Juni-Ausgabe des IHK-Wirtschaftsforums

March 27, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download Juni-Ausgabe des IHK-Wirtschaftsforums...

Description

139. Jahrgang

www.frankfurt-main.ihk.de

06.16

A 4836

UNTERNEHMENSSICHERUNG

08 – 29

FINANZMANAGEMENT – ERFOLGSFAKTOR MENSCH  – NACHFOLGE RECHTZEITIG PLANEN – DIGITALISIERUNG

STANDORTPOLITIK

STARTHILFE

AUSBILDUNG

RECHT

Tag der Metropolregion: Spirit der Gemeinsamkeit 32

Games-Branche: Auf die richtige Strategie kommt es an 40

Fachkräftenachwuchs: Wenn Prüfer kurzfristig absagen 44

Syndikusrechtsanwälte: Antragsflut auch in Frankfurt 50

Druck geht auch grün. Top-Druckqualität ist für uns seit über 90 Jahren selbstverständlich. Als Frankfurter Unternehmen sind wir nicht auf der grünen Wiese, sondern in Ihrer Nähe. Grün ist aber unser verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt. Klimaneutraler Druck und die Verwendung von FSC- und PEFC-zertifizierten Papieren gehören ebenso dazu, wie die Wärmerückgewinnung aus unseren Maschinen, Ökofarben und Wasserlacke. Möchten auch Sie Ihre Printprodukte nachhaltiger gestalten? Rufen Sie uns an.

Ihr Druckprodukt ist bei uns in besten Händen: Geschäftsberichte Imagebroschüren Verkaufsfolder Nachhaltigkeitsberichte und natürlich auch Magazine, Kataloge, Präsentationsmappen ...

Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG Sontraer Straße 6 · 60386 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] · Web: www.zarbock.de

Vorwort

Marktdynamik fördern

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

E „Die Unternehmen erwirtschaften den Wohlstand unseres Bundeslands.“

s sind die Unternehmen und ihre Beschäftigten, die den Wohlstand unseres Bundeslands erwirtschaften. Gerade der Mittelstand mit seiner langfristig orientierten Geschäftspolitik, seinem maßvollen Wachstum und seiner engen Verbundenheit mit Kunden, Mitarbeitern und Region trägt dazu bei, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Die hessische Landesregierung setzt deshalb mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen. Wo die Marktdynamik jedoch nicht oder noch nicht ausreichend greift, unterstützt sie die Unternehmen mit gezielten Maßnahmen. Kleine und mittlere Firmen sowie Existenzgründerinnen und -gründer profitieren von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen, von Hessen-Mikrodarlehen für kleinere Kreditbedarfe sowie von Krediten aus dem Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Außerdem stehen das Nachrangdarlehensprogramm Kapital für Kleinunternehmen sowie der hessische Beteiligungsfonds zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bereit. Ob Gründer oder etablierte Unternehmen: Wer wissen will, welches Programm in einem speziellen Fall das beste ist, kann sich an das Förderberatungszentrum der WIBank wenden. Ziel der hessischen Wirtschaftsförderung sind starke und wettbewerbsfähige Unternehmen, die mit ihrem Innovationsgeist die Prosperität der Region steigern, neue Märkte erschließen und Herausforderungen wie die Digitalisierung meistern.

Tarek Al-Wazir Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden

IHK WirtschaftsForum 06.16

3

08–29

INHALT 06.16

VORWORT 3 03 Marktdynamik fördern Tarek Al-Wazir, hessischer Minister für ­Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden



SPECIAL UNTERNEHMENSSICHERUNG 3

08 Strategische Planung Risiken erkennen, Chancen nutzen 10 Personalentwicklung Erfolgsfaktor Mensch 12 Generations- und Führungswechsel Nachfolge rechtzeitig planen 14 Finanzmanagement Liquidität effektiv steuern 16 Sanierung in Insolvenz Chance zum Neuanfang 20 Innovationsfinanzierung Investition in die Zukunft 22 Factoring Forderungsausfälle absichern 24 Finanzkommunikation Schlüssel zum Erfolg 26 Digitalisierung Auf Kurs bleiben 28 Ausschreibungen Die öffentliche Hand als Kunde

4

IHK WirtschaftsForum 06.16

36

32

45

30

UNTERNEHMENSREPORT 3



30 Serie Existenzgründung Effizient und einfach evaluieren

45 Skyline ohne Strom Frischer Wind für Energiewende

STANDORTPOLITIK 3

INTERNATIONAL 3

32 Tag der Metropolregion Spirit der Gemeinsamkeit 34 Demografiekongress Auf den Menschen kommt es an 36 Wirtschaftsförderung Stadtmarketing im Wandel 38 Initiative der Wirtschaft Junge Flüchtlinge integrieren 39 IHK-Fachkräftemonitor Auf der Suche nach den Profis

46 China Anlaufstelle für Investoren 47 Iran Den Handel wiederbeleben



RECHT UND STEUERN 3

48 Umsatzsteuer Vorsteuervergütung in der EU 50 Syndikusrechtsanwälte Antragsflut auch in Frankfurt

UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE 3

42 Aufschwung Treffpunkt der Gründerszene 40 Games-Branche Auf die Strategie kommt es an





INNOVATION UND UMWELT 3

59 VORSCHAU | AMTLICHES | IMPRESSUM |

IHK-EHRENAMT 3

AUS- UND WEITERBILDUNG 3

44 Fachkräftenachwuchs Wenn Prüfer kurzfristig absagen

Beilagenhinweis: Einem Teil unserer Ausgabe liegen Beilagen der BIEG Hessen GbR, Frankfurt, und der IHK Frankfurt bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!

IHK WirtschaftsForum 06.16

5

FOTO: PIA

KURZMELDUNGEN STANDORTPOLITIK

Europastadt Frankfurt auf einen Blick Oberbürgermeister Peter Feldmann (3. v. r.) enthüllte am 12. April ein neues touristisches Hinweisschild an der Autobahn A5. Es zeigt die Frankfurter Skyline und Wahrzeichen der Mainmetropole. Die Tafel wurde im vergangenen Jahr so beschädigt, dass sie neu gefertigt werden musste. Im Zuge dessen wurde auch der veränderten Frankfurter Skyline Rechnung getragen und das neue Gebäude der Europäischen Zentralbank mitabgebildet. Das Hinweisschild

gibt es in zweifacher Ausfertigung: zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Niederrad in Fahrtrichtung Norden bei Kilometer 497 an der Europabrücke und zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz Frankfurt in Fahrtrichtung Süden bei Kilometer 483. „Frankfurt weist so an prominenter Stelle auf seine Internationalität und seine europäische Bedeutung hin“, so Feldmann. Finanziert wurde das Projekt vom Referat für Interna-

tionale Angelegenheiten der Stadt Frankfurt sowie mit einem Zuschuss vom Europabüro der

Metropolregion unter Leitung des Regionalverbandsdirektors Ludger Stüve (3. v. l.). ❙

INNOVATION

Gesetze europaweit umsetzen

Positionierung zu Big Data

Umweltrechtliche Vorgaben aus Brüssel werden in den Mitgliedsstaaten höchst unterschiedlich umgesetzt. Das wiederum führt zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Deshalb hat auch der DIHK in seinen europapolitischen Positionen wiederholt

6

gefordert, bestehendes Umweltrecht EU-weit gleichermaßen umzusetzen, anstatt immer neue Gesetze zu erlassen. Schließlich gibt es im Umweltbereich die meisten Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Mitgliedsstaaten überhaupt – zuletzt knapp 300. Die Generaldirektion Umwelt der Kommission will sich dieser Problematik offenbar annehmen: Bis Ende des Jahres soll ein Überprüfungssystem für die Einhaltung der EU-Umweltgesetzgebung eingerichtet werden. Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten künftig alle zwei Jahre über ihren nationalen Umsetzungsstand berichten. ❙

Erste Erfolge mit seiner Positionierung zu Big Data und Industrie 4.0 kann der DIHK auf europäischer Ebene verzeichnen: Im Strategiepapier der Europäischen Kommission zur Digitalisierung der europäischen Industrie (Digitizing European Industry) werden auch Dienstleister berücksichtigt – explizit SmartService-Anbieter. Diese Smart-Services – über das Internet individuell konfigurierte Pakete aus Produkten, Dienstleistungen und Diensten – können nur entstehen, wenn große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen (zum Beispiel Unternehmen, Sensoren an Maschinen, öffentliche Daten) erfasst und ausgewertet werden. Ebenfalls

wird im Papier nun explizit betont, dass der Schlüssel zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Belegschaften auf regionaler Ebene liegt. Diese Aspekte hat der DIHK auch in seinem Positionspapier „Industrie 4.0: Voraussetzungen für den Erfolg“ und in Gesprächen immer wieder in die ❙ Diskussion eingebracht.

FOTO: GETTYIMAGES / KTSDESIGN

FOTO: GETTYIMAGES / SIGAL SUHER MORAN

UMWELT

IHK WirtschaftsForum 06.16

FOTO: GETTYIMAGES / WESTEND61

IHK INTERN

Nachhaltigkeitsfrühstück geladen. Gemeinsam mit Dr. Karl Ludwig Brockmann, Konzernbeauftragter für Umwelt und Nachhaltigkeit, KfW-Bankengruppe, können die Teilnehmer über die Opportunitäten und Spannungsfelder des Nachhaltigkeitsmanagements der weltweit größten nationalen Förderbank diskutieren. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung bis 8. Juni bei Eva Loose, E-Mail e.loose@ frankfurt-main.ihk.de. ❙

FOTO: THINK STOCK / GETTY IMAGES

Verantwortliches Wirtschaften setzt voraus, dass das Thema Nachhaltigkeit in allen Geschäftsbereichen mitgedacht wird. Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Stadt und Region sollen dahingehend sensibilisiert und Handlungsoptionen für den Geschäftsalltag aufgezeigt werden. Hierzu sind interessierte Unternehmen für Montag, 13. Juni, 8 bis 10 Uhr, Zukunftspavillon, Goetheplatz 2, Frankfurt, ein-

RECHT

Bewachungsgewerbe: strengere Regeln beschlossen Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem erweiterte Auskunftsrechte für Behörden sowie die Einführung eines Sachkundenachweises für den Bewachungsunternehmer und für leitendes Bewachungspersonal in Flüchtlingsunterkünften vor. Zudem soll bis zum 31. Dezember 2017 ein zentrales Bewacherregister geschaffen werden, in dem bun-

IHK WirtschaftsForum 06.16

desweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Sicherheitspersonal elektronisch erfasst werden. Im Vorfeld wurden die Vorschläge des BMWI vom DIHK unterstützt. Insbesondere das Register ist geeignet, IHK-Sachkunde- und Unterrichtungsbescheinigungen zu verifizieren. Der DIHK warnt allerdings davor, weitere gesetzliche Verschärfungen und höhere Anforderungen im Bewachungsrecht zu regeln, ohne dabei die Vollzugsseite personell und finanziell aufzustocken. ❙

UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gemeinsamer Aufruf für Verwaltungsvereinfachung Rund 41 Milliarden Euro Kosten entstehen der deutschen Wirtschaft Jahr für Jahr allein aus Melde- und Berichtspflichten. Daher hat der DIHK gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Nationalen Normenkontrollrat einen Aufruf für die flächendeckende und ressortübergreifende Einführung des sogenannten P23R-Prinzips gestartet. Es handelt sich dabei um ein vom Bundesinnenministerium gefördertes Projekt, das darauf abzielt, den Daten-

austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung einfacher, sicherer, effizienter und schneller zu machen. Die Einsparung für alle Beteiligten durch Effizienzgewinne und geringere Kosten läge im Milliardenbereich. Eine Einführung ist bisher trotz sehr erfolgreicher Pilotprojekte allerdings nicht geplant. Eine „weitergehende Befassung auf politisch-strategischer Ebene, aber auch auf Umsetzungsebene“ sei jedoch sinnvoll, appellieren deshalb die Unterzeichner an die Politik. ❙

STANDORTPOLITIK

IHK-Integrationsinitiativen beispielhaft Der Europäische Wirtschaftsund Sozialausschuss (Ewsa) hat in seiner Stellungnahme für die niederländische EU-Ratspräsidentschaft zum Thema Integration von Flüchtlingen in der EU die Aktivitäten der deutschen IHKs als beispielhaft hervorgehoben. In Deutschland haben die Industrie- und Handelskammern Initiativen zur Stellenvermittlung ergriffen, heißt es in dem Papier.

Der Ewsa berichtet zudem über die Informations- und Unterstützungsinitiativen der IHKs bei der Qualifizierung und Ausbildung von Flüchtlingen im Rahmen von Ausbildungspakten. Ausdrücklich erwähnt wird auch die Suche nach freiwilligen Beratern, die Flüchtlinge und Unternehmen gleichermaßen beraten, sowie die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Unternehmensgründung. ❙

7

FOTO: GETTYIMAGES / MEVANS

Angesichts gravierender Marktveränderungen ist es für Unternehmenslenker oft nicht einfach, den richtigen Weg einzuschlagen und sich auf den verschärften Wettbewerb einzustellen.

STRATEGISCHE PL ANUNG

RISIKEN ERKENNEN, CHANCEN NUTZEN Ein Gespräch mit Karen Hoyndorf, stellvertretende Präsidentin und Vorsitzende, Ausschuss Wirtschafts- und Unternehmensberatungen, IHK Frankfurt, über den Aufholbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen in puncto langfristiger Unternehmensplanung und -steuerung.

Frau Hoyndorf, Megatrends wie Digitalisierung, Industrie 4.0 und Nachhaltigkeit verändern in enormem Ausmaß und Tempo das unternehmerische Umfeld. Wie geht der Mittelstand mit diesen Herausforderungen um? HOYNDORF: Es ist höchste Zeit, auf diese Marktveränderungen zu reagieren, schnell Geschäftspotenziale und passende Produkt- und Dienstleistungsinnovationen zu entwickeln und sich so von den Konkurrenten abzusetzen. Allerdings unterschätzen Mittelständler noch viel zu oft den Einfluss dieser Trends auf das eigene Unternehmen und lassen die vielfältigen Wachstumschancen ungenutzt. Mehr Agilität in der Unternehmensführung ist daher das Gebot der Stunde. Nur wer die Zukunft vorausdenkt, ist für den schärferen Wettbewerb gut gerüstet. Worauf sollten Unternehmen künftig verstärkt achten? HOYNDORF: Die Planungen dürfen nicht nur auf das Unternehmen gerichtet sein, sondern müssen auch das Unternehmensumfeld miteinbeziehen. In den immer kürzeren Veränderungszyklen muss die Geschäftsleitung aufkommende Signale und Vorboten ökonomischer, technologischer, aber auch politisch-rechtlicher, gesellschaftlicher oder

8

Karen Hoyndorf, stellvertretende Präsidentin, IHK Frankfurt: „Unternehmen sind gut beraten, ihre Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen und auch alternative Instrumente zu nutzen.“

ökologischer Veränderungen frühzeitig erkennen und in unternehmerisches Handeln übersetzen. Was können Unternehmen für eine bessere Unternehmensplanung und -steuerung tun? HOYNDORF: Untersuchungen zeigen, dass in kleinen und mittleren Unternehmen Informationssysteme zur frühzeitigen Erkennung latenter Chancen und Risiken nur zögerlich angewendet werden. Dabei ist eine IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

Schnelldiagnose verhältnismäßig einfach durchzuführen, zumal das Instrumentarium nicht neu ist. Gleichwohl ist es wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen: Mit Kennzahlen, die möglichst aus tagesaktuellen Zahlen des Rechnungswesens bestimmt werden sollten, lässt sich rasch ein Überblick gewinnen. In jedem Fall ist ein Blick auf die Liquiditätskennziffern wichtig. Für die langfristige Existenzsicherung sind darüber hinaus die strategischen Stellgrößen zu überprüfen und erforderlichenfalls neu zu justieren: etwa, ob das aktuelle Geschäftsmodell des Unternehmens noch tragfähig ist oder ob sich Kundenbedürfnisse geändert haben. Aber auch, ob die Vertriebsstrukturen noch effizient sind, ob neue Absatz- und Beschaffungsmärkte erschlossen werden müssen oder in welchem Maß kurzfristig die Liquidität – und mittelund langfristig die Finanzierung des Unternehmens – gesichert ist. Was ist Ihre Empfehlung für die Geschäftsleitung bei ihren Finanzierungsüberlegungen? HOYNDORF: Auch wenn es bei vielen Betrieben zurzeit in der Finanzierung rundläuft und sie kaum Schwierigkeiten haben, Fremdkapital bei Banken aufzunehmen: Das Management sollte sich darauf vorbereiten, dass die abermals verschärften Baseler Eigenkapitalregeln die Kreditvergabefähigkeit von Banken in der Zukunft einschränken werden. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen und alternative Instrumente, wie zum Beispiel Leasing und Factoring, zu nutzen. Um unternehmerisches Wachstum zu finanzieren oder neue und verbesserte Produkte zur Marktreife zu entwickeln, wird Beteiligungskapital immer wichtiger werden. Da Innovationsprojekte aber von hoher Unsicherheit geprägt sind, was technische Machbarkeit und späteren kommerziellen Erfolg betrifft, und zudem solche Projekte hohe Personalkosten umfassen, die nicht als Kreditsicherheiten herangezogen werden können, stehen Bankkredite erfahrungsgemäß nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Um die Eigenkapitalquote innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen und die wirtschaftlichen Risiken von Innovationsvorhaben zu mindern, sind übrigens die Beteiligungsprogramme von Bund und Ländern bestens geeignet. Die immer neuen Herausforderungen werden sich nur mit entsprechend aus- und weitergebildetem Personal bewältigen lassen können. Schon heute mangelt es aber an Fachkräften. Welche Tipps haben Sie für die Unternehmen? HOYNDORF: Die Akquise qualifizierter Mitarbeiter wird aufgrund der demografischen Entwicklung härter, das ist unstrittig. Unternehmen sollten deshalb nicht nur mit klassischen Weiterbildungsangeboten, Karriere- und Aufstiegsperspektiven, familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und zusätzlichen Sozialleistungen versuchen, bereits vorhandene Mitarbeiter langfristig zu binden. Sie sollten auch weitere Möglichkeiten ausschöpfen, geeignete Nachwuchskräfte für einen Job im Betrieb zu interessieren. Dazu werbe ich seit Langem dafür, verstärkt auch neue Zielgruppen, zum Beispiel die Generation 50 plus, Frauen, Berufsrückkehrende oder Menschen mit Migrationshintergrund, anzusprechen. Infolge des demografischen Wandels sinkt übrigens tendenziell auch die Zahl potenzieller Käufer von Unternehmen, weshalb Firmeninhaber sich zudem beizeiten nach einem passenden Nachfolger umsehen sollten. Warum ist eine rechtzeitig geregelte Nachfolge für die Existenz­ sicherung so bedeutend? IHK WirtschaftsForum 06.16

IHK-AUSSCHUSS WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSBERATUNGEN Der IHK-Ausschuss Wirtschafts- und Unternehmensberatungen bündelt das breite Spektrum des Beraterwissens. Ein deutlicher Fokus der Ausschussarbeit liegt in der Entwicklung von Strategien und Instrumenten, die Unternehmen helfen sollen, sich zukunftssicher aufzustellen und für kommende Herausforderungen gewappnet zu sein. Wichtige Themenkomplexe sind dabei: Existenzgründung und -sicherung, Mittelstandsfinanzierung, Krisenprävention und -bewältigung, Unternehmensnachfolge, Personal und Führung, Unternehmensflexibilisierung, Digitalisierung und Datensicherheit. Das Kompetenznetzwerk bietet IHK-Mitgliedern ein breites Portfolio an Unterstützungsmaßnahmen. Dies umfasst unter anderem Veranstaltungen, Sprechtage, Webinare, Ratgeber und Leitfäden sowie Veröffentlichungen zu ausgewählten Themen. Weitere Infos online unter www.frankfurt-main.ihk.de/unternehmensfoerderung.

HOYNDORF: Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein wirtschaftlich wie rechtlich äußerst komplexer Prozess, der unter Umständen eine lange Vorbereitung erfordert, damit die Staffelübergabe perfekt gelingt. Dabei sind nicht nur die schwierigen Probleme der Unternehmensbewertung und des sinnvollsten Übergabezeitpunktes zu lösen. Oft kommen auch Fragen hinzu, welche konkrete Übertragungsvariante sich empfiehlt und wie ein geeigneter externer oder interner Nachfolger gefunden werden kann. Leider vernachlässigen noch zu viele Seniorunternehmer aus Sorge vor dem Verlust an Einfluss und Anerkennung oder aus Scheu vor der Leere des Alltags die Nachfolgefrage – und gefährden damit ihr Lebenswerk. Warum sollten verantwortliche Unternehmer einen Berater engagieren und wann sollte dieser tätig werden? HOYNDORF: In der Tendenz werden wir leider meist zu spät hinzugerufen. Dabei erfordert nicht nur die Nachfolgeplanung eine umfassende und interdisziplinäre Beratung, um etwa von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und bestehenden Vergünstigungen optimal profitieren zu können. Im Zeichen der zunehmenden Komplexität wird es auch in anderen Schlüsselbereichen – etwa der Finanzierung – schwieriger, ein Unternehmen konsequent zu entwickeln. Gleichwohl unterliegen mittelständische Unternehmer oft der Illusion, selbst für alles zuständig sein zu müssen. Sie sind skeptisch, ob ein Außenstehender ohne gewachsene Verbundenheit zum Unternehmen sich in die komplexen Strukturen und Abläufe wirklich einarbeiten kann. In der Regel fehlt es ihnen aber auch an spezifischer Expertise und Methoden-Know-how, um den Fragestellungen gezielt näherzutreten. Oder es mangelt ihnen schlicht an Zeit. Oftmals erweist es sich dann als sinnvoll, einen externen Spezialisten einzuschalten, der das Unternehmen auf Schwachstellen analysiert, der die Kompetenzentwicklung fördert und der das Management besser für ❙ die Herausforderungen der Zukunft rüstet. INTERVIEW DR. MATTHIAS ­SCHODER (l.) Geschäftsführer, Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, IHK Frankfurt [email protected]

MICHAEL HÖPPNER (r.) Stellvertretender Geschäftsführer, Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, IHK Frankfurt [email protected]

9

FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS

PERSONALENT WICKLUNG

ERFOLGSFAKTOR MENSCH Der Zusammenhang zwischen Personal und Unternehmenserfolg ist offenkundig. Eigentlich selbstverständlich – und doch wird in der Praxis die Personalentwicklung oft durch eine zahlengetriebene, kausale Denkweise behindert.

E

rfolge werden durch Menschen gemacht. Beispiel: Was haben der FC Barcelona und das alte Preußen gemeinsam? Oder was verbindet einen römischen Zenturio mit dem heutigen Google? Ein Erklärungsversuch: Der katalanische Fußballclub wurde erst richtig erfolgreich mit der Schaffung von La Masia, der Fußball-Jugendakademie des FC Barcelona. Aus ihr gingen zahlreiche Talente hervor. Zudem wird in allen Altersklassen dasselbe Spielsystem praktiziert. Bei den Preußen denkt der Volksmund auch heute noch an den Begriff von den langen Kerls, womit das 1675 gegründete altpreußische Infanterieregiment No. 6 gemeint war. Bereits 1765 errichtete Friedrich II. in Berlin sein preußisches La Masia, die Académie des nobles. Auch wenn erste historische Hinweise aus dem alten China belegen, dass die frühe Form des Fußballs militärischer Leibesertüchtigung galt, so darf vermutet werden, dass es dem alten Fritz dabei nicht um Fußball (dessen moderne Form ohnehin erst dem Jahr 1863 zugeschrieben wird) ging, sondern um die Kriegskunst. Gleichwohl interessierten ihn System und Wertevermittlung, denn er lud die besten zwölf Absolventen seiner Akademie zu sich nach Potsdam ein, um diesen persönlich den letzten Schliff zu geben.

10

Als Architekt des Erfolgsystems des FC Barcelona gilt Johan Cruyff, der in seinen acht Jahren als Barça-Coach 29 Nachwuchsspieler in die erste Mannschaft holte. Bis zu seiner Ankunft hatten es nur wenige Ausnahmen in die erste Mannschaft geschafft. Die damit errungenen sportlichen Erfolge sind Legende. Was den Preußen die langen Kerls oder dem FC Barcelona die Artisten des Tiki-Taka, das war den Römern der Zenturio. Unter Kaiser Augustus wurde das Militärsystem reformiert und verfeinert. Dabei spielte der Zenturio eine entscheidende Rolle, nicht nur auf dem Schlachtfeld, sondern als Rückgrat der römischen Armee für Disziplin und Ordnung innerhalb der Truppen. Entsprechende Sorgfalt galt der Rekrutierung und Ausbildung dieser Führungskräfte. Das Alter römischer Rekruten lag zwischen 20 und 24 Jahren. Wenn man sich im Vergleich dazu morgens in der Cafeteria von Google umschaut, dann scheint die Mehrheit der dort mit großer Gelassenheit Frühstückenden in vergleichbarem Alter zu sein. Nun sind diese nicht nach den Kriterien des Altertums für junge Soldaten ausgewählt. Das Senior Management von Google IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

meint, sich fast entschuldigen zu müssen, wenn es dort heißt: „Wir rekrutieren nur die Besten.“ Taugen diese und andere ähnlich gelagerte Beispiele für heutige Personalentwicklung und Unternehmenssicherung? Eindeutig ja. Der Zusammenhang zwischen Personal und Erfolg ist offenkundig. Drei wesentliche Elemente fallen dabei auf: Erstens, egal wie das jeweilige unternehmerische Gemeinwesen aussieht, für den Erfolg braucht es ein System, ein System der Personalentwicklung. Dabei ist konkret das Vorhandensein eines konsequent gelebten Systems gemeint. Nicht ein idealisiertes System, sondern schlichte, verlässliche und stabile Handwerksarbeit, mit deren Hilfe Talente identifiziert, rekrutiert, eingeführt, motiviert, weiterentwickelt und im Unternehmen gehalten werden. Dieser erste Teil, sozusagen das Handwerk, ist noch vergleichsweise einfach. Schwieriger scheint das zweite Element, nämlich der Glaube daran, dass die Menschen den Unterschied machen. Es geht um das Bekenntnis zum Erfolgsfaktor Mensch. Eigentlich selbstverständlich, und doch wird in der Praxis die Personalentwicklung behindert durch eine zahlengetriebene, kausale Denkweise, in der nur bemessen wird, was Maßnahme x an Ergebnis y bringt. Nun wollten auch Augustus und Friedrich der Große ihre Kriege gewinnen, ebenso wie Google und der FC Barcelona gewinnen wollen. Aber alle haben oder hatten ein System und glauben an den Menschen als Erfolgsfaktor. Es wird wohl auch nicht anders gehen, wenn mehrere Hundertschaften junger Nerds an unterschiedlichen Standorten an der Entwicklung eines Internet-Browsers arbeiten. Das dritte Element ist das schwierigste: das Vorhandensein einer vorausschauenden Unternehmerpersönlichkeit. Jemand, der von der Unternehmensspitze gute Personalentwicklung vorlebt und für deren verlässliche Umsetzung sorgt. Es ist der Unternehmer, der kraft seiner Leadership-Qualitäten die Dinge ins Rollen bringt. Ohne Leadership wird Personalentwicklung und damit Unternehmenssicherung nicht gehen. An dieser Stelle wird aufseiten des Mittelstands oft argumentiert, man sei ja nicht das Römische Reich, Google oder General Electric, sondern ein kleines, mittelständisches Unternehmen. Doch die Vorteile liegen auf der Hand. Im Mittelstand gibt es immer einen Unternehmer an der Spitze. Er ist von weniger politischem Ränkespiel umgeben, hat kurze Entscheidungswege. Für diesen mittelständischen Zenturio dürfte die Personalentwicklung seiner Hundertschaft deutlich einfacher sein als für einen General George C. Marshall bei dessen Entwicklung von 95 Divisionen der amerikanischen Armee. Denn wenn der Mittelstand eine natürliche Stärke hat, dann kann er diese an der Stelle konzertierter Personalentwicklung ausspielen: klare Vision, schlanke Kommunikation, schnelle Entscheidungen. Es braucht den Mut zum Machen. Die Botschaft lautet: Es lohnt sich. ❙ AUTOR Dr. Wolfgang H. Koch Partner, Capitalent, Frankfurt wolfgang.koch@ capitalent.de

Mit Sprachen schneller am Ziel Übersetzen Dolmetschen Terminologiemanagement Desktop-Publishing Sprachentraining

KERN AG, Sprachendienste Kurfürstenstraße 1 60486 Frankfurt am Main

Telefon (069) 75 60 73 -0 E-Mail: [email protected] Weltweit über 50 Filialen z. B. in Amsterdam · Berlin · Bremen · Dortmund · Dresden Düsseldorf · Essen · Frankfurt am Main · Graz · Hamburg Hongkong · Kaiserslautern · Köln · Leipzig · Linz · London Lyon · München · New York · Nürnberg · Paris · Salzburg San Francisco · Stuttgart · Warschau · Wien

www.e-kern.com IHK WirtschaftsForum 06.16

11

FOTO: GETTYIMAGES / CHRIS PARSONS

Drei Viertel der Kinder von Familienunternehmern sind bereit, nach Ausbildung oder Studium auch Führungsverantwortung im familieneigenen Betrieb zu übernehmen.

GENERATIONS- UND FÜHRUNGSWECHSEL

NACHFOLGE RECHTZEITIG PLANEN Unternehmer müssen frühzeitig klären, welche Nachfolgevariante für sie infrage kommt. Besonders familieninterne Lösungen erfordern eine lange Vorbereitung, aber auch ein Verkauf kann zeitintensiv sein.

U

nternehmenssicherung hat viele Aspekte: Es fängt bei der Schaffung und Bewahrung entscheidungsfähiger Gesellschafterstrukturen an, geht über zukunftsträchtige Geschäftsmodelle, effiziente Führungsstrukturen, geeignetes (Führungs-)Personal, solide bilanzielle und finanzielle Verhältnisse bis hin zum Thema der rechtzeitigen Nachfolgeregelung bei mittelständischen Familienunternehmen. Nachfolge kann bedeuten, dass sowohl die Geschäftsführerposition als auch die Gesellschafterfunktion gleichzeitig in neue Hände gelegt werden. Es kommt aber auch oft genug vor, dass die Altgesellschafter noch für eine Übergangszeit als Geschäftsführer oder Berater zur Verfügung stehen – auch und besonders deshalb, um die oft auf eine oder wenige Personen konzentrierten Kundenkontakte vertrauensvoll zu übergeben. Die Nachfolge kann familienintern, unternehmensintern oder extern umgesetzt werden. Kombinationen sind denkbar, aber eher selten. Gemäß einer empirischen Studie der Zeppelin-Universität Friedrichshafen sind drei Viertel der Kinder von Familienunternehmern bereit, im familieneigenen Unternehmen Führungsverantwortung, und damit dann wohl auch die Gesellschaftsanteile, zu übernehmen. Es verbleiben nach einer Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn jährlich dennoch Tausende von Unternehmen, deren Eigentümer zur Sicherung des Unternehmens nach Eintritt in den

12

Ruhestand eine externe Unternehmensnachfolge suchen, das heißt einen Unternehmensverkauf anstreben, oder aber das Unternehmen liquidieren müssen. Jährlich müssen 5 000 Familienbetriebe schließen, weil kein Nachfolger zur Verfügung steht. Es ist also rechtzeitig zu klären, welche Nachfolgevariante infrage kommt, um eine Schließung möglichst zu vermeiden. Laut einer Umfrage der IHK Frankfurt zur Unternehmensnachfolge aus dem Jahr 2011 waren 62 Prozent der Befragten der Meinung, der Unternehmer sollte sich spätestens ab dem 50. Lebensjahr mit seiner Nachfolgeregelung beschäftigten. Der Prozess der Unternehmensübergabe wurde von 71 Prozent mit circa fünf Jahren eingeschätzt. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Aussage, „emotional nicht loslassen können“ (24 Prozent, höchste Einzelnennung) sei die größte Herausforderung bei der Unternehmensnachfolge. Bei der familieninternen Variante treten spezifische Probleme mit vermutlich längeren Zeitachsen auf. So müssen die Kinder das Unternehmen nicht nur übernehmen wollen, sondern dafür auch die nötigen Befähigungen haben. Dies kann die frühzeitige Entscheidung für einen bestimmten Studiengang bedeuten, ebenso wie oftmals Auslandsaufenthalte und Praktika bei befreundeten Unternehmen anzutreffen sind, bevor Sohn oder Tochter in das elterliche Unternehmen IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

eintreten. Außerdem sind Erbschaft- und Schenkungsteuer zu beachten, die Form der Kaufpreiszahlung festzulegen, eventuelle Satzungsänderungen vorzunehmen, Personal und Führungskräfte auf den Eintritt vorzubereiten und schließlich Zeitachsen – mit Milestones – für den finalen Übergabezeitpunkt zu definieren. Die unternehmensinterne Variante (Management-Buy-out, MBO) unterscheidet sich davon deutlich. Der oder die Nachfolger sind in der Regel schon lange im Unternehmen tätig, haben ihre Fähigkeiten unter Beweis gestellt und sind sowohl im Unternehmen als auch bei Kunden und Lieferanten bekannt. Oftmals fehlen ihnen aber die nötigen Finanzierungsmittel, um eine Kaufpreiszahlung darzustellen. Häufig helfen in dieser Situation Beteiligungsgesellschaften (Private Equity) aus. Diese erwerben zunächst die Mehrheit der Anteile, geben dem oder den MBO-Managern aber im Laufe der Zeit Gelegenheit, weitere Anteile zu erwerben, bis hin zur 100-Prozent-Situation. Die schwierigste Variante ist sicherlich die externe Lösung durch den Verkauf des Unternehmens an fremde Dritte. Für eine sorgfältige Planung des eigentlichen Verkaufsprozesses werden auch hier oftmals mehrere Jahre benötigt. Das Unternehmen muss verkaufsbereit gemacht werden. So ist zum Beispiel das Geschäftsmodell auf Zukunftsträchtigkeit zu trimmen, Abhängigkeiten von einzelnen Kunden und Lieferanten müssen reduziert werden, eventuell ist eine zweite Führungsebene einzubauen, Bilanz- und Finanzierungsstrukturen sind zu optimieren und manches mehr. Für den eigentlichen (Kern-)Prozess sind alsdann neun bis zwölf Monate einzuplanen. Der Kernprozess lässt sich in fünf Phasen unterteilen: Vorbereitungsphase, Analysephase, Vermarktungsphase, Verhandlungsphase und Abschlussphase. Hierbei kann die Übergabe in jeder dieser Phasen scheitern: Die Vorbereitung ist zum Beispiel lückenhaft, das Unternehmen wird falsch analysiert, es werden die falschen potenziellen Interessenten angesprochen, es wird nicht professionell verhandelt, mit verheerenden Auswirkungen auf den Kaufpreis, und beim Abschluss des Vertrags wird die Unterschrift mit der Rechtswirksamkeit verwechselt. Zumindest diese Variante der Nachfolgeregelung sollte deshalb keinesfalls ohne fachkompetente Beratung durchgeführt werden. Ansonsten könnte es die teuerste Fehlentscheidung des Unternehmers werden. Sowohl bei der Frage, welche Variante der Nachfolgeregelung zu bevorzugen ist, als auch bei der Realisierung der jeweiligen Variante kann das Expertennetzwerk der IHK Frankfurt helfen; dabei handelt es sich zum Beispiel um Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Transaktionsexperten. Seit einigen Jahren bietet die IHK Sprechtage zur Unternehmensnachfolge an – ein marktgerechter Service also, der auch rege genutzt wird. Immerhin sollen laut Institut für Mittelstandsforschung in den nächsten Jahren deutschlandweit pro Jahr 71 000 Unternehmen mit 907 000 Beschäftigten übergeben werden.  ❙ AUTOREN DR. WOLFGANG W. THIEDE (l.) Geschäftsführender Gesellschafter, HT Finanz-und Betei­ ligungsmanagement, Bad Homburg [email protected]

IHK WirtschaftsForum 06.16

DR. KARL-AUGUST KAISER (r.) Senior Partner, HT Finanz- und Betei­ ligungsmanagement, Bad Homburg [email protected]

Verkehrsrecht: Der Spezialist für Bußgeldsachen Nur ein spezialisierter Anwalt findet sich in der Komplexität des Verfahrensrechts und den Möglichkeiten der effektiven Rechtswahrnehmung zurecht.

UWE LENHART Rechtsanwälte sind ausschließlich im Verkehrsrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Rechtsanwalt Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht, ist ausgewiesener Spezialist für Ordnungswidrigkeiten, seine Mandanten setzen sich aus Einzelpersonen, Unternehmen und Fuhrparkleitern zusammen. Er veröffentlicht sein breites Wissen und Erkenntnisse in Aufsätzen und Anmerkungen in Fachzeitschriften und hält Vorträge. Philip Leichthammer ist Mitautor des Beck-Rechtsberaters im dtv „Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahrverbot, MPU“ (231 Seiten, € 17,90) und weist Erfahrungen aus bisher fast 4.000 Bußgeldverfahren auf. In den 2013, 2014 und 2015 erschienenen Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben. lenhart-ra.de | T +49 69 91335024

FINANZMANAGEMENT

LIQUIDITÄT EFFEKTIV STEUERN Sicherheit und Liquidität sind eng miteinander verbunden und Grundvoraussetzung für die Unternehmenssicherung. Das Finanzmanagement ist daher in mittelständischen Unternehmen immer Chefaufgabe.

14

FOTO: GETTYIMAGES / HONG LI

M

ittelständische Unternehmen sind typischerweise geprägt durch Unternehmerpersönlichkeiten beziehungsweise unternehmerische Familien, bei denen eine intensive Beschäftigung mit dem operativen Geschäft, absolute Identifikation mit dem Produkt sowie ein hohes Qualitätsbewusstsein im Vordergrund stehen. Dagegen sind im Bereich der Unternehmenssteuerung oftmals Defizite vorhanden, die aber in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand beseitigt werden könnten. Die Qualität der Unternehmenssteuerung erreicht oftmals nicht die Qualität des gesteuerten Unternehmens. Dies gilt insbesondere für das Finanzmanagement als wesentliche Säule der Unternehmenssteuerung. Diese Beobachtung trifft besonders für schnell wachsende Unternehmen zu. Sie gilt aber auch für etablierte Mittelständler, die das Finanzmanagement gerne den Mitarbeitern des Rechnungswesens überlassen, obwohl es sich hierbei um eine klassische Chefaufgabe handelt. Das magische Zieldreieck des Finanzmanagements besteht aus den Eckpunkten Rentabilität, Sicherheit und Liquidität. Während die Rentabilität in der aktuellen Niedrigzinsphase etwas in den Hintergrund rückt, sind die Eckpunkte Sicherheit und Liquidität eng miteinander verbunden und Grundvoraussetzung für den Unternehmensfortbestand. Wichtigste Aufgabe des Finanzmanagements ist die Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Nicht rechtzeitig erkannte Liquiditätsschwierigkeiten sind die häufigste Ursache für Unternehmenskrisen beziehungsweise Insolvenzsituationen. Der Liquiditätskreislauf eines Unternehmens wird oft mit dem Blutkreislauf des Menschen verglichen. Beide rücken erst dann in den Fokus, wenn sie ihre Dienste versagen. Unternehmenskrisen treten immer dann auf, wenn die Blutversorgung im Unternehmen mehr als nur kurzfristig ins Stocken gerät. Auch die schärfste denkbare Unternehmenskrise, die Insolvenzreife, tritt nach der seit der Finanzkrise geänderten Regelung der Insolvenzordnung nur dann ein, wenn die Liquiditätsversorgung gestört ist. Dies ist offensichtlich der Fall bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Aber auch für den zweiten Insolvenzgrund, die Überschuldung, ist letzten Endes entscheidend, ob das Unternehmen eine positive Liquiditätsprognose für einen absehbaren Zeitraum (in der Regel das laufende und das folgende Geschäftsjahr) liefern kann. Für die praktische Frage, wie ein Mittelständler ein effektives Finanzmanagement in seinem Unternehmen aufbaut, ist zunächst zu beachten, dass die Bereiche Rechnungswesen / Controlling und Finanzmanagement grundsätzlich unterschiedliche Sichtweisen auf das Unternehmen haben. So kann im Rechnungswesen / Controlling unter Umständen von einer positiven Unternehmensentwicklung mit steigenden Umsätzen und Ergebnissen zu berichten sein, während im Finanzmanagement die Liquidität fehlt. Dies kann durch den Aufbau

Nicht rechtzeitig erkannte Liquiditätsprobleme sind die häufigste Ursache für Finanzkrisen oder Insolvenzsituationen in Unternehmen.

des Working Capitals, durch Auslaufen von Finanzierungen oder schlicht durch mangelnde Zahlungsmoral wichtiger Kunden verursacht sein. Während das Rechnungswesen sich an nach bestimmten Regeln ermittelten Periodenergebnissen orientiert, spielen beim Liquiditätsmanagement ausschließlich tatsächliche Zahlungsvorgänge eine Rolle. Dieser Unterschied wird gelegentlich sehr prägnant mit den Worten „Cash is a fact, profit is an opinion“ beschrieben. Die wichtigste Voraussetzung für ein funktionierendes Finanzmanagement, insbesondere für die Liquiditätsplanung und -kontrolle, ist es, die hierfür erforderlichen Informationen zielgerichtet zusammenzuführen. Dies betrifft unter anderem Bankkontensalden, verfügbare Kreditlinien, offene Debitoren und Kreditoren, Zahlungskonditionen, bereits ausgelöste oder erforderliche Bestellungen, erwartete kurzfristige Rechnungsstellungen und Ähnliches. Diese Informationen sind IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

grundsätzlich im Unternehmen vorhanden und im Rechnungswesen, der Einkaufsabteilung sowie dem Vertrieb abzurufen und systematisch zusammenzuführen. Wichtig sind vor allen Dingen eine enge Anbindung des Finanzmanagements an die Zahlen des Rechnungswesens sowie – selbstverständlich – eine sehr aktuelle, das heißt mindestens wochengenaue, Buchhaltung als Datenbasis. Die Finanzplanung sollte idealerweise in drei Zeitzonen aufgebaut werden: Für den Zeitpunkt t0 wird ein Finanzstatus erstellt, der alle Finanzgeschäfte und die täglichen Kontensalden abbildet. Diese Informationen werden für die zweite Zeitzone t1 um die oben genannten weiteren liquiditätsrelevanten Informationen ergänzt und zu einer Liquiditätsplanung für, je nach Unternehmenssituation, vier bis acht Wochen zusammengeführt. Schließlich wird die Liquiditätsplanung um weitere zahlungsrelevante Plandaten, wie zum Beispiel Umsatzplanung, Aufwandsplanung, vorgesehene Kapitalzuführungen, Kreditaufnahmen, Entnahmen, Dividenden sowie Investitionen, ergänzt und zu einer Finanzplanung auf Jahres- oder Quartalsbasis (t1+n) ausgebaut. Diese Finanzplanung ist dann insbesondere mit der Unternehmensgesamtplanung abzustimmen. Die Ergebnisse zu den verschiedenen Zeitzonen sind Ausgangsbasis für kurz- beziehungsweise mittelfristige Entscheidungen zu liquiditätswirksamen Maßnahmen. Von besonderer Bedeutung sind selbstverständlich eine regelmäßige Soll-Ist-Kontrolle und eine rollierende Fortschreibung der Planungsrechnungen. Die Soll-Ist-Kontrolle der

Liquiditätsplanung sollte mindestens im Wochenrhythmus erfolgen. Die derart strukturierte Liquiditäts- und Finanzplanung kann auch als Instrument der regelmäßigen Finanzkommunikation mit den Kapitalgebern, insbesondere den finanzierenden Banken, genutzt werden. Eine ausreichende Liquiditätsversorgung ist zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensführung und daher in mittelständischen Unternehmen unbedingt als Chefaufgabe anzusehen. Grundlage für eine funktionierende Liquiditätsplanung ist eine enge Verzahnung mit den an verschiedenen Stellen vorhandenen zahlungsrelevanten Informationen. In Fällen sehr kleiner Unternehmen kann eine Excel-Lösung ausreichend sein. Ansonsten sind im Markt auch für mittelständische Unternehmen sehr gut geeignete integrierte IT-Lösungen verfügbar. Sie berücksichtigen die Besonderheiten der Unternehmensgröße und erleichtern die Führungsaufgabe des Unter❙ nehmers. AUTOR KLAUS ­HEININGER Geschäftsführer, Falk Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt, klaus.heininger @falk-co.de

Anzeige

Unternehmensnachfolge sichern mit der Bürgschaftsbank Eine Unternehmensnachfolge birgt Chancen und Risiken. Um die Risiken zu minimieren und die Chancen zu verbessern, ist eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen oft der beste Weg für ambitionierte und clevere Unternehmer. In der Regel wollen Banken die Finanzierung des Kaufpreises besichert sehen, sodass erst eine Sicherheit der Bürgschaftsbank Hessen die Kreditvergabe ermöglicht. Rund 500 Unternehmen konnte die Bürgschaftsbank seit 2006 bei ihrer Nachfolge begleiten und damit viele Arbeitsplätze sichern. Jährlich beantragen 50 bis 60 Unternehmer im Rahmen einer Unternehmensnachfolge erfolgreich eine Bürgschaft, mit der etwa drei Viertel des bewilligten Kreditrahmens besichert werden. Eine Bürgschaft hilft Existenzgründern und Nachfolgern in zweifacher Hinsicht. Erstens – das ist die naheliegende und originäre Hilfeleistung – bewilligen Banken mit den Sicherheiten einer Bürgschaft dringend benötigte finanzielle Mittel. Zweitens fungiert die Bewilligung einer Bürgschaft darüber hinaus nicht nur für Hausbanken als Gütesiegel, sondern signalisiert auch den Unternehmensnachfolgern, dass die anstehenden Investitionen und Unternehmenspläne einer gründlichen Prüfung standgehalten haben. Das erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Unternehmensübernahme erheblich.

Sicherheiten für Ihren Erfolg • Selbständigkeit • Betriebsübernahme • Auftrags-Vorfinanzierung • Unternehmensvergrößerung Eine Bürgschaft sichert den Bankkredit für Ihr Vorhaben. Sprechen Sie mit uns. www.bb-h.de Tel. (0611) 1507-0

Prinzipiell führen zwei Wege zur Bürgschaftsbank: Bei einer klassischen Bürgschaft stellt die Hausbank für das Unternehmen den Antrag, bei der „Bürgschaft ohne Bank“ wendet sich das Unternehmen direkt an die Bürgschaftsbank und sucht im Erfolgsfall erst danach eine finanzierende Bank – was erfahrungsgemäß mit einer Zusage der Bürgschaftsbank deutlich leichter fällt und bessere Konditionen ermöglicht. Mehr über die Produkte der Bürgschaftsbank Hessen: www.bb-h.de

IHK WirtschaftsForum 06.16

15

FOTO: GETTYIMAGES / HONG LI

Der Gesetzgeber hat Anreize für Unternehmen geschaffen, die Insolvenz als Mittel der Sanierung zu nutzen.

SANIERUNG IN INSOLVENZ

CHANCE ZUM NEUANFANG Eine Insolvenz wird oft nicht als produktiver Zustand mit einer Chance zum Neuanfang, sondern als endgültiges Scheitern des Unternehmers wahrgenommen. Doch eine Sanierung in Insolvenz kann für notwendige Restrukturierungen die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.

D

ie Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ Genau wie in diesem Zitat des Schweizer Schriftstellers Max Frisch kann die Insolvenz einen produktiven Zustand der Krisenbewältigung darstellen, vorausgesetzt, das Stigma des Scheiterns wird ihr genommen. Ein Schritt in diese Richtung wurde mit der Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) unternommen. Eine Möglichkeit zur Sanierung in Insolvenz außerhalb der Insolvenzordnung steht allerdings noch aus. Um ein Unternehmen aus der Krise zu führen, sind oft schmerzhafte Einschnitte notwendig: Standorte müssen geschlossen, unrentable Verträge gekündigt, Personal aus Kostengründen abgebaut werden. Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Für gekündigte Mitarbeiter fallen Abfindungen oder Sozialplanausgaben an. Eine vorzeitige Kündigung von Miet-und Lieferverträgen – falls überhaupt möglich – zieht meist Vertragsstrafen nach sich. Notwendige Restrukturierungen werden meist erst durchgeführt, wenn sich die Profitabilitätsschwäche eines Unternehmens bereits zu einer Liquiditätsschwäche entwickelt hat. Dann fehlen für notwendige Maßnahmen oft die finanziellen Mittel. Eine Sanierung in Insolvenz kann hier Abhilfe schaffen: Die Mitarbeiter erhalten geringere Abfindungen, da die Kosten für Sozialpläne auf

16

zweieinhalb Monatsgehälter – oder bei geringer Insolvenzmasse sogar weniger – beschränkt sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt während des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Zahlung der Löhne und Gehälter (Insolvenzgeld bis zu einer Dauer von drei Monaten). Verträge können leichter gekündigt beziehungsweise ihre Erfüllung verweigert werden. Die entsprechenden Schadenersatzforderungen für die vorzeitige Beendigung gehen regelmäßig als einfache Insolvenzforderungen in das Insolvenzverfahren ein und werden dann mit einem geringeren Betrag bedient. Bei gegebenenfalls vorhandenen Pensionszusagen tritt der Pensionssicherungsverein ein (im Falle eines Insolvenzplans gegebenenfalls anteilig); auch seine sich daraus ergebenden Ansprüche sind einfache Insolvenzforderungen, auf die nur die Insolvenzquote bezahlt wird. Zudem müssen Zins- und Tilgungszahlungen während des Verfahrens nicht erbracht werden. Insgesamt werden die Sanierungskosten erheblich verringert und die Erfolgsaussichten somit gesteigert. Dennoch wird die Insolvenz oft nicht als produktiver Zustand mit einer Chance zum Neuanfang, sondern als endgültiges Scheitern des Unternehmers wahrgenommen. Diese Wahrnehmung herrscht bei Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern des Unternehmens vor, welche bei Bekanntgabe des Insolvenzverfahrens um ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen fürchten müssen. IHK WirtschaftsForum 06.16

Jörg Pütz, Geschäftsführer HIT Markt, Bad Honnef

„Verrückt! Erst wollten wir Strom sparen, jetzt haben wir unsere Energieversorgung selbst in der Hand.“ Mit Solarlösungen von Süwag kommen Sie ohne Investitionskosten mit der Sonne ins Geschäft und profitieren sofort von günstiger Energie. Jetzt informieren auf www.suewag.de/photovoltaik

Unternehmenssicherung

Dies wird auch durch den üblichen Verlauf einer Regelinsolvenz bestätigt. Ein vom Gericht eingesetzter Insolvenzverwalter verfolgt meist nicht den Erhalt des Unternehmens für den Gesellschafter, sondern eine möglichst zeitnahe Entschädigung der Gläubiger. Dies kann durch eine Zerschlagung oder den Verkauf des Unternehmens als Ganzes oder in Teilen (sogenannte übertragende Sanierung / Asset Deal) realisiert werden. Auch aus Perspektive des Unternehmers besiegelt die Regelinsolvenz dessen Scheitern, indem ihm die Kontrolle des Unternehmens entzogen wird. Zusammengefasst werden aus Sicht des Unternehmers die folgenden Nachteile eines Regelinsolvenzverfahrens gesehen: Reputationsverlust, Verlust der Kontrolle, regelmäßig Verlust des Eigentums bei Verkauf als Asset Deal und die Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs und der Lieferantenbeziehungen durch Forderungsausfälle bei diesen. Um Anreize zu schaffen, die Insolvenz als Mittel der Sanierung zu nutzen, sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit einer sogenannten Eigenverwaltung vor. Hierbei behält der Schuldner die Verfügungsmacht über sein Unternehmen auch in der Insolvenz und muss diese nicht an einen Insolvenzverwalter abtreten. Mit Inkrafttreten des ESUG am 1. März 2012 wurde die Eigenverwaltung entscheidend gestärkt. Bereits vor dieser Neuregelung war es möglich, eine Insolvenz in Eigenverwaltung bei Gericht zu beantragen. Allerdings wurde zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht und dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens – in der Regel zwei bis drei Monate – meist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit zumindest de facto weitreichenden Befugnissen eingesetzt (vorläufiges Insolvenzverfahren). Erst danach konnte die Insolvenz in Eigenverwaltung beginnen. Der Antrag auf Eigenverwaltung wurde allerdings durch das Gericht häufig auf Betreiben des Insolvenzverwalters abgelehnt, sodass das vorläufige Insolvenzverfahren trotz Antrags auf Eigenverwaltung in eine Regelinsolvenz (Verfügungsmacht beim Insolvenzverwalter) überging. Durch das ESUG kann nun vom ersten Tag der Insolvenzantragstellung an eine Sanierung in der Insolvenz ohne klassischen vorläufigen Insolvenzverwalter durchgeführt werden, sondern lediglich unter Aufsicht eines sogenannten vorläufigen Sachwalters. Hierzu kann die vorläufige Eigenverwaltung (§270a Insolvenzordnung) oder das Schutzschirmverfahren (§270b) gewählt werden. Bei beiden Eröffnungsverfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt (Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis) und vertritt das Unternehmen weiterhin nach außen. Das neu eingeführte Schutzschirmverfahren ist nur möglich, wenn das Unternehmen lediglich drohend, aber noch nicht bereits zahlungsunfähig ist. Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, verbleibt nur die vorläufige Eigenverwaltung als Option. Der wesentliche Unterschied der beiden Verfahren besteht darin, dass das Unternehmen beim Schutzschirmverfahren seinen Sachwalter selbst vorschlagen und Masseverbindlichkeiten begründen kann. Den weitergehenden Rechten im Schutzschirmverfahren stehen allerdings höhere Genehmigungsanforderungen durch das Insolvenzgericht gegenüber. So muss das Unternehmen durch einen insolvenzerfahrenen Fachmann bescheinigen lassen, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und nur drohende, nicht aber bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Das Schutzschirmverfahren ist aufgrund seiner Begrifflichkeit attraktiv, da es nach außen suggeriert, dass es sich hier nicht um ein

18

Insolvenzeröffnungsverfahren handelt. Falls unter dem Schutzschirm eine Einigung mit den Gläubigern auf ein Sanierungskonzept erzielt und umgesetzt wird, so kann das Insolvenzverfahren abgewendet werden. Der Schutzschirm mag insofern auch als Disziplinierungsmaßnahme für einzelne Gläubigergruppen dienen. Gelingt eine Einigung im vorläufigen Verfahren nicht, wird das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Der Sachwalter, meist die Person, die bereits vorläufiger Sachwalter war, übernimmt die Kontrollfunktion. Die Verwaltungs- und Verfügungsmacht bleibt weiterhin beim Schuldner. Stimmen die Gläubigergruppen dem während des vorläufigen Insolvenzverfahrens ausgearbeiteten und gegebenenfalls im eröffneten Verfahren weiter verfeinerten Insolvenzplan zu, muss der Plan dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt werden. Nach gerichtlicher Bestätigung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und lediglich die Planumsetzung überwacht. Obwohl die neuen Regelungen des ESUG dem Schuldner erheblich mehr Kontrolle und vor allem Planungssicherheit geben, muss doch festgestellt werden, dass es sich auch bei den Eigenverwaltungsverfahren nach wie vor um Insolvenzverfahren handelt. Die Veröffentlichung des Insolvenzantrags erfolgt spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. So kann das Stigma der Insolvenz in der Außenwirkung nicht gänzlich beseitigt werden. Mit einer neuen Initiative möchte die EU Anreize für eine noch frühere Auseinandersetzung mit einer Sanierung schaffen. Dabei soll es einen regulatorischen Rahmen für die Sanierung geben, ohne dass damit der Begriff der Insolvenz verbunden werden muss. Innerhalb des Capital Markets Union Action Plans (CMU Action Plan) soll ein idealerweise einheitliches Verfahren in Europa eingeführt werden. Es soll Schuldnern die Möglichkeit geben, ihr Unternehmen zu sanieren, ohne dabei in ein Insolvenzverfahren einzutreten. Der Schuldner soll die Kontrolle über das Unternehmen behalten und die Verhandlungen mit ausgewählten Gläubigern, zum Beispiel Banken und anderen Finanzgläubigern, führen können. Ein von den Gläubigern mit beispielsweise 75 Prozent Mehrheit angenommener Restrukturierungsplan soll durch ein Gericht bestätigt werden. Dieses Verfahren böte dann, ähnlich dem englischen Scheme of Arrangement, die Möglichkeit, ohne große Öffentlichkeit und Insolvenzstigma eine Entschuldung zu erreichen, die den operativen Geschäftsbetrieb nicht schädigt, weil zum Beispiel Lieferantengläubiger unberührt bleiben. Solche vorinsolvenzlichen Verfahren stehen allerdings derzeit noch nicht zur Verfügung. Dem Schuldner verbleibt somit derzeit nur, das vorläufige Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren zu beantragen, wenn er seinen Betrieb sanieren und fortführen möchte und keine einvernehmliche Lösung mit seinen relevanten Gläubigern ❙ findet. AUTOR MATTHIAS BECK Partner, Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn matthias.beck@ de.ey.com

IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain

Die SPECIALS des das ideale redaktionelle Umfeld.

bieten Ihrer Werbung

Mit Ihrem Auftritt erreichen Sie über 92.000 Entscheider in der Region FrankfurtRheinMain.

S L A I C E P S Special Heft | Erscheinungstermin | Anzeigenschluss

03.16

139. jahrgang

Juli/August 2016 | 1. 7. 2016 | 9. 6. 2016

Arbeits- und Sozialversicherungsrecht September 2016 | 1. 9. 2016 | 10. 8. 2016

Digitale Wirtschaft Oktober 2016 | 4. 10. 2016 | 9. 9. 2016

Bau- und Immobilienwirtschaft November 2016 | 1. 11. 2016 | 10. 10. 2016

Logistik Dezember 2016 /Januar 2017 | 1. 12. 2016 | 9. 11. 2016

04 .16

ang 139. Jahrg

www.frank furt-main.

www.frank

07 | 08 09 10 11 12 | 01

Metropolregion FrankfurtRheinMain

furt-main.ih

k.de

A 4836

ihk.de

AUS- UND WEITERBILDUNG

a 4836

8 – 26

dualeS Studium – akademiSierung auSbremSen – aSSiStierte auSbildun g – aZubirekrutierung

ND MIT TEL- U A OSTEUROP Standortpolitik

Inklusion im Betrieb: Ein

auSbildung 8 – 27 Karriere mit Lehre:

Thema mit DERVom  – FÖR Haupts chüler EUROPA vielen FacetteMA 36 OSTzumEUR NGS n RKT O INerLITAUEN Manag 42 BESCHAFFU DIUM – DUALES STU MIT TEL –

OLI STANDORTP

TIK

für Programm slose Langzeitarbeit 30

N INNOVATIO

sInformation tig rich kompetenz 41 fördern

INTERNATIO

NAL

noIndien: Öko amik mische Dyn 42 entfalten

RECHT

: Auch Fußball-EM s Werbung mus 47 gelernt sein

Wir beraten Sie gerne innoVation

Nobelpreisträger Paul Ehrlich und die Industria 44

recht

Wettbewerbsrecht: Werbung auf Facebook & Co. 48

0 69 /42 09 03-75

INNOVATIONSFINANZIERUNG

INVESTITION IN DIE ZUKUNFT

FOTO: MAURITIUS IMAGES / IKON IMAGES

Für Unternehmen sind Investitionen in Innovationen unerlässlich, gleichwohl ist nicht einmal jeder dritte Mittelständler innovativ tätig. Damit sich dies ändert, unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen Förderprogrammen die Finanzierung von Innovationsvorhaben.

Hohe Kosten und Finanzierungsschwierigkeiten halten Unternehmen oftmals von Investitionen in Innovationen ab.

I

nnovationen befördern den unternehmerischen Erfolg und sind ein zentraler Faktor für das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands. Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Existenzgründern werden hierzulande jedoch oftmals durch Finanzierungsschwierigkeiten gehemmt. Insbesondere die Digitalisierung ermöglicht neue innovative Wertschöpfungen wie die Vermarktung von Nutzungsdaten digitaler Produkte. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, unterstützt die Bundesregierung deutsche KMU, damit sie bei Innovationen wie diesen den Anschluss nicht verlieren. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb bestehen möchten, haben keine Wahl: Investitionen in Innovation sind unerlässlich. Diese Investitionen zahlen sich aber auch für national tätige Mittelständler aus: Deren Umsatz steigt stärker und ihre Beschäftigung steigt schneller als die nicht innovierender Unternehmen. Dies gilt vor allem bei der Investition in Marktneuheiten. Unternehmen, die auf diese abzielen, forschen und entwickeln meist selbst und investieren kontinuierlich in Innovationen. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache: Laut KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2015 forscht und entwickelt lediglich jedes zehnte KMU. Nicht einmal jeder dritte Mittelständler war innovativ

20

tätig. Der Großteil dieser Firmen investiert in Produktimitationen – nur fünf Prozent hat sich an Marktneuheiten herangewagt. Befragungen von Mittelständlern ergeben, dass hohe Kosten und Finanzierungsschwierigkeiten die Unternehmen von der Investition in Innovationen abhalten. Innovationsvorhaben sind per se mit großen Unsicherheiten belegt – einerseits hinsichtlich der technischen Umsetzbarkeit, andererseits in Bezug auf den wirtschaftlichen Erfolg. Dies gilt insbesondere für Marktneuheiten. Darüber hinaus sind diese Risiken für externe Geldgeber oft schwer einschätzbar. Für KMU kommt verschärfend hinzu, dass es für sie schwierig ist, mehrere Innovationsvorhaben gleichzeitig zu verfolgen – ein weiterer Risikotreiber. Darüber hinaus handelt es sich bei Innovationsinvestitionen nur zu einem geringen Teil um Sachanlageninvestitionen, die als Sicherheiten dienen könnten. Und nicht zuletzt sind die von Mittelständlern benötigten Summen für Investitionen vergleichsweise gering. Dies lässt zum einen die Finanzierung für externe Geldgeber unattraktiver werden, zum anderen führen die hohen Fixkosten zu einer im Vergleich zu größeren Unternehmen höheren finanziellen Belastung von kleinen Unternehmen. Daher wird bei der Kreditfinanzierung von Innovationsvorhaben – sofern sie überhaupt gewährt wird – eine sehr hohe Rendite verlangt. Dies wirkt sich besonders auf jüngere und kleinere Mittelständler aus, da ältere und größere Mittelständler Innovationen eher aus Unternehmensgewinnen finanzieren können und externe Finanzierungen nur bei größeren Investitionen benötigen. Die öffentliche Hand bietet eine breite Palette von Programmen für die Finanzierung von Innovationen an, sei es über die Bereitstellung von Zuschüssen, Fremd- oder Eigenkapital. Beispielsweise erhalten mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten, über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Wesentlich für die Bewilligung sind unter anderem der technologische Innovationsgehalt, das technische Risiko sowie gute Marktchancen der geförderten Projekte. Ein wichtiges Förderinstrument ist auch das ERP-Innovationsprogramm, das über die KfW angeboten wird. Es dient der langfristigen zinsgünstigen Finanzierung marktnaher

WEITERE INFORMATIONEN Einen Überblick über die Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums online unter www.foerderdatenbank.de. Zur Projektförderung informiert zudem die Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes online unter www.foerderinfo. bund.de.

IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket gewährt, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht. Daneben engagiert sich die Bundesregierung, um die Rahmenbedingungen für Wagniskapital (Venture Capital) wettbewerbsfähig zu gestalten. So soll auch der Zugang von innovativen Unternehmen zu Eigenkapital verbessert werden. Im vergangenen Herbst hat sie daher das Eckpunktepapier Wagniskapital verabschiedet. Zentrales Element ist dabei der massive Ausbau des Invest-Programms, mit dem private Investoren einen Zuschuss für ihre Investition in Wagniskapital und damit Anreize erhalten, sich an jungen, innovativen Unternehmen zu beteiligen. Nachdem die Förderkonditionen überarbeitet wurden und der Investitionszuschuss steuerfrei gestellt wurde, soll nun der Kreis der Antragsteller erweitert und die maximal förderbare Investitionssumme auf 500 000 Euro verdoppelt werden. Auch die Erstattung von Steuern auf Veräußerungsgewinne von Invest-Anteilen ist vorgesehen. Zudem hat sich die Bundesregierung auf weitere Maßnahmen verständigt, die im Kern die Aufstockung, den Ausbau und die Neugestaltung der bestehenden Förderprogramme zur Eigenkapitalfinanzierung vorsehen. So wurde im Herbst 2015 der gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgelegte ERP / EIF-Venture-Capital-Dachfonds von einer Milliarde auf 1,7 Milliarden Euro aufgestockt. Dieser investiert in Venture-Capital-Fonds, die sich vor allem an deutschen Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase beteiligen. Knapp 300 Millionen Euro entfallen hiervon auf Finanzierungen mit Business Angels. Der aus dem ERP-Startfonds ausgegründete neue Fonds Coparion finanziert Start-ups und junge Technologieunternehmen in gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie ein jeweiliger Leadinvestor. Das beachtliche Fondsvolumen in Höhe von 225 Millionen Euro ermöglicht Coparion, eine relevante Position auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt einzunehmen. Mit diesen Programmen gelingt es, die Finanzierungsschwierigkeiten von Start-ups bei Investitionen in Innovationen in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase zu adressieren. Für die Wachstumsphase, in der besonders viele Mittel erforderlich sind, wird jedoch noch mehr Wagniskapital benötigt. Im Frühjahr hat die Bundesregierung daher gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds einen neuen, 500 Millionen Euro starken Wachstumsfonds aufgelegt. Dieser soll als Koinvestmentfonds gemeinsam mit erfolgreichen Venture-Capital-Managern/-Fonds in innovative deutsche Wachstumsunternehmen investieren. Damit sollen Wachstumsfinanzierungen in einer Größenordnung bis zu 30 oder 40 Millionen Euro pro Unternehmen ermöglicht werden. Die Bundesregierung hat sich zugleich zum Ziel gesetzt, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Das betrifft zum Beispiel das Thema Sanierungsklausel, also den steuerlichen Rahmen für die Behandlung von Verlustvorträgen bei einem Wechsel des Anteilseigners des betroffenen Unternehmens. Hier setzt sich das Bundeswirtschaftsministerium im Rechtsrahmen der Europäischen Union dafür ein, dass die steuerlichen Verlustvorträge von Wachstumsunternehmen nicht untergehen, wenn eine Anschlussfinanzierung ansteht oder strategische Investoren einsteigen wollen. Ob 4 000 oder 40 Millionen Euro, ob als Zuschuss, Darlehen oder Beteiligungsfinanzierung: Die öffentliche Hand stellt KMU passgenaue IHK WirtschaftsForum 06.16

Möglichkeiten zur Finanzierung von Innovationsvorhaben bereit. Wichtig ist aber nicht nur, dass es die Förderangebote gibt – sondern auch, dass sie bekannt sind. Hierzu gibt es neben den Beratungsangeboten der Kammern unter anderem Informationsangebote im Internet, aber auch Veranstaltungen vor Ort wie die aktuelle Roadshow des Bundeswirtschaftsministeriums „Von der Idee zum Markterfolg“, die Ende vergangenen Jahres auch bei der IHK Frankfurt zu Gast war. Innovationen sind mitentscheidend für den Unternehmenserfolg. Umsatz und Beschäftigung wachsen in innovativen Unternehmen um rund zwei Fünftel schneller als in Unternehmen ohne Innovationen. Die Unterstützung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von KMU hat daher für die Bundesregierung oberste Priorität. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zu deren Wachstum und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. ❙ AUTORIN DR. SABINE HEPPERLE Leiterin, Abteilung Mittelstandspolitik, Bundeswirtschaftsministerium, Berlin sabine.hepperle@ bmwi.bund.de

Online-Händler, aufgepasst: paydirekt heißt Zahlungsgarantie. ei neu b Jet z t a n k! B I hrer

paydirek t ist der neue Bankenstandard fürs Online-Bezahlen. Was Sie davon haben? Mehr unter vr.de/paydirekt- haendle r

90x122_paydirekt_HK_Anz.indd 1

Volksbanken Raiffeisenbanken

in Hessen

21

28.01.16 09:33

FOTO: GETTYIMAGES / ERHUI1979

Factoring kombiniert Finanzierungs- mit Sicherheitsaspekten.

FAC TORING

FORDERUNGSAUSFÄLLE ABSICHERN Lieferantenkredite können gerade für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Zahlreiche Unternehmer nutzen Factoring als Finanzierungsinstrument, um die Liquidität zu sichern.

K

ein Unternehmen wartet gerne auf seine wohlverdiente Entlohnung, wenn Leistungen erbracht und Waren beim Kunden angekommen sind. Diese sogenannten Lieferantenkredite, die ein Unternehmer seinen Kunden gewähren muss, wenn diese die Rechnung erst mit Verzögerung begleichen, können gerade für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Um den Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Rechnungseingang aufseiten des Unternehmens zu minimieren und so unmittelbar die Liquidität im Unternehmen zur Verfügung zu stellen, nutzen viele Unternehmer Factoring als nützliches Finanzierungsinstrument.

22

Zunehmende Relevanz Factoring ist eine Finanzierungsalternative, die insbesondere in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland deutlich an Akzeptanz und Relevanz gewonnen hat. In diesem Zeitraum verzeichnete die Branche eine Umsatzsteigerung von jährlich rund zehn bis 15 Prozent und damit eine sehr dynamische Marktentwicklung. In Bezug auf das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird mittlerweile fast jeder 14. Euro über Factoring abgebildet. Dies spricht für die zunehmende Relevanz von Factoring, vor allem im Mittelstand. Weiteres Potenzial ist zu erwarten, denn im internationalen Vergleich hat Factoring in IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

Deutschland noch einen eher geringen Marktanteil, den es in den nächsten Jahren auszubauen gilt. Auch bei den kleinen und mittleren Unternehmen hat die Nachfrage nach Factoring deutlich zugenommen. Nach Angaben des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand (BFM) wuchs das Ankaufvolumen 2015 in diesem Unternehmenssegment um 8,5 Prozent. Eigentlich keine Überraschung, denn gerade für kleinere und mittlere Betriebe können Forderungsausfälle weitreichende Folgen haben. Wenn Rechnungen nur mit Verzögerung oder gar nicht beglichen werden – sei es aus Gründen der Zahlungsmoral oder schlicht der fehlenden finanziellen Möglichkeiten – kann dies für viele Betriebe zu Liquiditätsengpässen führen. Denn die erbrachten Vorleistungen belasten den Cashflow, und je nach Höhe der Forderungsausfälle kann dies sogar existenzielle Folgen haben.

Planbare Liquidität Factoring kombiniert Finanzierungs- mit Sicherheitsaspekten. Finanzierungen mit Factoring basieren auf dem laufenden Verkauf offener Forderungen. Da bei Rechnungen das Zahlungsziel auf der Einkaufsseite häufig deutlich kürzer ist als auf der Verkaufsseite, werden mit Factoring diese zeitlichen Diskrepanzen ausgeglichen. Der Factor, also der Finanzdienstleister, der Factoring anbietet, stellt sofortige Liquidität bereit und übernimmt zu 100 Prozent das Ausfallrisiko für die angekauften Forderungen. Diese Bindung an konkrete Forderungen mit Bezug zu direkten Waren und Dienstleistungen sorgt für eine planbare Liquidität. Neben der Sicherheit, die Forderungen schnell und verlässlich zu erhalten, können über Factoring zusätzliche Dienstleistungen wie das Debitorenmanagement inklusive Mahnwesen Entlastung bringen und administrativen Aufwand minimieren. Dies führt zu Einsparungen auf der Kostenseite. Factoring kann üblicherweise auch auf der Einkaufsseite Vorteile bringen. Wenn ein Unternehmen für einen wesentlichen Teil der Ausgaben regelmäßig Skonti ziehen kann, gewinnt der Einkauf zusätzliche Vorteile bei den Konditionen. Damit erweitern Unternehmer ihre Entscheidungsoptionen und Handlungsfreiheit im operativen Geschäft deutlich.

Finanzielle Sicherheit Factoring als moderne Finanzdienstleistung kann für Unternehmen aus verschiedenen Branchen und in unterschiedlichen Unternehmensphasen eine sinnvolle Ergänzung im Finanzierungsmix sein. Zu den für den Factoringmarkt bedeutendsten Branchen zählten 2015 laut Deutschem Factoring-Verband Handel und Handelsvermittlung (26 Prozent), Fahrzeugbau (13 Prozent) sowie Metallerzeugnisse und Maschinenbau (zehn Prozent). Factoring spielt in Wachstumsphasen von Unternehmen eine wichtige Rolle, da es eine atmende, umsatzkongruente Wachstumsfinanzierung zur Verfügung stellt. Steigen Aufträge und Umsätze, steigen meist auch die Außenstände. Zudem steigt in Wachstums­ phasen häufig auch die Anzahl neuer Geschäftsbeziehungen, bei denen Erfahrungswerte zur Zahlungsmoral und finanziellen Mitteln fehlen. Da der Factor die laufende Risikoüberwachung und das gesamte Debitorenmanagement auch im Ausland übernimmt, schafft dies zusätzliche Sicherheit. IHK WirtschaftsForum 06.16

Insgesamt gilt: Forderungen, die durch Factoring umgehend beglichen werden, sorgen im gesamten Wachstumsprozess für eine kontinuierliche und verlässliche Liquidität. Mit diesem sicheren Cashflow verschafft sich der Mittelständler in einer durch Unsicherheit geprägten Wachstumsphase finanzielle Sicherheit und Handlungsspielräume für das laufende Geschäft. Bonität und Eigenkapitalquote bleiben geschont, was wiederum positive Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Rating des Unternehmens hat. Wie in jeder dynamischen Branche wird es auch im Factoringmarkt in den nächsten Jahren zur Konsolidierung kommen. Denn mit zunehmender Relevanz dieses Finanzierungsinstruments steigt der Wettbewerb und Kostendruck der Anbieter. Durchsetzen werden sich leistungsstarke Anbieter, die mit wettbewerbsfähigen Kostenstrukturen ihren Kunden attraktive Produkte zu entsprechenden Konditionen anbieten können. Gleichzeitig kommt es darauf an, dass sich die Bedürfnisse der Kunden weiter ausdifferenzieren und der Anspruch an Professionalität und individuelle Lösungen mit einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis zunehmen wird.

Ausgeprägte Professionalisierung Schon heute ist zu erkennen, dass sich die Factoringanbieter mit einer soliden Finanzierungsstruktur im Hintergrund den steigenden Anforderungen besser stellen können. Denn die Ausdifferenzierung der Kundenbedürfnisse stellt besondere Ansprüche an den Factor: Das klassische Angebot für den Mittelstand mit einer Umsatzgröße von fünf bis 50 Millionen Euro ist im Markt etabliert und hat eine gute Marktreife erreicht. Sehr viel dynamischer entwickelt sich der Bedarf bei Unternehmen mit einem Ankaufsvolumen unter fünf beziehungsweise über 50 Millionen Euro. Factoringanbieter werden für beide Umsatzgrößen vor neue He­ rausforderungen gestellt. Für Unternehmen mit hohen Umsätzen von über 50 Millionen Euro muss der Factoringgeber in kürzester Zeit hohe Liquiditätssummen zur Verfügung stellen. Und um die Anfragen der kleinen Volumina von unter fünf Millionen Euro profitabel umsetzen zu können, muss eine große Anzahl an Forderungen in hoher Qualität und in kurzer Bearbeitungszeit realisiert werden. Es gibt Factoringunternehmen, die Factoring bereits ab einer Umsatzgröße von 150 000 Euro ermöglichen. Dies bedarf einer ausgeprägten Professionalisierung mit flexiblen und skalierbaren Systemen, in denen Prozesse in einem hohen Maß automatisiert sind. Je nach individuellem Bedürfnis sollte sich der Betrieb oder das Unternehmen den Factor genau betrachten. Einige Factoringunternehmen agieren als unabhängige Anbieter, einige gehören zu Banken. Für das Umlaufvermögen ist Factoring somit ein sicheres Finanzierungsinstrument, das im gesamten Finanzierungsmix eines Unternehmens ❙ seinen festen Platz eingenommen hat. AUTOR KAI ­OSTERMANN Vorstandsvorsitzender, Deutsche Leasing, Bad Homburg [email protected]

23

FINANZKOMMUNIK ATION

SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS

Mittelständische Unternehmen müssen auf gestiegene Herausforderungen in der Finanzkommunikation professionell reagieren, um die nötige Liquidität für ihr Unternehmen sicherzustellen und damit wettbewerbsfähig zu bleiben.

Professionelle und transparente Kommunikation wird mehr und mehr zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor für den Mittelstand.

E

in Höchstmaß an professioneller Kommunikation, gepaart mit der Bereitschaft, die Sprache und Denkweise der Finanzwelt zu verstehen, wird auch in mittelständischen Märkten immer mehr zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor. Klingt einfach und wie selbstverständlich, ist es aber nicht. Im hektischen Tagesgeschäft bleibt oftmals keine Zeit für ein Mehr an Kommunikation. Denn Kommunikation bedeutet immer auch Interaktion. Dabei gelangt das richtige Wissen in der richtigen Form dorthin, wo es zur Umsetzung eines gemeinsamen Ziels gebraucht wird. Zum Beispiel dem Kredit als einem von Banken angebotenen und von Unternehmen nachgefragten Produkt im Finanzierungsmarkt. Deshalb gilt: Unternehmen, die mit ihren Finanziers nicht in einen kontinuierlichen und offenen Dialog treten, laufen Gefahr, das Vertrauen der Kreditgeber zu verspielen. Im Ergebnis zieht dies oftmals eine negative Kreditentscheidung nach sich. Transparenz und gewachsene Beziehungen, zum Beispiel zur Hausbank, können aber das notwendige Vertrauen herstellen. Vertrauen wiederum verschafft Kredit. Und

24

Kredit sorgt für Liquidität sowie Investitionen. Diese sichern letztlich unternehmerisches Wachstum und langfristige Erträge. Ein einfaches Grundprinzip. Oder anders ausgedrückt: Vertrauen ist der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg. Wer als Unternehmer nicht zur Transparenz bereit ist, wird im Finanzierungsmarkt mehr denn je in Schwierigkeiten geraten. Denn wenn immer mehr mittelständische Unternehmen ihre Strategie in Finanzierungsfragen auf eine aktive und offene Kommunikation umstellen, verstärkt sich der Druck auf die anderen Marktteilnehmer. Daher werden intransparente Unternehmen im Konkurrenzkampf um die besten Finanzierungsmittel zunehmend einen Wettbewerbsnachteil erleiden – mit deutlich negativen Auswirkungen auf ihre geschäftlichen Wachstumsperspektiven: Sie entwickeln sich zwangsläufig nur unterdurchschnittlich oder sogar rückläufig. Erfolgreiche Unternehmer informieren ihre Banken deshalb monatlich oder zumindest quartalsweise mit verlässlichen Zahlen. Hierfür hat sich die Schaffung eines zeitnahen Berichtswesens bewährt, das die wesentlichen Kennzahlen eines Unternehmens umfasst. Ergänzt um monatliche oder quartalsweise aufbereitete Soll-Ist-Vergleiche mit schlüssigen und verständlichen Abweichungsanalysen kann der Unternehmer überzeugend darlegen, dass er die Entwicklung seines Unternehmens jederzeit im Griff hat. Und dass er in der Lage ist, durch geeignete Maßnahmen zu agieren. Dabei ist es besonders wichtig, gegenüber Kapitalgebern auch unbequeme Wahrheiten, Aktivitäten oder latente Risiken frühzeitig und offen zu kommunizieren. Denn nur so wird Vertrauen krisensicher. Aber Vertrauen muss auch gepflegt werden. Worten müssen Taten folgen. Und dort, wo Vertrauen verloren ging, gilt es, dieses durch Tun wieder herzustellen. Deshalb kommunizieren erfolgreiche Unternehmer gerade in schwierigen Zeiten sehr intensiv mit ihrer Hausbank, kündigen eine schlechte Bilanz schon frühzeitig an und entwickeln gemeinsam mit ihrem Firmenkundenbetreuer tragfähige Konzepte für die Zukunft. Denn eine Kreditentscheidung wird auf der Bankenseite nur dann positiv ausfallen, wenn der jeweilige Entscheider Vertrauen hat. Vertrauen in das Geschäftsmodell, Vertrauen in das Management, Vertrauen in die vorhandenen Controllinginstrumente und die wichtigsten unternehmerischen Zielsetzungen, aber vor allem Vertrauen in eine ehrliche und offene Finanzkommunikation. Zuverlässigkeit ist ein weiteres wichtiges Kriterium professioneller Kommunikation. Finanzierungsprofis reichen vereinbarte Unterlagen und Informationen immer regelmäßig, aktuell und zu den besprochenen Terminen ein – aber niemals ohne detaillierte Erläuterung. Viel besser noch ist die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs mit dem zuständigen Bankbetreuer. Denn jetzt kann der Unternehmer mit seiner eigenen Persönlichkeit punkten und aufzeigen, dass er ein schlüssiges IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

Gesamtkonzept hat, seine unternehmerische Strategie stimmig ist und er für bestimmte Werte einsteht – wie Transparenz und Offenheit, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Erfolgreiche Unternehmen kommunizieren daher immer offensiv, egal ob Krise oder nicht. Deshalb ist auch der scheinbar neue Slogan „Wer Geld will, muss Antworten geben“ in Wirklichkeit ein alter Hut. Wodurch aber zeichnet sich die professionelle Kommunikation der Besten noch aus? Zum einen ist der Bereich Finanzkommunikation dort immer Chefsache, wobei der Geschäftsführer oder Inhaber durchaus von weiteren Ressourcen im Unternehmen unterstützt werden kann, zum Beispiel dem kaufmännischen Leiter. Zum anderen gehen solche Unternehmer immer sehr gut vorbereitet in ein Bankgespräch. Denn eine schlechte Vorbereitung wird schnell als mangelnde Wertschätzung betrachtet. Oftmals muss der Unternehmer dann zunächst einmal die von der Bank benötigten Unterlagen nachreichen. Diese mangelnde Effizienz der Kommunikation ist aber für beide Seiten unbefriedigend. Denn jetzt stehen nicht mehr die wichtige inhaltliche Auseinandersetzung und der Dialog im Vordergrund, sondern die Beschaffung der erforderlichen Daten und Unterlagen. Deshalb achten erfolgreiche Unternehmer darauf, dass aus einer individuellen Kommunikationsklemme nicht plötzlich eine persönliche Kreditklemme wird. Sie machen ihre Finanzkommunikation krisenfest und definieren diese als wesentlichen strategischen Part ihrer unternehmerischen Aktivitäten. Hierzu gehört auch, das eigene Geschäftsmodell so gut zu präsentieren, dass es von den Kapitalgebern verstanden wird. Transparenz ist allerdings auch keine Einbahnstraße. Ein im Wissen um die eigene kommunikative Stärke selbstbewusster Unternehmer sollte auch seinen Banker fordern. Partnerschaftliche Kommunikation bedeutet nämlich immer auch Offenheit und Transparenz auf beiden Seiten. Dies betrifft bei der Bank beispielsweise die Benennung von Ratinganforderungen oder der sonstigen Voraussetzungen für eine Kreditvergabe. Hinterfragt werden kann auch die strategische Positionierung und Kreditpolitik der jeweiligen Bank im mittelständischen Finanzierungsmarkt. So passt nicht immer jede Bank zu jedem mittelständischen Unternehmen. Kommunikativ starke Unternehmer fragen nach, wenn sie etwas nicht verstehen, und vermeiden so, dass hinsichtlich der Bewertung stattfindender Kommunikation eine unterschiedliche Wahrnehmung bestehen bleibt. Denn diese führt allzu häufig zu Missverständnissen und Irritationen. Im Erfolgsfall entsteht so aus der Verbindung von professionellem Kommunikations- und Beziehungsmanagement sowie einer tragfähigen unternehmerischen Vision der Typus des kommunikativen Realisten. Dieser Unternehmer braucht sich um das Thema Finanzierung keine Sorgen zu machen – hat er doch erkannt, dass transparente und partnerschaftliche Kommunikation die unternehmerische Schlüsselkompetenz der Zukunft ist. ❙ AUTOR RAINER LANGEN Partner, Rainer Langen & Partner Unternehmensberater, Bad Kreuznach [email protected]

IHK WirtschaftsForum 06.16

Ich schätze verlängerte Zahlungsziele Für mich zählen Service und Sicherheit

Ich möchte Rückvergütungen

Kosten senken, Zeit sparen, Kontrolle ausbauen: mit der Firmenkreditkarte, die mehr kann – American Express® Business Gold Card. + Rückvergütungen und Belohnungen für alle Arten geschäftlicher Ausgaben + Bis zu 50 Tage Liquiditätsvorteil für mehr finanzielle Flexibilität + Kostenfreier 24/7-Service, sichere OnlineZahlungen, umfassende Versicherungsleistungen

Gleich online beantragen und alle Vorteile sichern. *

€ 150

1. Jahr beitragsfrei**

www.amex-business.de * Nach Kartenerhalt und einem Umsatz ab 5.000 Euro innerhalb der ersten 3 Monate erhalten Sie einen Amazon.de Gutschein im Wert von 150 Euro geschenkt. (Amazon.de ist kein Sponsor der Werbeaktion.) ** American Express Business Gold Card: Hauptkarte 140 Euro Jahresgebühr, beitragsfrei im 1. Jahr.

FOTO: GETTYIMAGES / CROSSROADSCREATIVE

Das Smartphone ist inzwischen das meistgenutzte Gerät, über das Kunden einen Verkaufsweg starten. Es ist für jeden Dritten ein ständiger Einkaufsbegleiter.

DIGITALISIERUNG

AUF KURS BLEIBEN Digitalisierung eröffnet Unternehmen interessante neue Vertriebswege. Viele Unternehmen schlagen diesen Weg ein, denn sie haben nicht nur die Chancen, sondern auch die Notwendigkeit erkannt. Doch noch sind nicht alle dabei.

U

nternehmer, die der Digitalisierung keine Beachtung schenken, nehmen in Kauf, Erfolgspotenziale ungenutzt zu lassen. Das gilt für kleine und mittelständische ebenso wie für große Unternehmen. Darüber hinaus riskieren sie, ihren Ruf in unsichere Gewässer zu manövrieren, wenn sie untätig bleiben. Denn dass eine Marke im Internet nicht aktiv ist, bedeutet nämlich nicht, dass dort nicht über sie gesprochen wird. Deshalb sollten sich Unternehmen in Zeiten der Digitalisierung die Frage stellen, wie sie den Anschluss an die Konkurrenz nicht verpassen und gleichzeitig den Bezug zur Zielgruppe erhalten und sich als Marke treu bleiben können.

Smartphones als Einkaufsbegleiter Vor wenigen Jahrzehnten hätte kein Unternehmer daran gedacht, seine Produkte beziehungsweise Dienstleistungen virtuell anzupreisen. Der kommerzielle Startschuss des Internets ist keine 30 Jahre her. Genauso wenig hätten Kunden erwartet, überall zu jeder Zeit jegliche Informationen zu erhalten. Wer erst jetzt damit beginnt, sich über eine

26

Webpräsenz Gedanken zu machen, zählt nicht mehr als Vorreiter. Firmen sehen sich mit steigenden Kundenansprüchen konfrontiert. Gleichzeitig eröffnen sich neue Berührungspunkte zu ihren Zielgruppen. Die Digitalisierung vereinfacht die Erfolgsmessung und liefert Rückschlüsse darüber, wo relevante Schnittstellen zum Konsumenten bestehen. Das erkennen immer mehr Unternehmer. Entsprechend wächst ihre Bereitschaft, den Schritt von klassischer Werbung hin zu zeitgemäßen Digitalstrategien einzuschlagen oder klassisches und Webmarketing zu kombinieren. Die Digitalisierung fordert, macht aber auch vieles möglich. Der stationäre Handel und der Dienstleistungssektor stehen darum längst nicht mehr für sich allein. Für zahlreiche Dinge unseres täglichen Lebens kommt das Smartphone zum Einsatz: Hotelbuchungen, Restaurantreservierungen, Onlinerecherchen – die Liste von Einsatzzwecken ist lang. Das Smartphone ist mit 65 Prozent das meistgenutzte Gerät, über das Konsumenten einen Verkaufsweg starten. Auch für Preis- und Produktvergleiche macht schon jeder Dritte – sogar direkt vor Ort im IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

Laden – vom Smartphone als stetigem Einkaufsbegleiter Gebrauch. Hinzu kommen Onlinekäufe, wodurch Konsumenten den stationären Handel zunehmend umgehen: bequem und flexibel, mit wenigen Klicks zum gewünschten Produkt oder Service.

Digitale Kanäle auf der Überholspur Diese Entwicklung geht an den traditionellen Medien nicht spurlos vorbei: Digitale Medien überholen die klassischen Werbekanäle und nehmen ein wachsendes Stück vom Werbekuchen ein. In 2015 überstiegen die Investitionen deutscher Unternehmen in Onlinewerbung erstmals die für Zeitungsanzeigen. Bis 2018 rechnen Experten mit einem Umsatzvolumen von über sieben Milliarden Euro in der Onlinewerbung – eine Steigerung um knapp 18 Prozent im Vergleich zu 2015. Die Mobile-Nutzung beziehungsweise Mobile Advertising spielen dabei eine entscheidende Rolle. Auch das Fernsehen kämpft trotz des Bemühens, sich dem wandelnden Nutzerverhalten anzupassen, mit abnehmender Werberelevanz. Deutsche Unternehmen investieren inzwischen knapp 30 Prozent ihres Werbebudgets in digitale Medien. Damit ist das Internet in Deutschland nahezu gleichauf mit dem Fernsehen. Beachtlich ist zudem, wie rasant das World Wide Web fester Bestandteil unseres Alltags geworden ist: 80 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren sind mittlerweile online.

Steigende Kundenansprüche Es sind mehr und mehr die Konsumenten selbst, die vorgeben, welche Inhalte wann für sie persönlich relevant sind. Und an einer weiteren Stelle bekommen Unternehmen diesen Einfluss zu spüren, nämlich in puncto Reputation. Ob Firmen eine Webpräsenz führen oder nicht: Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nach ihnen im Web gesucht und über sie gesprochen. Finden Interessenten dort keine Informationen über das gesuchte Unternehmen, besteht die Gefahr, dass sie dessen Service nicht oder nicht mehr in Erwägung ziehen möchten. Ein weiteres Risiko: imagebeschädigende Rezensionen, von denen die Unternehmen nichts mitbekommen. Oder sie verfügen nicht über die Zeit, das Know-how und die Infrastruktur, um im Krisenfall passend und zeitnah zu reagieren. Für B2B- ebenso wie für B2C-Unternehmen gilt: Wer hier das Steuerruder abgibt, lässt sich fremdbestimmen. Unternehmen stoßen an dieser Stelle mit traditionellen Kanälen an ihre Grenzen. Eine Onlinestrategie ist mittlerweile Pflicht, nicht Kür. Und das nicht nur für Big Brands, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Erfolgspotenziale von KMU Es ist die enge Verschmelzung zwischen online und offline, die regional tätigen Firmen durch ihre direkte Kundennähe enorme Vorteile bietet. Nur knapp 30 Prozent der KMU glauben, dass die Mehrheit ihrer Kunden auf Mobilgeräten nach ihnen sucht. Demgegenüber stehen jedoch fast 80 Prozent der Kunden, die genau das tun. Dank moderner Technologien können hilfreiche Informationen über diese Gewohnheiten und Verhaltensmuster generiert werden. Diese liefern die Basis, um lokale Zielgruppen orts- beziehungsweise situationsgebunden über die richtigen Kanäle zu adressieren: Was möchten Verbraucher über eine Branche, ein Unternehmen und dessen Leistungen wissen? Welche Lösung bietet es und welchen IHK WirtschaftsForum 06.16

Mehrwert? Um dies in Erfahrung zu bringen, müssen Unternehmen nützliche Informationen dort platzieren, wo ihre Zielgruppe danach sucht. 95 Prozent der Suchenden verwenden zur Recherche Google, mobil oder am Desktop. Dort können sich Unternehmen Aufmerksamkeit verschaffen, im Gedächtnis bleiben und ihr Angebot optimal in das Nutzererlebnis einbinden.

Spitzendisziplinen im Onlinemarketing Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung und -werbung setzen genau dort an. Die Suchmaschinenoptimierung zielt auf die nicht bezahlten (organischen) Suchtreffer in Deutschlands meistgenutzter Suchmaschine ab. Ziel ist, für passende Suchbegriffe mit nutzerrelevanten Informationen möglichst weit oben platziert zu sein. Google AdWords, so die Bezeichnung für die bezahlten Google-Anzeigen, erscheinen oberhalb und unterhalb statt neben den organischen Suchergebnissen. Mit Google AdWords können Firmen potenzielle Kunden zum Beispiel in der Nähe ihres lokalen Geschäfts animieren, ihren Laden zu besuchen oder ihre Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. In Kombination ergänzen sich beide Maßnahmen somit optimal. Auch Social Media Advertising ermöglicht es, Werbung nach Merkmalen wie Beruf, Geschlecht, Alter und Region flexibel an Interessenten auszusteuern. Nicht ohne Grund zählt es nach Suchmaschinenmarketing zu den Spitzendisziplinen im Onlinemarketing.

Qualifizierung von Dienstleistern Für eine langfristig erfolgreiche Onlinestrategie müssen aus allen verfügbaren Lösungen die richtigen für das eigene Unternehmen ausgewählt und aufeinander abgestimmt werden. Was in der Theorie simpel klingt, ist in der Praxis oftmals nicht ganz so einfach umsetzbar: Bestehende Strategien lassen sich nicht eins zu eins auf digitale Märkte übertragen. Unternehmen sollten sich darum Spezialisten als Partner ins Boot holen. Orientierung bieten unter anderem branchenspezifische Anbieterübersichten wie Internetagenturrankings, die Dienstleister im direkten Vergleich abbilden. Das sind nützliche Entscheidungshilfen, um zu erkennen, welche Anbieter wo Schwerpunkte setzen und besonders erfahren sind. Auch Zertifikate, Auszeichnungen und Verbandsmitgliedschaften sind gute Anhaltspunkte für die Qualifizierung eines Dienstleisters. Die Digitalisierung führt dazu, dass die Beziehung zwischen Unternehmen und Kunden so persönlich, rasant und interaktiv ist wie nie zuvor. Die Kommunikation miteinander verläuft dank zahlreicher Schnittstellen nicht mehr linear, sondern im stetigen Austausch. Unternehmen, die das ignorieren, werden langfristig den Kurs im Konkurrenzvergleich nicht halten können. ❙ AUTOR ULV MICHEL Vorstand, Online Marke­ ting Solutions, Eschborn u.michel@ omsag.de

27

AUSSCHREIBUNGEN

DIE ÖFFENTLICHE HAND ALS KUNDE In der Hessischen Ausschreibungsdatenbank können sich Unternehmer einen Überblick über öffentliche Aufträge verschaffen.

FOTO: GETTYIMAGES / LEONTURA

Die Auftragsberatungsstelle Hessen unterstützt Unternehmen bei der Akquise von Aufträgen für Bund, Länder und Kommunen. Denn im Vorfeld müssen Bieter eine Reihe von Voraussetzungen kennen und im Vergabeverfahren zahlreiche Formalien und Regularien beachten.

Ö

ffentliche Aufträge sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein bedeutendes Betätigungsfeld für Unternehmen. Für circa 300 Milliarden Euro kaufen Bund, Länder und Kommunen in Deutschland jedes Jahr ein. Etwa zehn Prozent davon geben öffentliche Auftraggeber in Hessen aus. Daher sollten sich auch kleine und mittelständische Firmen darum bemühen, ein Stück vom Kuchen abzubekommen. Nahezu jedes Unternehmen kommt als Bieter infrage, da der Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand Güter und Leistungen fast aller Wirtschaftszweige erfasst.

Passende Ausschreibungen finden Damit Unternehmen öffentliche Ausschreibungen schneller finden, hat die Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt), Wiesbaden, die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) entwickelt. Diese zentrale Bekanntmachungsplattform bündelt alle nationalen und EU-weiten Ausschreibungen hessischer Beschaffungsstellen. Da die Veröffentlichung in der HAD für öffentliche Auftraggeber Pflicht ist, verpassen HAD-Nutzer keinen Auftrag. Das erspart die zeitintensive und häufig kostenpflichtige Recherche in anderen Medien. In der HAD können sich die Bieter schnell und komfortabel einen umfassenden Überblick verschaffen. Dafür registriert sich das Unternehmen zunächst kostenlos auf der HAD. Mit einem Passwort kann es dann unbegrenzt nach aktuellen Ausschreibungen suchen und digitale Vergabeunterlagen kostenfrei herunterladen. Für alle Branchen und Gewerke werden auf der HAD Tag für Tag zahlreiche Aufträge ausgeschrieben. Verschiedene Suchkriterien vereinfachen die Suche und filtern passende Ausschreibungen. Noch einfacher wird es, wenn die Nutzer die Recherchekriterien als Suchprofil speichern. Dann erhalten sie täglich per E-Mail alle für sie interessanten Ausschreibungen.

Fehler bei der Bewerbung vermeiden Wenn ein Unternehmen in der HAD auf eine interessante Ausschreibung gestoßen ist, muss es sich klarmachen, dass bei öffentlichen Aufträgen andere Anforderungen gelten als bei privaten Auftraggebern. Das Regelgeflecht ist für Nichtjuristen schwer durchschaubar. Als Unternehmer ein gutes Angebot zu kalkulieren, ist bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht ausreichend. Denn eine Bewerbung kann schon wegen eines kleinen Formfehlers ausgeschlossen werden, beispielsweise, wenn ein Nachweis fehlt oder Zusätze gemacht werden, die gar nicht gefordert wurden. Unternehmen müssen sich daher in die Grundlagen des Vergaberechts einarbeiten, wenn sie keine Bauchlandung machen wollen. Die ABSt Hessen bietet für Anfänger wie für Fortgeschrittene ein breites

28

IHK WirtschaftsForum 06.16

Unternehmenssicherung

AUFTRAGSBERATUNGSSTELLE HESSEN Die Auftragsberatungsstelle Hessen mit Sitz in Wiesbaden ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, der Ingenieurkammer, der Architekten- und Stadtplanerkammer in Hessen und des Landes Hessen. Kontakt: Auftragsberatungsstelle Hessen, Telefon 06 11 / 9 74 58 80, E-Mail info@ absthessen.de, Internet www.absthessen.de, www.had.de (Hessische Ausschreibungsdatenbank) und www.hpqr.de (Hessisches Präqualifika­ tionsregister).

Seminarangebot zum aktuellen Vergaberecht an. Bei konkreten Fragen oder Problemen im Vergabeverfahren können sich IHK-Mitglieder darüber hinaus kostenlos von der ABSt Hessen juristisch beraten lassen. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, ein Einsteigerseminar zu besuchen. Dort lernen Bieter zum Beispiel, was sie bei der Teilnahme an einer Ausschreibung beachten müssen und wie sie häufige Fehler vermeiden können. Alle Seminare lassen viel Raum für Fragen und ermöglichen den Austausch und die Diskussion mit öffentlichen Auftraggebern.

Vorteile für präqualifizierte Bieter Jeder Bieter muss seine Eignung nachweisen. Damit der Weg zum öffentlichen Auftrag einfacher wird, hat die ABSt Hessen das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) aufgebaut. Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen für alle Leistungsbereiche. Unternehmen sparen mit einer Präqualifizierung Zeit und Geld, da sie ihre Eignung für öffentliche Aufträge nicht mehr bei jeder Bewerbung gesondert nachweisen müssen. Sie gelten grundsätzlich als für öffentliche Aufträge geeignet. Die ABSt Hessen prüft die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Über die geprüften Einzelnachweise wird eine Präqualifikationsurkunde ausgestellt und das Unternehmen wird in das PQ-Register eingetragen. Statt zahlreicher Einzelnachweise legen Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen dann nur die Urkunde vor, die ein Jahr gültig ist. „Die Präqualifizierung ist eine unheimlich gute Sache, weil wir uns viel an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen“, bestätigt Bettina Wenz, Prokuristin, Mandausch / Reisswolf. Die mittelständische, inhabergeführte Unternehmensgruppe aus Frankfurt ist bereits seit sechs Jahren mit Mandausch Containerdienst und seit 2015 auch mit Reisswolf Archivservice präqualifiziert. Zwei weitere Unternehmen sollen nun folgen. „Die Präqualifikation ist keine große Aktion, der Aufwand ist überschaubar und zu schaffen“, so Wenz. Sie ist überzeugt von den Vorteilen: „Die PQ-Urkunde ist ein Zeichen dafür, dass ein Unternehmen strukturiert ist, alle Nachweise parat hat und sich an öffentlichen Aufträgen beteiligen will – nicht muss.“

Risiken im Vergabeverfahren minimieren Das HPQR-Zertifikat kann bundesweit verwendet werden. Auftraggeber können mit der Zertifikatsnummer die Einzelnachweise auf der HPQR-Datenbank einsehen. Das hessische Vergaberecht regelt, dass die Beschaffungsstellen die PQ-Urkunde anerkennen müssen. Bieter können darauf vertrauen, dass die Urkunde akzeptiert wird. Mit einer IHK WirtschaftsForum 06.16

Präqualifizierung minimieren sie außerdem das Risiko, wegen fehlender Eignung ausgeschlossen zu werden. Alle Unternehmen, die Dienst- und Lieferleistungen sowie freiberufliche Leistungen erbringen, werden darüber hinaus in der Datenbank PQ-VOL gelistet und auch dort bundesweit von Auftraggebern gefunden. Demnächst wird das bundesweite Präqualifikationsregister PQ-VOL weiterentwickelt zum amtlichen Verzeichnis der IHKs. Im amtlichen Verzeichnis gelistete Unternehmen werden von allen Vergabestellen bundesweit akzeptiert als für öffentliche Aufträge geeignete Unternehmen.

Versteckte Märkte erschließen Mit einer Präqualifizierung erschließen sich hessische Unternehmen zusätzlich den versteckten Markt der freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen. Bei diesen zwei Verfahren wird nur eine beschränkte Anzahl an Bietern aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Passende Unternehmen lassen sich Auftraggeber unter anderem aus der Liste der präqualifizierten Unternehmen benennen oder recherchieren selbst im HPQR. Gelistete Unternehmen können sich damit einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dies ist zum Beispiel bei Aufträgen zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen von Vorteil, die zurzeit (unterhalb der EU-Schwellenwerte) aufgrund der besonderen Dringlichkeit im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe erteilt werden können.

Die elektronische Vergabe Öffentliche Auftraggeber stehen momentan vor einer großen He­ rausforderung: Bis 18. Oktober 2018 müssen alle Vergabestellen das komplette Vergabeverfahren auf die elektronische Vergabe umstellen, zentrale Vergabestellen sogar schon bis spätestens 18. April 2017. Seit 2009 bietet die ABSt Hessen bereits die Möglichkeit, mit der eHAD elektronische Vergaben zu veröffentlichen. Auch Bieter sollten sich rechtzeitig auf das papierlose Verfahren einstellen. Ein elektronisches Werkzeug vereinfacht Bietern die Arbeit. Die Software erfordert keine besonderen Fachkenntnisse und erleichtert insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg in die elektronische Vergabe. Die ABSt Hessen bietet Workshops an, bei denen alle Funktionen der Software erläutert werden. Die ABSt Hessen unterstützt Unternehmen aller Größen und Branchen, um bei Beschaffungsverfahren bessere Chancen zu haben. Unternehmen, die die öffentliche Hand dauerhaft als Kunden gewinnen möchten, sollten aber heute schon die Weichen stellen und sich auch den Herausforderungen der elektronischen Vergabe stellen. Wer in zwei Jahren noch größere öffentliche Aufträge haben will, muss in der Lage sein, das Angebot elektronisch abzugeben. ❙ AUTORIN BRIGITTA ­TRUTZEL Geschäftsführerin, Auftragsberatungsstelle Hessen, Wiesbaden [email protected]

29

FOTO: JOCHEN MÜLLER

Das Evalea-Team (v.l.): Dala, Feel Good Managerin, Valeria Berger, Business Development, David Maurer, Gründer und Geschäftsführer, Yannick Bals, App Development, Timo Riedle, Gründer und Geschäftsführer, und Christian Olt, Sales.

SERIE E XISTENZGRÜNDUNG

EFFIZIENT UND EINFACH EVALUIEREN Weiterbildungen angemessen zu evaluieren, ist die Gründeridee von Evalea, Frankfurt. Durch speziell entwickelte Befragungen kann ermittelt werden, ob Teilnehmer das Erlernte auch im Alltag anwenden können.

David Maurer und Timo Riedle stammen beide aus der Nähe von Stuttgart und sind nicht weit voneinander entfernt aufgewachsen. Dennoch lernten sie sich erst während des BWL-Studiums an der Universität Bayreuth kennen. „Wir müssen doch beide aus der gleichen Gegend kommen, so wie du redest“, erinnert sich Riedle an das erste Zusammentreffen mit Maurer zurück. Zunächst

30

waren sich die beiden zwar sympathisch, aber hatten privat unterschiedliche Interessen: „David leistete Aufbauhilfe in Afrika, und ich war eher in Sachen Fußball unterwegs.“ Maurer ist primär strategisch und wissenschaftlich ausgerichtet. Die Kernkompetenz von Riedle hingegen liegt im Marketing und Vertrieb. Doch genau diese Gegensätze konnten die beiden für sich

nutzen – und so entwickelten sie in ihren Masterarbeiten ein erstes Konzept für ihre Geschäftsidee. Aus der Grundüberlegung heraus, Weiterbildungsmaßnahmen angemessen zu evaluieren, arbeiteten sie an einem Programm, das dies möglich machen sollte. „Neben wenig Zeit und geringen Personalkapazitäten fehlt es in den Unternehmen auch oft an methodischem Wissen darüber, wie

aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden können“, so Riedle. Evalea hilft Unternehmen und Trainern dabei, die Wirksamkeit von Weiterbildungen zu überprüfen. Durch speziell entwickelte Transferbefragungen wird nicht nur der Referent bewertet, sondern auch, ob die Teilnehmer das Erlernte im Unternehmensalltag anwenden können. Der hierfür eigens entwickelte digitale FraIHK WirtschaftsForum 06.16

 Unternehmensreport

KONTAKT Evalea Hanauer Landstraße 521 60386 Frankfurt Telefon 0 69 / 42 69 08 50 E-Mail [email protected] Internet www.evalea.de Weitere Kontaktadressen und Infos zum Thema Existenzgründung bei der IHK Frankfurt, Team Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 9720 10, E-Mail unternehmensfoerderung@frankfurt-main. ihk.de.

gebogen ist sowohl praxisorientiert als auch wissenschaftlich fundiert. „Neben einigen selbst gebastelten Excel-Eigenlösungen, die jedoch nicht auf wissenschaftlichen Ansätzen beruhen, gibt es viele sehr gute theoretische Modelle, die aber oftmals nicht anwenderfreundlich oder sehr teuer sind“, erklärt Riedle. Den theoretischen Hintergrund brachten beide von der Universität mit, die Anwenderfreundlichkeit testeten sie mit Pilotunternehmen, die sie nicht lange von ihrer Idee überzeugen mussten. „Wir haben schnell gemerkt, dass man den Unternehmen unsere Software zur Verfügung stellen kann, ohne dass wir Beratungsdienstleistungen erbringen müssen, da sie

selbsterklärend funktioniert“, so Riedle. Die Gründer waren von Anfang an in der komfortablen Situation, dass sie sich durch bestehende Bekanntschaften zu Unternehmen, die ihre Software testeten, bereits einen Namen gemacht hatten. „Wenn ihr euch damit mal selbstständig macht, sind wir definitiv dabei“, erinnert sich Riedle an die Kommentare vieler Testnutzer. Nach drei Jahren Vorlaufzeit, Studien an der Universität sowie Probierphasen im Unternehmensalltag, entschieden sich Maurer und Riedle 2014 für die Selbstständigkeit. „Als Studenten waren wir niedrige Gehälter gewöhnt und sagten uns, wenn wir den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, dann jetzt“, erzählt Riedle. Im Frühjahr 2015 gingen sie dann mit ihrer Software online. Beide hatten sich zuvor noch nicht mit einer Unternehmensgründung beschäftigt. Daher waren die rechtlichen Aspekte, der Aufbau eines Vertriebs sowie die Fokussierung auf ihre Kernkompetenzen zunächst einmal die größten Herausforderungen. Maurer und Riedle verbrachten viel Zeit mit Recherchearbeit, bevor sie externe Beratung in Anspruch nahmen. Neben einer Rechts- und Gründungsberatung an der Universität Bayreuth half ihnen die IHK bei der Überprüfung des Firmennamens. Die Suche

nach einem geeigneten Namen war mit viel Kreativarbeit verbunden. „Wir werden heute noch oft gefragt, ob unsere Frauen Eva und Lea heißen, dabei wollten wir einfach das Wort Evaluation im Firmennamen haben“, sagt Riedle. Den entscheidenden Schritt, Bayreuth zu verlassen und nach Frankfurt zu ziehen, brachten die Business Angels FrankfurtRheinMain. Maurer und Riedle konnten bei ihrer Produktpräsentation sofort drei Gesellschafter für sich gewinnen. „Da es so etwas in Bayreuth nicht gibt, haben wir diese Chance über die IHK gerne in Anspruch genommen“, erinnert sich Riedle. Seinerzeit hatten die beiden Gründer bereits erste Kunden in Frankfurt, und da der Standort strategisch günstig liegt und sie in Bayreuth außer einer sehr günstigen Raummiete nichts hielt, entschieden sie sich schnell für diesen Schritt. Neben den Einlagen der Business Angels, die Evalea bis heute bei der Weiterentwicklung ihrer Software helfen, planen die Gründer, bis Ende des Jahres ihre Ausgaben durch ihre monatlichen Einnahmen komplett decken zu können. Maurer und Riedle, die von Beginn an alles alleine gemacht haben, werden inzwischen von Werkstudenten, Praktikanten und studentischen Aushilfen unterstützt. „Zu unseren besten Zeiten sind wir bis zu neun Leute. Wir

haben sehr viel Glück mit unseren fleißigen Helfern“, sagt Riedle. Bis zum Sommer sollen auch die ersten Festanstellungen erfolgen. „Da wir von Anfang an schon begeisterte Anhänger hatten, waren wir in der glücklichen Situation, nur wenig Kaltakquise machen zu müssen“, so Riedle. Dies resultiert nicht zuletzt daraus, dass die beiden jedem Interessenten ihr Produkt kostenlos für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellen: „Über 95 Prozent aller Testkunden wurden zu zahlenden Kunden.“ Momentan arbeiten sie daran, ihre Software automatisch individualisierbar zu machen, das bedeutet, Firmenlogos zu integrieren oder Unternehmensfarben einzubauen. Außerdem soll auch eine englische Version der Software entwickelt werden, da die beiden Gründer schon einige Anfragen aus skandinavischen Ländern erhalten haben. „Das Schöne ist, dass wir für alle Schritte unsere Pilotunternehmen haben, mit denen wir die Neuerungen erarbeiten und testen können“, sagt Riedle.  ❙ AUTORIN ELISA POHLAND Referentin, Unternehmens­ kommunikation, IHK Frankfurt [email protected]

PRAKTISCHE MÖBEL DIREKT VOM HERSTELLER

HOTLINE: 0611 - 18 55 180

ONLINE-SHOP: www.schultz.de

FOTO: STEFAN KRUTSCH

Von links: Bernd Ehinger, Präsident, Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Prof. Kristina Sinemus, Präsidentin, IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der hessischen Staatskanzlei, Berthold Rüth, Vorstandsmitglied, CSU-Landtagsfraktion, und Martin Orth, Leiter Abteilung Landesplanung, Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz.

TAG DER METROPOLREGION

SPIRIT DER GEMEINSAMKEIT Beim Tag der Metropolregion am 17. Mai in der IHK Frankfurt haben die Wirtschaftskammern eine Initiative zur Weiterentwicklung der Region vorgestellt. Damit sollen zusammen mit der kommunalen Ebene und den Landesregierungen der vier beteiligten Bundesländer die Potenziale der Metropolregion besser entwickelt werden.

Wichtig sei der „Spirit der Gemeinsamkeit in der Region“, appellierten die Veranstalter an die Öffentlichkeit. Die Wirtschaft habe begonnen, ihre Erwartungen an die Weiterentwicklung der Region in Form konkreter Projekte zu formulieren, sagte Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt. Mit den Landesregierungen und den unterschiedlich dimensionierten kommunalen Ebenen wollen die Wirtschaftskammern das Gespräch über die diversen Projektvorhaben aufnehmen. Die Initiative der Wirtschaftskammern soll unter dem

32

Namen „Perform“ auftreten. Unter Leitung einer neu eingerichteten Geschäftsstelle sollen in den nächsten Monaten Projekte in den vier Handlungsfeldern „Mobilität und Infrastruktur“, „Gründungs- und Innovationsregion“, „Flächenentwicklung“ und „Digitalisierung“ definiert und anschließend im Dialog mit der kommunalen Ebene und den Landesregierungen sowie anderen fachlich Beteiligten konkretisiert werden. Wichtig sei dabei ein „Vorgehen auf Augenhöhe“, erklärten die Vertreter der Wirtschaftskammern.

Axel Wintermeyer, Staatsminister und Chef der hessischen Staatskanzlei, Wiesbaden, Berthold Rüth, Vorsitzender der Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ und Mitglied im Vorstand der CSU-Landtagsfraktion, München, sowie Martin Orth, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung RheinlandPfalz, Mainz, plädierten dafür, dass die gleiche Augenhöhe und die gleiche Verantwortung auch zwischen beteiligten Landesregierungen gelten müsse.

Wintermeyer berichtete, dass die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz parallel zu der Initiative der Wirtschaftskammern vor einigen Monaten bereits Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern Wirtschaft, Verkehr und Mobilität, Kultur und Natur sowie Forschung und technologische Entwicklung aufgesetzt haben. Am Beispiel der gerade vereinbarten Kooperation der Universitäten in Darmstadt, Frankfurt und Mainz bei der Bewerbung um die Exzellenz-Initiative zeigte IHK WirtschaftsForum 06.16

Standortpolitik

LINK ZUM THEMA Weitere Infos über Perform, die Zukunftsinitiative für die Region FrankfurtRheinMain, online unter www.performfrankfurtrheinmain.de.

er auf, dass die Regierungen heute schon an gemeinsamen Projekten arbeiten. In der Kulturförderung sehe er zum Beispiel ein weiteres Feld, wo man gemeinsam Verantwortung tragen und den Nutzen für die Bürger mehren könne. Das Publikum mahnte bei einer Befragung mehrheitlich an, dass bisher zu wenig zur Entwicklung der Metropolregion getan worden sei. Die Vertreter der Länder sowie die kommunalen Vertreter hielten es durchweg für wenig zielführend, die Vernetzung in der Region durch neue Gesetze oder Institutionen zu befördern. „Die Treiberfunktion der Kammern tut uns allen gut in der Region“, betonte Wintermeyer. Auch die Regierungen hätten verstanden, dass sie auf Eitelkeiten verzichten müssten, damit etwas Gemeinsames in Bewegung kommt. Die Finanzierung von gemeinsamen Projekten hielten die Vertreter der Länder nicht für den entscheidenden Punkt, denn Fördertöpfe aus der EU und anderen Stellen könnten sinnvoll gemeinsam angesprochen werden. Entscheidend sei die Sinnhaftigkeit des

jeweiligen Projekts. Orth nannte dabei auch eine länderübergreifende Wohnbauland-Initiative. Allerdings müssten bei allen Schritten die kommunalen Ebenen einbezogen werden. Zudem sei eine Image-Aufwertung der Region von Bedeutung. Michael Ebling, Oberbürgermeister, Mainz, teilte mit, dass Mainz und die beiden benachbarten Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen mit der StandortmarketingGesellschaft FRM International Marketing of the Region Gespräche über einen Beitritt aufgenommen haben. Wenn das Miteinander sich weiter gut entwickle, werde Mainz auch einen Beitritt zum Kulturfonds FrankfurtRheinMain erwägen. Peter Feldmann, Oberbürgermeister, Frankfurt, plädierte ebenfalls dafür, auf eine erneute Strukturdebatte über die Metropolregion zu verzichten: „Der neue Weg heißt, über gemeinsame Projekte voranzugehen.“ Die Vorhaben müssten nun in den Kommunen praktisch angepackt werden. Jochen Partsch, Oberbürgermeister, Darmstadt, beschrieb Darmstadt als Brückenkopf zur Metropolregion RheinNeckar. Mit seiner hohen Konzentration auf die IT- und SoftwareIndustrie sei die Stadt schon als Silicon Valley Europas tituliert worden. Um diesen Status aber wirklich zu erfüllen, müsse die Region noch mehr Unterneh-

mensgründungen erreichen. Dazu gehöre auch eine stärkere experimentelle Ausrichtung auf das, was am Markt möglich sei, und weniger die perfekte reine Produktentwicklung. Jens Marco Scherf, Landrat, Landkreis Miltenberg, rief die Metropolregion dazu auf, regionale Verkehrsprojekte wie die ICE-Anbindung von Aschaffenburg mit Nachdruck im politischen Raum zu vertreten: „Wir als Bayern wünschen uns ein Signal, dass die Region aufsteht und erklärt, wir brauchen den ICE-Halt in Aschaffenburg.“ Daran würde man am bayerischen Untermain erkennen, dass dies ein fester Bestandteil der Metropolregion ist. Umgekehrt würden alle in der Region profitieren, wenn sich auch der bayerische Teil für andere Projekte, wie den ICE-Halt in Darmstadt, einsetze: „Durch die Gemeinsamkeit der Ziele sind wir eine starke Region.“ Vertreter der Wirtschaft wie Friedbert Eder, Präsident, IHK Aschaffenburg, Holger Frank, Geschäftsführer, Sanner, Bensheim, Dr. Engelbert Günster, Präsident, IHK für Rheinhessen, Mainz, und Tilmann Wittershagen, Sprecher der regionalen Geschäftsleitung Mitte, Deutsche Bank, Frankfurt, sprachen sich ebenfalls für ein Management der Metropolregion mittels diverser Projekte aus. Der Wettbewerb um die

Fachkräfte der Zukunft finde nicht nur unter den Regionen in Deutschland, sondern zunehmend weltweit statt. Allerdings dürfe dabei auch nicht das Innenmarketing innerhalb der Region vernachlässigt werden. Die Menschen in der Region seien die ersten Adressaten aller Projekte, und diese gelte es immer mitzunehmen. Die Initiative der Wirtschaftskammern erhält ihren Antrieb aus dem wachsenden internationalen Standortwettbewerb. „Unsere Aufgabe ist es, die Zukunftsfähigkeit der Region zu stärken. Dies wird nur gelingen, wenn alle Akteure der Region und der Bundesländer gemeinsam nachhaltige Projekte gestalten“, erklärten die Präsidenten der beteiligten neun IHKs, des IHKForums Rhein-Main und der vier Handwerkskammern. In den nächsten Monaten wollen sich die Arbeitsgruppen der Wirtschaftskammern nun mit den entsprechenden Stellen auf Ebene der Kommunen und der Länder verbinden und konkrete ❙ Projekte abstimmen. AUTOR REINHARD FRÖHLICH Geschäftsführer, Unternehmenskommunikation, IHK Frankfurt [email protected]

FRANKFURTRHEINMAIN – EINE STARKE REGION FrankfurtRheinMain ist mit seinen 5,5 Millionen Einwohnern und mit circa acht Prozent Anteil am deutschen Bruttoinlandsprodukt eines der wirtschaftlichen Kraftzentren in Deutschland und Europa. Die Metropolregion bringt es auf eine jährliche Wirtschaftsleistung von 230 Milliarden Euro, etwa gleichauf mit Finnland (203 Milliarden Euro) oder Dänemark (255 Milliarden Euro). Wäre FrankfurtRheinMain eine eigene Wirtschaftsnation, würde sie im weltweiten Ranking der Volkswirtschaften etwa auf Rang 40 liegen.

Realisation stiller Reserven? Standortschließung? Liquidation?

Vertrauen Sie der Erfahrung: www.perlick.de

Beratung ◊ Unterstützung ◊ Umsetzung Kontakt: [email protected] oder mobil: 0173-7355408

www.perlick.de

FOTO: JOCHEN MÜLLER

Von links: Dr. Josephine Hofmann, Leiterin, Competence Center Business Performance Management, Fraunhofer-Institut, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Magdalena Münstermann, Prokuristin, Bernd Münstermann, Karl-Heinz Schulz, Moderator, Prof. Frank Dievernich, Präsident, Frankfurt University of Applied Sciences, und Carsten Brzeski, Chefvolkswirt, ING-Diba.

DEMOGRAFIEKONGRESS

AUF DEN MENSCHEN KOMMT ES AN „Wir schaffen uns alle ab“ versus „Et hätt noch emmer joot jejange“: Zwischen diesen beiden Polen pendelten die Diskussionen auf dem 6. Kongress des Demografienetzwerks FrankfurtRheinMain am 14. April in der IHK Frankfurt.

Während das eine Lager die zunehmende Digitalisierung als Bedrohung empfindet und fürchtet, dass zahlreiche Arbeitsplätze überflüssig werden könnten, sehen andere vor allem deren Chancen, beispielsweise durch innovative Arbeitsformen und selbstbestimmtes Arbeiten. Die Entwicklung hin zu einer stärkeren Technologisierung sei nicht aufzuhalten, wichtig sei aber, diese zu gestalten, betonte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller in seiner Begrüßung. Er verwies auf die PwC-Studie „Industry 4.0: Building the digital enterprise“, nach der die Unternehmen weltweit jährlich mehr als 900 Milliarden Dollar bis zum Jahr 2020 in Industrie 4.0 investieren müssen. Dies zeige, dass sich die Wettbewerbslandschaft

34

in den kommenden fünf Jahren grundlegend verändern werde und Unternehmen versuchen müssten, mit den Entwicklungen Schritt zu halten. Während dieser rasanten Entwicklung dürften jedoch die Werte nicht aus dem Blickfeld geraten: „Wichtig ist, dass wir den aktuellen Transformationsprozess hin zur digitalen Welt von Anfang an mit den Werten und Erfolgsfaktoren unseres Wirtschaftsmodells unterlegen.“ Dabei dachte Müller vor allem an den zumeist inhabergeführten Mittelstand. „Wenn wir dessen Stärken, beispielsweise eine enge Mitarbeiterbindung und die Ausrichtung auf langfristige Unternehmensziele, mit den Chancen der Digitalisierung zusammenbringen, dann können wir den Werten des

Mittelstands in der globalisierten Welt eine noch größere Bedeutung verleihen“, sagte er. Wie weit die Entwicklung bereits fortgeschritten ist, machte Carsten Brzeski, Chefvolkswirt, ING-Diba, Frankfurt, und Autor der viel beachteten Studie „Die Roboter kommen“, deutlich. Darin prognostiziert er, dass die zunehmende Automatisierung mehr als 18 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet. „Eigentlich müsste man sagen: Die Roboter sind bereits da“, so Brzeski. Er verwies darauf, dass einige Industriebereiche bereits jetzt voll vernetzt sind und fast vollständig von Robotern geführt werden. Diese Entwicklung werde weiter voranschreiten, sodass es wahrscheinlich sei, dass Roboter zukünftig verstärkt den Menschen

als Arbeitskraft ersetzen oder sich einen Arbeitsplatz mit ihm teilen werden. Dies führe zu einem „Angriff auf den Mittelstand“, denn das Neue an dieser Entwicklung sei, dass auch zahlreiche Berufe bedroht seien, die in der Vergangenheit als krisenfest galten. „Beispielsweise könnte auch der Volkswirt, der jeden Tag einen Artikel zur Entwicklung der Börse verfasst, von vollautomatischen Programmen ersetzt werden“, machte Brzeski eine mögliche zukünftige Entwicklung an einem Beispiel deutlich. Zwar würden sich durch Veränderungen immer wieder neue Chancen ergeben, aber es sei unrealistisch, zu glauben, dass Arbeitskräfte, die durch Roboter freigesetzt werden, einfach IHK WirtschaftsForum 06.16

 Standortpolitik

in anderen Bereichen eingesetzt werden können. Im Gegensatz zu diesen eher düsteren Aussichten betonte Dr. Josephine Hofmann, Fraunhofer-Institut, Stuttgart, die sich aus der Digitalisierung ergebenden Chancen: „Die Auswirkungen auf die Mitarbeiter sind vielfach positiv  – man denke nur an die Möglichkeiten zum orts- und zeit­ unabhängigen Arbeiten.“ Durch die technischen Möglichkeiten bestehe die Möglichkeit, Arbeit in noch stärkerem Maße menschengerecht zu gestalten – kreativ, anregend und sozial. Dazu müsse die Gesellschaft jedoch zunächst klären, wie das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Roboter aussehen soll: Welche gesellschaftliche Bedeutung hat Arbeit zukünftig? Wie kann die neue Flexibilisierung beteiligungsorientiert gestaltet und mehr Vielfalt in den Arbeits- und Karriereentwürfen ermöglicht werden? Bei der Beantwortung dieser Fragen stehe die Gesellschaft noch am Anfang, so Hofmann. Die Rolle des Menschen in einer digitalisierten Welt treibt auch Prof. Frank Dievernich, Präsident, Frankfurt University of Applied Sciences, um. Er stellte die provokante Frage, ob es nicht nur so sein werde, dass Maschinen sich immer stärker den Menschen annähern. Vielmehr könnte es auch so sein, dass Menschen den Maschinen immer ähnlicher werden. „In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass freie Entscheidungen weiterhin möglich sind“, forderte Dievernich mit Blick auf Algorithmen, die dem Anwender nur einen eingeschränkten Ausschnitt der Wirklichkeit zeigen. Dazu wolle auch die Hochschule beitragen und ein Ort individueller Persönlichkeitsentwicklung sein. Wichtig sei eine umfassende Bildung und ein Umfeld, in dem unternehmerische Ideen gedeihen könnten. Intuitives

und interdisziplinäres Handeln sowie mehr Kreativität seien dafür die notwendigen Ansatzpunkte, sagte Dievernich. Auch für Magdalena Münstermann, Prokuristin, Bernd Münstermann, Telgte, gehen die in einer digitalisierten Welt benötigten Kompetenzen weit über klassische Kerncurricula hinaus. Ihrer Erfahrung nach werden zusätzliche mediale, soziale und emotionale Kompetenzen benötigt. „Agil denken und handeln“ müsse die Zielsetzung für Unternehmen und deren Mitarbeiter sein. Für Münstermann ist es wichtig, Mitarbeiter so zu befähigen und zu motivieren, dass sie aus eigenem Antrieb Themen voranbringen können und auch wollen. Dazu müssten die vorhandenen Kompetenzen der Mitarbeiter genutzt werden – und hier falle der Blick bereits vermehrt auf Personen, die in der Vergangenheit noch nicht so sehr auf dem Radar der Unternehmen waren. Offenkundig wurde die Vielfalt an Aspekten, die die Themen Demografie und Digitalisierung aufwerfen: Werte und Technik sowie Gesellschaft und Wirtschaftswachstum sind einige der Pole, die es gilt, in Einklang zu bringen. Oder um es auf hessisch-englisch zu sagen: Bembel und Bytes. Dass diese Aspekte das Demografienetzwerk und seine Akteure noch weiter beschäftigen werden, hatte Müller bereits in seiner Eröffnungsrede erwähnt: „Demografie und Digitalisierung sind Prozesse, die wohl niemals abgeschlossen sein werden. Und es liegt an uns, sie zu gestalten.“  ❙ AUTOR CHRISTIAN ­WEßLING Referent, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt c.wessling@frank­ furt-main.ihk.de

PERSONALPROFI STATT LAIENSPIELER Personalassistent/-in (IHK) ab 12.09.2016 in Koblenz Personalreferent/-in (IHK) online ab 15.09.2016 in Koblenz Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau online ab 16.09.2016 in Koblenz Personalassistent/-in (IHK) online ab 05.10.2016 in Koblenz Personalbetriebswirt/-in (IHK) online ab 28.10.2016 in Koblenz Arbeitsrecht aktuell am 17.11.2016 in Idar-Oberstein Arbeitsrecht aktuell am 24.11.2016 in Bad Neuenahr-Ahrweiler IHK-Akademie Koblenz e.V., Josef-Görres-Platz 19, 56068 Koblenz Ansprechpartnerin: Ramona Knopp, Telefon 0261 30471-16 [email protected]

www.ihk-akademie-koblenz.de

IHK WirtschaftsForum 06.16

IHK. DIE WEITERBILDUNG

WIRTSCHAF TSFÖRDERUNG

STADTMARKETING IM WANDEL FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DPA

Die aktuellen Megatrends wirken sich auf den Standortwettbewerb von Städten und Regionen aus. Einzelmaßnahmen im Kontext des Stadtmarketings können erst im Einklang mit diesen Megatrends ihre gewünschten Potenziale entfalten.

Bei der diesjährigen Luminale, dem Festival der Lichtkultur, verwandelte sich die Fassade der Europäischen Zentralbank in ein Lichtkunstwerk.

Hat Stadtmarketing in Zeiten ständiger, sich selbst multiplizierender und initiierender Kommunikation innerhalb einer digitalen Welt überhaupt noch eine Existenzberechtigung? Zugegeben, die Frage erscheint auf den ersten Blick überspitzt und provokativ. Tatsächlich darf man aber nicht die Augen vor aktuellen Entwicklungen verschließen – insbesondere dann nicht, wenn auf allen Maßstabsebenen der globale Städtewettbewerb um die attraktivsten Standorte im vollen Gange ist. Gleichzeitig verlangt das digitale, schnelllebige Zeitalter den verantwortlichen Akteuren flexible und vor allem stets zeitgemäße Anpassungen ab, die sich in das dichte Netz der

36

aktuellen Megatrends integrieren lassen müssen. So wie sich Städte, gesellschaftliche Ansprüche und globale Strukturen im Zuge von Globalisierung und Digitalisierung immer schneller auf tief greifende Art und Weise ändern, so gilt es, das Verständnis von Stadtmarketing als zentraler Komponente der Stadtentwicklung zeitgemäß zu begreifen und anzupassen. Denn Stadtmarketing beinhaltet als zentrales Stadtentwicklungsinstrument mehr als nur die reine Außendarstellung einer Stadt. Grundsätzlich gilt es, dieses Instrument als Teil der Wirtschafts- und Stadtentwicklung – losgelöst von der ausschließli-

chen Werbung für Handel und Stadt – zu begreifen. Sein besonderes Potenzial liegt in der Zusammenführung öffentlicher und privater Akteure mit dem Ziel, eine interdisziplinäre Kooperation unter ganzheitlicher Betrachtungsweise der Stadt zu schaffen. Jede Stadt muss individuell festlegen, welche Ziele sie mit dem eigenen Stadtmarketing verfolgen will und welches Stadtmarketingverständnis im engeren Sinne hier Anwendung findet. Klassisch erfolgt zuerst die Arbeit am Angebotsmix, in der Folge die Identifikation von Profilierungsfeldern im Sinne der Verbesserung bestehender oder Schaffung neuer Angebote und erst dann die Bewerbung des spe-

ziellen Stadtprofils. Wesentlich ist dabei die Stärkung der eigenen Position im interkommunalen und überregionalen – je nach Ausgangslage und Entwicklung der Stadt auch internationalen – Wettbewerb um Einwohner, Kunden, Unternehmen, Talente und Touristen. Neben der Schaffung, Kommunikation und Vermarktung zielgruppenorientierter Angebote nach außen und innen umfasst der Kompetenzbereich des Stadtmarketings zudem die Optimierung der Kommunikationspolitik sowie die Verbesserung von Kooperation und Koordination der heterogenen Interessengruppen aus Politik, Verwaltung, Privatwirtschaft, Vereinen und Bürgerschaft. Die operativen Aufgabenbereiche umfassen dabei ein breites Feld rund um Fragen der Handels- und Dienstleistungsentwicklung, des Gastronomie- und Tourismusangebots, der Stadtgestaltung und Erreichbarkeit, Kundenbindung und Servicequalität, des Veranstaltungs- und Ausstellungswesens, des Standortmarketings sowie der Stadtkommunikation und -werbung. Grundlegend für die zielgruppenorientierte Maßnahmengestaltung ist der räumlichinhaltliche Schwerpunkt. Einzelmaßnahmen im Kontext des Stadtmarketings können noch so schlüssig und in der gesamtstädtischen Entwicklung integriert sein – erst im Einklang mit aktuellen Megatrends entfalten sich gewünschte Potenziale. Hierunter fallen unter anderem die steigende Bedeutung von ReIHK WirtschaftsForum 06.16

 Standortpolitik

gionalität und Individualität, die anhaltende Digitalisierung und Vernetzung, Bequemlichkeit, Spezialisierung, veränderte Mobilitätsansprüche, Forderungen nach ökologischer Verträglichkeit und nicht zuletzt die tief greifende Veränderung der gesellschaftlichen Altersstruktur. Und wie sich diese Strukturanforderungen urbaner Räume verändern, so steht auch das bisherige Stadtmarketingverständnis vor einem tief greifenden Umbruch. Im Grundsatz gilt es, die Eigenlogik einer Stadt als Handlungsgrundlage zu begreifen. Stadtmarketing darf dahingehend nicht mehr als aktionistisches, operatives Organisationsmodell verstanden werden, sondern muss die Rolle eines strategischen Instruments für integrierte Stadtentwicklung einnehmen.

Entsprechend muss sich eine Stadt zu Anfang des Marketingprozesses auf eine gemeinsame Stadtmarketingdefinition als Ausgangsbasis aller darauffolgenden Maßnahmen festlegen. Kooperatives Stadtmarketing ist elementar für die Identifizierung des lokalspezifischen roten Fadens und der klaren Definition einer gesellschaftlich akzeptierten, für die Stadt passenden Marke, unter deren Mantel erst sinnstiftendes, imagefestigendes Shared Branding (Markenwerte teilen und gemeinsam weitergeben) stattfinden kann. Stadtmarketing muss dahingehend als Impulsgeber, Markenantreiber, Kooperationsinitiator und Akteursvernetzer wirken. Der physische Anteil tritt dabei nur punktuell auf, und durch die digitalen Medien gewinnt die

Mund-zu-Mund-Propaganda (Shared Communication) immer mehr an Bedeutung. Denn die digitale Transformation sorgt bereits jetzt für tief greifende Änderungen in Kommunikations- und Abstimmungsgepflogenheiten. Die große Herausforderung der Zukunft besteht für das organisierte Stadtmarketing sicherlich darin, aus traditionellen Denkschemata auszubrechen sowie außerhalb klassischer Ressort- und hierarchischer (Denk-) Strukturen zu agieren. Erst diese interne Offenheit schafft im Umkehrschluss mentale und darauf aufbauend auch raumwirksame Entstehungsmöglichkeiten für kreative Milieus, die sich als positiv rückkoppelnder Multiplikator direkt auf lokale Innovations- und Bewusstseinsprozesse auswirken können.

Letztendlich ergeben sich aus der gemeinsamen inhaltlichen Ausrichtung, gepaart mit strategisch angelegten Austausch- und Kooperationsplattformen, automatisch sinnstiftende Projektund Umsetzungsansätze. Beim modernen Stadtmarketing geht es schließlich nicht darum, ein neues Organisations- und Bürokratiemonster zu erschaffen. Ziel ist es vielmehr, schlagkräftige und eigenverantwortlich agierende Kooperationen beziehungsweise Netzwerke zu etablieren.  ❙ AUTOR ROLAND WÖLFEL Geschäftsführer und Partner, Cima Beratung und Management, München [email protected]

Anzeige

Bauunternehmung Jökel: „Great Place to Work 2016“ Schlüchterner Baumarke bundesweit auf Rang 1 der Baubranche Es ist ein tolles Ergebnis für die Bauunternehmung Jökel, die in diesem Jahr deutschlandweit und branchenübergreifend im Wettbewerb von Great Place to Work unter den hundert „Besten Arbeitgebern Deutschlands“ rangiert. Zur großen Freude der Geschäftsführenden Gesellschafter Peter und Stefan Jökel konnte sich ihr Unternehmen sogar unter die ersten 50 auf Platz 35 in der Kategorie I – 50 bis 499 Mitarbeiter – platzieren. Bundesweit belegt Jökel In der Baubranche sogar den ersten Rang. „Wir sind sehr stolz auf diese Ehrung, zeigt sie doch, dass wir in der Vergangenheit eine Menge richtig initiierten, um unsere Mitarbeiter für unser Unternehmen einzunehmen und sie für ihre Arbeitswelt zu begeistern“, freut sich Peter Jökel. Und Stefan Jökel fügt hinzu: „Schließlich liegen wir in der ausführlich protokollierten Auswertung der Aussagen unserer Mitarbeiter in vielen Bereichen weit über dem Durchschnitt aller 613 Bewerbungen und 330.000 Beschäftigten.“ Und übereinstimmend kommentieren die beiden Brüder: „Nur mit Ihnen und durch sie gelingen uns immer wieder großartige Erfolge, indem unsere Jökelaner ihre gelebte Begeisterung auf unsere gemeinsamen Kunden übertragen. Schließlich ist unserer Meinung nach eine erfolgreiche Mitarbeiter-Kunden-Beziehung von drei untrennbar miteinander verbundenen und voneinander abhängigen Komponenten gekennzeichnet: Produktkompetenz und damit -qualität, einer sehr hohen Mitarbeitermotivation und kompromisslosen Kundenorientierung.“ Stefan Jökel (links) und Peter Jökel anlässlich der Preisverleihung in Berlin

BAUUNT E RNE HM UNG J Ö KE L Gartenstraße 44, 36381 Schlüchtern · Telefon 0 66 61 / 84-0 · Telefax 0 66 61 / 84-20 · E-Mail [email protected]

IHK WirtschaftsForum 06.16

37

INITIATIVE DER WIRTSCHAF T

JUNGE FLÜCHTLINGE INTEGRIEREN Unternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt haben gemeinsam mit der Stadt Frankfurt und der Arbeitsagentur ein Programm zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung entwickelt. 150 junge Menschen haben ­inzwischen eine Berufsorientierung in den Unternehmen durchlaufen.

An der Gemeinschaftsinitiative, die unter der Schirmherrschaft von Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann steht, wirken die Unternehmen Dachser, FES, Fraport, Fresenius, Mainova, die Stadt Frankfurt als Arbeitgeber, Stadtwerke Frankfurt, VGF, Wisag, die Arbeitsagentur Frankfurt, die IHK Frankfurt sowie die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung mit. Die Initiatoren sind der Überzeugung, dass gesellschaftliche Teilhabe und Integration vor allem mit einer existenzsichernden Beschäftigung zu erreichen sind. Die Unternehmen sehen in der Zuwanderung von Flüchtlingen auch eine Chance für den Fachkräftebedarf der Region. Das

Programm hebt sich von anderen Projekten für Flüchtlinge ab, da es von den Unternehmen selbst konzipiert und finanziert wird. Zudem fand die Berufsorientierung in den Unternehmen selbst und unter Beteiligung der eigenen Mitarbeiter statt. Dabei lernen die Flüchtlinge die Angebote aus erster Hand kennen. Ein weiterer Vorteil: Da an der Initiative unterschiedliche Branchen beteiligt sind, können sich Flüchtlinge einen Eindruck über ein breites Spektrum an Berufen und Einsatzmöglichkeiten verschaffen. Im März und April haben die beteiligten Unternehmen für rund 150 Flüchtlinge eine Phase der Berufsorientierung

BESCHÄFTIGUNG VON GEFLÜCHTETEN MENSCHEN IN EINEM MINIJOB Für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und geduldete Personen kann die Ausländerbehörde nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erteilen. Liegt sie vor, können diese Personen eine Beschäftigung aufnehmen. Anerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis dürfen ohnehin jede Tätigkeit ausüben. Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, den sogenannten Minijob, müssen Arbeitgeber für diese Personen keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, solange sie nicht gesetzlich krankenversichert sind. Erst wenn eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung vorliegt, greift die Pauschalbeitragspflicht in der geringfügigen Beschäftigung. Ansonsten gelten alle Rechte und Pflichten wie bei den übrigen Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Von der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung sind geflüchtete Personen in der Regel ausgenommen, da diese nur vorliegt, wenn sie nicht berufsmäßig – also für den Arbeitnehmer von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung – ausgeübt wird. BERUFLICHE INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN FRANKFURT­ RHEINMAIN Weitere Infos für Unternehmen, die sich an der Gemeinschaftsinitiative der Wirtschaft für die berufliche Integration von Flüchtlingen beteiligen, telefonisch bei Iris Grieser, Aus- und Weiterbildung, IHK Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-12 23.

38

mit Praktikumstagen angeboten. Mit Betriebsbesuchen, in Berufecamps und in Werkstätten haben die jungen Menschen einen Einblick in die Vielfalt der Berufswelt erhalten und in praktischen Aufgaben und an Werkstücken ihre Fertigkeiten und ihre Motivation testen können. Zu den angebotenen Berufsfeldern gehören Elektro, Metall und Mechatronik, Garten- und Landschaftsbau, Facility Management, Berufskraftfahrer, Schutz und Sicherheit, Küche, Chemie, Lebensmitteltechnik, Logistik sowie weitere kaufmännische Berufe. An diesen Praktikumstagen wurde ein umfassendes Bild der angebotenen Ausbildungsberufe und weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten vermittelt. Nach dieser ersten Orientierung für den weiteren beruflichen Weg setzen 80 Teilnehmer das Auswahlverfahren bei der Arbeitsagentur und ihr Bewerbungsverfahren bei den beteiligten Unternehmen fort. Weitere 30 Teilnehmer vebessern weiter ihre Sprachkenntnisse an den Schulen. Darüber hinaus werden 20 Teilnehmer ihre Berufsorientierung in Maßnahmen der Arbeitsagentur vertiefen. Sechs Teilnehmer haben inzwischen schon einen Ausbildungsbeziehungsweise Studienplatz gefunden. Die beteiligten Unternehmen bereiten sich nun auf die zweite Phase der betrieblichen Praktika vor. Sie hoffen, mög-

lichst viele der 80 ausgewählten Teilnehmer in ein Praktikum zur Einstiegsqualifizierung, direkt in eine Berufsausbildung oder auf einen Arbeitsplatz übernehmen zu können. Hier stehen über 100 Angebote zur Verfügung. Parallel dazu soll Sprachförderung durch die Arbeitsagentur stattfinden. Diejenigen, die im Herbst die Qualifizierungsmaßnahme beginnen, sollen im Sommer 2017 in eine dritte Phase, nämlich in Berufsausbildung oder in eine reguläre Beschäftigung, übergehen. Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, soll das Programm mehrere Jahre laufen. Es richtet sich an junge Zuwanderer ab 16 Jahren mit Bleibeperspektive in FrankfurtRheinMain und mindestens einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Insofern ist vor allem an die Zielgruppe der Schüler in den sogenannten Intea-Klassen (Integration und Abschluss) an den Berufsschulen gedacht. Diese werden derzeit in Hessen von rund 6 000 16- bis 20-Jährigen besucht. Die offene Konzeption der Initiative bietet interessierten IHK-Unternehmen die Möglichkeit, sich auch jetzt ❙ noch zu beteiligen. AUTORIN DR. BRIGITTE SCHEUERLE Geschäftsfüh­rerin, Aus- und Weiter­bildung, IHK Frankfurt [email protected]

IHK WirtschaftsForum 06.16

 Standortpolitik

IHK-FACHKRÄF TEMONITOR

AUF DER SUCHE NACH DEN PROFIS Der aktualisierte IHK-Fachkräftemonitor zeigt: Trotz Zuzug in die Region bleibt die Suche nach qualifizierten ­F achkräften eine Herausforderung für die Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt.

Viele Unternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt stehen weiterhin vor der Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Dies zeigt der IHK-Fachkräftemonitor, den die IHK Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Wifor, Darmstadt, weiterentwickelt und aktualisiert hat. Demnach fehlen den Betrieben in Frankfurt und den Landkreisen Hochtaunus und Main-Taunus aktuell rund 42 000 Fachkräfte. Der Ausblick auf die kommenden Jahre zeigt: Die Herausforderung, geeignete Fachkräfte zu finden, wird sich eher noch vergrößern. Das Ausscheiden zahlreicher Babyboomer aus dem Arbeitsleben und kontraproduktive Maßnahmen wie die Rente mit 63 führen zu einem rückläufigen Fachkräfteangebot. Ein weiterer Trend ist, dass die Fachkräfte nicht nur zunehmend knapper, sondern durchschnittlich auch älter werden. Der IHKFachkräftemonitor prognostiziert, dass das Durchschnittsalter von aktuell 43,9 Jahren allein bis zum Jahr 2022 auf 45,1 Jahre steigen könnte. Eine weitere Erkenntnis: Der überwiegende Teil des Fachkräf-

dass steigende Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiter zu stellen sind. Positiv ist in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass der überwiegende Teil der Betriebe bereits auf vielfältige Art und Weise auf den digitalen Wandel reagiert: So passen beispielsweise 42 Prozent ihre Personalpolitik und die Organisationsstrukturen an. 35 Prozent weiten die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter in digitalen Kompetenzen aus. ❙

tebedarfs ist den beruflich qualifizierten Fachkräften zuzuschreiben. Aktuell fehlen den Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt rund 8 000 Akademiker, aber sogar rund 34 000 beruflich qualifizierte Fachkräfte im technischen und kaufmännischen Bereich. Zudem wird erwartet, dass sich das Potenzial an zur Verfügung stehenden Fachkräften in den Berufen mit dualem Ausbildungsabschluss besonders stark reduziert. Auch der Trend zur Akademisierung wirkt sich negativ auf das Fachkräftepotenzial im Bereich der dual Ausgebildeten aus.

IHK-FACHKRÄFTEMONITOR Der IHK-Fachkräftemonitor ist eine Gemeinschaftsentwicklung von mehreren Industrie- und Handelskammern und Wifor, Darmstadt. Basierend auf Konjunkturumfragen und Langfristprognosen werden langfristige Schätzungen für das Arbeitsangebot und die Arbeitsnachfrage vorgenommen. Die Ergebnisse werden differenziert nach Berufsgruppen, Branchen, Regionen und Qualifikationsniveaus bis zum Jahr 2030 ausgewiesen. Der aktuelle IHK-Fachkräftemonitor kann online unter www.fachkraefte-hessen.de abgerufen werden. Wesentliche Ergebnisse des aktualisierten IHK-Fachkräftemonitors und der Konjunkturumfragen fasst der IHK-Fachkräftereport 2016 zusammen. Dieser ist online unter www.frankfurt-main.ihk.de/fachkraeftereport abrufbar oder kann bei Eva Bilz per E-Mail unter [email protected] bestellt werden.

IHK WirtschaftsForum 06.16

In vielen Betrieben können bereits jetzt Ausbildungsplätze nicht wie gewünscht besetzt werden. Bei der Auswertung nach Branchen und Berufsgruppen zeigt sich, dass die relative Fachkräftelücke vor allem in Mint-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Technik) zunehmen wird. Bei Meistern im Bereich der Mechatronik, der Automatisierungstechnik sowie im Bereich des Maschinenbaus und der Betriebstechnik könnten nach Prognosen des IHK-Fachkräftemonitors bis 2030 sogar rund 40 Prozent des Nachfragepotenzials nicht besetzt werden. Unternehmen und Politik stehen also bereits heute vor der Aufgabe, mit einer zukunftsorientierten Personal- und Fachkräftepolitik gegenzusteuern. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt, wie eine aktuelle IHKUmfrage zeigt. Infolgedessen rechnen 55 Prozent der Unternehmen im Bezirk der IHK Frankfurt damit,

AUTOR CHRISTIAN ­WEßLING Referent, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt c.wessling@frank­ furt-main.ihk.de

HALLEN

Industrie- und Gewerbehallen

von der Planung und Produktion bis zur

schlüsselfertigen Halle

Wolf System GmbH 94486 Osterhofen Tel. 09932/37-0 [email protected] www.wolfsystem.de

39

GAMES-BRANCHE

AUF DIE STRATEGIE KOMMT ES AN FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DPA

Unternehmen in der Games-Branche müssen ihre Erfolge programmieren. Genauso wie das Game selbst programmiert wird, müssen auch alle anderen betriebswirtschaftlichen Parameter auf Erfolg gestellt werden. Das ist leichter gesagt als getan.

Größte Herausforderung für Gründer in der Games-Branche ist es, Produkte zu entwickeln, die den Marktanforderungen gerecht werden.

Im Vergleich zu anderen Konsumgüter-Branchen unterliegt der Games-Markt schnellen Veränderungen. Hält man sich vor Augen, dass sich der Wandel von Onlinegames zu Mobilegames innerhalb weniger Monate vollzogen hat, ist es nicht

40

verwunderlich, dass zahlreiche Games-Anbieter aus dem Tritt kommen und mit der Marktentwicklung nicht Schritt halten können. Die Grundlage für den unternehmerischen Erfolg bildet deshalb die strategische Planung, die sich aus den marktorientier-

ten Unternehmenszielen ableiten lassen muss. Für den Unternehmensgründer gilt es zunächst, einige grundlegende Fragen zu beantworten: Wie entwickelt sich der Markt und was ist die richtige Marketingstrategie? Wie wird das Game oder das Games-Unternehmen finanziert? Diese Fragen lassen sich sinnvollerweise in einem Businessplan beantworten, der in Länge und Umfang variiert und stark abhängig von den Anforderungen der Unternehmensführung ist. Grundlegende Bestandteile des Businessplans bilden der Milestoneplan (Terminplan), der Finanzplan und der Marketingplan. Die Marktentwicklung, deren Einschätzung Bestandteil des Marketingplans ist, kann anhand

der veröffentlichten Daten des Bundesverbands für interaktive Unterhaltungssoftware, welche regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Konsumforschung veröffentlich werden, prognostiziert werden. Entscheidend für den Start-up-Erfolg in der Games-Branche ist es, Games zu entwickeln, die den Anforderungen des Markts gerecht werden. Dieser Grundsatz wird allerdings regelmäßig durch die kreativen Menschen, welche die Games-Branche anzieht, ignoriert. Im Rahmen der Marketingstrategie werden dann der Zielmarkt, die Zielgruppe und die Positionierung eines Games oder GamesPortfolios festgelegt. Die Positionierung im Markt ist ebenso ein Bestandteil der Marketingstrategie wie die Entscheidungen im Hinblick auf den Marketingmix. Hierbei müssen der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationsmix strategisch festgelegt werden. Verfügt das Unternehmen über mehrere Games, ein Portfolio, so gilt es, zu entscheiden, ob dieses als Einzelproduktportfolio oder im Rahmen einer Mono- oder Dachmarkenstrategie marketingseitig geführt wird. Im Games-Markt gilt es weiterhin, dem Community-Management nicht nur aus werblicher Kommunikationsperspektive einen hohen Stellenwert einzuräumen, sondern auch aus der Serviceperspektive, wenn beispielsweise ein Server down ist und der User sein Game nicht spielen kann. Die Finanzierung des Games oder des Games-Unternehmens stellt regelmäßig eine der größten IHK WirtschaftsForum 06.16

  Unternehmensförderung und Starthilfe

Hürden für den oder die Unternehmensgründer dar. Im Wesentlichen sind zwei Faktoren für den Erfolg in der Games-Branche ausschlaggebend: die Bereitstellung des Startkapitals und die Finanzierung der Games-Entwicklung. Die Bereitstellung des Startkapitals kann beispielsweise durch eigene Ersparnisse, Familie und Freunde, die Aufnahme von Krediten oder durch die Zusammenarbeit mit Investoren erfolgen. Auch die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördergeldern kann geprüft werden – hierbei gibt es aber einige administrative Hürden zu überwinden. Das benötigte Startkapital muss genau kalkuliert sein und ein Puffer für unvorhergesehene Ereignisse eingeplant werden. In der Gründungsphase ist das sogenannte Bootstrapping (den Gürtel enger schnallen) von Bedeutung, um die Kosten im Griff zu behalten. Mit dem Wandel zur digitalen Distribution hat auch das klassische Modell der Wertschöpfungskette (Entwickler–Publisher–Distributor–Consumer) an Bedeutung verloren und das unternehmerische Risiko wurde an den Entwickler zurückverlagert. Floppt das Game, gibt es kein Sicherheitsnetz und das GamesUnternehmen steht vor dem Aus. Mit dem Wandel zur digitalen Distribution geht auch eine der größten strategischen Herausforderungen im Games-Markt einher:

neue Preismodelle. Jahrzehntelang wurden Games entwickelt und entweder direkt oder indirekt an die User verkauft. Mit dem Siegeszug des Internets hat auch die Kehrseite der Digitalisierung, die alle Medienunternehmen erfahren, in der Games-Branche Einzug gehalten: Content darf nichts kosten. Gepaart mit geringen Markteintrittsbarrieren hat dies zu einer polypolistischen Marktstruktur (viele Anbieter, viele Nachfrager) geführt, bei der über 250 000 mobile Games kostenlos im App-Store oder bei Google Play erhältlich sind. Diese sogenannten Free-toplay-Games erwirtschaften ihre Umsätze durch den Verkauf von DLC (Downloadable Content, herunterladbare Inhalte), welcher kostenpflichtig vom User erworben werden kann. Dieser Vorgang wird in der Games-Branche mit der Terminologie Monetarisierung beschrieben. Die Ressource Monetarisierungs-Know-how ist jedoch sehr limitiert. Expertenschätzungen gehen davon aus, dass es global circa 10 000 bis 15 000 Games-Unternehmen gibt, von welchen lediglich 100 bis 150 über das Know-how für eine erfolgreiche, kostenpflichtige Monetarisierung via DLC verfügen. Das bedeutet, dass gerade einmal ein Prozent der Unternehmen das neue, durch den Wandel zur digitalen Distribution geschaffe-

ne Businessmodel Free-to-play beherrscht. Deshalb ist mit einer Marktbereinigung zu rechnen, bei welcher zahlreiche Free-to-playAnbieter ihrer eigenen Preisstrategie zum Opfer fallen werden. Für Unternehmensgründer in der Games-Branche ist es deshalb entscheidend, den sogenannten Monetization Funnel (Kundenentwicklungsprozess) zu verstehen. Es handelt sich dabei um ein Modell der Konsumentenbindung, welches in fünf Stufen dazu führt, Umsätze zu realisieren. Dieses Modell findet, in abgewandelter Form, auch Anwendung in anderen onlinedominierten Märkten. In der ersten Stufe geht es darum, den User, also die Zielgruppe, zu definieren. Die nächste Stufe, die Viralität, dient durch konsequente Kommunikation dazu, den potenziellen User für das Produkt zu interessieren und das Game in Erinnerung zu halten. Dieser folgt die RetentionPhase (Beibehaltungsphase). Sie dient dazu, den Kunden zu binden. Die entscheidende Stufe vier, die Conversion Rate, soll schließlich den potenziellen Kunden zu einem faktischen Kunden wandeln. Die Conversion Rate ist gering; sie beläuft sich in der Regel zwischen ein und fünf Prozent. Erst in der fünften Stufe wird das Game monetarisiert und generiert Umsätze (Revenue). Neben dem grundlegenden Verständnis des Monetization

Funnels muss der Gründer in der Games-Branche nach der Markteinführung des Produkts die Kennziffern analysieren und ständig optimieren. Kennziffern wie MAU (Monthly Active User), DAU (Daily Active User) und CLTV (Customer Life-Time Value) sind nur einige der Parameter, die es zu optimieren gilt. Die Games-Branche ist in dem schnelllebigen Markt der Entertainment-Industrie verankert. Erfolg, Misserfolg und Comeback liegen dicht beieinander. In der hit-driven EntertainmentIndustrie ist es gang und gäbe, heute top und morgen Flop zu sein. Der Geschmack der Zielgruppe wandelt sich beständig – und die Kombination aus technologischem Fortschritt und Anspruch an ein Game kann sowohl den Unternehmensgründer als auch den gestandenen Unternehmer fordern und überfordern. Wird das Game jedoch erfolgreich im Markt gelauncht, können extrem hohe Renditen realisiert werden, die in anderen Branchen nur schwerlich zu erzielen sind. ❙ AUTOR DR. LUTZ ANDERIE Fachbuchautor, Games Industry Management, Anderie Management, Liederbach [email protected]

Hessischer Gründerpreis Auftaktveranstaltung / Dienstag, 14. Juni, 19 Uhr, IHK Frankfurt Die Wege in die Gründung sind vielfältig – gemeinsam ist ihnen, dass sie viel Mut und Durchhaltevermögen erfordern. Diesen Mut zu belohnen und sichtbar zu machen, ist Ziel des Hessischen Gründerpreises, der in diesem

IHK WirtschaftsForum 06.16

Jahr zum 14. Mal vergeben wird. In einer Auftaktveranstaltung informieren die Wirtschaftsjunioren Frankfurt über den Ablauf der Bewerbung und die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben. Aus erster Hand berichtet ein Preisträ-

ger von seinen Erfahrungen mit dem Hessischen Gründerpreis. Als Highlight der Veranstaltung findet ein kurzes Business-Speeddating statt. Um eine Anmeldung unter www.wj-frankfurt.de/termine wird gebeten. Kontakt: Kerstin Eis-

brenner, E-Mail [email protected]. Bewerbungsschluss für den Hessischen Gründerpreis ist der 7. September, weitere Infos und Download der Bewerbungsunterlagen online unter www.gruendertage-hessen.de. ❙

41

Unternehmensförderung und Starthilfe

AUFSCHWUNG

TREFFPUNKT DER GRÜNDERSZENE Während der zehnten AufschwungMesse informierten mehr als 300 Experten an den Messeständen und in den mehr als 40 Programmpunkten die rund 2 500 Besucher. Hier traf einmal mehr die agile, innovative Gründerszene der RheinMain-Region auf ein breites und kompetentes Beratungsnetzwerk, bestehend aus Gründungsinitiativen, Projekten, privaten Anbietern sowie institutionellen Einrichtungen, wie Wirtschaftsförderern, Inkubatoren, Förderbanken, Kammern sowie gründungsberatenden Gesellschaften und Vereinen. Seit ihrer Premiere in 2007 hat sich die Aufschwung als Leitmesse rund um das Thema Existenzgründung und Unternehmertum in der stärksten Wirtschaftsregion Deutschlands fest etabliert. Schon

TERMIN 2017 Die nächste AufschwungMesse findet am 8. Februar 2017 statt. Weitere Infos online unter www.aufschwungmesse.de.

Büro- oder Verwaltungsgebäude.

Wirtschaftlich und schnell mit Raum-Modulen bauen.

www.renz-container.com

42

im ersten Jahr ihres Bestehens wurde sie von der Bundesinitiative „Deutschland – Land der Ideen“ als „Ausgewählter Ort 2007“ ausgezeichnet. Seither entwickelte sich das Veranstaltungsformat ständig weiter, indem es sich auch aktueller Entwicklungen und Trends annimmt. So widmete sich die diesjährige Gründermesse schwerpunktmäßig dem Thema Fintech und damit Unternehmen, die auf Softwarelösungen im Finanzsektor spezialisiert sind. Akteure aus der Fintech-Szene erörterten, wie die Region FrankfurtRheinMain noch anziehender für Fintech-Start-ups werden kann, beispielsweise durch die Schaffung eines Ökosystems, aus dem heraus Gründer ihre Innovationen entwickeln können, sowie ein Standortmarketing, das Talente und Investoren anlockt. Die Gründer waren sich in einer Podiumsdiskussion einig, dass Frankfurt zwar auf einem guten Weg sei, es aber noch viel zu tun gebe. Vorbilder für die Branche sind London und Zürich. Frankfurt müsse jedoch den Vergleich, besonders mit der zur Zeit gehypten Start-up-Hauptstadt Berlin, nicht scheuen, der es laut den Talkgästen an Substanz fehle. So bringe Berlin zwar im Moment mehr Start-up-Lifestyle mit, doch sei fraglich, was davon in zehn Jahren noch da ist. Gemeinsam formulierten die erfolgreichen Gründer die Forderungen nach einem Fintech-Center, auf Fintech spezialisierten Studiengängen und mehr Vernetzung in der Branche. Wichtig war den Jungunternehmern, dass sämtliche Aktionen aufeinander abgestimmt sind.

FOTO: JOCHEN MÜLLER

Die Gründerszene in FrankfurtRheinMain ist groß, bunt und innovativ. Davon konnten sich die Besucher am 21. April auf der Aufschwung-Messe für Existenzgründer und junge Unternehmer in der IHK Frankfurt überzeugen.

Auf der diesjährigen Gründermesse Aufschwung stand das Thema Fintech im Fokus.

Dass sich die Aufschwung als Mitmachmesse etabliert hat, bewiesen sowohl das Speed-Mentoring des RKW Hessen als auch der Speed-Pitch der Business Angels FrankfurtRheinMain. In beiden Formaten erhielten Existenzgründer Gelegenheit, ihre Geschäftsidee vor Publikum zu präsentieren, wenn auch mit unterschiedlichem Fokus. Beim Speed-Mentoring ging es den teilnehmenden Jungunternehmen um ein ehrliches Feedback des Publikums zu ihrer Geschäftsidee. Im Speed-Pitch ging es darum, vor Business Angels zu präsentieren und diese als Investoren vom spezifischen Nutzen und Mehrwert ihres Konzepts zu begeistern. Das Interesse war enorm. Denn wenn es um die Finanzierung der Gründungsphase oder der frühen Wachstumsphase von innovativen Unternehmen geht, sind Business Angels eine spannende Option. Sie investieren nicht nur Eigenkapital, sondern ergänzen dieses auch mit eigenem Know-how und Kontakten. Dafür erwarten sie in der Regel offene Minderheitsanteile am Unternehmen. Aufgabe der Start-ups war es, in zehn Minuten die Einzigartigkeit des eigenen

Konzepts, die unternehmerischen Kompetenzen des oder der Gründer sowie wesentliche Eckpunkte des Businessplans auf den Punkt zu bringen und sich so eventuell eine Finanzierung zu sichern. Darüber hinaus konnten sich die Jungunternehmen und angehenden Gründer zudem bei zahlreichen Fachvorträgen zum Steuerrecht, zur persönlichen Absicherung, der Kundengewinnung, der Nebenerwerbsgründung oder Internationalisierung sowie einem Webseitencheck informieren. Ob Unterstützung bei der Businessplangestaltung, der Unternehmensfinanzierung, der Rechtsform- und Standortwahl, Import-Export-Aktivitäten, dem Onlinemarketing oder den Netzwerkmöglichkeiten – auch zu diesen Themen konnten sich die Existenzgründer beraten lassen. Geballte Information an einem Tag. ❙ AUTOR STEFAN MÜLLER Referent, Finanzplatz, Unternehmensförderung, Starthilfe, IHK Frankfurt [email protected]

IHK WirtschaftsForum 06.16

Aus- und Weiterbildung

IHK-BILDUNGSZENTRUM Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected]. IHK-SEMINARE 150 Euro

INTERVIEW- UND FRAGETECHNIKEN BEI EINSTELLUNGSGESPRÄCHEN, TEIL 2 6. / 7. September 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

335 Euro Telefon -14 15

MODERATIONS- UND PRÄSENTATIONSTECHNIK, TEIL 1 13. / 14. September 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

335 Euro Telefon -14 15

DER WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT ab 7. Juni 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar ab 4. Juli 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar

Telefon -14 15

SOCIAL MEDIA IM UNTERNEHMEN – EINE EINFÜHRUNG 14. Juni 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar

245 Euro Telefon -12 95

UMSETZUNG VON FACILITY MANAGEMENT 14. / 15. Juni 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

495 Euro Telefon -12 99

INTERVIEW- UND FRAGETECHNIKEN BEI EINSTELLUNGSGESPRÄCHEN, TEIL 1 27. / 28. Juni 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

BILANZANALYTISCHE AUSWERTUNG DES JAHRESUND KONZERNABSCHLUSSES ab 18. Juni 2016 / 60 UE / ca. 6 Monate

495 Euro Telefon -14 05

335 Euro Telefon -14 15

MEDIATION IM UNTERNEHMEN ab 20. Juni 2016 / 40 UE / 5-Tage-Seminar

1495 Euro Telefon -14 03

GESTALTEN VON VERÄNDERUNGSPROZESSEN (CHANGEMANAGEMENT) 1. / 2. Juli 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

335 Euro Telefon -12 06

BERUFSBEGLEITENDE LEHRGÄNGE MIT IHK-PRÜFUNG

GESTALTEN VON MIETVERTRÄGEN 8. / 9. Juli 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

495 Euro Telefon -12 99

TELEFONTRAINING, TEIL 1 11. / 12. Juli 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar

335 Euro Telefon -12 32

WORKSHOP CONTROLLING, TEIL 2 ab 12. August 2016 / 24 UE / 2 Wochenend-Workshops

395 Euro Telefon -12 06

DIE ERFOLGREICHE GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG ab 5. September 2016 / 20 UE / 5-Abende-Seminar

695 Euro Telefon -12 95

BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGE

GEPRÜFTE/-R BILANZBUCHHALTER/-IN ab 30. August 2016 / 820 UE / 2 Jahre

4 295 Euro Telefon -14 05

GEPRÜFTE/-R WIRTSCHAFTSFACHWIRT/-IN ab 6. November 2016 / ca. 640 UE / 2 Jahre

3 195 Euro Telefon -12 99

Preise zuzüglich Prüfungsgebühr nach der jeweilig gültigen Gebührenordnung. Lehrgänge, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, werden auch von verschiedenen privaten Anbietern durchgeführt. Anschriften solcher Anbieter können im Internet über die Seite www.wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste abgerufen oder bei der IHK Frankfurt telefonisch unter 0 69 / 21 97-12 32 erfragt werden. Änderungen vorbehalten.

Die nächsten Schwerpunkte 2016 im

Focus ▼

V·E·R·L·A·G·S

07 | 08 09

Sind diese Themen für Ihr Unternehmen von Relevanz? Dann schalten Sie eine Anzeige in Verbindung mit Ihrem selbst erstellten Firmenporträt. Mit Ihrem Auftritt im erreichen Sie über 92.000 Entscheider in der Region FrankfurtRheinMain.

Focus V·E·R·L·A

Büroeinrichtung und Bürotechnik, Ergonomie im Büro – der gesunde Arbeitsplatz Business-Geschenke für die besonderen Anlässe im Firmenalltag Aus- und Weiterbildung

KONTAKT | Tel. 0 69 / 42 09 03-75 | Fax 0 69 / 42 09 03-70 | E-Mail [email protected]

16 07 | 20 08 | 2016

Ergonomie

ng

Büroausstattu

Impressum:

& Co. KG, Zarbock GmbH Main, Verlagshaus am Frankfurt Druck- und 6, 60386 Sontraer Straße 09 03-75 wurden Telefon 0 69/42 in diesem Verlagsfocus t. träge ehmen verfass Die Textbei den Untern von den werben

ww w.z arb

Unser Verlagsteam steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

·G·S

sstattung, nter, Office-Au Business Ce ie und Ergonom Bürobedarf

ock .de

ss für die lu h c s n e . 2016 Anzeig gust: 9. 6 u A / li u J Ausgabe

Aus- und Weiterbildung

FACHKRÄF TENACHWUCHS

WENN PRÜFER KURZFRISTIG ABSAGEN FOTO: GETTYIMAGES / KLAUS TIEDGE

Unternehmen und Berufsschulen tragen durch die Freistellung ihrer Mitarbeiter und Lehrer als IHK-Prüfer dazu bei, dass jährlich mehrere Tausend junge Menschen durch einen zertifizierten IHK-Abschluss ins Berufsleben starten können.

Kurzfristige Absagen von ehrenamtlichen IHK-Prüfern erschweren oftmals die Vorausplanung für die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.

Prüfer tragen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit eine große Verantwortung gegenüber jungen Menschen und Unternehmen: Sie entscheiden mit der Bewertung von Prüfungskandidaten über deren Eignung als Fachkräfte. Zugleich unterstützen sie die Bemühungen, den künftigen Fachkräftebedarf der Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt zu decken.

Die Industrie- und Handelskammer und ihre Unternehmen haben somit hohe Erwartungen an die Prüfer, an ihr Wissen, ihr Können und an ihre Erfahrung. Prüfertätigkeit ist nicht nur eine ehrenamtliche, sondern auch eine ehrenvolle Aufgabe. Sie bietet Fachkräften die Chance, sich zu profilieren, und die Möglichkeit, ihr Fachwissen und

IHK-PRÜFER Die IHK Frankfurt benötigt Fachkräfte aus Unternehmen, die Auszubildende bei ihren Abschlussprüfungen prüfen. Prüfer sind Experten in ihren Berufen. Sie sind wichtig, denn sie bringen das Know-how aus aktuellen Arbeitsprozessen in die Ausbildungsprüfung ein. Das Ehrenamt birgt viele Vorteile: Die Prüfer sind unter anderem gut vernetzt mit anderen Unternehmen, können sich über Probleme in der Ausbildung austauschen und verbessern die Qualität der Ausbildung und des Berufsschulunterrichts. Weitere Infos zur Prüfertätigkeit in Ausund Weiterbildungsprüfungen online unter www.frankfurt-main.ihk. de/prueferinfo.

44

ihr Können im Kreis externer Berufskollegen zum Wohl ihres Unternehmens zu hinterfragen und zu erweitern. Gerade jüngere Mitarbeiter nehmen sich deshalb der Prüfertätigkeit mit Elan und hoch motiviert an. Dies gilt auch für die Lehrervertreter in den Prüfungsausschüssen, die auch Freizeit für ihre Prüfertätigkeit opfern. Dennoch ist es für die IHK Frankfurt manchmal schwierig, Prüfungsausschüsse unter Beachtung der drittelparitätischen Besetzung – Lehrer, Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter – zum vereinbarten Prüfungstag verbindlich zusammenzustellen: Kurzfristige Absagen von Prüfern machen auch die beste Vorausplanung zunichte. Es ist für jeden nachvollzieh-

bar, dass betriebliche Belange in Notfällen Vorrang vor ehrenamtlicher Tätigkeit haben können. Je eingeschränkter darüber hinaus die Personalausstattung in Schulen und Unternehmen ist und je spezialisierter und termingebundener die Tätigkeiten von Fachkräften im Unternehmen werden, desto eher kann es zum anstehenden Prüfungstermin auch noch kurzfristig zu Absagen kommen. Hier sind die Führungskräfte in Unternehmen und Schulen gefordert, sich eindeutig hinter ihre Prüfer zu stellen und die Bedeutung der Prüfertätigkeit für den Fachkräftenachwuchs generell und insbesondere auch für den eigenen Firmennachwuchs klarzustellen. Sie sollten in ihren Unternehmen verhindern, dass Prüfer unangemessen in eine Konkurrenzsituation „Prüfertätigkeit versus Arbeitsalltag“ geraten und sich darin möglicherweise zur Prüfungsabsage gedrängt fühlen. Und auch in Berufsschulen kann das vorbildliche Eintreten der Schulleitung für die Prüfertätigkeit im Kollegium die Bedeutung des schulischen Anteils an der Ausbildung und der Prüfung im dualen System der Berufsausbil❙ dung betonen. AUTOR MICHAEL KRIEGER Alternierender Vorsitzender, Berufsbildungsausschuss, IHK Frankfurt michael.krieger@ vogel-krieger.de

IHK WirtschaftsForum 06.16

Innovation und Umwelt

SK YLINE OHNE STROM

FRISCHER WIND FÜR ENERGIEWENDE Kein Artikel über die Energiewende ohne Statistiken. Deshalb starten auch wir so: über 850 Schüler an mehr als 30 Stationen, bislang zwei Dutzend Presseberichte, Referenten von A wie Dr. Constantin Alsheimer (Mainova) über F wie Peter Feldmann (Oberbürgermeister Frankfurt) bis zu Z wie zahlreiche Unternehmen – unter anderem Clariant, Deutsche Bahn, Hochtaunusklinik und Siemens. O. k., die ABC-Logik wirkt etwas konstruiert. Aber so ist das mit Statistiken nun mal. Apropos Konstruktion: Über den Erfolg der Schulkampagne ist die IHK selbst ein wenig überrascht: „Eigentlich wollten wir nur einmal einen Testballon steigen lassen, um für das Thema zu sensibilisieren“, meint Detlev Osterloh, Geschäftsführer Innovation und Umwelt, und Ideengeber für das Projekt. „Dass eine Verstetigung sowohl von den Schulen als auch den Referenten bei diesem doch recht komplexen Thema so stark nachgefragt wird, freut uns natürlich sehr.“ Zwar mag der kernige Marketingtitel des Projekts seine Wirkung nicht verfehlen: Namensgeber für die Kampagne war die Befürchtung, dass Stromausfälle durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und die nun inkompatiblen, veralteten Netze wahrscheinlicher werden. Einer der Hauptfaktoren für den Erfolg des Projekts scheint jedoch im Perspektivwechsel zu liegen. Der unverstellte Blick der 16- bis 18-jährigen Gymnasiasten bricht das komplexe Thema EnergieIHK WirtschaftsForum 06.16

wende konkret und alltagsnah herunter. Und Unternehmen wie Politik hören genau hin. In Kelkheim etwa: „Warum müssen tagsüber die Straßenlaternen leuchten?“ Syna: „Für bestimmte Instandhaltungsarbeiten wird die Straßenbeleuchtung in Ausnahmefällen tagsüber eingeschaltet. Davon sind dann mehrere Leuchten in ganzen Straßenzügen gleichzeitig betroffen, da sich diese aus Kostengründen nicht einzeln schalten lassen.“ Oder in NeuAnspach: „Wir haben doch Platz für Windräder, warum gibt es die noch nicht?“ Bürgermeister Klaus Hoffmann: „Weil die Toleranz für erneuerbare Energien aufhört, wenn es um den eigenen Vorgarten geht. Wir wollen gern nur fünf Windräder installieren, aber haben Sie eine Vorstellung davon, wie viele Unterschriften von Gegnern mir vorliegen?“ Beim munteren und ungezwungenen Gedankenaustausch sind in der dritten Auflage elf Schulen aus dem IHK-Bezirk vertreten: von Frankfurt über Bad Homburg, Eschborn, Kelkheim, Königstein, Kronberg, Neu-Anspach bis Oberursel. Die Kampagne stößt auch außerhalb der Schulen auf immer breitere Resonanz: Mit der Frankfurt University of Applied Sciences ist erstmalig die Wissenschaft an Bord. Und da es sich um eine Hochschule der angewandten Wissenschaften handelt, fährt Prof. Martina Klärle standesgemäß mit dem Elektroauto vor, das natürlich gern von den Kursen angewandt wird.

FOTO: MANDELKERN

Angefangen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain, hat der Appell zur sicheren Energieversorgung inzwischen auch die Hauptstadt erreicht. Nun geht die IHK-Schulkampagne „S.O.S. – Skyline ohne Strom“ in die dritte Runde.

Der PoWi-Leistungskurs des Privatgymnasiums Dr. Richter in Kelkheim sammelte die Antworten des Podiumsgesprächs für die spätere Verwertung im Unterricht.

Bisheriger Höhepunkt der Kampagne waren die Feierlichkeiten zum jüngsten Tag der Deutschen Einheit in Frankfurt. Auf Einladung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung präsentierten zwei Kurse ihre kreativen Unterrichtsergebnisse auf der Bühne der Bundesregierung. Siehe da: Das Thema elektrisiert also nicht nur den IHK-Bezirk. Richtig so! Und wer wissen möchte, wie es aussieht, wenn Schüler die Energiewende gestalten könnten, sollte sich den 1. Juli vormerken. In der IHK prä-

sentieren die Kurse ihre originellen Videos, Rollenspiele und Modelle und werden vom stellvertretenden Präsidenten, Prof. Wolfram Wrabetz, mit 500 Euro für die Klassenkasse belohnt. Sicherlich auch ❙ keine schlechte Motivation. AUTORIN MICHAELA SADEWASSER Beraterin, Mandelkern Marketing & Kommunikation, Frankfurt m.sadewasser@ mandelkern.de

45

CHINA

ANLAUFSTELLE FÜR INVESTOREN Am 4. April fand die Mitgliederversammlung der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) erstmals in Frankfurt statt. Rund 60 chinesische Geschäftsführer und Manager waren dafür aus ganz Deutschland in die Mainmetropole angereist.

Etwas mehr als 420 Kilometer Luft­ linie trennen das Büro der Chinesischen Handelskammer in Deutschland (CHKD) in Berlin und die IHK Frankfurt. Trotzdem ist die Zusammenarbeit eng, seitdem die CHKD im Januar 2014 offiziell gegründet wurde. Die CHKD ist, ähnlich den IHKs, eine bundesweite InteressenvertreLINK ZUM THEMA Weitere Infos über die Chinesische Handelskammer in Deutschland online unter http://chk-de.org.

tung chinesischer Unternehmen und die erste ihrer Art in Europa. Knapp zwei Jahre nach der Gründung hat sie bereits 130 Mitgliedsunternehmen. Im neuen Geschäftsjahr will die CHKD die Präsenz lokaler Standorte stärken, ihr Dienstleistungsspektrum vergrößern sowie die Kooperationen mit deutschen Partnern intensivieren. Außerdem wurde Cai Zhengxin, Geschäftsführer, Preh, Bad Neustadt (Saale), von den Mitgliedern zum Präsidenten gewählt. „Die CHKD gilt in der chinesischen Business Community als erste Anlaufstelle für chinesische

FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER Wirtschaftstag Australien Montag, 6. Juni, IHK Frankfurt, 9 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 971460 Roundtable Ukraine / Belarus Dienstag, 7. Juni, IHK Frankfurt, 10 bis 15 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-1506 Vertriebssystem in Indien Mittwoch, 8. Juni, IHK Frankfurt, 9 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 971460 3. Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag Donnerstag, 16. Juni, IHK Frankfurt, 8 bis 19 Uhr, ­Telefon 0 69 / 21 97-1436, ­Internet ­www.da-wt.com Energieeffizienz und erneuerbare Energien Kuba Dienstag, 21. Juni, IHK Frankfurt, 10 bis 16.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-1506 Zoll und Zertifizierung in China Mittwoch, 29. Juni, IHK Frankfurt, 9.30 bis 17 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-1216

46

Wirtschaftstag Korea Donnerstag, 7. Juli, IHK Frankfurt, ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-1433 Deutsch-koreanischer Abend­ empfang Donnerstag, 7. Juli, IHK Frankfurt, 18 bis 21 Uhr, 0 69 / 21 97-1433 Virtuelle Kommunikation mit chinesischen Geschäftspartnern Donnerstag, 6. Oktober, IHK Frankfurt, ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-1433 Österreich-Workshop Donnerstag, 13. Oktober, IHK Frankfurt, 9 bis 13 Uhr, ­Telefon 0 69 / 21 97-1460 Erfolgreiche Kommunikation mit japanischen Geschäftspartnern Dienstag, 18. Oktober, IHK Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-14 33 Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig.

Investoren“, betonte er in seiner Antrittsrede. Ein weiteres Ziel der CHKD ist es, das Dienstleistungsspektrum des Vereins weiter zu vergrößern. Hier sieht die CHKD einen Arbeitsschwerpunkt in der Personalbeschaffung. Unterstützt von der IHK Frankfurt, veranstaltete die CHKD daher in 2015 erstmals die Deutsch-Chinesische Karrieremesse. Dort präsentierten sich 25 Aussteller mehr als 800 chinesischen Studenten. Die zweite Auflage der Karrieremesse findet am 24. Juni in Düsseldorf statt. Das Interesse chinesischer Unternehmen an der Region FrankfurtRheinMain bleibt ungebrochen: Zu den bislang rund 550 chinesischen Unternehmen kommen regelmäßig neue dazu. Laut Hessen Trade and Invest siedelten sich in 2015 knapp 160 internationale Unternehmen neu in Hessen an oder erweiterten bestehende Standorte. China belegte bei den Investitionen den zweiten Platz: Die meisten Firmen (37) kamen aus den USA, gefolgt von China mit 36 Unternehmen.

Zu den größeren Investments gehört Kingfa Sci. & Tech. (Europe), die im Sommer mit der Produktion veredelter Kunststoffe im Industriepark Kalle-Albert in Wiesbaden beginnen wird. Das Unternehmen wurde 1993 in Guangzhou – der Partnerstadt Frankfurts – gegründet. In Frankfurt hat sich vor Kurzem das aus Ningbo stammende Unternehmen Joyson Electronic Corporation niedergelassen. Joyson ist ein privater Anbieter von Automobilelektronik und hatte 2011 den Automobilzulieferer Preh gekauft. Darüber hinaus hat Joyson weitere Beteiligungen und Übernahmen durchgeführt, so den Lenkradhersteller Quin und jüngst TechniSat Automotive, einen Hersteller von Radionavigationssystemen. ❙ AUTORIN SONJA MÜLLER Director, China Competence Center, East Asia, IHK Frankfurt sonja.mueller@ frankfurtmain.ihk.de

3. DEUTSCH-AMERIKANISCHER WIRTSCHAFTSTAG Donnerstag, 16. Juni, 8.30 bis 17 Uhr, IHK Frankfurt Zielgruppe des deutsch-amerikanischen Wirtschaftstags sind deutsche Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen zu den USA auf- oder ausbauen möchten. Im Mittelpunkt stehen Beratung, Diskussionen und Workshops zu praxisnahen Fragen. Hochrangige Vertreter deutscher Unternehmen, die bereits den Markteinstieg in den USA erfolgreich umgesetzt haben, werden über ihre Erfahrungen berichten, Chancen und Industrie­ trends aufzeigen und auf potenzielle Hürden im täglichen Geschäft hinweisen. Mit einer Vielfalt von aktuellen Fragestellungen der deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen will die eintägige Konferenz zum Austausch anregen sowie strategische und praktische Ideen bieten. Veranstalter sind die deutsch-amerikanischen Auslandshandelskammern in Kooperation mit der IHK Frankfurt. Die Teilnahme kostet 275 Euro plus Mehrwertsteuer (bei Anmeldung bis 8. Juni 225 Euro plus Mehrwertsteuer). Weitere Infos und Anmeldung online unter www.da-wt.de.

IHK WirtschaftsForum 06.16

International

IRAN

DEN HANDEL WIEDERBELEBEN

Der Wirtschaftstag Iran in der IHK Frankfurt zeigte interessante Möglichkeiten zur Markterkundung auf.

Den Startschuss zum Neuanfang der hessisch-iranischen Wirtschaftsbeziehung gab der Wirtschaftstag Iran am 4. März in der IHK Frankfurt. In seiner Eröffnung betonte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller, dass gerade die Unternehmen in Hessen und FrankfurtRheinMain mit ihrer breiten Aufstellung und dem exzellenten technischen Know-how Partner für die Entwicklung der iranischen Wirtschaft sein können. Im Anschluss skizzierte René Harun, Geschäftsführer, Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer (AHK), die aktuelle Aufbruchstimmung vor Ort und in der deutschen Unternehmerschaft. Für fast alle Branchen erwarten die von der AHK befragten Firmen demnach

hohe Wachstumsraten. Vor allem im Energie- und im Telekommunikationssektor sind hohe Investitionen geplant, aber auch in den Sektoren Elektrotechnik, Logistik und Kfz wird eine große Dynamik prognostiziert. Der Knackpunkt im Irangeschäft bleibt einstweilen aber die Finanzierung. Hier könne man den Hebel nicht einfach umstellen, bestätigten die Sprecher aus dem Bankensektor. Vor allem die Geschäftsbeziehungen und Abläufe zwischen den Banken müssten erst neu etabliert werden. Weiterhin wies Klaus Friedrich, Iran-Experte, Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau, darauf hin, dass die Exportkontrolle weiterhin unverzichtbarer Bestandteil des

INDUSTRIEMESSE T.I.I.E. 3. bis 6. Oktober, Teheran T.I.I.E. ist die führende Messe im Iran für den Bereich Metallverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbau, Pumpen, Werkzeuge und andere Industriegüter. Hessische Unternehmen können bei der Teilnahme von Sonderkonditionen (hessischer Informationsstand) profitieren. Kontakt: Norbert Claus, IHK Kassel-Marburg, Telefon 05 61 / 7 89 12 79, E-Mail [email protected].

IHK WirtschaftsForum 06.16

FOTO: JOCHEN MÜLLER

Im Januar hat die Europäische Union ihre bis dahin bestehenden Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran aufgehoben. Jetzt werden zunehmend neue Projekte mit deutschen und europäischen Unternehmen angekündigt.

Iran-Geschäfts bleiben werde. Die bestehenden Embargoregelungen seien zwar erheblich gelockert, aber eben nicht komplett aufgehoben worden, und Rückschritte seien nicht ausgeschlossen, so Friedrich. Dr. Farhad Sharif, stellvertretender Präsident, Iranische Industrie- und Handelskammer, ermutigte die Teilnehmer, im Iran zu investieren – und zwar konkret in junge Talente und Start-ups sowie in Unternehmen, die sich internationalisieren wollen. Dr. Thomas Keller, Director Regional Development, BASF, hob in diesem Zusammenhang die exzellenten Qualifikationen weiblicher Fachkräfte hervor. Bei Stellenneubesetzungen im Iran wären in seinem Unternehmen in jüngster Zeit in vielen Fällen Frauen zum Zug gekommen. Fast zeitgleich setzte IHKVizepräsident Stefan Messer am 6. März in Teheran anlässlich des von der Frankfurter Maleki Group organisierten europäisch-iranischen Banking & Business Forums den Dialog fort. Das Potenzial des bilateralen Handels ist nach Ein-

schätzung von Messer immens. Immerhin sei der Iran einstmals Deutschlands wichtigster Handelspartner außerhalb Europas gewesen, sagte der IHK-Vizepräsident. Das Angebot der deutschen Industrie passe auch heute hervorragend zu den Modernisierungsanforderungen im Iran. Vor allem den Fach- und Führungskräften von morgen gebühre Aufmerksamkeit. Messer begrüßte ausdrücklich die Wiederaufnahme des studentischen Austauschprogramms über den DAAD und regte eine stärkere Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung an. Auch in den nächsten Monaten bieten sich für hessische Unternehmen interessante Möglichkeiten zur Markterkundung Iran: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle organisiert gemeinsam mit den IHKs eine bundesweite Roadshow zum Thema Exportkontrolle und Iran, der nächstgelegene Termin ist der 11. Juli in der IHK Stuttgart. Unter der Leitung von Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir findet zudem vom 17. bis 21. September eine Wirtschaftsdelegationsreise in die Islamische Republik Iran statt. Vom 3. bis 6. Oktober schließlich präsentieren sich hessische Unternehmen auf der Teheraner Industriemesse. ❙ AUTOR DR. JÜRGEN RATZINGER Geschäftsführer, International, IHK Frankfurt [email protected]

47

UMSAT ZSTEUER

VORSTEUERVERGÜTUNG IN DER EU FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS

Die oft höhere ausländische Umsatzsteuer kann bei deutschen Finanzämtern nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden. Über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren können sich Unternehmer die Vorsteuer erstatten lassen.

Innerhalb der Europäischen Union haben alle Mitgliedsstaaten ein Vorsteuer-Vergütungsverfahren installiert.

Deutsche Unternehmen und deren Mitarbeiter sind oft im Ausland für ihr Unternehmen tätig, ohne dass sie dort Niederlassungen betreiben oder ihren Firmensitz haben. Sie unternehmen Geschäftsreisen, Mitarbeiter treffen ausländische Geschäftspartner, besuchen Veranstaltungen, oder die Fahrzeuge deutscher Speditionen werden im Ausland betankt. Dabei entstehen Kosten, beispielsweise für Unterbringung, Verpflegung, Mietwagen, Benzin oder Taxi. Die deutschen Unternehmen erhalten über diese Ausgaben Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer – und diese ist oftmals höher als in Deutschland, beispielsweise 27 Prozent in Ungarn, 25 Prozent in Dänemark, Kroatien und Schweden, 24 Prozent in Finnland. Diese ausländische Umsatzsteuer kann ein Unternehmen – anders als bei inländischen Rechnungen –

48

nicht im Rahmen der UmsatzsteuerVoranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Das entrichtete Geld ist jedoch nicht verloren, denn das Unternehmen kann es sich im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens von der zuständigen Behörde in dem Land erstatten lassen, in dem die Umsatzsteuer entrichtet wurde. Ein solches Vorsteuer-Vergütungsverfahren haben alle EU-Mitgliedsstaaten sowie eine Reihe von Ländern außerhalb der EU eingerichtet (zum Beispiel Schweiz, Norwegen, Japan oder Kanada). Innerhalb der EU besteht diese Möglichkeit im Verhältnis zu allen Mitgliedsstaaten. Außerhalb der EU hängt es davon ab, ob zwischen Deutschland und dem Drittland ein zwischenstaatliches Abkommen besteht, das die gegenseitige Erstattung regelt. Damit das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Anspruch ge-

nommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Antragsteller muss Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Die Ausgaben, die der zu vergütenden Umsatzsteuer unterliegen, müssen mit der unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen. Der Unternehmer darf in dem betreffenden Staat nicht ansässig sein. Zudem darf er in dem Zeitraum, für den er eine Vergütung beantragt, in dem betreffenden Staat keine Umsätze oder nur bestimmte steuerfreie Umsätze ausgeführt haben. In den meisten Staaten ist das VorsteuerVergütungsverfahren auch zulässig, wenn der Unternehmer nur solche Umsätze getätigt hat, für die der ausländische Auftraggeber (Leistungsempfänger) die ausländische Umsatzsteuer schuldet (Reverse-Charge-Verfahren).

Ist eine der beiden letzten Voraussetzungen beziehungsweise sind beide nicht erfüllt, können Vorsteuern nur im allgemeinen Besteuerungsverfahren, das heißt durch Registrierung und Abgabe einer Umsatzsteuererklärung bei der Finanzverwaltung des betreffenden Staates, geltend gemacht werden. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann der deutsche Unternehmer das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Anspruch nehmen. Hierbei müssen einige länderspezifische Besonderheiten, die aus dem jeweiligen nationalen Umsatzsteuerrecht resultieren, beachtet werden. So ist zum Beispiel die Umsatzsteuer aus Rechnungen für Verpflegung und Übernachtung, Bewirtung, Anschaffung, Betrieb und Unterhaltung von Pkw oder Geschenken in manchen Ländern nicht erstattungsfähig. Fragen zu den länderspezifischen Besonderheiten können mit der Erstattungsbehörde des betreffenden Staates beziehungsweise mit der dortigen deutschen Auslandshandelskammer geklärt werden. Außerdem haben sich einige Steuerberatungskanzleien auf das VorsteuerVergütungsverfahren spezialisiert. LINKS ZUM THEMA Weitere Infos zum Thema Vorsteuervergütung in der EU online auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern und den Deutschen Auslandshandelskammern unter www.bzst.de und www.ahk. de (Suchbegriff „Vorsteuervergütung“).

IHK WirtschaftsForum 06.16

  Recht und Steuern

Seit 2010 ist das Verfahren innerhalb der EU von der Papierform auf ein elektronisches Verfahren umgestellt worden. Die Vergütungsanträge sind jetzt ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Antragstellers zu stellen. Dazu ist in jedem Mitgliedsstaat ein elektronisches Portal eingerichtet worden, über das die in diesem Land ansässigen Unternehmen ihre Erstattungsanträge an die anderen Mitgliedsstaaten einreichen können. In Deutschland nimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Anträge entgegen. Es prüft die Vollständigkeit und Zulässigkeit des Antrags und nun auch die Unternehmereigenschaft  – das heißt, ob die vom Unternehmer angegebene Umsatzsteuer-Identifizierungsnummer (USt-IDNr) zutreffend und ihm zuzuordnen ist und ob der Unternehmer zum

Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Vorlage einer Unternehmerbescheinigung entfällt damit. Nach der Prüfung wird der Antrag an den Erstattungsstaat weitergeleitet. Dieser trifft die Entscheidung über die Erstattung auf der jeweiligen Grundlage seines nationalen Umsatzsteuerrechts. Grundsätzlich ist es nicht mehr notwendig, Originalrechnungen einzureichen, aber es können weitere Informationen, Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie auf elektronischem Weg verlangt werden. Die Höhe der Mindesterstattungsbeträge ist beim Jahresantrag von 25 auf 50 Euro und für den Quartalsantrag von 250 auf 400 Euro angehoben worden. Die Antragsfrist hat sich um drei Monate verlängert, spätester Termin ist nun immer der 30. September des folgenden Kalenderjahrs. Das

heißt, für alle Rechnungen die 2015 ausgestellt wurden, muss der Antrag bis spätestens 30. September beim BZSt eingegangen sein. Idealerweise erhält das Unternehmen den Erstattungsbetrag innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang des Antrags im Erstattungsstaat ausgezahlt. Die Frist verlängert sich auf acht Monate und zehn Tage, wenn Belege oder Informationen nachgefordert werden. Bei Nichteinhaltung der Zeiträume erhält das Unternehmen Zinsen – und zwar bis zum Tag der tatsächlichen Auszahlung. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Erstattungsstaates. Für das Vorsteuer-Verfahren deutscher Unternehmer, die Vorsteuerbeträge aus Drittländern erstattet bekommen möchten, ist das BZSt nicht zuständig. Die Anträge auf Er-

stattung dieser Umsatzsteuerbeträge sind nach wie vor in Papierform und mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen ausländischen Behörde in dem Drittland zu stellen, in dem die Umsatzsteuer entrichtet wurde. Die Frist für diese Anträge ist der 30. Juni des Folgejahrs. Jede ausländische Behörde stellt dafür einen eigenen Antragsvordruck in ihrer Landessprache zur Verfügung. Eine Liste mit Anschriften ausländischer Erstattungsbehörden hat das BZSt auf seiner Internetseite veröffentlicht. ❙ AUTORIN KERSTIN MÜLLER Sachbearbeiterin Recht und Steuern, IHK Frankfurt [email protected]

FOTO: MAURITIUS IMAGES / PHOTO ALTO

Der Rechtsanwaltskammer Frankfurt liegen inzwischen rund 1800 Zulassungsanträge von Syndikusrechtsanwälten vor.

SYNDIKUSRECHTSANWÄLTE

ANTRAGSFLUT AUCH IN FRANKFURT Am 1. Januar ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Zur Neuordnung der Rechtslage wurden dabei weitreichende Regelungen zu Rechtsanwälten im Anstellungsverhältnis in die Bundesrechtsanwaltsordnung aufgenommen.

Das Bundessozialgericht hatte am 3. April 2014 entschieden, dass die anwaltliche Berufsausübung in der äußeren Form der abhängigen Beschäftigung nicht möglich sei. Für Syndikusanwälte bestand daher keine Möglichkeit mehr, sich für diese Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund befreien zu lassen. Durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat der Gesetzgeber die Rechtslage geändert und weitreichende Regelungen zu Rechtsanwälten im Anstellungsverhältnis in die Bundesrechtsanwaltsordnung aufgenommen. Nach bisheriger Rechtslage hatte der Syndikusanwalt zwei Berufe (Doppelberufstheorie). Er stand als ständiger angestellter Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu seinem nicht anwaltlichen

50

Arbeitgeber. In dieser Eigenschaft wurde er nach altem Recht nicht als Rechtsanwalt angesehen. Zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden konnte er nur für seine berufsrechtlich als Haupttätigkeit fingierte Nebentätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt, für die er einer Freistellungsbescheinigung seines Arbeitgebers bedurfte. Im neuen Recht ist erstmals der Begriff des Syndikusrechtsanwalts legaldefiniert und geregelt, dass ein Unternehmensjurist für seinen Arbeitgeber anwaltlich tätig sein kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Aufgaben des Unternehmensjuristen durch folgende Tätigkeiten geprägt werden: Prüfung von Rechtsfragen einschließlich der Aufklärung des Sachverhalts sowie das Erarbeiten und Bewerten von Lösungsmöglichkeiten, Erteilung von Rechtsrat, Ausrichtung der

Tätigkeit auf die Gestaltung von Rechtsverhältnissen, insbesondere durch das selbstständige Führen von Verhandlungen, oder auf die Verwirklichung von Rechten sowie Befugnis zu verantwortlichem Auftreten nach außen. Darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheiden die Rechtsanwaltskammern im Rahmen des Zulassungsantrags. Gleichzeitig ist festgelegt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund den Syndikusrechtsanwalt auch für diese Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreien muss, wenn eine bestandskräftige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erfolgt ist. Da damit die Rechte der Deutschen Rentenversicherung Bund durch die Zulassungsentscheidung der Rechtsanwaltskammern betroffen werden, sieht das Gesetz vor, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund von den Rechtsanwaltskam-

mern vor der positiven Bescheidung des Zulassungsantrags eines Syndikusrechtsanwalts angehört werden muss und ihr ein eigenes Klagerecht gegen positive Zulassungsentscheidungen zusteht. Als Anfang Januar das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft trat, war unklar, mit welcher Zahl von Zulassungsanträgen von Syndikusrechtsanwälten zu rechnen ist. Angenommen wurde, dass von den rund 165 000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten etwa 40 000 als angestellte Unternehmensjuristen tätig sind, aber nur ein Teil von ihnen anwaltlich und nicht nur weisungsabhängig sachbearbeitend tätig ist. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass bis Anfang Mai bundesweit über 10 000 Zulassungsanträge von Syndikusanwälten gestellt wurden. Bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt, die IHK WirtschaftsForum 06.16

  Recht und Steuern

STEUERFÄLLIGKEITEN IM JUNI Staatssteuern Am 10. Juni 2016 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das zweite Quartal 2016. Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Mai 2016 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2015 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer,

die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2015 oder 2016 aufgenommen haben (Existenzgründer). Im Mai 2016 einbehaltene Lohnund Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2015 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat. Im Mai 2016 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; weitere Infos online unter www. finanzamt.de).

LINK ZUM THEMA Weitere Infos zum Thema Syndikusrechtsanwälte online unter www. rechtsanwaltskammer-ffm.de. Dort können auch Antragsformulare für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt heruntergeladen werden.

rund 18 500 Mitglieder hat, sind etwa 1 800 Anträge eingegangen und bereits 200 Zulassungen erfolgt. Um die erwartete Flut von Anträgen innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeiten zu können, hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt die mit der Zulassung befasste Abteilung personell aufgestockt. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt möchte die Einheit der Anwaltschaft in Form von Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwälten auch dadurch dokumentieren, dass für den Zulassungsantrag als selbstständiger Rechtsanwalt und für den Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt eine gleich hohe Zulassungsgebühr erhoben wird. Sie hat deshalb – anders als die anderen deutschen Rechtsanwaltskammern – für den Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt keine höhere Zulassungsgebühr eingeführt. Sie erhebt für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt die bundesweit niedrigste Gebühr von 160 Euro. IHK WirtschaftsForum 06.16

Der Ablauf des Zulassungsverfahrens ist auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Frankfurt beschrieben. Das dort zur Verfügung gestellte Merkblatt und die abrufbaren Formulare werden laufend an die aktuelle Entwicklung und die Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund im Anhörungsverfahren angepasst. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es die Deutsche Rentenversicherung Bund zum Nachweis der fachlichen Unabhängigkeit nicht für ausreichend erachtet, wenn nur eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung vorgelegt wird, sondern sie fordert auch entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen. Falls dennoch im Rahmen des Anhörungsverfahrens von der Deutschen Rentenversicherung Bund Bedenken wegen nach ihrer Meinung nicht ausreichender Nachweise der anwaltlichen Tätigkeit geäußert werden, wird den betroffenen Antragstellern regelmäßig vor der Entscheidung der Rechtsanwaltskammer die Mög-

lichkeit eingeräumt, ihren Antrag entsprechend zu ergänzen. Dies geschieht nicht, um Wünschen der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechnung zu tragen, sondern um im Interesse der Antragsteller unnötige gerichtliche Streitigkeiten über die eigenständig von den Rechtsanwaltskammern zu treffenden Zulassungsentscheidungen zu vermeiden. Die Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat im Übrigen zur Folge, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt eine Vielzahl juristischer Abgrenzungsfragen zu entscheiden hat. Eine dieser Rechtsfragen ist diejenige, ob Syndici, die über eine wirksame Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für die aktuell ausgeübte Tätigkeit verfügen und bereits Kammermitglieder sind, eine zusätzliche Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen müssen, wenn sie für ihr Unternehmen die in § 46 Abs. 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung definierte anwaltliche Tätigkeit erbringen. Hierzu werden in den berufsrechtlichen Fachkreisen unterschiedliche Auffassungen vertreten. Zum Teil wird aus dem Wortlaut der Neuregelungen gefolgert, dass es eine entsprechende berufsrechtliche Verpflichtung gibt. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt sieht dies anders. Denn aus den Motiven des Gesetzgebers und der Gesetzesbegründung ergibt sich kein Zwang, dass sich ein

zugelassener Rechtsanwalt zusätzlich als Syndikusrechtsanwalt zulassen muss, wenn er für einen nicht anwaltlichen Arbeitgeber tätig ist. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt geht deshalb derzeit davon aus, dass eine solche berufsrechtliche Verpflichtung nicht besteht. Faktisch spricht hierfür auch, dass es Syndici gibt, die als Unternehmensjurist unbestritten anwaltlich bei ihrem nicht anwaltlichen Arbeitgeber tätig sind, denen ihr Arbeitgeber aber beispielsweise die erforderlichen Bescheinigungen nicht ausstellt und die somit auch nicht als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden können. Notwendig ist ein Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aber dann, wenn die berufsrechtlichen Privilegien in Anspruch genommen werden sollen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine anwaltliche Vertretung des Arbeitgebers im Rahmen des Anstellungsverhältnisses vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgen oder wenn die durch das Gesetz geregelte Berufsbezeichnung Syndikusrechtsanwalt geführt werden soll.  ❙ AUTOR DR. MICHAEL GRIEM Präsident, Rechtsanwaltskammer, Frankfurt praesident@ rak-ffm.de

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

RECHTSANWALT WERNER LÖFFLER

In der Au 25 . 61440 Oberursel Tel. 06054 /909330-0 . www.anwaltskanzlei-loeffler.de

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 51

Sachverständigenordnung Vorschriften der IHK Frankfurt am Main über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am 19. April 2016 gemäß § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), und § 36 Abs. 3 und 4 der Gewerbeordnung, neugefasst durch Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2572), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrieund Handelskammern vom 6. November 1957 (GVBl. I S. 147), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 28. September 2014 (GVBl. I S. 218), folgende Sachverständigenordnung beschlossen: I. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung § 1 Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. § 2 Öffentliche Bestellung (1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. (2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. (3) Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich erteilt werden. (4) Die öffentliche Bestellung wird auf 5 Jahre befristet. Bei einer erstmaligen Bestellung und in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Zweifeln über die Fortdauer der persönlichen oder fachlichen Eignung des Sachverständigen, kann die Frist von 5 Jahren unterschritten werden. (5) Die öffentliche Bestellung erfolgt durch schriftlichen Bescheid (Bestellungsbescheid). (6) Die Tätigkeit des öffentlich bestellten Sachverständigen ist nicht auf den Bezirk der bestellenden Industrie- und Handelskammer beschränkt. § 3 Bestellungsvoraussetzungen (1) Ein Sachverständiger ist auf Antrag öffentlich zu bestellen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen. Für das beantragte Sachgebiet muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Die Sachgebiete und die Bestellungsvoraussetzungen für das einzelne Sachgebiet werden durch die Industrieund Handelskammer bestimmt. (2) Voraussetzung für die öffentliche Bestellung des Antragstellers ist, dass a) er eine Niederlassung als Sachverständiger im Geltungsbereich des Grundgesetzes unterhält;

52

b) er über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt; c) keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen; d) er erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, sowohl Gutachten zu erstatten als auch die in § 2 Abs. 2 genannten Leistungen zu erbringen, nachweist; e) er über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügt; f) er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt; g) er die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bietet; h) er nachweist, dass er über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügt; i) er über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets verfügt. (3) Ein Sachverständiger, der in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht, kann nur öffentlich bestellt werden, wenn er die Voraussetzungen des Abs. 2 erfüllt und zusätzlich nachweist, dass a) sein Anstellungsvertrag den Erfordernissen des Abs. 2 Buchst. g) nicht entgegensteht, und dass er seine Sachverständigentätigkeit persönlich ausüben kann; b) er bei seiner Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen unterliegt und seine Leistungen gemäß § 13 als von ihm selbst erstellt kennzeichnen kann; c) ihn sein Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freistellt. § 4 Bestellungsvoraussetzungen für Anträge nach § 36a GewO (1) Für die Anerkennung von Qualifikationen des Antragstellers aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten die Voraussetzungen von § 36a Abs. 1 und 2 GewO. (2) Im Übrigen gelten § 3 Abs. 2 und 3. II. Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung § 5 Zuständigkeit und Verfahren (1) Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ist zuständig, wenn die Niederlassung des Sachverständigen, die den Mittelpunkt seiner Sachverständigentätigkeit im Geltungsbereich des Grundgesetzes bildet, im Kammerbezirk liegt. Die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main endet, wenn der Sachverständige die Niederlassung nach Satz 1 nicht mehr im Kammerbezirk unterhält. (2) Über die öffentliche Bestellung entscheidet die Industrie- und Handelskammer nach Anhörung der dafür bestehenden Ausschüsse und Gremien. Zur Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen kann sie Referenzen einholen, sich vom Antragsteller erstattete Gutachten vorlegen lassen, Stellungnahmen fachkundiger Dritter abfragen, die Einschaltung ei-

nes Fachgremiums veranlassen und weitere Erkenntnisquellen nutzen. (3) Der Sachverständige erhält mit der öffentlichen Bestellung neben dem Bestellungsbescheid auch eine Bestellungsurkunde, den Rundstempel, den Ausweis, die Sachverständigenordnung und die dazu ergangenen Richtlinien. Bestellungsurkunde, Rundstempel und Ausweis bleiben Eigentum der Industrieund Handelskammer. § 6 Zuständigkeit und Verfahren für Anträge nach § 36a GewO (1) Abweichend von § 5 Abs. 1 besteht für den Antrag eines Sachverständigen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der noch keine Niederlassung im Geltungsbereich des Grundgesetzes unterhält, die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bereits dann, wenn der Sachverständige beabsichtigt, die Niederlassung nach § 5 Abs. 1 S. 1 im Kammerbezirk zu begründen. (2) Für Verfahren von Antragstellern mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten die Regelungen in § 36a Abs. 3 und 4 GewO. § 7 Vereidigung (1) Der Sachverständige wird in der Weise vereidigt, dass der Präsident oder ein Beauftragter der Industrie- und Handelskammer an ihn die Worte richtet: „Sie schwören, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden“, und der Sachverständige hierauf die Worte spricht: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Der Sachverständige soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu fertigen, die auch vom Sachverständigen zu unterschreiben ist. (2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (3) Gibt der Sachverständige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Verpflichtete hinzuweisen. Die Bekräftigung wird in der Weise abgegeben, dass der Präsident oder ein Beauftragter der Industrie- und Handelskammer die Worte vorspricht: „Sie bekräftigen im Bewusstsein ihrer Verantwortung, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden“, und der Sachverständige hierauf die Worte spricht: „Ich bekräftige es.“ (4) Im Falle einer erneuten Bestellung oder einer Änderung oder Erweiterung des Sachgebiets einer bestehenden Bestellung genügt statt der Eidesleistung oder Bekräftigung die Bezugnahme auf den früher geleisteten Eid oder die früher geleistete Bekräftigung. IHK WirtschaftsForum 06.16

 Amtliches

(5) Die Vereidigung durch die Industrie- und Handelskammer ist eine allgemeine Vereidigung im Sinne von § 79 Abs. 3 Strafprozessordnung, § 410 Abs. 2 Zivilprozessordnung. § 8 Bekanntmachung Die Industrie- und Handelskammer macht die öffentliche Bestellung und Vereidigung des Sachverständigen im IHK WirtschaftsForum bekannt. Name, Adresse, Kommunikationsmittel und Sachgebietsbezeichnung des Sachverständigen können durch die Industrie- und Handelskammer oder einen von ihr beauftragten Dritten gespeichert und in Listen oder auf sonstigen Datenträgern veröffentlicht und auf Anfrage jedermann zur Verfügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung im Internet kann erfolgen, wenn der Sachverständige zugestimmt hat. III. Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen § 9 Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung (1) Der Sachverständige darf sich bei der Erbringung seiner Leistungen keiner Einflussnahme aussetzen, die seine Vertrauenswürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gefährdet (Unabhängigkeit). (2) Der Sachverständige darf keine Verpflichtungen eingehen, die geeignet sind, seine tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen (Weisungsfreiheit). (3) Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen. Er hat in der Regel die von den Industrie- und Handelskammern herausgegebenen Mindestanforderungen an Gutachten und sonstigen von den Industrie- und Handelskammern herausgegebenen Richtlinien zu beachten (Gewissenhaftigkeit). (4) Der Sachverständige hat bei der Erbringung seiner Leistung stets darauf zu achten, dass er sich nicht der Besorgnis der Befangenheit aussetzt. Er hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung seines Gutachtens strikte Neutralität zu wahren, muss die gestellten Fragen objektiv und unvoreingenommen beantworten (Unparteilichkeit). Insbesondere darf der Sachverständige nicht - Gutachten in eigener Sache oder für Objekte und Leistungen seines Dienstherren oder Arbeitgebers erstatten. - Gegenstände erwerben oder zum Erwerb vermitteln, eine Sanierung oder Regulierung der Objekte durchführen, über die er ein Gutachten erstellt hat, es sei denn, er erhält den entsprechenden Folgeauftrag nach Beendigung des Gutachtenauftrags und seine Glaubwürdigkeit wird durch die Übernahme dieser Tätigkeiten nicht infrage gestellt. § 10 Persönliche Aufgabenerfüllung und Beschäftigung von Hilfskräften (1) Der Sachverständige hat die von ihm angeforderten Leistungen unter Anwendung der ihm zuerkannten Sachkunde in eigener Person zu erbringen (persönliche Aufgabenerfüllung). (2) Der Sachverständige darf Hilfskräfte nur zur Vorbereitung seiner Leistung und nur insoweit beschäftigen, als er ihre Mitarbeit ordnungsgemäß überwachen kann; der Umfang der Tätigkeit der Hilfskraft ist kenntlich zu machen, soweit es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung handelt. IHK WirtschaftsForum 06.16

(3) Hilfskraft ist, wer den Sachverständigen bei der Erbringung seiner Leistung nach dessen Weisungen auf dem Sachgebiet unterstützt. § 11 Verpflichtung zur Gutachtenerstattung (1) Der Sachverständige ist zur Erstattung von Gutachten für Gerichte und Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. (2) Der Sachverständige ist zur Erstattung von Gutachten und zur Erbringung sonstiger Leistungen i. S. v. § 2 Absatz 2 auch gegenüber anderen Auftraggebern verpflichtet. Er kann jedoch die Übernahme eines Auftrags verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; die Ablehnung des Auftrags ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären. § 12 Form der Gutachtenerstattung; gemeinschaftliche Leistungen (1) Soweit der Sachverständige mit seinem Auftraggeber keine andere Form vereinbart hat, erbringt er seine Leistungen in Schriftform oder in elektronischer Form. Erbringt er sie in elektronischer Form, trägt er für eine der Schriftform gleichwertige Fälschungssicherheit Sorge. (2) Erbringen Sachverständige eine Leistung gemeinsam, muss zweifelsfrei erkennbar sein, welcher Sachverständige für welche Teile verantwortlich ist. Leistungen in schriftlicher oder elektronischer Form müssen von allen beteiligten Sachverständigen unterschrieben oder elektronisch gekennzeichnet werden. § 13 gilt entsprechend. (3) Übernimmt ein Sachverständiger Leistungen Dritter, muss er darauf hinweisen. § 13 Bezeichnung als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (1) Der Sachverständige hat bei Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 in schriftlicher oder elektronischer Form auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt ist, die Bezeichnung „von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für …“ zu führen und seinen Rundstempel zu verwenden. Gleichzeitig hat er auf die Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hinzuweisen. (2) Unter die in Absatz 1 genannten Leistungen darf der Sachverständige nur seine Unterschrift und seinen Rundstempel setzen. Im Fall der elektronischen Übermittlung ist die qualifizierte elektronische Signatur oder ein funktionsäquivalentes Verfahren zu verwenden. (3) Bei Sachverständigenleistungen auf anderen Sachgebieten darf der Sachverständige nicht in wettbewerbswidriger Weise auf seine öffentliche Bestellung hinweisen oder hinweisen lassen. § 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (1) Der Sachverständige hat über jede von ihm angeforderte Leistung Aufzeichnungen zu machen. Aus diesen müssen ersichtlich sein: a) der Name des Auftraggebers, b) der Tag, an dem der Auftrag erteilt worden ist, c) der Gegenstand des Auftrags und d) der Tag, an dem die Leistung erbracht oder die Gründe, aus denen sie nicht erbracht worden ist. (2) Der Sachverständige ist verpflichtet, a) die Aufzeichnungen nach Abs.1, b) ein vollständiges Exemplar des Gutachtens oder eines entsprechenden Ergebnisnachweises einer sonstigen Leistung nach § 2 Abs. 2 und

c) die sonstigen schriftlichen Unterlagen, die sich auf seine Tätigkeit als Sachverständiger beziehen, mindestens 10 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnungen zu machen oder die Unterlagen entstanden sind. (3) Werden die Dokumente gemäß Abs. 2 auf Datenträgern gespeichert, muss der Sachverständige sicherstellen, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können. Er muss weiterhin sicherstellen, dass die Daten sämtlicher Unterlagen nach Abs. 2 nicht nachträglich geändert werden können. § 15 Haftungsausschluss; Haftpflichtversicherung (1) Der Sachverständige darf seine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht ausschließen oder beschränken. (2) Der Sachverständige soll eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und während der Zeit der Bestellung aufrechterhalten. Er soll sie in regelmäßigen Abständen auf Angemessenheit überprüfen. § 16 Schweigepflicht (1) Dem Sachverständigen ist untersagt, bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten. (2) Der Sachverständige hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht zu verpflichten. (3) Die Schweigepflicht des Sachverständigen erstreckt sich nicht auf die Anzeige- und Auskunftspflichten nach §§ 19 und 20. (4) Die Schweigepflicht des Sachverständigen besteht über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus. Sie gilt auch für die Zeit nach dem Erlöschen der öffentlichen Bestellung. § 17 Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen. Er hat der IHK regelmäßig geeignete Nachweise darüber vorzulegen. § 18 Werbung Die Werbung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen muss seiner besonderen Stellung und Verantwortung gerecht werden. § 19 Anzeigepflichten Der Sachverständige hat der Industrie- und Handelskammer unverzüglich anzuzeigen: a) die Änderung seiner nach § 5 Abs. 1 S. 1 die örtliche Zuständigkeit begründenden Niederlassung und die Änderung seines Wohnsitzes; b) die Errichtung und tatsächliche Inbetriebnahme oder Schließung einer Niederlassung; c) die Änderung seiner oder die Aufnahme einer weiteren beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, insbesondere den Eintritt in ein Arbeitsoder Dienstverhältnis; d) die voraussichtlich länger als drei Monate dauernde Verhinderung an oder Einschränkung bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Sachverständiger, insbesondere auch aufgrund einer Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit;

53

e) den Verlust der Bestellungsurkunde, des Ausweises oder des Rundstempels; f) die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c Zivilprozessordnung und den Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Zivilprozessordnung; g) die Stellung des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder das Vermögen einer Gesellschaft, deren Vorstand, Geschäftsführer oder Gesellschafter er ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens und die Abweisung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse; h) den Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, die Erhebung der öffentlichen Klage und den Ausgang des Verfahrens in Strafverfahren, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung der Sachverständigentätigkeit zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der persönlichen Eignung oder besonderen Sachkunde des Sachverständigen hervorzurufen; i) die Gründung von Zusammenschlüssen nach § 21 oder den Eintritt in einen solchen Zusammenschluss. § 20 Auskunftspflichten, Überlassung von Unterlagen (1) Der Sachverständige hat auf Verlangen der Industrie- und Handelskammer die zur Überwachung seiner Tätigkeit und der Einhaltung seiner Pflichten sowie zur Prüfung seiner Eignung erforderlichen mündlichen oder schriftlichen Auskünfte innerhalb der gesetzten Frist und unentgeltlich zu erteilen und angeforderte Unterlagen vorzulegen. Er kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen seiner Angehörigen (§ 52 Strafprozessordnung) der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.

(2) Der Sachverständige hat auf Verlangen der Industrie- und Handelskammer die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (§ 14) in deren Räumen vorzulegen und angemessene Zeit zu überlassen. § 21 Zusammenschlüsse Der Sachverständige darf sich zur Ausübung seiner Sachverständigentätigkeit mit anderen Personen in jeder Rechtsform zusammenschließen. Dabei hat er darauf zu achten, dass seine Glaubwürdigkeit, sein Ansehen in der Öffentlichkeit und die Einhaltung seiner Pflichten nach dieser Sachverständigenordnung gewährleistet sind. IV. Erlöschen der öffentlichen Bestellung § 22 Erlöschen der öffentlichen Bestellung (1) Die öffentliche Bestellung erlischt, wenn a) der Sachverständige gegenüber der Industrie- und Handelskammer erklärt, dass er nicht mehr als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger tätig sein will; b) der Sachverständige keine Niederlassung mehr im Geltungsbereich des Grundgesetzes unterhält; c) die Zeit, für die der Sachverständige öffentlich bestellt ist, abläuft; d) die Industrie- und Handelskammer die öffentliche Bestellung zurücknimmt oder widerruft. (2) Die Industrie- und Handelskammer macht das Erlöschen der Bestellung im IHK WirtschaftsForum bekannt. § 23 Rücknahme; Widerruf Rücknahme und Widerruf der öffentlichen Bestellung richten sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des jeweiligen Landes.

§ 24 Rückgabepflicht von Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel Der Sachverständige hat nach Erlöschen der öffentlichen Bestellung der Industrie- und Handelskammer Bestellungsurkunde, Ausweis und Rundstempel zurückzugeben. V. Vorschriften über die öffentliche Bestellung und Vereidigung sonstiger Personen § 25 Entsprechende Anwendung Diese Vorschriften sind entsprechend auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders geeigneten Personen anzuwenden, die auf den Gebieten der Wirtschaft a) bestimmte Tatsachen in Bezug auf Sachen, insbesondere die Beschaffenheit, Menge, Gewicht oder richtige Verpackung von Waren feststellen oder b) die ordnungsmäßige Vornahme bestimmter Tätigkeiten überprüfen, soweit hierfür nicht besondere Vorschriften erlassen worden sind. § 26 Inkrafttreten und Überleitungsvorschrift Diese Sachverständigenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Die Sachverständigenordnung vom 27. Juni 2012 tritt damit außer Kraft. Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Frankfurt am Main, 19. April 2016 Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle Präsident Hauptgeschäftsführer

Satzung der IHK Frankfurt am Main für die Sachkundeprüfung nach Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat am 9. Dezember 2015 aufgrund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 626 Absatz 3 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und Abschnitt 1 der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung – ImmVermV) vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046) folgende Prüfungsordnung beschlossen. § 1 Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK Der Nachweis der Sachkunde gemäß § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung kann durch eine Prüfung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erbracht werden.

54

§ 2 Zuständigkeit Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern. Der Prüfungsbewerber1 kann bei jeder Industrie- und Handelskammer zur Sachkundeprüfung antreten, soweit die Industrieund Handelskammer die Sachkundeprüfung anbietet. § 3 Berufung von Prüfern und Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen (1) Die IHK errichtet einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung. Sie kann gemeinsame Prüfungsausschüsse mit anderen IHKs errichten. (2) Die IHK beruft die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Dauer von längstens fünf Jahren. (3) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses müssen auf den Prüfungsgebieten sachkundig, mit der aktuellen Praxis der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung durch eigene Erfahrung vertraut und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (4) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Prüfungsausschuss wählt einen 1 Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Formen wird mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, wenigstens aber drei Mitglieder, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (5) Die §§ 83 bis 86 HessVwVfG und § 89 HessVwVfG finden entsprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prüfungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 HessVwVfG ist. (6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird eine angemessene Entschädigung gezahlt, deren Höhe sich an dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweilig geltenden Fassung orientiert. (7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung des Betroffenen aus wichtigem Grund abberufen werden. § 4 Prüfungstermine, Anmeldung zur Prüfung (1) Die IHK bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig bekannt. IHK WirtschaftsForum 06.16

 Amtliches

(2) Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vorgegebenen Form. (3) Die Entscheidung über den Prüfungstag, den Prüfungsort, den Prüfungsablauf und die erlaubten Hilfsmittel sind dem Prüfungsteilnehmer rechtzeitig mitzuteilen.

Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die IHK.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Verschwiegenheit (1) Die Prüfung ist nicht öffentlich. (2) Im praktischen Teil der Prüfung können jedoch anwesend sein: a) beauftragte Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, b) Mitglieder eines anderen Prüfungsausschusses für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“, c) Vertreter der Industrie- und Handelskammern, d) Personen, die beauftragt sind, die Qualität der Prüfung zu kontrollieren, oder e) Personen, die in einen Prüfungsausschuss berufen werden sollen. (3) Diese Personen dürfen nicht in die laufende Prüfung eingreifen oder in die Beratung über das Prüfungsergebnis einbezogen werden. (4) Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber der IHK, haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses und sonstige mit der Prüfung befasste Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren.

§ 9 Durchführung und Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfungssprache ist Deutsch. (2) Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 3 Abs. 1 ImmVermV aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten. Der praktische Prüfungsteil soll in der Regel 20 Minuten dauern. Dem Prüfungsteilnehmer ist eine Vorbereitungszeit zur praktischen Prüfung von 20 Minuten zu gewähren. (3) Die IHK regelt die Aufsichtsführung bei dem schriftlichen Prüfungsteil. (4) Im schriftlichen Prüfungsteil soll der Prüfungsteilnehmer anhand praxisbezogener Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Immobiliardarlehensvermittlung erworben hat und diese praktisch anwenden kann. Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind insbesondere fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen: a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung, rechtliche Grundlagen, b) Finanzierung und Kreditprodukte. (5) Zu den in Absatz 4 genannten Bereichen sollen die inhaltlichen Vorgaben gemäß Anlage 1 der ImmVermV beachtet werden. (6) Im praktischen Prüfungsteil, der als Simulation eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfungsteilnehmer geprüft. Hier soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. (7) Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt, die auf eine Situation Immobiliardarlehensvermittler und Kunde Bezug nimmt. (8) Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. (9) Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen.

§ 6 Belehrung, Befangenheit (1) Zu Beginn des jeweiligen Prüfungsteils wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt. Die Prüfungsteilnehmer sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß §§ 20 und 21 HessVwVfG Gebrauch machen wollen. (2) Für Mitglieder des Prüfungsausschusses gilt entsprechend § 20 Absatz 4 HessVwVfG. (3) Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die Prüfer des Prüfungsausschusses ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist mindestens eine Zweidrittelmehrheit der anderen Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen anderen Prüfer ersetzt oder der Prüfungsteilnehmer einem anderen Prüfungsausschuss zugeteilt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befangenheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden. § 7 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Bei Täuschungshandlungen oder erheblichen Störungen des Prüfungsablaufes kann der Prüfungsteilnehmer durch die Prüfungsaufsicht von der weiteren Teilnahme vorläufig ausgeschlossen werden. (2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfungsteilnehmer eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, so ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfungsteilnehmer setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung fort. § 8 Rücktritt, Nichtteilnahme Tritt ein Prüfungsteilnehmer nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der IHK WirtschaftsForum 06.16

§ 10 Gegenstand und Dauer der spezifischen Sachkundeprüfung (1) Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß §§ 1 und 3 ImmVermV, die aufgrund der Feststellung gem. § 5 ImmVermV ergänzend zu prüfen sind. (2) Im Fall der spezifischen Sachkundeprüfung gemäß § 5 ImmVermV können die in § 9 Abs. 2 genannten Zeiten gekürzt werden. § 11 Ergebnisbewertung (1) Die Sachkundeprüfung ist mit Punkten zu bewerten. (2) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den in § 9 Abs. 4 a) und

b) genannten und geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. (3) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. (4) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile bestanden hat. § 12 Ergebnisbewertung der spezifischen Sachkundeprüfung (1) Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in den geprüften Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. (2) Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt. (3) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer die aufgrund der Feststellung gem. § 5 ImmVermV zu ergänzenden Prüfungsteile bestanden hat. § 13 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam das Ergebnis der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis fest. (2) Das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils ist dem Prüfungsteilnehmer als vorläufiges Ergebnis mitzuteilen. Die Bestätigung des Ergebnisses des schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis des praktischen Prüfungsteils und das Gesamtergebnis sind in der Regel nach Abschluss der Beratungen über den praktischen Prüfungsteil mitzuteilen. (3) Wurde der schriftliche oder der praktische Prüfungsteil nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer darüber einen schriftlichen Bescheid, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung hinzuweisen ist. (4) Wenn der Prüfungsteilnehmer die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, wird eine Bescheinigung nach Anlage 2 der ImmVermV ausgestellt. (5) Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 5 ImmVermV bestanden haben, wird hierüber eine Bescheinigung ausgestellt. § 14 Prüfungswiederholung Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. § 15 Niederschrift Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. § 16 Rechtsbehelfsbelehrung Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. § 17 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündung im IHK WirtschaftsForum der Industrie- und Handelskammer in Kraft. Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, 9. Mai 2016 Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle Präsident Hauptgeschäftsführer

55

Business to Business für die Region FrankfurtRheinMain Ihr direkter Kontakt zum Marktplatz: 0 69/42 09 03-75 oder per E-Mail [email protected]

Anzeigenschluss für die Juli/AugustAusgabe:

AutoeinpArkhilfe

9. Juni 2016

Einparkhilfe Nachrüstung

199,– €

inkl. Material + Montage

AE-Autoeinparkhilfe UG

www.gartenbau-sommer.de PLANEN - BAUEN - PFLANZEN - PFLEGEN

 0 69 / 94 94 63 33 hugo-Junkers-Straße 7 · 60386 frankfurt/M. [email protected] www.auto-einparkhilfe.de

Bauschäden/ ImmoBIlIenBewertung www.gib-bauexpert.de tel.: 0 69 / 69 59 88 83 BetrieBsauflösungen Kaufe kpl. Betriebe aller art [email protected]  01 77 / 8 80 35 70 Büroeinrichtungen

GMBH-MANTEL GmbH-Mäntel abzugeben • Immobilienvermittlungs- & Vermögensverwaltung, 25 Jahre • Autohandels- & Auktions-GmbH, 25 Jahre • Autohaus-GmbH, ca. 30 Jahre, sehr interessanter Verlustvortrag Anfragen an Carpoint GmbH, Großer Hasenpfad 20, 60598 Frankfurt, Tel.: 0171/7729790

www.unionzeiss.de

GESUCHE Von diversen Auftraggebern aus Industrie, Handel, Banken und von vermögenden Privatpersonen gesucht. Wir arbeiten kompetent, zuverlässig, schnell.

DETEKTEI

DETEKTIV-LUX

Deutschland GmbH Information und Beweise für Industrie - Wirtschaft - Privat seit über 65 Jahren erfolgreich tätig Zeil 44, 60313 Frankfurt Tel.: 0 69 / 2 04 11 Info: www.detektiv-lux.de

FINANZIERUNG Fördermittelexpertin für den Mittelstand www.justconsulting.de

56

Personalberatung www.eigner-consulting.com Stahlhallenbau

0 69 /42 09 03-75 [email protected]

LagerfLächen

Mit Kompetenz + Ratio Stahlhallenbau • Dacheindeckung Wandverkleidung Tore Türen Fenster

Andre -Michels.de vermietet

IMMOBILIEN

Häuser | Villen | Grundstücke | ETW‘s Unionzeiss Büro- und Objekteinrichtung GmbH

Sichern Sie sich Ihre Platzierung unter

Möbel & Einbauschränke, Ankleiden, Saunas & Infrarotwärmekabinen, www.klumpf.de, Tel. 0 69 / 5 07 66 67

info@Andre -Michels.de

www.braun-dienstleistung.de

ab

MASSANFERTIGUNG

Garten- und Landschaftsbau

02651. 96 200 Fax 43370

ARBEITSSICHERHEIT, BRANDSCHUTZ

Palettenstellplätze Wir bieten 20 000 Palettenstellplätze im Hochregallager in Langenselbold. Verkehrsgünstige Lage (ca. 1km zur A66/A45) Weitere Informationen unter:

Schwab Versand GmbH Herr Agricola (0 61 84) 803 7720 [email protected]

Lastkurier

adler-immobilien.de Tel. 069. 955 22 555

0 69/42 09 03-75 [email protected]

Ihr Spezialist für gewerbliche Versicherungen! Lars hartmann 0 69/90 50 89 42 Fax: 90 50 89 43 VERSICHERUNGEN Private Krankenversicherung Tarif­ optimierung! Mail: [email protected] Werbeartikel www.smintmedia.com [email protected] eigene Produktion

Flughafen FFM–köln 0176 / 64 99 80 19 Werbefotografie L/C EXPORT-VERSANDDOKUMENTE

Anzeigen-Hotline:

Versicherungen

www.akkreditivdokumentenerstellung.de

Luftfracht WeLtWeit [email protected] +49 176 64 99 80 19

FOTOSTUDIO

THOMAS HIERONYMI GMBH

www.FotoHiero.de Tel.: 06174 / 99 88 25

Werbegeschenke www.hessische-geschenkkörbe.de Tel. 0 6173 / 6 01 00 77

IHK WirtschaftsForum 06.16

Effiziente Dauerwerbung … erzeugen Sie mit einer Anzeige im Business-Marktplatz des IHK WirtschaftsForums. Denn hier erreichen Sie in einem h ­ ochwertigen Medium Monat für Monat über 90.000 Entscheider aus Handel, Dienstleistung und Industrie sehr direkt mit nur w ­ enigen Streuverlusten. Und das zu unvergleichlich günstigen Konditionen. ■ Bitte veröffentlichen Sie in mindestens fünf Ausgaben unsere Fließtextanzeige in der Rubrik

| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Nur Web-Site-Adresse: 16,– €/Zeile

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

Monatlich:

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

| | | | | | | | |

12,– € 24,– € 36,– € 48,– € 60,– € 72,– € 84,– €

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Pro Feld bitte nur ein Zeichen eintragen. Nach jedem Satzzeichen ein Feld frei lassen. Leerstellen zählen als ein Feld. Die Laufzeit Ihrer Anzeige beträgt mindestens fünf Ausgaben. Die Abrechnung über die Gesamtlaufzeit erfolgt nach der ersten Ausgabe.

96,– € 108,– €

Firma Ansprechpartner

Anette Kostrzewa Sontraer Straße 6 60386 Frankfurt am Main Telefon 0 69/42 09 03-75 Telefax 0 69/42 09 03-70 E-Mail [email protected]

Straße/Nr.

PLZ/Ort

Telefon E-Mail

 IHK-Ehrenamt

Jürgen Lorenz

Am 22. April feierte Jürgen Lorenz, Geschäftsführer, Lorenz Group, Flörsheim, seinen 70. Geburtstag. Für seine umfangreichen sozialen und ehrenamtlichen Aktivitäten wurde ihm in 2000 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Seit 1985 ist er Honorarkonsul und seit 2007 Honorargeneralkonsul des Königreichs Lesotho, 1987 gründete Lorenz die deutsch-lesothische Gesellschaft. Er engagierte sich im CDH IHK WirtschaftsForum 06.16

Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb und ist bis heute dessen Ehrenvorsitzender. Jürgen Lorenz war von 2003 bis 2004 Mitglied der IHK-Vollversammlung. Darüber hinaus gehörte er den IHK-Ausschüssen Außenwirtschaft und Hochtaunus / Main-Taunus an, und noch immer engagiert er sich im Handelsvertreterausschuss. Die IHK Frankfurt zeichnete ihn 2004 für seine Verdienste um die lokale Wirtschaft mit ihrer Ehrenmedaille aus.  ❙

Gunter Frenzel

Am 7. Mai feierte Gunter Frenzel seinen 65. Geburtstag. Nach seinem Abitur und der Ausbildung zum Versicherungskaufmann war er zunächst in unterschiedlichen Funktionen bei der Allianz Versicherung tätig, ehe er sich 1979 mit einer eigenen Generalvertretung selbstständig machte, die seit 1983 ihren Sitz in Bad Homburg hat. Frenzel engagierte sich im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), hat aber seine Position als Vorsitzender des Bezirksverbandes

Frankfurt-Rhein-Main, Vorsitzender des Regionalverbandes Mitte und Präsidialrat im BVK sowie seine Aufgaben als Delegierter der Allianz Vertretervereinigung Südwest in 2014 an seine Nachfolger übergeben. Als Mitglied des Vereins Ehrbare Versicherungskaufleute wurde er 2013 in das Schiedsgericht als Schiedsrichter berufen. Der IHK Frankfurt ist er seit 2001 durch seine Mitgliedschaft im Ausschuss Finanzdienstleistungen verbunden.  ❙

57

  IHK-Ehrenamt | Unternehmensreportt

Klaus Heininger

Am 22. Mai feierte Klaus Heininger seinen 60. Geburtstag. Er ist seit Beginn seiner beruflichen Karriere als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Falk & Co WPG StBG tätig. Seit vielen Jahren leitet er den Standort in Frankfurt sowie die zentrale Grundsatzabteilung für Rechnungslegungs- und Prüfungsfragen. Heininger engagiert sich auch seit langen Jahren ehrenamtlich: Er war Mitglied der IHK-

Vollversammlung und gehört seit 2004 dem IHK-Ausschuss Wirtschafts- und Unternehmensberatungen an. Dort hat er die Arbeitskreise für Unternehmensnachfolge und für Mittelstandsfinanzierung geleitet. Im Berufsstand war er unter anderem als Vorstandsvorsitzender des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) sowie als deutscher Vertreter beim europäischen Verband der Wirtschaftsprüfer in Brüssel (FEE) tätig. ❙

Jörg Eduard Krumsiek Jörg Eduard Krumsiek beging am 13. Mai seinen 60. Geburtstag. Nach der Banklehre absolvierte er über Stationen im Landesbankenbereich und der Bayerischen Vereinsbank berufsbegleitend ein Studium zum DiplomBankbetriebswirt (FS). Seit 30 Jahren bei der Deutschen Bank tätig, startete hier sein Weg im Firmenkundengeschäft der Filiale Frankfurt. Über Kassel und Oberursel führte ihn dieser nach der Wende in den Aufbau der Geschäfte der Bank im Raum

Dresden, Jena und Gera, bevor er im Bereich Qualitätsservice Konzern und dann als Geschäftsführer der Deutsche Bank Stiftung wieder in Frankfurt tätig geworden ist. Für sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement, unter anderem auch in IHKs und dem DIHK, wurde ihm 2001 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Seit 2003 ist er Mitglied im IHK-Ausschuss Wirtschafts- und Unternehmensberatungen und seit 2011 Richter am Hessischen Finanzgericht.  ❙

Hans Heinrich Driftmann † Prof. Hans Heinrich Driftmann, DIHK-Ehrenpräsident, ist am 26. April im Alter von 68 Jahren gestorben. Von April 2004 bis März 2013 war er Mitglied im DIHK-Vorstand, von 2005 bis 2009 Vizepräsident des DIHK und zugleich Vorsitzender des DIHK-Bildungsausschusses. Von März 2009 bis März 2013 war Hans Heinrich Driftmann Präsident des DIHK. Seither war er DIHK-Ehrenpräsident und Mitglied

58

des DIHK-Ältestenrates. In seine Amtszeit als DIHK-Präsident fallen die Finanz- und Wirtschaftskrise, die europäische Schuldenkrise, die Erbschaftsteuerreform sowie die Energiewende. Von 1988 bis 2015 war Driftmann persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter des Familienunternehmens Peter Kölln, Elmshorn, das er in sechster Generation führte. ❙

Helmut Christmann Helmut Christmann feierte am 14. Mai seinen 65. Geburtstag. Der gelernte Bankkaufmann ist seit 1975 Mitglied der IHK und in FrankfurtRheinMain als Makler für Wohn- und Kapitalanlageimmobilien, Bauträger und Investoren tätig. Von 1989 bis 1999 war er Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft der Frankfurter Sparkasse, seit 2000 ist er geschäftsführender Gesellschafter, Helmut Christmann Immobilien, Kelkheim. Der ehemalige Handballer war von 1975 bis 2014 Vorsitzen-

Ulrich Caspar

Am 31. Mai feierte Ulrich Caspar, Inhaber, Econo Consultations, seinen 60. Geburtstag. Seit über 35 Jahren ist er unternehmerisch in der Immobilienbranche tätig. Das Frankfurter Unternehmen ist Investor in Immobilienprojekten und berät bei großen Bauprojekten. Caspar ist Aufsichtsrat, unter anderem bei der Nassauischen Heimstätte und der ICF Bank. Gesellschaftliches Engagement ist für ihn wichtig – so als Ortsvorsteher, Frankfurter Stadtrat oder seit 2003 als Landtagsab-

der der TSG Münster (2 000  Mitglieder), Kelkheim, und bis 2013 im Aufsichtsrat der Frankfurter Volksbank. Seit 1989 ist Christmann Mitglied in der Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK Frankfurt; seit 2007 gehört er deren Vorstand an, 2009 übernahm er den Vorsitz. Seit 2009 ist er Mitglied im IHK-Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft und seit 2014 Mitglied der IHKVollversammlung. Zudem ist Helmut Christmann Mitinitiator der IHK-Immobilienmarktbe­ richte.  ❙

geordneter. Sein besonderes Engagement gilt dem Finanzplatz sowie der Verkehrsund Wohnungspolitik. Er engagierte sich maßgeblich für das Ladenöffnungsgesetz, damit Einzelhändler selbst entscheiden, wann sie montags bis samstags öffnen. Auch Änderungen des Kreditwesengesetzes, die eine bessere Kreditversorgung sicherstellen, sind auf seine Initiative erfolgt. Er ist ehrenamtlich Vorstandsmitglied bei Haus und Grund und seit 2014 Mitglied der IHKVollversammlung.  ❙

DIENSTJUBILÄEN IM JUNI 40 Jahre Heinz Seibel, Monsun, Frankfurt Silvia Rauch, The Bank of New York Mellon, Frankfurt 25 Jahre Petra Müller, Werner Komorek, Commerzbank, Frankfurt

Dorothee Mayer, Hans Ranke, Kurt Julius Herzig, Deutscher Fachverlag, Frankfurt Jutta Bör, The Bank of New York Mellon, Frankfurt

IHK WirtschaftsForum 06.16

IHK-Ehrenamt | Amtliches | Vorschau | Impressum

139. Jahrgang

07|08.16

VORSCHAU JULI | AUGUST SPECIAL METROPOLREGION F RANKFURT R HEIN M AIN

www.frankfurt-main.ihk.de

A 4836

METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN

FrankfurtRheinMain 2030: Analyse der Stärken und Schwächen – Mobilität und Verkehr – Die Zukunft des Arbeitens – Neue Initiative: Perform – Zukunftsregion FrankfurtRheinMain – Kompetenzzentren regionaler Wirtschaftsförderung

AUS- UND WEITERBILDUNG

FRANKFURTRHEINMAIN 2030: STÄRKEN UND SCHWÄCHEN – MOBILITÄT UND VERKEHR – DIE ZUKUNFT DES ARBEITENS

Erfolgreich mit dem richtigen Beruf: Rückblick Berufsbildungsmesse – IHK-Prüferehrung Karrierefaktor berufliche Fortbildung: Einkommensperspektiven von Fortbildungsabsolventen

INTERNATIONAL E-Commerce in China: Gute Perspektiven für Online-Händler – Neue Märkte erschließen: Geschäftschancen in Zentralasien

RECHT UND STEUERN Wirtschaftsstrafrecht: Problembewusstsein schaffen – Nomen est omen: Die Wahl des richtigen Firmennamens SPECIAL – STANDORTPOLITIK  – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE  –

Änderungen vorbehalten.

AUS- UND WEITERBILDUNG  – INNOVATION UND UMWELT  – INTERNATIONAL  – RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN

Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. Juli 2016.

Anton Nauheimer IMPRESSUM Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain Herausgeber Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 97- 0 Fax 0 69 / 21 97-14 24 Internet www.frankfurt-main.ihk.de Verantwortlich für den Inhalt Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, Unternehmenskommunikation, IHK Frankfurt Chefredakteurin Petra Menke Telefon 0 69 / 21 97-12 03 E-Mail wirtschaftsforum@ frankfurt-main.ihk.de Abonnements, Adressänderungen Gina Reimann Telefon 0 69 / 21 97-12 04 E-Mail [email protected] Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Vervielfältigung von Artikeln und Fotos nur nach Rücksprache und mit Quellenangabe. Nachdruck von Namensbeiträgen nur mit der Genehmigung des Verfassers. Belegexemplar erbeten. Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main wieder. Titelbild: Gettyimages / Andy Rogers

IHK WirtschaftsForum 06.16

Verlag Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG Sontraer Straße 6 60386 Frankfurt am Main Geschäftsführung Ralf Zarbock Anzeigenleitung Ralf Zarbock Telefon 0 69 / 42 09 03-75 E-Mail [email protected] Internet www.zarbock.de/wifo Grafik Druck- und Verlagshaus Zarbock Anzeigenpreisliste Nr. 117 vom 1. Dezember 2015 Internet www.zarbock.de/wifo

Anton Nauheimer, G e s c h ä f t s f ü h r e r, Frankfurter Personenschiffahrt Anton Nauheimer, feierte am 28. Mai seinen 70. Geburtstag. Ganz der Flussschifffahrt verschrieben, setzt der gelernte Bankkaufmann und Inhaber des Großen Rheinpatents mit seiner Primus Line seit 1973 eine Familientradition fort, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Auch seine Tochter Marie ist schon seit 2012 in fünfter Generation als weitere Geschäftsführerin mit im Boot. „Frankfurts Weiße Flotte“

befördert mehr als 200 000 Passagiere pro Jahr. Mit seinem umfangreichen Wissen und seiner Erfahrung ist Nauheimer in zahlreichen Branchengremien, unter anderem in der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung sowie als Mitglied des Vorstands im Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt, ehrenamtlich tätig. Seit 1995 engagiert sich Anton Nauheimer im IHK-Ausschuss für Tourismus, und seit 2004 ist er zudem Mitglied der IHKVollversammlung. ❙

Druck Societätsdruck, Frankfurt Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Das IHK WirtschaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main kostenlos. Nichtmitglieder können das Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet für Nichtmitglieder 30 Euro, das Einzelexemplar 2,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum erscheint am Anfang jeden Monats, Doppelausgaben im Juli/August und Dezember/Januar.

HANDELSRICHTER Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Achim Fey ab 1. Juni 2016 für fünf Jahre zum Handelsrichter bei dem Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handelssachen ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrungen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten ergänzen.

59

Ein Angebot nur für gewerbliche Kunden:

peugeot-professional.de

KEINE HALBEN SACHEN. SONDERN KOMPLETTLÖSUNGEN. IMPRESS YOURSELF. DIE PEUGEOT ADVANTAGE EDITION – MIT EINRICHTUNG VON BOTT: ALLES AUS EINER HAND.

1,99% FINANZIERUNG

EFFEKTIVER JAHRESZINS

OHNE ANZAHLUNG1 Abb. enthält Sonderausstattung

€ 211,– mtl.1 z. B. für den PEUGEOT Boxer Avantage Edition L1H1 330 2,0l Blue HDI 110 • • •

Laderaumverkleidung und Ladungssicherung von bott Moderne und sparsame BlueHDi-Motoren² Anbindungspunkte zum nachträglichen Einbau einer bott-Fahrzeugeinrichtung

PEUGEOT Niederlassung Rhein-Main

63263 Neu-Isenburg · Schleussnerstraße 96-98 · Tel. 06102/8828-0 60314 Frankfurt · Hanauer Landstraße 411 · Tel. 069/758090-0 65719 Hofheim · Im Langgewann 2 · Tel. 06192/97778-0 61440 Oberursel · Frankfurter Landstraße 72 · Tel. 06171/5847-0 55120 Mombach · In der Dalheimer Wiese 36 · Tel. 06131/66917-0 65201 Wiesbaden · Rheingaustraße 61-63 · Tel. 0611/92809-0

www.peugeot-rhein-main.de

PEUGEOT CITROËN RETAIL DEUTSCHLAND GmbH, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln

Die Avantage Edition ist als Boxer, Expert und Partner erhältlich. ¹Finanzierungsbeispiel für den PEUGEOT Boxer Avantage Edition L1H1 330 2,0l Blue HDI 110, Anzahlung (bonitätsabhängig): € 0,–, Laufzeit 47 Monate, Laufleistung/Jahr 10.000 km, 1,99 %effektiver Jahreszins. Ein unverbindliches Angebot der PEUGEOT BANK, Geschäftsbereich der Banque PSA Finance S.A. Niederlassung Deutschland, Siemensstraße 10, 63263 Neu-Isenburg, nur für Gewerbetreibende bei Vertragsabschluss bis 30.06.2016. ²Erhältlich für Boxer und Partner. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten; Schlussrate 13.044,83 € inkl. MwSt.

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.