Gesund beginnt im Mund - Zahnärztekammer Niedersachsen

February 7, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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H 46427 SEP T EMBER 2014

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Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte Das amtliche Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen

Gesund beginnt im Mund

Tag der Zahngesundheit am 25. September 2014 _S. 318

Wir scannen & fräsen für Ihr Praxislabor  Kronengerüste im Frontzahn- und Seitenzahnbereich aus Zirkon, Titan und NEM  Brückengerüste bis zu 14-gliedrig aus Zirkon, Titan und NEM  IPS.e.max CAD  Individuelle Zirkonabutments  Marylandbrücken + Inlaybrücken  Vollkronen aus Zirkon - Zenostar  Nobel Biocare Procera

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EDITORIAL

Dr. Uwe Herz Leitender Redakteur

U

»Gier nach Gesundheitsdaten«

rlaubszeit ist die Lesezeit, die ich mir gerne nehme, um Wissenswertes oder Neues zu erfahren. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ berichtete im August in dem interessanten Artikel »Die Vermessung des Körpers« von dem Handel mit sensiblen Gesundheitsdaten, der sogenannten Königsklasse unter den Daten. Es ist mittlerweile ein Milliardengeschäft, für das auch Google zunehmend Interesse zeigt. Die Suchmaschine des US -amerikanischen Unternehmens Google Inc. ist seit 1998 »online« und nicht der einzige Sammler von Kranken- und Rezeptdaten. Über 100.000 Lieferanten versorgen die bereits 1995 gegründete amerikanische Firma IMS Health, einem der Big Player in diesem Geschäft mit Daten, darunter Pharmahersteller und Großhändler, Kliniken, Apotheken, Versicherungen, Krankenkassen und Ärzte. Dabei entwickeln die Datensammler mit grenzenlosem Erfindungsreichtum ganz unterschiedliche, manchmal als solche schwer erkennbare Strategien, um Gesundheitsinformationen abzuschöpfen. Die KKH -Allianz offeriert eine kostenlose Archivierungs-App für die Gesundheitsdaten der gesamten Familie inklusive der Haustiere. Die Arztsoftware-Firma CompuGroup bietet in Kooperation mit der IMS Health GmbH österreichischen Ärzten Zusatzverdienstmöglichkeiten von jährlich 432 Euro für die Übermittlung von sensiblen Patientendaten. Der nationale britische Gesundheitsdienst NHS arbeitet an einer gigantischen Gesundheitsdatenbank. Die Entwicklung von care. data geriet unlängst ins Stocken als herauskam, dass der NHS vermeintlich anonymisierte elektronische Daten an Pharmakonzerne verkaufte, die diese an Versicherungen für die Erstellung von Risikoprognosen weitergegeben haben sollen. Der Medizinhistoriker Paul Unschuld und Autor des Buches »Ware Gesundheit: Das Ende der klassischen Medizin« bezeichnet die elektronische Patientenakte als »industriell gewünschten Nacktscanner«. Er begründet seine Aussage damit, dass sensible »Daten von der Geburt bis zum Tode festgehalten werden und diese Gesundheitsdaten gerade dazu einladen, Menschen nicht nur unter kommerziellen Gesichtspunkten zu kategorisieren, sondern auch zu selektieren.« Er beklagt, dass sich keine politische Partei gegen diese Entwicklung stemmt. Unschuld erwartet, »dass wir ge-

gen unsichtbare Wände laufen, ohne zu wissen, weshalb; sei es beim Versuch eine Versicherung abzuschließen, eine Wohnung zu mieten oder einen Job zu bekommen.« Genaugenommen ist das heute schon so und die Entwicklung wird sich fortsetzen. Ein amerikanischer Experte für Gesundheitsrecht hat unlängst elektronisch gespeicherte Gesundheitsinformationen mit der Atomkraft verglichen: Solange die Daten unter Kontrolle seien, sei das Potential enorm. Gerieten sie jedoch in falsche Hände, sei der Schaden unkalkulierbar. Ende Juni stellte Google seinen neuen Gesundheitsdienst Google Fit vor, ein anwenderfreundliches Verwaltungsprogramm für jegliche Gesundheitsdaten. Als Partner hatte man namhafte Sportartikelhersteller gefunden, die über ihr Vertriebssystem elektronische Fitnessarmbänder und Apps weltweit vermarkten und mit diesen mehr »Lebensqualität« versprechen. Diese messen Herzfrequenz, Blutdruck, Kalorienverbrauch, Cholesterinwerte, Schlafqualität und sagen dem Nutzer, wie fit er gerade ist. Apple hat seine neue App als »echte Gesundheitsrevolution« angekündigt, weil sie überall verfügbare Gesundheits- und Fitnessdaten des Nutzers bündelt und in einem individuellen Profil in einer »Cloud« zentral speichert. Datenschützer schlagen zu Recht Alarm! Obwohl jeder zweite Deutsche skeptisch ist, wenn es um die Online-Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten geht, verbucht die Fitnessbranche in diesem Verkaufssegment deutliche Zuwachszahlen. Und jetzt erkenne ich sie auch, die aktiven Freizeitsportler im Schwimmbad, auf dem Tennisplatz, im Fitnesscenter mit den auffälligen Armbändern und Smartphones in einem Zustand der ständigen »Alarmiertheit«. Mit dem Online-Workout-Coach und iBody macht abnehmen wieder richtig Spaß! Die FAZ berichtete übrigens, das Google an einer Kontaktlinse für Diabetiker arbeitet, die mit Hilfe von Sensoren die Tränenflüssigkeit und den Blutzuckerwert analysiert und im Notfall Alarm schlägt. Wer sollte etwas gegen diesen Fortschritt haben? Big Google is watching You! Übrigens: Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK!

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ZKN MITTEILUNGEN Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)

HER AUSGEBER Zahnärztekammer Niedersachsen (K.d.ö.R.) Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Postfach 81 06 61, 30506 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91 – 0 REDAK TIONSBÜRO Zahnärztekammer Niedersachsen Redaktion »ZKN MIT TEILUNGEN« Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax: (05 11) 8 33 91-106 E-mail: [email protected] REDAK TIONSLEITUNG Leitender Redakteur: Dr. Uwe Herz (UH) Donnerschweerstraße 296, 26123 Oldenburg Telefon (04 41) 3 20 25, Fax (04 41) 3 20 26 MITGLIEDER Dr. Eckhard Jung (EJ) Vogteistraße 34, 29683 Bad Fallingbostel Telefon (0 51 62) 30 06, Fax (0 51 62) 30 63 Dr. Karl-Hermann Karstens (KHK) Burgberg 3A, 27283 Verden Telefon (0 42 31) 31 16, Fax (0 42 31) 42 85 Dr. Michael Ebeling (ME) Tegelbusch 36, 26180 Rastede Telefon (0 44 02) 8 11 17, Fax (0 44 02) 8 25 97 STÄNDIGE MITARBEITERINNEN DER REDAKTION Kirsten Eigner, Jennifer Hußlein GESTALTUNG weidmueller.cc / Claus F. Weidmüller

INHALT EDITORIAL Dr. Uwe Herz: »Gier nach Gesundheitsdaten« 305

KURZ & BÜNDIG ...................

308 Das Minuten Interview ................. 310

GESUNDHEITSPOLITIK FDP : Gröhes Kurs nähert sich

gefährlich einer Staatsmedizin an ........................................ 311 DAK stellt neuen ArztterminService vor – ohne Ärzte ........... 311 BNC : »Praxisaufkäufe durch die KV sind staatlich erzwungene Enteignungen!« ........................ 312 Medizinstudium soll sich mehr am ärztlichen Alltag orientieren ... 312 • Wissenschaftsrat: Medizinstudium weiterentwickeln ....... 313

Aus »Jeder Zahn zählt!« soll »CIRS Dent – Jeder Zahn zählt« werden ...................................... 313 eGK: Regierung bezieht Position .. 314 Gematik: Testlauf startet erst 2015 ......... 314 Klarheit geschaffen: Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte .......................................... 315 Tagesordnung für die Kammerversammlung der ZKN ............. 316

BERUFSSTÄNDISCHES Aktion Zahngesunde Schultüte – ein Dauerbrenner ...................... 317 Tag der Zahngesundheit ............... 318 Sommerfest der Kita AchimBierden ..................................... 318 Europäischer Gerichtshof mischt durch Urteile mit ....................... 319

PRODUK TION Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur, Mühlgasse 36, 04552 Borna b. Leipzig Telefon (0 34 33) 20 85 25, Fax (0 34 33) 20 85 28 E-mail: [email protected] DRUCK Lindendruck Verlagsgesellschaft mbH, Fössestraße 97 A, 30453 Hannover. Tel. (05 11) 9 21 91-0; Fax (05 11) 9 21 91 33 ANZEIGENVERWALTUNG Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz E-mail: [email protected] ISDN/Leonardo (0 35 25) 71 86 34 Anzeigendisposition: Sabine Sperling Telefon (0 35 25) 71 86 24, Fax (0 35 25) 71 86 10 ABONNENTENVERWALTUNG Zahnärztekammer Niedersachsen Redaktion »ZKN MITTEILUNGEN« Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax (05 11) 8 33 91-106 REDAK TIONSHINWEISE Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationen werden nach bestem Wissen veröffentlicht, jedoch ohne Gewähr. Alle Rechte des Nachdrucks und der fotomechanischen Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion. Für unverlangt eingesandte Texte, Fotos und Illustrationen wird keine Gewähr übernommen. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht auf Kürzungen vor. – Das Editorial wird von den Autoren in Eigenverantwortung verfasst und unterliegt nicht der presserechtlichen Verantwortung der Redaktion. BE ZUGSBEDINGUNGEN Der Bezugspreis für Mitglieder ist durch den Beitrag abgegolten. Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu 60,00 €, Einzelheft 5,00 € EUR, inklusive Versandkosten Deutschland.

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Die Aktion »Zahngesunde Schultüte« ist immer wieder ein großer Erfolg. Beachten Sie die »Zahl des Monats« auf Seite 308 und lesen Sie 317!

9|14 »Schwellenwert « und Beihilfe ..... 319 Die neue GOZ ................................. 322 Koordinierungskonferenz GOZ ..... 324 Beschäftigung von selbständigen DH s, ZMP s und ZMV s ................. 325 ZQMS -Partnerkammern beschließen umfangreiche Aktualisierung .......................... 326 Praxisbegehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt ............. 327 Dentista Wissenschaftspreis 2014 verliehen: Angestelltenstatus und Freiberuflichkeit ............... 329 Termin Tag der Akademie ............. 344

ALTERSVERSORGUNGSWERK Frauen und Männer sind gleich Ledige und Verheiratete sind ungleich .................................... 330 Die Kammerversammlung entscheidet .............................. 331

Termine in den Bezirksstellen ...... 351

PERSONALIA Die Arbeit der Zahnärztekammer kennt keine Sommerpause! Dr. Michael Ebeling, Vizepräsident der Zahnärztekammer Niedersachsen im Interview. Näheres über die vielfältigen Aufgaben eines »Vize« lesen Sie

auf Seite 310

Die intraorale digitale Abformung ............................... 332 Ektomie einer follikulären Zyste mit nachfolgender endodontischer Therapie ........................ 338

DIES & DAS .............................. 342 PRESSE UND MEDIEN 345 345 346 346 347

SOMMERPREISRÄTSEL ...... 353 TERMINE · FORTBILDUNG Terminkalender ............................ 349 Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis ......................... 349

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag! ...................... 352

AUF-GELESEN ....................... 354 DENTALMARKT ................... 354 KIEFERORTHOPÄDIE

Bitte überreichen Sie das ZKNspecial an Ihr zahnärztliches Fachpersonal!

Special

WISSENSCHAFT

Umstrittener Zahnarzt angeklagt Tausende Hausärzte bangen um ihre Altersvorsorge .................. Ärzte erhalten Finanzspritze für Ansiedlung ............................... Ärztepräsident lehnt Beihilfe zur Selbsttötung ab ........................ Weltgesundheitsbehörde löst Ebola-Alarm aus .......................

Z-QMS Anwendertreffen ............... 349 ZAN -Seminarprogramm ............... 350

Die Beilage für das zahnärztliche Fachpersonal

Wendepunkte ............................... 2 Prophylaxe Update ...................... 2 ZAN Seminarprogramm ............... 3 Praxistreue ................................... 4 14 Auszubildende haben die Prüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bestanden ..... 4 PD Kullmanns Tipps zur Aufbereitung von Medizinprodukten: Thema: Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) von Medizinprodukten .................................. 5 Erreichtes Ausbildungsziel gut gelaunt gefeiert! ......................... 7 Zahnarztpraxen warten schon auf 18 frisch gebackene Fachangestellte ................................. 8 Freisprechung der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hannover .................................... 8 Es ist geschaff t! Die neuen Zahnmedizinischen Fachangestellten im Bezirk Braunschweig ............ 9 Hillebrandt schließt mit »sehr gut« ab ............................ 10 Auf den Zahn gefühlt ................... 11 Gute Berufsaussichten für Zahnmedizinische Fachangestellte .. 11 Schon gewusst? ........................... 12

Kieferorthopädische Vortragsreihe Termine 2014/2015 .................. 348

ZKN AMTLICH www.ZKN .de – Unerwartet stark genutzt ..................................... Beitragszahlung III. Quartal 2014 Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Zahnärztekammer Niedersachsen ..................................... Wir trauern um unsere Kollegen .. Ungültigkeit von Zahnarztausweisen ................................

356 356

357 357 357

KLEINANZEIGEN ................... 360 IMPRESSUM ............................ 306

Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegen Beilagen der IOS Hannover sowie zum Deutschen Zahnärztetag bei. Wir bitten um freundliche Beachtung. Der Umwelt zuliebe gedruckt auf Papier aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff. Titelgestaltung: Claus F. Weidmüller Titelfotos: Verein für Zahnhygiene e.V. Redaktionsschluss ist jeweils der 10. des Vormonats. Verspätet eingegangene Manuskripte können nicht berücksichtigt werden. – Anschrift: Zahnärztekammer Niedersachsen Redaktion »ZKN MIT TEILUNGEN« Zeißstraße 11a, 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-301, Fax (05 11) 8 33 91-106

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KURZ & BÜNDIG Studie: Landärztegesetz bisher ohne Erfolg

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as 2012 in Kraft getretene GKVVersorgungsstrukturgesetz, das mehr Ärzte in ländliche Regionen locken sollte, hat sein Ziel vorerst verfehlt. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Faktencheck Gesundheit, den das Berliner IGES -Institut im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt. Vor allem im Facharztbereich gibt es große Probleme. Laut Studie praktiziert weiterhin etwa ein Drittel der Kinder-, Frauen- und Augenärzte in Großstädten, obwohl dort nur ein Viertel der Bevölkerung lebt. Für die Kinderärzte prognostiziert die Studie sogar eine Verschlechterung. Nach Umsetzung der neuen Bedarfspläne könnte die Anzahl der Kreise mit angemessener Ärztedichte von aktuell 106 auf 89 sinken. Etwas positiver fällt das Ergebnis für die Hausärzte aus. Dort führe die neue Planung zu Verbesserungen, aber weiterhin bleiben mehr als die Hälfte der Landkreise unangemessen versorgt. Für das Ergebnis macht die Bertelsmann Stiftung mehrere unberücksichtigte Faktoren bei der Bedarfsplanung für die Regionen aus: Altersentwicklung, Einkommen, Arbeitslosenquote und Pflegebedürftigkeit. Quellen: Bertelsmann Stiftung, Zaend _ AUS F VDZ AK TUELL 15.7.2014

Klinik-Gutachten: Ökonomische Gründe führen zum Anstieg der Behandlungen

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liniken führen häufiger Behandlungen durch, mit denen sie mehr Geld verdienen können. Zu diesem Ergebnis kommt ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das von zwei Gesundheitsökonomen im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Krankenkassen erstellt wurde. Hintergrund des Gutachtens ist die Frage, warum die Zahl der stationären Behandlungsfälle von 2007 bis 2012 um 1,4 Millionen auf 18,6 Millionen anstieg. Wie der Spiegel in der vergange308 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

nen Woche vorab berichtete, machten die Forscher das Fallpauschalensystem für den Anstieg verantwortlich. Dadurch werden lukrative Behandlungen öfter durchgeführt, vor allem wenn sie gut planbar sind und der Patient nur kurze Zeit in der Klinik bleiben müssen. In ihrem Gutachten empfehlen die Forscher eine Reform des Fallpauschalensystems. Statt Profitaussichten bei einer Behandlung, müsste die Vergütung wieder stärker an Diagnosen ausgerichtet werden. _QUELLE: SPIEGEL AUS F VDZ AK TUELL, 15.7.2014

die »Berliner Morgenpost« am Dienstag berichtete, habe Landes-Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos) der Gründung nun zugestimmt. »Der geplante Modellstudiengang soll noch stärker als das klassische Medizinstudium in den Klinikalltag integriert und somit noch praxisorientierter ausfallen«, schreibt das Blatt. Mit der Ausbildung im eigenen Land wolle Brandenburg dem Ärztemangel vor allem fernab von Berlin begegnen. Bisher habe man allein auf die Ärzteausbildung in der Hauptstadt gesetzt. _W W W. Z AEND.DE, 8.7.2014

Grünes Licht für Gründung einer medizinischen PrivatHochschule

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m Land Brandenburg werden demnächst erstmals Ärzte ausgebildet. Denn an zwei Standorten in den Städten Neuruppin und Brandenburg soll die »Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane« gegründet werden. Die Ruppiner Kliniken in Neuruppin (ca. 30.000 Einwohner) und das Krankenhaus in Brandenburg/Havel (rund 70.000 Einwohner) hatten bereits vor einiger Zeit einen Anlauf für die Etablierung einer Medizinischen Hochschule unternommen, der jedoch erst im zweiten Anlauf und nach eigener Überarbeitung den Durchbruch schaffte. Wie

Inklusion

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örderzusagen in Höhe von insgesamt 450.000 Euro hat Sozialministerin Cornelia Rundt am Donnerstag an fünf niedersächsische Gebietskörperschaften gegeben, die sich mit dem Projekt »Inklusive Kommune« zu Modellkommunen weiterentwickeln wollen und dafür vielversprechende neue Projekte zur vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingebracht haben. Ausgewählt wurden der Landkreis Friesland, die Landeshauptstadt Hannover, die Stadt Oldenburg, Stadt und Landkreis Göttingen als gemeinsame Bewerbung und die Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven. _ RUNDBLICK, 11.7.14

Zahl des Monats

18.750

Kinder haben sich an der »Ak tion Zahngesunde Schultüte« seit der Aufzeichnung im Jahr 1996 mit bemalten Postkarten und gebastelten Schultüten beteiligt. Die Aktion wurde 1995 ins Leben gerufen und wird seitdem in jedem Jahr wieder mit viel Engagement sowohl auf Seiten der Kinder als auch auf Seiten der Bezirks- und Kreisstellenvorsitzenden und Jugendzahnpflegereferentinnen und –referenten durchgeführt. (siehe Seite 317) _ KHK

Ärzte starten neues Portal für Selbstzahlerleistungen Eine Initiative von Ärzten stellt sich der Grauzone im Bereich der Selbstzahlermedizin entgegen: Mit dem Infoportal free-med sollen Patienten ausführlich, transparent und sachlich informiert werden. Im Zentrum des Angebots steht eine Online-Enzyklopädie über Freie Gesundheitsleistungen

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erlin. Die in der Hauptstadt ansässige Ärztliche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention e.V. (ÄGGP) hat mit free-med ein neues Informationsportal ins Leben gerufen. Patienten und Ärzte finden hier kostenlose, transparente und aktuelle Informationen zum Thema Selbstzahlermedizin sowie deren Anbieter. Neu ist, dass diese Informationen – im Gegensatz zum IGeL-Monitor der Krankenkassen – von Ärzten stammen, die diese Leistungen tatsächlich anbieten. Außerdem werden die Leistungen nicht mehr »Individuelle« sondern »Freie Gesundheitsleistungen« (FGL ) heißen und erst nach einer Zertifizierung online gestellt. _ PRE SSEMIT TEILUNG DER ÄR Z TLICHEN GE SELL SCHAF T FÜR GE SUNDHEIT UND

informationsquelle. Wie die Umfrage zeigt, holt sich bei der Arztsuche jeder Zweite aus der Altergruppe der 18- bis 29 Jährigen (56 Prozent) und der 30- bis 39-Jährigen (47 Prozent) Hilfe aus dem Netz. Quelle: Zaend _ AUS F VDZ AK TUELL, 22.7.2014

Deutsche BKK und BKK Essanelle prüfen Zusammenschluss

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ie Fusionswelle bei den Kassen geht weiter: Aktuell prüfen die Deutsche BKK und die BKK Essanelle »die Machbarkeit einer Kassenfusion«, wie sie gemeinsam mitteilen. Die neue Kasse mit 1,1 Millionen Versicherten solle zum 1. Januar 2015 an den Start gehen. Die Deutsche BKK mit 765.000 Versicherten und 1.300 Mitarbeitern ist 2003 hervorgegangen aus den Betriebskrankenkassen der Unternehmen Post, Telekom und Volkswagen. Ihr Sitz ist Wolfsburg. Die rund 800 Mitarbeiter der BKK Essanelle (410.000 Versicherte, Zentrale in Düsseldorf) fürchteten nun eine Verlegung der Zentrale nach Wolfsburg, berichtet die »Rheinische Post«. _W W W.FACHAR Z T.DE, 20.7.2014

PR ÄVENTION E. V. VOM 25.6.2014

Arztsuche: Online-Quellen sind auf dem Vormarsch

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amilie und Freunde stehen Patienten bei der Arztsuche mit Rat und Tat zur Seite. Zunehmend helfen auch Internetportale und Suchmaschinen, den passenden Arzt zu finden. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Ärztebewertungsportals Jameda hervor. Demnach vertraut die Mehrheit der Befragten (56 Prozent) bei der Arztsuche auf persönliche Empfehlungen. Insgesamt 42 Prozent der Befragten ermitteln mit Hilfe von Internet-Suchmaschinen einen Arzt. Bei jedem Dritten beeinflussen die Informationen von Online-Ärztebewertungsportalen die Entscheidung. Vor allem die jüngere Generation nutzt das Internet als Haupt-

BGH bestätigt Rechtmäßigkeit der Ablehnung durch PKV Asylbewerber müssen sich nicht privat krankenversichern

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sylbewerber müssen sich nicht privat krankenversichern, sobald sie Sozialhilfe bekommen. Vielmehr dürfen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem veröffentlichten Urteil entschieden hat. Die Richter gaben damit der HanseMerkur Krankenversicherung recht. Die Versicherung hatte den Antrag einer ehemalige Asylbewerberin abgelehnt, die in den Basistarif aufgenommen werden wollte. Eine Begründung

für ihre Entscheidung veröffentlichten die Richter nicht. Die Mutter von drei Kindern lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Bis Ende April 2012 bezog sie Asylbewerberleistungen und war bei der örtlichen AOK krankenversichert. Seit Mai 2012 bekommt sie Sozialhilfe. Das für sie zuständige Sozialamt teilte ihr daraufhin mit, dass sie sich jetzt privat krankenversichern müsse. Der Antrag der Frau ist dem BGH zufolge jedoch zu Recht abgewiesen worden. _W W W.FACHAR Z T.DE, 17.7.2014

Test: Angebote für Zahnzusatzpolicen werden immer besser

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ie Stiftung Warentest hat Angebote für Zahnzusatzversicherungen getestet und kommt zu dem Ergebnis, dass es immer mehr verbesserte Angebote gibt. Von den 198 getesteten Policen werden 55 mit dem Prädikat »sehr gut« bewertet. Diese decken zusammen mit dem Anteil der Krankenkasse bei teurem Zahnersatz 80 bis 95 Prozent der Kosten. Die monatlichen Beiträge beginnen bei 13 Euro. In der Augustausgabe der Zeitschrift Finanztest heißt es, dass die Zahl der sehr guten Angebote stark zugenommen habe und eine Überprüfung der bereits bestehenden Zahnzusatzpolicen für jeden Kunden lohnenswert sei. Am sinnvollsten sei ein Wechsel beim eigenen Versicherer, weil Kunden dabei ihre im alten Vertrag erworbenen Rechte mitnehmen. Quelle: Stiftung Warentest _ AUS F VDZ AK TUELL, 22.7.2014

ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Z

KNM: Herr Kollege Ebeling, als Vizepräsident vertreten Sie derzeit den Präsidenten? Dr. Ebeling: Es ist meine Aufgabe als Stellvertretender Präsident, wann und wo immer nötig, den Präsidenten zu vertreten. Aber richtig, Dr. Sereny nimmt derzeit seine Aufgaben für den Bundesvorstand in den Gremien der FDI wahr, die ihre Jahrestagung in Neu Delhi, Indien abhält. Nächste Woche wird er das Steuer wieder übernehmen. Es ist sehr angenehm, dass wir als Team gut zusammenarbeiten. Der Vorstand der ZKN hat jedem seiner sieben Mitglieder Schwerpunkt-Bereiche zugeteilt. Die vielfältigen Aufgaben der Kammer wären sonst auch nicht zu schaffen.

ZKNM: Mit welchen Aufgaben beschäftigen Sie sich denn schwerpunktmäßig? Dr. Ebeling: Im Vorstand bin ich besonders für die Bereiche GOZ , Altersversorgungswerk, Berufsgerichtsbarkeit, interne Kommunikation, Berufskundevorlesungen und Personal der Kammer zuständig. Seit letztem Jahr bin ich zudem als Redakteur unseres Mitteilungsblattes aktiv. ZKNM: Der Bereich GOZ ist sicherlich der aufwendigste? Dr. Ebeling: Ja schon, vor allem von so großer Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg in den Praxen. Aber ich habe gute Mit- und Zuarbeiter. Der Aufklärungsbedarf wird auch zweieinhalb Jahre nach der Novellierung der GOZ kaum geringer. Unser GOZ-Ausschuss beantwortet jedes Jahr Tausende von Anfragen; meist telefonisch, aber zu einem großen Teil auch mittels umfangreicher schriftlicher Informationen. Wir beraten sowohl Zahnärzte als auch Patienten und Beihilfestellen. Es ist wichtig, dass die Anfragen kompetent beantwortet werden. Das klärt bereits viele Auseinandersetzungen im Vorfeld. ZKNM: Was macht Ihnen in Sachen GOZ am meisten Sorgen? Dr. Ebeling: Mit den Beihilfestellen läuft es derzeit ruhiger als früher, die Versuche von Seiten der Privaten Krankenversicherungen Leistungsverpflichtungen abzuwehren, treiben nach wie vor manche bizarre Blüte. Und noch ein Zweites: Bei aller mehr als berechtigten Kritik an der uns aufoktroyierten GOZ .2012 mache ich mir, gerade in Hinblick auf die laufenden Verhandlungen zur GOÄ , Sorgen über eine erneute Reform der GOZ . Natürlich möchten wir endlich die versagten Verbesserungen, aber, es könnte auch schlechter werden. ZKNM: Was läuft denn in Zusammenhang mit den Berufsgerichten? Dr. Ebeling: Erfreulich wenig, fast nichts. Wenn, dann 310 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

sind das zumeist weniger schwerwiegende Fragen: Verstöße gegen die Berufsordnung, unlautere Werbung, unkollegiales Verhalten, selten auch mal ein berufsrechtlich relevanter Überhang nach strafrechtlichem Vergehen. Auch bei uns Zahnärzten gibt es »schwarze Schafe«. Einiges können wir bereits im Vorstand abarbeiten. Froh sind wir über erfolgreiche Gerichtsurteile gegen »unerlaubte Ausübung der Zahnheilkunde« in Zahnkosmetik-Studios. ZKNM: Im AVW ist alles im Lot? Dr. Ebeling: Im AVW sind der Präsident und ich zumeist als Beobachter tätig. Es ist festzustellen, dass die seinerzeit selbstverursachten Probleme der Vergangenheit in den letzten neun Jahren überwunden, wenn auch in den Folgen noch nicht ganz ausgestanden sind. Aktuell muss allerdings eine letztlich geringfügige »Reparatur« infolge eines Urteils des OVG Lüneburg im Zusammenhang mit Rentenzuschlägen für Ledige im Altsystem erfolgen. Das könnte, auch wenn dabei ein Paragraph der Satzung geändert werden muss, bei gutem Willen schon in der nächsten Kammerversammlung geschehen. Viel schwerwiegender dagegen wiegt die seit Jahren anhaltende Finanzkrise und ihre Auswirkungen. Noch erwirtschaftet unser AVW ausreichende Überschüsse, aber die Aussichten auf höhere Renditen, und damit auch auf außerordentliche Rentenerhöhungen, sind nicht rosig. ZKNM: Und unser Mitteilungsblatt? Dr. Ebeling: Informationen aus den Körperschaften sind wichtig, auch wenn sie, angesichts aller Arten von Informationsüberflutung in den Praxen, häufig nicht angenommen werden. Das muss man erkennen. Als Konsequenz überlegen wir uns für unser Mitteilungsblatt derzeit Änderungen für das nächste Jahr. Eine Option dabei: Ein erneuter Vorstoß zum Zusammenlegen der Mitteilungsblätter. Das sollte doch möglich sein. _ DA S GE SPR ÄCH FÜHRTE DR. UWE HER Z

FOTOS: DR. M. EBELING

IM GESPRÄCH: DR. MICHAEL EBELING, VIZEPRÄSIDENT DER ZKN

FOTO: .MARQS / PHOTOC A SE.COM

Das Minuten Interview

GESUNDHEITSPOLITIK FDP: Gröhes Kurs nähert sich gefährlich einer Staatsmedizin an Die FDP in Bayern hat heftige Kritik an den Reformplänen von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) geäußert. Sie gefährdeten die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Gröhe strebe anscheinend an, die freie Arztwahl der Bürger zu beseitigen und die »momentan noch gute Versorgung der Patienten bei unabhängigen und freiberuflich tätigen Ärzten in der ambulanten Medizin zu zerstören«, erklärte Bayerns FDP -Landesvorsitzender Albert Duin in München

G

röhe wolle die Krankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung öffnen, in unterversorgten Gebieten die hausärztliche Versorgung der Patienten in die Hand der Kommunen legen und ärztliche Tätigkeiten durch nicht-ärztliches Personal ersetzen. »Der Kurs der Regierungskoalition nähert sich gefährlich einer Staatsmedizin an. Die angedachten Lösungen führen unweigerlich in ein System, das den Geist des alten Polikliniksystems in der DDR atmet. Als langfristige Perspektive für das deutsche und bayerische Gesundheitswesen ist dieses System ungeeignet, ineffizient und teuer. Deshalb muss der staatliche Einfluss hier endlich wieder dem Prinzip der Selbstverwaltung als Urelement der Freiberuflichkeit im Gesundheitswesen Platz machen«, so Duin.

Besonders enttäuschend sei, dass die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml auf den Kurs Gröhes eingeschwenke und auch in der bayerischen Gesundheitspolitik die »liberalitas bavariae« gegen eine bürokratisch geprägte, staatliche Gesundheitsüberwachung der Bürger ausgetauscht werden solle. Dr. Jan Dunker, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP Bayern und HNO -Arzt in Fürth, ergänzt: »Gröhes Vorhaben sind kurzsichtig und zeigen einmal mehr, wie ideenlos der Gesundheitsminister in Anbetracht des drohenden Ärztemangels agiert. Statt eigener Pläne setzt Gröhe auf die Fortführung der sozialistisch angehauchten Ideen einer Ulla Schmidt. Nach wie vor zeigen Statistiken, dass die freiberuflichen Praxen in Bayern am kosteneffizientesten versorgen. Der freibe-

ruflich tätige Arzt ist der Garant dafür, dass die Bürger unabhängig von finanziellen Interessen nach dem besten Stand der Wissenschaft und nach individuellen Bedürfnissen des Patienten beraten und versorgt werden.« Durch die Pläne der Regierung würden die freiberuflich tätigen Ärzte in ihren Praxen quasi enteignet und in Angestelltenverhältnisse gezwungen. »Das widerspricht unserem liberalen Menschenbild, bei dem der Bürger eigenverantwortlich und mündig über ihre Versorgung entscheiden sollen und ihren Arzt und Behandler frei wählen können. Außerdem sind Arztpraxen ein Teil des Mittelstandes, der den Standort Deutschland attraktiv macht und in denen viele – gerade Frauen mit Familie – einen flexiblen, familienfreundlichen Arbeitsplatz finden.« _W W W.FACHAR Z T.DE, 18.7.2014

DAK stellt neuen Arzttermin-Service vor – ohne Ärzte Ein neuer Online-Service der DAK-Gesundheit soll es Patienten einfacher machen, einen Termin beim Arzt zu vereinbaren. »Mithilfe einer leicht bedienbaren Eingabemaske kann man sich alle Ärzte einer gewünschten Fachrichtung anzeigen lassen und sofort per Mausklick einen Termin wählen«, preist die Kasse heute ihre neue Seite www.dak.de/arzttermine an. Auf einen ersten Test des Systems folgt aber die Ernüchterung

D

er Arzttermin-Service funk tioniert laut Kasse ganz einfach: Man gebe seinen Ort ein und wähle die gewünschte Fachrichtung. »Alle naheliegenden Praxen werden aufgelistet und auf einer Karte angezeigt. Daneben stehen die freien Termine, die man per Mausklick wählen kann. Danach gibt man seinen Namen und eine Kontaktmöglichkeit an. Sofort bekommt man eine Bestätigung per

E-Mail und etwas später einen Anruf, um Einzelheiten zum bevorstehenden Arztbesuch zu klären«, heißt es in einer Presseerklärung. Der neue Arzttermin-Service deckt laut DAK alle Fachrichtungen von Allgemeinmedizinern bis zu Zahnärzten ab. Auch Ärzte spezieller und seltener Fachrichtungen seien darunter, beispielsweise »Logopäden oder DiabetesExperten«. Wer trotzdem noch Probleme habe, bei bestimmten Facharzt-

richtungen einen schnellen Termin zu bekommen, könne den telefonischen Arztterminservice der DAK-Gesundheit nutzen. »Eine Auswertung des telefonischen Arzttermin-Service hatte ergeben, dass die Zeitersparnis enorm ist: Bei bestimmten Fachrichtungen kamen Anrufer im Vergleich zu ihrem selbst vereinbarten Termin bis zu 77 Tage früher dran«, berichtet die Kasse. Ob hinter den vollmundigen Versprechungen der DAK wirklich eine hilfZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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reicher Terminservice für die Patienten steht, darf momentan noch angezweifelt werden: Ein erster Test der neuen Online-Terminvergabe durch die ändRedaktion zeigt, dass in vielen Regionen des Landes gar kein Arzt in das System eingetragen ist. Die Suche nach Allgemeinmedizinern in Kiel ergab zum

Beispiel keinen Treffer – in ganz Hamburg stehen nur zwei Hausärzte zur Verfügung. In München wird nur ein verfügbarer Orthopäde angezeigt. Der hat im Moment aber keine freien Termine mehr. _W W W. Z AEND.DE, 17.7.2014

EMPFEHLUNGEN DES SACHVERSTÄNDIGENRATES FÜR DAS GESUNDHEITSWESEN

BNC: »Praxisaufkäufe durch die KV sind staatlich erzwungene Enteignungen!«

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amburg – In seinem aktuellen Jahresgutachten empfiehlt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) der Politik unter anderem, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) zum Aufkauf von Arztpraxen zu zwingen, wenn in einem Zulassungsbereich eine »Überversorgung« von über 200 Prozent vorliegt. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) kritisiert diese Empfehlung als statistische Schönfärberei und unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit niedergelassener Ärzte. BNC-Präsident Dr. Dieter Haack warnt: »Derzeit würde eine solche Maßnahme 1.739 Arztsitze treffen, vor allem Fachinternisten (994 Sitze) sowie Chirurgen und Anästhesisten (jeweils 174 Sitze).« Der SVR verkennt dabei zwei wichtige Faktoren: Zum einen basiert die errechnete »Überversorgung« einzelner Gebiete auf der vertragsärztlichen Bedarfsplanung, die sich trotz aktueller Reformen im Kern unverändert an den Arztzahlen aus dem Jahr 1990 orientiert – ohne Rücksicht auf den demographischen Wandel und den tatsächlichen Bedarf für medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land. »In Gebieten, die heute über 200 Prozent Überversorgung aufweisen, hat 312 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

der Zulassungsausschuss der KVen und Krankenkassen Ärzten seinerzeit per Sonderbedarfszulassung ihre Arztsitze zugeteilt. Und zwar, weil die Einzelfallprüfung ergeben hatte, dass in ihrer Region eben doch ein erhöhter Bedarf besteht«, erinnert Haack. Zum anderen lässt das SVR-Gutachten außer Acht, dass gerade Chirurgen und Anästhesisten seit Anfang der 1990er Jahre von der Politik motiviert wurden, sich in eigener Praxis niederzulassen. Haack erklärt hierzu: »Schließlich weiß man seit Langem, dass das Ambulante Operieren deutlich kostengünstiger und für den Patienten schonender ist als eine Operation im Krankenhaus – und diese Vorteile lassen sich am ehesten realisieren, wenn Patienten in einer Praxis oder einem OP -Zentrum von niedergelassenen Operateuren und Anästhesisten ihrer Wahl ambulant und wohnortnah versorgt werden.« Infolgedessen investierten niedergelassene Operateure in ganz Deutschland viel Kapital und eröffneten ambulante Operationszentren – mit dem Erfolg, dass etwa ab dem Jahr 2000 immer mehr stationäre Operationen in den ambulanten Bereich verlagert wurden. _GE SUNDHEIT ADHOC, 17.7.2014

Medizinstudium soll sich mehr am ärztlichen Alltag orientieren Der Wissenschaftsrat will eine Verschlankung des Kerncurriculums im Medizinstudium, zugleich eine Stärkung der wissenschaftlichen Ausbildung und des Praxisbezugs. Diese Forderungen, die einem hochschulpolitischen Spagat gleichkommen, präsentierte der Rat während einer Pressekonferenz in Berlin, nachdem er zu seiner Plenarsitzung in Dresden zusammengekommen war. Der Rat berät die Bundesregierung und ist somit maßgeblich für Entscheidungen in der Wissenschaftspolitik

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ie Zukunft des Medizinstudiums war ein Kernthema der diesjährigen Zusammenkunft. Geleitet wurde die entsprechende Arbeitsgruppe von Prof. Hans-Jochen Heinze, Direktor der Magdeburger Universitätsklinik für Neurologie. »Es gibt Konsens im Rat über die notwendigen Schritte«, erklärte Heinze bei der Präsentation der Vorschläge, die nicht weniger als »ein Paradigmenwechsel« einläuten könnten, so seine Prognose. Der Wissenschaftsrat schlägt vor, grundsätzlich die »ärztliche Rolle« in den Mittelpunkt des Studiums zu stellen. Das bedeute eine Auflösung der traditionellen Aufteilung in vorklinische und klinische Phase. Stattdessen sollten die Studierenden von Beginn an sowohl theoretische als auch praktische Erfahrungen sammeln. So könne »von Beginn des Studiums an die Bedeutung und Anwendung theoretischer Grundlagen für die ärztliche Praxis herausgestellt werden«, heißt es in der Begründung. Grundlagenmedizin und klinische Praxis würden damit bis ins fünfte Studienjahr parallel gelehrt,

GESUNDHEITSPOLITIK ●

FEHLERMANAGEMENTSYSTEM:

die M1-Prüfung würde statt nach dem zweiten im dritten Jahr abgenommen, bundesweit standardisiert. Obligatorisch wäre zudem eine dreimonatige Forschungsarbeit im vierten oder fünften Jahr, in der ein »Problem aus dem Gebiet der Medizin selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeitet« werden müsste. Praxis und Theorie gleichzeitig zu stärken, das sei durch die Verzahnung möglich, gibt sich der Rat überzeugt. Ärzte müssten »im Stande sein, von Patientenproblemen ausgehende Fragestellungen nachzugehen und evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen«, erklärte dazu der Ratsvorsitzende Prof. Manfred Prenzel.

Mehr als ein Abarbeiten von Leitlinien

Die Forderungen zur Reform des Medizinstudiums orientieren sich stark an dem, was in den Anfang des Jahrtausends eingerichteten sogenannten Modellstudiengängen bereits erprobt wurde und wird. Modellstudiengänge weichen von der an den meisten medizinischen Fakultäten verankerten Regelausbildung ab – 9 von 37 Studi-

Wissenschaftsrat: Medizinstudium weiterentwickeln

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ie BZÄK verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die dringend notwendige Novellierung der Approbationsordnung Zahnärzte. Nach über 50 Jahren ist die zahnärztliche Approbationsordnung dringend reformbedür f tig. Die Zahnärzteschaft hat bereits vor einigen Jahren einen Entwurf für eine neue Approbationsordnung vorgelegt. Der Entwurf trägt einerseits den Bedürfnissen der modernen Zahnheilkunde Rechnung und berücksichtigt andererseits die Grundsätze der Reform des Medizinstudiums. _ KL ARTE X T DER BUNDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER 07/14

engänge betrifft das bundesweit. Mit Blick darauf schlägt der Rat nun vor, die strikte Fächerorientierung im Medizinstudium aufzugeben. Inhalte »sollen vornehmlich in fächerübergreifenden, organ- und themenzentrierten Modulen vermittelt werden«, heißt es. Keineswegs wolle man die Fächer aber abschaffen, stellte Hans-Jochen Heinze klar. Es gehe einzig um eine Orientierung am ärztlichem Alltag. Mit der Reduzierung der Lehrinhalte auf ein Kerncurriculum einhergehen solle die Schaffung eines starken wissenschaftlichen Wahlpflichtbereichs, mit dem Studenten schon früh eigene Schwerpunkte setzen könnten. Das könnte für einem Motivationsschub sorgen, zeigte sich Heinze überzeugt. »Die angehenden Ärzte sollen verstehen, dass es um mehr geht als das Abarbeiten von Leitlinien. Dass dieser Beruf eine Sache ist, die sie selbst gestalten können.« Ähnlich soll eine Änderung im Praktischen Jahr wirken: Statt drei Abschnitte sind vier vorgesehen. Neben den weiterhin verpflichtenden Abschnitten in Chirurgie und Innerer Medizin blieben zwei Abschnitte zur freien Wahl. Der Wissenschaftsrat erhofft sich von der früheren Einbindung praktischer Anteile im Studium ein erhöhtes Interesse an der Allgemeinmedizin. »Wir müssen die Studenten ermutigen, mit Leidenschaft in diesen Beruf reinzugehen.« Nötig sei dafür allerdings auch, dass an sämtlichen medizinischen Fakultäten mindestens ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin etabliert werde. Diese Forderung ist inzwischen nahezu unumstritten in der Gesundheitspolitik. Anders als die Idee, den Zugang für Abiturienten, die sich für eine Niederlassung als Landarzt entscheiden, das Medizinstudium zu erleichtern. Auch Heinze bedachte solche Pläne mit einer deutlichen Warnung. »Es darf keine Abschwächung des wissenschaftlichen Anspruchs geben. Das wäre verheerend«, sagte er. _W W W. Z AEND.DE, 14.7.2014

Aus »Jeder Zahn zählt!« soll »CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!« werden

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er Geschäftsführende Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt den Beschluss der Ver treter versammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV ) zur Zusammenarbeit an einem zahnärztlichen Berichtsund Lernsystem »CIRS Dent – Jeder Zahn zählt!« auf Basis des BZÄK-Modellprojekts »Jeder Zahn zählt!«. BZÄK und KZBV werden zeitnah mit Kooperationsverhandlungen beginnen, um das Projekt zügig voranzutreiben. Seit 2011 betreibt die BZÄK , unterstützt durch das Institut für Allgemeinmedizin der J. W. Goethe-Universität in Frankfurt am Main, das computergestützte, internetbasierte, anonyme CIRS = Critical Incident Berichts- und Lernsystem Reporting System, ist »Jeder Zahn zählt!« für die ein Berichtssystem zur zahnärztliche Praxis. Damit anonymisierten Melwird Kollegen eine Möglichdung von kritischen keit geboten, sich anonym Ereignissen und Beiund geschützt vor Sanktionen über unerwünsch- nahe-Schäden in Einte Ereignisse auszutau- richtungen des Gesundheitswesens. schen – und zwar losgelöst vom Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erarbeitung von Mindeststandards für Fehlermeldesysteme. Hierin liegt die Chance, von Erfahrungen anderer zu profitieren. Die Zeit des dreijährigen Modellversuchs von »Jeder Zahn zählt!« wurde genutzt, um es auf die Bedürfnisse des Praxisalltags zuzuschneiden. »Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, der sich beteiligt, leistet zugleich einen aktiven Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit und stärkt das Ansehen des Berufsstands«, so Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK . Eine Zusammenarbeit von BZÄK und KZBV wird das Interesse der Zahnärzteschaft an einem eigenen, praxisgerechten und gemeinsam von den Bundesorganisationen getragenem Berichts- und Lernsystem effektiv bedienen und auf eine breite Basis stellen. Auch auf ihrer aktuellen Klausurtagung in Mainz hat sich die Bundeszahnärztekammer ausgiebig mit den Themen Qualitätsförderung, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Patientenschutz und Fehlermanagement befasst und diesen Themenkomplex zum Kernthema der Arbeit der Zahnärztekammern erklärt. _ KL ARTE X T DER BUNDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER 07/14

ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 · 313

eGK: Regierung bezieht Position

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achdem in der zweiten Junihälfte der Streit um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Telematik infrastruktur zwischen Ärzten und Kassen in eine neue Runde gegangen ist, meldete sich nun die Politik zu Wort. In einer Kleinen Anfrage fordert die Partei Bündnis 90/Die Grünen von der Regierung, mehr Druck auf die Ärzteschaft auszuüben, um die Einführung der eGK zu sichern. Die Linken verlangen dagegen den Stopp der eGK. Die Bundesregierung reagierte gelassen auf die Forderungen der Oppositionsparteien und hält weiterhin an der Einführung der eGK und dem schrittweisen Aufbau der Telematikinfrastruktur fest. Die Verzögerung begründet die Regierung

mit unterschiedlichen Interessenlagen zwischen den Selbstverwaltungsorganisationen und komplexen Anforderungen und Rahmenbedingungen. Seit 2011 gebe es aber erhebliche Fortschritte. Als Beispiele werden die Einführung der neuen Lesegeräte und der erforderlichen Software in allen Arzt- und Zahnarztpraxen sowie die Verteilung der eGK an 95 Prozent der Versicherten genannt. Von sanktionsbedingten Terminen, wie sie die Kassenvertreter fordern, sieht die Regierung derzeit ab. Erst wenn es bei der Übergangsfrist zur Gültigkeit der alten Karte zwischen KBV und Kassen zu keiner Einigung komme, werde die Bundesregierung gesetzliche Regelungen prüfen. _QUELLEN: BUNDE SREGIERUNG, DEUT SCHE S ÄR Z TEBL AT T

Der FVDZ fordert angesichts der bestehenden eklatanten Sicherheitslücken bei der eGK von jeglichen Funktionserweiterungen abzusehen. Die F VDZ -Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke stellt fest: »Mit Blick auf die wiederkehrenden Pannen bei den Krankenkassen bei der Identifizierung ihrer Versicherten oder der Weitergabe der Patientendaten können wir von einem ›weiter so‹ nur abraten.« Zu den Argumenten der Kassenvertreter erklärt Blaschke: »Es ist nicht die Aufgabe der Ärzte und Zahnärzte, die Personalien der Patienten zu überprüfen und die Sicherheitslücken zu schließen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, praktikable Lösungen zu finden. Die Sicherheit der Patientendaten muss gewährleistet sein – doch darf sie nicht zu Lasten der behandelnden Ärzte und Zahnärzte gehen!« _ AUS F VDZ AK TUELL, 15.7.2014

Gematik: Testlauf startet erst 2015

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un ist es offiziell: Der Start des Testlaufs zum Versichertenstammdaten-Management (VSDM) muss verschoben werden. Das hat die Gematik auf Anfrage des änd jetzt bestätigt. Es könne »voraussichtlich im 2. Quartal 2015« mit der Erprobung bei allen Teilnehmern begonnen werden, heißt es. Geplant war das Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte inklusive VSDM -Test in den beiden Testregionen Nordwest (Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und RheinlandPfalz) und Südost (Bayern und Sachsen) eigentlich für Oktober 2014. Dass dieser Zeitplan nicht zu halten ist, zeichnete sich schon seit längerem ab. Für die Gematik aber offenbar kein Grund zur Sorge: »Das komplexe Entwicklungsprojekt zur Einführung der Telematikinfrastruktur und erster An-

Was geschieht, wenn sich nicht genug Testpraxen finden? 314 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

wendungen schreitet weiter voran«, teilt sie mit. Und weiter: »Ein wesentlicher Bestandteil der Integration ist der Aufbau des zentralen Netzwerkes der Telematikinfrastruktur. In einem ersten Schritt wurden die Fachdienste der Krankenkassen zur Unterstützung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) angebunden. Der vollständige Aufbau des zentralen Netzwerkes wird planmäßig bis Ende des Jahres 2014 abgeschlossen sein.« Verzögerungen gebe es allerdings »im Bereich der dezentralen Komponenten (Karten, Kartenterminals, Konnektor)«. Denn hier seien »funktionale Erweiterungen und Verbesserungen in das laufende Verfahren eingebracht« worden. Dadurch verzögere sich der Start des Testlaufs. Die Betreibergesellschaft ist allerdings bei dem Pannenprojekt e-Card auch einiges an Kummer gewöhnt – schließlich war die Einführung der Karte ursprünglich einmal für 2006 vorgesehen. Eine sechsmonatige Verzögerung bei der jetzigen Testphase mag da kaum ins Gewicht fallen.

Ob allerdings tatsächlich die Erprobung im zweiten Quartal 2015 starten kann, ist so klar auch wieder nicht. Der Knackpunkt: In beiden Testregionen müssen insgesamt 1.000 Arzt- und Zahnarztpraxen und 10 Krankenhäuser als Testteilnehmer gefunden werden. Aus den betroffenen KVen war bereits zu hören, dass die Akquise eher schleppend läuft (wir berichteten mehrfach). »Die Gewinnung der Ärzte und Zahnärzte ist in beiden Regionen angelaufen«, erklärt die Gematik dazu auf Anfrage. In der Region Nordwest seien in mehreren Akquisewellen bereits 348 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten gefunden worden. »Weitere Akquisewellen werden sich anschließen, bis die erforderliche Anzahl Erprobungsteilnehmer gewonnen ist.« Noch schlechter soll es allerdings in der zweiten Testregion laufen, wie der änd aus informierten Kreisen erfuhr. Die Gematik hält sich dazu bedeckt: »In der Region Südost geht die T-Systems nach einem anderen Zeitplan vor. Hier wurde die Ansprache der potenziellen

GESUNDHEITSPOLITIK ●

Klarheit geschaffen: Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

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DGZMK-PRÄSIDENTIN PROF. KAHL-NIEKE SIEHT GROSSES NUTZUNGSPOTENZIAL FÜR DIE PRAXEN / KONGRESS AM 7./8. NOVEMBER / DISKUSSIONSRUNDE MIT WISSENSCHAFTSJOURNALIST DR. BUBLATH BILDET EIN HIGHLIGHT ZUM ABSCHLUSS DES PROGRAMMS

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FOTO: ZKN-ARCHIV

Erprobungsteilnehmer Mitte Juli gestartet, so dass eine Auswertung der ersten Ergebnisse bis Ende Juli erfolgen kann.« Inwiefern allerdings Akquisewellen mitten in der Sommerferienzeit erfolgreich sein werden, sei dahingestellt. Und was geschieht, wenn sich einfach nicht genug Testpraxen finden? Bei der Gematik ist das offenbar kein denkbares Szenario. Dann werde eben einfach weitergesucht, heißt es. O-Ton: »Auch in dieser Region werden weitere Akquisewellen durchgeführt, bis die erforderliche Anzahl Erprobungsteilnehmer erreicht ist. Die Erprobung wird jeweils beginnen, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht ist.« _W W W. Z AEND.DE, 23.7.2014

Individualisierte Zahnmedizin und präventionsorientierte Konzepte bestimmen den Deutschen Zahnärztetag 2014

Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke

üsseldorf/Frankfurt. Als gemeinsame Veranstaltung von Wissenb dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich schaft und Professionspolitik unter dem Dach des Congress Centers die elektronische Gesundheitskarte Messe Frankfurt präsentiert sich die deutsche Zahnmedizin vom (eGK) als Berechtigungsnachweis für 6. bis 8. November 2014 zum Deutschen Zahnärztetag zum vorerst die Inanspruchnahme von Leistungen. letzten Mal als große Einheit. Ab dem kommenden Jahr werden die Darauf haben sich die Kassenärztliche Vertreterversammlung der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) und Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche die Delegiertenversammlung der BZÄK (Bundeszahnärztekammer) an anderen Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzen- Orten stattfinden. »Wir sind sicher, ein interessantes und abwechslungsreiches verband geeinigt. Die »alte« Krankenversicher- Programm für alle Zahnmediziner/innen geschaffen zu haben, das wieder einen tenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres absoluten Höhepunkt im dentalen Veranstaltungskalender darstellt«, freut sich verwendet werden. Danach verliert sie definitiv Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke (Uni Hamburg) als Präsidentin der DGZMK (Deutsche ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruck- Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) auf diese Großveranstaltung. ten Datum. »Für den Kongress vom 7. bis 8. November haben wir erstklassige Referenten ge»Es ist für alle Beteiligten gut, dass nun endlich winnen können und glauben, wirklich für jeden Besucher Themen gefunden zu Klarheit herrscht. Insbesondere war uns wichtig, haben, die unmittelbaren Nutzen in der Praxis versprechen.« dass die Ärzte die Sicherheit haben, auch noch _ PRE SSEMIT TEILUNG DER DEUT SCHEN im vierten Quartal dieses Jahres über die »alte« GE SELL SCHAF T FÜR Z AHN-, MUND- UND KIEFERHEILKUNDE E. V. VOM 15.7.2014 Krankenversichertenkarte abrechnen zu können«, betonte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. »Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht«, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer. Auch der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, begrüßte die Einigung der Selbstverwaltungspartner: »Der vereinbarte Termin und die eindeutige Regelung zum Gültigkeitsende der KVK schaffen die nötige Planungssicherheit, die für die weitere Umsetzung dieses ambitionierten Projekts benötigt wird.« Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte können ihre Leistungen noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres im Rahmen einer Übergangsregelung über die alte Karte abrechnen. _ K A SSENZ AHNÄR Z TLICHE BUNDE S VEREINIGUNG, 15.8.2014

ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen Freitag, 17. Oktober 2014, 9.00 Uhr Samstag, 18. Oktober 2014, 9.00 Uhr Maritim Airport Hotel Hannover, Flughafenstraße 5, 30669 Hannover

Ta g e s or d nu n g 1.

Eröffnung und Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht des Präsidenten

3.

Änderung der Wahlordnung für Wahlen der Vorstände der Kreisstellen der ZKN

4.

Änderung der Kostensatzung der ZKN

5.

Wahl des Vorstandes der Dr. Neucks-Stiftung

6.

Vorlage des Nachtragsetats 2013 und des Jahresabschlusses 2013 der ZKN

7.

Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2013 der ZKN

8.

Beschlussfassung über die Beitragsordnung 2015 und den Haushaltsplan 2015 der ZKN

9.

Bericht des Vorsitzenden des Leitenden Ausschusses und Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 des AVW der ZKN

10.

Entgegennahme des versicherungsmathematischen Gutachtens über das AVW zum 31.12.2013

11.

Entlastung des Vorstandes für das Rechnungsjahr 2013 des AVW der ZKN

12.

Entlastung des Leitenden Ausschusses des AVW der ZKN für das Rechnungsjahr 2013

13.

Beschlussfassung über die Verwendung von Überschüssen

14.

Änderung der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung (ABH) des AVW

15.

Wahl von Mitgliedern des Leitenden Ausschusses des AVW der ZKN

16.

Fragestunde

Mitglieder der Zahnärztekammer Niedersachsen können als Zuhörer an der Sitzung teilnehmen. Dr. Michael Sereny Präsident der ZKN

316 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

BERUFSSTÄNDISCHES Aktion Zahngesunde Schultüte – ein Dauerbrenner

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ls im Jahr 1995 im Rahmen eines Pressestellenmeetings in der Zahnärztekammer Niedersachsen die Idee entstand, der berühmt-berüchtigten Zuckertüte für die jungen Schulanfänger etwas zahnfreundlicheres gegenüberzustellen, war gleich eine große Motivation vorhanden. Doch dass sich über die Jahre daraus ein sehr beliebter erfolgreicher »Dauerbrenner« entwickeln würde, ahnte wohl niemand der Beteiligten.

Weiterentwicklung

Die sympathische Aktion wurde natürlich in den zurückliegenden Jahren von vielen engagierten Kämpfern für die gute Sache innerhalb der ZKN und vor Ort, nämlich den Jugendzahnpflegereferentinnen und -referenten, den örtlichen Bezirks- und Kreisstellenvorsitzenden, mit viel Engagement immer weiter entwickelt und verbessert.

Mit Feuereifer dabei

Mittlerweile finden sich neben den verantwortlichen »Offiziellen« auch eine ganze Reihe von sehr engagierten Kindergartenmitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großer Motivation ihren kleinen Schützlingen, den potentiellen Schulanfängern, die Aktion Zahngesunde Schultüte nahebringen, erklären und die Kinder zur Teilnahme auffordern. Dabei sind auch dieses Jahr wieder einige künstlerisch wertvolle Kreationen entstanden, denn die meisten Kinder schicken für ihre Teilnahme an der Aktion nicht nur einfache Postkarten, sondern malen, basteln und kreieren fantasievolle glitzernde und funkelnde Arbeiten, die sie voller Eifer an die ZKN schicken.

O-Ton einiger Erzieherinnen:

»Die Kinder waren mit großem Eifer dabei«, »… hatten viel Spaß, gute Ideen und waren hoch motiviert…, »Sehen Sie selbst, mit wie viel Fantasie die Kinder

Mittlerweile finden sich auch eine ganze Reihe von sehr engagierten Kindergartenmitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit großer Motivation den potentiellen Schulanfängern, die Aktion Zahngesunde Schultüte nahebringen

selbständig daran gearbeitet haben!«, »Und auch bei Eltern stieß die Aktion auf großes Interesse«. Gern wird das Schultüten-ABC auch den Informationsmappen für die Eltern der Einschüler beigelegt.

nen, die jedem Teilnehmer für die Teilnahme übrigens zumindest einen kleinen Trostpreis in Form eines ZKN -Blinkebärchens zuschickt, um sich für die Teilnahme zu bedanken.

Das Original – nur bei ZKN

Die Aktion Zahngesunde Schultüte kann also im nächsten Jahr ein kleines Jubiläum feiern, denn dann sind es genau 20 Jahre seit Beginn der ersten Verlosung. Darauf und natürlich auf weitere erfolgreiche Jahre mit dieser Aktion freuen sich alle Beteiligten, die mit großem Elan und Eifer selbstverständlich wieder dabei sein werden.

Glücklicherweise haben sich in den vergangenen Jahren auch einige »Nachahmer« gefunden, die die Ziele der zahngesunden Schultüte gut finden und unterstützen. Aber bei allem Engagement – auch von Verbrauchermärkten – die Originale der Zahngesunden Schultüte gibt es eben nur bei der Zahnärztekammer Niedersachsen zu gewin-

Ausblick

_ DR. ECKHARD JUNG

ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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FOTOS: VEREIN FÜR Z AHNHYGIENE E.V.

Tag der Zahngesundheit

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FOTO: PRIVAT

er 25. September 2014 ist in Deutschland der Tag der Zahngesundheit. Bereits seit 1991 wird an diesem Tag die Öffentlichkeit auf das Thema Mund- und Zahngesundheit besonDr. Uwe Herz ders aufmerksam gemacht. Zahnärztinnen und Zahnärzte informieren in ihren Praxen, Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege, Krankenkassen und Gesundheitsämter organisieren zahlreiche Veranstaltungen und stellen die Verhütung von

Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie die Aufklärung und Förderung von Eigenverantwortung in den Mittelpunkt. Das diesjährige Motto zum Tag der Zahngesundheit »Gesund beginnt im Mund – ein Herz für Zähne!« stellt bewusst die Verbindung zu dem Slogan »ein Herz für Kinder her«, denn auf die Zahngesundheit der Kleinen und Kleinsten soll in diesem Jahr besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden. Dabei stehen die Eltern als verantwortungsvolle Ansprechpartner im Focus der Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Zahngesundheit. _ DR. UWE HER Z

Sommerfest der Kita Achim-Bierden FOTO: DR. M. BR ANDT

KZVN UND KREISSTELLE VERDEN DER ZKN MIT ENGAGEMENT DABEI

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eim diesjährigen Sommerfest der kooperativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe in Bierden leistete die Zahnärzteschaft mit Unterstützung der ZKN einen umfangreichen Beitrag. Aus Hannover war der

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Kreiszeitung Syke vom 28.7.2014

BERUFSSTÄNDISCHES ●

UMSATZSSTEUER IN EUROPA

Europäischer Gerichtshof mischt durch Urteile mit Heilbehandlungen in der Human- und Zahnmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ausgeübt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. So einfach das klingt, so kompliziert ist es im Detail. Die für Zahnarztpraxen relevante Rechtsentwicklung im Bereich der Umsatzsteuer wurde in den vergangenen Jahren häufig durch Entscheidungen auf europäischer Ebene bestimmt

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ie Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen/zahnärztlichen Heilbehandlungen wird häufig gedanklich mit der freiberuflichen Tätigkeit in Einzelpraxis oder Kooperation gleichgesetzt. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht. So hat der Bundesfinanzhof, bestätigt durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), klargestellt, dass in Bezug auf die Umsatzsteuer alle Rechts-

Kariestunnel angefordert worden. Bei Anwesenheit der Vorsitzenden der Verwaltungsstelle Verden der KZVN Dr. Hanna Baeßmann-Bischoff sowie der Referentin für Jugendzahnpflege der Kreisstelle Verden Dr. Maren Brandt konnten die zahlreich anwesenden Kinder mit viel Spaß die angefärbten Zähne mithilfe des UV-Lichtes im Dunkelraum betrachten. Unter fachmännischer Anleitung wurden Hinweise zu einer effektiven Zahnhygiene vermittelt. Dr. Anna Möllenberg, Zahnärztin in Bierden und selbst Mutter von Kindern im Kindergartenalter, engagierte sich ebenfalls mit großem Eifer. Doch es ging an diesem Samstagnachmittag nicht nur um die Zähne. Die Kinder wurden auch zu gesunder Ernährung und viel Bewegung animiert. Bei flotter Musik und einfachen Tanzschritten wurde demonstriert, dass man sich auch mit viel Spaß fit halten kann. Manch Elternteil beteiligte sich mit großer Freude an den diversen Aktionen. Ein nachahmenswertes Engagement aus dem Kollegenkreis, das auch in der Presse gute Resonanz erzeugte. _ KHK

formen gleichgestellt sind (Beschluss vom 3.2.2000 V R 1/98; Richtlinie 77/388/ EWG).

Umsatzsteuerbefreiung gilt leistungsbezogen

Umgekehrt ist nicht jede Tätigkeit, die eine Zahnarztpraxis ausübt, auch gleichzeitig von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung gilt nur für die medizinisch indizierte Heilbehandlung des Patienten. Viele in einer Zahnarztpraxis üblichen Leistungen fallen jedoch nicht darunter: ● Lieferung von Zahnersatz: dieser ist ausdrücklich von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen. ● Verkauf von Prophylaxeartikeln ● ästhetische Leistungen ● Erstellung von Gutachten,

die nichtmedizinischen Zwecken dienen ● Bereitstellung von Personal und Praxisausstattung für nicht an der Praxis beteiligte dritte Personen; hier liegt keine Heilbehandlung des Patienten vor ● Vertretertätigkeit oder freie Mitarbeit

Der Streitfall »Ästhetische Leistungen«

Die Umsatzsteuerpflicht ästhetischer Leistungen war und ist steuerrechtlich umstritten. Auch dazu hat der EuGH klargestellt, dass ästhetische Operationen oder Behandlungen als Heilbehandlung gelten, wenn sie dazu dienen eine Krankheit zu heilen oder die Gesundheit zu schützen. BIT TE, LE SEN SIE WEITER AUF SEITE 320

»Schwellenwert« und Beihilfe

I

AKTUELLES URTEIL DES VG HANNOVER n einem Urteil vom 14. Mai 2015 hat das Verwaltungsgericht (VG) Hannover (Az.: 13 A 8004/13) festgestellt, dass bei Überschreitung des sog. »Schwellenwertes« ein Erstattungsanspruch gegenüber der Beihilfestelle besteht, wenn der Zahnarzt die Begründung nach § 5/2 der Gebührenordnung »überdurchschnittlicher Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad bei weit subgingivaler Präparation unter Einfassung des sichtbaren, oberen palatinalen Wurzelbereichs« für die GOZ-Position 2210 unterlegt. Ergänzend zur o. g. Begründung hatte der behandelnde Zahnarzt darüber hinaus konkretisiert, die Präparation einer zirkulären Stufe am Zahn 26 sei besonders aufwändig gewesen, da auf Grund eines Defekts in der palatinalen Wurzel dieser Bereich mit in

die Präparation einbezogen werden musste. Die besondere Schwierigkeit habe dabei darin bestanden, dass »aufgrund des naheliegenden Wurzelkanals nicht zu viel und dennoch ausreichend Substanz« abzutragen war. Trotz dieser Ausführungen und weiterer Erläuterung hatte die Beihilfestelle die Anerkennung der Begründungen für den Ansatz des 3,0fachen Satzes abgelehnt. Dem widersprach nun das Verwaltungsgericht. Die Erstattung von 8000er-Positionen lehnte das Gericht hingegen ab, da hierfür die Voraussetzung gemäß der niedersächsischen Beihilfeverordnung fehle. Das komplette Urteil finden Sie hier: www. rechtsprechung.niedersachsen.de _QUELLEN: INFO DER K ANZLEI DR. HALBE RECHT S ANWÄLTE, DATENBANK DE S VG HANNOVER

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Fortsetzung von Seite 319: Im Bereich der Humanmedizin kann es demnach ästhetische Leistungen geben, die umsatzsteuerfrei sind, weil die medizinischen Zwecke im Vordergrund stehen. Für Zahnarztpraxen ist dies jedoch eher selten. Auch die Finanzverwaltung geht generell davon aus, dass Bleaching und die Anbringung von Zahnschmuck durch Zahnärzte umsatzsteuerpflichtige Leistungen sind.

Randgebiet – aber bei Betriebsprüfung beliebt.

Umsatzsteuertatbestände sind an sich »verwaltungstechnische Randgebiete« der Zahnarztpraxis. Dennoch geraten sie gerade bei Betriebsprüfungen immer mehr in den Fokus, nicht zuletzt

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auch durch die europäische Rechtsentwicklung. Die Fortentwicklung des europäischen Umsatzsteuerrechts hat für die Zahnarztpraxis zwei weitere Umsatzsteuertatbestände geschaffen: ● Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb (aus Ländern der EU) ● Umsatzsteuerschuld beim Erwerb von Gold und Goldlegierungen Erwirbt Zahnarzt A beispielsweise ein Röntgengerät von der Firma B aus Frankreich, ist der Verkauf in Frankreich umsatzsteuerpflichtig. Da A »Unternehmer« und kein Konsument im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, muss B seine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen und A darauf hinweisen. A ist verpflichtet, den Ankauf als »innergemeinschaftlichen Erwerb« beim

deutschen Fiskus anzumelden und die Umsatzsteuer für B zu zahlen. Ähnliches gilt beim Erwerb von Gold oder Goldlegierungen bestimmter Güte. Auch hier darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer berechnen. Der Käufer, Zahnarzt A, muss den Erwerb bei seinem Finanzamt anmelden und versteuern. Das Problem: Beide Umsatzsteuertatbestände gelten auch, wenn die Zahnarztpraxis selbst gar nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Nach der »Kleinunternehmer«-Regelung ist von der Umsatzsteuer befreit, wer im vergangenen Jahr einen steuerpflichtigen Umsatz von nicht mehr als 17.500 Euro hatte, und im laufenden Jahr von nicht mehr als 50.000 Euro. _G ABRIEL A SCHOL Z S TB/ WP DFZ 07/08 – 2014

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Die neue GOZ Ausfallhonorar § 241 Abs. 2 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. § 252 BGB Entgangener Gewinn Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz wegen Pflichtverletzung Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. § 293 BGB Annahmeverzug Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. § 296 BGB Entbehrlichkeit des Angebots Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. § 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko 322 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. § 4 Abs. 2 Satz 1 GOZ Gebühren Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ Gebühren Der Arzt kann Gebühren nur für selbständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Der Betrieb einer Zahnarztpraxis verursacht Kosten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in diesem Zusammenhang im Jahr 2008 für eine Praxis einen durchschnittlichen Stundenkostensatz von etwa 200 Euro ermittelt. Zahnärztliche Organisationen gehen aktuell von deutlich höheren Beträgen aus. Diese Ausgaben entstehen ganz überwiegend auch dann, wenn durch das unentschuldigte und unangekündigte Ausbleiben des Patienten keine Einnahmen erzielt werden. Es stellt sich daher die Frage, ob und ggf. auf welcher Grundlage der Zahnarzt bei Nicht-Erscheinen des Patienten einen wirtschaftlichen Ausgleich beanspruchen kann. Juristische Literatur und die zu dieser Problematik ergan-

informiert über

gene Rechtsprechung sind uneinheitlich hinsichtlich des Anspruchs überhaupt, und, im Falle eines bestätigten Anspruchs, im Hinblick auf die Art und Weise, in der das Ausfallhonorar zu ermitteln ist. Es lassen sich jedoch Voraussetzungen benennen und Empfehlungen aussprechen, die eine aus Sicht des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen positive richterliche Entscheidung, wenn auch keinesfalls sicher, so doch wahrscheinlicher machen. I. Es muss sich um eine Bestellpraxis mit Terminvorlauf handeln, d.h. die Terminvereinbarung darf nicht nur organisatorischen Zwecken der Praxis dienen, sondern die Terminvereinbarung verfolgt den Zweck, dem Patienten eine Behandlung, die eine gewisse, nicht unerhebliche Dauer beansprucht, zu einem bestimmten Zeitpunkt zuzusichern. Unter dieser Voraussetzung ist die Leistung im Sinne des § 296 BGB kalendermäßig bestimmt und das Nicht-Erscheinen des Patienten kann durch Annahmeverzug der vereinbarten Leistung auf Grundlage von § 615 BGB einen Anspruch des Zahnarztes auf Ersatz des sogenannten positiven Interesses (»Erfüllungsinteresse«) begründen, d.h. der Zahnarzt ist wirtschaftlich so zu stellen, als hätte er die vereinbarten Leistungen erbracht, also seinen Teil der Vereinbarung erfüllt. Ein derartiger Anspruch des Zahnarztes wird nach Auffassung des OLG Stuttgart (Az.: 1 U 154/06 vom 17.04.2007) hinfällig, wenn bei

BERUFSSTÄNDISCHES ●

kurzfristiger Absage des Patienten gleichzeitig und einvernehmlich ein neuer Termin zur Durchführung der geplanten Behandlung vereinbart wird. Herangezogen als Grund für eine »Ausfallgebühr« kann auch § 241 Abs. 2 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB, wonach der Patient als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag verpflichtet ist, Rücksicht auf die allgemeinen wirtschaftlichen Belange des Zahnarztes zu nehmen und bei Verletzung dieser Pflicht zum Ersatz des sogenannten negativen Interesses, also zum Schadensersatz, herangezogen werden kann. Erfolgt in der Praxis trotz vereinbarter Termine die Behandlung von Patienten z.B. in der Reihenfolge des Eintreffens, werden wiederkehrend vereinbarte Termine vom Zahnarzt nicht eingehalten oder werden Termine mehrfach vergeben, kann von einer kalendermäßigen Bestimmung (s.o.) nicht ausgegangen und somit ein Anspruch gegenüber dem Patienten nicht begründet werden. II. Der Termin muss mit dem Patienten fest vereinbart werden. Er muss darüber informiert werden, dass der Termin ausschließlich für seine Behandlung reserviert ist. Diese Information kann bei neuen Patienten bereits im Anmelde- oder Anamnesebogen etwa in folgender Form erfolgen: »Termine, die ausschließlich für mich reserviert sind und die ich nicht ein-

Weitere Stellungnahmen, Patienteninformationen und Formulare des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Niedersachsen zu der seit dem 1.1.2012 geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) finden Sie auf unserer Internetseite www.zkn.de

halten kann oder will, werde ich spätestens 24 Stunden vorher absagen, da sonst die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Das gilt nicht bei nachweislich schuldlos unterbliebener Absage.« Der Textzusatz sollte nicht als »Kleingedrucktes« erfolgen, sondern optisch deutlich hervorgehoben werden. Angesichts der unsicheren Rechtslage empfiehlt es sich jedoch, einen derartigen Hinweis in schriftlicher Form unmittelbar mit der Terminvereinbarung, in einem Heil- und Kostenplan über die vorgesehene Behandlung oder gesondert in einer schriftlichen Vereinbarung vorzunehmen. Das AG Nettetal (Az.: 17 C 71/03 vom 12.09.2006) hat folgende Formulierung in einer Behandlungsvereinbarung für wirksam erachtet: »Sie kommen zur Zahnarztbehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die anderorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass sie, wenn sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 48 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Bei Präparationsterminen im Zusammenhang mit Kronen oder Zahnersatzarbeiten bitten wir sogar um eventuelle Absage spätestens 5 Arbeitstage im voraus. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und die Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin

nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird . ...« Gemäß § 293 BGB gerät der Patient zwar auch dann in Annahmeverzug, wenn er die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat (so z. B. AG Mannheim, Az.: 19 C 293/04 vom 28.9.2004), nach Auffassung des LG Berlin (Az.: 55 S 310/04 vom 15.4.2005) hat eine derartige Vereinbarung jedoch nur dann Bestand, wenn dem Patienten eine Entlastungsmöglichkeit für unverschuldetes Nicht-Erscheinen eingeräumt wird. Die Dauer der zu setzenden Frist kann praxisindividuelle Gegebenheiten berücksichtigen. Bei längeren Fristen besteht allerdings die Gefahr, dass diese vom Gericht als unangemessen lang bewertet werden. Eine 24-Stunden-Frist wird bestätigt durch u.a. das AG Düsseldorf (Az.: 48 C 17511/00 vom 18.2.2003) und das AG Fulda (Az.: 34 C 120/02 vom 16.5.2002). Dabei ist zu gewährleisten, dass die Praxis auch tatsächlich auf den üblichen Kommunikationswegen erreichbar ist, was Probleme z. B. bei einem an einem Montag vereinbarten Termin bereiten kann. Es sollte darüber hinaus auch der dokumentierte Nachweis geführt werden, dass es trotz Anstrengungen der Praxis nicht gelungen ist, andere Patienten in dem in Rede stehenden Behandlungszeitraum zu behandeln. Nach einer Entscheidung des AG Hameln (Az.: 21 C 199/01 [4b] vom 7.9.2001) muss sich der Zahnarzt jedoch nicht auf Verwaltungs- oder sonstige Tätigkeiten verweisen lassen, die nicht mit einer Vergütung verknüpft sind. III. Wird der Anspruch des Zahnarztes dem Grunde nach bejaht, so stellt sich die Frage, wie dessen Höhe zu ermitteln ist. Auch in Folge hierzu ergangener Rechtsprechung bestehen vier Möglichkeiten: 1) Es werden – nur kalkulatorisch – die Gebühren für diejenigen ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Oben: Die Koordinierungskonferenz in der Diskussion. Unten: Dr. Wolfgang Menke

Fortsetzung von Seite 323:

FOTOS: DR. EBELING

Koordinierungskonferenz GOZ

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ür den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Menke, Bremen, hat sich der Arbeitsumfang mit Fragen rund um die GOZ selbst im dritten Jahr nach ihrer Novellierung noch kein bisschen verringert. Gilt es doch immer noch, die Regierungsverordnung in vielen Punkten sachgerecht zu analysieren, zu kommentieren und mit den Arbeitsergebnissen den Vorstand der BZÄK zu beraten. Die Abstimmung der Ergebnisse mit den 17 einzelnen Landeszahnärztekammern erfolgt wesentlich im Rahmen von Koordinierungskonferenzen (KoKo) der GOZ-Referenten, die ihre eigene Fachkompetenz und regionale Erfahrungen einbringen. Die große Resonanz des GOZ-Kommentars der BZÄK, nicht zuletzt in der Rechtsprechung, belegt die Bedeutung des gemeinsamen Werkes. So stand, neben einer Reihe von Einzelthemen, naturgemäß die Weiterentwicklung des GOZ-Kommentars im Mittelpunkt der »KoKo« vom 4./5. Juli in Berlin. Zu einem weiteren Hauptthema entwickelte sich die Diskussion über die Arbeit des »Beratungsforums«, in dem Vertreter sowohl der BZÄK als auch der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe versuchen, strittige Fragen sachgerecht zu klären. _ ME 324 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

LG Hannover

Leistungen zugrunde gelegt, die an dem betreffenden Termin erbracht worden wären. Die unmittelbare Berechnung einer zahnärztlichen Gebühr nach den Bestimmungen von GOZ oder GOÄ ist aufgrund § 4 Abs. 2 GOZ / GOÄ nicht möglich, da die Leistung ja tatsächlich nicht erbracht wurde. Dabei sind gemäß § 615 BGB diejenigen Aufwendungen in Abzug zu bringen, die durch die nicht erfolgte Erbringung der Leistung nicht angefallen sind (AG Mainz, Az.: 86 C 308/96 vom 18.9.1997). 2) Es wird – unter Zuhilfenahme des Steuerberaters – gemäß § 252 BGB der durchschnittliche Praxisgewinn, bezogen auf die geplante Dauer des Behandlungstermins, in Rechnung gestellt. 3) Es wird der Stundenkostensatz der Praxis zugrunde gelegt (LG Hannover, Az.: 19 S 34/97 vom 11.6.1998). 4) Es wird mit dem Patienten ein konkreter und angemessener Betrag für den Fall seines Nicht-Erscheinens vereinbart. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfiehlt es sich in jedem Fall, eine praxisindividuelle Kalkulation vorzulegen, damit das Gericht nicht auf eigene, u.U. nicht sachgerechte Schätzungen, angewiesen ist. Folgende Urteile bestätigen den Anspruch des Zahnarztes auf ein Ausfallhonorar: LG Dortmund

Az.: 17 S 175/92 vom 12.11.1992

LG Konstanz

Az.: 1 S 237/93 vom 27.5.1994

AG Wetter

Az.: 8 C 197/04 vom 31.10.1994

AG Münster

AG Düsseldorf

Az.: 19 S 34/97 vom 11.6.1998 Az.: 49 C 6135/99 vom 11.5.2000 Az.: 48 C 17511/00 vom 18.2.2003

LG Itzehoe

Az.: 1 S 264/02 vom 6.5.2003

AG Neukölln

Az.: 4 C 179/04 vom 7.10.2004

AG Wetzlar

Az.: 32 C 1826/03 vom 9.12.2004

LG Berlin

Az.: 55 S 310/04 vom 15.4.2005

AG Mannheim

Az.: 12 C 40/06 vom 15.12.2006

AG Dresden

AG Düsseldorf

Az.: 107 C 5428/09 vom 28.1.2010 Az.: 52 C 4822/13 vom 18.11.2013

Bei der Handhabung zur Berechnung von Ausfallhonorar sollte in jedem Fall Folgendes Beachtung finden: Die Anwendung muss konsequent erfolgen, da ansonsten untereinander kommunizierende Patienten eine – aus ihrer Sicht unmotivierte – Ungleichbehandlung erkennen. Es sollte berücksichtigt werden, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ggf. das Erscheinen des Zahnarztes vor Gericht angeordnet werden kann und der hierdurch verursachte Umsatzausfall den Verzicht auf das Ausfallhonorar deutlich übersteigt. Und noch einmal der Hinweis: Der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens ist – wie allerdings häufig – in keiner Weise vorhersagbar. _ DR. MICHAEL S TRIEBE VOR SIT ZENDER DE S GOZ-AUSSCHUSSE S DER Z AHNÄR Z TEK AMMER NIEDER S ACHSEN

AG Bremen

Az.: 24 C 72/95 vom 2.6.1995

BERUFSSTÄNDISCHES ●

Beschäftigung von selbständigen DHs, ZMPs und ZMVs KLUGE ALTERNATIVE ODER TEURER BUMERANG? sonal. Unter Personal versteht man die zur Leistungserbringung eingesetzten (bezahlten) Mitarbeiter eines Unternehmens. Häufig wird das Personal auch als Belegschaft bezeichnet. Freie Mitarbeiter werden hingegen nicht zum Personal gerechnet, da sie selbständige Vertragspartner des Unternehmens sind. Damit eine rechtlich zulässige Delegation vorliegt, müssen die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Bedenken gemäß Zahnheilkundegesetz

● Die Leistung ist grundsätzlich delegationsfähig und erfordert nicht das höchstpersönliche Handeln des Zahnarztes. ● Die Mitarbeiterin ist zur Leistungserbringung ausreichend qualifiziert und der Delegierende hat sich persönlich von der Qualifikation überzeugt. ● Der Zahnarzt ordnet die konkrete Leistung an. ● Der Zahnarzt erteilt die fachliche Weisung. ● Der Zahnarzt überwacht und kontrolliert die Ausführung (Aufsicht, Kontrolle). ● Dem Patienten ist bewusst, dass es sich um eine delegierte Leistung handelt.

Zwischen dem Zahnarzt und seinen Patienten entsteht ein Behandlungs vertrag nach § 630 a BGB . Beim Behandlungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag (§ 630 b BGB). Obwohl bei Dienstverträgen der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung gilt, ist es jedoch rechtlich zulässig, bestimmte Leistungen auch von Mitarbeitern erbringen zu lassen. Eine solche delegierbare Leistung ist z.B. die profesVon einer sionelle Zahnreinigung. BeschäftiDas Zahnheil k unde ge - gung einer setz (ZHG) gestattet im § 1 selbständigen Abs. 5 und 6, dass bestimmte Tätigkei- ZMP, DH oder ten, wie z.B. die PZR , an dafür qualifiziertes Prophyla- ZMF kann aus xepersonal, wie z.B. ZMFs, rechtlichen ZMP s oder DH s, delegiert werden können. Gründen nur Im Gesetzestext erlaubt der Gesetzgeber die Dele- abgeraten gation bestimmter Tätigkeiten an Prophylaxeper- werden FOTO: PRODENTE.DE

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äufig erreichen uns Anfragen, ob es möglich ist, anstelle einer angestellten DH , ZMP oder ZMV auch eine selbständige (freie) Mitarbeiterin, zu betrauen. Auf den ersten Blick ist dies für den Praxisinhaber durchaus verlockend. Durch die Selbständigkeit wären diese Personen keine Angestellten der

Zahnarztpraxis, folglich hätten sie auch keinen Anspruch auf Arbeitnehmerprivilegien wie zum Beispiel bezahlten Jahresurlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus würde im Regelfall auch keine längerfristige Bindung entstehen. Juristisch gesehen, ist dieses Konstrukt jedoch bedenklich.

Auch wenn die Leistung durch einen Delegationsempfänger ausgeführt wird, muss der Zahnarzt stets für Rückfragen oder Krisensituationen zur Verfügung stehen. Er muss nicht unmittelbar neben dem Behandlungsstuhl stehen, sich jedoch in unmittelbarer Nähe aufhalten, um intervenieren zu können. Bei Beendigung des Einsatzes kontrolliert der Zahnarzt im konkreten Einzelfall die Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung und trifft ggf. weitere Anordnungen. An dieser Stel-

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FOTO: DR. J. REINS TROM

le sei noch erwähnt, dass die Delegation der Leistung keinen Einfluss auf die Haftung hat. Auch wenn eine Leistung an Mitarbeiter delegiert wird, ist der Zahnarzt in gleicher Weise für die Leistungserbringung verantwortlich, als wenn er sie selbst erbracht hätte. Wie gerade ausgeführt, liegt eine rechtlich zulässige Delegation nur vor, wenn der Zahnarzt das Weisungs- und Aufsichtsrecht hat. Weisung, Aufsicht und Kontrolle bedingen ein Über- und Unterstellungsverhältnis, welches gerade für das Arbeitsverhältnis typisch ist. Eine selbständige DH oder ZMP unterliegt nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, da sie gerade nicht seine Angestellte, sondern eine eigenständige Unternehmerin ist. Somit kann festgehalten werden, dass das oben skizzierte Modell der Beschäftigung einer freien Mitarbeiterin für den Bereich der Prophylaxe vor dem Hintergrund des Zahnheilkundegesetzes bedenklich ist.

Bedenken gemäß § 203 StGB

Auch vor dem Hintergrund der ärztlichen Schweigepflicht ist die Beschäftigung einer selbständigen DH , ZMP oder ZMV nicht unbedenklich. Die ärztliche Schweigepflicht ist im § 203 StGB geregelt und verbietet bestimmten Berufsgruppen, z. B. Ärzten und Zahnärzten, ihnen anvertraute Geheimnisse an (außenstehende) Dritte weiterzugeben. Wie bereits ausgeführt, ist eine selbständige Kraft keine Praxismitarbeiterin und somit Dritte im Sinne des Strafgesetzbuches. Patientendaten dürfen daher an sie nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung des Patienten weitergegeben werden. Andernfalls läge ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht vor.

Bedenken gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Gerade im Hinblick auf die Beauftragung einer selbständigen Abrechnungskraft dürfen auch die Vorgaben des BDSG nicht außer acht gelassen werden. Vereinfacht ausgedrückt, besagt das BDSG , dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet bzw. ge326 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

nutzt werden dürfen, wenn ein Gesetz dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. Während das BDSG den Praxen selbst die Datenerhebung und Nutzung zu Abrechnungs- oder Behandlungszwecken erlaubt (z.B. § 28 BDSG), gibt es keine entsprechende Gesetzesgrundlage für eine Datennutzung durch eine selbständige Abrechnungskraft. An dieser Stelle sei angemerkt, dass eine solche Abrechnungskraft auch nicht der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Dies wäre nur der Fall, wenn sie in der Praxis angestellt wäre (§ 203 Abs. 3 StGB). Folglich bedarf es einer vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Patienten (§ 4a BDSG). Ein Aushang oder schriftliche Information allein, ist nicht ausreichend.

Sozialversicherungsrechtliche Risiken

Ferner sollte man sich vor Augen halten, dass auch sozialversicherungsrechtliche Risiken bestehen, wenn eine vermeintlich selbständige Kraft beschäftigt wird. Kommt es z.B. zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung oder Betriebsprüfung, kann rückwirkend ein (unselbständiges) Arbeitsverhältnis festgestellt werden, so dass dem Zahnarzt massive Nachforderungen der Sozialversicherung drohen. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn die vermeintlich selbständige Kraft nur für eine oder wenige Praxen tätig, in die Praxisstruktur eingebunden ist und zur Aufgabenerledigung Praxismittel nutzt.

Fazit

Von einer Beschäftigung einer selbständigen ZMP, DH oder ZMF kann aus rechtlichen Gründen nur abgeraten werden. Im Hinblick auf die Beschäftigung einer selbständigen Abrechnungskraft sollte tunlichst auf die Einhaltung des BDSG geachtet werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Anwalt hinzuziehen. _ MICHAEL BEHRING, LL.M.

Teilnehmer an der Klausurtagung von Z-QMS in Marburg 2014

ZQMS-Partnerkammern beschließen umfangreiche Aktualisierung

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ie Zahnärztekammern Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben im Rahmen ihrer jährlichen Klausurtagung vom 24.–25. Juni 2014 in Marburg umfangreiche Ergänzungen für das Zahnärztliche Qualitätsmanagementsystem (ZQMS) erarbeitet. Der Schwerpunkt im kommenden Update liegt vor allem auf der Erweiterung von ZQMS um betriebswirtschaftliche Themen, die für die Praxisinhaber von zunehmender Bedeutung sind. Es wird außerdem zu einer Aktualisierung der EDV-technischen Basis kommen, so dass sich u. a. für die Anwender die Handhabung von ZQMS nochmals verbessern wird. Zudem wird ein neu aufgestelltes ZQMS Service-Portal dem Anwender eine Vielzahl von Vertragsmuster, Formulare und Merkblätter etc., anbieten. Die umfangreichen Aktualisierungen werden im Jahr 2015 umgesetzt. In diesem Jahr wurden bereits zwei Ergänzungen vorgenommen, die ZQMS an geänderte gesetzliche Vorgaben, u. a. an die ergänzte QM -Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) angepasst haben. ZQMS ist ein Praxismanagementsystem von Zahnärzten für Zahnärzte. Es integriert alle Anforderungen des Gesetzgebers, des Patienten sowie der Mitarbeiter, die an den Betrieb einer zahnärztlichen Praxis gestellt werden. ZQMS hat vom TÜV Rheinland die Produktzertifizierung DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 15224 erhalten. Nähere Informationen unter www.z-qms.de _ PRE SSEMIT TEILUNG DER L ANDE S Z AHN ÄR Z TE -K AMMER HE SSEN, DER L ANDE S Z AHNÄR Z TEK AMMER RHEIN L AND-PFAL Z UND DER Z AHNÄR Z TEK AMMER NIEDER S ACHSEN VOM 16.7.2014

BERUFSSTÄNDISCHES ●

Praxisbegehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt MIT DEM QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM Z-QMS DER ZKN SIND SIE VORBEREITET

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FOTO: ZKN-ARCHIV

ach dem Mediz inp ro duk te gesetz (MPG ) soll das in den Verkehr bringen von Medizinprodukten geregelt und damit die Sicherheit und der Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten gewährleistet werDr. Jürgen den. Da Zahnarztpraxen Reinstrom Medizinprodukte in den Verkehr bringen und /oder sie anwenden, unterliegen sie der Überwachung von zuständigen Behörden (§ 26 Abs.1 MPG). Mit Begehungen wollen die Gewerbeaufsichtsämter die Zahnarztpraxen bei der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben unterstützen. Dabei wird insbesonders auf die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten geachtet. Die Gewerbeaufsichtsämter haben in diesem Jahr neue Mitarbeiter eingestellt, damit sie ihre Aufgabe der gesetzlichen Überwachung besser erfüllen können. In der Regel werden Begehungen zwei Monate zuvor dem Praxisbetreiber angekündigt. In dem Schreiben wird der Praxisbetreiber aufgefordert, verschiedene Dokumente dem Gewerbeaufsichtsamt vor der eigentlichen Begehung zu übermitteln, wie z.B. ein Bestandsverzeichnis (§ 8 MPB treibV), Prüfprotokolle für die wiederkehrenden meßtechnischen und sicherheitstechnischen Kontrollen (MTK/STK), aktuelle Validierungsberichte, usw. Werden keine Validierungsberichte für ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) wie auch für einen Sterilisator vorgelegt, können Bußgelder von den Ämtern erhoben werden. Weitere Informationen hierzu lesen Sie auf der Homepage

Das Qualitätsmanagement Z-QMS hat vom TÜVRheinland die Produktzertifizierung nach DINNormen erhalten. Die teilnehmenden Kammern, die Bundeswehr und die Zahnärztekammer Niedersachsen sind stolz darauf der ZKN: »Überwachung und Begehung von Zahnarztpraxen durch Behörden« und »Flyer der niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter »Aufbereitung von Medizinprodukten« (www.zkn.de/ Bibliothek/Praxisführung allgemein). Zur Vorbereitung auf eine Praxisbegehung durch eine Behörde (Gewerbeaufsichtsamt, Gesundheitsamt und /oder Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) wird die Zahnarztpraxis mit dem Qualitätsmanagementsystem Z-QMS der Zahnärztekammer Niedersachsen unterstützt. Die Zahnärztekammern

Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (sog. Kernkammern) arbeiten gemeinsam seit 2008 in ihren jährlichen Klausursitzungen an diesem QM , damit die Kollegenschaft gesetzliche Vorgaben einfach umsetzen kann. Es ist ein Produkt von Zahnärzten für Zahnärzte. War Z-QMS zunächst eine Software auf einer CD-ROM oder einem USB -Stick, so ist es seit einigen Jahren Internet gestützt und somit für den Teilnehmer immer aktuell, jeweils auf dem neuesten Stand. Z-QMS kann jederzeit auf einen PC und/oder Tablet bearbeitet werden. Da das Qualitätsmanagementsystem selbsterklärend ist, müssen keine Schulungen von den Teilnehmern erfolgen. Etwaige auftretende Fragen werden zügig von der Hotline der ZKN ( e-Mail [email protected] ) beantwortet. In diesem Jahr trafen sich die Kernkammern zu einer Klausurtagung vom 24. bis 25.6.2014 in Marburg. Da betriebswirtschaftliche Themen für den Praxisinhaber immer wichtiger werden, wird ein Schwerpunkt des kommenden Updates Betriebswirtschaft sein. Auch soll die Bedienbarkeit dieses Qualitätsmanagementsystems in der Handhabung weiter verbessert werden, hierzu wird Z-QMS auf eine neue technische Basis ( Internetplattform ) gestellt. Ebenso wird das Serviceportal mit seiner Vielzahl von VertragsmusZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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tern, Formularen und Merkblättern übersichtlicher gestaltet werden. Dieses umfangreiche Update wird im Jahr 2015 umgesetzt. Die Forderungen des G-BA , im Qualitätsmanagementsystem ein Fehlerund Risikomanagement einzurichten, ist inzwischen umgesetzt worden. Das Qualitätsmanagementsystem Z-QMS hat vom TÜV-Rheinland die Produktzertifizierungen DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 15224 erhalten. Die teilnehmen-

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den Zahnärztekammern Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und die Bundeswehr sind stolz darauf. Am Freitag, 28.11.2014 wird von 15.00 bis 18.00 Uhr in der ZKN ein Anwendertreffen von Teilnehmern des Qualitätsmanagementsystems Z-QMS stattfinden. An diesem Tage möchten wir die Erfahrungen der Teilnehmer von Z-QMS miteinander austauschen. Weiterhin wollen wir aufzeigen, welche Verände-

rungen Z-QMS in den letzten Jahren erhalten hat und welche Neuerungen es 2015 erhalten wird. Neueinsteiger und Interessenten am Z-QMS sind ebenfalls herzlich willkommen. – Melden Sie sich bitte über e-Mail [email protected] oder Telefon (0511) 8 33 91-123 (Frau Lange-Schönhoff) zu dieser Veranstaltung an. Die Teilnehmergebühr beträgt 20,00 €. _ DR. JÜRGEN REINS TROM MITGLIED DE S VOR S TANDE S

BERUFSSTÄNDISCHES ●

Dentista Wissenschaftspreis 2014 verliehen: Angestelltenstatus und Freiberuflichkeit

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FOTO: DOHLUS, DENTAL REL ATIONS

reisträgerin 2014 des Dentista Wissenschaftspreises ist Dr. Anja Seltmann/Hamburg. Sie erhielt ihre Auszeichnung im Rahmen des 6. HirschfeldTiburtius-Symposiums am 28. Juni 2014 in Berlin durch PD Dr. Ingrid Peroz, Beirat Wissenschaft des Dentista Clubs, und Präsidentin Dr. Susanne Fath. Die eingereichte Arbeit, die die Jury auch wegen ihrer berufspolitischen Relevanz und der eindrucksvollen Datenerhebung und Analyse hoch bewertete, war eine Zertifikatarbeit an der AS Akademie für Freiberufliche Selbstverwaltung. Das spannende Thema: »Angestelltenstatus in der zahnärztlichen Berufsausübung und seine Preisträgerin des Dentista Wissenschaftspreises 2014 ist Dr. Anja Seltmann/HamAuswirkungen auf die freiberufliche burg (mitte). Überreicht wurde er von PD Dr. Ingrid Peroz/Charité (rechts), Beirat Praxis und Selbstverwaltung«. Damit Wissenschaft des Dentista Clubs, und Präsidentin Dr. Susanne Fath (links) hat sich die Autorin einem Thema gewidmet, das gleich zweifach für die und Freiberuflichkeit. Nicht angekom- ben einen Tätigkeitsschwerpunkt, aber Zukunft des Berufsstandes bedeutend men ist offenbar die standespolitische nur ein Drittel aller angestellten Zahnist: Angestelltenstatus auf der einen Botschaft, dass Freiberuflichkeit sich ärzte. Mit 25 % sind Zahnärztinnen nur Seite und der Erhalt der vor allem auf die fachlich unerheblich weniger an Standespolitik Freiberuflichkeit auf der weisungsfreie Ausübung interessiert als ihre männlichen KolleRund zwei anderen. Dr. Seltmann der Zahnheilkunde be- gen (31 %). Mit solchen Zahlen müsse Drittel aller hat Daten und Fakten zieht und mit der Art der die Standesvertretung sich intensiv beerhoben, die ein Signal Berufsausübung – selbst- fassen, meinte PD Dr. Peroz, und auch angestellten an die Standespolitik ständig oder angestellt – innerhalb des Berufsstandes deutlirichten. Die Kernbotnicht in Verbindung steht. cher machen, dass der Beruf Zahnarzt schaft des Ergebnisses: Zahnärzte Erkundet hat Dr. Seltmann grundsätzlich ein freier Beruf ist und Rund zwei Drittel aller auch die Gründe für die An- bleiben muss. Sie dankte Dr. Seltmann (männlich und stellung. Dabei fanden sich für die wichtige Arbeit und überreichte angestellten Zahnärzte (männlich und weiblich) schwerpunktmäßig drei ihr den dotierten Wissenschaftspreis weiblich) fühlen sich nicht als Aspekte: Vereinbarkeit von 2014 des Dentista Clubs. Dr. Seltmann Freiberufler! Wenn ein Beruf und Familie, »ich bin bedankte sich bei Dentista und der AS fühlen sich wachsender Anteil der kein Unternehmertyp«, und Akademie, besonders aber bei den Kolnicht als Zahnärzte angestellt ist Sorgen bezüglich der Risiken leginnen und Kollegen, die Zeit geopund sein wird, bedeutet und Kosten bei der Nieder- fert hatten, um den langen Fragebogen das auch, dass das The- Freiberufler! lassung. 52 % der angestell- auszufüllen. Sie hoffe, dass sich alle im ma Freiberuflichkeit für ten Zahnärztinnen arbeiten Berufsstand Gedanken machen und an eine steigende Anzahl an Zahnärzten in Teilzeit, berichtete PD Dr. Peroz in wichtigen Stellschrauben drehen, um und Zahnärztinnen keine Bedeutung ihrer Laudatio aus der Studie, 77 % der die Freiberuflichkeit hoch zu halten – hat. Dabei scheint diese Haltung auf angestellten Zahnärztinnen haben Kin- und das Engagement dafür innerhalb einem Missverständnis zu beruhen: An- der, und auch das ist zu beachten: Von des Berufsstandes ebenfalls. gestellte Zahnärztinnen sind fachlich den Zahnärzten mit Kindern arbeiten _ PRE SSEINFORMATION DE S DENTIS TA CLUB E.V. weisungsfrei, aber in einem abhängi- bei den Zahnärztinnen 14 % in Vollzeit, VOM 10.7.2014 gen Beschäftigungsverhältnis. Ver- bei den Zahnärzten 70 %. Drei Viertel wechselt wird dabei Selbständigkeit aller angestellten Zahnärztinnen haZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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ALTERSVERSORGUNGSWERK UNISEX ./. VERSICHERUNGSMATHEMATIK

Frauen und Männer sind gleich Ledige und Verheiratete sind ungleich

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OBERVERWALTUNGSGERICHT HEBT ENTSCHEIDUNG DES VERWALTUNGSGERICHTS AUF ie europäische UnisexRichtlinie hat auch die berufsständischen Versorgungswerke verpflichtet, Frauen und Männer ab 1985 gleichzustellen. Ihre Lebenserwartung aber bleibt unterschiedlich. Die sozialpolitische Ausblendung dieser Wirklichkeit macht den Versicherungsmathematikern die Arbeit nicht leichter. Auch das Altersversorgungswerk der ZKN hat die Unisexregelung ab 2007 in seiner Satzung umsetzen müssen. In mehreren Kammerversammlungen war keine qualifizierte Mehrheit zu erzielen. Schließlich veranlasste die ministerielle Aufsicht das AVW, mit der neuen Satzung auch den 2. Absatz des § 15 der ABH mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen. Für Mitglieder, die am 31.12.2006 ohne Witwen-/Witwerrentenanspruch geführt wurden, erfolgte die Umrechnung auf verheiratete Mitglieder. Zur Implementierung des Unisex-Tarifs gab es keinen anderen Weg. Gleiche Beiträge generieren gleiche Rentenansprüche, die Frauen dank höherer Lebenserwartung länger beziehen als Männer. Im AVW erhalten ledige Mitglieder nach § 15 (7) ABH – als Ausgleich für eine vom AVW nicht zu leistende Versorgung eines Ehepartners – seit 2007 eine um 10 Prozent erhöhte Altersrente. Anders als zuvor sind nun auch ledige Frauen begünstigt. Das Verwaltungsgericht erklärte diese neue Regelung in seinem Urteil vom 16. Mai 2012 für rechtmäßig. Gegen diese Entscheidung klagte ein unverheiratetes Mitglied vor dem Oberverwaltungsgericht. Der Kläger hatte auf seine bis 2006 überproportionale Rentenvorhersage verwiesen, die durch die neue Satzung mit Wirkung ab 2007 geändert wurde. Am 12. Juni 2014 gab das OVG diesem Kläger

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nun Recht, erklärte die Satzung insgesamt für rechtmäßig, den Absatz 2 des § 15 ABH aber für unwirksam und hob das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts auf. Die vor 2007 ausgewiesene hohe Rentenerwartung des ledigen Klägers sei durch die neue Satzung zu deutlich gekürzt worden. Dass eine Kürzung notwendig und zulässig war, bestritt das OVG nicht, gab aber keinen Handlungsrahmen vor. Betroffen von dem aktuellen OVG -

Beschlüssen führt, wie dieser Vorgang erneut zeigt. Der überwiegende Teil der berufsständischen Versorgungswerke gewährt einen Ledigenzuschlag nach Renteneintritt zwischen 5 und 15 Prozent. Im AVW Niedersachsen beträgt dieser Zuschlag für Frauen und Männer 10 Prozent. Laut Unisexregelung darf eine Differenzierung nach Geschlecht nicht stattfinden. Vor der Unisexregelung führten gleiche Beitragssummen über gleiche Beitragszeiten bei gleicher Verzinsung zu einer erhöhten Rentenanwartschaft lediger Mitglieder, da ein Anspruch auf Witwenrente entfiel. Verheiratete haben dagegen An-

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ie eigentlich recht unspektakuläre Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum § 15 (2) ABH löste, noch bevor die Druckfarbe trocken war, zahlreiche Reaktionen aus, die nicht alle die drei Siebe des Sokrates durchlaufen hatten. Die sokratische Prüfung, ob diese Mitteilungen erstens wahr, zweitens notwendig und, drittens, in guter Absicht verfasst waren, haben leider die meisten Veröffentlichungen nicht bestanden. Betroffen vom Urteil ist eine nur sehr kleine Gruppe lediger männlicher Kollegen im Altsystem des AVW. Zu heilen ist der kritisierte Umstand auch. Auf dem Feld der Unisexregelung aber werden die versicherungsmathematischen Orientierungspunkte undeutlich und damit unberechenbar bleiben. Gerechtigkeit im höheren Sinne bringt die OVG -Entscheidung nicht. Sie hat aber neue Aufmerksamkeit geweckt, weil wieder einmal das AVW der Zahnärztekammer in Niedersachsen im Licht der Öffentlichkeit stand. Mit Disziplin und harter Arbeit hat dieses AVW auf dem Weg zur Tilgung alter Hypotheken aus der Zeit vor 2005 – trotz anhaltender Ertragskrise – bereits die Hälfte zurückgelegt. Dagegen wird die Umsetzung der aktuellen OVG -Vorgabe eine sehr viel leichtere Aufgabe sein. _ DR. HERMANN HIMMELMANN

Urteil ist nur ein sehr kleiner Teil der ledigen Mitglieder im Altsystem des AVW. Der Leitende Ausschuss wird der Kammer versammlung, die im Oktober 2014 tagt, einen Änderungsantrag für diesen Satzungspunkt vorlegen. Einmal mehr müssen die Delegierten sich mit versicherungsmathematischen Widersprüchen auseinandersetzen, die als Resultat einer europäischen Regelung auch die Gerichte nicht zu einheitlichen

spruch auf die Versorgung ihrer Witwen bzw. Witwer. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe mindestens 36 Monate vor Beginn des Leistungsfalls geschlossen wurde (§ 18 ABH). Im Geiste dieser Regelung war es nicht verwunderlich, dass eine bereits zuvor geführte Klage eines ledigen Mitglieds in gleicher Sache vom Verwaltungsgericht bereits am 16. Mai 2012 abgewiesen wurde. Das Gericht bestä-

digenzuschlags bietet das OVG nicht und hat auch gegen die grundsätzliche Rechtsgültigkeit von § 15 (1) ABH keine Bedenken. Die Satzung vom Juli 2007 erfülle die Gültigkeitsvoraussetzungen »sowohl in formell- wie materiell-rechtlicher Hinsicht«. In Bezug auf eine Umgestaltung des § 15 (2) wird der Leitende Ausschuss der Kammerversammlung nun einen Vorschlag unterbreiten. Abzusehen ist, dass ledige Mitglieder im Altsystem (Beiträge bis 2006) mit Renteneintritt einen höheren Zuschlag erhalten werden als bisher. Die Kosten dafür werden voraussichtlich im Bereich von ca. 0,1 Prozent der Deckungsrückstellung liegen. Erst die Kammerversammlung wird über eine Neuregelung des 2. Absatzes § 15 ABH zu entscheiden haben. Den Leitenden Ausschuss hat weder die neue Klage noch die Entscheidung des OVG sonderlich überrascht.

Auch damit ist keine endgültige Rechtssicherheit gewonnen. Denn die Unisexregelung bleibt ein schwieriges Gelände, dessen versicherungsmathematische Orientierungspunkte undeutlich geworden sind. Den bis zur Unisexregelung berechenbaren Zusammenhang zwischen lebenslanger Beitragsleistung und Rentenanwartschaft, vor allem unter Berücksichtigung der statistischen Lebenserwartung, hat der Gesetzgeber aufgehoben. Wie im Grünbuch der EU zur Rente schon angekündigt, ist aus Brüssel auch in Zukunft mit einer Sozialgesetzgebung zu rechnen, die ihrem Verständnis von sozialer Gerechtigkeit den Vorzug vor versicherungsmathematischer Berechenbarkeit geben wird. Vergil lässt den Laokoon mit Blick auf das trojanische Pferd sagen: »Ich fürchte die Danaer, selbst wenn sie Geschenke bringen«. _ HERMANN HIMMELMANN

FOTO: DR. M. EBELING

tigte dem § 15 (2) ABH eine wirksame Rechtsgrundlage u. a. mit der Begründung: Das Gebot der Gleichbehandlung verheirateter und lediger Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke könne sich aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz ergeben, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz staatlicher Ordnung stelle. Diese Auffassung aber teilte nun das Oberverwaltungsgericht nicht. Mit Urteil vom 12. Juni 2014 bestätigte das OVG dem Kläger ein Recht auf Neubescheidung und erklärte den Absatz 2 des § 15 ABH für unwirksam. Der Verstoß von Satzungsbestimmungen gegen »höherrangiges Recht« führe zu deren Nichtigkeit. Die Kammerversammlung habe eine Neuregelung nicht zum Gegenstand ihres Beschlusses vom November 2011 zur Änderung der ABH gemacht, sondern sich darauf beschränkt, den § 15 (2) um einen Satz 3 sowie Berechnungsgrundlagen in den Anlagen 6 – 10 zu ergänzen. Die Regelung im 2. Absatz von § 15 ABH sei »nicht geeignet, einer vom Verwaltungsgericht angenommenen früheren Gefährdung zur Eheschließung entgegenzuwirken« (OVG). Zudem bewirke diese Satzungsbestimmung keine Angleichung des Niveaus der Rentenanwartschaft lediger und verheirateter Mitglieder des AVW, sondern führe zur einseitigen Absenkung der Rentenanwartschaft lediger Mitglieder auf das annähernd unverändert gebliebene Niveau der Anwartschaften verheirateter Mitglieder. Nicht anders aber wirkt sich die gesetzliche Unisexregelung der EU aus: Sie senkt die versicherungsmathematische Rentenanwartschaft von Männern zugunsten der von Frauen, die eine längere Lebenserwartung haben und unter der Voraussetzung gleicher Beiträge ihre Rente statistisch länger und in gleicher Höhe beziehen wie Männer. Aus Sicht des OVG wiederum waren vor dieser Regelung die Männer bevorzugt gewesen. Mit diesen Widersprüchen lässt das Oberverwaltungsgericht sowohl das AVW wie demnächst die Kammerversammlung allein. Einen Lösungsansatz in Bezug auf die Höhe des Le-

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Die Kammerversammlung entscheidet

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er Leitende Ausschuss (LA) des Altersversorgungwerkes (AVW) der ZKN hat die durch das OVG-Urteil vom 12.6. aufgeworfenen Fragen in einer Klausurtagung gründlich analysiert und Wege erarbeitet, dessen Vorgaben umzusetzen, ohne die Systematik der Satzung wesentlich zu beeinträchtigen. Die Delegierten der im Oktober anstehenden Kammerversammlung (KV) werden darüber befinden müssen. Mit dem Ziel, die Problematik möglichst frühzeitig transparent zu machen, hatte der LA am 20.8. jeweils drei Vertreter der beiden in der KV vertretenen Gruppen unter Beisein des Versicherungsmathematikers und des Justiziars des AVW zu einem mehrstündigen Informationsgespräch geladen. Die konstruktive Diskussion lässt auf eine einvernehmliche Lösung noch in diesem Jahr hoffen. _ ME

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WISSENSCHAFT Die intraorale digitale Abformung ALLE FOTOS: PROF. DR. SVEN M. REICH

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nde der 1980er-Jahre wurde nach einer »zahnfarbenen« Alternative zur Amalgamfüllung gesucht. Diese sollte die anatomische Form des Zahnes langlebig wiederherstellen, biokompatibel sein und – wie die Amalgamfüllung auch – in einer Sitzung (chair-side) hergestellt werden können. In Zürich lösten Mörmann und Brandestini diese Herausforderung auf geniale Weise: Sie entwickelten maschinenbearbeitbare Silikatkeramikblöcke, aus welchen Computer unterstützt nach einem digitalen Bauplan Einzelzahnrestaurationen gefertigt und die mithilfe der Adhäsivtechnik im Zahn befestigt werden konnten. Die intraorale digitale Abformung, deren Darstellung an einem Computermonitor, und eine Konstruktionssoftware für den Zahnersatz ermöglichten die Versorgung in einer Sitzung. Die Cerec (Ceramic Reconstruction) Methode war erfunden worden. Auch heute wird der Begriff »Digitale Abformung« meist als Korrelat zur konventionellen Abformung gesehen, um eine Arbeitsgrundlage zur Herstellung eines Zahnersatzes zu schaffen. Auf der IDS 2013 wurde eine Vielzahl an intraoralen digitalen Abformsystemen präsentiert. Der Schwerpunkt lag immer noch auf dem Abformen von präparierten Zähnen zur Herstellung von Zahnersatz. Sämtliche vorgestellten Systeme basieren auf optischen Ver-

Abb. 1: Beispiel für optische Abformsysteme: iTero, Cerec Blucam AC, Lava C.O.S. (Chairside Oral-Scanner), Cerec Omnicam AC (Acquisition Center)

fahrensweisen, um die Oberfläche im Mund dreidimensional zu erfassen. Dabei stehen im Wesentlichen drei Möglichkeiten der optischen Erfassung zur Verfügung. 1. Prinzip Triangulation: Bei der Triangulation wird von einer Lichtquelle aus ein Lichtstrahl mit Licht bekannter Wellenlänge ausgesandt. Dieser trifft auf die zu erfassende Oberfläche und wird in Abhängigkeit der Oberflächentextur in einem bestimmten Winkel reflektiert. Das reflektierte Licht wird von einem Sensor, der sich ebenfalls in der das

Abb.2: Trios Scanner als »Tischsystem«: Kamera mit Laptop verbunden. Bild 3Shape

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Licht imitierenden Kamera befindet, wieder aufgenommen. Anhand der Winkelverschiebung zwischen dem auf der Objektoberfläche auftreffenden und reflektierten Strahl kann die Dreidimensionalität des aufzunehmenden Objektes berechnet werden. Um die intraorale Aufnahmezeit zu beschleunigen, wird anstatt eines Lichtstrahls ein Streifenmuster oder Lichtgitter verwendet. Beispiel für das Triangulationsverfahren: Sämtliche Generationen der Cerec-Geräte (Sirona, Bensheim, Deutschland) (Abb. 1). 2. Prinzip aktive Wellenfronterfassung (Active Wavefront Sampling): Dieses Verfahren benötigt im Mund des Patienten eine Zufallsmusterverteilung, welches mithilfe von Puderpartikeln auf die intraoralen Oberflächen aufgebracht wird. Der Kamerakopf wird dann in fließenden Bewegungen über die Oberfläche geführt und anhand von verschiedenen Peilpositionen auf die Zufallsmusterverteilung kann auch hier die dritte Dimension berechnet werden. Beispiel für die aktive Wellenfronterfassung: Lava C.O.S. und True Definition Scanner (beide 3M Espe, Seefeld, Deutschland) (Abb. 1)

Abb. 3: Beispiel für eine virtuelle Teilkronenkonstruktion im Rahmen einer chair-side Behandlung. Der Oberkiefer ist als Antagonist transparent dargestellt

3. Prinzip konfokale parallele Mikroskopie: Es ist vergleichbar mit dem Vorgehen beim Mikroskopieren, wenn unter dem Mikroskop mithilfe des Objektivtriebs die Sicht auf eine Probe unter dem Mikroskop scharf gestellt wird. Es werden parallele Lichtstrahlen auf das aufzunehmen-

de Objekt gesandt. Die Optik dieser Systeme, die die von der Objektoberfläche im gleichen Strahlengang reflektierten Strahlen auffängt, besitzt verschiedene Tiefenschärfeebenen. Je nach dem, auf welcher der Tiefenschärfeebenen der jeweilige abgestrahlte Lichtpunkt scharf dar-

Abb. 5: Umfangreiche intraorale digitale Abformung. Die Abformungen in Ober- und Unterkiefer wurden quadrantenweise durchgeführt und in aufeinander folgenden Sitzungen zur Gesamtkieferabformung ergänzt

Abb. 4: In der gleichen Sitzung adhäsiv befestigte Teilkrone aus Lithiumdisilikat (Konstruktion Abb. 3)

gestellt wird, können die Höhenunterschiede berechnet werden. Beispiel für die konfokale parallele Mikroskopie: iTero (Align Technology, San Jose, CA , USA) (Abb. 1) und Trios (3Shape, Kopenhagen, Dänemark) (Abb. 2). Die Oberflächen werden bei allen

Abb.6: I. und IV. Quadrant mit Vollzirkonkronen auf Basis der optischen Abformung (Abb. 5) versorgt. Die Prämolaren und Frontzähne sind vestibulär verblendet. Zähne 13, 12 und 11 mit Komposit aufgebaut ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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4.

5. Abb. 7: Analysemöglichkeit der abgeformten Präparationsgrenze (Lava C.O.S.)

Systemen zunächst als Punktewolken dreidimensional dargestellt, aus welchen 3-D-Oberflächenstrukturen berechnet werden. Diese berechneten 3-D-Datensätze existieren dann entweder in einem codierten firmenspezifischen Oberflächenformat oder als relativ kompatibles sogenanntes STL Format. Beim STL Format ist die Oberfläche durch aneinander gesetzte Dreiecksflächen beschrieben. Deren Eckpunkte sind in einem 3-D-Koordinatensystem sowie über eine Flächennormale definiert. Die Flächennormale steht senkrecht zur jeweiligen Dreiecksfläche und definiert Unter- bzw. Oberseite des Dreiecks. Prinzipiell ist es möglich, die erfassten virtuellen Oberflächen als digitalen Bauplan für die Umsetzung in reale Modelle durch Fräsen, Stereolithographie oder Drucken zu nutzen. Restaurationen werden allerdings meist direkt auf dem virtuellen 3-D-Datensatz (Abb. 3) konstruiert. Diese Konstruktionsdatensätze werden dann in sogenannte Fertigungsdatensätze umgewandelt und mittels computerunterstützter Techniken in die Realität umgesetzt (Schleifund Fräsmaschinen, Drucker, Lasersintergeräte) (Abb. 4). Die intraorale digitale Abformung wird zurzeit vorwiegend zu Therapiezwecken zur Herstellung von Restaurationen genutzt. Allerdings steht zu erwarten, dass sie auch in den Bereichen Befunderhebung, Diagnose, Planung und in der Nachsorge bei entsprechenden Weiterentwicklungen vermehrt 334 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

Anwendung finden wird. Die seitens der Hersteller freigegebenen Indikationen sind je nach System unterschiedlich. In der Praxis dürften zurzeit Abformungen von Einzelstümpfen (auch von mehreren in einem Kiefer) und kleineren Brücken die häufigsten Anwendungen darstellen (Abb. 5 und 6).

Vorteile der intraoralen digitalen Abformung:

1. Möglichkeit der Chair-side Anwendung (Abformung, Herstellung des Zahnersatzes und Eingliederung desselbigen in einer Sitzung) (Abb. 3) 2. Möglichkeit der Echtzeitanalyse der Präparation hinsichtlich Präparationsgrenzen (Abb. 7), der okklusalen Verhältnisse, der Einschubrichtung und der Mindestschichtstärken 3. Möglichkeit des segmentierten Vor-

6. 7. 8.

gehens, d. h. schrittweises Erfassen relevanter Areale; dies ist gerade bei multiplen Restaurationen ideal, da es möglich ist, sich gezielt auf problematische Bereiche zu konzentrieren (Abb. 5). Möglichkeit der farbigen Darstellung und damit gleichzeitige Analysemöglichkeiten (Tiefe von Schlifffacetten, Gingivarezessionen, Entzündungen, Aufnehmen markierter statischer und dynamischer Kontakt, eventuell auch Farbdarstellung) Ausschneidefunktion von korrekturbedürftigen Abschnitten oder Umwandlung einer Planungs- oder Vorabformung in eine Präparationsabformung. Beispielsweise können bestimmte Areale einer Situationsabformung ausgeschnitten werden und durch die ergänzende Abformung zwischenzeitlich durchgeführter Präparationen oder die Aufnahme inserierter Implantate ergänzt werden. Abbildungen 8 bis 12 veranschaulichen den möglichen Prozessablauf vom virtuellen Situations- über das Planungs- bis zum Arbeitsmodell. Simulationen: z. B. Dynamische Okklusion Ubiquitäre Verfügbarkeit der Daten und schneller Datentransfer, Einsparung von realem Stauraum Fusionsmöglichkeit der intraoralen digitalen Datensätze mit dreidimensionalen radiologischen bildgeben-

Abb. 8: Virtuelles Situationsmodell für prothetisches Setup regio 36 (Cerec Software)

WISSENSCHAFT ●

Abb. 9: Virtuelle prothetische Planung. Diese prothetische Planung wurde zur Implantatplanung mit der DVT fusioniert (siehe Abb. 10)

den Verfahren (DVT und CT) sowie Facescan zur Diagnose und Planung von zahnärztlichen Versorgungen Nicht alle Systeme, die die intraorale digitale Abformung ermöglichen, erfüllen die genannten Punkte gleichermaßen.

Nachteile der intraoralen digitalen Abformung:

1. Da es sich um optische Verfahren handelt, besteht keine Erleichterung beim Gingiva-Management im Vergleich zur konventionellen Abformung. Nur das, was dargestellt ist, kann auch abgeformt werden. 2. Bei Restaurationsmaßnahmen mit umfangreicher Auflösung der Stützzone kann sich die virtuelle Zuordnung von Ober- und Unterkiefer schwierig gestalten (Abb. 5). Diese Zuordnung findet bei den meisten Ver fahren durch die gemeinsame Aufnahme der Bukkalflächen des Ober- und Unterkiefers in habitueller Relation statt. Mithilfe dieser Bukkalaufnahme können durch Suchalgorithmen dann Ober- und Unterkiefer zueinander zugeordnet werden. 3. Abhängigkeit von einer Prozesskette und damit mögliche Einschränkungen z. B. a) das Erfassen von Implantatpositionen erfordert spezifische Scankörper, die systemkompatibel sein müssen. b) das Erfassen großflächiger zahn-

Abb. 10: Fusion von intraoraler Abformung inklusive prothetischer Planung mit der DVT des Patienten. Virtuelle Implantatplanung, auf deren Basis eine entsprechende Bohrschablone gefräst wurde. (Apikale Aufhellung Zahn 22 Zufallsbefund in der DVT) (Planungssoftware Galileos Implant, Sirona, Bensheim)

loser Areale geschieht zurzeit noch auf konventionelle Weise effizienter und genauer. c) eingeschränkte Kompatibilität aufgenommener Datensätze mit Programmen der Weiterverarbeitung (Konstruktions-und Fertigungsdatensätze) d) keine evidenzbasierten Daten für Restaurationen, die den Einzelzahnersatz übersteigen. 4. Auf Basis von 3D Datensätzen hergestellte reale Modelle dienen vor allem als Trägermodelle, die Präzision von Implantatanalogmodellen ist noch nicht geklärt.

Wissenschaftliche Erkenntnisse

In vitro-Untersuchungen: Es existie-

ren In-vitro-Untersuchungen zur Wiederholungsgenauigkeit (Präzision) und zur Wiedergabegenauigkeit (Richtigkeit) von virtuellen 3-D-Modellen im Vergleich zu den zugrunde liegenden realen Ur-Modellen. Untersuchungen an bezahnten Modellen zeigen, dass die digitale Abformung im Einzelzahnund Quadrantenbereich konkurrenzfähig zur konventionellen Abformung ist. Bezogen auf einen Gesamtkiefer gibt es unterschiedliche Untersuchungsergebnisse, die zum einen die Überlegenheit der konventionellen Abformung, zum anderen auch von der Ebenbürtigkeit der digitalen Abformung berichten. Bei den meisten Untersuchungen handelt es sich um bezahnte Modelle, die somit charakteristische und strukturierte Oberflächen aufweisen, die ein Zusam-

Abb. 11: Ausgeschnittenes Areal regio 36 in der virtuellen Situations-Abformung

ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Abb. 12: »Einscannen« der Implantatposition nach Freilegung. Dies geschieht durch Insertion und Erfassen eines sogenannten Scanpfostens. Anhand der charakteristischen Geometrie des Pfostens kann die Software die Position des Implantats berechnet werden

mensetzen einzelner Datensequenzen begünstigen. Dies gilt auch für Untersuchungen zur Genauigkeit der Erfassung von Implantatpositionen. In-vivo-Untersuchungen: In-vivoUntersuchungen erfassen stets die gesamte Prozesskette von der intraoralen digitalen Abformung bis zur Erstellung des Zahnersatzes und beziehen sich bisher nur auf Einzelzähne. Die Genauigkeiten, die im marginalen Bereich erreicht werden, sind weitestgehend mit denen konventioneller Restaurationen ebenbürtig. Da es sich um die Untersuchung der gesamten Prozesskette handelt, können systematische Fehler berücksichtigt und entsprechend nivelliert werden. Langzeituntersuchungen bezüglich chair-side hergestellter adhäsiv befestigter silikatkeramischer Restaurationen belegen die klinische Bewährung dieser Restaurationen. Es wurden Fallberichte publiziert, in denen auch von der Herstellung von kombiniert-festsitzendem oder sogar totalem Zahnersatz berichtet wird. Hierzu gibt es allerdings keine evidenzbasierte Literatur. Kombination mit anderen bildgebenden Verfahren: Es besteht die Möglichkeit, die intraorale digitale Abformung mit anderen Datensätzen zu fusionieren. Dies wird in der Praxis z. B. 336 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

mit Volumen-Datensätzen im DICOM Format (DVT ) genutzt, um nach idealisierter virtueller prothetischer Konstruktion in unbezahnten Arealen im intraoralen 3-D-Datensatz diesen mit den 3-D-Röntgendaten des Patienten zu fusionieren (Abb. 10 und 14). In diesem Kombinationsdatensatz können nun Implantatplanungen in Relation zur prothetischen Planung, zu den knöchernen und schonungspflichtigen Strukturen durchgeführt werden. Die virtuelle Implantatplanung (Abb. 14) wird in eine virtuelle Bohrschablone umgesetzt, die als Bauplan für eine gedruckte (Abb. 15) oder gefräste

Bohrschablone dient, in die entweder Hülsen für eine Pilotbohrung oder für eine voll geführte Implantation integriert sind. Ausblicke: Im Frontzahnbereich ist die Fusionierung von intraoralen 3-D-Datensätzen mit dreidimensionalen Gesichtsscans möglich, um ästhetische Veränderungen in diesem Bereich simulieren zu können. Da die Weichgewebsveränderungen nicht berücksichtigt werden können, sind diese Möglichkeiten, auch hinsichtlich der exakten Fusionsmöglichkeiten, noch eingeschränkt. Es steht zu erwarten, dass andere digitale Erfassungssysteme wie Ultraschallscanner entwickelt werden. Auch die Kombination von anderen Diagnosesystemen wie Kariesdetektion unter Verwendung bestimmter Lichtspektren oder Parodontitisdiagnostik als integrierte Bestandteile eines intraoralen digitalen Erfassungssystems sind denkbar und würden dann zur Standardanwendung bereits in der Befund- und Diagnosephase werden.

Zusammenfassung

Zurzeit werden intraorale digitale Abformsysteme vorwiegend für die Therapie genutzt. Die Anfertigung von Einzelzahnersatz (inklusive Einzelzahnimplantatversorgungen) auf Basis der intraoralen digitalen Abformung kann als bewährt angesehen werden. Hinsichtlich mehrgliedriger Restaurationen sind publizierte prospektive klinische Studien nicht verfügbar. Die Praxis

Abb. 13: Virtuelles Design der Implantatsuprakonstruktion

WISSENSCHAFT ●

5. Ist die Vernetzbarkeit mit meinen Laborpartnern (externes Labor/Praxislabor) möglich? 6. Wie teuer sind die so genannten Scangebühren, Lizenzgebühren, Softwareupdates, Zusatzfunktionen, etc.?

Spezielle Checkliste

Abb. 14: Fusionsmöglichkeit der intraoralen digitalen Datensätze (mintfarben) inklusive virtueller prothetischer Planung (weiß) mit dreidimensionalen radiologischen bildgebenden Verfahren (hier DVT) zur Implantatplanung. Bohrhülsen sind ebenfalls dargestellt. (Prothetische Planungssoftware: Cares visual 8.5, Straumann, Basel, Schweiz; Implantatplanungssoftware: Codiagnostix, Dental Wings, Chemnitz)

1. Die Systeme, die in die engere Wahl kommen, sollten zunächst am Phantom ausprobiert werden. 2. Anschließend sollte unbedingt die praktische Erprobung am Patienten erfolgen: a) Erfassen einer subgingivalen Präparation b) Erfassen einer supragingivalen Präparation c) Erfassen eines Implantates d) Frontzahnbogen mit abformen e) Restaurationen herstellen lassen _ PROF. DR. MED. DENT. S VEN M. REICH, KLINIK FÜR Z AHNÄR Z TLICHE PROTHE TIK UND BIOMATERIALIEN, LEHR- UND FOR SCHUNGS-

zeigt jedoch, dass die Herstellung von festsitzendem Zahnersatz bis vier Glieder (mit zwei fehlenden Zähnen und entsprechender strukturloser Schleimhaut) praktikabel ist. Wie unter Ausblicke geschildert, ist es aufgrund der zu erwartenden Entwicklungen eine Frage der Zeit, wann die digitale Abformung wegen ihrer möglichen Universalität und Vernetzbarkeit die konventionelle Abformung verdrängen wird.

Checkliste für den Praktiker

3. Welches Indikationsspektrum soll abgedeckt werden? Diagnose, Befund, Planung (z. B. Implantate -> Fusionierung mit DICOM Daten, Schalenprovisorien), Therapie, Nachsorge 4. Sollen Implantatabformungen mit welchem Implantat-System möglich sein? Welcher Workflow muss dann angewandt werden?

BEREICH COMPUTERGE S TÜT Z TE Z AHNMEDIZIN, UNIKLINIK RW TH A ACHEN

D A S A USF ÜHR L IC HE L I T E R AT UR V E R Z E IC HNIS F IN DEN SIE A UF DER W EBSEI T E W W W. Z A HN A ER Z T E K A MME R N O R DR HE IN.DE



Z A HN Ä R Z T E



R ZB-

ARCHIV (W W W. Z AHNAER Z TEK AMMERNORDRHEIN.DE/ FUER-Z AHNAER Z TE/R ZB.HTML).

Abb. 15: Im 3-D-Druck(Print)verfahren auf Basis der in Abb. 8 durchgeführten virtuellen Planung hergestellten Bohrschablone (Labor implatec, Ulm)

Die digitale intraorale Abformung kann die konventionelle Abformung nicht in allen Bereichen ersetzen. Das universelle digitale Abformsystem gibt es zurzeit nicht, daher sollte sich der interessierte Zahnarzt vorher eine Checkliste mit seinen individuellen Prioritäten aufstellen.

Allgemeine Checkliste

1. Soll die Chairside Option gewährleistet sein oder wird ein reines Abformsystem gewünscht? 2. Liegt die Priorität auf einem offenen Datenaustausch, dann sollte das System fähig sein, STL Daten auszugeben. ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Ektomie einer follikulären Zyste mit nachfolgender endodontischer Therapie KLINISCHES MANAGEMENT EINES KOMPLEXEN FALLES

Im vorliegenden Fall wurde bei einem Orthopantomogramm eine große, vom linken unteren Weisheitszahn ausgehende, follikuläre Zyste entdeckt. Bei/nach der Zystektomie mussten mehrere Zähne entfernt beziehungsweise endodontisch behandelt werden. Die Behandlung wurde durch die Notwendigkeit weiterer endodontischer Eingriffe im linken Oberkiefer kompliziert. Follikuläre Zysten, die den entwicklungsbedingten odontogenen Zysten zugeordnet werden, stellen nach der radikulären Zyste die zweithäufigste Zystenform im Kieferbereich dar. Im Rahmen des Zystenwachstums kann es zu massiven Destruktionen von Knochen beziehungsweise Resorptionen der der Zyste benachbarten Zähne kommen. Dieser Fallbericht schildert die komplexe endodontische Therapie mit Nachkontrollen über einen Zeitraum von zwei Jahren

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er Patient stellte sich im Rahmen der halbjährlichen Kontrolluntersuchung bei seinem Hauszahnarzt vor. Er gab an, keinerlei Beschwerden zu haben, jedoch wollte er den Zahn 24 durch ein Implantat ersetzen lassen. Da die letzten Röntgenaufnahmen bereits mehrere Jahre zurücklagen und um einen ersten Eindruck über das vorhandene Knochenangebot gewinnen zu können, wurde ein Orthopantomogramm angefertigt. Auf diesem zeigte sich eine ausgedehnte Osteolyse, die sich vom linken aufsteigenden Unterkieferast bis in die Region des linken unteren Eckzahnes erstreckte. Innerhalb der Osteolyse befand sich ein verlagerter

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ALLE FOTOS: DR. S. LORENZ

EIN BEITR AG VON DR. STEFAN LORENZ, MÜNCHEN

Abb. 1: Das Orthopantomogramm zeigt eine ausgedehnte Osteolyse, die vom linken aufsteigenden Unterkieferast bis in die Region des linken unteren Eckzahnes reicht. Innerhalb der Osteolyse liegt ein verlagerter Weisheitszahn

Weisheitszahn (Abb. 1). Die Zähne im dritten Quadranten reagierten nicht auf den Sensibilitätstest mit Kälte. Sie waren weder in horizontaler noch in axialer Richtung perkussionsempfindlich. Die Frage nach einer Parästhesie oder Anästhesie im Bereich der linken Lippe beziehungsweise des linken Unterkiefers verneinte der Patient.

Therapie der follikulären Zyste

Der Patient wurde über den Befund aufgeklärt und zur weiteren Abklärung an die Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der TU München überwiesen. Dort wurde nach entsprechender Voruntersuchung in Intubationsnarkose eine Zystektomie mit Osteotomie der Zähne 38 und 37 vorgenommen. Der große Knochendefekt wurde mit Spongiosa aufgefüllt, die aus dem linken Beckenkamm entnommen wurden. Die Histologie bestätigte den Verdacht einer odontogenen follikulären Zyste. Dem Patienten wurde für drei Wochen weiche Kost sowie für sieben Tage eine orale Antibiose mit Augmentan verordnet. Bei regelrechtem Heilungsverlauf nahm der Patient mehrere Nachsorgetermine im Klinikum der TU München wahr.

Endodontische Therapie im zweiten Quadranten

Nachdem in der Zwischenzeit in regio 24 implantiert worden war, stellte sich der Patient im August 2011 mit Beschwerden im linken oberen Frontzahnbereich in unserer Praxis vor. Die klinische Untersuchung ergab eine leichte, druckdolente Schwellung im Vestibulum in regio 23 und 24. Die Sensibilitätsprobe mit Kälte war am Zahn 22 nicht eindeutig und am Zahn 23 negativ. Der Zahn 23 war in vertikaler Richtung perkussionsempfindlich. Der Lockerungsgrad und die parodontalen Sondierungstiefen an den beiden Zähnen waren im physiologischen Bereich und der Klopfschall am Implantat in regio 24 war hell. Das angefertigte Röntgenbild (Abb. 2) zeigte am Apex des linken oberen Eckzahnes eine deutliche, sich nach distal erstreckende Osteolyse. Für den Zahn 23 wurde die Diagnose »Pulpanekrose« mit akuter apikaler Parodontitis« gestellt und der Patient darüber aufgeklärt, dass an diesem Zahn eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden müsse. Nach Infiltrationsanästhesie und Applikation von Kofferdam wurde der Zahn trepaniert. Es zeigte sich, dass der

WISSENSCHAFT ●

Eingang zum Wurzelkanal weitgehend obliteriert war und unter direkter Sicht unter dem Operationsmikroskop mit Ultraschallinstrumenten freigelegt werden musste. Eine Sondierung des Kanalverlaufs bis zum Apex war trotz mehrmaliger bukkaler und intraligamentärer Anästhesie nicht möglich, da der Patient dabei starke Schmerzen verspürte. Wir entschieden uns daher, eine medikamentöse Einlage mit Ledermix (Riemser) einzubringen, den Zahn provisorisch zu verschließen und mit der Behandlung an einem anderen Tag fortzufahren. Drei Tage später wurde der Patient erneut mit starken Schmerzen vorstellig, wobei nun das Vestibulum auf Höhe der Wurzelspitze des Zahnes 22 druckdolent war. Der Sensibilitätstest mit Kälte fiel nun auch bei 22 negativ aus. Der Zahn war in axialer Richtung leicht perkussionsempfindlich, so dass auch hier die röntgenologisch verifizierte Diagnose »Pulpanekrose mit akuter apikaler Parodontitis« gestellt wurde (Abb. 3). Nach Infiltrationsanästhesie bukkal sowie palatinal und Applikation von Kofferdam wurde der Zahn 22 trepaniert, am Zahn 23 entfernten wir den provisorischen Verschluss. Die stark obliterierten Wurzelkanäle wurden an beiden Zähnen mittels Ultraschallfeilen und einer ProTaper SX-Feile

Abb. 3: Apikale Parodontitis bei Zahn 22

Abb. 2: Auf dem Mundfilm ist am Apex des Zahnes 23 eine deutliche, sich nach distal erstreckende Osteolyse zu erkennen

(Dentsply De Trey) erweitert. Die Sondierung des Kanalverlaufs und die Präparation eines Gleitpfades erfolgten mit Handinstrumenten (ISO 06 bis 10) unter endometrischer Kontrolle. Die definitive Präparation der Wurzelkanäle wurde mit rotierenden NiTi-Instrumenten (Mtwo, VDW ) in der Crown-Down-Technik durchgeführt, bei permanenter Desinfektion mit erwärmtem fünfprozentigem NaOCI. Die Röntgenmessaufnahme (Abb. 4) bestätigte die vorher endometrisch bestimmte Aufbereitungslänge. Nach Zwischenspülung mit 25-prozentiger Zitronensäure wurden die Wurzelkanäle mit zweiprozentiger CHX-Lösung

Abb. 4: Röntgenmessaufnahme bei den Zähnen 22 und 23

desinfiziert und in vertikaler Kondensationstechnik mit warmer Guttapercha obturiert. Die Zugangskavitäten versorgten wir adhäsiv mit Syntac classic und Tetric EvoFlow beziehungsweise Tetric EvoCeram (Ivoclar Vivadent) Eine Röntgenkontrollaufnahme bestätigte den vollständigen Verschluss der Wurzelkanäle (Abb. 5).

Endodontische Therapie im dritten Quadranten

Im Anschluss an die Wurzelbehandlung im zweiten Quadranten prüften wir erneut die Sensibilität der Zähne 33 bis 35, die – wie erwartet – negativ war. Die Zähne waren fest und nicht perkussi-

Abb. 5: Wurzelfüllungen der Zähne 22 und 23 ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Abb. 6 und 7: Das Orthopantomogramm und der Röntgenmundfilm zeigen eine Resorption der Wurzelspitzen der Zähne 33, 34 und 35

onsempfindlich. Der Patient wurde darüber aufgeklärt, dass – bedingt durch die follikuläre Zyste und deren Entfernung – die Wurzelspitzen angegriffen seien und dass deshalb an allen drei Zähnen eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden müsse. Erkennbar war dies bereits auf dem Orthopantomogramm vom November 2010 gewesen, so dass für die Zähne 33 bis 35 die Diagnose »sterile Nekrose« gestellt wurde. Aufgrund der bisherigen multiplen Behandlungen und da er im Moment keine Schmerzen hatte, wollte der Patient die Behandlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Die Anfertigung eines aktuellen Röntgenbildes lehnte er ab. Zehn Monate später wollte der weiterhin schmerzfreie Patient die Wurzelbehandlung der Zähne 33 bis 35 durchführen lassen. Auf dem daraufhin an-

gefertigten Orthopantomogramm (Abb. 6) und dem Einzelzahnfilm (Abb. 7) war die Resorption der Wurzelspitzen des linken unteren Eckzahnes und der beiden Prämolaren gut sichtbar. Es war geplant, die Zähne 34 und 35 simultan in einer Sitzung endodontisch zu behandeln. An Zahn 33 war bereits präoperativ eine Obliteration des Wurzelkanalsystems zu vermuten, so dass er in einer separaten Sitzung behandelt werden sollte. Das Vorgehen bei den Wurzelkanalbehandlungen der Zähne 34 und 35 war vergleichbar mit dem oben für die Oberkieferzähne beschriebenen. Beide Kanäle waren stark oblitiert. Da keine apikale Konstriktion mehr vorhanden war, wurden die Neoapices nach Anfertigung einer Röntgenmessaufnahme (Abb. 8) und Einbringen eines apikalen Widerlagers aus Gelastypt (Sanofi-Aventis) mit MTA

Abb. 8: Röntgenmessaufnahme bei den Zähnen 34 und 35

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(ProRoot, Dentsply De Try) verschlossen. Der restliche Kanalanteil wurde mit erwärmter Guttapercha obturiert. Der koronale Verschluss erfolgte adhäsiv und die Wurzelfüllungen wurden röntgenologisch kontrolliert (Abb. 9). Beim Versuch den Eingang des Wurzelkanals bei 33 darzustellen, zeigte sich, dass das Wurzelkanalsystem vollständig obliteriert war. Die Behandlung wurde nach etwa 60 Minuten erfolgloser Suche nach dem Kanaleingang abgebrochen. Die Kavität wurde adhäsiv versorgt (Abb. 10) und der Patient aufgeklärt, dass dieser Zahn im Falle des Auftretens von Schmerzen entfernt werden müsse.

Röntgenkontrolle nach zwei Jahren

Das Röntgenbild der Zähne 22 und 23 zeigt im Bereich der vormaligen apikalen Ostoelyse eine weitgehend normale

Abb. 9: Die wurzelgefüllten Zähne 34 und 35

WISSENSCHAFT ●

Abb. 10: Der Versuch, den Eingang des Wurzelkanals bei 33 darzustellen, musste wegen der Obliteration des Wurzelkanals abgebrochen werden. Man erkennt, dass der Zahn dabei nicht perforiert wurde, was bei weiterer Suche möglicherweise der Fall gewesen wäre

Trabekelstruktur und einen physiologischen Parodontalspalt (Abb. 11). Die reduzierte Röntgendichte apikal der Zähne 33 bis 35 (Abb. 12) lässt sich möglicherweise als »Knochennarbe« nach Zystektomie deuten und bedarf weiterer Röntgenkontrollen. Der Patient ist beschwerdefrei, so dass von einer guten Prognose ausgegangen werden kann.

Epikrise:

Odontogene Zysten im Kieferknochen entwickeln sich aus den Geweben des Zahnsystems. Die häufigste Zystenform ist mit 52 Prozent die radikuläre Zyste, gefolgt von der follikulären Zyste mit 16 Prozent [1]. Letztere entsteht aus dem Schmelzepithel retinierter oder verlagerter Zähne. Da das Zystenwachstum meist nicht entzündlich verläuft, wird eine follikuläre Zyste oft sehr spät erkannt [2]. Im vorliegenden Fall wurden durch das Zystenwachstum die Wurzelspitzen der Zähne 33 bis 35 resorbiert, was letztendlich zur sterilen Nekrose der Pulpa dieser Zähne geführt hat. Der Verschluss der Resorptionsflächen beziehungsweise der Neoapices erfolgte mit MTA (ProRoot; Dentsply De Trey), dessen Biokompatibilität in zahlreichen Untersuchungen nachgewiesen wurde [3-7]. Mente et al. konnten in einer klinschen Studie zeigen, dass eine Deckung mit dem oben genannten

Abb. 11: Das Röntgenbild der Zähne 22 und 23 zeigt im Bereich der vormaligen apikalen Osteolyse eine weitgehend normale Knochenstruktur und einen physiologischen Desmodontalspalt

Material unabhängig von der Lage der Perforation beziehungsweise Resorption zu einer Heilungsrate von 86 Prozent führt [8]. Darüber hinaus finden sich in der Literatur mehrere Tierstudien [9, 10] und Falldarstellungen [11-13], die den erfolgreichen Einsatz von MTA belegen. Auffällig war, dass das Ausmaß der Kalzifikation der jeweiligen Wurzelkanäle von distal nach mesial zunahm. Die bereits präoperativ vermutete vollständige Obliteration des Wurzelkanals des Zahnes 33 erklärt sich möglicherweise daher, das der Resorptionsprozess diesen Zahn als letzten erreicht hat und die Odontoblasten länger als an den Zähnen 34 und 35 Zeit hatten, um Reizdentin zu bilden. Gemäß Hülsmann et al. [14] muss immer klinisch verifiziert werden, ob eine vollständige Obliteration vorliegt, die alleinige Diagnose anhand eines Röntgenbildes reicht nicht aus. Ist das Wurzelkanalsystem tatsächlich instrumentell nicht präparierbar, so raten die Autoren zu einem Belassen der Situation und regelmäßigen Röntgenkontrollen. Oginni et al. [15] empfehlen an obliterierten Zähnen – wenn möglich – eine endodontische Therapie bei Perkussionsempfindlichkeit oder wenn eine apikale Osteolyse vorliegt. Letztere zeigen gemäß McCabe et al. [16] lediglich 7 bis 27 Prozent der Zähne mit obli-

Abb. 12: Die reduzierte Röntgendichte apikal der Zähne 33 bis 35 kann möglicherweise als »Knochennarbe« nach Zystektomie gedeutet werden

teriertem Wurzelkanalsystem. Die Autoren schlussfolgern, dass bis zu 75 Prozent der vollständig obliterierten Zähne symptomfrei sind und keinerlei Maßnahmen außer regelmäßigen Röntgenkontrollen erfordern. Die Entwicklung der periradikulären Osteolyse an den Zähnen 22 und 23 erklärt sich möglicherweise aus einer traumatischen Schädigung dieser Zähne im Rahmen der Intubation bei der Narkose beziehungsweise der Zystektomie. Klinische und röntgenologische Kontrollen belegen die sehr gute Prognose der Zähne 22 und 23 und lassen eine Ausheilung erkennen. Gleiches gilt für die vormals bestehende massive knöchernde Destruktion im linken Unterkiefer. _ BAY ERISCHE S Z AHNÄR Z TEBL AT T JUNI 2014

LITER ATUR BEIM VERFA SSER

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KOSTENTR ANSPARENZ IM GESUNDHEITSWESEN:

FVDZ UNTERSTÜTZT FORDERUNG DER DEUTSCHEN BUNDESBANK

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n ihrem aktuellen Monatsbericht befasst sich die Deutsche Bundesbank mit der Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV ) und kritisiert angesichts der steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen die fehlende Linie gesundheitspolitischer Reformen. Mit Blick auf die noch in diesem Jahr zu erwartenden Defizite und das Abschmelzen der finanziellen Reserven in der GKV mahnt die Bundesbank unter anderem mehr »Transparenz für die Patienten über die in Rechnung gestellten Behandlungen und Kosten« an. Die FVDZ-Bundesvorsitzende Kerstin Blaschke zu dem Bericht: »Mit der Forderung nach mehr Kostentransparenz greift die Bundesbank ein Grundanliegen des FVDZ auf. Der Verband setzt sich schon seit Jahren konsequent für mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Gesundheitswesen ein und macht sich für die Ablösung des Sachleistungsprinzips durch ein transparentes Kostenerstattungssystem stark. Im Jahr 2010 hat der FVDZ in Zusammenarbeit mit dem Kieler Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) ein Prämienmodell für die Zahnmedizin vorgelegt und damit aufgezeigt, wie eine zukunftsfähige einkommensunabhängige Finanzierung der zahnärztlichen Versorgung aussehen könnte.« Blaschke weiter: »Wir freuen uns, dass unsere Forderungen durch den Bericht der Bundesbank bestätigt wurden. Mit Blick auf die steigenden Ausgaben fordern wir den Gesetzgeber auf, das Gesundheitswesen endlich in zukunftssichere Bahnen zu lenken.« _ PRE SSEMIT TEILUNG DE S FREIEN VERBANDE S DEUT SCHER Z AHNÄR Z TE E. V. VOM 24.7.2014

GOOGLES GIER NACH GESUNDHEITSDATEN »Die Vermessung des Körpers«, so lautet die Überschrift eines Artikels in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (FAZ), in dem es um den Handel mit Gesundheitsdaten geht. »Der Handel mit Kranken- und Rezeptda342 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

ten ist ein Milliardengeschäft, das weiter boomt«, schreibt Autorin Melanie Mühl. Unter anderem geht sie darauf ein, wie auch der Internetriese Google ins Geschäft mit Gesundheitsdaten strebt

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oogle gehe es um einen »Totalzugriff auf den Menschen«, meint Mühl. So habe sich der Konzern bereits mit dem Kauf des Thermostat-Herstellers Nest Zutritt zu »unseren vernetzten Hightech-Häusern« verschafft. Über die Auswertung der Daten der online-angebundenen, hochtechnisierten Heizungsregler weiß Google nun, ob jemand zu Hause ist oder nicht. »Dass jetzt die Vermessung der Körper dieser Bewohner auf der digitalen Agenda des Datengiganten ganz oben steht, ist nur logisch«, schlussfolgert die Journalistin. Sie weist auf den neusten GoogleCoup hin: einen Verwaltungsdienst für Gesundheitsdaten, genannt »Google Fit«. Über Fitnessarmbänder und dazugehörige Apps werden verschiedene Körperwerte gemessen und gespeichert. Die Informationen fließen bei Google zusammen. »Es wäre naiv zu denken, die ganze Sache ziele ausschließlich auf eine Optimierung der Werbemaschinerie«, betont Mühl. Der Handel mit Risikoprofilen und eine Kooperation mit der Pharmaindustrie sei ein nicht auszuschließender nächster Schritt. Die Autorin zitiert einen amerikanischen »Experten für Gesundheitsrecht«, der online gespeicherte Gesundheitsdaten mit der Atomkraft verglichen hat: Solange die Daten unter Kontrolle seien, sei das Potential – im positiven Sinne – enorm. Wenn sie aber in falsche Hände gelangen würden, sei der Schaden unkalkulierbar. »Niemand kann heute wissen, welche Informationen vielleicht einmal gegen ihn verwendet werden. Und es kann auch niemand vorhersagen, welche Rolle Google im Gesundheitskosmos spielen wird«, schreibt Mühl. _W W W. Z AEND.DE, 16.7.2014

FOTO: PRIVAT

DIES & DAS HACKER STEHLEN EZB-DATEN

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achdem Cyberkriminelle 18 Millionen EMail-Passwörter von Tonline, Freenet, GMX , Web.de und Kabel Deutschland Kunden Dr. Uwe Herz gestohlen haben, drei Millionen allein bei deutschen Usern, EBAYKunden nach Datenklau Sammelklage gegen das EBAY-Auktionshaus einreichten, haben nun Hacker bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Tausende Kontaktdaten geklaut und dann von der Notenbank Geld erpresst. Über ein Leck auf der EZB -Internetseite verschafften sich die Unbekannten vor allem E-Mail-Adressen von Journalisten und Seminarteilnehmern. Die Währungshüter der EZB versicherten, interne Systeme oder sensible Marktdaten seien nicht betroffen gewesen. Ob dieser Beschwichtigungsversuch der EZB -Sprecher verloren gegangenes Vertrauen ersetzt bleibt fraglich. Die Täter hatten immerhin Zugriff auf 20.000 E-Mail Adressen sowie in einigen Fällen Telefonnummern oder Post-Anschriften. Wie viele Datensätze tatsächlich abgeschöpft wurden, konnte die EZB nicht beziffern. Der Datendiebstahl sei erst aufgefallen, als eine anonyme E-Mail die Zentralbank erreichte. Deren Absender habe Geld für die gestohlenen Daten verlangt. Unbeeindruckt von der steigenden Zahl von Datendiebstählen und einer zunehmenden Bedrohung durch die Cyberkriminalität soll nach einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein unabhängiger Expertenrat den digitalen Informationsaustausch im deutschen Gesundheitssektor voranbringen. Nach der bisherigen Planung wird dieser E-Health-Rat bei der Gematik angesiedelt, die die dahinterstehende Telematik-Infrastruktur entwickelt. Kern der Bemühungen ist es, den Austausch von Informationen zwischen den heute rund 200 unterschiedlichen Informationstechnologie-Systemen bei Ärzten und Kliniken sicherzustellen. Dazu heißt es von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): »Von modernen Technologien können Patienten enorm profitieren«. Durch das Telemonitoring könnten ältere Menschen län-

ger zu Hause im vertrauten Umfeld leben, während der behandelnde Arzt die Gesundheitswerte im Blick habe. Ob ein behandelnder Arzt über Telemonitoring möglicherweise die Gesundheitswerte mehrerer Patienten über 24 Stunden gleichzeitig im Blick haben muss, lässt Gröhe offen. Den Hackern von Gesundheitsdaten öffnen sich zukünftig ungeahnte Betätigungsräume. Der Handel mit Kranken- und Rezeptdaten ist ein Milliardengeschäft, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung kürzlich schrieb. _ DR. UWE HER Z

MANGELNDER DATENSCHUTZ BEI KASSEN SO LEICHT KOMMT MAN AN PATIENTENDATEN

Die Barmer GEK schützt medizinische Informationen über ihre Kunden offenbar »kaum besser als ein Kleingartenverein seine Mitgliederliste«: Das legt zumindest ein Test der »Rheinischen Post« nahe. Demnach reicht es aus, den Namen und die Versichertennummer eines Kassenmitglieds zu kennen, um sich Zugriff auf dessen Daten zu verschaffen

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or den Risiken des Datenklaus warnen die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte schon lange – aber die umstrittene e-Card braucht es offensichtlich gar nicht, um Informationen über Arztbesuche eines anderen, verschriebene Medikamente und ähnliches zu bekommen. über einen Test, der erschreckende Ergebnisse lieferte. Die »Rheinische Post« berichtet. Ein Tester erhielt dabei den Namen und die Versichertennummer eines Redakteurs. Über das Internet fand er rasch dessen Geburtsdatum heraus – und diese Daten reichten, um per Kassen-Callcenter die Adresse des Versicherten zu ändern, eine neue Versichertenkarte zu bekommen und sich im Online-Servicecenter für die »Patientenquittung« anzumelden. Und über diese bekam der Tester intime medizinische Details des Versicherten heraus: Arztebesuche, Klinikaufenthalte inklusive detaillierter Diagnose, verschriebene Medikamente und so fort.

Zwar brauchte es für die Aktivierung des Online-Services einen »Aktivierungsschlüssel«, der aus Sicherheitsgründen per Post verschickt wurde – aber diese Post ging nach der Adressänderung an den Tester, nicht an den Versicherten selbst. Dieser hätte von all den Vorgängen nichts mitbekommen. Die Barmer erklärt den Test – wenig überraschend – zum Einzelfall, zum Fehler eines einzelnen Mitarbeiters. Die »strengen Sicherheitsvorschriften«, die die Kasse gegenüber der Zeitung nennt, lassen allerdings schmunzeln. Es sei für den Datenzugriff auch die Angabe des Wohnorts und des Geburtsdatums nötig. Diese Daten herauszufinden, ist natürlich in den meisten Fällen ein leichtes. Arbeitgebern etwa, betont die Zeitung, lägen alle nötigen Daten vor, um ihre Mitarbeiter auf diese Weise auszuspionieren. Getestet worden sei zwar nur die Barmer, schreibt die Zeitung. Aber andere große Kassen böten ihren Versicherten ähnliche Onlinedienste an. Daher sei zu befürchten, dass es dort um die Datensicherheit auch nicht besser bestellt sei. Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde habe gegenüber dem Blatt angekündigt, die »Rechtssicherheit der Kommunikation zwischen Versicherten und Krankenkassen einer grundsätzlichen Prüfungzu unterziehen«. »Kassen höhlen ärztliche Schweigepflicht aus« Der NAV-Virchow-Bund warf den Kassen vor, grob fahrlässig zu handeln und die ärztliche Schweigepflicht auszuhöhlen. »Wenn es den Krankenkassen nicht möglich ist, Versichertendaten sicher zu verwalten, muss der Zugang eingeschränkt werden. Patientendaten sind Teil des vertraulichen Arzt-Patienten-Verhältnisses und gehören nur in die Arztpraxen«, sagte Verbandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich. Auch wenn die Barmer GEK von einem »Einzelfall« spreche, zeige doch der Versuch, dass es ohne viel Mühe grundsätzlich möglich sei, intime Patienteninformationen auszuspähen. »Es ist frappierend anzusehen, wie wenig den Kassen offensichtlich am Schutz der Daten ihrer Versicherten liegt. Das ist ein deutliches Warnsignal an die zuständige Behörden, wenn es um den weiteren Ausbau der Telematik-Infrastruktur geht«, sagte Heinrich. _W W.FACHAR Z T.DE, 26.6.2014

KFZ-STEUER – PROBLEME BEIM ZOLL Kontrolle der Abrechnung sinnvoll

Der Zoll ist seit diesem Jahr für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Dies hat zu zahlreichen Problemen geführt. Vielen Bürgern wurde zuviel vom Konto abgebucht.

Die Hintergründe

Bis Juli 2009 erhielten die Bundesländer die Einnahmen aus der KfZ-steuer. Dementsprechend kümmerten sie sich auch um den Einzug der Gelder. Seit Sommer 2009 darf der Bund die Einnahmen bei sich verbuchen. Allerdings war die Bundesverwaltung unzureichend darauf vorbereitet. Daher blieb die Verwaltung vorerst bei den Ländern. Diese Regelung lief Ende 2013 aus.

Neue Verwaltungsstrukturen beim Zoll

Seit Anfang 2014 sind die Hauptzollämter für die Erhebung und Vollstreckung der KfZ-steuer zuständig und damit einziger Ansprechpartner. Eine neue Software wurde angeschafft und Personal musste eingestellt und geschult werden. Das lief nicht unproblematisch über die Bühne. Eine Unterrichtung der Steuerpflichtigen über die neue Zuständigkeit der Zollverwaltung erfolgte nicht. Nur über Pressemitteilungen wurden die Bürger informiert. KfZ-Halter sollten die Höhe der abgebuchten Steuer unbedingt überprüfen (z. B. durch Vergleich mit den bisherigen Zahlungen). Wurde zuviel abgebucht, sollte umgehend Kontakt zum Zoll aufgenommen werden. Wegen der zahlreichen Einsprüche, die bei manchen Hauptzollämtern vorliegen, ist teilweise mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Ansprechpartner findet man unter: www.zoll.de/ Kraftfahrzeugsteuer Quelle: Bund der Steuerzahler _ KHK

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PRESSE & MEDIEN UMSTRITTENER ZAHNARZT WIRD ANGEKLAGT

STA ATSANWALTSCHAFT HANNOVER WIRFT IHM GEWERBSMÄSSIGEN BETRUG VOR von Veronika Thomas

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ie Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen hannoverschen Zahnarzt. Sprecher Oliver Eisenhauer teilte gestern mit, man werfe dem selbst ernannten Implantologen 60 Straftaten von gewerbsmäßigem und versuchtem gewerbsmäßigen Betrug vor. Der Dentist mit nobler Praxis in der List soll Leistungen in Höhe von 120.000 Euro abgerechnet haben, die er entweder nicht erbracht haben soll oder die nicht abrechnungsfähig gewesen sein sollen. Ob und wann das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wird, prüft nun die Wirtschaftskammer des Landgerichts Hildesheim. Seit Ende 2010 ermittelt Hannovers Justiz gegen den Zahnarzt. Staatsanwalt Eisenhauer begründet das lange Verfahren mit der komplizierten Materie und der Vielzahl von Fällen. Stellungnahmen mehrerer Gutachter hätten eingeholt werden müssen. Die beiden Anwälte des Zahnarztes, die Strafverteidiger Manfred Parigger und Matthias Waldraff, wollen das Hauptverfahren aber mit allen Mitteln verhindern. Kernpunkt sind die vom Gericht bestellten Gutachter. »Wir lehnen sie als befangen ab«, sagte Waldraff gestern. Patienten werfen dem Zahnarzt Abrechnungsbetrug , Körperverletzung und überhöhte Honorarforderungen vor. In den vergangenen Jahren verhandelten Gerichte in ganz Deutschland, darunter auch Amtsund am Landgericht Hannover, weit mehr als 100 Klagen. Eine zweite Gruppe von Patienten wird entweder vom Zahnarzt oder von Abrechnungsgesellschaften mit Mahnund Klageverfahren überzogen, weil sie sich weigern, überhöhte Honorarforderungen zu zahlen. In einem Fall soll der Angeklagte für eine Zahnsanierung 220.000 Euro gefordert haben. Mehr als 130 Geschädigte haben sich in einer Patienteninitiative zusammengeschlossen. Bei einer Hausdurchsuchung im September 2012 hatten Staatsanwälte, Polizei und Computerexperten in der Praxis Mate-

rial sichergestellt, darunter Patientendaten und Festplatten verschiedener Diagnosegeräte. Im Fokus stand seinerzeit das 3-DNavigationssystem Robodent zur computernavigierten Zahnimplantation. Obgleich das Gerät mindestens seit Anfang 2010 nicht mehr im Einsatz gewesen sein soll, war seine Verwendung vielen Patienten mit jeweils bis zu 2000 Euro berechnet worden. Ein vorläufiges Berufsverbot, das die Staatsanwaltschaft nach der Hausdurchsuchung beantragt hatte, wurde 2013 aber fallen gelassen. Seither darf der Dentist bestimmte Positionen der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht mehr abrechnen. _ HANNOVER SCHE ALLGEMEINE ZEITUNG, 18.7.2014

TAUSENDE HAUSÄRZTE BANGEN UM IHRE ALTERSVORSORGE OHNE K ÄUFER FÜR EINE PR A XIS IST DER LEBENSABEND NICHT MEHR GESICHERT

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er Mangel an Haus- und Fachärzten vor allem auf dem Land ist bisher hauptsächlich als Problem für die Patienten bekannt. Ältere schaffen die weiten Wege zur nächsten Praxis kaum, auf Hausbesuche der letzten verbliebenen Ärzte müssen sie lange war ten. Doch nach einer neuen Umfrage wird der Ärztemangel in den nächsten Jahren auch für die Mediziner selbst zum Risiko: Ihre Altersvorsorge gerät nämlich ins Wanken. Etwa jeder vierte Haus- und Facharzt plant, in den nächsten fünf Jahren seine Praxis abzugeben. Zu diesem Ergebnis kommt der Ärztemonitor 2014, der am Freitag von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin vorgestellt wurde. Nach der Umfrage unter rund 10.000 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten haben 23 Prozent der Befragten vor, bis zum Jahr 2020 ihre Praxis weiterzugeben. Dahinter stehen in den meisten Fällen Altersgründe. Der Ruhestand rückt für einen Großteil der Ärzte näher. Doch die meisten Ärzte haben Schwierigkeiten, einen Nachfolger für ihre Praxis zu finden. Dadurch droht in naher Zukunft eine Verschärfung des Ärztemangels, der vor al lern in ländlichen Regionen zu Versorgungslücken führt. Einerseits. Und andererseits droht dadurch auch

Unsicherheit für die finanzielle Versorgung der Ärzte im Ruhestand. 58 Prozent der befragten Ärzte gaben an, sie hätten noch keinen Nachfolger für ihre Praxis gefunden. Drei Viertel halten die Suche nach einem Nachfolger für schwierig. Und die wachsenden Probleme beim Weiterverkauf einer Praxis haben gravierende Folgen für die Altersversorgung der freiberuflich tätigen niedergelassenen Ärzte: Rund drei Viertel der Mediziner gaben an, dass die Praxis ihre Funktion als Altersvorsorge für sie verloren habe. Genauso viele klagten, sie hätten keine finanzielle Planungssicherheit. KBV-Chef Andreas Gassen sprach von einem Skandal. Die Ärzte hätten erst in eine sehr lange Ausbildung und dann in Aufbau und Unterhalt einer Praxis investiert, die Arbeitsplätze sichere und in der Gesellschaft eine extrem wichtige Rolle spiele, sagte er. Es dürfe nicht sein, dass sie dann am Ende ihres Arbeitslebens nicht abgesichert seien. Viele Ärzte haben den Verkauf ihrer Praxis beim Wechsel in den Ruhestand für ihre Altersvorsorge fest einkalkuliert. Je nach Standort können dabei sechsstellige Beträge erzielt werden. Der Kaufpreis kann sich nach den für die Zukunft erwarteten Erträgen oder nach anderen Kriterien richten. Bricht einem Arzt kurz vor dem geplanten Wechsel in den Ruhestand diese Säule der Altersvorsorge weg, weil er keinen Nachfolger findet, steht er vor der Entscheidung, vorerst noch länger selbst weiterzuarbeiten. Im Vergleich zum vorigen Ärztemonitor aus dem Jahr 2012 ging die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aus Sprechstunden, Hausbesuchen, Bereitschafts- und Notdiensten sowie Büroarbeit leicht zurück: Für die Hausärzte lag sie der Umfrage zufolge zuletzt bei knapp 56 Stunden pro Woche – das sind rund zwei Stunden weniger als noch 2012. Pro Tag behandeln sie im Durchschnitt 52 Patienten. Die Fachärzte arbeiteten im Durchschnitt drei Stunden weniger als 2012 und kamen auf 53 Stunden in der Woche. Dabei behandeln sie durchschnittlich 38 Patienten. Bei den Psychotherapeuten sind es sieben Patienten am Tag. Zwar gaben fast drei Viertel der befragten Ärzte an, dass sie ihre Arbeitszeit weitgehend flexibel gestalten könnten. Bei den Psychotherapeuten waren es sogar mehr als 90 Prozent. Dennoch wünschen sich ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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zwei Dritte! der Ärzte und 56 Prozent der Psychotherapeuten, in Zukunft kürzerzutreten. Haus- und Fachärzte zeigten sich im Vergleich zu 2012 etwas zufriedener mit ihren persönlichen monatlichen Einkünften, die Psychotherapeuten sind weniger zufrieden als noch vor zwei Jahren. Die Honorarverhandlungen für 2014 sehen einen Anstieg der Honorare um insgesamt 800 Millionen Euro vor. Insgesamt ist die Zufriedenheit im Arztund Therapeutenberuf hoch: »Mehr als acht von zehn Ärzten und Psychotherapeuten würden ihren Beruf erneut ergreifen«, sagte KBV-Chef Gassen. »Fast 100 Prozent empfinden ihre Arbeit als nützlich.« Claudia Kade _ DIE WELT, 5.7.2014

ÄRZTE ERHALTEN FINANZSPRITZE FÜR ANSIEDLUNG

GEMEINDE WESTOVERLEDINGEN ZAHLT MEDIZINERN 6.000 EURO ALS ANSCHUBFINANZIERUNG von C. Ammermann

Eine entsprechende Förderrichtlinie in Donnerstagabend einstimmig vom Rat verabschiedet worden. Beschlossen wurde auch eine Grünflächensatzung – mit der will die Verwaltung Saufgelage an Badeseen verhindern

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estoverledingen – Die Ärzteversorgung in der Gemeinde Westoverledingen hat in den vergangenen Monaten das Team um Bürgermeister Eberhard Lüpkes und auch die Mitglieder des Gemeinderates beschäftig. Beim Thema ärztliche Versorgung machen die Verwaltung und die Politiker ernst. Beschlossen wurde bereits der Bau eines Ärztehauses auf dem Parkplatz beim Rathaus in Ihrhove. Das »Haus der Gesundheit« soll rund 1,4 Millionen Euro kosten (die OZ berichtete). Donnerstagabend gaben die Mitglieder des Gemeinderates grünes Lichtfür eine Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärzten. Konkret bedeutet das, dass die Gemeinde künftig mit einem Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro einen Anreiz für Mediziner schaffen will, sich in Westoverledin346 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

gen niederzulassen.«Wir stehen in einem intensiven Wettbewerb mit vielen anderen Kommunen«, sagte der Bürgermeister. Er sieht in dem Zuschuss eine Anschubfinanzierung für eine Existenzgründung. »Es ist ein maßvoller Vorschlag«, sagte Lüpkes. Gewährt wird diese Förderung jedoch nur Fach- und Hausärzte sowie für Zahnärzte. Die Mediziner verpflichten sich im Gegenzug für mindestens fünf Jahre in Westoverledingen tätig zu sein. Die Mitglieder des Gemeinderates verabschiedeten in der Sitzung außerdem eine Grünflächensatzung. Mit der will die Verwaltung Saufgelage auf öffentlichen Grünanlagen wie dem Badesee in Steenfelde oder der Fläche hinter dem Combi-Markt in Ihrhove verhindert. Nach Auskunft von Gerwin Kuhlmann, Fachbereichsleiter Jugend und Soziales, haben Polizei und Ordnungsamt künftig eine bessere Handhabe, um bei Verstößen einzugreifen. So können beispielsweise Platz- und Benutzungsverbote ausgesprochen werden. Einstimmig wurde auch eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet. Geschützt werden künftig Bäume ab einem Umfang von 80 Zentimetern sowie Bäume, die in Fünfergruppen stehen und einen Umfang von mindestens 50 Zentimetern haben. _OS TFRIE SEN-ZEITUNG, 19.7.2014

ÄRZTEPRÄSIDENT LEHNT BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG AB MONTGOMERY: VERSTOSS GEGEN ÄRZTLICHE ETHIK / DEBAT TE ÜBER REFORM DER STERBEHILFE

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er Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat Forderungen, Ärzten die Beihilfe zum Selbstmord zu erlauben, widersprochen. »Der Arzt als billiger Tötungsmedikamentebeschaffer, das kann ja wohl nicht gemeint sein«, sagte er dieser Zeitung. Die moderne Palliativmedizin und Hospize böten auch Schwerkranken viele Möglichkeiten, ihr Leben schmerzlos, aber würdevoll zu Ende zu leben. Würde Beihilfe zum Suizid eine ärztliche Aufgabe, dann müsste die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erledigt werden. Welche Folgen das haben könnte, wolle er sich gar nicht erst ausmalen, sagte Montgomery. »Das sind ja

nicht nur todbringende Infusionen«, sagte Montgomery. »Am Ende gäbe es noch eine Abrechnungsziffer für Beihilfe zum Selbstmord. Nein, das ist Tötung auf Verlangen, und die ist falsch, sie verstößt gegen ärztliche Ethik.« Der Bundestag wird voraussichtlich im kommenden Jahr über eine Reform der Sterbehilfe beraten. Die Parteien haben angekündigt, dafür den Fraktionszwang aufzuheben, wie das bei Fragen von Ethik und Moral immer wieder der Fall ist. Zuletzt hatten sich mehrere Politiker dafür ausgesprochen, Ärzten dieses Recht zu geben, darunter Carola Reimann, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende eine der Stimmführerinnen der Debatte in der SPD ist. Aus der Union hatte der stellvertretende Bundestagspräsident Peter Hintze dafür plädiert. Der CDU -Politiker stellte sich damit gegen den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (beide CDU). Sie wollen die organisierte Beihilfe zum Suizid verbieten, mehr aber nicht ändern. Das zielt gegen Organisationen, die Schwerkranken Hilfe zur Selbsttötung anbieten. Dabei soll keine Rolle spielen, ob sie dafür Geld verlangen oder nicht. Befürworter der Sterbehilfe sagen, der unterstützte Suizid helfe schwerkranken Menschen nicht nur wunschgemäß aus dem Leben zu scheiden, sondern er achte auch ihr Recht auf Selbstbestimmung. Beihilfe zum Selbstmord steht in Deutschland nicht unter Strafe. Ärzten ist sie nach ihrem Berufsrecht untersagt. Das Strafrecht verbietet allerdings die Tötung auf Verlangen und sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Montgomery sagte, eine den Ärzten gesetzlich zugestandene Erlaubnis zur Beihilfe zum Suizid sei nichts anderes als Tötung auf Verlangen. Das könne, konsequent zu Ende gedacht, zur Euthanasie führen und die Lebenschancen Alter, Behinderter, Dementer und Schwerkranker dramatisch einschränken. »Denn, machen wir uns nichts vor, einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden.« _ AMI. BERLIN, 8. AUGUS T

PRESSE & MEDIEN ●

WELTGESUNDHEITSBEHÖRDE LÖST EBOLA-ALARM AUS

ZUM DRIT TEN MAL IN IHRER GESCHICHTE ERKL ÄRT DIE WHO EINEN »INTERNATIONALEN NOTSTAND«. SIE EMPFIEHLT STRENGE GRENZKONTROLLEN

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ünchen – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die EbolaEpidemie in Westafrika zum internationalen Notstand erklärt. Die Epidemie lasse sich nur mit weltweiter Hilfe bekämpfen, warnte WHO -Chefin Margaret Chan am Freitag nach einer zweitägigen Krisensitzung von Experten. Es ist erst das dritte Mal, dass die WHO einen derartigen Notfall ausruft. WHO -Chefin Chan sprach vom schlimmsten Ebola-Ausbruch seit der Entdeckung des Virus vor fast 40 Jahren. Eine koordinierte internationale Antwort sei nötig, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen. Die betroffenen Länder seien dazu allein nicht in der Lage. Mit der Erklärung des internationalen Notstands erließ die WHO eine Liste an Regeln, wie die betroffenen Staaten und auch die restliche Welt auf den Ebola-Ausbruch reagieren sollen. Es handelt sich dabei aber nur um Emp-

fehlungen. Die WHO -Experten forderten die Staatschefs der betroffenen Staaten darin unter anderem auf, den Notstand in ihren Ländern auszurufen und die Bevölkerung über den richtigen Umgang mit der Epidemie aufzuklären. Kranke und deren Angehörige dürften nicht mehr reisen, es sei denn, sie müssten in eine andere Klinik verlegt werden. An den Flughäfen und Grenzübergängen seien genauere Kontrollen nötig. Weltweite Beschränkungen beim Reiseverkehr oder Handel empfahl das Komitee dagegen nicht. Allerdings forderte es alle Fluggesellschaften bei Flügen in die betroffene Region zu Vorsichtsmaßnahmen auf. Nicht betroffene Staaten wie Deutschland sollen sich laut WHO nur generell auf mögliche Ebolafälle einstellen. Deutschland sei vorbereitet, sagte dazu eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums. Hierzulande können Ebola-Patienten in neun verschiedenen Kliniken behandelt werden. Es ist äußerst selten, dass die WHO den internationalen Gesundheitsnotstand ausruft. Zuvor war dies 2009 bei der sogenannten Schweinegrippe und im vergangenen Mai nach der Rückkehr der Kinderlähmung in mehreren Staaten der Fall. Das Virus hatte sich seit Anfang des Jah-

res von Guinea aus nach Sierra Leone und Liberia ausgebreitet. Nach WHO -Angaben starben bislang mindestens 960 Menschen, mehr als 1700 Menschen infizierten sich. Auch Nigeria ist inzwischen mit zwei Toten und sieben Erkrankten betroffen. Das Virus wird durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen. Es löst eine fiebrige Erkrankung aus, die in schweren Fällen innere Blutungen und Organversagen zur Folge haben. Zugelassene Medikamente und Impfungen gibt es bislang nicht. In den USA werden aber zwei Ebola-Patienten mit dem experimentellen Serum ZMapp behandelt. Ob die an ihnen beobachtete Besserung tatsächlich auf den Wirkstoff zurückgeht, ist unklar. Die US -Lebensmittel- und Medikamentenbehörde FDA lockerte zudem Beschränkungen für ein neues, noch nicht zugelassenes Medikament. Wie die in Kanada ansässige Firma Tekmira mitteilte, sei das Mittel TKM -Ebola zu hundert Prozent wirksam und könne an Patienten in Westafrika getestet werden. Die WHO will sich erst in der kommenden Woche mit Medizin-Ethikern über einen möglichen Einsatz solcher kaum getesteten Präparate in Afrika beraten. _ SÜDDEUT SCHE ZEITUNG, 9./10.8.2014

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Kieferorthopädische Vortragsreihe 2014/2015 Für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte

Wissenschaftliche Leitung: Veranstaltungsort:

Dr. Gundi Mindermann, 1. Vorsitzende des BDK Zahnärztliche Akademie Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover, Tel. (05 11) 8 33 91-311/313 Gebühren: 60,– EUR pro Einzelveranstaltung, 180,– EUR insgesamt bei Buchung aller vier Veranstaltungen. Die Veranstaltungen finden freitags von 19.30 Uhr s.t. bis ca. 22.00 Uhr statt.

S 1408 Freitag, 14.11.2014 S 1409 Freitag, 12.12.2014 S 1501 Freitag, 6.2.2015 S 1502 Freitag, 6.3.2015

PROGR AMM Kieferorthopädie bei Patienten mit Handicap Referentin: Prof. Dr. Ariane Hohoff, Münster Kieferorthopädie und Parodontitis Referent: PD. Dr. Philipp Meyer-Marcotty, Würzburg Wieviel DVT benötigt der Kieferorthopäde in der eigenen Praxis? Referent: Dr. Michael Sostmann, Hannover Kieferorthopädische-Kieferchirurgische Therapie – haben wir da noch Probleme bzw. Komplikationen? Referent: Prof. Dr. T. Gedrange, Dresden

Anmeldungen bitte schriftlich per Post oder Fax an: Zahnärztliche Akademie Niedersachsen Zeißstraße 11 a 30519 Hannover oder per Fax unter (05 11) 8 33 91-306

❏ Seminar S 1408 ❏ Seminar S 1409 ❏ Seminar S 1501 ❏ Seminar S 1502 Name:

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Anschrift:

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Telefon:

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348 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

Unterschrift: ....................................................

TERMINE · FORTBILDUNG 19. – 20.9.2014 München

25 Jahre BDIZ EDI

19. – 21.9.2014 Weimar

6. Weimarer Forum Informationen und Details zur Anmeldung unter www.zora-netzwerk.de

20.9.2014

Oldenburg

8. Zahnärztetag der Zahnärztekammer Niedersachsen

25.9.2014

Hannover

Tag der Zahngesundheit

25. – 27.9.2014

Hannover

Power Workshop: Endodontie-Revision

2. – 4.10.2014

Berlin

IADH Weltkongress, Infos unter www.iadh2014.com

17. – 18.10.2014

Hannover

Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen

25. – 26.10.2014 Hannover

Infalino

29.10.2014

Hannover

Tag der Akademie der Zahnärztekammer Niedersachsen

6. – 8.11.2014

Frankfurt/Main

Deutscher Zahnärztetag

8.11.2014

Frankfurt/Main

Zukunftskongress Praxis und Familie. Kongressprogramm unter www.dtzt.de/beruf_ familie.php

Weiterbildung: Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis Zielgruppe: Fachpersonal, welches in der Praxis mit der Freigabe von aufbereiteten Medizinprodukten betraut ist. Referent: PD Dr. Werner Kullmann, Zahnarzt und Arzt, Hannover. Kursgebühr:

in der Zahnärztekammer Niedersachsen am Freitag, 28. November 2014, von 15.00 bis 18.00 Uhr

H

iermit laden wir alle Teilnehmer zu unserem ersten

Z-QMS Anwendertreffen in den Hörsaal der Zahnärztli-

60,– Euro

Y Zusatztermine: 17.9.14 .......... Aurich 24.9.14 ........ Oldenburg 8.10.14 ......... Hannover 22.10.14 ....... Osnabrück 12.11.14 ......... Hannover

Z-QMS Anwendertreffen

nd Infos u ung Anmelder: unt kn.de www.z

Weitere Veranstaltungen befinden sich in Vorbereitung, die Termine werden in Kürze veröffentlicht.

chen Akademie der Zahnärztekammer Niedersachsen. An diesem Tage möchten wir Ihre und unsere Erfahrungen miteinander austauschen. Auch möchten wir Ihnen zeigen, wie sich Z-QMS, das Zahnärztliche Qualitätsmanagement der Zahnärztekammer Niedersachsen, in den letzten Jahren verändert hat und welche Neuerungen zukünftig auf Sie zukommen werden. Durch die regelmäßigen Updates sind Sie auf etwaige Praxisbegehungen mit Z-QMS vorbereitet. Lernen Sie das Risiko- und Fehlermanagement in Z-QMS kennen. Gestalten Sie mit uns dieses Anwendertreffen und mailen Sie uns Ihre Wünsche unter unserer e-Mail [email protected]. Neueinsteiger und Interessenten an dem Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem Z-QMS der Zahnärztekammer Niedersachsen sind herzlich willkommen. Teilnahmegebühr 20,00 € Referenten sind Dr. Jürgen Reinstrom und Dr. Stefan Liepe Anmeldung unter e-mail [email protected] oder (0511) 8 33 91-123 (Frau Lange-Schönhoff) ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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Zahnärztliche Akademie Niedersachsen

SEMINARPROGRAMM Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstraße 11a · 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-311 · Telefax (05 11) 8 33 91-306 Ansprechpartnerin: Marlis Grothe

Z 1456

24 Fortbildungspunkte

Power Workshop Endodontie Revision Tag 1: Endodontische Diagnostik & Aufbereitung von Wurzelkanalsystemen Tag 2: Endodontische Obturation & Immunologie Tag 3: Endodontische Revision Prof. Dr. Norbert Linden, Meerbusch Donnerstag, 25.9.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr/ Freitag, 26.9.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr/ Samstag, 27.9.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 960,– € Anmerkung: Der Workshop kann nur komplett gebucht werden! 1.10.2014

Z 1459

4 Fortbildungspunkte

Patientenrechtegesetz – ein Lei(d)t-faden für die Zahnarztpraxis

Neu

Michael Lennartz, Bonn Mittwoch, 1.10.2014 von 14.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 154,– € 15.10.2014

Z 1461

Neu

Prof. Dr. Bernd Kordaß, Greifswald Mittwoch, 15.10.2014 von 14.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 132,– € Z/F 1462

4 Fortbildungspunkte

Kommunikation in der zahnärztlichen Praxis oder Überzeugen statt Überreden

Neu

Dipl.-Psych. Ingo Gerlach, gießen Mittwoch, 15.10.2014 von 14.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 180,– € 17.10.2014

Z/F 1463

Effektive Wurzeloberfl ächenbearbeitung (Scaling & Root planing) ist die Grundlage jedweder Parodontaltherapie. Die Bearbeitung bakteriell infizierter Wurzelober- Dr. Christian fl ächen mit Handinstrumenten ist als kon- Graetz ventionelle Methode anzusehen oder als Ergänzung zur Bearbeitung mit maschinengetriebenen Instrumenten. Sicher ist, um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, muss man systematisch trainieren und arbeiten. Fest anhaftende Aufl agerungen wie z. B. Konkremente lassen sich nur bei korrekter Anwendung effektiv und ohne irreversible Schädigung von der Wurzeloberfl äche abtragen. Dies setzt sowohl klinische Erfahrung als auch ein entsprechendes Training voraus.

4 Fortbildungspunkte

Instrumentelle Funktionsdiagnostik – aktuelle Trends

15.10.2014

Mechanisches Scaling – Hand versus Maschine? Erfolg durch eine systematische Arbeitsweise!

FOTO: ZKN-ARCHIV

25./26./27.9.2014

8 Fortbildungspunkte

Deshalb sollen im Seminar folgende Punkte diskutiert werden: → Biologische Grundlagen des mechanischen Biofilmmanagement, → Nichtchirurgische Therapie (Hand- vs. masch. Instrumente (speziell Schallscaler), Effektivität, Risiko, Ergonomie, Training, Lemkurven Referent: Dr. Christian Graetz, Kiel Freitag, 17.10.2014, 10:00 – 18:00 Uhr Kursgebühr: € 396,– Max. 16 Teilnehmer 8 Fortbildungspunkte nach BZÄK Kurs-Nr.: Z/F 1463

NEU!

Mechanisches Scaling – Hand versus Maschine? Erfolg durch eine systematische Arbeitsweise! Neu Dr. Christian Graetz, Kiel Freitag, 17.10.2014 von 10.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 396,– € 18.10.2014 18.10.2014

Z 1464

4 Fortbildungspunkte

Herausnehmbarer Zahnersatz: Sichere Planung – guter Erfolg! Dr. Tobias Ficnar, Münster Samstag, 18.10.2014 von 9.00 bis 13.00 Uhr Seminargebühr: 120,– € 350 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

Neu

Z/F 1465

6 Fortbildungspunkte

Kofferdam in 100 Sekunden – www.rubberdam-in-seconds.com Wie Sie Ihre konservierende Behandlung vereinfachen, verbessern und beschleunigen

Samstag, 18.10.2014 von 9.00 bis 14.00 Uhr Seminargebühr: 588,– € Teamgebühr (1 ZA + 1 ZFA)

25.10.2014

Z/F 1466

8 Fortbildungspunkte

22.11.2014, 10:00 Uhr – ca. 13:00 Uhr

Erster Klasse beim Zahnarzt – Untersuchung – Beratung – Motivation – Service

Ort: Uni-Klinikum Göttingen, Hörsaal HS 552, Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen

Das »Original« der »Marketing-Seminare« ist wieder da – aktualisiert und aufpoliert

Parodontale Markertests – sinnvoll oder Geldverschwendung ?!

Neu

Dr. Michael Cramer, Overath Samstag, 25.10.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 210,– €

Referentin: Prof. Dr. Nicole Arweiler, Marburg

Bezirksstelle Hannover Dr. Kai Petrik Worch, M.S. (USA), Waldstr. 1, 30823 Garbsen; Tel. (0511) 8 33 91 – 190/191 1.10.2014, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

TERMINE IN DEN BEZIRKSSTELLEN

Ort: Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Einführung in die Alterszahnheilkunde Referent: Prof. Dr. Harald Tschernitschek, Hannover

Bezirksstelle Oldenburg 1.10.2014, 16.00 Uhr – 18.00 Uhr

Ort: BBS Haarentor, Ammerländer Heerstr. 33 – 39, 26129 Oldenburg, rotes Hofgebäude, 3. Etage, Fachraum ZFA, Raum 701

Ausbilderarbeitskreis Zahnmedizinische Fachangestellte ABAK – ZFA

Bezirksstelle Braunschweig Dr. Harald Salewski, Kattowitzer Str. 191, 38226 Salzgitter Tel: (0 53 41) 8 48 30 1.10.2014, 19:00 Uhr – ca. 21:30 Uhr

Ort: Hochschule Ostfalia für angewandte Wissenschaften Salzdahlumer Str. 46, 38302 Wolfenbüttel

Alltägliche jur. Herausforderungen in der Praxis – Hinweise, Tipps, Aktuelles

19.11.2014, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

Ort: Hannover Congress Centrum, Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover

Komplikationen in der implantologischprothetischen Behandlung Referent: Dr. Dr. David Schneider, Zollikon, Schweiz

Bezirksstelle Hildesheim Dr. Ulrich Niemann, Almsstr. 1, 31134 Hildesheim, Tel. (0 51 21) 3 76 76 24.9.2014, 16:00 Uhr – ca. 19:00 Uhr

Ort: Uni Hildesheim, Hörsaal 2, Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim

Professionelles Marketing einer Zahnarztpraxis – Aktueller Stand und Ausblick Referent: Dr. Bernd Hartmann, Münster

Referent: Dr. Ralf Großbölting, Berlin

Bezirksstelle Lüneburg

Bezirksstelle Göttingen

Dr. Axel Wiesner, Buchholzer Str. 7, 21271 Hanstedt, Tel. (0 41 84) 13 05;

Dr. Herbert Betke, Genfstr. 17a, 37079 Göttingen, Tel. (05 51) 63 943;

12.11.2014, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

18.10.2014, 10:00 Uhr – ca. 13:00 Uhr

Grundlagen der Schienentherapie

Ort: Uni-Klinikum Göttingen, Hörsaal HS 552, Robert-Koch-Str. 40, 37075 Göttingen

Referent: Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald

Doppelkronen – Multitalente in der herausnehmbaren Prothetik? Referent: Prof. Dr. Hans-Jürgen Wenz, Kiel

Ort: Fachhochschule Lüneburg, Volgershall 1, 21339 Lüneburg

Bezirksstelle Stade Dr. Katja Peus, Abendrothstraße 40, 27474 Cuxhaven, Tel. (0 47 21) 23 553

www.zkn.de

Die informative Website Ihrer Zahnärztekammer

D  

er interne Bereich ist nur für Mitglieder der ZKN zugänglich. Zum erstmaligen Einloggen geben Sie bitte in das erste Feld »Benutzername« Ihre Mitgliedsnummer ein (Sie finden diese auf dem ZKN -Gebührenbescheid; bei 4-stelliger Zahl stellen Sie dieser eine Null voran). In das freie Feld neben »Login« geben Sie Ihr Geburtsdatum in der Form: TT.MM.JJJJ ein. Alles Weitere wird Ihnen angezeigt. ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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PERSONALIA 1.10.2014, 17:00 Uhr – ca. 19:00 Uhr

Ort: Ramada Hotel Stade, Kommandantendeich 1-3, 21680 Stade

Differentialdiagnose und Therapie von Gesichtsschmerzen: Schnittstelle zwischen Zahnarzt und Schmerzambulanz Referent: Prof. Dr. Arne May, Hamburg 15.10.2014, 15:00 Uhr – ca. 19:00 Uhr

Ort: Aparthotel Kamp, Duhner Strandstr. 5-9, 27476 Duhnen

Dokumentation und neues aus der Abrechnung Referentin: Regina Granz, Stade 26.11.2014, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

Ort: Aparthotel Kamp, Duhner Strandstr. 5-9, 27476 Duhnen

Der onkologische Patient in der Zahnarztpraxis Referent: Prof. Dr. Dr. André Eckardt, Bremerhaven

Bezirksstelle Verden Fortbildungsreferent: Dr. Walter Schulze, Nordstr. 5, 27356 Rotenburg/W., Tel. (0 42 61) 36 65 22.10.2014, 18:00 Uhr – ca. 21:00 Uhr

Ort: Haags Hotel Niedersachsen, Lindhooper Str. 297, 27283 Verden

Wie erkenne ich Problempatienten und wie gehe ich damit um? – Referentin: PD Dr. Anne Wolowski, Münster 26.11.2014, 17:00 Uhr – ca. 20:00 Uhr

Ort: Haags Hotel Niedersachsen, Lindhooper Str. 297, 27283 Verden

Herzliche Glück wünsche zum Geburtstag! 2.8.2014 Mieczyslaw Rozanski (89) Eupener Straße 14 O, 30519 Hannover 5.8.2014 Wilfried Handelsmann (86) Unter dem Hakenberge 2, 37619 Bodenwerder 6.8.2014 Dr. Imogen Riehm-Schulze (70) Emdenstraße 15, 30167 Hannover

Alltägliche Probleme bei der herausnehmbaren Teil- und Totalprothetik – Referent: Dr. Felix Blankenstein, Berlin

7.8.2014 Dr. Franz Debbrecht (75) Dietrich-von-Velen-Straße 14, 26871 Papenburg

Bezirksstelle Wilhelmshaven

14.8.2014 Dr. Maria Poelmann (86) Bgm.-Sander-Straße 7, 31167 Bockenem

Dr. Andreas Hackenberg, Kleine Rosmarinstr. 4, 26441 Jever, Tel. (0 44 61) 22 18; 8.10.2014, 15:00 Uhr – ca. 18:00 Uhr

Ort: Hotel Upstalsboom Waldschlösschen, Mühlenteichstraße 78, 26316 Varel

Vorausschauend extrahieren – Alveolen und Weichgewebsmanagement vor und nach Implantation Referent: Dr. Kai Fischer, Witten/Herdecke

15.8.2014 Walter Biehlmann (88) Köthner Berg 1 A, 30989 Gehrden 19.8.2014 Dr. Karl-Heinz Dröge (70) Jacobsenstraße 39, 38723 Seesen 24.8.2014 Dr. Hildegard Schmidt-Bruncke (91) Gerberstraße 23, 27356 Rotenburg 25.8.2014 Wolfgang Fuhrmann (80) Ziegeleiweg 2, 21368 Dahlenburg

Werden auch Sie zum Helfer. „Es ist schön zu erfahren, dass man den Menschen als Arzt direkt und effektiv helfen kann.“ Oliver Ostermeyer

German Doctors e.V. Löbestr. 1a | 53173 Bonn Telefon +49 (0)228 387597-0 [email protected] www.german-doctors.de

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Spendenkonto IBAN DE12 5206 0410 0004 8888 80 BIC GENODEF1EK1

27.8.2014 Friedrich-Wilhelm Müller (86) Königsberger Ring 28, 38442 Wolfsburg 27.8.2014 Dr. Karl Wedekind (75) Bismarckstraße 12, 38102 Braunschweig 28.8.2014 Dr. Alfred Harz (92) Max-Eyth-Straße 47, 30173 Hannover 28.8.2014 Professor Dr. Alfred Patyk (70) Nonnenstieg 20, 37075 Göttingen 30.8.2014 Dr. Wolfgang Niemann (70) Eibenweg 2, 49186 Bad Iburg

SOMMER PREISRÄTSEL NA, HABEN SIE DIE

SOMMERFERIEN AUCH GUT ÜBERSTANDEN UND SIND AUSGERUHT UND VOLLER TATKRAFT WIEDER IN DER PRAXIS GESTARTET?

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enn Sie am diesjährigen Sommerpreis-Kreuzworträtsel teilgenommen haben, sollten Sie gleich mal weiter unten nachschauen, ob Sie einen der attraktiven Preise gewonnen haben. Denn die richtige Lösung hieß tatsächlich SOMMERFERIEN . Es hätte natürlich bei diesem grandiosen Verlauf der Fußball-Weltmeisterschaft auch Sommermärchen heißen können, doch das konnte ja keiner ahnen ...

10. Anke Scheinert, Varel 9. Dr. Annette Ollermann, Westerstede 8. Claudia Scheiblich, Wathlingen 7. Birgit Keck, Weener Jennifer Hußlein und Dr. Michael Ebeling bei der Auslosung

6. Dr. Helma Stier, Uslar 5. Dr. Hans Gerd Bultmann, Westerstede 4. Dr. Gerhard Herzig, Rinteln 3. Sabine Krettek, Lehrte 2. Andreas Bergmeier, Rühen

wünschen viel Spaß und gute Lernerfolge damit.

Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner dieser schönen Buchpreise, wir FOTO: K . EIGNER

Die sehr informativen Fachbücher, die aus dem Fundus der in den letzten Monaten erschienenen Buchbesprechungen stammen, gehen an die Gewinner-Plätze zehn bis zwei – es haben gewonnen:

Den ersten Platz, nämlich die Teilnahme am nächsten Winterfortbildungskongress der Zahnärztekammer Niedersachsen, vom 28. bis zum 31. Januar 2015 in Braunlage, hat Herr Dr. med. dent. Dirk Oppermann aus Hannover gewonnen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem attraktiven Hauptgewinn. Wir freuen uns, Herrn Kollegen Dr. Oppermann im Maritim-Hotel am Pfaffenstieg in Braunlage begrüßen zu können und wünschen schon jetzt einen guten Verlauf des interessanten Kongresses, der dann unter dem Thema »Moderne Parodontologie und Implantologie – ein Update« stehen wird. _ DR. ECKHARD JUNG

ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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AUF-GELESEN Liebe Kolleginnen und Kollegen, so – das spannende und packende weltmeisterliche Fußball-Sommermärchen und die erholsamen Sommerferien sind vorüber, jetzt kommt der arbeitsreiche Herbst. Die Motivationsakkus sind wieder aufgeladen, die Kräfte frisch aufgetankt. Die folgenden Fachbücher geben wieder eine ganze Menge an guter Information und helfen, den ganz normalen Arbeitsalltag noch besser zu gestalten. Das jedenfalls wünscht Dr. Eckhard Jung

Burnout und Stressmanagement bei Zahnärzten

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er Autor, Dipl.-Stomat. Andreas Heinze, Jahrgang 1963, studierte von 1983 bis 1988 Zahnmedizin an der Universität Leipzig und arbeitete danach als angestellter Zahnarzt in einer Poliklinik, um in 1991 in die eigene Niederlassung im Raum Chemnitz zu wechseln. Heinze geht in seinem Buch das in der Regel meist von den Erkrankten verschwiegene Syndrom Burnout an und beschreibt vor allem die Begleitumstände, die speziell im Berufsfeld Zahnmedizin dazu führen können, das die Behandler erkranken. Neben den allen angesprochenen zahnärztlichen Behandlern sicher bereits bekannten Stressoren macht der Autor hier vor allem noch einmal deutlich, welche versteckten Signale es zu beachten gilt, die man als Stressoren nicht gleich als so gefährlich einstuft, daran zu erkranken. Ein Buch, das sensibel macht für den eigenen Umgang mit negativem Stress auslösenden Faktoren. Andreas Heinze: Burnout und Stressmanagement bei Zahnärzten, 2011, 187 Seiten, 44,80; Spitta Verlag, ISBN 9783-94196448-8.

Jakob und seine Zahnbürste

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us der Jakob-Reihe des Carlsen-Verlages stammt dieses kleine Pappbüchlein für die ganz jungen Zahnpfleger unter unseren Patienten. Zahnärztin Dr. Tanja Roloff und Nele Banser waren für den Text zuständig und Peter Friedl lieferte die Illustrationen des aus dicker Pappe stabil gefertigten Buches, das beim Vorle-

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sen für die Jüngsten sicher eine Menge auszuhalten hat. Spielerisch wird hier geschildert, wie der kleine Jakob lernt, dass eine Zahnbürste ganz wichtig für jeden Menschen ist und sogar der Besuch beim Zahnarzt keine große Sache sein muss. Die kleine Fibel ist empfohlen für Kinder ab 18 Monaten. Tanja Roloff, Nele Banser, Peter Friedl: Jakob und seine Zahnbürste, 11. Aufl. 2013, 12 Seiten, 5,90; Carlsen Verlag, ISBN 978-3-55116-285-2.

Ausgedehnte Lücken in der ästhetischen Zone

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as Buch ist der Band sechs aus der ITI Treatment Guides Series. Dieser Band formuliert klinische Empfehlungen zur implantatprothetischen Versorgung von Patienten mit ausgedehnten Lücken in der ästhetischen Zone. Die Resultate und Konsenserklärungen der 3. und 4. ITI-Konsensuskonferenz werden hier zusammengefasst und verschaffen dem Leser einen Überblick über die aktuelle Evidenz zu diesen sehr komplexen Therapieschritten. Schwerpunkte sind die präoperative Diagnostik, die Therapieplanung und die Beurteilung und Abwägung von Risikofaktoren. Die chirurgischen und prothetischen Behandlungsschritte werden detailliert dargestellt und durch zahlreiche Fotos und Illustrationen ergänzt. Tipps zur Vermeidung von Komplikationen und Fehlern vervollständigen das Werk. Daniel Wismeijer, Stephen Chen, Daniel Buser (Hrsg.): Ausgedehnte Lücken in der ästhetischen Zone, 2013, 276 Seiten, 86,–; Quintessenz Verlag, ISBN 9783-86867-186-5.

Neue Aufklärungsbroschüre »Milchzähne«

A

uch wenn Deutschland im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen einen Spitzenplatz einnimmt, so benötigen gerade die ersten Zähnchen der Kinder bis zu drei Jahren dringend mehr Aufmerksamkeit. »Denn anders als die Karies an bleibenden Zähnen ist die frühkindliche Karies der Milchzähne nicht entsprechend zurückgegangen«, betont Prof. Dr. Stefan Zimmer, 1. Vorsitzender der Aktion Zahnfreundlich und Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung und Präventivzahnmedizin der Universität Witten/Herdecke. »Ganz im Gegenteil. Es ist alarmierend, dass heute bereits 10 bis 15 % aller Dreijährigen unter einer Nuckel- oder Saugerflaschenkaries leiden.« Die ›Early Childhood Caries‹ (ECC), also die Zerstörung der Milchzähne durch Karies innerhalb der ersten Lebensjahre, hat sich zum größten Problem in der Kinderzahnheilkunde entwickelt. Darüber hinaus ist aber – wie bei den größeren Kindern – auch bei den Jüngsten eine starke Polarisierung des Kariesrisikos festzustellen: Aktuellen Studien zufolge vereinen 2 % der Kinder 52 % des Kariesbefalls auf sich. Häufig kommen diese Kinder aus Bevölkerungsschichten mit niedriger Bildung und niedrigem sozialem Status.

Gesund vom ersten Zähnchen an

Genau deshalb beginnt die Milchzahn-Broschüre bei der Auf klärung der werdenden Mama. »Schon in der Schwangerschaft kann die Zahngesundheit des Kindes durch gesunde Ernährung und intensivierte Zahnpflege positiv beeinflusst werden«, so Prof. Zimmer. »Um frühkindliche Karies zu vermeiden und den Kleinsten schmerzhafte Erfahrungen durch kranke Milchzähne zu ersparen, sollte nach der Stillzeit auf süße Getränke oder saure Fruchtsäfte in der Babyflasche ebenso verzichtet werden wie auf eine Dauernuckelflasche zur Beruhigung oder als Einschlafhilfe. Als Durstlöscher eignen sich am besten Wasser oder zahn-

INFORM AT IVE PRE SSE-INFORM AT IONEN DER INDUS T RIE, F ÜR DER EN INH A LT DIE JE W EIL IGEN HER A USGEBER V ER A N T WOR T L ICH Z EICHNEN

DENTALMARKT

freundliche Kindertees mit dem Zahnmännchen, die nachweislich weder Karies noch Erosionsschäden an der Zahnober fläche verursachen.« In der Broschüre »Milchzähne« wird jede Entwicklungsstufe des kindlichen Gebisses in einfachen Worten erklärt und von emotionalen Fotos begleitet. Dazu gibt es Tipps zum zahngesunden Essen und Trinken, vom zahnfreundlichen Beruhigungssauger bis zur Zahnpflege, von der Anwendung von Fluoriden bis zum ersten Zahnarztbesuch des Kleinkindes.

seinen Kolleginnen und Kollegen sowie mit den Hebammen, parallel zu den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen jeweils auch eine zahnärztliche Untersuchung zwischen dem 6.9., dem 10.-20. und ab dem 21. Lebensmonat. »Dabei soll nicht nur die Mundgesundheit der Kleinen überprüft und können eventuell notwendige Behandlungen frühzeitig durchgeführt werden, sondern sollen ganz besonders die Eltern über die Bedeutung der Milchzähne und der Mundhygiene, die richtige Zahnputztechnik und die zahngesunde Ernährung aufgeklärt werden.« Weitere Informationen auch unter www.zahnfreundlich.de

Mehr Sicherheit für die Mehrfunktionsspritze

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it Pro Sleeve ist nun ein kompletter hygienischer Schutz für die Mehrfunktionsspitze verfügbar. Die transparenten Einweghüllen ermöglichen neben den ProTip Einwegansätzen eine sichere und hygienische Ausstattung der Spritzen und bieten einen zuverlässigen Schutz für Behandler und Patient. Die kostengünstigen Schutzhüllen passen auf alle Funktionsspritzen. Sie werden zusätzlich zu den Pro Tip Turbo Einwegansätzen an der Arzt- und Helferinnenseite angebracht. Die Hüllen können einfach über die Spritze gezogen werden und decken den Handgriff während der Behandlung zuverlässig ab. Die als semikritisch B eingestufte Multifunktionsspritze ist eines der am meisten kontaminations-gefährdeten Übertragungsinstrumente in der Praxis. Mit Pro Sleeve und Pro Tip Turbo trifft der Behandler eine wirkungsvolle Maßnahme, die Richtlinien des RKI umzusetzen und das Risiko einer Kreuzkontamination zu beseitigen. Der Patient wird die hygienische Ausstattung der Spritze als vorbeugende und achtsame Maßnahme seines Behandlungsteams zur Infektionsprophylaxe wahrnehmen. ProSleeve ist ab sofort über den Fachhandel zu beziehen. Weitere Informationen auch unter www.loser.de

Appell für Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen

Heute werden Kinder erst ab dem 30. Lebensmonat durch das zahnärztliche Vorsorgeprogramm betreut. »Dann haben sich die Kariesschäden häufig bereits so manifestiert, dass nur noch eine größere Behandlung unter Anästhesie möglich und im schlimmsten Fall mehrere Zahnextraktionen notwendig sind.« Um das zu verhindern, empfiehlt Prof. Zimmer gemeinsam mit ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

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ZKN AMTLICH www.ZKN.de – Unerwartet stark genutzt

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er Bereich »Jobs / Kleinanzeigen« auf der Homepage der ZKN erfreut sich großer Beliebtheit. Für das Team, das die Homepage der ZKN betreut, war es eine Überraschung: Die Auswertung der Besucherzahlen und Statistiken der Seitenabrufe brachte es an den Tag – der Kleinanzeigenbereich ist einer der am stärksten genutzten Bereiche der Website. Obwohl dieser Bereich eher unscheinbar auf der Eingangsseite der Homepage platziert ist, wird er stark genutzt. Regelmäßig stehen hier mehr als 200 Einträge online. Die meisten davon sind Stellenangebote für zahnärztliches Fachpersonal. Der Kleinanzeigenbereich auf der Homepage ist übersichtlich gestaltet und einfach zu benutzen. Die Bereiche ›suche‹ und ›biete‹ stehen sich gegenüber. Darunter finden sich weitere Ru-

briken. Ein Eintrag kann einfach und unkompliziert direkt online über ein einseitiges Formular erstellt werden. Eingegebene Anzeigen werden nach interner Prüfung während der normalen Geschäftszeiten freigeschaltet und sind für einen Monat online. Anschließend werden sie automatisch gelöscht. Persönliche Daten wie Name und An-

schrift werden nicht automatisch veröffentlicht – bei Bedarf können sie aber im Anzeigentext genannt werden. Es entstehen dem Eintragenden keinerlei Kosten. Die erstaunlich hohen Seitenaufrufe der Homepage der ZKN insgesamt sind darüber hinaus Anlass genug für eine Überarbeitung der Website. Hierbei soll besonders dem Nutzungsverhalten der Besucher Rechnung getragen werden. So werden zukünftig Besucher, die www. ZKN .de über Smartphones und Touchpads ansteuern, eine für sie optimierte Darstellung erhalten. Die Struktur der Seite wird dabei ebenfalls überarbeitet werden, um Inhalte für verschieden Nutzergruppen noch leichter auffindbar zu machen. _ DR. S TEFAN LIEPE

Beitragszahlung III. Quartal 2014

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er Kammerbeitrag für das III. Quartal 2014 ist fällig geworden. Kammerangehör ige, die keine Abtretungserklärung unterschrieben haben bzw. nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich eventuell noch vorhandener Rückstände zu überweisen. _ HANNOVER, IM SEP TEMBER 2014

Wichtige Information zur Zahlung des Kammerbeitrages: Sicher kennen Sie das auch: Wie schnell vergisst man in der Hektik des Praxisalltags einen Termin oder eine Überweisung. Die Konsequenzen sind zumeist unangenehm. Auch bei den vierteljährlich zu leistenden Kammer356 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

beiträgen kann es passieren, dass die Zahlungsfristen versäumt werden, und dann sieht man sich einem unangenehmen Mahnverfahren gegenüber. Das muss nicht sein. Wir können Ihnen helfen, damit genau das nicht geschieht. Ihren Kammerbeitrag, den die Zahnärztekammer Niedersachsen zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebes aufgrund der Beitragsordnung erhebt, zahlen Sie bisher durch Einzelüberweisung. Einfacher für Sie wäre es, wenn der Beitrag künftig – wie bisher pro Quartal – von der Kammer im Abbuchungsverfahren eingezogen werden könnte. Hierbei können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen: ● Entweder erteilen Sie der ZKN die Genehmigung zum Lastschriftverfahren. Das hat für Sie den Vorteil, dass keine Kosten mehr für Einzelüberweisungen anfallen.

● Oder Sie geben uns eine Abtretungserklärung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen. Dann ziehen wir die Mitgliederbeiträge von Ihrem KZVN -Honorarkonto ein, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen. Bitte benutzen Sie für Ihre Erklärung, die Sie jederzeit widerrufen können, eines der beiden beigefügten Formulare und senden es ausgefüllt und unterschrieben an die ZKN . Als positiver Nebeneffekt werden die Kosten für den Verwaltungsaufwand bei der ZKN und damit für die gesamte niedersächsische Kollegenschaft minimiert. Rufen Sie gern an, wenn Sie noch Fragen dazu haben. Ansprechpartner: Heike Hengen, Tel. (05 11) 8 33 91-143 ■ Die auszufüllenden Formulare finden Sie auf den Seiten 358 und 359.

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Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Zahnärztekammer Niedersachsen Adresse: ZAHNÄRZTEK AMMER NIEDERSACHSEN Zeißstrasse 11a 30519 Hannover

■ Zahnärzte M – T ZFA-Ausbildung Bez.Stelle Braunschweig, Christa Kohl, chkohl(at)zkn.de ................ -145

Postanschrift: ZAHNÄRZTEK AMMER NIEDERSACHSEN Postfach 81 06 61 30506 Hannover

■ Zahnärzte U – Z ZFA-Ausbildung Bez.Stellen Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Agnes Schuh, aschuh(at)zkn.de ............... -142

■ Zentrale Rita Bartsch, Christina Illhardt Telefon: (05 11) 8 33 91 .......................... -0 Fax: (05 11) 8 33 91 .......................... -116 E-Mail: info(at)zkn.de ■ Vorstand Präsident Dr. Michael Sereny, msereny(at)zkn.de Vizepräsident Dr. Michael Ebeling, mebeling(at)zkn.de ■ Sekretariat Assistentin des Vorstandes Heidrun König, hkoenig(at)zkn.de .......... -102 ■ Geschäftsführung Hauptgeschäftsführer Jürgen Schwarz Sekretariat Christine Balke, cbalke(at)zkn.de ........... -109 Heike Nagel, hnagel(at)zkn.de ............... -110 Geschäftsführer Michael Behring Sekretariat Rena Umlandt, rumland(at)zkn.de ......... -310 ■ GOZ Honorar- und Vermittlungsangelegenheiten Heike Fries, hfries(at)zkn.de ................... -115 Birgit Weiß, bweiss(at)zkn.de ................. -181 ■ Berufsordnung, Rechtsabteilung Heike Nagel, hnagel(at)zkn.de ............... -110 ■ Pressestelle Kirsten Eigner, keigner(at)zkn.de ........... -301 Jennifer Hußlein, jhusslein(at)zkn.de .... -304 ■ Personalstelle Julia Meins, jmeins(at)zkn.de .................. -176 ■ Technische Dienste Sekretariat Yvonne Fülling, yfuelling(at)zkn.de ....... -366 ■ Mitgliederverwaltung Abteilungsleiterin Heike Hengen, hhengen(at)zkn.de ......... -143 ■ Zahnärzte A – G ZFA-Ausbildung Bez.Stelle Oldenburg Holdine Schattschneider, hschattschneider(at)zkn.de ............... -141 ■ Zahnärzte H – L Weiterbildung zum FZA OC Defizit / Kenntnisprüfungen Homepage ZKN / Jobbörse Christian Göhler, cgoehler(at)zkn.de ...... -315

um unsere Kollegen

Dr. Rolf Sander Steinweg 23, 38685 Langelsheim geboren am 30.9.1945, verstorben am 17.7.2014 Dr. Joachim Albrecht Wilhelm-Raabe-Straße 37, 37520 Osterode, geboren am 2.5.1925, verstorben am 25.7.2014

■ ZFA-Ausbildung Bez.Stellen, Osnabrück, Ostfriesland, Stade, Verden, Wilhelmshaven Fürsorgeausschuss Sabine Koch, skoch(at)zkn.de .................. -144

Horst Uslar Lappstraße 10, 37133 Friedland geboren am 2.8.1930, verstorben am 25.7.2014

■ Buchhaltung Abteilungsleiter Roland Gutsche, rgutsche(at)zkn.de ...... -121

Dr. Hans Marchand Bleicheweg 35, 38640 Goslar geboren am 20.3.1950, verstorben am 28.7.2014

■ Zahnärztliche Stelle Hildegard Sniehotta, hsniehotta(at)zkn.de .......................... -117 Andrea Küssner, akuessner(at)zkn.de ..... -117 Dominic Hartwich, dhartwich(at)zkn.de ............................. -118 ■ Ausbildung / Fortbildung, Zahnärztliches Fachpersonal Leitung Michael Behring, mbehring(at)zkn.de .... -302 Sekretariat Rena Umlandt, rumlandt(at)zkn.de ....... -310 Ausbildung Ansgar Zboron, azboron(at)zkn.de ......... -303 ■ ZAN – Zahnärztliche Akademie Niedersachsen, Seminarverwaltung (Referenten) Strukturierte Fortbildung Gabriele König, gkoenig(at)zkn.de ......... -313 ■ ZAN – Zahnärztliche Akademie Niedersachsen Seminarverwaltung (Teilnehmer) Marlis Grothe, mgrothe(at)zkn.de .......... -311 ■ Dezentrale Weiterbildung, Dezentrale Fortbildung der Bezirksstellen, Winterfortbildungskongress Ansgar Zboron, azboron(at)zkn.de ......... -303 ■ ZMV – Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ......... -331

IS TOCKPHOTO © DON SAUNDER SON

Zahnär zt

Dr. Gerhard Kürbitz Im Schildhof 7, 30853 Langenhagen geboren am 18.7.1927, verstorben am 1.8.2014 Dr. Dirk Chuchracky Am Markt 6, 29640 Schneverdingen geboren am 9.2.1951, verstorben am 2.8.2014 Dr. Hans-Jürgen Spittka Himmelsberg 14, 38170 Schöppenstedt, geboren am 2.2.1930, verstorben am 9.8.2014 Ildikó Kérdö-Justin Swindonstraße 105, 38226 Salzgitter geboren am 8.7.1953, verstorben am 10.8.2014 Zahnärztekammer Niedersachsen Der Vorstand

■ DH – Dentalhygienikerin Karen Schneider, kschneider(at)zkn.de .. -332 ■ ZMP – Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin, ZMP-Schule Karen Schneider, kschneider(at)zkn.de .. -332 Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ......... -331 ■ Jugendzahnpflege, Alterszahnmedizin Rena Umlandt, rumlandt(at)zkn.de ....... -310 ■ RöV-Aktualisierung Helferinnen / ... Begabtenförderung Isabell Bohnert, ibohnert(at)zkn.de ....... -331 ■ Praxisführung/RÖV-Aktualisierung Zahnärzte, ZQMS Christine Lange-Schönhoff, clange(at)zkn.de ...................................... -123

Ungültigkeit von Zahnarztausweisen Der Ausweis von Dr. Manfred Janßen . . . . . . . . . . . . . Nr. 6380 vom 19.11.2008 wurde verloren, gestohlen, beziehungsweise nicht zurückgegeben und wird für ungültig erklärt. _ ZKN ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014 ·

357

Ihre Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen richten Sie bitte an: Anzeigenredaktion der »ZKN Mitteilungen«, z. Hd. Frau Kirsten Eigner / Chiffre Nr. ................., Zeißstraße 11a, 30519 Hannover

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iometrie bedeutet im Wortsinn die Vermessung von Lebe-

wesen.

Biometri-

sche Daten sind the-

oretisch alle Merkmale, die durch eine solche Messung erfasst

werden können. Unter biometrischen Daten im engeren Sinn werden heute Messwerte verstanden, mit deren Hilfe man einen Menschen eindeutig identifizieren kann. Vor allem Polizei und Zoll arbeiten schon lange mit dem Fingerabdruck und seit neuerem auch mit Iris-Analysen zur Identifizierung. 360 · ZKN MIT TEILUNGEN 9 | 2014

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Anzeigenredaktion ZKN MITTEILUNGEN z. Hd. Frau Kirsten Eigner Zeißstraße 11a 30519 Hannover Telefax

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SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Ingrid Weidmüller Design & Media Agentur auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ............................................................................................................................................................................................... VORNAME UND NAME (KONTOINHABER) ............................................................................................................................................................................................... STRASSE UND HAUSNUMMER ............................................................................................................................................................................................... POSTLEITZAHL UND ORT .............................................................................................................. KREDITINSTITUT (NAME UND BIC) IBAN

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neu

BEIL AGE ZU DEN ZKN MIT TEILUNGEN

9|14

Die Seiten für das zahnärztliche Fachpersonal · September 2014

Gesund beginnt im Mund

Die Seitenangabe bezieht sich auf das Hauptheft.

Tag der Zahngesundheit am 25. September 2014 _S. 318

Dr. Michael Ebeling

Prophylaxe Update

Zusatztermin!

Wendepunkte Sie haben es geschafft. Ca. 900 fertig ausgebildete Zahnärztliche Fachangestellte haben in diesem Sommer 2014 ihre Abschlussprüfungen erfolgreich abgelegt und damit ihr Können unter Beweis gestellt. Die Freude der Prüflinge ist in den Bildern der beispielhaften Freisprechungs-Berichte in diesem »Special« deutlich zu erkennen. Sie können der täglichen Arbeit selbstbewusst und mit neuen Empfi ndungen begegnen. Wie in allen anspruchsvollen Berufen ist lebenslanges Dazulernen unverzichtbar, aber das kann auch Spaß machen.

GLÜCKWUNSCH! Gleichzeitig beginnen in diesen Tagen in den niedersächsischen Praxen mindestens ebenso viele »Neue« ihre Ausbildung. Wohl zumeist mit hohen Erwartungen und einiger Neugier. Sicher auch von Seiten der Ausbilder und der neuen Kolleginnen. Beiderseitig verbunden mit anspruchsvollen Aufgaben und hoher Verantwortung. Dafür sei Dank, denn erfolgreiche Praxen und ein gutes Team bedingen einander. Vermittlung und Erwerb von Kompetenz und Freude am Beruf sind die wichtigsten Pfeiler einer erfolgreichen Berufsausbildung. Für alle Beteiligten. Machen Sie das Beste daraus. Für Fragen zur Ausbildung und etwaigen Problemen steht die ZKN mit Beratung und Hilfestellung umfangreich zur Verfügung (z. B. über unsere Internetseite www.zkn.de). Wir begrüßen alle Auszubildenden und wünschen ihnen viel Erfolg in einem schönen Beruf. HERZLICH WILLKOMMEN!

Dr. Michael Ebeling Vizepräsident ZKN

2

Aktuelle Neuig− keiten aus der Prophylaxewelt. Wie betreue ich Genoveva Schmidt meine Prophyla− xepatienten ein Leben lang, da− mit Sie wirklich mit 80 noch kraft− voll zubeißen können? Praktische Tipps bei der Betreuung unserer Prophylaxepatienten. Neues wird vorgestellt. Bewährtes wird dis− kutiert und ergänzt. Themen aus dem Seminar → Zahnbürsten! Soll nun elek trisch gebürstet werden, mit Schall oder ohne? Oder doch manuell? Schonend und effektiv? Was gibt es Neues auf dem Markt? → Zahnsubstanz erhalten und pflegen → Biofilmmanagement − was versteckt sich dahinter und wie entferne ich ihn? → Parodontitisprophylaxe − Anamnese, Befunde und Recall → Aktueller Stand der professio− nellen Zahnreinigung − effek− tiv und schonend → Maschinelle oder manuelle Reinigung? → Polieren und⁄oder Strahlen? → Spezielle Konzepte: → Mundtrockenheit → Halitosis → Dentinhypersensibilitäten → Senioren → Neues aus der Prophylaxewelt Ein Seminar für die erfahrene Prophylaxemitarbeiterin Referentin: Genoveva Schmid, Berlin Mittwoch, 12.11.2014, 14:00 − 19:00 Uhr Kursgebühr: € 150,− Max. 20 Teilnehmer Kurs−Nr.: F 1478

ZKN SPECIAL 9 | 2014

FOTO: ZKN-ARCHIV

FOTO: PRIVAT

Editorial

1.10.2014

F 1449

Mehr Erfolg und mehr Geld durch bessere Gesprächstechnik Zeit sparen, Kundenbindung, Patientenzufriedenheit und Leistung steiger Katrin Suhle, Eicklingen Mittwoch, 1.10.2014 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 209,− € Zahnärztliche Akademie Niedersachsen Für Frühbucher bis zum 6.08.2014 Seminargebühr: 190,− €

SEMINARPROGRAMM

für Zahnärztliches Fachpersonal und Praxiszahntechniker Zahnärztekammer Niedersachsen Zeißstraße 11a · 30519 Hannover Telefon (05 11) 8 33 91-311 · Telefax (05 11) 8 33 91-306 Ansprechpartnerin: Marlis Grothe

26.9.2014

F 1445

17.10.2014

Willkommen am Telefon! Brigitte Kühn, Tutzing Freitag, 26.9.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 220,− € 26.9.2014

F 1456

Time is Money! Mit dem richtigen Zeitmanagement werden Sie noch erfolgreicher Angelika Doppel, Herne Freitag, 17.10.2014 von 14.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 88,− €

F 1446

Learning by doing Arbeitsgrundkurs »Fit für die Kids- und junior-Prophylaxe praktisch«, Bema-Positionen FU, IP 1, IP 2 und IP 4 Sabine Sandvoß, Hannover Freitag, 26.9.2014 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 215,− € 27.9.2014

F 1457

Prophylaxe Update Genoveva Schmid, Berlin Mittwoch, 12.11.2014 von 14.00 bis 19.00 Uhr Seminargebühr: 150,− €

F 1447

Die organisierte Rezeption – Gewinnen Sie täglich Zeit und Geld! Investieren Sie in patienten- und praxisgerechte Organisation Brigitte Kühn, Tutzing Samstag, 27.9.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 220,− € 27.9.2014

Zusatztermin ! 12.11.2014

F 1448

31.10./1.11.2014 F 1458

Der Mund ist mehr als eine Höhle voller Zähne! Intensiv Workshop mit Hands-on-training für die ZMP und ZMF! Solveyg Hesse, Otter Maria Friederichs, Neustadt Freitag, 31.10.2014 von 9.00 bis 18.00 Uhr⁄ Samstag, 1.11.2014 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 360,− €

Die parodontale Vorbehandlung Praktischer Arbeitskurs für die ZMP/ZMF (Bitte Nachweis beifügen) Simone Klein, Berlin Samstag, 27.9.2014 von 9.00 bis 17.00 Uhr Seminargebühr: 230,− € 1.10.2014

1.11.2014

Wie Sie noch eleganter und raffinierter kommunizieren Herbert prange, Mallorca Samstag, 11.11.2014 von 9.00 bis 16.00 Uhr Seminargebühr: 220,− €

F 1449

Mehr Erfolg und mehr Geld durch bessere Gesprächstechnik Zeit sparen, Kundenbindung, Patientenzufriedenheit und Leistung steigern Katrin Suhle, Eicklingen Mittwoch, 1.10.2014 von 9.00 bis 18.00 Uhr Seminargebühr: 209,− € 8.10.2014

F 1459

Gekonnte Psychologie in der Prophylaxe

7.11.2014

Neu!

F 1475

»Mein Kind soll es einmal besser haben« – Kinderprophylaxe spielend vermitteln drs. Johanna Kant, Oldenburg Freitag, 7.11.2014 von 9.00 bis 16.00 Uhr Seminargebühr: 195,− €

F 1450

Befundbezogene Festzuschüsse Zahnersatz – für Auszubildende, Jung-ZFA und Einsteiger Alma Ott, Hamburg Mittwoch, 8.10.2014 von 13.00 bis 19.00 Uhr Seminargebühr: 99,− € ZKN SPECIAL 9 | 2014

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Dienstjubiläum

Michaela Wieting

F

rau Mi− chaela Wieting und Frau Ra− mona Wieting feiern im August diesen Jahres ein besonderes Jubi− Ramona Wieting läum: Michaela Wieting ist seit 25 Jahren und Ramo− na Wieting seit 20 Jahren in der Zahn− arztpraxis Dres. Regina und Günther Brüning beschäftigt. Im Herbst 1979 bzw. 1984 began− nen sie ihre Ausbildung zur Zahn− medizinischen Fachangestellten in unserer Praxis in Brake⁄Unterweser. Nach bestandener Prüfung wurden beide schnell zu wesentlichen Stüt− zen für den zahnärztlichen Betrieb. Michaela Wieting setzte als Re−

zeptions− und Verwaltungsmitarbei− terin mit ihrer zuverlässigen, umsich− tigen und vorausschauenden Arbeits− weise neue Maßstäbe und schaff te es durch ihr überaus strukturiertes Vorgehen, auch während der Eltern− und Erziehungszeit der Praxis stets mit hilfreicher Tat zur Seite zu stehen. Bei akuten Personalproblemen hat Michaela Wieting mehrmals durch ihr persönliches Engagement und unter Zurückstellung ihrer eigenen Interessen die Praxis vor größeren Unruhen bewahrt. Michaela Wieting ist ein Organisationstalent, das ihre Fähigkeiten täglich beim Aufstellen von Mitarbeiterplänen sowie bei der Materialbeschaff ung eindrucksvoll unter Beweis stellt. Frau Ramona Wieting hat nach ih− rer Elternzeit diverse Fortbildungen zur Prophylaxe−Mitarbeiterin absol−

FOTO: PRIVAT

FOTO: PRIVAT

Praxistreue

viert und die Erwachsenen−Prophy− laxe als Markenzeichen unserer Pra− xis etabliert. Ihre einerseits sehr direkte und off ene, andererseits aber einfühl− same Art hat bei unseren Patienten sehr guten Anklang gefunden und zu einer überaus großen Patientenbin− dung geführt. Ramona Wieting hat mit ihrer erfolgreichen Arbeit unsere Zahnerhaltungsmaßnahmen in ent− scheidender Weise unterstützt. Beide Mitarbeiterinnen sind stets auf das Wohl der Praxis und der ihnen anvertrauten Patienten bedacht. Wir bedanken uns für die vielen Jahre gemeinsamer erfolgreicher und ver− lässlicher Zusammenarbeit und freu− en uns auf noch möglichst viele Jahre des gemeinsamen Schaffens. _ DRE S. REGINA UND GÜNTHER BRÜNING, 26919 BR AKE

Freisprechungen 14 Auszubildende haben die Prüfung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten bestanden SIE FEIERN IHRE FREISPRECHUNG AN DER BBS BURGDORF

Bitte lesen Sie weiter auf Seite 7

4

FOTO: H. ALBERT S

A

n der Berufsbildenden Schule Burgdorf wurden mit einer Feierstunde im Lehrrestaurant 14 Auszu− bildende zur Zahnmedizi− nischen Fachangestellten entlassen. Sie hatten die Prüfung erfolgreich bestanden. Neben den neuen Zahnmedizi− nischen Fachangestellten begrüßte die Vorsitzende des Prüfungsaus− schusses, Christa Schneider, viele Angehörige, Freunde, Kolleginnen der jungen Frauen und auch einige Ausbildende. Sie und ihre Kollegin− nen der Schule freuten sich, dass die dreijährige Ausbildungszeit für viele zu einem positiven Ergebnis geführt

Die neuen ZFA mit ihren Lehrerinnen: Vera Hiete, Suzana Saado (Dr. Peter, Praxis Dr. Liefke, Uetze), Funda Altunöz (Dr. Schwarze, Burgdorf), Madeline Bortz (Dr. Johren, Praxis Dr. Schneider, Lehrte), Katharina Dell (ZÄ Auerbach, Celle), Semra Gin (Dr. Schalk, Ehlershausen), Stephanie Sobaci (ZA Bindseil, Lehrte), Selina Tschirch (Dr. Wehr, Hannover), Christa Schneider, Julia Mill (ZA Bergmann, Ahlten), Jennifer Bodenstein (Dr. Vogtmann, ZÄ Schmidt, Lehrte), Franziska Wedler (Dr. Hennecke, Hannover), Franziska Graunke (Dr. Schwitalla, Mellendorf), Kirsten Kinne (Dr. Schmalstieg, Burgdorf), Sarah Bletgen (Dr. Rademacher, Hänigsen), Denise Paul (Dr. Jagau, Hannover), Anne Gierse

ZKN SPECIAL 9 | 2014

Fortsetzung von Seite 4:

hat. Besonders im fachpraktischen Teil wurden gute bis sehr gute Leis− tungen gezeigt. Als stellvertretender Kreisstel− lenleiter überbrachte Dr. Schoop die Glückwünsche der Zahnärztekam− mer. Er hob in seiner Rede hervor, dass kompetente und freundliche Mitarbeiterinnen sehr viel zum Er− folg einer zahnärztlichen Arbeit und Praxis beitragen. Über die gelunge− nen Prüfungen freute er sich mit den jungen Damen und wünschte ihnen für ihre berufliche Zukunft alles Gute. Dem Prüfungsausschuss, Dr. Andreas Ellinghaus, Vera Hiete und Christa Schneider dankte er für die Durchfüh− rung der Prüfung sowie allen unter− richtenden Lehrerinnen und Ausbil− denden für die gute dreijährige Vor− bereitung der Auszubildenden. Diesem Dank schloss sich Schullei− ter Gerd Klaus an und hob auch die gute Zusammenarbeit mit der Zahn− ärztekammer Niedersachsen hervor. Den jungen Fachangestellten gab er

mit auf den Weg auch weiterhin für das, was sie tun zu brennen, sich um Weiter− und Fortbildungen zu bemü− hen und die Unterstützung erfahre− ner Kolleginnen und Vorgesetzen an− zunehmen, um zu einem selbststän− dig und selbstbestimmten Arbeiten zu gelangen. Er wünschte den neuen zahnmed. Fachgestellten alles Gute und dass sie einen Arbeitsplatz fin− den mögen, an dem sie glücklich wer− den, denn die Arbeit sei ein wichtiger Teil im Leben eines Menschen, aber es möge auch für eine Stunde am Tag Zeit bleiben, um dem Menschen in die Augen zu blicken, den am liebt. Christa Schneider hob in ihren Aus− führungen hervor, dass es drei Prüf− lingen gelungen sei, die Prüfungen insgesamt mit gutem Erfolg abzu− schließen, wobei Susanna Saado ihre fachpraktische Prüfung mit 100 % ab− legte. Im Rahmen der Übergabe der Prüfungszeugnisse überreichte Dr. Schoop an Frau Dr. Rademacher und Frau Dr. Peter Urkunden der Zahnärz−

tekammer Niedersachen für die ins− gesamt guten Prüfungsleistungen von Sarah Bletgen und Suzana Saado. Franziska Wedler nahm die Urkunde stellvertretend für ihren Ausbilden− den Dr. Hennecke entgegen. Für gute schulische Leistungen er− hielten Funda Altunöz, Sarah Bletgen, Semra Gin und Selina Tschirsch neben ihrem Zeugnis über den erweiterten Sek. I−Abschluss von Christa Schnei− der kleine, durch den Förderkreis der Schule gesponserte, Präsente als An− erkennung. Die Prüflinge brachten ihren Dank an die Lehrerinnen für eine erfolgrei− che und schöne Ausbildungszeit in einer launigen Ansprache sowie mit Blumen und Präsenten zum Ausdruck. Ihr Dank ging auch an ihre Ausbilden− den, Kolleginnen und nicht zuletzt an ihre Eltern, die sie auf ihrem Weg zu zahnmedizinischen Fachangestell− ten begleiten hatten. _CHRIS TA SCHNEIDER

Erreichtes Ausbildungsziel gut gelaunt gefeiert! FOTOS: A . S A SSMANNSHAUSEN

FREISPRECHUNG DER ZAHNMEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN IN OLDENBURG

1. Jahrgangsfoto ZFA Oldenburg 2014

»E 

rinnern wir uns an das Jahr 2011, wo Sie das erste Mal in der Aula aufgerufen wur− den, um den Klassen zuge− teilt zu werden: ich wage zu behaupten, dass Sie nicht annähernd vermutet haben, was alles auf Sie zukommen wird.« Nach diesen ein− leitenden Worten ließ Klassenlehrer Ralf Steenken−Singel die Ausbildung der 35 frisch geprüften Zahnmedi− zinischen Fachangestellten in der Oldenburger Gaststätte Etzhorner Krug bei Kaffee und Kuchen Revue passieren. In den Reden von Dr. Uwe Herz (Bezirksstellenvorsitzender in Ol−

ZKN SPECIAL 9 | 2014

von links nach rechts: Klassenlehrer Ralf Steenken-Singel, Jahrgangsbeste 2014 – ZFA Katharina Pilk, Bezirkstellenvorsitzender in Oldenburg Dr. Uwe Herz

denburg) und Klassenlehrer Ralf Steenken−Singel erfuhren die neuen Zahnmedizinischen Fachangestell− ten Wertschätzung und gute Wün− sche für ihre Zukunft. Mit strahlenden Gesichtern nahmen sie anschließend ihre Zeugnisse sowie ein Erinne− rungsfoto und eine Rose in Empfang, die feierlich im Beisein von Verwand− ten, Freunden, Ausbildern, Kammer− vertretern und Prüfungsausschuss− mitgliedern überreicht wurden. Die erfolgreichste Prüfung absol− vierte im Gesamtergebnis Katharina Pilk mit einer guten Zwei. Dr. Uwe Herz gratulierte der Jahrgangsbes− ten mit einem Präsent der Zahnärz−

tekammer. Genannt wurden auch diejenigen Absolventinnen, die gute Noten in ihren Abschlusszeugnissen und bei den Prüfungen erzielt hatten. Für die praktischen Prüfungen stellten in diesem Jahr freundlicher− weise Herr Burkhard Wittje, Herr Dr. Buck und Herr Widdershoven ihre Praxisräume zur Verfügung. Wir gratulieren allen Absolventin− nen sehr herzlich und wünschen ih− nen weiterhin viel Freude und Erfolg in ihrem Beruf. _ ELIS ABE TH DR AB, S TELLVERTRE TENDE PA-VOR SIT ZENDE OLDENBURG I.

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Verdener Allerzeitung vom 22.7.2014

FOTO: S. DOME Y ER

Freisprechung der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hannover

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ie diesjährige Freispre− chungsfeier der Prü− fungsausschüsse Hanno− ver I bis VI der Bezirksstel− le Hannover der Zahnärz− tekammer Niedersachsen fand bei gewohnt warmem Wetter erstmals an einem Dienstag, 29.7.2014 in der jetzt auch als Cafeteria genutzten Aula der BBS für Gesundheit und So− ziales, Alice−Salomon−Schule statt. Begonnen wurde eine Stunde später als gewohnt mit einem klei− nen Sektempfang, der erstmalig von den neuen Caterern der Cafeteria be− treut wurde. 92 »neue« Zahnmedizinische Fa− changestellte, begleitet von zahl− reichen Angehörigen und Kollegen, aber leider nur sehr wenigen Ausbil− dern hatten sich zur Feierstunde ein− gefunden, um als Lohn für die Leis− tungen der vergangenen zwei bis drei Ausbildungsjahre ihre Berufs−

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schulzeugnisse und das Prüfungs− zeugnis der Zahnärztekammer Nie− dersachsen zu empfangen. Nach einer Begrüßungsanspra− che durch den Präsidenten der ZKN, Herrn Dr. Sereny und einer launigen Rede von Herrn Michael Behring, Ge− schäftsführer der ZKN, folgten die einfühlsamen Grußworte der Leite− rin der Berufsschule für Gesundheit und Soziales, Alice−Salomon−Schule, Frau Sahling. In allen Ansprachen spiegelten sich verbunden mit den Gratulatio− nen und der Empfehlung diesen er− reichten Abschluss ordentlich zu fei− ern, der Wunsch wider, dass die Zahn− medizinischen Fachangestellten sich von nun an nicht ausruhen auf ihren Leistungen, sondern sich kontinuier− lich fort− und weiterbilden sollten. In der heutigen Zeit ist umfangrei− ches Wissen das Wichtigste, die Freu− de am Beruf kann sich hierdurch nur

noch steigern und jede Zahnarztpra− xis kann sich freuen auf Kolleginnen, die mit Freude am Beruf im Team mit− wirken möchten. Die gute Stimmung, die bei der Veranstaltung herrschte, wurde durch 3 musikalische Einlagen der Schulband noch unterstützt. Bevor die Auszeichnungen im Klassenverband begannen, wurden die 15 besten Zahnmedizinischen Fa− changestellten durch Herrn Dr. Liepe, Vorsitzender der Bezirksstelle Han− nover der ZKN mit einem Gratulati− onsschreiben und Kinogutscheinen vorweg besonders geehrt. Als beste Zahnmedizinische Fa− changestellte mit der Note sehr gut bestand Sheeba Ziai aus der Praxis Dr. Staubach, Hannover. Die Ehrungen im Klassenverband folgten im Anschluss durch Herrn Dr. Kusche, stellvertretender Vorsitzen− der der Bezirksstelle Hannover und Vorsitzender der Kreisstelle Hanno− ver der ZKN, Herrn Behring und den zugehörigen Berufsschullehrern⁄in− nen der einzelnen Klassen. Hier gab es dann selbstverständ− lich zu den Zeugnissen der ZKN und der Berufsschule auch die schon be− kannten Rosen. Die Veranstaltung endete gegen 17.20 Uhr verbunden mit den besten Wünschen für die private und berufli− che Zukunft »unserer« Zahnmedizini− schen Fachangestellten aus der Som− merprüfung 2014. _ REGINA K AT ZMAREK BE ZIRK SS TELLE HANNOVER DER ZKN

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FOTO: PRIVAT

Es ist geschaff t! Die neuen Zahnmedizinischen Fachangestellten im Bezirk Braunschweig

Dr. Jörg Thomas

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m Mittwoch, den 30.7.2014 fand die Frei− sprechungsfeier für die Zahnmedizinischen Fach angestellten der Helene−Engelbrecht−Schule in den Räumen der Öffentlichen Versiche− rung Braunschweig statt. 35 Zahnmedizinischen Fachange− stellten wurde das Prüfungszeugnis ausgehändigt. Selbstverständlich wurden auch in diesem Jahr, wie in den Jahren zuvor, die Mitglieder der Prüfungsausschüsse und die Direkto− rin der Berufsbildenden Schule, Frau von Langendorff mit ihren Kollegin− nen und Kollegen eingeladen.

Während eine Präsentation über die Weiterbildungsmöglichkeiten für die Zahnmedizinischen Fachange− stellten demonstriert wurde, füllte sich der Saal bis auf den letzten Platz. Besonders erfreulich war auch die zahlreiche Teilnahme von Ausbilde− rinnen und Ausbildern an dieser Fei− erstunde. Auf diese Weise wurde das Bild dieser Feierstunde abgerundet. Der Vorsitzende der Bezirksstel− le Braunschweig, Dr. Jörg Thomas, überbrachte in seiner Begrüßung erst einmal die besten Glückwünsche der Zahnärztekammer Niedersach− sen und gratulierte auch persönlich ganz herzlich. Er stellte in seiner kur−

35 junge Damen erhielten ihre Prüfungszeugnisse in Braunschweig

FOTOS: H. LÖFFLER

Übergabe der Buchgutscheine an die diesjährigen Jahrgangsbesten, Frau Hirsch, Frau Kunkel, Frau Meier, Frau Rezlauf, Frau Wernicke und Frau Zahn. Die Ausbilder Frau Thurau und Herr Dr. Pfennig erhielten für die guten Ausbildungsleistungen eine Urkunde der Zahnärztekammer Niedersachsen

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zen Ansprache den Satz voran, dass die Abschlussprüfung der erste Bau− stein für ein erfülltes Berufsleben sei. Gerade für Berufe im medizinischen Sektor ist die Notwendigkeit eines le− benslangen Lernens längst Realität. Der Prüfungserfolg sollte durch Wei− terbildung gesichert werden. Mehr denn je sind heutzutage Leistungsbereitschaft und Innovati− onen erforderlich. Nur gut aus− und fortgebildete Fachkräfte sind in der Lage, mit den rasanten Fortschritten in Wissenschaft und Technik mitzu− halten und die sich daraus ergebenen Chancen konsequent zu nutzen. Erfolgreich im Leben zu sein setzt zwei Dinge voraus, erstens klare Zie− le zu haben und zweitens der bren− nende Wunsch diese auch zu errei− chen. Dr. Thomas wünschte allen Prüflingen für Ihre persönliche und berufliche Zukunft den Erfolg, alles Gute und dass sie Ihren individuel− len Weg finden mögen. Der Bezirk− stellenvorsitzende nutzte die Gele− genheit und bedankte sich bei allen Ausbilderinnen und Ausbildern, den Lehrkräften und den Prüfungsaus− schüssen für die geleistete Arbeit. Um den dualen Ausbildungsweg, Zahnarztpraxis und Schule noch ein− mal aufzuzeigen, sprach auch die Di− rektorin der Berufsbildenden Schule IV zu den Prüflingen und verabschie− dete sie aus dem Schulalltag. Nach den aufmunternden Grußworten der Direktorin, Frau von Langen− dorff, hielt der Vorsitzende des Prü− fungsausschusses 1, Zahnarzt André Schwandt, eine sehr launige Rede und übergab im Anschluss den Zahn− medizinischen Fachangestellten die Prüfungszeugnisse. Wie in jedem Jahr wurden die diesjährigen Jahrgangsbesten (Ka− tharina Hirsch, Vanessa Kunkel, Ni− cole Meier, Regina Rezlauf, Melanie Wernicke und Franziska Zahn) mit Buchgutscheinen der Zahnärztekam− mer Niedersachsen ausgezeichnet. Im Anschluss daran wurde zu ei− nem kleinen Sektempfang eingela− den, ausgiebig gefeiert und über die vergangenen Ausbildungsjahre dis− kutiert. _ DR. JÖRG THOMA S

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_GENER AL-ANZEIGER,24.7.2014

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Hillebrandt schließt mit »sehr gut« ab ZAHNMEDIZINISCHE FACHANGESTELLTE FREIGESPROCHEN – LOB FÜR BESONDERE LEISTUNGEN FOTO: M. FAHLBUSCH

auf dem neuesten Stand der Tech− nik, aber auch der gesetzlichen Vor− schriften und der Abrechnungsmodi zu bleiben. Dafür gebe es aber »sehr gute Berufsaussichten« für gute Zahnmedizinische Fachangestellte, hob Dr. Dr. Triebe hervor. Ihre Prüfung zur Zahnmedizi− nischen Fachangestellten hatte in Papenburg Yvonne Meyer aus Leer (Ausbildungsbetrieb: Dr. Algund Eenboom, Leer) schon im Rahmen der Winterprüfung bestanden. Sie hatte ihre Zeugnisse bereits nach der erfolgreichen Prüfung vor einigen Monaten erhalten und nahm aus Ver− bundenheit zur Klasse an der jetzigen Abschlussfeier teil. Die erfolgreichen Prüfl inge der Sommerprüfung 2014 sind: Sarah Bunger, Ostrhauderfehn (Dr. Mat− thias−Walter Boese⁄Ralf Falken− berg, Ostrhauderfehn); Nadine Fun− ke, Esterwegen (Dr. Hermann Dicke− bohm, Surwold); Svenja Gossmann, Ostrhauderfehn (Dr. Peter Piechow− iak, Rhauderfehn); Annika Hesse, Weener (Dr. Dr. Jürgen Thomas und Dr. Marei Dunkel, Leer); Petra Hilfers, Boen (Dr. Erich Brinkema, Weener); Alena Maier, Rhauderfehn (Dr. Dr. Jürgen Thomas und Dr. Marei Dunkel, Leer); Paulina Piechocinski, Aschen− dorf (Dr. Helmut Schulte⁄Dr. Dr. Birgit Heimann−Grütze, Aschendorf); Ire− ne Schischkin, Sögel (Franz Klawitter, Sögel); Marina Schlegel, Niederlan− gen (Sandra Althüser, Lathen); Meike Schwarte, Börger (Heinz Gerdes, Bör− ger); Lisa Schwerdtfeger, Westover− ledingen (Dr. Dr. Friedemann Trom− mer, Papenburg) und Lena Siefkes, Rhauderfehn (Matthijs van Rossum, Westoverledingen). Als Prüfungsbeste wurden Sarah Bunger, Marina Schlegel und Nadine Funke besonders ausgezeichnet. Für ihre Leistungen als Ausbildungsbe− triebe erhielten die Zahnarztpraxen Dr. Matthias−Walter Boese⁄Ralf Fal− kenberg (Ostrhauderfehn), Dr. Her− mann Dickebohm (Surwold), Franz Klawitter (Sögel) und Sandra Althü− ser, (Lathen) Urkunden.

Freuen sich über die bestandenen Prüfungen: Das sind die neuen zahnmedizinischen Fachangestellten nach der Freisprechung

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ORTHEIM. Da strahlten die zehn »frischgebacke− nen« Zahnmedizinischen Fachangestellten, als sie nach dreijähriger Schul− zeit an der Northeimer BBS 1 und in ihren ausbildenden Zahnarztpraxen freigesprochen wurden. Während der Feierstunde mit ita− lienischem Büff et erhielten die er− folgreichen Absolventinnen von der Vorsitzenden der Bezirksstelle Göt− tingen der niedersächsischen Zahn− ärztekammer, Gisela Gode−Troch, Ur− kunden und ihre Abschlusszeugnisse. Für ein »sehr gut« zeichnete die Zahn− ärztekammer zusätzlich Manuela Hil− lebrandt aus.

Lob für die Schule Stellvertretend für seine Kollegen lobte Dr. Massoud Khayami die Aus− bildung an der Northeimer BBS 1, mit der er »über Jahre sehr zufrieden sei.« Das sind die erfolgreichen Absol− ventinnen: Alexandra Aigner (Zahn−

arzt Oliver Gaedicke, Kalefeld), Va− nessa Seewald (Dr. Jens Vierbücher, Alfeld), Gabriele Jagemann (BBS 1 Northeim), Anna Kaschuba (Zahn− arzt Ralf Voßler, Northeim), Tina− Marie Koithahn (Zahnärztin Anette Neidhardt, Katlenburg−Lindau), Gi− sela Gode−Troch (Zahnärztekammer Niedersachsen), Anna−Lena Kiehne (Zahnarzt Michael Jansen, Einbeck), Silke Schneeberg (BBS 1 Nort−heim), Manuela Hillebrandt (Dr. Thi Franke, Adelebsen), Tanja Weber (Dr. Mas− soud Khayami, Delligsen), Salome Dießl (Zahnarzt Kurt Steinberg, Ein− beck), Victoria Adam (Dr. Thomas Bode, Northeim), Marita Fahlbusch (Klassenlehrerin BBS 1 Northeim) und Celina Brauns (Zahnärztin Cornelia Knochenmuß, Bodenfelde). (ue) _ NORTHEIMER NEUE S TE NACHRICHTEN

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Auf den Zahn gefühlt

FOTO: M. C AGL AR

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ildesheim. »Sie ha− ben gleich doppelt ge− schwitzt: wegen des Prüfungsinhalts und we− gen der hohen Tempera− turen«, sagte Jens Harms, Leiter der Herman−Nohl−Schule, zu 29 jungen Frauen. Diese haben ihre Prüfung zur zahnmedizinischen Fachange− stellten bestanden − das sind fast alle Schülerinnen der Klassen BSZ 3a und 3b. Die Zahl der bestandenen Prüflinge ist vergleichbar mit denen der vergangenen Jahre. Nun stand die Verabschiedung der Berufsstarterinnen in der Cafeteria der Schulaußenstelle am Bischofs− kamp an. Dabei blickte Dr. Bodo Heckroth, Vorsitzender der Bezirks− stelle Hildesheim der Zahnärztekam− mer Niedersachsen, zurück in die Ge− schichte und voraus in die Zukunft des Berufs der zahnmedizinischen Fachangestellten.

Sie haben viel geleistet. Nun sind die jungen Frauen stolz auf ihren Abschluss als Zahnmedizinische Fachangestellte

Ihre Prüfung haben bestanden: Christine Bartels, Christin Bock, Sa− rah Buchner, Elif Cicek, Anna−Lena Dolle, Vivien Evers, Sabrina Feldt, Laura−Marie Gifey, Elena Gisica, Gül− nar Is, Stefanie Kammerer, Viktoria Knaus, Kana Kost, Annika Langner, Dana Lieckfett, Anna−Lena Möller,

Xenia Oelze, Julia Peter, Kira Polten, Sarah Luise Reichard, Jennifer Runge, Manja Sachse, Nadine Schäfer, Regi− na Schimpf, Svenja Schlieper, Lena Schule−Klingemann, Regina Stumpf, Luisa Sophie Weimann und Vanessa Wichmann, mll _ HILDE SHEIMER ALLGEMEINE ZEITUNG, 31.7.2014

Gute Berufsaussichten für Zahnmedizinische Fachangestellte ZEUGNISÜBERGABE IN FLACHSMEER / JAHRGANGSBESTE GEEHRT / GUTE AUSSICHTEN

FOTO: A . SIEMER

Die neuen Zahnmedizinischen Fachangestellten aus dem Oberledingerland sind (von links) Lena Siefkes (Rhauderfehn), Sarah Bunger (Ostrhauderfehn), Svenja Gossmann (Ostrhauderfehn), Lisa Schwerdtfeger (Westoverledingen) und Alena Maier (Rhauderfehn)

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mbs Flachsmeer, 18. Juli 2014. − Sehr zufrieden sind die Berufsbildenden Schu− len Papenburg und die Zahnärztekammer Nie− dersachsen (ZKN) mit dem jüngsten Jahrgang der Zahnmedizinischen Fachangestellten, der in der Gaststätte Reepmeyer in Flachsmeer zur feier− lichen Zeugnisübergabe eingeladen war: Zwölf junge Frauen hatten die theoretische und prak− tische Prüfung nach zumeist dreijähriger Ausbil− dungszeit bestanden. »Sie können stolz auf Ihre Leistungen sein«, lobte Studiendirektor Wilfried Berssen die Absolventinnen. Dr. Dr. Wolfgang Triebe aus Aurich, der als stell− vertretender Vorsitzender der ZKN −Bezirksstelle Ostfriesland die Freisprechung vornahm, erin− nerte die vormaligen Prüflinge daran, dass mit dem Abschluss der Ausbildung das Lernen noch längst nicht beendet sei. Der Beruf verlange von den Fachkräften, sich stetig weiterzubilden, um

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FOTO: ORL ANDA /PIXELIO.DE

schon gew usst?

shows, YouTube und Facebook wirken als Turbobeschleu− niger. Neuste amerikanische Studien belegen: Je stärker die narzisstische Ausprägung einer Person, umso mehr Facebook−»Freunde« hat sie. Auch deutsche Forscher an der FU −Berlin und der Chari− té haben dazu spannende Ergebnisse vorgelegt. Sie konn− ten zeigen, dass Narzissten wenig Mitgefühl und Fairness− empfinden besitzen − und überraschenderweise ein eher brüchiges Selbstwertgefühl haben und eher als andere Menschen in Sucht und Depression abgleiten können. Zu− dem haben die Forscher Gehirne von Betroffenen Patien− ten untersucht und eindeutige Resultate erhalten: Hirnre− gionen für soziales Denken zeigen bei Narzissten im Ver− gleich zu Gesunden klare Strukturverluste und weniger Volumen. Es sind genau die Areale, die mit Empathie in Zu− sammenhang gebracht werden. Doch nach Meinung der Wissenschaftler muss dies kein lebenslängliches Urteil sein: Durch soziales Training könnten Narzissten vermut− lich wieder an entsprechender Gehirnsubstanz zulegen. _ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 9/2012

RADFAHREN ERHÖHT LEBENSERWARTUNG VON FRAUEN

NARZISSTEN AUF DEM VORMARSCH: ICH, ICH, ICH – FORSCHER WARNEN VOR EINEM SIEGESZUG DER SELBSTSUCHT UND EGOMANIE IN WESTLICHEN GESELLSCHAFTEN Ob USA, Schweiz oder Deutschland – Narzissten sind auf dem Vormarsch. Das Magazin GEO berichtet in seiner aktuellen Titelgeschichte »Ich, Ich, Ich« von internationalen Studien, die eine alarmierende Zunahme des narzisstischen Persönlichkeitsstils konstatieren. In den USA weist demnach jeder vierte Studierende Züge von übersteigerter Selbstliebe auf. Und laut einer anderen Erhebung leiden in der Schweiz 30 Prozent der Schüler an überhöhtem Ego. Für die Gesellschaft ist diese Entwicklung gefährlich: Denn Rücksichtslosigkeit und Gier sind Gefährten des Narzissmus – Wesenszüge, die häufig schon in stark leistungsorientierten Familien erzeugt und vielfach auch gesellschaftlich akzeptiert oder gar gefördert werden. So sprechen Psychologen von einer »Ich-Inflation« oder einer »narzisstischen Epidemie« Groß rauskommen, sich gut vermarkten, ins rechte Licht rücken − der wachsende Drang zur übertriebenen Selbst− darstellung gilt vielen Psychologen dabei als Symptom einer immer selbstverliebteren Gesellschaft. Casting−

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Frauen können ihre Lebenserwartung durch regelmäßi− ges Radfahren deutlich erhöhen. Das berichtet das Frau− en−Lifestylemagazin »Women‹s Health« unter Berufung auf eine Studie der dänischen Syddansk Universitet. Danach verlängert etwa eine Stunde Radeln pro Wo− che die Lebenserwartung einer 30−jährigen Frau um bis zu sechs Jahre. 45−Jährige können damit eine Erhöhung um rund fünf Jahre schaffen, 60−Jährige dürfen auf ein rund vier Jahre längeres Leben hoffen und sogar 75−Jäh− rige erreichen noch eine Erhöhung der Lebenserwartung um bis zu knapp zwei Jahre. Dabei ist es nach den Erkennt− nissen der dänischen Forscher unerheblich, ob die Frau− en das Radfahren als Leistungssport praktizieren − oder sich einfach nur regelmäßig zum Einkaufen auf den Sat− tel schwingen. Denn das Herz wird durch die speziellen Bewegungen beim Pedal−Treten in frischer Luft immer gestärkt. _ MED-DENT-MAG A ZIN.DE, 7/2014

H 46427 SEP T EMBER 2014

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Die monatliche Zeitschrift für alle niedersächsischen Zahnärzte Das amtliche Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer Niedersachsen

Das ZKN-SPECIAL ist eine Beilage zu den monatlich von der Zahnärztekammer Niedersachsen herausgegebenen »ZKN MIT TEILUNGEN« . REDAK TIONSANSCHRIFT:

Gesund beginnt im Mund

Tag der Zahngesundheit am 25. September 2014 _S. 318

Zahnärztekammer Niedersachsen, Redaktion »ZKN MITTEILUNGEN«, Zeißstraße 11a, 30519 Hannover. Tel. (05 11) 8 33 91-301 Fax (05 11) 8 33 91-106

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