- Lehrerbund

March 25, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download - Lehrerbund...

Description

P.b.b „GZ 02Z031517 M“ Verlagspostamt 8020 Graz

66. Jahrgang 2011 Nr. 3

BILDUNG ist Zukunft Es ist Juni, der Schulschluss naht. Draußen ist es sommerlich warm. Sie sind in der Schule, Stress kommt auf, letzte Prüfungen, Abschlussarbeiten sind noch zu erledigen. In Gedanken freut man sich schon auf die nahenden Ferien, denkt an die notwendigen Urlaubsplanungen. Nur mehr ein paar Tage, dann sind sie da – die ersehnten Ferien. Zeit für Erholung von Körper und Geist. Aufräumen, vieles Entsorgen, Zeit für sich (besonders am Morgen), Zeit für Partner und Familie. Und da gibt es die einen, die sofort wegfahren, weg von Schule und Alltag, und die anderen, die sich zuerst einmal zu Hause regenerieren, um dann etwas Großes zu unternehmen. Denn man hat etwas Kostbares, Zeit!

Ursula Eitljörg

Kennen Sie das ...?

Dann wird es August, Ende Wie wird das neue Schuljahr wohl werden? Foto: Murau August, und im Inneren seiner LehrerInnenseele beginnt es sich wieder zu regen. Die Gedanken an das kommende Schuljahr kommen auf. Ja, man beginnt sich auf das nächste Arbeitsjahr zu freuen. Denkt an die Kinder, die sicher wieder größer geworden sind, vielleicht auch vernünftiger. Denkt an die KollegInnen, freut sich auf ein Wiedersehen – auch wenn es während des Jahres mal gefunkt hat – auf die Gespräche, die gemeinsame Arbeit, das Zusammensein. Zu Hause ist der Schreibtisch schon gerichtet, bereit für neue „Berge“ von Unterrichtsmaterialien. Plötzlich ist es September, der erste Schultag hat begonnen – und der schulische Alltag hat uns wieder. Im Nu sind die gewohnten Arbeitsabläufe wieder da, geben Sinn und machen Spaß, nicht immer, aber das gehört eben dazu … … und wenn zwischendurch etwas Zeit bleibt, lässt man in Gedanken die schönen Urlaubstage vorüberziehen, hört das sanfte Rauschen des Meeres, denkt an den Sonnenuntergang – und freut sich schon auf noch Fernes. Aber … man weiß ja, er kommt bestimmt wieder und tut so gut! Der nächste Sommer!

Wir von LB/FCG wünschen Ihnen ein gutes Schuljahr, eines das Ihnen Freude macht. Sollten Sie aber Sorgen oder Nöte haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Inhalt

Ihr Team: Gerhard Hansmann, Uschi Eitljörg, Bernhard Braunstein, Barbara Kasakoff Josef Pilko, Klaus Hollwöger

Schulbezirk Murau ________________________ 12–13

Nachruf Klaus Unger ______________________

2

Pensionsrecht ____________________________

6–7

Bezirksobleute ____________________________ 14–15 Steirischer LehrerInnentag __________________ 17–18

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 2

Meinungen Nachruf Thema

Aktuelles

Berichte

Termine

HD. Klaus Unger „Lieber Klaus, danke für deine wertvolle Mitarbeit und deinen unermüdlichen Einsatz. Du fehlst uns allen sehr!“

D

ie steirische Lehrervertretung trauert um ihren HD. Klaus Unger, der im 49. Lebensjahr völlig unerwartet bei einem tödlichen Verkehrsunfall in seiner Heimatgemeinde St. Peter am Ottersbach aus unserem Kreis gerissen wurde. Tiefe Betroffenheit und Trauer herrscht unter allen, die ihn kennenlernen durften. Mit Klaus haben wir einen überaus geschätzten und liebenswerten Menschen verloren, der sich in vielen Funktionen äußerst engagiert und pflichtbewusst für seine KollegInnen und MitbürgerInnen einsetzte und uns als Interessenvertreter für seinen Bezirk Radkersburg eine großartige Unterstützung und Hilfe war. Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Frau und seiner 16-jährigen Tochter. Folgende zusätzliche Funktionen bekleidete Klaus Unger als Direktor der HS St. Peter am Ottersbach: Gesellschaftspolitisches Engagement als Personalvertreter • Diensstellenausschussvorsitzender für den Bezirk Radkersburg • Mitarbeit an der Erstellung des Dienstpostenplans für den Bezirk Radkersburg • Mitglied des Bezirksschulratskollegiums des Bezirkes Radkersburg • Lehrerbundobmann im Bezirk Radkersburg Aktive Lehrer/-innenfortbildung – Seminarleiter, Mitglied von Arbeitsgemeinschaften ... • Bereichsleiter (ITG3) und Referent am Pädagogischen Institut für Steiermark im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie • Seminarleiter bei Seminaren der Informations- und Kommunikationstechnologie (Steiermark) • Leiter der Bezirksarbeitsgemeinschaft für Informatik im Bezirk Radkersburg • Referententätigkeit bei der Einführung des Steirischen Schulnetzes in den Bezirken Radkersburg, Fürstenfeld, Weiz und Feldbach • Regionalbetreuer des PI für die Bezirke Leibnitz ABI, Leibnitz AB II und Radkersburg • Schulreferent für Informatik • ECDL-Coach für KollegInnen • Moderator im Bereich Entwicklungsberatung und Bildungsmanagement • Moderator bei der Erstellung des Leitbildes für die HS St. Peter am Ottersbach und für die HS Mureck • Leiter von Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen für KollegInnen zu schulrelevanten Themen Zusätzliche Lehrertätigkeit an außerschulischen Instituten, Pädagogischen Akademien, als Betreuungslehrer in der Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und ... • Referent an der Wirtschaftskammer Steiermark • Lehrbeauftragter am Technikum in Bad Radkersburg • Lehrbeauftragter der Volkshochschule • Schulungstätigkeit im Bereich der Erwachsenenbildung • Referatstätigkeit bei verschiedenen Wirtschaftsbetrieben • Zertifizierter Prüfer für den Europäischen Computerführerschein

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 3

Termine

Berichte

Bildung und Politik Aktuelles

Thema

Meinungen

Liebe Pädagoginnen und Pädagogen!

E

in neues Schuljahr steht in den Anfängen. Ich hoffe, Sie alle konnten sich soweit gut erholen und Kräfte tanken, um wieder motiviert und voller Tatendrang auf den Arbeitsplatz Schule zurückzukehren. Leider wurde der Sommer für die Landesleitung des Lehrerbundes und viele Kolleginnen und Kollegen von einem sehr traurigen Ereignis eingeholt. Einer von uns, engagiert in vielen Bereichen der Pädagogik und der Interessenvertretung, ist durch einen tragischen Autounfall ums Leben gekommen. Die Betroffenheit hat uns begleitet, und immer noch sind wir fassungslos über den furchtbaren Unfall unseres HDir. Dipl.Päd. Klaus Unger von der HS St. Peter am Ottersbach im Bezirk Radkersburg. Auf der Fahrt zur Bürgermeisterkonferenz erlag unser Klaus Unger nach einem Zusammenprall mit einem LKW seinen furchtbaren Verletzungen. Klaus Unger war Lehrerbundobmann im Bezirk Radkersburg und übernahm den Dienststellenausschuss in der sehr schwierigen Phase der großen Herausforderung, in der viele überzählige Lehrer/-innen – pragmatische und jene mit unbefristeten Verträgen – irgendwo untergebracht werden mussten. Die rückläufigen Schülerzahlen und dadurch bedingten Einsparmaßnahmen beschäftigten ihn sehr und erforderten besonders viel Engagement. Auch in der

aktiven Lehrer/-innen Fortbildung war er steiermarkweit bekannt, als Bereichsleiter (ITG3) und Referent an der Pädagogischen Hochschule im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien. Auf Seite 2 können Sie einen Auszug der wichtigsten Tätigkeitsfelder nachlesen, wobei man noch eine enorme Anzahl weiterer Aktivitäten anführen könnte. Wir alle wissen, dass unser Klaus eine übergroße Lücke hinterlässt! Seine trauernde liebe Familie hat ihren Klaus mit einem wunderbaren Spruch verabschiedet: „Das kostbare Vermächtnis eines Menschen ist die Spur, die seine Liebe in unseren Herzen zurückgelassen hat.“ Unser Klaus hat in unseren Herzen viele Spuren hinterlassen – besonders in den Herzen von so vielen Kindern. Es sind dieselben Spuren, die Sie, liebe Kollegen/ innen hinterlassen, in den Herzen unserer uns allen anvertrauter Kinder. Erich Fromm meint in seiner „Kunst des Liebens“: „Die fundamentalste Art von Liebe, die allen Formen zugrunde liegt, ist die Nächstenliebe. Damit meine ich ein Gespür für Verantwortung, Fürsorge, Achtung und Erkenntnis.“ Sie alle haben sich den Kindern verpflichtet – meist ein Leben lang. Der Lehrberuf ist Berufung und wohl einer der schönsten und gleichzeitig schwierigsten Berufe. Es ist unsere Aufgabe, die Kinder dort abzuholen wo sie stehen – mit ihren Stär-

ken und Schwächen. Dies kann nur durch ein intensives Miteinander in den Lehrerkollegien gelingen. Dort wo jede Pädagogin, jeder Pädagoge sich mit seinen Stärken und Begabungen maximal einbringt, sind die Leistungserfolge erwiesen höher, als in Schulen mit Einzelkämpfertum. Gerade zu jenem Zeitpunkt, an dem es eine große Zahl an Neuankömmlingen (Junglehrer/-innen) gibt, liegt es vielfach am Geschick der Schulleiter/-innen, diesen Austausch zwischen erfahrenen Lehrer/-innen und Jungen mit neuen Ideen und erfrischenden Zukunftsvisionen ausgestatteten zu ermöglichen. Eine Schulleiterin berichtete mir vor kurzer Zeit mit großer Begeisterung, wie sehr doch ihre Schule von diesem intensiven Austausch profitieren würde. An dieser Stelle wünsche ich Ihnen allen viel Kraft, Freude und positive Energie für die Bewältigung Ihrer Arbeit mit den Kindern. Vor allem aber mögen wir alle nicht den Blick verlieren für das, was uns wirklich bewegt im Leben und was letztendlich bleibt. Danke für Ihren wertvollen Einsatz! Herzlichst, Ihre Elisabeth Meixner

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 4

Meinungen

Thema

Aktuelles

Berichte

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 5

Termine

Schule und Zukunft Berichte

Aktuelles

Thema

Meinungen

Meine Vorstellungen über die Neukonzeption von Schule zusammengefasst auf eine Seite

Prof. Taschner

1. Die Aufgabe der österreichischen Schule besteht darin, a) den jungen Menschen Fertigkeiten und Kenntnisse so zu vermitteln, dass diese dafür gerüstet sind, sich in der modernen Welt zu bewähren, aussichtsreiche Berufe zu ergreifen, zuversichtlich ihre persönliche Zukunft zu gestalten, b) staatsbürgerliches Bewusstsein zu vermitteln, c) nachhaltig sowohl die Charakterbildung als auch die kognitiven, kreativen, sozialen und sportlichen Anlagen zu fördern.

2. a) Kinder vor dem sechsten Lebensjahr besuchen den Kindergarten, der jedenfalls im letzten und verpflichtenden Kindergartenjahr als Vorschule gestaltet wird und dafür Sorge zu tragen hat, dass die Kinder altersgemäß die deutsche Sprache beherrschen. b) Kinder zwischen dem sechsten und dem zehnten Lebensjahr besuchen die vierstufige Grundschule, die vom Klassenlehrersystem geprägt ist. c) Jugendliche ab dem zehnten Lebensjahr besuchen die mindestens fünf-

stufige Mittelschule, die vom Fachlehrersystem geprägt ist. d) Mittelschulen können auch weiterführend sein, als acht- oder neunstufige Schulen entweder berufsvorbereitend oder für ein Studium an einer Hochschule oder einer Universität vorbereitend geführt werden. e) Der Wechsel von einer fünfstufig geführten Mittelschule zum jeweils nachfolgenden Jahrgang einer weiterführenden Mittelschule ist bei entsprechender Eignung der Schülerin oder des Schülers problemlos möglich.

3. Sowohl am Ende der vierten Schulstufe der Grundschule als auch am Ende der fünften Schulstufe der Mittelschule finden zentral organisierte Prüfungen statt. a) Diese Prüfungen erheben, ob die in 1. a) und 1. b) genannten Aufgaben der Schule bei den Schülerinnen und Schülern erfüllt wurden. b) Diese Prüfungen bestehen sowohl aus Aufgaben, bei denen erwartet wird, dass sie von allen Schülerinnen und Schülern positiv bewältigt werden, als auch aus Aufgaben, bei denen erwartet wird, dass sie von einem Gutteil der Schülerinnen und Schüler positiv bewältigt werden. c) Die Aufgaben für diese Prüfungen werden im Zusammenwirken mit außerschulischen Institutionen wie Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, u. ä. in Hinblick auf Altersadäquatheit

und Nützlichkeit erstellt und nach den Prüfungsterminen veröffentlicht.

4. a) Schulen erstellen ein eigenes, ihre jeweiligen besonderen Vorzüge berücksichtigendes Profil. In diesem dokumentieren sie, welche Schwerpunkte sie in den in 1. c) genannten Aufgaben in der Bildung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler setzen. b)Die Schulleitung veranlasst die angemessene Erfüllung der in 1. genannten Aufgaben, insbesondere die Erstellung und Einhaltung des Schulprofils. c) Die Bestellung, Beförderung bzw. Entlassung von Lehrerinnen und Lehrern obliegt der Schulleitung nach Maßgabe der in 1. genannten Aufgaben. d)Die Schulleitung ist gegenüber regional eingerichteten Schulbehörden verantwortlich.

5. a) Schule findet im Regelfall den ganzen Tag statt: Sie steht von 8 Uhr vormittags bis 17 Uhr nachmittags offen und die Unterrichts-, Übungs- und in ihr abgehaltenen Freizeitaktivitäten erstrecken sich jedenfalls zwischen 9 Uhr vormittags und 16 Uhr nachmittags. b)Dadurch soll Sorge getragen werden, dass alle die Schule betreffenden Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler während des Schulbetriebs erfolgen. c) Private Schulen können auch eine andere zeitliche Gestaltung ihrer Aktivitäten festlegen; sie behalten das Öffentlichkeitsrecht, sofern sie die in 1. genannten Aufgaben wahrnehmen.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 6

Meinungen

Thema

Aktuelles

Pensionsrecht

Berichte

Teil 2

Pensionsrecht Termine

für ab 1.1.1954 geborene pragmatische Lehrer/innen

Nebengebührenzulage –

Deckelung ALT – § 94 PG

§ 5 Abs 2 Nebengebührenzulagengesetz

bis zum 31. 12. 2019 In der Übergangsregelung werden die Durchrechnungsbelastungen durch ein „Deckelungsverfahren“ vermindert. Die Deckelung ist ein aufwendiges Verfahren, in dem ALT-Pension und NEU-Pension verglichen werden, und die Differenz von beiden stabilisiert wird. ALT-Pensionen zwischen 726,7 und

Durch Mehrdienstleistungen und durch manche Dienstzulagen erwirbt man Nebengebührenwerte, die anlässlich der Ruhestandsversetzung in eine Nebengebührenzulage umgewandelt werden: Nebengebühren (MDL, Supplierungen) : 1 v. H. der V/2 = Nebengebührenwerte NGW-Summe von 1972 bis 1999 ........................... Divisor 437,5 NGW-Summe ab 2014 ........................................... Divisor 700,0

§ 61 Abs. 2 PG Liegt dem Ruhegenuss eine gemäß § 5 Abs. 2 und 3 gekürzte Ruhegenussbemessungsgrundlage zugrunde, so ist die Nebengebührenzulage in jenem Ausmaß zu kürzen, das dem Verhältnis der gekürzten zur vollen Ruhegenussbemessungsgrundlage entspricht. Durchrechnungszeitraum: Für die Ermittlung der Ruhegenuss Berechnungsgrundlage wird der Durchschnitt der besten Versicherungsmonate laut nachfolgender Tabelle herangezogen. Pensionierungsjahr Durchrechnungszeitraum 2003 ___________________ 12 Monate 2004 __________________ 24 Monate 2005 ___________________ 36 Monate 2006 __________________ 48 Monate 2007 ___________________ 60 Monate 2008 __________________ 72 Monate 2009 __________________ 84 Monate 2010 ___________________ 96 Monate 2011 ___________________ 110 Monate 2012 ___________________ 126 Monate 2013 ____________________ 144 Monate 2014 ___________________ 164 Monate 2015 ___________________ 186 Monate 2016 ___________________ 208 Monate 2017 ___________________ 230 Monate 2018 ___________________ 252 Monate 2019 ___________________ 274 Monate 2020 __________________ 296 Monate 2021 ___________________ 319 Monate 2022 ___________________ 342 Monate 2023 ___________________ 365 Monate 2024 ___________________ 388 Monate 2025 ____________________ 411 Monate 2026 __________________ 434 Monate 2027 ___________________ 457 Monate 2028 ___________________ 480 Monate

2034,8 Euro (maximaler Verlust von 1 bis 7 %) sind bevorzugt.

Deckelung NEU – 10 % – PG § 90a Abs. 1a und 1b Der 10% Deckel wird verbessert, in dem der Deckel ab 1.1.2004 auf 5% reduziert wird. Jährlich erhöht sich dieser Deckel um 0,25%, wodurch im Jahre 2024 wieder 10% erreicht werden. Diese Verlustbegrenzung ist an kein Geburtsdatum sowie keine Betragsgrenze geknüpft und auch nicht befristet. Diese Verlustdeckelung gilt für alle Pensionsvarianten (daher auch für Vorruhestand, Pensionierung mit 40 beitragsgedeckten Jahren und Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen). Zu diesem Zweck ist ein (und für jene, für die die Deckelung der Reform 1997 gilt, ein weiterer) Vergleichsruhebezug auf Basis der am 31. Dezember 2003 geltenden Bemessungsregelungen zu rechnen. Von dieser Regelung sind die Durchrechnungsspanne, die Steigerungsbeträge sowie der Abschlagsprozentsatz betroffen. Es handelt sich um eine Gesamtverlustbegrenzung. Zeitlicher Verlauf der Deckelung von 5% – 10% itt Deckelung Pensionsantritt 2004 01.01.2004 5% 01.01.2005 5,25% 01.01.2006 5,5% 01.01.2007 5,75% 01.01.2008 6% 01.01.2009 6,25% 01.01.2010 6,5% 01.01.2011 6,75% 01.01.2012 7% 01.01.2013 7,25% 01.01.2014 7,5%

Pensionsantritt Deckelung 2004 01.01.2015 7,75% 01.01.2016 8% 01.01.2017 8,25% 01.01.2018 8,5% 01.01.2019 8,75% 01.01.2020 9% 01.01.2021 9,25% 01.01.2022 9,5% 01.01.2023 9,75% 01.01.2024 10%

Parallelrechnung – PG § 99 Gültigkeit: ab 1.1.1955 geborene Lehrer/innen Es wird eine Altpension nach den Bestimmungen des Beamtenpensionsrechtes oder ASVG und eine Neupension nach den Bestimmungen des APG errechnet. Entscheidend für das Verhältnis der Mischung ist der vor dem 1.1.2005 erworbene Anspruch aus dem Steigerungsbetrag.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 7

Termine

Berichte

Aktuelles Pensionsrecht

Thema

Meinungen

Der Ruhegenuss beträgt für jedes ruhegenussfähige Dienstjahr 2,2222% bzw. 0,1852% für jeden restlichen Dienstmonat. Übergangsbestimmungen – § 90 PG Aufnahme in ein Dienstverhältnis zu einer österreichischen Gebietskörperschaft vor dem 1.1.1995: 10 Jahre: 50% ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit Für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003: 2% (0,167% pro Monat) Für jedes Jahr ab 1.1.2004: 1,429% (0,119% pro Monat) Aufnahme in ein Dienstverhältnis zu einer österreichischen Gebietskörperschaft ab dem 1.1.1995: 15 Jahre: 50% ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit Für jedes weitere Jahr bis 31.12.2003: 2% (0,167% pro Monat) Für jedes Jahr ab 1.1.2004: 1,667% (0,139% pro Monat) Die Höhe der tatsächlichen Pension ergibt sich aus dem Verhältnis, der in den jeweiligen Systemen (Alt-Recht und APG-Recht) erworbenen Versicherungszeiten. Rechenbeispiel: pragmatische(r) Lehrer(in), 32 ruhegenussfähige Dienstjahre vor dem 1.1.2005 10 Jahre (Anst.vor 95) 50% 21 Jahre 2% 42% 1 Jahr 1,429 1,43% Summe PG (Alt-Ast) 93,43% APG (Neu-Ast) 6,57%

Pensionskonto Auf dem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die der/die Kontoinhaber/in in seinem/ihrem Erwerbsleben erwirbt. Die auf dem Pensionskonto für ein Kalenderjahr festgesetzten Beitragsgrundlagen werden zusammengezählt. 1,78 Prozent (gesetzlich festgelegter Kontoprozentsatz) dieser Beitragsgrundlagensumme werden dem Pensionskonto gutgeschrieben (= Teilgutschrift).

Pensionskassenregelung Für alle von der Harmonisierung betroffenen Beamten/innen und Vertragslehrer/innen zahlt der Dienstgeber 0,75% des Bruttogehaltes in die Pensionskasse ein. Private Zusatzzahlungen sind möglich.

Berechnung des Ruhegenusses Die Höhe der Pension ist abhängig von: 1. Art des Eintritts in den Ruhestand 2. Ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit 3. Ruhegenuss-Bemessungsgrundlage (40% – 80%) 4. Nebengebührenzulage Fortsetzung folgt!

Klaus Hollwöger Tel.: 0676 866 60 219

Von Sorgen und Herausforderungen Noch nie hat ein Zeitungsartikel von mir für ein derart reges Interesse und Nachfragen geführt wie der 1. Teil des Pensionsrechtes in der Juniausgabe von Bildung ist Zukunft. Wenn Sie heute die Fortsetzung lesen, werden Sie vielleicht überrascht sein, welch gewaltigen Beitrag wir Lehrer/innen als Beamte zur Konsolidierung des Pensionssystems beisteuern. Die Nebengebührenzulage verringert sich um mehr als ein Drittel, ab 2028 wird für die Ermittlung der Ruhegenuss Berechnungsgrundlage der Durchschnitt von 480 Versicherungsmonaten (40 Jahren!) herangezogen, das volle Ausmaß der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit wird schwieriger zu erreichen sein, und durch die Parallelrechnung der Pensionssysteme ist es endgültig vorbei mit einer bei Berufseinstieg in Aussicht gestellten guten Beamtenpension. Deckelungen und Pensionskassenregelung verbessern unsere Pensionsansprüche nur in einem sehr bescheidenen Ausmaß. Besonders junge Kollegen/innen sind von diesen Tatsachen betroffen und sollten Eigeninitiativen erwägen! Das Pensionsantrittsalter erhöht sich nach derzeitiger Gesetzeslage für alle ab 1954 Geborenen auf das vollendete 62. Lebensjahr oder mehr. In Gesprächen äußern Kollegen/innen immer wieder dieselben Sorgen: „Wie soll ich mit über 60 Jahren noch zu den Schülern/innen passen?“ „Wie soll ich meine Arbeit als Lehrer/in dann noch schaffen?“ Auch wenn die Fragen knapp am Kern hochqualifizierter, pädagogischer Arbeit vorbeischrammen mögen: Die Sorgen bleiben und die Herausforderungen (in der Klasse) steigen! [email protected]

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 8

Meinungen

Thema

Aktuelles

Berichte Personalvertretung

Termine

Reisegebühren Die Reisekostenvergütung umfasst die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB – Business Card; Verbundpreise z.B. Monatskarte, Wochenkarte, 10-Zonen-Karte) und der Tagesgebühr gemäß § 13 RGV. Begibt sich ein mehreren Schulen zur dauernden Verwendung zugewiesener Lehrer von der Stammschule aus gemäß dem ihm erteilten Dienstauftrag zwecks Unterrichtserteilung zu einer der anderen Schulen, denen er zugewiesen ist, dann liegt eine Dienstreise vor, die nach Maßgabe der §§ 4 ff Reisegebührenverordnung 1955 den Anspruch auf die bei Dienstreisen zukommenden Gebühren begründet. Als Stammschule ist jene Schule anzusehen, in deren Personalstand der Lehrer geführt wird. Eine Dienstreise liegt somit dann vor, wenn sich ein Lehrer aufgrund eines von der Dienstbehörde erteilten Auftrages (z. B. gemäß genehmigter Diensteinteilung) zu einer Dienstverrichtungsstelle begibt, die von seiner Stammschule mehr als 2 km entfernt ist. Bei Interesse der Dienstbehörde an der Benützung des eigenen PKWs besteht Anspruch auf Kilometergeld (PKW € 0,42).

Für den Inhalt verantwortlich: Gerhard Hansmann Vorsitzender des Zentralausschusses Steiermark, Personalvertretung der Landeslehrer für APS Tel.: 0676 86660189

Rechnungslegung nach der Reisegebührenverordnung

Tagesgebühr für alle Lehrerinnen und Lehrer unabhängig von Einstufung oder Verwendung. Die Tagesgebühr beträgt nach Tarif I: € 26,4 Die Tagesgebühr beträgt nach Tarif II: € 19,8 Die Nächtigungsgebühr beträgt: € 15,–

Der Anspruch auf Reisegebühren besteht, wenn der/die Lehrer/ in innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, die Reiserechnung bei seiner Dienststelle geltend macht. Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er nicht innerhalb von sechs Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, bei der Dienststelle geltend gemacht wird. Bsp: Ende der Dienstreise: 28. Jänner ((= 1. Kalendermonat) Ende der Einreichungsfrist 30. Juni ((= 6. Kalendermonat) Im Regelfall ist der Ausgangspunkt und Endpunkt der Dienstreise immer die Stammschule. Ausnahmen: 1. Die Dienstverrichtung erfolgt im Wohnort des Lehrers (hierbei gilt für die Dienstverrichtung im Wohnort die Wohnung als Dienststelle, d.h. Ausgangspunkt und Endpunkt der Dienstreise ist die Wohnung). 2. Bei der Bezirkspersonalreserve gilt als Ausgangsort und Endpunkt der Dienstreise immer der Wohnort, außer bei Dienstverrichtung an der Stammschule, dann kann nur ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. 3. NEU: Der § 5 der RGV wurde durch den Zusatz, dass als Ausgangs- bzw. Endpunkt der Dienstreise/Dienstverrichtung (Unterrichtserteilung) auch die Wohnung anzusehen ist, wenn dadurch niedrigere Reisegebühren anfallen, ergänzt. Gemäß § 36 RGV hat die Lehrperson Anspruch auf Reisegebühren mit einer vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Reiserechnung. Informationen/Formulare auf der Homepage des LSRSTMK http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/list/430694/DE/?sort=1&c=356584&hits=10&limit=J&typ=all&topstyle=J&qu=Reisegeb%C3%BChren

Die Tagesgebühr beträgt für Dienstreisen Bei Dienstreisen in der Dauer von Tarifstufe mehr als mehr als 5 Stunden 8 Stunden (= 1/3) (= 2/3) Tarifstufe I 8,8 17,6 Tarifstufe II 6,6 13,2

Beginn und Ende der Dienstreise sowie Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende sind anzugeben und nach Beendigung der Dienstreise, bzw. am Monatsende, bei seiner/ihrer Dienststelle (Stammschule) einzubringen. Der Anspruch auf Reisegebühren erlischt, wenn er nicht innerhalb von 6 Kalendermonaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in den das Ende der Dienstreise fällt, geltend gemacht wird.

Ein Dienstinteresse liegt vor, wenn: – die PKW-Benützung eine beträchtliche Zeitersparnis bewirkt – eine Ersparnis an Reisegebühren eintritt – der Zweck der Dienstverrichtung sonst nicht erreicht wird

Ortsgemeinde Tagesgebühr Tarif I: Für Reisen außerhalb des Bezirkes für die ersten 30 Tage und für Reisen innerhalb des Bezirkes mit Anspruch auf Nächtigung Tarif II: 1. Bei eintägigen Dienstreisen innerhalb des Bezirkes (ohne Anspruch auf Nächtigungsgebühr) 2. Für die Zeit ab dem 31. Tag des Aufenthaltes in derselben Ortsgemeinde

mehr als 12 Stunden (= 3/3) 26,4 19,8

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 9

Termine

Berichte

Bei der ersten Einreichung im Schuljahr ist unbedingt die Diensteinteilung beizulegen. Formblatt – siehe Homepage des LSR: http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/beitrag/10073342/391092/ Generelle PKW-Genehmigungen werden nicht erteilt. Nach Vorlage der Reiserechnung und Diensteinteilung wird individuell durch den LSRSTMK festgestellt, ob die Benützung des eigenen PKWs unbedingt erforderlich ist. Die Reisekosten werden auf das angegebene Girokonto der betreffenden Bank überwiesen. Die Anweisungsbeträge sind nicht Bestandteil der monatlichen Bezugsanweisung, sondern sind auf dem Kontoauszug unter dem Vermerk „Nachtrag Reisegebühren“ unter Angabe des Monats, in dem die Dienstverrichtung stattgefunden hat, ersichtlich. Da der Landesschulrat für Steiermark einen wöchentlichen Auszahlungstermin hat, werden jeweils die Reiserechnungen getrennt nach Monaten in einem Betrag angewiesen, die in dieser Woche abgerechnet werden. Die steiermärkische Landesbuchhaltung kann aus Kostengründen (ca. 40.000 Anweisungen pro Schuljahr) keine individuellen Aufschlüsselungen anbieten. Aus demselben Grund ist die generelle Übermittlung von Kopien der berechneten Reiserechnungen und/oder der EDV-unterstützten Berechnung leider nicht möglich. In Einzelfällen (z.B. Mitverwendungen) wird die Kopie der korrigierten ersten Reiserechnung des Schuljahres zur Information bzw. Hilfestellung für die Legung der weiteren Reiserechnungen rückgemittelt. Nach Maßgabe der personellen Möglichkeiten des Landesschulrates für Steiermark wird versucht, diese Serviceleistung auszuweiten.

Leitertagungen Mit Erlass des Landesschulrates für Steiermark vom 23.2.2007, GZ.: VI Ta1/171-2007, wurde den Bezirksschulräten die generelle Ermächtigung erteilt, pro Semester zwei Leitertagungen durchzuführen. Für diese gelten die erforderlichen Dienstaufträge mit öffentlichen Verkehrsmitteln als erteilt. Die Reiserechnungen sind unter Bezugnahme auf die Geschäftszahl dieses Erlasses und die des Erlasses des Bezirksschulrates über die Einberufung der Leitertagung dem Landesschulrat im Dienstweg vorzulegen.

Religionsunterricht – Unterrichtserteilung an Nebenschulen (Sonderbestimmung) Gemäß § 7a Abs.3 des Religionsunterrichtsgesetzes besteht nur dann ein Anspruch auf Reisegebühren, wenn mindestens 5 Schüler einer Klasse bzw. einer Schülergruppe am Religionsunterricht teilnehmen, und es sich um eine vom Dienstgeber bezahlte Stunde handelt. Für die Feststellung des Anspruches auf Reisegebühren ist es daher unbedingt erforderlich, dass auf den Diensteinteilungen die jeweilige Schülerzahl angeführt wird.

Aktuelles Personalvertretung Thema Meinungen

Vergütung von Dienstreisen Abklärung mit dem LSRSTMK vom 3.2.2006 / GZ.: I Re 3731-2005 do. GZ.: 102/2005/Ha-Schw

Behördliche Angelegenheiten Schriftliche Ein- und Vorladungen zu vorgesetzten Dienstbehörden (Bezirksschulrat, Landesschulrat, Fachabteilung 6B) für Auszeichnungen, Besprechungen, Titelverleihungen und Dekretverleihungen, Vorladungen zum Amtsarzt, Teilnahme an Sitzungen der Disziplinarkommission oder der Leistungsfestellungskommission werden als Dienstreisen genehmigt. Für die Erteilung der diesbezüglichen Dienstaufträge ist in jedem Fall der Landesschulrat zuständig. Auch bei Teilnahmen an Notenkonferenzen und Elternsprechtagen an Nebenschulen werden den Lehrern/innen die Reisegebühren ersetzt.

Beratungslehrer/innen, Sprachheillehrer/innen, Stützlehrer/innen Die zu Erfüllung ihrer Dienstpflichten erforderlichen Reisebewegungen von Beratungslehrern/innen im Sinne der Reisegebührenvorschrift gelten im Rahmen der Diensteinteilung als bewilligt (vgl. Erlass des LSR f. Stmk. GZ.: VI Di 1/270-2001 vom 23.10.2001). Sprachheillehrern/innen und Stützlehrern/innen werden Dienstreisenaufträge gemäß ihrer Diensteinteilung erteilt, wobei die Diensteinteilung zusammen mit der ersten Reiserechnung dem Landesschulrat für Steiermark vorzulegen ist – ein gesondertes Ansuchen ist nicht erforderlich. SPZ-Leiter/innen und andere pädagogische Gutachter/innen benötigen einen Dienstauftrag für die Gutachtertätigkeit an anderen Schulen des Bezirkes, wobei durchschnittlich maximal 10 Fahrten pro Monat genehmigt werden. Einzelanträge sind nicht notwendig, die Dienstreisenaufträge werden bezirksweise über einen Sammelantrag bewilligt. Dienstaufträge für die Teilnahme an kommissionellen Beratungen werden nur bei ausdrücklichem Elternwunsch (§ 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz) erteilt.

Nebenschulen Für alle Lehrer/innen wird jene Schule als Stammschule festgesetzt, an der das höchste Beschäftigungsausmaß gegeben ist. Die Berechnung der Reisegebühren für die notwendigen Fahrten der Lehrer/innen zu den einzelnen Nebenschulen erfolgt nach Vorlage der ersten Reiserechnung zusammen mit der Vorlage der Diensteinteilung. Bei Änderungen des Stundenplans ist eine Neuvorlage der aktuellen Diensteinteilung zusammen mit der Reiserechnung erforderlich. Für Fahrten innerhalb des Dienstortes (Entfernung mehr als 2 km) kann nur das öffentliche Verkehrsmittel – eine Zone – berechnet werden.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 10

Meinungen Thema Personalvertretung

Aktuelles

Bei den Bezirkspersonalreserven ist die Reiserechnung gemeinsam mit dem Arbeitsnachweis bzw. bei gleich bleibendem Stundenplan mit einer Diensteinteilung vorzulegen. Ausgangspunkt und Endpunkt ist jedoch der Wohnort.

PKW-Genehmigungen Generell werden Dienstaufträge nur mit dem öffentlichen Verkehrsmittel erteilt. In einzelnen Fällen (z.B. berufspraktische Tage, Hard- und Softwarebetreuung) können über Antrag vom Landesschulrat PKWGenehmigungen erteilt werden.

Schulveranstaltungen – schulbezogene Veranstaltungen Die Vergütung der Teilnahme an Schulveranstaltungen ist im § 49 a RGV 1955 geregelt. Für schulbezogene Veranstaltungen, die durch das Schul- oder Klassenforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss zu solchen erklärt worden sind, werden vom LSR keine Dienstaufträge erteilt. Über Dienstaufträge im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die von der zuständigen Schulbehörde zu schulbezogenen Veranstaltungen erklärt wurden, wird der LSR auf Antrag in jedem Fall gesondert entscheiden.

Auslandsdienstreisen Ansuchen für die Genehmigung von Auslandsdienstreisen werden dem zuständigen Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6B, weiter geleitet. Ausgenommen sind

Berichte

BerichteTermine

EU-Projekte, für die weder dem Bund noch dem Land Kosten erwachsen. Im Nachhinein gestellte Anträge zur Erteilung eines Dienstreiseauftrages werden grundsätzlich abgelehnt (siehe Erlass des LSR f. Stmk. vom 7.3.2005, GZ: II Di 3/2468-2005). Ausgenommen sind jene Fälle, bei denen die verspätete Vorlage des Dienstreiseantrages nicht auf das Verschulden des/der Lehrers/Lehrerin zurückzuführen sind. Information/Formulare auf der Homepage des LSRSTMK: http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/list/430694/DE/?sort=1&c=356584&hits=10&limit=J&typ=all&topstyle=J&qu=Reisegeb%C3%BChren

Arbeitnehmerveranlagung Fahrtkosten, Reisekosten, Aus- und Fortbildung Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind, soweit die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen Ersatz leistet, im tatsächlich angefallenen Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten, auch wenn die Mindestentfernung von 25 km und die Mindestdauer von drei Stunden unterschritten werden. Auch für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen Fahrtkosten zu. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehende Pendlerpauschale zur Gänze abgegolten. Nähere Informationen: „Das Steuerbuch 2011“ des Bhf. https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2011_webKORR_2011.pdf

Ein herzliches Dankeschön! Die Leukämiehilfe Steiermark konnte, unterstützt durch steirische Pflichtschulen, der Klinischen Abteilung für Hämatologie am LKH – Univ. Klinikum Graz ein neues mobiles Ultraschallgerät (€ 43 000) zur Verfügung stellen. Das Immunsystem vieler hämatologischer Patienten/innen ist durch die Behandlung geschwächt. Ein mobiles Ultraschallgerät kann direkt zu den Kranken ins Isolierzimmer gebracht werden, so reduziert sich die Belastung durch Keime. Frau LR Edlinger-Ploder und die Führungsspitze des LKH – Univ. Klinikums Graz bedankten sich für die großartige Hilfe durch die steirischen Pflichtschulen und die Leukämiehilfe Steiermark. Rupert Tunner

Univ.-Prof. Dr. G. Brunner, Ärztl. Direktor; DGKS Ch. Tax, MSc, Pflegedirektorin; R. Tunner, Obmann Leukämiehilfe; Mag. G. Falzberger, Betriebsdirektor; LR Mag. K. Edlinger-Ploder

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 11

Termine

Berichte

Aktuelles Thema Personalvertretung

Meinungen

Bauschvergütung für Schulveranstaltungen Reisegebührenverordnung § 49a – VO des bm:ukk BGBl 622/1991 Berechnet nach der Bemessungsgrundlage (%) Die Prozentsätze beziehen sich auf die Tagesgebühr Tarif I (€ 26,4) • Bei Exkursionen, die weniger als 5 Stunden bzw. genau 5 Stunden dauern (inkl. An- und Rückreisezeiten), ist keine Bauschvergütung vorgesehen. • Es werden lediglich die Reisekosten ersetzt. • 1 Stunde = 60 Minuten

Art

Dauer

Euro

%

Exkursionen etc. Exkursion bzw. BPT Exkursion bzw. BPT im Bezirk Exkursion bzw. BPT außerhalb des Bezirkes Exkursion bzw. BPT im Bezirk Exkursion bzw. BPT außerhalb des Bezirkes Halbtägige Wandertage und Sporttage Ganztägige WT, zusammengelegte WT und Sporttage (je Tag) Berufsprakt. Wochen, Projektwochen, Abschlusslehrfahrten (je Tag) Wintersportwochen (je Tag) Sommersportwochen (je Tag) „Erzieherzulage“ für die pädagogische und inhaltliche Betreuung (je Tag)

weniger als 5 Std. mehr als 5 bis zu 8 Std. mehr als 8 bis zu 12 Std. mehr als 8 bis zu 12 Std. mehr als 12 bis zu 24 Std. mehr als 12 bis zu 24 Std. mehr als 5 bis zu 8 Std. mehr als 8 Std.

0 6,86 13,33 17,60 20,06 26,40 11,22 23,10 25,34 31,94 27,72 31,96

0 26 50,5 66,66 76 100 42,5 87,5 96 121 105

ab 2.Tag mit Nächtigung Eingabe in SAP notwendig

Nebenkosten: Kulturprogramm 5 Tage-Netzkarte Eintritte, etc. Fahrtspesen Aufwendungen im Ausland

Originalbelege beischließen bei Bussen gem. Anteil; sonst lt. Beleg alle generell lt. Originalbeleg

BPT* = berufspraktische Tage

Eingabe der Bauschvergütungen: Erzieherzulage für päd. und inhaltliche Betreuung: – Eingabe über SAP notwendig Alle anderen Bauschvergütungen: • Ansuchen mittels Formular des LSRSTMK • http://www.lsr-stmk.gv.at/cms/beitrag/10073342/391092/ • Der Antrag für Belohnung von Leiter mehrtägiger Schulveranstaltungen muss mittels Formular der FA 6B erfolgen Homepage: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10007481/197623/ Dokument: Belohnung für Schulveranstaltung Direktzugriff: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/10005881_311269/fb9aa162/Belohnung%20Schulveranstaltung.doc Rundschreiben 23/2008 des bm:ukk vom 23.9.2008 Für Lehrerinnen und Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist für die Leitung einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung eine Belohnung in der Höhe von € 185,– vorgesehen. Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben Nr. 45/2001 vom 2. August 2001, Zl. 715/7-III/D714b/2001. Das bedeutet: Für die Ausbezahlung der Belohnung ist keine Nächtigung mehr zwingend vorgeschrieben.

Auszahlung der Bauschvergütungen: Erzieherzulage: über Gehaltszettel:

L2A2: 9,4 Promille der 11.Gehaltsstufe von L1 L3: 6,0 Promille der 11. Gehaltsstufe von L1 Belohnung für Leiter SV: über Gehaltszettel Andere Bauschvergütungen: Auszahlung erfolgt direkt auf das Girokonto Einreichfristen: 6 Monate für Reisegebühren (Bauschvergütungen). Andere Vergütungen sind auch länger möglich.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 12

Meinungen

Thema

Aktuelles

Berichte

Aus den Bezirken

Termine

Schulbezirk Murau

Modellregion – Gesamtschule der 10- bis 14-Jährigen – Region der Kleinschulen

M

urau ist der Bezirk mit der absolut geringsten Bevölkerungsdichte der Steiermark – 21 EW/km2. Aufgrund dieser dünnen Besiedelung werden gut 1000 Schüler auf 27 Volksschulen aufgeteilt (Schuljahr 2010/11): 1-klassig: 2-klassig: 3-klassig: 4-klassig: 5-klassig: 7-klassig:

9 Schulen 7 Schulen 2 Schulen 6 Schulen 2 Schulen 1 Schule

Da es im gesamten Bezirk keine AHS-Langform gibt, wird die immer wieder stark diskutierte Gesamtschule der Sekundarstufe 1 gelebt. Abwanderungen in Gymnasien

anderer Bezirke sind die absolute Ausnahme. Seit dem Schuljahr 2008/09 wurde der Schulversuch „Neue Mittelschule“ gestartet. Von den acht Hauptschulen beteiligten sich vier Standorte, 2009/10 waren es fünf, 2010/11 schlussendlich sechs Standorte. Diese Neuen Mittelschulen bauen auf eine sehr enge Zusammenarbeit auf. Regelmäßige Fachkonferenzen in Deutsch, Mathematik und Englisch führten zu gemeinsamen Jahres- und mittelfristigen Planungen und auch teilweise zu gemeinsamen Schularbeiten oder Lernstandserhebungen. Die Kommunikation der Kolleginnen und Kollegen erfolgt über eine einheitliche Internet-

plattform. So wurde die Arbeit an den einzelnen Standorten transparenter, Arbeitsmateri-

Steirischen Lehrervertretung des Bezirkes Murau für die Annahme dieser großen Her-

alien werden gemeinsam erstellt oder ausgetauscht, Schülerleistungen werden verglichen. Ich möchte mich im Namen des Lehrerbundes und der

ausforderungen und den dadurch entstandenen erhöhten Arbeitsaufwand bedanken. Klaus Trausner, Vorsitzender des DA Murau

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 13

Termine

Berichte Aus den Bezirken

Aktuelles

Thema

Meinungen

Kleinschulen im Bezirk Murau

N

och vor wenigen Jahren als „niederorganisierte“ Schulen bezeichnet, widerspricht dieser Terminus der nötigen hohen und differenzierten Organisation und wird daher nicht mehr verwendet. Waren diese Schulen zwischenzeitig ein Relikt aus der Vergangenheit, ist man sich nun wieder des Wertes bewusst und richtet selbst in Schulen mit weit über 100 Schülern Familienklassen ein, weil man die Vorteile dieser Unterrichtsform kennen und schätzen gelernt hat. Der Bezirk Murau zählt geographisch zur Region Obersteiermark West und ist ländlich geprägt, was große Entfernungen mit teils schlechter Erreichbarkeit bedingt. Daraus ergibt sich für unseren Bezirk die Besonderheit der relativ vielen wohnortnahen Kleinschulen: Im Schuljahr

2011/12 werden 4 Schulen einklassig mit bis zu 19 Schülern geführt, in elf Schulen werden in zwei Klassen 20 bis 40 Kinder unterrichtet, und in vier Schulen gibt es drei Klassen. Nur sieben Volksschulen sind vier- oder mehrklassig. Daraus resultiert ein niedriges Stundenkontingent für einzelne Schulen. Die Durchführung des Unterrichts an einklassigen Schulen erfolgt nur durch einen Klassenlehrer, der gleichzeitig auch für die Leitung der Schule verantwortlich ist. Leiterreststunden und – bei hoher Schülerzahl – einige Teilungsstunden übernimmt eine Zusatzlehrerin. Im Bemühen, eine allen entsprechende Unterrichtsform zu entwickeln, wurde aus der Not eine Tugend gemacht: Individualisierung und Differenzierung sind in altersge-

mischten Gruppen eine selbstverständliche Voraussetzung für funktionierenden Unterricht. Meist arbeiten Kinder unabhängig von ihrer Schulstufenzugehörigkeit zusammen. Viele reformpädagogische Ansätze fließen in den altersgemischten Unterricht ein. Das Voneinander- und Miteinander-Lernen der unterschiedlichen Schulstufen ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgeschehens. Nicht nur die jüngeren Kinder profitieren durch ältere Helfer und die Möglichkeit des Mitlernens, auch die älteren Kinder ziehen Nutzen aus Wiederholungen und der Möglichkeit, Sachverhalte eigenständig zu erklären. Selbstständiges Lehren und Lernen werden geschult und gefördert. Wohnortnahe Schulen sind aber auch wichtige Kulturträger

in der Gemeinde. Hohe Anerkennung wird diesen Schulen seitens der Bevölkerung und verantwortlicher Gemeindevertreter entgegengebracht. Schulfeste und Feierlichkeiten werden von allen Bewohnern in der Dorfgemeinschaft wertgeschätzt, begrüßt und durch rege Teilnahme und aktives Mitwirken unterstützt. Durch diesen Zusammenhalt profitieren alle Gemeindemitglieder von der Kleinschule in ihrer Region. In strukturschwachen und von Abwanderung bedrohten ländlichen Gebieten ist die Schule oft der einzige Treffpunkt für die Bevölkerung. Dies bedingt auch hohes Engagement der Lehrerinnen über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus. Dennoch oder vielleicht deshalb ist die Zufriedenheit von Lehrerinnen an Kleinschulen meist eine hohe.

Der Vorstand des Lehrerbundes Murau Obmann Obmannstellvertreter Obfrau DA Vorsitzender GÖD Vorsitzender Kassierin Schriftführer Stellvertreterin Junglehrerreferent Junglehrerreferentin Senionrenobmann Kassier (Senioren) Ehrenobmann Rechnungsprüfer Rechnungsprüferin

Rieger Ewald Trausner Klaus Setznagel Gottlinde Trausner Klaus Maximilian Regger Ofner Andrea Johann Unterweger Barbara Fallmann Fritz Gerwald Huber Claudia Blaschon Gunther Hofer Josef Höfinger Friedrich Maximilian Regger Machor Susanne

Maximilian Regger

Klaus Trausner

Ewald Rieger

Andrea Ofner

Gottlinde Setznagel Susanne Machor

Berührungspunkte finden, Begegnungen schaffen, Beziehungen pflegen, Kontakte schließen, Vertrauen stärken, Versprechen einlösen, Chancen nützen, Herausforderungen annehmen, Kooperationen eingehen, reflexions- und diskursfähig sein, Individualisierung erfahren, Differenzfähigkeiten annehmen, Professionalität erlangen. Diese Kerngedanken liefern Impulse und inhaltliche Bausteine, die wir in unserem Bezirk, für Kolleginnen und Kollegen anbieten. 600 Pädagoginnen und Pädagogen melden sich jährlich zu unseren 25 Kursen und machen Lust zur gemeinsamen Arbeit in Schule und Unterricht.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 14

Meinungen

Thema

Aktuelles Service

Berichte

Termine

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir begrüßen Sie alle wieder im Schuljahr 2011/12 und freuen uns, dass viele Jungpädagogen/innen erstmals in den steirischen Pflichtschulen ihren Dienst angetreten haben. Die steirische Lehrervertretung LB/FCG wünscht allen Direktoren/innen und Lehrern/innen alles Gute und viel Erfolg! Bei Fragen oder Anliegen stehen Ihnen unsere Personalvertreter/innen, Lehrerbundobleute und Gewerkschaftsvorsitzende in den steirischen Bezirken gerne zur Verfügung!

Josef Pilko Landesvorsitzender GÖD Steiermark Tel. 0676 86660193

Bernhard Braunstein Landesobmann des Lehrerbundes Steiermark Tel. 0676 86660198

Bezirksobleute des Lehrerbundes: Bezirk

Name:

Telefon:

Schule, Telefon:

E-Mail:

Bruck/Mur

VDn OSRn Helga Stückler

0699 11031753

Deutschlandsberg

VL Christian Kümmel

0664 4634553

Feldbach

HL Walter Thier

0676 86660-228 PTS Feldbach: 03152 2093

[email protected]

Fürstenfeld

HOLn Margaretha Pfeiffer

0676 86660-214 HS Fürstenfeld: 03382 52357

[email protected]

Graz

HD Michael Habjanic

0664 4372134 0664 6192692

Neue Sport-MS Graz: 0316 872-6925

michael.habjanic@ stadt.graz.at

Gröbming

HOL Mag. Hannes Blaschek 03686 4853

HS Irdning: 03682 22443

[email protected]

Graz Umgebung-Nord

HD Horst Bauer

0664 5276032

HS Hausmannstätten: 03135 463710

hs.hausmannstaetten@ chello.at

Graz Umgebung-Süd

VD OSR Franz Stampler

0664 1843600

VS Peggau: 03127 28354

[email protected]

Hartberg

HD Bernhard Seper

0676 3225046

HS Pinggau: 03339 22349

[email protected]

Judenburg

HL Karl Schmoll

0699 11618534

HS Obdach: 03578 2269

[email protected]

Knittelfeld

HOLn Edith Paier

0650 8092180

HS Rosegger Knittelfeld: 03512 84587

[email protected]

Leibnitz

HOLn Renate Kraner

0664 5543972

HS Ehrenhausen: 03453 2669

[email protected]

Leoben

HL Werner Svazek

0664 4254534

HS Franz Jonas Trofaiach: 03847 2111

[email protected]

Liezen

HL Herwig Schüller

0650 4434540

HS Liezen: 03611 22881-155

herwig.schueller@ liezen.at

Murau

ROL Ewald Rieger

0664 4635820

RS/NMS Murau: 03532 2061

[email protected]

Mürzzuschlag

HD OSR Max Haberl

0664 3923180

HS Langenwang: 03855 6148

max.haberl@ asn.netway.at

Radkersburg

HOLn Rosmarie Konrad

03472 2202

HS Mureck: 03472 2202

[email protected]

Voitsberg

HOLn Herta Archan

0664 5530184

PTS Voitsberg: 03142 22717-30

[email protected]

Weiz

VD Michael Gruber

0664 88447367

VS Flöcking: 03112 2254-4

vs.fl[email protected]

Berufschulen

BDS. Anton Neuwirth

0664 2613640

LBS Voitsberg: 03142 22394-0

[email protected]

[email protected] VS Stainz: 03462 7709

[email protected]

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 15

Termine

Berichte

Aktuelles Service

Thema

Meinungen

DA-Vorsitzende bzw. Stellvertreter/-innen der steirischen Lehrervertretung LB/FCG: Bezirk

Name:

Telefon:

Schule, Telefon:

Bruck/Mur Deutschlandsberg Feldbach Fürstenfeld Graz Gröbming

VLn Claudia Schobé OlnfWE Herwiga Forstner HL Walter Thier HOLn Margaretha Pfeiffer SD Jörg Pickl HOL Klaus Hollwöger

0676 86660-215 0676 86660-193 0676 86660-228 0676 86660-214 0676 86660-197 0676 86660-219

VS Kapfenberg-Hafendorf: 03862 32153 VS Deutschlandsberg: 03462 7708 PTS Feldbach: 03152 2093 HS Fürstenfeld: 03382 52357 LI f. Hörgeschädigte: 0316 323015-29 PS/HS Irdning: 03682 22768

Graz Umgebung Hartberg Judenburg Knittelfeld Leibnitz Leoben Liezen Murau Mürzzuschlag Radkersburg Voitsberg Weiz BS

E-Mail:

[email protected] [email protected] [email protected] [email protected] klaus.hollwoeger@ schule.at HOL Fritz Hanfstingl 0676 86660-192 HRS Laßnitzhöhe: 03133 2343 [email protected] HOL SR Josef Lederer 0676 86660-218 HS Bad Waltersdorf: 03333 2343 [email protected] HD Reinhard Bärnthaler 0676 86660-217 HS Fohnsdorf: 03573 2431-250 [email protected] HOLn Edith Paier 0650 8092180 HS Rosegger Knittelfeld: 03512 84587 [email protected] HL Werner Strohmeier 0676 86660-199 HS Lebring-St.Margarethen: 03182 7192 [email protected] HOL Gerhard Studeregger 0664 5975837 HS II Leoben: 03842 42965 [email protected] HL Herwig Schüller 0650 4434540 HS Liezen: 03612 22881-155 herwig.schueller@ liezen.at HD Klaus Trausner 0676 86660-212 RS/NMS Murau: 03532 2061 [email protected] HOL Johann Niederl 0650 9974722 HS Mitterdorf i.M.: 03858 2580 [email protected] HOLn Rosmarie Konrad 03472 2202 HS Mureck: 03472 2202 [email protected] HOL Peter Hörmann 0664 1324963 HS Schulstraße-Köflach: 03144 3305 peter.hoermann@ schule.at HL Bernhard Braunstein 0676 / 86660-198 ZA für APS: 0316 823264 bernhardbraunstein@ gmx.at BDS Anton Neuwirth 0676 / 86647272 LBS Voitsberg: 03142 / 22394-0 anton.neuwirth@ stmk.gv.at

FCG-Vorsitzende bzw. Stellvertreter/-innen der steirischen Lehrervertretung LB/FCG: Bezirk

Name:

Telefon:

Schule, Telefon:

E-Mail:

VLn Birgit Rappold-Baumgartner Deutschlandsberg OLnfWE Herwiga Forstner Feldbach HOL SR Manfred Festl Fürstenfeld VLn Brigitte Friesenbichler Graz SLn Sandra Weikhard Gröbming HL Bernd Thier Graz Umgebung HOL Wilhelm Ternoschek Hartberg VD Peter Hochwald Judenburg SOLn Ulrike Weineiss Knittelfeld HOLn Edith Paier Leibnitz HL Werner Strohmeier Leoben HOL Gerhard Studeregger Liezen HL Herwig Schüller

0664 3768929 0676 86660-193 0664 1236167 0676 7939724 0664 3452435 0664 9605915 0664 1207992 0664 88507441 0676 6883004 0650 8092180 0676 86660-199 0664 5975837 0650 4434540

VS Hafendorf 1: 03862 32153 VS Deutschlandsberg: 03462 7708 HS Fehring: 03155 5131 VS Fürstenfeld: 03382 53111 PTS Graz: 0316 872-6885 EJHS Schladming: 03687 23970 HS Eggersdorf: 03117 2265 VS Neudau: 03383 2354 SPZ Judenburg: 03572 82650 HS Rosegger Knittelfeld: 03512 84587 HS Lebring-St.Margarethen: 03182 7192 BiHS Leoben: 03842 42965-1 HS Liezen: 03612 22881-155

Murau Mürzzuschlag Radkersburg Voitsberg Weiz

0664 1706020 0650 9974722 03472 2202 0664 1457729 0664 2337392

VS Teufenbach: 03582 2690 HS Mitterdorf i.M.: 03858 2580-1 HS Mureck: 03472 2202 VS 1 Voitsberg: 03142 21182-12 PTS Gleisdorf: 03112 / 3260

[email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] herwig.schueller@ liezen.at [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected]

Bruck/Mur

VD OSR Max Regger HOL Johann Niederl HOLn Rosmarie Konrad VOLn Annemarie Pail HL Albert Walter

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 16

Meinungen

Thema

Aktuelles

BerichteGeschichten

ZIMT und Praxis Es war erst der erste Elternsprechtag in ihrer Karriere als Hauptschullehrerin und Eva saß ziemlich angespannt im großen Klassenzimmer der 3b, das ihr zum Empfang der Mütter und Väter zugedacht war. Mappe okay; Notenhefte: sind da …, passt! Ah ja, … Wasserkrug und Gläser fehlen noch! Nervös ordnete sie die Dinge auf ihrem Tisch mit der Akribie eines Adrian Monk, da sie hoffte, die Ordnung würde ihr später – im Angesicht des Feindes – eine gewisse Seriosität verleihen. Seriosität und Kompetenz, die sie eigentlich gar nicht besaß. „Na gut, so schlimm wird`s schon nicht werden“, versuchte sie sich zu beruhigen, nachdem es nichts mehr zu tun gab, was ihre Unruhe hätte lindern können. Noch ein Blick auf die Uhr: 18.30 Uhr; sie konnte pünktlich beginnen! Allerdings hatte noch niemand draußen gewartet, als Eva zehn Minuten zuvor durch den kalten Gang gekommen war. Vielleicht blieben sie ja alle weg? Doch gerade als sie zu hoffen begann, klopfte es ziemlich forsch an die Tür. „Herein?!“, rief Eva etwas schüchterner als sie beabsichtigt hatte. Eine zweite Chance bekam sie nicht, denn im nächsten Moment wurde die Tür aufgerissen und eine große, burschikos wirkende Frau mit Kurzhaarschnitt und ärmellosem T-Shirt trat herein, stürmte auf sie zu und baute sich vor ihr auf: „Ach Sie san des also!“ Ohne zu grüßen zog sie sich sogleich energisch einen Stuhl heran. „Äh, ja. Grüß Gott.“ Mit etwas mehr Lebenserfahrung und Selbstbewusstsein wäre Evas Antwort natürlich anders ausgefallen, aber überrumpelt vom Auftreten dieser Frau, und abgelenkt von den Achselhaaren, die in wilden Büscheln aus ihrem Ruderleibchen wucherten, war für ein „Guten Abend erstmal! Und wer sind Sie, wenn ich bitten darf?“ keine Zeit. „Ich bin die Mutter von der Vera. Lang mein Name!“ „Ach so, ja … Malischnik. Ich habe Englisch und Turnen in den Siebenten.“ Eva war es nicht leicht gefallen, den Blick von dem Naturwollphänomen zu wenden, aber nun sah sie der Frau direkt ins Gesicht und hoffte, sie würde ihrem Blick standhalten können. „Also i muss schon sogn, des is ein Wahnsinn, wos die Vera am Nochmittag olles

z´tuan hot, seit sie bei euch in der Schul is!“, wetterte die Furie los, wobei sich der Abstand zwischen ihren künstlich nachgezogenen Augenbrauen bedrohlich verringerte. „Was meinen Sie denn, Frau Lang? Geht`s nur um Englisch?“ Die Frau kam immer mehr in Fahrt und machte nun Anstalten, ihre nicht vorhandenen Ärmel hochzukrempeln: „Naja, BESONDERS um Englisch! Sie, i bin net blöd, aber wos des Kind oft für Aufgobn hat, … do kenn jo net amal I mi aus!“ Die Salve von Vorwürfen, die nun auf die arme Eva abgefeuert wurde, bewirkte, dass diese aus Angst und Panik nur noch die Hälfte von dem Gesagten mitbekam. Was hatte ihr Didaktiklehrer auf der Pädagogischen Akademie zum Thema Elterngespräch gesagt? Immer die ZIMT-Regel anwenden, wenn Ihr höflich, diplomatisch, aber bestimmt bleiben wollt! – Schön und gut, aber wofür stand ZIMT noch mal? „Und wie stellen Sie sich des überhaupt vor? Die Klane kommt um Fünfe ham und hot dann Karatetraining. Und dann soll sie lernen ah no?!“ „Karate macht die Vera? Super! Sie ist sowieso eine tolle Sportlerin. Aber sie hat ja sicher nicht jeden Tag Training …?“ Eva versuchte mit ihrer Gegenfrage Zeit zu gewinnen, um in Gedanken dem ZIMTGeheimnis auf den Grund zu kommen. Z stand für Zustimmen – daran konnte sie sich erinnern; allerdings wäre ihr Zurückziehen weitaus lieber gewesen! „Na, net jeden Tag, oba drei mol in der Wochen. Bitte, des Kind is dreizehn – der wird doch wohl a bissl Freizeit zustehn, oder?“ Die Frau hatte sich inzwischen in Rage geredet und wurde immer lauter: „Außerdem lernt sie do Sochen, von denen sie in ihrer olten Schul no nie wos g`heat hot!“ Verzweifelt konzentrierte sich die Lehrerin auf die weiteren Ingredienzien des ZIMTRezepts: Z wie Zustimmen, I wie Innehalten? In die Offensive gehen? Nein … Interesse zeigen – DAS war`s!

Termine

„Wos glauben`s denn, wie schwer der Schulwechsel für des Kind woar?!“ „Ja, Frau Lang. Das ist natürlich eine schwierige Situation und – Gott weiß!, ich bin ja auch nicht die Lehrerin, die von ihren Schülern das Äußerste verlangt und ihnen aufsitzt, wenn sie Probleme haben, ich meine … “ Das kurze Zögern war ein Fehler gewesen. „Na und wos is dann mit dem Vierer, den sie auf`n letzten Test kriegt hat?!“ „Frau Lang, das ist EINE schlechte Note. Schauen Sie, es zählt ja auch die Mitarbeit … und soviel ich weiß, ist der Test ja insgesamt schlecht ausgefallen.“ – Sehr gut! Jetzt Interesse zeigen: „Wie lernt sie denn, die Vera? Ich meine, was für ein Lerntyp ist sie denn?“ „Der is also überhaupt schlecht ausgfolln, der Test?“ Zwei zornige Spucketröpfchen landeten auf Evas Hand. „Des wär aber amol a Grund zum Nochdenken, manen`s net?!“ Meinung äußern! schoss es durch Evas Kopf als sie Professor Kölli im Geiste vor sich sah. Nein, keine gute Idee, dachte sie und beschloss, dass M – wie Mund halten in ihrer Situation wesentlich klüger war. „Des is immerhin a Privatschul und i erwart ma, dass Sie auf die Bedürfnisse von meiner Tochter eingehn; sonst beschwer i mi nämlich gaunz oben!“ Jetzt geriet die junge Lehrerin in Panik: „T – wie Tinitus vortäuschen!“, stieß sie hervor. „Wos?“ „Äh, nichts. Entschuldigung, ich habe nur laut gedacht! ... Ja, also … ich kann Ihnen versprechen, dass ich für die Vera bis Ende der Woche ein paar Aufgaben zusammenstelle. So kann sie den Stoff nachlernen und … “ „Oba do hot sie jo wieder z`tuan!“ „Nein, ich wollte Ihnen gerade anbieten …, ich habe am Mittwoch zu Mittag zwei Freistunden. In denen könnte ich mit der Vera lernen. So lange, bis es ihr wieder besser geht. Wenn Ihnen das hilft?! – Gratis versteht sich!“ “Na dann sama uns jo einig!“ Mit diesen Worten erhob sich die Frau, nickte kurz, streckte der jungen Lehrerin, die sich selbst gerade um zwei Freistunden gebracht hatte, die Hand entgegen und ging. Die arme Eva lehnte sich leicht zittrig zurück. „Taktik ändern“, murmelte sie und beschloss, ZIMT nur noch zum Würzen zu verwenden. Eva Malischnik

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 17

Termine

Berichte

Lehrer/innen-Tag Aktuelles

Thema

Meinungen

Impressionen vom 10. Steirischen Lehrer/innen Tag Zum 10-jährigen Jubiläum überreichten Lehrer/innen der Berufsschulen der Lehrerbundspitze mit Mag. Bernhard Rinner eine selbstgebackene Torte.

Univ.-Prof. Dr. Manfred Waltzl gilt als Mitbegründer der Steirischen Lehrer/innen Tage und war auch heuer wieder als Referent über die Gefahren elektronischer Hektik geladen.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 18

Meinungen

Thema

Aktuelles Lehrer/innen-Tag

Berichte

Termine

Die vom Fernsehen bekannte Moderatorin Petra Rudolf mit der Lehrerbundobfrau Elisabeth Meixner, Gfd. LO Barbara Kasakoff und ZA Mitglied Edith Neuherz von den Berufsschulen.

Der Mathematiker und Wissenschaftler des Jahres 2004, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Taschner, begeisterte die Teilnehmer/ innen mit seinem Beitrag zur Chancengerechtigkeit.

Wie immer war auch die Jubiläumsveranstaltung sehr zahlreich von Ehrengästen und engagierten Pädagogen/innen besucht.

Die Protagonisten des 10. Steirischen Lehrer/innen Tages wurden verdient gewürdigt.

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 19

Termine

AVISO

Berichte

AktuellesTerminaviso Thema

Meinungen

AVISO

ÖLBIhnen - wir bieten Ihnen ÖLB - wir bieten Information Information Training Training Präsentation Präsentation Graz, 1. Juni 2011

Graz, 1. Juni 2011

HDir. Ursula Eitljörg eh. Landesobfrau-Stellvertreterin Tel: 0676 86660191

DES ÖLB „MANAGER/-IN MANAGER/-IN IN DER SCHULE“ SEMINAR DESSEMINAR ÖLB „MANAGER/-IN IN DER SCHULE“

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

können Ihnen„Manager/-in unser Seminar „Manager/-in in der Schule“ wiederum anbieten und Wir können IhnenWir unser Seminar in der Schule“ wiederum anbieten und würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen.

Laut Beschluss der istausschließlich dieses Seminar Laut Beschluss der Landesleitung istLandesleitung dieses Seminar fürausschließlich Mitglieder desfür Mitglieder des Lehrerbundes!!! Lehrerbundes!!!

PROGRAMM: PROGRAMM: mit AC TeilTheoretische 1: Theoretische praktische Auseinandersetzung Teil 1: und praktischeund Auseinandersetzung mit AC Montag, 19. September 2011, 16.00 Montag, 19. September 2011, 16.00

Teil 2:

mit AC TeilTheoretische 2: Theoretische praktische Auseinandersetzung und praktischeund Auseinandersetzung mit AC Montag, 26. September 2011,Uhr Beginn 16.00 Uhr Montag, 26. September 2011, Beginn 16.00

Teil 3:

TeilGesetzliche 3: Gesetzliche Grundlagen Grundlagen Montag, 3. Oktober 2011,Uhr Beginn 16.00 Uhr Montag, 3. Oktober 2011, Beginn 16.00

Referenten:

Referenten: VDir.Bittmann i.R. OSR Doris Bittmann VDir. i.R. OSR Doris HDir. OSR Ursula Eitljörg HDir. OSR Ursula Eitljörg ZA-Vors. SR Dipl.-Päd. Gerhard Hansmann ZA-Vors. SR Dipl.-Päd. Gerhard Hansmann

OrtGraz : Graz Seminarbeitrag: 90,-Seminarbeitrag: 90,--

Ort :

Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen: Anmeldungen werden ab sofort entgegen genommen: Tel.: 0316/714427, Fax: 0316/714427-4, Tel.: 0316/714427, Fax: 0316/714427-4, E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

orderlich! Anmeldung im Lehrerbund-Büro ist unbedingt erforderlich! Ihre AnmeldungIhre im Lehrerbund-Büro ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss: Mittwoch, 14. September 2011 Anmeldeschluss: Mittwoch, 14. September 2011 Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen zeichnen für die Landesleitung: zeichnen für die Landesleitung: Dipl.-Päd. Kasakoff eh. Dipl.-Päd. Barbara KasakoffBarbara eh. Gfd. Landesobfrau Gfd. Landesobfrau

Dipl.-Päd. Bernhard Dipl.-Päd. Bernhard Braunstein eh. Braunstein eh. Landesobmann

HDir. HDir. Ursula Eitljörg eh.Ursula Eitljörg eh.

Landesobfrau-Stellvertreterin Landesobfrau-Stellvertreterin Lehrerbund der Steirischen Volkspartei Lehrerbund der Steirischen Volkspartei Keplerstraße 92, A-8020 Graz, Telefon: +43 316 714427 Keplerstraße 92, A-8020 Graz, Telefon: +43E-Mail: 316 714427 [email protected] E-Mail: [email protected] WEB: www.lehrerbund.at WEB: www.lehrerbund.at

Landesobmann

Bildung ist Zukunft, September 2011, S. 20

Meinungen

Thema

Aktuelles Aktuelles

Berichte

Termine

Bestellung von Vertragslehrern/Innen zu Schulleitern/Innen • Voraussetzung für die Ernennung zum/zur Schulleiter/in für Vertragslehrer/innen war bisher die Überstellung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis. In Zukunft ist es auch für Vertragslehrer/innen möglich, ohne Überstellung in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis Schuleiter/in zu werden. Regierungsbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2011 • Eine analoge Vorgangsweise nach dem Landesvertragslehrpersonengesetz wurde konstruiert: Vor der Bestellung soll der/die Vertragslehrer/in künftig befragt werden, ob er/sie – wie bisher – in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis wechseln oder im Vertragsverhältnis bleiben möchte. 1. Eine Beauftragung mit der Leitung einer allgemeinen Pflichtschule wird analog zu Lehrpersonen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf vier Jahre befristet. Es erfolgt ein Zusatz zum bestehenden Vertrag. 2. Bei Bewährung als Schulleiter/in erfolgt dann die unbefristete Beauftragung und Vertragsverlängerung als Schulleiter/in. 3. Die Verwendungsbezeichnung als Direktor/in der jeweiligen Schulart ist gemäß § 2 Abs. 7 des Landesvertragslehrpersonengesetzes gegeben.

Redaktionsschluss für die nächste Nummer: 18. November 2011 Beiträge erbeten an: [email protected] IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Lehrerbund der ÖVP-Landesleitung Steiermark, 8020 Graz – Keplerstraße 92 Redaktionsleitung: Bernhard Braunstein, Klaus Hollwöger; Die in den Beiträgen vertretene Meinung der Autoren muss nicht mit der Meinung der Redaktionsleitung übereinstimmen! Layout: www.edsign.at – Druck: Medienfabrik Graz

Für den Inhalt verantwortlich: Gerhard HANSMANN Vorsitzender des Zentralausschusses Steiermark Personalvertretung der Landeslehrer für APS

Tel. 0676 86660189

Spruch des Tages

Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, dass die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist. (Stanislaw Jerzy Lec, poln. Satiriker 1909-1966)

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.