Der Energiepass – Der Energieausweis

February 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Der Energiepass – Der Energieausweis Dipl. Ing. Arch. Brigitte Grunert-Vermeulen, Energieberaterin BAFA Kuckuckstraße 13, 82237 Wörthsee, Tel. 08153-99 04 09, [email protected] Das Problem: steigende Preise und Ende der Verfügbarkeit herkömmlicher Energielieferanten, einhergehende steigende Nachfrage, Klimaveränderung. Kyoto Protokoll, 1997: Bekenntnis der Industrie Staaten Emissionen bestimmter Treibhausgase (z.B.CO2 und CO4) bis 2008-2012 gegenüber Referenzjahr 1990 um mind. 5% zu senken (EU will Ausstoß um 8% senken). Der Weg zum Energieausweis: 1990 Energiekennzahl zur energetischen Kennzeichnung von Gebäuden 1995 Wärmeschutzverordnung, Wärmebedarfsausweis für Neubauten (nur Heizwärmebedarf) 2002 Energieeinsparverordnung EnEV, Erstellung von Energiebedarfsausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude wenn wesentliche Änderungen des Gebäudes vorgenommen wurden (Heizwärmebedarf + Primärenergiebedarf + spez. Transmissionswärmeverluste) EU Richtlinie 2002/91/EG (EU-Gebäuderichtlinie – über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden)vom 16.12.2002,im EU-Amtsblatt am 04.01.2003 veröffentlicht und in Kraft getreten. Danach müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie innerhalb von 3 Jahren in nationales Recht umsetzen. In den meisten EU Länder, wie auch in Deutschland, ist dieser Termin nicht eingehalten worden. Die rechtliche Grundlage der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht bildet die Novellierung des EnEG von Sept. 2005. In Deutschland wird die EnergieEinsparverordnung EnEV von 2004 überarbeitet und ergänzt, der Referentenentwurf der EnEV muss vom Bundesrat beschlossen werden, davor haben die Länder und Verbände die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen, deshalb gibt es Übergangsfristen. Übergangsregelung bis zu dem Zeitpunkt wenn die neue Verordnung in Kraft tritt und dem 31.12.07: Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude. Ab 01.01.08, nach vorliegendem Referentenentwurf EnEV 2007: -Ausweispflicht für Neubauten und für Altbauten, Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Verkauf, Vermietung, Leasing oder Verpachtung. -Welche Art von Ausweis wird verlangt, Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Für Wohngebäuden mit weniger als 4 WE und nach der Wärmeschutzverordnung von 1978 und Gebäuden mit mehr als 4 WE und für Nichtwohngebäuden besteht Wahlfreiheit. Für Wohngebäuden mit weniger als 4 WE und vor Wärmeschutzverordnung von 1978 ist ein bedarfsorientierter Ausweis zu erstellen, ausser es ist ein älteres Gebäude mit Einhaltung der Bestimmungen der WäSchV’78 oder auf diesem Stand modernisiert, dann besteht ebenfalls Wahlfreiheit zwischen der Erstellung eines bedarfs- oder verbrauchsorientierten Ausweises. Interessante Links:

Energieberatung - www.bafa.de, Energieausweis - wwww.bmwi.de, foerderbank.de

Förderung - www.kfw-

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