February 28, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Gründungsviertel Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt
Offener einstufiger Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung von drei Stadthäusern
Fachbereich Planen und Bauen Lübeck plant und baut September 2014 1
Impressum
Herausgeber:
Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen Bereich Stadtplanung Mühlendamm 12 23552 Lübeck
Auslobung:
Annette Bartels-Fließ Iris Dilba Bereich Stadtplanung
Textbeiträge :
Bereich Stadtplanung S. 25: Lübecker Kaufmannshäuser: Manfred Finke, Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Fotonachweis:
Bereich Stadtplanung S.22: Amaro: Frau Denker S.19: Ulrich-Gabler-Haus: Siegmund Konermann, Lübeck S.23: Ulrich-Gabler-Haus: Dorfmüller Kröger Klier, Hamburg
Pläne:
Birgit Stoldt, Bereich Stadtplanung S.25: Lübecker Kaufmannshäuser: Manfred Finke
Lübeck, September 2014 2
Inhalt
Anlass
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Verfahren Ausloberin Auslobung / Wettbewerbsdurchführung Art und Gegenstand des Verfahrens Honorare und Preise Weitere Bearbeitung Preisgericht Stellvertreter Sachverständige Gäste Vorprüfung Beurteilungskriterien Ablauf und Termine Unterlagen Leistungen Eigentum und Urheberrecht
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Ausgangslage Standort Lübeck Altstadt Lübeck UNESCO Lage und Bedeutung im Stadtraum Entwicklungsbereich Gründungsviertel Historische Entwicklung | Städtebau Lübecker Stadtbild Lübecker Kaufmannshäuser Grabungsschutzgebiet Topografie Erschließung Straßen- und Leitungsbau Stellplätze Bürgerbeteiligungsverfahren Rahmenplan Gründungsviertel Grundstücksvergabe
11 11 11 12 13 13 16 18 22 26 26 26 26 27 27 28 28
Städtebauliche und architektonische Zielsetzung
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Aufgabe
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Vorgaben Berbauungsstruktur Referenzgebäude Nutzungen Gestaltungssatzung
31 31 32 34 35
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Anlass Der Neuaufbau des Lübecker „Gründungsviertels“ ist eines der herausragenden und anspruchsvollsten Projekte im UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“. Auf dem Areal des im 2. Weltkrieg stark zerstörten ältesten Kaufmannsviertels der Lübecker Altstadt, zwischen Marienkirche und Trave, soll bis 2020 auf 39 Grundstückparzellen unterschiedlichster Größe ein zukunftsweisendes, lebendiges Quartier mit individuellem Wohnen und Arbeiten entstehen. In seiner Parzellenstruktur und Dichte, der Aufnahme der Baufluchten, einer Bebauung mit giebelständigen Stadthäusern und einer gemischten Nutzung wird sich das neue Gründungsviertel-Quartier wieder an dem historischen Vorbild orientieren. Für die Hansestadt Lübeck eröffnet sich die einmalige Chance, dem Gründungsviertel die Identität wiederzugeben, die ihm im historischen Kontext der Altstadt gebührt. Mit dem Neubau von bis zu 170 Wohnungen und Läden oder Büros in Teilen der Erdgeschosse auf einer Bruttogeschossfläche von insgesamt bis zu 22.000 m² soll hier wieder urbanes Leben zurück gewonnen werden. Nach Abschluss der archäologischen Grabungen im Kernbereich des Gründungsviertels ist geplant, die frei geräumten städtischen Grundstücke einer Bebauung durch einzelne private Bauherren/ Bauherrinnen und Baugemeinschaften zuzuführen. Die besondere Lage und Bedeutung im Zentrum der Altstadt stellt hohe Anforderungen an die städtebauliche und architektonische Gestaltung der Neubebauung des Quartiers. Auf der Suche nach einer sensiblen, architektonischen Qualität des Neuen Bauens in der Lübecker Altstadt, die den vergangenen Bauten an diesem Ort und dem heutigen Welterbe „Lübecker Altstadt“ gerecht wird, soll der europaweit ausgeschriebene Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung ein Bild für das neue Gründungsviertel liefern. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Untersuchungen, Studien und Planungen zur Wiederbebauung des Gründungsviertels in Fachkreisen sowie auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert und hier nach eigenen Wegen für die Neuordnung in der Lübecker Altstadt gesucht. Die Stadtplanung hat diese Situation zum Anlass genommen und ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchgeführt, das allen Interessierten die Mitwirkung am Planungsprozess ermöglicht hat. Es wurde eine Expertenrunde mit Verwaltung, Politik, Fachleuten aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Architektur und Stadtplanung sowie Initiativen der Altstadt und Stiftungen als beratendes und unterstützendes Gremium eingerichtet. Der Lübecker Gestaltungs- und Welterbebeirat wurde kontinuierlich in alle Planungsüberlegungen eingebunden. In der „Gründungs-Werkstatt“ am 25.02.2012 haben Bürgerinnen und Bürger engagiert ihre Ideen und Vorstellungen für ein neues lebendiges Gründungsviertel in der Lübecker Altstadt eingebracht. Um im weiteren Verfahren eine aktive Mitwirkung aller Interessenvertreter/-innen sicher zu stellen, werden Vertreter/-innen der Expertenrunde, Bürgerinitiativen und Bürger/ -innen an der Preisgerichtssitzung teilnehmen. Von den Wettbewerbsteilnehmern und Wettbewerbteilnehmerinnen werden für jeweils drei charakteristische Parzellentypen Beiträge für Stadthäuser und ihre Straßenfassaden erwartet. Gesucht sind Lösungen für gut nutzbare Haustypen, mit denen die abwechslungsreichen, aber auf klaren Regeln gegründeten Straßenräume der Lübecker Altstadt im Gründungsviertel ergänzt und neu interpretiert werden können. 3
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Verfahren Ausloberin
Hansestadt Lübeck
Auslobung/ Wettbewerbsdurchführung
Hansestadt Lübeck Fachbereich Planen und Bauen Bereich Stadtplanung Mühlendamm 12 23552 Lübeck • •
Dipl.-Ing. Annette Bartels-Fließ Dipl.-Ing. Iris Dilba
Email:
[email protected] Art u. Gegenstand des Verfahrens
Die Auslobung erfolgt als EU-weiter offener Ideenwettbewerb für Architektinnen und Architekten. Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten gefordert. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architektin/Architekt tätig zu werden. Arbeitsgemeinschaften von Teilnahmeberechtigten sind zugelassen und müssen als solche in der Verfassererklärung kenntlich gemacht werden. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ist gemeinsam ein Wettbewerbsbeitrag abzugeben. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teilnehmern erfolgt über E-Mail. Der Wettbewerb wird in Abstimmung und im Einvernehmen mit der Architektenund Ingenieurkammer Schleswig-Holstein in Anlehnung an die „Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) ausgelobt. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmende sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 960/ 14 registriert. Die Anonymität der Teilnehmer/-innen wird über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung des Preisgerichts gewährleistet. Gegenstand des Wettbewerbes sind Entwürfe für die straßenseitige Fassadengestaltung von drei charakteristischen, unterschiedlich großen Einzelgebäuden als sogenannte „Referenzhäuser“ für die geplante Neubebauung der Grundstücksparzellen des Gründungsviertels.
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Honorare und Preise
Die Bearbeitungs-/ Preissumme wurde auf der Basis der HOAI und in Anlehnung an die RPW 2013 ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 46.000 Euro zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Preisverteilung: Preisgruppe (32.000 Euro) •
8 x gleichrangige Preise á 4.000 Euro
Anerkennungen (14.000 Euro) •
14 x gleichrangige Anerkennungen á 1000 Euro
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine geänderte Verteilung der Preissumme vorbehalten. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern/ Teilnehmerinnen zusätzlich ausgezahlt.
Weitere Bearbeitung
Die Bearbeiter/-innen der Preisgruppe qualifizieren sich zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb für die Bebauung des Blockendes an der Einhäuschen Querstraße. Das Grundstück Einhäuschen Querstraße mit einer Größe von ca. 1000 m² wird für Investoren/ Investorinnen ausgeschrieben. Dieses Grundstück eignet sich für Mietwohnungsbau oder für besondere Wohnprojekte. Auf diesem Grundstück soll auch die Quartierstiefgarage für die zukünftigen Bewohner/-innen des Gründungsviertels errichtet werden. Alle vom Preisgericht ausgewählten Entwürfe (Preise und Anerkennungen) werden in eine Empfehlungsliste für die Bauherren/ Bauherrinnen aufgenommen, im Rahmen einer Immo-Messe präsentiert, in einer Broschüre veröffentlicht und der Ausschreibung der Grundstücke beigefügt. Auf diese Weise entsteht ein Anreiz für die Bauherren/ Bauherrinnen ihren Architekten/ ihre Architektin aus der Empfehlungsliste zu wählen. Werden Architekten/ Architektinnen aus der Empfehlungsliste beauftragt und der prämierte Entwurf ohne wesentliche Änderungen umgesetzt, ist eine Vorlage im Gestaltungs- und Welterbebeirat nicht erforderlich. Selbstverständlich steht es den Bauherren/ Bauherrinnen frei auch einen Architekten/ eine Architektin zu beauftragen, der/ die nicht ausgewählt wurde oder aber sich nicht am Verfahren beteiligt hat. Neue Entwürfe müssen allerdings dem Gestaltungs- und Welterbebeirat vorgelegt und von diesem freigegeben werden. Eine Beauftragung der Preisträger/-innen mit weiteren Planungsleistungen kann nicht zugesichert werden, da ein Verkauf der städtischen Grundstücke mit einer Architektenbindung nicht zulässig ist.
Preisgericht
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Fachpreisrichter/-in •
Prof. Thomas Will, Architekt, Dresden, Mitglied des Gestaltungs- u. Welterbebeirates Lübeck
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Prof. Jörg Springer, Architekt, Berlin
•
Helmut Riemann, Architekt, Lübeck
•
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart, Mitglied des Gestaltungs- u. Welterbebeirates Lübeck
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Nicola Petereit, Architektin, Lübeck
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Reiner Nagel, Architekt, Bundesstiftung Baukultur, Potsdam
•
Franz-Peter Boden, Bausenator Hansestadt Lübeck
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Sachpreisrichter
Stellvertreter (ständig anwesend)
•
Prof. Berthold Burkhardt, Sprecher der Monitoring-Gruppe des DNK von ICOMOS, Braunschweig
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Manfred Finke, Bürgerinitiative Rettet Lübeck (BIRL) e.V, Lübeck
•
Christopher Lötsch, Architekt, Vorsitzender Bauausschuss, Lübeck
•
Dr. Matthias Rasch, Geschäftsführer, Grundstücksgesellschaft „Trave“ mbH
•
Bernd Saxe, Bürgermeister Hansestadt Lübeck
Stellvertretende Fachpreisrichter •
Prof. Kunibert Wachten, Architekt, Dortmund, Mitglied des Gestaltungs- u. Welterbebeirates
•
Karsten Schröder, Bereichsleiter Stadtplanung, Hansestadt Lübeck
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Klaus Petersen, Architekt und Stadtplaner, Lübeck
Stellvertretende Sachpreisrichter •
Sven Schindler, Wirtschaftssenator Hansestadt Lübeck
•
Harald Quirder, Mitglied Bauausschuss, Lübeck
•
Carl Howe, Mitglied Bauausschuss Lübeck
•
Dr. Irmgard Hunecke, Denkmalpflege Hansestadt Lübeck
•
NN., Hansestadt Lübeck
Gäste
•
NN.
Vorprüfung
•
Annette Bartels-Fließ, Stadtplanung
•
Iris Dilba, Stadtplanung
•
Birgit Stoldt, Stadtplanung
Sachverständige (ohne Stimmrecht)
Email:
[email protected]
Beurteilungskriterien
Die Kriterien zur Beurteilung der Arbeiten werden durch das Preisgericht formuliert. Sie werden in jedem Fall folgende Punkte betreffen: • • • • • • •
Auseinandersetzung mit dem städtebaulichen/ historischen Kontext Gesamterscheinungsbild der Häuser im Stadtraum, Ensemblefähigkeit Gestaltung der Einzelfassaden (Struktur und Maßstäblichkeit, Gliederung und Differenzierung) Übereinstimmung von Fassaden und Grundrissen Haustypologie und Nutzungsidee Materialverwendung, Konstruktion Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit der Fassaden 7
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Ablauf und Termine
•
Veröffentlichung im EU Anzeiger
ab 30.07.2014
•
Ausgabe der Unterlagen
ab 30.09.2014
•
Schriftliche Rückfragen
bis 20.10.2014
•
Kolloquium
31.10.2014, 14:00 Uhr
•
Abgabe
14.01.2015
•
Preisgericht
06./ 07.02.2015
Damit die ideellen Anliegen, die mit der Entwicklung des Gründungsviertel-Quartiers verbunden sind, in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einfließen, ist die Teilnahme am Kolloquium Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Das Pflichtkolloquium findet am Freitag, 31.10.2014 um 14:00 Uhr statt. Ort: cloudsters LÜBECK, Braunstraße 2-3 (2.OG Raum Open Space ), 23552 Lübeck Aus organisatorischen Gründen wird um eine Teilnahmebestätigung bis zum 29.10.2014 per E-Mail an
[email protected] gebeten. In Verbindung mit dem Kolloquium ist eine gemeinsame Besichtigung des Entwicklungsbereiches Gründungsviertel vorgesehen. Die Rückfragen sind schriftlich per E- Mail an die Vorprüfung zu senden. Die Arbeiten sind am 14.01.2015 bis 14:00 Uhr bei der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck in der Geschäftsstelle Zimmer Nr. 37 abzugeben oder per Post zuzusenden. Es gilt dann der Poststempel. Arbeiten, die nicht rechtzeitig eingehen, können von der Vorprüfung nicht berücksichtigt werden. Diese werden ohne Vorprüfung dem Auswahlgremium vorgelegt. Über die Zulassung dieser Arbeiten entscheidet das Auswahlgremium.
Unterlagen
Die Arbeiten sind für den Empfänger kostenfrei zuzustellen. Die Arbeiten müssen unter Wahrung der Anonymität verschlossen sein. Anstelle der Verfasserangabe sind alle eingereichten Wettbewerbsunterlagen am oberen Rand mit einer 6-zifferigen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite zu versehen. Die beizufügende Verfassererklärung ist in einem verschlossenen Umschlag mit gleicher Kennzahl zu versehen.
Den Teilnehmenden werden folgende Unterlagen als pdf-Dateien zur Verfügung gestellt: • • • • • • • • • •
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Ausschreibungstext Übersichtsplan Katasterplan Luftfotos Straßenabwicklungen Bestand (Auszüge aus Stadtbildatlas), Straßenabwicklungen, Planungen Broschüre Gründungsviertel im UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ Gestaltungssatzung für die Lübecker Altstadt, Teil B Anlagen (1-4) Verfassererklärung
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Leistungen
Folgende Leistungen werden erwartet: Grundrissskizzen für alle drei Einzelgebäude (alle Geschosse)
M.1:100
Ansicht der Straßenfassaden zu den drei Einzelgebäuden
M.1:50
mit Aussagen zur:
- Fassadenstruktur/ Oberflächen - Fassadengliederung/ verglaste und geschlossene Bereiche - Materialität, Farbgebung - Gestaltung Fensteröffnungen - Gestaltung Eingangsbereiche - Dachausbildung
Längsschnitt durch Gebäudetyp II (einschl. Seitenflügel) Fassadendetail
M. 1:100 nach Wahl
Räumliche Darstellung der Straßenfassadenabwicklung der 3 Gebäude
o.M.
Erläuterungsbericht
Max. eine halbe Seite DIN A 4 zur Ergänzung der zeichnerischen Darstel- lungen mit Begründung des vorgeschlagenen Entwurfkonzeptes, dazu Kurzfassung des Erläuterungsberichtes in Englisch (u.a. für die erforder- liche Berichterstattung an die UNESCO)
Es darf nur ein Präsentationsplan im vorgegebenen Blattformat 900mm x 1400mm eingereicht werden. Darstellungshinweis: Die Blattaufteilung des Präsentationsplans soll entsprechend der Anlage 1 (Blattaufteilung) erfolgen. Abgabepläne - ein Präsentationsplan (gerollt) - ein Prüfplan (s/w gefaltet) - Verkleinerung (DIN A3) - je ein DIN A 3 Blatt von jeder der drei Fassaden M. 1:50 (Hochformat) hier entlang der Grundstücksgrenze/Kubatur ausgeschnitten ohne Text und Erläuterungen aber mit Kennzahl über jeder der 3 Ansichten Abgabe CD - sämtliche Abgabedokumente als pdf-Datei - pro Dokument eine pdf-Datei, max. 300 dpi - Erläuterungstexte als Word-Dateien Das Extrahieren von Text und Bildern muss erlaubt sein. Ein auf Tafel aufgezogener Plan wird nicht zugelassen.
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Eigentum und Urheberrecht
Die erarbeiteten Unterlagen werden Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleiben bei den Verfasser/innen. Die Ausloberin ist jedoch berechtigt, die Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen, wobei die Verfasser/innen genannt werden. Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Die Stadt wird dafür Sorge tragen, dass das Urheberrecht eingehalten wird. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird den Teilnehmer/-innen nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt und der Öffentlichkeit über die Presse bekannt gegeben. Die Arbeiten werden im Anschluss an den Preisgerichtstermin öffentlich ausgestellt. Ort und Dauer der Ausstellung werden den Teilnehmer/-innen und der Presse bekannt gegeben.
Blick von Norden auf Marienkirche und Gründungsviertel
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Ausgangslage Standort Lübeck
Die Hansestadt Lübeck befindet sich am nordöstlichen Rand der Metropolregion Hamburg an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste und ist mit einer Stadtgebietsgröße von 214 km² die flächenmäßig größte kreisfreie Stadt des Landes Schleswig-Holstein. Mit ihren rund 214.000 Einwohner/-innen hat das Oberzentrum Lübeck zentralörtliche Bedeutung als eines der herausragenden Wissenschafts-, Produktions- und Kultur- und Dienstleistungszentren. Die Region Lübeck umfasst einen Einzugsbereich von mehr als 550.000 Menschen. Die Lage an der Ostsee, der bestehende Anschluss an die Vogelfluglinie (Autobahn Hamburg-Puttgarden), der Neubau der Ostseeautobahn A 20, der Anschluss an das europäische Binnenwasserstraßennetz durch den Elbe-Lübeck-Kanal sowie die wirtschaftsgeografische West-Ost-Lage zwischen den Zentren Kiel, Hamburg und Rostock sind wichtige Faktoren für die Entwicklung Lübecks. Der Fährhafen Skandinavienkai mit Fährverbindungen in den Ostseeraum u. a. nach Schweden, Finnland, Russland und ins Baltikum. Der Regionalflughafen Lübeck-Blankensee verbindet Lübeck mit zahlreichen Destinationen in Europa.
Altstadt Lübeck
Die Lübecker Altstadt ist mit ihrem Stadtgrundriss und ihrer Stadtsilhouette unter städtebaulichen und baugeschichtlichen Gesichtspunkten ein einzigartiges Beispiel mittelalterlicher Stadtbaukunst – ein internationales Stadtdenkmal mit insgesamt 3.500 Grundstücken wovon 1.700 Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Der Altstadtgrundriss verdeutlicht noch heute die während der Stadtgründung im 12. und 13. Jahrhundert geschaffene Bau- und Erschließungsstruktur: Ein vom Wasser umgebener Stadthügel mit zwei mittigen Hauptstraßen, die in Nord-Südrichtung verlaufen und zum Wasser hin abfallende, in Ost-Westrichtung verlaufende Rippenstraßen. Dieser im 12. Jahrhundert wie planmäßig angelegt wirkender Stadtgrundriss setzt sich aus einer teilweise extrem kleinteiligen Parzellenstruktur zusammen, die kennzeichnend ist für das städtebauliche Erscheinungsbild. Der Stadtgrundriss blieb im Wesentlichen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts unverändert. So ist die früh ausgeprägte wirtschaftliche und gesellschaftliche Differenzierung innerhalb des Stadtgefüges – im Westen die Kontor– und Wohnhäuser der wohlhabenden Kaufleute, im Osten das Kleingewerbe und die Handwerker – noch heute erlebbar. Erst durch die Kriegszerstörungen 1942 und den Wiederaufbau erfuhr die Altstadt spürbare und teilweise bewusste Veränderungen: Straßenverbreiterungen und Aufgabe der kleinteiligen Parzellenstrukturen beim Wiederaufbau der zerstörten Blöcke im zentralen Bereich der Altstadt verdeutlichen diesen Bruch mit der historischen Entwicklung. Der Lübecker Stadtkern ist mit 19,2 Mio. Tagestouristen nicht nur ein international attraktiver Tourismusstandort sondern auch ein urbanes Zentrum für ca. 13.500 Bewohner/ -innen mit einer jungen Bevölkerungsstruktur und der Identifikationsort aller Lübecker/-innen. Auf rund 100 ha beherbergt die Altstadtinsel ein vielfältiges Angebot von Handels-, Dienstleistungs-, Kultur-, Gastronomie- und Bildungseinrichtungen auf engstem Raum. Trotz dieser für die Gesamtstadt geringen Flächengröße ist die Lübecker Altstadt und der Altstadtrand Standort für alle oberzentralen Einrichtungen und wirkt damit weit über das Lübecker Stadtgebiet hinaus. Rund 200 öffentliche und private Einrichtungen, u. a. 10 Museen, Konzerthalle, Theater, (Hoch-)Schulen, sind innerhalb der Altstadtinsel angesiedelt. Es gibt 20.000 Arbeitsplätze insbesondere im Büro- und Dienstleistungsbereich und ca. 800 Einzelhandelsbetriebe mit ca. 140.000 m² Verkaufsfläche.
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Die Lübecker Altstadt ist ein attraktiver und sehr stark nachgefragter Wohnstandort mit fußläufig gut erreichbaren Nahversorgungen, Dienstleistungen, Läden, Gastronomien, Schulen, Kitas, Arbeitsplätzen und Freizeitangeboten. Zur Attraktivierung und Neugestaltung der öffentlichen Räume auf der Altstadtinsel wurde 2007 ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren, die Perspektivenwerkstatt „Mitten in Lübeck“ durchgeführt. Die Umgestaltung wurde 2012 auf der Grundlage des 1. Preises eines EU-weit ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbs fertig gestellt.
UNESCO
Im Dezember 1987 hat das Welterbe-Komitee der UNESCO mit dem mittelalterlichen Stadtkern der Hansestadt Lübeck erstmals in Nordeuropa einen ganzen Stadtbereich als Welterbe anerkannt. „Die Altstadt stellt als Gesamtkunstwerk ein hervorragendes Beispiel eines Siedlungsgebietes dar, dass einen bedeutsamen Abschnitt in der Entwicklung der Menschheit versinnbildlicht“, so die Begründung der Ausschussmitglieder. Ausschlaggebend für die Aufnahme war die markante und unverwechselbare Stadtsilhouette mit den sieben Türmen der monumentalen Kirchen, der planmäßig angelegte Stadtgrundriss mit den historischen Raumgefügen der Straßen und Plätze sowie die originale historische Bausubstanz in den unzerstörten Altstadtbereichen. Entsprechend der Welterbekonvention verpflichtet sich die Hansestadt Lübeck dieses Erbe zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten. Als verbindliches Planungsinstrument gewährleistet der 2010 von der Lübecker Bürgerschaft beschlossene Managementplan UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ den dauerhaften Erhalt und die Wahrung der Authentizität und Integrität des Welterbes bei der zukünftigen Stadtentwicklung.
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Lage und Bedeutung des Gründungsviertels im Stadtraum
Das Gründungsviertel im Gebiet zwischen der Marienkirche und der Untertrave ist eines der am frühesten bebauten Bereiche der Lübecker Altstadt (daher auch die Bezeichnung „Gründungsviertel“). Aufgrund der starken Kriegszerstörung und der dominanten Nachkriegsbebauung gehört das Gründungsviertel zu den wenigen Teilen der Altstadtinsel, die nicht unmittelbar zum UNESCO-Welterbereich „Lübecker Altstadt“ zählen. Unbenommen davon sowie aufgrund der Lage in der sogenannten Pufferzone zum Welterbebereich sind die aus dem historischen Stadtgrundriss und der Stadtsilhouette erwachsenen Anforderungen für die Neubebauung des Plangebietes von besonderer Bedeutung. Hier bietet sich die hervorragende Chance, ein neues lebendiges Quartier zum Wohnen und Arbeiten mit zeitgemäßer Architektur zu realisieren, welches sich maßstabsgerecht in den historischen Stadtgrundriss einpasst.
Entwicklungsbereich Gründungsviertel
Das Entwicklungsareal ist ca. 1 ha groß wird und wird begrenzt: • • • • •
Im Norden durch die Alfstraße, im Osten durch die Baugrundstücke Alfstraße 5a, Fischstraße 5-9 und Braunstraße 12, im Süden durch die Braunstraße sowie im Westen durch die Einhäuschen Querstraße und die Gerade Querstraße.
Die Fischstraße teilt das Gebiet in zwei Baublöcke. Es ist geplant, das Gründungsviertel in mehreren Bauabschnitten zu bebauen. Eigentümerin der Flächen ist die Hansestadt Lübeck.
Rahmenplan als Luftfoto
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Gründungsviertel 2014
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Historische Entwicklung | Städtebau
Die Hansestadt Lübeck wurde 1143 von Graf Adolf II. als erste deutsche Siedlung an der Ostseeküste gegründet. Auf der westlichen Seite des Altstadthügels entstand zwischen dem Fernhandelshafen an der Trave und der Marienkirche als erstes Stadtquartier das Kaufmannsviertel. Bereits im dritten Viertel des 12. Jahrhunderts war es fast vollständig mit auf schmaler Parzelle giebelständig an der Straße stehenden Kaufmannshäusern bebaut. Archäologische Befunde belegen, dass fast alle Grundstücksgrenzen seit dem Ende des 12. Jahrhunderts bis in das 20. Jahrhundert hinein unverändert blieben. Die Straßen, die das sogenannte Gründungsviertel erschließen, zählen zu den ältesten Straßen Lübecks. Das Gründungsviertel Lübecks bildete bis zu seiner Zerstörung im Jahr 1942 ein geschlossenes Häuserensemble. Hier befand sich die Keimzelle der mit Abstand ältesten deutschen Stadt an der Ostsee. Sie gilt als „Prototyp der modernen abendländischen Gründungsstadt“ und als beispielgebend für die späteren Stadtgründungen an der Ostsee. Bei der Bombardierung Lübecks 1942, der rund ein Viertel der Lübecker Altstadt zum Opfer fiel, wurde auch das mittelalterliche Kaufmannsviertel zwischen Marienkirche und Untertrave nahezu vollständig zerstört. In den 1950er-Jahren wurden auf dem Areal des ehemaligen Kaufmannsviertels zwei berufsbildende Schulen errichtet und die ehemalige Krumme Querstraße nach Westen verlagert, begradigt und in Gerade Querstraße umbenannt. Die Einhäuschen Querstraße wurde verbreitert, ein Parkplatz angelegt und die Neue Querstraße zwischen Fischstraße und Alfstraße gebaut. Diese Maßnahmen entsprachen der Wiederaufbauplanung des Stadtbaudirektors Hans Pieper, die eine Abkehr von der historischen Parzellenstruktur und Hinwendung zu einer aufgelockerten Stadt thematisierte. Die großmaßstäblichen Solitärbaukörper der Schulen fügten sich nicht in die historische Stadtstruktur der Lübecker Altstadt ein, die durch eine kleinteilige Parzellenstruktur und eine straßenraumbildende geschlossene Bebauung geprägt ist. Das historische Stadtgebiet mit gemischter Nutzung wurde dadurch in ein monofunktionales Quartier umgewandelt. Die Bereiche städtischen Lebens wie Wohnen und Arbeiten waren im Gründungsviertel nur noch rudimentär zu finden. Dies führte zur Verödung des Stadtraumes, zum Verlust von Urbanität und zu mangelnder sozialer Qualität.
Gründungsviertel bis zur Kriegszerstörung 1942
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Palmarum 1942
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Dieser vollständige Bruch mit der historischen Altstadtstruktur stellte sich als Fehlentwicklung und erheblicher Störfaktor im Altstadtgefüge dar. Das zwischen Fisch- und Braunstraße gelegene Schulgrundstück wurde 2010 geräumt. Die Gebäude der nördlich angrenzenden Hanseschule wurden seit Ende März 2013 nicht mehr zu Schulzwecken genutzt und ebenfalls abgebrochen. Seither wurden auf dem Gelände umfangreiche archäologische Grabungen durchgeführt, die Ende Juni 2014 abgeschlossen wurden. Aufgrund der kriegsbedingt starken Zerstörung des ehemaligen Kaufmannsviertels ist die Bebauung im näheren Umfeld des Plangebietes sehr heterogen. An den Stellen, an denen die historische Bausubstanz der Kaufmannshäuser noch erhalten ist, bestimmen die giebelständig zur Straße hin ausgerichteten Häuser mit ihren überwiegend hohen Fassaden das Erscheinungsbild der jeweiligen Straßen (z.B. Braunstraße 6-12 und 19-27). Der für die mittelalterliche Bebauungsstruktur charakteristischen giebelständigen Gebäudeausrichtung steht die regelmäßig traufständige Ausrichtung der Nachkriegsbebauung gegenüber. Während die Nachkriegsbauten auf der Südseite der Braunstraße (7-17) sowie auf der Westseite der Geraden Querstraße und der Einhäuschen Querstraße noch geschlossene Blockränder ausbilden, wird die Blockstruktur im nordöstlichen Teil der Alfstraße durch die hier kammartig an die Straße herangeführten Kopfbauten mit dazwischen liegenden Höfen nahezu vollständig aufgelöst. Am nordöstlichen Rand des Plangebietes (Alfstraße 5a/ Fischstraße 6a/b) wurde der Neubau eines internationalen Studentenwohnheimes mit 105 Wohnheimplätzen im Jahr 2006 realisiert. Der aktuellste Neubau im Gründungsviertel ist das Ulrich-Gabler-Haus an der Ecke Alfstraße/Schüsselbuden, ein Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2010. Das Gebäude beherbergt verschiedene Einrichtungen für behinderte Menschen, Cafeteria, Läden und Büros sowie ein Bezirksrevier der Polizei.
Gründungsviertel nach Wiederaufbau mit Berufsschulen
Neubau Ulrich-Gabler-Haus
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Lübecker Stadtbild
Die Hansestadt Lübeck verdankt, wie so viele gewachsene europäische Städte, ihre Qualität als städtebauliches und architektonisches Kulturdenkmal bewusster Planung einschließlich entsprechender Gestaltungsrichtlinien. Das gewachsene, durch Gemeinsinn bestimmte Straßenbild dokumentiert über viele Jahrhunderte hinweg gleichbleibende Gebäudetypen sowie das Nebeneinander einer Vielfalt historischer Stilepochen der Fassadenwände. Das Lübecker Stadtbild ist das Produkt individueller Einzelarchitektur und dem Anspruch der Öffentlichkeit auf gemeinsame Stadtgestaltung für die Straße, an der dieses Haus liegt. Die Lübecker Straßenzüge werden so durch das Zusammenspiel von individuellen Fassadenwänden und öffentlichem Straßenraum sowie durch die bauliche Einbindung in die Nachbarschaft geprägt. War die erste Phase durch das gotische Giebelhaus mit starker Vertikalität und Backsteinarchitektur geprägt, so differenzierte die zweite Phase mit den Renaissance-Bürgerhäusern das gotische Grundthema mit mehr Fenstern und Horizontalgliederungen. Mit der dritten Phase, der Übernahme barocker Stilelemente, kam auch die Putzfassade und eine noch stärkere Horizontalität, die dann in der vierten klassizistischen Phase den Wandel von der vertikalen zur horizontalen Schaufassade abschloss. In der fünften Phase kam mit der vielfältigen Formensprache und dem maßstabsverändertem Bauvolumen des 19. Jahrhunderts eine architektonische Veränderung des Lübecker Straßenbildes, die sich in der Wiederaufbauzeit nach dem zweiten Weltkrieg fortsetzte. Die gestalterische Vielfalt der historischen Straßenfassaden nach außen wird insbesondere durch folgende stadtgestalterische Grundprinzipien bestimmt: Zonierung Die Gliederung der Straßenfassaden erfolgt durch eine untere ca. 5,00 m hohe Abschlusszone (Sockel- und Erdgeschosszone) und eine Normalgeschosszone (Normalgeschosse) sowie die obere besonders ausgestaltete Abschlusszone (Giebel, Traufe, Attika und Dach).
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Fassadenöffnungen Die für Lübeck typische Fassadengrundform ist die vertikal gegliederte Lochfassade mit Einzelfenstern im stehenden Format. Mit Ausnahme der vertikalen Hauptachse weisen die Fensteröffnungen einen identischen Abstand auf und haben innerhalb einer Fassadenzone dieselbe Proportion. Die Ausgestaltung der Haustüren entwickelt sich hauptsächlich aus der Gliederung der Gesamtfassade. Jede Stilepoche hat eigene Ausdrucksformen der Tür- und Oberlichtgestaltung, geprägt u.a. durch die Profilierung der Rahmen, Schlagleisten, der Schmuckmotive sowie einer Akzentuierung von Licht und Schattenwirkung. Plastizität Die Fassaden sind je nach Gebäudetyp plastisch gegliedert und sorgen für eine Lebendigkeit der Fassadenfläche. Gliederungselemente sind u.a. horizontale Simse oder Einschnitte zur Abgrenzung der Fassadenzonen, vertikale Einschnitte, Applikationen oder reliefartige Umgrenzungen, Versätze wie Risalite, Pilaster, Pfeiler, Schlitze, Lisenen und Profile. Materialität Die historischen Fassadenmauern bestehen aus Ziegelmauerwerk und Putz. Das Lübecker Stadtbild wird keineswegs durch die roten Backsteinfassaden bestimmt. Über 80% der Fassaden sind verputzt oder geschlemmt und gestrichen. Farbe Die Farbgebung der historischen Fassaden dominiert in hellen, licht- und erdfarbenen Farbtönen.
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Mengstraße 44
Mengstraße 44
Fischstraße 26, historisch
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Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Lübecker Kaufmannshäuser
Die Lübecker Kaufmannshäuser der Hansezeit prägen den Stadtraum in unmittelbarer Nähe zur Trave und gehörten zumeist wohlhabenden Kaufleuten. Die steinernen Giebelhäuser dienten neben der Lagerung der Handelswaren ebenso der Repräsentation der Eigentümer. Sie verfügen über ein 4-5 m hohes Erdgeschoss mit einer multifunktionalen offenen Diele und große Fenstern zur Straße und zum Hof sowie ein oder mehrere niedrige Speichergeschosse zum Lagern von Handelswaren - nur ausnahmsweise auch zum Wohnen/sich Aufhalten -, und ein hohes und steiles Dach, in dem sich eine unterschiedliche Zahl von Lagerböden befindet. Durch Seilzüge erfolgte die Beförderung der Waren durch die Geschosse zu den Speicherflächen. Ein im Hof liegender schmaler, zweigeschossiger Anbau an das Vorderhaus, in Lübeck auch Seitenflügel genannt, diente in der Regel als Schlaf- und Festraum für die engere Familie des Hausherrn. Dabei kann der „Saal“ sowohl im Erdgeschoss wie im Obergeschoss liegen. Gerätschaften und Tiere waren im Hinterhaus, das an der rückwärtigen Grundstücksgrenze stand, untergebracht. Die Nutzung der Räume änderte sich im Laufe der Jahrhunderte vom reinen Speicherhaus zum Wohn- und Geschäftshaus. Die Diele war im Spätmittelalter ein Hauptaufenthaltsraum und wurde entsprechend aufwendig ausgestattet, unter anderem mit Malereien. Man findet im Dielenraum zunächst offene Herdstellen und klein dimensionierte Treppenanlagen. Um 1800 gibt es in der Diele eine häufig mit Glas eingehauste Küche und eine raumaufwendige Treppenanlage. In der Dielendecke konstruktiv eingehängte Kammern dienten dem Hauspersonal als Schlafraum. Der beheizbare Raum (Dornse), die Küche, die Treppenanlage und die „Hangelkammern“ der Bediensteten befinden sich in der Regel auf einer Seite der Diele.
Königstr. 30 Grundriss nach 1790
Mengstr. 31 Grundriss nach Sanierung1995
Bemerkenswert ist, dass alle Häuser in Lübeck, ob trauf- oder giebelständig, ob groß oder klein, eine ähnliche Grundrissdisposition im Erdgeschoß aufweisen. Immer findet sich eine Diele, die unmittelbar von der Straße aus betreten wird (orange), seitlich eine heizbare Stube, die sogenannte Dornse mit Fenster zur Straße (blau), sowie dahinter eine Feuerstelle/Küche (rot) und wiederum dahinter die Erschließung nach oben und in den schmalen Seitenflügel (blau), der zu-sammen mit dem Rückgiebel des Vorderhauses und den hohen Grund- und Glintmauern auf der Grundstücksgrenze den Hof rahmt. Durch die seitliche Anordnung der Funktionsräume bleibt die Diele unverstellt und ermöglicht den ungestörten Durchgang zum Hof und Nutzungen verschiedenster Art. Im Bereich der Diele befindet sich auch die im Dach montierte Windenanlage, die - eine Besonderheit Lübecks - den im Haus liegenden Transport von Waren in die Lager- und Dachgeschosse ermöglichte. 23
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Die historische Bebauung im Gründungsviertel vor und nach der Kriegszerstörung
Alfstraße
Fischstraße
Braunstraße
24
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
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Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Grabungsschutzgebiet
Das Gründungsviertel liegt im Grabungsschutzgebiet „Innere Stadt“ der Hansestadt Lübeck. Um das Gründungsviertel neu bebauen zu können, war es erforderlich, durch umfangreiche archäologische Ausgrabungen die dort vermuteten Bodenfunde zu dokumentieren und zu bergen. Ein Teil der historischen Bebauungsreste soll als Kulturdenkmal erhalten und dauerhaft gesichert werden. Auf drei Grundstücken (Fischstraße 24 bis 26) sind die historischen Keller weitgehend erhalten und sollen in eine Neubebauung integriert werden.
Topografie
Die vom zentralen Rücken zu den Rändern der Altstadtinsel hin abfallende Topographie ist auch an den Höhenverläufen der Rippenstraßen ablesbar. So fällt das Plangebiet mit Höhen zwischen 8,5 und 9,5 m über NHN am östlichen Rand auf ein Höhenniveau von 5,5 bis 6,5 m über NHN am westlichen Rand ab. Dabei ist die Höhendifferenz im Norden des Plangebietes (rd. 2,0 m in der Alfstraße) deutlich geringer als im südlichen Teil (rd. 3,5 m in der Braunstraße), wobei das Gefälle der Straßen jeweils von Ost nach West leicht zunimmt.
Erschließung
Der Entwicklungsbereich wird heute über Alf-, Fisch- und Braunstraße erschlossen, die als sogenannte Rippenstraßen den Marktbereich (Schüsselbuden) mit dem westlichen Altstadtrand (An der Untertrave) verbinden. Am westlichen Rand des Gebietes fungieren die Gerade Querstraße und die Einhäuschen Querstraße als Querverbindungen zwischen Alf-, Fisch- und Braunstraße. Durch die Bushaltestellen an der Straße Schüsselbuden sowie am Kohlmarkt/ Wahmstraße und an der Sandstraße, die von zahlreichen Buslinien angefahren werden, ist das Gebiet hervorragend an den ÖPNV angebunden. Eine weitere Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs befindet sich westlich des Gründungsviertels an der Straße An der Untertrave.
Straßen- und Leitungsbau
Archäologische Grabungen
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Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung der Grundstücke erfolgen umfangreiche Baumaßnahmen zur Umstellung des Schmutz- und Regenwasserleitungsnetzes auf Trennsystem sowie zur Erneuerung der Versorgungsleitungen. Anschließend sollen die angrenzenden, auch jetzt bereits instandsetzungsbedürftigen Rippen- und Querstraßen grundhaft erneuert und umgebaut werden. Die Wiederherstellung der Straßenflächen soll nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen mit Klinkerpflaster für die Gehwege und Granitpflaster für die Fahrbahnen (analog der Neugestaltung der Fleischhauerstraße) erfolgen.
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Stellplätze
Zur Entlastung des Straßenraumes und der unbebauten Flächen der rückwärtigen Grundstücksparzellen soll der ruhende Verkehr der künftigen Bewohner/-innen in einer Quartierstiefgarage untergebracht werden. Als Standort für die Quartiersgarage ist die Parzelle des südlichen Blockendes zwischen Braun-, Fisch- und Einhäuschen Querstraße vorgesehen.
Bürgerbeteiligungsverfahren
Die Hansestadt Lübeck möchte gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern seine Zukunft gestalten und blickt auf eine wachsende Beteiligungskultur für alle bedeutenden Stadtentwicklungsprozesse. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Neuordnung des Gründungsviertels eine frühzeitige, intensive und kontinuierliche Beteiligung der Lübecker Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen, Einzelhandel, Immobilienwirtschaft, Architektinnen/ Architekten, Stadtplanerinnen/ Stadtplaner, Politik und Verwaltung, der „Expertenrunde“ (aus verschiedenen relevanten Interessensgruppen der Lübecker Altstadt), dem „Lübecker Gestaltungsund Welterbebeirat“ und dem „Architektur-ForumLübeck e.V.“ über den gesamten Planungszeitraum erfolgt. Kooperativ-mitgestaltende Beteiligungsverfahren sind in der Hansestadt Lübeck vielfach erprobt. Die Gründungs-Werkstatt erfolgte im Februar 2012 mit großer Beteiligung der Öffentlichkeit. Die konsensorientierten Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu den sozialen und funktionalen Qualitäten des neuen Gründungsviertelsquartier sind u.a.: •
Grundstücksparzellenaufteilung an private BauherrInnen - keine großflächigen Besitzstrukturen
•
Stadtbürger/ innen als Bauherr/ -innen und Gestalter/-innen für Baukultur statt anonymer Immobilienwirtschaft
•
Soziale und funktionale Mischung als Potenzial für ein lebendiges Stadtleben im Gründungsviertel
•
Unterschiedliche Wohnungsformen und –qualitäten für soziale Offenheit und Vielfalt
•
Städtische Bodenpolitik mit neuen Vergabeverfahren für die privaten Stadthausbauer/ -innen und Bauherr/ -innengemeinschaften
27
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Rahmenplan Gründungsviertel
Der städtebauliche „Rahmenplan Gründungsviertel“ (Anlage 3) wurde von der Verwaltung unter Einbeziehung der umfangreichen Fach- und Öffentlichkeitsbeteiligungen erarbeitet. Des Weiteren wurde zur besseren Erfassung und Bewertung ein Massenmodell des Gebietes einschließlich der Umgebung erstellt. In zahlreichen Arbeitssitzungen mit dem Gestaltungs- und Welterbebeirat, dem Expertengremium und der Politik wurde der Rahmenplan Gründungsviertel diskutiert, überprüft, modifiziert und konkretisiert und in der vorliegenden Fassung empfohlen. Der „Rahmenplan Gründungsviertel“ als Grundlage für die Neuordnung greift die historischen Straßenfluchten und die diffenzierte Bebauungsstruktur mit unterschiedlichen First- und Traufhöhen der denkmalgeschützten Lübecker Altstadt wieder auf. Eine an der Struktur der Altstadt orientierte Parzellierung wird den heutigen funktionalen Anforderungen gerecht und sorgt für Maßstab, Vielfalt und Flexibilität im alten Stadtgrundriss. Eine geschlossene Straßenrandbebauung und eine individuelle Bauweise sollen, dem historischen Vorbild entsprechend, ein abwechslungsreiches Stadtbild gewährleisten. Die giebelständig zur Straße hin orientierten Haupthäuser sollen entsprechend dem historischen Vorbild mit bis zu vier Vollgeschossen (Normalgeschossen) und darüberliegenden ein bis zwei Dachgeschoss/ -en ermöglicht werden. Die Gebäudegrundflächen bewegen sich zwischen ca. 50 und ca. 165 Quadratmetern. Bei den breiteren Parzellen ist eine Bebauung der Höfe mit bis zu zweigeschossigen Seitenflügeln auch hier entsprechend dem historischen Vorbild geplant. Die Grundflächengrößen der Seitenflügel bewegen sich hier zwischen ca. 20 und ca. 50 Quadratmetern. Die Lage ist vorgegeben. Die Seitenflügel liegen Rücken an Rücken. So ist gewährleistet, dass die Freiflächen der jeweiligen Grundstücke das größtmögliche Maß an Sonneneinstrahlung bekommen. Die Umsetzung des „Rahmenplanes Gründungsviertel“ wird durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erfolgen. Der Satzungsbeschluss soll erst nach dem Wettbewerbsergebnis gefasst werden, so dass ggfs. Ergebnisse aus dem Wettbewerb berücksichtigt werden können.
Grundstücksvergabe
28
Die attraktive Lage des Gründungsviertels in der Lübecker Altstadt und ein breit gefächertes Angebot an Grundstücken unterschiedlicher Größe und Bebaubarkeit stoßen auf ein großes Interesse von Bauwilligen. Mit Ausnahme des Grundstückes an der Einhäuschen Querstraße sollen 38 Grundstücke im Gründungsviertel für einzelne Bauherren oder Baugemeinschaften ausgeschrieben und veräußert werden. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung als Wohnquartier. Ziel ist es neuen Wohnraum für Familien mit Kindern, Mehrgenerationenwohnprojekte, Baugemeinschaften und Seniorenwohngemeinschaften mit einer breiten Palette unterschiedlicher Wohn- und Eigentumsformen zu schaffen. Dabei wird angestrebt, ca. 40 % der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen bereitzustellen.
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
17
III
15
III
II
3
13,00
7,50
II
18
16
8,25
13
III
10,31
II
Haupthäuser Gebäudetiefen Satteldächer giebelständig
13,00
20
III
II
11,33
II
II
Alfstraße
8,75
13,00
10,00
13,00
10,50
Gerade Querstraße
III
11,75
8,00
II II
III
II
20
II IV
III
18
16
9,42 III
II
II
II
II
II
II
7.50
23
III
Realisierungswettbewerb für Blockende mit Tiefgarage
14.00
III
Nebengebäude Seitenflügel II - geschossig
III
3
10,75
III
II
II
II
13,00
15
II
III
IV
30a
III
30
Mögliche Bebauung Bereich Wettbewerbsgebiet
28,75
9,25
III
Sonderbereich für mögliche "Historische Bebauung"
24
8.25
13
II
II
II
6,50
II
11
3.00
Fischstraße
11.51
II
Gründungsviertel
II
10,75
26
III
9,50
24
II
8,00
22
II 5,55
14,00
8,25
III
28
14.00
8,00
30
III
13,00
III
Stand: 11.09.2014
II 13,00
13,00
14.00
10,04
30a
IV
3
32
10,50 9,50
26
R a h m e n p l a n
14.00
32
19
16
9,25
12,00
II
III
IV
8,25
II
28
20
III
5,75
18
III
8,25
16
III
III
10,52
1
11,25
III
18
13,00
25
20
13.00
6,50
IV
12,00
IV
14.00
Einhäuschen Querstraße
27
22
10,25
8,00
III
13,00
27a
24
10,25
10,00
8.50
II
13.00
8,75
III
13,00
26
13.00
9,75
8,50
II
13,00
28
III
13.00
12,50
IV
13,00
28a
III
13.00
9,30
II
15,16
11,00
III
15,96
28b
II
10,00
14,83
11,00 6,50
II
11,70
Realisierungswettbewerb für Blockende
0,00
Einhäuschen Querstraße
II
II
15,90
7,55
II
14.00
7,50
II
Anzahl der Vollgeschosse Dachneigungen historisch angepasst
II
5
8,80
M. 1:500
19
13,00
10,00
II
III
10,25
13,00
III
21
12,50
23
12,50
13,00
25
III
8.25
13,00
27
III
ANLAGE 3
Legende
8,75
13,00
8,25
13,00
29 11,00
11,00
III
11,00
31
10.75
13,00
12,50
6,50
14
Keller bleibt stehen
5,50
5,00
Braunstraße
Fachbereich 5 - Planen und Bauen Bereich 5.610 - Stadtplanung 11.09..2014
BaF/Gr/Di/Bre/ Stoldt
29
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Städtebauliche und architektonische Zielsetzung Die exponierte Lage des Gründungsviertels in der Lübecker Altstadt erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit der städtebaulichen und baulichen Struktur der näheren und weiteren Umgebung. Das Stadtbild soll gestalterische Vielfalt innerhalb eines gemeinsamen Gestaltungsrahmens aufweisen. Die Stadtarchitektur für eine lebendige Lübecker Altstadt muss das Einmalige und Charakteristische des vorhandenen alten Lübecks auf das Neue übertragen, ohne dass die Neubebauung deshalb zum „Alten“ wird. Die geplante Bebauung des Gründungsviertels auf historischen Parzellen soll den historischen Stadtgrundriss im Sinne einer „Kritischen Rekonstruktion“ wieder erlebbar machen, neu interpretieren und die städtebauliche Wunde im Lübecker Altstadtkern schließen. Die Stadtreparatur des Gründungsviertels mit urbanen Stadthäusern für individuelles Wohnen und Arbeiten privater Bauherren und Baugemeinschaften soll den Anforderungen und Bedürfnissen einer lebendigen Innenstadt des 21. Jahrhunderts gerecht werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen und ihrer Gesetzmäßigkeiten soll eine adäquate Antwort mit einfühlsamer Architekturkompetenz gefunden werden, die vorbildhaft ist für Neues Bauen in der historischen Altstadt Lübecks. Der Fassadenwettbewerb soll daher keinesfalls zeitgemäße Entwicklungen verhindern, sondern will vielmehr zu einer Qualität herausfordern, die dem Vergleich zu dem historischen Kontext standhält. Die Neubebauung soll durch Maßstäblichkeit, Proportion und Gliederung dem Gründungsviertel zu hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität verhelfen.
Blick von Osten auf das Gründungsviertel mit Berufsschulen
30
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Aufgabe Aufgabenschwerpunkt sind realisierbare Entwürfe für die straßenseitige Fassadengestaltung von drei „Referenzhäusern“ auf der Grundlage des städtebaulichen „Rahmenplanes Gründungsviertel“. Die Wettbewerbsteilnehmer/-innen erhalten zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ein Ensemble von drei Gebäuden jeweils auf einer schmalen, mittleren und breiten Parzelle mit vorgegebenen Kubaturen entsprechend der Bandbreite der historischen Bebauung des Lübecker Gründungsviertels. Gesucht wird eine sensible, zeitgemäße Architektur, die der Geschichte an diesem Ort und dem heutigen Welterbe „Lübecker Altstadt“ würdig ist. Für die im Gründungsviertel zu errichtenden Stadthäuser ist eine angemessene Fassadensprache zu entwickeln, die den stadträumlichen Kontext des UNESCO-Welterbes respektiert. Das Preisgericht wird alle prämierten Entwürfe in einer Straßenabwicklung zusammenführen, um so ihre Stimmigkeit auch für den Stadtraum überprüfen zu können.
Braunstraße Planung
Vorgaben Bebauungsstruktur
Auf der Grundlage des „Rahmenplanes Gründungsviertel“ sollen in Anlehnung an die historische Struktur und in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung Einzelgrundstücke mit unterschiedlich nutzbaren Gebäudetypen entstehen, die sich zum gegliederten Ganzen zusammenfügen und sich in den historischen Maßstab der Stadt einfügen. Durch die Orientierung an der historischen Kubatur und Parzellierung sind für die Neubebauung unterschiedliche Gebäudehöhen, Dachneigungen und Grundstücksbreiten vorgegeben, wie sie den mittelalterlichen Stadtgrundriss der Lübecker Altstadt auch an anderen Stellen prägen.
Für die nachfolgend aufgeführten drei Gebäudetypen, die mit den hier vorgegebenen Parzellenbreiten am zahlreichsten im Areal des Gründungsviertels vertreten sind, sollen von den Wettbewerbsteilnehmer/ -innen Lösungen entwickelt werden (Anlage 4). Die Parzellengrundstücke im Gründungsviertel haben jeweils eine Nord- Südausrichtung, daher wird für die drei exemplarischen Gebäudetypen jeweils eine nördliche bzw. südliche Straßenseite vorgegeben. 31
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Referenzgebäude
Die nachfolgend aufgeführten Gebäudetypen und Vorgaben sind für die Wettbewerbsteilnehmer/-innen bindend: • • •
Gebäudetyp I – südliche Straßenseite (z.B. Alfstraße, Fischstraße) Grundstücksbreite Haupthaus mit Seitenflügel Gebäudetyp II –Straßenseite frei wählbar Grundstücksbreite Haupthaus mit Seitenflügel Gebäudetyp III – nördliche Straßenseite (z.B. Braunstraße) Grundstücksbreite Haupthaus ohne Seitenflügel
11,50 m
8,00 m
5,50 m
Die Grundstücksparzellenzuschnitte, die Kubaturen der Haupthäuser und Seitenflügel mit Trauf- und Firsthöhen sowie die Dachneigungen der Satteldächer sind bindend vorgeben (siehe Anlage 2). Der einzelne Baukörper muss in der Fassade sowie im Dach im Ensemble deutlich erkennbar sein. Jedes Gebäude muss in der Straßenfassadengestaltung einen individuellen Charakter erhalten und sich in mindestens drei der folgenden Gestaltungsmerkmale von den benachbarten Gebäuden unterscheiden: • • • • •
Gliederung der Fassade Verhältnis von Wandflächen zu Öffnungen Ausbildung der Fenster Gestaltung der Oberflächen Art und Maß der Plastizität
Weitere Vorgaben für die drei Gebäudetypen sind:
32
•
Die Höhe der Erdgeschosszone ist mit mind. 4,50 Meter inkl. Sockel mit einer maximalen Höhe von 0,50 m, zwingend vorgegeben und deutlich höher als die Normalgeschosse ausgebildet. Die Erdgeschosshöhen orientieren sich an den historischen Kaufmannshäusern der Lübecker Altstadt.
•
Die Tiefe der Haupthäuser soll mind. 12,00 m betragen und darf 13,50 m nicht überschreiten.
•
Die Seitenflügel können maximal die halbe Breite des Grundstückes einnehmen und müssen zur hinteren Grundstücksgrenze mindestens 5,00 m Abstand halten. Die Seitenflügel dürfen maximal zweigeschossig sein. Es sind nur begrünte Flachdächer oder schwach geneigte Pultdächer zulässig. Nur bei eingeschossigen Seitenflügeln sind auch Dachterrassen mit einer Abschirmung zum Nachbarn möglich.
•
Bei dem Gebäudetyp I soll die Bebauung durch einen offenen Durchgang durch das Gebäude zum Hofbereich erschlossen werden.
•
Straßenseitige Balkone und hervorspringende Bauteile sind nicht zulässig. Ausnahmen sind minimale Überschreitung partiell ab 1. OG zum Beispiel für Fenster“rahmen“ / Gesimse o. Ä. Hofseitige Balkone müssen zusammen mit dem Haupthaus die maximale Tiefe von 13,50 m einhalten.
•
Die Traufhöhe darf 9,50 m beim Gebäudetyp II und 10,50 m bei den Gebäudetypen I und III nicht überschreiten.
Neues Wohnen auf historischen Parzellen im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt Offener einstufiger Ideenwettbewerb
Gebäudetyp II
Gebäudetyp I
Gebäudetyp II
Gebäudetyp III
ANLAGE 2
Gebäudetyp III
21.00
FH max.
Gebäudetyp I
65° 6° 4
65° ° 46
46
TH max.
TH max. 10.50 4.50
4.50
4.50
9.50
10.50
TH max.
9.25
4.00 max. 1/2 Gebäude
9.25
5.75 max. 1/2 Gebäude
5.00
5.00
Mitte Gebäude
27.00
max.
Durchgang
12.00
13.50
min.
M. 1 : 250
Neubebauung
11.50
8.00
Gründungsviertel
5.50
Lübecker
33
Altstadt
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Durch die Lage in der Pufferzone des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“ kommt der Dachlandschaft aufgrund der Einsichtsmöglichkeiten von den Kirchtürmen besondere Bedeutung als „fünfte“ Fassade zu. Verlangt wird eine ruhige Dachgestaltung. Die geneigten Dachflächen sind mit einer geschuppten Deckung (z.B. Tonpfanne) in ziegelrot zu versehen. Die Oberflächen der Dachdeckung dürfen nicht glänzend sein. Dachflächenfenster müssen sich in ihrer jeweiligen Größe sowie bzgl. der von ihnen in Anspruch genommenen Fläche der jeweiligen Dachfläche unterordnen und sind harmonisch in diese einzufügen. •
Das Dach muss als symmetrisches Satteldach mit einer Neigung von 46 – 65 Grad ausgebildet werden. Der First muss in Längsrichtung des Gebäudes verlaufen. Die Firsthöhe darf 21,00 m nicht überschreiten.
•
Die Ausbildung eines Kniestocks/ Drempels, bei dem die Außenmauerwand max. 1,00 m über der Geschossdecke des Daches liegt, ist zulässig.
•
Vorgesetzte Blendfassaden, die über die Satteldachform hinausgehen, sind in Anlehnung an historische Vorbilder der Altstadt zulässig. In der Umsetzung sind die Blendgiebel zeitgemäß zu interpretieren und zu entwickeln. Die vorgegebenen Traufhöhen von 9,50m bzw. 10,50m dürfen mit der Blendgiebelscheibe überschritten werden.
Jede Fassade muss • • • •
als in sich ruhende Einheit erscheinen, ein Mindestmaß an gestalterischer Vielfalt aufweisen. als flächige Lochfassade ausgebildet werden, ein Mindestmaß an Plastizität aufweisen.
Benachbarte Fassaden müssen aufeinander abgestimmt sein. Nutzungen
Zur Reurbanisierung des Lübecker Gründungsviertels sollen auch neue Typologien des Wohnens realisiert werden. Ziel ist es, vorrangig neuen Wohnraum für Mehrgenerationenwohnprojekte, Baugemeinschaften und Senior/-innenwohngemeinschaften und auf den schmaleren Stadthäusergrundstücken Wohnen für Familien mit Kindern zu schaffen. Die Bandbreite soll dabei vom Einfamilienhaus bis hin zum Mehrfamilienhaus (in Eigentums- oder Mietwohnungen) reichen. Eine Belebung der Erdgeschosszonen der breiten und mittleren Gebäudetypen kann mit einer Mischung aus gewerblichen Nutzungen durch Läden, Gastronomie, Handwerksbetriebe oder Büros für freie Berufe erfolgen. Ebenso sollten aber auch Wohnnutzungen im Erdgeschoss vorgesehen werden. Das konkrete Nutzungskonzept kann nur im Zusammenwirken der Bauherren/ Bauherinnen und der Stadt entwickelt werden. Im Vorfeld sind für die drei Einzelgebäude exemplarisch folgende Nutzungen vorgegeben:
34
•
Gebäudetyp I
Geschosswohnungsbau mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss
•
Gebäudetyp II
Geschosswohnungsbau über eine oder auch mehrere Ebenen
•
Gebäudetyp III
Einfamilienhauswohnen
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Gestaltungssatzung
Grundlage für die Gestaltung von Hochbauten in der Lübecker Altstadt ist die Gestaltungssatzung, die 1982 erlassen wurde. Ziel der gestalterischen Festsetzungen in der Gestaltungssatzung ist es, das Kulturerbe Lübecks, insbesondere die charakteristischen Gestaltungsmerkmale zu bewahren oder wieder aufzunehmen und damit die Eigenart des Stadtbildes auch zukünftig zu sichern und zu fördern. Die Gestaltungssatzung macht den vorhandenen prägenden Gebietscharakter zum Maßstab und legt gleichzeitig den möglichen Veränderungsspielraum fest. Dabei lässt die Satzung ausdrücklich Raum für zeitgemäße architektonische Formgebung und individuelle Gestaltung. Eine architektonische und gestalterische Weiterentwicklung des Gebietes ist möglich – aber eben im Sinne der Erhaltung und Fortentwicklung der prägenden und gebietstypischen Eigenheiten. Diese Zielvorstellungen sind bei der Aufgabe zu berücksichtigen, aber auch kritisch zu hinterfragen. Diejenigen Vorgaben aus der Gestaltungssatzung, die für die Fassadengestaltung relevant sind, bilden den Rahmen für die Wettbewerbsaufgabe und sind im Folgenden aufgeführt. Abweichungen hiervon sind nur dann möglich, wenn sie ausreichend begründet werden können.
I. Straßenfassadengliederung Die Fassade soll in eine untere Abschlusszone einschließlich der Ausbildung des Sockelbereiches (Erdgeschosszone), in eine obere Abschlusszone (Traufe, Dach, Giebel) und in die zwischen den beiden Zonen liegende Normalzone (Obergeschoss) gegliedert werden. Die Fassade muss als Lochfassade ausgebildet werden. In jeder Fassadenzone sind Öffnungen vorzusehen. Der Anteil der geschlossenen Wandfläche soll auf die einzelnen Fassadenzonen verteilt werden. Die Wandfläche muss über die ganze Fassade deutlich erkennbar bleiben. Die Fassade ist plastisch zu gliedern. Die Öffnungen müssen stehend ausgebildet werden. Das Auflösen der Fassadenfläche in eine horizontale Band-, eine vertikale Streifenoder Rasterfassade ist unzulässig. Vordächer sind nicht zulässig. II. Fenster und Türen Fensterflächen dürfen an öffentlichen Straßen nicht mehr als 50 cm vor die Fassade und nicht mehr als 50 cm hinter die Fassade treten. Fensterrahmen und Türen sind in Holz oder Metall auszuführen. Glänzende oder spiegelnde Oberflächen sind nicht zulässig. Glasflächen von Fenstern und Türen, die größer als 0,7 m² sind, müssen durch eine geeignete konstruktive Gliederung gestaltet werden. Hiervon ausgenommen sind Schaufenster und Türen in der unteren Abschlusszone bei gewerblicher Nutzung des Erdgeschosses. III. Materialien Wandflächen sollen aus Ziegelmauerwerk, verputztem Mauerwerk oder geschlämmtem Mauerwerk bestehen. Gemusterte und grob strukturierte Putze, wie z.B. raue Spritzputze, Wurf- und Scheibenputze sind unzulässig. Glänzende oder reflektierende Materialien sind nicht zulässig. 35
Neuordnung Gründungsviertel Hansestadt Lübeck
Das Material Kupfer wird für die Dachgestaltung ausgeschlossen, da es den Kirchen in der Lübecker Altstadt vorbehalten ist. IV. Farbe Fassadenanstriche sind in hellen, lichten Farbtönen auszuführen. Die Farbgebung an Fassaden ist so zu gestalten, dass die Farbtöne dem historischen Charakter des Gebäudes und der Umgebung entsprechen. Grelle Farben und Farben mit glänzender, reflektierender Oberfläche sind nicht zu verwenden. Für den Fassadenanstrich jeweils eines Gebäudes sollen nur Farben aus einem Farbtonbereich verwendet werden. Fassadenteile, die der Gliederung oder Plastizität dienen, können abgesetzt werden. Die Fassaden benachbarter Gebäude sind in unterschiedlichen Farbtönen auszubilden.
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