Download Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Schießgraben 1 95326...
Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Naturwissenschaftlich-technologisches, Sprachliches und Musisches Gymnasium Schießgraben 1 95326 Kulmbach Tel.: 0 92 21 / 80 10 40 Fax: 0 92 21 / 80 10 499 e-mail:
[email protected]
Kulmbach, im Oktober 2013
1. Elternbrief im Schuljahr 2013/14 Liebe Eltern, Schulleitung und Lehrerkollegium des Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasiums wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr. Traditionsgemäß wende ich mich in den ersten Wochen mit einem ausführlichen Rundschreiben an Sie. Seit dem 1. August 2013 habe ich die Aufgabe des Schulleiters am MarkgrafGeorg-Friedrich-Gymnasium in Kulmbach übernommen. Nach der Pensionierung von Oberstudiendirektor Hans-Werner Fischer ist es mir eine große Freude, seine Nachfolge an dieser traditionsreichen Schule anzutreten. Mein Name ist Horst Pfadenhauer. Ich bin 51 Jahre alt, verheiratet, habe einen Sohn und eine Tochter und wohne mit meiner Familie im benachbarten Weißenbrunn. Meine Unterrichtsfächer sind Deutsch, Geschichte und Geographie und ich war zuvor als Mitarbeiter im Direktorat des Kronacher Kaspar-Zeuß-Gymnasiums tätig. Eine meiner Hauptaufgaben waren dabei die Bauangelegenheiten und die Generalsanierung der Schule, so dass ich gerade in diesem Bereich nahtlos anknüpfen kann. Schon die ersten Begegnungen mit Kollegen- und Schülerschaft, mit dem Verwaltungs-, Hausmeisterund Direktoratsteam waren geprägt durch große Offenheit und eine freundliche Atmosphäre. Das Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach hat durch seine unterschiedlichen Profile eine Ausstrahlung über die Stadt Kulmbach hinaus in die Region. Hier herrscht ein „guter Geist“, der eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften ermöglicht. Jetzt freue ich mich auf meine neue Aufgabe am Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium, gemeinsam mit dem Schulleitungsteam, dem Kollegium und allen Mitarbeitern. Mit Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte möchte ich die gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Schule fortsetzen. 1. Unterrichtssituation zu Schuljahresbeginn Zurzeit besuchen 797 Schülerinnen und Schüler unsere Schule. Sie werden in 25 Klassen der Jahrgangsstufen 5 mit 10 sowie in den Kursen der Q 11 und Q 12 unterrichtet. Die durchschnittliche Klassengröße liegt bei nur 24,5 Schülern. In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 gibt es jeweils eine gebundene Ganztagsklasse.
2. Personalia Trotz der in manchen Fächerverbindungen anhaltend knappen Personaldecke bei den Lehrkräften sind die Zuweisungen des Staatsministeriums an das MGF-Gymnasium in einem Umfang erfolgt, der eine gute Unterrichtsversorgung erlaubt. Folgende Kolleginnen und Kollegen konnten in der 1. Lehrerkonferenz neu begrüßt werden:
Herr Sebastian Brand (Sm)
Frau StRefin Claudia Horn (D/E)
Frau StRefin Svetlana Midenko (Ps/M)
Frau StRefin Lisa Moninger (Sp/E)
Frau StRefin Marlen Pintaske (D/G)
Herr OStR Walter Rieß (Ph/Ek/M)
Frau StRefin Anna Maria Witty (E/G)
Herr Marcell Münch (Sm)
Frau StRefin Astrid Wufka (D/Ek)
2
und unsere beiden FSJler
Katharina Lurz
und
Artur Balajan
3. Wahlunterricht Die Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über das Wahlunterrichtsangebot in diesem Schuljahr. Die Kolleginnen und Kollegen haben die Klassen informiert und versuchen mit den Interessenten Termine zu vereinbaren, die möglichst vielen von ihnen eine Teilnahme ermöglichen. Badminton Klettern Tischtennis Vororchester Volleyball Fußball Jungen Fußball Mädchen Streicherensemble Keramisches Gestalten
Gitarrenensemble Stimmbildung Orchester Homepage-AG Blechbläserensemble Bläsergruppe Chor Schach
Saxophonensemble Querflötenensemble Robotik Tanz Schülerzeitung/Film DELF Jugend forscht Unterstufenchor
4. Fördererverband In meiner Begrüßung zu den ersten Elternabenden habe ich deutlich gemacht, wie hilfreich der Födererverband ist, wenn die Möglichkeiten des Sachaufwandträgers an ihre Grenzen stoßen. Wichtiger aber ist für mich die Aufgabe des Fördererverbandes, Schüler zu unterstützen, deren Eltern wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. So blieb seit Jahren kein Schüler von einer schulischen Veranstaltung, wie z. B. Exkursionen oder Studienfahrten aus finanziellen Gründen ausgeschlossen. Darauf kann der Fördererverband stolz sein sowie diejenigen, die durch Spenden und Mitgliedsbeiträge den Fördererverband unterstützen. Ich möchte meinen Appell wiederholen und Sie bitten, Mitglied im Fördererverband zu werden. Schon mit 20,00 € im Jahr ist dies möglich. Ich bedanke mich bei allen, die meiner Bitte nachkommen und bei denen, die schon über Jahre hinweg den Fördererverband unterstützen. Deshalb haben wir uns erlaubt, Ihnen eine Beitrittserklärung in den Anhang beizulegen. 5. Termine Freitag, 22.11.13
Schriftliche Informationen über das Notenbild (Jgst. 5 - 10)
Dienstag, 26.11.13
1. Elternsprechtag (17.00 – 20.00 Uhr)
Mittwoch, 18.12.13 bis Freitag 20.12.13: Prüfungsfreie Tage (Jgst. 5 – 10) Donnerstag, 19.12.13
Adventskonzert
3
Sonntag, 25.01.14 bis Freitag, 31.01.14: Wintersportwoche (Jgst. 7) Freitag, 14.02.14
Schriftliche Informationen über das Notenbild (Jgst. 5 - 8) Zwischenzeugnis (Jgst. 9 + 10) Q 11: Zeugnis Ausbildungsabschnitt 11 / 1
Samstag, 15.02.14
ABITURA-Karrieremesse für 10. Klässler und Q11/Q12
Mittwoch, 09.04.14 bis Freitag 11.04.14: Prüfungsfreie Tage (Jgst. 5 – 10) Mittwoch, 09.04.14 und Donnerstag, 10.04.14: Schulkonzert Freitag, 02.05.14
Schriftliche Informationen über das Notenbild (Jgst. 5 – 10)
Montag 05.05.14
2. Elternsprechtag (18.00 – 20.30 Uhr)
Allgemeiner Hinweis: Termine und Terminänderungen sind auf unserer Homepage www.mgf-kulmbach.de einzusehen. Auf Grund der Ferienordnung ergeben sich für das laufende Schuljahr folgende Termine: erster Ferientag Herbstferien Weihnachtsferien Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien
28.10.2013 23.12.2013 03.03.2014 14.04.2014 09.06.2014 30.07.2014 Mi
letzter Ferientag 01.11.2013 06.01.2014 07.03.2014 25.04.2014 21.06.2014 Mo 15.09.2014
Unterrichtsfrei sind darüber hinaus: Buß- und Bettag 1. Mai Christi Himmelfahrt
20.11.2013 01.05.2014 29.05.2014
6. Sprechzeiten Die aktuellen Sprechzeiten der einzelnen Kolleginnen und Kollegen finden Sie in der Anlage und auf der Homepage der Schule www.mgf-kulmbach.de. Ich möchte Sie bitten, sich telefonisch anzumelden, da aus schulorganisatorischen Gründen sonst eventuell ein Kontakt mit der Lehrkraft nicht möglich ist. Sie können auch in besonderen, dringenden Fällen andere Termine über das Sekretariat vereinbaren. Zusätzlich ist es möglich, telefonischen Kontakt zu suchen und Auskünfte über Ihr Kind zu erhalten. 7. Befreiungen Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden können. Dazu ist rechtzeitig vorher ein schriftlicher Antrag beim Direktorat einzureichen. Auf keinen Fall dürfen Schülerinnen und Schüler ohne Erlaubnis dem Unterricht fernbleiben. Dies gilt auch für die Intensivierungsstunden, die Wahlunterrichte und die Ganztagsbetreuung.
4
Im Krankheitsfall bitten wir die Eltern der Schüler der 5. bis 10. Jahrgangsstufe, noch am gleichen Tag bis 8.00 Uhr ihr Kind telefonisch zu entschuldigen; für Schüler der 11. und 12. Jahrgangsstufe bitte zwischen 8.00 und 9.00 Uhr. Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen. Die schriftlichen Entschuldigungen müssen nach Ende der krankheitsbedingten Absenz im Sekretariat abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass laut Schulordnung nach dem 3. Tag der Krankheit ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Ab Jahrgangsstufe 10. ist noch Folgendes zu beachten: Findet in den Tagen des krankheitsbedingten Ausfalls eine angekündigte Leistungserhebung statt, so muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Entschuldigungen und Befreiungsanträge werden ausschließlich im Sekretariat entgegengenommen. 8. Offene Ganztagsbetreuung im „Kidz“ Bis 14 Uhr kommen die Schüler bei der Betreuung (B-Bau) an. Es ist Zeit zum Essen, zum Ausruhen, zum Spielen und zum Hinausgehen. Danach ist Hausaufgaben- und Lernzeit für alle bis 15.30 Uhr. Das Betreuungsteam arbeitet in drei Gruppen, die nach Bedarf auch wieder unterteilt werden. Betreut werden Ihre Kinder von Lehrern, FSJlern und älteren Schülern, sodass alle Fächer abgedeckt sind. Nach dieser Hausaufgabenzeit bietet das Kidz bis 17 Uhr Freizeitprogramm an. Es wird nach draußen gegangen, gespielt oder gebastelt. Im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Verhinderung muss eine Entschuldigung vorliegen. Möglich ist eine schriftliche Entschuldigung im Sekretariat des MGF, ein Anruf oder eine SMS über unsere Handynummer: 0175/ 82 42 147, Frau Karin Herbst (Montag bis Donnerstag von 12 - 17 Uhr). Sie dürfen uns gerne auch bei der Hausaufgabenbetreuung anfragen. 9. Große Leistungsnachweise In Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen sind, soweit sie dreistündig sind, drei Schulaufgaben, soweit sie vier- und mehrstündig sind, vier Schulaufgaben, in den übrigen Kernfächern je Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu halten. Intensivierungsstunden (auch verpflichtende) zählen nicht. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick für die Jahrgangsstufen 5 mit 10. Über die vorgesehenen Leistungsnachweise in der Q 11 und der Q 12 informiert der jeweilige Kursleiter. Fach
Naturwissenschaftlichtechnologisches Sprachliches Gymnasium Musisches Gymnasium Gymnasium Deutsch 5. mit 9. Jahrgangsstufe:je 4 Schulaufgaben 10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben Latein 6. mit 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben Englisch 5. mit 6. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 7. bis 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben 6. mit 8. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben Französisch 9. und 10. Jahrgangsstufe: je 3 Schulaufgaben 5. mit 7. Jahrgangsstufe: je 4 Schulaufgaben 8. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben Mathematik 9. Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben 10. Jahrgangsstufe: 3 Schulaufgaben 8. mit 10. Jahrgangsstufe: 8. mit 10. Jahrgangsstufe: Physik je 2 Schulaufgaben je 2 Schulaufgaben mit verminderten Anforderungsprofil 5
Fach
Chemie Spanisch Musik
Naturwissenschaftlichtechnologisches Sprachliches Gymnasium Musisches Gymnasium Gymnasium 8. mit 10. Jahrgangsstu- 9. und 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben mit verminderten fe: je 2 Schulaufgaben Anforderungsprofil 8 mit 10. Jahrgangsstufe: 4 Schulaufgaben 5. mit 10. Jahrgangsstufe: je 2 Schulaufgaben
In den modernen Fremdsprachen muss in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten werden; die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass dies in Englisch in der 7. mit 10. Jahrgangsstufe, in Französisch in der 8. mit 10. Jahrgangsstufe geschehen wird. Außerdem schreibt die Schulordnung eine mündliche Schulaufgabe in den modernen Fremdsprachen in der Qualifikationsphase vor. Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden; dies hat die Lehrerkonferenz für folgende Fächer und Jahrgangsstufen beschlossen: Englisch:
7 mit 10
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung
Französisch:
8 mit 10
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung
Spanisch:
9 und 10
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung
Deutsch:
6 und 8
3 Schulaufgaben und 2 Tests (Jahrgangsstufentest und Schulinterner Test)
Chemie:
9 und 10
(SG und MuG) Schulaufgaben mit verminderten Anforderungsprofil
Informatik:
9 und 10
Abhaltung von Kurzarbeiten möglich
Ev. Religion:
9 und 10
Abhaltung von Kurzarbeiten möglich
In den übrigen Fächern werden keine Schulaufgaben gehalten. Alle Schulaufgaben und Stegreifaufgaben werden zur Einsichtnahme mit nach Hause gegeben. 10. Religionsunterricht Schüler, die spätestens am letzten Unterrichtstag des vorherigen Schuljahres vom Religionsunterricht abgemeldet wurden, besuchen Ethik als Pflichtfach, falls Ethik für die betreffende Jahrgangsstufe angeboten werden kann. Auch bekenntnislose Schülerinnen oder Schüler, für deren Religionsgemeinschaft kein Religionsunterricht eingerichtet ist, können auf Antrag der Eltern am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen, wenn Kirche und Schule zustimmen. 11. Unfallverhütung im Sportunterricht Das Tragen von Schmuck jeglicher Art (auch Piercings) ist im Sportunterricht aus Sicherheitsgründen untersagt, um die Verletzungsgefahr zu mindern. 12. Anzeigepflicht bei Schulunfällen Alle Schülerinnen und Schüler sind in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen (z. B. Skikurs, Wandertage), auf dem Schulweg und bei Tätigkeiten im Rahmen der Schülermitverantwortung. Jeder Schulunfall, der eine ärztliche Behandlung erfordert, ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der behandelnde Arzt ist darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sachschäden (z. B. an Bekleidung) können durch diese Versicherung nicht ersetzt werden.
6
13. Anzeigepflicht bei Ansteckungsgefahr Ansteckende Krankheiten, die z. B. Schwangere gefährden können, sollten im Sekretariat angezeigt werden. Das trifft insbesondere auf die Ringelröteln zu, gegen die es keinen Impfschutz gibt. 14. Beratungsmöglichkeiten Ihnen als Eltern wie uns als Lehrkräften liegt die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft Ihrer Kinder am Herzen. Persönliche und schulische Schwierigkeiten drücken sich unter Umständen nicht in Noten aus und die Ursachen sind für uns Lehrkräfte manchmal nur schwer erkennbar. Halten Sie bitte deswegen guten Kontakt zur Schule. Zur Information über Leistung und Verhalten Ihrer Kinder und zur Beratung stehen die Lehrkräfte des Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasiums in ihren wöchentlichen Sprechstunden bereit. Darüber hinaus steht Ihnen auch die Beratungslehrerin, Frau OStRin Helga Lormes in ihrer Sprechstunde sowie nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung. Bei größeren Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten können Sie auch die Beratung der Schulpsychologin Frau StRefin Svetlana Midenko in Anspruch nehmen. Weiterhin ist unsere Sozialpädagogin Frau Angelika Sachs gerne zu einem Gespräch bereit. Beide sind über die SekretariatsRufnummer 09221/801040 zu erreichen. Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass es für unsere Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse möglich ist, den „Quali“ (Qualifizierender Hauptschulabschluss) als externe Teilnehmer an der Hauptschule abzulegen. Bitte beachten Sie die Anmeldetermine in Ihrem Schulsprengel. 15. Beeinträchtigungen und Behinderungen Bitte informieren Sie die Schule über eventuelle Beeinträchtigungen, Behinderungen oder chronische Erkrankungen Ihrer Kinder. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur den zur Verschwiegenheit verpflichteten Lehrkräften mitgeteilt. Dies liegt im Interesse Ihrer Kinder, denn die verantwortliche Lehrkraft kann z. B. im Sportunterricht oder auf einer Klassenfahrt nur dann richtig handeln, wenn ihr diese Informationen bekannt sind. 16. Mitbringen und Nutzung von Gegenständen oder Geräten Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, Gegenstände, die gefährlich bzw. im Unterricht unnötig oder störend sind, nicht mit in die Schule zu nehmen. Dazu gehören insbesondere
Waffen aller Art, auch Taschenmesser und sonstige potenziell gefährliche Gegenstände;
Skateboards und Scooter;
Handys - wir weisen darauf hin, dass seit 1. August 2006 an allen Schulen ein striktes Handynutzungsverbot besteht (mitgebrachte Handys sowie sonstige digitale Speichermedien (z. B. MP3Player oder i-Pods) müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft benutzt werden, bei Zuwiderhandlungen können solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden) (Ausnahme: Hausordnung);
größere Geldbeträge und Wertsachen sollten in die Schule möglichst nicht mitgebracht und auf keinen Fall unbeaufsichtigt gelassen werden.
7
17. Gegenstände, die nicht in der Schule bleiben dürfen Für zurückgelassene Gegenstände kann prinzipiell keine Haftung übernommen werden. Sportschuhe und Sportsachen müssen auch aus hygienischen Gründen regelmäßig mit nach Hause genommen werden. 18. Zusätzlich zu belegende 5 Wochenstunden bis zum Abitur im achtjährigen Gymnasium Das Problem mit der Notwendigkeit, bis zum Abitur im achtjährigen Gymnasium 5 zusätzliche Stunden zu belegen (Wahlunterricht, freiwillige Intensivierungen), um die von der Kultusministerkonferenz geforderte Gesamtstundenzahl zu erreichen, ist durch die Regelung im Bereich der Intensivierungsstunden am Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium (siehe Punkt 1 unter „freiwillige Intensivierungsstunden“) so gut wie gelöst, denn dadurch hat jeder Schüler 4 der 5 geforderten Stunden automatisch belegt. 19. Bestimmungen zum Vorrücken Es ist zwar noch sehr früh im Schuljahr, um über das Vorrücken zu informieren, aber die Erfahrung lehrt, dass manche Schülerinnen und Schüler aus Unkenntnis dazu neigen, ihren Einsatz zu minimieren, in der Hoffnung, aufgrund irgendeiner Bestimmung doch noch vorrücken zu können. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 rücken nicht vor, wenn sie
mindestens einmal Note 6 oder mindestens zweimal Note 5
in Vorrückungsfächern aufweisen. Vorrückungsfächer sind alle Fächer außer Sport in allen Jahrgangsstufen und Musik (im musischen Zweig immer Vorrückungsfach) in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Kernfächer sind Deutsch, Mathematik, Physik, 1. und 2. Fremdsprache sowie ein weiteres Fach je nach Ausbildungsrichtung. Eine Chance, das Nichtvorrücken trotz des entsprechenden Notenbildes zu vermeiden, besteht in den unten genannten Jahrgangsstufen unter den beschriebenen Bedingungen: Jahrgangsstufe 5 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird und die Lehrerkonferenz nach dem Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel der nächsten Jahrgangsstufe erreicht werden kann (Vorrücken auf Probe mit Probezeit bis Mitte Dezember, welche in allen vorrückungsrelevanten Fächern bestanden werden muss) Jahrgangsstufe 6 mit 9, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal besucht wird, wenn keine Note 6 im Fach Deutsch vorliegt und wenn maximal in drei Vorrückungsfächern schlechtere Leistungen als 4 erzielt wurden, darunter in Kernfächern maximal einmal die Note 6 oder zweimal die Note 5, und wenn die Schüler am Ende der Sommerferien eine Nachprüfung bestehen (Nachprüfung, keine Probezeit) Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 und wenn die Lehrerkonferenz nach dem Gesamtbild der erzielten Leistungen erwartet, dass das Ziel des Gymnasiums erreicht werden kann (Vorrücken auf Probe mit Probezeit bis Mitte Dezember, welche in allen vorrückungsrelevanten Fächern bestanden werden muss) Jahrgangsstufe 10, wenn sie maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 haben und Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder Note 3 in mindestens drei Kernfächern haben, Kernfächer können dabei nur durch Kernfächer ausgeglichen werden (Notenausgleich, keine Probezeit) Schüler der Jahrgangsstufe 10, die wegen maximal einmal Note 6 oder zweimal Note 5 in Vorrückungsfächern nicht vorrücken dürfen, können die Besondere Prüfung in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache ablegen. Ein Bestehen wird mit einem mittleren Bildungsabschluss gleichgesetzt. Sie ermöglicht nicht den Besuch der Oberstufe des Gymnasiums. 8
Ich hoffe, dass die Kenntnis der oben genannten Bestimmungen für möglichst viele unter Ihren Kindern unnötig ist, und wünsche der gesamten Schulgemeinschaft ein gutes und erfolgreiches Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen
Horst Pfadenhauer Schulleiter
Den 1. Elternbrief 2013/2014 habe ich erhalten:
…............................................................................ Name und Vorname des Schülers/der Schülerin
…........... Datum
…........... Klasse
….......................................................... Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
9