingebunden. Im ersten Halbjahr 2015 hatten diese drei Portale eine Gesamtreichweite von rund 17,7 Millionen Seitenaufrufen und 4,3 Millionen Besuchern (Quelle: Google Analytics). Für nur 490 Euro im Jahr profitieren Sie mit einem Premiumeintrag von der enormen Reichweite und den guten Page-Ranks unserer Portale. Durch zahlreiche Links verbessern Sie Ihre Suchmaschinenoptimierung und gleichzeitig informieren Sie potentielle Kunden bestens über Kontaktmöglichkeiten, Produkte, Ihr Unternehmen und Dienstleistungen! Eine eindeutige Rubrizierung vereinfacht für die User die Suche und führt sie direkt zu Ihnen.* *) Die Laufzeit des Premiumeintrags beträgt 12 Monate und wird automatisch um ein weiteres Jahr zum regulären Preis verlängert, wenn Sie nicht spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende kündigen.
Geschäftsbedingungen Print 1. Ausschließlicher Geltungsbereich, Zusicherung 1.1 Die Ebner Verlag GmbH & Co. KG, Karlstraße 3, 89073 Ulm (nachfolgend „Verlag“ genannt) vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für die für von ihm verlegten Zeitungen und Zeitschriften Anzeigen. 1.2 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Verlag und dem werbungstreibenden Verlagspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die Schaltung von Anzeigen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geltung etwaiger allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Verlag im Einzelfall nicht widerspricht. 1.3 Der Verlag sichert zu, die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einzuhalten. Dies gilt auch, soweit der Verlag andere Unternehmer mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragt. 2. Leistungen; Abruf von Anzeigen; Erfüllung 2.1 „Anzeigenauftrag“ im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2.2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb dieses Jahres abgerufen und veröffentlicht wird. 2.3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der einjährigen Frist nach Ziff. 2.2 auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 2.4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 3. Berechnung der Abnahmemengen 3.1 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 3.2 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 3.3 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkenn-
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bar sind, können als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht werden. 4. Ablehnungsbefugnis des Verlags; Beilagenaufträge 4.1 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. 4.2 Beilagenaufträge sind für den Verlag nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden unter Vorbehalt angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 5. Pflichten des Auftraggebers 5.1 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei fernmündlich erteilten Anzeigenaufträgen, Termin- und Ausgabeänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 5.2 Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. 5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt nur für den Fall, dass der Verlag verpflichtet ist, die Gegendarstellung abzudrucken. 5.4 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Platzierungswünsche werden vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit berücksichtigt. Änderungen bisheriger Platzierungen behält sich der Verlag aus umbruchtechnischen Gründen vor, sie berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages. Ebenso behält sich der Verlag vor, BranchenBezeichnungen zu ändern. 5.5 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. 6. Haftung durch den Verlag Der Verlag haftet unbeschränkt für durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen, bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Verlag haftet für Pro-
dukthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz. Der Verlag haftet für durch seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Lizenznehmer vertrauen darf. Wenn der Verlag diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist seine Haftung auf den Betrag begrenzt, der für den Verlag zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war. Der Verlag haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Eine weitere Haftung des Lizenzgebers ist dem Grunde nach ausgeschlossen. 7. Probeabzüge; Berechnung 7.1 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt, dass dies ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wird. 7.2 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 8. Rechnung; Verzug; Anzeigenbeleg 8.1 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. 8.2 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 8.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 8.4 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
9.2 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie O bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 % O bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 % O bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 % O bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 % beträgt. Darüber hinaus sind bei den Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 10. Chiffre-Anzeigen; Unterlagen; Aufbewahrung 10.1 Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. 10.2 Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Briefe, die das zulässige Format DIN C 4 (Gewicht 500g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegenahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten/Gebühren übernimmt. 10.3 Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers O das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. O Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
8.5 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand; anzuwendendes Recht 11.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Der Verlag ist aber auch berechtigt bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht zu klagen.
9. Kosten; Preisminderung 9.1 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die AGB sind auch online abrufbar unter http://www.ebnerpublishing.com/agb/print/d/
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