Ein frohes Osterfest

February 22, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Wehlener Rundschau

Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen 24. Jahrgang · Freitag, den 28. März 2014 · Nummer 3 · Verkaufspreis 0,70 Euro

wünscht Ihnen, Ihren Familien und Gästen der Stadt, auch im Namen des Stadtrates und der Stadtverwaltung, Ihr Bürgermeister Klaus Tittel

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Ein frohes Osterfest

Wehlen

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Amtliche Bekanntmachungen Die Bekanntmachung der Niederschrift der 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Wehlen vom 11.03.2014 erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln in der Zeit vom 28.03. bis 08.04.2014. Die 47. öffentliche Ratssitzung findet am Dienstag, dem 15. April 2014, 19.00 Uhr in der Friedrich-Märkel-Grundschule statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den öffentlichen Bekanntmachungen.

Niederschrift zur 46. öffentlichen Sitzung des Stadtrates Stadt Wehlen Dienstag, 11.03.2014, 19.00 Uhr, Friedrich-Märkel-Grundschule, Lohmener Straße 3 1. Begrüßung, Bestätigung der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Tittel begrüßt, neben den Stadträten, die Herren Bloi und Richter von IPRO, Frau Wendt als Pressevertreterin der SZ, Frau Peter (Touristinformation), zwei Einwohner/Gäste sowie seitens der Verwaltung Lohmen den Bauamtsleiter, Herrn Nestler. Bezüglich Tagesordnung erfolgen Informationen zu Tischvorlagen und entfallenden Beratungspunkten (Finanzangelegenheiten sowie vier Hochwasser-Bauangelegenheiten). Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von 8 Stadträten und dem Bürgermeister mit 9 von 11 Stimmen gegeben. Stadträtin Täubrich und Stadtrat Dr. Fabian fehlen entschuldigt. 2.

Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.01.2014 Gegenstand der Beratung im nichtöffentlichen Teil waren Liegenschaftsangelegenheiten und Informationen in Vorbereitung der Tourismussaison. 3. Protokollkontrolle der 45. öffentlichen Ratssitzung Beschluss 568-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt den Inhalt der Sitzungsniederschrift der 45. öffentlichen Ratssitzung vom 28.01.2014. Offene Sachverhalte: - Wasserwehrsatzung: Fördermittelantrag noch im März 2014 (Veröffentlichung der Satzung erfolgt in der Wehlener Rundschau) - Erlebnisbad: alle Vergabeentscheidungen erfolgen bis Ende März 2014 (31.03.14 ist Fristende für freihändige Vergabe) - Übergabe der Dachgeschosswohnungen Pirnaer Straße 117 nach Sanierung (keine Beanstandungen) 4. Informationen des Bürgermeisters - Fahrt zur Partnerstadt Trochtelfingen vom 27. - 29.06.2014 (noch einige freie Plätze) 5. Anfragen der Stadträte und Bürger Stadtrat Höhne spricht sich sehr positiv über die Nachbesserung (Drosselung der Leuchtstärke) bei erneuerter Straßenbeleuchtung an Pirnaer Straße, OT Dorf Wehlen, aus. Er hinterfragt Einzelheiten zu in den Medien angekündigten Straßenbaumaßnahmen an den Kreis-Straßen (Ortsverbindungen, speziell Dorf Wehlen - Pirna und Dorf Wehlen - Lohmen). Auskunft erteilen Bürgermeister und Bauamtsleiter: Straßenbau zwischen Dorf Wehlen und Pirna in den Sommerferien, die Umsetzung der Maßnahme Lohmen - Dorf Wehlen (gemeinsame HOWA-Maßnahme LRA und Lohmen) erfolgt voraussichtlich in den Monaten September und Oktober 2014. Stadtrat Weber erkundigt sich beim Bauamt über den Stand der noch zu erfüllenden Restleistungen Am Gebäude Pirnaer Straße 7, Dorf Wehlen (Geländer-Reparatur, Blitzschutz, Fenster Treppenhaus) Eine Antwort wird in Abstimmung mit Wohnungsverwaltung (Frau Boyn) zugesichert.

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6. Finanzangelegenheiten - entfällt 7. 7.1

Liegenschaftsangelegenheiten Vorkaufsrechtsanfragen/San. Genehmigungen, Vermessung Beschluss 593-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat der Stadt Wehlen bestätigt folgende Notarurkunden: - UR Nr. 153/2014 Notar Schmidt, Pirna Negativattest gemäß § 24 ff. BauGB, § 28 Absatz 1, BauGB zum Verkauf 1/6 Miteigentum Wohnanlage Flurstück 32/2 und 31/6 der Gemarkung Dorf Wehlen (Talkenberger/Arnold) - UR Nr. 2169/2013 Notar Schmidt, Pirna Negativattest gemäß § 24 ff. BauGB, § 28 Absatz 1, BauGB zum Verkauf der Flurstücke 31/1 und 32/c der Gemarkung Dorf Wehlen (Sachse/Reichel;Dittrich) - UR Nr. 81/2014 Notar Günzel, Neustadt Genehmigung nach § 144 BauGB für Flurstücke 152 m und 152 l, Gemarkung Stadt Wehlen, (Kirsten) - UR Nr. 1305/2013 Notar Dr. Liessem, Pirna Negativattest nach §§ 24 ff. BauGB, § 28 Absatz 1 BauGB zur Veräußerung von Flurstück 258 w der Gemarkung Stadt Wehlen (Valtin/Senenko) - UR-Nr. 236/2014 Notar Schmidt, Pirna Negativattest nach § 24 ff. BauGB, § 28 Absatz 1 BauGB zur Veräußerung der Flurstücke 213/5 und 213/7 der Gemarkung Stadt Wehlen (Lüben/Nikolski) - Antrag auf Sondernutzungserlaubnis „Kleine Habe“, Mennickestraße Dem Antrag von Frau Bertold (Wehlener Elbpegel) zur saisonalen Nutzung der „Kleinen Habe“ für den Zeitraum 28.03.14 bis 31.10.14 wird zugestimmt. 8. Hauptamtsangelegenheiten 8.1 Kurtaxe Änderungssatzung In Absprache mit der Interessenvertretung der Vermieter, dem Heimat- und Tourismusverein, besteht Einvernehmen darüber, die Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wehlen abzuschaffen und im Ausgleich dazu die Kurtaxe zu erhöhen. Maßstäbe der Erhöhung sind die angebotenen Leistungen und Vergleichswerte der Region. Beschluss 570-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat der Stadt Wehlen beschließt, der vorliegenden Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Stadt Wehlen zuzustimmen. Die vollständige Satzung wird in Ausgabe 3 der Wehlener Rundschau am 28.03.2014 öffentlich bekannt gemacht. 8.2 Aufhebung Fremdenverkehrssatzung Eine Umsetzung der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe von den Unternehmen ist nicht möglich. Es erfolgt eine Anpassung/Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wehlen. Beschluss 569-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, die Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wehlen vom 29.01.1992 aufzuheben. 9. Bauangelegenheiten 9.1 Informationen - Baugenehmigung zum Vorhaben Ersatzneubau Saarstraße 4, Pötzscha erteilt - Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Veränderung Fenster- und Türgestaltung Mennickestraße 26 erteilt - Bestätigung des 2. Nachtrages zum Bauantrag „ehemaliges Dampfschiffhotel“ 9.2 Grundsatzbeschluss Eilbedürftigkeit Maßnahmen Hochwasser 2013 - Bestätigung von Sofortmaßnahmen Die Dringlichkeit der Durchführung oben genannter Maßnahmen bedingt den sofortigen Beginn. Der bestätigte Wiederaufbauplan zum HW 2013 liegt vor. Die Fördermittelbeantragung wird vorbereitet.

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Beschluss 581-46/2014 (8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Projektsteuerer schlägt vor, Leistungen der Planung und Umsetzung zur Beseitigung von Schäden aus dem Hochwasser 2013 für die Einzelmaßnahmen W-07 - Markt, W-23 - Markt 7 und W-25 - Markt 5 sofort zu beauftragen und durchzuführen. 9.3.1 Hochwasserbaumaßnahmen 2010 - Instandsetzung Wilkebach und Bach am Schreiberberg (Stützmauer) Abrechnungsbeschluss Bezug: Hauptsatzung der Stadt Wehlen. Gesamtkosten 60.325,03 EUR, davon voraussichtliche Zuwendung in Höhe von 53.918,00 EUR (AZA vom 23.01.14). Ergebnis laut dem der Förderbehörde zugestellten vorliegenden Sachbericht. Erforderlicher Eigenmittelanteil im IST: 6.407,03 EUR; Mehrausgabe 360,85 EUR gegenüber HHPl 2013. Grundlage der Abrechnung bilden die festgestellten Bruttorechnungsbeträge. Der Eigenmittelanteil ist noch unter dem Vorbehalt der Verwendungsnachweisprüfung seitens der Fördermittelbehörde. Sachbericht und Bauausgabebuch liegen vor. Beschluss 571-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Abrechnung des oben genannten Bauvorhabens mit 60.325,03 EUR zuzustimmen und diese anzuerkennen. 9.3.2 Hochwasserbaumaßnahmen 2013 - Bürgermeister Tittel veranlasst eine Klarstellung zu Zuständigkeiten bei Anfertigung der Beratungsniederschriften zu HOWA-Maßnahmen (Projektsteuerer/Planer). Nach Aussage des Bauamtes obliegt dem Projektsteuerer die Protokollierung zu Terminen bzw. Leistungs- und Kostenabstimmungen, der jeweilige Planer dokumentiert die fachlichen Inhalte. - Mit Datum 11.03.14, 15.30 Uhr, wurde durch die Projektsteuerer eine aktuelle Terminübersicht zu allen Vorhaben übergeben. Für eine umfangreiche Durchsicht fehlte die Zeit. Bürgermeister Tittel erbittet durch die Projektsteuerer eine permanente Kontrolle der Einhaltung des Gesamtbudgets und sofortige Information, sobald der Rahmen überschritten wird. - Projekt: W-02 - Wilkebach Dorf Wehlen - Vergabe Ingenieurleistungen Objektplanung Die Planung dient der Hochwasserschadensbeseitigung und der nachhaltigen Gewässerinstandsetzung des Wilkebaches in Dorf Wehlen. Beschluss 578-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistungen an die ECOSYSTEM Saxonia GmbH, Tiergartenstraße 48, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 05.02.2014 zuzustimmen. Die Vergabe erfolgt als Stufenvertrag (Lph. 1-3). Freigabe der weiteren Leistungen erst nach gesicherter Finanzierung. Die Auftragssumme beträgt ca. 268.000,00 EUR. - Projekt: W-05 - Pirnaer Straße 199 (Ausbauph. 1 u.2) Vergabe Ingenieurleistungen Objektplanung Die Leistung umfasst über den bereits am 17.09.2013 beschlossenen Umfang hinaus folgendes: Bauphase 1: erforderliche zusätzliche Leistungen in Planung und Vergabe. Bauphase 2: Leistungen gem. HOAI Lph. 2-7. Beschluss 579-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistungen an die Ingenieurbüro Eckert GmbH, Crusiusstraße 7, Chemnitz, entsprechend dem erweiterten Angebot vom 25.11.2013 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme erhöht sich von ca. 46.200 EUR um ca. 17.800,00 EUR auf ca. 64.000,00 EUR. - Projekt: W-06 - Pötzscha-West - Vergabe Vermessungsleistungen Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Vermessung ist zur Vorbereitung der Straßenplanung erforderlich.

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Beschluss 572-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe oben genannter Ingenieurleistungen an die Ingenieurgesellschaft Falasch mbH, Weiner Str. 80b, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 22.01.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 1.666,00 EUR. - Projekt: W-12 - Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen (NT 2) Abruf weiterer Leistungen ab Projektstufe 3 Gemäß vorliegender „Anlage 4 zum Vertrag PST Stadt Wehlen - NTV 2 vom 10.03.14“. Die Leistungen befinden sich bereits in Vorbereitung und Durchführung und sichern damit die Herstellung der Nutzungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Saison 2014. Zu W -07, W-23 und W-25 wird mit Begründung „Sofortmaßnahmen“ eine in diesem Zusammenhang stehende Beschlussvorlage für entsprechenden SR-Beschluss vorgelegt. Beschluss 577-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, weitere Leistungen als stufenweise Weiterbeauftragung ab Projektstufe 3 zu den Einzelvorhaben W-07, W-16, W-23 und W-25 bei Büro IPROconsult GmbH, Schnorrstraße 70, Dresden, abzurufen. - Projekt: W-14 - Wehlener Grund I - Vorstellung Planung Rampe Grundbach Die Planskizze wurde als Tischvorlage durch die Projektsteuerer ausgereicht und erläutert. Der Fördermittelantrag erfolgt noch im März 2014 (ca. 63 TEUR). - Projekt: W-15 - Saukelbach - Vergabe von Bauleistungen (Baumfällarbeiten) Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Baumfällungen dienen der Freihaltung des Gerinnequerschnittes des Saukelbaches. Beschluss 573-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Baumfällleistung an die Firma Dipl.-Ing. Dieter Rotzsch, Fugensanierung um Baumdienst GmbH, Zeiss-Abbe-Straße 6, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 27.01.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 7.080,05 EUR. - Projekt: W-21 - Pirnaer Straße 101 - Vergabe Vermessungsleistungen Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Vermessung ist zur Vorbereitung der Bauplanung erforderlich. Beschluss 580-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistungen an die Ingenieurgesellschaft Falasch mbH, Wiener Str. 80b, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 07.02.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 2.051,56 EUR. - Projekt: W-23 -Markt 7 - Vergabe Bauleistungen zur Wiederinbetriebnahme Geldautomat Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Bauleistungen dienen den baulichen Vorbereitungen zum Einsatz des Geldautomaten. Beschluss 574-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma Bau Braune, Am Trachauer Bahnhof 6b, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 04.02.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 1.273,40 EUR. - Projekt: W-23 - Markt 7- Vergabe Bauleistungen Bauhauptgewerke Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Beschluss 582-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma HI Bau GmbH, Meiereiweg 27, OT Graupa, 01796 Pirna, entsprechend dem Angebot vom 19.02.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 131.245,10 EUR.

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Projekt: W-23 - Markt 7- Vergabe Bauleistungen Elektroinstallation Stadtrat Fröde erklärt hierzu seine Befangenheit. Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Hauptleistung ist die Verlegung des Zählerplatzes in das DG sowie die Erneuerung der vom Hochwasser betroffenen Daten- und Eltinstallation. Beschluss 583-46/2014 (8 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma Elektro Fröde, Dienstleistungsgesellschaft mbH, Schustergasse 2, OT Dorf Wehlen, entsprechend dem Angebot vom 19.02.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 38.056,82 EUR. - Projekt: W-23 - Markt 7- Vergabe Bauleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Beschluss 591-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma Tom Wenzel, Carl-Borisch-Straße 8, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 19.02.2014 zuzustimmen. Die Auftragssumme beträgt 102.399,85 EUR. - Projekt: W-23 - Markt 7, Vergabe Ingenieurleistungen - Objektplanung HLS Lph. 8-9 Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Verlegung der Heizungsanlage in das DG entspricht dem nachhaltigen Wiederaufbau und stellt neben einer Lüftungsanlage die zentrale Planung dar. Die anrechenbaren Kosten betragen 98.000,00 EUR. Beschluss 584-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistung an Ingenieurbüro für Bau- und Energietechnik, Dipl.Ing. Großmann, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 35, Radeberg, entsprechend dem Angebot vom 13.01.2014 zuzustimmen. Die Auftragssumme beträgt 15.131,57 EUR. - Projekt: W-23 - Markt 7, Vergabe Ingenieurleistungen - Objektplanung Elt Lph. 8-9 Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Verlegung des Hauptzählers in das DG entspricht dem nachhaltigen Wiederaufbau und stellt die zentrale Planung dar. Die anrechenbaren Kosten betragen 46.200,00 EUR. Beschluss 585-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistung an EPlan & Projektmanagement, Bergstraße 10, Pirna, entsprechend dem Angebot vom 03.01.2014 zuzustimmen. Die Auftragssumme beträgt 8.699,52 EUR. - Projekt: W-25 - Markt 5, Rathaus - Vergabe Bauleistungen Bauhauptgewerke Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Beschluss 586-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma HI Bau GmbH, Meiereiweg 27, OT Graupa, 01796 Pirna, entsprechend dem Angebot vom 19.02.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 138.036,85 EUR. - Projekt: W-25 - Markt 5, Rathaus - Vergabe Bauleistungen Elektroinstallation Stadtrat Fröde erklärt hierzu seine Befangenheit. Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Hauptleistung ist die Verlegung des Zählerplatzes in den Anbau sowie die Erneuerung der vom Hochwasser betroffenen Elektroinstallation.

Nr. 3/2014

Beschluss 587-46/2014 (8 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma Elektro Fröde, Dienstleistungsgesellschaft mbH, Schustergasse 2, OT Dorf Wehlen, entsprechend dem Angebot vom 19.02.2014 zuzustimmen. Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 24.839,32 EUR. - Projekt: W-25 - Markt 5, Rathaus - Vergabe Bauleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Beschluss 592-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Bauleistung an die Firma Tom Wenzel, Carl-Borisch-Straße 8, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 19.02.2014 zuzustimmen. Die Auftragssumme beträgt 86.079,72 EUR. - Projekt: W-25 - Markt 5, Rathaus -Vergabe Ingenieurleistungen - Objektplanung HLS Lph.8-9 Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Verlegung der Heizungsanlage in das DG entspricht dem nachhaltigen Wiederaufbau und stellt neben einer Lüftungsanlage die zentrale Planung dar. Die anrechenbaren Kosten betragen 77.000,00 EUR. Beschluss 588-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistung an Ingenieurbüro für Bau- und Energietechnik, Dipl.-Ing. Großmann, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße 35, Radeberg, entsprechend dem Angebot vom 13.01.2014 zuzustimmen. Die Auftragssumme beträgt 11.795,75 EUR. - Projekt: W-25 - Markt 5, Rathaus -Vergabe Ingenieurleistungen - Objektplanung Elt Lph. 8-9 Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau. Die Verlegung des Hauptzählers in das DG entspricht dem nachhaltigen Wiederaufbau und stellt die zentrale Planung dar. Die anrechenbaren Kosten betragen 32.000,00 EUR. Beschluss 589-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistung an EPlan & Projektmanagement, Bergstraße 10, Pirna, entsprechend dem Angebot vom 03.01.2014 zuzustimmen. Die Auftragssumme beträgt 6.516,02 EUR. - Projekt: W-29 - Sportplatz (Hangsicherung) - Vergabe Ingenieurleistungen Objektplanung Die Maßnahme dient der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 und der nachhaltigen Hangsicherung. Beschluss 590-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Vergabe obiger Ingenieurleistungen an die ECOSYSTEM Saxonia GmbH, Tiergartenstraße 48, Dresden, entsprechend dem Angebot vom 05.02.2014 zuzustimmen. Die Vergabe erfolgt als Stufenvertrag (Lph.1-3). Freigabe weiterer Leistungen erst nach gesicherter Finanzierung. Die Auftragssumme beträgt ca. 50.000,00 EUR. 9.4 Weitere kommunale Baumaßnahmen - Ausbau K 8710 im Bereich „Sportplatz“ - Vergabe Bauleistungen, Öffentliche Beleuchtung Der Straßenabschnitt der K 8710 wird im Bereich Sportplatz vom Baulastträger (Landkreis) grundhaft erneuert. In diesem Zusammenhang ist es folgerichtig, auch die Beleuchtungsanlage einem zeitgemäßen energieeffizienten Standard anzugleichen. Die Leuchtentype (9 Stück) wurde vom TA bemustert und bestätigt. Beschluss 575-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, nach Prüfung und Wertung der vorgelegten Angebote, der Firma Elektro Marschner, Stadt Wehlen, den Auftrag zur Installation der Straßenbeleuchtungsanlage in Höhe von 19.560,92 EUR zu erteilen. - Abrechnungsbeschluss zum Bauvorhaben - Abriss Wohnhaus Lohmener Straße 18

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Beschlussfassung erfolgt unter Bezug zur Hauptsatzung der Stadt Wehlen und entsprechend vorliegendem Sachbericht und der Kostenfeststellung. Beschluss 576-46/2014 (9 Ja-Stimmen) Der Stadtrat beschließt, der Abrechnung des oben genannten Bauvorhabens mit 31.133,62 EUR zuzustimmen und diese anzuerkennen. Grundlage der Kostenabrechnung bilden die festgestellten Bruttorechnungsbeträge der AN. Vorliegender Ausgabennachweis und der Sachbericht vom 14.02.14 sind Beschlussbestandteil. Der Eigenmittelanteil übersteigt nicht die vorkalkulierte Größenordnung. 9.5 Bauleitplanung von Nachbarkommunen - B-Plan Nr. 63 „Zatzschke - Am Waldsaum“ der Stadt Pirna Die Stadt Wehlen erhebt keine Einwände gegen den vorliegenden Bebauungsplan. 9.6 Bauanträg/Bauanfragen - Voranfrage Aufstockung eines Nebengebäudes zur Wohnraumgewinnung (Pirnaer Str. 201) Die Voranfrage mit zwei Gestaltungsvarianten wurde durch das Bauamt vorgestellt. Der Stadtrat spricht sich übereinstimmend für die Variante B (mit Satteldach) aus. Die geringere Raumfläche könnte durch eine Schleppgaupe teilweise ausgeglichen werden. - Ersatzneubau Einfamilienwohnhaus Bahnhofstraße 19, Pötzscha (Hochwasser 2013) Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag in der vorliegenden Form. - Neubau eines Einfamilienwohnhauses Mittelweg, Flurstücke 31/1 und 32c, Dorf Wehlen Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen zum vorliegenden Antrag. Es ergeht der Hinweis zur Beachtung Straßenabstand.

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1. § 3 ersetzen — Maßstab und Satz der Kurtaxe (1) Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag für die Monate April bis Oktober 1,50 EUR (bisher: 1,00 €). Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. (2) Neu Die Kurtaxe beträgt für Kinder und Jugendliche ab dem 9. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres je Person und Aufenthaltstag für die Monate April bis Oktober 0,50 EUR. Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. (3) Neu, war bisher Absatz (2) Ortsfremde Personen, die mehrere Wochen oder Monate im Jahr Wochenendhäuser oder Bungalows nutzen sowie Kurtaxenpflichtige nach § 2 Abs. 2 haben unabhängig von der Dauer und Häufigkeit sowie der Jahreszeit des Aufenthaltes eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt 26,00 € pro Wochenendhaus, Bungalow bzw. Nebenwohnung. 2.

§ 4 ersetzen — Befreiung von der Kurtaxepflicht Von der Zahlung der Kurtaxe sind befreit: 1. Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sowie Teilnehmer an Schulfahrten

§2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stadt Wehlen, den 11.03.2014

Stadt Wehlen, 18.03.2014

Tittel Bürgermeister Stützer Schriftführerin

Tittel Bürgermeister

Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wehlen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55, 159), rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Juni 2005 (SächsGVBI. S. 155), der §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) i. d. F. d. Bek. vom 26.08.2004 SächsGVBI. Jg. 2004, BI.-Nr. 12, S. 418, 2005 S. 306, Fsn-Nr.: 51-1, Fassung gültig ab: 01.01.2014 und des § 26 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. d. F. d. Bek. vom 17.09.2003, SächsGVBI. Jg. 2003, BI.-Nr. 16 S. 698, Fsn-Nr.: 211-2, Fassung gültig ab: 01.03.2012 hat der Stadtrat der Stadt Wehlen mit Beschluss Nr. 570-46/2014 am 11.03.2014 folgende Satzung beschlossen:

§1 2. Änderung der Satzung Die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Wehlen vom 08.02.2000, Beschluss-Nr. 37-7/2000 wird wie folgt geändert:

Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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Wasserwehrsatzung der Stadt Stadt Wehlen Aufgrund von § 85 Absatz 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. Juli 2013 (Sächs. GVBl. S. 503) und der §§ 4 Abs. 1 S. 2, 10 Abs. 4 und 124 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Juni 2005 (SächsGVBI. S. 155) hat der Stadtrat der Stadt Stadt Wehlen mit Beschluss Nr. 560-45/2014 vom 28.01.2014 folgende Satzung erlassen:

§1 Geltungsbereich (1) Die Stadt Stadt Wehlen richtet einen Wasserwehrdienst ein. (2) Wasserwehr im Sinne dieser Satzung schließt alle Maßnahmen ein, zu denen die Gemeinde nach § 84 SächsWG verpflichtet ist. Dazu gehört auch die Teilnahme am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (HWNAV) vom 17. August 2004 (SächsGVBl. S. 472) und der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum Hochwassernachrichten- und Alarmdienst im Freistaat Sachsen (Hochwassermeldeordnung — VWV HWMO) vom 17. August 2004 (SächsABl. S. 553). (3) Maßnahmen der Wasserwehr sind geboten, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt oder Störungen dieser bereits eingetreten sind.

§2 Aufgaben des Wasserwehrdienstes (1) Die Gemeinde trifft zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang die erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen (Wasserwehrdienst). Sie hält Einsatzkräfte, technische Mittel (insbesondere Hochwasser-Materiallager) sowie aktuelle Alarmierungsunterlagen bereit, klärt die Bevölkerung über Hochwassergefahren auf und warnt entsprechend des festgelegten Zustellungsplans. (2) Für die Geltungsbereiche der Hochwassermeldepegel (siehe Anlage 2) VwV HWMO) sind bei Erreichen der Richtwasserstände der jeweiligen Alarmstufe oder bei Ausrufung durch die untere Wasserbehörde in der Regel die in Ziff. IV.3. VwV HWMO vorgesehenen Maßnahmen und Handlungen erforderlich: a) Alarmstufe 1: Meldedienst - ständige Analyse der meteorologischen und hydrologischen Lage und Beurteilung der Entwicklungstendenz - Überprüfung der Informations- und Meldewege und der technischen Einsatzbereitschaft; b) Alarmstufe 2: Kontrolldienst (zusätzlich zu Alarmstufe 1) - Weiterleitung von Informationen über Gefährdungen aufgrund der täglichen periodischen Kontrolle der Gewässer, Hochwasserschutzanlagen, gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsgebiete; - Herstellung der Arbeitsbereitschaft und Überprüfung der Einsatzbereitschaft bei den Teilnehmern am Hochwassernachrichten- und Alarmdienst; - Alarmierung der zuständigen Einsatzbereitschaft und erste Hochwasserabwehrmaßnahmen; - Beseitigung von Abflusshindernissen entsprechend der Zuständigkeiten; c) Alarmstufe 3: Wachdienst (zusätzlich zu Alarmstufen 1 und 2) Vorbereitung der aktiven Hochwasserbekämpfung durch - vorbeugende Sicherungsmaßnahmen an Gefahrenstellen und Beseitigung örtlicher Gefährdungen und Schäden; - Einrichtung von Einsatzstäben an Schwerpunkten der Hochwasserabwehr und - Schaffung spezieller Nachrichtenverbindungen; - Auslagerung von Hochwasserschutzmaterialien an bekannte Gefahrenstellen;

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- Anforderung, Vorbereitung und Bereitstellung weiterer Kräft und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr; d) Alarmstufe 4: Hochwasserabwehr (zusätzlich zu Alarmstufen 1 bis 3) - aktive Bekämpfung bestehender Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen für bedeutende Sachwerte; - Beseitigung von Schäden. Dies gilt für die sonstigen hochwassergefährdeten Gewässer im Gemeindegebiet, denen kein Hochwassermeldepegel zugeordnet ist, entsprechend. (3) Der Bürgermeister hat für die Alarmierung und den Einsatz Alarmierungsunterlagen zu erstellen (§ 5 Abs. 8 Nr. 1 HWNAV, Ziff. II.3. und VII. VWV HWMO)1. Die Alar-mierungsunterlagen enthalten u. a. den Hochwasseralarm- und Einsatzplan sowie besonders betroffene Dritte nach § 2 Abs. 4 HWNAV. Die Alarmierungsunterlagen sind laufend zu aktualisieren. Die Aktualisierung ist den in dem Hochwasseralarm- und Einsatzplan genannten Personen bekannt zu geben. (4) Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr (und der Berufsfeuerwehr), die im Einsatzfall Aufgaben des Wasserwehrdienstes wahrnehmen, nehmen an Fortbildungsmaßnahmen und an Übungen teil. Der Alarmierungsunterlagen sowie ein Hochwasseralarm- und Einsatzplan liegen der Satzung als Anlagen 1 und 2 bei.

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§3 Zuständigkeit (1) Zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eisgang im Gemeindegebiet ist der Bürgermeister zuständig. Er ruft den Einsatzfall für den Wasserwehrdienst aus, bestimmt den Leiter des Einsatzes und erklärt den Einsatzfall für beendet. Er kann diese Aufgabe auf einen Dritten übertragen. Über eingeleitete Maßnahmen wird die untere Wasserbehörde umgehend informiert (§ 5 Abs. 8 Nr. 4 HWNAV). Erkenntnisse über extreme Gefährdungen, insbesondere Verklausung, Eisbildung und Eisaufbruch, welche bei der Gefahrenabwehr gewonnen werden, sind an das Landeshochwasserzentrum und die untere Wasserbehörde zu übermitteln (§ 5 Abs. 8 Nr. 3 HWNAV). (2) Der Leiter des Einsatzes nimmt die Befugnisse und Aufgaben der Gemeinde am Einsatzort war und leitet nach den Weisungen des Bürgermeisters die Maßnahmen der Wasserwehr am Einsatzort.

§4 Verfahren zur Aufstellung des Wasserwehrdienstes (1) Der Bürgermeister kann zu Maßnahmen der Wasserwehr heranziehen: a) die Freiwillige Feuerwehr gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBI. S. 245, 647) unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 5 SächsBRKG, b) Mitarbeiter des Bauhofes c) Mitarbeiter der Stadtverwaltung / Stadträte und bei der Erfüllung vordringlicher Aufgaben in Notfällen, wenn die eigenen Mittel der Gemeinde hierfür nicht ausreichen d) die Einwohner und e) die Grundstücksbesitzer und Gewerbetreibenden gem. § 10 Abs. 4 SächsGemO Bei der Auswahl der in Absatz 1 Buchstabe b) bis e) genannten Personen orientiert er sich an der zur Gefahrenabwehr voraussichtlich erforderlichen Personalstärke des Wasserwehrdienstes. Die vom Hochwasser direkt Betroffenen sollen vorrangig nicht herangezogen werden. Die Herangezogenen bilden die Wasserwehr. (2) Die zur Dienstleistung im Wasserwehrdienst heranzuziehenden Personen nach Absatz 1 Buchst. d) und e) sollen einen Bescheid des Bürgermeisters erhalten, der folgendes enthalten muss: a) Beginn und Ende der Dienstpflicht, b) Art der Dienstpflicht i.S.d. § 5 Abs. 1

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c) Versammlungsort im Falle der Alarmierung, d) die während des Dienstes in der Wasserwehr zu beachtenden Pflichten. Der Bescheid sollte für sofort vollziehbar erklärt werden und außerdem eine Belehrung über die Folge von Zuwiderhandlungen gegen die Satzung und den Heranziehungsbescheid sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. (3) Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer jünger als 16 Jahre ist oder wer durch sie eine unzumutbare gesundheitliche Schädigung befürchten oder übergeordnete Pflichten verletzen müsste. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zur Hilfeleitung nur außerhalb der Gefahrenzone herangezogen werden. (4) Handlungen der nach Absatz 1 zu Maßnahmen der Wasserwehr Herangezogenen oder von Personen, die mit Einverständnis der Gemeinde unaufgefordert Hilfe leisten, werden der Gemeinde zugerechnet. Die Hilfe leistenden Personen unterstehen für die Dauer und im Rahmen ihres Einsatzes der Weisungsbefugnis des Bürgermeisters oder der von ihm beauftragten Personen (§ 85 Absatz 2 Satz 3 SächsWG).

(2) Die Gemeindeverwaltung unterrichtet unverzüglich die Öffentlichkeit im betroffenen Gemeindegebiet über die Hochwassergefahr, insbesondere die Besitzer oder Eigentümer gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen, die Betreiber von Baustellen und die Einrichtungen, die für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind, (§ 5 Absatz 8 Nr. 2 Satz 1 HWNAV). Nach Mitteilung durch das Landeshochwasserzentrum unterrichtet sie zudem unverzüglich diejenigen Dritten, die den Empfang der Hochwassereilbenachrichtigung nicht gegenüber dem Landeshochwasserzentrum bestätigt haben. (3) Die Unterrichtung erfolgt auf der Grundlage eines mit der unteren Wasserbehörde und der technischen Fachbehörde in der höheren Wasserbehörde abgestimmten Zustellungsplans (§ 5 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 HWNAV). (4) Die Gemeindeverwaltung hat nach Verpflichtung durch die zuständige Wasserbehörde sicherzustellen, dass geeignete Personen als Pegelbeobachter zur Verfügung stehen(§ 5 Absatz 8 Nr. 5 HWNAV).

§5 Heranziehung / sonstige Befugnisse

§7 Ordnungswidrigkeiten

(1) Die nach § 4 Abs. 1 Buchst. d) und e) herangezogenen Personen können verpflichtet werden, mitzuarbeiten (Handdienste) und/oder Transportleistungen (Spanndienste) zu erbringen. Eine Stellvertretung ist zulässig. Bei Handdiensten kann das Mitbringen von geeigneten Geräten, bei Spanndiensten das Bereitstellen von geeigneten Fahrzeugen und Treibstoffen verlangt werden. (2) Für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge, Transportmittel und Gerätschaften leistet die Gemeinde den Eigentümern und Besitzern auf Antrag Entschädigung. Für herangezogene Personen gelten für die Dauer ihrer Hilfeleistung § 60 Abs. 5 i.V.m. §§ 62 und 63 Abs. 2 SächsBRKG und § 21 SächsGemO. Danach haben die zur Dienstleistung im Wasserwehrdienst Herangezogenen Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen und ihres Verdienstausfalls. (3) Die nach § 4 Abs. 1 Buchst. d) und e) Herangezogenen können beantragen, ihre Pflichten (Hand- und/oder Spanndienste) gegen Zahlung eines angemessenen Geldbetrages abzulösen. Die Gemeindeverwaltung kann die Ablösung in Geld zurückweisen, wenn die Mitwirkung auf keine andere Weise, auch nicht durch bezahlte Arbeitskräfte, erbracht werden kann. Die Höhe der Ablöse richtet sich nach den zu erwartenden Ausfallkosten, die die Gemeinde hätte, wenn die festgesetzten Verpflichtungen durch bezahlte Arbeitskräfte oder Transportunternehmen erfüllt werden müssten. (4) Die Vollstreckung der Heranziehung zu den Pflichten nach Absatz 1 richtet sich nach dem Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. September 2003 (SächsGVBI. S. 614, 913). (5) Für Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die durch Maßnahmen der Wasserwehr verursacht wurden, leistet die Gemeinde eine angemessene Entschädigung, soweit der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Die Gemeinde haftet nicht, soweit der Schaden durch Maßnahmen verursacht worden ist, die zum Schutz der Person, der Hausgenossen oder des Vermögens der Geschädigten getroffen worden sind. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt. (6) Wer ein Hochwasserereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist verpflichtet, unverzüglich die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen.

§6 Hochwassernachrichten- und Alarmdienst (1) Die Gemeindeverwaltung sendet unverzüglich nach Eingang einer Hochwassereilbenachrichtigung eine Empfangsbestätigung an das Landeshochwasserzentrum (§ 6 Abs. 2 HWNAV). Sie informiert sich fortlaufend über die vom Landeshochwasserzentrum eingegangenen Hochwassernachrichten sowie aus allen anderen ihr zugänglichen Quellen (insbesondere Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums, § 7 Abs. 1 Nr. 2 HWNAV und Anlage 7 VwV HWMO).

(1) Ordnungswidrig nach § 124 Abs. 1 SächsGemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) bei einer Heranziehung nach § 4 seiner Verpflichtung nach § 5 Abs. 1 nicht nachkommt; b) seiner Pflicht nach § 5 Abs. 6 nicht nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1.000,00 geahndet werden. (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die Gemeinden.

§8 Schlussbestimmungen Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Stadt Wehlen, den 28.01.2014

Tittel Bürgermeister Hinweis: Gemäß § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

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Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dezentrale Abwasserbehandlung durch Kleinkläranlagen

Öffentliche Bekanntmachung

Vielfältige Informationen am Tag der offenen Tür im BDZ

des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Wehlen für das Haushaltsjahr 2014 Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 und des Haushaltsplanes für 2014 liegen auf der Grundlage des § 76 Absatz 1 SächsGem0 (Sächsische Gemeindeordnung) an 7 Arbeitstagen in der Zeit von Mittwoch, dem 16. April bis Montag, den 28. April 2014 zu den allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Lohmen, Kämmerei und in der Stadtverwaltung Wehlen/ Touristinformation öffentlich aus. Auch an den Schließtagen Montag und Mittwoch ist die Einsichtnahme in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr gewährleistet. Einwohner und Abgabenpflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung (bis zum 9. Mai 2014) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Stadt Wehlen, den 20.03.2014

Tittel Bürgermeister

Das Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung - BDZ e. V. lädt ein zum „Tag der offenen Tür“: Termin: Ort:

3. April 2014 von 14 bis 18 Uhr An der Luppe 2, 04178 Leipzig

Bis spätestens 31.12.2015 müssen Grundstücksbesitzer, die nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, eine dem Stand der Technik entsprechende neue Kleinkläranlage errichten oder die bestehende Anlage mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten. Doch welche Technologie kommt in Frage? Was muss bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden? Wie ist Kontrolle und Wartung geregelt? Und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Darüber kann man sich an diesem Tag im BDZ umfangreich informieren. 13 biologische, in den Abwasserkreislauf integrierte Kleinkläranlagen verschiedener Technologien sowie 23 Schnittmodelle von Kleinkläranlagen können auf dem Demonstrationsfeld des BDZ besichtigt werden. Mitarbeiter der Herstellerfirmen stellen die Funktionsweise ihrer Kleinkläranlagen vor und beraten zu Planung, Einbau und Wartung der Anlagen. Weiterhin wird über die Modalitäten der Förderung von Kleinkläranlagen in Sachsen informiert. Weitere Informationen: www.bdz-abwasser.de

Trinkwasserzweckverband „Bastei“ - Jahresbericht 2013 Wasserabgabe/Wasserverluste und Rohrbrüche Im Jahr 2013 wurden im Wasserwerk „An der Scheibe“ in Lohmen 180.852 m3 Rohwasser gefördert und aufbereitet. An die Anschlussnehmer im Versorgungsgebiet wurden 162.195 m3 Trinkwasser abgegeben. Die Entwicklung von Wasserförderung und Abgabe der letzten 12 Jahre ist in der folgenden Grafik dargestellt.

bedeutender Anteil auf Wasserverluste im Zusammenhang mit dem Elbhochwasser. Gegenüber den letzten Jahren konnte dennoch eine weitere Reduzierung der Rohrnetzverluste erreicht werden. Anhand einer Verlustquote von unter 10 % wird deutlich, wie stark sich der Zustand des Rohrnetzes verbessert hat.

Die Differenz zwischen der am Wasserwerksabgang gemessenen und der an die Verbraucher abgegebenen Menge entsteht durch Wasserverluste im Rohrnetz, durch Eigenverbrauch z. B. für Rohrnetzspülungen oder in den wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie durch nicht erfasste Wasserabgaben (z. B. die Entnahme von Löschwasser). Im Jahr 2013 entfiel zudem ein

In der Fachliteratur wird als übliche Bezugsgröße der „Wasserverlust in Litern je Minute und Kilometer Rohrleitung“ verwendet. Hier wird für Verluste im Rohrnetz ein Wert von 1,0 l/min und km genannt, unterhalb dessen die Verluste wirtschaftlich kaum behebbar seien. Im Verbandsgebiet wurde 2013 mit 0,31 l/min und km ein noch deutlich geringerer Wert erreicht!

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Der inzwischen gute Zustand des Rohrnetzes lässt sich ebenso an der geringen Anzahl von Rohrbrüchen erkennen.

Im DVGW – Arbeitsblatt W400-3 - Wasserverteilungsanlagen – Betrieb und Instandhaltung wird bei vergleichbaren Rohrnetzen bereits bei 7-8 Schäden pro Jahr von einer niedrigen Schadensrate gesprochen. Auch dieser Wert konnte mit nur 4 Schadensfällen deutlich unterschritten werden!

Wasserverbrauch im Verbandsgebiet Im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes „Bastei“ liegt der durchschnittliche Wasserverbrauch (einschließlich Kleingewerbe und Fremdenverkehr) nahezu unverändert bei etwa 98 Litern pro Einwohner und Tag (l/E*d).

Die z. T. erheblichen Unterschiede zwischen den einzelnen Ortsteilen sind in erster Linie auf den Einfluss des Fremdenverkehrs (Stadt Wehlen) zurückzuführen. Auch spiegeln sich hier Verluste, welche durch Havarien an Hausanschlussleitungen nach der Messstelle auftraten wider (Uttewalde).

Baugeschehen 2013 Sanierung Hochbehälter „Wehlener Kohlberg“ Im Zeitraum von April bis Mitte August 2013 wurde die zweite Wasserkammer des Trinkwasserhochbehälters am Wehlener Kohlberg saniert. Bereits im Jahre 2008 waren die Erneuerung der kompletten Außenabdichtung, die Inneninstandsetzung der ersten Wasserkammer und die Sanierung des Schieberhauses einschließlich der gesamten Rohr- und Steuerungstechnik erfolgt. Nun stand noch die grundhafte Ausbesserung und Neubeschichtung der zweiten Wasserkammer an. Bevor diese aufgetragen werden konnte, mussten die alte, inzwischen stark sandende Putzschicht vollständig abgetragen und die Fugen im Boden ausgestemmt werden. Da die Überprüfung der Tragfähigkeit von Decke, Wänden und Boden teilweise ungenügende Werte ergab, wurde die Verankerung von Edelstahlmatten an den Wänden notwendig. Nun erst konnte mit dem mehrlagigen Auftragen der neuen Mineralbeschichtung begonnen werden. Zum Abschluss wurden noch die Treppenanlage und der Einstiegsbereich entsprechend der geltenden Vorschriften erneuert. Nach der Bauabnahme am 1. August 2013 erfolgten durch

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die Mitarbeiter des Zweckverbandes eine grundhafte Reinigung der Wasserkammer mit allen Einbauten und die notwendige Desinfektion. Zum Schluss gab es die obligatorische Begehung mit dem Gesundheitsamt verbunden mit der Entnahme und Untersuchung einer Wasserprobe. Nach erfolgter Freigabe konnte die frisch sanierte Wasserkammer am 12. August 2013 endlich wieder an das Versorgungsnetz angeschlossen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren insbesondere während des Hochwassers Anfang Juni und während der anhaltenden Hitzeperiode im Juli aufgrund des teilweise extrem hohen Wasserverbrauchs eine ganze Reihe banger Momente zu überstehen, da eine durchgängige Wasserversorgung nur mit hohem Aufwand zu gewährleisten war. Die Arbeiten wurden durch die Firma GSB Haungs GmbH aus Leipzig ausgeführt. Erneuerung der Trinkwasserleitung im Teichweg in Dorf Wehlen Ende Mai erfolgte der Startschuss für die Erneuerung der Trinkwasserleitung auf einem ersten Abschnitt des Teichweges in Dorf Wehlen. Die hier vorhandene Graugussleitung gehörte mit einem Alter von mehr als 100 Jahren zu den ältesten Anlagen im Verbandsgebiet. Bauausführendes Unternehmen war die Firma Tief- und Rohrleitungsbau in Pirna GmbH. Durch das Junihochwasser der Elbe musste eine Bauunterbrechung erfolgen, da auch die Firma TRB GmbH mit Aufräumund Sicherungsarbeiten u. a. entlang der Pirnaer Straße in Stadt Wehlen und Zeichen beschäftigt war. Erst Anfang Juli 2013 konnten die Arbeiten dann fortgesetzt werden. Nachdem die Verlegung im unbefestigten Bereich abgeschlossen war, musste nun die Straße gesperrt und eine Umleitung über die Steinbruchstraße und den Verbindungsweg zum Teichweg in Kauf genommen werden. Mitte August 2013 konnte die Baumaßnahme beendet werden. Hochwasserschaden der Elbe im Pumpwerk Hofewiese in Stadt Wehlen Durch das Junihochwasser 2013 der Elbe wurde das Pumpwerk Hofewiese in Stadt Wehlen überflutet. Da der gesamte Bedarf an Trinkwasser aus dem Wasserwerk „An der Scheibe“ in Lohmen gedeckt wird, war die Versorgung in Stadt Wehlen dennoch gesichert. Das Pumpwerk wird als Havarieanlage vorgehalten und im Jahr 2014 mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen saniert. Dazu wurde bereits die komplette Elektroanlage von der Firma Bernfried Albrecht aus Dorf Wehlen in Stand gesetzt. Im Anschluss werden noch Arbeiten am Bauwerk, am Grundstück sowie die Instandsetzung der Pumpenanlage erfolgen. Neu angeschlossen an das Netz der öffentlichen Wasserversorgung wurden im Verbandsgebiet 11 Grundstücke (8 in Lohmen und 3 Grundstücke in Stadt Wehlen). Trinkwasserzweckverband Bastei Basteistraße 79 01847 Lohmen

Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 25. April 2014 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Montag, der 14. April 2014

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Informationen aus der Stadtverwaltung und den Fachämtern der Gemeindeverwaltung Lohmen ASB - Hochwasserhilfe 9 Monate nach dem Junihochwasser in Sachsen Im September 2013 begannen wir unsere Arbeit in der Hochwasserhilfe. Wir besuchten Betroffene in Ostsachsen, hauptsächlich zwischen Bad Schandau und Riesa. Aber auch in Zittau und Umgebung waren wir vor Ort. Das Ziel unserer Hilfen war Beratung, Betreuung und Hilfestellung bei der Beantragung von Geldern - vor allem aber auch das Dasein und Zuhören. Viele der Schicksale beschäftigten uns auch noch, als wir nach unseren Besuchen längst wieder zuhause waren. Gut drei Monate nach dem Hochwasser hatten wir oft noch den Eindruck, dass das Wasser eben erst weg gegangen sein muss. Der Geruch in den Häusern und Wohnungen nach feuchter Luft, nach nassem Mauerwerk und manchmal auch Öl sowie viele unbewohnbare Räume ließen uns erahnen, wie schlimm die Hochwasserflut gewesen war. Familien lebten auf engsten Raum, in Gartenlauben, Ferienwohnungen oder Ersatzwohnungen. Manche mussten in der für sie ganz schweren Zeit mehrfach umziehen. Oftmals wussten die Betroffenen nicht, wo Freunde oder Bekannte in der Angst vor dem kommenden Hochwasser Möbel, Haushaltgegenstände und wichtige Unterlagen deponiert hatten. Es gab keine funktionierende Heizung, manchmal keine Türen in den Häusern und nur einen einzigen Wasserhahn für frisches Trinkwasser. Einige Betroffene hatten alles verloren. Zu diesem Zeitpunkt waren viele der Besuchten noch nicht in der Lage, Anträge an die Sächsische Aufbaubank, an Banken oder Versicherungen zu stellen. Die entstandenen Schäden machten den Betroffenen Angst. Sie stellten sich die Fragen: „Was soll aus dem Haus werden?“, „Kann es saniert werden?“, „Muss ein Abriss erfolgen?“, „Kann ich das alles bezahlen und wie geht es weiter?“ … In den Medien wurde sehr oft verkündet, dass nach diesem Hochwasser schnell und unbürokratisch geholfen werden soll. Doch in Wirklichkeit war das nicht so. Oft waren Anträge an die Sächsische Aufbaubank vom Sommer im Dezember immer noch nicht bearbeitet. Die Betroffenen wussten oft nicht, wie sie die offenen Rechnungen der Handwerker bezahlen sollten. Außerdem stand der Winter vor der Tür. Da kam unsere Hilfe gerade zur rechten Zeit. Wir gaben nach unseren Hausbesuchen eine Rückmeldung an den ASB - Landesverband in Dresden. Danach wurde in vielen Fällen schnell und unbürokratisch aus dem verfügbaren Spendenkonto im Rahmen des geforderten Eigenanteiles der Betroffenen zur staatlichen Förderung ausgezahlt. Insgesamt konnten so über 250.000 Euro an Spendenmitteln übergeben werden. Über den Zeitraum der 5 Monate wurden 247 betroffene Familien aufgesucht. Der Wiederaufbau wird bei den Betroffenen noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Aus unseren vielen Gesprächen wissen wir, dass viel Mut und Kraft für den Wiederaufbau und Neuanfang gebraucht wird. Der ASB steht als starker Partner an der Seite dieser vielen Betroffenen und unterstützt sie auf vielfältige Weise. Dass die Betroffenen unsere Hilfen gern angenommen haben, zeigen uns die vielen Dankesschreiben und Anrufe, die uns in den vergangenen Monaten erreicht haben. Darüber haben wir uns sehr gefreut, dass wir helfen konnten. Wir wünschen allen Betroffenen alles Gute, Gesundheit und weiterhin viel Kraft beim Wiederaufbau. Weitere Informationen und Kontakt: Anetta Herlt ASB OV Neustadt/Sachsen e. V. Mobile Sozialberatung Berthelsdorfer Str. 21 01844 Neustadt/Sa. Tel.: 03596 561410 oder 0172 9755557

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2014 Jährlich werden im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - der Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung, bei der ein Prozent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der Mikrozensus 2014 enthält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das Statistische Landesamt wählen. Erhebungsbeauftragte legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Für das Erhebungsjahr 2012 ergab die Auswertung des Mikrozensus z. B., dass in 43 Prozent der sächsischen Haushalte nur eine Person lebte, für 30 Prozent der Sachsen Rente oder Pension die wichtigste Einkommensquelle bildeten und 77 Prozent der sächsischen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig waren. Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110

Aufruf zum Frühjahrsputz am 5. April 2014 Nach der lang anhaltenden Winterzeit gibt es wieder „Reste“ zu beseitigen, wozu die Mithilfe der Einwohner erbeten wird. Die Leiter(innen) der Einrichtungen, Feuerwehren und Vereinsvorstände sind über die Aufgaben und Objekte informiert. Für alle hilfswilligen Bürger sind sie wieder die jeweiligen Ansprechpartner für das entsprechende Objekt. Alternativ können sich interessierte Helfer auch im Bauhof melden oder telefonisch unter 0172 7937856 für die Beräumung Aufgang Wilkeaussicht und Schwarzberg. Der Arbeitseinsatz beginnt 08.00 Uhr und endet 12.00 Uhr. Stadtverwaltung Stadt Wehlen

Objektliste zum Frühjahrsputz ________________________________________________________ Objekt Verein/Club ________________________________________________________ Stadt Wehlen Burgruine Strauchschnitt abbrennen FFw Stadt Wehlen Elbufer Dampfschiff Richtg. Zeichen Anglerverein beräumen Infotafeln säubern (reparieren) Tourismus- und Heimatverband

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Objekt Verein/Club ________________________________________________________ Stadt Wehlen Schöne Aussicht beräumen Priv. Schützengilde Grundschule Lehrer und Eltern (wurde bereits durchgeführt) Umfeld Kita entfällt wegen HW-Baumaßnahmen Sportplatz, Sportheim Umgebung TuS Einheit Wehlen Dorf Wehlen Gemeindezentrum Umfeld beräumen Kita und Eltern (Termin wird noch bekannt gegeben) FFw-Gelände FFw Dorf Wehlen mit JC Dorf Wehlen Pötzscha Anstrich von Bänken, Verein „Lustige 7 Pötzscha“ und Rosenschnitt Fährstraße JC Pötzscha und Einwohner Zeichen Biotoppflege (Plattform) Anwohner Anwohner die an der Säuberung Schwarzberg und Aufgang Wilkeaussicht mithelfen möchten, bitte bis zum Freitag, d. 04.04.14 unter Ruf: 0172 7937856 anmelden (Bauhofleiter).

Einwohnermeldeamt Reisepässe sind eingetroffen Reisepässe, die bis einschließlich 04.03.2014 beantragt wurden, sind eingetroffen und können abgeholt werden. Personalausweise - werden nur ausgegeben, wenn die Bürgerinnen und Bürger bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben.

Standesamt Das Glück eines Kindes beginnt, lange bevor es geboren wird, im Herzen von zwei Menschen, die einander sehr gern haben. © Phil Bosmans (1922 - 2012) Geboren sind am 16.02.2014 Jonas Eltern: Uwe und Sandra Marder, Günzel 18.02.2014 Eveline Eltern: Steffen und Cornelia Kurze, geb. Feller „Wer den anderen liebt, lässt ihn gelten so, wie er ist, wie er gewesen ist und wie er sein wird.“(Michael Quoist)

Wir haben „Ja-gesagt“ 19.03.2014 Uwe und Grit Georgi, geb. Weinhold Wir gratulieren recht herzlich zur Eheschließung und wünschen dem Brautpaar alles Gute, mögen gegenseitiges Vertrauen und Achtung Sie begleiten - in guten und in schlechten Zeiten.

Kämmerei Immobilienangebote Wohnungen 3-Raum-Wohnungen Balkon, Heizung, Bad

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Grundstücke Baugrundstücke im Wohngebiet Lohmen „Am Bahnhof“ vollerschlossen: 1 Parzelle (ca. 500 qm) zum Preis von 50 EUR/qm 1 Parzelle ( 788 qm) zum Preis von 50 EUR/qm 2 Parzellen (je ca. 750 qm) zum Preis von 50 EUR/qm

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Baugrundstück im Wohngebiet Lohmen „Am Bahnhof“ teilerschlossen 1 Parzelle (ca. 1.200 qm) zum Preis von 50 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten ________________________________________________________ Baugrundstück in Lohmen/Basteistraße neben dem Landhaus „Nicolai“ teilerschlossen 1 Parzelle (679 qm) zum Preis von 50 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten ________________________________________________________ Bauland in Lohmen/OT Doberzeit mit Blick Richtung Borsberg teilerschlossen Größe ca. 3.000 qm zum Preis von 70 EUR/qm zzgl. Vermessungskosten ________________________________________________________ Weiterhin schreibt die Gemeinde Lohmen folgendes Grundstück zum Verkauf aus: Mindest- Grund- Flur- Gebäude- u. Verkehrsgebot stück stück Freifläche wert 58.000,00 € Gewerbe- 566/7 1.116 qm 58.000,00 € objekt Alte Schäferei/ Basteistraße (ehem. Bauhof am Netto) Das Gewerbeobjekt “Alte Schäferei“ befindet sich im Ortskern neben dem Einkaufsstandort „Netto“. Das Gebäude ist nicht bewohnt und als Büro-und Gewerbeobjekt geeignet. Der Zuschlag erfolgt nach Kaufpreisangebot. Zum Mindestgebot kommen die mit dem Verkauf verbundenen Kosten sowie die Kosten für die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens hinzu. Erholungsgrundstücke in Lohmen zu verpachten (Daubaer Straße/Kirchsteig) ________________________________________________________ Interessenten erteilen wir gern nähere Auskünfte. Sonja Boyn, Sachbearbeiterin 03501 581034 Kerstin Ujhelyi, Kämmerin 03501 581030 Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen E-Mail: kä[email protected]

Hauptamt/Ordnungsamt Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen – Pflanzenabfallverordnung (1) Information der Abteilung Umwelt: Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten bzw. Missverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte daher die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern. Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft. Die Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen. Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten: • Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt, dass unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden erfolgen.

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Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass Geruchs- und Lärmbelästigungen vermieden werden. Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht die Pflicht, die Abfälle dem ZAOE (2) zur Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach Abfallwirtschaftssatzung). Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für diese Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender. Sie können auch direkt beim ZAOE, Meißner Straße 151a, in 01445 Radebeul, Tel.: 0351 40404-50, oder bei den Städten und Gemeinden erfragt werden. Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen im Landkreis möglich. Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten Wege unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. aus privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt werden. Es muss betont werden, dass die für eine Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern der pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit führen.

Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten werden: • Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten. • Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig. • Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. • Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: - 1,5 km von Flugplätzen, - 200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten - generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet. Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese Bedingungen kaum einzuhalten. Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Waldund Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht. Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim Landratsamt bedarf es hierbei nicht. Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Bürgerbüros des Landratsamtes (Telefon Pirna: 03501 515-0).

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Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert werden. Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000 Euro verhängt werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des Rechtsverstoßes ab. Ausnahme: Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig. Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 7 – Pflanzliche Erzeugung zu klären (Tel. 035242 631-0, Besucheranschrift: Waldheimer Str. 219 in 01683 Nossen). PflanzAbfV (1) - „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ (veröffentlicht im SächsGVBI. 1994, Seite 1577) ZAOE (2), Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner Straße 151a, in 01445 Radebeul, www.zaoe.de

Merkblatt zum Abbrennen von Gartenabfällen Wenn es sich bei den Gartenabfällen nicht um rein pflanzliche, unbehandelte Abfälle handelt, ist ein Verbrennen generell verboten. Ein Verbrennen von Grünschnitt und Pflanzenabfällen ist nach PflanzAbfV grundsätzlich verboten. Bevor von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden kann, muss der Betreffende prüfen, ob eine Eigenverwertung (Kompostierung, Einarbeitung in den Boden) und ob eine Entsorgung zu einer dafür zugelassenen Anlage (Sammeltermine lt. Abfallkalender, eigene Abgabe in einer Kompostierungsanlage) nicht möglich oder nicht zumutbar sind. Nur dann darf ausnahmsweise verbrannt werden. Selbst für diese Ausnahme sind zahlreiche Bedingungen einzuhalten. Geschieht dies nicht, handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Diese Beschränkungen sind: · Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten. · eingetragen werden maximal bis zu 3 aufeinander folgende Tage · Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr zwei Stunden täglich zulässig. · Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. · Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Zu beachten ist: Jedes Abbrennen von Gartenabfällen im oben genannten Zeitraum ist der Gemeinde Lohmen, Abteilung Ordnungsangelegenheiten schriftlich oder telefonisch unter 03501 581021, 22, 27 mitzuteilen. Mario Häntzschel Ordnungsamt Lohmen

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Das Bauamt informiert Die gemeinsame Baumaßnahme von Landkreis und Stadt an der Lohmener Straße wurde in der 10. Kalenderwoche fortgesetzt. Derzeit erfolgt dort an 2 Baustellen die Umverlegung von Medien, die Vorbereitungen für den Straßenbau sowie Arbeiten am Gewässer „Trieschbach“. Die Verkehrsführung im Bereich der Baustellen erfolgt halbseitig mit Ampelregelung. Zur Beseitigung der Schäden aus den Starkniederschlägen des Jahres 2010 werden momentan im Bereich der Steinbruchstraße und der Schustergasse in Dorf Wehlen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Die Baumaßnahme soll gegen Ende April abgeschlossen werden.

Für zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden wurden durch den Stadtrat Aufträge zur Planung und Vermessung vergeben. Die Planungsunterlagen werden derzeit durch die beauftragten Ingenieurbüros erarbeitet und bilden die Grundlage für die Fördermittelanträge. Für die Schadensbeseitigung an den beiden kommunalen Gebäuden „Markt 5“ und „Markt 7“ wurden die Vergaben der Bauleistungen durch den Stadtrat beschlossen und die Aufträge gegenüber den Baufirmen erteilt. Die wesentlichen Arbeiten in den Läden und der Touristinformation sollen bis Ostern abgeschlossen sein.

Touristinformation Lohmen & Stadt Wehlen

Veranstaltungen in Stadt Wehlen & Lohmen März/April Datum Uhrzeit Veranstaltung 29.03.2014 ab 7.00 Uhr Sportwanderung „Wehlener Bergtest“ 04.04.2014 ab 15.00 Uhr Ostermarkt der Vereine 18.00 Uhr Frühjahrskonzert des Lohmener Volkschores im Rittersaal 05.04.2014 19.00 Uhr Gastspiel der Landesbühnen Sachsen „Der Schimmelreiter“ 19.04.2014 18.00 Uhr Frühlingsbuffet im Panoramarestaurant 21.04.2014 10.00 - 14.30 Uhr Brunch mit Jazzmusik im Panoramarestaurant (für die kleinen Gäste Ostereiersuche) 26. - 27.04.2014 10.00 - 18.00 Uhr Bahnerlebnistage Sächsische Schweiz Im Feldbahnmuseum laufend Fahrbetrieb mit Besucherzug und authentischen Feldbahnzügen, Führungen, Imbiss u. a. m. 26. - 27.04.2014 14.00 Uhr Eröffnung der Radfahrersaison (siehe Plakataushänge) 27.04.2014 ab 10.00 Uhr Oberelbemarathon (linkselbisch) 29.04.2014 19.30 Uhr Kirchenkino „Die große Schlacht des Don Camillo“ 30.04.2014 18.00 Uhr Winterverbrennen & Maibaumsetzen

Sehr geehrte Vermieter! Unser diesjähriger Saisonauftakt findet am Freitag, dem 11. April 2014 statt. Sie erhalten in den nächsten Tagen dazu eine persönliche Einladung. Nähere Informationen in den Touristinformationen Lohmen & Stadt Wehlen

Kunstmeile Wehlen (KMW) Programm 2014 und aktuelles Beschilderungsprojekt Programm: Die Kunstmeile Wehlen, welche aus 5 Künstler/-innen und 3 Kunststätten aus Dorf und Stadt Wehlen wie Naundorf besteht, lädt Sie dieses Jahr wieder ganz herzliche zu Ihren Ausstellungen ein. Wie an den letzten beiden Jahren gibt es 3 gemeinsame Termine, an denen die Ateliers und Kunstorte geöffnet haben. Am 1. Mai, zu Pfingsten und zum Naturmarkt (genaue Daten und Adressen siehe Anhang). Zum „10. Kunst offen“ zu Pfingsten wird es eine Kunstmeilen Führung geben. Bernd Fenk und Anne Kern besuchen mit Ihnen gemeinsam die Kunststätten der Künstler und reden mit Ihnen über Kunst.

Ort Stadt Wehlen OT Pötzscha Lohmen, Schloßhof Lohmen, Kirche Lohmen, Bastei Lohmen, Bastei Lohmen, Feldbahnmuseum Herrenleite Radfahrerkirche Stadt Wehlen Elbradweg Lohmen, Pfarrhaus Dorf Wehlen, Festplatz

Beginn: 14 Uhr ab Robert - Sterl - Haus über Atelier Kernzone, Schreiberey am Malerweg, Torhaus, Wehlener - Kunstgrotte, Schützenhaus bis nach Dorf Wehlen zur Galerie Malva. Sie sind herzlich eingeladen. Beschilderungsprojekt: Nachdem uns Anfang letzten Jahres durch die Stiftung Kunst und Kultur der Ostsächsischen Sparkasse Fördergelder für eine Beschilderung der Ateliers bewilligt wurden, kommt es nun endlich zur Vollendung des Projektes. Die Folgen der Flut 2013 verhinderte die fristgerechte Umsetzung. Im April wollen wir 30 Schilder mit unserem Logo in und um Wehlen an den bekannten Beschilderungswegweisern befestigen. Damit soll den Einheimischen und Besuchern Wehlen s der Zugang zu den Kunststätten erleichtert werden. Zur Orientierung werden außerdem Lagepläne mit Adressen der Kunstorte an den vorhandenen Schautafeln befestigt. Programm/Veranstaltungen 2014 Stand 13.03.2014 1. Mai: Saisoneröffnung KMW 08.06. - 09.06., Pfingsten: „10. Kunst offen“ (Tag des offenen Ateliers sachsenweit) 07.09., Naturmarkt: offene Ateliers/Sonderausstellungen Die Ateliers sind an den Tagen jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

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Folgende Ateliers und Kunststätten beteiligen sich: Atelier „Kernzone“ Dipl.-Malerin Anne Kern Markt 5 01829 Stadt Wehlen Torhaus Stadt Wehlen Dirk Großer Dipl.-Maler/freier Künstler Karl-Marx-Platz 1 01829 Stadt Wehlen Schützenhaus mit Salon Suisse Christopher H. Simpson Dipl.-Maler/Grafiker Hausberg 10 01829 Stadt Wehlen

Galerie „Malva“ Bernd Fenk Maler/Grafiker Pirnaer Str. 21 01829 Dorf Wehlen Wehlener-Kunst-Grotte Heidrun Müller Malerin, Keramikerin Hausberg 1 01829 Stadt Wehlen Schreiberey am Malerweg Rainer Schneider Markt 1 01829 Stadt Wehlen Robert-Sterl-Haus Robert-Sterl-Straße 30 01796 Struppen OT Naundorf

Neues aus dem Vereinsleben TuS Einheit Wehlen e. V. Wie in den vergangenen 3 Jahren auch, konnte der Wehlener Sportverein zum Meldetermin an den Kreissportbund, am 10.01.2014, erneut einen Anstieg seiner Mitgliederzahlen verkünden! Und so sehen die Zahlen verglichen mit dem Vorjahr aus: 2013 2014 Allg. Sportgruppe 30 31 Badminton 25 39 Fußball 96 96 Gymnastik 32 31 Gymnastik/Tanz 33 33 Pferdesport 10 13 Radsport 4 3 Tischtennis 15 12 Wandern 14 14 Gesamt

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Insgesamt kann man die Entwicklung der Mitgliederzahlen „mit einem lachenden, aber auch weinenden Auge“ betrachten. Aus Sicht des Vorstandes ist es zunächst einmal erfreulich, dass der Anstieg der Mitglieder von 13 Personen ausgeglichen auf beide Geschlechter verteilt ist (6 x m, 7 x w), womit aktuell 164 männliche und 108 weibliche Personen in unserem Verein Sport treiben. Vor allem im Kinder- und Jugendsport boomt der TuS derzeit gewaltig. Mit 112 Kindern und Jugendlichen im Verein, gegenüber 90 im Vorjahr, haben wir einen Anstieg von 22 Personen in der betreffenden Altersgruppe zu verzeichnen. Wenn man außerdem in Betracht zieht, dass 5 Mitglieder in 2014 in das Lager der Erwachsenen wechselten, bleibt am Ende die Zahl von 27 neuen Mitgliedern in der Altergruppe bis 18 Jahre. Das ist das Ergebnis dessen, dass wir als Verein verhältnismäßig „breit“ aufgestellt sind und in vielen Sportarten eine hervorragende Nachwuchsarbeit leisten. Aber wer sich diese Zahlen genau ansieht und etwas nachrechnet, wird gleichzeitig feststellen, dass wir logischerweise einen negativen Trend verzeichnen müssen, was die Anzahl der über 18-jährigen Mitglieder betrifft. Leider musste die Abteilung Fußball, genau wie im Vorjahr, den Verlust von einer ganzen Reihe

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aktiver Spieler hinnehmen und konnte ihre Mitgliederzahl nur durch einen entsprechenden Zuwachs im Nachwuchsbereich halten. Dementsprechend dünn ist der Kader unserer 1. Mannschaft aufgestellt und ein Blick auf die Tabelle zeigt, dass es wieder eng im Abstiegskampf werden dürfte. Darüber hinaus existiert unsere 2. Mannschaft quasi nur noch auf dem Papier, denn es fehlt einfach an Personal, um jemanden an die Spielgemeinschaft in Graupa abgeben zu können. Außerdem hat sich die Anzahl der lizenzierten Übungsleiter im Verein um 4 auf nunmehr 10 reduziert, was sich negativ auf unsere Finanzen auswirkt. Hier wird künftig mehr Überzeugungsarbeit notwendig sein, da jeder Übungsleiter, der eine entsprechende Lizenz erwirbt, vom Landessportbund auch finanziell gefördert wird! Gern möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um mich im Namen aller Akteure und Trainer bei unseren Sponsoren für die Unterstützung zu bedanken! Uwe Bogott Präsident

Neues aus Schulen und Kindertageseinrichtungen 4.000 Euro für Spielplatz Elbkinderland Stadt Wehlen. Stein auf Stein. Dank einer Spende des Lionsclub Pirna e. V. wird der Spielplatz der DRK-Kindertagesstätte „Elbkinderland“ bald wieder fertig sein. Der Lionsclub Pirna e. V. hat dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) Pirna einen Scheck über 4000 Euro für die Einrichtung auf der Pirnaer Straße 137 in Wehlen überreicht. Die vom Hochwasser schwer getroffene Kindertagesstätte erlitt im Juni 2013 insbesondere im Garten- und Spielbereich enorme Schäden. Mit der Spende soll der Spielplatz wieder verschönert werden. Die „Bibergruppe“, begrüßte die Vertreter des Lionsclubs, Rechtsanwalt Michael Bürger, Lions-Präsident, den Sachspenden-Verantwortlichen des Clubs Uwe Kühnel sowie LionsclubVorstandsmitglied Hauke Haensel mit einem Ständchen. Die fünf- und sechsjährigen Kinder, die von der Gruppenerzieherin und stellvertretenden Kita-Leiterin Kristina Altmann betreut werden, freuten sich sehr über den Besuch, bei dem auch Ilka Pohl, die amtierende Geschäftsführerin DRK Kreisverband Pirna und der Vorsitzende des DRK Kreisverbandes Pirna Oliver Wehner (MdL, CDU) sowie Bürgermeister Klaus Tittel (CDU) anwesend waren. Die Kinder fingen bei dem Besuch schon mal symbolisch an mit Bauen und setzten einen Holzturm zusammen. In der Kindertagesstätte „Elblandkinder“ betreuen neun Erzieher (davon zwei Männer) knapp 100 Kinder. Wobei zwölf in der Krippe, 26 im Kindergarten und etwa 60 im Hort umsorgt werden.

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Neues aus der Kita „Pusteblume“ Tolle Faschingstage Auch die Kinder unserer Einrichtung feierten die närrische Zeit wieder ausgiebig. Seit vielen Jahren besuchen wir nun schon den Kinderfasching im Sportheim . So auch am Rosenmontag in diesem Jahr. Mit 25, 4- bis 6-jährigen Indianern, Cowboys, Prinzessinnen, Käfern und anders schön kostümierten Kindern ging es 14:00 Uhr mit dem Bus zur Faschingsparty. Alles war wieder sehr gut vorbereitet. Viele freiwillige Helfer sorgten für das leibliche Wohl und die Sicherheit der Kinder. Für Stimmung und Spaß sorgte Christian Bieselt mit seinen Mannen auf der Bühne. Die Kinder waren von Anfang bis Ende beschäftigt und gut unterhalten, sodass keine Langeweile aufkommen konnte. Der Tanz der Minifunken war ganz toll und alle haben anschließend tüchtig geklatscht. Wir wollen auf diesem Weg einmal Danke sagen an alle, die jedes Jahr Ihre Freizeit opfern, um den Kinder einen schönen Faschingsnachmittag zu gestalten. Am Faschingsdienstag ging die Party im Kindergarten weiter. In allen Gruppen wurde gemeinsam gefrühstückt, was die Erzieherinnen liebevoll vorbereitet hatten. Danach fand im ganzen Haus fröhliches Faschingstreiben, mit Kinderdisco, Polonaise und lustigen Spielen statt. Herzlichen Dank an die Eltern unserer Kinder, für die Begleitung ins Sportheim, für das reibungslose Abholen der Kinder aus dem Sportheim und die vielen süßen Sachen und Naschereien.

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Historisches Vor 90 Jahren wurde der erste Geselligkeitsverein „Lustige 7 Pötzscha“ e. V. gegründet In diesem Jahr begeht der neu gegründete Verein sein 10-jähriges Bestehen! Vor 90 Jahren fanden sich sieben engagierte Jungs zusammen und gründeten den Geselligkeitsverein. Im Jahr 2005 wurde dieser Verein neu gegründet, da der Sinn und Zweck des ehemaligen Vereins gefiel. Die Ereignisse von heute und damals sind so gleich, dass man meinen muss, der heutige Verein macht alles nach, aber so leicht ist das nicht nachzumachen, denn die Zeiten haben sich gewaltig geändert. Es stimmt aber, es sind viele kleine Fakten und Ereignisse, die mit dem früheren Verein übereinstimmen. Das liegt aber unter anderem daran, dass wir die gleichen Ziele verfolgen und dass wir genau die gleiche Struktur haben (wie damals), das sagt ja eigentlich der Name des Vereins. Der Vorstand bestand und besteht aus 7 Personen. Der Verein hatte früher ca. 20 Mitglieder, heute aber ca. 50 Mitglieder. Der Vorsitzende des Vereins war damals von der Gründung bis zu seiner Auflösung der Selbe. Auch dies spiegelt sich im heutigen Verein wider, denn von Beginn an haben wir den gleichen Vorsitzenden. Wir können heute mit Stolz behaupten, dass der Verein im kulturellen-, sozialen- und gesellschaftlichen Leben unserer Stadt eine feste Stellung einnimmt. In diesem Jahr feiert unser Verein sein 10-jähriges Bestehen, dazu gratulieren wir allen Mitgliedern recht herzlich und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit. W. Th.

Erinnerungen eines ehemaligen Pötzschaers eine Biografie von Alexander Knauthe Folge 02 Ja meine lieben Leser es war halt so, für mich war es eine wunderbare Kindheit und Jugend. Am 30. Januar 1933 übernahmen die Nazis unter Führung von Adolf Hitler die Macht in Deutschland. Mit einem propagandistischen Aufwand versuchte man dem Volk beizubringen, dass dies ein tausendjähriges Reich werden würde.

Beim Stuhltanz heißt es aufpassen!

„Wehlener Rundschau“

IMPRESSUM

Das Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Stadt Wehlen/Sächsische Schweiz erscheint monatlich - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15 Fax-Redaktion 489-155 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Wehlen. - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg - Anzeigenannahme/Beilagen: Geschäftsstelle Sebnitz, Herr Matthias Riedel, Hertigswalder Straße 9, 01855 Sebnitz, Tel.: 5 31 07, Fax: 51145 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei­lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen ­infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Ab sofort gab es Sprüche wie: “Führer befiel, wir folgen dir“ oder “Die deutsche Jugend muss flink wie Windhunde, zäh wie Leder und hart wie Kruppstahl sein.“ “Führer befiehlt wir Folgen“ und Weitere mit ähnlichem Inhalt gab es noch genügend. Im gleichen Jahr wurden die Jugendorganisationen “die Deutsche Kinderschar“ für 6- bis 10-Jährige, “das Deutsches Jungvolk“ für 10- bis 14-Jährige, “die Hitlerjugend“ für 14- bis 18-Jährige gegründet. Diese Organisationen hatten die Aufgabe, Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren in Ergänzung zu Schule und Elternhaus im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie zu erziehen. Wenn man mit 6 Jahren Mitglied geworden war ging der weitere Lebenslauf im Sinne der v. g. Organisationen weiter. Um Reißigs und mich nicht mit weiteren politischen Problemen in Konflikt zu bringen, trat ich mit 6 Jahren in die Deutsche Kinderschar ein. In dieser Zeit und in diesem Ort war es auch nicht möglich, sich dagegen zu stellen, und ich wollte es auch nicht. Wenn die gleichaltrigen Freunde dabei sind, muss man es doch auch sein. Von nun an wurde es noch wichtiger, ein Gespür zu haben, was sein durfte, und nicht sein darf. Ich wurde Uniformträger und hatte 2-mal in der Woche Dienst.

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Gemischtes Schadstoffsammlung

Dabei wurden spezielle Themen, weitgehend mit politischer Tendenz, in Heimatkunde sowie Spiel und Sport geboten. Für uns Kinder war das alles beeindruckend. Die neuen Führer hatten damit schon viel erreicht. Selbst in meinem Alter (6 J.) merkte man, dass sich das Leben speziell im Zusammenleben der Bevölkerung in dem kleinen Ort änderte. Es begann die Zeit, in der die Kinder angehalten wurden, außerhalb der Wohnung und der Familie nicht alles zu erzählen, was sie hörten. Kurz gesagt, man wurde zum Lügen erzogen. Wenn ich mich heute erinnere, hatte ich aber bald ein Gespür entwickelt, was man an den einzelnen Orten so sagen durfte. Die Familie Reißig war politisch deutsch-liberal ausgerichtet, aber parteilos. Gerhard war vor 1933 in den “Stahlhelm“ eingetreten, eine Organisation, die der vorgenannten politischen Linie entsprach. Der Eintritt in eine Nazi-Organisation, zum Beispiel der SA, konnte somit umgangen werden. Mit der Etablierung der NS-Regierung folgte die Auflösung des „Stahlhelms“. Die Mitglieder wurden automatisch in die SA übernommen. Auf Grund der Vorkommnisse, Verfolgungen und Folterungen von Andersdenkenden ist Gerhard 1934 aus der SA ausgetreten. Eine Handlung, die nicht ohne Diskriminierung war. Er hatte Glück, nicht in eines der geschaffenen Umerziehungslager gebracht zu werden. Dort kamen viele Menschen hin, denen man beibringen wollte, was für sie „gut“ wäre. Hier eine Bemerkung: auf unserem Grundstück wehte bis 1945 nie eine Hakenkreuz-Fahne, das durchzustehen, war nicht einfach. Wie Gerhard und Mutter Reißig das fertiggebracht haben, ist mir heute noch nicht klar, einfach und gefahrlos bestimmt nicht. Fortsetzung folgt! W. Th.

In den nächsten Monaten können wieder Schadstoffe am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Termine stehen im Abfallkalender, der auch im Internet unter www.zaoe.de zu finden ist. Neu sind zusätzliche Sonnabendtermine auf den Wertstoffhöfen des Verbandes. Jede Annahmestelle kann genutzt werden, der Wohnort ist nicht ausschlaggebend. Angenommen werden unentgeltlich haushaltstypische Problemabfälle bis zu einer Menge von maximal 30 Liter beziehungsweise 25 Kilogramm, zum Beispiel Büchsen mit Lack- und Lösemittelresten, Spraydosen mit Restinhalten und Haushaltreiniger. Flüssige Schadstoffe können nur in fest verschlossenen Gefäßen abgegeben werden. Nicht dazu zählt der leere Farbeimer von wasserlöslichen Anstrichstoffen; der gehört in den Gelben Sack (Gelbe Tonne). Hinweise, was angenommen wird und was nicht, sind auch im Abfallkalender zu finden oder im Abfall-ABC (www.zaoe. de). Das Eintreffen des Schadstoffmobiles ist unbedingt abzuwarten. Es ist untersagt, Abfälle an den Haltestandorten abzustellen. Im Herbst tourt das Schadstoffmobil ein zweites Mal durch das Verbandsgebiet. Service-Telefon: 0351 4040450

Kreissportbund Sächsische SchweizOsterzgebirge e. V. informiert Sportfreundliche Kommune 2014 gesucht Der Landessportbund Sachsen sucht zum siebenten Mal die „Sportfreundliche Kommune“. Dazu wurden jetzt die Bedingungen für diesen Wettbewerb veröffentlicht. Beteiligen können sich Städte und Gemeinden in den drei Kategorien - 1. Gemeinden unter 5.000 Einwohner, 2. Gemeinden 5.000 bis 10.000 Einwohner, 3. Städte und Gemeinden über 10.000 Einwohner. Gefragt sind dabei vor allem Weitsicht und Engagement bei der Förderung sportlicher Rahmenbedingungen unter aktiver Einbeziehung der beheimateten Sportvereine. Die Sieger der jeweiligen Kategorien erhalten eine Auszeichnung in Höhe von 5.000 Euro, die für die weitere Entwicklung des Sports eingesetzt werden soll. Zudem dürfen sie sich über das Gütesiegel „Sportfreundliche Kommune 2014“ (gravierte Aluminiumplatte, Druckvorlage) freuen. Auch nachfolgende Städte und Gemeinden können bei der Erlangung einer Mindestpunktzahl das Gütesiegel erhalten und damit werben. Die Bewerbungen müssen bis zum 15. April 2013 beim Landessportbund Sachsen, Goyastraße 2 d, 04105 Leipzig, vorliegen. Die entsprechenden Vorlagen sind im Downloadbereich unter www.sport-fuer-sachsen.de zu finden. Über die Preise entscheidet eine mit Experten besetzte Jury. Die Übergabe erfolgt im Rahmen einer festlichen Veranstaltung in Dresden. Bisherige Preisträger unseres Landkreises - 2006: Gütesiegel - Sebnitz, 2007: Gütesiegel - Sebnitz, 2008: Preisträger - Sebnitz, Gütesiegel - Pirna, 2009: Preisträger - Pirna, Gütesiegel: Altenberg, Stolpen, 2010: Sonderpreis Gütesiegel: Freital, 2012: Preisträger - Schmiedeberg, Gütesiegel: Neustadt. (WoVo)

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Innen- und Sportminister vergibt wieder „Joker“ Der Sächsische Staatsminister für Inneres, Markus Ulbig, der auch für den Sport im Freistaat zuständig ist, vergibt in diesem Jahr zum 19. Mal den „Joker im Ehrenamt“ und würdigt damit herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten. Rund 90.000 Ehrenamtliche im Sport sind im Freistaat Sachsen aktiv und leisten jährlich mehr als 15 Millionen unbezahlter Arbeitsstunden. Darunter auch ein großer Teil in den Sportvereinen. Allein in den Vereinen des Kreissportbundes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind über 5.000 Bürger in ehrenamtlichen Funktionen tätig. Für den Bereich Sport und Sportjugend können die Anträge mit aussagefähiger Begründung ab sofort an die KSBGeschäftsstelle, Gartenstraße 24, 01796 Pirna eingereicht werden. Neu ist die Altersgrenze für die Vorschläge bei der Sportjugend. Sie geht ab diesem Jahr bis 30 Jahre. Termin der Abgabe ist der 11. April 2014. Die Ehrung findet am 29. August im Beisein des sächsischen Innenministers statt. Bisher wurden aus dem Sportbereich in unserem Landkreis 48 Sportfreundinnen und Sportfreunde mit dem „Joker im Ehrenamt“ ausgezeichnet. Die entsprechenden Unterlagen sind im Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. (WoVo)

Der Trägerverbund der 48h-Aktion im LK SOE informiert Seid dabei! - 48-h-Aktion 2014 Auch 2014 findet die 48-h-Aktion im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge statt. Organisiert wird sie wieder im Trägerverbund von Pro Jugend e. V., dem Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e. V. und dem Jugendring Sächsische SchweizOsterzgebirge e. V. Deshalb sollten sich alle interessierten Jugendlichen bereits jetzt das Aktionswochenende vom 9. bis 11. Mai vormerken. Mitmachen können Jugendvereine, Jugendclubs, Junge Gemeinden, Sportvereine, Schulklassen, Straßencliquen, Jugendfeuerwehren, Jugendinitiativen oder einfach Jugendgruppen, die mit ihrer Idee etwas Bleibendes und Gemeinnütziges für ihren Ort schaffen wollen. Die eigentliche Arbeit beginnt nicht erst am Aktionswochenende, denn zuerst müssen die Jugendlichen genügend Mitstreiter finden und sich eine geeignete Projektidee suchen. Mit dieser können sie sich noch bis zum 1. April (kein Scherz) beim Jugendring SOE e. V., Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e. V. oder dem Pro Jugend e. V. anmelden. Die Projekte sind so vielseitig wie die Gruppen selbst, so werden Bushaltestellen gestrichen, Jugendräume renoviert, Sport- und Spielplätze auf Vordermann gebracht, Bäume gepflanzt, Zäune gestrichen, Wanderwege beräumt, Ausstellungen organisiert, Dorf- und Kinderfeste veranstaltet, Theater gespielt und noch vieles mehr. Im April wird dann über die Realisierbarkeit der Projekte beraten und danach erhalten alle Jugendgruppen einen Willkommensbrief mit nützlichen Tipps und Hinweisen, wie es weiter geht. Die notwendigen Materialien, Geräte und Helfer für die gemeinnützigen Aktionen suchen sich die Jugendgruppen selbst, wobei der Rat, die Mithilfe und Unterstützung von Bürgern und regional ansässigen Wirtschaftsunternehmen oft gefragt sein werden. Am Freitagmittag, dem 09.05. geht’s dann richtig los. Von da an haben die Jugendlichen 48 Stunden Zeit, ihre Idee umzusetzen. Als Dankeschön gibt es im Nachgang regionale Abschlussveranstaltungen, bei denen die Jugendgruppen für ihr Engagement gewürdigt werden. Alle Termine für 2014 auf einem Blick 1. April 2014 Anmeldeschluss für die Jugendgruppen 5. Mai 2014 Pressekonferenz im Landratsamt Pirna 9. - 11. Mai 2014 Landkreisweites Aktionswochenende Unser Dank geht bereits jetzt an die Ostsächsische Sparkasse Dresden für die finanzielle Unterstützung und an Herrn Peter Darmstadt, 1. Beigeordneter des Landrates, für sein persönliche Engagement als Schirmherr der 48-h-Aktion. V. i. S. d. P. Trägerverbund 48-h-Aktion 2014 LK SOE

Das Projekt Flexibles Jugendmanagement informiert Save the Date! Rock Dein Projekt 2014 Es gibt zu wenig Freizeitangebote im Landkreis, die für euch richtig spannend sind? Dann macht doch einfach euer eigenes Ding! Eure Ideen sind wichtig, denn Ihr gestaltet dadurch eure Stadt oder Gemeinde mit. Dabei sind eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Egal, ob Ihr ein Theaterstück inszenieren, ein Fest für euren Ort veranstalten wollt oder Lust habt, ein Sportturnier auszurichten. Eure Ideen sind gefragt und Ihr entscheidet, wie eure Aktion aussehen soll (ausgenommen Bauprojekte, diese könnt Ihr bei der 48-h-Aktion umsetzen)! ROCK DEIN PROJEKT macht’s möglich! Hier könnt ihr: • gemeinsam mit Freunden eine Aktion starten • eigene Ideen in die Tat umsetzen • finanzielle Förderung und Unterstützung beim Umsetzen eures Projekts erhalten. ROCK DEIN PROJEKT wird bereits zum fünften Mal durch das Flexible Jugendmanagement organisiert. Bewerben können sich alle Jugendlichen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Alter von 14 bis 27 Jahren, die eine Projektidee haben oder in der Jugendjury über die Förderung dieser Projekte mitentscheiden wollen. Interesse? Dann merkt euch schon jetzt die wichtigsten Termine vor: • 20. Juni 2014 Anmeldeschluss für Projekte und Jugendjury • 4./5. Juli 2014 Schulung der Jugendjury • 11. Juli 2014 Jurysitzung Wir freuen uns auf eure Ideen! V. i. S. d. P. Franziska Wagler, Matthias Just & Franziska Cottin

Der Jugendring Sächsische SchweizOsterzgebirge e. V. informiert Jugendring jetzt vereint an einem Standort Noch stehen nicht alle Schränke an ihrem Bestimmungsort, noch müssen Kisten ausgepackt werden und doch erreicht man das Projekt JugendLand wieder und die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter haben ein offenes Ohr für die Jugendlichen. Eigentlich alles wie gewohnt und doch gibt es eine Neuerung. Seit dieser Woche ist der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. mit allen Projekten vereint an einem Standort. Ab sofort findet man alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendrings am Standort der Geschäftsstelle auf der Hohen Str. 1 in Pirna in der ersten Etage. „Damit geht für uns ein großer Wunsch in Erfüllung.“ sagt Peggy Pöhland, Geschäftsführende pädagogische Leiterin im Jugendring. „Unser Ziel war es schon lange alle Projekte unter einem Dach zu vereinen.“ Wie gewohnt erreicht man den Jugendring SOE e. V. unter der Telefonnummer 03501 781647, das Projekt Flexibles Jugendmanagement unter Tel. 03501 571167 und ab dem 1. April unser Projekt JugendLand unter Tel. 03501 7929009 V. i. S. d. P. Peggy Pöhland, Geschäftsführende pädagogische Leiterin

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Wer hat die wertvollste Streuobstwiese 2014? Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. lobt auch 2014 einen „Obst-Wiesen-Wettbewerb“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aus. Nachdem sich 2013 einige Obstwiesenbesitzer aus Ehrenberg, Bannewitz und Schmiedeberg über Preisgelder freuen konnten, sind bis zum 31. Mai 2014 alle Streuobstwiesenbesitzer und -bewirtschafter aufgerufen sich beim „Obst-Wiesen-Wettbewerb“ zu beteiligen. Bedingungen für eine Wettbewerbsteilnahme sind mindestens 10 hochstämmigen Obstbäumen alter Sorten sowie eine Flächengröße der Obstwiesen ab 1.000 qm. In der 2. Juniwoche werden die teilnehmenden Streuobstwiesen von einer Jury begutachtet. Folgende Kriterien fließen in die Bewertung ein: Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren, Bewirtschaftungsweise der Obst-Wiese sowie der Pflegezustand der Obstgehölze. Auch die Verwertung des anfallenden Obstes spielt eine Rolle.

Wehlen

Eine öffentliche Prämierung der gewonnenen Streuobstwiesen findet am 14. September 2014 zum Streuobstwiesenfest im Lindenhof in Dippoldiswalde (OT Ulberndorf) statt. Es werden Preisgelder bis 200 EUR vergeben. Der Obst-Wiesen-Wettbewerb soll auf die Wichtigkeit des Erhalts dieser wertvollen Biotope hinweisen sowie die Arbeit der Streuobstwiesenbesitzer anerkennen. Die Bewerbung erfolgt unter Angabe der Lage (Gemeinde, Gemarkung, Flurstücks-Nr.), Größe (in qm) und Baumanzahl der Streuobstwiese schriftlich (Post, E-Mail) an den Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Alte Straße 13, 01744 Dippoldiswalde OT Ulberndorf. Gefördert wird das Projekt „Obst-Wiesen-Schätze“ im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum durch den Freistaat Sachsen und die Europäische Union. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Projektkoordinatorin Katrin Müller gern zur Verfügung. Tel.-Nr. 03504 629661; [email protected]

Wehlen

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Auf dem Weg zu guten Gewässern Ausstellung zur Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. präsentiert die Wanderausstellung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen vom 1. April bis zum 26. Mai 2014 in der Gemeindeverwaltung Kreischa. Saubere Flüsse und Bäche mit natürlichen Ufern, eine große Artenvielfalt in Flora und Fauna und ein durchgängiger, naturnah strukturierter Verlauf. Dies sind einige der Umweltziele, die mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden sollen. Eine Neuorientierung der Bewirtschaftungsweisen mit ganzheitlichem Gewässerschutz steht seit dem Start der WRRL am 22. Dezember 2000 im Vordergrund. Über Ländergrenzen hinweg werden die europäischen Gewässer in Flussgebietseinheiten zusammengefasst und gemeinsam bewirtschaftet. Die WRRL fordert bis 2015 und mit letzter Frist bis 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand für Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer. Die Vereinbarung der ökologischen Belange mit der Nutzung der Gewässer ist die Grundlage für die zukünftige Bewirtschaftungsplanung. An der Umsetzung sind regional eine Vielzahl von Akteuren aus Behörden, Betrieben, Vereinen und Verbänden eingebunden. Unterschiedliche Interessen der Wasserwirtschaft, der Landwirtschaft und Industrie, des Naturschutzes, der Wasserkraft und der Naherholung gilt es abzustimmen und eine kooperative, gleichberechtigte Herangehensweise bei der Entwicklung artenreicher, naturnaher Gewässer zu ermöglichen. Die Ausstellung informiert zur ökologischen Bedeutung und Bewertung der Gewässer, dem Zeitplan der Umsetzung, zur Einteilung in Gewässertypen, zum Zustand und der Belastung der Wasserkörper, zu Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen und zur Einbeziehung und Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Eintritt ist kostenfrei. Standorte und Öffnungszeiten: Rathaus Kreischa Dresdner Straße 10 01731 Kreischa Montag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Weiter Informationen zur Ausstellung und zum Projekt „Öffentlichkeitsarbeit für kleine Fließgewässer“ finden Sie unter www. baeche-lebensadern.de www.eler.sachsen.de

Europäische Union

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Naturschutz-& Jagderlebnistag mit Kräuter- und Naturmarkt Der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge veranstaltet am Sonntag, dem 11.05.2014, auf dem Ulberndorfer Lindenhof in der Zeit 10 bis 17 Uhr einen Naturschutz- & Jagderlebnistag mit Kräuter- und Naturmarkt. Mit traditionellem Handwerk und regionalen Erzeugnissen laden die Marktanbieter, wie Gärtner, Korbflechter, Drechsler, Kräuterhändler, Imker und viele andere zum Schauen, Kosten und Kaufen ein. Es wird auch Herzhaftes und Schmackhaftes rund um Kräuter angeboten. Besonders tolle Gartentipps können Sie wieder von der Gartenberaterin Helma Bartholomay erfahren. Sie vermittelt von 10.00 bis 13.00 Uhr im Kräutergarten viel Interessantes und Wissenswertes zum Thema Garten. Vor Ort im Garten und auf dem Markt können Sie Ihre Kräuter und Heilpflanzen erwerben. Die Jäger des Jagdverbandes Weißeritzkreis präsentieren die Jagdergebnisse des Jagdjahres 2013/2014 auf der Kulturscheune. Gezeigt werden dabei der enge Zusammenhang zwischen dem Schutz und Erhalt der Natur und der natürlichen Lebensräume sowie die Artenvielfalt unseres gesunden heimischen Wildbestandes. Zwischen 11.00 und 13.00 Uhr wird ein Falkner Vorführungen geben. Zur Jagdhundeschau ab 13.00 Uhr sind verschiedene Hunderassen vor Ort. Für die musikalische Umrahmung sorgt die Jagdhornbläsergruppe „Osterzgebirge“ und ab 15.00 Uhr der Gesangverein Hennersdorf e. V. Verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten und Kreativangebote rund um die Natur finden die Kinder beim Stand des Waldschulheimes Wahlsmühle Schmiedeberg. Interessant ist auch das Schießkino, das jung und alt nutzen können. Info - Telefon: 03504 629660, www.lpv-osterzgebirge.de

Den Wikingern auf der Spur Für ein Wochenende wie die Wikinger leben - Zusammen mit dem Uni im Grünen e. V. können Kinder zwischen 8 und 14 Jahren am Wochenende vom 27.06. bis 29.06.2014 auf dem Permahof in Hohburkersdorf in das Leben der Wikinger hineinschnuppern. Auf einer Wanderung und am Lagerfeuer werden die Lebensweise und der Alltag erkundet sowie Armbänder gebastelt. Gekocht wird natürlich auch wie zu Wikinger-Zeiten. Das Anmeldeformular und weitere Informationen zum Camp gibt es auf der Internetseite www.uni-im-gruenen.de sowie dem aktuellen Camp-Flyer, der unter anderem im Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz ausliegt.

Ferienlager im Erzgebirge versprechen Spaß und Abenteuer Für die kommenden Sommerferien hat die Zethauer Kinder- und Jugendfreizeitstätte „Grüne Schule grenzenlos“ ein bunt gemischtes und erlebnisreiches Programm aus Spiel und Abenteuer in der Natur parat. Spaß bei Sport und Wettbewerben mit neuen Freunden und fetzigen Betreuern kommen dabei nicht zu kurz. Der Besuch des Erlebnisbades in Mulda mit 80 m Rutsche und ein Ausflug in das Erzgebirge sind ebenso dabei wie ein Kinoabend, eine selbst gestaltete Disco, Kinderbackstube, Kreatives Gestalten mit Naturstoffen, Erleben einer Sommernacht am Lagerfeuer und noch einiges mehr. Die Übernachtung erfolgt im festen Haus, der „Grünen Schule grenzenlos“. Die Ferienlager finden in allen sächsischen Sommerferienwochen statt.

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Information und Anmeldung unter: www.gruene-schule-grenzenlos.de oder Telefon 0373208017-0

Erlebnisse inmitten der erzgebirgischen Natur - damit punktet die Zethauer Freizeitstätte „Grüne Schule grenzenlos“. In historischen Kostümen wird mit Flachs gearbeitet. Es entstehen Souvenirs aus der Faser dieser Pflanze. Bildung auch in den Ferien.

Gute Aussichten für die Förderung der deutsch-tschechischen Aktivitäten in der EUROREGION ELBE/LABE durch den Freistaat Sachsen 10 Anträge aus der EUROREGION ELBE/LABE bei der Landesdirektion Sachsen zum ersten Einreichungstermin Bis zum 28. Februar 2014, dem Einreichungstermin der Förderanträge aus dem Förderbereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, sind nach Auskunft von der Landesdirektion in Chemnitz insgesamt sechs Anträge von Vereinen und vier von Kommunen aus der EUROREGION ELBE/LABE eingereicht worden. Die Antragsteller, wie zum Beispiel die Stadt Hohnstein mit ihrem geplanten „Städtepartnerschaftstreffen“ mit der tschechischen Partnerstadt Budynû nad Ohfií oder der Musikverein Bannewitz e. V. für das Projekt „Deutsch-tschechisches Probelager“, haben gute Aussichten auf die Förderung von der Sächsischen Staatskanzlei. „Die verfügbare Fördermittel für 2014 sind durch die Antragsstellung im ersten Halbjahr 2014 fast ausgeschöpft“, informiert Frau Buschmann von der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz. „Wir hoffen, dass zusätzlich die beabtragte Mittelübetragung von den nicht verbrauchten Fördermitteln im Jahr 2013 auch noch genehmigt wird“. Im Förderschwerpunkt der grenzübergreifenden Zusammenarbeit werden Projekte unterstützt, die entsprechend Artikel 12 der Sächsischen Verfassung zum Ziel haben, Kontakte in den Euroregionen zwischen den Nachbargemeinden und Gebietskörperschaften im Grenzraum zur Republik Polen und der Tschechischen Republik zu pflegen und zu intensivieren. Konkrete Fördergegenstände sind: · Informationsveranstaltungen, zum Beispiel Konferenzen, Seminare, Symposien, Workshops · Kultur- und Sportveranstaltungen · Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden · Erfahrungs- und Informationsaustausch von Kommunen und Bildungseinrichtungen · Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial Die maximale Höhe der Zuwendung pro Projekt beträgt 2.500 EUR. Die Anträge sind spätestens bis zum 28. Februar für Vorhaben, die im ersten Halbjahr und bis spätestens 30. Juni für Vorhaben, die im zweiten Halbjahr realisiert werden sollen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 39, in Chemnitz schriftlich und elektronisch zu stellen. Zuwendungsempfänger können sein: · eingetragene Vereine und Verbände

Wehlen

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staatlich anerkannte freie Träger sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen Gemeinden und Landkreise gemeinnützige Stiftungen gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften und -krankenhäuser im Sinne des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze. Bitte beachten Sie, dass die Antragsteller ihren Sitz und Tätigkeitsbereich im Freistaat Sachsen beziehungsweise bei der Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in dem im Freistaat Sachsen liegenden Teil der jeweiligen Euroregion haben müssen. Als weitere Möglichkeit für die Förderung der deutsch-tschechischen Kooperationen kann auch das Büro des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds in Prag, auch ohne Tschechisch-Kenntnisse, kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sowie Informationen und Modalitäten zur Förderung sind auch im Internet unter www.fondbudoucnosti.cz/de/ zu finden. Bearbeiterin: Viera Richter V. i. S. d. P.: Dipl.-Stw. Christian Preußcher, Geschäftsführer

Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen Dorfstraße 1, 01847 Lohmen Tel.-Nr.: 03501 588032, Fax: 03501 571927 E-Mail: [email protected]

Die Philippusgemeinde lädt Sie herzlich zu den Gottesdiensten ein Sonntag, 30. März 10.30 Uhr Gottesdienst in Dorf Wehlen Sonntag, 6. April 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Stadt Wehlen Sonntag, 13. April 10.00 Uhr Gottesdienst zur Vorstellung der Konfirmanden in Stürza Donnerstag, 17. April 19.00 Uhr Tischabendmahlsfeier in Dorf Wehlen Karfreitag, 17. April 10.30 Uhr Gottesdienst in Dorf Wehlen 15.00 Uhr Passionsmusik in Stadt Wehlen Ostersonntag, 20. April 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier in Stadt Wehlen Ostermontag, 21. April 10.00 Uhr Regionaler Gottesdienst in Dorf Wehlen Sonntag, 27. April 10.00 Uhr Festgottesdienst 10 Jahre Radfahrerkirche in Stadt Wehlen

Kirchenkino Dienstag, 29. April, um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Lohmen Die große Schlacht des Don Camillo Don Camillo und Peppone streiten sich wieder. Hauptanlass ihres Fights bildet diesmal die Wahlschlacht vor den Parlamentswahlen, zu denen Peppone als Kandidat der Kommunisten aufgestellt wurde. Trotz einer unablässigen Folge gegenseitiger Streiche und mutwilliger Späße siegt Peppone im Wahlkampf und soll als Abgeordneter nach Rom gehen. Auf dem Bahnhof nimmt er zwiespältigen Herzens Abschied von seiner Dorfgemeinde. In der nächsten Station aber wartet Don Camillo, um seinem Feind-Freund Lebewohl zu sagen. Als der Zug sich endlich in Bewegung setzt, bleibt statt einer - zwei Gestalten zurück. Auf alten Fahrrädern verschwinden sie im Renntempo in Richtung Brescello. Sie nehmen den Kampf wieder auf. ab 12 Jahre geeignet, Italien 1955, 100 Minuten „Der Schimmelreiter“ am Samstag, 5. April, um 19.00 Uhr in der Kirche Lohmen Die Landesbühnen Sachsen spielen die Novelle von Theodor Storm in der Fassung von John von Duffel. Eintritt: 8,00 Euro/6,00 Euro

Wehlen

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1. Nachtrag vom 25.01.2014 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Dorf Wehlen der Ev.- Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen vom 08.05.2013

Nr. 3/2014

Artikel II Dieser Nachtrag tritt nach Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen hat am 25.01.2014 die nachstehenden Änderungen der Friedhofsgebührenordnung vom 08.05.2013 beschlossen und erlässt folgenden 1. Nachtrag:

Artikel I § 7 wird wie folgt geändert: A. Benutzungsgebühren II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.3 Urnenbeisetzung 169,00 € 1.4 Gebühr für Träger bei Sargbestattungen - pro Träger entfällt

Vorstehender 1. Nachtrag vom 25. Januar 2014 der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Stadt Wehlen der Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen vom 8. Mai 2013 wird durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden

Artikel II Dieser Nachtrag tritt nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Vorstehender 1. Nachtrag vom 25. Januar 2014 der Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Dorf Wehlen der Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen vom 8. Mai 2013 wird durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden

1. Nachtrag vom 25.01.2014 zur Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof Stadt Wehlen der Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen vom 08.05.2013 Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen hat am 25.01.2014 die nachstehenden Änderungen der Friedhofsgebührenordnung vom 08.05.2013 beschlossen und erlässt folgenden 1. Nachtrag:

Artikel I § 7 wird wie folgt geändert: A. Benutzungsgebühren II. Gebühren für die Bestattung: (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.) 1.3 Urnenbeisetzung 169,00 € 1.4 Gebühr für Träger bei Sargbestattungen pro Träger entfällt

Geburtstagsliste von Stadt Wehlener Einwohnern, die im April 2014 70 Jahre und älter werden OT Stadt Wehlen Frau Karin Stieger Frau Hildegard Grzeskowiak Frau Ute Steglich Herrn Siegfried Hübsch Herrn Lothar Kraschina OT Dorf Wehlen Herrn Herbert Eisoldt Frau Edeltraut Thomas Frau Rosemarie Nonnast Frau Gisela Voigt Frau Barbara Heinrich Frau Elfriede Naumann OT Pötzscha Frau Hella Hencke Herrn Günther Rösel Frau Marianne Wagner Herrn Rainer Gruhl

am 16.04. am 20.04. am 24.04. am 26.04. am 28.04.

zum 72. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag

am 03.04. am 07.04. am 09.04. am 17.04. am 19.04. am 22.04.

zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag

am 14.04. am 19.04. am 25.04. am 27.04.

zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag

Bürgermeister und Stadtrat der Stadt Wehlen gratulieren allen Jubilaren ganz herzlich und wünschen beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

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