Frohe Ostern - Stadt Landsberg

March 26, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Nummer 3 · Jahrgang 27 9. März 2016

Landsberger

Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg

Frohe Ostern Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit einem herzlichen Ostergruß wünsche ich Ihnen, auch im Namen des Landsberger Stadtrates, der Ortsbürgermeister/innen, der Landsberger Stadtverwaltung und der Redaktion Ihres Amtsblattes „Landsberger Echo“, ein frohes Osterfest sowie schöne Osterfeiertage. D. Moron-Wernicke 2. Stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Landsberg

Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 3 Nichtamtlicher Teil

15

Aus der Stadt Landsberg

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Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg Ortschaft Queis Ortschaft Reußen Ortschaft Sietzsch Ortschaft Spickendorf Ortschaft Schwerz Ortschaft Niemberg Ortschaft Oppin Ortschaft Braschwitz Ortschaft Peißen Ortschaft Hohenthurm

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Kirchliche Nachrichten

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Verschiedenes 37 Anzeigenteil 39 Impressum

Einladung zu Osterführungen Am Osterwochenende laden die Landsberger Doppelkapelle „Sanctae Crucis“ und das Landsberger Museum „Bernhard Brühl“ zum Besuch ein.

Nächste Ausgabe Mittwoch, 13. April 2016 Redaktionsschluss Donnerstag, 31. März 2016 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 11. Mai 2016 Nehmen Sie an einer der traditionellen Osterführungen teil oder schauen Sie sich die original erhaltene Landapotheke aus der Zeit um 1900 an. Informationen zu den Terminen erhalten Sie im Innenteil auf Seite 17.

Redaktionsschluss Mittwoch, 27. April 2016

www.stadt-landsberg.de

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Amtlicher Teil

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Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie im nichtamtlichen Teil auf Seite 15.

Nr. 3/2016

Nr. 3/2016

Bekanntmachung der Einladung zur Stadtratssitzung der Stadt Landsberg Am Donnerstag, 31.03.2016, um 18.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Einwohnerfragestunde 5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2016 6. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – öffentlicher Teil – vom 25.02.2016 7. Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Gemeinschaftsbaumaßnahme zwischen WAZV – LSBB – Stadt Landsberg – Ortsdurchfahrt Oppin – Dessauer Straße L 143 – Bau der Nebenanlagen (Gehwegbau + Straßenbeleuchtung) 8. Beschluss zum 1. Entwurf und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Gollma „Am Mühlfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB 9. Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 12 „Am Kapellenberg“ der Stadt Landsberg 10. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 „Sonder- und Gewerbegebiet An der B 100“ – Fa. Dehner 11. Abweichung von § 3 der Garagenverordnung des B-Planes Nr. 3 „Am Mühleneck“ – OT Plößnitz 12. Konzeptentwurf ISEK 13. Abberufung des Herrn Hoppe als Mitglied des Verwaltungsrates der AöR Landsberg 14. Abwahl des Stellvertreters des Verwaltungsratsvorsitzenden der AöR Landsberg 15. Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten 16. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – nichtöffentlicher Teil – vom 25.02.2016 4. Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der doppischen Jahresabschlüsse 5. Entwurf Erschließungsvertrag zum B-Plan Nr. 6 „Reußener Weg“ – Gemarkung Reußen, Flur 4, Flurstück 192 6. Grundstücksveräußerung im OT Petersdorf 7. Kündigung Beratervertrag 8. Antrag der Bürgerliste zur Anweisung zur Teilnahme an Besprechungen im Landesverwaltungsamt 9. Anträge auf Akteneinsicht 10. Neufassung des Beschlusses vom 28.05.2015 zur Beauftragung eines Rechtsanwalts 11. Personalangelegenheiten 12. Anfragen und Informationen

Dr. Jurik Müller Stadtratsvorsitzender

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Amtlicher Teil

Einladung zur Vergabeausschusssitzung Am 15.03.16, um 18.00 Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1 a in Landsberg, die öffentliche Sitzung mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung des Vergabeausschusses statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Top 1: Eröffnung der öffentlichen Sitzung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Top 3: Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Top 4: Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters des Vergabeausschusses Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 1: Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Top 3: Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Top 4: Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.11.15 Top 5: Vergabeangelegenheiten

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg Am Dienstag, 15.03.2016, um 18.00 Uhr, findet im Bürgerhaus eine öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Wahl des Vorsitzenden 5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden 6. Vorstellung Rahmenvertrag zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der doppischen Jahresabschlüsse 7. Sonstige Informationen gez. G. Chyla Ausschussältester

Einladung zur Bauausschusssitzung Am 22. März 2016, um 18.00 Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

Amtlicher Teil Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2016 Punkt 5: Bürgerfragestunde Punkt 6: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg 31.März 2016/April 2016 • Beschluss zum 1. Entwurf und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Gollma,, Am Mühlfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB • Befreiung von Festsetzungen des B-Planes Nr. 12, „Am Kapellenberg“ der Stadt Landsberg • Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1, „Sonder- und Gewerbegebiet An der B100“- Firma Dehner • Abweichung von § 3 der Garagenverodnung des B-Planes Nr. 3 „Am Mühleneck“ - OT Plößnitz Punkt 7: Bauangelegenheiten Punkt 8: Anfragen und Informationen Tagesordnung nicht öffentliche Sitzung Punkt 9: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 10: Feststellung der Tagesordnung Punkt 11: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom 23.02.2016 Punkt 12: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg im 31. März 2016/April 2016 Punkt 14: Beratung zu Bauanträgen Punkt 15: Bauangelegenheiten Punkt 16: Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Landsberg Tag: Donnerstag, 17.03.2016 Uhrzeit: 18:00 Uhr Sitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“ Lutherplatz 2, 06188 Landsberg Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Wahl des Vorsitzenden 5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden 6. Sonstige Informationen gez. Ingrid Möritz Ausschussälteste

Information des Schul-, Kultur- und Sportausschusses Wir möchten über die Veranstaltungen für das Jahr 2016 informieren. Zu unserem ersten Treffen am 21.01.2016 wurde über die Veranstaltungen in diesem Jahr gesprochen. Die Haushaltslage der Stadt Landsberg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt gut. Durch die Kommunalaufsicht wurde empfohlen, Einsparungen bei den freiwilli-

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Nr. 3/2016 gen Leistungen vorzunehmen, um den Haushalt 2016 genehmigt zu bekommen. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich auf die Rentnerfahrt und das Bergfest geeinigt. Dies wird zwar auch einer Kürzung zum Opfer fallen, aber wir denken, dass wir es schaffen, dieses durchzuführen. Termine: Seniorenfahrt 07.06. oder 09.06.2016 Bergfest 19., 20. und 21.08.2016 Ihr Schul-, Kultur- und Sportausschuss

Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadt Landsberg Tag: Dienstag, 15.03.2016, um 19:00 Uhr Sitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“ Lutherplatz 2 06188 Landsberg Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Seniorenfahrt 2016 4. Bergfest 2016 5. Allgemeines gez. R. Milzsch Vors. Schul-, Kultur- und Sportausschuss

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg Am Donnerstag, 24.03.2016, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss zum 1. Entwurf und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Gollma „Am Mühlfeld“ nach § 3 Abs. 2 BauGB 7. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 12 „Am Kapellenberg“ der Stadt Landsberg 8. Konzeptentwurf ISEK 9. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2016 Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.02.2016 2. Bauangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Anfragen und Informationen gez. Harald Kliche Ortsbürgermeister

Nr. 3/2016

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Amtlicher Teil 3. Entwurf Erschließungsvertrag B-Plan Nr. 6 „Reußener Weg“ – Gemarkung Reußen, Flur 4, Flurstück 192

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis Am Dienstag, 29.03.2016, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Änderung zur Kostenbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Landsberg 7. Haushaltsplan der Stadt Landsberg 8. Beratung zur Gestaltung des Platz des Friedens/Dorfteich Queis 9. Konzeptentwurf ISEK 10. Informationen des Ortsbürgermeisters/Informationen aus dem Stadtrat 11. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates 12. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Ortschaftsrates 13. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 3. Bauangelegenheiten 4. Grundstücksangelegenheiten 5. Sonstiges gez. Georg Scheuerle Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Reußen Am Mittwoch, 30.03.2016, um 18.00 Uhr, findet im Gemeindesaal Reußen/Zwebendorf, Reideburger Straße 5 in 06188 Landsberg OT Zwebendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Reußen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzept ISEK 7. Informationen des Ortsbürgermeisters 8. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten

gez. Holger Rupp Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch Am Montag, 21.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin 8. Anfragen der Ortschaftsräte 9. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Heike Liebl Ortsbürgermeisterin

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf Am Montag, 14.03.2016, um 18.15 Uhr, findet im Gemeindezentrum/Freiwillige Feuerwehr Lange Straße 11 in Spickendorf eine öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Informationen aus dem Stadtrat 8. Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA) 9. Informationen des Ortsbürgermeisters 10. Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion 11. Wiedervorlagen 12. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. R. Bunk stellv. Ortsbürgermeisterin

Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz Am Montag, 21.03.2016, um 19.00 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Schwerz, Hoffmannplatz in 06188 Landsberg OT Schwerzeine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Informationen der Ortsbürgermeisterin 8. Anfragen der Ortschaftsräte

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Nr. 3/2016 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss zur Auszahlung in haushaltsloser Zeit für die Gemeinschaftsmaßnahme zwischen WAZV – LSBB – Stadt Landsberg – Ortsdurchfahrt Oppin – Dessauer Straße L 143 – Bau der Nebenanlagen (Gehwegbau + Straßenbeleuchtung) 7. Konzeptentwurf ISEK 8. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates 9. Informationen des Ortsbürgermeisters 10. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten gez. B. Frischmuth Ortsbürgermeister

Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. B. Bunge Ortsbürgermeisterin

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg Am Donnerstag, 24.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle vom 18.02.2016 5. Einwohnerfragestunde 6. Grundschule Niemberg Flachdachsanierung mit Anpassung Kellertreppe Finanzierung in haushaltsloser Zeit 7. Konzeptentwurf ISEK 8. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung 9. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Christian Kupski Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin Am Dienstag, 29.03.2016, um 18.30 Uhr, findet im Büro des Ortschaftsrates im Haus der Ortschaft Oppin, Brunnengasse, 06188 Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt.

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz Am Montag, 14.03.2016, um 19.00 Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 „Sonder- und Gewerbegebiet An der B 100“ – Fa. Dehner 7. Abweichung von § 3 der Garagenverodnung des B-Planes Nr. 3 „Am Mühleneck“ - OT Plößnitz 8. Vorbereitung Teichfest 9. Konzeptentwurf ISEK 10. Anfragen der Ortschaftsräte 11. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Klaus Rothe Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen Am Mittwoch, 23.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit

Nr. 3/2016 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes G 1 „Sonder- und Gewerbegebiet an der B 100“ – Fa. Dehner 7. Konzeptentwurf ISEK 8. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Frank Stolzenberg Ortsbürgermeister

Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm Am Montag, 14.03.2016, um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Konzeptentwurf ISEK 7. Bahnübergang – Umleitung 8. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 9. Auswertung der letzten Stadtratssitzung 10. Anfragen der Ortschaftsräte 11. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung 12. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 4. Sonstiges gez. A.-J. Wolff Ortsbürgermeister

Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Landsberg beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeiter/in Kasse zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr, mit Aussicht auf unbefristete Beschäftigung. Aufgaben: - Organisation und Durchführung des Kassenwesens - Buchen von Einnahme- und Auszahlungsanordnungen - Bearbeiten von Kontoauszügen

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Amtlicher Teil - Führung der Barkasse - Erstellen von Tagesabschlüssen Notwendige Kenntnisse, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen: - Verwaltungsfachangestellte/r oder Bankkauffrau/-mann mit entsprechender Berufserfahrung - sehr gute PC-Kenntnisse (insbesondere Word und Excel) - Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen bei Problemlagen - Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und hohes Maß an Einsatzbereitschaft - freundliches und kompetentes Auftreten Arbeitszeit/Arbeitsort: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitsort ist Landsberg. Eingruppierung: Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 5 des TVöD. Bewerbungsunterlagen: Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte schriftlich bis zum 31.03.2016 an die Stadt Landsberg Herrn Aschendorf Köthener Straße 2 06188 Landsberg Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Landsberg, 09.03.2016 gez. D. Moron-Wernicke 2. stellvertretende Bürgermeisterin

Zahlungstermine Friedhof Erinnerung an die Zahlung der Friedhofsgebühren Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass am 1. April 2016 die Friedhofsgebühren für die Ortschaften - Landsberg - Sietzsch und - Spickendorf fällig werden. Konten der Stadt Landsberg: Saalesparkasse BIC: NOLADE21HAL IBAN: DE 32 8005 3762 0373 0043 32 oder Volksbank BIC: GENODEF1HAL IBAN: DE 45 8009 37840000 1105 58 Alle Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Zahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren erhoben werden. Die Stadtkasse empfiehlt den Gebührenpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können. Kerstin Aulenbach Finanzverwaltung

Amtlicher Teil - Ausfertigung -

-809.02.2016

Nr. 3/2016 - Ausfertigung - Amtsgericht Halle (Saale)

04.01.2016

Beschluss Terminbestimmung

Beschluss Terminbestimmung

555 K 83/14

555 K 143/13

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 03.05.2016, 10.00 Uhr, im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der im Grundbuch von Queis eingetragene Grundbesitz 1. Grundbuch von Queis Blatt 938 1/33 Miteigentumanteil Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 — Gemarkung Queis, Flur 7, Flurstück 4/112 (Kastanienweg) zur Größe von 207 qm Flurstück 4/111 (Kastanienweg) zur Größe von 283 qm und Flurstück 4/113 (Kastanienweg) zur Größe von 13 qm 2. Grundbuch von Queis Blatt 939 Alleineigentum Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1 — Gemarkung Queis, Flur 7, Flurstück 4/63, (Lindenstr. 21), zur Größe von 305 qm versteigert werden.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 31.03.2016, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Saal 2.047, versteigert werden: der im Grundbuch von Landsberg Blatt 159 eingetragene Grundbesitz

Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten bei dem Blatt 939 um ein mit einem Reihenendhaus bebautes Grundstück, Eckgrundstück, Gebäude um 1996 neu errichtet, z. Z. der Gutachtenerstellung vermietet. Bei Blatt 938 handelt es sich um einen Miteigentumsanteil an der Wegefläche für die anliegenden Wohngrundstücke. Der Versteigerungsvermerk ist am 29.07.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 70,00 Euro für den 1133 Miteigentumsanteil Blatt 938 und 115.200,00 Euro für das Hausgrundstück Blatt 939 115.300,00 Euro für den benannten Grundbesitz Blatt 938 und 939 zusammen als wirtschaftliche Einheit festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Hesse Rechtspflegerin

Lfd.- Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart Nr. und Lage

Größe m2

13 Landsberg

56

2

1775



Wohnbaufläche, Am Bahnhof 8

Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um ein unbebautes Grundstück, das den Zugang zu dem Wohnhaus am Bahnhof 8 und daher eine wirtschaftliche Einheit bildet mit dem Flurstück 1777 der Flur 2, welches im Verfahren 55 K 144/13-5 versteigert wird. Der Versteigerungsvermerk ist am 10.01.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 19.400,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten — einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin

Nr. 3/2016

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- Ausfertigung - Amtsgericht Halle (Saale)

Amtlicher Teil

04.01.2016

Beschluss Terminbestimmung

Information der Stadtsanierung

555 K 144/13

Sanierungsgebiet Landsberg – steuerliche Relevanz der gezahlten Ablöse- und Ausgleichsbeträge

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 31.03.2016, 10.00 Uhr, im Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Saal 2.047, versteigert werden: der im Grundbuch von Landsberg Blatt 159 eingetragene Grundbesitz Lfd.- Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart Nr. und Lage

Größe m2

14 Landsberg

194

2

1777



Wohnbaufläche, Am Bahnhof 8

Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um ein mit einem Zweifamilienhaus (wahrscheinlich, da nur Außenbesichtigung) bebautes Grundstück mit einem kleinen Nebengebäude, Baujahr um 1900, Modernisierung ca. 1995, scheinbar seit mehreren Jahren unbewohnt. Das Grundstück bildet mit dem im Verfahren 555 K 143/13 zu versteigernden Grundstück Flur 2 Flurstück 1775 eine wirtschaftliche Einheit, da über dieses Grundstück die Zufahrt zum hier zu versteigernden Grundbesitz führt. Der Versteigerungsvermerk ist am 10.01.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 67.000,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten — einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin

Insofern die Zahlungen seitens des Finanzamtes nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesehen werden, können sie als Werbungs- oder Betriebsausgaben steuermindernd eingesetzt werden. Das zuständige Finanzamt benötigt dafür als Nachweis eine Bescheinigung der Stadt über die Zahlung sanierungsrechtlicher Ablöse- und Ausgleichsbeträge. Die auszustellende Bescheinigung stellt keinen Grundlagenbescheid dar. Der Anteil der anzusetzenden Anschaffungs-/Herstellungskosten wird vom Finanzamt ermittelt. Bitte nehmen Sie diesen Hinweis als unverbindlich zur Kenntnis und besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater. Ihre Bauverwaltung

Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am 21.03.2016 um 14.00 Uhr in der Berliner Str. 06, 06749 Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung TOP 3 - Auswertung der schriftlichen Abstimmung vom Januar 2016 TOP 4 - Einwendungen zur Niederschrift vom 30.11.2015 und Mitteilung der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 30.11.2015 TOP 5 - Informationen, Anfragen Nicht öffentlicher Teil - Rechtsangelegenheiten - Stundungsangelegenheiten - Vergaben gez. Tetzlaff Vorsitzender der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Westliche Mulde

Bekanntmachung des AZV Queis/Dölbau Sehr geehrte Kunden, wir möchten Sie hiermit über eine Veränderung in der Geschäftsleitung unseres Verbandes informieren: Seit dem 27.01.2016 ist Herr Holger Rupp nicht mehr als Verbandsgeschäftsführer tätig. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 26.01.2016 wurde Herr Kurt Hambacher zum neuen Verbandsgeschäftsführer unseres Verbandes gewählt.

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Für Sie als Kunden hat dies keinerlei Auswirkungen oder Veränderungen zur Folge.

Änderung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung rückwirkend zum 01.01.2015 Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.01.2016 die neuen Gebührensätze für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen. Die durchgeführte Gebührenkalkulation ergab bei der Schmutzwassergebühr eine Senkung von bisher 4,59 € auf 4,38 € pro m3 sowie bei der Niederschlagswassergebühr von bisher 0,54 € auf 0,37 € pro m2. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft und wird nachfolgend bekannt gemacht. Unter Berücksichtigung der neuen Gebühren werden Ihnen im April 2016 entsprechende Änderungsbescheide für die Abrechnungszeiträume 2015 und 2016 zugesandt.

Jägerprüfung 2016 im Saalekreis Der Landkreis Saalekreis führt am 22. Juni 2016 und am 25. Juni 2016 eine Jägerprüfung nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz durch. Die Prüfungsgebühr beträgt 125 Euro, Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung Saalekreis, Jagdbehörde, Domplatz 2, 06217 Merseburg erhältlich. Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2016. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Personen beschränkt wird. Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen werden die Prüflinge an eine andere Jagdbehörde vermittelt. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Jagdbehörde telefonisch unter 03461 401219 oder 401237 zur Verfügung.

NEUFASSUNG Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau Aufgrund des § 78 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2015 (GVBl. LSA S. 659), der §§ 5, 8 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), sowie der §§ 6 und 9 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 333) sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und der §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen - Anhalt (KAGLSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Oktober 2015 (GVBl. LSA S. 560) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am 26.01.2016 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/ Dölbau beschlossen:

§1 Allgemeines (1.) Der Abwasserzweckverband (AZV) Queis/Dölbau betreibt die Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen – Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/ Dölbau - zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) rechtlich

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eine jeweils selbstständige öffentliche Einrichtungen a) zur zentralen Abwasserbeseitigung b) zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung c) zur Beseitigung vorzubehandelnden Abwassers aus privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage (2.) Der AZV Queis/Dölbau erhebt als Gegenleistung die für die Inanspruchnahme der unter § 1 Ziffer (1.) dieser Satzung aufgeführten öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung zur Deckung der Kosten dieser Einrichtungen. (3.) § 2 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen – Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau - gilt sinngemäß, sofern innerhalb dieser Satzung keine Begriffsbestimmung vorgenommen wird.

§2 Grundsatz Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühr wird für die Beseitigung von Schutz- und Niederschlagswasser sowie für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung getrennt nach verschiedenen Maßstäben berechnet.

§3 Gebührenmaßstab 1. Gebührenmaßstab für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (1.) Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m3 Abwasser. (2.) Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten a) die dem Grundstück aus den öffentlichen und/oder privaten Wasserversorgungseinrichtungen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte Wassermengen abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. b) die auf dem Grundstück gewonnene und dem Grundstück sonst zugeführte Wassermenge c) die tatsächlich eingeleitete Abwassermenge bei Bestehen einer Abwassermesseinrichtung. (3.) Die Wassermengen gemäß § 3 Ziffer 1. (2.) a) werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind vom AZV Queis/Dölbau zu schätzen, wenn: - ein Wasserzähler nicht richtig oder gar nicht anzeigt, - ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, - der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, - oder der Verbrauch laut Wasserzähler im Missverhältnis zu den vorhandenen abwasserrelevanten Einrichtungen des Grundstückes steht. Die anzusetzende Wassermenge wird unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Verbrauchs bzw. der Einleitmenge des Vorjahres und unter Berücksichtigung der begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen geschätzt, wobei aufgrund des durchschnittlichen jährlichen Wasserverbrauches pro Einwohner im Verbandsgebiet eine Mindestmenge pro auf dem Grundstück lebenden Einwohner und Jahr angesetzt wird. Bei begründeten Angaben des Gebührenpflichtigen kann hiervon abgewichen werden. (4.) Die Wassermengen nach § 3 Ziffer 1. (2.) hat der Gebührenpflichtige dem AZV Queis/Dölbau für den abgelaufenen Erhebungszeitraum innerhalb der folgenden zwei Monate anzuzeigen. Sie sind durch Wasserzähler nachzuweisen, die der Gebührenpflichtige auf seine Kosten fachgerecht einbauen muss. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen. Die Wasserzähler werden durch den AZV Queis/Dölbau abgenommen und verplombt. Für diese Abnahme werden durch den AZV Queis/ Dölbau Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung be-

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rechnet. Mit Ablauf der Eichfrist sind die Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer rechtzeitig zu erneuern. Die Kosten für jede weitere Abnahme trägt der Gebührenpflichtige. Wassermengen, die durch Wasserrohrbrüche nicht in die Verbandsanlage gelangt sind, werden auf begründeten Antrag abgesetzt. (5.) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, werden auf Antrag abgesetzt. Der Antrag ist nach Ablauf des Kalenderjahres innerhalb von zwei Monaten beim Abwasser-zweckverband Queis/Dölbau einzureichen. Für den Nachweis gilt § 3 Ziffer 1. (4.) sinngemäß. Zuviel erhobene Gebühren sind zu verrechnen oder zu erstatten. (6.) Regelung für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung a) Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung werden, sofern beim Inkrafttreten dieser Satzung besondere Wassermesser noch nicht vorhanden sind, für ein Stück Großvieh (Pferde, Kühe, Rinder über 2 Jahre) 25 m3 jährlich für ein Stück Kleinvieh (Rinder unter 2 Jahre und Schweine) 4 m3 jährlich für ein Stück Kleinvieh (Ziegen und Schafe) 2 m3 jährlich Pauschal vor der Reinwassermenge abgezogen. Maßgebend ist der Viehbestand, welcher von dem jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb schriftlich angezeigt werden muss. b) Von der nach § 3 Ziffer 1. (6.) a) pauschal ermittelte abzugsfähigen Wassermenge ist ein Abzug von 60 m3 jährlich ausgeschlossen (Ausschlussmenge). c) Von der nach § 3 Ziffer 1. (6.) a) pauschal abzugsfähigen Wassermenge wird eine Absetzung nur soweit gewährt, dass die Wassermenge von 120 m3 jährlich verbleibt (Mindestentnahme). d) Die Absetzung wird nach Ablauf des Erhebungszeitraumes gewährt. Bei Wechsel in der Person des Zahlungspflichtigen wird eine Abrechnung nach § 5 Ziffer (3.) vorgenommen. 2. Gebührenmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung (1.) Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser wird nach der überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Berechnungseinheit in ein m2 überbaute und befestigte Grundstücksfläche. Der Gebührenpflichtige hat dem AZV Queis/Dölbau auf dessen Aufforderung binnen eines Monats den Umfang der überbauten und befestigten Flächen schriftlich mitzuteilen. Änderungen des Umfangs der überbauten und befestigten Flächen hat der Gebührenpflichtige dem AZV Queis/Dölbau auch ohne Aufforderung binnen eines Monats schriftlich mitzuteilen. Maßgebend für die Niederschlagswassergebühr sind die am 01.01. des Erhebungszeitraumes bestehenden Verhältnisse. Kommt der Gebührenpflichtige seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach, so kann der AZV Queis/Dölbau den Umfang der überbauten und befestigten Flächen schätzen. (2.) Die überbauten und befestigten Flächen werden aus der Gesamtfläche bzw. Teilflächen multipliziert und mit einem Abflussbeiwert berechnet. Dieser beträgt für Art der Oberfläche Abfluss beiwert Dachflächen Steildach 0,95 Flachdach 0,85 Straßen und Wege Asphaltdecken 0,90 Betondecken 0,80 Pflaster mit Fugenverguss 0,80 Pflaster ohne Fugenverguss 0,60 Betonplatten 0,60 Schotterdeckschichten, Rasengittersteine 0,40 Sand- und Kieswege 0,20 teilbefestigte Flächen Sport- u. Spielplätze, Gleisanlagen u. dergleichen 0,15 3. Gebührenmaßstab für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung Die Benutzungsgebühr wird für die Entsorgung des Schlamms aus Kleinkläranlagen und des Inhaltes der abflusslosen Sammelgruben

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nach der Menge bemessen, welche aus der jeweiligen Grundstücksentwässerungsanlage entnommen und abgefahren wird. Berechnungseinheit für diese Gebühr ist ein Kubikmeter entsorgte Menge (Schlamm bzw. Schmutzwasser). Die Messung erfolgt durch die Messeinrichtung des Entsorgungsfahrzeuges. Als Grundlage für die Erhebung dient das unterzeichnete Entsorgungsprotokoll.

§4 Gebührensatz Die Abwassergebühren betragen a) bei Schmutzwasserbeseitigung in der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage 4,38 €/m3 Abwasser; b) bei der Abwassereinleitung über Kleinkläranlagen 1,53 €/m3; c) für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen 26,56 €/m3 Fäkalschlamm; d) für die Entsorgung der abflusslosen Gruben 15,80 €/m3 und e) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,37 €/m2/Jahr.

§5 Gebührenpflichtige (1.) Gebührenpflichtig ist gemäß § 5 Abs. 5 KAG-LSA der Benutzer des Grundstückes, der Grundstückseigentümer im Sinne des § 2 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau und der sonst dinglich Nutzungsberechtigte. Wenn ein Erbbaurecht bestellt ist, tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers. Gebührenpflichtig ist auch, wer die Gebührenpflicht durch Vereinbarung mit dem AZV Queis/Dölbau übernommen hat. Mehrere Gebühren-pflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum haften die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil. (2.) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt anstelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Vermögenszuordnungsgesetz. (3.) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit der Schlussablesung auf den neuen Gebührenpflichtigen über. Die Mitteilung über eine Änderung in der Gebührenpflicht ist vom Gebührenpflichtigen gegenüber dem AZV Queis/Dölbau rechtzeitig zu veranlassen. Wenn der bisher Verpflichtete die Mitteilung hierüber versäumt, so haftet er für die Gebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung beim AZV Queis/Dölbau anfallen, neben dem neuen Verpflichteten.

§6 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht (1.) Die Gebührenpflicht entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche zentrale Abwasser- und Niederschlagswasseranlage oder den Bürgermeisterkanal angeschlossen ist oder diesen Einrichtungen von dem Grundstück Abwasser zugeführt wird. Sie erlischt, sobald der Grundstücksanschluss beseitigt wird oder die Zuführung von Abwasser endet. (2.) Die Gebührenpflicht für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung entsteht mit dem Beginn der dezentralen Beseitigung (erstmalige Abfuhr und Behandlung) durch den AZV Queis/Dölbau. Die Gebührenpflicht erlischt, sobald die Kleinkläranlage bzw. die abflusslose Sammelgrube außer Betrieb genommen worden ist und dies dem AZV Queis/Dölbau schriftlich mitgeteilt wurde.

§7 Erhebungszeitraum (1.) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, an dessen Ende die Gebührenschuld entsteht. (2.) Soweit die Gebühr nach den durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen erhoben wird, gilt als Berechnungsgrundlage für den Erhebungszeitraum der Wasserverbrauch der Ableseperiode, die jeweils dem 31.12. des Kalenderjahres vorausgeht. (3.) Bei Änderungen der Gebührensätze wird zeitanteilig auf Kalendertage berechnet.

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§8 Veranlagung und Fälligkeit (1.) Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes festzusetzende Abwasser- und Niederschlagswassergebühr sind Abschlagszahlungen im laufenden Jahr zu leisten. Die sind vierteljährlich jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Kalenderjahres fällig. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird durch Bescheid nach den Berechnungsdaten des Vorjahres festgesetzt. Sie werden auf volle Euro aufgerundet. (2.) Entsteht die Gebührenpflicht erstmalig im Laufe eines Kalenderjahres, werden die Abschlagszahlungen nach der voraussichtlichen entstehenden Jahreseinleitmenge festgelegt. § 8 Ziffer (1.) gilt entsprechend. (3.) Die Abwassergebühr wird durch Bescheid festgesetzt und ist einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gebühr kann zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. (4.) Mit der Erfüllung der Berechnungsgrundlagen, der Abgabenberechnung, der Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie der Entgegennahme der zu entrichtenden Abgabe können Dritte beauftragt werden.

§9 Auskunfts- und Duldungspflicht (1.) Die Abgabenpflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV Queis/ Dölbau bzw. dem von ihm Beauftragen jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. (2.) Der AZV Queis/Dölbau bzw. der von ihm Beauftrage können an Ort und Stelle ermitteln. Die nach § 9 Ziffer (1.) zur Auskunft verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen Umfange zu helfen. (3.) Soweit sich der AZV Queis/Dölbau bei der öffentlichen Wasserversorgung eines Dritten bedient, haben die Abgabepflichtigen zu dulden, dass sich der Verband bzw. der von ihm nach § 8 Ziffer (4.) Beauftragte zur Feststellung der Abwassermengen nach § 3 Ziffer 1. (2.) die Verbrauchsdaten von dem Dritten mitteilen bzw. über Datenträger übermitteln lässt.

§ 10 Anzeigepflicht (1.) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AZV Queis/Dölbau sowohl vom Veräußerer als auch vom Erwerber innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (2.) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen, so hat der Abgabenpflichtige dies unverzüglich dem AZV Queis/Dölbau schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für ihn, wenn solche Anlagen neu geschaffen, geändert oder beseitigt werden. (3.) Ist zu erwarten, dass sich im Laufe des Kalenderjahres die Abwassermenge um mehr als 50 v. H. der Abwassermenge des Vorjahres erhöhen oder ermäßigen wird, so hat der Abgabenpflichtige hiervon dem AZV Queis/Dölbau unverzüglich Mitteilung zu machen.

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§ 12 Billigkeitsregelungen, Anwendung der Abgabenordnung (1.) Ansprüche aus dem Gebührenschuldverhältnis können ganz oder teil-weise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. (2.) Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen aller Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

§ 13 Ordnungswidrigkeiten (1.) Ordnungswidrig i. S. von § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 3 Ziffer 1. (4.) S. 1 dem AZV Queis/Dölbau die Wassermengen für den abgelaufenen Erhebungszeitraum nicht innerhalb der folgenden zwei Monate anzeigt; 2. entgegen § § 3 Ziffer 1. (4.) S. 2 keinen Wasserzähler einbauen lässt; 3. entgegen § 3 Ziffer 1. (4.) S. 3 einen Wasserzähler verwendet, welcher nicht dem Mess- und Eichgesetz entspricht; 4. entgegen § 3 Ziffer 1. (4.) S. 6 den Wasserzähler nicht rechtzeitig erneuert; 5. entgegen § 9 Ziffer (1.) die für die Festsetzung und Erhebung der Angaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt; 6. entgegen § 9 Ziffer (2.) verhindert, dass der AZV Queis/Dölbau bzw. der von ihm Beauftragte an Ort und Stelle ermitteln kann und die dazu erforderliche Hilfe verweigert; 7. entgegen § 10 Ziffer (1.) den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grund-stück nicht innerhalb eines Monats schriftlich anzeigt; 8. entgegen § 10 Ziffer (2.) nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind, die die Berechnung der Abgaben beeinflussen und/oder 9. entgegen § 10 Ziffer (2.) die Neuanschaffung, Änderung oder Beseitigung solcher Anlagen nicht schriftlich anzeigt. (2.) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße bestimmt sich nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG).

§ 14 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 11 Datenverarbeitung

§ 15 Inkrafttreten

(1.) Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (DSG-LSA) dürfen gemäß der §§ 9 und 10 DSG-LSA durch den AZV Queis/Dölbau erhoben, gespeichert, genutzt oder verändert werden, sofern dies der Veranlagung zu den Gebühren oder der Feststellung der sich aus dieser Satzung ergebenden Pflichten des Gebührenschuldners dient. Dies betrifft den Vor- und Familiennamen des Gebührenschuldners und dessen Anschrift(en) sowie die Grundstücks- und Grundbuchbezeichnung. (2.) Der AZV Queis/Dölbau darf die im Zusammenhang mit der Erhebung der Grundsteuer, der Führung des Liegenschaftsbuches und der Durch-führung des Melderechts erhobenen personenbezogenen Daten für die Zwecke nach § 11 Ziffer (1.) dieser Satzung nutzen. Hierfür darf er sich die Daten von dem jeweiligen Amt (Finanz-, Steuer-, Liegenschafts-, Einwohnermelde- und Grundbuchamt) übermitteln lassen und/oder die Daten automatisch bei diesem Amt abrufen.

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die vormalige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau vom 06.11.2000 in der Fassung der 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau vom 13.10.2010 außer Kraft. Landsberg, 26.01.2016 gez. i.V. Göritz Hambacher Verbandsgeschäftsführer

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Bekanntmachung Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.01.2016 den nachfolgenden Jahresabschluss 2013 beschlossen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolgsübersicht liegen vom 10.03.2016 bis 18.03.2016 zur Einsichtnahme in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, Delitzscher Chaussee 06 in 06188 Landsberg OT Queis, öffentlich aus.

Abwasserzweckverband Queis/Dölbau Verbandsversammlung vom: 26.01.2016 Öffentliche Sitzung des Verbandsversammlung Öffentlicher Teil 3 Anlagen Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder 2 mit je 3 Verbandsvertretern davon anwesend: 5 Stadt Landsberg : 3 Gemeinde Kabelsketal 2 Beschlussfähigkeit: Ja Beschluss-Nr.: 01 — 04 / 2016 Beschlussgegenstand: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Behandlung des Jahresgewinns Der von der Steuerberaterin Frau Marga Köcher, geschäftsansässig Glockenweg 13, 06130 Halle aufgestellte und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Magdeburger Straße 38 in 06112 Halle testierte Jahresabschluss 2013 in Verbindung mit dem Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des LK Saalekreis (Anlage 1) und unter Bezugnahme auf die in der Anlage 2 aufgestellten Angaben gemäß Formblatt 7 der EigVO – LSA wird festgestellt. Der Jahresgewinn in Höhe von 6.509,43 EUR wird – auf neue Rechnung vorzutragen - verwendet. Abstimmungsergebnis gesamt: Stimmen Ja: 5 Stimmen Nein: 0 Enthaltung: 0

26.01.2016 -Datum-

Formblatt 7 nach EigVo 1. 1.1 1.1.1 1.1.2

Feststellung des Jahresabschlusses 2013  EUR Bilanzsumme  11.253.936,29 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen  10.795.640,01 - die Anteile an verbundenen Unternehmen - das Umlaufvermögen  458.296,28 - darunter den Kassen- und Bankbestand  373.096,10 - die Rechnungsabgrenzungsposten  0,00 davon entfallen auf der Passivseite auf - die allgemeine Rücklage  472.617,00

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- Gewinn /Verlust Vorjahre  28.413,23 - den Jahresgewinn  6.509,43 - empfangene Ertragszuschüsse  1.815.518,01 - verrechenbare Abwasserabgabe  191.135,14 - die Rückstellungen  248.580,00 - die Verbindlichkeiten  8.491.163,48 1.2 Jahresgewinn  6.509,43 1.2.1 Summe der Erträge  1.050.115,79 2. Verwendung des Jahresverlustes 2.1 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers d) auf neue Rechnung vorzutragen  6.509,43 2.2. bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Aufgabenträger c) auf neue Rechnung vorzutragen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Landkreis Saalekreis Rechnungsprüfungsamt

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Saalekreis zur Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2013 des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau Das Rechnungsprüfungsamt hat keine eigenen Feststellungen zum Jahresabschluss, zum Prüfungsbericht und zum Vermerk des Wirtschaftsprüfers getroffen und tritt dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers bei. Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 13.08.2015 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Queis-Dölbau den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Hinweis: Die zu hohen Auflösungssätze bei Sonderposten im Verhältnis zu den Abschreibungssätzen des Anlagevermögens sowie die zu niedrigen Tilgungssätze bei Krediten führen zukünftig zu einer erheblichen Finanzierungslücke des Zweckverbandes. Mit dem Jahresabschluss 2014 sind diese Auflösungs- und Abschreibungssätze anzugleichen. Die Deckung der Finanzierungslücke ist dem Rechnungsprüfungsamt mit dem Jahresabschluss 2014 nachzuweisen, um die künftige Liquidität des Abwasserzweckverbandes zu gewährleisten.

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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Abwasserzweckverband Queis/Dölbau, Landsberg: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau, Landsberg, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen sowie landesspezifischen Vorschriften liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 131 Abs. 1 GO LSA (seit 01. Juli 2014 § 142 KVG LSA) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters des Verbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen und landesspezifischen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Halle (Saale), 13. August 2015 WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nitzsche-Lezoch Wirtschaftsprüfer

Lawrenz Wirtschaftsprüfer



Nr. 3/2016 Halle, 11.01.2016

Wie viel Haushalte gibt es in Sachsen-Anhalt? Mikrozensus 2016 hat begonnen Wie groß ist ein durchschnittlicher Haushalt? Wie ist die Situation alleinerziehender Mütter oder Väter? Wie entwickelt sich die Zahl der Erwerbstätigen, welche Rolle spielen dabei Teilzeitbeschäftigung oder befristete Arbeitsverträge? Antworten auf solche oder andere Fragen gibt der Mikrozensus, die jährliche repräsentative Haushaltsbefragung in Deutschland. Die Befragung wird ab 2016 auf eine neue Basis umgestellt. Aus diesem Grund werden in diesem Jahr alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt. Mit Jahresbeginn 2016 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als „kleine Volkszählung“ (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird ganzjährig von Januar bis Dezember im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 1350), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBI I S. 1926). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch bei rund 12 000 Haushalten schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Der geringste Zeitaufwand entsteht, wenn die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich beantwortet werden. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2016 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen.

Nr. 3/2016

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Nichtamtlicher Teil

Nichtamtlicher Teil

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Nr. 3/2016

■ Blutspendetermine

■ Apothekennotdienste in Landsberg

Donnerstag, den 24.03.2016, von 17.00 bis 20.30 Uhr im Gymnasium Landsberg, Bergstraße 19

Landsberg, den 12.03.2016 Niemberg, den 30.03.2016 Landsberg, den 31.03.2016 Peißen, den 04.04.2016

Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4 Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3 Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1 Halle-Center, Saarbrücker Straße 1

Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage, BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111

■ Büro Stadtsanierung Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter: Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919 Markt 1, 06188 Landsberg

Bauberatung: Herr Weißmann, Stadt Landsberg, Stadtsanierung, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg Tel.: 034602 24929, Fax: 034602 24952 E-Mail: [email protected]

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Kultur- und Sportausschuss Veranstaltungskalender März 2016 Datum

Uhrzeit

Veranstaltung

Veranstalter

Ort

11.03.2016

19.00 Uhr

4. Preisskat

Keramikscheune Spickendorf

Keramikscheune Spickendorf

12.03.2016

19.00 Uhr

Frauentagsfeier

TSV Niemberg

Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg

12.03.2016

19.00 Uhr

Frauentagsfeier

LHV & LSV

Goldener Löwe Landsberg

13.03.2016

14.00 Uhr

Osterbasar

Landsberger Bastelgruppe

Gemeindehaus, Kirchplatz

Besuch der Leipziger Buchmesse

Literaturclub „ex libris“

Landsberg

LHV & LSV

Goldener Löwe Landsberg

17.03.2016 19.03.2016

19.00 Uhr

Frauentagsfeier

19.03.2016

19.00 Uhr

Mittelalterspektakel Verein Alte Brennerei Niemberg e. V. „Un jefressen ham die“

Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg

19.03.2016

14.00 – 17.00 Uhr

Flohmarkt

Verein Alte Brennerei Niemberg e. V.

Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg

19.03.2016

15.00 Uhr

Osterlesung

Bibliothek Peißen

Bibliothek Peißen (Gemeindezentrum)

20.03.2016

13.00 Uhr

Preisskat, 56. Turnier

SG Reußen

Sportgaststätte Reußen

24.03.2016

18.00 Uhr

Ostertanz

Feuerwehrverein Dammendorf

Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Dammendorf

24.03.2016

18.00 Uhr

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr Braschwitz

Plößnitzer Teich

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr Reinsdorf

Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Reinsdorf

24.03.2016 25.03.2016

19.00 Uhr

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr Gollma

Feuerwehr-Wiese

26.03.2016

11.00 Uhr

Osterführung

Doppelkapelle und Museum Landsberg

Romanische Doppelkapelle Landsberg

26.03.2016

15.00 Uhr

Osterführung

Doppelkapelle und Museum Landsberg

Romanische Doppelkapelle Landsberg

26.03.2016

18.00 Uhr

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr & Heimatverein Zwebendorf

Sportplatz, Reideburger Straße

Nr. 3/2016

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Nichtamtlicher Teil

26.03.2016

18.00 Uhr

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr Queis

Gartenanlage Klepzig

26.03.2016

18.00 Uhr

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr Gütz

Nebenplatz der Feuerwehr

26.03.2016

18.00 Uhr

Osterfeuer

Freiwillige Feuerwehr Spickendorf

Sportplatz hinter der Feuerwehr

27.03.2016

11.00 Uhr

Osterführung

Doppelkapelle und Museum Landsberg

Romanische Doppelkapelle Landsberg

27.03.2016

15.00 Uhr

Osterführung

Doppelkapelle und Museum Landsberg

Romanische Doppelkapelle Landsberg

27.03.2016

18.30 Uhr

Osterfeuer

Freizeitverein Eismannsdorf

Sportplatz Eismannsdorf

02.04.2016

10.00 Uhr

Tag der offenen Tür

Verein für Deutsche Schäferhunde, Ortsgruppe Landsberg

Hundeplatz, Landsberg Richtung Hohenthurm

03.04.2016

9.00 – 13.00 Uhr

3. Familientag

Landsberger Handballverein

Mehrzweckhalle am Sportzentrum Landsberg

04.04.2016

14.30 Uhr

Nutzerschulung Onleihe Stadt- und Schulbibliothek Landsberg

Stadt- und Schulbibliothek Landsberg

05.04.2016

14.00 Uhr

An die Spiele, fertig, Stadt- und Schulbibliothek Landsberg los!

Stadt- und Schulbibliothek Landsberg

08.04.2016

20.00 Uhr

Rockparty Live

Verein Alte Brennerei Niemberg e. V.

Dorfgemeinschaftshaus Alte Brennerei Niemberg

09.04.2016

9.00 Uhr

Frühjahrsputz

Ortsverein Maschwitz e. V.

Friedhof Maschwitz

16.04.2016

14.30 Uhr

Frühlingskaffee

Ortsverein Maschwitz e. V.

ehem. Gaststätte „Zur Schenke“ Maschwitz

17.04.2016

15.00 Uhr

„Casanova“ – Theaterfahrt ins Opernhaus Halle

Stadt- und Schulbibliothek Landsberg

Opernhaus Halle

Veranstaltungstermine melden Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2016 gemeldet werden: Tel. 034602 24947 oder per E-Mail: [email protected]

MuSEUM und DoPPELKAPELLE Doppelkapelle und Museum laden zum Osterbesuch ein

Treffpunkt für die etwa einstündigen Rundgänge ist das Nordportal der Doppelkapelle, mit dem beeindruckenden Tympanon, welches Christus auf dem Regenbogen thronend, umgeben von Erzengeln, Heiligen und Stiftern, zeigt. Eine alte Legende erzählt, dass in der Nacht von Karfreitag auf Ostersamstag aus einer Marmorsäule in der Oberkapelle Blut und Wasser hervor quellen. Die Legende nimmt damit direkten Bezug auf den Kreuzestod Jesu. Ob das Phänomen tatsächlich stattgefunden hat und wie diese Legende eigentlich entstanden ist, erfährt man während einer Osterführung. Dann hört man vielleicht auch die Gans schnattern, die im Kapellenberg auf goldenen Eiern sitzen soll. Rund um die Doppelkapelle lassen sich, bei hoffentlich weiter Sicht ins Land, erste Frühlingsboten entdecken. Auch das Landsberger Museum „Bernhard Brühl“, in der Hillerstraße 8, lädt am Ostersamstag und am Ostersonntag, jeweils von 13 bis 17 Uhr, zum Besuch ein. Besonders sehenswert ist hier eine original eingerichtete Landapotheke aus der Zeit um 1900.

Frühlingsbote Goldstern auf dem Kapellenberg (Foto: Gunter George) Die Landsberger Doppelkapelle „Sanctae Crucis“ lädt, einer ebenso schönen wie langjährigen Tradition folgend, am Samstag, dem 26. März 2016, und am Sonntag, dem 27. März 2016, jeweils um 11 Uhr und um 15 Uhr, zu ihren allseits beliebten Osterführungen ein.

Der im vergangenen Jahr verstorbene Oberpharmazierat und langjährige Museumsleiter Heinz-Walther Borgass trug die Einrichtungsgegenstände über viele Jahre zusammen. HINWEIS: Am Karfreitag und Ostermontag sind die Doppelkapelle und das Museum nicht geöffnet. Inge Fricke, Museum Landsberg

Nichtamtlicher Teil

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War Luther hier?

Nr. 3/2016

Auf jeden Fall kann sich die Stadt Landsberg über die zusätzliche überregionale Aufmerksamkeit für ihre einzigartige Doppelkapelle freuen, welche sie mit dem Projekt „Luther war hier“ gewinnt. Als Teil der „Straße der Romanik“ und als letzte Zeugin mittelalterlicher Größe der Stadt, unter der Adelsfamilie der Wettiner, genießt „Sanctae Crucis“ schon jetzt große Aufmerksamkeit in Nah und Fern. Inge Fricke, Museum Landsberg/ Imagebroschüre „Luther war hier“

Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg informiert Öffnungszeiten Montag u. Freitag:  Dienstag u. Donnerstag:  Museumsmitarbeiter Gunter George beim Anbringen der Lutherplakette (Foto: Dr. Jan Scheunemann) Seit dem 28. Januar 2016 ziert eine besondere Plakette die Südfassade der Landsberger Doppelkapelle „Sanctae Crucis“. Die Gestaltung der Plakette basiert auf einem Kupferstich von Lucas Cranach d. Ä. aus dem Jahre 1520. Sie zeigt Luther als Mönch, drei Jahre nach dem Anschlag der 95 Thesen an die Wittenberger Schlosskirche. Unter dem Porträt stehen die Worte „Luther war hier“, welche sich an der Handschrift Luthers orientieren. Mit dem Anbringen dieser Plakette zählt die Landsberger Doppelkapelle nun offiziell zu den mehr als 60 Lutherorten in 33 Städten und Gemeinden SachsenAnhalts. Anlässlich des 500. Reformationsjubiläums 2017 rief das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, in Kooperation mit der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, das Projekt „Luther war hier“ ins Leben. Das Projekt will auf die Orte in Sachsen-Anhalt aufmerksam machen, an denen sich Martin Luther nachweislich aufgehalten hat. Es integriert aber auch Orte, an denen er sich aufgehalten haben soll und mit denen sich bis auf den heutigen Tag zahlreiche Luther-Legenden verbinden. Eine solche Legende verbindet sich auch mit unserer Landsberger Doppelkapelle. Auf seiner letzten Reise, von Wittenberg nach Eisleben, wo er am 18. Februar 1546 starb, soll Martin Luther am 24. Januar 1546 in der Landsberger Doppelkapelle übernachtet haben. Dort soll er sich, laut protestantischer Geschichtsschreibung des 18. Jahrhunderts, mit den Worten „Lieber Gott von Ewigkeit/ Erbarm dich deiner Christenheit/ So seufzet mit Hand und Mund/ Martin Luther, D.“ verewigt haben. In der Doppelkapelle wird eine Tafel aufbewahrt, welche anläßlich des 400. Geburtstages von Martin Luther, am 10. November 1883, von F. Fritsch gestiftet wurde. Darauf steht Folgendes (inkl. Schreibfehler beim Wort „schrieb“) zu lesen: „Hier stand Luther und scbrieb:/ O großer Gott von Ewigkeit/ Erbarm Dich Deiner Christenheit/ Das bittet mit Herz und Hand/Martinus Luther.“. Wo genau Luthers Worte gestanden haben sollen, ist ebenfalls unterschiedlich überliefert. So heißt es einmal, der Spruch habe an einer Kapellenwand gestanden, ein anderes Mal soll er an der Marmorsäule in der Oberkapelle entdeckt worden sein. Zu sehen ist heute leider nichts mehr davon, an keiner der genannten Stellen. War Luther hier? Hat er tatsächlich in der Doppelkapelle übernachtet, einen Spruch hinterlassen und möglicherweise sogar gepredigt? Oder gehört sein Aufenthalt ins Reich der Legenden? Wissenschaftlich nachweisen läßt sich ein Aufenthalt bisher wohl nicht, aber „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“, weiß schon der Volksmund zu berichten. Ein Grund, warum sich für das Jahr 1546 keine autorisierte Bestätigung eines Aufenthaltes finden lässt, ist eventuell ein Abschreibfehler bei der Jahreszahl. So weisen wohl auch Quellen auf das Jahr 1536 als Aufenthaltsjahr hin. Vielleicht bringt ja die neu entflammte Lutherforschung irgendwann doch noch Licht ins Dunkel.

10.00 Uhr – 14.00 Uhr 9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Homepage www.bibliotheken-im-saalekreis.de

Veranstaltungen 08.03.2016 von 14.00 bis 16.00 Uhr: „An die Spiele, fertig, los!“ Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computerspiele & Konsolenspiele in deiner Bibliothek! 17.03.2016: Besuch der Leipziger Buchmesse Der Literaturclub „ex libris“ besucht mit Gästen die Leipziger Buchmesse. Schwerpunkte des Messeaufenthaltes: „Der deutsche Jugendliteraturpreis“, nominiert vom Arbeitskreis für Jugendliteratur, und „Der Leipziger Lesekompass“, ein Angebot der Stiftung Lesen. Eine Veranstaltung im Rahmen der Fördermaßnahme Kultur macht stark/Literanauten. 01.04.2016 um 18.00 Uhr: Lesenacht Lesenacht mit Schülern des Gymnasiums Landsberg . 04.04.2016 um 14.30 Uhr: Onleihe-Nutzerschulung Als Nutzer unserer Bibliothek können Sie ganz bequem an 7 Tagen rund um die Uhr am heimischen PC oder sonstigen internetfähigen Geräten Medien ausleihen. Sie wollen wissen, wie das geht? Dann sind Sie am 4. April 2016 um 14.30 Uhr herzlich eingeladen, an unserer Nutzerschulung Onleihe teilzunehmen! 05.04.2016 von 14.00 bis 16.00 Uhr: „An die Spiele, fertig, los!“ Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computerspiele & Konsolenspiele in deiner Bibliothek! 17.04.2016 um 15.00 Uhr: „Casanova“ - Theaterfahrt -Ballett im Opernhaus Halle Uraufführung * Ballett von Ralf Rossa Musik von Wolfgang Amadeus Mozart Abfahrtsorte und -zeiten: 13.40 Uhr Altenheim Landsberg 13.50 Uhr AWG 13.55 Uhr Gütz (Bushaltestelle) Ihr Busticket und Ihre Theaterkarte können Sie bis Donnerstag, den 7. April 2016 in der Stadt- und Schulbibliothek bei Frau Henke unter der Nummer 034602 20638 oder im Altenheim Landsberg bei Frau Rotzen 034602 809934 verbindlich reservieren und bezahlen (inkl. Busfahrt 26,50 Euro).

Nr. 3/2016

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Vieles aus dem Leben des Italieners Giacomo Girolamo Casanova ist Legende, seine Geburt als Sohn einer Schaustellerfamilie 1725 in der Calle Malipiero im Markusviertel Venedigs hingegen belegt. Die Stadt war im 18. Jahrhundert nicht nur ein Mekka für Literatur, Theater und Musik, sondern auch touristischer Magnet für Abenteurer, Biedermänner und Geistliche aus Europa zur Befriedigung erotischer Fantasien. Casanova fand seine Amouren in Casinos ebenso wie in den verruchtesten Bordellen. Neben Patrizierinnen verführte er auch Nonnen, die von ihren Beichtvätern nicht selten zur Prostitution angeboten wurden. Als Casanova 1755 wegen Libertinage und Blasphemie verurteilt wurde, gelang ihm bald darauf die legendäre Flucht aus den Bleikammern des Dogenpalasts. Jahre später betrat er ausgerechnet als Spion der venezianischen Geheimpolizei wieder heimatlichen Boden und wurde erneut verbannt. Im Laufe seines Lebens verdingte er sich u.a. an den Höfen von Wien, Paris, London und St. Petersburg als Astronom, Diplomat, Philosoph, Librettist, Musiker, Übersetzer, Ökonom und Historiker. Die letzten Jahre lebte Casanova verbittert als Bibliothekar in Böhmen, wo er seine kulturgeschichtlich bedeutenden Memoiren »Geschichte meines Lebens« schrieb und 1798 starb. – In einer Melange aus Wahrheit und Erfindung macht sich Ralf Rossa auf die Spur dieser faszinierenden Persönlichkeit, die Eros, Kultur und Mystik untrennbar in sich vereint. (Quelle: http://buehnen-halle.de/ vom 21.07.2015)

Vorschau Ferienprojekt: 9. Mai bis 12. Mai 2016: „Stadtwelten“ Wie funktioniert und tickt eine Stadt? 15 Kinder von acht bis 12 Jahren können mit Willi in den Pfingstferien die Welt erkunden – konkret geht es an diesen vier Tagen um die Stadt mit ihren Geheimnissen, den Bewohnern, ihren Häusern, besonderen Orten. Was haben wir vor? • Auftaktveranstaltung zum Kennenlernen und Sammeln von Ideen • Besuch des Leipziger Kindermuseums Unikatum und der Ausstellung Stadtmaschine: eine Mitmach-Ausstellung • Stadtrallye Landsberg • Fotostorys mit dem Tablet, Comic-Werkstatt mit Grafiker • Abschlussveranstaltung mit Präsentation Anmeldungen ab sofort in der Bibliothek möglich! Das Anmeldeformular finden Sie auch auf der Homepage der Bibliothek, Rubrik Veranstaltungen.

Aktueller Stadtplan Landsberg Der neue Stadtplan für das Stadtgebiet Landsberg mit allen 11 Ortschaften und den aktuellen Straßennamen ist bereits verfügbar. Das Kartenwerk im Maßstab 1:20.000 ist im Bürgerservice der Stadt Landsberg (Köthener Straße 28) zu einem Kaufpreis von 2,- Euro pro Exemplar erhältlich. (Stand: 12/2012)

Nichtamtlicher Teil

Unsere Schulen (15) M. & A. Messerschmidt

Die Schule(n) in Oppin 1686 wurde erstmals eine Schule erwähnt - Pfarr- und Schulhaus waren abgebrannt. Der Unterricht erfolgte in der alten Schule neben der Kirche (jetzt Arztpraxis) und ab 1902 zusätzlich in der neuen Schule (Abb. 1). 1961 wurde ein Neubau mit 8 Klassenräumen eingeweiht, damit waren die räumlichen Voraussetzungen für eine 10-klassige POS gegeben. Die 9./10. Klasse besuchten auch die Schüler aus Brachstedt, bis deren gesamte Oberstufe 1973 nach Niemberg wechselte. Die Unterstufe folgte später. 1976 führten sinkende Schülerzahlen in Oppin zur Umschulung der Klassen 5 - 10 in die POS Gutenberg. 2004 hatte deren Sekundarschule zu wenig Schüler und wurde in die Wallwitzer Einrichtung integriert. Die Oppiner Schüler wechselten jedoch nach Niemberg, 2004 nach Hohenthurm und 2007 nach Landsberg. Die Unterstufe verblieb in Oppin. Nach der Wende entwickelte sich daraus die 4-klassige Kreativ-Grundschule, die aus o.g. Gründen auch keinen Bestand hatte.Vorübergehend wurden die Mädchen und Jungen in Halle beschult, seit 2013 in Niemberg. Auch Maschwitz hatte einst(s)eine Schule. Schulze-Gallera schrieb zu Beginn des 20. Jahrhunderts: „Der Eintritt in Unter-Maschwitz ist freundlich und traulich. Links der Dorfteich (...) dahinter das Lehrerhaus, der Garten, der Kirchhof, aus dessen Grün die alte romanische Kirche sich erhebt, rechts ein paar kleine Gehöfte, dann das alte Thiemannsche Gut.“ Nach der Beschreibung findet man auch heute noch die ehem. Volksschule, von der meist nur noch die älteren Einwohner etwas wissen. Bis 1951 besuchten die Maschwitzer Schüler ihre Schule im Ort, danach hieß es, bei jedem Wetter ca. 2 km nach Oppin laufen oder radeln - so man zu dieser Zeit ein Fahrrad hatte. Das freigewordene Schulhaus nutzte bis zur Wende der Kindergarten. Jetzt müssen die Eltern mit ihrem Nachwuchs die Kita in Oppin ansteuern. Das ehem. Schulhaus, nach Aussage der heutigen Bewohner vermutlich um 1900 erbaut, ist nur noch an den vier gleichmäßig angeordneten Fenstern zu erkennen (Abb. 2). Die neuen Besitzer haben es in überwiegender Eigenarbeit saniert. Die Evangelische Grundschule „Martin Luther“ Oppin. Im Juni 2001 konstituierte sich der Verein „Evangelische Grundschule Halle-Saalkreis e.V.“ mit dem Ziel, eine evangelische Grundschule (in freier Trägerschaft) im Ort zu gründen und den Familien eine alternative Möglichkeit zur Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bieten. Zusammen mit den reformpädagogischen Ideen, insbesondere von Maria Montessori, entstand das pädagogische Konzept. Zu dessen Genehmigung musste auch ein Finanzierungsplan vorgelegt werden. Dank privater Spenden, vielfältiger Unterstützung, Bürgschaft des Kirchenkreises und einer Anschub-Finanzierung des Konsistoriums erlangte der Verein im Mai 2002 (anfangs 7, jetzt über 30 Mitglieder) die Genehmigung zum Schulbetrieb. Seit dem Schuljahr 2005/06 ist die Einrichtung als erste Schule in freier Trägerschaft im Saalekreis staatlich anerkannt. Trägerverein und Mitarbeiter wollen mit ihrer Arbeit einen Beitrag dazu leisten, christliche Bildungsverantwortung auch im ländlichen Bereich wahrzunehmen. Der Verein als Schulträger sorgt für Organisation und Finanzierung, kümmert sich um den Erhalt und die inhaltliche sowie bauliche Fortentwicklung von Schule und Hort (Abb. 3). 80 Schüler, dav. rd. 40 Mädchen, aus Halle, dem Saalekreis und dem Kreis Anhalt-Bitterfeld besuchen die voll ausgelastete Einrichtung. Sie steht „grundsätzlich jedem Kind offen, unabhängig von seiner Herkunft und seiner religiösen oder weltanschaulichen Prägung.“Da ein geregelter Schülertransport nicht möglich ist, übernehmen das die Eltern, z. T. in Fahrgemeinschaften. Die alternative, vielseitige Bildung und Erziehung ihrer Kinder ist ihnen das wert. Nach der 4. Klasse wechseln die Schüler in eine Regelschule.

Nichtamtlicher Teil

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Den Unterricht erteilen fünf Lehrerinnen und ein Sportlehrer in Teilzeit. Schulleiterin ist von Beginn an Bettina Baumann. Im Schulhort, geleitet von Carola Niederstraßer (zz. in Elternzeit), werden die Mädchen und Jungen von drei Erzieherinnen und einem Erzieher betreut. Außerdem arbeiten hier noch zwei Ergotherapeutinnen. Die Schüler können sich in Arbeitsgemeinschaften betätigen, zudem unter verschiedenen zielgerichteten Angeboten (Handarbeiten, Sport, Musik, Floristik ...) wählen. Projekte, u.a. unter Mitwirkung der Eltern, ergänzen die breit gefächerte außerunterrichtliche Arbeit. Der Hort ist vor und nach dem Unterricht geöffnet, in den Ferien ganztägig.

ehem. „Neue Schule“ in Oppin

ehem. Schule in Maschwitz

Evangelische Grundschule Oppin

Nr. 3/2016

Herzlichen Glückwunsch Landsberg am 01.03. am 01.03. am 01.03. am 02.03. am 02.03. am 03.03. am 05.03. am 07.03. am 07.03. am 08.03. am 08.03. am 09.03. am 14.03. am 18.03. am 19.03. am 24.03. am 26.03. am 31.03. am 01.04. am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 06.04. am 06.04. am 07.04. am 08.04. am 08.04. am 09.04. am 10.04. am 10.04. am 11.04. OT Gollma am 03.03. am 04.03. am 04.03. am 06.03. am 06.03. am 07.03. am 14.03. am 19.03. am 26.03. am 28.03. am 01.04. am 07.04. am 12.04. OT Gütz am 02.03. am 04.03. am 06.03. am 06.03. am 08.03. am 13.03. am 14.03. am 15.03. am 19.03. am 21.03. am 21.03. am 24.03.

Frau Helene Graf Frau Renate Henze Frau Ilse Seitz Herrn Peter Block Herrn Horst Oertel Frau Christine Dänicke Frau Irmgard Kodera Frau Uta Härtel Herrn Hans-Georg Herrig Frau Theresia Jacob Herrn Horst Schumann Frau Monika Sommer Frau Anneliese Lindner Frau Grete Döring Herrn Walter Glatz Frau Rosemarie Bobowski Frau Annelies Müller Frau Erika Meiling Frau Irene Fischer Frau Rosmarie Goldstein Frau Irmgard Meiling Herrn Wiedolf Boesener Frau Gisela Richter Herrn Wolfgang Pawusch Herrn Dieter Richter Frau Helga Siermann Herrn Siegfried Mücke Frau Lieselotte Goldstein Frau Rosemarie Gruß Herrn Manfred Rausch Frau Ilse Mähnert Herrn Jörg-Rainer Steinke Herrn Wolfgang Schwabe

zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Frau Sigrid Werner Frau Margit Raue Frau Edeltraud Schmidt Frau Regina Lauff Frau Erika Von Ramm Herrn Karlheinz Sieber Herrn Klaus Werner Herrn Klaus Schaaf Frau Christine Walter Frau Lisa Schröter Frau Steffi Winkert Frau Ingrid Stuchlik Frau Else Gwenner

zum 74. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 91. Geburtstag

Frau Gertraud Pflaume Frau Renate Rader Frau Rita Brückner Frau Karin Haak Frau Erika Holla Frau Annemarie Töpfer Frau Waltraud Rothe Herrn Dieter Harder Herrn Klaus Haberland Frau Gudrun Andörfer Frau Erika Semmler Frau Anita Kleinert

zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag

Nr. 3/2016

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am 27.03. Frau Anni Reinisch am 27.03. Herrn Dieter Weise am 29.03. Frau Marlis Haberland am 29.03. Frau Hannelore Hildebrand am 03.04. Herrn Alfons Fiedler am 03.04. Frau Erna Kiesche am 04.04. Frau Herta Laue am 04.04. Frau Gundelar Stoye am 06.04. Herrn Erhard Töpe am 08.04. Frau Kristina Görting am 09.04. Herrn Jürgen Ahrt am 10.04. Frau Hortense Müller am 11.04. Frau Regina Höhne am 12.04. Herrn Walter Sieber OT Reinsdorf am 07.03. Frau Maria Berger am 19.03. Frau Irmgard Fricke

zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Am 02.04.2016 feiern die Eheleute Waltraud und Karlheinz Sieber das Fest der „Goldenen Hochzeit“. Wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Gesundheit und noch viele gemeinsame Jahre.

Am 05.03.2016 feierten die Eheleute Ursula und Manfred Hensel das Fest der „Goldenen Hochzeit“. Wir gratulieren Ihnen dazu und wünschen Ihnen alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre.

Am 03.03.2016 feierten die Eheleute Renate und Horst Henze das Fest der „Diamantenen Hochzeit“. Wir wünschen Ihnen dazu alles Gute und noch viele gemeinsame Jahre.

Am 24.03.2016 feiern die Eheleute Hannelore und Werner Springer das Fest der „Eisernen Hochzeit“. Wir wünschen Ihnen dazu alles Liebe, eine gute Gesundheit und noch viele weitere gemeinsame Jahre.

Am 10.03.2016 feiern die Eheleute Ruth und Ewald Weiß das Fest der „Diamantenen Hochzeit“. Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Freude im Kreis Ihrer Familie.

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt.

Nichtamtlicher Teil

Einladung zum Tag der offenen Tür der SV Ortsgruppe Landsberg Am Samstag, dem 02.04.2016 möchte sich die Ortsgruppe Landsberg Verein für Deutsche Schäferhunde vorstellen und lädt auf dem Hundeplatz (Ortsausgang Landsberg Richtung Hohenthurm) alle Hundefreunde, -liebhaber und Neugierige zum Tag der offenen Tür ein! Wir haben für unsere Gäste ein kleines Programm vorbereitet! Es erwartet Sie eine Vorführung durch unsere Sportfreunde mit ihren Hunden. Die Polizeihundestaffel Halle zeigt etwas aus ihrem Alltag mit den vierbeinigen Kollegen und die Rettungshundestaffel Saalekreis e. V. zeigt einige Kostproben ihrer interessanten Arbeit! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Beginn: 10.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr Einlass ist frei Für das leibliche Wohl ist gesorgt!

Nichtamtlicher Teil

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Nr. 3/2016

Minis des LHV 03.04.2016, ab ca. 10:30 Uhr Miniturnier des Spielbezirkes Süd mit den Teams vom SV Union Halle-Neustadt II, SV Langenbogen, HV Weißenfels und SG Spergau in Verbindung mit dem 3. Familientag des LHV Eventuelle Spielverlegungen/Absagen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden. Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter http://www.facebook.com/landsbergerhv

Mannschaften des Landsberger HV beginnen Meisterschaftsendspurt

Rosenschnittschulung Am Sonnabend, dem 12. März 2016 (von 09.30 bis ca. 12.00 Uhr) lädt der Kleingärtnerverein „Am Wasserwerk“ Landsberg gemeinsam mit dem Rosenzüchter Herrn Michael Wald alle Gartenfreunde und Interessierte rund um Landsberg zu unserer mittlerweile schon traditionellen Rosenschnittschulung in die Kleingartenanlage recht herzlich ein. Vermittelt werden von Herrn Wald außer dem Rosenschnitt alle weiteren Aspekte zum Thema Rosen: Pflanzung, Pflege, Düngung, Sortenauswahl usw. (zum Schneiden bitte die eigene Schere mitbringen - kann auch vor Ort erworben werden). Treffpunkt ist unser Rosengarten/Garten-Nr. 75 Bitte den 2. Eingang zur Gartenanlage am Doberstauer Weg benutzen (ist am Eingang ausgeschildert). Für Interessenten hier die auch die Internetadresse vom Rosenzüchter Herrn Wald: www.rosen-wald.de M. Hennicke Vorsitzender

Übersicht über die kommenden Heimspiele des Landsberger HV Zeitraum: 12. März bis 17. April 2016 3. Familientag des Landsberger HV 03.04.2016, ab vsl. 09:00 Uhr in Verbindung mit dem Miniturnier des LHV. Über die konkrete Beginnzeit bitten wir Sie, sich über die örtlichen Aushänge bzw. die Internetpräsenz des LHV zu informieren. 1. Männer – Sachsen-Anhalt Liga 12.03.2016, 16:30 Uhr LHV – HBC Wittenberg 20.03.2016, 15:30 Uhr LHV – SV Langenweddingen 10.04.2016, 14:00 Uhr LHV – SV Post Magdeburg Frauen – Bezirksliga Süd 13.03.2016, 15:30 Uhr LHV – SpG Weißenfels/ Großgrimma II 03.04.2016, 13:00 Uhr LHV – SG Queis 2. Männer – Bezirksliga Süd 12.03.2016, 18:30 Uhr LHV II – MSV Buna Schkopau 20.03.2016, 13:30 Uhr LHV II – TSV Leuna 17.04.2016, 12:30 Uhr LHV II – BSV 1928 Klostermansfeld 3. Männer – Kreisklasse 12.03.2016, 14:30 Uhr LHV III – HC Burgenland IV 20.03.2016, 17:00 Uhr LHV III – TSV Leuna II 17.04.2016, 11:00 Uhr LHV III – BSV 1928 Klostermansfeld II Weibliche Jugend E – Bezirksliga Süd 10.04.2016, 14:00 Uhr LHV – HC Burgenland 16.04.2016, 15:15 Uhr LHV – SpG Weißenfels/ Großgrimma

Es ist Anfang März und mittlerweile befinden sich alle Mannschaften des Landsberger HV mitten in der Rückrunde der Saison 2015/16. In der Landesliga haben die ersten Männer nach zwei Niederlagen zu Beginn der Rückrunde in Haldensleben und beim Meisterschaftsaspiranten Oebisfelde wieder in die Erfolgsspur zurückgefunden. Mit Siegen gegen Seehausen (24 : 16) und die Drittligareserve des Dessau-Roßlauer HV (22 : 20) konnte der Abstand auf die Abstiegsränge weiter vergrößert werden. Das Team um Trainer Harry Renner befindet sich nunmehr im weit gestaffelten Mittelfeld der Sachsen-AnhaltLiga. Die kommenden Partien im Monat März werden zeigen, wo der weitere Weg hingeht. Bis hin zu Platz vier ist noch alles möglich, genauso schnell aber ist bei einer Negativserie der Klassenerhalt gefährdet. Somit kommt der Begegnung am kommenden Samstag gegen den HBC Wittenberg besondere Bedeutung zu. Immerhin ist mit den Lutherstädtern einer der gegen den Abstieg kämpfenden Teams in Landsberg zu Gast. Mit einem Sieg könnten die LHV-Mannen einen großen Schritt in Richtung zum eigenen Ligaverbleib machen. Mit dem Spiel am 20. März gegen das Spitzenteam vom SV Langenweddingen bietet sich noch wenige Tage vor Ostern ein Handballhighlight in der Landsberger Sporthalle. Schon im Hinspiel in der Stadt an der Sülze verlangte die Renner-Sieben dem letztjährigen Vizemeister alles ab. Vielleicht gelingt es, wie schon im Vorjahr, die Überraschung gegen den SV perfekt zu machen und es kann am Ende ein Sieg bejubelt werden. Als Tabellenerster beendeten die Landsberger Frauen die Hinrunde in der Bezirksliga Süd. Nunmehr spielen die sieben besten Mannschaften der Hinrunde den Bezirksmeistertitel unter sich aus. Dabei mussten die Damen um Trainer Volker Degner gleich am ersten Spieltag der Meisterschaftsrunde mit einer knappen 22 : 23-Niederlage beim BSV Fichte Erdeborn einen Rückschlag im Titelkampf hinnehmen. Die LHV-Frauen liegen damit nur noch auf Tabellenplatz zwei. Allerdings kann nach wie vor der Meistertitel aus eigener Kraft erkämpft werden. Bleibt Landsberg in den kommenden Spielen siegreich, kommt es am letzten Spieltag (24.04.2016) in Weißenfels zum finalen Countdown zwischen der gastgebenden Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma und den LHV-Frauen. Dort ist die Rechnung dann ganz einfach, der Sieger ist Bezirksmeister.

Landsberger HV wünscht ein frohes Osterfest Zu den Ende März bevorstehenden Osterfeiertagen wünscht der Landsberger HV allen Handballfreunden, den Sponsoren aller Mannschaften und seinen Mitgliedern ein frohes Osterfest.

Hand in Hand mit ihren Vorbildern - die jüngsten Handballerinnen und Handballer der weiblichen Jugend E gemeinsam mit dem SachsenAnhalt-Ligateam der Männer des Landsberger HV vor der am Ende mit 22 : 20 gewonnenen Landesligapartie gegen die Reserve des Dessau-Roßlauer HV.

Nr. 3/2016

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3. Familientag des Landsberger Handballvereins in Verbindung mit dem Miniturnier des Spielbezirkes Süd Nach den erfolgreichen ersten beiden Familientagen 2014 und 2015 möchte der Landsberger Handballverein diesen auch im Jahr 2016 durchzuführen. Dazu möchten wir am 3. April 2016 alle Familien, Kinder und Jugendlichen in die Sporthalle Schulzentrum in Landsberg einladen, um gemeinsam mit zahlreichen Vereinsmitgliedern einen sportlichen Vormittag mit Spiel und Spaß rund um den Handballsport zu verbringen. Wir freuen uns auf alle Handballbegeisterten und heißen auch all diejenigen herzlich willkommen, die den Sport neu kennen lernen wollen.

Nichtamtlicher Teil

Kreisliga Freitag, 18.03. 19.30 Uhr Landsberg 3 – Motor Hohenthurm Freitag, 08.04. 19.30 Uhr Landsberg 3 – FSV Nauendorf 2 1. Kreisklasse Freitag, 18.03. 19.30 Uhr Landsberg 5 – 1948 Schochwitz 2 Freitag, 08.04. 19.30 Uhr Landsberg 5 – SG Krosigk 2 3. Kreisklasse Freitag, 11.03. 19.30 Uhr Landsberg 6 – SG Krosigk 3 Freitag, 01.04. 19.30 Uhr Landsberg 6 – TSV Niemberg 4. Kreisklasse Freitag, 11.03. 19.30 Uhr Landsberg 8 – FSV Nauendorf 5 Freitag, 18.03. 20.00 Uhr Landsberg 7 – BW Brachstedt 4 20.00 Uhr Landsberg 8 – SG Eisdorf 6 Aktuelle Ergebnisse und Tabellen gibt’s auf unserer Internetseite Bernhard Ertl SSV Landsberg Abt. Tischtennis

So turbulent ging es im vergangenen Jahr beim Turnier der Handballminis zu. Hier die Landsberger Minis (in gelb/schwarz) im Spiel gegen den Langenbogener SV. An diesem Samstag können zwischen ca. 09:00 – 13:00 Uhr verschiedene Aktivitäten erlebt werden, darunter z. B. Wurfwettbewerbe auf das Handballtor, ein Handballquiz, eine Malstation, Büchsenwerfen und andere kleine sportliche Übungen und Wettbewerbe. Natürlich gibt es kleine Preise für erfolgreiche Schützen und Handballexperten zu gewinnen. Nach sportlicher Verausgabung können Hunger und Durst ebenfalls gestillt werden. In das Programm des Familientags wurde in diesem Jahr erstmals auch das alljährliche Turnier der Handball-Minis des Spielbezirkes Süd integriert. Das Turnier wird mit fünf Mannschaften gespielt. Im Duell jeder gegen jeden stehen sich neben der Gastgebermannschaft des Landsberger HV die Teams vom SV Union Halle-Neustadt II, dem HV Weißenfels, der SG Spergau und dem Langenbogener SV gegenüber. Beginn der Turnierspiele wird ca. gegen 10:30 Uhr sein. Sowohl dort, als auch bei den Aktivitäten des Familientages, würde sich der Landsberger HV über zahlreiche Besucher freuen. Also Termin im Kalender notieren und einfach vorbei kommen! Über die konkreten Beginnzeiten bitten wir Sie, sich über die örtlichen Aushänge bzw. die Internetpräsenz des LHV unter http://www. facebook.com/landsbergerhv zu informieren.

Der SSV 90 Landsberg Abteilung Tischtennis informiert www.tt-landsberg.de

Heimspiele unserer Mannschaften in den nächsten Wochen Landesliga Samstag, 19.03. 13.00 Uhr Landsberg 1 – HTTV Halle 17.00 Uhr Landsberg 1 – TTV Taucha Bezirksliga Samstag, 19.03. 13.00 Uhr Landsberg 2 – Post TSV Halle 2

Der SSV 90 Landsberg Abteilung Fußball informiert Spielansetzungen 1. Herren – Landesklasse Staffel 6 12.03.16 15:00 Uhr SV Großgrimma (H) 19.03.16 15:00 Uhr Buna Halle-Neustadt (H) 26.03.16 15:00 Uhr ESG Halle (A) 02.04.16 14:00 Uhr Naumburger SV 05 (H) 09.04.16 15:00 Uhr VfB Nessa (H) 2. Herren – Kreisliga Staffel 2 12.03.16 12:30 Uhr SV Höhnstedt (H) 19.03.16 15:00 Uhr SV Sietzsch (A) 02.04.16 15:00 Uhr TSV Niemberg (A) 10.04.16 14:00 Uhr SG Eisdorf II (A) Alte Herren 11.03.16 18:30 Uhr Turbine Halle (H) 18.03.16 18:00 Uhr FSV Nauendorf (H) 24.03.16 18:00 Uhr FSV Raßnitz (A) 01.04.16 18:00 Uhr SV Eintracht Gröbers (H) 08.04.16 18:30 Uhr Bitterfeld-Wolfen (H) A-Junioren – Landesliga Staffel 4 13.03.16 13:00 Uhr SV Rotation Halle (H) 03.04.16 13:00 Uhr SV Blau-Rot Coswig (A) 10.04.16 13:00 Uhr TSG GW Löbejün (A) D-Junioren – 1.Kreisklasse Staffel 2 12.03.16 10:00 Uhr SV BW Wallwitz (H) 02.04.16 10:00 Uhr SG Elster-Luppe-Aue (A) 09.04.16 10:00 Uhr Germania Salzmünde (H) E-Junioren – 1.Kreisklasse Staffel 1 12.03.16 10:00 Uhr Merseburg-Meuschau (H) 02.04.16 10:00 Uhr FSV Bennstedt (A) 09.04.16 10:00 Uhr JSG Zöschen (H)

Nichtamtlicher Teil

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Nr. 3/2016

Rückblick Herrenmannschaften Keine Tore im Nachholspiel Die erste Mannschaft beginnt den Jahresauftakt mit einer Nullnummer bei Rotation Halle. Die größte Siegchance ließ Florian Tessmann liegen, der einen Strafstoß vergab. Nichtdestotrotz bedeutet dieser Punktgewinn die nachträgliche Herbstmeisterschaft. Erste mit Ladehemmungen, Zweite bricht in Halbzeit 2 ein Ein enttäuschendes Wochenende liegt hinter den Landsberger Herrenmannschaften. Ein Punkt aus zwei Heimpartien lautet die magere Ausbeute. Dabei begann die Begegnung der zweiten Mannschaft recht gut. Nach 19 Minuten führte man durch ein Eigentor der Wallwitzer Gäste sogar. Das blieb auch bis zum Pausentee und darüber hinaus bis zur 61. Minute so. Da gelang den Gästen der Ausgleich und der Auftakt zum Debakel für den SSV begann. Binnen zwanzig Minuten legten die Gäste noch vier Treffer nach, so dass am Ende eine bittere 5 : 1 Heimpleite für die Landsberger Reserve zu Buche stand. Die erste Mannschaft scheint das Tore schießen verlernt zu haben. Seit mittlerweile vier Spielen durfte kein eigener Treffer bejubelt werden. Auch im Nachholspiel gegen die SG Reußen wollte den Landsberger Angreifern kein Treffer gelingen. Einzig positiv bleibt da die Abwehrleistung hervorzuheben. Die Hintermannschaft kassierte immerhin in den letzten drei Partien keinen Gegentreffer. Hoffen wir, dass das 0:0 nicht zum Standardergebnis und die Ladehemmung bald überwunden wird. Weitere Informationen zu den Mannschaften und aktuelle Spielverlegungen finden Sie unter www.ssv90-landsberg.de und www.facebook.com/ssv90landsberg.

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen.Gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden.Für alle weiteren Anfragen steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490 zur Verfügung.

Die Kita Queis lädt alle recht herzlich zum 20. Geburtstag ein

Einladung zum Osterbasar Am Sonntag, dem 13.03.2016, ab 14.00 Uhr im Gemeindehaus, Kirchplatz Es erwarten Sie: * Verkauf von kreativer Osterdekoration * Kinderbastelecke * selbst gebackener Kuchen und frischer Kaffee Es freut sich auf Sie die Landsberger Bastelgruppe!

Herzlichen Glückwunsch OT Klepzig am 04.03. Herrn Werner Prautsch am 05.03. Herrn Gerhard Engelmann am 09.03. Frau Waltraud Deutsch am 17.03. Frau Ruth Kilchenmann am 20.03. Frau Erika Metzner OT Kockwitz am 21.03. Herrn Harry Klingner am 30.03. Frau Margarete Barth OT Queis am 08.03. Frau Gisela Fehrmann am 22.03. Frau Rosemarie Ortmann am 27.03. Frau Ilse Schröter am 08.04. Frau Annerose Erler am 10.04. Frau Irma Hajok

zum 82. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Einladung zur Jahreshauptversammlung der SG Queis e. V. An alle Mitglieder der SG Queis!

zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag

Zur der am Freitag, dem 01.04.2016, um 20.00 Uhr, in der Gaststätte “Zur Eiche“ in Queis stattfindenden Jahreshauptversammlung lade ich Sie hiermit ein und bitte um Ihre Teilnahme.

zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 86. Geburtstag

Tagungsordnungspunkte 1. Begrüßung und Feststellung der Wahlberechtigten/satzungsgemäßen Einberufung der Hauptversammlung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Kassenwartes

Nr. 3/2016 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

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Bericht des Kassenprüfers Aussprache zu Punkten 3 bis 5 Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes Neuwahl des Vorstandes und der Kassenprüfer Änderung der Satzung der Sportgemeinschaft Queis e. V. Festsetzung der Monatsbeiträge für das Jahr 2016 Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung sind bis zu 8 Tagen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Jens Klaus Vorstand

Nichtamtlicher Teil

Herzlichen Glückwunsch OT Reußen am 01.03. Herrn Lothar Wilhelm am 11.03. Frau Gerda Pohl am 14.03. Herrn Paul Auge am 19.03. Herrn Alexander Abend OT Zwebendorf am 01.03. Frau Ingrid Gonschorek am 21.03. Frau Erna Hinze am 26.03. Frau Hannelore Dressler am 29.03. Herrn Günter Roßmann am 29.03. Herrn Hans-Jürgen Töpsch am 01.04. Herrn Bernd Koch am 01.04. Frau Barbara Lutz am 05.04. Herrn Helmut Lutz am 08.04. Herrn Gerhard Borstel

zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro: Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet sich am Bürgerbüro.

Der Geflügelzuchtverein Zwebendorf – Hohenthurm e. V. wünscht seinen Mitgliedern und allen Freunden der Geflügelzucht schöne Osterfeiertage und einen fleißigen Osterhasen.

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Queis

Alle wissen jetzt im Lenz kriegen Hühner Konkurrenz. Hasen müh‘n sich weit und breit, jetzt ist wieder Osterzeit.

Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Queis am Dienstag, dem 22.03.2016, um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zur Eiche“ Landsberg OT Queis werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Queis gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 4. Feststellung der Tagesordnung 5. Bericht zur Kassenlage 6. Verwendung der Jagdpacht 7. Bericht aus dem Revier 8. Sonstiges gez. Georg Scheuerle Vorstand der Jagdgenossenschaft

Allgemeine Mitteilung der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf am Mittwoch, dem 23. März 2016 um 18.00 Uhr in der Gaststätte Zwebendorf. Alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reußen/ Zwebendorf sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung Eröffnung/Begrüßung Änderung der Satzung Rechenschaftsberichte Entlastung des alten Vorstandes Wahl der Kassenprüfer Abstimmung Verteilung/Verwendung des Reinertrages Sonstiges Pachtangelegenheiten Ihr Vorstand

Nichtamtlicher Teil

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Nr. 3/2016

Einladung zum Preisskat der SG Reußen e. V. Spieltermine SV Sietzsch

56. Turnier Die SG-Reußen veranstaltet am Sonntag, dem 20.03.2016 ab 13.00 Uhr ihr traditionelles Preisskatturnier. Gespielt werden zweimal 48 Spiele. Veranstaltungsort ist die Sportgaststätte Reußen (Nichtraucherveranstaltung). Allen viel Erfolg. SG Reußen e. V.

Einladung zum Osterfeuer Der Heimatverein und die FFW Zwebendorf laden ein zum Osterfeuer am Samstag, dem 26.03.2016 Beginn: 18:00 Uhr Ort: Zwebendorf Sportplatz Reideburger Straße Der Osterhase wird uns überraschen! Für die Kinder evtl. Taschenlampen oder Ähnliches mitbringen. Aber auch Knüppelkuchen kann wieder gebacken werden. Bitte Stöcke dafür mitbringen. Für das leibliche Wohl sorgen der Heimatverein und Dickels Getränkeeck. Der Baumschnitt wird am Donnerstag, dem 24.03.2016 abgeholt. Lagern Sie diesen bitte gebündelt vor den Grundstücken.

Herzlichen Glückwunsch OT Bageritz am 06.03. Frau Inge Koid am 27.03. Herrn Lothar Streubchen am 31.03. Herrn Helmut Hanke OT Lohnsdorf am 11.03. Frau Gisela Gebel am 25.03. Frau Freia Kirchner am 12.04. Herrn Franz Heise OT Sietzsch am 03.03. Herrn Manfred Schmidt am 05.03. Frau Bärbel Loerke am 13.03. Herrn Bernd Wittig am 31.03. Frau Karin Buhle

März/April 2016 I Herren 12.03.2016 15:00 Uhr 19.03.2016 15:00 Uhr 02.04.2016 15:00 Uhr 09.04.2016 15:00 Uhr 16.04.2016 15:00 Uhr 23.04.2016 15:00 Uhr II Herren 13.03.2016 14:00 Uhr 20.03.2016 14:00 Uhr 03.04.2016 14:00 Uhr 10.04.2016 14:00 Uhr 17.04.2016 15:00 Uhr 24.04.2016 14:00 Uhr

TSV Niemberg – SV Sietzsch SSV Landsberg II – SV Sietzsch SV Sietzsch – SG Eisdorf II TSG G-W Löbejün – SV Sietzsch SV Sietzsch – SG Döllnitz SV Eintracht Teutschenthal – SV Sietzsch SV Sietzsch II – SG Dölbau II TSV Niemberg II – SV Sietzsch II VSG Oppin II – SV Sietzsch II SV Sietzsch II –LSG Kütten TSG G-W Löbejün II – SV Sietzsch II SV Sietzsch II – SG Gutenberg II

Der SV Sietzsch e. V. informiert Sektion Fußball Alte Herren Mannschaft Wenn die Sonne wieder höher steht, beginnt am 22. April 2016 die 17. Saison der Seniorenmannschaft des SV Sietzsch e. V. Der Kader unserer Mannschaft besteht aus 16 Spielern. Ehemalige Aktive des SV Sietzsch e. V., Freizeitspieler aus allen Ecken von Landsberg, Brehna, Leipzig und Morl. Vier Mannschaftskameraden, die schon zu den Gründungsmitgliedern der Alten Herren Fußballmannschaft gehörten, sind über 17 Spieljahre hinweg aktiv. Einer davon als Trainer. In dieser Saison werden 22 Spiele ausgetragen. Unsere Spielpartner sind Alte Herren Mannschaften aus den Landsberger Ortsteilen und den umliegenden Kreisen - von Mühlbeck bis Raßnitz und von Lissa bis Sennewitz. Da wir keiner Liga angehören, gibt es keinen anzustrebenden Tabellenplatz, sondern es zählt der sportliche Erfolg in jedem Spiel. Vor allem aber, die Freude an Bewegung und Spaß am gemeinsamen Fußballerlebnis.

Geburtstage März 2016 zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19, 06188 Landsberg OT Sietzsch.

Wir gratulieren Sektion Tanzhaus Sylvia Müller Juliane Theer Rosi Gäbel Katrin Schröck Sektion Fußball Stephan Wagner Günter Jericke Maximilian Tesch Stefan Knierim Herzlichen Glückwunsch!

Richtigstellung zur vergangenen Ausgabe des Landsberger Echos Natürlich kamen die Vorträger der witzigen Weihnachtsgedichte, anlässlich unserer Weihnachtsfeier 2015, aus der 2. Mannschaft des SV Sietzsch e. V. Sektion Fußball. So hoffen wir, dass sich die 1. Herrenmannschaft nun in diesem Jahr etwas einfallen lässt und uns zur Weihnachtsfeier am 17.12.2016 mit ihrem Beitrag erfreuen wird. Mit sportlichen Grüßen Der Vorstand

Nr. 3/2016

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Herzlichen Glückwunsch

Herzlichen Glückwunsch OT Petersdorf am 12.03. Herrn Jürgen Korger OT Spickendorf am 19.03. Frau Doris Weidner am 27.03. Herrn Rainer Kretzschmar am 04.04. Herrn Jürgen Trekel

Nichtamtlicher Teil

zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag

OT Dammendorf am 14.03. Herrn Max Spelzig am 16.03. Frau Waltraud Tonak am 20.03. Frau Lucie Frommer am 07.04. Frau Agnes Hein OT Schwerz am 06.03. Frau Ella Mederacke am 30.03. Frau Marga Richter

zum 74. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 79. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Sprechstunde der stellvertretenden Ortsbürgermeisterin Frau Bunk findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter 034602 24911 zur Verfügung.

Einladung zum 4. Preisskat in der Keramikscheune Spickendorf Wir erwarten Sie am 11.03.2016 um 19.00 Uhr in der Bauernschänke der Keramikscheune Spickendorf. Es werden zwei Serien á 32 Spiele gespielt. Einsatz sind 10,00 Euro. Der gesamte Einsatz und das Abreizgeld, abzgl. Kartengeld, werden als Preisgeld ausgeschüttet. Es wird nach der Altenburger Skatregel gespielt. Für das leibliche Wohl sorgt das Team der Bauernschänke. Etwas zu Essen kann aus einer kleinen Speisekarte ausgewählt werden, welches dann zwischen den Serien serviert wird. Damit wir pünktlich beginnen können, bitten wir Sie, dass Sie möglichst schon um 18.30 Uhr da sind und sich anmelden. Eine Voranmeldung wäre wünschenswert, damit wir vorab schon die Tischanzahl einrichten können. Anmelden können Sie sich bei: Herrn Helmut Kluge, Tel. 0177 5017928, E-Mail: [email protected] oder Keramikscheune Spickendorf, Frau Alexandra Häder, Tel. 034602 21598, E-Mail: [email protected] Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und freuen uns, Sie am 11.03.2016 begrüßen zu dürfen.

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag, dem 22.03., dem 19.04. sowie am 26.04.2016 jeweils von 16.00 bis 17.30 Uhr in ihrem Büro.

Ostertanz in Dammendorf Leute, wie die Zeit vergeht, es ist schon wieder Zeit für ein gemütliches Beisammensein am Gründonnerstag mit einem kleinen Osterfeuer im Feuerkorb. Deshalb lädt der Feuerwehrverein alle ganz herzlich ein, mit uns zu feiern. Wann: 24. März 2016, ab 18.00 Uhr Wo: Areal vor der Freiwilligen Feuerwehr in Dammendorf Der Osterhase hat sein Kommen auch wieder zugesichert und bestimmt bringt er für Groß und Klein auch wieder eine Kleinigkeit mit. Für Speisen und Getränke sorgt wieder das Team des Feuerwehrvereins. Für Spaß muss jeder selber sorgen, was aber sicher bei Musik und Tanz nicht schwerfällt. Wir würden uns freuen, wenn viele Gäste unsere Einladung annehmen und mit uns feiern. Also, macht euch bitte recht zahlreich auf die Socken, wir erwarten euch. Die Vereinsleitung

Herzlichen Glückwunsch OT Eismannsdorf am 20.03. Frau Hildegard Richter am 26.03. Herrn Rainer Voß am 06.04. Herrn Horst Baatz am 06.04. Frau Christa-Maria Voß am 08.04. Frau Renate Jobs OT Niemberg am 03.03. Frau Adelheid Röder am 06.03. Frau Edith Beyer am 07.03. Frau Heidemarie Höhn am 12.03. Frau Gisela Gerber

zum 85. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 90. Geburtstag

Nichtamtlicher Teil am 17.03. am 18.03. am 18.03. am 20.03. am 21.03. am 23.03. am 23.03. am 26.03. am 27.03. am 27.03. am 27.03. am 28.03. am 31.03. am 01.04. am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 04.04. am 05.04. am 08.04. am 08.04. am 11.04.

Herrn Peter Jahn Herrn Holger Gerber Herrn Fritz Strauß Frau Martha Reichert Herrn Peter Flier Herrn Helmut Grützmacher Frau Rosemarie Loß Frau Brigitte Meinhardt Herrn Reinhard Kaiser Herrn Herbert Kleinau Frau Brigitta Schirmer Frau Brigitte Brose Herrn Helmut Hilscher Frau Edith Kirchhof Frau Meta Klingner Herrn Herbert Schröder Frau Helga Mädicke Frau Doris Wolf Herrn Heinz Steinke Frau Hanni Stoye Frau Anneliese Wichert Frau Gertrude Exner

- 28 zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 72. Geburtstag

Nr. 3/2016

Informationen des TSV Niemberg E-Jugend des TSV Niemberg

Einladung zur Frauentags-Feier Zur Frauentagsfeier sind alle Mädchen und Frauen am: 12.03.2016 ab: 19.00 Uhr in der: Alten Brennerei Niemberg recht herzlich eingeladen! Für ein kurzweiliges und unterhaltsames Programm sorgt der Karnevalsclub der Eisenbahner „Saxonia“ e. V. Halle. Für das leibliche Wohlergehen wird selbstverständlich gesorgt. Anmeldungen über die Übungsleiter oder unter 0171 3611836 erbeten!

Einladung zum 2. Seifenkistenrennen Der TSV 1910 Niemberg lädt ein zum 2. Seifenkisterennen! Renntag am 29.05.2016 Vergesst nicht euch anzumelden!!! Die ersten Startplätze – von nur 50! – sind bereits vergeben und es kommen täglich neue Rennfahrer dazu!

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache.

Information des Ortsbürgermeisters zur Vorbereitung 1050 Jahre Niemberg Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger von Niemberg und den Ortschaften der Stadt Landsberg, wie bereits mitgeteilt, feiern wir in der Zeit vom 29.04. bis 01.05.2016 unser 1050-jähriges Bestehen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Vereinen und unserem Ortschronisten Herbert Kleinau, haben ein umfangreiches Festprogramm organisiert. Bitte beachten Sie die Plakate und Aushänge in den Schaukästen, sowie die Informationen im Amtsblatt. Ein besonderer Höhepunkt wird am 01. Mai der historische Festumzug mit dem traditionellen Maibaumsetzen werden. Dieser beginnt um 9.30 Uhr in der Eismannsdorfer Straße und führt dann durch das Wohngebiet, Mühlenberg, Plößnitzer Straße, Neue Siedlung, Hermann-Ferres-Straße und endet am Maibaum bzw. Feuerwehrvorplatz. Zu dem Umzug werden noch Darsteller benötigt, aber auch interessierte Bürger und Handwerker können daran teilnehmen. Sie können sich bei Herbert Kleinau unter der Rufnummer 034604 20365 oder per Handy 0152 34054752 anmelden. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Teilnahme. Nach dem Maibaumsetzen wird es ein großes Volksfest mit allen Teilnehmern, Gästen und Besuchern im Park an der „Alten Brennerei“ geben. Ich lade Sie bereits heute ein und würde mich freuen, Sie im schönen Niemberg begrüßen zu dürfen. Die Niemberger Bürger bitte ich, zu diesem Höhepunkt in der Geschichte unseres Ortes Ihre Häuser und Vorgärten besonders heraus zu putzen und vielleicht auch zu schmücken. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die sich bereits jetzt bei der Vorbereitung sehr engagiert und viel Freizeit investiert haben. Ein gutes Gelingen wünscht Ihr Ortsbürgermeister Christian Kupski

* Es erwartet euch wieder ein grandioses Event mit vielen tollen Überraschungen und einem phänomenalen Rahmenprogramm! * Die „Grid-Girls“ sind zum Beispiel wieder mit dabei und das Management der „Toten Höschen“ hat auch grünes Licht für einen Live-Auftritt gegeben. * Anmeldungen bitte NUR über die Internetseite vom TSV auf dem Seifenkistenlogo. www.tsv1910-niemberg.de oder www.niemberger-seifenkistenrennen.de * Der Anmeldeschluss ist der 03.04.2016! Wir freuen uns auf viele Rennfahrer!

Test auf der Niemberger Kegelbahn Selbst Sportler trinken mal ein Glas Bier oder ein Glas Sekt nach einem Wettkampf. Besonders wenn ein Sieg begossen werden soll. Doch ist es gestattet, auch während eines Wettkampfes ein Gläschen zu genehmigen? Diese Frage wird oft gestellt oder diskutiert. Der Grund ist, dass es in letzter Zeit sogar zu Protesten bei einem Kegelwettkampf kam, weil ein Kegler sich an einem Bier erfrischte. Um dem Problem nachzugehen, unterzogen sich Amrei Gericke und Holger Tappert, die beliebten Moderatoren von Radio Brocken, einem nicht ganz ernst zu nehmenden Test.

Amrei Gericke und Holger Tappert nach dem Test-Wettkampf auf der Niemberger Kegelbahn

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Beide stellten sich am 22. Februar einem Wettkampf auf der Niemberger Kegelbahn. Allerdings mit unterschiedlichen Geisteszuständen. Während der Tappert sich mit einer großen Flasche Wasser begnügte, trank Amrei ein Gläschen Sekt nach dem anderen. Dabei schoben beide 25 Wurf. Das Ergebnis war verblüffend! Amrei gewann mit 93 zu 77 Holz. Der Spaß war perfekt.

Nichtamtlicher Teil

Die Auswertung erfolgte dann am Morgen des 23. Februar über den Sender. Ob das Ergebnis Auswirkung auf die Regeln bei sportlichen Wettkämpfen hat, ist ungewiss. Herbert Kleinau

HeimSpiele des TSV 1910 Niemberg Datum TSV 12.03.2016 1. Herren TSV 1910 – 02.04.2016 1. Herren TSV 1910 –

Gäste SV Sietzsch SSV 90 Landsberg II

Anstoß Anstoß 15.00 Uhr Anstoß 15.00 Uhr

20.03.2016 2. Herren TSV 1910 10.04.2016 2. Herren TSV 1910

– SV Sietzsch II – VSG Oppin II

Anstoß 14.00 Uhr Anstoß 14.00 Uhr

13.03.2016 C-Jugend TSV 1910 10.04.2016 C-Jugend TSV 1910

– Sportring Mücheln e. V. 2 – JSG Sennewitz/Neutz

Anstoß 11.00 Uhr Anstoß 11.00 Uhr

13.03.2016 E-Jugend TSV 1910 10.04.2016 E-Jugend TSV 1910

– VfB IMO Merseburg – SG Reußen e. V.

Anstoß 10.00 Uhr Anstoß 10.00 Uhr

10.04.2016

– SpGm. Zöschen/Wallendorf

Anstoß 9.00 Uhr

F-Jugend TSV 1910

3. Kreisklasse Tischtennis 21.03.2016 TSV Niemberg – RSB Kötschlitz Beginn 19.30 Uhr 11.04.2016 TSV Niemberg – Aufbau Schwerz V Beginn 19.30 Uhr Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen! Weitere Informationen unter www.tsv1910-niemberg.de Sportliche Grüße Der TSV 1910 Niemberg

Nichtamtlicher Teil

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Einladung zum Osterfeuer Auf geht`s zum Osterfeuer in Eismannsdorf

Ostersonntag, den 27.03.2016 ab 18.30 Uhr auf dem Sportplatz

Für das leibliche Wohl ist natürlich wie immer gesorgt. Mit musikalischer Umrahmung und Ostereier suchen für die Kinder. Auf Ihren Besuch freut sich der Freizeitverein Eismannsdorf

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am 14.03. am 15.03. am 15.03. am 20.03. am 24.03. am 24.03. am 24.03. am 28.03. am 28.03. am 28.03. am 28.03. am 29.03. am 31.03. am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 05.04. am 06.04. am 10.04. am 10.04. am 11.04. am 12.04.

Herrn Manfred Mantei Frau Eva-Maria Neumann Herrn Karl-Heinz Wießner Frau Luise Münzel Frau Erika Kautzsch Herrn Wolfgang Neubert Herrn Martin Pflock Frau Irmgard Becker-Jürgen Frau Brigitte Gusinde Herrn Friedrich Meinhardt Frau Waltraud Szymanski Frau Erika Wartala Frau Ursula Gutezeit Herrn Bernd Frischmuth Herrn Günther Apitzsch Herrn Jürgen Herffurth Frau Hildegard Hertel Frau Adolfine Griebel Frau Gerda Siol Herrn Hubert Zwarg Frau Ursula Günther Frau Waldtraud Zwarg

zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag

Herzlichen Glückwunsch OT Maschwitz am 27.03. Herrn Christian Mell am 04.04. Frau Erika Büttner OT Oppin am 01.03. Frau Hannelore Heier am 01.03. Frau Renate Köhler am 03.03. Herrn Werner Colditz am 11.03. Frau Uta Hener

zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Frischmuth erreichen Sie in der Regel eine halbe Stunde vor Beginn der jeweiligen Ortschaftsratsitzung sowie nach Vereinbarung in seinem Büro in der Brunnengasse 3 in 06188 Landsberg OT Oppin.

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Nichtamtlicher Teil

Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet Frühjahrsputz auf dem Friedhof in Maschwitz

Wir rufen zum Frühjahrsputz auf und freuen uns über jede helfende Hand. „Viele Hände – schnelles Ende“ Treffen am 9. April 2016 um 9.00 Uhr auf dem Friedhof in Maschwitz. mitzubringen wären: Schubkarren, Schaufeln, Spaten, Gabeln, Harken, Gartenscheren, Astscheren, Heckenscheren, Arbeitshandschuhe etc ... Wer uns nicht tatkräftig unterstützen kann, aber gern möchte, würde uns auch mit einer Sach- oder Geldspende helfen. Auch Kaffee und Kuchen für unsere fleißigen Helfer wären sehr hilfreich. Bei weiteren Fragen und Anregungen bitte melden bei Michaela Müller, Tel.: 0172 9839763

Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossen Die Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oppin findet am 23.03.2016 um 18.00 Uhr in der Gaststätte „Gasthof Oppin“ in 06188 Landsberg-Oppin, Dessauer Straße 3, statt.

Winterzeit – Schlachtezeit (Meine Erinnerungen an die Hausschlachtung, von Chr. Seel) Während der Fleischer mit dem Kneten beschäftigt war, hatten die Männer schon den Stopfapparat auf den Tisch gehoben. Aus einigen Kilogramm Gehacktes formte der Fleischer eine lange Wurst und knallte sie mit Wucht in den Apparat. Dadurch entwich die Luft aus der Stopfröhre. War die Trommel voll, kam der Deckel darauf und die Kurbel musste gedreht werden, aber recht langsam, damit keine Hohlräume entstanden. Die Bindung des Gehacktes und das richtige Stopfen waren neben der Trocknung ausschlaggebend für das Gelingen. Die Würste wurden gebunden, gestockert und auf Stangen gehängt. Anschließend verschwanden sie in der Speisekammer zum Trocknen, bevor sie in die Räucherkammer kamen. Mutter rief zum Mittagsbrot, sie hatte Kartoffelsalat gemacht. Beim Schlachten schmeckte er, mit Fleischbrühe angemacht, besonders gut. Dazu gab es Wellfleisch, Kopffleisch, Leber und Niere. Während die Männer aßen, gab es in der Waschküche viel aufzuwasschen. Zwischendurch wurde immer nach dem Kessel geschaut. Die Brühe musste gleichmäßig kochen. Ab und zu stocherte der Fleischer die Würste. Es kam vor, dass einige Würste platzten, was Vater nicht so gerne sah, dafür schmeckte die Wurstsuppe besser. Damit war das Schlachten eigentlich vorbei. Nur die Würste nahm der Fleischer nach einer bestimmten Zeit selbst aus dem Kessel. Der restliche Schnaps wurde getrunken, noch ein paar alte Geschichten erzählt. Zuletzt musste der Kessel leergeschöpft und die Wurstsuppe verteilt werden. Das war meine Aufgabe. Alle Verwandten, Bekannte und Nachbarn bekamen ein Eimerchen davon. Sie gaben es zurück, wenn sie schlachteten. Mutter wickelte Schlenkerchen, Gehacktes oder für manche ein paar Scheiben Wellfleisch ein. Solange ich alles austeilte und austrug, hatte sie mit den Würsten zu tun. Die lagen auf Kuchenbrettern zum Auskühlen. Sie steckte die großen Würste in selbstgeknotete Netze. Nachdem sie 2 - 3 Tage getrocknet waren, kamen sie in die Räucherkammer. Man hatte schon einige Tage Arbeit, bevor alles verarbeitet war. Speck und Knochen wurden eingesalzen um sie haltbar zu machen. Das Fett wurde ausgelassen, die Grieben gab es über den Winter zu Pellkartoffeln. War der Speck getrocknet, kam er auch in den Rauch. Gut geräuchert hielt er über Monate. Mit der Anschaffung von einer Gefriertruhe wurde alles einfacher. (Ende)

Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Verlesung des Protokolls zur letzten Versammlung 4. Kassenbericht 5. Wahl von zwei Kassenprüfern 6. Entlastung des Vorstandes 7. Verwendung des Jagdpachtreinertrages 8. Verschiedenes Alle Grundeigentümer der zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Flächen sind herzlich eingeladen. Jagdvorstand i. V. Schültken

Abbrühen der Borsten (Archiv HGV)

Besuchen Sie uns im Internet

www.wittich.de

Vorankündigung Der Heimatgeschichtsverein Oppin und der Kirchenförderverein St. Elisabeth und St. Georg Oppin möchten hiermit am Sonntag, dem 29. Mai 2016 ganz herzlich zu einem „Frühjahrskonzert mit heiteren und anderen Melodien“ in den Gasthof Oppin einladen. Beginn ist um 15:00 Uhr.

Nichtamtlicher Teil

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Nr. 3/2016

Einladung zum Osterfeuer Die Ortsfeuerwehr Braschwitz lädt ein zum

Osterfeuer am Plößnitzer Teich am 24. März 2016 um 18.00 Uhr

Herzlichen Glückwunsch OT Braschwitz am 01.03. Frau Christine Quett am 02.03. Frau Edda Schölzel am 10.03. Herrn Rainer Geipel am 11.03. Frau Roswitha Staat am 16.03. Herrn Heinz Heller am 19.03. Herrn Josef Wodarz am 28.03. Herrn Helmut Sattler am 05.04. Frau Heidi Tippelt OT Plößnitz am 11.03. Frau Siegrun Stübner am 15.03. Frau Sonja Eckert am 09.04. Herrn Lothar Kauter

zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Für das leibliche Wohl und Musik sorgt wie immer die Ortsfeuerwehr Braschwitz bei Essen und Getränken. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag

Herzlichen Glückwunsch Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten.

Danke schön Zum diesjährigen Seniorenfasching hatten wir, wie jedes Jahr, in die Gaststätte Moorkecker geladen. Der Einladung sind unsere Seniorinnen und Senioren zahlreich gefolgt. Von allen Seiten wurde uns bestätigt, dass es wieder eine gelungene Veranstaltung war. Das Duo Magnano‘s sorgte musikalisch für gute Stimmung. Viele der Gäste kamen in farbenfrohen und einfallsreichen Kostümen. Ein großer Dank gilt wie immer auch dem Team der Gaststätte Moorkecker und den freiwilligen Helfern! Danke sagen möchten wir auch für die Geld- und Sachspenden, für den leckeren selbst gebackenen Kuchen und die Kräppelchen! Ihr Ortschaftsrat

OT Peißen am 04.03. Herrn Kurt Stelzer am 08.03. Herrn Werner Ebert am 10.03. Frau Erika Müller am 15.03. Herrn Manfred Grothe am 17.03. Herrn Gerhard Gültzow am 25.03. Frau Irene Dülsner am 28.03. Frau Anna Lehmer am 02.04. Frau Renate Zückmantel am 08.04. Frau Margareta Deparade am 10.04. Frau Renate Behrendt am 11.04. Herrn Otto Kotsch am 12.04. Frau Else Schneider am 12.04. Frau Ursel Vetterling OT Stichelsdorf am 01.04. Frau Erika Meißner OT Zöberitz am 02.03. Herrn Waldemar Poetsch am 03.03. Frau Ingrid Zwanzig am 10.03. Frau Brigitta Urban am 21.03. Frau Elisabeth Hentschel am 27.03. Frau Charlotte Goetze am 09.04. Herrn Joachim Staacke am 11.04. Frau Brigitte Heller

zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen.

Peißen helau Es war ein großer Spaß. Wir feierten in unserer Einrichtung – wieder am Rosenmontag – eine große Faschingsparty. Früh wirbelten Indianer, Prinzessinnen und anders verkleidete Kinder durch den Kindergarten. Begonnen wurde der Tag mit einem leckeren Frühstücksbuffet. Es gab Würstchen, Schnitten mit Wurst oder Nougat, viel Obst und Gemüse sowie frische Milch und Kakao.

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Danach ging es mit lustigen und spannenden Spielen los. Mit Begeisterung tanzten die Kinder zu Spaß- und Faschingsliedern, beteiligten sich aktiv an allen Spielen, wie z. B. Versteinerungsund Zeitungstanz war für alle ein Riesengaudi. Besonders viel Freude bereitete allen die große Rutsche. Sie war wieder der Anziehungspunkt an diesem Tag. Zum Abschluss stärkten wir uns zur Mittagszeit mit einem leckeren Grillwürstchen. Auf diesem Wege geht ein großer Dank an die Eltern für ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank geht an Frau Wolf für das Besorgen der Brötchen sowie dem „Grillmeister“ Hannes. Auch wenn der Tag wieder viel zu schnell vorbei war, freuen wir uns auf das nächste Faschingsfest. I. Grothe

Nichtamtlicher Teil

am 08.04. am 10.04. am 12.04. am 12.04.

Frau Maria Wolff Frau Waltraud Hiller Frau Wilhelmine Friedrich Herrn Johannes Kiel

zum 86. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 84. Geburtstag

Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder unter 0151 10853350.

Rosenmontag – auch in Mitteldeutschland einfach ein toller Tag „Wenn Engel reisen“ … dann hört es auch pünktlich zu Beginn des Rosenmontagsumzuges um 11.11 Uhr auf zu regnen. Und man glaube es kaum, trotz Sturmwarnung kam für zwei Stunden die Sonne raus und begleitete uns auf unserem Weg durch Halle.

Einladung zur Osterlesung Am 19. März findet in der Bibliothek Peißen (Gemeindezentrum Peißen) ab 15.00 Uhr bis ca. 15.45 Uhr eine Osterlesung für Kinder statt. Dazu laden wir Sie und Ihre Kinder herzlich ein. Die Gemeindebibliothek Peißen öffnet jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr und jeden 3. Freitag im Monat von 16.30 bis 17.30 Uhr.

Die Gemeindebibliothek benötigt Ihre Unterstützung! Um unsere Bibliothek zu verschönern, benötigen wir finanzielle Mittel. Wir haben vor, einen Fördermittelantrag an den Saalekreis zu stellen. Dafür benötigen wir Eigenmittel. Wir hoffen, dass wir diese durch Ihre Spenden vorweisen können. Weitere Infos: Web: www.gemeinde-bibliothek.jimdo.com E-Mail: [email protected] Mobil: +4915150036269

Herzlichen Glückwunsch am 01.03. am 03.03. am 06.03. am 06.03. am 10.03. am 10.03. am 15.03. am 18.03. am 25.03. am 27.03. am 30.03. am 04.04. am 05.04. am 05.04. am 08.04.

Herrn Axel Reschke Frau Helene Urbaniak Frau Brigitta Drews Frau Renate Girke Frau Doris Kremser Frau Renate Pieruschek Frau Anni Hempel Frau Bärbel Erckens Frau Doris Quedenfeld Herrn Erich Buchholz Herrn Wolfgang Hoenow Herrn Franz Tischer Frau Erika Tauchmann Frau Gertraud Voigt Herrn Horst Göricke

zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag

Am 08.02.2016 ging es schon im Morgengrauen los: Die Hänger wurden mit Kamelle beladen, unsere liebe Roswitha spendete wieder Unmengen an schönen Blumen – auch diese wurden ordnungsgemäß verstaut – die Kostüme wurden angelegt, die Perücken festgesteckt (es gab ja eine Sturmwarnung) und die Gesichter bekamen eine bunte Malerei. Dann ging es los: Mit drei Autos, zwei Anhängern und einem Bus voller lustiger Thurmgeister in Richtung Riveufer nach Halle. Als wir unseren Startplatz 33 erreichten, war die Stimmung bereits am überkochen. Es wurde auf der Straße getanzt, mit anderen Vereinen ein Schwatz gemacht und zur Musik, welche aus allen Ecken dröhnte, laut mitgesungen. Kurz nach elf setzten sich die ersten Wagen in Bewegung und bei einem leichten Lüftchen und Sonnenschein ging es auch für uns quer durch die Stadt bis hin zum Marktplatz. Auch wenn wir nur ein verhältnismäßig kleiner Verein sind, fallen wir durch unsere originelle Kamelle, unsere Stimmung, unsere immer lachenden Gesichter und unsere tollen Kostüme immer auf und können mit den „Großen“ mithalten. So verteilten unser Dreigestirn, drei dicke Elfen, viele Froschkönige und weitere ganz viele verschiedene Märchenfiguren neben den vielen, schönen Blumen auch kleine, nützliche Dinge für Kinder und Erwachsene, sodass wir aufpassen müssten, dass uns die tollen Sachen nicht aus der Hand gerissen wurden.

Nichtamtlicher Teil

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Nach etwa 3 ½ Stunden kamen wir mit leeren Taschen, doch voller neuer Eindrücke, guter Laune und einem hohen Adrenalinspiegel in unserem Vereinsräumen wieder an. Der „gute Geist“ Simone versorgte uns mit Kaffee und Pfannkuchen, wir schmücken uns und unsere Autos wieder ab und ließen diesen ereignisreichen Tag in aller Ruhe und einem Glas Sekt ausklingen. Auf ein Neues 2017!

Nr. 3/2016

bunte Märchenmodenschau, welche Hexe Simone mit kleinen Rätseln gespickt hatte und für die richtigen Antworten Preise verteilte. Die böse Fee Silvia waltete ihres Amtes und verhexte unsere Conny erst in ein rosa Schweinchen und anschließend wurde sie auch noch von ihr geklont. Dann legte sie mit den „Klonen“ Kay und Walter erst den Lilly Fee-Dance aufs Parkett und gleich im Anschluss mit den jugendlichen Elfen samt Peter Pan eine flotte Sohle hin. So unterhielten wir unser Publikum ganze zwei Stunden mit den verschiedensten Beiträgen aus allen Ecken des Märchenlandes, selbst die liebliche Suleika gab sich die Ehre. Eines sei noch besonders zu erwähnen: Nach einem Hechtsprung des Prinzen Siggi-Lulipold in das Bett seiner Holden Dornröschen-Walter gab es zur Freude des Publikums einen riesen Knall und das Bett gab nach und Dornröschen samt Prinz lagen eine Etage tiefer. Die Kostümprämierung erfolgte wie immer Mitternacht und wir hatten Mühe uns zu einigen, da so viele schöne Kostüme gezeigt wurden. Im Endeffekt siegte eindeutig Frau Klemm, mit ihrem selbst genähten und einmaligen Kostüm der „Knopf-Frau“. Platz zwei belegte Silvana Koch mit ihrem niedlichen und originellen Schmetterlingskleid und zwei dritte Plätze gingen an die Hohenthurmer Kegler mit tollen goldenen Umhängen und auffallenden spitzen Hüten sowie an den „Schneewittchen-Tisch“ mit ihren hochwertigen und vielfältigen, altertümlichen Roben.

... zum Dritten

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„Last but not least“ hieß es am 06.02.2016. Auch hier füllte sich pünktlich zu unserer zweiten Abendveranstaltung der Saal bei Heike & Mario. Wieder erlebten unsere Gäste einen bunten Abend im Märchenland. Frau Holle tat ihr Möglichstes um der Pechmarie die Arbeit näher zu bringen. Rotkäppchen und der Wolf lieferten sich einen heftigen Schlagabtausch.

Drei auf einen Streich … ... zum Ersten Am 23.01.2016 pünktlich um 15.30 Uhr ging es los mit unserem Rentnerfasching. Wie immer stand uns der Gasthof Zwebendorf mit Haus, Hof und Team zur Verfügung. Die Omis und Opis kamen bereits ab 14.00 Uhr zum gemeinschaftlichen Kaffeeklatsch. Der Kaffee war heiß, der Kuchen (welchen unsere Frauen lecker zubereitet hatten) schmeckte und die Stimmung war ausgelassen.

Der kleine Muck zog zur engelsgleichen Stimme von Steffi seine Runde und hatte viele Lacher auf seiner Seite.

15.30 Uhr hieß es dann „Hereinspaziert in unser Märchenland“ und unser „Claus Kleber“ des Märchenwaldes, Lothar, berichtete unserem Publikum von dem Dreigestirn, welches nun mal eine Veränderung brauchte. So kam es, wie es kommen musste und der Märchenwald bebte als Conny, die kleine dicke Elfe, aufs Parkett sprang. Ihr folgte die gute Fee Doreen und ihr Gegenstück die böse Fee Silvia. Zu dritt führten sie mit Witz, Charme und Zauberei durch ein buntes Programm voller Märchen und Fantasie. Besonders sehenswert sind zum Rentnerfasching immer unsere drei Kindertanzgruppen, welche mit ihrem Dornröschen-, Cinderella- und Sterntaler-Tanz den Omis ein Lächeln ins Gesicht zauberten. Und so ließen sich diese auch nach dem Programm nicht lumpen und füllten unseren Hut mit viel Kleingeld.

Unsere böse Fee überzeugte auch – mal nicht ganz so böse – als fettiger, kalorienüberschüssiger Lebkuchen beim Hänsel & Gretel-Tanz und auch RTL war zu Besuch. Hier sahen wir einen Einblick in ein ganz alltägliches Leben.

... zum Zweiten

Und kurz vorm Finale sorgten unsere Männer mit ihrer liebreizenden Schönheit Anke wieder mal für Furore.

Auf ging es am 30.01.2016 in unsere erste Abendveranstaltung 2016. Das Dreigestirn begrüßte unter anderem Schneewittchen mit ihren Sklaven und unsere Weinkönigin Irmgard, welche immer ein Schlückchen des vollmundigen Tropfens dabei hatte. Es folgte eine

Als Froschkönige ließen sie das Publikum nicht mehr auf ihren Stühlen.

Nr. 3/2016

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Soooo unsere „3“ auf einen Streich sind schwuppdiwupp schon wieder vorbei Danke allen Mitgliedern für die tolle gemeinsame närrische Zeit. Besonders seien auch mal die erwähnt, die hinter der Bühne agieren: Sei es unser Aussehen zu verschönern, liebe Steffi Suchandtke, sei es Kostüme zu nähen oder zu ändern, liebe Yvonne Förderreuther oder unsere „Bühne“ mit den passenden Requisiten zu versehen. Danke liebe Geli und lieber Walter und auch die Koordination des Kartenverkaufes, liebe Angelika Mandry. All dies gehört nämlich auch mal erwähnt, denn ohne euch wären wir ziemlich aufgeschmissen! Nun auf zu einer tollen Walpurgisnacht am 30.04.2016 in unseren „heiligen Hallen“! Eure lustigen Thurmgeister

Pfarrbereich Landsberg Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und Sietzsch Gottesdienste Sonntag, 13.03. 09:00 Uhr Sietzsch 14:00 Uhr Landsberg Sonntag, 20.03. 14:00 Uhr Niemberg/Begrüßung J. Thon Gründonnerstag, 24.03. 19:00 Uhr Landsberg/Passahmahl Karfreitag, 25.03. 09:00 Uhr Schwerz 10:30 Uhr Landsberg u. Sietzsch 14:00 Uhr Klepzig Karsamstag, 26.03. 21:00 Uhr Gütz/Osternacht Ostersonntag, 27.03. 09:00 Uhr Sietzsch 14:00 Uhr Schwerz Ostermontag, 28.03. 09:00 Uhr Klepzig 10:30 Uhr Landsberg Sonntag, 03.04. 14:00 Uhr Landsberg Sonntag, 10.04. 10:30 Uhr Landsberg Seniorenheimgottesdienst in der Cafeteria Landsberg Montag, 14.03. sowie 11.04. um 16:00 Uhr Klepzig Gemeindekreis Dienstag, 05.04. um 14:30 Uhr Landsberg Gesprächskreis am Abend: Mittwoch, 09.03. sowie 13.04. um 19:30 Uhr Bibelgesprächskreis: Dienstag, 29.03. um 19:30 Uhr

Nichtamtlicher Teil

Frauenhilfe: Dienstag, 22.03. um 14:00 Uhr Ökumenischer Gesprächskreis: Donnerstag, 10.03. 19:30 Uhr Christenlehre: Mittwochs um 15:00 Uhr (außer in den Ferien) Chorproben: Mi., 09.03. um 18:00 Uhr, Mi., 16.03., 23.03., 30.03., 06.04. um 19:30 Uhr Schwerz Kaffeenachmittag: Mittwoch, 16.03. um 14:00 Uhr Sietzsch Gesprächskreis: Dienstag, 12.04. um 14:00 Uhr Ansprechpartner Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg Tel.: 034602 20330 Gemeindesekretär: Hr. Mertens: [email protected] Friedhof Klepzig: Hr. Herwig, Tel.: 034602 70866 Vorsitzende Klepzig: Landsberg: Schwerz: Sietzsch:

des Kirchenrates Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197 Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332 Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117 Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943

Kirchengemeinde Gollma, Reinsdorf, Reußen Gottesdienste Karfreitag, 25.03. um 09:00 Uhr Ostersonntag, 27.03. um 10:30 Uhr Sonntag, 10.04. um 14:00 Uhr: Einführung neuer GKR Anschließend: Gemeindeversammlung! Mit Vorstellung neuer Gemeindekirchenrat und Erklärung, weshalb er berufen wurde vom Kirchenkreis her. Fragestunde. Gäste aus unserem Ort willkommen! Chöre in Gollma Montags ab 19:30 Uhr Kirchenchorprobe „Cantemus“ Mittwochs um 17:30 Uhr Kinderchorprobe Friedhof Ansprechpartner: Pfarrer Eichfeld Tel.: 034602 20330 Konto der Kirchengemeinde: Kirchenkreis Halle Saalkreis IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18 BIC: NOLADE21HAL Buchungsnummer: 146 Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen. Kontakt: Pfarrer Eichfeld Landsberg W.-Rathenau-Str. 5 Tel. 034602 20330

Nichtamtlicher Teil

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Evangelisches Pfarramt Hohenthurm

Friedhof Wir möchten hiermit an die Zahlung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2016 erinnern. Zahlungsfrist ist bis zum 31.03.2016, danach werden leider Versäumniszuschläge berechnet. Für die Überweisung von Friedhofsgebühren können Sie folgende Bankverbindungen nutzen: Evg. Kreiskirchenamt Halle Name der Bank: Saalesparkasse BIC: NOLADE21HAL IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18 Zahlungsgrund: RT 148 + Grabstellennummer - Name der Grabstelle

Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm Telefon und Fax: 034602 50111 E-Mail: [email protected] www.pfarramt-hohenthurm.de Sprechstunden von Pfarrer Thon Hohenthurm: jeden Dienstag, 09.00 – 13.00 Uhr im Pfarramt Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm Dienstag, 10.00 – 13.00 Uhr Donnerstag, 13.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Eine Einzahlung kann natürlich auch an den Sprechtagen im Pfarramt erfolgen.

Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar: Frau Kathrin Hauser, Oppin, Tel.: 034604 21843 Herr Werner Schulz, Niemberg, Tel.: 034604 20938 Herr Hans-Martin Uhle, Oppin, Tel.: 034604 20569 Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl. Seit dem 1. Februar ist Pfarrer Dr. Johannes Thon Nachfolger von Pfarrer Stefan Domke im Pfarramt Hohenthurm. Er wird am Sonntag Palmarum, dem 20. März, um 14.00 Uhr in der Kirche von Niemberg für alle Gemeinden seine Antrittspredigt halten.

Gottesdienste Sonntag, 13. März – Judika Braschwitz Hohenthurm Oppin Peißen

14.00 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr

Pfr. Kästner Fr. Hunold Pfr. Thon Pfr. Thon

Sonntag, 20. März – Palmsonntag Niemberg 14.00 Uhr Pfr. Thon (Antrittspredigt) Gründonnerstag, 24. März Zwebendorf Karfreitag, 25. März Niemberg

19.00 Uhr Liturgische Pfr. Thon

Ostermontag, 28. März Braschwitz Maschwitz

Nacht

15.00 Uhr Musikalische per zur Sterbestunde

Ostersonntag, 27. März Brachstedt 08.00 Uhr Hohenthurm 14.00 Uhr Niemberg 10.30 Uhr Oppin 10.30 Uhr Peißen 14.00 Uhr Plößnitz 10.30 Pfr. Zwebendorf 09.00 Uhr

Nr. 3/2016

Osterfrühstück Pfrn. Ilse Pfr. Thon Pfr. Brenner Pfrn. Ilse Pfr. Kästner Thon Pfr. Thon

10.30 Uhr Frau Hunold 14.00 Uhr Frau Hunold

Kinderkirche und Konfirmanden Kinderkirche immer mittwochs, um 16.30 Uhr, Lutherheim Niemberg Konfirmandentag 19. März, 10.00 – 13.30 Uhr, Gemeindesaal Landsberg

Ves-

Weitere Termine oder Terminänderungen werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de

Pfarrbereiche Hohenthurm und Landsberg „Gott hat Jesus auferweckt am dritten Tage und hat ihn uns erscheinen lassen.“ Apg.10,40 53 % der Deutschen wissen nicht, was Ostern bedeutet. „Ist Jesus da gekreuzigt worden?“, fragen manche z. B. Wenn ich die Apostelgeschichte hier lese, dann erfahre ich: nur, wer Jesu Leben etwas kennt, wird auch verstehen, was Ostern bedeutet. Petrus erzählt: Jesus hat gepredigt und geheilt. Er brachte Frieden zu uns. Man hat ihn gekreuzigt. Und dann wurde er auferweckt. Die Auferweckung ist sozusagen die Bestätigung, die Unterschrift Gottes unter das Leben von Jesus. Das hat jetzt für immer Wirkkraft bei euch, heißt das. Jesus ist jetzt der Herr. Ist Jesus heute bei uns der Herr? Wird es also Ostern bei uns? Und wie geht das? Es geht da, wo wir auch selber auf-stehen. Wenn ich nicht mehr sitzenbleibe angesichts von Krankheit und Schmerz. Wo ich Kraft bekomme, gegen Ausländerfeindlichkeit anzureden. Meine Meinung zu sagen. Bei allen Fragen vielleicht, die ich im Konkreten auch habe. Und auch, wo ich Mitleid empfinden kann im Lichte dieser Kraft von Ostern. Mitleiden können mit anderen Menschen, anstatt mich in der Sicherheit und Unberührbarkeit einzunisten, die mein Leben hat. Ostern wird oft mit Licht verglichen. Mit Sonnenaufgang. Licht in der Grabesfinsternis. Ende der Nacht. Ein jüdischer Rabbiner, eine Theologe also, fragte mal: „Wann ist die Nacht zu Ende?“, und alle Schüler antworteten: wenn ich einen Hund von einem Esel unterscheiden kann usw. „Nein“, sagte der Rabbiner. „Wenn ich das Gesicht eines Menschen sehe und erkenne in ihm meinen Bruder“! Gute Feiertage wünscht Ihnen Ihr Pfarrer Eichfeld Gründonnerstag, 24. März, 19.00 Uhr Liturgische Nacht, Zwebendorf Gründonnerstag, 24. März, 19.00 Uhr Landsberg: Passahmahlfeier Karfreitag, 25. März, 15.00 Uhr musikalische Vesper zur Sterbestunde, Niemberg Karsamstag, 26. März, 21.00 Uhr Osternachtsfeier Kirche Gütz So., d. 20.03., 14.00 Uhr Niemberg Begrüßungsgottesdienst Pfr. Thon

Katholische Pfarrei St. Mauritius und St Elisabeth Gottesdienste in Landsberg Sonntag, 13.03.16, 5. Fastensonntag Sonntag, 20.03.16, Palmsonntag Donnerstag, 24.03.16, Gründonnerstag Freitag, 25.03.16, Karfreitag Sonntag, 27.03.16, Ostersonntag Sonntag, 03.04.16 Sonntag, 10.04.16 Sonntag, 17.04.16

8.30 Uhr 8.30 Uhr keine hl. Messe 15.00 Uhr Liturgie 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr

Nr. 3/2016

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Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2015/16) Ab diesem Schuljahr ist der Religionsunterricht in Halle (GH Mauerstr. 12) immer dienstags. 1. + 2. Klasse 16.00 Uhr 3. Klasse 16.00 Uhr 4. Klasse 17.00 Uhr 5. Klasse 16.00 Uhr 6. + 7. Klasse 17.00 Uhr Ab 8. Klasse erfolgt die Vorbereitung auf das Sakrament der Firmung samstags, 15.30 Uhr - 17.30 Uhr. Der Termin ist der 19. März. Samstag, den 09.04.16 ist von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stellprobe für die Firmung. Die Firmung ist am 16. April, um 16.00 Uhr. Jugendstunde (Schuljahr 2015/16) Die Jugendstunde findet immer dienstags, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus von St. Moritz statt. Dazu sind alle Jugendlichen ab der 8. Klasse eingeladen. Ökumenischer Begegnungskreis Am Donnerstag, dem 10.03.16, um 19.30 Uhr, wird herzlich eingeladen. Jahreslosung 2016 Über die Weiblichkeit Gottes mit Pfarrer Dr. Johannes Thon, Hohenthurm Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Mauerstr. 12, 06110 Halle Propst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236 Büro: Frau Claudia Günther, Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233 Öffnungszeiten: Di.: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Do.: 13.00 - 16.00 Uhr Fr.: 10.00 - 12.00 Uhr Ansprechpartner vor Ort: Frau Möritz, Landsberg Frau Krause, Hohenthurm Frau Muschner, Niemberg Frau Orban, Brachstedt

Tel. 034602 20535 Tel. 034602 50666 Tel. 034604 21942 Tel. 034604 20543

Ich warte nicht auf bessere Zeiten, ich sorge selber dafür, dass bessere kommen. Notker Wolf OSB E. Bönisch

Soziale Beratungsstelle der Evangelischen Stadtmission Halle e. V. Weidenplan 3 - 5, 06108 Halle (Saale) Telefon: 0345 2178-138, Fax: 0345 2178-199 [email protected]

Außenstelle Landsberg Bürgerhaus Landsberg Köthener Straße 1a, 06188 Landsberg Birgit Pötzsch Telefon: 0345 2178-138

Nichtamtlicher Teil

Sprechstunde: Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr 17./31.03.2016 14./28.04.2016 12./26.05.2016 09./23.06.2016 Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.

Familien stärken – Perspektiven eröffnen

Zur Unterstützung junger erwerbsfähiger Hilfebedürftiger aus Familienbedarfsgemeinschaften beteiligt sich der Landkreis Saalekreis am ESF-Projekt „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“. Ziel ist es, durch individuelle und intensive Betreuung eine erfolgreiche und nachhaltige Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. Zur Zielgruppe gehören Alleinerziehende unter 35 Jahre sowie Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind, ein Partner kann dabei über 35 Jahre alt sein. Kontakt: Jessica Müller (Teamleiterin) Tel.: 03461 244306 E-Mail: [email protected] Elke Seeburg Tel.: 03461 244192 E-Mail: [email protected] Denise Keilhack Tel.: 03461 244192 E-Mail: [email protected]

Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb „Gesellschaftliche Teilhabe – Jobperspektive 58+“ Merseburg, 09.02.2016 Der Landkreis Saalekreis ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Schaffung zusätzlicher, wettbewerbsneutraler und im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigungsmöglichkeiten zur Vermeidung von sozialer und beruflicher Ausgrenzung im Rahmen des Wettbewerbs „Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“ einzureichen. Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“ [1]. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Anliegen des Wettbewerbs Im Landkreis Saalekreis ist bereits über einen längeren Zeitraum eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erkennen. An dieser Entwicklung konnten erwerbsfähige Langzeitarbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, nur unzureichend partizipieren. Im Rahmen verschiedenster Projekte u. a. im Bundesprojekt „Perspektive 50plus“ konnten erste Erfolge in der Motivierung, Aktivierung und in der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bei dieser Zielgruppe verzeichnet werden. Auf diesen Integrationsfortschritten aufbauend, sollen der Zielgruppe sowohl gesellschaftliche Teilhabe als auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Um entsprechende Wiedereingliederungserfolge zu erreichen, sollen zusätzliche Beschäftigungsplätze geschaffen werden, die vielfältige Einsatzmöglichkeiten über einen langfristigen Zeitraum sichern.

Nichtamtlicher Teil

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Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen? Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit entsprechender Eignung und Erfahrung berechtigt. Juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht selbst gemeinnützig sein, es ist ausreichend, dass die Tätigkeitsbereiche der geförderten Projekte gemeinnützigen Zielen dienen und eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht stattfindet. Wer kann die Beschäftigungsplätze in Anspruch nehmen? Ziel der Projekte ist es, langzeitarbeitslosen Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und im Rechtskreis des SGB II betreut werden sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu eröffnen. Was wird gefördert? Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Tätigkeiten, die zusätzlich, wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Projektlaufzeit kann maximal drei Jahre betragen. Der Projektbeginn ist für den 01.06.2016 vorgesehen. Die individuelle Beschäftigungszeit der Teilnehmer/-innen soll in der Regel drei Jahre, aber mindestens ein Jahr betragen. Wie wird gefördert? Es können Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Arbeitsstunden je Woche gefördert werden. Der Zuschuss von maximal 910 EUR pro Monat und Arbeitnehmer/in erfolgt zu den förderfähigen Personalausgaben. Dabei sind nur die Personalausgaben, die unmittelbar durch die Beschäftigung des Teilnehmenden im Projekt entstehen, zuschussfähig. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherungen sowie die Umlagen U1, U2 und U3 müssen durch die/den Arbeitgeber/-in selbst getragen werden. Nicht förderfähig sind Sach- und Verwaltungskosten. Ausgaben für Lohnkosten, die die maximale Förderhöhe übersteigen, sind als Eigenanteil oder über Mittel Dritter sicherzustellen.

Die Kreisvolkshochschule Saalekreis informiert (Außenstelle Landsberg) Angebote im März Entspannen mit Yoga am Nachmittag – neuer Termin Yoga ist eine sanfte Art, den gesamten Körper zu kräftigen, seine Flexibilität zu erhöhen, vollständig zu entspannen, um zur Ruhe zu kommen und zu lernen, den Geist und die Gedanken zu beherrschen. Sie entdecken schlummernde Fähigkeiten und Energien und gelangen durch das Lernen von Yoga zu Ausgeglichenheit und Harmonisierung von Geist, Körper und Seele. 16.03. - 25.05.2016, 10 x Mittwoch, 15.30 - 16.55 Uhr, Daniela Zehnpfund-Lange, Landsberg, Regenbogenschule, 66,50 Euro Fitnessgymnastik in Peißen noch freie Plätze Montag, 19.45 - 20.45 Uhr, Landsberg OT Peißen, Turnhalle, 52,50 Euro Englisch Konversation A2-B1 Montag, 17.30 - 19.00 Uhr, Angelika Wölfer, Landsberg, 60,00 Euro Die Veranstaltungen Familiensport - für Familien mit Kindern 3 - 5 Jahre - für Familien mit Kindern 5 - 7 Jahre - für Familien mit Kindern 7 - 9 Jahre am Montagnachmittag in Landsberg sind derzeit ausgebucht. Anfragen für die Warteliste werden aber jederzeit angenommen, da vereinzelt auch die Möglichkeit eines späteren Einstiegs besteht. Auf www.vhs-halle-saalekreis.de finden Sie das Gesamtangebot online mit der Möglichkeit zur Anmeldung. Information und Anmeldung: Mo. - Fr.: Kreisvolkshochschule Saalekreis, Am Saalehang 1, 06217 Merseburg, Tel. 03461 259088-4; Internet: www.kvhs-saalekreis.de, E-Mail: [email protected]

Hinweise zum Verfahren Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln. Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem Projekt erfolgt die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle (Förderservice GmbH der Investitionsbank SachsenAnhalt, FSIB). Die Richtlinie und Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind unter www.saalekreis.de verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das ebenfalls unter www.saalekreis.de eingesehen werden kann.

Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb steht Ihnen Frau Dana Patowsky (Koordinatorin Regionaler Arbeitsmarkt) unter 03461 244-150 oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“ einzureichen. Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

„Landsberger Echo“

IMPRESSUM

Die Projektvorschläge sind bis zum 15.03.2016 um 12:00 Uhr unter folgender Postadresse einzureichen: Landkreis Saalekreis Frau Dana Patowsky Koordinatorin Regionaler Arbeitsmarkt Geusaer Straße 81e 06217 Merseburg

Nr. 3/2016

Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt. - Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg, Köthener Str. 2, 06188 Landsberg - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich - Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser. Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice, Tel. (034602) 24984, Fax: 24988, E-Mail: [email protected] - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.

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