- Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein

Nordlicht 14. Juli 2004

8. jahrgang

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KV UND PATIENTENVERBÄNDE:

GEMEINSAME FORDERUNGEN

U

E

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KV UND JUSTIZ:

BILANZ DER RECHTSSTREITIGKEITEN

KV UND KRANKENKASSEN:

ABSURDITÄT BONUSSYSTEME

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VOM 13.-17. SEPTEMBER 2004 SIND KV-WAHLEN ZUR ABGEORDNETENVERSAMMLUNG

WÄHLEN GEHEN UND MITBESTIMMEN!

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Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Foto: Böters

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in unserer vorbereitenden Redaktionsbesprechung ging es hin und her: Kommen wir vor den Sommerferien noch mit einem Nordlicht zur Aussendung, schaffen wir es zeitlich, haben wir ein Schwerpunktthema? Die Diskussion war insofern müßig, da wir Ihnen aktuelle Informationen übermitteln müssen ohne Rücksicht auf Wetterlage oder Urlaubsplanungen. Die Redaktion hatte vorgesehen, in diesem Heft umfassend über die Aktivitäten unserer Rechtsabteilung zu berichten, die im Auftrag des Vorstandes weit über das Tagesgeschäft hinaus die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten hat. Da jedoch größere Verfahren wie die Klage gegen das Zehn-Euro-Inkassogeschäft oder gegen Beschlüsse des Bewertungsausschusses noch zu sehr in der Schwebe sind und juristische Argumente in laufenden Verfahren nicht in die Öffentlichkeit gehören, beschränken wir uns auf kleinere Beispiele für eine streitfähige KVSH. Trotz aller Streitfähigkeit nach außen konnten und können wir Konsequenzen der Sozialgesetzgebung, rechtswirksamer Beschlüsse auf Bundesebene seitens KBV bzw. Gemeinsamer Ausschüsse von KBV und Krankenkassen und die Auswirkungen der Unterfinanzierung innerhalb der GKV nicht verhindern. Die Wucht der Entscheidungen auf Bundesebene trifft leider auch die Mitglieder einer Landes-KV, die mit allen Rechtsmitteln ihre Ärzteschaft beschützen möchte. Hier denke ich insbesondere an EBM und weitgehend vorgegebenem, mit den Kassen einvernehmlich zu beschließenden HVM, gültig ab 01.01.2005. Hierzu beachten Sie bitte Seite 12. Ab 01.07.2004 bereits gelten die neuen Heilmittelrichtlinien, nachzulesen im Internet unter www.kvsh.de. Erneut wird deutliche Einsparung durch engere Verordnungsregel erwartet, durch Bundesvorgabe bereits eingeplant, durch Herabsetzen der Ausgabenobergrenze ab 2004. Die entsprechenden Richtgrößen je Fachgruppe werden zur Zeit mit den Krankenkassen verhandelt, bei allen Unwägbarkeiten und zwar mit Korrekturmöglichkeit – aber lassen Sie sich nicht zu großzügiger Verordnung verleiten! Der Wind in unserem Sozialsystem wird kälter, dieses haben wir nicht zu verantworten, sondern ein sozialer Gesetzgeber, der unbeirrt und unbelehrbar von sozialen Taten spricht, aber de facto Freiheit einschränkt und dadurch Rationierung zu Lasten der Patienten und der Leistungserbringer im Gesundheitswesen erzwingt. Kleinere erfreuliche Nachrichten gibt es aber auch: Die Option neuer Versorgungsformen in Verbindung mit der liberalisierten Berufsordnung der Bundesärztekammer wird in vielen Regionen unseres Landes aktiv vorbereitet, die Strukturabteilung der KVSH ist viel gefragt und bringt ihr Know how ein, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit der Ärztegenossenschaft. Die Chancen neuer Kooperationsformen müssen genutzt werden und in der Hand der Ärzteschaft bleiben! Die Zeit der Ferien und des bis jetzt kargen Sommers mögen Ihnen Kraft und Mut geben, allen Herausforderungen zu begegnen - wir wollen Ihnen zur Seite stehen. Mit freundlichen Grüßen

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Inhalt

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Streit bleibt in Zeiten der Mangelverwaltung naturgemäß nicht aus. Die KVSH zieht für ihre Vertragsärzte auch vor Gericht. Allerdings sind die Klagemöglichkeiten begrenzt, wie die Prozessbilanz zeigt.

Gesundheit soll sich lohnen: Viele Versicherungen haben großzügige Bonusprogramme auf den Weg gemacht. Davon profitieren in den meisten Fällen nur die Patienten, die ohnehin sehr auf ihre Gesundheit achten und nicht oft zum Arzt müssen.

TITELTHEMA

AKTUELLES

14 Positive Prozessbilanz der KV Schleswig-Holstein

8 Aktuelles

Von 111 Verfahren vor dem Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht verlor die KVSH nur 23 - KVSH greift ihrerseits KBV und Bundesmantelvertragspartner an.

Therapiehoheit ist als ärztliche Aufgabe zu verteidigen!

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Drei Beispiele von Eingriffen des MDK oder einer Krankenkasse in die ärztliche Therapiehoheit.

16 Bonus von der Krankenkasse – ein System mit Tücken

12

Die Gesundheitsreform macht’s möglich: Krankenkassen werben mit Bonussystemen für ihre Mitglieder. Wer gesund lebt und aktiv etwas für seine Gesundheit tut, wird von den Krankenkassen dafür mit Sachpreisen oder Geld belohnt.

• Wahlvorschläge für die Abgeordnetenversammlung • Vertragsärztliche Standards gelten auch bei Privatpatienten • Beschuldigter kommt mit blauem Auge davon • Online-Fortbildung kommt an • Ärzteordnung: Bundesrat stimmt zu • 140 d hat seit Mai Fahrt aufgenommen • Kassengebühr: Im Notfall nur beim ersten Mal • DMP: BMGS und Barmer Ersatzkasse ziehen Fazit • Neue Vertretung für Fachärzte • Elektronischer Arztausweis beschlossen • Prüfgremien konstituiert • Telefonliste Prüfinstanzen • Druckfehlerteufel: Heilmittelrichtlinien • Heilmittelverordnungen bei „Sonstigen Kostenträgern“ • Gesundheitspolitische Diskussion • 1,83 Millionen Kassen-Patienten von Zuzahlung befreit • Kassen gaben 1,4 Milliarden Euro weniger aus • Patienten besuchen zuerst den Hausarzt • Vermittlung von Vertretern und Assistenten

13 Aktuelles aus den Kreisstellen Kreis Herzogtum-Lauenburg Kreisstelle: Stadt Kiel

26 Vor Ort: „Der Bedarf an Transplantaten ist riesig“ An den Augenkliniken des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel und Lübeck werden jährlich über 200 Hornhauttransplantationen vorgenommen.

28 Leben mit ADS Reihe über Krankheiten im Abseits

30 Patientenverbände „Der Rollstuhl ist bei Quelle sehr viel billiger“

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In Kiel warten momentan 60 Patienten auf eine Hornhaut. In Deutschland werden jährlich etwa drei- bis viertausend Hornhauttransplantationen durchgeführt. Der Bedarf an Transplantationen liegt aber noch höher. Lesen Sie einen Bericht aus der Hornhautbank Kiel.

Die KVSH hatte eingeladen und Patientenvertreter aus ganz Schleswig-Holstein nahmen das Kooperationsangebot gerne an. Die Diskussion zeigte, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz für viele Patienten unerträglich ist.

KV-INTERN

STANDARDS

19 KV-Intern: Abrechnung

3 Editorial

• Praxisgebühr aktuell • Nicht jedes Ankreuzfeld darf auch ausgefüllt werden • Strukturreform der Bundeswehr erhöht Verwaltungsaufwand der Abrechnung • Europäische Krankenversicherungskarte

22 KV-Intern: Qualitätssicherung

7 Gastkommentar „Bonusanreize in der GKV“ von Dr. Dieter Paffrath, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig-Holstein

31 Kolumne

• Qualitätsmanagement in Arztpraxen • Postbeamtenkrankenkasse A • Verordnung von suprapubischen Kathetern • Hinweis zur Herausgabe von Arzneimustern • Taxifahrten • Varizellenimpfung als Kassenleistung • Fortbildung ist nach § 95 d SGB V zur Pflicht geworden • Was wird aus der AOK schleswig-Holstein? • DMP-Brustkrebs startet am 01. Juli 2004 • DMP-Diabetes für die Versorgung der Typ-2-Diabetiker wichtige Änderungen am dem 01.07.2004

EBM 2000 plus – Der Schwachsinn wird Realität und Methode! von Dr. Michael Drews.

Serie: Selbsthilfegruppen 32 Buchtipps Von Fall zu Fall Kursbuch Ultraschall Kopfschmerzen

33 Tipps TV-Guide Hätten Sie´s gewusst? EDV-Tipp

25 Seminarkalender

34 Termine 35 Telefon - Impressum 36 Kreisstellen BEILAGEN • Abrechnungshinweise • Anmeldekarte „EBM-Infoveranstaltung“ • Infoveranstaltung Kostenerstattungsmodell „GKVPlus“ • Seminar “Ärzte im Wettbewerb” • Seminar „Telematik - Telemedizin“ • Info „Selbsthilfe für Muskelkranke“

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Forum

Betreuer

Fürstliche Entlohnung Wann erhalten Ärzte für ihre qualifizierte Tätigkeit endlich mindestens das gleiche Honorar wie Laien für deren Tätigkeit aus dem Topf der Sozialkassen? Überall schießen mehr oder minder qualifizierte Betreuungsvereinigungen (Selbsthilfegruppen, Betreuungsvereine,.…) für psychisch gestörte Patienten hervor, die im Verhältnis zum Arzthonorar fürstlich bezahlt werden. Hierzu nun offiziell belegte Zahlen: In Deutschland gab es im Jahr 2002 fast genau 1 Mio. durch Laien (gerichtlich bestellte so genannte Betreuer) betreute Menschen. Hierfür wurden staatlicherseits 350 Mio. Euro aufgewandt, dies ergibt Kosten in Höhe von 87 Euro pro Quartal und Patient! Wir Allgemeinärzte erhalten für die Betreuung der gleichen Patienten-Klientel (übrigens seit 20 Jahren konstant!) 40 Euro pro Quartal und Patient! Mir sind mehrere Patienten bekannt, die ich zu Hause alle zwei bis drei Wochen besuchen muss, die angeben, dass ihr Betreuer sie maximal ein bis zweimal im Jahr (!), im Extremfall nur einmal in drei Jahren (!) besucht und dafür das üppige Honorar in Höhe von 350 Euro pro Jahr einsteckt. Die erforderliche Qualifikation, sich als Betreuer bei Gericht registrieren zu lassen, besteht allein darin, „unbescholten“ zu sein,

von uns Ärzten verlangt man für das halbe Betreuerhonorar eine zehnjährige Ausbildung! Vielleicht sollten wir die Konsequenz ziehen: Registrierung bei Gericht als „Betreuer“, Abrechnung der Betreuung älterer Patienten nicht mehr über die Chipkarte sondern über die Sozialämter! Ergibt doppeltes Honorar! Dr.Dr.Joachim Pohl Arzt für Allgemeinmedizin Neue Heimat 1, 24326 Ascheberg

Nordlicht Nr. 3/2004, Besonderheiten bei Überweisungen an Radiologen:

Mammographie keine Vorsorge Ich möchte noch einmal an den Artikel „Überweisungen“ erinnern. Hier war fälschlicherweise von der Mammographie als Vorsorgeuntersuchung berichtet worden. Es bestand die Meinung, dass mir diesbezüglich ein Formulierungsfehler unterlaufen sei. Es wäre nett, wenn der fälschliche Eindruck nach außen korrigiert und der Fehlerteufel an entsprechendem Ort gesucht würde. Bezüglich der Überweisungen an Radiologen halte ich noch weitere Hinweise für notwendig, diese könnten z. B. hinter den drei Abschnitten „Eine weitere Einschränkung gibt es bei Überweisungen ...“ angefügt werden

und die Überschrift des Absatzes könnte lauten „Besonderheiten bei der Überweisung an Radiologen“: Patienten benötigen bei der Überweisung an Ärzte für radiologische Diagnostik bzw. Radiologen einen Überweisungsschein aus dem aktuellen Quartal. Ein Überweisungsschein aus dem Vorquartal für Untersuchungen, die indikationsgebunden, wie z. B. die Mammographie, erst im nachfolgenden Quartal durchgeführt werden, würde zu einem Arzt-Erstkontakt des Patienten beim Radiologen führen. Diesen ist aber die Ausstellung eines Weiter- oder Rücküberweisungsscheines nicht gestattet. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen die Mammographieuntersuchungen innerhalb des QuaMaDi-Modellprojektes dar. Hier müssen von den Radiologen auch quartalsübergreifende Überweisungsscheine angenommen werden. Diese Untersuchungen lösen somit nicht den Erstkontakt eines Arztes im Quartal aus. Ich hoffe Ihnen diese Überweisungsbesonderheiten verständlich vorformuliert zu haben. [...] Ich danke Ihnen für diese Veröffentlichung, da sie den Mitarbeitern in unseren radiologischen Praxen eine deutliche Hilfe sein werden. Dr. Rüdiger Christiansen, Vorsitzender des Berufsverband der schleswig-holsteinischen Radiologen und Nuklearmediziner e.V., Kiel

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Hier werden Sie verbunden... PatientenTelefon 04551/8 03 30 8 Sie suchen einen Arzt der türkisch spricht? Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen? Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle? Und wüßten Sie gerne ob eine Verhaltenstherapie von der Krankenkasse bezahlt wird? Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen.

Ärztekammer Schleswig-Holstein

Das Patienten-Telefon ist ein gemeinsamer Service der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Segeberg. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

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Gastkommentar

Bonusanreize in der GKV

von Dr. Dieter Paffrath, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK SchleswigHolstein

„Wer sich gesundheitsbewusst verhält, sollte dafür auch eine Anerkennung bekommen!“ Diese Einstellung war sogar noch in der jüngsten Vergangenheit zu hören. Die Frage war nur, wer sollte in welcher Form das Lob gegenüber den Gesundheitsbewussten aussprechen? Der behandelnde Arzt, in dem er seinem Patienten seine Freude darüber zum Ausdruck bringt, dass er (der Patient) nicht raucht, sich gesundheitsbewusst ernährt, sportlich aktiv ist und mit sonstigen ‚Suchtmitteln' sehr zurückhaltend umgeht? Oder die Krankenkasse, weil sie beziehungsweise die sie tragende Solidargemeinschaft Geld spart? Gesundheit ist Privatsache, auch die Gesunderhaltung. Nimmt ein Mensch es jedoch mit seiner Gesundheit nicht so genau, ist es – wenn es um medizinische Versorgung geht – kein privates Anliegen mehr, sondern in der Regel ein finanzieller Leistungsgrund der Solidargemeinschaft. Die AOK Schleswig-Holstein ist nicht nur eine Krankenkasse, sondern trägt in ihrem Namen auch die Bezeichnung ‚Gesundheitskasse'. Noch immer klingt bei vielen der Hinweis der Ärzteschaft in den Ohren, dass nach Ansicht der Mediziner ein hoher Anteil der Krankheiten durch die Patienten selbst verschuldet oder zumindest mitverschuldet sei. Die Mediziner gaben uns nähere Hinweise zu den möglichen Krankheitsursachen. Da mit einem erhobenen Zeigefinger keine Veränderung von Verhaltensweisen erreicht werden kann, haben wir als Gesundheitskasse umfangreiche Gesundheitsprogramme erstellt. Die Tatsache, dass die angebotenen Kurse, Lehrgänge, etc. innerhalb kürzester Zeit ausgebucht waren, ließ uns erkennen, dass nach wie vor ein Bedarf in der Bevölkerung vorhanden ist, in die eigene Gesunderhaltung zu investieren. Dennoch gibt es Menschen, die durch Lob oder die Erwartung eines großen gesundheitlichen Nutzens in ferner Zukunft alleine nicht von den Vorzügen der eigenen Gesundheit zu überzeugen sind. Man denke an den traurigen Spitzenplatz Deutschlands mit dem höchsten Anteil rauchender Jugendlicher im internationalen Vergleich! Dies scheint ein Grund zu sein, warum Regierungs- und Oppositionsparteien gemeinsam für die Einführung eines so genannten Bonussystems gestimmt haben. Dieses ist im Gesundheitsmodernisierungsgesetz verankert und seit Jahresbeginn in Kraft. Bei diesen Bonusprogrammen geht es in erster Linie darum, Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zu belohnen, wenn sie sich an bestimmten Aktivitäten beteiligt haben. Die Ausgestaltung solcher Bonussysteme kann jede Krankenkasse in einem gewissen Rahmen selbst bestimmen. Die verschiedenen Bonusprogramme lassen sich in fünf Arten zusammenfassen: 1. Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten, 2. Bonus bei Selbstbeteiligung an Kosten, 3. Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, 4. Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung und 5. DMP-Bonus (Disease-Management-Programme) und hausarztzentrierte sowie Integrierte Versorgung. Wie der Einzelne belohnt werden soll, bestimmt die Selbstverwaltung der Krankenkasse in ihrer Satzung. Einige Kostenträger neigen dazu, dem Mitglied für bestimmte Aktivitäten Punkte gutzuschreiben, um diese dann später in Sachwerte umzutauschen. Andere Krankenkassen wollen im Rahmen des Bonussystems dem Mitglied finanzielle Vorteile einräumen. Die Zukunft wird uns zeigen, welcher Weg der richtige ist. Doch nach wie vor bleibt die Hauptsache, die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen durch einen Vorteil, den sie heute schon haben können, zu motivieren mehr für ihre künftige Gesundheit und für eine geringere Belastung der Solidargemeinschaft zu tun. Ich bin vom zukünftigen Erfolg der Bonussysteme überzeugt. Spitzenreiter werden dabei die Angebote im Rahmen der DiseaseManagement-Programme sein. Die Summe aller Angebote wird auf Dauer zu einer Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes in der Bevölkerung und damit auch zu weniger Krankheitstagen im Betrieb führen. Damit werden langfristig Einsparungen im Gesundheitswesen erzielt und auch der Wirtschaftsstandort im nördlichsten Bundesland nachhaltig gestärkt.

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Aktuelles

Wahlvorschläge für die Abgeordnetenversammmlung stehen fest Für die Verwaltungs- und Führungsstruktur der KVSH beginnt durch die vom 13. bis zum 17.09.04 stattfindende Wahl eine neue Zeitrechung. Die Abgeordnetenversammlung wird einschneidend verkleinert, die außerordentlichen Mitglieder fallen weg. Zum 04.06.04 endete der Abgabetermin für die Wahlvorschläge.

Bekanntmachung des Landeswahlleiters für die Wahl der Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig Holstein Die eingereichten Wahlvorschläge sind durch den Wahlausschuss geprüft worden. Folgende Wahlvorschläge wurden zugelassen: 1. Ärztliche Mitglieder Abgeordnete

1. Ärztliche Mitglieder Abgeordnete

Stellvertreter

KREIS DITHMARSCHEN Wahlvorschlag I Dr. Gunter Fangerau, Meldorf Dr. Michael Behm, Heide Wahlvorschlag II Dr. Reimar Daniel Vogt, Wesselburen Dr. Andrea Bräuer-Bercx, Brunsbüttel

Dr. Jürgen Schultze Dr. Christiane Schwerk Dr. Christian Sellschopp Dr. Thomas Thormann

Stellvertreter Dr. Robert Schoch Dr. Peter Sühring Dr. Ferdinand Kokenge Dr. Human Bolouri

KREIS HERZOGTUM LAUENBURG STADT FLENSBURG Dr. Ingeborg Kreuz Dr. Robert Winkler

Dr. Wulf Staemmler Dr. Wolfgang Barchasch

STADT KIEL Dr. Ursula Ballies Dr. Karin Bucher Dr. Heiko Giesel Dr. Hans Hendrick Klinker Dr. Wolfgang Kroll PD Dr. med. habil. Gerd Leimenstoll Andreas Rinck Dr. Tomas Heinrich Rüther Dr. Jochen-Michael Schäfer Dr. Rainer Scheuermann Wolfgang Schulte am Hülse

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Prof. Dr. Stefan Schreiber Antje Gerlich-Hänßle Thomas Miklik Dr. Wolfgang Leisner Dr. Ursula Osterkamp Matthias Seusing Dr. Marie-Luise Waack Dr. Michael Bader Dr. Heinrich-Hermann Schroer Dr. Rumänien Cornelius Gheorghiu Dr. Wolfgang Keil

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Wahlvorschlag I Dr. Dipl. Oec. med. Monika Schliffke, Ratzeburg Klaus Jürgen Fink, Mölln Wahlvorschlag II Dr. Hartmut Bahte, Büchen Ekkehard Baumgraß, Lauenburg STADT LÜBECK Dr.rer.nat.Dipl.-Chem. Andreas Bobrowski Dr. Frank Niebuhr Dr. Friedrich-Wilhelm Busse Dr. Jürgen Sagebiel Dr. Matthias Clausen Dr. Dietmar Kissinger-Moritz Dr. Martina Horn Dr. Ingrid Meiners Dr. Dipl.-Psych. Fritz König Dr. Doris Hartwig-Bade Ursula Schüffelgen-Daus Susanne Peltonen Dr. Konrad Sommer Dr. Ralf Katzbach Dr. Rolf Tetzlaff-Gahrmann Dr. Wolf-Dieter Schreiner Prof. Dr. Jens-Martin Träder Dr. Burkhard Rohrmoser AKTUELL

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1. Ärztliche Mitglieder Abgeordnete

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1. Ärztliche Mitglieder Abgeordnete

Stellvertreter

STADT NEUMÜNSTER Dr. Axel Schroeder Dr. Norbert Spilok

Wahlvorschlag III Dr. Dieter Sielmann, Bad Oldesloe Wahlvorschlag IV Dr. Friederike Toebe, Ahrensburg

Dr. Matthias Renk Dr. Hanns-Ulrich Hermann

Stellvertreter

Dehtleff Banthien, Bad Oldesloe Birgit Löffler-Burmeister, Ahrensburg

KREIS NORDFRIESLAND Nicolay Breyer, Schwabstedt Ralf Büchner, Klanxbüll

MITGLIEDER AUS DER GRUPPE DER PSYCHOTHERAPEUTEN

Dr. Wolfgang Kölbel, Husum Dr. Martin Böhm, Husum

Abgeordnete Dipl.-Psych. Heiko Borchers, Kiel Dr. phil. Dipl.-Psych Angelika Nierobisch, Kiel

KREIS OSTHOLSTEIN Dr. Wilfried Bönke, Oldenburg Hieronim Glowacki, Oldenburg Bernd Thomas, Heilgenhafen

Dr. Thomas Haller, Heiligenhafen Jons-Uwe Giszas, Neustadt Dr. Carsten Sarnow, Neustadt

2. Die Wahl findet brieflich in der Zeit vom 13.09.2004 bis 17.09.2004 einschließlich statt.

KREIS PINNEBERG Wahlvorschlag I Dr. Rolf Keil, Uetersen Dr. Gottfried Lotzin, Quickborn Dr. Christine Weyland, Halstenbek Wahlvorschlag II Dr. Thomas Fronzek, Elmshorn Dr. Ute von Hahn, Wedel Dr. Horst Hilpert, Uetersen Teja Lensch, Schenefeld

Dr. Heiko Stock, Pinneberg Dr. (Syr) Zouheir Hannah, Quickborn Dr. Uwe Sonnemann, Elmshorn Frank Ubl, Elmshorn Dr. Thorsten Rädisch, Rellingen Dr. Thomas Kahlert, Barmstedt Dr. Jörn Cramer, Schenefeld

KREIS PLÖN Holger Bernsdorff, Lütjenburg Dr. Klaus Bittmann, Plön Dr. Hans-Joachim Wirtz, Preetz

Knut Stemper, Lütjenburg Dorothea Vagt, Schönberg Dr. Klaus Warringsholz, Plön

KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE Ludwig Backhaus, Rendsburg Gloria Linda Lawrenz, Alt Duvenstedt Dr. Rüdiger Marquardt, Eckernförde Andreas Stanisak, Schacht-Audorf Michael Sturm, Hohn

Dr. Andreas Hahn, Damp Dr. Michael Kinet, Rendsburg Dr. Dr. jur. Michael Steen, Eckernförde Carl Culemeyer, Ascheffel Dr. Helmut Scholz, Rendsburg

KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG Wahlvorschlag I Dr.Albert-Wilko Schoormans,Schleswig Wahlvorschlag II Dr. Jens Hartwig, Schleswig Wahlvorschlag III Dr. Stefan Jost, Handewitt Wahlvorschlag IV Dr. Christian Lang, Kappeln

Dr. Hans-Holger Prillwitz, Schleswig Dr. Carsten Petersen, Schleswig Dr. Carsten Heinemeier, Schafflund

Dr. Josef Palmen, Trappenkamp Dr. Frank Sonntag, Henstedt-Ulzburg Dr. Sven Warrelmann, Norderstedt Dr. Ulrike-Maria Mika, Nahe

KREIS STEINBURG Dr. Tobias Jaeger, Itzehoe

Dr. Axel Kloetzing, Horst

KREIS STORMARN Wahlvorschlag I Dr. Hans Irmer, Ahrensburg Wahlvorschlag II Barbara Homann, Tangstedt

Die Wahlunterlagen gehen den wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der ersten Septemberwoche 2004 zu. Die Stimmzettel enthalten die Namen der in den zugelassenen Wahlvorschlägen benannten Bewerber in alphabetischer Reihenfolge nebst dem dazugehörenden Stellvertreter, wobei die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel durch den Eingang bestimmt ist. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Abgeordnete zu wählen sind. Alle oder mehrere der Stimmen können auf einen Bewerber vereint (kumuliert) werden. Die Stimmen können auch auf mehrere Kandidaten unabhängig davon, auf welchem Wahlvorschlag diese kandidieren, verteilt (panaschiert) werden. Zu wählen sind in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten: Kreis Dithmarschen 1 Abgeordneter Stadt Flensburg 1 Abgeordneter Kreis Herzogtum Lauenburg 1 Abgeordneter Stadt Kiel 5 Abgeordnete Stadt Lübeck 4 Abgeordnete Stadt Neumünster 1 Abgeordneter Kreis Nordfriesland 1 Abgeordneter Kreis Ostholstein 2 Abgeordnete Kreis Pinneberg 3 Abgeordnete Kreis Plön 1 Abgeordneter Kreis Rendsburg-Eckernförde 2 Abgeordnete Kreis Schleswig-Flensburg 1 Abgeordneter Kreis Segeberg 2 Abgeordnete Kreis Steinburg 1 Abgeordneter Kreis Stormarn 2 Abgeordnete Psychotherapeuten 2 Abgeordnete

Dr. Jan Braun, Kappeln

KREIS SEGEBERG Dr. Uwe Bannert, Bad Segeberg Dr. Gunthram Heidbreder, Norderstedt Dr. Hans-Herbert Köhler, Norderstedt Rosemarie Müller-Mette, Norderstedt

Stellvertreter Dipl.-Psych. Peter Koch, Kiel Dr. phil. Dipl.-Psych. Oswald Rogner, Kiel

Andreas Greve, Ahrensburg Ole Dankwarth, Ammersbek

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Ungültig sind die Stimmzettel: 1. die nicht amtlich hergestellt sind, 2. die den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen, 3. die mit unzulässigen Angaben versehen sind 4. auf denen mehr Stimmen vergeben wurden, als Abgeordnete zu wählen sind. Der weiße Stimmzettel ist nach dem Ankreuzen in den Wahlumschlag zu legen und dieser zu verschließen. Der Wahlumschlag für die Ärzte ist rot und der für die Psychotherapeuten grün. Wahlumschlag und Wahlausweis sind dann in dem weiteren bereits adressierten Umschlag mit der Aufschrift „Antwort“ an den Landeswahlleiter so rechtzeitig zu übersenden, dass der Brief spätestens am 17.09.2004, 24.00 Uhr, bei dem Landeswahlleiter, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, eingegangen ist. Bad Segeberg, 11.06.2004 Sprick, Landeswahlleiter Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg

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Aktuelles

nien-Clearingberichten und Nationalen Versorgungsleitlinien der Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ).

Recht

Vertragsärztliche Standards gelten auch bei Privatpatienten Vertragsärztliche Standards sind auch bei Privatbehandlungen von gesetzlich Krankenversicherten einzuhalten. Auch Privatpatienten dürfen sich darauf verlassen, dass sie zumindest nach den in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden Qualitätsstandards behandelt werden. Dies hat das Kammergericht Berlin in einem neueren Urteil klargestellt. Anlässlich der Anwendung der Mutterschaftsrichtlinien führt das Gericht aus, dass diese Richtlinien zwar für die Behandlung gesetzlich Versicherter erstellt wurden. Es sei aber auszuschließen, dass für die Behandlung von Privatpatienten grundsätzlich ein anderer Standard zu Grunde gelegt werden muss, denn ein ärztlicher Standard gelte unabhängig davon, ob der Patient nun gesetzlich oder privat oder überhaupt nicht versichert sei. Selbstverständlich gilt dies auch, wenn es sich um einen Notfall handelt, bei dem vor einem gebotenen medizinischen Eingriff nicht geklärt werden kann, ob der Patient überhaupt versichert ist. Die standardmäßige Behandlung darf von dem jeweiligen Versi-

cherungsverhältnis nicht abhängen. Eine weitere, in dem Urteil allerdings nicht geklärte Frage ist, ob durch eine Individualabrede bzw. durch schriftlichen Behandlungsvertrag von einem (vertrags)ärztlichen Standard abgewichen werden darf. Relevant werden dürfte die Frage bei Schadensersatzprozessen von Patienten wegen aufgetretener Behandlungsfehler. Hier gilt zunächst die Pflicht des Arztes zur Aufklärung über die Behandlungsrisiken, die um so weitergehender ist, wie von einem Standard abgewichen werden soll. Ab einem gewissen Grad gilt dann die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach sich der Arzt auch dann haft- und schadensersatzpflichtig macht, wenn er auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten in risikobelasteter Weise von einer gesicherten Heilmethode abweicht oder einen anerkannten Standard unterschreitet. Entsprechende Vereinbarungen dürften wegen des überlegenen Fachwissens des Arztes sittenwidrig und nichtig sein. Klaus-Henning Sterzik, Justitiar, KVSH

Krankschreibungen bei Ebay

Fortbildung

Beschuldigter kommt mit blauem Auge davon Lübeck (guso) - Im Internetauktionshaus Ebay wurden fünf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als blanko-Formulare von einem jungen Mann aus Schleswig-Holstein in der Rubrik „Tickets“ für den Startpreis von einem Euro angeboten. Die Kassenärztliche Vereinigung schaltete die Kriminalpolizei ein, die gegen den Händler wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelte. Nach Bekanntwerden des Falles erschien dieser bei der Polizei. Die Gelben Scheine hätte er auf dem Flohmarkt erworben, sein Angebot bei Ebay wäre ein Scherz gewesen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck beließ es bei einer Ermahnung.

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Online-Fortbildung kommt an Düsseldorf (KVNO) - Seit April haben über 1.000 Internetnutzer die Fortbildungsmöglichkeit im Internet genutzt, meldet die Universität Witten/Herdecke. Rund 80 Prozent bewerten die Fragen als gut verständlich, 90 Prozent geben an, etwas gelernt zu haben. Gestützt auf evidenzbasierte Leitlinien werden 16 Fortbildungsmodule mit jeweils zehn Aufgaben angeboten. Der Fokus ist dabei auf allgemeinmedizinische Fragestellungen gerichtet. Wer nach dem Studium der entsprechenden Leitlinien mehr als sechs von zehn Fragen richtig beantwortet, erhält einen Fortbildungspunkt. Unter www.leitlinien-wissen.de finden sich weitere sieben Fortbildungsmodule, basierend auf den Leitli-

Nordlicht

Ärzteordnung

Bundesrat stimmt zu Berlin (jw) - Der Bundesrat hat der Änderung der Ärzteordnung jetzt zugestimmt. Die Praktikumsphase, die Ärztinnen und Ärzte bisher im Anschluss an das Medizinstudium absolvieren mussten, fällt somit ab 01.10.04 weg. Medizinabsolventen können ab diesem Stichtag gleich als Assistenzärztin oder -arzt tätig werden. Ärztinnen und Ärzten, die ihre Praktikumphase bis zu diesem Stichtag noch nicht abgeschlossen haben, wird empfohlen, die Abwicklung ihrer bestehenden Arzt im Praktikum (AiP)-Verträge mit dem Arbeitgeber zu klären.

Registrierungsstelle

Vertragsleistungen der Integrierten Versorgung verwenden. Um Transparenz für die betroffenen Institutionen zu schaffen, werden die Verträge nach Gegenstand, Beteiligten, Beginn und Dauer sowie den betroffenen Regionen und dem finanziellen Volumen ausgewertet und erfasst. Ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenhäuser können Auskünfte über die gemeldeten Verträge in ihrer Versorgungsregion verlangen. So bleiben die Kürzungen der Gesamtvergütung bzw. des Budgets an Hand einer schriftlichen Einzelauskunft oder stichtagsbezogen als Sammelauskunft nachvollziehbar. Einzelpersonen, Leistungserbringergemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren haben keinen Anspruch auf Auskunft, selbst wenn sie Vertragspartner einer Integrierten Versorgung sein sollten. Die Internetadresse der Registrierungsstelle ist www.bqs-register140d.de

Kassengebühr

140d hat seit Mai Fahrt aufgenommen

Im Notfall nur beim ersten Mal

Bad Segeberg (kw) Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich eine gemeinsame Stelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverbände der Krankenkassen. Die gemeinsame Registrierungsstelle wurde zur Unterstützung der Umsetzung des § 140 d SGB V (Anschubfinanzierung und Bereinigung) vereinbart. Mit der Einrichtung und dem Betrieb wurde die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS), Düsseldorf, beauftragt. In der Registrierungsstelle werden alle Meldungen der Krankenkassen über abgeschlossene Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 d SGB V innerhalb einer Versorgungsregion erfasst. Gemäß des GKVModernisierungsgesetzes haben die Krankenkassen die Möglichkeit, bis zu einem Prozent der Zahlungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen oder Krankenhäuser zu kürzen, sofern sie die einbehaltenen Mittel für die

Köln (KBV) - Der gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen hat zum 01. Juli die Zahlung der Kassengebühr im Notfall endgültig geregelt. Bei der ersten Inanspruchnahme des ärztlichen Notfalldienstes im Quartal werden zehn Euro fällig. Muss danach nochmals im Quartal der Notdienst herbeigerufen werden, ist eine weitere Zahlung nicht erforderlich. Auch die Gleichbehandlung der Psychotherapeuten in dieser Frage hat das Gremium entschieden. Ab 01. Juli kann der ärztliche Psychotherapeut nach Bezahlung der Kassengebühr eine Überweisung ausstellen. Der psychologische Psychotherapeut und der Kinder- und Jugendpsychotherapeut gibt dem Patienten eine Quittung mit. Eine nochmalige Zahlung der Gebühr entfällt. Diese Regelung galt bisher nur bis zum 30. Juni. Aus dem Provisorium ist damit eine dauerhafte Lösung geworden.

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DMP

BMGS und Barmer Ersatzkasse ziehen Fazit Berlin (jw) - Gemeinsam mit der Barmer Ersatzkasse hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ein Fazit zu den qualitätsgesicherten Behandlungsprogrammen, den Disease-Management-Programmen (DMP) gezogen. Die Ministerin bezeichnete die Chroniker-Programme als „einen Meilenstein bei der Behandlung von Patienten als gleichberechtigte Partner“. Mit den DMP würden die medizinischen Leistungen dem wirklichen Behandlungsbedarf angepasst und eine Qualitätssicherung eingeführt. Schmidt erinnerte daran, dass gerade bei chronisch Erkrankten die medizinische Versorgung verbessert werden muss. Denn 20 Prozent chronisch Kranke verursachen 80 Prozent der Kosten, die im Gesundheits-

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wesen ausgegeben werden. Als Beispiel führte sie eine Studie des BKK Bundesverbandes an. Danach sind in einem DMP eingeschriebene Diabetiker deutlich seltener im Krankenhaus. Selbst bei denen, die ins Krankenhaus müssen, sei die Verweildauer wesentlich kürzer, als bei Diabetikern, die nicht an einem Chronikerprogramm teilnehmen. (Pressemitteilung BMGS)

chen Interessen noch stärker definiert und vertreten werden. Dazu gehören die freie Arzt- und Krankenhauswahl des Patienten, eine wohnortnahe fachärztliche Versorgung und wettbewerbskonforme Strukturen für den niedergelassenen Fachärztebereich.

Ärztekammer

Elektronischer Arztausweis beschlossen

Verein

Neue Vertretung für Fachärzte Neumünster (PM) - In Neumünster hat sich der Förderverein Fachärzte Schleswig-Holstein unter dem Vorsitz des Urologen Dr. Axel Schroeder gegründet. Der Verein versteht sich als Ergänzung der Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GfB). Gemeinsam sollen die fachärztli-

Köln (PM BÄK) - Die Ärztekammern in Deutschland werden zukünftig gemeinsam als Herausgeber eines bundesweit einheitlichen elektronischen Arztausweises auftreten. Dies hat der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) am vergangenen Wochenende beschlossen. Der Vorstand beauftragte die Geschäftsführung, noch im Jahr 2004 mit den operativen Vorbereitungen

für die Herausgabe zu beginnen und folgte damit den Empfehlungen eines von ihm beauftragten Planungsgutachtens. Ein Projektbüro bei der BÄK wird die Landesärztekammern bei ihren Aufgaben unterstützen. Um die bundesweite Nutzbarkeit des elektronischen Arztausweises zu gewährleisten, wird das Projektbüro auch die Interessen der Ärzteschaft gegenüber den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Politik und der Industrie vertreten. Der elektronische Arztausweis ist eine wichtige Voraussetzung für die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. (Anm. der. Red.: Und wer trägt die Kosten?)

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Prüfinstanz

Prüfgremium konstituiert Bad Segeberg (jps) - Am 24. Juni haben sich die neuen Prüfgremien zur ersten gemeinsamen Sitzung zusammengefunden und ihre Arbeit aufgenommen. Der Prüfungs- und Beschwerdeausschuss unter Vorsitz von Prof. Günther Jansen (Foto) hat die ersten Weichen für die neue Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt.

So wurden jeweils für den Prüfungs- und Beschwerdeausschuss eine Kammer „Arznei“ sowie eine Kammer „Honorar“ gebildet. Außerdem sind bis Ende September für beide Instanzen die Sitzungstermine festgelegt worden. Schließlich kann auch wieder die Gerichtsvertretung in vollem Umfang wahrgenommen werden.

Telefon

Prüfinstanzen Wirtschaftlichkeit Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 90100 - Fax 901022 Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Günther Jansen Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul Leiter der Dienststelle Jörg Schröder Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei Dr. Johannes Packenius Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung Elsbeth Kampen Arznei (Prüfung Ausschuss) Jörg Schröder Arznei (Prüfung Beschwerde) Jörg Schröder Honorar (Prüfung) Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, Manfred Vogt, Iris Flaegel Verordnungen (Arznei/Heilmittel) Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen

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GKV

Heilmittelverordnungen bei „Sonstigen Kostenträgern“ Die „Sonstigen Kostenträger“ wie Polizei im Bundesgrenzschutz, Zivildienst, Bundeswehr und Postbeamtenkrankenkasse A haben sich den Verordnungsmodalitäten der GKV angeschlossen. Das bedeutet, dass bei diesen Patienten die neuen Heilmittelrichtlinien zu beachten sind. Anders verhält es sich mit den Beamten im Polizeivollzugsdienst, hier gilt noch als Verordnungsgrenze 24 Therapieeinheiten, danach ist die Vorlage bei dem Polizeiarzt erforderlich. Thomas Frohberg, KVSH

Druckfehlerteufel

Heilmittelrichtlinien In den neuen Heilmittelrichtlinien hat sich auf der Seite 27 leider ein Druckfehler eingeschlichen. Es ist dort nur von der Erstverordnung die Rede. Es muss selbstverständlich heißen: Erstverordnung: bis zu 6x und Folgeverordnung: bis zu 6x. Ihre KVSH

geringem Kostenanstieg über die letzten Jahrzehnte den im Vergleichszeitraum erzielten Ergebnissen der defizitär arbeitenden Akteure in der Politik und GKV gegenüber. „Die verlorengegangene Systemführerschaft der Ärzte“, so forderte Thomas, „müsse auf dem Weg über eine effizientere Informationspolitik besser erkennbar und strategisch geplant zurückgewonnen werden.“ Die anschließende vom NAV-Vorsitzenden Ralf Büchner moderierte Diskussion zeigte, dass es zwischen Patientenvertretern und Ärzten Gemeinsamkeiten, aber auch kontroverse Ansichten gibt. Professor Fritz Beske (ISGF Kiel) widerlegte die These von der Kostenexplosion bei mittelmäßiger Qualität. Der freie Zugang für alle Versicherten zu allen medizinischen Leistungen ohne längere Wartezeiten und ohne Altersgrenzen sei ein entscheidendes Qualitätskriterium und so in keinem anderen System zu finden. Er warnte davor, die Versorgung schlechtzureden und Vertrauen zu zerstören und forderte: „Weniger behaupten, mehr beweisen!“ Man wird auch in Zukunft gemeinsam tagen und die inhaltliche Kooperation weiter verstärken. „Dies ist das Gebot der Stunde“, so Ralf Büchner angesichts der drohenden Bürgerzwangsversicherung. (Quelle: Hartmannbund Landesverband Schleswig-Holstein)

Delegiertenversammlung

Gesundheitspolitische Diskussion Bad Segeberg - Die Hartmannbund-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein und der NAV-VirchowBund Schleswig-Holstein führten am 15. Mai in Bad Segeberg erstmals ihre jährliche Landesdelegiertenversammlung gemeinsam

durch. Der schleswig-holsteinische Hartmannbund-Vorsitzende Bernd Thomas stellte die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems bei

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Umfrage

1,83 Millionen Kassen-Patienten von Zuzahlung befreit Knapp ein halbes Jahr nach Einführung der Gesundheitsreform sind annähernd zwei Millionen gesetzlich Krankenversicherte von sämtlichen Zuzahlungen befreit. Wie die Umfrage einer Tageszeitung bei der AOK, der Barmer Ersatzkasse, der DAK, der Techniker Krankenkasse sowie den Bundesverbänden von BKK und IKK ergab, brauchen derzeit 1,83 Millionen Versicherte bis zum Jahresende nichts mehr für Arzt- und Krankenhausbesuche sowie Arzneimittel dazu bezahlen. Die Kassen be-

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gründeten die Befreiung mit den seit Jahresbeginn geltenden Zuzahlungsgrenzen. Danach müssen Versicherte maximal zwei Prozent ihres Brutto-Jahreseinkommens für Praxisgebühr, Krankenhaus- und Medikamenten-Zuzahlungen ausgeben. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei einem Prozent. (Agenturmeldung, 25. Juni)

gen in Höhe von 385 Millionen Euro an den Minderausgaben der Kassen beteiligt. Die verbleibenden Einsparungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro ergeben sich durch die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Hersteller, Großhandel und Apotheker. (Agenturmeldung, 26. Juni)

Arzneimittel

Patienten besuchen zuerst den Hausarzt

Patienten

Kassen gaben 1,4 Milliarden Euro weniger aus Die gesetzlichen Krankenkassen haben von Januar bis Mai 1,4 Milliarden Euro weniger für Arzneimittel ausgegeben als im gleichen Vorjahreszeitraum. Damit sei bereits jetzt die Summe erreicht worden, die für das gesamte Jahr von Krankenkassen und KBV prognostiziert war, teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mit. Die Patienten waren demnach durch Zuzahlun-

Bevor sie mit einer Überweisung einen Facharzt aufsuchen, gehen immer mehr Patienten zuerst zu ihrem Hausarzt. Das hat eine Studie des Bundesgesundheitsministeriums ergeben. Im ersten Quartal 2003 hätten sich nur 8,6 Prozent der Kassenpatienten zum Orthopäden überweisen lassen, die übrigen haben ihn direkt aufgesucht. Im ersten Vierteljahr 2004 habe die Quote der Patienten mit Überweisung bereits 70,4 Prozent betragen.

Zulassung

Vermittlung von Vertretern und Assistenten Entsprechende Nachfrage hat bereits vor geraumer Zeit dazu geführt, dass in der Zulassungsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein eine Vertreter- bzw. Assistentenvermittlungsstelle eingerichtet wurde. Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Ärzte, die an einer Vertretung interessiert sind, sich bei der Zulassungsabteilung melden und für entsprechende Vertretungseinsätze registrieren lassen können. Dies gilt auch für den Einsatz als Vertreter im Rahmen des Notfalldienstes. Auch bei der Vermittlung von Weiterbildungsassistenten in Praxen niedergelassener Vertragsärzte kann die Zulassungsabteilung der KV behilflich sein. Die Tätigkeit als Weiterbildungsassistent zum Arzt für Allgemeinmedizin kann auch mit einem gemeinsamen Zuschuss der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung

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Schleswig-Holstein gefördert werden, sofern die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen nachgewiesen werden und Mittel zur Verfügung stehen. Entlastungsassistenten können sich ebenfalls für einen entsprechenden Einsatz in Praxen niedergelassener Ärzte bei der Zulassungsabteilung melden, wobei eine solche Tätigkeit grundsätzlich den Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung im Fachgebiet des Praxisinhabers erforderlich macht. Falls eine Tätigkeit als Vertreter bzw. Assistent für Sie in Frage kommen sollte, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsabteilung unter den Telefonnummern: 04551/ 883 - 358, -384, -255 und -258. Selbstverständlich können sich in dieser Vermittlungsstelle auch niedergelassene Ärzte vormerken lassen, die Vertreter bzw. Assistenten suchen. Manfred Diehl, KVSH

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Aktuelles aus den Kreisstellen

Kreis Herzogtum-Lauenburg

Neugegründetes Praxisnetz geht andere Wege Mölln (kw) - 70 Haus- und Fachärzte, psychologische Psychotherapeuten und Krankenhausvertreter begingen am 17. Juni die Gründungsversammlung des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg e.V.. Die Kreisstellenvorsitzende Dr. Monika Schliffke forderte in der Eröffnungsrede ein klares Bekenntnis zur Verantwortung und Mitgestaltung im Gesundheitswesen: „Versuchen wir mitzugestalten, in dem wir voneinander wissen, machen wir eigene Erfahrungen und erlangen ein neues Stück Sicherheit durch Kontakthalten und Zusammenarbeit mit anderen Kollegen, gerade auch mit den jungen Kollegen!“ Das Praxisnetz will mit den vorhandenen Ressourcen die medizinische Versorgung weiterentwickeln. Deshalb werden notwendige Kooperationen mit den Krankenhäusern vereinfacht, in dem auch ermächtigte Klinikärzte, Medizinische Versor-

gungszentren und die Krankenhäuser selbst Mitglied des Praxisnetzes werden können. Damit beschreitet das Praxisnetz einen neuen Weg. Schon vor der offiziellen Gründung des Netzes haben sich Arbeitsgruppen gegründet, die mit den Zielsetzungen Verbesserung in der Schmerztherapie, bei depressiven Erkrankungen oder diabetischen Fußerkrankungen gestartet sind. Im Bereich Schmerztherapie werden inzwischen kon-

Der Vorstand des Praxisnetzes Herzogtum Lauenburg e. V. krete Verhandlungen mit einer Krankenkasse für eine Integrierte Versorgung geführt. Bereits am Gründungstag haben sich 25 Prozent der gesamten Ärzteschaft im Herzogtum zur Mitgliedschaft entschlossen. Den Vorstand vertreten Dr. Torsten Diederich, Dr. Ralph Urban, Dr. Monika Schliffke und Petra Puls. Als Beisitzer fungieren Dr. Torsten Wieden, Dr. Torsten Vent und Lutz Jeute.

Die KVSH ist mit 15 Kreisstellen im Land vertreten. Wir stellen Ihnen den Vorsitzenden/ die Vorsitzende aus der jeweiligen Kreisstelle vor, informieren über Probleme, Gelungenes und Zukünftiges Kiel (jw) - „Wir sind mit über 700 Ärzten und Psychotherapeuten zahlenmäßig die größte Kreisstelle in Schleswig-Holstein“, erzählt Dr. Heiko Giesel. Der Frauenarzt ist seit knapp vier Jahren Kreisstellenvorsitzender der KV in der Landeshauptstadt. Die hohe Facharztdichte und eine sehr gute medizinische Infrastruktur vor Ort sind für seine Arbeit natürlich von Vorteil. „Ich spüre deshalb viele der Probleme, mit denen sich eher ländlich strukturierte Kreisstellen herumschlagen müssen, nicht in dieser Intensität. Insofern bedeutet die Leitung der Kreisstelle nicht automatisch einen Verlust an Lebensqualität.“ Die hohe Ärztedichte und die Kooperation zwischen Kreisstelle, regionalem Ärztenetz und dem Städtischen Krankenhaus sorgen in Kiel insbesondere im Notdienst für eine relativ entspannte Situation. „Durch die 1999 eingerichtete Anlaufpraxis im Städtischen Krankenhaus, die wir zusammen mit dem Regionalen Praxisnetz Kiel (RPN) unterhalten, entlasten wir den fahrenden Notdienst“, so Giesel. In der Anlaufpraxis arbeitet ein fester Pool von niedergelassenen und angestellten Ärzten, die viele „leichte“ Fälle vor Inanspruchnahme des fahrenden Notdienstes „abfangen“. Pro Quartal fallen immerhin über 5.000 Behandlungsfälle an.

Foto: Wilder

Heute: Stadt Kiel

Dr. Heiko Giesel, Kreisstellenvorsitzender und Frauenarzt in Kiel Da im Notdienst auch Ärzte aus der Universitätsklinik und viele Bundeswehrärzte eingesetzt werden, gab es in den vergangenen Jahren so gut wie keine personellen Engpässe. Kreisstellenleiter aus ländlich strukturierten Regionen müssen Giesel um sein Arbeitsumfeld beneiden. Die Kreisstelle Kiel verfügt über ein eigenes Büro in der Herzog-Friedrich-Straße mit einer festen Ange-

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stellten. Inge Alberts arbeitet hier seit 28 Jahren und hält den wechselnden Kreisstellenvorsitzenden den Rücken frei. „Sie puffert vieles ab, beantwortet Anfragen, organisiert den Notdienst mit und weiß einfach wie hier in Kiel der Hase läuft“, berichtet Giesel. Der 59-Jährige Frauenarzt ist auch nach vier Jahren an der Spitze der Kreisstelle kein bisschen amtsmüde. Im Gegenteil, im November will er sich gleich zweimal zur Wahl stellen. Er kandidiert dann für die Abgeordnetenversammlung, deren Mitglied er auch jetzt ist und auch wieder für das Amt des Kreisstellenvorsitzenden. Dort will Giesel das Thema Integrierte Versorgung mehr in den Mittelpunkt stellen. Erste erfolgversprechende Anfänge sind vor Ort bereits gemacht. Zwischen der Praxisgemeinschaft Ambulantes Operationszentrum Kronshagen GbR, der Praxisklinik Kronshagen GmbH & Co. KG, der Techniker Krankenkasse und der KVSH wurde eine Vereinbarung zur Integrierten Versorgung geschlossen. „Der Startschuss ist also gefallen. Trotzdem stehen wir noch ganz am Anfang. Doch das Thema Integrierte Versorgung wird immer interessanter, denn viele Kollegen sind angesichts des erheblichen Fallzahlrückgangs im ersten Quartal schon besorgt und suchen nach Wegen, das abzupuffern“, ist sich Giesel sicher.

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Positive Prozessbilanz der KV Schleswig-Holstein Von 111 Verfahren vor dem Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht verlor die KVSH nur 23 – KVSH greift ihrerseits KBV und Bundesmantelvertragspartner an. n einer Zeit immer knapper werdenden Geldes, nach wie vor unbefriedigender Punktwerte, nicht zuletzt wegen der Hausarzt-Facharzttrennung zunehmender Konkurrenzsituationen und infolgedessen unliebsamer Maßnahmen der KVen verwundert es nicht, dass Vertragsärzte in einem in den „guten“ Zeiten nicht gekannten Ausmaß gegen Bescheide der KV vor Gericht ziehen. So waren allein im Jahre 2003 insgesamt 350 Gerichtsverfahren anhängig, wobei die Zahl der in einem Jahr ergehenden Urteile wegen der langen Verfahrensdauer von zum Teil bis zu sechs Jahren naturgemäß deutlich geringer ist. Den immer wieder gerne von interessierter Seite erhobenen Unkenrufen von einer ständig vor den Sozialgerichten unterliegenden KV können jedoch nüchterne Zahlen entgegengehalten werden. So gingen im Zeitraum von 1994 bis heute von insgesamt 111 Urteilen der Obergerichte (Landessozialgericht in Schleswig und Bundessozialgericht in Kassel) lediglich 23 Urteile zu Ungunsten der KVSH aus.

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Bezogen auf die Verfahren in der Berufungsinstanz vor dem LSG Schleswig ergibt sich bei insgesamt 58 Klagen im Zeitraum vom 18.06.2002 bis heute eine Zahl von 14 von der KVSH verlorenen Verfahren. In acht Fällen gaben die Kläger die Berufung auf und nahmen ihre Klage zurück. Sieben Verfahren endeten durch Vergleich, fünf Verfahren sind derzeit noch offen. Damit war die KVSH in 30 Fällen, die Vergleiche mitgerechnet in 37 von 58 Fällen erfolgreich. Unterliegt die KV vor dem LSG, legt sie jedoch in der Regel Revision gegen das Urteil des LSG ein und vertritt ihre Auffassung vor dem Bundessozialgericht in Kassel weiter. Bezogen auf die Verfahren in der Revisionsinstanz vor dem BSG in Kassel sind von insgesamt 53 Verfahren im Zeitraum von 1994 bis heute lediglich neun von der KVSH verloren worden. In vier Fällen gaben die Kläger in der Revision auf und nahmen ihre Klage zurück. Zwei Verfahren endeten durch Vergleich, fünf Verfahren wurden vom BSG zur erneuten Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

Angesichts der prekären Situation der KV, seit Jahren nur noch Mangelverwaltung im Spannungsfeld zwischen grundrechtlich garantierter Berufsausübungsfreiheit ihrer Mitglieder und körperschaftlicher Verpflichtung zur Umsetzung einer durchaus unsicheren und großenteils in sich inhomogenen Gesetzeslage betreiben zu müssen, eine durchaus beachtliche Bilanz.

KVSH zieht auch selbst für die Vertragsärzte vor Gericht Nicht vergessen werden sollten aber auch die Bestrebungen der KVSH, ihrerseits im Klagewege die Interessen der Vertragsärzteschaft zu vertreten. So z. B. gegen Schiedsamtsentscheidungen zur Festsetzung der Gesamtvergütung, gegen Krankenkassen wegen verzögerter oder reduzierter Abschlagszahlungen, gegen unrichtige oder irreführende Verordnungsinformationen durch Krankenkassen und Pharmafirmen, gegen die Versorgungssituation der Vertragsärzte tangierende Ermächtigungsbeschlüsse der Zulassungs-

Therapiehoheit ist als ärztliche Aufgabe zu verteidigen! In diesem Beitrag befasse ich mich mit einer zunehmend nicht nur ärgerlichen sondern inzwischen in erheblichem Umfang unsere Rechtsabteilung einzubeziehende Entwicklung. Schon der Eingriff des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in die ärztliche Entscheidung unserer Belegärzte, ob eine Operation ambulant oder belegärztlich stationär zu verantworten ist, führte zu Irritation und geharnischtem Schriftwechsel. Ist es doch bereits eine Zumutung, Richtlinienvorgaben und Listenmedizin zu erfahren, so ist der Umfang einzelner Krankenkassen und auch der mitverantwortlichen Politik mit leistungsbegrenzenden Beschlüssen abenteuerlich. Beispiel 1: Die neugefassten Arzneimittelrichtlinien sind verbunden mit einer sehr umfangreichen Auflistung nicht verschrei-

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bungspflichtiger Medikamente bzw. Wirkstoffe, die auch nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden dürfen. Mit Wirkung vom 16.03.04 gibt es nun wieder eine Ausnahmeliste, die nur bei strenger, relativ klarer Indikation zur Anwendung kommen darf und nur dann den Arzt vor Regress schützt. Ein Wirkstoff aus dieser OTC-Ausnahmeliste ist nur in denjenigen Indikationen erstattungsfähig, für die er gelistet ist, dies gilt auch für anthroprosophische und homöopathische Arzneimittel! Um so befremdlicher ist eine Großanzeige der Firma Weleda im Deutschen Ärzteblatt, in der die generelle Erstattungsfähigkeit von Iscador-Präparaten bei malignen Tumoren als rechtens gemäß Ausnahmeliste propagiert wird. Mistelpräparate sind jedoch nur als palliative Maßnahme bei malignen Tumoren erstattungsfähig!

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Nichtsdestotrotz und abweichend von den Richtlinien erlaubt sich Frau Marion CaspersMerck als Drogenbeauftragte der Bundesregierung und namens Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung in einem Schreiben an die Firma Weleda die Vorgaben zur OTC-Ausnahmeliste großzügig zu übergehen und ebenfalls durch eigenwillige Interpretation die Ärzteschaft in ein Haftungsrisiko zu bringen! Zur gleichen Thematik gehören Informationen von Kassenmitarbeitern an Versicherte, die nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet bekommen wollen. Der behandelnde Arzt beachtet die Richtlinie gemäß § 34 SGB V, erklärt seinem Patienten mühsam die Ausschlussbestimmung, ist andernfalls von Regress bedroht - und was macht die Kasse: Sie erweckt gegenüber dem Versicherten den Eindruck, der Vertragsarzt

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gremien und gegen belastende Regelungen der Bundesebene, z. B. in Form von Beschlüssen der Partner der Bundesmantelverträge und in Form von Beschlüssen des Bewertungsausschusses. In diesem Bereich dürfte die KVSH wohl die „streitlustigste“ KV im Bundesgebiet sein. So ist es beispielsweise gelungen, mit einer bundesweit einmaligen Argumentation, die nur noch von einer weiteren KV übernommen wurde, die Richtgrößenprüfung für das Jahr 2003 zu erledigen. Weitere Beispiele sind die – im Endeffekt gegen den Gesetzgeber gerichtete – Klage auf Feststellung der außerbudgetären Vergütung von Präventionsleistungen gemäß Artikel 14 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz für das Jahr 1999 und die Klage gegen die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen wegen der Änderung des Kapitels U (Dialyse-Sachkosten) des EBM. Des weiteren war die KVSH die erste KV, die sowohl als Körperschaft als auch in Person ihres zweiten Vorsitzenden gegen die Pflicht des einzelnen Vertragsarztes und der KV zur Eintreibung der so genannten Praxisgebühr klagt. Die hierzu entwickelte Argumentation ist mittlerweile fester Bestandteil der allgemeinen juristischen Diskussion zur Rechtmäßigkeit der „Praxisgebühr“ geworden. Der letzte Streich der KVSH ist die Klage gegen die KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen wegen des neuen EBM 2000++, die in diesen Tagen eingereicht wird.

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Gerade bei Klagen gegen solche Regelungen der Bundesebene ergibt sich jedoch die kaum überwindliche prozessformale Schwierigkeit,

dass die KV, die als Körperschaft staatliche, „hoheitliche“ Aufgaben zu erfüllen hat, auch Regelungen, die sie selbst für rechtswidrig hält, nicht im Wege des so genannten Normenkontrollverfahrens gerichtlich überprüfen lassen kann. In der Regel muss das Verfahren deshalb so ablaufen, dass die KV die von ihr für rechtswidrig gehaltene Regelung gleichwohl anwenden und dem Vertragsarzt einen entsprechenden Bescheid (meistens die Honorarabrechnung als Honorarbescheid in der Form eines so genannten Verwaltungsaktes) erteilen muss. Der Empfänger dieses Bescheides muss sich dann zunächst mit einem Widerspruch gegen die KV wenden. Diesem Widerspruch darf die KV nun nicht etwa abhelfen (abgesehen natürlich die Fälle, in denen ihr eine Abrechnungsunrichtigkeit unterlaufen ist), sondern sie muss ihn – da die zugrunde liegende Regelung der Bundesebene für die KV verbindlich ist – auf Grund ihrer gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung zurückweisen. Gegen diesen zurückweisenden Widerspruchsbescheid kann der Vertragsarzt Klage vor dem Sozialgericht erheben, und zwar wiederum nicht etwa gegen den Urheber der zu Grunde liegenden Regelung, sondern gegen die KV, die wegen des Verbindlichkeitsgrundsatzes wiederum gezwungen ist, sich gegen die Klage zu verteidigen. So geht es dann weiter, bis - bei zugelassener Revision – schließlich das BSG als allerhöchstes Instanzgericht entscheidet, ob die betreffende Bundesregelung nun rechtswidrig war oder nicht. Auch im Falle des (eher seltenen - siehe oben - ) Obsiegens des Vertragsarztes ein schwacher Trost angesichts der einschließlich des Vorverfahrens unerträglich langen Verfahrensdauer von bis zu sechs Jahren.

Der Vollständigkeit halber ist allerdings noch auf Folgendes hinzuweisen: Auch Urteile des BSG können vom unterliegenden Vertragsarzt (nicht etwa von der KV, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht grundrechtsfähig ist) mit der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Dazu muss der Arzt darlegen, dass er durch das BSG-Urteil und damit letztlich durch den Ursprungsbescheid der KV in seinen Grundrechten verletzt worden ist. Beim Bundesverfassungsgericht wird dann in einem vorgelagerten Verfahren entschieden, ob die Erhebung der Verfassungsbeschwerde überhaupt statthaft war. Bislang ist kaum eine solche Verfassungsbeschwerde vom höchsten deutschen Gericht zur Entscheidung angenommen worden. Im übrigen ist auch durchaus unklar, ob die vertragsärztlichen Belange tatsächlich beim Bundesverfassungsgericht als Urheber des so genannten Demenzbeschlusses von 1998 besser aufgehoben sind als beim Bundessozialgericht. Immerhin war es das Bundessozialgericht, das in einer allerneuesten Ent-scheidung in so geschickter wie mutiger Weise den Altersgrenzenbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes jedenfalls für vertragsärztliche Vertretertätigkeiten korrigiert hat. Eingaben an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verstoßes gegen höherrangiges Gemeinschaftsrecht sind bis jetzt aus dem Bereich der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein nicht bekannt. Klaus-Henning Sterzik, Justitiar, KVSH

könne ein nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähiges Medikament verschreiben, hier wird die Grenze der so genannten Therapiefreiheit irreführend missbraucht. Die Bestätigung einer klaren Aussage, dass das entsprechende Medikament gemäß gesetzlicher Regelung auf Privatrezept verordnet werden muss, wird unwissend oder bewusst vermieden, beim Versicherten muss der Eindruck entstehen, sein Arzt würde dieses Medikament willkürlich vorenthalten. Uns liegen telefonische und schriftliche Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen gegen dieses Verhalten von Kassenmitarbeitern vor, die Rechtsabteilung greift in den namentlich gemeldeten Fällen ein! Beispiel 2: Hormonersatztherapie: Neuere Studien führen hinsichtlich Nutzen und Risiken der Hormonbehandlung in Wechseljahren zu einer kritischen Neubewertung. Die Überprüfung der Indikation ist bekanntermaßen individuell erforderlich. Dies

liegt in der Hand des behandelnden Arztes! Die Deutsche BKK mit Sitz in Wolfsburg sieht sich bemüßigt, Versicherte anzuschreiben, um auf Nutzen und Risiken der Hormonbehandlung hinzuweisen, speziell bezogen auf das dieser Patientin verordnete Präparat. Ein unerhörter Vorgang, zumal diese BKK unterstellt, die behandelnden Ärzte hätten ihre Patientinnen bewusst nicht adäquat informiert. Auch dieser Vorgang führte zur Einbeziehung unserer Rechtsabteilung. Beispiel 3: Aktuell habe ich von vielen Kolleginnen und Kollegen ein Anschreiben der bisherigen AOK Schleswig-Holstein übermittelt bekommen, auch dieses bezieht sich auf die Hormontherapie im Klimakterium. Die Krankenkassen-Apothekerin für Arzneimittelinformation erlaubt sich direkte Belehrung von Ärztinnen und Ärzten, die nach AOK-Abrechnungsdaten zu den 50 Ärzten in Schleswig-Holstein gehören, die im ersten Quartal 2004 die meisten Hor-

monpräparate zur Behandlung von klimakterischen Beschwerden an AOK-Patientinnen verordnet haben. Hier werden Therapieempfehlungen zitiert und Indikationseinschränkungen aufgeführt. Wir werden mit Hilfe unserer Rechtsabteilung gegen dieses Verhalten der AOK vorgehen, hier wird eine Friedensgrenze überschritten, die wir nicht akzeptieren können. Therapiefreiheit in Verbindung mit Leistungsbegrenzung und Verordnungsrichtlinien – Verordnungsgeber und Krankenkassen haben sich an die Vorgaben ebenso zu halten wie wir Ärzte. Kassenmitarbeiter haben die Versicherten korrekt zu informieren! Bewusste Fehlinformation wird von uns aufgegriffen und gegebenenfalls juristisch verfolgt. An dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, die mir oder der Rechtsabteilung entsprechende Vorgänge zur Kenntnis gebracht haben. Dr. Klaus Bittmann, KVSH

Klagemöglichkeiten der KV begrenzt

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Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof spielen kaum eine Rolle

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Bonus von der Krankenkasse – ein System mit Tücken Die Gesundheitsreform macht's möglich: Krankenkassen werben mit Bonussystemen um Mitglieder. Wer selbst etwas für seine Gesundheit tut und nicht so oft zum Arzt geht, soll belohnt werden.



ls ich letztens die Werbung von einer Krankenkasse sah, habe ich überlegt, ob ich nicht wechseln sollte. Das Angebot schien verlockend. Doch dann habe ich mich näher informiert und gemerkt, dass da nicht viel hinter steckt“, sagt Eva Michaelis aus Hamburg. Sie ernährt sich von Biokost und treibt viel Sport. Zum Arzt geht sie nur selten. In der Tat muss man genau hinsehen, was sich hinter den Angeboten der Krankenkassen verbirgt. Viele Kassen nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten der Gesundheitsreform und bieten ihren Mitgliedern seit dem 01. Januar 2004 ein Bonussystem für „gesundheitsbewusstes Verhalten“ beziehungsweise nicht in Anspruch genommene Leistungen an. Häufig gibt es mehr oder minder attraktive Sachpreise zum Beispiel für sportliche Betätigung oder Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. Auch das „Geld zurück“Prinzip bei Leistungen, die man nicht in Anspruch genommen hat, ist bei einigen Kassen im Angebot. Am Ende wollen die Krankenkassen Geld sparen, denn Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sind teuer. Auch im Programm ist die „Hausarztzentrierte“ Versorgung: Der Patient verpflichtet sich, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen und sich gegebenenfalls von ihm zum Facharzt überweisen zu lassen. Ziel der Krankenkassen: Teure Facharztbesuche und das „Doktor-Hopping“ von einem Arzt zum anderen sollen eingeschränkt werden. Den Mitgliedern der Krankenkassen winken finanzielle Vorteile. Zielgruppe dieser Systeme sind gesunde und junge Menschen, die mit solchen Mitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung gehalten werden sollen. Denn alle wissen: Für diese Klientel würde es sich auch lohnen, in die privaten Kassen zu wechseln. Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Bonussysteme an. Hier einige Beispiele:

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Beispiel TK: Junge, gesunde Mitglieder halten Die Techniker Krankenkasse (TK) war die erste Krankenkasse, die ihren Versicherten

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ein Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten angeboten hat. Für die Mitgliedschaft in einem Sportverein, Teilnahme an Präventionskursen und die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen gibt es Punkte, die in Sachpreise wie zum Beispiel Sportgeräte eingetauscht werden können. „Wir wollen damit Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten bei unseren Versicherten schaffen“, sagt Kundenberater Matthias Mielke von der TK Kiel. Heute gibt es mehrere Zusatzangebote bei der TK, zwei davon allerdings nur für freiwillig Versicherte. Bei dem Beitragsrückgewährprogramm bekommen freiwillig Versicherte einen halben Monatsbeitrag erstattet, wenn sie in einem Jahr keine Leistungen der Kasse in Anspruch genommen haben. Bei dem Selbstbehalt-Programm ("TK 240") bekommt man am Jahresanfang 240 Euro ausgezahlt, muss dann aber bis zu 300 Euro für Arztbesuche selbst bezahlen (20 Euro für Arzt, 40 Euro für Zahnarzt). Ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen. „Wir würden diese Programme gern für alle Mitglieder anbieten“, sagt Mielke, „das wurde uns aber vom Bundesversicherungsamt untersagt.“ Die TK begrüßt die Möglichkeit der Versicherten, speziell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Angebote auszuwählen. Das stärke das Vertrauen besonders auch der jungen und freiwillig Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), ohne die das Solidarsystem nicht zukunftsfähig wäre. „Wenn dadurch Versicherte im System der

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GKV gehalten werden können, ist das positiv für die wirtschaftliche Situation der GKV und stärkt zudem die TK-Solidargemeinschaft.“

Beispiel DAK: Punkte für Prävention Bei der DAK gibt es bundeseinheitlich die so genannten Aktiv-Bonusprogramme. Darunter fallen Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Rückenschule oder ein WalkingKurs, und Vorsorge-Untersuchungen auf Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Wer an einer solchen gesundAktiv-Maßnahme teilnimmt, erhält Punkte, die in Sachprämien im Wert von 25 bis 100 Euro, wie zum Beispiel einen Bauchmuskeltrainer, einen Herzfrequenzmesser oder ein Rudergerät, eingetauscht werden“, sagt Christian Alkemper, kommissarischer Geschäftsführer der DAK Kiel. Auch wer Blut spendet oder einen Kursus zur Raucherentwöhnung macht, kann Punkte sammeln. „Daneben empfehlen wir betroffenen Versicherten die Teilnahme an so genannten Disease-Management-Programmen“, sagt Alkemper. „Die Patienten erhalten dann im Rahmen unseres medAktiv-Bonus die Praxisgebühr erstattet.“ Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke, wie etwa Diabetiker und Brustkrebspatientinnen. Mit diesen neuen Programmen sollen die medizinischen Standards der Therapien angehoben werden.

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bei“, so Christian Fronczak, Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Daher sollte man die Krankenkasse nicht nach dem Bonussystem, sondern aufgrund der Leistungen auswählen. Zudem sollte niemand einen wichtigen Arztbesuch aufschieben, um einen Bonus zu erhalten. „Die Stiftung Warentest hat eine erste Auflistung der Bonussysteme erarbeitet. Die Vergleichbarkeit ist jedoch nicht immer leicht und neue Programme werden in den nächsten Monaten hinzukommen.“

Beispiel Barmer: Bonuspunkte auch für Kinder Für die Barmer Krankenkasse beginnt das Bonussystem schon im Kindesalter: Neben dem Erwachsenenprogramm gibt es spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche. „Das Thema Gesundheit fängt schließlich schon in jungen Jahren an“, sagt Barmer-Sprecher Thorsten Jakobs. „Das Bonussystem sollte aber nur ein zusätzlicher Anreiz sein, etwas für seine Gesundheit zu tun. Das eigene Wohlergehen ist die beste Motivation.“ Bei der Barmer können die Mitglieder mit einem Checkheft Bonuspunkte sammeln, die dann gegen Sachwerte eingetauscht werden. Erwachsene haben zum Beispiel ab 500 Punkten die Wahl zwischen einer elektrischen Zahnbürste, einem Blutdruckmesser oder einem Fitnessgerät. Jugendliche erhalten ein Basketball- oder Beachsportset oder eine Uhr, und Kinder wählen unter anderem zwischen Fußball, Frisbeescheibe und Rucksack. Die Erwachsenen müssen für ihre Prämien zum Beispiel an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen (150 Punkte), Präventionskurse zum Thema Ernährung, Bewegung, Raucherentwöhnung oder Stress belegen, aktives Mitglied in einem zertifizierten Sportverein sein oder sich gegen Grippe geimpft haben. Jugendliche von 13 bis 17 Jahren kommen an die Punkte, wenn sie die empfohlenen Imp-

fungen in Anspruch genommen haben (200 Punkte), Mitglied in einem Sportverein sind, oder das Schwimmabzeichen gemacht haben. Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren erhalten unter anderem Punkte für die empfohlenen Impfungen (250 Punkte), zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen und das Deutsche Sportabzeichen.

Beispiel AOK: Bonus und Eigenbeteiligung für alle Bei der AOK gilt in den meisten Bundesländern der „AOK-Bonustarif“. Die AOK bietet eine Kombination aus Bonus (Gutschrift) und Eigenbeteiligung. „Dieses Angebot gilt für alle Versicherten, allerdings mit unterschiedlichen Tarifen für Pflicht- und freiwil-

Ziel: Gesundheitsbewusstes Verhalten fördern

lig Versicherte“, sagt Ulrike Zeising, Pressesprecherin der AOK Hamburg. Sie erhalten zunächst einen „Grundbonus“ in Höhe von maximal 100 bis 130 (Pflichtversicherter) bzw. 200 bis 230 Euro (freiwillig Versicherter) pro leistungsfreies Jahr. Werden doch einmal Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte nötig, ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von maximal 250 bzw. 350 Euro zu zahlen. Einen zusätzlichen „Gesundheitsbonus“ in Höhe von 70 Euro pro Jahr bekommt, wer an Vorsorgeuntersuchungen (Zahnarzt, Krebs, „Checkup 35“) teilnimmt oder einen Fitnessnachweis zum Beispiel von einem Sportstudio oder durch das Deutsche Sportabzeichen nachweist. Diese Bedingungen müssen aber auch von dem mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner erfüllt werden.

Verbraucherzentrale will prüfen Das Bonussystem ist bei Experten nicht unumstritten. „Einerseits können sie zwar einen sinnvollen Anreiz dafür setzen, dass Versicherte Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen und beispielsweise vermehrt an medizinisch sinnvollen Vorsorgeuntersuchungen, den neuen Chronikerprogrammen oder freiwilligen Hausarztmodellen teilnehmen. Andererseits ist auch viel Marketing da-

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Auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, sich über die Angebote der Kassen zu informieren, und dann zu prüfen, welche am besten auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt sind. Denn die Gesundheitsreform hat es ermöglicht, dass jede Krankenkasse ihr Bonussystem individuell gestalten kann. „Jetzt muss man die Angebote individuell beurteilen“, so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Ziel der Krankenkassen und des Ministeriums ist es jedenfalls, über Bonusprogramme gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten zu fördern. Ob die Kassen durch die Konzepte wirklich Geld einsparen, bleibt fraglich. Denn zunächst werden sie Geld durch die Bonus-Erstattungen verlieren, was dann nicht mehr für Beitragssenkungen zur Verfügung steht. Eine Rechenschaft über den gewünschten Erfolg müssen die Kassen erst nach drei Jahren ablegen. Und ob Menschen, die bisher wenig auf ihre Gesundheit achten, wegen einer kleinen Prämie gleich zu Gesundheitsaposteln werden, ist kaum zu erwarten. Vielmehr werden vermutlich eher die schon bisher gesund lebenden Versicherten ihre Bonuspunkte kassieren. Belohnungen für die Teilnahme an DiseaseManagement-Programmen (DMP) werden von Kritikern des Bonussystems dagegen als sinnvoll erachtet, weil sie sich an Kranke wenden, die die Entlastungen tatsächlich benötigen. Diese Programme dürfen aber nicht für alle gleich gestaltet sein. Vielmehr muss eine individuelle Therapie zwischen Arzt und Patient vereinbart werden können. Wer sich hier nur von den Verlockungen des Bonussystems leiten lässt, statt seine eigene Gesundheit in den Vordergrund zu stellen, hat bald das Nachsehen. Gegner der Systeme sprechen auch von einer „Entmündigungsprämie“, wenn es dazu kommt, dass sich der Versicherte bei der Auswahl der Gesundheitsprogramme nur an den Vorgaben der Krankenkassen orientiert. Gabriele Hellwig, Journalistin

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Titel

Bonusmodelle der Innungskrankenkassen (§ 65 a SGB V)* IKK Hamburg

IKK Mecklenb.-Vorp.

IKK Niedersachsen

Die nord- + mittel-dt. IKK

IKK Schlesw.Holstein

IKK Brandenb-Berlin

IKK WeserEms.

IKK Rheinland-Pfalz

IKK BadenIKK Württemberg Bayern

Name Bonusprogramm

Bonusprogramm

GesundheitsTÜV

IKK Bonus aktiv

a) Gesund IKKmach + Fit + mit b) ProDMP c) Programm Arbeitgeber

IKKbonus

IKK Bonus aktiv

IKKimpuls Bonusheft

IKKbonus

bonIKK

Für wen?

Versicherte

a) VersiVersicherte cherte b) Arbeitgeber c) Teilnehmer DMP

a) Versicherte b) Teilnehmer DMP c) Arbeitgeber

a) VersiVersicherte cherte b) Arbeitgeber und Versicherte (im Betrieb)

Versicherte

Versicherte

Versicherte

Versicherte

Basis von Bonus

Teilnahme an Gesundheitskursen, Vorsorgeuntersuchungen, DMP und betrieblichen Gesundheitsförderungsangeboten

a) Vorsorgeuntersuchungen oder Teilnahme an mind. 2 Maßnahmen nach § 20 (1) SGB V b) Durchführung IKKimpulsWerkstatt c) Teilnahme DMP

Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, IKKimpulsKursen oder -Werkstatt, Schutzimpfungen, Deutsches Sportabzeichen

a) Vorsorgeuntersuchungen, Beteiligung an Gesundheitsförderungsprogrammen, IKKimpulsWerkstatt b) Einschreiben DMP c) Teilnahme an der IKKimpulsWerkstatt

a) Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsförderungsangeboten, DMP b) Teilnahme an einer IKKimpulsWerkstatt

Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, IKKimpuls, Kursen, Schutzimpfungen etc.

Teilnahme an IKKimpulsKursen, Sportaktivitäten, Vorsorgeuntersuchungen, Blutspende, Mitgliederwerbung etc.

Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsförderungskursen und weiteren Gesundheitsangeboten (z. B. Schutzimpfung)

Teilnahme an Angeboten von IKKimpuls, DMP, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen etc.

Prämien Sachprämien oder Befreiung von Zuzahlungen (Praxisgebühr)

a) Befreiung Zuzahlungen (max. 160 Euro) b) Befreiung der Mitglieder von Zuzahlungen (max. 160 Euro); für Arbeitgeber: Erstattung von Beiträgen c) Erstattung Zuzahlungen

Sachprämien oder Zuzahlungsbefreiung oder Beitragsermäßigung bis max. 200 Euro pro Versicherten

a) Geldprämien b)Zuzahlungserstattung (bis 90 Euro) c) 750 bis 1.500 Euro

Befreiung Geldvon Praxis- prämien gebühr, Sachprämien, Chroniker: Befreiung von Zuzahlungen b) Erstattung von bis zu einem Monatsbeitrag

Sachprämien

Sachprämien, Befreiung von Zuzahlungen (max. 250 Euro)

a) Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Inanspruchnahme von Beratungsangeboten, DMP

SachSachpräprämien mien oder Zuzahlungsbefreiungen oder Beitragsermäßigungen

* Mit dem GMG wurde den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, in ihren Satzungen Bonuslösungen für gesundheitsbewusstes Verhalten anzubieten (KrV 2004 S. 32 f und S. 129 ff.). In der Übersicht sind die IKKn aufgeführt, die zum Stand Mai 2004 Bonussysteme aufgelegt haben.

Nachdruck auszugsweise mit freundicher Genehmigung des IKK-Bundesverbandes. 18

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Praxisgebühr aktuell

Nicht jedes Ankreuzfeld darf auch ausgefüllt werden! Kurativ

Zusammenfassung über die Änderungen zur Praxisgebühr ab 01. Juli 2004 Zuzahlung im Notfall bzw. im organisierten Notfalldienst Die Erstinanspruchnahme eines Arztes im Notdienst löst die Praxisgebühr aus. Dies aber ohne Ausnahme, d. h. auch bei planbarer Inanspruchnahme des Notdienstes. Die Vorlage einer Quittung für im Notdienst gezahlte 10 Euro befreit bei weiterer Inanspruchnahme im Notdienst. Es ist vorgesehen, dass die bereits bekannte Quittung farblich für den Notdienst verändert wird. Für den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2004 ist die Quittung handschriftlich mit dem Vermerk „Notfall“ oder „Organisierter Notfalldienst“ zu kennzeichnen. Gleichzeitige Inanspruchnahme von ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung in demselben Kalendervierteljahr Die Regelung, wonach bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung in demselben Kalendervierteljahr die Zuzahlung nur einmal fällig wird, gilt unbefristet weiter. Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Zuzahlungen Wenn im Einvernehmen zwischen Vertragsarzt und Versichertem festgestellt wird, dass eine Zuzahlung ohne rechtliche oder vertragliche Grundlage vom Vertragsarzt einbehalten wurde, ist der Vertragsarzt dazu verpflichtet dem Versicherten die Zuzahlung zurückzuerstatten. Vorgehensweise bei so genannten „Urlaubsfällen“ Wird eine Weiterbehandlung im Urlaubsfall auf Grund einer akuten oder chronischen Erkrankung notwendig, kann der Vertragsarzt eine entsprechende Überweisung ausstellen, d. h. für eine so genannte planbare und notwendige Weiterbehandlung im Urlaub. Durch Vorlage der Überweisung wird erkennbar, dass der Versicherte eine erneute Zuzahlung innerhalb eines Quartals nicht leisten muss. Liegt jedoch keine akute oder chronische Erkrankung vor, darf der Vertragsarzt eine „prophylaktische“ Überweisung nicht ausstellen, da der Bundesmantelvertrag eine solche Form der Überweisung nicht vorsieht.

06-1

Überweisungs-/Abrechnungsschein

Krankenkasse bzw. Kostenträger

EWR/ Name, Vorname des Versicherten CH.

Präventiv

Unfall Unfallfolgen

geb. am

Sonst. Hilfen

bei belegärztl. Behandlung

AU bis

Quartal

Lfd. Nr.

Überweisung an Kassen-Nr.

Versicherten-Nr.

Vertragsarzt-Nr .

VK gültig bis

Ausführung von Auftragsleistungen

Status

Konsiliaruntersuchung

X

Mit-/Weiterbehandlung

organisierter Notfalldienst

Auftrag (bitte auch wichtige Befunde/Medikation angeben)/Diagnose/Verdacht

Datum

Diagnosen (ggf. Abrechnungsbegründungen)

Tag

Mon.

Tag

Mon.

Freigabe 05.05.04

VVertragsarztstempel/Unterschrift überw. Arzt

es lich

r

ste

Mu

ind

b Ver Nicht zu verwenden bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schülerunfällen

Es geht um planbare Überweisungen in den organisierten Notfalldienst. Zu diesem Zweck ist der Überweisungsschein gerade erst durch Ergänzung eines eigenen Ankreuzfeldes angepasst worden und ab dem 01. Juli 2004 gültig. Diese Formulare werden Sie unaufgefordert erhalten. Das neue Ankreuzfeld darf aber nicht ausgefüllt werden, denn es hat zwischenzeitlich keine Bedeutung mehr. Durch Änderung der Zuzahlungspflicht bei Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Notfall oder organisierten Notfalldienst ab dem 01. Juli 2004 wird die Zuzahlung je Kalendervierteljahr nur einmal fällig. Wir hatten bereits mit unserem Schreiben vom 25. Juni 2004 darauf hingewiesen. Damit sind künftig auch Überweisungen in den organi-

Muster 6 (7.2004)

Vertragsarztstempel des abrechnenden Arztes

sierten Notfalldienst hinein wieder zuzahlungspflichtig. Den Erhalt der 10 € bestätigen Sie auf der neuen, auch hierfür eigens eingeführten anders farbigen Quittung. Diese steht aber noch nicht zur Verfügung. Bis zur entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern wird für die Übergangszeit ein handschriftlicher Vermerk auf der schon eingeführten bisherigen Quittung angebracht. Die zukünftige farbliche Unterscheidung auszustellender Quittungen für den Erhalt der 10 € Praxisgebühr soll der missbräuchlichen Vorlage der Quittung aus der Regelversorgung im Notfall oder organisierten Notfalldienst vorbeugen. Ernst Sievers, KVSH

Strukturreform der Bundeswehr erhöht Verwaltungsaufwand der Abrechnung Seitdem die Wehrbereichsverwaltung Potsdam in Straußberg für die ärztliche Abrechnung der Bundeswehrfälle aus Schleswig-Holstein zuständig ist, haben Anträge auf Berichtigungen der Honorarforderungen wegen nicht zugelassener Abrechnungsscheine zugenommen. Unsere seinerzeit mühsam und zum Teil mündlich erreichten Erleichterungen für die ärztliche Abrechnungserstellung mit der Wehrbereichverwaltung I, damals noch in Kiel, sind von der Bundeswehrabrechnungstelle in Straußberg gecancelt. Das heißt, es ist grundsätzlich für die Abrechnung von Bundeswehrfällen der original Bundeswehrüberweisungsschein (SanBW 0217) erforderlich. Die hierfür maßgebliche Vorschrift findet sich in §3 Bundeswehrvertrag.

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Dieser enthält aber auch Ausnahmen. So darf jeder im Notfall hinzugezogene Vertragsarzt oder zu ambulanten Operationen hinzugezogene Anästhesist auf dem kassenüblichen Überweisungsschein Muster 6 abrechnen. Das gilt natürlich auch, wenn im Notfall Labor- oder pathologische Leistungen erforderlich werden. Ausserhalb eines Notfalles, aber sofort notwendig und damit unumgänglich, ist zur Abrechnung eine Fotokopie vom Bundeswehrüberweisungsschein des Erstbehandlers ausreichend. Auf der Rückseite dieser Fotokopie kann der Auftrag beschrieben werden und die Abrechnung der Leistungen erfolgen. Ernst Sievers, KVSH

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KV intern: Abrechnung

Europäische Krankenversicherungskarte Im europäischen Miteinander ist nun auch die ärztliche Versorgung in der Verfahrensdurchführung angepasst und ab 01. Juli 2004 gültig. (Verordnung Nr. 1408/71 des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 zwecks Angleichung der Ansprüche und Vereinfachung der Verfahren). Im europäischen Miteinander ist nun auch die ärztliche Versorgung in der Verfahrensdurchführung angepasst und ab 01. Juli 2004 gültig. Versicherte aus dem europäischen Ausland weisen sich zur ärztlichen Behandlung mit einer europäischen Krankenversicherungskarte, einer Ersatzbescheinigung oder - bis zum 31.12.2005 - einer Bescheinigung nach Formular E 111 aus. Damit besteht der Anspruch auf ärztliche, medizinisch notwendige Behandlung.

Muster 80 - Dokumentation des Behandlungsanspruchs - alternativ darf auch eine Fotokopie des Anspruchs sowie des Indentitätsnachweises verwendet werden, dafür ist Nr. 7140 EBM abzurechnen, oder Muster 81 - Erklärung zum vorübergehenden Aufenthalt -. Mit Arztstempel und Unterschrift werden die Eintragungen bestätigt.

Sind Überweisungen zulässig? Im Falle einer notwendigen Überweisung wird dieser Fall auf Muster 6 (Überweisungsschein) zur Abrechnung gebracht. Dabei sind anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Ausland, Name und Institutionskennzeichen der Deutschen Krankenkasse und Status 10007. Das Feld EWR/CH ist anzukreuzen.

Wer erhält was? Wie wird vergütet? Die Erklärung und die Dokumentation gehen unverzüglich an die betreffende Krankenkasse. Anstelle der Dokumentation kann auch der Anspruchsnachweis als Fotokopie übersendet werden. Dafür kann Nr. 7120 EBM berechnet werden. Die Durchschläge verbleiben in der Patientenkartei.

Was ist zu tun? Der Patient entscheidet sich für eine aushelfende deutsche Krankenkasse und ist für die gesamte Dauer der Behandlung daran gebunden. Der Vertragsarzt prüft an Hand der Ausweise (Personalausweis oder Reisepass) die Identität des Patienten. Diese Daten werden eingetragen auf die neu eingeführten

schen Krankenkasse und Status 10007. Das Feld EWR/CH ist anzukreuzen.

Wie erfolgt die Patientenfallabrechnung gegenüber der KV? Der Fall wird im Sinne des Ersatzverfahrens auf Muster 5 (Abrechnungsschein) zur Abrechnung gebracht. Dabei sind anzugeben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Ausland, Name und Institutionskennzeichen der Deut-

Es gelten die Bedingungen der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Bewertung erfolgt mit dem Punktwert des Vorquartals.

Wann liegt kein Anspruch vor? Wenn zum Zweck der Behandlung eingereist wird oder die Rückreise unmittelbar bevorsteht und die Gesundheit nicht gefährdet ist, sowie das körperliche Wohlbefinden nicht beeinträchtigt wird.

Wie werden Arznei- und Heil- und Hilfsmittel verordnet? Liegt die Anspruchsberechtigung vor, ist Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) zu verwenden. Im Statusfeld erfolgt immer der Eintrag „10007“. Dadurch ist die Einführung des Ankreuzfeldes EWR/CH auf diesen Vordrucken entbehrlich.

Wie erfolgen Krankenhauseinweisungen? Für unabwendbare Krankenhauseinweisungen ist Muster 2 (Krankenhauseinweisung) zu verwenden. Name und Institutionskennzeichen der Deutschen Krankenkasse und Status 10007 sind anzugeben. Zusätzlich ist zu kennzeichnen, dass es sich um einen EWR/CH - Fall handelt. Bei Nichtvorlage der Krankenversicherungskarte oder einer Ersatzbescheinigung erfolgt die Liquidation allein nach GOÄ. Ernst Sievers, KVSH

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KV intern: Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement in Arztpraxen Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung sowie Patientenzufriedenheit fördern. m von vornherein keine Missverständnisse aufkommen zu lassen oder für Missdeutungen Anlass zu geben, sei betont, dass unter dem Qualitätsmanagement in einer Arztpraxis keineswegs die Qualität der ärztlichen Arbeit in der Arztpraxis gemeint ist. Vielmehr handelt es sich um ein Qualitätsmanagement der Arbeitsabläufe in einer Praxis mit dem Ziel, eine mögliche Verbesserung der Patienten- und auch Mitarbeiterorientierung in dieser Arztpraxis zu erreichen. Es geht also darum, Organisation und Arbeitsabläufe patientenorientiert zu analysieren und möglicherweise zu verbessern. Sicherlich werden in vielen Arztpraxen die Arbeitsabläufe unter regionalem Bedürfnis gut organisiert und bedürfen keiner Verbesserung. Jedoch hat die Beschäftigung mit dem Thema Qualitätsmanagement bei vielen Ärzten und ihren Mitarbeitern dazu geführt, sich über bis dahin nicht bewusst gewordene Probleme in der eigenen Praxis Gedanken zu machen. Das Interesse an einem Qualitätsmanagement für die Arztpraxis ist groß und wird bestätigt durch hohe Teilnehmerzahlen von den Ärzten und ihren Mitarbeitern zu entsprechend angebotenen Fortbildungsveranstaltungen der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung sowie weiterer Anbieter. Grundsätzlich werden bei solchen Veranstaltungen immer wieder die Eingangsfragen gestellt: Was soll das? Wozu brauche ich das? Ist das überhaupt notwendig? Warum hat der Gesetzgeber im SGB V unter § 136 a bestimmt „grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement durch den gemeinsamen Bundesausschuss bestimmen zu lassen.“ Diese eher negativ kritischen Fragen werden gestützt durch die Empfindung, dass in der eigenen Praxis eigentlich alles gut laufe, dass das hohe Patientenaufkommen zeige, dass hieran überhaupt kein Mangel bestehe und bisher auch keinerlei Versorgungsdefizite bewusst gemacht worden seien. Zugleich besteht die Sorge, dass auch dieses Thema „Qualitätsmanagement in der Arztpraxis“ nur ein Ausdruck von Behördenwillkür sei, von Gängeleien durch die damit beauftragten Institu-

U

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tionen Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung und dann vermutlich auch nur mit einem weiteren hohen Bürokratieaufwand verbunden. Dazu kommt der Frust, für zusätzliche Aufgaben aber keine bessere Vergütung erreichen zu können. Nach vielen externen Anbietern haben nun auch Kassenärztliche Bundesvereinigung und andere Organisationen (beispielhaft sei hier genannt die KTQ - Kooperation für Transparenz und Qualität) ein Qualitätsmanagement für Arztpraxen entwickelt (Veröffentlichungen hierzu im Deutschen Ärzteblatt Nr. 21 vom 21.05.2004). Grundsätzlich ist den vorgestellten Modellen des Qualitätsmanagement in Arztpraxen gemein, eine patientenorientierte Überprüfung und Beurteilung von Arbeitsabläufen in Praxen durchzuführen und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Es geht hierbei um verschiedene Kategorien wie Führung in der Arztpraxis, Patientenorientierung in der Arztpraxis, Orientierung der Mitarbeiter in der Arztpraxis, Sicherheit in der Praxis sowie das Informationswesen und den Aufbau des Qualitätsmanagements in der Arztpraxis. KTQ hat z. B. seinen Katalog nach den oben genannten sechs Kategorien unterteilt insgesamt über 46 Kriterien und dabei insgesamt 238 Fragen gestellt. Den interessierten Arztpraxen wird ein Qualitätsmanagement-Modell vorgestellt und eine Anlage zur Selbstbewertung. Diese könnte bei Bedarf mit einer Fremdbewertung vervollständigt werden, ist jedoch nicht erforderlich. Im Wesentlichen geht es darum, an Hand des vorgestellten Qualitätsmanagements und dem Selbstbewertungskatalog der interessierten Arztpraxis Hilfestellung in ihrem Organisationsablauf zu geben. Für beide, KBV-Qualitätsmanagement als auch KTQ, gilt bereits die Pilotphase, in der den interessierten Praxen entsprechendes Material zur Verfügung gestellt wird, an Hand dessen sie eine Selbstbewertung vornehmen können. Auch gibt es bereits Pilotvisitoren, die auf Wunsch der Arztpraxen dann eine anschließende Fremdbewertung vornehmen und hierüber einen Qualitätsbericht erstellen. Dieser könnte veröffentlicht werden und damit

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eine Außendarstellung der Praxis gegenüber Patienten und Kollegen ermöglichen. Bei Erstellung dieses Qualitätsmanagements wurde darauf geachtet, Praxiserfahrungen durch Ärzte und qualifizierte Mitarbeiter einzubringen und mit diesen beiden Gruppierungen gemeinsam das entsprechende Projekt fertiggestellt. Es sei noch einmal betont, dass das wesentliche Ziel eines praxisinternen Qualitätsmanagement ist, die Patientenzufriedenheit mit der Praxis zu fördern und nach Analyse der eigenen Arbeitsabläufe gegebenenfalls zu verbessern. Dieses Projekt ist ebenfalls mitarbeiterorientiert und soll helfen, nicht nur eine Patientenzufriedenheit herzustellen sondern auch eine Mitarbeiterzufriedenheit, soll auch helfen, unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse die finanziellen Grundlagen der Praxen zu verbessern und den Praxisinhabern wie auch den dort beschäftigten Mitarbeitern eine Existenzsicherung zu gewährleisten. Dr. Hans Köhler, KVSH

Verordnung von suprapubischen Kathetern Auf Grund der Tatsache, dass die suprapubischen Katheter aus dem Hilfsmittelverzeichnis herausgenommen wurden, sind diese nunmehr auf dem Muster 16 auf den Namen des Patienten zu verordnen, ohne die 7 (Hilfsmittel) anzukreuzen. Thomas Frohberg, KVSH

Postbeamtenkrankenkasse A Die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse A unterliegen hinsichtlich der Zuzahlung der gesetzlichen Regelung wie GKV- Versicherte. Das bedeutet, dass die Postbeamten A generell zuzahlungspflichtig sind, bis sie einen Befreiungsausweis vorlegen. Thomas Frohberg, KVSH

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Hinweis zur Herausgabe von Arzneimustern

Varizellenimpfung als Kassenleistung

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Medikamente, die heute verordnet oder - beispielsweise über die Herausgabe von Arzneimustern - nicht verordnet werden, die Berechnungsgrundlage zukünftiger Richtgrößen beeinflussen. Auf der Basis der realen Verordnungskosten und deren fachgruppenspezifischer Relationen zueinander wird das zur Verteilung zur Verfügung stehende Volumen fachgruppenspezifiziert in ein Richtgrößenvolumen überführt, das für die Bildung der Richtgrößen herangezogen wird. Vordergründig betrachtet wird das aktuelle Verordnungsvolumen durch die Herausgabe von Arzneimustern zwar entlastet. Ist der Bedarf aber erst einmal geweckt und das Präparat von Arzt und Patient als gut befunden worden, hat es seinen - ggf.- auch teuren - Platz im Verordnungsspektrum erobert. Arzneimuster verschaffen kurzfristig „Luft“ für andere Verordnungen, nehmen aber die „Luft“ für zukünftige Verordnungen. Nicht nur aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, sondern auch der Qualitätssicherung zu Liebe sollte die Herausgabe von Arzneimustern kritisch hinterfragt und nur gezielt vorgenommen werden. Dr. Marion Packenius, KVSH

Die Technische Universität München hat eine Studie durchgeführt, wonach ein potentieller Nutzen einer generellen Varizellenimpfung besteht. Wir weisen darauf hin, dass eine generelle Varizellenimpfung keine Kassenleistung ist. Von der ständigen Impfkommission wird die Varizellenimpfung nur bei den folgenden Personenkreisen empfohlen: 1. Ungeimpfte 12- bis 15jährige Jugendliche ohne Varizellen-Anamnese 2. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch 3. Seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation 4. Seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie 5. Seronegative Patienten mit Leukämie 6. Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermites 7. Empfängliche Personen mit engem Kontakt zu den unter Punkt 3 bis 6 Genannten. Nur bei diesen Personenkreisen kann auf Grund der Impfvereinbarung eine Impfung zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt werden. Thomas Frohberg, KVSH

Taxifahrten Es wird immer wieder die Frage gestellt, wann Taxifahrten zu Kassenlasten möglich sind. Grundsätzlich gilt: Ein Krankentransport kann nur verordnet werden, wenn der Patient wegen Art und Schwere der Erkrankung nicht zu Fuß gehen, ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen kann und die Benutzung eines privaten PKW`s nicht in Betracht kommt. Für eine positive Entscheidung des Arztes ist ausschließlich die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend. Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen (fehlende oder schlechte Angebote an öffentlichen Verkehrsmitteln sind kein Grund) nicht möglich, können die Fahrtkosten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden (Eigenbeteilung: 13 Euro). Der Geschäftsstelle der Prüfinstanzen liegt bereits ein Antrag auf Feststellung eines sonstigen Schadens vor, in dem die zuständige Krankenkasse die Notwendigkeit der verordneten Taxifahrt anzweifelt. Zur Untermauerung des Verdachtes wurde ein MDK-Gutachten beigefügt. Thomas Frohberg, KVSH

Fortbildung ist nach § 95 d SGB V zur Pflicht geworden Sicherlich haben Sie hiervon längst Kenntnis genommen, in den verschiedensten Veröffentlichungen wurde darauf hingewiesen. Mitte Mai hat der Ärztetag in Bremen eine Musterfortbildungssatzung verabschiedet, die jetzt bei den einzelnen Landesärztekammern umgesetzt wird. Insgesamt 250 Punkte müssen innerhalb von fünf Jahren gesammelt werden, verpflichtend bis zum 30.06.2009. Danach hat der Gesetzgeber für den Fall unzureichender Fortbildung Konsequenzen vorgeschrieben, schrittweise Honorarkürzung und letztendlich Zulassungsentzug! Die Fortbildung ist unterteilt in Kategorien A - H, hier subsumieren sich nahezu sämtliche Fortbildugnsinhalte, übliche Grundeinheit für einen Punkt ist die 45minütige Fortbildungseinheit. Um pro Jahr 50 Punkte zu erreichen, gibt es keine Obergrenze oder Verhältniszahl der einzelnen Kategorien, einzig das Selbststudium bekommt höchstens 50 Punkte in fünf Jahren anerkannt. Unsere Ärztekammer hat im schleswig-holsteinischen Ärzteblatt 5/04 auf Seite 37 einen Satzungsentwurf veröffentlicht. Der Vorstand der KVSH arbeitet hier eng mit dem Kammervorstand zusammen, um eine praxisbezogene Fortbildungszertifizierung zu erreichen (für die Fortbildungsverpflichtung im

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stationären Bereich werden die entsprechenden Regelungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss getroffen). Da in unserem Kammerbereich Fortbildungspunkte bereits seit dem Jahr 2000 erteilt werden, ist die Anerkennung auch dieser Punkte anzustreben, ebenso wie die Würdigung fortbildungsadäquater Tätigkeit in Kommissionen. Diese und weitere landesspezifische Fortbildungskriterien werden noch erörtert, müssen anlässlich der Kammerversammlung im September diesen Jahres beschlossen werden. Die dann für Schleswig-Holstein gültige Fortbildungssatzung beabsichtigen Kammer und KV gemeinsam zu veröffentlichen. Dr. Klaus Bittmann, KVSH

Was wird aus der AOK Schleswig-Holstein? Seit Wochen gibt es Gerüchte, die AOK Schleswig-Holstein fusioniere mit der AOK Westfalen-Lippe. Unabhängig von der Affäre um den bisherigen AOK-Vorsitzenden Herrn Buschmann hatten wir als KV gerade mit ihm für unser Land einen kreativen und verlässlichen Partner. Die geplante Fusion lässt einen Verlust an regionaler Verantwortung befürchten, die ersten Symptome liegen auf dem Tisch! Mit Schreiben vom 18.06.04 wird uns von der AOK-Direktion mitgeteilt: Die Vereinbarung über die ambulante Dialyse-Behandlung wird fristgerecht zum 31.12.04 gekündigt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gegebenheiten durch das In-Kraft-Treten des EBM 2000plus ist nicht abschließend absehbar, welche Auswirkungen dies auf die geschlossene Sondervereinbarung hat, deshalb wird prophylaktisch und fristgerecht zum 31.12.04 die Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Verbesserung der onkologischen Versorgung sowie die Vereinbarung über die ambulante Behandlung chronisch schmerzhafter Patienten gekündigt. An diesen Verträgen beteiligte Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten. Die KVSH wird sowohl im Rahmen weiterer Vertragsverhandlungen diese Entscheidungen der AOK thematisieren als auch mit der Landesaufsichtsbehörde diese nachteilige Entwicklung erörtern. Dr. Klaus Bittmann, KVSH

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DMP-Brustkrebs startet am 01. Juli 2004 Nach über zweijähriger partnerschaftlicher und konstruktiver Zusammenarbeit ist es der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, den schleswig-holsteinischen Krankenkassen und der Schleswig-Holsteinischen Krankenhausgesellschaft gelungen, ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Patientinnen mit Brustkrebs in Schleswig-Holstein zu erarbeiten. Wissenschaftlich unterstützt und begleitet wurde das Entstehen dieser Vereinbarung u. a. durch Frau Prof. Schreer, Herrn Prof. Jonat, Herrn Prof. Behrens und Herrn Dr. Marquardt als Vorsitzenden des Berufsverbandes der Frauenärzte, durch Mitarbeiter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein und das Team der Bredenkamp GmbH Hamburg, denen an dieser Stelle herzlich gedankt wird. Ziel des strukturierten Behandlungsprogrammes Brustkrebs ist die Verbesserung der Qualität des gesamten Behandlungsprozesses durch Beachtung von Leitlinien, interdisziplinäre Zusammenarbeit und Vernetzung des ambulanten und stationären Bereiches, durch Verbesserung der Information und Begleitung der betroffenen Frauen sowie die Einbindung von Selbsthilfeeinrichtungen. Koordinator ist der DMP-verantwortliche Arzt. Dies ist in der Regel der behandelnde Gynäkologe. Die Patientin kann aber auch

ihren Hausarzt (praktischer Arzt, Allgemeinarzt, hausärztlicher Internist) oder einen onkologisch verantwortlichen Internisten wählen. Die entsprechenden Patientinnen werden nach histologisch gesicherter Diagnostik in dieses strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben. Der DMP-verantwortliche Arzt koordiniert die weitere Therapie, insbesondere mit den jeweils an diesem Programm beteiligten Brustzentren und weiteren Therapeuten. Für die Maßnahmen der Qualitätssicherung sind die Partner dieses Vertrages, also die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft gemeinsam verantwortlich. Diese Partner haben in vier Informationsveranstaltungen interessierte Ärztinnen und Ärzte über Hintergründe, Inhalte und Abläufe des DMP-Brustkrebs informiert, so dass zwischenzeitlich 200 Gynäkologen, 142 Hausärzte/Internisten und acht onkologisch verantwortliche Internisten ihre Bereitschaft zur Teilnahme am DMP-Brustkrebs erklärten. 25 Krankenhäuser, die sich zu acht Brustzentren verbunden haben, konnten nach Feststellung der für die Qualitätssicherung zuständigen Gemeinsamen Einrichtung die Voraussetzungen als DMP-Krankenhäuser erfüllen, so dass nunmehr, nachdem auch eine geeignete Datenstelle unter Vertrag genommen werden konnte, am 01. Juli 2004 der

Startschuss zum Umsetzen des DMP-Brustkrebs erfolgen konnte. DMP-Brustkrebs ergänzt im übrigen als Therapiemodul nahtlos unser erfolgreiches Projekt QuaMaDi, das genau an der Stelle endet (histologisch gesicherter Befund), an der der DMP-verantwortliche Arzt die Patientin in den strukturierten Behandlungsprozess des DMP-Brustkrebs übernehmen kann. Alle DMP-Ärzte haben zwischenzeitlich die für die Umsetzung des Programms erforderlichen Unterlagen in einem Starterpaket erhalten und können gut vorbereitet beginnen. Wir wünschen allen Beteiligten eine reibungslose Zusammenarbeit im Interesse der betroffenen Frauen. Die sorgfältige Vorbereitung, kürzere Dokumentationsbögen und eine neue Datenstelle lassen hoffen, dass Schwierigkeiten, wie sie im Zusammenhang mit DMP-Diabetes Typ 2 aufgetreten sind, weitestgehend vermieden werden können. Für Fragen haben wir für Sie eine DMP-Brustkrebs-Hotline unter der Rufnummer 04551/ 883-456 geschaltet. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kvsh.de (DMPBrustkrebs). Ansprechpartner sind: Michaela Trohn 04551/883-315 Sabrina Kämpf 04551/883-533 Dietrich Bartz 04551/883-266 Dietrich Bartz, KVSH

DMP-Diabetes für die Versorgung der Typ-2-Diabetiker – wichtige Änderungen ab dem 01.07.2004 Neue Teilnahme- und Einwilligungserklärungen, neue Erst- und Folgedokumentationen Mit dem Ziel der Vereinfachung wurden die DMP-Dokumentationen des DiabetesVertrages für die Versorgung von Typ-2-Diabetikern grundlegend überarbeitet. Die Erfahrung und Kritik der teilnehmenden Ärzte, die die bisherigen Doku-Bögen ausgefüllt haben, hat maßgeblich zur Überarbeitung beigetragen. Vier Schwerpunkte wurden hierbei berücksichtigt: • Streichung von Doku-Parametern • Streichung von unnötigen Ausprägungen • Harmonisierung der Rubriken auf allen Doku-Bögen der derzeitigen und zukünftigen DMP's • Eindeutigere Formulierung und Systematik bei missverständlichen Angaben. Alle Ärzte, die an dem DMP-Vertrag teil-

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nehmen, haben wir über diese Neuerungen informiert und mit den neuen Formularen ausgestattet. Weitere Formulare können wie gewohnt in unserer Formularausgabe Tel. 04551 883250 angefordert werden. Ab dem 01.07.2004 dürfen nur noch die neuen Formulare eingesetzt werden. Bereits eingeschriebene Patienten müssen nicht erneut eingeschrieben werden. Neue externe Datenstelle ab dem 01.07.2004 Das Ausschreibungsverfahren der Datenstelle ist abgeschlossen. Die Adresse der neuen Datenstelle lautet: DMP Datenstelle Schleswig-Holstein – Diabetes – Postfach 100 441 96056 Bamberg Fragen rund um das Dokumentationsthema beantwortet die Hotline der Datenstelle: Tel. 0951 700 60-69

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Ab dem 01.07.2004 müssen alle neuen Teilnahme-/Einwilligungserklärungen der Patienten sowie die Erst- und Folgedokumentationen an die neue Datenstelle gesandt werden. Noch in Korrektur und Nachforderungen befindliche Dokumentationen werden in der Übergangsphase ( 52 Tage) von der ehemaligen Datenstelle INTER-FORUM aus Leipzig bearbeitet. Für diese Nachforderungen nach dem 01.07.2004 werden adressierte Rückumschläge von INTER-FORUM zur Verfügung gestellt. Auch hierüber haben wir die am DMP-Vertrag teilnehmenden Ärzte informiert. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Frau Hartz und Frau Polonji aus der Abteilung Qualitätssicherung unter den TelNrn. 04551 883 453 oder 883 280 zur Verfügung. Aenne Villwock, KVSH

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SEMINAR Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.

S E M I N A R Seminar für die in der Praxis mit der Durchführung von Mammographienbe11. August 2004 15. s.t. - 20.00 Uhr

Ärztliche Leitung Referenten

Ort

trauten MTRA´s "Mammographie" Einstelltechnik - Europäische Richtlinien Bildqualität - Artefakte Prof. Dr. med. Ingrid Schreer, Oberärztin am Mamma-Zentrum des Universitätsklinikums Kiel Bernd Hoberg, Firma Agfa Deutschland Irene Keller, Firma Agfa Deutschland Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Kiel - Hörsaal (1. Etage) - Michaelisstraße 16, 24105 Kiel, Ziel dieser in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Kiel und der Firma Agfa-Deutschland durchgeführten Veranstaltung ist es, den Kursteilnehmern den aktuellsten Kenntnisstand zu vermitteln, um den geltenden Richtlinien gerecht zu werden, die Qualität Ihrer Röntgendokumentation auf höchstem Niveau zu gewährleisten sowie den Anforderungen in der täglichen Routine besser begegnen zu können. Unter Verwendung innovativer Lehrmethoden werden theoretische und praktische Kenntnisse in Fachdiskussionen und Trainingseinheiten vermittelt und vertieft. Da wir diese Veranstaltung ohne externe Förderung durchführen, müssen wir eine Seminargebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Teilnehmerin erheben und bitten die Praxisinhaber freundlicherweise um Übernahme.

Anmeldung und Auskunft

Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 02. August 2004 (gern auch per Fax oder E-Mail) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Telefon: 04551 / 883 332 Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf Fax: 04551 / 883 374 Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg E-Mail: [email protected]

SEMINAR 18.+25. August 2004

Seminar für Arzthelferinnen „Telefontraining“ - Basisschulung

14. s.t. - 18.00 Uhr Referentin

Ort

Livia Jendro, MFG Kommunikationsagentur GmbH, Hamburg Vorstandssaal im VG I, „Raum 3“ im Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg Die Arzthelferin ist für den Patienten fast immer die erste Kontaktstelle in der Arztpraxis. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihren Praxismitarbeiterinnen Möglichkeiten an die Hand geben, dem Patienten am Telefon noch freundlicher zu begegnen. Intensiv wird eingegangen auf die freundliche Begrüßung, patientenorientierte Formulierungen, die Terminierung und den verbindlichen Gesprächsabschluss. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr beträgt 95,00 € pro Person. Bitte überweisen Sie diese nach Eingang der Anmeldebestätigung auf das Kto. 833 bei der Kreissparkasse Südholstein (BLZ 230 510 30) unter dem Stichwort "Telefontraining". Da die Teilnehmerzahl auf 12 Personen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.

Anmeldung und Auskunft

Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 02. August 2004 (gern auch per Fax oder E-Mail) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Telefon: 04551 / 883 332 Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf Fax: 04551 / 883 374 Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg E-Mail: [email protected]

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Alltag in der Kieler Hornhautbank: Abtrennung und Entnahme einer menschlichen Hornhaut unter sterilen Bedingungen.

„Der Bedarf an Transplantaten ist riesig“ An den Augenkliniken des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel und Lübeck werden jährlich über 200 Hornhauttransplantationen vorgenommen. Es besteht großer Bedarf an Corneatransplantaten. Hier können die niedergelassenen Ärzte helfen. n der Augenklinik Kiel befindet sich seit 1991 eine Hornhautbank. Die Cornea-Bank Kiel wurde gegründet, um den Patienten in Schleswig Holstein schnell geeignete Hornhauttransplantate zur Verfügung stellen zu können. In einer Cornea-Bank wird menschliche Hornhaut präpariert, evaluiert und für die Transplantation (Keratoplastik) vorbereitet. In Kiel werden jährlich etwa 500 bis 600 Hornhäute präpariert. Dazu wird unter sterilen Bedingungen die Cornea vom Auge abgetrennt und makroskopisch und mikroskopisch evaluiert. Ein entscheidendes Kriterium für die Qualität der Cornea ist das Endothel, das mit einem Foto dokumentiert wird. "Evaluierung und Beobachtung der Hornhaut während der Konservierung garantieren uns optimale Transplantate", erklärt MTA Ariane Fricke.

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Nach der Präparation wird die Hornhaut untersucht

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Mikrobiologische (Virologische, bakteriologische und mykologische) Untersuchungen minimieren die mögliche Übertragung von Krankheiten vom Spender auf den Empfänger. Nach der Präparation und Erstbefundung werden die Hornhäute kultiviert. In einer speziellen Nährlösung ist eine Kultivierung von Transplantaten bis zu vier Wochen möglich. Die Aufbewahrung findet bei 37 Grad Celsius statt. In dieser Zeit werden geeignete Empfänger für die Transplantate gesucht.

Indikation Hornhauttransplantation In Schleswig Holstein ist die häufigste Indikation für eine Hornhautverpflanzung die Infektion des Auges durch Herpesviren. Aber auch angeborene und altersbedingte Erkran-

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kungen können die Hornhaut verändern, so dass Transplantationen notwendig werden. Patienten jeden Alters sind betroffen. Der Operationsverlauf selbst ist relativ einfach. Die erkrankte Hornhaut wird gegen ein gesundes Transplantat "ausgetauscht". Operiert wird dazu unter dem Mikroskop. Die Operation dauert circa 30 Minuten. Da in der klaren Hornhaut normalerweise keine Blutgefäße vorhanden sind, sind Abstoßungsreaktionen sehr selten. Das Transplantat bleibt der Immunabwehr meist verborgen. Eine Ausnahme bilden nur die Patienten, die schon eine Einsprossung von Blutgefäßen auf der erkrankten Hornhaut haben. Für diese Patienten müssen Spenderhornhäute so ausgesucht werden, dass eine optimale Übereinstimmung der Gewebemerkmale erreicht wird. Dies bedingt aber leider eine deutlich längere Wartezeit auf ein geeignetes Transplantat. Während die Wartezeit in Kiel auf ein untypisiertes Transplantat zwischen einer und acht Wochen liegt, wartet man auf ein HLAtypisiertes Transplantat manchmal mehrere Jahre. Die typisierten Transplantate werden wie die Nieren- und Herztransplantate über eine Verteilorganisation in Holland zugeteilt. Nach einer perforierenden Verletzung der Hornhaut wird oft sofort ein Transplantat benötigt. Da die Vorbereitung einer Cornea aus der Kulturlösung in den Zustand der Transplantabilität über 24 Stunden dauert, wird in der Kieler Hornhautbank täglich ein Präparat für Notfälle bereit gestellt. Dieses Präparat kann dann sofort verwendet werden, wenn es benötigt wird. 2003 gab es in Kiel 30 solcher "Notfalltransplantationen", aber auch anderen Kliniken in Deutschland wurden für Notfälle Transplantate aus Kiel zur Verfügung gestellt. Wenn die bereitgestellten Corneae nicht benötigt werden, sind sie aber nach einigen Tagen nicht mehr für Transplantationen geeignet. "Immer ein Präparat bereitzuhalten ist sicherlich ein Luxus, aber anders kann man Notfallpatienten schwer versorgen", erklärt Dr. Gabriele Schütt, Ärztin in der Hornhautbank und seit Jahren mit der Beschaffung geeigneter Hornhäute befasst.

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Foto: Universitätsklinikum SH, Kiel

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klärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende. "Viele Menschen wissen gar nicht, dass es die Möglichkeit einer Hornhautspende gibt", so Schütt. Dabei ist die Corneaspende in jedem Fall nach dem Tod möglich, da weder Tumorerkrankungen noch Alter eine Kontraindikation darstellen. Einzig Erkrankungen, die auf den Empfänger übertragen werden könnten, stellen eine Kontraindikation dar (z. B. Hepatitis, HIV oder fulminante septische Geschehen ohne Behandlung oder mit unbekannten Erregern). Ein erster Schritt zur Verbesserung der Spendebereitschaft wäre die Information der Patienten über die Möglichkeiten der Organspende und die Bereitstellung von Spenderausweisen in den Arztpraxen. Die Materialien hierfür stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kostenlos zur Verfügung. Bei Todesfeststellungen kann jeder Arzt die Angehörigen befragen, ob der Verstorbene einen Spendeausweis hatte. Bei Spendebereitschaft genügt eine kurze Mitteilung an das nächste TransplantationszenUnter folgender Anschrift können Spender gemeldet werden:

Hornhautspende In Kiel warten momentan 60 Patienten auf eine Hornhaut. In Deutschland werden jährlich etwa drei- bis viertausend Hornhauttransplantationen durchgeführt. Der Bedarf an Transplantationen liegt aber noch höher. Um die Patienten versorgen zu können, werden dringend mehr Hornhautspenden benötigt. Dabei können auch die niedergelassenen Ärzte helfen. Ursache für den Mangel an Organspendern ist zum einen die fehlende Auf-

Transplantationszentrum Chirurgische Klinik der Christian-Albrechts-Universität Kiel, Arnold-Heller-Straße 7, 24105 Kiel Tel.: 0431- 597434 1 und 567 747 1 Fax: 0431 - 577 116 und 597 198 7 Transplantierte Organe: Niere/PankreasNiere/Herz/Herzklappen/Leber/Lunge/ Cornea

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Gut zu sehen sind hier die feinen Nähte, mit denen das Hornhauttransplantat angenäht wurde. trum. "Dann können wir mit den Angehörigen reden und die Hornhautspende durchführen", wünscht sich Schütt. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Spanien, Belgien und Österreich, ist Deutschland bei der Organ-und Gewebespende wie auch bei der Hornhaut Schlusslicht. Das hat auch rechtliche Hintergründe. "Bei uns gibt es die Zustimmungsregelung, das heißt ein Verstorbener muss einer Organ- oder Gewebespende ausdrücklich zustimmen. In Belgien gibt es die Widerspruchsregelung, d. h., man muss zu Lebzeiten widersprechen. Leider beschäftigen sich nur wenige Menschen zu Lebzeiten mit diesem Thema." erläutert Schütt. In Kiel setzt man daher auf verstärkte Aufklärung von Patienten und Ärzten. "Wenn wir über einen Todesfall informiert werden, setzen wir uns mit den Angehörigen in Verbindung, falls die Meinung des Verstorbenen noch nicht bekannt ist. Wir erklären ihnen die Möglichkeit einer Hornhautspende und bitten sie, die Frage im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Hornhautspenden können noch bis zu 72 Stunden nach dem Tod gemacht werden. Die Hinterbliebenen können so in Ruhe überlegen, ob sie einer Entnahme zustimmen" so Schütt. Wenn sich die Hinterbliebenen für eine Spende entscheiden, werden die Spenderorgane entfernt und die Augen mit Prothesen versehen, die in Augenfarbe und Größe angepasst werden. Optisch kann man von einer Hornhautspende nichts sehen. "Damit sind in jedem Fall die Würde des Verstorbenen und sein Aussehen bewahrt." Jakob Wilder, KVSH

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Krankheiten im Abseits

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Nach der Gesundheitsreform führt die Lektüre des Sozialgesetzbuches zu erstaunlichen Erkenntnissen. Es gibt nun „privilegierte“ Krankheiten, die besonders im Fokus stehen. Wir setzen hier in loser Folge „Krankheiten im Abseits“ aus Sicht betroffener Patienten fort. So spricht der § 137f von „geeigneten chronischen Krankheiten“, die für Behandlungsprogramme „empfohlen“ werden sollen und stellt für die Auswahl Kriterien auf. Zu diesen privilegierten Krankheiten gehören z. B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Rheuma, Asthma, Brustkrebs. Einige dieser Erkrankungen erfahren eine “Adelung”, in dem sie zu Disease-Management-Programmen gemacht werden. Die KVSH hat in den vergangenen Monaten verschiedentlich Vertreter von Patientenverbänden eingeladen, um mit ihnen über die Folgen des GMG zu diskutieren. Meist sind die Vertreter Betroffene. Sabine Hardekopf, unser „Patiententelefon“, hat mit den Vertretern Gespräche geführt und aufgezeichnet. Zum Gespräch kamen bisher Vertreter einer Selbsthilfegruppe Epilepsie – Morbus-Bechterew – ADS – Alkoholabhängige und ihre Angehörigen und – Organtransplantierte. Die Veröffentlichung ist ein Beitrag der KVSH, Krankheiten mit oft schwerem Schicksal aus dem Abseits zu holen.

Leben mit Wie ein Leben aus den Fugen gerät, die Krankheit immer mehr Platz greift und der Kampf gegen Vorurteile beginnt Erläuterungen zum Krankheitsbild Das Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom (ADS) tritt meistens vor dem 6. Lebensjahr und überwiegend bei Jungen auf. Es wird vermutet, dass es sich hierbei um einen frühkindlichen Hirnschaden bzw. einen genetischen Defekt handelt. Kennzeichnend sind eine beeinträchtigte Daueraufmerksamkeit, Ruhelosigkeit, motorische Hyperaktivität und Impulsivität, die länger als sechs Monate anhalten. Es gibt bestimmte Untersuchungsmethoden, um ein ADS zu diagnostizieren. Durch eine medikamentöse Therapie und eine verhaltenstherapeutische Behandlung können diese Symptome gemindert werden. Frau K. ist eine betroffene Mutter und berichtete mir, dass ihr Kind im Mutterleib sehr unruhig war. Dadurch ist der Start ins Elternsein schon oft mit Sorgen belastet. Diese ständige Unruhe führt bei den Kindern und den Eltern zu Stresssituationen. Das Kind strahlt Missempfinden aus und man hat immer das Gefühl, es ist etwas nicht in Ordnung. Dieses führt zu Arztbesuchen. Der ärztliche Rat endet aber oft mit den Worten: „Überforderung der Mutter“, oder „seien Sie glücklich, dass sie ein so aufgewecktes Kind haben.“ Doch damit ist den Betroffenen nicht sehr geholfen.

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Familiäres Umfeld Verwandte und Freunde sind zu Anfang sehr erfreut über den Zuwachs in der Familie. Doch durch die ständige Unruhe, die diese Kinder ausstrahlen, wird man schnell unbeliebt. Die Kinder brauchen dauerhafte Aufsicht. Dadurch, dass sie ständig etwas anstellen oder in Bewegung sind und die Eltern intervenieren müssen, entsteht der Eindruck, dass etwas in der Erziehung falsch läuft. Die Verwandtschaft und die Freunde wenden sich ab. Die Folge ist eine soziale Isolation der Kinder und deren Eltern.

Berufliches Umfeld Da Kinder mit ADS ständiger Betreuung bedürfen, ist es in den meisten Fällen nicht möglich, dass beide Elternteile berufstätig sind.

Gesellschaftliches Umfeld Durch die Hyperaktivität werden die Kinder oft im Kindergarten von anderen Kindern abgelehnt. Sie reagieren einfach zu impulsiv und es kommt oft ungewollt zu Streitigkeiten. Dadurch ist eine Integration in der Gruppe schwierig. Durch das ADS haben die Kinder auch oftmals Sprachstörungen, wollen oder können z. B. nicht basteln. Es kommt zu Ver-

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weigerungen. Die Erzieher sind oft überfordert. Dieses Fehlverhalten wird den Eltern mitgeteilt und es wird geraten, ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei Kindertreffen zu Hause kommt es meist nicht zu gravierenden Schwierigkeiten, da die Kinder ständig unter Aufsicht sind. Durch die Impulsivität muss nur das Kinderzimmer manchmal leiden. Die Eltern übernehmen die Integrationsfunktion. In der Schule werden die Probleme für die Kinder gravierender. Die Anforderungen werden sehr komplex. Die Kinder müssen über längere Zeit stillsitzen, sich geistig anstrengen und konzentrieren und müssen ihre eigenen Bedürfnisse zurückdrängen. Dieses bereitet ihnen große Schwierigkeiten. Sie haben eine Reizfilter- und Impulssteuerungsschwäche. Die Folge sind schlechte Leistungen. Die Kinder leiden sehr darunter, ziehen sich zurück oder werden aggressiv, was zur Ausgrenzung führt. Die Lehrer sind meist auch überfordert. Die Eltern werden aufgefordert Sanktionen zu erteilen, da die Kinder in der Schule sonst nicht tragbar sind. Die Kinder müssen sich dem Schulalltag anpassen, sonst bleiben sie Außenseiter. In dieser Situation wäre eine Motivation der Kinder von Seiten der Lehrer sehr wichtig, aber nicht die Ausgrenzung, die angedroht wird. Durch gute Motivation von Seiten der Lehrer und bei

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großem Eigeninteresse klappt eine Integration in die Schulgemeinschaft fächerbezogen oftmals sehr gut. Eltern, deren Kinder ein ADS haben brauchen Kontakt zu anderen Betroffenen, um neue Wege zu finden, Informationen auszutauschen und Gespräche zu führen, damit auch sie selbstsicher auftreten können und sich nicht immer Vorwürfe machen, dass sie an dem so genannten Fehlverhalten ihrer Kinder schuld sind. Diese Kontakte können gut in einer Selbsthilfegruppe (SHG) geknüpft werden.

Arzt-/ Patientenverhältnis Es dauert oft lange einen Kinderarzt zu finden, der ein ADS diagnostiziert. Bei der ADSTestung gibt es lange Wartezeiten. Frau K. hat meist schlechte Erfahrungen gemacht. Die Eltern werden oft als inkompetent dargestellt, was wiederum zu Schuldgefühlen bei ihnen führt. Eine Motivation der Eltern von Seiten der Ärzte und Therapeuten ist daher sehr wichtig. Frau K. fand dann doch noch einen Arzt, der große Initiative zeigte. Er riet ihr und half, eine regionale Selbsthilfegruppe zu gründen.

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Behörden Erziehungsberatungsstellen, die von Eltern meist schon aufgesucht werden, bevor die Diagnose ADS bei ihrem Kind gestellt wird, können auch nur teilweise bei Problemen helfen. Es fehlt oft die fachliche Kompetenz. Bei Behörden stößt man meist auf Ablehnung. Frau K. suchte unter anderem beim Jugendamt Hilfe. Ihr Kind hatte starke Probleme in der Schule. Das Jugendamt war anfangs nicht sehr kooperativ. Nur durch starkes Eigenengagement bekam sie aber dann doch noch einen Schulbegleiter für ihren Sohn, was sehr selten ist. Dieser fungiert als Coach. Er übernimmt die Anleitung des Kindes bzw. des Jugendlichen während der Schulzeit, hilft bei Fragen des Schulalltags und weist ihm auf, wie er sich situationsangepasst verhält. Das ist ein schwieriger Lernprozess für die Kinder.

bach. Die Gruppe in Norderstedt ist zu erreichen unter der Internetadresse www.ads-norderstedt.de und der E-Mail-Adresse [email protected]. Die Gruppe führt Informationsveranstaltungen u. a. an Schulen durch und hat gute Kontakte zu Ärzten, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Selbsthilfegruppe hat auf Frau K. positive Auswirkung. Sie ist selbstbewusster geworden und hat Erfahrungen gesammelt, die sie zu Hause im Umgang mit ihren Kindern umsetzen kann. In der Gruppe besteht ein guter Erfahrungsund Informationsaustausch. Meist sind nur betroffene Eltern in der Selbsthilfegruppe. Die Kinder mit ADS wollen keine Sonderrolle spielen und gehen nicht gerne in eine SHG, weil sie sich dadurch stigmatisiert fühlen.

Sonstiges Struktur der Selbsthilfegruppe Die Selbsthilfegruppe ADS in Norderstedt ist öffentlich und freut sich über Zuwachs betroffener und nicht betroffener Personen. Sie gehört zu dem Dachverband ADS e. V. Ebers-

Eine fachliche Weiterbildung findet durch Gruppenleiterseminare und über den Dachverband statt. Finanzielle Unterstützung gibt es durch die Krankenkassen. Sabine Hardekopf, KVSH

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Patientenverbände

„Der Rollstuhl ist bei Quelle sehr viel billiger“ KVSH und Patientenvertreter fordern Ombudsmann, Rücknahme der jetzigen Härtefallregelung und Stimmrecht im Bundesausschuss. assenärztliche Vereinigung SchleswigHolstein und Patientenvertreter forderten in einer gemeinsamen Entschließung die Einrichtung eines unabhängigen Ombudsmannes zwischen Kassen und Patienten, die Rücknahme der jetzigen Härtefallregelung bei Zuzahlungen und das Stimmrecht für Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss. Insgesamt waren über 60 Patientenvertreter aus 31 Patientenverbänden und Selbsthilfegruppen der Einladung der KVSH gefolgt. „Die sehr gute Resonanz unserer Veranstaltung zeigt, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz viele unsoziale Ansätze zeigt und zu einer tiefen Verunsicherung der Patienten geführt hat. Wir unterstützen deshalb ihre Forderung nach einem Ombudsmann, der zwischen Patienten und Krankenkassen vermittelt“, erklärte der KVSH-Vorsitzende Dr. Klaus Bittmann nach der Sitzung.

Fotos: Wilder

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Kein Platz blieb leer: Über 30 Patientenverbände und Selbsthilfegruppen folgten der Einladung der KVSH nach Bad Segeberg nem Taschengeld verbessert. Die chaotische und für viele Betroffene unwürdige Situation, die Anfang dieses Jahres die Schlagzeilen bestimmte, darf sich nicht wiederholen.“ Bittmann unterstützte die Forderung der Patientenvertreter nach einem qualifizierten Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen. „Wir fordern ein Stimmrecht für die Betroffenen in diesem Gremium und die KVSH wird versuchen, diesen Anspruch mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen“, so Bittmann.

therapie fallen fast immer ersatzlos weg. Das ist völlig widersinnig“, kritisierte Dr. Peter Brauer von der Landesvereinigung Polio Schleswig-Holstein. „Wir kosten im Nachhinein mehr.“ Für viele Patienten ist zudem die Bewilligungspraxis vieler Krankenkassen einfach unverständlich. „Warum bezahlt die Krankenkasse einen teuren Rollstuhl aus dem Sanitätshaus, wenn das gleiche Modell bei Quelle viel billiger ist“, bemerkte Jens Brandstädter von den Schädel-Hirn-Patienten in Not aus Mölln. Jakob Wilder, KVSH

Bildung einer Patienten-AG

Stellte sich den Fragen: KVSH-Hauptgeschäftsführer Dr. Bodo Kosanke

Rücknahme der Härtefallregelung Im Einvernehmen mit den Patientenvertretern forderte Bittmann außerdem eine Rücknahme der jetzigen Härtefallregelung spätestens bis zum 01.01.2005, verbunden mit Befreiungsregeln und der Vermeidung von unnötigen Neuanträgen. „Wir fordern eine sozial ausgewogene Regelung, die die Situation von Obdachlosen, Suchtkranken, Armen und Pflegeheimbewohnern mit klei-

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Als ersten Schritt zur Umsetzung der gemeinsamen Vorhaben bestimmten die Teilnehmer die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Sprechern der Patientengruppen, KV-Vorstand und KV-Geschäftsführung. „Wir müssen schlagkräftiger werden und in Zukunft mit einer Stimme sprechen. Ansonsten sind wir von der Politik zu leicht auseinander zu dividieren“, erklärte Günther Schulz vom Bundesverband der Organtransplantierten (BDO). Die vorangegangene Diskussion hatte ergeben, dass sich die Versorgungslandschaft aus Sicht der Patientenvertreter nach einem halben Jahr Reform verschlechtert hat. „Besonders die neuen Heilmittelrichtlinien sind eine Katastrophe. Krankengymnastik und Ergo-

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Arzt und Betroffener: Dr. Peter Brauer von der LV Polio SH.

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KV intern: Kolumne

SERIE: Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein

Dr. Michael Drews

Wie ich es sehe ... Über die Kompetenz unserer KBV-Spitzenfunktionäre, die nach über einem halben Jahrzehnt des Herumbastelns am neuen EBM 2000 plus in diesem Jahr kurz vor dessen Einführung feststellten, dass dieser – huups, welche Überraschung – wohl so wie geplant und angedacht doch nicht funktionieren kann, will ich mich jeglichen Kommentars enthalten. Diese neue Gebührenordnung wird nun also doch gegen jegliche Regeln der Vernunft, der Mathematik und des gesunden Menschenverstandes aus politischen und taktischen Erwägungen heraus zum 01.01.2005 eingeführt (besser: durchgepeitscht). Da ein neues Verteilungsdesaster und Honorargeschiebe unter den einzelnen Fachgruppen fast zwangs-

Vorgaben eines staatlich diktierten Nullrundendiktats bei einem ständig steigenden Medizinbedarf mit immer verfeinerterer Diagnostik und Therapie ist die Quadratur des Kreises, die ganz zwangsläufig ein neues Honorarverteilungsdesaster innerhalb der einzelnen Fachrichtungen hervorbringen muss. Was um alles in der Welt sprach denn in dieser Situation dagegen, den jetzt gültigen EBM mit all seinen ohnehin schon bestehenden Ungerechtigkeiten und Widrigkeiten so lange bestehen zu lassen, bis dann im Jahre 2007 (oder sonst wann) das neue Honorarsystem kommt, welches angeblich das Morbiditätsrisiko wieder auf die Krankenkassen verlagern soll? Ach ja, richtig, es gibt ja einen Gesetzespassus, dass dieser

EBM 2000 plus Der Schwachsinn wird Realität und Methode! läufig vorprogrammiert ist, muss der böse Verdacht aufkommen, dass KBV wohl doch die Abkürzung für K(ein) B(isschen) (Sach-)V(erstand) sein muss. Dabei ist die Honorar-Problematik eigentlich völlig simpel. Wenn man etwa der technischen Medizin einen betriebswirtschaftlich nötigen und sinnvollen Punktwert von 5,1 Cent für ihre Leistungen zuerkennt, bleiben bei einem festgelegten und festgefrorenen Gesamthonorar für die übrigen Fachgruppen Punktwerte übrig, welche die ärztliche Tätigkeit in allen übrigen Fachrichtungen zum reinen Hobby machen, in das man zwar Zeit, Mühe und Engagement investiert, von dem man aber nun einmal wie bei allen Hobbies nicht leben oder überleben kann. Wenn man jedoch im Umkehrverfahren der sprechenden Medizin ein adäquates Honorar zugesteht, können die Kollegen aus den technischen Disziplinen ihre Geräte lieber gleich verschrotten. Diese simple Finanzmisere ist nur durch Mengenbegrenzung, Rationierung, Mauscheleien, Verschleierungs- und Vertuschungsstrategien zu lösen. Um es für die einfacher strukturierten KBV-Fürsten noch einmal ganz deutlich zu formulieren: Ein EBM 2000 plus unter den augenblicklichen honorarpolitischen

EBM 2000 plus und eine Richtgrößenregelung umgehend kommen müssen, da ansonsten die Politik die ganze Honorarverteilungsmisere in die Hände nehmen will. Ja, und, liebe KBV-Fürsten – warum lassen wir nicht Frau Schmidt den Honorar-Staatskommissar einsetzen, der die Honorarverteilung übernimmt. Dann hat die Politik eben den Schwarzen Peter der Rationierung und kann sich bei der offensichtlichen Verteilung des Mangels an der Quadratur des Kreises versuchen. Ein Honorar-Staatskommissar wäre sicher begeistert, diese Aufgabe aufgedrückt zu bekommen. Die stille Hoffnung vieler Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Kelch des neuen EBM plus mit all seinen Widrigkeiten und Verteilungskämpfen an der ohnehin gebeutelten Vertragsärzteschaft vorbeigehen könnte, ist nun also endgültig zerplatzt und ein neues Honorardesaster kommt ab 2005 auf uns zu, das allein die KBV mit Unterstützung diverser KVen zu verantworten hat. Die 67.(!!) Fassung des EBM plus mit seiner 32.(!!) Änderung der Mengenbegrenzung wird bittere Realität zum 01.01.2005. Die Frage nach Sachverstand und Kompetenz unserer Führungselite bei der KBV steht drängender denn je zuvor im Raum...

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Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. Die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V. ist die größte Selbsthilfeorganisation für Muskelkranke und deren Angehörige in Deutschland. Bundesweit hat der Verband über 7.000 Mitglieder, in der Landesgruppe Schleswig-Holstein sind es zur Zeit 230 Mitglieder. Die Leiterin der Landesgruppe Erika Bade betont, dass „die Gesundheitsreform massive Verteuerungen für Muskelkranke mit sich gebracht hat“. Sie erklärt, dass Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen immer auf physiotherapeutische Behandlung angewiesen sind. Nur regelmäßige, d. h. mindestens zweimal wöchentlich durchgeführte Physiotherapie könne einem schnellen Verlust wichtiger Funktionen vorbeugen. Sie kritisiert, dass die am 01.07.2004 in Kraft getretene Heilmittelrichtlinie zu massiven Einschränkungen dieser medizinisch notwendigen Therapie führte. „Die gravierende Reduzierung dieser Leistungen führt bei den Betroffenen zu teilweise existenziellen Bedrohungen.“ Die Landesgruppe Schleswig-Holstein versucht auf vielfältige Weise zu helfen. Seit 1979 bietet Bade für die DGM in Lübeck den „Klönschnack“ an – einen Erfahrungsaustausch ohne fachliche Begleitung. Dazu kommen dann noch Einzelberatung sowie Hausund Klinikbesuche. „Eine Einzelberatung ist sehr wichtig, denn die über 650 bekannten Varianten von Muskelerkrankungen machen das Problem sehr vielschichtig“, so Bade. Ihr liegt dabei besonders die Betreuung muskelkranker Kinder am Herzen.

Kontakt: Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke Landesgruppe Schleswig-Holstein Erika Bade Stiller Winkel 3 23562 Lübeck Tel.: 0451 - 50 30 34 Fax: 0451 - 50 35 26 www.dgm.org Jakob Wilder, KVSH

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Buchtipps

Von Fall zu Fall …

Kopfschmerzen

Sei es die Patientin, die Aspirin wegen der möglichen Nebenwirkungen total empört ablehnt oder der Arzt, der auch die Aufgabe des „Ehe-Doktors“ übernommen hat - pointiert und ein wenig überspitzt bringt Helmut Pillau auf den Punkt, was im Praxisalltag gar nicht so selten vorkommt. Der Medizinbetrieb im Allgemeinen und das Gesundheitssystem im Besonderen oder auch die klein(lich)en Dinge, die das Leben des Arztes schwer, zuweilen aber auch liebenswert machen, haben es dem habilitierten Allgemeinmediziner angetan. Mit Humor und Augenzwinkern, zuweilen auch durchaus bitter-sarkastisch nimmt er aufs Korn, was ihn und nicht nur ihn wirklich stört. Jahrelang hat Prof. Pillau in der von ihm mitverantworteten Zeitschrift für Allgemeinmedizin und anderen Fachblättern aus seiner Meinung kein Hehl gemacht - in Kommentaren und auch gern gelesenen Glossen. Die besten und am meisten satirischen Kurztexte sind in dem Bändchen „Von Fall zu Fall …“ abgedruckt. Und obwohl sie vor einiger Zeit an anderer Stelle abgedruckt waren, haben sie an Aktualität keineswegs verloren. Oder sind

Der leichte „alltägliche“ Kopfschmerz bei Wetterfühligkeit oder Infekten ist nur selten Gegenstand einer Untersuchung in der Allgemeinpraxis, und zwar nicht nur wegen der neuen Praxisgebühr. Zumeist probieren Patienten Großmutters Hausrezepte aus oder greifen zu einem leichten Schmerzmittel. Wenn der Schmerz jedoch nicht nachlässt, ständig wiederkommt oder gar unerträglich wird, geht es nicht mehr ohne ärztliche Behandlung. Doch trotz der weiten Verbreitung der Symptome ist die Diagnose nicht immer einfach. Es gibt daher heute mehrere Modelle, die die Erkrankungen aus medizinischpsychologischer Sicht treffend beschreiben. In ihrem 116 Seiten starken Band „Kopfschmerzen“ beschreiben die Gesundheitspsychologen Prof. Dr. Claus Bischoff und Prof. Dr. Harald C. Traue Störungsbilder und behandeln ausführlich vor allem die Differenzialdiagnose von Migräne, Spannungskopfschmerz und Kopfschmerzen bei Medikamentenübergebrauch. Die jeweils gängigsten Erklärungsmodelle sind neben der Beschreibung in den entsprechenden Abschnitten noch einmal als farbige Karten eingelegt und

Kursbuch Ultraschall Herausgeber Dr. Günter Schmidt und der Thieme-Verlag präsentieren in der vierten Auflage das überarbeitete „Kursbuch Ultraschall“, in dem auch ungeübte junge Ärzte einen wertvollen Begleiter bei den ersten Schritten zu den sonographischen Untersuchungstechniken nach Richtlinien der DEGUM und der KBV finden werden. Entsprechend den einschlägigen Seminaren ist auch das Buch in drei Kurse unterteilt: Grundkurs samt Einführung in den gesamten Themenkreis, Fortgeschrittenenund Aufbaukurs, Abschlusskurs, bei dem auch erfahrene Mediziner noch die eine oder andere Feinheit entdecken können. Das Kapitel zur Sonographie des GI-Traktes und zur Farbduplexsonographie wurde stark erweitert. Neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zur Kontrastmittelsonographie. Ein Highlight ist

Pillau, Helmut: Von Fall zu Fall … Glossen aus dem medizinischen Alltag, Darmstadt 2004, Steinkopff Verlag, 117 Seiten, Preis: 9,95 Euro.

die Kommunikationsprobleme zwischen Arzt und Patient oder die Diskrepanz zwischen Wissenschaft und Alltagsmedizin heute nicht genau so relevant wie vor ein paar Jahren? Um es klar zu sagen: Auch die Ärzte werden in seinen „medizynisch“-kritischen Betrachtungen nicht verschont. Doch stets bleibt da der kleine Schalk, der die ehrliche Kritik erträglicher macht – zumal sie aus den eigenen Reihen kommt. Unter diesem Aspekt lohnt sich ein Blick in das Buch, das man mit gutem Gewissen auch als Urlaubslektüre empfehlen könnte, wenn die Themen nicht doch einen allzu ernsten Hintergrund hätten. Schließlich möchte jeder im Urlaub dem Alltag entfliehen und nicht reflektieren, was alles in Schieflage geraten ist – oder? Indessen sind die Texte, die völlig unabhängig voneinander gelesen werden können, so kurz, dass es auch in der knapp bemessenen Freizeit möglich ist, das eine oder andere Kapitelchen durchzuschmökern, schon um nicht alles immer allzu ernst nehmen zu müssen. Denn: Wie heißt es doch so schön? Humor ist, wenn man trotzdem lacht …

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Schmidt, Günter (Hrsg.): Kursbuch Ultraschall. Nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV, 4. Aufl., Stuttgart, New York 2004, Thieme Verlag, 400 Seiten, Preis: 79,95 Euro.

die beigefügte CD-Rom mit knapp 50 Videoclips, unterteilt nach Gefäße, Schilddrüse, Leber, Pankreas, Darm und Niere. Zu sehen sind bewegte Ultraschallbilder von erkrankten Organen. Diagnosen und Befunde helfen auch ungeübten Betrachtern, sich zurecht zu finden. Im 378 Seiten starken Band wurde mit Bildern nicht gegeizt – bei modernen Büchern über bildgebende Verfahren ist dies jedoch angemessen, da nun einmal jede Fotografie mehr zeigt, als in bloßen Worten erklärt werden kann. Neu und durchaus beeindruckend sind hingegen die Bilder zur farbkodierten Dopplersonographie, die die Illustrationen zu den stark überarbeiteten Kapiteln darstellen. Wer das Buch als Nachschlagewerk verwenden möchte, findet im ausführlichen Sachverzeichnis wertvolle Hilfe. Schnell lassen sich so die einer Krankheit entsprechenden Abbildungen samt Erklärungen finden. Insofern ist das Kursbuch sowohl für Anfänger in Sachen Ultraschall, als auch für Ärzte, die sich zu Hause auf diesem Gebiet weiterbilden möchten, eine hervorragende Hilfe.

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Bischoff, Claus; Traue, Harald C.: Kopfschmerzen, Göttingen, Bern, Toronto, Seattle, Hogrefe Verlag (Fortschritte der Psychotherapie Band 22), 116 Seiten, Preis: 19,95 Euro.

somit auch für Patienten gut darstellbar. Nach Beschreibung der Störungsbilder und Theorien widmen die Autoren ein Kapitel den diagnostischen Verfahren und Dokumentationshilfen, von der üblichen Anamnese bis zu unspezifisch psychometrischen Verfahren. Breiten Raum wird der Behandlung von Kopfschmerzen eingeräumt, wobei verhaltensmedizinische Maßnahmen beziehungsweise psychotherapeutische Ansätze in den Vordergrund gerückt werden, ohne die medikamentöse Therapie aus den Augen zu verlieren. Bischoff und Traue sehen in Entspannungsverfahren und Biofeedbacktherapie bei Kopfschmerzen die „Behandlungsform der ersten Wahl“, da ihre Wirksamkeit durch Studien abgesichert und schädliche Nebenwirkungen nicht bekannt seien. Im Anhang sind neben einem Kapitel über Kopfschmerzen im Internet einige kopierbare Befundbögen und die Vorlage für ein Schmerztagebuch zu finden. Die Autoren beleuchten vor allem die psychische Komponente des Kopfschmerzes, ohne die somatischen Aspekte zu verleugnen.

Tipps

EDV-Tipp

TV-guide montags 17.03 Uhr Betroffene und Experten diskutieren ein medizinisches Thema. Filmeinspielungen aus Kliniken und bis Operationssälen erklären Zusammenhänge. „GePraxis – das donnerstags sundheit extra“ stellt Verfahren und Tendenzen in Gesundheitsder medizinischen Praxis vor. magazin

ZDF N3

Dienstag, 13.07.

Visite

Dienstag, 20.07.

Dienstag, 27.07.

Dienstag, 03.08.

20.15 Uhr • Cannabis - Eine Pflanze gegen den Schmerz? • Schmerzen nach OP - Verdrängte Kunstfehler • Fischöl gegen Herzinfarkt (Omega3-Fettsäuren) • Neurodermitis - Hoffnung auf neue Therapie • Hightech im Wäscheschrank - Neue Textilien aufgerüstet gegen Mief und Bakterien • Venenmittel aus der Natur • Schwindel, Schwäche, Kreislaufstörung - Wenn das Gleichgewicht versagt • Hausnotruf für Senioren • Lästiger Haarwuchs - Welche Mittel lösen das Problem? 20.15 Uhr • Ständig tränende Augen - Neue OP-Methode schafft Linderung • Vergrößerte Prostata - harmlos oder gefährlich? Fortschritte in der Therapie • Shiatsu: Mit sanftem Druck den Körper fit machen • Herzschwäche: Neues Therapiekonzept - Ausweg vor der Transplantation? • Saure Attacken: Gestörter Schlaf und Hustenreiz Sodbrennen und seine Folgen • Wenn die Stimme versagt - mehr als eine harmlose Heiserkeit • Haus-Apotheke aus der Natur • Voll im Trend: Wellness - Mit Gefühl gegen den Alltagsstress 20.15 Uhr • Clevere Nahrung - Futtern für’s Gehirn • Schwanger: Werdende Mütter im Vorsorgestress • Gallensteine • Stalking-Opfer: Die Angst vor dem Verfolger • Nierenkrank - unabhängiger durch Heimdialyse • Heißer Tipp: Mit Kälte heilen 20.15 Uhr • Gefäßfeind Cholesterin - Neue Waffen im Kampf gegen den Gesundheitskiller (Statine) • Sanfter Druck mit starker Wirkung? Die Cranio Sacral - Therapie • Heilende Kontaktlinse - Neue Hilfe für kranke Augen • Riechen und Schmecken - Wenn wichtige Sinne versagen • Frühchen: Zu früh geboren - ein schwerer Start ins Leben • Ringelblume - sanft heilende Blüten Therapie im Grünen • Ein Klanggarten für die Seele

S U C H E



Diese

B I E T E

Anze

Biete ab Herbst für 12 Monate WB-Stelle Psychotherapeutische Medizin in Ahrensburg: Fax 04102 47 10 02

Hätten Sie’s gewusst? Rezeptfreie Arzneimittel Die Polizei SH, der Bundesgrenzschutz und das Bundesamt für den Zivildienst übernehmen bis auf Weiteres auch die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. D. h. bei diesen Kostenträgern können Sie weiterhin diese Medikamente auf Kassenrezept verschreiben. Zu berücksichtigen ist, dass Polizei- und Grenzschutzbeamte bei der Verordnung von Arzneimitteln zuzahlungspflichtig sind. Bärbel Thum, KVSH

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Praxis-EDV und Datenschutz Immer öfter erreichen uns Anfragen von bestehenden oder auch neuen EDV-abrechnenden Praxen, was unter Verwendung eines Abrechnungssystems im Bezug zum Datenschutz zu berücksichtigen ist. Da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, wird dieser Themenkomplex über die Anlage 1 der Anwendungsrichtlinie KVDT geregelt. Die dort aufgeführten „Empfehlungen“ sollen der Arztpraxis helfen, einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und den Vorschriften zum Datenschutz auszuschließen. 1. Die Wartung und Funktionsüberprüfung durch Dritte vor Ort darf grundsätzlich nur mit Testdaten erfolgen. 2. Bei einem vollständigen Systemstillstand (Hardwaredefekt / z. B. Festplatte), durch den der Einblick Dritter in Patientendaten nicht ausgeschlossen werden kann, ist diese Person zu beaufsichtigen und als berufsmäßig tätige Gehilfin schriftlich auf Verschwiegenheit zu verpflichten. Arbeitsgänge, Datenzugriffe sowie der Name der Wartungsperson sind zu protokollieren. 3. Die Fernwartung von Praxissystemen über die Telefonleitung ist unzulässig, wenn nicht vom Systemhaus nachvollziehbar dargelegt wird, dass patientenbezogene Daten nicht eingesehen werden können. 4. Datenträger für befugte Dritte sowie eigene Datensicherungen des Systems, sind unter Verschluss und wenn möglich chiffriert / kodiert aufzubewahren. 5. Auszumusternde Datenträger (Festplatten, Sicherungsbänder, Disketten) müssen unter Aufsicht des Arztes durch Neuformatierung oder physikalischer Zerstörung unbrauchbar gemacht werden. 6. Der Weg ins Internet sollte physikalisch getrennt vom Praxisverwaltungssystem erfolgen. Der Arzt sollte in jedem Fall beim Abschluss von Serviceverträgen auf die Einhaltung der genannten Empfehlungen achten. Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie wie immer gerne an unsere EDVBeratung richten Tel. 04551/883-286 o. 307 Thomas Stefaniw/Timo Rickers, KVSH

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Termine

KVSH Bad Segeberg, Bismarckallee 1-6 11. August 15. s.t. - 20.00 h Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Kiel, Hörsaal 1. Etage, Michaelisstraße 16, 24105 Kiel

Seminar für die in der Praxis mit der Durchführung von Mammographien betrauten MTRA’s „Mammographie“ Einstelltechnik - Europäische Richtlinien Info: Mareike Ralf Tel.: 04551 - 883 332 - Bildqualität - Artefakte

14. - 15. August 13. - 14. November

Moderatorenseminare

Info: Regina Steffen, Kathrin Zander Tel.: 04551 - 883 292, 883 382 Fax: 04551 - 883 374

18. + 25. August 14. s.t. - 18.00 h Vorstandssaal im VG I der KVSH

Seminar für Arzthelferinnen: „Telefontraining“ - Basisschulung

Info: Mareike Ralf Tel.: 04551 - 883 332 Fax: 04551 - 883 374

13. - 17. September

Wahl der Abgeordneten

Fax: 04551 - 883 374

20. Oktober 16.00 h Hotel Vitalia, Bad Segeberg 03. November 16.00 h Musik- und Kongresshalle, Lübeck 17. November 15.30 h Irene-Thordsen-Kongresshalle, Husum 24. November 16.00 h Schloss, Kiel

Info: Robert Quentin Tel.: 04551 - 883 381 04551 - 883 356 04551 - 883 475 Fax: 04551 - 883 396

EBM-Schulung

Die KVSH wird bei entsprechendem Bedarf weitere Termine anbieten und Sie rechtzeitig informieren. Sind auf regionaler Ebene (Kreisstellen oder Berufsverbände) weitere Veranstaltungen geplant, wird die KVSH unterstützend tätig werden.

01. Dezember 16.00 h Nordmarkhalle Rendsburg, Arsenalstraße, Rendsburg

Kreisstellen 25. August 14.30 - 16.00 h

Fortbildungsveranstaltung: „Ärztliches Qualitätsmanagement in der Praxis“ – Unsinnige Bürokratie oder hilfreiche Methode? Kreisstellenversammlung mit Kandidatenvorstellung Interdisziplinärer Qualitätszirkel

16.15 - 17.45 h 18.00 - 19.30 h Hotel Osterkrug, Husum

Info: Ralf Büchner Tel.: 04668/211 Fax: 04668/212

Ärztegenossenschaft 18. August 18.00 h Kulturzentrum Rendsburg, Arsenalstraße, Rendsburg 25. August 15.00 h Restaurant der Holstenhalle, Neumünster

Infoveranstaltung zum Kostenerstattungsmodell „GKV Plus“

Info: Anja Pagels Tel.: 04551 99 99 0 Fax: 04551 99 99 19

Schleswig-Holstein 14. August 10.00 - 16.00 h Asklepios Nordseeklinik Westerland

Berufsdermatologisches Kolloquium

Info: Dr. Stephanie Denzer-Fürst Tel.: 0431 - 67 20 88 Fax: 0431 - 634 - 50

04. + 05. November 16.30 h Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen, WKK Heide

Moderne intravenöse Anästhesie Grundlagen - Dosierungsstrategien - postoperative Schmerztherapie Ökonomie - klinische Umsetzung im OP

Info: Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen Angelika Nicol Tel.: 0481 785 - 29 00 Fax: 0481 785 - 29 09

18. - 20. November Universitätsklinikum

Kurs für Mikrovaskulären Gewebetransfer im HNO-Bereich Info: Petra Schuhr - praktische Übungen der Mikrogefäßnaht Tel.: 0451 500 - 20 22 und der Nervennaht Fax: 0451 500 - 41 92 - praktische Übungen der Transplantatentnahme

25. - 27. November Carl-Oelemann-Schule, Bad Nauheim

Onkologische Fortbildung für Arzthelfer/innen

Info: Frau Ahlborn Tel.: 06032 782 - 100 Fax: 06032 782 - 180

Für Termine, die nicht von der KVSH sind, übernehmen wir keine Gewähr. 34

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Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1 - 6 · 23795 Bad Segeberg · Hauptanschluss: 04551 / 883-0 · Fax: 04551 / 883-209 Vorsitzender Dr. Klaus Bittmann 217/486 Stellv. Vorsitzender Dr. Hans-H. Köhler 217/486 Hauptgeschäftsführer Dr. Bodo Kosanke 218/355 Stellv. Hauptgeschäftsführer Dr. Ralph Ennenbach 218/355 Abrechnung – Leiter Peter Tietgen (Fax: -322) 267/388 Abrechnungs-Hotline 388 Amb- Operieren Aenne Villwock 369 Arthroskopie (QS) Aenne Villwock / Kestin Hennig 369/445 Arznei - Verträge und Beratung Dr. Marion Packenius 351 Arznei - Verträge und Beratung Thomas Frohberg 304 Arztregister Katja Fiehn / Anja Reimer / Dorit Scheske 254 Assistenz-Genehmigung Petra Fitzner / Brigitte Gottwald 384/255 Asthma-Schulung Melanie Krille 321 Qualitätssicherungskomm.-Drogensubst.Astrid Patscha (Fax: -392) 340 Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse 343/383 Chirotherapie (Genehmigung) Helga Hartz 453 Dialyse-Kommission/LDL; QS Marion Rampoldt 444 Diabetes-Kommission (QS) Aenne Villwock 369 Diabetes-DMP und Vereinbarung Helga Hartz / Caroline Polonji / Marion Rampoldt 453 /280/444 EDV in der Arztpraxis Timo Rickers 286 ESWL Marion Rampoldt 444 Finanzbuchhaltung Erich Neugebauer / Erhard Stadie 241/237 Formularausgabe Sylvia Warzecha 250 Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen Mareike Ralf 332 Herzschrittmacherkontrollen Andrea Schless 453 Honorar (Vereinbarung) - Leiter Karl-Heinz Buthmann 208 Honorarverteilungsmaßstab Ekkehard Becker / Karl-Heinz Buthmann 229/208 Invasive Kardiologie Helga Hartz 453 Kernspintomographie-Komm./Genehm.Andrea Schless 459 Koloskopie-Kommission Melanie Krille 321 Krankengeldzahlungen Doris Eppel 220 Kurarztvertrag Evelyn Kreker 346 Laborleistung (O III) Kommission Marion Rampoldt 444 Langzeit-EKG (Genehmigung) Andrea Schless 453 Mammographie Angelika Masuch 458 Niederlassung / Zulassung Susanne Bach-Nagel / Bianca Hartz / Evelyn Kreker 378/303/346 Niederlassungsberatung Manfred Diehl / Evelyn Kreker / Susanne Bach-Nagel 255/346/378 NORDLICHT AKTUELL Hildegard Laitenberger (Fax: -396) 356 Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen Robert Quentin (Fax: -396) 381 Onkologie-Kommission Aenne Villwock 369 Otoakustische Emissionen Andrea Schless 453 Personalabteilung Monique Müller / Anke Tonn / Anke Siemers (Fax: -451) 275/295 Phys-Med. Leistungen (Genehmig.) Helga Hartz 453 Plausibilitätsausschuss Ulrike Moszeik 336 Psychotherapie Melanie Krille 321 Qualitätssicherung – Leiter Dietrich Bartz (Fax: -374) 266/262 Qualitätszirkel Regina Steffen / Kathrin Zander (Fax: -374) 292/382 Quamadi Kathrin Zander / Dietrich Bartz 382/266 Radiologie-Kommission Dietrich Bartz / Monika Vogt / Anja Lange 266/366/360 Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar Klaus-Henning Sterzik 230/251 Rechtsabteilung Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer 251/265/474 Röntgen (Anträge) Monika Vogt 366 Röntgen Ärztl. Stelle Dietrich Bartz / Angelika Rott 266/386 Röntgen (Qualitätssicherung) Anja Lange 360 Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings 323 Schlafapnoe Marion Rampoldt 444 Schmerztherapie Monika Vogt 366 Sonographie-Kommission Christina Bernhardt / Susanne Paap 485/228 Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille 321 Sprechstundenbedarf/Arznei Heidi Dabelstein 353 Struktur der Versorgung Ekkehard Becker (Fax: -488) 331 Teilzahlungen Brunhild Böttcher / Dirk Ludwig 231/233 Umweltmedizin / Umweltausschuss Marion Rampoldt 444 Verträge (Sonstige) Martin Maisch 244 Widersprüche (Rechtsabt.) Gudrun Molitor 439 Zulassung – Leiter Manfred Diehl (Fax: -276) 255/358 Zytologie (Kommission) Marion Rampoldt 444

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Impressum NORDLICHT AKTUELL Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Klaus Bittmann (Vorsitzender, v.i.S.d.P.) Redaktion Robert Quentin (Leitung) Hildegard Laitenberger Jakob Wilder Redaktionsbeirat Dr. Hans-Herbert Köhler Dr. Bodo Kosanke Dr. Ralph Ennenbach Dr. Michael Drews Reinhardt Hassenstein Anschrift Bismarckallee 1–6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 / 883-356 Fax: 04551 / 883-396 http//www.kvsh.de Email: [email protected] Grafik Layout Deluxe Felix Bittmann Deichstr. 29, c/o Kontor 11 20459 Hamburg Druck G+D Grafik + Druck Rendsburger Landstraße 181, 24113 Kiel Erscheinungsweise Die Zeitschrift erscheint zehnmal im Jahr (Redaktionsschluss: zwei Wochen vor Erscheinungsdatum). Die Zeitschrift wird von allen Vertragsärzten und Psychotherapeuten aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur Kassenärztlichen Vereinigung kostenfrei bezogen. Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“). Die Redaktion bittet um Verständnis der Leserinnen und Leser. Preis je Heft: 6 Euro plus Porto

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Ihre Ansprechpartner in den Kreisstellen der

Flensburg Nordfriesland SchleswigFlensburg Kiel Helgoland

Kiel

RendsburgEckernförde Plön

Dithmarschen

Kreisstelle: Herzog Friedrich Str. 49, 24103 Kiel, Tel.: 0431 / 932 22 Fax: 0431 / 971 96 82 Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt, Tel.: 0431 / 931 31 Fax: 0431 / 974 13 22 mail: [email protected]

Flensburg Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg, Tel.: 0461 / 42939 Fax: 0461 / 46891 Frau Dr. Ingeborg Kreuz, Prakt. Ärztin, Tel.: 0461 / 516 01 Fax: 0461 / 58 11 12 mail: [email protected]

Segeberg

Steinburg

Lübeck

Lübeck Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 / 722 40 Fax: 0451 / 706 31 79 Dr. Wolfgang Reiter, Chirurg, Tel.: 0451 / 772 78 Fax: 0451 / 706 878 mail: [email protected]

Ostholstein

Neumünster

Pinneberg

Stormarn Herzogtum Lauenburg

Kreis Nordfriesland Ralf W. Büchner, Allgemeinarzt Tel.: 04668 / 211 Fax: 04668 / 212 mail: [email protected]

Kreis Ostholstein

Kreis Schleswig-Flensburg

Bernd Thomas, Augenarzt Tel.: 04362 / 90 04 40 Fax: 04362 / 90 04 41 mail: [email protected]

Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt, Tel.: 04621 / 525 44 Fax: 04621 / 515 00 mail: [email protected]

Kreis Pinneberg

Kreis Segeberg

Dr. Michael Renner, Radiologe, Tel.: 04121 / 48 29 29 Fax: 04121 / 48 29 29 mail: [email protected]

Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt, Tel.: 04551 / 40 55 Fax: 04551 / 922 05 mail: [email protected]

Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt, Tel.: 04833 / 4 57 50 Fax: 04833 / 23 11 mail: [email protected]

Kreis Plön

Kreis Steinburg

Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg, Tel.: 04342 / 71 97 97 Fax: 04342 / 71 97 99 mail: [email protected]

Dr. August Palatsik, Allgemeinarzt Tel.: 04828 / 91 14 Fax: 04828 / 585 mail: [email protected]

Kreis Herzogtum Lauenburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kreis Stormarn

Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin Tel.: 04541 / 35 85 Fax: 04541 / 843 91 mail: [email protected]

Dr. Rüdiger von Forstner, Chirurg, Tel.: 04351 / 422 06 Fax: 04351 / 456 49 mail: [email protected]

Dr. Ernst-Christian Krüger, HNO-Arzt, Tel.: 04102 / 534 74 Fax: 04102 / 549 67 mail: [email protected]

Neumünster Dr. Wolfhard Bindeballe, Internist, Tel.: 04321 / 450 50 Fax: 04321 / 412 30 mail: [email protected]

Kreis Dithmarschen

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