Dr. Mären Steinhoff, Rolandswerther Str.6, 50937 Köln umamo

March 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Dr. Mären Steinhoff, Rolandswerther Str.6, 50937 Köln [email protected]

An Amt des Oberbürgermeisters den Oberbürgermeister der Stadt Köln Jürgen Roters Historisches Rathaus Rathaus (Historisches Rathaus) 50667 Köln Postfach 10 35 64 • 50475 Köln

Nachrichtlich via E-Mail: Stellvertreterin des Oberbürgermeisters Frau Scho-Antwerpes Bezirksbürgermeisterin von Lindenthal, Frau Helga Blömer-Frerker (CDU), Dezernat IV der Stadt Köln für Bildung, Jugend und Sport Dr. Agnes Klein, Dezernat 5 „Soziales, Integration und Umwelt", Dezernat VI-„Planen und Bauen", Behindertenbeauftragte der Stadt Köln Frau Marita Reineke, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Stadt Köln, Frau Dr. Authmann, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Frau Carin Krause Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, Frau Ulrike Lubek Verschiedene Behindertenorganisationen und -Selbsthilfegruppen wie dem Autismus Therapiezentrum, der Lebenshilfe e.V., mittendrin e. V., Bündnis pro Inklusion in Köln; Politik gegen Aussonderung; Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln; InCluCity Cologne; miteinander leben e.V, erste stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Susanne Eichmüller (Grüne), zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Herr Hans-Werner Bartsch, dritte Stellvertreterin des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Frau Angela Spitzig, vierter Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, Herr Manfred Wolf, Parteichef der Köln SPD Jochen Ott, Vertreter der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Martin Börschel Vorsitzender der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Frau Barbara Moritz Fraktion der Freien Demokratischen Partei (FDP) Herr Ralph Sterck Vorsitzender der Fraktion der Christlichen Demokratischen Union (CDU) Herr Winrich Granitzka Redaktion des Kölner Stadtanzeigers - Herr Helmut Frangenberg

Interimslösung „integrativer" Kindergarten Drachenfelsstraße 20

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Köln, den 03.10.2011

Interimslösung „integrativer" Kindergarten Drachenfelsstraße 20

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,

die Behindertenpolitik der Stadt Köln trifft die Aussage, sich entsprechend der UN-Konvention (Artikel 24) für ein integratives Bildungssystem in Köln einzusetzen. Das Vorgehen im Falle der plötzlichen Schließung der integrativen Kindertagesstätte für behinderte und nichtbehinderte Kinder in der Drachenfelsstraße 20 in Klettenberg widerspricht dem Credo der obigen Aussage in jedweder Hinsicht: Förderkinder werden aus ihren gewohnten Gruppenverbänden herausgerissen und abgeschoben. Dies vermittelt den Kindern sofort das Signal der Andersartigkeit und ist ganz klare Exklusion. Es widerspricht den Forderungen des §1 Absatz l Behindertengleichstellungsgesetz NRW [BGG NRW] vom 01.01.2004. Laut dem Handlungskonzept zu Köln Behindertenpolitik vom 10.09.2010 folgt die Stadt den Aussagen: Nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe Nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung Nicht mehr wohlmeinende Befürwortung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung Es fehlt der Stadt Köln jedoch an einem vernünftig bedachten Konzept, welches es integrativen Einrichtungen ermöglicht, in Notfallsituationen geschlossen zusammenzubleiben. Das Argument, dass die Kinder ja sofort sicher in eine barrierefreie Umgebung gebracht werden, ist unbefriedigend, da nicht für jede Behinderung gleichermaßen eine Barrierefreiheit im Vordergrund steht, sondern häufig gerade die Integration -also das Zusammensein mit Regelkindern- die beste Therapie darstellt. Das unbedachte Vorgehen der Stadt Köln, aus welchen guten Vorsätzen und Sicherheitsgedanken auch immer, kann im Einzelfall einen großen Schaden bei den Kindern anrichten und eine manifeste Entwicklungsverzögerung, ja sogar zusätzliche Entwicklungsbehinderung bedeuten. Wie sollen sich die Kinder auf einen gemeinsamen Unterricht (GU) der von der Stadt Köln offiziell gefördert werden soll, vernünftig vorbereiten?

Interimslösung „integrativer" Kindergarten Drachenfelsstraße 20

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Wie erklären Sie, dass gerade die Förderkinder mindestens 20 Minuten Autofahrt von ihren Wohnhäusern entfernt untergebracht werden, obwohl gerade diese Kinder häufig nachmittags noch Therapien besuchen müssen und sich nicht mit den Freunden verabreden können oder sogar schnelle medizinisch Hilfe benötigen? Wie erklären Sie den Kindern, plötzlich eine Stunde früher als gewohnt in einen Bus steigen zu müssen, sich dort schon von ihren Eltern zu trennen, um nach einer langen Fahrt nicht einmal die gewohnten Freunde oder Bezugspersonen aus ihren Gruppen zu sehen? Wie erklären Sie den Eltern dieser Kinder und wie argumentieren Sie der Behindertenpolitik in Köln gegenüber, dass nichtbehinderte Kinder geschlossen in ihren Gruppen bleiben dürfen, und zwar in fußläufig erreichbaren Tagesstätten? Werden die Behinderten in Köln abgeschoben? Weit weg? Sind die Aussagen, welche die Stadt Köln in ihrer Behindertenpolitik trifft nur leere Worte, die nicht verstanden geschweige denn gelebt werden? Wir fordern Sie und die Stadt Köln auf, sich für die Schwächsten dieser Gesellschaft prioritär einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder der KiTa Drachenfelsstraße innerhalb der nächsten 2 Monate wieder in gemeinsamen Räumlichkeiten in der Nähe ihrer Wohnungen untergebracht werden. Ob dies in Containern oder in leeren Gebäuden (z.B. Schulen) der Fall sein wird ist als Interimslösung unwichtig. Wir fordern aktive Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten oder Grundstücken für Container. Die Behindertenpolitik der Stadt Köln hat hier versagt und wird angeprangert. Die von der Stadt Köln gefundene Interimslösung kann weder anerkannt noch auf Dauer ertragen werden. 10. Wir hoffen inständig, dass der Gesprächstermin mit der Stadt am Freitag, den 07.99-.2011 feste Zusagen auf bessere Zustand^ und das schnelle Zusammenführen der Kinder bringen wird. Mit freundlichen Grüßen, Unterstützt von:

Interimslösung „integrativer" Kindergarten Drachenfelsstraße 20

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Interimslösung „integrativer" Kindergarten Drachenfelsstraße 20

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Gesetzliche Grundlagen: International •

„Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" von den Vereinten Nationen am 13.12.2006

National •

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG] (14.08.2006): Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen [...] einer Behinderung [...] zu verhindern oder zu beseitigen. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), riet am 23.11.06 Menschen mit Behinderungen: Wer sich diskriminiert fühle, der solle eine Klage auf Abstellung und Schadenersatz nicht scheuen.



Behindertengleichstellungsgesetz (27.04.2002)



Art. 3 Abs. 3 GG Am 15. November 1994 trat die neue Verfassung für das geeinte Deutschland in Kraft. In Artikel 3, Absatz 3 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." angefügt.



Erklärung von Barcelona „Die Stadt und die Behinderten" (19.06.2007 vom Rat der Stadt Köln beschlossen) Die Erklärung von Barcelona wurde anlässlich des Europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten" am 23. und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, erarbeitet und verabschiedet. Dieses von der EU initiierte und geförderte Projekt ist ein Gemeinschaftsprojekt von EU, den Teilnehmerinnen des Kongresses und der Stadt Barcelona. Mit dieser Erklärung formulieren die Initiatorinnen aus verschiedenen europäischen Städten Standards zur Schaffung gleichberechtigter Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in den und durch die Kommunen.

NRW: •

Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW [BGG NRW] vom 01.01.2004 §1 Absatz 1: Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und

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ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen. Stadt Köln: Auszug aus dem Handlungskonzept zu Köln Behindertenpolitik: [Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 10.09.2010] Paradigmenwechsel: Nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern uneingeschränkte Teilhabe Nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern völlige Gleichstellung Nicht mehr wohlmeinende Befürwortung, sondern das Recht auf Selbstbestimmung

Entscheidung des Rates der Stadt Köln vom 30.08.2007 die Plätze im gemeinsamen Unterricht bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln... Und mehr...

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