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March 23, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Mittwoch, 08. Juni 2016

29. Jahrgang - Nummer 23

Donnerstag (09.06.2016) Bücherausgabe der Stadtbibliothek von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle Freitag (10.06.2016) Wochenmarkt, 7.00 bis 12.00 Uhr, Hauptstraße 2 vor dem Haus Beil Samstag (11.06.2016) Recyclinghof, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Industriegebiet Stühlingen Montag (13.06.2016) Überprüfung durch den TÜV von 13.00 bis 14.00 Uhr beim Autohaus Amann, Inh. G. Tröndle, Bundesstraße Montag (13.06.2016) Bücherausgabe der Stadtbibliothek von 16.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthalle Dienstag (14.06.2016) Überprüfung durch den TÜV von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr beim Autohaus Amann Inh. G. Tröndle, Bundesstraße, und ab 10.00 Uhr beim Autohaus Leingruber, Bundesstraße Dienstag (14.06.2016) Überprüfung durch den TÜV (PKW/ Schlepper) ab 14.00 Uhr beim Fahrzeughaus Engel in Lausheim

Interesse? Wir erzählen Ihnen gerne persönlich mehr über unsere Feuerwehr, unsere Aufgabengebiete und unsere Ausrüstung.

Mittwoch (15.06.2016) Restmüllabfuhr

Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. E-Mail: [email protected] 07744/532-0

Mittwoch (15.06.2016) Recyclinghof, 14.00 bis 17.00 Uhr, Industriegebiet Stühlingen Voranzeige: Donnerstag (16.06.2016) Abfuhr der gelben Säcke

Redaktionsschluss

Fundbüro

für das nächste Mitteilungsblatt, KW 24/2016:

Gefunden wurde

Montag, 13.06.2016, 11.00 Uhr



1 silberner Ohrstecker in der Kirche in Eberingen

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 2

RATHAUS

APOTHEKEN

Zentrale: 07744 /532 - 0 Verkehrsamt: - 34 FAX: 07744/532 - 22 Internet: http://www.stuehlingen.de e-mail Adresse Stadt: [email protected] Öfnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr Do. Nachmittag: 14.00 - 18.00 Uhr Wasserversorgung: nach Dienstschluss: 0171/2026037 Antennenanlage Kundenservice unitymedia (Kabel BW) 0711/54888150 Stromversorgung: EKS Störungsdienst Tel.: 0041/ 52624 4333 Energiedienst Rheinfelden Stromversorgungsstörungen: 07623/92-1818 Stadtbibliothek (in der Stadthalle): 0160/3653086 erreichbar während der Öfnungszeiten Homepage: stadtbibliothekstuehlingen.de E-Mail: [email protected]

SCHULEN Schulzentrum, Hallauer Straße Realschule

07744/93989-0

Hohenlupfenschule, GS Rektorat:

07744/1089

Grundschule Weizen:

07744/5277

KINDERGÄRTEN Kindertagesstätte Stühlingen Kindergarten Bettmaringen Kindergarten Eberingen Kindergarten Lausheim Kindergarten Schwaningen Kindergarten Weizen

07744/929299-0 07743/5994 07744/6861 07709/400 07744/5244 07744/5583

NOTRUFNUMMERN Notarzt Feuerwehr: (ohne Vorwahl und gebührenfrei) Feuerwehrgerätehaus:

112 6406

Polizei: 110 Polizeiposten Wutöschingen 07746/9285-0 (während der Dienstzeit) Polizeirevier Waldshut-Tiengen 07751/8316-531 (rund um die Uhr) Notfälle/Notrufnummer 110 (ohne Vorwahl, rund um die Uhr beim Polizeipräsidium Freiburg) Notruf der badenovaNETZ GmbH zuständig für Störungen in der Erdgasversorgung 0800 2767767 (kostenlose Servicenummer) Krankentransport:

07751/19222

ÄRZTE/ ZAHNÄRZTE Die diensthabende Ärztin / den diensthabenden Arzt erfragen Sie bitte beim DRK unter der Tel.: 116 117 Die zahnärztliche Notrufnummer lautet: 01803/22 25 55-30

Den Apothekennotdienst entnehmen Sie bitte den Tageszeitungen und der Hinweistafel am Apothekeneingang oder unter Festnetz Nr. 0800 0022833 bzw. Handy 22833. Internet: www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de

KRANKENHAUS STÜHLINGEN Zentrale

07744/5 31-0

DEUTSCHES ROTES KREUZ Rotkreuzfahrdienst (Krankenfahrten und Rollstuhlbus, Anruf kostenlos, Telefon 0800/0 07 97 61 Beratungsstelle f. alters- und behindertengerechtes Wohnen des Landkreises Waldshut in Trägerschaft des DRK Tel.: 07741/91 35 44 Ofene Beratung “Courage” Tel.: 07751/91 08 43 Schwangeren- und Familienhilfeberatung beim Diakonischen Werk, Waldtorstr. 1a, Waldshut-Tiengen Tel.: 07751/8 30 40 Donum vitae Hochrhein Staatl. Anerkannte Beratungsstelle im Schwangerschaftskonlikt und Schwangerenberatung, Rheinstr. 8 79761 Waldshut-Tiengen, Tel. 07751/898237 Frauen- und Kinderschutzhaus Tel. 07751/3553 Verbraucherzentrale Infotelefon 01805/ 50 59 99 (0,12 Euro/Minute) Mo. bis Do. 10.00 bis 18.00 Uhr und Freitag, 10.00 bis 14.00 Uhr

PFLEGEHEIM Plegeeinrichtung in den Brunnenwiesen (Stationär; Kurzzeit- und Verhinderungsplege) Hallauerstr. 11, Tel. 07744 92986-0 St. Laurentius Bonndorf Plegeheim & Betreutes Wohnen Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagesplege Tel. 07703/9395-0.

SCHWIMMBÄDER Schwimmbad Stühlingen Schwimmbad Mauchen

CARITASVERBAND HOCHRHEIN E.V. Hausnotruf Leitung Christinna Wißler Tel. 07743 933813 Mobil: 0176 180 11 161 Essen auf Rädern Leitung: Gabriele Ebner Tel. 07751 8011-28 www.caritas-hochrhein.de Plegestützpunkt Landkreis Waldshut Tel. 07751 864252 Auskünfte über sämtliche sozialen Angebote und Belange, Beratung und mögliche spontane Hilfeleistung für Stühlingen und Ortsteile Edith Kaufmann, Kath. Frauenverein e.V. Tel.: 07744 / 93 38 20 Fax 07744 / 93 38 84

AMBULANTER PFLEGEDIENST für daheim J.A. Hampel Plege und Betreuung Hauswirtschaft Täglich frisches Mittagessen Kostenloses Plegeberatungszentrum Schulungen zu Hause und Plegekurse Übergangsplege aus dem Krankenhaus kostenloses Hausnotrufgerät KURZZEITPFLEGE-TAGESPFLEGE In dringenden Fällen rund um die Uhr erreichbar, Telefon: 07743/56 21 Nachbarschaftshilfe JA Attraktives Dorleben

07744 3379783

Diakonisches Werk Hochrhein Dienststelle Waldshut Tel. 07751/8304-0 Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und Umgebung e. V. Tierheim Steinatal 2 07741 684033 Notruf: 0151 55414785 Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen Tel.: 07741/965 72 77

07744/933183 07744/402

SOZIALSTATION OBERES WUTACHTAL E.V. Mühlenstraße 5, 79848 Bonndorf • Häusliche Plege • 24 Stunden Rufbereitschaft • Hauswirtschatliche Versorgung • Essen auf Rädern • Unentgeltliche Beratung • Hospizeinsätze für Schwerkranke und sterbende Personen Tel.: 07703 / 93 70 11 [email protected] Dorfhelferinnen und Familienplege Tel.: 07751/91999-44 oder 0151 27654300

IMPRESSUM Herausgeber: Stadtverwaltung 79780 Stühlingen; Schlossstraße 9 Telefon: 07744/532-21 Fax 532-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.stuehlingen.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeisterin Isolde Schäfer Verantwortlich für den übrigen Teil: Primo-Verlag Anton Stähle - Stockach Druck: Primo-Verlag Stockach Postfach 1254; 78329 Stockach Telefon: 07771/9317-11 Fax 9317-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.primo-stockach.de

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 3

Öfentliche Bekanntmachung Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet

„Wangen-Litzbühl II“ OT - Bettmaringen Wegen Wartungsarbeiten wird am Dienstag den 14.06.2016 zwischen 13 Uhr 30 und 15 Uhr das Wasser abgestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Stühlingen hat am 30.05.2016 in öfentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich „Wangen-Litzbühl II“ zu ändern. Der Vorentwurf wurde am 30.05.2016 gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öfentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan vom 30.05.2016 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Betrofen sind die Anschlussnehmer: Höhenweg Hubweg Kaaweg Tinkofenstraße 1 bis 4 und 6 Untere Breite Zur Mittleren Alp 1 und 1 a Steinastraße 3 bis 23, 24 26, 26a, 28, 30 und 32 Außer Ort 12 Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wasserversorgung Stühlingen TeI. 07744 / 6504 oder 0171 2026037

Die Wasserversorgung Stühlingen informiert.

OT—Stühlingen Wegen Wartungsarbeiten wird am Donnerstag den 09.06.2016 zwischen 8 Uhr 30 und 11 Uhr 30 das Wasser abgestellt. Betrofen sind die Anschlussnehmer: Am Sonnenrain An der Steig 12 u.13 Kalvarienbergstraße 16, 20, 20a, 22, 23b, 24, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37,39, 41,41a und 43 Rappenhalde, Obere Rappenhalde Obere Sommerhalde Weilertalweg 6 Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wasserversorgung Stühlingen TeI. 07744 / 6504 oder 0171 2026037

 Lage des Planbereiches Ziele und Zwecke der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Litzbühl II“ geschafen werden.

Sprechstunde des Jugendamtes im Rathaus Stühlingen Frau Feldmeier vom Jugendamt Waldshut ist am Donnerstag, 16.06.2016 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr im Rathaus Stühlingen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter: 07751/86-4320 oder [email protected].

Frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung in der Fassung vom 30.05.2016 vom 16.06.2016 bis einschließlich 20.07.2016 bei der Stadtverwaltung Stühlingen, Rathaus, Bauamt, Zimmer Nr. 13, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen, während der üblichen Dienststunden öfentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Eine Umweltprüfung wird im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes durchgeführt. Der Vorentwurf des Umweltberichtes einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scopingpapier) wird mit ofen gelegt. Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Stühlingen, den 08.06.2016 Schäfer, Bürgermeisterin

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 4

Öfentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

„Litzbühl II“ Der Gemeinderat der Stadt Stühlingen hat am 30.05.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften im Bereich „Litzbühl II“ im Ortsteil Wangen beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wurde gebilligt und beschlossen, eine frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Lageplan vom 30.05.2016 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Information des Standesamtes Stühlingen Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie zukünftig unter der Telefonnr.: 07744/532-0 einen Termin zu vereinbaren. Danke für Verständnis. Ihr Standesamt Stühlingen

Standesamt Stühlingen In der Zeit vom 01.05. bis 31.05.2016 wurden im Standesamt Stühlingen u.a. folgende Personenstandsfälle beurkundet; die Einwilligung zur Veröfentlichung liegt vor.

Eheschließungen: am 14.05.: Carolin Schirmer und Heiko Blattert am 25.05..: Sandra Ackermann und Ronny Günter Lizureck

Sterbefälle: am 17.05.: Ruth Maria Büche geb. Amann

Befreiung von Schülerbeförderungskosten für Familien ab dem dritten eigenanteilsplichtigen Kind für das Schuljahr 2016/2017 Bitte denken Sie daran, den Antrag für die Freistellung Ihres dritten Kindes für das nächste Schuljahr im Sekretariat der Realschule Stühlingen abzuholen.

Ziele und Zwecke der Planung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des Gebietes geschafen werden.

Frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 30.05.2016 vom 16.06.2016 bis zum 20.07.2016 bei der Stadtverwaltung Stühlingen, Rathaus, Bauamt, Zimmer Nr. 13, Schlossstraße 9, 79780 Stühlingen während der üblichen Dienststunden öfentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Vorentwurf des Umweltberichtes einschließlich Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scopingpapier) in der Fassung vom 30.05.2016 wird mit ofengelegt. Während dieser Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung. Stühlingen, den 08.06.2016 Schäfer, Bürgermeisterin

Zu diesem Antrag müssen im September 2016 weitere Anlagen (Ausstellungsdatum im neuen Schuljahr!) nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens Mitte Juli 2016 eingereicht werden muss, damit Ihr Kind eine entsprechende Fahrkarte bekommt. Die Bezieher von Leistungen zur „Bildung und Teilhabe“ erhalten die 3. Kind Befreiung auf Antrag beim Landratsamt Waldshut, Jobcenter. Ihre Stadtverwaltung Stühlingen

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 5

Feuerwerk des FC Weizen im Rahmen eines Handwerkervespers Am Freitag, 10. Juni 2016 im Zeitraum zwischen 23.00 bis 23.15 Uhr, veranstaltet der FC Weizen ein Feuerwerk im Rahmen eines Handwerkervespers. Das Feuerwerk wird auf dem Gelände des FC Weizen (zwischen den Sportplätzen) durchgeführt und wurde vom Ordnungsamt der Stadt Stühlingen genehmigt. Wir bitten die Einwohnerschaft um Verständnis. Ordnungsamt Stadt Stühlingen

Sitzungsbericht öfentliche Gemeinderatssitzung vom 30.05.2016 •

Information zum „gärtnergeplegten Grabfeld“ durch eine Mitarbeiterin der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG

Im Laufe des Jahres 2015 hat sich die Arbeitsgruppe „Friedhof Stühlingen“ zusammen mit der Verwaltung Gedanken gemacht, wie zukünftig der Stühlinger Friedhof moderner und ansprechender gestaltet werden könnte. Ein Punkt dieses Konzeptes war die Neugestaltung des seitlichen Zugangs. Die alte baufällige Treppe und Rampe wurde zwischenzeitlich durch eine neue Treppenanlage ersetzt. Ein weiterer Punkt dieses Gestaltungskonzeptes sieht vor, nach neuen Bestattungsformen zu suchen, da hinsichtlich dieser Möglichkeit die Nachfrage die nächsten Jahre zunehmen wird. Um diese Nachfrage zu befriedigen, befasst sich die Arbeitsgruppe mit dem Gedanken, auf dem Friedhof Stühlingen ein „gärtnergeplegtes Grabfeld“ anzulegen. Gärtnergeplegte Grabfelder sind eine Alternative für diejenigen, die den Plegeaufwand für ein herkömmliches Grab nicht übernehmen können oder wollen. Immer weniger Angehörige von Verstorbenen sind in der Lage, sich kontinuierlich um die Grabplege zu kümmern. Die Bestattungsmöglichkeiten im gärtnergeplegten Grabfeld sind vielfältig und unterschiedlich, denn bei diesen sind sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen möglich. Das Grabfeld wird das ganze Jahr über durch einen Friedhofsgärtner geplegt. Die Vorsitzende konnte hierzu Frau Hahn von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG begrüßen. Frau Hahn stellte dem Gremium die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG vor und gab einen Einblick in die aktuelle Situation der

Bestattungskultur. Den „Wandel auf Friedhöfen durch viele Bestattungsformen“ verdeutlichte die Landschaftsarchitektin mit zahlreichen Bildern bereits umgesetzter Grabfelder aus der Region. Als momentan stark nachgefragte Lösung nannte sie die Möglichkeit einer „Urnengemeinschaft am Baum“, die die Idee eines Friedwaldes aufgreife. Die nächsten Schritte zur Realisierung eines „gärtnergeplegten Grabfeldes“ in Stühlingen, bei einem kommenden positiven Gemeinderatsbeschlusses, werden bis zur Einweihung des neuen Grabfeldes, mindestens sechs Monate vergehen, erläuterte die Architektin dem Gemeinderat abschließend. Im weiteren Verlauf erläuterte Frau Hahn noch Fragen aus dem Gremium über Details zur Kostenkalkulation der von der Genossenschaft beauftragten Gärtner oder zur Größe der Fläche des Grabfeldes, die sich anhand der Bestattungsstatistik der Vergangenheit bestimmen, Schwierigkeiten bei der Belegungsplanung durch unterschiedliche Ruhezeiten, Kauf der Grabplegeleistungen während der gesamten Ruhezeit sowie mögliche Anpassung der Friedhofsgebührenordnung. Die Wegbaukosten für die Gemeinde wurden allgemein als „nicht teurer als bisher“ eingeschätzt.

Hieraus ergibt sich für das vergangene Jahr eine Erstattung an die Stadt Stühlingen in Höhe von 41.393,- €. Dieser Betrag wird mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. Der Deckungsgrad durch die Elternbeiträge liegt bei 22,94 %. Der Haushaltsentwurf für 2016 sieht eine Steigerung der Personalkosten durch Tariferhöhungen und Umstellungen sowie Aufstockungen, Erhöhungen der Leitungsanteile um 10 % und zusätzliche Beschäftigte ab dem 01.09.2016 durch die Einführung einer 2. Hortgruppe vor. Als anstehende Aufgaben zur Verbesserung der Attraktivität der Kindertageseinrichtung werden insbesondere die Fertigstellung des Leitbildes, eines Einrichtungslogos auf der Grundlage einer Kinderzeichnung und der Zertiikatsübergabe zur Qualitätsweiterentwicklung „Quintessenz“ am 17.06.2016 im Bonndorf angeführt. Die Vorsitzende verdeutlichte dem Gremium, dass der Jahresumsatz der Kindertagesstätte sich der 1 Mio. €-Grenze in diesem Jahr nähert. Es wurden noch Fragen aus dem Gremium zur Jahresrechnung 2015 und zu den Beiträgen und Zuschüssen beantwortet.

Anschließend nahm der Gemeinderat von den Ausführungen und der weiteren Vorgehensweise zur Begutachtung des Friedhofes Stühlingen zustimmend Kenntnis.

Anschließend nahm der Gemeinderat vom Jahresbericht sowie den Finanzberichten zustimmend Kenntnis.



Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung Stühlingen durch den Caritasverband Hochrhein e.V. hier: Jahresbericht 2014/2015 mit Finanzbericht und aktuelle Information zum laufenden Kindergartenjahr



Frau Binkert und Herr Riegraf vom Caritasverband Hochrhein gaben den Jahresbericht mit den Themen

Die Vorsitzende konnte hierzu Herrn Fleischer vom Planungsbüro GEOplan Stadtplanung für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung sowie für den Bebauungsplan und Herrn Göbel vom Planungsbüro GalaPlan Garten- und Landschaftsplanung für den Umweltbericht begrüßen.

a)

Allgemeinde Entwicklung mit dem Jahresbericht 2015/16, b) Jahresabschluss 2015 mit den Anmerkungen, c) Haushaltsvorschau 2016 mit der Belegungsprognose, Personalsituation und - entwicklung, d) Aktuelle Themen und anstehende Aufgaben bekannt. Aktuell besuchen 116 Kinder (Stand 01.04.2016) die Kindertagesstätte Stühlingen. Eine zweite Hortgruppe wird als „Außenstelle der Kindertagesstätte“ in den Räumen der Grundschule Stühlingen als „Hort an der Schule“ im Herbst 2016 eröfnet. Der Aufwand in Höhe von 887.225,- € liegt mit 7.6147,50 € unter dem ursprünglich geplanten Aufwand und die Elternbeiträge, sowie Zuschuss vom Landkreis Waldshut sind um 34.354,50 € höher als geplant ausgefallen. Die Zunahme der Einnahmen resultieren hauptsächlich aus der Erweiterung der Hortgruppe auf 20 Kinder.

Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Litzbühl II“, Gemarkung Stühlingen-Wangen hier: Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung des Änderungsentwurfs

Die Stadt Stühlingen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Litzbühl II“ im Ortsteil Wangen, um dort eine kleine Wohnbauergänzungsläche auszuweisen. Die Fläche wurde im Zuge der begonnenen Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes untersucht und für geeignet befunden. Im Zuge der 2012 durchgeführten Öfentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung haben sich keine Bedenken gegen die Ausweisung ergeben. Da das Flächennutzungsplanverfahren insgesamt derzeit nicht weitergeführt wird, die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Deckung des bei der Stadt Stühlingen dokumentierten Bedarfs an Wohnbaulandlächen aber erforderlich ist, soll die Aufnahme der Wohnbauläche „Litzbühl II“ als punktuelle Änderung im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen. (Fortsetzung Seite 6)

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 6 Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Litzbühl II“ ist jedoch nur möglich, wenn gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert wird. Dort ist der Bereich des geplanten Bauvorhabens als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist insofern nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des (noch gültigen) Flächennutzungsplanes entwickelbar. Daher soll nun mit der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes die erforderliche Wohnbauentwicklungsläche dargestellt werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Litzbühl II“ geschafen werden. Es wurde vom Planer der Vorentwurf für die wirksame Planfassung, die Änderungsfassung, den Abgrenzungs- und Gestaltungsplan, den Rechtsplans sowie die Kenndaten der Planung zur Flächennutzungsplanänderung sowie zum Bebauungsplan, dem Gremium vorgestellt. Anschließend wurden die Themen Artenschutz Vögel, Fledermäuse, Schutzgut Planzen und Tiere, Kompensation und Ökokontomaßnahme mit einem geplanten Ausgleich über Extensivierung durch Grünland im Umfeld, Umweltbericht mit den Unterthemen Bestand und Maßnahmen, Schutzgüter Boden, Grundwasser, Klima, Luft und Landschaftsbild von Herrn Göbel kommentiert. Im weiteren Verlauf wurden von Herrn Fleischer und Herrn Göbel noch verschiedene Fragen zum Thema Ausgleichsmaßnahmen, Ökopunkteausgleich, Größe der Baufenster, Grundwerte der Baufestsetzungen sowie Baukosten der geplanten Ringstraße beantwortet.



Aus dem Gremium wurden die Ofenhaltung der Baufestsetzungen sowie die Festlegung der Baufenster im Hinblick zur Vermeidung einer neuen notwendigen Überplanung angeregt. Weiterhin wurde angeregt, dass keine Festlegung der Garagenstandorte stattinden soll.

b)

Die vorgebrachten Anregungen werden vom Planer eingearbeitet. Weiterhin soll der Ortschaftsrat Wangen über die vorgebrachten Anregungen beraten und Beschluss fassen, sowie evtl. weitere Anregungen in die Planungen mit einließen lassen. Nach ausführlicher Diskussion hat der Gemeinderat einstimmig nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst: 1.

2. 3.

Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Litzbühl II“, Gemarkung Stühlingen-Wangen nach § 2 Abs. 1 BauGB geändert. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 30.05.2016 wird gebilligt. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung in Form einer 4-wöchigen Planaulage durchgeführt.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Litzbühl II“ auf Gemarkung Stühlingen-Wangen

hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Billigung des Vorentwurfs c) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öfentlichkeitsbeteiligung Den genauen Sachverhalt sowie die aufkommenden Fragestellungen wurden im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt bereits beraten und beantwortet. Der Gemeinderat hat mehrheitlich nachfolgend aufgeführten Beschluss gefasst: 1.

2. 3.

Für den im Abgrenzungsplan vom 30.05.2016 dargestellten Geltungsbereich werden ein Bebauungsplan sowie örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften vom 30.05.2016 wird gebilligt. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird aufgrund des § 3 (1) BauGB eine frühzeitige Öfentlichkeitsbeteiligung in Form einer 4-wöchigen Planauslage durchgeführt.



Behandlung von Baugesuchen

a)

Bauantrag zum Teilabbruch Ökonomiegebäude und Schuppen, Anbau landwirtschaftlicher Geräteschuppen auf Grundstück Flst.Nr. 2165, Tinkofenstraße 6, Gemarkung Stühlingen-Bettmaringen Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Abstellplatzes für Fahrräder, Abfall- und Wertstofbehälter auf Grundstück Flst.Nr. 393/3, Hallauer Straße 9, Gemarkung Stühlingen

Den Baugesuchen wurde jeweils einstimmig zugestimmt. Die abschließende baurechtliche Prüfung erfolgt bei allen Baugesuchen durch die Baurechtsbehörde beim Landratsamt Waldshut. • Kindergärten der Stadt Stühlingen hier: Fortschreibung Bedarfsplanung 2016 / Kinderzahlen-Übersichten Die Erstellung einer örtlichen Bedarfsplanung ist eine weisungsfreie Plichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO). Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz stellt die Stadt Stühlingen jährlich eine örtliche Bedarfsplanung über die Kindergartenplätze auf, wozu sie verplichtet ist. Hauptamtsleiter Mosmann stellte die Bedarfsplanung 2016 anhand der Übersicht der Kinderzahlen in den einzelnen Ortsteilen vor. Er legte in den Darstellungen die prognostizierten Kinderzahlen für die Jahre 2016/2017 und 2017/2018 aus der

Einwohnerstatistik der Stadt Stühlingen, bezogen auf die einzelnen Geburtsjahrgänge, sowie die rückwirkenden, tatsächlichen Belegungszahlen der vergangenen Kindergartenjahre, ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 („IST-Belegungs-Analyse“) dar. Weiterhin kommentierte er die Diferenz aus der SOLL-/IST-Planung sowie die Besonderheiten der Kinderzahlen-Übersichten. So wird im Kindergarten Eberingen die Mindestkinderzahl mit 17 Kindern unterschritten, das jedoch keine Auswirkungen mit sich bringt, da es das 1. Jahr einer rückwirkenden Unterschreitung darstellt. Weiterhin werden im Kindergarten Weizen zwischenzeitlich 5 Flüchtlingskinder betreut. Im weiteren Verlauf zeigte er die allgemeine Entwicklung und Kennzahlen, Beschäftigte im Kindergartenbereich, aktuelle Themen und anstehende Aufgaben der städtischen Kindergärten sowie die Entwicklung des Interkommunalen Kostenausgleiches seit 2012 auf. Anschließend nahm der Gemeinderat von der Kindergartenbedarfsplanung zustimmend Kenntnis •

Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen zur Aufrechterhaltung der öfentlichen Sicherheit und Ordnung, gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und das Anbringen von Hausnummern

Vor Beginn der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt lenkte Hauptamtsleiter Mosmann die Aufmerksamkeit des Gremiums auf zwei redaktionelle Fehler bei § 5 (Haus- und Gartenarbeiten) und § 23 (Ordnungswidrigkeiten) hin. Bei § 5 muss die richtige Uhrzeit „22.00 Uhr“ lauten sowie bei § 23 Absatz 1 Nr. 9 muss das falsche Wort durch den Begrif„ größere“ ersetzt werden. Bei den einzelnen Bestimmungen ist neben sonstigen Rechtsgrundsätzen vor allem berücksichtigt worden, dass Polizeiverordnungen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen und insbesondere nicht in Widerspruch mit Gesetzen oder Rechtsverordnungen übergeordneter Rechtsorgane stehen dürfen (§ 11 PolG). Polizeiverordnungen der Ortspolizeibehörden, die länger als einen Monat gelten sollen, bedürfen der Zustimmung des Gemeinderats und sind der nächsthöheren zur Fachaufsicht zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen (§ 15 Abs. 2 und § 16 Abs.1 PolG). Hauptamtsleiter Mosmann veranschaulichte dem Gremium, dass einige Bestimmungen der zurzeit geltenden Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen zur Aufrechterhaltung der öfentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Schutz gegen Lärmbelästigung, gegen umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit sowie Schutz der Grünund Erholungsanlagen, aufgrund eines sich veränderten Verhaltensbewusstseins der Einwohnerschaft erweitert und angepasst werden müssen. Diese Änderungen sollen in einer Neufassung der Polizeiverordnung

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 7 geregelt werden, damit die Formulierungen rechtssicher sind. Gleichzeitig wurden einige Bestimmungen neu aufgenommen und neu gegliedert und kleinere Ergänzungen eingefügt. Die Neufassung der Polizeiverordnung soll ab dem 01.06.2016 in Kraft treten. Aus dem Gremium wurden Anregungen zu § 5 (Haus- und Gartenarbeiten), § 13 (Verunreinigungen durch Tiere) sowie zu einer möglichen Erweiterung der Polizeiverordnung bezüglich der Aufnahme der Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich angeregt. Unter der Maßgabe der Aufnahme der vorgebrachten Anregungen und weiteren rechtlichen Prüfungen, hat der Gemeinderat dem Erlass der Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen gemäß § 15 Abs. 2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg einstimmig zugestimmt. •

Entscheidung über die Annahme einer Zuwendung (Spende) gemäß § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

hier: zweckgebundene Spende der Kommunionskinder aus Stühlingen, Eberingen, Mauchen und Bettmaringen für Flüchtlinge Der Gemeinderat hat der Annahme der Spende einstimmig zugestimmt. Den Kommunionskindern für die Spende ein herzliches Dankeschön. • a)

Sonstiges Sachstand Baumaßnahmen

Bauamtsleiter Gatti informierte das Gremium über den aktuellen Stand laufender Projekte und über deren weiteren zeitlichen Ablauf sowie über die Beendigung von Projekten. •

Bekanntgaben

a)

Eilentscheidung nach § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung hier: Beauftragung von Tiefbauleistungen für den Eigenbetrieb ZIS in der Schlossbergsiedlung

Die Vorsitzende gab formell bekannt, dass die Stromversorgung der Schlossbergsiedlung vom Energiedienst von Freileitungsanschlüssen auf erdverlegte Anschlüsse umgebaut wird. In diesem Zuge besteht nun für den Eigenbetrieb ZIS die Möglichkeit, die Leerrohre für die Breitbandversorgung mit verlegen zu lassen. Die ursprüngliche Planung sah vor, die Schlossbergsiedlung erst im Zuge des Anschlusses von Bettmaringen und Mauchen 2018 mit an das Breitbandnetz anzuschließen. Um ein doppeltes Aufgraben der Trasse zu vermeiden ist es sinnvoll, die Arbeiten für ZIS ebenfalls an die Tiefbauirma zu vergeben, die für den Energiedienst tätig wird. Der Energiedienst hat die Arbeiten an die Firma Lienhard aus Waldshut-Tiengen vergeben. Trotz

mehrfacher Auforderung wurde der Stadt Stühlingen von der Firma Lienhard erst am 19.05.2016 ein verbindliches Angebot über die Ausführung der Arbeiten vorgelegt. Die Arbeiten haben am 20.05.2016 begonnen. Der Kostenanteil für den Eigenbetrieb ZIS beträgt ca. 23.000,- €. Die Beauftragung dieser Arbeiten stellt eine außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 8907.950003 dar. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben auf der Haushaltsstelle 8907.950002 in 2016. Gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist Voraussetzung für die Eilentscheidung, dass eine in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallende Angelegenheit so dringend ist, dass ihre Erledigung nicht bis zu einer Sitzung des zuständigen Gremiums aufgeschoben werden kann, selbst wenn nach § 34 Abs. 2 ohne Einhaltung der Ladungsfrist und formlos einberufen würde. Der Gemeinderat nahm von der Eilentscheidung Kenntnis. b)

Sommerferienprogramm der Stadt Stühlingen 2016 Die Vorsitzende lenkte die Aufmerksamkeit auf die neu herausgegebene Broschüre zum Sommerferienprogramm der Stadt Stühlingen 2016. Das Sommerferienprogramm kann mit 40 Veranstaltungen vom ersten bis zum letzten Ferientag wieder ein abwechslungsreiches Programm vorweisen. •

Anregungen und Anfragen

a)

Sachstand Stellenausschreibung zur „Plege der Grünanlagen“ Sachstand Neubelegung Notunterkunft Stadthalle Stühlingen Dank für abgeschlossene Baumaßnahme „Ergänzung Straßenbeleuchtung“ im Ortsteil Bettmaringen

b) c)

Die öfentliche Sitzung wurde beendet und im nichtöfentlichen Teil fortgeführt.

wird mit Zustimmung des Gemeinderats vom 30.05.2016 verordnet:

I. Allgemeine Regelungen § 1 Geltungsbereich § 1a Begrifsbestimmungen

II. Schutz gegen Lärmbelästigung § 2 Ruhestörung § 2a Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä. § 3 Lärm aus Gaststätten § 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen § 5 Haus- und Gartenarbeiten § 6 Lärm durch Tiere § 7 Lärm durch Fahrzeuge § 8 Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter

III. Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit §9

Abspritzen und reparieren von Fahrzeugen § 10 Benutzung öfentlicher Brunnen § 11 Verkauf von Lebensmitteln im Freien § 12 Gefahren durch Tiere § 13 Verunreinigung durch Tiere § 14 Tauben-, Wasservögel-, Fuchs- und Marderfütterungsverbot § 15 Belästigung durch Ausdünstungen u.ä. § 16 Belästigung durch Staubentwicklung § 17 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen § 18 Belästigung der Allgemeinheit § 18a Verbote auf dem Gelände des Bildungszentrums Stühlingen, der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ Stühlingen, der Stadthalle Stühlingen und der Freisportanlage (Anlage Lagepläne)

IV. Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 19 Ordnungsvorschriften § 20 Aufstellen von Zelten und Wohnwagen/-mobilen

V. Anbringen von Hausnummern § 21 Hausnummern Stadt Stühlingen Landkreis Waldshut

Az.100.42

Polizeiverordnung der Stadt Stühlingen Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen, über das Anbringen von Hausnummern und ergänzende Bestimmungen für Erholungsgemeinden Aufgrund von § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 des Polizeigesetzes (Polizeigesetz) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1), geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 195), zuletzt geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 05.05.2014,

VI. Schlussbestimmungen § 22 Zulassung von Ausnahmen § 23 Ordnungswidrigkeiten § 24 Inkrafttreten

Abschnitt I Allgemeine Regelungen §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Stühlingen, einschließlich der Feldmarkung und des Waldes. § 1a Begrifsbestimmungen (1) Öfentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öfentli-

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(2)

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(4)

chen Verkehr gewidmet sind (§. 2 Absatz 1 Straßengesetz) oder auf denen ein tatsächlicher öfentlicher Verkehr stattindet. Gehwege sind die dem öfentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Absatz 4a Straßenverkehrsordnung und Treppen (Stafeln). Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen sowie öfentliche und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. Gewässer sind alle Gewässer im Sinne der §§ 1 und 2 des Wassergesetzes Baden-Württemberg.

Abschnitt II Schutz gegen Lärmbelästigung §2 Ruhestörung Es ist verboten, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar, besonders durch lärmende Unterhaltungen, Singen, Schreien oder andere geräuschverursachende Tätigkeiten zu stören. Dies gilt auch für Motoren- und Maschinengeräusche jeglicher Art, vor allem vor Gaststätten und Versammlungsräumen, soweit spezialgesetzliche Bestimmungen keine Anwendung inden. § 2a Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei ofenen Fenstern oder Türen, auf ofenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Absatz 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche Durchsagen. §3 Lärm aus Gaststätten (1) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der

(2)

Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Für die Einhaltung der in Abs. 1 genannten Verplichtung ist der Betriebsinhaber und der Veranstalter gleichermaßen verantwortlich.

§4 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr und zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr nicht benützt werden. Zur Vermeidung von Störungen und Belästigungen benachbarter Wohngebiete kann die Stadt zusätzlich bestimmte Benutzungszeiten festlegen, die auf entsprechenden Hinweistafeln an den Anlagen und Plätzen bekannt gemacht werden. (2) Abs. 1 gilt nicht für den unter Aufsicht durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb der Sportvereine auf Sportanlagen. (3) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. §5 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u. ä. (2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV), bleiben unberührt. §6 Lärm durch Tiere Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. §7 Lärm durch Fahrzeuge In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öfentlichen Straßen und Gehwegen verboten, a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen,

c)

d) e)

Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen, mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben.

§8 Wertstoffsammelbehälter/Altglassammelbehälter Wertstof-(Altglas)Sammelbehälter dürfen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht benutzt werden. Die Wertstofe dürfen nicht außerhalb der Sammelbehälter abgelegt bzw. abgestellt werden. Restmüll, Sperrmüll oder sonstiger Unrat darf nicht abgestellt werden.

Abschnitt III Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit §9 Abspritzen und reparieren von Fahrzeugen Fahrzeuge dürfen auf öfentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsgebieten, sowie im Wald nicht abgespritzt, abgewaschen oder repariert werden. § 10 Benutzung öfentlicher Brunnen Öfentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen oder größere Mengen Wasser zu entnehmen. § 11 Verkauf von Lebensmitteln im Freien (1) Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Für die rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter und für die Sauberkeit und Ordnung im Bereich des Verkaufsgeländes ist der Inhaber der Verkaufsstätte verantwortlich. (2) Wer Verpackungsmaterial, Eisbecher, Pappteller u.ä. ausgibt oder die Ausgabe veranlasst hat, ist dazu verplichtet die Abfälle zu beseitigen, wenn diese innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zur Verkaufsstelle weggeworfen werden. (3) Weitergehende Bestimmung bezüglich des Gaststätten-, Lebensmitteloder Abfallrechts bleiben unberührt. § 12 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

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(4)

Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öfentlichen Straßen und Gehwegen und in öfentlichen Grün- und Erholungsanlagen Hunde von einer geeigneten Person an der Leine zu führen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. In Waldgebieten sind die Vorschriften des Landeswald- und Landejagdgesetzes zu beachten. Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden.

§ 13 Verunreinigung durch Tiere Der Halter oder Führer von Tieren hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen, Rad- und Gehwegen, in fremden Gärten oder Rasenlächen, in öfentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder auf Sport- und Bolzplätzen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Tierkot ist unverzüglich von der verantwortlichen Person zu beseitigen. § 14 Tauben-, Wasservögel-, Fuchs- und Marderfütterungsverbot (1) Tauben und Wasservögel dürfen auf öfentlichem Gelände, insbesondere öfentlichen Straßen und Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie öfentlichen Gewässern und sonstigen öfentlichen Lagen nicht gefüttert werden. (2) An den in Abs. 1 genannten Orten darf auch kein Futter, das zum Füttern von Tieren bestimmt ist, ausgelegt werden. (3) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Füttern von Füchsen oder marderartigen Tieren sowie das Auslegen von Futter für diese untersagt. § 15 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä. Übel riechende Gegenstände und Stofe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. Das Ausgießen von übel riechenden, schädlichen oder anderen umweltgefährdenden Flüssigkeiten ist verboten. § 16 Belästigung durch Staubentwicklung Auf öfentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in deren unmittelbarer Nähe, aus Fenstern und aus ofenen Balkonen, die weniger als drei Meter von öfentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfernt sind, dürfen Gegenstände weder ausgestaubt noch ausgeklopft werden. § 17 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An öfentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden

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Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen; Fahrzeuge und Anhänger zum Zwecke der Werbung abzustellen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öfentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. Abs. 1 gilt nicht für die innen angebrachte Plakatierung an Schaufenstern und Ladentüren, sofern der jeweilige Eigentümer oder Betreiber einverstanden ist. Die Erlaubnis nach Absatz 1 ist zu erteilen, wenn öfentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. Die Vorschriften des Bundesfernstraßengesetztes über die Sondernutzung bleiben unberührt. Wer entgegen den Verboten des § 17 Absatz 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verplichtet. Die Beseitigungsplicht trift unter den Voraussetzungen des § 6 Absatz 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt oder für dessen Veranstaltung geworben wird.

§ 18 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öfentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder sonstigen Freizeiteinrichtungen ist untersagt: 1. das Lagern oder Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche oder aggressive Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. das Spucken oder Speien, 5. Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten zu belästigen oder zu behindern, 6. das nicht bestimmungsgemäße Benutzen von Bänken und anderen Einrichtungen, 7. der öfentliche Konsum von Betäubungsmitteln sowie der Aufenthalt zum Zwecke des Umschlags oder der Unterstützung des Umschlags von Betäubungsmitteln, 8. Gegenstände wegzuwerfen und abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. (2) Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken, sowie das Rauchen ist auf den öfentlichen und allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen untersagt.

(3)

Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Landesabfallgesetzes sowie § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.

§ 18a Verbote auf dem Gelände des Bildungszentrums Stühlingen, der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ Stühlingen, der Stadthalle Stühlingen und der Freisportanlage (Anlage Lagepläne) (1) Auf dem Schulgelände des Bildungszentrum Stühlingen, Hallauer Straße 7, dem Gelände der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“, Hallauer Straße 7b in Stühlingen, der Stadthalle und der Freisportanlage, Am Bahndamm 13 in Stühlingen ist untersagt: 1. das Lagern oder Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche oder aggressive Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. das Spucken oder Speien, 5. Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten zu belästigen oder zu behindern, 6. das nicht bestimmungsgemäße Benutzen von Bänken und anderen Einrichtungen, 7. der Konsum von Betäubungsmitteln sowie der Aufenthalt zum Zwecke des Umschlags oder der Unterstützung des Umschlags von Betäubungsmitteln, 8. das Rauchen, 9. Gegenstände wegzuwerfen und abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. (2)

(3)

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(5)



Der Aufenthalt auf dem Schulgelände und dem Gelände der Kindertagesstätte ist nach 22.00 Uhr nur für schulische oder von der Schulleitung bzw. Leitung der Kindertagesstätte genehmigte Veranstaltungen gestattet. Der Aufenthalt auf dem Gelände der Stadthalle und dem Gelände der Freisportanlage ist nach 22.00 Uhr nur für genehmigte Veranstaltungen gestattet. Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf demSchulgelände, dem Gelände der Kindertagesstätte, der Stadthalle und der Freisportanlage untersagt. Ausgenommen vom Alkoholverbot sind schulische oder von der Schulleitung bzw. Leitung der Kindertagesstätte, oder andere genehmigte Veranstaltungen. Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, des Landesabfallgesetzes sowie § 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.

(Fortsetzung Seite 10)

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Abschnitt IV Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 19 Ordnungsvorschriften (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, 1. Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagenlächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können; 4. Wege, Rasenlächen, Anplanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Planzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu ischen; 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. 11. Musikinstrumente, Radiogeräte, Plattenspieler, CD-Player oder ähnliche Geräte in einer Weise zu benützen, dass andere Besucher der Anlage gestört werden sowie auf andere Weise störenden Lärm zu erzeugen. (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 12 Jahren benützt werden.

§ 20 Aufstellen von Zelten und Wohnwagen/mobilen (1) Zelte und Wohnwagen/-mobile dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. (2) Die Vorschriften des Naturschutzgesetztes, des Landeswaldgesetzes und der Straßenverkehrsordnung bleiben unberührt.

2.

3. 4. 5. 6.

Abschnitt V Anbringen von Hausnummern § 21 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Zifern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes beindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, so weit dies im Interesse der öfentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.

7. 8. 9.

10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

Abschnitt VI

17.

Schlussbestimmungen

18.

§ 22 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betrofenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öfentlichen Interessen entgegenstehen. § 23 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Absatz 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.

entgegen § 2a Absatz 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass an-

19. 20.

21. 22. 23. 24.

dere erheblich belästigt werden, entgegen § 3 Absatz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, entgegen § 4 Absatz 1 Sport- und Spielplätze benützt, entgegen § 5 Absatz 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, entgegen § 7 außerhalb öfentlicher Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließt, Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht oder mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt, entgegen § 8 Wertstof(Altglas)-sammelbehälter benutzt, entgegen § 9 Fahrzeuge auf öfentlichen Straßen abspritzt oder repariert, entgegen § 10 öfentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt, das Wasser verunreinigt oder größere Mengen Wasser entnimmt, entgegen § 11 Absatz 1 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereit hält, entgegen § 11 Absatz 2 Abfälle nicht beseitigt, entgegen § 12 Absatz 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, entgegen § 12 Absatz 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, entgegen § 12 Absatz 3 Hunde frei umherlaufen lässt, entgegen § 12 Absatz 4 Bienenstände so aufstellt, dass Wegbenutzer oder Anlieger gefährdet werden, entgegen § 13 als Halter oder Führer von Tieren verbotswidrig abgelegten Tierkot nicht unverzüglich beseitigt, entgegen § 14 Tauben, Wasservögel, Füchse oder Marder füttert, entgegen § 15 übel riechende Gegenstände und Stofe lagert, verarbeitet, befördert oder ausgießt, entgegen § 16 Gegenstände ausstaubt oder ausklopft, entgegen § 17 Absatz 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verplichteter der in § 17 Absatz 5 beschriebenen Beseitigungsplicht nicht nachkommt, entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 1 lagert oder nächtigt, entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 3 die Notdurft verrichtet, entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 4 spuckt oder speit,

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 11 25. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 5 Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten belästigt oder behindert, 26. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 6 Bänke und andere Einrichtungen nicht bestimmungsgemäß benutzt, 27. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 7 Betäubungsmittel öfentlich konsumiert, sowie den Aufenthalt zum Zwecke des Umschlags oder der Unterstützung des Umschlags von Betäubungsmitteln benutzt, 28. entgegen § 18 Absatz 1 Nummer 8 Gegenstände wegwirft und ablagert, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter, 29. entgegen § 18 Absatz 2 auf öfentlichen und allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen alkoholische Getränke mitführt und konsumiert, sowie raucht, 30. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 1 lagert oder nächtigt, 31. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 32. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 3 die Notdurft verrichtet, 33. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 4 spuckt oder speit, 34. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 5 Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten belästigt oder behindert, 35. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 6 Bänke und andere Einrichtungen nicht bestimmungsgemäß benutzt, 36. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 7 Betäubungsmittel öfentlich konsumiert, sowie den Aufenthalt zum Zwecke des Umschlags oder der Unterstützung des Umschlags von Betäubungsmitteln benutzt, 37. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 8 raucht, 38. entgegen § 18a Absatz 1 Nummer 9 Gegenstände wegwirft und ablagert, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter, 39. entgegen § 18a Absatz 2 sich auf dem Schulgelände oder dem Gelände der Kindertagesstätte „Kinderland Hohenlupfen“ aufhält, 40. entgegen § 18a Absatz 3 sich auf dem Gelände der Stadthalle und dem Gelände der Freisportanlage aufhält, 41. entgegen § 18a Absatz 4 alkoholische Getränke auf dem Schulgelände, dem Gelände der Kindertagesstätte, der Stadthalle und der Freisportanlage mitführt und konsumiert, 42. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 1 Anplanzungen, Rasenlächen oder sonstige Anlagenlächen betritt, 43. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöfneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert, 44. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt,

45. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 4 Wege, Rasenlächen, Anplanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 46. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 5 Planzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt, 47. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt, 48. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, 49. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin ischt, 50. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 51. entgegen § 19 Absatz 1 Nummer 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt, 52. entgegen § 19 Absatz 2 Turn- und Spielgeräte benutzt, 53. entgegen § 20 Absatz 1 Zelte und Wohnwagen/-mobile aufstellt, ein solches Vergehen duldet oder sein Grundstück zur Verfügung stellt, 54. entgegen § 21 Absatz 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 55. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 21 Absatz 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 21 Absatz 2 anbringt.

Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeineordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 22 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Absatz 2 Polizeigesetz und § 17 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 60 € und höchstens 1000 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 € geahndet werden.

4. 5.

§ 24 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt mit Wirkung ab dem 01.06.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen, über das Anbringen von Hausnummern und ergänzende Bestimmungen für Erholungsgemeinden vom 05.05.2014 außer Kraft. Stühlingen, den 30.05.2016 Ortspolizeibehörde gez.: Isolde Schäfer, Bürgermeisterin

informationen

aus den fraktionen und ortsverwaltungen

Ortsverwaltung Grimmelshofen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich Sie zu folgender Sitzung einladen: Sitzung des Ortschaftsrates Nr. 4 am Mittwoch, den 08.06.2016, 19.00 Uhr im Schulhaus Grimmelshofen Tagesordnung Öfentlich 1. 2.

3.

Bürgerfragestunde Bauantrag zum Umbau am bestehenden Wohnhaus auf FlSt.Nr. 8, Pfafenholzstrasse 12, Gemarkung Grimmelshofen; Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten für das Kalenderjahr 2016/17 Bekanntgaben Anregungen und Anfragen

Mit freundlichen Grüßen Ortsvorsteher, Wolfgang Kaiser

Ortsverwaltung Lausheim Einladung, zu der am Donnerstag den 9.06.2016 um 20:00 Uhr im Schulhaus in Lausheim stattindenden öfentlichen Sitzung des Ortschaftsrates. Tagesordnungspunkte: Bürgerfragestunde Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Stühlingen vom 7.12.2009 in der Fassung vom 8.06.2015. Bauantrag zur Sanierung der Räume und der Fassade des schützten Kirchenbauernhofs herstellung der ehemaligen

historischen denkmalgemit WiederGöpelhalle,

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 12 Anbau eines Wintergartens und Ausbau von Teilen des Ökonomiegebäudes zu Wohnungen auf Grundstück Flst.Nr. 35, Abt-MeisterStrasse 36, Gemarkung Stühlingen-Lausheim Bekanntgaben Fragen Seitens der Ortschaftsräte Mit freundlichen Grüßen Bernhard Engel, Ortsvorsteher

EM 2016 in Frankreich „Wir sind schwarz, wir sind weiß, wir sind heiß auf den Titel.“

Public Viewing Im Tal der Liebe und der großen Träume (beim Baugeschäft Böhler im Weilertal)

Alle Spiele LIVE und in HD. Aus organisatorischen Gründen, bleibt das Public Viewing am 11.06.2016 geschlossen. Für Ihr leibliches Wohl wird in unsere EM–Arena bestens gesorgt Wir freuen uns auf ihren Besuch. Es grüßt das Team der MeGaBbEiTh.GbR

Liebe Anwohner, vor allem bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft kann es zu erhöhter Lärmentwicklung kommen wir bitten daher um ihr Verständnis.

Das Landratsamt Waldshut – Landwirtschaftsamt informiert: Noch freie Plätze im Workshop „Von der Milch zum Brei“ am Dienstag, 21. Juni 2016, 9.30-11.30 Uhr Nach dem 5. Lebensmonat braucht das Kind den ersten Brei, um ausreichend mit Nährstofen und Energie versorgt zu werden. Ab dem 10. Lebensmonat interessiert sich das Kind für das Essen am Familientisch. Claudia Marchlewski, Diätassistentin und BeKi-Referentin zeigt an praktischen Beispielen, was zu beachten ist und wie die Übergänge gelingen. Veranstaltungsort ist die Lehrküche im Landwirtschaftsamt in Waldshut, Gartenstraße 7. Die Teilnehmergebühr beträgt 2 €. Verbindliche Anmeldung ist erforderlich per Mail bei [email protected]

Ehrung von Altersjubilaren Herr Erwin Gerhard Arndt, wohnhaft Hallauer Straße 28 in Stühlingen feiert am 10.06.2016 seinen 80. Geburtstag. Frau Helena Fuhrer geb. Basler, wohnhaft Waldshuter Straße 22 in Stühlingen-Eberingen feiert am 10.06.2016 ihren 80. Geburtstag. Herr Artur Hugo Moser, wohnhaft Talstraße 21 in Stühlingen-Schwaningen, feiert am 10.06.2016 seinen 75. Geburtstag.

Frau Melitta Menstell-Cooper geb. EltingKaternberg, wohnhaft Weilertalweg 4 in Stühlingen, feiert am 12.06.2016 ihren 70. Geburtstag. Frau Solidea Giummarra geb. Malagrida, wohnhaft Hauptstraße 25 in Stühlingen, feiert am 13.06.2016 ihren 75. Geburtstag. Herr Otto Gäng, wohnhaft Ehrenbachstraße 80 in Stühlingen-Weizen, feiert am 14.06.2016 seinen 80. Geburtstag. Wir gratulieren den Jubilarinnen, den Jubilaren sehr herzlich und wünschen alles Gute.

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 13

Aktion der Klasse 9c: Autos aussaugen Müsste ihr Auto auch mal wieder einen Staubsauger sehen, aber Sie haben keine Zeit oder Lust dazu? Dann kommen Sie am 11. Juni 2016 zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr beim Edeka Markt Lemke in Wutöschingen vorbei. Wir, die Klasse 9c der Realschule Stühlingen, würden ihr Auto für eine Spende aussaugen. Im Oktober gehen wir auf Abschlussfahrt und benötigen dafür noch eine inanzielle Unterstützung. Wir freuen und auf Ihr Kommen. Klasse 9c, Realschule Stühlingen

SEELSORGEEINHEIT EGGINGENSTÜHLINGEN HEILIG KREUZ kath-stuehlingen.de

Gottesdienstordnung vom 09.06.2016 – 19.06.2016 Donnerstag, den 09.06.2016 Mauchen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für die armen Seelen) Oberwangen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (zu Ehren des Hl. Michael) Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00Uhr Eucharistiefeier – (für verstorbene Priester, für die armen Seelen) Freitag, den 10.06.2016 Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (zu Ehren des Hl. Padre Pio in einem besonderen Anliegen, für die armen Seelen) Schwaningen: 20.00 Uhr Rosenkranz in der Lourdeskapelle Samstag, den 11.06.2016 Eberingen: 13.30 Uhr Trauung des Brautpaares Desiree Maier und Eike Kuiper mit Tauffeier von Jason Maier Weizen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Paul Hertenstein u. verst. Angehörige, † Anton Nußberger, Jahrtag für † Bernhard Attinger) Eggingen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Markus Kessler, † Ferdinand u. † Paula Schanz u. verst. Angehörige)

Sonntag, den 12.06.2016 11. Sonntag im Jahreskreis Lausheim: 8.45 Uhr Eucharistiefeier – († Anna u. † Adolf Held, † Rosmarie Korhummel) Schwaningen: 8.45 Uhr Eucharistiefeier – († Frieda u. † Ludwig Güntert) Grimmelshofen: 9.30 Uhr Wortgottesdienst Blumegg: 10.15 Uhr Wortgottesdienst Bettmaringen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Alfons Preiser u. verst. Eltern, 2. Opfer für † Rosa Götz, für verst. Mann, für Verstorbene) Stühlingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Karl u. † Hedwig Bausch, † Josef u. † Klara Tröndle, † Sr. Johanna, 2. Opfer für † Anna – Luise Eichkorn) Eggingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Klaus Eichin u. verst. Angehörige, † Elisabeth Weissenberger) 11.00 Uhr Taufe des Kindes Julian Claudius der Eheleute Ellen u. Andreas Limberger, Schwaningen, Bonndorferstr. 9 Schwaningen: 13.30 Uhr Rosenkranz Montag, den 13.06.2016 Heiliger Antonius von Padua Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für eine Verstorbene (R.G.), für die armen Seelen) Dienstag, den 14.06.2016 Eggingen/ St. Johannes der Täufer: 7.45 Uhr Eucharistiefeier – Schülergottesdienst (für einen verstorbenen Freund (W.v.B.), für die armen Seelen) Blumegg: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Eberingen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, den 15.06.2016 Eggingen: 9.00 Uhr Anbetungsstunde Stühlingen: 14.30 Uhr Rosenkranz Unterwangen: 19.00 Uhr Rosenkranz in der St. Wendelinskapelle Mauchen: 19.00 Uhr Rosenkranz Eberingen: 19.00 Uhr Rosenkranz Eggingen/St. Johannes der Täufer: 18.30 Uhr Rosenkranz Grimmelshofen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, den 16.06.2016 Lausheim: 19.00 Uhr Eucharistiefeier 19.30 Uhr Eucharistische Anbetung

Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00Uhr Eucharistiefeier – (für verstorbene Priester, für die armen Seelen) Freitag, den 17.06.2016 Eggingen: 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier – († Paul Beil (best. v. Altenwerk), † Hedwig Rebmann) Schwaningen: 20.00 Uhr Rosenkranz in der Lourdeskapelle Samstag, den 18.06.2016 Eggingen: 14.00 Uhr Trauung des Brautpaares Alexandra Isabo und Simon Duttlinger Grimmelshofen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (für die verstorbenen Mitglieder des Musikvereins) Oberwangen: 19.00 Uhr Eucharistiefeier – (zu Ehren des Hl. Josef ) Sonntag, den 19.06.2016 12. Sonntag im Jahreskreis Blumegg: 8.45 Uhr Eucharistiefeier Mauchen: 8.45 Uhr Eucharistiefeier – (für Verstorbene) Weizen: 9.30 Uhr Wortgottesdienst Schwaningen: 10.15 Uhr Wortgottesdienst Eberingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Arnold Eisele, † Ernst Burger u. verst. Angehörige, † Konrad Löhle, † Maria Anna u. † Johann Teufel, † Elfrida u. † Josef Siegler) Stühlingen: 10.15 Uhr Wortgottesdienst Eggingen: 10.15 Uhr Eucharistiefeier – († Manfred Kramer, † Peter Folkerts, † Norbert Ketterer, † Judy Joynt, Jahrtag für † Maria Neuburger, für die verstorbenen Angehörigen der Familie Weißenberger / Porten) Schwaningen: 13.30 Uhr Rosenkranz Beichtgelegenheit Regelmäßige Gelegenheit zu einem seelsorgerlichen Gespräch und zum Empfang des Bußsakramentes besteht nach Vereinbarung mit Pfarrer Olaf Winter und Pfarrer Fabian Schneider. Öfnungszeiten Pfarrbüro Stühlingen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr – 11.30 Uhr. Donnerstagnachmittag von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr. Öfnungszeiten Pfarrbüro Eggingen Montag und Donnerstag von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

(Fortsetzung Seite 14)

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 14 Beichtgelegenheit St. Gallus, Eggingen Samstag, 11.06.2016 17.15 Uhr Bibelkreis St. Gallus, Eggingen Donnerstag, den 16.06.2016 um 19.45 Uhr bei Familie Laubender Einladung zum Vortrag mit dem Religionspädagogen Albert Biesinger Kinder nicht um Gott betrügen Wie religiöse Erziehung Kinder und Eltern stark macht Der Abend richtet sich an Eltern, Großeltern, Erzieherinnen und natürlich an alle Interessierte! Mittwoch, 15.06.2016 Konradsaal Stühlingen - 20.00 Uhr Der Eintritt ist frei. Spenden sind herzlich willkommen Veranstalter: Seelsorgeeinheit Eggingen – Stühlingen Heilig Kreuz Altenwerk Lausheim Das Altenwerk Lausheim fährt am Samstag, den 18.06.2016 nach Ötigheim in das weltbekannte Musical Les Miserables Es sind noch Plätze frei. Anmeldung bitte bei Frau Anneliese Graf, Lausheim, Tel.-Nr. 07709 / 316 Kath. Männerwerk, Bezirk Klettgau – Wutachtal Sonntag, 26. Juni 2016, Johannesfeuer Trefpunkt 20.30 Uhr beim „Chäpelli“ an der Straße zwischen Geislingen und Grießen

Freitag, den 17. Juni 14:30 Uhr Café Kunterbunt (Eltern-KindGruppe), Aktionsnachmittag – Wutöschingen 19:00 Uhr X-STREAM – Stühlingen Sa 18. u. So 19. Juni 13:00 Uhr Kinderwochenende (mit Auslug) – Wutöschingen Infos und Anmeldung bei Renate Zolg, Tel. 07746/3198 oder renate. [email protected] Sonntag, den 19. Juni 09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Stühlingen 11:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl – Wutöschingen Thema der Gottesdienste: „Übernatürlich – Das Übernatürliche hält sich nicht an das Natürliche“, zeitgleich Kindergottesdienst Eine gesegnete Woche wünscht Ihnen die Gemeindeleitung Gartenweg 4, 79780 Stühlingen Termine mit Pfarrer David Brunner oder Diakon Marc Hönes sind vorher telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Öfnungszeiten des Pfarramts Dienstag, Mittwoch, Freitag 9 – 12 Uhr Beate Strittmatter, Jutta Schindler Gartenweg 4, 79780 Stühlingen Tel. 07744/407 E-Mail: [email protected] Internet: www.wutachblick.de

Alt-Katholische Gottesdienste Freitag, den 10. Juni 19:00 Uhr X-STREAM – Stühlingen Samstag, den 11. Juni 19:00 Uhr X-CHANGE (Jugendgottesdienst), Thema: „Leid“ – Wutöschingen Sonntag, den 12. Juni 09:30 Uhr Gottesdienst – Stühlingen 11:00 Uhr Gottesdienst – Wutöschingen Thema der Gottesdienste: „Übernatürlich – Das Übernatürliche beginnt mit Ja“, zu Gast „1000plus“ zeitgleich Kindergottesdienst Dienstag, den 14. Juni 16:30 Uhr Gottesdienst im Plegeheim Wutöschingen 17:30 Uhr Sheep – Stühlingen 19:00 Uhr Abendgebet – Stühlingen Mittwoch, den 15. Juni 18:00 Uhr Jungschar – Wutöschingen 20:00 Uhr Ältestenkreis – Stühlingen Donnerstag, den 16. Juni 14:30 Uhr Kinderclub – Bettmaringen 15:00 Uhr Seniorenkreis – Stühlingen



Donnerstag, 09.06. 15:00 Uhr Stühlingen, Plegeeinrichtung in den Brunnenwiesen Sonntag, 12.06. 9:00 Uhr Schwaningen

JEHOVAS ZEUGEN Einladung zu unseren Zusammenkünften „Glücklich sind die, die das Wort Gottes hören“ (Lukasevangelium 11:28) Jeder ist willkommen. Es gibt keine Geldsammlungen. Ort: Königreichssaal Jehovas Zeugen, Bahnhofstr. 5b, 79848 Bonndorf Donnerstag, den 09.06.2016, 19 Uhr Schätze aus Gottes Wort: Wir besprechen die Kapitel 34-37 aus dem Bibelbuch Psalm. Sonntag, den 12.06.2016, 10 Uhr Vortrag für die Öfentlichkeit:„Bleibt stehen und seht die Rettung Jehovas“Bibelstudium anhand des Wachtturms: „Lass das Ausharren sein Werk vollenden“ (Jakobus 1:4). Damit wir das Geschenk des ewigen Lebens erhalten, müssen wir bis zum Ende ausharren. Wir erfahren, was genau Ausharren eigentlich bedeutet und was uns helfen kann, bis zum Ende auszuharren. Jeder ist herzlich eingeladen, sein persönliches Exemplar der Heiligen Schrift mitzubringen! Die Bibel auch online lesen: www.jw.org

Freiwillige Feuerwehr Abteilung Stühlingen Feuerwehrprobe: Am Mittwoch, den 08.06.2016 indet für die Abteilung Stühlingen um 20:00 Uhr eine Feuerwehrprobe statt. Trefpunkt beim Feuerwehrgerätehaus. Ich bitte alle Feuerwehrkameraden und -kameradinnen um pünktliches und vollzähliges Erscheinen. Köhntopp, stellv. Abteilungskommandant

Kapuzinerkloster Wir laden zum Mitfeiern ein: Samstag – Hl. Apostel Barnabas 9.00 Uhr Wallfahrtsmesse

11.06.2016

Sonntag 10.15 Uhr Hl. Messe

12.06.2016

Samstag 9.00 Uhr Wallfahrtsmesse

18.06.2016

Sonntag 18.00 Uhr Hl. Messe

19.06.2016

Beichtgelegenheit: Samstag von 10 – 12 Uhr Beichten außerhalb dieser Zeit und Beichtgespräche bitte vorher telefonisch vereinbaren: 07744-93993. Weitere Infos unter: www.kloster-stuehlingen.de

NARRENZUNFT HUNGRIGE STÜHLINGER e. V. Am Samstag, den 18.06.2016, heiratet unser Zunftmitglied Joachim Bührer in der Stadtschür in Stühlingen. Wir werden dem Brautpaar Spalier stehen - bitte zieht den Kittel an! Wir trefen uns um 15 Uhr vor der Stadtschür. Viele liebe Grüße, Eure Vorstandschaft der NZ Hungrige Stühlinger e.V.

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 15 Am Freitag, den 10. Juni 2016 indet um 18 Uhr der nächste „After-Work-Walk – Feierabendspaziergang zum Entspannen, kleine Geschichten inklusive“ statt. Wir sind etwa 2,5 Stunden gemütlich unterwegs. Trefpunkt ist um 18 Uhr bei der Schür am Stadtgraben. Bitte an laufgerechtes Schuhwerk und zum Wetter passende Kleidung denken. Infos: Jutta Binner-Schwarz 07744 5629. Der Schwarzwaldverein Stühlingen lädt herzlich ein zur Gartenradtour im Wutachtal am Sonntag 12.6., Trefpunkt Bahnhofstrasse um 9.30 h. Da in einem der Gärten nicht zu viele Besucher möglich sind bitte anmelden bei Antonia Kramer-Diem Tel. 6907. Die Mondnacht-Wanderung mit den Schafhauser Wanderwegen am Samstag, 18. Juni indet dieses Jahr gleichzeitig mit dem Räbhüslifest in Hallau statt. Es gibt diesmal 2 Varianten, man kann entweder um 18.10 am Trasadinger Bahnhof mit der Wandergruppe nach Hallau starten oder direkt in Hallau beim Gemeindehaus um 18.15 unter fachkundiger Begleitung durch die Reben spazieren und viel Wissenswertes über den Reb- und Weinbau erfahren. Beide Wanderungen dauern ca. 1,5 Std. Verplegung ist jedem möglich beim Rebhüsli „Chläggiblick“ (mit Zeltwirtschaft) wo Grillspezialitäten, Wein, Kafee und Kuchen angeboten werden. Weitere Kosten entstehen keine! Ab 21 h heißt es „Rebberg in Flammen“. Abfahrt für beide Varianten in Stühlingen Bahnhofstrasse um 17.30 h. Anmeldung bitte an Erika Scheuch Tel. 260 oder [email protected]

Zusatzveranstaltung (bisher nicht im Wanderplan): Am Samstag 2. Juli öfnen in Wellendingen mehrere Gärten ihre Türen. Wer zu einem Rundgang mitkommen will ist herzlich eingeladen. Trefpunkt Schür um 14 h, PKWFahrgemeinschaften

Zur Beachtung: Die Wanderung Weg der Schweiz wird vom 3. Juli auf den 24. Juli verschoben!!!!

Zu unserer Hauptversammlung möchten wir alle Mitglieder, Zuschauer, Fans und Gönner unserer Jugend ganz herzlich einladen. SV Stühlingen Jugendleitung Die Vorstandschaft Liebe Tennisfreunde, trotz des vielen Regens konnten unsere beiden Mannschaften am vergangenen Wochenende ihre ersten Saisonspiele austragen.

Schwarzwaldverein Stühlingen Kindergruppe am 10. Juni 2016 Wann: Wo: Wer:

16 bis 18 Uhr Trefpunkt an der Schür Stühlingen Interessierte Kinder im Grundschulalter von 6 -12 Jahren aus Stühlingen und Umgebung Kosten: keine Liebe Kinder und Eltern, an diesem Freitag können natur- / bastelbegeisterte Kinder zur Schür kommen ohne Anmeldung. Bei gutem Wetter werden wir draußen sein. Bitte an entsprechende Kleidung denken. Wenn es zu ungemütlich wäre, werden wir kreativ sein in der Schür. Lasst euch überraschen. Über „alte“ und neue Gesichter freuen sich Irmtraud (Tel. 07703/9339919) und Margrieta (Tel. 07744/9334559) Bei Fragen am besten unter den genannten Telefonnummern anrufen. Weitere Freitagstermine zum Vormerken: 7.10./4.11./2.12.

SV Stühlingen

11:00 Uhr 13:15 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 18:00 Uhr

So, 12.06.16 Herren | Kreisliga (C) SV Stühlingen 2 : FC Dettighofen 210:30 Uhr

Vorankündigung Am Mittwoch, den 29.06.2016, 20.00 Uhr indet im Sportheim Stühlingen die diesjährige Jugend-Hauptversammlung des SV Stühlingen statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Bericht Jugendleiter 3. Berichte Trainer 4. Wahlen 5. Wünsche und Anträge

TC Radolfzell 3 – TC Stühlingen 6:0 (Damen) TC Stühlingen – TC St. Blasien 1:8 (Herren)

Mannschaftsspiele am kommenden Wochenende Sonntag, 12.06.2016, 13 Uhr Damen: TC Stühlingen – TC Weilersbach Herren: TSG TC Hohentengen/TC Küssaberg 2 TC Stühlingen Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Herrenmannschaft ihr Spiel auf den Morgen vorverlegt. Wir wünschen beiden Mannschaften für ihre Spiele viel Erfolg. Mit sportlichen Grüßen, der Vorstand

TTF Info

Fr, 10.06.16 D-Junioren | Kreisklasse SG Stühlingen 2 : SG Geißlingen 2 18:30 Uhr Sa, 11.06.16 E-Junioren | Kleinfeldklasse SV Stühlingen : FC Hochrhein D-Junioren | 1.Kreisliga (A) SG Stühlingen : SG Luttingen C-Junioren | Kreisklasse SV Lottstetten : SG Stühlingen 2 (9er) C-Junioren | Bezirksliga SG Stühlingen : SV Nollingen Herren | Kreisliga (B) SV Stühlingen : SV Altenburg

Hier die Ergebnisse:

Südbad. RL U18 Jessica Faller, Evita Wiedemann und Joshua Birreck spielten am 05.06. die Südbad. Rangliste in Löingen. Jessica konnte einen respektablen 6. Platz unter den besten 19 Spielerinnen aus ganz Südbaden erreichen. Evita, im Teilnehmerfeld eine der Jüngsten, erspielte sich den hervorragenden 9. Platz. Joshua Birreck erreichte Platz 10. bei den Jungs U18. Herzlichen Glückwunsch an die Teilnehmer und ein großes Dankeschön an die Coaches. Damen I – Badenliga Eine letzte Umstellung wird es bei den Damen I, welche ab Sept. in der Badenliga spielt, geben. Leider spielt Asia/Johanna Krzok (Polen) kommenden Saison nicht mehr bei uns. Für sie konnten wir kurz vor Ende der Wechselfrist die 14-jährige Luisa Leser aus Kappel bei Freiburg gewinnen. Neben Monika Kuribayashi und Laura Schärrer (beide ehemals ESV Weil, 2. Bundesliga), spielt Anna Lasarzick (Stühlingen), Celine Schädler (Beuren a.A.) und Luisa Leser (ehemals Oberliga Emmendingen). Trainingsinfo Das Jugendtraining endet am 29.06., die Erwachsenen trainieren Mittwochs in Blumberg bis zu den Sommerferien, Freitags nur noch bis 01.07. in Eggingen.

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 16

Turnverein Stühlingen 1892 e.V. Papiersammlung am 11.06.2016 Sammeln werden wir in Blumegg, Lausheim, Grimmelshofen ab 09:.00 Uhr Trefpunkt bei Baustofe FX-Ruch um 09:00 Uhr Eberingen nach Absprache Trefpunkt an der Bushaltestelle Stühlingen ab 13:00 Uhr Trefpunkt bei Haushaltswaren Würth um 12:45 Uhr Wir würden uns freuen wenn Sie das Altpapier gebündelt bis 09:00 Uhr an den Straßenrand legen würden. Die Container stehen bereits ab Freitag 11.12.2015 für Selbstanlieferer an der Stadthalle bereit. Neue Helfer sind immer herzlich willkommen, Zeitaufwand ca. 2 Stunden. Bei Fragen oder Anmeldungen zur Papiersammlung bitte bei Thomas Fox, Tel. 0173/5628340 E-Mail : [email protected] melden. Altpapier ist bereits seit längerem ein gefragter Sekundärrohstof Der TV sammelt seit über 20 Jahren Altpapier in Stühlingen. Die Händlerpreise für Altpapier in Deutschland unterliegen starken Schwankungen, sind aber in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Altpapier ist mittlerweile – leider nicht nur für den TV ein gefragter Sekundärrohstof. Früher gab es keine blaue Tonnen und keinen RecycleHof in Stühlingen. Damals war man froh, dass Altpapier nicht in die Restmülltonne wandern musste, sondern 4x jährlich vom Verein eingesammelt wurde. Wir verstehen, dass es einfacher ist, das Papier über die blaue Tonne zu entsorgen oder am Samstag direkt in den Recycle-Hof zu bringen. Heutzutage müssen die Helfer die Bündel schon fast suchen... Wir würden uns wünschen, daß die Altpapiersammelmenge wieder zunimmt. Mit Ihrem Altpapier unterstützen Sie u.a. die Anschafung von Sportgeräten und die Aufrechterhaltung des sehr breiten Sportangebots in Stühlingen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zusätzlich bieten wir ein neues Serviceangebot für Alle, die das Altpapier nicht Zuhause horten können, aber den TV dennoch unterstützen wollen. Neben den 1/4 jährlichen Sammelterminen können Sie an jedem letzten Samstag im Monat, zwischen 10:00 und 11:30 Uhr, das Altpapier an unserem Container neben der Aussensportanlage abgeben. Wir bedanken uns bei Allen, die mit ihrem Altpapier den TV unterstützen. Sportliche Grüße TV Stühlingen

Güggelzunft Bettmaringen Achtung!!!!!! Am Samstag, den 11.Juni 2016 werden wir Altpapier sammeln. Bitte stellt das Papier gebündelt bis neun Uhr an den Straßen-

rand. Über ein paar tüchtige Helfer wären wir sehr erfreut!!!! Vielen Dank! Eure Vorstandschaft Bitte Termin für nächste Sammlung vormerken: 08.Oktober 2016

Musikverein Bettmaringen e.V. Der Musikverein Bettmaringen lädt ein zu einer Grillparty am Freitag, den 10.6.2016 Beginn: 20.00 Uhr in den Hof beim Gemeindehaus :

Openair- Feierabendhock mit......  dem Musikverein Mauchen  und der Trachtenkapelle Rothaus

Wir freuen uns auf euch euer Musikverein „Echo“ Bettmaringen e.V. P.S.: nur bei gutem Wetter

Seniorenvereinigung St. Fridolin Bettmaringen Am Donnerstag den 16. Juni machen wir unsere alljährliche Wallfahrt nach Emmingen-Liptingen. Herr Pfarrer Schneider wird uns wieder bei der Fahrt begleiten und in der Wallfahrtskirche „Maria Opferung“ zu Schenkenberg mit uns einen Wallfahrtsgottesdienst feieren. Zuvor kehren wir im Landgasthaus “Schenkenbergerhof“ zu Kafee und Kuchen satt ein. Das Gasthaus und die Kirche ist nahe am Busparkplatz und gut zu fuß ereichbar. Den Tag lassen wir in “Geng´s Linde“ in Mauchen mit einem guten Abendessen in gemütlicher Runde ausklingen. Abfahrt in Wangen 12.00 Uhr, Mauchen 12.15 Uhr, Bettmaringen 12.25 Uhr, Wittlekofen 12,35 Uhr. Anmelden bitte bis am Montag den 13. Juni bei Hermann Kessler Tel. 07703/2430210 oder bei den anderen Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandschaft würde sich über eine gute Beteiligung an der Fahrt freuen,auch Gäste und neue Mitglieder sind herzlich eingeladen.

SG Bettmaringen-Mauchen Die SG Bettmaringen-Mauchen trägt am kommenden Wochenende folgende Spiele aus:

--- Letzter Spieltag --SG Bettmaringen-Mauchen I Heimspiel Mannschaft: Gegner: Wann: Uhrzeit: Spielort:

SG Bettmaringen-Mauchen I SC Lauchringen II Samstag, den 11.06.2016 18:00 Uhr Sportplatz Bettmaringen

SG Bettmaringen-Mauchen II Auswärtsspiel Mannschaft: SG Bettmaringen-Mauchen II Gegner: SG Höchenschwand-Häusern III Wann: Sonntag, den 12.06.2016 Uhrzeit: 10:30 Uhr Spielort: Sportplatz Höchenschwand Über Euer Kommen und Eure Unterstützung bei den Spielen würden wir uns sehr freuen!

Rundenabschluss: Im Anschluss an das Spiel der 1. Mannschaft möchten wir alle Mitglieder, Förder- und Passivmitglieder sowie Freunde und Gönner der beiden Vereine zu einem kleinen Rundenabschluss einladen und uns somit für die gute Unterstützung in der vergangenen Saison bedanken!

Musikverein Eberingen e.V. - Dankeschön! Nachdem wir vom 03.06.-05.06.2016 ein gelungenes und schönes Gartenfest sowie einen tollen Vatertagshock einen Monat zuvor an der Wutach veranstalten konnten, möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Besuchern für das Kommen bedanken! Ein besonderer Dank gilt allen Helfern während des Auf- und Abbaus sowie am Fest selbst und allen Kuchenspendern! Ebenso gilt unser Dank dem Roten Kreuz für den Notdienst und der Freiwilligen Feuerwehr Eberingen für die Bereitstellung des Festzeltes, die Unterstützung bei dessen Aufund Abbau und die Brandwache! Ohne Euch wäre das Fest nicht möglich gewesen! Euer Musikverein Eberingen e.V.

Narrenverein Waldlütle Eberingen e.V. Hochzeit von Desiree und Eike Liebe Waldlütle, am 11. Juni 2016 heiratet unser „Chrüterwiebli“ Desiree ihren „Wurzelsepp“ Eike mit gleichzeitiger Taufe unseres Narrensamens Jason. Zu diesem schönen Event sind auch wir eingeladen und freuen uns bereits, wenn die beiden in den Hafen der Ehe eingeschift werden. Wir möchten euch daher bitten, nach der kirchlichen Trauung um 13.30 Uhr in der Eberinger Kirche zahlreich zum Spalier Stehen im Häs in voller Montur dabei zu sein. Im Anschluss daran sind wir am Abend zur weltlichen Feier ins Gasthaus Kreuz nach Weizen eingeladen. Wir freuen uns bereits mega auf den Event und sind zu allen Schandtaten bereit, dem Bräutigam bei den Feierlichkeiten eine recht große Schneise in den Geldbeutel zu reißen. Aber normalerweise heiratet man ja in seinem Leben im Maximalfall nur einmal, und wenn man diese Kosten dann umrechnet bis zur „Eisernen Hochzeit“ ist ja alles halb so wild. In diesem Sinne, putzt euch schön fein heraus zu diesem Ehrentag und gebt dann Vollgas. EUER Narrenverein Waldlütle Eberingen e.V. ... der etwas andere Narrenverein...

Mittwoch, 08. Juni 2016 Seite 17 In Zusammenarbeit mit dem Plegestützpunkt Landkreis Waldshut bieten wir in Stühlingen-Mauchen einen Kurs für Plegende Angehörige an: INFORMATION AUS DEM PFLEGESTÜTZPUNKT STÄRKE FÜR PFLEGENDE – UNTERSTÜTZUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER Kommunikation auf der Gefühlsebene Das Steinbeis-Transfer-Institut „Kommunikation und Erziehungspartnerschaften“ In Kooperation mit dem Plegestützpunkt Waldshut bietet einen Kurs für plegende Angehörige an. Im Kursverlauf lernen plegende Angehörige hilfreiche Strategien im Umgang mit plegebedürftigen Menschen und die Gesprächsform der „Kommunikation auf der Gefühlsebene“ kennen und anwenden, die sowohl die zu plegende Person als auch die Plegenden entlastet. Kurstermine sind: Montag, 20.6., 27.6., 4.7., 18.7.,12.9. und 20.9.2016, jeweils 15:00 bis 17:00 Uhr. Ort: Bürgerhaus Mauchen, St. Gallusstrasse 46, 79780 Mauchen Anmeldung per Mail an info@augenhöhe.eu oder telefonisch unter 07751/700959.

Landfrauen Wangen

Besuch im Kalchreuter-Museum Glashütte Liebe Landfrauen, wir möchten gemeinsam das KalchreuterMuseum in Glashütte besuchen. Dort werden wir in einer ca. einstündigen Führung die beeindruckende Vielfalt der heimischen aber auch exotischen Tierwelt besichtigen und auch einiges über das spannende Leben des Wildbiologen Kuno Kalchreuter erfahren. Termin: Donnerstag, 16. Juni, 18 Uhr Trefpunkt: Dorfplatz Unterwangen zur gemeinsamen Abfahrt

Wer nachkommen möchte, die Führung beginnt um 18.30 Uhr. Anschließend gemütliches Beisammensein im Gasthof Glashütte. Wir freuen uns auf viele interessierte Landfrauen, Mädchenmitglieder und Gäste. Die Vorstandschaft

Programm Handwerkervesper ab 16.00 Uhr Spezialitäten vom Holzofengrill mit Kartofelsalat und frischem Bauernbrot Barbetrieb im Zelt und rund um den Grillwagen Feuerwerk um 23.00 Uhr

FC Weizen 1924 e.V. Unsere Mannschaften tragen in der kommenden Woche die folgenden Spiele aus: Mittwoch, 08.06.2016 E-Junioren FC Birkendorf – FC Weizen

18.00 Uhr

Freitag, 10.06.2016 D-Junioren (in Weizen) SG Stühlingen 2 – SG Geißlingen 2 18.30 Uhr Samstag, 11.06.2016 D-Junioren SG Stühlingen 1 – SG Luttingen C-Junioren SV Lottstetten – SG Stühlingen 2 SG Stühlingen 1 – SV Nollingen C-Juniorinnen FC Weizen – SG Schopfheim B-Junioren SG Eschbach – SG Weizen Herren SV Eggingen – FC Weizen Sonntag, 12.06.2016 Herren SV Dillendorf 2 – FC Weizen 2 A-Junioren SG Weizen – SG Dogern Damen FC Dachsberg – FC Weizen Mittwoch, 15.06.2016 E-Junioren FC Weizen – SV Berau

13.15 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr 14.45 Uhr 16.00 Uhr 16.00 Uhr

Halbtagesauslug an den Schluchsee Unser Auslug führt und diesmal zum Heimethus am Schefelbach. Danach werden wir mit der Fähre eine Schluchseerundfahrt genießen und runden anschließend den Tag in der Burgstube in Schluchsee ab. Wann: Am Freitag, den 17.06.2016 ab 13.00 Uhr Trefpunkt am Brunnen, wir bilden mit Privat PKWs Fahrgemeinschaften. Unkostenpauschale für Eintritt und Schiffahrt 10 Euro. Zur Planung und Reservierung bitten wir um Anmeldung bis zum 10.06.2016 bei Birgit Hamburger, 07744/884 oder Kirsten Eggi, 07744/96779.

Hallenanlageplege

17.00 Uhr

Zur Plege der Hallenanlage, trefen wir uns am Montag, den 13.06.2016 um 17.00 Uhr. Sollte das Wetter nicht mitspielen, verschieben wir es auf Mittwoch, den 15.06.2016 gleiche Uhrzeit.

18.00 Uhr

Bitte denkt daran entsprechendes Werkzeug mitzubringen. Wir freuen uns über eure Hilfe.

10.30 Uhr 13.00 Uhr

Die Mannschaften freuen sich auf kräftige Unterstützung vom Spielfeldrand.

Einweihungsparty Nach wochenlangen Umbauarbeiten ist es endlich soweit: Unser Grillwagen kommt zurück an seinen Platz. Zu diesem Anlass veranstaltet der Förderverein FC Weizen eine Einweihungsparty am 10. Juni 2016.

Vorankündigung: Liebe Mitglieder, schon heute möchten wir euch an unsere Abendwanderung mit anschließendem Hock am 08. Juli erinnern, damit Ihr euch den Termin schon vormerken könnt. Näheres wird dann rechtzeitig bekannt gegeben. Euer Vorstandsteam vom Frauenverein Weizen e.V.

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Herzlichen Dank! Für die vielen Glückwünsche u. Geschenke, die wir anlässlich unserer

Diamantenen Hochzeit entgegennehmen durften, möchten wir uns recht herzlich bedanken. Besonders bei unseren 5 Töchtern mit Familien, den Enkeln und Urenkeln, die uns diesen Tag so schön gestaltet haben. Dem Musikverein, Herrn Pfarrer Schneider für den feierlichen Gottesdienst, dem Organisten, Erzbischof Stefan Burger, Frau Bürgermeisterin Schäfer, der Gemeinde durch Ortsvorsteher Wolfgang Kaiser u. Beate Stich, Susi u. Anni, den Landfrauen, der Volksbank und Sparkasse. Allen Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten aus nah u. fern sowie Helge u. seinem Team vom Gasthaus Kreuz. Emil u. Maria Burger Grimmelshofen im Mai 2016

Herzlichen Dank Für die vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke zu meinem

80. Geburtstag möchte ich mich auf diesem Weg bei allen recht herzlich bedanken.

Hilde Keller

Mauchen,im Mai 2016

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Einladung zur Neueröffnung des Biergartens im Cafe- Restaurant Dorfstüble. Ein weiterer Meilenstein ist nun erreicht und wir freuen uns mit euch zusammen die Einweihung der neu gestalteten Terrasse und des Biergartens zu feiern. Besonders möchten wir uns an dieser Stelle bei all unseren Gästen bedanken, die uns in den ersten Wochen das vertrauen geschenkt haben. Programm: Samstag: 11.06.2016 ab 15 Uhr Dämmerschoppen mit den „Jungväteren“ aus Grafenhausen. Für das leibliche Wohl sorgt unser Koch Niklas Strittmatter und sein Team mit Grillspezialitäten aus der Region. Sonntag: 12.06.2016 ab 11 Uhr Frühschoppenkonzert mit der „Trachtenkapelle Rothaus“ und ab 14 Uhr die „Haslach Hallodris“ Frisches Spanferkel vom Spieß Über euren Besuch würden wir uns sehr freuen.

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