IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15 - IHK Frankfurt am Main

March 1, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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137. | 138. Jahrgang

 12.14 | 01.15

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Datenschutz

A 4836

10 – 26

Persönlichkeitsrechte schützen – Wirt­schafts­ spionage – Das Recht auf Vergessen werden

Standortpolitik

Ausbildung

Innovation

Recht

Frische­zentrum: Regio­nalität liegt im Trend 28

Bildungspolitik: Die Unterrichtsqualität im Fokus 36

Masterplan Industrie: Flächenbedarf steigt weiter 40

Neue Regelungen: Die Zahlungsmoral verbessern 52

www.facebook.com/FrankfurterSparkasse

Unser Leben, unser Schwung, unsere Frankfurter Sparkasse „Man muss nicht immer das Rad neu erfinden, um mit Innovationen Erfolg zu haben. Manchmal genügt eine gute Idee und der richtige Finanzpartner, der mit anschiebt.“ Die Firmenkundenbetreuung der Frankfurter Sparkasse. Mit uns können Sie etwas bewegen.

Wolfgang Momberger, Helge von Fugler | Unternehmer EBIKE ADVANCED TECHNOLOGIES GMBH | Kunde seit 2013

Editorial

Für Hessen ein gutes Jahr

Liebe Leserinnen und Leser!

D „Wir dürfen nicht die Schrauben ­zurückdrehen und die erreichten Fortschritte aufs Spiel setzen.“

as Jahr 2014 war von Krisen geprägt. Die Welt blickt mit ­Schrecken auf den Irak, von dem aus der „Islamische Staat“ ein Terror-Potenzial unglaublichen Ausmaßes entfaltet. In Syrien tobt ein blutiger Bürgerkrieg und in Westafrika rafft die größte Ebola-Epidemie aller Zeiten Tausende dahin. Ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer scheint der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland sogar die überwundene Spaltung zwischen Ost und West geisterhaft wiederauferstehen zu lassen. Die Jugendarbeitslosigkeit im Süden Europas generiert eine verlorene Generation, die die Folgen der Finanzkrise in die nächsten Jahrzehnte hinübertragen wird. Die Bundesrepublik scheint in diesem weltweiten Vergleich ein Hort des Friedens und der Stabilität zu sein. Und für Hessen, Mittelpunkt der Nation und Europas, war das Krisenjahr 2014 dennoch ein gutes Jahr! Das Inlandsgeschäft und der stabile Arbeitsmarkt sorgen im Moment noch für eine gute Geschäftslage in Hessen. Die Erwartungen an eine positive Entwicklung der Wirtschaft in Hessen sinken aber deutlich. Neben den weltweiten Krisen trüben bundespolitische Entscheidungen wie die Rente mit 63 oder der Mindestlohn den Optimismus der Unternehmer allerorts ein. Wir dürfen den Wohlstand, der unser aller Glück und Freiheit sichert, nicht leichtfertig riskieren! Unsere Wirtschaftskraft ist nicht selbstverständlich. Reformen des Arbeitsmarkts haben dazu beigetragen, Deutschland sicher durch die Finanzkrise zu führen. Wir dürfen nun nicht die Schrauben zurückdrehen und die erreichten Fortschritte aufs Spiel setzen. Für diese Ziele wird sich Ihre IHK Frankfurt am Main auch im nächsten Jahr einsetzen. Ich wünsche Ihnen Frohe Weihnachten!

Prof. Mathias Müller Präsident, IHK Frankfurt am Main

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

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10–26

Inhalt 12.14 | 01.15

Editorial 3 3

Für Hessen ein gutes Jahr, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt

IHK intern 3 6

Jahresrückblick 2014

Special Datenschutz 3 10 Arbeitswelt Persönlichkeitsrechte schützen 12 Wirtschaftsspionage Sicherheitsfaktor Mensch 14 Datenschutz-Grundverordnung Ein ehrgeiziges Dossier 18 Europäischer Gerichtshof Datenschutz ist ein Grundrecht 20 Cloud Computing Auf Wolke sicher gehen 22 Wettbewerbsrecht Rechtssicheres Direktmarketing 24 Internet Analysetools richtig einsetzen 26 Cookies und Co. Keine Website ohne Datenschutz

4

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

28

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39

40

Standortpolitik 3

Innovation und Umwelt 3

28 Zehn Jahre Frischezentrum Regionalität liegt im Trend 30 IHK-Kreisbereisung Hervorragende Produktqualität 32 Beschäftigungsprognose Stabilitätsanker Arbeitsmarkt 33 IHK-Konjunkturumfrage Herbst Stimmung sinkt trotz guter Lage

40 Masterplan Industrie Flächenbedarf steigt weiter 42 Hessischer Website Award Online auf der Route 66 on Tour

Unternehmensförderung und Starthilfe 3

Recht und Steuern 3

34 Existenzgründungen Noch Luft nach oben

Aus- und Weiterbildung 3 35 IHK-Bildungszentrum 36 Bildungspolitik Unterrichtsqualität im Fokus 38 Consulting Assistant Eine Lücke geschlossen 39 Landesbestenehrung Erfolg hat viele Väter

INternational 3 46 Hessischer Exportpreis Keine Frage der Größe

48 Bundespolitik Änderungen im Steuerrecht 50 Stichtag 31. Dezember Verjährung von Forderungen 52 Neue Regelungen Die Zahlungsmoral verbessern 54 Gewinnspiele Kunden gewinnen und binden 67 Vorschau | ihk Intern | Impressum 3

Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen Beilagen von Unitymedia KabelBW GmbH, Köln, bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

5

Jahresrückblick 2014 6

Ein Vertrauensvorschuss

Bewerbung via Skype

Die Landtagswahl in Hessen hat die politischen Karten neu gemischt, in Wiesbaden regiert seither Schwarz-Grün. Mit Spannung erwarteten daher die 1 600 Gäste des IHK-Jahresempfangs Volker Bouffiers Ausführungen zum neuen Regierungsbündnis in Hessen. Der Ministerpräsident sprach von einer „ungewöhnlichen Situation, die besondere Anforderungen stellt“ und „der richtigen politischen Antwort auf das Wahlergebnis“. Er dankte den Wirtschaftsvertretern für die freundliche Aufnahme von Schwarz-Grün: „Wir werden das als einen Vertrauensvorschuss mitnehmen.“

Zwei junge Griechen haben im Februar ihre Ausbildung als Hotelfachleute im Hotel Intercontinental Frankfurt begonnen. Dieses hatte sich für die Anwerbung griechischer Auszubildender entschieden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Zunächst war eine intensive Beratung der Bewerber vonnöten, denn die Chancen der dualen Berufsausbildung in Deutschland sind in Griechenland mit einem von akademischen Abschlüssen geprägten Arbeitsmarkt kaum bekannt. Zum Ausbildungsstart gab es für Anna Ioannou und Ioannis Mondanos eine Schultüte von der IHK Frankfurt.

Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

136. | 137. Jahrgang

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137. Jahrgang

IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain



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GR

AUS- UND WEITERBILDUNG

12–31

FACHKRÄFTE

WicHti marKE

erfolgSmodell duale auSbIldung – arbeItgebermarKe aufbauen – nacHQualIfIZIerung

08-30

ZUKUnFt der arbeItSwelt – netZwerKe ScHaFFen löSUngen – generatIon Y: KarrIere neU deFInIert

Kommunale Finanzen

ENERGIE

18 – 28

ENERGIEWENDE NEU JUSTIEREN – ENERGIEKOSTEN MINIMIEREN – SKYLINE OHNE STROM – ENERGIEMANAGEMENT

14-32

HausHaltskonsolidierung – kommunaler scHutzscHirm – gewerbesteuer: Hebesätze nicHt erHöHen

standortpolitik

startHilfe

international

StandortpolItIK

StartHIlFe

recHt

IHK Intern

StandortpolItIK

StartHIlfe

EU-Kommission: Digitale Agenda für Europa 42

Sepa in Sicht: Den Zahlungsverkehr umstellen 44

Auslandsmarkt Österreich: So nah, so anders 54

Neue Landesregierung: Verlässliche Perspektiven 32

Interne Netzwerke: Den Kulturwandel gestalten 34

Gutscheine als Geschenk: Auf Befristung achten 41

Jahresempfang: Vertrauensvorschuss für Schwarz-Grün 08

Interview mit Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir 32

Nachfolge ohne Familienzwist: Wirtschaftsmediation 41

JetZt aucH dIgItal!

IHK-EHRENAMT

STANDORTPOLITIK

INNOVATION

IHK-Wahl: Die neuen Mitglieder der Vollversammlung 8

Bad Homburg: Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte 30

100 Jahre GoetheUni: Laboratorium der Moderne 38

JETZT AUCH DIGITAL!

Neues Miteinander

Hoher Qualitätsstandard

Auf dem vierten Demografiekongress im April entwarfen die Teilnehmer unter dem Motto „Zukunfts(t)raum“ die Vision einer nachhaltigen und generationenfreundlichen Metropolregion. „FrankfurtRheinMain hat alle Voraussetzungen, um den demografischen Wandel zu bewältigen“, betonte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller in seiner Eröffnungsrede. Während die Kernstädte boomten, sei in vielen Landkreisen ein Bevölkerungsrückgang festzustellen. Vor diesem Hintergrund sei eine integrierte Metropolenentwicklung dringend erforderlich: „Wir müssen zu einem neuen Miteinander von Stadt und Land finden.“

Ende April ehrte die IHK Frankfurt 95 ehrenamtliche Prüfer für ihr zehnjähriges Engagement. Darüber hinaus wurden 24 Prüfer geehrt, die sich sogar schon seit 20 Jahren in den IHK-Prüfungsausschüssen der Aus- und Weiterbildungsprüfungen engagieren. Ehrenamtliche IHK-Prüfer tragen zum hervorragenden Ruf des dualen Bildungssystems bei. Dank ihrer Expertise und Erfahrung ist ein hoher Qualitätsstandard gewährleistet. Ein Personalchef kann sich bei der Einstellung eines Mitarbeiters darauf verlassen, dass ein IHK-Zeugnis dessen tatsächliche Fähigkeiten widerspiegelt.

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

iHK in

Vollve Präsid wiede

Zukunft gestalten

Maßvolle Regulierung

Biennale der Lichtkultur

Über 100 000 Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt waren vom 22. Januar bis 18. Februar aufgerufen, ein neues Parlament der Wirtschaft zu wählen. Bei der konstituierenden Sitzung wurde IHK-Präsident Prof. Mathias Müller für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Als zentrale Themen der Legislaturperiode bezeichnete er die Weiterentwicklung der Metropolregion FrankfurtRheinMain. „Für einen starken Wirtschaftsstandort müssen wir langfristig die richtigen Weichen stellen“, sagte Müller. Ihm sei daran gelegen, Tradition zu bewahren und gleichzeitig Zukunft zu gestalten.

Thekla Behrens und Oral Mutaf sind für ihre exzellenten Abschlussarbeiten an der FH Frankfurt mit dem Hans-Messer-Preis ausgezeichnet worden. Namensgeber des Preises ist Dr. Hans Messer, langjähriger Präsident und Ehrenpräsident der IHK Frankfurt. Festredner der Hans-Messer-Lecture war Dr. Jürgen Heraeus, Aufsichtsratsvorsitzender, Heraeus-Holding. In seinem Vortrag „Zukunftsperspektiven des Industriestandorts Deutschland“ forderte er, dass die Bundesregierung mehr Mut und Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft setzen und die Regulierung in Maßen halten solle.

Wirtschaft und Technik, Kunst und Kultur miteinander zu verknüpfen und in den öffentlichen Raum zu tragen, ist Ziel der Luminale, die parallel zur weltgrößten Messe für Licht und Gebäudetechnik, Light + Building, stattfindet. „Alle zwei Jahre verwandelt sich die scheinbar nüchterne Banken- und Geschäftsstadt in eine Welt des Lichts und der Kunst“, sagte Oberbürgermeister Peter Feldmann bei der Luminale-Eröffnung in der IHK Frankfurt. Gemeinsamer Beitrag von IHK, Deutscher Börse und Osram war die Installation „Trading Lights“ des Wiesbadener Lichtdesigners Stephan Horn.

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REATER CHINA

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EINZELHANDEL

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EXISTENZGRÜNDUNG

06–24

WertSchÖpFung im einzelhandel – verkauFSoFFene Sonntage – QuartierSmanagement zeil

iGEr HandElSpartnEr – taiWan Und HonGKonG – EnGESEtZ novElliErt – GESUndHEitSSYStEm

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CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

8 – 29

8 –31

GRÜNDERSTADT FRANKFURT – NETZWERKE IHK-SERVICES – BUSINESS ANGELS

TOURISMUS

GESELLSCHAFT MITGESTALTEN – NACHHALTIG INVESTIEREN – ERFOLGSFAKTOR VERANTWORTUNG – SOCIAL DAYS: GEMEINSAM FÜR EINE GUTE SACHE

8 – 33

MEGAMARKT TAGESTOURISMUS – ZUKUNFTSTRENDS – REGIONALPARK RHEINMAIN – LÄNDLICHE RÄUME

METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN

DIE PPS FÜR LESETI ERFERI EN SOMM chreiben Preisausste 30 Sei

8–23

Standortmarketing: neU aUfgeStellt – made in heSSen – demografie: intelligent SchrUmpfen – vielfalt alS StÄrke

ntErn

StandortpolitiK

StartHilfE

ersammlung: dent Müller ergewählt 08

Europa vor der Wahl: Wirtschaftspolitische Positionen 34

Familienunternehmen: Pioniergeist der Enkelgeneration 40

JEtZt aUcH diGital!

Standortpolitik

aUSbildUng

recht

Global Business Week: Tag der Metropolregion

Vom Wald auf den Teller – ein Ausbildungsprojekt 28

Mediation: Konflikte einvernehmlich beilegen 40

24

Jetzt aUch digital!

Standortpolitik

umWelt

international

recht und Steuern

STANDORTPOLITIK

AUSBILDUNG

INNOVATION

INTERNATIONAL

STARTHILFE

WEITERBILDUNG

INNOVATION

INTERNATIONAL

STANDORTPOLITIK

INNOVATION

STEUERN

IHK INTERN

Frankfurt Style Award: Frankfurt zieht an 36

Auf dem Prüfstand: Wasserpreise und -gebühren 42

Round Table Russland: Tipps für den Vertrieb 48

Lebensmittelkennzeichnung: Neue Pflichtangaben 50

IHK-Empfang in Bad Homburg: Wirtschaft trifft Politik 30

Berufsbildungsmesse 2014: Berufe zum Anfassen 44

Online-MarketingTag: Gefühle steuern Kaufverhalten 50

Personalsuche in China: Lebensläufe oft aufgehübscht 54

Vertriebsstrategien: Immer auf Erfolgs­ kurs bleiben 34

DIHK­Umfrage: Karrieresprung dank Fortbildung 38

Forschung, Entwick­ lung: Innovationen finanzieren 40

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) 46

Regionaltangente West: Die Wirtschaft steigt ein 34

Premiere des Social Media Days: Digitaler Kulturwandel 44

Frankfurter Haushalt: Weiter auf Konsolidierungskurs 50

Spiel mit Kontrasten: Umbau und Sanierung des IHK-Südflügels 52

Auf einem guten Weg

Berufe zum Anfassen

Karrierechancen ausgelotet

Der Tag der Metropolregion auf der Global Business Week im Mai zeigte deutlich: FrankfurtRheinMain ist auf einem guten Weg. „Wir brauchen aber Antworten auf die Flächenkonkurrenz von Wohnen und Gewerbe, gerade in zentralen Lagen“, betonte Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt. Die Schaffung von attraktivem Wohnraum ist für Oberbürgermeister Peter Feldmann eine der zent­ ralen Herausforderungen. Der Rathauschef hofft darauf, dass die Realisierung von Wohnbau- und Infrastrukturprojekten auch zu einer stärkeren Zusammenarbeit in der Region beitragen wird.

Drei Tage lang informierten sich Schüler auf der 21. Berufsbildungsmesse bei mehr als 100 Ausstellern rund um das Thema Ausbildung. Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz und welcher der rund 400 Ausbildungsberufe ist der richtige für mich – diese Fragen standen bei den Jugendlichen im Vordergrund. Erste Anlaufstelle waren die Ausbildungsberater der IHK Frankfurt, die auf der Messe mit einem Stand vertreten waren. Individuelle Beratung gab es auch bei den Wirtschaftsjunioren: Hier wurden die mitgebrachten Bewerbungsmappen gecheckt.

Seit 2010 ist die Lange Nacht der Industrie auch im RheinMain-Gebiet etabliert. Ende Mai öffneten 24 Industrieunternehmen der Metropolregion ihre Werkstore, um knapp 1000 Besuchern Einblicke in die Produktion und die Arbeitsabläufe zu gewähren. Durch den direkten Kontakt zu Ansprechpartnern aus den Unternehmen konnten die Teilnehmer auch Karrierechancen ausloten. Und viele Unternehmen nutzten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels die Chance, um sich als potenzieller Arbeitgeber zu empfehlen.

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

7

Feierliche Übergabe

Lernen statt reisen

Wirtschaft trifft Politik

Abi- und Hochschulfeiern gibt es zuhauf. Um aber auch die Qualität in der beruflichen Ausbildung zu würdigen, hat die IHK Frankfurt vor zehn Jahren den IHK-Zeugnistag initiiert. Mit einem großen Fest sagt sie den jungen Menschen: „Herzlich Willkommen in der Wirtschaft“. Ende Juli war es wieder so weit: Über 1500 Absolventen bekamen mit Unterstützung aus dem Ehrenamt die IHK-Zeugnisse überreicht. Auch Marlene Haas, Vizepräsidentin, IHK Frankfurt, und Mathias Samson, Staatssekretär, hessisches Wirtschaftsministerium, gratulierten.

Aktuell fehlen im IHK-Bezirk Frankfurt rund 6 000 Akademiker und 16 000 beruflich Qualifizierte mit technischer Ausbildung. Um diesen Engpass mittelfristig abzubauen, bietet die IHK einer Schülergruppe während der Sommerferien die Möglichkeit, eine Woche lang spannende Berufe in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mint) kennenzulernen. Kooperationspartner war diesmal Provadis. Mit dem Feriencamp möchte die IHK Frankfurt zur Berufs- und Studienorientierung in den Mint-Berufen beitragen.

Der IHK-Sommerempfang im Bad Homburger Schloss ist fast ein kleiner Jahresempfang. Eingeladen waren Unternehmer und Politiker aus dem Hochtaunus und Main-Taunus. Mit dem Event möchte die IHK Frankfurt die wirtschaftliche Bedeutung der beiden Landkreise hervorheben, die ebenso wie die Mainmetropole zum Bezirk der IHK Frankfurt gehören. Mit etwa 37 000 Unternehmen machen sie rund ein Drittel der Mitglieder des IHK-Bezirks aus. Festredner war Prof. Hans Hölschermann, Chefarzt der Hochtaunus-Kliniken.

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GREATER CHINA

AUS- UND WEITERBILDUNG

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FACHKRÄFTE

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EINZELHANDEL

14 – 33

WertSchÖpFung im einzelhandel – verk oFFene Sonntage – QuartierSmanageme

WicHtiGEr HandElSpartnEr – taiWan Und HonGKonG – marKEnGESEtZ novElliErt – GESUndHEitSSYStEm

erfolgSmodell duale auSbIldung – arbeItgebermarKe aufbauen – nacHQualIfIZIerung

08-30

ZUKUnFt der arbeItSwelt – netZwerKe ScHaFFen löSUngen – generatIon Y: KarrIere neU deFInIert

ENERGIE

METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN

18 – 28

ENERGIEWENDE NEU JUSTIEREN – ENERGIEKOSTEN MINIMIEREN – SKYLINE OHNE STROM – ENERGIEMANAGEMENT

DIE PPS FÜR LESETI ERFERI EN SOMM chreiben Preisausste 30 Sei

8–23

Standortmarketing: neU aUfgeStellt – made in heSSen – demografie: intelligent SchrUmpfen – vielfalt alS StÄrke

StandortpolItIK

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recHt

IHK Intern

StandortpolItIK

StartHIlfe

Neue Landesregierung: Verlässliche Perspektiven 32

Interne Netzwerke: Den Kulturwandel gestalten 34

Gutscheine als Geschenk: Auf Befristung achten 41

Jahresempfang: Vertrauensvorschuss für Schwarz-Grün 08

Interview mit Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir 32

Nachfolge ohne Familienzwist: Wirtschaftsmediation 41

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IHK-EHRENAMT

STANDORTPOLITIK

INNOVATION

IHK-Wahl: Die neuen Mitglieder der Vollversammlung 8

Bad Homburg: Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte 30

100 Jahre GoetheUni: Laboratorium der Moderne 38

JETZT AUCH DIGITAL!

iHK intErn

StandortpolitiK

StartHilfE

Vollversammlung: Präsident Müller wiedergewählt 08

Europa vor der Wahl: Wirtschaftspolitische Positionen 34

Familienunternehmen: Pioniergeist der Enkelgeneration 40

JEtZt aUcH diGital!

Standortpolitik

aUSbildUng

recht

Global Business Week: Tag der Metropolregion

Vom Wald auf den Teller – ein Ausbildungsprojekt 28

Mediation: Konflikte einvernehmlich beilegen 40

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Jetzt aUch digital!

Standortpolitik

umWelt

international

recht und S

Frankfurt Style Award: Frankfurt zieht an 36

Auf dem Prüfstand: Wasserpreise und -gebühren 42

Round Table Russland: Tipps für den Vertrieb 48

Lebensmittelk zeichnung: Ne Pflichtangabe

Ehrengast Finnland

Leitbild für Hessen

Hervorragend aufgestellt

Finnland war in diesem Jahr Ehrengast auf der Frankfurter Buchmesse. Diese wurde vom Staatspräsidenten der Republik Finnland, Sauli Niinistö, eröffnet. Zuvor wurde der Staatsgast in der IHK empfangen. In seiner Rede vor 140 Teilnehmern des Wirtschaftsforums Finnland betonte Niinistö die wichtige Rolle, die Innovationen für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen haben. Die IHK Frankfurt wurde durch ihre stellvertretende Präsidentin, Karen Hoyndorf, vertreten. Im Anschluss diskutierten CEOs beider Länder über die Potenziale der deutsch-finnischen Zusammenarbeit.

Festredner des Frankfurter Industrieabends war Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Er lobte die gemeinsamen Bemühungen von Stadt und IHK, der Industrie am Standort Frankfurt auch mit dem Masterplan Industrie eine langfristige Zukunftsperspektive zu geben. Al-Wazir strebt auch eine Neubelebung der Diskussionen um ein industriepolitisches Leitbild für Hessen an. Die Industrie sieht er als Problemlöser für die Herausforderungen der Zukunft. Von daher werde die Wirtschaftspolitik der Landesregierung dazu beitragen, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Die IHK-Kreisbereisung fand diesmal im Hochtaunuskreis statt. Die Delegation besuchte die Familienunternehmen Müller & Co. KunststoffFenster und die Druckerei Esser + Verlag. „Die Besuche haben gezeigt, dass kluge Unternehmensführung, Kooperationen, innovative Produkte und Fertigungstechnik sowie hervorragende Produktqualität selbst bei weltwirtschaftlichen Unsicherheiten und Krisen noch Unternehmenserfolge gewährleisten können“, resümierte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller. Von solchen inhabergeführten Unternehmen lebe die Region.

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„Der Website Award beweist, dass der hessische Mittelstand im Internet mithalten kann“, sagte Antje-Imme Strack, Vorsitzende, IHK-Ausschuss Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei der Verleihung des Hessischen Website Awards 2014. Bei der Veranstaltung im Oktober präsentierten die Sieger ihre wohldurchdachten Websitekonzepte und die überragenden Webdesigns. Der Award richtet sich an KMUs und erkennt die Herausforderung an, sich trotz begrenztem Budget erfolgreich im Internet zu präsentieren. Vergeben wird die Auszeichnung vom Onlinemarketing-Beratungszentrum BIEG Hessen.

Gemeinsam machen sich die IHKs Frankfurt und Offenbach für den Bau der Regionaltangente West (RTW) stark. Im Oktober initiierten sie eine Plakatkampagne, damit das seit 40 Jahren diskutierte Projekt nun stärker in den Fokus rückt und die Planungen mithilfe des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt weiter Fahrt aufnehmen. „Die RTW ist verkehrstechnisch ein unverzichtbares Projekt für FrankfurtRheinMain“, betonte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller auf einer Pressekonferenz. Sie sei die Antwort auf die Herausforderung einer stetig wachsenden Metropolregion.

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EXISTENZGRÜNDUNG

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CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY

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GRÜNDERSTADT FRANKFURT – NETZWERKE IHK-SERVICES – BUSINESS ANGELS

TOURISMUS

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perSönlichkeitSrechte SchÜtZen – WirtSchaFtSSpionage – daS recht aUF VergeSSen Werden

GESELLSCHAFT MITGESTALTEN – NACHHALTIG INVESTIEREN – ERFOLGSFAKTOR VERANTWORTUNG – SOCIAL DAYS: GEMEINSAM FÜR EINE GUTE SACHE

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MEGAMARKT TAGESTOURISMUS – ZUKUNFTSTRENDS – REGIONALPARK RHEINMAIN – LÄNDLICHE RÄUME

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INTERNATIONAL

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INNOVATION

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IHK-Empfang in Bad Homburg: Wirtschaft trifft Politik 30

Berufsbildungsmesse 2014: Berufe zum Anfassen 44

Online-MarketingTag: Gefühle steuern Kaufverhalten 50

Personalsuche in China: Lebensläufe oft aufgehübscht 54

Vertriebsstrategien: Immer auf Erfolgs­ kurs bleiben 34

DIHK­Umfrage: Karrieresprung dank Fortbildung 38

Forschung, Entwick­ lung: Innovationen finanzieren 40

Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) 46

Regionaltangente West: Die Wirtschaft steigt ein 34

Premiere des Social Media Days: Digitaler Kulturwandel 44

Frankfurter Haushalt: Weiter auf Konsolidierungskurs 50

Spiel mit Kontrasten: Umbau und Sanierung des IHK-Südflügels 52

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Frischezentrum: Regionalität liegt im Trend 28

Bildungspolitik: Die Unterrichtsqualität im Fokus 36

Masterplan Industrie: Flächenbedarf steigt weiter 40

Neue Regelungen: Die Zahlungsmoral verbessern 52

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Erfolg hat viele Väter

IHK-Jahresempfang im Mai

In diesem Jahr haben 211 junge Absolventen im IHKBezirk Frankfurt ihre Ausbildung mit der Gesamtnote „sehr gut“ beendet, darunter 17 Landesbeste. Davon wurden vier sogar als Bundesbeste für die nationale Bestenehrung am 8. Dezember beim DIHK in Berlin nominiert. Karen Hoyndorf, stellvertretende IHKPräsidentin, hob in ihrer Ansprache bei der Bestenehrung hervor, dass Erfolg immer viele Väter habe: Nicht nur die Azubis selbst, sondern auch die Lehrer in den Berufsschulen und die Verantwortlichen in den Ausbildungsbetrieben seien an den individuellen Erfolgsstorys beteiligt gewesen.

Unbestritten ist der Jahresempfang der IHK Frankfurt einer der gesellschaftlichen Höhepunkte zu Beginn eines Jahres. Aufgrund der noch nicht beendeten Baumaßnahmen im Südflügel des denkmalgeschützten IHK-Gebäudes kann der traditionelle Jahresempfang diesmal jedoch nicht wie gewohnt im Januar stattfinden, da einige Räume und Flure derzeit nicht nutzbar sind. Ausfallen wird das Event aber auch in 2015 nicht: Der IHKEmpfang findet diesmal Ende Mai statt. Der Termin wird rechtzeitig im IHK WirtschaftsForum und in der Tagespresse bekannt gegeben.

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

Fotos: Infraserv Höchst (1), Goetzke Photographie (2), Stefan Krutsch (8), Andreas Mann (1), Petra Menke (1), Jochen Müller (7)

Die Wirtschaft steigt ein

Jahresrückblick 2014

Überragende Webdesigns

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Foto: Gettyimages / Roy Scott

Unternehmen haben den Datenschutz in bestehenden Arbeitsver­ hältnissen, aber auch schon in Bewerbungsverfahren zu beachten.

Arbeitswelt

Persönlichkeitsrechte schützen Datenschutzskandale in großen Unternehmen haben das Bewusstsein für den Datenschutz geschärft. Im betrieblichen Alltag sehen sich Arbeitgeber häufiger denn je mit rechtlichen Problemen und Zweifelsfragen konfrontiert.

B

eim Datenschutz geht es vor allem um die Vermeidung von Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte. Die grundlegenden Vorschriften sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthalten, das bei jedem Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten ist. Personenbezogen sind Daten, wenn sie Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person enthalten.

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Dem BDSG liegen vier Prinzipien zugrunde: Zum einen gilt, dass der Umgang mit den Daten verhältnismäßig sein muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Datenerhebung im Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist. Zum anderen verlangt der Zweckbindungsgrundsatz, dass Daten nur für konkret festgelegte Zwecke erhoben und verwendet werden. IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

Datenschutz

Nach dem Transparenzgebot ist der von der Datenverarbeitung Betroffene grundsätzlich vom Umgang mit seinen Daten zu informieren. Zudem gilt, dass der Umgang mit den Daten nur zulässig ist, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift den Umgang mit den personenbezogenen Daten erlaubt. Einwilligungen von Beschäftigten reichen den Datenschutzbehörden als Rechtsgrundlage regelmäßig nicht aus. Paragraf 32 BDSG ist die wichtigste Vorschrift für den Umgang mit Beschäftigtendaten im Arbeitsverhältnis. Die Vorschrift erlaubt den Umgang mit Beschäftigtendaten nur, soweit dies für das Beschäftigungsverhältnis „erforderlich“ ist. Dieser Begriff ist ohne Frage dehnbar. Entscheidend für die Erforderlichkeit ist stets, dass die Maßnahme des Arbeitgebers verhältnismäßig ist. Dabei müssen die Interessen des Arbeitgebers und die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen werden. Erfolgt der Umgang mit den Daten zur Aufdeckung von Straftaten, muss neben der Erforderlichkeit ein zu dokumentierender Anfangsverdacht vorliegen. Zudem darf der Beschäftigte kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Datenverarbeitung haben. Die Reichweite des BDSG ist in der modernen Arbeitswelt außerordentlich weit. Es wird oft übersehen, dass das BDSG nicht nur Datenerhebungen mittels IT-Systemen, sondern auch manuelle Informationsbeschaffungen erfasst. Unternehmen müssen die datenschutzrechtlichen Vorgaben demnach nicht nur im Hinblick auf E-Mail-, Internet- und Telefonnutzungsdaten, beim Umgang mit Personaldaten oder bei Leistungskontrollen beachten, sondern auch bei allen Aufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen zur Beweisgewinnung. Rein tatsächliche Maßnahmen wie Mitarbeiterkontrollen oder Befragungen, die Fehlverhalten von Mitarbeitern aufdecken oder verhindern sollen, müssen sich demnach ebenfalls an den strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben messen lassen. Missachtet der Arbeitgeber diese Grenzen, sind die gesammelten Beweise und Informationen in einem späteren Gerichtsverfahren möglicherweise nicht verwertbar. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) veranschaulicht dies besonders deutlich: Das Gericht hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung zu entscheiden. Ein Mitarbeiter eines Großhandelsmarkts war in Verdacht geraten, Damenunterwäsche aus dem Sortiment des Markts gestohlen und sie in seinem persönlichen Spind versteckt zu haben. Daraufhin öffnete der Marktleiter den Spind des Mitarbeiters und durchsuchte diesen, ohne den betroffenen Mitarbeiter von dieser Maßnahme zu informieren. Nach Angaben des Arbeitgebers befanden sich darin tatsächlich die vermuteten Wäscheartikel. Das BAG beurteilte das Verhalten des Arbeitgebers als rechtswidrig, weil die heimliche Durchsuchung nach Auffassung der Richter von den maßgeblichen Vorschriften des BDSG nicht gedeckt gewesen sei. Da eine Kontrolle im Beisein des Mitarbeiters ebenso Erfolg versprechend gewesen wäre, aber weniger tief in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingegriffen hätte, sei die Maßnahme unverhältnismäßig. Die auf die rechtswidrig erlangten Beweismittel gestützte Kündigung des Mitarbeiters hatte damit vor Gericht keinen Bestand. Vor diesem Hintergrund sind heimliche Kontrollmaßnahmen nur mit Bedacht durchzuführen. Zudem kann die Einbindung des Betriebsrats oder des betrieblichen Datenschutzbeauftragten empfehlenswert sein. In der E-Mail-Kommunikation finden sich oft wichtige Hinweise auf Rechtsverstöße von Mitarbeitern. Arbeitgeber haben daher oft IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

ein großes Interesse, auf den betrieblichen E-Mail-Account von verdächtigen Mitarbeitern zuzugreifen. Ist die Privatnutzung des E-Mail-Accounts ausdrücklich verboten, darf der Arbeitgeber den Inhalt des Postfachs überprüfen, wenn Verdachtsmomente vorliegen und er die oben dargestellten Voraussetzungen des BDSG einhält. Ein Verbot der Privatnutzung ist in der Praxis aber eher selten. Ganz überwiegend erlauben Arbeitgeber die Privatnutzung oder dulden sie zumindest. In diesem Fall ist die Rechtslage äußerst unübersichtlich; die Zulässigkeit ist oft eine Frage des Einzelfalls. Zwar zeichnet sich in der Rechtsprechung ab, dass Kontrollen nach überwiegender Auffassung wohl nicht der Strafandrohung des Paragrafen 206 Strafgesetzbuch (StGB) (Verletzung des Fernmeldegeheimnisses) unterliegen. Arbeitgeber müssen die strengen Vorgaben des BDSG aber zwingend einhalten. Eine Auswertung ist damit nur zulässig, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, der zu dokumentieren ist. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass nur solche Daten des Mitarbeiters von der Auswertung erfasst werden, die zur Aufklärung des Sachverhalts unbedingt erforderlich sind. Der Datenschutz ist nicht nur in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu beachten, sondern auch bereits im Bewerbungsverfahren. Will sich der Arbeitgeber ein Bild über den Bewerber verschaffen und führt er deshalb eine Recherche auf Social-Media-Plattformen durch, fällt dies ebenfalls in den Anwendungsbereich des BDSG. Die dargestellten Grundsätze sind entsprechend anzuwenden. Zu berücksichtigen ist, dass die Grenzen zwischen zulässigem und unzulässigem Verhalten oft fließend sind. Entscheidend für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ist beispielsweise, ob die Recherche einen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis aufweist (zum Beispiel Überprüfung der Angaben im Lebenslauf in einem beruflichen Netzwerk) oder sie sich auf allgemein zugängliche Quellen bezieht (zum Beispiel auf ein öffentlich einsehbares Netzwerkprofil). Bei der Verwendung der erlangten Informationen sind die Interessen des Arbeitgebers und die des Bewerbers stets in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Datenschutzrechtlich relevant ist es auch, wenn der Arbeitgeber auf Social-Media-Plattformen Kenntnis von arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen seiner Arbeitnehmer erlangt (zum Beispiel beleidigende Äußerungen über das Unternehmen, Urlaubsbilder, obwohl der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist). Stößt der Arbeitgeber im Internet zufällig auf solche Einträge, ist der Fund datenschutzrechtlich unbedenklich. Will der Arbeitgeber die Informationen weiterverwerten, gelten wiederum die bereits beschriebenen Vorgaben des Paragrafen 32 BDSG. Eine gezielte Suche nach einem bestimmten Arbeitnehmer ist ebenfalls nur im Rahmen dieser Regelung zulässig, beispielsweise ❙ wenn bereits ein Anfangsverdacht vorliegt.  Autoren Tim Wybitul Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Head of Investigations & Compliance, Hogan Lovells International, Frankfurt, tim.wybitul@ hogan­lovells.com

Maren Astor Rechtsanwältin, Hogan Lovells Inter­national, Frankfurt, maren.astor @hoganlovells.com

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Wirtschaf tsspionage

Sicherheitsfaktor Mensch Foto: Gettyimages / AydAn Mutlu

Die hochinnovativen Spitzentechnologien deutscher Unternehmen sind auch für Wirtschaftsspione interessant. Und immer häufiger sind es kleine und mittelständische Unternehmen, die ins Visier von Wirtschaftsspionen geraten.

Der Faktor Mensch spielt in vielen Fällen von Wirtschaftsspionage eine entscheidende Rolle: Oft werden im zwischenmenschlichen Um­ gang, meist unbeabsichtigt, wichtige Informationen preisgegeben.

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ie Abwehr von Spionageaktivitäten anderer Staaten in Deutschland ist eine Schwerpunktaufgabe und Kernkompetenz der Verfassungsschutzbehörden. Wirtschaftsspionage ist eine ernst zu nehmende und dennoch in der Praxis oft unterschätzte Gefahr in unserer globalisierten Welt. Oftmals besteht Unklarheit über Ziele, Akteure und Schutzmöglichkeiten. Um dieser Gefahr effektiv begegnen zu können, bedarf es daher der engen Zusammenarbeit von Wirtschaftsunternehmen und Sicherheitsbehörden. Das Ziel von Wirtschaftsspionage durch fremde Nachrichtendienste ist die Unterstützung der eigenen Wirtschaft und Kosteneinsparungen bei der Entwicklung neuer Technologien, um sich dadurch fehlendes Know-how anzueignen und Wettbewerbsvorteile auf dem Weltmarkt zu sichern. Der entstehende Schaden ist enorm: Der ungewollte Abfluss von Know-how gefährdet unmittelbar den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen, aber mittelbar auch die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität unserer Volkswirtschaft. Betroffen sind nicht nur große Unternehmen, sondern insbesondere auch kleine und mittelständische Betriebe mit hoher Innovationskraft, die nicht selten Marktführer in ihren Branchen sind. Für fremde Nachrichtendienste interessant sind insbesondere Branchen der Spitzentechnologien, in denen deutsche Unternehmen Marktführer sind und stark in Forschung und Entwicklung investieren. Zu nennen sind in diesem Kontext beispielsweise Informations- und Kommunikationstechnologie, Energie- und Umwelttechnologie, insbesondere regenerative Energien, Rüstung, Luft- und Raumfahrttechnik und die Pharmaindustrie.

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Die Methoden der Wirtschaftsspionage sind variantenreich. Und durch die schnell fortschreitenden Entwicklungen in der Informationsund Kommunikationstechnik werden sie immer vielseitiger. Aktuelle Spionagefälle belegen, dass der Faktor Mensch in den Fällen von Wirtschaftsspionage immer noch eine große, wenn nicht sogar die wichtigste Rolle spielt. Im zwischenmenschlichen Umgang werden meist unbeabsichtigt entscheidende Informationen preisgegeben. Durch die Digitalisierung des privaten wie geschäftlichen Alltags kommen jedoch vielseitige Möglichkeiten der technischen Spionage wie beispielsweise Telefon- und Internetüberwachung hinzu. Cyberangriffe sind eine für den Angreifer risikoarme Möglichkeit, um an Insiderinformationen zu gelangen oder beträchtliche Schäden bei den Unternehmen zu verursachen. Cyberangriffe sind relativ einfach, schnell und flächendeckend in Echtzeit durchführbar. Wegen der mannigfaltigen Anonymisierungsmöglichkeiten sind sie zudem risikoarm. Jeder an ein Datennetz angebundene Rechner ist grundsätzlich angreifbar, egal ob öffentliches oder separates Firmennetz. Für Cyberangriffe fremder Nachrichtendienste werden nach wie vor insbesondere E-Mails mit verseuchten Anhängen genutzt. Die entsprechenden E-Mails werden oft durch ein vorheriges umfassendes Social Engineering – das heißt durch Recherchen über persönliche Interessen des Opfers – so professionell gestaltet, dass beim Opfer kein Misstrauen erzeugt wird, die präparierte E-Mail zu öffnen oder einem Link zu folgen. Sie richten sich an existente Personen oder Arbeitsbereiche und sprechen Themen an, die den Empfänger wegen seiner Funktion beziehungsweise Tätigkeit interessieren müssen. Dem Opfer vermeintlich bekannte Absenderadressen werden gefälscht oder missbraucht. Die Mails wirken täuschend echt. Durch die Fülle an Informationen, die man offen sowohl über Firmen als auch deren Mitarbeiter im Internet erlangt, ist es möglich, derart gezielte Angriffe vorzubereiten. Vor allem die Preisgabe persönlicher und privater Daten in sozialen Netzwerken, in Kombination mit den Informationen aus Firmenauftritten im Internet und einer Vermischung von privater und geschäftlicher Nutzung sozialer Netzwerke geben einem Angreifer

Weitere Infos Betroffene oder interessierte Unternehmen können sich telefonisch ­unter 06 11/ 7 20-4 06 oder per E-Mail unter wirtschaftsschutz@lfv. hessen.de an die Spezialisten für Wirtschaftsschutz des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen wenden. Mit Diskretion und vor allem mit seiner Kompetenz in der Spionageabwehr steht der hessische Verfassungsschutz Unternehmen mit individuellen und kostenlosen Beratungsdienstleistungen zur Verfügung. Weitere Infos online unter www.verfassungsschutz.hessen.de.

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

Datenschutz

eine Fülle von nützlichen Informationen, für die sonst ein hoher personeller operativer Rechercheaufwand nötig wäre. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines Unternehmens, zunächst die elementaren Unternehmenswerte zu identifizieren, um anschließend geeignete Schutzmaßnahmen gegen Wirtschaftsspionage einleiten zu können. Herkömmliche Sicherheitsstandards wie Firewall und Antivirenschutz können im Hinblick auf die heutige Vernetzung und Schnittstellenvielfalt nicht mehr ausreichen. Die elementaren Unternehmenswerte gilt es daher zusätzlich, zum Beispiel durch Verschlüsselung, zu schützen. Dies gilt insbesondere für mobile Datenträger. Die Einbindung des Mitarbeiters sowie organisatorische Regelungen für den Umgang mit besonderen Daten müssen mindestens gleichberechtigt berücksichtigt werden. Denn nur ein loyaler und gut geschulter Mitarbeiter kann sich vom Sicherheitsrisiko zum Sicherheitsfaktor wandeln und damit wesentlich zur Gesamtsicherheit des Unternehmens beitragen. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Spionageaktivitäten zu verhindern und die Wirtschaft durch Beratung und Aufklärung vor Angriffen fremder Nachrichtendienste zu schützen. Hierzu ist es notwendig, die Sensibilität von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen gegenüber den Angriffsgefahren zu erhöhen, Kenntnisse über Methoden und Ziele von Nachrichtendiensten zu vermitteln und Hilfestellung beim Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen zu leisten, unter dem Motto Prävention durch Information.

Die Erfahrungen und das methodische Wissen des Verfassungsschutzes bilden die Grundlage für eine präventive Arbeit im Wirtschaftsschutz. Es liegt im staatlichen Interesse, einen Beitrag zum Know-how-Schutz in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu leisten. Um diese Herausforderung erfolgreich zu bewältigen, ist daher eine intensive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verfassungsschutz nötig. Ohne den Zwang, Straftaten polizeilich oder staatsanwaltlich verfolgen zu müssen, bietet der Verfassungsschutz eine vertrauliche Zusammenarbeit an. Wer einen Ausspähversuch vermutet, Angriffe auf Informations- und Kommunikationstechnik feststellt, kann sich damit an den hessischen Verfassungsschutz wenden. Gemeinsam kann dann der Angriff untersucht und bewertet werden, ob ein nachrichtendienstlicher Hintergrund besteht. Durch den anonymisierten Austausch technischer Informationen über bereits erkannte Angriffe können Staat und Wirtschaft voneinander lernen und sich so gegenseitig schützen. ❙ Autor Roland Desch Präsident, Lan­des­ amt für Verfas­ sungs­schutz Hessen, Wiesbaden wirtschaftsschutz @lfv.hessen.de

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Foto: Gettyimages / dem10

Das Informationszeitalter verlangt nach modernen Mechanismen, um die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte von Menschen wirksam zu schützen.

Datenschut z-Grundverordnung

Ein ehrgeiziges Dossier Der Europäische Rat hat im Juli das Ziel formuliert, bis 2015 einen soliden allgemeinen Rahmen für den Datenschutz in der EU zu verabschieden. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Bundesministerium des Innern dafür ein, Einigungen in wesentlichen Kernfragen zu erreichen.

D

ie Neugestaltung des Datenschutzes in Europa für den öffentlichen und den privaten Bereich ist ein sehr ehrgeiziges Vorhaben. Das haben die bisherigen Verhandlungen in den Gremien des Rats der Europäischen Union gezeigt. Die neu zu schaffende Datenschutz-Grundverordnung ist ein zentrales Anliegen der EU-Mitgliedsstaaten und der im halbjährlichen Turnus wechselnden Präsidentschaften im Rat. In den vergangenen Monaten konnten wichtige Fortschritte erzielt werden. Der Justiz- und Innenministerrat

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ist dazu übergegangen, sich auf die einzelnen Kapitel der Grundverordnung zu verständigen, ohne der politischen Einigung über das Gesamtpaket vorzugreifen. Nachdem die Mitgliedsstaaten im Juni eine partielle Einigung auf Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung (Übermittlung von Daten in Drittländer oder an internationale Organisationen) erreicht hatten, erfolgte im Oktober-Rat eine Verständigung auf das Kapitel IV, das die allgemeinen Verpflichtungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen enthält (darunter Regelungen IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

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Datenschutz

zur Auftragsdatenverarbeitung und etwa zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten). Dabei ist es Deutschland zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten gelungen, dass bestimmte Verpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung (Notifikationspflicht bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutzfolgeabschätzung) nur in Fällen gelten sollen, in denen das angemessen ist: bei besonders risikobehafteten Datenverarbeitungen. Damit wird unnötige Bürokratie vermieden, ohne dass legitime Datenschutzinteressen vernachlässigt werden. Deutschland hat sich auch für eine Verpflichtung stark gemacht, in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betriebliche Datenschutzbeauftragte vorzusehen, da mit diesem in Deutschland bewährten Modell viele Probleme innerbetrieblich besser gelöst werden können. Der Sprung ins Informationszeitalter verlangt dringend nach modernen und effektiven Mechanismen, um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen wirksam zu schützen und gleichzeitig die Chancen des Internets auch und gerade zum Zweck der Grundrechtsausübung, zum Beispiel der Meinungsfreiheit, zu wahren. Um hier Fortschritte bei den Ratsverhandlungen zu erzielen, hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Ende Juni eine Initiative gestartet, die offene Kernfragen benennt und Lösungsvorschläge macht: Sehr wichtig für Deutschland und eine Reihe weiterer Mitgliedsstaaten ist es, ihr spezifisches und zum Teil über das Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung hinausgehendes Datenschutzrecht im öffentlichen Bereich erhalten zu können. Um in diesem Punkt voranzukommen, hat der Bundesinnenminister in seiner Initiative als Kompromiss eine allgemeine Öffnungsklausel vorgeschlagen, die eine spezifischere oder strengere Auslegung des Datenschutzrechts in den Mitgliedsstaaten ermöglichen soll. Weitere Punkte der Initiative sind die Modernisierung des Datenschutzrechts und der Voraussetzungen der Einwilligung in die Datenverarbeitung; die EU-weit einheitliche Auslegung des Datenschutzrechts (One-Stop-Shop), die gleichzeitig auch Bürgernähe sichert; die Regelungen für den Transfer von Daten in Drittstaaten und die Ausbalancierung mit anderen Grundrechten, insbesondere der Meinungs- und Informationsfreiheit. Zugunsten der Meinungsfreiheit hat die Bundesregierung zur eingeschränkten Anwendung des Datenschutzrechts auf die Angelegenheiten der Presse bereits einen konkreten Textvorschlag in die Ratsverhandlungen eingebracht. In Zeiten von Internet, sozialen Netzwerken und digitaler Kommunikation ist die Privatsphäre neuen Risiken ausgesetzt, denen mit einem reformierten Datenschutz adäquat begegnet werden muss. Es bedarf schlüssiger, praxisgerechter Schutzkonzepte, ohne neuen, wertschöpfenden Geschäftsmodellen den Boden zu entziehen. Dafür will Deutschland beispielsweise Anreize für die Verwendung von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen schaffen. In der digitalen Informationsgesellschaft muss das Recht auf Datenschutz auch mehr denn je mit anderen Grundrechten, insbesondere der Meinungs- und Informationsfreiheit, in Einklang gebracht werden. Darauf hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil im Mai in der Rechtssache Google / Spanien (C-131/12) Wert gelegt. Nach dem Urteil müssen Suchmaschinenbetreiber wie Google Verweise auf Internetseiten aus der Ergebnisliste streichen, wenn die Informationen Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen. Der EuGH

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bejaht demnach ein „Recht auf Vergessenwerden“. In diesem Kontext trifft er Aussagen zum Verhältnis der Grundrechte auf Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten einerseits, zur Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit der Allgemeinheit andererseits. Um interessengerechte Entscheidungen der Suchmaschinenbetreiber über die Entfernung von Links aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen (sogenanntes Delisting) sicherzustellen, bei denen nicht nur der Schutz der Privatsphäre gesichert, sondern auch der Meinungsfreiheit angemessen Rechnung getragen wird, sucht Deutschland gemeinsam mit den anderen 27 Mitgliedsstaaten nach Wegen. Deutschland setzt sich dafür ein, die Suchmaschinenbetreiber zu verpflichten, Drittbetroffenen ein Recht zur Stellungnahme zu geben. Drittbetroffene können Webmaster, Portalbetreiber, Presseorgane und jeder Internetnutzer sein. Im Streitfall sollen unabhängige Streitschlichtungsstellen über das begehrte Delisting entscheiden. Das Bundesinnenministerium setzt sich für die Stärkung der Rechte europäischer Bürger ein und plädiert daher für ein One-Stop-ShopVerfahren, das es EU-Bürgern ermöglichen muss, problemlos ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzen zu können, und zwar unabhängig vom Sitz des Unternehmens. Jeder Betroffene muss sich an seine Aufsichtsbehörde vor Ort wenden können und von dieser eine justiziable Entscheidung erhalten, gegen die er vor den Gerichten in seinem eigenen Mitgliedsstaat vorgehen kann. Andererseits soll der One-Stop-Shop den Unternehmen Sicherheit geben, bestimmte Datenerhebungen, -nutzungen oder -verarbeitungen EU-weit unbeanstandet anwenden zu können. Der Schutz der europäischen Bürger muss auch bei Drittstaatenübermittlungen noch verbessert werden. Der internationale Datenverkehr nimmt immer stärker zu, und das Internet macht an Staatsgrenzen nicht halt. Daher sind Regelungen für die Übermittlung von Daten in Drittstaaten erforderlich, die den Betroffenen einen effektiven und durchsetzbaren Schutz bieten und dabei den Anforderungen einer vernetzten Welt genügen. Das auf der Grundlage der Europäischen Datenschutzrichtlinie von 1995 geschaffene Safe-Harbor-System bildet gegenwärtig die zentrale Grundlage für Datenübermittlungen der Wirtschaft aus Europa in die USA. Ende November 2013 hat die Europäische Kommission eine Analyse zu Safe Harbor veröffentlicht und 13 Empfehlungen zu seiner Verbesserung ausgesprochen. Deutschland unterstützt intensiv die Bemühungen, Safe Harbor zu verbessern. Über die Umsetzung der Empfehlungen hinaus sollte die Chance genutzt werden, für Modelle wie Safe Harbor in der Datenschutz-Grundverordnung einen robusten Rechtsrahmen mit klaren Vorgaben für Unternehmen und mit Garantien für Bürger zu schaffen. Das Bundesinnenministerium hat und wird auch weiterhin die Präsidentschaften im Rat bei der Fortsetzung der Verhandlungen nach Kräften unterstützen. Dies schließt die Verfolgung der wichtigen ❙ deutschen Anliegen ein.  Autorin Katharina Schlender Projektgruppe Reform des Daten­ schutzes, Bundesinnenministerium, Berlin, katharina.schlender@bmi. bund.de

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Datenschutz

Europäischer Gerichtshof

Datenschutz ist ein Grundrecht

Foto: Gettyimages / Danil Malekhin

Das Recht auf Vergessenwerden im Internet basiert auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Danach hat jeder ein Anrecht darauf, dass personenbezogene Daten nach einer gewissen Zeit gelöscht werden.

Nicht nur Privatpersonen, auch juristische Perso­ nen wie Unternehmen sollen künftig das Recht haben, im Internet nicht gefunden zu werden.

D

er Europäische Gerichtshof hat sich im Urteil vom 13. Mai mit dem sogenannten Recht auf Vergessen beschäftigt. Erfahrungsgemäß werden Urteile der Verfassungsgerichte missverstanden oder instrumentalisiert. Daher soll nichts in dieses Urteil hineininterpretiert werden, was es nicht enthält. In Wahrheit geht es nicht um ein Recht auf Vergessen; dies wäre absurd. Es geht auch streng genommen nicht um ein Recht, vergessen zu werden, sondern um das Recht, im Internet nicht gefunden zu werden. Dieses Recht wird verfassungsrechtlich überhöht durch die Konzeption der informationellen Selbstbestimmung. Gemeinhin wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht auf Datenschutz verstanden, das sich in den Sechzigerjahren in Hessen herausbildete und von dort auf die gesamte Bundesrepublik übergriff. Als sein Schöpfer gilt das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht wiederum setzte nicht bei null an, sondern konnte sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht stützen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde in Artikel 1 Abs. 1 und Ar-

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tikel 2 Abs. 1 Grundgesetz verankert, stellt also eine Kombination von Menschenwürde und allgemeiner Handlungsfreiheit dar. Eine Folgerung der Menschenwürde ist das Recht, nicht auf ewig für seine Taten und Untaten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das bedeutet, dass etwa bei Straftaten eine Resozialisierung möglich sein muss, wenn der staatliche Strafanspruch verbraucht ist. Konkret heißt das, dass Berichterstattungen im Internet, die in das Persönlichkeitsrecht namentlich genannter Personen eingreifen, grundsätzlich nach einem gewissen Zeitablauf gelöscht werden müssen. Dieser Löschanspruch soll auch in der europäischen DatenschutzGrundverordnung verankert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ereignisse von historischer Bedeutung ungeschehen gemacht werden können und sollen. Das alles lässt sich unmittelbar aus der informationellen Selbstbestimmung ableiten. Gibt es aber auch einen betrieblichen Löschanspruch? Aus Sicht des Hessischen Datenschutzbeauftragten: ja. Datenschutz kommt nicht nur natürlichen Personen zugute, auch Personenvereinigungen und juristische Personen verfügen über „personenbezogene“ Daten. Dass sie sich nicht auf die Menschenwürde berufen können, liegt auf der Hand, aber zumindest die allgemeine Handlungsfreiheit steht auch ihnen zu. Daraus lässt sich folgern, dass auch juristischen Personen das Recht, nicht gefunden zu werden, zugebilligt werden muss. Wer beispielsweise wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht in eine schwarze Liste aufgenommen wurde, muss die Chance haben, nach einer bestimmten Bewährungsfrist wieder aus der Liste gestrichen zu werden. Gewerbebetriebe, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind, müssen sich von dem Stigma des Rechtsverstoßes wieder befreien können. In der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ging es nur um die Rechtsstellung einer natürlichen Person. Die Argumentation lässt sich jedoch ohne Weiteres auf juristische Personen übertragen. In diese Richtung sollte unabhängig von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nachgedacht werden. Datenschutz ist mehr als Privacy. Es kommt auf den Inhalt der Daten an, an die man sich erinnert, eben um „Memories are made of this“ („Daraus sind Erinnerungen gemacht“). ❙ Autor Prof. Michael Ronellenfitsch Hessischer Daten­ schutzbeauftragter, Wiesbaden poststelle@daten­ schutz.hessen.de

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Foto: Gettyimages / ersinkisacik

Cloud Computing

Auf Wolke sicher gehen Viele Unternehmer zögern, wenn es darum geht, vertrauliche Daten in eine Cloud auszulagern. Wer jedoch zuvor ein intelligentes Sicherheitskonzept erarbeitet hat, kann die Vorteile des virtuellen Datenspeichers voll ausschöpfen.

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loud Computing entwickelt sich immer mehr zu einem Wachstumsmotor für die gesamte deutsche Wirtschaft. Unternehmen unterschiedlicher Branchen gelingt es, mithilfe flexibler IT-Leistungen ihre Effizienz und Innovationsfähigkeit zu steigern. So entstehen neue Geschäftsmodelle, zum Beispiel im Umfeld von selbststeuernden Produktionsprozessen, die unter dem Schlagwort Industrie 4.0 die nächste Evolutionsstufe der industriellen Fertigung darstellen. Ein weiteres vielversprechendes Anwendungsgebiet ist Big Data – die Analyse großer Mengen unstrukturierter Daten, die aufgrund des hohen Volumens nicht mehr in der eigenen IT-Infrastruktur durchgeführt werden können. Dennoch bestehen bei vielen Unternehmen nicht erst seit der mutmaßlichen Ausspähung durch ausländische Geheimdienste Bedenken gegenüber Cloud Computing: Sie befürchten, die Hoheit über ihre Daten zu verlieren – ein Argument, das Rechenzentrumsbetreiber durch die Zusage entkräften, dass die Daten garantiert in Deutschland gespeichert werden, wo sie dem deutschen Datenrecht unterliegen.

Standortvorteil: Datenlokalität Die hierzulande geltenden Datenschutzgesetze tragen zu außergewöhnlich hohen Sicherheitsstandards in der IT-Branche bei. Deutsche Unternehmen legen zunehmend Wert darauf oder sind sogar aufgrund von branchenspezifischen Anforderungen dazu verpflichtet, dass sie ihre Daten und Software-Anwendungen ausschließlich in Cloud-Rechenzentren im deutschen Rechtsraum auslagern. Aufgrund des hohen Datenschutzniveaus und der Sensibilität bezüglich Kundendaten sichern Rechenzentrumsbetreiber ihren Kunden durch Service Level Agreements (SLAs) zu, dass die Daten den deutschen Rechtsraum nicht verlassen. Neben der Frage nach dem Speicherort stellt die Migration in die Cloud für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Denn Daten und Anwendungen aus der eigenen IT-Infrastruktur in eine Cloud zu verschieben, erledigt sich nicht per Knopfdruck. Besondere Bedeutung kommt dabei dem letzten Schritt auf dem Weg in die Cloud zu, dem sogenannten Onboarding. Damit ist die Migration von Anwendungen und Daten in die dafür vorgesehene Cloud-Infrastruktur gemeint.

Der Schritt in die Cloud Der Erfolg des Onboardings hängt von einer umsichtigen Planung und Vorbereitung ab. Die wichtigsten drei Schritte, die Unternehmen zur Vorbereitung des Onboardings ergreifen müssen, sind: Bewertung der Software: Jede Anwendung sollte daraufhin bewertet werden, ob es kostengünstiger ist, sie in der Cloud als im eigenen Rechenzentrum zu betreiben. Diese Frage stellt sich vor allem bei komplexen und hochkritischen Anwendungen, bei denen eine Auslagerung ein zu hohes Risiko birgt. Ziel dieser Bewertung ist es,

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die Software-Anwendungen zu identifizieren, die sich am besten für die Migration in die Cloud eignen. Vorbereitung der Anwendungen für die Cloud: Um Anwendungen vollständig in die Cloud-Umgebung verschieben zu können, müssen sie virtualisiert, also vom Betriebssystem getrennt und auf einem virtuellen Server installiert werden. Cloud Service Provider auswählen: Bei der Auswahl des CloudAnbieters gilt es, eine Reihe von Dienstleistungen zu vergleichen, von Migrationsservices über Performance und Netzwerkarchitektur bis hin zu Governance, Support und Zukunftsfähigkeit.

Infrastrukturelle Basis Die Basis für Cloud Computing ist eine leistungsfähige, hochverfügbare und skalierbare Rechenzentrumsinfrastruktur. Sie ermöglicht es, dass Cloud-Anbieter ihren Kunden nach Bedarf Speicherkapazitäten und Software zur Verfügung stellen können. Durch die Konzentration zahlreicher Netzbetreiber und die unmittelbare Nähe zur Kerninfrastruktur des weltweit größten Internetaustauschknotens DE-CIX am Standort Frankfurt sind die dort angesiedelten Rechenzentren insbesondere auch für große, internationale Cloud-Provider attraktiv. Ähnlich einem digitalen Marktplatz ist in der Mainmetropole ein sogenannter Cloud Hub entstanden: Unterschiedliche Marktteilnehmer einer Branche siedeln sich in nächster Nähe in einer digitalen Community an, um auf kürzesten Wegen, mit geringster Latenz sowie exzellenter Konnektivität Daten auf deutschem Boden und mit deutschem Datenschutzrecht austauschen zu können. Durch diese höchst effiziente Vernetzung generiert der Cloud Hub zusätzliche Wertschöpfung und fördert das Wachstum für den digitalen Konsum – national wie international, stetig steigend. Um die explosionsartige Nachfrage nach hochverfügbaren, energieeffizienten und sicheren Infrastrukturen abzufedern, wird das Cloud-Zentrum auf dem Rechenzentrums-Campus in Frankfurt weiter ausgebaut und die Entwicklung von Cloud Computing in Deutschland weiter vorangetrieben. So setzt der Standort Frankfurt als einer der weltweit am besten vernetzten digitalen Knotenpunkte Wachstums­ ❙ impulse für die gesamte deutsche Wirtschaft.  Autor Peter Knapp Geschäftsführer, Interxion Deutsch­ land, Frankfurt [email protected]

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Foto: Gettyimages / erhui1979

Wet tbewerbsrecht

Rechtssicheres Direktmarketing Die Vorteile der Werbung per E-Mail liegen für Unternehmer auf der Hand: Werbemails sind kostengünstig und e­ rreichen einen großen Kundenkreis. Doch ohne Zustimmung der Empfänger gilt elektronische Werbung als ­„unzumutbare Belästigung“.

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eit das Internet und insbesondere E-Mails boomen, hat auch die Werbung diesen Zweig schnell für sich entdeckt. In zunehmendem Maße wird Werbung per E-Mail, sowohl individuell als auch massenhaft, versandt. Mit dem im Rahmen der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingefügten § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG besteht eine ausdrückliche Regelung, derzufolge unverlangte Werbesendungen an Marktteilnehmer wettbewerbswidrig sind.

Das Opt-in Jede Werbezusendung von Unternehmen wird als „unzumutbare Belästigung“ eingestuft, wenn der Empfänger nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat (Opt-in). Im Übrigen lässt Paragraf 7 Abs. 3 UWG ein modifiziertes Opt-out zu. Werbemails dürfen danach auch versandt werden, wenn der Werbende die E-Mail-Kontaktdaten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung des Werbenden unmittelbar von seinem Kunden erhalten hat und nunmehr eigene ähnliche Leistungen via Internet bewerben will. Es muss dann aber bei der ersten Bestellung die Möglichkeit zu einem gebührenfreien, einfachen Widerruf eröffnet worden sein.

Reichweite Eine als sogenannte Opt-in-Klausel vorformulierte Einwilligung in Werbung ist unwirksam, wenn sie so allgemein gehalten ist, dass sie

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ohne einen konkreten Bezug die Bewerbung aller möglichen Waren und Dienstleistungen durch einen nicht überschaubaren Kreis von Unternehmen erlaubt. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie in Kenntnis der Sachlage und für den jeweiligen Fall erklärt wird. Dies setzt voraus, dass der Verbraucher hinreichend auf die Möglichkeit von Werbeanrufen hingewiesen wird und weiß, auf welche Art von Werbemaßnahmen und auf welche Unternehmen sich seine Einwilligung bezieht.

Empfehlungen Verboten sind nach den genannten Grundsätzen auch Feedbackanfragen und Anfragen zur Kundenzufriedenheit. Untersagt sind auch nicht konsentierte Produktempfehlungen mit Zusatzwerbung. Als Beispiel kann der Fall eines großen Versandhändlers angeführt werden. Hier war Reklame in die Produktempfehlungs-E-Mails integriert worden, die jedoch vom Absender beim Abschicken der Mail nicht gesehen werden konnte, sondern erst beim Empfänger sichtbar wurde. Die Spamverbote gelten jedoch nicht, wenn der Absender um Dienstleistungen des Empfängers wirbt, für die er ein Entgelt zu entrichten bereit ist. Verboten sind damit auch allgemeine EmpfehlungsE-Mails (Tell-a-friend-E-Mails). Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

Datenschutz

Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte EmpfehlungsE-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

Double-Opt-in Das Erfordernis des Opt-in gilt grundsätzlich auch für die Versendung elektronischer Newsletter. Hier bedarf es regelmäßig auch eines DoubleOpt-ins in Form einer Bestätigungs-E-Mail. Nur durch die Rücksendung / Aktivierung der Bestätigungs-E-Mail kann der Versender des Newsletters den ihm obliegenden Beweis der datenschutzrechtlichen Einwilligung erbringen. Allerdings wird immer noch darüber gestritten, ob nicht schon die Bestätigungs-E-Mail unzulässige Werbung darstellt. Eine zulässige Check-Mail im Rahmen eines Double-Opt-in-Verfahrens liegt nicht vor, wenn der Versender überhaupt nicht davon ausgeht, der Empfänger habe sich selbst eingetragen, sondern weiß, dass die Adressen von Dritten in ein Formular zur Freundschaftswerbung eingetragen wurden. Inhaltlich liegt keine Check-Mail vor, wenn die E-Mail bereits Werbung enthält.

dass ein Nutzer seine E-Mail-Adresse freiwillig in ein für jedermann zugängliches E-Mail-Verzeichnis hat eintragen lassen, führt auf keinen Fall zu der Vermutung, er sei mit der Zusendung von Werbung per E-Mail einverstanden. Schwierig wird es, wenn die E-Mail-Werbung mit unbedenklichen Diensten verquickt wird. So gibt es bereits Konstellationen, in denen eine Privatperson beim Versenden einer privaten E-Mail Werbung als Attachment oder am Ende der Mail mitverschickt. Dies erfolgt meist, um einen kostenlosen E-Mail-Dienst zu nutzen oder Webmiles zu bekommen. In einem solchen Fall besteht gegen den Versender wohl kaum eine Handhabe. Das Werbeunternehmen kann aber weiterhin aus den Paragrafen 3, 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG in Anspruch genommen werden. Nicht ausreichend ist es im Übrigen auch, die Einwilligungserklärung in AGB zu integrieren, wenn sich die Einwilligung abstrakt auf „interessante Angebote“ ❙ beziehen soll. Autor Prof. Thomas Hoeren Institut für Infor­ mations-, Telekom­ munikations- und Medienrecht, Universität Münster [email protected]

Konsequenzen Der Absender trägt die Beweislast für das Bestehen eines für die Zulässigkeit der Zusendung erforderlichen Einverständnisses. Die Tatsache,

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Internet

Analysetools richtig einsetzen Bei der Optimierung von Webseiten ist das Bauchgefühl des Betreibers nicht immer der beste Ratgeber. Aussage­ kräftiger sind Infos, die ein Webanalysetool aus den Besucherspuren generiert. Doch Vorsicht: Nicht alle Daten dürfen mit diesen Tools erfasst werden.

I

ch weiß, die Hälfte meiner Werbung ist hinausgeworfenes Geld. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte.“ Das berühmte Zitat des Industriellen Henry Ford (1863 –1947) hat im Zeitalter des digitalen Wandels an Bedeutung verloren. Schließlich können wir heute (fast) alles messen – im Internet herrscht völlige Transparenz. Jede Bewegung, jeder Klick hinterlässt digitale Spuren, die wir erfassen und auswerten können. Als Websitebetreiber erfahren wir zum Beispiel, woher unsere Besucher kommen, welche Browser und Auflösungen sie benutzen oder wie lange sie auf welcher Unterseite verweilen. Für den Websiteerfolg sind diese Informationen unverzichtbar: Denn wenn wir nicht wissen, was auf unserer Website passiert, wo und wie lange sich Besucher aufhalten, welche Klickpfade sie nehmen und wann sie abspringen, können wir die Webseite und deren Prozesse nicht optimieren. Ausgewertet werden die Besucherströme auf Webseiten mithilfe spezieller Werkzeuge, sogenannten Webanalysetools.

Diese lassen sich individuell konfigurieren und an den Zielen der Website ausrichten. Sie bereiten den sich ansammelnden Datensalat so auf, dass sich daraus viele Erkenntnisse gewinnen lassen. Allerdings gehört noch eine gehörige Portion Hirnschmalz dazu, wenn die Daten im Kontext des jeweiligen Ziels richtig interpretiert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden sollen. Der Faktor Mensch lässt sich mit diesen Tools (noch) nicht ersetzen.

Von gratis bis teuer Webanalysetools gibt es von gratis bis teuer. Wie so oft kann auch hier pauschal kein Tool empfohlen werden. Vielmehr muss im Einzelfall analysiert werden, welche Funktionen und Features erforderlich sind. Am weitesten verbreitet ist Google Analytics, ein kostenloses Tool, von dem es bereits einen geräteübergreifenden Nachfolger gibt: Google Universal Analytics. Dazu gleich mehr. Für eine allumfassende Webanalyse und eine tiefe Auswertung müssen sämtliche beim Websitebesuch anfallenden Daten erhoben und gespeichert werden. Dazu gehört auch die vollständige IP-Adresse der Besucher, um Standortinformationen genau zu erfassen. Spätestens hier werden die Datenschützer hellhörig: Denn IP-Adressen sind aus Sicht der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz personenbezogene Daten und müssen auch so behandelt werden.

Exkurs zur IP-Adresse Eine IP-Adresse ist eine Anschrift, bestehend aus vier Zahlenblöcken, mit der sich Rechner im Netz eindeutig identifizieren lassen. Personenbezogene Daten – also auch IP-Adressen – dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Besuchers verwendet werden. In der praktischen Umsetzung würde das bedeuten, dass ein Besucher noch vor seinem eigentlichen Besuch ein Häkchen setzen müsste: „Ja, ich bin damit einverstanden.“ Da dies wenig praktikabel ist und wahrscheinlich viele Websitebesucher verschrecken würde, kommt diese Maßnahme selten zum Einsatz. Es bleibt also nur der Weg, die IP-Adressen vor Speicherung so zu kürzen, dass damit niemand mehr eindeutig mit seiner IP-Adresse identifiziert werden kann. Ein Teil der Standortinformation geht damit verloren.

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Datenschutz

BIEG Hessen Neutral und kostenfrei unterstützt das BIEG Hessen seit 15 Jahren ­kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Onlinestrategie. Das Angebot erstreckt sich vom Websitecheck über Fachveranstaltungen bis hin zu Leitfäden. Das BIEG Hessen ist eine Einrichtung der IHKs Frankfurt, ­Offenbach, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Fulda. Weitere Infos online unter www.bieg-hessen.de.

zerklärung Ihrer Website einen Hinweis auf Ihre Nutzung von Google Analytics. Hier gibt es im Internet verschiedene Muster. Achten Sie bei deren Verwendung auf die Aktualität des Musters. In die Datenschutzerklärung müssen Sie dem Besucher Ihrer Website, der nicht mit dem Tracking einverstanden ist, die Möglichkeit zum Widerspruch anbieten. Dazu gibt es von Google ein Deaktivierungs-Add-on, das auf allen gängigen Browsern lauffähig ist. Auf dieses Add-on sollten Sie hinweisen und es verlinken.

Google Universal Analytics Leider sind viele der auf dem Markt befindlichen Webanalysetools von Haus aus so konfiguriert, dass sie vollständige IP-Adressen tracken und damit gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Deswegen empfiehlt sich, das Tool der Wahl auf seine Einstellungen in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien zu überprüfen. Marktführer unter den Webanalysetools ist Google Analytics. Exemplarisch soll anhand dieses Tools gezeigt werden, wie ein datenschutzrechtlich unbedenkliches Tracking eingestellt werden kann.

Google Analytics Google Analytics war den deutschen Datenschützern lange Zeit ein Dorn im Auge. Zum einen wurden vollständige IP-Adressen gespeichert und in die USA übermittelt. Zum anderen klärte Google nur ungenügend darüber auf, welche Daten genau übermittelt werden. Zwischenzeitlich gab es bei Analytics einige Änderungen, die in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit besprochen und abgestimmt wurden. Das Ziel ist der datenschutzkonforme Einsatz des Tools. Dafür muss der Webseitenbetreiber zunächst einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen. Den entsprechenden Vordruck gibt es bei Google. Mit einem frankierten Rückumschlag wird er unterschrieben zu Google nach Hamburg geschickt. Als Nächstes muss zur Anonymisierung der IP-Adressen die Funktion „anonymize IP“ in den Quellcode der Website eingebaut werden. Sofern Google Analytics schon vor diesen Maßnahmen im Einsatz war, müssen jetzt noch alle gespeicherten Analytics-Daten gelöscht werden. Zuverlässig geht dies nur, wenn Sie das alte Konto komplett löschen und ein neues anlegen. Des Weiteren benötigen Sie in der Datenschut-

Relativ neu am Markt ist Google Universal Analytics. Mit diesem Tool soll es möglich sein, kanal- und geräteübergreifend das Benutzerverhalten zu verfolgen. Laut Google benutzen 90 Prozent der Besucher für ihre Customer Journey – die Reise vom Interesse bis zum Kauf eines Produktes – unterschiedliche Geräte: vom heimischen PC über ein Tablet oder Smartphone bis hin zum Arbeitsplatz-PC. Auch Schnittstellen zur Offline-Welt existieren (zum Beispiel beim Einsatz einer Kundenkarte in einer Filiale). Mit Google Universal Analytics soll dieser Prozess in seiner Gesamtheit nun abbildbar sein. „Ein neues Zeitalter in der Webanalyse ist angebrochen“, urteilen Marketingexperten. Doch wo viel Licht, da ist auch Schatten. Mit den neuen Analysemöglichkeiten gehen leider auch datenschutzrechtliche Probleme einher. Zum Beispiel kann die bei Analytics anzubietende Widerspruchsmöglichkeit mit Browser-Add-on nicht für alle Geräte angeboten werden. Schließlich erfordert das geräteunabhängige Tracking von Google Universal Analytics auch eine geräteunabhängige Widerspruchsmöglichkeit. Von Google wird zurzeit noch keine technische Lösung angeboten, die geräteübergreifendes Tracking deaktivieren kann. Insofern ist der datenschutzkonforme Einsatz von Google Universal Analytics mit einigen Risiken verbunden. ❙ Autor Daniel Weichert Fachlicher Leiter, BIEG Hessen, Frankfurt daniel.weichert@ bieg-hessen.de

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Datenschutz

Cookies und Co.

Keine Website ohne Datenschutz Personenbezogene Daten sind sensible Daten. Betreiber von Onlineshops sollten daher ein besonderes Augenmerk auf die datenschutzrechtlichen Aspekte ihrer Website richten. Denn Wettbewerber lauern häufig darauf, formelle ­Verstöße gegen das Telemediengesetz abzumahnen.

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oder Piwik) von besonderer Bedeutung, dass selbst bei Verwendung gekürzter IP-Adressen – beispielsweise durch automatisiertes Löschen der letzten drei Ziffern mittels sogenannter Anonymize-Plug-ins – die Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Vorschriften keineswegs ausgeschlossen ist. Sobald die im Rahmen der Nutzung der Webseite (zum Beispiel Bestellung) erhobenen personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken als der Bereitstellung des Onlinedienstes verwendet werden sollen (zum Beispiel Werbezwecke), ist dies rechtssicher in der Praxis nur mit einer aktiv erklärten, wirksamen Einwilligung des Nutzers möglich. Zwar zeigen die Aufsichtsbehörden hier durchaus spannende alternative Wege auf, doch sind diese bisher keineswegs gerichtlich geprüft und daher nur bedingt verlässlich. Die Rechtsprechung nutzt im Gegensatz dazu bereits seit Längerem immer wieder die sich ihr bietenden Gelegenheiten, legales Marketing zu erschweren: So ist es dem Anbieter beispielsweise bei Bestätigungsmails im Rahmen einer Newsletter-Registrierung vielfach aufgrund der hohen Anforderungen der Rechtsprechung nicht möglich, die erforderliche Einwilligung in gerichtsfester Form nachzuweisen, weshalb Bestätigungsmails vielfach als unverlangt zugesandte und damit unzulässige E-Mail-Werbung eingeordnet werden; auch wird der per E-Mail erklärten Einwilligung in Telefonwerbung per se die hinreichende Beweiswirkung abgesprochen. Die Urteile sind zwar juristisch einwandfrei, aber keineswegs praxisgerecht. Hier ist der (europäische) Gesetzgeber gefragt. Bis zur – nunmehr vielleicht bis Ende 2015 stattfindenden – Einführung der EU-DatenschutzGrundverordnung und der Überarbeitung der sogenannten CookieRichtlinie bleiben Fantasie, Kundenorientierung und Risikobereitschaft bei der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen also unerlässlich. ❙ Foto: Gettyimages / Gary Waters

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ersonenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung von (interaktiven) Webseiten deutscher Anbieter erhoben werden, unterliegen primär den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG). Dieses spielt in der Praxis zwischenzeitlich eine bedeutende Rolle, weil bestimmte Verstöße gegen das TMG durch Wettbewerber abgemahnt werden können. Da die materiellen Regelungen des Telemediengesetzes zum Umgang mit Daten eher unbestimmt sind und das Risiko einer unberechtigten Abmahnung mit sich bringen, werden bevorzugt formelle Verstöße abgemahnt. Auf diese Weise wird ein Gesetzesverstoß – und mag er sich auf einer noch so formalen Ebene bewegen – zum gesetzlich legitimierten Kampfmittel im (un-)lauteren Wettbewerb. Durch das Einhalten der relativ klaren formellen Vorgaben reduziert sich folglich das Risiko einer Abmahnung durch Wettbewerber in besonders hohem Maße. Der Webseitenanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über die datenschutzrechtlichen Prozesse zu unterrichten. Dies kann mittels „Datenschutzbestimmungen“ erfolgen, wenn diese durch einen entsprechend gekennzeichneten Link auf der Hauptseite vorgehalten werden. Zu empfehlen ist, auch auf jeder Unterseite einen entsprechenden Link aufzunehmen, falls die Hauptseite nicht zwingend als Erstes besucht werden muss. Darüber hinaus müssen die Informationen zum Datenschutz jederzeit abrufbar sein. Auch diese Anforderung muss eingehalten werden, um einer Abmahnung wegen formeller Fehler der Webseite zu entgehen. Ebenso müssen die Datenschutzbestimmungen über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in allgemein verständlicher Form unterrichten. Der Anbieter hat den Nutzer über das Setzen von Cookies aufzuklären. Zwar wird derzeit diskutiert, ob das Setzen von Cookies nur bei vorheriger aktiv erklärter Einwilligung des Nutzers zulässig ist. Doch haben sich in der Praxis allenfalls Hinweistexte durchgesetzt. Darüber hinaus muss der Anbieter auf die Nutzung von SocialMedia-Plug-ins hinweisen. Hierzu sind standardisierte Textvorschläge im Internet verfügbar. Für den Webseitenbetreiber ist sowohl bei Social-Media-Plug-ins als auch bei Analysetools (wie Google Analytics

Autor Dr. Dennis Voigt Rechtsanwalt, ­Melchers Rechts­ anwälte, Frankfurt [email protected]

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Foto: Jochen Müller

„Der Standort des Frischezentrums hat sich bewährt“, sagen Wolfgang Lindner (l.), stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, und Hans-Georg Paulus (r.), Geschäfts­ führer, Frischezentrum Frankfurt. Mit einem Frische-Erlebnis-Tag wurde Ende September das Jubiläum zehn Jahre Frischezentrum am Martinszehnten gefeiert.

Zehn Jahre Frischezentrum

Regionalität liegt im Trend Ein Gespräch mit Wolfgang Lindner, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, und Hans-Georg Paulus, ­Geschäftsführer, Frischezentrum Frankfurt, über den Lebensmittelgroßmarkt, der vor zehn Jahren vom Ostend in das Gewerbegebiet am Martinszehnten umgesiedelt ist.

Herr Lindner, Herr Paulus, die von dem Architekten Martin Elsaesser in den Zwanzigerjahren entworfene Großmarkthalle im Ostend wurde im Frankfurter Volksmund nicht zuletzt wegen ihrer Größe und ihrer sakralen Anmutung auch „Gemieskirche“ genannt. Hat das Frischezentrum in Kalbach inzwischen einen vergleichbaren Spitznamen? Lindner: Ähnliches haftet dem neuen Großmarkt noch nicht an, obwohl er die gleiche Funktion

Link zum Thema Weitere Infos online unter www.frische-zentrum-frankfurt.de.

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wie die alte Großmarkthalle erfüllt. Der Begriff Gemüsekirche charakterisiert letztendlich aber eine gewisse Aura, die das gesamte Umfeld im Ostend geprägt hat. Paulus: Schon die Architektur der beiden Gebäude lässt sich nicht miteinander vergleichen. Die Großmarkthalle am Martinszehnten wirkt nüchtern, sie ist rein funktional gebaut. Bewusst haben wir den Namen Frischezentrum gewählt. Denn der neue Standort ist nicht mehr nur Obst- und Gemüsegroßmarkt, sondern das Warenangebot wurde in Richtung Frischprodukte erweitert. Allerdings legen wir weiterhin auch großen Wert auf die Bezeichnung Großmarkt.

Hat sich der Standort in Kalbach bewährt? Lindner: In jedem Fall. Wir verkaufen unsere Waren in optimal temperierten, geschlossenen Hallen, während das Marktgeschehen im Ostend weitgehend im Freien stattfand. Hinsichtlich Hygiene und Arbeitssicherheit sind wir am Martinszehnten auf dem neuesten Stand. Und die Verkehrsanbindung könnte kaum besser sein. Ursprünglich befand sich der alte Großmarkt am Stadtrand, durch das Wachstum Frankfurts gehörte er zuletzt fast schon zur Stadtmitte. Die Logistik war vor der Verlegung der Großmarkthalle daher zunehmend ein Problem. Das Frischezentrum hat hingegen direkten Anschluss an zwei Auto-

bahnen. Und der Flughafen ist ein Garant dafür, dass empfindliche, hochwertige Importware immer frisch und schnell zu uns kommt. Lässt sich diese positive Entwicklung auch an Umsatzzahlen ablesen? Paulus: Durch den Siegeszug der Supermärkte und Discounter seit den Siebzigerjahren waren die Warenmengen, die über Großmärkte gelaufen sind, an vielen Standorten – auch in Frankfurt – rückläufig. Befördert wurde diese Entwicklung dadurch, dass die Lebensmittelriesen eigene Vertriebs- und Logistikketten aufgebaut haben und in Großmärkten seither nur noch vereinzelt Ergänzungskäufe tätigen. Von daher IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

 Standortpolitik

ist es ein großer Erfolg, dass sich Warenumschlag und damit auch Umsätze hier am neuen Standort stabilisiert haben. Im Ranking lediglich übertrumpft von den Großmärkten in München, Hamburg, Berlin und Bremen, zählt das Frischezentrum Frankfurt zu den modernsten Großmärkten Deutschlands. Doch lassen sich die Großhandelsplätze überhaupt miteinander vergleichen? Paulus: Ein Vergleich der Metropolregionen München, Hamburg und Berlin mit Frankfurt ist wie ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Der Warenumschlag, die Sortimente und die Größe der jeweiligen Standorte entwickeln sich immer in Abhängigkeit von der Größe der Einzugsgebiete und der regionalen Handelsstrukturen. Lindner: Nicht zu vergessen die regionalen Besonderheiten. Der Münchener Großmarkt war einst ein wichtiger Umschlagplatz für Waren, die südlich der Alpen produziert wurden. Und in Hamburg wurden traditionell vor allem Waren vertrieben, die von großen Containerschiffen gelöscht wurden. Deshalb waren diese beiden Standorte früher so stark. Das hat sich inzwischen angeglichen, denn der Frankfurter Großmarkt profitiert von der Nähe zu Deutschlands größtem Flughafen. Pro Woche kommen etwa 3 000 Kunden nach Kalbach, um bei Lebensmittelgroßhändlern, Importeuren, Erzeugern aus der Region oder Spezialitätenhändlern einzukaufen. Wie groß ist das Einzugsgebiet des Frischezentrums? Paulus: Etwa 80 Prozent unserer Kunden kommen aus dem Großraum Frankfurt. Der Radius zieht sich aber über 200 Kilometer bis IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

ins Siegerland, in die Pfalz und Westthüringen. Und die rund 100 Händler sorgen dafür, dass über fünf Millionen Menschen in FrankfurtRheinMain frische Lebensmittel auf ihren Tellern haben.

spanische und italienische Lebensmittelgroßhändler, die ein heimisches Segment bedienen, oder ein Vollsortimenter. Das würde dem Großmarkt nicht schaden, sondern neue Synergien schaffen.

Das Betreiberkonzept basiert auf einer Public-private-Partnership zwischen den Händlern und der Stadt Frankfurt. Darin unterscheidet sich das Frischezentrum von anderen Großhandelsmärkten in Deutschland. Paulus: Großhandelsmärkte sind in der Regel immer Eigenbetriebe der jeweiligen Städte. In Frankfurt ist das anders. Das Frischezentrum ist eine GmbH, die Stadt Frankfurt hält aber nur 25 Prozent der GmbH-Anteile. 75 Prozent der Gesellschaft halten die Händler, die somit nicht nur Mieter, sondern auch Miteigentümer des Großmarkts sind. Jeder Händler ist folglich mitverantwortlich für den Standort und dessen Wettbewerbsfähigkeit.

Ist es Ihr Zukunftstraum, auch den Frankfurter Blumengroßmarkt am Martinszehnten anzusiedeln? Lindner: In den meisten anderen Großhandelsmärkten befinden sich Obst, Gemüse und Blumen unter einem Dach. In Frankfurt ist das nicht der Fall. Viele Einkäufer, die Lebensmittel und Pflanzen benötigen, müssen hier immer zu zwei Großmärkten fahren. Für sie wäre es ein großer Vorteil, wenn beides am Martinszehnten vereint wäre. Blumen und Zierpflanzen würden unser Angebot daher ideal ergänzen und den Standort insgesamt stärken.

Sind die vorhandenen Flächenkapazitäten auch mittelfristig ausreichend? Paulus: Die Verantwortlichen haben bei der Planung eine Punktlandung gemacht und den Bedarf realistisch eingeschätzt. Die vorhandenen Flächen halte ich auch in Zukunft für ausreichend. Kämen neue Segmente hinzu, hätten wir noch Flächen zur Verfügung, die aktiviert werden könnten. Soll das Produktsortiment künftig noch erweitert werden? Lindner: Das Sortiment hat sich gegenüber dem alten Großmarkt schon erweitert, beispielsweise um Fisch, Fleisch, Molkereiprodukte und Feinkost. Ich würde es schon begrüßen, wenn noch Ergänzungsbranchen aus der Sparte Ernährung den Zugang zu uns finden würden – wie

Welche Trends beobachten Sie im Lebensmittelgroßhandel? Lindner: Grundsätzlich haben sich die Sortimente stark verändert. Exotische Früchte sind längst Standard und nichts Besonderes mehr. Im Trend liegen derzeit fertige und halbfertige Waren. Kartoffeln oder Salate sind schon entsprechend vorbereitet, sodass sie in Restaurants oder Kantinen nur noch erhitzt oder angerichtet werden müssen. Und die Verbraucher haben die Regionalität wiederentdeckt, das ist ein Megatrend. Ein Drittel der im Frischezentrum umgeschlagenen Waren, etwa 140 000 Tonnen jährlich, stammen aus regionaler Erzeugung. Greifen Verbraucher inzwischen lieber zum regionalen Produkt als zur Bioware? Paulus: Regional hat Bio überholt, dieser Trend ist eindeutig. Er hat sich angesichts von zahl-

reichen Lebensmittelskandalen sogar noch weiter verstetigt. Die Erzeuger vor Ort haben finanziell weniger gelitten, sondern waren letztendlich die Profiteure dieser Skandale. Denn die Verbraucher bringen regional erzeugten Produkten eine besondere Wertschätzung und ein berechtigtes Vertrauen entgegen. Der Trend sichert die wirtschaftliche Grundlage regionaler Erzeugerbetriebe und dient zugleich dem Erhalt von Ackerflächen und Sonderkulturen in der Metropolregion. Im Lebensmittelbereich hat die Produktsicherheit insgesamt einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Wie werden diese Standards im Frischezentrum überprüft? Lindner: Es gibt heutzutage keinen Gemüse- oder Obstanbau ohne standardisierte Qualitätssicherungssysteme. In Deutschland haben wir die weltweit höchsten Standards – und die Verbraucher können sich darauf verlassen, dass diese eingehalten werden. Auch das Frischezentrum ist zertifiziert und wird regelmäßig von neutraler Stelle kontrolliert. Mit dem 2013 eingeführten „Frischezentrum-Siegel“ gehen wir noch einen Schritt weiter. Unsere Händler können sich mit diesem internen Gütesiegel zusätzlich zertifizieren lassen und garantieren den Einkäufern und Verbrauchern damit hochwertige und frische Ware. Das Siegel ist ein Baustein, um das Frischezent­ rum als Qualitätsmarke weiter zu positionieren. ❙ Interview PETRA MENKE Chefredakteurin, IHK WirtschaftsForum, Unternehmermagazin der IHK Frankfurt [email protected]

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Fotos: Stefan Krutsch

Marcel Führ (l.), Produktionsleitung, Müller & Co., erläuterte beim Rundgang die einzelnen Produktionsschritte des Fensterbaus.

IHK-Kreisbereisung

Hervorragende Produktqualität Die IHK-Kreisbereisung fand in diesem Jahr im Hochtaunuskreis statt. Eine Delegation besuchte die Familien­ unternehmen Müller & Co. Kunststoff-Fenster, Energiespartechnik in Schmitten-Brombach sowie die Druckerei Esser + Verlag in Weilrod.

„Ähnlich wie im gesamten IHKBezirk berichten fast 90 Prozent der Unternehmen im Hochtaunuskreis von einer guten oder befriedigenden Geschäftslage. Allerdings sind die Erwartungen verhalten“, sagte Prof. Mathias Müller, IHK-Präsident, im Rahmen der Pressekonferenz nach der diesjährigen IHK-Kreisbereisung im Hochtaunuskreis. Fragen zur konjunkturellen Entwicklung, zur Region als Arbeits- und Wohn­ standort sowie zur Ausbildungsund Fachkräftesituation standen im Mittelpunkt der diesjährigen Kreisbereisung. Stellvertretend für die 20 000 Unternehmen im Hochtaunuskreis konnte sich die Delegation von der Innovations- und Leistungs-

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fähigkeit des Mittelstands bei den familiengeführten Unternehmen Druckerei Esser + Verlag, Weilrod, sowie Müller & Co. KunststoffFenster, Schmitten-Brombach, überzeugen. Der Delegation gehörten neben dem IHK-Präsidenten Müller auch Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Ulrich Krebs, Landrat, Hochtaunuskreis, Axel Bangert, Bürgermeister, Weilrod, Markus Kinkel, Bürgermeister, Schmitten, und Natascha Ramadanovic, Wirtschaftsförderin, Hochtaunuskreis, an. Start der Firmenbesichtigungen war die Druckerei Esser, wo Firmeninhaber Götz Esser sein Unternehmen präsentierte. Die Druckerei wurde 1971 von Fritz-

Albert Esser gegründet und wird seit 1994 von Götz Esser geleitet. Zwischenzeitlich beschäftigt das Unternehmen 18 Mitarbeiter. Es verfügt über einen modernen Druckmaschinenpark und hat in den vergangenen Jahren außerdem auch eine Reihe von strategischen Partnerschaften mit Druckunternehmen unterschiedlicher Ausrichtung und Größe sowie Logistikunternehmen aufgebaut. „Man muss nicht alles selbst machen, man braucht nur verlässliche Partner und Mitarbeiter und ein gutes Bauchgefühl bei der Auswahl“, beschreibt Esser sein Erfolgskonzept. Dass er dabei offensichtlich sehr viel richtig macht, immer wieder Nischen

besetzt, in fortschrittliche Drucktechnik investiert und so dem Kostendruck und den Rationalisierungen des Druckgewerbes die Stirn bietet, beeindruckte die Teilnehmer der Kreisbereisung. Dies verdeutlicht auch die Partnerschaft mit dem Weltkonzern Procter & Gamble, die einen großen Anteil des Umsatzes der Druckerei ausmacht. Für diesen Großkunden werden nicht nur Kartonagen, Displays und Werbeartikel in Großauflagen konfiguriert und bedruckt, sondern auch Logistikdienstleistungen mit streng zertifizierten Hygienevorschriften von der Kommission bis zum Versand von Health-Careund Medical-Artikeln in Millionenstückzahlen übernommen. IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

 Standortpolitik

Von links: Ulrich Krebs, Landrat, Hochtaunuskreis, Axel Bangert, Bürgermeis­ ter, Weilrod, Götz Esser, Inhaber, Druckerei + Verlag Esser, und Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt.

Von links: Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Ulrich Krebs, Landrat, Hochtaunuskreis, Marcus Kinkel, Bürgermeister, Schmitten, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Marcel Führ, Produktionslei­ tung, und Bernd Müller, Geschäftsführer, Müller & Co. Kunststoff-Fenster.

Im Anschluss besuchte die Delegation das Unternehmen Müller & Co. Kunststoff-Fenster in Schmitten, das 1905 zunächst als Schreinerei gegründet und danach Schritt für Schritt zu einem modernen und ständig expandierenden Fertigungsbetrieb mit zwischenzeitlich 132 Mitarbeitern

an den Standorten Schmitten und Taunusstein ausgebaut wurde. Das von Bernd Müller geführte Familienunternehmen setzt seit 50 Jahren Maßstäbe beim Bau von Kunststofffenstern, die mit zunehmender Fertigungstiefe, Individualität und hoher Qualität entwickelt, gebaut und vertrieben werden.

Beim Rundgang durch den hochmodernen Fertigungsbetrieb konnten sich die Teilnehmer der Kreisbereisung von der computergestützten halbautomatischen Fertigungsstraße und von der Bandbreite des Sortiments von täglich 90 verschiedenen Fenstern und Türen überzeugen und erfuhren mehr über die heute hohen Sicherheitsanforderungen und Komfortstandards rund um das Produkt Fenster. „Die weltweiten Krisen trüben den Optimismus der Unternehmen allerorts ein“, so Müller. Das anhaltende Problem des Fachkräftemangels drücke auch im Hochtaunuskreis auf die Erwartungen im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung. Gespräche und Umfragen zeigten, dass ein immer größer werdender Anteil von Unternehmen offene Stellen nicht mehr besetzen könne. Dies konnte Firmeninhaber Bernd Müller auch bestätigen. Zwar würden derzeit sieben junge Menschen in seinem Unternehmen im kaufmännischen und gewerblichen Bereich ausgebildet, aber auch hier spüre man den Fachkräftemangel und habe Nachwuchssorgen. Speziell der Ausbildungsberuf des Kunststofffensterbauers sei kaum bekannt und werde bislang noch zu wenig von Auszubildenden wahrgenommen. Krebs betonte, dass Deutschland zunehmend ein Einwanderungsland sei: „Wir müssen die

Menschen, die zu uns kommen, in Arbeit bringen und darin eine Chance sehen.“ Deshalb lobte er auch die in den besuchten Unternehmen gelebte Integration von Mitarbeitern ausländischer Herkunft. Zudem hob er die Bedeutung leistungsfähiger, innovativer und in der Region verwurzelter Unternehmen für die lokale Wirtschaft und den heimischen Arbeitsmarkt hervor. IHK-Präsident Müller resümierte, dass beide Firmenbesichtigungen verdeutlichten, dass kluge Unternehmensführung, Kooperationen, innovative Produkte und Fertigungstechnik sowie hervorragende Produktqualität selbst dann Perspektiven und Unternehmenserfolge gewährleisten, wenn die Kauf- und Investitionsbereitschaft der Kunden durch welt- und wirtschaftspolitische Unsicherheiten und Krisen gedämpft werde. Von solchen inhabergeführten Unternehmen lebe die Region. Sie stellten Arbeits- und Ausbildungsplätze und würden damit zu einem gesunden Wirtschaftsklima im Taunus bei❙ tragen, so Müller. autorin Valentina Scheu Leiterin, Ge­schäfts­­ stellen Bad Hom­ burg und Hofheim, IHK Frankfurt v.scheu@frank­ furt-main.ihk.de

Tourismus-Destination Frankfurt im Wettbewerb Freitag, 5. Dezember, 10 bis 16 Uhr, IHK Frankfurt Der Tourismus in Frankfurt hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und konstanten Wachstumsmotor entwickelt. Die Mainmetropole profitiert dabei

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von ihrer Vielfalt an Angeboten und boomt sowohl im Geschäftsreiseverkehr als auch im Privatreisebereich. Dennoch steht Frankfurt mit anderen Destinationen im intensiven Wettbewerb

um Gäste. Bei der Veranstaltung geht es darum, wie gut Frankfurt im Wettbewerb aufgestellt ist, was die Mainmetropole von anderen Destinationen lernen kann und welche Marketingan-

sätze im Wettbewerb um die Gäste Erfolg versprechend sind. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung und Infos online unter www.frankfurt-main.ihk. de/destination. ❙

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 Standortpolitik

Beschäf tigungsprognose

Stabilitätsanker Arbeitsmarkt Das IHK-Forum Rhein-Main erwartet, dass die Beschäftigung in der Metropolregion in 2015 um rund 17 000 Stellen steigen wird. Damit könnte der Arbeitsmarkt die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen.

Die Wirtschaft in FrankfurtRheinMain befindet sich weiterhin in einer guten Verfassung: 90 Prozent der Unternehmen bewerten ihre aktuelle Situation als gut oder befriedigend. Diese positive Einschätzung findet sich auch in den Beschäftigungsplänen wieder. Die Rückmeldungen der Unternehmen deuten darauf hin, dass weiter Beschäftigung aufgebaut wird – trotz der konjunkturellen Risiken, die gerade deutlich sichtbar werden. Das IHK-Forum RheinMain, der Zusammenschluss der Industrie- und Handelskammern in der Region, rechnet derzeit mit einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent sowie 19 000 neuen Jobs in 2014 in der Metropolregion.

Prognose für 2015 Der Ausblick auf das kommende Jahr fällt allerdings getrübt aus. Die Erwartungen der Unternehmen in FrankfurtRheinMain an eine positive Bestellung Die Beschäftigungs- und Konjunkturprognose Frankfurt­ RheinMain 2015 ist online abrufbar unter www.frankfurt-main.ihk.de/prognose. Bestellung der gedruckten Version: IHK Frankfurt, Christian Weßling, E-Mail c.wessling@ frankfurt-main.ihk.de.

konjunkturelle Entwicklung gehen zurück. Positiv für das kommende Jahr stimmt allerdings die weiterhin starke Binnennachfrage, das historisch niedrige Zinsniveau und der verhältnismäßig niedrige Wechselkurs des Euros zum US-Dollar. Diese Faktoren sind Grundsteine für ein solides Investitionsniveau und stabile Exporte. Sollte es zudem gelingen, den Fokus auf eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik zu legen, ist für 2015 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in FrankfurtRheinMain um ein Prozent realisierbar. Der Arbeitsmarkt bleibt nach wie vor Stabilitätsanker der regionalen Wirtschaft – auch wenn die Entwicklung leicht hinter der aktuellen Dynamik zurückbleiben dürfte. Nach Berechnungen des IHK-Forums werden 2015 rund 17 000 neue Stellen in Frankfurt­ RheinMain geschaffen. Somit werden im kommenden Jahr in der Region mehr als 2,1 Millionen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein – ein neuer Rekord.

Dienstleistungen Der Dienstleistungssektor bleibt Beschäftigungsmotor in FrankfurtRheinMain. Auch für das kommende Jahr wird ein kräftiges Beschäftigungswachstum prognostiziert.

Nach Berechnungen des IHK-Forums werden 2015 etwa 1,2 Prozent beziehungsweise 16 000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen. Bei den Unternehmensbezogenen Dienstleistungen ist die Einstellungsbereitschaft besonders stark ausgeprägt. Insbesondere Unternehmen aus dem Bereich Information und Kommunikation planen infolge der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft, ihren Beschäftigtenstand auszuweiten. Auch die Immobilienwirtschaft und Betriebe aus dem Bereich Wirtschafts- und Unternehmensberatung bewerten ihre aktuelle Lage positiv. In der insgesamt positiven Stimmung bei den Dienstleistungsunternehmen kommt die nach wie vor stabile Lage der Binnenwirtschaft zum Ausdruck.

Industrie Die Rückmeldungen der Industrieunternehmen deuten auf eine etwas schwächere Entwicklung als zuletzt hin. 16 Prozent der Unternehmen wollen neue Stellen schaffen – genauso viele Unternehmen allerdings auch Beschäftigung abbauen. Unter dem Strich rechnet das IHK-Forum Rhein-Main für 2015 mit einer Seitwärtsbewegung auf dem Arbeitsmarkt. Hoffnung auf wieder steigende Exporte bereitet die Tendenz der EZB, einen schwächeren Euro in Kauf zu nehmen. Auch die

zunehmende Digitalisierung (Stichwort Industrie 4.0) bietet Chancen für zahlreiche Industriebetriebe.

Baugewerbe und Handel Die Unternehmen des Baugewerbes in FrankfurtRheinMain planen auch in 2015 mit mehr Personal; allerdings wird der Zuwachs etwas geringer ausfallen als in den vergangenen Jahren. Nach den Berechnungen des IHK-Forums werden rund 0,9 Prozent beziehungsweise etwa 1 000 zusätzliche Stellen entstehen. Insbesondere der Wohnungsbau der privaten Haushalte ist weiter Garant für die positive Entwicklung in dieser Branche. Im Handel trüben sich die Geschäftsaussichten hingegen etwas ein. Sowohl im Einzel- als auch im Großhandel liegen die Erwartungen an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung im neutralen Bereich. Nach einem relativ starken Beschäftigungsaufbau in den vergangenen Jahren erwartet das IHKForum Rhein-Main kein weiteres Wachstum im Handel in 2015. ❙ Autor Christian ­Wessling Referent, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt c.wessling@frank­ furt-main.ihk.de

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 Standortpolitik

IHK-Konjunk turumfrage Herbst

Stimmung sinkt trotz guter Lage Die Geschäftslage im IHK-Bezirk Frankfurt ist im Herbst weiterhin gut, die Erwartungen sinken jedoch deutlich. Der IHK-Geschäftsklimaindex erreicht den niedrigsten Stand des Jahres; er sinkt um sieben Zähler auf 122 Punkte.

GESCHÄFTSKLIMA IM IHK-BEZIRK FRANKFURT

Die Binnennachfrage bleibt Wachstumstreiber für den IHK-Bezirk Frankfurt. Wie im Frühsommer berichten 46 Prozent der Unternehmen von guten Geschäften. Acht Prozent bezeichnen ihre Geschäftslage als schlecht, das ist ein Prozentpunkt weniger als in der Vorumfrage. Somit liegt der Lageindikator, der Saldo aus gewichteten positiven und negativen Antworten, einen Zähler höher bei 38 Punkten. Jedoch trüben sich die Erwartungen der Unternehmen spürbar ein: 13 Prozent erwarten schlechtere

Teilnahme an der IHKKonjunkturumfrage Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich mehr als 2  700 Mitglieds­unternehmen nach ihren Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung. Unternehmen, die Interesse an einer Teilnahme haben, melden sich bei Diana Schüler, E-Mail d.schueler@ frankfurt-main.ihk.de.

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Indikatorpunkte Geschäftsklima

Erwartungen

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Indikatorpunkte Lage / Erwartungen

Geschäftsklima

Lage

Geschäfte in den kommenden Monaten (plus drei Prozentpunkte). Nur noch 22 Prozent rechnen mit einer günstigeren Geschäftsentwicklung (minus neun Prozentpunkte). Der Erwartungssaldo sinkt somit von 21 auf neun Punkte. Die schleppende Erholung in der Eurozone und die Auslandsrisiken geben Anlass zur Sorge, dass das Wachstum in der Region mittelfristig abgebremst wird. Der Arbeitsmarkt im IHK-Bezirk zeigt sich weiterhin stabil: Jedes fünfte Unternehmen will in den nächsten Monaten zusätzliche Mitarbeiter einstellen, nur zwölf Prozent der Betriebe planen mit weniger Beschäftigten. Risikofaktoren wie Mindestlohn, Fachkräftemangel und die internationalen Krisenherde zeigen bislang wenige Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation. Allerdings reagiert der Arbeitsmarkt häufig mit Verzögerung und bedarf einer besonderen Beobachtung. Die Investitionspläne der Unternehmen im IHK-Bezirk

sind etwas zurückhaltender als im Frühsommer 2014: Der Anteil der Unternehmen, der mehr investieren will, ist von 23 auf 20 Prozent gefallen, 14 Prozent wollen weniger investieren als zuvor (minus ein Prozentpunkt). Im Baugewerbe und im Großhandel übersteigt die Zahl der Unternehmen, die weniger investieren wollen, sogar die Zahl derer, die mehr Investitionen planen. Der Investitionssaldo liegt dort bei minus drei beziehungsweise minus sieben. Die Exporteure im IHK-Bezirk können sich derzeit noch zufrieden schätzen. Der Anteil der Unternehmen mit optimistischen Exporterwartungen steigt um zwei Prozentpunkte auf 29 Prozent. Nur noch sieben Prozent der Unternehmen (minus ein Prozentpunkt) erwarten niedrigere Ausfuhrerlöse. Dennoch steigt das Bewusstsein für einen möglichen Exportrückgang: 16 Prozent der Unternehmen geben die Auslandsnachfrage als Risikofaktor für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung an (plus ein Prozentpunkt). Im Branchenvergleich steigt die Stimmung im Baugewerbe am stärksten. Der IHK-Geschäftsklimaindex klet-

tert von 110 auf 124 Punkte. Nach der Auftragsschwäche im Frühjahr, verursacht durch den milden Winter, hat sich die Geschäftslage der Branche im Jahresverlauf verbessert. Spitzenreiter beim Geschäftsklima sind jedoch die Unternehmen der Finanz-, Kredit- und Versicherungswirtschaft und die unternehmensbezogenen Dienstleister mit einem weiterhin hohen Klimaindex von 131 beziehungsweise 130 Punkten. Deutliche Stimmungsrückgänge weisen Einzelhandel und Großhandel (mit Handelsvermittlung) auf: Die Geschäftsklimaindizes sinken um 13 beziehungsweise 24 Zähler auf nunmehr 116 beziehungsweise 105 Punkte. Starke 87 Prozent der Einzelhändler berichten zwar derzeit noch von einer guten oder befriedigenden Geschäftslage (Vorumfrage 92 Prozent), jedoch rechnen nur noch 20 Prozent der Einzelhändler mit besseren Geschäften in den kommenden Monaten (Vorumfrage 33 Prozent). Das nahende Weihnachtsgeschäft wird die Sorgen der Einzelhändler hoffentlich abfedern und der Binnennachfrage Stabilität verleihen. ❙

Autoren Dr. Ralf ­Geruschkat Geschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwick­ lung, IHK Frankfurt r.geruschkat@ frankfurt-main. ihk.de

Diana Schüler Referentin, Wirt­ schaftspolitik und Metropolenentwick­ lung, IHK Frankfurt d.schueler@frank­furt-main.ihk.de

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 Unternehmensförderung und Starthilfe

E xistenzgründungen

Noch Luft nach oben Gründer bringen frischen Wind in die soziale Marktwirtschaft, schaffen Arbeitsplätze und sichern den Erfolg eines starken Mittelstands. Jedes Jahr starten in Deutschland über 300 000 Menschen eine Existenzgründung, über 4,2 Millionen sind selbstständig tätig.

weiter steigendem Fachkräftebedarf und der demografischen Entwicklung die Gründungsbereitschaft steigt. Und auch die Potenziale von Frauen sollen stärker mobilisiert werden. Noch ist es Fakt, dass lediglich jedes dritte Unternehmen von einer Frau gegründet wird. Nur jedes zehnte wachstums­orientierte Start-up wird von einer Ge-

Foto: Gettyimages / Jon Feingersh

Wir brauchen in Deutschland mehr Gründer, die Innovationen umsetzen und Arbeitsplätze schaffen. Daher muss die Gründungsdynamik in Deutschland belebt werden. Denn im internationalen Vergleich besteht noch viel Luft nach oben. Der Schritt in die Selbstständigkeit muss attraktiv gestaltet und flankiert werden, damit bei

Neue Gründerzeit: Unter diesem Motto bündelt das Bundeswirtschaftsministerium die Unterstützungsleistungen für Gründer.

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schäftsführerin geleitet. Dabei mangelt es Frauen keineswegs an guten Ideen oder Know-how, aber vielleicht manchmal an Mut und Unterstützung. Mit der Initiative „Frauen unternehmen“ baut das Bundeswirtschaftsministerium ein bundesweites Netzwerk von „Vorbild-Unternehmerinnen“ auf. Sie sollen anderen Frauen und Mädchen Mut zu beruflicher Selbstständigkeit machen. In der Initiative „Neue Grün­derzeit“ bündelt das Bundeswirtschaftsministerium die verschiedenen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen für Gründer, damit sie sichtbarer werden und die Transparenz erhöht wird. Die Bundesregierung tut viel für Gründer, aber die Start-ups brauchen mehr privates Kapital. Junge, innovative Gründungen brauchen international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Crowd-Investments. Mit der Steuerfreistellung des Invest-Zuschusses für Wagniskapital erhöht die Bundesregierung beispielsweise die Attraktivität des Programms, damit mehr Business Angels in junge innovative Unternehmen investieren. Hier soll weiter angesetzt werden, um das Investitionsklima weiter zu verbessern. Künftig muss auch die Unternehmensnachfolge stärker in den Blick genommen werden. Unternehmerisches Know-how und Arbeitsplätze dürfen nicht verloren gehen, wenn der Chef ausscheidet. Jährlich stehen in Deutschland rund 27 000 Unter-

nehmen zur Übergabe an. Da bieten sich große unternehmerische Chancen für Gründer, die in ein bewährtes Geschäftskonzept mit qualifizierten Mitarbeitern und Kundenstamm einsteigen wollen. Mit der Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org wird der Generationswechsel im Mittelstand erleichtert, damit Übergeber und Nachfolger schneller zueinander finden. Inzwischen sind über die Internetbörse weit mehr als 11 000 Unternehmensübergaben erfolgreich vermittelt. Viele der Unternehmer hätten ohne die Onlinebörse keinen geeigneten Nachfolger gefunden. Daher sollte jeder Eigentümer sich rechtzeitig die Frage stellen, was aus seinem Unternehmen werden soll, wenn er oder sie aus dem Unternehmen ausscheidet. Vom erfolgreichen Generationswechsel sind jährlich rund zwei Millionen Mitarbeiter betroffen. Diese Arbeitsplätze gilt es, auch in Zukunft zu sichern. Unsere soziale Marktwirtschaft lebt von kreativen und innovativen Gründern. Sie geben Wachstumsimpulse, damit der deutsche Mittelstand so stark, vielfältig und wettbewerbsfähig bleibt.  ❙ Autor Sigmar Gabriel Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Berlin kontakt@bmwi. bund.de

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 Aus- und Weiterbildung

IHK-Bildungszentrum Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 +  Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected]. IHK-Seminare Briefe und E-Mails kundenorientiert gestalten 8. Dezember 2014 / 8 UE / eintägiges Seminar

195 Euro Telefon – 14 03

Einführung in das Facility-Management 16. / 17. Dezember 2014 / 16 UE / zweitägiges Seminar

485 Euro Telefon – 12 99

Telefontraining II – Aufbau 16. / 17. Dezember 2014 / 16 UE / zweitägiges Seminar

325 Euro Telefon – 12 32

Hausverwaltung Eigentum – Grundlagen der Verwaltung von Eigentumswohnungen485 Euro 21. / 22. Januar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar  Telefon – 12 99 Auswertung der Bilanz und G+V für Nichtbuchhalter 325 Euro 2. / 3. Februar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon – 14 05 Einführung in das Immobilien-Geschäft 4. / 5. Februar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar

485 Euro Telefon – 12 99

Immobilien-Wertermittlung, Teil II 10. / 11. Januar 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar 

485 Euro Telefon – 12 99

Berufsbegleitende Zertifikatslehrgänge Grundlagen der VWL / BWL ab 8. Januar 2015 / 80 UE / dienstags und donnerstags

575 Euro Telefon – 12 95

Projektleiter / -in (IHK)  – Vollzeit ab 19. Januar 2015 / 80 UE / ca. 3 Monate

1 195 Euro Telefon – 12 32

Umsatzsteuerrecht475 Euro ab 28. Januar 2015 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon – 14 03

Änderungen vorbehalten.

Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen Sommer 2015 Die hessischen Industrie- und Handelskammern führen im Sommer 2015 Abschlussprüfungen in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen von Anfang April 2015 bis Ende August 2015 durch. Die Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen der IHK Frankfurt am Main sind bis spätestens 15. Februar 2015 im Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main einzureichen. Für die IT-Berufe gilt der Anmeldeschluss: 31. Januar 2015! Für den Beruf Mediengestalter / -in gilt der Anmeldeschluss: 31. Januar 2015 Anmeldungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Sommerprüfung 2015 sind von den Ausbildungsbetrieben anzumelden beziehungsweise können sich selbst anmelden: Auszubildende, deren Ausbildungszeit (beziehungsweise Ausbildungsstufe) bis zum 31. Oktober 2015 endet. Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 31. Oktober 2015 endet und die die Prüfung vorzeitig ablegen wollen. Wiederholer (auch Teilwiederholungen). Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an der Prüfung teilnehmen wollen (Externenprüfung). Prüfungstermine Die schriftlichen Prüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt: Kaufmännische und kaufmännischverwandte Ausbildungsberufe

Personal-Assistent IHK Personal-Assistentin IHK

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Die mündlichen / praktischen Prüfungen in den kaufmännischen / kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen finden voraussichtlich wie folgt statt: 29. Juni bis 17. Juli 2015 Technische Ausbildungsberufe Dienstag, 5. Mai 2015 Mittwoch, 6. Mai 2015 Die praktischen Prüfungen der technischen Ausbildungsberufe (außer Bauzeichner / -in, Industrieelektriker / -in, Technische Systemplaner / -in Stahlund Metallbautechnik) finden vo­ raussichtlich wie folgt statt: 4. Mai bis 31. August 2015 Änderungen vorbehalten.

onlinaneg Lehrg

Effektive Personalarbeit in kleinen und mittleren Unternehmen

Starttermin: 11.03.2015

Dienstag, 28. April 2015 Mittwoch, 29. April 2015

Beachten Sie bitte folgende Hinweise: - Verwenden Sie nur IHK-Anmeldeund Antragsformulare und reichen Sie diese rechtzeitig und vollständig ein. - Fügen Sie den Anmeldungen keine Ausbildungsverträge oder andere Originalunterlagen bei. - Bei dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung das hierfür vorgesehene Antragsformular verwenden. - Dem Antrag für die Externenprüfung die Bescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit und über die berufliche Aus- und Fortbildung (Lehrgänge) beifügen. Kontakt IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Jessica Mechenbier, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-12 27, E-Mail [email protected].

IHK-Akademie Koblenz e.V. Josef-Görres-Platz 19 · 56068 Koblenz Telefon 0261 30471-16 · www.ihk-akademie-koblenz.de

Akademie Koblenz

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Bildungspolitik

Unterrichtsqualität im Fokus

Die Landesregierung möchte künftig die Berufsorientierung auch an Gymnasien verbessern.

Herr Prof. Lorz, welche persönlichen Ziele haben Sie sich als Kultusminister für die Legislaturperiode gesetzt? Lorz: Wir haben in Hessen ein vielfältiges Schulsystem. Das ist grundsätzlich gut, weil gerade diese Vielfalt es ermöglicht, individuell auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Dennoch

müssen wir sicherlich darüber nachdenken, ob wir alles so aufrechterhalten können und wollen. Im vergangenen Jahr war die Diskussion auf den gymnasialen Bildungsgang fokussiert. Nun ist es an der Zeit, wieder das ganze Spektrum in den Blick zu nehmen, gerade auch die Berufsbildung. Außerdem haben wir eine große

Weitere Infos Die IHK Frankfurt bietet ein großes Angebot, um die Berufsorientierung in den Schulen zu verbessern und bei Schülern schon früh das Interesse an der dualen Ausbildung und technischen Berufen zu wecken: ❙  IHK-Praktikumsportal mit vielen Informationen und einer Börse zu Praktika im Unternehmen: www.ihk-praktikumsportal.de ❙  IHK-Tecnopedia mit praktischen Beispielen, um Schüler für Mint-­ Berufe zu begeistern: www.tecnopedia.de ❙  IHK-Lehrstellenbörse mit einer Übersicht über freie Ausbildungsplätze: www.ihk-lehrstellenboerse.de ❙  Das Informationsbüro duales Studium der hessischen IHKs unterstützt Unternehmen und Schüler: www.dualesstudium-hessen.de/informationsbueros ❙  Mit dem Feriencamp am Ende der Sommerferien bietet die IHK Frankfurt Berufe zum Anfassen: www.frankfurt-main.ihk.de/feriencamp

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Foto: picture-alliance / Westend61

Ein Gespräch mit Prof. Alexander Lorz (CDU), hessischer Kultusminister, über die Bildungspolitik des Landes, die verstärkte Förderung der Berufsorientierung der Schüler und seine persönlichen Amtsziele.

Herausforderung vor uns, das Ganztagsprogramm: Wir möchten bis zum Ende der Legislaturperiode zu einer Bildungs- und Betreuungsgarantie für alle Grundschüler kommen. Wichtig ist mir auch die Unterrichtsqualität. Ich will den guten Unterricht in den Vordergrund stellen. Ich halte diese Debatte für wichtiger als alles, was wir zu Strukturen und Formen miteinander diskutieren. Und dann sind wir auch bei dem Punkt der Lehrerbildung angekommen. Das ist sozusagen das ganz dicke Brett, das ich aber zumindest anbohren möchte. Wie können sich die IHKs neben der politischen Begleitung noch weiterhin operativ einbringen? Lorz: Eine wesentliche Aufgabe der Wirtschaft ist es, den Schülern berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Der Großteil der jungen Menschen, die aus der Schule

kommen, geht entweder direkt oder nach einem weiteren Ausbildungszwischenschritt in eine Beschäftigung in der Wirtschaft. Je eher sie die Perspektiven schon vor Augen haben und wissen, welche Möglichkeiten sie auf der Basis ihres Schulabschlusses haben, umso motivierter sind sie in der Regel auch, sich in der Schule zu engagieren. Deshalb ist es wichtig, schon in der Schule aufzuzeigen, dass die Schule kein Selbstzweck ist, sondern junge Menschen vor allem befähigen soll, ihr Leben selber zu gestalten. Warum sollten sich Ihrer Meinung nach auch kleine und mittelständische Unternehmen stärker in den Schulen engagieren? Lorz: Die große Stärke unserer Wirtschaft und damit auch unserer Gesellschaft ist die Basis in den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Und dafür brauchen wir den Nachwuchs. Damit sind wir beim Thema Fachkräfte. Junge Leute sollten schon frühzeitig im Blick haben, dass es eben nicht nur Siemens, Lufthansa oder Merck gibt, sondern dass da draußen unendlich viele Firmen existieren, die höchst erfolgreich sind, bei denen man tolle Karrierechancen hat und deren Namen man überhaupt nicht kennt, wenn man nicht in der Branche tätig ist. Wir müssen die Schulen und die Betriebe deshalb noch besser zusammenbringen. Wir leben schließlich davon, dass alle Segmente unserer Gesellschaft in irgendeiner Form ineinandergreifen, die Schule kann sich folglich IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

 Aus- und Weiterbildung

nicht vom Rest der Gesellschaft separieren und die Wirtschaft auch nicht. Die Berufsorientierung soll künftig auch an Gymnasien verbessert werden, der entsprechende Erlass steht aber noch aus. Warum? Lorz: Die ersten Gymnasien haben bereits unser Gütesiegel Schule und Berufsorientierung erworben. Von daher müssen wir schauen, ob es überhaupt notwendig ist, dies noch in einem Erlass zu verschriftlichen. Denn es

Menschen sich wohlbegründet und in einer nüchternen Analyse ihrer eigenen Präferenzen und Begabungen für den richtigen Weg entscheiden können. Dafür müssen sie aber die Wege kennen – und das ist der Aspekt der Berufs- und Studienorientierung. Sie müssen beispielsweise auch sehen, dass es die akademische und die berufliche Ausbildung gibt, und dass das die beiden starken Säulen sind, auf denen unser Ausbildungssystem beruht. Das kann man vielfältig kombinieren. Wir haben die Hochschulen auch

Prof. Alexander Lorz, hessischer Kultus­ minister: „Für mich ist es wichtig, dass die jungen Menschen sich wohlbegründet für den richtigen Berufsweg entscheiden können. Dafür müssen sie aber die Wege kennen – und das ist der Aspekt der Be­ rufs- und Studienorientierung.“

funktioniert auch ohne. Und ich setze dabei auf einen Eisbrechereffekt: Es gibt immer ein paar Wagemutige, die fangen einfach an. Wenn sie Erfolg haben, erzählen sie es ein paar anderen weiter. Die erzählen es auch wieder weiter, und so entsteht der Schneeballeffekt, der hier wünschenswert ist. Es wird ein bisschen dauern, bis sich die Breite der Gymnasien davon angesprochen fühlt. Aber wenn wir das Thema kontinuierlich ins Bewusstsein rufen, habe ich keine Zweifel daran, dass es auch ohne Erlass funktioniert. Die Hälfte eines Schülerjahrgangs geht mittlerweile auf ein Gymnasium, ein Großteil der Abi­turienten schließt ein Studium an. Ist es Ziel des Kultusministeriums, dass irgendwann einmal alle studiert haben? Lorz: Nein, sicherlich nicht. Für mich ist wichtig, dass die jungen IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

geöffnet für beruflich Qualifizierte. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Bei jedem Bildungsweg, den wir in unserem Bildungssystem beschreiben, gibt es an einer Stelle eine Möglichkeit, anzudocken und weiterzukommen. Das ist im allgemeinen Bewusstsein allerdings noch nicht verankert. Lehrer sind ihren Schülern meist bei der Studienorientierung behilflich, bei der Berufsorientierung hingegen tun sie sich oftmals schwer. Wie wollen Sie das in allen Schulzweigen ändern? Lorz: In den beruflichen Schulen stellt sich das Problem nicht, weil diese Lehrer normalerweise aus den Betrieben kommen. Auch die Haupt- und Realschullehrer sind gut aufgestellt. Natürlich ist die Orientierung in Gymnasien traditionell eine andere, deswegen ist der Weg dort am schwersten. Aber auch an den Gymnasien realisie-

ren die Lehrer zunehmend, dass für einen Großteil ihrer Schüler die berufliche Ausbildung zunächst der richtige Weg ist. Und es gibt ja immer noch die Möglichkeit, Leute aus der Praxis in die Schule zu holen, die von ihren Erfahrungen berichten und Fragen der Schüler beantworten.

sich zumindest weiterzubilden. Inzwischen haben sich die Zahlen zugunsten der Ausbildungsplatzbewerber verschoben. Ich bin gerne bereit, das vollschulische Angebot überall dort zurückzunehmen, wo entsprechende duale Ausbildungsangebote vorhanden sind.

Viele Tausend Schüler in Hessen sind in dem Übergangssystem statt in einer Ausbildung, da es an Basis- und Persönlichkeitskompetenzen wie Pünktlichkeit und Anwenden des Dreisatzes mangelt. Wie sollen diese Jugendlichen gefördert werden, damit sie schlussendlich mit einer Ausbildung ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen? Lorz: Dreisatz, Satz des Pythagoras und Prozentrechnung – das gehört natürlich zu den Kernaufgaben von Schule. Wir müssen den jungen Leuten aber vermitteln, dass sie das nicht nur lernen, weil Pythagoras ein großer Mann war und weil die Antike irgendwie zur Bildung gehört, sondern weil das einen ganz praktischen Nutzwert hat. Der Erwerb der sozialen Kompetenzen ist allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch die Wirtschaft als eine ihrer Aufgaben verstehen muss. In der Schule tun wir das und reagieren zum Beispiel mit dem verstärkten Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte. Das Übergangssystem an sich kommt aus Zeiten, als man den Jugendlichen, die nicht direkt einen Ausbildungsplatz fanden, die Perspektive geben wollte,

Warum werden in den Schulen die Fächer Biologie und Physik, aber nicht das Fach Technik unterrichtet? Lorz: Naturwissenschaften sind die Grundlage für alles, was man im Bereich Technik machen kann. Wenn man sich über Mathematik, Physik oder im Bereich der Lebenswissenschaften über Biologie und Chemie qualifiziert hat, ist der Schritt von dort in einen technischen Beruf eigentlich nicht mehr weit. Trotzdem bleibt es eine ständige Herausforderung, da die Mint-Fächer auch als schwer und lernintensiv gelten und sich viele Schüler allein deswegen nicht an sie herantrauen. Diese Hemmschwellen müssen gerade auch Mädchen überwinden, deswegen gibt es solche Angebote wie Mint-Camps-for-Girls. Wir haben aber auch die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Fächer im Curriculum und im Abitur erhöht. Wir sind stolz darauf, dass in Hessen 25 Prozent aller Schüler einen naturwissenschaftlichen Leistungskurs wählen. Das ist mehr als der Bundesdurchschnitt, denn da sind es nur rund 16 Prozent. Das zeigt, dass wir auf dem ❙ richtigen Weg sind.

Interview Dr. Roland Lentz (l.) Leiter, Innovation und Umwelt, IHK Darmstadt, lentz@ darmstadt.ihk.de

Thomas Klein (r.) Leiter, Öffentlichkeits­ arbeit, IHK Darmstadt klein@darmstadt. ihk.de

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 Aus- und Weiterbildung

Consulting Assistant

Eine Lücke geschlossen Die Metropolregion FrankfurtRheinMain verfügt in Deutschland über die höchste Marktdichte im Bereich Beratung. In großer Zahl stehen Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere beratende Berufe dem Markt zur Verfügung. Was wären aber diese Beratungsunternehmen ohne ihre Assistenzkräfte: Recherchen, Kommunikationssupport, Berichterstellung, Datenaufbereitung, Event-Organisation, Controlling oder – ganz allgemein – die Entlastung der akademisch qualifizierten und hochbezahlten Berater und Experten von Routineaufgaben muss funktionieren. Zum Teil stehen dafür Ausbildungsgänge zur Verfügung, die sich aber nicht mit dem Aspekt

der Beratung beschäftigen. Unternehmensberatungen beispielsweise haben überhaupt keinen Ausbildungsgang und rekrutieren Industrie-, Großhandels-, Personal- oder IT-Kaufleute, wenn Mitarbeiter im Office benötigt oder ausgebildet werden. Um diesen Missstand zu verbessern, hat der Verein Network Consulting Rhein-Main (NCRM), eine Organisation von Unternehmensberatern, vor etwa zehn Jahren zusammen mit der KonradAdenauer-Schule in Kriftel und der IHK Frankfurt die Zusatzqualifizierung „Consulting Assistant“ entwickelt. In dieser Weiterbildung werden in insgesamt 240 Stunden die spezifischen Wissensbereiche der Beratung vermittelt. Dabei spannt

Weitere Infos Weitere Infos online unter www.ncrm.de (Network Consulting RheinMain), www.kas-kriftel.net (Konrad-Adenauer-Schule Kriftel) und www.frankfurt-main.ihk.de, Suchbegriff Consulting Assistant. Kontakt: IHK Frankfurt, Aus- und Weiterbildung, Wiktor Bartenbach, Telefon 0 69 / 21 97-14 04, E-Mail [email protected].

Eingeführter Online-Handel über 2

Mio. Jahresumsatz, international

tätig, sucht zur Expansion Klienten oder Partner mit geeigneten Verkaufsprodukten für den B2C Handel. Verlags- und Schreibprodukte, electronic media bevorzugt. [email protected]

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Foto: Gettyimages / Zero Creatives

Beratung ist ein wichtiger Marktfaktor in der Region FrankfurtRheinMain. Bislang mangelt es in diesem Sektor aller­ dings an einer qualifizierten Ausbildung. Die Zusatzqualifikation Consulting Assistant (IHK) schafft hier Abhilfe.

Mit der Zusatzqualifikation Consulting Assistant können junge Fachkräfte ihre Ausbildung sinnvoll ergänzen und sich neue Karrierechancen eröffnen.

sich der Bogen von Geschichte der Beratung und Grundkenntnissen der Betriebswirtschaftslehre bis hin zu Projektmanagement und Vermarktung. Das weiß auch Yvonne Hermann. Inzwischen Consultant beim IT-Beratungsunternehmen Comcontrol in Eschborn, hat sie sich bereits während ihrer Ausbildung zur IT-Systemkauffrau branchenspezifisch fortgebildet. „Für jeden beruflichen Werdegang sind zusätzliche, freiwillig erworbene Qualifikationen sehr wichtig“, sagt sie. Die IHK-Zertifikate unterstrichen das eigene freiwillige Engagement und den Wunsch, sich stetig weiterzuentwickeln, fügt Hermann hinzu. Außerdem sind ihre Aufgaben durch die zusätzliche Qualifikation inte­ ressanter geworden und werden besser vergütet. „Wir nutzen die Ausbildung zum Consulting Assistant, um unseren Azubis den Übergang von der Ausbildung in die IT-Beratung zu erleichtern“, erläutert Ingo Sievert, Geschäftsführer, SP Inte-

gration, Sulzbach. Der Kommentar einer Auszubildenden, dass sie für den Consulting Assistant mehr gelernt habe als für ihre ganze Ausbildung, zeige, „dass die Zusatzqualifikation eine anspruchsvolle Ergänzung zur Ausbildung ist“. Mit der Zusatzqualifikation zum Consulting Assistant steht ein Weiterbildungsangebot für die Assistenz- und Supportkräfte in der Beratungsbranche zur Verfügung. Arbeitnehmer oder Auszubildende eignen sich relevantes Wissen und wichtige Fertigkeiten an – insbesondere für unterstützende Aufgaben in der Beratung, im Vertrieb sowie im Projektmanagement und im Kundenbindungsmanagement. ❙ Autor Helmut König Inhaber, Königskon­ zept, Münzenberg helmut-koenig@ koenigskonzept.de

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 Aus- und Weiterbildung

L andesbestenehrung

Erfolg hat viele Väter Diesmal haben 211 junge Absolventen im Bezirk der IHK Frankfurt ihre Ausbildungsprüfung mit der Gesamtnote „sehr gut“ abgeschlossen, darunter 17 Landesbeste. Davon wurden vier als Bundesbeste für die nationale Bestenehrung am 8. Dezember in Berlin nominiert. „Wir sind stolz auf Ihre Leistungen und freuen uns darüber, dass Sie den Fachkräftenachwuchs in unserer Region als ausgezeichnete Leistungsträger verstärken“, sagte Karen Hoyndorf, stellvertretende Präsidentin, IHK Frankfurt, bei ihrer Begrüßung der Absolventen. Sie lobte in ihrem Grußwort deren Fleiß und Ausdauer. Rund um den Erfolg rankten sich viele Redensarten: Erfolg kommt nicht von ungefähr, Erfolg hat nur der Tüchtige. Oder: Erfolg hat viele Väter. Ein Teil des Erfolgs beruhe sicherlich darauf, dass Ausbilder und Mitarbeiter in den Ausbildungsbetrieben durch Fachwissen und das damit verbundene zielgerichtete Vorgehen die IHK-Besten auf das nachgewiesene hohe Leistungsniveau gebracht haben, betonte Hoyndorf. Schließlich seien auch die Lehrer in den Berufsschulen an den individuellen Erfolgsstorys beteiligt gewesen. Denn

Landesbeste aus dem IHK-­Bezirk Frankfurt Eva Bäppler, Hotelfachfrau, Steigenberger Airport-Hotel; Denise Brill, Veranstaltungskauffrau, Tiger und Palmen; Teresa Doll, Medienkauffrau Digital und Print, Frankfurter Allgemeine Zeitung; Natalie Yeresi Angee Fehling, Chemielaborantin, Provadis; Werner Heimbach, Fachkraft für Lagerlogistik,

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Foto: Stefan Krutsch

Die IHK Frankfurt hat Anfang Oktober die 211 besten Ausbildungsabsolventen des Jahrgangs 2014 ausgezeichnet. Nun wurden 17 von ihnen als Landesbeste – zusammen mit ihren Ausbildungsbetrieben – geehrt.

Die Landesbesten aus dem IHK-Bezirk Frankfurt.

nur die konsequente Einhaltung des Rahmenlehrplans in den Unterrichtsphasen garantiere einen Erfolg in der Abschlussprüfung. Hoyndorf dankte den Verantwortlichen in den Ausbildungsbetrieben und den Lehrern der Berufsschulen für ihren Einsatz in der Berufsausbildung. Hoyndorf hob auch die Leistung der 6 000 Prüfer hervor, ohne deren ehrenamtliches Engagement die Durchführung der IHK-Prüfungen nicht möglich wäre. Sie nehmen den Grundsatz der Gleichbehandlung

Lufthansa Technik Logistik Services; Gerrit Jäger, Mediengestalter Digital und Print, Baxter & Baxter Werbeagentur; Nino Niklas Kamuf, Fachmann für Systemgastronomie, Aramark Restaurations; Jan Lüke, Kaufmann für Spedition und Logis­ tikdienstleistung, Lufthansa Cargo; Alina Mauritz, Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, R + V Allgemeine Versicherung; Fabian Müs-

sehr ernst, sie sind wohlwollend und gerecht gegenüber den Prüfungsteilnehmern und machen es sich nicht leicht, wenn ein Prüfungsergebnis auf des Messers Schneide steht. In seiner Festrede berichtete Dr. Michael Groß, mehrfacher Olympiasieger, Weltmeister und Weltrekordler im Schwimmen, über Ziele und Erfolge während seiner Zeit als Leistungssportler. Auch er war nicht immer der Sieger. Es gab auch Niederlagen, die ihn auf seinem Weg aber immer weitergebracht

sig, Hotelkaufmann, Dr. Broer­mann Hotels & Residences Kempinski Hotel Falkenstein; Saskia Manowski, Kauffrau für Bürokommunikation, Deutsche Lufthansa; Alexandra Vollbrecht, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Swets Information Services; Annika Wulff, Kauffrau für Tourismus und Freizeit, Deutsche Zentrale für Tourismus;

hätten. Er empfahl den Absolventen, sich mehrere Ziele zu stecken. Er ermutigte sie, diese Ziele auch dann weiterzuverfolgen, wenn sie nicht sofort erreichbar seien. ❙ Autor Christoph Koch Teamleiter, Kauf­ männische Ausbil­ dungsprüfungen, IHK Frankfurt [email protected]

Bundesbeste aus dem IHK-Bezirk Frankfurt Christin Beer, Tourismuskauffrau, Deutsche Zentrale für Tourismus; Florian Hollatz, Servicekaufmann im Luftverkehr, Deutsche Lufthansa; Sarah Noll, Luftverkehrskauffrau, Fraport; Christian Voß, Fach­angestellter für Markt- und Sozialforschung, Ipsos Marktforschung.

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Laut Gutachten profitiert der Industriestandort Frankfurt insbesondere durch die starke Ausprägung exportintensiver Leitbranchen, allen voran Chemie und Pharma.

Masterpl an Industrie

Flächenbedarf steigt weiter In einer Vorstudie für den Masterplan Industrie untersuchte die Projektgemeinschaft Spath und Nagel / Regioconsult das vorhandene Gewerbeflächenangebot und den Flächenbedarf der Frankfurter Industrie bis 2030.

Spätestens seit der Finanzkrise ist die Industrie in Deutschland wieder salonfähig, hat sie sich doch als gewisser Stabilitätsanker einer strauchelnden Wirtschaft erwiesen. Auch Frankfurt hat die Branche in jüngster Zeit neu für sich entdeckt. Schließlich ist die Industrie ein wichtiger Zahlmeister Frankfurts; rund ein Drittel der Gewerbesteuereinnahmen stammen aus dem verarbeitenden Gewerbe. Dabei hat der Industriestandort Frankfurt noch enorme Wachstumspotenziale. Um diese zu realisieren, benötigt das produzierende Gewerbe allerdings

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ausreichend Flächen. Und die sind in Frankfurt bekanntlich knapp. In einer Vorstudie für den Masterplan Industrie hat die von der Stadt Frankfurt beauftragte Projektgemeinschaft Spath und Nagel / Regioconsult das vorhandene Flächenpotenzial und den Bedarf an Gewerbearealen bis 2030 untersucht, zudem Handlungs- und Problemfelder identifiziert. Erste Ergebnisse des „Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe Frankfurt“ präsentierte der Magistrat gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft am 4. November auf einer Pressekonferenz.

Starke Leitbranchen Laut Gutachten profitiert der Industriestandort Frankfurt insbesondere durch die starke Position exportintensiver Leitbranchen. Allen voran gelten Chemie und Pharma, daneben Elektronik und Elektrotechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Ernährung als Wachstumstreiber. Die Prog­ nosen gehen davon aus, dass diese Industriezweige bis 2030 um 30 Prozent wachsen. Voraussetzung hierfür ist, dass schätzungsweise 60 Hektar zusätzliche Gewerbefläche aktiviert wird. Etwa zwei Drittel dieser benötigten

Flächen stehen dem verarbeitenden Gewerbe in den Industrieparks zur Verfügung. Die Regionalplaner erwarten, dass weitere 30 bis 80 Hektar für Sektoren wie Logistik, Großhandel, Autohäuser und -werkstätten, Baugewerbe sowie Rechenzentren benötigt werden. Für den Prognosezeitraum bis 2030 bezifferten sie den Gesamtflächenbedarf auf 90 bis 140 Hektar. Zumindest rechnerisch kann dieser Bedarf abgedeckt werden: Von den rund 1 600 Hektar gewerblichen Flächen im Stadtgebiet werden derzeit etwa 215 Hektar IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

Foto: Infraserv GmbH & Co. Höchst KG

nicht genutzt; 90 Hektar dieser Potenzialflächen befinden sich in den Industrieparks entlang des Mains. Aber nicht jede Potenzialfläche eignet sich für jeden Industriezweig. So wäre es kaum denkbar, einen Lebensmittelproduzenten in einem Industriepark anzusiedeln.

Flächenkonkurrenz Weitere 140 Hektar im Stadtgebiet sind aktuell entweder sehr gering genutzt oder weisen große Leerstände auf. Dennoch steht ein erheblicher Teil der erfassten Areale dem Markt kurzfristig nicht zur Verfügung: Teils ist die Verkehrsinfrastruktur nicht bedarfsgerecht oder das Planungsrecht noch nicht geschaffen, teils stehen die Flächen nicht zum Verkauf oder zur Vermietung. Bleiben 85 Hektar, die laut Gutachter „unter realistischen Annahmen“ aktiviert werden könnten. Die IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

  Innovation und Umwelt

Masterplan Industrie Der Masterplan Industrie zeigt zukunftsfähige Konzepte für die Entwicklung von Industrieunternehmen sowie Strategien zur Stärkung des Industriestandorts Frankfurt auf. Zudem soll er eine Antwort darauf geben, wie sich die berechtigten Interessen der Bevölkerung mit denen der Industriebetriebe vereinbaren lassen. Die Erarbeitung des Mas­ terplans Industrie durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt erfolgt in einem strukturierten, mehrstufigen Prozess. Die IHK Frankfurt unterstützt diese Ziele und engagiert sich seit Beginn des Prozesses im Jahr 2012 sowohl im Beirat als auch in den zwischenzeitlich eingerichteten Arbeitsgruppen. Dabei sind ihr neben dem Flächenthema vor allem die Themen Akzeptanz und Kommunikation sowie die Fragen einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung besonders wichtig.

Untersuchung sieht die größten Flächenpotenziale im Nordwesten und Westen Frankfurts. Ein zent­ rales Thema wird künftig auch der Umgang mit Nachfragekonkurrenz sein. Zunehmend werden Grundstücke in Gewerbegebieten durch Handel, Büros, Sportzentren und religiöse Einrichtungen angefragt oder belegt, die jedoch nicht auf diese speziellen Standorte angewiesen sind. Abschließend nennt die Studie einige Handlungsfelder, die in der nächsten Arbeitsphase untersucht werden. Dies sind unter anderem: Entwicklungsperspektiven für Bestandsunternehmen und Ansiedlungen sichern, Angebote für Stadtteilgewerbe bereitstellen, Potenziale der Industrieparks bedarfsgerecht verfügbar machen, Verkehrsinfrastruktur als zentralen Standortfaktor berücksichtigen und regionale Flächenverfügbarkeiten in die Überlegungen einbeziehen. „Die Industrie steht in Frankfurt weit oben auf der politischen Agenda“, versicherte Oberbürgermeister Peter Feldmann bei der Vorstellung des räumlichgewerblichen Entwicklungskonzepts. Zwar hätten die vorhandenen Areale bei den bisherigen Überlegungen immer Priorität gehabt; angesichts der Flächenknappheit sollte aber durchaus darüber diskutiert werden, ob nicht Äcker in Gewerbeflächen umgewandelt werden könnten.

„In dieser Stadt darf man weiterdenken“, betonte er. Ein neues Gewerbegebiet kann ohnehin nicht aus dem Boden gestampft werden: „Wer sich an die Planung des Martinszehnten erinnert, weiß, von welchem Zeithorizont wir sprechen.“

Verlässliche Rahmen­ bedingungen Industriebetriebe benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft zu haben. In diesem Kontext erinnerte Markus Frank, Wirtschaftsdezernent, an den Beschluss der Stadt, den Frankfurter Osthafen bis 2050 als Industrie- und Logistikstandort zu sichern. Erst Anfang November hat Lufthansa Technik einen Erbpachtvertrag unterschrieben, um sich bis 2017 mit einer neuen Anlage zur Instandsetzung von Rädern und Bremsen im Osthafen niederzulassen. Das Unternehmen investiert 60 Millionen Euro in diesen Standort und schafft mindestens 130 neue Arbeitsplätze, andere Betriebe im Osthafen haben Investitionszusagen von insgesamt 100 Millionen Euro gegeben. „Mit dem Masterplan Industrie wollen wir zeigen, dass Industrie mitten im Herzen der Stadt möglich ist“, so Frank. Der Masterplan sei ein langfristiger Prozess: „Frankfurt ist ein traditionsreicher Industriestandort – wir müssen aber

auch darüber nachdenken, wie Frankfurt attraktiv für die Industrie der Zukunft werden kann.“ Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an eine begrenzte Fläche müssten in Einklang gebracht und kommunale Entwicklungshemmnisse abgebaut werden, sagte Olaf Cunitz, Planungsdezernent. Er sprach sich für die Aktivierung ungenutzter Flächenpotenziale und eine Verdichtung vorhandener Flächen aus. „Funktionierende gewerbliche Standorte müssen gesichert und industrielle Kerne geschützt werden“, so Cunitz.

Zusätzliches Industrie­ gebiet Von einem „nur scheinbaren Ausgleich“ zwischen errechnetem Flächenbedarf und vorhandenem Flächenangebot sprach Harald Fiedler, Geschäftsführer, Deutscher Gewerkschaftsbund FrankfurtRhein-Main. Er rechnet damit, dass die Flächennachfrage von Zukunftsindustrien überproportional steigen wird. „Wir brauchen nicht nur Reserveflächen, sondern ein Polster an Innovationsflächen. Deshalb müssen wir über ein zusätzliches Industriegebiet, einen Martinszehnten II, nachdenken“, sagte er. „Die prognostizierte Übereinstimmung zwischen Flächenbedarf und Flächenangebot bedeutet nicht, den Fortgang des Masterplans Industrie nun mit ruhiger Hand anzugehen“, so Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt. „Wir werden darauf achten, dass Schwung in dem Projekt ❙ bleibt.“  Autorin PETRA MENKE Chefredakteurin, IHK WirtschaftsForum, Unternehmermagazin der IHK Frankfurt [email protected]

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Hessischer Website Award

Online auf der Route 66 on Tour Majestätische Musik und roter Teppich ließen Oscar-Stimmung im Ludwig-Erhard-Saal der IHK Frankfurt aufkommen, als die drei Sieger des Hessischen Website Awards 2014 für ihre herausragenden Internetauftritte geehrt wurden. Vertreter mittelständischer Unternehmen und Webagenturen waren als Gäste geladen, um sich von Moderator und Jury die durchdachten Website-Konzepte und überragenden Designs der Sieger präsentieren zu lassen und Anregungen für ihre eigenen Internetauftritte zu holen. „Beim Hessischen Website Award kommen wir alle zusammen – egal, ob Händler, Dienstleister oder Industrie, egal, ob reiner Onlineshop oder stationärer Handel“, so Antje-Imme Strack, Vorsitzende, IHK Ausschuss kleine und mittlere Unternehmen. Sie eröffnete die Preisverleihung mit einem Grußwort. „Der Award beweist, dass der hessische Mittelstand im Internet mithalten kann“, fügte sie hinzu. Der Preis zeichne Unternehmen aus, die die besonderen Herausforderungen des Onlinemarketings verstanden haben. Der Award richtet sich spe­ ziell an kleine und mittlere Unternehmen und erkennt die be-

Foto: Jochen Müller

Auf der feierlichen Preisverleihung am 7. Oktober wurden Eagle Adventure Tours, Marburg, Securatek, Gladenbach, und MM Brown Deutschland, Frankfurt, für ihre überragenden Webauftritte mit dem Hessischen Website Award 2014 ausgezeichnet.

Die Gewinner des Hessischen Website Awards 2014.

sondere Herausforderung an, sich trotz begrenztem Budget und eingeschränkter Ressourcen erfolgreich im Internet zu präsentieren. Die Sieger können anderen Unternehmen als Best-PracticeBeispiele dienen. Sie setzen den Benchmark, indem sie zeigen, was sich mit gut durchdachten Konzepten und Geschäftsmodellen erreichen lässt. Bereits beim ersten Blick auf die Startseite des ersten Preisträgers kommt Stimmung auf: Eine Gruppe Harleyfahrer braust über den Highway; müde, zufriedene Motorradfahrer stärken sich nach

Link zum Thema Ausgelobt wurde der Hessische Website Award zum siebten Mal vom Onlinemarketing-Beratungszentrum BIEG Hessen, das kleine und mittlere Unternehmen aus den IHK-Bezirken Frankfurt, Offenbach, Fulda und Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern bei ihren Onlineaktivitäten unterstützt. Weitere Infos online unter www.bieg-hessen.de/hessischer-website-award.

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einem langen Tag mit Burgern und Bier. Auf der Website www. eagleadventuretours.de von Eagle Adventure Tours, Marburg, einem Veranstalter von individualisierten Motorradreisen in die USA, wird die Route-66-Atmosphäre mit selbst erstellten, großformatigen, geschickt eingesetzten Bildern vermittelt. Zugleich leitet ein klarer roter Faden den Besucher durch die Website; Storytelling und hohe Navigierbarkeit verbessern die Nutzerführung und erlauben es den Kunden, sich schnell zurechtzufinden. Das Design selbst wurde mit großer Liebe zum Detail aufgesetzt, die Farbwahl bewusst und effektiv getroffen. „Jeder Pinselstrich stimmt“, lobte Juror Tim Kaufmann, Geschäftsführer, Taquiri. Die Qualität der Website habe ihn beeindruckt. Umgesetzt wurde das Websiteprojekt von einer Kölner Digitalagentur. Auf die Frage des Moderators

nach den Kosten verglich Dragos Stroica, einer der beiden Inhaber von Eagle Adventure Tours, das Website-Projekt mit dem Kauf eines Autos: „Das ist dann ein Golf GTI mit einer sehr guten Ausstattung.“ Den Ehrgeiz für ein neues, verbessertes Internetkonzept hatte für die Marburger Biker der Hessische Website Award 2011 geweckt: Das Zwei-MannUnternehmen, das erst 2010 gegründet worden war, hatte damals den Award in Bronze errungen. Bei der Preisverleihung kündigte Stroica an, dass Eagle Adventure Tours in Zukunft wieder dabei sein werde – doch diesmal sollte es der erste Preis sein. Die Investition hat sich bereits gelohnt: Zwar hat die Ende 2013 gelaunchte Website sich noch nicht komplett amortisiert, „aber wir haben neue Märkte erschlossen“. Früher wurden nur Kunden aus Deutschland und der Schweiz IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

  Innovation und Umwelt

angesprochen. Jetzt erhält das Unternehmen Kundenanfragen aus Österreich, Osteuropa, Frankreich und den Benelux-Staaten. Auf dem zweiten Platz des Awards folgte die Securatek aus Gladenbach, ein Experte für mobile Baustraßen, Bodenschutz, Grünflächenschutz und Sicherheit mit der Website www.securatek. de. Bemerkenswert: die erstaunlich positive und sympathische Aufbereitung eines an sich nüchternen Themas. Auch aufgrund seiner hoch spezialisierten und komplexen Produktpalette steht das Unternehmen vor einer besonderen Herausforderung, wie Jurorin und Usability-Expertin Petra Jacob, u-concept & ux-labor, hervorhob. Die Umsetzung sei der Securatek gelungen. Das Unternehmen organisiert seine Angebote auf der Website gekonnt und holt dabei alle Ziel-

gruppen effektiv und systematisch ab: Neukunden, Bestandskunden und Besucher mit Serviceanfragen finden sich mit ihrem jeweiligen Anliegen zurecht. Vertriebs- und Marketingleiter Kim Schäfer berichtete, dass ein besonderes Ziel der Website in der Reduzierung von Prozesskosten lag: „Früher musste ich den Kunden unsere Produkte am Telefon erklären. Wenn sich jetzt ein Interessent bei uns meldet, hat er nicht mehr viele Fragen.“ Das Websitekonzept wurde im Haus erarbeitet, ein Programmierer lediglich für die Umsetzung herangezogen. Der Frankfurter Schokoladenhersteller und -händler MM Brown Deutschland bekam den dritten Preis für seine Website www.chocolissimo.de mit klaren Strukturen und Übersichtlichkeit, responsivem Design und Produktpräsentationen, die hungrig ma-

chen. Schokoladen und Pralinen werden hier mit großer Leidenschaft und Liebe zum Produkt inszeniert. Von der Beratung durch externe Experten abgesehen, wurde die Website von den Mitarbeitern des Unternehmens erarbeitet und umgesetzt. Auf die interessante Frage, was das Projekt gekostet habe, erwiderte Geschäftsführer Rafael Kladzinski: „Sehr viel – aber es lohnt sich.“ Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen KeynoteVortrag von Juror Dr. Michael Klein, Direktor, Frankfurter Institut für Neue Medien. Er sprach über Internettrends in Gegenwart und Zukunft, über die rasanten Veränderungen, mit denen Unternehmen mithalten müssen, um online wettbewerbsfähig zu bleiben. „Wir durchlaufen eine digitale Transformation“, so Klein. Er geht davon aus, dass das Er-

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lebnis Internet für den Kunden in den nächsten Jahren noch persönlicher, emotionaler und direkter wird. Wichtig sei, bei der Kundenansprache die Kundenhistorie zu berücksichtigen, egal, ob der Kunde gerade online oder offline erreicht wird. Cross-Device-Tracking und Marketing-Automation werden eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Aufgabe spielen, die immer komplexeren Marketingaktivitäten von Unternehmen kanalübergreifend zu steuern und zu analysieren. ❙ Autorin Angelika Niere Referentin, BIEG Hessen, c/o IHK Frankfurt angelika.niere@ bieg-hessen.de

Onlinemarketing

Im Internet sichtbar sein Das Internet bietet viele Möglichkeiten, sich zu präsentieren: Blogs, Foren, Video, Networking, Suchmaschinen. „Doch nicht die Masse macht den Unterschied, sondern das Wie: Wie man gesehen wird, ist entscheidend“, erklärte Andreas Köninger, Geschäftsführer von Sinkacom, Wiesbaden. Er warnte vor einer falschen Erwartungshaltung: Wer seit 1990 gerade einmal 86 Klicks auf seiner Website verzeichnete und trotzdem ein Facebookprofil anlegt, habe den falschen Weg eingeschlagen. Die Website eines Unternehmens sei nur dann für den User im Internet interessant, wenn sie die richtigen Antworten auf seine Fragen liefert. Wenn der Besucher nicht schnell zum Ziel

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komme, werde er eine andere Website für die gesuchte Antwort wählen. Entscheidend ist dabei auch, dass die Website von allen Geräten (Desktop, Tablet, Mobil) aus gleich gut zu nutzen ist. Das ist eine Investition von Zeit, Geld und Arbeit, die sich lohnt. So wird die Website im Internet sichtbar. Die Sichtbarkeit sagt aus, wie stark, wie häufig und wie populär die Seite in den Suchergebnissen vertreten ist: Sie beschreibt ihr Ranking. Hierbei spielen auch der Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die für die gleichen Keywords in der Suchmaschine erscheinen wollen, saisonale Zyk­ len und externe Faktoren (zum Beispiel IP-Landschaft) eine Rolle. Diese Sichtbarkeit lässt sich messen. Relevante Kennzahlen zur Steigerung der Sichtbarkeit sind Besucherquellen, Demografie, Anzahl der Besucher, wiederkehrende Besucher, besuchte Seiten (Klickpfade) oder Sales Funnel, also der Punkt, an dem der User aussteigt. Um diese Kennzahlen zu messen, können sogenannte Trackingpixel auf der Website gesetzt und unterschiedliche Webanalysetools genutzt werden. Die bekanntesten Tools sind Google Analytics, Etracker, Econda, Webtrekk oder Piwik. Ist das alles getan, sollten die Ergebnisse interpretiert werden. Abhängig vom definierten Ziel werden Kennzahlen relevanter als andere. Die neu erworbenen Informationen können genutzt werden, um zu sehen, was opti-

Foto: Gettyimages / filo

Suchmaschinenexperte Andreas Köninger, Sinkacom, informierte Vertreter von kleinen und mittleren Unternehmen in seinem Vortrag in der IHK Frankfurt darüber, mit welchen Marketinginstrumenten sie sich im Internet besser ­p ositionieren können.

Die Mehrzahl der Nutzer bewegt sich mithilfe von Suchmaschinen durch das Internet. Diese Tatsache soll­ te beim Onlinemarketing nicht aus dem Blick geraten.

miert werden muss, damit das Ziel schnellstmöglich erreicht wird. Die Mehrzahl aller Nutzer bewegt sich mithilfe von Suchmaschinen durch das Internet und klickt dabei entweder auf organische Suchergebnisse oder auf Anzeigen, die kostenpflichtig geschaltet wurden. Auch direkte Zugriffe auf Websites und Verweise haben einen großen Anteil. Offlinekampagnen, Bannerwerbung und Social Media machen nur einen winzigen Teil aus. Und beim Ranking der meistgenutzten Suchmaschinen in Deutschland im Juni gewann

Google mit 95 Prozent Marktanteil deutlich. Köninger erklärte Google an einem lebensnahen Beispiel: „Mein Dachfenster ist kaputt, kennst du jemanden, der mir helfen kann“, fragt man den Nachbarn und erhält die Antwort: „Ja, der Karl-Heinz, ruf den mal an.“ So wie der freundliche Nachbar gibt auch Google nur eine Empfehlung ab. Die Suchmaschine geht davon aus, dass eine Website dann eine hohe Qualität hat, wenn andere Websites häufig auf sie verweisen. Deshalb wird sie empfohlen und häufig angeklickt, also IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

  Innovation und Umwelt

lässt auch Google sie im Ranking aufsteigen, denn sie ist relevant. Für das Ranking sind jedoch über 200 Faktoren wichtig. Ein Bruchteil davon sind die Faktoren der Suchmaschinenoptimierung. Doch diese Faktoren können von den Unternehmen beeinflusst werden. Sie setzen sich zusammen aus Onsite-Faktoren, also Maßnahmen, die direkt auf der Website getroffen werden (zum Beispiel Platzierung von Keywords), und Offsite-Faktoren (zum Beispiel Linkaufbau). Eine gute Position mit Google AdWords hilft ebenfalls bei der Sichtbarkeit. Im Gegensatz zu den organischen Suchergebnislisten sind diese Anzeigen allerdings kostenpflichtig. Der Qualitätsfaktor von Keywords hat bei Google AdWords einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Anzeigenposition und den Klickpreis. Diesen

ermittelt Google bei jeder Suchanfrage neu, die „beste“ Anzeige erscheint dann in einer besseren Position. Für die Erfolgsmessung von Google AdWords ist Google Conversion Tracking & Analytics zu empfehlen. Aber Achtung: Es gibt jeden Tag News – so auch in AdWords. Kürzlich wurde von Google eine Umstellung der Keyword-Optionen vorgenommen. Neuerdings ist es möglich, in AdWords darauf hinzuweisen, dass bestimmte Produkte lokal beim Händler verfügbar sind. Zudem ist das dynamische Remarketing bald für alle Branchen verfügbar. Bei dieser Option können Unternehmen AdWords schalten, die sich speziell an Nutzer wenden, die ihre Website früher schon besucht haben. Momentan ist diese Option nur für Einzelhändler verfügbar. Bei der Auswahl der richtigen Plattform sollte zuerst die

Frage nach der Zielgruppe geklärt werden. Wer jetzt zu dem Ergebnis kommt: „Ach, eigentlich verkaufen wir an alle“, dem würde Köninger Naivität unterstellen. Es sei so gut wie unmöglich, alle gleichmäßig anzusprechen. Es müsse klar werden, mit wem genau man primär seine Aufmerksamkeit teilen möchte. Ist das Produkt ein Treppenlift, so handelt es sich bei der Zielgruppe um 60plus: Instagramm wäre dann zum Beispiel nicht die richtige Werbefläche, denn diese Plattform ist bei jungen Nutzern beliebt. In diesem Beispiel wäre es von Nutzen, Links auf die Website auf den Internet­auftritten etwa von Apotheken oder Physiotherapeuten zu hinterlegen. Hingegen kann ein Video über die Benutzerfreundlichkeit des Produkts das Gesprächsthema Nummer eins beim nächsten Kaffeetreff

der Herrschaften werden und kostenlose Werbung durch Mundpropaganda bekommen. Der entscheidende Faktor im Social-Media-Marketing besteht darin, die Stärken der Kanäle individuell und gezielt zu nutzen. Nicht zu vergessen ist, dass Social Media nur der Favorisierung von Produkten und Unternehmen, der Entwicklung des Kaufwunsches und als Kaufanstoß dient. Alles steht und fällt mit der eigenen Website. Ist sie nicht technisch wie inhaltlich einwandfrei, sieht Köninger keinen Sinn darin, sich mit dem Rest zu befassen.  ❙ Autorin Marla Roxane Ghodstinat Praktikantin, Inno­ vation und Umwelt, IHK Frankfurt angelika.niere@ bieg-hessen.de

EU-Programm

Pioniere für den Klimaschutz Wissenschaftler warnen permanent vor den drohenden Veränderungen durch den Klimawandel. Seit Jahren werden deshalb Programme aufgesetzt, die den Klimaschutz, die Nach­haltigkeit oder die Energieeffizienz fördern sollen. Das Bildungsprogramm Pioneers into Practice der Climate-KIC (Knowledge and Innovation Community) bietet Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen in Hessen die Möglichkeit, selber für den Klimaschutz aktiv zu werden. Zentraler Gedanke des EU-Programms ist der interdisziplinäre Austausch zwischen Experten, Unternehmen und Institutionen. Durch Workshops und den vierwöchigen praktischen Einsatz vor Ort können Arbeitnehmer

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und Selbstständige ihr Expertenwissen im Bereich Energie und Klimaschutz für konkrete Projekte einsetzen und ihr Fachwissen in das Unternehmen einbringen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Studium oder eine dreijährige Berufserfahrung. Jeder Teilnehmer erhält für seinen Projekteinsatz insgesamt bis zu 8 000 Euro. Ein erster Durchlauf findet jeweils im Frühjahr statt. Weil das Projekt in insgesamt sechs europäischen Ländern aufgesetzt wird, findet jeweils im Herbst ein zweites Praktikum auf internationaler Ebene statt. So können Erfahrungen und Erkenntnisse in Partnerländer transferiert werden.

Das Programm Pioneers into Practice leistet einen Beitrag für eine nachhaltige Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft. Es ist für die Teilnehmer und die Gastgeber ein Gewinn. Zwischen den Projekteinsätzen bieten diverse Workshops und Meetings mit allen Teilnehmern und Gastgebern immer wieder die Möglichkeit, sich international auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Seit Start des Programms in Hessen im Jahr 2010 waren bisher 80 Teilnehmer in über 50 verschiedenen Unternehmen oder Institutionen im Einsatz. In diesem Jahr beteiligten sich bereits 35 Gastgeber und Experten in vier Regionen Hessens an dem zukunftsorientierten EU-Pro-

gramm. Unter den Gastgebern waren beispielsweise die JohannWolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt, ein Lackunternehmen in Offenbach und eine Naturschutzorganisation in Wiesbaden. Die Provadis Hochschule am Industriepark Höchst ist für die Organisation des Programms in Hessen, die Durchführung der Vorbereitungsseminare und die Bewertung der Abschlussarbeiten verantwortlich. Wer sich für die nächste Runde in 2015 anmelden möchte – ob als Gastgeber oder als Experte – kann sich ab sofort per E-Mail unter pioneersintopractice@ provadis-hochschule.de bewerben oder sich über die Homepage unter www.pip-hessen.de ❙ registrieren. 

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Hessischer E xportpreis

Keine Frage der GröSSe Foto: Gettyimages / OJO Images / Tom Merton

Am 6. Juli werden in der IHK Frankfurt mittelständische Unternehmen für ihren internationalen Erfolg mit dem H ­ essischen Exportpreis 2015 ausgezeichnet. Alle zwei Jahre können sich Betriebe mit Sitz in Hessen um den Preis bewerben.

Der Hessische Exportpreis richtet sich speziell an kleine und mittel­ ständische Unternehmen. Die Bewerbung ist bis 20. April möglich.

Der Hessische Exportpreis wird von der IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern und vom hessischen Wirtschaftsministerium gemeinsam ausgelobt. Die neue Runde des Wettbewerbs ist sofort eröffnet – und zwar in den Kategorien Service und Beratung International, Innovative Exportstrategien und Handwerk: Grenzenlos erfolgreich. Erfolg ist dabei keine Frage der Größe. Um dies zu zeigen, richtet sich dieser Wettbewerb speziell an kleine und mittelständische Unternehmen, die mit viel persönlichem Einsatz ihre Produkte und

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Dienstleistungen international vertreiben. In 2013 haben über 60 Unternehmen am Wettbewerb teilgenommen. Die Bandbreite der Bewerbungen war groß: vom Orgelbauer aus Lollar, der den chinesischen Markt erfolgreich für sich erschlossen hat, zum Komplettanbieter für Schulungssysteme aus Heusenstamm, der international schon über 20 000 Schulungsräume geplant hat, bis hin zum Hersteller von Diagnostik-Systemen aus Lichtenfels, der in 95 Länder liefert. Keine einfache Aufgabe für die Jury, die Preisträger zu ermitteln.

Überzeugt haben im vergangenen Jahr Delta Pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann, Egelsbach (Innovative Exportstrategien), Railistics, Wiesbaden (Service und Beratung International), und PTW Technologies, Lollar (Handwerk: Grenzenlos erfolgreich). „Der Preis war für uns ein großer Erfolg und hat uns in unserer täglichen Arbeit bestätigt. Vor allem bei unseren Lieferanten in der Region fand die Auszeichnung große Beachtung“, so Felix Krohn, Leiter des internationalen Geschäfts, Delta Pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann. Das Familienunternehmen ist weit über Deutschland für den Fleckenteufel bekannt und besetzt eine Nische im Waschmittelproduktesegment, in dem sonst vor allem die Großen dominieren. Der Preis wirke sich positiv auf das Image am Standort aus. Nicht nur bei den Kunden und Lieferanten, sondern auch als Arbeitgeber. „Unsere Mitarbeiter sind sehr stolz. Auch beim Thema Personalsuche hat sich der Imagezugewinn ausgewirkt. Wir sind mehr im Gespräch und werden als erfolgreiches Unternehmen wahrgenommen, für das man gerne arbeiten möchte“, sagte Krohn.

Als weiteren positiven Effekt führt er an, dass Delta Pronatura von den Medien mehr zu internationalen Themen angefragt wird. Zuletzt wurde vom Hessischen Rundfunk eine Reportage über das Chinageschäft gedreht, wo das Egelsbacher Unternehmen erst dieses Jahr einen neuen Standort eröffnet hat. „Einen Zusammenhang zwischen dem Preis und unserem jetzigen Geschäftserfolg herzustellen, ist schwierig. Sicher ist, dass der Preis uns weiteren Rückenwind verschafft hat“, erklärte Krohn. „Ich habe mich beim Exportpreis beworben, obwohl ich mir nur wenige Chancen ausgerechnet habe, mich als kleines Unternehmen gegenüber größeren Mitbewerbern durchzusetzen“, so Martin Rothmann, Geschäftsführer, PTW Technologies. Ermutigt hatte ihn, dass sich das Handwerk in einer eigenen Kategorie bewerben kann. Doch verstecken muss sich das Unternehmen aus Lollar, das Zerkleinerungsmaschinen für die Nahrungs- und Futtermittelindustrie herstellt, nicht. Mit 28 Mitarbeitern werden heute fast 50 Prozent des Umsatzes im Ausland erzielt. Bedeutendster Markt ist das weit entfernte

Hessischer Exportpreis 2015 Bis zum 20. April können hessische Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten in Deutschland und bis 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr ihre Bewerbung für den Hessischen Exportpreis 2015 abgeben. Der Preis wird in den Kategorien Service und Beratung International, Innovative Exportstrategien und Handwerk: Grenzenlos erfolgreich vergeben. Weitere Infos zum Preis, den Auswahlkriterien und die Bewerbungsunterlagen online unter www.hessischer-exportpreis.de. Weitere Infos: IHK Offenbach, Marina Schmid, Telefon 0 69 / 8 20 72 54, E-Mail [email protected].

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 International

Südkorea, aber auch die Nachbarmärkte Niederlande, Polen und Großbritannien sind sehr wichtig für das Unternehmen. Das Handwerksunternehmen, das erst seit 2004 exportiert, freut sich sehr über die Anerkennung durch den Exportpreis: „Die Medienaufmerksamkeit rund um den Hessischen Exportpreis und das öffentliche Interesse waren sehr groß – für uns ein sehr positiver Aspekt. Ich habe im Nachgang viele Anrufe bekommen und konnte wichtige Geschäftskontakte dadurch wieder auffrischen.“ „Das ist unser Preis“, antwortete Udo Sauerbrey, Geschäftsführer, Railistics, auf die Frage, warum er sich für den Hessischen Exportpreis beworben hat. Dienstleistungsunternehmen wie die Railistics würden oft nicht mit dem internationalen Geschäft in Verbindung gebracht. Viele Preise richteten sich nur an produzierende Unternehmen. Der Exportpreis biete auch international engagierten Dienstleistern die Möglichkeit, mit ihrem internationalen Engagement zu punkten und sich mit den Wettbewerbern zu messen. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass wir prämiert werden“, sagte Sauerbrey. „Aber wir haben einen Baum gepflanzt, der starke Wurzeln ausgeschlagen hat und Früchte trägt. Ich freue mich über unseren Erfolg.“ Er bemerkt, dass sich der lokale Bezug der Railistics mit dem Gewinn des Hessischen Exportpreises verändert hat: „Wir werden in der lokalen Wirtschaft mehr gesehen. Unser Erfolg hat sich herumgesprochen.“ ❙ Autorin Marina Schmid Referentin, International, IHK Offenbach schmid@offen­ bach.ihk.de

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Frankfurter AuSSenwirtschaftskalender Internationaler Stammtisch Montag, 12. Januar, 19 Uhr, ­Kloster Eberbach, Eltville, Telefon 0 69 / 71 91 65 81, E-Mail info@ newcomers-network.de, Internet www.newcomers-network.de/ stammtisch Markteinstiegsberatung Brasilien Dienstag, 9. Dezember, IHK Frankfurt, 10 bis 15 Uhr, ­Telefon 0 69 / 21 97-15 06 Erfolgreiche Kommunikation mit japanischen Geschäftspartnern Donnerstag, 22. Januar, IHK Frankfurt, ganztägig, ­ Telefon 0 69 / 21 97-12 16 China Jour Fixe Dienstag, 27. Januar, IHK Frankfurt, 17 bis 19.30 Uhr, ­Telefon 0 69 / 21 97-12 16

Inhouse-Beratung Japan Mittwoch, 28. Januar, ganztägig, Telefon 0 69 / 21 97-12 16 What’s New? Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2014 / 2015 Dienstag, 3. Februar, IHK Frankfurt, 14.30 bis 17.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-15 06 Wirtschaftstag Korea Donnerstag, 26. Februar, ganztägig, Telefon 0 69 / 21 97-12 16 Workshop zur Markterschließung Brasilien Donnerstag, 19. März, IHK Frankfurt, 10 bis 15.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-15 06

Verleihung des Hessischen ­Exportpreises 2015 Montag, 6. Juli, IHK Frankfurt, 18 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-15 06 Hessischer Außenwirtschaftstag 2015 Dienstag, 7. Juli, IHK ­Frankfurt, 8.45 bis 18 Uhr, ­ Telefon 0 69 / 21 97-15 06 Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig.

Bauma Conexpo Africa Internationale Fachmesse /15. bis 18. September, Johannesburg Die Bauwirtschaft Südafrikas blickt nach der Krise 2009 / 2010 wieder optimistisch in die Zukunft. Für 2013 wurde mit einem Anstieg der Bauinvestitionen von sieben Prozent gerechnet. In den Städten des Landes besteht eine große Nachfrage nach Wohnraum, und auch beim Ausbau der Infrastruktur verfolgt man mit Investitionen von 60 Milliarden Euro bis 2016 ehrgeizige Ziele. Der Bergbau ist nach wie vor das Rückgrat der südafrikanischen Wirtschaft, und der Modernisierungsbedarf ist hier besonders hoch. Die ehemals sehr niedrigen Löhne im Bergbau steigen kontinuierlich an, und die Rentabilität der Minen kann nur durch den Einsatz von moderner Bergbautechnik gesichert werden. Die zweijährig stattfindende Bauma Conexpo Africa ist eine Schwestermesse der Bauma München, die seit über 50 Jahren als inter-

nationale Leitmesse für die Bau-, Baustoff- und zunehmend auch die Bergbaumaschinenindustrie etabliert ist. An der Erstveranstaltung in 2013 nahmen 750 Unternehmen aus 38 Ländern teil. Deutschland war mit 73 Ausstellern vertreten, übertroffen nur durch die noch etwas stärkere chinesische Präsenz. Angebotsschwerpunkte sind Baufahrzeuge, Baugeräte, Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbauausrüstung, Straßenbaumaschinen und Zubehör. Deutsche Unternehmen haben die Möglichkeit, sich aufgrund der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium zu ermäßigten Teilnahmebeträgen unter dem Slogan Made in Germany an einem deutschen Firmengemeinschaftsstand zu beteiligen. Hessische Firmen können darüber hinaus von weiteren Förderungen des Landes profitieren, das innerhalb des German Pavilion

mit einem eigenen Informationsstand vertreten sein wird: Unterstützung bei der Besucherakquisition durch einen gemeinsamen Flyer der hessischen Aussteller, Betreuung vor Ort durch die IHK Frankfurt und die Hessen Trade & Invest sowie gegebenenfalls gezielte Geschäftspartnervermittlung und Bezuschussung des Rücktransports der Exponate. Im Vorfeld der Messe können mittelständische hessische Unternehmen zudem eine maßgeschneiderte und durch das Land Hessen geförderte länderspezifische Marktberatung in Anspruch nehmen. Anmeldeschluss ist der 12. Februar. Weitere Informationen und Bestellung der Anmeldeunterlagen: IHK Frankfurt, International, Michael Fuhrmann, Telefon 0 69 / 21 97-12 94, E-Mail [email protected]. de. Weitere Infos online unter www.bcafrica.com. ❙

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Bundespolitik

Änderungen im Steuerrecht Für den Steuerpflichtigen ergibt sich in 2015 ein Sammelsurium an Änderungen. Im Folgenden werden einige der beschlossenen und geplanten Gesetzesänderungen vorgestellt, insbesondere das Jahressteuergesetz.

Umsatzsteuer Die Regelungen zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden auf den empfangenden Unternehmer (Reverse-ChargeVerfahren), wurden durch das Kroatiengesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 erneut Änderungen unterworfen. Die Finanzverwaltung hatte zu Beginn des Kalenderjahrs 2014 ihre Auffassung im Hinblick auf Bau- und Gebäudereinigungsleistungen an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Die Steuerschuldnerschaft wechselte demgemäß nur dann, wenn der Leistungsempfänger die an ihn erbrachten Leistungen seinerseits zur Erbringung von Bauund Gebäudereinigungsleistungen verwendete. Diese Auffassung wurde mit dem Kroatiengesetz erneut revidiert. Der Leistungsempfänger schuldet ab dem 1. Oktober 2014 immer dann die Umsatzsteuer für eine an ihn erbrachte Bau- oder Gebäudereinigungsleistung, wenn er

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selbst nachhaltig diese Leistungen ausführt. Der durch den Leistungsempfänger beabsichtigte Verwendungszweck ist nunmehr irrelevant. Die zuständigen Finanzämter stellen Unternehmen, die mindestens zehn Prozent ihres Weltumsatzes mit Bau- oder Gebäudereinigungsleistungen erzielen, eine Bescheinigung zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft für die Dauer von längstens drei Jahren aus. Darüber hinaus wurde mit dem Kroatiengesetz das ReverseCharge-Verfahren auf Lieferungen von Tablet-Computern, Spielekonsolen, Edelmetallen und unedlen Metallen ausgedehnt. Bis zum 31. Dezember 2014 sieht eine Übergangsregelung vor, dass die Vertragspartner einvernehmlich noch von der Steuerschuldner-

schaft des leistenden Unternehmers ausgehen können, wenn der Umsatz vom leistenden Unternehmer in zutreffender Höhe versteuert wird. Neben den Änderungen im Reverse-Charge-Verfahren wurde im Wege des Kroatiengesetzes eine Regelung für Unternehmer eingeführt, die an private Kunden Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Wege Dienstleistungen erbringen. So müssen beispielsweise Umsätze, die durch den Vertrieb von Musik, E-Books, Apps oder Filmen über das Internet erzielt werden, ab 1. Januar 2015 in dem jeweiligen Wohnsitzstaat des privaten Kunden versteuert werden. Damit einher geht grundsätzlich die Verpflichtung des

Unternehmers, sich in diesen Staaten umsatzsteuerlich erfassen zu lassen und den dortigen Melde- und Erklärungspflichten nachzukommen. Zur Erleichterung dieser Pflichten können Unternehmer in Deutschland ab 1. Januar 2015 die sogenannte Mini-OneStop-Shop-Regelung in Anspruch nehmen. Vorstehende Umsätze, die in Deutschland ansässige Unternehmer in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erzielen, können vereinfachend über das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege erklärt sowie die darauf entfallende Steuer entrichtet werden. Zu beachten ist, dass die Umsätze dem Umsatzsteuersatz des jeweiligen Mitgliedsstaats unterliegen, in dem der private Kunde ansässig ist. Voraussetzung für die MiniOne-Stop-Shop-Regelung ist ein mit Wirkung zum 1. Januar 2015 gestellter Antrag, der auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern zur Verfügung gestellt wird und einheitlich für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt.

Abgabenordnung

Foto: Gettyimages / cogal

Mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU, dem sogenannten Kroatiengesetz vom 25. Juli 2014, wurden umfangreiche Anpassungen steuerlicher Vorschriften vorgenommen. Das Gesetz wird daher auch als „heimliches Jahressteuergesetz 2014“ gehandelt. Daneben ergeben sich mit den Entwürfen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige sowie des Jahressteuergesetzes 2015 für den Steuerpflichtigen einige Änderungen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige nehmen die Anzeigepflichten des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt ab dem 1. Januar 2015 zu. Es sind nun alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens jedoch für die vergangenen zehn Kalenderjahre, offenzulegen. Die bislang umfassende Sperrwirkung einer Prüfungs­anordnung IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

 Recht und Steuern

soll hingegen eingeschränkt werden. Im Fall einer angekündigten oder bereits begonnenen Betriebsprüfung wird die Möglichkeit einer Selbstanzeige auf Veranlagungszeiträume beschränkt, die nicht Gegenstand der Betriebsprüfung sind. Des Weiteren soll der Hinterziehungsbetrag, bis zu dem eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, von derzeit 50 000 auf 25 000 Euro gesenkt werden. Ist der Hinterziehungsbetrag überschritten oder liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, wird von der Verfolgung der Steuerstraftat nur abgesehen, wenn neben der Zahlung der hinterzogenen Steuer nebst Zinsen ein Strafzuschlag entrichtet wird. Der Strafzuschlag ermittelt sich in Abhängigkeit der hinterzogenen Steuer wie folgt: bis 25 000 Euro kein Strafzuschlag, bis 100 000 Euro zehn Prozent Strafzuschlag, bis zu einer Million Euro 15 Prozent Strafzuschlag und über eine Million Euro 20 Prozent Strafzuschlag.

Einkommensteuer Im Zuge des Kroatiengesetzes wurde § 50i EStG umfassend er­ weitert. Es handelt sich um eine

Vorschrift zur Vermeidung von Steuerausfällen bei Wegzug von Mitunternehmern einer Personengesellschaft ins Ausland. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die zuvor in eine gewerblich geprägte oder infizierte Personengesellschaft eingelegt wurden, dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Mitunternehmers und nicht (entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis) Deutschland zuweist. Um die Besteuerung dieser Gewinne in Deutschland sicherzustellen, wurde bereits mit Wirkung zum 29. Juni 2013 § 50i EStG eingeführt und nun mit dem Kroatiengesetz nochmals geändert sowie auf weitere Anwendungsfälle ausgedehnt. So können nun insbesondere Umwandlungen, Überführungen und Übertragungen im Zusammenhang mit gewerblich geprägten oder infizierten Personengesellschaften, die nach dem 31. Dezember 2013 durchgeführt werden und denen ein Wegzug des Gesellschafters ins Ausland

vorangeht, unter bestimmten Umständen nicht mehr buchwertneutral erfolgen. Für alle Unternehmen mit Gesellschaftern im Ausland ist daher bei bereits erfolgten und geplanten Umstrukturierungen äußerste Vorsicht geboten. Mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2015 wird die Abzugsbeschränkung von Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit teilweise steuerbefreiten Einnahmen stehen, erweitert. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wird ausdrücklich ein Veranlassungszusammenhang zwischen der fremdunüblichen Darlehensüberlassung eines zu mehr als 25 Prozent beteiligten Gesellschafters und den aus der Kapitalgesellschaft erzielten Beteiligungserträgen hergestellt. Refinanzierungskosten einer Dar­-

lehensforderung fallen nun beispielsweise unter das (Teil-)Abzugsverbot. Gleiches gilt für die teil- oder unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Kapitalgesellschaft. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2015 regelt darüber hinaus die Lohnsteuerfreiheit von Leistungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies betrifft insbesondere Leistungen des Arbeitgebers betreffend die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Schließlich wurde die Grenze für lohnsteuerfreie Zuwendungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen von 110 auf 150 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt für maximal zwei Betriebsver❙ anstaltungen im Jahr.

Autoren Stefanie ­Eisen­hauer Manager, Deloitte & Touche, Frankfurt steisenhauer@ deloitte.de

Hendrik Lammers Consultant, Deloitte & Touche, Frankfurt [email protected]

Stichtag 31. Dezember

Verjährung von Forderungen Alle Jahre wieder steht scheinbar plötzlich und unerwartet das Jahresende vor der Tür, und es hat sich vielleicht ein Stapel unbezahlter Rechnungen angesammelt. Das ist an und für sich nicht problematisch. Allerdings sollten Unternehmer mit der Geltendmachung ihrer Forderungen nicht mehr lange warten: Mit dem Ablauf des 31. Dezember 2014 verjähren nämlich diejenigen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2011, die der regelmäßigen, das heißt dreijährigen, Verjährungsfrist unterliegen. Folge der Verjährung eines Anspruchs ist, dass sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und die Leistung wirksam verweigern kann. Vielleicht weiß der Kunde nichts von der Verjährung der Forderung und begleicht sie, oder er zahlt die verjährte Forderung entgegenkommenderweise trotzdem. Hat der Schuldner in Unkenntnis der Verjährung daher seine Zahlung geleistet, kann er sich später nicht mehr auf die Verjährung berufen und sein Geld zurückverlangen. Der Anspruch erlischt nämlich durch die Verjährung nicht, er stellt weiterhin einen Rechtsgrund für die erbrachte Leistung dar. Er kann jedoch nicht

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Foto: Gettyimages / FPG

Es wird höchste Zeit: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren offene Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2011. Deshalb sollten Unternehmer jetzt noch mal überprüfen, ob die Kunden tatsächlich alle Rechnungen beglichen haben.

mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Regelmäßig verjähren nach drei Jahren insbesondere Zahlungsansprüche der Kaufleute gegenüber Privatpersonen, aber auch zwischen Kaufleuten untereinander aus einem Kauf- oder Werkvertrag. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sofern der Gläubiger den Schuldner kennt und ihm auch sonst alle anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind.

Wichtige Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährungsfrist sind die Gewährleistungs­rechte im Kauf- beziehungsweise Werkvertragsrecht. Diese Frist beträgt gegenüber Verbrauchern bei neu­ en und gebrauchten Sachen zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Sache. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel, so kann der Kunde Gewährleistungsrechte innerhalb der dreijährigen Regelverjährungsfrist geltend machen. Die Frist beginnt erst nach Kenntnis von Anspruch und Schuldner. Bei Bauwerken oder

Gegenständen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und für dessen Mangel verantwortlich sind, beträgt die Frist fünf Jahre. Bei der Erstellung von sogenannten unkörperlichen Arbeitsergebnissen, beispielsweise Software oder Ähnlichem, gilt ebenfalls die Regelverjährung. Zum Jahresende sollten Unternehmen dafür sorgen, dass die Verjährung zumindest unterbrochen wird, beispielsweise indem der Schuldner den Anspruch schriftlich oder durch Zahlung einer Abschlagszahlung anerkennt. Die Frist beginnt dann unmittelbar nach diesem Ereignis neu zu laufen, nicht erst zum 1. Januar. Die Verjährung kann auch gehemmt werden, etwa wenn die Vertragsparteien über die Gewährleistung verhandeln. Die Verjährung kommt durch diese Verhandlungen zum Stillstand und die Forderung verjährt nicht mit Ablauf des Jahres 2014. Die Hemmung der Verjährung endet jedoch erst drei Monate nach Abbruch der Verhandlungen. Nach Ende der Hemmung wird die Verjährung um den Verhandlungszeitraum verlängert. Solche Verhandlungen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden,

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 Recht und Steuern

damit die Hemmung der Verjährung im Fall einer gerichtlichen Klärung des Anspruchs belegt werden kann. Weitere wichtige Hemmungsgründe sind beispielsweise die Klageerhebung oder die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Es reicht dabei, wenn am letzten Tag der Frist, also am 31. Dezember, Klage erhoben wird. Auch der gerichtliche Mahnbescheid kann noch am letzten Tag der Frist beantragt werden. Vo­ raussetzung ist jeweils, dass der Antrag dem Schuldner alsbald zugestellt werden kann. Deshalb sollte unbedingt auf korrekte Bezeichnung und zustellfähige Anschrift des Schuldners geachtet sowie die Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Die Hemmung der Verjährung endet bei gerichtlicher Geltendmachung eines Anspruchs

sechs Monate nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Zu beachten ist, dass normale außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, nicht ausreichen, um zum Ziel zu kommen, selbst wenn sie mehrfach schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefs erfolgen. Reagiert der Schuldner nicht darauf, so kann er den Anspruch im neuen Jahr dennoch abwehren. ❙ Autorin Frauke Hennig Stellvertretende Leiterin, Recht und Steuern, IHK Frankfurt f.hennig@ frankfurt-main. ihk.de

Weitere Infos Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld. Es ist für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz beziehungsweise Wohnsitz im Bundesland Hessen hat, zuständig. Ein Online-Mahnantrag kann über die Internetseite des Amtsgerichts Hünfeld (www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de) aufgerufen und ausgefüllt werden.

Steuerfälligkeiten im Dezember Staatssteuern Am 10. Dezember 2014 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das vierte Quartal 2014. Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat November 2014 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2013 oder 2014 aufgenommen haben (Existenzgründer). Im November 2014 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2013 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat. Im November 2014 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; weitere Infos online unter www.finanzamt.de).

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Anmeldeschluss: 10. APrIl 2015

Neue Regelungen

Die Zahlungsmoral verbessern Foto: Gettyimages / Zero Creatives

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr regelt Zahlungs- und Abnahmefristen sowie Verzugsfolgen. Im Folgenden ein Überblick, was künftig für Schuldner zu beachten ist und welche neuen Möglichkeiten Gläubiger beim Forderungseinzug haben.

Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind. Sie gelten aber beispielsweise nicht für Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen oder Ansprüche gegen Versicherungen. Im Hinblick auf Verträge mit Verbrauchern ändert sich nichts. Das neue Gesetz soll lediglich die Zahlungsmoral zwischen Unternehmern verbessern. Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die nach dem 28. Juli geschlossen wurden. Außerdem gelten die Vorschriften auch für Altverträge vor diesem Datum, wenn die Bezahlung erst nach dem 30. Juni 2016 erbracht wird. Die neuen Regelungen gelten nicht für die Vereinbarung von Abschlagszahlungen und sonstigen Ratenzahlungen.

Neue Zahlungshöchstgrenzen

Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Zahlungsmoral zwischen Unternehmen zu verbessern. Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die nach dem 28. Juli geschlossen wurden.

Der Bundestag hat kürzlich ein neues Gesetz beschlossen, mit dem die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessert werden soll. Mit der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die zum 29. Juli in Kraft getreten ist, werden Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungs-

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und Abnahmefristen geschaffen. Des Weiteren wurde der Verzugszinssatz erhöht und ein „pauschaler Verzugsschadensersatz“ eingeführt. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Entgeltforderungen, also Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die

Alle neuen Regelungen stellen keine zwingenden gesetzlichen Zahlungsfristen dar, sondern nur Zahlungshöchstgrenzen, also die zwischen Unternehmern maximal zu vereinbarenden Zahlungsfristen. Die eingeführten Neuerungen ergeben sich maßgeblich aus § 271a BGB. Die maximale wirksame Zahlungshöchstgrenze bei Verträgen zwischen privaten Unternehmern beträgt 60 Tage. Eine längere als diese Fristvereinbarung ist grundsätzlich unwirksam und entfaltet keine Wirkung, sodass bei Geldforderungen der Schuldner im Zweifel 30 Tage nach Zugang einer Rechnung in

Verzug gerät. Ausnahmsweise ist eine Verzugsregelung über mehr als 60 Tage nur möglich, wenn sie ausdrücklich getroffen wird und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. Dies kann zum Beispiel bei groben Abweichungen vom Handelsbrauch und dem damit verbundenen Verstoß gegen Treu und Glauben gegeben sein. Der Begriff der „groben Unbilligkeit“ wird von der Rechtsprechung zukünftig noch auszulegen und zu konkretisieren sein. Die 60-Tage-Frist beginnt grundsätzlich ab Zugang einer Rechnung, jedoch nicht vor dem Empfang der Leistung. Eine „verfrühte“ Rechnung vor Leistungserbringung führt somit nicht zum Beginn des Fristlaufs. Diese Unwirksamkeit gilt auch für Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Bei öffentlichen Auftraggebern ist individualvertraglich in der Regel maximal eine Zahlungsfrist von 30 Tagen wirksam. Ausnahmsweise darf die Frist 60 Tage betragen, wenn die Vereinbarung ausdrücklich getroffen und aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale des Schuldverhältnisses sachlich gerechtfertigt ist. Dies soll nach der Gesetzesbegründung gegeben sein, wenn der öffentliche Auftraggeber auf eine „dauerhafte Vertragsbeziehung“ Wert legt oder sich durch die Komplexität des Vertragsgegenstands der „Aufwand zur Rechnungsprüfung“ erhöht. Vereinbarungen von Zahlungsfristen IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

 Recht und Steuern

von mehr als 60 Tagen sind bei Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern stets unwirksam. Die neuen Regelungen gelten auch für AGB, die gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen verwendet werden.

Abnahmefrist maximal 30 Tage In Verträgen kann vereinbart werden, dass die Zahlungspflicht erst nach Überprüfung beziehungsweise Abnahme ausgelöst wird. Dies ist relevant für die werkvertragliche Abnahme und die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Gemäß dem neuen Gesetz sind Verträge nur wirksam, wenn die Abnahmefrist bei höchstens 30 Tagen liegt. Hat ein Unternehmer also beispielsweise ein Werk hergestellt, so darf die Frist, bis zu der der Besteller das Werk abzunehmen hat, nicht länger als 30 Tage nach Erstellung des Werks betragen. Längere Abnahmefristen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurden und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig sind. Auch hier ist die Auslegung des Begriffs der „groben Unbilligkeit“ durch die Rechtsprechung abzuwarten. Vereinbarungen über Abnahmefristen in AGB sind in der Regel bereits unwirksam, wenn ein Zeitraum von mehr als 15 Tagen

nach Empfang der Gegenleistung oder einer Rechnung vereinbart ist.

Vereinbarungen über ­Verzugseintritt Auch Vereinbarungen, die eine von § 286 Abs. 1-3 BGB abweichende Regelung über den Eintritt des Verzugs treffen, sind nur noch möglich, solange die genannten Höchstfristen nicht überschritten werden. Eine Vereinbarung zwischen zwei Unternehmern, die beispielsweise eine Zahlungsfrist von 40 Tagen vorsieht sowie festlegt, dass der Verzug erst 30 Tage nach Ende der Zahlungsfrist eintreten soll, ist unwirksam, da die Zahlungsfrist von insgesamt 60 Tagen überschritten wäre. Andere Regelungen sind nur unter den genannten Voraussetzungen möglich.

Verzugsansprüche des Gläubigers, die mit dem neuen Gesetz modifiziert wurden beziehungsweise ein neuer Anspruch eingeführt wurde.

Zahlungsverzug des ­Kunden

Wird gegen die neuen Regelungen verstoßen, insbesondere also längere als die genannten Höchstfristen vereinbart, so sind diese Regelungen unwirksam und entfalten keine Wirkung. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung. Dies hat gravierende Folgen, denn die geschuldete Leistung wird sofort fällig. Bei Handelsgeschäften entsteht dann sofort (also mit Fälligkeit) ein Fälligkeitszins von fünf Prozent. Außerdem entstehen die

Der Verzugszinssatz für Entgelt­ forderungen wurde von bisher acht auf nunmehr neun Prozentpunkte angehoben. Darauf hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung über den vollständigen Verzicht auf Verzugszinsen nunmehr unwirksam ist. Weiterhin möglich bleibt allerdings der nachträgliche Verzicht auf den Zinsanspruch. Dies soll die gütliche Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen. Eine Beschränkung des Anspruchs auf Verzugszinsen bleibt hingegen weiterhin möglich, sofern sie nicht grob unbillig ist. Ein Verzicht auf Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern bleibt weiterhin uneingeschränkt möglich. Wenn ein Schuldner in Verzug gerät, kann der Gläubiger neuerdings Ersatz seiner Beitreibungskosten in Form eines pauschalierten Schadensersatzes verlangen. Der Gläubiger hat mit § 288 Abs. 5 BGB Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrags von 40 Euro, und zwar für jede Abschlags- oder Ratenzahlung. Hierzu muss ein Schaden nicht tatsächlich entstanden sein, es handelt sich um eine Pauschale. Voraussetzung

Umsatzsteuer- / MehrwertsteuerVorauszahlungen für das vierte Quartal 2014 der Vierteljahreszahler, wenn die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 nicht mehr als 7 500 Euro betragen hat. Hat die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 nicht mehr als 1 000 Euro betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Im Dezember 2014 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2013 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat. Für das vierte Quartal 2014 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2013 abzuführende Lohnsteuer mehr als 1 000 Euro, aber nicht mehr als 4 000 Euro betragen hat.

Verstoß gegen die ­Höchstfristen

ist lediglich der Eintritt des Verzugs. Über den Wert von 40 Euro hinausgehende Verzugsschäden können unter Anrechnung der Pauschale selbstverständlich weiterhin nach allgemeinen Regeln verlangt werden. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Neuregelung nicht, allerdings können sie diesen Anspruch ihrerseits gegenüber gewerblichen Schuldnern geltend machen. Ein Ausschluss oder eine Beschränkung dieser Pauschale ist für den Gläubiger in der Regel grob unbillig und damit un­wirksam. Es ist allen Unternehmern zu raten, insbesondere ihre Einkaufsbedingungen daraufhin zu überprüfen, ob dort die neu geltenden Höchstfristen eingehalten sind. Angesichts der bislang bestehenden Rechtsunsicherheit bezüglich der Zulässigkeit von Ausnahmen ist derzeit anzuraten, keine längeren als die gesetzlichen Maximalfristen zu vereinbaren, um das Risiko der Unwirksamkeit und des damit verbundenen sofortigen Verzugs zu vermeiden. Bei neuen Verträgen ist hierauf besonders zu achten. ❙ Autor Kristian Franz Rechtsreferendar, IHK Frankfurt [email protected]

Steuerfälligkeiten im Januar Staatssteuern Am 12. Januar 2015 werden fällig: Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2014 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2013 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2013 oder 2014 aufgenommen haben (Existenzgründer).

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Im Dezember 2014 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; weitere Infos online unter www. finanzamt.de). Kommunale Steuern Am 15. Januar 2015 wird die Spielapparatesteuer fällig.

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Gewinnspiele

Kunden gewinnen und binden Gewinnspiele sind für Unternehmen ein interessantes Marketinginstrument. Allerdings geben Gewinnspiele, ­Preisausschreiben und Verlosungen oft Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Teilnahmebedingungen Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen als solche erkennbar sein. Die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sein und klar und eindeutig formuliert werden. Es muss genau angege-

ben werden, wer an dem Gewinnspiel teilnehmen kann, welche Arten von Preisen es gibt und ob die Gewinne zugestellt werden oder abgeholt werden müssen.

Keine Kostenpflicht Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen kostenlos sein. Die Teilnahme an ihnen darf also nicht vom Einsatz eines Entgelts abhängig sein. Kostenpflichtige Gewinnspiele müssen behördlich genehmigt werden. Ein Einsatz liegt nicht nur dann vor, wenn ein Teilnehmer beispielsweise ein Los kaufen muss. Es gibt auch sogenannte versteckte Einsätze, wie die Zahlung eines Eintrittspreises oder der Anruf bei einer kostenpflichtigen Telefonnummer zur Teilnahme am Gewinnspiel. Liegt eine behördliche Genehmigung nicht vor, macht sich der Veranstalter strafbar nach den §§ 284 und 286 des Strafgesetzbuches (StGB). Kein Einsatz ist allerdings das Porto für einen Brief, mit dem die Teilnahme übermittelt wird.

Kopplung mit Warenabsatz Die vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängige Teilnahme an Preisausschreiben und

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Foto: Gettyimages / BeckerBredel

Durch Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben sollen den Kunden die Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen beiläufig präsentiert werden. Ziel ist es, Kunden zu gewinnen und zu binden. Wer jedoch Gewinnspiele, Preisausschreiben, Verlosungen oder Lotterien zu Werbezwecken durchführt, sollte das Wettbewerbsrecht im Auge behalten, um möglichen Abmahnungen von Mitbewerbern vorzubeugen. Regelungen zur Gewinnspielwerbung finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach sind Gewinnspiele grundsätzlich zulässig, wenn die Regelungen des § 4 Nr. 5 und 6 UWG eingehalten werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass einige der nachfolgend beschriebenen Kriterien sehr unbestimmt sind. Daher gibt es keine vollkommene Rechtssicherheit für jeden Einzelfall.

Traumreise zu gewinnen: Gewinnspiele und Preisausschreiben sind bei Unternehmen beliebt, um Kunden zu gewinnen und zu binden.

Gewinnspielen kann im Einzelfall unzulässig sein. Nach dem UWG ist es zwar nach § 4 Nr. 6 grundsätzlich verboten, die Teilnahme an einem Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware abhängig zu machen. Mit seiner Entscheidung vom 15. Januar 2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jedoch entschieden, dass das deutsche Verbot nicht mit der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist. Ein Kopplungsverbot dürfe nicht absolut ausgesprochen werden, sondern sei nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls unzulässig. Daher ist die Kopplung von Gewinnspiel und Produktabsatz nicht mehr per se verboten, sondern in jedem Einzelfall konkret daraufhin zu prüfen, ob hierdurch

das Verhalten der Verbraucher in unlauterer Weise beeinflusst wird. Eine Kopplung ist dann zulässig, wenn das Gewinnspiel oder Preisausschreiben naturgemäß mit der Ware oder Dienstleistung verbunden ist, so beispielsweise bei Preis- oder Kreuzworträtseln in Printmedien. Unzulässig ist eine Werbemaßnahme, wenn die Koppelung eine irreführende Geschäftspraxis darstellt oder den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widerspricht.

Täuschung der ­Teilnehmer Der Veranstalter ist rechtlich nicht verpflichtet, die Größe der Gewinnchance oder die Zahl der ausgesetzten Gewinne oder der vorgesehenen Gewinnlose anzugeben. Macht er hierzu jedoch Angaben, müssen diese IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

 Recht und Steuern

stimmen und klar formuliert sein. Wettbewerbswidrig wäre es beispielsweise, wenn mit einem Gewinn verdeckte und vorher nicht bekannt gemachte Kosten verbunden sind. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn beim Gewinn einer Reise nur die Hotelübernachtung gewonnen wird, zusätzlich aber Anreise und gegebenenfalls Nebenkosten selbst zu zahlen sind.

Psychologischer ­Kaufzwang Manche Kunden fühlen sich bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel möglicherweise verpflichtet, beim Veranstalter auch etwas zu kaufen. Dies ist mit dem psychologischen Kaufzwang gemeint. Muss der Kunde also ein Ladenlokal betreten, um Teilnahmekarten abzuholen oder gar persönlich um eine Teilnahmekarte bitten, liegt psychologischer Kaufzwang nahe. Daher sollte der Veranstalter das Gewinnspiel sicherheitshalber so organisieren, dass der Teilnehmer die notwendigen Unterlagen beziehungsweise den eventuellen Gewinn auch ohne Betreten des Geschäftslokals erhalten kann (beispielsweise könnten vor dem Geschäftslokal

Aufsteller mit den Teilnahmeunterlagen platziert werden).

dem Recht des Landes, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat.

Progressive ­Kundenwerbung

Folgen unzulässiger ­Gewinnspiele

Unter progressiver Kundenwerbung werden die sogenannten Schneeball- oder auch Pyramidensysteme verstanden, die auf dem Prinzip der Anwerbung immer neuer Teilnehmer beruhen. Diese Spielsysteme sind sittenwidrig, da die zuletzt teilnehmenden Kunden keine Gewinnchance mehr haben. Weiterhin ist die Überschaubarkeit nicht gewährleistet, sodass die Teilnehmer nicht über den aktuellen Stand des Spiels informiert sind.

Folge eines unzulässigen Preisausschreibens oder Gewinnspiels ist in aller Regel eine Abmahnung von Mitbewerbern oder Wettbewerbsvereinen, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das Preisausschreiben oder Gewinnspiel muss dann sofort beendet werden. Noch vorhandene Materialien – wie Teilnahmescheine oder Werbemittel – müssen vernichtet werden. Da regelmäßig auch keine Frist zur Beendigung der Aktion gewährt wird, dürfen auch die versprochenen Gewinne nicht mehr ausgegeben werden. Gerade diese Folge ist wegen des damit verbundenen Imageverlusts besonders schmerzhaft für die betroffenen Unternehmen.  ❙

Internetgewinnspiele Hier gelten neben den voran­ gegangenen Ausführungen zusätzlich die Informationspflichten nach §§ 6, 7 Teledienstegesetz (TDG). Hat der Veranstalter eines Internetgewinnspiels seinen Sitz im EU-Ausland und wendet er sich mit seinem Spiel auch an Nutzer in Deutschland, gilt das Herkunftslandprinzip: Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Gewinnspiels oder Preisausschreibens richtet sich nach

Autorin Frauke Hennig Stellvertretende Leiterin, Recht und Steuern, IHK Frankfurt f.hennig@ frankfurt-main. ihk.de

Offenlegung der Jahres­abschlüsse 2013 Die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 läuft für viele offenlegungspflichtige Unternehmen Ende dieses Jahres ab. Sie haben nur noch bis zum 31. Dezember Zeit, ihren Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen. Bei Kleinst­unternehmen reicht die bloße Hinterlegung der Bilanz. Nach dem Handelsgesetzbuch sind insbesondere Kapitalgesellschaften (unter anderem GmbHs, AGs) sowie Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person in persönlicher, unbeschränkter Haftung haben (zum Beispiel GmbH & Co. KG), offenlegungspflichtig. Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2013 müssen bis spätestens Ende 2014 elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht sein. Der elektronische Bundesanzeiger ist auch am 24. und 31. Dezember 2014 erreichbar. An beiden Tagen erfolgen Veröffentlichungen bereits um zwölf Uhr. Wird die Offenlegungspflicht versäumt oder werden die Jahresabschlussunterlagen nur unvollständig offengelegt, droht seitens des Bundesamtes für Justiz die Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens mit Bußgeldern zwischen 2 500 und 25 000 Euro. Weitere Infos online unter www.frankfurtmain.ihk.de/offenlegung.

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 Recht und Steuern   Amtliches

Handelsrichter

Jahreswechsel

Der Jahreswechsel bietet allen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden die Chance, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hin. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor: ❙ Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2004 und früherer Jahre zum 1. Januar 2015 vernichtet werden. ❙ Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2008 und früherer Jahre zum 1. Januar 2015 vernichtet werden. Entscheidend für den Beginn der Fristen ist, wann die

Foto: Gettyimages / Baris Simsek

Platz im Aktenschrank schaffen

Unterlagen entstanden (zum Beispiel Buchungsbelege) oder fertig gestellt (zum Beispiel Bilanzen) worden sind. Sie beginnen jeweils mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres (2004 beziehungsweise 2008). Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden. Die beiden genannten Fristen können sich verlängern, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuer-, straf- oder bußgeldrechtlichen

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Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für Privatpersonen. Eine besondere Regelung gilt jedoch für Personen, bei denen die Summe aller erzielten privaten Einkünfte (zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500 000 Euro beträgt. In diesen Fällen sind die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren. Weitere Infos online unter www.steuerzahler-hessen.de. ❙

Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Jörg Szameit ab 10. Oktober 2014, Dr. Harald Steffen Eube ab 26. Oktober 2014, Stefan Christoph Dieler ab 30. Oktober 2014 und Marco Hentsch ab 6. November 2014 für fünf Jahre zu Handelsrichtern bei dem Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handelssachen ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrungen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten ergänzen.

Verwaltungsvorschrift zur Gefahrgutfahrerschulung Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main hat entsprechend § 4 der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer / -innen vom 5. Dezember 2012 die geänderten Kurspläne analog zum ADR 2015 für die Gefahrgutfahrerschulung als Verwaltungsvorschrift erlassen. Interessenten können die Verwaltungsvorschrift bei der IHK Frankfurt am Main unter der Telefonnummer 0 69 / 21 97– 13 34 beziehungsweise per EMail unter [email protected] anfordern. Auf der IHK-Homepage können die Vorschriften online unter www. frankfurt-main.ihk.de/kursplae­ ne heruntergeladen werden.

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Flächen optimal nutzen Bei der Suche nach Büroarbeitsplätzen greifen Unternehmen vermehrt auf Objekte zurück, bei denen sie eine optimale und individuell gestaltbare Flächenaufteilung erhalten. Projektentwickler müssen diesem Wunsch gerecht werden und Flächen anbieten, die ausreichend Gestaltungsmöglichkeiten für den zukünftigen Mieter mitbringen. Dabei soll allerdings möglichst wenig Fläche für den Nutzer verloren gehen: Das Verhältnis der exklusiv nutzbaren Fläche zu der angemieteten Fläche, die oft anteilig große Flure und Foyers enthält, soll maximal sein. Das nennt man Flächeneffizienz. Die Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG zeigt anhand ihres Hochbauprojektes The Brick im Europaviertel, dass dies möglich ist. Das Büroloft mit der Backsteinfassade entsteht in zentraler Lage auf dem blvd Mitte, der 60 m breiten Europa-Allee. „94,5 Prozent Flächeneffizienz haben wir bei dem Projekt erreicht. Das ist für ein Büroobjekt enorm hoch“, berichtet Carsten Müller, Projektleiter bei der Aurelis Region Mitte aus Eschborn. „Somit erfüllen wir das, was sich viele Unternehmen für ihre Standorte wünschen: Einen attraktiven Arbeitsplatz für die Mitarbeiter und dabei minimale Kosten pro Kopf. Wenn ich eine Fläche anmiete, möchte ich auch nahezu alles davon nutzen können.“

Neben der optimalen Flächenaufteilung bietet das Objekt eine sehr gute Anbindung an die S-Bahn und die übrige Infrastruktur. Auch beim Thema Nachhaltigkeit kann The Brick punkten: Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat das Projekt mit dem Vorzertifikat in Silber ausgezeichnet. Das Europaviertel West Mit dem Europaviertel West entsteht in zentraler Lage Raum für moderne Büroflächen, Restaurants, Nahversorgung und Wohnen. Nach Fertigstellung werden auf ca. 670.000 m² rund 13.000 Menschen leben und arbeiten. Die DGNB hat das Europaviertel West als eines der ersten fünf Stadtquartiere mit dem Nachhaltigkeitszertifikat in Gold ausgezeichnet.

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Frankfurter Osthafen und Lufthansa Technik besiegeln Standort für Jahrzehnte Der künftige Standort von Lufthansa Technik am Frankfurter Osthafen ist gesichert. Am 5. November wurde der Vertrag zwischen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH und der Lufthansa Technik AG unterschrieben. Der Frankfurter Wirtschaftsdezernent Markus Frank und Lufthansa Technik Vorstand Thomas Wirtschaftsdezernent Markus Frank in der Reifenwerkstatt der Lufthansa Technik am Frankfurter Flughafen, November 2014, Foto: Stadt Frankfurt am Main

Stüger waren persönlich vor Ort, um den Anlass zu würdigen. "Ich freue mich, dass mit der Vertragsunterzeichnung für beide Seiten ein wichtiger Meilenstein gesetzt wurde. Ein großes Danke geht an die fleißigen Projektmitwirkenden, die die Weichen gestellt haben und die Voraussetzungen geschaffen haben, dass am neuen Standort im Osthafen ein bedeutendes Industrieunternehmen angesiedelt wurde“, so Stadtrat Markus Frank. Bis Anfang 2017 plant Lufthansa Technik, ihre neue Räder- und Bremsenwerkstatt im Osthafen in Betrieb zu nehmen. Für die neue und hochmoderne Betriebsstätte sind Investitionen von knapp 60 Millionen Euro und mindestens 130 qualifizierte Arbeitsplätze vorgesehen. Die Entscheidung des Flugzeugtechnikdienstleisters für diesen Standort und seine Überzeugung in die Zukunftsfähigkeit des Hafens erklärt eine langfristige vertragliche Bindung für die nächsten 99 Jahre. Stadtrat Frank fühlt sich bestätigt: „Frankfurt hat attraktive Flächen und ist in der Lage, neuen und expandierenden industriellen Unternehmen Entwicklungspotenziale anzubieten. Wir schaffen nicht nur die planerischen Voraussetzungen, sondern schaffen für die Industrieunternehmen und ihren Mitarbeitern langfristige Perspektiven durch eine zielgerichtete Ansiedlungspolitik.“

Info www.frankfurt.de

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VerlagsFocus | Spezialisten der Region

Deutscher Arbeitsschutzpreis 2015: Ideen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gesucht Bis zum 15. Januar 2015 können sich Unternehmen, Einzelpersonen und Institutionen aller Größen und Branchen um den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 bewerben. Eine unabhängige Expertenjury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft bewertet in den darauffolgenden Monaten die eingereichten Beiträge und nominiert bis zu zwölf Betriebe und Einrichtungen. Die vier Gewinner werden am 27. Oktober 2015 auf der A+A, der weltweit wichtigsten Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, bekannt gegeben.

Deutscher Arbeitsschutzpreis 2013 – Die Preisverleihung

Vom neuartigen Lärmschutz-Produkt bis zum ganzheitlichen Gesundheitsprogramm: Betrieblicher Arbeitsschutz hat viele Gesichter. Damit gute Beispiele Schule machen, rufen Bund, Länder und gesetzliche Unfallversicherung Betriebe in Deutschland ab sofort dazu auf, sich um den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 zu bewerben. Mit der branchenübergreifenden Auszeichnung würdigen die Ausrichter innovative Lösungen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wirksam fördern. Bewerbungsschluss für den mit insgesamt 40.000 Euro dotierten Preis ist der 15. Januar 2015. Jedes Jahr verlieren deutsche Betriebe rund 92 Milliarden Euro an Bruttowertschöpfung durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle – so das Ergebnis einer Schätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Um Fehlzeiten zu verringern, beschäftigt viele Unternehmer die Frage, wie sie Arbeitsunfälle wirksam vermeiden, aber auch die Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Beschäftigtenaktiv fördern können. Vor diesem Hintergrund würdigt der alle zwei Jahre ausgelobte Deutsche Arbeitsschutzpreis kluge Ideen und neuartige Produkte, die zu mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beitragen. Mitmachen lohnt sich: Mit Preisgeldern von insgesamt 40.000 Euro unterstützen die Ausrichter vorbildliche Betriebe dabei, ihr Engagement für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit fortzusetzen. Denn Unternehmen, die sich aktiv für die Gesundheit ihrer Beschäftigtenengagieren, reduzieren nicht nur nachweislich ihre Krankenstände. Sie fördern auch die Motivation der Belegschaft und tragen damit langfristig zu einem gesunden Betriebsklima bei. Wie wirksamer Arbeitsschutz in der Praxis aussieht, zeigt ein Blick auf die aktuellen Preisträger: Der Energieversorger Wintershall beispielsweise hat an diversen Standorten ein „Ein-Mann-Transportsystem für Gasflaschen“ eingeführt – ein Team von Beschäftigten hatte die rückenschonende Hebevorrichtung entwickelt, mit der sich die fast mannshohen Druckgasflaschen sicher und rückenschonend verladen lassen. Auch das Jobcenter Hof Stadt gehört zu den Vorreitern in punkto Gesundheitsfürsorge: Um seine 64 Beschäftigten besser vor psychisch belastenden Arbeitssituationen zu schützen, hat es 2012 ein umfangreiches Sicherheitskonzept eingeführt. Beide Unternehmen wurden 2013 mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis ausgezeichnet.

Die Teilnahmebedingungen im Überblick:  Der Deutsche Arbeitsschutzpreis wird an „kleine und mittlere Unternehmen“ (1 bis 499 Beschäftigte) sowie „große Unternehmen“ (ab 500 Beschäftigte) vergeben.  Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Institutionen jeder Größe, Branche und Rechtsform sowie Einzelpersonen.  Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2015.  Die Gewinner werden am 27. Oktober 2015 auf der Messe A+A in Düsseldorf öffentlich ausgezeichnet.

Weiterführende Informationen und Bewerbungsunterlagen www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de

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Spezialisten der Region | VerlagsFocus

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Betriebliches Gesundheitsmanagement = Betriebliche Gesundheitsförderung? Im Zuge des demographischen Wandels und Fachkräftemangels werden Gesundheit und Wohlergehen von Mitarbeitern immer wichtiger. In diesem Zusammenhang fallen immer wieder die Begriffe Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Aber wo liegt eigentlich der Unterschied? Egal ob von BGF oder BGM gesprochen wird, in beiden Fällen besteht das Ziel darin, Gesundheitspotenziale zu stärken und somit die Leistungsfähigkeit, Motivation und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern. Betriebliche Gesundheitsförderung Die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz, wie z. B. Rückenschulkurse, Ernährungsberatung oder die Durchführung von Gesundheitstagen. Betriebliches Gesundheitsmanagement Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement handelt es sich um eine systematische, zielorientierte und kontinuierliche Steuerung aller betrieblichen Prozesse mit der Absicht, Gesundheit, Leistung und Erfolg für den Betrieb und alle seine Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Dieser Prozess besteht im ersten Schritt aus einer systematischen Analyse des Ist-Zustandes und der Planung von Zielen und Maßnahmen. Im zweiten Schritt, der Umsetzungsphase, werden die festgelegten Maßnahmen durchgeführt (BGF und Arbeitsschutz). Die letzte Phase besteht aus der Evaluation (Kontrolle) der Maßnahmen und einer eventuellen Anpassung der Interventionen. Gesundheit messbar machen Ein wesentliches Werkzeug für eine aussagekräftige Evaluation im BGM sind Gesundheitsscreenings. Mit unterschiedlichen Testgeräten kann über standardisierte Messverfahren ein gesundheitsrelevantes Merkmal erfasst und so eine aktuelle Aussage zum gesundheitlichen Befinden einer Person getroffen werden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes und einer darauf folgenden Intervention zur Gesundheitsförderung schließt sich die Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen mit einer

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Abschlussmessung an. Somit kann Gesundheit tatsächlich messbar gemacht und in einem Managementprozess statistisch erfasst werden. Zudem haben die teilnehmenden Mitarbeiter eine Rückmeldung über den Erfolg der durchgeführten Gesundheitsmaßnahme, was die Eigenmotivation und Eigenverantwortlichkeit jeder Person positiv beeinflusst. Investieren Sie jetzt in ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Eine gesunde Belegschaft trägt maßgeblich zum Erreichen der Unternehmensziele bei. Die Berater der Firma Salutrain unterstützen sie dabei fachkundig und individuell. Wir gestalten für sie Gesundheitsmessungen, Ergonomieberatungen, Gesundheitstage, Workshops, Kurzzeitinterventionen, Kurse und Vorträge

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Fünf Tipps zum selbst aktiv werden Ob bewegungsfördernde Arbeitsumgebung oder aktivierender Bürostuhl: Oftmals müssen Büroarbeiter mit den Bedingungenzurechtkommen, die ihnen ihr Arbeitgeberbietet. Deshalb ist es wichtig, auch selbst aktiv zu werden. 1. Nicht der kürzeste Weg im Gebäude ist der beste, sondern der längste. Das verschafft Ihnen Bewegung und nebenbei stärkt es sozialen Zusammenhalt und Wissensaustausch, wenn auf dem Weg auch in anderen Abteilungen vorbeigeschaut wird. 2. Ordnen Sie Ihre Arbeitsmittel so an, dass Sie ab und zu aufstehen müssen: das Telefon nicht auf dem Tisch, sondern auf dem Sideboard; der Papierkorb nicht unter dem Tisch, sondern entfernt in der Raumecke.

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VerlagsFocus | Spezialisten der Region

3. Verwandeln Sie Sitzungen in „Stehungen“.Das führt nebenbei auch zu deutlich intensiverer Beteiligung, kürzeren Meetingzeiten und höherer Effizienz. 4. Nehmen Sie die Treppe und nicht den Aufzug. Treppensteigen fordert und bringt Muskulatur und Kreislauf in Schwung. 5. Wenn Sie bereits einen Bürostuhl für dynamisches Sitzen haben, stellen Sie die Rückenlehne niemals fest. Justieren Sie den Gegendruck wenn möglich so, dass kleine Gewichtsverlagerungen ausreichen, um sich zu bewegen und die Haltung zu wechseln.

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 Beim Namen genannt | Unternehmensreport

Wolfgang Köhler Wolfgang Köhler, Mitglied des Vorstands, DZ Bank, Frankfurt, feierte am 10. November seinen 55. Ge­burtstag. Vor über dreieinhalb Jahrzehnten startete der aus Wildberg stammende Baden-Württemberger seine Karriere als Genossenschaftsbanker mit einer Ausbildung bei der GZB-Bank in Stuttgart. Danach studierte er Informatik und Wirtschaftsingenieurwesen. Nach einem Traineeaufenthalt in New York ging er 1988 zur SGZ-Bank in Frankfurt. Weitere Stationen führten ihn für die SGZ-Bank nach Singapur

Thomas Lenhart und Luxemburg. Zudem schloss Köhler ein Fernstudium in den USA zum Chartered Financial Analyst (CFA) ab. 2001 wurde er Bereichsleiter Treasury in der DZ Bank, 2003 wurde er Sprecher der Geschäftsleitung der DZ Bank International in Luxemburg. Mit seiner Berufung in den Vorstand der DZ Bank kehrte er 2007 nach Frankfurt zurück. Seit Juni 2010 engagiert sich Wolfgang Köhler ehrenamtlich im Bankenausschuss der IHK Frankfurt, seit Dezember 2011 ist er zudem Mitglied der IHK-Vollversammlung.  ❙

Thomas Lenhart, Geschäftsführer, Rosenberg & Lenhart Deutsche Pelzhandelsgesellschaft, feierte am 28. November seinen 75. Geburtstag. Nach 55 Jahren zieht sich der Sohn des Firmengründers Ende des Jahres aus der operativen Geschäftsleitung der R&L-Gruppe zurück. Das Unternehmen wurde 1948 von Harry Rosenberg und Arthur Lenhart in Leipzig gegründet, seit 1948 ist es in Frankfurt ansässig. Als Partner und Gesellschafter bleibt Thomas Lenhart dem Familienunternehmen

weiterhin verbunden. Über viele Jahrzehnte hat er sich ehrenamtlich und sozial engagiert. Lenhart war von 1983 bis 2009 Mitglied des Großhandelsausschusses der IHK Frankfurt, zudem gehörte er von 2001 bis 2004 sowie von 2006 bis 2009 der IHK-Vollversammlung an und wurde im Mai 2004 mit der IHKEhrenmedaille ausgezeichnet. Die Inge und Thomas LenhartStiftung unterstützt seit 2009 die Arbeit verschiedener Kinderhilfsorganisationen sowie soziale Projekte in der Ukraine.  ❙

Reinhard A. Heilmaier Am 17. November feierte Reinhard Heilmaier seinen 55. Geburtstag. Der gebürtige Niederbayer ist nach dem Studium in Freiburg, London und Berlin seit 1989 dem Finanzplatz Frankfurt verbunden. Internationales Finanzgeschäft aufbauen und fördern: Das durchzieht als roter Faden seine beruflichen Stationen. Neben seinen beruflichen Verpflichtungen im Vorstand der

Korea Exchange Bank (Deutschland), Frankfurt, engagiert sich der Rechtsanwalt und verheiratete Vater zweier erwachsener Kinder ehrenamtlich, zum einen im Verband der Repräsentanten ausländischer Banken (VRAB) und in der IHK Frankfurt, deren Bankenausschuss er vom Dezember 2007 bis April 2010 angehörte. Seit April ist Heilmaier erneut Mitglied dieses Gremiums. ❙

Dienstjubiläen im Dezember

Dienstjubiläen Im Januar

25 Jahre Eric Havenkamp, A&R Carton, Frankfurt Thomas Götz, Poly-clip ­System, Hattersheim Jürgen Tetzlaff, Deutscher Fachverlag, Frankfurt Norbert Fiebig, Pirmin Schaaf, Peter Eichler, Bärbel Hoffmann, Signal Iduna Gruppe, Frankfurt Peter Schulenberg, Galeria Kaufhof, Frankfurt

40 Jahre Wilfried Manns, Carmen ­Vogel, Samson Mess- und Regeltechnik, Frankfurt

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25 Jahre Heinz Müller, Samson Messund Regeltechnik, Frankfurt Detlef-Jürgen Ebert, Rolf Bruchhäuser, Poly-clip ­System, Hattersheim

150 Jahre Hofmeister Marmorund Granitwerk Vor 150 Jahren, 1864, gründete der Frankfurter Bürger Ferdinand Hofmeister eine Marmorwerkstatt. Seit der Gründung befindet sich die Geschäftsführung dieses Unternehmens in den Händen von Familienmitgliedern. Als Werner Hofmeister im Jahr 1961 in die Geschäftsführung eintrat, wurden die Werkstätten und Verwaltungsgebäude vom Gründungsstandort, dem heutigen Sitz der Deutschen Nationalbibliothek, in die Orber Straße in Frankfurt-Fechenheim verlegt. Die Verkaufsräume befinden sich heute wie damals in der Eckenheimer Landstraße am Frankfurter Hauptfriedhof.

Matthias Hofmeister, Steinmetzmeister und Betriebswirt, hat die Geschäftsführung 1998 in der fünften Generation übernommen. Er ist zudem Sachverständiger für Naturwerksteinarbeiten. Seit jeher stehen handwerkliche Qualität, Fachkompetenz, Kundenservice und Beratung bei Hofmeister an erster Stelle. Zahlreiche Grabmale auf den Frankfurter Friedhöfen und im RheinMain-Gebiet stammen aus dem Marmor- und Granitwerk der Firma Hofmeister. Darüber hinaus hat sich das Frankfurter Unternehmen auch auf den Bau-, Sanierungs- und Restaurierungsbereich spezialisiert.  ❙

IHK WirtschaftsForum 12.14|01.15

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138. Jahrgang

02.15

Vorschau Februar Special Fachkräfte

www.frankfurt-main.ihk.de

A 4836

Studie „Deutschland 2030 – die Arbeitsplätze der Zukunft“ – Fachkräftestrategie des Landes Hessen – Generationen- und Gesundheitsmanagement – Aus Erfahrung gut: Ältere Mitarbeiter bereichern Unternehmensteams – Demografische Herausforderung

Standortpolitik

FACHKRÄFTE STUDIE „DEUTSCHLAND 2030“ – FACHKRÄFTESTRATEGIE – GENERATIONENMANAGEMENT

Frankfurter Immobilienbörse: Wohnungsmarktbericht 2014 – Deutsches Wirtschaftsforum in der Paulskirche: Wirtschaftliche Stabilität, Kooperation und Integration in Europa

Unternehmensförderung und Starthilfe Agile Geschäftsmodelle: Flexibel denken und handeln – Serie „Existenzgründung“: Interview mit Katharina Hermes, Heelbopps, Gewinnerin des Hessischen Gründerpreises

International Malaysia: Wachstumsmarkt in der Asean-Region – Mailand: Deutschland auf der Expo 2015 – Brasilien: Energie- und Umweltmarkt SPECIAL – STANDORTPOLITIK – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE –

Änderungen vorbehalten.

AUS- UND WEITERBILDUNG – INNOVATION UND UMWELT – INTERNATIONAL – RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN

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Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 2. Februar 2015.

Impressum Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

IHK WirtschaftsForum Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain Herausgeber Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 97- 0 Fax 0 69 / 21 97-14 24 Internet www.frankfurt-main.ihk.de Verantwortlich für den Inhalt Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, Unternehmens­kommunikation, IHK Frankfurt Chefredakteurin Petra Menke Telefon 0 69 / 21 97-12 03 E-Mail wirtschaftsforum@ frankfurt-main.ihk.de Abonnements, Adressänderungen Gina Reimann Telefon 0 69 / 21 97-12 04 E-Mail [email protected] Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Vervielfältigung von Artikeln und Fotos nur nach Rücksprache und mit Quellenangabe. Nachdruck von Namensbeiträgen nur mit der Genehmigung des Verfassers. Belegexemplar erbeten. Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main wieder. Titelbild: Gettyimages / PM Images

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Verlag Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG Sontraer Straße 6 60386 Frankfurt am Main Geschäftsführung Ralf Zarbock Anzeigenleitung Ralf Zarbock Telefon 0 69 / 42 09 03-75 E-Mail [email protected] Internet www.zarbock.de/wifo Grafik Druck- und Verlagshaus Zarbock Anzeigenpreisliste Nr. 115 vom 1. November 2013 Internet www.zarbock.de/wifo Druck Societätsdruck, Frankfurt Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags­ pflicht als Mitglied der IHK. Das IHK ­Wirt­schaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main kosten­los. Nicht­mitglieder können das ­Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet für Nicht­mitglieder 30 Euro, das Einzel­ exemplar 2­ ,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum e­ rscheint am Anfang jeden Monats, Doppel­ausgaben im Juli/August und Dezember/Januar.

Öffnungszeiten der IHK Frankfurt zwischen den Jahren Die IHK Frankfurt, Börsenplatz 4, Frankfurt, das IHK-ServiceCenter, Schillerstraße 11, Frankfurt, und die Geschäftsstelle Bad Homburg, Louisenstraße 105, sind zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet. Die Geschäftsstelle Hofheim bleibt geschlossen. Sie erreichen uns am Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember, von 8 bis 17 Uhr, und am Freitag, 2. Januar, von 8 bis 16 Uhr. Die IHK Frankfurt wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ❙ ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2015.

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Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

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