Elternbrief 2008 - Staatliches Gymnasium Arnstadt

March 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Liebe Eltern! Für das Schuljahr 2008/2009 möchten wir Sie in einem Elternbrief über wichtige Informationen, Termine, Daten und schulinterne Festlegungen informieren. 1. Übersicht über Klassen und Kurse im Schuljahr 2008/2009 Käfernburger Straße Klasse

5 6 7 8 9 10

Anzahl der Klassen

5 4 4 5 4 5

Schloßplatz

Anzahl der Schüler

116 96 94 99 84 89

Kurs

11 12

Anzahl der Kurse

6 9

Anzahl der Schüler

117 149

2. Bis zum 08.09.2008 wurden in den Klassen und Kursen die Klassen- bzw. Kurssprecher gewählt. In den Elternversammlungen am Mittwoch, dem 10.09.2008, wurden die entsprechenden Elternvertretungen gewählt. Klasse Schülersprecher Stellvertreter Wiebke Schilling Anna Scharr 5a Vanessa Voigt Anke Behrend 5b Friedrich Petrasch Evan Hoffmann 5c Jakob Krische Julia Warkentin 5d Laura Lutz Maxi Bienwald 5e Maximilian Günther Miriam Tittelbach-H. 6a Konrad Adler Michelle Völker 6b Anna Kinitz Steven Kirsch 6c Paula Schuster Kevin Meyer 6d Luisa Bust Caroline Henkel 7a Sandy Christmann Alexander Jünger 7b Paul Kley Domonique Vogler 7c Marius Wieland Pascal Tietze 7d Lukas Römhild Julia Kanzlerz 8a Jessica Wolf Nastasia Gabe 8b Lena Bach Mijdar Tasman 8c Larissa Stanzel Annika Wenzel 8d Maximilian Wolfram Anton Meinig 8e Robert Kudraß Joshua Tittelbach 9a Philipp Braak Daniel Käfer 9b Jacqueline Förster Franziska Wobser 9c Christoph Tank Jonas Nicol 9d Lysann Staffel Marvin Nimmow 10a Markus Dopmann Nico Diller 10b Paul Franzke Josephine Haun 10c Anna Porombka Juliane Schützke 10d Stefanie Schlundt Dorothee Eckhardt 10e

Elternsprecher Frau Schilling

Herr Vigogne-Bellair

Frau Breihmann Frau Osburg Herr Enderlein Frau Münch Herr Weißenborn

Frau Stade Herr Menge Frau Hofmann Frau Morneweg Frau Dreuth Frau Reimann Herr Peter Herr Hahn Frau Stapf Herr Böttner Herr Sahl Frau Kudraß Frau Begenau Frau Hofmann Herr Nicol Herr Staffel Frau Straube Frau Henkel Frau Wallberg Frau Möller

Stellvertreter Herr Braun Frau Naumann * Frau Warkentin Herr Teuber Herr Schneider Herr Adler Frau Felix Frau Grimm Frau Schäfer Frau Möller Frau Kley Frau Kolaschinski Frau Merten Frau Gottschling Frau Korb Herr Stanzel Frau Pöpl Frau Amling Frau Petera Herr Röhr Frau Köhler Herr Harland Frau Stade Frau Kissmann Herr Fidelack Frau Eckhardt

Kurs Schülersprecher Stellvertreter Elternsprecher Stellvertreter * * A10 DE1 Adriana Berndt Sophie Hohlbein Frau Greßler Frau Ried A10 DE2 Lukas Glaß Elena Kreß Herr Schäfer * A10 DE3 Julia Vetter Richard Hartl Frau Vetter Frau Richter A10 MA1 Martin Suberski Pascal Hartung Frau Bornmann Frau Rödel A10 MA2 Felix Schmidt Sally Hettstedt Herr Krah Frau Widmann A10 MA3 * * A09 DE1 Karolin Sauer Dominik Voigt Frau Härtwich Frau Fromm A09 DE2 Madlin Gabe Heiner Georgi Frau Haubold A09 DE3 Luise Wieland Costin Schneider Frau Behlau Frau Werlich A09 DE4 Jakob Rauche Carola Pense Herr Trefflich A09 MA1 Tom George Magdalena Senff A09 MA2 Monique Reinhardt Jennifer Graf Frau Doll A09 MA3 Herr Voigt-Hoffmüller Anika Röbisch L. Hahn Frau Reitz A09 MA4 Kevin Trefflich Cathleen Weichold Frau Neumann Frau Komm A09 MA5 * Angaben lagen nicht vor 3. Schulelternvertretung: Am Mittwoch, dem 17.09.2008, fand die Wahl zur Schulelternvertretung statt. Gewählt wurden: 1. Herr Hahn als Vorsitzender der Schulelternvertretung Telefon - dienstlich: 03628 / 61070 privat: 03628 / 40602 e-mail: [email protected] 2. Frau Begenau als Stellvertretende Vorsitzende Telefon - dienstlich: 0170 / 5606250 privat: 0170 / 2487233 e-mail: [email protected] 4. Folgende Schüler, Eltern und Lehrer bilden für das Schuljahr 2008/2009 die Schulkonferenz: Schülervertreter

Elternvertreter

Lehrervertreter

Madlin Gabe Lukas Glaß Heiner Georgi

Herr Hahn Frau Begenau Herr Schäfer

Frau Knauf Frau Borrmann Herr Malter

5. Das Kollegium unseres Gymnasiums im Schuljahr 2008/2009 : An unserem Gymnasium sind in diesem Schuljahr insgesamt 95 Lehrerinnen und Lehrer tätig. Davon sind 14 Lehrerinnen bzw. Lehrer vollständig oder stundenweise an andere Schulen des Schulamtsbereichs abgeordnet. Bereits im vergangenen Schuljahr wurde aus dem Kollegium eine Steuergruppe gebildet. Die Mitglieder der Steuergruppe sind: Frau Dechert Frau Fischer Frau Herlitz Frau Klemm

Frau B. Koch Frau Löber Frau Trepte

Frau Trümper-Bracke Herr Enders Herr Triebel

Die Aufgaben der Steuergruppe bestehen darin, mittelfristig die Entwicklung unseres Gymnasiums voranzutreiben und die Prozessverantwortung für die mit dem Lehrerkollegium, aber auch mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern vereinbarten Projekte und Maßnahmen zur Schulentwicklung zu übernehmen. Gerade nach der erfolgten Fusion der beiden ehemaligen Gymnasien Arnstadts besteht eine wichtige Aufgabe darin, in gemeinsamer Arbeit für unsere Schule ein Schulprofil und ein Leitbild zu entwickeln, mit dem sich jeder identifizieren kann. 6. Beratungslehrer Frau Risch und Frau Trepte stehen als Beratungslehrerinnen nach telefonischer Voranmeldung sehr gern für individuelle Gespräche zur Verfügung. 7. Verantwortliche Lehrer und Mitglieder der Schulleitung Schulleiterin Stellvertretende Schulleiterin Oberstufenleiter

Frau C. Löber Frau M. Stelzer Herr W. Röhricht Herr H. Hertwig

Mit den verantwortlichen Lehrern und Mitgliedern der Schulleitung können individuelle Termine nach vorheriger Abstimmung jederzeit vereinbart werden. 8. Schulbibliothek Die Schulbibliothek umfasst zurzeit ca. 4000 Bände, darunter Sachbücher und Nachschlagewerke zu schulischen Themen populärwissenschaftliche Sachbücher Belletristik (Erzählungen, Tiergeschichten, Romane usw.) Öffnungszeit :

Freitag 12.40 –14.30 Uhr und nach Vereinbarung Verantwortlicher Lehrer ist Herr Burkhardt

9.

Folgende Arbeitsgemeinschaften werden in diesem Schuljahr angeboten: AG

Leitung

Klassen

Zeit

Ort

Frau Kleiber Frau Hinz Frau P. Wagner u. Herr Benkert Frau B. Koch

5-7 8-12 8-12

Di 13.45-15.20 Uhr Di 13.45-15.20 Uhr Di 13.45-15.20 Uhr

Mu 2, KbStr* Mu, Spl** Aula, Spl

5-12

Mi 14.35-15.25 Uhr

Theaterraum

Frau Feuerpfeil Herr Doelle Frau Keil

5-12 7-12 5-10

Do 13.45-14.35 Uhr Mo 14.35-16.10 Uhr Do 14.30-16.00 Uhr

KbStr. Et 1, KbStr TH alt TH neu

Frau Graf Herr Graf Frau Graf Volleyball Herr Graf Herr Hollander Fußball Herr Triebel Leichtathletik Fahrradwerkstatt/ Herr Blech Fahrradtouren Herr Eckoldt Schach 1 Herr Schneider Herr Maaz Schach 2 Frau Sehrt Spanisch

5-10

Mo 14.30-16.00 Uhr

TH neu

11-12

Di 14.00-15.30 Uhr

TH Spl

5-12 5-12 5-12

Di 13.45-15.20 Uhr Di 13.45-15.20 Uhr Fr ab 14.30 Uhr

5-12

Di 13.45-15.00 Uhr

5-12 7-12 5

Mo 14.30-15.15 Uhr Di und Do 14.35-15.20 Uhr Di 13.45-14.30 Uhr

TH neu TH neu Werkstatt KbStr Medienraum KbStr Ma 1, KbStr Ku 1, KbStr

Frau Tölle

5-7

Di 13.45-14.30 Uhr

Ma 4, KbStr

Chöre: Kinderchor Kammerchor Gemischter Chor Theater Leseclub-Rezitation

Tennis Basketball Unihockey Volleyball

Begabtenförderung Mathe Spielerische Mathematik Junge ForscherPhysik im Alltag Junge Forscher-

Frau Hopfeld

5-7

Di 13.45-14.30 Uhr

Ph 2, KbStr

Frau Unger

6-8

Do 14.35-15.20 Uhr

Ch 2, KbStr

Chemie Schulhomepage

Frau Bergmann Herr Eckoldt

9-10 8-10

Di 13.45-14.30 Uhr Di 13.45-14.30 Uhr

Ch 1, KbStr Comp 2, KbStr

Experimente Chemie

Frau Enghardt

*KbStr … Schulgebäude Käfernburger Straße **Spl … Schulgebäude Schloßplatz

Ma 3, KbStr

10. Wichtige Termine im Schuljahr 2008/2009 Termin 10.09.08 17.09.08 30.10.08 17.11.08-21.11.08 17.11.08 24.11.08 28.11.08 Dezember 2008* Dezember 2008* 19.01.09-23.01.09 26.01.09-28.01.09 09.02.09 – 13.02.09 14.02.09 02.03.09-06.03.09 30.03.09-03.04.09 20.04.09 27.04.09 27.04.09 29.04.09 04.05.09 11.05.09-15.05.09 18.05.09 20.05.09 25.05.09 27.05.09 02.06.09 15.06.09-19.06.09* 22.05.09 Juni 2009* 12.06.09 23.06.09 24.06.09

Vorhaben Elternabend, Wahl des Elternsprechers / Stellvertreters 1. Wandertag Unterrichtsfreier Tag Ersthelferausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer Abschlusspräsentation des COMENIUS-Projekts in Hajduböszörmeny (Ungarn) 15.30 -19.00 Uhr Elternsprechtag (Herr Adler Frau Kienel) 15.30 -19.00 Uhr Elternsprechtag (Frau Kleiber Frau Wettstein) Unterrichtsfreier Tag Chorlager Weihnachtskonzert Bachkirche Skilager (Tschechische Republik) Abschlusskolloquien im Seminarfach Klasse 12 Projektwoche Tag der offenen Tür für die Eltern und Schüler der zukünftigen 5. Klassen Soziales Projekt Kl. 10/11 in Gurk (Österreich) Schüleraustausch mit Norwegen letzter Schultag Klasse 12 2. Wandertag Abiturprüfungen Klasse 12 1. Leistungsfach 2. Leistungsfach Grundfach mündliche Abiturprüfungen besondere Leistungsfeststellungen Klasse 10 Fach Deutsch Fach Latein Fach Mathematik Fächer Biologie, Chemie, Physik Fremdsprachen Englisch, Französisch (mündlich) zusätzliche mündliche besondere Leistungsfeststellung Unterrichtsfreier Tag Musikalisch-literarischer Elternabend Zeugnisausgabe Klasse 12 Abi-Ball 3. Wandertag Schuljahresende

* Die genauen Termine stehen noch nicht fest. Sie werden jedoch rechtzeitig darüber informiert.

11. Informationen zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich (WPB) Der Note für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich auf dem Zeugnis liegen Lerninhalte entsprechend innerschulischer Vereinbarungen zur Umsetzung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereichs zu Grunde. Die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich bezieht sich rechnerisch auf ein Zeitvolumen von mindestens einer Wochenstunde. Der Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich muss eine angemessene Anzahl von Einzelnoten zu Grunde liegen. Die Zeugnisnoten für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich und für Astronomie sind versetzungsrelevant. Die Schule entscheidet selbst über die Ausgestaltung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereiches: Die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich wird aus den Einzelnoten, die für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich erteilt werden, ermittelt. In Mathematik / Biologie / Chemie / Physik erfolgt ein systematischer Fachunterricht auf Lehrplanbasis. In den beteiligten Fächern sind jeweils geeignete Unterrichtsabschnitte für den WPB zu bestimmen, die aber weiterhin im konkreten Fach unterrichtet werden. Jeder am Prozess der Notenfindung für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Wahlpflichtbereich beteiligte Fachlehrer erteilt separat Noten in seinem konkreten Fach für den auf dem Zeugnis auszuweisenden WPB. Aus allen eingebrachten Noten wird die Zeugnisnote für den mathematisch-naturwissenschaftlichen WPB ermittelt. 12. Hitzefrei An besonders heißen Tagen ist im Staatlichen Gymnasium Arnstadt eine Unterrichtsstundenzeitverkürzung vorgesehen. Dies ist im Interesse einer kontinuierlichen Bildungsarbeit effektiver, als den Unterricht normal geplant durchzuführen und ab einer bestimmten Zeit abrupt zu beenden. Die Unterrichtsstunden werden von 45 min. auf 30 min. reduziert. Die einzelnen Zeiten gestalten sich dann wie folgt: Stunde

Stundenzeiten normal

Stundenzeiten verkürzt

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

7.50 Uhr – 8.40 Uhr 8.45 Uhr – 9.30 Uhr 9.45 Uhr – 10.30 Uhr 10.40 Uhr – 11.25 Uhr 11.50 Uhr – 12.35 Uhr 12.40 Uhr – 13.25 Uhr 13.45 Uhr – 14.30 Uhr 14.35 Uhr – 15.20 Uhr

7.50 Uhr – 8.20 Uhr 8.25 Uhr – 8.55 Uhr 9.10 Uhr – 9.40 Uhr 9.50 Uhr – 10.20 Uhr 10.45 Uhr – 11.15 Uhr 11.20 Uhr – 11.50 Uhr 12.10 Uhr – 12.40 Uhr 12.45 Uhr – 13.15 Uhr

Selbstverständlich werden Sie am Tag zuvor über die Unterrichtzeitverkürzung informiert. Wir hoffen bei dieser Maßnahme auf Ihr Verständnis.

13. Verhinderung wegen Krankheit Die Verfahrensweise ist nach § 5 Thüringer Schulordnung geregelt: § 5 (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen. Wir bitten Sie, eine telefonische Abmeldung Ihres Kindes erst ab 8.00 Uhr in den Sekretariaten der beiden Schulteile vorzunehmen. § 5 (2) Bei Erkrankung an mehr als drei aufeinander folgenden Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung der Eltern über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 14. Beurlaubung von Schulveranstaltungen Die Verfahrensweise ist nach § 7 Thüringer Schulordnung geregelt: § 7 (1) Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren. § 7 (2) Zuständig für die Entscheidung ist 1. der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen, 2. der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien, 3. das Schulamt in den sonstigen Fällen. Wir bitten Sie, zur Beantragung der Beurlaubung das entsprechende Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben beim Klassenleiter abzugeben. Die Formulare sind für Ihre Kinder in den Sekretariaten erhältlich. 15. Nutzung von Mobiltelefonen Für immer mehr Schülerinnen und Schüler sind Mobiltelefone inzwischen zu ganz normalen Gebrauchsgegenständen geworden. Dennoch sollten bei deren Nutzung in der Schule einige grundlegende Regeln befolgt werden. Beachten Sie bitte, dass die Handys Ihrer Kinder keine notwendigen Unterrichtsmittel sind und daher gegen Beschädigung oder Diebstahl über die Schule nicht versichert sind. Während der Unterrichtszeit sind Handys grundsätzlich auszuschalten. Bei Verletzung dieser Regelung ist der jeweilige Fachlehrer gemäß § 51 Abs. 1 ThürSchulG ausdrücklich dazu berechtigt, dem Schüler das Handy zeitweise abzunehmen. Das Herstellen von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen vom Lehrpersonal oder den Mitschülern ist ohne Einwilligung des Abgebildeten nicht gestattet, da dies eine

Verletzung des persönlichen Lebensbereichs darstellt. Gesetzlich ist dies seit dem 06.08.2004 in Deutschland nach § 201a StGB geregelt. In den vergangenen Jahren häuften sich Berichte in den Medien, dass vor allem an Schulen Videos mit menschenverachtenden oder grausamen Inhalten entdeckt wurden. Mögliche Inhalte dieser Videos sind reale Aufnahmen von Enthauptungen, Tötungen (Snuff), Folter oder Vergewaltigungen. Die Filme stammen teilweise aus Kriegsgebieten und werden über das Internet verbreitet. Mitunter machen auch Ausschnitte aus fiktiven Filmen als “echte” Gewaltszenen die Runde. Häufig wird das Anschauen oder Weitergeben solcher Filme als Mutprobe oder als „cool“ empfunden – den meisten Jugendlichen ist dabei jedoch nicht klar, dass es durch den Konsum solcher Videos auch zu seelischen Verletzungen bis hin zur Traumatisierung kommen kann und dass der Besitz sowie die Weitergabe solcher Filme nach § 131 Abs.1 StGB eine strafbare Handlung darstellt. Sprechen Sie bitte mit Ihren Kindern darüber!

16. Einige gesetzliche Regelungen zu Hausaufgaben und zur Bewertung von Schüllerleistungen aus der Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) § 57 Hausaufgaben Um den Lehrstoff einzuüben und die Schüler zu eigener Tätigkeit anzuregen, werden Hausaufgaben gestellt. Diese sollen von einem Schüler der Grundschule mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in etwa 30 Minuten bearbeitet werden können. In der Regelschule und im Gymnasium sollen die Hausaufgaben in ein bis zwei Stunden bearbeitet werden können. Auf Nachmittagsunterricht ist Rücksicht zu nehmen. Sonntage, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. § 58 Leistungsnachweise (1) Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart, Klassenstufe und Kursart sowie der einzelnen Fächer. Behinderten Schülern werden ihrer Behinderung entsprechende Erleichterungen gewährt. Erforderlichenfalls kann ein aktueller Nachweis über die Behinderung verlangt werden. Nähere Festlegungen zu den Erfordernissen treffen die Lehrpläne. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage. (2) Klassenarbeiten müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben. In der Grundschule können sie angekündigt werden, in der Regelschule, im Gymnasium und in der Gesamtschule werden sie angekündigt. An zwei aufeinander folgenden Tagen darf insgesamt nur eine Klassenarbeit abgehalten werden. (3) Bedient sich der Schüler bei der Anfertigung einer Klassenarbeit unerlaubter Hilfe, kann die Arbeit abgenommen und mit der Note "ungenügend" bewertet werden. Bei einem Versuch kann ebenso verfahren werden. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel.

§ 59 Leistungsbewertung (1) Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres oder eines sonstigen Ausbildungsabschnitts in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden nach sechs Notenstufen bewertet. Wechselt ein Schüler der Regelschule zum Schulhalbjahr den Bildungsgang, so sind die bis zum Wechsel erbrachten Leistungen bei der Bildung der Jahresnote angemessen zu berücksichtigen. (2) Den Noten sind folgende Wortbedeutungen und Definitionen zugrunde zu legen: 1. 1 = sehr gut; die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. 2. 2 = gut; die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. 3. 3 = befriedigend; die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht. 4. 4 = ausreichend; die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht. 5. 5 = mangelhaft; die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 6. 6 = ungenügend; die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Der Begriff "Anforderungen" bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbstständige und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art der Darstellung. (3) Zwischennoten werden nicht erteilt. Erläuterungen und Schlussbemerkungen können angebracht werden. (4) In der Schuleingangsphase werden erbrachte Leistungen verbal eingeschätzt; die Schüler sind schrittweise an eine Leistungsbewertung nach den Absätzen 1 und 2 heranzuführen; nähere Festlegungen dazu trifft die Schulkonferenz. In den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde erfolgt eine Bewertung nach den Absätzen 1 und 2 im letzten Halbjahr vor der Versetzung in die Klassenstufe 3. (5) Auf eine Bewertung durch Noten kann aus pädagogischen Gründen in begründeten Einzelfällen zeitweilig verzichtet werden. Die Entscheidung trifft das Schulamt. (6) Hat ein Schüler aus einem von ihm zu vertretenden Grund an einer Leistungsfeststellung nicht teilgenommen oder die Leistung verweigert, kann ihm hierfür die Note "ungenügend" erteilt werden.

Förderverein des Staatlichen Gymnasiums Schlossplatz 2 99310 Arnstadt

Der Förderverein des Staatlichen Gymnasiums Arnstadt wurde am 27.08.2007 gegründet. Er entstand durch Fusion des ehemaligen Förderkreises des Neideck-Gymnasiums und des ehemaligen Fördervereins des Herdergymnasiums Arnstadt. Nach reichlich einem Jahr gemeinsamen Wirkens haben wir unsere Ziele abgesteckt und arbeiten an deren Verwirklichung. Dabei wird der Vorstand von etwa 150 Mitgliedern, vor allem Eltern, Lehrern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule, unterstützt. Unsere wichtigsten Ziele sind: Unterstützung der pädagogischen und kulturellen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler Vertiefung der Verbindung zwischen Schule und gesellschaftlichem Umfeld weiterer Ausbau von Schulpartnerschaften und Schüleraustauschprogrammen Zuschüsse zu Klassenfahrten, Exkursionen und für zusätzliche schulische Angebote Die Realisierung erfolgt durch: viele Mitglieder, die sich finanziell engagieren und neue Ideen einbringen Beantragung von Fördermitteln Pflege der Zusammenarbeit mit langjährigen Sponsoren sehr gute Kooperation von Lehrern und Vorstand Organisation der Schuljugendarbeit, vor allem der 17 Arbeitsgemeinschaften Öffnung der Schule nach außen, z.B. am Tag der offenen Tür, in der Projektwoche, bei Auslandskontakten und -aufenthalten unserer älteren Schüler finanzielle Zuwendungen im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen, z.B. mit Holland, Ungarn, Tschechien teilweise Übernahme von Reisekosten bei Klassenfahrten, fachbezogenen Exkursionen, Ski-, Tennis-, Chor- oder Sommerlager Unsere nächsten Pläne sind: Organisieren einer Veranstaltungsreihe zur Studien- und Berufsorientierung für unsere Abiturienten Ausbau der Zusammenarbeit mit ortsansässigen Firmen im Sinne einer praxisorientierteren Ausbildung unserer Schüler Erstellung einer Internetpräsentation Ehrung von Schülern, die das Ansehen des Gymnasiums in der Öffentlichkeit durch besondere schulische, kulturelle oder sportliche Leistungen heben Um alle Aufgaben und Pläne realisieren zu können, brauchen wir die Mithilfe und Ideen aller Lernenden, deren Eltern und Lehrer. Ihre Mitgliedschaft in unserem Förderverein wäre deshalb eine tolle Sache. Alle Modalitäten dazu erfahren Sie von der Vereinsvorsitzenden Frau Hopfeld. Förderverein Gymnasium Arnstadt e.V. Schloßplatz 2 99310 Arnstadt Konto-Nr.: 1831 000 691

Bankverbindung:SPK Arnstadt-Ilmenau BLZ: 840 510 10 Tel.: 03628 600225 E-Mail: [email protected]

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