Den Durchblick behalten - AOK

March 14, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed


Short Description

Download Den Durchblick behalten - AOK...

Description

ArztService Foto: AOK Rheinland/Hamburg

Informationen der AOK Rheinland/Hamburg für Ärztinnen und Ärzte

mit dem GKV-Versorgungs­ stärkungsgesetz wurden auch Änderungen im Bereich Krankengeld wirksam. Die Neuregelungen machen es Versicherten leichter, ihren Anspruch auf Krankengeld lückenlos nachzuweisen. Gilt die Krankschreibung bis Freitag, genügt es jetzt, wenn Versicherte am darauffolgenden Montag wieder in die Praxis kommen. Was sich beim Thema Krankschreibung noch ändert, erfahren Sie auf den Seiten 4 und 5 dieser Ausgabe. Übrigens: Fragen zu neuen Gesetzen – von Pflege und Prävention bis hin zu E-Health – beantworten Ihnen gerne unsere Fachleute. Sprechen Sie einfach die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AOK-ArztService an. Herzlichst Ihr

Günter Wältermann Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg

Foto: iStock, Illustration: iStock Foto: XXXXXXXXXX

Liebe Leserinnen und Leser,

Neue Gesetze

Den Durchblick behalten Die Bundesregierung will mit einer Reihe neuer Gesetze die Gesundheitsversorgung verbessern. Die AOK hilft Ärzten dabei, den Durchblick zu behalten.

Ob GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), Präventionsgesetz oder E-Health-Gesetz: Alle enthalten Regelungen, die auch Hausärzte betreffen. Bei Fragen zu den neuen Gesetzen können sich Ärzte jederzeit an ihren persönlichen Ansprechpartner vom ArztService der AOK Rheinland/Hamburg

wenden. Mit dem Präventionsgesetz etwa will Berlin unter anderem die Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten sowie die Gesundheitsförderung in Betrieben stärken.

Gesundheit fördern Die AOK Rheinland/Hamburg engagiert sich schon seit Jahren weit über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus in der Prävention. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Gesundheitsförderung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie in der Betriebli-

chen Gesundheitsförderung. Durch das GKV-VSG soll nicht nur das Entlassmanagement besser werden. Künftig haben Patienten auch einen Rechtsanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung; die Indikationen werden noch festgelegt. Für AOKVersicherte ist das nichts Neues: Sie können schon seit Längerem den Zweitmeinungsservice der Gesundheitskasse nutzen. Mehr dazu auf Seite 7 dieser Ausgabe. Infos zum GKV-VSG gibt es unter: www.aok-gesundheitspartner.de/rh Ins Suchfeld eingeben: W205689

In dieser Ausgabe Krankschreibungen: Was einfacher wird Seite

Arzthelfer: Ein Mann im Frauenberuf

4

Seite

6

Servicestelle berät rund ums Thema Demenz Seite

7

Aktuell

4/2015

Blutzuckerteststreifen

2

Arzneimittelrezepte

Wirtschaftliches Telefonnummer und Verordnen lohnt sich Vornamen angeben

www.aok-gesundheitspartner.de/rh Webcode: W43870

www.aok-gesundheitspartner.de/rh Webcode: W174472

Foto: iStock

Muster 4 angeben, warum die Fahrt notwendig ist. Es genügt nicht, das Kästchen „Krankentransportwagen“ anzukreuzen. Um Ärzte und ihre Teams bei Verordnungen zu unterstützen, hat die AOK das Online-Lernprogramm „Praxiswissen Quickcheck“ entwickelt. Damit erfahren sie, was beim Verordnen von Krankenfahrten noch zu beachten ist, und können anhand von Fallbeispielen ihre Kenntnisse überprüfen und vertiefen.

Vertragsärzte in der Region Nordrhein erhalten nunmehr auch dann eine Vergütung von 25 Euro, wenn sie ihre Patienten von einem nicht rabattierten Blutzuckerteststreifen auf einen rabattierten Teststreifen derselben Preisgruppe umstellen.Voraussetzung für die Abrechnung der Vergütungspauschale ist, dass der Arzt dem Strukturvertrag über die wirtschaftliche Versorgung mit Blutzuckerteststreifen beigetreten ist. Diesen hat die AOK Rheinland/Hamburg mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein geschlossen. Der Vertrag gilt bereits seit dem 1. Juni 2014. Bisher konnten Ärzte aber nur Umstellungen von Produkten einer Preisgruppe zu einer anderen, günstigeren abrechnen, beispielsweise von der Preisgruppe A1 zur Preisgruppe A2. Eine Liste mit den rabattierten Teststreifen findet sich im Internet im Gesundheitspartnerportal der AOK. Es empfiehlt sich, den Quartalsbedarf auf einem Rezept zu verordnen.

Krankentransporte mit einem qualifizierten Krankentransportwagen müssen die Krankenkassen künftig vorher genehmigen.

Krankentransporte

Genehmigung nötig Krankentransporte zu einer ambulanten Behandlung, die mit einem qualifizierten Krankentransportwagen (KTW) durchgeführt werden, müssen die Krankenkassen vorher genehmigen. Das hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bestimmt. Die Neuregelung trat am 23. Juli 2015 in Kraft. Ärzte, die einen solchen Krankentransport verordnen, sollten in jedem Fall auf dem

Wie viele Krankschreibungen gehen bei der AOK Rheinland/Hamburg ein?

2014

462.815

2013

464.139 372.178

2012 0

100

200

300

400

500

AU-Fälle

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle) bei den AOK-versicherten Beschäftigten war in den Jahren 2013 und 2014 gleichbleibend hoch. Davor war sie jedoch deutlich gestiegen: Im Vergleich zu 2012 gingen 2013 fast ein Viertel mehr AU-Bescheini­gungen bei der Gesundheitskasse ein. Folgebescheinigungen bei bereits bestehenden Krankschreibungen sind in diese Zahlen nicht einberechnet.  Quelle: AOK Rheinland/Hamburg

Arzneimittelrezepte müssen den Vornamen des verordnenden Arztes und die Telefonnummer der Praxis enthalten. Diese Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist bereits seit 1. Juli gültig. Einige Krankenkassen, wie die AOK Rheinland/ Hamburg, haben den Praxen aber eine Übergangszeit bis zum 31. März 2016 eingeräumt. Ärzte, die den Vertragsarztstempel auf das Rezept drucken, können diesen anpassen. Sie können die Angaben aber auch handschriftlich ergänzen. Die Änderungen müssen sie mit dem vollen Namen gegenzeichnen; das Kürzel reicht nicht aus. Neue Rezeptvordrucke können sie bei der Swiss Post Solutions GmbH bestellen. www.kvno.de > Praxis > Verordnungen > Verordnungs-Infos > 24.07.2015 Fragebogen

Hygienestandards selbst testen Gibt es in meiner Praxis einen aktuellen Hygieneplan? Stehen für jede Tätigkeit die richtigen Handschuhe zur Verfügung? Das sind zwei von 69 Fragen eines Onlinefragebogens, mit dem Ärzte die Hygienestandards in ihrer Praxis bewerten können. Den Fragebogen hat das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt. Es will Ärzten damit einen Überblick über die Hygienevorschriften geben und sie bei deren Umsetzung unterstützen. Die Teilnehmer des Tests können Fragen zum Hygienemanagement, zum Umgang mit Medizinprodukten oder zur Aufbereitung von Medizinprodukten beantworten. Zu jeder Frage finden sie Erläuterungen, Umsetzungstipps und die Rechtsgrundlagen. www.hygiene-medizinprodukte.de > Aktuelles

PraxisService Informationen der AOK Rheinland/Hamburg für Medizinische Fachangestellte Umgang mit Demenzkranken Von Kollegin zu Kollegin:

Mit Geduld geht es besser

Unterbrechungen managen

Praxisteams haben zunehmend mit Menschen zu tun, die an Demenz leiden. Wie sie mit Betroffenen richtig umgehen, erfahren Medizinische Fachangestellte (MFA) in einer neuen Arbeitshilfe der Landesinitiative DemenzService Nordrhein-Westfalen.

In dem Ratgeber „Menschen mit Demenz in der Arztpraxis“ können sich MFA über das Krankheitsbild Demenz informieren. Sie erfahren mehr über Symptome und Probleme, die daraus im Praxisalltag entstehen können. Die Autorinnen geben vor allem Tipps zur Kommunikation und zum Umgang mit Demenzkranken. Dazu gehören zum Beispiel die Empfehlungen, die Patienten persönlich in Untersuchungsräume zu begleiten

Hausbesuche durch NäPa

EKG abrechnen Nichtärztliche Praxisassistentinnen (NäPa) nehmen bei Hausbesuchen auch ein LangzeitEKG ab. Diese Leistung können Praxen seit 1. Juli 2015 neben dem Hausbesuch abrechnen, indem sie die Gebührenposition

Einfache Sätze erleichtern die Verständigung mit Demenzkranken.

und ihnen alles in einfachen Sätzen zu erklären. Negative Äußerungen sollten Praxismitarbeiterinnen nicht persönlich nehmen. Durch Verständnis, Geduld und Umsicht können sie Menschen mit Demenz hingegen ein Gefühl der Sicherheit geben und so den Arztbesuch erleichtern. Der Ratgeber, der Adressen von Beratungsstellen enthält, steht in zwei Fassungen kostenfrei bereit: www.demenz-service-nrw.de > Suche: Arbeitshilfe Arztpraxis. Gedruckt ist er bestellbar unter d e r Te l e f o n nu m m e r 0 2 1 1 8922228 (Region Düsseldorf)

oder unter 02404 9032780 (Region Aachen/Eifel).

03322 angeben. Der Bewertungsausschuss hat dafür den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst.Voraussetzung ist, dass die Praxis­assistentin bei ihrem Hausbesuch das Langzeit-EKG-Gerät mit der be­ endeten Aufzeichnung wieder ­abnimmt. Nichtärztliche Praxis­ assistentinnen unterstützen Haus­

ärzte bei der Versorgung und besuchen unter Anleitung Patienten zu Hause. Medizinische Fachangestellte, die diese Aufgabe übernehmen wollen, müssen über mindestens drei Jahre Berufserfahrung und eine Zusatzqualifikation verfügen.

Die Dokumentation erledige ich meistens in der Zeit nach der Sprechstunde, das schaffe ich nicht zwischendurch. Dafür ist eine Stunde zusätzlich eingeplant. Die Chefin hat übrigens immer Vorrang – wenn sie eine Frage oder einen Auftrag hat, bitte ich die Patienten um einen Moment Geduld.

Beratung rund ums Thema Demenz bietet die Servicestelle Demenz der AOK Rheinland/Hamburg an. Mehr über dieses Angebot erfahren Sie in der rechten Spalte auf Seite 7 dieser Ausgabe.

Mehr Infos zum Thema: www.kbv.de/html/1150_15968.php

Foto: privat

Tipps zur Kommunikation

Foto: Fotolia

Den Grund für den Arztbesuch vergessen, die Fragen der Praxismitarbeiterin nicht verstanden, das Wartezimmer nicht gefunden – Anzeichen für Demenz sind vielfältig. Betroffenen gerecht zu werden und sie gut in die Praxisabläufe zu integrieren, ist für MFA angesichts der täglichen Hektik eine Herausforderung.

Vorne an der Anmeldung hat man am meisten mit Unterbrechungen zu tun: In der Schlange stehen Patienten, permanent klingelt das Telefon, die Kollegin hat eine Frage. Aufgaben in einem Rutsch zu erledigen, ist schwierig. Das Telefon geht immer vor – weil der Anrufer ja nicht sehen kann, dass es in der Praxis voll ist. Ich versuche dann, meinen Satz mit dem Patienten an der Anmeldung zu Ende zu sprechen, bitte um Entschuldigung und nehme den Anruf an. Entweder kann ich das zügig erledigen, oder der Anrufer kommt in die Warteschleife. Auch die Ausgabe von Rezepten ziehe ich vor, weil das schnell geht.

Petra Gierling, MFA, Fachwirtin Gesundheits- und Sozialwesen, Impfassistentin, Praxis für Allgemeinmedizin Renate Westerdorf in Leverkusen

Schwerpunkt

4/2015

4

Krankschreibung

Für Patienten und Praxen wird es leichter zahlung durch die Krankenkasse. Krankengeld erhalten Patienten, wenn sie länger als sechs Wochen krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Dafür müssen sie ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen. Diesen Nachleichtern, hat der Gesetzgeber einige Neu- weis erleichtert ihnen eine Neuregelung, die regelungen beschlossen. So gibt es ab dem bereits seit Juli dieses Jahres in Kraft ist. Seitdem haben Patienten ab 1. Januar 2016 nur noch eine AUdem Tag Anspruch auf Bescheinigung, in die der sogeNEUE Krankengeld, an dem der nannte Auszahlschein für KranBESCHEINIGUN G Arzt ihre Arbeitsunfähigkengeld integriert ist. Bisher muss AB 1. JANUAR keit festgestellt hat, und der Arzt den Auszahlschein extra, nicht mehr wie vorher zum Teil sogar handschriftlich 2016 erst ab dem Folgetag. aus­füllen.Auf dem neuen Muster 1 Folgebescheinigungen bescheinigen Vertragsärzte sowohl eine Arbeitsunfähigkeit können sie auch noch am Tag nach dem Ende während der Gehalts- ihrer Krankschreibung ausstellen lassen. Das fortzahlung durch bedeutet, dass sie sich spätestens am Tag nach den Arbeitge- Ablauf ihrer Krankschreibung wieder bei ihber als auch rem Arzt vorstellen müssen. Für Patienten, die während der längere Zeit krank sind, bietet die AOK Krankengeld- Rheinland/Hamburg Unterstützung an. Sie können sich mit Fragen zu ihrer Krankschreibung an geschulte Krankengeldfachberater wenden. Welche weiteren Neuregelungen es gibt, erfahren Sie in der nebenstehenden Übersicht.

Das Thema Krankschreibung und Krankengeld betrifft Patienten und Praxisteams gleichermaßen. Neue Regelungen bringen Erleichterungen für beide. Für die Praxisteams wird es künftig einfacher, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Für Patienten ist es bereits jetzt leichter, ihren Anspruch auf Krankengeld lückenlos geltend zu machen.

Foto: iStock, Illustration: iStock

Patienten, die arbeitsunfähig sind, benötigen laut Gesetz spätestens nach drei Tagen von ihrem behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Manche Arbeitgeber verlangen das ärztliche Attest sogar schon früher. Damit ist die AU-Bescheinigung neben dem Arzneimittelrezept das Formular, das Arztpraxen am häufigsten ausstellen. Um das Prozedere bei der Krankschreibung sowohl für Praxen als auch Patienten zu er-

MEHR INFOS:

www.aok.de/rh > Leistungen und Service > Krankengeld

AOK-Service

Persönliche Ansprechpartner helfen bei längerer Krankheit Eine längere Krankheit ist für Patienten eine große Belastung. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen häufig Sorgen um die finanzielle Absicherung und damit auch ganz praktische Probleme. Denn wer weiß schon auf Anhieb, wie er Krankengeld beantragt, wie lange er es erhält oder welche Formulare er dafür ausfüllen muss? Hier bietet die AOK Rheinland/Hamburg ihren Versicherten individuelle Hilfe. Mehr als 270 speziell ausgebildete Fachberater für den Bereich Krankengeld stehen ihnen bei Fragen rund um ihre Arbeitsunfähigkeit zur Seite. Jeder Versicherte, der mehr als sechs Wochen krank ist und Anspruch auf Krankengeld hat, erhält einen festen Ansprechpartner. Dieser erklärt ihm zum Beispiel, worauf er beim Beantragen von Krankengeld

achten sollte, hilft beim Ausfüllen der Formulare und übernimmt die Koordination zwischen den beteiligten Sozialversicherungsträgern. Bei Bedarf vereinbart er auch Termine zur weiteren fachärztlichen Behandlung. Der Krankengeldfachberater meldet sich in der Regel innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei dem Versicherten und bietet ein erstes Beratungsgespräch an. Ist der Patient nach einer langen Krankheit nicht gleich wieder voll arbeitsfähig, unterstützt der Krankengeldfachberater auch bei der stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Doch die Krankengeldfachberater sind nicht nur für Patienten da. Auch behandelnde Ärzte und Medizinische Fachangestellte können auf das Fachwissen der Experten zurückgreifen. Sprechen Sie bei Fragen zum Thema Arbeitsunfähigkeit einfach Ihren ArztService-Berater an. Er vermittelt Ihnen gern den Kontakt. Oder schreiben Sie eine E-Mail an den ArztService: [email protected].

5

4/2015

AOK-PraxisService

Das ist neu bei der Krankschreibung Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat sich einiges bei der Krank­schreibung und beim Krankengeld geändert. Der ArztService fasst die wichtigsten Neuregelungen zusammen. Sie gelten seit 23. Juli 2015. Die neue Arbeitsunfähigkeits­ bescheinigung wird zum 1. Januar 2016 eingeführt.

NUR NOCH EINE BESCHEINIGUNG Ab 1. Januar 2016 gibt es für die Krankschreibung nur noch eine Bescheinigung, das Muster 1. Darauf attestieren Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit sowohl für den Fall der Lohnfortzahlung als auch der Krankengeldzahlung. Die bisherige Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld (Muster 17 „Auszahlschein“) fällt weg.

VIER STATT DREI BLÄTTER Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht künftig aus vier statt aus drei Blättern. Neu ist, dass der Patient eine Kopie erhält. Eine Ausfertigung behält wie bisher der Arzt, die anderen beiden gehen an den Arbeitgeber beziehungsweise an die Krankenkasse.

HINWEIS ZUM KRANKENGELD Die Bescheinigung für den Patienten enthält den Hinweis, dass er seine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen muss, um Krankengeld zu erhalten. Außerdem ist auf dem Dokument vermerkt, wann der Patient dafür zu seinem Arzt gehen muss. Auch die Diagnosen werden darauf angegeben.

WOCHENENDLÜCKE WIRD GESCHLOSSEN

KRANKENGELDANSPRUCH BEGINNT AM TAG DER KRANKSCHREIBUNG

Bei Patienten, die bis zu einem Freitag krankgeschrieben werden, muss die Folgebescheinigung spätestens am darauffolgenden Montag ausgestellt werden.

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Vorher galt er erst ab dem Folgetag.

FOLGEBESCHEINIGUNG Patienten, die eine Folgebescheinigung benötigen, können diese jetzt auch noch am Tag nach der bisherigen Krankschreibung beim Arzt ausstellen lassen. Das bedeutet konkret: Gilt eine Krankschreibung zum Beispiel bis Dienstag, muss die Folgebescheinigung spätestens am Mittwoch ausgestellt werden.

KRANKENHAUSÄRZTE KÖNNEN KRANKSCHREIBEN Krankenhausärzte können Patienten nach ihrer Entlassung bis zu sieben Tage krankschreiben. Das heißt: Patienten müssen sich nicht sofort nach ihrer Entlassung bei ihrem Hausarzt melden.

B eruf & Karriere

4/2015

6

Medizinischer Fachangestellter

Ein Mann im Frauenberuf

Lars Kaminski ist Arzthelfer – und übt damit den gleichen Beruf aus wie seine Mutter. Die hat sich sehr darüber gefreut, dass er in ihre Fußstapfen tritt. Der 23-Jährige aus Essen erklärt seine Motivation: „Ich wollte Menschen helfen, gesundheitliche Probleme zu überwinden. Und es hat mich gereizt, den Behandlungsablauf mitzubekommen.“ Dass MFA ein Frauenberuf sein soll, hat ihn nicht abgeschreckt – im Gegenteil: „Ich wollte nie akzeptieren, dass ein Beruf nur einem Geschlecht vorbehalten sein soll.“ Gezielt hat sich Lars Kaminski für sein Schulpraktikum bei einem niedergelassenen Arzt beworben. Es war die Praxis, in der er heute

Foto: Jochen Tack

Männer als Praxismitarbeiter? Da wundern sich die Patienten, und die Freunde können es nicht glauben. Nur etwa jeder hundertste Medizinische Fachangestellte (MFA) ist ein Mann. Wir stellen einen von ihnen vor.

Lars Kaminski: „Der Beruf des MFA ist bei Männern im Kommen.“

noch arbeitet, nämlich eine internistische Praxis mit dem Schwerpunkt Nephrologie. „Es hat einfach gepasst“, sagt er. Nach der zehnten Klasse am Gymnasium begann er die Ausbildung – zusammen mit drei weiteren Jungs. „Der Beruf des Medizinischen Fachangestellten ist bei Männern im Kommen“, glaubt Kaminski.

Die Zahlen geben ihm recht: 2005 waren unter den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 0,8 Prozent Männer, 2012 waren es schon 1,5 Prozent. In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2013 immerhin 99 männliche Auszubildende, in Hamburg 18.

Anfangs hatte Lars Kaminski zu kämpfen: „Was, du wirst Arzthelfer?“ Die Freunde konnten es nicht glauben. Um sich selbst davon zu überzeugen, dass er die Wahrheit sagt, haben sie ihn in der Praxis besucht. Und festgestellt, dass er ihnen keinen Bären aufgebunden hat. Auch die Patienten reagieren immer wieder erstaunt – denken sie doch zunächst, er sei der Arzt. Doch der junge Mann steht zu seinem Beruf. Die Nephrologie hat es ihm angetan – „wir betreuen Patienten vor und nach der Dialyse, vor und nach der Transplantation“ – und er hat Gefallen gefunden an seiner Führungsrolle: Er leitet das Praxisteam, das aus zwei Kolleginnen und fünf Auszubildenden besteht. Unter seinen Azubis ist übrigens auch ein junger Mann – so sind sie schon zwei. „Es könnten noch mehr werden“, findet Kaminski. „Denn in gemischten Teams ist die Stimmung einfach lockerer.“

Medientipps Gefäßtraining für den Alltag

Wie gehen Sie mit Beschwerden um? Schreiben Sie uns: www.aok-praxisservice.de > Meinung

In dem Ratgeber erfahren die Leserinnen, wie sie ihre Venen gesund erhalten und Beschwerden vorbeugen oder sie lin­dern – etwa durch Kneipp’sche Anwendungen, Bewegung und eine ausgewogene Ernährung. Mit Fotos anschaulich illus­ triert, regen außerdem zahlreiche Übungen zum Venentraining an. Heike Höfler: Gesunde Venen, schöne Beine. Humboldt-Verlag 2015. 19,99 Euro. ISBN 978-389993-869-2

Do you speak English? Das Buch hilft Auszubildenden und Medizinischen Fachangestellten, sich besser mit englischsprachigen Patienten zu verständigen. Es enthält praxisrelevante Vokabeln, Redewendungen und Dialoge. In Übungen können die Leserinnen ihr Wissen überprüfen. Die Lösungen stehen ihnen in einer Downloaddatei zur Verfügung. Englisch für Medizinische Fach­ angestellte. 2. Auflage. Verlag Europa-Lehrmittel. 15,90 Euro. ISBN 978-3-8085-7998-5

7

Hintergrund

 4/2015 

Zweite Meinung

Vier Augen sehen mehr dieser Empfehlung folgen sollen. So wie ein älterer Herr mit ausgeprägter Arthrose im Knie. „Er hatte bereits alle konservativen Methoden ausgereizt, etwa Krankengymnastik, und wollte einfach mal wieder schmerzfrei spazieren gehen“, schildert König. Er untersuchte den Patienten gründlich und beurteilte die Untersuchungsbefunde.

Ab Januar 2016 können gesetzlich Versicherte vor bestimmten planbaren Eingriffen oder in der medizinischen Rehabilitation eine zweite ärztliche Meinung einholen. Das sieht das GKVVersorgungsstärkungsgesetz vor. Eine Zweitmeinung dürfen nur Fachleute oder Einrichtungen mit besonderer Expertise äußern. Bei welchen Eingriffen der Anspruch auf Zweitmeinung gelten soll, legt der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende 2015 fest. Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg können bereits exklusiv einen umfangreichen Zweitmeinungsservice zu allen wichtigen Fachrichtungen nutzen. Die Begutachtung erfolgt anhand der bestehenden Befunde in der Regel bei einem per-

Foto: Jochen Tack

Welche Therapie bietet die besten Heilungschancen? Ist eine Operation wirklich notwendig? Eine ärztliche Zweitmeinung erleichtert Patienten und Ärzten schwierige Entscheidungen.

Froh über die Beratung Eine ärztliche Zweitmeinung hilft Patienten und Ärzten.

sönlichen Termin. Die AOK arbeitet dabei mit ausgewiesenen Experten zusammen. Einer von ihnen ist Prof. Dr. med. Dietmar Pierre König, ärztlicher Direktor der LVR-Klinik für Orthopädie Viersen. An ihn wenden sich überwiegend Patienten mit Erkrankungen am Rücken, an der Hüfte oder am Knie. Den meisten wurde vorab eine Operation empfohlen, aber sie sind sich nicht sicher, ob sie

„Da der Patient bereits alles gemacht hatte, was möglich ist, habe ich ihm bestätigt, dass der Einsatz einer Knie-Prothese sinnvoll ist. Das hatte ihm sein behandelnder Arzt empfohlen. Darüber war der Patient sehr froh“, ber ichtet König. Die meisten Patienten seien dankbar für die Beratung. Letztendlich entscheide jeder Patient über das weitere Vorgehen selbst, betont König. Fragen beantwortet Ihr Ansprechpartner beim AOK-ArztService. Infos auch unter www.aok.de/rh/zweitmeinung

Foto: privat

Dr. med. Sabine Forsch, Fachärztin für Hämatologie/Onkologie und Palliativmedizin, zum Angebot des JaVita-Patienten-Begleitservice

„Patienten fühlen sich besser“ Mit welchen Anliegen wenden sich Patienten an JaVita? Wir sind eine Servicestelle der AOK Rheinland/Hamburg für an Krebs erkrankte Versicherte und ihre Angehörigen. Viele haben Fragen zu Leistungen der AOK oder möchten mehr über ihre Krebserkrankung wissen, etwa, welche Therapien es gibt oder welche Nebenwirkungen auftreten können. Manche sind sich auch nicht sicher, ob die vorgeschlagene Therapie für sie die richtige ist.

Wie können Sie dann helfen? Wir informieren die Versicherten ausführlich und gehen auf alle Fragen und Sorgen ein. Zudem bieten wir unseren Zweitmeinungsservice an. Auf Wunsch vereinbaren wir einen Termin bei einem Spezialisten. Dieser bespricht dann mit dem Patienten die vorgeschlagene Therapie oder zeigt Alternativen auf. Dem Versicherten gibt dies Sicherheit und hilft ihm, die für ihn richtige Entscheidung zu treffen.

Was haben die behandelnden Ärzte von diesem Angebot? Oft bestätigt der Zweitmeinungsarzt die Therapie; das gibt auch dem behandelnden Arzt Sicherheit. Meist fühlt sich der Patient nach einer zweiten Meinung besser und bestärkt. Dadurch hat auch der Arzt das Gefühl, seinen Patienten umfangreich unterstützt zu haben. Weitere Infos gibt es unter der kostenfreien Servicehotline 0 800 0 512 512.

Servicestelle

Demenz: Hilfe für Angehörige Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Tagespflege, Nachbarschaftshilfe und Pflegeberatung – viele pflegende Angehörige kennen diese Angebote nicht. Oft bitten sie erst sehr spät um Hilfe. Deshalb geht die Servicestelle Demenz der AOK Rheinland/Hamburg aktiv auf die Familien zu und bietet ihnen frühzeitig Beratung an. „Sobald wir erfahren, dass ein Versicherter als pflegebedürftig eingestuft und wegen einer Demenz in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, schreiben wir den Familien und kündigen einen Telefonkontakt an“, berichtet Stefanie Froitzheim, Leiterin der Servicestelle. Neun Mitarbeiter informieren die betroffenen Familien, welche Angebote existieren. Es gibt feste Ansprechpartner für bestimmte Regionen, sodass das ganze Gebiet Rheinland und Hamburg abgedeckt ist. Knapp 18.000 Familien werden zurzeit von der Servicestelle betreut. „Viele sind froh, dass ihnen jemand zuhört“, sagt Froitzheim. Neben dem Versorgungsablauf ist auch die Kommunikation ein großes Thema. Warum ist der Demenzkranke so unruhig? Wie reagiere ich, wenn er zehnmal hintereinander das Gleiche fragt? Angehörige erhalten von den Beratern Tipps, wie sie die Bedürfnisse des Kranken erkennen und mit ihm umgehen können. In Krisensituationen unterstützen die Mitarbeiter der Servicestelle sofort. Mehr Infos: www.aok.de/rh > Gesundheit > AOK-Pflegeportal > Thema Demenz > AOK-Servicestelle Demenz

Termine & Tipps

„Eingebildete“ Kranke? Viele Patienten kommen mit unklaren Beschwerden in die Praxis. Das Buch gibt Ärzten Tipps zur Kommunikation und Behandlung von Betroffenen. Kein Befund und trotzdem krank? Schattauer-Verlag 2015. 24,99 Euro. ISBN 978-3-7945-3082-3

Fachwissen im Überblick Das Werk enthält zu allen wichtigen Konsultations­ anlässen evidenzbasierte Informationen, die die ärztliche Entscheidungsfindung erleichtern. Jedes Kapitel bietet einen Überblick über praxisgerechte Empfehlungen zu Diagnostik und Therapie. EbM-Guidelines. Deutscher Ärzte-Verlag 2015. 119,99 Euro. ISBN 978-3-7691-1309-9

Was macht eigentlich ...

... eine DMP-Fachberaterin? Rita Leschinski ist eine von zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DMP-Kompetenzteams der AOK Rheinland/Hamburg. „Mehr als 300.000 Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg sind in ein Disease-ManagementProgramm eingeschrieben. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen unterstütze ich Ärzte und ihre Mitarbeiterinnen bei der DMP-Fallführung. In 90 Prozent der Fälle läuft alles reibungslos ab. Damit Versicherte nicht aus den Programmen ausgeschrieben werden müssen, informieren wir Ärzte und Praxis­ teams alle drei Monate über den DMP-Fallstatus der Patienten und geben Hinweise, welche Dokumente fehlen oder wo es Unstimmigkeiten gibt. Außerdem versenden wir einmal im Quartal sogenannte Arztkontoauszüge. Darin teilen wir Praxisteams mit, welche Versicherten wir aus den Programmen ausschließen mussten und wo es beim Fallverlauf

hakt. Sie erhalten auch Hinweise, ob eine erneute Einschreibung der Versicherten in ein DMP möglich und sinnvoll ist. Bei Unstimmigkeiten rufe ich auch in den Praxen an – etwa, wenn Folgedokumentationen fehlen. Ich kläre, wo der Fehler liegt und wie ich helfen kann. Ich bin persönliche Ansprechpartnerin für Praxisteams in den Regionen Kreis Mettmann, Kreis Wesel, Bonn und Rhein-Sieg-Kreis. Viele Medizinische Fachangestellte, aber auch Ärzte, rufen mich bei Fragen zu DMP-Abläufen an.

Hansestadt zu erhöhen. Sie liegt derzeit bei 92 Prozent. Um die Krankheit zu eliminieren, sind der WHO zufolge 95 Prozent nötig.Vor allem nach 1970 geborene Erwachsene haben bei der Impfung Nachholbedarf. Laut Robert Koch-Institut sind bundesweit nur knapp 60 Prozent der 18- bis 44-Jährigen gegen Masern geimpft. Für einen vollständigen Schutz benötigen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zwei Impfungen, bei Erwachsenen reicht eine.

Zum Beispiel kommt es häufig vor, dass Praxisteams DMP-Daten an die Datenstelle geschickt haben, diese dort aber nicht angekommen sind. Ursache sind meist technische Defekte, etwa, dass CDs beschädigt wurden. Gemeinsam mit der DMP-Datenstelle können wir diese Probleme lösen oder zumindest Tipps für die Zukunft geben. Ärzte und Praxismitarbeiterinnen sind in der Regel froh über die Unterstützung. Bei Fragen können sie sich auch an ihren Ansprechpartner des AOK-ArztService wenden.“

Rita Leschinski (56) Die Medizinische Fachangestellte arbeitete von 1975 bis 1988 in einer internistischen Arztpraxis und von 1988 bis 2010 in einer orthopädischen Facharztpraxis in Dinslaken. 2010 wechselte sie in die Unternehmenssteuerung der AOK Rheinland/ Hamburg nach Düsseldorf. Dort ist sie seitdem als DMP-Fachberaterin tätig.

Hamburg lässt Masern keine Chance Masernimpfung – jetzt! Mit diesem Slogan machte im September 2015 in Hamburg die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz auf die Bedeutung der Masernimpfung aufmerksam. An der groß angelegten Impfkampagne mit Plakaten, Flyern und Impfaktionen beteiligten sich die gesetzlichen Krankenkassen, niedergelassene Ärzte, Betriebsärzte, der Öffentliche Gesundheitsdienst, der Arbeitsmedizinische Dienst und das Impfzentrum. Ziel war es, die Masernimpfquote in der

8

Das Fachportal für Ärzte der AOK Rheinland/Hamburg

www.aok-gesundheitspartner.de/rh

Informationen und Service für die Arztpraxis Lernprogramme zum richtigen Verordnen Neues zu Disease-Management-Programmen Datenbank Rabattarzneimittel Aktuelle Versorgungsverträge, Richtlinien, Gesetze

www.hamburg.de/masern

Herausgeber: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse. Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf. Verlag: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, Tel.: 030 22011-104, Fax: -105. Redaktion: Anne Orth (verantwortlich), Katleen Krause. Grafik: Simone Voßwinkel.

Foto: privat

Medientipps

4/2015

View more...

Comments

Copyright © 2020 DOCSPIKE Inc.