Dienstanweisung 15

March 23, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Dienstanweisung K F Z Fahrzeugbehandlung 

Für die Fahrzeuge wird folgende Zuständigkeit festgelegt: Fahrzeug Tour 2  Beege Gisela Fahrzeug Tour 3  Voggenreiter Manfred Fahrzeug Tour 4  Beege Martin Die oben aufgeführten zuständigen Personen sind dafür verantwortlich, dass die Inspektionsintervalle eingehalten werden und die Fahrzeuge sich in verkehrssicherem Zustand befinden, außerdem sind sie für die Reinlichkeit verantwortlich. Private und dienstliche Nutzung von KFZ  Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist aus steuerlichen Gründen grundsätzlich verboten.  Sollte in einem Ausnahmefall ein Dienstfahrzeug für private Benützung benötig werden (z. B. eigenes Fahrzeug in der Werkstatt), so ist die Benutzung genehmigungspflichtig. Für den privat gefahrenen Kilometer sind € -.30 zu bezahlen, da dies sonst Sonderzuwendungen sind und versteuert werden müssten.  Für Dienstfahrten ist grundsätzlich ein Dienstfahrzeug zu benützen. Die Benutzung von Privatfahrzeugen werden nur anerkannt, wenn kein Dienstfahrzeug zu Verfügung steht (alle Fahrzeuge in Benutzung, Fahrzeug in der Werkstatt sind).  Soll ein Privatfahrzeug für dienstliche Fahrten benutzt werden, so muss dies ausdrücklich genehmigt werden, diese Genehmigung kann von folgenden Personen erteilt werden: a) PDL Romeo Beege b) Stellvert. PDL Eiginger Michael.  Ist die Dienstfahrt mit Privatfahrzeug nicht genehmigt worden und doch mit dem Privatfahrzeug durchgeführt worden, so wird keine Vergütung bezahlt.  Gilt für alle:

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Bei den Fahrzeugen ist bei jedem Tanken der Ölstand zu kontrollieren. Jeden Freitag bei Bedarf das Fahrzeug durch die Waschanlage fahren und das Fahrzeug innen mit Staubsauger reinigen bzw. Fenster putzen. Sollte das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen nicht Verkehrssicher sein, so darf dieses Fahrzeug vor Behebung der Ursache nicht betrieben werden. Bei defekten am Fahrzeug sind diese umgehend, nach Rücksprache mit dem PDL ins die entsprechende Werkstatt zu verbringen. Nach Rücksprache mit dem PDL bzw. seinem Vertreter wird falls vorhanden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt oder es kann mit dem Privatfahrzeug gefahren werden, die Kilometer werden mit 0,30€ vergütet. Bei Fahrzeugübergabe:  Sollte das Fahrzeug nicht mindestens einen ½ vollen Tank haben, so ist das Fahrzeug aufzutanken.



Sind alle Verbrauchsmaterialien im Fahrzeug (Handschuhe, Händedesinfektion, Stix für Bkutzucker, usw. ) wieder aufzufüllen, damit die nachfolgende Pflegepersonen nicht beim Patienten steht und merken, daß ihnen etwas fehlt.

Erstellt 25.11.2011 durch R. Beege Verriviziert 28.05.2012

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