in den Straußwirtschaften in Waldrach vom 2. bis 4. Oktober 2015

March 11, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Jahrgang 46 (115)

Freitag, den 2. Oktober 2015

t s e f n i e w r e b o t Ok in den Straußwirtschaften in Waldrach vom 2. bis 4. Oktober 2015 Näheres siehe im Innenteil!

Ausgabe 40/2015

Ruwer

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Ausgabe 40/2015

Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Untere Kirchstraße 1 54320 Waldrach Telefon: 06500-918000, Telefax: 06500-918100 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.ruwer.de Öffnungszeiten: montags bis freitags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr dienstags nachmittags geschlossen donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Touristinformation Ruwer Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel Tel.: 0651-1701818, Fax: 0651-1709403 Öffnungszeiten: montags - freitags von 09.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Juli bis Oktober samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Redaktion Amtsblatt Telefon: 06500-918132 E-Mail Adressen: [email protected] [email protected] Redaktionsschluss für redaktionelle Texte Montag in der Erscheinungswoche 15.00 Uhr Ausnahme bei Feiertagen: siehe Mitteilung im Amtsblatt

Privatanzeigen nur bei Verlag u. Druck Linus Wittich, Föhren jeweils Montag in der Erscheinungswoche Tel.: 06502-91470 Fax: 06502-9147250

Polizei Allgemeiner Notruf.................................................................. Tel.: 110 Ortsgemeinden Mertesdorf, Kasel, Waldrach, Riveris, Morscheid, Thomm Polizeiinspektion Schweich...................................Tel.: 06502 / 9157-0 Kriminal- u. Bezirksdienst Herr Bernd Porten.........................................................Tel.: 06502 / 9157-41 Ortsgemeinden Korlingen, Gutweiler, Sommerau, Gusterath, Pluwig, Ollmuth Polizeiinspektion Trier.............................................Tel.: 0651 / 9779-0 .................................................................... Tel.: 0651 / 9779-3200-3205 Kriminalinspektion Trier.........................................Tel.: 0651 / 9779-0 .................................................................Tel.: 0651 / 9779-2291 u. 2292 Bezirksdienst Herr Edgar Heinz......................Tel.: 0651 / 9779-3162 Ortsgemeinden Bonerath, Farschweiler, Herl, Hinzenburg, Holzerath, Lorscheid, Osburg, Schöndorf Polizeiinspektion Hermeskeil...............................Tel.: 06503 / 9151-0 Kriminal- und Bezirksdienst Herr Winter.........Tel.: 06503 / 9151-24

Feuer und technische Hilfe Notruf......................................................................................... Tel.: 112

Rettungsdienst / Krankentransport

Do. 19:00 Uhr - Fr. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an gesetzlichen Feiertagen durchgehend geöffnet Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Tel.Nr. 112 angefordert werden.

Kinderärztlicher Notdienst

Samstag, Sonntag, Feiertage: 09.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: 15.00 - 18.00 Uhr Einheitliche Rufnummer mit Anrufweiterleitung an die jeweilige Dienstpraxis:.................................................................. 01805-767 5463

Augenärztlicher Notdienst Augenärztlicher Bereitschaftsdienst seit 1. Januar 2014 Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, 54292 Trier, Tel.: 0651-2082244 Öffnungszeiten seit 1. Januar 2014 Mo. 19:00 Uhr - Di. 07:00 Uhr Di. 19:00 Uhr - Mi. 07:00 Uhr Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Do. 19:00 Uhr - Fr. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem Feiertag 07:00 Uhr

Zahnärztlicher Notdienst Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 01805-065100 (12 ct/Min) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können unter www.bzk-trier.de nachgelesen werden. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Kurzfristige Änderungen siehe Tagespresse.

Notdienst der Apotheken

Seit 1. April 2008 ist der Ansagedienst sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz nur noch über die landesweit gültige Rufnummer 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes zu erreichen.

Notaufnahme der Krankenhäuser

Es ist eine ständige (Not-) Aufnahmebereitschaft an den folgenden Trierer Krankenhausabteilungen eingerichtet: - chirurgische und innere Abteilung des Brüderkrankenhauses - chirurgische und innere Abteilung des Ökumenischen Verbundkrankenhauses, Standort Elisabethkrankenhaus, Tel.: 0651-683-0 - chirurgische und innere Abteilung des Ökumenischen Verbundkrankenhauses, Standort Marienkrankenhaus Trier-Ehrang, Tel.: 0651-683-0 - chirurgische und innere Abteilung des Mutterhauses - chirurgische und innere Abteilung des St. Josef Krankenhauses, Hermeskeil

Tierärztlicher Notdienst

Es lagen keine neuen Angaben vor.

Rettungsleitstelle Trier............................................................. Tel.: 112

Sozialstation

Ärztliche Notdienste

Deutsches Rotes Kreuz, Sozialstation in der Verbandsgemeinde Ruwer........................................................................ Tel.: 06500 / 19219 .................................................................................. und 06500 / 9151-0

Ärztlicher Notdienst für alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ruwer (seit 1. Dezember 2013 auch für Lorscheid) Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten Kontakt BDZ Trier Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Feldstraße 16, 54290 Trier Telefon............................................................ 116 117 (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten Mo. 19:00 Uhr - Di. 07:00 Uhr Di. 19:00 Uhr - Mi. 07:00 Uhr Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr

Pflegestützpunkt

Beratungsstelle für ältere, kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen und ihre Angehörigen Hermeskeiler Straße 41a, 54320 Waldrach Therese Grewenig....................................................Tel.: 06500-917943 E-Mail:.......................Therese.Grewenig@pflegestuetzpunkte.rlp.de Birgit Reuter............................................................Tel.: 06500-917944 E-Mail:............................... [email protected] Fax:..................................................................................... 06500-917945

Ruwer

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Wasserversorgung durch Zweckverband Wasserwerk Ruwer

Neue Telefonnummer: Störungsannahme: Während der Bürozeiten:.......................................Tel.: 06500-918201 Außerhalb der Bürozeiten:.....................................Tel.: 0170-1612245 Für die Ortsgemeinden Gutweiler, Korlingen, Sommerau, ......................................................Tel.: 0651 / 7170 (Stadtwerke Trier)

Stromversorgung

Westnetz GmbH Störung Strom..........................................................Tel.: 0800-4112244

Erdgasversorgung Entstörungsnummer Erdgas für die Gemeinden Kasel und Mertesdorf.....................................................Tel.: 0800-717-2599 (kostenfrei)

Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Ruwer

Silke Meyer Tel. Verbandsgemeindeverwaltung: .............................. 06500-918114 Handy:............................................................................... 0171-5651443 E-Mail:............................................................... [email protected]

Sicherheitsberater für Senioren in der Verbandsgemeinde Ruwer

Franz Petry, Waldracher Str. 5, 54317 Osburg Tel.: ....................................................................................... 06500-1524 E-Mail:....................................................... [email protected] Frank Theis, St. Irminenstraße 1, 54317 Kasel Tel.:.................................................................................... 0170-2716450 E-Mail:..........................................................................F.Theis@web.de Sicherheitsberater für Senioren geben Tipps, wie man sich vor unangenehmen Überraschungen schützen kann, insbesondere in Zusammenhang mit Trickbetrügern, Kaffeefahrten, Gewinnmitteilungen, Haustürgeschäften, der Wohnungs- und Haussicherung bei einem Überfall, mit Straßenkriminalität oder mit richtigem Verhalten im Straßenverkehr. Die Arbeit der Sicherheitsberater ist ehrenamtlich Kreis Trier-Saarburg Leitstelle Älter werden Die Sicherheitsberater der VG Ruwer

Beauftragter für Naturschutz für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer

Michael Gillert, Hermeskeiler Str. 41, 54320 Waldrach, .......................................................................................Tel.: 06500-7293

Schiedsamtsbezirke und Schiedsmänner in der Verbandsgemeinde Ruwer

Schiedsamtsbezirk Waldrach für die Ortsgemeinden Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach Schiedsmann: Gerhard Hares, Am Kreuzweg 8b 54317 Morscheid Tel.: 015755233012 Stellvertreter: Klaus Bauer, Ringstraße 11 54317 Osburg Tel.: 06500-991116 Schiedsamtsbezirk Osburg für die Ortsgemeinden Farschweiler, Herl, Lorscheid, Osburg und Thomm Schiedsmann: Klaus Bauer, Ringstraße 11 54317 Osburg Tel.: 06500-991116 Stellvertreter: Norbert Eiden, Kirchgasse 2 54318 Mertesdorf Tel.: 0162-9824542 Schiedsamtsbezirk Pluwig für die Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Hinzenburg, Holzerath, Ollmuth, Pluwig u. Schöndorf

Ausgabe 40/2015

Diese Woche in den Kreis-Nachrichten t 8JMUJOHFS4BBSCSàDLFFJOHFXFJIU t (ZNOBTJVN4BBSCVSHVOUFSOFVFS3FHJF %JFKreis-NachrichtenöOEFOTJDIJN"OTDIMVTTBO EFOSFEBLUJPOFMMFO5FJMEFT"NUTCMBUUFT Schiedsmann: Stellvertreter:

Norbert Eiden, Kirchgasse 2 54318 Mertesdorf Tel.: 0162-9824542 Klaus Bauer, Ringstraße 11 54317 Osburg Tel.: 06500-991116

Forstdienststellen in der Verbandsgemeinde Ruwer

Forstamt Hochwald Auf der Burg 1, 54426 Dhronecken ....................................................................................Tel.: 06504-9547-0 mit den Forstrevieren: Forstrevier Osburg-Farschweiler Revierleiter Clemens Philipps...................................Tel.: 06500-7673 Gemeinden Osburg, Farschweiler, Lorscheid u. Herl Forstrevier Schöndorf Revierleiter Karl Franzen.......................................Tel.: 06588-910736 Gemeinden Schöndorf, Holzerath, Bonerath, Pluwig, Ollmuth, Hinzenburg Forstrevier Waldrach Revierleiter Michael Gillert.......................................Tel.: 06500-7293 Gemeinden Waldrach, Morscheid, Riveris, Kasel, Mertesdorf, Gutweiler, Korlingen und Gusterath Forstrevier Reinsfeld-Grimburg Revierleiter Martin Ritter...........................................Tel. 06503-3710 Staatswald Forstrevier Sternfeld Revierleiter Markus Kritten...................................Tel.: 06500-910486 ..................................................................... oder mobil 01522 8850297 Staatswald für die Gemeinde Thomm: Forstamt Trier............................................................Tel.: 0651-824970 Forstrevier Fell Revierleiter Rainer Müller.........................................Tel.: 06504-8750

Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier (A.R.T.)

Die Durchwahlen der A.R.T. im Einzelnen: Abfall-Telefon ....................................................... Tel.: 0651- 9491414 Gebühren + Ummeldung der Abfallgefäße ...... Tel.: 0651- 9491155 Zentraldeponie Mertesdorf ................................. Tel.: 0651- 9491350 Bodenbörse ........................................................... Tel.: 0651- 9491313 Telefax A.R.T. ........................................................ Tel.: 0651- 9491609 Müllabfuhr: im Landkreis Trier-Saarburg .......... Tel.: 0651- 9491233 Wertstoffeinsammlung ......................................... Tel.: 0651- 9491235 Erdaushubzwischenlager Mertesdorf ................. Tel.: 0651- 9580110 Grünschnitt-Sammelstelle Deponie Mertesdorf Öffnungszeiten: montags bis samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Grünschnittannahmestellen Hockweiler und Reinsfeld Öffnungszeiten: von März bis November jeden Samstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Dezember bis Februar jeden ersten Samstag im Monat von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Papier- und Wertstoffabfuhr: am Freitag, 9. Oktober 2015 für die Ortsgemeinden: Gusterath, Kasel, Lonzenburg, Morscheid und Riveris Terminangaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Termine in der Abfall- u. Wertstoff-Fibel 2015 der A.R.T.

Weitere wichtige Telefonnummern Sozialstation Caritas, Schweich ................................................................. Tel.: 06502-994003

Ruwer

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CARITAS Werkstätten für psychisch Behinderte, Trier.............................................................................Tel.: 0651-828500 ................................................................................... Fax: 0651-8285050 Zweigstelle Hermeskeil..........................................Tel.: 06503-994157 ................................................................................... Fax: 06503-994158 Seniorenhilfe Unteres Ruwertal e.V..........................Tel.: 06500-1761 ..................................................................E-Mail: [email protected] Malteser Hilfsdienst Waldrach............................................................Tel. u. Fax: 06500-1882 Schöndorf.....................................................................Tel.: 06588-3047 Lebensberatung Hermeskeil..........................................................Tel.: 06503-6031-6032 Lebenshilfe Kreisvereinigung Trier-Saarburg e.V. Lebenshilfehaus P. Zettelmeyer, Konz....................Tel.: 06501-92740 Ambulantes Hospiz Hochwald..............................Tel.: 06503-815805 Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum d. Barm. Brüder, Hermeskeil...............................................................Tel.: 06503-994497 Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen..........................................................Tel.: 0651-19740 Frauenhaus Trier Schutz und Hilfe für misshandelte und von Misshandlung bedrohte Frauen und deren Kinder Dt. Kinderschutzbund OV/KV Trier e.V...........Tel.: 0651-999366200 Notrufe und Beratung.................................................Tel.: 0651-74444 Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen - Beratung und Hilfe für Frauen und Familien Sozialdienst katholischer Frauen Trier......................Tel.: 0651-94960 Frauennotruf SkF...................................................Tel.: 0651-9496-100 Babyfenster in Trier - abgeben statt aussetzen ..................................................................................Tel.: 0651-9496-222 Talisman Männerbüro Trier e.V. Selbsthilfegruppe Geschlagene u. Missbrauchte Männer ...................................................................................Tel.: 0172-6818451 Fachambulanz für Suchtkranke.............................Tel.: 0651-1453950 Verband der Blinden u. Sehbehinderten im Regierungsbezirk Trier e.V..................................................................................Tel.: 0651-44100 HörBIZ Trier - Beratung und Betreuung für hörbeeinträchtigte Menschen..................................................................Tel.: 0651-9944085 Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher Tel.: 06592-3501 und ..................................................................................Tel.: 02692-343 Narcotics Anonymous (NA) -Anonyme Drogensüchtige-................ Donnerstags - Treffen im Bürgerhaus Trier-Nord, 20.00 Uhr Al-Anon-Familiengruppe für Angehörige von Alkoholikern .......................................................................................Tel.: 06507-8245 Sucht-Infoline für Rheinland-Pfalz.......................Tel.: 0800-5511600 Kreuzbund Trier e.V. Selbsthilfe u. Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige....................................... Tel.: 0160-94646208 .................................................................. www.kreuzbund-rv-trier.de Telefonseelsorge Trier...........................................Tel.: 0800 - 1110111 oder ........................................................................Tel.: 0800 - 1110222 Kinder- und Jugendtelefon...................................Tel.: 0800 - 1110333 Pro Familia..........................................................Tel.: 0651 - 463021-20 Integrationsfachdienst (IFD): - Vermittlungsberatung für Arbeitssuchende (SKM) .....................................................................................Tel.: 0651-146500 - Berufsbegleitende Beratung bei Problemen im Arbeitsleben (Caritas)....................................................................Tel.: 0651-2096250 Club Aktiv.............................................................Tel.: 0651 - 97859-17 Kinderfrühförderung und Elternberatung...........Tel.: 0651 - 828610 Der Verein LERNEN FÖRDERN e.V. AIDS-Hilfe Trier e.V.................................................Tel.: 0651 - 44557 ..................................................................................Tel.: 0651 - 97044-0 ...............................................................................Fax.: 0651 - 97044-12 Hospiz-Verein Trier e.V.....................................Tel./Fax.: 0651 - 44656 Selbsthilfe Hirntumor Trier....................................Tel.: 06597-4593 u. .................................................................................Tel.: 0651-99476405 Arbeiterwohlfahrt-Beratungsstelle für gesetzliche Betreuungen ...................................................................................Tel.: 06503 - 99244 Selbsthilfegruppe „Getrennte Väter“...................Tel.: 06502-995114 DRK KV Trier-Saarburg.......................................... Tel.: 06501-19219 DRK Ruwertal u. Vorderer Hochwald e.V.........Tel.: 0176-72480129 SGPR Selbsthilfe Gruppe Parkinson Ruwertal...................................................................Tel.: 06588-983800

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Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier SEKIS........................................................................ Tel.: 0651-141180 Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen mit Sorgentelefon............................................................................. Tel.: 0800-5465500 Haus der Gesundheit Trier / Trier-Saarburg......................................................... Tel.: 0651-4362217

Jobcenter Trier-Saarburg Neue Öffnungzeiten des Jobcenters Trier-Saarburg Montag ...............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr Dienstag .............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch.............................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung) Donnerstag ........................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr Freitag ................................................................08:00 Uhr - 12:30 Uhr (Vorsprachen in der Leistungsabteilung nur nach Terminvereinbarung)

Verbandsgemeinde Ruwer Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Ruwer im Landkreis Trier-Saarburg sucht ab sofort

eine Jugendpflegerin/einen Jugendpfleger in Vollzeit (39 Wochenstunden) zunächst in Elternzeitvertretung. Der Aufgabenbereich umfasst folgende Schwerpunkte: • Konzeptentwicklung und Qualitätssicherung • Aufbau, Weiterentwicklung und Begleitung der offenen Jugendarbeit in den Ortsgemeinden • Wahrnehmung der jugendpflegerischen Aufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Sinne der rechtlichen Vorgaben des SGB VIII • Planung und Durchführung von sozialpädagogischen Projekten und Freizeitmaßnahmen sowie Vernetzung vorhandener Angebote • Kooperation mit der Kreisjugendpflege, der AG Jugendpflege im Landkreis Trier-Saarburg, der Schulsozialarbeit, der Jugendberufshilfe, dem Sozialraumzentrum und den örtlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege • Ausbildung, Begleitung, Beratung und Förderung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit • Gremien-, Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit Wir erwarten: • Ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit oder einen vergleichbaren beruflichen Werdegang • Berufserfahrung im Bereich der Jugendhilfe und speziell in der Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch in den Abendstunden und an Wochenenden • Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Kontaktfreudigkeit und Organisationstalent • Fahrerlaubnis der Klasse B • Dienstliche Mitbenutzung des Privat-Pkw • EDV-Kenntnisse in den Office-Standardprogrammen Wir bieten: • Einen gut entwickelten, interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten • Kollegiale Beratung im Rahmen der AG Jugendpflege im Landkreis Trier-Saarburg • Leistungsgerechte Bezahlung nach den Vorschriften des TVöD-SuE und den im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 23.10.2015 an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer - Herrn Bürgermeister Bernhard Busch Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach

Ruwer

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Benutzungs- und Gebührensatzung des Personenstandsarchivs des Standesamtes Ruwer vom 28.09.2015 Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.08.2014 (GVBl. S. 181), sowie des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.02.2011 (GVBl. 2011, S. 25), sowie des Landesarchivgesetzes vom 05.10.1990 (GVBl. S. 277), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 301), hat der Verbandsgemeinderat Ruwer in seiner Sitzung am 22.04.2015 folgende Satzung zur Nutzung des Personenstandsarchivs des Standesamtes Ruwer beschlossen:

§1 Aufgaben und Stellung des Personenstandsarchivs der Verbandsgemeinde Ruwer (1) Die Verbandsgemeinde Ruwer unterhält im Sachgebiet - Standesamt - ein Archiv. (2) Dieses Archiv verwahrt alle Personenstandsregister (Geburten-, Heirats-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsregister), die gemäß § 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122), in der jeweils gültigen Fassung, folgende Fortführungsfristen überschreiten: Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister = 80 Jahre Geburtenregister = 110 Jahre Sterberegister = 30 Jahre. (3) Die vorgenannten Fristen gelten auch für die Sammelakten zu den archivierten Personenstandseinträgen. (4) Das Archiv wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes Ruwer verwaltet.

§2 Benutzung des Archivs (1) Das im Archiv verwahrte Archivgut kann nach Maßgabe dieser Archivordnung von jedermann genutzt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt, soweit sich nicht aus Rechtsvorschriften etwas anderes ergibt. Das berechtigte Interesse wird insbesondere aus dem Zweck der Nutzung und dem Nutzungsgegenstand abgeleitet (vgl. Abs. 4). (2) Als Benutzung des Archivs gelten: a) schriftliche und mündliche Auskünfte und Beratung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Standesamtes b) Fertigung von beglaubigten Fotokopien, sowie Übertragung auf Film- oder Fotomaterialien von den archivierten Personenstandsregistern und Sammelakten, c) Einsichtnahme in das Archivgut in den von den zuständigen Mitarbeitern des Standesamtes zugewiesenen Räumen. (3) Es besteht kein Anspruch auf ausführliche fachliche Beratung und weitergehende Hilfen, wie beispielsweise beim Lesen älterer Texte, deren Schrift schwer entzifferbar ist. (4) Das Archivgut kann im Wesentlichen zu folgenden Zwecken genutzt werden: a) für dienstliche Zwecke von Behörden und Gerichten, b) für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen, c) zur Wahrung berechtigter persönlicher Belange und aus persönlichem Interesse (z.B. Familienforschung, Einsichts- und Auskunftsrechte des durch das Archivgut Betroffenen, wie z.B. Klärung von Gehöferschafts- oder Grundbuchangelegenheiten).

§3 Benutzungsantrag (1) Die Benutzung des Archivs wird auf den schriftlichen oder mündlichen Antrag des Benutzers hin zugelassen, soweit Sperrfristen nicht entgegenstehen. Im Antrag sind der Zweck und der Gegenstand der Benutzung anzugeben. Der Antragsteller hat sich auf Verlangen auszuweisen. (2) Bei schriftlichen und mündlichen Anfragen kann der Benutzer sein berechtigtes Interesse auch ohne den Benutzungsantrag darlegen. Er muss dann, falls erforderlich, von den zuständigen Mitarbeitern auf seine Verpflichtungen nach dieser Archivordnung und der Gesetze (insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes) hingewiesen werden und gegebenenfalls diese Verpflichtung anerkennen. (3) Der Antragsteller muss, soweit sich die Einträge nicht auf die Vorfahren des Betreffenden beziehen, vor der Einsichtnahme in die archivierten Personenstandsregister oder Sammelakten eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er bei der Auswertung des Archivguts die Rechte und die schutzwürdigen Interessen der Verbandsgemeinde, die bestehenden Persönlichkeitsrechte Drit-

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ter beachtet und deren schutzwürdige Interessen wahrt. Verstöße gegenüber den Berechtigten muss er selbst vertreten. Die Verbandsgemeinde Ruwer ist von Ansprüchen Dritter freizustellen. (4) Mit dem Benutzungsantrag verpflichtet sich der Benutzer bei der Auswertung des Archivgutes Belegstellen anzugeben und bei einer wesentlichen Verwendung von Archivgut von jedem Druckwerk (auch Manuskripte und unveröffentlichte Abhandlungen) dem Archiv der Verbandsgemeinde Ruwer - Sachgebiet Standesamt -ein Belegstück kostenlos abzuliefern (Belegexemplar). (5) Beruht die Arbeit nur zum Teil auf Archivgut des Personenstandsarchivs der Verbandsgemeinde Ruwer, so hat der Benutzer die Drucklegung mit den genauen bibliographischen Angaben anzuzeigen und kostenlos Kopien der entsprechenden Seiten dem vorgenannten Archiv zur Verfügung zu stellen.

§4 Benutzungserlaubnis und ihre Einschränkungen (1) Über die Benutzungserlaubnis, über Auflagen und Einschränkungen entscheidet nach Maßgabe dieser Archivordnung und des Gesetzes die Archivverwaltung. (2) Die Benutzung des Archivs kann über § 3 Abs. 2 des LArchG hinaus auch aus Gründen der Sicherung, Erhaltung und Nutzung des Archivgutes eingeschränkt oder versagt werden, wenn z.B. - der Antragsteller wiederholt und schwerwiegend gegen die Archivordnung verstoßen hat, - das Archivgut vom Standesamt oder einer anderen Abteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer benötigt wird, - die Kapazität des Archivs eine Begrenzung des Benutzungsanspruchs erforderlich macht. (3) Die Benutzungserlaubnis kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden, wenn dies zur Erhaltung und Sicherung des Archivgutes oder zum Schutze der Rechte Dritter erforderlich ist. (4) Die Benutzungserlaubnis kann zurückgenommen oder widerrufen werden wenn a) nachträgliche Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten, b) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, c) mündlich abgegebene Verpflichtungen nach der Archivordnung nicht eingehalten werden, d) der Benutzer gegen die Archivordnung verstößt oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht einhält, e) der Benutzer Persönlichkeitsrechte oder schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet, f) der Benutzer Archivgut entwendet, unsachgemäß behandelt, beschädigt, verändert oder dessen innere Ordnung stört, g) der Benutzer die Entrichtung der Gebühren verweigert.

§5 Ort und Zeit der Benutzung, Verhalten im Benutzerraum (1) Die archivierten Personenstandseinträge sowie die dazugehörigen Sammelakten können während der Öffnungszeiten in den zugewiesenen Räumen oder dem Standesamtsbüro benutzt werden. (2) Beim Umgang mit dem Archivgut ist es untersagt, zu essen, zu rauchen oder zu trinken. Taschen, Rucksäcke, Mäntel und dergleichen dürfen nicht in den Raum der Benutzung des Archivgutes mitgenommen werden. Die Haftung der Verbandsgemeinde wird für diese hinterlegten Sachen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei der Anwesenheit mehrerer Benutzer sind Störungen jeglicher Art zu unterlassen. (3) Der Benutzer darf ohne Zustimmung durch die Bediensteten der Archivverwaltung keine Kameras oder andere Hilfsmittel zur selbständigen Ablichtung von Archivmaterial benutzen. Für Ablichtungen aus Archivmaterial werden Gebühren erhoben.

§6 Behandlung von Archivgut Die zur Benutzung vorgelegten Archivmaterialien sind pfleglich zu behandeln. Es ist nicht erlaubt Striche oder Bemerkungen anzubringen, verblasste Stellen nachzuziehen oder mit Reagenzien zu bearbeiten, zu radieren, Blätter herauszunehmen oder Archivgut als Schreibunterlage zu benutzen. Die archivierten Personenstandseinträge müssen in dem vorgelegten Ordnungszustand belassen werden. Vom Benutzer festgestellte Schäden und Eingriffe in die Ordnung des Archivgutes sind unverzüglich der Archivverwaltung anzuzeigen.

§7 Schriftliche und mündliche Auskünfte (1) Auskünfte beschränken sich in der Regel auf Mitteilungen über das Vorhandensein, Art, Umfang und Zustand des Archivgutes.

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(2) Weitergehende Mitteilungen, die eine Suche erforderlich machen und die konkrete Personenstandsdaten beinhalten, sind gebührenpflichtig. (3) Ausdrucke aus den elektronischen Archiven sind möglich. Diese Ausdrucke sind gebührenpflichtig. (4) Ausführliche schriftliche und mündliche Auskünfte können kostenpflichtig erteilt werden, wenn dies nicht den Arbeitsablauf der Standesamtsmitarbeiter erheblich beeinträchtigt.

§8 Reproduktion und Ablichtungen des Archivgutes Die Herstellung von Ablichtungen und Druckerzeugnissen erfolgt grundsätzlich durch Mitarbeiter des Standesamtes und nur im Rahmen der bestehenden technischen und personellen Möglichkeiten. Der Benutzer hat hierfür die Auslagen zu tragen. Ein Anspruch auf die Herstellung von Reproduktionen besteht nicht. Die Selbstanfertigung von Reproduktionen ist ohne Zustimmung durch die Mitarbeiter des Standesamtes nicht gestattet.

§9 Gebühren a) Für die Benutzung des Archivs werden Gebühren erhoben. Die Grundgebühr für Service-Leistungen durch die Mitarbeiter der Archivverwaltung (Standesamt) beträgt 10,00 Euro. b) Gebühren für Beratung oder Hilfeleistung bei der Suche von archivierten Personenstandseinträgen bzw. Sammelakten und schriftliche Auskünfte sind gemäß § 7 Abs. 2 KAG unter Berücksichtigung des Benutzungszweckes nach dem Zeit-, Personal- und Sachaufwand, den die Benutzung dem Archiv verursacht, zu bestimmen. § 38 KAG bleibt unberührt. c) Die Gebühren für die weitere Nutzung der Archivmaterialien werden in einer Gebührenordnung als Anlage zur Satzung festgelegt. d) In besonderen Fällen kann von der Erhebung der Gebühren abgesehen werden, insbesondere, wenn die Benutzung des Archivs für nachweisbare wissenschaftliche oder heimatkundliche Forschungen erfolgt.

§ 10 Inkrafttreten Die Archivsatzung einschließlich der Gebührenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 54320 Waldrach, den 28.09.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Bernhard Busch, Bürgermeister Hinweis gem. § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage zur Benutzungs- und Gebührensatzung des Archivs des Standesamtes Ruwer vom 28.09.2015 Gebührenordnung für die Benutzung des Personenstandsarchivs der Verbandsgemeinde Ruwer (1) Die Archivbenutzung für Personen im Rahmen der Familienforschung, oder sonstige private Zwecke, ist grundsätzlich gebührenpflichtig. (2) Zeitaufwand: Je angefangene Viertelstunde Zeitaufwand für nicht-amtliche und nicht-wissenschaftliche Recherchen, wenn die zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, sowie für sonstige Arbeitsleistungen, die von Mitarbeitern des Standesamtes erbracht werden, werden 10,00 € berechnet (Suchgebühr). (3) Fotokopien von archivierten Personenstandseinträgen oder Sammelakten: Grundsätzlich können Fotokopien aus diesen Archivgütern nur von den Mitarbeitern des Standesamtes hergestellt werden: unbeglaubigt = 3,00 Euro beglaubigt = 10,00 Euro (4) Ausdrucke aus den im Standesamt vorhandenen Bildabzügen der einzelnen archivierten Personenstandseinträgen oder Ausdruck der elektronisch vorliegenden Familienbücher sind auf Antrag möglich und pro gedruckter Seite mit 2,00 Euro gebührenpflichtig. (5) Fotografieren von archivierten Personenstandseinträgen oder Sammelakten: Fotografien aus Personenstandseinträgen dürfen nur nach vorherigen Genehmigungen hergestellt werden. Kosten pro Aufnahme: 0,50 Euro.

Energieberatung Bringen Sie Ihrem Haus das Sparen bei! Kostenfreie Energie-Erstberatungen in Ihrer Nähe! Die Energieagentur Region Trier bietet im Rahmen der Kampagne „Zukunft Energieeffizientes Haus“ kostenfreie Energie-Erstberatungen an. Wie dämme ich Dach, Wand und Keller? Welche Fenster sind die besten? Welche Heizung ist für mein Haus die Richtige? Wo gibt es Förderzuschüsse und wer hilft mir bei der Umsetzung? Gebäudeenergieberater aus der Region beantworten in einem 45minütigen Gespräch individuell Ihre Fragen zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren. Zu dem Termin bringen Sie idealer Weise Gebäudepläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und evtl. Fotos mit. Je mehr Informationen der Energieberater zum Gebäude hat, umso konkreter können Ihre Fragen beantwortet werden. Das Angebot liefert Ihnen einen ersten Überblick über die energetische Situation Ihres Gebäudes ersetzt allerdings keine umfassende Vor-Ort-Energieberatung. Nutzen Sie noch heute die Chance und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Energieberatungstermin in der Verbandsgemeinde Ruwer. Die nächste Beratung findet am Donnerstag, 08.10.2015 von 15:00 bis 18:00 Uhr in Waldrach statt.

Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ruwer, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBL. S. 171) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Verantwortlich: Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40

Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Bernhard Busch Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Tel.: 0 65 00 / 918 000, Fax 0 65 00 / 918 100 Nachrichten und Hinweise von Vereinen: Bürgermeister Bernhard Busch, Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer

Internet und E-Mail: www.wittich.de E-Mail: [email protected]

Anzeigenteil:

Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)

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Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected]

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Bitte melden Sie sich telefonisch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer unter 06500/918-227 oder -210 an. Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Energieagentur Region Trier unter der Telefonnummer 0651 145958 0 zur Verfügung.

Telefon: 06588-910349, E-Mail: [email protected], Internetseite: www.gusterath.de Alfred Bläser, Ortsbürgermeister

Rathausausstellung

Einladung zur nichtöffentlichen Sitzung des Kultur-, Sozial- und Jugendausschusses

Ausstellung Hiltrud Faßbender und Bernhard Maria Müller im Rathaus der Verbandgemeinde Ruwer n Waldrach, Untere Kirchstraße 1 vom 7. September bis 30. Oktober 2015 „Meine Wege sind dir vertraut“

am Dienstag, den 6. Oktober 2015, um 19.30 Uhr im Gemeindebüro Tagesordnung: 1. Mitteilungen 2. St. Martinszug 3. Zuschüsse an die Ortsvereine und Gruppen 4. OJA Räumlichkeiten 5. Veranstaltungstermine 2016 6. Verschiedenes Alfred Bläser, Ortsbürgermeister

Gutweiler Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters

Wege kennen lernen, Wege beschreiten und innehalten. Sich von der Landschaft und den Gefühlen inspirieren lassen. Unter diesen Aspekten entstanden die Arbeiten in Acryl auf Leinwand von Hiltrud Faßbender und die Holzdrucke und Bildobjekte von Bernhard Maria Müller. Die Ausstellung kann während der Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden.

Aus den Gemeinden Farschweiler Sprechstunde und Erreichbarkeit des Gemeindebüros/der Ortsbürgermeisterin

Termine nach Vereinbarung. Sie erreichen mich telefonisch unter der Nr.: 06500 / 917536 Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und TelefonNr. auf dem Anrufbeantworter. Gern können Sie Ihre Anliegen auch per E-Mail an mich geben: [email protected] oder den Beigeordneten und Ratsmitgliedern mitteilen, diese werden dies entsprechend an mich weiterleiten. Informationen und Termine zum Gemeindeleben finden Sie unter: www.farschweiler.de. Silke Bigge, Ortsbürgermeisterin

Gusterath Gemeindesprechstunde

Jeden Mittwoch von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Brunnenstr. 42, können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen persönlich vorbringen. Entweder werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen:

Am 1. Dienstag des Monats findet eine Sprechstunde im Pfarr-und Jugendheim statt. Zwischen 18.00 und 19.00 Uhr werde ich, oder der 1. Beigeordnete dort anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen: privat: 06588-7125 E-Mail: [email protected] PKW: 0170-2930362 Handy: 0170-2913467 Günther Jakobs, Ortsbürgermeister

Hinzenburg Aus der Sitzung des Gemeinderates Hinzenburg vom 17.09.2015 Kindergarten Bezüglich der Beförderung der Kindergartenkinder nach Holzerath hat der Kreisausschuss die Mindestzahl der zu befördernden Kinder von 8 auf 5 gesenkt. Demnach wird auch für das kommende Kindergartenjahr eine Rückfahrt am Nachmittag angeboten. Es ergeht daher die Bitte an die Eltern das Angebot auch zu nutzen. Sporthalle Bei der Abrechnung der Sportanlage Schöndorf (2014) fiel in 2014 für die Gemeinde Hinzenburg eine Kostenbeteiligung in Höhe von 413,54 € an. Spielplatz Am 22.08.2015 hat eine Überprüfung der Spielplatzgeräte stattgefunden. Die Geräte wiesen geringe Mängel auf. Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm das älteste Ratsmitglied und zugleich der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Reinhold Hegner den Vorsitz, Ortsbürgermeister Scherf sowie Beigeordneter Berens verließen zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungstisch. Herr Hegner wies auf die vorangegangene Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 16.09.2015 hin und nannte die bei der Sitzung anwesenden Personen. Er teilte mit, dass die Jahresrechnungen 2012 / 2013 von Sachbearbeiter Hemgesberg vorgetragen und erläutert wurden, die Rechnungsbelege wurden stichprobenartig geprüft. Nach der Beurteilung des Rechungsprüfungsausschusses vermitteln die aufgestellten Jahresrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die vorgelegte Jahresrechnung 2012 und 2013 festzustellen, sowie dem betroffenen Personenkreis Entlastung zu erteilen.

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Anschließend gab Herr Hegner folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung: Der Gemeinderat stellt die geprüften Jahresabschlüsse 2012 und 2013 fest. Abstimmungsergebnis: einstimmig Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 wurden somit einstimmig vom Gemeinderat festgestellt. Weiter gab er folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung: Der Gemeinderat erteilt dem Ortsbürgermeister, einschließlich des Personenkreises welcher den Ortsbürgermeister im Hauhaltsjahr 2012 und 2013 vertreten hat, Entlastung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Dem Ortsbürgermeister sowie dem betroffenen Personenkreis wurden somit Entlastung für die Jahre 2012 und 2013 erteilt. Anschließend übernahm Ortsbürgermeister Scherf wieder den Vorsitz. Vertrag über die Straßen- und Außenbeleuchtung (Licht und Service) zwischen den Kommunen im Kreis Trier-Saarburg und RWE Deutschland Die Unterlagen zu diesem Punkt wurden vor der Sitzung an alle Ratsmitglieder verteilt. Der Vorsitzende führte aus, dass die Straßenbeleuchtungsverträge für die Ortsgemeinden in den Verbandsgemeinde Ruwer zum 31.12.2012 ausgelaufen waren. Zeitgleich mit der Entscheidung zur Strombeschaffung (Bündelausschreibung) wurde Ende 2012 in den Stadt- und Gemeinderäten der betroffenen Kommunen ein Vertragsentwurf zur Straßenbeleuchtung vorgestellt. Der Vorsitzende erläuterte die einzelnen Punkte des Vertrages und bat anschließend um Abstimmung zu folgendem Beschluss: Der Vertrag zur Straßen- und Außenbeleuchtung für die RWE-eigenen Anlagen wird mit der RWE Deutschland AG in der vorliegenden Fassung abgeschlossen. Beschlussfassung: einstimmig Strombeschaffung für die Straßenbeleuchtung Ab dem 01.01.2017 können die Kommunen die Strombeschaffung für die Straßenbeleuchtungen selbst vergeben. Die RWE ist dann nicht mehr automatisch Stromlieferant. Die Verträge aus dem im Jahr 2012 von dem vom Gemeinde- und Städtebund durchgeführten Bündelausschreibung laufen bis zum 31.12.2016 mit der Option diese für weitere 2 Jahre zu verlängern. Ortsbürgermeister Scherf schlug vor, falls vom Gemeinde- und Städtebund keine Bündelausschreibung durchgeführt werden sollte, die bestehenden Stromlieferverträge unter Einbindung der Straßenbeleuchtung bis zum 31.12.2018 zu verlängern. Beschlussfassung: einstimmig Instandsetzung eines Wirtschaftsweges Der Vorsitzende berichtete über den schlechten Zustand des Wirtschaftsweges zur Jagdhütte. Der Weg wurde bereits vor einiger Zeit mit Fräsgut ausgebessert. Die Problematik besteht darin, dass bei starkem Regen das Fräsgut hinabgespült wird. Mittlerweile ist der Weg wieder so stark ausgeschwemmt worden, dass ein Befahren immer schwieriger wird. Er hat deshalb über den Forst ein Angebot bei der Firma Bettendorf (Steinbachweiher) eingeholt. Dieses beinhaltet das Herstellen von 5 großen Regenmulden, sowie das Abschieben der Wegebankette. Die Kosten belaufen sich auf rd. 1065 €. Beschlussfassung: einstimmig Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr zur Gerätebeschaffung Ortsbürgermeister Scherf erläuterte nochmals die Problematik mit den Atemschutzgeräten (siehe hierzu Niederschrift vom 08.12.2014!). In der Zwischenzeit hat die Feuerwehr Hinzenburg ihr neues Feuerwehrauto erhalten, sodass die Beschaffung der 2 Atemschutzgeräte erfolgen soll. Das Angebot hierüber beläuft sich auf rund 3.413 €. Nach kurzer Beratung bat der Vorsitzende um Abstimmung ob die Gemeinde die Kostenübernahme in Höhe von 3.413 € für die Atemschutzgeräte übernimmt. Beschlussfassung: einstimmig Hinweis: Die Ratsmitglieder Marc Lauer und Kevin Zimmer haben an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse nicht mitgewirkt. Waldbegehung Von einem Ratsmitglied wurde angefragt wann die geplante Waldbegehung stattfindet. Ortsbürgermeister Scherf wird sich in den nächsten Tagen um einen Termin mit Revierleiter Franzen kümmern. Anleinpflicht für Hunde Der Vorsitzende teilte mit, dass in den letzten Wochen eine Anwohnerin von einem frei umherlaufenden Hund gebissen wurde. Es wurde vorgeschlagen einen Hinweis im Amtsblatt zu veröffentlichen dass Anleinpflicht im Ort besteht.

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Geschwindigkeitsmessung Ratsmitglied Rausch fragte nach, ob es möglich ist ein fest installiertes Geschwindigkeitsmessgerät in der Kellerstraße zu errichten. Der Vorsitzende sagte zu sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu informieren. Hydrant in der Kellerstraße Ratsmitglied Berens teilte mit das sich an einem Hydranten in der Kellerstraße der letztes Jahr neu gesetzt wurde die Teerdecke teilweise gelöst hat. Der Vorsitzende will sich mit Herrn Rausch von der Tiefbaukolonne in Verbindung setzten, damit eine Reparatur durchgeführt wird.

Holzerath Sprechstunde / Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet donnerstags von 19:00 h bis 20:00 h im Seniorenraum im Untergeschoss (Eingang neben der Feuerwehr) statt. In dieser Zeit sind meine Stellvertreterin oder ich dort anwesend. Ansonsten erreichen Sie mich bzw. können Sie eine Nachricht hinterlassen unter Tel. 0151-14666127 oder per E-Mail an [email protected]. Friedbert Theis, Ortsbürgermeister

Kasel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde findet dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindehaus (Telefon 0651/53221) statt. In dieser Zeit bin ich oder einer meiner Stellvertreter dort anwesend. Sie können mich außerhalb der Sprechzeiten nachfolgend erreichen: Postanschrift: 54317 Kasel, Brühlweg 9 Internet: www.Kasel.de Email: [email protected] [email protected] Telefonnummer der Gemeinde Kasel: 0651/69963134 und 0651/57808. Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister

Bauhof der Gemeinde kein Spielplatz! Die Gemeinde Kasel hat neben der Garage „Im Heiligenbungert“ einen Bauhof. In letzter Zeit, häufen sich die Beschwerden, dass die Kinder, die auf dem Schulhof spielen anschl. im Bereich des Bauhofes ihr Unwesen treiben. Pflastersteine werden in den Kundelbach geworfen. Material, dass auf Paletten gestapelt ist wird ebenfalls umgeworfen. Die Eltern der Kinder stehen auf dem Schulhof und lassen dies zu. Ich bitte Sie ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, damit die Kinder sich nicht verletzen und ggfs. Schäden verursachen.

Martinszug in Kasel Der diesjährige Martinszug wird wegen anderen Veranstaltungen am Freitag, 06.11.2015 um 18:00 Uhr stattfinden. Karl-Heinrich Ewald, Ortsbürgermeister

Lorscheid Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin Die Sprechstunde findet montags von 18:00 - 19:00 Uhr in der Bücherei im Dorfsaal statt. Hier haben auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden. Sie erreichen mich telefonisch unter 06500/1335. Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin

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Ortsvereinsbesprechung

Hiermit lade ich je zwei Vertreter der Ortsvereine zu einer Besprechung ein. Es sollen die Veranstaltungen und die Termine für 2016 festgelegt werden. Die Besprechung findet am Donnerstag, 1. Oktober 2015 um 19:30 Uhr in der Bücherei statt. Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin

Einladung zu einer Ortsbegehung

Hiermit lade ich den Gemeinderat sowie interessierte Bürger der Ortsgemeinde zu einer Ortsbegehung ein. Treffpunkt ist am Sonntag, 4. Oktober 2015 um 09:00 Uhr am Dorfsaal. Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin

Einladung zur konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Lorscheid tagt am Montag, 26.10.2015 um 19.30 Uhr in der Bücherei des Dorfsaales. Tagesordnung: 1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 Jutta Gard-Becker, Ortsbürgermeisterin

Mertesdorf Sprechstunde und Gemeindebüro

Ortsbürgermeisterin Ruth Wilhelm ist während einer Sprechstunde im Gemeindebüro im Bürgerhaus jeweils donnerstags von 17.00 - 18.00 Uhr zu erreichen. Telefon-Nr. Bürgerhaus während der Sprechstunde 0651-9956722. Nachrichten können auch im Briefkasten am Bürgerhaus hinterlassen werden. Das Gemeindebüro ist weiter zu erreichen wie folgt: Telefon: 0651-4636121. Bitte hinterlassen Sie ggfl. Namen und Nachricht auf dem Anrufbeantworter Fax: 0651-52879 Postanschrift: Eichgraben 4, 54318 Mertesdorf E-Mail: [email protected] Homepage: www.mertesdorf.de

Verloren/Gefunden

Auf dem Schulhof der Grundschule Mertesdorf wurde am 16.09.2015 eine Armbanduhr gefunden. Auskunft hierzu erteilt das Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach (Telefon-Nr. 06500-918006 oder 918026).

Bekanntmachung Gemeinde Mertesdorf - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4, Nr.1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), für den Bereich „Zur Bohnenwies“ Der Gemeinderat Mertesdorf hat in der Sitzung am 10.09.2015 die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Zur Bohnenwies“ beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die Satzung hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Kraft. Die Satzung kann während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach, Zimmer 208, eingesehen werden. Über den Planinhalt wird Auskunft erteilt. Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachstehend abgedruckten Auszug aus der Flurkarte dargestellt. Mertesdorf, den 22.09.2015 Ruth Wilhelm, Ortsbürgermeisterin Hinweis: Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34

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GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Sitzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht wird. Gem. § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches wird auf Folgendes hingewiesen: 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Den Plan zur vorstehenden Bekanntmachung sehen Sie bitte auf Seite 10!

Morscheid Treffen mit den Vereinsvertretern Zur Abstimmung der Bürgerhausbelegung und im Kalenderjahr 2016 stattfindender Vereinsfeste lade ich alle Vereinsvorstände und Gruppenvertreter zu einem gemeinsamen Gespräch für Dienstag, 13.10.2015, 19.00 Uhr, in den VHS - Raum ein. Tagesordnung: 1. Benutzerplan des Bürgerhauses im Kalenderjahr 2016 2. Veranstaltungen im Kalenderjahr 2016 3. Verschiedenes Wegen der Wichtigkeit der Besprechung bitte ich alle Vereine und Gruppen um ihre Teilnahme. Da unter Umständen Terminverschiebungen von bereits geplanten Veranstaltungen eines/einer Vereins/ Gruppe vorgenommen werden müssen, bitte ich um persönliches Erscheinen. Von Vorab - Mitteilungen geplanter Veranstaltungen an die Gemeindeverwaltung bitte ich deshalb abzusehen. Josef Weber, Ortsbürgermeister

Einladung zur öffentlichen 13. Sitzung des Gemeinderates Morscheid am Dienstag, 6. Oktober 2015, 19.30 Uhr,im Bürgerhaus Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Mitteilungen des Vorsitzenden 2. Ausbau einer Gemeindestraße (Im Scheidgarten, Teilbereich Neubaugebiet) 3. Ausbau von Gemeindestraßen (Am Kreuzweg, Im Scheidgarten) 4. Ausbau eines Wirtschaftsweges Josef Weber, Ortsbürgermeister

Drückjagd

Am Samstag, den 03.10.2015 findet in der Zeit zwischen 11.00 und 14.00 Uhr eine Drückjagd zusätzlich statt. Vom Langenstein in Richtung Marienlay wird diese durchgeführt. Wanderer, Jogger, Spaziergänger werden gebeten diesen Bereich in der genannten Zeit zu meiden. Der starken Zunahme der Wildschweine wird hier versucht entgegenzuwirken. Leider wird die normale Bejagung für unsern Jagdpächter immer schwieriger, durch Wanderer mit Stirnlampen, Quadfahrer, Spaziergänger mit Hunden die alle noch nach Einbruch der Dunkelheit im Wald unterwegs sind. Hier geht ein Appell an alle vorgenannten dies künftig zu vermeiden. Für das Verständnis bedanken sich der Jagdpächter und der Jagdvorsteher, Hans Jakobs

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Osburg Sprechstunde und Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters

Die regelmäßige Sprechstunde findet jeweils dienstags von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindebüro in der Schule (Schulstraße 16), rechter Eingang im Erdgeschoss statt. Hier haben auch Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit, barrierefrei ihre Anliegen persönlich vorzubringen. Entweder werde ich oder einer der Beigeordneten anwesend sein. Darüber hinaus bin ich wie folgt zu erreichen: Hubert Rommelfanger, Am Sägewerk 3, 54317 Osburg Telefon: 06500-7129; Fax: 06500-913384 Handy: 0160-5536148 E-Mail: [email protected] Weitere Sprechstunden /Termine sind auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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Öffnungszeiten des offenen Jugendtreffs Osburg:

Donnerstags, 17:00 - 20:00 Uhr Freitags, 18:00 - 21:00 Uhr in der alten Turnhalle. Bei Fragen sind wir per Mail unter [email protected] erreichbar.

In eigener Sache Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben ... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern:

06502/9147-335, -336 und -713. Die neue E-Mail-Adresse für Reklamationen ist:

[email protected]

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Popcorn im Maisfeld - Die Kinderfilmwochen RLP 2015 Filmpädagogisches Aktionskino in Ruwer Junge Filmfreunde aufgepasst: Ab Mitte Oktober tourt die Kinderfilmwochen-Karawane wieder durch RLP und macht am 31. Oktober in der Verbandsgemeinde Ruwer Station. Das Konzept von Popcorn im Maisfeld: Ob im Schwimmbad, im Klettergarten oder in einer Keramikwerkstatt - an verschiedenen außergewöhnlichen Orten in ganz Rheinland-Pfalz können junge Filmfans besonderes Kino erleben und Popcorn knuspern. Vom 12. Oktober bis zum 1. November 2015 werden zum jeweiligen Ort passende Filme auf großer Leinwand gezeigt: „Die Pirateninsel von Black Mor“ im Schwimmbad RansbachBaumbach oder auch „Kletter Ida“ im Klettergarten Kastellaun. 26 Kinoveranstaltungen wird es in Kooperation mit der Jugendarbeit vor Ort geben. Die Erfahrung „Film“ an Orten zu vermitteln, an denen es keine Kinos mehr gibt und dabei zugleich die pädagogisch begleitete Filmarbeit in RLP neu zu beleben - so lautet die Idee hinter dem Projekt „Popcorn im Maisfeld“. Begleitet werden die Filmvorführungen von thematisch ergänzenden Spiel- und Bastelaktionen wie dem Erstellen von LandArt-Urzeittieren, der Vorführung einer Rettungshundestaffel oder dem Erstellen von Phantombildern. Am Ende kommen alle wieder zusammen und diskutieren in einem gemeinsamen Filmgespräch das Erlebte. Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird gebeten. Film: Fuxia - Die Minihexe, Niederlande 2010 Altersgruppe: Kinder ab 8 Jahren Termin: Samstag, 31.10.2015, 14.00 - 18.00 Uhr Ort: Grillhütte Schornstein-Wald, Osburg Lokaler Veranstalter & Anmeldung: Jugendpflege VG Ruwer, Simon Orth,Tel.: 0151/50740290, [email protected] Passend zum Film wird es eine gespenstische Bastelaktion geben.

Pluwig Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin Gerne kümmere ich mich um Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin! Sie erreichen mich unter der Tel.-Nr. 06588/988778 oder 3014. Ggf. hinterlassen Sie eine Nachricht - wir rufen Sie schnellstmöglich zurück. e-Mail: [email protected] Annelie Scherf, Ortsbürgermeisterin

Aus der Sitzung des Gemeinderates Pluwig vom 15.09.2015 Rasentraktor Der Rasentraktor wurde im Werte von 4.999,00 € beim günstigsten Anbieter angeschafft und ist bereits im Einsatz. Grundstücke verkauft Die restlichen Grundstücke im Baugebiet Spatelweg wurden vermarktet. Derzeit ist noch ein Grundstück reserviert, für zwei weitere Bauflächen gibt es Interessenten. Sportplatz Der Rasenplatz ist wieder bespielbar, am 16.08.2015 wurde zum Saisonbeginn der Platz durch die Beigeordnete Martina Philippi und eine Ballspende für eine erfolgreiche Saison übergeben. Die Vorsitzende dankte den Verantwortlichen beider Gemeinden und den Mitgliedern der DJK für die gute Zusammenarbeit und für das Engagement zur Pflege der Sportanlage.

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Als neuer Platzwart übernimmt Clemens Bettendorf künftig die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen des Rasenplatzes und ist verantwortlich für die Bespielbarkeit. Um ständigem und unerlaubtem Betreten des Rasenplatzes an der Sportanlage entgegen zu wirken (Spielende Kinder, freilaufende Hunde und Katzen etc.), ist die Errichtung eines Zaunes um den Sportplatz dringend erforderlich. Die meisten Anlagen, besonders Rasenplätze, sind durch entsprechende Zaunanlagen vor unbefugter Nutzung geschützt. Besonders nach der aufwendigen Sanierung der Rasenspielfläche ist eine vollständige Umzäunung notwendig. Die Kosten für eine ergänzende Schutzzaunanlage mit Toreingängen würden sich auf ca. 6.000,00 € belaufen. Die Finanzierung der Materialkosten würden die Ortsgemeinden Gusterath und Pluwig je zur Hälfte übernehmen. Der Aufbau könnte durch Eigenleistung des Vereins erfolgen. Nach einer ausführlichen Erörterung im Gemeinderat sollte seitens der Planer der Verbandgemeindeverwaltung eine Ausführungsplanung und Kostenermittlung für eine Umzäunung, beginnend ab dem Bürgerhaus incl. des Sportlerheimes, bis zur bestehenden Zaunanlage erfolgen, um dann mit den Gemeinden und dem Sportverein eine gemeinsame Lösung zu zielen. Ratsmitglied Kruft informiert den Platzwart über die bestehenden Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke zur Kultivierung der Flächen an der bereits bestehenden Zaunanlage. Kindergarten saniert In der Kitaeinrichtung konnten in den Ferien verschiedene Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden. Straßenverkehr Über die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung im Bereich des Friedhofes wurde informiert (keine wesentlichen Überschreitungen). Bezüglich eines Ortstermins zur Verkehrsregelung wurde von der Anbringung von Verkehrsspiegeln an der Seniorenheim- und KitaAusfahrt von den zuständigen Behörden abgeraten, da ein Verkehrsspiegel den Fahrzeugführer eher dazu verleitet, schneller aus der Ausfahrt herauszufahren. Im Bereich der Kita wird das Problem durch einen Heckenschnitt entschärft. Die Tempo 30-Zone wurde am Ortseingang aufgehoben und im Bereich der Ortsmitte eingerichtet. Zeltlager Die Vorsitzende dankte den Verantwortlichen für die Ausrichtung des Zeltlagers der Jugendfeuerwehr für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer. Karl-May-Spiele Weiterhin sprach die Vorsitzende den Karl-May-Freunden den Dank und die Anerkennung für die Aufführungen der Karl-MaySpiele und das unermüdliche Engagement aus. Hundetoilette Die Nutzung der eingerichteten Hundetoilette lässt zu wünschen übrig. Wiederholt wurden starke Verunreinigungen im Bereich des Bolzplatzes, der Sportanlage und der Zuwegung zur Hundeschule festgestellt. Hierzu sollte nochmals eine Mitteilung im Amtsblatt mit dem Hinweis auf eine Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer Nutzung und Entsorgung erfolgen. Von einer Verlegung der bestehenden Hundetoilette bzw. einer zusätzlichen Anschaffung wurde abgeraten. Pluwiger Kulturherbst Die Vorsitzende erläuterte die Veranstaltungen zum Pluwiger Kulturherbst 2015, der z.Zt. mit 30.000 Flyern für die Haushalte im Kreis Trier-Saarburg beworben wird. Die Eröffnung wurde mit dem Wandertag am 06.09.2015 gestartet. Am Sonntag, 27.09.2015 findet der 8. Bauern- und Handwerkermarkt mit über 80 Standbandbetreibern und zahlreichen Gästen und Besuchern statt. Im Apothekergarten findet am 03.10.2015 ein Vortag zu Heilpflanzen der Bibel mit Erntedankfeier statt. Rock-Konzert mit der Gruppe „Osburn“ am Samstag, 17.10.2015 ist in der Sporthalle Die Theatergruppe aus Franzenheim führt am Samstag. 14.11.2015 das Mundartstück „Der Nächste bitte“ in der Sporthalle Pluwig auf. Der Weihnachtsmarkt wurde auf Sonntag, 29.11.2015 in der Mehrzweckhalle terminiert. Die Abschlussveranstaltung führt die Feuerwehrkapelle Pluwig am Sonntag, 20.12.2015 an verschiedenen Plätzen in der Gemeinde Pluwig mit Weihnachtskonzerten durch. Die Vorsitzende dankt allen Beteiligten und den Organisatoren, die sich jährlich für das gemeinsame Kulturprojekt mit Herzblut engagieren und finanziell unterstützen.

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Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen Für die Veranstaltungen zum Kulturprogramm Pluwiger Sommer wurden von Verbandsbürgermeister Busch als Schirmherr 250,00 € als Spende übergeben. Weiterhin wurde für diese Veranstaltungen 400,00 € durch die RWE-Deutschland AG, Trier zur Verfügung gestellt. Der Rat beschloss einstimmig die Annahme dieser Zuwendungen für den Haushalt 2015. Anschaffung eines Containers für den Bauhof Die Gemeinde verfügt über keinen geschlossenen Raum zum Abstellen bzw. Lagern der gemeindlichen Arbeitsgeräte und Maschinen. Um Diebstahl und weiteren Beschädigungen der Gerätschaften entgegenzutreten, wäre die Anschaffung eines Seecontainers eine Lösung. In Absprache mit den Gemeindearbeitern wurde ein Containerangebot eingeholt. Die Anschaffung eines neuen Containers würde Kosten von 2.500,00 €, zuzüglich 150,00 Transportkosten verursachen. Für einen gebrauchten Behälter wären 1.250,00 €, zuzüglich Transport, sowie zusätzliche Renovierungsarbeiten und Farbmaterialien notwendig. Weiterhin wäre ein entsprechender Unterbau aus Schotter als Standplatz herzurichten. Zudem sollten versicherungsrelevante Fragen in Hinblick auf eine Schließanlage abgeklärt werden. Der Rat sprach sich für ein weiteres Angebot zur Information aus. Grundsätzlich sprach sich der Rat zu der außerplanmäßigen Beschaffung eines Seecontainers für die Gerätschaften der Ortsgemeinde bis zum einem Gesamtwert von 4.000,00 €, bei einer Enthaltung, einstimmig aus. Sendemast Mit dem Bau des Vodafone-Sendemastes wurde begonnen. Bei den Pachtbedingungen sollte auf eine evtl. Unterverpachtung und weitere Nutzung geachtet werden. Dank für Patenschaft Fam. Wrobel übernimmt eine Patenschaft für eine gemeindliche Grünfläche. Die Vorsitzende bedankt sich bei Familie Wrobel für deren Einsatz! Dank für Spende Herr Bichler stellt der Gemeinde eine Leinwand für das Berghaus zur Verfügung. Die Vorsitzende bedankt sich auch hier bei Herrn Bichler für die Spende.

Bauern- und Handwerkermarkt am 27.09.2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, unser Markt am letzten Wochenende war wieder ein großer Erfolg und erfreut sich immer größerer Beliebtheit… Von Jahr zu Jahr wird die Besucherzahl größer… Menschen kommen von nah und fern. Allerdings befindet sich unser Ort an diesem Wochenende im „Ausnahme-Zustand“. Besonders betroffen sind die Anwohner am Ort des „Geschehens“. Ich bedanke mich ganz herzlich für deren entgegen gebrachtes Verständnis, deren Hilfe, die zur Verfügung gestellten privaten Flächen, Strom- und Wasseranschlüsse und alles, was sonst noch dazu gehört! Bedanken möchte ich mich ebenso bei allen Bürgerinnen und Bürger und auch Verkehrsteilnehmer für deren Verständnis für die gesamte Situation an diesen Tagen. Ein großes Dankeschön an alle meine fleißigen Helfer, die hier immer kräftig mit anpacken! Nur, wenn wir alle gemeinsam an „einem Strang ziehen“ sind diese Veranstaltungen weiterhin durchführbar!! Vielen Dank… Annelie Scherf Ihre Ortsbürgermeisterin

Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Redaktion

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Herbst im Apothekergarten in Pluwig Samstag, 03.10.2015 um 11.00 Uhr Vortrag über heilende Bibelöle Die vergessenen Öle der Bibel: Myrrhe-Weihrauch-Ysop u.v.m. Sonntag, 04.10.2015 um 11.00 Uhr im Apothekergarten Erntedank unter dem Motto: Eure Nahrung sei Eure Arznei!

Rock-Konzert mit der Gruppe „Osburn“ und der Band „Tintagel Heads“ am 17.10.2015 in der Sporthalle Pluwig Einlass 18.00 Uhr Vorgruppe Tintagel Heads ab 19.00 Uhr Osburn ab ca. 20.30 Uhr Kartenvorverkauf: Pluwiger Lädchen Bäckerei Bollig Pluwig Bäckerei Blau Osburg

Mundart-Theater mit der Theatergruppe Franzenheim Am 14.11.2015 in der Sporthalle Pluwig Kartenvorverkauf: Pluwiger Lädchen Bäckerei Bollig Pluwig

Fundsache Es wurde ein Ring gefunden. Dieser kann im Pluwiger Lädchen abgeholt werden.

Riveris Erreichbarkeit der Ortsbürgermeisterin Monika Thömmes, Stauseestraße 33, 54317 Riveris Tel.: 06500-988141 Handy: 0176-92450298 E-Mail: [email protected]

Drückjagd

Näheres siehe unter Morscheid.

Nachruf

Am 20. September 2015 ist

Herr Klaus-Dieter Ehrich im Alter von 74 Jahren verstorben. Der Verstorbene gehörte von April 1992 bis Juni 1994 und Juli 2004 bis Juni 2009 dem Gemeinderat Riveris an. Während seiner 7-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit hat sich Herr Ehrich stets uneigennützig und tatkräftig in den Dienst der Gemeinde gestellt und sich dabei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erworben. Mit Klaus-Dieter Ehrich verlieren wir einen engagierten Mitbürger, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren. Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie. Für die Ortsgemeinde Riveris Monika Thömmes, Ortsbürgermeisterin

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Kelteraktion für Kinder

Hallo Kinder, liebe Eltern, am Samstag, den 03.10.2015 wollen wir gemeinsam mit den Kindern keltern. Wir treffen uns um 09:00 Uhr auf dem Gemeindeplatz und gehen dann zur Obstwiese im Neubaugebiet um die Äpfel zu sammeln. Im Anschluss werden wir die Äpfel auf dem Dorfplatz zu süßem Viez keltern. Hierzu laden wir alle Kinder und Eltern recht herzlich ein. Vergesst nicht einen Eimer und viel gute Laune mitzubringen. Monika Thömmes, Ortsbürgermeisterin

Schöndorf Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde ist dienstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bürgerhaus Schöndorf, Bergstraße (Untergeschoss). Während dieser Zeit bin ich dort zu erreichen (Tel.: 2373). Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.: 987902 oder Fax: 987904. Wenn der Weg ins Bürgerhaus zu beschwerlich ist, komme ich auch gerne nach telefonischer Absprache zu Ihnen nach Hause. Gemeindebüro im Bürgerhaus (Untergeschoss): Tel.: 06588-2373 außerhalb der Sprechzeit: Tel.: 06588-987902 Fax: 06588-987904 E-Mail: [email protected] Uwe Kirchartz, Ortsbürgermeister

Thomm Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde ist dienstags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im alten Pfarrhaus, in meinem Büro im Erdgeschoss. Während dieser Zeit bin ich oder einer meiner Beigeordneten dort zu erreichen. Außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich telefonisch erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter der Tel.-Nr. 1811 oder Fax 988376. Die Telefonnummer des Büros im Pfarrhaus lautet: 910313. Sie können mir Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail übermitteln. Meine Adresse lautet: [email protected]. Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister

Einladung zur konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Thomm tagt am 08.10.2015 um 16:00 Uhr im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Raum 111. Tagesordnung: 1. Wahl des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 Hans-Peter Michels, Ortsbürgermeister

Waldrach Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die Sprechstunde ist im Rathaus, Zimmer 008, donnerstags von 17.00 bis 18.00 Uhr (Tel.: 918-008). In dieser Zeit sind einer meiner Stellvertreter oder ich dort erreichbar. Sollte ein längerer Gesprächstermin anberaumt werden müssen, geben Sie mir bitte Bescheid; natürlich komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause. Ferner stehe ich zu (fast) jeder Zeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung; außerhalb der festen Sprechstunde können Sie mich erreichen oder eine Nachricht hinterlassen unter Tel.Nr.: 991129 oder E-Mail: [email protected]. Heinfried Carduck, Ortsbürgermeister

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Nachrichten und Mitteilungen aus dem

Gemeinde- und Vereinsleben

Verbandsgemeinde Versehrten-Sport-Gruppe Ruwertal 1965 e.V. Präventions-, Behinderten- und Rehabilitationssport, Fachrichtung Orthopädie Ansprechpartner: Anne Schmitt, Übungsleitung Tel. 06588 910631 Erwin Gorges, Vorsitzender Tel. 06588 1800 Wir treffen uns immer dienstags in der Sporthalle Gusterath, Am Schulplatz von 19.00 bis 20.30 Uhr.

HSG Mertesdorf/Ruwertal e.V. Jugendcamp 2015 Hallo liebe Kinder, endlich ist es wieder so weit. Das diesjährige Jugendcamp findet vom 16.10. - 18.10.2015 mit 2 Übernachtungen in der Ruwertalhalle in Mertesdorf statt. Euch erwartet ein abwechslungsreiches Programm von interessanten Trainingseinheiten über Gruppenaktivitäten bis hin zu allem rund um den Handball! Also beeilt Euch, die Plätze sind begrenzt. Wir freuen uns sehr auf Dich! Wichtige Daten: Start: Freitag, 16. Okt. 2015, 17.00 Uhr in der Ruwertalhalle Ende: Sonntag, 18. Okt. 2015 Anmeldeschluss: 03.10.2015 (max. 30 Teilnehmer) Alter: 8-14 Jahre. Für das leibliche Wohl der Kinder wird bestens gesorgt. Zur Deckung der Unkosten bitten wir um Überweisung von 45 € auf unser Konto. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen per E-Mail. Anmeldung und weitere Informationen hierzu in unserer Homepage „HSG Mertesdorf/Ruwertal“

Herzsport-Verein Hermeskeil e.V. Übungsplan vom 5. Oktober 2015 bis 9. Oktober 2015 Prävention- und Rehabilitationsport unter ärztlicher Aufsicht Ansprechpartner: Übungsleitung: Melanie Kolling, Tel.: 06586 677 Organisation: Vorstand Tel.: 06503 8843 Montag, 5. Oktober 2015 Kleine Sporthalle Gymnasium 17.30-18.25 Uhr Einführungsgruppe (1) 18.35-19.30 Uhr Übungsgruppe (2) Übungsleitung: Christine Boesen Ärztl. Leitung: Dr. Hesse (1), Dr. Wagener (2) Dienstag, 6. Oktober 2015 Kleine Sporthalle Gymnasium 17.30-19.00 Uhr Übungsleitung Monika Becker Ärztl. Leitung: Dr. D. Schätzer-Klotz 19.00-20.00 Uhr Pilates, Bauch, Beine, Po Anmeldung bei: Melanie Kolling Mittwoch, 7. Oktober 2015 Treff: Felke Waldspielplatz 10.00-11.00 Uhr Nordic Walking, ab 01.11. bis 31.03. in house Donnerstag, 8. Oktober 2015 Kleine Sporthalle Gymnasium kein Faszien/ Rückentraining Freitag, 9. Oktober 2015 Kleine Sporthalle Gymnasium 17.30-18.25 Uhr Einführungsgruppe (1) 18.35-19.30 Uhr Präventionsgruppe ohne Arzt Übungsleitung: Melanie Kolling Ärztl. Leitung: Dr. Hesse (1)

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2.– 4.10. Die Waldracher Winzer verwöhnen Sie in ihren Straußwirtschaften mit regionalen Köstlichkeiten.

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Oktober in Waldrach

Weingut Gebrüder Steffes

Obere Kirchstraße 7, Tel: 0 65 00 · 9 90 93 · Winzerschnitzel mit Salatbeilage · Hausgemachter Zwiebelkuchen · Kürbiscremesuppe · Schinken- oder Käseteller · Winzerkrusti Fr. 2.10. ab 18 h | Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h

Weingut Krämer-Meyer

In der Lay 2, Tel: 0 65 00 · 5 63 · Sülze (eigene Herstellung) · Hausmacher Blut- und Leberwurst (eigene Herstellung) · Schinken, roh oder gekocht ( eigene Aufzucht u. Herstellung ) · Käsebrot · Forelle mit gerösteten Mandeln · Rinderkochfleisch m. Sauce Remoulade (heimische Bestände) · hausgemachter Zwiebelkuchen Samstag und Sonntag: · Kinderschnitzel mit Pommes Frites (bis 20 Uhr) · Kaffee und Kuchen · Hüpfburg Fr. 2.10. ab 18 h | Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h

Forstamt Trier Ausbildung zur Forstwirtin / zum Forstwirt 2016 Interessieren Sie sich für einen abwechslungsreichen Beruf in der freien Natur? Wollen Sie direkt im Wald und für den Wald aktiv werden? Verfügen Sie über körperliche Fitness, handwerkliche Begabung und haben Freude an Teamarbeit? Dann bewerben Sie sich bei uns um eine

Ausbildung zur Forstwirtin / zum Forstwirt Ausbildungsbeginn ist der 01.08.2016. Bewerbungsschluss ist der 31.10.2015. Interessenten richten ihre Bewerbung an: Forstamt Trier, Am Rothenberg 10, 54290 Trier-Quint Geforderter Bildungsabschluss: Hauptschulabschluss, Bewerber muss mindestens diesen Bildungsabschluss besitzen.

Veranstaltungskalender 2016

Für das Jahr 2016 wird die Verbandsgemeinde Ruwer wieder einen Veranstaltungskalender erstellen. Wir bitten die Vorstände der einzelnen Vereine innerhalb der Ortsgemeinden möglichst um eine Vorabstimmung, damit Überschneidungen vermieden werden. Die Termine können über die jeweiligen Ortsgemeinden oder direkt bei der Touristinformation Ruwer, Bahnhofstraße 37 a, 54317 Kasel schriftlich bis spätestens 2. November 2015 angemeldet werden. Fax-Nr.: 0651-170 94 03 E-Mail: [email protected]

Weingut Dawen-Weibler

Thommer Straße 1 · Tel 0 65 00 - 84 72 · Wildragout mit Spätzle · Grillschinken mit Salzkartoffeln, dicken Bohnen oder Sauerkraut · Federweißer mit Zwiebelkuchen · Fritten · sowie à la carte Samstag und Sonntag Mittagsstisch: · Rehbraten mit Kartoffelklößen und Rotkohl Fr. 2.10. ab 18 h | Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h

Weingut Herbert Steffes

Trierer Straße 3, Tel: 0 65 00 · 3 29 · Fleischkäse in Apfelsenfsoße mit Brot · Hähnchenbrustfilet in Rieslingsalbeisoße mit Salat · Sülze an Balsamicoessig · Schinken-, Käse- oder Hausmacherplatte Sonntag Kaffee und Kuchen Sa. 3. + So. 4.10. ab 11.30 h

Jugend-Info Popcorn im Maisfeld Die Kinderfilmwochen RLP 2015 Filmpädagogisches Aktionskino in Ruwer Näheres siehe unter Osburg.

Volkshochschule VHS Osburg - Thomm - Farschweiler Lorscheid - Herl

Mitarbeiterin: Martina Spang, 54317 Kasel, Neuwiese 25, Tel.: (0651) 1701909 (Anrufbeantworter tagsüber), E-Mail: [email protected]. Möchten Sie sich informieren, haben Sie Fragen oder eine Kursidee, rufen Sie mich gerne an. Wenn Sie mich persönlich nicht erreichen und Nachricht hinterlassen, geben Sie bitte Name und Telefonnummer an, ich rufe in jedem Fall zurück. Für alle VHS-Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Kurse Oktober bis Anfang November 2015 Fort- und Weiterbildung: Sprachen Englisch für fortgeschrittene Anfänger/ Auffrischungskurs (A2) Vermittelt werden weiterführende Kenntnisse zu Wortschatz und Grammatik, gängige Redewendungen, Studieren leichter Lektüre.

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Termin:

Mittwoch, 18.00-19.30 Uhr (bei genügend Anmeldungen wird gestartet, 4 Plätze frei) Ort: VHS-Raum, Osburg Kursleitung: Alison Heising, Sprachtrainerin, Muttersprachlerin Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 10 Termine: 60,00 EUR English at the office - Englisch für den Beruf In diesem Kurs lernen Sie in entspannter Atmosphäre diverse Situationen im Büro auf Englisch zu meistern und erhalten ein Vokabular aus gezielten Redewendungen und Formulierungshilfen. Termin: Mittwoch, 19.45-21.15 Uhr (bei genügend Anmeldungen wird gestartet, 4 Plätze frei) Ort: VHS-Raum Osburg Kursleitung: Alison Heising, Sprachtrainerin, Muttersprachlerin Kursgebühr ab 8 Teilnehmern/ 5 Termine: 30,00 EUR Italienisch für Ihren Urlaub und den Alltag - Anfänger Corso d´italiano per le vacanze + base d´italiano (A1) In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen für Gesprächssituationen im Urlaubsalltag. Termin: Dienstag, 18.30-20.00 Uhr (bei genügend Anmeldungen wird gestartet, 3 Plätze frei) Ort: VHS-Raum, Osburg Kursleitung: Heinrich Grzondziel, Sprachtrainer Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 5 Termine: 27,00 EUR und geringe Kopierkosten NEU Französisch für Ihren Urlaub und Alltag - Anfänger (A1) Dieses Seminar ist für Anfänger ohne Vorkenntnisse und für Wiedereinsteiger/innen gedacht und vermittelt einen knackigen Wortschatz für Ihren Urlaub. Beginn: sobald genügend Anmeldungen eingegangen sind (1 Platz frei) Termin: Montag, 18.15-19.45 Uhr Ort: VHS-Raum, Osburg Kursleitung: Birgit Hoffmann Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 6 Termine: 32,40 EUR und geringe Kopierkosten

Fort- und Weiterbildung: EDV und Tastschreiben Windows und Word-Grundkurs am eigenen Notebook (für Jedermann/ auch seniorengerecht) Einführung in Windows (Visa und Windows 7) und das Word-Textverarbeitungsprogramm. Bitte Notebook und Verlängerungskabel mitbringen. Es sind noch 3 Plätze frei. Beginn: 8. Oktober 2015 Termin: Donnerstag, 18.00-20.15 Uhr Ort: PC-Raum, Grundschule Osburg Kursleitung: Susanne Eiden, EDV-Trainerin Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 8 Termine: 72,00 EUR

Fort- und Weiterbildung: Musik und Instrumente erlernen Neu Kids an die Flöte: Anfänger-Flötenkurs und Notenlehre für Kinder von 6-10 Jahren Anfängerkurse mit Notenlehre (Notensystem, Rhythmus), Grundkenntnisse der Blockflöte, Erlernen erster einfacher Lieder. Teilnehmerbegrenzung 5 Personen. Beginn: 5. Oktober 2015 (2 Plätze frei) Termin: Montag, 15.30-16.15 Uhr Ort: Foyer des Dorfsaals, Bürgerhaus Lorscheid Leitung: Tina Lutz Kursgebühr bei 5 Teilnehmern/ 8 Termine: 32,00 EUR und geringe Kosten für das Notenbuch Keyboardspiel erlernen Für Anfänger und Fortgeschrittene, für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Einzelunterricht (45 min) 14-tägig. Termin: Samstagvormittag oder Nachmittag (Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer) Ort: VHS-Raum, Osburg Kursgebühr für 6 Termine: 86,40 EUR

Gesundheit: Erste Hilfe Erste Hilfe bei Notfällen im Säuglings- und Kindesalter - In Zusammenarbeit mit dem Malteser-Hilfsdienst Trier e.V. Bei Notfällen im Säuglings- und Kleinkindalter ist es besonders wichtig, Ruhe zu bewahren. Und entschlossen und richtig zu handeln. Wenn Sie als Eltern, Großeltern, Babysitter oder beruflich schon einmal in einer Notsituation mit dem Ihnen anvertrauten Säugling oder Kleinkind waren, wissen Sie, wie schwierig das ist. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und sie reagieren in Not- und Gefahrensituation anders. Kinder- und Säuglingsnotfälle lassen sich oft schon im Vorfeld verhindern. Damit erst gar nichts passiert erlernen Sie in diesem speziellen Erste-Hilfe-Kurs bei Säuglings- und Kindernotfällen, wie Sie Notfällen vorbeugen und

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die Wohn- und Lebenswelt der Kinder entsprechend sichern können. Die Kursinhalte umfassen nahezu alle kindspezifischen Notfallsituationen. Nicht zuletzt erlernen Sie das frühzeitige Erkennen von Kinderkrankheiten und erfahren Tipps zur Vermeidung und Linderung durch spezielle Behandlungsmöglichkeiten. Erhalt einer Teilnahmebescheinigung. Termine: Montag, 12. Oktober und Donnerstag, 15. Oktober 2015, je 18.15-22.00 Uhr Ort: VHS Raum, Osburg Kursleitung: Hans Jürgen Schake, Ausbilder Kursgebühr je Kurs bei 8 Teilnehmern: 30,00 EUR, Paare bezahlen gesamt 44,00 EUR

Gesundheit und Bewegung: sanft bis dynamisch Mit Qigong aus dem Stress in die Balance Ziel ist es, eine sanfte Gelassenheit, körperliche, geistige und seelische Balance zu erreichen. Gezielten Atmung und Bewegung sowie die Vorstellungskraft sind unsere Hilfsmittel zur Entspannung. Menschen jeden Alters können Qigong erlernen und an den Übungen teilnehmen. Beginn: Kurs hat Ende September begonnen, es kann noch eingestiegen werden (2 Plätze frei) Termin: Donnerstag, 19.00-20.00 Uhr Ort: Grundschule Osburg, Aula Kursleitung: Gisela Rommelfanger, Qigong-Trainerin Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 9 Termine: 30,00 EUR Anfängerkurs „Nordic Walking“ für Erwachsene und Senioren Nordic-Walking ist ein ganz einfaches Ganzkörpertraining für JederMann/Frau. Selbst im hohen Alter kann diese Sportart ausgeübt werden. Nordic-Walking-Stöcke bitte zum Kurs mitbringen. Interessierte bitte melden. Bei genügend Anmeldungen, startet der Kurs. 4 Termine: 09.10. und 10.10.15 sowie 16.10. und 17.10.15, freitags, je 17.15-18.45 Uhr sowie samstags, je 10.0011.30 Uhr (5 Plätze frei) Ort: Sportplatz Osburg Kursleitung: Melanie Schröter, Nordic-Walking-Trainerin Kursgebühr bei 8 Teilnehmern: 21,60 EUR Zumba Fitness Beginn in Thomm: 27. Oktober 2015 Termin: Dienstag, 20.00-21.00 Uhr Ort: Turnhalle, Bürgerhaus Thomm Kursleitung: Helene Braun, Zumba Instructor Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 5 oder 7 Termine: 23,34 EUR/ 32,67 EUR NEU Kreativer Entspannungskurs für Erwachsene Sie sehnen sich nach Ruhe, Entspannung und Zeit für sich selbst? In diesem Seminar lernen Sie die klassischen Entspannungsverfahren kennen und wie Sie diese erfolgreich zu Hause in Ihren Alltag integrieren können. Außerdem wird Ihnen gezeigt, wie Sie mit einfachen Methoden kreativ zur Ruhe kommen, zu sich selbst finden können und welche Rolle Ihr Energiesystem hierbei spielt. Dieser Kurs ist unabhängig von Fitnessstand und Alter. Bitte Isomatte, Decke, Kissen und warme Socken mitbringen. Beginn: 4. November 2015 (Plätze begrenzt auf 8 Teilnehmer) Termin: Mittwoch, 19.00 bis 20.30 Uhr Ort: Osburg, Nebengebäude der Schule, VHS-Raum klein Kursleitung: Heike Kreber, Entspannungspädagogin, ReikiLehrerin Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 4 Termine: 20,80 EUR

Kreatives Gestalten Acrylmalerei „Erlebnis mit Pinsel und Farbe“ - freies Arbeiten mit Acryl In diesem Kurs dreht sich alles um die freie Malerei und das damit verbundene Abenteuer. Von gegenständlich bis abstrakt, von der gestischen Malerei bis zum strengen Bildkonzept, alles ist möglich und wird analysierend und korrigierend begleitet. Mitbringsel bei Anmeldung erfragen. Beginn: Teilnehmersammlung, bei genügend Anmeldungen wird gestartet (3 Plätze frei) Termin: Dienstag, 18.00-20.15 Uhr Ort: VHS-Raum, Bürgerhaus Farschweiler Kursleitung: Petra Kohns-Merges, Künstlerin Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 8 Termine/ 24 Unterrichtsstunden: 72,00 EUR Öl-Malkurs nach Bob-Ross: „Happy Painting in Öl, Thema Sonnenblumenmotiv“ Tagesseminar für Anfänger/Innen und Fortgeschrittene „Jeder kann malen“ nach der Bob Ross-Nass-in-Nass-Technik, ist die Devise von Bob-Ross. Schritt für Schritt malen Sie mit einer

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qualifizierten, in dieser Technik ausgebildeten Instruktorin Ihr eigenes Landschaftsbild. Alle benötigten Materialien werden gestellt. Im Preis inbegriffen 1 x Leinwand (40x50 cm) auf Keilrahmen. Termin: Samstag, 17. Oktober 2015, 10.00-17.00 Uhr Ort: VHS-Raum, Osburg Kursleitung: Gerda Langenstroer Kursgebühr bei 8 Teilnehmern: 79,00 EUR (inkl. Leinwand und Material zum Malen) NEU Man(n) kocht: Wecke den Italiener in dir“ - Zwei-Gänge Menues der italienischen Küche mit Pfiff An der Seite eines Kochprofis weckt dieser Männerkochkurs den Italiener in Ihnen. Saltimbocca, Scaloppina, Pasta Pasta...gezaubert werden kulinarische Menues a la Italiano. Überraschen Sie sich und Ihre Lieben mit Ihrer neuen Lust am Kochen! In lockerer Atmosphäre bereiten Sie an jedem der zwei Termine ohne Hexerei ein Mehr-Gänge-Menue zu. Bitte mitbringen: Schürze, Geschirrtücher, Topflappen, verschließbares Gefäß, ein scharfes Messer, ein Getränk nach Wahl, Schreibutensilien. Noch 2 Plätze frei. Termine: Montag, 2. und 9. November 2015, 19.00-22.00 Uhr Ort: Schulküche, Osburg Kursleitung: Erich Gorges Kursgebühr bei 8 Teilnehmern/ 2 Termine: 20,00 EUR NEU Der besondere Kochkurs: „die raffinierte Römische Küche nach historischen Rezepten erleben“ Lassen Sie sich für drei Abende zu einem kulinarischen Genuss der besonderen Art verführen. „Kochen und essen wie die alten Römer“, an jedem Abend erleben Sie Theorie und Praxis: ein kurzer Vortrag und ein komplettes Menue aus Vorspeisen/ Beilagen, Hauptgericht und Dessert. Teilnehmerbegrenzung. Terminverschiebung: 16. November, 23. und 30. November 2015 (2 Plätze frei) Termin: Montag, 18.00-21.00 Uhr Ort: Bürgerhaus Farschweiler, Küche und VHS-Raum Kursleitung: Peter A. van Stipelen, Kunsthistoriker, Archäologe, Hobbykoch Kursgebühr gesamt bei 8 Teilnehmern: 48,00 EUR und geringe Lebensmittelpauschale

Als ärztlich geprüfte Gesundheitsberaterin GGB berate und begleite ich Sie gerne wenn Sie neue Wege gehen möchten. Der Kurs ersetzt bei Erkrankungen aber nicht den Weg zum Arzt! In diesem Kurs erwerben Sie anschauliches theoretisches und praktisches Basiswissen. Bei der Herstellung beliebter Gerichte vom Frühstück (Brot und Brötchen backen, süße Aufstriche usw.) bis zum Abendessen lernen Sie die Kriterien und Vorzüge der vitalstoffreichen Vollwertkost kennen. • Kinderkochkurs (ab 8 Jahren) in den Herbstferien • der Kurs umfasst 3 Termine, Montag, Dienstag, Mittwoch jeweils um 15.00 Uhr. Ein Kurs startet am 19.10. ein zweiter am 26.10. • Kochkurs für Jedermann • donnerstags 18.00, 3 Abende • Kochkurs für Singles • dienstags 18.00 Uhr, 3 Abende Weitere Informationen erhalten sie bei der Kursleiterin Frau Massem: 06588/2138

VHS Waldrach - Morscheid - Riveris

Zumba ist Aerobic mit lateinamerikanischer Musik zu verschiedenen lateinamerikanischen Tanzstilen wie Salsa, Merengue, Cumbia, Calypso usw.. Das dynamische Zumba-Fitness-Programm ist sehr abwechslungsreich und zwischen schnellen und langsamen Rhytmen bleibt genügend Zeit zum Durchatmen. Alter und Fitnessgrad spielen keine Rolle, jeder wählt sein eigenes Tempo und seine eigene Intensität der Bewegungen. Sozusagen nebenbei realisiert man ein sehr solides Workout, dabei steht der Spaß an der Bewegung an oberster Stelle. Bitte bringen sie bequeme Kleidung, Turnschuhe und ein Handtuch mit. Kursbeginn: Mittwochs, 19.15 - 20.15 Uhr Ort: Waldrach, Aula Kursleiterin: Nicole Jäckels Anmeldung unter 06500/1511

Mitarbeiter: Martha und Katharina Kebig, Beim Heiligenhäuschen 17, 54320 Waldrach, Tel.: 06500/1511 Email: [email protected] Bei Fragen zu Kursen oder Vorschlägen für neue Kurse können Sie sich gerne bei uns melden. Für alle VHS-Kurse ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Kinderturnen und Eltern-Kind-Turnen Die Kurse beginnen am 2.10.2015. Die Angaben im VHS-Jahresprogramm sind nicht mehr aktuell!

Blockflöte für Anfänger und Fortgeschrittene Einführung in Grundkenntnisse der Musik und in die rhythmische Schulung. Durch erste Erfahrungen mit Noten und der Blockflöte erfolgt ein kindgemäßes Heranführen an Musikverständnis und musikalische Zusammenhänge, sowie eine Gesamtförderung durch Hör- und Sprecherziehung. Beginn: Mittwochs, 15.30 bis 16.15 Uhr, Bürgerhaus Morscheid Info und Anmeldung bei Martha und Katharina Kebig, Tel.: 06500/1511

Kochkurs „Vitalstoffreiche Vollwertkost“ Die Vitalstoffreiche Vollwertkost ist keine neue Kostform, sondern eine Ernährungsweise wie schon vor etwa einhundert Jahren. Lebensmittel werden auf natürliche Weise zubereitet ohne unerwünschte Zusätze wie künstliche Aromen, Konservierungsstoffen, Farbstoffe usw. Die moderne Forschung belegt, dass zahlreiche Erkrankungen unserer Zeit durch Fehlernährung entstehen. Da ernährungsbedingte Krankheiten oft 20-30 Jahre unbemerkt entstehen bevor sie Beschwerden machen ist der Zusammenhang Fehlernährung und Krankheitsentstehung oft nur schwer erkennbar. Es gibt zahlreiche Wege und Möglichkeiten sich Gutes zu tun und Eigenverantwortlich zur Erhaltung und Förderung des Allgemeinen Wohlbefindens aktiv zu werden.

Yoga Diese Yogastunde ist für alle Menschen geeignet, die ihren Körper auf sanfte Weise dehnen möchten, um das Wochenende entspannt anzufangen. Wir machen den Körper und den Geist wach und konzentrieren uns dabei auf den Atem. Prana heißt Atem und Energie; wir lernen die heilende Kraft in unserem Körper kennen und schätzen und profitieren davon nicht nur auf der Matte, sondern auch im täglichen Leben. Wir üben verschiedene Yogahaltungen (Asanas), machen Atemübungen, entspannen uns und werden an die Meditation herangeführt. Geleitet wird die Gruppe von Astrid Kogelman, die über 20 Jahre Yogaerfahrungen gesammelt hat und Yogalehrerin für Kinder und Erwachsene ist. Neueinsteiger sind herzlich willkommen (auch zum Schnuppern!) Termin: Freitags, 17.00-18.30 Uhr Ort: Familienzentrum Waldrach Kursleiterin: Astrid Kogelmann Informationen und Anmeldung bei der Kursleiterin: Tel. 0651/96681778

Zumba Fitness

Bauch/Beine/Po - neuer Kurs Der Sommer ist leider vorüber, viele Freizeitaktivitäten, wie Schwimmen und Radfahren sind wieder wetterabhängig eingeschränkt, dennoch kein Grund sich im Herbst/Winter die Pfunde an zu futtern!! Deshalb zum Ausgleich und zum eigenen Wohlbefinden, unbedingt bewegen und Sport treiben!! Durch Gymnastik und ein abwechslungsreiches Fitnessprogramm mit Musik, kommen Körper und Geist wieder in Schwung. Übungen mit leichten Gewichten und Therabändern kräftigen und straffen gezielt die Problemzonen wie Bauch, Beine und Po. Sanfte Dehnungen und wohltuende Entspannungsphasen beenden die harmonische Gymnastikrunde. Dieser Kurs ist fortlaufend und für jedes „Alter“ geeignet! Neueinsteiger sind herzlich willkommen (auch zum Schnuppern!) 10 Zeitstunden, Kosten: 32,50 Euro. Getränk und Gymnastikmatte bitte mitbringen! Kursbeginn: Montag, 05.10.2015, 19.00 Uhr Ort: Turnhalle, Waldrach Kursleiterin: Monika Repplinger, Waldrach Informationen und Anmeldung bei der Kursleiterin: Tel. 06500/7736

Ruwer

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Bonerath Heimat- und Kulturverein Bonerath e.V. Es ist wieder so weit: Das 17. Bonerather Krompernfest findet am 4. Oktober 2015 an der Gemeindehalle statt. Zum Mittagstisch verwöhnen wir Sie mit Leckerem „aous da Krompernkisch“. Auf Ihr Kommen freut sich der Heimat- und Kulturverein Bonerath e.V.

Farschweiler Heimat- und Verkehrsverein Farschweiler e.V. Pilzwanderung 2015 Geführte Pilzwanderung des Heimat- und Verkehrsvereins Farschweiler e.V. Der Heimat- und Verkehrsverein Farschweiler e.V. lädt alle Interessierten zur diesjährigen Pilzwanderung herzlich ein. Wir treffen uns am Sonntag, den 4. Oktober 2015, um 10.00 Uhr an der Grillhütte Wallabys und wandern zum Pilzesuchen in den Farschweiler Wald. Die Wanderung findet wie gewohnt unter der fachlichen Leitung von Revierförster Markus Kritten statt. Die gefundenen Pilze werden von Herrn Kritten geprüft und können mit nach Hause genommen werden. Festes Schuhwerk, der Jahreszeit und dem Wetter angepasste Kleidung, ein Sammelkorb für die gefundenen Pilze, sowie ein Messer sind bitte mitzubringen. Dauer der Wanderung ca. 2,5 Stunden. Von Nicht-Vereinsmitgliedern wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 3,00 EUR erhoben. Weitere Infos und Anmeldung bei Revierförster Markus Kritten, Tel. 0 65 00 / 91 04 86 oder HVV Farschweiler Christian Bigge, Tel. 0 175 / 268 59 89.

Tagesfahrt am So., 11.10.2015 Nach dem tollen Erfolg im vergangenen Jahr, lädt der Heimat- und Verkehrsverein Farschweiler e.V. auch in diesem Jahr wieder zu einer spannenden, vielseitigen und interessanten Tagesfahrt ein. So fahren wir am Sonntag, den 11. Oktober 2015 zum Naturparkzentrum Teufelsschlucht bei Ernzen/Ferschweiler. Die abenteuerliche Felsenlandschaft rund um die Teufelsschlucht ist der perfekte Ort für echte Erlebnisse. Ein weiteres Highlight wird der erst im April diesen Jahres und mit großem Erfolg eröffneten Dinosaurierpark sein. Auf einer Zeitreise durch 420 Mio. Jahre Erdgeschichte warten über 100 lebensgroße Rekonstruktionen von Urzeittieren auf die Besucher. Diese beiden geführten Wanderungen durch erfahrene Parkranger, der Eintritt in den Park, sowie die Möglichkeit der Teilnahme an einem traditionellen Bogenschießen gehören zum angebotenen Gesamtpaket der Tagesfahrt. Zusätzliche Attraktionen: Interaktives Naturparkzentrum, Außengelände mit Naturspielplatz, Kräuterwerkstatt, Imkerhaus, Erdzeitenschnecke, Bistro „Teufelsküche“, Dino-Shop. Abfahrt: 11.10.2015 um 09.00 Uhr, Dorfplatz Farschweiler Ankunft: ca. 18.00 Uhr wieder in Farschweiler Unkostenbeitrag: • Erwachsener: 19,50 EUR • Erwachsener (Vereinsmitglied: 15,00 EUR • Kind bis 18 Jahre: 12,50 EUR • Kind bis 18 Jahre (Vereinsmitglied): 8,00 EUR • Kind bis 4 Jahre: 5,00 EUR • Kind bis 4 Jahre (Vereinsmitglied): 2,50 EUR Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen! Anmeldungen sind bis 9. Oktober 2015 erbeten bei: Christian Bigge, Tel.: 0175/2685989, E-Mail: [email protected] oder [email protected] Der HVV Farschweiler e.V. würde sich über eine rege Teilnahme sehr freuen!

Ausgabe 40/2015

Männer-Treff Farschweiler/Herl Wir besuchen den Mainzer Landtag Durch gute Kontakte von Vinzenz Jakoby und Herbert Krist können wir dankenswerter Weise den „Männern“ gleich 2 Termine für den Besuch des Landtages in unserer Landeshauptstadt Mainz anbieten: Dienstag, 6. Oktober 2015 und Montag, 12. Oktober 2015. Treffpunkt ist jeweils: 7.30 Uhr im Edeka. Von dort geht es nach Schweich, wo der Bus auf uns wartet. Für den Montagstermin, 12.10.15 sind noch Plätze frei. Kontaktadressen: Klaus-P. Eiden, Tel. 1540 und Arthur Klemens, Tel. 1582.

SV Farschweiler

Oktoberfest

Farschweiler im Bürgerhaus Sa.17.10.2015 ab 19 Uhr

Gaudi-Abend mit Oktoberfestbier, Musik und Tanz sowie

“GAUDI-Wettkampf” (Teilnahme kostenlos

der Sieger bekommt 40,-€)

So.18.10.2015

ab 10 Uhr Frühshoppen ab 12 Uhr Mittagessen (Haxen, Grillschinken oder Fleischkäs mit Kappesmeng) sowie Kaffee und Kuchen Anschließend gemütlicher Ausklang Der SV Farschweiler freut sich auf Euer Kommen

Gutweiler Pfarrbücherei Gutweiler - Korlingen - Sommerau Es sind neue Bücher angekommen! Die Pfarrbücherei befindet sich im Alten Pfarrhaus neben der Kirche. Die Ausleihe ist kostenlos. Das Angebot umfasst schwerpunktmäßig Kinderbücher. Es besteht jedoch auch eine gute Auswahl an Jugendbüchern und Unterhaltungsliteratur für Erwachsene. Für Senioren stehen einige Romane in Großdruck bereit. CDs für Kinder und Hörbücher für Erwachsene runden das Angebot ab. Die Pfarrbücherei kann von allen interessierten Kindern und Erwachsenen genutzt werden. Das Team der Pfarrbücherei Gutweiler-Korlingen-Sommerau freut sich über Ihren Besuch! Öffnungszeiten: Donnerstag, 16.30 - 17.30 Uhr (außer in den Schulferien und an Feiertagen)

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Ausgabe 40/2015

Kosten: 300 € Erwachsener 250 € Kinder nach der Grundschule, Studenten, Azubis….. 200 € Kinder bis einschließlich Grundschulalter 100 € Kinder bis einschl. Kindergartenalter Nichtmitglieder zahlen pro Person 25 € mehr. Anmeldung: Einzahlung 100 € pro Person auf das Konto Jugendring Kasel Iban: DE02585501300030000210. Bitte auch eine Mail an [email protected] damit wir weitere Informationen über Mail versenden können. Wichtige Infos auf der Homepage www.jugendring-kasel.de.

„Nette Leute spielen Schach“ in der Schach-AG des Jugendring Kasel e.V. Vom 28.09.2015 bis Ende März 2016 ist wieder Schachspielzeit im Jugendring Kasel. Alle Kids, ab 6 Jahre, die interessiert sind das Schachspiel zu erlernen, sind herzlich willkommen. Anfänger - A -: (noch keine oder wenig Schachkenntnisse) Mädchen und Jungen: samstags, 10:00 - 11:00 Uhr Anfänger - B -: (Inhaber Bauerndiplom) Mädchen und Jungen: samstags, 11:00 - 12:00 Uhr Fortgeschrittene: (ab Inhaber Springerdiplom) Mädchen und Jungen: montags, 17:00 - 19:00 Uhr samstags, 12:00 - 13:00 Uhr Spielort: Kasel, Gemeindehaus, Jugendringraum (Eingang befindet rückseitig) Hinweis: Die Teilnahme ist in der kommenden Schachsession erstmals kostenpflichtig. Jugendring-Mitglieder entrichten 1 Euro pro Stunde. Nicht-JR-Mitglieder entrichten 2 Euro pro Stunde. Anmeldung und weitere Infos: Hajo Blum/0651 - 57372/[email protected]

Jugendring-Schach-Café

Holzerath Kasel Jugendring-Infos Ich bin ein Buch - hol mich hier raus ... Die Gruppenstunde der 12 - 14jährigen Kinder möchte folgendes Projekt verwirklichen: „Öffentliche Bücherei in umfunktionierter Telefonzelle“ Diese hat auf dem Schulhofgelände ihren Platz gefunden. Nach der Einrichtung steht sie unter der Betreuung der oben genannten Gruppenstunde. Unter dem Motto: „Ich bin ein Buch, hol mich hier raus“ kann man ein Buch ausleihen, es zurückbringen nach dem Lesen oder ein anderes Buch einstellen. Um dieses Projekt verwirklichen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe: Räumen Sie Ihren Bücherschrank ! Vom Bilderbuch bis zum Roman wird alles genommen. Je Haushalt limitieren wir die Annahme auf ca. die Größe einer Bananenkiste. Annahmetage sind: 02.10., 09.10. jeweils von 19.00 bis 21.00 Uhr im Jugendraum Gemeindehaus Kasel. Mit diesem gespendeten Buchbestand füllen wir die Regale in der Telefonzelle. Die restlichen Bücher verkaufen wir anlässlich der feierlichen Eröffnung der kleinen Bibliothek. Am Sonntag, dem 18.10.2015 wird auf dem Schulhof in Kasel ab 14.30 Uhr ein großer Bücherflohmarkt mit Waffelverkauf initiiert. Den Reinerlös dieser Aktion stellen wir der Flüchtlingshilfe für ein Projekt speziell mit Kindern zur Verfügung.

Hausboottour 2016 Ausschreibung für Familien, Pärchen, junge Leute ab 16 Jahre, ältere Leute, Gruppen, ………. Hausboot fahren in Frankreich auf dem Canal de Midi (Südfrankreich) Karsamstag, 26.03.2016 bis Samstag, 02.04.2016 Start: 23.00 Uhr am 25.03.2016 (Nachtfahrt)

Am Sonntag, den 04.10.2015, 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr, öffnet das Schach-Café des Jugendring für große und kleine Schachhobbysspieler wieder seine Pforten. Frei nach dem Motto „Nette Leute spielen Schach“, freuen sich die Verantwortlichen über jeden mutigen Schachspieler, der mal „Reinschauen“ oder nur seine „verstaubten“ Schachkenntnisse wieder auffrischen möchte.

Die SG Ruwertal 1925 e.V. sucht Fotos zur Vereinsgeschichte Die SG Ruwertal 1925 e.V. feiert ihr 90jähriges Bestehen Die SG Ruwertal feiert in diesem Jahr ihr 90jähriges Vereinsjubiläum mit mehreren Veranstaltungen. Nach der Sportwoche in Kasel im Juni dieses Jahres folgt am 10. Oktober 2015 ein Festabend im Familienzentrum in Waldrach. Dort wird u.a. eine Fotodokumentation zur Vereinsgeschichte gezeigt. Dazu suchen wir noch weitere Fotos und bitten darum, sie für kurze Zeit zum Digitalisieren zur Verfügung zu stellen. Anschließend erhalten Sie die Fotos umgehend zurück. Bitte wenden Sie sich direkt an Anne Herres in Kasel.

Holzerath Lorscheid HVV Tagesfahrt nach Metz Liebe Vereinsmitglieder, am kommenden Samstag, 3. Oktober 2015 findet unsere Fahrt nach Metz statt. Abfahrt ist um 08:00 Uhr am Dorfsaal.

Mertesdorf Holzerath Die SG Ruwertal 1925 e.V. sucht Fotos zur Vereinsgeschichte Näheres siehe unter Kasel.

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Holzerath Osburg

Musikverein „Harmonie“ Osburg

O´zapft is Am 10. und 11. Oktober 2015 veranstalten wir im Osburger Vereinshaus unser 18. Oktoberfest. Hierzu laden wir Sie alle recht herzlich ein. Am Samstagabend spielt ab 21.00 Uhr die Band „Just in Time“. Der Eintritt beträgt 3 Euro. (Kein Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren.) Der Sonntag beginnt um 11.30 Uhr mit der Unterhaltungsmusik befreundeter Musikvereine. Um 11.30 Uhr spielt die Feuerwehrkapelle Pluwig, um 13.00 Uhr der Musikverein Salmrohr und um 15.30 Uhr der Musikverein „Harmonie“ Büdlich-Breit. Von 14.45 - 15.15 Uhr zeigen die Kinder der Osburger Ballettschule ihr Können. Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen bestens gesorgt. Am Sonntag gibt es ab 12.00 Uhr Mittagessen mit bayerischen Spezialitäten und ab 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen schon jetzt schöne Stunden.

Freiwillige Feuerwehr Osburg Übung Am Freitag, den 02.10.2015 findet ab 18:00 Uhr unsere nächste Übung unter dem Thema „Einsatzübung Gewerbegebiet“ statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

MGV Osburg Vorankündigung Der MGV Osburg bittet die Leser des Amtsblattes sich den 14.11.2015 freizuhalten. Ab 20.00 Uhr wollen wir Sie bei Live-Musik zu einem weiteren Tanzabend in unser neu renoviertes Vereinshaus nach Osburg einladen. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Ausgabe 40/2015

       

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Holzerath Pluwig Kath. Frauengemeinschaft kfd Pfarrei Pluwig Erntedankfeier am Dienstag, den 6. Oktober 2015 Unsere Erntedankfeier beginnt um 15.00 Uhr mit einer hl. Messe in der Pfarrkirche. Anschließend gehen wir in den Pfarrsaal zum gemütlichen Teil. Die Türkollekte sowie Spenden sind für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern bestimmt. Herzliche Einladung an alle Frauen der Pfarrei!

Vorankündigung: Wanderung am Dienstag, den 20. Oktober 2015.

Holzerath Thomm Heimat- und Verkehrsverein Thomm Herbstwanderung: Traumschleife Fünf Täler Tour Samstag, dem 03.10.2015 - Tag der Deutschen Einheit Treffpunkt 10:00 Uhr am Dorfbrunnen Thomm/Bildung von Fahrgemeinschaften zum Start nach Naurath/Wald. Nach der Wanderung Einkehr zum gemeinsamen Mittagessen. Der Weg unserer diesjährigen Wanderung (ca. 8 km) führt uns durch fünf wildromantische Täler. Bachläufe, schöne Waldabschnitte und einige weite Fernblicke in den Hunsrück und bis zur Mosel machen diese Tour zu einem besonderen Wandererlebnis. Aber auch kulturhistorische und naturkundliche Besonderheiten, wie z.B. die von Fledermäusen bewohnte Erzgrube im Schastebachtal oder die Felsenkapelle der heiligen Walburga geben eindrucksvolle Einblicke in die Natur und Geschichte der Hochwaldlandschaft. Alle Wanderfreunde sind herzlich eingeladen.

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Holzerath Waldrach Probe der Big Band aus Waldrach

Die nächste Probe der Big Band findet statt am 03.10.2015 um 17.30 Uhr im Familienzentrum. Bitte um vollzähliges Erscheinen.

Die SG Ruwertal 1925 e.V. sucht Fotos zur Vereinsgeschichte

Näheres siehe unter Kasel.

Parteien SPD OV Unteres Ruwertal Einladung zur Vorstandssitzung Die nächste Vorstandssitzung des SPD OV Unteres Ruwertal findet 07.10.2015 um 19:30 Uhr im Weinhaus Neuerburg in Kasel statt.

Kirchliche Nachrichten

Ausgabe 40/2015

Bei Interesse und weitere Informationen melden Sie sich bitte bei Silvia Klemens, Tel. 06500-7755.

Pfarrbüro geschlossen Am 1., 8. u. 22. Oktober 2015 ist das Pfarrbüro in Pluwig nicht besetzt. Für Ihre Anliegen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Pfarramt der Pfarreiengemeinschaft in Waldrach, Im Kändelchen 23.

Evangelische Kirchengemeinde Ehrang

Sonntag, 04.10.2015 18.00 Uhr Osburg, kath. Kirche, ökumenisches Abendlob

Neuapostolische Kirche Mertesdorf

Sonntag, 4. Oktober 2015 09.30 Uhr: Gottesdienst, zeitgleich Vorsonntags- und Sonntagsschule Donnerstag, 8. Oktober 2015 19.30 Uhr: Gottesdienst

OK 54 Bürgerrundfunk Bürgerfernsehen OK54 Programmtipps im Trierer Bürgerfernsehen OK54

Kleinkindergottesdienst „Vom Korn zum Brot“

Herzliche Einladung

an alle Mütter, Väter, Omas und Opas mit ihren kleinen Kindern und Enkeln am 4. Oktober um 11 Uhr in die Seitenkapelle der Osburger Kirche.

Helfer für die Advents-Frühschichten gesucht

Für die Grundschulkinder aus Osburg/Thomm und Farschweiler/Herl/Lorscheid suchen wir noch dringend Personen, die Interesse haben, sich inhaltlich, musikalisch oder beim Frühstück einzubringen. Die Frühschichten finden an folgenden Terminen statt und dauern bis ca. 8 Uhr. Farschweiler/Herl dienstags am 01., 08. und 15.12.15 jeweils 06.45 Uhr Osburg donnerstags am 03., 10. und 17.12.15 jeweils ab 06.45 Uhr Lorscheid freitags am 04., 11. und 18.12.15 jeweils ab 06.15 Uhr Ein Vorbereitungstreffen zur inhaltlichen & musikalischen Planung findet am 10.10.15 um 10 Uhr statt.

Freitag, 2. Oktober 17:53 Uhr: Luftbilder von der Region Trier Ekkehard Greißl ist mit Gleitschirm und Kamera über der Region Trier unterwegs 17:56 Uhr: Eckpunkte Thema: Landlust oder Landfrust? Gäste: Dieter Schmitt (Fisch bei Saarburg) und Prof. Johannes Kopp 18:31 Uhr: Die Feldbahn in Serrig Eine Dokumentation von Pascal Ettinger 18:57 Uhr: OK54 - nachgefragt Heute zu Gast: Marcus Hübner zum Thema „Sternstunden-Kónzert“ am 10. Oktober in der Arena Trier 19:12 Uhr: triki-magazin Magazin der triki-reporter des Trierer Kinderbüros - Thema: Energie und Strom 19:30 Uhr: Kopf Hörer Musiker und Bands aus der Region: Heute zu Gast Andreas Sittmann 20:13 Uhr: Mit dem Wohnmobil unterwegs Eine Reisereportage über die niederländische Insel Texel 21:00 Uhr: Mit dem Wohnmobil unterwegs Reisereportage über das Zwillbrocker Venn 21:21 Uhr: Schweissperlen und Jugendsünden Axel Schweiss und Frank Jöricke sprechen mit zwei Gästen über Musik 21:45 Uhr: OK54 - nachgefragt Heute zu Gast: Marcus Hübner zum Thema „Sternstunden-Kónzert“ am 10. Oktober Das komplette Programm findet man auch via Videotext Seite 300 oder im Internet unter www.ok54.de/programm.

Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Redaktion

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Ausgabe 40/2015

SPORT INFO Farschweiler SV Farschweiler 1929 e.V. Sportinfo Am kommenden Sonntag (04.10.2015) bestreiten unsere Jungs das nächste Heimspiel auf dem Rasenplatz in Farschweiler. Anstoß der Partie gegen die TuS Mosella Schweich ist um 14:30 Uhr. Wir hoffen auf zahlreiche Unterstützung unserer Fans, um einen weiteren Heimsieg feiern zu können.

Fitnesskurs Der SV Farschweiler 1929 eV plant, einen Fitnesskurs (Rückenschule, Gymnastik ...) anzubieten. Interessierte Frauen und Männer möchten sich bitte beim 1. Vorsitzenden Klaus Heinz melden.

Gusterath DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V.

Näheres hierzu siehe unter Pluwig.

Gutweiler SV Gutweiler Spiele der Junioren Mannschaften Die F-Junioren des SV Gutweiler spielen am Mittwoch, den 07.10.015 um 17:00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Ruwer. Die C-Junioren der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den 03.10.2015 um 14:00 Uhr im Kreispokal gegen die JSG Ehrang. Das Spiel findet in Gutweiler statt. Das nächste Saisonspiel findet bereits am Mittwoch, den 07.10.2015 um 18:00 in Gutweiler gegen den SV Trier-Irsch statt. Die B-Junioren I der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den 03.10.2015 um 16:00 Uhr in Wincheringen gegen die JSG Temmels III. Die B-Junioren II der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den 03.10.2015 um 17:00 Uhr in Trier-Irsch gegen den SV Trier-Irsch. Die A-Junioren der JSG Ruwertal spielen am Samstag, den 03.10.2015 um 16:00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Ralingen. Allen Mannschaften viel Erfolg!

Heimspiel Die Fußballer des SV Gutweiler spielen am Samstag, den 03.10.2015 um 18:00 Uhr gegen die SG Issel. Zuschauer sind herzlich willkommen!

Volleyball U 20 Turnier in der Hochwaldhalle Osburg Am Sonntag, den 04.10.2015 findet ab 11:00 Uhr ein U 20 Turnier in der Hochwaldhalle in Osburg statt. Ausrichter ist der SV Gutweiler und der TV Ehrang. Es nehmen 6 Mannschaften daran teil. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Zuschauer sind herzlich willkommen!

Holzerath TuS Holzerath-Kinderturnen

Nach den Herbstferien startet der TuS Holzerath mit einer neuen Kinderturngruppe für Jungen und Mädchen von 4 bis 5 Jahren. Die erste Turnstunde, mit der Übungsleiterin Sara Fass ist am Montag, den 02.11.2015 von 15:30-16:30 Uhr im Gemeindesaal in Holzerath! Wer Interesse hat, meldet sich bitte vorab bei Astrid Jonas, Tel. 06588/95270 oder [email protected] .

Mertesdorf Holzerath Lauftreff Mertesdorf 2001 e.V. Einladung zu einem Vortrag über das Thema „Gesunde Ernährung und Sport, wie geht das?“ Der Lauftreff Mertesdorf lädt alle Interessierte zum Vortrag „Gesunde Ernährung und Sport“ am Mittwoch, 7. Oktober 2015 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Mertesdorf ein. Der Eintritt ist frei. Es referieren die Heilpraktikerin Anja Heinz und der Sporttherapeut Jürgen Altmeyer vom Gesundheitszentrum renoviaMED in Trier. Die Veranstaltung richtet sich ausdrücklich nicht nur an die Mitglieder des Lauftreffs, sondern an alle, die am Thema gesunde Ernährung interessiert sind.

HSG Mertesdorf/Ruwertal Unser Spielplan für das kommende Wochenende: I. Herren: Samstag 19.30 Uhr Heimspiel gegen HSG Irm/Klein/Horb II II. Herren: Samstag 17.30Uhr Heimspiel gegen HSG Kastellaun/Simmern III I. Damen: spielfrei II. Damen: Samstag 19.30 Uhr gegen TV Neuerburg in der Turnhalle Neuerburg Weibliche B-Jugend: Sonntag 16.15 Uhr gegen SG Idar-Vollmersbach in der Turnhalle in Niederwörresbach Weibliche D-Jugend: Sonntag 10 Uhr gegen DJK/MJC Trier II in der Wolfsberghalle Männliche D-Jugend: spielfrei Gemischte E-Jugend: Sonntag 11 Uhr gegen die JSG MJC Trier/HSC Igel in der Turnhalle Igel

Morscheid Holzerath SV Morscheid 1921 e.V. Fußball A - Klasse Kreis Trier / Saarburg Am Sonntag, 4. Oktober, spielt die 1. Mannschaft um 17.30 Uhr in Tarforst gegen den FSV Tarforst 2. Eine Woche später spielt die Mannschaft dann sonntags in Morscheid gegen den SV Krettnach. Die Mannschaft hofft wieder auf viele Zuschauer und eine gute Unterstützung. A - bis D - Jugend Die Spielpaarungen und Informationen zu den einzelnen Jugendmannschaften können in der Rubrik Jugendspielgemeinschaft unter Ruwertal eingesehen werden. E - Jugend Die Kinder der Jahrgänge 2004 und 2005 trainieren mit den jeweiligen Mannschaften der SG Ruwertal. Bambinis Am Dienstag, 6. Oktober, sind die Kinder der Jahrgänge 2009 bis 2011 um 17.30 Uhr zu einer Bewegungsstunde auf dem schönen Grün des Morscheider Sportplatzes recht herzlich eingeladen. Kinder, die noch nicht dabei waren, sind natürlich gerne willkommen.

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Tischtennis Am Donnerstag, 8. Oktober, spielt die 1. Mannschaft um 20.00 Uhr in Morscheid gegen den SV Irsch 2. Allgemein Änderungen zum Spielbetrieb und aktuelle Hinweise der einzelnen Abteilungen unter www.sv-morscheid.de

Holzerath Osburg KSV Osburg Trainingszeiten Kegelsporthalle Jugend U10 & U14 Donnerstag, 15:00 - 17:00 Uhr Freitag, 15:00 - 18:00 Uhr Herren & U23 & U18 Dienstag, 17:00 - 21:00 Uhr Donnerstag, 17:00 - 21:30 Uhr 5. Spieltag Saison 2015/16 KSV Osburg 1/Rheinland-Pfalz-Liga Samstag, den 03.10.15 um 16:00 Uhr: KSG Horchheim-Kester 1 - KSV Osburg 1 in Koblenz

TTC Osburg Spielbetrieb I. Mannschaft Mo., 05.10.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg - SV Zeltingen Fr., 30.10.2015, 20:00 Uhr VfL Monzel II - TTC Osburg II. Mannschaft Fr., 09.10.2015, 19:30 SV Föhren II TTC Osburg II Fr., 16.10.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg II - TSG Trier-Biewer II III. Mannschaft Mo., 12.10.2015, 19:30 Uhr PST II - TTC Osburg III Mo., 02.11.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg III - FC Könen III IV. Mannschaft Fr., 16.10.2015, 20:00 Uhr TTC Osburg IV - TTF Konz VI Do., 05.11.2015, 19:30 Uhr PST III - TTC Osburg IV Jugendmannschaft Mo., 12.10.2015, 18:30 Uhr TTC Osburg - TTC Minderlittgen Trainingszeiten montags ab 19:30 Uhr und freitags ab 20:00 Uhr Jugendtraining montags 18:00 bis 20:00 Uhr

SG Osburg/Thomm/Lorscheid

Unsere 1. Mannschaft erwartet am Freitag, 02.10.2015 um 20.00 Uhr ein schweres Auswärtsspiel bei der SG Lüxem. Wir hoffen auf eine starke eigene Zuschauerzahl, damit die Mannschaft mit deren Unterstützung den angestrebten Erfolg einfährt. Die 2. Mannschaft spielt am Sonntag, 04.10.2015 um 14:30 Uhr bei der SG Pölich-Schleich. Bereits am Samstag, 03.10.2015 um 16:00 Uhr tritt unsere 3. Mannschaft beim TuS Reinsfeld II an. Auch hier hoffen wir auf zahlreiche Unterstützung der Zuschauer.

Holzerath Pluwig DJK Pluwig/Gusterath 1925 e.V. Fußball-Spieltermine Senioren Am Sonntag, 04.10.15, 14.30 Uhr, gastiert unsere erste Mannschaft in Bescheid bei der SG Beuren. Im Vorspiel ist die zweite Mannschaft um 12.30 Uhr bei der Reserve der SG Beuren zu Gast. Junioren Am Samstag, 03.10.15, 17.00 Uhr, empfängt die A-Jugend die JSG Tawern (Spielort: Schöndorf). Unsere B-Jugend (Bezirksliga) spielt um 17.00 Uhr beim SV Mehring. Die C-Jugend (Bezirksliga) erwartet um 15.15 Uhr die JSG Bekond (Spielort: Schöndorf). Am Mittwoch, 07.10.15, 18.00 Uhr, trifft die D1-Jugend auf die JSG Bekond (Spielort: Pluwig). Die D2-Jugend ist um 18.00 Uhr bei der DJK St. Matthias Trier zu Gast.

Ausgabe 40/2015

Ruwertal Spielgemeinschaft Ruwertal 1925 e.V. SG Ruwertal I - Bezirksliga Ruwertal sammelt fleißig Punkte - Sonntag in Föhren Nach dem wichtigen Auswärtssieg gegen Zell steht der Mannschaft ein weiteres schweres Auswärtsspiel in Föhren bevor. Sonntag, 04.10. um 14.30 Uhr in Föhren gegen den SV Föhren. Mit Föhren wartet eine heimstarke Elf auf die SG Ruwertal. Die SG Ruwertal wird in dieses Spiel mit neuem Selbstbewusstsein und im Wissen auf die eigene Stärke gehen. Die SG Ruwertal hofft auch in diesem Spiel in Föhren auf eine starke eigene Zuschauerunterstützung.

SG Ruwertal II - C-Klasse Mosel/Hochwald Jetzt gegen in Gusenburg Die zweite Mannschaft der SG Ruwertal war auch in Mehring erfolgreich und ist weiter auf dem Vormarsch. Am Sonntag, 04.10 tritt die Mannschaft um 14.30 Uhr in Gusenburg gegen die SG Gusenburg, und damit bei einem Mitkonkurrenten an. Auch aus dem Hochwald will die SG Ruwertal drei Punkte mitnehmen.

Jugendspielgemeinschaft Ruwertal/Gutweiler/Morscheid Trainingsbetrieb und Trainer Ansprechpartner JSG-Leiter: Dr. Bernd Husse A - Junioren - Kreisklasse Mittwoch, 30.09. um 19.00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Hermeskeil Samstag, 03.10. um 16.00 Uhr in Gutweiler gegen die JSG Ralingen. Trainingstage: Montag 19.00 - 20.30 Uhr in Gutweiler; Donnerstag 19.00 - 20.30 Uhr in Gutweiler B-Junioren - 1 Samstag, 03.10. um 16.00 Uhr in Wincheringen gegen die JSG Temmels III Trainingstage: Mittwoch: 19.00 - 20.30 Uhr in Waldrach; Freitag: 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach B-Junioren - 2 Samstag, 03.10. um 17.00 Uhr in Trier-Irsch gegen den SV Trier-Irsch Trainingstage: Mittwoch: 19.00 - 20.30 Uhr in Waldrach; Freitag: 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach C-Junioren Mittwoch, 07.10. um 18.00 Uhr in Gutweiler gegen SV Trier-Irsch Trainingstage: Dienstag 18.00 - 19.30 Uhr in Gutweiler; Donnerstag 18.00 - 19.30 in Gutweiler C-Junioren - Kreispokal Samstag, 03.10. um 14.00 Uhr in Gutweiler gegen JSG Ehrang D-Junioren Trainingstage: Dienstag 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach; Donnerstag 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach

Jugendmannschaften der SG Ruwertal Trainingsbetrieb und Trainer Ansprechpartner: Jugendleiter SG Ruwertal: Christian Neumann E-Junioren -1 E-Junioren – 2 Trainingstage: Mittwoch 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach; Freitag 17.30 - 19.00 Uhr in Waldrach F-Junioren – 1 F-Junioren - 2 Mittwoch, 07.10. um 18.00 Uhr in Trier-Olewig gegen SV Trier-Olewig 2 Trainingstag: Montag 17.15 - 19.00 Uhr in Waldrach Bambini - Minikicker Die Fußballspielstunde unserer Jüngsten ist immer montags von 17.45 - 18.45 Uhr auf der Sportanlage in Waldrach. Trainingsbeginn: 07.09. Leitung: Lisa Hensel, Niklas Breiling, Yves Herzog

Die SG Ruwertal 1925 e.V. feiert ihr 90jähriges Bestehen Die SG Ruwertal feiert in diesem Jahr ihr 90jähriges Vereinsjubiläum mit mehreren Veranstaltungen. Nach der Sportwoche in Kasel im Juni dieses Jahres folgt am 10. Oktober 2015 ein Festabend im Familienzentrum in Waldrach. Dort wird u.a. eine Fotodokumentation zur Vereinsgeschichte gezeigt. Dazu suchen wir noch weitere Fotos und bitten darum, sie für kurze Zeit zum Digitalisieren zur Verfügung zu stellen. Anschließend erhalten Sie die Fotos umgehend zurück. Bitte wenden Sie sich direkt an Anne Herres in Kasel.

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Damenmannschaft Frauen, Kreisklasse: So. 04.10.2015: FC Schöndorf spielfrei So. 11.10.2015, 17:00 Uhr: FC Schöndorf - FSG Nusbaum 2

AH-Abteilung Sa. 03.10.2015: AH Schöndorf spielfrei Sa. 10.10.2015, 18 Uhr: AH Schöndorf - AH Krettnach

Jugendmannschaften Unsere Jugendmannschaften starten in allen Altersklassen als Spielgemeinschaft mit der DJK Pluwig/Gusterath. Sie finden die Spielpaarungen unter Sportinfo, DJK Pluwig/G

Kegelabteilung Oberliga Sa. 03.10.2015: Schöndorf 1 spielfrei So. 11.10.2015, 13:00 Uhr: Riol 6 - Schöndorf 1

SV „Glück Auf“ Thomm 1929 e.V. JSG Osburg / Thomm / Farschweiler / Lorscheid An diesem Wochenende werden im Jugendbereich folgende Begegnungen ausgetragen: Freitag, 02.10.2015 A-Junioren 19:30 Uhr JSG Osburg - JSG Krettnach Montag, 05.10.2015 A-Junioren 19:30 Uhr JSG Schillingen - JSG Osburg, Schillingen Hartplatz Mittwoch, 07.10.2015 F-Junioren 18:00 Uhr JSG Osburg III - JSG Ehrang, Thomm 18:00 Uhr JSG Osburg II - SV Klüsserath, Farschweiler Rasenplatz D-Junioren 18:00 Uhr JSG Kell(7er) - JSG Osburg II (7er), Rasenplatz Kell Wir wünschen unseren Mannschaften einen sportlichen Erfolg und den Spielen einen fairen Verlauf. Aktuelle Informationen zu allen Spielen jederzeit unter fussball.de.

sagen wir allen, die uns anlässlich unserer goldenen HocHzeit so herzlich mit Glückwünschen und Aufmerksamkeiten bedachten. Besonderen Dank an unsere Kinder und die Winzerkapelle Waldrach für das schöne Ständchen.

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Kreisliga B So. 04.10.2015, 15:00 Uhr: SV Eintracht Ruwer 1 - FC Schöndorf 1 So. 11.10.2015, 14:30 Uhr: FC Schöndorf 1 - SG Pölich 1 Kreisliga D So. 04.10.2015: FC Schöndorf 2 spielfrei So. 11.10.2015, 12:30 Uhr: FC Schöndorf 2 - TuS Reinsfeld 2

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Donnerstag, 1. Oktober 2015

KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

AUSGABE 40/2015

Ein gelungenes Gemeinschaftswerk für die nächsten 100 Jahre Neue Wiltinger Saarbrücke eingeweiht - Baukosten 3,4 Millionen Euro - Dritte Brücke am Standort

Innenministeriums sprach Ministerialdirektor Thomas Linnertz von einem ausgesprochen schönen Bauwerk. Das Land habe sich mit 80 Prozent an den Baukosten beteiligt. Insgesamt wende man mehr als 50 Millionen Euro auf, um die Straßen in dem Flächenland RheinlandPfalz zu erneuert, so Linnertz.

Pastor Andreas Neumann segnete die neue Wiltinger Saarbrücke im Anschluss an die Ansprachen von Ministerialdirektor Thomas Linnertz (3.v.l.), Landrat Günther Schartz (4.v.r.) und Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger (6.v.r.).

Pünktlich wie geplant wurde die neue Wiltinger Saarbrücke im Juni diesen Jahres nach zwei Jahren Bauzeit fertiggestellt. Anschließend konnte die Behelfsbrücke, über die in der Bauzeit der Verkehr geleitet wurde, abgebaut werden. Nun wurde die 3,4 Millionen Euro teure Brücke offiziell eingeweiht. Eine 1912 errichtete erste Saarbrücke wurde 1945 gesprengt. Die 1952 erbaute zweite Brücke war nach rund 60 Jahren so baufällig, dass nur ein Neubau in Frage kam. Bereits 2003 hatte der Landesbetrieb Mobilität auf die Schäden hingewiesen, berichtete Landrat Günther Schartz in seiner Ansprache. Es folgte eine jahrelange Diskussion über den Standort der Brücke. Viele favorisierten einen Neubau flussabwärts näher zur Gemeinde Wiltingen hin, was jedoch letztlich an den Vorgaben des Naturschutzes scheiterte. „Wohl bei kaum einem anderen Bauprojekt ist so

intensiv mit den Bürgern diskutiert worden wie hier“, so Schartz. Auch wenn nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten, sei doch das Brückenbauwerk ein gelungenes Gemeinschaftswerk, was nach Auskunft der Planer rund 100 Jahre Bestand haben soll, so der Landrat. Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger wollte nicht die Standortdebatte aufgreifen. Die Gemeinde sei froh über diese wichtige Verkehrsanbindung im unteren Saartal. Nun wolle man auch das Problem der Radwegeanbindung lösen. Rommelfanger zitierte in diesem Zusammenhang aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier, wo man zwar hinsichtlich der Standortfrage unterlegen habe. Eine Begründung des Gerichts habe aber selbstverständlich Bestand: „Ein kleiner Umweg für ein gutes Glas Wiltinger Wein lohnt immer.“ In Vertretung des rheinland-pfälzischen

Weiteres:

Seite 2 | Kulturtage mit vielfältigen Veranstaltungen Seite 3 | Gymnasium Saarburg unter neuer Regie Seite 4 | Tag der offenen Tür im Kreiskrankenhaus Seite 5 | KVHS: Ehrenamtliche Struktur gestärkt Seite 5-8 | Amtliche Bekanntmachungen

Ein besonderer Dank galt der ausführenden Baufirma und der Bauleitung. Es habe keine Beschwerden der Anwohner gegeben und auch die Behelfsbrücke sowie die zeitweise Umleitung über das Schodener Wehr in Phasen der Vollsperrung habe reibungslos funktioniert. So wurde nicht nur die geplante Bauzeit, sondern auch fast der Kostenrahmen eingehalten. Die Mehrkosten von 230.000 Euro ergaben sich durch

Rund 100 Gäste hatten sich zur feierlichen Einweihungsfeier am Saarufer versammelt.

aufwendigere Arbeiten bei der Herstellung des Widerlagers auf Wiltinger Seite. Auch wurden zusätzliche Nistkästen für Fledermäuse und Schwalben angebracht. Ganz zum Schluss wurde nach dem Abbau der Behelfsbrücke auch der Radweganschluss und die Uferneugestaltung rechtzeitig fertiggestellt. Mit der Fertigstellung des Brückenneubaus wird das teuerste Straßenprojekt des Kreises abgeschlossen. Insgesamt investiert der Kreis in diesem Jahr rund 2,7 Millionen Euro in den Straßenbau. Die Fortführung von Maßnahmen aus 2014 schlägt mit weiteren 550.000 Euro zu Buche.

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KREIS-NACHRICHTEN

Kreis Trier-Saarburg

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Kulturtage: Romantische Kammermusik und Evergreens Veranstaltungsprogramm bietet außerdem Ausstellungen und Lesungen Die Kulturtage des Kreises bieten in den kommenden Wochen vielfältige Veranstaltungen an. Romantische Kammermusik werden am kommenden Sonntag (4. Oktober) um 17 Uhr Musiker des Symphonischen Orchesters Trier im Kloster Karthaus erklingen lassen. Es musizieren Ketevan Rukhadse (Klavier), Fernando Bencomo (Viola) und Michael Corde (Klarinette). Auf dem Programm stehen das Trio für Klavier, Viola, Klarinette Es-Dur (sog. „Kegelstatt-Trio“) von W.A.Mozart und zwei Stücke von Johannes Brahms: Sonate f-moll für Klavier und Klarinette und Sonate Es-Dur für Klavier und Viola. Ein weiteres Konzert steht am 7. November im Festsaal des Klosters auf dem Kulturtage-Kalender. „Les Ricochets“ präsentieren um 20 Uhr französische Chansons. Mehrere Konzerte gibt es außerdem in der Synagoge Schweich: Am 31. Oktober werden „Golden Evergreens“ mit Ewald Schuh und Konsorten präsentiert, am 7. November lassen Annika Krump und Rudi Marhold Liebeslieder rund um den Globus erklingen und am 13. November wird zu einem Jazz-Konzert

DLR informiert Fortbildung Sachkunde

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel bietet Winzern, die bereits eine Sachkundeprüfung absolviert bzw. eine vergleicbare Ausbildung abgeschlossen haben die Möglichkeit der Weiterbildung zur Sachkunde nach dem Pflanzenschutzgesetz an (Fortbildungszeitraum für Altsachkundige 20162018). Die Fortbildung findet statt am 9. Januar 2016 ab 9 Uhr im Bürgerzentrum in Schweich, Stefan-Andres-Straße. Anmeldeschluss ist der 18. Dezember. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um Anmeldungen vorzugsweise als OnlineAnmeldung unter www.dlr-mosel.rlp.de (Termine) sowie bei Pia Schmillen, DLR Mosel, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Tel. 0651-9776-268, Fax: 0671-92896-496, E-Mail: [email protected] wird daher gebeten. Die Anmeldung muss mit vollständigem Namen, Anschrift und Geburtsdatum erfolgen.

mit Charles Davis & Captured Moments eingeladen. Maxim Volgin und HansDieter Höllen werden am 21. November Romantische Musik für Klavier und Klarinette präsentieren. Alle Veranstaltungen beginnen um 20 Uhr. Eine feste Größe sind in der Veranstaltungsreihe auch in diesem Jahr wieder Lesungen und Vorträge. Einer der Höhepunkte ist ein Abend mit dem bekannten Journalisten Gerd Ruge. Er liest am 27. November in der Stadtbibliothek Konz um 19.30 Uhr aus seinem Buch „Unterwegs. Politische Erinnerungen“. Ebenfalls in der Stadtbibliothek ist am 7. Oktober um 19.30 Uhr der Autor Tom Hillenbrand zu Gast, der aus dem Buch „Tödliche Oliven“ liest. Passend dazu werden Wein und Bruschetta gereicht. In der Synagoge Wawern gibt es am 15. November um 11 Uhr eine Lesung mit jüdischer Lyrik von Else Lasker-Schüler und anderen sowie begleitend dazu eine Ausstellung mit Werken der Malerin Marlis Glaser. Veranstalter ist der Förderverein „Gedenken und Gestalten“ in Wawern.

ist in der Synagoge Schweich die Wanderausstellung „Deine Anne – Ein Mädchen schreibt Geschichte“ zu sehen. Im Mittelpunkt steht das Tagebuch des jüdischen Mädchens Anne Frank. Eine Ausstellung zum rheinland-pfälzischen Partnerland Ruanda wird am 16. Oktober in der Hauptstelle Trier der Sparkasse in der Theodor-Heuss-Allee eröffnet und ist dort bis zum 29. Oktober zu sehen. Vom 7. bis zum 22. November wird in der städtischen Galerie im Kloster KonzKarthaus die Ausstellung „Linespacing“ - non figurative Malerei von Birgit König präsentiert. Vorweihnachtliche Atmosphäre herrscht ab Mitte November in der Grundschule Wasserliesch. Vom 14. bis zum 22. November ist dort eine Krippenausstellung mit den besten Arbeiten aus dem Krippenbaukurs der örtlichen Volkshochschule zu sehen. Eine Übersicht aller Veranstaltungen der Kulturtage findet sich in Kürze unter www.kulturtage-trier-saarburg.de

Im Rahmen der Kreiskulturtage werden mehrere Ausstellungen präsentiert oder unterstützt. Noch bis zum 11. Oktober

Antworten zum Thema Ausbildung Jugendberufshilfe des Kreises bietet Veranstaltungen an Die Jugendberufshilfe des Kreises bietet in der kommenden Woche zwei Veranstaltungen in Saarburg und Hermeskeil zu der Frage „Ausbildungsbeginn 2015 verpennt - was kann ich tun?“ an. Sie wenden sich an Jugendliche, die bisher keine Ausbildungsstelle haben oder die andere Fragen zu beruflichen Themen beantwortet haben möchten. In Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Saarburg findet der Beratungstag am 5. Oktober (Montag) ab 14.30 Uhr im Jugendzentrum in der Bahnhofstraße 9 in Saarburg statt. Anmeldungen sind dort möglich unter der Telefonnummer 06581 / 2412. Die Veranstaltung in Hermeskeil steht am 7. Oktober (Mittwoch) in Kooperation mit dem Jugendbüro der Verbandsgemeinde Hermeskeil auf dem Programm. Sie beginnt um 15 Uhr im

Jugendbüro in der Trierer Straße 34. Anmeldungen sind möglich unter Tel. 06503 / 980639 oder 01511 / 4525833 bzw unter [email protected]. Für beide Veranstaltungen kann die Anmeldung auch direkt bei der Jugendberufshilfe erfolgen, Tel. 0651 / 715-140 oder unter [email protected] Zum Vormerken: „Wichtiges für die Ausbildung 2016“ - um dieses Thema geht es bei zwei weiteren Veranstaltungen. Am 28. Oktober können sich Jugendliche in Saarburg beraten lassen, die für das kommende Jahr eine Ausbildungsstelle suchen ( 14.30 Uhr, Jugendzentrum). Am 4. November findet die Veranstaltung in Hermeskeil (15 Uhr, Jugendbüro) statt. Auch für diese beiden Termine sind Anmeldungen unter den genannten Kontaktdaten jetzt bereits möglich.

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Gymnasium Saarburg nun offiziell unter neue Regie Ernennungsfeier für Schulleiter Raimund Leibold

Flüchtingssituation momentan Priorität habe und Personal binde, so der Landrat. Dem neuen Schulleiter signalisierte er Untersützung zu: „Wir haben immer ein offenes Ohr für die Belange der Schule und werden weiterhin dafür sorgen, beste Voraussetzungen für eine gute Bildungsarbeit zu schaffen.

Raimund Leibold (Mitte) ist nun offiziell Schulleiter des Gymnasiums Saarburg. An der Feierstunde nahmen neben vielen weiteren Gästen der stellvertretende Schulleiter Andreas Schreiner, Landrat Günther Schartz, Ehefrau Barbara Leibold, die 2. stellvertretende Schulleiterin Dr. Daniela Drumm sowie Martin Harz als Vertreter der ADD teil (v.l.).

Das Gymnasium Saarburg befindet sich nun ganz offiziell unter neue Regie. Bereits im August 2014 hatte Raimund Leibold die Nachfolge des langjährigen Leiters Rainer Kramer angetreten und war seither kommissarisch in dieser Funktion tätig. Nun erfolgte in einer Feierstunde in der Aula der kreiseigenen Schule seine Ernennung. Die Urkunde erhielt Raimund Leibold aus dem Händen von Martin Harz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulaufsichtsbehörde. Er stellte den bisherigen Lebenslauf des neuen Schulleiters dar, der mit dem Gymnasium Saarburg set jeher eng verbunden ist. So absolvierte er bereits seine Referendarzeit an der kreiseigenen Schule, bevor er die erste Stelle am Gymnasium Prüm antrat. 2002 kehrte er nach Saarburg zurück und unterrichtete an dem Gymnasium drei Jahre lang die Fächer Bologie und Chemie. Als weitere Station folgte das Studienseminar, wo er Fachleiter für Biologie wurde, bis er im vergangenen Jahr seine neue Tätigkeit in Saarburg aufnahm. Harz hob das Enga-

gement des neuen Schulleiters hervor, der sich stets fortgebildet habe, sich in der Schulentwicklung bestens auskenne und unter anderem Landesleiter im Wettbewerb „Jugend forscht“ sei. Leibold sei ein „ausgezeichneter Netzwerker“ und hervorragend geeignet, Führungsaufgaben zu übernehmen. Mit einem neuen Schulleiter werde für das Gymnasium auch ein neues Kapiel aufgeschlagen, so Landrat Günther Schartz, der Raimund Leibold für den Kreis als Schulträger gratulierte. Er habe auch dank des großes Einsatzes seines Vorgängers eine vorbildliche Schule übernommen - dennoch gehe es auch in Zukunft darum, das Gymnasium weiterzuentwickeln. Der Schulträger sei für die Ausstattung zuständig und habe in den vergangenen Jahren viel Geld in die Sanierung und Erweiterung des Saarburger Gymnasiums gesteckt. Nun stehe die Modernisierung des Naturwissenschaftlichen Traktes auf dem Programm. Der Kreis werde sich hier ebenfalls engagieren. Allerdings müsse er in der Sache auch um Geduld bitten, da die aktuelle

IGS: Probewahl für die MSS Viel Resonanz fand eine Informationsveranstaltung in der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hermeskeil, in der über die 2016 beginnende Oberstufe informiert wurde. Aufgrund des Interesses werden die Schüler/innen der kreiseigenen Schule in dieser Woche nochmals Informationen zu Fächern und Arbeitsweisen in

der MSS erhalten, um am kommenden Freitag (2. Oktober) ihre Probekurswahl durchzuführen. Für Jugendliche anderer Schulen besteht die Möglichkeit, den Probewahlzettel unter www.igshk.de herunterzuladen und per Mail an [email protected] oder per Fax unter 06503-6663 zurückzuschicken.

Für die Stadt und Verbandsgemeinde Saarburg gratulierte Bürgermeister Jürgen Dixius dem neuen Schulleiter. Das Gymnasium sei ein wichtiger Standortfaktor. Den Schülern werde hier ein optimaler Start für das weitere Leben gegeben. Im Namen der Elternschaft trat die Vorsitzende des Elternbeirates, Heike Barich, ans Rednerpult und überbrachte die Glückwünsche. Für die Schülerschaft sprachen Moritz Leg und Niklas Kirch, die sich auf die gute Zusammenarbeit des Schulleiters mit der Schülervertretung freuen. Das Lehrerkollegium vertrat Martina Hans als Personalrätin. Sie überreichte dem neuen Chef und „Regisseur“ eine Schultüte mit ganz besonderem Inhalt wie einem Puzzlespiel, Pflaster und Boxhandschuhen. Witzige Geschenke - zum Beispiel ein Themometer für die rechtzeitige „Hitze-freiMessung“ - übergaben auch die Ganztagsschüler. Er freue sich sehr auf die Tätigkeit an dieser Schule, so Raimund Leibold. Das Gymnasium Saarburg zeichne sich vor allem durch seine Vielfalt aus. Außerdem spiele die Talentförderung hier eine wichtige Rolle. Für die Qualität der Schule würden auch die vielen Lebensläufe ehemaliger Abiturienten stehen, die sich sehen lassen könnten. Für die Schule gehe es darum, innovativ zu bleiben. Er schätze sich glücklich, ein Teil der Schulgemeinschaft des Gymnasiums Saarburg zu sein.

Kreis-Nachrichten

Redaktion Kreisverwaltung Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Pressestelle Verantwortlich Thomas Müller, Martina Bosch Tel. 0651-715 -240 / -406 Mail: [email protected]

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Tag der offenen Tür im Kreiskrankenhaus Saarburg

Vielfältiges Programm am kommenden Sonntag - Zahlreiche Vorträge zu medizinischen Themen Anlässlich des Patronatsfestes öffnet das Kreiskrankenhaus St. Franziskus in Saarburg am kommenden Sonntag (4. Oktober) seine Pforten und ermöglicht einen Blick „hinter die Kulissen“. Mit über 600 Mitarbeitern ist das Kreiskrankenhaus St. Franziskus der größte Arbeitgeber in Saarburg und lädt alle Interessierten zum Kennenlernen der Einrichtung ein.

Gesundheitscheck Nach einem Festgottesdienst um 10.30 Uhr in der Krankenhauskapelle wird im Café Franz ein Mittagstisch angeboten. Ab 13 Uhr stellen sich die Fachabteilungen vor und stehen für Gespräche zur Verfügung. Außerdem werden interessante Vorträge gehalten sowie ein Gesundheitsscheck mit Messung von Blutdruck, Blutzucker und Cholesterin sowie

physikalische Anwendungen angeboten. Neben umfangreichen geführten und kommentierten Rundgängen durch die gesamte Einrichtung gibt es Medizin zum Anfassen und zahlreiche Informationen rund um das Thema Gesundheit, wie zum Beispiel Entspannungsangebote, Kurzfilme und eine Teddyklinik, in der Puppen und Kuscheltiere notfallmäßig versorgt werden können.

Blick hinter die Kulissen Auf dem Programm stehen auch Besichtigungsmöglichkeiten von Räumen, die sonst nicht betreten werden dürfen wie ein OP-Saal inklusive der Simulation der „Schlüsselloch-Chirurgie“, Reanimationsübungen, Einblick in die Räume des CT und MRT, Besichtigung der DialyseAbteilung, Angebote der Physiothera-

pie, Vorstellung der Schmerzstation, der Psychosomatischen Station sowie der Psychiatrischen Tagesklinik. Außerdem stellt der Förderverein des Krankenhauses seine Tätigkeiten vor. Im Nebenraum der Cafeteria laden ab 13 Uhr halbstündige Vorträge ein, sich über folgende Themen zu informieren: Schmerzfreie Endoskopie, Lungenheilkunde, Hämatologie und Onkologie, Endoprothetik von Knie und Hüfte, Wissenswertes von der Schilddrüse sowie „Gut leben mit dem Schmerz“. Kaffee und Kuchen im Café Franz runden das Angebot ab und sorgen neben den zahlreichen Informationen für das leibliche Wohl.

Landkreistag begrüßt Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik Der Deutsche Landkreistag hat die in der vergangenen Woche von Bund und Ländern verabredete Neuausrichtung in der Flüchtlingspolitik begrüßt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. HansGünter Henneke sagte: „Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf ein Asylpaket geeinigt haben. Eine Reihe von Forderungen der Kommunen wurden dabei aufgegriffen. Wir begrüßen vor allem die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die Verlängerung der Höchstaufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie die Maßnahmen zur Beschleunigung der Abschiebungen. Insbesondere für Asyl-

bewerber und Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten muss vermieden werden, dass sie vor Beendigung des Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt werden.“ Richtig sei auch, dass sich der Bund künftig strukturell und dauerhaft an den Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen werde und dabei bis an die Grenzen seiner finanziellen Möglichkeiten gegangen sei. Darüber hinaus sei es zu unterstützen, Geldanreize für Personen zu vermindern, die lediglich aus wirtschaftlichen Motiven nach Deutschland kommen. „Insofern ist es richtig, dass fortan in den

Erstaufnahmeeinrichtungen nur noch Sachleistungen gewährt werden“, so Henneke. Weiterhin sei es von großer Bedeutung, die Verwaltungsabläufe zu straffen und zu vereinfachen, um der Lage vor Ort Herr zu werden. „Dem dient auch die Einführung einer Gesundheitskarte. Allerdings muss sichergestellt werden, dass nach wie vor nur die beschränkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Zudem müssen die Länder die Kosten der Gesundheitsversorgung vollständig übernehmen.“

Keine Tariferhöhung im ÖPNV 2016

Zweckverbandsversammlung und Verkehrsunternehmen im VRT beschließen Nullrunde Im gemeinsamen Ausschuss und in der Zweckverbandsversammlung des VRT wurde beschlossen, dass es zum 1. Januar 2016 keine Tarifanpassung geben wird. Die Fahrgäste können sich also freuen - die Ticketpreise ändern sich nicht. Seit vielen Jahren wird im VRT ein bewährtes Modell zur Berechnung der Kostenentwicklung als Grundlage für die Tarifentwicklung angewandt. Dieses Modell basiert auf Preisindizes des Statistischen Bundesamtes, wie zum Bei-

spiel Personalkosten, Treibstoffkosten, Kosten für Ersatzteile, Reifen und Reparaturen. In diesem Jahr ergab sich - insbesondere durch die sinkenden Treibstoffpreise - keine Kostensteigerung. Zusätzlich mussten in den letzten drei Jahren bei der Festlegung des Tarifes neben der Kostensteigerung auch immer die rückläufigen Einnahmen wegen der sinkenden Schülerzahlen berücksichtigt werden. In diesem Jahr wurde aber - initiiert vom

Zweckverband VRT - durch die Kreistage und den Stadtrat eine Satzung zur Festsetzung von Höchsttarifen erlassen. Mit dieser Satzung wurde eine EU-rechtskonforme Möglichkeit, den ÖPNV durch öffentliche Mittel zu finanzieren, geschaffen. Damit können die durch den demografischen Effekt bedingten Einnahmeverluste von der öffentlichen Hand ausgeglichen werden.

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Kreis Trier-Saarburg

Kreisvolkshochschule: Ehrenamtliche Struktur gestärkt Einführung und Verabschiedung von VHS-Leitern Mit der Einführung von drei neuen Leitern/innen bei den Volkshochschul-Außenstellen in Leiwen, Kell-Zerf und Pellingen konnte nach Ansicht von Landrat Günther Schartz die ehrenamtliche Organisationsstruktur der Kreisvolkshochschule weiter gestärkt werden. Neben den vier hauptamtlich besetzten Außenstellen in den Mittelzentren Konz, Saarburg, Schweich und Hermeskeil basierten die Kursangebote der Kreisvolkshochschule im Kreisgebiet hauptsächlich auf den 22 ehrenamtlichen Außenstellen in den sieben Verbandsgemeinden. Der Landrat dankte daher besonders den neuen Leiterinnen und Leitern, die sich für diese ehrenamtliche Aufgabe in der Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt haben. Bereits zum Jahreswechsel hat Karl-Heinz Päulgen die Leitung der Volkshochschule (VHS) in Leiwen übernommen und seitdem im Angebot schon viele eigene Akzente gesetzt. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Kell am See hat Edith Rommelfanger aus Zerf seit Januar die VHS-Leitung übernommen und ebenfalls ein vielfältiges Programmangebot vorgelegt. Seit September ist Elfriede Deutschen aus Konz-Niedermennig als neue Leiterin der VHS in Pellingen aktiv. Allen wünschten Landrat Schartz und KVHS-Lei-

ter Rudolf Müller im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Kreishaus viel Erfolg. Dem schlossen sich auch Bürgermeister Martin Alten für die Verbandsgemeinde Kell am See, Beigeordneter Joachim Weber für die VG Konz und Büroleiter Deutsch für die VG Schweich an. Verabschiedet wurden zugleich die bisherigen VHS-Leiterinnen Christel Waschbisch aus Leiwen und Elvira Koch aus Pellingen. Der Landrat dankte beiden für ihre jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit und würdigte die Verdienste. Christel Waschbisch leitete die VHS rund 20 Jahre

und engagierte sich vor allem im Bereich der Seniorenbildungsarbeit. Elvira Koch war fast 30 Jahre "die gute Seele" der VHS in Pellingen und fand dort mit ihrem vielfältigen Programmangebot immer wieder großen Zuspruch. Vor kurzem wurde sie für ihr Ehrenamt bei der VHS vom Trierischen Volksfreund für die Auszeichnung "Die Besten im Ehrenamt" nominiert. Mit einer Dankurkunde, Blumenstrauß und kleinem Geschenk drückte Landrat Schartz seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Dem schlossen sich die übrigen Teilnehmer der Feierstunde im Kreishaus gerne an.

Dank und Glückwünsche gab es für die bisherigen und die neuen Leiterinnen und Leiter der Außenstellen der Kreisvolkshochschule.

Amtliche Bekanntmachungen

Wahl eines Kreisfeuerwehrinspekteurs für den Landkreis Trier-Saarburg Nach dem Rücktritt des bisherigen Stelleninhabers ist es notwendig, die Führungskraft neu zu wählen und zu bestellen. Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) ist der ehrenamtliche Kreisfeuerwehrinspekteur nach Wahl durch die Wehrleiter durch den Landrat zu bestellen. Zur Erarbeitung entsprechender Vorschläge lade ich die Wehrleiter der Verbandsgemeinden des Landkreises Trier-Saarburg zu einer Versammlung am Dienstag, 3. November 2015 um 18 Uhr in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bildung des Wahlvorstands 3. Wahl des ehrenamtlichen Kreisfeuerwehrinspekteurs Trier, 23.09.2015 Günther Schartz, Landrat

Bekanntmachung Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gem. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:

5. Änderung der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Abfallwirtschaft im Raum Trier“ (A.R.T.) vom 09.12.1985

Mit initiierendem Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft vom 20.01.2015 ist den Verbandsmitgliedern der Beitritt des Landkreises BernkastelWittlich, des Eifelkreises Bitburg-Prüm und des Landkreises Vulkaneifel sowie die Bündelung sämtlicher Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im erweiterten Zweckverband Abfallwirtschaft im Raum Trier empfohlen worden. Aufgrund des § 6 Abs. 2 und 3 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes A.R.T. am 22.09.2015 formell die 5. Änderung der Verbandsordnung beschlossen, der entsprechende Beschlüsse des Kreistages Trier-Saarburg (15.06.2015) und des Stadtrates der Stadt Trier (21.07.2015) vorangegangen sind.

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KREIS-NACHRICHTEN

Kreis Trier-Saarburg

Durch die Beschlüsse der Landkreise Bernkastel-Wittlich vom 13.07.2015, des Landkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 11.05.2015 sowie des Landkreises Vulkaneifel vom 22.06.2015 erfolgt deren Beitritt zum Zweckverband A.R.T., verbunden mit dem Übergang der Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zum 01.01.2016. Aufgrund der umfassenden Reglungen der 5. Änderung ist die Verbandsordnung neu gefasst worden, die die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als die nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 KomZG zuständige Behörde hiermit aufgrund des § 6 Absatz 2 KomZG feststellt. Präambel: Die Stadt Trier und der Landkreis TrierSaarburg bilden seit dem 01.09.1973 den Zweckverband „Abfallbeseitigung im Raum Trier“ zuletzt „Abfallwirtschaft im Raum Trier“, der an die Stelle der Stadt Trier und des Landkreises TrierSaarburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger tritt. Nach der Novellierung des Abfallrechts und aufbauend auf den Erfahrungen einer erfolgreichen 20-jährigen Zusammenarbeit innerhalb des Zweckverbandes Regionale Abfallwirtschaft haben die darin vereinten öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger der Region Trier sich dazu entschlossen, ihre Aufgaben innerhalb des Zweckverbandes A.R.T. zu bündeln. Damit sollen durch ein gemeinsames Stoffstrommanagement, aus der Optimierung logistischer Aufgaben, durch gemeinsame Deponiebewirtschaftungen und einheitliche Verwaltungsprozesse ökologische und ökonomische Vorteile erzielt werden. Die Stadt Trier und der Landkreis TrierSaarburg als Gründungsmitglieder des Zweckverbandes A.R.T. beabsichtigen auch weiterhin, wie bisher als Verbandsmitglieder des Zweckverbandes A.R.T., eine Bündelung der gemeinsa-men Interessen in dem großen Zweckverband. Die Stadt Trier und der Land-kreis TrierSaarburg, deren Interessen bisher im Zweckverband A.R.T. gebün-delt und als eine Stimme im Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft vertreten waren, bilden zur gemeinsamen Willensbildung im Rahmen des durch den Beitritt von weiteren Verbandsmitgliedern größer werdenden Zweckverband A.R.T. daher

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eine kommunale Arbeitsgemeinschaft. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg wird die bisherigen Regelungen des Zweckverbandes A.R.T. zur Besetzung, Stimmverteilung und Stimmabgabe, in ihrer Geschäftsordnung bzw. in der Gründungsvereinbarung übernehmen. Artikel I Die Verbandsordnung des Zweckverbandes A.R.T wird neu gefasst: § 1 Name, Sitz, Dienstherrenfähigkeit 1. Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier“ (A.R.T.). 2. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Mertesdorf. 3. Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit. Er kann hauptamtliche Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte haben. § 2 Verbandsmitglieder, Verbandsgebiet 1. Mitglieder des Zweckverbandes sind die Stadt Trier und die Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel. 2. Die Zuständigkeit des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Stadt Trier und die Gebiete der Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel. § 3 Aufgaben des Zweckverbandes 1. Der Zweckverband ist im Verbandsgebiet öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 3 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz vom 22.11.2013 (LKrWG) und erhebt Gebühren. 2. Der Zweckverband hat die Aufgabe, innerhalb seines Entsorgungsgebietes, das dem Verbandsgebiet entspricht, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des LKrWG, Abfälle nach Maßgabe einer zu erlassenden Satzung (Abfallsatzung) zu erfassen und zu entsorgen. 3. Die Übernahme weiterer Aufgaben, die dem Verbandszweck dienlich sind, ist zulässig. 4. Der Zweckverband kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter bedienen und sich an Unternehmen

und Einrichtungen beteiligen, die der Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes dienen. § 4 Organe des Verbandes Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher. § 5 Verbandsversammlung 1. Die Verbandsversammlung besteht – einschließlich der geborenen Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsmitglieder – aus 25 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern, von denen 10 gemeinsam von der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg sowie jeweils 5 von den weiteren Verbandsmitgliedern gestellt werden. 2. Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg üben ihre Rechte als Verbandsmitglieder gemeinsam aus. Zur Bündelung der gemeinsamen Interessen und zur gemeinsamen Willensbildung bilden die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg eine kommunale Arbeitsgemeinschaft. Die Regelungen der bisherigen Verbandsordnung (bis einschließlich 4. Änderung der Verbandsordnung) zur Zusammensetzung, Stimmverteilung, Stimmrecht und Vorsitz werden entsprechend in der Geschäftsordnung bzw. der Gründungsvereinbarung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft geregelt. 3. Die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder sind geborene Vertreterinnen bzw. Vertreter der Verbandsversammlung mit Stimmrecht. 4. Die Verbandsmitglieder haben, in Relation zur Einwohnerzahl, insgesamt 100 Stimmen. Es entfallen derzeit auf a) die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg 48 Stimmen - gemeinsam b) den Landkreis Bernkastel-Wittlich 22 Stimmen c)den Landkreis Eifelkreis BitburgPrüm 18 Stimmen d)den Landkreis Landkreis Vulkaneifel 12 Stimmen. Die Stimmverteilung ist alle 5 Jahre – erstmals für das Jahr 2016 – an die Einwohnerentwicklung nach der Erhebung des statistischen Landesamtes zum 30.06. des Vorjahres (§ 130 Absatz 1 GemO) anzupassen.

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5. Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden (ein Votum pro Verbandsmitglied). Die Ausübung des Stimmrechts eines Verbandsmitglieds kann auf eine andere Vertreterin oder einen anderen Vertreter desselben Verbandsmitgliedes übertragen werden. 6. Die Verbandsversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Verbandsmitglieder und mehr als die Hälfte der Stimmen vertreten sind. 7. Beschlüsse der Verbandsversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens 51 Stimmen. Änderungen der Verbandsordnung, bedürfen grundsätzlich einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Verbandsversammlung und der Feststellung durch die Errichtungsbehörde. § 4 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 KomZG gilt entsprechend. Änderungen der Verbandsordnung, welche die Aufgabe des Zweckverbandes betreffen, bedürfen außerdem der Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder. Die Änderung der Verbandsordnung hinsichtlich der Ausübung der gemeinsamen Stimmabgabe der Stadt Trier und des Landkreises TrierSaarburg, insbesondere des § 5 Absatz 2 der Verbandsordnung, kann ausschließlich durch die Stadt Trier und den Landkreis Trier-Saarburg gemeinsam erfolgen. 8. Etwaige Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenthaltungen sind ungültige Stimmen und zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. § 6 Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher, Verbandsverwaltung, Ausschüsse 1. Die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher und die stellvertretende Verbandsvorsteherin bzw. der stellvertretende Verbandsvorsteher werden von der Verbandsversammlung bis zu der Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretung (bis zu 5 Jahre) gewählt. Zur Verbandsvorstehe-rin bzw. zum Verbandsvorsteher sowie stellvertretende Verbandsvorsteherin bzw. stellvertretenden Verbandsvorsteher sollen die gesetzlichen Vertreter der Verbandsmitglieder gewählt werden. Die Amtszeit endet jeweils mit Ablauf der Wahlzeit bzw. dessen

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Ausscheiden aus der kommunalen Vertretung. Die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung. 2. Der Verband hat eine eigene Verbandsverwaltung, deren Dienstvorge-setzte bzw. Dienstvorgesetzter die Verbandsvorsteherin bzw. der Ver-bandsvorsteher ist. Die Verwaltung wird von einer Verbandsdirektorin bzw. einem Verbandsdirektor geleitet. Die Bestellung erfolgt über die Ver-bandsversammlung. Die Verbandsdirektorin bzw. der Verbandsdirektor nimmt an den Sitzungen der Verbandsversammlung und seiner Aus-schüsse teil. Das Tätigkeitsgebiet ergibt sich aus einer Dienstanweisung, die die Verbandsvorsteherin bzw. der Verbandsvorsteher im Benehmen mit der Verbandsversammlung festlegt. 3. Der Zweckverband kann einen Verbandsausschuss bilden. 4. Der Zweckverband kann einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. § 7 Personal des Verbandes 1. Der Zweckverband kann für die Durchführung seiner Aufgaben Stellen mit hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten besetzen. 2. Auf die Arbeitsverhältnisse des Personals des Zweckverbandes findet ein Tarifvertrag Anwendung, bei dem die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände beteiligt ist. § 8 Stammkapital, Deckung des Finanzbedarfs 1. Das Stammkapital des Zweckverbandes beträgt 1.241.937,82 Euro und setzt sich wie folgt zusammen: a) Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg -gemeinsam- 766.937,82 € (jeweils zur Hälfte) b) Landkreis Bernkastel-Wittlich 25.000,00 € c) Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 200.000,00 € d) Landkreis Landkreis Vulkaneifel 250.000,00 € 2. Zum Zeitpunkt der Zusammenführung der auf die jeweiligen Verbandsmitglieder entfallenden Buchungskreise/Unterhaushalte innerhalb des Zweckverbandes zu einem Gesamtabschluss, spätestens zum 31.12.2025, wird das Stammkapital mit 2 Euro pro Einwohnerin und Einwohner zum

Bilanzstichtag des jeweiligen Wirtschaftsjahres der Zusammenführung bemessen und neu festgesetzt. Bemessungsgröße ist die Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres in dem die Zusammenführung stattfindet (Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland Pfalz). Die Verbandsmitglieder haben etwaige Zuführungsbeträge zu den auf sie nach gutachterlicher Bewertung entfallenden Deponierückstellungen bis zum Zusammenführungszeitpunkt zu erwirtschaften. Zusätzlich können die Verbandsmitglieder bis zum Zeitpunkt der Zusammenführung Kapitalmittel in Form einer zweckgebundenen Rücklage in das Eigenkapital einstellen. 3. Der Zweckverband deckt seine Kosten durch Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte. 4. Soweit Personal oder Einrichtungen eines Verbandsmitgliedes vom Zweckverband zeitweise oder dauernd in Anspruch genommen werden, ist an das Verbandsmitglied ein kostendeckender Betrag zu zahlen. Der Umfang der Inanspruchnahme wird vom Zweckverband durch Vereinbarung mit den Verbandsmitgliedern festgelegt. 5. Werden Personal oder Einrichtungen des Zweckverbandes zeitweise oder dauernd von einem Verbandsmitglied oder einem Dritten in Anspruch genommen, ist dem Zweckverband ein kostendeckender Betrag zu zahlen. Für die Inanspruchnahme ist eine Vereinbarung abzuschließen. § 9 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1. Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen wird durch die Verwaltung des Zweckverbandes nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen selbständig durchgeführt. 2. Die Abfalleinrichtungen des Zweckverbandes werden nach Abschnitt 2 (§§ 10 ff.) der EigAnVO RheinlandPfalz sowie nach den Bestimmungen dieser Verbandsordnung verwaltet. § 10 Erhebung von Gebühren Der Zweckverband erhebt in seinem Entsorgungsgebiet im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung Gebühren entsprechend der Bestimmun-gen der geltenden Abfallsatzung und der Satzung über die Erhebung von Benut-

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zungsgebühren und vereinnahmt diese eigenständig. § 11 Rechnungsprüfung, Akteneinsicht 1. Zuständig für die örtliche Rechnungsprüfung ist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Trier. Für die überörtliche Prüfung gilt die Vorschrift des § 110 Absatz 5 GemO und die hierzu ergangenen Regelungen. Im Übrigen wird auf § 6 Abs. 4 verwiesen. 2. Jedes Verbandsmitglied sowie der Verbandsausschuss sind berechtigt, vom Zweckverband und von den im Auftrag des Zweckverbandes tätigen Verwaltungen Akteneinsicht in die den Zweckverband betreffenden Vorgänge zu erhalten. § 12 Sonderregelungen Bis zum Zeitpunkt der Zusammenführung der auf die jeweiligen Ver-bandsmitglieder entfallenden Buchungskreise bzw. Unterhaushalte innerhalb des Zweckverbandes zu einem Gesamtabschluss bzw. einem Gesamthaushalt, längstens bis zum 31.12.2025, gelten nachfolgende Sonderregelungen: a) Abweichend zu den in § 5 enthaltenen Regelungen ist bei Entscheidungen der Verbandsversammlung, die zu Änderungen der Sonderregelungen in der Abfallsatzung für das Stadtoder Kreisgebiet eines Verbandsmitgliedes führen, die Zustimmung des betroffenen Verbandsmitgliedes erforderlich. Beschlüsse der Verbandsversammlung, die Änderungen der Abfallsatzung für alle Verbandsmitglieder gleichermaßen betreffen, fallen nicht unter die vorgenannte Regelung. b) Abweichend zu den in § 5 enthaltenen Regelungen entscheidet jedes einzelne Verbandsmitglied über die Gebührensätze und die in dieser Gebühr enthaltenen Leistungen, bezogen auf sein Stadt- bzw. Kreisgebiet, selbständig. Ein Stimmrecht der nicht betroffenen Verbandsmitglieder besteht nicht. c) Abweichend zu den in § 5 enthaltenen Regelungen entscheiden über Angelegenheiten, die das Sondervermögen A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH betreffen, ausschließlich die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg gemeinsam.

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§ 13 Auflösung des Zweckverbandes und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern 1. Bei Auflösung des Zweckverbandes kann der Tag der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses erst festgesetzt werden, wenn die Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die Durchführung der Liquidation und die Bestellung eines Liquidators erzielt haben. Dies gilt insbesondere auch für die Übernahme des Personals des Verbandes. Kommt eine Einigung nicht zustande, so ist das Personal oder die zur Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse notwendigen Aufwendungen von den Verbandsmitgliedern zu übernehmen, und zwar in dem Verhältnis der Beteiligung der einzelnen Mitglieder an der Verbandsversammlung. Abweichend davon wird das für die Einsammlung von Abfällen und Wertstoffen zuständige Personal nach dem Verhältnis der auf das jeweilige Stadt- oder Kreisgebiet entfallenden Personalkosten für die Einsammlung verteilt. 2. Im Falle der Auflösung haften die Verbandsmitglieder für die gegenüber dem Zweckverband erworbenen Rechte und Anwartschaften des Perso-nals des Zweckverbandes als Gesamtschuldner, wenn nicht eine ander-weitige Vereinbarung, die der Zustimmung des Personals bedarf, getroffen wird. 3. Verbandsmitglieder können nur zum Schluss eines Wirtschaftsjahres aus dem Zweckverband ausscheiden. Die entsprechende Mitteilung des Verbandsmitglieds muss spätestens 2 Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem das Verbandsmitglied ganz oder mit bestimmten Gebietsteilen ausscheiden will, mit eingeschriebenem Brief an den Verbandsvorsteher erfolgen. 4. Mit dem vollständigen oder teilweisen Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes sind die Anlagen und Einrichtungen in dem Gebiet, das vom Zweckverband nicht mehr unmittelbar entsorgt werden soll, auf der Grundlage von Buchrestwerten auf das Verbandsmitglied zu übertragen, soweit sie ausschließlich der Entsorgung in dessen Gebiet dienen. Im Übrigen hat es dem Zweckverband alle Nachteile auszugleichen, die diesem durch den Austritt entstehen,

insbesondere für den durchgeführten Ausbau von gemeinsamen Anlageteilen; dies gilt auch für die Kosten des Betriebs, der Unterhaltung und der Verwaltung dieser Anlageteile. Eine Befreiung oder Einschränkung dieser Verpflichtung bedarf der Zustimmung aller Verbandsmitglieder. 5. Scheidet ein Verbandsmitglied vor der Zusammenführung der auf die je-weiligen Verbandsmitglieder entfallenden Buchungskreise bzw. Unterhaushalte aus, werden die darin auf das jeweilige Verbandsmitglied entfallenden Vermögenswerte und Schulden auf das ausscheidende Verbandsmitglied übertragen. § 13 Abs. 4 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. Bei der Auflösung des Zweckverbandes oder beim Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes nach dem Zusammenführungszeitpunkt erfolgt die Aufteilung des um die zweckgebundenen Rücklagen bereinigten Verbandsvermögens für den Fall, dass keine Einigung i.S. von § 13 Absatz 1 erzielt wird, nach dem Verhältnis der Beteiligung am Stammkapital. Weitere Einzelheiten zur Aufteilung von Vermögen und Schulden werden in Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband und dem ausscheidenden Verbandsmitglied festgelegt. § 14 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen in den Bekanntmachungsorganen der Verbandsmitglieder oder in dringenden Fällen in einer Zeitung. § 15 Inkrafttreten Die Verbandsordnung 01.01.2016 in Kraft.

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