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February 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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nr. 13 | gültig ab 01.01.2016

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Herausgeber: Gemeinde Waldstetten · Verantwortlich für den amtlichen und den gesamten redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Rembold oder sein Stellvertreter im Amt · Verantwortlich für den Anzeigenteil, die Herstellung und den Vertrieb: Einhorn-Verlag+Druck GmbH, 73525 Schwäbisch Gmünd, Sebaldplatz 1– 3, Telefon 0 7171/ 9278 0-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.einhornverlag.de

ang 2. Jahrg

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BLAT T

59. Jahrgang

Freitag, 17. Januar 2014

Matinee

Nummer 3

im Rathaus Waldstetten

am Sonntag, 19. Januar 2014, Beginn 10.30 Uhr Auf dem Jakobsweg von Schwäbisch Gmünd nach Santiago de Compostela Begrüßung Bürgermeister Michael Rembold Eindrücke der Pilgerreise Hermann Reichert

Santiago de Compostela

Moderation Franz Merkle Musikalische Umrahmung Musikschule Waldstetten e.V.

Hermann Reichert • geb. 1950 • Ministerialrat a.D. wanderte mit seiner Ehefrau Cordula und einer Pilgergruppe der Kirchengemeinde St. Michael von Schwäbisch Gmünd nach Santiago de Compostela in Spanien. Er berichtet von seinen Eindrücken und Erlebnissen auf der rund 2.500 Kilometer langen Wanderstrecke, welche die Pilgergruppe in 10 Etappen zurücklegte.

Wißgoldinger Faschingskampagne lädt ein zum närrischen

schoppen“ „Weißwurstfrüh

am Sonntag, den 19.01.2014 ab 10.00 Uhr im Pavillon bei der Grundschule Wißgoldingen

N ANGE MUTL

AMTS

AMTSBLATT

Zur Unterhaltung spielt die „Wißlenger Hofkapelle“ sowie die Bänd „Dabbelju“ Bei Weißwürsten mit Brezeln, Weißbier aber natürlich auch antialkoholischen Getränken sowie Kaffee und Kuchen, möchte die „Wißgoldigner Faschingskampagne“ die diesjährige Faschingssaison eröffnen.

Die Mitglieder der Wißgoldinger Faschingskampagne freuen sich auf Ihr Kommen!!

ang 50. Jahrg

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Amtsblatt der Gemeinde

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Herausgebe r: Geme oder sein inde Alfdor Stellve 73525 Schwä rtreter im Amt f · Verantwort bisch Gmün lich für · Veran den amtlic twort d, Sebald hen platz 1–3, lich für den Anzeigenteund den gesam 43. Jahrg Telefon 07171/92780 il, die Herste ten redak ang -0, E-Mail llung und tionellen Teil: : techni den Vertri Bürge k@einhornve eb: Einhor rmeister Micha rlag.de Donnerstag n-Verla el Segan , Intern et: www. g+Druck GmbH , 16. Janua einhornverla , r 2014 g.de g.d

Pfahlbro nn und

Gschwend Erholungsort im Schwäbischen Wald mit den Feriengebieten Frickenhofer Höhe und Hagberg

Donnerstag, 16. Januar 2014

Aktuelles aus der Gemeinde

Geschichtennachmittag in der Bücherei Wir laden Euch ein zum Geschichtennachmittag,

am Dienstag, 21. Januar 2014, 16.30 Uhr Bronwen Paetzold, Lehrerin an der Heinrich-Prescher-Schule Gschwend, erzählt eine

»Schnee-Geschichte«

Kinder ab 4 Jahren und alle, die gerne Geschichten hören, sind herzlich dazu eingeladen.

Wir gratulieren herzlich am 16.01. Frau Gerda Schneider geb. Sing, Mittelbronn zum 80. Geburtstag 19.01. Herrn Kurt Ulrich Mägdefrau, Gschwend zum 70. Geburtstag 20.01. Frau Gerda Lang, geb. Häfner, Gschwend zum 78. Geburtstag 21.01. Herrn Ernst Fischle, Brandhof zum 78. Geburtstag 22.01. Frau Maria Kronmüller, geb. Felix, Felgenhof zum 75. Geburtstag

30 ZONE

30 km/h in den Wohngebieten unseren Kindern und älteren Mitbürgern zuliebe!

Vorderst einenbe rg

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Numm er 3 Hospizstiftu ng Rems Spinne rei -Murr-Kreis info@h 44, 71522 Backn e.V. ospizBegleitung remsmurr.de ang AmbulanterSchwerstkr anker, Einsatzleitun Hospizdien Sterbender st, Unterstützug für den gesam Telefon: 0 und ihrer Angeh 71 ambulantes@ ng zu Hause ten Rems-Murr-91 / 34 41 94-0 örigen Kreis hospiz-rems , im Krank Kinderenhau murr.de s und im Telefon: und Jugendhosp Pflege 0 71 heim izdienst Begleitunge 91 / 34 Pusteblume 41 94-0 n von Kinder Tod und Uhr, FreitagSonntag und , Trauer und Jugen kinder@hosp ab 14 Uhr) Feiertage, dlichen Monta iz-remsmurr Telefon bei Krankh Statio (0 18 05) g bis Donne Ärztlicher eit, .de näres rstag ab 01 12 12 Stationaeres Hospiz Backn Notfalldien 18 (für die @hosp ang, Telefo Bereic st Welz iz-remsmurr he Sandl innerhalb n: 0 71 .de 91 / 34 and, Rienh heim und Zahnärztl und außer Sonn33 3-0 Kaisersbac arz, Burgh und Feiert halb der icher Dien (0180) h Bereich Ostalb olz und ag, 08.00 Sprechstund st 50 11 Mannholz) en, am bis 08.00 (Leitstelle kreis: Zu Personen 20 78. Sams Uhr am Bereich Ostalbkreis) erfragen unter aus Folgetag:tag sowie Brend, Rems Telefon die ihren den Bereichen Kassenzahn -Murr-Kreis: Telefo 112 nahme n Hausa Pfahlb Zu erfrag ärztliche regelu en und Kaiser ng ebens rzt in Welzheim ronn, Brech Vereinigung unter , Höldi haben sbach wendeo an den Stuttgart) Telefon (0711) Tierärztlic ärztlichen , können sich s und 7 87 77 n. her Sonn Notfalldiens 44 als AusBereic Augenärz h Alfdo tagsdien t Welzh rf / Pfahlb eim st Rems-Murr- tlicher Notf ronn: Telefo alldienst Kreis n (0 71 Telefon 72) 93 (0 18 05) 91 94 HNO-Ärzt 28 43 67 Wichtige licher Gebi Notruf außerhalb Telefonnu / Polizei Feuerwehr mmern Sonntag der Sprechstund etsdienst und an Polizeiposte den Feiert en 08.00 agen unter 08.00 Uhr, Polizeirevier n Welzheim Gynäkolo am Samst Telefon 112 Schorndorf (Tag und ag, am (0 18 05) Nacht erreich 110 kleine Überraschungen für Kinder Telefon (0 gischer Notf 00 36 56 (07182 Störun ) alldienst 18 05) 9281-0 bar) gsnum 93 22 93 (07181 Wasserspiele mer Bereich ) 204-0 Alfdorf, für Strom EnBW Pfahlbronn: große Wandbemalung Kinderärztlich ODR Ellwan Bereich er Notf Für Vordersteinegen leckere Angebote im BistroAn Schwäbisch alldienst: EnBW (07961) Gmün Sonn- und nberg: RZ Heilbr 82-0 WasserpauseStauferkliniku Feiertagend und Umge Störungsnum onn bung von 8 m Mutlan (07131) Sie könne mer für EnBW 1234-0 n Ihre Kinder gen, HauptUhr bis 8 Uhr Gas ODR Das Wasserreichteam freut sich auf des eingang, Für den Gemeindeve Ellwangen unang rechts in Folgetages im viele große und kleine Gäste Zentral Rems-Murr-Kreis emeldet vorste (07961) rwaltung die Kinder in den Ambu 82-5 llen. klinik. Waiblingen, lanzrä chenenden Winnender umen der Kinder (07172 ) 309-0 klinik von 8.00 Freitag ab Str. 45) werkt 18.00 Uhr ags 18.00 Waiblingen Telefon bis 8.00 Uhr (71322 bis – 07151/5006 am darauf Montag 8.00 8.00 Uhr, an WoUhr, -1199. Eine folgenden 30 km/h Werktag. an Feiertagen Voranm in den eldung ist nicht Woh ngebie notwendig. unseren ZON Hausärztlicher Bereitschaftsdienst ten Kind

Ärztlicher

Herausgeber: Gemeinde Gschwend · Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte des Gemeinderats und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Gschwend ist Bürgermeisterin Rosalinde Kottmann oder ihr Stellvertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der Einhorn-Verlag Herstellung: Einhorn-Verlag+Druck GmbH, 73525 Schwäbisch Gmünd, Sebaldplatz 1, Fon 0 7171/ 92 78 0-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.einhornverlag.de

43. Jahrgang

NOTDIEN

Nummer 3

Familiennachmittag

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Samstag, 1.2.2014 14 bis 17 Uhr

Spiel, Spaß und gute Laune… …für die ganze Familie

30

an Wochenenden und Feiertagen

(Bereich Dr. Arnold und Dr. Fimpel) Der Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen findet in der Bereitschaftspraxis des Stauferklinikums in Mutlangen statt. Telefonnummer 07171/99 88 12. Die niedergelassenen Ärzte weisen darauf hin, dass bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung der Notarzt unter Telefon 112 zu rufen ist.

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älteren

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Mitbürge

meDiaDaten KoMMUnALBLättER nr. 13 | gültig ab 01.01.2016

einhorn

Wöchentliche ausgaben der amts- und mitteilungsblätter: alfdOrf, Pfahlbronn, Vordersteinenberg, Hintersteinenberg, Kapf (KW) göggingen, Horn, Mulfingen (KW) gschWend, Frickenhofen, Mittelbronn, Wildgarten (KW) leinzell (KW) mutlangen, Pfersbach (KW) schechingen, Leinweiler (KW) sPraitbach, Vorder- und Hinterlintal, Hertighofen (KW) Waldstetten, Wißgoldingen, Weilerstoffel (HM)

VerWaltungsgemeinschaft rOsenstein (Vgr) (HM) Heubach, Lautern, Beuren, Buch Bartholomä, Rötenbach, Amalienhof, Möhnhof Böbingen/Rems, Beiswang Heuchlingen, Holzleuten Mögglingen

stadt 1 mit den stadtteilen: (HM) bargau bettringen, nordwest, Lindenfeld degenfeld Weiler in den bergen

stadt 2 mit den stadtteilen: (KW) herliKOfen hussenhOfen, Burgholz, Hirschmühle, Zimmern

stadt 3 mit den stadtteilen: (KW) grOssdeinbach, Kleindeinbach, Hangendeinbach, Radelstetten, Wustenriet, Waldau lindach rehnenhOf, Wetzgau

stadt 4 mit den stadtteilen: (HM) rechberg, Vorderweiler, Hinterweiler strassdOrf, Metlangen, Reitprechts

UnSERE meDiaBERAtER

(hm)

(KW)

hans-Peter menrad Fon 0 7171|9 27 80-16 FAX 0 7171|9 27 80-48 [email protected]

Klaus Waibel Fon 0 7171|9 27 80-17 FAX 0 7171|9 27 80-48 [email protected]

Seite 2

VerbreitungsGEBiEt

wöchentlich 13 Amtsund Mitteilungsblätter in 25 teilorten und Stadtteilen mit einer Druckauflage von 19 000 Exemplaren.

Schwäbisch Hall

Schorndorf

Seite 3

Wetzgau

Großdeinbach

Rehnenhof

Aalen

Göppingen

Heidenheim

allgemeine VERLAGSAnGABEn

Seite 4

Verlag

einhorn-Verlag+Druck GmbH Sebaldplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd Postfach 1280, 73502 Schwäbisch Gmünd

telefOn telefaX e-mail internet

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erscheinungsWeise

wöchentlich

rücKtrittstermine

Montag bis 10 Uhr, bereits entstandene Satzkosten werden in Rechnung gestellt. Umfangreiche änderungen an fertigen Anzeigen werden berechnet.

chiffrÉgebühr

4,50 

Preise

nettoangaben in Euro zuzüglich MwSt.

zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Kleinanzeigen müssen bar oder mit Bankeinzug ohne Skontogewährung bezahlt werden. Für sonstige gewerbliche Anzeigen bei Bankabbuchung 2% Skonto Gemäß den Regelungen zur SEPA Basislastschrift ist der Auftrggeber vor Ausführung der Lastschrift vorab über den Zeitpunkt der Belastung zu informieren. Der Verlag informiert den Auftraggeber mindestens 1 tag vor Belastung des Kontos. Die Lastschrift wird als solche gesonderte gekennzeichnet. Die Vorabinformation zur Belastung an den Auftraggeber erfolgt über die Rechnung oder in einer gesonderten information per Email unter nennung des Abbuchungstermins.

AMTS

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STUIFEN-BOTE Gemeinde Waldstetten

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mit Wißgoldingen, Weilerstoffel und Tannweiler Herausgeber: Gemeinde Waldstetten · Verantwortlich für den amtlichen und den gesamten redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Rembold oder sein Stellvertreter im Amt · Verantwortlich für den Anzeigenteil, die Herstellung und den Vertrieb: Einhorn-Verlag+Druck GmbH, 73525 Schwäbisch Gmünd, Sebaldplatz 1– 3, Telefon 0 7171/ 9278 0-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.einhornverlag.de

ang 2. Jahrg

NGEN TMACHU E BEK ANN DTTEILE AMTLICH ALLE STA FÜR e 2012

BLAT T

59. Jahrgang

Freitag, 17. Januar 2014

Matinee

Nummer 3

im Rathaus Waldstetten

am Sonntag, 19. Januar 2014, Beginn 10.30 Uhr Auf dem Jakobsweg von Schwäbisch Gmünd nach Santiago de Compostela Begrüßung Bürgermeister Michael Rembold Eindrücke der Pilgerreise Hermann Reichert

Santiago de Compostela

Moderation Franz Merkle Musikalische Umrahmung Musikschule Waldstetten e.V.

Hermann Reichert • geb. 1950 • Ministerialrat a.D. wanderte mit seiner Ehefrau Cordula und einer Pilgergruppe der Kirchengemeinde St. Michael von Schwäbisch Gmünd nach Santiago de Compostela in Spanien. Er berichtet von seinen Eindrücken und Erlebnissen auf der rund 2.500 Kilometer langen Wanderstrecke, welche die Pilgergruppe in 10 Etappen zurücklegte.

Wißgoldinger Faschingskampagne lädt ein zum närrischen

schoppen“ „Weißwurstfrüh

am Sonntag, den 19.01.2014 ab 10.00 Uhr im Pavillon bei der Grundschule Wißgoldingen

N ANGE MUTL

AMTS

AMTSBLATT

Zur Unterhaltung spielt die „Wißlenger Hofkapelle“ sowie die Bänd „Dabbelju“ Bei Weißwürsten mit Brezeln, Weißbier aber natürlich auch antialkoholischen Getränken sowie Kaffee und Kuchen, möchte die „Wißgoldigner Faschingskampagne“ die diesjährige Faschingssaison eröffnen.

Die Mitglieder der Wißgoldinger Faschingskampagne freuen sich auf Ihr Kommen!!

ang 50. Jahrg

ng ng an pffan pfa mp em hrrssem hrs jaah uj uja N uja l r Ne volle nzvo nz Glaanzv G Gl

d über er Seyfrie biet rbege Bürgermeist n im GeweRechberg-, zeigte sich Erfreut von Unternehme ung der Sanier itte III“. Maßnahme „Ortsm e Ansiedlung luss kam die größere im Freizeiter die weiter . Zum Absch nstraße. Eineaßnahmen Bürgermeist Nord“ ung von s „Breite und Hohenstaufe Sanierungsm rn der Einlad gefolgt. Musikverein atur- und Stuifenung und BürgeBem des en waren die Repar rinnen Jubiläu die Gründ hrsempfang Person den stellten antis“ dar. 50-jährige er Seyfried auf Über 300 d zum Neuja n sowie Bürge ders über Christian beson bad „MutlErfolg war das rmeist neter rpunkte Peter Seyfrie ichen Gäste Bürge Seyfried bgeord voller Schwe ter wies zahlre re Ein stagsa g hin. rmeis Auch mehre Neben ndschule, erorund Bunde sich Bürge Pfersbach.nger Bürgerstiftun deutete er Projekt Verbu s-Dames, vom Kamms. Das freute Staatssekretär 2014 taltung der Mutla Ausblick für Pfersbach, das Bouxières-au der Lansuch von bot die Verans Jonathan Thoma mit ngen an wurde In seinem rchfahrt g von sjubiläum mitspielen, Lange. Ortsdu umrahmt inde Mutla der Leitun Mutlanger an: die rige Partnerschaft des 20. n der Geme Musikalisch stein unter auch einige taltung. Rosen das 50-jäh die Teilnahme der Königi dem der Musik e A. chester ester, in mung der Veransder „Ankunft ich Händel. te ganz auch von GeorgCon” aber erorch gehör mit hau. rts e Tunes Kamm ana in olle Umrah rts begann n Georg FriedrCarl Stamitz , „Fiddl desgartenscTeil des Konze Konze to Elvis“ sowie „Sant um. Mit eine glanzv gig oniste . Davis und Teil des F kkomp Der zweite . „A tribute„The Lion King” s beim Publik taltung. sters großzü Der erste des Baroc ts von Lous Applau aus Verans des Orche Jahrhunderts Auszüge haltendendie Musiker die von Saba“ Arrangemen der Auftritt Peter und Speckert, n für langan eten wurde rmeister hst Stücke unterstützt. rte Bürge Zunäc . Auch heuer cert” sorgte s-Zugabe beend erinne Jahres. folgten Raiba Mutlangen ick 2013 abgelaufenen so den Bebau einer Beatle von der des ebiet Jahresrückbl men ein, In seineman die HöhepunkteBaumaßnah das Sanierungsg d iedene Gärten“ und Seyfrie sbau ren auf versch Endau ging er für die „Hinte nger Heide ungsplan ahme Mutlaschuss ahlaus cklungsmaßn 3. Entwi llung Gemeindew iedenes inderats Versch 4. Beste ntgaben und der des Geme 164/3, 5. Bekan en der Mitglie suchen lle, Flst. NGEN 6. Anfrag ng von Bauge itung und TK-ZeAusführung TMACHU 7. Beratu Backvorbere 1 – geänderte E BEK ANN a) Anbau Stauferklinik ren Gehlossen AMTLICH An der n Ehejubila 80., 90., 100. 2014 gesc und s- und lich ihres 60., 65., 70. ein Januar Januar 2014, müsse iedene von Alter 29. und 29. rger anläss des 50., er oder versch Ehrung am 28. Mittwoch, len Server ehrt Mitbüilare anlässlichder Bürgermeist bitte im werden. t zentra durchgeführt fen und Rathaus 28. Januar, und Gemeinde Ehejub sollte dies an seinimm am g Die ng sowie tag, Ehrun ). Wer wünscht, rwaltu nahmen lätze betrof us an Am Diens burtstageseitstages. Diekeine Ehrung Telefon 703-0 satorischen Gemeindeve erungsmaßEDV-Arbeitsp das Ratha er 11, scht bei der 75. Hochz aus organi vor. Wer und Erneu us alle lb bleibt wird gebeten. rtreter n (Frau Sing, Zimm sollte diesdann – wenn gewün tung Wartungs- auf dem Ratha Betrieb. Desha ist, Stellve ten darauf melde Hause wird sind Um Beach außer latt Davon Rathaus tag nicht zu n, die Ehrung eholt. Wir möch Grund lossen. Amtsb ren im nachg lls melde aus diesem Tagen gesch nem Ehren ebenfa en Zeitpunkt ung von Jubila erfolgt. beiden nicht Sitzungssaal diesen Gründen n entlich später inde ts Veröff ng im große Gemeindera die Geme – zu einem dass eine 2013 des um 16 Uhr eratssitzu gen durch Sitzung n im Jahr hinweisen, aden. Gemeind 21. Januar, findet Tageszeitun traße, eine h eingel Leistunge Gemeindeverwaltag, und den g Jahns recht herzlic Am Diens ses, Eingan orragendebeabsichtigt diengen von Mutlanger erung für herv des Rathau ist die Bevölk Ehrung vergangenen Jahrenragende Leistu statt. Hierzu r, heraus in den ng der wiede Wie und ngen Tagesordnur Sitzungsteil altsplans - und tung Mutla des Haushfristigen Finanz Öffentliche rfragestunde chiedung mittel 1. Bürge ng und Verabs sowie der 2. Beratu altssatzung 2014 Haush lanung Investitionsp

ALFD

ORF

Amtsblatt der Gemeinde

und indeorganeInhalt der Geme übrige übr n : für den gsberichte -0, E-Mail der Sitzun rtreter im Amt,7171/ 92780 einschließlichsein Stellve 1, Telefon 0 hen Teil d oder platz amtlic Sebald Seyfrie für den er Peter Gmünd, twortlich Bürgermeist Schwäbisch er 3 Numm gen · Veranrwaltung ist , 73525 GmbH indeve inde Mutlan g+Druck r: Geme ngen der Geme Einhorn-Verla nverlag.de Herausgebe ntlichu r Veröffe g · Herstellung: t: www.einhor 2014 r andere n-Verla , Interne 17. Janua der Einhor hornverlag.de Freitag, technik@ein

Herausgebe r: Geme oder sein inde Alfdor Stellve 73525 Schwä rtreter im Amt f · Verantwort bisch Gmün lich für · Veran den amtlic twort d, Sebald hen platz 1–3, lich für den Anzeigenteund den gesam 43. Jahrg Telefon 07171/92780 il, die Herste ten redak ang -0, E-Mail llung und tionellen Teil: : techni den Vertri Bürge k@einhornve eb: Einhor rmeister Micha rlag.de Donnerstag n-Verla el Segan , Intern et: www. g+Druck GmbH , 16. Janua einhornverla , r 2014 g.de g.d

Pfahlbro nn und

Gschwend Erholungsort im Schwäbischen Wald mit den Feriengebieten Frickenhofer Höhe und Hagberg

Donnerstag, 16. Januar 2014

Aktuelles aus der Gemeinde

Geschichtennachmittag in der Bücherei Wir laden Euch ein zum Geschichtennachmittag,

am Dienstag, 21. Januar 2014, 16.30 Uhr Bronwen Paetzold, Lehrerin an der Heinrich-Prescher-Schule Gschwend, erzählt eine

»Schnee-Geschichte«

Kinder ab 4 Jahren und alle, die gerne Geschichten hören, sind herzlich dazu eingeladen.

Wir gratulieren herzlich am 16.01. Frau Gerda Schneider geb. Sing, Mittelbronn zum 80. Geburtstag 19.01. Herrn Kurt Ulrich Mägdefrau, Gschwend zum 70. Geburtstag 20.01. Frau Gerda Lang, geb. Häfner, Gschwend zum 78. Geburtstag 21.01. Herrn Ernst Fischle, Brandhof zum 78. Geburtstag 22.01. Frau Maria Kronmüller, geb. Felix, Felgenhof zum 75. Geburtstag

30 ZONE

30 km/h in den Wohngebieten unseren Kindern und älteren Mitbürgern zuliebe!

Vorderst einenbe rg

STE

Numm er 3 Hospizstiftu ng Rems Spinne rei -Murr-Kreis info@h 44, 71522 Backn e.V. ospizBegleitung remsmurr.de ang AmbulanterSchwerstkr anker, Einsatzleitun Hospizdien Sterbender st, Unterstützug für den gesam Telefon: 0 und ihrer Angeh 71 ambulantes@ ng zu Hause ten Rems-Murr-91 / 34 41 94-0 örigen Kreis hospiz-rems , im Krank Kinderenhau murr.de s und im Telefon: und Jugendhosp Pflege 0 71 91 heim izdien Begleitunge / 34 41 st Puste 94-0 n von Kinder blume Tod und Uhr, FreitagSonntag und , Trauer und Jugen kinder@hosp ab 14 Uhr) Feiertage, dlichen Monta iz-remsmurr Telefon bei Krankh Statio (0 18 05) g bis Donne Ärztlicher eit, .de näres rstag ab 01 12 12 Stationaeres Hospiz Backn Notfalldien 18 (für die @hosp ang, Telefo Bereic st Welz iz-remsmurr he Sandl innerhalb n: 0 71 .de 91 / 34 and, Rienh heim und Zahnärztl und außer Sonn33 3-0 Kaisersbac arz, Burgh und Feiert halb der icher Dien (0180) h Bereich Ostalb olz und ag, 08.00 Sprechstund st 50 11 Mannholz) en, am bis 08.00 (Leitstelle kreis: Zu Personen 20 78. Sams Uhr am Bereich Ostalbkreis) erfragen unter aus Folgetag:tag sowie Brend, Rems Telefon die ihren den Bereichen Kassenzahn -Murr-Kreis: Telefo 112 nahme n Hausa Pfahlb Zu erfrag ärztliche regelu und Kaiser ng ebens rzt in Welzheim ronn, Brech Vereinigung en unter , Höldi haben sbach wendeo an den Stuttgart) Telefon (0711) Tierärztlic ärztlichen , können sich s und 7 87 77 n. her Sonn Notfalldiens 44 als AusBereic Augenärz h Alfdo tagsdien t Welzh tlich rf eim / st Pfahlb er Notf Rems-Murrronn: Telefo alldienst Kreis n (0 71 Telefon 72) 93 (0 18 05) 91 94 HNO-Ärzt 28 43 67 Wichtige licher Gebi Notruf außerhalb Telefonnu / Polizei Feuerwehr mmern Sonntag der Sprechstund etsdienst und an Polizeiposte den Feiert en 08.00 agen unter 08.00 Uhr, Polizeirevier n Welzheim Gynäkolo am Samst Telefon 112 Schor (Tag und ag, am (0 18 05) Nacht ndorf 110 kleine Überraschungen für Kinder Telefon (0 gischer Notf 00 36 56 (07182 Störungsnum erreichbar) ) 9281alldie 18 05) 0 nst 93 22 93 (07181 Wasserspiele mer Bereich ) 204-0 Alfdorf, für Strom EnBW Pfahlbronn: große Wandbemalung Kinderärztlich ODR Ellwan Bereich er Notf Für Vordersteinegen leckere Angebote im BistroAn Schwäbisch alldienst: EnBW (07961) Gmün Sonn- und nberg: RZ Heilbr 82-0 WasserpauseStauferkliniku Feiertagend und Umge Störungsnum onn bung von 8 m Mutlan (07131) Sie könne mer für EnBW 1234-0 n Ihre Kinder gen, HauptUhr bis 8 Uhr Gas ODR Das Wasserreichteam freut sich auf des eingang, Für den Gemeindeve Ellwangen unang rechts in Folgetages im viele große und kleine Gäste Zentral Rems-Murr-Kreis emeldet vorste (07961) rwaltung die Kinder in den Ambu 82-5 llen. klinik. Waiblingen, lanzrä chenenden Winnender umen der Kinder (07172 ) 309-0 klinik von 8.00 Freitag ab Str. 45) werkt 18.00 Uhr ags 18.00 Waiblingen Telefon bis 8.00 Uhr (71322 07151/5006 am daraufbis Montag 8.00 – 8.00 Uhr, an WoUhr, -1199. Eine folgenden 30 km/h Werktag. an Feiertagen Voranm in den eldung ist nicht Wohnge notwendig. unseren bieten ZON Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Kind

Ärztlicher

Herausgeber: Gemeinde Gschwend · Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte des Gemeinderats und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Gschwend ist Bürgermeisterin Rosalinde Kottmann oder ihr Stellvertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der Einhorn-Verlag Herstellung: Einhorn-Verlag+Druck GmbH, 73525 Schwäbisch Gmünd, Sebaldplatz 1, Fon 0 7171/ 92 78 0-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.einhornverlag.de

43. Jahrgang

NOTDIEN

Nummer 3

Familiennachmittag

Notf

Bereic alldienst h Zentrale Alfdorf von SamsNotfalldien tag 8 Uhr stnummer Werktags bis Mont (0 71 71) ag 8 Uhr 99 88 12 Notfalldiensvon Mont und an ag 8 Uhr den Feiert dorfer Hausäthabende bis Sams agen tag rzte oder zu erfahren über Anrufb8 Uhr das

DRK (0 eantworter Einheitlic 71 71) 1 92 22. der Alfund Gsch he Rufnumm er für Gaild (Samstag, wend orf

Samstag, 1.2.2014 14 bis 17 Uhr

Spiel, Spaß und gute Laune… …für die ganze Familie

30

an Wochenenden und Feiertagen

(Bereich Dr. Arnold und Dr. Fimpel) Der Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen findet in der Bereitschaftspraxis des Stauferklinikums in Mutlangen statt. Telefonnummer 07171/99 88 12. Die niedergelassenen Ärzte weisen darauf hin, dass bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung der Notarzt unter Telefon 112 zu rufen ist.

E

älteren

ern und rn zulie be!

Mitbürge

ANZEIGENPREISE

Seite 5

GesamtBelegung Alle Amts- und Mitteilungsblätter (siehe Übersicht Seite 2) Anzeigenschluss

Montag, 17 Uhr

Verbreitete auflage

17 700 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. Buntfarbe

2.+3. Buntfarbe

Ortspreis

 2,70 €

+ MwSt.

 3,17 €

+ MwSt.

 3,81 €

+ MwSt.

Grundpreis*

 3,18 €

+ MwSt.

 3,73 €

+ MwSt.

 4,48 €

+ MwSt.

Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (VGR) Verbreitungsgebiet

Heubach, Lautern, Beuren, Buch Bartholomä, Rötenbach, Amalienhof, Möhnhof Böbingen/Rems, Beiswang Heuchlingen, Holzleuten Mögglingen

Erscheinungstag

Freitag (bis spätestens 12 Uhr)

Anzeigenschluss

Mittwoch, 9 Uhr

Anzeigenschluss für Farbanzeigen in Verbindung mit der Gesamtbelegung

Montag, 17 Uhr

Verbreitete auflage

4400 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. Buntfarbe

2.+3. Buntfarbe

Ortspreis

 0,77 €

+ MwSt.

 0,89 €

+ MwSt.

 1,21 €

+ MwSt.

Grundpreis*

 0,91 €

+ MwSt.

 1,05 €

+ MwSt.

 1,42 €

+ MwSt.

* Grundpreis gilt für Werbeagenturen

neu: UnSERE KOmbinAtionEn

Seite 6

Schwäbisch Hall

Kombination 3

Kombination 4 Kombination 5

Wetzgau

Schorndorf

Großdeinbach

Aalen

Rehnenhof

Kombination 1 Vg rosenstein

Göppingen

Heidenheim

Kombination 2

KOmbinatiOn 1 Verbreitungsgebiet

Bargau, Bettringen, Degenfeld, Weiler Herlikofen, Hussenhofen Großdeinbach, Lindach, Rehnenhof, Wetzgau Rechberg, Straßdorf

erscheinungstag

Donnerstag und Freitag

anzeigenschluss

Montag, 17 Uhr

Verbreitete auflage

4950 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. buntfarbe

2.+3. buntfarbe

ortspreis

1,91 €

+ MwSt.

2,29 €

+ MwSt.

2,86 €

+ MwSt.

Grundpreis*

2,25 €

+ MwSt.

2,70 €

+ MwSt.

3,37 €

+ MwSt.

KOMBINATION 2

Seite 7

Verbreitungsgebiet

Waldstetten; Bargau, Bettringen, Degenfeld, Weiler; Straßdorf, Rechberg

Erscheinungstag

Donnerstag und Freitag

Anzeigenschluss

Montag, 17 Uhr

Verbreitete auflage

4350 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. Buntfarbe

2.+3. Buntfarbe

Ortspreis

 1,48 €

+ MwSt.

 1,78 €

+ MwSt.

 2,22 €

+ MwSt.

Grundpreis*

 1,74 €

+ MwSt.

 2,90 €

+ MwSt.

 2,61 €

+ MwSt.

KOMBINATION 3 Verbreitungsgebiet

Alfdorf; Gschwend; Spraitbach

Erscheinungstag

Donnerstag und Freitag

Anzeigenschluss

Montag, 17 Uhr

Verbreitete auflage

3780 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. Buntfarbe

2.+3. Buntfarbe

Ortspreis

 1,39 €

+ MwSt.

 1,67 €

+ MwSt.

 2,09 €

+ MwSt.

Grundpreis*

 1,63 €

+ MwSt.

 1,97 €

+ MwSt.

 2,46 €

+ MwSt.

KOMBINATION 4 Verbreitungsgebiet

Göggingen; Leinzell; Schechingen

Erscheinungstag

Donnerstag und Freitag

Anzeigenschluss

Montag, 12 Uhr

Verbreitete auflage

1750 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. Buntfarbe

2.+3. Buntfarbe

Ortspreis

 1,16 €

+ MwSt.

 1,40 €

+ MwSt.

 1,75 €

+ MwSt.

Grundpreis*

 1,36 €

+ MwSt.

 1,65 €

+ MwSt.

 2,06 €

+ MwSt.

KOMBINATION 5 (NEU AB 1.1.2016) Verbreitungsgebiet

Alfdorf; Mutlangen; Großdeinbach, Lindach, Rehnenhof, Wetzgau

Erscheinungstag

Donnerstag und Freitag

Anzeigenschluss

Montag, 17 Uhr

Verbreitete auflage

4200 Exemplare

Preise

mm-Preis s/w

1. Buntfarbe

2.+3. Buntfarbe

Ortspreis

 1,44 €

+ MwSt.

 1,73 €

+ MwSt.

 2,16 €

+ MwSt.

Grundpreis*

 1,70 €

+ MwSt.

 2,03 €

+ MwSt.

 2,54 €

+ MwSt.

Einzelbelegung Ortspreis

Seite 8

Amtsblätter Erscheinungstag Anzeigenschluss Alfdorf Göggingen Leinzell Gschwend Mutlangen Schechingen Spraitbach Waldstetten

Donnerstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Freitag Freitag Freitag Freitag

Montag 17 Uhr Montag 17 Uhr Montag 17 Uhr Dienstag 17 Uhr Mittwoch 17 Uhr Mittwoch 17 Uhr Mittwoch 17 Uhr Dienstag 17 Uhr

Städtische Mitteilungsblätter Erscheinungstag Anzeigenschluss Bargau, Bettringen, Degenfeld, Weiler Herlikofen, Hussenhofen Großdeinbach, Lindach, Rehnenhof, Wetzgau Rechberg, Straßdorf

Freitag Freitag Donnerstag Donnerstag

Montag 17 Uhr Dienstag 12 Uhr Montag 17 Uhr Montag 17 Uhr

Anzeigenschluss für Farbanzeigen Montag 17 Uhr

Amtsblätter

Verbreitete Auflage

mm-Preis s/w

mm-Preis ­1. Buntfarbe

mm-Preis 2.+3. Buntfarbe

Alfdorf

 1660

 0,60 + MwSt.

 0,73 + MwSt.

 0,91 + MwSt.

Göggingen

  600

 0,53 + MwSt.

 0,64 + MwSt.

 0,80 + MwSt.

Gschwend

 1230

 0,65 + MwSt.

 0,78 + MwSt.

 0,98 + MwSt.

Leinzell

  500

 0,53 + MwSt.

 0,64 + MwSt.

 0,80 + MwSt.

Mutlangen

 1250

 0,65 + MwSt.

 0,78 + MwSt.

 0,98 + MwSt.

Schechingen

  600

 0,53 + MwSt.

 0,64 + MwSt.

 0,80 + MwSt.

Spraitbach

  850

 0,63 + MwSt.

 0,76 + MwSt.

 0,95 + MwSt.

Waldstetten

 1600

 0,66 + MwSt.

 0,79 + MwSt.

 0,99 + MwSt.

Städt. Mitteilungsblätter

Verbreitete Auflage

mm-Preis s/w

mm-Preis ­1. Buntfarbe

mm-Preis 2.+3. Buntfarbe

Bargau, Bettringen, Degenfeld, Weiler (Stadt 1)

 1770

 0,72 + MwSt.

 0,86 + MwSt.

 1,08 + MwSt.

Herlikofen, Hussenhofen (Stadt 2)

  970

 0,64 + MwSt.

 0,77 + MwSt.

 0,96 + MwSt.

Großdeinbach, Lindach Rehnenhof, Wetzgau (Stadt 3)

 1240

 0,62 + MwSt.

 0,74 + MwSt.

 0,93 + MwSt.

Rechberg, Straßdorf (Stadt 4)

  950

 0,64 + MwSt.

 0,77 + MwSt.

 0,96 + MwSt.

Einzelbelegung Grundpreis*

Seite 9

* Grundpreis gilt für Werbeagenturen

Amtsblätter Erscheinungstag Anzeigenschluss Alfdorf Göggingen Leinzell Gschwend Mutlangen Schechingen Spraitbach Waldstetten

Donnerstag Donnerstag Donnerstag Donnerstag Freitag Freitag Freitag Freitag

Montag 17 Uhr Montag 17 Uhr Montag 17 Uhr Dienstag 17 Uhr Mittwoch 17 Uhr Mittwoch 17 Uhr Mittwoch 17 Uhr Dienstag 17 Uhr

Städtische Mitteilungsblätter Erscheinungstag Anzeigenschluss Bargau, Bettringen, Degenfeld, Weiler Herlikofen, Hussenhofen Großdeinbach, Lindach, Rehnenhof, Wetzgau Rechberg, Straßdorf

Freitag Freitag Donnerstag Donnerstag

Montag 17 Uhr Dienstag 12 Uhr Montag 17 Uhr Montag 17 Uhr

Anzeigenschluss für Farbanzeigen Montag 17 Uhr

Amtsblätter

Verbreitete Auflage

mm-Preis s/w

mm-Preis ­1. Buntfarbe

mm-Preis 2.+3. Buntfarbe

Alfdorf

 1660

 0,71 + MwSt.

 0,86 + MwSt.

 1,07 + MwSt.

Göggingen

  600

 0,62 + MwSt.

 0,75 + MwSt.

 0,94 + MwSt.

Gschwend

 1230

 0,77 + MwSt.

 0,92 + MwSt.

 1,15 + MwSt.

Leinzell

  500

 0,62 + MwSt.

 0,75 + MwSt.

 0,94 + MwSt.

Mutlangen

 1250

 0,77 + MwSt.

 0,92 + MwSt.

 1,15 + MwSt.

Schechingen

  600

 0,62 + MwSt.

 0,75 + MwSt.

 0,94 + MwSt.

Spraitbach

  850

 0,74 + MwSt.

 0,90 + MwSt.

 1,12 + MwSt.

Waldstetten

 1600

 0,78 + MwSt.

 0,93 + MwSt.

 1,17 + MwSt.

Städt. Mitteilungsblätter

Verbreitete Auflage

mm-Preis s/w

mm-Preis ­1. Buntfarbe

mm-Preis 2.+3. Buntfarbe

Bargau, Bettringen, Degenfeld, Weiler (Stadt 1)

 1770

 0,85 + MwSt.

 1,01 + MwSt.

 1,27 + MwSt.

Herlikofen, Hussenhofen (Stadt 2)

  970

 0,75 + MwSt.

 0,91 + MwSt.

 1,13 + MwSt.

Großdeinbach, Lindach Rehnenhof, Wetzgau (Stadt 3)

 1240

 0,73 + MwSt.

 0,87 + MwSt.

 1,10 + MwSt.

Rechberg, Straßdorf (Stadt 4)

  950

 0,75 + MwSt.

 0,91 + MwSt.

 1,13 + MwSt.

Rabatte innerhalb eines Abschlussjahres Malstaffel

Wertstaffel

Seite 10

Titelstaffel* bei Belegung von

  6 Veröffentl.

  5 % Rabatt

mind. 1000 E

  5 % Rabatt

2 Titel

2,00 %

6 Titel

7,00 %

12 Veröffentl.

10 % Rabatt

mind. 3000 E

10 % Rabatt

3 Titel

3,50 %

7 Titel

8,00 %

25 Veröffentl.

15 % Rabatt

mind. 5000 E

15 % Rabatt

4 Titel

5,00 %

ab 8 Titel

9,00 %

52 Veröffentl.

20 % Rabatt

mind. 8000 E

20 % Rabatt

5 Titel

6,00 %

*  Identische Anzeigen bei Belegung in mehreren Amts- und Mitteilungsblättern innerhalb einer Woche * Titelrabatt gilt nicht bei Kombinationsschaltung

Technische Angaben Satzspiegel

185 mm breit, 269 mm hoch

Spaltenzahl

4 Spalten

Spaltenbreite

1-spaltig   43 mm, 2-spaltig   90 mm 3-spaltig 138 mm, 4-spaltig 185 mm

Druckverfahren Offsetdruck Druckunterlagen

Digitale Daten

Platzierung

Auf Anfrage (keine Gewähr)

Druckauflage wöchentlich

19000 Exemplare

DatenÜbertragung E-Mail  [email protected]  Sollten Sie große Datenmengen übertragen wollen, bitten wir Sie, diese mit einem Komprimierungsprogramm (WinZip) zu packen. Datentransfer Nach vorheriger Absprache erhalten Sie von uns die über FTP-Server Internet-Zugangsdaten. Druckdaten Anzeigen für Amts- und Mitteilungsblätter senden Sie bitte als EPS oder PDF-Datei. Die PDF-Dateien und EPS sollten ASCII-codiert sein und keine anderen Komprimierungen als LZW enthalten. Bitte fügen Sie uns ein PDF zur Ausgabe-Prüfung bei oder senden Sie uns einen Faxausdruck.  Schriften müssen in der PostScript-Datei enthalten sein, ebenso im EPS. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr DTP-System Schriften integriert, wandeln Sie die Schriften in Zeichenwege um. Für eventuelle Fragen sind wir gerne für Sie unter Telefon 0 71 71|9 27 80-18 oder -27 erreichbar.

PROSPEKTBEILAGEN Beilagenpreise Teilbelegungen sind möglich (nur ganze Stadtteile und Gemeinden). Mindestbetrag bis 750 Exemplare: Ortspreis 70 a, Grundpreis 82,50 a Auflagenzahlen sind beim Verlag zu erfragen.

Beilagenpreise (DIN A4) Ortspreis pro 1000 Exemplare

bis 20 g

86,50 b

Grundpreis pro 1000 Exemplare

bis 20 g

102,00 b

Jede weitere angefangene 5 g

Ortspreis

+3,35 b

Grundpreis

+3,95 b

+ MwSt.

+ MwSt.

Beilagenpreise (Lang DIN, DIN A5 und Übergrößen) Ortspreis pro 1000 Exemplare

bis 20 g

96,00 b

Grundpreis pro 1000 Exemplare

bis 20 g

113,00 b

Jede weitere angefangene 5 g

Ortspreis

+4,00 b

Grundpreis

+4,70 b

+ MwSt.

+ MwSt.

Maximale Größe DIN A 4 (210 x 297 mm), Maximales Gewicht 35 g 10 % Rabatt auf Beilagen, die durch den einhorn-Verlag hergestellt wurden.

Anlieferung Freitag 12 Uhr vor der Erscheinungswoche Lieferadresse: einhorn-Verlag+Druck GmbH, Sebaldplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd Mo-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Abholung Durch den Verlag bis 10 km bis 15 km bis 20 km ab 20 km

15,00 b + MwSt. 25,00 b + MwSt. 35,00 b + MwSt. 45,00 b + MwSt.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektverteilung 1. Fehlstreuungen, Doppelbelegungen und Fehlbelegungen sind nicht völlig auszuschließen. Ein zumutbares Maß darf nicht überschritten werden, branchenüblich sind ca. 2 Prozent. 2. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird. 3. Die Beilagen müssen sauber in Schachteln, Kisten oder auf Paletten angeliefert werden. Die Beilagen sollten gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. 4. Bitte liefern Sie die Beilagen mit einem Lieferschein an, der das zu belegende Objekt, den Beilagentermin, den Beilagen-Auftraggeber, Motiv, Absender und Empfänger, Anzahl der Verpackungen und Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen beinhalten. Die Verpackungseinheiten sollten nicht mehr als 10 kg wiegen.

Seite 11

BEILAGENSTÜCKZAHLEN Kommunalblätter

Seite 12

Alfdorf, Pfahlbronn, Vordersteinenberg, Hintersteinenberg, Kapf (KW)  Göggingen, Horn, Mulfingen (KW)  Gschwend, Frickenhofen, Mittelbronn, Wildgarten (KW)  Leinzell (KW)  Mutlangen, Pfersbach (KW) Schechingen, Leinweiler (KW)  Spraitbach, Vorder- und Hinterlintal, Hertighofen (KW)  Waldstetten, Wißgoldingen, Weilerstoffel (HM)  

1530 Expl. 560 Expl. 1110 Expl. 460 Expl. 1170 Expl. 540 Expl. 760 Expl. 1510 Expl.

Heubach, Lautern, Beuren, Buch Bartholomä, Rötenbach, Amalienhof, Möhnhof Böbingen/Rems, Beiswang  Heuchlingen, Holzleuten  Mögglingen 

1545 Expl. 490 Expl. 850 Expl. 380 Expl. 835 Expl.



4100 Expl.

Bargau Bettringen, Nordwest, Lindenfeld  Degenfeld Weiler in den Bergen

505 Expl. 790 Expl. 115 Expl. 230 Expl.



1640 Expl.

Herlikofen Hussenhofen, Burgholz, Hirschmühle, Zimmern 

530 Expl. 370 Expl.



900 Expl.

GroSSdeinbach,  Kleindeinbach, Hangendeinbach, Radelstetten, Wustenriet, Waldau Lindach REHNENHOF,  WETZGAU 

355 Expl.



485 Expl. 155 Expl. 115 Expl. 1110 Expl.

Rechberg, Vorderweiler, Hinterweiler StraSSdorf, Metlangen, Reitprechts

260 Expl 600 Expl



860 Expl.

BeilagenGESAMTAUFLAGE: 16 250 Expl.

Allgemeine Geschäftsbedingungen   1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inseraten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.   2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.   3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.   4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.   5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.   6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Rathäusern und Bezirksämtern, bei Vertretern oder sonstigen Außenstellen aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.   7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.   8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachen des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.   9. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt Änderungen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 11. Bei fernmündlich bzw. per Telefax aufgegebenen Anzeigen, oder bei fernmündlich bzw. per Telefax veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift, übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 12. Bei der Übersendung von digitalen Druckunterlagen muss getrennt eine schriftliche Auftragserteilung mit allen Angaben die für die Abwicklung erforderlich sind, erfolgen. Hierzu gehört besonders ein Ausdruck des zu belichtenden Dokuments, Zusammendruck und Farbauszüge, Erscheinungstermin, Ausgabe, Anzeigengröße und Ansprechpartner mit Telefonnummer. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber dreißig Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 19. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Eine vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Anzeigen und Beilagen aus dem Ortsgeschäft werden über Werbungsmittler angenommen und zum Grundpreis abgerechnet. Anzeigen zu ermäßigten Grundpreisen (Ortspreise) werden nicht provisioniert. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleute, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

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