Leitfaden Flüchtlingshilfe Amt Dänischenhagen

March 5, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen - Leitfaden für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Stand 21. Mai 2015

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Vorbemerkung: Der Freundeskreis Asyl – Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde Altenholz hat im März diesen Jahres einen Leitfaden für ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer vorgelegt. Dieser Leitfaden enthält viele Hinweise und Informationen, die auch für die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer/innen im Amt Dänischenhagen von Bedeutung sind. Wir haben daher den Freundeskreis Asyl gebeten, uns den Leitfaden für einen überarbeiteten (an die Situation in unserem Amtsbereich angepassten) Nachdruck zur Verfügung zu stellen. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr für die Zustimmung des Freundeskreises Asyl bedanken. Die Verantwortung für diese überarbeitete Fassung liegt natürlich bei uns. Eine aktuelle Übersicht über wichtige Anlaufstellen in Dänischenhagen (Gesundheitswesen, Einkaufsmöglichkeiten etc.) haben wir von Ursula Liewert und Klaus Georg erhalten. Auch dafür herzlichen Dank.

Dänischenhagen, den 21.05.2015 Für die Redaktionsgruppe Sönke Boysen - Dr. Erwin Jordan – Christiane von Reinersdorff

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Liebe ehrenamtliche Helferinnen und Helfer! Es ist schön, dass Sie sich bereit erklärt haben, unseren neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern beratend zur Seite zu stehen. Für die Neuankömmlinge ist es sicher nicht einfach, nach einer möglicherweise dramatischen Flucht in ein fremdes Land zu kommen, dessen Sprache sie nicht oder nur unzureichend verstehen, wo alles anders ist als zu Hause und wo sie niemanden kennen. In Zusammenarbeit mit dem Amt Dänischenhagen, das für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig ist, sehen wir unser Hauptanliegen darin, den Flüchtlingen zu ermöglichen, an ihrem neuen Wohnort „anzukommen“ und sie bei der Eingewöhnung zu unterstützen. Ansprechpartner Im Amt Dänischenhagen sind hier die Ansprechpartner/innen: •

Frau Marquardt ([email protected] - 04349 / 809 102)



Herr John ([email protected] - 04349 / 809 404)



Frau Pickel ([email protected] - 04349 / 809 100)

Koordinatoren für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit sind: •

Dr. Erwin Jordan ([email protected] - Telefon 0152 / 241 831 97);



Vertretung: Christiane von Reinersdorff ([email protected]) und Sönke Boysen ([email protected]) - im Vertretungsfall auch über die o.g. Handynummer zu erreichen.

Spendenkonto Um kleinere Ausgaben der Helfer/innen für betreute Flüchtlinge unbürokratisch erstatten zu können, hat das Amt ein Spendenkonto eingerichtet (Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden). Die Kontodaten sind: Amt Dänischenhagen BIC: NOLADE21KIE (Fördesparkasse) IBAN: DE77 2105 0170 0000 8018 37 Stichwort: „Flüchtlingshilfe“

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Wenn neue Flüchtlinge kommen … Das Amt erhält oft nur wenige Tage vor der Ankunft vom Kreis Rendsburg-Eckernförde Bescheid, wenn es Neuzugänge gibt, wie viele Personen kommen, in welchem Alter diese sind und aus welchem Land sie kommen. Das Amt informiert dann den Koordinator für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Erwin Jordan oder dessen Vertreter Christiane von Reinersdorff und Sönke Boysen über die angekündigten Neuzugänge. Wenn eine Betreuung von den Flüchtlingen gewünscht wird und daher eingerichtet werden soll, fragt der Koordinator unter den bekannten Helfer/innen, ob Bereitschaft zur Übernahme einer Betreuung besteht. Koordinator und Amt gemeinsam stellen so früh wie möglich Kontakt her zwischen Flüchtlingen und Betreuer/in (ggf. auch mehreren Betreuer/innen). Betreuer/innen Die Betreuer/innen unterstützen die Flüchtlinge in Alltagsfragen, helfen bei Kontakten zu Ämtern, Ärzten etc. und ermitteln in Gesprächen mit den Flüchtlingen den Unterstützungsbedarf, z. B. in den Bereichen •

Betreuung / Ärzte / Behörden / Dolmetscherdienste



Mobilität / Begleitung mit Fahrdienst



Sprachförderung



Soziales / Spielen / Reparaturen



Sportliche Aktivitäten



Sachspenden / Auslagenersatz

Im Regelfall organisieren die Betreuer/innen auch Vertretungen (z.B. für Fahrdienste etc.). Kann ein Unterstützungsbedarf nicht durch die Betreuer/innen abgedeckt werden, bitten diese die Koordinatoren um Vermittlung. Rückmeldungen (Kritische) Rückmeldungen an die Koordinatoren helfen bei der Verbesserung der Prozesse und der Angebote. Dazu dienen auch die regelmäßigen Helfertreffen.

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Wie sehen nun die Abläufe genau aus …. Welche Aufgaben hat das Amt (= A), wenn Flüchtlinge aufgenommen werden und wo und wie können ehrenamtliche Helfer/innen (=E) tätig werden? Vor der Ankunft – Vorbereitung •

Anmietung und Einrichtung der Wohnung (A - evtl. mit Unterstützung von E)



Erledigung von ersten Formalitäten vor Ankunft der Flüchtlinge (A)



Frage: Wird ein/e Dolmetscher/in gebraucht? (A u. E)



Überlegung, wer die Betreuung für die Person/en bzw. die Familie übernehmen kann (Koordination E)

Ankunft •

Abholen bzw. Bringen (A in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und dem Kreis RD-ECK)



Begrüßung der Flüchtlinge (A und - wann immer möglich - Koordinator und Betreuer/in E u. ggf. Dolmetscher)



Erledigung notwendiger Formalitäten (A) - z.B. Datenaufnahme, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz



Einweisung in die Wohnung, evtl. Mängel notieren, Briefkasten und Klingel beschriften (A mit E)



Wohnungsübergabe: Durchsicht der Einrichtung u. Unterschrift von beiden Seiten zur Bestätigung, was alles vorhanden ist (A mit Flüchtlingen)



Einkaufen mit den Flüchtlingen für die erste aktuelle Versorgung (E - s.Liste im Anhang)



Scheck ausstellen und aushändigen (A), Hilfestellung bei der erstmaligen Scheckeinlösung (A und E), Mitteilung des Termins für die weitere Abholung des Geldschecks im nächsten Monat (A)

Offizielle Aufgaben / Erledigungen in der ersten Zeit •

Formalitäten (A / E - zur Unterstützung ggf. Dolmetscher) z.B. Anmeldung, Erlass der GEZ-Gebühren, Krankenschein, Anmeldung für Stromversorgung u. a.



Die Flüchtlinge über hausärztliche und zahnärztliche Untersuchungen informieren und ggf. dorthin begleiten (E)

Erläuterungen zu Notruf (Polizei, Feuerwehr) Krankenwagen, Krankenhäuser, Ärzte und Apotheken, Brandschutz, Mülltrennung, Energiesparen etc. (E) 5

Information über wichtige Anlaufstellen / Erledigungen (E) •

Geschäfte



Busverbindungen



Arztpraxen



Kleiderkammern



Möbelbörsen



Kieler Tafel in Friedrichsort (nach Vorlage des Ausweises u. einer Bestätigung der Bedürftigkeit)



Migrationsberatungsstellen

Siehe dazu auch die Listen mit Adressen etc. im Anhang Ärztliche Versorgung (A u. E) •

Krankenscheine, Überweisungen (A) (nur Schmerz- und Notfallbehandlung – gilt ganz besonders auch für Zahnbehandlungen (keine Korrekturen der Zahnstellung, Zahnersatz o. ä.) / Es gibt nur einen Krankenschein pro Quartal. Wird ein weiterer Arzt aufgesucht, benötigt man von dem zuerst aufgesuchten Arzt einen Überweisungsschein. Transporte mit dem Krankenwagen sollten nur in absoluten Notfällen in Anspruch genommen werden. Die Leistungserbringer müssen sich zwecks Abrechnung an die Gemeinde wenden.



Information über die verschiedenen Arztpraxen (E)



Notruf: über 110 oder 112 (Feuerwehr)



Ärztenotruf: 0431 / 116 117



Zahnärztlicher Notdienst: 0431 / 18 18 6



Notfallambulanz: im Städtischen Krankenhaus, Chemnitzstr. 33, 24116 Kiel, Tel: 0431 / 16 97 0



Taxen: 0431 / 39 54 44 (Friedrichsort) - 04346 / 4 11 11 (Gettorf)

Frühe Hilfen für Familien - Familienhebammen Familienhebammen unterstützen besonders belastete Schwangere und Frauen / Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Dieses Angebot ist für die Frauen / Familien kostenlos und freiwillig. Kontakt über: Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. Mo. – Fr. 9.00 – 16.00 Uhr Tel.: 04331 / 13 23 40 Familienhebamme in der Region: Susanne Hilker-Krack, Tel. 0170 / 38 50 167 6

Angebote für traumatisierte Personen psychotherapeutische Hilfsangebote (E u. A) •

Der Paritätische Schleswig - Holstein e. V., Zum Brook 4, 24143 Kiel, www.paritaet-sh.org, Tel. 0431 / 5602 - 68 o. 0160 / 969 561 22, Ansprechpartnerin: Violetta Koch ([email protected]) und Hajo Engbers (Psychologe)



ZIP - Notfallambulanz des Zentrums für Integrative Psychiatrie in Kiel, Niemannsweg 147, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 99 00 26 81 oder 99 00 25 61, werktags 8 - 14 Uhr



Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises RD-ECK: 04331 / 202 585 - 581 oder - 580. Immer auch über 110 !

KiTa, Schulen und Sprachkurse •

Anmelden der Kinder in den KiTas und Schulen bzw. DAZ-Klassen (A u. E) (DAZ = Deutsch als Zweitsprache). Vor der Anmeldung sollte auf jeden Fall ein Termin vereinbart werden und nach notwendigen Unterlagen gefragt werden.



Sprachkurse für Erwachsene (VHS Kiel, ZBBS, Kurs in Altenholz) (E) Volkshochschule Kiel / Förde-VHS, Muhliusstr. 29/31, Tel.: 0431 / 901 - 5200 / Frau Stade: 0431 / 901 - 5239:



ZBBS e. V., Zentrale Beratungs- u. Bildungsstelle für MigrantInnen in S-H, Sophienblatt 64a, 24114 Kiel, Tel. 0431 / 200115-0, [email protected], www.zbbs-sh.de Stand Mai 2015: Das ZBBS ist völlig überlastet und nimmt niemanden mehr auf. Es wird überlegt, Intensivkurse in Altenholz in den Sommerferien anzubieten. Die Kostenübernahme muss noch geklärt werden.



Seit dem Mai 2015 finden auch in Dänischenhagen im Sportheim des MTV (Schulstr. 46) von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragene Angebote zur Sprachförderung statt (Montags bis Donnerstags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr) weitere Informationen über Christiane von Reinersdorff ([email protected]).

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Soziale Einbindung / Kontaktaufnahme zu anderen / Förderung der Kinder Flüchtlinge können ohne Beitragszahlung Mitglied in den Sportvereinen im Amtsbereich werden. •

MTV Dänischenhagen, Schulstr. 46, 4229 Dänischenhagen Tel: 04349 / 91 33 70 email: [email protected]



SCS Strande, Dorfstr. 26, 24229 Strande Tel: 04349 / 638 email: [email protected]



STS Surendorf, Seestr, 13 – 15, 24229 Schwedeneck Tel: 04308 / 13 79 email: [email protected]



NLSV Lindhöft, Alte Dorfstr. 4, 24214 Noer Tel: 04346 / 929 20 81 Vors: Karin Iwers



TSV Altenholz, Klausdorfer Str. 78 e, 24161 Altenholz Tel. 0431 / 32 37 33 [email protected], www.tsv-altenholz.de Öffnungszeiten: Die u. Fr: 9.00 – 11.00, Do: 16.00 – 19.00

Kinder und Jugendliche können über den Kieler Verein INKA in sportlicher und kultureller Hinsicht (vor allem musikalisch) gefördert werden. Das Angebot gilt zwar vor allem für Kinder aus dem Kieler Stadtgebiet, aber auch Anträge aus dem Umland werden aufgenommen. Kontakt: INKA (Kieler Initiative gegen Kinderarmut) c/o Jörg Rüdel, Tel. 0431 / 31 18 99 oder 0172 / 41 06 306

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Ansprechpartner für Hilfen in besonderen Krisensituationen (A u. E) •

Polizei Gettorf, Hochkamp 1, 24114 Gettorf, Tel. 04346 /90 22



Polizei Altenholz, An der Feuerwache 3, 24161 Altenholz, Tel. 0431 / 32 12 97



Polizeinotruf: 110



Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises RD-ECK: 04331 / 202 - 585 oder - 581 oder - 580. Immer auch über 110



ZIP - Zentrum für Integrative Psychiatrie - Notaufnahme, Niemannsweg 147, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 99 00 26 81 oder 99 00 25 61



Krisendienst der Brücke: 04331 / 13 23 23



Rettungsleitstelle Kreis RD-ECK (alle Krisennotdienste): 04331 / 202-250



Jugendamt Eckernförde: 04351 / 75 76 40 Herr Lottenburger (zuständig für Altenholz): 04351 / 75 76 50



Not- bzw. Krisendienst des Jugendamtes des Kreises über Polizei: 110



Kinderschutz-Zentrum Kiel: 0431 / 12 21 80



Frauenhaus Rendsburg: 04331 / 22 72 6



Frauenhaus Kiel: 0431 / 68 18 25

Hinweise für die Flüchtlinge (E unterstützend) Die Flüchtlinge sollten darauf hingewiesen werden, dass die ihnen zur Verfügung gestellte Wohnung nur so lange von ihnen bewohnt werden kann, wie das Asylverfahren andauert. Sollte eine Anerkennung erfolgen, haben Flüchtlinge das Recht, überall in Deutschland zu leben und müssen die bisherige Wohnung zeitnah räumen, da sie dann für neue Asylbewerber benötigt wird. Hinweis auf Heizkosten / Energiekosten: Viele Flüchtlinge haben Probleme mit Nachzahlungen bei Energiekosten. Deshalb ist es besonders wichtig, ihnen zu erklären, dass die Gemeinde nur eine Pauschale bezahlt, die sich nach der Größe der Wohnung richtet. Bei zu hohen Energiekosten müssen die Flüchtlinge die Nachzahlungen selbst in Raten abzahlen. Auch nicht unwichtig (für eine gute Nachbarschaft!) ist die Mülltrennung. Hier sollten die Helfer/innen den Flüchtlingen in Grundzügen erklären, wie die Mülltrennung bei uns funktioniert.

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Asylverfahren (E unterstützend) Kontakt zu Migrationsberatungsstellen, ZBBS (= Zentrale Beratungs- und Bildungsstelle für MigrantInnen in S-H), Flüchtlingsrat, Anwälten, Bundesamt, Verwaltungsamt, Ausländerbehörde u. a. (s. Listen im Anhang). Vor der Anhörung beim Bundesamt sollte auf jeden Fall eine Beratung in Anspruch genommen werden, um auf das Interview vorbereitet zu sein. Eine erste Beratung bei einem Anwalt ist kostenfrei.

Empfehlung - Haftpflichtversicherung Ehrenamtler sollten neue Flüchtlinge darauf hinweisen, dass sie die Möglichkeit haben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist besonders für Familien mit Kindern wichtig, damit mögliche Schadensfälle nicht langfristig in Raten abbezahlt werden müssen.

Absicherung / Versicherung von Ehrenamtlern Das Amt schließt eine Versicherung für die ehrenamtlichen Helfer/innen ab. Für diese Versicherung werden die Helfer/innen gebeten, Namen, Vornamen, Geburtsdatum und das KFZ-Kennzeichen beim Amt Dänischenhagen (Frau Marquardt) zu melden.

Kostenerstattungen Im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen entstehen gelegentlich Kosten (z.B. Fahrtkosten), die nicht durch rechtliche Ansprüche der Asylsuchenden und bislang auch nicht durch Kostenerstattungen für die Helfer/innen gedeckt werden. Nunmehr können im Amtsbereich über eine Betreuungskostenpauschale, eine Ehrenamtspauschale und über Spendenmittel aus dem Spendenkonto von der Amtsverwaltung bislang ungedeckte Kosten teilweise erstattet werden (siehe dazu auch Hinweis im Anhang).

Lagerraum Bislang haben wir noch keine Möglichkeit, Haushaltsgegenstände, Kleinmöbel u. ä. in einem geeigneten Raum zu lagern. Wenn Fahrräder und Zubehör (z.B. Helme, Körbe etc.) zur Verfügung gestellt werden können, bitten wir zunächst um eine Information an Sönke Boysen ([email protected]), der sich dann um eine Organisation der Weiterleitung an bedürftige Flüchtlinge (bzw. auch der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und Reparatur) bemühen wird. 10

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Anhang Übersicht wichtiger Stellen in Dänischenhagen

Übersicht und Karteneinträge erstellt und aktualisiert von Ursula Liewert und Klaus Georg

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Liste Rechtsanwälte für Ausländerrecht RA Bergemann u. Graw-Sorge, Bärbel: Tel. 0431 / 22 03 99 50 Holtenauer Str. 129, 24105 Kiel RA Heidemann: Tel. 0431 / 578 99 79 Holtenauer Str. 80, 24105 Kiel RA Wulf: Tel. 0431 / 56 79 63 Holtenauer Str. 69, 24105 Kiel (mit Herrn Wulf hat der Freundeskreis Asyl Altenholz gute Erfahrungen gemacht)

Asylsozialberatung des Kreises Rendsburg-Eckernförde Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg Frau Petra Mück, Tel. 04331 / 202 - 354; [email protected] Gemeinschaftsunterkunft des Kreises, Kaiserstraße 21 und 25, 24768 Rendsburg Ausländerbehörde im Kreis RD-ECK Herr Ströh: 04331 / 202 - 299

Migrationsberatungsstellen Diakonisches Werk RD-ECK Tel. 04331 / 6963-550, Prinzenstr. 13, 24768 Rendsburg; [email protected] Gregor Ferczynski: Tel. 04331 / 6963 - 552, Karin Tank: Tel. 04331 / 6963 - 553, Tatjana Owodow: Tel. 04331 / 6963 - 552 Beratung in Eckernförde jeden 1. und 3. Montag im Monat von 10.00 – 12.00, Haus des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises RD-Eck Schleswiger Str. 33, 24340 Eckernförde AWO Kreisverband Kiel und Landesverband SH IntegrationsCenter West: Dahlmannstr. 7, 24103 Kiel Tel. 0431 / 77570 - 34, Fax 0431 / 77570 - 73 - Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Aselettin Soylu Tel.: 0431 / 77570 - 57 [email protected] Di., Do. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung - Jugendmigrationsdienst (JMD) für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Alter von 12 - 27 Jahre Savas Sari (dt., türk., Sprachmittlung nach Vereinbarung) 14

Tel. 0431 / 77570 - 66 [email protected] Di. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung - JMD-Projekt: Berufs- und Beschäftigungsmotivierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (BBMJM) John Amankwah (dt., engl., Franz., Akan. und Hausa.) [email protected] Tel. 0431 / 77570 - 53 Di. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung - Café International - Treffpunkt für Frauen aller Nationalitäten Interkulturelle Frauengruppe mit Kinderbetreuung Gemeinde zum St. Nikolaus, Rathausstr. 5, 24103 Kiel donnerstags 15-17 Uhr Der Paritätische Schleswig-Holstein Landesverband e.V. www.paritaet-sh.org Zum Brook 4, 24143 Kiel Tel.: 0431 / 5602 - 23, Fax: 0431 / 5602 - 8823 Krystyna Michalski, Referentin für Jugendhilfe, Migration, Frauen und Opferschutzhilfe [email protected] Violeta Koch, Psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen Tel.: 0431 / 5602 - 68 oder Mobil: 0160 / 96956122, Fax: 0431 / 5602 - 8823 [email protected] Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein Tel. 0431 / 73 50 00, Oldenburger Str. 25, 24143 Kiel Gemeinnütziger Verein, anerkannter Zusammenschluss von Initiativen, Gruppen, Organisationen u. Einzelpersonen www.frsh.de ZBBS – Zentrale Bildungs- u. Beratungsstelle für Migranten Tel. 0431 / 200 11 50, Sophienblatt 64 a, 24114 Kiel Mona Goller: 0431 / 66 71 15 - 1, www.zbbs-sh.de – [email protected] Antidiskriminierungsverband S-H e. V. Zum Brook 4, 24143 Kiel, www.advsh.de Offene Beratung (Wolfgang Kastens), Mi: 10.00 – 12.00 und nach Vereinbarung unter Tel. 04355 / 181 98 18, [email protected]

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Umwelt Technik Soziales e.V. Beratung für MigrantInnen in Rendsburg: Internationales Zentrum Materialhofstr. 1 b - 24768 Rendsburg - Tel.: 04331 / 27753, Fax: 04331 / 57525 Sabine Bleyer - [email protected] Arbeitsmarktservice für Flüchtlinge: Sabine Bleyer - Tel.: 04331 / 9453636 - [email protected] Mo 10-12 Uhr und nach Vereinbarung Beratung in Eckernförde: UTS e.V. - Kieler Str. 35 nach Vereinbarung

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel - Beratung für erwachsene Zuwanderer Anna Diekmann - engl., pol., russ. (SprachmittlerIn), [email protected] in Kiel-Mitte: Klaus-Groth-Platz 1 - 24105 Kiel - Tel.: 0431 / 590 08 - 945 Mo. 15-17 Uhr, Mi. + Do. 10-12 Uhr in Mettenhof: St@rtbüro, 1. Stock, Kurt-Schumacher-Platz 7, 24109 Kiel-Mettenhof Tel.: 0431 / 260 98 - 615 Mo., Di., Do. 10-12 Uhr, Di. + Mi 14-16 Uhr Weitere Angebote: Psychosoziale Beratung von Russisch sprechenden MigrantInnen Dr. Irina Zeeb, Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel Tel.: 0431 / 5 90 08 - 945 Do. 15-17 Uhr

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1240 - Telefax: 0431 / 988 - 1239 E-Mail: [email protected] Internet: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/ Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr - Mittwoch 9:00 bis 18:30 Beratung und Kontakt: Arbeitsförderung und Kindergeld - Tel.: 0431 / 988 - 1232 16

Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte, Schulangelegenheiten, Grundsicherung im Alter Tel.: 0431 / 988 - 1279 Grundsicherung nach SGB - Tel.: 0431 / 988 - 1235 Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Pflegeversicherung Tel.: 0431 / 988 - 1234 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Tel.: 0431 / 988 - 1237 Elterngeld, Betreuungsgeld, Rundfunkbeitrag, Wohngeld Tel.: 0431 / 988 - 1238

Koordinierungsstelle des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ) - Schleswig-Holstein Hier finden sich Fachinformationen und praktische Hinweise zum Zugang zu Bildung und Beruf für erwachsene bleibeberechtigte Flüchtlinge und MigrantInnen in Schleswig-Holstein. So z.B. - Links zu relevanten Gesetzen - Hinweise zu individuellen Fördermöglichkeiten - Adressen von Beratungsstellen im Bereich Migration/Flucht/Bildung/Beruf für konkrete Fragen in Ihrem Einzelfall - Informationen über neue rechtliche und (gesellschafts-)politische Entwicklungen Auf der Netzwerk-Seite www.iq-netzwerk-sh.de finden sich Adressen der Teilprojekte des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein sowie Informationen zu ihren konkreten Zielen und Aufgaben. Weitere Informationen zur Situation von Flüchtlingen über: www.frsh.de (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.) www.proasyl.de www.asyl.net www.unhcr.de

www.kirchenasyl.de

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Liste Umsonst- und Billigläden Möbelbörse der Stadtmission, Hasseerstr. 49, 24113 Kiel, Tel. 0431 / 260 44 - 570, [email protected], www.stadtmission-kiel.de Kleiderkammer des DRK Altenholz, Am Buchholz 4: dienstags 14-tägig, 15 - 17 Uhr (s. Ankündigungen in den Altenholzer Nachrichten) Rot-Kreuz-Markt, Friedrichsorter Str. 13, 24159 Friedrichsort Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00, Samstag: 10.00 - 16.00 Obolus, Lerchenstr. 19 a (Hinterhof), 24103 Kiel (Bahnhofnähe), Tel. 0431 / 71 03 40 20, Öffnungszeiten: Mo - Fr. von 9.00 - 18.00 Uhr Second Hand: Knooper Weg 29, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 9.30 - 14.00 Uhr Second Hand: Sophienblatt 11, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 10.00 - 16.00 Uhr Kieler Tafel ‚Zum Guten Hirten‘, Friedrichsorter Str. 22, 24159 Kiel - Friedrichsort Ausgabe: Montag: 11.00 – 12.00 Der Ausweis und eine Bestätigung der Bedürftigkeit müssen vorgelegt werden

Liste Einkaufsläden / Türkische Supermärkte / Asialäden Sultan Market GmbH, Eckernförder Str. 85 - 87, 24116 Kiel AZIZ, Güney Feinkost Kiel, Wellseedamm 21, Kiel Türkischer Bazar Einzelhandel, Papenkamp 17, Kiel Food Plaza, Sophienblatt 100 (Nähe Bahnhof), Kiel Asia Laden, Fleethörn 23, 24103 Kiel, Tel. 0431 / 677092 Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 9.00 - 16.00 Uhr My Asia, Bergstr. 24, 24103 Kiel Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 9.00 - 17.00 Uhr Asia Shop im Sophienhof Öffnungszeiten: Mo - Sa: 9.00 - 20.00 Uhr

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Erstattung von Aufwendungen in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit aus Landes- und Spendenmitteln (Stand 20.04.2015) Im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen entstehen gelegentlich Kosten (z.B. Fahrtkosten), die nicht durch rechtliche Ansprüche der Asylsuchenden und bislang auch nicht durch Kostenerstattungen der Helfer/innen gedeckt werden. Im Amtsbereich können allerdings über eine Betreuungskostenpauschale, eine Ehrenamtspauschale und über Spendenmittel aus dem Spendenkonto bei der Amtsverwaltung bislang ungedeckte Kosten teilweise erstattet werden. 1. Betreuungskostenpauschale und Ehrenamtspauschale (Landesmittel) Seit dem 1.1.2015 stellt das Land Schleswig-Holstein Mittel für dezentral untergebrachte Asylsuchende (Betreuungskostenpauschale und Ehrenamtspauschale) zur Verfügung. Diese Mittel werden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde an das Amt Dänischenhagen weiter geleitet. Mit diesen Mitteln sollen folgende Betreuungsschwerpunkte gefördert werden: •

Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld



Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe



Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den Behörden und bei Arztbesuchen



Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung



Vermittlung von Kontakten zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung



Förderung sozialer Kontakte



Vermittlung von Freizeitangeboten

Gefördert werden können hier zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für tatsächlich entstandene Aufwendungen, Schulungskosten und Fahrtkosten der ehrenamtlichen HelferInnen. Die Förderung kann sich hier unter anderem beziehen auf die Erstattung folgender Ausgaben der (und für die) ehrenamtlichen Helfer/innen: •

Fahrtkosten, sofern bezogen auf die o.g. Betreuungsschwerpunkte (Behörden, Ärzte etc.),



Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung sozialer Kontakte (z.B. Veranstaltungen, „Internationales Café“, Exkursionen/Ausflüge) und für Lernhilfen (Stichwort: Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld)



Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Freizeitangeboten und Kontakten zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung



Schulungen (z. B. z.B. Kosten für Referenten) 20

Die Koordinatoren (Jordan/v. Reinersdorff/Boysen) haben unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien mit der Amtsverwaltung abgestimmt, (a) welche Aufwendungen/Leistungen der ehrenamtlichen Helfer/innen für die Betreuung von Flüchtlingen ganz oder teilweise bezuschusst werden können und (b) wie eine Erstattung erfolgen kann. Erstattungsverfahren: 1. Der Antrag wird von dem/der Betreuer/in gestellt und dabei sind Art, Zweck und Höhe der Ausgabe zu benennen und ein Konto anzugeben auf das die Erstattung erfolgen soll. 2. Der Erstattungsantrag ist (am besten per Mail) an den Koordinator (Jordan) oder dessen Vertretung (v. Reinersdorff bzw. Boysen) zu richten. Ggf. erfolgen seitens der Koordination klärende Rückfragen und bei Zustimmung/Einverständnis reicht die Koordination den Erstattungsantrag an die Amtsverwaltung weiter. 3. Die Erstattung erfolgt dann durch die Verwaltung auf das angegebene Konto. 4. Zur Antragstellung ist der anliegende Vordruck zu verwenden.

2. Kostenerstattungen aus dem Spendenkonto Über das Spendenkonto sollen, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, Ausgaben gedeckt werden, die nicht durch die Landesmittel (siehe Ziffer 1) erstattungsfähig sind. Hier soll nach folgenden Grundsätzen und Regeln verfahren werden: Ziffer 1 – 4 wie bei den Landesmitteln, zusätzlich jedoch: 5. Es können nur Ausgaben bezuschusst werden, die erst nach der positiven Entscheidung über den Antrag getätigt werden. 6. Im Regelfall werden entstehende Kosten nur anteilig erstattet.

3. Erprobungsphase Diese Richtlinien für erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe (einschließlich Verfahren) befinden sich zunächst in einer Erprobungsphase. Sollten Veränderungen/Korrekturen erforderlich sein, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt noch eingearbeitet.

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Diese und die folgende Seite sind Auszüge aus dem "Asyllotsen" des Amtes Geltinger Bucht:

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