„Ich will die Ursachen behandeln“ Odyssee ohne Ende

March 18, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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RECHT | nord

KINDER | nord

SONNABEND/SONNTAG, 22./23. NOVEMBER 2014  TAZ.AM.WOCHENENDE

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„Ich will die Ursachen behandeln“

11. 11. 2014 bis 8. 8. 2015

AUFNAHME Hamburg und Bremen wollen, dass minderjährige Flüchtlinge künftig über das

Bundesgebiet verteilt werden. Flüchtlingsinitiativen kritisieren den Vorstoß massiv VON ANDREJ REISIN

LERNTHERAPIE ADS, ADHS, LRS oder

Dyskalkulie – viele Kinder laufen mit dieser Diagnose herum. Zu Unrecht sagt Svend Holger Schulze, Geschäftsführer der Lernwerk Buntstift GmbH. Die meisten von ihnen haben ganz andere Probleme INTERVIEW ANNE PASSOW

Eine Ausstellung für Entdecker

Odyssee ohne Ende

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taz: Herr Schulze, Sie waren Bauunternehmer und haben eine Nachhilfe- und Therapieeinrichtung gegründet. Warum? Svend Holger Schulze: Ich selbst habe als Kind schlechte Erfahrungen mit dem Schulsystem gemacht. Mit 15 Jahren musste ich die Realschule verlassen, weil ich nach Ansicht meiner Lehrer nicht gut genug war. Nach der Hauptschule habe ich den Realschulabschluss aber nachgeholt, Abitur gemacht, studiert und ein Unternehmen geleitet. Ich hab’s geschafft, mich hochzuarbeiten. Kann das jedes Kind schaffen? Viele Kinder fallen durch das Raster. Wenn sie in der Schule nicht mitkommen oder unruhig sind, bekommen sie schnell den Stempel ADS für Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom oder ADHS für Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung aufgedrückt. Oder Lehrer sagen: Das Kind hat LRS, also eine LeseRechtschreibschwäche, oder die Rechenschwäche Dyskalkulie. Das hat mich, auch als Vater zweier Kinder, immer gestört. Offenbar ziemlich massiv … Ja, vor zwölf Jahren habe ich deshalb meinen Job als Geschäftsführer an den Nagel gehängt und mir das Bildungssystem in den Benelux-Ländern, in der Schweiz oder Kanada angeguckt. Ich habe festgestellt, dass man dort anders mit Kindern umgeht, die Probleme haben. Man setzt sich mit den Ursachen auseinander und therapiert. In Deutschland

betrachtet man nur die Symptome, drückt den Kindern einen Stempel auf oder verschreibt Medikamente. Ich wollte das ändern und habe das Lernwerk Buntstift gegründet. Wir geben normale Nachhilfe und bieten zum anderen Therapien an für Kinder, die mit einer vermeintlichen Lern- oder Konzentrationsstörung zu uns kommen. Etwa mit der Diagnose ADHS? Ja. 80 Prozent aller Kinder, die mit ADS oder auch mit LRS zu uns geschickt werden, haben eigentlich ein anderes Problem. Bei ADS liegen oft Defizite in der frühkindlichen Entwicklung oder ein geringes Selbstwertgefühl vor. Bei einer LRS haben die Kinder häufig Schwierigkeiten, Tonhöhen zu unterscheiden. Das führt dazu, dass sie nicht richtig betonen oder den Unterschied zwischen p und b nicht erkennen. Manche haben auch eine Blicksteuerungsauffälligkeit. Diese Kinder überspringen beim Lesen Zeilen. All diese Probleme kann man statt mit Medikamenten mit Therapien behandeln. Was tun Sie, wenn Eltern mit ihren Kindern kommen? Zuerst führen wir ein Gespräch mit den Eltern. Mit Hilfe eines Fragebogens suchen wir nach Problemen in der frühkindlichen Entwicklung, nach Traumata, Ängsten und Unsicherheiten. Hier kann ein vermeintliches ADS oder ADHS eine Ursache haben. Auch mediale Reizüberflutung kann eine Ursache sein. Da können dann Psychologen helfen. In einem zweiten

Dyskalkulie muss kein Stempel fürs Leben sein, wenn die Ursachen behandelt werden Foto: dpa

Schritt untersuchen Therapeu- Sind Medikamente immer der ten die Kinder. Sie überprüfen et- falsche Weg? wa, wie schnell ein Kind Tonhö- Es gibt einige wenige Fälle mit hen differenzieren kann. Oft stel- „echtem“ ADS oder ADHS. Dann len sie Wahrnehmungs- oder kann es sinnvoll sein, für einige Entwicklungsdefizite fest. Der Monate Ritalin oder ein anderes Bericht der Therapeuten geht Medikament einzusetzen. Allerdann an den Lehrer oder den be- dings nur solange, bis das Kind handelnden Arzt des Kindes. therapiefähig ist. Sonst ist das Wenn der Arzt die Therapie ver- ADS oder ADHS wieder da, soschreibt, können unsere Thera- bald man das Medikament abpeuten mit der Arbeit beginnen. setzt. Wenn man dagegen die Ursachen behandelt, hilft man dem Wie sieht diese Therapie aus? Die Hörwahrnehmung kann Kind langfristig. man durch Training verbessern. ..................................................................... Dabei lesen Schüler und TheraSvend Holger Schulze peut gleichzeitig einen Text. Die ................................................ Stimmen laufen über einen ■ 55, studierte nach dem HauptComputer und das Kind hört sie schulabschluss noch Wirtschaft in wieder über Kopfhörer. Der Kiel. Er arbeitet bei Computer fügt Störgeräusche der Treuhand, bei oder versetzt die Stimme des wird anschlieTherapeuten um eine Millise- ßend Vorkunde. Dadurch kann man trai- stand eines nieren, dass beide Gehirnhälften Bauunternehsynchron arbeiten. Die Blick- mens. 2002 steuerung kann man mit speziel- steigt er aus und len Brillen trainieren. Nach sechs baut die Lernwerk Buntstift GmbH bis acht Monaten ist das Wahr- mit heute neun Standorten und nehmungsproblem therapiert fünf Ergotherapiepraxen vor allem und kommt nicht zurück. in Norddeutschland auf.

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......................................................... Schweitzer. Vielmehr zeige zum jährigen Flüchtlingen handeln Mit und ohne Einspruch .................................................... Beispiel der Fall vom Hamburger soll. Eine einfache Verwaltungs-

Wer als minderjähriger Flüchtling ohne Eltern oder sonstige Begleitung in Deutschland ankommt, hat meist traumatische Erfahrungen und eine monatelange Flucht hinter sich. Für diese Minderjährigen sind daher die Kinder- und Jugendhilfe (und nicht die Ausländerbehörden) zuständig, das heißt sie werden in aller Regel vom Jugendamt in Obhut genommen. Zuständig ist jeweils die Kommune, wo ein Flüchtling sich erstmals bei den Behörden meldet oder aufgegriffen wird. Doch die steigende Flüchtlingszahl geht in vielen Kommunen über die Grenze der Leistungsfähigkeit hinaus: Es fehlt an Platz und an Personal, die Aufnahmeverfahren ziehen sich und die Minderjährigen bleiben stellenweise sich selbst überlassen. So machten jüngst nordafrikanische Jugendliche Schlagzeilen, die auf dem Hamburger Kiez Freier beklaut haben sollen – und dafür in einem sogenannten „Racheakt“ von Schlägern aus dem Zuhältermilieu krankenhausreif geprügelt wurden. Momentan nehmen zehn ausschließlich westdeutsche Großstädte etwa 60 Prozent aller unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf, die ostdeutschen Bundesländer ohne Berlin dagegen zusammen nur zwei bis drei Prozent. Um diesem Problem zu begegnen, hat Bayern eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, wonach minderjährige Flüchtlinge nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der den Lastenausgleich zwischen den Bundesländern regelt, flächendeckend verteilt werden sollen. Allein Hamburg rechnet 2014 mit ungefähr 1.000 Neuaufnahmen bei bundesweit etwa 6.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Marcel Schweitzer, der Sprecher der Hamburger Sozialbehörde, sieht in der Umverteilung der Flüchtlinge daher eine Chance: „Völlig überfüllte Einrichtungen können nicht im Sinne des Kindeswohls sein“, so

■ Eine Verwaltungsvorschrift ist eine interne behördliche Anweisung, wie bestimmte Gesetzesvorschriften in der Praxis anzuwenden sind. Sie soll Gesetzesbestimmungen auslegen und konkretisieren und somit den nachgeordneten Behörden Klarheit verschaffen. Sie dienen damit auch der möglichst bundesweiten Einheitlichkeit von Verwaltungsentscheidungen. ■ Im Sozial- und Ausländerrecht werden solche Verwaltungsvorschriften zum Teil als sehr problematisch angesehen, wenn sie eine konkrete Außenwirkung auf die Betroffenen entfalten, diese sich dagegen aber nur bedingt wehren können. Konkret gilt dies zum Beispiel für bestimmte Verwaltungsvorschriften, die Ansprüche für Hartz-IV-Empfänger regeln. Auch Regelungen zur Aufenthaltsbestimmung und Datenerfassung von Flüchtlingen gehören dazu. ■ Ein Verwaltungsakt entfaltet im Gegensatz dazu unmittelbare Außenwirkung. Es handelt sich dabei um Einzelfallregelungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Ob eine staatliche Maßnahme einen Verwaltungsakt darstellt, hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Denn damit sind bestimmte Rechtsfolgen verknüpft, wie zum Beispiel eine Rechtshilfebelehrung und die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen Rechtsschutz gegen die entsprechende Maßnahme in Anspruch zu nehmen. ANDREJ REISIN

Kiez, dass es für bestimmte Jugendliche die Integrationschancen erhöhen könne, wenn sie an anderen Orten in wesentlich kleineren Gruppen intensiv betreut werden könnten. Für Conni Gunsser vom Flüchtlingsrat Hamburg stellt die Verteilung keinesfalls eine Lösung dar: „Viele Jugendliche kommen gezielt an einen bestimmten Ort, weil sie dort bereits Freunde oder Bekannte haben oder es eine Community aus dem Herkunftsland gibt. Sie werden sich nicht einfach woanders hinbringen lassen, sondern wiederkommen oder abtauchen.“ Zudem sieht Gunsser die Frage der praktischen Umsetzung sehr kritisch: „Einem schwer traumatisierten Jugendlichen, der nach einer langen Odyssee in einem völlig fremden Land ankommt, können Sie nicht einfach eine Fahrkarte und Adresse in die Hand drücken und ihn zum Bahnhof schicken“, so Gunsser. Diese Kritik wird von allen Flüchtlingsinitiativen und Verbänden nahezu einhellig geteilt. Der zuständige Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (B-UMF) bewertet die geplante Umverteilung klar als „Schwächung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen“. Andere Experten bemängeln, dass es keineswegs unerheblich sei, um was für einen rechtlichen Vorgang es sich bei der Zuweisung von unbegleiteten minder-

Lernen sollen die Flüchtlinge, vor Ort bleiben nicht

Foto: dpa

vorschrift, die Jugendämter anweist, minderjährige Flüchtlinge nach einem bestimmten Schlüssel zu verteilen, würde zum Beispiel den Rechtsschutz für die Flüchtlinge weitgehend außer Kraft setzen, da es keine Möglichkeit gibt, unmittelbar gegen Folgen von Verwaltungsvorschriften zu klagen (siehe Infobox). Aber auch wenn die Verteilung über einen Verwaltungsakt geregelt wird, können die Rechte der minderjährigen Flüchtlinge verletzt werden. Denn ihnen steht nach der UN-Kinderrechtskonvention, dem Haager Kinderschutzübereinkommen, aber auch nach den Aufnahmerichtlinien der EU und dem deutschen Kinder-Jugendhilferecht (SGB VIII) besonderer Schutz zu: So ist stets vorrangig das Kindeswohl in Erwägung zu ziehen und der Anspruch auf Erziehung und Entwicklung zu erfüllen. Volker Maria Hügel von der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender“ (GGUA) kritisiert daher, dass „das Interesse der Kinder und Jugendlichen von vornherein einem Verwaltungsinteresse untergeordnet wird“. Wer minderjährige Flüchtlinge aus „puren Lastenausgleichsgründen“ über das Bundesgebiet verstreue, der handle nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes oder der UN-Kinderrechtskonvention. Dies könnte am Ende sogar dazu führen, dass ein mögliches Gesetz weder europarechtsnoch verfassungskonform wäre. Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) und seine Behörde sind dagegen zuversichtlich, dass noch im Dezember eine Gesetzesvorlage in den Bundesrat eingebracht werden kann. Behördensprecher Schweitzer ist sich sicher, auch in Zukunft dem Kindeswohl gerecht werden zu können: „Natürlich wird niemand schwer traumatisierte Jugendliche einfach in einen Zug setzen“, so Schweitzer. Aber die Umverteilung insgesamt sei im Interesse aller Beteiligten dringend notwendig.

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RECHT • WIESE | nord

SONNABEND/SONNTAG, 22./23. NOVEMBER 2014  TAZ.AM WOCHENENDE

Schikane mit System ARBEITSRECHT Wenn Personalvorstände und Firmenbosse gegen Gewerkschaften und

Betriebsräte vorgehen wollen, holen sie sich gern professionelle Beratung VON KAI VON APPEN

Eigentlich ist die Sache klar: Die Gründung von Gewerkschaften ist durch die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz garantiert, die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte als Belegschaftsvertreter sind durch das Betriebsverfassungsgesetz einschlägig geregelt. Doch es gibt zunehmend Firmenchefs, denen grundrechtliche Garantien der Arbeitnehmer-Vertretungen ein Dorn im Auge sind. Sie bedienen sich dann gern der Hilfe von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten, die sich auf das sogenannte „Union Busting“ oder „Union Bashing“ spezialisiert haben – also auf die „Sprengung“ der Gewerkschaft oder die „Prügel“ von Betriebs- und Personalräten durch systematische Unterdrückung und Sabotage der Arbeitnehmervertretungen. In den USA ist das Union Busting bereits zur einer richtigen Dienstleistungsbranche geworden. In Deutschland sind solche Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen langsam auch auf dem Vormarsch. Die Mittel des Union Busting und Union Bashing sind vielfältig: die gezielte Diskreditierung einzelner Arbeitnehmervertreter durch Detektive, Mobbing durch arbeitgeberfreundliche Kollegen im Betrieb, aber auch arbeitsrechtliche Maßnahmen, beispielsweise die Blockade einer Betriebsratswahl per einstweiliger Verfügung.

Hartnäckig: Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat fordern Foto: dpa

Hamburg gilt mittlerweile als ein Zentrum des Union Busting. Dort haben sich nicht nur die ersten deutschen Wirtschaftskanzleien gegründet, hier tummeln sich im Jahr 2014 auffällig viele Vertreter eines Hardcore-Arbeitsrechts, die systematisch und unverblümt gegen Beschäftigte, Betriebsräte und Gewerkschafter vorgehen. Allein im September wurden hier auf zwei „Arbeitgebertagen“ Manager in Methoden des Union Busting geschult. Erinnert sei an den Streik beim Verpackungsmittelhersteller Neupack im niedersächsischen Rotenburg an der Wümme und Hamburg im Jahr 2013, als der Familienbetrieb gleich zu Streikbeginn einen notorischen Gewerkschaftsgegner als Geschäftsführer engagierte, der die IG Bergbau Chemie Energie und die Streikenden mit Klagen, Ab-

mahnungen, Kündigungen, Hausverboten, Strafanzeigen und Polizeieinsätzen übersäte. Bespitzelung, Bestechung, Diffamierung und Spaltung der Belegschaft: Verstöße gegen geltende Gesetze und internationale Normen sind beim Union Busting dabei ebenso einkalkuliert wie institutioneller Rechtsmissbrauch durch eine Flut von Arbeitsgerichtsverfahren. Zu den Folgen gehören nicht selten dramatische Krankheitsgeschichten auf Seiten der Opfer. Betriebsrats-Mobbing breite sich wie ein Krebsgeschwür aus, wa-

Betriebsrats-Mobbing breite sich wie ein Krebsgeschwür aus, waren sich die Betroffenen einig

ren sich im Oktober die 80 Teilnehmer einer Gewerkschaftstagung in Mannheim für Betroffene aggressiver Arbeitgeber-Methoden einig. So ergeht es auch Nils Böttger vom marktführenden Windanlagenhersteller Enercon mit Stammsitz im ostfriesischen Aurich. Er wurde von der Geschäftsführung abgemahnt, als er sich als Betriebsratsvorsitzender für Leiharbeiter einsetzte. Er habe seine Kompetenzen als Betriebsrat überschritten, hieß es. Er wehrte sich mit einer Veröffentlichung und erhielt die fristlose Kündigung. Betriebswirtschaftlichen Schaden habe Böttger angerichtet, so die Begründung, weil das Leiharbeitsunternehmen nach dem Vorfall seinen Vertrag mit einer Enercon-Tochter nicht verlängert habe. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung nicht zu, deshalb beschäftigt sich nun das Arbeitsgericht mit der Angelegenheit. „Verfahren, in denen es um Rechte von Betriebsräten geht, sind kompliziert“, sagt Petra Jentzsch, IG Metall-Sekretärin für Enercon. Als solche weiß sie, dass Fälle wie der von Nils Böttger kein Einzelfall sind. Die Publizisten Werner Rügemer und Elmar Wigand haben Beispiele dafür zusammengetragen, dass sich Geschäftsführungen von Unternehmen jeder Größe immer wieder der unliebsamen Belegschaftsvertreter entledigen wollen. Ihr Buch „Die Fertigmacher“ ist gerade erschienen.

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