Heimatrundschau April 2006

March 23, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Ausgabe 4/2006 31.3.2006

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D E R G E M E I N D E N K Ö N I G S H A I N , S O H L A N D A . R . , V I E R K I R C H E N U N D D E R S TA D T R E I C H E N BAC H

Die EUROKOM MUNALE geht weiter …

»Die Bürgermeister der Eurokommunale mit ihren Mitarbeitern« Den Artikel zur EUROKOMMUNALE können Sie auf den Seiten 13 und 14 lesen.

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Wichtige Anschriften, Telefonnummern und Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Königshain Dorfstraße 82, 02829 Königshain, Telefon (03 58 26) 6 02 89, Fax 6 02 01 Sprechzeiten der Verwaltung 9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –16.00 Uhr Dienstag Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Donnerstag 9.00 –12.00 Uhr, 14.00 –18.00 Uhr Gemeindeverwaltung Sohland a.R. Mittelhof 182, 02894 Sohland a. R., Telefon (03 58 28) 7 01 07, Fax (03 58 28) 7 19 77 Sprechzeiten der Verwaltung Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag 13.30 – 18.00 Uhr Donnerstag 12.00 – 16.00 Uhr Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 13.30 – 17.30 Uhr Donnerstag 13.30 – 15.30 Uhr Stadtverwaltung Reichenbach Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach, Postfach 11 28, 02892 Reichenbach Sekretariat Bürgermeister: (03 58 28) 7 43 11 Stadtinformation: (03 58 28) 8 87 90 Sekretariat Hauptamt / Bauamt (03 58 28) 7 43 40 (03 58 28) 7 43 20 Standesamt: Einwohnermeldeamt: (03 58 28) 7 43 25 Sekretariat Rechnungsamt: (03 58 28) 7 43 30 (03 58 28) 7 43 19 Fax: E-Mail: [email protected] Homepage: www.reichenbach-ol.com Verwaltung / Standesamt / Einwohnermeldeamt Montag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach / OL Friedensrichterin Frau Carina Dittrich, Telefon (035828) 71186 Sprechzeit der Schiedsstelle ist jeden 1. Dienstag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Reichenbach. Polizeiposten Reichenbach Löbauer Straße 24, Eingang Hinterhof 02894 Reichenbach, Telefon (03 58 28) 77 10, Fax (03 58 28) 7 71 14 Gemeindeverwaltung Vierkirchen Melaune Nr. 54, 02894 Vierkirchen, Telefon (03 58 27) 7 02 69, Fax (03 58 27) 7 00 21 Sprechzeiten der Verwaltung 9.00 –12.00 Uhr Montag Dienstag 9.00 –18.00 Uhr 9.00 –12.00 Uhr Mittwoch

Heimatrundschau 04/2006

Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 13.00 –18.00 Uhr Weitere wichtige Rufnummern Feuerwehr 112 Mittelschule Reichenbach (03 58 28) 7 23 20 Mittelschule Reichenbach Fax (03 58 28) 7 27 03 (03 58 76) 4 23 16 Grundschule Buchholz Grundschule Königshain (03 58 26) 6 02 53 Grundschule Reichenbach (03 58 28) 77 00 Grundschule Reichenbach Fax (03 58 28) 7 70 14 Landratsamt Niesky (0 35 88) 2 85-0 Erlebnisbad (03 58 28) 88 95 20 ASB-Rettungswache (03 58 28) 8 82 51 Bauen u. Wohnen GmbH Reichenbach (03 58 28) 7 22 46 (03 58 28) 7 29 61 Bibliothek Öffnungszeiten der Stadt- und Kreisbibliothek Reichenbach, Nieskyer Str. 4 Montag + Freitag 10.00–13.00 Uhr und 14.00–19.00 Uhr Dienstag + Donnerstag 14.00–19.00 Uhr Mittwoch geschlossen Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Görlitz AG, Außenstelle Reichenbach Bei Störungen im Wasser- und Abwasserbereich erreichen Sie uns unter der zentralen Hotline-Nr. (0800) 3366-000. Ihr Versorgungsunternehmen Stadtwerke Görlitz AG, Außenstelle Reichenbach Havariedienst für Trinkwasserversorgung in Vierkirchen Stadtwerke Niesky (0 35 88) 20 11 82 ENSO-Störungsrufnummern für Erdgas, Strom und Wasser ENSO-Service-Nummer ENSO-Störungsrufnr. Erdgas ENSO-Störungsrufnr. Strom ENSO-Störungsrufnr. Wasser

01 80 / 1 68 68 68 01 80 / 2 78 79 01 01 80 / 2 78 79 02 01 80 / 2 78 79 03

Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Görlitz-Umland im April 2006 (jew. samstags, sonn- und feiertags 9 – 11 Uhr) 1.4. / 2.4.

8.4. / 9.4.

14.4. (Karfr.)

15.4. (Karsa.)

Frau Ziegert, Ringweg 15, 02827 Görlitz (OT Kunnerwitz), Tel. 0 35 81 / 7 91 86 Frau Horschig, Am Windmühlenberg 16, 02828 Görlitz (OT Oberneundorf), Tel. 03 58 20 / 6 07 61 Herr Fiedler, Hauptstraße 19, 02899 Schönau-Berzdorf, Tel. 03 58 74 / 2 71 15 und 2 71 22 Herr Landsiedel, Markt 26, 02899 Ostritz, Tel. 03 58 23 / 8 63 93

16.4. (Osterso.) Frau Dietrich, Görlitzer Str. 43, 02894 Reichenbach, Tel. 03 58 28 / 7 02 98 17.4. (Ostermo.)Herr Dr. Richter, Markt 10, 02894 Reichenbach, Tel. 03 58 28 / 7 23 39 22.4. / 23.4. Herr Zörnig, Dorfstraße 234, 02829 Königshain, Tel. 03 58 26 / 6 05 43 29.4. / 30.4. Frau Maywald, Dorfstr. 119a, 02829 Zodel, Tel. 03 58 20 / 6 06 98

Bereitschaftsdienst der Ärzte im April 2006 (Reichenbach, Sohland, Gersdorf, Melaune, Deutsch-Paulsdorf, Königshain, ArnsdorfHilbersdorf) Mo., Di., Do. Mi., Fr. Sa., So.

ab 19.00 Uhr ab 14.00 Uhr

Den diensthabenden Arzt erfragen Sie bitte bei der Rettungsleitstelle in Görlitz unter Tel. 03581/406776 oder 03581/406777.

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst jeweils von 18 Uhr bis 8 Uhr und Konsultationen nur nach telef. Anmeldung! 31.3. – 7.4. 7.4. – 14.4. 14.4. – 21.4. 21.4. – 28.4.

TA M. Barth DVM R. Wießner und DVM F. Ender* TA H. Thomas Dr. I. Papadopulos und DVM F. Ender*

*zusätzlich für Reichenbach und Umgebung dienstl./Funk privat Telefon-Nr. TA Barth (0172) 3 51 82 88 (03588) 20 53 77 Dr. Papadopulos (0171) 3 25 29 16 (03581) 31 62 23 (0160) 6 36 68 18 (03581) 40 86 69 TA Thomas DVM Wießner (03581) 31 41 55 (03581) 40 10 01 (0171) 2 46 54 33 (035876) 4 55 10 DVM Ender

Die nächste Ausgabe der »Heimatrundschau« erscheint voraussichtlich am Freitag, 28. April 2006. Redaktionsschluss ist am Donnerstag, 13. April 2006. Später eingehende Beiträge können nicht berücksichtigt werden!

Heimatrundschau 04/2006

Informationen der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach Einladung Die öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der VG Reichenbach findet am 11. 4. 2006 um 19.00 Uhr im Saal des Rathauses Reichenbach, Görlitzer Str. 4, 02894 Reichenbach statt. Tagesordnung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Kenntnisnahme und Bestätigung der Niederschrift der letzen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses 3. Flächennutzungsplan der VG Reichenbach – Abwägung und Beschlussfassung – 4. Verschiedenes gez. Böer, Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

Und wieder werden in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai die Hexen in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach verbrannt Wie jedes Jahr werden auch in diesem Jahr die Walpurgisfeuer in der Weite der Oberlausitz brennen. Auch in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach werden die Feuer weithin mehr oder weniger zu sehen sein. Was verbirgt aber die Tradition dieser Feuer? Eins ist doch jedem klar, die Feuer sind doch nicht dazu da, um nur Holz- und Reisigabfälle zu vernichten. Diese Feuer, so kennen es alle Einheimischen, verbergen eine jahrhunderte alte Tradition. In der Brockhaus-Enzyklopädie finden wir die Erklärung, dass die Nacht vor dem 1. Mai als Walpurgisnacht, dem Tag der heiligen Walburga, die als Beschützerin vor Zauberpraktiken angerufen wurde, galt. Die heilige Walburga war eine angel-

Heimatrundschau Amtsblatt der Gemeinden Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen mit Ortsteilen Arnsdorf-Hilbersdorf, Bucholz und Melaune und der Stadt Reichenbach mit den Ortsteilen Dittmannsdorf, Mengelsdorf, Meuselwitz und Zoblitz Herausgeber: Gemeinde Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen und Stadt Reichenbach Verantwortlichkeiten für den amtlichen Teil: a) Stadt Reichenbach OL, Bürgermeister Andreas Böer Stadtverwaltung Reichenbach, Görlitzer Straße 4, 02894 Reichenbach Gemeinde Königshain, b) Bürgermeister Siegfried Lange, Gemeindeverwaltung Königshain, Dorfstraße 82, 02829 Königshain c) Gemeinde Sohland a.R., Bürgermeister Hubert Schäfer, Gemeindeverwaltung Sohland a.R., Mittelhof 182, 02894 Sohland a.R. d) Gemeinde Vierkirchen, Bürgermeister Andreas Nedo, Melaune Nr. 54, 02894 Vierkirchen Anzeigenredaktion: Lausitzer Heimatverlag, Ortsstraße 91, 02829 Friedersdorf, Tel. / Fax (03 58 29) 6 04 91 Satz und Druck: WinterDruck, Gewerbestraße 2, 02747 Herrnhut Tel. (03 58 73) 41 8-0, Fax (03 58 73) 4 18 88

Seite 3 sächsische Benediktinerin. Sie wurde um das Jahr 710 in Wessex geboren und ist am 25. 2. 779 in Heidenheim an der Benz gestorben. Sie war die Tochter von Richard von England und folgte Bonifatius, mit dem sie verwandt war, nach Deutschland zur Mission und wurde im Jahr 761 Äbtissin des von ihren Brüdern Wunibald und Willibald gegründeten Doppelklosters Heidenheim. Ihr Gebeine kamen am 1. 5. 870 nach Eichstätt. Eine weitere Verbreitung ihrer Reliquien macht sie zu einer beliebten volkstümlichen Heiligen, die u. a. als Beschützerin der Wöchnerinnen vor Hexen galt. Dem alten Volksglauben nach war die Walpurgisnacht von gespenstischen Umtrieben erfüllt, vor allem von Hexen, die auf Besen ausritten, um sich zum Teufelskult oder -tanz auf dem Blocksberg (Brocken) zu versammeln. Der erste Mai war früher auch Musterungstermin und deshalb bot sich hier noch einmal die Gelegenheit zu ausgelassenen Streichen. Eine andere Deutung bezieht sich auf den 1. Mai als Sommerbeginn im germanischen Kulturkreis und erklärt die Bräuche als Winteraustreibungsriten. In der Oberlausitz, so erzählt u. a. der alte Volksglaube, fahren die Hexen in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai besonders häufig auf ihren Besenstielen. Sie haben nur Böses im Sinn, denn sie stehen mit dem Teufel im Bunde. So muss dem bösartigen Treiben ein Ende bereitet werden. Und dazu ist das Feuer ein geeignetes Mittel. Die Leute tragen Tage zuvor an weithin sichtbaren Stellen Holz, Reisig, Stroh, alte Kränze und allerlei brennbares Zeug zu einem gewaltigen Haufen zusammen. Dort obendrauf wird eine lebensgroße Strohpuppe als Hexe gesetzt. Nun bewachen die Burschen ganz aufmerksam den Haufen, damit ihn niemand vor der Zeit entzündet. Traditionsgemäß wird in der Nacht vom 29. April zum 30. April versucht Haufen der Nachbarschaft durch Fremde anzubrennen. Aktionen, bei denen die Haufen in den Nächten noch vor dem 29. April abgebrannt werden sind schäbig und unlogisch. In der Abenddämmerung des 30. April zieht dann ein Fackelzug durch die Stadt bzw. das Dorf zum Holzhaufen. Die brennenden Fackeln werden auf den Holzhaufen geworfen und die Hexe fällt den Flammen zu Opfer. Man singt, tanzt, lacht und freut sich darüber, dass das Feuer das Böse vertilgt und dass auch der harte Winter mit dem »Woalperfeuer« vertrieben wird. Dem aufmerksamen Leser ist nicht entgangen, dass das Walpurgisfeuer, bei uns auch als Hexenfeuer bekannt, in der heutigen Zeit ein Höhepunkt der Geselligkeit und des Treffpunktes mit Bekannten, Nachbarn oder Freunden ist. Es ist also heute dazu da, das Aufeinanderzugehen zu unterstützen und zu fördern. Deshalb ist es schwer zu verstehen, dass, außer den wenigen Ausnahmen, jährlich in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach viele kleine Hexenfeuer entflammen und somit eine Abkapslung von der großen Mehrheit in der Nachbarschaft erfolgt. Sollten nicht in den Ortsteilen und Wohngebieten gemeinsam über Gruppen oder Vereine Hexenfeuer organisiert werden, damit man sich im näheren Wohnumfeld besser kennenlernt? Diese Frage ist es wohl wert gestellt zu werden, um ein Zusammenrücken in der Gemeinschaft zu fördern und zu unterstützen. Doch sollten, wie jedes Jahr, bestimmte Verhaltensre-

geln bei den Feuern beachtet werden. Walpurgisfeuer zum 30. April und Lagerfeuer sind bei der Stadtverwaltung Reichenbach oder in der Gemeindeverwaltung der jeweils zuständigen Gemeinde und der zuständigen Feuerwehr anzumelden. Die Feuer dürfen erst nach erhaltenem Bescheid vom Ordnungsamt angebrannt werden. Beanstandete Feuer durch das Amt für Bauen und Umwelt oder das Ordnungsamt dürfen erst nach Beseitigung der Mängel entzündet werden. Die geforderten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Die Walpurgisfeuer sind spätestens bis zum 20. 4.2006 anzumelden. Verstöße können nach § 17 Abs. 2 Sächsisches Polizeigesetz und nach § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis 500,00 Euro geahndet werden. Für den Bescheid zum Abbrennen eines Feuers wird eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen Haushaltsbefragung – Mikrozensus 2006 Wie in jedem Jahr werden auch 2006 im Freistaat Sachsen wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus (»kleine Volkszählung«) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent des sächsischen Haushalte (rund 20.000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2006 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation der Haushalte. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der Miete sowie der Nebenkosten erhoben. Mit der seit 2005 stattfindenden unterjährigen (wöchentlichen) Befragung der Haushalte können Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse schneller festgestellt werden. Insgesamt trägt der Übergang zur Unterjährigkeit der Erhebung einem zunehmenden Bedarf aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft nach immer aktuelleren Daten adäquat Rechnung. Des Weiteren wird der Forderung der Europäischen Union nach international vergleichbaren Arbeitsmarktdaten (ILO-Erwerbslosenzahlen) entsprochen. Die Auswahl der rund 20.000 zu befragenden Haushalte in Sachsen erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Die Erhebungsbeauftragten des Statistischen Landesamtes können sich mit einem Sonderausweis legitimieren. Sie werden durch eine intensive Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Erhebungsbeauftragten sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen

Seite 4 verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Bei Fragen z. B. zur Auskunftspflicht oder zum Datenschutz steht beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachen Frau Ina Helbig, Telefon 0 35 78 / 33 21 40, zur Verfügung.

Information des Staatsbetriebes Sachsenforst über die Erhebung von Schäl- und Verbissschäden im Jahr 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §§ 24 und 37 des Sächsischen Waldgesetzes werden im Jahr 2006 eigentumsübergreifend auf repräsentative Kontrollflächen Erhebungen zum Verbiss- und zum Schälschaden auf der Grundlage der VWV Forstgutachten vom 4. April 2000 durchgeführt. Dabei werden durch unabhängige Forstsachverständige die durch Verbiss oder Schäle geschädigten Bäume auf Boniturflächen ausgezählt und zu den nicht geschädigten ins Verhältnis gesetzt. Daraus ergibt sich das Verbiss- bzw. Schälprozent der Fläche, welches den Grad der Schädigung durch Wild angibt. Die Außenarbeiten zur Verbiss- und Schälschadenserhebung 2006 werden im Auftrag des Staatsbetriebes Sachsenforst durch freiberufliche Forstsachverständige im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai erfolgen. Alle Waldeigentümer werden gebeten, den Forstsachverständigen zur Erledigung der notwendigen Arbeiten das Betreten ihrer Waldflächen zu gewähren. Die Verbiss- und Schälschadenerhebung des Jahres 2006 bildet die Basis für die Erstellung des Drei-Jahres-Abschlussplanes der Schalenwildarten (außer Schwarzwild) und dient der nachhaltigen Wildbewirtschaftung in den Waldgebieten. gez. Eichhorst, FoB-Leiter

Bitte um Mithilfe: Kölner Verein Nacel Open Door sucht Gastfamilien in Sachsen Köln, 8. März 2006 Der gemeinnützige Verein Nacel Open Door e. V. sucht noch nette Gastfamilien in Sachsen für junge Gäste aus Frankreich vom 5.7. bis 23.7.2006

Amtliche Bekanntmachungen Nachfolgend werden die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 22.2.2006 bekannt gegeben:

Heimatrundschau 04/2006 sowie für Jugendliche aus Spanien vom 2.7. bis 30.7.2006. Die Jugendlichen sind zwischen 13 und 18 Jahren jung und suchen Familien, mit denen sie das deutsche Familienleben entdecken können. Bewerben können sich alle Familien, die ihren Alltag für ein paar Wochen mit Gästen aus Frankreich bzw. Spanien teilen möchten. Sprachkenntnisse werden bei den Gastfamilien nicht vorausgesetzt - die Gäste kommen nach Deutschland, um ihre eigenen Sprachkenntnisse zu vertiefen. Ebenso benötigt der Gast kein eigenes Zimmer. Bei der Auswahl der Jugendlichen berücksichtigt Nacel Open Door nach Möglichkeiten Wünsche der Familien bezüglich Alter, Geschlecht oder Hobbys. Die Aufnahme eines Gastes ist eine gute Gelegenheit, den eigenen Alltag einmal mit anderen Augen zu sehen und neu zu erleben. Des weiteren werden Gastfamilien gesucht, die französischen Gastschülern selbst 5 Unterrichtsstunden pro Woche zu Hause erteilen. Oftmals entwickeln sich dauerhafte Freundschaften mit den französischen bzw. spanischen Gastkindern und ihren Eltern! Nacel Open Door e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, dessen Aufgabe es ist, Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen zu fördern. Nacel arbeitet ferner im Rahmen des Parlamentarischen PatenschaftsProgramms (PPP) im Auftrag des Deutschen Bundestags. Informationen gibt es bei Nacel Open Door e.V. Mechtildisstr. 16, 50678 Köln Tel.: 02 21-60 60 8 55-0 · Fax: 02 21-60 60 8 55-19 E-Mail: [email protected] www.nacelopendoor.de

Neuauflage: ABC-Pflegeversicherung – Aktuelle Tipps und Ratschläge für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige In der 5. Auflage ist jetzt die Beratungsbroschüre, ABC Pflegeversicherung, beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) mit Unterstützung der DAK Künzelsau erschienen. Für Menschen mit Körperbehinderung und deren Angehörige enthält der Ratgeber auf 112 Seiten viele nützliche Tipps und Informationen zur Pflegeversicherung. In drei Kapiteln werden

Beschluss Nr. 9 / 06 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt dem vorliegenden Vertrag zur Übernahme der Abwasserabgabe für Kleineinleitungen durch den AZV »Weißer Schöps« zu.

die Themen Rechte und Pflichten für Versicherte, selbstbestimmte Assistenz sowie die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien erläutert. Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim erhältlich (Schutzgebühr € 2,50 einschließlich Porto / Versand gegen Rechnung).

Zweckverband Abwasserbeseitigung »Oberer Schwarzer Schöps« Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2006 und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung »Oberer Schwarzer Schöps« Reichenbach Das Landratsamt des Niederschlesischen Oberlausitzkreises genehmigt die Haushaltssatzung 2006 und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung »Oberer Schwarzer Schöps« Reichenbach mit den Auflagen, das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept zu aktualisieren und fortzuschreiben und der Rechtsaufsicht bis zum 31.5.2006 eine Aufstellung der noch offenen Forderungen aus Beiträgen und Hausanschlusskosten einschließlich gewährter Stundungen und Ratenzahlungen zu übergeben. gez. Böer, Reichenbach, 10.3.2006 Verbandsvorsitzender

Beschluss Nr. 10 / 06 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt dem Angebot vom 3. Februar 2006 der Bauuntersuchung – Konzeption – Planung Dr. Olbrich, Görlitz, zur baubegleitenden Betreuung denkmalpflegerischer Belange bei der Außensanierung des Schlosses Königshain zu.

Heimatrundschau 04/2006

Amtliche Mitteilung

Wie alljährlich findet auch in diesem Jahr am 30. April das Walpurgisfeuer am Rubelbad statt. Die Gemeindeverwaltung und die Feuerwehr weisen aber darauf hin, dass es untersagt ist, auf den angrenzenden Wiesen kleine Feuer zu entzünden. Wir bitten auch die Eltern, auf ihre Kinder dahingehend einzuwirken. Ebenfalls ist es nicht erwünscht, dass die Bürger auf ihren Grundstücken ihre eigenen Feuer am 30. April abbrennen. Es dürfen nur Brennstoffe wie • Baum- und Strauchschnitt und • naturbelassenes, stückiges Holz (ausschließlich unbehandeltes Holz) zum Verbrennen abgelagert werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz (z. B. lackiertes Holz, mit Holzschutzmitteln bearbeitetes Holz) ist nicht gestattet. Ebenfalls ist das Verbrennen von anderen Materialien wie Laub, Stroh und Abfälle jeglicher Art untersagt und kann mit Geldbuße geahndet werden. Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde wird entsprechende Kontrollen durchführen. Der Brennstoff kann ab Sonnabend, den 22.4.2006 aufgeschichtet werden. In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass die Thiemendorfer Straße vom 30.4.2006, 18.00 Uhr bis 1.5.2006, 2.00 Uhr für jeglichen Verkehr voll gesperrt ist. Das bedeutet, dass Besucher des Walpurgisfeuers ihre Fahrgez. Lange, zeuge im Ort abstellen müssen. Bürgermeister

Einladung Zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft am Donnerstag, dem 6. April 2006, um 19.00 Uhr im Speiseraum der Grundschule Königshain sind alle land- und forstwirtschaftlichen Flächenbesitzer herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht 2. Finanzbericht 3. Revisionsbericht 4. Berichte der Jagdpächter 5. Verwendung des Reinertrages 6. Bericht des Revierförsters 7. Vorstandswahl 8. Diskussion gez. Hamann, Jagdvorsteher

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5 Euro Mahngebühr Der Abwasserzweckverband »Weißer Schöps« erstellt die Schmutzwassergebührenbescheide im Verbandsgebiet. Auf Ihrem Bescheid entnehmen Sie die aktuellen Zahlungstermine der Abschläge. Gesonderte Zahlungsaufforderungen werden nicht versendet. Um Mahnungen und Vollstreckungen zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten. Falls es zu einem Zahlungsverzug kommen sollte, wird von der 1. Mahnung an eine Gebühr von 5 Euro erhoben (Grundlage: Sächsisches Kostenverzeichnis). Sie können diese Mahngebühren auch dauerhaft vermeiden, wenn Sie dem AZV eine Einzugsermächtigung erteilen. Gerne stehen wir für Rückfragen zu Verfügung: Telefon 0 35 81 / 31 61 54.

Walpurgisfeuer am 30. April 2006

Bei der Verbrennung ist zu beachten: 1. Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten, insbesondere durch Rauchentwicklung oder Funkenflug. 2. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt gez. Lange, werden. Bürgermeister

Abbrennen von Feuern Walpurgisfeuer zum 30.4. und Lagerfeuer sind bei der Stadtverwaltung Reichenbach und der zuständigen Feuerwehr schriftlich durch den Veranstalter anzumelden. Die Verantwortung für diese Feuer trägt der Veranstalter. Die Feuer dürfen erst nach erhaltenem Bescheid vom Ordnungsamt entzündet werden. Die geforderten Auflagen sind unbedingt einzuhalten. Die Walpurgisfeuer sind spätestens bis zum 20.4.2006 anzumelden. Verstöße können nach § 17 Abs. 2.2. SächsPolG und nach § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis 500,00 € geahndet werden.

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Der Abwasserzweckverband »Weißer Schöps« informiert: Mobile Entsorgung im Verbandsgebiet Zur Regelung der mobilen Entsorgung im Verbandsgebiet weist der AZV auf folgendes hin: Tel. Anmeldung der Entsorgung: 03 57 72 / 44 96 17 Die Entsorgung erfolgt jeweils Mittwoch in 14-tägigem Rhythmus. Die Bestellung sollte daher rechtzeitig mindestens 1 bis 2 Wochen vor dem Abfuhrtermin erfolgen. Bei der Bestellung wird um Mitteilung der Art der Grube und der zu entsorgenden Menge gebeten. Zur besseren Planung können Sie auch Daueraufträge mit der Entsorgungsfirma UWD Rietschen vereinbaren. Eine Anmeldung ist dann nicht mehr erforderlich. Kurzfristige Anmeldungen können nur im oben genannten Rhythmus bedient werden. In Havariefällen sind wir erreichbar unter folgenden Telefonnummern: 01 72 / 3 52 70 27 01 71 / 3 20 06 38 Grubenentleerungen sind keine Havariefälle. Sollten außerhalb der Dienstzeiten Entsorgungen erforderlich sein, sind die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

5.4. Frau Marianne Voigt zum 76. Geburtstag 7.4. Frau Elisabeth Seifert zum 77. Geburtstag 8.4. Frau Isolde Jurack zum 82. Geburtstag 8.4. Frau Irmgard Lätsch zum 70. Geburtstag 9.4. Frau Charlotte Wünsche zum 74. Geb. 10.4. Frau Hildegard Scholze zum 83. Geb. 12.4. Frau Frieda Waschkau zum 77. Geburtstag 15.4. Frau Hildegard Urban zum 70. Geburtstag 25.4 Frau Ursula Hamann zum 81. Geburtstag 25.4. Frau Marga Wobus zum 72. Geburtstag 30.4. Herrn Erich Neumann zum 73. Geburtstag

Z

Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, dem 26. 4. 2006 um 19.00 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort befindet: Gemeindeamt, Dorfstraße 82. gez. Lange, Bürgermeister

Die Gemeinde gratuliert:

Für den Bescheid zum Abbrennen eines Feuers wird eine Gebühr erhoben. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken ist entsprechend § 4 PflanzAbfV nur unter den Voraussetzungen möglich, wenn eine Entsorgung oder eine Nutzung der durch Satzung des Landkreises angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Nur in diesen Fällen dürfen vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr höchstens während 2 Stunden täglich pflanzliche Abfälle verbrannt werden.

TE

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Beschluss Nr. 12 / 06 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Sanitärtraktes 1,25 x 5,00 m an den Bungalow Nr. 10 im Flurstück 25 / 4 der Flur 2 Königshain zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Informationen

D

Beschluss Nr. 11 / 06 Der Gemeinderat der Gemeinde Königshain stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines unterkellerten Eigenheimes mit Doppelgarage auf der Flur 8, Flurstück 219 / 2 zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

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S KRE

Das Familienund Seniorenbüro Königshain informiert über Veranstaltungen im Monat April

Montag, 3.4., 13.30 Uhr – Handarbeitstreff Dienstag, 4.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag Dienstag, 11.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag Donnerstag, 13.4., 14.00 Uhr – Kaffeekränzchen Montag, 17.4., 13.30 Uhr – Handarbeitstreff Dienstag, 18.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag Mittwoch, 19.4., 13.30 Uhr – Rommeenachmittag Dienstag, 25.4., 13.30 Uhr – Skatnachmittag Donnerstag, 27.4., 4.00 Uhr – Kaffeekränzchen Alle Veranstaltungen finden im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung statt.

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Heimatrundschau 04/2006

Amtliche Bekanntmachung In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a. R. am 9.3.2006 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss-Nr.: 15 / 06 Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. R. stimmt der Errichtung eines Eigenheimes auf dem Flurstück 133 / 1 der Gemeinde Sohland a. R. zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Sohland a.R. findet am Donnerstag, dem 6.4.2006, um 19.00 Uhr im Schloss Mittelsohland, Mittelhof 182, statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem amtlichen Aushang entsprechend der Bekanntmachungssatzung, der sich an folgendem Standort befindet: Schlossmauer Mittelhof 182 gez. Schäfer, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sohland a. R. für das Haushaltsjahr 2006 Aufgrund von § 74 SächsGemO hat der Gemeinderat am 19.1.2006 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 1.150.780 € davon im Verwaltungshaushalt 821.570 € im Vermögenshaushalt 329.210 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 0€ (Kreditermächtigung) von 3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen 0€ Verpflichtungsermächtigungen von §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 164.314 € §3 Die Hebesätze werden festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen 285 v. H. Betriebe (Grundsteuer A) auf

2.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf der Steuermessbeträge für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge

375 v. H. 375 v. H.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 4 SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 in der Zeit von Montag, dem 3.4.2006 bis Dienstag, dem 11.4.2006 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Reichenbach – als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Reichenbach im Namen der Gemeinde Sohland a.R., Kämmerei, Görlitzer Str. 4, 02894 Reichenbach und gleichzeitig während der üblichen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Sohland, Mittelhof 182, 02894 Sohland ausgelegt ist. Das Landratsamt des Niederschlesischen Oberlausitzkreises erlässt am 27.2.2006 zur Haushaltssatzung folgenden Bescheid: »1. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2006 wird bestätigt. 2. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile nach SächsGemO.« gez. Schäfer, Sohland a.R., den 8.3.2006 Bürgermeister Hinweise: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat Sohland a. R. und dessen Ausschüsse Präambel Aufgrund von § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1993, S. 301) hat der Gemeinderat der Gemeinde Sohland am 21.7.1999 folgende Geschäftsordnung beschlossen:

I. Geschäftsführung des Gemeinderates 1. Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates § 1 Einberufung der Sitzung (1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen; diese sollen mindestens einmal im Monat stattfinden Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Bürgermeister und muss den Mitgliedern des Gemeinderates mindestens 7 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag der Absendung nicht eingerechnet, zugehen. Mit der Einberufung sind den Mitgliedern des Gemeinderates die Verhandlungsgegenstände mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. (2) Der Gemeinderat ist außerdem einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Abs. 1 gilt entsprechend. (3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Abs. 1 gilt entsprechend. (4) In Eilfällen kann der Gemeinderat formlos und unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist, jedoch unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden. § 2 Aufstellung der Tagesordnung (1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verantwortung auf. Soweit der Gemeinderat die Beratung von Verhandlungsgegenständen beschlossen hat, hat der Bürgermeister diese in die Tagesordnung aufzunehmen. (2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte ist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen. Dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat denselben Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt oder wenn sich seit der Behandlung die Sachoder Rechtslage wesentlich geändert hat. (3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Verhandlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegenstände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.

Heimatrundschau 04/2006 (4) Verhandlungsgegenstände, die nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, darf der Bürgermeister nicht in die Tagesordnung aufnehmen. § 3 Ortsübliche Bekanntgabe Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vom Bürgermeister unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen ortsüblich bekanntzugeben. Dies gilt nicht bei der Einberufung des Gemeinderates in Eilfällen. § 4 Teilnahmepflicht Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, an den Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen. Im Falle einer Verhinderung ist dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der Sitzung, dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht besteht auch für den Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates eine Sitzung vorzeitig verlassen will. 2. Durchführung der Sitzungen des Gemeinderates a) Allgemeines § 5 Öffentlichkeit der Sitzungen (1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Jedermann hat das Recht, als Zuhörer an öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates teilzunehmen, soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Die Zuhörer sind nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Gemeinderates zu beteiligen. (2) In nichtöffentlicher Sitzung wird verhandelt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Beratung des Verhandlungsgegenstandes erfordern. Für die Beratung folgender Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit generell ausgeschlossen: a) Personalangelegenheiten b) Liegenschaftssachen c) Auftragsvergaben d) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung e) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten f) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des Prüfungsergebnisses (§ 104 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO) (3) Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderates, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der vom Bürgermeister aufgestellten Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Beschließt der Gemeinderat, einen Verhandlungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen. § 6 Vorsitz im Gemeinderat (1) Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter den Vorsitz. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie in der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO festgelegten Reihenfolge zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellvertreter vorzeitig ausgeschieden oder sind im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters auch sämtliche Stellvertreter verhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen oder mehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinderung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmt das an Le-

Seite 7 bensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied des Gemeinderates die Aufgaben des Stellvertreters des Bürgermeisters wahr. (2) Der Bürgermeister eröffnet und schließt die Sitzung und leitet die Verhandlungen des Gemeinderates. Er kann die Verhandlungsleitung vorübergehend an einen Gemeinderat abgeben. (3) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. § 7 Beschlussfähigkeit des Gemeinderates (1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken. Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte aller Mitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Ist der Gemeinderat wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, entscheidet der Bürgermeister an seiner Stelle nach Anhörung der nicht befangenen Gemeinderäte. Sind auch der Bürgermeister und sein Stellvertreter befangen, kann der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mitglied für die anstehende Entscheidung zum Stellvertreter des Bürgermeisters bestellen. Macht der Gemeinderat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so muss der Bürgermeister die Sitzung schließen und die Rechtsaufsichtsbehörde unterrichten. Diese kann alsdann einen Beauftragten bestellen, der den Vorsitz im Gemeinderat für die anstehende Entscheidung übernimmt (§ 117 SächsGemO). (2) Ist der Gemeinderat nicht beschlussfähig, so hat der Bürgermeister die Sitzung zu schließen. Er muss alsdann unverzüglich eine zweite Sitzung des Gemeinderates einberufen, in der dieser beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung der zweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzung entfällt, wenn weniger als 3 Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt sind. § 8 Befangenheit von Mitgliedern des Gemeinderates (1) Muss ein Mitglied des Gemeinderates annehmen, nach § 20 SächsGemO von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wegen Befangenheit ausgeschlossen zu sein, so hat es den Ausschließungsgrund vor Eintritt in die Verhandlung unaufgefordert dem Bürgermeister anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung darf es als Zuhörer in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes anwesend bleiben. (2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedes des Gemeinderates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall der Gemeinderat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen. (3) Verstößt ein Mitglied des Gemeinderates gegen die Offenbarungspflicht nach Abs. 1, so stellt der Gemeinderat dies durch Beschluss fest. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen. § 9 Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung ein-

zelner Angelegenheiten hinzuziehen. An der Entscheidung der Angelegenheit dürfen sich die Geladenen nicht beteiligen. (2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Gemeinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), soweit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. An der Beratung und Entscheidung dürfen die Geladenen nicht teilnehmen. (3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern im Sinne von § 10 SächsGemO sowie Vertretern von Bürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde). Die Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Zu den Fragen nimmt der Bürgermeister oder ein vom ihm Beauftragter Stellung. Eine Beratung findet nicht statt. (4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen des Gemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertragen; auf Verlangen des Gemeinderates muss er einen solchen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen. b) Gang der Beratungen § 10 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung (1) Der Gemeinderat kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern, b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu verbinden, c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzung zu verweisen, wenn es sich nach Auffassung des Gemeinderates um eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheit im Sinne von § 19 Abs. 2 SächsGemO handelt. (2) Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Gemeinderates erweitert werden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände handelt, die als Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO anzusehen sind. Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen. (3) Verhandlungsgegenstände, die nach Auffassung des Gemeinderates nicht in seine Zuständigkeit fallen (S 36 Abs. 5 Satz 2 SächsGemO), muss der Gemeinderat durch Beschluss von der Tagesordnung absetzen. Der Beschluss ist in Niederschrift aufzunehmen. § 11 Redeordnung (1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nach der vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt die Angelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Gemeinderäte auf die Tagesordnung gesetzt wurde, so ist zunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren Antrag zu begründen. Im übrigen erhält, soweit eine Berichterstattung vorgesehen ist, zunächst der Berichterstatter das Wort. (2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Aufheben der Hand zu melden. Melden sich mehrere Mitglieder des Gemeinderates gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen.

Seite 8 (3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zur Geschäftsordnung stellen will. (4) Der Bürgermeister hat jederzeit das Recht, sich an der Beratung zu beteiligen. (5) Die Redezeit beträgt im Regelfalle höchstens 5 Minuten. Sie kann durch Beschluss des Gemeinderates verlängert oder verkürzt werden. Ein Mitglied des Gemeinderates darf höchstens zweimal zum selben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zur Geschäftsordnung bleiben hiervon unberührt. § 12 Anträge zur Geschäftsordnung (1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem Mitglied des Gemeinderates gestellt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anträge: a) auf Schluss der Aussprache, b) auf Schluss der Rednerliste, c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister, d) auf Vertagung, e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit, g) auf namentliche oder geheime Abstimmung, h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung. (2) Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf noch je ein Mitglied des Gemeinderates für und gegen diesen Antrag sprechen. Alsdann ist über den Antrag abzustimmen. (3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Gemeinderat gesondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den jeweils weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmungen. § 13 Schluss der Aussprache, Schluss der Rednerliste Jedes Mitglied des Gemeinderates, das sich nicht an der Beratung beteiligt hat, kann verlangen, dass die Beratung des Verhandlungsgegenstandes beendet oder die Rednerliste geschlossen wird. Wird ein solcher Antrag gestellt, so gibt der Bürgermeister die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Gibt der Gemeinderat dem Antrag statt, so ist die Aussprache sofort bzw. nach Erschöpfung der Rednerliste zu schließen. § 14 Anträge zur Sache (1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedem Verhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache). Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlussentwurf enthalten. Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungsanträge. (2) Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folge haben, müssen mit einem Deckungsvorschlag verbunden werden. § 15 Beschlussfassung (1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zu dem Verhandlungsgegenstand gestellten Sachanträge zur Abstimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. In Zweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Abstimmung. (2) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen ab. Die Abstimmung erfolgt durch Handzei-

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chen, soweit nicht der Gemeinderat im Einzelfall etwas anderes beschließt. Aus wichtigem Grund kann der Gemeinderat geheime Abstimmung beschließen. Geheime Abstimmung erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln. Auf Antrag eines Ratsmitgliedes erfolgt namentliche Abstimmung. Bei namentlicher Abstimmung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes des Gemeinderates in der Niederschrift zu vermerken. Wird zum selben Verhandlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung gestellt, so hat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt. Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntgegeben und in der Niederschrift festgehalten. Über Gegenstände einfacher Art kann der Gemeinderat im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren beschließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht.

§ 16 Wahlen (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. Unbeschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf denen »ja« oder »nein« vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn, dass nur e i n e Person zur Wahl ansteht. (2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur eine Person zur Wahl an, findet im Falle des Satzes 3 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreicht. § 17 Fragerecht der Mitglieder des Gemeinderates (1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an den Bürgermeister schriftliche Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde richten. Anfragen sind mindestens 5 Werktage vor Beginn der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderates dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt. (2) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung mündliche Anfragen zu Angelegenheiten der Gemeinde an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen dürfen sich nicht auf Verhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung des Gemeinderates beziehen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Beantwor-

tung von Anfragen hat innerhalb angemessener Frist zu erfolgen. (3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn a) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen, b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten 6 Monate bereits erteilt wurde c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. (4) Eine Aussprache findet nicht statt. § 18 Fragerecht von Einwohnern (1) Innerhalb einer vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung anberaumten Fragestunde (§ 44 Abs. 3 SächsGemO) ist jeder Einwohner berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. (2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zu stellen. (3) Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. (4) Eine Aussprache findet nicht statt. c) Ordnung in den Sitzungen § 19 Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters (1) In den Sitzungen des Gemeinderates übt der Bürgermeister die Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen alle Personen, die sich während einer Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlich benimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal gewiesen werden. (2) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter den Zuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nach vorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. § 20 Ordnung und Wortentziehung (1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeister zur Sache rufen. (2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oder die vorgeschriebene bzw. die vom Gemeinderat beschlossene Redezeit trotz entsprechender Abmahnung überschreiten, kann der Bürgermeister zur Ordnung rufen. (3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1) oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bürgermeister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlass zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner, dem das Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zu dem betreffenden Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilt werden. § 21 Entzug der Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus der Sitzung Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied des Gemeinderates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraum verwiesen werden. Mit

Heimatrundschau 04/2006 dem Ausschluss aus der Sitzung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für andere Personen, die gemäß § 9 dieser Geschäftsordnung an den Sitzungen des Gemeinderates teilnehmen. § 22 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (1) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 21 dieser Geschäftsordnung steht dem Betroffenen der Einspruch zu. (2) Über die Berechtigung der Ordnungsmaßnahme befindet alsdann der Gemeinderat in der nächsten Sitzung ,jedoch ohne die Stimme des Betroffenen. Diesem ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung des Gemeinderates ist dem Betroffenen bekanntzugeben. 3. Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates – Unterrichtung der Öffentlichkeit

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§ 23 Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere enthalten: a) den Namen des Vorsitzenden, b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden Gemeinderäte unter Angabe des Grundes der Abwesenheit, c) die Gegenstände der Verhandlung, d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse f) und den Wortlaut der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse. Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, zwei Mitgliedern des Gemeinderates, die an der Sitzung teilgenommen haben, und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Verweigert einer der Genannten die Unterschrift, so ist dies in der Niederschrift zu vermerken. Die beiden Gemeinderäte werden von diesem, der Schriftführer wird vom Bürgermeister bestellt. Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel jedoch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat.

Amtliche Bekanntmachungen In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vierkirchen am 16.1.2006 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss-Nr. 02 / 2006 Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Melau-

Seite 9 (5) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist allen Einwohnern der Gemeinde gestattet. Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen dürfen weder den Mitgliedern des Gemeinderates noch sonstigen Personen ausgehändigt werden. § 24 Unterrichtung der Öffentlichkeit (1) Über den wesentlichen Inhalt der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeisters, der auch darüber entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat. (2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt grundsätzlich auch für Beschlüsse des Gemeinderates, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden, es sei denn, dass der Gemeinderat im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschlossen hat.

II. Geschäftsführung der Ausschüsse § 25 Beschließende Ausschüsse Auf das Verfahren der beschließenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden. § 26 Beratende Ausschüsse (1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäftsführung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzuwenden, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. (2) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nicht öffentlich; die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe entfällt. (3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mitgliedern nicht beschlussfähig, so entfällt die Vorberatung. (4) §§ 17, 18 und 24 dieser Geschäftsordnung finden keine Anwendung.

III. Schlussbestimmungen, Inkrafttreten § 27 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten Jedem Mitglied des Gemeinderates und der Ausschüsse ist eine Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wird die Geschäftsordnung während der Wahlzeit geändert, so ist auch die geänderte Fassung auszuhändigen.

ne , Flur 1, Flurstück 116 / 2 in einer Größe von ca. 1891 m2 an Frau D. Kulke und Herrn O. Heinze aus Reichenbach.

In der öffentlichen Sitzung der Gemeinderates Vierkirchen am 27.2.2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 03 / 2006 Der Gemeinderat beschließt die Widmung einer Teilfläche in einer Größe von ca. 1.730 m2 des

§ 28 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Geschäftsordnung vom 18.8.1994 außer Kraft. Sohland, den 21.7.1999

gez. Hanschmann Bürgermeister

Bekanntgabe über die Heilung der Baumschutzsatzung entsprechend § 4Abs. 4 der SächsGemO Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Sohland a. R. wurde im Gemeinderat Sohland am 3.6.1993 beschlossen und am 4.6.1993 ausgefertigt. Die Satzung wurde im Sohländer Amtsblatt im Juli 1993 öffentlich bekannt gemacht. Die Baumschutzsatzung ist am 1.8.1993 in Kraft getreten. Sohland a. R., den 9.2.2006

gez. Schäfer Bürgermeister

Bekanntgabe über die Heilung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Gemeinde Sohland a. R. (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) entsprechend § 4 Abs. 4 der SächsGemO Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Sohland a. R. wurde im Gemeinderat Sohland am 29.11.2001 beschlossen und am 30.11.2001 ausgefertigt. Die Satzung wurde gemäß Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Sohland a. R. vom 2.8.2001, in Kraft getreten am 31.8.2001, im Amtsblatt der Gemeinden Königshain, Sohland a. R., Vierkirchen und der Stadt Reichenbach am 27.5.2005 öffentlich bekannt gemacht. Die Sondernutzungssatzung ist am 28.5.2005 in Kraft getreten. gez. Schäfer Sohland a.R., den 9.2.2006 Bürgermeister

Grundstückes Gemarkung Melaune, Flur 1, Flurstück 126 / 2 als beschränkt-öffentlichen Platz. Beschluss-Nr. 04 / 2006 Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen beschließt die Beantragung von Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bei der ARGE NOL mit insgesamt 20 Teilnehmern für eine Förderdauer von 9 Monaten. Die Betreuung zur begleitenden Sicherstellung des Projektes wird der ODS übertragen.

Seite 10 Beschluss-Nr. 05 / 2006 Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen stimmt dem erneuten Bauantrag zur Errichtung eines Pavillon auf dem Flurstück 130 / 4 der Flur 5 Melaune zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss-Nr. 06 / 2006 Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen beschließt für das Jahr 2006 folgende Änderungen der in der Anlage befindlichen Vereinsliste der Gemeinde Vierkirchen:

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Aufnahme: lfd. Nr. 13 – »Traditionsverein der Feuerwehr Melaune, Prachenau und Döbschütz« e. V. Beschluss-Nr. 07 / 2006 Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen bestätigt den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Flurstück 278 / 2 der Flur 6 Arnsdorf-Hilbersdorf und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss-Nr. 08 / 2006 Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen bestätigt laut Feuerwehrsatzung der Gemeinde Vierkirchen §§ 6 und 14 folgende Funktionsträger in ihrem Wahlamt: Ortswehrleiter Arnsdorf-Hilbersdorf : Kam. Reinhold Kosan Stellvertreter des Ortswehrleiters : Kam. Sven Weigel Der Bürgermeister wird beauftragt die Bestellung dieser Kameraden mit einer Berufungsurkunde durchzuführen.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Vierkirchen am 13.3.2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 09 / 2006 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen stimmt der Präzisierung des Rahmenbetriebsplanes Werksteintagebau ArnsdorfMelaune unter der Vorraussetzung der Einbeziehung der folgenden Punkte zu. 2. Die Punkte 2.1. bis 2.3. sind Bestandteil des Beschlusses 06 / 2005 vom 22.2.2005 des Gemeinderates der Gemeinde Vierkirchen und Inhalt der Stellungnahme der Gemeinde Vierkirchen an das Sächs. Oberbergamt Freiberg zum Rahmenbetriebsplan für den Werk- und Dekosteinabbau im Tagebau »Arnsdorf-Melaune« der Firma ProStein GmbH & Co KG. 2.1. Aufgrund der Erfahrungen der bisherigen Abbauzeiträume verlangen wir die Wiedernutzbarmachung und die Ausführung der Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen abweichend von Tabelle 45 zeitnah (spätestens innerhalb von 1 bis 2 Jahren) nach der Inanspruchnahme der Flächen. Zwingend notwendig sind Wallaufschüttungen und Bepflanzungen zur Herstellung des Land-

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2.6.

schaftsbildes und für Sicht-, Lärm- und Staubschutz vor Beginn der Arbeiten zu realisieren. Der zweite unbefestigte innerbetriebliche Fahrweg (südwestlich Zufahrt bzw. Notzufahrt) ist zu asphaltieren und regelmäßig zu reinigen, um Staub- und Lärmemissionen der angrenzenden Wohnbebauung zu mindern. Die zwischen Arnsdorf und Heideberg bestehende Wegeverbindung (Pilgerweg) (S.94 KV) ist im Straßenverzeichniss der Gemeinde Vierkirchen als öffentlicher Feld- und Waldweg ausgewiesen. Vor Devastierung (Pkt. 5.3.2) des Weges sind die Ersatzwegeverbindungen lt. Tab. 5.4 (S.193 LV) vollständig durch den Betreiber des Werksteinbruches herzustellen. Die zu schaffende Ersatzwegeführung ist als öffentlicher Weg in das Eigentum der Gemeinde Vierkirchen zu überführen. Die Widmung erfolgt durch die Gemeinde Vierkirchen. Es wird ein Emissionsgutachten für die Belastung durch die 30 %-ige Nutzung der nördlichen Heidebergausfahrt gefordert. Zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring (Pkt. 2.3) fehlen die Messpunkte im Landschaftsschutzgebiet »Königshainer Berge«. Ausgehend von den Feststellungen im Erörterungstermin ist die Sichtprüfung der Pegelstände im LSG zur späteren Feststellung von Wasserverlusten zu dokumentieren. Das, ab Punkt 2.7 beschriebene Monitoringprogramm zu Lärm-, Staub- und Erschütterungsemissionen sieht die Ermittlung der Emissionswerte ab der Umsetzung der Aufbreitungsanlagen auf die 207m Sohle vor. Das Monitoringprogramm muss sofort, mit Genehmigung des RBP erfolgen.

Beschluss-Nr. 10 / 2006 Der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen stimmt der Satzung über die 1. Änderung der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Gemeinde Vierkirchen in der Fassung vom 18.1.2006 zu. Beschluss-Nr. 11 / 2006 Der Gemeinderat von Vierkirchen stimmt dem Bauantrag zur Sanierung und Umbau des Wohnstallhauses auf dem Flurstück 48 der Flur 2 Melaune zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Beschluss-Nr. 12 / 2006 Der Gemeinderat von Vierkirchen stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes auf dem Flurstück 62 der Flur 5 Buchholz um einen Anbau zu und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, 10.4.2006, um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung Vierkirchen, Melaune 54 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntma-

chungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Arnsdorf, Dorfplatz, gegenüber Nr. 38 Buchholz, Grundstück Buchholz 48 a Melaune, Einkaufspunkt »Landshop« gez. Nedo, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die 1. Änderung der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Gemeinde Vierkirchen Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs. GVBl. S. 55) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (Sächs. GVBl. S. 19) hat der Gemeinderat der Gemeinde Vierkirchen am 13.3.2006 folgende Satzung über die 1. Änderung der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Gemeinde Vierkirchen OL beschlossen: §1 Änderung von § 4 der Satzung ortsübliche Bekanntgabe, ortsübliche Bekanntmachung Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder die ortsübliche Bekanntgabe vorgeschrieben ist, erfolgt diese durch Aushang an den Orten entsprechend § 5 Abs. 1 dieser Satzung. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in dem gemeinsamen Amtsblatt »Heimatrundschau« der Gemeinden Königshain, Sohland a. R. und Vierkirchen und der Stadt Reichenbach / OL in Kraft. ausgefertigt: Vierkirchen, den 14.3.2006 gez. Nedo Bürgermeister

Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

Heimatrundschau 04/2006 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Melaune Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft am 20.4.2006, um 19.00 Uhr, in Melaune, Gasthaus »Zur Alten Wassermühle« werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Melaune gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Amtliche Bekanntmachungen Bekanntgabe der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 28. Februar 2006 Drucksache Nr. 08 / 06 Der technische Ausschuss des Stadtrates erteilt der Bauvoranfrage für einen Anbau an das Wohngebäude des Flurstückes 989 zu Wohnzwecken und eine Garage seine Zustimmung und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Drucksache Nr. 09 / 06 Der Technische Ausschuss des Stadtrates Reichenbach stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 604 /13 der Gemarkung Reichenbach zu und beauftragt die Verwaltung, dass gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Bauaufsichtsamt ist darauf hinzuweisen, dass eine Hauptschmutzwasserleitung durch das Grundstück führt. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die daran angrenzende Ausweichfläche nicht durch die geplante Zufahrt zum Grundstück beeinträchtigt wird. Drucksache Nr. 10 / 06 Der Technische Ausschuss des Stadtrates stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Briefkastens auf dem Flurstück 52 Reichenbach zu und beauftragt die Verwaltung, die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen.

Seite 11 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Bericht des Jagdpächters 6. Entlastung des alten Vorstandes, des Schriftführers und des Kassenführers 7. Wahl des Vorstandes, dessen Stellvertreter, des Schriftführers und des Kassenführers 8. Sonstiges Anmerkung: Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff: Jagdgenossen) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. gez. Kretschmer, Vorsitzender der Melaune, den 8.3.2006 Jagdgenossenschaft

Drucksache Nr. 13 / 06 Der Technische Ausschuss des Stadtrates bestätigt den Antrag zur Errichtung eines 2. Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 151 der Flur 3 Meuselwitz und beauftragt die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die 1. Änderung der Satzung vom 9. Januar 2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Stadt Reichenbach OL Auf Grund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (Sächs. GVBl. S. 55) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung – KomBekVO) vom 19. Dezember 1997 (Sächs. GVBl. S. 19) hat der Stadtrat der Stadt Reichenbach am 8.2.2006 folgende Satzung über die 1. Änderung der Satzung vom 9.1.2004 über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe in der Stadt Reichenbach OL beschlossen:

Wir laden ein zum 1. Melauner

FrühlingsOstermarkt am Sonntag, dem 9. April von 10 bis 16 Uhr auf dem Gelände des Landshop in Melaune Viele Händler erwarten Sie: • alles rund um Haus und Garten • Frühjahr und Ostern • und natürlich für den Gaumen Mit musikalischer Unterhaltung durch die Blaskapelle der FFW Melaune Es laden ein: Der Heimatverein Döbschütz / Melaune e. V., der Landshop Melaune und die Blaskapelle.

§1 Änderung von § 4 der Satzung ortsübliche Bekanntgabe, ortsübliche Bekanntmachung Soweit durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung oder die ortsübliche Bekanntgabe vorgeschrieben ist, erfolgt diese durch Aushang an den Orten entsprechend § 5 Abs. 1 dieser Satzung. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in dem gemeinsamen Amtsblatt »Heimatrundschau« der Gemeinden Königshain, Sohland a. R. und Vierkirchen und der Stadt Reichenbach in Kraft.

ausgefertigt: 22.2.2006

gez. Böer, Bürgermeister

Hinweis: Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

Seite 12 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 2 oder 3 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 4.

Heimatrundschau 04/2006 Meuselwitz, Hauptstraße 41 Biesig, Am Dorfteich Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116 Die nächsten Sitzungen der Ortschaftsräte finden wie folgt statt. am Montag, 10.4.2006: Zoblitz, 18.00 Uhr, Ortschaftssaal Zoblitz am Mittwoch, 19.4.2006: Dittmannsdorf, 18.00 Uhr, Dorfzentrum Biesig Mengelsd., 19.30 Uhr, Ortschaftssamt Mengelsd. Meuselwitz, 19.00 Uhr, Ortschaftssamt Meuselw. Zu Beginn der Ortschaftsratssitzungen findet jeweils eine Bürgerfragestunde statt.

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung Kamenz Bodenordnungsverfahren – (Reichenbach / O.L., Stadt (Reichenbach, Milchviehanlage) Reichenbach / O.L. Stadt: Landkreis: Niederschlesischer Oberlausitzkreis Verf.-Nr.: 29 0221 Schlussfeststellung Das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz erklärt das o. g. Bodenordnungsverfahren für abgeschlossen und stellt hiermit fest, dass die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz Widerspruch eingelegt werden. gez. Balling, Kamenz, 6.3.2006 Abteilungsleiter

Sitzungen der Räte im April 2006 Die nächste Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, 4.4.2006 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach, Görlitzer Straße 4 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Zoblitz, Dorfstraße 13 Meuselwitz, Hauptstraße 41 Biesig, Am Dorfteich Mengelsdorf, An der Dorfstraße 116 Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates findet am Mittwoch, 12.4.2006 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach, Görlitzer Straße 4 statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Aushängen entsprechend Bekanntmachungssatzung, die sich an folgenden Standorten befinden: Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Zoblitz, Dorfstraße 13

Informationen Frühere Schulstrafen Im Heft der Heimatrundschau 3 / 2006 berichteten die Reichenbacher Schuldetektive Lukas und Johannes über frühere Schulstrafen. Herr Rehn aus Meuselwitz schrieb uns daraufhin folgenden Brief: »Als Reichenbach noch zum preußischen Regierungsbezirk Liegnitz (heute Legnica / Polen) gehörte, erteilte die dortige Schulaufsichtsbehörde am 17.5.1888 den Lehrern: »Rathschläge über die Schulzucht« I. In Betreff der Zuläßigkeit körperlicher Züchtigung Sie erscheint überhaupt nur in Fällen hartnäckiger Lügen, frecher Widersetzlichkeit, Roheit, grober Unsittlichkeit, beharrlichen Unfleißes, und wenn sonstige Zuchtmittel ohne Erfolg geblieben sind, als statthaft. Daher hüte man sich, gewohnheitsmäßig oder gar stündlich von dieser Strafart Gebrauch zu machen. Es ist vielmehr dahin zu streben, daß kleine Kinder sowie Mädchen überhaupt gar nicht geschlagen werden. II. In Betreff der Art der Züchtigung 1) Wird die Züchtigung in einzelnen Fällen nothwendig, so bediene man sich bei kleinen Kindern bis zu neun Jahren nur einer aus dünnen Reisern bestehenden Ruthe und bei älteren, besonders bei den größeren Knaben eines biegsamen Stöckchens von der Stärke eines kleinen Fingers. 2) Die Züchtigung erfolge bei den Mädchen nur auf den Rücken, bei Knaben auf den Rücken oder das Gesäß und zwar stets nur in einer auch in der Stärke mäßigen Anzahl von Schlägen. Es versteht sich von selbst, daß die unteren Körpertheile nicht entblößt werden dürfen. 3) Das Schlagen mit einem stärkeren Stocke oder mit dem Lineal, desgleichen das Schlagen mit der Hand, der Faust, oder einem Buche ins Gesicht und an den Kopf, das Reißen an den Haaren, an den Ohren und an anderen Theilen des Körpers, das Stoßen auf Brust, Rücken und Kopf und ähnliche rohe Behandlung können als erlaubte Schulstrafen nicht angesehen werden. 4) So lange sich das Kind zwischen Tisch und Bank befindet, züchtige man dasselbe nicht. Die Strafe erfolge vielmehr stets nur auf dem freien Raume des Lehrerzimmers.

5)

Überhaupt enthalte man sich jeder körperlichen Bestrafung eines Kindes während des Unterrichtes, weil dadurch Störung verursacht wird und die Züchtigung in der ersten leidenschaftlichen Erregung schärfer als nöthig ausfallen würde, während sie vielleicht ganz unterbleibt, wenn sie bis nach dem Schluße der Schulstunde verschoben wird und der Zorn des Lehrers sich inzwischen gelegt hat. Jedenfalls muß letzterer es sich zur Pflicht machen, während der Religionsstunde unter allen Umständen nicht zu züchtigen. Daher soll er Ruthe und Stock während des Unterichtes nicht handhaben, sondern im Schulschrank verschlossen halten.

(Die Rechtschreibung entspricht den damaligen Regeln.) Lukas und Johannes könnten ihre Lehrer bitten, mal in den Schulschrank gucken zu dürfen.«

Galerie im Rathaus

»Variationen in Pastell« Fotografien von Rudolf Peperkorn Rückblick auf die Ausstellungseröffnung Rudolf Peperkorn hat uns ein Stückchen Frühling in die Rathausgalerie gebracht. Diese Stimmung möchte uns der Fotograf mit seinen Bildern vermitteln und genauso empfinden es die Besucher, die sich zur Ausstellungseröffnung am 3. März 2006 eingefunden haben. Auf den ersten Blick erscheinen manche der Fotos wie Malerei. Oftmals sind ca. tausend digitale Bearbeitungsschritte von der Aufnahme des Motivs bis zum gewünschten Ergebnis nötig. Rudolf Peperkorn aus Dresden, der vor drei Jahren schon eine erste Ausstellung bei uns präsentierte, hat sich in den vergangenen Jahren noch weiter in die Technik der digitalen Fotografie vertieft. Davon erzählt er an diesem Abend und beantwortet gern die Fragen der Besucher. Auf die Frage, was ihn denn an der Digitaltechnik am meisten fasziniert, antwortet er, es sei für ihn ganz einfach die Tatsache, dass man beim Fotografieren noch nicht weiß, was am Ende heraus kommt. In dem Moment, wenn er den Auslöser drückt, weiß er lediglich, ob es mal nur ein Erinnerungsfoto sein wird oder ob die Aufnahme digital weiterverarbeitet wird. Längst hat er noch nicht alle Möglichkeiten dieser Technik ausgeschöpft. Eine Richtung, die Rudolf Peperkorn künftig gern noch einschlagen würde, ist die Porträtfotografie. Doch es waren nicht nur die »Bilder« des Abends, die die Besucher erfreuten. Begeistert zeigten sich diese auch von der jungen Musikerin, die den Abend mitgestaltete. Victoria Damianova, Schülerin der Musikschule Reichenbach, präsentierte am Klavier ihr Programm für die

Heimatrundschau 04/2006 Aufnahmeprüfung an der Spezialmusikschule und spielte sich damit in die Herzen ihres Publikums. Die Ausstellung »Variationen in Pastell« ist noch bis zum 25.4.2006 zu sehen.

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Kammerkonzert auf Schloss Krobnitz

Pressemitteilung

»Eine kleine Nachtmusik« Ein heiter beschwingtes Programm erwartet die Besucher unseres nächsten Kammerkonzertes am Sonntag, de 2. April 2006, auf Schloss Krobnitz. Unter dem Titel »Eine kleine Nachtmusik« erklingen Melodien von Mozart, Haydn, Tschaikowski und anderen. Es musiziert das »Hartwig-Quartett«, Görlitz. Das Konzert beginnt um 16.00 Uhr.

EUROKOMMUNALE-Nachtreffen vom 14. bis 17. März 2006 in Seckach Sekach – »Die erste EUROKOMMUNALE in Reichenbach / OL hat als nachhaltiger Beitrag zur Förderung von Freuden und Freundschaft der Menschen im vereinten Europa des 21. Jahrhunderts Maßstäbe gesetzt« – so oder ähnlich lauteten die einhelligen Meinungen am 8. Mai des vergangenen Jahres, als die erste Veranstaltung dieser Art zu Ende ging. An vier Tagen waren sich seinerzeit Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus sieben Gemeinden aus fünf europäischen Ländern begegnet und hatten sich kulturell, sportlich, kulinarisch und natürlich auch auf offizieller Ebene ausgetauscht. Der Erfolg dieser ersten Veranstaltung hatte die Bürgermeister der teilnehmenden Gemeinden Gazzada Schianno (Italien), Hammel (Dänemark), Harrachov und Novy Bor (Tschechien), Karpacz (Polen) sowie Reichenbach OL und Seckach (beide Deutschland) dazu inspiriert, über Fortsetzungsveranstaltungen nach zu denken um so das Band der Freundschaft noch enger zu knüpfen. Auf Einladung von Bürgermeister Thomas Ludwig kam es daher in der Zeit vom 14. bis 17. März 2006 in Seckach zu einem EUROKOMMUNALENachtreffen, bei welchem bis auf Hammel und Novy Bor alle Kommunen mit ihren obersten Repräsentanten und deren engsten Mitarbeitern ins Bauland kamen. Nach dem Quartierbezug stand am ersten Abend ein Empfang durch den Dorfleiter des Kinderund Jugenddorfes Klinge, Dr. Johann Cassar, auf dem Programm. Zusammen mit den Vorstandsmitgliedern Barbara Schäfer-Wiegand und Ekkehard Brand erläuterte Dr. Cassar den Gästen sowohl die Geschichte als auch die aktuelle Belegsituation des in dieser Form deutschlandweit wohl einmaligen Kinderdorfes.

Kartenreservierung bei der Stadtinformation Reichenbach, Nieskyer Str. 4, (Tel.: 03 58 28 / 8 87 90). Die Tageskasse ist ab 15.00 Uhr geöffnet.

Maibaumsetzen in Reichenbach

Der Amateurfotograf Rudolf Peperkorn

Auch in diesem Jahr findet wieder das traditionelle Maibaumsetzen auf dem Markt in Reichenbach statt. Am Sonntag, dem 30.4.2006, um 18.30 Uhr, wird das Aufsetzen des Maibaums mit einem kleinem Programm umrahmt. Anschließend führt ein Fackel- und Lampionumzug zum Hexenfeuer auf die Sohländer Straße. Die Veranstalter freuen sich auf eine rege Teilnahme.

Freizeitkunst in der Stadt- und Kreisbibliothek Reichenbach

Victoria Damianova gestaltet den Abend musikalisch mit

»Geld hinter Gittern« Eine Ausstellung von Frank Hiekel und dem Numismatischen Club Görlitz e.V. 28.4. bis 13.6.2006 1974 wurde in den DDR-Gefängnissen eine ganz spezielle Währung eingeführt – das »Gefängnisgeld«. Über Geschichte und Funktion dieses Zahlungsmittels hat Frank Hiekel, Leiter der Justizvollzugsanstalt Görlitz, im Verlaufe der letzten Jahre eine umfangreiche Sammlung zusammengetragen. Frank Hiekel war während der Wendezeit zunächst stellvertretender Direktor und später Leiter der Strafvollzugseinrichtung Bautzen I, dem »Gelben Elend«, wo möglicherweise auch der Ursprung des »Gefängnisgeldes« zu finden ist. Als die Kunstgruppe der JVA Görlitz vor 2 Jahren in unserer Galerie Malerei und Grafik ausstellte, unterbereitete Herr Hiekel das Angebot, seine Sammlung bei uns zu zeigen. Nun dürfen wir uns auf diese freuen. Ergänzend unterstützt wird die Ausstellung vom Numismatischen Club Görlitz e. V. Anstelle der sonst üblichen Eröffnungszeremonie wird es an diesem Abend im Rathaussaal einen Vortrag (ca. 30 bis 45 min) von Frank Hiekel geben. Beginn: 18.00 Uhr, anschließend kann die Ausstellung besichtigt werden. Wir laden alle Interessierten sehr herzlich dazu ein.

Im Lesesaal der Stadt- und Kreisbibliothek Reichenbach sind gegenwärtig Bleistiftzeichnungen von Carmen Vogel ausgestellt. Die Freizeitkünstlerin aus Jauernick beschäftigt sich seit 8 Jahren mit der Malerei. Zum ersten Mal zeigt sie eine Auswahl ihrer Arbeiten in der Öffentlichkeit. Zum Besuch der Ausstellung während der Öffnungszeiten der Bibliothek laden wir herzlich ein. Öffnungszeiten: Mo / Fr: 10.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr Di / Do: 14.00 – 19.00 Uhr

Die EUROKOMMUNALE 2005 Der Mittwoch stand dann ganz im Zeichen der Beratungen über die EUROKOMMUNALE. In seinem Resümee über die 2005er Veranstaltung

»Die Bürgermeister der EUROKOMMUNALE mit ihren Mitarbeitern«

Seite 14 konnte Bürgermeister Andreas Böer (Reichenbach) mit beeindruckenden Zahlen aufwarten: so waren in jenen Maitagen nicht weniger als 400 Gäste für einen oder mehrere Tage nach Niederschlesien gereist und hatten dort u.a. bei den Sportveranstaltungen (ca. 200 Teilnehmer), beim kulturellen Angebot (ca. 180 Mitglieder von Kapellen, Chören usw.) und beim Markt der Nationen (ca. 70 Teilnehmer) mitgewirkt. Die feierliche Eröffnungsveranstaltung mit Dr. Jürgen Schröder MdEP als Festredner war ebenso viel beachtet wie die Exkursion in die EURO-Region Neiße und vor allem in Reichenbachs Partnerstadt Karpacz, die umfangreiche Kunstausstellung und das gemeinsame Gedenken an die Opfer des II. Weltkrieges am Schlusstag, welcher gleichzeitig der 60. Jahrestag des Kriegsendes in Europa war. Es liegt auf der Hand, dass eine derartige Mammutveranstaltung nur mit dem größten Einsatz vieler freiwilliger Helfer (ca. 150) bewerkstelligt werden kann, denn auch die Bereiche »Unterkunft« (240 Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels und Pensionen, Privatquartieren, Schulen, leer stehenden Wohnungen und im Feuerwehrdepot) und »Verpflegung« erforderten beispielsweise viele Anstrengungen. Schlussendlich versäumte es Andreas Böer nicht, auf die finanzielle Seite des Unternehmens einzugehen und dankte in diesem Zusammenhang insbesondere der Europäischen Union, dem Freistaat Sachsen und den vielen Sponsoren aus der Oberlausitz für ihren unverzichtbaren Beitrag.

Die Zukunft der EUROKOMMUNALE Wie sehen sie nunmehr aus, die Chancen auf eine Wiederholung bzw. Fortsetzung der EUROKOMMUNALE an einem anderen Ort in einem anderen Land? Die Antwort fiel gleichermaßen eindeutig und positiv aus: ja, diese EUROKOMMUNALE muss unbedingt fortgesetzt werden, erklärten alle anwesenden Gemeindevertreter! Weitere Überlegungen galten dem Turnus, in welchem man sich treffen sollte. Hierbei war gleichermaßen zu berücksichtigen, dass einerseits das Gedankengut der EUROKOMMUNALE stetig weiter in die Bevölkerung der Teilnehmergemeinden getragen werden soll, während andererseits der enorme organisatorische und finanzielle Aufwand einer derartigen Veranstaltung nicht unterschätzt werden darf. Im Ergebnis einigte man sich darauf, künftig jährlich eine Themenbezogene EUROKOMMUNALE zu veranstalten und die nächste umfassende Veranstaltung für das Jahr 2010 (und damit in einem fünfjährigen Rhythmus) vorzusehen. Zur Vorberatung der Aktivitäten wird außerdem alljährlich ein Arbeitstreffen auf Bürgermeisterebene stattfinden. Konkret wurde festgelegt, dass das nächste Arbeitstreffen vom 9. bis 11. November 2006 in Harrachov (Tschechien) und die nächste EUROKOMMUNALE mit dem Thema »Spezialitäten aus Europa« im Mai oder Juni 2007 in Seckachs Partnergemeinde Gazzada Schianno in Italien stattfinden wird. Mit diesem Ergebnis des Treffens waren alle Teilnehmer hoch zufrieden und werden ihre Gemeinderatsgremien in nächster Zeit entsprechend informieren.

Internationales Jugendtreffen 2006 Über ein weiteres »Kind der EUROKOMMUNALE« berichtete anschließend noch Bürgermeis-

Heimatrundschau 04/2006 ter Andreas Böer (Reichenbach OL) seinen Kollegen, denn am 1. Juli 2006 wird in Reichenbach das »1. Internationale Jugendtreffen des Europas der kleinen Orte« stattfinden. Das Treffen steht ganz im Zeichen der Menschenrechte, internationaler Solidarität und der Initiative von Kindern und Jugendlichen, die fern der Metropolen leben. Skateranlage, Street-Soccer-Feld, Sprayerwand und andere Workshops laden zum Vergleich und Austausch ein und auf der Hauptbühne wird getanzt, gerappt und gerockt werden. Veranstalter dieses Treffens ist die DRK-Jugendhilfeagentur Reichenbach, welche von ihren Kooperationspartnern wie z. B. dem Kulturbüro Sachsen e. V., dem Landessportbund Sachsen und der Stadtinformation Reichenbach nach besten Kräften unterstützt wird und natürlich hofft man vor allem auf viele Teilnehmer aus den EUROKOMMUNALE-Gemeinden.

Das weitere Besuchsprogramm Nach Abschluss dieser umfangreichen Beratungen hatte der gastgebende Bürgermeister Thomas Ludwig noch ein interessantes Besuchsprogramm für die Gäste vorbereitet, welches unter anderem eine Wanderung zu den auf Seckacher und Zimmerner Gemarkung stehenden Kunstwerken des Skulpturenradweges sowie einen Empfang durch den Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Herrn Dr. Achim Brötel, im Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie Sansenhecken (Z.E.U.S) in Buchen umfasste. Der Landrat erläuterte den internationalen Gästen die Strukturen des Kreises und ging hierbei im Besonderen auf die gemeinsamen Anstrengungen ein, den Tourismus auszubauen. Weiterhin stellte der Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises (AWN), Herr Dr. Matthias Ginter, die vielfältigen Initiativen und Unternehmungen der AWN auf den Gebieten der Abfallverwertung und der erneuerbaren Energien vor und stieß mit seiner Präsentation ebenfalls auf großes Interesse. Ein letzter Abstecher galt schließlich der Eröffnungsveranstaltung der Ausstellung »Schöner wohnen – Umwelt schonen!« der Sparkasse Neckartal-Odenwald in Osterburken, ehe man sich im Gasthaus »St. Benedikt« nochmals zu einem gemütlichen Beisammensein traf. Am Freitagmorgen traten die Gäste dann wieder die Heimreise an in dem Wissen, dass die so erfolgreich begonnene Initiative der EUROKOMMUNALE in Bälde eine Fortsetzung finden wird. Seckach, den 16. März 2006 f. d. R.

gez. Thomas Ludwig

Zusatzinformation: die teilnehmenden Bürgermeister waren: aus: Name des Bürgermeisters Gazzada Schianno (I) Piero Angelo Brusa Václav Cajthaml Harrachov (CZ) Karpacz (PL) Ryszard Rzepczynski (Vizebürgerm.) Andreas Böer Reichenbach OL (D) Seckach (D) Thomas Ludwig

Hier noch einige Infos zu den Gastkommunen: Gazzada Schianno ist eine Gemeinde in der norditalienischen Region »Lombardei« und zählt rd. 4.500 Einwohner. Sie liegt in unmittel-

barer Nachbarschaft zur Provinzhaupstadt Varese, nur 11 km entfernt vom Lago Maggiore und ca. 60 km nördlich von Mailand. Die früher selbständigen Orte Gazzada und Schianno haben sich schon im Jahre 1927 zusammengeschlossen. Seit dem Jahre 2005 unterhält die Gemeinde Seckach eine offizielle Städtepartnerschaft mit Gazzada Schianno, welche ihre Basis in der Person des Seckacher Ehrenbürgers Geistlicher Rat Pfarrer Heinrich Magnani (1899 – 1979) hat, dessen Vater aus Schianno stammte und im Jahre 1888 nach Deutschland auswanderte. Internetseite: http://www.comune.gazzada-schianno.va.it Harrachov (deutsch Harrachsdorf) ist eine Stadt mit 2.000 Einwohnern an dem Flüsschen Mummel in Tschechien. Sie befindet sich 700 m über dem Meeresspiegel am Westrand des Riesengebirges direkt an der Grenze zu Polen. Harrachov ist ein bedeutendes Wintersportzentrum mit Abfahrtshängen und Langlaufloipen. Es besitzt Skisprungschanzen in verschiedenen Größen sowie eine Skiflugschanze. Des Weiteren führt durch Harrachov die E65 über den Neuweltpass nach Polen. Oberhalb der Stadt befindet sich der Mummelfall. Internetseite: http://www.harrachov.cz Karpacz (deutsch Krummhübel) ist eine Stadt im südwestlichen Polen und hat ca. 5.300 Einwohner. Ihre Lage macht sie neben Szklarska Pore˛ba (Schreiberhau) zum wichtigsten Zentrum des Tourismus im polnischen Teil des Riesengebirges. Unmittelbar südlich von Karpacz, an der Grenze zu Tschechien, erhebt sich die Schneekoppe (1.602 m), der höchste Berg des Riesengebirges. Die Stadt ist Ausgangsbasis für Wanderungen und Klettertouren in alle Teile des Riesengebirges, bietet Möglichkeiten für Wintersport und verfügt über ca. 8.500 Gästebetten. Internetseite: http://www.karpacz.pl Reichenbach / Oberlausitz (sorbisch: Rychbach) ist eine Stadt in der östlichen Oberlausitz, ca. 15 Kilometer westlich von Görlitz. Basisdaten Bundesland: Freistaat Sachsen Regierungsbezirk: Reg.-Bez. Dresden Landkreis: Niederschlesischer Oberlausitzkreis Fläche: 42,79 km2 Einwohner: ca. 4.400 Gliederung des Stadt und Gemeindegebiets: 4 Ortsteile www.reichenbach-ol.com Internetseite: Bereits seit dem Jahre 1990 unterhalten Reichenbach / OL und Seckach eine Städtepartnerschaft, welche bis heute mit ungemein vielseitigen Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger, der Vereine sowie der kommunalen Entscheidungsträger aufwartet. U. a. finden jährlich offizielle Begegnungen statt.

Fahrt in die Partnergemeinde Seckach Nachdem im Jahr 2005 eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus der Partnergemeinde Seckach / Neckar-Odenwaldkreis zur Eurokommunale und zur Feier des 15-jährigen Bestehens der Partnerschaft in Reichenbach waren, ist für das Jahr 2006 der Besuch einer Gruppe von Rei-

Heimatrundschau 04/2006 chenbacher Bürgerinnen und Bürgern vorgesehen. Es besteht die Möglichkeit an der Fahrt vom 18. bis 21.5.2006 nach Seckach teilzunehmen. Anlass für diesen Termin ist die Einweihung des »Skulpturenradweges«, der u. a. durch unsere Partnergemeinde verläuft. 18 Arbeiten von jungen Künstlern, die an den staatlichen Akademien der Bildenden Künste Karlsruhe, Stuttgart und Burg Giebichenstein studieren, sind zwischenzeitlich an dem ca. 80 km langen Radweg aufgestellt worden. Mit Hilfe der Werke der Bildenden Kunst sollen für Radler besondere Anziehungspunkte entstehen. Am 19. und 20.5.2006 soll dieser Radweg offiziell eröffnet werden. In jeder am Wege liegenden, und am Projekt beteiligten Gemeinde soll dieses mit Volksfesten gefeiert werden. Wir Reichenbacher sollten bei einem solchen, die Region verbindenden Ereignis in unserer Partnergemeinde unbedingt dabei sein. Wer Seckach kennt, weiß, dass sich eine Fahrt dorthin immer wieder lohnt. Also, wer Interesse hat, meldet sich bitte möglichst bald im Rathaus, Sekretariat Bürgermeister, Frau Mischke, Tel. 0 35 82 / 7 43 11 oder der Stadtinformation, Tel. 03 58 28 / 8 87 90. Die Unterbringung wird wie gewohnt in Privatquartieren sein. Für die Fahrtkosten erbitten wir pro Teilnehmer einen Beitrag von 30,00 €. Übrigens: Weitere Informationen finden Sie unter www.skulpturenradweg.de.

Freiwillige Feuerwehr Reichenbach informiert Termine Feuerwehrausschuss Ansprechpartner: Stadtwehrleiter Kam. Ronald Prüß, Reichenbach, Telefon 01 71 / 3 17 72 44. Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses finden jeweils um 19.30 Uhr statt. Auf Grundlage von § 11, Abs. 8 der Feuerwehrsatzung der Stadt Reichenbach vom 30.5.1998 sind die Sitzungen des Feuerwehrauschusses nicht öffentlich. Die nächste Sitzung des Feuerwehrausschusses finden statt am: 11.4.2006 in Reichenbach

Dienstversammlungen Ortsfeuerwehr Krobnitz / Meuselwitz Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Mario Müller, Meuselwitz, Telefon 03 58 28 / 8 82 64. Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr finden jeweils um 19.30 Uhr im Schulungsraum des FF-Gerätehauses Meuselwitz statt. 31.3.06 9.4.06 28.4.06 1.5.06

Stiche und Bunde, Ausbildung Hi Press, Beginn 19.30 Uhr Frühjahrsputz im Gerätehaus sowie im Außenbereich, Beginn 9.00 Uhr Praktische Ausbildung am TSF, Beginn 19.30 Uhr Maibaum stellen, Beginn 9.00 Uhr

Seite 15 Ortsfeuerwehr Mengelsdorf / Biesig: Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Detlef Zölfel, Mengelsdorf, Telefon 03 58 28 / 7 16 26. Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr finden jeweils um 19.00 Uhr im Feuerwehr- und Jugendzentrum Mengelsdorf statt.

7.4.06 21.4.06 30.4.06 5.5.06

Übung, Grundübung nach FwDV 4, Beginn 19.00 Uhr Übung, VKU mit Personenschäden, Beginn 19.00 Uhr Hexenfeuerwache, Maibaum stellen, Beginn 19.00 Uhr Übung »Retten – Selbstretten, Knotenverb.«, Beginn 19.00 Uhr

Der Bürgermeister und die Stadtverwaltung gratulieren herzlich zum Geburtstag: 1.4. 1.4. 2.4. 2.4. 3.4. 5.4. 6.4. 7.4. 9.4. 9.4. 10.4. 10.4. 10.4. 11.4. 11.4. 12.4. 13.4. 13.4. 14.4. 14.4. 16.4. 16.4. 17.4. 17.4. 17.4. 17.4. 18.4. 18.4. 18.4. 19.4. 20.4. 20.4. 21.4. 21.4. 21.4. 22.4. 23.4. 24.4. 25.4. 27.4. 27.4. 27.4. 27.4. 27.4. 28.4. 28.4. 29.4. 29.4. 30.4. 30.4. 30.4.

Ihns, Erwin ............................Gartenstraße ..................................................................71 J. Münnich, Gretel ....................Bahnhofstraße................................................................78 J. Kühn,Rosemarie ....................Nieskyer Straße..............................................................84 J. Zedler, Helmut ......................Löbauer Straße ..............................................................79 J. Hartmann, Elly ......................Niederhof ........................................................................81 J. Knobloch,Hildegard ..............Rosenweg ........................................................................76 J. Flecks, Anna ..........................Fabrikstraße ..................................................................88 J. Brendler, Konrad ..................Bandmachergasse ..........................................................70 J. Hänsch, Herbert ....................Meuselwitz, Hauptstraße ..............................................72 J. Michel, Siegfried ..................Oberreichenbach ..........................................................70 J. Riedel, Kurt............................Rosenweg ........................................................................83 J. Wieland, Rudi ........................Schöps, An der Schanze ................................................77 J. Büttner, Hannelore ..............Oberer Weg ....................................................................71 J. Mauermann, Johannes ........Nieskyer Straße..............................................................81 J. Kaczmarzcyk, Hildegard ......Seckacher Straße ..........................................................81 J. Symmangk, Brigitte ..............Töpferstraße ..................................................................71 J. Achtert, Erna ........................Biesig, Dorfweg ..............................................................79 J. Gansberger Ingrid ................Schulstraße ....................................................................71 J. Hänchen, Christa ..................Oberer Weg ....................................................................85 J. Leske, Irmgard ......................Mittelstraße....................................................................82 J. Schade, Ilse............................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................79 J. Szymanek, Irmgard ..............Schulstraße ....................................................................72 J. Haschke, Horst ......................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................81 J. Bachin, Waltraud ..................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................77 J. Dorzok, Rudi ..........................Dittmannsdorf, Am Oberwald ......................................70 J. Helm, Charlotte ....................Alter Ring........................................................................70 J. Kotter, Gerda ........................Oberlausitzer Weg ..........................................................83 J. Koebel, Elisabeth ..................Geschwister-Scholl-Straße............................................87 J. Kubasch, Erna ......................Goßwitz, Ringstraße ......................................................78 J. Gruner, Manfred ....................Alter Ring........................................................................71 J. Felgenhauer, Hildegard ........Von-Seydewitz-Straße ....................................................81 J. Langer, Elinor ........................Gersdorfer Straße ..........................................................79 J. Kaiser, Siegfried ....................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................75 J. Richter, Waltraut ..................Schöps, An der Schanze ................................................74 J. Heyne, Gottfried ....................Thomas-Müntzer-Straße................................................71 J. Kurzke, Lina ..........................Seckacher Straße ..........................................................90 J. Weiske, Johanna ....................Oberlausitzer Weg ..........................................................74 J. Starke, Helmut ......................Gersdorfer Straße ..........................................................79 J. Petrauschke, Paul ................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................70 J. Jäger, Frieda ..........................Schöps, An der Schanze ................................................86 J. Tripke, Ida..............................Zoblitz, Dorfstraße ........................................................86 J. Kiesewetter, Erna ..................Seckacher Straße ..........................................................81 J. Volke, Rudolf ..........................Niederreichenbach ........................................................76 J. Kaiser, Helga ..........................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................72 J. Rolke, Gertrud ......................Seckacher Straße ..........................................................84 J. Dlouhy, Christa ......................Mittelstraße....................................................................70 J. Heinke, Ilse ............................Mengelsdorf, An der Dorfstraße ..................................78 J. Gorille, Gertrud ....................Von-Seydewitz-Straße ....................................................70 J. Pfohl, Helmut ........................Weißenberger Straße ....................................................77 J. Fiedler, Anneliese ................Rosenweg ........................................................................74 J. Kärber, Heinz ........................Meuselwitz, Hauptstraße ..............................................73 J.

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Heimatrundschau 04/2006

Ortsfeuerwehr Reichenbach Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Ronald Prüß, Reichenbach, Tel. 01 70 / 7 62 27 14. Die Dienstversammlungen der Ortsfeuerwehr Reichenbach Zug 1 und Zug 2 finden jeweils um 19.00 Uhr im Feuerwehrdepot Nieskyer Straße statt. Treffpunkt für den Zug 2 ist am Gerätehaus in Niederreichenbach. Die Ausbildungspläne beider Züge sind identisch.

Einsätze: 16.2.06 Hilfeleistung – Friedersdorf, Einsammeln von Tierkadavern Einsatzfeuerwehr: Reichenbach 21.2.06 Hilfeleistung – Ortsverbindungsstraße Zoblitz / Goßwitz, Einsammeln von Tierkadavern Einsatzfeuerwehr: Reichenbach

30.3.06 13.4.06 27.4.06 30.4.06 1.5.06

Suchtberatung

OTS Schwerpunktobjekt Gerätetraining (Einsatzkleidung) Brandbekämpfung Maibaum stellen Tag der offenen Tür

Ortsfeuerwehr Zoblitz / Goßwitz: Ansprechpartner: Ortswehrleiter Kam. Kurt Torlee, Zoblitz, Telefon: 01 52 / 08 64 93 54 Die Dienstversammlungen dieser Ortsfeuerwehr finden im Gemeindesaal Zoblitz oder im Gerätehaus der Feuerwehr statt. 7.4.2006 OTS-Heizsysteme, Beginn 19.00 Uhr 21.4.2006 Arbeiten mit Motorsäge, Beginn 19.00 Uhr 30.4.2006 Vorbereitung und Durchführung des Hexenbrennen, Beginn 17.00 Uhr 1.5.2006 Tag der offenen Tür, Beginn 9.00 Uhr Jugendfeuerwehr der FF Reichenbach: Ansprechpartner: Jugendfeuerwehrwart Kam. Hendrick Böhnke, Reichenbach, Telefon 01 51 / 14 72 02 15. Die Dienstversammlungen der Jugendfeuerwehr finden jeweils um 9.00 Uhr im Feuerwehrdepot Reichenbach statt. 8.4.06 22.4.06 30.4.06 1.5.06 6.5.06

Aufbau Löschwasserversorgung Retten und Selbstretten Hexenbrennen Tag der offenen Tür Hydraulische Rettungsgeräte

Termine jeden Montag von 13.00 – 17.00 Uhr in Reichenbach, Geschwister-Scholl-Str. 2 Terminvereinbarungen sind täglich unter der Telefon-Nr. 01 75 / 7 16 12 72 möglich.

Die Selbsthilfegruppe »Leben ohne Alkohol« trifft sich jeden 2. und 4. Montag im Monat um 16.30 Uhr im Büro der Suchtberatungsstelle Interessenten können sich persönlich montags nachmittags oder telefonisch täglich unter der Telefon-Nr. 01 75 / 7 16 12 72 bei Frau Putzler informieren oder anmelden.

Sprechstunde des Seniorenbüros / Seniorenrates Dienstag, 2.5.2006, 9.30 – 11.30 Uhr, Rathaus Reichenbach, Görlitzer Straße 4 Senioren, Vorruheständler sowie Seniorenklubs und Seniorenvereine können sich mit den unterschiedlichsten Fragen, Anliegen und Problemen an die in der Seniorenarbeit Tätigen wenden. Auskünfte erhalten Sie auch unter der Rufnummer 0 35 88 / 26 41 37.

2.

3.

Kammerkonzert Schloss Krobnitz Ausstellungseröffnung im Ackerbürgermuseum Heimatverein Reichenbach e.V. »Bild und Ton von Anfang an« Senioren-Tanzsport Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland

Reichenbach, Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Goßwitz, Löbensmüh, Mengelsdorf, Oehlisch, Schöps, Zoblitz

gerade Krobnitz, Lehnhäuser, Woche Meuselwitz, Reißaus Montag (3. u. 17.4.) Gelbe Säcke Reichenbach 25.4. 7.4. Biesig, Borda, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Goßwitz, Krobnitz, Lehnhäuser, Löbensmüh, Mengelsdorf, Meuselwitz, Oehlisch, Reißaus, Schöps, Zoblitz Blaue Tonne 4.4. Borda, Goßwitz, Oehlisch, Schöps, Zoblitz 27.4. Reichenbach 28.4. Krobnitz, Lehnhäuser, Meuselwitz, Reißaus 3.5. Biesig, Dittmannsdorf, Feldhäuser, Löbensmüh, Mengelsdorf

Abfallentsorgung Restmüll ungerade Woche Donnerstag (13. u. 27.4.)

Öffnungszeiten: jeden Dienstag 15.00 – 17.30 Uhr jeden 3. Samstag im Monat 9.00 – 12.00 Uhr

5. 8.

April 2.

Bioabfall gerade Woche Dienstag (4. u. 18.4.)

Schadstoffe semimobile Annahmestation, Parkplatz Görlitzer Straße gegenüber dem Hotel »Reichenbacher Hof«

4.

Veranstaltungen der Vereine und Einrichtungen der Stadt Reichenbach im April 2006

Biesig, Borda, Dittmannsdorf, ungerade Woche Krobnitz, Lehnhäuser, Meuselwitz, Reißaus Dienstag (11. u. 25.4.)

10. 17. 18. 20.

Reichenbach, Feldhäuser, Löbensmüh, Goßwitz, Mengelsdorf, Oehlisch, Schöps, Zoblitz

Chorprobe Dorfchor Mengelsdorf Vortrag Reiseberichte Heimatverein Reichenbach e.V. Volleyball-Hobbyturnier »Fit in den Frühling« SV Reichenbach Senioren-Tanzsport Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland Senioren-Tanzsport Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland Chorprobe Dorfchor Mengelsdorf Lichtbildervortrag Kulturbund Reichenbach

22. 22. 24. 27. 28. 28. 30.

Eröffnungstanz in den Frühling Kleingartenverein Musizierstunde im Rathaus Musikschule Senioren- Tanzsport Senioren Tanzgruppe Reichenbach/Umland Generalprobe zum Frühlingsfest Mittelschule Reichenbach Frühlingsfest Mittelschule Reichenbach Ausstellungseröffnung Galerie im Rathaus Maibaumsetzen Dorfchor Mengelsdorf

Heimatrundschau 04/2006

Kindertagesstätte Meuselwitz

Seite 17 trafen wir uns in der Turnhalle zu lustigen Staffelläufen. Zum Schluss führten wir einen großen Umzug durch die Stadt durch und stellten das Rathaus auf den Kopf.

Spielkreistermine der Ev. Kindertagesstätte Meuselwitz für den Monat April sind der 5. und 19.4.2006. Von 15.30 bis 17.00 Uhr treffen wir uns in der Ev. Kindertagesstätte Meuselwitz, Am Sportplatz 7, Telefon-Nr. 03 58 28 / 7 26 63. Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen. Das Mitarbeiterteam

Die Schuldetektive berichten

Wir fanden diesen Tag alle lustig.

Lukas

Hallo liebe Leser, in dieser Ausgabe berichten wir von einer Lesenacht und unserer tollen Faschingsfeier. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen. Johannes, Ricardo

»süßen Brei« oder die musikalische Darbietung »Stomp«. Höhepunkt des Tages waren die Volleyballspiele in der Sporthalle, die Schüler aus Reichenbach und Markersdorf bestritten. Alle Beteiligten und Gäste fanden, dass die Zeit schnell vergangen ist, dass man ins Gespräch gekommen ist und dass eine solche Veranstaltung Mut macht R. Jackschina für Kommendes.

Eine Nacht in der Bibliothek Die Klasse 3b wurde von Frau Kubenz als Abschluss des ersten Halbjahres in die Bibliothek zu einer Lesenacht eingeladen. Bei Frau Baron knisterte es dort schon seit einigen Nächten zwischen den Bücherregalen. Wir schauten nach und jeder von uns fand einen kleinen Bücherwurm als Lesefreund. In der Bibliothek zu schlafen macht richtig Spaß und es war dazu auch noch witzig, weil zwei Mädchen eine richtig lustige Geschichte vorlasen.

Mittelschule Reichenbach Viel Besuch beim »Tag der offenen Tür« Am 4.3.2006 führte die Mittelschule Reichenbach erstmalig einen Tag der offenen Tür durch. Trotz widriger Wetterumstände fanden sich jedoch sehr viele Besucher ein. Einerseits waren es Schüler, die vorhaben, im neuen Schuljahr die Schule zu besuchen oder es waren »Ehemalige«, die interessiert daran waren, ob und was sich an ihrer »alten« Schule so geändert hat.

ARBEITERSAMARITERBUND

Aktive Seniorenbetreuung in Reichenbach Veranstaltungsplan April 2006 Alle Veranstaltungen finden in der Kindertagesstätte in Reichenbach, Robert-Koch-Str. 1, statt. Montag, 3. April 14.00 Uhr Handarbeitsnachmittag Mit der Serviettentechnik werden Ostermotive gestaltet. Mittwoch, 5. April, 14.00 Uhr Seniorennachmittag Am Spinnrad wollen wir alte Traditionen aufleben lassen: Frau Schwarz wird mit uns spinnen!

Wir haben fast bis Mitternacht gelesen. Jeder hatte natürlich ein Buch, wir konnten zu zweit oder alleine lesen. Unsinngeschichten, Freundschaftsgeschichten, Spaßgeschichten, Witze und noch viel mehr. Wer wollte konnte auch vorlesen. Frau Baron hat uns dann noch eine Geschichte vorm Schlafen vorgelesen. Am nächsten Morgen krochen alle aus ihren Schlafsäcken, räumten auf und haben sich natürlich zurechtgemacht. Frau Eckardt und Herr Eckardt hatten uns alles was man zum Frühstück braucht gebracht. Nach dem leckeren Frühstück gingen wir in die Schule zurück und freuten uns auf die Zeugnisse. Ein großer Dank geht nochmals an Frau Baron Elisa und an Frau und Herrn Eckardt.

Mittwoch, 12. April, 14.00 Uhr Seniorennachmittag »… fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« soll das Motto dieses Nachmittags sein. Rede und Antwort wird eine Mitarbeiterin der Adler-Apotheke Reichenbach stehen. Mittwoch, 19. April, 14.00 Uhr Seniorennachmittag Waltraud Tischer spricht über das Leben und Wirken von Heinrich Heine.

Der verrückte Fasching Wir feierten auch dieses Jahr in der Schule wieder einmal Fasching. Um 8.00 Uhr gingen wir in die Aula der Mittelschule. Dort machten wir lustige Faschingsspiele, eine Playbackshow und eine kleine Kinderdisko. Nun gingen wir in die Schule zurück. Dort aßen wir Pfannkuchen und tranken Milch. Als alle fertig gegessen hatten,

In (fast) allen geöffneten Räumen waren kleine Ausstellungen vorbereitet worden, zu denen die verantwortlichen Lehrer und Schüler befragt werden konnten. Gleichzeitig fanden an verschiedenen Orten kurzweilige Vorführungen statt, wie zum Beispiel das Märchenspiel vom

Mittwoch, 26. April, 14.00 Uhr Geburtstagsfeier des Monats Wir ehren unsere Jubilare – und auch die Kinder der ASB-Kindertagesstätte bringen ein Ständchen dar! jeden Mittwoch und Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr, Sprechzeit unserer Seniorenberatung In dieser Zeit ist auch die telefonische Anmeldung für Hausbesuche möglich (03 58 28 / 7 01 05).

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Heimatrundschau 04/2006

Nieskyer Straße 12 · 02894 Reichenbach

Die Begegnungsstätte des Altenpflegeheimes Reichenbach lädt zu folgenden Veranstaltungen ein Dienstag, 4.4.2006, 15.00 Uhr Kinonachmittag Wir möchten uns heute den Film »Kinderarzt Dr. Fröhlich« mit Roy Black auf einer großen Leinwand, wie im Kino, ansehen. Der Eintritt kostet: 1,50 € Dienstag, 11.4.2006, 15.00 Uhr Blümchenkaffee Heute ist Pfarrer Wiesener gemeinsam mit dem Reichenbacher Altenkreis bei uns zu Gast. Dienstag, 18.4.2006, 15.00 Uhr Tiernachmittag Frau Pinkert ist wieder mit ihren Haustieren bei uns zu Besuch. Hierbei haben Sie die Möglichkeit die Tiere hautnah zu erleben. Dienstag, 25.4.2006, 15.00 Uhr Musiknachmittag mit Herrn Kämpfe Ein buntes musikalisches Programm gestaltet uns Herr Kämpfe und Herr Simmchen. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um ca. 15.00 Uhr im Saal des Pflegeheimes. Sie sind alle recht herzlich eingeladen, mit uns diese Nachmittage in gemütlicher Runde zu verbringen. Für ausreichend Kaffee und Kuchen ist ab 14.30 Uhr gesorgt.

Für Rückfragen, Anmeldungen und In house Termine steht Ihnen Cornelia Schötz unter Telefon 0 35 81 / 36 2452 oder E-Mail: Cornelia.Schoetz@ DRK-Goerlitz.de gern zur Verfügung. Ihre Anmeldung kann ebenfalls auf den Seiten der Ausbildung auf unserer Homepage: www.DRK-Goerlitz.de erfolgen.

Pädagogische Fortbildung im Monat April 2006 Geschichtenschmiede 31.3.2006 Ulrike Leubner

Kosten: 29,00 €

Konfliktbewältigung im Team 31.3.2006 und 1.4.2006 Dr. Cornelia Walther Kosten: 58,00 € Stressbewältigung 7.4.2006 Ulrike Leubner

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DRK Görlitz Stadt und Land e.V. informiert Ausbildungsangebote des DRK im April 2006

Folgende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen finden im DRK-Ausbildungszentrum, Rauschwalder Straße 55, 02826 Görlitz statt und beginnen jeweils um 8.00 Uhr.

Aus- und Weterbildungsveranstaltungen Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) jeden Samstag von 8.00 bis 14.30 Uhr für Führerscheinbewerber (PKW), welche ohne Anmeldung daran teilnehmen können. Ausbildungsort: DRK Ausbildungszentrum, Rauschwalder Str. 55, 02826 Görlitz

Lernfrust? Lernlust! die Lust am Lernen wecken 29.4.2006 Dr. Cornelia Walther Kosten: 29,00 €

Sächsischer Bildungsplan – Erste Schritte der Umsetzung Vor-Ort-Termine auf Anfrage Referentin Margit Nowusch / Rüdiger Neumann Informationen zu den Inhalten und den Lehrgangsorten erhalten Sie bei Cornelia Schötz und Rüdiger Neumann unter: Telefon 0 35 81 / 36 24 10 E-Mail: [email protected] und [email protected] oder im Internet www.drk-goerlitz.de /Aus- und Weiterbildung

für die Gemeinden Königshain, Markersdorf, Reichenbach, Schöpstal und Sohland a. R. Sprechzeiten: Dienstag: 10.00 – 14.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr ist der offene Treff für alle Kinder und Jugendlichen geöffnet. Telefon: 03 58 28 / 8 84 30 Mobil: 01 73 / 3 99 60 86 Telefax: 03 58 28 / 8 84 30





Erste Hilfe Grundlehrgang (EH) 4. / 5.4.2006, von 8.00 bis 14.30 Uhr • Erste Hilfe Training (EHT) 1. und 12.4.2006, von 8.00 bis 14.30 Uhr Ausbildungsort: MultiMediaPark, Ausbildungsraum, Melanchthonstr. 19, 02826 Görlitz • Babysitterlehrgang Termine nach Vereinbarung Anmeldungen werden für alle Ausbildungen (außer dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen) erbeten.

Nachrichten des Heimatvereins

Kosten: 29,00 €

Angebote und Sprechzeiten der DRK Jugendhilfeagentur Reichenbach EU

Mitarbeit in Fachgremien – Netzwerke, Arbeitskreise, Helferkonferenzen Integration – von Randgruppen (Spätaussiedlern, Menschen mit Behinderung u. a.) Zusammenarbeit – mit Schulen, Kindergärten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Kontakt – zu speziellen Diensten, Suchtberatung, Erziehungs- und Familienberatung, Schuldnerberatung und der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Die Angebote der Jugendhilfeagentur auf einen Blick: Beratung – von Kindern und Jugendlichen und deren Familien Vermittlung – bei Bedarf an spezielle Dienste – Vermittlung und Nutzung von personellen und materiellen Ressourcen Anlaufstelle – für Vereine, Jugendclubs und andere Initiativen Förderung von Ehrenamt – Werbung, Begleitung, Beratung, Weiterbildung Gemeinwesenarbeit – aktive Mitarbeit in den Gemeinden

Interessantes über Görlitzer Baustile Am Mittwoch, dem 8. März 2006, hörten wir einen sehr interessanten Vortrag vom Görlitzer Stadtbildpfleger, Herrn Peter Mitsching. Seit über 30 Jahren ist er mit der Sanierung von Görlitzer Bauwerken beschäftigt. Bereits zu DDRZeiten wurde in Görlitz Beachtenswertes bei der Sanierung geleistet, wenn auch der eigentliche Sanierungsschub erst nach der Wende möglich wurde. So konnte Herr Mitsching von seiner Mitwirkung bei der Sanierung so bekannter Bauwerke wie dem Bahnhof, dem Kaufhaus, zuletzt dem Schönhof und vieler anderer Bauten anschaulich berichten. Görlitz hatte das Glück, im zweiten Weltkrieg kaum Zerstörungen davongetragen zu haben, und so blieb viel wertvolle Bausubstanz erhalten. Das Ensemble der in Görlitz vertretenen Baustile ist beeindruckend. Es reicht von der Romanik und Gotik über Renaissance, Barock, Klassizismus, verschiedene Neostile, Jugendstil, Heimatstil und »neues Bauen« bis in die Gegenwart hinein. Dabei wurden in Görlitz oftmals eigene Ausprägungen der einzelnen Stile verwirklicht. Seine Ausführungen wurden von vielen Bildbeispielen lebendig illustriert. Wer den Vortrag von Herrn Mitsching gehört hat, kann sicher beim nächsten »Tag des offenen Denkmals« (bundesweit immer an einem Sonntag Anfang September) mit mehr Sachverstand auf Entdeckungsreise durch das schöne Görlitz gehen!

Einladung Unsere nächste Veranstaltung – wieder an einem Mittwoch – wird am 5. April um 19.00 Uhr im Rathaussaal stattfinden. Dann werden zwei Reiseberichte zum Thema Rhodos und Ägypten auf dem Programm stehen (Kremser / Krüger). Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen, selbstverständlich sind auch Gäste stets willkommen. Der -hkEintritt ist wie immer frei.

Sonderausstellung »Bild und Ton aus alter Zeit« Ein Guckloch in die Vergangenheit gibt es ab dem 2. April 2006 im Ackerbürgermuseum in Reichenbach. Mit viel Liebe und Freizeit hat der Schuhmacher Werner Schubert in 10 Jahren, al-

Heimatrundschau 04/2006

Seite 19 in der »Hasenschule« wird das notwenige »Hasen einmal eins« über Ostern vermittelt. Unsere Sonderausstellung bietet unseren Besuchern 250 kunstvoll verzierte Ostereier aus dem Museum Gleiwitz zum Bestaunen. Dabei reicht die Palette von durchbohrten, gekratzten, behäckelten und bespannten Eiern bis zu mit verschiedensten Materialien bemalten Eiern. Auf Wunsch kann auch Kaffee und Kuchen gereicht werden. Am Ostersonntag, dem 15. April, steht ab 14.00 Uhr ein großer Korb mit »bunten Ostereiern« für die ganze Familie im Dorfmuseum Markersdorf bereit. Wer einen Spaziergang wagt, kann erleben, welche Überraschungen sich darum verbergen. Einiges sei verraten, Puppenspiel und Hasenschule, Osterlämmer und Osterhasen, Osterfeuer mit Frühlingskräutersuppe, Palmstecken zum selber bauen, Eierlauf und Eierkullern, Ablass-Eier und über 250 kunstvoll verzierte Ostereier aus Gleiwitz. Um 19.00 Uhr beginnt der Ostertanz im Dorfmuseum. Wir freuen uns auf ihren Besuch.

te Radio- und Fernsehgeräte zusammengetragen. Der Heimatverein bat ihn, dieses Kleinod einer breiteren interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nun ist es soweit. Vom Fernseher Rembrandt bis zur Tschechenfalle ist vieles zu bewundern, was den einen oder anderen Besucher in alte Zeiten versetzen und einen Aha-Effekt auslösen dürfte. Vielleicht hat ein Besucher noch ein Schnäppchen zu Hause und sagt sich, das gehört da mit hinzu. Wir freuen uns auf alle Fälle auf Ihren Besuch. Info Öffnungszeit: Dienstag – Sonnabend, 13.00 – 17.00 Uhr, Görlitzer Straße

Trap Meisterschaft

Programmvorschau April 2006 Ostern im Dorfmuseum Markersdorf Selbst wenn Schnee noch die Felder und Gärten bedeckt, hervorkommendes Gras eher fade und matt erscheint, die länger werdenden Tage kündigen unvermittelt den nahenden Frühling an. Das Frühjahr und damit Ostern haben die Menschen schon seit vielen Jahrhunderten mit unterschiedlichsten Bräuchen wie Palmstecken, Ablass-Eier, Gründonnerstagsingen, Osterfeuer, Osterwasser, Eierschieben in unserer Region begangen. Das Dorfmuseum Markersdorf bietet in der Zeit vom 6. bis 13. April wieder ihr traditionelles Osterprojekt an. Dazu gehören Geschichten zum Osterbrauchtum in der Oberlausitz, Palmstecken bauen, Eier nach Wachstechnik verzieren, Zinnfiguren gießen, Patensemmeln backen und

KK Meisterschaft

Privilegierte Schützengesellschaft Reichenbach und Umgebung 1430/1685 Im Frühjahr jagt eine Meisterschaft die andere, so führten wir die Vereinsmeisterschaft Kleinkaliber am 25. Februar in Reichenbach durch. Michael Hartmann belegte mit seiner Langwaffe den 1. Platz, der 2. Platz ging an Dietmar Schindler und 3. wurde Alexander Lindner. Mit der Kurzwaffe gewann Siegfried Vogel, 2. wurde Rüdiger Hill und den 3. Platz erkämpfte sich Hartmut Rutke. Bei den Senioren ergaben sich folgende Platzierungen: 1. Dieter Rutke, 2. K.-J. Marschner und 3. wurde Schütze Friedrich. Der Höhepunkt im Vereinsleben, die Jahreshauptversammlung wurde in Königshain im Hotel zum Firstenstein, am 4.März durchgeführt. Das war die 13. JHV nach Wiedergründung unseres Vereins, mit 61 Teilnehmern, 56% der Mitglieder. Der Reichenbacher Schützenverein ist der 12. größte Verein im Sächsischen Schützen-

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Heimatrundschau 04/2006 Altersklasse Senioren A (50 bis 59 Jahre) 1. H.- J. Woython ISG Hagenwerder 893 P. 2. K.- D. Reinke KSV Neißetal Görlitz 812 P. ISG Hagenwerder 810 P. 3. R. Winkler Altersklasse Senioren B (ab 60 Jahre) SV Reichenbach 827 P. 1. G. Schoen (Abr. 247 Pkt.) 2. W. Löffler ISG Hagenwerder 827 P. (Abr. 238 Pkt.) KSV Neißetal Görlitz 825 P. 3. W. Gruber

Die zwei Landesmeister bund (SSB) und der größte im Schützenkreis 7 (SK7). Nach dem Einmarsch der Fahne in Begleitung des Regimentspielmannzuges mit klingendem Spiel und der Begrüßung durch den Präsidenten Manfred Vogel, begann die Versammlung mit den einzelnen Tätigkeitsberichten der Vorstandsmitglieder und der anschließenden Entlastung des Gesamtvorstandes, welcher anschließend einstimmig wieder gewählt wurde. Bei der Vereinsmeisterschaft Trap, am 11. März auf der Schießsportanlage Sohländerstraße, errang Fred Uve Heinrich den 1. Platz, den 2. Platz belegte Manfred Scholz und auf den 3. Platz kam Alexander Lindner. Es war kein einfacher Wettkampf, da die Schützen durch den Schnee geblendet wurden. Aber Frau Keller hatte den Frühling schon ins Vereinshaus gezaubert und liebevoll den Raum dekoriert. Eine interessante Abwechslung im Vereinsleben war das Skatturnier in der Alten Apotheke in Kodersdorf am 17. März. Die gute Vorbereitung haben wir Reiner Fleckenstein und Klaus-Dieter Mann zu verdanken. Es waren über 20 Teilnehmer angereist, eine schöne Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Den 1. Platz und einen tollen Weinpokal konnte sich K.-J. Marschner mitnehmen, 2. wurde Henry Hentschel und 3. Ulli Großmann. Am 19. März herrschte große Nervosität als die Reichenbacher Sportschützen mit drei Fahrzeugen in Leipzig – Markleeberg zur Landesmeisterschaft Druckluftwaffen anreisten. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Hartmut Rutke, Michael Hartmann und Arnold Schmidt belegten mittlere Plätze. Erich Wenzel errang einen 5. Platz und Mandy Rutke den undankbaren 4. Platz, Punktgleich mit der Dritten. Einen 3. Platz belegte K.-J. Marschner bei den Senioren A und Landesmeister, also 1., wurde Dieter Rutke bei den Senioren B. Wie in jedem Jahr führt der Reichenbacher Schützenverein, am 30. April auf dem Platz an der Sohländer Straße das Walpurgisfeuer durch. Dabei wird der Verein wieder von der Stadt Rei-

Altersklasse Juniorinnen (18 bis 21 Jahre) 1. S. Jonas ISG Hagenwerder 815 P. 2. T. Heppert ISG Hagenwerder 787 P. 3. D. Rudolph ISG Hagenwerder 776 P. Altersklasse Junioren (18 bis 21 Jahre) 1. M. Bläsing NSV GW Görlitz 800 P. 2. P. Miethig SV Reichenbach 775 P. 3. S. Gose TSG KW Boxberg/WW 772 P.

Mandy Rutke beim Wettkampf chenbach, dem Bauhof, der Feuerwehr und der Bäckerei Jesche unterstützt. Die Bürger von Reichenbach können am Samstag, dem 29. April Holz auf dem Platz anliefern. Allerdings nur unbehandeltes und bitte keine Baumstümpfe und Wurzeln. K.-J. Marschner Herzlichen Glückwunsch allen Sportfreunden für die guten Ergebnisse. F. Schneider

Sportverein Reichenbach e.V. Ergebnisse Kreiseinzelmeisterschaft – Endrunde auf der Kegelbahn –KE– Reichenbach am 26.2.2006 Altersklasse Damen (21 bis 49 Jahre) 1. B. Lange ISG Hagenwerder 857 P. 2. A. Wyrembek TSG KW Boxberg / WW 825 P. SSV Stahl Rietschen 817 P. 3. S. Wolff Altersklasse Herren (21 bis 49 Jahre) SV GW Uhsmannsd. 1. T. Horschig 2. S. Neumann SV Koweg Görlitz 3. S. Lisk TSG KW Boxberg/WW SV Reichenbach 5. H. Rösler

876 P. 875 P. 862 P. 843 P.

Winterwanderung am 5.2.2006 Traditionell trafen sich am 1. Februarsonntag ca. 50 Wanderlustige zur Winterwanderung des Sportvereins. Die Strecke führte von der Sporthalle in Richtung Waldfrieden, weiter bis zur B6, am Reichenbacher Wasser vorbei, entlang an den Pfarrteichen bis zu unserem Ziel dem Keglersportheim an der Nieskyer Straße. Nach ca. 2 Stunden Wanderung bei herrlichem Winterwetter, hatten dann alle Teilnehmer die Möglichkeit sich bei Kaffee und Kuchen zu stärken. Die Organisatoren der Wanderung möchten sich an dieser Stelle bei allen Helfern (den fleißigen Kuchenbäckern, sowie den netten Bedienungen in der Sportstätte) ganz herzlich bedanken. Alle Teilnehmer hatten viel Spaß an diesem Nachmittag und freuen sich schon auf die nächste Wanderung des Sportvereins Sport frei wünscht die Allgemeine Sportgruppe

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Heimatrundschau 04/2006

SV Meuselwitz e.V. Abteilung Fußball gibt die Veranstaltungen und Ansetzungen für April 2006 bekannt Männer 19. Spieltag, 1.4.2006 Zodel II – SV Meuselwitz, 13.15 Uhr 20. Spieltag, 8.4.2006 SV Meuselwitz – TSV Kunnersdorf II, 15.00 Uhr 21. Spieltag, 14.4.2006 SV Meuselwitz – NFC Empor III, 18.00 Uhr 22. Spieltag, 22.4.2006 B / W Dt.-Ossig II – SV Meuselwitz, 15.00 Uhr 29.4.2006 Nachholspiele C-Jugend 14. Spieltag, 8.4.2006 Ruppersdorf – SpG Meuselwitz, 10.00 Uhr Ostern Nachholspiele 15. Spieltag, 29.4.2006 SpG Meuselwitz – Olbersdorf, 9.00 Uhr E-Jugend 18. Spieltag, 2.4.2006 SV Zodel – SpG Meuselwitz, 9.00 Uhr 19. Spieltag, 7.4.2006 NFV G / W Görlitz II – SpG Meuselwitz, 17.30 Uhr

Am Freitag, 7. April findet der letzte Skatabend in Meuselwitz um den Pokal des Bürgermeisters statt. Alle Skatbrüder sind herzlich willkommen. Beginn: 18.30 Uhr, Ort: Vereinsklubraum des MSV

Der Kulturbund informiert! Liebe Mitglieder und Gäste, unser dritter Lichtbildervortrag im Jahr 2006 findet am Donnerstag, dem 20.4.2006, um 20 Uhr im Rathaus Reichenbach statt. Herr Eißner aus Bautzen entführt uns in den Süden Afrikas mit dem Thema »Von Johannesburg zum Kap der Guten Hoffnung«. Eintritt:

Mitglieder: 0,50 € Gäste: 1,00 € Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuIm Namen des Vorstandes en. R.Thomas

Grund der kollektiven Zufriedenheit ist eine Faschingssaison, auf die wir Reichenbacher Pappnasen schon ein wenig stolz sind. Reichlich 1200 Besucher aus nah und fern fanden in den letzten Wochen den Weg zu unseren Veranstaltungen. Höhepunkt der Geburtstagssaison war die Festveranstaltung am 11.3.2006. Mit Carnevalsvereinen aus Wiesbaden, Neuruppin, Kittlitz, Schönau-Berzdorf, Bad Muskau, Uhsmannsdorf und Görlitz, sowie mit dem Jugendclub Mengelsdorf, dem Bolzclub Reichenbach, dem Anglerverein, dem Sportverein, Schützenverein, vielen ehemaligen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Gästen fanden über 250 Faschingsverrückte den Weg in den Reichenbacher Hof um mit uns eine Geburtstagsveranstaltung zu feiern, an die man gerne zurück denken wird. Wir danken allen Vereinen, die uns besucht haben.

Nachdem der Elferrat und unsere 3 Funkengarden für den zünftigen und traditionellen Beginn der Veranstaltung gesorgt haben, nahm ein 9stündiger Faschingsmarathon seinen Lauf, der Früh am Morgen auch nur schwer zu bremsen war. Neben dem Programm des RCC mit Männerballett, Funken, Karel Gott & Darinka, Modern Talking, AC / DC und der »Stripteaseoma«, gab es dann noch einen Gastauftritt der Neuruppiner Funkengarde, für den wir uns an dieser Stelle nochmals ganz besonders bedanken möchten. Und damit auch in der letzten Ecke des Hauses die Wände wackeln, wurde die Veranstaltung kurzerhand bis in die Frühstücksstube des Ringhotels ausgedehnt und unser Frank Mertin übernahm dort gleich noch die Beschallung, so dass wir buchstäblich den Tanz auf allen Sälen feiern konnten.

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Sonntag, den 12.3.2006 um 4.00 Uhr am Morgen war alles vorbei … Die 30. Saison des RCC e. V. war gelaufen und irgendwie war allen beteiligten Narren des Vereins ein zufriedenes Grinsen ins Gesicht gemalt, was Sie wahrscheinlich bis zum 11.11.2006 nicht mehr los werden.

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Heimatrundschau 04/2006

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So möchten wir nun an dieser Stelle unseren Dank an all diejenigen ausdrücken, die uns in den letzten 30 Jahren begleitet und unterstützt haben. Ob unserem Stammhaus mit Frau Halsinger und Herr Knobloch, unseren zahlreichen Sponsoren, den vielen Helfern im Verein und nicht zuletzt unseren Gästen, die dem RCC seit so vielen Jahren die Treue halten. Wir danken euch und haben nur eine kleine Bitte: Bleibt uns weiter so treu wie bisher …

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Eure Narren vom RCC e.V. Uwe Thomas, Vizepräsident

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Heimatrundschau 04/2006

Andacht zum Monatsspruch

Ökumenische Nachrichten

Regelmäßige Veranstaltungen

Geflügelte Worte

Ökumenischer Kreuzweg der Jugend 2006: Am Freitag, dem 7. April um 17 Uhr wollen wir uns wieder zum Ökumenischen Kreuzweg der Jugend in der katholischen St. Anna-Kirche einfinden. Wie jedes Jahr wollen wir uns auf einem Vierstationenweg vor Augen führen, wie Jesus Christus durch sein Leiden zur Hoffnung und zum Trost geworden ist. Wie Gott uns in aller Last trägt und nicht untergehen lässt. Wie sehr wir aufgerufen sind, einzustehen für die Beladenen dieser Welt. Unser Weg führt uns von der St. Anna-Kirche über das Feuerwehrdepot zur Mittelschule in die St. Johanneskirche. Seien Sie alle herzlich willkommen.

Mo

Das Herz ist Gegenstand in vielen »geflügelten Worten« der Deutschen Sprache. »Ein Herz und eine Seele sein« steht für die Einmütigkeit von Menschen, die sich sehr verbunden fühlen. »Das Herz auf der Zunge tragen« soll sagen, dass da ein Mensch ist, der alles spontan ausspricht und dann damit manchmal großen Schaden anrichtet. »Es bricht mir das Herz« bedeutet, dass schweres Leid mein Leben erschüttert. Aber wussten Sie schon, dass sehr viele dieser »geflügelten Worte« aus der Bibel stammen? So auch: »Auf Herz und Nieren prüfen«, »Ein Herz aus Stein« oder »Sich etwas zu Herzen nehmen« und viele andere mehr. Wir sprechen auch von einem »reinen Herzen«. Damit meinen wir, dass ein Mensch unschuldig ist, frei von jeglichem Verdacht und Schuld. Diese Redewendung stammt aus einer Predigt von Jesus, die in der Bibel aufgeschrieben ist. Jesus sagt dort, dass derjenige sich glücklich schätzen darf, der ein reines Herz hat. Wieso ist der glücklich? Wenn ich ein reines Herz habe, dann habe ich ein reines Gewissen. Schuld, Enttäuschungen und Fehlentscheidungen belasten nicht mehr mein Leben und fesseln nicht meine Gedanken. Das, was mein Leben belastet, konnte ich abgeben, ist bereinigt, vergeben. Und dann sagen wir: »Ein reines Gewissen ist wie ein sanftes Ruhekissen«. Das tut gut. Aber manchmal ist es nicht so einfach, dass wir die belastenden Dinge einfach so hinter uns lassen können. Wie oft holen sie uns gerade nachts wieder ein? Wir grübeln darüber: Warum habe ich das falsch gemacht? Wie kann ich das wieder in Ordnung bringen? Da kann uns ein weiteres geflügeltes Wort aus der Bibel helfen. Wir brauchen jemanden, dem wir »unser Herz ausschütten« können. Die Bibel gebraucht dieses Bild für das Gebet, in dem wir allen Kummer und Sorge und auch unsere Schuld offen vor Gott aussprechen können. Und dann sagt Jesus, dass er uns diese Lasten abnehmen möchte, dass er uns unsere Schuld vergibt und uns Kraft schenkt, unser Leben wieder in Ordnung zu bringen. So Entlastung, Vergebung und neuen Mut zu bekommen, ist eine wunderbare Erfahrung. Probieren sie es doch einfach mal aus. Und wenn es ihrem Herz gut tut, dann sagen sie es doch einfach weiter, denn »wes das Herz voll ist, des geht der Mund über«!

Freecall – täglich 24 Stunden. 0 800-111 0 111 oder 0 800-111 0 222

Kinder- und Jugendtelefon »Die Nummer gegen Kummer« – Freecall Montag–Freitag: 15.00 – 19.00 Uhr 0800-111 0 333

Do 5.4. 6.4. 11.4. 27.4. n. V.

16.15 Uhr 15.30 Uhr 17.00 Uhr 20.00 Uhr 19.30 Uhr 13.30 Uhr 14.30 Uhr 16.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr 19.30 Uhr n. V.

Abkündigungen

Ev. Kirchen

-gemeinde

In Gottes Ewigkeit heimgerufen wurde: Frau Elisabeth Völz geb. Götzke aus Reichenbach. Sie wurde am 19. Februar 2006 im Alter von 91 Jahren heimgerufen und am 24. Februar 2006 auf unserem Friedhof beigesetzt.

Zum Heiligen Kreuz

Meuselwitz-Reichenbach /OL Passionsandachten 2006: In der Karwoche vom 10. – 13. April jeweils um 19.30 Uhr feiern wir im Pfarrhaus Passionsandacht, am Gründonnerstag mit Heiligem Abendmahl. Seien Sie herzlich willkommen.

Gottesdienst feiern wir ab Ostern in der Kirche. 2.4. 9.4. 14.4.

Sankt Johannes Gottesdienst feiern wir ab Ostern in der Kirche. 2.4. 9.4. 14.4. 16.4.

17.4.

Telefon-Seelsorge Oberlausitz

Di Mi

Vorkonfirmanden, (7. Kl.) Hauptkonfirmanden, (8. Kl.) Flötenchor (PfrHs) Chor Posaunenchor Flöten Anfänger (GemHs) Kinderkreis 1.– 3. Kl. Kinderkreis 4.– 6. Kl. Kontraste (Bandprobe) Junge Gemeinde Erwachsenen-Kreis (PfrHs) Helferkreis Blümchenkaffee GKR-Sitzung (Rb – GemHs) KiGo-Helferkreis

23.4.

29.4. 30.4. 7.5.

Judika 8.30 Uhr Gottesdienst Palmarum 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Karfreitag 8.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Ostersonntag 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufen und Familienabendmahl Ostermontag 8.30 Uhr Auferstehungsandacht auf dem Friedhof mit Posaunen Quasimodogeniti 10.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenvorstellung und Kindergottesdienst Martinstift 15.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Miserikordias Domini 8.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Jubilate 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst

16.4.

17.4.

23.4. 29.4. 30.4. 7.5.

Judika 10.00 Uhr Gottesdienst Palmarum 8.30 Uhr Gottesdienst Karfreitag 10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Ostersonntag 8.30 Uhr Auferstehungsandacht auf dem Friedhof mit Posaunen Ostermontag 10.00 Uhr Familiengottesdienst mit Familienabendmahl Quasimodogeniti 8.30 Uhr Gottesdienst Goßwitz 14.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Miserikordias Domini10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst Jubilate 8.30 Uhr Gottesdienst

Regelmäßige Veranstaltungen: Mo Di Do

Fr 4.4. n. V.

Kinderkreis (Kl. 1 – 2 + Kl. 3 – 6) je im Wechsel 15.00 Uhr Posaunenchor 19.30 Uhr Flötenchor (Nachwuchs) 15.00 Uhr 15.50 Uhr Anfängerkurs 16.30 Uhr Flötenchor 19.30 Uhr Bläseranfängerkurs 19.30 Uhr Junge Gem. in Melaune 14.00 Uhr Frauenhilfe n. V. Kirchenchor

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Heimatrundschau 04/2006

Abkündigungen In Gottes Ewigkeit heimgerufen wurde: Frau Gertrud Luise Prescher geb. Michler aus Meuselwitz. Sie wurde am 10. Februar 2006 im Alter von 92 Jahren heimgerufen und am 17. Februar 2006 auf unserem Friedhof beigesetzt.

So erreichen Sie uns: Ev. Pfarramt Meuselwitz-Reichenbach / OL Ev. Friedhofsverwaltung Meuselwitz-Reichenbach / OL Kirchplatz 2, 02894 Reichenbach Tel.: 03 58 28 / 7 24 94 (+ AB) · Fax: 7 15 13 [email protected] Homepage: www.st-johannes-reichenbach.de Friedhofsverwaltung Reichenbach/Meuselwitz Armin Müller – Dienst-Tel.: 01 73 / 3 55 53 35 (nur zu den üblichen Dienst- sowie Öffnungszeiten) Öffnungszeiten: Wir sind für Sie da in Sachen Seelsorge jederzeit Friedhof Di 9–16 Uhr Gemeinde Do 9–12 und 17–18 Uhr Eine gesegnete fröhliche Osterzeit wünscht Ihnen, Ihr Gemeindekirchenrat und Ihr Pfr. Chr. Wiesener.

Katholische Pfarrgemeinde St. Anna und St. Hedwig Gebetsmeinung des Papstes für April 2006: Wir beten, dass die individuellen, sozialen und politischen Rechte der Frau in allen Staaten geachtet werden.

Gottesdienstordnung im April 2006: 2.4.2006 5. Fastensonntag – Judica In jener Zeit traten einige Griechen, die beim Osterfest in Jerusalem Gott anbeten wollten, an Philippus heran, der aus Betsaida in Galiläa stammte, und sagten zu ihm: Herr, wir möchten Jesus sehen. Philippus ging und sagte es Andreas; Andreas und Philippus gingen und sagten es Jesus. 9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach 11.00 Uhr Gottesdienst in Gebelzig 9.4.2006 Palmsonntag Und viele breiteten ihre Kleider auf der Straße aus; andere rissen auf den Feldern Zweige von den Büschen ab und streuten sie auf den Weg. Die Leute, die vor ihm hergingen und die ihm folgten, riefen: Hosanna! Gesegnet sei er, der kommt im Namen des Herrn. 9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach

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13.4.2006 Gründonnerstag 19.00 Uhr Abendmahlmesse in Mengelsdorf

EvangelischFreikirchliche Gemeinde Reichenbach

14.4.2006 Karfreitag 15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben des Herrn in Reichenbach 15.4.2006 Karsamstag 20.00 Uhr Feier der Hochheiligsten Osternacht in Reichenbach 16.4.2006 Ostersonntag Maria aber stand draußen vor dem Grab und weinte. Während sie weinte, beugte sie sich in die Grabkammer hinein. Da sah sie zwei Engel in weißen Gewändern sitzen, den einen dort, wo der Kopf, den anderen dort, wo die Füße des Leichnams Jesu gelegen hatten. 9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach 11.00 Uhr Gottesdienst in Gebelzig 17.4.2006 Ostermontag 9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach 11.00 Uhr Gottesdienst in Königshain 23.4.2006 2. Sonntag der Osterzeit Weißer Sonntag Thomas antwortete ihm: Mein Herr und mein Gott! Jesus sagte zu ihm: Weil du mich gesehen hast, glaubst du. Selig sind, die nicht sehen und doch glauben. 9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach 30.4.2006 3. Sonntag der Osterzeit Sie staunten, konnten es aber vor Freude immer noch nicht glauben. Da sagte er zu ihnen: Habt ihr etwas zu essen hier? Sie gaben ihm ein Stück gebratenen Fisch; er nahm es und aß es vor ihren Augen. 9.00 Uhr Gottesdienst in Reichenbach 11.00 Uhr Gottesdienst in Königshain

Kreuzwegandachten: Mittwochs, 17 Uhr in Reichenbach Freitags, 17 Uhr in Mengelsdorf

Ökumenischer Kreuzweg in der Stadt Reichenbach:

Löbauer Straße 9, 02894 Reichenbach www.efg-reichenbach.de Wir laden zu unseren Gemeindeveranstaltungen ein: Gottesdienst: Sonntag Kindergottesdienst (3 – 12 J.): Sonntag Dienstag Jungschar: 1. + 3. Donnerstag Bibelstunde: Sonnabend Jugendstunde:

10.00 Uhr 10.00 Uhr 17.00 Uhr 19.30 Uhr 18.30 Uhr

Adventgemeinde Reichenbach Geschwister-Scholl-Straße 7 Herzliche Einladung zu unseren Gemeindeveranstaltungen: • jeden Sonnabend Gottesdienst 9.30 Uhr Bibelgespräch 10.45 Uhr Predigt

Gemeindejubiläum 60 Jahre Adventgemeinde Reichenbach / OL Festgottesdienst am 8. April 9.30 – 11.30 Uhr Wie streichle ich einen Igel? Unter diesem Thema geht Pastor Christopher Wilde, Hannover, der Frage nach, wie zwischenmenschliche Beziehungen gelingen können. Anschließend besteht die Möglichkeit eines Gesprächsaustausch. Alle Interessierten sind herzlich zu diesem Thema am 8. April um 14.30 Uhr eingeladen. Bei anschließendem Kaffee und Kuchen wollen wir den Nachmittag ausklingen lassen. • Karfreitagsandacht 14. April 18.30Uhr • Seniorennachmittag 24. April 15.00 Uhr

Freitag, 7.4. Beginn um 17 Uhr in der kath. Kirche St. Anna, Abschluss in der ev. Kirche St. Johannes.

Seniorenhausbesuch: Montag in der Karwoche – 10.4. ab 9 Uhr

Beichtgelegenheit vor Ostern: Samstag, 8.4. (vor Palmsonntag): 16– 18 Uhr in Reichenbach, auch für alle Kinder Mittwoch, 12.4. (in der Karwoche): 17 – 19 Uhr in Reichenbach

Pfadfindergruppe »Die Murmeltiere« Fun, Action, Spiel, Abenteuer in der Natur für Kinder ab 8 Jahre • •

Ein Osterfest der Augen mit bunten Eiern und farbenfrohen Blumen und ein Osterfest des Herzens im Bewusstsein, dass uns das wahre Leben blüht, wünscht Ihnen ihr Pfarrer K. Burczek.



Pfadimittwoch 5. April von 16.00 bis 18.00 Uhr Pfadisonntag 9. April von 10.00 bis 14.00 Uhr Pfadimittwoch 26. April von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Infos bei Uwe Ritter unter Telefon 70273 Katholische Pfarrgemeinde Reichenbach / Mengelsdorf Telefon 03 58 28 / 8 88 52; Fax 03 58 28 / 8 88 53

Jeder ist willkommen! Alle Veranstaltungen finden im Gemeindezentrum der Adventgemeinde, Geschwister-Scholl-Straße 7, statt.

Heimatrundschau 04/2006

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