Informationen zum Grundpraktikum in Organischer Chemie (OC I)

March 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Informationen zum Grundpraktikum in Organischer Chemie (OC I) Das Grundpraktikum in der organischen Chemie soll die Studenten in den sicheren Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen einführen und sie in die Lage versetzen, eine für Versuchsdurchführungen geeignete Apparatur selbstständig aufbauen und betreiben zu können. Das Erlernen dieser Handfertigkeiten ist ein wesentliches Lernziel des Praktikums. Daneben werden in den Vorsprachen und Protokollen Details zu Reaktionsmechanismen abgefragt und so der Stoff aus Vorlesung und Seminar an praktischen Beispielen vertieft. Außerdem wird über eine Literaturrecherche ein Einblick in die wissenschaftliche Literatur gegeben. Ab dem Sommersemester 2007 findet erstmals ein verändertes Grundpraktikum statt. Zahlreiche Änderungen, vor allem organisatorischer Art, sollen die Ausbildung grundlegend verbessern. Allgemeines 1. Das Grundpraktikum kann wie bisher als Semester- oder Vorsemesterkurs absolviert werden. Der Vorsemesterkurs findet ganztags (9:00 – 18:00 Uhr) in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 4. Semester, der Semesterkurs während des 4. Semesters halbtags (13:00 – 18:00 Uhr) statt. Das Praktikum dauert acht (halbtags) bzw. fünf Wochen (ganztags) und ist von Montag bis Freitag geöffnet. Achtung: Für den Vorsemesterkurs (Ferienkurs) muss zu Beginn des Semesters (WS) die Sicherheitsunterweisung absolviert werden. 2. Das Grundpraktikum ist in Vor- und Hauptpraktikum unterteilt. 3. Zulassungsbedingungen für das Vorpraktikum sind die erfolgreiche Teilnahme an der Vorlesung OC Ia oder OC Ib, die Teilnahme an der Sicherheitsunterweisung zu Semesterbeginn und der Laborbegehung am ersten Praktikumstag. 4. Das Vorpraktikum dauert fünf (ganztags) bzw. sieben Tage (halbtags). Ziel des Vorpraktikums ist es, allgemeine Arbeitstechniken zu erlernen, deren Beherrschung Voraussetzung für sichere Laborarbeit ist. Im Anschluss daran werden in einer Klausur die folgenden Themengebiete geprüft: Sicherheit, stöchiometrisches Rechnen, allgemeine Arbeitstechniken und Prinzipien von Destillation, Umkristallisation, Dünnschichtchromatographie und Extraktion. Zum Bestehen der Klausur sind 50 % der erreichbaren Punkte erforderlich. Es gibt keine Nachklausur. Das Vorpraktikum wird in Gruppen zu je fünf Studenten absolviert. Sie erhalten eine ca. einstündige Einführung durch einen Assistenten. Danach werden Aufgaben ausgegeben und direkt bearbeitet. Es besteht Anwesenheitspflicht. 5. Zulassungsbedingung für das Hauptpraktikum ist die Teilnahme am Vorpraktikum sowie die bestandene Praktikums-Klausur. 6. Im Hauptpraktikum müssen insgesamt 25 Stufen (21 Präparate, eine Saalstufe und drei Literaturstufen) absolviert werden. Die Studenten können die Zeiteinteilung frei gestalten.

7. Zu einer Stufe gehören Vorsprache, Vorbereitung und Durchführung der Reaktion, deren Aufarbeitung und anschließende Reinigung und Charakterisierung des Produkts sowie die Erstellung eines Protokolls. In der Vorsprache werden praktische Durchführung und theoretischer Hintergrund der Reaktion geprüft. Das Protokoll wird am PC und nicht handschriftlich erstellt. Eine Stufe gilt als abgeschlossen, wenn das Produkt in ausreichender Reinheit und Ausbeute vorliegt (Assistent entscheidet) und das Protokoll vom Assistenten unterschrieben ist. Spätestens am letzten Praktikumstag müssen alle 25 Stufen testiert sein (Vorsprache, Ausbeute, Reinheit, Protokoll). Ist dies nicht der Fall, ist das Praktikum nicht bestanden und muss ggf. zu einem späteren Zeitpunkt komplett wiederholt werden. 8. Sollten nach Ablauf der regulären Zeit mindestens 16 Stufen testiert sein, schließt sich eine Nachkochzeit von zwei Wochen (halbtags) bzw. einer Woche (ganztags) an. 9. Zur Durchführung des Praktikums wird ein DIN-A4 Heft oder besser ein gebundenes Buch als Laborjournal benötigt. Alle Versuche des Vor- und Hauptpraktikums werden im Laborjournal protokolliert. Das Laborjournal ist täglich vom Assistenten unterzeichnen zu lassen. 10. Betrugsversuche werden mit Ausschluss aus dem Praktikum geahndet. Weiterhin kann vom Praktikum ausgeschlossen werden, wer Anweisungen der Assistenten nicht befolgt, da diese der Aufrechterhaltung der Laborsicherheit dienen. Kosten des Praktikums Chemikalien, Lösungsmittel und Verbrauchsmaterialien (DC-Platten, Pipetten, etc.) müssen am Ende des Praktikums bezahlt werden. Für die verwendeten Chemikalien wird eine Pauschale von 16 € erhoben. Verbrauchsmaterialen und Lösungsmittel werden nach konkretem Verbrauch berechnet und die Kosten auf alle Teilnehmer des Praktikums umgelegt. Erfahrungsgemäß liegen die Gesamtkosten bei ca. 30 €. Verursachte Schäden im Labor (z.B. Glasbruch) muss jeder Studierende separat bezahlen. Eine Glasbruchversicherung ist daher empfehlenswert. Anerkennung Studierende mit Vorkenntnissen in praktischer Arbeit im organisch-chemischen Labor (entsprechende Ausbildung oder technisches Gymnasium) können bei Vorlage des Testathefts oder der Protokolle bereits absolvierte Stufen beim Praktikumsleiter anerkennen lassen; eine bloße Bescheinigung reicht allerdings nicht aus, da die konkret durchgeführten Reaktionen erkennbar sein müssen. Dabei kommt es nicht auf die Zahl, sondern die Art der durchgeführten Reaktionen an. Schein Nach erfolgreichem Abschluss aller 25 Stufen wird die erfolgreiche Teilnahme testiert. Der Schein wird erst dann ausgegeben, wenn die Kosten des Praktikums beglichen sind. Für Fragen zur Anerkennung, Zulassungsbedingungen, Ausnahmen etc. steht der Praktikumsleiter (zurzeit Prof. K. Rück-Braun) zur Verfügung. Für Fragen zum Ablauf des Praktikums bitte an Jochen Weckesser (C144) wenden.

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